. Teutſchland be ommen— die wirkſamſte Waffe gegen Erſcheint Dienstag, Donnerstag, und Samstags. Der Adonnementspreis beträgt monatlich 45 Pfg. 2 bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.70. Der Vermittler Amerika. 0 Es gibt noch Leute in Deutſchland, die glauben, aß die Vereinigten Staaten den guten Willen haben, darauf hinzuwirken, daß England ſich wieder auf den oden der„Londoner Deklaration“ ſtelle, wenn nur auf den Tauchbootkrieg verzich e. Aber ge⸗ ſezt den Fall, daß England tatſächlich ſich dazu bereit erklärte, um die deutſchen Tauchboote vom Halſe zu England—, o müßte das theoretiſch die Folge haben, daß bedingte Bannware in neutrale Häfen eingeführt werden könnte, aß das Freigut auch in deutſche Häfen ginge daß nur die deutſchen und von Deutſchland be etzten Küſten und Häfen blockiert würden, daß die Baunware atego⸗ kiten der Londoner Deklaration anerkannt würden uſw. Eine Umgeben diefer Beſtimmungen wäre aber der britiſchen Peg rung ſehr leicht. Sie brauchte ihre Kon⸗ kroll⸗ und Ueberwachungskommiſſionen innerhalb der neutralen Länder deshalb nicht aufzuheben und könnte en bisherigen Druck genau ſo, wenn ſchon in leicht Jeänderter Form ebenſo wirkſam fortſetzen. Die bri⸗ asche Regierung würde außerdem ihr altes Mittel, alle unter und Frachten aufzukaufen, die für Deiitichland wert⸗ oll erſchienen, nur in größerem Maße betreiben und würde dabei ausgiebig die verſchleierte Hilfe des amerikaniſchen Geſchäftsfreundes genießen. Es wäre fer⸗ 5 ein leichtes, einfach alle derartigen Schiffe als„ver⸗ chtig“ zu erklären, ſie in engliſche Häfen zu bringen und dort beliebig lange„unterſuchen“ zu laſſen. Ein leichtes wäre ebenfalls, den Blockadebeſtimmungen der ondoner Deklaration ſormell zu genügen, in der Sache aber durch Minen, Schiffe und Fahrzeuge aller Art eſelbe Unſicherheit der Gewäſſer und ihre Ueberwa⸗ bia g, Gefährdung bezw. Sperrung fortzuſeben, wie ſie is jetzt beſteht. Die anonyme Anwendung von großen N menmengen iſt bisher ſchon ein bei der britiſchen Admiralität beſonders beliebtes Mittel. Sicher würde die Regierung der Vereinigten Staa⸗ ten dann alle paar Monate„eine ſcharfe Note“ nach Lon⸗ on ſchicken, die dann ein paar Monate ſpäter von London beantwortet werden würde; in dieſer Zeit wäre as engliſche Spiel mit dem ſeines ſtillen Teilhabers ruhig weitergegangen. Deutſchland ſäße da als der„ſehn⸗ ſuchtsvolle Hungerleider nach dem Unerreichlichen“, hätte aber ſicher don Waſhington die Ve ſicherung bekommen, man gelange der Freiheit der Meere immer näher, aber a5 herrliche Kulturwerk müste ſicher mißglücken, wenn man nicht deutſcherſeits jeden unliebſamen Zwiſchenfall zur See vermiede. Und das würde dann ſo weiter beben mit dem einzigen Troſte für das Deutſche Reich, el jeder„lezten“ Note die Fahne der Hoffnung wieder aufpflanzen zu dürfen und zur See auf alles zu ver⸗ zichten, was die beiden angelſächſiſchen Kulturmächte verſtimmen könnte. Wahrſcheinlich würde man auch eine iederholung kulturwidriger deutſcher Luftangriffe auf zroßbritannien verbieten. Vielleicht würden die Ver⸗ einigten Staaten dafür Schulter an Schulter mit allen, ie es gerne wollen, für die„Freiheit der Luft“ kämpfen. Großbritannien fühlt ſich nicht wohl und die Ver⸗ einigten Staaten erkennen in der Linderung dieſer Ver⸗ legenheiten ihr eigenes