Ar- Boie Nr. 58.— 2. Blat. Seckenheim, den 20. Mai 1915. 2. Blatt. Die 5. Kriegstagung des Reichstags. Am Bundesratstiſch: Der Reichskanzler von Bethmann Holl⸗ weg, Dr. Delbrück, Jagow, Lisco, Helfferich, Solf und von Tirpitz. Haus und Tribünen ſind ſehr gut beſucht. 5 Präſident Dr. Kämpf eröffnet die Sitzung um 2.30 Uhr, begrüßt die Erſchienenen und führt aus: Wir treten in N Arbeit ein, beſeelt von der vollen Zu verſicht, die der bis⸗ herige Gang der Ereigniſſe uns eingibt, ohne Ueberhebung, aber mit ruhiger Entſchloſſenheit. In dem Gefühl der Kraft und der Einigkeit und in dem Bewußtſein der Gerechtigkeit unſerer Sache ſieht das deutſche Volk ruhig der Zukunft entgegen, die Ans die Entwickelung aller unſerer Kräfte bringen ſoll zur Einheit und zur Größe unſeres geliebten Vaterlandes.(Lebhafter Beifall.) Iusbeſondere begrüße ich den Kollegen von Gräfe, der in der gewaltigen Schlacht in den Karpathen verwundet wurde, zu unſerer Freude ſich aber in der Wiederherſtellung befindet. 5 Nach Erledigung einiger geſchäftlicher Formalitäten ergreift der Reichskanzler von Bethmann Hollweg das Wort: Meine Herrn! Ihnen iſt bekannt, daß ſich die Beziehungen zwiſchen Italien und Oeſterreich⸗-ungarn in den letzten Monaten ſtark zugeſpitzt haben. Aus der geſtrigen Rede des ungariſchen Miniſterpräſidenten Frafen Tis za werden Sie 5 entnommen haben, daß das Wiener Kabinett in dem aufrichtigen Beſtreben, die ſtändige Freundſchaft zwiſchen der Doppelmonarchie und Italien zu ſichern und den dauernden großen Lebensintereſſen beider Reiche Rechnung zu tragen, ſich zu weitgehenden Kon⸗ zeſſionen territorialer Natur an Italien entſchloſſen hat. Ich halte es für zweckmäßig, Ihnen dieſe„„ . Konzeſſionen. wörtlich zu bezeichnen. N R 3 1. Der Teil von Tirol, der von Italienern bewohnt iſt, wird an Italien abgetreten. 1 2. Ebenſo das weſtliche Ufer des Iſonz o, ſoweit die Bevölkerung rein italieniſch iſt und die Stadt Gradisca. 3. Trieſt ſoll zur k. freien Stadt gemacht werden, eine den italieniſchen Charakter der Stadt ſichernde Stadtverwaltung und eine italieniſche Univerſität erhalten. . 4. Die italieniſche Souveränität über Valona und die dazu gehörige Intereſſenſphäre ſoll ane Mannt werden. 1 5. Oeſterreich⸗Ungarn erklärt ſeine politiſche Uninter⸗ eliertheit hinſichtlich Albanien. a angehörigen in Oeſterreich-Ungarn werden 3 beſonders be⸗ 5 Ack ichtigt. 5 . 2 2 7. Oeſterreich-Ungarn erläßt eine Amneſtie für mili⸗ täriſche und politiſche Verbrecher, die aus den abgetretenen Hebleten ſtammen. 8. Wohlwollende Berückſichtigung von weiteren Wänſchen Staliens und die Geſamtheit der das Abkommen Alidenden Fragen wird zugeſagt. 9. Oeſterreich⸗-Ungarn wird nach dem Abſchluß des Ver⸗ wags eine feierliche Erklärung über die Abtretungen abgeben. 