Neckar- Bote. Hr. 39.— Z. Blati. Lokales. nut den Der Oſtermonat. Ver April beginnt u n ihm das zweite Jahresvierteljahr. Es iſt in dieſem 1 1 Oſtermonat, das große vielſagende Paſſions⸗ g 17 uns gerade in dieſen ſchweren Zeiten, die wir ier Ei 5 ſeine Predigt hält und uns mahnt zu inner⸗ 5 Er ehr. Und durch die Natur geht jenes wunder⸗ weitet bwachen und Weben, das dem Meuſchen die Bruſt 1 und ihn, hoffen läßt auf eine Beit des Friedens. 1 ud ihr denkt heute noch au die Aprilſcherze, ihr Weſen ſich* Recht an die mancherlei Verulkungen, wie ſie eit lich die Zeitungen erlaubten und die ſo oft Heiter⸗ Ter mauchesmal aber auch etwas Aerger hervorriefen? Aeündibe Lehrmeiſter Krteg hat vorläufig auch damit heute ich aufgeräumt. Andere Gedauken beſchäftigen uns 3 —.— ber. Wilitärurlautzerverkehr über Oſtern. In * wir Zeit vom 20. bis 25. April ds. Is.(einſchließlich) Fird die Vergünſtigung, wonach Militärperſonen in dring⸗ . brnung ohne Rückſicht auf die Dauer des Urlaubs die 8 fe gung von Schnell- und Eilzügen durch die Bahn⸗ 1 kumandanten bezw. Stationsvorſteher geſtattet wer⸗ kann, aufgehoben. Vielmehr iſt am Samstag vor Rach den beiden Oſterfeiertagen und am Dienstag 92 0 eſtern die Benützung von Schnell- und Eilzügen nur lattet: 1. Den Milikärperſonen vom Feldwebel ab⸗ Zcilie(Geſcheinigung des Truppenteils notwendig). Vgl Kadetten(ausgeſchloſſen. Seekadetten) und 3. Den 3 der Militärwaiſenhäuſer und der Militärer⸗ t. wenn auf dem Urlanbsſchein der Ver⸗ Am 20 egen der Schnellzugsbenützung angebracht iſt.— Eitz üg Ad 21. April iſt die Benützung oellaltet: aft Ma: zabwärts, 50 ſchafter em Urlaub je zu Reiſen kilttärperſonen(vom Feldwebel rankung oder Todesfall in der 8) die Famil wegen Er 0 die Heurlaubi find, bei der Reiſe nach dem Urlaubs⸗ l ieſe Auf Urlauber nach und von der Frout finden c Beſchränkungen leiue Anwendung.— Die glei⸗ 0 ſchen eſtimmungen hat die Generaldirektion der Badi⸗ Skgatseitenbahnen auf ihren Streiken für die Zeit 0 18 ü 15 85 19. bis 28. April getroffen. Die Zukunft der militäriſchen Jugend⸗ chafts wird man, wie das„Jeutralblatt für Vormund⸗ 11 voraugſeſen, Jugendgerichte, Fürſorgeerziehung“ ſchreibt, die 14. glich zwei Arten von Jugendlichen unterſcheiden: 1 ſollen.—J7jährigen, die landesgeſetzlich erfaßt werden . kiuem ind die über 17 Jahre alten, deren Ausbildung N erſte Au rgeſeß unterſtellt werden ſoll. Während der bob eil eine Ausbildung mehr im Sinne eines ge⸗ 6 enen Turnunterrichts erfahren werde, der von mili⸗ 1 iniſchen Beigaben frei ſein ſoll, werde der zweite Teil ber im engeren Sinne militäriſchen Ausbildung unter⸗ borfen werden, die von militäriſchen Fachleuten geleitet f 80 und ſich als Vorſchule des Heeres darſtelle. Das in ralblatt beurteilt die Scheidung, wie ſie übrigens Dub hnlichem Sinne der badiſche Kultusminiſter Dr. Ber Nun bei der letzten Kammertagung auch gemacht hat, en Ge. ig. Man werde bei dieſer Regelung von der be⸗ uchteten Veräußerlichung der körperlichen Erziehung können Richtung der Soldatenſpielerei nicht ſprechen Rei Der Kartoſſelban in