Erſcheint täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertagen. 0 Der Abonnementspreis beträgt monatlich 65 Pfg. bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.95. e HAmisdblatt der Bürgermeistsrämter Sgckenbheim, Ies heim, Nekarhansen und Edingen. Druck und Verlag von Gg Zimmermann, Seckenheim⸗ Inſertsionspreis. Die einſpaltige Petitzeile 15 Pfg., Reklamen 30 Pfg. die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Fernſprechanſchluß Nr. 16. CCC TTV FC 77FEFãĩð»V:u o 7 2 55 u 16. Hngust 1946. Hr. IG. 8 echenhelm, Mittwackh, de Alle ne .— E.——— SSS SSS 0 Kriegschronik 1915—— SS 16. An gu ſt: Die Kaiser Wilhem⸗ Spende deutſcher Frauen ergibt den Betrag von 4 291000 Mark. — Erfolgreiche Angriffe auf vorgeſchobene Stellungen bei Kowno.. — Der Durchbruch der ruſſiſchen Stellung am Nurzee iſt gelungen; über 5000 Gefangene fielen in unſere Hände · — Weſtlich von Droytszyn wurde der Bug überſchritten — Oeſtlich von Wlodawa dringen unſere Truppen am Oſt⸗ ufer des Bug vor. — 8 Wladimir⸗Wolinsk faßten die Oeſterreicher ſeſten — An der küſtenländiſchen Front ſcheiterten erneute ita⸗ neniſche Angriffe. 5 deutſches Unterſeeboot verſenkte am Eingang des Finniſchen Meerbuſens ein ruſſ'ſches Hllfsſchiff. Em deutſches Unterſeebbot bombardierte die Weſthüſte von England. f f „„ Der W̃ Von der beiſpielloſen Zähigkeit des Ringens in der Silardie gibt der heutige Tagesbericht beredtes Zeugnis. 8 eit dem erſten Juli tobt mit kurzen Unterbrechungen der Kampf vornehmlich in der Richtung auf Pozieres; nach langen, oft und mit ſtärkſten Kräften ausgeführten . Angriffen gelang es der engliſchen Uebermacht nach Wo⸗ chen endlich, in dem gänzlich zerſtörten Dorfe Fuß zu ſaſen, während andererſeits bei Thiepval bis zum Anere⸗Bach ihre Linien einen ſtarken Druck der Deutſchen 8 hatten. So wechſelten die Erfolge. Vorge⸗ ern erſtürmten die deutſchen Truppen die Gräben, die an die Engländer verloren gegangen waren, geſtern fielen 5. ber Gier dem 8 in die Hand. Weitere An⸗ 8 e brachten im ganzen Sommegebiet ind di berſten Verluste ganz gebiet dem Feind die An der Oſtfront beſchränkten ſich die bedeutenderen 5 Aktionen auf das galiziſche Kampfgebiet, aber ſowohl im nördlichen Abſchnitt weſllich Brody wie in demjenigen er Heeresgruppe Bothmer gab es nur blutige Abführen für die Ruſſen. b i Die Ereigniſſe im Ze en. Berlin, 15. Aug.(Amtlich) S. M. der Kai⸗ ſer hat ſich wieder an die Oſtfront begeben, nachdem 8 1— Ende ſeines mehrtägigen Aufeuthaltes an der Weſtfront auch die Heeresgruppe S. K. H. des Kron⸗ 2 5 und in Gegenwart des Oberbefehls⸗ 1 ö ſedene J Ive 110 Uto er Cg ift fiigt dae Truppenteile 8 der Kamoffront Der franzöſiſche Tages bericht. WTB. Parts, 15. Aug. Amtlicher Bericht von geſtern Rachmittag: Nördlich der e zumlich lebhaftes Ge ſchützfeuer in der Gegend von Maurepas. In den übrigen bſchnitten verlief die Nacht ruhig. Südlich der Somme dehn⸗ ten die Franzoſen ihre Stellun⸗ Ueſtiich en ſtrees merk⸗ lich aus, indem ſie mehrere ee Eiſenbahn Jay⸗Dentecourt nahmen, wobet ſie Gefangene machten, Zwe⸗ chen Oiſe und Aiſne lebhafter Artilleriezampf, ebenſo im Ab⸗ chnitt von Moulin⸗ſous⸗touvent. Auf dem linken Ufer der aas einige Kämpfe mit Handgranaten an den Zugängen ur Schanze Avocourt. Ein deutſcher Angriffsverſuch gegen franzöſiſche Gräben öſtlich der Höhe 304 wurde durch unſer aſchinengewehrfeuer angehalten. Auf dem rechten Ufer der ſchlugen die Franzoſen zwei deutſche Angriffe mühelos mit N ab, den einen im Dorfe Fleury, den andern ſüdöſtlich avon. An der übrigen Front zeitweilige Beſchießung. Abends: Schlechtes Wetter behinderte die Unternehmun⸗ 0 auf dem größten Teile der Front. Ziemlich lebhafter Ar⸗ lleriekampf in verſchiedenen Abſchnitten ſüdlich der Somme, f Fu au fdem rechten Ufer der Maas. Sonſt überall Geſchüt⸗ euer mit Unterbrechungen. 5 Ein ergänzender Bericht, der die Zeit vom 6. bis 13. üguſt kurz zuſammenfaßt, beſagt: Die Zahl der während ie schnitts nördlich der Somme gemachten Gefange⸗ * gene und 12 Maſchinengewehre eingebrach 5 nengewehre eingebracht. 8 5 Poßdekizriegt Geſtern abend warſen feindliche Flieger en, darunter zwei Brandbomben, auf die Stadt Reims, deutſche Batterien auf verſchiedene Viertel der Stadt choſſen. Das Bürgerhoſpital nahe der Baſilita Saint eine Apotheke wurden zerſtört und 6 Zivilperſonen f ge Belgiüſcher Bericht: Eine belgiſche Patroullle hob in⸗ legſche nes in der Nacht gegen Driegrachten ausgeführten Hand⸗ der inen feindlichen Horchpoſten auf, Am Morgen brach diger S 5 von Dixmuiden, ſowie bei Boeſringhe ein hef⸗ ſchn ombenwerferkümpf aus. Die Artillerie war in dieſem . gleichfalls ſehr tätig. 8 8 Der engliſche Tagesberſicht. ondon, 14. Aug. Amtlicher Bericht des Generals ich von Pozieres faßte der Jeind vorübergehend eil der geſtern eroberten Gräben Fuß. Wir führ⸗ ich von Ypern einen erfo'greichen Ueberfall durch. „ ue feindliche kaillone bezogen, bei Worochta k der ganzen Front im Beſitz hrer Stellungen. galiziſchen und dalmatiniſchen Landwehrinfanterie, ſo⸗ e Der Krieg ir See. London, 15. Aug.(Reuter.) Der ſchwediſche Dampfer Pepeta iſt in der Nordſee von einem deutſchen Unterſeeboot in Brand geſteckt worden. Die Beſatzung wurde in Sunderland gelandet. Amſterdam, 15. Aug. Bis jetzt ſind von eng⸗ liſchen Kriegsfahrzeugen 99 holländische Fiſcherfahrzeuge aufgebracht worden. 1 N* 7 8 3 Die Lage im Oſten. WTB. Wien, 15. Aug. Amtlich wird verlautbart vom 15. Auguſt 1916: 3 1 Ruſſiſcher Kriegsſchauplatz: Heeresfrout des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl: Weſtlich von Moldawa in der Bukowina und im Gebiet des Berges »Tomentik machten unſere Angriffe weitere Fortſchritte. Bei Erſtürmung einiger zäh verteidigter Stellungen wur⸗ den dem Feinde 600 Gefangene und 5 Maſchinengewehre abgenommen. Die ſüdlich von Tartarow kämpfenden Ba⸗ f h überlegene ruſſiſche Kräfte angegriffen, wieder ihre Stellungen auf dem Tar⸗ tarow⸗Paß. Bei Stanislau und ſüdlich von Jezupol wies die Armee des Generaloberſten von Koeveß vereinzelte Vorſtöße zurück. Bei Horodzianka weſtlich von Monaſter⸗ 8 zyska rannte der Feind den ganzen Tag über gegen unſere Front an. Er unternahm ſtellenweiſe ſechs und mehr Maſſenangriffe nacheinander, wurde aber überall unter den ſchwerſten Verluſten abgeſchlagen. Südweſtlich von Kozowa vereitelten öſterreichiſch⸗ungariſche Truppen einen ruſſiſchen Vorſtoß durch Gegenangriff. Auch bei und ſüd⸗ lich von Zborow blieben alle mit größten Opfern bezahl⸗ ten Auſtrengnugen des Feindes, in unſere Linien Breſchen zu ſchlagen, völlig ergeb 8. 1 5 f Heeresgruppe des Generalfeldmarſchgl's von Hinden⸗ burg: Bei der Armee des Generaloberſten Boehm⸗Er⸗ molli ließ der Gegner nach ſeiner ſüdweſtlich von Poska⸗ mien erlittenen überaus verlüſtreichen Niederlage von weiteren Angriffen ab. Auch in Wolhynien keine beſon⸗ deren Ereigniſſe. 8 8 3 Die Türken in Galizien. Haag, 15. Aug.„Daily Mail“ meldet aus Odeſ⸗ ſa, daß in der Türkei ein neuer Jahrgang zu den Waf⸗ fen gerufen werde, um friſche Reſerven für die Front in Galizien zu erhalten. Gewal Paſcha ſei zum Befehlshaber über das türkiſche Heer in Galizien ernannt worden. Petersburg, 15. Aug. Der Zar verlieh dem Ge⸗ neral Bruſſilow den Georgsorden mit Brillanten und einen Ehrenſäbel. 