1 8 N Cr ˙— ²˙¹ m0. ˙1¹ů—I ĩ ⁵mñ 7 ˙ ö ↄ . 8 1 Erſcheint täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertagen. Der Adonnementspreis beträgt monatlich 65 Pfg. bei freter Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.95. E e . 90 Kriegschronik 1915 29. September: Die e Durchbruchsverſuche an un⸗ ſerer Weſtfront wurden mit Erbitterung fortgeſetzt, ſie blieben aber erfolglos unter ſchwerſten Verluſten für den Feind. — Südweſtlich von Dünaburg wurde unſer Angriff weiter vorgetragen. E Swiſchen Smorgon und Wiſchnew ſind unſere Truppen im ſiegreichem Fortſchreſten. Die Ruſſen ſind über den Gorhn und die Putilowka zurückgeworfen. 1 —————— Der Welttrieg. Nach unerhörtem Ringen, und nachdem das Geſchütz⸗ euer eine Höhe erreicht hatte, die die bisherigen Er⸗ ahrungen faſt noch überſteigt, iſt der gewaltige Anſturm er Feinde nördlich der Somme am Mittwoch zum Still⸗ U gebracht worden. Unter den befehligenden Ge⸗ nexalen, die den wuchtigen Stoß der Verbündeten ab⸗ wehrten, befindet ſich auch der württembergiſche Ge⸗ neral von Hügel, an dem ruhmvollen Kampfe wa⸗ den alſo auch die tapferen Schwaben wieder beteiligt. 55 muß zum Teil e ruſſiſch zugegangen ſein, wenn der Tagesbericht ſagt, daß der Feind beſonders dem Abſchnitt Morval⸗Bouchavesnes, der das uns eutriſſene Combles einſchließt, ohne Rückſicht auf die 0 im erſten geſcheiterten Angriff erlittenen ſchweren Ver⸗ due am Abend erneut bis in die deutſchen Linien ſonctürmten, aus denen er aber durch einen Gegenangriff fort faſt durchweg wieder hinausgeworfen wurde. Alſo a dieſer zweite Angriff geſcheitert. Was der Feind 7 Somme ſeit dem 1. Juli zurückerobert hat, wan nun ungefähr den tauſendſten Teil deſſen aus, u ie Deutſchen und ihre Verbündeten von feind⸗ nchen Gebiet in Beſitz haben. Und wenn man auch icht geneigt iſt, den verlorenen Boden allzu gerin einzuschätzen, ſo wird man doch zugeben müſſen, daß er Gewinn zu dem ungeheuren Einſatz von Menſchen und Material in ſchreiendem Mißverhältnis ſteht. Be⸗ kerkenswert iſt ein Fliegerangriff der Engländer auf worn el, der nicht geringen Schaden ankichtete und ohl als Vergeltung für den noch erfolgreicheren An⸗ Biff, der Henbeume auf London gedacht war. Die 55 er werden ſich über ihre engliſchen Befreier aller⸗ ud Gedanken machen. s 0 Von der Oſtfront hört man einmal wieder etwas 22 Riga und vom Narocz⸗See, dem früheren Bereich tü Feldmarſchalls von Hindenburg, wo neuerdings auch Aire Truppen in der Front ſtehen ſollen. Schwä⸗ Mes ruſſiſche Vorſtöße an der Aa(Aach), die in den wiefcbuſen von Riga mündet, wurden mühelos abge⸗ eſen. Beſonders erfreulich iſt es, daß die bei Ko⸗ N K. 4 tnica bei dem großen Angriff der ruſſiſchen Gar⸗ 9 lor der ſibiriſchen Truppen am 21. September ver⸗ — gegangenen Gräben durch einen kräftigen Ge⸗ angriff unter General von der Marwitz am it broch reſtlos wieder genommen worden ſind. Dabei worden. ſibiriſche Armeekorps faſt ganz aufgerieben en en, 41 Offiziere und 2800 Mann wurden gefangen d nmen und 1 Geſchütz und 17 Maſchinengewehre * erbeutet. In den Karpathen machk ſich ein Ab⸗ bü vn der ruſſiſchen Angriffe bemerkbar. In Sieben⸗ n wird bei Hermannſtadt noch heftig g kämpſt, Nr Angriff bleibt erfolgreich. Bukareſt wurde er⸗ an urch unſere Flieger angegriflen; di: Stant ſteht zun mehreren Teilen in Brand. Ueber die Verl Engländ a en . die Verluſte der Engländer und Franzoſen Vermtet die„Voſſiſche Zeitung“, daß die Zahl der s e bei den engliſch⸗franzöſiſchen Truppen in 88 3 in den letzten Tagen ſo bedeutend geweſen rei aß große Transporte Leichtverwundeter von Frank⸗ luft nach Italien gebracht wurden, weil in Frankreich iſte des unter dem Protektorat der Königin von 1 deimänien ſtehenden Bukareſter Sanitäts⸗Komites ver⸗ ei azarette mehr zur Verfügung ſtanden. Die Ver⸗ 34208. bis zum 18. September 72 721 Mann und als„Offiziere, darunter 4 Generale und 19 Oberſten 6 t, verwundet oder vermißt. 8 Die Ereigniſſe im Weſten. 85 Der franzöſiſche Tagesbericht. ge ch tte Paris, 28. Sept. Amtlicher Bericht von geſtern Truppen g. Nördlich der Somme richten ſich unſere ſuchten in den eroberten Stellungen ein. Die Deutſchen ver⸗ hafter gu der Nacht keinen Gegenſtoß. Südlich der Somme leb⸗ 1195 kampf in der Gegend von Barleuxr. Am Abend Wegnahme glänzend durchgeführter Angriff den Franzoſen zur des von den Deutſchen kräftig gehaltenen Gehölzes, von Vermandovillers in die franzöſiſche Linie vor⸗ 4 chwacdkentarmee: Von der Struma bis zum Wardar . Mziilerietätigbeit. Heſtlich der Czerna griffen die 8 n mit ſtarken 1 8 5 A Stellungen der Serben akealan an, Drei beftige riffe würden durch das Seckenmeim, . der Bfürgermeisterämter Seckenheim, Huesheim, Nearhansen und Edingen. Druck und Verlag von Gg. Zimmermann, Seckenheim. r Fr 2 wrreuzfeuer von Geſchutzen und Wlaſchmengewehren gerroſſen, das den Bulgaren heftige Verluſte beibrachte. Die Serben machten 50 Gefangene, darunter einen Offizier. Auf unſerem lin⸗ lebh 8 beſchoß unſere Artillerie die feindlichen Stellungen ebhaft. 5 (Luftkrieg: An der Sommefront hatten franzöſiſche 5910. euge viele Gefechte. 17 feindliche Flugzeuge wurden zum Ab⸗ ur gebracht, 2 kampfunfähig gemacht. Ein von einem fran⸗ zöſiſchen Flieger angegriffener Jeſſelballon ſtürzte bei Nurlu ab. In der Champagne kam ein auf geringe Entfernung ange⸗ riffener Fokker in Spiralen, dann ſenkrecht herab und zer⸗ chellte bei Grateuil, nordweſtlich Ville⸗ſur⸗Tourbe. In der Nacht zum 27. September warf eine Gruppe von 14 cos Huhn Flugzeugen 110 Bomben großen Kalibers auf Bahnhof, Bahn⸗ ſtrecke und Hüttenlager bei Appily ab. In der Nacht zum 26. September erhielten der Bahnhof von Laon 22 und Lager bei Montfaucon 17 Bomben. Abends: Nach einer heftigen Artillerievorbereitung richtete der Feind nördlich der Somme einen ſtarken Angriff auf 95 ſtes neuen Stellungen bei Bouchavesnes bis ſüdlich des Gehöftes bei Bois⸗l⸗Abbaye. In einer glänzenden Gegenoffenſive war⸗ en ſic unſere Truppen den Sturmwellen des Feindes entgegen, ie ſich in Unordnung zurückzogen, nachdem ſie ihnen beträcht⸗ liche Verluſte zugefügt hatten. Wir machten 250 Gefangene, darunter ſechs Offiziere, und erbeuteten acht Maſchinengewehre. Wir erweiterten unſere FJortſchritte öſtlich und ſüdöſtlich von Vaaßt el merklich und drangen in das Gehölz Saint⸗Pierre⸗ Vaaſt ein. i Serbiſcher Bericht vom 26. September: Nachdem die Bulgaren Verſtärkungen empfangen hatten, griffen ſie Kaj⸗ makcalan an. Die Kämpfe haben teilweiſe erbitterten Charaßter. Unſere kleinen Poſten zogen ſich auf ihre Gräben zurück. Bri⸗ adekommandeur Oberſt Stoichitch iſt verwundet. Weiter nach inks 8 die ruſſiſchen, franzöſiſchen und ſerbiſchen Trup⸗ pen alle Angriffe auf ihre Frontteile ab. Ein bulgariſcher Offizier und 50 Bulgaren ergaben ſic h. Der engliſche Tagesbericht. Ws. London, 27. Sept. Amtlicher Bericht: An der Schlachtfront wurden heute glänzende Jortſchritte gemacht. Nord⸗ weſtlich von Fleurs nahmen unſere Truppen feindliche Gräben in einer Ausdehnung von 2000 Ellen und ſind nun in einer Einie mit der Oſtſeite von Eaucourt l' Abbaye. Nordöſtlich von Thiepval fen heftige Kämpfe ſtatt, in deren Verlauf unſere Truppen ſtürmten. ie halten jetzt das unter dem Namen „Stuf⸗Schanze bekannte Werk auf dem Hauptrücken, 2000 Ellen nordöſtlich des Dorfes. Mehr als 1800 Gewehre, vier Flammenwerfer, mehrere tauſend Ladungen von Artilleriemuni⸗ tion und Granaten wurden von uns in Combles erbeutet, wo unſere Verbündeten ebenfalls eine große Beute an Kriegs⸗ material machten. Die im Laufe der beiden letzten Gefechts⸗ tage gemachten Gefangenen bringen die Geſamtſumme in den Kämpfen der letzten 14 Tage auf 10 000. Zwei feindliche Rörs 9 und zwei Feſſelballons wurden geſtern von uns zer⸗ ſtört. wei unſerer Flugzeuge werden vermißt. Der Krieg zur See. Berlin, 28. Sept. Eines unſerer Unterſeeboote hat am 23. ds. Mts. vormittags in der Nordſee 11 engliſche Fiſchdampfer mit zuſammen 1605 Bruttoregiſtertonnen, ein anderes Unterſeeboot am gleichen Tage am Eingang des Kanals 4 belgiſche Seeleichter verſenkt.