deckenheimer Anzeiger, Moes heimer Anzeiger, Necpurhauſer Seitung, Goinger Seitung. r õãĩðQ ͤ vy ⁊ᷣͤ e ĩè Erſcheint Dienstag, Donnerstag, und Samstags. Der Abonnementspreis beträgt monatlich 40 Pfg. bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.50. Hmtsdblaft der Bürgermeisteramter Sackenheim, Ivesheim, Neckarhansen und Edingen. Druck und Verlag von Gg. Zimmermann, Seckenheim. Seckenheim, Diensia N N* g, den 30. Movember 9 6. 5 ccc/ In ſertsionspreis. Die einſpalt ge Petitzeile 10 Pfg., Reklamen 20 Pfg. die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Fernſprechanſchluß Nr. 16. 15. Jahrgang Die nens der Serben im Jortschreiten. e —————— ————————————— Kriegschronik 1914 0 ..————— Sm S A——— —— —— 29. November: Rufiiſche Vorſtöße in der Gegend von Lodz werden aboewieſen. — Trotz des verzweifellen Widerſtandes* Serben dein⸗ gen di: ce er vor; 2 Regimentskommondeure, 19 Okfi⸗jere und 1245 Mann wurden gefangen genommen. — Der Kaiſer begibt ſich zuk den öttlichen Kriegsſchauplatz: — Die Türken ind im Kaukaſus ſiegreich und dringen ge⸗ gen Batum vor. November: An der preußiſchen Grenze miß lückt ein Ueberfallverſuch ſtarker ruſſiſcer Kräfte öſtlich Darkeh⸗ men unter ſchweren Verluſten. — Südlich der Weichſel werden bei Gegenangri'fen 18 Ge⸗ ſchütze und mehr als 4500 Gefangene unſere Beute. — In Serbien nehmen die Oeſterreicher 1254 Mann gefangen und erben enen 14 M. ſchi engewehre. SS .—— —— P———— Der Weltkrieg. Die Kriegslage an der griechiſchen Grenze iſt für die Truppen der Entente nicht roſig. Sie iſt ſo, daß die Frage, ob Griechenland zur Entwaffnung ſchreiten wird oder nicht, in unmittelbare Nähe rückt. Welche Möglichkeiten ſich dann ergeben, braucht nur angedeu⸗ tet zu werden. Jedenfalls werden die Bulgaren es kaum dulden, daß Franzoſen und Engländer ſich nach Griechenland zurückziehen, ſich dort in ruhiger Sicher⸗ heit ſammeln, neue Verſtärkungen über Saloniki heran⸗ ziehen und im günſtigen Moment wieder über die Gren⸗ ze ſtoßen. Niederdrückend mag es auf Franzoſen und Engländer vor allem wirken, daß auf die Verbindung mit einer nennenswerten noch kampffähigen ſerbiſchen Armee überhaupt nicht mehr gerechnet werden kann. und daß, je weiter die Zeit ſchreitet, deſto größere Maſſen von Bulgaren im Norden freien Arm für andere Zwecke bekommen. Worin dieſe Zwecke beſtehen, weiß man in Gewgeli wie am Doiranſee. 4 Nun ſoll zwiſchen dem enoliſchen Führer und dem franzöſiſchen Generalſtab ein heftiger Konflikt ausgebro⸗ chen ſein: In der Schlacht von Krivolac, in der die Fran⸗ zoſen blutig auf das Haupt geſchlagen wurden, hat Ge⸗ neral Sarrail, als die Not am größten war, ſchleunigſte Hilfeleiſtung durch zwei engliſche Diviſionen gefordert. Dem britiſchen Führer jedoch hat es keineswegs nach den Lorbeeren gelüſtet, die ſich bei Beile Alliance der alte Blücher um das Haupt wand, als er Wellington heraushieb, ſondern er ſah ſeine Aufgabe lediglich in der Sicherung des Lebens ſeiner Soldaten und früh⸗ ſtückte weiter. 5 große Symphonie der engliſchen Geſch'chte die neue Note des Edelmutes zu tragen. So ſind bei Krivolac wohl 20 000 Franzoſen, aber kein einziger Engländer auf dem Schlachtſelde geblieben. Haben Engländer und Fran⸗ zoſen gemeinſam der Vernichtung des ſerbiſchen Heeres tatenlos zugeſehen, ſo ſah jetzt John Bull den Leiden des franzöſiſchen Bruders ebenſo kaltblülig zu. Und gat er einſt, als es um Belgiens Schickſal ging, ein gewaltiges Expeditionskorps nur angekündigt, aber nie⸗ mals entſandt, ſo begnügt er ſich auch jetzt, die Welt durch die Kunde in Schrecken zu ſetzen, daß ungeheure erſtärkungen nach Saloniki dampfen, ohne daß doch dieſe erſtärkungen aus dem Nebel des Gerüchtes wirklich an das Tageslicht treten. Man konſpiriert mit Herrn Venizelos, man droht Griechenland mit Hunger und mit ernichtung ſeines Handels, aber das eigene Blut auf em Schlachtkelde zu vergießen,— ja, Bauer, das iſt ganz was anderes. 8 2 Schon vorher hatte die Kommiſſion des franzöſiſchen Senats, an deren Spitze Georg Clemenceau ſteht, energiſch en Abzug der franzöſiſchen Truppen aus den Balkan⸗ ändern gefordert. Sie hat ganz richtig erkannt, wenn ſie es auch nicht ausſprach, daß man dort franzöſiſches Blut nur für engliſche Intereſſen einſetzt. Nur Guſtav Herbe ſteht noch unentwegt auf dem Standpunkte, daß „Frankreich aus Mazedonien nur davonlaufen darf, wenn es von Eſeln geführt wird“, denn der Abzug würde nicht ür das Hohngeſchrei der Balkanvölker und der ganzen Welt erwecken, ſondern auch den Verzicht auf jedes ru⸗ äniſche Bündnis, auf die Ehre Frankreichs, bedeuten. Nur gibt es Zeiten, in denen die Verhältniſſe ſtärker ſind, l die Menſchen, und der Ausgang der Schlacht von Krivolac dürfte wohl eher die Araumente des Herrn Cle⸗ Givenchy und ohne einen Erfolg zu erzielen. Es lag ihm eben nichts daran, in die T Kalser in Wien. menceau, als den Standpunkt des Genoſſen Herve beſtär⸗ ken. Die Ereianiſſe im Weſten. Der franzöſiſche Tagesbericht. WTB. Pais 29. Nov. Amtlicher Bericht von geſtern nachmittag 3 Uhr: Im Artois eine bewegte Nacht. Kampf mit Minenwels fern und Granaten bei der Befefligung von in der Gegend zwiſchen Roclincourt und dem Gehöft Canteelere. Nördlich des Labyrinths ſchick⸗ te der Feind, nach)em er vor unſeren Walen Minen zur Explo⸗ ſion gebrech: hatte, eine Kompagnie zum Angriff vor. Es ent⸗ ſpann ſich ein heftiger Kampf, der zu unſeren Gunſten endigte. Es glückte dem Jeino tach, uaſere Schützengräben zu erreichen. Von Er beſetzte nur den durch eie Sprengung geollbeten Trichter. der übrigen Front iſt nichss zu melden.— Geſtern warfen unſere Flugzeuge neun 90 Millimeter-Granaten auf den Bahnhof Ro⸗ hon ab und zwangen zwei Feſſelballone, nieder zu gehen. Heute zwang ein Jag flugzeug nordötoch von Theſey Saint Mar⸗ tin in der Gegend von Pont⸗a⸗Mouſſon ein deulſches Flugzeug nieder zu gehen. Es ſtürzte in die feindlich; Linie. Abends 11 Uhr: Außer der gewö., ichen Kanonade iſt von der ganzen Front niches zu melden. Nur weſtlich Berry⸗ au⸗Bac wurde eine ſeionch: Erkundungsabteilung im Laufe des Tages zerſtreut. Unſere Flieger ſetzten ihre Tätigkeit ſehr eifrig fort. In Belgien gelang es einem Flugzeug, das zur Verfolgung eines Geſch haders aufgeſtiegen war, einen deulſchen Flieger zum Abſturz zu bringen, der auf der Höhe von Bad Weſtende ins Meer fiel. Ein deu ſſchs Torpedoboot und Motor- boote kamen aus Oſtende und Miodelkerke zur Rettung herbei.“ Waſſerflugzeuge unſerer Alliierten und unſere Artitlerie grif⸗ fen die Motorboote an und brach en eines bavon zum Sinken. Ein Gecch auer von 10 Flugzeugen belegte den Flugplatz Habs⸗ heim öſtlich Mühlhauſen mit Bomben. 8 Granaten von 155 Millimetern und 20 von 90 Millimetern wurden auf die Flugzeugſch uppen geworfen, die Feuer fingen. Ein Flugzeug auf der Erde wurde duſch unſere Geſchoſſe beſchädegt. Vergeblich verſuchte der Feind die Verfolgung aufzunehmen. Eines ſeiner Flugzeuge wurde duſch mehrere Maſchinengewehrgeſchoſſe ge⸗ troffen. Ein anderes ſchug bei Lutterbach um. In der Gegend von Naney wurde ein deu ſcher Flieger durch eines unſerer Kampf⸗ flugzeuge angegriffen. Der Franzoſe konnte ſich dem Geg⸗ ner nähern und ihn zum Abſturz bringen. Ein anderer deutſcher Flieger, der disſem Kempf beiwohnte mach'e Kehrt.— Be lgi⸗ ſcher Bericht: Die Nacht und der Tag waren ruhig. Sch vache Tätigkeit der Artillerie. Feindliche Flieger warfen einige Bomben auf unſere Linien.— Orientarmee: An den Dardanellen war der 26. und 27. November durch die Tä⸗ tigkeit der beiderſeitigen Artiſſerien gekennzeich det. Der Feind ließ vor unſeren Linien eine Mine explodieren, die keinen Sch den verurſeche. An unſerem linken Flügel verſuchten die Türken zum erſtenmal. erſtichende Gaſe gegen die Engländer anzuwenden, Aus Saloniki wird vom 24. November gemeldet: Hier eingetroffenen Noch ichten zufolge, greifen die Bulgaren Kruſchewo an. Die Lage im Oſten. WB. Wien, 29. Nov. Amtlich wird verlautbart vom 29. Nepember 1915, mittags: Ruſſiſcher Kriegsſchauplatz: ſonderen Ereigniſſe. Der Krieg mit Serbien. WTB. Wien, 29. Nov. Amtlich wird verlautbart vom 29 November 1915, mittags: Südöſtlicher Kriegsſchauplatz: Unſere Of⸗ fenſive gegen das nördliche und nordöſtliche Montenegro nimmt ihren Fortgang. Die K. und K. Truppen ſind im Vordringen über den Metalka⸗Sattel und ſüdlich von Priboj. Die Bulgaren verfolgen in der Richtung ge⸗ gen Prizren. Das nahende Verhängnis. GK. Wien, 29. Nov. Die„Frkf. Ztg.“ mel⸗ det: Der Halbkreis, der ſich um die in die Becken von Ipek und Djakowa zurückflutenden ſerbiſchen Heeresteile ſchließt, wird trotz des hartnäckigen Wi⸗ derſtandes, den die ſtark gehaltenen Nachhuten leiſten, immer enger. Die Hochebene von Euhodol, die Hum⸗Mokra und die Suha⸗Planina ſind bereits in den Händen der mit unvergleichlicher Ausdauer dem Feind auf den Ferſen bleibenden verbündeten Truppen. Im Sandſchak arbeiten ſich unter den größten Mühſalen bei ſtrengſtem Winter unſere Kolonnen gegen die Flanke des genannten Raumes heran. Die Serben, die auf ihrem Keine be⸗ eiligen Rückzug infolge mangelhafter Verpflegung ſelbſt⸗ redend noch größere Schwierigkeiten zu überwinden haben als unſere Truppen, laſſen überall zahlreiche Leute zu⸗ rück, die den Strapazen nicht mehr gewachſen ſind. Wehr⸗ pflichtige in Zivil, die verſuchen, ſich in ihre Heimat zurückzuſchleichen, werden überall feſtgenommen. Auch in Südmazedonien ſchreitet das drohende Verhängnis für die dort kämpfenden ſerbiſchen Truppen unaufhaltſam vorwärts. In Frankreich betrachtet man den allgemeinen Rückzug der Franzoſen aus Mazedonien bereits als eine feſtſtehende Tatſache. Ueberall leiden die ſerbiſchen Flüchtlinge die größte Not und gehen an den Entbehrungen und Stra⸗ pazen maſſenhaft zu Grunde. Aber auch Al⸗ banien iſt infolge des großen Mangels an Nahrungs⸗ mitteln der Hungersnot nahe, und in Montenegro, das ſeiner Bevölkerung ſelbſt nur karge Eryährung zu bieten vermag, drängen ſich gegen zwei Millionen ſer⸗ biſcher Flüchtlinge zuſammen. Ein Ende mit Schrecken naht heran. Die Lage der Serben. 5 WTB. London, 29. Nov.„Lloyds“ erfährt aus Athen vom 26. November: Die ſerbiſche Regierung und das diplomatiſche Korps erwartete, daß die ſerbiſche Hauptarmee am Freitag die albaniſche Grenze überſchreiten wird. Juf ge Mangels an Transportmit⸗ teln und infolge der ſchlechten Wege werde ſie genötigt ſein, die ſchwere Artillerie zurückzulaſſen. An der albaniſchen Grenze nehmen die ſerbiſchen Truppen neue Stellungen ein. Sie werden verſuchen, eine Ver⸗ bindung mit Durazzo herzuſtellen, um von dort her ihre Lebensmittelvorräte zu ergänzen. f Erſchießung von Griechen und Bulgaren durch die Serben. GKG. Frankfurt a. M., 29. Nov. Die„Frankf. Zeitung“ meldet aus Saloniki vom 27. November: Griechiſche Zeitungen melden, daß 16 Soldaten grie⸗ chiſcher Nationalität, die aus der ſerbiſchen Ar⸗ mee deſertiert waren, zuſammen mit bulgariſchen Notabeln aus Monaſtir und Umgebung von den Serben erſchoſſen worden ſind. ö Beſchleßuug von Ambula zen durch die Franzoſen. WTB. Sec., 29. Nov. In einem Bericht, den das„Journal de l' Armee“ über den am 11. November vor Krivolak ausgefochtenen Kampf veröffentlicht, wird ausdrücklich darauf hingewieſen, daß die Fran⸗ zoſen auf Ambulanzen geſchoſſen haben, die Verwundete aufluden. Die genannte Zeitſchrift fügt hin⸗ zu: Nun weiß man, daß dies ein Verbrechen iſt, deſ⸗ ſen die Franzoſen ſehr häufig die Deutſchen, übrigens ſtets mit Unrecht, in ihren Zeitungen und Propaganda⸗ ſchriften beſchuldigen. N Das korrekte Benehmen der Deutſchen in Serbien. WTB. Bern, 29. Nov. Magrini drahtet dem „Secolo“ unter dem 23. November aus Monaſtir, eine höhere ſerbiſche Perſönlichkeit habe ihm mitgeteilt, daß die Deutſchen ſich in den beſetzten ſerbiſchen Gebieten korrekt benehmen und Requirierungen bar bezahlen. In Belgrad ſeien an die arme Bevölkerung Militärrationen gratis verteilt worden. Die Gemeinde⸗ verwaltungen ſeien unverändert geblieben. Die uner⸗ wartete und aufdringliche Höflichkeit der Deutſchen be⸗ reite eine politiſche Falle vor, die darauf hinziele, ſich die Sympathien der Serben zu ſichern, aber Paſitſch und die übrigen Regierungsmänner ſeien, wie die Mehr⸗ heit der bgeordneten, entſchloſſen, dem Verband bis zuletzt treu zu bleiben. Andere ſerbiſche Perſönlichkeiten hätten jedoch ihre tiefe Verbitterung und Ent⸗ täuſchung gegen den Verband ausgeſprochen. Der Krieg mit Italien. WTB. Wien, 29. Nov. Amtlich wird verlautbart vom 29. November 1915, mittags: Italieniſcher Kriegsſchauplatz: Die Iſonzoſchlacht dauert fort. Auch die geſtrigen harten Kämpfe endigten für unſere Truppen wiederum mit der vollen Behauptung aller ihrer Stellun⸗ gen. Gegen den Görzer Brückenkopf führten die Ita⸗ liener abermals neue Regimenter heran. Unbeachtet ihrer nutzloſen Verluſte ſolgte Sturm auf Sturm. Nur bei Oslavija und auf der Podgora gelang es dem Fein⸗ de, in unſere Stellungen einzudringen. Er würde aber wieder hinausgeworfen. Anſonſten ſcheiterten alle Vor⸗ ſtöße ſchan in unſerem Feuer. Der Raum beiderſeits des Monte San Michele wurde gleichfalls von ſehr be⸗ deutenden italieniſchen Kräften veraeblich angegriffen. * Bei San Martino waren das Inſanterfe⸗Regiment Nr. 39 und das egerländiſche Landſturminfanterieregiment Nr. 6 an den Kämpfen hervorragend beteiligt. Im nördlichen Iſonzoabſchnitt wurden heftige Angriffe ge⸗ gen unſere Bergſtellungen nördlich Tolmein abgeſchlagen. Zur Eröffnung der ital. Kammer. WTB. Bern, 29. Nov. In einer Betrachtung zur Kammereröffnung ſchreibt der„Secolo“ u. a., die Italiener dürften ſich nicht der Täuſchung hingeben, bereits allen Gefahren ſicher ins Auge geſchaut zu ha⸗ ben. Wenn auch der Wuchs der Zentralmächte den Höhepunkt erreicht haben dürfte, ſo drohe doch einigen Vierverbandsmächten immer noch eine andere Gefahr, nämlich der Aufruhr in den Kolonien. Die bis heute bewahrte Treue ſei kein unzerſtörbares Unter⸗ pfand für die Zukunft. Es wäre wahrhaftig ein Wun⸗ der, wenn bei längerem unentſchiedenen Fortgang des Krieges außer der Türkei nicht auch andere Teile der muſelmaniſchen Welt ſich verſucht fühlten, den Augenblick auszunützen. Beſonders in Aegypten und Indien könne eine neue und ſchwere Drohung für die gemein⸗ ſame Sache des Vierverbandes reifen.— Später ſagt Gu⸗ glielmo Ferrero, der Verfaſſer des Artikels, die Italiener dürften nicht vergeſſen, daß der lybiſche Krieg und beide Balkankriege der eigentliche Anfang des europäiſchen Krie⸗ ges geweſen ſeien. Er ſpricht von dem Leichtſinn, mit dem die Eroberung Libyens improviſiert worden ſei, ohne daß ſich irgend jemand Gedanken über die Rückwirkungen gemacht habe, die eine ſo ſchwere Verletzung des Völker⸗ rechtes und eine ſo plötzliche Störung des europäiſchen Gleichgewichts hätten haben können. a Der lürkiſche Krieg. uns zur Sprengung geb WTB. Konſtantinopel, 29. Nov. An der Irak⸗ front konnten die Engländer unter dem Druck unſerer Verfolgung ihren Rückzug noch nicht einſtellen. Der Bericht über die auf dieſem Kriegsſchauplatz ausgefoch⸗ tene Schlacht gibt folgende Einzelheiten: Am 24. No⸗ vember verhinderten unſere fortwährenden Gegenangriffe bis zum Abend die feindlichen Abteilungen, ſic in un⸗ ſeren vorgeſchobenen Stellungen einzurichten, in die ſie eingedrungen waren. Am folgenden Tage verjagten wir durch heftige Angriffe, die bis zum Abend dauerten, den Feind aus dieſen Stellungen. In derſelben Nacht wurde eine andere Abteilung, die den feindlichen Rückzug be⸗ droht hatte, gleichfalls an die Front geworfen. Die Engländer mußten ſich eilends zurückziehen. Der Feind ließ eine große Zahl Verwundeter und Toter, ſowie Tiere und Kriegsgerät aller Art auf dem Schlachtfeld zurück. Wir zählten über 1000 Leichen des Feindes, un⸗ ter ihnen den Befehlshaber der feindlichen Reiterei. Wir erbeuteten drei Maſchinengewehre, eine Fahne, Waffen, Geſchoſſe, Telegraphenapparate und Kriegsgerät und ſon⸗ ſtige Gegenſtände, die der Feind bei ſeinem Rückzug zu⸗ rückgelaſſen hatte. 5 An der Kaukaſusfront nichts Weſentliches. Ein Teil unſerer Flotte verſenkte im nordöſtlichen Teile des Schwarzen Meeres vier ruſſiſche Segelſchiffe und zwang ein ruſſiſches Petroleumſchiff auf Grund zu laufen. Feind⸗ liche Verteidigungsarbeiten in den an dieſer Küſte gelege⸗ nen Häfen wurden durch Beſchießung geſtört. An der Dardanellenfront beſchoß unſere Ar⸗ tillerie wirkſam die feindlichen Stellungen bei Anaforta. Die feindliche Artillerie antwortete mit Unterſtützung zweier Panzerkreuzer. Ein feindlicher Monitor eröffnete ein wirkſames Feuer nach verſchiedenen Richtungen. Nach⸗ mittags beſchoſſen zwei Panzerſchiffe Kemikli Liman und ein Kreuzer Ari Burnu, vermochten aber ebenſowenig wie die Artillerie weſentlichen Schaden anzurichten. Bei Ari Burnu zerſtörte unſere Artillerie in der Nähe von Kanliſirt einen feindlichen Schützengraben, der mit Stahlſchutzſchilden verſehen war, und zwei Stellungen für Handgranatenwerſer. Ein Kreuzer und feindliche Haubitzen erwiderten wirkungslos. Bei Seddul Bahr Handgranatenwerfen mit Unterbrechungen und Artillerie⸗ zweikampf. Vor unſerem linken Flügel traf eine von Der Vogt von Sylt. Roman von Theodor Mügge. 8 Nachdruck verboten.) 1. g 5 1 3 5 0 0 Auf der roten Klippe vor der Elbe, die man Helgo⸗ land nennt, ſtand im Spätſommer des Jahres 1825 ein junger Mann auf einem der weſtlichen Vorſprünge, um den roten Sonnenball ins Meer ſinken zu ſehen. Damals war Helgoland noch nicht der Zielpunkt der Meerſpazierfahrten der Reichen Hamburgs, es war noch nicht im Ruf als Seebad, zu welchem Dampfſchiffe aus der Elbe und der Weſer faſt täglich die feine Welt des deutſchen Binnenlandes führen. Die armen Fiſcher und Lootſen von Helgoland waren noch kein Gegenſtand für die deutſche Romantik geworden, ja nicht einmal ein ordentliches Seebad war eingerichtet, ſondern nur ſpär⸗ lich kam eine kleine Anzahl Gäſte herüber, die meiſt kurze Zeit verweilten und zu Haus dann von der roten Klippe und ihren Bewohnern, von der ſtürmiſchen Seefahrt, der ſeltſamen Düne und den wunderbaren Höhlen und Pfeilern der Inſel abenteuerliche Beſchreibungen machten. Der Tag war heiter; über die tiefe Bläue des Him⸗ mels ſpannten ſich da und dort krauſe und langgezogene 1 Windſtreifen aus, am fernen Rande des Horizonts lagerte eine zackige dunkle Wolkenmaſſe, und in der Tiefe rollte das bewegte Meer ſchaumſprühend über kahle rote Felſen⸗ lager, die es in ſeinem ewigen Wogentanze glatt ge⸗ auf dem ſchmalen rachte Mine auf eine feindliche Mine. Dort war auch Kampf mit Handgranaten und Gewehrfeuer. Wir zerſtörten die feindliche Mine ſpä⸗ terhin. Unſere Artillerie zerſtörte auf dieſem Flügel eine feindliche Minenwerferabteilung. Franzoſenfeindliche Bewegung in Turkeſtan. WTB. Konſtantinopel, 29. Nov. Die Blätter veröffentlichen Meldungen, wonach die franzoſenfeind⸗ liche Bewegung ſich in Turkeſtan ausbreite, was ein Beweis dafür ſei, daß die Idee des Heiligen Krieges dort an Geltung gewinne. Tuneſiſche Stämme hätten vereint mit tripolitaniſchen Kriegern vor einem Monat O mſuk angegriffen, das nach einwöchigem Kampfe von einem franzöſiſchen Schützenbataillon ent⸗ ſetzt worden ſei. Die Lage in Perſien. WTB. Konſtantinopel, 29. Nov. Hier liegt fol⸗ gender zuverläſſiger Drahtbericht über die Lage in Per⸗ ſien vor: Seit mehreren Jahren ſtehen bekanntlich ruſ⸗ ſiſche Truppen in Nord⸗Perſien, angeblich zum Schutze gegen Unruhen, in Wahrheit aber, um ohne jeden Rechtsgrund eine Okkupation des Landes vorzubereiten und in Teheran die ruſſiſchen Kreaturen zu ſtützen. D neuerdings erfolgte Berufung angeſehener Patrioten in das perſiſche Miniſterium veranlaßte den Generalgouver⸗ neur des Kaukaſus, Großfürſt Nicolai Nicolaje⸗ witſch, ohne Weiteres den Vormarſch ruſſiſcher Trup⸗ pen von Kaswin auf die Hauptſtadt T eheran zu be⸗ fehlen, um den Sturz des Kabinetts zu erzwingen und den Ruſſenfreund Ferma wieder ans Ruder zu brin⸗ gen. Geplant war gleichzeitig die Gefangennahme aller nationaliſtiſchen Parlamentarier und die Beſeitigung der an der Spitze der perſiſchen Gendarmerie ſtehenden, dem Schah treu ergebenen ſchwediſchen Offiziere. Die völlig überraſchte Regierung mit dem Schah an der Spitze entſchloß ſich, der ruſſiſchen Vergewaltigung auszuweichen und proviſoriſch den Sitz des Gouvernements nach der etwas ſüdlicher gelegenen Stadt Kum zu verlegen. Auf das im letzten Monat feierlich gegebene Verſprechen, die Truppen wieder zurückzuziehen, entſchloß ſich der Schah, in der Stadt zu verbleiben. Die Geſandtend er Zentral⸗ mächte hatten ſich auf ſchriftliche Aufforderung der Re⸗ gierung bereits nach Kum begeben, wo das Parlament und die Führer der Patrioten-Partei ſchon verſammelr waren. Der zum Frieden neigende Schah ſcheint den Ruſſen noch einmal Konzeſſionen machen zu wollen, um dem neutralen Lande den Krieg zu erſparen, ver⸗ langt aber die Zurückziehung aller ruſſi⸗ In Perſien ſchen und ſerbiſchen Truppen. herrſcht große Erregung. Zahlreiche Stämme und Scharen Freiwilliger haben ſich in der Richtung auf die Hauptſtadt in Bewegung geſetzt, um den Schah ge⸗ en das brutale rückſichtsloſe Vorgehen der Ruſſen zu ſchützen. f Ausdehnung der Militärpflicht auf alle Stämme. 5 WTB. Konſtantinopel, 29. Nov. Wie die Blätter aus Teheran melden, unterbreitete der perſiſche Kriegs⸗ miniſter Siperhdar Azam dem Parlament einen Ge⸗ ſetzentwurf durch den die Militärdienſtpflicht aufalle Stämme ausgedehnt wird. Danach werden dieſe im erſten Jahre 75000 Mann Infanterie und 5000 Reiter ins Feld ſtellen können. Die Balkanlage. Neue Forderungen des Vierverbands von Griechenland. WTB. Athen, 29. Nov. Das Preſſebureau teilt mit: Die Vertreter der Mächte des Vierverbandes bega⸗ ben ſich geſtern zum Miniſter des Aeußern und unterbrei⸗ teten ihm in freundſchaftlichem Geiſte gew iſſe Forde⸗ rungen, wobei ſie zugleich den Wunſch zum Ausdruck brachten, daß dieſe angenommen würden. Die Forderun⸗ gen beziehen ſich auf Erleichterungen der Truppen der Alliierten in Saloniki. Der Miniſter des Aeußern Die i 8 8 N 2 0 8. 3 5 5 nahm die Forderungen der vier Mächte zur Kenntnis und behielt ſich vor, zu gelegener Zeit darauf zu antworten. WB. Athen, 29. Nov.(Agence Havas.) Wie I. aus guter Quelle verlautet, hatte der geſtrige Schritt ſch der Vertreter des Vierverbandes die genaue Umſchreibung a der Erläuterungen zum Ziele, die gefordert werden, um den Truppen der Alliierten Bewegungsfreiheit B in Mazedonien zu ſichern und von denen in der br erſten Antwort nur in allgemeinen Wendungen die Rede 82 iſt. Man verſteht dies ſo, daß die Bewegungsfreiheit g de für die Alliierten die freie Benutzung der zum Trans⸗ D port und zur Verpflegung erforderlichen Ver⸗ 1 kehrswege einſchließt. Die Schiffe der Alliierten ſol/́ E= g 5 len einen gewiſſen Spielraum erhalten. Den Blättern zufolge iſt es wahrſcheinlich, daß die griechiſche Regie⸗ di rung vor der Beantwortung der Note ſich mit dem 5 griechiſchen Generalſtab beraten wird. f Die Antwort der griechiſchen Regierung. 1 WTB. Athen, 29. Nov.(Agence Havas.) Die Antwort der griechiſchen Regierung auf die letzte Note des Vierverbandes iſt geſtern dem Geſandten der Vier⸗ verbandsmächte übergeben worden. 1 3 2 Neues vom Tage. 2 Bevorſtehende Aenderung im öſterreichiſchen Kabinelt.— WTB. Wien, 29. Nov. Hier laufen Gerüchte um von einer Umbildung des Kabinetts. In unterrichteten Kreiſen wird angenommen, daß in der Leitung einzelnen Reſſorts Veränderungen unmittelbar bevorſtehen.* Eine Hetzſchrift Filipeseus. WTB. Bukareſt, 29. Nov. Filipesecu veröf⸗ fentlicht eine Schrift, in der in bekannter Weiſe ausein⸗ anderſetzt, daß, als die Ruſſen in den Knarpathen ſtanden, für Rumänien der Augenblick gebommen war, einzugreiſen. Der heutige„Vittorul“ bemerkt zu den Schrift: Wenn dieſe Schrift nicht zu den gefährli⸗. chen Kundgebungen käme, die au die Rechnung Fi⸗ lipescus zu ſetzen ſind, ſo gäbe ſie einen vollen Beweis für den vollſtändigen Mangel an Gewiſſenhaftigkeit und Verautwortlichkeit eines gewiſſen Kriegsminiſters. In der Schrift wird von den Zeiten der Mobiliſierung und von verſchiedenen militäriſchen Handlungen der rumäni⸗ ſchen Armee geſprochen. Jeder Militär würde ſich Re⸗ cheuſchaft geben über die ſchlechte Handlung, die auch diesmal Filipescu verſucht hat wenn er nicht die volle Verantwortungsloſigkeiten aus den Kundgebungen dieſes Mannes erſehen hätte. Zum Glück hat die Schrift we⸗ der in ihren Angaben, noch in ihren ſtrategiſchen Urteilen irgend einen Wert. Sie wurde ins Werk geſetzt, um die Regierung anzugreifen. Inland und Ausland wiſſen, welche Bedeutung den Handlungen und Kundgebungen Filipescus beizumeſſen iſt. Die Schrift kann nur als ein neuer Ausbruch ſeines unglücklichen Temperamentes angeſehen werden. a Der Güterverkehr in Amerika. WTB. Newyork, 29. Nov. Die Lackawana⸗Eiſen⸗ bahn, deren Linien, ſoweit ſie ſich hinter Scanton be⸗ finden, mit beladenen Güterwagen überfüllt ſind, hat ihre Vertreter beauftragt, neue Güter bis auf Weiteres nicht mehr anzunehmen. Eine bei den anderen Eiſenbahn⸗ linien angeſtellte Unterſuchung ergab, daß faſt jede Linie en der Grenze ihrer Leiſtungsfähigkeit für Güterbeförde⸗ rung angelangt iſt. Die anderen Bahnen werden dem Beiſpiel der Lackawana⸗Bahn alsbald folgen. s Beſuch des deutſchen Kaiſers in Schönbrunn. 3 WTB. Berlin, 29. Nov.(Amtlich.) Der Kai⸗ ſer hat ſich heute zu einem kurzen Beſuche bei S. M. dem Kaiſer und König Franz Joſeph nach Schönbrunn be⸗ geben. Es iſt die erſte Begegnung der beiden ver⸗ bündeten Herrſcher ſeit dem Ausbruch des Krieges. D Wiederſehen fällt in eine Zeit, wo deuſche undt öſter⸗ reichiſch⸗ungariſche Truppen erneut Schulter an Schul⸗ 45 S SA SYS S rr 1 /,/. e deſſen Spitze eine Fahne mit den engliſchen Farben flat⸗ terte. Er warf einen finſteren Blick zu ihr empor und wendete ſich ab, indem er ſich auf eine grüne Stelle am Rande niederſetzte und den Arm auf einen großen Stein gelegt, den Kopf in ſeine Hand geſtützt, die fernen Segel und die ſinkende Sonne verfolgte. 8 In dieſer einſamen und wilden Umgebung, über⸗ glänzt von dem roten Lichte, war die Geſtalt des jungen Mannes wohl geeignet, ein vermehrtes Intereſſe zu er⸗ wecken.— Sein athletiſcher Körper hatte nichts von der plumpen Feſtigkeit und Derbheit, die Seeleuten eigen iſt, und doch trug er einen dunkelblauen kurzen Seerock mit Hornknöpfen. Weite grauzwilchene Beinkleider, Halb⸗ ſtiefeln, die feſt an ſeine Füße gebunden waren, ein buntes ſeidenes Tuch, das loſe ſeinen Hals umſchlang, ein Hemd⸗ kragen, der weit darüber hinfiel und ein Hut mit nied⸗ rigem Kopf und breiten Krämpen, der neben ihm lag, das alles konnte einem jungen Schiffer oder Oootſen gehören, der in träger Ruhe hier auf den nächſten Sturm wartet. Aber die ſchlanken, beweglichen Formen und noch weit mehr das ſtolze, unruhige Geſicht widerſprachen die⸗ ſer Annahme. Braunes Haar fiel ihm in reichen Rin⸗ gen auf Stirn und Nacken, große blaue Augen blickten feurig in die Ferne. Es war ein Bild der üppigſten Jugendkraft, alles an ihm war wohl gemacht; ſtark, feſt und kühn trug es den Stempel der Vollkommenheit. Wie er auf dem Steine lag, der Wind mit ſeinem Haar ſpielte, die Sonne ihn in roten Schimmer hüllte, konnte man glauben, einer jener alten Seekönige ſei wieder aufge⸗ wacht, ke einſt aus Klippen und Inſelbuchten über die Meere ſchwärmten und denen kein Sterblicher wider⸗ ſtehen konnte. 8 Es iſt wohl möglich, daß die beiden Perſonen, welche in dieſem Augenblick in der Nähe des jungen Mannes erſchienen, etwas Aehnliches gedacht haben. Sie waren Pfade an der Südſeite des Felſens „Hier iſt ein Herr, lieber Vater,“ ſagte ſie,„der m in einem Helgoländer Hut von ſchwarzem Glanztaffet verborgen we ſchritt voran, in einiger Entfernung folgte ein alter Herr, der ſich auf ſeinen Stock ſtützte. — Plötzlich ſtand die Dame ſtill, denn kaum zehn Schritt von dem Liegenden bemerkte ſie ihn erſt hinter der Sen⸗ kung des Klippenrandes und neugierig forſchend muſterte ſie den Fremdling, deſſen Geſicht ihr abgewandt war. „Was gibt es da, Lina?“ rief der alte Herr, der ihr Stillſtehen bemerkte. In demſelben Augenblick wandte ſich bei dem Schall der Stimme der junge Mann um S5 mit einer leichten Bewegung war er auf ſeinen züßen. „Ich habe Sie erſchreckt,“ ſagte er, ſich verbeugend „Keineswegs,“ erwiderte die Dame errötend,„aber wir haben Sie in Ihren Betrachtungen geſtört.“ „Meine Betrachtungen,“ ſprach er lächelnd,„ſind ſchwerlich ſo ernſter Art, um eine ſolche Störung nicht gern zuzulaſſen. Ich bin hier heraufgekommen, um All⸗ tägliches zu ſehen: das Sinken der Sonne, das Meer mil ſeinen ewigen Wellen, und hatte höchſtens ein paar Fragen an den Himmel zu tun, der plötzlich in ganz anderer Weiſe mir geantwortet hat.“.. „Darf ich wiſſen,“ ſagte die Dame, ihn freundlich anblickend,„welche Fragen Sie dem Himmel zu ſtellen hatten?“ 5 „Ich fragte ihn, ſchenken würde.“ „Und was hat er geantwortet?“ 3 „Oh er hat mir jedenfalls das Schönſte in Ausſicht geſtellt.“ f a 5 Mit einer gewiſſen Verwirrung, die genügend an, deutete, daß die Antwort ſie hervorgerufen, aber mit einem kalten und meſſenden Blick wandte ſich die Dame zu ihrem Begleiter um, der jetzt nahe bei ihr war.— was für Wetter er mir zunächſt für morgen zu unſerer Reiſe das beſte Wetter verſprit 2 mus des maſſenhaft herbeigeſtrömten Publikums fuhr Kai⸗ ſer Wilhelm in das Schönbrunner Schloß, wo er als Gaſt des Kaiſers Franz Joſeph abſtieg. Die Begegnung der beiden Kaiſer, die einander ſeit Ausbruch des Weltkrie⸗ ges nicht geſehen hatten, trug überaus herzlichen phan empfangen. ter und im VWerein mit den Truppen des verbündeten Bulgarien große Erfolge davongetragen haben. Es hat Seiner Majeßfät am Herzen gelegen, dem Kaiſer Franz Joſeph nach ſo langer und bewegter Zeit in treuer Freund⸗ ſchaft wieder die Hand zu drücken. ö WTB. Wien, 29. Nov. Das Wiener K. K. Telg. Bureau meldet: In den frühen Morgenſtunden ver⸗ breitete ſich in der ganzen Stdat die Freudenbotſchaft⸗ von der für den Vormittag erwarteten Ankunft des deutſchen Kaiſers zum Beſuche des Kaiſers Franz Ihſeph. Die öffentlichen und die privaten Gebäude legten ſo⸗ fort Flaggenſchmuck an, der beſonders reich in den Straßen war, die vom Penzinger Bahnhof zum Schön⸗ brunner Schloß führen. Die Nachricht rief in allen Kreiſen der Bevölkerung außevordentliche Freude hervor, die in der Beſprechung des Tagesereigniſſes auf den Stra⸗ ßen und öffentlichen Orten zum Ausdruck kam. 8 WTB. Wien, 29. Nov. Kaiſer Wilhelm iſt heute um 11 Uhr vormittags zu einem intimen Beſuche des Kaiſers Franz Joſeph hier eingetroffen. Er wurde am Bahnhof vom Erzherzog Thronfolger Karl Franz Joſeph und den Erzherzögen Franz Salvator und Karl Ste⸗ Unter unbeſchreiblichem Enthuſias⸗ Charakter. kaum meiſtern. Kaiſer Franz Joſeph geleitete ſeinen er⸗ lauchten Gaſt in die Fremdenappartements. Bald nach der Ankunft fand ein intimes Dejeuner ſtatt, woran nur die beiden Kaiſer und der Erzherzog Thronfolger teilnahmen. In der ganzen Stadt, die erſt in den frühen Morgen⸗ ſtunden Kenntnis von dem Beſuche des deutſchen Kaiſers bekam, herrſchte größter Jubel und Begeiſterung. Die Stadt iſt reich beflaggt. Der Empfang. s WTB. Wien, 29. Nov. Der deutſche Kaiſer iſt heute vormittag in Wien eingetroffen. Von allen Em⸗ pfangsvorbereitungen mußte auf beſonderen Wunſch Kai⸗ ſer Wilhelms abgeſehen werden. Der Bahnhof Pen⸗ zing war für den Empfang reich geſchmückt. Ueberall 1 8 hatte die Bevölkerung, als die Nachricht von der An⸗ ä kunft des deutſchen Kaiſers bekannt geworden war, Flag⸗ gen in den Farben der verbündeten Reiche gehißt. Die zum Schönbrunner Schloß führende Straße war von einer großen Menſchenmenge erfüllt. Bald nach 10 Uhr begann die Auffahrt der offiziellen Perſönlich⸗ keiten am Bahnhof. Gegen, 11 Uhr fuhren die Erz⸗ herzöge Franz Salvator und Karl Stephan vor und erwarteten die Ankunft des Vertreters des Kaiſers, des Erzherzog Thronfolgers Karl Franz Joſeph, der wenige Minuten vor 11 Uhr in der Uniform des Kgl. Preuß. 2. weſtfäliſchen Huſaren⸗Regiments Nr. 11, ge⸗ ſchmückt mit dem Eiſernen Kreuz 1 Klaſſe, ankam. Schlag 11 Uhr rollte der Zug in den Bahnhof. Kaiſer Wilhelm, in der Felduniform eines preußiſchen Gene⸗ ral⸗Feldmarſchalls und der überzogenen Pickelhaube, eilte dem Erzherzog Thronfolger entgegen und begrüßte ihn in der herzlichſten Weiſe mit Kuß und warmem Hände⸗ druck. Dann begrüßte der Kaiſer die Erzherzöge Franz Salvator und Karl Stephan. Nach Vorſtellung der an⸗ weſenden offiziellen Perſönlichkeiten trat ſodann der deut⸗ ſche Kaiſer vor das Bahnhofgebäude, wo ein Jubel⸗ rufen ſondergleichen ihn begrüßte. Kaiſer Wilhelm und Erzherzog Karl Franz Joſeph fuhren, begleitet von den Hoch- und Hurrarufen der ſpalierbil⸗ denden Menge, nach Schönbrunn. Die Begleitung des deutſchen Kaiſers folgte. Um halb 12 Uhr traf Kai⸗ ſer Wilhelm mit dem Thronfolger in Schönbrunn ein. Kaiſer Franz Joſeph, in der Galauniform eines preußi⸗ ſchen Generalfeldmarſchalls, ſchritt ſeinem Gaſte entgegen. Beide Majeſtäten, die einander ſeit Kriegsbeginn noch nicht geſehen hatten, tauſchten herzliche Küſſe und Hände⸗ drücke. Um 12 Uhr mittags fand in den Wohnräumen des deutſchen Kaiſers ein Frühſtück ſtatt, an dem nur die beiden Majeſtäten und der Thronfolger Erzherzog Karl Franz Joſeph teilnahmen. Lokales. Seckenheim, den 30. November 1915. — Wir verweiſen nochmals auf den in heutiger Nr. beginnenden Roman, belitelt:„Der Vogt von Sylt“ von Tgeodor Mügge. — Der Kriegsfreiwillige Eugen Bauder, Sohn des Bahnarbeilers Jak. Bauder, der im Mea mit der bad Vecblenſtmeoaille ausgezeichnet wurde, wurde für bewieſene Tapferteu, bei einem Sturmangriff, mit dem Eiſernen Kreuz 2. dekoriert und zugleich zum Gefreilen befördert. 2. Coang Kirchengemeinde. Am kommenden Sonn⸗ tag nachmittag 2 Uhr fiadet eine Trauerfeier für 5 Ge⸗ Es ſind dies: Lud. Klare, Baukbeamter, Karl Lionh. Ding. Lundwirt, Wilh. Maas, Focmer, Fliedrich Klöpfer, Kaufmann, Wilhelm Bauder, fallene unſecer Gemeinde ſtatt. Arbeiter. Die Ocdaung iſt dieſelbde wie bisher. 2. Frauenverein Seckenheim. dieſe Feier aufmerkſam gemacht. — Von den heeſigen Lohnfuhrwerksbeſitzern wurde eine Vereinbarung getroffen für das Ar Land zu Für kleinere G uaoſtucke decen Pazellen weniger als 7 Ar betragen, wie Eckſpitze, Langlachtücke, Neurortſtücke wird für das pflügen 30 Pfg. in Anrechnung zu bringen. Loos zu 2 Mk. berechnet. Baden. 8 Mannheim, 29. Nov. Eine vom Stadkrak ver. anlaßte ſchulärztliche Unterſuchung der Schulanfänger hat die erfreuliche Tatſache ergeben, daß der Ernährungs⸗ zuſtand der Kinder während des Krieges im all⸗ gemeinen der gleiche geblieben iſt, wie vor dem Kriege. Durchſchnittsgewicht der Mädchen im Jabre 1915 2 JJ. ³˙¹ mm ⅛ͤ-:L ⅛ͤ x 8 3 3 3 2 8 8 3 2 2 5 2 3 Die Monarchen konnten ihre Bewegung Morgen Mittwoch, den 1. Dezember, abends 8 Uhr findet Auszeichnung von 5 Dienſtboten für treue Dienſte ſtatt. Es ſeien auch an dieſer Stelle Muglieder und Freunde unſeres Vereins auf ift genau dasſelbe ſeſtgeſteut worden, wie im vorhergeyen⸗ aben. Das durchſchnittliche Gewicht der Schulan⸗ fänger iſt von 20,68 Kg. im Jahre 1914 auf 19,93 Kg. im Jahre 1915 heruntergegangen. Der Vergleich des Ernährungszuſtandes zeigt ebenfalls eine kleine Ver⸗ ſchlechterung. Der etwas ſchlechtere Ernährungszuſtand der Knaben gegenüber jenem der Mädchen wird ärztlicher⸗ ſeits auf die reichlichere Bewegung zurückgeführt, indem ſich die Knaben jetzt mehr wie die Mädchen im Spiel auf den Plätzen tummeln. () Mannheim, 29. Nov. In einer Schule in Ludwigshafen wurde der gjährige Sohn eines im Felde ſte⸗ henden Arbeiters von einer umfallenden ſchweren Türe erſchlagen. Der Knabe ſtarb alsbald. () Dinglingen bei Lahr, 29. Nov. Ein ſchwerer Unglücksfall ereignete ſich geſtern früh um 7 Uhr bei der Einfahrt des von Freiburg kommenden Eilzuges. Der 55jährige Landwirt Martin Häſig von Bahlingen, der nach Lahr zum Beſuche ſeines ins Feld rückenden Soh⸗ nes, eines Kanoniers, wollte, ſtieg anſcheinend zu früh aus dem Zuge, wobei er ſtürzte und ihm der rechte Arm vollſtändig abgefahren wurde. Der kräftige Mann blieb trotz des Blutverluſtes bei vollem Bewußtſein und konnte nach Anlegung eines Notverbandes noch gehen. Ve. 3* e 8 * N 8 SS 2 2. f 7 ö 22— eee gem 2 ele eee a 2 Cerlolen don der Walhelmſtr. bis zur ö Mittelſtraße ein Geldbeutel f. mit Jahalt in der Form 55 eines franz. Käppis. Der nern redl. Finder wird gebeten, g en 2 8 dasſelbe gegen hohe Beloh⸗ i nung in der Eep. abzugeben. Bleich Soda. N o 8 f 5 Saathbeize — zur Bekämpfung der Krank⸗ heiten des Saatgetreides (an Stelle des früher ver⸗ wandten Kupfer vitriols) empfiehlt U maacden die das Nähen und Flicken erlernen wollen, werden an⸗ genommen bei Frau Volz, Apotheke Dammſtraße 7. in Seckenheim. Ev. Kirchenchor. Anläßlich der am nächſten Sonntag ſtattfindenden Trauerfeier heute abend s Uhr Geſamtprobe. Es iſt eines ſeden Mit⸗ gliedes Pflicht, pünktlich zu erſcheinen. Bekanntmachung. Evangeliſche Kirchengemeinde. Es wurden für den Reſt der Amtszeit des 5 Jae. Bühler, L. S. Landwirt und des 1 Gg. Leonh. Bühler, Privatmann am 28. November 1915 gewählt: Georg gühler Matth. 3. Landwirt zum Mitglied der Kirchengemeindeverſammlung. Ang. Hoerner, Privatmann nud Gemeinderat zum Mitglied des Kirchengemeinderats. Etwaige Einſprachen oder Beſchwerden ſind binnen 8 Tagen bei Uuterzeichnetem ſchriftlich oder mündlich zu Protokoll zu erheben mit ſofortiger Bezeichnung der Be⸗ weismittel. Seckenheim, den 30. November 1915. Der Vorsitzende des Rirchengemeinderats: Kunz. Gegen Hüften, Heiserkeit und Verſchlehnung emptehle Cucaiybtus-Mentol Bonbons, Emser Soetener⸗ Pastlilen, Oyberttableten, Terpinepasiſlien, Formamint * Droginal Bonbons Fenchelhonig, Keichels hustenttopfen, Reuchhustensalft. Ferner Thee's Huflatig, Süssholz, Knöterich. Thüringer Brusttee in Paketen à 10 u. 25 Pfg. Emser u Soetener Salz. Germama Drogerie. den Jahr, nämlich in beiden Jahren 19,7 Kg. Nicht ganz ſo günſtig liegen ſcheinbar die Verhältniſſe bei den 5 Isländich Moos, Salbeiblätter, Althewurzel, Fenchel, 5 Inhalationsapparate. 5 K. wacntr 5 Hal, Jud. ü. öolhn. Wir empfehlen: Für die feinen Zückereſen: Verschiedene Mehle und Puder, Gustin, Beka-Kuchenmasse, Mandeln, Haselnuſbkerne, Citronat, Orangeat, Backpulver, Vauillinzucker, Backobladen, Chokoladen, 5 Eipulver(ersetzt vier Eier) 5 Stück Eiweiſspulver zum Schneeschlagenf 85 Pfg. Erbswürste von Knorr und Maggi Gondensierde Milch Puddingpulver in vielen Sorten, Friedrichsdorfer Zwieback ohne Marken. Frische Bismarkheringe per Stck. 18 Pfg. Sardinen ½ Pfd. 18 Pfg. a Salzheringe per Stck 18 Pfg. Für unsere Truppen: Cognac, Rum, Liköre, Kirsch- und Zwetschgenwasser, Marmeladen, Honig, Hustenbonbons, Pfeffermünzküchel, Cigarren, Cigarretten, Fausthandschuhe, Feldkocher, Feldpostschachteln, Feldflaschen. Greulich& Herschler Mannheim 2, 1. Filiale: Seekenheim, Friedrichstr. 59 Neu! Beuchleidende. Heu! bedürfen kein ſie ſchmerzendes Bruchband mehr, wenn ſie meinen in Größe verſchw., nach Maß und ohne Feder hergeſtellte, Tag und Nacht Un ver ſal⸗Bruchapparat ele 818 tragbaren Mutwoch, den 1 Dez. mittags von 2—8 Uhr und Donnerstag, den 2. Dez morgens von 8—11 Uhr in Mannheim Hotel Kronprinz mit Muſtern vorerwähnt. Appar., ſowie mit t Gumm, und Federbänder, auch für Kinder, ſowohl mit Leib⸗, Hängel⸗ Umſtands⸗, Muttervorfallbinden, nweſend Gaxrantiere für fach gem. ſtreng diskr. Bedienung. J. Mellert, Konſtanz(Bodenſee) f Weſenbergſtraß 15. Tel fon 515. Frauenverein Seckenheim Anläßlich des Geburtsfeſteſtes J. K. H. der Groß⸗ herzogin Luiſe von Baden hat der Verein beſchloſſen fünf Dienſtboten für treue Arbeit auszuzeichne Wir laden zu di ſer Feier de Dienſtherrſchaft ſowie Eltern und Au- gehörige der Auszuzeichnenden freundlichſt ein, am mittwoch, den 1. Dezember abends 8 Uhr im Rathausſaal ſich einfinden zu wollen. Gleichreltig laden wir alle unsete Mitglieder zu recht zahlteichem Erscheinen ein. Seckenheim, 27. November 1915. Der geſchäftsführende Beirat: Kunz. Herbst- und Wiater-Mode Damen-, HIladcnen- und Rinder. Wiesser-IIIIi Luisenstrasse 40.: Grune Rabattmar ken Vekannimaebung. Erſt jetzt in uns das zum Kochen erforderliche Mehl für die in der Zeit vom 5. Marz bis 11. Mai ds. Js. dahier einquartiert geweſenen Mannſchaften zum Verkauf an die damaligen Quartiergeber zugegangen. Es iſt zu verabfolgen peo Mann und Tag 25 Gramm Weizenmehl zum Preiſe von 25,75 Pfg. das Pfund. Die Abgabe erfolgt ohne Marken. f 5 Wer alſo 1 Mann 30 Tage lang hatte erhält 30425 Gramm= 750 Gramm oder 1½ Pfund Mehl zum Pleiſe von 39 4fg., wer 3 Mann 48 Tage lang hatte echalt 3448425 G amm 3600 Gramm oder 7 Pfd. 100 Gramm zum Preise von 1.86 Mk. Die Abgade an die Empfangsberechuigten erfolgt ausſchließlich am Samstag, den 4. Dezember d. J8. Vorm. 3—12 br im Rachausſaal, wobei vom Eupfänger ein Säcchen oder ein Gefäß zum Einleeren mitgebracht werden muß. Wer die Abholung bis dahin nicht hat erfolgen laſſen, von dem wird angenommen, daß er auf den Er⸗ halt dieſes Markenfreien Mehles verzichtet. Sickenheim, den 27. November 1915. gürgermeiſteramt: Volz. Koch. Dekanntmachung. Die nächſte Auszahlung der Kriegsunterfützungen erfolgt ausſchlißljch am Mittwoch, den 1. Dezember 1915, vormittags von 8— 12 Uhr und nachmittags von 2— 0 Ahr. An dieſem Tage müſſen alle Unter ſtützungsbeträge abgeholt werden. Sonstige Ein- und Auszahlungen können am ge- nannten Tage nicht erkoigen. 5 Seckenheim, den 29. November 1915. gürgermeiſteramt: Volz. Koch. eee der Gemeinde rec erer eee eee erraten ae Uebermäßige Preisſteigerung betreffend. Auf Grund der Bundesrats verordnung vom Secfenheim. d Bekannt Ankauf von Pferden durch die Heeresverwaltung betr. Militärverwaltung würde gerne ihren Die 28. September 1915 betr. Fernhaltung unzuverkäſſiger. durch unmittelbar freihändigen Kauf e Perſonen vom Handel(Reichsgeſetzblatt Seite 603) e mit 8 1 der Verordnung Großh. Min i den Landwirten decken. Landwirte, welche kriegsbrauchbare Pferdes befitzen eriums des Innern vom 14. Oktober 1915/und abgeben möchten, werden erſucht, hiervon der wird hiermit dem Inhaber der Firma Müller& Co. Landwirtſchaftskammer jeweils auf 1. und 15. jeden in Mannheim Eigarrenhändler Fritz Müller in Monats Kenntnis zu geben. Die Landwirtſchafts⸗ Maunheim, Parkring 4a der Handel mit Nahrungs⸗kammer wird die Anmeldungen dem ſtellv. General⸗ mitteln, insbeſondere mit Schmalz, Fett, Salotöl, kommando übermitteln und den Anmeldenden mit⸗ Kunſtſpeiſefett, Kokosbutter, ferner der Handel mitſteilen, ob die Militärverwaltung auf den Ankauf der Petroleum und Kerzen, oder unmittelbare Beteiligung an einem ſolchen ſowie jegliche mittelbare Pferde Wert legt. Landwirte, welche auf dieſe Weiſe Pferde direkt Handel wegen Unzuverläſſigkeit in Bezug auf dieſenſan die Heeresverwaltung verkaufen, ſind berechtigt, Handelsbetrieb unterſagt. Vorſtehendes bringen wir hiermit lichen Kenntnis. Mannheim, den 23. November 1915. Großh. Bezirksamt— Abt. III. deſlerrkichiſg⸗Amgariſche Ldfturmmnſterungen bein 5759 bei den Pferdeverſteigerungen der Landwirtſchafts⸗ kammer unter den üblichen Bedingungen Erſatzpferde zu ſteigern. Der unmittelbare Verkauf an die Mili⸗ zur öffent⸗tärverwaltung bietet außerdem den Vorteil, den Preis, den die eeresverwaltunganlegen kann, voll zu erhalten. Karlsruhe, den 12. Mai 1915. ö Der Vorſitzende der Bad. Landwirtſchaftskammer: J. V. Sänger. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. 5646 Mannheim, den 22. November 1915. Großh. Bezirksamt, Abt. I. f. Ind f. Konſzlate in Mannheim. Das k. u. k. öſterr.⸗ungar. Konſulat in Mannheim gibt bekannt: Alle in den Jahren 18731877, ferner 1891, 1895 und 1896 geborenen öſterretchiſchen und ungariſchen Staatsangehörigen bezw. bos niſch⸗herzegowiniſchen Landesangehörigen, die ſchon gemuſtert worden ſind oder bereits gedient haben und im Amtsbezirke des k. u. k. Konſulates Mannheim wohnen, werden in der Zeit vom 11. bis 13. Dezember 19135 einer er⸗ 58 militärärztlichen Unterſuchung unterzogen den. Die Unterſuchung findet an den erwähnten Tagen von 9—12 Uhr vormittags und von 3—6 Uhr nach⸗ mittags ſtatt, und zwar haben zu erſcheinen die Laudſturmpflichtigen, deren Familiennamen mit den Anfangsbuchſtaben A H- R am 12. und die An einem der vor im Sinne der frühe Landſturmpflichtigen jahrgängen 1878 bis hören und noch ni Landſturmpflichtiger die überhaupt noch ni ruf gilt für alle dieje gänge, die im Kon zirke Mannheim ihren ſtändigen Wohnſitz haben. Der Konſulatsbezirk Mannbeim umfaßt die Großh. Bezirksämter Adels⸗ heim, Boxberg, Buchen, Eberbach, Heidelberg, Maun⸗ heim, Mosbach, Schwetzingen, Sinsheim,. Tauber⸗ biſchofsheim, Weinheim, Wertheim, Wiesloch, ſowie 1 Königl. Bayr. Bezirksämter der Rhein⸗ Vom Erſcheinen bei dieſer erneuerten Landſturm⸗ muſterung ſind enthoben: 1. Militärgagiſten des Ruhe⸗ ſtandes und Verhältniſſes außer Dienſt; 2. die wegen eines Gebrechens, welches zu jedem Dienſte untaug⸗ lich macht, vom Landſturmdienſt überhaupt Befreiten, wenn ſie Landſturmabſchied oder Landſturmbefreiungs⸗ zertifikat beſitzen; 3. jene, die infolge im Kriege er⸗ littener Verwundung, im Superarbitrierungswege entweder als Landſturmpflichtige bezw. Dienſtpflichtige in Evidenz zweiter Reſerve waffenunfähig befunden oder aus gemeinſamem Heere, Kriegsmarine, Land⸗ wehr oder Gendarmerie entlaſſen wurden; 4. jene, die bei früherer Muſterung zum Landſturmdienſt, bezw. Dienſt mit der Waffe geeignet befunden, jedoch von dieſem Dienſt enthoben wurden, ſoweit dieſe Enthebung dermalen noch zu Recht beſteht. 5762 Stellvertretendes Generalkommando XIV. Armeekorps. Befehl betreffend die ruſſiſchen Arbeiter. Auf Grund der Erklärung des Kriegszuſtondes verordne ich gemäß den§s 4 und 9 des preußiſchen Geſetzes über den Belagerungszuſtand vom 4. Juni 1851 und 8 29 des badiſchen Polizeiſtrafgeſetzbuches für das Großherzogtum Baden folgendes: 93 Allen ruſſiſchen Arbeitern männlichen und weib⸗ lichen Geſchlechts iſt es bis auf weiteres auch künf⸗ tighin verboten, rechtswidrig das Juland zu ver⸗ laſſen. Nicht betroffen werden von dieſem Verbot lediglich diejenigen durch Arbeitsverträge nicht ge⸗ bundenen weiblichen u. im Alter von unter 17 oder über 45 Jahren ſtehenden männlichen Arbeiter, welche im Beſitze einer direkten Fahrkarte nach einer Eiſen⸗ bahnſtation eines neutralen Landes ſowie eines von der geſandtſchaftlichen oder konſulariſchen Vertretung des neutralen Staates viſierten Paſſes ſind und den für die Ueberſchreitung der Reichsgrenze beſtehenden Vorſchriften genügen. § 2. Sämtliche ruſſiſchen Arbeiter und Arbeiterinnen dürfen die Grenzen des Ortspolizeibezirks ihrer Arbeitsſtelle, ſoweit nicht der Beſuch des ſonn⸗ und feſttäglichen Gottesdienſtes in der der Arbeitsſtelle nächſtgelegenen Kirche ihrer Konfeſſion in Frage kommt; nicht anders als mit ſchriftlicher Genehmigung des Bezirksamtes überſchreiten. Der Uebergang in eine neue Arbeitsſtelle iſt, wenn ſie in einem anderen Ortspolizeibezirk liegt, an die Genehmigung des für die bisherige Arbeits⸗ ſtelle zuſtändigen Bezirksamts gebunden. Die für den Aufenthalt und die polizeiliche Meldung von ausländiſchen Arbeitern beſtehenden allgemeinen Vorſchriften bleiben hierdurch unberührt. 8 8. Für die von dem Verbot des 8 1 betroffenen in der Landwirtſchaft und ihren Nebenbetrieben be⸗ ſchäftigten ruſſiſchen Arbeiter gelten ferner folgende beſondere Vorſchriften: Sie werden beim Ablauf ihrer derzeitigen Ar⸗ beitsverträge neue für die Wintermonate und das Wirtſchaftsjahr 1916 geltende Arbeitsverträge abzu⸗ ſchließen haben. 6 gemenheim. en 30. November 1915. A Die Arbeitgeber haben dem Bezirksamt ſpäteſtens am 5. Februar mitzuteilen, ob der Abſchluß eines neuen Arbeitsvertrages erfolgt iſt oder nicht. Denjenigen ruſſiſchen Arbeitern, welche beim Ablauf ihres diesjährigen Arbeitsvertrages einen neuen Ver⸗ trag noch nicht abgeſchloſſen haben, iſt für die Zeit vom Ablaufdes Vertrages bis zum Abſchluß eines neuen von dem bisherigen Arbeitgeber Unterkunft und Ver⸗ pflegung gegen eine vom Arbeitnehmer einzuziehende, erforderlichenfalls von ſeiner Kaution in Abzug zu bringende Entſchädigung von 0.70 Mk. für den Kopf und Tag zu gewähren. § 4. Zuwiderhandlungen gegen die Beſtimmungen in § 1 werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr beſtraft. Der Verſuch iſt ſtrafbar. Zuwiderhandlungen gegen die Beſtimmungen in 82 werden, ſofern ſie zum Zwecke des Kontraktbruches erfolgt ſind, ebenfalls mit Gefängnis bis zu einem Jahre, andernfalls mit Geldſtrafen bis zu 150 Mark oder mit Haft beſtraft. Arbeitgeber, die den Beſtimmungen in§83zuwider⸗ handeln, werden mit Geldſtrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft beſtraft. § 5. Dieſer Befehl tritt mit dem Tage ſeiner lichung in Kraft. Karlsruhe, den 10. November 1915. Der ſtellvertretende Kommandierende General des XIV. Armeekorps. gez. Freiherr von Manteuffel. Vorſtehenden Befehl bringen wir hiermit zur 5760 öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 19. November 1915. Großh. Bezirksamt— Polizeidirektion Gräſer. Das Schlachten von Schweinen und Kälbern betr. Nachſtehend bringen wir die Verordnung des Groſſh. Miniſteriums des Innern vom 23. Januar ds. Is. das Schlachten von Schweinen und Kälbern betr., zur öffentlichen Kenntnis. 5763 Mannheim, den 22. November 1915. Großh. Bezirksamt Abt. IIb. Verordnung. Auf Grund des§ 1 der vom Stellvertreter des Reichskanzlers unterm 19. Dezember 1914 bekannt gegebenen Verordnung des Bundesrats betr. das Schlachten von Schweinen und Kälbern(Reichsge⸗ ſetzblatt Seite 536) wird mit ſofortiger Wirkung verordnet: a § 1. Der Verkauf von Kälbern im Alter von unter 4 Wochen zum Zwecke der Schlachtung ſowie das Schlachten von Kälbern im Alter von unter 4 Wochen iſt verboten. 5 Die Altersgrenze von 4 Wochen iſt als erreicht anzuſehen, wenn die acht Milchſchneidezähne voll⸗ ſtändig aus dem Zahnfleiſch herausgetreten ſind und das Zahnfleiſch ſo weit zurückgewichen iſt, daß der Zahnhals deutlich ſichtbar 05 N— Ausnahmen von dieſem Verbot können zuge⸗ laſſen werden, wenn das Kalb a) wegen Platzmangels oder b) wegen Mangels an Milch infolge Erkrankung oder Verluſt des Muttertieres g nicht bis zur Erreichung des vorgeſchriebenen Mindeſt⸗ alters behalten werden kann. Zuſtändig für Ausnahmebewilligungen iſt das⸗ jenige Bezirksamt, aus deſſen Bezirk das Tier ſtammt. Ueber die Zulaſſung von Ausnahmen von dem Ver⸗ bot iſt eine Beſcheinigung auszuſtellen, aus der Farbe, Abzeichen, beſondere Kennzeichen und Alter des Tieres ſoſoie Name und Wohnort desjenigen, aus deſſen Beſtand das Tier ſtammt, erſichtlich iſt. Die in Elſaß⸗Lothringen, Heſſen, Württemberg und Bayern von den Bezirkspolizeibehörden ausgeſtellten Beſcheinigungen haben auch in Baden Gültigkeit. Die Ausſtellung der Beſcheinigungen geſchieht ge⸗ bührenfrei. Vor der Schlachtung iſt die Beſcheinigung dem Fleiſchbeſchauer zu übergeben, der ſie zu ver⸗ nichten hat. 8 3. Der Verkauf von trächtigen Mutterſchweinen zum Zwecke der Schlachtung ſowie das Schlachten von trächtigen Mutterſchweinen iſt verboten. 4. Die Schlachtverbote(88 1 und 3) beziehen ſich ſowohl auf gewerbliche als auch auf Hausſchlach⸗ tungen. Sie finden keine Anwendung auf Schlach⸗ tungen, die erfolgen, weil zu befürchten iſt, daß das Tier an einer Erkrankung verenden werde, oder weil es infbige eines Unglücksfalles ſofort getötet werden muß. Solche Schlachtungen ſind jedoch der Ortspolizeibehörde derjenigen Gemeinde, welcher der Viehſtand angehört, aus dem das Tier ſtammt ſpäteſtens innerhalb dreier Tage nach der Schlachtun⸗ anzuzeigen. Die Schlachtverbote(88 1 und 3) finden ferner keine Auwendung auf die aus dem Auslande eingeführten Tiere. 9 5 Die Verordnung vom 10. Oktober 1914 betr. Ver⸗ bot des vorzeitigen Schlachtens von Vieh(Geſ. u. V.⸗ O.⸗Bl. S. 377) wird aufgehoben. Karlsruhe, den 23. Januar 1915. (gez.) Bodman. Die Regelung des Verkehrs mit Kartoffen betr. Wir bringen nachſtehende Bundesratsverordnung vom 11. November ds. Is. ſowie die Vollzugsveror⸗ uung hierzu vom 15. ds. Mts. zur öffentlichen Kenntnis Mannheim, den 23. November 1915. Großh. Bezirksamt, Abt. I. Vekanntmachung über Abänderung der Bekannt⸗ machung über die Regelung der Kartoffelpreiſe vom 28. Oktober 1915(Reichsgeſetzblatt Seite 711). Vom 11. November 1915. Der Bundesrat hat auf Grund des§ 3 des Ge⸗ ſetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtſchaftlichen Maßnahmen u. ſ. w. vom 4. Auguſt 1914(Reichsgeſetzblatt S. 327) folgende Verordnung erlaſſen: 5766 Artikel I. In der Bekanntmachung über die Regelung der Kartoffelpreiſe vom 28. Oktober 1915(Reichs⸗Geſetz⸗ blatt Seite 711) werden folgende Aenderungen vor⸗ genommen: Dem 8 2 wird folgender Satz angefügt: Inſoweit dies nicht geſchieht, können die Landeszentralbehörden oder die von ihnen 1 Behörden ſolche Vorſchriften erlaſſen. Im 8 3 Abſ. 1 werden hinter die Zahl 2 die Work:„Satz 1“ eingefügt. Im 8 7 Abſ. 1 wird der Nummer 1 folgender Zuſatz als zweiter Satz angefügt: Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bezeichneten Behörden können beſtimmen, daß die Anordnung wegen Uebertragung des Eigentums und die Aufforderung zum Ver⸗ kauf auch gegenüber Kartoffelerzeugern mit einer geringeren Kartoffelanbaufläche zuläſſig iſt Artikel II. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage der Ver⸗ kündung in Kraft. 5 Berlin, den 11. November 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers: Delbrück. Verordnung. Zum Vollzug der Bundesratsverordnung vom 11. November 1915(Reichsgeſetzblatt Seite 760) über Abänderung der Bekanntmachung über die Regelung der Kartoffelpreiſe vom 28. Oktober 1915(Reichs⸗ Geſetzblatt Seite 711) wird verordnet, was folgt: 8 Die Anordnung wegen Uebertragung des Eigen⸗ tums und die Aufforderung zum Verkauf iſt auch gegenüber Kartoffelerzeugern mit einer Kartoffel⸗ anbaufläche bis zu einem Hektar zuläſſig. § 2. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tag ihrer Ver⸗ kündung in Kraft. Karlsruhe, den 15. November 1915. Gr. Miniſterium des Innern: Einwirkung von Höch preisen auf laufende Verträge beireffend. Wir bringen nach ehende Bundesratsverordnung vom 11. d. Mts. zur öffentlichen Kenntuis. Mannheim, den 22. November 1915. Großh. Bezirksamt. Abt. I. Zekauntmachung, betreffend Einwirkung von Höchſtpreiſen auf laufende Verträge. Vom 11. November 1915. Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Geſetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu mirtſchaftlichen Maßnah nnen uſw. vom 4. Auguſt 1914 (teichs⸗Geſetböl. S. 327). Verordnung erlaſſen: 8 1 Verträge über Lieferung von Butter, Kartoffeln, Fiſchen, Wild, Milch, Buchweizen und Hirſe und deren Verarbeitungen. Obſtmus und ſonſtige Fett⸗ erſatzſtoffe zum Brotaufſtrich, Obſt, Gemüſe, Zwiebenn und Sauerkraut, die zu höheren Preiſen als den auf Grund der Verordnungen: über die Regelung der Butterpre 22. Oktober 1915(Reichsgeſetzbl. S. 689, der Kartoffelpreiſe vom 28. Oktober 1915 (Reichs⸗Geſetzbl. S. 711), der Fiſch⸗ und Wildpreiſe vom 28. Oktober 915 (Reichs⸗Geſetzbl. S. 716), zur Regelung der Milchpreiſe und des Milchverbrauchs vom 4. November 1915 (Reichs⸗Geſetzbl. S. 72), über die Regelung der Preiſe von Buch⸗ weizen und Hirſe und deren Ver⸗ arbeitungen vom 11. November 1915 (Reichs⸗Geſetzbl. S. 750), der Preiſe für Obſtmus und ſonſtige Fett⸗ erſatzſtoffe zum Brotaufſtrich v. 11. No⸗ vember 1915(Reichs⸗Geſetzbl. S. 754), der Preiſe für Gemüſe und Obſt vom 11. November 1915(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 752) feſtgeſetzten Höchſtpreiſen abgeſchloſſen ſind, gelten mit dem Inkrafttreten des Höchſtpreiſes als zum Höchſtpreis abgeſchloſſen, ſoweit die Lieferung zu dieſem Zeitpunkt noch nicht erfolgt iſt. Iſt der Höchſt⸗ preis vor Inkrafttreten dieſer Verordnung feſtgefetzt worden. ſo tritt er inſoweit an die Stelle des Ver⸗ tragspreiſes, als Lieferung vor Inkrafttreten dieſer Verordnung noch nicht erfolgt iſt. nicht zurückgefordert„ 1 Ergeben ſich bei der Anwendung des 81 Strei⸗ tigkeiten zwiſchen den Vertragsparteien, ſo kann jede beantragen, zu welchen Bedingungen der Vertrag zu erfüllen iſt. Die gleiche Befugnis ſteht bei einem Lieferungs⸗ vertrag über die im§S 1 genannten Gegenſtände, der vor dem Inkrafttreten dieſer Verordnung abgeſchloſſen iſt, und für den ein Höchſtpreis nicht beſteht, dem Käufer zu, wenn er behauptet, daß ihm mit Rückſicht auf die veränderten wirtſchaftlichen Verhältniſſe die Erfüllung des Vertrages zu den vereinbarten Be⸗ dingungen nicht zugemutet werden kann; die Anrufung des Schiedsgerichts iſt ausgeſchloſſen, ſoweit Lieferung vor dem Inkrafttreten dieſer Verordnung er⸗ folgt iſt. Bei Verträgen über Lieferung von Milch und Butter hat der Ver käufer die entſprechende Be⸗ fugnis; dies gilt auch dann, wenn ein Höchſtpreis für den Vertrag beſteht. 15 Tas Schiedsgericht ſetzt die Vertragsbedingungen nach freiem Ermeſſen feſt. Die Lieferungsfriſten können nur mit Zuſtimmung der Parteien geändert werden. Das Verfahren iſt gebührenfrei, und das Schiedsgericht entſcheidet, wer die baren Auslagen des Verfahrens zu tragen hat. Die Entſcheidungen des Schiedsgerichts ſind endgültig und für die Ge⸗ richte bindend. Zuſtändig iſt das Schiedsgericht, in deſſen Bezirk der Verkäufer ſeinen. Gerichtsſtand hat. Der Lieferungsverpflichtete hat ohne Rückſicht auf die Anrufung des Schiedsgerichts zu liefern. Der Käufer hat vorläufig den von ihm für angemeſſen erachteten Preis zu zahlen, Der Vorſitzende des Schiedsgerichts kann vorläufige Anordnungen über den erlaſſen die e über die Vollſtreckung. Die Schiedsgerichte werden von den Landeszentral⸗ behörden beſtellt. Sie entſcheiden in der Beſetzung von einem Vorſitzenden und zwei Beiſitzern. Der Vorſitzende muß ein ſtändig angeſtellter Richter ſein, den die Juſtizverwaltung beſtellt. Jeder Richter iſt verpflichtet, das Amt als Vorſitzender zu übernehmen. Im übrigen wird die Zuſammenſetzung des Schieds⸗ gerichts durch die Landeszentralbehörden, das Ver⸗ (gez.) von Bodman. fahren vor ihm durch den Reichskanzler geregelt. Ein vor dem Inkrafttreten dieſer Verordnung übertritt, wird mit Geldſtrafe b a gezahlter, den Höchſtpreis überſteigender Preis kann fünfhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei 8 6 Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage der Ver⸗ kündigung in Kraft. Berlin, den 11. November 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Delbrück. Schlachtverbot für trächtige Mühe, Rinder und Sauen betr. Nachſtehend bringen wir die Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 26. Auguſt 1915 über ein Schlachtverbot für trächtige Kühe und Sauen ſowie die im Anſchluß hieran ergangene Ver⸗ ordnung des Großh. Miniſteriums des Innern vom 2. September ds. Is. zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 22. November 1915. Gr. Bezirksamt, Abt. IIb. Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Ge⸗ ſetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtſchaftlichen Maßnahmen uſw. vom 4. Auguſt 1914 (Reichs⸗Geſetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlaſſen: 8 Kühe, Rinder, Kalbinnen, ſowie Sauen, welche ſich in einem derart vorgeſchrittenen Zuſtand der Trächtigkeit befinden, daß dieſelbe den mit ihnen be⸗ ſchäftigten Perſonen erkennbar iſt, dürfen nicht ge⸗ ſchlachtet werden. 3 9 Ausnahmen können in Einzelfällen bei Vorliegen eines dringenden wirtſchaftlichen Bedürfniſſes von den durch die Landeszentralbehörden beſtimmten Be⸗ hörden zugelaſſen werden. § 3. Das Verbot(§) findet keine Anwendung auf Schlachtungen, die erfolgen, weil zu befürchten iſt, daß das Tier an einer Erkrankung verenden werde, oder weil es infolge eines Unglücksfalles ſofort ge⸗ tötet werden muß. Solche Schlachtungen ſind jedoch der nach 8 2 zuſtändigen Behörde ſpäteſtens innerhalb dreier Tage nach der Schlachtung anzuzeigen. 8 4. Die Landeszentralbehörden erlaſſen die Be⸗ ſtimmungen zur Ausführung dieſer Verordnung. Sie können weitere Beſchränkungen für das Schlachten von Vieh anordnen. § 5. Wer dieſe Verordnung oder die auf Grund des § 4 erlaſſenen Beſtimmungen oder Anordnungen bis zu eintauſend⸗ Monaten beſtraft. § 6. Dieſe Verordnung tritt mit dem 3. September 1915 in Kraft. Der Reichskanzler beſtimmt den Zeit⸗ Partei eine ſchiedsgerichtliche Entſcheidung darüberſpunkt des Außerkrafttretens. Die Verordnung findet auf das aus dem Ausland eingeführte Schlachtvieh keine Anwendung. Berlin, den 26. Auguſt 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers: Delbrück. Verordnung. Zum Vollzug der Bundesratsverordnung vom 26 Auguſt 1915 über ein Schlachtverbot für trächtige Kühe und Sauen(Reichs⸗Geſetzbl. Seite 515) wird verordnet, was folgt: Einziger Paragraph. Zuſtändig für die Bewilligung von Ausnahmen von dem Schlachtverbot im Sinne des§ 2 der Bundes⸗ ratsverordnung iſt das Bezirksamt. Ueber die Zu⸗ laſſung von Ausnahmen von dem Verbot iſt in ſedem Fall eine Beſcheinigung auszuſtellen, aus der Farbe, Abzeichen, beſondere Kennzeichen und Alter des Tieres ſowie Name und Wohnort des Beſitzers erſichtlich ſind. Die von den zuſtändigen Behörden anderer Bundesſtaaten für Tiere außerbadiſcher Herkunft ausgeſtellten Beſcheintgungen haben auch in Baden Gültigkeit. Die Ausſtellung der Beſcheinigungen geſchieht gebührenfrei. Vor der Schlachtung iſt die Beſcheinigung dem Fleiſchbeſchauer zu übergeben, der ſie zu vernichten hat. 5764 Mannheim, den 22. November 1915. Gr. Besirkaamt. Anf. IIb. Beſchluß. . 5 bre Vorſtehende Bekanntmachungen werden hiermit zur die Verpflichtungen der Parteien erlaſſen und ihre 4 15 l Vollſtreckung herbeiführen. Die Landeszentralbehör⸗allgemeinen Kenntnis gebracht. Seckenheim, den 27. November 1915. Bürgermeisteramt: Volz.