Erſcheint täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertagen. Der Adonnementspreis beträgt monatlich 65 Pfg. bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.95. Hmisblaftf der Bürgermeister ämter Seckenheim, Inesheim, Neckarhausen und Edingen. Druck und Verlag von Gg. Zimmermann, Seckenheim. Sr// ·˙—-A r SD STT 9 Kriegschronik 1915 0 S 22. September: Der Haiſer traf in Nürnberg mit dem König von Bayern zuſammen, der ihm den bayeriſchen Seldmarſchallſtab überreicht. — Ein Angriff der Franzosen zwiſchen Souchez und Neu⸗ ville brach in unſerem Teuer vor den Hinderniſſen zuſammen. — Sübdweſtlich von Dünabneg brachen unſere Truppen in die feindlichen Stelkungen ein und machten 2000 Gefangene. — Dee Molezadz⸗Abſchnitt wurde von der Armee des Prin⸗ zen Leopold über chri ten und 100 G. angene gemacht. e 5— „ r e e e 4 eee e er e re a russische Garde westlich Luck a„ zu führen. Man kann ſich ja vorſtellen, daß der Feind ſich dort jetzt mit Verzweiflung wehrt, denn geht ihm die Dobrudſcha verloren, ſo wird nicht nur ſeine ſtrategiſche Lage eine äußerſt bedenkliche, ſondern es iſt auch um ſein moraliſches Gewicht im Oſten und darüber hinaus ge⸗ ſchehen. Das Vordringen unſerer Truppen in der Weſt⸗ walachei dürfte übrigens auf die militäriſche Lage in der Dobrudſcha nicht ohne Einwirkung bleiben. Ganz hübſch macht es ſich, wenn Ruſſen und Rumänen ſich jetzt ſchon mit Vorwürfen überhäufen. Die Ruſſen ſind unzufrieden, daß Rumänien nicht ſeine ganze Kriegsmacht zum Einmarſch in Bulgarien und zum Spaziergang nach Konſtantinopel bereit geſtellt, ſondern eigenſinnig die 8 Kräfte durch den Einbruch in Siebenbürgen verzettelt hätte, um ſich den Beſitz dieſes Landes zu ſichern. Die 8 Rumänen dagegen verübeln es den Ruſſen, daß ſie ihnen nicht die verſprochenen 400 000 Mann, ſondern nicht ein⸗ mal den vierten Teil davon zu Hilfe geſchickt hätten. In Mazedonien haben die Franzoſen und Serben bei Floring einen gehörigen Denkzettel von den Bul⸗ Saen 1 1 e 19 1 ichs u erri emo 1 herſchiedene Teil⸗ Saloniki, über den Kampf bei Florina könne noch nicht e king abgewehrt n 0 der N Näheres mitgeteilt werden, da ein Sturmwind die Tele⸗ erneuerten die Franzoſen ihre Vorſtöße im Abfchnitt graphenleitungen zerſtört habe. Glücklicherweiſe ſind die Hiaumont⸗Fleurh, wo ſie in voriger Woche einigen Bo⸗ Leitungen der Bulgaren von dem Sturmwind verſchont en gewonnen haben. Der neue Angriff iſt abgewieſen. geblieben, und dieſem Umſtand verdanken 909150 daß Zu einer bedeutenden Schlacht, die eine Ausdehnung 3. e e,, unſerer Verbündeten, don 20 Kilometer Frontlänge gewann, kam es im Ab⸗ eſonders ihrer Reiterei 8 5 1 ſchnitt Luck; die Ruſſen ſetzten noch einmal ihre Garde⸗. Ueber die„Nahende Entſcheidung ſchrei 5 55 chwe⸗ orps ein, die in dieſem vom Blute gefärbten Winkel diſche Zeitung„Nya Daglight Allehanda“ in Stockholm: ſchon ſo ſchwere Verluſte erlitten haben. Aufs blutigſte Gelingt es den Engländern und Franzoſen nicht, den 5 purde der oft wiederholte Anſturm zurückgeſchlagen, nur ſchen 1 im Weſten zu F ei dem aus den Julikämbfen berühmt gewordenen deitig die Deutſchen im Oſten 3 aß. turſch e orytnica wird der Kampf noch fortgeſetzt. Bruſſilow große Armee zuſammenbricht und das an Natur dagen ſcheint ſeine Garden vollends ganz aufreiben laſſen zu reiche Rumänien in die Hände der Mittelmächte gerät, wollen. Der deutſche Anariff an der Narajowka, im Be⸗ dann dürfte es kaum noch einen vernünftigen Sinn haben, deich des Grafen Bothmer, ſchreitet erfolgreich fort; der 55 1777 8 1 a 5 0 8 Agesbericht enthält über dicſe zweifellos ſehr wichtigen dortzeſe war dae mand in dnbeu e ümpfe keine näheren e man wird fabeſſen 5 allerbings angunehmen Aber i ſbland? Hindenbd iſt zehmen dürfen, daß es ſich hier um ein Zurückdrängen dürft daft 5 daß kei Mö 5 bei indenburg der ruſſiſchen Front handelt.— Aus Siebenbü rgen ürf An 5 14255 5 aß ihm keine Möglichkeiten bleiben, Uu die erfreuliche Kunde, daß die N. mie er öde den 12 0 Ma ülkanpaſſes, der im transſylvaniſchen Gebirgszug die i; f Aicügſe Porte zwischen n und Rumänien ee 5 85 5 8 Blatopfer dürfte ſic wohl bildet, von den deutſchen Truppen erobert ſind; ſie ſtehen ene 5 entſchließen. den ein Ab⸗ lſo ſchon ei den 5 nutzungskrieg im Winter bedeuten würde. Offenbar bieten Die ſt 55 a 5 1 Rußlands rüchſichtsloſe Generäle bereits das Aeußerſte JJC bewirkt, daß der Kampf 2 Dobrudſcha vorläufig zum ungeb——. t bin b skraf 15 eleiſtet en 1 Stehen gekommen iſt. Es wird alſo wohl auch auf unſerer ak d 8 und 425 5 Aa e. Leite dl 1 0 i. N. as Wunderbare. Unterdeſſen iſt Mackenſen im Be⸗ e Notwendigkeit weiterer Verſtärkungen ſich ge griff, die Linie Konſtanza—Zernowada zu ſprengen. An der Somme wird Kriegsgeſchichte gemacht, in der Do⸗ brudſcha dagegen Weltgeſchichte. Noch können freilich — 8 8 9———— 5 SSE Sr 55 a 1 8 Der Weltlrieg An verſchiedenen Stellen der Sommefront ſind 5 die Kämpfe wieder aufgeflammt; es geht hin und her. ga Anſere Truppen eroberten einige Gräben zurück, von knen allerdings nicht alle behauptet werden konnten. ie Hauptſache iſt aber, daß der Feind kein neues Gelände 1 machen, um den entſcheidenden Schlag, der die Er⸗ ung von Konſtanza bringen dürfte, gegen den Feind ——— Zur Kriegs⸗Anleihe liegt heute ein Wort 8 a dindenburgs vor, das wir unſeren Leſern inn 1 a Ben eigenen Schriftzügen an beſonderer Stelle leſes Blattes vor Augen führen. Der Feld⸗ marſchall ſagt:„Das deutſche Volk wird ſeine 885 nicht nur mit dem Schwerte, ſondern Ne. 5 mit dem Gelde ſchlagen. Das wird die 3 riegsanſeihe beweiſen“. die 7 Mann, der ſich ſolchen Anſpruch auf ankbarkeit und das Vertrauen des deutſchen 1 955 erworben hat wie unſer Hindenburg, darf 5 vergebens geſprochen haben. Jeder Deutſche muß letzt das Seine tun, daß die Erwartung es großen Feldherrn ſich erfüllt. 11 ....00ß 006 ͤdvdVGGGGGTGGGTGTGTGTGTGTGTGTGbGGTGTGçꝙwꝙcH( 8 zur * eee ee 777777ͤõͤöß'nͥ ᷣͤ ͥuͥĩ y d FFF TTT ee. Hr. ag. Secklalelm, Freitag, den 22. Seplember 1916. FFF DPVbbVCCCCCCFCTCVCTCTVTCbTVTPTbTVTVTVTCTVTCTGTPTVTVTCTVTCTCTCTVTGCGTGTGCVTGTVTGbͤTbTVT'T'TTT'T(TTVTTVTbTVTVTVTVTV1T(V''l'.1'.'.'..'...1.1.1.1.1.1.1.1..1.1.1.. 6ꝓ— 2 5 Hindenburg zur Kriegsanleihe. 3 „ Iunſertsionspreis. Die einſpaltige Petitzeile 15 Pfg., Reklamen 80 Pfg. die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Fernſprechanſchluß Nr. 16. 18. Iahrzang geschlagen. Ueberraſchungen eintreten. Die Deutſchen werden den Argwohn nicht los, daß England noch cinen beſonderen Schlag in den Gewäſſern und Ländern des Nordens vor⸗ bereitet. In dieſer Beleuchtung erſcheint die Note der Entente an Schweden den Deutſchen bedeutungsvolle als uns Schweden ſelbſt. Vor der Entſcheidung greift jede Partei zu allen Mitteln, die ihr nützen und dem Gegner ſchaden können. Es iſt vom ſchwediſchen Volke nicht zuviel verlangt, daß es alle untergeordneten Mei⸗ nungsverſchieden beten opfern muß, um im bevorſtehen⸗ den bedeutungsvollſten Augenblick der Weltgeſchichte einig dazuſtehen. a Die Ereigniſſe im Weſten. 