77 Erſcheint täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertagen. Der Abonnementspreis beträgt monatlich 65 Pfg. bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.95. eee 0 Kriegschronik 1915 0 SSS SN 6. September: Annäherung der Armee von Hindenburg an den Njemen bei Lunno und den Nos⸗Abſchnitt nördlich Wol⸗ zowysk. — Die Armee Prinz Leopold hat die Sumpfengen bei Smo⸗ laniea überwunden. — Gegenangriffe der Ruſſen an der Sereth⸗Mündung wurden zurückgeworfen. — Oeſtlich von Luck wurde die Putylowka⸗Niederung von den Oeſterreichern überſchritten. — Der engliſche Poſt⸗ und Paſſagierdampfer„Heſperian“ ſank infolge Auflaufens auf eine Mine. — Ein kleiner engliſcher Kreuzer wurde am 10. Auguſt durch das deutſche„U⸗Boot 27“ verſenkt;„Uu 27“ iſt von dieſer Fahrt nicht mehr zurückgekehrt. — Urterzeichnung des bulgariſch⸗türkiſchen Vertrags. — Feindlicher Fliegerangriff auf Saarbrücken. 1—. 8 F SS= 8 Der Welttrieg. Der erſte Tag der Rieſenſchlacht, die am Sonntag einſetzte und die den vierten Abſchnitt in dem gigantiſchen ngen an der Somme einleitete, liegt hinter uns. Ueber ilometer erſtreckte ſich die Kampffront, wovon weit⸗ aus der größere Teil auf die Engländer entfiel, deren Angriff vom Anere⸗Bach bis gegen Guillemont ſich hin⸗ 0s. Erfolge hatten ſie kaum zu verzeichnen, dafür um o größere Verluſte. Glücklicher waren die Franzoſen auf dem 6 Kilometer langen Abſchnitt Guillemont⸗Clery, indem ſie, wie berichtet, Guillemont nehmen konnten, Clery dagegen iſt in unſerer Hand verblieben. Indeſſen will der verhältnismäßig geringfügige Geländegewinn nicht viel beſagen, denn dicht hinter der aufgegebenen inie nahm unſere Truppen eine zweite Linie auf, und, wenn nötig, wird ſie eine dritte und vierte aufnehmen, wenn die Feinde dann noch über die nötigen Reſerven zum turm verfügen ſollten. Am Montag nun gewann der kampf plötzlich, aber nicht unerwartet, eine weitere ge⸗ waltige Ausdehnung nach der Seite ſüdlich der Somme bis über Chilly hinaus. Auf der Linie Barleux⸗Chilly mit einer Länge von beiläufig 20 Kilometer ſtieß der eind mit großer Wucht vor und auf der ganzen Front wurde mit größter Erbitterung gekämpft, ſchließlich wurde uns das Dorf Chilly auf unſerer linken Flanke entriſſen. Fersch wütete nördlich der Somme bis zu dem Dorfe Foreſt hin, das die Franzoſen am Sonntag genommen atten, ein heißes Ringen. Da dieſe 26—28 Kilometer 5 8 Kampfesfront ausſchließlich in die ſeitherige fran⸗ öſi Kassen des Angriffs getragen haben. Das iſt aber nach den überaus ſchweren Verluſten, die ſie in den letzten Wochen hatten, nicht wahrſcheinlich, umſo weniger, als in der Champagne und 8 der Maas die Kämpfe ihren Fortgang nehmen und dort Truppenverlegungen in grö⸗ erem Maßſtab nicht vorgenommen ſein können. Man wird daher wohl annehmen dürfen, daß die Franzoſen verbündete Streitkräfte, Portugieſen, Ruſſen und vielleicht auch Italiener herangezogen haben, oder daß inzwiſchen eine gewiſſe Umgruppierung ſtattgefunden hat, an der auch das engliſche Kontingent beteiligt war. Der amt⸗ liche Bericht gibt darüber noch keinen Auſſchluß. Es wird abzuwarten ſein, ob die Verlängerung der Kampfesfront auch nach Norden erfolgen wird. Vom ruſſiſchen Kriegsſchauplatz liegen heute keine bedeutenderen Meldungen vor; es wird dort eben in der alltäglichen Weiſe fortgekämpft und die ruſſiſchen Angriffe werden blutig abgeſchlagen. Die Umgruppierung der ruſſi⸗ ſchen Heereskörper ſoll beendet ſein. In der Dobrudſcha haben die Bulgaren die be⸗ feſtigte Stadt Do britſch geſtürmt, und, was von erheb⸗ licher Bedeutung iſt, die befeſtigten Vorſtellungen des Hrückenkopfes von Tutrakan ſind von Deutſchen und ulggren erobert. Tutrakan liegt etwa 12 Kilometer über er bulgariſchen Grenze am rechten Donauufer in dem eil der Dobrudſcha, der bis über Siliſtria hinaus zu ulgarien gehörte; zu Ende des Balkankrieges 1913 wurde das Gebiet den ermatteten Bulgaren durch Ru⸗ N entriſſen. Die ſtrategiſche Bedeutung Tutrakans, em die rumäniſche Stadt Oltenitza auf dem linken Ufer ſegenüberliegt, iſt darin begründet, daß es der nüchſtge⸗ — Uebergangspunkt auf Bukareſt iſt, mit dem es 17 deine Eiſenbahn verbunden wird. Gelingt es, hier en Uebergang über die Donau zu erzwingen, ſo iſt die fumäniſche Hauptſtadt unmittelbar bedroht, denn die Ent⸗ fernung beteägt nur etwa 2½ Tagemärſche. Die Flan⸗ kenſicherung. gegen die jetzt rumäniſche Feſtung Siliſtria — dem rechten Ufer dürfte ein Teil der Aufgabe des er Dohritſch vorſtoßenden Heeres bilden. i — Ueber die ſchweren Kämpfe der Heeresabteilung Lin⸗ 1 Serchenhelim Pie ganze che Zone fällt, ſo müßten die Franzoſen die ganzen. Amtsblatt der Bürgermeister ämter Seckenkeim, Iisesheim, Neckarhausen und Edingen. Druck und Verlag von Gg. Zimmermann, Seckenheim. ſingen bei Swiniuchy wird berichtet: Nach ihrer ſchweren Niederlage am 1. September verhielten ſich die Ruſſen am nächſten Tage an der angegriffenen Front Swiniuchy—Seelwow ruhig. Die Verluſte der Ruſſen waren ungeheuerlich. Viele Kompagnien zählen nur noch 20—30 Mann. Am 3. September begannen dann neue Angriffe. Die Angriffsfront wurde diesmal um ein paar Kilometer weiter nach Norden verſchoben, um an anderer Stelle den Durchbruch zu verſuchen. Zwei der beſten ruſſi⸗ ſchen Korps, ein ſibiriſches und die„eiſerne Schützen⸗ diviſion“ ſind wieder angeſetzt. Es gelingt den Wellen, die von der eigenen ruſſiſchen Artillerie und aus den Gräben beſchoſſen werden, um ſie zum neuen Angriff zu zwingen, an ein paar Stellen in unſere Front einzu⸗ dringen. In erbitterten Nahkämpfen werden die Ein⸗ gedrungenen von deutſchen und öſterreichiſch-ungariſchen Truppen reſtlos niedergemacht. Die Kampfwut der Mag⸗ deburger, Weſtfalen und Ungarn iſt durch das Wiſſen um den neuen Feind beſonders aufgeſtachelt, und die Sibirier und Schützen müſſen die rumäniſche Hinterliſt büßen. Vor den Hügeln von Wejnin liegen Tauſende von toten Ruſſen, vor der Front und in den Gräben häufen ſich die Leichen. Auch der Kampf am 4. September wurde eine ſehr ſchwere Niederlage. Keinen Meter Graben er⸗ zwangen die ungeheuren Opfer. Nach ſchweizeriſchen Blättermeldungen betragen die Verluſte der engliſchen, auſtraliſchen und kanadiſchen Truppen im Monat Auguſt nach amtlichen Angaben 162 620 Mann und 5210 Offiziere, die Geſamtverluſte ſeit dem 1. Juli, alſo ſeit Beginn der Somme-Offenſive 314530, darunter 22 410 Offiziere. Das engliſche Kriegs⸗ amt hat beſchloſſen, vom 1. September ab keine Verluſt⸗ liſten mehr zu veröffentlichen. Im Pilgrims Club in London teilte der als Ehrengaſt anweſende frühere amerikaniſche Generalanwalt James Beck mit, daß über 4000 Amerikaner unter britiſcher und etwa 10 000 unter franzöſiſcher Fahne kämmfen. Die Suche nach der Lelche Kitcheners an der dü⸗ niſchen Küſte wird eifrig fortaeſetzt da er wichtige amt⸗ liche Schriftſtücke bei ſich trug, die der deutſchen Re⸗ gierung nicht in die Hände fallen dürfen, wenn die Leiche etwa ans Land geſpült werden ſollte. Die Ereigniſſe im Weſten. Der franzöſiſche Tagesbericht. WTB. Paris, 5. Sept. Amtlicher Bericht von geſtern nachmitta:g An der Somme machte der Feind im Laufe der Nacht einen Verſuch, die ihm abgenommenen Stellungen, die die franzöſiſchen Truppen ſchnell befeſtigten, wiederum zu erobern. Schlechtes Wetter beeinträchtigte die Kampfhandlungen. Bis jetzt wruden dem Feind 14 Geſchütze abgenommen. Neue Gefangene wurden gemeldet.