Ceckenheimer Anzeiger, Noesheimer Anzeiger, Reeckurhauſer Seitung, Goͤinger Seitung. F!fTTTCTCTCTT0T0T0T0T0T0TbTbFbbFbPbPbPbPPbPbPbbPTPTPTPTPTFTTTTTT BBBFFFFFCbCCCC Erſcheint Dienstag, Donnerstag, und Samstags. N 1 Uisblaff Inſertsions preis. e der Burger meisteräamier Secrenhann. Ale fei geig. We, bite Aifea bene Kabel . Iivesheim, Mearhansen und Edingen. Fernſprechanſchluß Nr. 16. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.50. b g Druck und Verlag von Gg. Zimmermann, Seckenheim. 8 e— rfxxfxfxfxf 8 M, Donnersia 18. Jahrgang 2.— 25 1 1 des Angriffs auf Warſchau. * 5————T—T—T—T—T—T—T—T—T—T—T—T—T————— 5 Wahrheiten, die dem Lande vorenthalten worden ſind und J Miniſter des jetzigen 5 hatte ſomit. Grund, 8 1 die das Volk deſto heftiger erſchüttern müſſen, je mehr[an Kutuſow und an toskau zu erinnern. Denn papie⸗ 9 Kriegschronik 1914 0 es durch Ueberreizung des Selbſtbewußtſeins in den rene Siege, das Jägerlatein, haben in den ruſſiſchen Mit⸗ SS SSS SSS Krieg und in den Glauben an leichte Siege hinein⸗ teilungen nicht gefehlt, und Schwüre im Kampfe zu ſter⸗ 4. A t: Der Kaiſer eröffnet im Weißen Saal des getrieben wurde. Die Anmaßung, mit welcher der neue ben, ſind, wie es ſcheint, in Rußland unmittelbar vor Auguſt: Der aiſer eröffnet im Weißen 8 e des Kriegsminiſter das Geſtändnis der ſchweren Niederlage der Räumung eines Platzes bei den Oberfeldherrn üblich K. Schloſſes in Berlin die außerordentliche vor der Duma ablegte und die eiſerne Stirne, die er und vielleicht auch durch das Reglement vorgeſchrieben. E.—„ 7* 3 Seſſion des Reichstages mit einer Thronre, innerlich tief gedemütigt und äußerlich ſo wenig demütig] Nur in einem Punkte hatte der Kriegsminiſter ganz un⸗ 3 de, in der er darauf hinwies, daß uns nicht] den Abgeordneten zeigte, ſind nur die Bewegungen eines recht. Deutſchland hat nie einen Napoleon gehabt und 8 die Eroberungskuſt treibe, ſondern der un⸗ Trotzigen, der ſich aus einem Dornengeſtrüpp heraus⸗ wird ihn nie haben; einen Herrſcher, der vom eigenen 5 beugſame Wille, den Platz zu bewahren, auf] winden muß. Denn einem Kriegsminiſter, der dem wi⸗ Genie berauscht, in Maßloſigkeit verfällt, fremde Völ⸗ derwillig einberufenen und früher o geringſlälig behan⸗ ker unterwirſt und widerſtrebende zertritt und den Krieg Ruhm und Macht will und Eine ſolche den uns Gott geſtellt habe. Kurz nach 7 Uhr erſchien der engliſche] delten Parlamente ſagen muß, Warſchau werde viel⸗ als ſolchen aus Durſt nach 1 Botſchafter im Auswärtigen Amt, um leicht heute fallen und Deutſchland ſei militäriſch den der Welt ein franzöſiſches Joch aufzwingt. i den Krieg zuerklären und ſeine Päſſe anderen Ländern überlegen, muß jämmerlich zumute Geſtalt großartig und verderblich zugleich, iſt bei der zu fordern. a ſein. Dieſe Erklärung iſt der große Krach. Warſchau friedlichen Geſinnung des deutſchen Volkes und deſſen Sämtliche Fraktionen des Reichskags ha⸗ verloren! Was iſt daneben das Geſchwätz vom Zer⸗ Sinn für Gerechtigkeit unmöglich. ben beſchloſſen, die Vorlage der Kriegskre⸗ ſchmettern des Feindes im Tagesbefehl des Zaren, von„Der Hinweis auf den Brand von Moskau kann dem dite einſtimmig anzunehmen. ö der Vernichtung in der Anſprache des Präſidenten Rods⸗ ruſſiſchen Kriegsminiſter nicht verübelt werden. Das Der italieniſche Miniſterrak ließ janko und die frömmelnde Verheißung, eine der häß⸗ klingt immer gut, macht ſich hübſch und iſt noch nicht erklären, daß ſich Italien im Zuſtand des lichſten Gewohnheiten, die aus London, und Paris nach] verbraucht. Graf Roſtopſchin hat allerdings ſchriftlich Friedens mit allen Kriegführenden befinde. Petersburg verſchleppt wurde, der pietiſtiſche Augenauf⸗ beteuert, daß er niemals befohlen habe, die Stadt anzuzün⸗ Der rumäniſche N hat ſich ſchlag zum Himmel, der gnädigſt die beiden Kaiſerreiche[ den und in ſeiner Kundmachung an das Volk iſt nicht die ſche Kron rat hat ſich aushungern und zertrümmern ſoll. Hat doch der neue leiſeſte Andeutung dieſes Planes. Graf Segur erzählt, zer de ene eee— Kriegsminiſter Poliwanow die Geſchmackloſigkeit, in einem] daß aus den Gefängniſſen eine ſchmutzige und ekeler⸗ zt und die verlaſſenen 5. Auguſt: Der Kaiſer erneuert für den gegenwärtigen] Augenblicke, da er die Hilfloſigkeit der Ruſſen an der regende Maſſe auf die Straße geſtür 5 Feldzug den Orden des Eiſernen Kreu⸗ Weichſel bekennt, zu ſagen, Europa dürſte nicht unter Wohnungen geplündert und auch durch Brandſtiftungen f d e 8.5 das teutoniſche Joch kommen. Rußland hat nähere furchtbare Verheerungen angerichtet habe. Dieſe Be⸗ N„Deutſche Kriegsſch Sorgen als der Gedanke an das künftige teutoniſche Joch. ſchreibung hat alle Farben der lebendigen Gegenwart N ier. b, Der Einzug der Verbündeten in Warſchau und IJwango⸗ und zeigt nach den Vorfällen, die vor einigen Wochen in Der Kaiſer erläßt einen Aufruf an das rod wäre ein Trauertag für die Ruſſen und eine gerechte]] Moskau ſtattgefunden haben, daß ſeit einem Jahrhundert ſich nicht viel geändert habe. Moskau war damals von deutſche Volk und einen, ſolchen an die Ar⸗ Sihne für namenloſes Unheil, das panſlawiſtiſche mee und Marine. ei walttätigkeit über die Menſchen gebracht hat. e den Mitgliedern des ruſſiſchen Adels und von armen, Leu⸗ Die deutſchen Truppen ſtü en Kir⸗ Der Kriegsminiſter gibt der Duma nur einen dürf⸗ ten bewohnt, die wenig zu verlieren hatten. Ob das 8 bart hy. n es ee een een tigen Troſt durch die Erinnerung, daß im Kriege gegen jetzige Moskau, die Stadt der Millionäre, der Standort Ein Angriff einer ruſſiſchen Kavallerie⸗] Napoleon auch Moskau geräumt wurde und der Sieg J großer Fabriken und eines blühenden Handels, mit einer brigade wurde bei Soldau zurückgeſchlagen.] trotzdem nicht gefehlt habe. Der Vergleich paßt in man- Bevölkerung, die noch vergnügungsſüchtiger iſt als die 8 dem Einzuge des von Petersburg, die Sage vom Grafen Roſtopſchin in FCTTTTTTTTTTTTT—TTTTTTTTT—T—T—T—T—T—T—TT—T—T—T——— cher Beziehung vortrefflich. Vor — 5 9——————————* Je„ 5 7 7+„. 