Jutereſſe. Im gegenwärkigen Augenblick kommt es beiden nicht zum wenigſten auf Zeitgewinn an; für Deutſchtand beocutet ein ſolcher en Verluſt wertvollſter Zeit. Man könnte ſich enken, daß den beiden Mächten eine öffentliche Erörte⸗ rung, vielleicht um mit Sir E. Grey zu ſprethen, auch eine„internationale Begriffsbeſtimmung“ der Londoner Deklaration echeblich lieber wäre, als daß das„letzte ort“ Amerikas durch die deutſche Antworenole wir lich 25 letzten Worte gemacht würde, natürlich unter der orausſetzung, daß in der— möglichſt langen— Zwi⸗ chenzeit keinerlei ſolcher häßlichen Zwiſchenfälle des Seekrieges, vielleicht auch des Lufckrieges eintreten dürf⸗ ten. Mit deutſchen Augen betrachtet, würde das natür⸗ lich einen„Leim“ erſter Ordnung bedeuten; es würde eine Kette ſchlimmſter Hemmungen für Deutſchlaud wer⸗ zen, ſeine Lage verſchlechtern und abhäugig machen. Kurz, er erſte diplomatiſche Schritt in ſolcher Richtung, in wie beſtimmten Formen er auch getan werden könnte, würde tatsächlich der erſte von viclon kleinen oder gro⸗ n Schritten auf einer ſchiefen Ebeue ſein, und derweil zaätte Großbritannien mit den Vereinigten Slagten Ge⸗ legenheit, in aller Ruhe die Freiheit der Meere zu genießen. 5 i 8 V Friedrich der Große ſchrieb am 11. April 1759 an ltaire:„Ich bediene mich aller meiner Waffen gegen meine Feinde, wie das Stachelſchwein, das, ſich ſträubend, mit allen fn Spitzen ſich verteidigt. Ich behaupte nicht, daß die meinigen gut, aber man muß van allen 5— Kräften Gebrauch machen, wie ſie auch ſind, und einen Gegnern ſo gut gezielte Schläge verſetzen. als 3 aroßen Köͤ⸗ wendig, auch das 2 ves heimer Anzeiger Neckarhauſer Zeitung. Goͤinger Zeitung. Hmisblaif der Bürgermeisferamier Semenheim, Ilnesheim, Mekarhansen und Edingen. Druck und Verlag von Gg. Zimmermann, Seckenheim. nigs paſſen auf alle Zeiten und auf alle Lagen, in denen ein Staat, ein Voll um ſein Daſein kämpft, und um ſo mehr, weun es nach alle: Seiten hin zämpfen muß Alles für die Konſervenfabriken! Bei der Regelung des Zuckerverbrauchs ſpielt die Verſorgung der Haushalte mit, Zucker für die Einmache⸗ zeit eine ſehr gewichtige Rolle. Auf dieſen Punkt ha⸗ ben wir bereits hingewieſen. Inzwiſchen macht, ſich aber bereits eine gewiſſe Kuruhe bemerkbar, daß die Zuteilung der Zuckermengen durch Zuſatzkarten noch keine Rege⸗ lung gefunden hat. Es wird nun nachgerade Zeit, daß hier für die einzelnen Haushalte Klarheit geſchaffen wird, ob ſie und in welchem Umfange auf Zuſatzkarten rechnen können. Allzugroße Hoffnung brauchen ſich die Haushalte jedoch offenbar nicht zu machen angeſichts der Beſtre⸗ bungen, die von anderer Seite ausgehen, um den Zucker und das Einmachen den Haushaltungen möglichſt ganz abzunehmen. In dem Fachblatt für Kakao und Schoko⸗ ladeninduſtrie„Kakao und Zucker“ wird nämlich die Re⸗ gierung aufgefordert, das häusliche Einmachen der Früchte, alſo die Zuckerverwendung, geſetzlich zu regeln. Das Blatt meint: 5 „Es wird ernſtlich erwogen, ob nicht für die nächſte Zeit die Zuckerung von Dauerfrücht⸗Konſerven überheupt verboten werden sollte. Allerdings joll gleichzeitig auf die unſerer An⸗ ſicht nach etwas zu zarte Rück ichtahme auf die Hausfrauen, die notwendig ſein ſoll, hingewieſen, da man die Hausfrauen in der Anwendung von Einmachemethoden, die ſie erprobt haben, unmöglich