— Drientbericht: Erſcheint täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertagen. Der Abonnementspreis beträgt monatlich 65 Pfg. bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.95. E Secken 1— Kriegschronik 1915—— FFTTPTP'bTTT—TT—TTPTTTT—T—T1T7T7+T7+ſꝗ—õ!!!!..— 8 S—..————.——»——̃—— 7 2. September: Die Kammlinie Lingekopf⸗Barrenkopf in den Vogeſen iſt wieder in deutſchem Beſitz. — Einnahme der äußeren Fortslinie an der Weſtfront von Grodno. — Der Styr wurde von Luzk aufwärts von den Heſterrei⸗ 3 75 in breiter Front überſchritten; Brody und Oſtgalizien eſetzt. — Die Ruſſen ziehen ſich gegen den Sereth zurück. — Mitteilung Deutſchlands an die amerikaniſche Regie⸗ rung betreffend Behandlung der Paſſagierdampfer durch un⸗ ſere N⸗Boole. — Der Chef des ruſſiſchen General labs, General Januſch⸗ kewitſch wurde zum militäriſchen Gehilfen des Vizekönigs vom Kaukaſus ernannt;: an ſeine Stelle tritt General Alexiew. — Ein engliſcher Transportdampfer ſauk infolge Auffahrens auf eine Mine. i 5 3. September: Deutſche Kavallerie erſtürmte den Brſicken⸗ kopf bei Lennewaden enn dreßlich von Friedrichſtadt). — Die Stadt Grodno wurde erobert. e — Oſtgaliz! iſt bis zum Seren vom Feinde befreit. T Der engliſche Traneportdampfer„Sawsland“ wurde im Aegälſchen Meer von einem deulſchen U⸗Boot verſenkt, ein großer Teil der an Bord befindlichen Truppen iſt ertrunſen⸗ —.. * 7—ʃ— 8 — 5 2 Der Weltkrieg. Mit wechſelndem Erfolg wurden an der Somme erbitterte Kämpfe ausgefochten. Die Engländer allerdings hatten wenig Teil daran, ſie mußten ſich auf das Feuer ihrer zahlreichen Artillerie beſchränken, weil die Infan⸗ terie wohl durch die letzten Kämpfe erſchöpft war. Bei Longueval und am Delville⸗Wald entriß ihnen ein deut⸗ ſcher Angriff einiges Gelände. Mit großem Schneid grif⸗ fen dagegen die Franzoſen zwiſchen Maurepas und Clery, an der Linie Barleux⸗Soyecourt und beſonders im Ab⸗ ſchnitt Eſtrees⸗Soyecourt an. Im hitzigen Nahkampf wurde ſchließlich der Feind auf ſeine Ausgangsſtellung zurückgeworfen. Auf den„Anſchlußfronten“, wie der Tagesbericht ſich ausdrückt, hält die lebhaftere Feuer⸗ tätigkeit an, man wird alſo wohl eine Ausdehnung der Angriffsfront vielleicht auch eine Verſchiebung des Schwer⸗ punktes annehmen dürfen.— Im Oſten hat Prinz Leo⸗ pold von Bayern den Kommandobereich des Ge⸗ neralfeldmarſchalls von Hindenburg zu ſeinem Kampfab⸗ ſchnitt hinzugenommen. Bei Luck, alſo im Abſchnitt Lin⸗ ſingen, ſind anfängliche Erfolge durch kräftige deutſche Gegenſtöße paralyſiert worden. Auch in Oſtgalizien ge⸗ wannen die Ruſſen bei Zborow kleine Teiſerfolge, im übrigen wurden ſie von den deutſchen Truppen zurück⸗ geworfen. Heftige Kämpfe hatte wiederum Graf Both⸗ mer an der Zlota Lipa zu beſtehen, und bei Stauislau 3 fanden heſſiſche Regimenter Gelegenheit, in der erfolg⸗ reichen Abwehr ſtarker feindlicher Angriffe ſich-hervor⸗ zutunz, während im Karpatheugebirge die Söhne des Flachlandes Oſtpreußen ſich behaupteten. Die Ereigniſſe im Weſten. Der franzöſiſche Tagesbericht. WI B. Paris. 1. Sept. Amtlicher Bericht von geſieen nachmittag: Die Nacht war auf dem größten Teil der Front ruhig. In Lothringen verſuchten die Deutſchen gegen Abend im Parroy⸗Wald einen Handſtreich, drangen in ein Gra⸗ benſtück ein, wurden aber ſofort durch Gegenangriff zurück⸗ geworſen. Abends: An der Sommefront zeigte ſich unſere Artillerie im Laufe des Tages ſehr tätig. Im Norden wurde ein deutſcher Hande ranolenangriff auf unſere Stellungen im Walde von Maurepas leicht zurückgewieſen. Südlich der Somme atten wir in einzelnen Geſochten Erfolg, die uns einige Fortſchritte ſüdlich vom Dorfe Eſtrees und ſüdweſtlich vom Wald von Soyecourt einhrachten, wo wir Gefangene machten. An der übrigen Front das ge nliche Geſchützfeuer.. Belgiſcher Bericht: Bei Dixmuiden richtete die bel⸗ gieche Artillerie ein Zest rüngsfeuer gegen die deutſchen Werke guf dem rechen Mierufer. 5 D ö 5 Geſtern fand an der geſamten Front keine Infanterieaktion ſtatt. Schräger werdendes Geſchützſeuer in der Gegend von Doiran und am Oſtrovo⸗See. Der engliſche Tagesbericht. We. London, 31. Auguſt. Amtlicher Bericht des Ge⸗ nerals Haig: Wir nahmen füdlich von Wlartinpuich zwei Offi⸗ ziere und 124 bayeriſche Soldaten gefangen. Ihre Bereitwillig⸗ geit, ſich zu ergeben, anſtatt nach ihren Linien e iſt bemerkenswert. Wir ſtießen bei Arras und Armentieres mit gutem Erfolg Gaswolten aus. 8 5 Zweiter engliſcher Bericht vom 31. Auguſt: Ein verſuchter feindlicher Angriff in der Nachbarſchaft des Foureaux⸗Waldes wurde durch Maſch.e deer euer aufgehalten. Unbedeutende Minen⸗ und Artillerietätigteit an einigen Puntzten. Unter am Vormittag eingebrachten Gefangenen befinden ſich acht Offtziere. WTB. Wien, 1. Sept. vom 1. September 1916: 1 Hmtsblaft der Bürgermeisferämter Seckenheim, Iivesheim, Neckarhausen und Edingen. Druck und Verlag von Gg. Zimmermann, Seckenheim. e 85 7777 Heim, Samsiag, den 2. 6 pp ðͤ 7775 Add kei erklärt Rumänſen Oeſtlicher Kriegsſchauplatz: Front gegen Rumänien: Bei Orſova und Herkules Fürdö wurde der Feind auch geſtern abgewieſen. Sonſt iſt es nirgends zu weſentlichen Kämpfen gekommen. Nagyszeben(Hermann⸗ ſtadt) und Sepſi⸗Szent⸗Gyorgy ſind der allgemeinen Lage nach bereits vorgeſtern geräumt worden. Heeresfront des Generals der Kaval⸗ lerie Erzherzog Karl: In der Bukowina und in Oſtgalizien gingen die Ruſſen wieder zum Angriff über. In den Karpathen und bei Stanislau wurden ſie überall geſchlagen. Nördlich des Dujeſtrs im Mündungswinke! der Zlota⸗Lipa griff der Feind auf 24 Km. breiter Front an. Nördlich von Mariampol und bei Zawalow ſcheiterten alle Anſtürme. Bei Horodzanka wurden unſere Linien über den Ort zurückgedrängt. Bei Zborow kam ein ſtarker ruſſiſcher Angriff, nachdem er einen begren⸗ zenden örtlichen Erfolg errungen, durch Gegenangriff zum Stehen. Heeresfrontdes Generalfeldmarſchalls Prinz Leopold von Bayern: Die Armee des Generaloberſten von Boehm⸗Ermolli vereitelte bei Be⸗ repelniki einen ruſſiſchen Vorſtoß. Bei der Armee des Generaloberſten von Tersztyansky drang der Feind an einzelnen Stellen in unſere Linien ein. Ein Gegenan⸗ griff deutſcher Truppen warf ihn wieder zurück, wobei er 2 Offiziere und 407 Mann als Gefangene einbüßte. Süd⸗ weſtlich von Kaszowka ſcheiterte ein Vorſtoß des Gegners. Kriegserklärung Bulgariens an Rumänien. Sofia, 1. Sept. Heute um 10 Uhr vor⸗ mittags wurde dem hieſigen rumäniſchen Geſandten die Kriegserklärung überge⸗ ben. Früh morgens wurde in den Stra⸗ zen das Kriegsmanifeſt angeſchlagen. Bulgarien bleibt treu. Wien, 1. Sept. Angeſichts der verſchiedenen Mel⸗ f dungen der feindlichen Preſſe betont der bulgariſche Geſandte Toſchew in der Neuen Freien Preſſe, daß Bul⸗ garien bis zum Ende des Krieges und über das Ende hinaus mit ſeinen Verbündeten Schulter an Schulter gehen wird. ö n Die Vergeltung. Berlin, 1. Sept. Wie wir zu der Mitteilung der„Nordd. Allgem. Ztg.