Erſcheint Dienstag, Donnerstag, und Samstags. Der Adonnementspreis beträgt monatlich 40 Pfg. bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.50. E 3 ˙¹ilIii 1 Kriegschronik 1915— 0 „FFTPTfTGTbTGTPTTTTTT 17, Aprie: Zwei Drittel der Ktiegsanleihe lind berei's ein⸗ gezahlt. e — Zwischen Maas und Maſel heflige Ar. illeriekämpfe. — Ein feindliches Luftſchiff warf über Straßburg Bom⸗ ben ab. 5 — Em deutſcher Flieger bombardiert Greenwich bei London. — In den Karpathen wurden über 1200 Ruſſen gefangen. — In Oeſterreich⸗Angarn wird die Landſtuempflicht bis zum 50. Jahre ausgedehnt. — Die indiſchen Häſen ſind für die Eingeborenen geſperrt. — Die Senuſſi kündigen den offenen Krieg gegen die Engländer in Aegypten und im Sudan an. — Aus Oſtafrika kommt die Nachricht von einer Nieder⸗ lage der Engländer am 18. und 19. Januar bei Haſſini. .— Das engliſche Unterſeeboot„E 15“ wurde in den Dar⸗ 1 danellen zum Sinken gebracht. Saen feindliches Unterſeeboot wurde in der Nordſee 8 18 verſenlkt. f VVV i. April: Engliſche Angriffe bet Ypern wurden abzewieſen. — In den Karpathen wurden ruſſiſche Angriffe abgeſchlagen und 1425 Mann gefangen. — Bei Stiti im Kaukaſus fanden kleinere Zuſammen⸗ ſtöße ſtatt. i — Die Türken unlernahmen einen Angriff auf Bazſorah. — Die amerikaniſche Arbeilergewerkſchaft fordert die An⸗ geſtellten der Jabriken für Kriegsbedarf zur Arbeitsein? ſtellung auf. 1 2— 2 SS o( coc ——— 8——. 8 8 7CCTCTTCTTTT—T—T—T—TT—T———.— Der Weltkrieg. Ueberaus ſpärlich iſt heute der Tagesbericht ausge⸗ fallen, und weun man nicht zum Vergleich, aber mit der gebotenen Vorſicht, die franzöſiſche Meldung heran⸗ diehen würde, ſo wäre eigentlich ſo gut wie nichts zu berzeichnen. Es läßt ſich beiden Berichten entnehmen, g daß die Beſchießung der Höhe 304 von 3 Seiten noch fort⸗ geſetzt wird. Die Befeſtigungen müſſen dort oben un⸗ gemein ſtark ſein, denn das Feuer der deutſchen Artillerie iſt nun ſchon 7 Tage auf ſie gerichtet. Die franzöſiſchen 8 erichterſtatter haben die Räumung der Höhe ſchon in hre Berechnungen eingeſtellt, denn in der von ihnen an⸗ ebenen franzöſiſchen Frontlinie fehlt neuerdings der 8 Mann“ wie auch die Höhe 304, die bisher in 0 en Berichten als— uneinnehmbare— Hauptſtellung 7 bezeichnet worden war. Auf dem rechten Maasufer ha⸗ 1 Nin ſich weiterhin ſüdlich von Douaumont Infanterie⸗ 3 ein pfe entwickelt, in deren Verlauf die Franzoſen uns 1 3 Grabenſtücke entriſſen und 200 Gefangene ge⸗ . haben wollen— genau ſo viel, als der letzte eutſche Bericht franzöſiſche Gefangene meldete. Sollte 50 franzöſiſche Bericht einmal ausnahmsweiſe nicht ver⸗ gen ſein, ſo würde das natürlich von geringer Bedeu⸗ ung ſein und jedenfalls auf den weiteren Verlauf ohne jede Einwirkung ſein. Der„Erfolg“ würde die Fran⸗ zoſen ohne Zweifel unverhältnismäßig hohe Opfer ge⸗ doſtet haben. 5 Im Oſten haben die Ruſſen wieder größere An⸗ griffe gegen die Hindenburgſchen Linien, die, nebenbei emerkt, e von beinahe 400 Kilometer darſtellen, ausgeführt. Der Erfolg dürfte, wenn auch der Bericht nach echt Hindenburg'ſcher Art nichts darüber ſagt, der gleiche geweſen ſein, wie bei den Vorſtößen im März. 2 2 2— 2 N i Die Ereigniſſe im Weſten. N Der franzöſiſche Tagesbericht. 1 wan 17. April. Amtlicher Bericht von geſtern 3 Ab ag: In der Nacht dauerte auf dem linken Maasufer im 5 ſchnitt von Avocourt und dem Caurettewald der Artillerie⸗ ampf fort. Auf dem rechten Uſer haben wir geſtern einen leb⸗ aften Angriff auf die deutſchen Stellungen ſüdlich von Douau⸗ mont gemacht. Dieſes Unternehmen gelang vollſtändig, ließ 8 einige feindliche Grabenabſchnitte beſetzen und 200 Gefangene achen, darunter 2 Offiziere. In der Woevre⸗Ebene Belchie⸗ ung unſerer erſten Linie mit Unterbrechungen. Von der übrigen ont iſt außer dem üblichen Geſchützfeuer nichts weſentliches zu berichten. 8 Sei Abends: eind 151 unſere Stellungen im Wald von Avocdurt und e 304. Auf dem rechten Ufer Tätigkeit der beiden 5 Belgiſcher Bericht: Rams ca . pelle. Voſten und betonferte Unterſtͤnde Laas. London, 17. April. * Tütigbeit der beiderſeitigen Artillerien. ves heimer Nnzeiger, Nectar hauſer Zeitung, Goͤinger Zeitung. Hmisblaif der Bürgermeisterämter Seckenheim, MHossheim, Nearhansen nd Edingen. Druck und Verlag von Gg. Zimmermann, Seckenheim. — 9 er Sei der Straße Bethincourt Ta Baſſee mit vefriebigenden Ergab⸗ niſſen. Heute bherrſchte Artillerietätigkeit in der Nähe von Ar⸗ ras, Neubille, Gramay und Loos.. Die Admiralität teilt mit: Am Abend des 14. April unternahmen drei Marineflugzeuge einen Streifzug nach Kon⸗ ſtantinopel, wo ſie auf eine Pulverfabrik und auf Fiugzeug⸗ ſchuppen Bomben abwarfſen. Ein Marineflugzeug beſuchte Adrig⸗ nopel und warf Bomben auf die Eiſenbahnſtation ab. Alle Flugzeuge ſind unbeſchädigt zurückgekehrt. Der Flug nach Kon⸗ ſtankinopel und zurück maß 300 Meilen. Das Wetter war zu⸗ erſt ſchön, ſchlug aber ſpäter in Wind, Regen und Gewitter um Die Lage im Dſten. WTB. Wien, 17. April. Amtlich wird verlautbart vom 1. April 1916: 7 9 25 Ruſſiſcher Krie gsſchauplatz: Am oberen Sereth ſchlugen unſere Feldwachen einen ruſſiſchen Vor⸗ ſtoß ab. Sonſt nichts Neues. f Der ruſſiſche Kriegsbericht. WB. Petersburg, 17. April. Amtlicher Bericht von ge⸗ ſtern. Weſtfront: Die feindliche Artillerke beſchoß den Brückenkopf von Uexküll. In der Gegend nördlich von Smor⸗ on griffen die Deutſchen am 15. April bei Tagesanbruch an. Alle ihre Verſuche, vorzudringen, wurden durch unſer kon⸗ zentriſches. Feuer vereitelt und waren ohne Erfolg. Während der Artillerievorbereitung zum Angriff verwandte der Feind Geſchoſſe, die erſtickende Gate verbreiteten. Südlich des Bahn⸗ hofes von Olyka gingen wir an einzelnen Stellen vor.— Kaukaſusfronk: In der Küſtengegend und weiter ſüd⸗ lich vertrieben unſere Truppen nach heißem, ſehr heftigem Kampf, unterſtützt durch Artilleriefeuer von Land und See her, die Türken aus ihren mächtig beſeſtigten Stellungen auf dem lin⸗ ken Ufer des Kara Dere(25 Werſt öſtlich Trapezunt). Wir verfolgten energiſch den Feind. Die wiederholten Angriffe des Feindes in der Richtung auf Baiburt wurden alle mit gro⸗ ßen Verluſten für den Gegner abgeſchlagen. Nach langer Pauſe hat der Nustausch deutſcher und ruf⸗ ſiſcher Kriegsbeſchäbigter wieder begonnen. ute morgen ſind 1 Offizier, 2 Aerzte und 228 Soldaten über Finland hier eingetroffen. ö Der Krieg mit Italien. WTB. Wien, 17. April. Amtlich wird verlautbart vom 1. April 1916. Italieniſcher und ſüdöſtlicher Kriegs⸗ eim, Dienstag, den 18. Hpr ſchauplatz: Nichts von Bedeutung. Der italieniſche Tagesbericht. WB. Rom, 17. April. Amtlicher Bericht von geſtern: r 5 5 Feindliche Truppen⸗ bewegungen im Gebiet zwiſchen dem Lagarina- und dem Su⸗ ganakal. Kleine feindliche Angriſſe gegen unſere⸗ Stellungen bei Soglio, Aſpio und Milogrobe(Oberes Aſtieo) wurden abgeſchlagen. Im Suganatal haben wir den Gegner gezwun⸗ gen, eine Stellung am Monte Carbonile ſüdöſtlich von Leſico zu räumen, die wir dank, dem Sperrfeuer unſerer Artillerie halten. In Kärnten Artilleriekampf längs der Frontabſchnitte vom Deganotale bis zum oberen Buttäl. Auf dem Mrzli Vrh in der Nacht zum 15. April unſchädliche Feuerſtürme des Gegners aus Maſchinengewehren und Infanteriegewehren