3 e 2 2 2 83 Der Krieg mit Italien. WTB. Wien, 15. Aug. Amtlich wird verlautbart vom 15. Auguſt 1916: Italieniſcher Kriegsſchauplatz: Die Ita⸗ liener ſetzten ihre Angriffe ſowohl auf der Front Sal⸗ cano⸗Merna, gegen die Höhen öſtlich von Görz, als auch im Abſchnitt ſüdlich der Wippach bis Lokyieg unauf⸗ hörlich mit großen Maſſen fort, während ſie die an⸗ ſchließenden Räume unter alkent Artilleriefeuer hiel⸗ ten. Unſere Truppen ſchlugen alle Stürme blutig ab und blieben, vielfach nach erbittertem Handgemenge, an wie dem bewährten Honvedinfauterieregiment Nr. 3 ge⸗ bührt ein hervorragender Anteil am Erfolg des: geſtri⸗ gen Tages. Auch bei Plava und Zagora, dann an der Dolomitenfront auf der Croda del Ancona wurden feind⸗ liche Vorſtöße abgewieſen. Italiens Kriegskoſten. Tugano, 15. Aug. takſächlichen Kriegsaus⸗ gaben Italiens erreichten im Junt die Höhe von 1162 Millionen gegen den bisherigen monatlichen Höchfibe⸗ trag von 700 Millionen. N Neues vom Tage. Heydebrand über den Weltkrieg. Frankfurt, 15. Aug. Auf Veranlaſſung 8 3 0 ilſſes für Vaterländiſche Verauſtg Hrach am Montag Frhr. von Heydebrand und der Laſa im Zoologiſchen Garten über den Weltkrieg. Er führte u. a. nach der„Frankf. Ztg. aus: i ü Bei der Unterſeebootsfrage gehe es darum, ob es geboten iſt, von dieſer Waffe einen noch ſehr weitgehen⸗ deren Gebrauch zu machen. Von den maßgebenden Stel⸗ len werde die Einſchränkung des Tauchbootkriegs nicht mit techniſchen, ſondern mit politiſchen Gründen erklärt. Es handle ſich einfach darum, ob man einen Krieg mit Amerika akzeptieren wolle oder nicht. Er ver⸗ kenne die Schwierigkeiten nicht, frage aber doch, wie man denn ohne Ausnutzung aller Waffen den Krieg in abſolut 77ßSSFSFFCC C ATA instürme blutig zusamm Der oſt⸗ des Handels mit Deutſchland ſehr befriedigt. 18. Jahrgang engebrochen. ſiegreicher Weiſe zu beendigen gedenkt? Zuſammengehaln⸗ ten werden die ganzen Feinde durch England, und England ſoll man den Brotkorb ſo hoch hängen, daß es ihn überhaupt nicht erreichen kann. Dieſe Auffaſſung bietet die einzige Möglichkeit, dieſen Krieg, der namen⸗ loſe Opfer erfordert, ſiegreich zu beenden. Der ſach⸗ liche Inhalt des ſiegreichen Friedens müſſe ſo beſchaffen ſein, daß in abſehbarer Zeit keine neue kriegeriſche Stö⸗ rung eintritt. Im Großherzogtum Baden ſei man durch die franzöſiſchen Fliegerangriffe darüber aufgeklärt, daß eine Weiterſteckung der deutſch⸗franzöſiſchen Grenze dem jetzigen Zuſtand vorzuziehen ſei. Belgien ſolle man zwar nicht annektieren, es ſoll aber militäriſch und wirtſchaft⸗ lich unſerem Reiche angeſchloſſen werden. Wird Eng⸗ land einen Frieden, der ihm die Seeherrſchaft raubt, halten? Es wird ihn nur dann halten, wenn man es dazu zwingt. Wenn der Krieg unentſchieden bleibt, ſo werden uns unſere Kinder und Kindeskinder und die auf den Schlachtfeldern Gefallenen anklagen. Die deut⸗ ſchen Stammesgenoſſen in Rußland dürfen nicht wieder von uns getrennt werden; denn ſie ſind Deutſche wie wir, und ihr Schickſal berührt uns näher als die Zu⸗ kunft Polens. i s 5 München, 15. Aug. Das Münchener Zentrums⸗ blatt„Bayer. Kurier“ teilt mit, der Standpunkt des Zentrums in der Frage der Reichskanzlerpolitik ſei: „nicht ſtürzen, aber auch nicht ſtützen.“ Leipzig, 15. Aug. Auf der bevorſtehenden Herbſt⸗ meſſe wird zum erſten Mal auch die deutſche Nahrungs⸗ mittelinduſtrie vertreten ſein, n Haag, 15. Aug. Nach Meldungen engliſcher Zei⸗ tungen aufs Amerika haben die Berliner Korreſponden⸗ ten amerikaniſcher Zeitungen gemeinſam den amerikani⸗ ſchen Botſchaſter Gerard gebeten, den Wortlaut einer von ihnen an ihre Zeitungen gerichteten Proteſtkund⸗ gebung gegen die Anhaltung und Verſtümmelung ihrer Preſſeberichte nach den Vereinigten Staaten durch den engliſchen Zenſor der amerikaniſchen Regierung zu über⸗ mitteln, um zu erreichen, daß die engliſche Zenſur wahrheitsgetreue Berichte der Korreſpondenten aus Deutſchland unverändert durchlaſſe. Der amerikaniſche Botſchafter ſoll dieſe Bitte nach Waſhington weiterge⸗ leitet, jedoch ſeinerſeits zugefügt haben, daß er den Proteſt nicht befürworten könne, ſolange die deutſche Zen⸗ ſur die Telegramme amerikaniſcher Korreſpondenten aus Deutſchland unzenſiert durchlaſſe. f a Haag, 15. Aug. In der Zweiten Kammer wurde eine Vorlage eingebracht, die die Einführung der per⸗ ſönlichen und allgemeinen Wehrpflicht für Europäer und Eingeborene in Oſtindien vorſieht, um im Hinblick auf den politiſchen Zuſtand im Oſten für die Zukunft eine anſehnliche Verſtärkung des Heeres zu ermöglichen. G. K. G. Bukareſt, 15. Aug. Gegen die erneute Forderung Rußlands wegen des Durchmarſches durch Rumänien haben Deutſchland und ſeine Verbündeten bei der rumäniſchen Regierung ernſte Vorſtellungen er⸗ hoben.— Rumänien verlangte, daß die Begleichung der an die Zentralmächte abgegebenen Vorräte an Ge⸗ treide.uſw. zum Teil in Gold, zum Teil in Munition er⸗ folgen ſolle.. Konſtantinopel, 15. Aug. Die armeniſchen Ka⸗ tholikate von Sis und Aghtamar werden nach amt⸗ licher Verfügung mit den Patriarchaten von Konſtan⸗ tinopel und Jeruſalem verſchmolzen. Das geiſtliche Ober⸗ haupt der ottomaniſchen Armenier wird in Jeruſalem ſein. Jede Verbindung mit dem Katholikat Etſchmiadzin im ruſſiſchen Kaukaſus iſt unterſagt. 5 Die befriedigte engliſche Handelswelt. Rom, 15. Aug. Der engliſche Handelsminiſter Nuneiman erklärte in einer Unterredung mit dem Her⸗ ausgeber des„Secolo“, die engliſche Handelswelt würde die Unterlaſſung der Kriegserklärung Italiens an Deutſch⸗ land nicht verſtehen, dagegen ſei ſie von dem Verbot Für die Beförderung italieniſcher landwirtſchaftlicher Erzeugniſſe durch Frankreich nach England werde nach dem Kriege engliſches Kapital zur Verfügung ſtehen. Zum ruſſiſch⸗japaniſchen Bündnis. Von wohl unterrichteter Seite wird der„Frankf. Ztg.“ mitgeteilt, daß außer den beiden bisher veröffent⸗ lichten Artikeln der ruſſiſch⸗japaniſche Bündnisvertrag noch einen dritten(geheimen) Artikel enthält, der fol⸗ gendermaßen lauten ſoll: Artikel III. à) Rußland tritt an Japan die Eiſenbahnſtrecke zwiſchen Kwaugtſchengtſe und der zweiten Station am Sungari ab. b) Den Japa⸗ nern werden die Rechte der freien Anſiedlung und des freien Handels in Sibirien zugeſtanden. 6) Schiffahrts⸗ und Fiſchereirechte auf dem Sungari⸗Fluß werden von Japanern im glei en Umfange wie von Nuſſen aus⸗ asübt morden urch dieſen Vertraa mird der java⸗ niſchen Regierun. eine Verpflichtung auferlegt, Land⸗ oder Seeſtreitkräfte nach Europa zu ſenden. e) Japan verpflichtet ſich, Rußland mit Kriegsmaterial zu ver⸗ ſorgen. London, 15 Aug. Nach„Daily Chronicle“ iſt General Smy⸗ Deutſck⸗Oſtafrika an Wechfelfieber Erkrankt. Botha habe für ihn den Oberbefehl übernom⸗ men. f a i Aemterſchacher.. Haag, 15. Aug. Der„Daily Telegraph“ meldet aus Newyork vom Freitag: Im Senat wurde geſtern durch Senator Penroſe das Wilſon'ſche Regime auf das ſchwerſte getadelt, da es ſich aus einer Kette von Begün⸗ ſtigungen in diplomatiſchen und anderen Stellungen zu⸗ ſammenſetze. Penroſe erklärte, von 22 Demokraten, die in den diplomatiſchen Dienſt eingeſtellt worden ſeien, habe kein einziger irgend welche Erfahrung, aber jeder von ihnen habe zu den Koſten der Präſidentſchaftswah⸗ len im Intereſſe des Präſidenten Wilſon beigetragen, und zwar mit Geldſummen von 200 bis 10000 Pfund. Die Geſamtgaben hätten 9 Millionen Pfund überſchrit⸗ ten. Charles Crane ſei der Botſchafterpoſten für 10 000 Pfund, Morgenthau der Poſten in der Türkei für 6000 Pfund, Penfield die Botſchaft in Wien für 4500 Pfund, Onomes die Botſchaft in Frankreich für 2000 Pfund angeboten worden. Paulles ſei für 1000 Pfund zum Geſandten in Uruguay, Joſef Willard für 400 Pfund zum Botſchafter in Spanien und Mac Alpim für 400 Pfund zum Geſandten in Holland ernannt worden. 2000 tüchtige Zivilbeamte ſeien ihres Amtes entſetzt worden, lediglich, um Aemter für Geldſpender zu finden. Der Senator ſagte, er wiſſe wohl, daß beide politiſche Par⸗ teien eine derartige Aemterverſchacherung betrieben, aber das ganze moraliſche Getue des Herrn Wilſon ſtünde in direktem Widerſpruch mit dieſen Handlungen. Haag, 15. Aug. Der„Nieuwe Rotterdamſche Cou⸗ rant“ tritt mit dem Gerücht von einem möglichen Verkauf der Inſel Curacao an die Vereinigten Staaten entgegen. Man erwarte, daß die Inſel infolge Eröffnung des Panamakanals eine Zukunft habe und trage dieſem Um⸗ ſtand durch Errichtung größerer Anlagen Rechnung. Die Eiſenbahnerbewegung. Newyork, 15. Aug. Die Lohnbewegung der Ei⸗ ſenbahnangeſtellten droht plötzlich ſich wieder zum Ge⸗ neralſtreik auszudehnen. Präſident Wilſon forderte die Vertreter beider Parteien zu einer Konferenz auf. Waſhington, 15. Aug.(Reuter.) Sowohl die Eiſenbahnunternehmer, wie die Angeſtellten haben ih⸗ ren Streitfall Wilſon vorgelegt. ——— Feldartillerie an der Somme. „Nach den Mitteilungen des Kommandeurs einer Ar⸗ tilleriegruppe berichtet E. Kalkſchmidt der Frankf. Ztg. über die Tätigkeit der deutſchen Feldartillerie während der Vorbereitungen und der erſten Zeit der großen Of⸗ fenſive an der Somme folgendes: f Da fing alſo nun die Schießerei an, ſechs, ſieben Tage lang, auf die Gräben, die Batterieſtellungen. Eine Feuer. e Beobachter in der Luft leiteten das feindliche euer. hoch, über jeder meiner Batterien kreiſte ein Flieger. Mit meinen Feldgeſchützen konnte ich ſie nicht vertreiben, ſelbſt wenn ich gewollt hätte. Wir hatten alle Hände voll zu tun. Die Rohre ziſchten, man konnte ſie nicht mehr anfaſſen, mit Holzſtöcken mußten die Kanoniere die Verſchlüſſe öffnen und ſchließen. Mit naſſen Sand⸗ ſäcken kühlten ſie die Rohre, Waſſer goſſen ſie durch— Waſſer, ja, im Dorf E... da gab es Waſſer, aber wie wir die Stellung gewechſelt hakten, da war kein Trop⸗ fen weit und breit zu finden.„„ Es dauerte immer nicht lange, da hatten die feind⸗ lichen Flieger auch den neuen Standort heraus. Ein Ge⸗ ſchütz nach dem andern wurde mir unbrauchbar, von Treffern oder Aufbauchungen. Bedenken Sie: 2000 bis 3000 Schuß pro Batterie. Brand⸗ und Gasbomben ſchickt der Franzoſe herüber. Die Geſchütze brennen; Pro⸗ viant, Munition, die Sachen der Leute, die Leute ſelbſt werden verſchüttet, das Go täubt ſie, ſchafft ihnen 5 Franzoſ Truppenmaſſen waren in dieſen Tagen durchgezogen, killerie; es war, als ſollte ſich ein unermeßlicher Men⸗ ſchenſtrom über Deutſchland wälzen. en e 5 ſo 2 eigentlichen Kriegserklärung zuſammengeſtellt wor⸗ 53 C i 0 8 3 11 Wie in einen Hinterhalt war Deutſchland alſo ge⸗ lockt worden, ſtets vertröſtet mit Friedensbeteuerungen, während heimlich von allen feindlichen Seiten für den Krieg gerüſtet worden war.„ 1 Das hatte Marta Rothenau aus dem erkennen müſ⸗ ſen, was ſie geſehen hatte.—— z Und die Teutſchen a2 4 An die zwanzig Feſſelballone ſtanden drüben Uebelkeiten auf Stunden und Tage hinaus. Dazu die ſchwere Arbeit, die ſtundenlange körperliche Anſtrengung. Zeitweiſe ſetzte ein wahrer Regen von Gasgranaten ein. Die Gasmasken ſchützen wohl, aber bei der harten Ar⸗ beit, beim heftigen Atmen iſt es gar nicht zu vermeiden, daß das Gas in die Organe dringt. Drei Tage vor dem 1. Juli nahmen die Franzoſen ihre Truppen aus den Gräben und ſchickten neue Re⸗ gimenter vor. Zwei franzöſiſche Kolonialkorps haben wir hier gehabt, und das berühmte Elitekorps aus La⸗ thringen, das überall auftaucht, wo was los iſt. Sie haben ganz tapfer geſtürmt, der erſte Anlauf gelingt ihnen tadel⸗ los, dann aber hörts meiſt auf. Und vollends, wenn ſie auf ein feuerndes Geſchütz ſtoßen, iſt'ß aus mit dem Elan. Da greifen ſie nicht an. Deshalb haben meine Batterien aushalten und feuern müſſen bis zum letzten Augen⸗ blick. Nicht immer wiſſen ſie, wo ſind die Unſeren, wo iſt der Feind? Das iſt nicht zu vermeiden, wenn alle Verbindungen kaput, alle Gräben in Rauch⸗, Schwe⸗ fel⸗ und Staubwolken gehüllt ſind. Da hilft der beſte Be⸗ obachter nichts, da müſſen Patrouillen vor, und denen paſſiert es dann, daß ſie ins dickſte Feuer geraten oder ins Handgemenge. Derweilen wartet die Batterie ver⸗ gebens auf die Meldung. Meine Batterieführer aus jenen Tagen ſind ſämt⸗ lich tot oder verwundet. Ich habe ſie alle aufgezogen in meinem Regiment, von ihrer Einjährigenzeit an. Alles Herren der Reſerve und der Landwehr, Reſpekt vor dieſen Soldaten! Nicht einer war dabei, der ſich nicht bewährt hätte bis zum letzten Atemzuge. Und meine ſchleſiſche Mannſchaft— die Leute waren erſchöpft zum Umblaſen, hielten ſich kaum noch aufrecht, aber den letz⸗ ten Reſt der Kraft gaben ſie willig her, wenn ich ihnen ſagte:„Auf Euch kommt es jetzt an! Wenn die Artil⸗ lerie zurückgeht, geht die Infanterie auch zurück. Solange Ihr 55 0 könnt, bleibt Ihr ſtehen und ſchießt.“ Ich will Ihnen einzeln zeigen, wie die Batterien ſich geſchlagen haben, bis ſie nicht mehr konnten. Da iſt B. I., die ſtand hier dicht am Dorfrand gut eingedeckt. Bald nach Beginn des Sperrfeuers, das wir vor die ſchwarzen Kolonnen legten, haben zwei Geſchütze Rohraufbauchung, das erſte ſchon ſeit einigen Tagen. Man kann noch ſchießen, aber ſchlecht. Das vierte Geſchütz wird durch mehrere Volltreffer zerſtört, Munitions⸗ un Geſchützſtand geraten in Brand. Der eiſerne Beſtand verbrennt, die Leute müſſen hungern, bis Erſatz bei Nacht herankommt. Kurz nach dem vierten wird das dritte Geſchütz durch Volltreffer vernichtet. Die Nach⸗ barbatterie übernimmt den Raum. Die beiden noch feuer⸗ fähigen Geſchütze werden abends vor die Stände heraus⸗ gezogen und nach Norden gegen W.... gerichtet für den Fall eines nächtlichen Angriffs; beim einen iſt das Rohr völlig ausgebrannt, beim andern ein Stück des Rohres herausgeſchlagen, Richtmaſchinen und Schild ver⸗ bogen, ein Rad zerbrochen bei der Verſchüttung. Am Morgen des andern Tages werden beide Geſchütze zurück⸗ geſchickt, der Reſt des dritten Geſchützes wird geſprengt. Hviſchendurch gehen ein Offizier und ein Unteroffizier mit Kabel und Apparaten nach vorn, um neue Verbin⸗ dung einzurichten. Leutnant B. führt die Infanterie⸗Re⸗ ſerven in den G.... Graben vor. Der Batterieführer verläßt als letzter die Stellung. 5 5 Batterie II. Sie kriegt von 2 Uhr 30 bis 10 Uhr 30 früh auf ihre Stände von drei ſchweren feindlichen Bat⸗ terien annähernd 1250 Schuß. Es ſind gut gezielte Flachbahn⸗ und Bogenſchüſſe. Die Geſchütze werden zer⸗ trümmert, die Mannſchaft, ſoweit ſie noch vorhanden iſt, geht mit den Verwundeten zurück und nimmt die Ver⸗ ſchlüſſe der Kanonen mit. Der Feind legt konzentriertes Sperrfeuer hinter die Batterie. In der nächſten Nacht geht 6 vor und zerſtört die Kanonen vol⸗ nds. e e Batterie III. hat nur noch ein ſchwer beſchädigtes Geſchütz, ſchießt damit Sperrfeuer, bis nur noch Querſchlä⸗ 15 auftreten. Leuchtkugeln ſind wegen Gasnebels nicht ichtbar. Die Batterie ſchickt Patrouillen gegen den Feind vor, ein Offizier holt Infanterie zur Deckung heran. In der Infanterieſtellung vor der Batterie findet ſich auf 200 Meter weit keine Beſatzung mehr. Die Kanoniere zer zertrümmerten Geſchütze werden mit Handgranaten verſehen und in die Lücke des Grabens geworfen. Batterie IV. feuert am 1. Juli bis 8 Uhr 30 Abends ununterbrochen. Gefechtslage unklar. Patrouille geht zur nächſten Beobachtung nach rechts, um Aufklärung zu holen, findet auf 500 Meter Grabenlänge einen Leutnant und 15 Mann als einzig übriggebliebene Beſatzung, da⸗ rüber hinaus fehlt jede Infanterie. Es wird trotzdem Verbindung aufgenommen. Am Morgen des 2. Juli ſtarke Gasbeſchießung Batterie gibt Sperrfeuer, Offiziere und Mannſchaften ſchleppen um die Wette Munition aus dem weit abgelegenen Reſervelager heran. Zwei Geſchütze fallen aus, die beiden anderen ſind beſchädigt. Abends wird die Linie zurückgenommen. Die Nachbarbatterie ſprengt ihre Geſchütze, die vierte Batterie verſchießt die vorhandene Munition bis auf einen kleinen Reſt, macht die Geſchütze durch Sprengung vollends unbrauchbar und marſchiert, auf die Hälfte zuſammengeſchmolzen, um 6 Uhr zurück ins Protzenlager. e Der Führer einer anderen Batterie, die nur noch aus einem zerbrochenen Geſchütz beſteht, ſieht plötzlich aus dem dicken Gasnebel ganz dicht vor ſeinem Rohr ei⸗ nen frauzöſiſchen Offizier auftauchen, mit der Karte in der Hand, begleitet von zwei Mann. Laden und feuern iſt eins. Die drei Franzoſen ſind in Atome zerriſſen. Aber von allen Seiten drängen neue Kolonnen* Der Batterieführer und ſeine paar Leute ergreifen Hand⸗ granaten und ſchlagen ſie nach rückwärts durch. So, das wären ein paar Beiſpiele unter vielen. Es waren die erſten ſchlimmen Tage. Später ſind ſie uns nicht mehr ſo nahe auf den Leib gerückt. Da haben meine neuen Batterien die Schwarzen auf 500 Meter heran⸗ kommen laſſen und ſich glatt herausgeſchoſſen. Was die Mannſchaft der Munitionskolonnen und der Batterieſtaffeln geleiſtet hat, gehört auf ein beſon⸗ deres Blatt. Im Galopp kilometerweit quer übers Feld, durchs Sperrfeuer, über die Granattrichter und Trümmer hinweg, durch die zerſchoſſenen Dörfer— die Wagen aus⸗ ekippt und im Galopp zurück. Das geht da nicht ſo l füuberlich her wie im Frieden. Die Pferde— ja freilich, die haben auch dran glauben müſſen, genau wie die Menſchen. Geſtern verlor ich neunzehn Mann bei einer Batterie durch einen Volltreffer. vom Regiment— wie viele ſind noch beiſammen? Wie ern würde ich ihnen Ruhe gönnen nach ſolcher Schlacht. ber es geht nicht, noch nicht. Noch müſſen ſie aus⸗ halten, und ſie halten aus.„ Die Schlacht ſteht! Die Augriffswelle iſt erſtarrt. Sie nagen und zerren an unſercn Linien herum, aber ſie beißen ſich nicht durch.—— 5 9 61 1 Baden. Karlsruhe, 15. Aug. Das Miniſterium des In⸗ nern hat eine teilweiſe Neuregelung der Fleiſchverſor⸗ gung vorgenommen. Es hat u. a. verordnet, daß der Wildaufbruch einſchl. Herz und Leber ſowie die Wildköpfe nicht der Regelung des Fleiſchverbrauchs unterliegen, und daß von Geflügel nur Gänſe, Enten und Hühner in die Regelung einbegriffen ſind. Beim Verkauf von Wild oder Geflügel im Fell oder in Federn wird folgendes Durchſchnittsgewicht in Anrechnung gebracht: Für einen Haſen 1000 Gramm, für eine Gans 2000 Gramm, für eine Ente 800 Gramm, für ein Huhn(Henne) 600 Gr. und für einen Hahn 400 Gramm. Die Bewertung durch ef „Fleiſchmarken erfolgt in der Weiſe, daß abzugeben ſind für 100 Gramm Fleiſch von Wild⸗ und Geflügel Fleiſchmarken in Höhe von 50 Gramm. ö Jäger dürfen Wildbret nur an den Kommunalver⸗ band des Jagdorts oder ihres Wohnſitzes und an die vom Bezirksamt zugelaſſenen Wildbrethändler veräußern. Bei dem Verbrauch im eigenen Haushalt hat der Jäger von der Zurückbehaltung dem Kommunalverband ſei⸗ nes ine En Anzeige zu erſtatten. Geflügelhalter dür⸗ fen Gänſe, Enten und Hühner nur an den Kommunalver⸗ band ihres Wohnorts oder an die zugelaſſenen Aufkäu⸗ fer oder Geflügelhändler veräußern. Sie dürfen außer⸗ dem auf dem Wochenmarkt nach Anmeldung bei der Marktaufſichtsbehörde feil gehalten werden. () Mannheim, 15. Aug. In einem Fabrik⸗An⸗ weſen in Waldhof kam ein 51 Jahre alter verhei⸗ rateter Taglöhner brennendem Benzol zu nahe, wo⸗ durch ſeine Kleider Feuer ingen. Hierbei erlitt er . eee. Es drangen wohl dieſe und jene Nachrichten durch, die von Gefechten zu erzählen wußten, von einem Vor⸗ poſtengeplänkel, von kleinen Angriffen der Patrzuillen, aber ſonſt waren die deutſchen Truppen immer zurück⸗ gewichen und einer entſcheidenden Schlacht aus dem Wege gegangen. a Deshalb jubelten die durchziehenden Soldaten:„A Berlin, a Berlin!“ g Wenn die Deutſchen immer ſo zurückgingen, dann konnte in ſechs Wochen der Einmarſch in Berlin erfol⸗ en, das die franzöſiſche Armee dann noch vor der hereinflutenden ruſſiſchen Heeresmacht erreichte. So träumten und hofften die Franzoſen. N Das alles aber ſah Marta Rothenau mit aufein⸗ andergepreßten Lippen und mit geballten Fäuſten. Teutſchland war überfallen worden, Deutſchland hatte ſeine Truppen nicht ſo raſch ſammeln können, da es bis zur letzten Stunde den Beteuerungen zum Frieden ge⸗ glaubt hatte. Aber dann wehe dir franzöſiſches Volk, wenn der deutſche Ingrimm zum Schlage die Fauſt erhob! So träumte Marta Rothenau, wenn ſie nun wachend in ihrem Schlafzimmer lag und wenn der Lärm der ein⸗ quartierten franzöſiſchen Soldaten bis in ihr Zimmer drang. Wie ſchrien dieſe ſchrillen Stimmen. Heutſchland wollten ſie vernichten, der Kaiſer ſollte an einem Galgen hängen—— Das war das Kulturvolk, das über Deutſchland ſpottete. d 5 Und im Bette ballten ſich wieder die Fäuſte von Marta Rothenau. a Das Bild des toten Marquis Georges de Lorriand ſchaute wie immer durch den halbgeſchloſſenen Vorhang des Korridorfenſters; es zeigte das gleiche bewegungsloſe Antlitz und war nie mehr aus dem Rahmen des Bildes herausgeſtiegen. 8 Marta Rothenau dachte gar nicht mehr daran. Auf Lorriand war nun wieder ein anderes Geſpenſt: geduldet? Die Franzoſen! i. 5 Da regte ſich der Marquis im Mantel nicht mehr. Faſt hätte ihn Marta Rothenau vergeſſen können. Warum ſtieg er jetzt nicht aus dem Rahmen ſeines Bil⸗ des heraus und vertrieb dieſe ungebetenen Gäſte? Aber Marta Rothenau vergaß vollends, daß der Marquis Georges de Lorriand ſelbſt ein Franzoſe ge⸗ weſen war und diefen gewiß nicht feindlich geſinnt ſein konnte. i Nein, dieſe ſcheinbare Geſpenſtererſcheinung hatte für Marta Rothenau jede Bedeutung verloren, ſeit auf dem Turme des Schloſſes Lorriand die Trikolore im Winde flatterte.— Die Trikolore auf dentſchem Boden! Faur ſie blieb es deutſcher Boden, wenn auch fran⸗ zöſiſche Truppen eingedrungen waren. Sie konnte nicht von der gleichen Teilnahmsloſigkeit ſein wie Raoul de Melandre. Daß der alte gelähmte Marcel de Melandre in dieſen Tagen die Marſeillaiſe ſummte, das verſtand ſie, denn er ſah die bunten Uniformen, unter denen er einſt ſelbſt gekämpft hatte. Aber Raoul de Melandre hatte die Trikolore ge⸗ duldet. Er empfing auch alle einquartierten franzöſiſchen Truppen mit der bei ihm gewohnten Ruhe. Er tat, was von ihm gefordert wurde, er behandelte die Offiziere wie Gäſte, war auch liebenswürdig, ohne aber nur einmal mit in den Enthuſiasmus einzuſtimmen, der ſich lau: bärdete. Auf welcher Seite ſtand Raoul de Melandre War er zu klug, um ſich zu verraten, oder war es nur Feigheit, die ausweichen wollte. Nein! Feig war Raoul de Melandre am wenigſten. War er denn ein Anhänger der Franzoſen, weil er gab, was gefordert wurde, weil er für alle liebenswürdige, höfliche Worte auf den Lippen hatte? Aber wenn er deutſch dachte, warum hatte er damals Paul Renardier Meine alten Leute Fortſ. ſolat.) * b 1 d 6 i t 5 l 0 1 1 1 0 0 E 0 5 2 G* 0 6 0 1 f ö f 5 ˖ L 0 — 1 1 f ! 0 l 4 r G f f N ö ö f f 2 2 3 1 ganzen Körper ſchwere Brandwunden, denen er exlag. 960 Heidelberg, 15. Aug. In Waldwimmersbach wurde ein 8jähriger Knabe namens Heinrich Kreß von einem Fruchtwagen überfahren. Der Knabe ſtarb an den erlittenen Verletzungen.— In Wieblingen brachte ein an der Dreſchmaſchine beſchäftigter Ruſſe den Arm in die Maſchine, wodurch ihm der Unterarm vollſtän⸗ dig abgeriſſen wurde. (J untergimpern bei Neckarbiſchofsheim, 15. Aug. Tas Spielen mit Schußwaffen hat hier zu einem töd⸗ lichen Unglücksfall geführt. Der 12jährige Sohn des Offizier⸗Stellv. Korthals, der zurzeit hier auf Utans weilt, nahm aus der verſchloſſenen Kommode den Ar⸗ mee⸗Revolver ſeines Vaters. Die Waffe entlud ſi⸗⸗ und traf den Sjährigen Bruder in den Kopf. Der Knabe erlag den ſchweren Verletzungen. (Freiburg, 15. Aug. Eine unter der Lehrer⸗ ſchaft der hieſigen Volksſchule veranſtaltete Sammlung ergab bis jetzt die Summe von 4091.50 Mark, die ver⸗ ſchiedenen Wohlfahrtseinrichtungen zugewendet wurden. Die freiwillige Sammlung wird weitergeführt. 5 Vom Schwarzwald, 15. Aug. Während im Hegau und am Bodenſee am letzten Freitag ſtarke Ge⸗ Switler niedergingen, kam es in der Baar erſt geſtern zu ausgiebigen Regenfällen, die ſich über den ganzen Schwarzwald erſtreckten. Der Roggen ergibt vielerorts Erträge, die in den letzten Jahren nicht zu verzeichnen waren, nicht weniger ſchön ſtehen faſt durchſchnittlich Ha⸗ fer, Gerſte und Weizen. Neben der reichen Fruchternte eht auch ein Strohertrag zu erwarten, der das zu Wenig es vorigen Jahres wieder ausgleichen dürfte. ) Waldshut, 15. Aug. Der Leiter der Waldshuter Jugendwehrkompagnie mit Landſturmabteilung, Redak⸗ teur Kirchberg, hat ſein Amt niedergelegt und iſt aus der Jugendwehr ausgeſchieden. Kirchberg hat ſich um die Ju⸗ gendwehrſache im ganzen badiſchen Oberland vorbient ge⸗ macht. Sein Scheiden wird in den Reihen der Jugend⸗ wehren allgemein bedauert. h N( Villingen, 5. Aug. Dex Kommunalverband illingen⸗Land ſah ſich genötigt, vor einiger Zeit eine f Sückerei des Bezirks bis auf Weiteres zu ſchließen. Die Schließung erfolgte wegen Unzuverläſſigkeit des Vetrie⸗ bes(Ueberbacken, Abgabe von Brot ohne Karten. Man⸗ gel an Reinlichkeit). a Lokales. 