beſchränken dürfe... Es wäre wohl angebracht, wenn die ganze Obſtve wer ung in ſach perſtändige Hände gelegt werden würde. Die Erfahrung hat gelehrt, daß unendlich viel Obſt wie Zucker gerade durch das Einmachen in den Haushal⸗ tungen zugrunde gehen. Deshalb erſcheint es dringend not⸗ a Einmachen der Früchte geſetzlich zu regeln. Schon aus dem Grunde, um der geſamten Bevölkerung die Möglichkeit! zu gehen, ſech versorgen zu können. Die Regie⸗ rung darf vor weiteren Eingriffen nicht e Obſt und Zucker müiſen reſtlos, ſoweit ſie nicht zum ſoſortigen Ge⸗ nuß beſtimmt ſind, den gewerblichen Betrieben übergeben wer⸗ den, wo allein ihe volle Ausnützung möglich erſcheint und auch nur möglich iſt.“ i Alſo die geſamte Konſervierung aller Früchte ſoll den gewerblichen Betrieben geſetzlich allein vorbehalten werden, damit die volle— wohl doch nur„finanzielle“ — Ausnutzung durch die Konſervenfabriken möglich iſt. Nachdem die Regierung offenbar es nicht für zweckmäßig hält, den Fleiſchkonſervenfabriken ihre Dauerware zu be⸗ ſchlagnahmen, haben ja die Fruchtkonſervenfabriken alle Ausſichten für ein glänzendes Geſchäft, wenn ihre Wün⸗ ſche bei der Regierung ein offenes Ohr finden. Das aber glauben wir hoffen zu dürfen, wird ihnen diesmal nicht beſchieden ſein. Immerhin ſieht man hier, bis zu wel⸗ chen ungeheuerlichen Vorſchlägen ſich heute bereits ge⸗ wiſſe Kreiſe verſteigen, nachdem ſie es geſehen, wie andere es verſtanden haben, ſich günſtige„Konjukturen“ zu ſchaffen. 5 Die Iren in Amerika. WTB. Newyork, 4. Mai. In mehreren Städten der Vereinigten Staaten ſind Maſſenverſamm⸗ lungen von Iriſch⸗ Amerikanern abgehalten worden, um der Zuſtimmung für Irland Ausdruck zu geben und für eine Unterſtützung Irlands einzutreten. Die Maſſenverſammlung der vereinigten irländiſchen Ge⸗ ſellſchaften, die in Newyork abgehalten wurde, war von 3000 Perſonen beſucht, während ungefähr 5000 keinen Zutritt mehr erhalten konnten. Unter größter Begei⸗ rung wurde eine Eutſchließung angenommen, in der die Hoffnung zum Ausdruck kam, daß Irland als krieg⸗ führende Macht und als Verbündeter der Mittelmächte anerkannt würde. Deutſchland wurde der Dank dafür ausgeſprochen, daß es, ſoweit die gegenwärtige militäriſche Lage es geſtatte, Irland in derſelben Weiſe beiſtehe, wie Frankreich einſt der jungen amerikaniſchen Republik.— ſagte in einer Anſprache: Glaubt nicht, daß England es wagen wird, Caſement hinzurichten; er iſt ein po⸗ litiſcher iriſcher Gefangener. Gleichgültig, wie viele Füh⸗ rer gehenkt oder erſchoſſen werden, neue Führer werden auferſtehen. Dieſer Kampf wird fortgehen, bis das Ziel erreicht iſt.— In der Verſammlung der Freunde iri⸗ ſcher Freiheit in Maſſachuſſets ſagte der Richter Co⸗ halau vom Oberſten Gerichtshofe in Newyork: Im Mit⸗ telpunkt der ganzen Lage ſteht die Tatſache, daß Eng⸗ land in dieſem Kriege geſchlagen worden iſt. Sein sch Feldzug von Lüge und Betrug iſt völlig fehlge⸗ chlagen, und in den Augen der Welt, ſeiner Feinde, ſeiner Verbündeten und der Neutralen, erſcheint England wie⸗ der nicht als Schützer der Schwachen und Verteidi⸗ ger der kleinen Nationen, ſondern als derſelbe alte Ty⸗ rann wie immer. Kann man ſich eine verächtlichere Rolle vorſtellen, als die jetzt Redmond ſpielt?