5 Der franzöſiſche Tagesbericht. WTB. Paris, 21. Sept. Amtlicher Bericht von geſtern ch der Somme haben die Wee en⸗ nachmittag: Nördli⸗ bat le Stellungen auf der Kuppe 76 von der ahn bei Clery bis zur Somme angegriffen. Durch Sperr⸗ und Maſchinengewehrfeuer gebrochen, konnte der Angriff unſere Et⸗ nien in ihrem Nordteil nicht erreichen. Im ſüdlichen Teil faßten einige Bruchteile der feindlichen Truppen Fuß in vor⸗ geſchobenen Grabenſtücken, wurden aber durch einen heftigen franzöſiſchen Gegenangriff ſofor k daraus. Im Abſchnitt von Bouchavesnes dauert der Artilleriekampf ziemlich lebhaft fort. Oeſtlich vom Hügel von Souain und im Wasgenwald e an nordweſtlich von Altkirch ſcheiterten feindliche Vor⸗ ſtöße auf kleine franzöſiſche Poſten. Orientarmee: Von der Struma bis in die Gegend weſtlich vom Wardar das übliche Geſchützfeuer und Patrouillen⸗ gefechte. Oeſtlich von Zzerna ſetzten die Serben ihre Of⸗ boch te kräftig fort. Sie haben die Höhe 2625 und den öchſten Teil der Kajmakealan angegriffen, die von den Bul⸗ garen für die Verteidigung eingerichtet waren. Nach erbitterten Kämpfen ſchließlich ann gegen Mann blieben ſie Herren der Stellungen. Die Bulgaren erlitten ſehr hohe Verluſte, ſodaß ſie nur etwa 50 Gefangene in den Händen der Serben ließen. Oeſtlich von Florina in der Gegend des 9 es bei Goreanica ein durch Kavallerie unterſtützter bulgariſcher Gegenangriff wurde durch Feuer der 7 ½ Zentimeter⸗Geſchütze feen bevor er die ſerbiſchen Linien erreichte. 950 unſerem linken Flügel leiſtete der Feind noch 3 Höhen nörd⸗ lich von Piſoderi und beim Kloſter San Margo Widerſtand. In Ilorina ſäuberten die Franzoſen einige Häuſer, in denen ſich die Bulgaenr mit wilder N verteidigten, und mach⸗ ten dabei etwa 10 O Gefangene. Ein Flugzeuggeſchwader warf viele Geſchoſſe auf 1 Abends: Nördlich der Somme usternahmen die Deutſchen ei⸗ nen ſtarken Verſuch, uns aus den jüngſt eroberten Stel⸗ lungen zu verdrängen. Die Schlach tdauerte von 9 Uhr morgens bis zum Einbruch der Nacht. Auf einer Front von ungefähr fünz Kilometern von dem Gehöft Le Priez bis ſüdlich des Gehöftes Bois⸗Labbe wurden die angreifeden Maſſen in wiederholten Anſtürmen vorgeworfen, denen jedesmal eine N Artillerie⸗ vorbereitung voranging. Unſere Truppen leiſteten glänzenden Widerſtand. Alle Angriffe wurden durch das Kreuzfeuer un⸗ ſerer eee und Artillerie abgef lagen. Der Kampf war ſehr hartnäg. Vor dem Gehöft Le Priez wurden vier Angriffswellen nacheinander durch unſer Feuer niedergemacht. Man ſah den feindlichen Angriff ſich auflöſen und in Anord⸗ nung hinter den Höhenkamm zurückfluten. Das Gelände war mit ——2— —— 5218 Leichen bedecht. Im Abſchnitt von Bouchavennes wurden vie Deutſchen, denen es nach mehreren blutigen Schlappen gelungen war, gegen 1 Uhr mittags am Nordoſtteile des Dorfes Fuß zu faſſen, durch den unwiderſtehlichen Gegenangriff unſerer Trup⸗ 8 im Bajonettkampf wieder zurückgeworfen. 50 Gefangene, arunter mehrere Offiziere, blieben in unſerer Hand. Paris, 21. Sept. Diviſionsgeneral Duport iſt an Stelle des Generals Graziani zum Chef des General⸗ ſtabs der Armee ernannt worden. Die Lage im Oſten. WTB. Wien, 21. Sept. Amtlich wird verlautbart vom 21. September 1916: Oeſtlicher Kriegsſchauplatz: Front gegen Rumänien: Südlich von Petroſeny haben wir auch die Naben beiderſeits des Vulkan⸗Paſſes wieder beſetzt. In agy Szeben(Hermannſtadt) und an der ſiebenbürgiſchen Oſtfront nur Vorpoſtengeplänkel. Heeresfront des Generals der Kavallerie Erzherzog Karl: In den Waldkarpathen ſetzte der Feind ſeine An⸗ riffe gegen die Armee des Generals Grafen Karl Frei⸗ 5 von Kirchbach mit größter Zähigkeit fort. Bei Bresza öſtlich des Pantyr⸗Sattels drückte er vorſpringende Front⸗ ſtücke etwas zurück. Sonſt ſcheiterten alle Anſtürme an der Tapferkeit der Verteidiger. Unter den in den Kar⸗ pathen fechtenden Truppen der K. und K. Wehrmacht verdienen die braven ungariſchen Landſturmbataillone des Oberſten Papp beſondere Erwähnung. Auch an der Nara⸗ jowka blieben die Anſtrengungen des Feindes vergeblich. Heeresfront des Generalfeldmarſchalls Prinz Leopold von Bayern: Bei der Armee des Generaloberſten von Tersztyanski ſtanden zwiſchen Puſtomyty und Zatuſey die verbündeten Streitkräfte des Geuerals von der Mar⸗ witz abermals unter dem Auprall ſtarker ruſſiſcher Maſſen. Die Kampfesweiſe des Gegners gipfelte, wie immer, in ſkrupelloſem Hinſchlachten der in tiefen Kolonnen vorge⸗ triebenen Angriffstruppen, in deren Mitte ſich auch die Garde befindet. Nur öſtlich von Swiniuchy iſt der Kampf noch nicht entſchieden. Sonſt wurde der Feind überall unter den ſchwerſten Verluſten geworfen. Der bulgariſche Berich WTB. Sofia 21. Sept. Amtlie ett von geſtern: Mazedoniſche Front: Die Kämpfe um Lerin(Florina) entwickeln ſich zu unſerem Vorteil. Durch ſtarke Gegenangriffe, an denen unſere Kavallerie teil⸗ nahm, warfen wir den Feind zurück und fügten ihm große Verluſte zu. Die Ebene iſt mit Feindesleichen bedeckt. Wir nahmen einen Offizier und 11 Reiter von einer ruſſiſchen Brigade, ſowie 100 Mann vom 175. fran⸗ zöſiſchen Regiment gefangen und erbeuteten zwei Ma⸗ ſchinengewehre. Heftige Angriffe des Feindes gegen die Höhe des Kajmakcalan ſcheiterten unter großen Ver⸗ luſten für ihn. Im Moglenica⸗Tal iſt die Lage unver⸗ ändert. Artilleriefener von beiden Seiten und ſchwache Infanteriegefechte. Oeſtlich und weſtlich des Wardar Ar⸗ tilleriefeuer. Am Fuße der Belaſica Ruhe. An der Strumafront ſchwache Artillerietätigkeit.— Rumäni⸗ ſche Front: An der Donau beſchoß unſere Artillerie mit Erfolg den Bahnhof von Turnſeverin. Die Schlacht an der Linie Maralui— Menuk— Arabadſchi—Kokarfſcha — Tuzla dauerte geſtern mit der größten Erbitterung von beiden Seiten fort. Der Feind hielt ſich in ſeiner ſtark befeſtigten Stellung. An der Küſte des Schwarzen Meeres Ruhe. i Der türkiſche Krieg. WTB. Konſtantinopel, 21. Sept. Bericht des Hauptquartiers: An der Front von Felahie beſchoſſen die Engländer geſtern von Neuem unſere Stellungen mit ſchwerer Artillerie, ohne irgend welchen Schaden an⸗ zurichten.— An der perſiſchen Front griffen geſtern die Ruſſen aus verſchiedenen Richtungen mit ſchwachen Kräften Devletaba.d an. Gleichzeitig ging ruſſiſche Kavallerie nördlich von Hamadan zum Angriff über. Alle dieſe Angriffe wurden zurückgeſchlagen.— An der Kaukaſusfront unternahm der Feind im Abſchnitt von Oghnut heftige Ueberfälle, die er zweimal wiederholte, die aber mit Verluſten für ihn abgeſchlagen wurden. Neues vom Tage. Die„ ialdemokratitche Reichskouferenz. Berlin, 21. Sept. Heute vormittag iſt im Reichs⸗ kagsgebäude die Reichskonferenz der Sozialdemokraken zuſammengetreten. i De Verhandlungen ſind laut„Berl. Ztg.