0 1 Verkehr mit Obſtkonſerven. Die Kriegsge⸗ 8 ſchaft für Obſtkonſerven und Marmeladen m. b. H. n. Kochſtraße 6, macht bekannt, daß 1) der Ver⸗ auf von Obſtkonſerven Kompottfrüchten, Dunſtobſt, Obſt⸗ 81 Obſtmark, Belegfrüchten, kandierten Früchten, Ge⸗ dees, Fruchtſäften, Fruchtſirupen, Obſtkraut, Dörrobſt mit ausnahme von Marmeladen, ſotdie 2) der Verkauf von armeladen Sorte II, III, IV und y zu den vom Reichskanzler feſtgeſetzten Höchſtpreiſen und Be⸗ 1 bis auf weiteres freigegeben iſt, 3) für Mar⸗ 8 lade Sorte I neue Herſtellerpreiſe und Kleinhandels⸗ 15.01 als Höchſtpreiſe feſtgeſetzt ſind mit Wirkung vom „Auguſt 1916 ab, und daß die noch im Handel vor⸗ rätigen Mengen bis 1. September 1916 ſei 35 15. zu den ſeithe⸗ rigen Preiſen abgeſetzt werden dürfen, 4) Rhabarbermar⸗ melade als Sorte 1 vom 15. Auguſt 1916 ab nicht mehr hergeſtellt und vom 1. S 1916 ab a ehr in den Verkehr gebracht werden darf. „— Fahrpreisermäßigung für enkinder. Während der Dauer des Krieges Wide nubemitkelte in halungsbedürftige Kinder aus größeren Städten, die führend der Schulferien in den Landorten * 8 ſich aufhalten ſollen, auf den Eiſenbahnen 8 er 5 Klaſſe der Eil⸗ und Perſonenzüge zum halben Fahrpreis befördert. Die Ermäßigung wird auf der Hin⸗ und Rückreiſe von dem Wohnort nach dem Ferien⸗ tetlenthaltsort und zurück gewährt. Begleiter in beſchränk⸗ 1 5 Zahl genießen auch Fahrpreisermäßigung. Als Aus⸗ 1 eis zur Erlangung der Vergünſtigung dient für die Hin⸗ a reiſe eine Beſtätigung eines Pfarramtes des Wohn⸗ 8 t für die Rückbeförderung eine Beſtätigung eines 2 3 Ferienaufenthaltsortes der Kinder, daß auf dent 5 Kinder zur unentgeltlichen Verpflegung Rückreise N werden ſollen, bezw. bei der berpfie 4 e ie Kinder unentgeltlich auf dem Lande 5 3 5 rden ſind und wohin ſie wieder zurückge⸗ racht wer en in beiden Fällen muß beſtätigt ſein, daß es ſich um Kinder unbemittelter Eltern handelt 8 — Wollgarn teilweiſe freigege en. E Verordnung beſtimmt, daß den offenen ten weitere 20 Prozent, den Warenhäufern 30 Prozent ihrer Vorräte an Strickgarnen(Wolle, auch mit Kunſt⸗ wolle) nach dem Stand vom 31. Dezember 1915 zum Kleinverkauf und zum Verkauf an Hausgewerbebetriebe 5 werden. Jedes offene Ladengeſchäft und Wa⸗ renhaus iſt aber berechtigt, einſchließlich der ſeit 31. ezember 1915 bereits veräußerten Strickgarne mindeſteus 25 155 aus eigenen Vorräten zu verkaufen, auch wenn dieſe 25 Kg. mehr ausmachen alsedie angegebenen Pro⸗ zentſätze. Jede Preiserhöhung iſt aber verboten. Wei⸗ tere Freigaben von Strickgarnen ſind vorbehalten. Strick⸗ gaarne aus baumwoltenen Spind en fallen wicht un⸗ Kerr dieſe Freigabe. b N E Militärrerte und Arbeitslohn. Nach ei⸗ 5 8 für alle Staatsverwaltungen aufgeſtellten Grund⸗ FK dell, wie der„Verſicherungsbote“ mitzuteilen weiß, Stachsbeſchädigten, die als Arbeiter in Reichs 5 3 1 ch wbetrieben beſchäftigt werden, der Lohn ausdrück⸗ 8 Höhe ach der Arbeitsleiſtung ohne Rückſicht auf die 5 der Militärrente bemeſſen werden. Eine neue Mense Ladengeſchäf⸗ N 8 Für Verſicherte der Erſatz kranke en. . eine Versicherten der Erſatzkrankenkaſſen ind maſigere Geſtaltung ihrer Verſicherungsverhältniſſe auf⸗ Mei ſam zu machen, wie ſie in der Bekanntmachung des kanzlers vom 5. Juli, abgedruckt in der Julinum⸗ Das des Archivs für Reichsverſicherung, geregelt ſind. teilneh ichtigſte daran iſt, daßt das Recht der Kriegs⸗ währe er zu freiwilliger Fortſetzung der Verſicherung genüber des Militärdienſtes und nach der Rückkehr ge⸗ er ungünſtigen Satzungsbeſtimmungen verbeſſert iſt. — Keine Brotſendung an deut! Kriegsge⸗ jſangene 1 5 5 franzzſi 1 Frankreich! Auf Grund nes mit der 15 u Neaieruna im Mai dieſes Jahres getrof⸗ fenen Abkommens, durch das 0 ſchen Kriegsgefangenen verbeſſert wurde, darf den fran⸗ zöſiſchen Gefangenen in Deutſchland Brot in Sammel⸗ ſendungen als Liebesgabe ihres Heimatlandes zugeſandt werden. Um einen Mißbrauch dieſer Zubilligung und eine Ueberlaſtung der Poſt zu verhindern, mußte gleich⸗ zeitig die Verſendung von Brot, Zwieback und Biskuit in Einzelpaketen an franz! ſche Kriegsgefangene verboten werden. Darauf hat nun Frankreich mit einem gleichen Verbot für die deutſchen Kriegsgefangenen ge⸗ antwortet. Deshalb iſt dringend avor zu warnen, daß deutſche Familien ihren in franz cher Kriegsgefangen⸗ ſchaft befindlichen Angehörigen Ba waren der genannten Arten allein oder in Verbindeeng mit anderen Gegen⸗ ſtänden ſchicken, da dieſe Send iin Frankreich ſofort der Beſchlagnahme verfallen weden. Die deutſchen Kriegsgefangenen werden ſolche Liebesgaben um ſo leich⸗ ter entbehren können, als ſie jetzt von Frankreich 600 Gramm Brot täglich erhalten. Gleichzeitig wird den Angehörigen der Kriegsgefangenen empfohlen, zur Ver⸗ packung der Sendungen keine neuen Stoffe von irgendwel⸗ chem Werte, insbeſondere nicht Leinwand oder wollene Tücher zu verwenden, weil derartige Umhüllungen in Frankreich meiſt vor der Aushändigung entfernt werden. Für die Verpackung wird den meiben Fällen ſtarke Pappe genügen. 5 5 5 Vermiſchtes. Das Scheckſal des Schloſſes Taraſy. Der„Revue“ wird geſchrieben: Das prächtige Schloß Taraſp im Unterengadin (Graubünden), welches der vor kurzer Zeit verſtorbene Dresde⸗ ner Fabrikant Lingner vor etwa zwölf Jahren ankaufte und nach den Plänen von Prof. Rahn⸗Zürich ſtilgerecht reſtaurie⸗ ren ließ, iſt teſtamentariſch dem König von Sachſen vermacht worden. Vor einigen Tagen traf ein Beauftragter des Königs im Unterengadin ein, um den Behörden mitzuteilen, daß der König darauf verzichte, das Vermächtnis anzutreten, weil ſich in den Teſtamentsbeſtimmungen die Bedingung vorfand, daß ſich entweder der König oder ein Glied der königlichen Familie jedes Jahr wenigſtens zwei Mongte im Schloſſe aufhalten müſſe. Ferner ſei im Feſtament nicht vorgeſehen, daß die fähr⸗ lichen Unterhaltungskoſten für den Bau ſehr hohe ſeien, außer⸗ dem mache die Gemeinde Taraſp eine Nachſteuer von Fr. 160 000 geltend. Im ganzen ſei alſo die Uebernahme des Legats mit bedeutenden Koſten verbunden. Nach der Ablehnung des Kö⸗ nigs von Sachſen ſei der Großherzog von Heſſen⸗Darmſtadt näch⸗ ſter Anwärter auf das Legat, ob er dieſes antreten werde, ſei noch nicht bekannt. Lehnt auch dieſer ab, ſo ergibt ſich eine merkwür⸗ dige Lage, da in Ermangelung direkter Nachkommen Ling⸗ ners kein weiterer Anwärter auf das Beſitztum vorhanden iſt. Der Korreſpondent der„Repue“ fügt bei, daß er das Schloß vor einigen Tagen beſucht habe und dieſes als eines der ſchön⸗ ſten der Schweiz bezeiemen müfſo, die Reſtaurierung nach den Plänen Prof. Rahns ſei in worden. Die Entlauſung. Auf Anordnung des Verwaltungschefs in Warſchau findet demnächſt eine allgemeine En'lauſung der Bevölkerung und eine Desinfohtion der Wohnungen des ganzen Gebietes des Bezirks Lod⸗(Been zur wirkſamen Vorbeu⸗ gung gegen Fleckfiebererzran bung ſtatt. England und der Krieg. J. Ellis Barker ſetzt in der Zeit⸗ ſchrift der britiſchen Kolonialgeſellſchaft„United Empire“ aus⸗ einander, daß die Angelſachſen nicht im Frieden, ſondern im Kriege ſich zu Herren der Welt gemacht haben. Die alten Kulturen und Staaten ſind im Kriege untergegangen; im Kriege hat die engliſch? Raſſe ein neues Weltreich aufgebaut. Der Krieg N vielleicht ſogar zu einer angelſächſiſchen Wiedervereinioung des britiſchen Reiches und der Vereinigten Staaten führen. Der Frie⸗ den trennt, der Krieg ſchließt zuſammen. Der Individualismus und die Nichteinmiſchung müſſen im Kriege größeren nationg len Intereſſen weichen. Nach dem großen Napoleoniſchen Kriege war England reſcher als vorher; Englands Vorherrſchaft in Han⸗ del und Induſtrie iſt überhaupt nicht duch den Frieden errungen worden, ſondern durch Kriege. Die Not macht nicht nur erfinde⸗ riſch, ſondern auch arbeitſam, und der mächtigſte Faktor des Kul⸗ turfortſchritts iſt der Steuereinnehmer. Die durch den Krieg verdoppelten und verdreifachen Steuern werden das britiſche Reich zwingen, härter zu arbeiten. Bis jetzt produziert ein amerika⸗ niſcher Arbeiter dreimal ſo viel wie ſein britiſcher Genoſſe in derſelben Induſtrie. Der britiſche Gewerkſchaftler ſah bisher 8 Vorteil darin, möglichſt wenig zu leiſten, jetzt wird ihn er Krieg zwingen, ſich ebenſo anzuſtrengen wie ſein amerikaniſcher Genoſſe: die Produktion E nds wird ſich dann auf das Drei⸗ fache ſteigern. Die Zukunft des engliſchen Reiches wird eine gewaltige Bevb 61 chen, und Wilhelm II. iſt vielleicht, ohne es zu wi 50 ößte Wohltäter des britiſchen Reiches und der engliſchen Raſſe geweſen. g eee eee Un ————— F 1 S8 2 22* ſſũ 5 ö 7 i „ 9 10 84 1 23 1 1 8 8 5 10 1* 8 100 28 10 85 85 5715 N 2 5 8 4 2 5 8 2 9 e 1 1 Neg. l — ale a 1 6 5 9 K 7 111 5 S 8 1171 1 85 e Ae 25 „ 1 5. e ie 8 5. in 5 8 S . S 9. S S 5 5* 5 5 2 1 ng sung CTF Ernährung der deut⸗ vorbildlicher Weiſe durchgeführt. 8 5„ inn reh 50 Hank el und Verte 5. Kurzer Wochenbericht der Preisberichtsſtelle des Deutſchen Landwirtſchaftsrats vom 8. bis 14. Auguſt 1916. 111 3CCCCVVETC aal In den beſetzten Gebieten von Ober⸗Oſt. die eine Ver⸗ kretung des Deutſchen Landwirtſchaftsrats vom 21. bis 31. Juli bereiſte, war der Stand der Jelder im allgemeinen ein über⸗ raſchend günſtiger. Es iſt erſtgunlich, welche große und ſcnſten reiche Kulturarbeit die Wirkſchaftsoffiziere und Mannſchaften der Etappe vollbracht haben, die einige Tauſend herrenloſe Güter und außerdem verlaſſene Dorfgemarkungen bewirtſchaf⸗ ten. Zwar konnten die Winterfelder im Herbſt 1915 wegen der vorgerückten Zeit nicht mehr in normalem Umfange beſtellt werden, doch ſind dafür um ſo mehr Gerſte und Hafer ange⸗ baut. Geradezu überraſchend war der Stand der Kleefelder, wie in Litauen und Kurland, eine Klecmüchſigkeit, wie ſie in der Heimat nicht oder nur ſelten zu beobachten iſt. Es iſt für das dritte Kriegsjahr von weittragender Bedeutung, daß die Ernte der beſetzten Gebiete die Heimat weſentlich entlaſten wird. Vor kurzem hat ſich ein aus Samenhänd⸗ lern beſtehender Preisverband für Klee⸗, Gras⸗, Fut⸗ terrüben⸗ und Jutterkräuterſamen gebildet, der Richtpreiſe für den Verkehr mit dieſen Samen aufgeſtellt hat. In einer vom Deutſchen Landwirtſchaftsrot einberufenen Verſammlung der gro⸗ ßen landwirtſchaftlichen Körperſchaften in Deutſchland iſt ein⸗ mütig erklärt, daß dieſer Preisverband nach ſeinen Satzungen und nach der Zuf enſ des Vorſtandes und des Bei⸗ kates in keiner Weiſe währ biete, daß in ihm die land⸗ wirtſchaftlichen Intereſſen gewahrt werden und daß gegen eine etwaige amtliche Anerkennung des Preisverbandes Verwahrung eingelegt werden müſſe. Es 5 deshalb ausdrücklich darauf hin⸗ gewieſen, daß die vom Verband ſeſtgeſetzten Rich preiſe völlig privater Natur ſind und daß niemand beim u Prei von Sämereien an die vom Preisverband aufgeſtellten Preiſe ge⸗ bunden iſt. Wir können den Landwirten nur dringend raten, ſich durch dieſe ohne jede Rückſprache mit den Erzeugern und Verbrauchern einſeitig feſtgeſetzten Preiſe nicht beeinfluſſen zu laſſen. Es iſt im höchſten Grade bedauerlich, daß ein ſolcher Preisverband ſich den Anſchein geben darf, als ob er von amtlicher n am e noch unterſtützt werde. Am Getreideme 2 1 t herrſchte auch in der letzten Woche wenig ift beſchräunkt, ſo daß es nur zu einigen holländiſchem Hafer und in Mais⸗ erſte iſt zu 510 Mark Prenzlau, blaue Saatlupinen zu 51 ik per Zentner im Markte. Hollän⸗ diſcher Hafer iſt zu 164—167 Mark per 100 Tg angeboten. Am Futtermittelmarkt erhielt ſich die gute Nachfrage für Kraftfutter und Maſtſutter, die in den verſchiedenſten Zu⸗ ſammenſetzungen als Schweinemaſtfutter, Schweinemäaſtſchrot, Schweinemiſchfutter und Pferdefutter in den Handel gebracht werden. Auch Weizenkleie iſt begehrt, aber kaum angeboten. Aus dem Angebot ſind zu erwähnen: Hafer⸗Erſatz Capeter 570 Mark mit Sack Berlin, Gerſtenfutterſchrot 710 Mark Ham⸗ burg, Hederichzuchen greifbar 790 Mark loſe Weſtfalen, Bren⸗ nereitreber 800 Mark wagfr. Weſtfalen, Traubenmehl 435 Mark Duisburg. Traubenkernmehl 370—330 Mark eb badiſchen Sta⸗ tionen. Kakhaoſchalenmehl denaturiert mit 3 Proz. Häckſel 380 Mark mit Sack Hamburg, getrocknete Rübenblätter 310 Mark Magdeburg, Spelzſpreumebt greifbar 245 Mark, September⸗Ok⸗ tober 230 Mark Hamburg, Spelszgrieß grob 270 Mark mit Sack Holſtein, Ströhmehl 200 Mark, Hadersleben, 190 Mark Mecklenburg, Torſmelaſſe 70:30 220 Mark ab Thüringer Station. Neranfworfſſch für die Redaktſon ca Zimmermann. Seckenbeim FFFCCCCCCCCCCCCCCCCCCbbCCVVCTVbVbVVbCTVTbTbPbCbVTPVbVTDVPVPVPVPV VVV V— LL ige Sekunden Fleiſch-Verkauf. Heute abend 7 Uhr wird auf der Freibank (Waghalle) Schweinefleiſch zum Preiſe von 1.30 Mk. pro Pfund ausgehauen. Bezugsberechtigt ſind diesmal nur die Inhaber der von der Ortsvieh⸗Ver⸗ ſicherungsauſtalt ausgegebenen Nummern 1 bis 200. 5 Seckenheim, den 15. Auguſt 1916. Bürgermeiſteramt Volz. Koch. 4 C 0 Oyſt-Verſteigerung. Die Verkelgerung des Gemeindeobſtes an Ort und Stelle findet am Samstag, den 19 Auguſt 1916 nachmittags von 1 Uhr ah u ſtatt. Di ſelbe nimmt ihren Anfang am Damm unterhalb des Orts bei der früheren Waſchbleiche. Seckenheim, den 15. Auguſt 1916. Bürgermeiſteramt: Volz. a Koch. Ausgabe der Lebens wittelkarten. Die Ausgabe der Zucker-, Butter- und Eler-Karten findet am Freitag, den 18. Auguſt 1916, vormittags von 3 bis 12 uhr und Nachmittags von 2—4 Uhr im Rathausſgale gegen Vorzeigung des grünen Umſchlags wie folgt ſtatt; 8 An die Nummer 1 bis 500 vormittags von 8 bis 10 Uhr an die Nummer 501 bis 1000 vorm. von 10 bis 12 Uhr an die Nummer 1001 bis 1600 Nachm. von 2 bis 4 Uhr. Alle Marken müſſen wie angegeben abgeholt werden, eine nachträgliche Verabfolgung geſchieht nicht. Wer Großvieh hat erhält keine Buttermarken und wer Hühner oder Glervorräte hat erhält keine Eierkarten. Seckenheim, den 15. Auguſt 1916. S 8 Ols. 8 och. Zekanntmachung. Der Staatsanzeiger und das amtliche Verkündigungs⸗ blatt veröffentlichen eine Bekanntmachung des Kgl. ſtellv. Generalkommandos des 14. Armeekorps vom 8. Auguſt 1916, betreffend Höchſtpreiſe und Beſchlagnahme vo Le⸗ der(Verfügung Nr. Ch. II. 888/7. 16. K. R. A.). Auf dieſe Bekanntmachung, die auch bei dem Großh. Bezirksamt und den Bürgermeiſterämtern eingeſehen werden kann, wird hiermit hingewieſen. Mannheim, den 14. Auguſt 1916. Grossh. Beitksamt.— Poltzeldirektlon. Medizinal-Verband Secrenheim. versichert ganze Familien sowie Einxelpersonen fir Arzt und Apotheke. Aufnahme täglich. NB. Wir machen unſere Mitglieder in ihrem eige⸗ nen Intereſſe darauf aufmerkſam, daß ſte bei eintreten⸗ den Krankheitsfällen, das iſt, bei Ueberweiſung in ein Krankenhaus im Beſitze eines Ueberweiſungsſcheines und in anderen Fällen im Beſitze eines Krankenſcheines ſein müſſen, die täglich bei unſerem Kaſſier Herrn Auton Ruf ab⸗ geholt werden können. Wir bitten unſere Mitglieder dringend, hiervon gefl. Kenntnis zu nehmen. Der Geſamtvor ſtand. 5 Korsetts us P 3. 18/ * . 5 i Hautana Bester Büstenhalter direkt auf der Haut au tragen, solange Vorrat reicht verkaufe noch zum alten Preise zu Mk. 8 4* 3 8 —„ 2 ö „Oemtellbærer 2 üFten Imitatd 95 Cor schlarRẽ Demet bringt die 3iste zur Vollendeten Enfallun- Preis Mk. X. Versand unter Nachnahme. In Korsette, Büsten- haltern u. Untertaillen grosses Lager in allen Preislagen Auswahlsendungen auch nach Auswärts. Spezialität: Elegante Massanfertigung. Kunsigsrechte Ausglelchung hoh. Schultern und Hüften in höchster Vollendung. Sämtliche Reparaturen auch von mir nicht gekauf- ter Korsette schnellstens und billigst. Ein- Familienhaus zu kaufen geſucht. Zu erfragen i. d. Exp. d. Bl. 6 Wochen altes Fuftęrkalb zu verkaufen. Heidelberger⸗Straße Nr. 21. r Empfehle: Pfälz. Welssweln p. Ltr. 140 Mk „ Rotwein„„ 1.60„ Halaga 2.60„ Bäckerei Aug. Engert Miedstrasse Nr. 50. 3 Iiir und Küche mit Zubehör in ſchöner Lage zu vermieten. 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März 1917 ermäßigen ſich die Höchſtpreiſe um 15 Mark. Die Reichsgetreideſtelle kann für Roggen und Weizen aus der Ernte 1916, der bis einſchließlich 15. Dezember 1916 geliefert wird, Druſchprämien bis zum Höchſtbetrag von 20 M. für die Tonne be⸗ zahlen. Macht die Reichsgetreideſtelle von dieſer Ermächtigung Gebrauch, ſo können auch die ſeloſt⸗ wirtſchaftenden Kommunalverbände Druſchprämien in gleicher Höhe gewähren. Die Höchſtpreiſe gelten nicht bei Verkäufen von wenn het Seifenpulver ein anderer die Ware zum Zwecke der Weiterveräußerung mit Packung verſteht, von dieſem vor der Weitergabe anzubringen. ö 8 2 Die Abgabe von Waſchmitteln, die aus pflanz⸗ lichen oder tieriſchen Oelen und Fetten oder daraus gewonnenen Oel⸗ und Fettſäuren hergeſtellt ſind, au Selbſtverbraucher darf nur nach folgenden Grund⸗ ſätzen erfolgen: I. Die an eine Perſon in einem Monat a ge⸗ gebene Menge darf fünfzig Gramm Ffeinſeife (Toiletteſeife, Kernſeife und Raſierſeife) ſo⸗ wie zweihundertfünfzig Gramm Seifenpulver nicht überſteigen. Bei Feinſeifen, die vom Herſteller in Umhüllungen in Verkehr ge⸗ bracht werden, mit Ausnahme der K. A.