(Red⸗ mond, Mitglied des Unterhauſes, gehört zu den Iren, die ſich mit Home Rule, d. h. mit einer iriſchen Hei⸗ matsregierung und eigenem Parlament begnügen wollen, während die Nationaliſten, die Fenier, ſich ganz von England losreißen wollen. Von ihnen wird Redmond man nur kann!“— Dieſe Worte des als Verräter betrachtet.) a 222 den 6. Ilai 1916. Gehaltes betragen. John Devoy, der Herausgeber des Gaelie American, Inſertsionspreis. Die einſpaltige Petitzeile 15 Pfg., Reklamen 30 Pfg. die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Fernſprechanſchluß Nr. 16. ECC ĩ ðͤ 18. Jahrgang Die Gehälter kriegsgefangener Offiziere f und oberer Beamten. Unter Zuſicherung der Gegenteitigkeit iſt mit den feindlichen Regierungen folgendes vereinbart worden: Die kriegsgefangenen deutſchen Offiziere erhalten in Frank⸗ reich monatlich an Gehalt: Diviſionskommandeur 832.50 Franken, Brigadekommandeur 600 Fr., Oberſt 495 Fr., Major je nach Dienſtjahren oder Jahren in Grade 300 bis 337.50 Fr., Hauptmann 210 bis 227.50 Fr., Oberleutnant 150.75 bis 203.25 Fr., Leutnant nach 6 Dienſtjahren 135 Fr., vor 6 Dienſtjahren 120 Fr. Die Abzüge für Unterhalt dürfen nie mehr als die Häl'te des Die echöhten Sätze treten rückwir⸗ kend von 1. Dezember 1915 in Kraft. Als Umrech⸗ nungskurs ſind für 1 Franken 80 Pfennig zu rechnen. In Rußland erhalten die kriegsgefangenen deutſchen Offiziere jährlich an Gehalt: Generale 1500 Rubel, Offiziere bis zum Hauptmann einſchließlich 900 Rubel, Offiziere vom Hauptmann ausſchließlich abwärts 600 Rubel. Der Umrechnungskurs für Rubel beträgt 0.44 Rubel für 1 Mark. Diese Sätze treten rückwirkend vom 1. Oktober 1915 ab in Kraft. Ein Abzug für Woh⸗ nung findet nicht ſtatt. Für gewährten Unterhalt iſt die Hälfte des Gehalts in Anrechnung zu bringen. In England erhalten die gefangenen deutſchen Offiziere täglich an Gehalt: Hauptleute und höhere Räuge 4 Schilling 6 Pence, die niederen Dienſtgrade 4 Schilling. Hieraus ſind die Koſten für Verpflegung und Beklei⸗ dung zu beſtreiten. Für Unterkunft wird ein Abzug nicht gemacht. Die Abzüge für gewährten Unterhalt ſind mit der Hälfte des Gehalts zu berechnen. Als Umrech⸗ nungskurs ſind 1 Schilling mit 1 Mark, 1 Pence mit 8,5 Pfennig anzuſetzen.— Für die in Kriegsgefangen⸗ ſchaft geratenen Beamten in Offiziersrang gelten die entſprechenden Gehaltsſätze der Offiziere. Dabei ſind für Einreihung die Dienſtgradabzeichen maßgebend. Bei den Offizieren und oberen Beamten dürfen grundſätzlich die Familienzahlung und die Zuwendung nach 8 12,2 der Kriegsbeſoldungsvorſchrift und die Halfte der ihnen in ib gezahlten Sätze zuſammen die Feldbe⸗ ſoldung oder das Dienſteinkommen nicht überſteigen. (Irkſt. Ztg.) Baden. () Karlsruhe, 4. Mai. Im Alter von 68 Jahrer iſt in München Profeſſor Leopold Gmelin geſtorben. Ei war zu Emmendingen geboren, hatte die techniſche Hoch ſchule hier beſucht und war im Jahre 1878 zum Lehrer an der Kunſtgewerbeſchule in Karlsruhe ernannt worden Ein Jahr ſpäter erhielt er eine Berufung nach Mün⸗ chen, wo er bis zu ſeinem Eintritt in den Ruheſtand im Jahre 1913 wirkte. 5 (Karlsruhe, 4. Mai.(Brandſchäden.) Im Jahre 1914 wurden nach den Statiſtiſchen Mitteilungen Baden von 3546 Schadenbränden an Gebäuden und 08 heimgeſucht. Der Geſamtſchaden betrug 8 Mill. 062 357 Mark. Die von den Verſicherungsanſtalten gewährten Entſchädigungen betrugen etwas über? Mil⸗ lionen Mark. f (ö) Durlach, 4. Mai.