“ über Vergeltungmaßxregeln gegen in unſerer Hand befindliche Gefangene der ruſ⸗ ſiſchen Marine hören, befinden ſich von ruſſiſchen An⸗ gehörigen 100 in unſerer Hand. Von deutſchen Marine⸗ angehörige ſind etwa 4 Offiziere und 70 Mann in ruſſiſcher Gefangenſchaft. 5 Der Krieg mit Italien. WTB. Wien, 1. Sept. Amtlich wird verlautbart vom 1. September 1916:. Italieniſcher Kriegsſchauplaß: Im Küſtenland wurden geſtern mehrere Abſchnitte unſerer Front zwiſchen dem Monte Santo und dem Meere von der italieniſchen Artillerie zeitweiſe lebhaft beſchoſſen. Südlich Salcano und weſtlich Lokvicza ging feindliche Infanterie zum Angriff vor. Unſer Feuer trieb den Gegner überall bald zurück. a Der italieniſche Tagesbericht. WB. Rom, 31. Aug. Amtlicher Bericht: Im obelen Poſinatale und im Aſtach⸗Fale ſchlugen wir ſchwache Augriſſe des Gegners ab. Die feindliche Artillerie aller Kaliber rich⸗ tete geſtern ein heftiges Feuer gegen unſere neuen Stellungen am Cauriol, von wo aus wir das Fiemme⸗Tal beherrſchen, und die Verbindungen zwiſchen Cavaleſe und dem oberen Aviſio bedrohen. Unſere Truppen halten die eroberten Linien, die ſie ſofort verſtärkten, feſt in ihrer Hand. Im Drautal wurden die Bahnhöfe von Toblach und Sillian wieder von wohlgeziel⸗ ten Schüſſen getroffen. In der Gegend von Görz und auf dem Karſt beſchäftigt ſich der Feind mit Verteidigungsarbeiten, die er durch Artilleriefener und unaufhörliches Bombenwerfen ſchützt. Am geſtrigen Tage haben wir einen feindlichen Angriff bei Tivoli öſtlich von der Stadt abgewieſen. Feindliche Flugzeuge warfen Bomben auf die Lagune unn Marano. Eine Frau wurde getötet, ein ze Menſchen verletzt, aber wenig Schaden angerichtet. i Der türkiſche Krieg. Konſtantinopel, 31. Auguſt.(WTB. Nicht⸗ amtlich.) Die türkiſche Regierung erklärte geſtern Abend 8 Uhr durch Ueberreichung einer Note an die rumäniſche Geſandtſchaft Rumänien den Krieg. Neues vom Tage. Einberufung des Reichstags. Berlin, 1. Sept. Wie verlautet, iſt es nic un⸗ wahrſcheinlich, daß der Reichstag ſchon in kommender Woche einberufen wird.(Der Zuſammentritt war erſt für den 26. September vorgeſehen.) a 7 ae eee eee 2 . 7777; PCCVCCCCCTCCCVCVCVTVCTVTVUVVVVVVVVVVVC Inſertsionuspreis. Die einſpaltige Petitzeile 15 Pfg., Reklamen 80 Pfg. . die Zeile. Bei öfterer ahne Rabatt. Fernſprechanſchluß Nr. 16. 7 ³ A r 8. Jahrgang Krieg. Kriegsanleihezeichnung Berlins. 5 Berlin, 1. Sept. Der Magiſtrat von Berlin hat 60 Millionen Mark auf die fünfte Kriegsanleihe zu zeichnen beſchloſſen. Die Zeichnungen des Magiſtrats betrugen bei der erſten Kriegsanleihe 30 Millionen, bei der zweiten 40 Millionen, bei der dritten 48 Millio⸗ nen und bei der vierten 50 Millionen Mark. Berlin, 1. Sept. Prinz Aribert von Anhalt iſt auf dem weſtlichen Kriegsſchauplatz durch Granatſplitter verwundet worden. Er befindet ſich zu ſeiner Wieder⸗ herſtellung in Wiesbaden. 5 Mit Ladung voll belegt. 1 Bremen, 1. Sept. Auf eine Anfrage, ob die Han⸗ delstauchboote in der Lage wären, Modewaren und dergl. nach Amerika zu verfrachten, gab der Generaldirektor Heineken vom Nordd. Lloyd den Beſcheid, daß die Tauch⸗ boote für abſehbare Zeit bereits mit hochwertiger Ladung voll belegt ſeien. N ö 0 Der Flecktyphusbazillus entdeckt? Wien, 1. Sept. Das„Neue Wiener Journal“ ent⸗ nimmt der Wiener„Kliniſch. Wochenſchrift“ einen Artikel, demzufolge der Miniſterialbakteriologe Dr. Cſernel⸗Buda⸗ peſt den langgeſuchten Erreger des Flecktyphus nach lang⸗ wierigen Verſuchen gefunden habe. Es ſei ihm gelungen, auf geeignetem Nährboden in Form von mit Menſchen⸗ blut vermiſchtem Glyzerin⸗Agar den Erreger zu finden. Der neue Bazillus laſſe ſich mit Karbolfuchſin leicht färben und werde dadurch im Mikroskop ſichtbar. London, 1. Sept. Der Dampfer„Calypſo“ aus Hull wird von Lloyds auf die Liſte der vermißten Schiffe geſetzt. 5 London, 1. Sept. Der außerordentliche Regen⸗ fall der letzten Tage hat der engliſchen Getreideernte er⸗ heblich geſchadet.„ Sofia, 1. Sept.(Bulg. Tel.⸗Ag.) Der Chef des bulgariſchen Generalſtabs, General Schoſtow, ſtarb geſtern an den Folgen eines ſchweren Anfalls von Binddarm⸗ entzündung, an der er vor einiger Zeit erkrankt war. Was geht vor? Gch. Athen, 1. Sept. Es geht das Gerücht, der Vierverband beſtehe auf der Entlaſſung des Miniſtere präſidenten Zaimis. Leute des Venizelos ſollen beabſich⸗ tigen, ſich des Königs zu bemüchtigen und ihn auf ein engliſches Kriegsſchiff zu bringen. Engliſche und 86 zöſiſche Schiffe haben Waffen und Munition für die Ver ſchwörer gelandet. Griechenland ſoll Republik und Veni⸗ zelos deren Präſident werden. In dem Falle. Griechenland den Alliierten mit 200 000 Mann zu Hi! fe kommen. 8 EZ Gch. Bern, 1. Sept. In Saloniki herrſcht die Genickſtarre. Auch der engliſche General Buckle iſt der Krankheit erlegen.— Zahlreiche Freiwillige aus dem griechiſchen Oſt⸗Mazedonien ſind in das bulgariſche Heer eingetreten. e 2 Wochenrundſchau. Die Kriegserklärungen Italiens und Rumäniens läuteten ſozuſagen die vergangene Woche, die man die große Woche nennen könnte, ein. Wahrhaftig, wenn dieſe beiden Staaten, die mit Deutſchland je bis zur Kriegserklärung im Bundesverhältnis ſtanden, die Reihen unſerer Feinde nicht ergänzt hätten, das Bild des Welt⸗ kriegs wäre ein unvollſtändiges geblieben. Läßt ſich denn eine prächtigere Staffage zu der gewiſſenloſen Brutalität Großbritanniens denken, als der treuloſe, niederträchtige Verrat der beiden Meineidsgenoſſen? Man hat in dem Abfall Rumäniens eine Niederlage der deutſchen Diplo⸗ matie erblicken wollen. Doch wohl nicht mit Recht. Ru⸗ mänien hätte ſich durch unſere Diplomatie ebenſo wenig an das ſeit 30 Jahren beſtehende Bündnis feſſeln laſſen, wie Bulgarien durch keine diplomatiſchen Künſte für die Sache Deutſchlands oder Oeſterreich-Ungarns zu ge⸗ winnen geweſen wäre. Wäre dies möglich geweſen, ſo hätten die feindlichen Diplomaten ſeiner Zeit auch in Sofia den Sieg davontragen müſſen, denn an den gewöhnlichen und ungewöhnlichen Anſtrengungen haben ſie es hier ſchon geraume Zeit vor Kriegs⸗ beginn ſo wenig fehlen laſſen als in Bu⸗ kareſt. Nein, für Bulgarien ſowohl wie für Ru⸗ mänien ſind nüchterne Erwägungen ausſchlaggebend ge⸗ weſen, d. h. ihre Beurteilung der Kriegslage, die nach dem Durchbrechen der ruſſiſchen Front am Dunajee durch Mackenſen für Bulgarien den richtigen Augenblick zu bieten ſchien, mit Serbien abzurechnen, wie die anfangs erfolgreichen Offenſiven der Engländer und Franzoſen im Weſten, der Ruſſen im Oſten die Rumänen anreizten, ohne viel Riſiko, wie ſie glauben, der Donaumonarchie wertvolle Gebiete abzuſtehlen. Sodann darf man nicht überſehen, daß auf der Seite, wo Bulgarien ſtand, die Rumänien nicht ſtehen konnten, und umgekehrt; dazu iſt der Haß der beiden Völker gegen einander, namentlich ſeit dem Balkankrieg, viel zu tief gewurzelt. Bedauerlich iſt, daß der König Ferdinand von Rumänien als ehe⸗ maliger deutſcher Prinz und Hohenzoller, an der ſchlechten Sache ſich ſchließlich doch beteiligt hat. Damit hat er ſeine Abſtammung verleugnet; die Verachtung Alldeutſch⸗ lands für immer iſt ſein Lohn. Ritterlich aber iſt es, daß die Türkei nach der Kriegserklärung Deutſchlands an Rumänien nicht gezaudert hat, ihrerſeits dem Lande der Bojaren den Krieg zu erklären, was auch inſofern von Bedeutung iſt, als nun kein rumäniſches Schiff mehr der türkiſchen Küſte und den Meerengen ſich nähern kann, Rumäniens Seeverkehr iſt alſo lahmgelegt, ſeine eigenen Häfen ſind von der türkiſchen Flotte bedroht. Am 31. Auguſt brach Rumänien die diplomatiſchen Beziehungen zu Bulgarien ab und damit iſt die 31. 