Meckar- Boe. Hr. 152.— 2. Blatt. Baden. Karlsruhe, 29. Dez. Das Generalkommando des 14. Armeekorps hat ſoeben eine Verordnung über den Schiffsverkehr auf dem Rhein und im Hafen⸗ gebiet Mannheim erlaſſen. In der Verordnung wird da⸗ rauf hingewieſen, daß jeglicher Schiffsverkehr auf dem Rhein bei Dunkelheit,— das iſt ſpäteſtens eine Stunde nach Sonnenuntergang bis früheſtens eine Stunde vor Sonnenaufgang— und bei Nebel verboten iſt. In dieſer Zeit iſt auch jeder Schiffsverkehr vom Rhein und Neckar ſowie von den Hafenbecken aus zu dem Sperrgebiet verbo⸗ ten, das im Hafengebiet Mannheim zwiſchen Werfthallen⸗ ſtraße und Mühlau⸗Hafen ſowie zwiſchen Rheinkaiſtraße und Rhein liegt. Für holländiſche Schiffer ſind eben⸗ falls beſondere Anordnungen getroffen. ä Karlsruhe, 29. Dez. Vor kurzem brachten die Zeitungen einen Bericht über die kriegsgericht⸗ liche Verurteilung einer Niederbronner Ordens⸗ ſchweſter durch ein elſäſſiſches Gericht. Von einem Arzt, der nebenbei bemerkt, nicht katholiſch iſt, gehen nun dem„Karlsruher Tagblatt“ Darlegungen über die Tä⸗ tigkeit der Niederbronner Schweſtern zu. Es heißt darin: Seit dem Kriegsausbruch ſind in vielen Karlsruher La⸗ zaretten Niederbronner Schweſtern tätig; ſie haben ſogar ihre eigenen Häuſer für Lazarettzwecke zur Verfügung geſtellt. Jeder, der dieſe Schweſtern in den Lazaretten beobachtet hat, wird beſtätigen, daß ſie unſere Soldaten mit einem wahrhaft religiöſen Eifer pflegen und dadurch zur Stärkung unſeres Heeres ein beträchtliches beitragen. Alle, die in dieſen Tagen eine Niederbronner Schweſter zu ſprechen Gelegenheit hatten, werden gehört haben, daß ſie das Verhalten jener Miſſetäterin aufs ſchmerzlichſte empfinden. Denne unſere Niederbronner Schweſtern ſind⸗ von kerndeutſcher Geſinnung beſeelt. Und der Orden ſelbſt, die Generaloberin und der Superior im Namen der Kongregation, haben es mit aller Entſchiedenheit ausgeſprochen, daß das Verhalten jener Schweſter in Mülhauſen den Anſchauungen und Grundſätzen der Kon⸗ gregation durchaus widerſpricht und als Pflichtverletzung zu bezeichnen iſt. () Heidelberg, 29. Dez. Während heute früh ein Landſturmmann einen Deſerteur namens Fr. Bies zum Bahnhof transportierte, ergriff Bies die Flucht und ſuchte in den nahen Walt zu entkommen. Der Landſturm⸗ mann gab zunächſt zwei Schreckſchüſſe ab, trotzdem ſetz⸗ te Bies ſeine Flucht ſort. An einer kahlen Waldſtelle wurde er in den Hinterkopf getroffen und ſtürzte tot zu Boden. Der Getötete iſt in Heidelberg zu Hauſe, er iſt ein Gelegenheitsarbeiter und erfreute ſich nicht des beſten Leumundes. 5 (Wiesloch, 29. Dez. Einer hieſigen Bürgers⸗ ſrau wurde von ihrer noch nicht 18jährigen Tochter das Sparkaſſenbuch geſtohlen. Das Mädchen hob darauf 1000 Mark ab und wollte damit nach Amerika durch⸗ brennen. Der Diebſtahl wurde jedoch raſch entdeckt. Aus Angſt verbrannte das Mädchen das Sparkaſſenbuch mit dem 1000 Mark⸗Schein. () Konſtanz, 29. Dez. Zwiſchen den Bodenſee⸗ uferſtaaten iſt eine neue Vereinbarung über die Fiſcherei auf dem Bodenſee abgeſchloſſen worden, die am 1. Ja⸗ nuar 1916 in Kraft tritt. Die Rechtsverhältniſſe in der Bodenſeeſiſcherei waren von jeher unklar und wenn durch das neue Abkommen auch keine Neuordnung der geſamten Rechtsverhältniſſe eingetreten iſt, ſo ſind doch einige Streitpunkte neu geregelt worden. So wurde die Zahl der Hochſeefiſchereipatente feſtgelegt, von denen Ba⸗ den 164(die größte Zahl) ausgeben darf. Weiter wird die alte Streitfrage geregelt, in welchem Umfange Motor⸗ boote bei der Bodenſeefiſcherei verwendet werden dürfen. In jedem Fiſchereibetrieb iſt künftig nur ein Motorboot mit höchſtens 6 Pferdekräften zuläſſig. König Peter auf der Flucht. Aus Sofia wird gemeldet: Mitten in den wilden Bergen Albaniens hat ein albaniſcher Arzt eine Begegnung mit König Peter gehabt. In einem Brief an einen Freund in Uesküb ſchil⸗ dert er jetzt dieſes trübſelige Erlebnis: Es war eine furchtbare Nacht mit grauſamer Kälte und wildem Sturm, die ich, durch eine Reiſe gezwungen, in einem elenden Dorf auf dem Wege nach Skukarie verbringen mußte. Es war ein zerfallenes Haus, das ich gefunden hatte. Stall und Stube waren nur durch eine elende Bretterwand getrennt. In der Stube ſchlief der Wirt des Hauſes. Ich ſelbſt verbrachte die Nacht im Stall bei ſei⸗ ner einzigen Kuh. Ich konnte nicht ſchlafen, obgleich es ſchon tief in der Nacht war. Der Schnee ſtürmte, tobte und bedeckte das Dach des Hauſes immer dichter mit ſchwerem Schnee. Ein verlaufener Hund heult irgendwo in den Bergen. Plötzlich klopft es mit ſtarken Schlägen an der Tür. Eine heißere Stimme ſchreit in befehlendem Tone auf ſerbiſch:„Oeffnen!“ Mein Wirt gehorchte dem Beſehle. Im Dunkel der Nacht kann man durch die geöffnete Türe vier Reiter erblicken. Zwei ſind bereits von ihren Tieren geſtiegen und haben mit großer Sorgfalt einen Dritten, eingewickelt in einen großen Mantel, von ſeinem Pferde heruntergehoben. Sorgſam tragen ſie ihn in das Zimmer. Es ſind ſerbiſche Offiziere. Den dritten halte ich für einen verwundeten Kameraden.„Zündet Feuer an!“ be⸗ fahlen ſie dem Beſitzer der Hütte. Die brennenden Scheite flam⸗ men auf. Der Verwundete neben mir ſchließt die Augen, wen⸗ det den Kopf dem Dunkel zu und bei dem brennenden Feuer er⸗ kenne ich jetzt in dem Dritten mit dem vertrockneten Zigeune geſicht, den wirren, weißen Haarſträhnen und dem herabhängen⸗ den weißen Schnurrbart den König Peter von Serbien. Unterdeſſen erſcheinen noch zwei Offiziere und zwei Soldaten. Sie ſind mit Kiſten beladen, die ſie öffnen, um den König ſorg⸗ ſam auf ein elendes Lager zu betten. Der König ſeufzt und ſagt traurig zu ſeinen Begleitern:„Ich danke Euch, meine Brüder, ich danke Euch!“ Die Offiziere verſuchen, mit den geretteten Vorräten einen Tiſch zu decken. Aber der König lehnt es ab, zu eſſen. Nur einer ſeiner Begleiter, offenbar ein Arzt, gibt ihm etwas zu trinken. Stumpf und ſtumm, ohne ein Wort zu reden, ſitzen die Offiziere um ihren König herum.„Schlafen Sie ein wenig, ruhen Sie ſich aus, meine Herren!“ ſagte der König zu ihnen. Die Offiziere ſtrecken ſich auf dem Boden aus, ſo gut es geht. ich glaube, keiner von ihnen hat geſchlafen, und noch ehe das Dunkel ſich lichtet, erheben ſich der König und ſeine Begleiter, um das elende Dorf zu verlaſſen und über die ſinſteren ungaſtlichen Berge Albaniens weiter zu fliehen. Rathol. Jünglingsverein Seckenheim. Am Samstag, den 1. Januar mittags 12 Uhr iſt im Saale neben der Kirche Geſaugſtunde. Am Sonn⸗ tag, den 2. Januar nachmittags 3 Uhr findet im Lokal zum„Adler“ Perſammlung ſtatt, wozu auch die Ehren⸗ mitglieder freundl. eingeladen ſind. Der Porſtand. Ländl. Credil-Verein Seckenheim E. G. m. b. h. 5 Wegen Rechnungsabschluss bleibt unſere Kasse bis Is. Januar lol ge⸗ schlossen. Der Vorſtand. Erklärung. Unterzeichnete nemmt die Beleitigung die ſie gegen Karl Schäfer, Brühl ausgeſagt, bereuend zurück. Margarete Kreutzer. Krankenverein„Einigkeit“ Seckenheim. Sonntag, den 16. Jaunar 1916, nachmittags um 3 Uhr findet im Gaſthaus„zum Gugel“ unſere diesjährige Oböneral-Vorsammlung ſtatt. Tages- Ordnung: 1. Kaſſenbericht des Krankenvereins Einigkeit. 