Erſcheint Dienstag, Donnerstag, und Samstags. Der Abonnementspreis beträgt monatlich 40 Pfg. bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.50. C Die militäriſche Lage. Rückblick auf das Kriegsjahr 1915. Zum zweitenmal dröhnte in das Geläut der Neu⸗ jahrsglocken der Donner der Geſchütze; zum zweitenmal blickten wir, während die Wünſche für ein glückhaf⸗ tes neues Jahr von Mund zu Mund gingen, rückwärts zugleich und vorwärts auf den Krieg. Die atemraubende Erregung, die uns anfangs umfing, als wir uns plötz⸗ lich in den Mittelpunkt des größten Kampfes aller Zei⸗ ten geſtellt aſhen, iſt mehr und mehr einer ruhigen Klar⸗ heit, einer feſten Zuverſicht, einer trotzigen Entſchloſſen⸗ eit gewichen. Das Kriegsglück war mit uns, iſt mit uns und wird mit uns bleiben. Wir halten die Gewähr des Sieges in der Hand. Aber der Einſatz in dieſem blutigen Ringen iſt ſo gewaltig, ſo ungeheuer, daß die Unterliegenden mit der Verzweiflung des unglücklichen Spielers die Augen vor dem unvermeidlichen Zuſammenbruch ſchließen und das Eingeſtändnis, das Spiel verloren zu haben, von ei⸗ nem Monat auf, den andern verſchieben. So nur iſt die Dauer dieſes Weltkrieges zu erklären, die man früher für unmöglich gehalten hätte. Um ſo ſchwerer werden aber auch die Folgen für die Beſiegten ſein und um ſo günſtiger die Ausſichten für einen langen Frieden. Die Verluſte an Menſchen⸗ und Wirtſchaftskraft, die ſchan für die Sieger hart ſind, werden die Gegner auf Jahrzehnte hinaus der Luſt berauben, von neuem den Kampf mit uns aufzunehmen. Und dafür, daß ſie es auch nach ſo langer Zeit noch mit begründeter Hoffnung wagen könnten, haben wir ſchon jetzt zu ſorgen. Wir wiſſen, worum der Kampf geht, und werden gründliche Arbeit tun. Hätten unſere Feinde der Wahrheit ins Geſicht ſehen wollen, ſobald ihr Plan, uns zu erniedrigen und unſere Bundesgenoſſen zu zerſchmettern, geſcheitert war, dann hätten wir ſchon ſeit einem Jahre Frieden. Schon damals war es klar, daß die deutſche Front in Flan⸗ dern und Frankreich unerſchütterlich feſtſtand und daß auch ruſſiſche Ueberzahl für uns keine Schrecken hat, ſon⸗ rn nur dazu dienen kann, die Bedeutung und den Ruhm unſerer Siege zu erhöhen. Zwar waren die Ruſſen nach ſchweren verluſtreichen Kämpfen in Galizien ein⸗ gedrungen, zugleich aber auch die Truppen Deutſchlands und Oeſterreich⸗Ungarns in Polen, und an der oſtpreu⸗ ßiſchen Grenze hob Feldmarſchall Hindenburg die Hand ſchon wieder zu neuem Schlage. Die Feinde jedoch be⸗ rauſchten ſich noch immer an Vorausſagen und Träu⸗ men. Alle ihre bisherigen Hoffnungen waren in nichts zerfloſſen. Kein Koſak ritt in Berlin ſpazieren, und kein Gurkha hatte die Gärten in Potsdam betreten. Aber dafür rechneten die Gegner jetzt auf den Treubruch Ita⸗ liens, den Anſchluß Rumäniens und Griechenlands, und auf Kitcheners Millionenheer. Sie ſagten den baldigen Tall Konſtantinopels voraus und ſchworen darauf, daß Deutſchland ſchon bald dem Hunger erliegen müſſe. Was iſt von alledem eingetroffen? Nichts weiter als Italiens ſchändlicher Verrat, und der hat ſich fürwahr ſchon bitter genug an ſeinen Urhebern erächt. Die deutſchen Heere dagagen ſind auch in 1 Jetzt vergangenen Jahre überall erfolgreich geweſen. Im Weſten brachte uns die zweite Januarwoche den ſiegreichen Vorſtoß bei Soiſſons. Gegen einen an Zahl weit überlegenen Feind wurde die Weſtfront im übrigen allerorten ruhmreich behauptet. Unvergleich⸗ liches haben die zähe Tapferkeit und Ausdauer unſere braven Truppen dort geleiſtet. Hunderttauſende unſerer Feinde brachen während der Winterſchlacht in der Cham⸗ 9 8 bei der großen Frühjahrsoffenſive, in