gegen die Stellungen, die er am 12. April vergeblich angegriffen hatte. Auf dem Karſt ſetzten kühne Vorſtöße unſerer Infanterie öſtlich Selz und Monfaleone uns in den Beſitz weiterer Vorſtellungen. Wir nahmen dem Feind ungefähr 20 Gefangene und eine Kiſte mit Bomben und Munition ab. 307 gegen 40 Stimmen. N WTB. Rom, 17. April. Die Kammer hat das Bud⸗ get der auswärtigen Angelegenheiten in geheimer Ab- ſtimmung mit 307 gegen 40 Stimmen angenommen. Meuterei in Italien. GKG. St. Gallen, 17. April. Das„Tagblatt“ meldet von der italieniſchen Grenze, daß italieniſche Trup⸗ pen gemeutert hätten, weil ſie ſich nicht an die Iſonzo⸗ front verſetzen laſſen wollten. Viele flüchteten auf ſchwei⸗ zeriſches Gebiet. WTB. Rom, 2 5 April. In Genua ſind die Straßenbahner in den Ausſtand getreten, weil ihnen die wegen der Lebensmittelteuerung geforderte Lohner⸗ hung nicht gewährt wurde. Die vernichtete Unabhängigkeit. GKG. Rom, 17. April. Der frühere Miniſter⸗ präſident Giolitti äußerte ſich zu einem Freunde, die Unabhängigkeit Italiens ſei auf lange Jahre vernichtet. Die behauptete Abhängigkeit von Deutſchland und Oeſter⸗ reich habe Italien jährlich 1½ Milliarden Mark ein⸗ getragen, die dafür eingetauſchte tatſächliche Abhängig⸗ keit von England und. Frankreich hahe nur Drohungen und Verſprechungen gezeitigt. Das italieniſche Volk werde früher oder ſpäter von den Sonnind uſw. den Preis für das vergoſſene Blut verlangen. Neues vom Tage. Spende des Kaiſers. WB. Berlin, 17. April. Der Kaiſer hat dem gieichsverband Oſtpreußenhilfe eine Spende von 100000 Mark überwieſen. a 8 Unnütze Leute. W. Stockholm 17. April. Rußkoje Slovo ent⸗ bält Unter der Heberſchrift„Unnütze Leute“ folgende 1918. Ziel 22— 1 Inſertsionspreis. Die einſpaltige Petitzeile 10 Pfg., Reklamen 20 Pfg. die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Fernſprechanſchluß Nr. 16. 18. Iahrgang Griechenland. Notiz: In Koſtrona ſind 1600 deutſche Koloniſten an⸗ gelangt. Der Gouverneur meldet, daß er für dieſe Leute keinen Platz und keine Nahrung habe und ſich weigere, ſie in der Stadt aufzunehmen. Die Leute ſind alſo ein⸗ fach dem Verhungern preisgegeben. Griechiſche Finanzſchwierigkeiten. G. K. G. Athen, 17. April. Der Rücktritt des Finanzminiſters Dragumis erfolgte, weil der griechiſche Staatshaushalt ſich in Schwierigkeiten befindet, die ohne fremde Hilfe nicht geordnet werden können. Der Vier⸗ verband will das Geld nur vorſtrecken, wenn Griechenland ſich ihm anſchließt, und die Unterhandlungen mit Amerika ſcheinen ſich a zu haben, weil von dort ver⸗ mutlich ein ähnliches Anſinnen geſtellt wurde. WTB. Athen, 17. April.(Reuter.) Aus guter Quelle verlautet: Kriegsſchiffe des Vierverbandes hätten in der Sudabai(im Norden der Inſel Kreta) Anker ge⸗ worfen. Truppen ſeien nicht gelandet worden. Der Vierverband in Griechenland. WTB. Athen, 17. April. Miniſterpräſident Sku⸗ ludis hat am Samstag in der Kammer die Angelegen⸗ heit der Unterſchlagung ruſſiſcher Säcke klargelegt. Es handelt ſich nicht um ruſſiſches, ſondern um griechi⸗ ſches Eigentum, das Bulgarien zur Erleichterung der Mehlzufuhr von Bulgarien nach Griechenland überlaſſen werden ſollte.— Wie aus Pyrgos gemeldet wird, drang eine franzöſiſche Marineabteilung gewaltſam in Kuta⸗ kold ein, um nach Benzin zu ſuchen. Dem Gendarmerie⸗ chef, der dagegen Einſpruch erhob, antwortete der fran⸗ zöſiſche Befehlshaber, daß er unter Um a u den von ſeinen Schiffskanonen Gebrauch machen würde. Die Nachfor⸗ ſchungen verliefen ohne Ergebnis. Der Vorfall machte einen für die Franzoſen höchſt ungünſtigen Eindruck. Nur der Beſonnenheit des griechiſchen Gendarmerie ſtiziers iſt es zuzuſchreiben, daß ein blutiger Zuſammen, ß ver⸗ hindert wurde. Die amerikaniſche Meldung. G. K. G. Newyork, 17. April. Die frühe e Mel⸗ dung über den Zuſammenſtoß der amerikaniſchen Trup⸗ pen mit mexikaniſcher Bevölkerung in Parral wird durch genauere Nachrichten ergänzt. Major Topkins drang mit 150 amerikaniſchen Reitern in Parral ein, obwohl laut Vereinbarung der Regierungen die Amerikaner in keine Städte und Dörfer einrücken ſollten. Dieſe Ge⸗ bietsverletzung verurſachte unter der Bevölkerung eine große Aufregung und bald waren die Reiter von bewaff⸗ neten Bewohnern umzingelt. Es entſpann ſich ein Kampf, bei dem ſich die Amerikaner in den Häuſern verſchanz⸗ ten. Trotzdem iſt die Mehrzahl von 11 55 gefallen. (Hidalgo de Parral iſt eine Gebirgsſtadt in Staate Chihuahua mit etwa 17000 Einwohnern. Es befinden ſich dort reiche Silbergruben, die von amerikaniſchen Kapitaliſten ausgebeutet werden. Bemerkenswert iſt, daß die amtliche amerikaniſche Meldung behauptete, es ſeien nur 2 Reiter gefallen, während viele Mexikaner getötet ſeien. Solche Berichte machen die Engländer auch, die nirgends Verluſte gehabt haben wollen. Uebrigens könnte man es ſchließlich dem Herrn Wilſon nachfühlen, wenn er die Truppen aus Mexiko jetzt zurückziehen wollte. Zwiſchen Mexiko und den Vereinigten Staaten beſteht ein alter Gegenſatz, ſeit 1845 Texas ſich den Vereinigten Staaten anſchloß. Darüber brach 1846 ein Krieg aus, bei dem Mexiko die jenſeits des Rio Grande del Norte elegenen Teile der Staaten Tamaulipas, Cohahuila und hihuahua, ferner Neu⸗Mexiko und Neukalifornien, die Hälfte ſeines Gebiets mit 1 ½ Millionen Geviertkilo⸗ meter an die Vereinigten Staaten verlor. Damit war der mexikaniſche Plan eines großen ſpaniſchen Weſtens, der dem aufſtrebenden engliſchen Oſten das Gleichgewicht halten ſollte, zerſtört. Aber der Haß der Mexikaner gegen die Nordamerikaner, die ihr Land wirtſchaftlich ausbeuten, iſt geblieben. D. Schriftl.) AJ der Klemme. WTB. San Antonia(Texas), 1. April. Der Kommandant des 10. amerikaniſchen Kavallerieregiments, das, wie man glaubt, nördlich von Parral abgeſchnit⸗ ten iſt, hat das Hauptquartier erſucht, ihm ſofort ein Flugzeug zu ſchicken, da er eine wichtige Meldung über die Ereigniſſe nach der Ueberrumpelung in Parral zu er⸗ ſtatten habe. General Perſhing teilt mit, daß am Frei⸗ tag 40 Banditen bei Satero eine Automobilkoloune angegriffen haben, aber vertrieben worden ſeien. Kleine Nachrichten vom Kriege. WTB. Vern, 17. April. Wie der römiſche Korre⸗ ſpondent des Mailänder„Secolo“ meldet, beſtätigen ſich die Nachrichten nicht, daß die Senuſſen Unterhändler zu den italieniſchen Militärbehörden in Tripolis geſchickt hätten. 5*.