⸗Seife, iſt das unter Einſchluß der Umhüllung feſtge⸗ ſtellte Gewicht maßgebend. Bleibt der Bezug einer Perſon in einem Monat unter der zu⸗ gelaſſenen Höchſtmenge, ſo wächſt der Minder⸗ betrag der Höchſtmenge des nächſten Monats nicht zu. Dagegen iſt der Vorausbezug der Mengen für zwei Monate geſtattet. Die Abgabe von Schmierſeife iſt unbe⸗ ſchadet der Beſtimmungen des§ 8 verboten. II. Die Abgabe von Feinſeiſe und Seifenpulver darf nur gegen Ablieferung des für den lau⸗ fenden oder nächſtfolgenden Monat gültigen, das abzugebende Waſchmittel bezeichnenden Winterſaatgetreide, ſoweit dieſes bis 15. Januar 1917 zu liefern iſt, und von Sommerſaatgetreide, ſoweit dieſes bis zum 15. Mai 1917 zu liefern iſt, wenn die Beſtimmungen über den Verkehr mit Saatgetreide eingehalten werden. f 2. Der Preis für die Tonne(20 Zentner) inläu⸗ diſcher Gerſte darf beim Verkaufe durch den Erzeuger, ſoweit bis 31. Auguſt 1916 einſchließlich zu liefern iſt, 300 M. und ſoweit bis 15. September 1916 ein⸗ ſchließlich zu liefern iſt, 280 M. nicht überſteigen. Jür die ſpätere Zeit werden niedrigere Preiſe feſt⸗ geſetzt, die auch auf vorher abgeſchloſſene Verträge Anwendung finden ſollen, ſoweit ſie bis zum 55 1916 einſchließlich noch nicht erfüllt Die Höchſtpreiſe gelten nicht bei Verkäufen a) von Saatgerſte, wenn die fiber den Verkehr mit Saat⸗ 3— erlaſſenen Vorſchriften eingehalten werden, b) von Gerſte, die für Betriebe mit Kontingent auf Gerſtenbezugsſchein, oder durch die vom Reichs⸗ kanzler beſtimmte Stelle oder die von dieſer bezeich⸗ neten Stellen unmittelbar oder durch Vermittlung des Handels freihändig erworben wird. 3. Der Preis für die Tonne(20 Zentner) inlän⸗ diſchen Hafers darf beim Verkauf durch den Erzeuger 300 M. nicht überſteigen. Dieſer Preis gilt bis 30. September 1916 einſchließlich. Für die ſpätere Zeit werden niedrigere Preiſe feſtgeſetzt werden, die auch auf vorher abgeſchlofſene Verträge Anwen⸗ dung finden ſollen, ſoweit ſie bis zum 30. September 19160 einſchließlich noch nicht erfüllt ſind. Die Höchſt⸗ preiſe gelten nicht bei Verkäufen a) von Saathafer, wenn die Beſtimmungen über den Verkehr mit Saathafer inne gehalten werden, ) von Hafer, der aufgrund eines von der Reichs⸗ ſuttermittelſtelle ausgeſtellten Erlaubnisſcheins frei⸗ händig erworben wird. 5 Als Saatgetreide, Saatgerſte und Saathafer im Sinne vorſtehender Beſtimmungen gilt ſolches Saat⸗ getreide(Gerſte, Hafer), das in an erkannten Saat⸗ gutwirtſchaften oder in ſolchen Betrieben gezogen iſt, die ſich nachweislich in den Jahren 1913 und 1914 mit dem Verkauf von Saatgetreide, Saatgerſte oder ſelbſtgezogenem Saathafer befaßt haben. III. „Die Höchſtpreiſe gelten für Lieferung ohne Sack. Für leihweiſe Ueberlaſſung der Säcke darf eine Sack⸗ leihgebühr bis zu 10 Pfg. für den Doppelzentner be⸗ rechnet werden. Werden die Säcke nicht binnen drei Wochen nach der Lieferung zurückgegeben, ſo darf die Leihgebühr dann um 25 Pfennig für die Woche bis zum Höchſtbetrag von 2,50 Mk. erhöht werden. Angefangene Wochen ſind voll zu berechnen. Werden die Säcke mitverkauft, ſo darf der Preis für den Sack nicht mehr als eine Mark und für den Sack, der 75 kg oder mehr hält, nicht mehr als 1,60 Mk. betragen. Werden Leihſäcke nicht zurückgegeben, ſo gilt der Höchſtbetragz der Leihgebühr als verfallen. Außerdem iſt für den Verluſt der Säcke eine Ent⸗ ſchädigung zu zahlen, die den Sackhöchſtpreis nicht überſteigen darf. Bei Rückkauf der Säcke darf der Unterſchied zwiſchen dem Verkaufs⸗ und Rückkaufs⸗ preis den Satz der Sackleihgebühr nicht überſteigen. Die Höchſtpreiſe gelten für Barzahlung bei Empfang. Wird der Kaufpreis geſtundet. ſo dürfen bis zu zwei vom hundert Jahreszinſen über Reichs⸗ bankdiskont zugeſchlagen werden. Die Höchſtpreiſe ſchließen die Beförderungskoſten ein, welche der Verkäufer vertraglich übernommen hat. Der Verkäufer hat auf jeden Fall die Koſten der Beförderung bis zur Verladeſtelle des Ortes, von dem die Ware mit der Bahn oder zu Waſſer ver⸗ ſandt wird, ſowie die Koſten des Einladens daſelbſt zu tragen. Stellt der Verkäufer Säcke nur bis zu dieſer Verladeſtelle zur Verfügung, ſo darf hierfür eine Leihgebühr nicht 8 werden. ö Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldſtrafe bis zu zehntauſend Mark oder mit einer dieſer Strafen wird beſtraft: ö 1. wer die feſtgeſetzten Preiſe überſchreitet; 2. wer einen auderen zum Abſchluß eines Ver⸗ trages auffordert, durch den die Preiſe über⸗ ſchritten werden, oder ſich zu einem ſolchen Vertrag erbietet. ö Maunheim, den 9. Auguſt 1916. 5 Großh. Bezirksamt, Abt. I. 0 Bekanntmachung betreffend Ausführungsbeſtimmungen zur Verorduung über den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen ſetthaltigen Waſchmitteln vom 18. April 1916(Reichsgeſetzbl. S. 307). ö Vom 21. Juli 1916. Wir bringen nachſtehende Ausführungsbeſtim⸗ mungen über den Verkehr mit Seife ꝛc. nebſt der Verordnung Gr. Miniſteriums des Innern vom 31. VII. 1916 zur öffentlichen Kenntnis. 5 Mannheim, den 10. Auguſt 1916. Großh. Bezirksamt Abt. I. Bekanntmachung betreffend Ausführungsbeſtimmungen zur Verord⸗ nung über den Verkehr mit Seife, Seiſenpulver und anderen fetthaltigen Waſchmitteln vom 18. April 1916(Reichs⸗Geſetzbl. S. 307). Vom 21. Juli 1916. (Nr. 5337) Auf Grund des§ 1 der Wekaunt⸗ machung über den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen ſetthaltigen Waſchmitteln vom 18. April 1916(Reichs⸗Geſetzol. S. 307) wird folgendes beſtimmt: 8 1. Feinſeiſe und Seifenpulver, die gemäß 8 2 der Bekanntmachung über das Verbot der Verwendung von pflanzlichen und tieriſchen Oelen und Fetten vom 6. Januar 1916 in der Faſſung der Bekannt⸗ machung vom 21. Juli 1916(Reichs⸗Geſetzbl S. 3 und 765) und gemäߧ 1 der dazu ergangenen Aus⸗ führungsbeſtimmungen vom 21. Juli 1916(Zentralbl. für das Deutſche Reich S. 193) nach den Weiſungen des Kriegsausſchuſſes für pflanzliche und tieriſche lichen und tieriſchen Oelen und Fetten oder daraus gewonnenen Oel⸗ und Jettſäuren hergeſtellt ſind, müſſen auf den Stücken beziehungsweiſe auf den Packungen den Aufdruck K. A.⸗Seife und K. A.⸗Seifen⸗ vulver traaen, Der Andruck iſt vom Herſteller ober. Abſchnitts der von der zuſtändigen Ortsbe⸗ hörde d ha ebenden Seifenka * 6* 1 Di Se K 9 0 ns de At ſichtlichen Inhalt. Sie gilt unabhängig Orte der Ausgabe an allen Orten des Reichs. Soweit an einzelnen Orten bei dem In⸗ krafttreten dieſer Bekanntmachung Seifen⸗ karten im Gebrauche ſind, iſt deren weitere Verwendung während der Monate Auguſt und September 1916 geſtattet, ſofern die Angaben über die zu beziehende Art und Menge der Waſchmittel in Uebereinſtimmung gebracht iſt mit den Vorſchriften des Abf. I. 0 0 8 3. Die zuſtändtge Ortsbehörde iſt befugt, auf Antrag I. a) für Aerzte, Perſonen, die berufsmäßig mit Krankheitserregern arbeiten, Zahnärzte, Tierärzte, Zahntechniker, Hebammen und Krankenpfleger,. 5 b) für mit anſteckender Krankheit behaftete Perſonen nach entſprechender Veſche nig ung ſeitens des Kreisarztes oder eines von der Ortsbehörde beſtimmten Arztes, c) für Krankenhäuſer auf die nach dem Jahres⸗ durchſchnitte berechnete Kopfzahl der ver⸗ pflegten Kranken je bis zu vier Zuſatzſeifenkarten; II. für unter Tag arbeitende Grubenarbeiter in Kohlenbergwerken, für in gewerblichen Be⸗ trieben vor dem Feuer oder mit der Kohlen⸗ bewegung ſtändig beſchäftigte Arbeiter und für Schornſteinfeger je bis zu zwei Zuſatz⸗ ſeifenkarten; ö III. für Kinder im Alter bis zu 18 Monaten je eine„ auszugeben. Die Ueberlaſſung der Seifenkarten zum Bezuge von Waſchmitteln an andere Perſonen als diejenigen, für die ſie ausgegeben ſind, ſowie die Weiterver⸗ äußerung von Waſchmitteln, die auf Seifenkarten, bezogen ſind, iſt verboten. 