der ge⸗ 8 Herbſtſchlacht, die uns um jeden Preis aus klei eroberten Gebiete vertreiben ſollte, und lei vielen 9 meren Vorſtößen vor den deutſchen Linien zuſammen. ein einziger Erfolg von ſtrategiſcher Bedeutung wurde mit all dem nutklos geopferten Blute erkauft. Im Gegeuteil: Längſt ſind die Spalten der feindlichen Blät⸗ ter ſchon wieder voll von den Befürchtungen vor einem deutſchen Angriff. Nicht einmal die erſehnte Entlaſtung ihrer Bundes⸗ genoſſen im Oſten und Südoſten haben die weißen und farbigen Franzoſen und Engländer im Verein mit elgiens Heerestrümmern trotz ihrer ungeheuern Opfer erreicht. Noch im Januar wurden die Ruſſen an den maſuriſchen Seen vernichtend geſchlagen. In den fol⸗ enden Monaten rannten ſie vergeblich gegen Mlawa an, 185 im April rückten deutſche Truppen in Litauen und waltiand ein. Anfang Mai folgte dann Mackenſens ge⸗ die N Durchbruchsſchlacht bei Gorlice und Tarnow, die A uſſen zur Räumung von faſt ganz Galizien zwang. rend ani fiel Przemyſl, am 22. Lemberg. Und wäh⸗ blutete ie Italiener ſich im Juli an der Iſonzofront ver⸗ n, ſtießen Hindenburgs Armeen auf den Bug, den auch ie den Njemen vor. So konnten die Ruſſen a re Mitte nicht mebr halten, wo Prinz Leopold Ein eck Geckenheimer Anzeiger, Moes heimer Anzeiger, Neckarhauſer Zeitung, Goͤinger geitung. der Bürgermeisferämfer Seckenheim, Ineskheim, NMedkzarhansen und Edingen. Druck und Verlag von Gg. Zimmermann, Seckenheim. W 8 7 von Bayern ihnen gegenüberſtand. Im Auguſt'und Sep⸗ tember ernteten wir die Früchte der gewaltigen, von un⸗ ſerer Heeresleitung erſonnenen ſtrategiſchen Offenſire. Die ganze ruſſiſche Feſtungslinie mit Iwangorod und Warſchau, Kowno und Modlin, Oſſowice und Breſt⸗Li⸗ towsk, Grodno und Wilna wurde unſer! N Schon aber holte das deutſche Schwert zu neuem Schlage aus. Bulgarien hatte ſich uns und unſeren Verbündeten angeſchloſſen, und gemeinſam gingen deut⸗ ſche, öſterreichiſch-ungariſche und bulgariſche Truppen un⸗ ter Mackenſens Oberbefehl gegen Serbien vor. Am 10. September fiel Belgrad, am 6. November Niſch, am 4. Dez. wurde Monaſtir beſetzt. Bald gab es auf Serbiens Boden keinen ſerbiſchen Kämpfer mehr. Bald waren auch die ſo drohend angekündigten„Hilfstruppen“ Englands u. Frankreichs von den Bulgaren über die griechiſche Grenze, gejagt. Jetzt ſitzen ſie in Saloniki und warten, wie lange man ſie dort noch dulden wird... Die Griechen haben den Franzoſenfreund abge⸗ ſchüttelt und ſind neutral geblieben, allen Erpreſſungs⸗ verſuchen der Franzoſen und Engländer zum Trotz. Eben⸗ ſowenig hat Rumänien ſich durch die Drohgebärden Ruß⸗ lands ängſtigen laſſen. Am Balkan wenigſtens hat man endlich erkaunt, daß man beſſer tut, es mit dem ſchärfſten Schwert zu halten als mit dem größten Mund. Unterdeſſen haben wir den früher verſperrten Weg nach Konſtantinopel ausgebaut. Das Dardanel⸗ lenunternehmen unſerer Gegner iſt damit geſcheitert. Unſere türkiſchen Bundesgenoſſen haben den größten Teil der Engländer ſchon von Gallipoli vertrieben. So war und iſt das Kriegsglück mit uns und un⸗ ſeren tapferen Verbündeten. Wer könnte uns noch den Sieg entreißen? Wir haben uns nicht nur der feind⸗ lichen Ueberzahl erwehrt und ſie in vielen Schlachten beſiegt. Auch ein erobertes Gebiet, das ſo groß wie drei Viertel des Deutſchen Reiches iſt, halten wir im Rücken unſerer ruhmgekrönten Heere feſt in der Hand. Im Oſten und im Weſten haben die geſchwächten Gegner keine Ausſicht, unſere immer ſtärker werdende Front zu überrennen. Was ſie mit friſchen, gutgeſchulten Kräf⸗ ten nicht erreichen konnten, werden ſie mit verbrauchten oder ungeübten erſt recht nicht