3 Kriegserklärung im Weltkrieg zu verzeichnen. Hindenburgs Ernennung zum Generalſtabschef des Feld heeres hat in ganz Deutſch⸗ land den freudigſten Wiederhall gefunden. Gerade vor 2 Jahren war ihm durch die mehrtägige Schlacht bei Tannenberg, die das mißhandelte Oſtpreußen von den Ruſſenhorden befreite, die providentielle Gelegenheit ge⸗ geben, ſein Feldherrutalent in glänzendem Lichte er⸗ ſcheinen zu laſſen. Und in zwei vollen Jahren hat er als Befehlshaber der dem Umfange nach beſcheidenen achten deutſchen Armee die erdrückende Uebermacht der Ruſſen bis zur Düna zurückgeworfen und in langwierigen Kämpfen die eroberte Stellung behauptet. Als zu Au⸗ fang Auguſt die große ruſſiſche Offenſive ſüdlich des Pripjet unſere Heeresleitung vor neue ſchwere Aufgaben ſtellte, wurden die Heeresgruppen unter Hindeuburgs Oherbefehl zu einer großen Front zuſammengeſtellt. Rund zehn Armeen auf 1200 Kilometer Kampfeslinie waren jetzt das Werkzeug geworden, mit dem Hindenburg dem ruſſiſchen Anſturm Halt gebot. Statt zehn Armeen hat der große Feldherr als Chef des Generalſtabs vielleicht zwanzig oder mehr zu leiten, jetzt, wo der große Krieg feinen Höhepunkt er⸗ reicht hat, wo es um unſeres Volkes Schickſal und Zu⸗ kunft geht. In weſſen Händen wäre unſere Sache beſſer geborgen als in denen unſeres großen Feldmarſchalls? Mit ihm iſt der rechte Mann an den rechten Platz geſtellt. Er ſelbſt hat einſt geſagt:„Die Parole iſt nicht Durch⸗ halten allein, ſondern ſiegen!“ Hindenburg wird, des ſind wir gewiß, ſein Wort halten und für Deulf hland den Sieg erſtreiten. 5 5 Der 2. September. ſoll in all den Stürmen und Fährniſſen unſerer Zeit nicht vergeſſen ſein. Er iſt und bleibt für die den sche Geſchichte ein großer Tag, der Ehrentag. Damals, im Jahre 1870, wurde das franzöſiſche Kaiſerreich zer⸗ trümmert und ſtatt ſeiner erhob ſich in hellſtrahlendem Glanze ein neues, mächtiges Kaiſerreich, das die deut⸗ ſchen Stämme zu der erſehnten und notwendigen Einheit zuſammenfaßte. Es iſt Pflicht, an dieſem Tage in dank⸗ barer Verehrung all der großen Männer und der tapferen Truppen zu gedenken, die für uns die Grundlagen zu völkiſcher und wirtſchaftlicher Lebenskraft und Entwick⸗ lung ſchufen, Grundlagen, die uns befähigen, den großen Weltkrieg ſiegreich zu beſtehen. Bismarck ſagte: Wenn man das deutſche Volk in den Sattel hebt, wird es ſchon reiten können. Ja, es hat reiten gelernt, das hat das deutſche Volk jetzt gezeigt, und wenn die Hunde bellen, beweiſt das eben, daß wir reiten. Der parlamentariſche Streit in Ungarn iſt recht zur Unzeit wieder aufgenommen worden. Die durch Perſonalunion zuſamengehaltene Donaumonarchie hat nach dem Ausgleich vom Jahre 1867 für die gemein⸗ ſamen Angelegenheiten der auswärtigen Politik, des Heeres und der Finanzen drei Miniſterien, die den Dele⸗ gationen der beiden Staatshälften verantwortlich ſind. In dieſe Delegationen werden vom öſterreichiſchen Reichs⸗ rat und vom ungariſchen Parlament je 60 Mitglieder, denen die Führer aller Parteien angehören, auf ein Jahr gewählt. Mithin ſind dieſe Delegationen, nicht etwa die Abgeordnetenhäuſer in Wien und Budapeſt, dem Volke gegenüber die parlamentariſchen Träger der Verantwor⸗ kung für die gemeinſame öſterreichiſch⸗ungariſche Politik. Seit dem Kriegsbeginn ſind die Delegationen aber nicht mehr einberufen worden, weil der öſterreichiſche Reichs⸗ rat ſeitdem nicht mehr tagte, alſo auch keine neuen Vertreter für die Delegationen wählen konnte. Da nun aber Ungarn rein parlamentariſch regiert wird, ſo daß alſo im Miniſterium kein Vertreter der jeweiligen oppo⸗ ſitionellen Minderheit ſich befindet, ſo fühlte ſich die Oppoſition in ihrem Rechte, auf die gemeinſame Politik einzuwirken(was beim Tagen der Delegationen möglich iſt), beeinträchtigt, und ſie verlangte die Bildung eines „Koalitionsminiſterius“, in dem alle Parteien, alſo lent⸗ gegen dem parlamentariſchen Brauch) auch die Oppo⸗ ſition, vertreten ſeien. Der derzeitige Miniſterpräſident, Graf Tisza, ließ ſich aber darauf nicht ein, weil er die Leitung nicht in die Hände ſeines politiſchen und ver⸗ ſönlichen Gegners Andraſſy hinüberſpielen laſſen wollte. Die Oppoſition kündigte darauf den Burgfrieden und der friſche, fröhliche Parlamentskrieg mit ſeinen bekannten lieblichen Erſcheinungen hat wieder begonnen. Der Streit wäre jetzt beſſer unterblieben; es wäre aber falſch, wenn man von ihm eine Einwirkung auf die allgemeine Lage befürchtete. Den gemeinſamen Feinden gegenüber wird auch die ungariſche Oppoſition ſich nicht vom Ganzen trennen und die Kriegserklärung Rumäniens wird über⸗ hitzte Gemüter wohl etwas abkühlen. Vielleicht kommt es dann noch zu einem Koalitionsminiſterium. Ueber die Kriegsziele zerbrechen ſich die Engländer immer noch den Kopf. Im„Nineteenth Century“ bezeichnet Edgar Crammond als Zweck der von Deutſchland und Oeſterreich-Ungarn zu leiſtenden Kriegsentſchädigung 1) die Wiedererſtattung der geſamten Kriegsausgaben, 2) die Schwächung der Fräfte des Gegners und 3) Strafmaßregeln wegen„Stö⸗ rung des Weltfriedens“. Die Entſchädigung muß ſich nach dem Verluſt von Menſchen(Tote, Verwundete uſw.) und Eigentum richten. Den Verluſt an Menſchen ſchätzt Crammond bis 30. Juni 1916 für die Alliierten auf 7820 000 Mann, die direkten Kriegskoſten ſollen bis 81. März 1917 172 Milliarden Mark betragen. Von letzterer Summe hätte Deutſchland 129, Oeſterreich⸗Un⸗ 5 43 Milliarden zu bezahlen, und zwar 4060 Millionen als jährlichen Tribut in bar, ferner müßten die Beſtände an Eiſen, Kohlen, Kali uſw., ferner die Eiſenbahnen und beſonders die Handelsſchiffe herhalten, endlich würden die während des Krieges aufgeſpeicherten Vorräte an Waren und Fabrikaten beſchlagnahmt. So bleibt noch ein Schuldpoſten von etwa 160 Milliarden Mk. äbrig, für die von den beiden Staaten Schuldſcheine zusgeſtellt werden müßten. Die Schuldſcheine wären zu tilgen durch eine Kriegsſchuldabgabe auf alle Waren, die aus Deutſchland und Oeſterreich-Ungarn ausgeführt verden, oder in die beiden Länder eingehen, außerdem interliegen ihre Schiffe einer beſonderen Abgabe in den Jäfen aller Seemächte. Die Kriegsentſchädigung würde nter die Alliierten nach Maßgabe ihrer Koſten verteilt —Dieſe und ähnliche Vorſchläge, die in England durch⸗ zus ernſt genommen werden, verraten den abgrund⸗ zefen Haß der Briten ſowie die landläufige Auſchauung äber das engliſche Kriegsziel: Die Vernichlung Deutſch⸗ ands. 2 2 8 2 2 2. Die fünfte Reichskriegsauleihe. Nach einem Zeitraum von ſechs Monalen, in dem unſere tapferen Truppen neue glänzende Wa en erfolge errungen und vor allem die große Generaloffenſive unſerer Gegner zum Schei⸗ tern gebracht haben, geht das Reich von neuem daran, die finan⸗ elle Kriegsrüſtung zu ſtärken, um der grauen Mauer, die das aterland vor dem Eindringen der Feinde ſchützt, auch umgekehrt den ſicheren Rückhalt des Vaterlandes zu geben! Wer dieſe Abſicht zu würdigen verſteht, der weiß auch, daß er dem Reiche mit der Beteiligung an der 5. Kriegsanleihe kein Opfer bringt, ſondern ſich ſelbſt am meiſten nützt. Unzweifelhaft lſt die Bürde der Kriegskoſten ſchwer, aber wir dürfen nicht ver⸗ eſſen, daß das deutſche Nationalvermögen ein Vielfaches von em beträgt was bisher im Kriege verausgabt worden iſt. Die Kapitalkraft der Volkswirtſchaft hat ſich keinesfalls in demſelben Maße vermindert, wie die Anleiheſchuld des Reiches geſtiegen iſt. Wir wiſſen ja, daß der weitaus größte Teil des vom Reiche verausgabten Geldes innerhalb der Reichsgrenzen verblie⸗ ben iſt, und daß des Reiches Gläubiger die eigenen Bewohner des Reiches find. Betrachten wir Staats⸗ und Volkswirtſchaft als e in Ganzes, ſo ergibt ſich daraus, daß abgeſehen von den durch den Krieg vernichteten Güt in nur ein Wechſel innerhalb des Beſitzes eingetreten iſt. Z. dem bil in die territorialen termine ſind ſo bequem Pfänder, die wir vom feindlichen Gebiet in Händen haben, eine Sicherung dafür, daß ſich di. Porte des Staaksſekretärs Dr. Helfferich erfüllen werden:„Das Bleigewicht der Milliarden 119 85 1575 Auſtifter des Krieges in Zukunft herumſchleppen, richt wir.“ 5 Deigen wir unzeren Feinden wieder vie unerſchopfuchnen 5 Kraft und den unerſchütterlichen Glauben an den Sieg de Zentralmächte! N 1 Tun wir das, ſo iſt der Erfolg auch der 5. D geſichert, und den Regierungen der uns feindlichen Länder wird es immer ſchwerer werden, bei ihren Völkern für das Mär⸗ chen von der Möglichkeit der Vernichtung Deutſchlands Gläu⸗ bige zu finden. Die Ausſtattung der 5. Kriegsanleihe lehnt ſich eng an die bei den früheren Kriegsanleihen gewählte und insbeſonder“ an die e e der 4. Kriegsanleihe an. Wieder wird in erſter Linie dem deutſchen Kapital eine Hopige Reichsanleihe angeboten, unkündbar bis 1924, wo⸗ bei bemerkt ſei, daß die Worte„unkündbar bis 1924“ keine Ver⸗ kaufs⸗ oder Verfügungsbeſchränkung des Anleiheinhabers ankün⸗ digen, ſondern nur beſagen, daß das Reich den Nennwert der An⸗ leihe nicht vor dem erwähnten Zeitpuntzte zurückzahlen, bis dahin auch keine Herabſctzung des Zinsſußes vornehmen darf“ Daß auch ſpäter eine Herabſetzung des Zinsfußes nur in der Weiſe möglich iſt, daß das Reich dem Inhaber wahlweiſe die Rückzah⸗ lung zum vollen Nennwert anbietet, iſt bekannt. Neben der Fprozentigen Reichsanleihe werden 4½ prozentige Reichsſchatzanweiſungen ausgegeben. Hinſichtlich ihrer Sicherheit unterscheiden.. Schatzanweiſungen in keiner Weiſe von den Fchigen Anleihen, wie überhaupt beide ihrem inneren Werte nach allen ſchon früher ausgegebenen Deutſchen Reichsanleihen gleichen und wie dieſe zur Anlegung von Mündelgeldern ver⸗ wendet werden dürfen. Mit dem orte„Schatzanweiſungen“ wvird nur zum Ausdruck gebracht, daß die Laufzeit von vorn⸗ zerein begrenzt iſt, d. h., daß das Reich ſich verpflichtet, dieſe Schatzarweiſungen in einem genau feſtſtehenden, verhältnismäßig zurzen Zeitraum mit ihrem Nennwert einzulöſen. Die fünfprozentige Reichsanleihe wird zum Kurſe von 98 0% (Schuldbucheintragungen) 97.80% ausgegeben. Der einzuzahlende Betrag iſt indes nieökiger als 90 4%, weil der Zinſenlauf der Anleihe erſt am 1. April 1917 beginnt, die bis dahin dem Anleihezeichner zuſtehenden Zinſen aber ihm ſofort vergütet werden. Hierdurch ermäßigt ſich der Zeichnungs⸗ preis bis um 2 ½%, dieſes nämlich in dem Falle, wenn der ganze Gegenwert der Anleihe am 30. September bezahlt wird. Stellen wir in bezug auf den Ausgabepreis einen Vergleich mit der 4. Kriegsanleihe, ſo ſehen wir, daß der Erwerb der 5. Kriegsanteihe, rein äußerſich betrachtet, jetzt um ½ Prozent gün⸗ ſtiger iſt. Das iſt jedoch, wie zugegeben werden muß, nur ein ſcheinbarer Vorteil, weil man nicht vergeſſen darf, daß der 5 obige Zinsfuß dem Anleiheerwerber jetzt auf 8 Jahre (bei der 4. Kriegsanleihe waren es hingegen 8 ½ Jahre) ge⸗ ſichert iſt. Denn, wie ſchon oben Nia das 1 kann vom Oktober 1924 an die Anleihe zum Nennwerte zurü 9 Die Nettoverzinſung der 5 chigen Reichsanleihe beläuft ſich bei einem Kurſe von 98 0% auf 5,10. und, wenn die Rückzahlung im Jahre 1924 erfolgen ſollte(infolge des dann eintretenden Kursgewinnes von 2 90), auf 5,35 Prozent. Das iſt an⸗ geſichts der allererſten Sicherheit, die eine Deutſche Reichsanleihe darſtellt, e in außerordentlich günſtiges Angebot. Freilich iſt es nicht ſo reichlich bemeſſen wie das, das die franzöſiſche Re⸗ Sat für ihre 5 coige„Siegesanleihe“ dem franzöſiſchen Ka⸗ pital der Not e emacht hat; nicht 98, ſondern nur 88% konnte Frankreich für ſeine 5prozentige Rente brutto erlöſen, ein recht deutliches Anzeichen dafür, daß es um die bestellt Finanzen im Vergleich mit den deutſchen recht ſchlecht eſtellt iſt. 0 1 Der Ausgabepreis der Schatzanweiſungen. ohne Be⸗ rückſichtigung der bis auf 1,125 Prozent aufſteigenden Zinsver⸗ gütung 95 Prozenk, und da hier der Zinsfuß ſich auf 4½ Pro⸗ zent beläuft, ſo ergibt ſich zunächſt eine Rente von 4,74 Prozent. Hinzu kommt indes der Vorteil, der dem Inhaber der Schatz⸗ anweiſungen durch die Tilgung winkt. Dieſe findet durch Aus⸗ loſung innerhalb 10 Jahren, beginnend im Jahre 1923, ſtatt und verbürgt dem Schaßzanweiſungsbeſitzer einen ſphteſe Ge⸗ winn von 5 Prozent, der früheſtens im Jahre 1923, ſpäteſtens im Jahre 1932, fällig wird und im günſtigſten Falle das Zinſen⸗ Meek. auf 5,51 Prozent, im ungünſtigſten auf 5,07 Prozent eigert.. Wer kann ſich nun an den Zeichnungen beteiligen? Etwa der Großkapitaliſt nur? Weit gefehlt! Auch der kleinſte Sparer kann es. Denn es gibt Anleiheſtücke und Schatz⸗ anweiſungen bis zu 100 Mark herunter, und die Zahlungs⸗ i gelegt, daß jeder, der heute zwar, über keine flüſſigen Mittel verfügt, ſie aber im nächſten Viertel⸗ jahr zu erwarten hat, ſchon jetzt unbeſorgt ſeine Zeichnung an⸗ melden kann. Hervorgehoben ſei nur, daß jemand, der 100 Mark Kriegsanlekhe zeichnet, den ganzen Betrag erſt am 6. Je⸗ bruar 1917 einzuzahlen braucht. Der erſte freiwillige Einzah⸗ lungstermin iſt der 30. September. Ihn werden ſich alle die zunütze machen, die ſo frühzeitig wie möglich in den hohen Zinsgenuß treten wollen. a e Obwohl am 30. September mit der Einzahlung begonnen werden kann, werden Zeichnungs⸗Anmeldungen bis zum 5. Ok⸗ tober entgegengenommen. Wo gezeichnet werden kann, wird den meiſten unſerer Leſer bekannt fein. Immerhin ſei erwähnt, daß bei allen Anſtalten der Reichsbank mit Kaſſenreinrichtung Zeichnungen entgegengenommen werden, außerdem können Zeich⸗ nungen erfolgen durch ſämtliche deutſche Banken, Bankiers, öffentlichen. Sparkaſſen, Lebensverſicherungs⸗Geſellſchaften, Kre⸗ bitagenoſſenſchaften und durch die Boſtanſtalten. A. 5 2 Schloß Lorriand. Roman von Matthias Blank. Schluß. Unberechtigter Nachdruck verboten. „Darüber kann wohl heute nicht geſprochen wer⸗ den!“ „Helene! Tun Sie es, damit ich weiß, daß ich nicht allein für Teutſchlands Ruhm und Sieg kämpfe, ſon⸗ dern auch für mich.“ Sie vermochte nichts mehr zu antworten, aber nach langer Zeit und über unendlich viel Leid hinweg war es Helene de Melandre, als wäre wiederum Frieden in ihr eingekehrt, als wäre der Druck auf ihrem Herzen leich⸗ ter geworden, leichter, da ſie das Geheimnis des Ge⸗ 5 ſpenſtes von Lorriand preisgegeben hatte, um dem Va⸗ terlande zu nützen. Deſſen Wohl ſtand am höchſten! Ihm mußten die ſchmählichen Familienbande geopfert werden. **.. In Aachen wars. In einem Krankenzimmer lag Marta Rothenau; in den weißen Kiſſen ſah ihr jugendliches Geſicht noch fri⸗ ſcher und blühender aus. Mit offenen Augen ſchaute ſie nach dem Fenſter hin und träumte. Zu raſch war die Zeit für ſie verſtrichen. Alles, was geſchehen war, lebte in ihr wieder auf. Kaum hatte ſie damals den erſten Schrei ausgeſto⸗ ßen, mit dem ſie jenen ihr Vaterland bedrohenden Ver⸗ 5 rat vereiteln wollte, als andere Stimmen und Schritte laut wurden. In dem gleichen Augenblick waren dann Schüſſe gefallen. Manfred von Haſſen war mit mehreren Soldaten in die Gerätekammer eingedrungen, die ihm von Helene de Melandre verraten worden war. 85 Bei ihrem Kommen hatte Paul Renardier einen Re⸗ volver gezogen und auf Marta Rothenau geſchoſſen, die dann zuſammengeſtüret wer, wührend das dan le, rote But aus der Wunde quoll. Später, als ſie in einem Bette wieder aus der Ohn⸗ macht erwacht war, da hatte ſie dann erfahren, daß Rabul de Melandre von einer Gewehrkugel getroffen und ge⸗ tötet worden war, als er gemeinſam mit Paul Renar⸗ dier Widerſtand zu leiſten verſucht hatte. Nur Paul ſtenardier ſelbſt war lebend gefangen genommen wor⸗ den, hatte aber noch am gleichen Tage den ſchmählichen Tod eines Verräters gefunden. Damit war die Geſchichte des Geſpenſtes von Lor⸗ riand zu Ende. Damit war für Marta Rothenau das Ge⸗ heimnis ihrer Erlebniſſe enthüllt. 5 ö Und was ſie noch nicht gewußt hatte, war ihr von Helene de Melandre, die wieder ihren Mädchennamen Helene Romberg angenommen hatte, erzählt worden. Sie erfuhr, daß Marcel de Melandre allein auf Lorriand war, das nun weit hinter der deutſchen Front lag, daß jener Ziehbrunnen, von dem der geheime Gang nach dem Schloß geführt hatte, zugeſchüttet und die Wandöffnung hinter dem Bilde zugemauert worden war, f ſo daß alſo das Geſpenſt von Lorriand niemand mehr er⸗ ſchrecken konnte. Und jetzt befand ſich alſo Marta Rothenau mit. 8 ihrer Freundin Helene Romberg, wie ſie jetzt wiederum heißen wollte, in Aachen, wo Marta Rothenau von der Verletzung langſam geſundete. Marta Rothenau aber war noch ſtolz auf die Wunde, denn ſie hatte dieſe ja auch für das Vaterland erlitten. Ju das Zimmer war nun Helene Romberg einge⸗ treten, Manfred von Haſſen folgte; der elbe trug den rechten Arm in der Schlinge und ſeine Bruſt ſchmückte das Eiſerne Kreuz. „Fräulein Rothenau, ich mußte raſcher zu Euch hier⸗ her, als ich es mir träumte. Die Kugel eines Frank⸗ tireurs hat mich bei einem hiuterliſtigen Ueberfall ge⸗ troffen. Aber ich hoffe, daß ich bald wieder ins Feld hinauskomme. Jeßt will ich die kurze aufgezwungene Ruhepauſe dazu benutzen, mich mit Helene zu verloben, der meine Liebe in früheren Jahren ſchon gehört hat, was Sie bereits wiſſen werden. Wollen Sie uns gra⸗ tulieren?“ „Gerne, ſo gerne! In dieſem Glück wird es dann ja kein Geſpeuſt mehr geben, wie auf Lorriand.“ „Nein! Das Glück iſt ja erſt durch Irrfahrten und Wirrniſſe gewonnen worden.“ „Und ſonſt, was gibi es ſonſt Neues?“ fragte Marta Rothenau darauf. i Manfred von Haſſen und auch Helene Romberg wußten, was Marta Rotheuau zu wiſſen begehrte, deren Herz von glühender Vaterlandsliebe erfüllt war. „Antwerpen iſt geſtern bezwungen worden.“ Da lächelte Marta Rothenau: „Ich habe es ja gewußt, immer ſchon! Deutſchland, Teutſchland über alles : 5 Deutſch⸗ Die Zelchnun en auf Schuldbucheintragungen ſind nur fur 85 36 7 5 ae 2 5 ö 5 3 , Desträsſnarkage(ö ladtpparkage) Ladenburg. ö 1 1: hulo⸗ 5 1 ucheintragung müglicht fir ſolche Anleihebeſitzer vorgeſehen iſt, unter Waſſer geſetzt. Der hierdurch entſtandene Schaden unter Bürgschaft von 8 Gemeinden. s lt 17 Jahre hinaus an ihrem Beſttze feſthalten wollen. 115 ſoll ganz bedeutend ſein. i Annahme von Spareinlagen, 4% tägl. Verainsung. i ee es verhelinsmaſig ige Daniil I 5. N15 g Zimmermann, Seckenhelm Auch kostenfreie Einzahlungen auf Postseheekkente Zeitraumes erfolgt. Obwohl die Eintragung in das Reichs ſchuld⸗. 5444 Karlsruhe und Girokonto bei der Badischen Bank 0 955 den Anleiheinhaber 8015 1 1 55 1 1 mit Gottesdienst⸗Ordnung. Mannkeim Einlagenschutz durch Sperrmassregela und 8 ringt, indem er ſich nicht um die Aufbewahrung ſeines g 1 5 Vermögens, die Aeg uſw. zu kümmern braucht, der evang. Kirchengemeinde der katb. Rirchengemeinge 5 t, ichf 0. 1 is hie 20 ö. n 2 1 5 8 e Ae le dean ze. e ae deren Lennie gen meer Hege en le) Städtische Sparkasse Mannheim 5 A eres ie⸗„S. n. Tri 18. September.. 5 r ein beſonderes Entgegenkommen bewie⸗„io Uhr Dadetgd tr sn 8 Uhr zFrähmeſſe m. Pred. unter Garantie der Stadtgemeinde Mannheim. . bei früheren Zeichnungen, ſo hört man zumeilen 5 ½1 Jugendgortesdienſt u. Generalkommunion.. 1. 3 1 1 auf t von einigen Zaghaften die Frage aufwerfen, ob es auch 1 Uhr Chriſtenlehre für die ½10Uhr: Hauptgottesdienſt die Einlage folgenden, das an en /o Kostenfreie kult ſein werde, das in den Kriegsanleihen angelegte Geld, männl. Jugend ½2 Ühr: Corporis⸗Chriſti⸗ Einzahlungen auch auf Postscheckkonto 629 Ludwigs- leite ieſes nach dem Friedensſchluß für andere Zwecke von nl. Jugend. 2 N 50 25 en em Eigentümer gebraucht werden ſollte, ſchnell wieder flüſſig 5 Bruderſchaft m. Segen. l 5— 5 zu machen. Auf ſolche Fragen iſt zunächſt zu erwidern, daß 3 Uhr: Verſammlung der 2 Iimmor And Hlche. 0 wie 975 55 5 1 1 Jungfr.⸗Kongregation. 2 Fimmer und fiche 8 auf die Kriegsanleihe allen denen erleichtern, die ſie. grege das Gef zunächſt 5 5 die Verpfändung älterer Kriegsanleihen ½8 Uhr: Kriegsbittandacht Il Dermiefen. ö a oder anderer Wertpapiere beſchaffen wollen, auch auf Jahre hin⸗. mit Segen. Wilhelmſtraße Nr. 42. mit Abschluß ö dus nach der Kriegsbeendigung den Anleiheinhabern von den 5. 5 4 71 aud an haben Ffldpoſt Karkons zu mieten gesndhl. 11 0 0 8 1 9 f 1 8 U bei in jeder Größe empfiehlt rlehenskaſſen die Möglichkeit zur Lombardierung ihres Be⸗ Wer ſagt die Expedition. 5 Raarg Ammermann. Gegrg Zimmermann. 5 ſſaamapmnmgaaggaampma LL Allman es zu günſtigen Bedingungen gewührt wird. Darüber hin⸗ aus aber können wir mitteilen, daß von den maßgebenden llen Bedacht darauf genommen werden wird, den Verkauf von Kriegsanleihe nach dem Kriege unter angemeſſenen Bedin⸗ gungen zu ermöglichen. 5 ö 1 Niemand darf zögern bei der Erfüllung ſeiner vaterlän⸗ diſchen n jedermann kann überzeugt. gibt keine beſſere apitalanlage als die Kriegsankeihe, für deren Sicher⸗ het die Steuerkraft aller Bewohner des Reiches und das Ver⸗ gen aller Bundesſtaaten haften! 5 ö Je ſtärker die finanzielle Rüſtung, um ſo näher iſt der udgültige Sieg auf den Schlachtfeldern gerückt. g g 9 und niedrig, reich und arm müſſen ſich deſſen bewußk ſeln. daß die Kräfte Aller dem Vaterlande gehören, 8 Baden. Mannheim, 1. Sept. Einen„vertrauten Ver⸗ 5 aleter⸗ bekam unlängſt eine Frau in der Perſon des 1 Jahre alten Schneiders Peter Engelhardt aus Pfung⸗ tadt, der ſich als penſionierten Maſchiniſt der Preuß.⸗ſäch⸗ iſchen Bahn ausgab. Er prellte die Vermieterin nicht nur um Koſt und Wohnung, ſondern beſtahl ſie auch noch und verging ſich an den beiden Kindern. Es wurde zu einer uchthausſtrafe von 1 Jahr 3 Monaten und 150 Mk. eldſtrafe erkannt. (Müllheim, 1. Sept. Die Baſeler Blätter melden n erhöhter Kampftätigkeit im Oberelſaß. Die ſchwei⸗ zeriſchen Grenzbewohner vernehmen ſeit einigen Tagen bieder unaufhörlichen Kanonendonner, auch das Kuattern 85 lieh Maſchinengewehren kann man an der Grenze deut⸗ ich hören. Am Dienstag Abend vernahm man in Baſel ſtarke Detonationen in der Richtung auf Sennheim. „ St. Georgen bei Freiburg, 1. Sept. Das elf⸗ Wige Töchterchen des Landwirts Richard Vögele von f endlingen fiel von der Fruchtbühne herunter und war urze Zeit darauf eine Leiche. 5 9(J Hattingen bei Singen, 1. Sept. Während der 8 okomotivführer Huhl auf der Fahrt ein warmgelaufenes Tager nachſehen wollte, wurde er von einer Signalſcheibe 5 erfaßt und ſofort getötet. 5(Waldshut, 1. Sept. Wegen falſcher Wehrbei⸗ Tragserklärung ſtand der Gemeinderat und Geſchäfts⸗ ührer der Spar⸗ und Leihkaſſe Wehr, Ludwig Fricker vor der hieſigen Strafkammer. Er hatte 26316 Mk. bei der Wehrbeitragserklärung verſchwiegen, von denen er 5 Wertpapiere im Kurswert von 16327 Mk. kurz nach der 8 Bekanntmachung des Wehrbeitragsgeſetzes im Auslande i hinterlegt hatte. Wegen Wehrbeitragshinterziehung er⸗ bielt der Angeklagte eine Geldſtrafe von 26600 Mk. i Wangen, bei Radolfzezll, 1. Sept. Durch Feuer e. das Gebäude der Witwe Friedrich Deſchle auf dem Salenhof völlig eingeäſchert. Der Schaden beläuft ſich auf zirka 9000 Mk. Ein Knecht der Beſchädigten rauchte mit einer Pfeife ohne Deckel im Oekonomiege⸗ bäude, durch einen abſpritzenden Funken ſoll das Feuer entſtanden ſein. Der Knecht wurde verhaftet. Vom Bodenſee, 1. Sept. Am Oberſee tobte ban Mittwoch in den frühen Morgenſtunden ein furcht⸗ 1 8 Unwetter. Stundenlang zuckten die Blitze und der kucken 1 0 in gewaltigen Maſſen zur Erde, daß für kurze Zeit Gartenanlagen allenthalben überſchwemmt g n Wie aus Ravensburg berichtet wird, hat dort das Unwetter beſonders furchtbar gehauſt; ſo wurde in berſchiedenen Ortſchaften der dortigen Umgebung das in großen Mengen von den Bäumen geſchlagen 2 e ſacannnadgggsghunanamnmgamunan 1 11 he zum Kampf in der Heimat! Auch dieſer Kampf muß gewonnen werden. Die letzte Hoffnung der Feinde: uns finanziell niederzuringen— werde zuſchanden! Deshalb muß jeder Deutſche Kriegsanleihe zeichnen, ſoviel er kann— auch der kleinſte Betrag hilft den Krieg verkürzen! Kein Deutſcher darf bei dem Aufmarſch der Milliarden fehlen! Auskunſt erteilt bereitwilligſt die nächſte Bank, Sparkaſſe, Poſt⸗ anſtalt, Lebensverſicherungsgeſellſchaft, Kreditgenoſſenſchaſt. — — — c — —— — —— —— n —— — —.— .— — —— —.— —— —— —— —— —— —— —— —— —— — —— —.— —.— —— —— —.— — —.— — — ——— — —— — —.— —— facaaganaahgaaaananannanananan eee 3 Aaflnganmanaununmaaggtandnnnangaammaaundannnaanaaaaanannaunanaemün ll —— ſüduunannnnumnmmngunmnmmnnmnmnmmmmnnmmgnmnnnnggnmnammadamanaanmmmnnannm ſanmanunmmumammmmnmmammnauamdnaunauamndannaanaanaauaananaunauaama L ff —— ͤ P ĩ 72—2——⅛e Damen-Honfektion! ohne Bezugsschein. In unserer Herbst- Blusen Thsi-Paleſt 5 f 8 N baumwoll. Flanell** 1.95 e male, 4.50 Putzabteilung 2 5„ flerhst-Blusen frauen-Mäntel cn c . m. b. H. 7 J, 1, Mannheim reinwoll. Popeline, schwarz u. farbig 3.25 5 3 55 1 29.50 Jebereunes- beauhäageg. de eren rauen glusen 6.30 bumminnläntel 29.50 Schwetazlngerstrasse teinwoll. Popeline, mod. Machart. 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Am Sonntag, den 3. Sept. findet Generalkommunion ſtatt, wozu wir unſere Mitglieder mit der Bitte um voll⸗ zählige Beteiligung höflichſt einladen. Der Vorſtand. reit. Fenerwehr „ Seckenheim. Sonntag, den 3. September morgens 7 Uhr hat die gesamte Mannschaft zu einer Sehulübung auszurücken. Antreten pünktlich 7 Uhr am Spritzen- haus. Das Kommando: L. Rudolph. Beitfedernabfälle Zum Düngen. Beſtellung hierauf kann gemacht werden, aus einem in den nächſten Tagen eintreffenden Waggon. 3 Carl Arnold. Ia. Leiniifirnis-ETSaiz Fnssbudenäl-Ersaiz Iöballzck, Oienlack, EMmailladz Siahlspähne Spiriins Fussbodenlacke Brun zen Pinzel empfiehlt Fr. Wagner's Nachf. Inh. W. HOLLSTIx Empfehle: Pfülz. Weissweln p. Lir. 40 N g „ Retweln„„ 1.898„ (Hahne und Weibchen) Malaga 2.690„ zu verkaufen. Bäckerei Aug. 1 Hildaſtraße Nr. 20. ſuntliche Zenannimachungen. Bekanntmachung. Die Sonntagsruhe im Handelsbetriebe der Bäckereien in den Landgemeinden des Amtsbezirks Mannheim betr. Gemäߧ§ 41 a, 41 b, 105 b, 105% Gew.⸗O. Art. 1 Ziff. 4 der Verordnung vom 29. September 1904 hat der Bezirksrat auf Antrag von mehr als ¼ der beteiligten Gewerbetreibenden in den Gemeinden Ilvesheim, Laden⸗ burg, Neckarhauſen, Schriesheim, Seckenheim und Wall⸗ ſtadt folgende 0 Auserdunug erlaſſen. Der Ladenſchluß an Sonn⸗ und Feiertagen in den offenen Verkaufsſtellen der Bäckereien und Brothandlungen in den Gemeinden Ilvesheim, Ladenburg, Neckarhauſen, Schriesheim, Seckenheim und Wallſtadt wird mit ſofor⸗ tiger Wirkung für die Dauner des Krieges auf nachmittags 2 Ahr feſtgeſetzt. Mannheim, den 24. Auguſt 1916. Sroßh. gezirksamt Abt. IV. gez. Stehle. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis. Seckenheim, den 1. September 1916. Bürgermeisteramt: Volz. Bekanntmachung. Der Staatsanzeiger und das amtliche Verkündigungs⸗ „blatt veröffentlichen eine Bekanntmachung des Kgl. ſtellv. Generalkommandos des 14. Armeekorps vom 1. Septem⸗ ber 1916(Verfügung Nr. M. 1/9. 16 KR A.), betr. Be⸗ ſchlagnahme und Beſtandsmeldung von Platin. Auf dieſe Bekanntmachung die auch bei dem Großh. Bezirksamt und den Bürgermeiſterämtern eingeſehen werden kann, wird hiermit hingewieſen. 6 5 31. Juguſt 1916. Koch. Vorräte ſind zunüchſt den Bedarfsgemeinden des Mannheim, den SGroſh. Sezirksamt. 4 naäßiae Speiſefett betreffend. Nr. 1425 J, Wir bringen hiermit nachſtehende Verordnung Großh. Miniſterium des Innern vom 11. Auguſt 1916 zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 22. Auguſt 1916. Großh. Bezirksamt, Abt. I. Verordnung. (Vom 11. Auguſt 1916.) Speiſefette betreffend. Zum Vollzug der Bundesrats⸗Verordnung vom 20. Juli 1916 über Speiſefette(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 755) wird verordnet, was folgt: 8 1. Im Sinne der Bundes ratsverordnung iſt Lanbes⸗ zentralbehörde das Miniſterium des Innern, höhere Verwaltungsbehörde der Landes kommiſſär, zuſtändige Behörde das Bezirksamt. Kommunalverbände im Sinne der Bundesrats⸗ verordnung ſind die Städte mit mindeſtens 10 000 Einwohnern und im übrigen die Amtsbezirke. Die den Gemeinden übertragenen Anordnungen erfolgen durch den Stadtrat(Gemeinderat). 8 2. Die nach unſeren Verordnungen vom 5. Novem⸗ ber 1915 und 11. Mai 1916, die Verſorgungsregelung mit Butter betreffend(Geſetzes⸗ und Verordnungs⸗ blatt 1915 Seite 297 und 1916 Seite 127) errichtete „Badiſche Butterverſorgung“ iſt Landesvertetlungs⸗ ſtelle im Sinne der Bundesratsverordnung. ö 8 8. Die von Molkereigenoſſenſchaftén hergeſtellten Speiſefette ſind für die Badiſche Butterverſorgung, die in den übrigen Molkereien hergeſtellten Speiſe⸗ fette ſind für den Kommunalverband, in dem die Molkerei liegt, mit der Erzeugung beſchlagnahmt. 8 4. Die Molkereigenoſſenſchaften haben die von ihnen hergeſtellten Speiſefette an die von der Badiſchen Butterverſorgung bezeichneten Stellen zu liefern. In den Gemeinden, in welchen eine Molkereigenoſſenſchaft beſteht, haben die Halter von Kühen, unbeſchadet ihres eigenen Bedarfs, die in ihrem Betrieb ge⸗ wonnene Milch an die Molkereigenoſſenſchaft zu liefern. Die Herſtellung von Butter iſt in den landwirtſchaftlichen Betrieben, aus denen die Milch an die Molkerei zu liefern iſt, unterſagt. Eine Ausnahme von der Lieferungspflicht können die Kommunalverbände geſtatten; eine ſolche iſt ins⸗ beſondere dann zuzulaſſen, wenn die Milch als Friſch⸗ milch an Verbraucher geliefert wird. 8 5. Die nicht von Genoſſenſchaften betriebenen Mol⸗ kereien haben die von ihnen hergeſtellten, zu Gunſten des Kommunalverbandes beſchlagnahmten Speiſefette an den vom Kommunalverband für die Gemeinde beſtellten Aufkäufer abzugeben, ſoweit ſie dieſe Speiſe⸗ fette nicht in der eigenen Wirtſchaft benötigen. Die gleiche Verpflichtung liegt den ſonſtige Haltern von Kühen ob, welche Butter herſtellen ode 0 aus der in ihren Betrieben hergeſtellten Butter Butterſchmalz bereiten. Eine Ausnahme iſt nur anläßlich des Wochen. marktes unter den in 8 11 dieſer Verordnung be zeichneten Bedingungen zugelaſſen. 8 6. ö Die Kommunalverbände haben für jede Gemeinde ihres Bezirks einen oder mehrere Aufkäufer z beſtellen, welche ausſchließlich befugt ſind, die in der Gemeinde hergeſtellte Butter ſowie das von den Buttererzeugern bereitete Butterſchmalz von den Erzeugern zu kaufen. Andern Perſonen iſt der Erwerb dieſer Speiſefette bei den Erzeugern verboten. Als Aufkäufer dürfen nur ſolche Perſonen beſtellt werden, welche die erforderliche Zuverläſſigkeit beſitzen. Hierbei ſind ſolche Perſonen zu bevorzugen, welche vor dem 1. Mai 1916 in der Gemeinde Butter aufzukaufen pflegten. ö Ein Aufkäufer kann auch für mehrere Gemeinden des Kommunalverbandes mit dem Aufkauf betraut werden. Der Kommunalverband kann als Aufkäufer eine landwirtſchaftliche Vereinigung, welche zur Ueber⸗ nahme der Tätigkeit geeignet und bereit iſt, beſtellen. Befinden ſich in einer Gemeinde mehrere landwirl⸗ ſchaftliche Vereinigungen dieſer Art, ſo ſchlägt der Gemeinderat die mit dem Aufkauf zu betrauende Ver⸗ einigung vor. Ueber ſeine Beſtellung iſt dem Aufkäufer von dem Kommunalverband ein Ausweis zu erteilen, welchen er beim Aufkauf mit ſich zu führen hat. 8 7 Die beſtellten Aufkäufer haben nach der Weiſung des Kommunalverbandes diejenige Menge Butter und Butterſchmalz, welche zur Deckung des zuläſſigen Verbrauchs der verſorgungsberechtigten Bevölkerung der Gemeinde erforderlich iſt, an die vom Bürger⸗ meiſteramt bezeichnete Stelle mit tunlichſter Beſchleu⸗ nigung abzuliefern. Dieſe Stelle kann eine von der Gemeinde eingerichtete Verkaufsſtelle oder ein Kleinhändler ſein. g Soweit Butter und Butterſchmalz in der Ge⸗ meinde nicht benötigt ſind, hat ſie der Aufkäufer an die vom Kommunalverband bezeichnete Bezirksſammel⸗ ſtelle abzuliefern. Der Betrieb der Bezirksfammel⸗ ſtelle iſt vom Kommunalverband einer ſachverſtändigen und zuverläſſſen Perſönlichkeit zu übertragen. 8 8. 5 Die bei der Bezirksſammelſtelle einlaufenden Kommnnakverbandsbezirks zur Deckung ihres zu⸗ läſſigen Verbrauchs nach der grundſätzlichen Weiſung des Kommunalverbandes zuzuleiten. Die überſchüſ⸗ ſige Menge iſt entſprechend der Weiſung der Badiſchen Butterverſorgung einem Bedarfskommunalverband oder einer ſonſtigen von ihr bezeichneten Stelle zu überſeuden. Die Bezirksſammelſtellen haben auf ſachgemäße und ſchnelle Verſendung der Speiſefette Bedacht zu nehmen. Sie haben über die eingehenden fand abgelieferten Vorräte Buch zu führen. ö Die belieferten Vedarfsgemeinden und Bedarfs⸗ kommunalverbände können die Speiſefette entweder in eigenen Verkaufsſtellen oder durch Kleinhändler an die Verbraucher abſetzen. Der hauſierweiſe Vertrieb der Speiſefette iſf unterſagt. 8 9. Die Aufkäufer haben dem Kommunalverband je⸗ weils am Montag eine Aufſtellung darüber einzu⸗ ſenden, welche Menge Butter und Butterſchmalz ſie in der vergangenen Woche aufgekauft und zu welche Teilen ſie dieſe Waren an die Abgabeſtelle der Ge 2 und an die Bezirksſammelſtelle abgeliefer haben. Der Leiter der Bezirksſammelſtelle hat jeweil am Montag dem Kommunalverband eine Aufſtellun darüber vorzulegen, welche Mengen von Butter un Butterſchmalz ihm in der vorausgegangenen Woch von den einzelnen Aufkäufern abgeliefert worden find, welche Mengen er den Bedarfsgemeinden des Lommunalverbandsbezirks zugeleitet hat und welche Mengen entſprechend der Weiſung der Badiſche Butterverſorgung außerhalb des Kommunalver bandsbezirks verſandt wurden und an welche Stellen. ö Der Kommunalverband hat jeweils am Mittwoch der Badiſchen Butterverſorgung unter Benützung des vou ihr aufgeſtellten Muſters die Geſamtmengen der von den Aufkäufern in der vorausgegangenen Woche erworbenen Speiſeſette(Butter und Butter⸗ ſchmalz), der hiervon an die Abgabeſtellen der Ge⸗ meinden und an die Betirksſammelſtellen»elaugten Zeſtände und der durch die Bezirksſammelſtellen er⸗ olgten Lieferung an Bedarfsgemeinden des Bezirks und an die von der Badiſchen Butterverſorgung be⸗ jeichneten Stellen anzuzeigen. 