2 Kaſſenbericht des Frauenvereins Einigkeit. 3. Vorſtandswahl. 4. Wünſche und Anträge. 5. Verſchiedenes. Wünſche und Anträge ſind bis zum 8. Januar ſchriftlich beim 1. Vorſtand einzureichen. Der Vorſtand. . Eingetroffen: bemüſe-Ronſerben aus einer erſten Juoe Crbſon deutſchen Konſerven⸗ Prinöeß-Bobnen 95 Condenſterte mich aug mädchen Iriſchobſt-marmeladen ſehr lstbonig ſchmackhaft gahlon Flenenbonig Johr ſthöne Citronon ölück 10 pig. Rolömebl ner Pfd. 68 bfg. zu Suppen, Puddings und zur Streckung von Weizenmehl geeignet. l., Grbſonmobl por Pf. 68 Pil. Palöheringg, geräucherte Heringe n. Harinaden f. dchl. Enmenſhaler Kl glhönes büro Iwiobelin ner Pfd. 15 big. ftolwein J. Glühwein Liter Ing. 1.15 Weiswelne, Sudweine ilrſch⸗ und Swefschgenwaſſor punſche, Cigöre, Cognac uc. us. redlich. Herschler H 2, 1 Mannheim Filiale: Seckenheim, Friedrichstrasse 59. Für Sylvester empfele la. Punschk- Essenzen in Arac-, Rum-, Kaiser-, Rotwein, Punsch in bekannt besten Qualitäten. Ferner empfehle Ara, Rum, Cognac, Kirschwasser Liköre in ½ u. ½ͤé Flaschen zu billigsten Preisen. Fr. Wagner's Nachf. Inh. W. Höllstin Germania- Drogerie. Bekanntmachung. a 5 Die Polizeiſtunde betr. Das Kgl. ſtellv. Generalkommando des 14. Armee⸗ korps hat die Polizeiſtunde für den 31. Dezember 1915 allgemein auf 2 Uhr Nachts feſtgeſetzt. a für den Ernſt der heutigen Zeit darf erwartet werden, daß dieſe weitgehende Vergünſtigung nicht zu ung übe 0 5. licher Ausgelaſſenheit und zu Ausſchreitungen und Ruhe⸗ ſtörungen mißbraucht wird, wie ſie leider in Friedensjahren 3 unliebſame Begleiterſcheinungen der Sylveſternacht nd. Das Bürgermeiſteramt wird beauftragt, die Polizei⸗ organe anzuweiſen, mit größter Strenge darauf zu achten, daß Störungen der öffentlichen Ordnung unbedingt unter⸗ bleiben. Etwaige Zuwiderhandelnde hätten ſtrenge Haft⸗ ſtrafen zu gewärtigen. „Etwaige Anzeigen wegen Störung der Ordnung in der Sylveſternacht wären hierher vorzulegen. Mannheim, den 29. Dezember 1915, Groh. gezirksamt. gez. Stehberger. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis. Seckenheim, den 30. Dezember 1915. gürgermeiſteramt: Volz. Koch. Bekanntmachung. Die Kreisverwaltung Mannheim hat für alle Kreis⸗ angehörige eine unentgeltliche Vermittelung von Obſt⸗ edelreiſern der nachgenannten Obſtſorten eingerichtet: Charlamowsky Clapps Liebling Keswiker Küchenapfel Willianus Criſtbirn Goldparmäne Gute Luiſe Baumanns Reinette Diels Butterbirn Schöner von Boskoop[Paſtorenbirn Großer Bohnapfel Schweizer Waſſerbirn Roter Trier Weinapfel Weiler'ſche Moſtbirn Vorſtehendes wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß Beſtellungen bei uns Zimmer 7 bis zum 19. Januar entgegen genommen werden. Seckenheim, den 31. Dezember 1915. Bürgermeisteramt: Volz. Koch. Bekanntmachung. Aufruf des Landſturms und zwar der vom 1. Oktober bis einſchlinßlich 31. Dezember 1898 i geborenen Pflichtigen. Auf Grund der Anordnung des ſtellvertretenden Ge⸗ neralkommandos 14. Armeekorps in Karlsruhe haben ſich die in der Zeit vom 1. Oktober bis einſchließlich 31 De⸗ zember 1898 geborenen Pflichtigen zur Landſturmrolle an⸗ zumelden. i Die Anmeldung hat in der Zeit vom 5., 6. und 7. Zaunar 1916 in erfolgen und wird jeweils von vor⸗ mittags 8 bis 12 Uhr und nachmittags von 2 bis 6 Uhr entgegengenommen und zwar: a. für die in der Stadt Mannheim wohnenden Pflichtigen beim ſtädtitchen Militärbureau E 5, 16, II. St. b. für die in den Vororten wohnenden Pflichtigen bei den Gemeindeſekretariaten c, für die in den Landgemeinden wohnenden Pflichtigen bei den Bürgermeiſterämtern. g Geburtsſcheine, Familienſtammbuch, Arbeitsbuch, In⸗ validenkarte oder ſonſtige Aus weiſe ſind mitzubringen. Wer die Anmeldung zur Stammrolle während der vorgeſchriebenen Friſt nicht bewirkt, macht ſich ſtrafkar und hat Freiheitsſtrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren zu gewärtigen. a a Mannheim, den 21. Dezember 1915. Der Zivilverſißende der Erſatznommiſſion des Aushebungsbezirks Mannheim. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur all⸗ gemeinen Kenntnis gebracht. f Seckenheim, den 29. Dezember 1915. gürgermeiſteramt: Volz. Koch. Bekanntmachung. Zur Fortführung des Vermeſſungswerks und Lager⸗ buchs in der Gemarkung Mannheim einſchließlich der Vor⸗ orte und der Nebengemarkungen Kitſchgartshauſen und Sandtorf iſt Tagfahrt auf Mittwoch, den 12. Januar, Donnerstag, den 15. Januar, Freitag, den 14. Januar 1916 jeweils vormittags 9 Uhr in den Räumen des Grundbuchamts zu Mannheim beſtimmnrnr. Die Grundeigentümer werden hievon in Kenntnis geſetzt. Das Verzeichnis der ſeit der letzten Fortführungs⸗ tagfahrt bezw. ſeit dem 1. Januar 1915 eingetretenen dem Grundbuchamte bekannt gewordenen Veränderungen im Grundeigentum liegt während 1. Woche vor der Tag⸗ fahrt zur Einſicht der Beteiligten in den Räumen des Grundbuchamts auf; etwaige Einwendungen gegen die Eintragung dieſer Veränderungen im Vermeſſungswerk und Lagerbuch ſind in der Tagfahrt vorzutragen. Die Grundeigentümer werden gleichzeitig aufgefor⸗ dert, die aus dem Grundbuch nicht erſichtlichen und nicht zur Anzeige gebrachten Veränderungen im Grundeigentum, insbeſondere auch bleibende Kulturveränderungen anzu⸗ melden und die Meßbriefe(Handriſſe und Meßurkunden) über Aenderungen in der Form der Grundſtücke vor der Tagfahrt dem Grundbuchamte oder in der Tagfahrt dem Fortführungsbeamten vorzulegen, widrigenfalls die Fort⸗ führungsunterlagen auf Koſten der Beteiligten von Amts⸗ wegen beſchafft werden, Anträge der Grundeigentümer auf Anfertigung von Meßurkunden, Teilung von Grundſtücken, Grenzfeſtſtel⸗ lungen und Wiederherſtellung ſchadhofter oder abhanden gekommener Grenzmarken werden in der Tagfahrt entge⸗ gengenommen. Mannheim, den 18. Dezember 1915. Der Groh. gezirksgeometer J. V. gez. Hafner. Beſchluß. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur all⸗ g I gemeinen Kennntnis gebracht. Von dem natürlichen Empfinden der Bevölkerung Seckenheim, den 28. Dezember 1915. HgBürgermeiſteramt: e 1 1 0 1 * 4 ca. 5000 Stück Mumu Schweizer u. plauener abrilat f Doppelſtoff⸗geſton Bogen 4½ Mtr. Stück 48. schngie valuſtsticgte 55, Stück i 68, Doppel off⸗Feſton kleine Muſter, 4½ Mtr. Stück 5 Feine 5 Mmadapolame⸗stickereien 8 5 d. 2 85 Stück 95. 5 Breite Feſtons n. Einfätze ee St. 95. e 1 5. extra feine Ausf. 4,10 Mtr. St. 4* und 8 4 extra br. reiche Husf. 4,10 Mtr. St. 1 Breite Madapolame Cochſtickereien, 4%½ Mtr. Stück* 5 schweizer Naturell⸗ Stickereien 2⁰⁰ 4 4,0 mtr. Stück 5 1000 Stück Schweizer Stickereien mit weißem Glanzgarn, breite Muſter, beſond. reich geſtickt, 24 50 verſch. Deſſins, 4,60 Mtr. Stück Bnock⸗stickerei⸗volants mit Einſätzen in Fältchen gelegt 8 mtr. 2.25, 1.25, 1.25, 95, 75. 5 Entra br. Stickerei Volants 1*⁵ 5 für Kinderkleidchen.. Meter 8 HhoſenStickerei⸗volants 58. 9 1 mit Einſatz meter 75, naiurel hoſen⸗ sticerei f Volant mit Einſatz a0 Breite Stickerei⸗Einſ ſätze 9 80 em abgepaßt f. 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