vollbringen. Was wir in langer, feſt auf geſchichtlicher Ueberlieferung begründe⸗ ter Arbeit an unſerer Wehrkraft geſchaffen haben, wer⸗ den noch ſoviel Haß und ſchwächlicher Nachahmungstrieb unſerer Gegner nie überbieten. Wir ſind militäriſch un⸗ überwindlich. Auf welches Wunder warten unſere Feinde noch? Sie hoffen, durch die wirtſchaftliche Einſchnürung Deutſch⸗ lands zuſtande zu bringen, was ihr Schwert nicht ver⸗ mocht hat. Doch auch darin werden ſie ſich verrechnen. Ein Volk, deſſen Söhne durch Lage und Nächte hindurch im feindlichen Trommelfeuer ſtandhaft ausgeharrt und dann noch den feindlichen Auſturm ſiegreich abgeſchmet⸗ tert haben, wird nicht durch Knappheit an Gummi und Butter niedergerungen. Was wir zum Siege brauchen, das haben wir. Nicht nur an Menſchen und Waffen, ſondern auch auf dem Gebiete der Rohſtoffverſorgung und Volksernährung. N Des Kaiſers Dank an die Heeresleitung und das Heer. Der Kaiſer hat an den Chef des Generalſtabes des Feldheeres folgendes Schreiben gerichtet: Mein lieber General von Falkenhayn! Ich will das Jahr 1915 nicht zu Ende gehen laſſen, ohne noch einmal mit Daukbarkeit der großen Erfolge zu gedenken, die uns mit Gottes Hilfe in demſelben be⸗ ſchieden geweſen ſind— Im Weſten die Winterſchlacht in der Cham-⸗ pagne, die ſiegreichen Kämpfe in Flandern, die gro⸗ ße Herbſtſchlacht bei La Baſſee und Arras, im Oſten die durch die endgültige Befreiung Oſt⸗ preußens gekrönte Maſurenſchlacht, der in Anlage und Führung gleich bewundernswerte Feld⸗ zug in Galizien und zum Schluß die glänzenden Operationen auf dem Balkan⸗Kriegsſchau⸗ platz, das alles ſind, um nur die größten hervorzu⸗ heben, Leiſtungen, die in ihrer ganzen, vollen Bedeu⸗ tung zu würdigen, erſt einer ſpäteren Geſchichtsſchreibung vorbehalten ſein wird. i Schon heute aber iſt auszuſprechen, daß neben der zähen Tapferkeit und dem Heldenmut der Truppen ſowie ihrer muſtergültigen, hervorragenden Führung, der plan vollen tatkräſtigen und vorausſchau⸗ enden Arbeit der Oberſten Heeresleitung das Verdienſt hierfür gebührt. Unter ihrer vorbildlichen, ſicheren Leitung hat der deutſche Generalſtab ſeine oft er⸗ — elm, Dienstag, den à. Jannar 1918. am 28. Dezember angekommen war. JInuſertsionspreis. Die einſpaltige Petitzeile 10 Pfg., Reklamen 20 Pfg. die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Fernſprechanſchluß Nr. 16. FEC ˙· AA ̃. r]. ĩ¼.]³123 rf bTbbTbTbT 16. Jahrgang probte Tüchtigteit von neuem bewieſen und ſich im alten Ruſe bewährt. Ihnen und Ihren Mitarbeitern gilt da⸗ her heute im beſonderen Mein Dank und Meine höch⸗ ſte Anerkennung. Ich weiß deshalb auch, daß Ich, wie Ich mit dem deutſchen Volke auch im kommenden Kriegsjahre der Umſicht und Tatkraſt der Führer und der Tapferkeit unſerer unvergleichlichen Truppen mit ru⸗ higer Zuverſicht vertraue, ſo auch weiterhin auf Ihre Hilfe Mich unbedingt verlaſſen und auf Ihre erprobte Einſicht bauen kann. gez. Wilhelm. An den General der Infanterie und Chef des Ge⸗ neralſtabes des Feldheeres v. Falkenhayn a la ſunite des 4. Garderegiments zu Fuß. —* WTB. Berlin, 1. Jan. Der Kaiſer hat aus Anlaß des Jahreswechſels ſolgenden Erlaß gegeben: An das deutſche Heer, die Marine und die Schutztruppen. Kameraden! Ein Jahr ſchweren Ringeus iſt abgelaufen. Wo immer die Ueberzahl der Feinde gegen unſere Linien anſtürmte, iſt ſie an Eurer Treue und Tapferkeit zerſchellt. Ueberall wo Ich Euch zum Schlagen an⸗ ſetzte, habt Ihr den Sieg glorreich errungen. Dankbar erinnern wir uns heute vor allem der Brüder, die ihr Blut freudig dahingaben, um Sicher⸗ heit für unſere Lieben in der Heimat und unvergänglichen Ruhm