2 71 3. S S S j lranzöſiſchen Kaiſers in die alte ruſſiſche Hauptſtadt war[ Wirklichkeit überſetzen und gerne wieder brennen möch⸗ Warſchau der Zar mit ſeinen Feldherren ſo unzufrieden, daß er te, iſt nicht ſo gewiß, wie der Kriegsminiſter Poliwanow 5 J den alten Kutuſow holen ließ und ihn an die Spitze] anzunehmen ſcheint. Verſicherungen gegen Brände aus Die Näumung von Warſchau kaun in dieſem Augen⸗ der Armee ſtellte. Kutuſow hatte eine Schwäche; er[ Vaterlandsliebe ſind bisher nicht eingeführt und Gra blicke vom Großfürſten Nikolaus Nikolajewitſch bereits log. Nach der Schlacht bei Borodino meldete er, die Fran⸗ Leon Tolſtoi, ſelbſt ein Moskauer, hat die zwieſpältigen angeordnet worden ſein. Der ruſſiſche Kriegsminiſter zoſen wären geſchlagen. In ſeiner Herzensfreude eilte[ Gefühle in ſeinem Verhältniſſe zum kapitaliſtiſchen Zeit⸗ hat in der Duma erklärt: Wir werden vielleicht heute Kaiſer Alexander in die Kirche, warf ſich im Dankgebete alter zuerſt durch die Berührung mit der dortigen Ge⸗ Warſchau den Feinden überlaſſen. Ein General, der vor dem Altar nieder und verlieh Kutuſow den Rang fellſchaft geſpürt. ö e e ee als Miniſter vor dem Parlamente ſteht, nimmt ohne eines Feldmarſchalls. Da falſche Berichte den Feind nie⸗ Der Verluſt von Warſchau wäre für die Ruſſen zwingende Notwendigkeit und ohne gänzliche Hoffnungs⸗ mals vertreiben können, zog Napoleon gegen Moskau, der Anſtoß zu einer böſen Kriſe. Rußland iſt ſtets in loſigkeit ſolche Worte nicht in den Mund. Er darf es und Kutuſow ſchwor dem Gouberneur Roſlopſchin bei[ ernſter Gefahr, wenn ſein Anſehen dort erſchüttert wird, nicht tun, bevor die letzten Möglichkeiten des Wider⸗ ſeinen grauen Haaren, mit ihm in der Verteidigung der] wo es fremde Völker nur durch Gewalt und Druck be⸗ ſtandes erſchöpft find, weil der Zuſammenbruch der Stadt zu ſterben. Der Eid war noch ganz friſch, als herrſcht. Der ruſſiſche Miniſterbräſident Goremykin hat ruſſiſchen Armee bei den Weichſelfeſtungen eine Schrek⸗ Roſtopſchin erfuhr, der Kriegsrat habe beſchloſſen, Mos⸗ 4 den Polen verſprochen, daß ſie nach dem Kriege das kensnachricht für Rußland wäre: eine Verkündigung von l kau dem Feinde zu überlaſſen. General Poliwanow, der J Recht der Selbſtverwaltung unter dem Szepter des Zaren e e ——— r 1— 1 8 8 der Kleveſchen hinter uns, aber von dieſer furchtbaren„Und das ſagt ihr mir jetzt,“ erwiderte ſie, Maxi⸗ . N Brgutfgbrt. Szene erzittert mir das Herz. Und doch droht uns noch milians Hand laſſend und einen Schritt vortretend, mit 80—— 5 505— 5018 immer das Schlimmſte, vom Klever felbſt?: tiefem Vorwurf,„jetzt nachdem ihr mich von meinen f Fortſetzun. Nachvrucck verbolen⸗„Beruhige Dich Geliebte! Mein Ehrenhold iſt der Freunden getrennt, meine edle Stiefmutter verbannt, i Mit einem einzigen Blicke erfaßte Maximilian die rechte Mann für ihn. Jetzt aber ein Wort mit den[meine Räte hingerichtet habt? Gott verzeihe euch, was Lage der Dinge. Einige Schritte zurücktretend, um beſſer[Herren Abgeordueten! Sie ſcheinen Dich anſprechen zu ihr getan! Ich ſelbſt kann ihm nur knieend danken, geſehen zu werden, hob er ſein Schwert empor und rief] wollen. Unterrichte mich ſchnell, wer und was ihre daß er mich die Prüfung gnädig beſtehen ließ. Denn durch ſie bin ich mit dem Prinzen vereint worden, den mit klangvoller Stimme: 5 Führer ſind.“ „Höret mich, ihr Genter! Die Herzogin, eure Ge⸗ Und ihn auf die Seite nehmend, ſetzte ihn Maria von ich liebe, und deſſen ſtarker Arm mich künftig ſchützen bieterin, verzeiht Jedem, der ſich gegen ſie vergangen, dem Notwendigſten in Kenntnis. wird. Ja— höret es alle!— ich bin nicht mehr wenn er zum Gehorſam zurückkehrt. Aber Geſetz und Eben erſt waren die Abgeordneten im Stande ge⸗ geſonnen, mir einen fremden Prinzen zum Gemahl auf⸗ und Ordnung wird hergeſtellt werden. Denn ſo wenig weſen, Maximilian voll ins Geſicht zu ſehen. Längſt] drängen zu laſſen, weder von unberufenen. Dritten, noch wie ihr mit dem Kopfe nach unten, ſo wenig vermag der ſchon hatten ſie im Verlauf der Ereigniſſe unter ſich] von meinen Untertanen. Aus meiner Hand ſollt ihr 75 Staat mit den Füßen in der Luft au ehe Erwartet gefragt, und hin und her geraten, wer der Begleiter] euren nelle Regenten empfangen— hier ſteht er.“ in Frieden den Ruf zu Braten und Wein! Die Herzogin[Marias ſein möge. Wohl wäre ihnen in ihrer jetzigen„Ja, hier ſteht er, der neue Regent. Und er dankt will euch den Schmaus gewähren. Aber betragt euch Bedrängnis unter allen Prinzen Maximilian von Oeſter⸗] Euch, ſchönes Bäschen,“ erklang plötzlich zu ihrer Lin⸗ 1 fein ſäuberlich, wie geladene Gäſte, und nicht auf die Art, reich, ſowohl wegen des Rufes, der ihm voranging, wie] ken die treuherzig ſonore Stimme des Herzogs von die der Klever euch gelehrt! Hinweg mit den Spießen, wegen der Macht, die er gegen Frankreich in die Wage] Kleve, der unbemerkt durch die Tür hinter den Ab⸗ hinweg mit den Knitteln! Halloh, ihr Schützen, nehmt werfen konnte, der erwünſchteſte geweſen, aber ſchließlich]] geordneten eingetreten war und, wie der gerufene Wolf, ihnen die Waffen und gebt ihnen Kellen und Löffel mochte es ſein, wer es wollte— er kam ihnen wirke in dieſem Augenblicke neben ihr auftauchte. 5 dafür! Keine Rückſicht, keine Gnade— den Knittel lich als Erlöſer aus einer Gefahr, deren Furchtbarkeit Sprachlos vor Erſtaunen ſtarrte Maria auf den oder den Kopf! ſie zu ihrem Schrecken kennen gelernt hatten. Als daher gleichſam dem Boden entſtiegenen, unwillkommenſten aller Die Wirkung dieſer energiſchen Worte war eine der Vizepräſident plötzlich voll freudiger Zuverſicht aus-] Gäſte. Sprachlos blickten Präſident und Abgeordnete mehr als oraſtiſche; ſie war eine tragikomiſche. Denn rief:„Bei Gott, Erzherzog Maximilian! Er iſt es; auf den gefürchteten Peiniger, den ſie glücklich entflohen kaum waren die Hakenſchützen dem Befehle gemäß in die ich ſah ihn in Trier!“ da zog ein einſtimmiges Bei⸗ geglaubt hatten. Aber ſie kaunten ihn ſchlecht. Je kleiner Reihen gebrochen, um nach Waffen zu ſuchen, ſo gab fallsgemurmel durch ihre Reihen, und freudig folgten ſie] das Raubtier, je frecher. Als er auf die falſche Nachricht es deren ſchon nicht mehr. Lachend wieſen die fried: ſeiner Aufforderung, die Herzogin mit dem edlen Prinzen] von der Gefangennahme Maximilians die Halle verlaſſen, 5 15 s lichen Arbeiter nit den Fingern auf den Boden, um den zu bewillkommnen. war er zu Pferde geſtiegen, um in Begleitung eines e Soldaten die Spieße und Keulen zu zeigen, die jetzt Maria hielt Maximilians Rechte, als die Vertreter[Dieners die Herzogin mit ſeinem Sohne am offenge⸗ von ihren Beſitzern mit der unſchuldigſten Miene ſchmäh⸗ ihrer Staaten ſich ehrerbietig vor ihr neigten. haltenen Brüſſeler Tore zu empfangen und mit ihr, lich verleugnet wurden.„Gnädiges Fräulein,“ begann der Vizepräſident,„die ehe ſie noch von Maximilians Anweſenheit Kenntnis „Viktoria!“ jubelte Jan und ſprang vom Tiſche.] Stadt Gent und die Vierſtaaten ſind glücklich, ihre er⸗] habe, das Protokoll über das Verlöbnis und die Re⸗ „Siehe da, meine heldenmütige Braut!“ wandte habene Gebieterin mit dem edlen Prinzen als Retterin gentſchaft unterſchriftlich zu vollziehen. Das dichte G⸗ ſich Maximilian lächelnd zu Maria zurück,„mit denen aus großer Not zu begrüßen.“ ö ö I woge des Volkes hatte auch ihn genötigt, auf Umwegen wären wir fertig, trotz Hugenot und Imbercourt.“ Voll Hoheit hob ſich Maria empor. Tie Anrede] das Tor zu gewinnen. S „O Max,“ rief ſie mit Tränen des Dankes,„Gott] ſtand in zu großem Gegenſatz zu den 0 tiefſter 3 3 8 ſei dafür geprieſen in Ewigkeit! Dieſer Stunde will ich[ Erniedrigung, die man ſie in der jüngſten Zeit hatte er⸗. 