— Eines unſerer Marineluftſchiffe hat am 27. ds. Mts. morgens die Flugſtation Lebara und Abwehrbatterien auf Oeſel (Kurland) mit gutem Erfolg angegriffen. Das Luftſchiff iſt trotz heftigſter Beſchießung wohlbehalten zurückgekehrt. . Hamburg, 28. Sept. Der ſeinerzeit von den Ruſſen weggenommene Dampfer Deſtervo iſt geſtern wieder in Schweden eingetroffen.. 1 Deutſche Tauchboote im nördlichen Eismeer. Chriſtiania, 28. Sept. Das Erſcheinen deutſcher Tauchboote im nördlichen Eismeer erregt hier das größte Aufſehen, da bisher dort nie Tauchboote feſtgeſtellt wor⸗ den waren. Dagegen legten zu wiederholten Malen deut⸗ ſche Kriegsſchiffe in dieſem als Verbindungsweg zwiſchen England und Nordrußland und Archangelsk wichtigen Ge⸗ wäſſer Minen, die zahlreiche feindliche Schiffe zerſtörten. RNotterdam, 28. Sept. In hieſigen Handelskreiſen verlautet, daß mit dem Dampfer„Batavier II“ den Deutſchen über eine Million Kilogramm Lebensmittel in die Hände gefallen ſind. Sie beſtanden hauptſächlich aus Butter und Küſe, Güter, die nach dem letzten Ab⸗ kommen zwiſchen England und Holland ſeit einiger Zeit in größeren Mengen nach England ausgeführt werden. Wo. Wien, 28. Sept. Amtlich wird verlautbart vom 28. September 1916: Am 26. September vormittags haben 5 feindliche Flugzeuge über Durz zahlreiche Bomben abgeworfen ohne nennenswerten Schaden anzurichten. Zwei unſerer See⸗ flugzeuge ſtiegen ſofort zur Abwehr auf. Eines davon, Beobachter Seekadett Bartha, Flieger-Quartiermeiſter Haſchke, zwang im Luftkampf ein feindliches Waſſerflug⸗ eug zum Niedergehen auf das Waſſer, wo es von einem italieniſchen Zerſtörer geborgen wurde, verfolgte ein zwei⸗ tes gegen Brindiſi fliegendes Flugzeug, ſchoß es 40 Meilen von der Küſte ab und ließ ſich neben dem zer⸗ trümmerten Flugzeug nieder. Der Beobachter, ein ita⸗ 1 Sekoffizier, war bot, der Pilot durch Kopf⸗ ſchuß ſchwer verwundet. Letzterer wurde aus dem ſinken⸗ den Flugzeug in das eigene herübergerettet und nach Durz eingebracht. 2 Flottenkommando. Madrid, 28. Sept. Ein öſterreichiſch⸗ungariſches Unterſeeboot verſenkte die italieniſche Brigg„Garibaldi“ 1155 ue den engliſchen Dampfer„Charterhous“ 3021 Donnen) und den norwegiſchen Dampfer„Bur⸗ den 29. September 1018. Schlacht an der Somme. Inuſertsionspreis. Die einſpaltige Petitzeile 15 Pfg., Reklamen 30 Pfg. die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Fernſprechanſchluß Nr. 16. 18. Jahrgang jord. Das italteniſche Schiff„Vegg“(3026 Tonnen) 1 7 gleichfalls torpediert. Die Beſatzungen ſind ge⸗ andet. 5 i Bern, 28. Sept. Nach einer im„Corriere della Sera“ veröffentlichten Staliſtik haben die Italiener im Juli 5 Dampfer und 2 Segelſchiffe mit 16871 Tonnen durch den Unterſeebootskrieg verloren, im Auguſt mehr als das Dreifache, nämlich 7 Dampfer und 39 Segel⸗ ſchiffe mit 54 136 Tonnen. Die italieniſchen Verluſte im Auguſt überſteigen die engliſchen um rund 3000 Tonnen.„„ Neues vom Tage. Lübeck, 27. Sept. Die hervorragendſten Män⸗ ner von Lübeck haben in gleicher Weiſe wie die Ham⸗ burger Bürger eine Kundgebung beſchloſſen, in der ge⸗ ſagt wird: England heißt unſer Feind! Englands Macht kann nur gebrochen werden, wenn wir alle Waffen, die wir beſitzen, zu Lande und zu Waſſer, unter dem Waſſer und in der Luft ſchnell und mit all ihrer Schärfe ö ſicher England anwenden. Nur dann können wir einen i eren Frieden erringen. Die Schonung Englands be⸗ deutet ewigen Krieg, der Sieg über England aber iſt der Frieden der Welt. 5 London, 28. Sept.(Reuter.) 22 Mitglieder der Be⸗ ſatzung des am 24. September zerſtörten Luftſchiffes ſind mit militäriſchen Ehren begraben worden, 6 Offiziere des Fliegerkorps trugen den Sarg des Kommandanten. London, 28. Sept. Die„Times melden, die eana⸗ diſche Anleihe von 400 Millionen Mark ſei um 320 Millionen überzeichnet worden. London, 28. Sept. Tas Schatzamt fordert zu Zeichnungen auf 6prozentige Exchequer Bonds mit drei⸗ führger Laufzeit auf. euyork, 28. Sept.(Reuter.) Kuhn, Loeb und Co. haben der Stadt Paris 200 Millionen Mark zu 6 Prozent auf 5 Jahre geliehen. a Die Peſtgefahr. London, 28. Sept. In Liverpool ſind 5 peſtver⸗ dächtige Erkrankungen vorgekommen. 3 ſind geſtorben. Bei zweien iſt die Peſt festgestellt i Spurlos verſchwunden. Kopenhagen, 28. Sept. Nach einer Meldung aus Petersburg übermittelte die rumäniſche Regierung der ruſſiſchen Regierung das Erſuchen mehrerer rumäniſcher Großkaufleute, nach dem Verbleib mehrerer großer, über Rußland nach England und Frankreich abgeſandter Warenſendungen zu forſchen. Seitdem die Sendungen über die ruſſiſche Grenze gekommen ſeien, ſeien ſie voll⸗ 11 75 verſchwunden. Ihr Wert betrage 25 Millionen ubel. 3 a Athen, 28. Sept. Venizelos und Admiral Kon⸗ duriotis ſind in Kanea auf Kreta eingetroffen. Athen, 28. Sept. Kairi mildet: Die Griechen in Nikoſia(Cypern) beſchloſſen in einer Verſammlung, ſich der Nationalen Verteidigungsarmee anzuſchließen. Die deutſche Valuta⸗Maßnahme in der Schweiz. Bern, 28. Sept. Die e landwirt⸗ ſchaftlichen Organiſationen für die Ausfuhr von Käſe und Vieh haben der Zentral⸗Einkaufs⸗Genoſſenſchaft in Berlin einen Kredit von 40 Millionen Mark 8 der nach und nach für die Begleichung der Ankäufe von landwirtſchaftlichen Erzeugniſſen in der Schweiz in An⸗ ſpruch genommen werden kann. Dieſer Kredit wurde für die Tauer von höchſtens 18 Monaten eröffnet, er würde aber nur wirkſam ſein für die Dauer des Handelsab⸗ kommens zwiſchen der Schweiz und Deutſchland. Jene landwirtſchaftlichen Organiſationen, die über bedeutende Kapitalien verfügen, würden einen Teil der den Gegen⸗ wert ihrer Verkäufe darſtellenden Wechſel behalten und den Reſt bei ſchweizeriſchen Banken diskontieren laſ⸗ ſeu. Es handelt ſich alſo um ein reines Handelsgeſchäft. Reichstag. Berlin, 28. Sept. Präsident Dr. Kämpf eröffnet die Sitzung um 3.18 Uhr mit folgenden Worten: Wir treten zu erneuter Arbeit in einem Lugenblick zuſammen, in dem das gewaltige Ringen um Deutſch⸗ lands Sein oder Nichtſein militäriſch, polikiſch und wirt⸗ ſchaſtlich auf dem Höhepuntzt angelangt iſt. Der neue Feind, der uns entſtanden iſt, ſchreckt uns nicht. Rumänien büßt ſchon heute auf dem Schlachtfelde für ſeinen Treubruch.(Lebhaftes Bravo.) Auf allen Fronten wird um die Entſcheidung gerungen. Beinahe übermenſchlich ſind die Anſtrengungen unſerer und un⸗ ſerer Verbündeten todesmutiger Soldaten und ihrer unerſchrocke⸗ nen Führer. Der Hungerkrieg, der von England geplant wurde, iſt geſcheitert, an dein Ausfall unſerer Ernte.(Lebhaftes Bravo.) Die Kriegsanleihe wird beweiſen, daß wir feſt entſchloſſen und im Stande ſind, auch finanziell allen Stürmen zu trotzen, wie unfere Brüder und Söhne es tun in den Schützengräben⸗ und auf den Schlachtfeldern.(Lebh. Beifall.) 