W e eee ae Saur * 2. Mürz: Erſcheint Dienstag, Donnerstag, und Samstags. Der Adonnementspreis beträgt monatlich 40 Pfg. bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.50. e eee e — g — 2 Eckenheim, französische Ariillerſe entfaltet Geckenheimer Anzeiger, ves heimer Anzeiger, Neckarhauſer Seitung, Goͤinger Seitung. Hmtsblatff der Bürgermeisterämter Setenheim. Ioesheim, Neckarhausen und Edingen. Druck und Verlag von Gg. Zimmermann, Seckenheim. 8 Donnerstag, 2 di 2 Zeichnet die vierte Kriegsanleihe! f Das deutſche Heer und das deutſche Volk haben eine Zeit gewaltiger Leiſtungen hinter ſich. Die Waffen aus Stahl und die ſilbernen K Feinde, daß Deutſchland vernichtet werden könne, ein Ende zu bereiten. Auch der engliche Aus⸗ hungerungsplan iſt geſcheitert. Im zwanzigſten Kriegsmonat ſehen die Gegner ihre Wünſche in nebelhafte Ferne entrückt. Ihre letzte Hoffnung iſt noch die Zeit; * nicht ſo lange ſtandhalten werden wie die Vermögen Englands, nds. Das Ergebnis der vierten deutſchen Kriegsanleihe muß und wird wort geben. . Jede der drei erſten Kriegsanleihen war ein Triumph des g uttäuſchung der Feinde. Jetzt gilt es aufs neue, gegen die Lüge von der Erſchöpfung und Kriegs⸗ müdigkeit Deutſchlands mit wirkfamer Waffe anzugehen. So wie der Krieger im Felde ſein Leben 8 die Verteidigung ſetzt, ſo muß der Bürger zu Hauſe ſein Erſpartes dem Reich darbringen, um 91 Fortſetzung des Krieges bis zum ſiegreichen Ende zu ermöglichen. Die vierte deutſche Kriegs⸗ nleihe, die laut Bekanntmachung des Reichsbank⸗Direktoriums ſoeben zur Zeichnung aufgelegt wird, muß der große deutſche Frühjahrsſieg auf dem finanziellen Schlachtfelde Auch der kleinſte Betrag iſt nützlich! werden. Bleibe Keiner zurück! ſicher und hochverzinslich angelegt, — ugeln haben das ihre getan, dem Wahn der ſie glauben, daß die deuſchen Frankreichs und Ruß⸗ ihnen die richtige Ant- deutſchen Reiches, eine ſchwere Das Geld iſt unbedingt — D. TT 1 Kriegschronik 1915— 0 ..... 1. MU z: Starke f 5 ranzöſiſche Angri 5 den reſtlos abgeſchlagen. griffe in der Champagne wer⸗ Von den Oe Ruſſen l werden in den Karpathen 2000 5 flanzöſiſche Ang iffe in der Cham agne 8 tcrgeſchtagen⸗ ebenſo in den Argonnen und Vo⸗ werden geſen. 5 5 8 Angriffe in Nordpolen blelben erfolglos. luſten* die Ruſſen mit großen Ver⸗ — Die Beſchießung der Dardanellenforts dauert an. — England levat die amerikaniſe orſchlä f N des Seehrieges ab. V — Frankreich und Enel„ dien a's Gere n a di nmaß e gen des U⸗Bootskrieges die Beſchla anal e 5—— 305 nach Den and gehenden Scheffsladungen an. ö T. Der Wortlaut des Rotenwechſeis mit Amerika wird veröffentlicht. SSS oo ³oA a a Der Welttrieg. gelaufen der Weſtfront ſind die Nachrichten ſpärlicher ein⸗ ohl en, als man nach den vorhergehenden Berichten . erwarten geneigt war. Doch wäre es verfehlt, Verdun de ſchließen, daß der eingeleitete Kampf vor liche Berich 55 zum Stillſtand gekommen ſei. Der amt⸗ namentlich ſelber meldet von ſtarker Artillerietätigkeit, en um 85 uch von ſeiten des Feindes, und auf den Hö⸗ auernde— konnte man geſtern deutlich das an⸗ nehmen„ der leichteren Geſchütze wahr⸗ nerſchlä⸗ 5 99 5 das hinein wie ſchwere, grollende Don⸗ Das Min ie Entladungen der ſchweren Kanonen fielen ach 8 im Weſten dauert alſo noch an, und wenn mit der N Angriffe vielleicht zunächſt nicht zu Anfang des Kameleigkeit fortheſeßt wurden, die uns unſere 0 es Kampfes in Erſtaunen ſetzte und die für nicht zu ruppen ſo herrliche Erfolge brachte, ſo iſt doch aus, 55 zweifeln, daß das Beginnen, nachdem es in ſo br Weiſe vorbereitet geweſen, mit unbeug⸗ s die c illen bis zu dem Punkt durchgeführt wird, wie Darn— 5 von vornherein ins Auge gefaßt hat. ſich 1 en auch die verzweifeltſten Gegenſtöße der Schwere den Franzoſen nichts ändern können. ſtet Werben 5 wird es noch koſten, aber ſie wird gelei⸗ eines neuen Tarn auch nicht jeden Tag die Erſtürmung n Forts gemeldet wird. In Paris iſt man über den Angriff auf Verdun in die größte Beſtürzung geraten; er kam ganz unerwartet. Und da erweiſt ſich wieder, daß Untreue ihren eigenen Herrn ſchlägt. Den Pariſern und dem ganzen Frankreich hatte die franzöſiſche Regierung vorgemacht, die Deutſchen ſeien völlig er⸗ ſchöpft und zu keinem Angriff mehr fähig— warum dann die Engländer und Franzoſen dieſe angebliche Erſchöp⸗ fung nicht benützten, um gegen die Deutſchen den ent⸗ ſcheidenden Stoß zu führen, das blieb das Geheimnis der franzöſiſchen Machthaber. Als nun der deutſche Vorſtoß einſetzte, der ſo gar nicht nach Erſchöpfung ausſah, da hieß es zunächſt, es ſei nur ein letzter Verzweiflungs⸗ kampf der Deutſchen, die nach germaniſcher Art ruhm⸗ voll untergehen wollten. Aber als dann die endloſen Züge der Verwundeten in Paris anlangten, als die Flüchtlinge aus Verdun und Umgebung ſich im Land verbreiteten und die Kunde brachten von den fürchter⸗ lichen Wirkungen der deutſchen Mörſer, da half keine Zenſur, keine Ableugnung, keine Lüge mehr. Und o befindet ſich heute die Stadt, die Frankreich bedeutet, in einem Zuſtand hochgradiger Erregung und einer Furcht, die an Entſetzen grenzt. In Freud und Leid gerät ja der Franzoſe leicht aus dem Häuschen. Immer⸗ hin kann die Erregung der Millionenſtadt, wenn ſie den Lügennebel klar durchſchaut, für die Macher gefähr⸗ lich werden, und ſo iſt es zu verſtehen, wenn auf dem Wege über das Ausland berichtet wird, daß in Pa⸗ riſer Regierungskreiſen Beſtürzung herrſche. Grund dazu iſt jedenfalls vorhanden. Und es wird nicht viel hel⸗ ſen, wenn den Pariſern jetzt einzureden verſucht wird, der Fall von Verdun habe nicht viel zu bedeuten; der W Joffre habe von Anfang an mit der „ Verduns durch die Deutſchen gerechnet. Aber daß ſogar die zu Tode erſchöpften Deutſchen eine ſolche Feſtung noch erobern könnten, das hat Joffre ſicher nicht vorausgeſehen, und den Pariſer Gewaltigen wird es jedenfalls nicht leicht werden, ihre widerſpruchsvollen Kundgebungen dem Volke glaubhaft zu machen. Die Aufgabe mird auch ſicher nicht erleichtert, wenn das franzöſiſche Volk erfährt, was uns der amtliche Bericht des deutſchen Admiralſtabs gemeldet hat: ein großer franzöſiſcher Truppentransporkdampfer im Mit⸗ telmeer auf dem Wege nach Saloniki mit rund 1200 Mann verſenkt, an der Seine-Mündung zwei franzö⸗ ſiſche Hilfskreuzer, ſowie an der Themſemündung ein bewaffneter engliſcher Bewachungsdampfer vernichtet.