für das Vaterland zu erſtreiten. Was ſie begonnen, werden wir mit Gottes gnädi⸗ ger Hilfe vollenden. Noch ſtrecken die Feinde von Weſt und Oſt, von Nord und Süd in ohnmächtiger Wut ihre Hände nach allem aus, was uns das Leben lebenswert macht. Die Hoffnung, uns im ehrlichen Kampf überwinden zu kön⸗ nen, haben ſie längſt begraben müſſen. Nur auf das Gewicht ihrer Maſſe, auf die Aushungerung unſeres ganzen Volkes und auf die Wirkungen ihres ebenſo frevelhaften wie heimtückiſchen Verleumdungsfeldzuges auf die Welt glauben ſie noch bauen zu dürfen. Ihre Pläne werden nicht gelingen. An dem Geiſt und dem Willen, der Heer und Heimat unerſchütterlich eint, werden ſie elend zuſchanden werden: dem Geiſt der Pflichterfüllung für das Vaterland bis zum letzten Atemzug und dem Willen zum Sieg. So ſchreiten wir denn in das Neue Jahr. Vor⸗ wärts mit Gott zum Schutz der Heimat und für Deutſch⸗ lands Größe! Großes Hauptquartier, den 31. Dezember 1915. Wilhelm. Torpedierung eines engliſchen Poſtdampfers. We B. London, 2. Jau.(Reuter.) Der Poſt⸗ dampfer Perſia der Peninſular and Oriental Line wurde an 30. De ember bei Kreta toe ediert. Die Mehrzahl der Fahrgäſte und der beträcht ichen Be⸗ ſatzung iſt umgekommen. Den Dampfer vermochten nur vier Boote zu verlaſſen. deren Inſaſſen nach Alexandria gebracht wurden. Anter den 230 Fahr⸗ gäſten ſind 3 Amerikaner.(Anmerkung: Die Perſia hat 7951 Tonnen.) i Zur Torpedierung der„Perſia“. WTB. London, 1. Jan. richten: Der Poſtdampfer Perſia, der Peninſular and Oriental Linie iſt am 30. Dezember auf der Fahrt nach Die Mehrzahl der Fahr⸗ Bombay verſenkt worden. Vier Boote gäſte und der Beſatzung iſt umgekommen. vermochten das Schiff zu verlaſſen. den die Perſia angelaufen hatte, war Malta, wo ſie Offizielle Zah⸗ len ſind noch nicht bekanntgegeben worden, aber die Perſia hatte viele Fahrgäſte und eine beträchtliche Be⸗ ſatzung an Bord.— Nach anderen Meldungen geht aus der Paſſagierliſte der Perſia hervor, daß 230»Fahrgäſte in London Plätze genommen hätten; darunter befanden ſich 87 Frauen, 25 Kinder und 3 Amerikaner. WTB. London, 1. Jan. O Linie erhielt die Nachricht von der Admiralität, daß die Perſia torpediert worden iſt. Die Geſellſchaft gibt ſerner bekannt, daß das Schiff bei Kreta verſenkt wurde. Die Perſonen, die in den vier Booten den Dampfer zu verlaſſen vermochten, wurden von einem anderen Damp⸗ fer, der nach Alexandrien fuhr, aufgenommen. Mau fürchtet, daß der Verluſt an Meuſchenleben ſehr ſchwer iſt. 5 (Reuter.) Lloyds be⸗ 0 Der letzte Hafen, (Reuter.) Die P. and — — Die . sverwaltung Mannheim hat f edelreiſern der nachgenannten Obſtſorten eingerichtet: Charlamowsky Clapps Liebling Keswiker Küchenapfel Willianus Criſtbirn Goldparmäne Gute Luiſe Baumanns Reinette Diels Butterbirn Schöner von Boskoop Paſtorenbirn Großer Bohnapfel Schweizer Waſſerbirn Roter Trier Weinapfel Weiler'ſche Moſtbirn Vorſtehendes wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß Beſtellungen bei uns Zimmer 7 bis zum 19. Januar entgegen genommen werden. Seckenheim, den 31. Dezember 1915. Hürgermeiſteramt: Volz. Bekanntmachung. Aufruf des Landſturms und zwar der vam 1. Oktober bis einſchlinßlich 31. Dezember 1898 geborenen Pflichtigen. 