— Auf dem rechten Ufer der Maas Fand aer ene in der Gegend öſtlich und nordöſtlich von leury, wo die Franzoſen ihren geſtrigen Gewinn vollſtändig behaupteten. Irientarmee: An der Strumafront und in der Gegend des Doiran⸗Sees zeitweilig ausſetzende Kanonade und Patrouil⸗ lentätigkeit. Weſtlich vom Oſtrovo⸗See wurde ein Woge fiori! Angriff ron den Serben leicht zurückgeſchlagen. Von dem übri⸗ gen Teil der Front iſt nichts zu melden. Abends: An der Sommefront entwickelte ſich die geſtern von den franzöſiſch⸗engliſchen Streitkräften eingeleitete Schlacht heute auf beiden Ufern der Somme und wurde den ganzen Tag mit Kußerſter Erbitterung fortgeſetzt. Nördlich des Fluſſes machten wir in Erweiterung unſerer Erfolge merk lich: Fortschritte, öſtlich des Dorfes Le Joreſt drangen wir über das Gehöft L'Hoſpital hinaus und beſetzten den Bergrücken weſt⸗ lich des Gehölzes von Marrieres. Heftige deutſche Gegen⸗ angriffe, die ſich hace unſere neuen Stellungen ſüdlich von Combles richteten und aus dem Dorſe hervorbrachen, wurden durch unſer Maſchinengewehr⸗ und Sperrfeuer, das dem Feind ſehr ſchwere Verluſte zufügte, gebrochen. Das ganze von uns eroberte Gelände wurde vollſtändig gehalten. Die Zahl der im Laufe der zwei Tage nördlich der Somme gezählten Ge,; fangenen erreicht jetzt 2500. Wir erbeuteten heute etwa 10 Maſchinengewehre außer der geſtern gemeldeten Zahl. Südlich der Somme griffen die franzöſiſchen Truppen die feindlichen Einrichtungen auf einer Strecke von etwa 12 Kilometer von Barleux bis in die Gegend ſüdlich von Chaulnes an. An der Front Barleux⸗Denieocurt nahmen wir die erſte Linie der feindlichen Gräben und ſetzten uns im Vorgelände des Dorfes Berny und an den Waldrändern nördlich von Deniecourt feſt. Auf unſerem rechten Flügel wurde das Dorf Soyecourt im Norden und Südweſten angegriffen und im Laufe eines glänzenden Sturmes voll⸗ ſtändig genommen. Weiter ſüdlich von VBermandovil⸗ lers bis Chilly eroberte unſere Infanterie nach äußerſt heftigem Kampfe in einer Ausdehnung von mehr als vier Kilometern die ganze erſte Stellung der früheren deutſchen Front, die mehrere ſehr ſtark ausgebaute Verteidigungslinien um⸗ faßte. Das Dorf Chilly wurde völlig genommen. Wir beſetz⸗ ten im Oſten die Höhe 86, ſowie den Weſtrand des Gehölzes von Chaulnes. Wir ſind über das Dorf Vermandovillers, von dem wir einen Teil halten„von Norden und. Süden her glatt vorgedrungen. Unſere ſchwere Artillerie nahm feindliche Truppen, die auf der Straße Liancourt—FTonches herankamen, unter Feuer und verſprengten ſie. Die Zahl der von uns heute ſüd⸗ lich der Somme gemachten und bereits gezählten unverwundeten Gefangenen überſteigt 270 Mann. ö Auf dem rechten Ufer der Maas befeſtigten wir, trotz heftiger Beſchießung durch den Feind, unſeren geſtrigen Gewinn. indem wir etwa 100 Meter in der Gegend öſtlich ee ee e eee dee eee ee eee eee „ liffwoch, den 6. Sepfember 1918. In ſertsionspreis. Die einſpaltige Petitzeile 15 Pfg., Reklamen 30 Pfg. die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Fernſprechanſchluß Nr. 16. 18. Jahrgang südliche deselzl. von Fleury vorrückten. Die Deutſchen richteten gegen 9 Uhi einen ſehr ſtarken Angriff auf unſere Stellungen im Wäldchen von Chenois. Dieſer Angriff vermochte anfänglich uns eine Feldſchanze an der Straße von Vaux und Gräben weſtlich davon zu entreißen; aber glänzende Gegenangriffe geſtatteten uns, das Gelände gänzlich wieder zu gewinnen, das zeitweilig aufgegeben war, und etwa 100 Gefangene zu machen. m Nachmittag wurden neue Angriffsverſuche der Deutſchen öſt⸗ lich von Chenois abgeſchlagen. Die Zahl der geſtern und heute in der Gegend von Fleury gemachten unverwundeten Gefangenen beläuft ſich jetzt auf mehr als 500. Der engliſche Tagesbericht. WTB. London, 5. Sept. Erſter engliſcher Bericht von geſtern: Geſtern wurde zwiſchen Anere und Somme äußerſt heftig gekämpft. Wir nahmen eine feindliche Verteidigungsſtel⸗ lung von 3000 Ellen Länge und 800 Ellen Tiefe. In Ginchy, das wir zuerſt ganz erobert hatten, verloren wir wieder an Naum, aber ein Teil des Ortes iſt trotz heftiger nächtlicher Gegenangriffe in unferem Beſitz geblieben. Bisher ſind 800 Gefangene eingebracht. Zweiter engliſcher Vericht von geſtern: Heute vormittag hat der Feind einen Gegenangriff auf bak neugewonnenen tellungea nordweſtlich vom Mouquet⸗Gehöft gemacht, iſt aber mühelos zurückgeworfen worden. Nördlich vom Gehöft Fal⸗ fermons abe unſere Truppen am Nachmittag noch Boden gewonnen. An dieſem Teil der Front dauert der erbitterte Kampf an. Zwiſchen Anere und Somme iſt außer kräftigen Ge⸗ ſchützkämpfen nichts weiter zu melden. 1 Engliſcher Salonikibericht von geſtern: Der Ober⸗ befehlshaber der britiſchen Streitkräfte in Salonitzi berichtet, daß die Tätigkeit der feindlichen Artillerie auf dem rechten Flügel der engliſchen Doiranfront erheblich zugenommen habe. An der Strumafront ſei die Lage unverändert. 5 G. K. G. London, 5. Sept.„Daily Telegraph“ auge wurde aus dem bei dem letzten Luftſchiffangriff auf London bei Guffley herabgeſchoſſenen Zeppelin viel wertvolles Material herausgeholt, das bewies, daß es ſich um einen Zeppelin neueſten Typs handelt Der Krieg zur See. Verluſte der feindlichen Handelsflotte. GG. Bern, 5. Sept. Nach einer Aufſtellung des Bureaus Veritas in Paris beläuft ſich die Zahl der im Monat Juni durch Kriegsereigniſſe verloren gegangenen Handelsſchiffe auf 60 mit insgeſamt 103 075 Tonnen: Auf die Handelsflotten der Alliierten kommen vier Fünftel dieſer Verluſte, nämlich 49 Schiffe mit 81601 Tonnen. Italien hat von den feindlichen Unterſeebooten am meiſten zu leiden gehabt, es verlor 12 Dampfer, 13 Segelſchiffe mit rund 37000 Tonnen. Die Verluſte Englands im Juni betragen nach der Veritas 13 Dampfer mit 28 399 Tonnen. London, 5. Sept.(Reuter.) Lloyds berichten, daß die norwegiſchen Dampfer Gotthard, 1462 Bruttoregiſter⸗ tonnen, und Setesdal, 1476 Bruttoregiſtertonnen, ver⸗ ſenkt worden ſind. 1 Haag, 5. Sept. Der„Nieuwe Courant“ erfährk, daß die Getreideladungen von zweien der Schiffe, die ſo⸗ lange in England feſtgehalten worden waren, ganz ver⸗ 7 85 ſind. Für den unfreiwilligen Aufenthalt in Eng⸗ and mußten den britiſchen Hafenbehörden ungefähr eine Million Gulden Hafengeld bezahlt werd f ei Engliſch. e London, 5. Sept.(Reuter.) Der deutſche Marine⸗ bericht meldet, daß in der Nacht zum 3. September Luftſchiffe die Feſtung London und andere Plätze mit Bomben belegt haben und daß Feuersbrünſte und heftige Exploſionen verurſacht worden ſind. Demgegenüber weiſt die Admiralität darauf hin, daß der angerichtete Schaden gleich Null iſt. Es beſteht aber der ſtarke Grund zu der Annahme, daß außer dem zerſtörten noch ein anderes Luftſchiff ernſtlich beſchädigt worden iſt. Die Lage im Oſten. WTB. Wien, 5. Sept. Amtlich wird verlautbart vom 5. September 1916: 1 Oeſtlicher Kriegsſchauplatz: Front gegen Rumänien: Bei unveränderter Lage nichts von Belang. Heeresfront des Generals der Kavallerie Erzherzog Karl: Die Angriffe der Ruſſen gegen die Karpathenfront der Verbündeten dauern an. Bei Fundul Moldowi ſchlu⸗ gen unſere Truppen zahlreiche ſtarke Vorſtöße ab. Am oberen Czeremocz und ſüdlich von Byſtrzee wird lebhaft gekämpft. Nordweſtlich von Körös⸗Mezö ſcheiterten alle Verſuche des Feindes, Raum zu gewinnen. Südweſtlich von Brzezany wurde auch das letzte vorgeſtern verloren⸗ gegangene Grabenſtück zurückgewonnen.. Heeresfront des Generalfeldmarſchalls Prinz Leopold ö! . von Bayern: Keine beſonderen Ereigniſſe. Berlin, 5. Sept. Unſere Marineflugzeuge haben die kurländiſche Küſte und die ruſſiſche Flugſtation Arns⸗ berg auf Oeſel wieder mit Bomben belegt. Der bulgariſche Bericht. 3 WTB. Sofia, 5. Sept. Generalſtabsbericht vom 3. e der mazedoniſchen Front keine Veränderung det Lage. Länas der ganzen Front ſchwaches — 3 3 9 Artillerie⸗ und Gewehrfeuer. Etwas lebhaftere Tätigkeit herrſcht nördlich des Oſtrovo-Sees und im Tal der Mog⸗ lenitza, wo einige ſchwache Angriffe durch Feuer zurück⸗ gewieſen wurden. Die feindliche Flotte beſchoß die Be⸗ feſtigungen nördlich von Kavalla, wo auch feindliche Flug⸗ zeuge Bomben abwarfen, ebenſo wie auf die Dörfer Starovo, Haznatar und den Bahnhof von Anguiſta. Mehrere Einwohner, darunter Frauen und Kinder, wur⸗ den getötet.— Im Norden überſchritten am 2. Sep⸗ tember unſere Armeen die Erenze an der Dobrudſcha, wo ſie vorgeſchobene Abteilungen des Feindes kräftig zurück⸗ drückten. Unſere Armeen rückten auf Kurtbunar und bemächtigten ſich dieſes Punktes nach entſcheidendem Kampfe, wobei 165 Soldaten und 2 Offiziere zu Ge⸗ fangenen gemacht wurden. Der Feind ließ 100 Tote und eine große Zahl von Gewehren und Ausrüſtungsgegen⸗ ſtänden zurück. Eine unſerer Abteilungen beſetzte die Stadt Akkadinlaz. Der Vormarſch wird auf der ganzen Front fortgeſetzt. Rußland will keinen Sonderfrieden. Baſel, 5. Sept. Ein ruſſiſcher Brief an die „Bafler Nachrichten“ warnt davor, aus einzelnen un⸗ bedeutenden Kundgebungen in ruſſiſchen Zeitſchriften und dergl. zu ſchließen, daß Rußland zu einem Sonderfrieden geneigt wäre. Rumänien, das über die ruſſiſche Po⸗ litik gut unterrichtet iſt, würde ſich ſonſt nicht in das Kriegsabenteuer geſtürzt haben. Rom, 5. Sept. Die„Idea Nazionale“ beſtätigt, daß hauptſächlich Sonnino es zu dankfen ſei, daß der König von Rumänien ſeinen Widerſtand gegen den Krieg aufgegeben habe. Gch. Petersburg, 5. Sept. Das Abkommen mit Rumänien iſt am 4. Auguſt abgeſchloſſen worden. Bra⸗ tiann verpflichtete ſich, 14 Tage nach Wiederaufnahme der Offenſive gegen Saloniki marſchieren zu laſſen. 0„** Der Krieg mit Italien. WTB. Wien, 5. Sept. Amtlich wird verlautbart vom 5. September 1916: f Italieniſcher Kriegsſchauplatz: An der Tiroler Front iſt ſtellenweiſe eine erhöhte Artillerietätig⸗ keit eingetreten. Im Rufreddo-Gebiet kam es zu erbitter⸗ ten Kämpfen um den Sorame⸗Gipfel, den unſere Truppen vorübergehend verloren, durch kühnen Gegenangriff aber wieder zurückgewWannen. 5 Suüdöſtlicher Kriegsſchauplatz: Italieniſche Truppen überſchritten geſtern früh bei Feras die Vojuſa. Ein Angriff unſerer Reſerven gegen den feindlichen linken Flügel warf den Gegner zurück. Das Feuer unſerer ſchweren Artillerie begleitete die auf das ſüdliche Ufer des Fluſſes weichenden italieniſchen Kolonnen. Während des Kampfes ſchoß der Feldpilot Stabsfeldwebel Arigi einen feindlichen Kampfflieger ab; ein Inſaße tot, der eite VVV 5 . Der italieniſche Tagesbericht. Was Rom, 4. Sept. Amtlicher Bericht: Im Femas⸗ Tal(Auiſio) machte der Feind, der Verſtärkungen erhalten hatte, nach ſtarker Artillerievorbereitung geſtern zwei aufein⸗ anderfolgende heftige Angriffe gegen die von uns auf dem Cauriol eroberten Stellungen. Er wurde jedemal von unſerem Jeuer angehalten, mit dem Ba onett angegriffen und zerſtreut, wobei ihm ſchwere Verluſte beigebracht wurden. Unſere Artillerie beſchoß Ziele im Drautale ſehr wirkſam, die feindliche war be⸗ ſonders im Hochbut und in der Gegend von Plava am Mittel. lauf des Iſonzo tätig. Feindliche Flugzeuge warfen Bomben auf Ala und in die Täler der Bergflüffe Vanoi(Ismon) und Mis(Cordevole). Weder Tote, noch Schaden. In Albanien führten am 2. September Berſaglieri⸗ Abteilungen und Territorial⸗Miliz einen neuen glänzenden Ein⸗ — auf das rechte Ufer der Vojuſa aus. Sie überſchritten n Fluß zwiſchen Scefai und Regepai. Die Territorialen grif⸗ 3 Dorf Kuta an und nahmen es im Sturm nach er⸗ ittertem Kampf. Zu gleicher Zeit 8. Berſaglieri Drizar und die Stellung auf dem Berg Gradiſt. Abends hatten unſere Truppen ihre Aufgabe erfüllt und kehrten auf das linke Ufer der Vojuſa zurück.()) Eine Abteilung e wurde auf dem Berge Trubes zurückgelaſſen und verblieb dort ungeſtört bis zum Nachmittag des 3. September. Dann kehrte ſie in unſere Linie zurück. a Neues vom Tage. „Kaſſel, 5. Sept. Prinz Joachim von Preußen iſt von ſeinen Verletzungen, die er auf dem Kriegs⸗ ſchauplatz erlitten hat, wieder hergeſtellt und an die Front zurückgekehrt. 5 Die Diamanten der Großmutter. 8 Von Levin Schücking. 3 Fortſetzung. Nachdruck verboten. Der Hauptmann Sontheim wurde hier in ſeiner Rede unterbrochen durch das laute Geraſſel eines ſich m der tiefen Gaſſe unter ihnen raſch heranbewegenden Wagens— es war ein leichter offener Jagdwagen mit Aeganter Beſpannung; ein junger Mann in grauem Staubkittel ſaß auf einem erhöhten Sitz auf der vorderen Bank und lenkte die Pferde, zwei ſchöne kräftige Füchſe; ein älterer Herr und eine junge Dame nahmen die zweite Bank ein. a N Daveland beugte ſich, die Ellenbogen aufſtemmend, über die Mauerbrüſtung vor; er faßte das auffallend ſchöne Geſicht der jungen Dame in's Auge und wechſelte plötzlich heftig die Farbe; er verſchlang dieſe feinen leicht geröteten Züge, die ſich ihm— ſie hatte den geöffneten braunen Son⸗ nenſchirm über ihre Schulter zurückgelegt— mit dem Ausdruck einer offenen kindlichen Neugier zugewendet hatten; ein kleiner blauer Hut mit gelben Blumen be⸗ deckte ihren hellbraunen Scheitel, die Bänder flatterten auf ein Kleid von gelber ungebleichter Seide— es war in der Tat ein Geſicht ganz von ſo auffallender Anmut, von ſolchem Zauber, wie es vor Daveland's Phantaſie ge⸗ ſtanden, denn unverkennbar war ſie es, die Unbekannte, das Orginol des Lichtbildes!— In ihren Augen, wie ſie ſie zu Daveland aufgeſchlagen, lag für dieſen nun vollends etwas, das wieder an Schiller erinnerte, an den„heiligen Götterſtrahl, der trifft und zündet....“ So raſſelte der Wagen heran, und war ſchon faſt unter dem Stand⸗ punkte des jungen Mannes angekommen, als dieſem plötz⸗ lich der Anblick, in den er ſich verſenkte, vergällt, der mächtig wirkende Zauber auf eine höchſt iierwartete und schmerzliche Weiſe unterbrochen wurde. Ter Herr auf dem Vorderſitze hatte eben ſeine lange Kutſcherpeitſche nur leicht auf die Krup a eg und he Gründung eines Buchhandelsamtes in Leipzig. Leipzig, 5. Sept. In buchhändleriſchen Kreiſen Leipzigs wird die Gründung eines Buchhandels⸗ und Wer⸗ beamtes erwogen. Das Buchhandelsamt ſoll im weſent⸗ lichen die Wirkungen einer Handelskammer beſitzen, d. h. es ſollen die organiſatoriſchen und ſtatiſtiſchen Arbeiten durch die geſammelte Kraft des Buchgewerbes durch⸗ geſetzt werden. Darüber hinaus aber, und hier liegt der weſentliche Unterſchied von der Handelskammer, ſoll es im weiteſten Umfange eine praktiſche Werbetätigkeit ent⸗ falten. Seine Aufgabe beſteht auch darin, daß es an der Durcharbeitung und Vervollkommnung des buch händ⸗ leriſchen Verkehrs arbeitet, und u. a. auch den Buch⸗ handel den Behörden gegenüber vertritt. Ferner wird es den rein äußerlichen Verkehrsformen zwiſchen Buchhandel und Zeitungen und anderen Stellen Beachtung ſchenken. Eiſenach, 5. Sept. Auf der Tagung der Thüringer Nationalliberalen am Sonntag hielt Reichstagsabg. Dr. Streſemann eine Rede über die politiſche Lage, in der er ausführte: Wir haben im Weltkriege gegenwärtig die ſtärkſte Belaſtungsprobe auszuhalten. Es wäre töricht, zu verneinen, daß die letzten Kriegserklärungen an Deutſchland einen tiefen Eindruck hinterlaſſen haben wegen des moraliſchen Eindruckes der Mißerfolge unſerer aus⸗ wärtigen Politik. Das geſamte Syſtem unſerer auswär⸗ tigen Politik berge grundlegende Fehler in ſich; falſch ſei die Auffaſſung, durch eine Politik des Entgegenkommens und Nachgebens Erfolge zu erzielen. Eine Reform an Haupt und Gliedern werde nach dem Kriege nicht zu umgehen ſein. Erneut trete gegenwärtig die Frage auf, ob es nicht an der Zeit iſt, von allen unſeren Macht⸗ mitteln uneingeſchränkten Gebrauch zu machen, insbeſon⸗ dere von unſeren Unterſeebooten. England ſei Träger und Führer dieſes Weltkrieges; es werde alles tun, um uns in die Knie zu zwingen. Dasſelbe England, das heute bereits ſeine Kriegskoſten auf 70 Milliarden Mk. berechnet, das während des Krieges zu der von ihm früher bis aufs Blut bekämpften allgemeinen Wehrpflicht übergegangen ſei, das faſt alle Völker der Welt gegen uns ins Feld führe, das mit Milliardenſummen ſeine Freunde und Verbündeten unterſtützt, das den Wirtſchafts⸗ kampf gegen uns mit rückſichtsloſeſter Konſequenz bis zur Zerſtörung der letzten Mark deutſchen Eigentums in engliſchen Landen führt, würde uns auf Jahrzehnte hinaus zu einem Bettlervolk machen, wenn ihm der Sieg gelänge. Wir können mit der Anwendung unſerer ſchärfſten Kampf⸗ mittel nicht warten, bis auch der letzte Neutrale unter Englands Druck gegen Deutſchland ficht.. Ruchſen(Baden), 5. Sept. Heute Nacht brach in der hieſigen Fabrik Schwarzenberg ein Brand aus, der an den Fabrikbeſtänden einen gewiſſen Schaden anrich⸗ tete. Der Gebäudeſchaden iſt nicht bedeutend. ö Das Ende der griechiſchen Selbſtändigkeit. G. K. G. Athen, 5. Sept. Die griechiſche Regie⸗ rung hat alle Forderungen des Vierverbandes angenom⸗ men. Die Poſt⸗ und Telegraphenverwaltung ſteht unter engliſcher und franzöſiſcher Zenſur, der auch der Brief⸗ wechſel des Königs unterliegt. Die königstreuen Trup⸗ pen in Athen wurden von den gelandeten engliſchen und franzöſiſchen Truppen umzingelt und entwaffnet. Ein öſterreichiſcher Geſandtſchaftsattaſchee wurde mit Gewalt und Schüſſen aus ſeinem Kraftwagen herausgeholt und verhaftet. Im Piräus, in Salamis und Eleuſis ſind 20 deutſche und öſterreichiſche Schiffe, darunter große Dampfer beſchlagnahmt. Mehrere Deutſche ſind neuer⸗ dings verhaftet worden.— Die Vierverbandsmächte wol⸗ len Griechenland, wenn es gehorcht, eine Anleihe von 880 Millionen beſorgen.(Ter Pump wird wohl als Kriegsanleihe anzuſehen ſein.) f Athen, 5. Sept. Venizelos erließ ein Manifeſt, in dem er auf die ungeheure Verantwortung der Re⸗ gierung ſowie tödliche Gefahr hinweiſt, welche den griechiſchen Intereſſen von den Bulgaren drohe. G. K. G. Lugano, 5. Sept. König Nikolaus von Montenegro iſt in Mailand angekommen und zur Front weitergefahren. Gch. Athen, 5. Sept. Das Blatt„Embros“ meldet daß eine Abteilung portugieſiſcher Artillerie in Saloniki ausgeſchifft wurde. Demnächſt werden 15 000 portugieſi⸗ ſche Soldeten gelandet werden. i 2 e e Holland neutral. Berlin, 5. Sept. Rückſichtlich der letzten Kriegs⸗ erklärungen hat die holländiſche Regierung unbeding! neutrale Haltung beſchloſſen. Englands Druck auf Holland. G. K. G. Rotterdam, 5. Sept. Das„Handels“ blad“ ſchreibt, die eugliſchen Maßnahmen verfolgen of⸗ fenbar den Zweck, Holland aus ſeiner Neutralität her⸗ auszudrängen; da es auf militäriſchem Wege nicht gelungen ſei, indem Holland einfach das Recht, Handel zu treiben, abgeſprochen werde.(England hat übrigens auch ſchon im einer anderen Stelle eingeſetzt. In Niederländiſch⸗ Indien iſt ein Aufſtand der Eingeborenen ausgebrochen, die ohne Zweifel durch England mit Waffen verſehen worden ſind. Man droht alſo Holland mit dem Verluß J ſeiner Kolonien, wenn es ſich nicht England anſchlie e D. Schr.) 1 f Haag, 5. Sept.(Amtlich.) Dem Generalgouvernerr don Niederländiſch-Indien wurde telegraphiſch berichtet daß der Kontrolleur Walter mit ſeinem Perſonal und de⸗ Mannſchaft von der bewaffneten Polizei in Soerbelangen wahrſcheinlich ermordet worden ſeien. Sonntag nach⸗ mittag ſind 65 Mann über Tandjong⸗Priok nach Palem⸗ bang abgegangen und geſtern 2 Kompagnien Infanterie. — Nach einer Meldung des Telegraaf aus Weltevreden wird aus Moearatebo berichtet, daß die Europäer flüchten. Ein befeſtigter Ort wurde in Brand geſteckt. Aus Ba⸗ tavia ſind Teile des 10. Bataillons abgegangen. Weitere Abteilungen mit Artillerie werden folgen. Man will einen Streifzug durch das aufſtändiſche Gebiet unternehmen. WB. Newyork, 5. Sept. Eine Meldung der „Aſſociated Preß“ aus Shanghai beſagt: Die hieſigen Ge⸗ ſchäftsleute ſind ſehr erbittert darüber, daß die Engländer 147 amerikaniſche Poſtſäcke, die hier von Vancouver an⸗ kamen, der Zenſur unterwarfen. Sogar die amtliche Poſt des amerikaniſchen Konſulats wurde zenſiert. Santiago, 5. Sept. Die chileniſche Regierung ſucht ein gemeinſames Vorgehen von Chile, Argentinien und den Vereinigten Staaten gegen den engliſchen Boykott und die Beſchlagnahme der Poſt zuſtande zu bringen. Ter Krieg in Oſtafrika. Wei. London, 4. Sept.(Amtlich.) Am 4. Septem⸗ ber morgens 9 Uhr iſt Daresſalam beſetzt worden. Seeſtreitkräfte in Verbindung mit Truppen aus Bagamoyo und Saadani ſind damit beſchäftigt, den ehemaligen Sitz der Regierung und die Hauptſtadt des deutſchen Sckutzgebietes zu beſetzen. Südlich von Mrogoro wird die Verfolgung der deutſthen Hauptſtreit⸗ kräfte ſortgeſetzt. Der Hauptteil der Truppen unter Smuts befindet ſich in der Umgebung von Matombo im Oſten der Slopes⸗ und der Uluguruberge. Kleinere Streitkräfte. ſüd⸗ lich durch das Hügelland vor, während im Weſten berittene Truppen nach Süden auf die Uebergänge über den großen Fluß Ruahu drücken in gemeinſamem Vorgehen mit einer Abteilung von Vandeventers zweiter Diviſion, die Kikumi(42 Meilen ſüdlich von Kiloſſa) erreicht hat. Im ſüdlichen Gebiet beſetzten Abteilungen unter Northey Neu⸗Jringa und wurden von die⸗ ſem Ort und von Lupembe nach Mahenge zu weitergeleitet, in 7 welcher Richtung alle noch im Feld ſtehenden deutſchen Truppen den Rückzug angetreten haben. 928 Zuſammenſtoß. Auf dem Bahnhof Wildpark bei Berli ſtieß am Sonntag abend ein Güterzug einem Perſonenzug in die Flanke, wobei 6 Perſonenwagen umgeſtürzt wurden. Perſonen ſind tot, 4 ſchwer und 16 leicht verletzt. Geſtohlenes Pelzlager. Die Berliner Polizei entdeckte in einem Scheippen in der Büſchingſtraße ein Fee iich An im Wert von 100 000 Mark, das aus einem Einbruchsdiebſtahl in einem Charlottenburger Pelzwarengeſchäft ſtammte. Drei Ein⸗ brecher wurden feſtgenommen. Die Schweſter des einen wurde erſt kürzlich zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt; ſie war da⸗ bei überraſcht worden, als ſie für 60 000 Mark Wertpapiere ver⸗ kaufen wollte, die Ein ener in Kottbus geſtohlen hatten. 102 Jahre alt. In Prene lau(Uckermark) konne die Rent⸗ nerin Philippine Glaſer in voller Rüſtigkeit ih burtstag feiern.. 4 1 — 8 Die Kriegsgewinne. Die Geſchichte der deutſchen Volkswirtſchaft während* des Krieges wird einmal ſehr feſſelnd und lehrreich zu leſen ſein. Schnell verliert das Geld ſeinen Tauſchwert. Betrachtet man's recht, dann liegt wahrhaftig kein Grund vor, über die ſchlechte Valuta im Auslande zu klagen; hat doch die Mark im eigenen Lande beträchtlich größere Einbuße an Kaufkraft erlitten. Es ſind nicht allein die ſie nun mit einer raſchen und kräftigen Schwenkung wie⸗ der in die Höhe, aber ſo unglücklich oder ungeſchickt, daß ſie Daveland in's linke Auge fuhr. Mit einem leiſen unwillkürlichen Ausruf des Schmer⸗ zes ſchlug dieſer die Hand vor's Auge.— Der Hauptmann Sontheim, der ſich aus dem Pavillon durch ein offenſtehen⸗ des Fenſter vorgebeugt hatte, um nach dem Wagen zu ſchauen, wax Zeuge des Zufalles geworden und rief im ſel⸗ ben Augenblick laut dem Wagen alle franzöſiſchen Flüche nach, deren er habhaft war— die anderen jungen Män⸗ ner eilten hinaus, um nach Daveland's Verletzung zu ſehen, während Sontheim ſeine geballte Fauſt dem Wa⸗ gen nachſtreckte. 8 Ein paar Leute von der Kompagnie kamen die Straße herauf; ſie bemerkten die drohenden Geſten ihres Offiziers und wandten ſich, wie um ihn aufzuhalten, dem Wagen zu. Der Mann auf dem Führerſitze peitſchte auf die Pferde, aber der ältere Herr hinter ihm war ihm ſchon in die Arme gefallen, die junge Dame war aufgeſtanden und ſah rückwärts nach der Terraſſe, lebhaft redend; ſie mußte das, was vorgegangen, ſogleich bemerkt haben. „Iſt Ihr Auge verletzt, iſt es ſchlimm?“ rief Sont⸗ heim herbeiſpringend aus, während der Philologe ſchon ins Haus eilte, um kaltes Waſſer herbeizuholen. „Ich weiß nicht,“ verſetzte Daveland,„ob das Auge verletzt iſt— ich benke nicht, es wird nichts auf ſich haben, es ſchmerzt nur abſcheulich.“ „Dieſe tückiſchen Franzoſen!“ ſagte Merwig.„Ich wette, der Menſch hat es ganz abſichtlich getan.“ „Dann laſſe ich als Kommandant von Void die ganze Geſellſchaft wegen Angriffs auf die deutſchen Trup⸗ pen füſilieren!“ ſagte halb im Ernſt halb im Scherz der Hauptmann. 158 Hartig kam mit einer Schale von Waſſer aus dem Hauſe herbeigeeilt; die hübſche blonde Kellnerin folgte ihm mit einem Tuche. Daveland atmete tief auf, als er über die Schale gebeugt das kühlende Naß auf 6 3 v ge⸗ „Wer ſind die Leute, die vorüberfuhren?“ fragte Sontheim die Kellnerin. „Es wird ein Unglück ſein,“ verſetzte eifrig Nicaiſe „ein bloßes Ungeſchick— mein Gott, ſo was kann ſ: leicht kommen, wenn man nicht genau aufpaßt, ſo leicht!“ „Siehſt du, kleine Schlange, du denkſt auch, es war viel mehr Geſchick als Ungeſchick bei der Sache, und freuſt dich wohl im Stillen darüber— jedenfalls willf du deine Landsleute entſchuldigen! Wer ſind ſie?“ „O Monſieur!“ antwortete Nicaiſe mit dem Tone tugendhafter Entrüſtung.„Ich mich freuen! Ich ſehe doch, wie der arme Herr leidet...“ „Das ſagt mir immer noch nicht, wer dieſe Men⸗ ſchen ſind!“ fuhr der Hauptmann fort. „Da iſt der Herr, der es Ihnen ſelbſt ſagen wird,“ verſetzte Nicaiſe auf den ätteren Herrn deutend, der ne⸗ ben der Dame im Wagen geſeſſen hatte un' der in die⸗ ſem Augenblicke, raſch aus dem Billardſ end, auf die Gruppe der Offiziere zuging. Es war ein ziemlich großer, ſtämmiger Mann, fün einen Franzoſen faſt zu ſtämmig gebaut, mit in's Graue übergehendem aſchblondem Haar und einem großen aus⸗ 1 drucksvollen Kopfe. Es war eine Art Kopf wie der Guſta! Adolf's, ein Gemiſch von derben, wettergebräunten Zü-; gen und feinerem, geiſtig durchgearb itetem Ausdruk; ein Paar helle ſtahlgraue und ſcharfe Augen zeigten unter ihren dichten Brauen eine ungewöhnliche Beweglichkeit— vielleicht war es eine innere Erregung, die ſie ſo raſch von einem zum andern in der Gruppe irren ließ, während die Augen ſich nervos zitternd abwechſelnd ſchloſſen und öffneten. Ein Bart, der aus der Farbe des Kopfhaares ſtellenweiſe in's rote überging, umrahmte ſein Geſicht— 5 Kleidung war die eines wohlhabenden Landbewoh⸗ ners. 3 i 2 5 Fortſetzung folgt.) werde es auf wirtſchaftlichem verſucht, ren 102. Ge⸗ 1 158 f 12 4 Preiſe derjenigen Waren und Rohſtoffe geſtiegen. in denen 1 ä» p r rr 5 4 4 ö 1 3 * wir verhältnismäßig knappe Vorräte hielten; nicht allein die Lebensmittel und die ſchlecht zu erſetzenden Güter haben ſich verteuert, ſondern ausnahmslos auch alle die Erzeugniſſe, davon wir im Ueberfluß beſitzen. Jeder Ver⸗ braucher muß heute in jeder Hinſicht Opfer bringen. iemand weigert ſich deſſen. Nur darf es nicht zu einer Schrauberei ohne Ende kommen. Fabrikant und Kauf⸗ mann ſind gezwungen, anders zu rechnen als im Frieden, doch ſie ſollen die kriegeriſchen Läufte nicht zur Erzielung völlig unangemeſſener Gewinne benützen. Dadurch wird, wenn nicht ſchon in den Tagen des Kampfes ſelbſt, ſo doch unweigerlich für die erſten Friedensjahre eine be⸗ denkliche, vielleicht verhängnisvolle Kriſe herbeigeführt. 1 Wer den Börſenbericht der Zeitungen lieſt, braucht gar nicht auf die goldblinkenden Erzählungen von den augenblicklichen Einkünften vieler Privatleute zu hören. Obwohl es doch überraſcht, wenn man erfährt, daß ein ehemaliger kleiner Poſamentier jetzt 300 000 Mk. jährlich vereinnahmt, ein wenig verſchuldeter Leder⸗Agent nahezu eine halbe Million verſteuert— jener Dank dem von ihm aufgenommenen Holzhandel, dieſer auf Grund beſon⸗ ders ergiebiger Verbindungen in ſeinem alten Geſchäfts⸗ zweige. Es genügt aber, wie geſagt, die Abſchlüſſe der deut⸗ ö 18 Aktiengeſellſchaften zu leſen, die irgendwie mit kriegslieferungen zu tun haben. Es werden drei, vier⸗, fünfmal ſo hohe Dividenden verteilt als im Frieden, die Abſchreibungen, die Reſeryeſtellungen ſchwellen ins Mär⸗ chenhafte an, und meiſt wiſſen die Direktionen und Auf⸗ ſichtsräte nicht, wohin ſie den Segen alle verſtecken ſollen. Denn die Oeffentlichkeit braucht doch nicht zu merken, was für Fabelgewinne erzielt werden. Eine Konſervenfabrik wirtſchaftete im Jahre 1915 einen dreißigmal höheren Rohertrag als im Jahre 1914 heraus; die Wittener Hütte, Aktiengeſellſchaft in Witten, mit 100 000 Mk. Aktienkapital, darf ſich eines Warengewinnes von nicht weniger als 1787161 Mk. rühmen, will ſagen, das Siebzehnfache ihres Aktienkapitals! Schon im Jahre 1914 hatte ſie 941697 Mk. erübrigt. Hier iſt, auch für den entgegenkommendſten Beurteiler, des Guten zu viel ge⸗ chehen. Hier muß gebremſt werden. Zurzeit iſt der Staat der größte Auftraggeber. Er bewilligt mit vornehmer Gebärde die Rieſenpreiſe, die die beſtaunten Rieſengewinne ermöglichen. In den erſten onaten des Krieges befand er ſich vielleicht in einer otlage. Er mußte froh ſein, alle Bedürfniſſe raſch ein⸗ decken zu können. Inzwiſchen war aber Zeit und Gelegen⸗ t genug zur Organiſation. Heute iſt es die Pflicht der Verantwortlichen, mit Kaufleuten kaufmänniſch zu verkehren. Heute ſollten kraſſe Ueberforderungen, die zu ganz unerhörten, ganz unzuläſſigen Profiten führten, nicht mehr geduldet werden. Wir mißgönnen der Induſtrie und dem Handel größere Gewinne als in normalen Zeiten nicht grundſätzlich. Wir wünſchen ſogar, alle ſeine Glieder könnten an dem rinnenden Segen keilnehmen. Aber die rche muß im Dorf bleiben, jedes Erträgnis in ver⸗ nünftigen Grenzen. Auf beiden Seiten hat man zu er⸗ wägen, daß öffentliche Gelder verausgabt werden, und aß eine Steigerung der Kriegskoſten ins Blaue hinein te erdrückende Mehrheit der Bevölkerung übermäßig belaſtet. Es iſt zu früh für eine Kritik der Einzelheiten. Nur im Jutereſſe geſunder Wiriſchaftspolitik und unſerer Volksſittlichkeit iſt es nötig, dem ſchrankenloſen Geld⸗ verdienen einen Riegel vorzuſchieben. Je höhere Preiſe die Behörden bewilligen, deſto höhere . Preiſe hat ſelbſtverſtändlich auch der bürgerliche Käufer 8 8 1 8 zahlen. So macht alſo der Staat den Preisſtand. Fahren ſeine Beamten fort, den Kriegslieferanten Ge⸗ winne wie bisher zu ermöglichen, ſo verteuern ſie dadurch die Lebenshaltung des ganzen Volkes, ſchaden ihm alſo doppelt. Auch die Kriegsbereitſchaft der Nation, der freu⸗ dige Entſchluß zum Durchhalten leidet, wenn ohne Not und ohne Unterlaß Waren und Lebensmittel verteuert werden. Die deutſche Seele leidet Gefahr. Um der Raff- ucht nie dageweſene Triumphe zu verſchaffen, dazu ſteht ieſer Krieg uns zu hoch, und das ſittliche Empfinden der ation ſoll ſie uns nicht zugrunde richten. Baden. Kun) Karlsruhe, 5. Sept. Das Miniſterium des a 3 hat ſeine Verordnung über die Regelung der leiſchverſorgung abgeändert. Der Kauf und Verkauf von Großvieh zu Zucht⸗ und Nutzzwecken iſt auch ferner⸗ hin unmittelbar von Landwirt zu Landwirt innerhalb des 3 allgemein geſtattet. e ee i 5 dabei ein i Urgermeiſteramt gezeichneter Beſtellſchein über den Zweck des Kaufs. 5 8 5 g(Mannheim, 5. Sept. Nach dem nunmehr vor⸗ iegenden Rechenſchaftsbericht über die Einnahmen und Ausgaben der ſtädtiſchen Kaſſen betrug im Jahre 1914 das Geſamtvermögen der Stadtgemeinde 158 007484 Mk., während die Schulden 96 649 429 Mk. betragen, ſo daß ſich ein Aktivvermögen von 61 358 055 Mk. ergibt. (Mannheim, 5. Sept. Das S jährige Söhnchen des Eiſendrehers Albus Schmauß wurde von einem Stra⸗ ßenbahnwagen überfahren und ſofort getötet. (Weinheim, 5. Sept. Der Bürgerausſchuß ge⸗ nehmigte einen weiteren Kredit von 150000 Mk. für a h Lahr, 5. Sept. Die letzte Vollverſammlung der Nandelskammer beſchloß, für eine baldige Errichtung mes beſonderen Reichswirtſchaftsamtes und Kriegswirt⸗ chaftsamtes einzutreten. 1 baren (9 Hornberg, 5. Sept. Die hieſige Gendarmerie verhaftete den Eiſendreher Joſeph Fiſcher aus Konſtanz, der wegen Unterſchlagung von 20000 Franken in Arbon (Schweiz) von der Staatsanwaltſchaft verfolgt wurde. ( Kouſtanz, 5. Sept. In ſeltener Rüſtigkeit feierte Poſtſekretär Küſter bei der Kaiſerlichen Ober⸗Poſtdirek⸗ tion hier ſein 50 jähriges Dienſtjubiläum. 5 (Sigmaringen, 5. Sept. Der 45 jährige Jäger Fiſcher der fürſtlich Hohenzollern'ſchen Forſtinſpektion wurde im Walde erſchoſſen aufgefunden. Ob es ſich um die Tat von Wilderern oder um einen Racheakt handelt, wird die Unterſuchung ergeben. Lokales. „ Die Preisgeſtaltung bei Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren. Durch die Verordnung des Bundesrats über Preisbeſchränkungen bei Verkäufen von Web⸗, Wirk und Strickwaren vom 20. März 1916(RGBl. S. 214) Par. 1 iſt vorgeſchrieben, daß Web⸗, Wirk⸗ und Strick⸗ waren grundſätzlich zu keinem höheren Preiſe verkauft werden dürfen, als dem, den der Verkäufer bei Ge⸗ genſtänden und Verkäufen gleicher oder ähnlicher Art innerhalb der Kriegszeit vor dem 1. Februar 1916 zuletzt erzielt oder ſeſtgeſetzt hat. Nur ausnahmsweiſe, wenn es zu einem ſolchen Preis fehlt oder die Ge⸗ ſtehungskoſten zuzüglich Unkoſten und angemeſſenen Ge⸗ winn nachweislich höher ſind als dieſer Preis, ſind die Geſtehungskoſten zuzüglich Unkoſten und augemeſ⸗ ſenen Gewinne maßgebend. Der Verkäufer, der dieſe Vorſchriften nicht beachtet, ſetzt ſich der Beſtrafung we⸗ gen übermäßiger Preisſteigerung nach der Bundesrats⸗ verordnung gegen übermäßige Preisſteigerung vom 23. Juli 1915— RGBl. S. 467— aus(Gefängnis bis zu einem Jahre und Geldſtraſe bis zu 10000 Mk. oder eine dieſer Straſen, außerdem Einziehung der Vor⸗ räte). Es kann auch auf Grund der Bundesratsver⸗ ordnung vom 23. September 1915 betr. Fernhaltung un⸗ zuverläſſiger Perſonen vom Handel(RGBl. S. 603 der Handel mit Web⸗, Wirk⸗⸗ und Strickwaren unterſagt wer⸗ den. Es iſt beobachtet worden, daß die Vorſchriften der Verordnung vom 30. März 1916 nicht genügend beachtet werden. Es hat vielfach eine Preisgeſtaltung Platz gegriffen, die zu übermäßigen Gewinnen für die Fabrikanten und Händler führt. Das Generalkommando 14. A. K. ſieht ſich deshalb genötigt, um insbeſondere der minderbemittelten Bevölkerung die Deckung ihres Bedarfs an Kleidung und Wäſche zu angemeſſenen Preiſen dauernd zu gewährleiſten, die Preisgestaltung für Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren ganz beſonders zu beob⸗ achten und bei den einzelnen Beteiligten laufend zu prü⸗ fen. Ungerechtfertigte Preisſteigerungen werden im all⸗ gemeinen Intereſſe ſtrafrechtlich verfolgt werden. — Die badiſchen Staatsbahnen vor 50 Jah⸗ ren. Im September 1866 wurden folgende badiſche Bahnſtrecken dem Verkehr übergeben: Die 14 Kilometer lange Staatsbahnlinie Engen— Singen und die kurze, aber für die Verkehrsverbeſſerung wichtige Verbindungs⸗ linie Straßburg— Appenweier. — Totgeſagt. Neulich erſchien in den Zeitungen eine Familienanzeige betr. den Heldentod des Leutnants Frhr. Lothar von Crailsheim-Ruegland in Karlsruhe. Nun hat ſich herausgeſtellt, daß der Totgeglaubte ſich verwundet in einem franzöſiſchen Lazarett befindet. — Gewerbliche Lieferungsverbände. Die Be⸗ teiligung des Gewerbes und Handwerks an Heeres⸗ lieferungen hat dem Genoſſenſchaftsgedaunken in ſeinen Kreiſen neuen Autrieb gegeben, beſonders durch Gründung von gewerblichen Liefergenoſſenſchaften. Im ganzen wurden nach dem„Bl. f. Genoſſenſchaftsw.“ ſeit Kriegsbeginn bis 1. Juli 1916 445 Liefergenoſſenſchaf⸗ ten gegründet. Dieſe verteilen ſich auf die einzelnen Gewerbe wie folgt: Sattler 120, Schneider 113, Schuh⸗ macher, 47, Schloſſer und Schmiede 45, Wagenbauer 41, Tiſchler 31, Fleiſcher 12, Baugewerbe 8, Bäcker 6, Ma⸗ ler 4, Müller 4, Glaſer 2, Dachdecker 2, Löpfer 2, Korbmacher 2, Seiler 1, Buchdrucker(München, tr ui“ 3 Elek⸗ Jeutralgenoſſenſchaſten 2. Förk I 5 mu Ran, Seckenheit Galt. Sparkasse Sehioetzingen mit Cemeindebutgsehaft— mündelsioher. 88 seheeERοα⁰õitcarlstuhe Vo, 2950. Telephon Mo. 5. Sdmtliehe Hinlagen werden oom Lage der Einzahlung an zu 40% berzinst- Massenstunden- I? Ur oormittags- 2 3 Uhr naehmittiags- Agenturstelle: Georg Röser, Seckenheim. Uerloren 1 ein Schlüsselring Stoss 8 Karren mit zwei kleineren Schlͤſſeln, gelleben, möge ihn wieder darunter ein Kassen- zurückbringen. f schlüssel. Brauerei Pfiſterer. Abzugeben geg. Belohnung Empfehle: in der Expedition d. Blis. Eine Brosche verloren gegangen. Gegen Belohnung abzugeben in der Expedition dss. Bl. Pfilz. MGs J. Lr. I 4 MK Zahn-Ntelier Hara Lösdie Seckenheim, Schloßſtraße II. Faſt gänzlich ſchmerzloſes Zahnziehen. ſpeziell für Schwache und Nervöſe ſehr zu empfehlen. Spezialität:„Gebiſſe ohne Gaumenplatte“. Umarbeitung unpaſſender Gebiſſe binuen 24 Stunden. Sprechſtunden: a Sonntags und Mittwochs von 11—1 Uhr. III Freibank. Heute Abend 5 Uhr anfangend wird auf der Frei⸗ bank(Wagehalle) Kuhfleiseh zum Preiſe von Mk. 1.50 und Schweinefleisch zum Preiſe von Mk. 1.20 per Pfd. ausgehauen. Bezugsberechtigt ſind die Inhaber des braunen Fleiſchkartenumſchlags für je 1 Pfund wie folgt: No. 1001 bis 1400 von 5 bis 6 Uhr „ t 77 1701 7. 2110 7 7 77 8 5 Anſpruch auf Erhalt hat Niemand. Die Reihenfolge iſt unbedingt einzuhalten. Seckenheim, den 6. September 1916. e 5 olz. Bekanntmachung. Wir ſind beauftragt wiederholt und nachdrücklichſt da⸗ rauf hinzuweiſen, daß Reklamations⸗ und Urlaubsgeſuche für Mannſchaften jeder Art nur durch unſere Vermittlung und beim Zivilvorſitzenden der Erſatzkommiſſion(Großh. Bezirksamt Mannheſm eingereicht werden konnen. Eine direkte Varlage derartiger Geſuche bei den Militärbehörden iſt unbedingt verboten. Großh. Bezirksamt ſchreibt uns in ſeiner Verfügung vom 30. v. Mts. wörtlich: Die Bürgermeiſterämter werden wiederholt auf das Unzuläſſige und Unzweckmäßige der unmittelbaren Ein⸗ reichung derartiger Geſuche bei genannten Stellen hinge⸗ wieſen und disfipliuäres Einſchreiten gegen die ſchuldigen geamten im Falle weiterer Zuwider⸗ handlung gegen die miniſterielle Anordnung in Ausſicht gestellt. Die nicht an den Zivilvorſitzenden der Erſatzkommiſſion(das Bezirksamt) gerichteten Geſuche werden künftighin von den oben erwähnten Stellen nicht mehr in geſchäftliche Behandlung genommen, ſondern den Antragſtellern zurückgegeben werden. Wir ſind deshalb geiwungen jeden Verſuch einer Zuwiderhandlung kurzer Hand abzuweiſen. Seckenheim, den 5. September 1916. gürgermeiſteramt: Volz. Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß die Schweinepeſt unter dem Schweinebeſtand des Ph. Schmich dahier erloſchen iſt. Die Sperrmaßregeln wurden aufgehoben. Seckenheim, den 4. September 19186. gürgermeiſteramt: Volz. Koch. Seſchlagnabme und Beſtands-Crbobung de Fubrradberelſungen. Unter Bezugnahme auf die Verordnung des ſtellvertr. General⸗Kommandos vom 12. Juli ds. Js. und unſerer zum Vollzuge derſelben erlaſſenen Bekanntmachung vom 24. Juli ds. Js. machen wir nochmals darauf aufmerk⸗ ſam, daß die freiwillige Ablieferung der beſchlagnahmten Fahrradbereifungen bis zum 15. September 1916 an die hieſige Gummi⸗Sammelſtelle Rarhaus(Bürgerſaal) er⸗ folgen kann. Der Uebernahmepreis für die Bereifungen iſt vom Generalkommando in folgender Weiſe feſtgeſetzt: Klaſſe a ſehr gut 4.— M. Schmitt. Koch. 7 ĩ˙ A FCFFFFECCCCCCCCCCCC 3.—„ 2.—„ Klaſſe e noch brauchbar„ Klaſſe d unbrauchbar o Die Ablieferung kann am Donnerstag, den 7., Frei⸗ tag, den 8., Mittwoch, den 13., Donnerstag, den 14. und Freitag, den 1s. September J. Js. jeweils Nachmit⸗ tags von 2 bis s Uhr erfolgen. f Die bis zum 15. September nicht freiwillig zur Ab- lieferung gebrachten Fahrradbereifungen ſind in der Zeit vom 16. September bis zum 1. Oktober 1916— ſoweit dies noch nicht erfolgt iſt— auf dem Rathaus dahier Zimmer Nr. 3 zwecks ſpäterer Enteignung anzumelden. Seckenheim, den 5. September 1916. Bürgermeiſteramt: Volz. de Waffe 0 8 88 2 25 * 8 * Schmitt. en Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus der Ernte 1916 betreffend. Nr. 1428 J. Wir bringen hiermit nachſtehende zugsverordnung Großh. Miniſterium des Innern ö am 11. ds. Mts. den Verkehr mit Brotgetreide and Mehl aus der Ernte 1916 betr. zu öffentlichen ntnis. 6904 Maunheim, den 24. Auguſt 1916 Großh. Bezirksamt.— Abt. I. Verordnung. (Vom 11. Auguſt 1916.) n Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus der Ernte 1916 betreffend. Zum Vollzug der Bundesratsverordnung vom Juni 1916 über Brotgetreide und Mehl aus Ernte 1916(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 782) wird ordnet, was folgt: 8 1. Landes zentralbehörde im Sinne der Bundes⸗ erordnung iſt das Miniſterium des Innern. Höhere Verwaltungsbehörde im Sinne der 8, 84, 35, 36, 40, 49 Buchſtabe d, 53, 56 und Abſatz 3 iſt der Landeskommiſſär. ö „ Behörde im Sinne der 88 3, 4, iffer 4, 31, 38, 58 Abſatz 1 und 2 iſt das Be⸗ amt. Dieſes iſt auch befugt, über Zeit und Art Ausdreſchens ſowie über Anzeige und Feſtſtel⸗ der Druſchergebniſſe Beſtimmungen zu erlaſſen. 8 2. Kommunalverbände im Sinne der Bundesrats⸗ ordnung ſind die Städte mit mindeſtens 10 000 wohnern und im übrigen die Amtsbezirke. ö Die Geſchäfte des Kommunalverbandes werden ch einen Ausſchuß geführt, deſſen Beſchlüſſe für Kommunalverband rechtsverbindliche Kraft Aben. Der Vorſitzende des ſtädtiſchen Köommunal⸗ erbandes iſt der Bürgermeiſter(Oberbürgermeiſter) ein vom Stadtrat(Gemeinderat) ernannter Uperkreter, bei den übrigen Kommunalverbänden Amtsvorſtand. Der Ausſchuß wird nach außen ch den Vorſitzenden vertreten. Die Mitglieder des Aus ſchuſſes werden bei den kiſchen Kommunalverbänden durch den Stadt⸗ (Gemeinderat), bei den übrigen Kommunal⸗ händen durch den Bezirksrat ernannt. Miindeſtens die Hälfte der Mitglieder muß im kſteren Falle dem Stadtrat(Gemeinderat) und im eren Falle dem Bezirksrat angehören. Bei der ennung der Mitglieder iſt darauf Bedacht zu n, daß dem Ausſchuß außer Vertretern der inden Vertreter der Landwirtſchaft, des Handels, Verbraucher und tunlichſt auch der in Betracht menden Gewerbe angehören. § 3. —— der Reichsgetreideſtelle durch Vermittelung der Svermittelungsſtelle 5 3 ü Die„Badiſche Futtervermittelung“ nimmt die nterverteilung der nach§ 44 den Kommunalver⸗ änden des Großherzogtums in ihrer Geſamtheit ommenden Kleie vor und verfügt über die den elbſtwirtſchaft treibenden Kommunalverbänden ach 8 42 Abſatz 1 zuſtehende Kleie inſoweit, als die einzelnen Kommunalverbände in ihrem Bezirk e Kleie nicht benötigen. Die Kommunalverbände verkehren mit der ezugs vereinigung der deutſchen Landwirte G. m. b. H ö § 5. „Selbſtverſorger dürfen das ihnen nach 8 6 Ab⸗ ſatz ja und 8 32 Abſatz 1 und 8 der Bundesrats⸗ berordnung zu belaſſende Getreide nur inſoweit mahlen laſſen und zum Zwecke des Ausmahlens n eine Mühle liefern, als ihnen hierzu die Er⸗ laubnis des Bürgermeiſteramtes ihres Wohnortes erteilt wurde. Die Erlaubnis iſt ſchriftlich auszufertigen. Sie oll in der Regel nur auf diejenige Menge anten, welche der Selbſtverſorger für ſich und ie Angehörigen ſeiner Wirtſchaft während des ächſten Monats ordnungsgemäß verwenden af. Wird die Erlaubnis für eine größere Menge gegeben, was ſich bei zuverläſſigen Selbſtverſorgern it wenigen Wirtſchaftsangehörigen empfiehlt, ſo das Bürgermeiſteramt verpflichtet, entweder die en Monatsbedarf überſchreitende Menge in Ver⸗ wahrung zu nehmen und jeweils erſt auf Beginn eines weiteren Monats den Monatsbedarf auszu⸗ yolgen oder ſich durch eine mindeſtens zweimal im Monat ſtattſindende Nachſchau darüber zu ver⸗ läſſigen, ob kein ordnungswidriger Verbrauch des Mehles ſtattfindet, Wird hierbei ein vorzeitiger oder unzuläſſiger Verbrauch des Mehles feſtgeſtellt, iſt dem Bezirksamt behufs Einleitung des Ver⸗ ahrens nach§ 58 Abſatz 2 der Bundesratsverord⸗ nung Anzeige zu erſtatten. Das Bürgermeiſteramt hat über die den Selbſt⸗ rſorgern erteilte Erlaubnis zum Ausmahlen des otgetreides ein Verzeichnis zu führen. Das Ver⸗ ichnis hat den Namen des Selbſtverſorgers, die ahl der Angehörigen ſeiner Wirtſchaft, den Tag er Ausſtellung des Erlaubnisſcheins und die Ge⸗ eidemenge, für welche die Erlaubnis erteilt worden ſt, zu enthalten. 8 6. Mühlen dürfen Getreide für einen Selbſtver⸗ fendt nur nach Aushändigung des ihm vom zu⸗ ſtändigen Bürgermeiſteramterteilten Erlaubnisſcheins 5 dieſer Verordnung) und nur in der Menge ausmahlen und zum Zwecke des Ausmahlens ab⸗ ehmen, welche auf dem Erlaubnisſchein bezeichnet . Die Mühlen haben auf dem Erlaubnisſchein das Gewicht der gelieferten Frucht, des zurück⸗ egebenen Mehles und der zurückgegebenen Kleie 15 vermerken. Am erſten eines jeden Monats 155 ie im Vormonat erledigten Erlaubnisſcheine dem Bürgermeiſteramt, welches den Erlaubnisſchein ausgeſtellt hat, zurückzugeben. 8 7. 5 Vorbehaltlich weiterer einſchränkender Vor⸗ riften durch die Kommunalverbände wird beſtimmt, aß von den Backwaren, deren Bereitung in ückereien und Konditoreien vor dem 15. Januar 915 üblich war, als Weizenbrot im Sinne der untmachung des Reichskanzlers vom 26. Mai über die Bereitung von Backware Reſchs⸗ ſetzblatt Seite 413) nur Waſſerweck und Zwieback hergeſtellt werden dürfen. 2 § 8. Das Bereiten von Kuchen, welche Weize N 5 g oder Roggenmehl enthalten, Al en. 2 durch Vermittlung der, Badiſchenduttervermittelung“. 5 1 1 f 33 8 9. Die Beſtimmungen der 95 7 und b dieſer Verordnung gelten auch für die privaten Haushaltungen mit der Maßgabe, daß ihnen das Bereiten von Obſtkuchen, welche Roggenmehl oder höchſtens bis zur Hälfte des Gewichts der verwendeten Mehle oder mehlartigen Stoffe Weizenmehl enthalten, geſtattet iſt. Das Ausbacken des hiernach in privaten Haushaltungen hergeſtellten Teiges iſt für dieſe in Bäckereien zuläſſig. 8 10. Roggenbrot darf nur in Stücken von 750 12 und 1500 gr bereſtet werden und iſt mit der Ziffer zu bezeichnen, die dem Monatstag ſeiner Herſtellung entſpricht. ö§ 11. Die Beſtimmungen der 88 7 bis 10 dieſer Verordnung ſinden keine Anwendung auf aus⸗ ländiſches oder aus ausländiſchem Getreide im In⸗ land hergeſtelltes Mehl, ſoweit die Einfuhr nach dem 31. Januar 1915 erfolgt iſt. 8 12 Wer Brotgetreide oder Mehl im Beſitz ha welches der Verbrauchsregelung deshalb entzoge ſein ſoll, weil es angeblich nach dem 31. Januabs 1915 aus dem Auslande eingeführt oder aus ſolchem Getreide im Inland hergeſtellt iſt, hat dies bis zun 20. Auguſt 1916 dem Kommunalverband unter An⸗ gabe der Menge, der Art und der Beſchaffenheit der Ware und der Gründe, aus denen ſie der Ver⸗ brauchsregelung nicht unterliegt, ſowie unter Verlag des Nachweises hierfür anzuzeigen. Wer künftig folches Brotgetreide oder Mehl in den Kommunalverbandsbezirk einführt, hat die gleiche Anzeige binnen 24 Stunden nach der Einfuhr dem Kommunalverband zu erſtatten. Der Kommunalverband hat zu prüfen, ob das Brotgetreide oder Mehl tatſächlich der Verbrauchs⸗ regelung nicht unterliegt und ob die Vorſchriften des§ 1 der Bundesratsverordnung vom 11. Sep⸗ tember 1915, betreffend die Einfuhr von Getreide, Hülſenfrüchten, Mehl und Futtermitteln in der Faſſung vom 4. März 1916(Reichs⸗Geſetzblatt 1915 Seite 569, 1916 Seite 147), beachtet ſind. 9 18. Händler und Verarbeiter, welche Brotgetreid oder Mehl im Sinne des§ 12 dieſer Verordnung beſitzen, müſſen ein Lagerbuch führen, aus dem der Eingang der Ware ſowie deren Einſtandspreis frei Lager zu erſehen ſind. Hinſichtlich des Ausgangs der Ware haben die Großhändler und Zwiſchen⸗ händler, Tag, Art, Menge und Verkaufspreis, die Kleinverkäufer die täglich verkaufte Menge und den erzielten Preis und die Verarbeiter den en Verbrauch unter Bezeichnung der daraus hergeſtellten Waren im Lagerbuch zu vermerken. § 14. Dieſe Verordnung tritt am 16. 8 1916 in Kraft. Auf den gleichen Tag treten die Ver oronungen des Miniſterrums des Innern von 7. Juli 1915 und 20. September 1915, den Ver kehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Ernte jahr 1915 betreffend(Geſetzes⸗ und Verordnungs blatt Seite 146 und 264), außer Wirkſamkeit. Karlsruhe, den 11. Auguſt 1916. Großherzogliches Miniſterium des Innern. Der Miniſterialdirektor: Weingärtner. Dr. Schühly. 2 4 Bekanntmachung (Nr. M. 1./9. 16. K. R. A.), betreffend Beſchlagnahme und Be⸗ ſtandsmeldung von Platin. Vom 1. September 1916. Nachſtehende Bekanntmachung wird auf Er⸗ ſuchen des Königlichen Kriegsminiſteriums zur Keuntnis gebracht mit dem Bemerken, daß, ſoweit nicht nach den allgemeinen Strafgeſetzen höhere Strafen verwirkt ſind, jede Zuwiderhandlung gegen die Beſchlagnahme nach§8 6 der Bekanntmachung über die Sicherſtellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915(Reichs⸗Geſetzbl. S. 357) in Verbindung mit den Vekanntmachungen vom 9. Oktober 1915 (Reichs⸗Geſetzbl. S. 645) und 25. November 1915 (Reichs⸗Geſetzbl. S. 778) und jede Zuwiderhandlung gegen die Meldepflicht nach 8 5 der Bekanntmach⸗ ung über Vorratserhebungen vom 2. Februar 1915 (Reichs⸗Geſetzbl. S. 54) in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 3. September 1915(Reichs⸗ Geſetzbl. S. 549) und 21. Oktober 1915(Reichs⸗ Geſetzbl. S. 684) beſtraft wird“). Auch kann die Schließung des Betriebes gemäß der Bekannt⸗ machung zur Fernhaltung unzuverläſſiger Perſonen vom Handel vom 23. September 1915(Reichs⸗Ge⸗ ſetzbl. S. 608) angeordnet werden. 9 2 1 Inkrafttreten der Bekanntmachung. Die Bekanntmachung tritt am 1. September 1916, mittags 12 Uhr in Kraft und umfaßt auch diejenigen natürlichen und juriſtiſchen Perſonen, deren Vorräte durch ſchriftliche Einzelverfügung der unterzeichneten Behörde beſchlagnahmt worden ſind. Die Einzelverfügungen treten mit dem Inkraft⸗ treten dieſer Bekanntmachung außer Kraft und wer⸗ den durch dieſe erſetzt. 5 8 2. Von der Bekanntmachung betroffene Stoffe und Gegenſtände. Von den Anordnungen dieſer Bekanntmachung werden betroffen ſämtliche Mengen der nachſtehend bezeichneten Klaſſen: Klaſſe 51: Platin auch Platinſchwamm und Pla⸗ tigaſbeſt), un verarbeitet, auch als Altmaterial und Abfall jeder Art, mit einem Reingehalt an Platin von mindeſtens 98 v. H. des Geſamtgewichts. Platin in Legierungen“), unverar⸗ beitet, auch als Altmaterial und Abfall jeder Art. Platin, vor⸗ und fertiggear⸗ beitet in Form von beweglichen und ortsfeſten Blechen, Drähten, Röhren, Tiegeln, Schalen, 8 Folien, La⸗ boratoriums⸗ und Fabrikationsgeräten ) Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldſtrafe bis zu zehntauſend Mark wird, ſofern nicht nach allgemeinen Strafgeſetzen höhere Strafen verwirkt ſind, beſtraft: 0 Klaſſe 52: Klaſſe 53: Gegenſtände zu verwahren und egli u behandeln, zuwiderhandelt; 5 4. wer den erlaſſenen Ausführungsbeſtim⸗ mungen zuwiderhandelt. Wer vor ſätzlich die Auskunft, zu der er auf Grund dieſer Verordnung verpflichtet iſt, nicht in der geſetzten Friſt erteilt oder wiſſentlich unrichtige 6G S 2. . oder unvouſtandige Angaben macht, wird mit Ge⸗ fängnis bis zu ſechs Monaten oder mit Geldstrafe g bis zu zehntauſend Mark beſtraft, auch können Vorräte, die verſchwiegen ſind, im Urteil für dem( Staate verfallen erklärt werden. Ebenſo wird be⸗ ſtraft, wer vorſätzlich die vorgeſchriebenen Lager⸗ bücher einzurichten oder zu führen unterläßt. 5 Wer fahrläſſig die Auskunft, zu der er auf Grund dieſer Veroroͤnung verpflichtet iſt, nicht in der geſetzten Friſt erteilt oder unrichtige oder un⸗ vollſtändige Angaben macht, wird mit Geldſtrafe bis zu dreitauſend Mark oder im Unvermögens⸗ falle mit Gefängnis bis zu ſechs Monaten beſtraft. Ebenſo wird beſtraft, wer fahrläſſig die vorge⸗ ſchriebenen Lagerbücher einzurichten oder zu führen unterläßt. *) Unter legiertem Platin wird ein Material verſtanden, bei welchem Platin mit mehr als 2 v. H. anderer Stoffe verſchmolzen iſt, und bei welchem der Platingehalt dem Gewichte nach mindeſtens 5 v. H. beträgt. ö mit einem Reingehalt an Platin von mindeſtens 98 v. H., bezogen auf das Gewicht des platinhaltigen Teiles deß Gegenſtandes?). 8 Klaſſe 54: Platin in Legierungen!) und Platin plattiert mit anderen Metallen, vor⸗ und fertiggearbeitet in Form von beweglichen und ortsfeſten Blechen, Drähten, Röhren, Tiegeln, Schalen,! Keſſeln, Folien, Laboratoriums⸗ und! Fabrikationsgeräten mit einem Rein⸗ gehalt an Platin von mindeſtens 5 v. H., bezogen auf das Gewicht des platinhaltigen Teiles des Gegen⸗ ſtandes““). 5 Platin in Erzen, Güldiſch, Abfällen, Krätzen und Rückſtänden, mit einem Reingehalt an Platin von mindeſtens 1 Teil v. T. des Geſamtgewichts. Platin in Salzen und Löſungen, ins⸗ beſondere Platinchlorid und Platin⸗ doppelſalze. 