— Das ſieht gar nicht nach Erſchöpfung aus, andererſeits aber wird der Verluſt die Franzoſen empfindlich treffen fh der allgemeinen Beunruhigung kräftige Nahrung zu⸗ ühren. i Aus Berlin wird uns berichtet: Zu den aus fran⸗ den 2. März 1918. CCCCCã ò ͤ ͥ c Juſertsionspreis. Die einſpaltige Petitzeile 10 Pfg., Reklamen 20 Pfg. die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Fernſprechanſchluß Nr. 16. FCC 18. Jahrgang ſege Tälſgkell Douaumont ſchon in den erſten Kriegsmonaten voll⸗ ſtändig abgerüſtet und jetzt völlig wertlos ſei, iſt fol⸗ gendes feſtzuſtellen: Nach dem Fall von Lüttich haben allerdings die Franzoſen aus dem Fort Douaumont die in Beton ſtehenden Geſchütze herausgenommen, dagegen blieben die in den Panzertürmen befindlichen Geſchütze ſtehen. Ein für das Fort als Beſatzung beſtimmtes In⸗ fanteriebataillon hat das Fort nicht mehr rechtzeitig er⸗ reicht, dagegen befanden ſich in dem Fort etwa 1000 fran⸗ zöſiſche Soldaten, die aus der Umgegend dorthin geflüch⸗ tet waren, aber nicht den Mut fanden, die Gefechtslinie zu beſetzen. Infolgedeſſen ſind auch die Maſchinenge⸗ wehre bei dem Angriff auf das Fort unbedient geblieben. Dagegen iſt die im Fort verbliebene Artillerie mit den vorhandenen Geſchützen in Tätigkeit getreten. Als wei⸗ terer Beweis dafür, daß das Fort von franzöſiſcher Seite als äußerſt wichtig angeſehen wird, dienen die wiederholt unternommenen Verſuche, das Fort wieder zu gewinnen. — Für die Berichterſtattung von gegneriſcher Seite iſt übrigens noch bezeichnend, daß die Wegnahme von fünf Befeſtigun e g uppen bei Hardaum nl bisher verſ wiegen geblieben iſt. Die Ereigniſſe im Weſten. Der franzöſiſche Tagesbericht. WB. Paris, 1. März. Amtlicher Bericht von Dienstag abend: Zwiſchen Soiſſous und Reims hat unſere Artillerie wichtige Punkte hinter der feindlichen Front be⸗ ſchoſſen. In der e zer örfen u sere, Batter en feindliche Werke in der Umgegend der Höhe 193. Weſtlich von Maiſons de Champagne ſprengten die Deutſchen eine Mine, deren Trichter wir jedoch beſetzten. In der Ge⸗ gend von Verdun dauerte der Geſchützzampf an der Nord⸗ weſtfront mit geringerer Heftigkeit als an den letzten Tagen an. Infanteriegefechte ſind nicht gem ldet. Im Laufe des Tages verſchanzten die Deutſchen ſich auf den nördlichen Abhängen der Cote Poivre, deren vorderſter Kamm durch unſere Vortruppen beſetzt iſt. Wir unter⸗ hielten ein heftiges Feuer auf Samogneux, wo ein feindliches Bataillon verſammelt war. An verſchiedenen Punkten unſerer Front im Woevre hinderte unſer Artil⸗ leriefeuer die vorbereiteten feindlichen Angriffe an der Entwicklung. In den Vogeſen ſtarke Artillerietätigkeit in der Gegend von Senones und Ban⸗de⸗Sapt. Oeſtlich von Seppois vertrieben wir durch einen Gegenangriff einige feindliche Trupps aus den Gräben, in die ſie im Lau des Vormittags eing dungen waren. f Belgiſcher 9 Lebhaſtere Arti lerietätig⸗ keit beſonders in der Gegend von Dixmuiden. Im Laufe des Nachmittags zerriſſen zwei deutſche Drachenballons vor unſerer Front ihre Kabel und ſtürzten ab, der eine ins Meer, der andere in der Gegend von Goudekerque. Die Luftſchiffer wurden gefangen genommen.. WB. Rotterdam, 1. März. Der Rotterdamſche Courant meldet aus London vom 29. Februar: Im Unterhaus hät Unterſtaatsſekretär Tennant heute mitge⸗ teilt, daß die Verluſte der in Saloniki ſtehenden Truppen bis zum 20. Februar beinahe 1500 betragen.. Ein weiterer engliſcher Dampfer verſenkt? WTB. London, 1. März. Lloyds meldet: Der britiſche Dampfer Thornaby ſoll verſenkt worden und die ganze Beſatzung umgekommen ſein. 17 675 Englands Maßnahmen gegen den deutſchen Handel. WTB. London, 1. März.(Reuter.) Der Kontrol⸗ leur des Reſſorts für Auslandshandel lenkt die Auf⸗ merkſamkeit der im Auslandshandel tätigen Firmen auf eine Bekanntmachung im geſtrigen Amtsblatt, die eine Liſte ſolcher Firmen feindlicher Nationalität oder mit feindlichen Verbindungen gibt, mit denen jeder Han⸗ delsverkehr den Geſchäftsleuten in England verboten iſt. Dieſe Liſten werden von Zeit zu Zeit ergänzt oder neu geordnet werden. Der Handelsverkehr mit den auf der Liſte aufgeführten Perſonen iſt unter denſelben Strafen unterſagt, wie der Handelsverkehr mit Firmen in feind⸗ lichen Ländern. Ausgenommen ſind nur Fälle, in denen für ſolchen Handel eine allgemeine oder beſondere Er⸗ laubnis erteilt worden iſt. Die Liſte enthält die Namen von 25 Firmen in Griechenland, 53 in Marokko, 67 in Holland, 20 in Norwegen, 30 in Portugal, 79 in Porkugieſiſch⸗Oſtafrika, 45 in Spanien und 50 in Schwe⸗ den. Der Handel mit irgend welchen feindlichen Per⸗ ſonen oder Firmen in Marokko oder Portugieſiſch⸗Oſt⸗ afrika iſt gänzlich unterſagt, auch wenn die Namen nicht. auf der amtlichen Liſte ſtehen. 1 Die Lage im Oſten. WTB. Wien, 1. März. Amtlich wird verlautbart vom J. März 1916 mittags: zöſiſcher Quelle ſtammenden Nachrichten, daß das Fort Die Lage iſt üb rall unverändert. Der ruſſiſche Staatshaushalt in der Duma. Petersburg, 1. März. Der Berichterſtatter Firſoff ſtellte feſt, daß die ordentl. Ausgaben die Einnahmen um 210,4 Mill. Rubel überſteigen. Die im Haushalt aufgeführten Ausgaben bilden nur einen Teil der geſam⸗ ten Ausgaben, da die auf Anordnung der oberſten Staats⸗ verwaltung angewieſenen Kriegsausgaben zwei bis drei⸗ mal die ordentlichen Ausgaben überſteigen können. Die Einkünfte aus Getränken ſeien im Haushalt für 1916 mit 9 Mill. Rubel aufgeführt, gegen 689 Mill. im Jahre 1914. Die außerordentlichen Kriegsaufwendungen be⸗ laufen ſich im Jahr 1915 auf 8 Milliarden Rubel. Alle dieſe Ausgaben könnten nur mit Hilfe von Krebitoperatio⸗ nen geleiſtet werden. Der Zufluß von Geld in das Land habe ſich in der Vermehrung der Spareinligen gezeigt. Die Vermehrung habe die bisher ohne Beiſpiel daſtehende Summe von 800 Mill. Rubel erreicht.— Der Finanz⸗ miniſter erklärte, daß die Ausgaben die Einnahmen ſchät⸗ ungsweiſe um 377 Millionen überſteigen werden. Der iniſter hofft, daß die neuen Einnahmequellen, die durch den Kriegszuſtand geſchaffen ſind, mehr als 500 Mill. Rubel ergeben werden. Es ſei notwendig, der wirtſchaftlichen Unabhängigkeit der Nation freie Ent⸗ faltung zu ſichern. Der Miniſter betonte die Notwen⸗ digkeit, Mittel zur Fortführung des Krieges ausfindig u machen. Die täglichen Kriegsuasgaben betrugen zu ufang des Krieges 10 Millionen und ſeien auf 31 Mil⸗ lionen geſtiegen. Die Geſamtheit dieſer Ausgaben würde 1916 etwa 12 Milliar den erreichen. Bisher ha⸗ ben die Kreditoperationen aus dem innern Markt 4½ Milliarden ergeben. Die Einlagen in den Sparkaſſen ſeien ſeit Kriegsbeginn auf 3½ Milliarden geſtiegen. Neues vom Tage. Wiederzuſammentreten des Reichstags. WTB. Berlin, 1. Febr. Die nächſte Sitzung des Reichstags findet am 15. März nachmittags 2 Uhr ſtatt. Auf der Tagesordnung ſtehen Rechuungsſachen und Pe— titionen. Aushändigung der Poſt an Kriegsgefangene. WTB. Berlin, I. März.(Amtlich.) Von ant⸗ licher Stelle erfahren wir, daß es nunmehr gelungen iſt, die franzöſiſche Regierung zur Aufgabe der zehntägigen Liegefriſt für die in den Gefangenenlagern ankommende Poſt zu bewegen. In Zukunft werden alſo die für die Feutſchen Kricne: anen in Front“ eintreffenden Briefe und Poſtkarten ſofort nach Prüfung durch die Zen ſurſtelle an die Empfänger ausgehändigt werden. Die zehntägige Liegefriſt für die von den Kriegsgefangenen nach der Heimat aufzugebenden Poſtſachen muß jedoch aus militäriſchen Gründen beſtehen bleiben. Die Schweizer in Berlin. WB. Berlin, 1. März. Die Abordnung der ſchweizeriſchen Militärärzte iſt heute vormittag hier ein⸗ getrofenf. Sie wurde bald darauf vom hieſigen ſchwei⸗ zeriſchen Geſandten Dr. von Claparede in deſſen Woh⸗ nung empfangen.. Amerika wartet ab. WTB. Waſhington, 1. März.(Reuter.) In der . 1 wurde die deutſche Denkſchrift be prochen. Man beſchloß, die weiteren Mitteilungen abzuwarten, die von Berlin unterwegs ſind, und die die angeblichen Inſtruktionen betreffen, die den britiſchen Handelsſchiffen zum Angriff auf die Unterſeeboote gege⸗ ben wurden. Aus fuhr verbot. WTB. Stockholm, 1. März. Die Regierung hat ein Ausfuhrverbot, geltend vom 1. März an, erlaſſen für eugſchuhwaren mit Gummiſohlen, Papierſtreifen, den fall bei der Papierverarbeitung, Makulatur, Wolf⸗ ram⸗Draht, Borſäure, Schuhereme, beſtehend aus Ter⸗ pentin und aufgelöſtem Holzteer, ſowie kondenſierte Milch. Der Schweizer Oberſten⸗Prozeß. WB. Züric, 1. März. Das Urteil in dem Oberſten⸗ Prozeß,(der von gewiſſer Seite in der Schweiz und außerhalb derſelben. über Gebühr aufgebauſcht worden iſt, d. R.), lautet 5 f Der Vogt von Sylt, MRRoman von Theodor Mügge. 30 Fortſetzung. Machdruck verboten.) „D! Lina,“ rief Lornſen, indem er ſie umfaßte und mit einem Blick überwältigender Liebe ſich zu ihr niederbeugte,„was könnte i ſagen, was Sie nicht wüßten?“ „Iſt es das,“ flüſterte ſie, an ihn geſchmiegt,„was mitten im kalten Nebel wie Feuer mich verbrannte?“ „Daß ich dich mehr liebe,“ ſagte Lornſen,„wie ein Menſch dich lieben kann, daß ich ſterben will, oder dich beſitzen. Gütiger Gott! ich lebe nur, ſeit ich dich kenne. Ich will mein Leben verteidigen!“ hielt ſie in ſeinem Arme, den andern ſtreckte er ſchwörend und drohend aus. Der ſchöne ſtolze Mann, ürnend und durchglüht von den erhabenſten Gefühlen, and mit göttlicher Gewalt vor ihr. Sein ſchimmern⸗ des Haar ſiel weich auf ihre Stirn, das Feuer ſeiner Augen ſchmolz in Zärtlichkeit und Frieden. Lina glaubte bis in ſeine Seele zu blicken, die ihr gehörte, und ihre Hände um ſeinen Nacken ſchlingend, betrachtete ſie ihn mit der ganzen innigen Kraft der Liebe. „Von jenem erſten Tage an, wo ich dich ſah,“ flüſterte ſie,„wußte ich, daß wir zu einander gehörten. O! geliebter Mann, keine Macht ſoll uns trennen. Du haſt die gewöhnliche Unterordnung des Lebens von dir geſtoßen. Du konnteſt kein reicher Bauer in Sylt ſein. ß dem Hilgen ſein Schätzchen, in meinen Armen biete ich dir Erſatz „Und ich,“ erwiderte Lornſen zärtlich und ſtolz,„denke dir Erſatz zu geben für alle Kammerherren und Barone.“ „Ich weiß es,“ ſagte ſie.„Du wirſt nicht eher vor meinen Vater treten und mich von ihm fordern, bis er egen deinen Rang und deine Stellung nichts einzuwen⸗ en vermag. Ich denke und fordere nichts geringes von dir. Alles übrige nehme ich auf mich. Mein Vater weiß, daß er mich nicht zwingen kann, etwas zu tun, was ich n 9. ö 9 So wie ſolgt: Die Angeklagten ſind eines gerichtlich zu beſtra⸗ fenden Vergehens nicht ſchuldig, werden daher freigeſpro⸗ chen, dagegen werden ſie ihren Vorgeſetzten zur diszipli⸗ nariſchen Beurteilung überwieſen. Die Koſten des Prozeſſes trägt der Staat. Die Kaſſationsfriſt beträgt 24 Stunden. In der Begründung ſtellt das Gericht u. a. feſt, daß die Anklage⸗ punkte 1 und 2, betreffend die Abgabe des Bulletins der Nachrichtenabteilung an die Militärattaches einer kriegfüh⸗ renden Mächtegruppe, zugeſtanden und durch das Beweisver⸗ fahren erwieſen worden ſeien. Dieſe Tat der Angeklagten verſtöße gegen Artikel 1 der Neutralitätsverordnung des Bun⸗ desrats von 1914. Dagegen könne der Tatbeſtand des Ar⸗ tikels 5 der Kriegsſtrafbeſtimmungen(Nachrichtendienſt zugunſten einer fremden Macht) kaum angenommen werden. Grundſätzlich bedeute die Uebermittelung des Bulletins eine Neutralitäts⸗ verletzung. Das Gericht iſt überzeugt, daß die Angeklagten nur aus dienſtlichen Gründen gehandelt haben. Der gute Glau⸗ ben der beiden Oberſten ergibt ſich auch aus dem Umſtand, daß die Zuſtellung des Bulletins offen erfolgte. Wenn auch die Nachrichten, genannt„aus beſonderer Quelle“, kaum von er⸗ heblicher Bedeutung waren, ſei es doch keinesfalls angängig, daß dieſe für ſchweizeriſche Stelen beſtimmte Bulletins an die Attaches ce en wurde. Nach der Ueberzeuzung des Ge⸗ richts liege eine Neutralitätsverletzung auch inſofern vor, als die regelmäßige Uebermittelung des Bulletins an eine Gruppe Kriegführender eine deriſſe äußerliche Be pzünſtigung der be⸗ treffenden Mächte einſchließe. In Bezug auf den Nachrichten⸗ dienſt macht das Gericht unbedingten Vorbehalt, daß dieſer Dienſt ſich nicht über die Vorſchriften ſtrenger Neutralität hin⸗ wocteze, denn Neu'tglität ſei der Grundpfeiler der natio⸗ nalen Exiſtenz der Schweiz nach außen und innen. Wenn nun auch feſtſtehe, dag die Tat der Oberſten ſachlich rechtswidrig ſei, ſo fehle doch das Erfordernis eines rechtswidrigen Vor⸗ ſatzes. Daß ſie die dienſtlichen Intereſſen über die Neutralitäts⸗ intereſſen geſtellt und die allgemeine Bedeutung der letzteren nicht richtig erkannt haben, müſſe ihnen zum Vorwurf gemacht werden, doch könne nur Fahrläſſigkeit angenommen werden, was zu einer gerichtlichen Verurteilung nicht genüge. Der per⸗ ſönliche Verkehr des Oberſten Egli mit den Militärattaches könne als Unvorſichtigkeit bezeichnet, ihm aber nicht als ernſt⸗ liches Vergehen angerechnet werden. Betreffend die„nordi⸗ ſchen Depeſchen“ erſcheine die Darſtellung Eglis, daß er ſie von einem Agenten in Bern erhalten habe, durchaus möglich. In bezug auf die Aus agen Langies zeige es ſich, daß nicht alle als wahrheitsmäßig zu betrachten ſind, wobei aber das Gericht Langie den guten Glauben zuerke ut. Von Verrat könne nicht geſprochen werden, weil nicht die Rede ſei von Mitteilungen über das ſchweizeriſche Heer. Die fahrläſſige Neutralitätsverletzung der beiden Oberſten könne nicht gerichtlich abgeurteilt werden. Dagegen ſeien ſie ihrer vorgeſetzten Be— hörde zur Beurteilung zu überweiſen. Die freigeſprochenen An⸗ klagten wurden ſofert entlaſſen. Baden. Karlsruhe, 1. März. Das neueſte Geſeßes⸗ und Verordnungsblatt veröfſeutlicht die Bekanntmachung des Miniſteriums des Innern mit der Mitteilung, daß die Landſtände dem proviſoriſchen Geſetz über die Nut⸗ zung von Grundſtücken zur Anpflanzung von Nahrungs⸗ und Futtermitteln nachträglich zugeſtimmt haben. ( Maunheim, 1. März. Eine hier abgehaltene Konferenz von Vertretern des deutſchen Tabakarbeiter⸗ verbandes, des Zentralverbandes chriſtlicher Tabakarbei⸗ ter und des Gewerkvereins der deutſchen Zigarren- und Tabakarbeiter(Hirſch⸗Duncker) veranſtaltete eine Kund⸗ ebung gegen die Tabakbeſteuerung. Eine neue Bela⸗ kung der Tabakinduſtrie von mehreren hundert Millio⸗ nen Mark würde eine ſtarke Lähmung der Tabakindu⸗ ſtrie bedeuten. Mannheim, 1. März. In einem Kohlenlager auf Rheinau griff ein 36jähriger Arbeiter unbefugter Weiſe an die Schaltung der elektriſchen Hochſpannung und wurde durch den Strom ſofort getötet. Heidelberg, 1. März. Auf tragiſche Weiſe kam das etwas über ein Jahr alte Kind des im Felde ſtehenden Maurers Beß ums Leben. Die Mutter, die auf Arbeit gegangen war, hatte ihren 14jährigen Sohn beauftragt, nach dem auf dem Herde ſtehenden Eſſen zu ſehen. Als der Knabe einen Topf mit kochender Suppe vom Feuerloch rückte, ſtürzte der Topf herab und das vor dem Herd ſitzende Kind wurde dermaßen verbrüht, daß es ſtarb. N Pforzheim, 1. März. Der Stadtrat hat dem Bürgerausſchuß eine Vorlage zugehen laſſen, in welcher er beantragt, die Unterſtützung für die Arbeitsloſenfür⸗ ſorge um täglich 20 Pfennig zu erhöten. —.— nicht mag. Ich erwarte dich, Lornſen, ich erwarte den Tag, der kommen wird, wo unſere Liebe offen hintritt in die Welt und Achtung fordert. Bis dahin, mein treuer Freund, ſei geduldig und glaube an mich.“ „Feſt und unwandelbar!“ ſprach Lornſen, ihre Hände mit Küſſen bedeckend. „Lina!“ rief die Stimme des Barons hinter dem Gebüſch.„Wo biſt du denn, Mädchen?— Kommen Sie, Kammerherr Branden, Lina muß hier ſein.“ Er trat hervor und fuhr lachend fort:„Da ſitzt ſie ja unter dem Hexenbaum, und iſt es nicht unſer lieber Freund Lorn⸗ ſen, der ſich ſo ſelten macht?— Herzlich willkommen, Herr Lornſen, ich hoffe, Sie haben ſich gut unterhalten. —. Aber hüten Sie ſich vor dem Baum da, man ſagt ihm gefährliche Zauberpoſſen nach.“ Am nächſten Tage, als Lornſen allein in ſeiner Wohnung war, erhielt er einen Beſuch des Staatsrats, der ihn nicht wenig überraſchte. Einige Minuten lang war er in peinlichen Vermutungen befangen. Herr von Ham⸗ merſteen ſetzte ſich zu ihm und ſagte, zum Fenſter hin⸗ ausſchauend:„Sie wohnen hier allerliebſt, mit der Aus⸗ ſicht auf Hafen und Meer, ungemein friſch und geſund, das wird Sie ausſöhnen mit Kopenhagen. Nun, ich frage nicht wie Sie ſich befinden; Sie haben ſich eingelebt, ſind blühend und kräftig, aber zu einſam, wie ich meine, und wie Sie wiſſen, lautet der alte Bibelſpruch:„Es iſt nicht gut, daß der Menſch allein ſei.“ Was haben Sie für Mützen daraus gezogen! lieber Lornſen?“ „Ihre Güte, Herr Staatsrat,“ erwiderte Jens lächelnd,„hat dafür geſorgt, daß ich die Einſamkeit nicht empfinde.“ 5 Hammerſteen ſah ihn mit ſeinen dunklen Augen nach⸗ ſinnend an.„Es freut mich aufrichtig, wenn wir, ich und Lina dazu beigetragen haben, Sie angenehm zu beſchäf⸗ tigen, aber warum ich eigentlich zu Ihnen komme, lieber Freund, hat ſeine beſondere Bedeutung, die Sie und Ihre Einſamkeit ganz beſonders betrifft.“ i Eine leichte Röte ſammelte ſich auf Lornſens Stirn, 9 285 R c lebende katholiſche Pfarrer Konrad Falchner geſtorben. Er war zu Pfullendorf geboren und im Jahre 1857 zum Prieſter geweiht worden. Er war dann lange Jahre und zwar von 1876 bis 1901 Pfarrer in Neuweier bei Baden-Baden und bezog dann die Pfarrei St. Ulrich bei Freiburg, welche er bis 1912 verſah. Seitdem lebte er im Ruheſtand. ( Blumberg bei Donaueſchingen, 1. März. Zur⸗ zeit wird von der Ueberlandzentrale Zollhaus eine große Kraftübertragungs⸗Fernleitung erſtellt, welche die Indu⸗ ſtrie im ſüdlichen Schwarzwald mit elektriſcher Energie verſehen und ſpäter dann auch den einzelnen Landgemein⸗ den Licht und Kraft bringen ſoll. Die neue Leitung führt von Zollhaus-Blumberg in das Wutachtal, ſchwingt ſich nach dem Hochplateau Neugenburg auf, von da geht es an den Wallfahrtsort Witterſchnee-Löfſingen und über Rötenbach, Friedenweiler nach dem Endpunkt Neuſtadt. Die zu bauende Strecke beträgt ungefähr 30 Kilometer; Erbauer der Leitung iſt das Kraftwerk Lauffenburg. Vom Vodenſee, 1. März.(Raffinierter Schmuggel.) Vor nicht langer Zeit mietete ei in Kreuzlingen wohnhafter Ausläufer in Konſtanz eine kleine Werkſtätte. Täglich wanderte der Mann mit einem Fahrrad über die Grenze. Es fiel auf, daß er nie auf dem Rad fuhr, ſonbeen es immer neben ſich her ſchyb, und daß ein veroächtiger Genoſſe den Ausläufer in der Werkſtätte beſuchte. Die Kriminalpolizei des Grenzſchutzes vermutete Spione. Am Montag früh ließ man beide Verdächtige die Grenze paſſieren. In ihrer Werkſtätte wurden ſie von der Polizei feſtgenommen. Dabei ſtellte ſich heraus, daß die Radmäntel des Fahr⸗ rads mit Taſchenfeuerzeugen, deren Ausfuhr verboten iſt. gefüllt waren. Kriegsanleihe und Bonifikation. Die Frage, ob die Vermittelungsſtellen der Kriegsan⸗ leihen von der Vergütung, die ſie als Entgeld für ihre Dienſte bei der Unterbringung der Anleihen erhalten, einen Teil an ihre Zeichner weitergeben dürfen, hat bei der letzten Kriegsanleihe zu Meinungsverſchiedenheiten geführt und Verſtinmungen hervorgerufen. Es galt bisher allge⸗ mein als zuläſſig, daß nicht nur an Weitervermittler, ſondern auch an große Vermögens verwaltungen ein Teil der Vergütung weitergegeben werden dürfe. War dies bei den gewöhnlichen Friedensanleihen unbedenklich, ſo iſt anläßlich der Kriegsauleihen von verſchiedenen Seiten da⸗ rauf hingewieſen worden, daß bei einer derartigen allgemeinen ner zu vermeiden ſei und es ſich nicht rechtfertigen laſſe, den großen Zeichnern günſtigere Bedingungen als den kleinen zu gewähren. Die zuſtändigen Beh den haben die Berechtigung dieſer Gründe anerkennen muſſen und den Vermittelungsſtellen jede Weitergabe der Vergütung außer an berufsmäßige Vermittler von Effektengeſchäften ſtrengſtens zu unterſagen. Es wird alſo kein Zeichner, auch nicht der größte, die vierte Kriegsanleihe unter dem amtlich feſtgeſetzten und öffentlich bekanntgemachten Kurſe erhalten, eine Anordnung, die ohne jeden Zweifel bei allen billig denkenden Zeichnern Verſtändnis und Zustimmung finden wird. CCC Die henfige Hummer umiasst ü Seiten Eb. Rirchenchof. Morgen Freitag ½9 Uhr Geſamt⸗Probe — er beherrſchte mit Mühe ſeine Unruhe; doch mutig ſchlug er die Augen auf und blickte den Baron offen an, denn er war entſchloſſen nicht zu lügen und nichts zu bemänteln. bc erwarte Ihre Mitteilung,“ begann er, als der Baron hwieg. „Es handelt ſich,“ ſagte dieſer,„um eine wichtige und delikate Angelegenheit, bei der ſie mir verſprechen müſſen, durchaus aufrichtig zu ſein, was ich von Ihnen erwarten darf.“ „Ich werde, was mich betrifft, Ihnen nichts ver⸗ ſchweigen,“ erwiderte Jens mit Feſtigkeit. „So hören Sie,“ ſagte der Baron.„Sie wiſſen, daß ſchon im Jahre 1815 die Ritterſchaft der Herzogtümer ſich für ihre ſogenannten Rechte erhob und einen Land⸗ tag begehrte, der ihr abgeſchlagen wurde. Der König beſtötigte dagegen bald darauf die Privilegien des Adels und der Prälaten, was natürlich bloße Formalität war. Die Ritterſchaft bezahlte nun die Kieler Profeſſoren, namentlich einen gewiſſen Dahlmann, ihren bleibenden Sekretär, bezahlte die Mitarbeiter der Kieler Blätter, Falk und Welcker, die tapfer ſchrieen und die Rechte des Adels bewieſen; als das alles aber in Kopenhagen nichts half, klagten die Ritter 1822 beim deutſchen Bunde um ihr Recht.“ „Ich kenne die Geſchichte dieſer Zeit ziemlich genau,“ fiel Lornſen ein, der mit großer Verwunderung dem Staatsrat zuhörte. „Um ſo beſſer, lieber Freund,“ rief dieſer,„dann wer⸗ den Sie auch wiſſen, daß es kam, wie es kommen mußte, daß der hohe Bund näialich in ſeiner beſonnenen Weis⸗ heit den Klägern die Antwwort erteilte: die alte Ver⸗ faſſung Holſteins beſtehe nicht mehr in anerkannter Wirk⸗ ſamkeit, ihr Geſuch ſei ſomit unſtatthaft, ihre Pflicht aber um ſo gewiſſer, ſich als treu ergebene Untertanen zu benehmen.“ FC Fortſeßung folgt.) O Srburg, 1. Mürz. In ber Auſtatt er⸗ ten iſt im Alter von 82 Jahren der dort im Ruheſtand Volksanleihe eine verſchiedenartige Behandlung der Zeich⸗ beſchloſſen, bei der bevorſtehenden vierten Kriegsanleihe⸗ Verantwortlich für die Redaktion Gg. Immermann, Secken hel 14 ir Annepmtdmk Anterhe 00—ꝰ—ꝰ m umu ö 15 0% nme, S S 5 2 S. 1 7 1 P— 71 hie Gleichzeitig geben wir bekannt, daß dieſe Stumpen ſige Einwohner f f unentgeltlich ausroden dürfen. Seckenheim, den 1. März 1918 f Gemeinderat: 8 Volz. Koch. Beka ade Sa Bekanntmachung. 1 ſabholz bei Strafn werden hierdurch aufgefordert das 1 Kürgermeiſteramt: — 5 Volz. Koch. e 3 Kanntmachung. 1 abſichtigt den fang teils Strohmangel beſteht iſt be⸗ a f einen beſt 1 Ladd en ieee mmm. mme S CCC e, a e 5 — 2 7= 1 5040. auff zum Cagesnrolfe AL ETTEN Näheres in der Expedition. ſchützen unſere Krieger vor Erkältungen. Sie en den Durſt; ſie er⸗ chen auf dem Marſche. endet Wybert⸗Tablet⸗ an die Front ale 4 Simmer u. Küche nebſt Zubehör per 1. April a zu vermieten. Zu erfragen in der Exped. 2 Ilmer u. Rllche ſofort zu vermieten. Zu erfr. Kaiſerhof(Schloßſtr) ?] 0 ui f 0 emed 8 Feldpoſtbriefe[Eeetragene Kleider, debet⸗ d dl Ae Tablet. tue n S zieher, Damenmäntel 8— Schuhe, ſowie Rotter ſind billig abzugeben bei 5 A. Rech. mannheim 8 1.10 Fekanmntmachung. die Verſt andes hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß von Stuelgerung vom 28. Februar 1916 über Ausroden wurde. umpen und Umgraben von Land nicht genehmigt ſvermeiden nun ſpäteſtens innerhalb Tagen abzuführen. Seckenheim, den 2. März 1916. ſem Jahre ſoll mangels genuͤgenden Be⸗ b die allgemeine Streuverteilung an die Bürger elt erechtigten Bürgern, alſo denen die 138 Streu zugeteilt erhielten und die entweder 9 fab oder Ziegen beſitzen gegen Vergütung empfangsberechtigt iſt und Streu benötigt wird aufge⸗ fordert ſich am Dienstag, den 7. ds. Mts. oder Mittwoch, den 8. ds. Mts. feweils Pormittag⸗ von 8—12 auf dem Rathaus Zimmer Nr. 7 anzumel⸗ den. Spätere Meldungen können nicht mehr borückſichtigt werden. Seckenheim, den 1. März 1916. . gürgermeiſteramt: Volz. Koch. Zbellanntmachung. Faſtnachtsveranſtaltungen betr. Dem Ernſte der Zeit würde es nicht entſprechen, wenn in dieſem Jahre Faſchingsvergnügungen irgend welcher Art ſtattfinden würden. Es werden deshalb alle derar⸗ tigen Veranſtaltungen, ſowie das Tragen von Masken und Verkleidungen an den Faſtnachtstagen hiermit allge⸗ mein verboten. Zuwiderhandelnde haben ihre Feſtnahme und Be⸗ ſtrafung auf Grund des§ 360 Ziff. 11 R. Str. G. B. mit Haft zu gewärtigen. Mannheim, den 17. Februar 1916. Groſſh. Sezirksamt.— Polizeidirektion. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis. Seckenheim, den 2. März 1916. Bürgermeisteramt. Volz. Koch. Bekanntmachung. Das Jaucheergebnis der Ftiedrichsſchule wird für ein ganzes Jahr und zwar für die Zeit vom 1. März 1916 bis 1. März 1917 am Montag, deu 6. d. Mts. Vormittags 10 Uhr auf dem Rathaus Zimmer Nr. 6 öffentlich meiſtbietend verſteigert. 5 Seckenheim, den 2. März 1916. Kür germeiſteramt: Volz. Bekanntmachung. Wir haben etwas Gries, Bohnen und Erbſen erhal- ten und werden dieſe den Händlern zum Verkauf über⸗ laſſen. Letztere dürfen deren Abgabe nur in Mengen bis zu höchſtens ½ Pfund und zu nachverzeichneten Preiſen erfolgen laſſen: Koch. Gries pro Pfunn 45 Pfg. weiße Bohnen pro Pfund.. 44 Pfg. geſchälte Erbſen pro Pfund 42 Pfg. rohe gelbe Erbſen pro Pfund 40 Pfg. rohe grüne Erbſen pro Pfund.. 40 Pfg. Seckenheim, den 2. März 1916. gürgermeiſteramt; Volz. Koch. Zekanntmachung. Die Abgabe von Weizenbrotkarten an Selbſtver⸗ ſorger iſt verboten. In Hinkunft werden deshalb nur auf Grund von ärztlichen Zeugniſſen an Selbſtverſorger Weizenbrotkarten mmten Teil zuzuweiſen. Wer alſo hiernach *—-, 7FFFFCCCCC0CCC0C( 5 abgegeben werden. Falls ohne ſolche Zeugniſſe Selbſtver⸗ ſorger von Bäckern wie bisher Weizenbrot beziehen wollen, kann dies nur in der Weiſe geſchehen, daß mir Genehmi⸗ gung und durch Vermittelung des Kommunalverbandes vom Selbſtverſorger die Menge Mehl dem Bäcker zuvor übergeben wird, die er in Form von Weizenbrot beziehen will. Die Genehmigung wird nur erteilt zum Bezug von täglich 50 Gramm Weizenbrot für eine Perſon. Dieſer Weizenbrotmenge entſpricht eine Mehllieferungsmenge von 50 Gramm. a a Weizenbrotkarten, die vom Bürgermeiſt ramt auf Grund von ärztlichen Zeugniſſen zu erteilen ſind, ſind in jedem einzelnen Fall von Großh. Bezirksamt unter Vor⸗ lage des ärztlichen Zeugniſſes beſonders anzufordern. Ge⸗ ſache um Genehmigung zum Bezug von Weizenbrot gegen Lieferung der entſprechenden Menge Mehl ſind ſtets Gr. Bezirksamt mit einer Jeßerung über die Zahl den Fa⸗ milienangehörigen und Beſcheinigung des Bäckers über die empfangene Mehlmenge vorzulegen. Seckenheim, den 2. März 1916. Bürgermeiſteramt: 1 Volz. Koch. Bekanntmachung. Die Gemeinde beabſichtigt den Bedarf an Kaat⸗ kartoffeln der nicht bet einem der hieſige landwirtſchaft⸗ lichen Vereine gedeckt wird, zu beſchaffen. Es werden daher alle Jatereſſenten die hiervon Ge⸗ brauch machen wollen aufgefordert am Famstag, den 4. d. Mts., Varm. 8— 12 Uhr auf dem Rathaus Zimmer Nr. 7 dies in Menge und gewünſchter Sorte anzumelden. Seckenheim, den 2. März 1916. gürgermeiſteramt: Volz. Bekanntmachung. Wir haben ausländiſches Auszugsweizenmehl beſchafft und geben ſolches an unſere Einwohnerſchaft durch die nachverzeichneten Verkaufsſtellen und zu folgenden Be⸗ dingungen ab: Empfangsberechtigt ſind nur verſorgungsberechtigte Perſonen alſo keine Selbſtverſorger. Die Abgabe darf nur gegen Ablieferung der 50 Gramm Mehlmarken er⸗ folgen. Der Bezugspreis beträgt pro Pfund 36 Pfennig. Verkaufsſtellen ſind die Geſchäftsräume 382910 der Bäckerei Umminger, Lauerſtraße Nr. 4, *„ Schittenhelm, Ecke Schloß⸗ und Hildaſtr. und die Verkaufsſtelle Fenske am Staatsbahnhof. Geöffnet ſind dieſe Räume nur a Mittwaechs und Famstags Nachmittags. Seckenheim, den 2. März 1916. 3 Hürgermeiſteramt: 5 Volz. Kach. Koch. .( Städtische Sparkasse mannheim unter Garantie der Stadtgemeinde Mannheim. Annahme von Spareinlagen; Verzinsung von dem auf die Einlage folgenden Tag an zu 4%. Kostenfreie Einzahlungen auch auf Postscheckkonto 629 Ludwigs- Modewaren Hacken-flüschen Batist, Tüll, schw 66 0 1.25, 95, 27 Teller-AHragen Batist, Rips, gestickt 38 und mit Hohlsaum 95. 65, pf. Tt hesten mit Stehbund und Tellet- 95 A 1.85, 1.25, Pf Schwarzer BI usenkragen Stuart- und Telletſorm. 1.95, 1.45, 95 Pf Rundsthune Krümple Warenhaus G m. b. H. MANNHEIM Damen- Ueber nanuschune dänisch imit 95 Blusen hell 3 Sands. Qualität paar 1.60, 1.45, 25 Blusen aul Glases Lammleder 95 kariert und 10 knekknöplen.. 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Saucieren weis und bunt.... 28, 26 Pf. Platten ovale, dekoriert.... 28, 28, 22 Pi. 3.45 5 2 8 2 2 kuumuummummmmmmnmmmunmmmmmnmnmmmmnmmnmmnmmmnnmeneecemnnmm 0 — 447, Meilſhe Neicpſhußanneifungern. 5˙ù„ Neulſche Reichsanleihe, mrindbar bis 12. 1(Vierte Kriegsauleihe.) Zur Beſtreitung der durch den Krieg erwachſenen Ausgaben werden 4½% Reichs ſchatzauweiſungen und 5% Schuldverſchreibungen des Reichs hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. 5 Die Schuldverſchreibungen ſind ſeitens des Reichs bis zum 1. Oktober 1924 nicht kündbar; bis dahin kann alſo auch ihr Zinsfuß nicht herabgeſetzt werden. Die Inhaber tönnen jedoch über die Schuldverſchreibungen wie über jedes andere Wertpapier jederzeit(durch Verkauf, Verpfändung uſw.) verfügen. gg Bedingungen.. 1. Zeichnunssſtelle iſt die Reichsbank. Zeichnungen werden von Samstag, den 4. März, an bis Mittwoch, den 22. März, mittags 1 Uhr ö bei dem Rontor der Reichshauptbauk für Wertpapiere in Berlin Poſtſcheckkonto Berlin Nr. 99) und bei allen Zweiganſtalten der Reichsbank mit Kaſſeneinrichtung entgegengenommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung 3 der Königlichen Seehaudlung(Preußiſchen Staatsbank) und der Preußiſchen Central⸗Genoſſeuſchaftskaſſe in Berlin, der Königlichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer Zweiganſtalten, ſowie ſämtlicher deutſchen Banken, Bankiers und ihrer Filialen, ſämtlicher deutſchen öffentlichen Sparkaſſen und ihrer Vrebände, jeder deutſchen Lebens verſicherungsgeſellſchaft und jeber deutſchen Krebitgenoſſenſchaft erfolgen. 8 Zeichnungen auf die 5% Reichsanleihe nimmt auch die Poſt an allen Orten am Schalter entgegen. Auf dieſe Zeich⸗ nungen kaun die Vollzahlung am 81. März, ſie muß aber ſpäteſtens am 18. April geleiſtet werden. Wegen der Zinsberechnung val. Ziffer 9, Schlußſatz. f . Die Schatzanweiſungen ſind in 10 Serien eingeteilt und ausgefertigt in Stücken zu: 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark mit Zinsſcheinen zahlbar am 2. Januar und 1. Juli jedes Jahres. Der Zinſenlauf beginnt am 1. Juli 1916, der erſte Zinsſchein iſt am 2. Januar 1917 fällig. Welcher Serie die einzelne Schatzanweiſung angehört, iſt aus ihrem Text erſichtlich⸗ Die Reichsfinanzverwaltung behält ſich vor, den zur Ausgabe kommenden Betrag der Reichsſchatzanweiſungen zu begrenzen; u empfiehlt ſich deshalb für die Zeichner, ihr Einverſtändnis auch mit der Zuteilung von Reichsanleihe zu erklären. Die Tilgung der Schatzanweiſungen erfolgt durch Ausloſung von je einer Serie in den Jahren 1928 bis 1932. Die Aus⸗ lofungen finden im Januar jedes Jahres, erſtmals im Januar 1923 ſtatt; die Rückzahlung geſchieht an dem auf die Ausloſung folgenden 1. Juli. Die Inhaber der ausgeloſten Stücke können ſtatt der Barzahlung viereinhalbprozentige bis 1. Juli 1932 unkündbare Schuldverſchreibungen fordern. . Die Reichs anleihe iſt ebenfalls in Stücken zu 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark mit dem gleichen Zinſenlauf und den gleichen Zinsterminen wie die Schatzanweiſungen ausgefertigt. Der Zeichnungspreis beträgt: für die 4½% Reichs ſchatzanweiſungen 93 Mark, „„ 8%, Reichsanleihe, wenn Stücke verlangt werden, 98,30 Mark, ö 3 5„ wenn Eintragung in das Reichsſchuldbuch mit Sperre bis 15. April 1917 beantragt wird, 98,30 Mark für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stückzinſen(ogl. Ziffer 9). f Die zugeteilten Stücke werden auf Antrag der Zeichner von dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin bis zun 1. Oktober 1917 vollſtändig koſtenfrei aufbewahrt und verwaltet. Eine Sperre wird durch dieſe Niederlegung nicht bedingt; der Zeichner kann ſein Depot jederzeit— auch vor Ablauf dieſer Friſt— zurücknehmen. Die von dem Kontor für Wertpapiere aus⸗ gefertigten Depotſcheine werden von den Darlehnskaſſen wie die Wertpapiere ſelbſt beliehen. 86. Zeichnungsſcheine ſind bei allen Reichsbankanſtalten, Bankgeſchäften, öffentlichen Sparkaſſen, Lebensverſicherungsgeſellſchaften und Krebitgenoſſenſchaften zu haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Zeichnungsſcheinen brieflich erfolgen. Die Zeichnungsſcheine für die Zeichnungen bei der Poſt werden durch die Poſtanſtalten ausgegeben. 7. Die Zuteilung findet tunlichſt bald nach der Zeichnung ſtatt. Ueber die Höhe der Zuteilung entſcheidet die Zeichnungsſtelle. Beſondere Wünſche wegen der Stückelung ſind in dem dafür vorgeſehenen Raum auf der Vorderſeite des Zeichnungsſcheines anzugeben. Werden derartige Wünſche nicht zum Ausdruck gebracht, ſo wird die Stückelung von den Vermittlungsſtellen nach ihrem Ermeſſen vorgenommen. Späteren Anträgen auf Abänderung der Stückelung kann nicht ſtattgegeben werden. 8. Die Zeichner können die ihnen zugeteilten Beträge vom 31. März d. J. an jederzeit voll bezahlen. Sie ſind verpflichtet i NR 30%% des zugeteilten Betrages ſpäteſtens am 18. April d. J., 20%„ 75 15 5„ 24. Mai d. J. 25%„ U**„ 25. Juni d. J., 2 1 5 5„ 0 Ju d zu bezahlen. Frühere Teilzahlungen ſind zuläſſig, jedoch nur in runden durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts. Auch die Zeichnungen bis zu 1000 Mark brauchen nicht bis zum erſten Einzahlungstermin voll bezahlt zu werden; Teilzahlungen find auch auf ſie jederzeit, indes nur in runden, durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts geſtattet; doch braucht die Zahlung erſt geleiſtet zu werden, wenn die Summe der fällig gewordenen Teilbeträge wenigſtens 100 Mark ergibt. Beiſpiel: Es müſſen alſo ſpäteſtens zahlen: die Zeichner von 800: 4 100 am 24. Mai,% 100 am 23. 5 1 100 am 20. Juli die Zeichner von 200: 4 100 am 24. Mai,„ 100 am 20. Juli; die Zeichner von 4 100: 4 100 am 20. Juli. Die Zahlung hat bei derſelben Stelle zu erfolgen, bei der die Zeichnung angemeldet worden iſt. a Die am 1. Mat d. J. zur Rückzahlung fälligen 580000 000 Mark 4% Deutſche Reichsſchatzanweiſungen von 1912 Serie II werden— ohne Zinsſchein— bei der Begleichung zugeteilter Kriegsanleihen zum Nennwert unter Abzug ber Stückzinſen bis 0. April in Zahlung genommen. 5 5 Die im Laufe befindlichen unberzius lichen Schatzſcheine des Reichs werden— unter Abzug von 5% Diskont vom Zahlungstage, früheſtens aber vom 31. März ab, bis zum Tage ihrer Fälligkeit— in Zahlung genommen. ö 9. Da der Zinſenlauf der Anleihen erſt am 1. Juli 1916 beginnt, werden auf ſämtliche Zahlungen für Reichsanleihe 5% für Schatzanweiſungen 4/4% Stückzinſen vom Zahlungstage, ſrüheſtens aber vom 51. März ab, bis zum 30. Juni 1916 zu Gunſten des Zeichners verrechnet; auf Zahlungen nach dem 30. Juni hat der Zeichner die Stückzinſen vom 30. Juni bis zum Zahlungstage zu entrichten. Wegen der Poſtzeichnungen ſiehe unten. Beiſpiel: Von dem in Ziffer 4 genannten Kaufpreis gehen demnach ab: „ bel Be 11 5 a) bis zum b) ame) am d) bis zum e) am am T bel Begleichung von sieichsanleihe 51-Wfärg 18. April 24 Mal] E.-bet Begleichung u- Reichsſchasauw. 91. ür 18 peil 20 Ala 87, Stückzinſen für 90 Tage 72 Tage 36 Tage 42/9 Stückzinſen für 90 Tage 72 Tage 36 Tage 8 eee i eee% Stücke 97,25/ 37,50 8 98,—% 5 5 Tatſzch lich zu zahlen⸗ 2— 8 der lſo nur für 3 9708„%, 97,30 9% 99,80 o/ Tatſäch lich zu zahlend. Betrag alſonur 95,87 8% 94,10%è M94,55„% Bei der Reichsanleihe erhöht ſich de lende Bet ür jede 18 Tage, die ſi 5 Pfennig, bei den e für 9 Lage 55 5 Pfennig für je 400 Mt. N FFF 3 Poſtzeichnungen(ſiehe Ziffer 1, letzter Abſatz) werden auf bis zum 31. März geleiſtete Vollzahlungen Zinſen für 90 Tage(Beiſpiel Ia), auf alle andern Vollzahlungen bis zum 18. April, auch wenn ſie vor dieſem Tage geleiſtet werden Zinſen für 72 Tage(Beiſpiel Ib) vergütet. 10. Zu den Stücken von 1000 Mark und mehr werden für die Reichsanleihe ſowohl wie für die Schatzanweiſungen auf Antrag vom Reichs bank⸗Direktorium ausgeſtellte Zwiſchenſcheine ausgegeben, über deren Umtauſch in endgiltige Stücke das Erforderliche — öffentlich bekannt gemacht wird. Die Stücke unter 1000 Mark, zu denen Zwiſchenſcheine nicht vorgeſehen ſind, werden nößimöglicher Beſchleunigung fertiggeſteclt und vorausſichtlich im Auguſt d. J. ausgegeben werden. Berli. n Jebruar 1026. — Reichsbank ⸗Direktorium. 7 Havenſtein. v. Grimm. Für die vielen Beweise auf- richtiger Teilnahme an un- serem schweren Verluste sagen wir recht nerzlichen Dank. Adolf Seitz. Uerein ehem. Iller Seckenbelm. Am Fountag, den 5. März, nachmit. 3 Ahr 1 findet im Lokal„zur Kapelle“ unſere diesjährige Generalverſammlung ſtatt und laden wir die Kameraden hiermit höfl. ein, mit der Bitte um pünktliches und vollzähliges Erſcheinen. g Tagesordnung: 1. Geſchäftsbericht 2. Kaſſenbericht 3. Vorſtandswahl 4. Verſchiedenes. Der Vorſtand. Turf Dorf öfen beim C. U. Ooor. 1808. Einladung. 4 Am Donnerstag, den 2. März d. Js. abends ½79 4 Uhr fiadet im Lokal zum„Zähringer Hof“ die ordentliche Hauptverſammlung Tagesordnung: 1.) Verleſen der Verhandlungsſchrift, 2) Jahres⸗ und Geſchäftsbericht, 3.) Kaſſenbericht, 4.) Wahl der Rechnungsprüfer, 1 5.) Neuwahl der ausſcheidenden Vorſtandsmitglieder 6.) Beratung des Voranſchlage, 1 7.) Sonſtiges. Wir laden zu dieſer Verſammlung unſere ſich noch zu Hauſe befindlichen Mitglieder freundlichſt ein. N Der Vorſtand: Volz, Vorſitzender. Zur Zufriedenſtellung meiner werten Kundſchaft wird mein Herr Vertreter meine Praxis wührend meiner Abweſenheit in Unberünaerter Weiſe weiter ſübren. und zwar in den Tagen Mittwochs von 115 Ahr und Jonntag Nachmittags. 4 Fpefialifät: gänzlich ſchmerzloſes Zahnziehen. Rarl Rüble, bent. mi- uuf Muneann von allerbeſter Qualität in Sortenwahl u. Keimfähigkeit, ſowie beſter Gckendorfer und Oberndorfer 1 Dickrüben-Samen empfiehlt F. W. Schröder Betrieb für Gartenbau. Tekanntmachung. Durch Verfügung der vorgeſetzten Behörde wurde mit geſtattet, an Sonntagen die teilweiſe Fountags ruh! einzuführen: N 4 Die Apotheke in geckenheim wird an Sonutag-Nachmittagen von 2 Uhr ab geſchloſſen. Für dringende Fälle bleib! dieſelbe van 8 Ahr abends mit gil 0 der Nachtglocke zugänglich. 4 ch mache das verehrliche Publikum von Seckenh im und Umgegend auf dieſe zeitgemäße Einrichtung mit der Bitte aufmerkſam, ſeinen Bedarf in Arzneimitteln u Handverkaufsartikeln an den Sonntagen bis 2 Uhr Nach“ mittags decken zu wollen. i 7 Seckenheim, im März 1916. Apotheke von E. Reiterer. FTühjahrs-Saa. Empfehle zur Ausſaat alle Sorten Gartensämereien mit nur guter Keimkraft und Sortenechtheit. a dg. Peter Schwarz Gärtnerei, Wllhelmstr. 28. ſtatt. SR