22(Fortſetzung folgt.) gedenken mein Leben lang Noch beben mir die Glieder[ leben laſſen, als daß ſie ihr nicht das traurige Bild 1 i 7 von dem Ritte, l derſelben wieder vor die Seele gef rt hätte. l i 8 haben ſollen. Das ist venauſtg ſo vier wert, wie der Eid des Feldmarſchalls Kutuſow, mit dem General Ro⸗ ſtopſchin zu ſterben. Das polniſche Volk hat wohl die ſchönſte Sammlung gebrochener Schwüre. Aber wie zer⸗ knirſcht müſſen der Zar, die Hofgeſellſchaft und die vor⸗ nehmen Gönnerinnen panſlawiſtiſcher Raubſucht ſein, wenn ſie einer Nation, der alles genommen wurde, die Mutterſprache in der Schule, die höhere Erziehung an der Univerſität und die ſich nur durch Beſtechung vor den ärgſten Grauſamkeiten verlotterter Richter und Be⸗ amten ſchützen konnte, jetzt das Zeugnis der Ritterlich⸗ keit geben. Kaiſer Nikolaus kann leicht edelmütig ſein, da ihm Polen vorläufig nicht gehört und ſeine Armeen wie der Kriegsminiſter in der Duma mitteilte, vielleicht heute aus Warſchau fortgezogen ſind und ein weiteres Stück des Weichſelgebietes räumen wollen. Der Fall von Warſchau wäre ein großes Ereignis. In dieſem Krieg iſt die Einbildung eine Macht. Was dazu bei⸗ trägt, ſie zu zerſtören und die Völker des Vierverbandes zur Selbſtkenntnis zu drängen, bereitet den Weg zur ra⸗ ſcheren Löſung von dem ſchweren Leid, das uns auferlegt wurde und das wir ſchon ſo lange tragen müſſen. Der Weltkrieg. Das Vild des öſtlichen Ringens zeigt auf drei völlig von einander getrennten, aber durch die Einheit der Handlung verbundenen Kriegsſchauplätzen manche mili⸗ täriſche Operation, deren Endzweck nicht ſofort klar her⸗ vortritt. Das liegt natürlich im Weſen der Strategie. Ein Beiſpiel hierfür ſind die Unternehmungen der Be— low'ſchen Armee in Kurland und Livland, deren Umfang und Ziele bis vor kurzem noch völlig in Dunkel ge⸗ hüllt waren. Nur das Eine ahnte man, daß ſich auch dieſer Vorſtoß, der ſich immer mehr zu einem konzentri⸗ ſchen Angriff auswuchs, organiſch in das ohne Beiſpiel daſtehende gewaltige Einkreiſungsmanöver eingliedern würde. Mit dem Sieg am 23. Juli über die fünfte ruſſiſche Armee war der ruſſiſche Widerſtand in Kurland entſcheidend geſchlagen. Ruſſen hörten, war, daß unſere Truppen den, Feind bis in die Gegend von Poniewiez zurücktrieben. Die Be⸗ deutung dieſes Sieges lag darin, daß die Feſtung Kowno in einem bedeutenden Bogen nördlich und nordweſtlich umgangen war. Die Umfaſſung Kownos, die durch die Offenſive der ruſſiſchen fünften Armee verhindert wer⸗ den ſollte, war damit zur Tatſache geworden. Dem Vormarſch unſerer Kolonnen nach Mitau ſtand nichts mehr im Wege. Was aus den Trümmern der ruſſiſchen Armee geworden war, wußte man nicht genau. Da ihnen der Weg nach Mitau abgeſchnitten war, ſo iſt an⸗ zunehmen, daß ſie hinter den Swentafluß zurückgingen, um, mit dem linken Flügel ſich an Kowno lehnend, auf einer etwa 70 Kilometer langen Front den deutſchen Vor⸗ marſch auf Wilna aufzuhalten. Daß auch dieſer ruſ⸗ ſiſche Plan im Scheitern begriffen iſt, geht daraus her⸗ vor, daß unſere Truppen in der Verfolgung des wei⸗ chenden Gegners die Gegend von Kupiſchki, das etwa 40 Kilometer nordöſtlich von Poniewiez liegt, erreicht haben. Von den übrigen erfreulichen Fortſchritten auf der Oſtfront iſt beſonders bemerkenswert, daß bayeri⸗ ſche Truppen bereits in den Kampf um die Feſtung War⸗ ſchau eingetreten ſind. Ob die Ruſſen Warſchau nun. räumen wollen oder nicht, wird jetzt dahin beantwortet werden, daß ſie es unter allen Umſtänden räumen wer⸗ den, denn die Zeit der freien Beſtimmung über die Fe⸗ ſtung iſt bereits überſchritten. Ebenſo bedeutungsvoll iſt die Mitteilung, daß die öſterreichiſch-ungariſchen Trup⸗ pen bereits ſich in den Beſitz des Weſtteiles der Feſtung Iwangorod ſetzen konnten. Angeſichts dieſer bedeutungs⸗ ſchweren Fortſchritte der verbündeten Armeen hat der Feind den Rückzug zwiſchen Weichſel und Bug in all⸗ gemein nördlicher Richtung angetreten. 8 i Die Ereigniſſe im Weſten. Engliſche Befürchtungen um Frankreich. WB London, 4. Aug.„Morning Poſt“ ſchreibt in einem Leitartikel: Während Rußland aus Polen ver⸗ drängt wurde, ſtanden wir in der Defenſive und ließen den Feind ſich gegen Oſten konzentrieren. Jetzt können wir nicht erwarten, daß die Ruſſen eine deutſche Konzentration gegen Weſten verhindern. Frank⸗ reich leidet ſchwer! Das Blatt glaubt nicht, daß Frank⸗ reich auf deutſche Friedensvorſchläge hören wird, wünſcht aber, daß der Grund wegfiele, der es für Frank⸗ reich weiſer erſcheinen ließe, einen Separat⸗ frieden zu ſchließen und ſieht die Errettung nur in der Wehrpflicht.„ Die Lage im Oſten. . WB. Wien, 4. Aug. Amtlich wird verlaulbart vom 4. Auguſt 1915:„ Ruſſiſcher Kriegsſchauplatz: Zwiſchen Weichſel und Bug leiſteten die ſchrittweiſe weichenden Ruſſen in gewohnter Art an verſchiedenen Stellen ern uk Widerſtand. Es kam nördlich Dubienka und Cholm, an der Swinka und an der Linie Lenezna-Nowo Ale⸗ xandrija zu ſtarken Kämpfen. An manchen Teilen der Front unternahm der Gegner, um unſer Nachdringen einzudämmen, kurze Gegenſtöße, aber er vermochte nicht ſtandzuhalten, wurde geworfen und ſetzte um Mitter⸗ nacht den Rückzug gegen Norden fort. Der auf dem linken Weichſelufer gelegene Weſtteil von Jwangorod iſt in unſerer Hand. Die gegenüber der Radomka⸗Mün⸗ dung auf dem Oſtufer der Weichſel ſtehenden deutſchen K machten abermals Fortſchritte. Zwiſchen Wla⸗ ö olynski und Sokal zerſprengten unſere Truppen Koſakenregiment. Südweſtlich Wladimir-⸗Wolynski * fin große Brände ſichtbar. In Ostgalizien nichts neues. Der Stellvertreter des Chefs des Generalſtabs: e en Höfer, Feldmarſchallleutnank. Der deutſche Kaiſer überreicht dem öſterr. Armeeoberkommandanten den Marſchallſtab. WB Wien, 4. Auguſt. Aus dem K riegspref⸗ tier wird gemeldet: Kaiſer Wilhelm wird g e Das Letzte, was wir von den zu Wi II* — erz dem Armeeoberkommandanten Feldmarſ chall ET ⸗ herzog Friedrich den Preußiſchen Marſchallſtab. S. M. der deutſche Kaiſer hat anläßlich der glücklichen Befreiung von Lemberg dem öſterreichiſch-ungari⸗ ſchen Armeeoberkommandanten, Feldmarſchall Erzherzog Friedrich, zum Preußiſchen Generalfeldmarſchall ernannt. Kaiſer Wilhelm ſtattete heute dem Feldmarſchall Erz⸗ herzog Friedrich im Standorte des Armeeoberkomman⸗ dos einen Beſuch ab, um ihm den Marſchallſtab— dieſes Wahrzeichen der höchſten militäriſchen Würde— perſönlich zu überreichen. Kaiſer Wilhelm kam mit eini⸗ gen Herren ſeines militäriſchen Gefolges in das Städt⸗ chen, das derzeit das K. und K. Oberkommando beher⸗ bergt. Ob zwar die Nachricht von dem hohen Beſuch erſt in den Vormittagsſtunden bekannt wurde, waren die Häuſer reich beflaggt. Trotz des ſtrömen⸗ den Regens brachte die patriotiſche Bevölkerung der Stadt dem erlauchten Verbündeten begeiſterte Ova⸗ tionen