774 —̃—— p ˖r%—— Erſcheint täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertagen. Der Abonnementspreis beträgt monatlich 65 Pfg. bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.95. Eee e Nr. 91. Engl. ⸗ft Tanz. SSS S. S ĩðᷣͤ ͤ G—— ‚—K—T———————— r .... S r— N + 7 Kriegschronik 1915——— B SSS S S—B p————— ̃F—B——————ͤ—— 18. Juli: Ein bſterreichiſches Unterſeeboot verſenkte bet Ra⸗ guſa den italieniſchen Kreuzer Garibaldi. — Die Armee des Generals von Belom ſchlug die Ruſſen bei Alt⸗Autz und nahm ihnen 3620 Gefangene ab. i — Rückzug der Ruſſen zwiſchen Piſſa und Weichſel, ebenſo nördlich der Pilice bis zur Weichſel. Die Armee des Generaloberſten von Woyrſch warf die Ruſ⸗ ſen über den Ilzankaabſchnitt zurück und machte 2000 Gefangene. 5 — Zwiſchen Bug und Weichſel wurden die Ruſſen eben⸗ falls geſchlag e. 755 PFF Der Weltkrie. Der große Vorſtoß der vereinigten Engländer und Franzoſen in der Picardie war nach 10tägigem Ringen 2 Stillſtand gekommen. Vor dem 1. Juli zog ſich ie deutſche vorderſte Linie in einem Bogen von Ma⸗ ricburt nach Weſten längs des n* lichen Abhangs des Fricourt⸗Tales bis zu dieſem Ound bog dort nach Nordweſten ab, um guter über mehrere ſanft abfallende Hügelsausläufer weſtlich Tiepval den Anerebach zu er⸗ reichen. Bis zum 11. Juli hatten die Engländer nördlich der Somme auf einer Länge von etwa 13 Kilommeter und in einer Tiefe von 2 bis 4 Kilometer die deutſche Front zurückzudrängen vermocht, in einer Linie, die von Hardecourt nordweſtlich durch das Gehölz von Trones auf Montauban und durch den Wald von Mametz auf Contalmaiſon— Ovillers— Tiepval verläuft. Vor der zweiten deutſchen Stellung brach ſich der Anſturm infolge der unerhörten Verluſte, die die Angreifer er⸗ litten. Es wird uns mitgeteilt, daß bei Ovillers in den erſten Kampfestagen von vier engliſchen Regimen⸗ tern kaum 50 Mann davongekommen ſeien; meterhoch lagen die Leichen der Feinde vor den deutſchen Gräben. Aus dem allgemeinen Angriff auf breiter Grundlage entwickelte ſich zunächſt ein ſtehender Kampf, der ſich in verſchiedene Teilkämpfe zerſplitterte und bei dem mit äußerſter Heftigkeit und Erbitterung mehrere Tage lang immer um dieſelben Ortſchaften und Geländepunkte ge⸗ ſtritten wurde. Dabei nahmen die Weſtmächte eine Stel⸗ lung ein, die die Form eines ſpitzen Winkels beſitzt, deſſen Spitze in dem Dorfe Biaches, weſtlich von Pe⸗ ronne liegt und deſſen Schenkel nordweſtlich gegen Tiep⸗ val, ſüdweſtlich gegen Eſtrees führen. 8 15 — . 2 3 f 1 e ble, eee, — 5 8 Bou„ 2— 2 0 4 1 7 N . V 0 227 2 3 4 g . N 2 2 i e N— 40 7 8 85 15 f oe. Se,„N „*— a Se e Lehe, 2 ö Sen,. e eue. m. 0 FE A7 2139 ſen heran und zogen ihre Artillerie nach. Nach wiederhol⸗ Augrif Hmtsblaif der Bfrgermeisferämier Seckenheim, Ilnesheim, Neckarhausen nnd Edingen. Druck und Verlag von Gg. Zimmermann, Seckenheim. Serkenheim, Dienstag, den 18. Inli Io g. fe im deutschen griffskraft der engliſchen Truppen ſchließen. Daß den Engländern alles daran gelegen iſt, das Höhenplateau zwiſchen Albert und Bapaume in die Hand zu bekom⸗ men, iſt bei deſſen großer ſtrategiſchen Bedeutung auch für den bisher unerſchütterten Abſchnitt nördlich der Anere ſehr erklärlich, aber ſie werden hier auf ein unüberwindliches Hindernis ſtoß enn. Südlich der Somme haben die Franzoſen, geſchwächt durch die großen Verluſte, keinen größeren Angriff mehr gewagt, vielmehr ſind hier die Deutſchen berefts wieder mit Erfolg zum Angriff übergegangen. f a Zle Tage von Verdun wird täglich eruſter. Mit rühmeuswerker Tatkraft ſetzen zwar die Franzoſen ihre Angriffe fort, ſeit ſie aber die Erfahrung machen mußten, daß weder der Ruſſenangriff im Oſten, noch die große Offenſive in der Picardie für die bedrängte Feſtung Entlaſtung brachte, daß nicht ein Geſchütz weniger ſei⸗ nen feuerſpeienden Schlund gegen die morſch gewor⸗ denen Umwallungen richtet, iſt es mit dem Glauben an eine Rettung vorbei. Es iſt die letzte Verzweiflung, die ſie noch dem todbringenden Feuer der Deutſchen entgegenſtürmen läßt. Die„Feſtrede“ des Präſidenten Poincare in Paris redet, richtig verſtanden, eine deut⸗ liche Sprache. f Von der Oſtfront wird kein bedeutenderer Kampf gemeldet, es ſcheint jedoch, daß die Ruſſen im Begriffe ſind, weitere Veztärkungen und neue Munition heran⸗ zuziehen. Unſeren Truppen dürften daher auch an die⸗ ſer Front weitere ſchwere Kämpfe bevorſtehen. Die Ereigniſſe im We Der franzöſiſche Tagesbericht. WTB. Paris, 17. Jult. Amtlicher Bericht von geſtern mittag: Südlich von der Somme drangen die Deütſchen geſtern im Schutze des Nebels längs des Kanals vor und mach⸗ ten heftige Angriffe gegen Maiſonette und das Dorf Bia⸗ ches, das ſte durch einen Ueberfall nahmen. Ein heftiger franzöſiſcher Gegenangriff nahm jedoch Biaches und Maiſonette wieder, ſowie das kleine Gehölz im Norden, wo einige Deutſche noch Widerſtand leiſten. In der Gegend von Chaulnes drang eine deutſche Abteilung nach hefliger Beſchießung in die Schützengräben erſter Linie nördlich von Chilly ein. Ein Gegenangriff warf ſie kurz darauf wieder zueück. Nördlich von der Aisne in der Gegend von Oulches ſäul enen die Franzosen 5 einen gelungenen Handſtreich einen gegneriſchen Schützen⸗ graben. 8 5 8 5 Am rechten Ufer der Maas verſuchten ſtartze deutſche Er⸗ kundungsabteilungen an die franzöſiſchen Schützengräben in dem Gehölz zwiſchen dem Fluß und dem Pfefferrücken heranzu⸗ kommen. Sie wurden durch Infanterie⸗ und Sperrfeuer zurückge⸗ trieben. Im Abſchnitt von Fleury hat die franzöſiſch n⸗ fanterte bemerkenswerte Erfolge weſtlich und ſüdlich des Dor⸗ fes zu verzeichnen. Die Artillerietätigkeit iſt nach wie vor auf beiden Seiten in dieſer Gegend, ſowie in der Gegend von Che⸗ nois und Laufee ſehr ſtarn. i 3 Flugweſen: In der Gegend der Somme waren die franzöſiſchen Kampfflieger ſehr tätig. Vier deutſche Flugzeuge wurden von den Unſeren über den feindlichen Linien angegrif⸗ fen und abgeſchoſſen, zwei andere ernſtlich beſchädigt und zum Landen gezwungen. In der Gegend von Verdun ſetzte ein fran⸗ Macher Flieger einen deutſchen Feſſelballon in Brand. In der acht vom 15. auf den 16. Jult beſchoß ein franzöſiſches Flug⸗ zeuggeſchwader die Bahnhöfe von Hombleux und Roiſel, ſowie die ſchweren Batterien in der Gegend des genannten Bahnhofs. In derſelben Nacht warf ein anderes Geſchwader zahlreiche Ge⸗ ſchoſſe auf den Bahnhof von Ablecourt und auf die Halteſtellen Tergnier und Chauny. f Abends: An der Champagnefront lebhafte Tätigkeit ruſ⸗ ſiſcher und franzöſiſcnr Datronien. An; linken Ufer der Maas 0 1 lebhafte Beſchießung in der Gegend von Chattanedourt. eſtlich von der Höhe 304 nahmen wir einige feindliche Gra⸗ benſtücke. Am rechten Ufer vervollſtändigten unſere Truppen ihre Jortſchritte weſtlich von Fleury und machten Gefangene. er Artilleriekampf dauert in dieſer Gegend mit einer gewiſſen Hef⸗ tigkeit an. Sonſt war der Tag an der Front ziemlich ruhig. Flugweſen: Am Morgen des 16. Jult wurden zwei feindliche Flugzeuge in der Gegend der Somme abgeſchoſſen, eines davon von Leutnant Guynemer, der damit ſein zehntes feindliches Flugzeug zur Strecke gebracht hat. Am 15. Juli ſchoß Sergeant de Rochefort ſein fünſtes feindliches Flugzeug ab. Belgrſcher Bericht: An verſchiedenen Stellen der belgiſchen Front entwickelten ſich Artilleriekämpfe, die zu un⸗ lerem Vorteil verliefen. Die Beſchießung der ſchweren belgi⸗ ſchen Geſchütze war beſonders wirkſam gegen die Verteidigungs⸗ e des Feindes bei Steenſtraate, die zerſtört wür⸗ Der engliſche Tagesbericht. WB. London, 16. Jull. Amtlich. General Haig berich- tet: Schwere gegenſeitige Beſchießung. Die Engländer finden fortgeſetzt große Mengen Material in den genommenen Stellun⸗ gen. Wir eroberten fünf ſchwere Haubitzen und vier 7,7 Zen⸗ timetergeſchütze. Geſtern wurde im Walde von Joureaux eine Ab⸗ teilung, die die mit der e e der neuen Stellungen be⸗ Nen Truppen erfolgreich deckke, ohne Beläſtigung durch en Feind zurückgezogen. a Der Krieg zur See. London, 17. Juli. Die Admiralität gibt bekannt, daß die in dem Bericht des deutſchen Admiralſtabs vom 15. Juli enthaltene Behauptung, wonach ein engliſcher Hilfskreuzer am 11. Juli in der Nordſee verſenkt wor⸗ den ſei, der Begründung entbehre. Die Wachtſchiffe, die Jun ſertsionspreis. Die einſpaltige Petitzeile 15 Pfg., Reklamen 30 0 die Zeile. Bei öfterer 1 Rabatt. 8 Fernſprechanſchluß Nr. 16. N 18. Jahrgang Sperrfeuer gescheſterl. nach dem Bericht verſenkt worden ſeien, waren bewaffnete Fiſchdampfer. Die Lage im Oſten. WTB. Wien, 17. Juli. Amtlich wird verlautbart vom 17. Juli 1916: 7 Ruſſiſcher Kriegsſchauplatz: In der Bu⸗ kowina blieben erneute Vorſtöſſe der Ruſſen gegen un⸗ ſere Stellungen ſüdlich und ſüdweſtlich von Moldawa wie an den Vortagen ergebnislos. Der Feind erlitt große Verluſte. Im Waldgebiet nördlich des Prislop-Sattels ſind auf beiden Seiten Nachrichtenabteilungen und Streifkommandos ins Gefecht getreten. Bei Jabie und Tatarow wurden ruſſiſche Vorſtöße zurückgewieſen. Nordweſtlich von Burkanow vereitelten unſere Vorpoſten den Verſuch des Feindes, ſeine Gräben gegen unſere Stel⸗ lungen vorzutreiben. Südweſtlich von Luck griffen die Ruſſen mit überlegenen Kräften an. Der Frontteil bei Szklin wich in den Raum öſtlich von Gorochow aus. Durch einen Gegenſtoß deutſcher Bataillone in der Weſt⸗ flanke 5 wurden daraufhin die ſüdlich von Luck kämpfenden verbündeten Truppen, ohne durch den Geg⸗ ner geſtört zu werden, hinter die untere Lipa zurückge⸗ nommen. Weſtlich von Torczyn wurde ein Nachtan⸗ griff der Ruſſen abgeſchlagen. 1 Ruſſiſche Kavallerie in den letzten Kämpfen. Der Kriegsberichterſtatter des„Rußkoje Slowo“ be⸗ richtet, daß während dieſes Krieges noch niemals ſo viel ruſſiſche Kavallerie aufgeboten war, als jetzt. Jedenfalls ſei dieſes ein beredtes Zeichen, daß General Bruſſilow bereits zu Beginn dieſer Offenſive ſeines Sieges ſicher war. General Bruſſilow rechnete bei der Heranziehung der ſehr ſtarken Kavalleriekräfte auf große Verfolgungs⸗ kämpfe, die ſich nach der DTurchbrechung der fein lichen Front ergeben würden. Dieſe Verfolgungskämpfe ſind nicht im erhofften Umfange eingetreten. Da die letzten Infanteriekämpfe eine ſtarke Abnützung der Verbände ergaben, wurden die Kavalleriekörper zum größten Teil aus den Reſerveſtellungen herausgezogen und in die Front eingefügt. Deshalb haben ſich in den letzten Tagen die Kavallerieattacken auf der ganzen Front ſtark vermehrt, beſonders aber in den Gebieten in der Bukowina und am Styr. Die Reiterattacken erfolgen zumeiſt in vier Glie⸗ dern, die erſte Sturmlinie bilden Dragoner, die zweite Huſaren, die dritte Ulanen und die letzte Koſaken. Haupt⸗ ſächlich werden die Kavallerieattacken in der Nacht ein⸗ geleitet. Naturgemäß ſeien ſie ſtets ſehr verluſtreich, da das Maſchinengewehr und die techniſchen Verteidigungs⸗ mittel des Feindes eine furchtbare Waffe ſind. Das ruſſiſche Grenadierkorps faſt völlig auf⸗ gerieben. 1 5 Von der ruſſiſchen Front wird zuverläſſig gemeldet. daß bei den letzten ſehr heftigen Kämpfen im Abſchnitt Baranowitſchi die ruſſiſchen Truppen ſehr ſtarke Ver⸗ luſte erlitten haben. So wurde bei den Sturmangriffen gegen die deutſchen Stellungen faſt das ganze ruſſiſche Grenadierkorps aufgerieben. Das Grenadierkorps gehört bekanntlich zu den bevorzugten ruſſiſchen Elitetruppen. General Nutopalfin war, bevor er zum Oberkommandie⸗ renden der ruſſiſchen Nordweſtfront ernannt wurde, Kom: mandeur des Grenadierkorps. Drei Viertel des Offi⸗ ierbeſtandes, der ſich zumeiſt aus dem hohen ruſſiſchen Adel zuſammenſetzt, ſind gefallen oder verwundet wor⸗ den. In denſelben Kämpfen wurde auch ein ſtarkes Auf ⸗ ebot Donkoſaken, das in Reſerve lag, durch deutſches Eperrfener vollſtändig vernichtet. Rußfkofe Slow)“ be⸗ merkt zu den ungeheuerlichen ruſſiſchen Verluſten, daß ſie durchaus nicht Rußlands Ruin bedeuten. Es ſei ein Gebot der Notwendigkeit, die feindlichen Streitkräfte völ⸗ lig zu vernichten. Es ſei auch verkehrt, mit ruſſiſchem Menſchenmaterial zu ſparen. Dies ſei in Rußland liche licher vorhanden, als Munition. Dieſer ungeheuerliche Ausſpruch fand in Rußland bezeichnender Weiſe keinen Zenſor. Die Liſte des Zeutralerkennungsdienſtes wies am 6. Juli(23. Juni) die Namen von 247528 Ge⸗ fallenen auf. 175 1 E N N Der Krieg mit Italien. WTB. Wien, 17. Juli. Amtlich wird verlautbart vom 17. Juli 1916: 5 1 Italieniſcher Kriegsſchauplaß: Das feindliche Artilleriefeuer gegen unſere Boroola⸗Stellungen hält an. Auf den anſchließenden Abſchnitten bis zum Aſtachtal iſt der Geſchützkampf ſehr lebhaft. An der Do⸗ lomitenfront ſtanden unſere Stellungen nördlich des Pel⸗ legrinotales und im Marmolatagebiete, an der Kärntner Front der Seebach und Raibler⸗Abſchnitt unter hefti⸗ gem Feuer. Italieniſche Infanterieabteilungen, die im Seebachtal vorgingen, wurden zurückgewieſen. Südöſtlicher Kriegs ſchauplatz: lic Keine be⸗ ſonderen Ereianiſſe, f — Cereigniſſe zur See. Ein Geſchwader von Seeflugzeugen hat in der Nacht vom 16. auf den 17. Juli die Bahnhofsanlagen und militäriſchen Objekte von Treviſo ſehr wirkungsvoll mit 90 ſchweren und leichten Bomben belegt. Ein Flug⸗ zeug wird vermißt. N ö Flottenkommando. Auf der Suche nach einem Kriegsgrund. G. K. G. Rom, 17. Juli. Der Miniſterrat be⸗ riet geſtern das Vechältnis zu Deutſchland, wobei Son⸗ nino behauptete, daß Deutſchland ſich unfreundliche Hand⸗ lungen gegen Italien zu ſchulden kommen laſſe, die Vergeltungsmaßnahmen erfordern.(Wozu die Komö⸗ die? Italien ſoll auf engliſches Geheiß an Deutſch⸗ land den Krieg erklären, das iſt längſt bekaunk; alſo 7 0 mit dem Flederwiſch!) 895 Der türkiſche Krieg. Konſtautinopel, 17. Juli. Das Hauptquartier berichtet: An der Knaukaſusfront eröffneten unſere vorgeſchobenen Truppen in einigen. Abſchnitten dem Zen⸗ trum entlang Kämpſe, die für uns glücklich verliefen. Im Zentrum hat die Schlacht die Form von zeitweilig ausſetbenden Artilleriegefechten angenommen. Oertliche Kämpfe dauern hier und da fort. Nördlich vom Tſchorok ſind auf dem linken Flügel alle in dichten Maſſen unter⸗ nommene feindliche Angriffe zum Scheitern gebracht wor⸗ den. Tie Ruſſen hatten beträchtliche Verluſte. Ein feind⸗ liches Bataillon wurde bei einem dieſer Gegenangriffe um⸗ zingelt und vollſtändig vernichtet. Neues vom Tage. GKG. Paris, 17. Juli. Dem Temps zufolge müſſen die zurückgeſtellten und befreiten Dienſtpflichtigen, die bei der letzten Nachunterſuchung für tauglich befunden wurden, am 7. Auguſt einrücken. Dieſes geſamte Kou⸗ tingent aus den Jahresklaſſen 1913 bis 1917 umfaßt ungefähr die Stärke einer normalen Klaſſe. Die jungen Leute des Hilfsdienſtes würden dem Kontingent des be⸗ waffneten Tienſtes ſehr bald folgen. 228 Der Heeresdienſt der ruſſiſchen Juden. London, 17. Juli. In einer Zuſchrift an die„Ti⸗ mes“ wirft der ruſſiſche Zioniſt Jabotinſki die Frage einer Einſtellung der ausländiſchen Juden in das bri⸗ tiſche Heer auf. Der Schreiber hatte unter den zioniſti⸗ ſchen Flüchtlingen in Aegypten den Auſtoß zur Bildung eines Maultierkorps gegeben, das in Gallipoli verwandt wurde. Er ſchlägt jetzt die Bildung eines Truppenver⸗ bandes vor, der die Bezeichnung als jüdiſch erhalten und nach einem Kriegsſchauplatze geſandt würde, wo er für die jüdiſchen Anliegen zu kämpfen hätte. Die Bemühun⸗ gen, die ſeit einiger geit im Gange wären, um aus⸗ ändiſche Juden als Freiwillige für das britiſche Heer zu gewinnen, ſind, wie Jabotinſki feſtſtellt,„unbefriedi⸗ gend“ geweſen. Er ſieht„bedauerliche Verwicklungen“ voraus, wenn nicht beſſere Mittel gefunden würden,„um von den wehrfähigen ausländiſchen Juden das Brand- mal des Widerwillens gegen den Kriegsdienſt wegzuneh⸗ men“ zu einer Zeit, wo ſämtliche wehrfähige Chriſten ihr Vaterland verteidigen. Die Times empfiehlt der Re⸗ gierung eine ſorgfältige Prüfung der Angelegenheit und ſpricht ſich für den Zionismus aus„als das Beſtre⸗ ben von Juden, um als ſolche ihre völkiſche und re⸗ ligiöſe Stellung in der Welt einzunehmen.“ Die faulenden Secnſche. SGscg. Kriſtiania, 17. Juli. England hatte von Norwegen für 120 Millionen Mark Seefiſche gekauft, um ſie Deutſchland zu entziehen und Rußland zukom⸗ men zu laſſen. Aber Schweden verweigerte die Durch⸗ fuhr und der Nordhafen Archangelsk war noch vereiſt. Tonnen verdorbener Fiſche. 8 4 Die Sparſamkeitswoche. London, 17. Juli. Geſtern hat die Kriegsſpar⸗ ſamkeitswoche begonnen. Im ganzen Land haben die Prediger in den Kirchen auf die drin ende Notwendigkeit für jedermann, ſparſam zu ſein un Kriegsanleihe zu zeichnen, hingewieſen. Der Schatzkanzler Me. Kenna hat an den Vorſitzenden des War Saving Komitees, von Daher lagern gegenwärtig in Norwegen Tauſende von dem die Bewegung ausgeht, ein Schreiben gerichtet, in dem er erklärt, daß die Gedanken der ganzen Nation bei der Offenſive der Verbündeten weilten. Es handle ſich nicht um eine Schlacht von ein paar Tagen, ſondern um den Beginn eines langwierigen, Geduld und Hart⸗ täckigkeit erfordernden Kampfes. Der Schatzkanzler for⸗ derte die Zivilbevölkerung auf, ſich auf die größte fi⸗ nanzielle Anſpannung in der Geſchichte Englands geſaßt zu machen und Se beverleugnung zu üben. Engliſch⸗amerikaniſche Beſorgnis. Amſterdam, 17. Juli.„Times“ erfahren aus Wa⸗ ſhington, daß dort die Beſorgnis herrſche, Deutſchland könnte Unterſeeboote, die für Handelsſchiffe erklärt wor⸗ den ſind, nach Mexiko bringen, wo ſie in Kriegsſchiffe verwandelt und gegen die amerikaniſche Blockade ver⸗ wendet werden könnten. 2 f Das neutrale Griechenland. Bern, 17. Juli. Das Petit Journal meldet aus Athen, daß zwiſchen General Sarrail und den grie⸗ chiſchen Militärbehörden ein Einvernehmen getroffen wor⸗ den ſei, wonach die wegen ihres Angriffs auf einen Redakteur in Saloniki verhafteten griechiſchen Offiziere in 8 Ruheſtand verſetzt und disciplinariſch beſtraft werden. Die„Deutſche Dzeanreederei“. Am 8. November v. J. wurde im Schütting zu Bremen, dem bekannten Gebäude der Handelskam⸗ mer, wo ſeit Jahrhunderten die Lebensfragen des bre⸗ miſchen Handels zur Entſcheidung kommen, die„Deutſche Ozeanreederei G. m. b. H.“ mit einem Grundkapital von 2 Millionen Mark ins Leben gerufen. Beteiligt ſind der Norddeutſche Lloyd, die Deutſche Bank und der be⸗ kannte bremiſche Großkaufmann Alfred Lohmann. Ueber die Gründung wurde nicht viel geredet. Da meldete am 10. Juli 1916 der Telegraph, das erſte Fracht⸗ unterſeeſchiff der Deutſchen Ozean⸗Reederei in Bre⸗ men, die„Deutſchland“, habe mit einer Ladung wert⸗ voller Farbſtoffe am 9. Juli den inneren Hafen von Baltimore(Nordamerika) erreicht. Deutſchlands Handel hatte mit Hilfe des Jahrtauſende alten bremiſchen Wap⸗ penſchlüſſels, dieſem Sinnbild der hanſeatiſchen Pfad⸗ finderkraft, das von den Feinden verrammelte Tor zu Amerikas Küſten geöffnet, die feindliche Blockade war gebrochen. Die Leute vom Vierverband waren erſt wie auf den Kopf geſchlagen. Bald verſuchten ſie in hilfloſer Sorge um ihre feinen und groben Netze die deutſche Tat hämiſch zu verkleinern, bald ſtellten ſie das Unter⸗ ſeehandelsſchiff als ein verkapptes Werkzeug der Kriegs⸗ marine dar, das von den Behörden der Vereinigten Staa⸗ ten als ſolches behandelt werden müſſe. Nach langer und ſorgfältiger„Erwägung“ mußte aber die amerikaniſche Regierung ſchließlich doch zu der Erklärung ſich be⸗ quemen, daß ein Schiff deshalb noch kein Kriegsſchiff zu ſein brauche, weil es auch unter der Waſſerober⸗ fläche zu ſchwimmen vermöge, aber ſie werde jeweils jeden einzelnen Fall genau unterſuchen und binde ſich durch die Freigabe der„Deutſchland“ in keiner Weiſe, d. h. alſo, ſie behalte ſich vor, England zuliebe ſpäter⸗ hin einlaufende Tauchſchiffe als Krie sſchiffe zu be⸗ handeln. Nun konnte aber die„Deutſe land“ im ame⸗ rikaniſchen Hafen unbehelligt ihre Ladung löſchen und dort eine neue an Bord nehmen, mit der ſie, ſo wollen wir hoffen und wünſchen, trotz der wilden Jagd, die gegen das kühne Tauchſchiff bei ſeiner Rückfahrt ein⸗ ſetzen wird, glücklich im heimiſchen Hafen wieder lan⸗ den möge. Das zweite hinausgeſandte Tauchhandels⸗ ſchiff, die„Bremen“, wird, wie gemeldet wurde, dieſer Tage in einem amerikaniſchen Hafen erwartet. „Ueber die Entſtehung der Tauchſchiffe, die auf der Krupp'ſchen Germaniawerft in Kiel mit etwa 800 Ton⸗ nen Laderaum gebaut ſind, wird der„Köln. Ztg.“ noch berichtet: Wie lange ſolch ein Bau dauert, wollen wir nicht verraten, aber wir können verſichern, daß noch viele ſolcher Blockadebrecher während des Krieges hervorge- bracht werden können, wenn es erwünſcht ſein ſollte. Die Ladung konnte natürlich zuerſt nur aus Farbſtof⸗ fen beſtehen. Das war ein Gut, um das, mau. lich die geringſte Waffe mit ſich. 9 drüben, ſeitdem die Engländer die amerikaniſche Web⸗ ſtoffinduſtrie vor den unerſetzlichen deutſchen Farbquel⸗ len abgedroſſelt hatten, förmlich riß, für das man jeden Preis bezahlte. Für ein ſolches Gut ließen ſich mär⸗ chenhafte Frachten einheimſen. Und tatſächlich— das kann und ſoll gegenüber den Feinden geſagt werden —, iſt der Frachtverdieuſt der Reederei ſo hoch, daß ſich ſchon das ganze Schiff durch dieſe ſeine erſte Reiſe glatt bezahlt gemacht hat.„ 8 Das Schiff ſelbſt iſt von bezaubernder Schmuckheit und wahrlich ein konſtruktives Wunder. Es ragt mit ſeinen 68 Metern Länge auffallend hoch aus dem Waſ⸗ ſer heraus, gleicht im übrigen aber natürlicherweiſe dem hergebrachten Tauchboottyp mit dem Beobachtungsturm als einzigem ragenden Aufbau. Die Tauchfühigkeit paart ſich mit ſpielend leichter Eleganz, wie die Probefahrten erwieſen. Wenn es über Waſſer fährt, verleihen ihm die Dieſelmotoren eine ungefähre Geſchwindigkeit von 14 Seemeilen. Unter Waſſer geben, wie immer bei Tauch⸗ booten, elektriſche Akkumulatoren die Aux ebskraft ab. Natürlich iſt im Innern jeder Wigkel aufs ötonomiſchſte ausgenutzt. Die bremiſchen Schiffe führen auch nicht Sie brauchen keine Waffe, außer der volltomnten hiureichenden Waffe ihrer tech⸗ niſchen Tüchtigkeit, und ſie haben auch keine. würdige Wünſche kühner Unternehmer laufen ſchon auf die neuen Handels⸗U⸗Schiffe ein. Was für Ange⸗ bote! Ich erwähne nur einen Autrag, daß für den Transport von rund 60000 Faß Vier im Jahr abge⸗ ſchloſſen werden möge. Andere wollen als Reiſende mitfahren. Wieder welche wünſchen ihre Briefpoſt be⸗ fördert. Aber alles das bleibt frommer Wunſch. Bier⸗ fäſſer und dergleichen ſind auf den U⸗Schiffen nicht zu verſtauen. Tauſenfach ſorgzältiger und unter peinlich⸗ ſten Berechnungen muß die Ladung auf den U⸗Schiffen a werden, als auf Schiffen gewöhnlichen Schlages. Da wird ausbalanciert, abgewogen nach genz neuen und beſon den Regeln der Kunſt. Flic) iſt auch nicht jedes Gut zur Verladung geeignet. Perſonen werden überhaupt nicht befördert, ſchon deshalb nicht, weil dieſe reinen Frachtſchiffe den amerikaniſchen Vorſchriften für Dampfer zur Perſonenbeförderung nicht entſprechen. Auch gewöhnliche Briefpoſt nehmen die U-Schiffe vorläufig nicht an Bord. Dagegen ſollen gewiſſe Wertpap ie re, deren Beförderung im Bankverkehr vor ſich geht, als Fracht genommen werden, auch beſteht hierfür die Ab⸗ ſicht, bei der Reichsbank in Berlin eine Zentralſtelle an⸗ zuregen, deren Aufgabe es wäre, ſolche Dokumente, de⸗ ren Beförderung gewünſcht wird, zu ſammeln. Uebrigens geſchieht jeglicher Transport auf Gefahr des Verfrach⸗ ters. Die Reederei übernimmt bei der Eigenart der Boote weder irgendeine Verantwortung, noch deckt ſie 1 Werte durch Verſicherung. „Eine merkwürdige, aber ganz bezeichnende Folge⸗ erſcheinung knüpft ſich an die neuen Tauchfrachtſchifſe, Die Haltung der deutſchen Regierung Amerika gegen⸗ über, beſonders in der Frage der Kriegstauchboote, iſt bis zum heutigen Tag gewiß vom weitaus größten Teil des deutſchen Volkes nicht gebilligt worden. Die Politik des Reichskanzlers fand aber die kräftigſte Un⸗ terſtützung durch Zeitungen wie das„Berliner Tage⸗ blatt“ und Perſonen wie Herrn Dernburg. Dieſer Herr Dernburg ſchreibt nun unter Bezugnahme auf die Ame⸗ rikafahrt der„Deutſchland“ im„Berl. Tagebl.“ u. a. folgendes:. Sollte man in Deutſchland zur Ueberzeugung kommen, daß Amecibka nicht das Mög iche nach der Rich ung wirklicher Neu⸗ tralität tut, daß der europäiſche Krieg ſonſt nicht zu einem bal⸗ digen Ende gebracht werden kann, und daß die Entwicklung der U⸗Bootwaffe einen Erfolg ſicher verſpricht, ſo wird man dieſen verſchärften U⸗Bootkrieg mit der Begründung vom Kanzler ver⸗ langen, daß Amerika ſeinen Teil des Pakts, nämlich Aufrecht⸗ 1 der Neutralität, nicht gehalten habe und eine große Anzahl eutſcher, welche den Konflikt im Vertrauen auf Amert⸗ kas Ernſthaftigbeit und Kraft ſolange als möglich vermeiden wollten, werden ſich dieſem Volkswillen nicht mehr entgegen⸗ ſtellen dürfen. 5 Man glaubt ſeinen Augen nicht trauen zu dür⸗ fen, wenn man das lieſt. Das iſt doch eine„Scharf⸗ macherei“, die vor wenigen Monaten noch dem Zenſur⸗ beil verfallen wäre. Sollte der Wind jetzt anders wehen, nachdem die Tauchfrachtſchiſſe auch dem Schwachmütigſten gezeigt haben, was Deutſche können, weun ſie wollen oder. wenn. die. Nat. lie. Zwiugt? Sollte d Ereeuntuis Englands Verrat— deutſche Tat. NMRoman cus der Zeit des Weltkrieg von M. Blank. Anberecht. Nachdr. verboten,) Ich will 2 ſehen, ich will mir 85. 5 19. Fortſetzung. .„Nein. 5 Luftſchlöſſer bauenn““LV2Lg/s?. „Das habe ich längſt aufgegeben, Lambroiſe. Lie⸗ ber ſchlafen! Dabei weiß man von nichts! Gar nichts! Da glaubt man fast, man w äre ſchon tot. Aber du hängſt immer noch an deiner Vergangenheit. biſt doch ſchon lange bei uns!“ 15 0 27. 9 7 Und Lambroiſe Kindertagen, von Spielen,—— Glück. Dann war es ihm manch noch die Stimme, die für ihn ſcho Als Tönnte ihn jene Stimme noch Und du 0 als könnte ſie ihn holen wollen. Träume, die ſich bre⸗ chen mußten, wie die Wellen dort im Sand! Das war ſein einziges Glück geweſen, damals auf jenem Gutshofe. 5 e e Und daß er dieſes verloren hatte, war wohl auch ſeine Schuld geweſen! Das wußte er. Aber jene Schuld hatte er in dieſen elf Jahren hundertfach gebüßt, als Soldat der Fremdenlegion. e Träumen! 8 Lambroiſe wußte gar nicht, wie lange er ſo dort gelegen war; als er aufſtand, blickte er nach den Hafen⸗ anlagen hinüber. Sein Auge war in den Nächten der Wildnis, in den Kämpfen draußen ſo ſcharf geworden, daß es auf weite Entfernungen ſehen konnte; abei un⸗ terſchied er deutlich die Schiſfsrumpfe franzöſiſcher Pan⸗ zerkreuzer, die aber die Kriegsflagge führten. Und auf anderen wehte die engliſche Kriegsflagge Er konnte auch die großen, mächtigen Transportſchiffe erkennen. Was bedeutete das? 5 2 Die Kriegsflaggen auf franzöſiſchen und engliſchen Schiffen! Krieg? Aber gegen wen? Und Frankreich und England vereint im gemeinſamen Hafen? Gab es denn eine ſolche Möglichkeit? Hatte Frankreich vergeſ⸗ ſen, wie England immer ländergierig nach den Nord⸗ küſte Afrikas ausgeſchaut hatte? Krieg! Für Lambroiſe war das kein ungeheuerlicher Gedanke, denn in den elf Jahren in der Fremdenlegion hatte er eigentlich immer nur Krieg geführt, war oft tauſendfältig vom Tode bedroht geweſen, die Narbe an der Schläfe redete eine JVVTVTVTVVVVVV Aioͤuer welchen Krieg bedeuteten die Flaggen auf den Schiffsmaſten?? 3 ͤ ĩ ù YU Dabei traf er mit einem Zuge von Senegaleſen zu⸗ ſammen, die für einen Truppentransport beſtimmt wa⸗ ren; und da Lambroiſe ſelbſt das Abzeichen einer höheren Charge trug, dabei noch mehrere Tapferkeitsmedaillen, ſo konnte er den Führer eines Truppenzuges anſprechen: e, Wolein geht denn der Trans art ee, . „Wiſſen Sie noch gar nichts, Kamerad?“ „Wir ſind eben erſt von Tidikelt gekommen.“ „Wir ziehen nach Deutſchland, um Elſaß und 95 thringen zurückzuholen.“ 1 N „Alſo Krieg mit Deutſchland?“ 5 „Ja! Und England hat ſich für uns erklärt. Die engliſche Flotte hat Hamburg in Brand geſchoſſen.“ „So ſoll ſich Deutſchland nach zwei Seiten wehren? „Zwei? Im Oſten drüben ſind die Ruſſen ſchon über Breslau hereingebrochen“ 8 Mehr konnte Lambroiſe nicht fragen, denn der Truppenzug war weitermarſchiert. 5 Alſo deshalb! 8 5 In grübelndes Sinnen verſunken, war er durch die engen Hafenſtraßen gegangen und ſtieg jetzt empor, um nach der Kasba zu kommen. 5 2 Deshalb die großen Truppentransportſchiffe! Frank⸗ reich führte das Heer ſeiner wildeſten Kolon altruppen, die Senegalneger, die Zuaven und die afrikaniſchen Jäger gegen Deutſchland, das noch von zwei weiteren Augrei⸗ fern erdroſſelt werden ſollte. 5 8 5 in Not! Nur das hatte Lambroiſe ver tanden. N 2 ö* 1 Er ſelbſt war ja ein Deutſcher geweſen! War er es nicht immer noch? Hatte er ſeinen erſten Treueſchwu⸗ nicht für Kaiſer und Reich geleiſtet? Rief ihn jene fern“ Heimat, die er verlaſſen hatte, jetzt nicht zurück? Konnte der Eid jetzt noch gelten, den er der Trike lore geſchworen hatte, und den er durch elf Jahre den erbittertſten Kämpfen gehalten hatte? Gab es je nicht einen Ruf, der lauter ſein mußte? Deutſchland von drei Feinden überfallen! W Da konnte er nochmals ſühnen! Sühnen mit dem Leben, austilgen, was einmal geſchehen war. Immer mußte er nur daran denken! Vortlebung iel Viele merk⸗- und Krupp! dämmern, daß wir tatſächlich imſtande sind, altes zu überwinden, wenn wir nut von unſeren eigenen Kräf⸗ ten Gebrauch machen? Geprieſen ſeien daun Lohmann 5 Der mißglückte Anleiheverſuch. Der ruſſiſche Finanzminiſter Bark hat ſeiner Re⸗ gierung mitteilen müſſen, daß ſeine Verhandlungen mit den amerikaniſchen Banken abgebrochen worden ſind und daß auch England ihm ſelbſt eine kurzfriſtige Anleihe mit der Begründung abgelehnt hat, es habe mit ſeinen eigenen Kriegskoſten genügend zu tun. Amerika hat bei ſeiner ablehnenden Haltung gegenüber den ruſſiſchen Pumpverſuchen nicht finanzielle Gründe angeführt, ſon⸗ dern ganz offen erklärt, daß es die optimiſtiſche Auffaſ⸗ ſung Rußlands über die Kriegslage nicht zu teilen ver⸗ möge. Das iſt für Rußland ganz beſonders bitter in einem Augenblicke, wo die Heerführer des Zaren Tag für Tag gewaltige Siege hinauspoſaunen. Noch beſchä⸗ mender für Rußland iſt es aber, daß das einzige Re⸗ ſultat der ruſſiſchen Anleiheverhandlungen mit Amerika in der Hoffnung beſteht, Amerika werde vielleicht eine kleine Anleihe unter engliſcher Bürgſchaft für den Fall gewähren, daß die Entente an der Weſtfront Erfolge er⸗ ziele. So iſt kein Zufall, daß Amerika gerade jetzt Ruß⸗ land die„kalte Hand“ zeigt. Bisher hatten die Ameri⸗ kaner den Ruſſen bereitwillig Geldmittel gewährt. Aller⸗ dings zu recht hohen Zinſen und zu überaus drückenden Nebenbedingungen. Mußte doch Rußland zur Sicherheit für die Amerikaner Staatseiſenbahnen verpfänden und den amerikaniſchen Banken wichtige Eiſenbahn- und Berg⸗ werkskonzeſſionen einräumen. Aber inzwiſchen iſt der ruſ⸗ ſiſch⸗japaniſche Vertrag abgeſchloſſen worden, der Japan eſtattet, mit Unterſtütung Rußlands ſeine Vormacht⸗ ſellung in China und in Oſtaſien überhaupt zu errich⸗ ten. Die Amerikaner haben eingeſehen, daß dadurch die japaniſche Gefahr für ſie ſich verſtärkt hat und die Bun⸗ desregierung lehnt jetzt eine weitere finanzielle Unter⸗ ſtützung des Zarenreiches ab, weil es der Verbündete Japans iſt. Was wird nun Rußland tun? Die letzte innere ruſſiſche Anleihe hat, obwohl das Ende des Zeich⸗ nungstermins dreimal hinausgeſchoben worden war, mit einem Mißerfolg geendet. Im eigenen Lande kaun Ruß⸗ land alſo kein Geld mehr erhalten und dem Papierrubel begegnet man infolge der ungeheuerlichen Ausdehnung des Notenumlaufes im Inland wie im Auslande mit größtem Mißtrauen. Rußland iſt alſo auf amerikaniſches oder engliſches Geld angewieſen und es wird dieſes Geld von der Enteſtte einfach verlangen. Im Falle der Ab⸗ lehnung wird es, wie ſchon ſo oft, mit einem Sonder- frieden drohen. Es wird nun alles davon abhängen, ob England dieſen Drohungen mit einem Sonderfrieden nachgeben wird, obwohl es ſelbſt nicht wagen kann, mit einer neuen Kriegsanleihe herauszukommen. Falls Ame⸗ rika tatſächlich nicht mehr den Geldgeber für die Entente ſpielen will, würde jetzt auch auf dem finanziellen Kriegs⸗ ſchaß platz die entſcheidende Phaſe eintreten Berl. Tagbl. Lokales. Seckenheim, den 17. Juli 1916. — Salzuot? Man hat ſchon hier und dort die Befürchtung äußern hören, ob denn auch die Salzvorräte Deutſchlands ausreichend ſeien, den Bedarf zu decken, wenn vom Ausland nichts mehr hereinkomme. Die Be⸗ ſorgniſſe beruhen auf einer völligen Verkennung der tat⸗ ſächlichen Verhältniſſe. Deutſchland beſitzt neben zahl⸗ reichen natürlichen Salzquellen einen durch viele Berg⸗ werksbetriebe und Tiefbohrungen erſchloſſenen Vorrat an Speiſe⸗, Vieh⸗ und Gewerbeſalz, der in Jahrtauſenden nicht zu erſchöpfen iſt. Die Erzeugung beträgt jährlich rund 1800 000 Tonnen; eingeführt wurden ſeither durch⸗ ſchnittlich 20000 Tonnen, ausgeführt 284000 Tonnen im Jahr. Der Salzverbrauch beträgt in Deutſchland rund 18 Kilogramm auf den Kopf der Bevölkerung. Von einem Salzmangel kann alſo trotz der erheblich geſteigerten Verwendung des Salzes zu chemiſchen und gewerblichen Zwecken keine Rede ſein; wir haben im Gegenteil davon Ueberfluß — Landwirtſchaftliche Hilfskräfte. Nach einer Verordnung des ſtellv. Generalkommandos iſt es ſtreng verboten, Dienſtboten oder Arbeiter in landwirtſchaftlichen Dienſt zu nehmen, wenn nicht der Nachweis erbracht wird, daß das frühere Arbeitsverhältnis ordnungsmäßig gelöſt iſt. Eventuell iſt eine Beſcheinigung des Ortsvorſt'hers vorzulegen. i — Die Gültigkeit der heſſiſchen Brotmarken. Nach einem Uebereinkommen zwiſchen Baden und Heſ⸗ ſen gelten von jetzt ab auch die heſſiſchen Brotmarken in Baden und umgekehrt die badiſchen in Heſſen. — Zeitgemäße Kochbüchlein des Bad. Frauen⸗ vereins. Der Badiſche Frauenverein hat in letzter Zeit verſchiedene zeitgemäße Schriftchen herausgegeben, ſo eine Zuſammenſtellung„billiger Speiſen für die Kriegszeit 1915/16“ mit beſonderer Rückſicht auf den Fettmangel, eines über„Obſt⸗ und Gemüſeverwertung im Kriegsjahr 1916“, dann ein Krankenkoſtbüchlein“ die beiden erſteren zu 5 Pfg., das letztere zu 30 Pfg.), die ſich zur Verbreitung in weiten Kreiſen gerade in der jetzigen Zeit eignen und teilweiſe ſchon zu vielen Tauſenden im Lande abgeſetzt ſind. Das neueſte ſoeben erſchienene Schriftchen iſt ein„Kochbüchlein für Soldaten“. Den Anlaß dieſer Veröffentlichung gab die Tatſache, daß z. Zt. im Lazarett Ettlingen durch eine Haushaltungslehrerin des Bad. Frauenvereins Koch⸗ kurſe für wiedergeneſene Soldaten abgehalten werden. Man ging bei der Einführung der Kurſe, über die ſchon früher berichtet wurde, davon aus, daß es den wieder ins Feld kommenden Soldaten von großem Nuten ſein werde, wenn ſie ſich einige Kenntniſſe in der geeigneten Verwendung von Lebensmitteln angeeignet hätten, daß ſie dieſelben aber auch im ſpäteren Leben zu Hauſe, ſo bei Erkrankung der Frau und dergl. gut verwer⸗ ten könnten. Die Kurſe haben ſich beſtens bewährt. Um den Soldaten aber auch eine Anzahl von Kochregeln mit⸗ geben zu können zur Befeſtigung und Erweiterung der ewonnenen Kennttniſſe, e dieſes Büchlein zuſam⸗ . aeſtellt und in der Meinung, daß es auch für andere (Tage uns zu überlaſſen. 225 3 Soldaten, die irgendwie ſonſt ſich einige Fertigkeiten im Kochen erworben haben, von Vorteil ſein werde. veröffentlicht. Bei dem billigen Preis von 10 Pfg. das Stück eignet es ſich auch zur Beilage in Feldpoſt⸗ paketen und in Brieſen und wird dem Empfänger zwei⸗ fellos willkommen ſein. Zu beziehen iſt es durch den Bad. Frauenverein in Karlsruhe, Gartenſtr. 49. — Das Gold in die Reichsbank! Nach allem Anſcheine ſind noch außerordentliche Mengen ausländi⸗ ſchen Goldes vorhanden. Entweder wird dieſes Gold als Erinnerung an frühere Reiſen aufbewahrt, oder aus Sammelintereſſe. Aber die ernſte Zeit erheiſcht un⸗ bedingt, daß dieſes Intereſſe beiſeite geſetzt und die Goldſtücke der Reichsbank übergeben werden. Auch deut⸗ 155 Gold wird immer noch abgeliefert! Heraus mit e deutſchen Golde, und wenn es nur ein einfaches 5⸗Mark⸗Stück iſt, es wird zum vollen Werte angenonm⸗ men und ſofort voll ausbezahlt, ſelbſt wenn es aus Schmuckſtücken ausgebrochen und etwas beſchädigt iſt. Baden. Karlsruhe, 17. Juli. Die während der Kriegs⸗ zeit in den Eiſenbahnzügen tätigen militäriſchen Ueber⸗ wachungsperſonen ſind berechtigt, von jedem Reiſenden zu verlangen, daß er ſich über Zweck und Ziel ſeiner Reiſe ausweiſt. Es empfiehlt ſich daher bei der Vor⸗ nahme längerer Fahrten, ſich mit Ausweispapieren(Ge⸗ burtsſchein, polizeilicher Abmeldung uſw.) zu verſehen. () Heidelberg, 17. Juli.(Hamſterei.) Ein unangenehmer Empfang wurde geſtern auf dem hie⸗ ſigen Hauptbahnhof 11 Perſonen, die aus dem Oden⸗ wald eintrafen, zuteil. Die Ausflügler kamen mit But⸗ ter und Eiern bepackt hier an. Ein Mann hatte bei⸗ ſpielsweiſe 100 Eier und 14 Pfund Butter gehamſtert. Die Einkäufer ſtammten lt.„Heidelb. Tagblatt“ nicht aus der hieſigen Gegend, ſondern von Frankfurt a. M., Offen⸗ bach und Darmſtadt. Die mit ſo großem Eifer erſtan⸗ dene Ware wurde den Ausflüglern abgenommen und an den Kommunalverband abgeliefert. „ Heidelberg, 17. Juli. Die am Sonntag vom Heidelberger Bachverein für den von ihm und ſeinem Lei⸗ ter ſo ſehr geförderten Max Reger veranſtaltete Ge⸗ dächtnisfeier vermittelte tiefe und bleibende Eindrücke. Ein„Liedermorgen“ brachte einige der ſchönſten Schöp⸗ fungen des verſtorbenen Meiſters und nachmittags hörte man in der Peterskirche zum allererſten Male ſein„Re⸗ quiem“ mit dem Hebbelſchen Text„Seele vergiß ſie nicht die Toten....“, eine wahrhaft erhebende Totenklage (dem Andenken der im großen Kriege gefallenen Helden gewidmet), und danach die dem Bachverein zugeeignete Vertonung des Eichendorff'ſchen„Einſiedler“, ein ech⸗ ter Reger, mit ſeinen komplizierten Gedankengängen, er⸗ füllt von einer reichen und großen Erfindung. General⸗ muſikdirektor Wolfrum ſchuf mit dem Bachverein, dem ſtädt. Orcheſter und hervorragenden Soliſten eine voll⸗ kommen befriedigende Aufführung. Die Feierſtunde, zu der die Witwe Regers und viele ſeiner Freunde von aus⸗ wärts gekommen waren, ſchloß mit Mozarts unvergäng⸗ lichem„Requiem“. s 4 i (Freiburg, 17. Juli. Der Polizeibericht ſchreibt: Bei dem letzten Fliegerangriff iſt die bedauerliche Beob⸗ achtung gemacht worden, daß zahlreiche Menſchen noch in früheſter Morgenſtunde, als die Schloßſirenenzeichen noch nicht abgegeben waren, an den Bombenabwurf⸗ ſtellen zuſammengeſtrömt ſind. Ein ſolches Verhalten iſt ſinnlos und in höchſtem Grade gefährlich, da erfah⸗ rungsgemäß ein Fliegerangriff in überraſchender Weiſe ſich von neuem einſtellen kaun. Solche Anſammlungen ſind nunmehr ausdrücklich verboten und unter Strafe geſtellt worden. Die Durchführung wird in ſtrengſter Weiſe gehandhabt werden. 5 Vergnldorilch für die Ndalon Gg. mann n Großes Jimmer und Küche Empfehle: Pfalz. Welssweln p. Ltr. 120 Mk. im Abſchluß, ſofort oder bis ſchlub, ſof Rotweln„„ 1.40„ 1. Auguſt zu vermieten. 5 Untere Garten⸗Straße 5.. 8 5 5 ffff Bienenhonig 2 Ihnmor Und liche, Pfund 2.00 2 haben bel zu vermieten. Bäckerel Aug. Engert Hildaſtraße 75. Niedstrasse Nr. 50. amtliche Beganntmachungen. Tleiſchuerſorgung. Es erhalten morgen Mittwoch, den 19. ds. Mts. von Nachmit 5 Uhr ab beſtimmt die Inhaber nach⸗ verzeichneter Nummern der braunen Flelschkarten⸗ umschlägen gegen Lorzeigung derselben ihre feſtgeſetzte Menge Fleiſch: 1. Hei Herrn Metzger Gropp, hier Hildaſtraße 43; die Nummern 1471 bis 1800 2. Hei Herrn Mehger Hartmann, hier Hauplſrafe 155; die Nr. 1801 bis 2020 und Nr. 1 bis 250. 3. Bei Herrn Mehger Nendeck, hier Hauplſtraße 104; die Nr. 251 bis einſchl. Nr. 510. Die Bewohner der Hochſtätt erhalten diesmal kein Fleiſch. i Wir bitten wieder nicht zu drängen, jede der angegebenen Nummern erhält ihre Menge, ob die Abholung Mittags oder abends erfolgt. Seckenheim, den 18. Juli 1916. Fürgermeiſteramt: Volz. 0 Koch. Bekanntmachung. Das Erſatzbataillon Reſerve⸗Infanterie⸗Regiment 40 hat auf Erſuchen ſich freundlichſt bereit erklärt 15 Mann zur Hilfeleiſtung beim Einbringen der Ernte auf einige Die Beurlaubten müßten an- gemeſſene Unterkunft und Verpflegung erhalten. Wer einen ſolchen Mann zugewieſen zu erhalten 9 3.0ͤã òðVu ß p ñĩð ß wünſcht, wird erſucht, dies morgen Mittwoch, den 19. ds. Mes. Vormittags von 8 bis 12 Uhr auf dem Rathaus Zimmer Nr. 7 anzumelden. Seckenheim, den 17. Juli 1916. Fürgermeiſteramt Volz. 0 Bekanntmachung. Den Verkehr mit Oelfrüchten betr. Im Anſchluß an unſere Verfügungen vom 19. Juni 1916 und 38. Juli 1910 werden die Bürgermeiſterämter in Kenntnis geſetzt, daß als Kommiſſionär des Kriegsaus⸗ ſchuſſes für pflanzliche und tieriſche Oele und Fette in Berlin das Getreidebüro der Bad. landwirtſchaftlichen Genoſſenſchaften hier nunmehr beſtellt iſt. Wegen der Verſendung der Oelſaaten haben ſich die Pflanzer entweder unmittelbar an das Getreidebüro, oder an deſſen Unterkomiſſionäre, bezw. Sammelſtellen zu wen⸗ den. Als Sammelſtellen für Oelſaaten kommen in Frage: Die Getreidelagerhäuſer: Schefflenz, Buchen Mudau, Roſenberg, Eubigheim, Boxberg, Zimmern, Wertheim, Hüfingen, Engen, Riedöſchingen, der Landw. Konſum und Abſatzberein Eppingen, der Landw. Conſum und Abſatz⸗ verein Meßkirch, Verbandslagerhaus Waldshut und die Kornhäuſer Grieſſen und Stühlingen. Die Höͤchſtpreiſe ſind: Roch. ür Raps(Winter⸗ und Sommer-) 60.— Mk. für Rübſen„ 1 57.50„ für Hederich und Raviſon 40.—„ für Dotter 40.— für Mohn a. 85.—„ für Leinſamen 50.—„ ür Hanfſamen 40.—„ uͤr Sonnenblumenkernen 45.ä— ür Senfſaat 50.— und werden für gute gesunde, trockene Saat von minde⸗ stens Durchschnittsbeschafenheit der lo cer Ernte der Gegend, aus der dle Saat stammt, bezahlt. Für Ware von geringer Beſchaffenheit wird der dem Minderwerte entſprechende Preis vergütet. 5 Feuchte oder klamme Oelſaaten müſſen vor Ablieferung erſt getrocknet werden, was am beſten durch dünnes Auf ⸗ ſchütten in luftige und häufiges Umſchaufeln geſchieht. Die genannten Höchſtpreiſe verſtehen ſich für 100 Kg. Reingewicht frei nächſter Bahnſtation des Lieferungspflich⸗ tigen geliefert. i Jeder Oelſaatenbeſitzer darf von ſeinen Erzeugniſſen 30 Kg. Oelfrucht zur Verwendung in der eigenen Haus⸗ wirtſchaft zurückbehalten. Alles andere iſt an den Kriegs ausſchuß abzugeben, bezw. durch Vermittelung der ſoeben genannten Stellen abzuliefern. Betragen die Vorräte bei Leinſamen mehr als fünf Doppelzentner, ſo dürfen davon bis zu s Doppelxentner einbehalten werden. i Das Getreidebüro ſtellt zur Verſendung der Oelſaaten eigene Säcke zur Verfugung. 3 Wenn die Beförderung der Oelſaaten in Säcken erfolgt, die Eigentum der Lieferungspflichtigen ſind, dann ſind dieſe Säcke mit Anhängezetteln zu verſehen, aus denen deutlich der Name des Lieferers, Art und Menge des Sack⸗ inhalts hervorgeht. Nach Entleerung werden die Säcke frachtfrei zurückgeſandt. Das Gewicht der gelieferten Oelſaaten wird bei An⸗ kunft derſelben auf dem Lager der Empfänger(Lagerhal⸗ ter des K. A.) durch vereidigte Wieger feſtgeſtellt. Bahn⸗ amtliche Abwage iſt alſo nicht nötig. Für die Bezahlung der Oelſaaten iſt das durch die Lagerhalter des Kriegsausſchuſſes ermittelte Gewicht maß⸗ ebend. l Die Bezahlung erfolgt durch das Getreidebüro, ſobald denſelben das Gewicht durch die Lagerhalter aufgegeben und die Beſchaffenheit der Ware in Ordnung befunden wurde. n. Den Landwirten ſteht auf ihren Antrag auf je 100 kg. aus eigener Ernte abgelieferte Oelſaat die Rücklieferung von 35 kg. Oelkuchen(gleicher Art wie die gelieferte Saat) zu. Die Antragſteller müſſen ſich verpflichten, die Oel⸗ kuchen nur in ihrem eigenen Betriebe zu verwenden und ſie nicht weiter zu verkaufen.. Die Anträge auf Oelkuchen ſind bei dem Getreidebüro einzureichen; ſie haben folgendermaßen zu lauten: Ich habe dem Kriegsausſchuß für Oele und Fette, Berlin durch Vermittlung der Kommiſſionäre: Getreidebüro der 8 land. Genoſſenſchaften Mannheim VF 35353CCCGGC C zur Ablieferung gebracht und beantrage hiermit auf Grund der Bundesratsverordnung über den Verkehr mit Oel⸗ früchten die käufliche Ueberlaſſung von.. kg. Oel- kuchen zum Gebrauch in meiner eigenen Wirtſchaft. J)CCCCCCGVVVVCVTTC TT (Unterſchrift des Landwirts) 0 0* 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Die Saat wurde von uns mit Fakture Ne. . in Rechnung geſtellt. Mannheim, den 11. Juli 1916. Groh. gefirusamt Abt. 1. gez. Stehle. f Vorſtehendes wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht Gleichzeitig geben wir bekannt, daß Mahlerlaubnſsſcheine für Oelfrucht 8 im Laufe der nächſten Woche auf dem Rathaus Zimmer Nr. 7 vormittags von 8 bis 12 Uhr erhältlich ſind. 5 Seckenheim, den 14. Juli 1916. Bürgermeiſteramt: Ji. B.;: Hoerner. Koch. FCCCCCCCTCCCCCc sind zu haben Feldpostkarten Gearg Timmermann Bekanntmachung. Der Staatsanzeiger und das amtliche Verkündigungs⸗ blatt veröffentlichen eine Bekanntmachung des Kgl. ſtellv. Generalkommando des 14. Armeekorps vom 12. Juli 1916 Nr. W. III. 300 /. 16. K. R. A. betreffend Beſchlagnahme und Beſtandserhebung von Flachs⸗ und Hanfſtroh. Auf die Bekanntmachung, die auch beim Großh. Bezirksamt ſowie den Bürgermeiſterämtern eingeſehen werden kann, wird hiermit hingewieſen. Mannheim, den 14. Juli 1916. Großh. Bezirksamt. Vekanmmkmachung. Der Staatsanzeiger und das amtliche Verkündigungs⸗ blatt veröffentlichen eine Bekanntmachung des Kgl. ſtellv. Generalkommandos des 14. Armeekorps vom 12. Juli 1916 Nr. V. I. 354/6. 16. K. R. A. betr. Beſchlagnahme und Beſtandserhebung der Fahrradbereifungen(Einſchränkung des Fahrradverkehrs). Auf die Bekanntmachung, die auch bei dem Gr. Bezirksamt ſowie den Bürgermeiſterämtern eingeſehen werden kann, wird hiermit hingewieſen. 3 Zuständig zur Erteilung der Erlaubnis zur weiteren Benützung der Fahrradbereifung(8 4,§ 5 Abſ. der Be⸗ kanntmachung) ſind die Bezirksämter. Die Anträge können durch Vermittlung des Buͤrgermeiſteramts(Ortspolizeibe⸗ horde) des Wohnorts des Antragsſtellers eingereicht werden. Bei den Bürgermeiſterämtern ſind Vordrucke für die An⸗ träge ſowie für die Meldeſcheine zur Anmeldung derjenigen Fahrradbereifung zu erhalten, welche nicht weiter benützt werden dürfen. 5 Mannheim, den 14. Juli 1916. S Groſth. Sezirksamt— Polizeidirektion. Kartoffelanmeldung. Den Säumigen geben wir hierdurch nochmals Gelegen⸗ heit ihren Bedarf an Kartoffeln morgen Mittwoch, den 19. d. Mis. Dorm. von 810 Ahr auf dem Rathaus Zimmer Nr. 7 anzumelden. 25 Wer ſich hierbei nicht anmeldet, hat keinen Anſpruch auf Verſorgung durch die Gemeinde. Wir weiſen noch⸗ mals darauf hin, daß der direkte Kartoffelbezug von Händ⸗ lern oder Landwirten ſtreng verboten iſt und Zuwider⸗ handlungen unnachſichtlich beſtraft werden. Seckenheim, den 18. Juli 1916. Bürgermeiſteramt: J. V.: Hoerner. Koch. Schuß von Getreidevorräten gegen Brand⸗ biſtung betreffend. Da vet eee zahlreiche Brände infolge unvorſichtigen Umgehens mit Feuer und Licht ent⸗ ſtehen, ſehen wir uns veranlaßt, nachſtehend die ur Verhütung von Schadenfeuern erlaſſenen Vor⸗ ſchriften mit dem Anfügen bekannt zu geben, daß Zuwiderhandlungen ſtreng beſtraft werden. 1. Nach 8 368 R. ⸗St.⸗G.⸗B. wird beſtraft: wer es unterläßt, dafür zu ſorgen, daß die Feuerſtätten in ſeinem Hauſe in baulichem und brandſicherem Zuſtande unterhalten oder daß die Schornſteine zur rechten Zeit gereinigt werden, wer Scheunen, Ställe, Böden oder andere Räume, welche zur Aufbewahrung feuerfangender Sachen dienen, mit unverwahrtem Feuer oder Licht betritt, oder ſich denſelben mit unverwahrtem Feuer oder Licht nähert, wer an gefährlichen Stellen in Wäldern oder Haiden oder in gefährlicher Nähe von Gebäuden oder feuerfangenden Sachen mit Feuergewehr ſchießt oder Feuerwerke abbrennt, ö wer die polizeilich vorgeſchriebenen Feuerlöſch⸗ gerätſchaften überhaupt nicht oder nicht in brauch⸗ barem Zuſtande hält oder andere feuerpolizeiliche Anordnungen nicht befolgt. 2. Nach§ 367 Ziffer 4, 5, 6 wird beſtraft: wer ohne die vorgeſchriebene Erlaubnis Schieß⸗ pulver oder andere explodierende Stoffe oder Feuerwerke zubereitet, wer bei der Aufbewahrung oder bei der Beför⸗ derung von Giftwaren, Schießpulver oder Feuer⸗ werken, oder bei der Aufbewahrung, Beförderung, Verausgabung oder Verwendung von Sprengſtof⸗ fen oder anderen explodierenden Stoffen oder bei Ausübung der Befugnis zur Zubereitung oder Feilhaltung dieſer Gegenſtände, ſowie der Arz⸗ neien, die deshalb ergangenen Verordnungen nicht befolgt, 5 wer ren, Materialien oder andere Vorräte, welche ſich leicht von ſelbſt entzünden, oder leicht euer fangen, an Orten oder in Behältniſſen auf⸗ wahrt, wo ihre Entzündung gefährlich werden kann, ode wer Stoffe, die nicht ohne Gefahr einer Entzündung bei einander liegen können, ohne Ab⸗ ſonderung aufbewahrt. 3. Im Falle der Nr. 2 iſt neben der Geldſtrafe oder der Haft auf die Einziehung der vorſchrifts⸗ widrigen Maße, Gewichte, Wagen oder ſonſtigen Meßwerkzeuge zu erkennen. 4. Nach 8 115 P.⸗Si.⸗G.⸗B. werden beſtraft. Wächter oder andere zur Beobachtung und ſo⸗ fortigen Anzeige von Brandausbrüchen dienſtlich verpflichtete Perſonen werden, wenn ſie dieſe Pflicht vernachläſſigen, oder gar zur Verheimlichung eines Brandes mitwirken, inſofern nicht diszipli⸗ näre Ahndung ſtattfindet, an Geld bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen beſtraft. 5. Verordung vom 28. November 1864: ö 2 3 1 8 1. Das Anmachen offener Feuer auß Straßen und Plätzen innerhalb der Ortſchaften ohne ortspolizei⸗ liche Genehmigung iſt unterſagt. ö 8 2. In Hofräumen und Hausgärten dürfen offene 5 nicht in ſolcher Nähe von Gebäuden und orräten brennbarer Stoffe angezündet werden, daß dieſe dadurch in Brand geraten können, Solche Feuer ind ſtets zu beaufſichtigen und vollſtändig auszulöſchen, ehe ſie verlaſſen werden. In Gebäuden dürfen Feuer nicht außer den bau⸗ ordn äßig hergeſtellten und erhaltenen Feuerſtätten angezündet werden. W Bauarbeiten an 2 8 oder t benützt werden muß, müſſen e in feuer⸗ ſicherer Weiſe perwahrt ſein. 2 8 4. 5 8 Je 5. 1 ſo ae de g r verwahrt m, eine Verſtreuung der Je ſtoffe nicht ö kann, 8. kann 5 klaſſig. 8 868 Ziffer 8 des Reichsſtrafgeſetzbuch 0 ndlern befindlichen Einſtellſchweine tiergrz undheitszeugniſſe zu erbringen ſind,. 20005 12 ln unfere Belang ng vom. K. 15 5 5 8 8. N 1 In Lokalen, in welchen Vorräte von Holz oder lenken leicht entzündlichen Stoffen gelagert oder berarbeitet werden, ſind offene Feuerſtätten unzu⸗ Wird in ſolchen Lokalen der Ofen nicht von außen oder von einem mit eiſerner oder blechbe⸗ ſchlagener Türe verſchließbaren Vorkamine geheizt, ſo muß derſelbe mit einem Plattenboden und einem Blechmantel in ſolcher Entfernung verwahrt wer⸗ den, daß die Feuerungstüre leicht geöffnet und der Aſchenbehälter bequem herausgezogen werden kann. Der Blechmantel muß die Feuerungstüre über⸗ ragen. Der Raum zwiſchen Ofen und Mantel iſt ſtets frei von brennbaren Stoffen zu halten. § 6. Das Dörren von Hanf oder Flachs mittels Feuer darf nicht in Wohngebäuden und nicht in ſolcher Nähe derſelben geſchehen, daß dieſe gefährdet wer⸗ den können. Wo es beſondere Verhältniſſe unum⸗ gänglich nötig machen, können die Bezirksämter das Dörren an wohlverwahrten Oefen in Wohn⸗ oder angrenzenden anderen Gebäuden unter An⸗ ordnung der erforderlichen Vorſichtsmaßreglu u ge⸗ ſtatten. 8 7. Das Auslaſſen größerer Quantitäten von Schmalz und Talg, das Sieden von Oel, Pech, Lack, Firniß, und dergleichen darf nur bei geſchloſ⸗ ſenem Feuer und, inſofern es in Wohn⸗ oder darangrenzenden Gebäuden geſchieht, in nur feuer⸗ ſicherem Gewölbe vorgenommen werden. 88. Das Verpichen und Ausbrennen der Fäſſer darf nur auf Plätzen ſtattfinden, wo dies ohne Gefähr⸗ dung angrenzender Gebäude geſchehen kann. 8 9. Aſche darf nur infeuerſicheren Behältern oder an feuerfeſten Orten aufbewahrt werden, in keinem Falle aber auf hölzernen Böden in Dach⸗ räumen, Schopfen oder an Orten, wo brennbare Materialien gelagert ſind. 1 Wird Torfaſche nicht aufbewahrt, ſo darf die⸗ ſelbe nur nach gehörigem Begießen mit Waſſer von, der Feuerſtätte weggebracht werden. ö 10. Holz, Stroh und andere brennbare Materialien dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Kaminen oder in ſolcher Nähe von Feuerſtätten gelagert, werden, daß eine Entzündung ſtattfinden kann. § 11. Offenes, d. i. gegen Berührung mit e Stoffen nicht genügend geſichertes Licht darf in Stallungen, Scheunen, Schopfen, Heu- und Frucht⸗ böden und anderen Räumen, welche zur Aufbewah⸗ rung leicht entzündlicher Gegenſtände dienen, nicht gebraucht. werden. 8. 15. In den gleichen Räumen(S 11) iſt das Tabak⸗ rauchen unterſagt. 6. Verordnung vom 30. Dezember 1871. 5. Dienſtherrſchaften, Arbeitgeber, Familien⸗ häupter, welche feuergefährliche Handlungen ihrer Dienſtleute, Arbeiter, Familienglieder oder Haus⸗ genoſſen wiſſentlich dulden, desgleichen Perſonen, welche leichtfertiger Weiſe Kindern, Blödſinnigen, Wahnſinnigen, oder Betrunkenen Feuer, Licht oder leicht entzündliche Stoffe anvertrauen, oder welche im Freien angemachtes Feuer verlaſſen, ehe es vollſtändig ausgelöſcht iſt, werden auf Grund des 8 mit Geld⸗ ſtrafte bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 2 keſtraft. ö de Bürgermeiſter⸗ und Stabhalterämter der Landgemeinden des Bezirks werden veranlaßt, dieſe Vorſchriften wiederholt in ortsüblicher Weiſe bekannt zu geben und auf die Notwendigkeit hinzu⸗ weiſen, daß mit Feuer und Licht vorſichtig um⸗ zugehen iſt. Mannheim, den 7. Juli 1916. Großh. Bezirksamt Pol.⸗Dir. Abt. VIa. Bekanntmachung. Schutzmaßregeln gegen die Maul⸗ und Klauenſeuche betr. ö In dem Erlaß Gr. Miniſteriums des Innern vom 21. Auguſt 1915 Nr. 395938 wurde auf Grund des 8 19 des Viehſeuchengeſetzes beſtimmt, daß alle in das Großherzogtum eingeführten Einſtellſchweine (Ferkel, Läufer, Zuchtſchweine) an ihrem Beſtimmungs⸗ orte einer fünftägigen Abſonderung und polizeilichen Beobachtung unterliegen. Die Dauer der Abſon⸗ derung der polizeilichen Beobachtung wurde nun⸗ mehr auf Antrag der Landwirtſchaftskammer auf ſieben Tage verlängert. Wir laſſen anſchließend die beſtehenden An⸗ ordnungen folgen: ö In füngſter Zeit iſt die Maul⸗ und Klauenſeuche in zahlreichen Fällen durch die Einfuhr von Einſtell⸗ ſerkeln in das Großherzogtum eingeſchleppt worden. Die Ferkel waren teils von Händlern, teils von Landwirten unmittelbar auf Grund von billigen Angeboten in der Tagespreſſe bezogen worden. Dringend muß daher gewarnt werden, Klauentiere aller Art aus fremden Gegenden, über deren Seuchen⸗ —. 2 e. beziehen, auch wenn Angebote zu billigeren Preiſen gemacht werden als ſie hierlands üblich ſind. 8 5 f Zur Abwehr und Verhütung weiteren Schadens hat das Großh. Miniſterium des Innern in Karls⸗ ruhe auf Grund des 8 19 des Vieh⸗Seuchen⸗Geſetzes beſtimmt, daß alle in das Großherzogtum eingeführten Einſtellſchweine(Ferkel, Läufer, Zuchtſchweine) an ihrem Beſtimmungsorte einer ſiebentägigen Abſon⸗ derung und polizeilichen Beobachtung unterliegen. Der Beſitzer der der Abſonderung und polizeilichen Beobachtung unterworfenen Tiere iſt verpflichtet, ſolche Einrichtungen zu treffen, daß das Tier für die Dauer der Abſonderung und Beobachtung die ihm beſtimmte Räumlichkeit nicht verlaſſen kann und außer aller Berührung und Gemeinſchaft mit anderen Tieren bleibt. Späteſtens 12 Stunden nach der Einſtellung hat der Beſitzer der Ortspoltzeibehörde 5. davon zu erſtatten, und die Tiere nach Zahl, Alter, Ge⸗ ſchlecht, Farbe und etwaigen ſonſtigen Abzeichen genau zu bezeichnen. Die Ortspolizeibehörde hat die An⸗ meldung dem Fleiſchbeſchauer auszufolgen. Nach Ablauf der Friſt, die am Tage nach der Einſtellung beginnt, nimmt der Fleiſchbeſchauer, der mit Rückſicht auf die vorliegenden beſonderen Verhältniſſe hierzu ausnahmsweiſe von Gr. Miniſterium des Innern ermächtigt iſt, die Unterſuchung der Tiere vor und ſſtellt darüber eine Beſcheinigung aus. Ehe die Unterſuchung ſtattgefunden hat und die Tiere für ſeuchen⸗ und ee erklärt ſind, bälfen ſie nur zur Schlachtung am Beobachtungsort vom 250 der Abſonderung und Beobachtung entfernt werden. Dieſe Anordnung findet keine Anwendung auf Einſtellſchweine, die aus angrenzenden außerbadiſchen Verwaltungsbezirken(Bezirks⸗, Oberamts⸗, Kreis⸗ amtsbezirken) unmittelbar aus dem Stalle des üchters eingeführt werden. Dieſe Tatſache muß urch ein bürgermeiſteramtliches Urſprungszeugnis erwieſen ſein. Von vorſtehender Anordnun ſtimmung unter Ziffer 2 der 5 November 1913, wonach 8 9 wird die Be⸗ nordnung vom für die im Beſitze von von liche betreffend die Bekämpfung der Schweineſeuche und Schweinepeſt, Amtsblatt Nr. 63 vom 18. Auguſt 1915.) Wegen der wachſenden Ausbreitung der Maul⸗ und Klauenſeuche in den übrigen Bundesſtaaten und da die Seuche bereits durch Handelsvieh in das Großherzogtum eingeſchleppt worden iſt wurde gemäß F 10 des V.⸗S.⸗Geſetzes und§ 36 der V.⸗V.⸗Ordg. zu angeordnet, daß das zum Verkauf beſtimmte idvieh von Viehhändlern, das aus anderen Bundes⸗ ten nach Baden eingeführt wird, einer ſiebentägigen achtung zu unterſtellen iſt. Zu dieſem Behufe haben die Händler oder ihre Vertreter ſpäteſtens 12 Stunden nach der Einſtellung der Tiere in dem Stalle, wo die Tiere der Beob⸗ achtung unterſtellt werden ſollen, der Ortspolizeibe⸗ hörde davon Anzeige zu machen und dabei die Tiere nach Gattung, Geſchlecht, Farbe, Abzeichen, Alter und etwaigen beſonderen Kennzeichen(Ohrmarke, Haut⸗ brand, Hornbrand, Farbzeichen, Haarſchnitt u. ſ. w.) genau zu bezeichnen, wenn und in ſoweit für dieſe keine Urſprungs⸗ und Geſundheitszeugniſſe vorliegen. Gegebenenfalls ſind dieſe der Anzeige anzuſchließen. Die Ortspolizeibehörde hat die Anmeldung nebſt den dazu gehörigen Urſprungs⸗ und Geſundheits⸗ zeugniſſen dem Gr. Bezirkstierarzt Dr. Hauger hier zu übermitteln. Nach Ablauf der Beobachtungsfriſt, die am Tage nach der Einſtellung beginnt, nimmt der Bezirks⸗ tierarzt die Unterſuchung der Tiere vor und ſtellt darüber, ſowie über die erfolgte Beobachtung, wo⸗ möglich auf den entſprechenden Urſprungs⸗ und Ge⸗ ſundheitszeugniſſen, eine Beſcheinigung aus. ö Ehe die Unterſuchung ſtattgefunden hat und die Tiere für ſeuchen⸗ und ſeuchenverdachtfrei erklärt ſind, dürfen ſie nur zur Schlachtung am Beobachtungs⸗ orte aus dem Stalle entfernt werden. Sind während der Dauer der Beobachtung andere dieſer Maßnahme unterliegende Tiere in den Stall eingeſtellt worden, ſo dürfen auch die früher einge⸗ ſtellten Tiere nicht aus dem Stall entfernt werden, bevor nicht die Beobachtungsfriſt der ſpäter einge⸗ ſtellten umlaufen iſt. 2 Ausgenommen von vorſtehender Anordnung iſt Schlachtvieh, das zum Verkauf in Schlachtviehhöfe verbracht wird. 5 Auf Anſuchen kann das Bezirksamt geſtatten, Vieh zur ſofortigen Schlachtung auch außerhalb des Orts ſeiner Aufſtellung vor Ablauf der ᷑tägigen polizeilichen Beobachtung nach Unterſuchung des ganzen Viehbeſtandes des Händlers durch einen Tierarzt oder ausnahmsweiſe durch einen Fleiſchbe⸗ ſchauer und unter vorheriger telegraphiſcher oder telephoniſcher Benachrichtigung der Ortspolizeibehörde des Beſtimmungsortes durch die des Herkunftsorts wegzubringen. Die Ortspolizeibehörde des Beſtim⸗ mungsortes hat darüber zu wachen, daß das Schlacht⸗ tier nicht mehr in den Handelsverkehr kommt. Die in dieſen Fällen entſtehenden Koſten haben die Vieh⸗ beſitzer zu tragen. Mannheim, den 5. Juli 1916. a 672⁴ f Gr, Bezirksamt, Abt. IIb. Den Verkehr mit Obſt. ö Wir bringen nachſtehende Verordnung des Gr. Miniſterium des Innern vom 24. Mai 1916 wieder⸗ bolt zur öffentlichen Kenntnis. Trotz des Verbotes find bisher unreife Nüſſe geerntet und in den Handel gebracht worden. Von der großen Bedeutung, die gerade von Nüſſen für die Oelgewinnung zukommt, werden wir bei weiteren Zuwiderhandlungen un⸗ nachſichtliches ſtrafendes Einſchreiten einleiten. 6722 Mannheim, 7. Juli 1916. Großh. Bezirksamt Abt. I. Verordnung. (Vom 24. Mai 1916.) Den Verkehr mit Obſt betreffend. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 25. September 1915 über die Errichtung von Preis⸗ prüfungsſtellen und die Verſorgungsregelung in der Faſſung vom 4. November 1915(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 607, 728) wird verordnet, was folgt: ö 8. Das Abernten, der Verkauf und Kauf von Obſt und Beerenfrüchten in unreifem Zuſtand iſt verboten. Stachelbeeren ſind ausgenommen. Beitere Ausnahmen können in beſonderen Fällen von den Bezirksämtern geſtattet werden. N 82. Zuwiderhandlungen gegen 8 1 Abſatz 1 werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten i. ſtrafe 18 85 1500 Mk. beſtraft.„ ö 8 8. Dieſe Verordnung t Gerkünlung in Kraft.“ e Karlsruhe, 24. Mai 1016. Großh. Miniſterium des Innern. 5 von Bodman. Dr. Dittler. Die Beſtimmungen für Ausführung von Bauwerken aus Beton und Eiſenbeton betreffend. Mit Erlaß vom 29. Mai 1916, Nr. 20 379 hat das Gr. Miniſterium des Innern angeordnet, daß vom 1. Auguſt d. Is. ab die neuen preußiſchen Beſtimmungen für Ausführung von Bauwerken aus Beton und Eiſenbeton vom 13. Januar 1916 der Berechnung und der Bauausführung von Beton⸗ und Eiſenbetonkonſtruktionen im allge⸗ meinen auch in Baden zu Grunde zu legen ſind. Die bisher auch in Baden geltenden preußiſchen Beſtimmungen für die Ausführung von Konſtruk⸗ tionen aus Eiſenbeton bei Hochbauten vom 24. Mai 1907 treten vom genannten Termine ab außer Kraft. ö Die neuen Beſtimmungen ſind im Verlage von Wilhelm Ernſt u. Sohn in Berlin erſchienen. Preis 80 Pfennig. 5 ö Die ſtatiſche Abteilung der Ortsbaukontrolle erteilt im übrigen täglich Vormittags zwiſchen 10 und 12 Uhr auf ihrem Geſchäftszimmer Bezirks⸗ amtsgebäude, L 6, 1, II. Stock, Zimmer Nr. 24, über dieſe neuen Vorſchriften Auskunft. 6719 Mannheim, den 7. Juli 1916. Gr. Bezirksamt Abt. V. Beſchluß. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur allge⸗ meinen Kenntnis. Seckenheim, den 18. Juli 1916. Bürgermeiſteramt: J. V.: Hoerner. Koch. Drucksachen jeder Art fertigt schnellstens an Georg Zimmermann