—— 2 8 52 3„q) ͤ ü Wirlungsloſig eit des Handelskrieges. Je mehr die Hoffnungen des Vierverbands auf ei⸗ nen Sieg ihrer Waffen ſchwinden, um ſo krampfhafter klammern ſie ſich trotz eindringlicher Warnungen aus dem eigenen Lager(ſo aus Belgien, Italien und ſelbſt aus England) an das vom Handelsminiſter Runciman im Unterhaus geſprochene Wort, daß der deutſche Handel und die deutſche Induſtrie nach dem Kriege nie wieder das Haupt erheben dürfe wie vorher. a Dem Krieg der Waffen ſoll ein Handelskrieg von uner⸗ hörter Rückſichtsloſigkeit und Schärfe folgen. Der Plan iſt zweifellos nicht übel wie alle Anſchläge, die in Lon⸗ don ausgeheckt werden. Aber er krankt— wie alle ſeine Vorgänger— an einem Mangel: Er unterſchäßt die deutſche Wirtſchaftkraft und ihre Grundlagen. Un⸗ terſchätzt ſie, wie unſere militäriſche Leiſtungsfähigkeit zu gering gewertet wurde, als man im Sommer 1914 hoffte, uns durch den Anſturm von allen Seiten über den Haufen zu rennen. Die Handelsbilanz der Kriegführenden iſt der ſi⸗ cherſte Beweis dafür und die Zahlen in den letzten Jah⸗ ren vor dem Kriege. Einen Wert von rund zwei Mil⸗ liarden hatte das Ein⸗ und Ausfuhrgeſchäft, das Groß⸗ britannien jahraus, jahrein mit den Deutſchen abſchloß, an zweiter Stelle ſtanden wir ſeit langem im engli⸗ ſchen Hauptbuch, übertroffen nur noch von den Abſchlüſ⸗ ſen, die das engliſche Mutterland mit ſeinen überſeeiſchen Beſitzungen erzielte. Und in Rußland nahmen wir gar die erſte Stelle ein mit Werten, die die Milliarde weit hinter ſich ließen. In Italien war es ebenſo; auch hier herrſchte Deutſchland vor und füllte allein im Ausfuhr⸗ eſchäft die Taſchen der italieniſchen Kaufleute mit einer iertelmilliarde Mark. In Frankreich war der Erb⸗ feind der zweitbeſte Kunde, eine halbe Milliarde rund betrugen die Werte, die Deutſchland aus der Republik be⸗ og, und nahezu ebenso hoch bezifferte ſich die deutſche Einfuhr. Und auch im Handel der Kleinen, in Belgien, Serbien und Portugal, ſprachen deutſche Kaufleute ein gewichtiges Wort mit, zum Teil das wichtigſte. Und worin hatte dies wohl ſeinen Grund? Auch vor den Auguſttagen des Jahres 1914 tobte der Wirtſchafts⸗ kampf, mühten ſich die Konkurrenten einer ganzen Welt, dem deutſchen Handel das Feld ſtreitig zu machen. Deutſch⸗ lands Induſtrie war nicht zu ſchlagen trotz der in den feindlichen Ländern unbekannten Leiſtungen, die ſie in ſozialpolitiſcher Hinſicht bringt. Oft hörte man es in dieſen Kriegsmonaten, daß jenſeits des großen Waſ⸗ ſers die Fabriken einfach ihre Pforten ſchließen muß⸗ ten, weil für die deutſchen chemiſchen Produkte ſchlechter⸗ dings kein Erſatz zu beſchaffen war. Unſere Wirtſchafts⸗ kraſt iſt nicht gebrochen. Im Gegenteil: Der Zwang des Krieges hat uns gelehrt, alle Mittel noch haus⸗ hälteriſcher zu gebrauchen, um aus Kleinem Großes zu ſchaffen. 5 Ohhne den Handelsverkehr mit Deutſchland werden auch die Entente⸗Staaten auf die Dauer nicht auskommen und zu dieſer Einſicht wird ſich das neidiſche Krämer⸗ volk über dem Kanal noch bequemen müſſen, wenn die deutſchen Millionen in ihrem Beutel fehlen. Ja, die höchſtwahrſcheinlich zuſtande kommende Vereinigung Deut⸗ lands und ſeiner Verbündeten zu einem Wirtſchaftsbund, der die Beteiligten vom feindlichen Ausland zu einem großen Teil wirtſchaftlich unabhängig machen wird, kann es dahin bringen, daß trotz aller großen Reden die Feinde nach den deutſchen Fleiſchtöpfen ſich ſehnen werden. Da⸗ 5 wird ſchon die menſchlichſte aller menſchlichen Eigen- chaften ſorgen, der Neid. Wie ſich die Engländer verrechnen. i Als es ſich in London um Krieg oder Frieden handelte, da ſagte Herr Asquith im Unterhaus: Es wird für England wenig ausmachen, ob wir am Kriege teilnehmen, oder ob wir ihm fernbleiben. Am 19. Sep⸗ tember 1914 ſchrieb noch die Londoner„Nation“:„Wenn der Krieg ein Jahr dauert, iſt 6 Milliarden Mark wahr⸗ ſcheinlich ein beſcheidener Koſtenanſchlag, und ein drei⸗ jähriger Krieg, mit dem manche bedeutenden Autoritäten 5 wird wohl nicht ewniger als 20 Milliarden kosten.“ ——.— Der Vogt von Sylt. Roman von Theodor Mügge. f 85 Fortſetzung. Nachdruck nerboten. „Hören Sie mich an, Lornſen,“ ſagte der Staatsrat, Sie können jetzt alles gewinnen, was Sie wollen. Der ſcönig denkt daran, Sie in ſein Kabinett zu berufen. Er braucht einen Kabinettsrat, der ſein ganzes Vertrauen at. Wie wichtig dieſer Platz iſt, habe ich nicht auszu⸗ geſchehen, was nicht führen; es kann nichts Bedeutendes durch Ihre Hände ginge.“ „Wenn der König mich in ſeine Nähe ruft,“ ſagte Lornſen,„ſo werde ich ſein Vertrauen rechtfertigen.“ „Das werden Sie ganz gewiß,“ antwortete Hammer⸗ ſteen,„und dem Geheimen Kabinettrat Sr. Majeſtät ſteht die glänzendſte Zukunft offen. Ich und meine Freunde, wir haben Sie vorgeſchlagen und des Königs Abſichten gefördert. Wollen Sie aber in jene wichtige Stellung ge⸗ langen, ſo laſſen Sie ſich durch den aufregenden Augen⸗ blick nicht etwa zu einer Torheit fortreißen, die alles verderben würde. Zeigen Sie jetzt offen allen den falſchen Freunden und Verſuchern, daß ſie nichts weiter von Ihnen zu erwarten haben. Der König wird Sie heute noch rufen laſſen, übernehmen Sie das neue ehrenvolle Amt mit einer Erklärung, die Sie gleich ganz feſtſtellen wird. Raten Sie ihm ab, irgend etwas an dem bisherigen Syſtem u ändern, ſtellen Sie ihm die Gefahren eines erſten Schritts vor und ſeien Sie überzeugt,“ fügte er mit einem ſeinen Lächeln hinzu,„daß Sie dadurch auf keinen Fall in ſeiner Gnade etwas einbüßen werden.“ Lornſen hatte bis dahin ruhig den Staatsrat ange⸗ hört, jetzt ſagte er mit Feſtigkeit:„Wenn der König meinen Rat hören will, ſo werde ich reden ohne Rückſicht, ob ich dadurch ſeine Gnade erwerbe oder einbhüße. In meinem Bureau geht es mich nichts an, wie der König beraten wird, ich kann ſchlechten Rat nur bedauern und offenem Unrecht, ſo viel ich vermag, mich entgegenſtellen; ſoll der Regierungsweiſe, ſo ich jedoch ſelbſt teilnehmen an kann. mein Rat nur na f 0. meinen Ueberzeugungen aus⸗ Meſſingrohr zu ſein ſcheinen. f ß ⁰ Volkes ſind zu bewundern. 0 ben eine Höhe erreicht, die vor ein paar Jahren ge⸗ radezu fabelhaft erſchienen wären. Außer der Kriegsgewinuſteuer von 1720 Millionen Mark ſind die durch den Kriegshaushalt eingeführten Steuern beſtimmt, noch lange Zeit nach dem Frieden in Kraft zu bleiben. Der Hauptzweck iſt ja nicht der, un⸗ mittelbar die Kriegskoſten zu decken. Dazu würden ſie, wie reichlich ſie auch ſind, bei weitem nicht ausreichen. Sie ſollen beſonders als Grundlage der Anleihen dienen. Die Vergrößerung der bauernden Einnahmen(d. h. au⸗ ßer der Kriegsgewinnſteuer) für das zukünftige Jahr gegenüber dem abgelaufenen Jahr wird geſchätzt auf 1860 Millionen Mark. Die Staatsſchuld wird um 26 ½ Milliarden erhöht werden müſſen. Bei Berechnung von 5 v. H. Zinſen und 1 v. H. Tilgung würden hierfür jährlich 1580 Millionen erforderlich ſein. Bereits jetzt iſt dafür alſo reichlich geſorgt, zumal wenn man be⸗ rückſichtigt, daß von den 26 ½ Milliarden nicht weniger als 9 Milliarden Vorſchüſſe an die Bundesgenoſſen und Kolonien bedeuten. a Gewiß, die Engländer ſind raffiniert, aber ihr renzenloſer Hochmut läßt ſie doch meiſt in die eigene Falle tappen, zum Glück für die anderen, die nicht ſo „durch“ ſind. Griechenland, Holland, Bulgarien und Rumänien, am Ende auch Japan ſind deß Zeugen. Und was es mit dem Vierverbaud unter ſich noch wer⸗ den wird, das wird die Zukunft lehren. Schätze des Schlachtfeldes. In der„Liller Kriegszeitung“ ſchreibt Freiherr Kurt von Reeden: Die Geſchichte fängt mit einem Lungen⸗ ſchuf an, den ein junger Hauptmann erhalten mußte, um der großen Sache in anderer, ungeahnter Weiſe zu dienen. Im Frieden war er Bürgermeiſter in Schle⸗ ſien und muß da ſehr praktiſch, fürſorglich und ſparfa⸗ für ſeine Stadt geweſen ſein; jetzt ſitzt er im Norden Verdun und hebt die Schätze des Schlachtfeldes, das. ſeinem Frontabſchnitt gehört. Die alte Schlachtbilderromantik der umherliegenden Gewehre, Säbel, Torniſter, Helme Kanonen iſt zerſtört 0 0 t gel durch die„Schlachtfeld-Aufräumkompagnie“, oder wie ſie heißen mag. Es iſt Arbeitsmannſchaft, die, oft mitten im Feuer, den ihr zugewieſenen Raum abſucht, Ord⸗ nung macht und dafür ſorgt, daß nichts umkommt, die für das Heer und für das Vaterland in unabläſſiger Ar⸗ beit ſpart auch mit Einſatz des Lebens. Da liegen in dem bunten Haufen die zerſchoſſenen und mit Picken eingeſchlagenen Stahlhelme von Malancourt! — Ganze Berge haben ſich hier in den letzten Tagen aus vielen Wagenlaſten aufgetürmt, ein wüſtes Durch⸗ einander ſchmutzigen, verroſteten, blutigen Zeugs. Alte franzöſiſche Säbel mit Bronzekörben, Gewehre ohne Kol⸗ ben oder mit ganz verwundenem Lauf, der wie dünner Draht durch den Druck der Exploſion gebogen iſt, fran⸗ zöſiſche Maſchinengewehre alten Syſtems, Revelverkano⸗ nen und Maſſen ihrer eigentümlichen Munition, deren Patronenhülſe und Granate ein einziges langes Stück Dann die Kiſten voll⸗ „Die doch keineswegs Ueberzeugungen der Beſchränkt⸗ heit ſein können,“ rief Hammerſteen aufgeregt.