8 Auf Grund der Anordnung des ſtellvertretenden Ge⸗ neralkommandos 14. Armeekorps in Karlsruhe haben ſich die in der Zeit vom 1. Oktober bis einſchließlich 31 De⸗ zember 1898 geborenen Pflichtigen zur Landſturmrolle an⸗ zumelden. Die Anmeldung hat in der Zeit vom 5., 6. und 7. Jaunar 1916 zu erfolgen und wird jeweils von vor ⸗ mittags 8 bis 12 Uhr und nachmittags von 2 bis 6 Uhr kulgegengenommen und zwar: f N a. für die in der Stadt Mannheim wohnenden Pflichtigen beim ſtädtitchen Militärbureau E 5, 16, II. St. b. für die in den Vororten wohnenden Pflichtigen bei den Gemeindeſekretariaten c. für die in den Landgemeinden wohnenden Pflichtigen bei den Bürgermeiſterämtern. Geburtsſcheine, Familienſtammbuch, Arbeitsbuch, In⸗ validenkarte oder ſonſtige Aus weiſe ſind mitzubringen. Wer die Anmeldung zur Stammrolle während der vorgeſchriebenen Friſt nicht bewirkt, macht ſich ſtrafbar und hat Freiheitsſtrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren zu gewärtigen.. ö Mannheim, den 21. Dezember 1915. Der Ziwilvarſiſende der Erſatzkommiſſion des Aushebungsbezirks Mannheim. Koch. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur all⸗ gemeinen Kenntnis gebracht. 5 Seckenheim, den 29. Dezember 1915. gürgermeiſteramt: Volz. a Deffenflidie Hufiorderung. Koch. Die Anmeldung zur Stammrolle betr. i In Gemäßheit des§ 25 der Wehrordnung und des Erlaſſes des Kriegsminiſteriums in Berlin von 13. ds. Mts. werden die Militärpflichtigen, welche bei dem Er⸗ ſatzgeſchäft 1916 meldepflichtig ſind, aufgefordert ſich in der Zeit vom 2. bis einſchließlich 15. Januar k. Is. zur Stammrolle anzumelden. 1. Zur Anmeldung ſind verpflichtet: à. Sämtliche Pflichtigen, dle im Jahre 1896 geboten, und als Militärpflichtige bei der Truppe noch nicht eingestellt sind. Die als dauernd untauglich bezeichneten haben sich gleichfalls zu melden. b. Alle Militärpllichtigen, die im Jahre 1398 oder 1394 geboten sind und bei dem letzten Ktlegsersatzgeschält vorläufig zurückgestellt worden sind, oder die sich bis jetzt elner Musterung noch nicht unterzogen haben. c. Alle übrigen Militärptlichtigen, dle wegen Rrankheit oder bisheriger Nichtgestellung noch keine entgiltige Entſcheidung er- halten haben. s Militärpflichtige des Jahrgangs 1896, welch nicht am Aumeldeort geboren ſind, haben bei der Aumeldung ein Geburtszeugnis in übergeben. Die Geburtszeugniſſe werden von den Standesämtern unentgeldlich ausgefertigt. Pfarramtliche Gehnrts⸗ oder Taufſcheine ſind als nicht ausreichend ju⸗ rückzuweiſen. g i Militärpflichtige älterer Jahrgänge haben ihre Muſterungsausweiſe vorzuzeigen. i 2. Die Anmeldung erfolgt bei dem Gemeinderat des⸗ jenigen Ortes, an dem der Militärpflichtige ſeinen dau⸗ ernden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Auf⸗ enthalt, ſo muß die Anmeldung an dem Orte des Wohn⸗ ſitzes und beim Mangel eines inländiſchen Wohnſitzes an dem Geburtsort, oder wenn auch dieſer im Ausland liegt, an dem letzten Wohnſitz der Eltern geſchehen. i 3. Iſt der Militärpflichtige von dem Orte, in dem er ſich nach Ziffer 2 zu melden hat, zeitig abweſend, ſo haben die Eltern, Vormünder, Lehr, Brot⸗ oder Fabrik⸗ herren die Verpflichtung zur Anmeldung. f 4. Die Aumeldung für hier hat auf dem W Zimmer Ur. 3 ju geſchehen; ſie ſoll ent⸗ alten: g Familien⸗ und Vornamen des Pflichtigen, deſſen Ge⸗ burtsort, Geburtsjahr und Tag, Aufenthaltsort, Religion, Gewerbe oder Stand, ſodann Name, Gewerbe oder Stand 8 3 der Eltern, ſowie ob dieſe noch leben oder ot ſind. d. N Wer die vorgeſchriebene Meldung unterläßt, wird mitt Geldſtrafe bis zu 30 Tagen beſtraft. a Seckenheim, den 27. Dezember 1915. Der Gemeinderat: Volz.. N 8— b m hat für alle Kreis- angehörige eine unentgeltliche Vermittelung von Obſt⸗ Mk. oder mit Haft bis zu drei karten 835 Nachſtehende Vorſchrift bringen wir mit! der Auf⸗ forderung zur allgemeinen Kenntnis, daß alle Einwohner die glauben hiernach Anſpruch auf Zuweiſung von Petro⸗ leum zu haben dies am kommenden Freitag, den 7. Januar 1916, Vorm. von 8—12 Uhr u. Nachm. von 2 6 Uhr auf dem Rathaus Zimmer Nr. 7 anmelden müſſen. Da⸗ bei iſt zur möglichſten Berückſichtigung bei der Zuteilung anzugeben, bei welchem Händler das Petroleum bezogen werden will. i Wer die rechtzeitige Anmeldung unterläßt hat keinen Auſpruch auf Petraleumempfang. Etwaige nachträgliche Aumeldungen könnten nicht berückſichtigt werden. Seckenheim, den 3. Januar 1916. Hürgermeiſteramt: Volz. Koch. Verordnung über die Petroleumverteilung Aufgrund des§ 6 der Bundesrats verordnung vom 8. Juli 1915 über die Höchſtpreiſe für Petroleum und Verteilung der Petroleumbeſtände in der Faſſung vom 21. Oktober 1915 und der Ermächtigung des Gr. Mini⸗ ſteriums des Innern vom 3. November 1915 wird für den Bezirk des Kommunalverbandes Mannheim⸗Land an⸗ geordnet, was folgt: 5 N 8 1 Zur Regelung der Verteilung des im freien Handel befindlichen Petroleums werden die Bürgermeiſterämter des Amtsbezirzs als Verteilungsſtellen beſtimmt. 1. Die Kleinverkäufer von Petroleum dürfen Petroleum nur gemäß den Anordnungen der Verteilungsſtellen bverabfolgen. .Die Verteilungsſtellen ſind berechtigt, in den Räumen der Kleinverkäufer die erforderlich erſcheinenden Nach⸗ prüfungen über die Einhaltung der Vorſchriften die⸗ ſer Verordnung auszuüben. 2 Zum Petroleumbezug ſindlnur diejenigen Perſonnen oder Haushaltungen, die in ihren Wohnungen oder Ar⸗ beitsräumen nicht oder nicht ausreichend Gas oder elektr. Strom als Lichtquelle zur Verfügung haben. Bezugsberechtigt iſt V Den Bezugsberechtigten wird von der Verteilungs⸗ ſtelle ein auf den Namen lautender Ausweis ausgeſtellt, dem die erforderlichen, zum Bezug von je ½ Liter be⸗ rechtigenden Marken angeſchloſſen ſind. Die Ausweiskarten, ſowie die Marken ſind nicht übertragbar. Ohne Vorzeigung des Ausweiſes und Aus⸗ folgung der entſprechenden Anzahl Marken iſt die Abgabe von Petroleum unzuläſſig; auch darf die Abgabe nur bei dem auf dem Ausweis bezeichneten Händler erfolgen. 4. Der Bezug der in Monatsraten eingeteilte Petroleum⸗ menge iſt im ganzen oder in Teilmengen möglich. f Die Abgabe von Petroleum darf ſeitens der Häud⸗ ler nicht von dem Bezug anderer Waren abhängig ge⸗ macht werden. 8 5. Der Verkäufer hat ſich bei der Abgabe die ent⸗ ſprechenden Marken aushändigen zu laſſen, ſie zu ſammeln und ſpäteſtens bis zum 20. des Mo ats der Verteilungs⸗ ſtelle abzuliefern, und dabei einen Nachweis über den noch vorhandenen Vorrat an e vorzulegen. § 6. Fällt die Vorausſetzung für die Bezugs berechtigung fort, etwa durch Wegzug oder durch gebrauchsfähigen An⸗ ſchluß der Haushaltung an die Gas⸗ oder Stromleitung, ſo iſt der Haushaltungsvorſtand verpflichtet, die Ausweis⸗ karte nebſt den zugehörigen Marken der Petroleums⸗ verteilungsſtelle abzuliefern. Zuwiderhandlungen gegen die vorſtehenden Vor⸗ ſchriften find mit Geldſtrafe bis zu 1500 Mk oder mit Gefängnis bis zu 3 5 ſtrafbar. Dieſe Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1916. in Kraft. 5 Mannheim, den 30. Dezember 1915. Kommunalverband Maunheim-Land. Der Stellvertreter des Vorſitzenden. Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur Kenntnis der Intereſſenten, daß am Fonntag, den 9. Januar 1916, Nachmittags 3 Uhr im Gaſthaus zur Roſe dahier eine landw. Leſprechung ſtattfindet, wobei Herr Oekonomierat Kuhn aus Ladenburg über N „die Landwirtſchaft im 2. Kriegsjahr“ ſprechen wird. Hierzu laden wir zum zahlreichen Beſuche ergebenſt ein Seckenheim, den 4. Januar 1916. N gürgermeiſteramt: Volz. Cabholx. 5 Mangels erhältlicher Arbeitskräfte erleitet die Gak⸗ holzverteilung unliebſame Verzögerung. Wir geben des- halb den verehrl. Bürgern anheim dadurch dabei mitzu⸗ Koch. wirken, daß ſie ihr und bezw. ein Los ſelbſt aufarbeiten. Die Waldhüter geben entſprechende Weiſungen. Seckenheim, den 5. Januar 1916. i gürgermeiſteramt: Volz. Ko h. Bekanntmachung Wer eine Veſtandsaufnahme von Kaffee, Tee ind Kuban. Vom 29. November 1015. Fan Grund des 8 1 der 5 N des rats über Kaffee, Tee und Kakao vom 11. N vember 1915(Reichs⸗Geſetzbl. S. 750) wird fol Aendes beſtimmt:. ö i kindel eine A 25 Eum N 1916 ngen), roh, gebrannt i 10, roh, 5 oder. Wer mit 1 des 3. Januar 1910 Vorräte der im 8 1 bezeichneten Art in Gewahr⸗ ſam hat, iſt vorbehaltlich der Vorſchriften im§ 3 verpflichtet, ſie auf dem vorgeſchriebenen Anzeige⸗ vordruck der zuſtändigen Behörde anzuzeigen, in deren Bezirke die Vorräte lagern. Vorräte von Kaffee und Tee, die zum Ver⸗ brauch im eigenen Haushalt beſtimmt ſind, ſind nur anzuzeigen, wenn ſie bei Kaffee 10 Kilo⸗ gramm, bei Tee 2, Kilogramm überſteigen. Vorräte in Gewahrſam von Gemeinden und ſonſtigen öffentlich⸗rechtlichen Körperſchaften und Verbänden find gleichfalls anzuzeigen. 5. Vorräte, die in fremden Speichern, Lagern, Schiffsräumen und dergleichen lagern, ſind vor⸗ behaltlich der Vorſchriften im Abſ. 2 und 3 vom Verfügungsberechtigten anzugeben, wenn er die Vorräte unter eigenem Verſchluſſe hat. Iſt letz⸗ teres nicht der Fall, ſo ſind die Vorräte von dem Verwalter der Lagerräume anzuzeigen. Vorräte, die ſich mit dem Beginne des 3. Jan. 1916 unterwegs befinden, ſind von dem Empfän⸗ ger unverzüglich nach dem Empfang anzuzeigen. Vorräte, die ſich in Zollaufficht ſtehenden Niederlagen Niederlagen, den unter (öffentliche Privatlagern mit oder ohne amtlichen Mitver⸗ ſchluß) mit Beginn des 3. Januar 1916 befinden, werden von den Zollbehörden, Vorräte, die ſich zu dieſem Zeitpunkt in Zollausſchlüſſen und Frei⸗ bezirken befinden, werden von den durch die Lan⸗ deszentralbehörden beſtimmten Behörden nachge⸗ wieſen. Die Nachweiſungen ſind bis zum 10. Januar 1916 den Landeszentralbehörden oder den don ihnen beſtimmten Behörden unmittelbar ein⸗ zureichen. 8 8 4. Die Anzeigepflicht erſtreckt ſich nicht auf a) Vorräte, die im Eigentume des Reichs, eines Bundesſtaats oder Elſaß⸗Lothringens, ins⸗ beſondere einer Heeresverwaltung oder der Marineverwaltung, ſtehen; b) Vorräte, die im Eigentume der Zentral-Ein⸗ kauffs⸗Geſellſchaft m. b. H. in Berlin ſtehen. 0. Die Erhebung der Vorräte erfolgt gemeinde⸗ weiſe. Die Ausführung der Erhebung liegt den Gemeindebehörden ob. Die Aufforderung zur Er⸗ ſtattung der Anzeige erfolgt durch öffentliche Be⸗ kanntmachung. Bei der Erhebung ſind die als Anlagen 1 und II beigefügten Muſter zu verwen⸗ den. Sie ſind für die Ausführung der Erhebung hinſichtlich des Inhalts maßgebend. 6 Die Herſtellung und Verſendung der Druck⸗ ſachen erfolgt durch die mit der Durchführung der Erhebung betrauten Landesbehörden. Die durch die Herſtellung und Verſendung der Druckſachcken entſtehenden Koſten werden den Landesbehörden erſetzt. 8 7. N Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen beſtimmten Behörden haben die Zuſammenſtel⸗ lung über die ermittelten Vorräte(nach größeren Verwaltungsbezirken getrennt) bis zum 25. Januar 1916 beim Kaiſerlichen Statiſtiſchen Amte einzureichen. Die zuftändige Behörde oder die von ihr beauf⸗ tragten Beamten ſind befugt, zur Ermittlung richtiger Vorrats⸗ und Betriebsräume oder ſon⸗ ſtige Aufbewahrungsorte, wo Vorräte der im 8 1 genannten Art zu vermuten ſind, zu unterſuchen und die Bücher des zur Anzeige Verpflichteten Zu prüfen. 89. b Die Landeszentralbehörden erlaſſen die zur Ausführung der Erhebung erforderlichen Anord⸗ nungen und Bekanntmachungen. 10 Wer die im§ 2 vorgeſchriebene Anzeige nicht erſtattet oder unrichtige oder unvollſtändige An⸗ gaben macht, wird mit Gefängnis bis zu ſechs Monaten oder mit Geldſtrafe bis zu fünfzehntau⸗ ſend Mark beſtraft; auch können im Urteil Vor⸗ räte, die bei der Beſtandsaufnahme verſchwiegen ende ſind, für dem Staate verfallen erklärt n. 115 „Dieſe Verordnung 3 mit öffentlichung in Kraft. Berlin, den 29. November 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers 5 Delbrück. dem Tage der Ver⸗ Verordnung. (Vom 29. Dezember 1915). Beſtandsaufnahme von Kaffee, Tee und Kakao betreffend. Zum Vollzug der Bekanntmachung des Stell⸗ bertreters des Reichskanzlers vom 29. November 1915 über eine Beſtandsaufnahme von Kaffee, Tee und Kakao(Reichsgeſetzblatt Seite 791) wird berordnet, was folgt: 5 Zuſtändige Behörde im Sinne des§ 2 Abſatz 1 der Bekanntmachung iſt das Bürgermeiſteramt und im Sinne des§ 8 der Bekanntmachung das Bezirksamt und das Bürgermeiſteramt. Mit der Durchführung der Erhebung und der Zuſammenſtellung über die ermittelten Vorräte für das u 0 5 gemäߧ§ 6 und 7 der Bekanntmachung wird das Statiſtiſche Landesamt betraut. 8 2 Die Vordrucke zur Erſtattung der Anzeige Bel Bürgermeiſteramt erhältlich. Sie find 175 teſtens bis zum 8. Januar 1916 dem Bürger⸗ meiſteramt ausgefüllt von den Anzeigepflichtigen zurückzugeben. Das Bürgermeisteramt die eingekommenen Anzeigen bis längſtens 10. J 1915 dem Sta⸗ tiſtiſchen Landesamt vorzulegen. N 5 5 8. Vorräte, die ſich 5 Zollausſchlußgebiet befin⸗ den, werden von den betreffenden Bürgermeiſter⸗ ämtern bis längſtens 10. Januar 1916 tiſtiſchen Landesamt unmittelbar nachgewiesen. g 1. Dieſe Verordnung 5 mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. a Karlsruhe, den 20. Dezember 1915. Großherzoglicheg Miniſterium des Innern: 3 Miniſterialdirektor: 5 i ä 55 5 eingärtne Dr. Schühlh. 5 —— Vorſtehende Bekanntmachung und Vollzugs ber. ordnung bringen wi öffen lichen e ngen wir zur öff 85 Kenntnis. 10 a 5 43032 emerken, da ertige Kakaoerze gebrauchssertiee 2 8 und S abe der Anzeigepflicht nicht unterliccpit Mannheim, den 5 1 Wir niſſe, dem Sta⸗— K 5 * 4 Unser beliebter Mantel-, Blusen-, Kleicler- und Seiclen-Stoffe dannhe lm, O 1, f Verkauf nur eine Treppe hoch Kein Laden— Keine ungewöhnlich hohen Spesen daher Verkauf zu unseren bekannt billigen Preisen ren Verkauf. Bei grösster Auswahl Verkauf zu noch billigen Preisen so lange unsere zur rechten Zeit gekauften Vorräte reichen. Bett- Halbleinen Wir bitten unsere Waren ohne Kaufverpflichtung zu besichtigen und Preise zu vergleichen. 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Um eine möglichst rasche und richtige Abfertig- ung des Publikums bei den vorhandenen Betriebsstör- ungen zu sichern, ist es notwendig, dass die Ein- schreibung der Zinsen in die Sparbücher in nachge- nannter Folge vorgenommen wird. Die Sparbuchbesitzer mit den Anfangsbuchstaben der Zunamen, von A bis einschl. L. wollen sich zum genannten Zwecke vom 1. bis Ende Februar 1916 und die Sparbuchbesitzer mit den Anfangsbuchstaben der Zunamen, von M bis Z vom 1. bis 31. März 1916, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, bei uns einfinden. Vor den genannten Terminen müssen wir zins. N gutschreibungen ablehnen. Einen Nachteil erleiden die Einleger wegen der Zinsgutschrift nach Ende Januar 1916 nicht. Ladenburg, den 16 Dezember 1915. ee ee ai Meter J. 50, J. 80, 2.25, Mk. Ländl. Credit-Verein Seckenheim E. G. m. b. H. Wegen Rechnungsabschluss bleibt unſere Kasse bis 18. Januar lol ge⸗ schlossen. Der Vorſtand. sowie elektr. 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