8 5. Der Vertrieb von Waſchmitteln, die unter Ber⸗ wendung von pflanzlichen und tieriſchen Oelen und Fetten oder daraus gewonnenen Oel⸗ und Fettſäuren pergeſtellt ſind, im Hauſierhandel iſt verboten. § 6. Bei Abgabe im Kleinhandel an den Selbſtver⸗ braucher dürfen die Preiſe ohne Rückſicht darauf, ob die Abgabe in Packung oder loſe erfolgt bei K. A.⸗Seife für ein Stück von 500 Gramm... 0,0 Mark, * 1 1. 2 1* 2„„0,0„„ bei K. A.⸗Seifenpulver für je 250 Gramm 0% Mark icht überſchreiten. Geringere Mengen K. A.⸗Seifenpulver ſind ent⸗ ſwrechend dem Mindergewichte geringer zu berechnen. Vorſtehend feſtgeſetzte Preiſe ſind Höchſtpreiſe im Sinne des Geſetzes, betreffend Höchſtpreiſe, vom 4. Auguſt 1914 in der Faſſung vom 17. Dezember 1914(Reichs⸗Geſetzbl. S. 516) in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1915(Reichs⸗ Geſetzol S. 25) und vom 15. März 1916(Reichs⸗ Geſetzbl. S. 183). 8 7. Die Verſorgung der Barbiere und Friſeure mit der zur Aufrechterhaltung ihres Gewerbes er⸗ forderlichen Raſier⸗ und Kopfwaſchſeife erfolgt nach näßserer Weiſung des Kriegsausſchuſſes für pflanz⸗ i und tieriſche Oele und Fette, G. m. b. H. in rlin durch Vermittlung des Bundes deutſcher Barbier⸗, Friſeur⸗ und Perückenmacher⸗Innungen. 8 8. Zur Verwendung zu techniſchen Zwecken dürfen aſchmittel, die unter Verwendung von pflanzlichen und leriſchen Oelen und Fetten oder daraus ge⸗ wo nen Oel⸗ und Fettſäuren hergeſtellt ſind, an techneſche Betriebe und Gewerbetreibende, insbe⸗ ſondere an Waſchanſtalten, nur mit Zuſtimmung des Kriegsgusſchuſſes für pflanzliche und tieriſche Oele und Felte abgegeben werden. Fü techniſche Betriebe und Gewerbetreibende, ins eſondere Waſchanſtalten, die weniger als zehn Arbeiter beſchäftigen, kann die zuſtändige Ortsbehörde auf Anztrag einen Ausweis aus ſtellen, gegen deſſen Vorlegung die zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderliche Menge an Waſchmitteln abgegeben werden darf. Der Ausweis muß die zuläſſige Höchſt⸗ menge angeben. Der Veräußerer hat die abgegebene Menge auf dem Ausweis unter Bezeichnung der Art und Menge(Gewicht) mit Tinte oder Farbſtempel zu vermerren. g Die Ueberlaſſung der auf Grund vorſtehender Beſtimmungen ausgeſtellten Ausweiſe zum Bezuge von Waſchmitteln an andere Perſonen ſowie die Weiterveränßerung der auf die Ausweiſe bezogenen Waſchmittel iſt verboten. 8 9 Die Verwendung von Waſchmitteln, die unter Verwendung von pflanzlichen und tieriſchen Oelen und Fetten oder daraus gewonnenen Oel⸗ und Fett⸗ ſäuren hergeſtellt ſind, zu Putz⸗ und Scheuerzwecken iſt verboten. 8 10 Welche Behörden als zuſtändige Ortsbehörden im Sinne der 88 2, 3 und 8 anzuſehen ſind, beſtimmi die Laudeszentralbehörde. 8 8 11 „Die Beſtimmungen dieſer Verordnung finden keine Anwendung gegenüber den Heeresverwaltungen der Marineverwaltung und denjenigen Perfonen, die von dieſen Verwaltungen mit Waſchmitteln ver⸗ ſorgt werden. Die Verwaltungen treffen beſondere Anordnungen über die Verſorgung. 12 Wer den Beſtimmungen der 88 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geloͤſtrafe bis zu fünfzehnhundert Mark beſtraft. 15 Dieſe Beſtimmungen treten am 1. Auguſt 1916 n Kraft mit der Maßgabe, daß im Monat Auguſt 1916 an Stelle der 250 Gramm Seifenpulver die gleiche Menge Schmierſeife gegen Ablieferung de entſprechenden Abſchnitte der Seifenkarte abgegeben werden darf. Die Beſtimmungen treten an die Stell der Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbeſtim mungen zu der Verordnung über den Verkehr mi Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Waſch⸗ mitteln, vom 18. April 1916(Reichs⸗Geſetzbl. S. 308). Berlin, den 21. Juli 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers: Dr. Helfferich. Verordnung. (Vom 31. Juli 19100 vom Den Vertehyr mit Seife, Seifenpuwer und anderen f fetthaltigen Waſchmittein betreffend. Zum Vollzug der Ausführungsbeſtimmungen vom 21. Juli 1916(Reichs-Geſetzblatt Seite 766) zur Ver⸗ ordnung über den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Waſchmitteln wird ver⸗ orduet, was folgt: 81 Im Sinne der Ausführungsbeſtimmungen iſt Jandeszentralbehörde das Miniſterium des Innern, zuſtändige Ortsbehörde das Bürgermeiſteramt. 8 2 Dieſe Verordnung tritt am 1. Auguſt 1916 in Kraft. Sie tritt an die Stelle unſerer Verordnung obigen Betreffs vom 26. April 1916(Geſetzes⸗ und Verordnungsblatt Seite 113.) Karlsruhe, den 31. Juli 1916. Großherzogliches Miniſterium des Innern: von Bodman. Dr. Schühly. 22 Seifenkarte f 50 Gramm 100 Gramm 100 Gramm 50 Gramm Feinſeife Seifenpulver Seifenpulver Setfenpulver Auguſt 1916 Auguſt 1916 Auguſt 1916 Auguſt 1910 50 Gramm 100 Gramm 100 Gramm 50 Gramm Feinſeife Seifenpulver Seifenpulver Selfenpulver September 1916 September 19160 September 1916. September 1916 50 Gramm 100 Gramm ene ö 2 FJeinſeife Seifenpulver Oktober 1916 Oktober 1910 1 0 0 4 100 Gramm 50 Gramm Seifenpulver Seifenpulver Oktober 1916 Oktober 1915 Nicht Nicht übertragbar übertragbar Skifenkarte Ort der Ausgabe 50 Gramm 100 Gramm 100 Gramm 50 Gramm Feinſeife Seifenpulver Seifenpulver Seifenpulver Januar 1917 Januar 1917 Januar 1917 Januar 1917 50 Gramm 100 Gramm 100 Gramm 50 Gramm Feinſeife Seifenpulver[ Seifenpulver Seifenpulver Dezember 1916 Dezember 1916 Dezember 1916 Dezember 1916 100 Gramm 50 Gramm 10 Gramm 50 Gramm Feinſeife Seifenpulver Seifenpulver] Seifenpulver . dember 1. 0 November 191 November 1916 November 1916 a—— 2———— 8 2. Die Abgabe von Waſchmitteln, die aus pflanzlichen oder tieriſchen Oelen und Fetten oder daraus gewonnenen Oel⸗ und Fettſäuren hergeſtellt ſind, an Selbſtverbraucher darf nur nach folgenden Grundſätzen erfolgen: I. Die an eine Perſon in einem Monat ab⸗ gegebene Menge darf fünfzig Gramm Feinſeife(Toiletteſeife, Kernſeife und Raſierſeife), ſowie zweihundertfünfzig Gramm Seifenpulver nicht überſteigen. Bei Feinſeifen, die vom Herſteller in Um⸗ hüllungen in Verkehr gebracht werden, mit Ausnahme der K.⸗A.⸗Seife, iſt das unter Einſchluß der Umhüllung feſtgeſtellte Gewicht maßgebend. Bleibt der Bezug einer Perſon in einem Monat unter der zugelaſſenen Höchſtmenge, ſo wächſt der Minderbetrag der Höchſtmenge des näch⸗ ſten Monats nicht zu. Dagegen iſt der Vorausbezug der Mengen für zwei Mo⸗ nate geſtattet. N Die Abgabe von Schmierſeife iſt un⸗ beſchadet der Beſtimmungen des 8 8 ver⸗ boten. II. Die Abgabe von Feinſeife und Seifen⸗ pulver darf nur gegen Ablieferung des für den laufenden oder nächſtfolgenden Monat gültigen, das abzugebende Waſch⸗ mittel bezeichnenden Abſchnitts der von der zuſtändigen Ortsbehörde des Wohn⸗ ſitzes oder dauernden Aufenthalts aus⸗ zugebenden Seifenkarte erfolgen. Die Seifenkarte gilt unabhängig vom Orte der Ausgabe an allen Orten des Reiches. 8 4. Die Ueberlaſſung der Seifenkarten zum Be⸗ zuge von Waſchmitteln an andere Perſonen als diejenigen, für die ſie ausgegeben ſind, ſowie die Weiterveräußerung von Waſchmitteln, die auf Seifenkarten bezogen ſind, iſt verboten. 8 12. Wer den Beſtimmungen der 88 1. 2, 4. 5, 7, 8, 9 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldſtrafe bis zu fünf⸗ zehnhundert Mark beſtraft. Die Brot⸗ und Mehlverſorgung des Fremdenverkehrs betr. Nr. 1293 I. Wir bringen hiermit nachſtehende Bekanntmachung zus öffentlichen Kenntnis. f Mannheim, den 9. Auguſt 1916. Großh. Bezirksamt, Abt. I. Die Brot⸗ und Mehlverſorgung des Fremdenverkehrs betreffend. Auf Grund getroffener Vereinbarung ſind die Angehörigen von Kommunalverbänden des König⸗ reichs Preußen und des Herzogtums Koburg berech⸗ tigt; an ihrem Aufenthaltsort im Großherzogtum Baden gegen preußiſche und koburgiſche Reiſebrot⸗ marken Brot zu beziehen, während umgekehrt die Angehörigen badiſcher Kommunalverbände an ihrem Aufenthaltsort im Königreich Preußen und im Herzogtum Koburg Brot gegen badiſche Landesbrot⸗ 3 erhalten. Dieſe Beſtimmung tritt ſofort in Kraft. Tagesbrotkarten und Halbtagesbrotkarten dürfen an im Königreich Preußen und im Herzogtum Ko⸗ burg auſäſſige Fremde nicht mehr ausgegeben werden. ö Karlsruhe, den 2. Juli 1916. 6841 Groſth. Miniſterium des Junern. * J. A.: Weingärtner. — Vorſtehendes bringen wir hiermit zur all⸗ gemeinen Kenntnis. Seckenheim, den 16. Auguſt 1916. Bürgermeiſteramt · F ſü1.. ̃ ͤ f ̃ͤꝶp ˖ꝓ... ̃¼—0—nc.