2 Der Reichskanzler von Bethmann 8 geht zunächſt auf die italieniſche und rumäniſche Kr egserklä⸗ rung ein und führte dabei aus, Rumänien werde ſich militä⸗ riſch genau ſo verrechnen, wie es ſich in Gemeinſchaft mit ſei⸗ nen Ententefreunden ſchon jetzt politiſch verrechnet habe. 2 an mus dieſem nach hinten hinaus zu ebene * wieder. hoffte ganz zuverſichtlich, Rumäniens Eintritt in den Krieg werde den Abfall der Türtzei und Bulgariens nach ſich ziehen. Aber die Türkei und Bulgarien ſind nicht Rumänen und Italien. Jeſt und unverbrüch ich ſteht ihre Bundestreue. Auf den Schlacht⸗ feldern der Dobrudſcha hat ſie glänzende 1 gefeiert. Der Kanzler ging dann auf die große Offenſive der Entente⸗ mächte ein. Was unſere Gegner erhofft und erſtrebt haben, der Durchbruch im großen Stile, die Aufrollung unſerer Stellung im Weſten iſt ihnen nicht geglü t. Feſt und 1 ſteht unſere Front. Durchtzommen werden ſie nicht! Auch im Oſten tobt der Kampf weiter. Aber ebenſo ſicher wird auch hier durchgehalten werden, dank dem Hldenmut unſerer Heere In den letzten Monaten iſt weiter der neue große Balkanplan der Entente gereift. Jaſt ein Jahr lang iſt als Vorbereitung dazu in Saloniki ein Heer von Hunderttauſenden bereitgehal⸗ ten worden. Aber die Lage unſerer treuen und tapferen Ver⸗ bündeten iſt unerſchüttert. 5 1 Die Kriegsziele unſerer Feinde ſind Län⸗ dergier und burn Uns war der Krieg ſeit dem erſten Tage nichts anderes als die Verteidigung unſeres Rechtes auf Leben und Freiheit. Unſere Gegner ſetzen den Krieg fort, weil ſie ihre utopiſtiſchen Kriegsziele errei⸗ chen zu können hoffen. Was die Briten aus Deutſchland machen wollen, darüber laſſen ſie keinen Zweifel: Unſer Leben als Nation ſoll zerſtört werden. Mili⸗ täriſch wehrlos, wirtſchaftlich zerſchmettert und von der Welt boykottiert, verurteilt zu dau⸗ erndem Siechtum, das iſt das Deutſchland, das Englandſich zu Füßen legen will. Darum iſt Eng⸗ land unter allen der egoiſtiſchſte, verbittertſte und hartnäckigſte Feind. Ein deutſcher Staatsmann, der ſich ſcheute, gegen dieſen Feind 2 taugliche, den Krieg wirk⸗ lich verkürzende Kampfmittel zu gebrauchen, ein ſolcher Staatsmann ſollte gehenkt werden. Ich wünſche, daß Sie aus dieſen meinen Worten den Grad von Widerwillen und Verachtung erkennen mögen, den ich für die immer wieder verbreitete Behauptung empfinde, daß aus unbegreiflicher Scho⸗ nung, aus veralteter Verſtändigungsneigung oder gar aus dunk⸗ len Zuſammenhängen nicht alle Kampfmittel in ihrer vollen Gebrauchsmöglichkeit angewandt würden. Aus Rückſicht auf das feindliche. auf jeden Bruch unſerer inneren Enkſchloſſenheit lau⸗ ernde Ausland will ich hier nicht näher auf die Ihnen bekannten Treibereien eingehen. Die Zeit iſt zu ernſt. Heute nach zwei Jahren des Ringens, des Duldens und des Sterbens wiſſen wir mehr als je zuvor, daß es nur eine Parole gibt: Aus⸗ harren und ſiegen! Wir werden ſiegen! Ich tzenne die ſchweren Bürden der Ernährung, die Trauer um die Gefallenen und Verſtümmelten, aber noch größer iſt der Todesmut unſerer Söhne und Brüder draußen. Vor ihren Heldentaten muß jeder—— und jede Klage verſtummen. An Werke des Friedens zu denken, iſt uns noch nicht vergönnt. Was ſich aber im Kriege ſo wunderbar bewährt, das muß auch im Frieden leben. Freie Bahn für alle muß unſere Loſung ſein. Führen wir ſie frei und vorurteilslos durch, dann geht unſer Reich, feſt gefügt, einer geſunden Zu⸗ kunft entgegen.(Großer Beif. und andauernd. Höndeklatechen.) Kronprinz Rupprecht über die 55 Sommeſchlacht. Der Berichterſtatter des„Berl. Tagebl.“ hatte eine Unterredung mit dem Kronprinzen Rupprecht von Bayern, zem Führer der an der Somme kämpfenden Heeresgruppe. Der Kronprinz hat ſich nach dem„B. T.“ über die bage folgendermaßen geäußert: Die Somme⸗Offenſtve bringt uns durchſchnittlich alle echs Tage einen Angriff von ungewöhnlicher Heftigkeit. Der Gegner hat bei ſeinen im Juli beginnenden Angriffen tiniges Gelände gewonnen, aber an eine Entſcheidung zer Lage iſt nicht zu denken. Man kann nicht vorausſagen, vie es hier weitergehen wird, aber das eine iſt gewiß, s iſt bei uns alles jetzt wohl vorgeſehen, daß man die Dinge ruhig abwarten kann, wie ſie kommen wollen. Die Offenſive wird noch nicht ſo bald zu Ende ſein, aber die Engländer ſchöpfen ſchon aus einem Reſervoir, das Von Levin Schücking. 231 Fortſetzung. Nachdruck verboten. War es ſo oder war es nur eine törichte Ausgeburt ihrer Sorge, ihrer mit dem jungen Deutſchen beſchäftigten Phantaſie? Wer konnte es ihr ſagen— wie konnte ſie ſich Licht darüber verſchaffen— was konnte ſie tun?— Wenn nur nicht Miß Ellen dem Gaſte das untere Zimmer angewieſen hätte! Es ſtimmte ſo beunruhigend zu ihrem Argwohn; es war ſo viel leichter, ihn, ohne das ganze Haus in Alarm zu ſetzen, Erde liegenden Gemache zu holen und fortzuſchleppen! 5 Valentine ſtand und ſann und ſtarrte nach der Ge⸗ ge u des Horizonts, wo die Feuer brennen mußten, ob ſie nicht wieder aufleuchten würden. Aber der Hori⸗ zont wurde dunkler und dunkler. Ihr Herz klopfte hör⸗ bar. Sollte ſie auf einen bloßen Verdacht hingehen und Max warnen? Was ſollte ſie ihm ſagen, was vor⸗ bringen, daß er ihre böſe Ahnung, ihre Sorge nicht ür die Einbildungen eines jungen Mädchens halte, aus denen er am Ende gar Schlüſſe ziehen würde, die ſie ihn nicht ziehen laſſen wollte— um keinen Preis! Sie konnte ſich ja irren— und dann, wie durfte ſie Gaſton ſo bloßſtellen, einem Fremden gegenüber verraten, daß ſie ihn eines ſolchen böſen Plaues für fähig halte— a, ſie mußte ſich irren, denn unmöglich konnte Gaſton vorhaben, durch einen ſolchen Handſtreich ihren Va⸗ ter, das ganze Haus zu kompromittieren— Valentine atmete auf, als ſie dieſem Gedankengange zu folgen begann— plötzlich aber ſtockte ihr Atem Sie vernahm ein Geräuſch— bewegte ſich nicht eine Türe in ihrer Nähe, leiſe und faſt unhörbar? Die Angſt hatte Valentinens Sinne geſchärft: ſie hörte eine Türe gehen und einen leiſen Schritt auf dem Korridor obendrein. Es mußte die Tür zu Miß Ellens Zimmer ſein. — üchtigen, das Erfolg macht. getrreren waren. Sie haven ihre Beſtande recht durch⸗ miſchen müſſen. Auch bei den franzöſiſchen Diviſionen findet man dieſes Durcheinandermiſchen aus verſchiedenen Regimentern. Unſere Truppen haben ihr Ganzes geleiſtet. Die Nuß war dem Gegner zu hart.— f Ich habe die ganz beſtimmte Anſicht, daß der Feind hier und noch in dieſem Jahr die Entſcheidung ſucht, und das iſt ihm mißglückt. Er wird den Winterfeldzug in Kauf nehmen und nächſtes Jahr weiter kämpfen müſſen. Das iſt meine feſte Ueberzeugung. 90 Diviſionen haben die Gegner bereits an die Somme gebracht. Die Engländer haben zu dieſer gewaltigen Ziffer 50 bei⸗ geſteuert. Der engliſche Anteil ſteht nicht im Verhältnis zur Größe der Abſichten, und man möchte außerdem manchmal meinen, daß die engliſchen Diviſionen haupt⸗ ſächlich aus Auſtraliern und Kanadiern zuſammengeſetzt ſeien. Aber in Wirklichkeit iſt nicht ganz ein Achtel der engliſchen Wehrmacht aus den Tochterreichen gebildet, nur hält der Engländer viel auf Nennung ſeiner exotiſchen Diviſionen und mit den Augen ſeiner Lieblingsblätter blickt er freundlicher auf den Mann aus der Ferne als auf den Tommy der engeren Heimat. Der Franzoſe gibt dem Kolonialbeſtand ſeiner Armee weniger den Vorzug. Er hat zuviel ſchwarzes Blut engagiert. Von den rund 40 Dibiſionen, die Frankreich bis jetzt an die Somme warf, ſind wohl zehnals Farbige zu betrachten, wenn auch einige von ihnen mit Weißen untermiſcht ſind. Mindeſtens die Hälfte derengliſchen An⸗ griffstruppen hat mehr als 50 Prozent Ver⸗ luſte. Wenn bei den übrigen Diviſionen die Verluſte einmal geringer waren, ſo liegt das nur daran, daß dieſe Diviſionen nicht in ihrer Vollzahl eingeſetzt waren. Die Geländeverhältniſſe ſind für den Feind um nichts beſſer als für uns, und ſeine Stellungen ſind ebenſo wie unſere: Granattrichter und mit ihnen verbundene Graben⸗ verſuche. Es gibt drüben genug Kompagnien, deren Ge⸗ fechtsſtärke auf 60 Mann herabgeſunken iſt, während ihre Sollſtärke mindeſtens auf 180 Mann berechnet werden muß. Die Ausſagen der Gefangenen über Verluſtziffern ſind ziemlich gleichmäßig. Man muß nur Uebertreibungen in Abzug bringen, die aus den erſten Schreckenseindrücken herrühren, um auf normale, aber gerade in ihrer Ge⸗ ſamtheit gewaltige Zahlen zu kommen. Hauptſächlich ſind es immer unſere Maſchinengewehre, die den Gegner in dieſer furchtbaren Weiſe treffen.—— Man hat überall die Technik mit dem Problem der Verluſtverringerung bei Angriffen beſchäftigt, aber es blieb den Engländern vorbehalten, die kühnſte Erfindung ausbauen zu laſſen, den Caterpillar, die„Raupe“, alſo ein kriechendes Ungetüm, eine Motor⸗Pan⸗ zerwalze, die zuerſt Mitte ds. Mts. vor unſeren Stellungen auftauchte. Sie hatte keinen kleineren und keinen größeren Auftrag, als die Maſchinengewehre zu be⸗ ſeitigen, die die Angreifer ſo ſehr fürchten. Man kann das neue Kriegsungeheuer etwa so bezeichnen: Ein Pan⸗ zerauto mit zwei Türmchen, auf dem zwei ſechspfündige Kanonen ſtehen, außerdem ein Maſchinengewehr, und die Beſatzung, beſtehend aus einem Offizier, einem Fah⸗ rer mit ſeinem Mechaniker, vier Mann Bedienung für die Geſchütze und ein Mann für das Hotchkißgewehr. Ein Sehrohr und verſchiedene Prismen geſtatten der Beſatzung den Ausblick aus der Deckung. Der„Big Willh“(der dicke Wilhelm), wie d Engländer das Un⸗ getüm nennen, hat eine ſogenannte endloſe Langſchiene. Er legt ſich alſo das Gleis ſelbſt, vermag ſich ſogar eine Art Brücke vorzuſchieben und fuhr probehalber in ſeiner Heimat glänzend über fünf Schützengräben und einen Trichter. Lloyd⸗George, Asquith, Robertſon, König Georg und verſchiedene franzöſiſche Generale waren bei der Be⸗ ſichtigung des Lobes voll, und eine Uebung auf fran⸗ zöſiſcher Erde, an der nicht weniger als 15 000 In⸗ fanteriſten teilzunehmen hatten, ſoll glänzend verlaufen ſein. Fünf Torpedoboote hatten das neue Kriegsmittel über den Kanal begleitet, aber als es am 15. September zum erſtenmale praktiſch auftrat, ſtarb„der dicke 5 an der erſten Kartätſche, die ihn traf. Es wird zu allen Zeiten der Kampf der Männer das große Zeichen der Schlalton bleiben.“ Valentine wandte ſich, ergriff ihren Leuchter und ſetzte ihn eben ſo raſch wieder nieder. Es war beſſer ungeſehen zu beobachten, was Miß Ellen antrieb, ihr Schlafzimmer zu verlaſſen und heimlich den Korridor hinabzugehen. Valentine öffnete daher ihre Tür ebenſo vorſichtig und leiſe, und ſpähte auf den Korridor hin⸗ aus. Sie ſah Miß Ellen, mit einem Lichte in der Hand, noch völlig angekleidet, an der nach unten füh⸗ renden Treppe angekommen, ſchon halb auf dieſer ver⸗ ſchwunden. Valentine ſchlich ihr nach; ſie betrat, als Miß Ellen unten angekommen war, die oberſte Stufe der Treppe und ſchritt unhörbar auf den weichen dar⸗ über liegenden Teppichen hinab. Unten vom Flur aus ſah ſie durch die halb offen gelaſſene Tür des Eß⸗ zimmers bis in den Salon hinein, den Miß Ellen jetzt mit ihrem Lichte notdürftig erhellte. Leiſe trat Valentine in das Eßzimmer; mit dem Arme ſich an der Einfaſſung der Tür haltend, folgte ſie mit den Augen allen Bewegungen Ellen's; weiter voran zu ſchreiten in das Dunkel, das ſie umgab, wagte ſie nicht, in der Furcht, an einen Tiſch oder ein Möbel zu ſtoßen und ſo ſich zu verraten; auch bedurfte es deſſen nicht— ſie ſah genug. ö i Sie ſah, wie Miß Ellen quer durch den Salon ſchritt nach der auf die Terraſſe führenden Glastür zu, dieſe, die wie immer abends von Herrn d' Avelon ſelber vor dem Zubettgehen mit Läden geſchützt, abgeſchloſſen und verriegelt war, wieder aufriegelte und aufſchloß, leiſe ein wenig öffnete, ſo daß ſie angelehnt war, und dann zurückkam, denſelben Weg, den ſie gegangen. Va⸗ lentine flüchtete ſich in den Flur zurück; ſie ſchlüpfte hinter den großen dort ſtehenden Wäſcheſchrank; von dieſem Verſteck aus ſah ſie nach wenigen Augenblicken Miß Ellen quer durch den Flur, leiſe und behutſam auf dem Teppichſtreifen in der Mitte auftretend, wieder der Treppe zugehen und auf dieſer mit ihrem Lichte oben verſchwinden. g i f 5 Valentine drückte ihre beiden Hände auf ihr fieber⸗ Mühen ſich eine Erkältung zugezogen. zogin Luiſe ſchickte nun die bedürftige Frau auf ihre Nicht die Technik allein iſt es ja, die den 5 Alter zwiſchen 12 und 17 Jahren werden daher vom . 8 a Daden. ö (Mannheim, 28. Sept. Der 9 jährige Sohn einer Familie ſtürzte aus dem Küchenfenſter des dritten Stocks in den Hof und ſtarb kurz darauf. 5 () Heidelberg, 28. Sept. Das Schöffengericht ver⸗ urteilte die ledige Katharina Jörder aus Eiterbach wegen unerlaubten Verkehrs mit einem ruſſiſchen Kriegsge⸗ fangenen zu 4 Wochen Gefängnis. 2 () Mosbach, 28. Sept. Drei Zwangszöglinge des Schwarzacher Hofes, die mit der Feldarbeit beſchäftigt waren und entflohen, ſchlugen einen Aufſeher nieder. Der Mann wurde als Leiche aufgefunden. Die Täter konnten noch nicht ergriffen werden. 1 0 () Oberſchefflenz bei Mosbach, 28. Sept. Bei dem tödlichen Unglücksfall, der ſich auf der hieſigen Station ereignete, handelte es ſich um den 32 jährigen Heizer Hoch aus Wertheim. Er hatte den einen Güterzug über⸗ holenden Schnellzug nicht beachtet und war von der Maſchine des letzteren erfaßt und ſofort getötet worden. () Freiburg, 28. Sept. Von den vielen Fällen, wo dank der Gefangeneufürſorge Frauen bedürftiger Kriegsgefangenen zur Erholung nach der Schweiz ge⸗ ſchickt werden konnten, verdient ein Fall aus dem badiſchen Lande beſonders erwähnt zu werden. Da war beim Ge⸗ fangenenaustauſch ein Deutſcher aus franz. Gefangen⸗ ſchaft nach Aroſa gebhommen, nachdem er im Gefangenen⸗ lager den Keim zu einem Lungenleiden bekommen hatte. Die Ehefrau hatte während des Kriegs bei täglichen Koſten nach Aroſa, damit ſie ſich ausheilen könnte. Beide Ehegatten haben nun zuſammen in einem der ſchönſten Kurorte der Schweiz Geſundheit und Glück wiedergefunden. Wir ſind dem Leiter des ſchweizeriſchen Militärſana⸗ toriums zu großem Dank verpflichtet. Solche Fälle ver⸗ mehren die Dankesſchuld die wir gegenüber der Schweiz für die hochherzige Arbeit an unſeren Internierten em⸗ pfinden. 4 (% Donaueſchingen, 28. Sept. Eine in ei⸗ ner Gemeinde unſeres Amtsbezirks auf Beſuch weilende⸗ 1 9 Frau hatte 40 Pfund Butter zuſammengekauft. Auf der Heimreiſe wurde ſie aber mit ihrer Beute angehalten und ihr die Butter abgenommen. 5 () Konſtanz, 28. Sept. Wegen ſchweren Dieb⸗ ſtahls und Hehlerei hatten ſich vier Burſchen im Alter von 16 bis 18 Jahren vor der Strafkammer zu ver⸗ 1 antworten. Sie hatten alle möglichen Dinge geſtohlen, darunter auch mehrere Dynamitſprengkapſeln, von denen eine explodiert war und zwei der Burſchen je ein Auge, ausgeſchlagen hatte. Die Diebe erhielten mehrmengtige Gefängnisſtrafen. s 1 Lokales. Die Uhr. In der Nacht zum 1. Oktober werden die Uhren mit dem Aufhören der Sommerzeit verſtellt werden müſſen. Aber ſolche Uhren, die ein Schlag⸗ und Weckwerk haben, laſſen ſich nicht zurückſtellen ohne Ge⸗ fahr, ſie in Unordnung zu bringen. Es dürfte ſich daher empfehlen, am 30. September die Uhren nicht um eine Stunde zurück-, ſondern um 11 Stunden vorzuſtellen, 1 5 doch iſt bei Schlagwerken darauf zu achten, daß man die Uhren immer bei der vollen und halben oder viertel Stunde ausſchlagen läßt, da das Schlagwerk ſonſt leicht in Unordnung kommt. Pendeluhren läßt man am beſten eine Stunde ſtelhen. a — Reichsbrotkarle. Wie für den Verbrauch von Fleiſch, ſo ſoll auch für das Brot eine einheitliche Verbrauchskarte für das ganze Deutſche Reich eingeführt werden, die an die Stelle der Landesbrotkarten treten würde. Es ſoll aber eine längere Uebergangszeit vor⸗ geſehen ſein. — Brot für Jugendliche. Die günſtige Getreide⸗ ernte hat es ermöglicht, eine Erhöhung der Brotzutei⸗ lung für Jugendliche eintreten zu laſſen und den Ge⸗ meindeverbänden iſt zu dieſem Zweck eine beſtimmte Menge Getreide zur Verfügung geſtellt worden. Jugendliche im 1. Oktober ab täglich 50 Gramm, oder in der Woche 350 Gramm Brot mehr erhalten. In Welcher Form die Gemeinden den Jugendlichen dieſe Nermehrunmo zuonte Die Großher⸗ höher lag als die Terraſſe vor dem Hauſe, ſtand ſie völlig hoch genug hier, um leiſe an das Fenſter klop⸗ fen zu können— ein Mal, zwei Mal, ſtärker zum dritten Male. 3 Sie hörte Schritte im Innern des Zimmers,— dann das Aufſchlagen der im Innern angebrachten ſi⸗ chernden Läden— endlich öffnete ſich ein wenig der eine Fenſterflügel, und der in der Dunkelheit nicht zu er⸗ kennende Kopf eines Mannes blickte heraus. a „Ich habe Ihnen etwas mitzuteilen,“ ſtieß Valen⸗ tine kaum hörbar, kaum verſtändlich heraus.„Werfen Sie ſich augenblicklich in Ihre Kleider— Sie müſſen fort — eine große Gefahr bedroht Sie— man will in die Ferme einbrechen, man will—“ ö „Bei Gott, Sie ſind es, Valentine!— Sie? eine Gefahr?— und Sie kommen, um mich zu warnen, um mich zu—“ 5 5 a „Sprechen Sie leiſer, um Gottes willen, oder beſſer, ſprechen Sie gar nicht, eilen Sie, ſich zu kleiden, ſprin⸗ gen Sie zu 185 Fenſter heraus— dann führe ich Sie, — aber eilen Sie, ehe es zu ſpät iſt!“ 1 8 „%% „ nenne NX 8 a 4 d K mmen laſſen wollen, bleibt ihnen überlaſſen. * Kontingentierung der Zigaretten. Auf Reben der Zigarettenmenge, die von den einzelnen Be⸗ 19 8 in der Zeit vom 1. Oktober 1915 bis 31. März 916 verſteuert wurde, wird den Betrieben für die Zeit 5 1. Juli bis 31. Dezember 1916 ein Kontingent heſen. Zu der grundlegenden Menge dürfen die n Liebesgaben gelieferten unverſteuerten Zigaretten⸗ b* zugezählt werden. Ueberſteigt die vom 1. Juli n. Dezember 1916 verſteuerte Menge das Kontingent 1 zun mehr als 15 Prozent, ſo unterliegt die Mehrerzeu⸗ 5 deinem erhöhten Kriegszuſchlag, der bei einer Mehr⸗ i lbeugung von über 15 bis 20 Prozent das Doppelte, von 35 1. 20 bis 25 Prozent das Dreifache und von über leherozent das Vierfache der Kriegsſteuer beträgt. Eine N ertragung des Kont: ents iſt nicht ſtatth. a Nele Auszeichnung. Jakob Falter, Sohn des ber Falter, wurde mit der Silbernen Ver⸗ [Ame daille ausgezeichnet. it— Von Jebels Rheinländiſchem Hausfreund ſoeben der Jahrgang 1917 im Verlag von 5 Schauenburg in Lahr erſchienen. Neben den„Welt⸗ 1 inne denheiten. bringt der reich illuſtrierte beliebte Kolender 4 0 ganze Reihe von ſpannenden Erzählungen ernſten 3 0 heiteren Inhalts, Schwänken und Sprüchen. Wer I. um den geringen Preis von 30 Pfennig eine Fülle 1 n volkstümlichen Leſeſtoffs zur Unterhaltung an den 5 hen Winterabenden verſchaffen will, der kaufe den 1 A uländiſchen Hausfreund“! 1 n vangeliſche Kirchengemeinde Am kommen de„euntag, den 1. Oktober nachmittags 2 Uhr findet 0. 7. Trauer⸗ und Gebächtnisfeier für Söhne unſerer 1 Ahlende, die im Kampfe für unſer Vaterland ihr Leben i Lehn oben, ſtatt. Es ſind dies Karl Friedrich Sitzler, ie des Herrn Bäckermeiſters Sitzler, Peter Seitz, Sohn 8 Herrn Landwirts Johann Seitz und Albert Hoerner, 1 bn des Herrn Gemeinderats Auguſt Hoerner. Vereine, 1 1 igeſchloſſen der Feier anzuwohnen gedenken, haben bei 1 Nlödendiener Rudolph Anzeige behufs Freihaltung von 1 ägen zu machen. 2. 2 r L dlache vetkanntmachungen. Bekanntmachung. 1. al ie nächſte Auszahlung der Kriegsunterfützungen det ausſchließlich am i Samstag, den 30. September 1916, mittag von 6 12 Uhr und nachmittags von 1—8 Uhr. ab An dieſem Tage muͤſſen alle Unterſtützungsbeträge begolt werden. 4 lanntsonstüge Ein- und Auszahlungen können am ge- Aden Tage nicht erfolgen. eckenheim, den 28. September 1916. Hürgermeiſteramt: Volz. Vetroleumkarten. 4. Ausgabe der Petroleumkarten für den Monat i, nber ds. Js. findet am Lamstag, den 30. ds. . Rachm. van 2 Uhr im Rathausſaale ſtatt. Minne in die Ausweiskarte unbedingt vor- 1 * Koch. be, Deſonders noch heben wir hervor, daß die Abholung arten unbedingt zur genannten Zeit erfolgen muß, nur der auf dem Ausweis aufgeſchriebene Händler n Porzeigung desfelben und Abgabe der ent⸗ den Zahl Marken Petroleum abgeben darf und * elche Zuwiderhandlung ſtraf bar iſt. ache— bei Jemand inzwiſchen oder künftig eine künſt⸗ Ach ichtanlage eingerichtet werden, ſo iſt dies unverzuͤg⸗ dem Rathaus Zimmer Nr. 7 anzumelden. eckenheim, den 29. September 1916. * gürgermeiſteramt: 5 Brotkarten. n Male Ausgabe der Brotkarten, ſowie Zusatxmarken he tselbstverzorger füt den Monat Otto ber 1916 1 morgen n Hamstag, den 80. ds. Mts um N58 Vormittags von 3 bis 12 Uhr Aathausſaale ſtatt. g e get der Abholung muß der feldgraue Umſchlag und ahl bſakaummerkarte unbedingt vorgezeigt und die n 7 Familienmitglieder genau angegeben werden. Wer ech chlag und die Karte nicht vorzeigt, darf keine Mar⸗ . gabe lten, da ſolche ſchon wiederholt mit falſcher Namens · 8 Anm Nachteil der Berechtigten abgeholt wurden. halte uch empfiehlt ſich die eigene ſofortige Kontrolle der 4 n Marken, da nach Verlaſſen des Saales Rekla⸗ 1 Koch. N mationen nicht mehr berückſichtigt werden können. Das Anfordern von Karten für mehr als 2 Fami⸗ lien iſt im Intereſſe des langen Wartens der anweſenden Perſonen unſtatthaft. i Eine Abgabe an Kinder unter 10 Jahren kann nicht erfolgen. Alle Karten müſſen am genannten Tage ab⸗ geholt werden. Verſünumte Abholungen können ert am 4. Oktaber nachgeholt wer den. Wer falſche Angaben macht oder mehr Karten an⸗ nimmt als er zu beanſpruchen hat, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geld bis zu 1500 Mark beſtraft. Seckenheim, den 30. September 1916. 5 gürgermeiſteramt Volz. Koch. Fleiſchverſorgung. Es erhalten margen Samstag, den 30. ds. Mts. von Nachm. 5 Uhr ab und am Sonntag vor⸗ mittag 7 Uhr ab beſtimmt die Inhaber nachverzeich⸗ neter Nummern der braunen Flelschkartenumschlägen gegen Vorzeigung derselben ihre feſtgeſetzte Menge Fleiſch oder Wurſt: 1. Sti herrn Metzger Gropp, hier Hildaſtraße 43; die Nummern 811 bis 1240 2. Hei herrn Mekger Gruber hier Friedrich. 28; die Nummern 1241 bis 1505 3. Sti Herrn Mehzger Harimann, hier Hauplſtraße 155; die Nummern 1506 bis 1695 4. gei herrn Metzger Neudeck, hier Hauplſtraße 104; die Nummern 1696 bis 1875. ö Die Bewohner der Bochstätt erhalten ihte mengen bel Beirn Schertel am Samstag Uorm. von 9— 12 Ahr. Wir bitten wieder nicht zu drängen, jede der angegebenen Nummern erhält ihre Menge, ab die Abholung Mittags oder abends erfalgt. Seckenheim, den 29. September 1916. Bürgermeiſteramt: Volz Freibank. Heute Freitag Nachmittag 4 Uhr ab wird in der Waghalle(Freibank) Sehweinefleiseh aus- gehauen, zum Preiſe von M. 1.20 und M. 1.—. Empfangs⸗ berechtigt ſind die Inhaber des braunen Fleiſchkarten⸗ umſchlags mit der No. 1801 bis 2110 gegen Vor⸗ Koch. zeigung desſelben. 8 Folgende Reihenfolge muß genau eingehalten werden: No. 1501 bis 1800 von 4 bis 5 Uhr „ Io TTTTVV0VTTTT Seckenheim, den 29. September 1916. gürgermeiſteramt: Volz. Bekanntmachung. Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, daß etwa noch nicht verwendete Zuckermarken des Monats gep⸗ tember bei folgenden Händlern eingelöſt werden können: Eder Johann, Hildaſtr. Maria Fabian Witwe, Gundſtr. 2. Joſef Gropp, Ackerſtr. 30. Philipp Heidenreich Witwe, Schloßſtr. David Klöpfer Witwe, Mittelſtr. 1. Peter Seitz. Schloßtſtr. 62. Jakob Stein, Herdtſtr. 3. Mathäus Sturm Witwe, Luiſenſtr. 17. Auguſt Ullrich, Schloßſtr. . Peter Vogler, Riedſtr. 11. Wieſer-Illi, Luiſenſtraße. Seckenheim, den 28. September 1916. gürgermeiſteramt: Volz. Vekanntmachung. Koch. — SD= Koch. Tundmwirlsch. fretewinterſchule Cadonburs. Im kommenden Winter wird nur ein 2. Kurs ab⸗ gehalten. Derſelbe beginnt mittwoch, den 18. hogember vormittags 10 Uhr. In denſelben können auch Kriegs⸗ beſchädigte aufgenommen werden. Anmeldungen find, ſoweit noch nicht geſchehen, beim Vorſtand ſchriftlich einzureichen. Der 1. Kurs fällt im laufenden Winter aus. Ladenburg, den 27. September 1916. Gr. Gekansmierat: Bekanntmachung. Die Beſchlagnahme von Aepfeln, Zwetſchgen u. Pflaumen betreffend. Die Verfügung des ſtellvertretenden Generalkommandos vom 16. Septembers 1916 betr. die Beſchlagnahme von Aepfel und Zwetſchgen und Pflaumen wurde durch das ſtellvertretende General⸗Kommando für den Amts-Bezirk Mannheim wieder aufgehoben. 3 Bekanntmachung. Die Vorverlegung der Stunden im Sommer betr. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß in der Nacht vom 30. September auf 1. Oktober 1916 um 1 Uhr fämtliche öffentliche Uhren auf 12 Uhr zurück⸗ geſtellt werden. Seckenheim, den 27. September 1916. Bürgermeiſteramt: Volz. Veorſtehende Bekanntmachung erhält die Polizei hier zur Kenntnis und Zurückſtellung der Rathausuhr. Seckenheim, den 27. September 1916. gürgermeiſteramt: Volz. Bekanntmachung. Die Vorverlegung der Stunden im Sommer betr. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß laut Verordnung in der Nacht vom 30. September auf 1. Oktober ds. Js. um 1 Uhr ſämtliche Uhren auf 12 Uhr zurückzuſtellen ſind. Wir erſuchen die verehrliche Einwohnerſchaft dies zu veranlaſſen und zwar zweckmäßig derart, daß Uhren mit Schlagwerk nicht zurückgerückt, ſondern angehalten und nach einer Stunde erſt weitergeſtoßen werden. Seckenheim, den 29. September 1916. Fürgermeiſteramt: Volz. Bekanntmachung. Am Montag, den 2. Oktober 1916 vormittags 10 Uhr wird der Farren⸗Dung im Farrenſtall dahier öffentlich meiſtbietend verſteigert. i Seckenheim, den 29. September 1916. Gemeinderat: Volz. Bekanntmachung. Verkehr mit Buchweizen Wir weiſen auf unſere im„Neckarboten“ vom 4. September ds. Js. Nr. 133 erſchienene Bekanntmachung betr. Verordnung über Buchweizen und Hirſen mit dem Anfügen hin, daß die Anmeldung bis 1. Oktober ds. Is. zu erfolgen hat. Anmeldeformulare ſind auf dem RNat⸗ haus Zimmer No. 7 erhältlich. Seckenheim, den 28. September 1916. gürgermeiſteramt: Volz. Koch, Koch. Koch. Koch. Heute— Freitag— ½9 Uhr Vollzählig erſcheinen!! TurnuereinSeckenheim E. H.— gegr. 1893. An dem am Lonntag, den 1. Oktober d. J. nachm. 2 Uhr ſtattfindenden Gedäehtnis gottesdienst zu Ehren gefallener Krieger, darunter auch unſere Mitglieder Karl Sitzler und Peter Seitz die von Jugend an treu zum Verein gehalten haben, beteiligen wir uns. Antreten ¾ 2 Uhr im Saale zum „Zähringer Hof“. Ghent ef Der Tururat. Kathol. Jünglingsberein Seckenbeim. Wegen der Verſammlung am kommenden Sonntag ſind Redner und Humoriſten zur Uebung Freitag Abend nach der Andacht alſo um ½9 Uhr pünntlich in den Saal eingeladen. Das Vorzutragend⸗ muß gelernt ſein! s Kuhn. W WW Der Praeſes: Karl Bihler, Kaplan. Der ſiegreiche Frieden 3 iſt das Ziel der Kriegsanleihe. Deshalb muß jeder zeichnen, ſoviel er Z kann. Das iſt er ſeinem Vaterlande, ſeiner Familie und ſich ſelbſt ſchuldig. Eb. Kirchenchor. f Geſamtprobe. rere: 4 3 4 1 5 1 . 8 8 der Gemeinde Zeckenheim. Seckenheim. den 29. September 1916. ultiindigungsblall Bekanntmachung Nr. Bſt. I. 1854/8. 16. K. R. A. betr. Beſchlagnahme von Schmiermitteln, Vom 7. September 1916. Veröffentlicht im Deutſchen Reichs⸗ und Staats⸗ Anzeiger Nr. 211 vom 7. September 1916. Nachſtehende Bekanntmachung wird hierdurch auf Grund der Bekanntmachung über die Sicher⸗ ſtellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915 (Reichs⸗Geſetzbl. S. 357) in Verbindung mit den Ergänzungsbekanntmachungen vom 9. Oktober 1915 (Reichs⸗Geſetzbl. S. 645) und vom 25. November 1915 (Beichs⸗Geſetzbl. S. 778)*) mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß jede Zuwider⸗ handlung nach den dort aufgeführten Beſtimmungen Beſtraft wird, ſofern nicht nach den allgemeinen Strafgeſetzen höhere Strafen verwirkt ſind. Auch kann der Betrieb des Handelsgewerbes gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläſſiger Perſonen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs⸗Geſetzbl. S. 603) unterſagt werden. § 1. Von der Bekanntmachung betroffene Gegenſtände. Von dieſer Bekanntmachung werden betroffen: 1. Alle Mineralöle und Mineralölerzeugniſſe, die als Schmieröl oder als Spindelöl für ſich allein oder in Miſchungen verwendet werden können, und zwar werden ſie ſo⸗ wohl für ſich allein als auch in Miſchungen betroffen. Insbeſondere ſind ſomit auch betroffen: alle im vorhergehenden Abſatz bezeichneten Oele, die zum Schmieren von Maſchinen⸗ teilen, zu Härtungs⸗ oder Kühlzwecken, oder bei der Herſtellung von Textilien, bei der Herſtellung oder Erhaltung von Leder, zur Herſtellung von Starrſchmieren(kon⸗ ſiſtenten Fetten), von waſſerlöslichen Oelen (Bohröl uſw.), von Vaſeline, von Putz⸗ mitteln(auch Schuhereme) gebraucht werden können. 2. Alle Mineralölrückſtände(Goudron, Pech), die zu Schmierzwecken verwendet werden können, oder aus denen Schmieröle oder Schmiermittel gewonnen werden können. „Alle der Steinkohle, der Braunkohle und dem bituminöſen Schiefer entſtammenden Oele, die zu Schmierzwecken verwendet werden können““). 4. Alle Starrſchmieren(konſiſtenten Fette). 8. Laternenöle(Mineralmiſchble.) 8 2. Beſchlagnahme. Alle von der Bekanntmachung betroffenen Gegenſtände(8 1) werden hiermit beſchlagnahmt. Von der Beſchlagnahme werden nicht betroffen die im Beſitz der Heeres⸗, Marine⸗ und Eiſenbahn⸗ verwaltungen befindlichen Vorräte. 22) mtt Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldſtrafe tr. u 10000 Mark wird, ſofern nicht nach den allgemeinen eſetzen höhere Strafen verwirkt ſind, beſtraft. A 2 wer N einen beſchlagnahmten Gegenſtand bei⸗ ſetteſchafft, beſchädigt ober zerſtört, verwendet, verkauft ober kauft oder ein anderes Veräußerungs⸗ oder Er⸗ 1 Über ihn abſchließt: 8. wer der Verpflichtung, die beſchlagnahmten Gegenſtände zu. verwahren unb pfleglich zu behandeln, zuwiderhandelt; 4 wer den erlaſſenen Ausfüßhrungsbeſtimmungen zuwider ⸗ 8 3. Wirkung der Beſchlagnahme. Die Beſchlagnahme hat die Wirkung, Vornahme berührten Gegenſtänden verboten geſchäftliche Verfügungen über ſie nichtig ſind fügungen gleich, ſtreckung oder Arreſtvollziehung erfolgen. 84. Allgemeine Ausnahmen. Trotz der Beſchlagnahme bleiben geſtattet: 1. Lieferungen an Heeres⸗, Marine⸗ bahnverwaltungen; nahmten Stoffe a) als Schmier⸗, Härtungs⸗ b) zur Herſtellung und zur Erhaltung von Leder im eigenen Betriebe, o) bei der Herſtellung von Garnen und Ge⸗ weben im eigenen Betriebe; 8. die Verarbeitung zu Gegenſtänden, die von der Bekanntmachung betroffen werden 80 9; 4. bis auf weiteres die Abgabe von Mineralöl von einer Viskoſität nicht über 5 bei 50 Cel⸗ ſius nach Engler an Verbraucher bis zur Höchſt menge eines Monatsbedarfs des betreffen⸗ den Verbrauchers; 5. Verkauf und Lieferung auf Freigabeſchein. 8 5. Weitere Ausnahmen, Anträge und Anfragen. Die Verkehrsabteilung des Königlich Preu⸗ ßiſchen Kriegsminiſteriums kann Ausnahmen von den Vorſchriften dieſer Bekanntmachung zulaſſen; ſie erteilt die im 9 4 Ziffer ö benannten Freigabe⸗ ſcheine. Die Anträge ſind zu richten an die Kriegsſchmieröl G. m. b. H.