Deutſchland. Die grtoßeigeli hat eine Zuſammenſtellung der Kar⸗ 8 anbauflächen und der Kartoffelerträge Deutſchlands licht ie letzten fünf Jahre vorgenommen und veröffent⸗ * 2 Die Kartoffelernten im Reich betrugen: 7 Jahre 1915 auf 3 572 416 Hektar 1079 585 165 Ztr. im Ja re 1914 auf 3 368 098 Hektar 911391 180 Ztr. im Ja re 1913 auf 3 412 201 Hektar 1082 422 920 Ztr. im ahre 1912 auf 3 341 606 Hektar 1004 189 320 Ztr. Jahre 1911 auf 3 321 479 Hektar 687 484 500 Jtr. weite eulſchland hat unter allen Staaten der Erde bei eni i die größte Kartoffelerzeugung. Es liefert nicht eln ger als ein Drittel der Welterzeugung an Kartof⸗ Der April beginnt und ichen Fällen bei Reiſcn von mindeſtens 100 Km. Enk⸗ wärts b; f 3. Akts bei ſchwerer Erkrankung oder Todesfall in der ſtätte für verwundete Krieger und eines Forſchungsinſtituts In der Frage der körperliichen Jugendaus⸗ mehrten Herſtellung von Malzkaffee finden, da bei den ſtark geſteigerten Kaffeepreiſen eine vermehrte Nachfrage nach Kaffee⸗Erſatzmitteln, beſonders nach Roggenkaffee eingetreten ſei. Für die Herſtellung von Getreidekaffee beſteht eine Vereinbarung zwiſchen der Reichsgetreideſtelle und den deutſchen Getreidekaffeefabrikanten, die bis zum 15. Auguſt ds. Is. Geltung hat. Auf Grund der Ver⸗ einbarung wird an Fabriken Roggen insgeſamt bis zu 30 000. Tonnen abgeliefert. Die Betriebe fta verpflich⸗ tet, den Roggen zu keinem anderen Zweck zu verwenden, als zur Herſtellung von Roggenkaſſee. Die Abnehmer der Fabriken müſſen ſich vertraglich verpflichten, in Kleinberkauf an den Verbraucher folgende Preiſe nichl zu überſchreiten: Für loſe Waren 88 Pfeuvig und für vecggelte Waren 45 Pfennig für das Pfund. — Kriegsauszeichnungen. Unteroffizier Fried⸗ rich Heppeler von Frohnſtetten im Füſ.⸗Reg. 40(ſchon viermal verſchüttet), ſowie Unteroffizier Rud. Beyer im Gren.⸗Reg. 119 ſind mit dem Eiſernen Kreuz 1. Klaſſe ausgezeichnet worden.. e — Die Milchkarte in Bayern, Wie uns aus München gemeldet wird, ſteht die Einführung der Milch⸗ karte für alle Städte bevor. Es werden nach einer Ver⸗ fügung alle Perſonen davon betroffen. Weibliche und Jugendliche erhalten pro Tag ein halbes Liter, Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr und ebenſs ſtillende Mütter und Kranke auf ärztliche Verordnung ein Liter. In den Städten ſollen Milchverteilungsſtellen errich⸗ tet werden. 53 — Feldgrau auch in Bayern. Durch eine K. Verfügung wird nun auch in der bayeriſchen Armee das feldgraue Tuch zur Bekleidung für Militärperſonen eingeführt, und damit dürfte das„Bayriſch⸗Blau“ der Uniform in abſehbarer Zeit verſchwinden. Vermiſchtes. Kriegsfürſorge. Jürſt Henkell von Donnersmark hat ne⸗ ben der Ueberlaſſung eines größeren Baugrundes in der Nähe Berlins einige Millionen geſtiftet zur Errichtung einer Heil⸗ zur Verwertung der im Kriege gemachten hygieniſchen Er⸗ fahrungen.. Sinbeuch. Die aus dem Gute Schönhauſen a. Elbe jüngſt geſtohlenen Bismarckserinnerungen haben einen Wert von 56 000 Mark. 5 a WTB. Berlin, 7. April. Die früheren Direk⸗ toren des preußiſchen Leihhauſes Elkan und Zweig wur⸗ den wegen Untreue, Bilanzfälſchung und ſonſtiger Ver⸗ gehen und zwar Elkan zu 4 Monaten Gefängnis und 500 Mark Geldſtrafe, Zweig zu 6 Monaten Gefängnis und 900 Mark Geldſtrafe verurteilt. Sonntagsgedanken. Jede Zeit iſt ein Rätſel, das nicht von ihr ſel⸗ ber, ſondern von der Zukunft gelöſt wird. v. Ihering. .