8 Klaſſe 55: Klaſſe 56: Von der Bekanntmachung betroffene Perſonen uſw. Von der Bekanntmachung werden betroffen alle natürlichen und juriſtiſchen Perſonen, die Mengen der im 8 2 bezeichneten Klaſſen im Beſitz haben, oder die ſolche Mengen unter Zollverſchluß halten. Für die Durchführung der Anordnungen dieſer Bekannt⸗ machung verantwortlich iſt der Beſitzer. N Sind in dem Bezirk der verordnenden Behörde f e vorhanden(Zweigfabriken, Filialen, weigbureaus und dergl.), ſo iſt die Hauptſtelle zur Durchführung der Anordnungen dieſer Bekannt⸗ machung auch für dieſe Zweigſtellen verpflichtet. Die außerhalb des genannten Bezirks(in welchem ſich die Hauptſtelle befindet) anſäſſigen Zweigſtellen werden einzeln. Beſchlagnahme. ö Die von dieſer Bekanntmachung betroffenen Stoffe und Gegenſtände ſind beſchlagnahmt. Die Beſchlagnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von Veränderungen an den von ihr betroffenen Stoffen und Gegenſtänden verboten iſt und rechtsgeſchäftliche Verfügungen über ſie nichtig ſind. Den rechtsgeſchäftlichen Verfügungen ſtehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvoll⸗ ſtreckung oder Arreſtvollziehung erfolgen. Die Be⸗ nutzung der Stoffe und Gegenſtände in eigenem Betriebe bleibt geſtattet, ſofern die Stoffe und Gegenſtände im Gebrauch keiner ſichtbaren Ab⸗ nutzung unterliegen. Ausnahmen von der Beſchlagnahme. § 2 aufgeführten Stoffe und Gegenſtände zuläſſig: à) die Verarbeitung auf mechaniſchem und ther⸗ miſchem Wege) im eigenen Betriebe, vor⸗ ausgeſetzt, daß eine ähnliche oder gleiche Ver⸗ arbeitung ſolcher Stoffe und Gegenſtände vor dem 1. April 1916 in dieſem Betriebe gewerbsmäßig ausgeführt wurde. Der Ver⸗ trieb der ſo gefertigten Stoffe und Gegen⸗ ſtände iſt geſtattet, ſofern ſie nicht unter Klaſſe 51 bis 56 fallen; *) Gegenſtände der Klaſſen 53 und da, welche Teile eines anderen in dieſen Klaſſen nicht aufge⸗ führten vor⸗ oder fertiggearbeiteten beweglichen Gegenſtandes bilden und nachweislich zur Herſtel⸗ lung des letzteren benutzt zu werden pflegen, wie Teile von Glühlampen, Röntgenröhren, Thermo⸗ elementen u. dgl., werden von dieſer Bekannt⸗ machung nicht betroffen, ſofern der Platingehalt des zuſammengeſetzten Gegenſtandes, bezogen auf deſſen Geſamtgewicht weniger als 10 v. H. beträgt. * Unter legiertem Platin wird ein Material verſtanden, bei welchem Platin mit mehr als 2 v. H. anderer Stoffe verſchmolzen iſt, und bei welchem der Platingehalt dem Gewichte nach mindeſtens 5 v. H. beträgt. **) Gegenſtände der Klaſſen 53 und 54, welche Teile eines anderen, in dieſen Klaſſen nicht auf⸗ geführten vor⸗ oder en beweglichen Gegenſtandes bilden und nachweislich zur Her⸗ ſtellung des letzteren 15 zu werden pflegen, wie Teile von Glühlampen, Röntgenröhren, Thermo⸗ elementen u. dgl., werden von dieſer Bekannt⸗ machung nicht betroffen, ſofern der Platingehalt des zuſammengeſetzten Gegenſtandes, bezogen auf deſſen Geſamtgewicht, weniger als 10 v. H. beträgt. k) Somit iſt jede andere Verarbeitung, ins⸗ beſondere die Ueberführung der beſchlaguahmten Stoffe und Gegenſtände in Platinſalze, verboten, b) die Verwendung für mediziniſche Zwecke; dies gilt nicht für zahnärztliche Zwecke; c) die Beſitz» oder Eigentumszübertragung an. die Metall⸗Mobilmachungsſtelle der Kriegs⸗ Rohſtoff⸗Abteilung des Königlich Preußſſchen Kriegsminiſteriums, Berlin SW 48, Wil⸗ helmſtraße 20, an die Kriegsmetall Aktien⸗ Geſellſchaft, Berlin W'g, Potsdamer Straß 10/11, und Beauftragte, die einen von deß Kriegsmetall A. G. ausgeſtellten, zeitlich b renzten Erlaubnisſchein für Ankauf vo latin vorlegen. In dieſem Schein ſind Ankaufspreiſe vorgeſchrieben; d) anderweitige Verfügungen, wenn ſie auf An⸗ trag durch beſondere ſchriftliche Ge⸗ nehmigung von der Kriegs⸗Rohſtoff⸗Ab⸗ teilung des Königlich Preußiſchen Kriegs⸗ miniſteriums geſtaktet worden ſind. 8 6. Meldepflicht und Lagerbuchführung. Die von dieſer Bekanntmachung betroffenen Stoffe und Gegenſtände ſind gemäߧ 8 zu melden und in ein Lagerbuch einzutragen. Aus dem Lager⸗ buch muß jede Aenderung der Vorratsmenge und ihre Verwendung erſichtlich ſein. Ausnahmen von der Meldepflicht. Ausgenommen von der Meldepflicht ſind Be⸗ ſtände der im§ 2 aufgeführten Klaſſen, ſofern der Platininhalt der Summe der Beſtände ſämtlicher Klaſſen die Menge von 10 g nicht überſchreitet. 9 8. Meldebeſtimmungen. a) Für die Meldepflicht iſt der am dalſichlcche Zustand n 1. Sep⸗ tember 1916(Meldetag), mittags 12 Uhr, beſtehende maßgebend. 8 7. g Trotz der Beſchlagnahme bleiben für die im 2 Für diejenigen Stoffe und Gegenſtände, wele zu dieſer Zeit ſich unterwegs beſtuen tritt d Meldepflicht erſt mit dem Empfang oder der Ein lagerung in Kraft. 2 Für die im§ 7 bezeichneten Ausnahmen bee Annt die Meldepflicht mit dem Tage, an welchem bie Mindeſtmenge von 10 g überſchritten wird. Meldepflichtige Beſtände, die ſich nachträglich unter die Mindeſtmenge des 8 7 vermindern, bleiben weiterhin meldepflichtig. f b) Außer den Angaben über Vorratsmengen iſt anzugeben, wem die fremden Vorräte gehören, ſiuben ſich im Beſitz des Auskunftspflichtigen be⸗ nden. e) Die Meldung hat unter Benutzung des amt⸗ lichen Meldeſcheins(Nr. Bst. 815 b für Plati riegs⸗Roh⸗ u erfolgen, für den Vordrucke in der Fee Sektion Bst. I, Berlin SW 48, erlängerte benannte 10, zu haben ſind. Die Beſtände ſind, nach den vorgedruckten Klaſſen getrennt, anzugeben. In denjenigen Fällen, in welchen genaue Werte nicht ermittelt werden können (3. B. der Reingehalt bei Erzen), ſind Schätzungs⸗ werte einzutragen. Dem Meldepflichtigen wird anheimgeſtellt. 2. Mac mit der Meldung auf beſonderem Bogen En Angebot zum Verkauf eines Teils ſeiner Be, zände oder der geſamten Beſtände einzureichen. Dieſe Angebote werden an die Kriegsmetall Aktien⸗ Geſellſchaft weitergegeben, die in erſter Linie als Käufer für das Kriegsminiſterium in Frage komm Weitere Mitteilungen irgendwelcher Art d n die Meldung nicht 25 Die Meldeſcheine ſind an die Metall⸗Mobil⸗ machungsſtelle der Kriegs⸗Rohſtoff⸗ Abteilung des Königlich Preußiſchen Kriegsminiſteriums, Berlin SW 48, Wilhelmſtraße 20, fit an r Lützow 9426, vorſchriftsmäßig ausgefüllt und ordnungs⸗ mäßig frankiert bis zum 15. September 1916 7 zureichen. 4 Die Beſtände ſind in gleicher Weiſe fortlaufend alle 2 Monate aufzugeben unter Einhaltung der Ein⸗ reichungsfriſt bis zum 15. des betreffenden Monats. f 8 9. Anfragen. a . Alle Anfragen, die die vorliegende Bekannt⸗ machung betreffen, ſind zu richten an die Metall⸗ Mobilmachungsſtelle der Kriegs⸗Rohſtoffabteilung des 18 reußiſchen Kriegsminiſtertums, 2Berlin SW 48, Wilhelmſtraße 20. 4 Karlsruhe, den 1. September 1916. Der kommandierende General: 38bert energllgutnant 5 Den Abſatz von Petroleum betr. 1 5 2 Bekanntmachung des Reichskanzlers iW vom 29. Auguſt 1916 ab der Abſatz von Petroleum zu Leuchtzwecken bis auf weiteres Ne worden. 1 Dies bringen wir hiermit entlichen Kenntnis. g 1— ö Mannheim, den 30. August 1016. Großh. Bezirksamt— Abt. I. 5 2 ö Nee Neuregelung der Pappflicht bei, Auszug aus der Verordnung vom 21. Juni 191 n und der Bekanntmachung vom 24. Juni 1916 7(N. G. Bl. 143/16 gültig vom 1. Auguſt 1916 ab. a 75 Wer das Reichsgebiet verläßt oder wer aus den J Jusland in das Reichsgebiet eintritt, iſt verpflich et, ſich durch einen Paß über ſeine Perſon aus, tuweiſen. 67 5 Der Paß bedarf vor dem jedesmaligen Grenz übertritte des Sichtvermerkes des Bezirksamtes „Feder Ausländer, der ſich im Reichsgebiet auf, hält, iſt verpflichtet, ſich durch einen Paß über ſeine Perſon auszuweiſen.* 1. Deutſche Päſſe. Wer einen neuen Paß beantragt, muß ſeine lteichs⸗ oder Bundesſtaatsangehörigkeit nachweiſen. War der Antragſteller früher ſtaatlos oder nicht Deutſcher, ſo muß er dies und den Zeitpunkt, zu welchem er Deutſcher wurde, angeben. 1 Kinder über 12 Jahren brauchen einen eigenen Paß, Kinder unter 12 Jahren, die die Grenze über ſchreiten, einen amtlichen Ausweis über Namen, Alter und Wohnort. f Familienpäſſe werden nicht mehr ausgeſtellt, Alte Familienpäſſe verlieren ihre Gültigkeit mit dem 30. Septemker 1916.. Die längſte Gültigkeitsdauer eines neuen Paſſe⸗ beträgt ein Jahr. Mit dem Antrag auf Neuausſtellung Paſſes iſt eine Photographie aus neueſter Zeil und der alte Paß vorzulegen. Jeder— alte oder neue— Paß muß mit . Photographie aus neueſte? eit und beglaubigter Unterſchrift verſehen ſein, 2. Ausländiſche Päſſe. Sie müſſen die Staatsangehörigkeit des In⸗ habers einwandfrei ergeben und mit Perſonal-“ beſchreibung, Photographie und beglaubigte Unter ſchrift verſehen ſein. 3. Ausſtellung der Sicht ver merke. Jeder In⸗ oder Ausländer, der das Reichsgebiel nach dem 81. Juli dan kann die Grenze nun überſchreiten, wenn ſein Paß mit einem Sichtver⸗“ merk des Bezirksamts verſehen iſt. Für jeden Grenzübertritt iſt ein beſonderer Sichtvermerk or⸗ forderlich. eines Beim Vorliegen eines dringenden ſtaatlichen,. alten. 1 13 . eee eee, eee irtſchaftlichen, oder als berechtigt anzuerkennen, en anderen Hedürfniſſes A. ch zur Rückreiſe ausgeſtellt werden. 3 Der Antrag auf Ausſtellung eines Sichtvermerk? ſt mindeſtens 14 Tage vor der beabſichtigten Reiſe eim Bezirksamt, Paßbüro, unter Vorlage eins 71 Fug die Ausſtellung eines Ausreiſeſichtbermerkk ſind 8, eines Rückreiſeſichtvermerks 4 unaufgezo⸗ gene, gleiche Photographien aus noueſter Zeit vor⸗ zulegen. 0 Die Notwendigkeit der Reiſe muß durch Urkun⸗ 1 nachgewieſen werden. 1 Anzugeben ſind: die deutſche Grenzausgangs-⸗ elle, der Tag der Ausreiſe dat 17 teiſezweck, die Dauer des Aufenthalts im Aus⸗ and, bei Rückreiſe auch der Tag der Rückreiſe e inen, gemeinen Kenntnis. Seckenheim, den 4. September 1916. 5 Bürgermeiſteramt: Volz. Koch. jann der Sichtvermer!“ 5 ültigen Paſſes zu ſtellen. 5 2 Reiſeziel, den 8 Vorſtehendes bringen wir hiermit zur all⸗ 1 4