“ vertraulich. Es ſind Vertreter aller Reichstags⸗ wahlkreiſe anweſend. Die Mitglieder des Parteivorſtands, des Parteiausſchuſſes, der Reichstagsfraktion und der Kontrollkommiſſion ſind mit wenig Ausnahmen erſchienen. Auch die Mitglieder der ſozialdemokratiſchen Arbeits⸗ gemeinſchaft nehmen an den Beratungen teil. Pilzvergiftung. Karlsruhe, 21. Sept. Nach dem Genuß von Pilzen, die Kinder im Rüppurrerwald geſucht hatten, iſt die ſieben⸗ köpfige Familie eines Sattlers ſchwer erkrankt. Drei der Kinder im Alter von 12, 11 und 6 Jahren ſind bereits geſtorben. Die Eltern und die übrigen Kinder hofft man am Leben erhalten zu können. i Die Obſtbeſchlagnahme. Dart flabt, 21. Sept. Im Heſſiſchen Landtag fand geſtern eine heftige Auseinanderſetzung über die Lebensmittel⸗ verſorgung ſtatt, die ſich namentlich gegen das zum Teil im⸗ mer noch aufrecht erhaltene Verbot der Hausſchlachtungen und gegen die neuerlich verfügte Beſchlagnahme des Obſtes richtete. Man bezeichnete dieſe Maßregel als überflüſſig für Heſſen, das die Bedarfsregelung durch die Landesobſtſtelle mu⸗ ſtergültig in die e habe, und ſprach die Vermutung aus, daß die ganze aßnahme auf Umwegen die Ausfuhr⸗ verbote der ſüddeutſchen Staaten zu Gunſten der Kon⸗ ſervenfabriken beſeitigen wolle. Die Regierung konnte den Unwillen einigermaßen beſchwichttgen, indem ſie mitteilte, daß der nach Berlin entſandte Vertreter der Landesobſtſtelle bereits erreicht habe, daß der Einkauf nach wie vor von der geſchaffenen heſſiſchen Organiſation bewerkſtelligt würde. Eine belgiſche Anleihe in Amerika. i Amſterdam, 21. Sept. Wie die„Times“ meldet, hat der deutſche Botſchafter in Waſhington der ameri⸗ kaniſchen Regierung eröffnet, daß Deutſchland eine in Amerika aufgenommene belgiſche Anleihe als null und nichtig erachten werde, ſolange es Belgien beſetzt halte. Der Wirtſchaftskrieg. Paris, 21. Sept.(Agence Havas.) Der fran⸗ zöſiſche und der italieniſche Handelsminiſter haben ihre Beratungen über die künftig ihrem Warenaus⸗ tauſch zu gewährenden Erleichterungen und über die zukünftige Entwickelung ihrer wirtſchaftlichen Beziehun⸗ en abgeſchloſſen. Sie haben den Weg der wechſel⸗ ſeitigen Anwendungen des Einfuhrverbots in beiden Ländern eingeſchlagen und nahmen Maßregeln in Aus⸗ ſicht, die zu einer engen wirtſchaftlichen Annäherung führen ſollen, ſowie verſchiedene Pläne für Induſtrie⸗ organiſation und Mittel zur Verbeſſerung der Entwicke⸗ lung aller Verbindungen zwiſchen den beiden Ländern, 105 England und dem Orient, namentlich mit Südruß⸗ land. 5 0 London, 21. Sept. Nachdem erſt neulich ein Sohn des Miniſterpräſidenten Asquith gefallen war, wird heute der Tod eines Sohnes des Miniſters Hender⸗ ſon(des Arbeitervertreters) von der Front in Frank⸗ keich gemeldet. London, 21. eSpt.( Amtlich.) mit den Eiſenbahnangeſellten ist beigelegt. geſtellten, die eine Erhöhung ihres Lohnes um 10 Schilling verlangten, erhalten eine Kriegszulage von 5 Schilling in der Woche. Bern, 21. Sept. Heute wird die zweite Diviſion Jura) auf Friedensſtand geſetzt. g Die neue Anleihe. Petersburg, 21. Sept. Eine neue inländiſche ſriegsanleihe von 6 Milliarden Mark wird Ende Ok⸗ ober ausgegeben werden. Es ſoll eine fünfprozentige, n 10 Jahren rückzahlbare Anleihe ſein und zum urs von 95 Prozent ausgegeben werden.. Kein unüberbrückarer Gegenſatz. Berlin, 21. Sept. Die„Deutſche Tagesztg.“ ſchreibt: Was den Haß weiter ruſſiſcher Kreiſe gegen Deutſchland angeht, ſo glauben wir, daß ein ande⸗ rer Umſtand in den letzten Jahrzehnten den panſla⸗ wiſtiſchen Haß gegen uns mehr geſchürt hat als unſere Zollpolitik. Die engliſche„Harmsworthpreſ⸗ ſe“(Times, Daily Mail uſw.) hat es gehe geſchickt verſtanden, durch ihre Ableger in Rußland dem ortho⸗ doxen Rußland den Glauben beizubringen, als ob Deutſch⸗ land das Heimatland aller atheiſtiſch⸗ revolutionären Be⸗ Der Streitfall Die An⸗ — Die Diamanten der Großmutter. b Von Levin Schücking. 17 Fortſetzung. Nachdruck verboten. Gaſton von Ribeaupierre wandte ſich zur Seite des Weges, wo eine hölzerne Ruhebank ſtand. Er ließ ſich darauf nieder, zog ein Etui hervor und nahm eine Zi⸗ garre daraus. Nachdem er ſie angezündet und die erſten Rauchwolken von ſich geblaſen, ſagte er mit außerordent⸗ licher Kaltblütigkeit⸗ 5* „Der Kern der Sache iſt alſo: Sie wollen mich von der Bewerbung um Valentine abſchrecken, indem Sie mir zeigen, daß ſie eigentlich ein armes Mädchen iſt und nichts erben wird.“ i „Würde das allein hinreichen, Sie abzuſchrecken?“ fragte Max ein wenig ironiſch, indem er ſich an das andere Ende der Bank ſetzte. Gaſton rauchte, ohne zu antworten, weiter. „Es tut mir leid,“ hub er dann nach einer längeren Pauſe wieder an,„oaß ich all' ben für Sie ſo ſchla genden Gründen, wonach Sie in Herrn d'Avelon Ihren Verwand⸗ ten erblicken, einen völligen Unglauben entgegenſetzen muß. Ich weiß von meiner Mutter, daß Herr d' Avelon Belgier von Geburt iſt, daß ſeine Angehörigen in Belgien leben, Angehörige, mit denen in früheren Jahren meine Mutter in Beziehungen ſtand. Denn die Frau des Herrn d' Avelon war eine entfernte Verwandte von meiner Mut⸗ ter, und das Vermögen, welches dieſe Frau ihm zubrachte, diente ihm eben zum Ankauf dieſer Ferme des Auges.“ „Möglich; ſo hat er den Erlös aus den Diamanten früher ſchon durchgebracht; unſer Recht an ihn wird da⸗ durch nicht geſchmälert, nicht geändert.“ „Und was den Ring angeht,“ fuhr Gaſton fort, „ſo beweiſt er gar nichts, er kann in jedem Laden, wo ſolche alte Wertſachen feilgeboten werden, gekauft ſein.“ „Und ſein Erſchrecken bei meinem Namen, und ſeine Fendſchrift?“ antwortete Seein Erſchrecken? ſicher? Und eine Handſchrift von vor dreißig Jahren und von heute, welcher Beweis kann auf die Aehnlichkeit beider gegründet werden? Bleiben Sie die Nacht hier, auf der Ferme des Auges, und ich will Ihnen in der Morgenfrühe die Beweiſe bringen, daß Sie ſich getäuſcht haben.“ 8 „Welche Beweiſe?“. „Eine Copie ſeines Ehekontrakts, mit dem Nachweiſe, daß ſein Vermögen von ſeiner verſtorbenen Frau, Va⸗ lentinens Mutter, und nicht von den Diamanten Ihrer Großmutter herrührt.— Dann alle die Briefe, welche meine Mutter erhielt, als d'Avelon ſich mit ihrer Cou⸗ ſine verbinden wollte, und die die ausführlichſten Nachrich⸗ ten über ſein früheres Leben, ſeine Beziehungen und Ver⸗ wandtſchaften enthalten.“ N 5 „Ich werde dieſe Ihre Beweiſe gern prüfen,“ ver⸗ ſetzte Max,„doch muß ich ſpäter darum bitten, ich habe keinen Urlaub, über Nacht aus meinem Quartier in Void zu bleiben.“ 5 5 „Sind Sie in einer ſo wichtigen Sache der Sklave Ihres Urlaubs?“ fragte Gaſton ein wenig höhniſch.„Ich muß auf dieſer Bedingung beſtehen, denn ich habe mich morgen Vormittag in Neufchateau einzufinden, wo ich vielleicht mehrere Tage, möglicher Weiſe Wochen gefeſſel ſein werde.“ b „Wann, um welche Stunde würden Sie mir dieſe Beweiſe bringen können?