Erſcheint täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertagen. Der Abonnementspreis beträgt monatlich 65 Pfg. bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.95. Hmtsblaff der Bürgermeisteramter Seckenheim, Ilvesheim, Nearhansen nnd Edingen. Druck und Verlag von Gg. Zimmermann, Seckenheim. Inſertsionspreis⸗ Die einſpaltige Petitzeile 15 Pfg., Reklamen 30 Pfg. die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Fernſprechanſchluß Nr. 16. SeSesseeseeeeseeeesee Sechenmelm, Illifſtiwockh, den 11. Oktober 1916. 18. Jahrgang Die Beute der Schlacht von Kronstadt. 2 Abends; An der Som me anhaltende Tätigkeit unſeren kämpfe.— Südfront: Heftige Artilleriekämpfe öſtlich von r.. SN f f 5 Artillerie. Beſonders lebhaftes Erwiderungsfeuer in der Gegen! Zamicea. In der Dobrudſcha Artillerie- und Patrouillen te. 0 9 Kriegschronik 1915 0 ſuweſiieh ner Barleux, Bello und Deniecourt. e Der Krie 9 5 It 5 rouillengefech a— EC 3 wurde ein feindlicher Angriff, der von einem vorſpringender 5—— ö S Teil des Wildes Saint Pierre⸗Vaaſt öſtlich von Rancourt aus⸗„„ 8. 5 a ien. 11. Oktober. T.TB. Wien, 10. Okt. Amtlich wird verlautbart vom 10. Oktober 1916: An der ———— S Bei Dünaburg und nordöſtlich von Widſ zing, im Handgranatenkampf zurügeſchlagen. Ein wenig ſpäten wurden ruſſiſche Angriffe e 9 5 ein 0 vurde eine Aufklärungsabteilung, die aus einem kleinen Ge⸗ 1 ſtoß öſtlich von Baranowitſchi. Italieniſcher Kriegsſchauplatz: e zölz nordöſtlich von Bouchavesnes hervorbrach, durch unſer Ma⸗ ſchinengewehrfeuer zerſtreut. Von dem übrigen Teil der Front 0 K * 7 9 2 8 lub Kriegsbeute iſt bis jetzt ſchon ſehr beträchtlich. Es f 0 Nee — Kämpfe in Wolhynien, am Sereth und an der Strypa. — An der Drina entwickeln ſich weitere Kümpfe. — Auf der Front zwiſchen Sabae und Gradiſte iſt der Donauübergang vollendet. — Die Höhen ſüdlich von Belgrad ſind in unſerem Beſitz. Die Anatema⸗Stellung im Donaubogen wurde genommen. — Bisher wurden 14 Offiziere, 1542 Serben gefangen, 17 Geſchütze und 5 Maſchinengewehre erbeutet. T.... ̃ ̃. Der Weltkrie Nördlich und ſüdlich der Somme haben ſich die Kämpfe am Montag fortgeſetzt, ohne daß der Feind irgend einen Erfolg zu erringen vermocht hätte. Der ſchon bald 3 ½ Monate währende Kampf hat alle bisher kannten Begriffe der Kriegführung über den Haufen geworfen. Es bedarf deshalb auch neuer Wortbildun⸗ zen, um die verſchiedenartige Stärke der Kämpfe zu bezeichnen. Die Schlachten der letzten Tage ſind zwei⸗ ſellos wieder Großkampftage erſter Ordnung geweſen, da Engländer und Franzoſen unter gewaltigſter Kraft⸗ .— ————— * inſtrengung und unter Aufbietung der raffinierteſten Aerikaniſchen Hilfsmittel verſuchten, zwiſchen Ancre und Somme unſere Linien zu durchbrechen. Außer den Trüm⸗ un des ehemaligen Dorfes Le Sars iſt dem Feinde aue in die Hand gefallen und unſere Truppen dür⸗ 3„dank dem trefflichen Zuſammenarbeiten von nfanterie und Artillerie, wieder als die ſiegreichen Verteidiger fühlen. Was von der Oſtfront berichtet wird, klingt nicht anders. An allen Frontabſchnitten ſind die Ruſ⸗ urückgeſchlagen worden. Die Durchbruchsverſuche en uf Kowel und Lemberg ſind gänzlich geſcheitert, und es iſt nutzloſes Blutvergießen, wenn die Ruſſen ihr, Angriffe derzeit noch fortſetzen. Nach einem Peters, 15 5 Blatt ſoll der große Durchbruch wieder aufge⸗ ſchoben worden ſein, auf das nächſte Frühjahr. Nin, man wird ja dann wieder ſehen. Den Rumänen geht es ſchlecht, ſehr ſchlecht. Unſere Truppen haben das Alt⸗Tal bereits beſetzt und die zweite rumäniſche Armee wird in den Südoſtzipfe von Siebenbürgen hineingedrängt; viele werden es nich mehr ſein, die ſich auf heimatlichen Boden werder hinüberretten können. Die dreitägige Schlacht bei Kron⸗ ſtadt hat große Lücken in die rumäniſchen Truppen⸗ derbände geriſſen, 25 Geſchütze, darunter 13 ſchwere, ind erobert und 1175 Gefangene eingebracht. Die ſon⸗ 0 este nicht weit gefehlt ſein, wenn man annimmt, aß nunmehr annähernd ein Drittel der geſamten rumäniſchen Kriegsmacht vernichtet iſt. Nach dem„Secolo“ ſind die rumäniſchen Trap⸗ ben in der Richtung Schäßburg⸗Kronſtadt infolge des rdentlichen feindlichen Drucks in den letzten Ta⸗ gen mehr als 40 Kilometer in der Tiefe zurückgegangen. Kö Ueber die Fliegertätigkeit am Iſonzo wird der 8 9 Ztg.“ von der Front berichtet: Unaufhörlich clan hier, indes der Höllenlärm der achten Iſonzo⸗ chlacht dröhnt, Flieger um Flieger ihre Kreiſe hoch 2770 unſern Köpfen. Die Italiener wollen immer noch 1 Alles hängt davon ab, ob ſie noch recht⸗ 4 5 unſere Reſerven entdecken können. Unſere Ab⸗ . anonen, unſere eigenen Flieger machen ihnen das N. 15 ſchwer, aber die Italiener ſind auch in der uft vorſichtig geworden; ſie kommen mit ihren Ca⸗ Nami- Flugzeugen nie mehr allein. Als die Caproni⸗ ö ffe neu war, ſchickten wir die neuen Fokker gegen e. Gegen unſere Fokker haben ſich die Italiener jetzt g die neuen Newports geholt, deren Steig⸗ gigkeit verblüffend, deren Geſchwindigkeit abenteuer⸗ ah it. ö ohne Nie kommt mehr ein italieniſcher Aufklärer wenigſtens einen Newport, nie ci! Kampfgeſchwader hinan wenigſtens zwei Newports über die eigene Linie . act damit ſeine Flanke nach Moglichkeit gedeckt heute icht ein Tag vergeht ohne eine Tollkühnheit, die kerntumt Italiener, morgen einer unſerer Flieger un⸗ Die Ereigniſſe im Weſten. 95 Der franzöſiſche Tagesbericht. Wꝭ̃ Nör„ Paris, Amtlicher Bericht von geſtern nachmittag: green 3 a Aach ruhig. Süblich. onen Nove beſch die de durch Artillerie. In der Gegend von lungen— ie Deutſchen ſehr lebhaft die franzöſiſchen Stel⸗ intwortete in Mace e G55 Die add Artillerie & nichte zu 4 ic. 1 85 Von dem übeigen ell der Front .. E ſt nichts zu melden. Belgiſcher Bericht: In der Gegend von Hetſas richtet. zie belgiſche Artillerie erfolgreich ein Vernichtungsfeuer geger eindliche Verteidigungsanlagen. Von den übrigen Frontteilen ſt nichts zu melden. Orientarmee: Heſtlich der Struma fanden einige Ge⸗ echte zwiſchen engliſchen Truppen und Nachhutabteilungen de⸗ 51. Heeres ſtatt, das ſich gegen die Eiſenbahn zurückzieht Es beſtätigt ſich, daß die Bulgaren während der letzten Kämpf n dieſer Gegend beträchtliche Verluſte erlitten. An einem Punkte vurden während des Kampfes auf dem Gelände mehr als 1500 eindliche Leichen gefunden. Zwiſchen dem Wardar und der zerna machten die ſerbiſchen Streittzräfte in der bergigen Gegend jon Dobropolja Fortſchritte und nahmen an 100 Mann gefangen Auf dem linen Ufer der Cerna ſchlugen ſerbiſche Truppen nach rbittertem Kampf die Bulgaren von neuem. Das Dorf Skocivii iel in ih Gewalt. Trotz heftiger Gegenangriffe konnte der Feind hen Ort nicht zurückerobern. Er wurde einen Teil weiter nack orden zurügeworfen. 200 Gefangene blieben in der Hand unſerer Berbündeten. Weiter weſtlich zwiſchen Dobroveni und Brod über⸗ chritten die Serben weiter die Cerna. Die Bulgaren zogen ſick zördlich Brod zurück. Auf unſerem linken Flügel kamen fran öſiſche und ruſſiſche Streitkräfte vor der neuen bulgariſchen Stel ung an, die von Kenali zum Prespa⸗See verläuft. Der engliſche Tagesbericht. WTB. London, 10. Okt. Amtlicher Bericht von geſterr bend: An verſchiedenen Punkten nördlich der Anere wurden mit erfolg Gaswolken ausgeſandt. Die Erwiderung des Feinde⸗ bar ſchwach. Unſere Patrouillen waren imſtande, in ſeine Gräber inzudringen und Gefangene einzubringen. In der näheren Am⸗ ſebung von Neuville— Saint Vaaſt und Loos viele Streifzüge zn allen Fällen drangen wir in feindliche Gräben ein, brachten zem Feind Verluſte an Toten bei und machten eine Anzahl Ge⸗ angene. Drei Maſchinengewehrſtände wurden zerſtört und dem eindlichen Graben erheblicher Schaden zugefügt. Dritter engliſcher Bericht von geſtern: Wir haben nördlick on der Stufſchanze Gelände gewonnen, dem Feinde dabe chwere Verluſte beigebracht und über 200 Mann und 6 Offi⸗ iere gefangen genommen. Wir ſind erfolgreich in feindlicht zräben ſüdlich von Axxas eingedrungen. Der Feind drang üdöſtlich von Souchez in einen Granattrichter ein, wurde aber ofort mit ſchweren Verluſten hinausgeworfen. Amtlicher Bericht aus Saloniki von geſtern: An der Strumafront rückten unſere berittenen Truppen bis zur Linie Takaraska—Salmak—Homondos vor. Sie ſtießen auf wenig Widerſtand. Weiter nördlich wurden die Dörfer Cavar, Mahos nanli und Haznatar beſetzt. Der Krieg zur See. Paris, 10. Okt. Der Transportdampfer„Gallia. 