e * Erſcheint Dienstag, Donnerstag, und Samstags. Der Wonnementspreis beträgt monatlich 35 Pfg. bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.50. PE Die Henfige Hummer nmiasst d Selen. 1. Blati. 7727CCFFF CC 0 Kriegschronik 1914 0 SS e 13. September: Die Oefterreicher werfen nach fünſtügigem 0 harten Ringen die Nuſſen bei Lemberg zurück. — Ein Ausfall von drei belgiſchen Divifionen aus Ant⸗ werpen wird zurückgeſchlagen. — In Indien mecht ſich eine zun hmende Erz egung gegen die engliſche Herrſchaft geltend. SSS ooo Der Weltkrieg. Großes Hauptquartier, 19. Sept.(Amtlich). Weſtlicher Kriegsſchauplatz: 5 Auf einem großen Teil der Front rege Artil⸗ lerietätigkeit. Erfolgreiche Sprengungen in der Champagne und in den Argonnen verurſachten ſtarke Beſchädigungen der franzöſiſchen Gräben. 8 2 — * 5 Feindliche Flieger warfen geſtern früh Bomben auf Oſtende. Schaden iſt nicht entſtanden. Per⸗ ſonen ſind nicht verletzt. f Während der Nacht wurden die Docks von Lon⸗ 3 deren Amgebung mit ſichtbarem Erfolg be⸗ worfen. a Deſtlicher Kriegsſchauplatz: Heeresgruppe des Generalfeld⸗ marſchalls von Hindenburg. Auf der Front zwiſchen Düna und Mereez(am Niemen) haben die Kämpfe an einzelnen Stellen einen größeren Amfanug angenommen. Es ſind er⸗ neut 1800 Gefangene gemacht und 5 Maſchinenge⸗ wehre erbeutet worden. f A23wiſchen Jeziory und dem Njemen dauerten die hartnäckigen Kämpfe den ganzen Tag über an. Erſt heute früh gab der Feind weiteren Widerſtand auf. Er wird verfolgt. An der Zelwianka ſind die feindlichen Linien an mehreren Stellen durchbrochen. Der Gegner ver⸗ zor 17 Offiziere und 1946 Mann au Gefangenen und 7 Maſchinengewehre. 3 Deer ruſſiſche Bericht vom 10. September ſpricht von den Gefechten der ruſſiſchen Garde im Norden von Abeli(42 Kilometer weſtlich von Dünaburg). Deutſche Truppen waren hieran nicht beteiligt. Hin⸗ gegen wurde die ruſſiſche Garde geſtern nordweſtl ich don Wilna feſtgeſtellt, angegriffen und geworfen. Aeber den in demſelben ruſſiſchen Bericht erwähnten Sieg von zwei ruſſiſchen Soldaten über 6 Deutſche an der Zelwiankamündung iſt der deutſchen Heeres⸗ leitung kein Bericht zugegangen. 55 Heeresgruppe des Generalfeldmarſchalls g Prinz Leopold von Bayern. In engem Zuſammenwirken mit dem rechten Flügel der Heeresgruppe des Generalf eldmarſchalls von Hindenburg wurden die feindlichen Stellungen östlich von Zelwa genommen. Auch bei Koszele iſt die Zelwianka überſchritten. Beiderſeits der Straße Bereza⸗Kartuska⸗Koſſow⸗Slonim iſt der Feind ge⸗ worfen. Die Heeresgruppe machte 2759 Gefangene und nahm 11 Maſchinengewehre. Heeresgruppe des Generalfeldmarſchalls 5 v. Mackenſen. 91 Anſere Truppen ſind im Angriff beiderſeits der Bahn nach Pinsk. Einige Vorſtellungen wurden heute nacht durch Aeberfall genommen. Seüdßſtlicher Kriegsſchauplatz: Deu tſche Verbände wieſen weitere Angriffe N unter ſchweren Verlusten des Feindes ab. 7 Sberſte Heeresleitung. 5 f Unſere Truppen entfalten auf der geſamten Weſt⸗ kront eine außerordentlich rege Angriffstätigkeit, die zur Genüge beweiſt, daß ihre Offenſivkraft in nichts nach⸗ gelaſſen hat. Was wird nun angeſichts dieſer Tatſache Fre der wiederholt angekündigten großen Offenſive der anzoſen werden, die Deutſchland endgültig zermalmen 7 Schon verlautet in Paris, daß man in ernſter Hmfsbiatf der Bürgermeisterämter Setenheim, Aorsheim, Necarhansen Und Edingen. Druck und Verlag von Gg. Zimmermann, Seckenheim. Sorge iſt vor deutſchen Infanterieangriffen größeren Stiles in den Argonnen, und ſich nach Kräften zur Ver⸗ teidigung rüſtet. So kann man zur Zeit die Situation wohl dahin zuſammenfaſſen, daß die Heerführer der Verbandsmächte trotz aller Vorbereitungen, die ſie lange Wochen hindurch treffen konnten, ſich nicht zutrau⸗ en, die deutſchen Linien durchbrechen zu können. Dieſes mangelnde Vertrauen in die eigene Kraft hat durch unſere Erfolge in den letzten Tagen in den Argonnen jedenfalls eine weitere Schwächung erfahren, die vielleicht unſere Feinde veranlaßt, ſich recht eingehend einmal mit der Frage zu befaſſen, was ſie von der Zukunft noch eigent⸗ lich erhoffen. Daß wir mit der Zeit an der Weſtfront nicht ſchwächer, ſondern nur ſtärker werden können, dürfte ihnen doch auch kein Geheimnis mehr ſein. Mit beſonderer Freude vernehmen wir wieder die Kunde von einem neuen erfolgreichen Zeppelinan⸗ griff auf die Docks von London und deren Um⸗ gebung. Wenn wir für jeden anderen unſerer Feinde ein menſchliches Mitleid übrig haben, ſo erfüllt uns jede Kunde von einem Schaden, den wir England, dem hinter⸗ liſtigen Anſtifter des Weltkrieges, zufügen konnten, mit doppelter Genugtuung. Die engliſchen Berichte werden ſich über die Wirkungen des Angriffs wieder gründlich ausſchweigen. vergönnt mit eigenen Augen die weitgehendſten Wirkun⸗ gen ihrer Bomben beobachten zu können. f Es läßt ſich immer noch nicht erkennen, welche Li⸗ nie die Ruſſen für ihre von ihnen ſelbſt wiederholt angekündigte neue Verteidigungsſchlacht zu wählen beab⸗ ſichtigen. Jedenfalls können die Kämpfe der letzten Tage noch nicht als ein Kampf mit ruſſiſchen Hauptſtreitkräf⸗ ten angeſehen werden. Dagegen ſteht es feſt, daß heute unſer Verfolgungskampf gegen weit ſtärkere Nachhuten geführt werden muß als früher. Das iſt von Einfluß auf die Schnelligkeit unſeres Vormarſches, aufzuhalten haben die Ruſſen ihn aber nicht vermocht. Den härte⸗ ſten Widerſtand finden unſere Truppen im Norden zwi⸗ ſchen der Nordſee und Grodno. Das iſt begreiflich, da hier unſer Vormarſch wichtigen Etappenſtellen, wie Ri⸗ ga, Dünaburg, Wilna, am nächſten gekommen iſt. In dieſer Gegend haben die Kämpfe an einzelnen Stellen einen größeren Umfang angenommen. Zwiſchen Je⸗ ziory und dem Njemen dauerten die Kämpfe den gan⸗ zen Tag über an. Daß unſere Truppen aber überall ſiegreich bleiben geht aus den großen Gefangenenzahlen hervor, die der Tagesbericht von den verſchiedenen Kampf⸗ ſtellen zu berichten weiß. Es fielen nämlich wieder ins⸗ geſamt 6505 Ruſſen und 17 Offiziere in deutſche Ge⸗ fangenſchaft, außerdem wurden 23 Maſchinenge⸗ wehre erbeutet. Gleichfalls als Zeichen der ungün⸗ ſtigen Lage der ruſſiſchen Heere müſſen die in den letz⸗ ten Tagen wieder auffallend häufigen Lügenmeldungen der ruſſiſchen Heeresleitung betrachtet werden. Wenn es ſo gut bei den Ruſſen ſtände, wie ihr Tagesbericht glaub⸗ haft machen will, ſo wären die fortgeſetzten Lügen un⸗ nötig, denen die deutſche Heeresleitung ſtets kurze Beine macht. In Galizien iſt die Gegenoffenſive der Ruſſen, die urſprünglich auf der ganzen Front einſetzte, heute nur noch uuf einzelne Punkte beſchränkt. Beſonders macht 5 ſich vor Tarnopol bemerkbar, das die Ruſſen offen⸗ bar als letztes Pfand öſterreichiſchen Bodens gerne hal⸗ ten möchten und am mittleren Sereth. Bei Tarnopol wurden die Angriſſe ſchon zurückgeſchlagen, am Sereth, wo die Ruſſen bedeutende Verſtärkungen heraugezogen ha⸗ ben, wird noch gekämpft. Unter ſchweren Verluſten ſchlu⸗ gen deutſche Verbände dort neuerliche feindliche An⸗ griffe ab. f 1 1 755 N 5 8 Die Ereigniſſe im Weſten. Der franzöſiſche Tagesber icht. WTB. Paris, 7 Sept. Amtlicher Kriegsbericht von geſtern nachmittag 3 Uhr: In den Abſchnitten von Neuville und Roclincourt, ebenſo ſüdlich Arras während der Nacht ununterbrochenes Geſchützfeuer. Zwiſchen Somme und Oiſe andauernd lebhafte Minentämpfe in der Umgegend von Faye. Unſere Artillerie beſchoß die feindlichen Schützengräben und Schanz⸗ arbeiten. In den Argonnen meldet man nur Kämpfe mit Bomben und Petarden in St. Hubert und Courte Chauſſee. Der Artilleriekampf war beſonders heftig öſtlich von Les EGparges, ſowie auf der Front von Lothringen und öſtlich von Arra⸗ court, im Walde von Parroy und ſüdlich von Leintrey. 