(Sammelt die Mai⸗ käfer!) Die Bürgermeiſterämter unſeres Bezirks wer⸗ den Sammelſtellen für Maikäfer errichten, an denen für die abgelieferten Käfer eine Vergütung bezahlt wird. Diejenige Schulklaſſe, die zuerſt die Ablieferung von 5 Zentnern durch bürgermeiſteramtliche Beſcheinigung nach⸗ weiſt, erhält vom Bezirksamt eine Prämie von 15 Mark. () Mannheim, 4. Mai.(Als Leiche gefun⸗ den.) Der ſeit 19. April vermißte 63jährige Wei⸗ chenwärter Peter Belker von hier iſt im Rhein bei Worms als Leiche aufgefunden worden. Belker hatte am 9. April auf ſeinem Poſten im hieſigen Hauptbahnhof durch Un⸗ achtſamkeit die Entgleiſung eines Perſonenzugs verur⸗ ſacht, bei der glücllicherweiſe niemand zu Schaden kam. Sofort nach dem Unglück war Beller verſchwunden; er hatte ſich in ſeiner Verzweiflung in den Rhein ge⸗ ſtürzt. f 500 Maunheim, 4. Mai.(Günſtiger Ge⸗ ſchäfksabſch ln 5) Die Badiſche Auilin- und Soda⸗ fabrik hat im Geſchäftsjahr 1915 ein Gewinnergebnis von 19828 870 Mark zu verzeichnen. Der Auffſichtsrat beſchloß der eee vorzuſchlagen, dem au⸗ ßerordentlichen Reſerve onds 3 Millionen ſowie einem neu zu errichtenden Kriegsinvalidenfonds 1 Miltion Mk. zuzuweiſen, ferner eine Dividende von 20 Prozeut(im Vorjahre 19 Prozent) zu verteilen. Ein Zuſammen⸗ ſchluß der deutſchen Auilin⸗ und Farbeninduſtrie ſteht in naher Ausſicht. 7. Peranfwortlich für die Redaktion Gg. Zimmermann, Seckenheim Einige Gentner Dickrüben zu verkanfen. Näheres im Gaſthaus zum„Hirſch“. 2 Empfehle ich mein reichhaltiges Lager in 5 Schuhwaren jeder Art. Auch habe ich noch einen Posten Stiefel zu ghaerabgesetzten Preisen. f ch. Weiekum, Schuhwarenbaus Hauptstr. 158. naſſe Füſſe und ſchwarze Zimmerböden weil Sie Waſſerſchuhereme benützen. Verwenden Sie Dr. Geutners Oel-Wachs- Lederputz Nigrin dieſes iſt durch Waſſer nicht lösbar, das Schuhzeug bleibt d auch de: tief⸗ bei Schnee und Regen abſolut trocken un ſchwarze Glanz hält ſich. 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Korbfüller Triumph, Meisterstück Don Carlos und Phänomen Dugahbahnen Kaiser Wilhelm dingungen ab: folgen. R n Wir haben ausländiſches Auszugsweizenmehl beſchafft und geben ſolches an unſere Einwohnerſchaft durch die nachverzeichneten Verkaufsſtellen und zu folgenden Be⸗ Empfangsberechtigt ſind nur verſorgungsberechtigte Perſonen alſo keine Selbſtverſorger. Die Abgabe darf nur gegen Ablieferung der 50 Gramm Mehlmarken er⸗ Der Bezugspreis beträgt pro Pfund 36 Pfennig. Verkaufsſtellen ſind die Geſchäftsräume der Bäckerei Umminger, Lauerſtraße Nr. 4, „„ Schittenhelm, Ecke Schloß⸗ und Hildaſtr. und die Verkaufsſtelle Fenske am Staatsbahnhof. Geöffnet ſind diefe Räume nur Rilkes und gamstags Nachmittags. Seckenheim, den 17. März 1916. i Sürgermeiſtevamt: Volz. Koch. Hinrichs Riesen(Weiss) Hinrichs Riesen(bunt) SAA Mais offeriert zu billigsten Tagespreisen ausgebrochen iſt. 1 8 Stallſperre wurde verkuͤgt. Seckenheim, den 2. Mai 1916. Fürgermeifteramt: Volz. Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß unter dem Schweinebeſtand des Milchhändlers Phil. Volz Dammſtc. 13 dahier, die Schweineſeuche und Schweinepeſt Koch N F ietoſd Samen- und Pflanzenhandlung F 2, ga MANNHEIM ieee gegenüber von Geschw. Gutmann 3 Bekanntmachung und Einladung. Am 1 Dienstag, den 9. Mai 1916, 3 Nachmittags 5 Uhr findet im Rathausſaale eine 8 i 2 3 Fihung des Bürgerausſchuſſes 1 ſtatt. Die Herren Mitglieder werden dazu mit dem 2 5 Erſuchen um pünktliches und ins beſondere vollzähliges 3 Erſcheinen eingeladen, da durch die vielen Einberufungen 5 Beſchlußfähigkeit der Verſammlung ſonſt in Frage. teht. 5 Nr. 695 J. öffentlichen Kenntnis. toffeln. erlaſſen: Gegeſiſtände der Tagesordnung ſind: 8 1. 15 f der Mitglieder der Rechnungskommiſſion ür 1916. Wahl der Mitglieder der Kontrollbehörde für 1916 Schulhauserweiterung. Abänderung des Waſſertarifs. Rückerſatz von Waggebühren aus Hausſchlach⸗ tungen. 5 6. Genehmigung des Gemeindehaupt⸗ und der Nebenvoranſchläge für das Jahr 1916. Seckenheim, den 27. April 1916. Sürgerm zigderumt: 8 auf ihren Viehbeſtand bis kolgenden Sätzen entfällt: AN do Pfund Kartoffeln täglich, feltrocknerei Sätze. Die einzelnen Tiergattungen dürfen nur inſo⸗ weit berückſichtigt werden, als an ſie bisher ſchon Nachſtehendes wird mit dem Anfügen zu allgemeinen Kenntnis gebracht. gürgermeiſteramt: Volz. Vrfüttern von Kartoffeln betr. Wir bringen nachſtehend die Bundes⸗ ratsberordnung vom 15. April ds. Is. ſowie die bad. Vollzugsverordnung vom 22. April ds. Is. zur Koch. Mannheim, den 28. April 1916. Großh. Bezirksamt Abt. I. Bekanntmachung über das Verfüttern von Kar⸗ Vom 15. April 1916. Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Ge⸗ ſetzes über die Ermächtigung des Bundesrates zu wirtſchaftlichen Maßnahmen uſw. vom 4. Auguſt 1914(Reichs⸗Geſetzbl. S. 827) folgende Verordnung Bis zum 15. Mai 1916 dürfen weer insgeſamt nicht mehr Kartoffeln verfüttern, alf zu dieſem Tage nach a) an Pferde höchſtene zehn Pfund, an Zugkühe höchſtens fünf Pfund, an Zugochſen höchſtens ſieben Pfund, an Schweine höchſtens zwei b) oder ſtatt deſſen an Erzeugniſſen der Kartof⸗ ein Viertel der vorſtehenden 5— N ö Kartoffelſtärke und Kartoffelſtärkemehl dürfen berfütrert worden ſind. nicht verfüttert werden. 2. ö Der Reichskanzler kann Beſtimmungen treffen, durch die für die Zeit nach dem 15. Mai 1916 das Verfüttern von Kartoffeln oder Erzeugniſſen der Kartoffeltrocknerei und der Kartoffelſtärkefabrika⸗ tion beſchränkt oder verboten wird. 8 8. f Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen beſtimmten Behörden können die Verfütterung von Kartoffeln weiter beſchränken oder verbieten. 8 4. 1 Wer Erzeugniſſe der landwirtſchaftlichen oder gewerblichen Kartoffeltrocknerei herſtellt oder durch andere herſtellen läßt(Trockner), hat auch diejeni⸗ gen Erzeugniſſe der Kartoffeltrocknerei einſchließ⸗ lich der vorhandenen Vorräte an die Trocken⸗ kartoffel⸗Verwertungs⸗Geſellſchaft m. b. H. in Ber⸗ lin zu liefern, die nach 8 2 Abſ. 1 der Bekannt⸗ machung über die Regelung des Abſatzes von Er⸗ zeugniſſen der Kartoffeltrocknerei und der Kartof⸗ felſtärkefabrikation vom 16. September 1915(Reichs⸗ Geſetzbl. S. 585) der Ablieferungspflicht bisher nicht unterliegen oder infolge beſonderer Bewilli⸗ gung der Trockenkartoffel⸗Verwertungs⸗Geſellſchaft im eigenen Wirtſchaftsbetriebe verwendet werden dürfen. Ausgenommen von der Lieferungspflicht bleiben nur ö 1. die Mengen, die der Trockner bis zum 15. Juli, 1916 nach dem Maßſtab des§ 1 verfüttern dürfte. Der Reichskanzler kann Beſtimmungen tref⸗ fen, durch die für die Zeit nach dem 15. Mai 1916 dieſe Ausnahme von der Lieferungs⸗ N beſchränkt oder aufgehoben