14966 Tonnen), der ungefähr 2000 franzöſiſche und erbiſche Soldaten beförderte, iſt am 4. Oktober vor einem Unterſeeboot verſenkt worden. Die Zahl den Beretteten beträgt, ſoweit bis jetzt bekannt, 1362. Den Torpedo rief eine Exploſion in der Munitionskam⸗ ner hervor, zerſtörte die Funkenſtation, wodurch das Schiff von jeder Verbindung abgeſchnitten wurde. Deutſche Tauchboote an der amerikaniſchen Küſte Waſhington, 10. Okt. 6 engliſche Schiffe ſind als derſenkt gemeldet worden, die aus kanadiſchen Häfen aus⸗ gefahren waren. Drahtloſe Hilferufe laufen den ganzen Tag über ein. 17 amerikaniſche Zerſtörungsboote ſind zur Hilfele! ung abgegangen. Die Aufregung iſt un⸗ geheuer. f 9 Der Autergang der„Audacious“. Köln, 10. Okt. ueber den Untergang des englischen Nieſen⸗ kampeſchifſes„Audgeious“, der von der Admiralität immer noch berſchwiegen wird, erfährt die„Köln. Ztg.“: Die Audacious erhiel auf der Fahrt ein, drahtloſes Telegramm, das ſie vor Miner warnte, welche von einem deutſchen Minenleger ausgelegt worder ſeien. Kurz darauf aber erhielt die Aufnahmeſtation am Lande bereits die verhängnisvolle drahtloſe N 5 D. S„ d U.„Save our Souls“(rettet unſere Seelen). Dies iſt der bekannte Hilferuf untergehender Schiffe. Die Warnung war alſo zu ſpät gekommen! Ein für England glülicher Zufall wollte, daß das große Schlachtſchiff Olympie ſich in der Nähe befand, und daß dieſes ein Drahtſeil von gewaltigem Durchmeſſer an Bord hatte Mit dieſem verſuchte die Olympic die Audacious zu ſchleppen Aber unter der ungeheuern Laſt eines Schiffskoloſſes von 27000 Tonnen Verdrängung, 181,7 Meter Länge und 271 Meter Breite zerriß auch dieſes dickſte aller Drahtſekle wie ein Bindfaden Es gelang jedoch, die geſamte Beſatzung zu retten, bis auf einen Mann. Man brachte die Leute an Land und ließ ſie dort einen feierlichen Eid ſchwören, daß ſie über den Untergang ſtrengſtes Schweigen bewähren würden. Alsdann brachte man ſie ſämtlich auf ein ſoe“ tes. Schlachtſchiff vom Audacious⸗ Typ, dem man den Namen des untergegangenen Schiffes beilegte, Die Lage im Oſten. Der rumäniſche Tagesbericht. WTB. Bulareſt, 8. Okt. Amtlicher Bericht: Nord⸗ und Nordweſtfront: In der Gegend der Berge Caliman, Ghurghio und Harghitza Patrouillenſcharmötzel. Bei Ghimbaoul weſtlich bon Kronſtadt cchlugen wir mehrere feindliche Angriffe ab. In dem Engpaß der Aluta und des Jiu Artillerietätigkeit. Amtlicher Bericht: Nord⸗ und Nordweſtfront: Patrouillen⸗ Pegend zwiſchen Kaliman und Sopſi San Giurgiu. In der egend von Kronſtadt wurden wir gezwungen, uns gegen den Nordausgang der Im Paß Karpathenpäſſe zurückzuziehen. Eaineltaſiul kleine, für uns günſtige Infanterie⸗ und Artillerie⸗ küſtenländiſchen Front griffen die Italiener nach acht⸗ tägiger ſtarker Vorbereitung durch Artillerie- und Minen⸗ feuer geſtern nachmittag im Abſchnitt zwiſchen San Grado di Merna und dem Doberdo-See zum allgemeinen An⸗ griff gegen unſere Stellungen auf der Karſthochfläche und es war ein Ehrentag für unſere dort fechtenden Truppen. Das andauernde Feuer hatte ſie nicht zu er⸗ ſchüttern vermocht. Mit ungebrochener Kraft ſchlugen ſie den wuchtigen Anſturm unter ſchwerſten Verluſten des Gegners zurück und behielten ihre Stellung ausnahmslos im Beſitz. Die Kämpfe an der Fleimstalfront dauern fort. Im Luſia⸗Gebiet brachte eine unſerer Patrouillen 53 Gefangene ein. Mehrere ſtarke Angriffe der Italiener gegen den Abſchnitt Cardinal⸗Buſa Alta wurden abge⸗ wieſen. Auch zwiſchen Sugana⸗ und Etſchtal iſt der Feind ſtellenweiſe ſehr rührig. Am Paſubio iſt ein größeres Gefecht im Gange. Neues vom Tage. Das Schreiben des Kaiſers. Long Branch, 9. Okt.(Reuter.) Graf Bern⸗ ſtorff überreichte heute Wilſon einen Brief vom Kai⸗ ſer. Der Brief war eine Antwort auf Wilſons perſön⸗ liches Schreiben über die Frage der amerikaniſchen Hilfe Es verlau- 1 Vom Reichstag. Berlin, 10. Okt. Die Zentrumsmitglieder des Hauptausſchuſſes haben eine Entſchließung eingebracht, die verlangt:„Der Reichstag ermächtigt den Haushalt⸗ ausſchuß, zur Beratung von Angelegenheiten der aus⸗ wärtigen Politik und des Krieges während der Ver⸗ tagung zuſammenzutreten.“ Der Antrag wurde mit allen gegen die Stimmen der Konſervativen angenom⸗ men. Der früher ſchon mitgeteilte nationalliberale An⸗ trag auf Einſetzung eines ſtändigen Ausſchuſſes für auswärtige Fragen wurden gegen zwei, und der fort⸗ ſchrittliche Antrag, daß dieſer Ausſchuß berechtigt ſei, zuſammenzutreten, auch wenn der Reichstag nicht ver⸗ ſammelt ſei, gegen fünf Stimmen abgelehnt. Der Ver⸗ treter der Regierung, Staatsſekretär von Jagow, hatte betont, daß es nicht möglich ſei, den Ausſchuß immer erſt zuſammenzurufen, wenn wichtige Entſcheidungen ge⸗ troffen werden müſſen. Die Ausgabe des Ausſchuſſes werde es ſein, ſich unterrichten zu laſſen und die all⸗ gemeinen Richtlinien der auswärtigen Politik zu er⸗ örtern.— Es iſt unverkennbar, daß der neue Beſchluß ein Schritt weiter zum Parlamentarismus iſt. Neue Kriegskredite. Köln, 10. Okt. Wie die„Kölniſche Volkszeitung“ aus parlamentariſchen Kreiſen erfährt, wird in der Ta⸗ gung des Reichstages ein neuer Kredit von 12 Mil⸗ liarden Mark angefordert werden. Berlin, 10. Okt. Gegenüber dem Artikel des „Berl. Lokalanzeigers“ über die Schwenkung des Zen⸗ trums im Haushaltsausſchuß des Reichstags ſchreibt die Zentrums⸗Parlaments⸗Korreſpondenz des Abg. Erzber⸗ ger, daß die Schlußfolgerung des„Lokalanz.“ nicht ganz zutreffend ſei. Das Zentrum wolle die Verantwortung des Reichskanzlers für die von ihm vertretene Poli⸗ tik in der Frage des Tauchbootkriegs gegenüber dem Reichstag feſtlegen; für die militäriſche Beurteilung könne nur die Oberſte Heeresleitung, alſo letzten Endes Hindenburg maßgebend ſein. Das große Geldgeſchäft Englands. mit ſeinen drei Vaſallen Frankreich, Italien und Ruß⸗ land, das auf Grund der Abmachungen der Herren Asquith und Mac Kenna bei der Beſprechung mit dem franzöſiſchen Finanzminiſter Ribot in Calais am 24. Au⸗ uſt abgeſchloſſen worden iſt, ſcheint doch nicht ganz 50 zur Zufriedenheit der Londoner Regierung ausgefallen zu ſein. Daß es für die drei Tributſtaaten keineswegs bedenkenlos iſt, wenn ſie ihre Goldreſerven, auf denen die Sicherheit ihrer Notenausgabe beruht, an England abgeben müſſen, liegt auf der Hand, wenn auch Ribot die Sache als eine harmloſe und ſogar erfreuliche An⸗ gelegenheit hinſtellte. Ribot meinte: Da die Bank von Frankreich(dank der Goldſammlung im Lande!) noch eine Goldreſerve von über 3,2 Milliarden Mk. habe, könne ſie den Engländern von ihrem Ueberfluß eine „beträchtliche Summe“ zuſagen, auch Rußland habe einen „gewiſſen Betrag“ Gold verſprochen(nach anderen Quellen ſind dies 280 Millionen Nek.) und gleicherweiſe Italien im Verhältnis zu ſeiner Leiſtungsfähigkeit. Das Gold werde als Darlehen dem britiſchen Schatzamt zur Verfügung geſtellt gegen Eröffnung eines Pfandkredits. Nach dem Kriege werde das Gold wieder in die Keller der Bank von Frankreich zurückkehren uſw.