1 Abends 11 Uhr: Andauernd große Tätigkeit der Ar⸗ tillerie auf der Front von Arbois, ſüdlich der Somme und eee eee — in der Umgebung von Roye. Am Aisne⸗Marne⸗Kanal verſuchte der Feind zweimal einen Handſtreich gegen unſere vorgeſchobenen Poſten bei Sapigneul, der aber vollkommen mißlang. It den Argonnen Kämpfe mit Bomben und Handgranaten. Beiderſeitige Kanonade im Walde von Mort Mare und in Loth⸗ ringen auf der Front Loutre⸗Veſou ee. Es war aber den tapferen Angreifern Inſertsionspreis. Die einſpaltige Petitzeile 10 Pfg., Reklamen 20 Pfg. die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. 0 Fernſprechanſchluß Nr. 16. Jahrgang Franzöſiſche Verkleinerungsverſuche. WTB. Paris, 12. Sepk. Auf Grund der amklichen franzöſiſchen Berichte über die Kämpfe in den Ar gon⸗ nen erklären die Blätter, daß die letzte deutſche Of⸗ fenſive der Armee des Kronprinzen nur zur Erobe⸗ rung eines kleinen Schützengrabens geführk habe, was die eingeſetzten Kräfte nicht lohne. Echo de Paris ſchreibt: Die leichten Fortſchritte der deutſchen Regimenter in den weſtlichen Argonnen ſind, ſo bedauer⸗ lich ſie auch erſcheinen, nur ein örklicher Erfolg des Feindes. Die Deutſchen haben nichts verſucht, dieſen kleinen Erfolg weiter auszubeuten. Wahrſcheinlich wird der Kronprinz, gemäß ſeiner Methode, ſprungweiſe vor⸗ gehend die Aktion in einigen Tagen wieder aufnehmen, um ſich Verdun zu nähern. e Der deutſche Fliegerangriff auf Naneg. WTB. Paris, Sepk. Der„Temps“ berichket über den in dem franzöſiſchen amtlichen Bericht vom 8. Sept. gemeldeten Fliegerangriff der Deutſchen auf Nanch folgende Einzelheiten: Sechs deutſche Flug⸗ zeuge flogen 40 Minuten lang über Nanch und warfen etwa 30 Bomben herab, die an verſchiedenen Stel⸗ len Sachſchaden anrichteten und Opfer aus der Zivil⸗ bevölkerung forderten. Zwei Perſonen wurden getö⸗ tet und etwa 10 verletzt, von denen mehrere ins Kran⸗ kenhaus gebracht werden mußten. Die feindlichen Flie⸗ ger bombardierten auch die Vorſtädke von Nanch, beſon⸗ ders St. Max, wo mehrere Perſonen ſchwer verwundet wurden. Eines der deutſchen Flugzeuge, die von un⸗ ſerer Artillerie beſchoſſen und von unſeren Fliegern ver⸗ folgk wurden, ſcheink getroffen worden zu ſein. 1 9 Die Geſamtzahl der Opfer der Zeppelinangriſſe. WTB. Paris, 12. Sept.„Excelſior“ meldet, daß die Geſamtzahl der ſeit dem 19. Januar durch Zeß⸗ pelinangriffe in England verurſachten Opfer 97 Toke und 276 Verwundete betrage. Ul Den Zeppelinen nicht vergleichbar. WTB. London, Sept. Der Flottenkorreſpon⸗ dent der„Mortting Poſt“ weiſt darauf hin, daß Eng⸗ land drei oder mehr Luftſchiffe beſitze, darunter einen in Deutſchland gekauften Parſeval; aber ſämtliche ſeien den Zeppelinen nicht vergleichbar. In England ſei bisher kein erſtklaſſiges Luftſchiff gebaut worden. Der Korreſpondent wirft die Frage auf, ob die engliſche Luftflotte, wenn ſie beſtände, deulſche Luft⸗ raids abſchlagen könnte. Eine zeitlang habe die Theorie geherrſcht, daß Flugzeuge ein Luftſchiff erfolgreich an⸗ greifen könnten. Ein einziges Luftſchiff ſei durch ein Flugzeug zerſtört worden. Der Korreſpondent wünſcht, daß England imſtande wäre, die Luftangriffe in Deutſchland zu erwidern. n eee Die verweichlichten Pariſer. WTB. Paris, Sept. Nach dem„Temps“ hat der Pariſer Stadtrat mit dem Polizeißpräfekten die durch die kürzliche Milderung des Belagerungs zuſtan⸗ des geſchaffene Lage erörtert. Man kam überein, daß man die Anordnungen betreffend die Brotbereitung zurzeit nicht ändern könne. Auf eine Anfrage des Stadt⸗ rats Rouſſelle, ob es nicht möglich ſei, die Cafes länger als bis 11 Uhr abends offen zu halten, er⸗ klärte der Polizeipräfekt, daß Maßregeln zur Wieder⸗ herſtellung des normalen Pariſer Lebens noch ver⸗ ſchobenſ werden müſſen. 5 Neue engliſche Reſerven. WTB. Paris, Sept. Blättermeldungen aus London zufolge wurden engliſche Truppenabteilungen aus Guyana in England gelandet, um nächſtens den eng⸗ liſchen Truppen an der Front zugeteilt zu werden. . Zugunſten der Wehrpflicht. WB. London, Sept. Der paflamentariſche Korreſpondenk der„Times“ meidet daß die Bewegung zugunſten der Wehrpflicht ſich uuter den Abgeordneten verſtärkt. Sie geht vorläufig dahin, einen Aus ſchuß von 20 unioniſtiſchen und 20 liberalen Parlamen'smit⸗ gliedern zu ernennen, der Asquith ſeine Anſichten vor⸗ kragen ſoll. Beuurnhigender Stand der engliſchen i Finanzen. We B. London, 12. Sept. Die„Times“ ſchreiben in einem Leitartikel über das kommende Budget: Die Rate der laufenden Kriegsausgaben iſt in ziemlich be⸗ unruhigender Weiſe geſtiegen. Wir zweifeln, ob ſich die Nation und das Parlament die gegenwärtige Lage deutlich gemacht haben. Mae Kenna konnte, als er am 21. Juni die Kriegsanleihe bekanntgab, ſagen, daß 1 11 ole bisherigen Anleihen jſamt den Einkünften mik den Ausgaben ſeit dem 1. April balancieren. Die käg⸗ lichen Koſten betrugen etwa 3½ Millionen, aber ſeitdem ſtiegen die Ausgaben in einer Weiſe, die un⸗ genügend bemerkt wurde. Die Ausgaben betrugen in den Zeit vom 20. Juni bis 4. September gegen 250 Mil⸗ lionen, alſo täglich 6% Millionen Pfund Skerling, während die täglichen Staatsein⸗ künfte 750000 Pfund Sterling ausmachen. Wenn dieſes Tempo andauert, werden die Jahresausgaben ſich auf über 1500 Millionen Pfund Sterling belaufen. Die Einkünfte betragen auf der jetzigen Steuergrundlage 270 Millionen, die bisherigen Anleihen betragen 900 Mil⸗ lionen, ſo daß ein beträchtliches Defizit bleibt. Von der neuen Kriegsanleihe wurden bereits 452 Millionen ausgegeben. B Kapneger als engliſche Hilfsſoldaten. WTB. London,— Sept. Das Reuterſche Bu⸗ reau meldet aus Pretoria vom F. September: Eng⸗ land habe dankbar das Anerbieten der ſüdafrikaniſchen Regierung angenommen, ein Infanteriebataillon aus Kapnegern aufzuſtellen. 8 f Die Lage im Oſten. Ein ruſſiſcher Luftangriff abgeſchlagen. WTB. Berlin,— Sept.(Amtlich.) Am 12. Sep⸗ kember vormittags haben mehrere ruſſiſche Waſſerflug⸗ zeuge einen deutſchen kleinen Kreuzer vor Windau mit acht Bomben angegriffen, die ſämtlich ihr Ziel verfehlten. Ein feindliches Flugzeug wurde herunker⸗ geſchoſſen, nach Windau eingebracht und ſeine Beſatzung, zwei ruſſiſche Offiziere, gefangen genommen. Der Chef des Admiralſtabs der Marine. Der öſterreichiſche Tagesbericht. WTB. Wien, Sept. Amtlich wird verlautbark vom. September 1915 mittags: e Ruſſiſcher Kriegsſchauplaß: Derazuo am Gorny iſt in unſerem Beſitz. Bei Tarnopol verſuchten die Ruſſen in ſcharfem Anſturm in die Stel⸗ lungen der Verbündeten einzudringen. Der Feind wurde unter ſchweren Verluſten abgewieſen. Weiter ſüdlich nahmen wir unſere Serethfront vor über⸗ legenen feindlichen Kräften auf die Höhen öſtlich der Strypa zurück. Nordöſtlich und öſtlich von Buczacz ver⸗ lief der Tag ruhig. Auf den Höhen weſtlich des unteren Serekh heftiger Kampf. Oeſtlich der Sereth⸗ Mündung und an der beſſarabiſchen Grenze iſt die Lage unverändert. eee e, e f ee Auf dem Kriegsſchauplaß in Likauen erſtürm⸗ ken unſere Truppen das zäh verteidigte Dorf Alba weſtlich von Koſſo W. AZBur politiſchen Lage in Rußland. GKG. Stockholm,— Sept. Ein hervorragender ruſſiſcher Sozialdemokrak hat dieſer Tage Stockholm beſucht und äußert ſich in der Zeitung„So⸗ zialdemokraten“ über die jetzige Politik Rußlands. In Rußland ſei man ſich der vollkommenen Untauglich⸗ keit der ruſſiſchen Bürokrakie vollſtändig bewußt. Gegen dieſe reagieren vor allem die Großinduſtriellen, die nicht einmal wünſchen, daß die mehr oder weniger liberale Bürokratie an die Spitze komme. Deshalb kommen nicht Kriwoſchein und Kokowzow für den Poſten des Miniſterpräſidenten in Frage. Es ſei wahrſcheinlicher, daß die Regierung aus den Lagern genommen werde, die hinter der großen Oktobriſtenpartei in der Duma ſtehen, zu denen Gutſchkow und Rodzianko gehö⸗ ren. Die Oktobriſten haben vor den Kadetten den Vortritt, da ſie an theoretiſche Programme weniger gebunden ſind. Die Kadetten ſind zwar theoretiſch radikaler; aber ſie ſind ſehr doktrinär und haben nicht dieſelbe ſoziale und geſellſchaftliche Bedeutung wie die Oktobriſten. Eine ok⸗ tobriſtiſche Partei müſſe den Forderungen des Volkes nach Freiheit und Mitbeſtimmungsrecht nachgeben. Die Bürokratie wünſche eine Vereinbarung mit Deutſch⸗ land, wage aber nicht vollſtändig gegen die allgemeine Stimmung zu gehen. Die ſozialdemokratiſche Dumafraktion werde vielleicht nicht direkt den Krieg bekämpfen aber die Stimmung in dieſen Kreiſen ſei e „Die Achtung, die von außen komm „Iſt nicht die ganze, die uns frommt: Nur der gilt mir als rechter Mann, er ehrlich ſich ſelbſt achten kann! 755 Bodenſtedt. Weder Glück noch Stern. Faortſetzung.(Nachdruck verboten.) „Dieſe feſte Ueberzeugung kann nur ein Vor⸗ ahnen der Seele ſein! Ich werde den Wunſch chaben und die Kraft, mich meinen Lieben zu zeigen! Ja, Wenzel, ja! Schüttle nicht ſo ungläubig den Kopf! Ich verſpreche es dir, wenn ich vor dir ſterbe, erſcheine ich dir und bringe dir Kunde von meinem Frieden!“ „Wenzel lächelte ſchwermütig.„Du ſollſt mir immer willkommen ſein, Hippolyt! verſetzte er, nur das mit dem vor mir Sterben iſt nichts. Wie kommſt du friſcher, geſunder, glücklicher Menſch dazu?— Aber geſteh' ich's zu— deine Worte treffen mich ſeltſam. Den Wunſch vorausgeſetzt— und den leugne ich nicht!— ſollte aller⸗ dings auch wohl die Fähigkeit da ſein, ihn zu betätigen. Und alſo— machen wir's ab, auch du gehörſt dazu, Agnes!— Wer von uns vor den anderen ſtirbt, zeigt ſich ihnen. Und wißt ihr, wann? Laßt es in der To⸗ desſtunde des noch Lebenden ſein— da erſcheinen wir ihm zugleich als freundliche Führer aus dem Erden⸗ dunkel zum himmliſchen Licht..— So ſoll es ſein, ſprach Gebern, und ſie gaben einander die Hand, und auch ich mußte die meine dazu legen f „ Iſt's nicht toller als toll? Iſt es nicht abſcheulich?“ rief 3 da ſeine Frau inne hielt, im Ton des bitterſten Unmuts und zugleich der grimmigſten Ver⸗ achtung aus.„Ich will und weiß gottlob nichts von euren hohen Intereſſen; ich habe nie eine Tochter gehabt und nie eine Schweſter, aber das weiß i dennoch daß Eine Geſchichte von Edmund Hoefer. es eine himmelſchreiende Sünde iſt, imeinem ſolchen wieder, und zwar in Tuſſiſche. Dienste getreten, hatte in icht fur eine Teilnahme an gtionalverteidigung. 3 Der Krieg mit Italien. WTB. Wien, 8. Sepk. Amtlich wird verlautbark September 1915 mittags Ikalieniſcher Kriegsſchauplaß: Seik län⸗ ferer Zeit wieder zum erſten Male entfaltete die feindliche ö rtillerie geſtern eine lebhaftere Tätigkeit an der ganzen küſtenländiſchen Front. Gegen den Südoſtabſchnitt der Hochfläche von Doberdo ging heute nacht Infanterie in der Front Vermegliano— Monte Coſich zum Angriff vor. Von überraſchendem Minenwerferfeuer empfangen, flu⸗ keken die Italiener in ihre Deckungen zurück. Im Kärnt⸗ 8 Tiroler Grenzgebiet hat ſich nichts ner u von Bedeutung ereignek. 8 ü Die Offenſive gegen Row no. GKG. Wien, S. Sept. Durch die fortgeſeßte Of⸗ fenſive der Armee Puhallo, die unverdroſſen die Schwierigkeiten des Geländes der zu Moraſten verwan⸗ delten Niederung überwand, um den Feind nicht zu Atem kommen zu laſſen, iſt dieſer in der Linie Ruda—Klewan —Stary⸗Zakow—Zariezkk und noch weiter nach Sü⸗ den über den Stubiel(Stubla) zurückgeworfen. Ob der Gegner imſtande iſt, dort am Oſtufer des Fluſſes noch Widerſtand zu leiſten, iſt fraglich. Wahrſcheinlich iſt die nächſte Verteidigungslinie der Gürtel der äußeren Werke von Rowno, von denen allerdings nur vier von den fünf weſtlich des Uſtje gelegenen in Frage kom⸗ men. Nun dringen aber auch von Südweſten Teile der Armee von Böhm⸗Ermolli zu beiden Seiten der Straße Dubno—Rowno vor. Die heftigen, durch neue Kräfte genährten Gegenſtöße der Ruſſen bei Tarno⸗ pol und Trembowla werden mit zäher Ausdauer abgewehrt; ſie ſind um Tarnopol auch ſchon als miß⸗ lungen anzuſehen und beruhen mehr auf durchſichtigen politiſchen Gründen als auf ſtrakegiſchen. Der türkiſche Krieg. WTB. Konſtantinopel, 8. Sepk. Das Haußk⸗ quartier berichtet von der Dardanellenfront: Im Abſchnitt von Anaforka vernichtete unſere Ar⸗ * tillerie auf dem rechten Flügel einige feindliche Muni⸗ tionswagen. Unſere Artillerie auf dem linken Flügel beſchoß ſehr wirkſam die feindlichen Schü⸗ hengräben. Bei Ari Bur nu hat ſich geſtern nichts von Bedeutung ereignet. Bei Seddul Bahr beſchoſ⸗ ſen zwei feindliche Kreuzer und ein Torpedoboot mit Hilfe von Ballonbeobachtung ohne Ergebnis unſere verſchiedenen Stellungen. Sonſt nichts von Bedeutung. Die Engländer fahren fort, das Zeichen des Ro⸗ ken Kreuzes zu mißbrauchen. Bei Mesſtantepe und bei Anaforta, in der Nähe der Lazarettwagen laſ⸗ ſen ſie ihre Soldaten Bajonettübungen machen. Seit einigen Tagen machen die Ambulanzen, obwohl es in dieſem Abſchnitt zu keinem Gefecht gekommen iſt, forkgeſetzt Transporte nach den Gefechtslie⸗ nien. Obwohl ſie eine Menge von Hoſpitalſchiffen be⸗ ſizen, wehen die Fahnen des Roten Kreuzes an ver⸗ ſchiedenen Orten, die für eine Landung an der Küſte von Kemikli beſonders günſtig ſind. S 177211 rt: lee 1 Neues vom Tage. Der Kaiſer an Generalſtabschef v. Falkenhahn. WB. Berlin, Sept. an den Chef des Generalſtabs nettsordre: Mein lieber General v. FTalkenhayhn! N 48 8 zuſammenzuführen und das, was Feldherrnkunſt er⸗ S. Sie nahm auch jetzt keine Notiz von der Unterbrech⸗ ung.„Es war das letzte Mal, daß ich ihn geſehen habe, erzählte ſie weiter.„Wieder ein Jahr ſpäter, 1851, ver lor er innerhalb vier Wochen ſeine Frau und das Kind, das ſie ihm geſchenkt hatte, und damit ſchloß ſein Leben gewiſſermaßen ab. Er hatte an nichts mehr Freude, feine Geſundheit wurde leidend, und als er ſich bei dem nächſten Avancement übergangen glaubte, nahm er ſeinen Abſchied. Ein Menſch, wie er, hatte an ſeiner Penſion überflüſſig genug, und nachdem der Tod ſeiner Mutter ihn vollends frei gemacht hatte, gab er ſeinen alten Wün⸗ ſchen nach und ging in die Ferne. Seitdem erhielt auch 9 3 ich keine Nachricht mehr von ihm „Das Erſte, was wir wieder von ihm vernahmen, war auch das Letzte,“ fuhr Agnes fort.„Er war dennoch heeres, elne beſondere perſönliche Freude zu bereiten. In⸗ dem ich weiß, daß treue kameradſchaftliche Beziehungen Sie mit dem 4. Garderegiment zu Fuß verknüpfen, deſſen be⸗ währter Kommandeur Sie geweſen und deſſen jetzt in Weſt und 2ſt glänzend erprobter Ausbildung für den Krieg auch Sie Ihre Kräfte gewidmet haben, ſtelle ich Sie hiermit a la ſuite dieſes tapferen Regiments. Großes Hauptquartier,. Sept. 1915. f 5(Gez.): Wilhelm. Zurückberufung aller griechiſchen Offiziere. WB. London, Sept. Das Reuterſche Bu⸗ reau meldet aus amtlicher griechiſcher Quelle, daß alle an ausländiſchen Miſſionen angeſtellten Land⸗ und i nach Athen zurückberufen worden ind. ö oprozentige Deutſche Reiche anleihe von 1915 Dritte Kriegsanleihe. Länger als Jahresfriſt ſteht Deutſchland einer Welt von Feinden gegenüber in ſchwerem Kampfe, wie er in der Geſchichte nicht ſeinesgleichen findet. Ungeheuer ſind die Opfer an Gut und Blut. die der gewaltige Krieg fordert. Gilt es doch, die Feinde niederzuringen, die der Zahl nach überlegen ſind und ſich die Vernichtung Deutſchlands zum Ziel geſetzt haben. Dieſe Abſicht wird an den glänzenden Waffentaten von Heer und Flotte, an den großartigen wirtſchaftlichen Seiſtungen des von einem ein⸗ heitlichen nationalen Willen beſeelten Deutſchen Volkes zer⸗ ſchellen. Wir ſehen, feſt vertrauend auf unſere Kraft und die Reinheit des Gewiſſens, in dem von uns nicht gewollten Kriege zuverſichtlich der völligen Niederwerfung der Feinde und einem Frieden entgegen, der nach den Worten unſeres Kaiſers„uns die notwendigen, militäriſchen, politiſchen und wirtſchaftlichen Si⸗ cherheiten für die Zukunft bietet und die Bedingungen erfüllt zur ungehemmten Entfaltung unſerer ſchaffenden Kräfte in der Heimat und auf dem freien Meere“. Dieſes Ziel erfordert nicht nur den ganzen Helden⸗ und Opfermut unſerer vor dem Feinde ſtehenden Brüder, ſondern auch die ſtärkſte Anſpannung unſerer ſinanziellen Kraft. Das Deutſche Volk hat bereits bei zwei Kriegsanleihen ſeine Opferfreudigkeit und ſeinen Sieges willen bekundet. Jetzt iſt eine dritte Kriegsanleihe aufgelegt worden. Ihr Erfolg wird hinter dem bisher Vollbrachten nicht zurückſtehen, wenn jeder in Erfüllung ſeiner vaterländiſchen Pflicht ſeine ver⸗ fügbaren Mittel der neuen Kriegsanleihe zuwendet.) e 85 Ausgegeben werden fünfprozentige Schuldver⸗ ſchreibungen der Reichsanleihe. Der Zeichnungspreis beträgt 99 Prozent, bei Schuldbuch zeichnungen 98,80 Prozent. Die Schuldverſchreibungen ſind wie bei der erſten und zweiten Kriegsanleihe bis zum 1. Ohtober 1924 unkündbar, gewähren alſo 9 Jahre lang einen fünfprozentigen Zinsgenuß. Da aber die Ausgabe ein volles Prozent unter dem Nennwert erfolgt und außerdem eine Rückzahlung zum Nennwert nach einer Reihe von Jahren in Ausſicht ſteht, ſo iſt die wirkliche Verzinſung noch etwas höher als 5 vom Hundert. Die Unkündbarkeit bildet für den Zeichner kein Hindernis, über die Schuldverſchreibungen auch vor dem 1. Oktober 1924 zu verfügen. Die neue Kriegs⸗ anleihe kann ſomit als eine ebenſo ſichere wie gewinnbringende Kapitalanlage allen Volkskreiſen aufs wärmſte empfohlen werden. Für die Zeichnungen iſt in umfaſſendſter Weiſe Sorge getragen. Sie werden bei dem Kontor der Reichshaupt⸗ bank für Wertpapiere in Berlin(Poſtſcheckkonto Nr. 99) und bei allen Zweiganſtalten der Reichs⸗ bank mit Kaſſeneinrichtung entgegengenommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung der König⸗ lichen Seehandlung(Preußiſche Staatsban h) und der Preußiſchen Zentral⸗Genoſſenſchaftskaſſe in Berlin, der Königlichen Hauptbank in Nürn⸗ berg und ihrer Zweiganſtalten ſowie ſämtlicher deutſchen Ba n⸗ ken, Bankiers und ihrer Filialen, ſämtlicher deut⸗ ſchen öffentlichen Sparkaſſen und ihrer Verbände, bei jeder deutſchen Lebensverſicherungsgeſellſchaft und jeder deutſchen Kreditgenoſſenſchaft, endlich bei allen Poſtanſtalten am Schalter erfolgen. Bei ſolcher Ausdehnung der Vermittlungsſtellen iſt den weiteſten Volkskreiſen in allen Teilen des Reichs die bequemſte Gelegenheit zur Be⸗ teiligung gebot·em.„ Wer zeichnen will, hat ſich zunächſt einen Zeichnungsſchein zu beſchaffen, der bei den vorge⸗ nannten Stellen, für die Zeichnungen bei der Poſt bei der be⸗ treffenden Poſtanſtalt, erhältlich iſt und nur der Ausfüllung be⸗ darf. Auch ohne Verwendung von Zeichnungsſcheinen ſind brief⸗ liche Zeichnungen ſtatthaft. Die Scheine für die Zeichnungen bei der Poſt haben, da es ſich bei ihnen nur um eine Einzahlung handelt, eine vereinfachte Form. In den Landbeſtellbezirken und den kleineren Städten können dieſe Zeichnungsſcheine ſchon durch den Poſtboten bezogen werden. Die ausgefüllten Scheine — Tage in franzöſiſche Gefangenſchaft geraten war, die . 1—— 9 3 3 72 r ⏑⏑ e cee e e a 2 e — möglich wurde, hing mit einem Vorgang in der letzte Lebensſtunde Wenzels zuſammen, der alle, welche Chef umgaben, auf das Wunderharſte ergriff, u er uns nicht vorenthalten zu dürfen meinte. g „Der ſchwache Reſt des Regiments war von folgen den friſchen Truppen im Kampfe abgelöſt und in eine der Abſchnitte des Befeſtigungswerks zurückgenomm worden, welche zu dieſer Stunde dem Feind noch ern lichen Widerſtand leiſteten. Man fand ſogar, währen das Getümmel und Gemetzel ringsum ſich immer ſt gerten und näher drangen, ein paar Minuten, wo ſich wieder ordnen und mit neuer Munition verſehe mit einem Wort Luft ſchöpfen konnte. Ueber den A gang des Kampfes war freilich kaum noch ein Zwei nnn n 8 . C un 3 Sunn n 7 1 * deſtens 100 Mark zu zahlen ſind. 18 eröffnen ihm die Darlehenskaſſen des Reichs den Weg, durch D ſtändig gebührenfrei erfolgen. Nur die ſpätere Ausreichung der r er das Geld Ffäucht man fur Zeit der èichnung nicht ſogleich zu verfügen, die Einzah⸗ lungen verteilen ſich auf einen längeren Zeitraum. Die Zeichner können vom 30. September ab jederzeit voll bezahlen. Sie ſind Verpflichtete: i e 30 0% des gezeichneten Betrages ſpäteſtens bis zum 18.) 1 Oktober 1915, i i 20 0 des gezeichneten Betrages ſpäteſtens bis zum 24. November 1915, 3 e 235 g des gezeichneten Betrages ſpäteſtens bi 5 Dezember 19151 25 00 des gezeichneten Betrages ſpäteſtens bis zum 22. zum 223 VJIaͤnuar 191888 5 bezahlen. Nur wer bei der Poſt zeichnet, muß ſchon f 18. Oktober d. J. Vollzahlung leiſten. Im übrigen ſind Teil⸗ zahlungen nach Bedürfnis zuläſſig, jedoch nur in runden, durch 100 teilbaren Beträgen. Auch die Beträge unter 1000 Mark ſind nicht ſogleich in einer Summe fällig. Da die einzelne Zahlung nicht geringer als 100 Mark ſein darf, ſo iſt dem Zeichner klei⸗ nerer Beträge, namentlich von 100, 200, 300 und 400 Mark, eine weitgehende Entſchließung darüber eingeräumt, an welchen Ter⸗ minen er die Teilzahlung leiſten will. So ſteht es demjenigen, welcher 100 Mark gezeichnet hat, frei, dieſen Betrag erſt am 22. Januar 1916 einzuzahlen. Der Zeichner von 200 Mark braucht die erſten 100 Mark erſt am 24.“ November 1915, die übrigen . Mark erſt am 22. Januar 1916 zu zahlen. Wer 300 Mark Dezeichnet hat, hat gleichfalls bis zum 24. November 1915 nur; 1⁰⁰ Mark, die zweiten 100 Mark am 22. Dezember, den Re Es findet immer eine Ver⸗ am 22. Januar 1916 zu zahlen. i ſchiebung zum nächſten Zahlungstermin ſtatt, ſolange nicht min⸗ Der erſte Zinsſchein iſt am 1. Oßtober 1916 fällig Der Zinſenlauf beginnt alſo am 1. April 1916. Für die Zeit dis zum 1. April 1916 findet der Ausgleich zugunſten des Zeichners km Wege der Stückzinsberechnung ſtatt, d. h. es werden dem Einzahler 5 Prozent Stückzinſen von dem auf die f inzahlung folgenden Tage ab im Wege der Anrechnung auf den einzuzahlenden Betrag vergütet. So betragen die Stück⸗ zinſen auf ſe 100 Mark berechnet: für die Einzahlungen au 80. September 1915 2,50 Mark, für die Einzahlungen aun 18. Oktober 1915 2,25 Mark, für die Einzahlungen am 24. November 1915 1.75 Mar. e ee e Für die Einzahlungen iſt nicht erforderlich, daß der Zeichner das Geld bar berektliegen hat. Wer über ein Guthaben bei einer Sparkaſſe oder einer Bann ver⸗ fügt, kann dieſes für die Einzahlungen in Anſpruch: nehmen. Spar⸗ aſſen und Banten werden hinſichtlich der Abhebung nament- lich dann das größte Entgegenkommen zeigen, wenn man bei ihnen die Zeichnung vornimmt. Beſitzt der Zeichner Wertpapiere, eleihung das erforderliche Darzehen zu erhalten. Für dieſe Darlehen iſt der Zinsſaz um ein Viertelprozent ermäßigt, näm⸗ lich auf 5 ein Vierleſ. während ſonſt der Darlehenszinsſatz 5 ein halb Prozent beträgt. Die Darlehensnehmer werden hinſichtlich er Zeitdauer des Darleheus bei den Darlehenskaſſen das größte utgegenkommen finden, gegebenenfalls im Wege der Verlänge⸗ ng des gewährten Darlehens, ſo daß eine Kündigung zu unge⸗ legener Zeit nicht zu beſorgen iſt. ee eee Wer Schuldbuchzeichnungen wählt, genkeßt neben einer Kursvergünſtigung ven 20 Pfennig für je 100 Mark alle Vorteile des Schuldbuchs, die hauptſächlich darin beſtehen, daß das Schuldbuch vor jeden Verlüſt durch Diebſtahl, Feuer oder ſonſtiges Abhandenkommen ber Schuldverſchreibungen ſchützt, mit⸗ in die Sorge der Aufbewahrung beſeitigt und außerdem alle ſonſtigen Koſten der Permögensverwaltung erſpart, da die Ein⸗ ragungen in das Schuldbuch ſowie der Bezug der Zinſen voll⸗ Schuldverſchreibung, die jedoch nicht vor dem 15. Oßktober 1916 zuläſſig ſein ſoll, unterliegt einer mäßigen Gebühr.“ Angeſichts er großen Vorzüge, welche das Schuldbuch gewährt, iſt eine möglichſt lange Beibehaltung der Eintragung dringend zu raten! Aus Vorſtehendem ergibt ſich, daß die Beteiligung an der Kriegsanlethe nach jeber Richtung auch den weniger bemittelten Vollsklaſſen erleichtert iſt. Die Anleihe ſtellt eine hochverzinsliche und unbedingt ſichere Anlage dar. Darüber hinaus aber iſt es eine hrenſache des Deuiſchen Volkes, durch umfangreiche Zeichnun⸗ gen die weiteren Mittel aufzubringen, deren Heer und Flotte zur Vollendung ihrer ſchweren Aufgaben in dem um Leben und Lokales. Seckenheim, den 14. September 1915. — Unfall. Der verheiratete Math. Schwarzwälder von hier, wurde geſtern früh als er zur Arbeitsſtelle gehen wollte, an der Neckarbrücke, von einem Schlaganfall ge⸗ troffen der ſeinen ſofortigen Tod herbeiführte. — Herr Kaufmann Johann Keller hier, beim Leib⸗ Grenadier⸗Regt. Nr. 109 als Erſatzreſerviſt, im März eingezogen, erhielt als Tapferkeit vor dem das eiſerne Kreuz und wurde zum Gefreiten befördert. Es iſt dies der dritte von 5 Brüdern dem die Auszeichnung zuteil wurde. Möge es ihm vergönnt ſein, wieder geſund zu ſeiner Familie zurüzukehren. Wir gratulieren! Kath. Jünglingsverein. Mit dem Eiſernen Kreuz geſchmückt wurde wieder ein Angehöriger unſeres Vereins, Herr Unteroffizier Georg Kegel. Derſelbe ſteht ſchon ſeit Auguſt v. Js. an der Front wurde im Januar mit der Verdienſtmedaille ausgezeichnet. Aus der Zeit für die Zeit. Ein Dutzend Feſtungen in Monatsfriſt Das weltgeſchichtlich größte Werk wohl iſt, Das einem Sieger jemals noch gelang, Und einſt verewigt wird zum Heldenſang, Und weiter drängt der Zug der Sieger fort Durch Wald und Sumpf im Sturm von Ort zu Ort Heran ans Ruſſenherz, bis dieſes bricht Ohnmächtig in dem großen Weltgericht. Und wen, wen klagt die Zukunft Rußlands an? Rußland klagt Rußland an, das dieſen Krieg begann! ** * Die Balkanſtaaten ſind ein Rätſel ſchier, Bald ententefreundlich, ſtark auf dem Papier, Und wieder gegen Rußland voller Groll, Kein Menſch weiß, was er davon halten ſoll, Der eine Staat ſagt: Ja, was tun, ich muß, Wie's immer endet, Ruß bleibt immer Ruß— Der andere klagt: Was tun in meinem Weh, England wird Herrſcher bleiben dich zur See.— Im Hin und Her verloren ſie die Zeit, Neutrale all, beſtändig nur im Steit. Wer endlich ſiegt, das iſt alsdann ihr Mann. So ſehn ſte ſich die Weltgeſchichte an. Doch für den, der im Schwanken mächtig zankt, Der Sieger wahrſcheinlich am Ende dankt, Eins ſteht nur feſt: Die Unentſchloſſenheit Führt nach dem Krieg zum Krieg im alten Streit, Und wär's auch nur im angeborenen Wahn, Sturmwinkel bleibt Europa der Balkan. ** 333 1 e 8 272 ²˙ eee * Der Dreibund wird tagtäglich ſtärker. Und Der Vierverband nimmt voller ſeinen Mund. Das iſt ſo die Erſcheinung in der Welt: Wer Unrecht hat, das letzte Wort behält, Und fühlt er ſich auch ſelbſt ſchon auf dem Hund, Die Lüge füllt im Fall noch ſeinen Mund, Der Dreibund: Deutſchland, Oeſterreich, Türkei, Die machen durch die Siege endlich frei ie Welt von Englands Niederträchtigkeit, nd wo die fällt, erſt endet Völkerſtreit. ** ** talien ſiegt ſchon ein Vierteljahr, och iſt von ſeinen Siegen eins nur wahr, Daß es am ſchlimſten ſelbſt ſich betrügt, Weil es auf ſeine eignen Koſten lügt! ukunft des Vaterlandes geführten Krieg unbedingt bedürfen.. Durch neue Eingänge Sto. in der Lage bin, sämtl. eu Anfertigung nach Maas j eee eee eee möglich, grosse Nuswahl von Herren-, Damen- und Kinder-Stisfel aller Art zu billigen Tagespreisen abzusetzen. Ferner mache ich die verehrliche Einwohnerschaft von Seckenheim und Umgebung darauf aufmerksam, dass ich durch grossen Einkauf von prima Sohlleder auszuführen. 2 Fpexfalität feiner Damen- und Herren⸗Arbe lt.. 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Die Beerdigung findet Mittwoch Nachm. 2 Uhr vom Trauerhause, Schloßstr. No. 55, aus statt. llar- Doren gamentehn. Todesanzeige. Nach schweren Leiden verschied gestern früh unser langjähriges Mitglied und treuer Diener, Veteran Johann Berlinghof im Alter von nahezu 65 Jahren. Die Be- erdigung findet am Mittwoch nachm. 2 Uhr statt, wozu die Kameraden höfl. eingeladen werden, mit der Bitte dem Heimgegangenen recht zahlreich die letzte Ehre erweisen zu wollen. Der Vorstand. Danksagung. Für die vielen Beweise herzlicher Teil- nahme an dem so schweren Verluste meiner lieben Gattin unserer treubesorgten Mutter, Schwester, Schwägerin und Tante Frau Kath. Volz geborene Seitz sprechen wir allen denen die die Verblichene zur letzten Ruhe geleiteten, sowie für die vielen Kranz und Blumenspenden unsern innigsten Dank aus. Besonderen Dank Herrn Pfarrer Kunz für die trostreichen Worte im Hause und am Grabe. Seckenheim, den 14. September 1915. Im Namen dar trauernden Hinterbliebenen Albert Volz nobst Kinder. uur für Mitglieder der Landw. Ein- u. Nerkaufsgenoſſenſchaft. Qrosse neue Sortimente Sweaters, alle Formen und Grössen. Schwarze Schulschürzen aus echtem Panama e Pär N Kaufe gute Braugerſte Preis mk. 34 pro 100 Klgr. Feier Buber ir kragen 2 F i 26102 N 9 11 eskkichete aben 29349 0 def, e. n 4 N 85 ee Segcsaes e Heicung, Zu babon in allen Grössen bei: Emil Werber Nachfolger Inh. Riehard Rall. Sammel⸗Anzeiger Eine Peitſche verloren gegangen, abzugeben in der Verkaufsſtelle. Bierträber iſt eingetroffen. Saatfruchtbeſtellungen können heute noch angenommen werden. Es trifft nächſter Tage Fettſchrott(⸗Kohlen) ein, Be⸗ ſtellungen können noch angenommen werden. Jch empfehle Zu bſſſigsten Preisen. Forkon- Socken Unterhosen 2.40 1.90 1.30 85 6„ 4.50 3.30 2.95 ulen. rider Anler-Jalen 1.85 1.55 1.30* 8.80 2.50 1.90 „aden. cher bomden 60 45 3828 18 57 e J. 95 Mare, oft. u. Humm Wwofon uf Wunſch bersonuung la J Fol. 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Die Reviſton des Kataſter der land⸗ und forſtwirſchaftlichen Unfallverſicherung für das Jahr 1915 betr: Wir bringen hiermit zur Kenntnis der Beteiligten, daß mit der Reviſton des Kataſters der land⸗ und forſt⸗ wirtſchaftlichen Unfallverſicherung begonnen wird. N Wir fordern daher alle diejenigen, deren Betrieb im Laufe des Jahres eine ſolche Aenderung erfahren hat, welche die Verſetzung in eine höhere oder niedere Beitrags⸗ klaſſe bedingt, ſowie diejenigen, welche einen Betrieb neu eröffnet oder eingeſtellt haben, hiermit auf alete Oerän⸗ derung zuf dem Rathaus dahier, Zimmer Dr. 3, binnen 6 Tagen anzuzeigen. Das Kataſter liegt während dieſer Zeit zur Enſicht offen. 5 Seckenheim, den 13. September 1915. Die Abschätzungskommisson für land- und korstwirt⸗ schaftliche Unfallbersſcherung: 5 Volz. Schmitt. Bekanntmachung. Aufruf der dauernd Untauglichen (Ungediente) als Landsturmpflich⸗ tige betr. Zur Vermeidung von Zweifeln wird im Anſchluß an den Aufruf vom 9. September d. Js. betreffs der. dauernd untauglich(ungedlenten) Ausgemusterten (vergleiche grünes Plakat) a darauf hingewieſen, dass sich sämtliche nach dem Aul- rute bezeichneten wehrpllichtigen Personen, welche im Frieden oder im Kriege die Entſcheidung dauernd untaug⸗ lich erhalten haben, gleichgiltig, ob die Pflichtigen gelbe oder weiße Ausmuſterungsſcheine, Erſatzreſervepäße, Land⸗ ſturmſcheine oder ſonſtige Beſcheinigungen im Beſitze haben, den Vermerk„dauernd untauglich“ oder ähnliche Vermerke tragen, ſich an' den feſtgeſetzten Terminen unter Vor- lage ihrer Papiere melden müſſen. Mannheim, den 11. September 1915. Der Zivilvorſitzende der Erſatzkommiſſion des Aushebungsbezirks Mannheim. gez. Büchelin. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis. Seckenheim, den 13. September 1915. gürgermeiſteramt: Volz. Koch Wekanntmachung. Die nächſte Auszahlung der Kriegsunterſlüßzungen erfolgt ausſchließljch am Donnerstag, den 16. September 1915, vormittags von 3—12 Uhr und nachmittags von 2— Uht. An dieſem Tage müſſen alle Unterſtützungsbeträge abgeholt werden. Sonstige Ein- und Auszahlungen können am ge- nannten Tage nicht erfolgen. Seckenheim, den 13. September 1915. Bürgermeisteramt: Volz. Koch. Dekannmachung. Zur Fortführung des Vermeſſungswerks und Lager⸗ buchs der Gemarkung Jeckenheim iſt Tagfahrt auf Famstag, den 25. Heptember 1915, Vormittags 9 Uhr in das Rathaus zu Feckenheim anberaumt. Die Grundeigentümer werden hiervon mit dem An⸗ fügen in Kenntnis geſetzt, daß das Verzeichnis der ſeit der letzten Fortführungstagfahrt, alſo ſeit dem 12, Oktober 1914 eingetretenen, dem Grundbuchamte bekannt gewor⸗ denen Veränderungen im Grundeigentum während einer Woche vor der Tagfahrt zur Einſicht der Beteiligten in den Räumen des Grundbuchamts aufliegt und etwaige Einwendungen gegen die Eintragung dieſer Veränderungen im Vermeſſungswerk und Lagerbuch in der Tagfahrt vor⸗ zutragen ſind. 5 Die Grundeigentümer werden gleichzeitig aufgefor⸗ dert die aus dem Grundbuch nicht erſichtlichen und nicht zur Anzeige gebrachten Veränderungen im Grundeigen⸗ tum, insbeſondere auch bleibende Kulturveränderungen an⸗ zumelden und die Meßbriefe(Handriße und Meßurkunden) über Aenderungen in der Form der Grundſtücke vor der Tagfahrt dem Grundbuchbeamte oder in der Tagfahrt dem Fortführungsbeamten vorzulegen, widrigenfalls die Fortfuhrungsunterlagen auf Koſten der Beteiligten von Amtswegen beſchafft werden. Auch werden in der Tagfahrt Anträge der Grund⸗ eigentümer auf Anfertigung von Meßurkunden, Teilung von Grundſtücken, Grenzfeſtſtellungen und Wiederherſtel⸗ lung ſchadhafter oder abhanden gekommener Grenzmarken entgegen genommen. Mannheim, den 7. September 1915. Der Gr. Bezirksgeometer: J. A.: gez, Hafner. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur all⸗ gemeinen Kenntnis gebracht. Seckenheim, den 9. September 1915. gürgermeiſteramt: Volz. Koch. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kennt⸗ nis der Landwirte, daß die Dreſchſcheine nur vorm. von 10—12 Uhr abgegeben werden. Seckenheim, den 26. Auguſt 1915. 3 gürgermeiſteramt: gemüß Bekanntmachung. Den Verkehr mit Gerſte aus dem Erntejahr 1915 betr. Unter Aufhebung unſerer Bekanntmachung vom 6. Auguſt ds. Js.— Amtsblatt Nr. 61 vom 10. Auguſt ds. Js.— bringen wir nachſtehend die Be⸗ ſtimmungen über den Verkehr mit Gerſte aus dem Erntejahr 1915 zur öffentlichen Kenntnis: Beſtimmungen über den 0 mit Gerſte aus dem Erntejahr 1915. (Verordnung des Bundesrats vom 28. Juni 1915, Reichsgeſetzblatt S. 384). J. Beſchlagnahme. Sämtliche im Reich angebaute Gerſte iſt mit der Trennung vom Boden für den Kommunalverband beſchlagnahmt, in deſſen Bezirk ſie gewachſen iſt 1 der Verordnung). II. Trotz der Beſchlagnahme behalten die Unter⸗ nehmer landwirtſchaftlicher Betriebe die eine erſte) älfte ihrer Gerſtenvorräte zu ihrer Verfügung vergl. Ziffer III, 1). Die andere(zweite) Hälfte iſt, oweit ſie nicht zu den in der Verordnung zuge⸗ laſſenen, unten näher erörterten Zwecken veräußert oder verwendet wird, dem Kommunalverband auf Verlangen käuflich zu liefern. III. Welche Veränderungen an ſeinen Gerſten⸗ ſvorräten und welche rechtsgeſchäftlichen Verfügungen über ſie kann der landwirtſchaftliche Unternehmer vornehmen? Er kann: 1. die erſte Hälfte(8 6 Abſ. 1) als Saatgut oder zu ſonſtigen beliebigen Zwecken(als Viehfutter, zum Röſten, Vermahlen uſw.) in dem eigenen landwirtſchaftlichen Betrieb verwenden; 2. ſowohl aus der erſten als auch aus der zweiten Hälfte ſeiner Ernte Gerſte à) im eigenen gewerblichen Betriebe(Brennerei, Brauerei uſw.) verarbeiten, jedoch ſtets nur bis zur be des ihm zugewieſenen Kon⸗ tingents(8 6 Abſ.); bp) als ſelbſtgezogene Saatgerſte zu Saat⸗ zwecken liefern, ſofern dem Kommunalver⸗ bande der Nachweis erbracht iſt, daß der Unternehmer ſich in den letzten beiden Jahren mit dem Verkauf von, Saatgerſte befaßt hat(8 7 Abſ. 1a). Dies gilt ohne weiteres nur bei anerkannten Saatzucht⸗ wirtſchaften als erwieſen, in allen anderen Fällen iſt vorher vom Kommunalverband die Entſcheidung der Reichs⸗ oder Landes⸗ futtermittelſtelle einzuholen. Abgabe an Händler nur in plombierten Säcken; an gewerbliche Betriebe mit Kontingent gegen Vorlage von Bezugsſcheinen(Ss 7b und 20) verkaufen; 2 zu b und c: Anzeige durch den Käufer binnen 3 Tagen nach Abſchluß des Ge⸗ ſchäftes an den Kommunalverband, bei Ausfuhr über die Bezirksgrenze des Kommunalverbandes Einholung ſeiner Genehmigung! an die von der Zentralſtelle zur Beſchaffung der Heeresverpflegung aufgegebenen Stellen (Heeres verwaltung, Marineverwaltung, Kommunalverbände) liefern(8 7b und 20). Die Zentralſtelle wird aber alle Lieferungen nur durch den Kommunalverband aus⸗ führen laſſen, ſo daß außer zu b und alle Ablieferungen nur an den Kommunalver⸗ band erfolgen. IV. Weitere Veränderungen an den beſchlag⸗ nahmten Beſtänden oder rechtsgeſchäftliche Ver⸗ 3 über ſie ſind nur mit Zuſttmmung des zommunalverbandes zuläſſig(8 2), im übrigen ſtreng unterfagt. Der Kommunalverband darf unter Anderem die Genehmigung zu Verkäufen von Gerſte aus der erſten Hälfte zu Futterzwecken u. dergl. innerhalb des Bezirks erteilen. Er darf, indem er 9 11 Abf. 3 der Verordnung auf Lieferung verzichtet, ausnahmsweiſe einzelnen Beſitzern Gerſten⸗ mengen aus der zweiten Erutehälfte zur Verwendung im eigenen Betriebe freigeben, jedoch nur„unbe⸗ ſchadet ſeiner Lieferungspflicht“, d. h. nur dann, wenn er ſich von anderen Produzenten die freiwillige Lieferung einer entſprechenden Menge aus der erſten Erntehälfte geſichert hat. V. Enteignung. Liefert ein landwirtſchaftlicher Wera die vom Kommunalverband angeforderte Gerſte nicht freiwillig, ſo kann das Eigentum an der Gerſte 8 Anordnung der zuſtändigen Behörde, d. i. des Bezirksamts, auf beſtimmte Perſonen C — d — i wird in dieſem Falle vom Bezirksamt endgültig feſtgeſetzt. VI. f guf die zweite Hälfte. Der Gerſtenbeſitzer bärf äuf die dem Kommunalverbande zu liefernde 80 anrechnen: was zuläſſigerweiſe arbeitet ober an andere Betriebe mit Kontingent ab⸗ gegeben, was ferner als Sagtgerſte oder auf An⸗ ordnung der Zentralſtelle zur Beſchaffung der Heeres⸗ (Kommunalverband) übertragen werden. Der Ueber⸗ nach III, 2 im eigenen e Betriebe ver⸗ verpflegung geliefert worden iſt(S 12 der Ver⸗ ordnung). VII. Eine Ausfuhr von Gerſte aus dem Bezirk des Kommunalverbandes darf nur ſtattfinden, wenn ſie geliefert werden ſoll: ö 1. an die von der Zentralſtelle zur Beſchaffung ö 5 Heeresverpflegung aufgegebenen Stellen, ö oder 2. als Saatgerſte zu Saatzwecken, oder 3. an Betriebe mit Kontingent(8 20, Abſ. 1). Die Zuſtimmung des Kommunalverbandes iſt nötig! Die Eiſenbahn nimmt Gerſte zum Verſand uur an, wenn eine Ausfuhrerlausnis des Kommunal⸗ verbandes oder ein Militärfrachtbrief, der die Stempel des Kriegsminiſteriums und der Zentralſtelle zur e der Heeresverpflegung trägt, vorgelegt wird. VIII. Kontingent⸗Betriebe. Als kontingentierte gewerbliche Betriebe im Sinne des§ 20 der Ver⸗ ordnung kommen nur in Betracht: Brauereien, Brennereien, Preßhefefabriken, Gerſten⸗ und Malz⸗ kaffeefabriken, Graupenmühlen, Malzextraktfabriken und Mummebrauereien. Dieſe Betriebe können Gerſte nur erwerben durch die Gerſtenverwertungs⸗Geſellſchaft m. b. H., Berlin, Wilhelmſtraße 69a, der die auf die Kontingente der einzelnen Betriebe entfallenden Gerſtenbezugs ſcheine on der Reichsfuttermittelſtelle ausſchließlich zuge⸗ wieſen werden. Die Gerſtenverwertungsgeſellſchaft hat als Kommiſſionär für das Aufkaufsgeſchäft in den Kommnnalverbands⸗Bezirken Mannheim⸗Land und Mannheim⸗Stadt die Firma Weingart& Kauf⸗ mann G. m. b. H. in Mannheim beſtellt. IX. Wer darf Gerſte kaufen? Als Einkäufer von Gerſte kommen nach Vorſtehendem nur in Betracht: 1. der Kommunalverband durch das Getreidebüro . Mannheim, 0 2. die Käufer von Saatgerſte, 3. die F aft durch ihre Beauftragte(Firma Weingart& Kaufmann G. m. b. H. in Mannheim), diejenigen Perſonen, denen der Kommunal⸗ verband nach Ziffer IV die Genehmigung im Einzelfalle erteilt. X. Ablieferungspflicht der Kommunalverbände. Die Kommunalverbände haben der Zentralſtelle zur Beſchaffung der Heeresverpflegung dieſenigen Mengen an Gerſte zur Verfügung zu ſtellen und nach deren nweiſung zu liefern, welche die Reichsfuttermittel⸗ ſtelle innerhalb der Hälfte der Geſamtgerſtenernte es Kommunalverbandes feſtſetzt.(88 20a u. 23). Auf dieſe Mengen iſt anzurechnen: 1. was innerhalb des Bezirks von landwirtt ſchaftlichen Betrieben in eigenem Kontingen⸗ verarbeitet worden und was an andere kon⸗ tingentierte Betriebe geliefert worden iſt. In Höhe dieſer anzurechnenden Mengen ſind Be⸗ zugsſcheine abzuliefern, 2. was nach außerhalb anf Verfügung der Zen⸗ tralſtellezur Beſchaffung der Heeresverpflegung, ſowie zu Saatzwecken(Saatgerſte) und an „ Betriebe auf Bezugsſcheine abgegeben worden iſt(8 24). Wegen Abliefer⸗ ung der Bezugsſcheine gilt das gleiche wie zu 1. Strafbeſtimmungen. Mit Gefängnis bis zu ia Me. 4. 0 6 tt c— Wird beſtraf 5 1. wer unbefugt 4 Vorräte beiſeit ö ſchafft, insbeſondere ans dem Bezirke del ö Kommunalverbandes entfernt, für den ſi beſchlagnahmt ſind, ſie beſchädigt, zerſtört, ver ö arbeitet oder verbraucht, b 2. wer unbefugt beſchlagnahmte Vorräte verkauft kauft oder ein anderes Veräußerungs⸗ un Erwerbsgeſchäft über ſie abſchließt, 3. wer als Saatgerſte erworbene Gerſte ohn, N Genehmigung der zuſtändigen Behörde 31 5 anderen Zwecken verwendet. „Mit Gefängnis bis zu 6 Mongten oder mi Geldͤſtrafe bis zu 15000 Mk. wird beſtraft, wer un befugt Gerſte verarbeitet. Anbefugt verarbeitete oder erworbene Gerſte verfällt ohne Entgelt zugunſten der Zentralſtelle zun Beſchaffung der Heeresverpflegung. Mannheim, den 7. September 1915. i 5 Großh. Bezirksamt. 5. Abt. I. Beſchluß. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Seckenheim, den 11. Sept. 1915. Bürgermeisteramt: Volz. Koch. Bekanntmachung. Schlachtverbot für trüchtige Kühe, Rinder und Sauen betr. Nachstehend bringen wir die Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 26. Auguſt 1915 über ein Schlachtverbot für trächtige Kühe und Sauen ſowie die im Anſchluß hieran ergangene Verordnung des Großh. Miniſteriums des Innern vom 2. September ds. Is. zur öffent⸗ lichen Kenntnis. Mannheim, den 6. September 1915. Großh. Bezirksamt Abt. II b. Der Bundesrat hat auf Grund des 8 38 des Ge⸗ ſetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtſchaftlichen Maßnahmen uſw. vom 4. Auguſt 1914(Reichs⸗Geſetzbl. S. 327) folgende Verord⸗ nung erlaſſen: i 8.1. Kühe, Rinder, Kalbinnen, ſowie Sauen, welche ſich in einem derart vorgeſchrittenen Zuſtand der Trächtigkeit befinden, daß dieſe den mit ihnen be⸗ ſchäftigten Perſonen erkennbar iſt, dürfen nicht geſchlachtet werden. 5 8 2. Ausnahmen können in Einzelfällen bei Vor⸗ liegen eines dringenden wirtſchaftlichen Bedürf⸗ niſſes von den durch die Landeszentralbehörden beſtimmten Behörden zugelaſſen werden. 5 8. Das Verbot 0 1) findet keine Anwendung auf Schlachtungen, die erfolgen, weil zu befürchten iſt, daß das Tier an einer Erkrankung verenden werde, oder weil es infolge eines Unglücksfalles ſofort getötet werden muß. Solche Schlachtungen ſind jedoch der nach§ 2 zuſtändigen Behörde ſpäteſtens innerhalb dreier Tage nach der Schlachtung an⸗ zuzeigen. 4 Die We esgenbeb andern erlaſſen die Beſtim⸗ mungen zur Ausführung dieſer Verordnung. Sie können weitere Beſchränkungen für das Schlachten von Vieh anordnen.. 5. ö Wer dieſe We oder die auf Grund des § 4 erlaſſenen Beſtimmungen oder Anordnungen übertritt, wird mit Geldſtrafe bis zu eintauſend⸗ fünfhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten beſtraft.. 8 6. Diſe Verordnung tritt mit dem 3. September 1915 in Kraft. Der Reichskanzler beſtimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Die Verordnung findet auf das aus dem Aus⸗ land eingeführte Schlachtvieh keine Anwendung. Berlin, den 26. Auguſt 1915. ö Der Stellvertreter des Reichskanzlers Delbrück. Verordnung. Zum Vollzug der Bundesratsverordnung v 26. Auguſt 1915 über ein Schlachtverbot für träs, tige Kühe und Sauen(Reichs⸗Geſetzbl. Seite 515, wird verordnet, was folgt:. Einziger Paragraph. 544¹ Zuſtändig für die Bewilligung von Ausnahmen von dem lachtverbot im Sinne des§ 2 der Bundesratsverordnung iſt das Bezirksamt. Ueber die Zulaſſung von Ausnahmen von dem Verbot iſt in jedem Fall eine Beſcheinigung auszuſtellen, aus der Farbe, Abzeichen, beſondere Kennzeichen und Alter des Tieres ſowie Name und Wohnort des Beſitzers erſichtlich ſind. Die von den zuſtändigen Behörden anderer Bundesstaaten für Tiere außer⸗ badiſcher Herkunft ausgeſtellten Beſcheinigungen haben auch in Baden Giltigkeit. Die Ausſtellung der Beſcheinigungen geſchieht gebührenfrei. Vor der Schlachtung iſt die Beſcheinigung dem Fleiſch⸗ e zu e der ſie zu vernichten hat. annheim, den 6. September 1915. Bryßh. Bezirksamt Abt. II b. Beſchluß. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Seckenheim, deu 11. Sept. 1915. Bürgermeisteramt: Volz. Koch. Bekanntmachung. Wir geben bekannt, daß die Abgabe der Krotmar⸗ hen nun jeweils am letzten eines jeden Monats und zwar an einem Tag erfolgt. Für innerhalb des Monats eintreffende Beſuchsperſonen, für Zuziehende ete. werden all wöchentlich Mittwochs Vormittags von 10—12 Uhr Karten abgegeben. An ſonſtigen Tagen und Zeiten kann eine Abgabe nur in dringenden Fällen ſtattfinden. Auch muß in allen Fällen die Karte der betreffenden Familie vorgelegt werden. Eine Abgabe an Kinder darf nicht erfolgen. Seckenheim, den 5. Mai 1915. gürgermeiſteramt: Foldpostkarten 5 haben Koch. ei ä der dauernd Untauglichen (Ungediente) als Landsturmplichtige. In Ausführung des Reichsgeſetzes vom 4. September ds. Is. werden die dauernd Untauglichen als Landſturm⸗ pflichtigen aufgerufen. Es haben ſich zu melden: g Hoborxenon. d) die während des frlegszuflandes bol don Langnurmuftorungen 5 da augerfermindacd gemfterten- Lundſtarmnfchoen der abr. gänge 1870(d, l. der pom 8. Fonlember 1870 bis nde los Jables 1870 Geborenen) bis olnſchlleßch der im Jabre 1595 Heborenen,.(Inhaber der wolhen Aus muſterungsſcheine). die Anmeldung ſeloſt wird ſeilens dor Bürgermeiſterämter In Her Jelf bom Dienstag, den 13. September fi. Jö. bis biniſchlleßlch Donnerstag, den 16. September(l. Ja. Jewell Don Vormittags 8 bis 12 Uhr und nachmittags von: 2 bis 6 or entgegengenommen. Die in der gſalll Mannbeim wohnendon Pflichtigen haben c in der wandelgade des fäddgchen Roſengaxten am Friourichanlaß, Cigang von der Roſengartenatrage aus, dlc in den Vorofon kwoh⸗ genden Pflichttgen haben ſich hel don emeindosotkrelariaten una lie in den Landgemeingen wohnenden pfachnigen haben ſich bel den Holkeffended Süragermeiſtern zu melden. Aus muſterungsſcheine und ſonſtige Militärpapiere ſind bei der Anmeldung als Ausweiſe vorzulegen. i Mannheim, den 9. September 1915. Der Civiluorſitzende der Erfatz⸗ Kkommiſſion des Aushebungs⸗ bhezirkes Mannheim. Bekanntmachung. Vorſtehender Nufruf wird nul dem ausurücklichen Hinwole da- Tauf zur ullgemeinen Kenntnis gebracht, daß hierbei die ungedien⸗ ten Folie alſo auch diosenigen, die einige Tage oder wochen ein- desogen waren aber vorzeitig enflaſſen burden, in betracht nommen. die anmeldung bal auf immer fir. 7 zu goſchohen. Seckenbeim, den 11. September 1915. Bürgermeiſteramt: betreffend 1 Anmeldung ſämtlicher im wehr⸗ pfichtigen Alter ſtehenden als dauernd untauglich ufw. ausge- muſterten militärisch Funduche noc in webrullchügen nor lebenden militärisch ausgebildeten gbemaligen pekſonen des Beurlaublenftandgs(einschl. godlenſen Tann. eme) dus den Seifen Alanngeim und achwaßingen, die im de Fell hom 8. gaplember 1370 big einschl. 1898 geborenen und im Frieden oder Im Rriage als dauernd unfauglich ausgemusteer wornon 5 ee be* im hole des Bezirkskommandos ä C 7.5) F* 8 8 5 le Unten Untor a), b), o), bellt. zur Runnahme in dle gamm- olle zu melden. der„Dauern Anaugachen eng zu narſtehen, perſonan woe len e ber im kriege ö. B. folgende Cnbchefdung e- „Aallernd untauglich. der„augen urnonmtenlum bller 78 „Uüllernd fold. Und Oaknbondienstunfacig adler„Gallernd grells- berwengungsunffabig oder„„As he ert“ ger„heide dale Hauernd ganzinvalde) aus jedem Ailkkarverhälbnts dus“ f Die obengenannten haben nh wie ſolgl zu melden. 1 a) An Dienstag, den 14. Septenber 1045. narmittags 8 Uhr alle in den Jahren 1887 bis einſchließlich 1898 Geborenen 15 b) An Mittwoch den 1. Sepkember 4918, vormittags 8 Uhr alle in den Jahren 1878 bis einſchließlich 1886 Geborenen c) An Donnerstag, den 16. September 1015, nurmittags 8 Uhr alle vom 8. September 1870 bis einſchließlich 1877 Geborenen. ö 5 die ſflidtarnanlere find miszubringen. Nichtbefolgung dieſer Bekanntmachung hat ſtrenge Beſtrafung zur Kan Folge; auch kann der betreffende als unſicherer Dienſtpflichtiger ſofort ein⸗ 5 geſtellt werden. 5 Kriegsbeſchädigte aus den Jahren 1914.15, welche infolge erlittener Dau Verwundung pp. als dauernd oder zeitig untauglich ausgemuſtert worden m ſind, brauchen nicht zu erſcheinen, N Wer durch ſchwere Krankheit am Erſcheinen verhindert iſt, hat dies bis c ſpäteſtens 15. September 1915 unter Beifügung eines Zeugniſſes eines beamteten Arztes und der Militärpapiere, ſowie unter Angabe der Wohnung ſi dem Bezirkskommando zu melden Mannheim, den 10. September 1915. Rönigliches Bezirkskommando. Bekanntmachung. Vorſtehende Bekanntmachung wird mit dem ausdrücklichen Hinweis da⸗ rauf zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß hierbei nur ausgebildete Leute ans alſo nicht ſolche die nur einige Tage oder Wochen eingerückt waren aber vor⸗ te. zeitig entlaſſen wurden, in Betracht kommen. 1 Seckenheim, den 11. September 1915. — JJ ĩͤ JJ TK 3 /! 8 3232! ͤ . n