“ „Ich werde nach dem Diner nach Givres heimkehren, dort mit meiner Mutter reden—“ f „Ich habe Ihr Wort, daß—“ 8 „Seien Sie ganz ruhig darüber. Ich werde mit mei⸗ ner Mutter über die Herkunft des Herrn d' Avelon reden, ohne Ihr Geheimnis irgend zu berühren. Ich werde die alten Papierſchaften hervorſuchen und auf meinem Wege nach Neufchateau werde ich morgen um ſieben oder acht Uhr hier ſein, ſie Ihnen verſiegelt überreichen. Sie wer⸗ den mir dieſelben dann von Void aus ö 9 N 71 nismus in Häckel ſeine glänzendſten und wirkſamſten auf die Aengſtlichen und Allzuängſtlichen! ach Givres zurück⸗ mismus in Schopenhauer, die Sozialdemokratie in Marx⸗Laſalle, das Antichriſtentum in Nietzſche, der Mo⸗ Vertreter gefunden. Daß aber die Geiſteswurzeln ei⸗ ner atheiſtiſchen Philoſophie und der politiſchen Dema⸗ gogie in England und Frankreich liegen, ver⸗ ſchwieg die engliſche Hetzpreſſe an der Newa und in Moskau wohlweislich. Wenn wir jetzt auch mit Rußland in einem Kampf auf Tod und Leben ſtehen, und dieſen Kampf durchfechten müſſen, ſo iſt doch die Frage be⸗* rechtigt: muß Rußland von ſeinem weltpolitiſchen Standpunkt aus unſer Feind ſein? Der vierte Kanzler des Deutſchen Reiches, Fürſt Bülow, ſagte in der Reichstagsſitzung vom 5. März 1901, als er das Ver⸗ hältnis von Rußland und Tentſchland beſprach, daß dieſe beiden Reiche durch keinen unüberbrücbaren Ge? genſatz getrennt ſeien. Ueberſchwemmungen in China. Neuvork,. Sept. enk! e, ſchwemmungen haben zahlreiche Tigrtlte des chi⸗ neſiſchen Reiches verwüſtet. Mehrere Städte ſtehen un⸗ ter Waſſer und die Ernte iſt überall vernichtet. Eine Mill on Menſchen ſind obdochlos. um Hilfe gebeten. Die Waffe der Heimat. Unſere Feinde pumpen die ganze Welt an. Selbſt das ſtolze England macht einen Bittgang nach dem andern. Ewig kann das auch nicht ſo weitergehen. Aber vorläufig finden ſie immer noch gute Freunde, die ihnen borgen und liefern und bei dem ſauberen Geſchäft ſich ſelber nicht vergeſſen. So gut haben wir Deutſche es nicht. Wir haben niemand als uns ſelber. Wir müſſen den Krieg mit unſerem eigenen Gelde führen und ſind ſtolz darauf, daß 3 wir das können. Wieder werden Millionen von uns ge⸗ fordert. Es iſt Pflicht und Ehrenſache, daß wir ſie auf⸗ W535 bringen und der Welt zeigen, was wir vermögen, wenn die Not au den Mann geht. a Freilich die Dummen ſagen:„nur nichts mehr hergeben! daun geht der Krieg von ſelber aus!“ Und mancher ſchwätzt das einfältige Gerede nach, den man für geſcheiter gehalten hätte. Geſetzt den Fall, es wäre ſo und wir müßten den Krieg aufgeben, weil das Geld fehlte, wer hätte dann den Vorteil und wer den Schaden? Den Vorteil hätte der Franzoſe und der Engländer und der Ruſſe, der Deutſche aber dürfte an ſeine triumphie⸗ renden Feinde erſt recht zahlen, daß ihm Hören und Sehen verginge. So viel ſagt einem ſchon der geſunde Menſchenverſtand, daß unſere Gegner um ſo bälder das Ausſichtsloſe ihrer Anſtrengungen einſehen werden, je* opferwilliger auch in Geldſachen das deutſche Volk ſich erweiſt. Wer jetzt beiſteuert, ſo viel er vermag, der hilft* den Krieg verkürzen! Das iſt ſo ſicher wie etwas, darum höre man nicht auf die Dummen! „Schon recht“, ſagen die Aengſtlichen,„wenn aber das Geld kaput iſt, was dann? Das Reich macht Schulden über Schulden und am Ende machts geht er doch noch verloren; das Riſiko iſt zu groß und ſicherer iſt ſicherer.“ Das ſagen und denken zum Teil dieſelben Leute, die in vergangenen Jahren ſo faulen Kunden wie den Griechen, Porkugieſen und Ruſſen un bedenklich Geld geliehen haben oder auch daheim Schuld⸗ ner haben, die ſchon gründlich wackelten. Es iſt eine wahre Schande! Verdient das Deutſche Reich nicht mehr Vertrauen? Das Reich macht nicht bankrott, das Geld iſt nicht kaput und der Krieg geht nicht verloren. Ginge er aber verloren, was gar nicht denkbar iſt, dann wäre 2s vollends einerlei, bei wem unſer Geld ſtünde. Denn zahlungsunfähig ſind wir daun ſo wie ſo alle mitein⸗ ander. Aber was iſt das überhaupt für ein Standpunkt, daß man ſeinem eigenen Volk nur helfen wolle, wenn zbſolut nichts riskiert iſt! Auch wenn alles riskiert wäre⸗ müßte der deutſche Mann ſein Letztes opfern. Höret nicht Die Schlimmſten ſind die ſchlauen Drückeberger in Geldſachen, wie überhaupt in allen Sachen. Die wiſſen ſo ſchön vom Opfer zu reden, namentlich von dem, das 1 andere bringen ſollen; die legen andern Laſten auf, aber ſie ſelber rühren ſie mit keinem Finger an. Da heißt's: — Max glaubte unter dieſen Umſtänden den Verſtoß gegen die Dienſtgeſetze auf ſich nehmen zu dürfen; er konnte ja ſeinen Burſchen mit einer Meldung an Sontheim allein nach Void zurückſenden, um dort keine Unruhe wegen ſeines Ausbleibens entſtehen zu laſſen. Gaſton übernahm noch, die Einladung zum Bleiben über Nacht, die von 4 Herrn d'Avelon ausgehen mußte, zu veranlaſſen. Herr d' Avelon war ein leidenſchaftlicher Schachſpieler; es ge⸗ nügte, ihn nach dem Diner wie zufällig darauf zu brin⸗ 125 und zu einer Partie mit Max zu verleiten; es war icher vorauszuſehen, daß er alsdann ſeinen Gaſt ſo lange feſthalten würde, bis er ihn einladen mußte, über Na zu bleiben.— b 5 a Die beiden jungen Männer kehrten zur Ferme zurück. Herr d' Avelon kam jetzt, von den Ställen her, ihnen ent⸗ gegen. Er ſchien in ihren Mienen leſen zu wollen, und Max ſagte deshalb, um ihn zu beruhigen, ſogleich: 5 „Wir haben uns vollſtändig darüber verſtänoigt, Herr d'Avelon, daß viele Dinge nicht der Mühe wert ſind, ihretwegen einen beſchwerlichen Gang zu machen, deſſen Ende man nicht kennt; und da auch wohl die Höhle der Jungfrau zu dieſen Dingen gehört, ziehen wir es vor, friedlich zuſammen heimzukehren.“ 1 „Ah, das iſt ſehr weiſe und ſehr löblich gehandelt, rief Herr d'Avelon offenbar von einer Sorge befreit und fröhlich aus.„Zudem wird die Zeit zum Diner nicht fern ſein, und wir tun gut, in's Haus zu gehen, und auch die Damen nicht länger in Sorge zu laſſen, daß das Mahl ihnen verdorben würde durch zu langes Warten auf Ihre Rückkehr!“ Als ſie auf die Terraſſe zurüclkamen, begegneten ſie den beiden Damen, die Arm in Arm und lebhaft redend noch bankrott; der Krieg wird immer ſchwerer und zuletzt ſtrebungen ſei. Man wies darauf hin, daß der Peſſi⸗! die Reichen ſollen zahlen“, und wenn es dann ans 4 Des Ausland wird che ahlen geht, will keiner reich ſein. Oder:„die Leute mit en großen Kriegsgewinnen ſollen herhalten“ und auf umal weiß mancher nicht mehr, daß er bei den hohen negspreiſen auch ſein gutes Geſchäft gemacht hat. Ge⸗ ib, es iſt ganz in der Ordnung, daß, wer reich iſt 155 Gewinn macht, auch bezahlt. Aber ſchämen müßten 55 uns doch, wenn wir uns mit leeren Ausreden um 8 eigenen Pflichten drückten. Haben wir nicht viel, bergeboten ſein. Die Hauptſache iſt, daß jeder das eine tut! i be Sage keiner: auf mich kommt's doch nicht an! Mag dan, daß das Reich ohne deine hundert Mark ſein kann. 1 5 er du ſelber bringſt dich um dein gutes Gewiſſen und en frohen Stolz, den einmal die haben werden, die nach Gut 1 Sieg im Hinblick auf die großen Opfer an 8 und Blut mit tiefer innerer Bewegung ſagen dürfen: wir waren auch dabei! Baden. 21. Sept. Das Miniſterium des daß wegen Fortdauer der Seu⸗ beſtehende Verbot des Handels . 0 Karlsruhe, Innern hat angeordnet, cbhengefahr das z. Zt. a mit Geflügel im Umherziehen bis 1. April 1917 ver⸗ üngert wird.. Heidelberg, 21. Sept. Der 12jährige Knabe einer hieſigen Familie wollte von dem Treppenfenſter des zweiten Stockwerks nach der Veranda ſpringen. Der Knabe ſtürzte dabei ab und zog ſich lebensgefährliche dei zu. „ Heivelberg, 21. Sept. iſcher Frauenvereine Deutſchlands hält am Samstag in unſerer Stadt eine Vorſtandsſitzung ab. (Pforzheim, 21. Sept. Eine eigenartige Schenk⸗ ung iſt der Stadt angeboten worden. Kunſtmaler Julius lank in München, ein geborener Pforzheimer, bietet ein väterliches Haus im Wert von etwa 26 000 Mk. der tadt zum Geſchenk an gegen eine jährliche Rente von 9 Mk. Nach ſeinem Tode ſoll das Anweſen, das zurzeit etwa 1100 Mk. Miete abwirft, zum Beſten von Indaliden oder Veteranen aus dem Weltkrieg verwendet 5 werden. Der Bürgerausſchuß wird ſich in der nächſten 8 oche über die Annahme der Schenkung zu entſcheiden haben. 7 Pforzheim, 21. Sept.(Guten Appetit.) a. Fleiſchwarenhändler Wilhelm Aßmann aus Bornum betrieb in Pforzheim eine Wurſtwarenfabrik. Bei einer uünbermuteten Nachforſchung fand man bei ihm ekeler⸗ kegende, ſtinkende Tierſehnen, die er in Fäſſern von Ber⸗ . 85 bezog und zu Wurſt verarbeitete. Aßmann wurde dafür vom Pforzheimer Schöffengericht zu 200 Mk. Geld⸗ 9 afe oder 40 Tagen Gefängnis verurteilt. Die Straf⸗ ammer beſtätigte ſoeben das Urteil. 5(SBruchſal, 21. Sept. Der Landeskommiſſär ſprach den Volksſchülern Friedrich Kohler und Wilhelm Beſchoff 29 ruchſal ſeine öffentliche Anerkennung aus für ihr am be Mai betätigtes entſchloſſenes mutvolles Handeln bei 8 Ert ettung eines 3 jährigen Kindes vor dem Dode des Ertrinkens. 8(Bretten, 21. Sept. Dekan Herrmann von Göls⸗ a felh en wurde die untere evaugeliſche Stadtpfarrei hier⸗ bſt übertragen.— Free.) Freiburg, 21. Ein 11 Jahre alter Schüler 5 Vacbte ſich in der Wohnung ſeiner Eltern einen Re⸗ zolverſchuß in die rechte Schläfe bei. Der Knabe St einen ſchweren Verletzungen erlegen. Furcht vor Strafe dürfte ihn zu dem Selbſtmord veranlaßt haben. dis(Lahr, 21. Sept. Die Freie Vereinigung ba⸗ 5 cher Krankenſchweſtern hält am 23. und 24. Sept. a Kaſinoſaal hier ihre 21. ordentliche Hauptverſamm⸗ * orb ab, der eine wichtige und reichhaltige Tages⸗ nung zugrunde gelegt iſt. 8 Ar — 3 e e r.... „ N 0 85 1 R i Die Kriegsſammlung der badiſchen Juſtiz⸗ ekretäre iſt auf faſt 7000 Mk. angewachſen. ta—BVerſchiebung des Flottenvereins⸗Opfer⸗ 5 5 in Baden, Wie uns von unterrichteter Seite geteilt wird, kaun der für ganz Deutſchland am lr ktober in Ausſicht genommene Allgemeine Opfertag mit die deutſche Flotte in Baden an dieſem Tage geleit fücklicht auf andere ſchon vorher in die Wege nen ete Sammlungen nicht ſtattfinden, er muß auf ei⸗ . ſpäteren Zeitpunkt verſchoben werden. 1 preußf Warme Kleidung in der Eiſenbahn. Die ſte ziſche Eiſenbahnverwaltung macht bekannt: Der Krieg N 20 * biete Abgabe vieler Lokomotiven in den beſetzten Ge⸗ imen und durch Einſtellung zahlreicher Heizkeſſelwagen 8 auge Lazarett⸗ und Verwundetenzüge, daß eine ſtets 8. 8 Erwärmung beſonders in langen Zügen und Staltengem Froſt nicht gewährleiſtet werden kann. Die , haben wir wenig und auch das Wenige will willig behörde auszuſtellen ſind. Dagegen iſt die Umarbeitung Der Verband Altkatho⸗ ul ſo hohe Anforderungen an die Eiſenbahnverwaltung ebene iet deal eee Man kann ſein Geld nicht zweckmäßiger und bei gleicher Sicherheit nicht gewinnbringender anlegen als durch Beteiligung an der Kriegsanleihe. Der eigene Vorteil verbindet ſich hier aufs glücklichſte mit dem Vorteile des Vaterlandens. ſende Publikum die Bitte, ſich mit Eintritt kälteren Wet⸗ ters ausreichend mit warmer Schutzkleidung zu verſehen. — Diebſtahl. Auf der Beförderung von Freiburg i. B. über Bietigheim, Stuttgart, Wiesbaden nach Brüſſel am 1. oder 5. September ſind aus einem Koffer wert⸗ volle Schmuckgegenſtände altertümlicher Arbeit, zumeiſt Gold, Platina mit Opalſteinen, ferner Türkiſen und Per⸗ len geſtohlen worden. Der Geſchädigte hat auf Wieder⸗ erlangung der Gegenſtände einen Preis von 1000 Mk. geſetzt. Die Sache iſt bei der Gr. Staatsanwaltſchaft in Freiburg i. B. anhängig. f — Schmierſeife und Seifenpulver. Zu tech⸗ niſchen Zwecken wie Bearbeitung von Metallen uſw. darf Schmierſeife auch weiterhin abgegeben werden ge⸗ gen Bezugsſcheine, die vom Kriegsausſchuß für Oele und Fette in Berlin oder von der zuſtändigen Orts⸗ von Schmierſeife zu Seifenpulver oder ſonſtigem Sei⸗ fenerſatz, deſſen Zuſammenſetzung nicht den für KA.⸗ Seifenpulver geltenden Vorſchriften entſpricht, ſtreng verboten.— Inſolge des herrſchenden Seiſenmangels iſt es nicht mehr möglich, den Wäſchereien weiterhin Seife zur Verfügung zu ſtellen. Dieſelben haben für ihren Betrieb von nun an ausſchließlich Seifenpulver zu verwenden. 1 55 Lokales. — Bad.⸗Pfalz⸗Turngau. Das am 17. ds. Mis. vom Bad. Pfalzturngau in Altrip veranſtaltete Wetturnen war den Zeitverhältniſſen entſprechend recht gut beſucht. Zum Wettkampfe traten 143 Turner an, die in 3 Gruppen eingeteilt wurden. Das Wetturnen beſtand in einem Sechskampfe. Jeder Turner hatte je 1 Pflicht und Kür⸗ übung am Reck, Barren und Pferd, 1 Stabübung, 1 Weit⸗ ſprung ohne Brett von 3— 5 Meter und einem Hindernis⸗ lauf über 110 Meter auszuführen. Die Uebungen waren den vom Kriegsminiſterium für das Wehrturnen feſtgeſetzten angepaßt. Anſchließend an das von vielen ſonſtigen Be⸗ ſuchern mit Intereſſe verfolgte und gut verlaufene Wett⸗ turnen wurden unter Leitung des Gauturnwartes Volz aus Seckenheim von ſämtlichen Turnern 4 allgemeine Stabübungen ſtramm und ſicher ausgeführt. Darnach fanden noch Sonderwettkämpfe imHandgranaten⸗Weitwerfen, Stabhoch⸗ und Freihochſpringen ſtatt. Das Ergebnis des Wetturnens war ein recht gutes. In der erſten Ab⸗ teilung lältere Turner) wurde Fritz Gebauer vom Tv. Seckenheim mit 86 von 90 erreſchbaren Punkten erſter, und Peter Diſegner vom Tv. Leimen mit 76 P. 2. Sieger. Außer dieſen erhalten noch weitere 6 Turner den Eichen⸗ kranz. In der 2. Abteilung(Turner über 16 Jahre alt) wurden Leonh. Bauſch vom Tv. Seckenheim und Otto Schweikert vom To. Brühl mit je 80 ½ P. 1. Sieger und Albert Weimert v. To. Seckenheim mit 78½ P. 2. Sieger. Weiterhin konnten in dieſer Abteilung noch 20 Turner, die mehr als 60 Punkte erreicht hatten, mit dem Eichenkranz ausgezeichnet werden. Von der jüngeren Abt.(Turner unter 16 Jahr) konnten 40, die mehr als 60 P. erreichten, mit Auszeichnungen bedacht werden. Im Handgranaten⸗Weitwerfen erzielte mit 43,10 Meter Weite, Heinrich Gropp vom Tb. J. Seckenheim, die beſte Leiſtung, im Stabhochſpringen Peter Klingmann v. Tv. Leimen und Otto Schweikert v. Tv. Brühl und Freihoch⸗ ſpringen Ig. Hauck vom Tb. J. Seckenheim. ö duntlache Bekanntmachungen. N Fleiſchverſorgung. Es erhalten morgen Famstag, den 23. ds. Mts. von Nachm. 5 Uhr ab und am Fountag Vor- mittag 7 Uhr ab beſtimmt die Inhaber nachverzeich⸗ neter Nummern der braunen Flelschkartenumschlägen gegen Uerzeigung derselben ihre feſtgeſetzte Menge Fleiſch oder Wurſt: 1. Sei Herrn Metzger Gropp, hier Hildaſtraßr 43; die Nummern 1241 bis 1500 2. Bei Herrn Metzger Gruber hier Lriedrichſtr. 28; die Nummern 1501 bis 1900 3. Hei Herrn Metzger Hartmann, hier Hanplſtrafe 155; die Nummern 1901 bis 2110 und No. 1 bis 85 4. Bei Herrn Metzger Neudeck, hier Hauplſtraße 104; die Nummern 36 bis 300. Die gewohner der Hochſtätt erhalten diesmal kein Fleisch.. Wir bitten wieder nicht zn drängen, jede der die Abholung Mittags oder abends erfolgt. Seckenheim, den 20. September 1916. W 015. Bekanntmachung. Die Verſtcherung der Rindvieh⸗ beſtände betr. Es wird hierdurch zur Kenntnis der Rindviehbeſttzer gebracht, daß die von den Ortsſchätzern im Monat Juli 1916 ermittelten Werte der Rindviehbeſtände in das Ver⸗ ſicherungs verzeichnis eingetragen ſind. Gemäß Art. 15 des Viehverfſicherungsgeſetzes wird das Verzeichnis während 8 Tagen, von Freitag, den 22. ds. Mts. ab, auf dem Rathaus(Zimmer Nr. 3) zur Einſicht der Beteiligten mit dem Anfügen aufgelegt, daß Beſchwerden gegen die Abſchätzung der Tiere während der Auflagefriſt und wäh⸗ rend dreier Tage nachher von den Viehbeſitzern ſchriftlich oder mündlich bei dem Anſtalts⸗Vorſtand geltend zu machen ſind. Seckenheim, den 15. September 1916. Der Vorstand der Ortsolehversicherungsanstalt: s Volz. Schriftführer: Schmitt. Bekanntmachung. Brotgetreide und Hafer betr. Die geſetzlichen Höchſtpreiſe für Brotgetreide und Hafer e ſich per 100 kg. frei nächſte Bahnſtation ge⸗ iefert, Falls alſo Landwirte ihr Geteide nicht gleichmäßig abſacken oder ſich weigern ſollten, das elbe nach der Bahn⸗ ſtation zu verbringen, ſo iſt unſer Unterkommiſſtonär Peter Huber, Seckenheim, berechtigt, dieſe Manipulation auf Koſten der betr. Produzenten vorzunehmen und den⸗ ſelben die ausmachenden Speſen anzurechnen bezw. bei Auszahlung des Getreides in Abzug zu bringen. Wir bitten Sie hoöfl. obige Mitteilung ortsüblich be⸗ kanntmachen zu wollen. Mannheim, den 18. September 1016. I. N. 5 Getreldebureau der bad. landwirtschaftl. Genossenschaften Der Direktor: gez. Steiß. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis. 5 Seckenheim, den 19. September 1916. gürgermeiſteramt: i Volz. Koch. Wekanntmachung. Zur Fortführung des Vermeſſungswerks und Lager⸗ buchs der Gemarkung Neckarhausen iſt Tag- fahrt auf Montag, den 28. september 1910, Vormittags 38/ Uhr in das Rathaus zu heckarhausen anberaumt. Die Grundeigentümer werden hiervon mit dem An⸗ fügen in Kenntnis geſetzt, daß das Verzeichnis der ſeit der letzten Fortführungsfahrt, alſo ſeit dem 29. November 1916 eingetretenen, dem Grundbuchamte bekannt ge⸗ wordenen Veränderungen im Grundeigentum während 1 Woche vor der Tagfahrt zur Einſicht der Beteiligten in den Räumen des Grundbuchamts aufliegt und etwaige Einwendungen gegen die Eintragung dieſer Veränderungen im Vermeſſungswerk und Lagerbuch in der Tagfahrt vor⸗ zutragen ſind. Die Grundeigentümer werden gleichzeitig aufgefordert, die aus dem Grunbbuch nicht erſichtlichen und noch nicht zur Anzeige gebrachten Veränderungen im Grundeigentum, insbeſondere auch bleibende Kulturveränderungen anzu⸗ melden und die Meßbriefe(Handriſſe und Meßurknnden) über Aenderungen in der Form der Grundſtücke vor der Tagfahrt dem Brundbuchamte oder in der Tagfahrt dem Fortführungsbeamten vorzulegen, widrigenfalls die Fort⸗ führungsunterlagen auf Koſten der Betefligten von Amts⸗ wegen beſchafft werden. 2 Auch werden in der Tagfahrt Anträge der Grund⸗ eigentümer auf Anfertigung von Meßurkunden, Teilung von Grundſtücken, Grenzfeſtſtellungen und Wiederherſtellung ſchadhafter oder abhanden gekommener Grenzmarken ent⸗ gegen genommen. 8 Neckarhauſen, den 14. September 1916. gez. Hö rauf. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis. 5 f 8 Seckenheim, den 20. September 1916. 2 Koch. l angegebenen Nummern erhält ihre Menge, ob gürgermeiſteramt: Volz. Koch. Tagesordnung zu der am Donnerstag, den 21. September 1916, vormittags 5 9 Uhr ſtattfindenden 1 F f 331 Sitzung des Bezirkzratz Maunheim. n Verwaltungs fachen. I. Nichtöffentliche Sitzung: 1. Verbeſcheidung der Geſuche um Gewährung von Unterſtützungen an Familien der Kriegsteil⸗ nehmer. 1 0 II. Oeffentliche Sitzung: 2. Ernennung von Vertrauensmäunern zur Bildung der Schöffen⸗ und Geſchworenenliſte. J. Geſuch des Karl Meinhard hier um Erlaub⸗ nis zum Betrieb einer Schankwirtſchaft ohne Brannt⸗ weinſchank in dem Hauſe Hafenſtraße 50. 4. Geſuch des Wilhelm Weller hier um Erlaub⸗ nis zur Verlegung ſeines perſönlichen Schaukwirt⸗ ſchaftsrechts ohne Branntweinſchank von dem Hauſe Bellenſtraße 78 nach dem Gaſthauſe R 6, 1. 5. Geſuch der Babette Weller hier um Crlaub⸗ nis zum Betrieb einer Schankwirtſchaft ohne Brauntweinſchank in dem Hauſe Rheindammſtr. 30. 6. Geſuch der Albert Bohrer Witwe hier um Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtſchaft mit Branntweinſchank in dem Hauſe Viehhofſtraße 2. 7. Geſuch der Helene Ebeling hier um Erlaub⸗ nis zum Betrieb einer Schankwirtſchaft ohne Brannt⸗ weinſchank in dem Hauſe Waldparkſtraße 20. Die hierzu gehörigen Akten liegen während drei Tagen zur Eisſicht der Herren Bezirksräte auf diesfeitiger Kanzlei auf. Mannheim, den 18. September 1916. Großh. Bezirksamt Abt. I. Eier und Butter betr. Nr. 1564 J. Wir bringen hiermit nachſtehend die Verordnung Gr. Miniſteriums des Innern vom 26. Auguſt 1916 zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 15. September 1916. Großh. Bezirksamt— Abt. I. Verordnung. (Vom 26. Auguſt 1916.) Verordnung über Eier betreffend. Zum Vollzug der Verordnung des Reichskanz⸗ lers vom 12. 1 1916 über Eier(Reichs⸗Ge⸗ ſetzblatt Seite 927) wird verordnet, was folgt: 8 12 Im Sinne der Verordnung des Reichskanzlers iſt Landeszentralbehörde das Miniſterium des Innern, höhere Verwaltungsbehörde der Landes⸗ kommiſſär, zuſtändige Behörde und untere Ver⸗ waltungsbehörde das Bezirksamt. Kommunalverbände im Sinne der Verordnung des Reichskanzlers ſind die Städte mit minde⸗ ſtens 10 000 Einwohnern und im übrigen die Amtsbezirke. 82 Die nach unſeren Verordnungen vom 15. April 1916, 21. April 1916 und 1. Mai 1916, Verſor⸗ n mit Eiern betreffend(Geſetzes⸗ nd Verordnungsblatt Seite 95, 107 und 131), errichtete Badiſche Eierverſorgung) iſt Landes⸗ pberteilungsſtelle im Sinne der Verordnung des 6982 „ Reichskanzlers. 8 8. Geflügelhalter haben die in ihrem Bezirk er⸗ zeugten Eier an die vom Kommunalverband für die Gemeinde beſtellten Aufkäufer abzugeben, ſo⸗ weit ſie die Eier nicht in der eigenen Wirtſchaft benötigen. Eine Ausnahme iſt nur anläßlich des Wochen⸗ marktes unter den in§ 10 dieſer Verordnung bezeichneten Bedingungen zugelaſſen. 8 4. Die Kommunalverbände haben für jede Ge⸗ meinde ihres Bezirks einen oder mehrere Auf⸗ käufer zu beſtellen, welche ausſchließlich befugt ſind, die in der Gemeinde erzeugten Eier von den Geflügelhaltern zu kaufen. Andern Perſonen iſt der Erwerb von Eiern bei den Geflügelhaltern verboten. Als Aufkäufer dürfen nur ſolche Perſonen be⸗ ſtellt werden, welche die erforderliche Zuverläſſig⸗ keit beſitzen. Hierbei ſind ſolche Perſonen zu be⸗ borzugen, welche vor dem 1. Mai 1916 in der Gemeinde Eier aufzukaufen pflegten. Ein Aufkäufer kann auch für mehrere Gemein⸗ den des Kommunalverbandes mit dem Aufkauf betraut werden. Der Kommunalverkand kann als Aufkäufer eine landwirtſchaftliche Vereini⸗ gung, welche zur Uebernahme dieſer Tätigkeit geeignet und bereit iſt, beſtellen. Befinden ſich in einer Gemeinde mehrere landwirtſchaftliche Vereinigungen dieſer Art, ſo ſchlägt der Ge⸗ meinderat die mit dem Aufkauf zu betrauende Vereinigung vor. Ueber ſeine Beſtellung iſt dem Aufkäufer ein Ausweis von dem Kommunalverband zu erteilen, welchen er beim Aufkauf mit ſich zu führen hat. b§ 5. wirtſchaftliche Vereinigungen, welche ſich ſchon vor dem 1. Mai 1916 mit dem Vertrieb von Glern befaßt haben, ſind für die Gemeinde ihrer Niederlaſſung als einzige Aufkäufer zu beſtellen. Sie haben die von ihnen gekauften Eier an die von der Badiſchen Eierverſorgung bezeichneten Stellen unmittelbar zu liefern. § 6. Die beſtellten Aufkäufer haben nach der Wei⸗ ſung des Kommunalberbandes diejenige Eier⸗ menge, welche zur Deckung des zuläſſigen Ver⸗ brauchs der verſorgungsberechtigten Bevölkerung in der Gemeinde erforderlich iſt, an die vom Bür⸗ rmeiſteramt bezeichnete Stelle mit tunlichſter heſchleunigung abzuliefern. Dieſe Stelle kann eine von der Gemeinde eingerichtete Verkaufs⸗ ſtelle oder ein Kleinhändler ſein. 5 Soweit Eier in der Gemeinde nicht benötigt ſind, hat ſie der Aufkäufer an die vom Kom⸗ munalverband bezeichnete Bezirksſammelſtelle ab⸗ zuliefern. Der Betrieb der Bezirksſammelſtelle iſt vom Kommunalverband einer zuverläſſigen erſönlichkeit zu übertragen. * Die bei der Bezirksſammelſtelle einlaufenden Vorräte ſind zunächſt den Bedarfsgemeinden des Kommunalverbandsbezirks zur Deckung ihres zu⸗ läſſigen Verbrauchs nach den grundſätzlichen Weiſungen des Kommunalverbands zuzuleiten. Die überſchüſſige Menge iſt entſprechend der Wei⸗ ung der Badiſchen Gierverſorgung einem — Eierabſatzgenoſſenſchaften ſowie ſonſtige land. Be⸗ arfskommunalverband oder einer ſonſtigen von ſo iſt für die Anrechnung das Ergebnis der Be⸗ 5 ſtandsaufnahme vom 15. Mai 1916 mit der Ein⸗ ihr bezeichneten Stelle zu überſenden. zirksſammelſtellen haben auf ſachgemäße und ſchnelle Verſendung der Eier Bedacht zu nehmen. Sie haben über die eingehenden und abgeliefer⸗ ten Vorräte Buch zu führen. Die belieferten Bedarfsgemeinden und Be⸗ darfskommunalverbände können die Eier ent⸗ weder in eigenen Verkaufsſtellen oder durch Kleinhändler an die Verbraucher abſetzen. Der hauſierweiſe Vertrieb von Eiern iſt unter⸗ ſagt. 88 Die Aufkäufer haben dem Kommunalverband jeweils am Montag eine Aufſtellung darüber einzuſenden, welche Anzahl von Eiern ſie in der vorausgegangenen Woche aufgekauft und wieviel Stück ſie an die Abgabeſtelle der Gemeinde und an die Bezirksſammelſtelle geliefert haben. Der Leiter der Bezirksſammelſtelle hat jeweils am Montag dem Kommunalverband eine Auf⸗ ſtellung darüber vorzulegen, welche Anzahl von Eiern an ihn in der vorausgegangenen Woche von den einzelnen Aufkäufern abgeliefert wor⸗ den iſt, welche Mengen er den Bedarfsgemeinden des Kommunalverbandsbezirks zugeleitet hat und welche Mengen entſprechend der Weiſung der Badiſchen Eierverſorgung außerhalb des Kommunalverbandsbezirks verſandt wurden und an welche Stellen. ö Der Kommunalverband hat jeweils am Mitt⸗ woch der Badiſchen Eierverſorgung unter Be⸗ nützung des von ihr aufgeſtellten Muſters die Geſamtmengen der von den Aufkäufern in der vorausgegangenen Woche erworbenen Eier, der hiervon an die Abgabeſtellen der Gemeinden und an die Bezirksſammelſtellen gelangten Beſtände und der durch die Bezirksſammelſtellen erfolgten Lieferung an Bedarfsgemeinden des Bezirks und an die von der Badiſchen Eierverſorgung bezeich⸗ neten Stellen anzuzeigen. 8 9. Die Badiſche Eierverſorgung wird eine regel. mäßige Prüfung der Tätigkeit der Bezirksſam, melſtellen durch Beauftragte an Ort und Stelle vornehmen und ſich über die Tätigkeit der Auf⸗ käufer verläſſigen. Aufkäufer und Leiter von Bezirksſammelſtellen, welche ſich als ungeeignet erwieſen haben, ſind vom Kommunalverband durch andere geeignete Perſönlichkeiten zu erſetzen. 8 10. Der Verkauf von Eiern durch Geflügelhalter oder deren Beauftragte iſt anläßlich des Wochen⸗ marktes unter folgenden Bedingungen geſtattet: 1. der Geflügelhalter hat vom Bürgermeiſter⸗ amt ſeines Wohnorts ſich eine Beſcheinigung darüber ausſtellen zu laſſen, daß er eine beſtimmte Anzahl von Eiern auf den in der Beſcheinigung bezeichneten Wochenmarkt bringt; 2. die Gemeinde des Marktorts hat die Ware abzunehmen. Die Gemeinde kann hierfüs den Verbraucherpreis dann bezahlen, wenn te beim Weiterverkauf an die Verbraucher je Ware ohne Zuſchlag abzugeben bereit iſt; B. die Gemeinde des Marktorts hat auf der Beſcheinigung des Bürgermeiſteramts zu beſtätigen, daß und welche Anzahl von Eiern Lan ſie abgeltefert worden iſt. —— 2 8 Die Kommunalverbände beſtimmen den Preis, u welchem die Aufkäufer die Eier bei den Ge⸗ flügelhaltern zu kaufen haben. Sie beſtimmen ferner die Preiſe, welche die Aufkäufer bei der Ablieferung der Eier an die Abgabeſtelle in der Gemeinde oder an die Sammelſtelle des Kom⸗ munalverbandsbezirks und die Inhaber dieſer Sammelſtellen bei der Lieferung an die Bedarfs⸗ 8 oder die von der Badiſchen Eierver⸗ ſorgung bezeichneten Stellen frei ihrer Bahn⸗ ſtation einſchließlich Verpackung höchſtens verlan⸗ gen dürfen. Dieſe Feſtſetzungen bedürfen der enehmigung der Badiſchen Eierverſorgung. Die feſtgeſetzten Preiſe ſind Höchſtpreiſe im Sinne des Höchſtpreisgeſetzes. 8 12. Die Abgabe von Eiern im Großherzogtum an die Verbraucher iſt nur noch gegen Eierkarte Foce. Die Menge, welche auf die Eierkarte köehſtens abgegeben werden darf, wird jeweils pom Miniſterium des Innern im Staatsanzeiger bekannt gegeben. Die Gemeinden können bei einer zeitweiligen Stockung der Zufuhr beſtimmen, daß auf die Gierkarte vorübergehend eine geringere Menge abgegeben wird. a Die Eierkarte wird vom Kommunalverband gusgegeben, ſie kann mit anderen Karten ver⸗ bunden werden. Die Uebertragung von Eier⸗ karten auf andere Perſonen, welche nicht dem Beute Haushalts angehören, und die unbefugte enutzung der Eierkarte iſt verboten. Geflügeltalter erhalten keine Gierkarte, ſo⸗ lange ſie für ſich und die Angehörigen ihres Haushalts aus ihrem Betrieb die dem zuläſſigen Verkrauch entſprechende Eiermenge im Jahres⸗ durchſchnitt beziehen. 8 13. Soweit bei der Beſtandsaufnahme am 1. Sep⸗ tember 1916 die Eiervorräte in einem Haushalt 20 Stück überſteigen, werden ſie auf den zuläſſi⸗ en Wochenverbrauch der Angehörigen des Haus⸗ alts in der Weiſe zur Anrechnung gebracht, daß für die Zeit der Anrechnung Gierkarten an die Angehörigen des Haushalts nicht ausgeſtellt werden. Die Anrechnung erfolgt für die Zeit vom 1. Oktober 1916 bis 1. April 1917 in der Weiſe, daß kleinere Eiervorräte während der voraus⸗ ſichklich größten Eierknappheit zur Anrechnung gelangen. Ueberſteigen die eingelegten Eiervor⸗ räbe den zuläſſigen Verbrauch des Haushalts in der Zeit vom 1. Oktober 1916 bis 1. April 1917, ſo ſind die überſchüſſigen Mengen vom Kommunalverband käuflich zu erwerben und nach der Erwerbung ſofort gegen Eierkarte oder Eier⸗ bezugsſchein in den Verkehr zu bringen. Die näheren Beſtimmungen trifft der Kommunal⸗ verband. 6 Befinden ſich in einem Haushalt am 1. Sep⸗ tember 1916 weniger Gier als bei der Beſtands⸗ aufnahme am 15. Mai 1916 feſtgeſtellt wurden, chränkung maßgebend, daß von der 1 1915 finden inſoweit, als ſie ſich auf die Beſchränkun 1 das Verbot der A rung des. der e 2 2 es Eigen,. S 14. i Inhaber von Gaſtwirtſchaften, Schank⸗ und Speiſewirtſchaften, von Vereins⸗ und Erfriſch⸗ ungsräumen ſowie von Betrieben, in welchen Gier verarbeitet werden, können Eier nur auf Grund von Eierbezugsſcheinen erwerben. Die Eierbezugsſcheine haben nur Gültigkeit inner⸗ halb des Bezirks des ſie ausſtellenden Kommu⸗ nalverbandes. Bei der Stellung des Antrags ſind die im Betrieb vorhandenen Vorräte an Eiern anzugeben. Eierbezugsſcheine dürfen nur zur Befriedigung des dringendſten Bedarfs erteilt werden. i Beſondere Regelung haben die Kommunalber⸗ bände wegen der Lieferung von Eiern an die in ihrem Bezirk befindlichen Anſtalten, Kran⸗ kenhäuſer und Lazarette zu treffen. 