8 5 10. Gemiſchte Kommifſionen zur Regelung der Einzelheiten der Abtretungen werden eingeſetzt. f 11. Nach Abſchluß des Abkommens ſollen die Soldaten der öſterreichiſch⸗ungariſchen Armee, die aus den abgetretenen Ge⸗ bieten ſtammen, nicht mehr an den Kämpfen teilnehmen. Ich kann hinzufügen, daß Deutſchlan d, um die Ver⸗ ſtändigung zwiſchen ſeinen beiden Bundesgenoſſen zu fördern und zu feſtigen, dem römiſchen Kabinett gegenüber im Einverſtänd⸗ nis mit dem Wiener die volle Garantie für die loyale Ausſͤöhrung dieſer Anerbietungen ausdrücklich über⸗ nommen hat. Oeſterreich⸗Ungarn und Deutſchland haben hiermit einen Entſchluß gefaßt, der, wenn er zum Ziele führt, nach meiner feſten Ueberzeugung von der überwältigenden Mehrheit der drei Nationen gurgeheißen werden wird. Mit ſeinem Parla⸗ ment ſteht das italieniſche Volk vor der freien Entſchließung, ob es die Erfüllung alter nationaler Hoffnungen in weiteſtem Amfange auf ſrlediſchem Wege erreichen, oder ob es das Land In den Krieg ſtüczen und gegen ſeine Bundesgenoſſen von geſtern ind heute morgen das Schwert ziehen will. Ich mag die Hoffnung nicht ganz aufgeben, daß die Wagſchale Jes Friedens ſchwerer ſein wird, als die des Krieges. Wie aber Staliens Entſcheidung auch ausfallen möge, in Gemeinſchaft mit Heſterreich⸗Ungarn haben wir alles im Bereiche der Möglichkeit Liegende Bi um ein Bundesverhältnis zu ſtützen, das im deutſchen Volke feſte Wurzel gefaßt hatte, und das den drei Reichen Nutzen und Gutes gebracht hat. Wird der Bund von einem der Partner zerriſſen, ſo werden wir in Gemeinſchaft mit dem andern auch neuen Gefahren unerſchrockenen und zuver⸗ lichtlichen Mutes zu begegnen miſſen.(Lebhafter ſtürmiſcher Beifall und allg. Händeklatſchen. Der Reichskanzler verneigt ſich mehrmals. Wiederholter ſtürmiſcher Beifall und Händeklatſchen.) Auf der Tagesordnung ſtehen zunächſt Rechnungsſachen. Dieſe werden ohne Debatte erledigt. Es folgt die zweite Leſung des Geſetzentwurfes zur Einſchränkung der Ber fügung über Miets⸗ und Pacht⸗ ins forderungen. Auͤůbgeordneter Stadthagen(Soz.) beantragt Kommiſſtons⸗ beratung. d Abgeordneter Warmuth. P.) begrüßt den Entwurf und ſtimmt der Kommiſſionsberatung zu. Die Vorlage geht an eine Kommiſſion von 14 Mitgliedern. Hiermit iſt die Tagesordnung erledigt. Dem Präſidenten wird die Ermächtigung erteilt, die nächſte Sitzung des Reichstages ach ſeinem Ermeſſen anzuberaumen. 8 10 Schluß der Sitzung 3.15 Uhr. ä —— Die amerikaniſche Note zum Fall„Luſitania“ FTDVFFFF WSB. Berlin, 17. Mai. Der hieſige amerikaniſche Botſchafter hat, dem Staatsſekretär der Auswärtigen Angelegenheiten die folgende Note zugehen laſſen: VF TIch habe die Ehre, Ew. Exzellenz folgende Abſchrift eines mir von der amerikaniſchen Regierung zugegangenen Telegramms zu übermitteln:„ In Anbetracht der in der letzten Zeit von den deutſchen Behörden unter Verletzung amerikaniſcher Rechte uf hoher See getroffenen Maßnahmen, die in der Torpedierung und Verſenkung des engliſchen 0 ampfers„Luſitania“ am 7. Mai 1915 gipfelten, wobei über 100 amerikaniſche Staats⸗ e das Leben verloren haben, erſchien es vernünftig und wünſchenswert, daß die Regierung der Vereinigten Staaten deutſche Regierung zu einer 5 e e von Amerika und die haiſerlich kommen klaren. über den Ernſt der Lage eben hat. feen J 3 Verſtändigung . 