„Was können Sie, ohne einen Selbſtmord zu begehen, anderes raten, was nicht der Rat und die Ueberzeugung der Män⸗ ner wäre, die gezeigt haben, wie ſehr ſie Ihre wahren Freunde ſind.“ l „Ich kann dem Könige nur raten, der Unzufrieden⸗ heit ein Ziel zu en erwiderte Lornſen.„Dem Volke zu geben, was ihm läugſt gebührt: eine Verfaſſung! Ich kann ihm nur raten, den gährenden und zerſtörenden Elementen, die über Tänemark hinſtürzen werden, da⸗ durch zuvorzukommen, daß er die rechtmäßigen Forde⸗ rungen ſeiner Untertanen erfüllt.“ „Das wollen Sie?“ fragte Hammerſteen.„Nun, bedenken Sie einmal, wenn der König wirklich Reichsſtände beriefe, würde er ſie nach Kopenhagen berufen? Die deulſchen Provinzen würden ihre Abgeordneten hierher ſchicken müſſen, ſie würden einen Reichskörper bilden und in die däniſche Geſamtmonarchie fallen.“ „Der König von Tänemark iſt unſer Herzog,“ er⸗ widerte Lornſen.„Wir haben rechtlich mit den Dänen nichts gemein als dasſelbe Staats haupt.“ s „Alſo ein eigener ſchleswig⸗holſteiniſcher Reichstag, eine eigene Verfaſſung, eigene Finanzverwaltung, eigene Geſetzmacherei, ein eigenes Heer, womöglich auch eine eigene Flotte. Ein vollſtändiges Nebenreich wollt ihr bilden, wie Norwegen zu Schweden?“ „Auch das iſt unmöglich,“ ſagte Lornſen,„denn wenn der Mannesſtamm des Königs ausſtirbt, müſſen wir uns ganz von Dänemark trennen.“ „Und das wollen Sie dem Könige vorſchlagen?“ rief der Staatsrat lachend. „Ohne Zweifel. Ich werde ihm raten, mit einem entſchiedenen Schritt auf dem Wege der Wahrheit und des Rechts, allem Unglück der Zukunft ein Ziel zu ſetzen.“ „Die Hitze iſt doch jetzt nicht ſo groß,“ ſagte der alte r, ſeine Stirn anfaſſend,„aber wahrhaftig, man möchte ſie bre Küpfermäntel des franzöſiſchen Infanteriegeſchoſſes lei ten. Neben ihnen ſtehen friedliche Schützengraben pen verſchiedenſter Art aus den eroberten Stellunge Unaufhörlich kommen neue Wagen, gerüttelt voll friſcher Beute. Es wird ſortiert nach Art der Verw dung. Sattel⸗ und Riemenzeug häuft ſich zu einem Berg nebenan liegk der Gummi, oft nur in trübſeligen Reſten dann Zink in Geſtalt von alten Eimern oder zerbrochene Regenröhren; der größte Schatz aber iſt Kupfer und Mef ſing, große Keſſel und anderes Gerät aus dem Bran ſchutt und eine wunderſchöne Reihe meterlanger leere Meſſingpatronen moderuſter franzöſiſcher Flachbahnge ſchütze. Das gibt ordentlich aus. 1 Was aus ſtolzen Flugzeugen werden kann, wen ud rzen, iſt nebenan zu ſehen. Ganz m Lehm verſchmierte Neunzylindermotore ſind das einzig was noch halbwegs die em behalten hat; der Reſt i zerknittertes ial und ein paar kleine vorkohl Holzſtückchen vom Traggeſtell. 5 Der Krieg iſt ein raſcher Verbraucher, das iſt nich zu ändern; aber es iſt dafür geſorgt, daß nichts ver ſchwendet wird, denn jedes nicht bis zum Eude aus genutzte Eigentum des Heeres bedeutet einen Verluſt g Rohmaterial und vor allem an Arbeitskraft. Wir ver, brennen heute in modernen Städten ſogar den Kehrich und gewinnen Kraft und Licht daraus. Daran mu wohl der Hauptmann⸗Bürgermeiſter ſtark gedacht ben, als er ſeine Altwarenhandlung auf dem Schlach feld einrichtete. 5 2 V. 2 37 2 2 Eine neue Drohung Ameriſas. Aus Waſhington meldet der Vertreter des Ren kerbureaus unterm 14. d. M.: 5 Wie verlautet, ſind Wieſon und das Kabinelt dahin über eingekommen, daß die Vo ng weiteren Beweismaterials Rechts verletzungen von Unterſeebeoſen wahrscheinlich innerhal 48 Stunden erfolgen und von der endgültigen Jorderung begleit ſein werde,„Deutſchland ſolle den Beweis für eine aufrich? tige Erfüllung der von ihm gegebenen Verſprechungen bringen.“ g 14 f Zu dieſer unerhörten Drohung ſchreibt Graf Revent low in der„Deutſchen Tagesztg.“: Die Nachricht komm vom Reuterſchen Bureau, man wird ſie alſo zunächſt mi einem gewiſſen Vorbehalte zu werten haben. Andererſei würde eine derartige Antwort der Vereinigten Stac ten durchaus in der Linie ihres bisherigen Verfahren und ihrer Sprache dem Deutſchen Reiche gegenüber lie gen. Es iſt die Politik der Einſchüchterung und die diplomatiſche Sprache Wilſons und Lanſings die Sprache der Einſchüchterung, eine Sprache, welche au dem Glauben hervorgeht, auf dem Wege der Einſchüchte rung werde ſchließlich alles erreicht werden, was di Vereinigten Staaten brauchen, und zwar zunächſt zun Schutze des Großbritanniſchen Seehandels. Die ameri⸗ kaniſche Sprache will eine Wirkung hervorrufen, wie f Bismarck in ſeinen„Gedanken und Erinnerungen“ dahif charakteriſierte: vom Preußen in der Mitte des vorigen Jahrhunderts habe es in Europa zumal von Frankreich aus geheißen:„La Pruſſe cane“(„Preußen kriecht hün, diſch zu Kreuze). Das deutſche Volk wird den Amer kanern dieſe Freude nicht bereiten, ebenſowenig wie ſei⸗ nen offenen Gegnern, aber dieſe amerikaniſche Abſich verdient immer wieder beleuchtet zu werden und um mehr, weil Schein und Wirklichkeit, weil Bluff und tatſächliche Kraft, und zwar nach jeder Seite hin bei den Vereinigten Staaten in einem ſo großen Mißver⸗ hältniſſe zueinander ſtehen, daß das Gebluffe von Wa⸗ ſhington und der amerikaniſchen Preſſe für jeden, der die wahren Verhältniſſe kennt, das erhabene Gepräge des unfreiwilligen Humors trägt. Das amerikaniſche Kabinett will alſo weiteres Ma⸗ und nichts hinter ſich haben, als ein Staub gewordene Pergament und einen Haufen ſchwatzender Advokate das iſt eine Tollheit, die ich nicht begreife.“ „Sie begreifen es nicht, weil Sie überhaupt von del Rechten eines Volkes und von der geiſtigen Macht eines 1 nichts wiſſen wollen,“ erwiderte Lorn⸗ en ſtolz. a e „Wenn Sie kindlich gläubig genug ſein könnten davon etwas zu hoffen und ſich dafür zu opfern,“ ſagle Hammerſteen, vor ihm ſtehen bleibend,„ſo will ich Ihne Ihr Schicksal verkünden. Der Haufen Trümmer drüben, der ſich mit Teutſchland und Selbſtändigkeit be“ nebelt, wird zerſtäuben ſo wie hier ein Finger aufgehoben a wird. Wagten Sie es das geringſte zu kun, was uns hie nicht gefiele, ich wette mein Leben, Lornſen, Ihre Patrio“ 1 ten da drüben, Ihre deutſchen Richter und Oberrichtel, würden mit untertänigſter Bereitwilligkeit Sie verul“ teilen. Und nun blicken Sie hierher, Lornſen.