Erſcheint täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertagen. Der Abonnementspreis beträgt monatlich 65 Pfg. bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.95. EE 5— SSS „ 1 Kriegschronik 1915—— 1 77777... ͤ 5. September: Oeſtlich von Grodno ſind die Ruſſen hinter den Kotra⸗Abſchnitt zurückgeworfen. — Die Armee des Prinzen Leopold erkämpfte den Aus⸗ tritt aus den Sumpfgegenden bei und ſüdlich Noroy⸗OJura. ä— Der Zar iſt an die Front abgereiſt und hat den 1 Oberbefehl übernommen. 5 .— Großfürst Nikolat wurde zum Vizekönig des Kaukasus und zum Oberbefehlshaber der kaukaſiſchen Armee ernann. — Die Armee des Generals Bothmer hat eine Reihe feind⸗ licher Vorſtellungen auf dem weſtlichen Serethufer geſtürmt. — IZtalieniſche Borſtöße an der Straße San Martino wur⸗ den oewieſen. — Der 8. Nordiſche Friedenskongreß wurde in Kopenhagen eröffnet. 55 N a f TTSTFETTTEaTTREREæK. Der Weltkrieg. Der neue Abſchnitt im Weltkrieg, ſein Höhepunkt, hat begonnen. Am Sonntag iſt der erwartete große Sturm an der Sommefront in einer Ausdehnung von 30 Kilo⸗ meter allein nördlich des Fluſſes losgebrochen. Es muß ein fürchterlicher Kampf geweſen ſein, nachdem ein raſen⸗ des Geſchügfeuer der Feinde unſere Stellungen ſturmreif 2 machen verſucht hatte. Wir haben Boden verloren. Das ſo lange und tapfer von den Württembergern vertei⸗ digte Gnuillemont und das Dorf Le Foreſt ſind den Eng⸗ ländern in die Hände gefallen, unſere Truppen ſind zwiſchen Ginchy und der Somme aus der erſten in die zweite Verteidigungslinie zurückgedrängt. Aber der Er⸗ folg hat dem Feinde fürchterliche Verluſte gekoſtet, zu dem ſind ſonſt überall die Angriffe blutig zurückgeſchlagen worden, namentlich auch ſüdlich der Somme bei Bar⸗ leux. Der franzöſiſche Bericht ſpricht von einem großen Siege; vor dem vereinigten Anſturm ſeien die Deutſchen z weggefegt“ worden. Nun, wenn der Kampf bis tief in die Nachtſtunden gedauert hat, dann iſt das Fegen außer⸗ ordentlich langſam vor ſich gegangen, und wenn die be⸗ teiligten Truppen zum Appell antreten, wird die Sieges⸗ freude doch wohl etwas herabgeſtimmt werden.— An der Maas iſt nur von geſcheiterten Vorſtößen der Fran⸗ zoſen zu berichten, ebenſo ſind von der Oſtfront alle Angriffe der Ruſſen vereitelt, teilweiſe ſind unſere Trup⸗ pen auch ſiegreich vorgedrungen. Dabei iſt wieder die ganze Front vom Stochodbogen bis in die Karpathen in die heftigſten Kämpfe verwickelt geweſen. Man muß es den Engländern laſſen, ſie haben ihre Verbündeten, die Verfechter britiſcher Intereſſen, noch ſtark in der Hand. Uud da gibt es bei uns noch Leute, die einer„Ver⸗ 8 ſtändigung mit England“ das Wort reden, dem England, das faſt ganz Europa aufbietet, um Deutſchland zu ver⸗ nichten. f 8 9 „Die deulſch⸗bulgariſche Armee dringt immer tiefer nach Rumänien hinein und die bulgariſche Reiterei hat bereits einen erfreulichen Sieg gegen rumäniſche Fuß⸗ kruppen zu verzeichnen; letztere wurden geſchlagen und über 700 Gefangene gemacht. N 3 Nach franzöſiſchen Zeitungen liegt die Stadt Arras unter dem deutſchen Geſchützfeuer faſt ganz in Trümmern, kur wenige Häuſer ſtehen noch, und auch deren Schickſal ſei beſiegelt, da die deutſchen ſchweren Geſchütze die ganze * Gegend beherrſchen.„„ * In der Nacht zum Sonntag ſind die Zeppeline wieder über England gekommen. Die Geſchwader der Marine⸗ verwaltung hatten den Befehl, den befeſtigten Hafen von Narmouth, den Hauptſitz der engliſchen Herings⸗ liſcherei, die ſtark befeſtigte Stadt Harwich(Grafſchaft . Eſſex, nördlich der Themſemündung) ſowie die Befeſti⸗ * gungen von London anzugreifen. Auch die ſüdöſtlichen Grafſchaften und das Humbergebiet, wo bedeutende Muni⸗ tionsfabriken ſich befinden, wurden in die Angriffszone 5 — 2 die 1 en auszuſtreuen. Dieſer 34. Luftangriff, zugleich der 11. „ auf London, iſt alſo wohl der umfangreichſte, der bisher gegen England zur Ausführung kam und der Erfolg muß ein ausgezeichneter geweſen ſein, da von unſeren Luft⸗ ſchiffen ſelbſt ſtarke Brände und Exploſionen feſtgeſtellt 0 werden konnten. Der engliſche Bericht wird auch diesmal 1 über die bekannten 12 Gäule nicht viel hinausgehen, 3 dafür aber umſo mehr Luftſchiffe vernichten laſſen. Glück⸗ licherweiſe ſind die Marineluftſchiffe nach dem amtlichen Bericht des Admiralſtabs⸗ ſämtlich 1 zurückge⸗ kehrt; von den Luftkreuzern des Landheeres iſt leider einer verloren gegangen. 1 i Mit Rückſccht auf die allgemeine Lage, die eine Preisgebung aller Räume gebietet, deren Behauptung nur zur Kräftezerſplitterung führen würde, iſt nun auch die 1 CCC Sechenheilm, Diensiag, *** 727 ͤ ͤvvbbbbbbbbbbbbTbobbbbb — einbezogen. Ein Luftſchiffgeſchwader des Landheeres be⸗ — 1 5 ſich zum erſten Mal an der Expedition; ihm war ufgabe zugefallen, an der Südküſte Englands Bom⸗ etzt. Hmis blatt der BHrgermeisferämter Secenkheim, Iinesheim, NHeckarhansen und Edingen. Druck und Verlag von Gg. Zimmermann, Seckenheim. den 3. September 1 r e 3 Hauptſtadt Siebenbürgens, Hermannſtadt, dem Fein⸗ de kampflos überlaſſen worden. Rumäniſche Nachrichten⸗ patrouillen haben bereits von der kerndeutſchen Stadt der ſächſiſchen Kulturbringer des Südoſtens Beſitz ergriffen. — In den Waldkarpathen und in der Bukowina dauern die Kämpfe weiter an, ohne jedoch beſonders große Dimen⸗ ſionen anzunehmen. Beim Kukul iſt es uns gelungen, die ſchon erkämpften Vorteile zu erweitern und die Ruſſen etwas zurückzudrängen. Bei Horozanka, wo die Ruſſen in voriger Woche einen ſtarken Stoß ausführten, flauten die Kämpfe nach der Abweiſung ruſſiſcher Angriffe ab. Die Zurückbiegung unſerer Linie bei dieſem Orte, der einzige Erfolg, den der Feind errungen hatte, iſt voll⸗ ſtändig belanglos. Beſonders heftig griffen die Ruſſen nur weſtlich von Luk die Stellungen der Armee Terſtianszky an. Beſonders der Abſchnitt Swiniuchy und das ſüdöſtlich dieſes Ortes gelegene Dorf Korytnica war der Schauplatz verzweifelter Anſtrengungen unſerer Fein⸗ de. Das ganze 40. ruſſiſche Korps, das ſich aus zwei Schützendiviſionen, alſo aus auserleſenen Truppen zu⸗ ſammenſetzt, ſtand den ganzen Tag im 3 Die ruſſiſche Artillerie eröffnete ein Feuer, das manchmal direkt zum Trommelfeuer wurde. Das Dorf Korhtnica wurde vorübergehend von dem Feinde beſetzt. Als er aber durch einen geſchickt angelegten Gegenangriff an beiden Flanken gefaßt wurde, zog er ſich unter rieſigen Verluſten zurück. Die Verlaſte der Ruſſen betrugen 70 bis 80 Prozent. Nicht weniger als ſiebenmal ſetzte der a Angrifſe an. Die Lage blieb jedoch gänzlich unverändert. 5 lebe, Mukgteſt ſoll bereits der erſte Zeppelin er⸗ ſchienen ſein und ſeine Viſitenkarte abgegeben haben. Dieſe Stadt des Verrats wäre ein außergewöhnlich gün⸗ ſtiges Ziel für unſere Luftſchiffe, denn ſie liegt nur 45 Kilomeker jenſeits der bulgariſchen Grenze, das Gelände bis dahin iſt meiſt flach und ſehr überſichtlich, und eine gründliche Unterſtützung der Kriegsoperationen durch die Zeppeline, deren ja verſchiedene ſchon längſt auf dem Balkan ſich befinden und über Saloniki in Tätigkeit ge⸗ weſen ſind, könnte den Rumänen gegenüber recht heil⸗ ſam ſein. ö ö: Zur Kriegslage. Einen intereſſanten Ueberblick über die Kriegslage gibt H. Stegemann im„Bund“. Wir entnehmen der Schilderung das Folgende: Nach unſerer Auffaſſung iſt der Krieg ein Ringen um die Flankemz e⸗ blieben, und es iſt feſtzuhalten, daß der rumäniſche Kriegsſchauplatz zugleich mit der Verbreiterung der Fron⸗ ten um faſt 600 Kilometer neue Flankierungsmöglichkei⸗ ten geſchaffen hat. Das trifft für beide Parteien zu. Die Rumänen ſind bereits im Begriff flankierend zu wirken, indem ſie zum konzentriſchen Angriff auf Sie⸗ beubürgen geſchritten ſind und haben die vorgeſcho⸗ benen Stellungen der ungünſtig ausgewinkelten Sieben⸗ bürgiſchen Verteidigungsfront genommen. Der Vertei⸗ diger hat ihnen nur hinhaltenden Widerſtand entgegen⸗ eſetzt und weicht auf ſeine Grundſtellung hinter Kron⸗ Kadt und den Oberlauf des Oltu zurück. Am ſtärkſten wirkt der rumäniſche Druck der rechten Flügelgruppe, wo das Zuſammenarbeiten mit den Ruſſen ſich zwiſchen dem Borgo- und dem Gyimespa F unmittelbar fühl⸗ bar macht. Gerade hier aber wird auch der Wider⸗ ſtaud nachdrücklich ſein müſſen, da die Verteidigungs⸗ front der Oeſterreicher an der Lötſtelle zwiſchen der Bukowina⸗ und der rumäniſchen Front nicht gebrochen werden darf. Bei der Stärke des von der rumäniſchen Oſtgruppe geübten Drucks werden die Oeſterreicher im Zentrum über Hermannſtadt(Nagyszeben) ins Kokel⸗ und Marostal und mit dem linken Flügel ins Biſtritz⸗ tal zurückgehen, alſo die ganze ausſpringende Ecke ver⸗ loren geben müſſen. n Bis jetzt hat es nicht den Anſchein, als wären die öſterreichiſch⸗ungariſchen Streitkräfte ſchon zur Gegen⸗ offenſive fähig. Die rumäniſchen Nordarmeen werden aber für ſtarke Rücken⸗ und Flankendeckung ſorgen müſ⸗ ſen, wenn ſie mit verſammelten Kräften in Ungarn eindringen wollen. Im Augenblick, da eine bulgariſche türkiſche Armee die Donau angreift und in die Do⸗ brudſcha rückt, ſind ſie gezwungen, nach zwei Fronten zu ſchlagen und werden danach trachten müſſen, die querlaufenden Verbindungen zwiſchen den ſiebenbürgiſchen Päſſen und der Donau nicht zu überſtrecken.(Der Einmarſch deutſcher und bulgariſcher Truppen, iſt in⸗ zwiſchen bereits am vergangenen Samstag erfolgt.) Eine kombinierte Aktion bulgariſcher und türkiſcher Streitkräfte an der rumäniſchen Südfront kann den Ru⸗ mänen verhängnisvoll werden, wenn ſie raſch genug ein⸗ Es iſt allerdings nicht zu vergeſſen, daß die Ru⸗ mänen ſich durch ihren unblutigen Feldzug von 1913 in der bulgariſchen Dobrudſcha eine ſtrategiſche Poſition zeſichert haben, in der ſie die Linie Oltenita⸗Ruſtſchuk flankieren und aus der ſie zum Gegenangriff vorbrechen 7277 ĩðV2ĩu] 000000 916. JIuſertsionspreis. Die einſpaltige Petitzeile 15 Pfg., Reklamen 80 Pfg. die Zeile. Bei öfterer Au nahme Rabatt. Fernſprechanſchluß Nr. 16. 8. Iahrgang können, falls eine ruſſiſche Armee rechtzeitig über die Donau gebracht werden kann. Es kann in Rumänien zit entſcheidenden Schlachten kommen. Fallen dieſe zugunſten der Mittelmächte aus, ſo iſt die ſtrategiſche Lage der Ruſſen mit einem Schlag bedroht und die beßarabiſche Flanke bloßgelegt. Jedenfalls iſt das Gelingen des rumſt⸗ niſchen Feldzuges in viel höherem Maße an rumäniſche Erfolge an der Südfront, als an der Nordfront geknüpft. Um den Rumänen ihr Vorgehen zu erleichtern haben die Ruſſen wieder auf der ganzen Front angegriffen und den Offeuſivdruck am Stochod und gegen den Ober⸗ lauf des Bug im Raum Zloczow, ſowie im⸗ Dujeſtrtal wieder aufgenommen. Die am Jablonikapaß beginnende und weſtlich Stanislau bei Mariampol zum Dnjeſtr lau⸗ fende, dort weſtlich der Zlota Lipa über Noſow und bo⸗ row laufende Front Köveß⸗Bothmer⸗Böhm⸗Ermolli ſtehl offenbar unter ſtarkem frontalem Druck, der am Duijeſtz und bei Zborow konzentriſch wirkt, um die Verteidiger winnen. Wir werden ſehen, ob die eDdutſchen Jeg de weitere Anläufe ſparen und ihre Kräfte nun zum Ent⸗ ſcheidungskampf auf jener Front zuſammenfaſſen, wo ihre Kriegsziele liegen und ohnehin Bewegung herrſcht. Der franzöſiſche Tagesbericht. WB. Paris, 4. Sept. Amtlicher Bericht von geſtern nachmittag: Am rechten Ufer der Maas bombardierte der Feind heftig die franzöſiſchen Stellungen zwiſchen Thiaumon und Fleury und im Walde von Baux⸗Chapitre. 5 0 Flugdienſt: Franzéſiſche Kampfgeſchwader füh 90 ſtern zahlreiche wirkungsvolſe Operationen aus. Der Bahnho von Metz⸗les⸗Sablons erhielt zweimal 86 1 5 Kaliber 12 Zentimeter. Militäriſche Werke nördlich von Me erhielten 60 5 gleichen Kalibers. Auf Mezieres⸗les⸗Metz, Conflans, Sedan, Audun⸗e⸗Roman und Lager und Depots von Ham, Resles, Guiscard Athies, Monchy und Lagache wurden ebene falls insgeſamt 210 Geſchoſſe geworfen., Hrientarmee: An der Strumafront und in der Zone des Doiran⸗Sees meldet man einige ziemlich heftige Artillerie⸗ Kämpfe. Ein bulgariſcher Angriff bei Iborska nordöſtlich Cucu⸗ cut wurde durch ſerbiſches Infanteriefeuer abgeſchlagen. Abends: Nördlich der Somme griff nach heftiger Ar⸗ tillerievorbereitung franzöſiſche Infanterie in Verbindun mit der briliſchen Armee gegen Mittag die deutſchen Stellungen auf einer Front von etwa 6 Kilometern in der Gegend nörd⸗ lich von Maurepas bis zum Fluſſe an. Unſere Truppen fegten die betrüchtlichen feindlichen Streitkräfte hinweg und be⸗ mächtigten ſich aller vorher beſtimmten Ziele. Die Dörfer Foreſt öſtlich von Maurepas und Clery an der Somme ſind voll in unſerer Gewalt. Nördlich von Foreſt nahmen wir ſämt⸗ liche deutſche Gräben längs der Straße W bis zu den Zugängen zu letzterem Dorfe. Zwiſchen Foreſt und Clery an der Somme bemächligten wir uns gleichfalls aller Stellun⸗ gen des Temdes und überſchritten an zahlreichen Punkten die Straße, die dieſe beiden Ortſchaften verbindet. Ein deutſcher Gegenangriff mit ſtarken Kräften gegen die ſüdlich von Foreſt eroberten. Stellungen wurde unter das Feuer ünſerer Bat⸗ terien genommen und mußte in Unordnung zurückfluten, wobei der Feind zahlreiche Tote auf dem Schlachtfeld zurückließ. Bisher überſchreiten die unverwundet in unſere Hände gefallenen Ge⸗ fangenen 2000 und die gezählte Beute beträgt 12 Geſchütze, die allein im Abſchnitt von Foreſt erobert wurden, und 50 Ma⸗ ſchinengewehre. Auf dem rechten Ufer der Maas unternahmen die Deut⸗ ſchen ſeit heute früh eine Reihe heftiger Angriffe auf unſere Stellungen bei Ban und bei Ehapikre. Sie wurden 8 5 mals auf der ganzen Front mit ſchweren Verluſten zurückgeſchla⸗ gen. Endlich gelang es dem Feind am Nachmittag, in einem Vorſprung unſerer Linien Fuß zu faſſen, wo der dampf erbit⸗ tert fortgeſetzt wird. Kurz nach Beginn dieſer Unternehmung griffen wir die deutſchen Stellungen öſtlich vom Dorfe Fleury an. Unsere Truppen nahmen mehrere Gräben und ein ſtarh eingerichtetes Weiz. Ein zweiter von uns nordweſtlich vom Dorfe Fleury ausgeführter Angriff geſtattete uns, einen Teil des Katnmes zu beſetzen, der zwiſchen dieſem Dorfe und dem Werke Thiaumont verläuft. Bei dieſem Angriff machten wir 300 Gefangene, darunter 5 Offiziere. 5 Der engliſchk Bericht über den Luftangriff. Londg„Seßt.(Reuter.) Das Preſſebureau mel⸗ det um 6 Uhr abends: Sorgfältige Unterſuchungen zeigen, daß die durch den Luftangriff in der letzten Nacht ver⸗ urfachten Todesfälle und Sachbeſchädigungen in gar kei⸗ nem Verhältnis ſtehen zu der Anzahl der dabei verwen⸗ deten Luftſchiffe. Es wird berichtet, daß 1 Mann, 1 Frau getötet, ſowie 11 Erwachſene und 3 Kinder verwundet wurden. Im hauptſtädliſchen Polizeibezirk iſt niemand getötet worden. Die letzten Berichte laſſen erkennen, daß in der Hauptſtadt einige Nebengebäude leicht beſchädigt, zwei Hauptrohre der Waſſerleikung zerſchnitten und 3 0 Pferde getötet wurden. Der ſonſtige Schaden iſt gerin fügig. Eine Anzahl Landhäuſer wurde beſchädigt, ebenſo . eine Kirche. In mehreren Gaswerken brach Feuer aus, aber militäriſcher Schaden irgendwelcher Art wurde nicht angerichtet. N 5 d Reuter berichtet noch, der letzte Luftangriff ſei der furchtbarſte bisher geweſen. Nur drei Luftſchiffe hätten London erreicht, von denen eines 2.15 Uhr alsbald ge⸗ troffen worden ſei. Es ſei in Flammen aufgegangen und zertrümmert zur Erde geſtürzt. Viele Bomben ſeien „wahllos“ abgefallen, der Verluſt ſcheine unbedeutend 25 ein(Und doch war es der„furchtbarſte“ Angriff? Ei, ei! ö Die Lage im Oſten. WTB. Wien, 4. Sept. Amklich wird verlautbart vom 4. September 1916: Oeſtlicher Kriegsſchauplatz: Front gegen Rumänien: Vorlruppengeplänkel, Artilleriefeuer, keiner⸗ lei Veränderung der Lage. Heeresfront des Generals der Kavallerie Erzherzog Karl: Die Ruſſen ſetzen ihre Anſtrengungen, den Wider⸗ ſtand der Verbündeten in den Karpathen zu brechen, Tag und Nacht fort. Es kam an zahlreichen Punkten u erbitterten Kämpfen. Die Auſtürme des Feindes wur⸗ en durch Feuer oder im Bajonett⸗ und Handgranaten⸗ kampf abgeſchlagen. Kleine örtliche Erfolge, die die Ruſſen füdweſtlich von Fundul Moldovi und im Gebiet des Tar⸗ tarenpaſſes errangen, wurden durch Gegenangriffe zum großen Teil wett gemacht. Der Feind erlitt ſchwere Ver⸗ uſte. Auch ſüdöſtlich von Brzezany brachten dem Gegner ſeine verluſtreichen Angriffe keinen Erfolg. Um ein kleines Grabenſtück wird noch gekämpft. ö Heeresfront des Generalfeldmarſchalls Prinz Leo⸗ von Bayern: Nördlich von Zborow und zwiſchen Swi⸗ niuchy und Szelwow in Wolhynien ſcheiterten neuerlich zahlreiche mit großem Maſſenaufgebot geführte Angriffe des Feindes. Der rumäniſche Tagesben icht. WTB. Bukareſt, 3. Sept. Amtlicher Bericht von 7 Uhr abends: An der nördlichen und nordweſtlichen Front dauert der Vormarſch unſerer Truppen an. Wir eroberten die 1 7 Alion(2 Klm. öſtlich von Orſova) und Dranic(4 Klm. nörd⸗ lich von Orſova), wobei wir 9 Offiziere, 643 Mann gefangen 1 Die Eiſenbahn nach dem Alutatale iſt ſüdlich von Eſik⸗Szereda unterbrochen. In Kronſtadt erbeuteten wir be⸗ . Mengen von Nahrungsmitteln aller Art. An de⸗ üdfront griff der Feind unſere Grenzpoſten zwiſchen der Donav und Rachman⸗Iſchiklar ſüdlich von Siliſtria an, wurde aber zu⸗ rlückgeſchlagen. Feindliche Schiffe und Poſten am Ufer der Donas . einige Schüſſe guf Siurgevo und unſere Poſten ah. ur Verluſte zuzufügen. Heeresbericht vom 3. September morgens: Nordfron⸗ n. Nordweſtfront: Nach ziemlich heftigen Kämpfen beſetzten ten wir die Ortſchaft Borszek und die Höhen weſtlich dief Stadt. Wir machten 4 Offiziere und 150 Maun. zu Gefange⸗ Jen. Die bewohnte Gegend von Sakeli in Haramanszek iſt volk⸗ Rändig von uns beſetzt.— Südfront: Der Feind überſchet die ganze Dobrudſchagrenze. Südlich von Bazargio wurde der zurückgeworfen. An der übrigen Front dauern die Kämp au. Der Segner beſchoß Islazu und Casfat. Drei feindlick⸗ kene ceue warfen Bomben auf Conſtanza. Mehrere Ker der und Zivilperſonen wurden verwundet. Bukareſt, 4. Sept. Der Befehlshaber der ruſſi⸗ Gen Truppen in Rumänien, General Iwanow, iſt r ikareſt eingetroffen. Die Rumänen in Siebenbürgen. Wien, 4. Sept. Nach Meldungen aus Siebenbü⸗ gen gehen die eingedrungenen Rumänen in den van ihnen beſetzten Ortſchaften gegen die dort wohnenden M⸗⸗ gogten, Szekler und Deutſchen mit äußerſter Grauſon⸗ nen vor und ſchonen nur die ſiebenbürgiſchen Rumäne Bulgariſche Kriegsziele. 5 Soſia, 2. Sept.„Cambana“ ſchreibt zur Kriegs⸗ erklärung Rumäniens: Der verderbteſte aller europäiſchen Staaten, Rumänien, wo die Volksmenge in tiefſter Unwiſſenheit lebt, während ſich die Geldmenſchen ei⸗ nem üppigen Wohlleben hingeben, konnte nicht anders, als ſich den Feinden des Vierbundes anſchließen. Mit Lug und Trug hat Bratianu bis zum letzten Augenblick ſeinen bisherigen Verbündeten Freundſchaft vorgeheuchelt. Solche Ehrloſigkeit war nicht einmal bei ſerbiſchen Mi⸗ niſtern zu finden. Bratianu war im geheimen Ein⸗ verſtändnis mit Rußland, während Rumänien ein Bünd⸗ nis mit den Mittelmächten hatte. Welch Heimtücke und i Hinterliſt, welche in der Geſchichte nicht dageweſene[ ſobald als möglich zum ſelbſtändigen Staat gemacht b 5 ———.— g— erer.. einne Der Kreis ſei alſo enger geworden und das ſei aut ſo. 0 Schamlofigkeit! Dieſes Neſt von Tücke und Falſchher muß für immer zerſtört werden. Die rumäniſchen Bauern müſſen vom Joche ihrer Unterdrücker befreit werden, die Dobrudſcha aber von der rumäniſchen Tyrannei. Mit dieſer Loſung müſſen unſere tapfe⸗ ren Truppen von Sieg zu Sieg marſchieren. Irreführung der Diplomaten. Budapeſt, 4. Sept. Der aus Bukareſt zurückge⸗ kehrte Korreſpondent des„Eſt“ gibt eine intereſſante Darſtellung, in der der Nachweis geführt wird, daß die Geſandten von Oeſterreich und Deutſchland vom König und Bratianu planmäßig irregeführt worden ſeien. Nur der bulgariſche Geſandte ſei gegenüber allen Verſicherun⸗ gen des Königs Ferdinand mißtrauiſch geblieben, wes⸗ halb er auch in Bukareſt nicht gerne geſehen war. Auch die Königin habe auf den König keinen Einfluß geübt. Das Eheleben der beiden habe ſeit langem jene Gren⸗ zen verlaſſen, die einen ſolchen Einfluß vorausſetzen ließen. Der ganze rumäniſche Verrat ſei das Werk Bra⸗ tianus und des Königs, der ſich deſſen unheilvollem Einfluß nicht habe entziehen können. Bölkerrechtswidrigkeit der Rumänen. Sofia, 4. Sept. Die rumäniſche Regierung hat den bulgariſchen Geſandten in Bukareſt feſtgehalten und läßt ihm eine unwürdige Behandlung angedeihen. Die bulga⸗ riſche Regierung hat nun dem rumäniſchen Geſandten in Sofia, Deruſſe, die Abreiſe verweigert. Sofia, 4. Sept.(Meld. der Bulg. Tel.⸗Ag.) Die bulgariſche Regierung hat Somovit als den Ort bezeichnet, an dem das geſamte Perſonal der Geſandtſchaften und Konſulate Oeſterreich⸗Ungarns, Deutſchlands, Bulgariens und der Türkei, ſowie die Staatsangehörigen dieſer Län⸗ der in Rumänien gemeinſam zu Schiff ſich begeben können. Dasſelbe Schiff wird ſodann das Perſonal der rumäniſchen Geſandtſchaften und Konſulate, ſowie die Mitglieder der rumäniſchen Kolonien von Sofia und Konſtantinopel nach Rumänien zurückbringen.(Die Gegenmaßregel ſch int alſo gewirkt zu haben.) 4 e 1 2 Der Krieg mit Italien. WTB. Wien, 4. Sept. Amtlich wird verlautbart vom 4. September 1916: Italien iſcher Kriegsſchauplatz: Keine be⸗ ſonderen Ereigniſſe. N Südöſtlicher Kriegsſchauplatz: Vlora(Valona) wurde der Vorſtoß der Italiener völlig abgeſchlagen. Der Feind mußte auf das linke Vojuſa⸗ Ufer zurückweichen. Alle unſere Stellungen ſind wieder in unſerem Beſitz. f Der Krieg zur See. London, 4. Sept. Die engliſchen Dampfer Duart, Strathallan, Kalvinia und Mascote, ſowie der däniſche Dampfer Farmatyr ſind verſenkt worden. N Neues vom Tage. Berlin, 4. Sept. Auf eine Eingabe der Gene⸗ ralkommiſſion der Gewerkſchaften Deutſchlands wegen der Lebensmittelteuerung antwortete der Reichskanzler, daß in abſehbarer Zeit eine gewiſſe Ermäßigung der Preiſe, ſo bei Grieß und Graupen, zu erwarten ſei. Die preis⸗ ſteigernden Spekulationen könnten leider nicht völlig unterbunden werden, doch ſeien verhütende Maßnahmen getroffen. n a Berlin, 4. Sept. Die Vereinigungn von Ber⸗ liner Banken und Bankiers hat beſchloſſen, vom 1. Ok⸗ tober 1916 ab im Poſtſcheckverkehr der Kundſchaft die⸗ ſelben Gebühren zu berechnen, die die Reichsbank ihrer Kundſchaft in Anrechnung bringt. Leipzig, 3. Sept. In feierlicher Weiſe wurde geſtern die neue Deutſche Bücherei eingeweiht. Die Polen haben es eilig. Warſchau, 4. Sept. In einer Maſſenverſamm⸗ lung des Klubs für das polniſche Staatsweſen wurde aus Aulaß der rumäniſchen Kriegserklärung eine Ent⸗ ſchließung gefaßt, daß Rußlands Sieg die Vernichtung der polniſchen Freiheit bedeuten würde. Polen ſolle Oeſtlich von Budapeſt, 4. Sept. Die reichsdeutſchen und öſterreichiſchen Teilnehmer an der Donaukonferenz tra⸗ fen geſtern abend mit einem Sonderſchiff der Donau⸗ dampfſchiffahrtsgeſellſchaft hier ein. 5 Bern, 4. Sept. Die Verhandlungen mit Deutſchland über den gegenſeitigen Güterverkehr ſind am Samstag ab⸗ geſchloſſen worden; ſie werden als für die Schweiz be⸗ ſfriedigend angeſehen. Die Vereinbarungen ſollen bis Frühjahr 1917 gültig ſein. f 8 Baſel, 4. Sept. Der ſchweizeriſche Oberſt Egli, der mit dem Oberſten v. Wattenwyl in dem Prozeß wegen angeblicher Neutralitätsverletzung vor einem ſchweizeri⸗ ſchen Diviſionsgericht freigeſprochen wurde, iſt jetzt zum Lektor für Kriegswiſſenſchaften an der Univerſität Baſel ernannt worden. Die Peſt in England. Stockholm, 4. Sept. Das ſchwediſche n. Kollegium erließ eine„ wonach die Stadt Briſtol in England als Peſtherd erklärt wurde. Zwei Peſtfälle ſind auch in Hull vorgekommen. Es handelt ſich dort um zwei Arbeiter auf einem Dampfer im Hafen. London, 4. Sept. Der Verband der engliſchen Ge? werkſchaften richtete einen Brief an Asquith, worin für ein Abkommen mit den verbündeten Mächten einge treten wird, das die Verbeſſerung der Arbeitsbedingun⸗ gen zum Ziele haben ſoll. a 5 London, 4. Sept.„Daily Chronicle“ veröffent⸗ licht eine Drahtnachricht des Polarforſchers Shackleton aus Punta Arenas vom 3. ds. Mts., daß alle Mitglieder der Expedition gerettet und wohl ſeien. N 1 Kopenhagen, 4. Sept.„Tidens Tegn“ zufolge ſind in Norwegen im letzten Halbjahr 70 neue Schiff? fahrtsgeſellſchaften mit einem Geſamtkapital von 130 Millionen Kronen gegründet worden. 43 Die ruſſiſchen Eiſenbahnwerkſtätten in Charbin niedergebrannt. 1 Petersburg, 4. Sept. Die Werkſtätten der chine⸗ ſiſchen Oſtbahn Charbin ſind durch eine Feuersbrunſt, die anſcheinend auf Brandſtiftung zurückzuführen iſt, zer⸗ ſtört worden. Eine große Anzahl von Lokomotiven und Eiſenbahnwagen, die über Wladiwoſtok aus den Verei⸗ nigten Staaten bezogen worden waren, und die in Char⸗ 5 zuſammengeſetzt werden ſollten, ſind vernichtet wor⸗ en. f a Handels⸗ Der Krieg in Oſtafrika. WTB. London, 3. Sept.(Amtlich.) Ein Telegramm des Generalleutnants Smuts meldet: Die Verfolgung der feindlichen Hauptmacht im Gebirge von Uluguru wird trotz der ganz unge⸗ wöhnlich heftigen Regenfälle, die die Brücken fortgeſchwemmt und die Wege aufgeweicht haben, lebhaft fortgeſetzt. Die Abſicht des Feindes iſt es, weiteren Widerſtand in dieſem günſtigen Gelände zu bieten, um Zeit zur Organiſation zu gewinnen. Sein Rückzug weiter nach Süden iſt bereits vereitelt. We 1 7 vom Gebirge bewegen ſich unſere berittenen Truppen auf Mahalaka und Niſſaka zu. Viele kleine Abteilungen des Feindes wurden Manger genommen„ Eine ſtarke en e Truppen des 0 Majors von Deventer rückt ſüdlich von Kiloſſa aus vor. Ab⸗ teilungen des Brigadegenerels Nothey bewegen 77 aus der Richtung von Jringo und Lupembe oſtwärts na ahenge zu. An der Küſte nähert ſich eine Abteilung von Bagamojo aus . unter Mitwirkung von Schiffen der königlichen otte. e f 4 40 Bedauerliche Aeußerungen zum Perſonenwechſel. Ein Artikel der„Frankf. Zeitung“ über die Er- nennung Hindenburgs und den Rücktritt Falkenhahns ſchloß mit dem Satze:„Wer die Entwicklung dieſer Dinge zu ſehen vermochte, weiß, daß nun auch eine Klarheit über manche Frage geſchaffen iſt, in der ſicher und ungeſtört zu ſein, auch für die politiſchen Leiter unſeres Reiches von höchſtem Werte ſein muß.“ In einem zweiten Artikel wird der Sinn dieſer etwas dunklen Andeutung durch weitere Ausführungen deutlicher. Es heißt da, Hindenburg ſei mit ſeiner Ernennung zum Generalſtabs⸗ chef in den Kreis der wenigen Männer getreten, die man die Reichsleitung nenne. Im Grunde möge er ſchon längſt an der Entſcheidung der großen Fragen des Reiches praktiſchen Anteil gehabt haben. Jetzt aber bilde er mit dem Reichskanzler und dem Kaiſer die Spitze. Die Diamanten der Großmutter. Von Levin Schücking. 5 Fortſetzung. Nachdruck verboten. Es war ein ſogenanntes Kabinettbild und ſtellte eine junge Dame von etwa 20 Jahren vor, deren von einem höchſt anmutigen Oval umfaßte Züge etwas außerordentlich Klares und Edles in den feſt und beſtimmt gezeichneten Linien und dabei nichts dom franzöſiſchen Typus hatten, einen weichen und doch 5 offenen und freien Ausdruck; etwas von deutſcher Ge⸗ fühlsweiſe oder Innigkeit blickte unter den breiten halb⸗ geſchloſſenen Lidern hervor, die an Maxens eigene er⸗ innerten. Als die anderen Offiziere durch Maxens lange Betrachtung auf das Bild aufmerkſam wurden, ſagte der Hauptmann Sontheim: „Das hat etwas von deutſcher Raſſe, und iſt gewiß eine Elſäſſerin!“ 5 Und Hartig, der intelligente Vizefeldwebel, fand, daß Daveland nur deshalb ſo lange vor dem Bilde ſtehe, um daran die Wirkung halbverſchleierter Augen, mit der er ſelber zu kokettieren pflege, zu ſtudieren. Daveland aber hörte nicht auf den Scherz des Kameraden, er blickte 5 auch nicht mehr auf die Züge, die ihn ſo lange gefeſſelt hatten, ſondern auf etwas anderes, den altertümlich gefaß⸗ ten Ring an der ſchmalen Hand, auf welche das junge Mädchen im Bilde ihr Kinn ſtützte. Die Form dieſes Ringes hatte etwas, das ihn an alte heimatliche Ge⸗ ſchichten erinnerte, an Ereigniſſe und Verhältniſſe, die vor ſeiner Geburt lagen, die für ihn ſchon, dank einer wür⸗ digen und redſeligen Tante, zu den Traditionen der Kin⸗ derſtube gehört.. und ſo kam es, daß ihn der Ein⸗ druck, den ihm das Bild gemacht, nicht losließ— er hatte es mehrmals wiedergeſehen, einen Abzug kaufen wollen, aber vom Photographen eine abſchlägige Ant⸗ wort erhalten, das Bild gehörte einem jungen Mädchen aus der Gegend an, der Mann war nicht ermächtigt, es in fremde Hände gelangen au laſſt Seitdem waren etwa vierzehn Tage vergangen. Es hatte ſich bereits über das Lichtbild ein leiſer Schatten gelegt, es hatten die urſprünglich ſo lebendig und ſo feſ⸗ ſelnd vor ſeinem inneren Auge ſtehenden Züge zu ver⸗ ſchwimmen begonnen— die Zeit iſt wie eine ſchwere Ackerwalze, die Alles, was der Tag und der Zufall in uns aufwühlt und emporzieht und an Entſchlüſſen und Vor⸗ ſätzen oder Empfindungen emporſprießen läßt, unbarmher⸗ zig wieder glatt walzt und in das flache Tageseinerlei einebnet. In dieſem Augenblick war Max Daveland, als er ſo auf die hohe Terraſſenmauer ſich lehnte und über ſie fort auf die Straße blickte, nicht einmal in Gedanken mehr bei ſeiner Unbekannten, und es unterbrach ihn auch der Hauptmann nicht, als dieſer ihm aus dem Pavil⸗ lon zurief: TFT. „Der Robber iſt zu Ende— willſt du nicht wieder eintreten, Daveland?“ ö a„„ „„Ich danke, Sontheim,“ antwortete Max mit einem Seufzer,—„ich finde dies ewige Whiſt langweilig...“ „Sie warten wohl auf die hübſche blonde Nicaiſe, um ihr den Hof zu machen?“ rief Hartig herüber. „Das gibt Ihnen nur die Eiferſucht ein, Hartig— ich habe mich mit Ihrer blonden Kellnerin nie anders be⸗ ſchäftigt, als um ihr ſo viel Deutſch beizubringen, daß ſie 1„falſch accentuirten Liebeserklärungen verſtehen ann!“ 55„ i „Unnütze Mühe“, rief hier ein anderer der jungen Leute aus,„Hartigs Gefühle werden ihr immer unver⸗ ſtändlich bleiben.“ b a d 2 „Was wollen Sie? dieſes Frankreich iſt ein unver⸗ ſtändliches Land!“ ſagte Hartig, ein mitten in ſeinen Probejahren der friedlichen Katedertätigkeit entriſſener Schulamtskandidat,„ich habe im Examen für„fran⸗ zöſiſche Sprache“ die Note„gut“ bekommen— und muß nun erleben, daß dieſes Volk hier nicht ſieben Silben von dem, was ich age verſteht, ſo wenig wie ich von ihrem + „Bei der blonden Nicaiſe bleibt Ihnen ja die Spra che der Augen und der Mimik“, entgegnete Hauptmann Sontheim,„oder haben Sie dafür im Examen auch„gut! bekommen?“ ö ö— „Wahrſcheinlich, denn Nicaiſe lacht darüber erf recht!“ rief der Leutnant Merwig. 5 2 „Da Sie alſo bei Nicaiſe kein Glück haben, Hartig,“ fuhr Daveland fort,„ſollten Sie ſich als deutſcher Jüng. ling von der proſaiſchen Gegenwart mit ihren ſpröder Kellnerinnen ab⸗ und der romantiſchen Vergangenhei⸗ zuwenden. Iſt Ihnen noch nicht eingefallen, daß es im Schiller heißt: Es ſteht nicht eine Tagereiſe weit von Vau. couleurs... Wir ſteben nicht eine Vierteltagereiſe wei von Vaucouleurs! Machen Sie einen Ausflug mit mir nach Domremi?“ 2 „Ach— der Vorſchlag wäre nicht übel: aber Dom remi liegt noch weit hinter Vaucouleurs und der Haut mann Sontheim wird uns dazu keinen Urlaub geben!