— Die„Times“ nimmt den Mund noch voller; ſie ſchreibt: Mit den 3,84 Milliarden Mark Gold in der Bank von Frankreich den 3,1 Milliarden in der Ruſſiſchen Staatsbank und den 900 Millionen in der Bank von Stalien, die auf ſolche Weiſe zu den 110 Millionen Mark der Bank von England „gepoolt(d. h. zuſammenſpekuliert) werden, wird die ganze Lage viel er eue Vereinbarungen ſind getroffen für die Stärkung der Goldreſerven der Bank von England. Alſo die Bank von England wird vom britiſchen Schatzamt mit dem geborgten ausländiſchen Golde ver⸗ ſehen. Sie wird damit den engliſchen Wechſelkurs zu ſtützen ſuchen, und auf dieſe Weiſe das fremde Gold dienſtbar machen„für das ſchwere Werk, das London zu leiſten hat durch Bezahlung der ausländiſchen Einkäufe der Verbündeten“. In Wirklichkeit dürfte eine andere Sorge den Briten mehr auf die Nägel brennen, und das iſt der drohende Hunger. Wir haben ſchon früher aus⸗ geführt, daß infolge der amerikaniſchen Mißernte in Amerika der Getreidepreis in England ſtark in die Höhe geſchnellt iſt; Spekulation und der ſinkende Wechſelkurs tun im Verein mit der Frachtraumnot das übrige. Eng⸗ land muß alſo das äußerſte wagen, um einer Kata⸗ ſtrophe vorzubeugen. Wozu wären aber denn die Gold⸗ reſerven der Verbündeten beſſer zu gebrauchen, als die engliſche Valuta zu halten? Mit offenen oder verſteckten Frachtprämien für Getreide läßt ſich am Ende auch einiges erreichen, und tatſächlich hat es England fertig gebracht, daß der amerikaniſche Weizen trotz der andauernden Preis⸗ ſteigerung in Amerika ſelbſt am engliſchen Markt in der letzten Woche um 20 Mk. die Tonne billiger geworden iſt. Ob das Kunſtſtück aber noch genügend lange zu machen ſein wird, iſt doch ſehr die Frage. Ribot hat nämlich nicht geſagt, wie viel von dem franzöſiſchen aſw. Goldſchatz an England abgegeben werden ſoll, keines⸗ falls dürfte es ſich um einen ſehr erheblichen Betrag handeln, da dies einen ungünſtigen Rückſchlag auf die franzöſiſche Valuta und die Kaufkraft des franzöſiſchen Wechſels haben müßte. Und ſo iſt es trotz der hoch⸗ trabenden Worte, die uns nicht täuſchen können, doch naheliegend, daß man in Paris, Rom und Petersburg bereits ein Haar in der Suppe gefunden hat, es mag den Verbündeten ohnedies ſchwer genug geworden ſein, au das engliſche Anſinnen einzugehen. Wenn es ſich ſchon um Erleichterung der„Bezahlung ausländiſcher Einkäufe“ gehandelt hätte, ſo würden die Verbündeten beſſer und billiger gefahren ſein, wenn ſie ihr Gold unmittelbar dem großen Lieferanten in Amerika als Pfand überlaſſen und auf die bekanntlich nicht durch allzu große Selbſt⸗ loſigkeit ſich auszeichnende Vermittlertätigkeit Englands verzichtet hätten. So bleibt es alſo immerhin fraglich, ol Großbritannien in dem vollen von ihm gewünſchten Um⸗ fang auf ſeine Rechnung kommen wird. Das Gold dem Vaterland! Der bei Ausbruch des Krieges 1250 Millionen Mark betragende Goldbeſtand der Reichsbank iſt durch den bekannten im Juliusturm aufbewahrten Goldſchatz und weitere noch vorhandene Kriegsreſerven, beſonders aber durch die Ablieferung von Goldmünzen aus allen Schichten der Bevölkerung ein in der Bank und Münz⸗ geſchichte aller Zeiten und Völker ohne Beiſpiel da⸗ tehender Vorgang— bis heute auf annähernd 2,5 Mil⸗ liarden angewachſen. Die Dritteldeckung der Noten durch Gold konnte daher bisher immer noch eingehalten wer⸗ den, bewegt ſich allerdings zur Mit bei einem Noten⸗ umlauf von über 7 Milliarden Mark hart an der zu⸗ läſſigen Grenze. Dabei muß mit einer weiteren Aus⸗ dehnung des Notenumlaufs mit Sicherheit gerechnet werden. Zunächst erfordert der Krieg als ſolcher ge⸗ waltige Mittel. Beſonders groß iſt unter den gegenwärtigen Ver⸗ hältniſſen die Bedeutung des Goldſchatzes der Reichs⸗ bank für die Ausgleichung der aus dem internationalen Handels erb ergebenden Zahlungs verpflichtungen. Zürzeik überſteigen dieſe Verpflichtungen unſere Forve⸗ rungen an bas Wslanb erheblich; die vorteilhafteſte Begleichung kann nur mit einem Zahlungsmittel ſtatt⸗ finden, das internationale Geltung hat, mit Gold. Wir müſſen aber auch an die Zukunft denken, an die Be⸗ deutung eines hohen Goldbeſtandes der Reichsbank beim Friedensſchlun. Zunächſt wird die Beſtellung zahlrei⸗ cher Zweige der Induſtrie von der Kriegs⸗ in die Friedenswirtſchaft und die Erweiterung zahlreicher in⸗ duſtrieller Betriebe ganz erhebliche Kreditanſprüche an die Reichsbank herantreten laſſen, zu deren Befriedigung ein ſehr erheblicher Notenumlauf erforderlich ſein wird, für deſſen vorſchriftsmäßige Deckung rechtzeitig Sorge getragen werden muß. Dazu bedarf es eines ſtarken Goldbeſtandes. Des weiteren müſſen wir darauf be⸗ dacht ſein, die während des Krieges zur Bezahlung von Lebensmitteln und Rohſtoffen im Auslande auf⸗ genommenen Kredite beim Eintritt geregelter Verhält⸗ niſſe abzudecken, um dadurch vor allem auf die Wieder⸗ herſtellung normaler Deviſenkurſe hinzuwirken. Auch hierzu werden erhebliche Summen von Gold bereitzu⸗ ſtellen ſein. Schließlich werden diejenigen Induſtrie⸗ zweige, welche auf die Lieferung ausländiſcher Roh⸗ ſtoffe angewieſen ſind, mehr erhebliche Beträge von Gold fordern, um die Einfuhr der Stoffe zu ermög⸗ lichen. Welche Beträge hiebei in Frage kommen, erhellt daraus, daß allein die Textilinduſtrie im Jahre 1913 1 8 im Wert von 965 Millionen Mark eingeführt at. Die weitere Verſtärkung des Goldſchatzes der Reichsbank iſt daher heute eine unerläßliche nationale Forderung. Da die Zuflüſſe von Goldgeld durch Abgabe ſeitens der Bevölkerung allmählich ab⸗ ebben, weil die im Volke vorhandenen Beſtände an gemünztem Golde ſich naturgemäß verringert haben, iſt die Reichsbank auf Anregung vieler vaterlandsliebender Frauen und Männer ans Werk gegangen, für die Vermehrung ihres Goldſchatzes eine neue Quelle zu erſchließen, indem ſie den Ankauf von Goldſchmuck und Goldgeräten aller Art zu ihrem reinen Goldwerte über das ganze Land organiſiert hat. Vielfach iſt angeregt worden, die abzuliefernden Schmuckgegenſtände der Reichsbank in Gewahrſam zu geben und ſie nach dem Kriege im Nichſibedarfsfalle den Eigentümern zurückzuerſtatten. Dieſer Weg iſt nicht gangbar, denn einmal muß die Golddeckung der Reichs⸗ bank aus Goldbarren oder in gemünztem Gold be⸗ ſtehen, und weiter würde es techniſch gar nicht möglich ſei, bei der großen Zahl der zur Verfügung geſtellten Schmuckſachen eine Garantie für die Rückerſtattung zu übernehmen. Eine Beſchlagnahme der noch zurückge⸗ haltenen Goldmünzen— es handelt ſich ſchätzungsweiſe immer noch um eine Summe von etwa 500 Millionen Mark— wird von der Reichsbehörde nicht in Ausſicht genommen, weil ſie an dem Glauben feſthält, daß kein Deutſcher es mehr über ſein Gewiſſen bringen wird, Goldmünzen aus unbegreiflichem Egoismus und zum Nachteil der Allgemeinheit in der Truhe oder im Strumpf zu bewahren. Auch an die Ablieferung der Trauringe wird zunächſt nicht gedacht, denn unſere fi⸗ nanzielle Situation iſt Gott ſei Dank nicht im entfern⸗ teſten mit der von 1813 zu vergleichen, wo das Letzte herausgegeben werden mußte. Die Trauringe ſollen die äußerſte Reſerve bleiben. Aber, wenn einmal auf ſie zurückgegriffen werden müßte, dann könnte ihre Ablie⸗ ferung nur als patriotiſche Spende aufgefaßt werden, und aus ihrem Erlös würde eine Stiftung entſtehen, über deren Zweck Zweifel nicht beſtehen können. Wie bis jetzt bei jeder Reichsanleihe der Ruf des Vaterlandes nicht ungehört verhallt iſt, ſo muß auch erwartet werden, daß an dieſer bedeutſamen Aufgabe ein jeder mitwirkt und gibt, was er nur irgend ent⸗ behren kann, reich und arm, hoch und niedrig. Wenn die Hände und Herzen offen ſind, wird ein großer Teil des im Lande vorhandenen Goldſchmuckes in die Keller der Reichsbank wandern, und dadurch die politiſche und wirtſchaftliche Macht des Deutſchen Reiches geſichert und geſtärkt werden. 1 Vergeltungsmaßxregeln aber verzichtet werde. lungsbehörde dieſe ausnahmsweiſe als Tafeläpfel 15. Die Diamanten der Großmutter. f Von Levin Schücking. 