— bietet ſich Ihnen alles, was ein Mann, der über ſtumpfſinnige Maſſe hervorragt, begehren kann. Ehr Stellung, Macht, Gold und— Linas Hand,“ ſagte „nämlich dann, R mit dem Eiſernen blicke an das amertkaniſche Verhalten ein anderes würde, wenn man zu Waſhington die deutſche Stellung und die deutſche Kraft, den deutſchen Willen und die deulſche Entſchloſſenheit für kräftig und feſt ge. uug hält, um den entſcheidenden Erfolg tatſächlich zu er⸗ tingen und zu halten. r der Hand glaubt man das . Waſhington noch nicht und möchte alles tun, um die Dinge nach der anderen Seite hinzuwenden. Was gäbe es da für ein billigeres Mittel, als den Bluff? bkales. Seckenheim, den 18. April 1916. 2. Euaug. Kirchengemeinde. Am Karfreitag und Oſterſonntag beginnt der Hauptgottesdienſt bereits um 9 Uhr.— Am Gründonnerstag, ½8 abends iſt wie⸗ . der Feier des heiligen Abendmahls. — Laut Beſchluß des hieſigen Bürgermeiſteramts in Bekanntmachung über Kaffee, Tee und Zichorienwur- zeln müſſen ſofortige Anmeldungen dahier erfolgen. — Kaplan Joſef Schweizer, der frühere Praeſes des kath. Jünglings vereins, tritt morgen ſeine neue vom Kriegsminiſterium angewieſene Stelle als kath. Felddioiſtonsgeiſtlicher an. — Für bewieſene Tapferkeit vor dem Feinde wurde S Kreuz ausgezeichnet Arthur Baer, Ahn des Handelsmanns L. Baer, beim Schweren Feld⸗ tillerie⸗Regiment Nr. 239. — Unteroffizier Ockert, Sohn des Jakob Ockert, der 2 wurde aus Tapferkeit und Unerſchrockenheit vor dem Feinde 5 mit dem Eiſernen Kreuze 2. Klaſſe ausgezeichnet. „ N Dem Gefreiten Jak. Ding, im Reſ.⸗Drag.⸗Regt. i alt 8 wurde aus Tapferkeit und ſein heldenhaftes Ver⸗ a0 3 alten vor Feinde, die bad. Verdienſtmedaille ver⸗ 0 liehen. f ich- N 7 i Aus Tapferkeit wurde mit der bad. Verdienſtmedaille 11 usgezeichnet Oswald Seitz im Ulanen⸗Rgt. Nr. 7. Kn Der letzte Schweinemarkt war mit 60 Stück nit M Iſchwelnen befahren, die alle zum Preiſe von 70-110 its pro Paar verkauft wurden. „ Baden. ie c,( Karlsruhe, 17. April.(Einſchränkung . 3 5 . Dienſtkleiderbedarfs. Nachdem die badi⸗ e Eiſenbahnverwaltung ſchon früher verfügt hatte, s! sei Dienſtkleider nur noch ſolchen Beamten und Bedien⸗ te⸗ 9 geliefert werden, die bei Ausübung ihrer Dienſt⸗ die rülechtungen ſtändig mit dem reiſenden Publikum in Be⸗ um 5 kommen, hat ſie jetzt weiter beſtimmt, daß Klei⸗ ri] Tiedaſſenmitglieder, die während des Krieges nicht zum ſie halben von Dienſtkleidern verpflichtet ſind, und ſolche des⸗ hin hin zicht mehr geliefert erhalten, auf ihren Antrag 85 bis auf weiteres aus der Kleiderkaſſe ausſcheiden kön⸗ ich Weiterhin wurden die Kleiderkaſſenbeiträge der Be⸗ 1 eit große Mengen Kartoffeln aus der Provinz Poſen be⸗ 1 1 zogen. Um 55 gleichmäßige Verteilung der Sendungen 75 mz das ganze Land nach Maßgabe des Bedarfs zu er⸗ h 5 Iglichen, werden alle Sendungen zunächſt nach Mann⸗ 29 3 verfrachtet und vom Rangierbahnhof in Mannheim 12 12 58 weiter befördert. Als Empfänger kommen natürlich * ur Gemeindebehörden oder gemeindlich organiſierte Aem⸗ ie, wie Lebensmittelämter, in Frage, ten] Lest Mannheim, 17. April.(Küchenwagen.) e erſt ern mittag ſind die beiden Kriegsküchenwagen zum 9 5 en Male gefahren. Zu den Speiſen, die geſtern ab⸗ ö 2 eben wurden, wurde verwendet: 4 Zentner Kartoffeln, hte eich ner Spinat, 50 Pfund Nudeln, 40 Pfund Ochſen⸗ 8 faglig und 10 Pfund in Fett gedämpfte Zwiebeln. All⸗ un bend wird mit den Speiſen gewechſelt und an fleiſch⸗ ind erſag Tagen wird Fiſch mit Hülſenfrüchten als Fleiſch⸗ ich daß gegeben. Die Ausgabe der Speiſen erfolgt derart, zu⸗ uhr ie Frauen der Kinder, die Eſſen holen wollen, mit yon 1 3 Topf zu dem Kutſcher des Wagens gehen, der len Gut. gegen Zahlung von 20 Pfg. für die Portion einen 1% ſchein aushändigt. i a.. en, e Str 00 Mannheim, 17. April.(Po ſt dieb.) Die 8 Julaſkammer verurteilte den 18jährigen Poſtaushelfer ben Feld Anton Kraus wegen Unterſchlagung von etwa 50 tes ren poſtpaketen, die als unbeſtellbar zurückgekommen wa⸗ 235 5 7 Monaten Gefänngis. a 7 Zührde Mannheim, 17. April.(Abgeſtürzt.) Die e 5 ige Tochter des im Felde ſtehenden Arbeiters Jakeb te nen ſtürzte aus dem Fenſter der im 5. Stock gelege⸗ 17 erlitellerlichen Wohnung auf die Straße und ſtarb an den 155 enen ſchweren Verletzungen. ö be⸗ dern. Peidelberg, 16. April.(Todesfall.) Ce⸗ ben f händ. rüh iſt im Altern von 66 Jahren der Verlagsbuch⸗ 11% 0 Petters geſtorben. Der Verlebte war 195 ach Heidelberg gekommen und hat als 29⸗ 1 10 zangel und Schmidt über⸗ er/ 1 2 8 9 n 2 Ur- F 15 g Anerkannt reell Neſderstofe, Austeuer-Artel 4 und leist ah 40 rosse—— E R W A N N 5 ſuch.) und Bedienſteten, die weiterhin Mitglieder der fh e bleiben, weſentlich ermäßigt. Vom Lokomotiv⸗ afterperſonal werden bis auf weiteres keine Kleider⸗ 1 eubeiträge mehr erhoben. Den zum koſtenfreien Be⸗ 79 von Dienſt⸗ und Schutzkleidern berechtigten Beamten ird während des Krieges als Entſchädigung für nicht keuſeite Kleidungsſtücke ein jährliches Bekleidungsgeld illigt. 15 (Karlsruhe, 17. April.(Selbſtmordver⸗ anch.) Eine 27jährige Verkäuferin wollte geſtern in er in der Steinſtraße gelegenen Wohnung aus Liebes⸗ Zuumer durch Erhängen ihrem Leben ein Ende machen. 5 wurde noch rechtzeitig verhindert. Wiederbelebungs⸗ eſuche waren von Erfolg. a 6 Mannheim, 17. April.(Kartoffelver⸗ gung.) Von der Geſchäftsſtelle der badiſchen Kar⸗ 1 galeberſorgung in Mannheim werden in der nächſten 27/0-!!!! nommen, die er zu hoher Blüte brachte. Bei dem Uni⸗ verſitätsjubiläum im Jahre 1886 verlegte Petters ver⸗ ſchiedene wertvolle Feſtſchriften, darunter auch die Feſt⸗ chronik. Petters bekleidete eine Anzahl Ehrenämter, ſo gehörte er lange Jahre dem Bürgerausſchuſſe an und war 25 Jahre hindurch 2. Vorſitzender des Kaufmänniſchen Vereins. () Tauberbiſchofsheim, 17. April.(Todes⸗ fall.) Der Kamerer des Erzbiſchöfl. Dekanats Tauber⸗ beſchofsheim, Pfarrer Martin Noe, iſt in Reicholzheim geſtorben. Er erreichte ein Alter von 70 Jahren; im Jahre 1870 war er zum Prieſter geweiht worden. Die größte Zeit ſeines Lebens wirkte er in Reicholzheim. () Emmendingen, 17. April. Der Bürgeraus⸗ N ſchuß genehmigte den Voranſchlag für 1916 mit einem Umlagefuß von 40 Niennig. — H die Nedaktlen U Aimmerm ann, n Gottesdienst⸗Ordnung. der tvangel. Birczengemeinde. Gründonnerstag, den 20. April 1916 ½10 Uhr Hauptgottesdienſt ½½8 Uhr abends Feier des hl. Abendmahles Karfreitag, den 21. April 1916 9 Uhr Hauptgottesdienſt Kirchenchor. Abendmahl. meinden. ½8 Uhr abends Predigtgottesdienſt. OSrosse und schöne Auswah! Kollekte für arme Ge⸗ garnierter Damenhte von Mk. K. 20 an Ninderhiite N 3 Blumen— Federn— Hufformen Umarbeiten aller Hüte bei billigster Berech- nung bereitwilligst. Herren- und Knabenstrobüte neuste Formen in allen Grössen.: Auf sämtliche Neu-Einkäufe rune Harken. ö Wieser-IIII Luisenstrasse 40. Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß unter dem Schweinebeſtand des Landwirts Mart. Gder e 45 dahier die Schweinepeſt ausgebrochen iſt. Seckenheim, den 13. April 1916. Hürgermeiſteramt: Volz. Koch. f 4e Zekanntmachung. Am Mittwoch, den 19. ds. Mis. abends von 7 bis 8 Uhr erfolgt im Schulhaus(Zimmer 2) die Vertei⸗ lung von Auslandsbutter. Nur wer im Beſitze der grünen Butterkarte iſt, oder ſich früher zum Bezug von Auslands⸗ butter angemeldet hat, bekommt Butter. Familien von 7 und mehr Köpfen können 2 halbe Pfunde, kleinere Familien ein halbes Pfund zum Preiſe von 1.50 Mark erhalten. Weitere Anmeldungen zum Auslands butterbezug wer⸗ den aua Dienstag den 25. April von 78 Uhr entgegen⸗ genommen. Saatkartoffeln betr. Morgen Mittwoch von 1 Uhr nachm. ab werden in der Waghalle die beſtellten Saatkartoffeln ausgegeben. Um allzu ſtarken Andrang vorzubeugen, wird von 1—3 Uhr nur an die Beſteller deren Familiennamen mit den Anfangsbuchſtaben A bis K beginnen und von 3 Uhr ab an alle übrigen Beſteller, Die Abgabe der Kartoffel erfolgt nur gegen Barzahlung. Seckenheim, den 18. April 1916. 5 Rommisslon zur Regelung der wirtschaftl. Verhältnisse der Gemeinde Seckenheim. Gg. Phil. Volz. Bekanntmachung. Die Vorlegung der Stunden im Sommer betr. Nachdem ducch die Verordnung des Bundesrats vom 6. April 1916(Reichsgeſetztlatt Seite 243) die geſetzliche Zett vom 1. Mai 1916 bis 30. September 1916 gegen⸗ über der mittelcuropäiſchen Zeit um eine Stunde vorge- legt worden iſt, iſt es geboten, mit tunlichſter Beſchleuni⸗ gung die nötigen Vorkehrungen zu treffen, damit ſich der Uebergang in die neue Zeitbeſtimmung ohne Störung vollziehen kann. Wir weiſen deshalb die Gemeindebehörden jetzt ſchon an, dafür zu ſorgen, daß alle Uhren an den öffentlichen Gebäuden am Fonntag, den 30. April 1916 nacht 11 Uhr um eine Stunde vor d. h. auf 12 Uhr geſtellt werden. s Mannheim, den 17. April 1916. Groſih. gezirksamt. Abt. 1. gez. Gräſer. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Seckenheim, den 17. April 1916. Bürgermeiſteramt: f ö Gardinen, Wolldecken. ens Koch. Aus wahl. Damen-, Herren- und Kinderwäsche Handschuhe, Strümpfe, Socken 5 Die grösste Auswahl, stets de 5 neuesten Muster, die billigsten Preise für Anno acschente Grösstes Lager am Platze in: Taschen-Uhren . aller Arten Nickel, Stahl, Silber, Tula, Cold Armband-Uhren Ringe Colliers Broschen Ohrringe Medaillons Kreuze Taschen Börsen Manschetten Knöpfe Oigaretten-Etuis usw. Bestecke in echt und versilbert. 5 jeder Art und Preislage. Nur die bewährteston, besten Fabrikate. für Haſtbarkeit jeder Kette ein Baran sesehein. 5 28 8 7 Uhren, Gold und Silberwaten Mannheim P 1, 3 breitesteass 2 Siſmer Und uche nebſt Zubehör zu vermieten. Schloßſtraße 52. 2 öſfmer un Küche zu ve mieten. Wilhelmſtraße 55. Sofort zu vermieten 2 Iinmor und Küche Empfehle: Pfalz. Weisswein p. Ltr. 1 10 Mk. „ Kotweln„„. 40„ Blut-Süsswein 2.00„ Garentiert reinen Bienenhonig Pfund 1.50 2 haben be! Bäckerel Aug. Engert Rledstrasse Nr. 30. Einige ar Ackerland mögl. Almendſtücke gegen gute Hezahlung Zu miefen gesnczf Wo? ſagt die Expedition anteil. Riedſtraße Ne. 45. Icbel Simmer zu vermieten. öchadertehrig geſucht gegen Vergütung. ſofort zu vermieten. ien—.— —— 1 Simmer ü. Rülche zu vermieten. Schloßſtraße 34 2 ölſumer und Rüche nebſt Zubehör zu vermieten. — . 1 Trixotagen, Schürzen u. Unterrögke 1 * Unststrasse N 2, G. Gute Betten, Bettfedern, Daunen. mit elektr. Licht u. Garten⸗ Näh. Erny, Roſenſtr. 32. Ganze Braut- und Ersflings- Ausstattungen 5 * Den Verkehr mit Kaffee und Tee betr. Wir bringen nachſtehend die drei Bundesrats⸗ berordnungen vom 6. April 1916 über Kaffee, über Tee und über Zichorienwurzeln zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, 12. April 1916. Großh. Bezirksamt.— Abt. I; Belanntmachung über Naffee. Vom 6. April 1916. Auf Grund der Verordnungen des Bundesrats über Kaffee, Tee und Kakao vom 11. November 1915(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 750) 7. April 1916(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 288) wird beſtimmt: e 2 9 l. 1 ee Wer Rohkaffee, auch in Miſchungen mit anderen Erzeugniſſen, mit Beginn des 8. April 1916 in Ge⸗ wahrſam hat, ift verpflichtet, die vorhandenen Mengen getrennt nach Art und Eigentümern unter Bezeichnung der Eigentümer und des Lagerungs⸗ orts dem Kriegsausſchuſſe für Kaffee, Tee und deren Erſatzmittel, G. m. b. H. in Berlin(Kriegs⸗ ausſchuß) bis zum 13. April 1916 anzuzeigen. An⸗ zeigen über Mengen, die ſich mit Beginn des 8. April 1916 unterwegs befinden, ſind von dem Empfänger unverzüglich nach Empfang zu er⸗ ſtatten. 1 Die Angeigepflicht erſtreckt ſich nicht auf Mengen, is 1. im Eigentume des Reichs, eines Bundes⸗ ſtaats oder Elſaß⸗Lothringens, insbeſondere im Eigentume der Heeresverwaltungen oder der Marineverwaltung ſtehen, 2. insgeſamt weniger als 10 Kilogramm be⸗ tragen. 5 Außerdem hat jeder Eigentümer von mehr als 600 Kilogramm Rohkaffee an einem vom Reichs⸗ kanzler bekanntzugebenden Tage dem Kriegsaus⸗ ſchuſſe telegraphiſch ſeinen geſamten Beſtand an Rohkaffee, einerlei, ob dieſer ſich in eigenem oder fremdem Gewahrſam, insbeſondere auf dem Trans⸗ porte befindet, getrennt nach Ballen, Gewicht und unverzolltem Durchſchnittspreis anzuzeigen. Dieſe Anzeigepflicht erſtreckt ſich nicht auf die im Abſ. 2 Nummer 1 genannten Mengen. 5 8 2. Rohkaffee darf nur durch den Kriegsausſchuß ab⸗ geſetzt werden. Dieſe Vorſchrift findet keine Anwendung auf die im g 1 Abſ. 2 und im 8 4 Abſ. 1 Satz 2 bezeichneten Mengen ſowie auf Mengen, die der Verpflichtete vom Kriegsausſchuß erhalten hat. 3 Wer Rohkaffee in Gewahrſam hat, hat ihn dem Kriegsausſchuß auf Verlangen zu überlaſſen und auf Abruf zu verladen. Er hat ihn bis zur Ab⸗ nahme aufzubewahren und pfleglich zu behandeln, er darf ihn nur mit Zuſtimmung des Kriegsaus⸗ ſchuſſes röſten; auf Verlangen hat er dem Kriegs⸗ ausſchuſſe Proben gegen Erſtattung der Porto⸗ koſten einzuſenden. Der Reichskanzler kann nähere Beſtimmungen über dieſe Verpflichtungen erlaſſen. Dieſe Vorſchriften finden keine Anwendung auf die im§ 2 Abſ. 2 bezeichneten Mengen. 8 4 Der Kriegsausſchuß hat auf Antrag des zur Ueberlaſſung Verpflichteten binnen vier Wochen nach Eingang des Antrags, jedoch nicht vor dem 22. Mai 1916 zu erklären, welche beſtimmt zu bezeich⸗ nenden Mengen er übernehmen will. Für die Mengen, die er hiernach nicht übernehmen will, er⸗ liſcht die Abſatzbeſchränkung des§ 2; das gleiche gilt, ſoweit er eine Erklärung binnen der Friſt nicht abgibt. Iſt der Verpflichtete nicht zugleich der Eigentümer, ſo kann auch der Eigentümer den Antrag nach Satz 1 ſtellen. Alle Mengen, die hiernach dem Abſatz durch den Kriegsausſchuß vorbehalten ſind, müſſen von ihm abgenommen werden. Der zur Ueberlaſſung Ver⸗ pflichtete hat dem Kriegsausſchuß anzuzeigen, von welchem Zeitpunkt ab er zur Lieferung bereit iſt. Die Abnahme hat innerhalb vier Wochen nach dieſem Zeitpunkt zu erfolgen. 5 Der Kriegsausſchuß ſetzt den Uebernahmepreis endgültig feſt. 9 6 Erfolgt die Ueberlaſſung nicht freiwillig, ſo wird das Eigentum auf Antrag des Kriegsausſchuſſes durch Anordnung der zuständigen Behörde auf ihn oder die von ihm in dem Antrag bezeichneten Per⸗ ſonen übertragen. Die Anordnung iſt an den zur Ueberlaſſung Verpflichteten zu richten. Das Eigen⸗ kum geht über, ſobald die Anordnung ihm zugeht. 1 Die Zahlung ſoll in der Regel bei der Abnahme, 2 ſpäteſtens vier Wochen nach Abnahme er⸗ den. g 8 8. 8 Streitigkeiten über die aus dem z s ſich ergeben⸗ den Verpflichtungen entſcheidet die höhere Ver⸗ waltungsbehörde endgültig. 8 9. Der Kriegsausſchuß hat die übernommenen Vor⸗ eäte nach Maßgabe der Beſtimmungen des Reichs⸗ kanzlers weiterzugeben. 