“ „Um das Haus der Jungfrau von Orleans zu ſehn!? fiel der Hauptmann ein. Glauben Sie denn an din Geſchichten, Daveland?“ „Ich glaube an Schiller.“ 8 4 „An Schiller— nun ja. Ich glaube an Goethe, der irgendwo ganz gelaſſen ſagt:„Tie Ereigniſſe verlie⸗ ren durch die Länge der Zeit an Glaubwürdigkeit.“ Vor⸗ trefflich das! Da haben Sie den ganzen Strauß, Bauer, Renan und ſo weiter auf den kürzeſten und naivſten Aus⸗ druck gebracht. Wenn aber Ihre romantiſchen Gefühle und der großen Seelen innewohnende Drang zu bewun⸗ dern Sie durchaus hinkreiben... nun, meinethalb, doch müſſen wir erſt wiſſen, wie weit es denn bis dahin von Void aus iſt. Hoffentlich, Hartig, haben Sie nicht auch in der Geographie„gut“ bekommen und wiſſen uns zit A a(Fortſezung folgt.) i 85 . Man kann hoffen und muß fordern, daß künftig unſerer Reichsleitung jeder Zweifel an ihrer Kraft erſpart bleiben wird.“ Die genannten drei Männer trügen die ganze Laſt der Verantwortung und einen bei aller Beſonnenheit äftigeren als Hindenburg werde man in unſeren Reihen ſchwerlich finden. f Die„Kreuzzeitung“ bemerkt dazu: Gegen dieſe Deu⸗ kung des Wechſels in der Leitung des Generalſtabes möchten wir denn doch einige Einwendungen erheben. Sie läuft auf den Verſuch hinaus, jede etwaige künftige Kritik an der Politik der Reichs⸗ leitung als auch gegen die Perſönlichkeit dieſe Weiſe ſeine Autorität gewiſſermaßen als ſchüt⸗ zenden Schild vor der Politik der„Reichsleitung“ aufzubauen. Die öffentliche Meinung wird ſich aber in allen Fragen, die einen geringeren oder ſtärkeren politiſchn Einſchlag haben, niemals an den Generalſtabschef halten können, ſchon weil ſie gar nicht weiß, wie dieſer bei den internen Beratungen dazu Stellung genommen hat, ſon⸗ dern nur an die Stelle, die die verfaſſungsmäßige Ver⸗ antwortung zu tragen hat. Deshalb kann aber auch der Umſtand, daß eine Perſönlichkeit von der Autorität Hin⸗ denburgs die Stellung des Generalſtabschefs bekleidet, kein Grund ſein, Bedenken gegen die Kriegspolitik der „Reichsleitung“, deren Aeußerung ſonſt Pflicht wäre, zu unterdrücken. 5 5 85 Es iſt in der Tat bedauerlich, daß die Ernennung des großen Hindenburg zu ſo trüben Zwecken benützt wird. Am allerwenigſten werden ſolche Bärendienſte dem Reichs⸗ kanzler ſelbſt angenehm ſeinn. Die deutſch⸗rumäniſchen“ beziehungen. Die Wirtſchaftsgeſchichte Rumäniens iſt ſeit einem Menſchenalter eng mit dem Wirtſchaftsleben Deutſchlands und Oeſterreich⸗Ungarns verknüpft. Seit dem Jahre 1866, das den Beginn der modernen rumäniſchen Wirtſchafts⸗ politik bedeutet, beteiligten ſich deutſche und öſterreichiſche 8 Banken in beſtändig zunehmendem Umfange in Rumä⸗ nien. Finanziell hat Deutſchland Rumänien ſtark unter⸗ ſtützt. An der Berliner Börſe werden 1587 Mill. Mk. kumäniſche Staatsanleihen und 6 Mill. Mk. Bukareſter Stadtanleihen notiert. Da die geſamte Staatsſchuld Rumäniens am 1. April 1915 1670 Mill. Mk. betrug, ann man ſagen, daß die geſamte Staatsſchuld Rumä⸗ niens an deutſchen Börſen zur Notiz zugelaſſen iſt. Der größte Teil dieſer Anleihen iſt auch in Deutſchland unter⸗ ebracht; während des Krieges hat das reich gewordene umänien zwar beträchtliche Beträge ſeiner Skaatsſchul⸗ den zurückgekauft, aber noch immer baſiert die rumä⸗ niſche Staatsſchuld auf den deutſchen Sparern. 8 Rumänien konnte durch die in Deutſchland im No⸗ vember 1913 zu 91 Prozent aufgelegte 4½ proz. Gold⸗ anleihe von 100 Mill. Mk. die Schulden, die es für die obiliſierung im zweiten Balkgukriege aufgenommen tte, tilgen. Neben den rumäniſchen Anleihen ſind an den deutſchen Börſen auch 7 Anleihen der Stadt Bukareſt Zmdur Notiz zugelaſſen, ferner die Aktien der Banka Ge⸗ 22 nerale Rumana. f d 4 Nach der Kriegserklärung wird ſich England natur⸗ emäß herbeilaſſen, Rumänien eine Anleihe zu gewähren. England wird auch das rumäniſche Getreide aufkaufen müſſen. Aber die großen Verdienſte der rumäniſchen Volkswirtſchaft, die ihnen ſpeziell der Krieg gebracht hat, werden aufhören, Rumänien wird von jetzt an wirt⸗ ſchaftlich nur die Schattenſeiten des Weltkrieges zu ſpüren bekommen. England wird Rumänien zwar Geld für die Kriegführung zur Verfügung ſtellen können, aber keine Kohle und keine Induſtriefabrikate oder doch nur auf dem Umwege über Rußland, das ſelbſt unter einem ſcharfen Mangel an Kohle und Induſtriefabrikaten leidet. Deutſch⸗ land iſt aber durch die gute diesjährige Ernte glücklicher⸗ weiſe auf die Zufuhr an Getreide und Futtermitteln nicht angewieſen. e 1* Baden. Karlsruhe, 4. Sept. Nach der Zeichenlehrer⸗ eicher für 1916 wurden vier Prüflinge unter die eichenlehrerkandidaten aufgenommen. Die Erſte Prü⸗ ung für Handarbeitslehrerinnen wurde von 71 und die Zweite Prüfung von 15 Kandidatinnen beſtanden. Karlsruhe, 4. Sept. Die Polizei verhaftete ein Dienſtmädchen aus Homburg, das ſein neugeborenes Kind erſticken ließ. n. 5 Mauuheim, 4. Sept. In mehreren badiſchen tädten trieb vor einiger Zeit ein angeblicher Ober⸗ zollinſpektor ſein Unweſen. Er wußte ſich die Adreſſen von Familien die Verwandte in Amerika hatten, zu ver⸗ ſchafſen und machte nun den Leuten vor, daß ein Paket ür ſie auf dem Hauptzollamt in Mannheim liege, und ließ dich 11* Auslöſung einen Gelobetrag aushändigen, worayf er verſchwand. Der Betrüger iſt ſetzt in Lahr in der Perſon eines gewiſſen Paul Stolz verhaftet worden. Kehl, 4. Sept. In Memprechtsheim wurde 8 eine Anzahl Flugblätter gefunden folgenden Inhalts: m» Deutſche Soldaten! Rumäuien, das mit den Zentral⸗ mächten verbündet war, iſt auf unſere Seite getreten; es hat Oeſterreich-Ungarn den Krieg erklärt!“ Die Fran⸗ 11 ſcheinen ſomit zu glauben, daß die rumäniſche iegserklärung der deutſchen Oeffentlichkeit vorenthal⸗ ten wird. Dieſe Flugblätter wurden, wis weiter berich⸗ tet wird, auch an der Weſtfront von den 5 in e deulſchen Schützengräben geworfen. Sie ſind dort mit Heiterkeit aufgenommen worden. Man hat den ranzoſen dann die Mitteilung von der deutſchen Kriegs⸗ erklärung an Rumänien hinübergeſchickt. 7555 O Dirkenau, b. Sinsheim, 4. Sept. Beim Spielen an der Weſchnitz fiel das Z jährige Kind des Fabrik⸗ arbeiters Ziener in das Waſſer und ertrank. Ses, Bödigheim, b. Buchen, 4 Sevt Der 11 jährige 5 ohn eines Schneidermeiſters in Mannheim, der zurzeit ei einer hieſigen Familie zu Beſuch weilte, iſt von einer Feuerleiter abgeſtürzt und an den dabei erlittenen 815 geſtorben. N „„e Singen⸗ Hohentwiel, 4. Sept. Ein ung- 7 8 837 0„4. Sept. Ein ungenannter stadt hat für die Gemeinde ines Kinder ts in der Hindenburgs gerichtet hinzuſtellen und auf die ee. Stadt Singen den Betrag von 60 000 Mk. zur Ver⸗ fügung geſtellt. f (-) Sigmaringen, 4. Sept.(Herr Baſentin.) Der Vermögensverwalter des rumäniſchen Königs, Ba⸗ ſentin, der am letzten Montag nach Einlauf der Kriegs⸗ erklärung Rumäniens ſofort nach der Schweiz reiste um das Barvermögen des Königs Ferdinand in Sicher⸗ heit zu bringen, kam infolge ungenügenden Paßauswei⸗ ſes nicht über die Grenze, kehrte daher um und weilt jetzt wieder, wie der„Zoller“ in Hechingen berichtet, im Schloß des Fürſten Wilhelm von Hohenzollern in Sigmaringen. 55 Verantwortlich für die Redaktion Gg. Zimmermann, Seckenheim MWohnungs- Gesuch. 1 Wohnung beſtehend aus 5 Zimmer und Küche evtl. auch 4 Zimmer und Küche in der Nähe der Säge⸗ mühle zu mieten geſucht. Zu erfragen bei M. Herzog, Wilhelms tf. 7. che Fodanhnadueu— Fleiſchverſorgung. Es erhalten morgen Mittwoch, den 6. ds. Mts. von Nachm. 5 Uhr ab beſtimmt die Inhaber nachver⸗ zeichneter Nummern der braunen Fleischkartenumschlägen gegen Vorzeigung derselben ihre feſtgeſetzte Menge Fleiſch: 1. Sei Herrn Metzger Gruber hier Eriedrichſtr. 28; die Nummern 1576 bis 1830 2. Sti herrn Metzger Harlmaun, hier Hanplſtraße 155; die Nummern 1831 bis 1990 3. Bei herrn Metzger Nendeck, hier Hanpkſlraße 104; die Nummern 1991 bis 2110 u. Nr. 1 bis 235. Die Bewohner der Hochſtätt erhalten ihre Mengen Mittwoch Vormittag von 9 bis 12 Uhr bei Herrn Metzger Schertel. Wir bitten wieder nicht zu drängen, jſede der augegebenen Rummern erhält ihre Menge, ob die Abholung Mittags oder abends erfalgt. Seckenheim, den 5. September 1916. Bürgermeiſter amt: Volz. Bestandsaufnahme. Wer noch keine Haushaltungsliſte ausgefüllt und den Erhebern oder dem Bürgermeiſteramt abgegeben hat, muß dies bis ſpäteſtens morgen Mittwoch, den 6. ds. Mis. Vormittags 9 Uhr auf dem Vathaus Zimmer Nr. 7 erledigen. Koch. Bis dahin noch Säumige haben e Anzeige und Strafe mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder Geld bis zu 10000 Mk. zu erwarten. Seckenheim, den 5. September 1916. gürgermeiſteramt: Volz. Kutheleiſch. Heute abend 5 Uhr anfangend wird auf der Freibank (Wagehalle) Kuhfleiſch zum Preis von 1.20 Mk. per Pfd. ausgehauen. Bezugsberechtigt ſind die Inhaber des braunen Fleiſchkartenumſchlags für je 1 Pfund wie folgt: Koch. No. 1 bis 300 von 5 bis 6 Uhr 77 8 „„ Anſpruch auf Erhalt hat Niemand. Die Reihenfolge iſt unbedingt einzuhalten. Seckenheim, den 5. September 1916. Ortsvichverſicherungsanſtalt: Volz. Schmitt. Seſchlaanabme und deſtands-Erbebung der Jubrraubereiſungen. Unter Bezugnahme auf die Verordnung des ſtellvertr. General⸗Kommandos vom 12. Juli ds. Js. und unſerer zum Vollzuge derſelben erlaſſenen Bekanntmachung vom 24. Juli ds. Js. machen wir nochmals darauf aufmerk⸗ ſam, daß die freiwillige Ablieferung der beſchlagnahmten Fahrradbereifungen bis zum 15. September 1916 an die hieſige Gummi⸗Sammelſtelle Rarhaus(Bürgerſaal) er⸗ folgen kann. 8 Der Uebernahmepreis für die Bereifungen iſt vom Generalkommando in folgender Weiſe feel e 4.— M. Klaffe à ſehr zuur r 3.— JJ 3.—„ 2.—„ Klaſſe e noch brauchbar 150„ 150 Klaſſe d unbrauchb/a rr„ Die Ablieferung kann am Donnerstag, den 7., Prei- tag, den 8., mittwoch, den 13., Donnerstag, den 14. und Freitag, den Is. September l. Js. ſewells hachmit⸗ tags von 2 bis s Uhr erfolgen. 5 Die bis zum 15. September nicht freiwillig zur Ab⸗ lieferung gebrachten Fahrradbereifungen ſind in der Zeit vom 16. September dis zum 1. Oktober 1916— ſoweit dies noch nicht erfolgt iſt— auf dem Rathaus dahier Zimmer Nr. 3 zwecks ſpäterer Enteignung anzumelden. Seckenheim, den 5. September 1916. Bürgermeiſteramt: Volz. Foldpostkarten Schmitt. sind zu haben bei Saore Zimmermann. Schafft das Gold zur Reichsbank! Vermeidet die Zahlungen mit Bargeld! Jeder Deutſche, der zur Verringerung des Bargeldumlaufs beiträgt, ſtärkt die wirtſchaftliche Kraft des Vaterlandes. Mancher Deutſche glaubt ſeiner vaterländiſchen Jflicht völlig genügt zu haben, ſich führt oder daheim in der Schublade verwahrt hält. iſt aber ein Irrtum. Die Reichsbank iſt nämlich geſetzlich verpflichtet, für je Dreihundert Mark an Bank⸗ noten, die ſich im Verkehr befinden, mindenſt Hundert Mark in Gold in ihren Kaſſen als Decknng bereit⸗ hundert Mark Goldmünzen oder dreihundert Mark Papiergeld zur Darum heißt es an jeden patriotiſchen Deutſchen die Mahnung richten: Goldmünzen, jetzt Banknoten in der Geldbörſe mit zuhalten. Es kommt aufs gleiche hinaus, ob Reichsbank gebracht werden. Schränkt den Bargeldverkehr ein! Veredelt die Zahlungsſitten! Jeder, der noch kein Bankkonto hat, ſollte ſich ſofort ein ſolches einrichten, auf das er alles, nicht zum Lebens unterhalt unbedingt nötige Bargeld ſowie ſeine ſämtlichen laufenden Einnahmen einzahlt. 5 Die Errichtung eines haben von der Bank verzinſt. Das bisher übliche Verfahren, herrſchende bleiben. Richtig ſind folgende Verfahren: Kontos bei einer Bank iſt koſtenfrei und der Kontoinhaber erhält ſein jeweiliges Gut⸗ Schulden mit Barzahlung oder Poſtanweiſung zu begleichen, darf nicht das Erſtens— und das iſt die edelſte Zahlungs ſitte— Ueberweiſung von Bank zu Bank. Wie ſpielt ſich dieſe ab? Der Kontoinhaber beauftragt ſeine Bank. der Fir digen Betrag auf deren Bankkonto zu überweiſen. Natürl bei welcher der Zahlungsempfänger ſein Konto unterhält. bei welcher Bank ſie ihr Konto führt. B. in Berlin und Hamburg) hierüber Aufſchluß. Weiß man nur, daß der Zahlungsempfänger ein Bankkonto hat, kann aber nicht feſtſtellen, bei welcher ihres Briefbogens vermerken, bisweilen auch das Adreßbuch(3. Bank er es unterhält, ſo macht man zur Begleichung ſeiner Schuld von dem Scheckbuch Gebrauch. Zweitens Der Scheck mit dem Vermerk„Nur zur Verrechnung“. Mit dem Vermerk„Nur zur Verrechnung“ löſungen des Schecks in bar, ſondern nur die Gutſchrift auf ſeinem Konto verlan ſchecks iſt auch die Gefahr beſettigt, daß ein Unbefugter den ohne„Einſchreiben“, verſandt werden, da Steuergeſetzen fällt der bisher auf dem S wöhnlichem Briefe, darf. Nach den neuen Oktober d J. an fort. Drittens f * kommt zum Ausdruck, daß der Zahlungsempfänger keine Ein- gen kann. Bei Verrechnungs⸗ Scheck einlöſen kann, der Scheck kann daher in ge⸗ keine Barzahlung ſeitens der bezogenen Bank erfolgen check laſtende Scheckſtempel von 10 Pfg. vom 1. Der ſogenannte Barſcheck, d. h. der Scheck ohne den Vermerk „Nur zur Verrechnung“. Er kommt dann zur Anwendung, wenn der Zahlungsempfänger kein Bankko Er wird in dem Maße aus dem Verkehr verſchwinden, Ziel nähern, daß jedermann in Deutſchland, der Zahlungen zu leiſten und zu empfangen hat, Auszahlung verlangen muß. Poſtſcheckamt, bei einer Bank oder einer ſonſtigen Kreditanſtalt beſitzt. Darum die ernſte Mahnung in eruſter Zeit: Schaffe jeder ſein Gold zur Reichsbank Mache jeder von der bankmäßigen Verrechnung Gebrauch! Sorge jeder in ſeinem Bekannten und Freundeskreis Jeder Pfennig, der bargeldlos verrechnet wird, iſt ein i unſerer Feinde!. für Verbreitung des bargeldleſen Verkehrs! 5 wenn er, ſtatt wie früher Das ma oder Privatperſon, der er etwas ſchuldet, den ſchul⸗ ich muß er ſeiner Bank den Namen der Bank angeben, Jede größere Firma muß daher heutzutage auf dem Kopf Außerdem gibt eine Anfrage am Fernſprecher, nto beſitzt und daher bare als wir uns dem erſehnten ein Konto bei dem e Waffe gegen den wirtſchaftlichen Vernichtungskrieg Nr. 1423 die Bekanntmachung des Präſidenten des Kriegser⸗ Inährungsamts vom 25. Juli 1916 ſowie die Vollzugs⸗ verordnung Großh. Miniſterium des Innern vom 14. Auguſt 1916 zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, 22. Auguſt 1916. a Großh. Bezirksamt. Abt. I. Verordnung über Hülſenfrüchte. b Vom 29. Juni 1916. 8 1 Erbſen, Bohnen und Linſen(Hülſenfrüchte) dürfen nur an die vom Reichskanzler beſtimmte Stelle ab⸗ geſetzt werden.. 5 Dieſe Vorſchrift gilt nicht 5 1. für Ackerbohnen, Sojabohnen, Peluſchken, Erbſenſchalen und ⸗kleie, ſoweit ſie der Rege⸗ lung für Kraftfuttermittel unterliegen 2. für die Lieferung von Hülſenfrüchten an die Naturalberechtigte, insbeſondere Aktenteiler und Arbeiter, die dieſe kraft ihrer Berechtig⸗ ung oder als Lohn zu beanſpruchen haben. Macht der Reichskanzler von der ihm nach 84 Abf. 2 Satz 3 zuſtehenden Befugnis Gebrauch, ſo beſchränkt ſich dieſe Ausnahme auf die von ihm beſtimmte Menge; 3. für anerkanntes Saatgut, für nachweislich zum Gemüſeanbau beſtimmtes Saatgut ſowie für Saatgut, das durch eine von der Landeszentral⸗ behörde zu bezeichnende Saatſtelle als zur Saat geeignet erklärt und von der vom Reichs⸗ kanzler beſtimmten Stelle zu Saatzwecken freigegeben worden iſt. Für Saatgut gelten die Vorſchriſten des 8 10. Der Nachweis iſt durch eine behördlich beglaubigte Beſcheinigung zu erbringen. Die Landeszentralbehörden beſtimmen, wer für Ausſtellung dieſer Be⸗ ſcheinigung zuſtändig iſt; 4. für friſches Gemüſe und für eingemachte Hülſen⸗ früchte ingeſchloſſenenBehältniſſen(Konſerven); 5. für Hülſenfrüchte, ſolange ſie ſich im Gemenge mit anderer Frucht befinden;. 6. für Hülſeufrüchte, die im Eigentume der Heeres⸗ verwaltung oder der Marineverwaltung ſtehen; 7. für Hülſenfrüchte, die von der vom Reichskanzler beſtimmten Stelle zur Abgabe an Verbraucher weitergegeben ſind. Hülſenfrüchte dürfen vorbehaltlich der beſonderen Regelung für die im Abſ. 2 Nr. 1 genannten Er⸗ zeugniſſe nicht verfüttert werden.. 9 2 Wer Hülſefrüchte erntet, iſt verpflichtet, die ge⸗ erntete Menge getrennt nach Arten(Erbſen, Bohnen, ob. Linſen) den von der Landeszentralbehörde zu be⸗ ſtimmenden Stellen unmittelbar nach Einbringung der Ernte anzuzeigen. Wer am 1. Oktober 1916 Hülſen⸗ früchte im Gewahrſam hat, die bis zu dieſem Zeit⸗ punkt noch nicht angezeigt ſind, hat ſie den im Satz 1 bezeichneten Stellen bis zum 5. Oktober 1916 anzu⸗ zeigen; befinden ſich ſolche Mengen mit dem Beginne des 1. Oktober 1916 unterwegs, ſo iſt die Anzeige un⸗ verzüglich nach dem Empfange von dem Empfänger zu erſtatten. Geht der Gewahrſam an den ange⸗ zeigten Mengen nach Erſtattung der Anzeige auf einen anderen über, ſo hat der Anzeigepflichtige binnen einer Woche den Verbleib der Mengen anzuzeigen. Die Stellen, denen die Anzeigen zu erſtatten ſind, haben die Anzeige unverzüglich an die vom Reichs⸗ kanzler beſtimmte Stelle weiterzugeben. In der Anzeige iſt anzugeben, welche Mengen hach 8 1 Abf. 2 Nr. 3 und nach 8 4 Abf. 2 beanſprucht werden; es iſt ferner anzugeben, für wie viel Per⸗ ſonen und für welche Anbaufläche die Zurückbehaltung nach 8 4 Abſ. 2 beanſprucht wird. Die Anzeigepflicht erſtreckt ſich nicht auf die im 1 Abf. 2 unter Nr. 1, 4 bis 7 aufgeführten Mengen; ferner ſind nicht anzuzeigen Mengen unter 25 Kilo⸗ gramm von feder Art. 9 Werden Hülſeufrüchte im Gemenge(J 1 Abf. 2 Nr. 5) nachträglich ausgeſondert, ſo unterliegen ſie der Anzeigepflicht nach Maßgabe des§ 2. Die Anzeige iſt binnen drei Tagen nach der Ausſonderung zu erſtatten.„ 1 9 4 5 Die Beſitzer von Hülſenfrüchten haben die Vor⸗ räte, die der Abſatzbeſchränkung nach g 1 unterliegen, der vom Reichskanzler beſtimmten Stelle auf Ver⸗ langen käuflich zu überlaſſen und auf Abruf zu ver⸗ laden. Sie können ihrerſeits verlangen, daß dieſe Stelle dieſe Vorräte käuflich übernimmt und eine Friſt zur Abnahme ſetzen, die mindeſtens vier Wochen betragen muß. Nach Ablauf der Friſt erliſcht die Abſatzbeſchränkung nach§ 1. Iſt der Beſitzer nicht zie der Eigentümer, ſo kann auch der Eigentümer ie Friſt zur Abnahme ſetzen. Die Vorſchrift des Abſ. 1 Satz 1 gilt nicht für die Hülſenfrüchte, die der Beſitzer in ſeinem kand⸗ wirtſchaftlichen Betriebe zur nächſten Beſtellung nötig hat oder deren er zu ſeiner Ernährung oder zur Er⸗ nährung der Angehörigen ſeiner Wirtſchaft ein⸗ ſchließlich des Geſindes bedarf. Den Angehörigen der Wirtſchaft ſtehen gleich Naturalberechtigte, ins⸗ beſondere Altenteiler und Arbeiter, ſoweit ſie kraft ihrer Berechtigung oder als Lohn Hülſenfrüchte zu beanſpruchen haben. Der Reichskanzler kann be⸗ ſtimmen, welche Mengen dem Beſitzer auf Grund dieſer Beſtimmung zu belaſſen ſind. Die näheren Beſtimmungen über die Lieferung und Abnahme erläßt der Reichskanzler. 8 5 Soweit Hülſenfrüchte der Ueberlaſſungspflicht nach 8 4 unterliegen, haben die Beſitzer für Aufbewahrung und pflegliche Behandlung derſelben zu ſorgen. Sie dürfen ihre Vorräte ohne Zuſtimmung der vom Reichskanzler beſtimmten Stelle nicht verarbeiten. Als Verarbeiten gilt auch das Schälen. Sie haben ferner dieſer Stelle auf Erfordern Auskunft zu geben, Proben gegen Erſtattung der Portokoſten einzuſenden, oder Beſichtigung der Frucht zu geſtatten. Die zuſtändige Behörde kann auf Antrag der vom Reichskanzler beſtimmten Stelle anordnen, daß die Frucht von dem Beſitzer mit den Mitteln ſeines land⸗ wirtſchaftlichen Betriebs binnen einer beſtimmten Friſt ausgedroſchen wird. Kommt der Verpflichtete dem Verlangen nicht nach, ſo kann die zuſtändige Behörde auf Antrag der vom Reichskanzler beſtimmten Stelle das Ansdreſchen auf deſſen Koſten durch einen Dritten vornehmen laſſen. Der Verpflichtete hat die Vornahme in ſeinen Wirtſchaftsräumen und mit den Mitteln ſeines Betriebs zu geſtatten. 8 6 Die vom Reichskanzler beſtimmte Stelle hat dem zur Ueberlaſſung Verpflichteten für die abgenommenen Mengen einen angemeſſenen Uebernahmepreis zu zahlen, der die im g 11 feſtgeſetzten Preiſe nicht über⸗ ſchreiten darf. 85 Iſt der Verkäufer mit dem Preiſe nicht einver⸗ ſtanden, den die vom Reichskanzler beſtimmte Stelle geboten hat, ſo ſetzt die für den Ort, von dem aus die Lieferung erfolgen ſoll, zuſtändige höhere Ver⸗ waltungsbehörde den Preis endgültig feſt. Sie beſtimmt darüber, wer die baren Auslagen des Verfahrens zu tragen hat. Der Verpflichtete hat ohne Rückſicht auf die endgültige Feſtſetzung des Ueber⸗ nahmepreiſes zu liefern, die vom Reichskanzler beſtimmte Stelle hat vorläufig den von ihr für angemeſſen erachteten Preis zu zahlen. Iſt der Verpflichtete nicht zugleich der Eigentümer, ſo kann auch der Eigentümer die Feſtſetzung des Preiſes durch die höhere Verwaltungsbehörde herbeiführen. Sein Recht erliſcht, wenn er nicht binnen drei Monaten nach Mitteilung des Preisangebots an den Ver⸗ pflichteten davon Gebrauch macht.. Erfolgt die Ueberlaſſung nicht f das Eigentum auf Antrag der beſtimmten Stelle durch Af 3 ir bringen nachſtehende Bundes⸗ ratsverordnung über Hülſenfrüchte vom 29. Juni 1916 trag bezeichnete p 1 Die Anor 8 15 n den zur Ueberlaſſung Verpflichteten 5 richten Das Eigentum geht über, ſobald die Anordnung dem zur Ueberlaſſung Verpflichteten zugeht. Neben dem Uebernahmepreiſe kann für die Auf⸗ Vergütung gezahlt werden, deren Höhe die höhere Verwaltungsbehörde des Aufbewahrungsorts end⸗ gültig feſtſetzt. 18 Die höhere Verwaltungsbehörde entſcheidet end⸗ gültig über alle Streitigkeiten, die ſich zwiſchen den Beteiligten aus der Aufforderung zum Dreſchen oder zur käuflichen Ueberlaſſung ſowie aus der Ueberlaſſung ergeben. 5 7 Die vom Reichskanzler beſtimmte Stelle darf die übernommenen Hülſenfrüchte nur an die Heeres⸗ und Marineverwaltung, an Kommunalverbände oder an die vom Reichskanzler beſtimmten Stellen abgeben. Der Reichskanzler kann die Bedingungen und Preiſe beſtimmen, zu denen die von ihm beſtimmte Stelle die von ihr übernommenen Mengen zu ver⸗ teilen und abzugeben hat. 8 10. Hülſenfrüchte, die von der vom Reichskanzler beſtimmten Stelle(8 1) nach§ 1 Abſ. Nr. 3 zu Saat⸗ zwecken freigegeben ſind, dürfen nur durch die von der Landeszentralbehörde bezeichnete Saatſtelle ab⸗ Stelle hat die zuſtändige Saatſtelle von jeder Frei⸗ gabe unverzüglich zu benachrichtigen. Die Saatſtelle kann die Preiſe für das Saatgut im Einvernehmen mit der vom Reichskanzler beſtimmten Stelle(8 1 geſchriebenen Grenzen gebunden. Der Reichskanzler kann weitere Beſtimmungen über den Verkehr mit Saatgut erlaſſen. 1 Hülſenfrüchte, die als Saatgut in Anſpruch ge⸗ nommen(6 1 Abſ. 2 Nr. 3 und s 4 Abſ. Satz 1), aber zu Saatzwecken nicht verwendet worden ſind, ſind nach Beendigung der Saatzeit, ſpäteſtens am 31. Mai G1) anzumelden und von diefer nach 8 4 ff. zu über⸗ nehmen. Dies gilt nicht für Mengen unter 25 Kilo⸗ gramm von jeder Art. 8 Die Vorſchriften des Abſ. 1, 2 gelten nicht für anerkanntes Saatgut und Saatgut, das nachweislich zum Gemüſeaubau beſtimmt iſt. Die Landeszentral⸗ behörden erlaſſen die näheren Beſtimmungen über die Anerkennung und den Nachweis.. 8 11 ö 0 der Vorſchriften des§ 9 Abſ. 2,§ 10 Abſ. 1 nicht überſteigen: bei Erbſen 41—60 Mark für den Doppelzentner, 7 Bohnen 41—70 7 717 7. 5 71 7 Linſen 41-75 7 7 7. 7 Die Preiſe gelten für Lieferung ohne Sack. Für leihweiſe Ueberlaſſung der Säcke darf eine Sackleih⸗ gebühr bis zu einer Mark für die Tonne berechnet werden. Werden die Säcke nicht binnen einem Monat nach der Lieferung zurückgegeben, ſo darf die Leih⸗ gebühr dann um 25 Pfennig für die Woche bis zum Höchſtbetrage von 2 Mark erhöht werden. Werden die Säcke mitverkauft, ſo darf der Preis für den Sack nicht mehr als 1 Mark und für den Sack, der 75 Kilogramm oder mehr hält, nicht mehr als 1.60 Mark betragen. Der Reichskanzler kann die Sackleihgebühr und den Sackpreis ändern. Bei Rückkauf der Säcke darf der Unterſchied zwiſchen dem Verkaufs⸗ und Rückkaufspreiſe den Satz der Sackleihgebühr nicht überſteigen. ö i Die Preiſe umfaſſen die Koſten der Beförderung bis zur Verladeſtelle des Ortes, von dem die Ware die Koſten des Einladens daſelbſt.—— Die im Abſ. 1 bezeichneten Preiſe von 60, 70, 75 Mark ſowie die auf Grund des 8 10 feſtgeſetzten Preiſe ſind Höchſtpreiſe im Sinne des Geſetzes vom 4. Auguſt 1914 in der Faſſung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914(Reichs⸗Geſetzbl. S. 516) in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1915(Reichs⸗Geſetzbl. S. 25) und vom 23. März 1916(Reichs⸗Geſetzbl. S. 183). 1 Die Landeszentralbehörden erlaſſen die erforder⸗ lichen Ausführungsbeſtimmungen. Sie beſtimmen, wer als höhere Verwaltungsbehörde, als zuſtändige Behörde und als Kommunalverband im Sinne dieſer Verordnung anzuſehen iſt. 5 8 13 7 1 Der Reichskanzler kaun von den Vorſchriften dieſer Verordnung Ausnahmen geſtatten. — 14 Mit Gefängnis bis zu ſechs Monaten oder mit Gelöſtrafe bis zu fünfzehntauſend Mark wird beſtraft: 1. wer Hülſenfrüchte(8 1) den Vorſchriften der §s 1 und 10 zuwider abfetzt; ö 2. wer die ihm nach 88 2, 3 oder 10 Abſ. 2 ob⸗ liegende Anzeige nicht in der geſetzten Friſt erſtattet oder wer wiſſentlich unrichtige oder unvollſtändige Angaben macht; . wer der Verpflichtung zur Aufbewahrung und pfleglichen Behandlung(5 5 Abf. 1) zuwider⸗ handelt, oder wer unbefugt Hülſenfrüchte ver⸗ arbeitet oder verfüttert(8 1 Abſ. 3, 8 5 Abſ. 1); wer Hülſenfrüchte, die ihm als Saatgut be⸗ laſſen ſind oder die er zu Saatzwecken erworben hat, zu anderen Zwecken verwendet; ö 5. wer den von den Landeszentralbehörden er⸗ * laſſenen Beſtimmungen zuwiderhandelt. In den Fällen der Nummer 1 und 2 kann neben der Strafe auf Einziehung der Hülſenfrüchte erkannt werdeu, auf die ſich die ſtrafbare Handlung bezieht, ohne Rückſicht darauf, ob ſie dem Täter gehören oder nicht. 5 ö 8 15 a Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage der Ver⸗ kündung in Kraft. Der Reichskanzler beſtimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. N Verordnung. (Vom 14. Auguſt 1916.) Hülſenfrüchte betreſſend. Hülſenfrüchte vom 29. Juni 1916(Reichsgeſetzblatt Seite 846) wird N was folat: a Im Sinne der Bundesrats verordnung iſt Landes zentralbehörde das Miniſterium des Innern, höhere Verwaltungsbehörde im Sinne des 8.7 Abſatz 1 und und des 8 8 der Landes kommiſſär, zuständige Behörde im Sinne des 8 5 Abſatz 2 und des 8 7 Abſatz 2 das Bezirksamt. Im Falle des§ 1 Abſatz 2 Nr. 3,§ 10 Abſatz 3 erfolgt die Anerkennung als Saatgut durch die Ba⸗ diſche Landwirtſchaftskammer und der Nachweis der Beſtimmung von Saatgut zum Gemüſeanbau durch eine Beſcheinigung des Bürgermeiſteramtes. Als Saatgutſtelle im Sinne von 8 1 Abſatz 2 Nr. 3 und 10 Abſatz 1 wird die Badiſche Landwirtſchafts⸗ kammer bezeichnet. ö 8 2. Die nach 88 2 und s der Bundesratsverordnung zu erſtattenden Anzeigen ſind an die Bezirksämter zu richten. 5. 8 „ Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver⸗ kündigung in Kraft. 5 »Karlsru he, den 14. Auguſt 1916. Großherzogliches Miniſterium des Innern. Der Miniſtertaldirektor: bewahrung bei längerer Dauer eine angemeſſene Reichs hülſenfruchtſtelle zu bildenden Abteilung ber geſetzt werden. Die vom Reichskanzler beſtimmts vorſchreiben. Sie iſt an die vom Reichskanzler vor ö 1917 bei der vom Reichskanzler beſtimmten Stelle Der- Preis für Hülſenfrüchte darf vorbehaltlich mit der Bahn oder zu Waſſer verſandt wird, ſowie Zum Vollzug der Bundesratsverordnung über J FF 8 m 25. Ju! Auf Grund des g 1 der Bekanntmachun 1916(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 402) wird beſtimmt: Die Bewirtſchaftung der Hülſenfrüchte nach Maß gabe der Verordnungen über den Verkehr mit Hülſen⸗ früchten vom 26. Auguſt, 20. September, 21. Oktober 1915 und 29. Juni 1916(Reichsgeſetzblatt 1915, Seite 520, 600, 681; 1916 S. 621) wird auf Grund des 81 der letztgenaunten Verordnung der unter dem Namen Zentral⸗Einkaufs⸗Geſellſchaft m. b. H. in Berlin übertragen. Der gleichen Stelle wird auf Grund des§ 1 der Verordnung vom 29. Juni 1916(Reichs⸗ geſetzblatt S. 625) die Bewirtſchaftung von Buch⸗ weizen und Hirſe nach Maßgabe dieſer Verordnung übertragen. ö Berlin, den 25. Juli 1916.. Der Präſident des Kriegsernährungsamts. von Batocki. 8 Ankauf von Pferden durch die Heeresverwaltung betr. ö Die Militärverwaltung würde gerne ihre Pferdebedarf durch unmittelbar freihändigen Kauf bei den Landwirten decken. Landwirte, welche kriegsbrauchbare Pferde beſitze und abgeben möchten, werden erſucht, hiervon 100 Lundwirtſchaftskammer jeweils auf J. und 15. fede Monats Kenntnis zu geben. Die Landwirtſchafts⸗ kammer wird die Anmeldungen dem ſtellv. General⸗ kommando übermitteln und den Anmeldenden mit⸗ teilen, ob die Militärverwaltung auf den Ankauf der Pferde Wert legt. Landwirte, welche auf dieſe Weiſe Pferde direkt an die Heeresverwaltung verkaufen, ſind berechtigt, bei den Pferdeverſteigerungen der Land wirtſchafts⸗ kammer unter den üblichen Bedingungen Erſatzpferde zu ſteigern. Der unmittelbare Verkauf an die Milt⸗ tär verwaltung bietet außerdem den Vorteil, den Preis, den dießeeresverwaltunganlegen kann, voll zu erhalten Karlsruhe, den 12. Mai 1915. Der Vorſitzende der Bad. Landwirtſchafts kammer ö J. V. Sänger. Veorſtehendes bringen wir hiermit zur öffent⸗ lichen Kenntuis. 5 6895 Mannheim, den 16. Auguſt 1916. — Groſih. Bezirksamt. Abt. I. die Errichtung des Kriegsernährungsamts vom 22. Mai Vorſtehendes bringen wir hiermit zur all⸗ gemeinen Kenntnis. g Seckenheim, den 4. September 1916. Bürgermeiſteramt: Volz. Koch. Arbeſtsvergebung. Die Gemeinde vergibt im Wege des öffentl. Angebots die Zimmerarbeiten zur Einfriedigung der Schweinsweide bei der Kapelle. Angebotsformulare, welche bis zum 19. Sept. Vor- mittags 12 Uhr einzureichen ſind, werden von Donners⸗ tag Vormittag, den 7. September an auf dem Rathauſe Zeichnungen Zimmer No. 7 abgegeben, woſelbſt auch die und Bedingungen eingeſehen werden können. Der Zuſchlag erfolgt innerhalb 8 Tagen. Seckenheim, den 4. September 1916. f Der Gemeinderat: Volz. Bekanntmachung. Der Verſuch, die Erledigung aller Geſchäfte an ſämt⸗ lichen Vormittagen in der Woche zuzulaſſen, hat deſſen Unmöglichkeit im Intereſſe des Dienſtes ergeben. Wir müſſen deshalb beſtimmen, daß zur Abgabe von Prot⸗, Cleiſch- und Lekeusmittelkarten ſowie hierauf be⸗ zügliche Veränderungsanmeldungen, Reklamationen ete. je⸗ weils nur der Mittmach und Samstag Vormittag benützt werden darf. An allen anderen Tagen muͤſſen wir die Erledigung dieſer Arbeiten ausnahmslos abwelſen. Seckenheim, den 4. September 1916. a Kür germeiſteramt: Volz. Koch. a Deklanntmachung. Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntrs, daß der Gemeinderat im Intereſſe des Dienſtes die Verkehrs⸗ ſtunden für das Publikum auf dem Rathaus uur auf Vormittags von 8 bis 12 Uhr feſtgeſetzt hat. a Nachmittags bleiben die Büros des Publikums geſchloſſen. Seckenheim, den 1. September 1916. Hürgermeiſteramt: Volz.* fuͤr jeglichen Verkehr N * Koch. Hchfung! 2 Alte Hüte 2 werden sorgfältig umgepresst, gefärbt und nach dem neuesten Modell faconiert. Billigste Bereehnung zugesichert. Wieser- dll Mehrere Krkftige Arbeiter und Arbeiterinnen werden bei hohem Lohn gesucht. 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