dar. Vom Erzherzog Friedrich, der bei die⸗ ſem Anlaß zum erſteumal die Felduniform eines preu⸗ fiſchen Generalfeldmarſchalls angelegt hatte, vor dem Quartiere auf das ehrerbietigſte begrüßt, überreichte Kaiſer Wilhelm im Kreiſe der Generalität des Armee⸗ oberkommandos in einer kurzen von Herzen kommenden und zu Herzen dringenden Auſprache dem Feldmarſchall Erzherzog Friedrich den kunſtvoll gearbeiteten Marſchall⸗ ſtab. Erzherzog Friedrich dankte gerührt mit einigen Worten. Bei der darauffolgenden Mittagstafel hielt Erz⸗ herzog Friedrich eine warmempfundene Anſprache, in der er den ihm allergnädigſt gewidmeten Marſchallſtab als Symbol jener Einigkeit bezeichnete, der wir unſere bis⸗ herigen großen Erfolge verdanken und die uns den end⸗ giltigen Sieg, den ehrenvollen Frieden verbürgt. Mit herzlichen Worten die ſtolze deutſche Wehrmacht apo⸗ ſtrophierend brachte S. K. und K. Hoheit auf ihren ober⸗ ſten Kriegsherrn Kaiſer Wilhelm II. ein dreimaliges Hur⸗ ra aus, in das alle Anweſenden begeiſtert mit einſtimm⸗ ten. Sichtlich gerührt dankte Kaiſer Wilhelm in der ihm eigenen innigen Weiſe. Er gedachte in warmen Wor- ten der aufrichtigen Verehrung ſeines erlauchten Freun⸗ des und Bundesgenoſſen, des Kaiſers und Königs Franz Joſeph I. und brachte auf die öſterreichiſch-ungariſche Armee und deren allerhöchſten Kriegsherrn ein drei— maliges Hoch aus. Nach der Tafel hielt Kaiſer Wilhelm geraume Zeit hindurch in angeregteſter Weiſe Cerele, ver— abſchiedete ſich dann in herzlichſter Weiſe vom Feld⸗ marſchall Erzherzog Friedrich end kehrte nach faſt drei⸗ ſtündigem Aufenthalt im Standorte des Armeeobeériom⸗ mandos wieder heim& 8 f Der„gefährliche Heerführer“. WTB. London, 4. Aug. Der militäriſche Korre⸗ ſpondent des„Daily Telegraph“ ſchreibt: Die beunruhi⸗ gendſte Nachricht iſt das Vorrücken der kombinierten Heere unter der Führung Mackenſens. Dieſer gefährliche Heerführer hat trotz aller techniſchen Schwierigkeiten und Verluſte in den Kämpfen einen ununterbrochenen Druck auf die Schlachtlinie von 50 Meilen Länge ausgeübt. Sein Angriffsplan bezweckt eine wirkliche Umzingelung. Leider wird beſtätigt, daß Mackenſens linker Flügel, die verſtärkte öſterreichiſch-ungariſche Armee des Erzher⸗ zogs Joſeph Ferdinand, in Lublin eingedrungen iſt und den rechten Flügel der Armee Alexejew umgebogen hat, während auf dem linken ruſſiſchen Flügel die Deutſchen einen ähnlichen Terraingewinn hatten und die Eiſen⸗ bahn nach Kiew abſchnitten. Mackenſens Truppen drängen auf einer Linie vor, die nur 160 Meilen ſüdlich der Bahn Warſchau⸗Breſt⸗Litowsk verläuft, eine Lebens⸗ er der ruſſiſchen Verbindungslinien für das Weichſel⸗ eer. WTB. Wien, 4. Aug. Amtlich wird verlautbart vom 4. Auguſt 19152:- e ee f 5 Italieniſcher Kriegsſchauplatz: Im Gör⸗ ziſchen wurden in der Nacht vom 3. Auguſt am Plateau⸗ rand wieder mehrere vereinzelte italieniſche Angriffe abgewieſen, ſo ſüdlich Sdrauſſina und öſtlich Po⸗ lazzo, wo die feindliche Infanterie zweimal mit dem Bajonett angriff, jedoch beidemal unter ſchweren Ver⸗ luſten zurückgeſchlagen wurde. Am Nachmittag des 3. Auguſt verſuchten die Italiener bei Regen und Nebel nach heftiger Artlilerievorbereitung einen abermaligen Vorſtoß gegen unſere Stellungen auf dem Monte Dei Seibuſi. Auch dieſer Angriff wurde abgeſchlagen. Im Kärntner und Tiroler Grenzgebiet kam es an einigen Abſchnitten zu lebhafterer Artillerietätigkeit. Die gegen den Cel⸗ lonkoſel angeſetzte italieniſche Infanterie zog ſich, da ſie von ihrer eigenen Artillerie beſchoſſen wurde, auf den Weſthang der Höhe zurück. Ein Angriff von zwei feindlichen Kompagnien gegen die Grenzbrücke ſüdlich Schluderbach und ein ſtärkerer italieniſcher An⸗ griff auf den Col di Lana(Buchenſtein) wurden abge⸗ wieſen. EFF FFF Der Stellverkreter des Chefs des Generalſtabs: 8 von Höfer, Feldmarſchallleutnant. Der italien iſche Tagesbericht. WB. Rom, 4. Auguſt. Kriegsbericht von geſtern abend: In den Tälern des Cadore dauerte das zer⸗ ſtörende Feuer unſerer Artillerie gegen die feindlichen Sperrwerke wirkſam fort. In Kärnten verſuchte der Gegner am 1. Auguſt einen abermaligen Angriff gegen den Gipfel des Medatte, der von uns am 30. Juli er⸗ obert worden war, wurde aber unter ſchweren Verluſten zurückgeſchlagen. Am 2. Auguſt griff er, vom Nebel begünſtigt, unſere Stellungen von Skarnitz auf dem Berge Cieſtalla an, wurde aber gleichfalls abgewieſen. Jetzt werden neue Einzelheiten über den von unſeren Truppen am 30. Juli an der Abzweigung von Cia⸗ nalot errungenen Erfolg bekannt. Der Gegner ließ über 100 Tote auf dem Kampfplatz, wo 200 Gewehre und zahlreiche Munition aufgeleſen und etwa 20 weitere Ge⸗ fangene gemacht wurden. Während der beiden folgenden Tage verfeuerte die feindliche Artillerie, die ſich an den Zugängen von Malborghet längs der Abzweigung der Stellung befindet, auch Geſchoſſe mit erſtickenden Gaſen. Unſerer Artillerie gelang es trotzdem, ſie zum Schweigen zu brin Auf dem erueu 5 Auguſt neral Moſchopulos brieflich zu entſchuldigen. 8 eren rechten Flüger in der Gegend des Monks Der Ser⸗ buſi, nachdem er gegen unſeren linken Flügel demon⸗ ſtriert hatte. Alle ſeine Anſtrengungen brachen ſich jes doch an dem hartnäckigen Widerſtand der Unſrigen. Im Laufe des geſtrigen Tages dauerte unſere Offenſive auf dem rechten Flügel fort und dehnte ſich merkbar gegen das Zentrum aus. Unſer Kampf um die Beſetzung wei⸗ terer Teile des Monte Dei Seibuſi wird heftig und hart⸗ näckig fortgeſetzt. Geſtern wurden 345 Gefangene ge⸗ macht, darunter 3 Offiziere.. Neue verluſtreiche Kämpfe der Italiener. i WB. Berlin, 4. Aug. Die„B. Z. am Mittag“ meldet aus dem Kriegspreſſequartier: Die kurze Ruhe⸗ pauſe nach der zweiten Schlacht bei Görz iſt beendet. Die italieniſche Armee beginnt wiederum m't kräftigen Angriffen gegen das Plateau von Doberdo, n Beſitz⸗ nahme ihr für die Gewinnung des Görzer O. ukopfes wichtig erſcheint. Sie ſetzte daher geſtern zu w. d erholten Angriffen öſtlich Polazzo auf dem Monte Dei Seibuſi an, die alle blutig zurückgeſchlagen wurden. Namentlich unſere Artillerie brachte dem Feind ſchwere Verluſte bei. Die Italiener belegen nunmehr den Plateaurand mit Artilleriefeuer. Vor dem Görzer Brückenkopf und am Krn herrſcht Ruhe. Die Angriffe auf den Plöckenpaß und Kärnten wurden abgeſchlagen. In Tirol nichts von Bedeutung. e f 8 Vor aller Welt die Schande Italiens aufgedeckt. e WB. Wien, 4. Aug. Das„Fremdenblatt“ iſt Saſſonow aufrichtig dankbar, daß er mit ſolcher un⸗ zweideutigen Klarheit das Ränkeſpiel der italien! Hohe A — Präſidenten. WB. Verl Lebeuslängliche Zuchthausſtr materials eingeſtanden, Kriegsverrat begangen zu haben, indem er für Frankreich Spionendienſte leiſtete. Wie das Mülhauſer Tagblatt weiter hört, ſchweben gegen Meher noch zwei weitere Verfahren, eines wegen Mor d⸗ verſuchs, begangen an einem Gefängniswärter in Lör⸗ rach in Baden dach ſeiner Verhaftung, das zweite wegen Beihilfe zur Deſertion. 85 Eine Beratung von Vertretern des Vier⸗ e verbandes 1 WB. Mailand, 4. Aug. Zu der Nachricht des „Petit Pariſien“ über die Abhaltung einer Konferenz von Vertretern des Vierverbandes ſchreiben der„Se⸗ colo“ und der„Popolo d'Italia“, daß die Nachricht ver⸗ früht ſei. Beide Blätter beurteilen aber die Vorbedin⸗ gungen für eine derartige Konferenz als günſtig, um ſo mehr, als nach ihrer Meinung die Balkanlage heute klarer und erfreulicher wäre, wenn die diplomatiſche Ak⸗ tion des Vierverbandes in den letzten Monaten mehr über⸗ einſtimmend geweſen wäre 9 f 5 Es geht nicht nach Wunſch des Vierverbauds. WTB. Mailand, 4. Auguſt. Der Londoner Corre⸗ ſpondent des Corriere della Sera drahtet einem Blatt: Die Nachrichten aus dem Balkan werden immer ver⸗ dächtiger und widerſpruchsvoller, je weiter die Deut⸗ ſchen in Polen vorrücken. Auch ſei es nicht möglich eine Beſtätigung des türkiſch⸗bulgariſchen Abkommens zu erhalten. a 3. Ein ärgerlicher Mißgriff der Engländer. 8 WB. Athen, 4. Aug. Aus Anlaß ihrer gegen die griechiſche Küſten⸗ und Handelsſchiffahrt gerichteten Blockademaßnahmen iſt den Engländern ein be⸗ ſonders ärgerlicher Mißgriff paſſiert. Auf einem von ihnen angehaltenen und nach Mudros geſchleppten griechiſchen Handelsſchiffe befanden ſich näm⸗ lich der Korpskommandant von Saloniki, General Moſchopulos, mit einigen ſeiner Offiziere. Um den Ein⸗ druck, den dieſer Vorgang hervorrief, wettzumachen, konnte der hieſige engliſche Geſandte nicht umhin, ſich bei Ge⸗ 4 N — * Staatsverband aufgenommen. 1 * — 5 Lokales. Seckenheim, den 5. Auguſt 1915. Mitteilungen aus der Gemeinderatsſitzung vom 3. Auguſt 1915. Gärtner Theodor Geroſa wurde in den badiſchen Der weitere Tiefbrunnen des Waſſerwerks ſoll auf dem Grundſtück des Stephan Winkler erſtellt werden. Die noch vorhandenen Kartoffel ſollen nun zum Preiſe von 5 Mk. pro Zentner verkauft werden. Das Reſultat folgender Kaſſenſtürze wird mitgeteilt: 1. Gemeindekaſſe, Krankenhauskaſſe, Waſſerkaſſe, Ortsviehverſicherungskaſſe, . gemeinſch. Schulfondskaſſe, Schulkompedenzfondskaſſe, kathol. Armenſtiftungskaſſe, Schulhausbaufondskaſſe. 5 Der Vertcag mit der Fa. Brechtel Ludwigshafen über die Erſtellung des zweiten Tiefbrunnens wird voll⸗ zogen. Der Brandſchaden der Fulminawerke wird feſtgeſetzt. Verſchiedene Rechnungen werden zur Anweiſung ge⸗ nehmigt. Die Anträge der nachträglich ongemeldeten ſchwer Arbeitenden werden verbeſchieden. „5 5 222 ͤ ͤ TFP 5 moderne Schaufenster 75 te a unsere Ausstellung. und Verkauf nur 1 T eppe hoch. AI Kleider-, B Seiden, Unsere Preise sind ausserg Baden. (9 Karlsruhe, 4. Aug. Der badiſche Opfer⸗ kag wird, wie in der letzten Sitzung des Badiſchen Roten Kreuzes beſchloſſ en wurde, am 20. September(Hoch⸗ zeitstag des Großherzogspaares und Hochzeitskag des verſtorbenen Großherzogs Friedrich I. und der Großher⸗ zogin Luiſe) abgehalten werden. Nähere Mitteilungen folgen noch. 85 ) Heidelberg, 4. Auguſt. Troß aller Verordnun⸗ gen und Strafandrohungen wollen die Klagen über Un⸗ gehörigkeiten auf dem Lebensmittelmarkt nicht aufhören. In einem Eingeſandt wird Klage darüber geführt, daß, wer nicht ganz frühe auf den Markt kommt, weder Boh⸗ nen noch Gelberüben l Händler und Landwirte erklärten, da ſeien die Stadtleute ſelbſt daran ſchuld; bei den feſtgeſetzten Höchſtpreiſen behielten die Verkäu⸗ fer lieber die Sachen für ſich. Eine Bauersfrau ver⸗ kaufte überhaupt nichts mehr, da ſie von einer Käuferin wegen Ueberſchreitung der Höchſtpreiſe,— ſie hatte 14 Pfg. für das Pfund Bohnen verlangt und der Höchſz⸗ ö 1 beträgt 12 Pfg.,— angezeigt worden war. (Neckarhauſen, 4. Auguſt. Eine hier l tene Vertreterverſammlung des Unterbadiſchen Verban⸗ des 3 Arbeitervereine beſchäftigte ſich mit den Fra⸗ gen des Lebensmittelwuchers und nahm eine Entſchlie⸗ ßung an, in der gegen die auf dem Lebensmittelmarkt in Erſcheinung getretene 5 3 1 92 0 erhoben wird. 5 0 i. icht besuchen Sie das lusen,, Waren etc. S wöhnlich billlg. einzig grosszügige ſchiltach und Tennenbronn für Eier 15 Pfg. geboten, während die Landleute 13 Pfg. für das Stück verlangten. () Kleinlaufenburg, 4. Aug. Beim Baden im Rhein auf der Schweizer Seite iſt der 21jährige Soldat Lütte von Bern, welcher der Schweizer Brenzſchut dach angehörte, er⸗ trunken. Den 1 iſt das Baden im Rhein verboten. Engen, Aug. Die übliche Sitte des Ausſchellens der e ee Bekanntmachungen bier, wird nun⸗ mehr ganz in Wegfall kommen, da in Zukunft die Bekannt⸗ machungen nur in den Zeitungen und durch Anſchlag an 1 Gemeindetafel veröffentlicht werden. () Aus dem Elztal, 4. Aug. Die Honige 85 ver⸗ ſpricht in dieſem Jahre eine rech: gule zu werden. () Aus Baden, 4. Aug. Auffallend iſt die Verſchieden⸗ artigkeit der Fleiſchpreiſe in Baden. Während man an einigen Orten den Preis für Kalbfleiſch um 10 Pfg. für das Pfund ermäßigte, iſt in Freiburg eine Erhöhung des Schweinefleiſch⸗ preiſes um 10 bis 20 Pfg. eingetreten, ſodaß dort jetzt geräuchertes Schweinefleiſch 2 Mk. bis 2,40 Mt. kostet. In Lahr bezahlt man für das Pfund Schweinefleif ch 1,50 Mk., in Lörrach 160 Mb. 8 für die Redaktion Gg. Zimmermann, Seckenheim Stadl. Sparkasse Sehioetæingen mit VV— mündelsicher.— Most. schee REOt⁰ö Harlstuhe Vo, 2950. VHelephon. 51. Samtliehe Hinlagen werden oom Lage det Hinzahlung an su 40% berzinsl-. Massenstunden: 8 12 Uhr oormitlags: 2 5 Uhr naehmittaꝶs. Agenturstelle: Georg Röser, Seckenheim kelohos! Karten An. ee eee Hildastrasse 58 sind zu haben bei moderne Schaufenster! Beachten Sie unsere Ausstellung Verkauf nur 1 Treppe hoch- plalze ehe Sie. Einkäufe 3 in Herren-Stoffe, Baumwoll-Weiss- 5 8 ist auffallend Ars. Hiermit erfüllen wir die traurige Pflicht, mitzuteilen, daß unser lieber Sohn und guter 2um Einlegen von Eiern empfiehlt. Fr. Wagner's Nachf. inn. W. Höllstin Bruder Musketier Fritz Rossrucker im Inf.-Regiment No. 249 im Alter von 21. Jahren am 27. Juli ver- wundet und am 29. Juli in einem Feldlazarett den Heldentod für sein Vaterland gestorben ist. f Seckenhelm, den 5. August 1915. in tiefer Trauer. Familie Rossrucker. Am Seeg den 5 Auguſt, nachmittags 3 Uhr findet im „Neckartal“ eine i Milglieder⸗-Verſammlung 2 ſtatt und laden wir die Kameraden hiermit höfl. ein mit der Bitte um pünktliches und vollzähliges Erſcheinen. Der Vorſtand. Germania Drogerie. 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Die angeordneten Sperr⸗ und Beobachtungsmaß⸗ nahmen ſind aufgehoben. Der Farrenstall ist wieder geöffnet und der Schweine⸗ markt findet wieder statt. Seckenheim, den 5. Auguſt 1915. 3 a 2 5 4 1 F- Seckenheim den 5. Auguſt 1915. Nachſtehendes bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis. Seckenheim, den 5. Auguſt 1915. Den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl, hier: die Ausmahlung des Brotgetreides der Selbſt⸗ verſorger betr. Auf Grund des 8 36 der Bundesratsverordnung vom 25. Januar 1915, betr. die Regelung des Ver⸗ kehrs mit Brotgetreide und Mehl, und nach Erlöſchen der Gültigkeit dieſer Beſtimmung auf Grund des § 49 der Bundesratsverordnung gleichen Betreffs vom 28. Juni ds. Is. wird mit Wirkung vom Zeit⸗ punkt des Inkrafttretens dieſer letzteren Beſtimmung für den Kommunalverbandsbezirk Mannheim⸗Land mit ſofortiger„ was folgt: 15 5 Die nach§ 5 der Verordnung des Gr. Miniſte⸗ riums des Innern vom 7. Juli ds. Js., den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915 betr., ausgeſtellten Mahlerlaubnisſcheine dürfen nur auf diejenige Menge lauten, die der Selbſtverſorger für ſich und die Angehörigen ſeiner Wirtſchaft wäh⸗ rend der nächſten drei Monate ordnungsgemäß ver⸗ wenden darf. Ein neuer Mahlerlaubnisſchein darf erſt zwei Wochen vor Ablauf dieſer Verwendungszeit ausge⸗ ſtellt werden. 8 89 5 Im Mahlerlaubnisſchein müſſen die auszumah⸗ lenden Getreidemengen, getrennt nach Arten und ihrem jeweiligen b genau angegeben ſein. 3. Gemäߧ 6 der Verordnung des Gr. Miniſte⸗ riums des Innern vom 7. Juli ds. Is., betr. den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Ernte⸗ jahr 1915, dürfen die Mühlen Getreide für einen Selbſtverſorger nur nach vorheriger Aushändigung des ihm vom zuſtändigen Bürgermeiſteramt erteilten Erlaubnisſcheins und nur in der Menge ausmablen, die auf dem Erlaubnisſchein bezeichnet iſt. Die Miihlen haben die Erlaubnisſcheine bis zur beendigten Ausmahlung aufzubewahren und auf Verlangen den Beamten der Polizei und den von der Polizeibehörde beauftragten Sachverſtändigen vorzuzeigen. Nach beendigter Ausmahlung haben die Mühlen auf dem Mahlerlaubnisſchein genau zu verzeichnen, welche Mehlmengen aus den auf dem Mahlerlaubnis⸗ ſchein eingetragenen Getreidemengen gewonnen wur⸗ den. Dabei iſt auch anzugeben, welche ſonſtigen Men⸗ gen an Getreide, das nicht zum Brotgetreide gehört und für deſſen Ausmahlung deshalb ein Mahlerlaub⸗ nisſchein nicht erforderlich iſt(z. B. Gerſte), für den Selbſtverſorger ausgemahlen wurden. § 4. Die Müller haben die nach§ 3 zu machenden An⸗ gaben als nach beſtem Wiſſen und Gewiſſen gemacht unterſchriftlich zu beurkunden, bei Vermeidung ſtraf⸗ rechtlicher Verfolgung und eventueller Schließung des Betriebes. Bei der Abholung des Mehles hat der Selbſt⸗ verſorger den Empfang der auf dem Mahlerlaubnis⸗ ſchein verzeichneten Mehlmengen durch eigenhändig oder durch die Unterſchrift des mit der Abholung Be⸗ trauten zu beſcheinigen. Den mit der Beurkundung des Müllers(Abſ. 1) und der Empfangsbeſcheinigung des Selbſtverſorgers oder feines Beauftragten(Abſ. 2 verſehenen Mahl⸗ erlaubnisſchein hat der Müller unmittelbar an das⸗ erelaubnisſchein hat der Müller unmittelbar an das⸗ jenige Bürgermeiſteramt zurückzuſenden, das den Mahlerlaubnisſchein ausgeſtellt hat. § 5. Aufgrund der Mahlerlaubnisſcheine hat jeder Müller über die ausgemahlenen Getreidemengen der Selbſtverſorger genau Buch zu führen(Mahlbuch). Dieſes„Mahlbuch“ hat zu entßalten: Name und Wohnort des Selbſtverſorgers. Datum des Mahlſcheins. gürgermeiſteramt: Volz. Gewicht(Roggen, Spelz, Weizen, Gerſte). 5. Gewonnene Mehlmenge. 6. Gewonnene Kleie und Schwund. 7. Tag der Abholung 980 Mehles. Jede Mühle iſt verpflichtet, den ihr zur Aus⸗ mahlung übergebenen Roggen mindeſtens zu 82, den Weizen und Spelz mindeſtens zu 80 auszu⸗ mahlen. Jede Ausmahlung zu einem geringeren Prozent⸗ ſatz bedarf unſerer Genehmigung. 8 75 Wer den Anordnungen der 8s 3 bis 6 zuwider⸗ handelt, wird gemäߧ 44 der Bundesratsverordnung vom 25. Januar 1915, betr. die Regelung des Ver⸗ kehrs mit Brotgetreide und Mehl und nach Er⸗ löſchen der Gültigkeit dieſer Beſtimmung gemäß 8 57 der Bundesratsverordnung vom 28. Juni de. Js., betr. den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915, mit Wirkung vom Zeitpunkt des Inkrafttretens dieſer letzteren Beſtimmung an mit Gefängnis bis zu ſechs Monaten oder mit Geld⸗ ſtrafe bis zu fünfzehnhundert Mark beſtraft. Außer⸗ dem wird gemäß 8 58 der letztgenannten Verordnung die Schließung des Müllereibetriebes veranlaßt. Mannheim, den 28. Juli 1915. Der Ausſchuß des. Mannheim⸗ and. Der Vorſitzende: Dr. Strauß. Verbot des Vorverkaufs von Oelfrüchten der Ernte des Jahres 1915 betreffend. Wir bringen nachſtehend die Bundesratsverord⸗ nung vom 15. ds. Mts. über den Verkehr mit Oel⸗ früchten und daraus gewonnenenen Produkten ſowie die Verordnung des Miniſteriums des Innern gleichen Betreffs vom 24. ds. Mts. zur öffentlichen Kenntnis. Auf die nach 8 2 erſtmals auf 1. Auguſt ds. Is. zu erſtattende Anzeige machen wir beſonders aufmerkſam. Mannheim, den 29. Juli 1915. Großh. Bezirksamt. Abteilung l. Bekanntmachung über den Verkehr mit Oelfrüchten und daraus gewonnenen Produkten. Vom 15. Juli 1915. Der Bundesrat hat auf Grund des§ 3 des Ge⸗ etzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu girtſchaftlichen zuahmen uſw. vom 4. Auguſt 1914 ichs⸗Geſetzbl. S. 327) folgende Verordnung er⸗ § 1. Die aus Raps, Rübſen, Hederich und Raviſon, Dotter, Mohn, Lein und Hauf der inländiſchen Ernte gewonnenen Früchte(Oelfrüchte) ſind an den Kriegsausſchuß für pflanzliche und tieriſche Oele und Fette G. m. b. H. in Berlin zu liefern. Dies gilt nicht: für Vorräte, die vom Inkrafttreten dieſer Ver⸗ ordnung ab in der Hand desſelben Eigen⸗ tümers insgeſamt zehn Kilogramm nicht über⸗ ſteigen: 2. bei Leinſamen für Vorräte, die vom Inkraft⸗ treten dieſer Verordnung ab in der Hand des⸗ ſelben Eigentümers fünf Doppelzentner nicht überſteigen. Betragen die Vorräte mehr als fünf Doppelzentner, ſo dürfen davon bis zu fünf Doppelzentner zurückbehalten werden: für die zur Beſtellung des Landwirtſchafts⸗ betriebes des Lieferungspflichtigen erforder⸗ lichen Vorräte(Saatgut: 4. für die Oelfrüchte, die in anerkannten Saat⸗ gutswirtſchaften zu Soatzwecken gewonnen werden: bei Mohn für die 1 5 — 58 ir Herſtellung von Nah⸗ 1 2 ö 4 Tag der Anfuhr. Auszumahlende Getreidemenge nach Art und Hanswirtſchaft des Lie⸗ 1 8 rungsmitteln in de 8 rlichen Vorräte. ferungspflichtigen e — — = 2 5 Koch. 8 2. Wer Oelfrüchte(8 1) bei Beginn eines Kalender⸗ vierteljahrs in Gewahrſam hat, hat die bei Beginn eines jeden Kalendervierteljahrs vorhandenen Mengen ge⸗ trennt nach Arten und Eigentümern unter Nennung der letzteren dem Kriegsausſchuß anzuzeigen. Die Anzeige iſt bis zum 5. Tage eines jeden Kalender⸗ vierteljahrs, erſtmalig jedoch am 1. Auguſt 1915 zu erſtatten. 0 Gleichzeitig iſt anzuzeigen, welche Vorräte auf Grund des§ 1 Abſ. 2 Nr. 2 bis 5 beanſprucht werden. Die Anzeigepflicht gilt nicht für die Fälle des § 1 Abſ. 2 Nr. 1. 5 Der Kriegsausſchuß hat die Oelfrüchte, die ihm nach 8 1 zu liefern ſind, abzunehmen und einen an⸗ gemeſſenen Preis dafür zu zahlen. Der Preis für 100 Kilogramm darf nicht über⸗ ſteigen bei Raps(Winter und Sommer) 60,00 Mark, bei Rübſen(Winter und Sommer) 57,50 Mark, bei Hederich und Raviſon 40,00 Mark, 40,00 Mark, bei Dotter bei Mohn 80,00 Mark, bei Leinſamen 50,00 Mark, bei Haufſamen 40,00 Mark. Der Lieferungspflichtige hat die Oelfrüchte bis zur Abnahme aufzubewahren und pfleglich zu be⸗ handeln. § 4. Der Lieferungspflichtige hat dem Kriegsausſchuß anzuzeigen, von welchem Zeitpunkt ab er zur Lie⸗ ferung bereit iſt. Erfolgt die Abnahme nicht binnen zwei Wochen nach dieſem Zeitpunkt, ſo iſt der Kauf⸗ preis vom Ablauf der Friſt an mit 1 vom Hundert über den jeweiligen Reichsbankdiskont zu verzinſen. Für Verwahrung und pflegliche Behandlung nach Ab⸗ lauf der Friſt erhält der Lieferungspflichtige eine Ver⸗ gütung, die vom Bundesrate feſtgeſetzt wird. Mit dem Zeitpunkt, an dem die Verzinſung beginnt, geht die Gefahr des zufälligen Verderbens oder der zu⸗ fälligen Wertverminderung auf den Kriegsausſchuß über. Der Lieferungspflichtige hat nach näherer An⸗ weiſung des Reichskanzlers Feſtſtellungen darüber zu treffen, in welchem Zuſtand ſich die Oelfrüchte im Zeitpunkt des Gefahrübergangs befinden; im Streit⸗ fall hat er den Zuſtand nachzuweiſen. Iſt der Verkäufer mit dem vom Kriegsausſchuſſe gebotenen Preiſe nicht einverſtanden, ſo ſetzt die zu⸗ ſtändige höhere Verwaltungsbehörde den Preis end⸗ gültig feſt. Sie darf dabei die im Fs feſtgeſetzten Grenzen nicht überſchreiten. Die höhere Verwal⸗ tungsbehörde beſtimmt darüber, wer die baren Aus⸗ lagen des Verfahrens zu tragen hat. Bei der Feſt⸗ ſetzung iſt der Preis zu berückſichtigen, der zur Zeit des Gefahrübergangs(§ 4) angemeſſen war. Der Ver⸗ pflichtete hat ohne Rückſicht auf die endgültige Feſt⸗ ſetzung des Übernahmepreiſes zu liefern, der Kriegs⸗ ausſchuß vorläufig den von ihm für angemeſſen er⸗ achteten Preis zu zahlen. Erfolgt die Ueberlaſſung nicht freiwillig, ſo wird das Eigentum auf Antrag des Kriegsausſchuſſes durch Anordnung der zuſtändigen Behörde auf ihn oder die von ihm in dem Antrag bezeichnete Perſon übertragen. Die Anordnung iſt an den Beſitzer zu richten. Das Eigentum geht über, ſobald die An⸗ ordnung dem Beſtitzer zugeht. 8 6. Die Zahlung erfolgt ſpäteſtens 14 Tage nach Ab⸗ nahme. Für ſtreitige Reſtbeträge beginnt dieſe Friſt mit dem Tage, an dem die Entſcheidung der höheren Verwaltungsbehörde dem Kriegsausſchuſſe zugeht. 1 0 Der Kriegsausſchuß hat für die alsbaldige Ver⸗ arbeitung der übernommenen Oelfrüchte zu ſorgen. Er hat das gewonnene Oel nach den Weiſungen des Reichskanzlers abzugeben. Für die bei der Oel⸗ r kehr mik Fraftfir eriittteln dom (Reichsgeſetzblatt S. 399; maßgebend. 88. 5 Der Kriegsausſchuß unterſteht der Aufſicht des Reichskanzlers. 1 Der Reichskanzler erläßt die Vorſchriften zur Ausführung dieſer Verordnung. Er kann Aus⸗ nahmen geſtatten und die Vorſchriften dieſer Verord⸗ nung auch auf andere als die im 8 1 genannten Oel⸗ früchte ausdehnen. 1 Die Landeszentralbehörden beſtimmen, wer als höhere Verwaltungsbehörde oder als zuſtändige Be⸗ hörde im Sinne dieſer 5 anzuſehen iſt. § 10. ö Mit Gefängnis bis zu ſechs Monaten oder mit Geldſtrafe bis zu eintauſendfünfhundert Mark wird beſtraft: ö 1. wer Vorräte, zu deren Lieferung er nach 8 1 verpflichtet iſt, beiſeite ſchafft, zerſtört, ver⸗ arbeitet, verbraucht oder an einen anderm als den Kriegsausſchuß liefert; ö 2. wer eine ihm nach§ 2 Abſ. 1 obliegende An⸗ zeige nicht in der geſetzten Friſt erſtattet oder wer wiſſentlich unvollſtändige oder unrichtige Angaben macht; 3. wer der Verpflichtung zur Aufbewahrung und pfleglichen Behandlung(8 3 Abſ. 2) zu⸗ widerhandelt; 4. wer den nach 8 9 erlaſſenen Aus führungs⸗ beſtimmungen e 15 Dieſe Veroroͤnung findet auch Anwendung auf Oelfrüchte, die vor dem Inkrafttreten der Verord⸗ nung in das Reichsgebiet eingeführt worden ſind. Sie findet gleichfalls Anwendung auf Oelfrüchte. die künftig aus den beſetzten Gebieten des Auslandes, eingeführt werden. Der Reichskanzler kann ihre Vorſchriften ausdehnen auf Oelfrüchte, die aus dem übrigen Ausland 5 werden. l 12. 7 Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage der Ver⸗ kündung in Kraft. Der Reichskanzler beſtimmt; den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 15. Juli 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers: Delbrück. Verordnung. ö Den Verkehr mit Oelfrüchten und daraus gewonnenen Produkten betreffend. ö Zum Vollzug der Bundesratsverordnung vom 15. Juli 1915 über den Verkehr mit Oelfrüchten und daraus gewonnenen Produkten(Reichs⸗Geſetz⸗Blatt Seite 438) wird 1 was folgt: 138 Höhere Verwaltungs behörde und zuſtändige Be⸗ hörde im Sinne der Bundesratsverordnung iſt das Bezirksamt. 5 J 2. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage der Ver⸗ kündung in Kraft. 5206 Karlsruhe, den 24. Juli 1915. ö Großh. Miniſterium des Innern. gez. von Bo dman. Die Erhaltung der Anwartſchaft für die zum Militärdienſt eingezogenen, der In⸗ validenverſicherung angehörenden Per⸗ ſonen betr. Zahlreiche Anfragen laſſen erkennen, daß über die Behandlung der Quittungskarten der zum Mili⸗ tärdienſt eingezogenen Verſicherten, ſowie darüber, inwieweit die Militärdienſtzeit als Beitragszeit in, Anrechnung kommen kann, Zweifel beſtehen. g Wir bitten daher folgendes beachten zu wollen: Den zum Militärdienſt einberufenen Verſicherten iſt dringend zu empfehlen, ihre Quittungskarten kurz vor dem Einrücken der Quittungskarten⸗ ausgabeſtelle(Bürgermeiſteramt, Krankenkaſſe) zur Aufrechnung vorzulegen, und zwar auch daun, wenn ſeit der Ausſtellung der Karten zwei Jahr noch nicht umlaufen ſind. Es wird hierdurch verhütet, daß die Karten, die mit ihrer mehr oder weniger großen Marken⸗ zahl einen beſonderen Wert beſitzen, während de Militärdienſtzeit verlegl werden oder ſonſt in Verluſt geraten. 1 Soweit die Aufrechnung vor der Einſtellun verſäumt wurde, können die Angehörigen, di Arbeitgeber, die Krankenkaſſen oder Bürger⸗ meiſterämter ſolche namens der Verſicherten veranlaſſen. Die Kartenausgabebeamten wollen angewieſen werden, die Aufrechnung der ihnen, vorgelegt werdenden Karten bereitwillig zu voll⸗ ziehen. Eine neue Karte iſt erſt nach der Ent⸗ laſſung vom Militär aufgrund des Eintrags in der Kartenliſte, bezw. aufgrund der Aufrechnungs⸗ beſcheinigung auszuſtellen. Sollte vor dem Eintritt zum Militär die Marken⸗ klebung längere Zeit unterblieben ſein, ſo iſt zu empfehlen, die Zahl der nach dem Ausſtellungs⸗ tag der letzten(laufenden) Quittungskarte ge⸗ klebten Marken bei bisher Pflichtverſicherten und freiwillig Weiterverſicherten ſofort auf 20 und. 2. — b — bei bisher freiwillig Selbſtverſicherten auf 40 zu ergänzen, wobei Marken 4. Lohnklaſſe zu 16 Pf verwendet werden können. ö Soweit die Beteiligten die hierzu erforderlichen Mittel nicht ſelbſt aufbringen können, wird es 8 WC. dem Verluſt der Anwartſchafd 1280 R. vorgebeugt werden. 1 ö Die Kartenausgabebeamten müſſen ſich verpflichtet fühlen, die Intereſſen der Verſicherten wahrzu⸗ nehmen und vor Aufrechnung einer Quittungs⸗ karte ſtets zu prüfen, obo die Anwartſchaft er⸗ ö halten iſt.( 1280 R. V. O.). Nötigenfalls iſt,; ſofortige Nachklebung herbeizuführen. Wo Zweifel beſteheu, ob Nachklebung nötie und zuläſſiig iſt, ſollte nicht verſäumt werden, eine Aeußerung der Landesverſicherungsanſtalt oder des Großh. Verſicherungsamts(Bezirksamts)) einzuholen. Auskuaft erfolgt völlig koſtenlos.“ Es wird beſonders darauf hingewieſen, daß nach' § 1293 R. V. O. nur den Verſicherungspflichtigen, nicht aber den freiwillig Verſicherten, die Wochen militäriſcher Dienſtleiſtungen als Beitragswochen angerechnet werden, ohne daß Beiträge entrichte. zu werden brauchen. Die freiwillig Verſicherten müſſen alſo, um ihre Anſprüche an die Invaliden⸗ und Hinter⸗ bliebenenverſicherung aufrecht zu erhalten, die Beiträge weiter entrichten oder weiter entrichten laſſen, auch wenn ſie im Felde ſtehen. Mannheim, den 28. Juli 1915. Gr. Bezirksamt Abt. IIb.— Verſicherungsamt. Verordnung. Das polizeiliche Meldeweſen betr. Auf Erſuchen des Stellvertretenden Königlichen Generalkommandos des XIV. Armeekorps wird auf Grund der§s 29 und 49 des Polizeiſtrafgeſetzbuches unter Aufhebung der Verordnung vom 27. November 1914(Geſetzes⸗ und Verordnungsblatt Seite 417/18 verordnet, was folgt: 9 1 5148 Jeder über 15 Jahre alte Ausländer— mit Aus⸗ nahme der öſterreichiſch⸗ungariſchen Monarchie und der türkiſchen Staatsangehörigen— hat ſich binnen 24 Stunden nach ſeiner Ankunft am Aufenthaltsort unter Vorlegung ſeines Paſſes oder des ſeine Stelle vertretenden behördlichen Ausweiſes(8 1 Abſatz 2 und§ 2 Abſatz 2 der Kaiſerlichen Verordnung vom 16. Dezember 1914, Reichs⸗Geſetzblatt Seite 251) bet der Ortspolizeibehörde perſönlich anzumelden. Ueber Tag und Stunde der Anmeldung macht die Polizeibehörde auf dem Paß unter Beidrückung des Amtsſiegels einen 1 ö Desgleichen hat jeder Ausländer der in S1 be⸗ zeichneten Art, der ſeinen Aufenthaltsort verläßt, ſich binnen 24 Stunden vor der Abreiſe bei der Orts⸗ polizeibehörde unter Vorzeigung ſeines Paſſes oder des ſeine Stelle vertretenden behördlichen Ausweiſes und unter Angabe des Reiſeziel perſönlich abzumelden. Der Tag der Abreiſe und das Reiſeziel wird von der Ortspolizeibehörde wiederum auf dem Paß vermerkt. 1 5 Jedermann, der einen Ausländer entgeltlich oder unentgeltlich in ſeiner Behauſung oder in ſeinen ge⸗ werblichen oder dergleichen Räumen(Gaſthäuſern, Penſionen uſw.) aufnimmt, iſt verpflichtet, ſich über die Erfüllung der Vorſchriften in§ 1 ſpäteſtens 24 Stunden nach der Aufnahme des Ausländers zu vergewiſſern und im Falle der Nichterfüllung der Ortspolizeibehörde 1 N ene zu machen. „ An⸗ und Abmeldung gemäß 8s 1 und 2 kann miteinander verbunden werden, wenn der Aufent⸗ halt des Ausländers an dem betreffenden Ort nicht länger als drei Tage 9 Die Ortspolizeibehörde hat über die ſich an⸗ und abmeldenden Ausländer Liſten zu führen, die Namen, Alter, Nationalität, Paßnummer und Art des Paſſes ſowie Tag der Ankunft, Wohnung und Tag der Ab⸗ reiſe anzugeben. Zugänge, Abgänge und Verände⸗ rungen dieſer Liſten ſind täglich dem Bezirksamt mitzuteilen. 16 Die über den Aufenthaltswechſel von Aus⸗ ländern und ihre periodiſche Meldepflicht für die Dauer des Krieges erlaſſenen allgemeinen Beſtim⸗ mungen bleiben ene beſtehen. Dieſe Verordnung tritt am 25. Juni 1915 in Kraft. Die an dieſem Tage ortsanweſenden Ausländer haben die polizeiliche Anmeldung(5 1) ſpäteſtens bis zum 5. Juli 1915 vorzunehmen. Die Vorſchrift des 83 findet dabei ee Anwendung. f Ausländer, welche den Beſtimmungen der 8s 1, 2 und 7 zuwiderhaudeln, werden mit Haft bis zu 6 Wochen oder Geldſtrafe bis zu 150 Mark beſtraft. Die gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher dem § 3 zuwiderhandelt. Karlsruhe, den 18. Juni 1915. Großherzogliches Miniſterium des Innern: gez. von Bodman. — . V.* Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kennt⸗ nis, daß di Kartoffel von jetzt ab zum Preiſe von 5 Mk. pro Zentner abgegeben werden. Gemeinderat: Volz. Koch. — 5 m 20 Freitag, den o. ds. Mis., Cormittags 10 Uhr wird in der Waghalle dahier eine Partie ausgeleſe Futterkartoffel öffentlich meiſtbietend verſteigert. g Seckenheim, den 4. Auguſt 1915. Gemeinderat: Volz. Bekanntmachung. Gefangenenfürſorge betr. a Wir erſuchen die hieſige Einwohnerſchaft falls Kriegs teilnehmer in Gefangenſchaft geraten, dies ſofort unt Angabe der Feld⸗ und Gefangenenadreſſe auf dem Ra haus Zimmer Nr. 7 anzumelden.. Seckenheim, den 23. Juni 1915. Bürgermeiſteramt: Volz. Bekanntmachung. Begehung des Tabakfeldes bett Das Bürgermeiſteramt Seckenheim ſetzen wir hier in Kenntnis, daß mit der Begehung des Tabakfeldes dortiger Gemarkung, ob alle mit tabakbepflanzten Gru ſtücke auch ſteueramtlich angemeldet ſind Montag, de 9. Auguſt l. Js. begonnen wird.. Um nun dieſes Geſchäf ohne Verzögerung vorneh men zu können iſt es notwendig, daß dieſe Grundstueck auf beiden Seiten des Gewanns mit Pfählen versehen sind auf welchen deutlich der volle Hame des Taba pflanzers geſchrieben ſteht. Wir erſuchen in ortsüblich geeigneter Weiſe die Tabakpflanzer darauf aufmerkſam machen zu wollen. Mannheim, den 30. Juli 1915. Großherzogl. Hauptſteneramt. „Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hierm zur öffentlichen Kenntnis. 1 Seckenheim, den 2. Auguſt 1915. gürgermeiſteramt: Volz. Selianntmachung. Vorſichtsmaßregeln bei Fliegerangriffen be Der verbrecheriſche Angriff feindlicher Flieger 0 die unbefeſtigten Städten Ludwigssafen und Karlsr veranlaßt uns auch für die hieſige Gemeinde und zr insbesondere wegen der Gefahren, die durch Ges chos der Abwehrkanonen für uns bestehen, folgende Vorſichts⸗ maßregeln zu treffen: 5 Wir laſſen beim Bekanntwerden etwaiger Flieger fahr durch die Rathausglocke das geprobte Signal erfolge Beim Vernehmen desſelben hat das Publikum 301 die Straßen zu verlaſſen und im Innern der Gebäud am beſten in Kellern und den mittleren Stockwerken Schuß zu ſuchen und nicht etwa durch unverſtändige Neugier ſich und andere in Gefahr zu bringen. Das Anſamme auf der Straße, das Aufſuchen von Dächern oder d Aufenthalt an den Fenſtern iſt unbedingt zu vermeide und ſchleunigſt ſind die Fenſter, Fenſterläden und Türen zu ſchließen. 1 Wer im Felde iſt und von der Gefahr vernimn ſoll ſofort geeigneten Schutz etwa unterm Wagen od unter Bäumen ſuchen. 8 ü Nachdem die Gefahr wieder abgewendet iſt, wird d Rathausglocke regelrecht wieder geläutet und können d aufgeſuchten Plätze wieder verlaſſen werden. Seckenheim, den 19. Juni 1915. gürgermeiſteramt: J. V.: Hoerner.