wird: a 2. bei Selbſtverſorgern(§8 6 Abſ. 1a der Be⸗ kanntmachung über den Verkehr mit Brotge⸗ treide und Mehl aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni 1915, Reichs⸗Geſetzbl. S. 368) ein Kilogramm für den Kopf und Monat bis zum 15. Auguſt 1916; 3. Mengen, die im Eigentume des Reichs, eines Bundesſtaats oder Elſaß⸗Lothringens, insbe⸗ ſondere einer Heeresverwaltung oder der Marineverwaltung, ſtehen. Bei Streitigkeiten darüber, welche Mengen zu liefern ſind, entſcheiden die von den Landeszentral⸗ behörden zu e Behörden endgültig. Die an die Trockenkartoffel⸗Verwertungs⸗Geſell⸗ 5 ſchaft abzuliefernden Mengen dürfen nicht vergällt g werden. 8 6. N Die Beamten der Polizei und die von der Poli⸗ zeibehörde beauftragten Sachverſtändigen ſind be⸗ fugt, in die Räume, in denen Vieh gehalten oder gefüttert wird, ſowie in Räume, in denen Kartof⸗ feln gelagert werden, jederzeit einzutreten und da⸗ ſelbſt Beſichtigungen vorzunehmen. Die Unternehmer von Betrieben, in denen Kar⸗ toffeln gelagert werden und Vieh gehalten wird, ſowie von ihnen beſtellte Betriebsleiter und Auf⸗ ſichtsperſonen ſind verpflichtet, den Beamten der Polizei und den Sachverſtändigen auf Erfordern Auskunft über die zur Verfütterung gelangenden Kartoffeln, insbeſondere auch über deren Menge und Herkunft zu erteilen. e 8 7. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldſtrafe bis zu zehntauſend Mark wird beſtraft, 1. wer den Verboten der 88 1, 5 zuwiderhandelt oder der Lieferungspflicht nach§ 4 nicht nach⸗ kommt; 2. wer den nach 88 2, 8 erlaſſenen Beſtimmungen zuwiderhandelt. Bei vorſätzlicher Zuwiderhandlung gegen 8 1 iſt der Mindeſtbetrag der Geldſtrafe gleich dem zwan⸗ zigfachen Werte der verbotswidrig verfütterten Mengen. 8 8 Mark oder mit Haft wird beſtraft, 1. wer den Vorſchriften des 8 6 zuwider den Ein⸗ tritt in die Räume und die Beſichtigung ver⸗ weigert; 2. wer die in Gemäßheit des 9 6 von ihm gefor⸗ derte Ausknft nicht erteilt oder bei der Aus⸗ kunftserteilung wiſſentlich unwahre Angaben macht. a 8 9. 8 2 der Bekanntmachung über die Regelung des Abſatzes von Erzeugniſſen der Kartoffeltrocknerei und der Kartoffelſtärkefabrikation vom 16. Septem⸗ ber 1915(Reichs⸗Geſetzbl. S. 585) wird aufgehoben. a 8 10. Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Be⸗ ſtimmungen dieſer Verordnung zulaſſen. 8 11. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage der Ver⸗ kündung in Kraft. Der Reichskanzler beſtimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 15. April 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers: 0 Delbrück. 7 Verordnung. 5(Lom 28. April 1016.) BVerfüttern von Kartoffeln betreffend. Zum Vollgug der en ee Seite 284) wird verordnet, was . 31 Im Sinne der Bundes ratsverordnung iſt Lan⸗ „ das Minſſterium des Innern. 5 Streitigkeiten darüber, welche Mengen auf Grund des g 4 der Bundes ratsberordnung zu lie⸗ ſern find, entſcheldet das Bezirksamt endgültig. 2. Dieſe Verordnung brit mit dem Tage ihrer Ver⸗ 1 5. ˖ e ihrer * dene A. Mit Geldſtrafe bis zu einhundertundfünfzig Gundesrateverordnung vom 2 28. Aprir 1016 uber das Verfüttern bon Kartoffeln 8 nnen Fahrtvergütung Hin- und Rückfahrt Ill. Klasse vergüten Wir bis 10 Kilometer bei einem Einkauf von 10 Ml. an, bis 20 Kilometer bei einem Einkauf von 20 Mk. an. ame far bilage öchubrenarakuren. Preiſe: Ii sSahr dauerhaitem Lederarsatz. 