5 f geinng 6. Die nationalen Intereſſen der italieniſchen Staats⸗ Die Regierung der Vereinigten Staaten kenn nenſe liche und aufgeklärte Haltung, die bisher von der kaiſerlich deutſchen Regierung in Fragen des Völkerrechts, beſonders im Hinblick auf die Freiheit der Meere, eingenommen wor⸗ den iſt. Sie hat ſich davon überzeugt, daß auf dem Gebiet völkerrechtlicher Verpflichtungen die deutſchen Anſchauungen und der deutſche Einfluß ſtets für die Sache der Gerechtigkeit und Menſchlichkeit eingetreten ſind. Sie iſt auch überzeugt davon, daß die von der haiſerlich deutſchen. ihren Marineoffizieren erteilten Anweiſungen von den gleichen Gefühlen der Menſchlichkeit geleitet ſein dürften, wie es die Seegeſetze an⸗ derer Nationen vorſchreiben. Deshalb kann die Regierung der Vereinigten Staaten nicht glauben und kann ſich auch jetzt nicht entſchließen, zu glauben, daß dieſe ſo völlig den Regeln, Gewohnheiten und dem Geiſt der modernen Kriegführung widerſprechenden Maßnahmen die Genehmigung oder Billigung dieſer großen Regierung haben können. Infolge deſſen hält es die Regierung der Vereinigten Staaten für ihre Pflicht, ſich deswegen an die kaiſerlich deutſche Regierung mit der vollkommenſten Offenheit und aufrichtigen Hoffnung zu wenden, daß ſie ſich nicht getäuſcht hat, wenn ſie von der haiſerlich deutſchen n eine Handlungsweiſe er⸗ wartet, die den durch ihre Maßnahmen hervorgerufenen be⸗ dauerlichen Eindruck verwiſchen, ſowie die bisherige 5 der deutſchen Regierung bezüglich der geheiligten Freiheit der Meere wiederherſtellen wird. Die Regierung der Vereinigten Staaten iſt von der kaiſerlich deutſchen Re⸗ gierung davon in Kenntnis geſetzt worden, daß ſie durch die außergewöhnlichen Umſtände des gegenwärtigen Krieges und durch die von ihren Gegnern angewandten Maßregeln, die dahin ab⸗ zielen, Deutſchland von jedem Handelsverkehr abzuſchneiden, ge⸗ zwungen ſehe, Zwangsmaßregeln zu ergreifen, die die gewöhn⸗ lichen Methoden der Seekriegführung weit überſchreiten, indem ſie eine Kriegszone erklärte, innerhalb deren ſich zu halten ſie die neutralen Schiffe gewarnt hatte. Die Regierung der Vereinigten Staaten hat bereits Gelegenheit gehabt, die Kaiſerliche Regierung davon in Kenntnis zu ſetzen, daß die Einführung derartiger Maßnahmen oder Warnungen vor der Gefahr an amerikaniſche Schiffe oder amerikaniſche Staatsangehörige, die berechtigterweiſe als Paſſagiere auf Schifſen kriegführender Staa⸗ ten reiſen, nicht zulaſſen könne und daß ſie die kaiſerlich deutſche Regierung für jede abſichtliche oder zufällige Verletzung dieſer Rechke ſtreng verantwortlich machen müſſe. Die Regierung der Vereinigten Staaten kaun nicht glauben, daß die kaiſerliche Regierung dieſe Rechte in Frage ſtellt. Sie ummt vielmehr an, daß die kaiſerliche Regierung als ſelbſtverſtändlich anerkennt die Regel, daß das Leben von nichtkombattanten Perſonen, die neutraler Nationalität ſind oder einer im Kriege befindlichen Nation angehören, rechtlicher⸗ und billigerweiſe nicht durch die Kaperung oder Zerſtörung eines unbewaffneten Handels⸗ ſchiffes in Gefahr gebracht werden kann und daß die kaiſer⸗ liche Regierung ebenfalls wie alle anderen Nationen die Ver⸗ pflichtung anerkennt, die gebräuchlichen Maßnehmen der An⸗ haltung und Anterſuchung zu ergreifen, um feſtzu⸗ ſtellen, ob ein verdächtiges Handelsſchiff tatſächlich einer krieg⸗ führenden Nation angehört oder wirkliche Kriegskonterbande unter neutraler Flagge führt. Die Regierung der Vereinigten Staaten möchte daher die kaiſerlich deutſche Regierung allen Ernſtes darauf aufmerkſam machen, daß der Einwand gegen ihr jetziges Verfahren, den Handel ihrer Feinde anzugreifen, darin liegt, daß es praktiſch unmöglich iſt, Unterſeeboote für die Vernichtung des Handels zu verwenden, ohne dabei die Regeln der Billigkeit, der Vernunft, der Gerechtigkeit und der Menſchlichkeit zu mißachten, die von der modernen Anſchauung als gebietend angeſehen werden. Es iſt für die Offiziere eines Unterſeebootes tatſächlich unmöglich, ein Handelsſchiff auf See zu durchſuchen und ſeine Papiere und Ladung zu prüfen. Es iſt für ſie tatſächlich unn das Schiff als Priſe zu nehmen. Und wenn ſie nicht an Bord des Schiffes eine Priſenbeſatzung laſſen können, ſo können ſie es nicht verſenken, ohne die Beſatzung und alles, was ſich an Bord befindet, Wind und Wellen in ihren kleinen Rettungsbooten 3 ieſe Tatſache gibt bekanntlich auch die kaiſerlich deutſche Regierung offen zu. Wir erfahren nun, daß bei den oben⸗ erwähnten Fällen man nicht einmal die erforderliche Zeit ge⸗ währte, um dieſe elementarſten Sicherheitsmaßnahmen zu er⸗ greifen und daß in wenigſtens zwei der angeführten Fälle nicht einmal eine Warnung ergangen iſt. Es iſt klar, daß die Unterſee⸗ boote, wie die Ereigniſſe der letzten Wochen gezeigt haben, nicht gegen Handelsſchiffe verwendet werden können, ohne unvermeidliche Verletzung vieler geheiligter Grundſätze der Menſchlichkeit und Gerechtigkeit. Amerikaniſche Bürger han⸗ deln innerhalb der Grenzen ihrer unbeſtreitbaren Rechte, wenn ſie auf hoher See überall dahin reiſen, wohin ſie ihre rechtmäßigen Geſchäfte führen. Und ſie üben ihre Rechte in dem wohl ſehr berechtigten Vertrauen aus, daß nicht gefährdet wird durch Handlungen, die in offenſichtlicher Verletzung allgemein anerkannter internationaler Verpflichtungen begangen werden, und ſicher auch in dem Vertrauen, daß ihre eigene Regierung ſie in der Ausübung ihrer Rechte unterſtützen wird. So wurde, wie ich der haiſerlich deutſchen Regierung bedaure, mitteilen zu müſſen, kürzlich in Zeitungen der Ver⸗ einigten Staaten eine formelle, an die Bevölkerurg der Vereinigten Staaten gerichtete Warnung veröffentlicht, die von der deutſchen Botſchaft in Waſ⸗ hington ſtammen ſoll und die tatſächlich beſagte, daß jeder Bürger der Vereinigten Staaten, der ſein Recht zu freiem Reiſen auf dem Meer ausübt, es auf eigene Gefahr tue, wenn die Reiſe ihn in die Zone d Gewäſſer führe, in d die kai ſe iche Marine e Unterfeevoote gegen den Handel Großbritanniens und Franz reichs verwendet, trotz des achtungsvollen, aber ſehr ernſthafter Einſpruchs der Regierung der Vereinigten Staaten. Die Regie, zung der Vereinigten Staaten erwähnt dies nicht, um die Auf: merkſamkeit der deutſchen Regierung auf die überraſchende Regelwidrigkeit der Fatſache zu lenken, daß eine von der deutſchen Botſchaft in Waſhington ſtammende Mitteilung ſich an die Bevölkerung der Vereinigten Staaten durch Ver⸗ mittelung der Preſſe richtet, ſondern nur um darauf hinzu⸗ weiſen, daß eine Warnung vor einer ungeſetzlichen und un⸗ billigen Handlung in keiner Weiſe als eine Entſchuldigung oder Milderung dieſer Handlung, noch als geeignet angeſehen werden kann, die Berantwortlichkeit ihrer Urheber zu verringern. Die Regierung der Vereinigten Staaten, die ſeit langem den Charakter der kaiſerlich deutſchen Regierung und die Grundſätze der Billig⸗ keit kennt, von denen ſie in der Vergangenheit beſeelt geweſen und geleitet war, kann nicht glauben, daß die Kommandanten der Schiffe, die dieſe ungeſetzlichen Handlungen begangen haben, dies anders als unter einem Mißverſtändnis der von den deutſchen Marinebehörden gegebenen Befehle getan haben können. Sie ſetzt dabei ſelbſtverſtändlich voraus, daß ſie in einem jeden ſolchen Fall man wenigſtens im Bereiche der Grenzen der praktiſchen Möglichkeit erwarten könnte, daß die Kommandanten ſelbſt von Unterſeebooten nichts tun würden, was das Leben von Nichtkombattanten oder die Sicherheit neutraler Schiffe gefährdet, ſelbſt auf die Gefahr hin, daß die Kaperung oder Zerſtörung des in Frage ſtehenden Schiffes vereitelt wird. Sie vertraut daher darauf, daß die kaiſerlich deutſche Regierung die Handlungen, über die die Regierung der Vereinigten Staaten Klage führt, mißbilligt und ſie, ſoweit möglich, Genugtuung 9 85 wird für unermeßliche en und daß ſie ſofort die nötigen Schritte tun wird, um Wieder⸗ 1 von Vorfällen zu verhindern, die ſo offenkundig die Grundſätze der Kriegführung, für die die kaiſer⸗ lich deutſche Regierung in der Vergangenheit ſo klug und feſt eingetreten iſt, umſtürzen. Die Regierung und die Bevölkerung der Vereinigten Staaten erwarten von der kaiſerlich deutſchen Regierung ein gerech⸗ tes, billiges und aufgeklärtes Vorgehen in dieſer vitalen Angelegenheit mit um ſo größerem Vertrauen, als die Vereinigten Staaten und Deutſchland nicht nur durch beſondere Bande der Freundſchaft, ſondern ngen des Vertrages vo Staaten und i t die menſch⸗ ihr Leben ch die derbunden hund. Der Ausdruck des Bedauern und das Angebot einer Genugtuung im Falle der Zerſtör! mlich daß Verluſte an Menſchenleben nicht zu beklagen ſind, inter⸗ fahren rechtfertigen oder entſchuldigen, deſſen natürliche und not⸗ wendige Wirkung es iſt, neulrale Staaten und Perſonen neuen und unermeßlichen Gefahren auszu etzen. Die ki eelich deutſche Regierung wird nicht erwarten, daß die Regierung der Ver⸗ einigten Staaten 5 8 irgend ein Wort e oder eine Tat ungeſchehen laſſen wird,. die notwendig ſein ſollte, um der heiligen Pflicht z ü i endig ſol um der gen Pflicht zu genügen die Rechte der Vereinigten Staaten u nd ihrer Bürger zu wahren und ihre freie Ausübung und Genuß gewährleiſten. f Ich benutze ausgezeichneten Hochachtung zu verſichern. (Gez.) James W. Gerard. Sr. Exzellenz Herrn v. Jag ow, Kaſſeclicher Staatsſekretär der Auswärtigen Angelegenheiten uſw. uſw.. Ee Die Kämpfe bei Bpern. 5 3 III. Der Vorſtoß über den Kanal veranlaßte den Gegner in den folgenden Tagen, gegen dieſe verhältnismäßig ſchmale deutſche Front, bedeutende Verſtär kungen heranzuziehen, die für die entſcheidenden Kämpfe in dem Sack öſtlich Ypern ver⸗ loren gingen. Gegen die energiſchen Angriffe des Gegners, die am 26. Aprit begannen, hatten unſere Truppen einen ſchwe⸗ ren Stand. Den Brennpunkt bildete das Dorf Lizer ne, deſſen vorgeſchobene Lage es den feindlichen Batterien ermög⸗ lichte, den Ort durch konzentriſches Feuer ſo völlig zuzudecken, daß der Entſchluß gefaßt wurde, dieſen in der Nacht vom 26. zum 27. freiwillig zu räumen und die Beſatzung in den rückwärts gelegenen, ſtark ausgebauten Brückenkopf auf das⸗ jelbe Kanalufer zurückzunehmen. Am 28. April gelang es dem Gegner, in einen kleinen Teil unſerer Front bei Het Sas vorübergehend mit ſchwachen Kräften einzudringen, die indeſſen bald durch voreilende Reſerve zurüchgeworfen wurden. Bei einer Wiederholung dieſes Angriffes ſuchte der Gegner vergeblich durch einen gleichzeitigen Vorſtoß durch Turkos and Zuaven auf dem öſtlichen Ufer längs des Kanals den Frontal⸗ angriff zu erleichtern. In den erſten Maitagen nahm die leb⸗ hafte Tätigkeit der franzöſiſchen Infanterie gegen unſere Kanal⸗ ſtellungen ab, und der Gegner beſchräntkte ſich hier in der Hauptſache auf Artilleriekämpfe, denn die Entwicklung der Lage in dem Sack öſtlich Ypern zog ſeine ganze Aufmerk⸗ ſamkeit dorthin. 5 Die Schilderung der dortigen Kämpfe bis zum 2. Mai hat ezeigt, daß in ihnen im allgemeinen dem Gegner die Rolle es Angreifers überlaſſen wurde, und die vergeblichen, in ihrer Geſamtheit blutig abgewieſenen Angriffe mußten ihn ſchwächen und ſeinen inneren Halt erſchüttern, wodurch die Fortſetzung des 1 deutſchen Angriffes—— günſtig vorbereitet wurde. e Der Entſchluß hierzu wurde am 2. Mai gefaßt. Am Abend dieſes Tages begann der Angriff auf der ganzen Nor d⸗ und Nordoſtfront: im Weſten kam er in der Mitte, üdlich St. Julien, in dem Abſchnitt zwiſchen dem weſtlich des Dorfes gelegenen Wäldchen und der Straße Langemarck Zonnebeke, vorwärts. Noch nor Einbruch der Nacht war hier Helände in einer Tiefe von einhalb bis ein Kilometer gewonnen und die Straße Moſſelmarkt—Foruin erreicht; der Häu⸗ ſerkampf in dem letztgenannten Orte endete mit dem deutſcher Siege. Zu beiden Seiten dieſes Augriffsſtreifens entwickelter ſich ebenfalls hartnäckige Kämpfe, in denen unſere Trupper * In kühnem Sturm entriſſen württembergiſche und ſäch⸗ ſiſche Bataillone den Engländern das als Stützpunkt ſtark ausgebaute Wäldchen nördlich s'Sravenſtafel, den Echpfeilen im Schnittpunkt der feindlichen Nord⸗ und Oſtfront. Die die Gräben füllenden engliſchen Leichen bezeugen den tapferen Wider⸗ ſtand des Gegners. 5 deutſchen Angriffs verfehlte nicht ſeine Wirkung auf die Ent⸗ 0 des Gegners. Wieder war der Sack, in dem er ſich efand, enger geworden, und mit dem weiteren Jortſchreiten des deutſchen Angriffs wuchs die Gefahr, daß die am weiteſten nach Oſten vorgeſchobenen Teile nicht mehr rechtzeitig zurück⸗ enommen werden konnten. Schon am Abend des 2. Mai d Flieger den Rückmarſch kleizerer Abteilungen in weſtlicher ichtung und die Fertigſtellung des feindlichen Brücken⸗ kopfes dicht öſtlich Ypern gemeldet. Im Rücken der feind⸗ lichen Front war auffallend wenig Bewegung feſtzuſtellen. In der Nacht vom 3. zum 4. Mai„ 8 baute der Gegner ab Seine ganze Nord⸗, Oſt⸗ und Südfront zwiſchen Fortuin, Brood⸗ ſeinde, Klein⸗Zillebeke gab er in einer Breite von 15 Kilometer auf und überließ unſeren überall ſofort nach⸗ drängenden Truppen Gelände in einer Tieſe von einhalb bis drei Kilometer. Es waren ſeit langem nicht mehr geſehene Bilder des Bewegungskrieges, als unſere Schützenlinien, von i Abteilungen gefolgt, die flandriſche Landſchaft belebten, lange Artillerie- und Munitionsnolonnen im Trabe nachgezogen wur⸗ Ueberall in dem vernichteten Landſtrich waren Stellungen lagen. e Wirkungen unſerer Kampfmittel die gewaltigen zu ſehen. n 8 Im weſtlichen und mittleren Abſchnitt ihrer Nordfront, wie bündeten ihre Stellungen mit zähem Widerſtan; um den Rückzug der übrigen Teile zu decken. Dieſe ſetzten ſich erneut in der ungefähren Linie 700 Meter ſüdweſtlich Jortuin—Frezenberg Ekſterneſt—Oſtrand des Waldes öſtlich Zillebehe— feſt und hier⸗ mit beginnt ein neuer Abſchnitt der Kämpfe. Das vom Gegner behauptete Gebiet öſteich bes Kanals, das bis zum 22. April eine Frontbreite von 25 Kilometer und eine größte Tiefe von 9 Kilometer hatte, iet auf 13 Kilometer Breite und 5 Kitom er Tiefe zufammengeſchrumpft. ift ſo bedeutend enge: geworden und der konzentri en Wirkung der deutſchen Artilterze noch mehr als bisher ausge fetzt“. Neranttortlich ut die Nedäktlon a. Iimmermäann, Seckenheim Für empfehle Zu billgsten Preisen Drunck-Raffune für Jacken und Rieider, i sowie sämtliche Maschstoffe in grosser Auswahl. 8 * Emil Werber Nachf. au 1882 zwi⸗ 5 Rer Inn. Riehard Rall. verſenkter neutraler Schiffe können, wenn ſie auch im Falle, nationalen Verpflichtungen genügen mögen, doch nicht ein Ver⸗ dieſe Gelegenheit, Ew. Exzellenz erneut meiner nur ſehr langſam Boden gewannen. Trotz heftiger feindlicher Ge. enwehr ſchoͤb ſich aber unſere Linie am 3. Mai weiter vor Der ſtarke Druck des von der geſamten Artillerie geſtützten den und Reſerven in grünen Wieſen und verlaſſenen engliſchen in den weſtlichſten Teilen ihrer Südfront behaupteten die Ver⸗ Der Sack Frühjahr und dommer Sommer Hemdenstufte fi F KGG 8 8 8 5 f i 1 5 1 3 2.— 5 knorme Hus wahl. i 1e si f ahigkeit. Billigste Preise. —— ( lbteilunz: Damen- U. on—. . 5 5 g 5 3 lacken-Rleider Mae, e ene 24.00 22.00 45160 d. 65.00 S Einttenburg-Hittel waagen 98 7. 148 1.88 be 6.50 3 S Damen-Maäntel e Weste vertde.. 14.30 22 00 20.00 b. 3500 S Strunp-Mleldchen 22k a geraten n 125 108 2.0 b 30 — Damen-Kostüm-Höcke entegene a 426 6.30 9.80 bis 25.00 5 Minder-Mieidchen bon.. Gel. 330 4.30 6.80 bis 12.00 5. S Dnen-Kostüm-Nönke e. ere. 16s 375 4.80 5, 24.0 S Mädchen- Mleitter user eben. Sue 9.5 4.90 B80 5 12 0 5 Damen-Rlusen„ 1.45 2.50 3.90 bis 25. 00 8 Mädchen-Blusen farbig, in grosser Auswahl. 1.45 2.85 3 90 bis 5.00. f —. 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