15. Die Gierkarten und die Eierbezugsſcheine ge⸗ währen keinen Anſpruch auf den Bezug der ent⸗ ſprechenden Menge Gier. Sie ziehen nur die oberſte Grenze, bis zu welcher die Erwerbung der Eier durch den Inhaber der Eierkarte oder des Eierbezugsſcheins 5 985 iſt. 16 Wenn in einer Gemeinde Gier zu verſchiedenen Preiſen zum Verkauf gelangen, ſind die billi⸗ geren Eier vorzugsweiſe der minderbemittelten Bevölkerung zuzuführen. Hierauf iſt bei der Ausgabe der Gierkarten Bedacht zu nehmen. 42 In den Räumen, in denen Eier gewerbsmäßig verabfolgt werden, iſt ein Abdruck dieſer Ver⸗ ordnung auszuhängen.. 18. 5 Zuwiderhandlungen gegen die Vorſchriften dieſer Verordnung werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldſtrafe bis zu 10 000 Mark oder mit einer. Strafen beſtraft. Dieſe Verordnung kritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Auf den gleichen Zeit⸗ punkt treten unſere Verordnungen vom 21. April 1916, 11. Mai 1916 und 5. Juli 1916, die Ver⸗ ſorgungsregelung mit Eiern betreffend(Geſetzes⸗ und Verordnungsblatt Seite 107, 131 und 181), außer Wirkſamkeit. Karlsruhe, den 26. Auguſt 1916. Großherzogliches Miniſterium des Junern. 1 von Bodman. 6988) Dr. Schühly. Ankauf von Mais zu Saatzwecken. b Nr. 1551 J. Wir bringen hiermit nachſtehend die Verordnung Gr. Miniſterium des Innern vom 6. September 1916 zur öffentlichen Kenntnis. a Mannheim, ben 9. September 1916. Gr. Bezirksamt, Abt. I. Verordnung. (Vom 6. September 1916) Ankauf von Mais zu Saatzwecken betr. Zum Vollzug der Bundesratsverordnung vom 25. September 1915 über die Errichtung von Preis⸗ prüfungsſtellen und die Verſorgungsregelung in der Faſſung vom 4. November 1915(Reichsgeſetz⸗ blatt Seite 607, 728) wird verordnet, was folgt: 8 1. ö Die Erzeuger von Mais dürfen Mais zu Saat⸗ zwecken nur an die Geſchäftsſtelle der Badiſchen Futtervermittelung G. m. b. H. in Karlsruhe ſowie an die von dieſer beauftragten Unterkäufer abſetzen. Die Unterkäufer müſſen von der Geſchäftsſtelle der Badiſchen Futtervermittelung ausgeſtellte Ausweiſe bei dem Erwerb des Maiſes mit ſich führen. Anderen Perſonen, als der Geſchäftsſtelle der Badiſchen Futtervermittelung und den von ihr be⸗ ſtellten Unterkäufern iſt der Kauf von Mais zu Saatzwecken bei den Erzeugern verboten. 82. Zuwiderhanlungen gegen die Verordnung werden mit Gefängnis bis zu ſechs Monaten oder mit Geldſtrafe bis zu 1500 Mark beſtraft. 8 8. 5 Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. 6976 Karlsruhe, den 6. September 1916. Großh. Miniſterium des Innern: Der Miniſterialdirektor: gez. Pfiſterer. Bekanntmachung betr. Zahlungsverbot uſw. gegen Rumänien vom 28. Auguſt 1916. Aufgrund des 87 Abf. 2 der Verordnung, be⸗ treffend Zahlungsverbot gegen England, vom 30, September 1914(Reichs⸗Geſetzbl. S. 421) und des § 4 Abf. 2 der Verordnung über die Anmeldung des im Inland befindlichen Vermögens von 8 hörigen feindlicher Staaten vom 7. Oktober 1915 Reichs⸗Geſetzböl. S. 633) wird folgendes beſtimmt: Artikel 1. Die Vorſchriften der Verordnung, betreffend Zahlungsverbot gegen England, vom 50. 8 ber 1914 werden auch auf Rumänien für anwend⸗ bar erkiärt. Die Anwendung unterliegt folgenden Ein⸗ ſchränkungen: 1. Für die Frage, ob die Stundung gegen den 5 werber wirkt oder nicht(J 2 Abf. 2 der Verord⸗ nung) kommt es ohne Rückſicht auf den Wohnf oder Sitz des Erwerbers nur darauf an, ob de Erwerb nach dem 28. Auguſt 1916 oder vorher ſtatt⸗ gefunden hat. 2. Soweit in der Verordnung vom 30. Sep⸗ Dr. Schühly. tember 1914 auf den Zeitpunkt ihres Inkraft⸗ tretens verwieſen wird, tritt der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieſer Bekanntmachung an die Stelle. Artikel 2. Die Vorſchriften der Verordnung über 15080 meldung des im Inland befindlichen Vermögen pon Angehörigen feindlicher Staaten vom 7. r Verfügung über das inländiſche 9 n Staatsangehöriger eind⸗ 5 ö den Kleinverkaufspreis für ihren Bezirk niedri C Dieſe Bekanntmachung tritt mit bem Tage bee Verkündung in Kraft. Berlin, den 28. Auguſt 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers 5 Dr. Helfferich. 8 Vekauntmachung über Höchſtpree“ für Zwelſchen. N Vom 29. Auguſt 1916. 11 Auf Grund der Verordnung über Krtegs meh. nahmen zur Sicherung der Volksernährung 9 22. Mat 1916(Reichs⸗Gefetzbl. S. 401) wird verordnet 9 1 N Der Preis für Hauszwetſchen(guernpftgunge aller Art aus der Ernte 1916 darf einſchließlich Erntekoſten bei der Veräußerung durch den zeuger, r en t der Vorſchrift im 8 2, Mark für fünfzig Kilogramm nicht überſteigen. 8 2 Hauszwetſchen dürfen im Kleinverkaufe! keinem höheren Preiſe als zu fünfundzwan Pfeunig für das Pfund verkauft werden. 005 Kleinverkauf gilt der Verkauf an den Verbrau in Mengen von zwanzig Pfund und weniger. lich Bei allen übrigen Verkäufen muß, vorbehaltlh der Vorſchrift im 3 1, der Preis unter dem Klei verkaufspreiſe bleiben. 33 Die Kommunalverbände und Gemeinden könne feſtſetzen und Ausnahmen von dem Kemverken preiſe zulaſſen. Die Landeszentralbehörden könn anordnen, daß die Anordnungen anſtatt dur 1 Kommunalverbände und Gemeinden durch der Vorſtand getroffen werden können. 8 3 Das Eigentum an Hauszwetſchen kann dun Anordnung der zuſtändigen Behörde einer 7 dieſer bezeichneten Perſon übertragen werden. 55 Anordnung iſt an den Beſitzer zu richten. Das Eigentum geht über, ſobald die Anordnung dei Beſitzer zugeht. 12 Der von der Anordnung Betroffene iſt 5 pflichtet, die Vorräte bis zum Ablauf einer in! Anordnung zu beſtimmenden Friſt zu verwahre und pfleglich zu behandeln. 0 Der Uebernahmepreis wird unter Berückſt tigung der in den 88 1, 2 Felten Preiſe oe der Güte und Verwertbarkeit der Vorräte von 5 zuſtändigen Behörde feſtgeſetzt. Die höhere 1 95 waltungsbehörde entſcheidet endgültig über Streit“ keiten, die ſich aus der Anordnung ergeben. 8 4 Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und 1 Geldͤſtrafe bis zu zehntaufend Mark oder mit eine! dieſer Strafen wird beſtraft, 1 1. wer den in den 55 4, 2 beſimmten oder eine, auf Grund des 8 2 feſtgeſetzten Preis übe Ver, ſchreitet; 2. wer einen anderen zum Abſchluß eines 10 trags auffordert, durch den der Preis(Nr. 1 überſchritten wird, oder ſich zu einem folch Vertrag erbietet; be⸗ 3. wer der Verpflichtung, die Vorräte zu 170 wahren und pfleglich zu behandeln(§ 3), widerhandelt. Neben der Strafe können die Gegenſtände, die ſich die ſtrafbare Handlung bezieht, ohne Unt ſchied, ob ſie dem Täter gehören oder nicht, e gezogen werden. 8 5 5 Die Landeszentralbehörden beſtimmen, wer 90 höhere Verwaltungs behörde, zuſtändige Behhrbe ommunalverband und Gemeinde anzuſehen iſt. 8 6 Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage der Ver 1 6 kündung in Kraft. Berlin, den 29. Auguſt 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich. 4 5 8. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hien mit zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 15. Sepiember 1916. Großh. Be t.— Abt. III. — gemeinen Kenntnis. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur Seckenheim, den 13. September 1916. Bürgermeiſteramt 5 Volz. Koch. jeder Art fertigt schnellstens an . Drucksachen a F