33 Fortſetzung. Nachdruck verboten. Der ehrliche Tonwarenfabrikant ſtand, die beiden Hände um das obere Ende ſeines Gewehrlaufes ge⸗ klammert, da und ſah, teilnehmend und wieder un⸗ ſchlüſſig geworden, auf die Gruppe nieder. Wenn ein Verbrechen in der Ferme begangen wurde, ſo war es wichtig, die Spuren desſelben zu entdecken. Dieſe aber wurden ſicherlich von den Zurückbleibenden entfernt und vertilgt, ſobold er mit ſeiner Patrouille den Rücken wandte, um die Herrſchaft von der Ferme nach Void zu führen. Er trat mit einem ſeiner Leute zur Seite und hatte eine kurze Zwieſprache mit ihm; dann wandte er ſich wieder zu d'Avelon und ſagte: „Wenn Sie das vorziehen— es iſt vielleicht ebenſo 5 und ich hoffe, es vertreten zu können— ſo begeben Sie ſich in eins Ihrer Zimmer im Hauſe— wir werden Sie da bewachen und ich werde zwei meiner Leute mit der Meldung deſſen, was vorgefallen, zum Hauptmann zurückſchicken“ D' Avelon nikte.„Freilich! antnhrtet er.„Diß ich das vorziehe, brauche ich Ihnen nicht zu ſagen. Komm, Valentine, wir wollen uns in den Salon begeben, wäh⸗ rend ſie uns da bewachen, wirſt du deine Faſſung wieder erhalten— komm, ich werde Ellen rufen laſſen—“ Ellen erſchien jetzt eben auf der Schwelle der Salon⸗ tür. Betroffen ſtarrte ſie auf das kleine feindliche Mili⸗ tärpiket, auf d' Avelon und Valentine. a Es war, als ob der Anblick Valentinen all' ihre Kraft zurückgab. Aufſpringend, um ſich am Arme ihres Va⸗ ters in den Salon führen zu laſſen, ſtieß ſie zornig hervor: „Ellen trägt die größte Schuld an allem, allem. Sie hat Pla geſchn + 5 „Valentine!“ rief jetzt Ellen ihnen entgegeneilend aus—„wenn Sie nicht ſchweigen mit dieſer abſcheu⸗ lichen Verleumdung, ſo—“ „Um Gotteswillen, iſt dies der Augenblick zu einer ſolchen Szene?“ fuhr d' Avelon zwiſchen die beiden ſich zornig begegnenden Mädchen—„Ellen, ſehen Sie denn nicht, was hier vorgeht? Der Teutſche iſt verſchwunden, man fordert ihn von uns— man verhaftet uns, wir ſind Gefangene, Ellen, wir alle, auch Sie, vielleicht wird man uns totſchießen, wenn wir einen Verunglückten, in irgend einen Hinterhalt Gefallenen nicht wieder in's Leben zurückrufen können— kommen Sie hinein, hinein wir wollen da reden, nicht hier.“ Die drei von dieſem unerwarteten Schlage betroffenen Bewohner der Ferme traten in's Innere des Hauſes. Der Führer der Streifpatrouille traf ſeine Anordnun⸗ gen. Er ſtellte einen ſeiner Leute als Wache vor die Sa⸗ lontür auf der Terraſſe; einen zweiten vor die auf den Hof; führende Haupttür des Hauſes; und während er zwei Mann mit der Meldung nach Void zurückſandte, rekognoszierte er ſelbſk mit dem letzten der kleinen Truppe, die er führte, ein wenig die nächſte Umgebung des Hau⸗ ſes. In den Ställen fand er das Pferd Davelands und verſuchte mit den Leuten zu reden, die im Hauſe züſam⸗ men gelaufen waren, um über die Ereigniſſe der Nacht und dieſe unheilkündende Beſatzung der Ferme durch feind⸗ liche Soldaten in wirrem Durcheinander ihre Gedanken auszutauſchen— mit einer von allen Lippen ſtrömenden Beredſamkeit, die nur allſogleich erſtarb, wo die Frem⸗ den in ihre Nähe kamen. Der ehrliche Landwehrmann erhielt nichts als ablehnende, verneinende, trotzige Ant⸗ worten und noch trotzigere Blicke auf ſeine Fragen— nicht einmal ſein Verlangen, ihm das Schlafzimmer Dave⸗ lands in der vorigen Nacht zu zeigen, wurde erfüllt— die Knechte hatten nur ein je ne sais pas, moi! darauf, die Mäg i ich, den i D den Rücken pee d und delt) daran an aden, Ede des d. 12771 2 K 3 8 7 ammenz en 1. Die Behandlung der Gefangenen. Berlin, 10. Okt. Im Hauptausſchuß wurde 1 konſervative Entſchließung betr. Beſſerung der Lage 11 Gefangenen in Feindesland evtl. durch Gegenmaßregen herbeizuführen, eingebracht. Der Regierungsvertreter 19 hob gegen die Vergeltung gewiſſe Bedenken, dagen, ſtimmte er dem Zentrumsvorſchlag zu, durch Vermm lung des Papſtes unter den kriegführenden Mächten bald in Kraft zu ſetzende Vereinbarungen 55 treffen di durch die das Los der Kriegsgefangenen ver 5 101 Fei Punkt billigte der Regierungsvertreter unter der Viraus ſetzung, daß eine grundlegende Beſſerung eintrel a Berlin, 10. Okt. Der„Vorwärts“ teil berf daß das Erſcheinen des Blattes durch Verfügung gart Oberkommandos in den Marken bis auf weiteren auf boten worden iſt. Auch Hardens„Zukunft“ iſt verllel 0 Flug über das Weltmeer. a 5 Berlin, 10. Okt. Die„Berl. Volksztg.“ ber, Pre Henry Farman, der neben den Brüdern Wright! größten Anfangserfolge in der Fliegerei hatte, ſteht Begriff, den Verſuch einer Ueberfliegung des Oden zu machen und hat ſich nach Newyork begeben, dort ſeine Abfahrt noch für dieſen Monat vorzu reiten. Farman wird von dem ſchwediſchen Kaßit Sundſtedt begleitet ſein. Sein Apparat iſt ein Cunn, Waſſerflugzeug von größten Ausmaßen. In den parat, deſſen Geſchwindigkeit über 200 Stunden meter und deſſen Aktionsradius mit vier Perſone Bord 30 Stunden ununterbrochene Fahrt beträgt, ſechs Motoren eingebaut. Ausgangspunkt des? iſt Neufundland, das Ziel einer der iriſchen Häf Neuyork, 10. Okt. Wilſon hat in Omaha Wahlrede gehalten, in welcher er erklärte, daß die einigten Staaten ebenſo gut bereit ſeien, zu kä wie irgend eine andere Nation der Welt, aber der müſſe ein gerechter und wichtiger ſein. Die Verein ber Staaten wären außerhalb des Krieges geblieben, 1 en weil es ihnen gleichgültig, oder ſie nicht intereſſiert un ren, ſondern weil die Rolle, wlche ſie zu wien e m ſchen, von der abweiche, die ſonſt eine Nation im 4 ber übernehme. Die Urſachen des europäiſchen Krieges 8 1 gen immer noch im Dunkeln. Es iſt noch nicht bekamm n welches der Zweck dieſes Krieges iſt(1), meint Wi, 050 Wenn wir eingreifen, dann wird unſer Volk wiſſen ia er len, warum wir das tun. E FSoöchſtpreis für Aepfel. Der Höchſpres geſchüttelte und für Falläpfel iſt auf 7.50 Mark, jenige für gepflückte Aepfel auf 12 Mark für Zentner, vom Erzeuger aus, feſtgeſetzt worden. Verkaufspreis darf im Kleinhandel 12.50 Mark geſchütteltes und 17 Mark für gepflückte Aepfel g überſteigen. Die Verordnung tritt für den Obſtzun ſofort, für den Kleinhandel am 13. Oktober in K 8 Ausgenommen von dieſer Preisvorſchrift ſind 7 5 äpfel. Als Tafeläpfel gelten ausſchließlich gepflückte tierte und in feſten Gefäßen verpackte Aepfel.% gepflückte und ſortierte Aepfel, die als Tafeläpf wendung finden, ohne beſondere Verpackung orte in Kähnen verladen werden, kann die untere Ver 10 kennen. Auf aus dem Auslande eingeführte Aepfe — Regelung des Tabalverkehrs. Der we Verſorgung ſind zwei Geſellſchaften, die Deutſche Talnß] es handelsgeſellſchaft 1916 m. b. H. in Bremen, und Deutſche Tabakhandelsgeſellſchaft 1916, Abteilung d and m. b. H. in Mannheim errichtet worden. In den zellſchaften ſind alle Tabakintereſſentengruppen— von bflanzern bis zum Kleinhandel— vertreten: das e gemeinintereſſe wird durch Kommiſſare des Reichskanzeg wahrgenommen, gegen deren Einſpruch kein Beſchluß a Geſellſchaftsorgans ausgeführt werden darf. Unter i Beschlagnahme für die Inlandsgeſellſchaft fällt auen ganze heimiſche Tabakernte mit der Trennung vom 2 D „Hätten wir nur noch zwei Leute mehr bei un, e ſagte der geärgerte Tonwarenfabrikant zu ſeinem Beſſe ter,„ſo ſtellte ich an jedes Hoftor eine Wache, und 11 3 auf jeden von dieſem Geſindel, der ſich davon maſohß wollte, ſchießen. Wie der Leutnant von Davelauht! leichtſinnig ſein konnte, unter dieſer Bande die Wag? e zuzubringen, das begreife, wer's kann! Glaubſt d, dieſe Geſchichte von einer Rotte Eiſenarbeiter, din Hof in der Nacht überfallen haben ſoll?“ 7 0 „Nicht ein Wort!“ verſetzte der bärtige Kriegs nee, 3 an ſeiner Seite—„dieſe Burſchen ſehen danach hilf 5 ſolche Hilfe nötig zu haben, wenn ſie einen einzigen“ loſen Teutſchen kalt machen wollen!“ n- „Ich begreife nur icht, wie ſie ſo töricht ſein f ten, zu glauben, es werde ihnen ſtraflos hingehen „Wer weiß, vielleicht haben ſie, nicht vermute, N 5 wir ſo früh aufſtehen und ſo zeitig hier ſein 110% 0 im Begriff, anſpannen zu laſſen und ſich auf die l in's Sichere zu begeben—“ lind 1 „Und wir haben ihnen durch unſer Einrücken sche 3 das Konzept verdorben— mag ſchon ſein! Sie sie 8 hier zu Lande ſchon lernen, früher aufſtehen, uns über's Ohr hauen wollen.“ drin und die eine, die wir zuerſt antrafen, das age lein, täts mir leid, wenn's ihnen an Hals un ich wirk“ ginge,“ fuhr der Unteroffizier fort,„ſie ſchien enn lich um den Leutnant zu ängſtigen, wahrhaftig einern 0 105 ſte log, ſo muß ſie's beſſer verſtehen, als ich e u Chriſtenmenſchen zutraue!“ FFortſetzung folgt, 3 D 3 e — D 7 2 2. „ — * 11 bee wotz der Beschlagnahme verarbeiten, doch muß die Mög chkeit geſichert bleiben, zugunſten unzureichend einge ikter Verarbeiter einen Vokratsausgleich vorzunehmen eshalb kann der Reichskanzler Höchſtmengen feſtſetzen 75 die hinaus die Verarbeitung unzuläſſig iſt. Vor⸗ ufig iſt die durchſchnittliche Verarbeitung der erſten! onate des Jahres 1916 zu Grunde gelegt. Der Erwerl bon Tabak zur Verarbeitung wird in der Regel, wie bis; her, vom Händler oder Pflanzer ohne unmittelbare Da zwwiſchenkunft der Geſellſchaften erfolgen können; geger einen auf eine feſte Menge lantenden Bezugsſchein und u gebundenen Preiſen. Der Beꝛugsſchein wird von den uuſtändigen Geſellſchaft auf Grund einer Nachprüfung des edarfs— die beteiligten Firmen ſind zur Auskunf derpflichtet— ausgeſtellt. Die Zuweiſung auf die Zi⸗ zarettenbetriebe erfolgt durch die Zigarettentabak⸗Ein⸗ aufsgeſellſchaft m. b. H. Für Inlandstabak der neuer nte ſind Richtpreiſe feſtgeſetzt(Grumpen 50— 70 Mk. ze 30—40 Mk.; übriger Rohtabak 70—130 Mk. fün en Zentner). Ein bei der Inlandsgeſellſchaft beſtehenden Preisausſchuß ſetzt unter Berückſichtigung der Güte des Tabaks innerhalb der angegebenen Grenzen die Richtpreiſ⸗ r die einzelnen Arten und Anbaubezirke feſt. Der Ge⸗ Ann des Handels wird in ſeiner Höhe vom Reichskanzler et begrenzt werden. Nur wo im privaten Verkehr keine reichende und gleichmäßige Bedarfsdeckung zu den vor⸗ kſchriebenen Bedingungen erreicht werden kann, wird lurch Beſchlagnahme Abhilfe geſchaffen werden. Die Ver⸗ urdnung tritt ſofort in Kraft. Für den Selbſtverbrauck s Pflanzers können Ausnahmen zugelaſſen werden ö Baden. 10 Karlsruhe, 10. Okt. Der evangeliſche Kirchenrat 55 t einem Wunſche des Verbandes evangeliſcher Frauen- kreinigungen für innere Miſſion in Baden entſprechend⸗ zan Geiſtichen emplfohlen, den zweiten Adventsſonntag n 10. Dezember als Frauenſonntag zu geſtalten. Der ſeub and evang. Frauenvereinigungen hat dazu verſchie⸗ bnd Anregungen gegeben. Er erhofft, von einem be⸗ uberen Frauenſonntag eine Vertiefung des Glaubens rebate Stärkung des Gemeinſinns zu bewirken. Die wedigt an dieſem Tage ſoll ſich beſonders an die Frauen 5 lden, ihnen Mahnung, Licht und Troſt geben. Weiter der„womöglich . am Sonntag nachmittag oder abends tent in der ſich anſchließenden Woche beſondere Frauen⸗ erſammlungen veranſtaltet werden. E ich 0 Karlsruhe, O0. Sept. Das Schwurgericht hatte nit bei ſeiner Tagung in dieſem vierten Vierteljahr nun Achriwei Fällen zu befaſſen. Die ledige Näherin M. E⸗ u 2 app wurde wegen Tötung ihres unehelichen Kindes dh Jahren Gefängnis und der Knecht Alfred Reſtorfer. ut 3 N Brandſtiftung zu 5 Jahren Zuchthaus ver⸗ 5 hatte in Baden⸗Baden das Anweſen des udwirts Berthold Degler angezündet, welches voll⸗ J kniederbrannte. 1 0 dens Durlach, 10. Okt. Wie die badiſche Maſchi⸗ n 1585 und Eisengießerei, vormals Sebold u. Neß chäftsſen Bericht für das am 30. Juni beendete Ge⸗ Fabrik während des kriegs hervorhebt, war die f eic tefahrs ſehr gut beſchäftigt. Das Erträgnis iſt ſe dic, da E 1 e bei weſentlich erhöhter Abſchreibung die nde auf 12 80 N 2 v. 9. n Var jahn 1000 werden konnte. Der Kriegsreſerve wurden weitere 000 Mk. zugewieſen. 8 leb Mannheim, 10. Okt. Dem Packer Eugen 2 rhein aus Mannheim, der zwei Schüler vom Tode 1 Extrinkens rettete, wurde vom Großherzog die ſil⸗ ene Rettungsmedaille verliehen. 5 n Weinheim, 10. Okt. Die 20 jährige Tochter ur Gipſers Ledig ftärzte ſich in ſelbſmörderſcher Abſicht einen Zug, wurde überfahren und ſofort getötet. un) Stein o. K.(A. Mosbach, 10. Okt. Per Kauf. t r der hier zahlreiche Ehrenämter bekleidete, alls h dem Genuß von Pilzen geſtorben. Seine eben⸗ „erkrankte Ehefrau konnte gerettet werden. om Baden⸗Baden, 10. Okt. Die Geflügelzählung Vühn 5. September hat eine Zunahme von über 2000 er kern, Enten und Gänſen im Stadtbezirk gegenüber Allung im Vorjahre ergeben. n u. i)Vaven⸗Baden, 10. Oit. Der Stadtrat hat ſich igen Jabeibehaltung der ſog. Sommerzeit für die künf⸗ ermog ahre, aber gegen eine Ausdehnung auf die Win⸗ Aale ausgeſprochen. 8 2 Vohnha rännkingen bei Bonndorf, 10. Okt. Das Stallun us des Bürgermeiſters Joſef Bertoche wurde ſamt dieh g und Scheuer durch Feuer völlig zerſtört. Das erſichert te gerettet werden. Der Brandgeſchädigte iſt . n„ ee ee 48 Gußreiburg, 10 Ott, Der Kaiser mird pemnähſ borſchn iche Gabe dem Papſt ein nach jahrelanger ten W ſoeben abgeſchloſſenes Werk des badiſchen Prä⸗ doms“ 111 8 5 über die„Moſaike und Wandmalereien Jahren überreichen laſſen, deſſen Entſtehen der Kaiſer ſeit Artvolle. Intereſſe beobachtet und gefördert hat. Die 198 5 literariſche Gabe beſteht aus ſieben ſchweren Jalae an weißen Lederbänden mit Auflage⸗Knöpfen aus 19 achie und erſcheint demnächſt im Herder'ſchen Ver⸗ 0 e 2 1 4 ace. Achern, 10. Okt. Gutsbeſitzer Otto Schliep⸗ 8 en e 25 ſich auf ſeinem Schloß 8 en. Die Ur ieſ i 0 Stunde noch unbekannt.. 0 0 Ruch“ Konſtanz, 10. Sept. Da die Ausfuhr von icht 9 Käſe in den Sendungen für Kriegsgefangene ir Kriohr erlaubt iſt, bittet das Berner Hilfskomitee erarti dsgefangene die Geſellſchaften und Private, keine ermittſ Artikel den Sendungen beizulegen, die ſie ihrer ie ganze 8 anvertrauen. Das Ausfuhrverbot gilt für 147 weiz. e ad 0 Gammertingen i. H., 10. Okt.(Leichen⸗ vorzüglich em Wirt Mangold von Mariaberg, der einen zuchen den Spürhund hat, iſt es nach langem eifrigen on a gelungen, die Leiche des Bauern Joſef Schmid gate zarthauſen bei Feldhauſen aufzufinden. Schmid ſickichtnc) in einem Wald nahe beim Orte im Tannen⸗ maefeſſen ng Die Leiche war teilweiſe von Vögeln en. Die von dem Büragermeiſter ausageſetzte Be⸗ ſohnüng von 500 Mk. wurde dem Finder ausbezahlt Es ſteht feſt, daß Schmid den Tod aus Schwermut zeſucht hat. Lokales. — Ei⸗Erſag. Von verſchiedenen Stellen wird imtlich vor dem Ankauf von ſogenantem Ei⸗Erſatz Jecwarnt. In den meiſten Fällen handle es ſich um aſt wertloſe Fabrikate, die immer zu teuer bezahlt verden müſſen. 5 a — Krankenkaſſenbeiträge dürfen nach einer Ent⸗ cheidung des Reichsverſicherungsamts nur für Arbeits⸗ age, alſo im Monat nicht für 30, ſondern höchſtens ür 25 Tage erhoben werden. . Verantwortlich für die Redaktion Gg. Zimmermann, Seckengeim ſunlliche Benannimachungen. Bekanntmachung. Ausübung der tierärztlichen Praxis im Amts ⸗ Bezirk Mannheim und Schwetzingen betreffend. Infolge der enormen Ueberhandnahme der Seuchen⸗ fälle in den beiden Amtsbezirken iſt meine Zeit für die Ausübung der Privatpraxis täglich ſehr bemeſſen. Um aber den hohen Anforderungen, die an mich geſtellt wer⸗ den, möglichſt nachkommen zu können, iſt eine richtige Ausnützung und Einteilung der Zeit dringend erforderlich. Es iſt deshalb nötig, daß wir die Beſtellungen moͤglichſt morgens zwiſchen 7 und 8 Uhr zugehen, damit ich früh⸗ zeitig meine Dispoſitionen für den Tag treffen kann. Bei ſpäteren unregelmäßigen Beſtellungen iſt mir die Er⸗ ledigung der Fälle nur unter Benützung eines Autos meiſtens möglich, was den Betrieb ſehr verteuert, und meine Liquidationen an die Tierbeſitzer dafür Sorge zu tragen, daß mir die Beſtellungen möglichſt durch Ver⸗ mittlung der Rathäuſer morgens zwiſchen 7 und 8 Uhr zugehen, da ſonſt eine Erledigung der Fälle an demſelben Tage meiſtens nicht möglich fein wird. Selbſtredend werde ich mir beſonders dringend und wichtig erſcheinende Krankheitsfälle, die während des Tages gemeldet werden, raſch aber oft unter Benützung eines Autos erledigen. Mannheim, den 6. Oktober 1916. Großh. gezirkstierarit ll gez. Dr. Hauger. Vorſtehendes bringen wir mit dem Anfügen zur all⸗ morgens bei der Polizeimannſchaft angezeigt werden müſſen. Seckenheim, den 9. Oktober 1916. gürgermeiſteramt: Volz. Bekanntmachung. Schmitt. Kühen in Sinsheim. Am Freitag, den 13. Wiederverkäufer und Händler ſind ausgeſchloſſen. Karlsruhe, den 9. Oktober 1916. Badische Landwirtschaftskammer. 8 Does gemeinen Kenntnis, daß etwaige Krankheitsfälle, welche eine tierärztliche Behandlung erfordern, gleich nach 7 Uhr Versteigerung von 35 trächtigen Oktober d. J. vormittags 11 Uhr veranſtaltet die Badiſche Landwirtſchaftskammer in Sinsheim eine Verſteigerung von 35 ſehr ſchönen trächtigen Schweizerkühen und Rindern. Zugelaſſen zur Verſteigerung ſind Badener, welche eine bürgermeiſteramtliche Beſcheinigung vorlegen darüber, daß ſie zur Durchführung ihres Betriebes Kühe dringend benötigen. Die Verſteigerungspreiſe ſind bar zu bezahlen. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis. Seckenheim, den 10. Oktober 1916. gürgermeiſter amt: 5 Volz. Schmitt. Bekanntmachung. für Fahrradbereifung betr. tober verlängert. der Bekanntmachung vom friſt bis zum 15. Oktober ds. Js. hinausgeſchoben. Perſonen, decken und gütung abgeliefert haben, melden müfſſen. zur Folge. Die Bereifungen von Fahrrädern, nicht meldepflichtig. Bei dieſem Anlaß machen wir nicht vernichtet oder als wieder zur des Fahrrads erhalten haben. Zur Vermeidung von Beſchlagnahme und Meldepflicht Nr. 1643 J. Das Kgl. ſtellvertretende Generalkommando des 14. Armeekocps hat die Friſt zur freiwilligen Abgabe der Fahrradbereifungen gegen Bezahlung bis zum 1. Ok⸗ Gleichzeitig wurde die in 8 7 Abſ. 2 125. Juli 16 feſtgeſetzte Melde ⸗ Wir machen erneut hiermit darauf aufmerkſam, daß die in ihrem Gewahrſam befindliche Fahrrad⸗ Schläuche bis jetzt bei den Sammelſtellen der Gemeinden nicht freiwillig gegen die feſtgeſetzte Ver⸗ dieſe bis längſtens 15. Oktober auf dem Bürgermeiſteramt zum Zwecke der Enteignung Unterlaſſene Meldung hat unnachſichtliche Beſtrafung deren Inhaber die bezirksamtliche Erlaubnis zur Weiterbenützung beſitzen, ſind darauf aufmerkſam, daß die abgelieferten Fahrradbereifungen der Klaſſe a bis Altgummi verarbeitet werden, ſondern daß ſte ausgebeſſert denjenigen Bevölkerungskreiſen Berfügung geſtellt werden. die aus Berufs⸗ oder anderen Rückſichten die Erlaubnis zur Weiterbenützung Mißverſtändniſſen ſei ferner noch bemerkt, daß eine Fahrradbereifung, die ohne Ver- wendung von Rohgummi oder Regeneratgummi hergeſtellt iſt, der Bekanntmachung vom 12. Juli 1916 nicht unter⸗ Materialien bei ihrer Herſtellung verwendet worden ſind, in Gebrauch genommen werden kann. Mannheim, den 30. September 1916. Groß h. Bezirksamt, Abt. 1. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis und beſtimmen Termin zur freiwilligen Abliefe⸗ rung auf Freitag, den 13. und Samstag, den 14. Oktober ds. Js. jeweils von 2 bis 5 Uhr Nachmittags in das Rathaus dahier— Zimmer No. 4. Seckenheim, den 9. Oktober 1916. Bürgermeiſteramt Volz. FFF Ratbol. Jünglingsvberein Seckenbeim. Weil nun der Plan bekanntgegeben werden kann, sollen als Horbereitung auf das Kriegsspiel, das am kommenden Sonntag ſtattfindet und wie Versammlung allt; am Donnerstag Abend halb 9 Uhr alle Schmitt. hat, iſt entſchuldigt. e ur Kinderpflege empfehle: Nestle-, Muffler- u. Kufeke- Kindermehl. Milchflaschen— Flaschensauger-Ersatz Milchzucker— Soxhletnährzueker 2 Aubtparae Sowie einzelne Ersatzteile. Germania-Drogerie Fr. Magner's Nachf. inh. W. Höllstin. Sooo Mitglieder in den Induſtrieſaal kommen. Wer Dienſt Der Praeſes: Karl Bihler, Kaplan. Zum Waschen von Tabakshänden ist der verbesserte Wasch- Stein 2 ö 4 28 E Sapolit 12 2 sehr zu empfehlen. Zu haben bei: Greulich& Herschler Mannheim H 2, 1. Filiale: Seckenheim, Friedrichstr. 59 8888888888888888888 J bis 5 Zimmer! Empfehle: J 0 * 1 mit Garten und möͤglichſt J her. 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Den Verkehr mit Zucker im Be triebsjahr 1916/17 betr. Wir bringen hiermit nachſtehende Verordnung des Bundesrats vom 14. September 1916(Reichs⸗ a 8 S. 209, Seite 1033/1040) auszugsweiſe und ie Verorduung Gr. Miniſtertums des Innern vom 21. September 1916 zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 29. September 1916. Großh. Bezirksamt Abt. 1. Verordnung über den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahr 1916/17. Vom 14. September 1916. (Nr. 5452). Der Bundesrat hat auf Grund des 3s des Geſetzes über die Ermächtigung des Bundes⸗ Lats zu wirtſchaftlichen Maßnahmen* vom 4. Auguſt 1914(Reichs⸗Geſetzbl. S. 327) fo gende Ver⸗ ordnung erlaſſen: I. Reichszuckerſtelle 8 1 i Die Verſorgung der Bevölkerung mit Zucker liegt der Reichszuckerſtelle oh. Die Reichszucker⸗ ſtelle iſt eine Behörde und beſteht aus einem Vor⸗ tzenden, einem oder mehreren ſtellvertretenden orſitzenden und einer vom Reichskanzler zu be⸗ ſtimmenden Anzahl von Mitgliedern. Der Vorſttzende, die ſtellvertretenden Vorſitzen⸗ den und die Mitglieder werden vom Reichskanzler ernannt; dieſer führt die Aufſicht und erläßt die näheren Beſtimmungen. f II. Aufbringung des Zuckers 82 5 uckerrüben dürfen nicht verfüttert werden. Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen be⸗ ſtimmten Behörden können im Einzelfall Aus⸗ nahmen hiervon zulaſſen. Der Reichskanzler beſtimmt, ob und in welchen Mengen Zuckerrüben zu anderen Zwecken als zur Verarbeitung auf Zucker verwendet werden dürfen. Für die Verwendung von Zuckerrüben zur franntweinbereitung bleibt die Verordnung über Erleichterungen für Brennereien im Betriebsjahr 1918/17 bei Verarbeitung von Rüben und Rüben⸗ leit ſowie Topinamburs vom 23. März 1916 Reichs⸗Geſetzbl. G. 191) maßgebend. 8 3 Zuckerrüben dürfen nur an rüben verarbeitende e und nur zur Verarbeitung auf Zucker geſetzt werden. um Abſatz an andere Stellen und für andere wecke bedarf es der Zuſtimmung der Reichs⸗ zückerſtelle. 84 Die Beſitzer von Zuckerrüben haben auf Ver⸗ Nager der Reichszuckerſtelle die Rüben an die von eſer A1 beſtimmende Stelle zu liefern und nach deren Anweiſungen zu verladen; in Verträge, nach denen Zuckerrüben zur Verarbkitung auf Zucker an ane geliefert werden ſollen, darf jedoch nicht eingegriffen werden. Die Stelle iſt zur Ab⸗ nahme und Bezahlung der thr T ewieſenen Rüben erpflichtet. Der Reichskanzler eſimmi die näheren 10 91 5 der 2 0 1 die Preiſe leiben die Vorſchriften der Veror 75 betreffend Die Preiſe für Rohzucker und Zuckerrſt* im Be⸗ e 1916/17, vom 3. Februar 1916(Reichs⸗ esa J. S. 80), maßgebend. 1 ſich über die Nen igen der Lieferung ergeben, entſcheidet endgült die höhere Verwaltungsbehörde. Ste darf dgbe die nach Ahſ. 1 maßgebenden Preiſe nicht über⸗ 4 eu, Sie beſtimmt, wer die baren Auglagen zrfahrens zu tragen hat. Auf öte Anforde⸗ 9 ohne Rückſicht auf die endgültige Feſtſetzung des Uebernahmepreiſes zu liefern, der zur Abnahme Verpflichtete vorläußg den von ihm für angemeſſen erachteten Preis zu zahlen. Werden die Rüben nicht freiwillig überlaſſen, ſo wird das Eigentum auf Antrag der Stelle, an die zu liefern iſt, durch Anordnung der Reichs⸗ zuckerſtelle auf die Stelle übertragen. Die Anord⸗ nung iſt an den Beſitzer zu richten. Das Eigen⸗ tum geht über, ſobald die Anordnung dem Beſitzer zugeht. 15 Die Herſteller von Verbrauchszucker dürfen Verbrauchszucker nur nach den Weiſungen der Reichszuckerſtelle oder gegen Bezugsſchein abgeben. Sie ſind verpflichtet, Zucker an die ihnen von der Reichszuckerſtelle benannten Abnehmer zu liefern. Die Reichszuckerſtelle erläßt die näheren Be⸗ ſtimmungen; ſie kann insbeſondere die Bedingungen der Lieferung feſtſetzen. III. Verbrauch von Zucker 17 Der Reichskanzler beſtimmt die Grundſätze für die Bemeſſung des Zuckerverbrauchs der bürger⸗ lichen Bevölkerung. Dabei iſt der Bedarf für die Obſtverwertung im Haushalt zu berückſtchtigen. § 18 Die Reichszuckerſtelle überweiſt den Kommu⸗ nalverbänden Bezugsſcheine über die Zuckermengen, die gemäߧ 17 auf jeden Kommunalverband ent⸗ fallen. Die Landeszentralbehörden können beſondere Vermittlungsſtellen errichten, die die auf die Kom⸗ munalverbände ihres Bezirkes entfallende Geſamt⸗ menge unterverteilen. Die Kommunalverbände können den auf ſie entfallenden Zucker ſelbſt beziehen oder die Be⸗ zugsſcheine an den Handel weitergeben. 8 19 Die Kommunalverbände haben den Verbrauch von 11 in ihrem Bezirke zu regeln, ſoweit nicht die 88 20 bis 22 Anwendung finden. Sie können ins⸗ beſondere vorſchreiben, daß Zucker an Verbraucher nur gegen Zuckerkarten abgegeben werden darf. Der Reichskanzler kann beſtimmen, wieweit die Kommunalverbände aus den nach 8s 17 und 18 auf ſie entfallenden Mengen auch die Apotheken, Gaſthäuſer, Bäckereien und Konditoreien ſowie andere Betriebe der Lebensmittelgewerbe zu ver⸗ ſorgen haben. Der Reichskanzler, die. Landeszentralbehörden oder die von ihnen beſtimmten Behörden können die Art der Regelung vorſchreiben. Die Verbrauchsregelung greift nicht Platz gegen⸗ über Perſonen, die von den Heeresverwaltungen und der Marineverwaltung mit Zucker verforgt werden. 130 Der Reichskanzler beſtimmt die Grund atze, nach denen Zucker in gewerblichen und ſonſtigen näher zu bezeichnenden Betrieben, e der nach 8 10 Abſ. 2 von den Kommunalverbänden zu verſorgenden Betriebe, ſowie zu gewerblichen und techniſchen Zwecken bezogen und verwendet werden darf. Die Reichszuckerſtells ſetzt danach die Bedarfs⸗ 1 2 85 feſt und erteilt die erforderlichen Bezugs⸗ eine. Handelt ein Unternehmer den nach Abſatz 1 und 2 aufgeſtellten Grundſätzen und Bedingungen bei der Verwendung des Zuckers zuwider, ſo kann, vorbehaltlich der Vorſchrift im§ 33 Abſ. 2, der Kommunalverband ſeine Zuckervorräte ohne Ent⸗ gelt enteignen. 1 25 Verbrauchszucker darf außer im Falle des 8 12 nur gegen Bezügsſcheine der Reichszuckerſtelle ab⸗ egeben und bezogen werden, ſoweit nicht die Kom⸗ Anares ea Masirk. 8 10. mit Ausnahme —ññ————— anderes beſtimmen. Der Handel mit Bezugs⸗ ſcheinen iſt verboten. IV. Einfuhr und Durchfuhr von Zucker 8 24 Zuckerrüben, Rohzucker und Verbrauchszucker, die aus dem Ausland eingeführt werden, ſind von dem Einführenden an die vom Reichskanzler zu beſtimmende Stelle zu liefern.. Als Ausland gelten im Sinne dieſer Vorſchriſt auch die beſetzten Gebiete. 5 Der Reichskanzler trifft die näheren Beſtim⸗ mungen; er kann die näheren Bedingungen für die Lieferung feſtſetzen. 155 Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldſtrafe bis zu zehntauſend Mark oder mit einer dieſer Strafen wird, unbeſchadet einer verwirkten Steuerſtrafe, beſtraſt: 1. wer unbefugt Zuckerrüben verfüttert oder den nach 8 2 Abſ. 2 erlaſſenen Beſtimmungen zuwiderhandelt; l wer den Vorſchriften im§3 zuwider Zucker⸗ rüben abſetzt oder der Lieferungs⸗ und Ver⸗ ladepflicht nach§ 4 nicht nachkommt; 5 wer unbefugt Rohzucker entfernt, beiſeite⸗ ſchafft, beſchädigt, zerſtört, vergällt, verfüttert oder ſonſt verbraucht, verarbeitet, verkauft, kauft oder ein anderes Veräußerungs⸗ oder Erwerbsgeſchäft über ihn abſchließt oder den nach§ 5 erlaſſenen Beſtimmungen zuwider⸗ handelt; wer den Vorſchriften in den 88 6, 9, 12 oder den auf Grund des 8 8 Abſ. 4, 88 9, 12 er⸗ laſſenen Beſtimmungen zuwiderhandelt; wer den Vorſchriften in den 88 10, 23 oder den auf Grund des 8 19 Abſ. 1,§ 20 Abf. g, § 21 Abſ. 1, Ss 23, 24, 25, 32 erlaſſenen Be⸗ ſtimmungen zuwiderhandelt; wer die nach 8 29 erforderte Auskunft nicht oder nicht richtig erteilt oder die Einſicht in die Geſchäftsaufzeichnungen verweigert. Neben der Strafe können die Gegenſtände, auf die ſich vie ſtrafbare Handlung. ein 582 3 5 1 5 gezogen werden, ohne Unterſchied, ob ſie dem Täter gehören oder nicht. Verordnung. (Vom 21. September 1916.) Den Verkehr mit Zucker im Betriebs jahr 1916/17 betreffend. 14. September 1916 über den Verkehr mit Backer im Betriebsjahr 191/17(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 1032) wird verordnet, was folgt: ö 8 1. Im Sinne der Bundesratsverordnung iſt Landes⸗ nkkalbehüörde das Miniſterium des Innern, höhere Kwaltungsbehörde der Landeskommiſſär, zuſtän⸗ 9 Behörde das Bezirksamt. Dieſes iſt auch be⸗ nt, Ausnahmen gemäß 8 2 Abſatz 1, Satz 2 der undes ratsverordnung zuzulaſſen. Kommunalverbände im Sinne der Bundesrats⸗ erordnung ſind die Städte mit mindeſtens 100 nwohnern und im übrigen die Amtsbezirke. 8 2. Vermittlungsſtelle im Sinne der Bundesrats⸗ verordnung iſt die beim Statiſtiſchen Landesamt errichtete„Badiſche Zuckerverſorgung“, welcher als Geſchäftsabteilung dle bei dem Einkauf Südweſt⸗ deutſcher Städte, Geſellſchaft mit beſchränkter Haf⸗ tung, in Mannheim errichtete„Geſchäftsſtelle der Badiſchen Zuckerverſorgung! beigegeben iſt. Die Kommunalverbände verkehren mit der Reichs⸗ zuckerſtelle durch Vermitklung der„Badiſchen darub vv ue n S e S Sblall S 3 8 28 und 28 der Dundesreswererd uuns bebe neten Beſugniſſe ermächtigt W. 5 5 8 8. Die Abgade von Zucker an Verbraucher darf nur gegen Zuckerkarten oder entſprechenden Ver⸗ merk auf der Brotkarte erfolgen. Die näheren Beſtimmungen werden von den Kommunalver⸗ bäuden getroffen, welche auch die Zuckerkarten ausgeben. 2 8 Für die Verabfolgung von Zucker zur Obſtver⸗ wertung im Haushalt treffen die Kommunalver⸗ bände beſondere Regelung. 8 4. Imker haben ihren Bedarf zur Bienenfütte⸗ rung, ſoweit er nicht durch unverſteuerten Zucker gedeckt wird, dem Kommunalverband anzuzeigen. Dieſer hat die Anmeldung zu prüfen und der Ba⸗ diſchen Zuckerverſorgung einzureichen. § 5. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt unſere Verordnung vom 20. April 1916, den Verkehr mit Verbrauchszucker betreffend(Geſetzes⸗ und Verord⸗ nungsblatt Seite 104) außer Wirkſamkeit. Karlsruhe, den 21. September 1916. Großherzogliches Miniſterium des Innern: von Bodman. Dr. Schühly. Verfügung. (Vom 25. September 1916.) 8 Betreffend Beſchlagnahme von Aepfeln, Zwetſchen und Pflaumen. Auf Grund des g 9b des Geſetzes über den Belagerungszuſtand vom 4. Juni 1851 in Ver bindung mit der Allerhöchſten Verordnung vom 31. Illli 1914 beſtimme ich im Intereſſe der öffentlichen Sicherheit, daß die am 16. September 1916 verfügte Beſchlagnahme von Aepfeln, Zwetſchen und Pflaumen für den hohenzollernſchen Teil meines Befehlsbereichs und für die badiſchen Amtsbezirke Mannheim, Schwetzingen, Weinheim, Bruchſal, Sinsheim, Eppingen, Bretten, Pforzheim, Ettlingen, Durlach. Karlsruhe, Freiburg, St. Blaſien, Vil⸗ lingen, Donaueſchingen und Neuſtadt mit ſofortiger Wirkung aufgehoben wird. Karlsruhe, den 25. September 1916. Der ſtellvertretende kommandierende General: Isbert, Generalleutnant. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hier⸗ mit zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 3. Oktober 1916. Großh. Bezirksamt. Abt. III. Verfügung. (Vom 28. September 1916.) Belreffend Beſchlagnahme von Aepfeln, Zweiſchen und Pflaumen. Auf Grund des 9b des Geſetzes über den Be⸗ lagerungszuſtand vom 4. Juni 1851 in Ver⸗ bindung mit der Allerhöchſten Verordnung vom 31. Jult 1914 beſtimme ich im Intereſſe der öffent⸗ lichen Sicherheit, daß die am 16. September 1916 verfügte Beſchlagnahme von Aepfeln, Zwetſchen und Pflaumen außer in den in der Verfügung vom 25. Septmber 1916(Badiſches Geſetzes⸗ und Ver⸗ ordnungsblat Seite 279) genannten Vezirkeu auch in den Amtsbezirken Triberg und Schönau aufge⸗ hoben wird. i In den übrigen 35 Amtsbezirken des Großher⸗ zogtums Baden bleibt die Beſchlagnahme beſtehen und iſt nachdrücklich durchzuführen, um die Ver⸗ ſorgung von Heer und Bevölkerung mit Marme⸗ Zweck der Beſchlag⸗ lade ſicherzuſtellen. Dieſem nahme entſprechend werden, mit nunmehr erfolgter Zuſtimmung des Kriegsernährungsamts, Tafel äpfel grundſätzlich freigegeben. Die zur Kontrolle unerläßlichen näheren Beſtmmungen über den Verkehr mit Tafeläpfeln erläßt das Großherzogliche Miniſterium des. Innern. Karslruhe, den 28. September 1916. Der ſtellvertretende tommandierende General: Isbert, Generalleutnant. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hler⸗ mit zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 3. Oktober 1916. Großh. Bezirksamt. Abt. III. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis. e 1- 5 5 machung kember 1916 1, 2 8* W RNermu noddedende Betouuv KNegernsbrungs cats vom 18. Sep- über die Verſütterung von Hafer an Zugkühe und an Ziegenböcke und die Verordnung Or. Miniſteriums des Innern vom 28. September 1916 zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 29. September 1916. Großh. Bezirksamt I. (Nr. 5458) Bekanntmachung über die Verfütterung von Hafer an Zugkühe und an Ziegenböcke. Vom 15. September 1916. Auf Grund des über Hafer aus der (Reichs⸗Geſetzbl. S. 811) und des 8 1 der Bekannt⸗ machung über die Errichtung eines Kriegsernäh⸗ rungsamts vom 22. Mai 1916(Reichs⸗Geſetzbl. S. 402) wird folgendes beſtimmt: J. Unternehmer Landwirtſchaftlicher Betriebe, die in Ermangelung anderer Spanntiere ihre Kühe zur Feldarbeit verwenden müſſen, dürfen in der Zeit bis 30. November 1916 einſchließlich an ein Geſpann, das iſt an höchſtens zwei zur Feldarbeit verwendete Kühe, mit Genehmigung der zuſtän⸗ digen Behörde Hafer aus ihren Vorräten ver⸗ füttern. Die Hafermenge, die verfüttert werden darf, wird auf 1 Zeutner für die Kuh auf den ganzen Zeitraum beſtimmt. Bei Kühen, die nicht während des ganzen Zeitraums gehalten werden oder für die die Verfütterungsgenehmigung nicht auf den ganzen Zeitraum erteilt wird, ermäßigt ſich dieſe Menge um 1½ Pfund für jeden feh⸗ lenden Tag. II. Unternehmer landwirtſchaftlicher Betriebe, die Ziegenböcke halten, welche während der begin⸗ uenden Deckperiode zur Zucht Verwendung finden, dürfen in der Zeit bis 31. Dezember 1916 ein⸗ schließlich an dieſe Ziegenböcke mit Genehmigung der zuſtändigen Behörde Hafer aus ihren Vor⸗ räten verfüttern. Die Hafermenge, die verfüttert werden darf, wird auf 1 Zentner für den Ziegen⸗ bock auf den ganzen Zeitraum beſtimmt. Bei Ziegenböcken, die nicht während des ganzen Zeit⸗ raums gehalten werden oder für die die Verfüt⸗ terungsgenehmigung nicht auf den ganzen Zeit⸗ raum erteilt wird, ermäßigt ſich dieſe Menge um 1 Pfund für jeden fehlenden Tag. 7044 III. Die Landeszentralbehörden be ſtimmen, wer als zuſtändige Behörde im Sinne von 1 und 11 anzuſehen iſt. Berlin, den 15. September 1916. Der Präſident des Kriegsernährungsamts von Batocki. Verordnung. i n(Vom 23. September 1916.) Hafer betreffend. Zum Vollzug der Bekanntmachung des Kriegs⸗ ernährungsamts vom 15. September 1916 über die Verfütterung von Hafer an Zugkühe und an Zie⸗ genböcke(Reichs⸗Geſetzblatt ordnet, was folgt: 7 uſtändige Behörde im Sinne von Ziffer Lund 11 ekanntmachung 11 95 Bezirksamt. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Karlsruhe, den 23. September 1916. Großherzogliches Miniſterium des Innern: Weingärtner. Dr. Schühly. Verfütterung von Kartoffeln betreffend. Wir bringen hiermit nachſtehende Bekannt⸗ machung des Präſidenten des Kriegsernährungs⸗ amtes vom 23. September 1916 betr. Verfütterung von Kartoffeln zur öffentlichen Kennuknis. Mannheim, den 3. Oktober 1916. der ö 1 ö 1 1 ö Großh. Bezirksamt I. über die Verfütterung von Kartoffeln. Vom 23. September 1916. Auf Grund des 8 5 der Bekanntmachung über die Kartoffelverſorgung vom 26. Juni 1916(Reichs⸗ Geſetzbl. S. 590) wird folgendes beſtimmt: 8 Kartoffeln und Erzeugniſſe der Kartoffeltrock⸗ nerei dürfen nur an Schweine und an Federvieh verfüttert werden. Kartoffelerzeuger dürfen Kartoffeln, die als Speiſekartoffeln oder als Fabrikkartoffeln nicht ver⸗ wendbar ſind, mit ane e ihres Kommunal- verbandes auch an andere Tiere ihrer Wirtſchaft als an Schweine und an Federvieh verfüttern. ſo⸗ weit die Verfütterung an Schweine und an Feder⸗ vieh nicht möglich iſt. Kartoffelſtärke und Kartoffelſtärkemehl dürfen nicht verfüttert werden. Bekanntmachung gürgermeiſteramt: V De von der Ness 8 6 Abſ. 2b der Bekanntmachung Ernte 1916 vom 6. Juli 1916 Seite 1045) wird ver⸗ WCG 3 a 7 5 8 ane des 8 J W Ader e Noce W Detaummachung doe W. Jun 1986 Reichs⸗Geſetzbl. VBedörde. 8 Wer den Verboten des 8 1 zuwiderhandelt, wird mit Gefänguis bis zu ſechs Monaten oder mit Geldſtrafe bis zu N Mark beſtraft. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 23. September 1916. Der Präſident des Kriegsernährungsamts: von Batocki. Belunntmachung über die Jeſtſetzung der Preiſe für Wild. (Vom 17. September 1916.) Nr. 5457 Auf Grund der Verordnung über die Regelung der Wildpreiſe vom 24. Auguſt 1916(Reichs⸗ Geſetzbl. S. 959) und des 3 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernä rungsamtes vom 22. Mai 1916(Reichs⸗Geſetzbl. S. 402) wird folgendes beſtimmt: 1 7051 Auf Grund des 8 1 der Verordnung vom 24. Auguſt 1916(Reichs⸗Geſetzbl. S. 959) werden für den Großhandel mit Wild folgende Preiſe feige 1. bei Rehwild(mit Decke für 0,5 kg. 1.30 2. bei Rot⸗ und Damwild(mit Decke) e 1.40„ 9. bei Wildſchweinen(mit Schwarte) a) bei Tieren im Gewichte bis zu 35 kg einſchließlich, für 0,5 8.. 1.15„ b) bei Tieren über 35 kg für 0,5 Kg 0.95 4. bei Haſen a) mit Balg, das Stück 5.25 5 b) ohne Balg, das Stück.. 4.95* 5. bei wilden Kaninchen a) mit Balg, das Stück 1.50 2 b) ohne Balg, das Stück 0 6. bei Faſanen. a) Hähne, das Stück 4.50„ b) Hennen, das Stück 3.50* II. Die gemäß 84 der Verordnung über die Regelung der Wiloͤpreiſe vom 24. Auguſt 1916(Reichs⸗Geſetz⸗ blatt S. 959) feſtgeſetzten Höchſtpreiſe für die Ab⸗ gabe im Kleinverkaufe dürfen folgende Sätze nicht überſchreiten: 1. bei Rehwild ö a) für Rücken und Keule(Ziemer und ö Schlegel) für 0,5 g. 22.50 M. f b) für Blatt oder Bug. für 0,5 kg. 1.70 i 0) W oder Kochfleiſch, für 1 0, Kg 7 JV 2. bei Rot⸗ und Damwild ; a) für Rücken und Keule(Ziemer und ö für ß* b) für Blatt oder Bug, für 0,5 kg. 1.50 e) für Ragout oder Kochfleiſch, für TFT 3. bei Wildſchweinen A. bei Tieren bis zu gökg einſchließlich 5 a) für Rücken und Keule(Ziemer und Schgegen für 0 r 180 b) für Blatt oder Bug, für 0,5 kg. 1.80 55 e) für Ragout oder Kochfleiſch, für 337? B. bei Tieren über 35 kg a) für Rücken und Keule(Ziemer und Schlegel) für 0 K 8 0 b) für Blatt oder Bug, für 0,5 kg. 1.50 5 ce) für Ragout oder Kochfleiſch für ö))„ 4. bei Haſen a . a) mit Balg, das Stuck. 6. 5 ö pb) ohne 9.8 das Stück„ 5.70„ 5. bei wilden Kaninchen ö a) mit Balg, das Stück 1.80 5 b) ohne Balg, das Stück. 1.70 0 0) bei Faſanen N u) Hähne, das Stück. 5.25 5 b) Hennen, das Stück. 4.25 5 Bei abweichender Feſtſetzung der Großhandels⸗ preiſe gemäß 88 der Verordnung über die Regelung der Wiloͤpreiſe vom 24. Auguſt 1916(Reichs⸗Geſetz⸗ blatt S. 959) kann eine angemeſſene Aenderung dieſer Sätze eintreten. II. Dieſe' tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft. Die Bekanntmachung über die Feſtſetzung der Preiſe für Wild vom 30. De⸗ zember 1915(Reichs⸗Geſetzblatt S. 851) tritt mit dem gleichen Tage außer Kraft. Berlin, den 17. September 1916. Der Präſident des Kriegsernährungsamts: gez. von Batocki. Dieſe Beſtimmung Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir K mit Wer öffentlichen Kenntnis. 8 kannheim, den 23. September 1916. Großh. Bezirksamt.— Abt. 111 * o l z. ö Schmitt. 4 5 2 „