10. Der Reichskanzler 12 Ausnahmen zulaſſen. 5 11 i Die Landeszentralbehörden erlaſſen die Beſtim⸗ nungen zur Ausführung dieſer Verordnung. Sie zeſtimmen, wer als höhere Verwaltungsbehörde end als zuſtändige Behörde im Sinne dieſer Ver⸗ aeduung anguſehen iſt. 8 12. ö Wit Gefängnis bis zu ſechs Monaten oder Geld⸗ hae bis zu fünfzehntauſend Mark wird beſtraft, 1. wer die ihm nach 6 1 Abf. 1 oder 8 obliegende 8 Rö tändice der Uneichtige Angaben macht; 2. wer der Beſtimmung im 8 2 Abf. 1 zuwider Rohkaffee in anderer Weiſe als durch den Kriegsausſchuß abſetzt;: 3. wer den Verpflichtungen nach 8 3 Abſ. 1 zu⸗ widerhandelt; 4. wer den nach§ 11 Satz 1 erlaſſenen Beſtim⸗ mungen zuwiderhandelt. 13 Dieſe Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. f Berlin, den 6. April 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers: Delbrück. Bekanntmachung über Tee. Vom 6. April 1016. Auf Grund der Verordnungen des Bundesrats über Kaffee, Tee und Kakao vom 5 11. November 1915(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 750) 4. April 1916(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 238) wird beſtimmt: 8 1 Wer Tee, auch in Miſchungen mit anderen Er⸗ zeugniſſen, mit Beginn des 8. April 1916 in Ge⸗ wahrſam hat, iſt verpflichtet, die vorhandenen Mengen getrennt nach Art und Eigentümern unter Bezeichnung der Eigentümer u. des Lagerungsorts dem Kriegsausſchuſſe für Kaffee, Tee und deren Erſatzmittel, G. m. b. H. in Berlin(Kriegsaus⸗ ſchuß) bis zum 13. April 1916 anzuzeigen. An⸗ zeigen über Mengen, die ſich mit Beginn des 8. April 1916 unterwegs befinden, ſind von dem Empfänger unverzüglich nach Empfang zu er⸗ ſtatten. g Die Anzeigepflicht erſtreckt ſich nicht auf Mengen, die a 5 1. im Eigentume des Reichs, eines Bundesſtaats oder Elſaß⸗Lothringens, insbeſondere im Eigentume der Heeresverwaltungen oder der Marineverwaltung ſtehen, 2. insgeſamt weniger als 5 Kilogramm betragen. Außerdem hat jeder Eigentümer von mehr als 300 Kilogramm Tee an einem vom Reichskanzler bekanntzugebenden Tage dem Kriegsausſchuſſe tele⸗ graphiſch ſeinen geſamten Beſtand an Tee, einerlei, ob dieſer ſich in eigenem oder fremdem Ge⸗ wahrſam, insbeſondere auf dem Transporte be⸗ findet, getrennt nach Kiſten, Gewicht und unver⸗ zolltem Durchſchnittspreis anzuzeigen. Die An⸗ zeigepflicht erſtreckt ſich nicht auf die im Abſ. 2 Nummer 1 genannten Mengen. 8 2. Tee darf nur durch den Kriegsausſchuß abgeſetzt werden. Dieſe Vorſchrift findet keine Anwendung auf die im 8 1 Abſ. 2 und im 8 4 Abſ. 1 Satz 2 bezeichneten Mengen ſowie auf Mengen, die der Verpflichtete vom Kriegsausſchuß erhalten hat. 8 3. f Wer Tee in Gewahrſam hat, hat ihn dem Kriegs⸗ ausſchuß auf Verlangen zu überlaſſen und auf Ab⸗ ruf zu verladen. Er hat ihn bis zur Abnahme auf⸗ zubewahren und pfleglich zu behandeln; auf Ver⸗ langen hat er dem Kriegsausſchuſſe Proben gegen Erſtattung der Portokoſten einzuſenden. Der Reichskanzler kann nähere Beſtimmungen über dieſe Verpflichtungen erlaſſen. Dieſe Vorſchriften finden keine Anwendung auf die im 8 2 Abſ. 2 bezeichneten Mengen. 8 4. Der Kriegsausſchuß hat auf Antrag des zur Ueberlaſſung Verpflichteten binnen vier Wochen nach Eingang des Antrags, jedoch nicht vor dem 22. Mai 1916 zu erklären, welche beſtimmt zu be⸗ zeichnenden Mengen er übernehmen will. Für die Mengen, die er hiernach nicht übernehmen will, er⸗ liſcht die Abſatzbeſchränkung des 8 2; das gleiche gilt, ſoweit er eine Erklärung binnen der Friſt nicht abgibt. Iſt der Verpflichtete nicht zugleich Eigen⸗ tümer, ſo kann auch der Eigentümer den Antrag nach Satz 1 ſtellen. Alle Mengen, die hiernach dem Abſatz durch den Kriegsausſchuß vorbehalten ſind, müſſen von ihm abgenommen warden. Der zur Ueberlaſſung Ver⸗ pflichtete hat dem Kriegsausſchuß anzuzeigen, von welchem Zeitpunkt ab er zur Lieferung bereit iſt. Die Abnahme hat innerhalb vier Wochen nach dieſem Zeitpunkt zu erfolgen. 8 5 9 5. Der Kriegsausſchuß ſetzt den Uebernahmspreis endgültig feſt. 8 6 Erfolgt die Ueberlaſſung nicht freiwillig, ſo wird das Eigentum auf Antrag des Kriegsausſchuſſes durch Anordnung der zuſtändigen Behörde auf ihn oder die von ihm in dem Antrag bezeichneten Per⸗ ſonen übertragen. Die Anordnung iſt an den zur Ueberlaſſung Verpflichteten zu richten. Das Eigen⸗ tum geht über, ſobald die Anordnung ihm zugeht. 1 Die Zahlung ſoll in der Regel bei der Abnahme, jedoch ſpäteſtens vier Wochen nach Abnahme er⸗ folgen. 8 8. Streitigkeiten über die aus dem 83 ſich ergeben⸗ den Verpflichtungen entſcheidet die höhere Ver⸗ waltungsbehörde endgültig. 9 Der Kriegsausſchuß hat die übernommenen Vor⸗ räte nach Maßgabe der Beſtimmungen des Reichs⸗ kanzlers weiterzugeben. 8 10. Der Reichskanzler kann Ausnahmen zulaſſen. 9 11. Die Landeszentralbehörden erlaſſen die Beſtim⸗ mungen zur Ausführung dieſer Verordnung. Sie beſtimmen, wer als höhere Berwaltungsbehörde und als zuſtändige Behörde im Sinne dieſee Verord⸗ nung anzuſehen iſt. 8 12 Mu Gefängnis bis zu ſechs Weuelen sber Gele- J. Per die ihm nach 3 1 Abſ. 1 öder 8 öbliegende Anzeige nicht in der geſetzten Friſt erſtattet oder wiſſentlich unvollſtändige oder unrichtige Angaben macht; 2. wer der Beſtimmung im§ 2 Satz 1 zuwider Tee in anderer Weiſe als durch den Kriegs⸗ ausſchuß abſetzt; 3. wer den Verpflichtungen nach 8 3 Abſ. 1 zu⸗ widerhandelt; 4. wer den nach 8 11 Satz 1 erlaſſenen Beſtim⸗ mungen zuwiderhandelt. 13. Dieſe Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 6. April 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers: Delbrück. Bekanntmachung über Jichorienwurzeln. Vom 6. April 1916. Auf Grund der Verordnungen des Bundesrats über Kaffee, Tee und Kakao vom 11. November 1915(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 750) 4. April 1016(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 238) wird beſtimmt: 8 1. Zichorienwurzeln, grün oder gedarrt, dürfen nicht verfüttert werden, ſondern haben ausſchließlich der menſchlichen Ernährung zu dienen. Dies gilt nicht für die im§ 2 Abſ. 2 Ziffer 2 bezeichneten und für diejenigen Mengen, auf die der Kriegsausſchuß ver⸗ zichtet hat(§S 5 Abſatz 1 Satz 2). 5 8 2. Wer Zichorienwurzeln mit Beginn des 8. April 1916 in Gewahrſam hat, iſt verpflichtet, die vor⸗ handenen Mengen getrennt nach Art, ob Brocken oder Grieß(Malz), und Eigentümern unter Be⸗ zeichnung der Eigentümer und des Lagerungsorts dem Kriegsausſchuſſe für Kaffee, Tee und deren Erſatzmittel, G. m. b. H. in Berlin(Kriegsaus⸗ ſchuß) bis zum 13. April 1916 anzuzeigen. An⸗ zeigen über Mengen, die ſich mit Beginn des 8. April 1916 unterwegs befinden, ſind von dem Empfänger unverzüglich nach Empfang zu er⸗ ſtatten. Die Anzeigepflicht erſtreckt ſich nicht auf Men⸗ gen, die im Eigentume des Reichs, eines Bundes⸗ ſtaats oder Gigentume der Heeresverwaltungen oder der Ma⸗ rineverwaltung ſtehen. Gedarrte Zichorienwurzeln dürfen nur durch den Kriegsausſchuß abgeſetzt werden. Dieſe Vorſchrift findet keine Anwendung auf die im 8 2 Abſ. 2 und im§ 5 Abſ. 1 Satz 2 bezeichne⸗ ten Mengen ſowie auf Mengen, auf die der Kriegs⸗ ausſchuß verzichtet oder die der Verpflichtete vom Kriegsausſchuß erhalten hat. d 8 4. Wer gedarrte Zichorienwurzeln in Gewahrſam hat, hat ſie dem Kriegsausſchuß auf Verlangen zu überlaſſen und auf Abruf zu verladen. Er hat ſie bis zur Abnahme aufzubewahren und pfleglich zu ſchuſſe Proben gegen Erſtattung der Portokoſten einzuſenden. Der Reichskanzler kann nähere Be⸗ ſtimmungen über dieſe Verpflichtungen erlaſſen. 85. Der Kriegsausſchuß hat auf Antrag des zur Ueberlaſſung Verpflichteten binnen vier Wochen nach Eingang des Antrages, jedoch nicht vor dem 22. Mai 1916 zu erklären, welche beſtimmt zu be⸗ zeichnenden Mengen er übernehmen will. Für die Mengen, die er hiernach nicht übernehmen will, erliſcht die Abſatzbeſchränkung des§ 3; das gleiche gilt, ſoweit er eine Erklärung binnen der Friſt nicht abgibt. Iſt der Verpflichtete nicht zugleich Eigen⸗ tümer, ſo kann der Eigentümer den Antrag nach Satz 1 ſtellen. Alle Mengen, die hiernach dem Abſatz durch der Kriegsausſchuß vorbehalten ſind, müſſen von ihm abgenommen werden. Der zur Ueberlaſſung Verpflichtete hat dem Kriegsausſchuß anzuzeigen, von welchem Zeitpunk ab er zur Lieferung bereit iſt. Die Abnahme ha innerhalb vier Wochen nach dieſem Zeitpunkt zu erfolgen. 8 6. Der Kriegsausſchuß hat für die don ihm abge⸗ nommenen Zichorienwurzeln einen angemeſſenen Uebernahmepreis zu zahlen. Dieſer Preis darf für 100 Kilogramm zweiunddreißig Mark nicht über⸗ ſteigen. Der Kriegsausſchuß ſetzt den Uebernahme preis endgültig feſt. Erfolgt die Ueberlaſſung nicht freiwillig, ſo wird das Eigentum auf Antrag des Kriegsausſchuſſes durch Anordnung der zuſtändigen Behörde auf ihn oder die von ihm in dem Antrag bezeichneten Per⸗ ſonen übertragen. Die Anordnung iſt an den zur Ueberlaſſung Verpflichteten zu richten. Das Eigen⸗ kum geht über, ſobald 95 Anordnung ihm zugeht Die Zahlung erfolgt ſpäteſtens vierzehn Tage nach Abnahme. a f 8 9. Streitigkeiten über die aus dem 8 4 ſich ergeben den Verpflichtungen entſcheidet die höhere Verwa ſungsbehörde endgültig. i 8 10. Der Kriegsausſchuß hat die von ihm übernom⸗ menen Mengen nach Maßgabe der Beſtimmunger des Reichskanzlers weiterzugeben. 8 11. Der Reichskanzler kann Ausnahmen zulaſſen. 9 12 Die Landeszentrelbehörden erlaſſen die Beſtint mungen zur Ausführung dieſer Verordnung. i Angeicge nicht in der geſetzten Friſt erftatte ſtrafe bis zu fünſgehnmtauſend Maak wird beſtsaft, bestimmen, wer als höhene Bauvaltugsbe hörde un! Vorſtehende Bekanntmachungen wird hiermit zur allge meinen Kenntnis gebracht. Seckenheim, den 18. April 1918. gürgermeiſteramt: Volz. J Koch. Elſaß⸗Lothringens, insbeſondere im behandeln; auf Verlangen hat er dem Kriegsaus. ſüls zuſtändige Behörde im Sinne dieſer nung anzuſehen iſt. 18. 75 Mit Gefüngnis bis zu ſechs Monaten oder Hef ſtrafe bis zu fünfzehntauſend Mark wird beſtra 1. wer den Beſtimmungen des 8 1 zuwiderhalt delt;, 2. wer die ihm nach§ 2. Abſ. 1 obliegende b zeige nicht in der geſetzten Friſt erſtattet an. wiſſentlich unvollſtändige oder unrichtitze!“ gaben macht; 8. wer der Vorſchrift des 8 Zichorie in anderer Weiſe als Kriegsausſchuß abſetzt; 4. wer den Verpflichtungen handelt; 5 5. wer den nach§ 12 Satz 1 erlaſſenen Bestill!“ mungen zuwiderhandelt. 3 § 14. Dieſe Bekanntmachung tritt mit dem Tage Verkündung in Kraft. 1 Berlin, den 6. April 1916. 1 Der Stellvertreter des Reichskanzlers! Delbrück. Bekanntmachung. Die Feſtſetzung der Brot⸗ und Mehle 1.9% im Kleinhandel und in Wirtſchaften Kommunalverbandes Mann hen Laud betr. 4 Auf Grund der 8s 1 und 5 des Geſetzes, 500 Höchſtpreiſe vom 4. Auguſt 1914 in der Faſſung 28. Oktober 1914 ſowie des 8 1 der Verordnung Miniſteriums des Junern gleichen Betreffs 6. Januar 1915 werden die Preiſe für das Kommunalverbandsbezirk Mannheim⸗Kand Verkauf gelangende Brot und Mehl nach Au f von Sachverſtändigen mit Wirkung vom 15. April wie folgt feſtgeſetzt: a 1. Brotpreiſe in Bäckereien: 1 Für den großen Laib Brot(1500 Gr.) 56 ½% *„ kleinen„ 7 0 750 Gr.)— 2 4 „„ Waſſerweck von 60 Gr. 5 2. Brotpreiſe in Wirtſchaften und Gaſthöfeg Für 1 halbes Weißbrötchen o. 40 Gr. Roggenbrot 3 Abſatz 1 80 dur 1 nach 8 4 zuwidt N 41 hell . 1 „ 60 Gr. Roggenbrot „ Für ein ganzes Weißbrötchen 9 3. Mehlpreiſe im Kleinhandel! NN Für das Pfund Roggenmehl 21 5„ Weizenbrotmehl 29 „„ Weizen neh!!! 24 Weizenaus zugsmehl 26, 70 Wer die Höchſtpreiſe überſchreitel, bis zu 10000 Mark beſtraft. 5 Mannheim, den 11. April 1918. Groß. Bezirksamt Abt. I. Bekanntmachung. 91 Aus der Pfarrer Herrmann'ſchen Dienſtbole 14 ſtiftung in Heidelberg ſind für das Jahr, 17 Preiſe in Beträgen von 60 Mark bis 100 Mark vergeben. ö Zur Teilnahme am Stiftungsgenuß rechtigt: 1 „Dienſtboten männlichen und weiblichen ſchlechts aus dem(vormaligen) badiſchen Ne 5 kreiſe, welche ſich durch Anhänglichkeit und Tia, vieljährige, mit perſönlicher Aufopferung knüpfte Dienſte u. ſ. w. auszeichnen und weh Alters, Gebrechlichkeit, Armut etc. einer ſtützung vorzugsweiſe bedürftig ſind, ohne N ſchied des Religionsbekenntniſſes.“„ Zu den berechtigten Orten des vormaligen diſchen Neckarkreiſes gehören 1 alle Orte des jetzigen Amtsbezirkes Mannu heil 1 Diejenigen Dienſtboten aus den berech 15 6 Orten, welche ſich um einen Preis bewerben wo 10 werden aufgefordert, ihre bezüglichen Geſuche den erforderlichen Zeugniſſen über Alter, 115 zeit, Verhalten, etwaige beſondere Empfehlung gründe u. ſ. w. bei dem Gemeinderat ihres ortes binnen vier Wochen einzureichen. Die Gemeindebehörden werden hierauf Geſuche nach Benehmen mit dem betreffen Pfarramt unter Anſchluß ſämtlicher Zeugniſfe gutächtlicher Aeußerung an das bvorgeſetzte 5 amt zur weiteren Behandlung einſenden. Karlsruhe, den 1. April 1916. Großh. Verwaltungshof, A. A. Dr. Mayer. ſind 15 e 3 Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir 6 zur öffentlichen Kenntnis. f Mannheim, den 7. April 1916. Großh. Bezirksamt III. n Höchtpreiſe für Kälber, ahnt ſonſtige Schafe betreffend. Bekanntmachung vom 7. April a 0 Auf Grund des Höchſtpreisgeſetzes vom 4. 90 1914 in der Faſſung der Bekanntmachun ö 17. Dezember 1914(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 3% wird folgendes beſtimmt: 6henl Die Stallpreiſe dürfen für einen Zentner 8 0 gewicht höchſtens betragen: ö 0 a) bei Kälbern 120 Mk. b) bei Maſthammeln 100 Mk. a c) bei ſonſtigen Schafen 90 Mk. e iſt das Lebendgewicht nüchtern geh (12 Stunden futterfrei) oder gefüttert gewogen a el 5 vom Hundert. Beim Weiterverkauf dieſer Tie! für Unkoſten leinſchließlich der Frachtkoſte Händlergewinn zum Einſtandspreis ein Zu nommen werden, welcher bei Kälbern 8 vom und bei Maſthammeln und ſonſtigen Schafen, Hundert des Einſtandspreiſes nicht uberſtetsh 1 Auf keinen Fall darf beim Weiterverkauf ei f * 1010 Einſtandspreis als der durch dieſe Bekannt eng feſtgeſetzte Stallhöchſtpreis zugrunde geleg auch wenn vor Erlaſſung dieſer Bekan ne, für das Tier ein höherer Skallpreis bezahlt wo Vorſtehende Höchſtpreiſe gelten ni 100 5 N ter gel 1 mittelbaren Verkauf von Landwirt zu Lan bei Schafen auch von Schafhalter zu Scha Diefe Bekanntmachung tritt mit dem Berkündung in Kraft.. Karlsruhe, den 7. April 1916. Großh. Miniſterium des Funern v. Bodman. Vorstehende Bekanntmachung bringen tit zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 13. April 19168. Groth, Vesirlsamt 40. 4