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Die kath. ſchulentlaſſenen Jünglinge von Seckenheim ſind dazu eingeladen und werden hoffentlich vollzählig erſcheinen. Beginn ½3 Uhr pünktlich. Schluß 6 Uhr. 1) Sonntag ½1 Uhr iſt Probe für das Sängerquar⸗ tett pünklich vollzählig kommen. 3) Montag Stoffeinteilung für Redner u. Humoriſten N Der Praeſes: Kaplan Bihler. Tellanntmachung. 1. Der Ortskirchenſteuervoranſchlag 1917-1917 liegt zur Einſicht aller Beteiligten im Amtszimmer des Pfarramts von heute ab 14 Tage auf. 2. Desgleichen der Voranſchlag für den Evang. Kirchen⸗ fonds 1916— 1917. Einwendungen ſind bei unterzeichnetem mündlich oder ſchriftlich anzubringen, jedoch ſind ſolche nur bis zu dem für die Beſchlußfaſſung der Kirchengemeinde beſtimmten Tage zuläſſig. c Seckenheim, den 6. Mai 1916. Evang. Kirchengemeinderat: Kunz. Eindęemann Kostümstoffe Cheulof, Gabardine, Nonerhuat, Rottele eic. Waschstoffe Monsseline, Crèpe, Zephyr, Fruttè, Stickereisfoile eic. Gardinen am Stück und abgepasst Garnituren, Schelbenschleler J. 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Wir machen unſere Mitglieder in ihrem eige⸗ nen Intereſſe darauf aufmerkſam, daß ſie bei eintreten⸗ den Krankheitsfällen, das iſt, bei Ueberweiſung in ein Krankenhaus im Beſitze eines Ueberweiſungsſcheines und in anderen Fällen im Beſttze eines Krankenſcheines ſein müſſen, die täglich bei unſerem Kaſſier Herrn Anton Ruf ab⸗ geholt werden können. Wir bitten unſere Mitglieder dringend, hiervon gefl. Kenntnis zu nehmen. Der Geſamtvorſtand. Frallenderein doctenbelim bl. Roles Rreus Wir bitten die verehrl. Ginwohnerſchaft auch weiterhin Altpapier zu sammeln, zu sortieren und in Bündeln aukzubewah⸗ ten. Wir werden dasſelbe jeweils von Zeit zu Zeit nach vorheriger Bekanntmachung abholen laſſen. Seckenheim, den 27. April 1916. Der geſchäftsführende geirat. Kunz. 21 0ARREN-SPEZIALHAUS % TTT fe. 5 in allen Grössen von; 50 gr. an b. zu 10 Pfd.: i Zaren und Zigarillos; 0 In allen Preislagen; von 4 Pfg. an. f h 1 eee ee eee: 2 : Zlgaretten v. I-10 Pf.: pr. 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Bekanntmachung. Uebunge der Löſch⸗ bezw. Hilfsmannſchaft betr. Am Sonntag, den 7. Mai l. Js. vormittags ½7 Uhr findet die erſte Uebung der Löſch⸗ bezw. Hilfs⸗ mannſchaft für das Jahr 1916 ſtatt, zu welcher die zur Teilnahme verpflichteten Perſonen pünktlich am Spritzen⸗ haus zu erſcheinen haben. Unentſchuldigtes Ausbleiben wird nach§ 10 der Feuer- löſchordnung für den Bezirk Man heim und des§ 114 Ziff. 4 Polizeiſtrafgeſetzbuch beſtraft. Außerdem erfolgt diesmal eine perſönliche Einladung der zur Teilnahme verpflichteteten Perſonen unter gleich⸗ 8 3 2 r ⁵ðↄ y. 2 8 Wir bitten die Kranken, die Sie zur Behandlung in die akadem. Kliniken einweiſen, darauf aufmerkſam zu machen, daß ſie ihre Brot⸗ und Fleiſchkarten oder eine Beſcheinigung darüber mitzubringen haben, daß ſie bei ihrem Kommunalverband für die Brot⸗ und Fleiſchver“ ſorgung abgemeldet ſind. Groszh. Jerwaltung des Akad. Rrankenhauses Heidelberg. gez. Dr. Hauſer Vorſtehendes wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Seckenheim, den 5. Mai 1916. gürgermeiſteramt: Volz. Koch. N U U N We N* 0 W ö 0 W Wa We W eee Ne Ws W Wess 8* 5 8* 5 3 5 3* 8 8 a GPT* 58 8* * 153 1 8 *