5 F ˙ „Die Badiſche Butterverſorgung wird eine regel⸗ ö köfußa der Täakelk den Benrts kämmen ——— 1 ö 5 2 tellen durch Beauftragte an Ort und Stelle vor⸗ nehmen und ſich über die Tätigkeit der Aufkäufer läſſigen. Aufkäufer und Leiter von Bezirksſammelſtellen, welche ſich als ungeeignet erwieſen haben, ſind vom ſommunalverband durch andere geeignete Perſön⸗ lichkeiten zu erſetzen. 5. Der Verkauf von Butter und Butterſchmalz durch die Erzeuger oder deren Beauftragte iſt anläßlich des Wochenmarktes unter folgenden Bedingungen Zeſtattet:. 5 1. der Herſteller hat von dem Bürgermeiſteramt ſeines Wohnortes ſich eine Beſcheinigung dar⸗ über ausſtellen zu laſſen, daß er eine beſtimmte Menge Butter oder Butterſchmalz auf den 55 der Beſcheinigung bezeichneten Wochenmarkt ringt; 2. die Gemeinde des Marktortes hat die Ware abzunehmen. Die Gemeinde kann hierfür den Verbrancherpreis dann bezahlen, wenn ſie beim Weiterverkauf an die Verbraucher die Ware ohne Zuſchlag abzugeben bereit iſt; 3. die Gemeinde des Marktortes hat auf der Be⸗ ſcheinigung des Bürgermeiſteramts(Ziffer 1) zu beſtätigen, daß und welche Menge an Butter und Butterſchmalz an ſie abgeliefert worden iſt. 8 12. Für den Aufkauf von Butter und Butterſchmalz bei dem Erzeuger fowie den Verkauf an die Ver⸗ braucher gelten die feſtgeſetzten Höchſtpreiſe. Der Kommunalverband beſtimmt die Preiſe, welche der Aufkäufer bei der Ablieferung der Ware an die Abgabeſtelle in der Gemeinde oder an die Sammelſtelle des Kommunalverbandsbezirks und der Inhaber dieſer Sammelſtelle bei der Lieferung an die Bedarfsge neinden oder die von der Badiſchen Butterverſorgung bezeichneten Stellen frei ſeiner Bahnſtation einſchließlich Verpackung höchſtens ver⸗ langen dürfen. Dieſe Feſtſetzungen bedürfen der Genehmigung der Badiſchen Butterverſorgung. § 13. Die Abgabe von Speiſefett im Großherzogtum an die Verbraucher iſt nur noch gegen Fettkarte zu⸗ läſſig. Die Menge, welche auf die Fettkarte höchſtens abgegeben werden darf, wird jeweils vom Mini⸗ ſterium des Innern im Staatsanzeiger bekannt gegeben. 5 55 Die Gemeinden können bei einer zeitweiligen Stockung der Zufuhr beſtimmeu, daß auf die Fett⸗ karte vorübergehend eine geringere Menge abge⸗ geben wird. Die Fettkarte wird vom Kommunalverband auf Antrag ausgegeben. Sie kann mit anderen Karten verbunden werden. Die Uebertragung von Fett⸗ karten auf andere Perſonen, welche nicht dem gleichen Haushalt angehören, und die unbefugte Benutzung der Fettkarte iſt verboten. 5 Buttererzeuger oder Milchlieferer an Molkereien erhalten keine Fettlarte, ſolange ſie für ſich und die Angehörigen ihres Haushalts aus ihrem Betrieb oder aus der Molkerei die dem zuläſſigen Verbrauch entſprechende Buttermenge beziehen. 8 14. In Gaſtwirtſchaften, Schank⸗ und Speiſewirt⸗ e in Vereins⸗ und Erfriſchungsräumen ſowie n Fremdenheimen darf Butter nach 10 Uhr vor⸗ mittags nicht verabfolgt werden; auch iſt die Verab⸗ folgung von Brot mit Butteraufſtrich nach 10 Uhr vormittags verboten. Inhaber von Gaſtwirtſchaften, Schank⸗ und Speiſe⸗ wirtſchaften, von Vereins⸗ und Erfriſchungsräumen, ſowie von Betrieben, in welchen Speiſefette verar⸗ beitet werden, können Speiſefette nur auf Grund von Fettbezugsſcheinen erwerben. te Fettbezugs⸗ ſcheine haben nur Giltigkeit innerhalb des Bezirks des ſie ausſtellenden Kommunalverbandes. Bei der Stellung des Antrages ſind die im Betrieb vorhan⸗ denen Vorräte an Speiſefett anzugeben. Fettbezugs⸗ ſcheine dürfen an Inhaber von Gaſt⸗, Schank⸗ und Spetſewirtſchaften, Vereins⸗ und Erfriſchungsräume ſowie von Bäckereien und Konditoreien nur in de Umfange ausgeſtellt werden, welcher einem Dritte des Durchſchnittsverbrauchs im Jahre 1915 entſpricht Hierbei ſind die Speiſefettmengen in Anrechnung z bringen, welche von den betreffenden Vetrieben von außerhalb des Großherzogtums bezogen werden Eine Zunahme des Fremdenverkehrs kann en ſprechend berückſichtigt werden. N Beſondere Regelung haben die Kommunalver⸗ bände wegen der Lieferung von Speiſefett an die i ihrem Bezirke befindlichen Anſtalten, Krankenhäuſer und Lazarette zu treffen. 8 16. ö „Die Fettkarten und die Fettbezugsſcheine ge⸗ währen keinen Anſpruch auf den Bezug der ent⸗ ſprechenden Menge Fett. Sie ziehen nur die oberſte Grenze, bis zu welcher die Erwerbung durch den Inhaber der Fettkarte oder des Fettbezugsſcheins zuläſſig iſt. 8 17. Wenn in einer Gemeinde Butter zu verſchiedenen Preiſen zum Verkauf gelangt, iſt die billigere Butter vorzugsweife der minderbemittelten Bevölkerung zuzuführen. Hierauf iſt bei der Ausgabe der Fett⸗ karte Bedacht zu nehmen. ö 8 18. 5 ö Die Beamten der Polizei und die von den Be⸗ zirksämtern oder den Kommunalverbänden beſtellte Sachverſtändigen ſind befugt; in die Geſchäftsräume derjenigen Perſonen, welche gewerbsmäßig Speiſefet verabfolgen, jederzeit einzutreten, daſelbſt Beſichti gungen vorzunehmen und die Geſchäftsbücher ſowi ſonſtige geſchäftliche Aufzeichnungen einzuſehen. ö Die Unternehmer ſowie die von ihnen beſtellte Betriebsleiter und Aufſichtsperſonen ſind verpflichtet, den Beamten und den Sachverſtändigen Auskunf über den Bezug und die Verabfolgung der von ihnen feilgehaltenen Speiſefette ſowie über Art und Um⸗ fang des Abſatzes zu erteilen. ö 8 19. Die Sachverſtändigen ſind, vorbehaltlich der dienſtlichen Berichterſtattung und der N—5 Geſetzwidrigkeiten, verpflichtet, über die Einrich tungen und Geſchäftsverhältniſſe, welche durch di Aufſicht zu ihrer Kenntnis kommen, Verſchwiegenhei zu beobachten und ſich der Mitteilung und Verbrei⸗ tung der Geſchäftsgeheimniſſe zu enthalten. Sie ſind hierauf zu vereidigen. ö 8 20. ö „In den Räumen, in denen Speiſefett gewerbs⸗ mäßig verabfolgt wird, iſt von dem Unternehmer ein Abdruck dieſer Verordnung auszuhängen. 8 21. Zuwiderhandlungen gegen die Vorſchriften dieſer erordnung werden mit Gefängnis bis zu eine Jahre und mit Geloſtrafe bis zu zehntauſend Mar oder mit einer dieſer Strafen beſtraft. §. 22. Dieſe Veroroͤnung tritt mit dem Tage ihre Verkündung in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunk treten unſere Verordnungen vom 5. November 1915 und 11. Mai 1916, Verſorgungsregelung mit Butte betreffend(Geſetzes⸗ und Verordnungsblatt 191 Seite 297 und 1916 Seite 127), und vom 30. Dezember 1915, den Verkehr mit Butter betreffend, in der Faſſung vom 26. Februar 1916(Getzes⸗ und Ver⸗ ordnungsblatt 1915 Seite 3 und 1916 Seite 37) außer Wirkſamkeit. 5 Karlsruhe, den 11. Auguſt 1916. Großherzogliches Miniſterium des Innern: von Bodman. 0 Dr. Schühlv. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur all⸗ gemeinen Kenntnis. Seckenheim, den 2. September 1916. Bürgermeiſteramt: