Joeshefmer Anzeiger, Neckarhauſer Seilung, Goͤinger Zeitung. Hmisblaff der Bürgermeisterämier Sgckenheim, Iloesheim, Neckarhausen nnd Edingen. Druck und Verlag von Gg. Zimmermann, Seckenheim. Inſertsionspreis. Die einſpaltige Petitzeile 15 Pfg., Reklamen 30 Pfg. die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Fernſprechanſchluß Nr. 16. Erſcheint Dienstag, Donnerstag, und Samstags. Der Wbonnementspreis beträgt monatlich 45 Pfg. bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.70. * 5 VVC7CCCCCCCCCCTVT S die Ver⸗ bündeten gewinnen täglich neuen Raum. 8 Bergland von Kielee wich der Feind nordöſtlich den Au ſiſce Vorſtöße öftlich Czernowitz wurden unter flar⸗ en Verlußen für den Gegner abgewieſen. Der engliſche Segler„Glenholm“ wurde torpediert. D Die Kartoffelausfuhr aus Holland wird genehmigt. Rumänlen weiſt die Angebote Rußlands ab und bleibt „vorläufig neural. 2 g 3 al: Der König von Tialien ordnet die allgemeine Mo⸗ 5 bdiimachung des Heeres und der Marine an. 1 1 5 impfe bei Givenchy, Bethune⸗Lille, Ablain und Neu⸗ f VVVä•*V'„ r vill In der Gegend von Szawle und an der Dubiſſa wurden die Nuſſen geſchlagen und 26900 Gefangene gemacht. — Der italieniſche Botſchaſter in Wien überreicht an Oeſter⸗ reich⸗Ungarn die Kriegserklärung. f 5 — Die deutſche Regierung erklürt ſich ſolidariſch mit Oeſter⸗ ſt reich⸗Ungarn und beruft den deutſchen Botſchafter in Nom, v. Bülow, ab. ö 155 3 ö — Die deutſchen . ſen Rom. 18 0 und bſterreichiſchen Diplomaten verlaſ⸗ 85 N 2 e e S S S S N ä 304 Unaufhaltſam geht es vorwärts. Nicht nur die Höhe durch on den F 8 N 6 5 Franzoſen nicht mehr zu halten ſein. Glück⸗ cher waren die Franzoſen rechts 1 Mas, 5 g R i nach dreimaligem Angriff gelang, in dem Stein⸗ erbitte üdlich Haudromont, um den ſchon ſo viel und Lenglendegekämpft worden it. Fuß zu faſſen.— Den . er 3 55 wurden bei Givenchy mehrere Linien in 7 215 Todſepnang von 2 Kilometer abgenommen und un⸗ 7 nee erlitten dabei ſchwere Verluſte, gegen kei⸗ ane* vielen Feinde zeigen ja unſere Feldgrauen olche Erbitterung, wie gegen die Engländer.— Oberleutnant Bö Bölcke ch 1 1* 2 2 2 Flugzeuge, ſein 15. 15 505 im Luftkampf zwei feindliche om kann befördert. Innerhalb 18 Monate iſt Völk Interoffizi ˖ ückt ö d 1 zier zum Hauptmann aufgerückt, außer⸗ em beſitz er verschiedene F ie 5 Diviſionen haben die Fran' b a vit oſen eingeſetzt und Weird bei ihrer letzten Reſerve, 5 Negern 5— ſende zebzehnjährigen ſtehen längſt in der Front, Tau⸗ 10 ese ie deckt ſchon der Raſen, viele ſind auch im Laa eulchaft. wöſiſchge von Chalons mit dem ihr unbekannten fran⸗ 0 Nen Gewehr, dann ſoll ſie ins Oberelſaß kom⸗ f Immer dringender wird der franzöſiſche Hilfe⸗ gang ban an, unterſtützt von Italien. Und wirklich N. Nele 5 hat einige Schiffe voll Kanadier, Auſtralier und 0 5 änder nach Frankreich verfrachtet. Englünder nicht gland trotz der jetzt eingeführten Tienſtpſlicht 5 abgeben, weil man in Irland 200000 Mann cht und dann— weil die Dienſtpflicht keinen Wert Scho Irland iſt aus guten Gründen davon ausgenommen. 1 0 bisher hat Irland mit 4 ½ Millionen Einwoh⸗ Neben 100 000 Freiwillige geſtellt(faſt alle aus der Scho f antiſchen Provinz Ulſter), während die 5 Millionen aber ten 400 000 Rekruten aufbrachten. England hat engt keine Leute mehr, darüber täuſchen keine Re⸗ ſer en mehr weg. Einige tauſend Knaben ſind die⸗ ſtellt 5 in die englischen Munitionsfabriken einge⸗ 2 105 en, um im beſten Falle einige hundert Arbei⸗ nich an zu machen. Und doch wird England tro 5 r darum herumkommen, ſeine eigenen Soldaten die es 55 Widerſtrebens den Kriegsgefahren auszuſetzen. laſſen 8 langen Zeiten andere für ſich hat beſtehen 8 5 5 5 Hilferufe werden immer dringender und Der Sei 5 eter, die Sprache in Paris immer deutlicher. 8 5 or Clemencean hat den an ekündigten Kampf 5 ie franzöſiſche Regierung. die aanz in Ab⸗ Sechenheim, ſellungen der h nd 16. ab. Darauf wurde er zum dun. 52 80 Tage dauert nun die Schlacht vor Ver⸗ Die ruſſiſche Hilfsdiviſion übt noch „5b. RP eee he 304 auf den hangigteit von England bezw. von deſſen Gold iſt, be⸗ e Er ſchreibt im„Homme Enchaine“, England chicke mit Vorbedacht nur kleine Teile ſeines Heeres in die Schlacht, Frankreich und Rußland müſſen dagegen die größten Blutopfer bringen. Das könne ſo nicht wei⸗ tergehen. Dig roßen Angriffe der franzöſiſchen Hee⸗ resleitung bei Verdun ſeien heller Wahnſinn. Frankreich müſſe alſo zuwarten, bis England ſein„berühmtes Drei⸗ millionenheer“ in den Kampf führe. Mit anderen Wor⸗ ten, in Frankreich hat man es ſatt, für England die Ka⸗ ſtanien aus dem Feuer zu holen. Hartnäckig halten ſich aber auch die Gerüchte, daß Rußland zu einem Sonderfrieden geneigt ſei. So würde alſo Eng⸗ land nichts anderes übrig bleiben, als ſeine herrlichen Söhne ſelbſt empfinden zu laſſen, was der Krieg bedeutet. Ob die Engländer ihre angeborene Scheu vor Pulver⸗ dampf ſo weit überwinden werden, iſt noch nicht ſicher, denn es wäre das Aeußerſte, was ſie in ihrer Not tun könnten. Mit Geld, das bekanntlich nicht riecht, ja, da können ſie ſchon aushelfen, wenn es gute Zin⸗ ſen trägt, aber Blut, koſtbares engliſches Blut— hu! Es iſt alſo nicht von ungefähr, wenn der Erzheuchler Grey jüngſt über den möglichen Frieden ſprach und in ſeiner herablaſſenden Art den Status quo ante bellum als die für England annehmbare 1 bezeichnete. Das wäre allerdings eine vortreffliche Art, ſich um die letzte und bitterſte Notwendigkeit herumzudrücken. Die engliſch⸗amerikaniſche Diplomatie würde dann ſchon 5 was den engliſchen Waffen nie möglich ſein wird. Ueber die italieniſche Verteidigungsſtellung, von der man nunmehr ſprechen nt ſei folgendes be⸗ merkt: Die große Feſtung Verona ſperrt das Etſchtal, weitere weſtlicher liegende ältere Befeſtigungswerke die⸗ nen demſelben Zwecke; damit wird Mailand gedeckt. Gegen einen Angriff von Nordoſten her wird Oberitalien außer durch Verona auch durch Venedig geſchützt. Nun aber drückt bis jetzt der öſterreich⸗ungariſche Angriff in der Hauptſache nicht der Etſch entlang, ſondern öſtlich von dieſem Fluſſe; die Wegnahme der Zugnatorta ſtellt eine Flügelſicherung der Stoßgruppe dar, während die Hauptrichtungen durch die Täler von Aſtico und Leno und über den Monte Maggio zu führen ſcheinen. Dieſe Anſätze werden ſich öſtlich über die Hochplatte von Armen⸗ terra auswachſen. Damit liegt die Angriffsrichtung offen vor uns. Auf dem Wege durch die Täler von Aſtico und Leno wird Verona, falls der Durchbruch gelingt, öſtlich umgangen, und Vicenza dürfte die vorläufige Richtung angeben, mit öſtlicher Frontausbreitung über Cittadella und Caſtelfranco; darauf weiſen auch die Kämpfe auf Armenterra hin. Der Angriff der Oeſter⸗ reicher iſt teilweiſe bereits auf italieniſchen Boden vor⸗ getragen worden. Die Truppe, die den Monte Maggio erſtürmte, bedroht bereits Arſiero. Am Pfingſtſonntag den 23. Mai vorigen Jahrs hat Italien in Wien die Kriegserklärung überreichen laſſen, am 25. Mai haben die Feindſeligkeiten begonnen. Mit 0 großem Geſchrei die Welſchen 1955„große Aktion“ egleitet haben, um die Aufmerkſamkeit von ihrem treu⸗ ſoſen Verrat abzulenken, ſo wenig ernſt hat man dies ſeits der Berge den Handel genommen. Mochte auch die Zahl der Verteidiger gegenüber dem Maſſenaufgebot der Italiener, etwa 1 600 000 Mann, gering erſchei⸗ nen, auf ihren militäriſchen Wert konnte man ſich ver⸗ laſſen. Die von Anfang an geübte Taktik hat ſich be⸗ währt. Man ließ die Italiener gegen die Gebirgs⸗ felſen anrennen, bis ſie ihre beſten Truppen verbraucht, ihre Munition verſchoſſen hatten, und dann ſetzte, gerade zum Jahresjubiläum der kräftige Gegenſtoß ein. Etwa eine halbe Million Truppen haben die Italiener einge⸗ büßt, die Kriegskoſten ſind ins Unerträgliche gewach⸗ ſen, Kohlen kaum mehr zu erſchwingen. Und nun der glänzende Sieg unſerer Verbündeten in Südtirol, der die Welſchen aus dem deutſchen Lande wegfegt. Ihre erſte Linie iſt vernichtet, die zweite Hauptbefeſtigungs⸗ linie der Italiener liegt noch 7—8 Kilometer von der neuen Kampfſtellung der Oeſterreicher. Welche Wendung, ſtatt des verkündigten Spaziergangs nach Wien. Die Ereigniſſe im Weſten. Der franzöſiſche Tagesbericht. WTB. Paris, 22. Mai. Amtlicher Bericht vom Sonn⸗ tag mittag: Am rechten Maasufer ſetzten die Deutſchen wäh⸗ rend der Nacht ihre Angriffe gegen unſere Stellungen am Toten Mann fort. Oeſtlich davon wurden ſie durch unſer Sperrfeuer zurückgeworfen. An den Weſthängen konnten die Deutſchen einen unſerer Gräben der erſten Linie beſetzen. Oeſtlich von der Maas lebhafter Artitle iekampf in der Gegend des Forts Baux. Keine Infanterietätigkeſt. In Loth ingen konnten die Deutſchen nach hef⸗ tiger Beſehn ßung durch einen Handſtreich in einem unſerer Grä⸗ ben weſtlich von Chazeilles eindringen. Maſthinengewehrfeuer zwang den Unſer Artillerie- und eind in ſeine Linien zu⸗ 88l. erstürmi. rückzugehen. Er ließ Tote und Verwundete auf dem Gelände. — Flugdienſt: Eine Streiſe feindlicher Flieger über Bacca⸗ rat, Epinal und Veſoul verurſachte nur unbedeutenden Sach⸗ ſchaden: 4 Perſonen wurden leicht verletzt. In der Nacht vom 20. zum 21. Mat warfen unſere Beſchießungsflugzeuge zahlreiche Geſchoſſe auf militäriſche Anlagen von Thiauville, Etain, Spincourt und auf die Lager in der Gegend von Azan⸗ nes und Damvillers. Die Beſchießung des Güterbahnhofes von Lumes zwang die Züge zu eiliger Flucht und verurſachte einen großen Brand in den Bähnhofgebäuden. Bet einem Luftkampf von 4 unſerer Flugzeuge gegen 3 Fokker über dem Walde von Bezange wurde ein feindliches Flugzeug abgeſchoſſen, ein anderer Fokker wurde durch den Angriff enes unſerer Flieger gezwungen, in den feindlichen Linien zu landen, wo das Feuer unſerer Batterien das Flugzeug zerſtörte. Abends: Am linken Ufer der Maas hat die Schlacht den ganzen Tag über zwiſchen dem Walde von Ayocourt und der Maas mit Erbi terung angedauert. Längs der Straße von Es⸗ nes nach Hauecgurt geſtattete uns ein von unſeren Truppen ausge⸗ führter Angriff deutſche Grähen zu nehmen. Ein kleines Werk, das der Feind am 18. Mai ſüdlich der Höhe 285 genommen hatte, wurde durch unſere Artillerie vollſtändig eingeebnet. Unmittel⸗ bar öſtlich der Höhe 304 richtete der Feind auf unſere Stellun⸗ gen einen Angriff. Er wurde aber im Augenblick, wo er in unſeren Gräben der erſten Linie Fuß faſſen Konnte, wieder voll⸗ ſtändig zurückgeworfen. Auf dem Weſthang des Toten Mannes wurde ein heftiger feindlicher Angriff, der durch eine Brigade ausgeführt wurde, durch unſer Maſchinengewehrfeuer und Ge⸗ genangriffe unſerer Truppen angehalten. Die feindlichen Ko⸗ lonnen, die den Sturmwogen folgten, wurden unter das Feuer unſerer Batterien genommen un, mußten ſich zurückziehen. Auf dem rechten Ufer der Maas war der Artilleriekampf ſehr hef⸗ tig im Abſchnitt von Douaumont. Im Laufe eines heftigen Angriffes nahmen unſere Truppen die durch den Feind ſtark be⸗ feſtigten Steinbrüche von Haudromont. Wir machten 80 Gefangene und erbeuteken 4 Maſchiäengewehre. Deutſche Flugzeuge führ⸗ ten ſeit geſtern abend zwei B ambardements auf die Gegend von Dünkirchen aus. An 20 obgeworſene Bomben töteten am Abend des 20. Mai 4 Perſonen und rerwundeten 15 andere. Heute ge⸗ gen mittag warf ein anderes feindliches Flugzeuggeſchwader an 100 Bomben auf die Bannmeile von Dünkirchen. 2 Soldaten und ein Kind wurden getötet und 20 Perſonen verletzt. Flug⸗ zeuge unſerer Aliierten, die ſofort zur Verfolgung der feind⸗ lichen Flugzeuge auffliegen, glückte es, zwei abzuſchießen, in dem Augenblick, als ſte ihre Linien erreichten. Bald nach dem erſten Bombardement überflog eine Gruppe von 53 franzöſiſchen, engliſchen und be igiſchen Flugzeugen deutſche Lagerplätze in Wywſge und Chiſtelles, auf die 250 Bomben abgeworfen wur⸗ den. Belfort empeing im Laufe des Tages an 50 deutſche Bom⸗ ben, die durch deutſche Flugzeuge abgeworfen wurden. Der Sachſchaden iſt unbedeutend. Der engliſche Tagesbericht. WTB. London, 22. Mai. Amtlicher Heeresbericht vom Sonntag: Unſere Flugzeuge hatten geſtern einige erfolgreiche Gefechte. 2 ſeindliche Maſchinen ſielen brennend in die feindlichen Linien und ein drittes fiel in unſere Linien. Eines unſerer Flugzeuge fiel in die feindlichen Liinien. Die Artillerie ver⸗ vollſtändigte mit vielem Erfolg die Tätigkeit. Eine feindliche Maſchine landete heute morgen in der Frühe unbeſchädigt in unſeren Linien. Der Führer und der Beobachter wurden ge⸗ fangen. Der Feind machte geſtern Nacht drei kleine Angriffe ſüdweſtlich von Wieltje, die alle zurückgewieſen wurden. Die Fa Artillerie zeigte ſich tagsüber zwiſchen Vimy und dos ſehr tätig. Sie richtete ein ſehr heftiges Feuer nachts 5 unſere Grabenfront ſüdöſtlich von Souchez. Unſere Artil⸗ lerie antwortete und brachte die feindtichen Batterien zum Schwei⸗ gen. Nach einer Mittelung des Kriegsamtes meldet General Lake, daß der Feind am 19. Mai Bethaieſſa und die vor⸗ geſchobenen Stellungen auf dem rechten Uer des Tigris ge⸗ räumt habe. General Gorringe habe den Feind verfolgt, ihn angegriffen und die Dujailahſchanze genommen. Der Feind hält noch die Sannaiyatſtellungen auf dem linken Ufer. Eine ruſſiſche Kavallerteabtellung ſet nach kühnem und abenteuerlichem Ritt zu den Truppen des Generals Gorringe geſtoßen. f Die Lage im Oſten. WTB. Wien, 22. Mai. Amtlich wird verlautbart vom 22. Mai 1916: Ruſſiſcher und Südöſtlicher ſchauplatz: Nichts neues. Der Krieg mit Italien. WTB. Wien, 22. Mai. Amtlich wird rerlautbart vom 22. Mai 1916: 5 Italieniſcher Kriegsſchauplatz: Die Nie⸗ derlage der Italiener wird immer größer. Der Angriff des Grazer Korps auf der Hochfläche von Lafraun hatte vollen Erfolg. Der Feind wurde aus ſeiner ganzen Stellung 3 Unſere Truppen ſind im Beſitz der Cima Mandriolo und der Höhen unmittelbar weſt⸗ lich der Grenze von dieſem Gipfel bis zum Aſtachtal. Die Kampftruppe Seiner K. und K. Hoheit des Feldmar⸗ ſchalleutnants Erzherzog Karl Franz Joſef hat die Linie Monte Tormeno— Monte Majo gewonnen.— Seit Be⸗ inn des Angriffs wurden 23 883 Gefangene, darunter 182 Offiziere, gezählt. Unſere Beute iſt auf 172 Geſchütze zeſtiegen. WTB. Rom, 22. Mai.„Tribuna“ hält es für zweckmäßig, der italieniſchen Oeffentlichkeit den öſter⸗ reichiſchen Heeresbericht nicht länger vorzuenthalten. Der türkiſche Krieg. WT. Konstantinopel, 22. Mai. Amtlicher Be⸗ Kriegs- richt vom 20. Mai: An der Irakfront dauert die Ruhe an. Hauptmann Schütz hat einen feindlichen Doppeldecker abgeſchoſſen, der in 500 Meter Höhe über den Flugplatz flog. Das iſt der 3. von ihm am Irak abgeſchoſſene Flieger. Von der Kaukaſusfront iſt nichts von Bedeutung zu melden. Die von uns in der letzten Schlacht gemachte Beute beträgt an 4000 Gewehre, 200 000 Gewehrpatro⸗ nen, Tragzelte für ein Bataillon und eine Menge von anderem Kriegsmaterial. 5 Türkiſche Flieger über Kairo. Kairo, 22. Mai. Zwei türkiſche Flugzeuge warfen 16 Bomben. Zwei Perſonen wurden getötet, 13 ver⸗ wundet und 5 Soldaten verwundet. Neues vom Tage. G. K. G. Paris, 22. Mai. Allgemein iſt man der Auſicht, daß das Kabinett Briand infolge der Angriffe von Clemenceau zurücktreten werde. Aus Mexiko. G. K. G. Neuyork, 22. Mai. Präſident Carranza wird nach dem„Neuy. Herald“ 35000 Mann marſchbereit machen, um die Zurückziehung der amerikaniſchen Trup⸗ pen aus Mexiko zu erzwingen.(Vielleicht braucht Wil⸗ ſon auch noch einen militäriſchen„Sieg“, um wiederge⸗ wählt zu werden. D. Schriftl.) Reichstag. WTB. Berlin, 22. Mai. Der Platz des Abgeordneten Dr. Spahn(Sentr.) iſt aus Anlaß des 70. Geburtstages des Abgeordneten mit einem Strauß roter Roſen geſchmüchkt. Zweite Leſung des Etats des Reichsamts des Innern. Beim Kapitel Reick sge undheitsamt erklärt Abg. Kunert (Soz. Arb.): Die Sterblichkeit habe während des Krieges zu⸗ genommen, namentlich infolge Unterernährung. Der Vorwurf des Abg. Dr. Hitze, daß es ſich bei unſerem Antrag um leere Redensarten handle, iſt nicht berechtigt. Wir wollen in er⸗ ſter Linie nicht eine Vermehrung der Bevölkerung, ſondern die Erhaltung der gegenwärtigen Generation. Was jetzt an Mutter⸗ ſchutz beſteht, iſt nichts als der Anfang. Wir wollen eine Mi⸗ nimalleiſtung für alle Perſonen bis zu einem Einkommen von 5000 Mark. Die Kinderſterblichkeit ift der Maſſenmord auf dem Altar des Kapitalismus. Jeder Wöchnerin muß ein Arzt zur Verfügung geſtellt werden. Präſident des Reichsgeſundheitsamts Dr. Bumm: Noch nie⸗ mals iſt die Ziri bevölkerung ſo wenig von Seuchen heimgeſucht worden, wie in dieſem Kriege. Während 1870-71 viele Hun⸗ derttauſende durch die Pocken dahingerafft wurden, hat der jetzige Krieg nur ganz wenig ſolcher Fälle zu verzeichnen. An Cholera hatten wir nur zwei eingeſchleppte Fälle. Auch der Typhus iſt in der Zivilbevölkerung nur in ganz verſchwinden⸗ dem Maße aufgetreten. ſchaft dafür dankbar ſein. Diphtherie und Scharlach ſind leider in einzelnen Gegenden ſtärker aufgetaucht. Das war aber auch im Frieden ſo. Von einem hapitaliſtiſchen Kindermaſſenmord kann keine Rede ſein. Die Zahl der Abtreibungen iſt leider ge⸗ ſtiegen, die den Tod der Frau zur Jolge hatten. Die Hebung des Hebammenſtandes wird geplant. Abg. Fiſcher⸗Hannover(Soz.): Wir waren vor dem Kriege auf dem beſten Wege dazu, etwas Erſprießliches in der Bekämp⸗ fung der Süuglingsſterb lichkeit zu leiſten. Abg. Müller⸗Meiningen(F. V.): Wir wollen die ein⸗ zelnen Anträge in der Kommiſſion eingehend behandeln. Zu der unerläßlichen Trennung der Proſtitution von der übrigen Be⸗ völkerung iſt auch eine Reform des Strafgeſetzbuches nötig. Das Kapitel wird bewilligt. Im außerordentlichen Etat werden für Herſtellung geeigne⸗ ter Kleinwohnungen für Al beiter und geringbeſoldete Beamte 5 Millionen Mark gefordert. Abg. Dr. Jäger(Zentr.): Der Kleinwohnungsbau iſt ſoweit wie möglich zu fördern. Ich empfehle die Annahme der Reſo⸗ lutionen der Kommiſſton auf Unterſtützung der Vereinigungen für Kleinwohnungsweſen und auf Erhöhung der Etatpoſition auf 10 Millionen Mark. Abg. Prinz Schbnaich C⸗relath(Natl.): Wir begrüßen es, daß dieſe Frage endlich in Fluß gekommen iſt. Dem Gedanken der Kriegerheimſtätten ſtehen wir ſympathiſch gegenüber. Die heimkehrenden Krieger dürfen nicht zum Objekt der Spekula⸗ tion werden. Abg. Göhre(Soz.): Die verbündeten Regierungen lehnen es noch immer ab, von reichswegen Wohnungspolitik zu treiben. Auch das Hypothekenwirtſchaftsgeſetz brachte nicht irgendwelchen Anſatz zu einer Wohnungsreſorm. Die Wohnungsfrage iſt gleichzeitig Sache des Reiches, der Einzelſtaaten und der Ge⸗ meinden. Abg. Bartſchat(F. B.): Die geforderte Bürgſchaft des Rei⸗ ches von 250 Millionen für den Grundbeſitz der Kriegerheimſtät⸗ ten iſt angeſichts des darin inveſtierten Kapitals kein Riſiko. Abg. Dr. Arandt(D. F.): Die Kommiſſion hat ſich auf das Erreichbare beſch ännt. Wenn eine gute Landesgeſetzgebung geſchaffen werden könnte, wäre dies das Beſte.— Der Vogt von Sylt. Roman von Theodor Mügge. 74 Fortſetzung. Nachdruck verboten. „So leicht geht ſie nicht vorüber,“ ſagte Lornſen. „Mögen ſie es wagen, der Same iſt ausgeſtreut, ſie wer⸗ den die Früchte ernten.“ „Bauſt du auf dieſe demütigen, zu allem bereiten Deutſchen?“ ſiel Lina ein.„Du ſiehſt, wie geſchäftig ſie ſind, die Häſcher zu machen für den däniſchen König, den ſie nicht anerkennen, und für ſeine Miniſter, von denen ſie geſchmäht, beraubt und beleidigt wurden. Keine Hand wird ſich regen, meine Hand allein regt ſich für dich. Noch iſt der Weg frei, ich führe dich.“ „Mein Weg,“ ſprach Lornſen,„geht dorthin; er hat nichts mit deinen Wegen zu ſchaffen.“ Raſch verließ er den Platz und ging den Reitern entgegen, die ſoeben die Hecken der Umzäunung erreicht hatten. „Da iſt der Kanzleirat!“ rief der Polizeiminiſter. „Was wünſchen Sie von mir?“ fragte Lornſen. Der erſte der Herren trat auf ihn zu und ſagte mit lauter, harter Stimme:„Es tut mir leid, ein ſo ſchlim⸗ mer Beſuch zu ſein; aber ich erfülle meine Pflicht. Vogt von Sylt, ich verhafte 8 5 Namen des Königs!“ VI Lornſen war nach Rendsburg gebracht worden, er ſaß in enger Haft, aber er war guten Mutes. Tage und Women vergingen, der Winter kam und noch immer wußte. er nicht, was mit ihm geſchehen ſollte. In ſeiner Einſamkeit hörte er freilich nach und nach, wie der kurze Traum verrann, den er von einer kräftigen, obwohl friedlichen und geſetzlichen Erhebung des Volkes für ſeine Rechte geträumt hatte; denn in Kiel war die Petition an den König nicht einmal abgegangen, die Ma⸗ jorität des Stadtrats erklärte ſich dagegen und in den andern Städten zerfloß die Bewegung in nichts, als Lorn⸗ en ſelbſt ihr fehlte. Die Landleute auf ihren einſamen Wir dürfen der mediziniſchen Wiſſen⸗ . N Miniſterfaldireklor Dr. Lewald: Von den Baugenoſſenſchaf⸗ ten haben nur zwei in Oitpeeußen ſchwer gelitten, alle anderen 154 ſind glatt durch die Erſchütterung des Krieges durchge- kommen. 5 5 Abg. Frommer(Konf.): Bei gutem Willen werden ſich die nicht zu großen Forderungen der Kommiſſion erfüllen laſſen. Der alte konſervative Gedonbe der H im, ͤtten iſt uns in der Form der Kriegerheimſtäcken beſonders ſrmpaſhiſch. Nächſte Sitzung Mittwoch. Der franzöſiſche Seehandel. Die franzöſiſche Handelsflotte genügte ſchon zu Frie⸗ denszeiten den Bedürfniſſen Frankreichs nicht. Tie Ver⸗ frachtung algeriſcher Weine nach dem Mutterlande wurde 3. B. durch deutſche Schiffe bewerkſtelligt. Nun iſt aber im Kriege der franzöſiſche Seeverkehr ganz be⸗ trächtlich geſtiegen; wenn auch die Ausfuhr ſtark abge⸗ nommen hat, ſo hat dafür die Einfuhr ganz außerordent⸗ liche Steigerungen erfahren. So ſteht heute Frankreich vor einer ganz beträchtlichen Unzulänglichkeit ſeiner See⸗ beförderungsmittel, die noch weſentlich erhöht wird durch den Einfluß der deutſchen und öſterreichiſchen Unterſee⸗ boote. Der Vorſchlag, fremde Schiffe, beſonders die be⸗ ſchlagnahmten deutſchen Schiffe anzukaufen, wird nich! viel helfen, ſo lange die franzöſiſchen Häfen nicht fähig ſind, einen größeren Verkehr zu bewältigen, als dies heute der Fall iſt. Namentlich ſteht es ſchlimm in die⸗ ſer Beziehung in Havre und Rouen, wo die Schiffe ſo⸗ wohl wegen der mangelhaften Hafeneinrichtungen als auch wegen des Mangels an Arbeitskräften und Eiſen⸗ bahnwagen viel zu lange auf ihre Löſchung warten müſ⸗ ſen. Manches Schiff, das früher im Jahr acht Reiſen Newyork— Havre machen konnte, macht heute ihrer nur noch vier, weil die Löſchung im Hafen von Havre, die früher 5 bis 6 Tage beanſpruchte, heute einen vollen Monat braucht.. Die Frachtkoſten, die der franzöſiſche Handel im Jahre 1912 den ausländiſchen Handelsflotten bezahlen mußte, ſtellt einen Wert von 304 Millionen Mark dar. Dazu ſind ſeit Beginn des Krieges die größten Han⸗ delsſchiffe der Kriegsflotte einverleibt worden, nament⸗ lich ſeit Beginn der Unternehmungen im Oſten. Die Verpflegung des franzöſiſchen Heeres in Saloniki darf nach einer Mitteilung des franzöſiſchen Volkswirtſchaf⸗ ters M. Gouriet auf täglich 10000 Tonnen geſchätzt werden, ſodaß faſt die Hälfte der franzöſiſchen Han⸗ delsdampfer mit dieſer Arbeit beſchäftigt iſt. Die Han⸗ delsflotte, die Frankreich zur Bewältigung ſeines See⸗ handels heute noch verbleibt, ſtellt an Tonnengehalt nur noch ein Drittel der Flotte vor dem Kriege dar. Der erwähnte Volkswirtſchafter M. Gouriet hat kürz⸗ lich im„Genie⸗Civil“ einen Artikel über die franzö⸗ ſiſche Handelsmarine veröffentlicht, in dem er die miß⸗ liche Lage ſchildert. Vor dem Kriege, ſchreibt Gouriet, genügte die Welt⸗Handelsflotte, um die Seeverbindungen der einzelnen Länder zu ſichern; ſie war vielleicht noch faſt zu groß, denn die Frachtſätze zeigten ſtändig eine Neigung zum Fallen. Unterdeſſen ſind zu den wirt⸗ ſchaftlichen Bedürfniſſen der Völker die gewaltigen vom Krieg bedingten Anforderungen getreten. Die reichſten Länder in Europa brauchen ihre Erzeugniſſe ſelber auf, und nur die überſeeiſchen Staaten können den Kriegfüh⸗ renden die notwendigen Rohſtoffe und Lebensmittel ver⸗ ſchafſen. Im Jahr 1915 haben die Vereinigten Staa⸗ ten allein den Vierverbandsmächten für 13 Milliarden Kriegsmaterial und Lebensmittel zugeführt, alſo unge⸗ fähr viermal ſo viel als 1913. Sehr belaſtend fällt für die Handelsflotten des Vier⸗ verbands auch die Tatſache in die Wagſchale, daß Ruß⸗ land, das in Friedenszeiten für rund 600 Millionen Mark Waren in Deutſchland kaufte, die faſt insgeſamt mit der Bahn befördert wurden, dieſen Ausfall nun zur See zu decken verſuchen muß. Von der wirtſchaftlichen Lage Italiens kann man ſich eine Vorſtellung machen, wenn man erfährt, daß der Transport einer Tonne Koh⸗ len, die von Cardiff nach Genua im Jahre 1914 noch 11 Lire koſtete, im Februar 1916 auf 100 bis 110 Lire zu ſtehen kommt. Zu alledem tritt. noch hinzu, daß die Beförderung von Kolonialtruppeu die Handelsflotten des Vierverbands weſentlich belaſtet hat. So ſind dem Han⸗ delsverkehr die ſchnellſten und beſten Schiffe entzogen, denn zur Beförderung eines einzigen Armeekorps bedarf Höfen hatten von der ganzen Sache überhaupt nicht viel begriffen, ſie waren der bezaubernden Perſönlichkeit des edlen, ſtolzen Mannes und ſeiner feurigen Beredſamkeit nachgelaufen; jetzt hatte man ihn in den Kerker geworfen, was konnten ſie mehr tun, als ihn bedauern und— ſchweigen, wenn die Däniſchgeſinnten ihre Stimmen er⸗ hoben, die nun laut genug hervortraten. N Die anfangs beſtürzte Regierung, welche im erſten Schrecken geglaubt hatte, das ganze Land brenne lichter⸗ loh, überzeugte ſich bald, daß es ein bloßes Strohfeuer geweſen ſei, und daß ſie mit dem einen Manne, der es augezündet und in Brand gehalten hatte, der ganzen Bewegung Herr geworden ſei. Sie hatte nur nötig, die⸗ ſen verwegenen Vogt von Sylt zu ſtrafen, um auf lange Zeit ſicher zu ſein, daß ſich nichts regen werde; alle Maß⸗ regeln wurden daher angenommen, um ihn nicht davon kommen zu laſſen. 5 Die Regierung fühlte, was an der Verurteilung die⸗ ſes Mannes, was an ſeiner Freiſprechung hing. Wenn die letzte erfolgte, ſo war es ein Sieg der Volkspartei, der unberechenbare Folgen haben konnte. Lornſen wurde von neuem der gefeierte Held; ſeine Kühnheit mußte wachſen. Er war wohl anderer Dinge dann fähig als dieſer Vor⸗ läufer, mit denen er debütiert hatte. Da man in Kopenhagen den Mann und ſeinen Charakter genau kannte, ſo war man umſomehr beſorgt. Eine außerordentliche königliche Unterſuchungskommiſſion wurde ernannt, mit dem Auftrage, die Handlungen Lorn⸗ ſens und ſeiner Mitſchuldigen aufs ſtrengſte zu prüfen. Nachforſchungen wurden in allen Städten und Orten angeſtellt, wo Verſammlungen geweſen waren, eine große Zahl von Perſonen aller Stände wurde vernommen und in Krenzverhören abgemartert, um Ausſagen und Be⸗ weiſe zu erhalten; nichts wurde geſpart, um zu ſchrecken und einzuſchüchtern, nichts unverſucht gelaſſen, um ein Verbrechen feſtzuſtellen, das durchaus begangen ſein ſollte, und man hatte die tauglichſten und tüchtigſten Werkzeuge dazu ausgewählt, die den redlichſten Willen hatten, ihren täglichen Verpflegung einer ſolchen von 1000 Tonnen Dieſe ganze Sachlage hat natürlich eine W Verteuerung des Schiffsmaterials zur Folge, ſodaß ein im Auguſt 1914 auf 160 000 Mk. geſchätztes Schiff Ende 1914 zu 360000 Mk. verkauft wurde und Ende 1915 ſchon 680 000 Mark galt. Auch die Schiffsfrachten ſind unmäßig geſtiegen. Während eine Tonne im Juli 1 4 von Newyork nach Liverpool für 8 Mk. befördert wurde, war dieſer Preis im März 1915 auf 37.50 Mk. geſtie⸗ gen.—(Die entſprechenden Zahlen für Newyork—Ge⸗ aua betragen 24 bezw. 65 Mk.) Argeutiniſches Ge⸗ neide, das von Buenos⸗Aires nach Genua im Sep zember 1914 nur einen Frachtſatz von 8 Mk. die Tonne ertrug, zahlte im März 1915 ſchon 56 Mk. für die⸗ jelbe Sttecke. Die franzöſiſche Handelsflotte war 1890 dem Range nach die zweite der Welt, aber heute ſteht ſie im ſie⸗ beuten Range. Wohl iſt in den Jahren 19031912 die Zahl der franzöſiſchen Dampfer von 1383 auf 1837 geſtiegen. Die franzöſiſche Ausſuhr und Einfuhr, die ſich im Jahre 1893 auf 22 Millionen Tonnen belief⸗ betrug aber 1912 53 994879 Tonnen. Die Folge war, daß die ausländiſchen Handelsflotten 1913 am fran zöſiſchen Seehandelsverkehr zu 74 v. H. beteiligt waren, Fraukreich hat alſo einen immer größeren Teil ſeinet Eine ſeltſame Anterredung. Aus London erfährt man, daß der Staatsſekret ir des Aeußern v. Jagow mit einem Vertreter des amerikan ſchen Blattes„Chicago Daily News“ eine Unterredung gehabt habe. Der Zeitungsmann berichtete darüber drahtlos an ſein Blatt, der Bericht wurde aber auch in England aufgefangen und verbreitet. Dabei hat die Mel⸗ dung vielleicht eine beſondere Firbung erhalten, die eng liſchen Augen genehmer iſt, als deutſchen. Der Bericht⸗ erſtatter fragte Herrn von Jagow, ob die Amerikaner den Tauchbootkrieg als eine Vergeltungsmaßregel gegen die engliſche Blockade auffaſſen ſollten oder ob umgekehrt die Blockade eine Vergeltungsmaßregel für den Tauchbool⸗ krieg ſei. Jagow gab darauf eine politiſche Begriffsbe“ ſtimmung des Worts Vergeltungsmaßregel; es ſchließe ein Verſprechen ein, daß, wenn das Uebel, gegen das die Vergeltungsmaßregel gerichtet iſt, beendigt iſt, auch die Vergeltungsmaßregel automatiſch ein Ende nimmt, ſonſt werde ſie zur Grauſamkeit, ein Standpunkt, del auch die engliſche Regierung zu teilen ſchien, wie aus Aeußerungen des Miniſters Grey entnommen werden konnte. 5 ö g 1 8 82 0 Die Vereinigten Staaten erßrobten ſofort, ſagte Herr von Jagow weiter, die Aufrichtigkeit dieſer Auf⸗ faſſung in zwei aneinander anſchließenden Noten an Deutſchland und Großbritannien vom 22. Februar 1915, Sie ſchlugen vor, England ſolle Nahrungsmittel nich als unbedingte Bannware behandeln und Deutſchland da⸗ für den Angriff der Tauchboote auf Handelsſchiffe ir gend welcher Art unterlaſſen. Er(Jagow) habe wirk lich den Glauben gehabt, England werde auf die amerk kaniſchen Vorſchläge eingehen.(]) Tieſe Vorſchläge wur? den von Deutſchland am 28. Februar angenommen, von Großbritannien am 15. März(die Engländer hatten es alſo mit der Antwort nicht ſo eilig) abgelehnt. Die Vereinigten Staaten hatten den„Prüfſtein des guten Glaubens“ angelegt und die Haltung Deutſchlands„als korrekt befunden.“ ö 17 5 1 Nun ſtehen wir einer gänzlich geänderten Lage gegenüber. Heute hat der Unterſeeboots? krieg in der Weiſe, in der er als Vergeltungs⸗ maßregel beſtand, aufgehört, die britiſche Blok kade muß nun in ihrem guten Glauben vor der Wel beſtehen können. a 8 1 ö Der Zeitungsmann fragte hier, ob die Aufgabe des Unterſeebootskrieges gegen den Handel, ſo wie er in de! Antwort an Amerika umſchrieben war, eventuell be“ trachtet werden könne als eine wirkſame Handlung, um die Beobachtung der Vö'!kerrechtsregeln von Seiten Groß⸗ britanniens zur Wahrheit zu machen. Herr von Jas gow antwortete: Wir haben dies aufgegeben. Aber Sie es einer Verdrängung von 90000 Tonnen, und zu jeiner können von uns nicht erwarten, daß wir die britiſchen *— als beſonders brauchbar zu hohen Vorgeſetzten ſich empfehlen. a Nicht beſſer ging es dem gefangenen Manne in ſeinem Kerker. Seine Verhöre folgten langſam und unterbrochen; man ließ ihm ſechs Monate Zeit, um mürbe zu werden, aber die zähe Kraft in dieſem gigantiſchen Körper war ſo leicht nicht zu zerbrechen. Die Einſchränkungen und der üble Wille ſeiner Wächter mochten ihm läſtig werden und ſeine Geſundheit angreifen, ſeine geiſtige ungebrochene Tätigkeit ließ ihm dies kaum bemerken. Er verheimlichte den Unterſuchungskommiſſaren nichts und verſchwieg nichts; was er ſagte, geſchah im vollen Gefühle ſeines Rechts und im Bewußtſein, nichts getan zu haben, was die Landesgeſetze im geringſten verletzt hätte.. So war endlich der Frühling gekommen und un⸗ eduldig ſah der Gefangene hinaus auf das grünende and. Die Akten der Unterſuchungskommiſſion waren ge⸗ ſchloſſen und an das ſchleswigſche Obergericht zum Spruch eingeſandt worden. Dieſer Spruch konnte alle Tage er⸗ folgen, er konnte ihn ſtündlich erwarten. Mit ſehnſüch“ tiger Freude dachte er daran, wie ſein Kerker ſich öffnen werde und er berechnete die Folgen nicht geringer, wis die Regierung. Er wußte, daß ein Freudengeſchrei durch b das Land gehen, daß alle Furchtſamen und Halben da⸗ durch neuen Mut empfangen, daß ſein erſter Schritt in die Freiheit eine Niederlage des Abſolutismus ſein würde, die dieſer nicht mehr überwinden könne. — eee Mitten in ſeinen frohen Gedanken hörte er eines Tages die Schlüſſel an der Tür klirren und mit einer 71 7 f 2 5 5 5 1 1 plötzlichen Hoffnung, die ſein Geſicht belebte, wandte ee ſich um; aber ſeltſam überraſcht fühlte er ein unhefen ö liches Bangen, als er einen Beſuch vor ſich erblickte, de— er am wenigſten erwarten konnte. FB Vorbſehung folgt Aus ſuhr zur See den fremden Schifſen überlaßſen mäſſen — r 0 8 ren in wenigen Stunden 13 druckerei auf iderrechtlichen Handlungen noch ermutigen, indem wir unſeren Feinden die ſchriftliche Garantie permanenter und unbeſchränkter Strafloſigkeit geben. Soweit der Bericht. Der kurze Sinn iſt der: Eng⸗ land behauptet, es verhänge über Deutſchland die Aus⸗ hungerungsblockade als„Vergeltungsmaßregel“ gegen die deutſche Kriegführung, die gegen Menſchlichkeit und Ziviliſation verſtoße. Deutſchland behauptet, ſein Tauch⸗ bootkrieg ſei eine Vergeltungsmaßregel gegen den un⸗ menſchlichen Aushungerungskrieg der Engländer. Da kommt der amerikaniſche Sittenrichter und verlangt die Probe der Aufrichtigkeit. Deutſchland fügt ſich und ſtellt den Tauchbootkrieg ein, England lehnt nach längerer Anſtandsfriſt das amerikaniſche Anſinnen ab und ſetzt den Aushungerungskrieg fort. Trotzdem hat England die Aufrichtigkeitsprobe beſtanden und Deutſchland wird von den Vereinigten Staaten als der Un aufrichtige angeſehen und behandelt.(Vergl. Wilſons„Letztes Wort“ vom 20. April 1916 und ſein allerletztes Wort dom 9. Mai.) Die Lage iſt allerdings, wie Herr von Jagow ſagte,„gänzlich geändert.“ Aber gibt es einen deutſchen Staatsſekretär, der da noch ſagen könnte: Trotz⸗ dem die Lage eine neue iſt, trotzdem England ſeinen Aushungerungskrieg fortſetzt, trozdem Amerika in der Aufrichtigkeitsprobe gegen uns entſchieden hat, halten wir an unſerem(angeblich nur bedingt gegebenen) Verſpre⸗ prechen unentwegt ſeſt und verzichten auf den Tauchboot⸗ rieg. England aber mag ſehen, wie es einſt vor Gott und Welt ſeinen Aushungerungskrieg moraliſch rechtfer⸗ tigen kann.— Iſt es denkbar, daß ein deutſcher Staatsſe⸗ retär ſo etwas ſagen konnte zu einem fremden Zeitungs- Mmaun, der kam, um die Unterredung alsbald Freund und Feind tand zu tun? N. in Deshalb bleiben wind dabei 928 ie brahloſe Meldung wieder, wie ſchon ſo viele vor ihr, enkſtelit worden iſt.. Baden. Karlsruhe, 22. Mai. Wie der Hofbericht der 2Karlsr. Ztg.“ meldet, iſt die ſeit einigen Wochen bei En großherzogl. Herrſchaften hier weilende Königin von Schweden plötzlich an einer akuten rechtsſeitigen Mittel- ohr⸗Entzündung, die din ſofortigen emen e Rotwendig machte, erkrankt. Das allgemeine Befinden er Königin hat ſich gebeſſert; ſie wird ſich demnächſt nach Bad Ems zur Kur begeben. i 3 Karlsruhe, 22. Mai. Die Kriegsſpeiſungen urch die fahrbaren Küchen haben hier ſolchen Anklang gefunden, daß jetzt über 2000 Perſonen die Speiſen olen. Um weitere Anmeldungen entgegennehmen zu önnen, muß die Stadt eine dritte Zentralküche errichten. fe( Donaueſchingen, 22. Mai.(Durch Groß⸗ s 13 Bauernhöfe zerſtört.) Das 700 f uwohner zählende Dorf Unadingen wurde von einem ſchweren Brandunglück heimgeſucht. Während die Ein⸗ wohner zum größten Teil auf dem Felde waren, brach in 1 Anſpeſen des Landwirts Anton Happe Feuer aus, as ſich raſch ausdehnte und die anſtoßenden Beſitzungen ergriff. Trotz der Löſchverſuche der aus der Umgegend rbeigeeilten Feuerwehren und der Hilfeleiſtung vom ilitär, das aus Donaueſchingen gekommen war, wa⸗ N auernhöfe, eine Schenue und zwei Stallungen völlig eingeäſchert worden. Vier⸗ zehn Familien mit etwa 100 Perſonen ſind obdachlos. lücklicherweiſe konnte der Viehſtand gerettet werden, dagegen ſind die Fahrniſſe und landwirtſchaftlichen Ma⸗ ſchinen ein Raub der Flammen geworden. Der Geſamt⸗ ſchaden wird auf 250000 Mark geſchätzt. Unter den F kandgeſchädigten befindet ſich auch der Bürgermeiſter E. Marx und ſein Stellvertreter J. Brilſauer. Maß⸗ ahmen zur Unterbringung und Verſorgung der Obdach⸗ loſen wurden ſofort eingeleitet. la 0 Waibſtadt bei Neckarbiſchofsheim, 12. Mai. Bei udwirtſchaftlichen Arbeiten blieb die Ehefrau des Land⸗ 5 Karl Boppre mit den Kleidern am Wagen hängen ſezu wurde eine Strecke weit geſchleift. Zu den Ver⸗ 2500 ngen, die die Frau dabei erhielt, trat Blutvergif⸗ 9, die den Tod herbeiführte. ler( Konſtanz, 22. Mai. Unter den zur Ankunft der aus Frankreich zurückgekehrten deutſchen Austauſch⸗ gefangenen hier eingegangenen drahtlichen Grüßen be⸗ 5 ſich, wie wir ſchon berichteten, auch ein ſolcher der meoßherzogin Luiſe, der folgenden Wortlaut hatte:„Zu einem großen Bedauern muß ich auf die Freude ver⸗ ſchten, die es mir gewährt hätte, der Ankunft unſerer chwerverwundeten Austauſchgefangenen beiwohnen zu dunen. Die noch nicht wiederhergeſtellte Geſundheit meiner Tochter, der Königin von Schweden, erfordert eine in den allernächſten Tagen beginnende Kur in Ems, und o ſehe ich mich leider nicht in der Lage, meinen ſo ſehrleb⸗ zaften Wunſch erfüllen zu können. Nicht weniger herz⸗ ich aber iſt meine Teilnahme an den bevorſtehenden Ta⸗ 70 und Stunden und ich möchte den ankommenden, in ie Heimat zurückkehrenden tapferen Vaterlandsvertei⸗ gern einen warmempfundenen Willkommgruß bei ih⸗ dem Eintreffen im deutſchen Vaterland entgegenbringen. öchte reicher Segen auf dieſer Heimkehr ruhen, die von uns alten in tiefer Dankbarkeit gefejert werden wird. Gott mit uns!“ - Die erſten deutſchen Kriegs zeitungen. Die allerorts verbreitete Auſchauung, die ſog. Kriegszeitun⸗ gen, d. h. die in nächſter Nähe des Operationsraumes unter Unterſtützung und meiſt im Auftrage der Heeres⸗ eitung erſcheinenden fliegenden Nachrichten und Unter⸗ haltungsblätter, ſeien eine 1 des gegenwärti⸗ gen Krieges, entſpricht nicht den Tatſachen. Schon 1810 gab es eine Zeitung, die regelmäßig Feldberichte für 55 Feld zuſammenſtellte,„Teutſche Blätter“ hieß und on der Firma F. A. Brockhaus in Leipzig geſorgt wurde. u ihrer Fortſetzung wurde, wie wir in der von dem Oberlt. Karl Joho aus Karlsruhe redigierten Kriegs⸗ eitung der 7. Armee leſen, im Jahre 1815 bei der Rück⸗ 11 Napoleons von Elba, der Gründer der noch heute eſtehenden Herder'ſchen Buchhandlung in Freiburg i. B., . Herder beauftragt, 05 zwar wurde ihm Fit 5 uftrag von dem öſterreichiſchen Staatskanzler dem ben Metternich, erteilt. Ter Auftrag ging dahin, ne mit allen erforderlichen Requiſiten verſehene Feld⸗ einem Wagen transportfähia ſofort au⸗ ſammenzuſtellen und in das kaiſerliche Hofläger zu ſchaf⸗ fen. Allem Anſcheine nach hatte die Felddruckerei von der bei aller in Rückſicht auf die Transportſchwierig⸗ keiten bedingten Einfachheit der Zuſammenſtellung, im⸗ merhin eine erhebliche Leiſtungsfähigkeit erfordert wurde, die Stelle des heutigen Telegraphs zu vertreten. Sie hatte lediglich die amtlichen Heeresberichte ſogleich nach deren Ausgabe auf Großfolioblätter zu drucken und dieſe für die Anſchlagewände und Druckereien im Lande wei⸗ ter zu geben. Dieſe Feldzeitung iſt faſt nicht mehr auf⸗ zutreiben. 85 — Reichsgemüſeſtelle. In voriger Woche iſt vom Bundesrat eine Reichsſtelle für Gemüſe und Obſt errichtet worden, die nach dem Muſter der Reichsgetreideſtelle den privaten Verkehr auszugleichen und zu ergänzen hat. Wir möchten wünſchen, daß die Gemüſe⸗ und Obſtzeutrale in ihrem Wirken glücklicher ſein möge, als es ihr Vor⸗ bild, wenigſtens in der erſten Zeit war. Wenn ſie noch Gutes ſtiften will, muß ſie auch ungeſäumt ans Werk gehen, ſonſt iſt von der Frühobſternte nicht mehr viel zu retten. Die fenden Händler lauern ſchou leror Neranfcorklſch für die Nedakckon Gg. Immermänn, Seckencheln r ILLLLLLLILLLLLL ee Louis Landauer, Mannheim Q1, Nr. 1: Telefon 1838: Breitestr. Kleiderstoffe, Baumwollwaren und Seide Damen- und Kinder-Konfektion Weisswaren, Ausstattungs- Artikel und Betten. Sendungen nach auswärts von 10 Mk. an portofrei. Muster frei! 91 E. LL LLLLLLLLLLLIL 8 III eee PSERLIMER ATELIER — h 1 inhaber E. 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Kenntnisnahme der Einwohnerſchaft, daß Beſtellungen auf Brennmaterialien nicht mehr entgegen⸗ genommen werden. Rommissilon zur Regelung der wirtschaftl. Verhältnisse der Gemeinde Seckenhelm. Gg. Phil. Volz. Bekanntmachung. Infolge des ſtarken Auftretens der Spinnraupen for⸗ dern wir die Baumbeſitzer auf, umgehend die Vertilgung dieſes Schädlings vorzunehmen. Seckenheim, den 23. Mai 1916. gürgermeiſter amt: Volz. FüldpostKarten zu bormielon. Näh. in der Expedition. 3 öimer und fllche zu vermieten. Wilhelmſtraße 55. Ein Wagen 4 7 N 2 J 2 * 5 N ekekekekelebf k kekekkeRæh&k. kek ehe eke ek f kee kae fofeeke ref Koch. sind zu haben bei Geerg Zimmermann Frasberſlolgerung. Am Mittwoch, den 31. Mai d. Is. Vormittags 11 Uhr, verſteigern wir im Grünen Haus, hier, U 1. möffent⸗ lich und losweiſe das heu⸗ gras des Rennbahngeländes Mannheim, 20. Mai 1916 Badischer Rennverein. Heirat a Ve d alt evang, geſund, in ſich leitender Mannheim d 1, 5—6 gegenüber dem alten Rathaus und der Firma Daut. gut bezahlter Lebensſtellung in Bad. Großſtadt, mit vermög. Fräul. od. Wwe. Vermittlung Ein Zweig- Geschäft führen wir nieht. d. Agent. verbeten. Off erb. unt. F. C. Z. 237 an Rud. Moſſe rankfurt a. M. zw. Weiterbe⸗ örderung. ſung der badiſchen Eierverſorg ag zu. Die Verordnung findet keine Anw Bruteier der anerkannten Zuchtſtationen. im Hierbei ſind die Buttermen zur Anre u bringen, welche von den betreſſen⸗ den Betrieben von außerhalb des Großherzogtums bezogen werden. Eine Zunahme des Fremdenverkehrs kann entſprechend berückſichtigt werden. Beſondere Regelung haben die Kommunalver⸗ bände wegen der Lieſerung von Butter an die in ihrem Bezirke befindlichen Anſtalten, Krankenhäuſer und Lazarette zu treffen. 0 14 f 1 0 g Ing 1 3 — 5 8 3 8 9. Butter und Eiern ber. Wir bringen nachſtehende Verordnungen des Miniſteriums des Innern vom 11. ds. Mts. über erſorgungsregelung mit Butter und Eiern zur entlichen Kenntnis. Mannheim, den 16. Mai 1916. Gr. Bezirksamt I. 6. Die Kommunalverbände beſtimmen die Preiſe, 5 817.„ zu welchen die Aufkäufer die Eier bei den Ge⸗ Zuwiderhandlungen gegen die Wirſchriſteren flügelhaltern zu kaufen haben, unter Berizäckſich⸗ Verordnung und der auf Grund— b tigung des Friedenspreiſes und der n der Kommunalverkäne durch den 8 Krieg erhöhten Erzeugungskoſten. Sie ſetzen fer⸗ bis zu 6 Monaten oder ner die Eierpreiſe feſt, welche der Aufkäufer bei 8 8 9. der Ablieferung der Eier an die Verkaufsſtelle in Die Butterkarten und Butterbezugsſcheine ge⸗ der Gemeinde oder an die Sammelſtelle des Kom⸗ 1 1 5 5 1 ent⸗ munalverbandsbezirks und der Inhaber dieſer! 15 ten r. Sie ziehen nur erſte* 4 1 8 8 Verordnung. Grenze, dis zu weicher die kewerkung busch den Sammelſtelle bei dee Tieferung ag die Dedaeſe: Inhaber der Butterkarte oder des Butterbezugsſcheins ſemeinden oder Bedarfskommunalverbände frei feige Bahnſtation einſchließlich Verpackung höch⸗ 8 5(vom 11. Mai 1916.) zuläſſig iſt. e f 5 90 Verſorgungsregelung mit Butter helr 5 3§ 10. i ſtens verlangen dürfen. Ferner keſtimmen die 5 8 Wenn in einer Gemeinde Julandsbutter und Kommunalverbände hie Preiſe der Eier beim Ver⸗ Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 25. 1 5———.— anden tele Ba. kauf an die Verbraucher- ptember 1015 über die Errichtung von Preisprü⸗ CCC ¾˙· Vorſtehende Feſtſetzungen bedürfen der Geneß⸗ ngsſtellen und die Verſorgungsregelung in der 27 migung der badiſchen Eierverſorgung. Die einſt⸗ 1 der Butterkarte Bedacht! f 5 zaſſung vom 4. November 1915(Reichs⸗Geſetzblatt 5 e weilige Gültigkeit der erſten Jeſtſetzung iſt von der rver vorherigen Genehmigung der badiſchen Eierver⸗ ite 607, 728) wird in Ergänzung unſerer Ver⸗ Der Badische F 5 1 Der Badiſchen Butterverſorgun; wird zur Durch⸗ 5 7 dnung vom 5. November 1915, die Verſorgungs⸗ führung ihrer Aufgabe binſichtlich der 55 Groß⸗ ſorgung nicht abhängig.. 5 8 8 gelung mit Butter betreffend(Geſetzes⸗ und Ver⸗ herzogtum erzeugten Butter eine Geſchäftsſlelle bei⸗ Die feſtgeſetzten Preiſe ſind Höchſtpreiſe im ungsblatt Seite 297), verordnet, was folgt: gegeben, welche dem Badiſchen Molkereiverband Sinne des Höchſtpreisgeſetzes. 5 8 8 e. VB.. wird und die Wezeich⸗ 7 88 1 5. nung„G Sſtelle der Badiſchen Butterverſorgung“ 8 5 ö 5355. Die Kommunalberbände haben für jede Ge⸗ führt. 2 Geſchäftsſtelle 50b die. Die Abgabe von Eiern im Groftherzonkum au die einde ihres Bezirks einen oder mehrere Aufkäufer geſchäftlichen Aufgaben nach den Weiſungen der Verbraucher iſt nur noch gegen Eierkarte zuläſſig. beſtellen, welche ausſchließlich befugt ſind, die Pabiſchen Butterverſorgung durchzuführen. Vue i 0.. 8 85 linen der Gemeinde hergeſtellte Butter von den Er⸗ 8 12 goche für den Kopf der verſorgungsberechti N i i 0 7 125 ö ölker ine Erhö Verminderu 1 n bee 6„Die Beamten der Polizei und die von den Be⸗ 5 1 i 5 Als Aufkäufer dürfen nur ſolche Perſonen be⸗ zirksämtern oder den Kommunalverbänden beſtell⸗ 5 5 5 1 ſtellt werden, welche die erforderliche Zuverläſſig⸗ ten Sachverſtändigen ſind befugt, in die Geſchäfts 1 e 2 e e 8 1 5 e 9 o 5.— 8 Be] f 2 5 1 5 eit beſitzen. Ein Aufkäufer kann auch für mehrere räume derjenigen Perſonen, welche gewerbsmäßig en ade 5. 5 Gemeinden vom Kommunalverband mit dem Auf⸗ Butter verebfolgen, jederzeit einzutreten, doſelbe e arte den 45 1 betraut werden. ſichti 1„ Eierkarten auf dritte Perſonen, welche ni em auf bet e 5 8 ſichtigungen vorzunehmen und die Geſchäftsbücher 1 lt 5 d die unbefugte Der Kommunalverband kann als Aufkäufer auch ſowie ſonſtige geſchäftliche Aufzeich 5 gleichen Hausha 5 angeh ren, und die fug ine landwirtſchaftliche Vereinigung, welche zur)J; ĩ ͤ V Benutzung der Eierkarte iſt verboten. Geflügel⸗ eb ernahme dieſer Tätigkeit geeignet und bereit halter erhalten keine Eierkarten, ſoweit ſie für ſich ſt, beſtellen. Befinden ſich in einer Gemeinde und die Angehörigen ihres Haushalts arts ihrem mehrere landwirtſchaftliche Vereinigungen dieſer Betrieb die dem zuläſſigen Verbrauch entſprechende. lrt, ſo ſchlägt der Gemeinderat die mit dem Auf⸗ Eiermenge im Jahresdurchſchnitt beziehen. 9 k. uf zu betrauende Vereinigung vor. 5 Bis zur Ausgabe der Eierkarte durch die Kom⸗ Ueber ſeine Beſtallung iſt dem Aufkäufer ein munalverbände darf die Abgabe von Eiern an die usw 45 50 7— e erbat zu erteilen, Verbraucher nur gegen entſprechenden Vermerk 3 Auf 2— 5 auf der Brotkarte erfolgen. . 2 Gemäß des Geſetzes vom(. Mat 1890, die 9 . betr., 8 2 der Vollzugsverordnungen hierzu 5. Mai 1800(Geſ.- u. B.- O.⸗Bl.) Selte 74 ff.) bring vir hiermit zur öffentlichen Kenntnis, af an geit vom 1. bis 15. Juni ds. s., die Anmeld! der Hunde und die Entrichtung der Hundetgf das Taxjahr 1. Juni 1916 bis 31. Mai 19 erfolgen hat. 8 11 Anzumelden iſt jeder bis zu dieſem Zeitpß über 6 Wochen alte Hund.' Ueber 6 Wochen alte Hunde, welche nach d Termine bis zum 31. Mai des nächſten Jahrs Beſitz genommen oder in die Gemeinde einge werden, ſind innerhalb 4 Wochen nach der langung beziehungsweiſe der Einbringung, welche erſt nach dem Anmeldetermin das 1 6 Wochen erreichen, innerhalb 4 Wochen nach di Zeitpunkt anzumelden. 5 Eine Anmeldung iſt jedoch nicht erforderliche! der Beſitz des Hundes in der erſten Hälfte des nats Juni, beziehungsweiſe vor Ablauf der wöchigen Friſt des zweiten Abſatzes wieder 0 geben wurde. Das Gleiche gilt, wenn der Hu die Stelle eines anderen von demſelben Beſi der gleichen Gemeinde im laufenden Taxjahr vertaxten Hundes tritt. Bei der Anmeldung iſt zugleich die Tah entrichten. 4 1 Das Mitbringen der Hunde hierzu iſt erforderlich. Die Taxe, welche von dem Beſitzer zu bez iſt, beträgt für das vom 1. Juni bis 31. Mai lan Jahr(Taxjahr): r S 1 2 hen. Die Unternehmer ſowie die von ihnen beſtellten Betriebsleiter und Aufſichtsperſonen ſind ver⸗ pflichtet, den Beamten und den Sachverſtändigen Auskunft über den Bezug und die Verabfolgung der von ihnen feilgehaltenen Butter, ſowie über Art und den Umfang des Abſatzes zu erteilen. 13 r r S 3 und Erfriſchungsräumen, ſowie von velchen er beim Aufkauf mit ſich zu führen hat. a 8 2. Die Herſteller von Butter dürfen die in ihrem trieb hergeſtellte Butter nur auf dem Wochen⸗ arkt unmittelbar an die Verbraucher abſetzen. bgeſehen hiervon ſind ſie verpflichtet, die Butter, che ſie in ihrem Haushalt nicht benötigen, an für die Gemeinde beſtellten Aufkäufer abzu⸗ eben. Auch die unentgeltliche Abgabe von Butter m dem Haushalt des Erzeugers nicht angehörige Perfonen ſowie die Verſendung von Butter an aus⸗ irts wohnende Angehörige iſt verboten. Die beſtellten Aufkäufer haben diejenige Menge Butter, welche zur Deckung des zuläſſigen Ver⸗ rauchs der verſorgungsberechtigten Bevölkerung r Gemeinde erforderlich iſt, an die vom Bürger⸗ meiſteramt bezeichnete Stelle abzuliefern. Dieſe Stelle kann eine von der Gemeinde eingerichtete Verkaufsſtelle oder ein Kleinhändler ſein. Alle in der Gemeinde nicht benötigte Butter hat der Auf⸗ äufer an die vom Kommunalverband bezeichnete Zammelſtelle zu verbringen. i Der Betrieb der Sammelſtelle iſt vom Kommu⸗ alverband einer ſachverſtändigen und zuverläſſigen Perſönlichleit zu übertragen. 2. Die an der Sammelſtelle einlaufenden Vorräte d zunächſt den Bedarksgemeinden des Kommu⸗ lverbandsbezirks zur Deckung ihres zuläſſigen Verbrauchs nach den grundſätzlichen Weiſungen des Kommunalverbandes zuzuleiten. Die über⸗ ſchüſſige Menge iſt entſprechend der Weiſung der andesvermittlungsſtelle beim Statiſtiſchen Landes. amt, welche denNamen„BadiſcheButterverſorgung“ erhält, einem Bedarfskommunalverband zu über⸗ nden. 5 Die auf dieſe Weiſe belieferten Bedarfsgemein⸗ n und Bedarfskommunalverkände können die Butter entweder in eigenen Verkaufsſtellen oder rch den Kleinhandel an den Verbraucher abſetzen. Der hauſierweiſe Vertrieb von Butter iſt unter⸗ 0. ie im Großherzogtum zur Zeit der Erlaſſung dieſer Verordnung beſtehenden Molkereigenoſſen⸗ aften ſind für die Gemeinde ihrer Niederlaſſung als Aufkäufer zu beſtellen. Sie leiten die Butter unmittelbar einem Bedarfskommunalverband oder iner Bedarfsgemeinde nach Weiſung der Badi⸗ m Butterverſorgung zu. § 6. Für den Aufkauf der Butter bei den Erzeugern ſowie den Verkauf der Butter an die Verbraucher Iten die feſtgeſetzten Höchſtpreiſe. Der Kommunalverband beſtimmt die Preiſe, elche der Aufkäufer bei der Ablieferung der But⸗ an die Verkaufsſtelle in der Gemeinde oder an Sammelſtelle des Kommunalverbandsbezirks d der Inhaber dieſer Sammelſtelle bei der Lie⸗ ung an die Bedarfsgemeinden oder Bedarfs⸗ mmunalverbände frei ſeiner Bahnſtation ein⸗ ießlich Verpackung höchſtens verlangen dürfen. eſe Feſtſetzungen bedürfen der Genehmigung der Badiſchen Butterverſorgung. Die einſtweilige Gül⸗ tigkeit der erſten Feſtſetzung iſt von der vorherigen Genehmigung durch die Badiſche Butterverſorgung nicht abhängig. Die feſtgeſetzten Preiſe ſind Höchſt⸗ breiſe im Sinne des Höchſtpreisgeſetzes. ö 7 Die Abgabe von Butter im Großherzogtum an e Verbraucher iſt nur noch gegen Butterkarte zu⸗ läſſig. Die Butterkarte lautet vorläufig auf 125 Gramm Butter in 14 Tagen für den Kopf der ver⸗ orgungsberechtigten Bevölkerung. Die Butterkarte wird durch den Kommunalver⸗ band auf Antrag ausgegeben. Sie kann mit ande⸗ m Karten verbunden werden. Die Uebertragung von Butterkarten auf dritte Perſonen, welche nicht dem gleichen Haushalt angehören, und die unbe⸗ gte Benutzung der Butterkarte iſt verboten. Butterergeuger erhalten keine Butterkarte, ſo lange ie für ſich und die Angehörigen ihres Haushalts aus ihrem Betrieb die dem zuläſſigen Verbrauch niſprechende Buttermenge beziehen. Bis zur Ausgabe der Butterkarte durch die Kom⸗ munalverbände darf die Abgabe von Butter an die Verbraucher nur gegen entſprechenden Vermerk auf der Brotkarte erfolgen. Die näheren Beſtimmungen treffen die Kommu⸗ ialberbände. 88. Inhaber von Gaſtwirtſchaften, Schank⸗ und Speiſewirtſchaften, von Vereins⸗ und Erfriſchungs⸗ räumen, ſowie von Betrieben, in welchen Butter verarbeitet wird, können Butter nur auf Grund von Butterbezugsſcheinen im Großherzogtum er⸗ rben. Bei der Stellung des Antrages ſind die m Betrieb vorhandenen Vorräte an Butter anzu⸗ geben. Butterbezugsſcheine dürfen an Inhaber von Gaſt., Schank⸗ und Seiſewirtſchaften, Vereins⸗ äckereien und ditoreien nur in dem Umfange 2 7 8 sgeſtellt wer⸗ ö Die Sachverſtändigen ſind, vorbehaltlich der dienſtlichen Berichterſtattung und Anzeige von Ge⸗ ſetzwidrigkeiten verpflichtet, über die Einrichtungen und Geſchäftsverhältniſſe, welche durch die Aufſicht zu ihrer Kenntnis kommen, Verſchwiegenheit zu beobachten, und ſich der Mitteilung und der Ver⸗ breitung der Geſchäftsgeheimniſſe zu enthalten. Sie ſind hierauf zu vereidigen. 8 14. In den Räumen, in denen Butter gewerbsmäßig verabfolgt wird, iſt von dem Unternehmer ein Ab⸗ druck dieſer Verordnung aufzuhängen. 815. Zuwiderhandlungen gegen die Vorſchriften dieſer Verordnung und der auf Grund der letzteren er⸗ laſſenen Anordnungen der Kommunalver⸗ände oder der von dieſen bezeichneten Stellen werden mit Ge⸗ ängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geld bis zu 500 M. beſtraft. 16. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver⸗ kündung in Kraft. Karlsruhe, den 11. Mai 1916. Großherzogliches Miniſterium des Jugern. v. Bodman. Dr. Schühly. Verordnung. (Vom 11. Mai 1916.) Die Verſorgungsregelung mit Eiern belt. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 25. September 1915 über die Errichtung von Preisprü⸗ fungsſtellen und die Verſorgungsregelung in der Faſſung vom 4. November 1915(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 607, 728) wird in Ergänzung unſerer Ver⸗ ordnung vom 15. April 1916, die Verſorgungs⸗ regelung mit Eiern betreffend(Geſetzes⸗ und Ver⸗ ordnungsblatt Seite 95), verordnet, was folgt: 8 1. i ö Die Kommunalverbände haben für jede Ge⸗ meinde ihres Bezirks einen oder mehrere Aufkäufer zu beſtellen, welche ausſchließlich befugt ſind, die in der Gemeinde erzeugten Eier von den Geflügel⸗ haltern zu kaufen. Andern Perſonen iſt der Er⸗ Als Aufkäufer dürfen nur ſolche Perſonen be⸗ werb von Eiern bei den Geflügelhaltern verboten. ſtellt werden, welche die erforderliche Zuverläſſig⸗ keit beſitzen. Ein Aufkäufer kann auch für mehrere Gemeinden vom Kommunalverband mit dem Auf⸗ kauf betraut werden. Der Kommunalverband kann als Aufkäufer auch eine landwirtſchaftliche Vereinigung, welche zur Uebernahme dieſer Tätigkeit geeignet und bereit iſt, beſtellen. Befinden ſich in einer Gemeinde mehrere landwirtſchaftliche Vereinigungen dieſer Art, ſo ſchlägt der Gemeinderat die mit dem Auf⸗ kauf zu betrauende Vereinigung vor. 25 „Ueber ſeine Beſtallung iſt dem Aufkäufer ein vusweis von dem Kommunalverband zu erteilen, elchen er beim Aufkauf mit ſich zu führen hat. § 2. Die Geflügelhalter dürfen die in ihrem Betrieb zeugten Eier nur auf dem Wochenmarkt unmit⸗ telbar an die Verbraucher abſetzen. Abgeſehen hier⸗ von ſind ſie verpflichtet, die Gier, welche ſie in ihrem Haushalt oder zur Zucht nicht benötigen, an den für die Gemeinde beſtellten Aufkäufer ab⸗ zugeben. Auch die unentgeltliche Abgabe von Eiern an zum Haushalt des Geflügelhalters nicht gehö⸗ rige Perſonen ſowie die Verſendung von Eiern an tuswärts wohnende Arge rie iſt verboten. ö Die beſtellten Aufkäufer haben diejenigen Eier⸗ nengen, welche zur Deckung des zuläſſigen Ver⸗ ſrauchs der verſorgungsberechtigten Bevölkerung der Gemeinde erforderlich ſind, an die vom Bür⸗ germeiſteramt bezeichnete Stelle abzuliefern. Die Stelle kann eine von der Gemeinde eingerichtete Verkaufsſtelle oder ein Kleinhändler ſein. Alle in der Gemeinde nicht benötigten Eier hat der Aufkäufer an die vom Kommunalverband be⸗ zeichnete Sammelſtelle zu verbeingen. Der Betrieb der Sammelſtelle iſt vom Kommu⸗ nalverband einer ſachkundigen und zuverläſſigen Perſönlichkeit zu N Die an der Sammelſtelle einlaufenden Vorräte ſind zunächſt den Vedarfsgemeinden des Kommu⸗ nalverbandsbezirks zur Deckung ihres zuläſſigen Verbrauchs nach den grundſätzlichen Weiſungen des Kommunalberbandes zuzuleiten. Die über⸗ ſchüſſige Menge iſt dem von der badiſchen Eierver⸗ ſorgung bezeichneten Bedarfskommunalverband mit zrößter Beſchleunigung zu überſenden. Die auf dieſe Weiſe belieferten Bedarfsgemein⸗ den und Bedarfskommunalverkände können die Gier entweder in eigenen Verkaufsſtellen oder durch den Kleinhandel an die Verbraucher abſetzen. Der hauſierweiſe Vertrieb von Eiern iſt unter⸗ 8 5. Die im Großherzogtum zur Zeit der Erlaſſung dieſer Verordnung beſtehenden Eierabſatzgenoſſen⸗ ſchaften ſind für die Gemeinde ihrer e ban Inn als Aufkäufer zu beſtellen. Sie leiten die von ihnen FFP . X Die näheren Beſtimmungen treffen die Kommu⸗ nalverbände. 5 ö 8 8 8. Am 15. Mai 1916 findet im Großherzogtum eine Beſtandsaufnahme der Eiervorräte, auch in den Haushaltungen, an Hand der vom Statiſtiſchen XX — 2 ſtatt. Nicht aufgenommen werden diejenigen Vor⸗ räte, welche in einem Haushalt 20 Stück nicht über⸗ ſteigen. Soweit bei der Beſtandsaufnahme am 15. Mai 1916 die Vorräte 20 Stück in einem Haushalt überſteigen, werden ſie vom 1. Oktober 1916 ab auf den zuläſſigen Wochenverbrauch der Angehörigen des Haushalts in der Weiſe zur Anrechnung ge⸗ 2 2 dieſer Gierbeſtände Eierkarten an die Angehörigen dieſes Haushalts nicht ausgeſtellt werden. Bei klei- neren Vorräten findet die Anrechnung vom 1. De⸗ zember 1916 ab ſtatt. Sollten die eingelegten Eier⸗ borräte den zuläſſigen Verbrauch des Haushalts in der Zeit vom 1. Oktober 1916 bis 1. April 1917 überſteigen, ſo ſind die überſchüſſigen Mengen vom Kommunalverband käuflich zu erwerben. Se — 8 9. Inhaber von Gaſtwirtſchaften, Schank⸗ und Speiſewirtſchaften, von Vereins⸗ und Erfriſchungs⸗ räumen ſowie von Betrieben, in welchen Eier ver⸗ e arbeitet werden, können Eier nur auf Grund von Eierbezugsſcheinen im Großherzogtum erwerben. Die Eierbezugsſcheine werden auf Antrag vom Kommunalverband oder der von ihm bezeichneten Stelle erteilt. Bei der Stellung des Antrags ſind die im Betrieb vorhandenen Vorräte an Eiern und it Eierkonſerven anzugeben. Eierbezugsſcheine dür. fen nur zur Befriedigung des dringendſten Bedarfs erteilt werden. Beſondere Regelung haben die Kommunalver⸗ bände wegen der Lieferung von Eiern an die in ihrem Bezirk befindlichen Anſtalten, Krankenhäuſer und Lazarette zu treffen. 8 10. Die Gierkarten und Eierbezugsſcheine gewähren keinen Anſpruch auf den Bezug der entſprechenden Menge Eier. Sie ziehen nur die oberſte Grenze, bis zu welcher die Erwerbung durch den Inhaber nder Eierkarte oder des Eierbezugsſcheines zu⸗ 1⸗läſſig iſt. 8 11 Soweit in einer Gemeinde Eier, für welche ver⸗ ſchiedene Preiſe feſtgeſetzt ſind, zum Verkauf gelan⸗ derbemittelten Bevölkerung zuzuführen. Hierauf iſt bei der Ausgabe der Eierkarten Bedacht zu nehmen. 8 12. Der durch die Verordnung vom 21. April 1916, Verſorgungsregelung mit Eiern betreffend(Ge⸗ ſetzes⸗ und Verordnungsblatt Seite 107), errichte⸗ Landesamt den Gemeinden gelieferten Ortsliſten⸗ bracht, daß für die Dauer des zuläſſigen Verbrauchs], — 2—— gen, ſind die billigeren Eier vorzugsweiſe der min⸗ b. H. angegliederten aa een der N ee— we au 55 ge. äftlichen Aufgaben der Badiſchen Merverſorgung bnſcchllch der im Groß he m ere Vier übertragen. Sie erhäl zen„ 175 der Badiſchen Gierverſorgung“. In die Geſchäfts⸗ ſchen treten Vertreter der Gierzentralen des Badi⸗ chen Bauernvereins und des Genoſſenſchaftsver bandes badiſcher landwirtſchaftlicher Vereinigungen ein. Die Geſchäftsſtelle der Badiſchen Eerverſor gung hat die ihr obliegenden Aufgaben nach den Weiſungen der Badiſchen Sierverſorgung durchzu⸗ führen. 5 Die Badiſche Eierverſorgung wird ihre Aufgabe auch dadurch zu erfüllen ſuchen, daß ſie unter Zu⸗ hilfenahme der beiden Eiergentralen und der Kom ⸗ munalverkände nach Möglichkeit für den Winter Eier einlegt. 15 Die Beamten der bien und die von den Be⸗ zirksämtern oder den Kommunalberbänden beſtell⸗ ten Sachverſtändigen ſind befugt, in die Geſchäfts⸗ räume derjenigen Perſonen, welche gewerbsmäßig Eier verabfolgen, jederzeit einzutreten, daſelbſt Be⸗ ſichtigungen vorzunehmen und die Geſchöftsbücher chen ſonſtige geſchäftliche Aufzeichnungen einzu⸗ ſehen. N Die Unternehmer ſowie die von ihnen beſtellten Betriebsleiter und Aufſichtsperſonen find ver⸗ F den Beamten und den Sachverständigen Auskunft über den Begug und die Verabfolgung der von ihnen feilgehaltenen Eier ſowie über die Art und den Umfang des Abſatzes zu erteilen. 8 14. Die Sachverſtändigen ſind, vorbehaltlich der dienſtlichen Berichterſtattung und Anzeige von Ge⸗ ſetzwidrigkeiten verpflichtet, über die Einrichtungen und Geſchäftsverhältniſſe, welche durch die Aufſicht zu ihrer Kenntnis kommen, Verſchwiegenheit zu beachten, und ſich der Mitteilung und der Ver⸗ breitung der Geſchäftsgeheimniſſe zu enthalten. Sie ſind hierauf zu vereidigen. 8 3 In den Räumen, in denen Eier gewerbsmäßig verabfolgt werden, iſt von dem Unternehmer ein Abdruck dieſer Verordnung aufzuhängen. d riten, dem Einkauf Südweſtdeutſcher Städte G. m. a) In der Stadt Mannheim und Vororten 2 pb) In den Gemeinden Ladenburg und Ge heim 16 Mark. 2 c) In den übrigen Gemeinden des Amtsbe 8 Mark. 0 Hat der Beſitzer in keiner Gemeinde des 6 berzogtums einen daueraden Aufenthalt, ſo die Taxe 8 Mark. Für Hunde, die im Beſitze des Deutſchen Ren oder eines Bundesſtaates ſtehen, iſt eine Taxe!“ zu entrichten. e 3 Der Beſitzer hat hinſichtlich der Taxe den griff auf den Eigentümer. 7 Die Anmeldung des Hundes und die Bezah N der Taxe hat durch den Beſitzer ſelbſt ode Stellvertreter desſelben perſönlich und mündl der Steuereinnehmerei am Orte des Wohnſitze des dauernden Aufenthalts des Beſitzers, dur Hundebeſitzer, ohne dauernden Auſenthaltsos Ort des vorübergehenden Aufenthalts zu er Hunde, die auf abgeſonderten Gemarkung halten werden, ſind in derjenigen Gemeinden melden, zu welcher die abgeſonderte Gemarku! ſteuerlicher Beziehung zugeteilt iſt. Die Steuereinnehmerei erteilt für lehrt taxten Hund eine beſondere Quittung und fü amm b die Anmeldungen ein Verzeichnis, welches Juni abgeſchloſſen wird. Wer die rechtzeitige Anmeldung eines 8 unterläßt, hat neben der Taxe den doppelten trag derſelben als Strafe zu entrichten. 00 Vermag der Angezeigte jedoch nachzuweiſen die rechtzeitige Anmeldung nur aus Verſehen nicht in der Abſicht einer Taxhinterziehung, fac blteb, ſo kann auf eine Strafe bis zum einſe Betrag der Taxe erkannt werden. 1 18 Hunde, für welche die Taxe nicht rechtzeit zahlt wird, können eingezogen werden. Die Vürgermeiſterämter und werden beauftragt, dieſe Berfügung am Rathan zuſchlagen und in ortsüblicher Weiſe wiederhe kannt machen zu laſſen. Auf Grund der gemäß 8 1 der Vollzug nung vom 4. Mai 1898 aufzuſtellenden Liſte 17 von der Steuereinnehmeref über die Anme und Taxbezahlung zu führenden Verzeichniſſen ö wie ihrer etwaigen ſonſtigen Kenntnis hab Bürgermeiſterämter ſpäteſtens bis zum 1. 2 Js. hierher anzuzeigen, welche Hunde ulch! meldet wurden. Mannheim, den 1. Dai 1916. 3 Gr. Bezirksamt Abt. VI d Volizeibires““ 5 Beſchluß. Vorſteherde Bu kanntmachungen b 151 hiermit zur allgemeinen Keninis. s Srekenh im, den 23. Mar 1916, Bürger. r olz. i Drucksach jeder Art ſertigt schnellstens an Georg Zimmermann für Zaczen und Hleider Falin, woll- und Vaumwollmuſſeline Für Frühjahr und Sommer eiapfehle in reichhaltiger Auswahl Drult-Raltune und Baumwollſtoße ſowie ſümtliche Wu ſchſtoffe Jeubir für dommergemden. * N Werber Nachf. ä r r T—T r rr r e e Seer 1 1 2