** Im beengenden Zaun gibt es für den Roſenſtock nur eines: darüber hinauswachſen und die Blüte über allen Hinderniſſen entfalten. Warten können, noch län⸗ ger warten können, wenn es ſein muß, und in dieſer Not ſtill und ſtet zuſammenſtehen! Alle! das iſt's Aber bewußt zu äußeren Siegen den inneren flech⸗ ten, duldend ſchaffen, das iſt die Größe, die ihren Lohn in ſich ſelbſt trägt und die unſere Zeit aus ewigen Hän⸗ den uns jetzt anbietet. Anton Fendrich. i*** „Iſt doch, rufen ſie vermeſſen— nichts im Werke, nichts getan!“ Und das Große reift indeſſen ſtill heran. Feuchteesleben. Verantwortlich für die Redaktion Gg. Zimmermann, Seckenheim 5, 3 NRHA 5 5 7 0 A N 5 N— 2 2—— e 8 Hehl. elnſecolen, Volliss . A een iu, Nuebuu. Uma uns fe, Scaf /o. Quel Sell e 9 0 Broschũre gratis durch die Brunnen verwaltung Assmannshausen am Rheſn. ein d Ach Deutſch! 5 la das rund Ne— 1 Se u„ l erſt 1 9 n auff Abſtande folgen die anderen Staaten. Die An⸗ moser iſt in Nafand zwar um eine Million Hektar 11 B b. f 1 b N F. f A U E. f E R f. 80 ben ae 5 e 95 hier Inhaber E. KREGEL OH 1 5 5 Prozent größer als in Rußland. Die mit 15 5 ein doffeln bestelle fläche beträgt in Teutſchland faſt 3 ele„ n Viertel 5 e bestellten 11 75 laß 2 Bleitestr. MANNHE Kunststr. 2 6 fell Hindenburgwoche. Die Waldorf⸗Aſtoria⸗Ge⸗ 4 2 Visit(Glanz) M. 9 0-3.00[12 Visſt Mat) M. 4 50 8 * wiese aft hat dem Roten Kreuz 150000 Zigaretten über⸗ 11 12 Kablnet 4 90-6 80 18 Kadlnett 950 f * ſinden; Möge dieſes ſchöne Beiſpiel viel Nachahmung 8 5 11 . einem Gebe jeder Raucher den Betrag, den er an 1— Sonntags den ganzen Tag geöffnet— I den Tag aufwendet, der Nichtraucher den An! and, 9 2 er in der gleichen Zeit erſpart. 8 eee lehre, Roggen für Malzkaffee. Man hat es nicht 8 8 bungen können, daß von der Reichsgetreideſtelle 45 000 es erfiign Roggen den Korubranntweipbrennereien zur 8 Sr Ar S auch. gung geſtellt worden ſind, und es iſt inzwiſchen 8 eine Anfrage im Reichstage eingebracht worden. 5 f 5 all!“ fühl 5 mitgeteilt, daß ben den 4 000 Tonnen empfiehlt in reicher Auswahl bert, cerweiſe noch nicht die Hälfte ſür Breunereizwecke b N a ae ene i Georg Zimmermann. Anerkannt reell ö Klelderstôffe, Austeuér-Artikel[Gardinen, Wolldecken und leistungsfähig. rosse gedlegene E R M AN N JHS Auswahl. 1 Damen-, Herren- und Kinderwäsche Handschuhe, Strümpfe, Socken 8 Frolſb. Joeuerwehr gecenhoim. Samstag, den 8. April, Abends ½9 Uhr findet im Gaſthaus zum Zähr. Hof(Nebenzimmer) unſere jährliche Cefleralberſammung Tagesordnung: Jahresbericht Rechenſchaftsbericht Feſtſetzung der Uebungen Korpsangelegenheiten. Die Kameraden werden dringend gebeten, der wichtigen Sache wegen pünktlich und vollzählig zu erſcheinen. Anzug: 1. Rock, Gurt und Mütze. Das Kommands: L. Rudolph. Freiw. Feuerwehr Seckenheim. Aufforderung. Da der größte Teil unſerer Mannſchaft im Feld und Garniſion ſteht und nur noch 20 Mann dem Kommando zur Verfügung ſteht werden alle junge Männer und jüngere Leute aufgefordert auch ſolche die ſchon früher bei der Wehr geſtanden haben, unſerer Wehr beizutreten. Diejenigen, die geſonnen ſind beizutreten, werden hier⸗ mit anf Samstag, den 8. April, abends ½9 Uhr zu unſerer Generalverſammlung im Zähringer Hof eingeladen, oder können ſich bei unſerem Diener. Franz Winkler oder beim Kommando perſönlich anmelden. Der Verwaltungsrat: Rudolph. 5 2. 3. 4 W Feldpostkartons in allen Grössen von:; 50 gr. an b. zu 10 Pfd.: : Ilgarren und Z garillos: : In allen Preislagen; i von 4 Pfg. an. 5 LIgaretten v. I-10 Pfg. i pr. Stck in Packungen! i 20 10, 20, 50, 100 Stck. 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B.1 3 Monate nicht„a“ oder„1 Jahr nicht a“ uſw. erhalten haben, ſind i ebenfalls zur Teilnahme verpflichtet. d.. Fehlen oder n zu einer unrichtigen Fontrollverſammlung werden ſtreng bestraft: wer über ſeine Milfrasmrhältniſſe im frage ſich vorher rechtzeitig beim Bezirkskommando. Alle Militärpapiere find mitzubringen. Frühjahrs ⸗Kontroll⸗Verſammlungen 1916 im Landwehrbezirk Mannheim, Bezirk des Hauptmeldeamts Mannheim, für den Amtsbezirk Mannheim ⸗Land. Zur Teilnahme ſind verpflichtet: 1. Sämtkiche Maunſchaften des Beurlaubtenſtandes des Heeres und der Marine.(Das ſind ſämtliche Reſerviſten, Land⸗ und Seewehr 1. und 2. Aufgebols ſowie die Erſatzreſerviſten). Zu der Referve zählen die Jahresklaſſen 1907—1915. Zur Landwehr 1 die Jahresklaſſe 19021906. 5 Die Jahresklaſſe iſt auf dem Paßumſchlag vermerkt.(Erſatzreſerviſten, welche lä 8 haben, gehören zu den Reſerviſten bezw. Landwehr 1. und 2. Aufgebots). b 2. Alle zur Dispoſition der Erſatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften. 8 a(Dispoſittonsurlauber ſind Mannſchaften, welche als Nekruten eingetreten ſind und weniger als 1 Jahr gedient haben). „. Alle ausgebideten Mannſchaften des Landſturms 2. Aufgebots. (Mit Ausnahme der ſeither„dauernd untauglichen“, die zwar zur Anmeldung gelangt, aber noch nicht wieder gemuſtert ſind). . Alle ausgehobenen unausgebildeten Landſturmpflichtigen, d. h. alle, die entweder bereits vor dem Kriege dem unausgebildeten Landſturm angehört haben, oder während des Krieges zum Landſturm mit oder ohne Waffe ausgehoben wurden.— Geburtsf ze 1869 bis 1898 einſchl. (Die als unaus gebildete Landſturmpflichtige eingezogenen Mannſchaften gehören auch nach der Entlaſſung ſtets zum unausgebildeten Landſturm, ohne Rückſicht wie kange ſie geötent haben Die unter Ziffer 5 genannten unausgebildeten Mannſchaften bürfen mit den vorſtehenden nicht verwechſelt werden. a 8 Alle bei der Muſterung gemäß Reichsgeſetz vom 4. September 1915 ausgebobenen, ehemalig dauernd untauglichen und zwar ausgebildete ſowie unaus⸗ gebildete Mannſchaften.— Geburtsjahr 1876 bis 1895 einſchl. (Nicht zu erſcheinen brauchen bei dieſer Muſterung und erneut dauernd untauglich oder dauernd nicht arbeitsverwendungsfähig gewordenen Mannſchaften 6. Alle noch nicht eingeſtellten Rekruten. (Nicht zu erſcheinen haben diejenigen Militärpflichtigen der Jahrgänge 1896, 1895, 1894 und ältere, welche beim Kriegserſatzgeſchäft die Entſcheidung „vorläufig zurück“ oder„bis zur nächſten Muſterung zurückgeſtellt“ erhalten haben.) 7. Alle dem Heere oder der Marine angehtzrenden Perſonen, welche ſich auf Urlaub(beim Bürgermeiſteramt bezw. Standortkommando gemeldet) beſinden, ſet es wegen Krankheit zur Erholung, ſei es aus andern Gründen, ſoweit ſie derart mar Zur Landwehr 2 die Jahresklaſſen 18961901. iger als 3 Monate mit der Waffe(ohne Lazarettbehandlung) gedient ſchfähig ſind, daß ſie den Kontrollplatz erreichen können, einſchließlich. 1. in Seckenheim(im Schlößchen) Montag, den 17. April 1916, vormittags 11.30 Uhr: Sämtliche ungusgeb. Landſturmpflichtigen von Seckenheim und Ilvesheim. Montag, den 17. April 1916, nachmittags 2.30 Uhr: Alle übrigen zur Teilnahme Verpflichteten von Seckenheim und Itvesheim. — Eine Befreiung ungen während des Krieges, nicht ſtattfinden. Königl. Bezirkskommando Mannheim. Vor ſtehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis. Seckenheim, den 8. April 1916. Bürgermeisteramt: Volz. Schmitt. Nachnahme. Eine Anzahl Küchenbocker ſowie eine ſchöne fomode zu verkaufen Schreinerei Jänber Wilhelmſtraße 23. Gebrauchtes Damenfahrrad zu verkaufen. In Korsette, Büsten haltern u. 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Am montag, den 10, April 191% Corm. 10 Uhr wer⸗ den auf dem Rathaus 3 Los Abfallſtaugen, bei der Fohlenweide lagernd, öffentlich meiftbietend verſteigert. Seckenheim, den 8. April 1916. N Hürgermeiſteramt: Volz. Bekanntmachung. Erbgroßherzog Friedrich⸗Stiftung betr. Koch. Koch. Aus Anlaß der Geburt Sr. Kgl. Hoheit des Erbgroß⸗ Mannheim gemäß 8 29 P. ⸗Str.⸗G.-B. mit ſofortiger herzog wurden von Ihren Kgl. Hoheiten dem Großherzog Nene und der Großherzogin Luiſe die Erbgroßherzog iedrich⸗Stiftung für dürftige Kinder badiſcher Landes⸗ angehoͤriger errichtet. i Das für den diesſeitigen Amtsbezirk zu vergebende Gnadengeſchenk(in Höhe von 10 Gulden 17 Mk.) er⸗ folgt im laufenden Jahre an ein Kind evang. Konfeſſion.. dzohne Begleitung Erwachſener ſich nicht mehr im Freien aufhalten. Bewerbungen ſind längſtens bis zum 18. April 1916 bei dem Bürgermeiſteramt dahier anzumelden. Seckenheim, den 7. April 1916. f 8 erat: Wos ſagt die Expedition. Bekanntmachung. Unter Bezug auf die an verſchiedenen Stellen erfolgten Anſchläge des Kriegsausſchuſſes für Oele und Fette er- ſuchen wir die verehrliche Einwohnerſchaft Anmeldungen unter 16. Jahren iſt unterſagt. für Mohn zur Saat am Montag, den 10. d, Mis. Lormittags 3—12 Uhr auf dem Rathaus Zimmer Nr. 7 erfolgen zu laſſen. Seckenheim, den 5. April 1918. Hürgermeiſteramt: Volz. Bekanntmachung. Die Verleihung von Ausſteuergaben f aus det Luiſenſtiftung betr. Die Gemeindebehörden des Bezirks werden unter Hin⸗ weis auf die Bekanntmachung Großh. Miniſteriums des Koch. Innern vom 4. April 1865(Zentralblatt Nr. 12, S. 63) f veranlaßt, etwaige Bewerbungen um eine Ausſteuergabe mit den vorgeſchriebenen Beleben innerhalb 8 Tagen hier⸗ her vorzulegen. Wir bemerken, daß dieſes Jahr nur kath. Brautleute berückſichtigt werden können. Mannheim, den 4. April 1916. Großh. Hezirksamt. gez. Dr. Pudel. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis. Geſuche ſind ſind bis 12. April 191e bei uns einzureichen. Seckenheim, den 4. April 1916. ö Kürgermeiſteramt: a Volz. Sekanntmachung. Wir geben hierdurch bekannt, daß vom 5. Mar d. Js. Abt. 3. Koch. ab die Fohlenweide wieder eröffnet iſt. Seckenheim, den 7. April 1916. f gürgermeiſteramt: Volz. Bekanntmachung. Die Aufrechterhaltung der Zucht Innerhalb der heran wachsenden Jugend beit. Zur Aufrechterhaltung der Zucht innnerhalb der her⸗ anwachſenden Jugend wird hiermit für die Landgemein⸗ den und ſelbſtändigen Gemarkungen des Amtsbezirks Koch. Wirkſamkeit folgendes angeordnet: ü 1. Das überlaute und beläſtigende Schreien und Lärmen der Kinder unter 14 Jahren, das Herumbalgen und das Werfen mit Steinen oder anderen harten Gegenſtänden auf den Straßen und Plätzen iſt unterſagt. 2. Nach 8 Uhr abends dürfen Kinder unter 14 Jahren 3. Gemeinſame Spiel- und Anſammlungen der Kinder unter 14 Jahren außerhalb der Häuſer nach eingetretener ſind verboten 4. Das Rauchen durch jugendliche Perſonen unte N Jahren iſt verboten. 5. Die Abgabe(entgeltliche oder unentgeltliche) Tabak, Zigarren oder Zigaretten an jugendliche Pen 6. Eltern, Vormünder oder Stellvertreter ſind pflichtet für die Einhaltung vorſtehender Anor din durch ihre Kinder und Schutzbefohlenen Sorge zu 0 Zuwiderhandlungen werden mit Geld bis zu 1 oder mit Haft bis zu 6 Wochen geahndet. Mannheim, den 23. März 1916. Groh. Lad. Zezirksamt Abt. 4. Voerſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur meinen Kenntnis gebracht. Seckenheim, den 6. April 1916. Bürgermeiſteramt: Volz. 2 8 2 Dekanntmachung Saatkartoffeln betr. f Die bei der Gemeinde beſtellten Saatkartoffen zur Hälfte beſtimmt geliefert werden, da uns die K. der beſtellten Menge zugeſagt iſt.. a5, Auch die andere Hälfte iſt uns in Ausſicht geſte 0 daß vorausſichtlich die ganzen beſtellten Mengen g“ werden können. 5 Seckenheim, den 7. April 1916. 4 Rommisslon zur Regelung der wirtschaftl. verhall der Gemeinde Seckenhelm. Gg. Phil. Volz. Bekanntmachung. Wir haben ausländiſches Auszugsweizenmehl 57 und geben ſolches an unſere Einwohnerſchaft dur nachverzeichneten Verkaufsſtellen und zu folgend dingungen ab: g i Empfangsberechtigt ſind nur verſorgu i Perſonen alſo keine Selbſtverſorger. Die N nur gegen Ablieferung der 50 Gramm Mehlmare folgen. Der Bezugspreis beträgt pro Pfund 36 P Verkaufsſtellen ſind die Geſchäftsräume der Bäckerei Umminger, Lauerſtraße Nr. 45, a 8„ Schittenhelm, Ecke Schloß⸗ und Hildaſte die Verkaufsſtelle Fenske am Staatsbahnhof. 1 Geöffnet ſind dieſe Räume nur 5 Mittwechs und Hamstags Nachmittags Seckenheim, den 17. März 1916. 5 Hürgermeiſteramt: i Solwar 9 Filzhüte in allen Grössen und Preislagen Emil Werber Nach