(Abteilung Beſchlag⸗ nahme), Berlin We 8, Kanonierſtraße 29/30. „Die Anträge ſind auf beſonderen Vordrucken zu ſtellen, die von der Kriegsſchmieröl G. m. b. H. an⸗ e ſind. Die Anträge haben nur daun usſicht auf Bewilligung, wenn alle auf den Vor⸗ drucken geforderten Angaben gemacht ſind. Anfragen, dte dieſe Bekanntmachung betreffen, ſind ebenfalls an die Kriegsſchmieröl G. m. 5. H. (Abteilung für Beſchlagnahme), Berlin W F, Kanonterſtraße 29/30, zu richten. 8 6. Inkrafttreten. Dieſe Bekanntmachung tritt mit threr Ver⸗ kündung am 7. September 1916 in Kraft. Der Verkauf und die Verarbeitung von Rohöl bleiben bis zum 15. September 1916 geſtattet. Berlin, den 6. September 1916 Kgl. Preußiſches Kriegsminiſterium J. V.: von Wandel. München, den 6. September 1916. Kgl. Banyeriſches Kriegsminiſterium Freiherr von Kreß. Dresden, den 6. September 1916. Kgl. Sächſiſches Kriegsminiſterium von Wilsdorf. Stuttgart, den d September 1916. Kal. Württemb. Kriegsminiſterium von Marchtaler. 70¹⁵ andelt; Aanerkun Marine⸗ Heiz und ⸗Freibbte ſinb ein ⸗ geſchloſſen in ber Ausnahme des 5 4. Sack. 15 der Beſchlagnahme gemäß dieſer Bekanntmachung. ihrer Herſtellung unterliegen ſie daß die von Veränderungen an den von ihr iſt und rechts⸗ Den rechtsgeſchäftlichen Verfügungen ſtehen Ver⸗ die im Wege der Zwangsvoll⸗ und Eiſen⸗ 2. bis auf weiteres die Verwendung der beſchlag⸗ und Kühlmittel zur Aufrechterhaltung des eigenen Betriebes, Nr. Bſt. I. Vom 22. hebungen vom 2. 684) beſtraft wirds). altung unzuverläſſi Reichs⸗Geſetzbl. 1915 ſich allein betroffen. alle im vorher Oele, die zum Herſtellung ode Fetten), von w Schuhereme) ge können, den können. ) Wer erteilt oder wi macht, wird mit G Geldſtrafe bis zu z erklärt werden. Verordnung verpflichtet iſt, oder unrichtige Geldſtrafe bis falle mit Gefängnis bis zu wird b Anmerkung. treffend Beſchlagnahme und Staatsanzeiger anzeigern von Bayern, Insbeſondere teilen, zu Härtungs⸗ bei der Herſtellung von Textilien, bei der 5 vorſätzlich die Auskunft dieſer Verordnung verpflichtet iſt, nicht Bekanntmachung 100/9. 16. K. R. A., betr. Veſtundzerhebung für Schmiermittel. September 1916. Nachſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis daß, ſoweit nicht nach allgemeinen Strafgeſetzen höhere Strafen verwirkt ſind, jede Zuwiderhandlung nach 8 5 der Bekanntmachung über Vorratser⸗ Februar 1915 S. 54), vom 3. September 1915(Reichs⸗Geſetzbl. S. 549), und vom 21. Oktober 1915(Reichsgeſetzbl. S. gebracht mit dem Bemerken, (Reichs⸗Geſetzbl. Auch kann die Schließung des Betrie bes gemäß der Bekanntmachung zur Fern⸗ ger Perſonen vom Handel S. 603) angeordnet werden. 8 1. Von der Bekanntmachung betroffene Gegenſtände. Von dieſer Bekanntmachung werden betroffen: 1. Alle Mineralöle und Mineralölerzeugniſſe, die als Schmieröl oder als Spindelöl für oder in Miſchungen verwendet werden können, wohl für ſich allein als auch in Miſchungen und zwar werden ſie ſo⸗ ſind ſomit auch betroffen: gehenden Abſatz bezeichneten Schmieren von Maſchinen⸗ oder Kühlzwecken, oder r Erhaltung von Leder, zur Hexſtellung von Starrſchmieren(konſiſtenten aſſerlöslichen Oelen(Bohröl uſw.), von Vaſeline, von Putzmitteln lauch braucht werden können. 2. Alle Mineralölrückſtände(Goudron, Pech), die zu Schmierzwecken verwendet werden oder aus denen Schmieröle oder Schmiermittel gewonnen werden können. 8. Alle der Steinkohle, dem bituminöſen Schiefer entſtammenden Oele, die zu Schmierzwecken verwendet wer⸗ der Braunkohle und 4. Alle Starrſchmieren(konſiſtenten Fette). 5. Laternenöle(Mineralmiſchöle). zu der er auf Grund in der geſetzten Friſt entlich be oder unvollſtändige Angaben ängnis b 5 ntauſend Mark beſtraft; räte, die verſchwiegen ſind, im Urteil für dem Staate verfallen Ebenſo wird beſtraft, wer vorſätzlich die vor⸗ geſchriebenen Lagerbücher einzurichten oder läßt. Wer fahrläſſig die Auskunft, zu der er auf Grund dieſer s zu ſechs Monaten oder mit auch können Bor⸗ zu führen unter⸗ nicht in der geſetzten Friſt erteilt oder unvollſtändige Angaben macht, wird mit zu drettauſend Mark oder im Unvermögens⸗ ſechs Monaten beſtraft. en ſo aft, wer fahrläſſig die vor eſchriebenen Lagerbücher einzurichten oder zu führen unterläßt* 1 Verwieſen wird auf die Be⸗ kanntmachung Nr. Bst. I. 1854/8. 16. K. R. A., be⸗ von Schmiermitteln, vom 7. September 1916, veröffentlicht im Deutſchen Reichs ⸗ Nr. 211 ſowie in den Staals⸗ Sachſen und Württemberg vom 7. September 1916. Abdrucke von der Serial vrenziſc u reußtſchen SW 4. Gerl. Hedemann Beſchlagnahme⸗Verordnung können von den Königlichen ſtellverkretenden Generalkommandos und von der Vordruck⸗Ver⸗ Kriegs⸗Rohſtoff⸗Abteilung des riegsminiſteriums, Berlin ſtr. 9/10, angefordert werden — Dou der Detauntmachuns det ve Werdouen. Von dieſer Bekanntmachung werden betroffen alle natürlichen oder juriſtiſchen Perſonen, gewerb⸗ liche oder wirtſchaftliche Unternehmer, offentlich⸗ rechtliche Körperſchaften oder Verbände, die meldepflichtige Gegenſtände(J 1) im Gewahr⸗ ſam haben, oder bei denen ſich folche aufſicht befinden. Vorräte, die ſich am Stichtag unterwegs befinden, ſind nach ihrem Eintreffen vom Empfänger zu melden. 8 2. Meldepflicht und Stichtag. Die im 31 bezeichneten Gegenstände ſind von den im 82 bezeichneten Perſonen oder Betrieben zu melden. Die erſte Meldung iſt für die bei Beginn des 22. September 1916(Stichtag) vorhandenen Vorräte bis zum 12. Oktober 1916 zu erſtatten. Die zweite Meldung iſt für die bei Beginn des 1. November 1016 Stichtag) vorhandenen Vorräte bis zum 10. November 1916, die folgenden Meldungen für die mit Beginn eines jeden folgenden Monats(Stich⸗ tag) vorhandenen Vorräte bis zum 10. Tage des betreffenden Monats zu erſtatten. 8 84. Meldeſcheine. Auskunftsberechtigt iſt das zuſtändige Kriegs⸗ miniſtertum. Die Meldung hat auf den amtlichen Melde⸗ ſcheinen zu erfolgen, die von der Kriegsſchmieröl G. m. b. H., Abteilung für Be⸗ ſchlagnahme, Berlin W 3, Kanonierſtraße 29/30, unverzüglich anzufordern find. Die Anforderung hat auf einer Poſtkarte zu erfolgen, die mit deut⸗ licher Unterſchrift und genauer Adreſſe verſehen iſt. Die Meldeſcheine ſind ſorgfältig ausgefüllt porto⸗ frei an die Kriegsſchmieröl G. m. b. H., Abtei⸗ lung für Beſchlagnahme, in Berlin W 38, Kano⸗ nierſtraße 29/30, einzuſenden. Der Briefumſchlag iſt mit dem Vermerk„Betrifft Beſtandsaufnahme zu verſehen und darf außer dem Meldeſchein keinen weiteren Inhalt haben. Die Meldeſcheine dürfen zu anderer Mitteilung als den auf ihnen geforderten nicht benutzt werden. Von der erſtatteten Meldung iſt eine Abſchrift (Durchſchlag) zurückzubehalten und aufzubewahren. 8 5. Ausnahmen. Sofern die Geſamtmenge der von der Bekannt⸗ machung betroffenen Gegenſtände(8 1) bei einer der von der Verordnung betroffenen Perſonen ( Man dem betreffenden Stichtag(8 3) geringer iſt als 500 Kg(Mindeſtmenge) aller von der Be⸗ kanntmachung betroffenen Gegenſtände(§ 1) ins⸗ geſamt, beſteht eine Pflicht zur Meldung nicht. Verringern ſich die Beſtände eines Meldepflich⸗ tigen nachträglich unter die im vorhergehenden Abſatz angegebene Mindeſtmenge, ſo iſt die Mel⸗ dung für den folgenden Stichtag trotzdem zu er⸗ ſtatten, darf aber, ſofern nicht durch die riegs⸗ ſchmieröl G. m. b. H. eine beſondere Auffor erung zur Meldung ergeht, danach ſo lange unterbleiben, bis die Beſtände wieder die Mindeſtmenge erreicht oder überſchritten haben. 8 6. Lagerbuch, Auskunftspflicht. eder Meldepflichtige(8 2) hat ein Lagerbuch zu führen, aus dem jede Veränderung in den Vor⸗ ratsmengen und ihre Verwendung erſichtlich ſein muß. Soweit der Meldepflichtige bereits ein der⸗ artiges Lagerbuch führt, braucht ein beſonderes Lagerbuch nicht eingerichtet zu werden. Beauftragten Beamten der Milttär⸗ oder Polizei⸗ behörden iſt die Prüfung des Lagerbuches ſowte dte Beſichtigung der Räume zu geſtatten, in denen meldepflichtige Gegenſtände zu vermuten ſind. 8 8 8. Anfragen und Anträge. Anfragen und Anträge, die die Meldepflicht und die Meldungen betreffen, ſind an die Kriegs⸗ ſchmieröl G. m. b. H., Abteilung für Beſchlag⸗ nahme, Berlin W 8, Kanonierſtraße 29/80, zu richten. Der Kopf der Zuſchrift iſt mit den Worten „Betrifft Meldepflicht von Schmiermitteln“ zu verſehen. g 4 8 8. Inkrafttreten. Dieſe Bekanntmachung tritt mit dem 22 Sep⸗ tember 1016 in Kraft. Karlsruhe, den 22. September 1916. Der kommandierende General: Is bert Kommunen, unter Zoll⸗ dus den Ausland und das Emwſammeln der Haſelnüſſe betreffend. Wir bringen hiermit nachſtehende Bundesrats⸗ verordnung vom 7. September d. Is. zur öffent⸗ lichen Kenntnis. Mannheim, den 19. September 1918. Großh. Bezirksamt Abt. I. (Nr. 5431) Bekanntmachung, betreffend Ausfüh⸗ rungsbeſtimmungen zur Verordnung über die Einfuhr von Walnüſſen und Haſelnüſſen vom 7. September 1916(Reichs⸗Geſetzbl. S. 999). Vom 7. September 1916. Auf Grund der 88 2, 3 der Verordnung über die Einfuhr von Walnüſſen und Hafelnüſſen vom 7. September 1916(Reichs⸗Geſetzbl. S. 999) wird beſtimmt: 10 Wer aus dem Ausland Walnüſſe oder Haſel⸗ nüſſe einführt, iſt verpflichtet, den Eingang dieſer Früchte im Inland dem Kriegsausſchuſſe für pflanzliche und tieriſche Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin unter Angabe der Menge, des bezahlten Einkaufspreiſes und des Aufbewahrungsorts un⸗ verzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat durch ein⸗ geſchriebenen Brief zu erfolgen. Als Einführender im Sinne dieſer Beſtim⸗ mungen gilt, wer nach Eingang der Ware im In⸗ land zur Verfügung über ſie für eigene oder fremde Rechnung berechtigt iſt. Befindet ſich der Verfü⸗ gungsberechtigte nicht im Inland, ſo tritt an ſeine Stelle der Empfänger. 12 Wer aus dem Ausland Walnüſſe oder Haſel⸗ nüſſe einführt, hat ſie dem Kriegs ausſchuſſe für pflanzliche und tieriſche Oele und Fette zu liefern. Er hat ſie bis zur Abnahme durch den Kriegsaus⸗ ſchuß mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kauf⸗ manns pfleglich zu behandeln, in handelsüblicher Weiſe zu verſichern und auf Abruf zu verladen. Er hat ſie auf Verlangen des Kriegsausſchuffes an einem von dieſem zu beſtimmenden Orte zur Be⸗ ſichtigung zu ſtellen. 8 g. Der Kriegsausſchuß hat die Walnüſſe und Haſelnüſſe. die ihm nach§ 2 zu liefern ſind, abzu⸗ allen und einen angemeſſenen Preis dafür zu zahlen. a Iſt der Verkäufer mit dem vom Kriegsaus⸗ ſchuſſe gebotenen Preiſe nicht einverſtanden, ſo ſetzt die für den Ort, von dem aus die Lieferung er⸗ folgen ſoll, zuſtändige höhere Verwaltungsbehörde den Preis endgültig feſt. Sie beſtimmt, wer die baren Auslagen des Verfahrens 1 tragen hat. Der Lieferungspflichtige hat ohne ückſicht auf die endgültige Feſtſetzung des Uebernahmepreiſes zu liefern, der Kriegsausſchuß den von ihm für ange⸗ meſſeu erachteten Preis zu zahlen. N 8 4. Der Kriegsausſchuß hat unverzüglich nach Em⸗ pfang der Anzeige oder nach der Beſichtigung die Uebernahme zu erklären. Das Eigentum geht mit dem Zeitpunkt auf den Kriegsausſchuß über, in dem die Uebernahmeerklärung dem Einführenden oder dem Inhaber des Gewahrſams zugeht. 8 8. a Die Zahlung des Kaufpretſes erfolgt ſpäteſtens zwei Wochen nach der Abnahme. Für ſtreitige Reſt⸗ beträge beginnt dieſe Friſt mit dem Tage, an dem die Entſcheidung der höheren Verwaltungs behörde dem Kriegsausſchuſſe zugeht. 8 6. Der Kriegsausſchuß hat dafür die übernommenen Walnüſſe und bald auf Oel verarbeitet werden. 85 Bala ſſe 4 noch beſonders zu eröffnen, zu la zur einem Bericht entgegen. ——— Nee e 5 dunn under de A Stoödden add auser 125 M bis auf weiteres verboten. Ausnahmen edürfen der ab des ſtellver tretenden Generalkommandos VIX. A. K. Zuwiderhand⸗ lungen werden mit Geldſtrafe oder Gefänguis⸗ ſtrafe bis zu einem Jahr beſtraft. 6⁰⁰ Der kommandierende General Isbert. Vorſtehende Verordnung bringen wir mit dem Aufügen zur Kenntnis, daß hiernach die Ausfuhs 7 4 aus der Gemarkung Mannheim ves⸗ oten Mannheim, den 17. September 1010. Großh. Bezirksamt.— Abt. I. Verfügung. Das Verbot der Abgabe von barem Gelb und Alkohol an Kriegsgefangene und Zivil⸗ gefangene feindliche Ausländer betreffend. Auf Grund des 8 9 unter b des Geſetzes vom 4. Juni 1851 über den Belagerungszuſtand verbiete ich, Kriegsgefangenen oder Zivilgefangenen feind⸗ lichen Ausländern bares Geld auszuhändigen und als Wirt oder Händler Alkohol und alkoholhaltige Getränke abzugeben. Wer dem Verbot zuwiderhandelt oder zur Ueber⸗ tretung auffordert oder anreizt, wird, wenn die beſtehenden Geſetze keine höhere Freiheitsſtr beſtimmen, mit Gefängnis bis zu einem Jahr beſtr »Das Verbot tritt ſoſort mit der Were, in Kraft. 7 Karlsruhe, den 22. November 1918. Der ſtellvertretende kommandierende General. gez.: Freiherr von Manteuffel. General der Infanterie. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffent⸗ lichen Kenntnis. Mannheim, den 15. September 1916. Großh. Bezirksamt.— Polizeidirektion. Die Bekämpfung der Schweineſeuche und Schweinepeſt betr. Da die Schweineſeuche und Schweinepeſt eins ößere Verbreitung erlangt hat und wiederholt 1d as Großherzogtum eingeſchleppt worden iſt, wi zur Bekämpfung dieſer Seuchen bis auf Weiter beſtimmt: 5 1. Die von Händlern in das Großherzogtum eingeführten Einſtellſchweine unterliegen vor der Verkaufsbereitſtellung einer fünftägigen 2 ichen Beobachtung nach§ 38, Abf. 2, 3 und 4 der erordnung vom 29. April 1912, den Vollzug des Viehſeuchengeſetzes betr. Hierdurch bleiben die zur Bekämpfung— Maul- und Klauenſeuche getroffenen weitergehend Anordnungen unberührt. 2. Für die im Beſitze von Händlern befindli⸗ chen Einſtellſchweinen ſind tierärztliche Gefundheits⸗ zeugniſſe zu erbringen.(8 18. a. a. O.) Die Bürgermeiſterämter und Stabhalteräm ter werden beauftragt, Vorſtehendes in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen, den Schweinehändlern den Vollzug durch das Polizeiperſonal und die Fleiſchbeſchauer überwa en en und jede Zuwiderhandlungen ſofort hier nzeige zu bringen. Ueber den Vollzug ſehen wir binnen 1 775 Mannheim, den 15. September 1910. Gr. Bezirksamt, Abt. II. b. 8 7. Mit Gefängnis bis zu ſechs Monaten oder Geldſtrafe bis zu zehntauſend Mark wird beſtraft, wer die im 81 vorgeſchriebene Anzeige nicht recht zeitig erſtattet, oder wer wiſſentlich falſche oder unvollſtändige Angaben macht. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Früchte erkaunt werden, auf die ſich die ſtrafbare Handlung bezieht, ohne Unterſchied, ob ſie dem 1. 5 gehören oder nicht. Die Beſtimmungen treten mit dem Tage der Verkündung in Kraft. 8 Berlin, deu 7. September 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich. Verordnung. Auf Grund des 9b des Geſetzes über den Be⸗ lagerungszuſtand vom 4. Juni 1851 ſowie des Ge⸗ ſetzes, betreffend Abänderung dieſes Geſetzes vom 11. Dezember 1915 beſtimme ich im Jntereſſe der öffentlichen Sicherheit für die zum Großherzogtum aden und den Hohenzollernſchen Landen(Regie⸗ Deneralleutnant. e Sigmaringen) gehörigen meines Gebietsteile Vorſtebendes beingen wir hiermit zur all⸗ zemeinen Kenntnis. Seckenheim, den 29. September 1916. Bürger meiſteramt: Volz Koch. Feldpostbriefe ſind erhältlich in der Expedition ds. Bl. eſehlsbereichs das folgende: