Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertagen. Der Abonnementspreis beträgt monatlich 65 Pfg. bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.95. 1 A knlolgreiche dcwehr r n 3 V P.—— Kriegschronik 1915 ö ))n7n7n...!! 17. Oktober: Seſtlich von Mitau wurden die Ruſſen zu⸗ N rückgeworfſen und vor Dünaburg ſtarke ru) Angriffe ab⸗ geſchlagen. f — Das Höhengelände ſüdlich von Belgrad iſt in unſerer Hand. — Die Valgaren haben den Uebergang über den unteren Timol erzwungen. In der Richtung Pirot drangen die Bul⸗ garen weiter vor. — Von der Heeresgruppe Mackenſen wurden bisher 68 ſer⸗ biſche Geſchütze erbeutet. 5 — Am Doberdoab z: 5 en heftige italieniſche An riffe zuſammen. 5 . r* Der Weltkrieg. 1 Der heutige Tagesberich it bemerkenswert. Er weiß Angriffe auf allen Hauptfronten zu melden, zum Teil ſogar von ſehr bedeutenden Vorſtößen, zugleich aber ſtellt f ſeſt, daß alle dieſe Angriffe ausnahmslos unter ſchweren Verluſten im Oſten und Weſten niedergeſchlagen orden ſind. Das will viel heißen, wenn man erwägt, 15. welch zahlenmäßiger Uebermacht die Feinde ſeit uu Monaten im Weſten und 4½ Monaten im Oſten nie deutſchen Stellungen berennen. Üeberhaupt bekommt den den Eindruck, als ob die Offenſiven hinſichtlich er Stoßkraft den Höhepunkt überſchritten hätten, und finn die moraliſche Rückwirkung des nutzloſen, wahn⸗ Da igen Blutvergießens ſ ich geltend zu machen beginne. Aan iſt natürlich nicht gemeint, daß die Heeres⸗ den ngen des Vierverbands jetzt ſchon daran dächten, ampf einzuſtellen; im Gegenteil, die Anſtrengungen werden vielleicht zunächſt verſtürkt werden, und ſolange 115 ein Franzoſe oder Ruſſe auf die Beine zu zeingen iſt, wird England nicht müde werden, anzu⸗ fuern und zu ſchüren. Aber die Soldaten ſind bei aller 0 erkeit, die auch beim Feinde anerkannt werden muß, . doch Menſchen mit begrenzten Kräften, die auch rch noch ſo reichlichen Alkohol nicht ins Unbegrenzte eigert werden können. In dieſem Sinne ſcheint eine wiſſe Erſchlaffung ſich bemerkbar zu machen, die ihre 3 in der Tatſache findet, daß die deutſchen Rei⸗ N täglich mit friſchen Reſerven füllen und die — 5 Artillerie wie automatiſch ſich verjüngt. Das Verechnungen über den Haufen. man drüben nicht faſſen, es wirft alle bisherigen gon 10 58. *. du, Rodna 2 5 65 E N E N au NedaseySzeben, ee Wee. 8 5 N N 2 io 399 , ges. Sheer Brassd 8 5 9 1 Er 5 ee, ue Muneni HHN% eee ee ee e e e es e 12 olu N ne — l den ſcmbben„n ebenen In Si benbür 8 5 N 3 zender ebenbürgen ſind die Rumänen in ſtei⸗ e 2 cbedringnis die ſpärlichen Nachrichten dürften eitung eines neuen Hauptſchlags verhüllen. 0 1 f echen Hmtsblaft der Bürgermeisterämfer Seckenheim. IHoesheim, Neckarhausen und Edingen. Druck und Verlag von Gg. Zimmermann, Seckenheim. n 25 f pet, A, datt ure fag: r. russischer Angriffe an Aus Sofia wird gemeldet: Die Offenſive Sar⸗ rails gegen den rechten bulgariſchen Flügel iſt voll⸗ kommen lahmgelegt. Der Gegner kann keinerlei Vor⸗ teile mehr erringen. Die Kämpfe am Cernafluſſe waren lebhaft, ein weiteres Vordringen iſt aber für die Entente⸗ truppen unmöglich, ſolange der Fluß ſelbſt nicht in ihren Händen iſt. Der Feind verwendet deshalb dort ſeine Hauptkräfte. Seine Angriffe ſtoßen auf den hartnäckigſten Widerſtand. Trotz der ungeheuren Opfer bleibt der Gegner ſtets an gleicher Stelle. Bei dem Dorf Skochivir ſchei⸗ terten ſechs raſch aufeinander folgende Angriffe. Das gleiche Schickſal hatten die Angriffe an der Struma und am Wardar. Die Hoffnung der Entente, bald ſieg⸗ reich in Monaſtir einzuziehen, kann als ausſichtslos be⸗ trachtet werden. Die Ereigniſſe im Weſten. Der franzöſiſche Tagesbericht. WTB. Paris, 16. Okt. Amtlicher Bericht von geſtern nachmittag: Südlich der Somme verſuchten die Deutſchen geſtern abend mehrere Gegenangriffe auf die im Laufe des Tages von den Franzoſen eroberten Stellungen. Einige dieſer Gegenan⸗ griffe wurden durch das Artilleriefeuer zerſprengt, ehe ſie bis an unſere Linien herangekommen waren, die anderen wur⸗ den einzeln durch franzöſiſche Angriffe gebrochen, durch die alle Gewinne behauptet oder befeſtigt wurden. Abends: Große Flieger⸗ und Artillerietätigtkeit in der Som⸗ megegend. Die Zahl der im Laufe. der geſtrigen Kämpfe im Abſchnitt Ablaincdurt⸗Belloy gemachten unverwundeten Gefange⸗ nen erhöhte ſich auf 1100 Mann, darunter 19 Offiziere. Orientarmee: Mittlere Tätigkeit der Artillerie auf der ganzen Front. Die ſerbiſchen Truppen machten auf dem lin⸗ zen Cerna⸗Ufer Fortſchritte. Eine franzöſiſche Schwadron ſchnitt die Eiſenbahn ſüdlich von Seres ab. Der engliſche Tagesbericht. London, 16. Okt. Amtlicher Bericht von geſtern a ls Ergebnis eines erfolgreichen örtlichen Gefechtes wurde zeute früh unſere Linie nordoſtlich von Gueudecourt etwas vor zeſchoben. Die feindliche Artillerie war zwiſchen Les Boeuß und Courcelette, ſowie in der Nachbarſchaft der Schwahenſchanze and des Anere⸗Tales tätig. Der Jeind ließ heute frühmor gens nördlic“ von Neuve Chapelle eine Mine ſpringen. Er wurde kein Schaden angerichtet. In den letzten 24 Stunden wurden 47 Mann, darunter 2 Offiziere, gefangen genommen 15. Oktober. Die geſtrigen Unternehmungen bei der Stuff. und Schwabenſchanze wären ſehr erfolgreich. Nördlich von der Stuffſchanze wurden 2 Linien feindlicher Schützengräben in einen Breite von 200 Ellen geſäubert. Bei der Schwabenſchanze wa; unſer Gewinn noch größer. Dem Feind wurden ſchwere Ver⸗ luſte beigebracht. Während dieſer beiden Unternehmungen wur⸗ den 2 Offiziere und 303 Mann gefangen genommen. In dez letzten Nacht drangen wir in feindliche Schützengräben weſt⸗ lich pon Serre, nördlich von Roelincourt, nordöſtlich von Feſtubert und nördlich von Neuve Chapelle ein und machten Gefangene. Saloniki: An der Struma wurde der Bahnhof von Hriſtos Heres und Baraklidzuma von unſerer Artillerie beſchoſ⸗ ſen. An der Doiranfront wurden die Verbindungswege des Fein⸗ des in der Nacht zum 14. Oktober lebhaft beſchoſſen. Der Krieg zur See. RNotterdam, 16. Okt.„Shipping“ ſchätzt für die erſte Hälfte des Oktober den Verluſt der Ententeflotte an verſenktem Laderaum auf 150000 Tonnen. Das iſt bis jetzt die höchſte Zahl in dem Zeitraum eines halben Monats. 0 London, 16. Okt. Lloyds melden, daß der hollän⸗ diſche Schoner„Anny“ und der Fiſchlogger„Ymuiden“ 264 geſtrandet ſeien. Kopenhagen, 16. Okt. Wie„Nationaltidende“ aus Stockholm meldet, iſt der Handelsverkehr mit England in vollem Umfange wieder aufgenommen. Die Lage im Oſten. Der rumäniſche Tagesbericht. WB. Buhareſt, 16. Okt. Amtlicher Bericht von geſtern. Rord⸗ und Nordweſtfront: Unſere Truppen wurden von dem Caliman⸗Berg gegen die Grenze zurückgenommen. Süd⸗ lich von Fulghes(Gyorgye⸗Jolges) wurde die feindliche Infanterie von unſerer Artillerie in die Flucht getrieben. Im oberen Cicaz⸗ Tal weſtlich der Grenze Artilleriekampf. Bei Pallanca(Ghimos) leichte Gefechte. Im Lucul⸗Tal heftige Kämpfe an der Grenze. Im Loitzy⸗Tal haben wir an der Grenze alle feindlichen An⸗ griffe blutig abgewieſen. Im Buceu⸗Tal heftige Kämpfe an der Grenze. Alle feindlichen Angriffe wurden abgewieſen. Aus einer einzigen feindlichen Kompagnie haben wir 64 Mann ge⸗ fangen genommen. Bei Bratocea und Preclus leichte Gefechte. Bei Predeal lebhafte Kämpfe. In der Nacht haben wir feind⸗ liche Angriffe zurückgewieſen und, die Offenſive ergreifend, den Feind aus dem Poliſtoca⸗Tal vertrieben. Sehr lebhafte Kämpfe bet Rucar, wo unſere Truppen ihre Stellungen behaupteten. Im Alt⸗Tal Artilleriekampf und leichte Zuſammenſtöße an der ganzen Front. Im Jiu⸗Tal haben wir den Kamm des Negru⸗Berges und Zanoaga im Sturm genommen und einen Offizier und 40 Soldaten gefangen genommen. Bei Orſova Geſchützkampf. Längs der ganzen Donau Geſchütz⸗ und Artilleriekampf. In der Dobrudſcha nichts Neues. Die„Furcht vor dem Schickſal Serbiens“. Amſterdam, 16. Okt. Der Bukareſter Mitarbeiter der„Times“, Stanley Waſhburn, hatte eine Unterredung mit dem König Ferdinand, in der dieſer u. a. ſagte, eim, Dienstag, den 17. Uktaber 1916. Juſertsionspreis. Die einſpaltige Petitzeile 15 Pfg., Reklamen 30 Pfg · die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Fernſprechanſchluß Nr. 16. der ganzen Ostfront. Rumänien ſei nicht durch Opportunismus oder durch zyniſche materielle Erwägungen dazu veranlaßt worden, an dem Krieg teilzunehmen, ſondern habe ſich aus nati⸗ onalen Gründen dazu entſchloſſen. Ungarn ſei ſtets der traditionelle Feind Rumäniens geweſen, weil dort Mil⸗ lionen von Rumänen in politiſcher Sklaverei lebten. Ru ⸗ mänien vertraue auf die Gerechtigkeit ſeiner Sache und auf die Bundesgenoſſen. Es ſei davon überzeugt, daß es nicht das dritte kleine Volk ſein werde, das in dieſem Kriege beſiegt werde. Trotz der Barbarei, mit der der Feind Rumänien angreife, und der Wildheit, mit der wehrloſe Frauen und unſchuldige Kinder gemordet wür⸗ den, werde die rumäniſche Regierung zu verhüten trachten, daß die Taten der Rumänen von Erbitterung beherrſcht werden. Die Regierung beabſichtige nicht, Vergeltungs⸗ maßregeln gegen Gefangene oder gegen wehrloſe Nicht⸗ kämpfer zu treffen. Die Rumänen wüßten, daß die Alliier⸗ ten trotz der ſchwierigen Fragen, vor die ſie ſich ſelbſt geſtellt ſehen, die Angelegenheiten Rumäniens nicht hint⸗ anſetzen und nicht dulden werden, daß Rumänien das Los Belgiens und Serbiens teile.(Die Mohrenwäſche des Rumänenkönigs iſt wirklich verächtlich. D. Schr.) Der Krieg mit Italien. WTB. Wien, 16. Okt. Amtlich wird verlautbart vom 16. Oktober 1916: a Italieniſcher Kriegsſchauplat: In den Kämpfen bei Sober haben unſere Truppen 2 Offiziere, 212 Mann gefangen genommen und 3 Maſchinengewehre erbeutet. N Der türkiſche Krieg. WTB. Konſtantinopel, 16. Okt. Amtlicher Bericht von geſtern: Perſiſche Front: Drei Schwadronen feindliche Kavallerie, die ſich von allen Seiten Bidſchar zu nähern verſuchten, wurden abgewieſen.— Kauka⸗ ſusfront: Auf dem rechten Flügel Scharmützel. Eine feindliche Abteilung, die in dichten Reihen vorzudringen Ils. Jahrgang verſuchte, wurde durch wirkſames Feuer zurückgeworfen. Ein feindlicher Angriff auf einen Teil unſerer Truppen auf dem linken Flügel wurde durch Feuer aufgehalten und durch Gegenangriff zurückgewieſen. Auf dieſem Flügel liefen Zuſammenſtöße von Patrouillen vorteilhaft für uns aus. Die Streitigkeiten in Abeſſynien. Diibuti, 15. Okt. Der erwartete Aufſtand gegen die von England eingeſetzte Königin iſt ausgebrochen. doch erlitten die Anhänger Lidj Jeaſſus bei Miſſo eine Niederlage. Jeaſſu ſoll ſich der neuen Regierung unterworfen haben, während ſein Berater Idlibi, Vize⸗ ihnig von Diridaua, flüchtete.(Englands Weizen blüht; die Aufteilung Abeſſyniens in„Intereſſengebiete“ wird nicht mehr lange auf ſich warten laſſen, nachdem das Land in Parteien geſpalten iſt. D. Schr.) eues vom Tage. ö Die Antwort. Paris, 16. Okt. Auf die(allerdings recht un⸗ paſſenden D. Red.) Reden der Abgeordneten Scheide⸗ mann, Haaſe und David im Reichstag ſchreibt der „Temps“:„Scheidemann, David und ihre Kollegen ſind nicht nur Elende, ſondern auch Dummköpfe. Die Ge⸗ ſchichte der letzten zwanzig Jahre hat gezeigt, daß der Deutſche Kaiſer ſich durch ſeine eigenen Worte nicht ge⸗ bunden fühlt, noch weniger als durch die eines Kammer⸗ dieners wie Scheidemann. Wir wollen aber einmal an⸗ nehmen, ſtatt Scheidemann hätte der Kanzler erklärt: Ich räume morgen Frankreich, Belgien und Serbien. Was franzöſiſch iſt, ſoll franzöſiſch, was deutſch iſt deutſch und was belgiſch iſt belgiſch bleiben. Das iſt die Grund⸗ lage des künftigen Friedens. Glaubt man in Berlin wirklich, die Gewiſſenloſigkeit und die Dummheit ſei in den Verbfandsländern ſo groß, daß man auf dieſe Liſt hineinfallen werde. Niemals wird der Verband die deutſche Verſicherung, es wolle nichts wegnehmen, jetzt noch als genügende Garantie annehmen. Wenn heute Deutſchland deu früheren Stand anbieten ſollte, ſo würde das be⸗ weiſen, daß es die Hoffnung aufgibt, jetzt ſein Ziel zu erreichen, und würde ſeinen Angriff ſpäter wiederholen. Scheidemann, David und Bethmann könnten reden, ſo viel ſie wollten, hieran würden ſie nichts ändern. Das Bevölkerungsproblem. Berlin, 16. Okt. Bei der geſtrigen Rektorats⸗ übergabe an der Berliner Univerſität ſprach der neue Rektor, Profeſſor Bumm, über das deutſche Bevölke⸗ rungsproblem. Er meinte, wer bewirken wolle, daß die Laſt des Kinderreichtums von Arm und Reich wieder gern getragen werde, müſſe dem kraſſen Materialismus, bei dem wir vor dem Kriege angelangt waren, höhere inner⸗ liche Ziele entgegenſtellen können. 3 4 * 0 1 Das Rheiniſch⸗Wealiſche Kohlenſyndikat . erneuert. Eſſen, 16. Okt. Den Bemühungen des Geheim⸗ rats Emil Kir dorf iſt es gelungen, die Verlängerung des Rheiniſch⸗Weſtfälißhhen Kohlenſyndikats auf 5 Jahre durchzuſetzen. Dem Syndikat werden alle, auch die bis⸗ her widerſtrebenden Zechen beitreten. In ſeiner Art bietet das neue Syndikat gegenüber dem mit Ende 1915 aufgelöſten weſentliche Unterſchiede, deren hauptſächlich⸗ ſter darin zu ſuchen iſt, daß es ſozuſagen die geſamte Ruhrkohlen⸗Erzeugung einſchließlich der fiskaliſchen Ze⸗ chen umfaßt. Von großer Bedeutung iſt auch, daß dem neuen Syndikat als Handelsorganiſation eine Monopol⸗ een gegeben worden iſt, von der man wohl annehmen darf, daß das Syndikat ſie in einer Weiſe handhaben wird, daß die Verbraucher einen Unterſchied gegenüber dem bisherigen Zuſtand nicht zu fühlen bekommen. Wien, 16. Okt. N Serajewo iſt vor einigen Tagen der wegen des Anſchlags auf Erzherzog Franz Ferdinand zu lebenslänglichem Ker⸗ ker verurteilte Korovic im Militärgefängnis von Möllen⸗ dorf geſtorben. Die engliſche Zenſur. Neuyork, 16. Okt. Als Antwort auf das Vorgehen der britiſchen Zenſurbehörde, die dem Hearſtſchen Internationalen Nachrichtendienſt die Benutzung der engliſchen Kabel verwei⸗ gert und behauptet, er verdrehe die Nachrichten, veröffentlicht der Leiter des Internationalen Nachrichtendienſtes eine Mittei⸗ lung, in der er erklärt, die Wahrheit, warum dem Inter⸗ nationalen Nachrichtendienſt die Benutzung der Poſtverbindungen und Kabel verweigert wurde, iſt, daß er ſich nicht dazu her⸗ gegeben hat, die Nachrichten zu entſtellen. Das Vorgehen der britiſchen Zenſurbehörde iſt das größte Kompliment, das dem Internationalen Nachrichtendienſt erwieſen werden konnte. Die britiſche Zenſur war von Beginn des Krieges an eine Be⸗ hörde zur Unterdrückung und Fälſchung der Nach⸗ richten. Die britiſche Regierung will, daß idie amerikaniſchen Zeitungen nur ſolche Nachrichten abdrucken, die der britiſchen Regierung angenehm und nützlich ſind. Die britiſche Regie⸗ rung wünſcht, daß die amerikaniſchen Zeitungen nur entſtellte Nachrichten oder Lügenmeldungen abdrucken. Der Internationale Nachrichtendienſt will kesine Nachrichten verdrehen oder fälſchen, um der britiſchen Regierung oder irgend jemand anderem zu Gefallen zu ſein. N 5 1 Kein Getreidemonopol? Petersburg, 14. Okt. Die Abſicht des Landwirtſchaftsminiſters Bobrinſki, infolge des Wuchers der Banken die Getreideverſor⸗ gung von Heer und Volk ausſchließlich durch den Staat aus⸗ führen zu laſſen, dürfte an dem Widerſtand dercGetreidegroß⸗ händler ſcheitern.* 8 Kriegsgeld. Petersburg, 16. Okt. Die Ausgabe neuer ruſſi⸗ ſcher Scheidemünzen ſteht bevor. Das bisherige Kupfer⸗ geld ſoll durch leichtere kleinere Kupfermünzen, Silber durch Nickelgeld erſetzt werden. Petersburg, 16. Okt. Der Miniſter des Innern Protopopow erklärte in einer Unterredung mit Vertre⸗ tern der Moskauer Preſſe, der Krieg müſſe, koſte es, was es wolle, bis zum Ende geführt werden. Das Miniſterin e des Auswärtigen beauftragte die diplomatiſchen Vertreter im Auslande, den Regierungen bekannt zu geben, daß die in den Jahren 1913 und 1914 im Eismeer durch die Forſchungsexpedition des Kapi⸗ täns Tilkitsky entdeckten Landſtriche, die unter der all⸗ gemeinen Bezeichnung Kaiſer Nikolaus II.⸗Land bekannt ſind, dem ruſſiſchen Reiche einverleibt worden ſind. Petersburg, 16. Okt. Die Regierung plant die Errichtung einer Univerſität in Irkutsk(Sibirien). Namhafte Stiftungen von Privaten werden zu dieſem Zweck aufgebracht. Stockholm, 16. Okt. Im Gebiete von Archangelſk erwarb eine norwegische Aktiengeſellſchaft große Wal⸗ dungen und die Erlaubnis zum Bau einer Zelluloſefabrik. Poſen, 16. Okt. An der amerikaniſchen Univerſität Chicago errichtete auf eigene Koſten der Pole Woj⸗ nicz aus London einen Lehrſtuhl für polniſche Geſchichte. f Vom Reichstag. D„6. Okt. Der Hauptausſchuß des Reichs lags, verhandelte heute über Fragen des Belagerungs zuſtandes und der Schutzhaft. Die Sozialdemokraten be⸗ antragten die Aufhebung des Belagerungszuſtandes. Die Nationalliberalen brachten ein Initigtivgeſetz ein, in dem beſonders die Rechtsmittel für die Verhafteten bezeichnen „ ² d u Nach einer Blättermeldung aus werden. Staats ſekretär Dr. Helfferich erklärte es fich unmöglich, daß man im Kriege ohne die Beſtimmunger des Belagerungsgeſetzes auskommen könne. Die Auf; hebung des Geſetzes im Kriege ſei ausgeſchloſſen. Zur Beratung der A' träge werde ein beſonderer Aus ſchuß ein. geſetzt. Ein Zenſurantrag. Berlin, 16. Okt. Dem Reichstag iſt ein An, trag Baſſermann zugegangen, der in Form eines Geſetz ſetzentwurfes verlangt, daß wenn im Deutſchen Reiche auf Grund des preußiſchen Geſetzes über den Bela gerungszuſtand vom 4. Juni 1851 oder eines an deſſer Stelle tretenden Reichsgeſetzes eine Zenſur der Preſſi eingeführt wird, die vollziehende Gewalt in Angelegen, heiten der politiſchen Zenſur auf den Reichskanzler übergeht, der damit die Verantwortung für die Hand. habung der politiſchen Zenſur übernimmt. Par. 4 dez obengenannten Geſetzes bleibt nur für die Zenſur mi⸗ litäriſcher Angelegenheiten beſtehen. N Unterdrückung des Deuſchtums. Stockholm, 16. Okt. Lant einer Meldung aus Petersburg arbeitet das Miniſterium des Innern gegen⸗ wärtig ein Geſetz über die Einführung der Semſtwos in den Oſtſeeprovinzen aus, das eine weitgehende Beteili⸗ gung der Bauern an der Selbſtverwaltung vorſieht. Zu⸗ ſammen mit der Aenderung der lutheriſchen Gemeinde⸗ berwaltung und der Einführung der ruſſiſchen Un⸗ terrichtsſprache an der theologiſchen Fakultät in Dorpat bezweckt dieſe Verordnung die völlige Erſtickung des Deutſchtums in den Oſtſeeprovinzen. Die vergewaltigte griechiſche Flotte. Athen, 16. Okt. Wie der„Secolo“ aus Athen erfährt, hat die Kontrolle des griechiſchen Eiſenbahnver⸗ zehrs durch die Entente bereits begonnen. Die Kontrolle vird von Offizieren der Verbündeten beſorgt. Auf Korfu derbot der franzöſiſche Kommandant die vom griechi⸗ chen Miniſterium angeordnete Abreiſe von 500 Soldaten tach Preveſa. In Athen iſt die Beſchlagnahme der grie⸗ hiſchen Flotte mit Ruhe hingenommen worden. Faſt ille Offiziere und Soldaten haben ihre Schiffe verlaſſen. Athen, 16. Okt.(Reuter.) Der franzöſiſche Ge⸗ andte verhandelte mit dem Miniſterpräſidenten und dem Niniſter des Aeußern. Hierauf hatte der Miniſterpräſi⸗ ent eine Audienz beim König. Wie man glaubt, wurde zierbei über die Kontrolle über die Eiſenbahnen und die Polizei verhandelt. Es wird berichtet, daß die Ge⸗ andtſchaften der Entente in der griechiſchen Hauptſtadt den Auftrag erhalten haben, nochmals vorzuſchlagen, daß Hriechenland die Neutralität aufgeben ſolle. f Athen, 16. Okt. Der Antivenizeliſt Embros be⸗ zeichnet die Wegnahme der griechiſchen Flotte durch den Vierverband ſowie verſchiedene andere Maßnahmen als eine Vorbereitung zum Einzug Venizelos in Athen. ö Japan rüſtet gegen China. Petersburg, 16. Okt. Telegramme des„Rußt⸗ oje Slovo“ laſſen einen japaniſch⸗chineſiſchen Konflikt ils unausbleiblich erſcheinen. Japan hat mit den MNobiliſierungsarbeiten begonnen. Seine Munitions⸗Er⸗ eugung wird von jetzt an für den eigenen Bedarf zurück⸗ ſehalten. Auch die japaniſche Handelsflotte hat Befehl rhalten, bis auf weiteres keine Transporte mehr auf lusländiſche Rechnung anzunehmen. Die Abhängigkeit Norwegens. Chriſtiauia, 16. Okt. Die norwegiſche Ref ierung verbietet den Tauchbooten einer kriegführenden Macht den Aufenthalt oder die Bewegung im norwegiſchen Fahr⸗ waſſer, es ſei denn. wenn es geſchähe, um Menſchenleben zu retten. Andere Tauchboote dürfen nur bei hellem Tage und ſichtigem Wetter in Oberwaſſerſtellung einfahren. Für alle Gefahren oder Verwechſelungen bleibt das Tauch⸗ boot verantwortlich. Um die norwegiſche Verordnung zu charakteriſieren, muß man einerſeits die Forderung der Entente in Betracht ziehen, die bekanntlich von den neutralen Staaten ver⸗ angt, das Unterſeeboot als außerhalb des Völkerrechts zu erklären und ihm die eigenen Gewäſſer und Häfen chlechthin zu verweigern, andererſeits die letzten Vor⸗ e* — ͤ Die Diamanten der Großmutter. 5 Von Levin Schücking. 8 Fortſetzung. Nachdruck verboten. Sie hatte keine Scheu gekannt, kein anderer Gedanke war mehr in ihr geweſen, als die Sorge um ſeine Sicherheit; kein Gedanke an das, was ſie tat, indem ſie mit dem frem⸗ den Manne, dem feindlichen Offizier, allein in die Nacht und die Wildnis hinauseilte; die Urteile der Ihrigen dar⸗ über, die Kritik der Welt, wenn es bekannt würde, hatten ſie nicht gekümmert— ſie hatte niemand anders, nicht ihrem Vater einmal, die Sicherung Maxens überlaſſen wollen, nur ſich ſelber hatte ſie dabei vertraut, und für 7 5 anderes mehr Sinn gehabt, als daß er in Gefahr ſchwebe! 6 Max fühlte ſein Herz höher und höher ſchlagen, indem er zu dieſen Gedanken zurückkehrte. Er wäre im Hochgefühle ſeines Glücks in dieſem Augenblick bereit ge⸗ weſen, die Diamanten aller Großmütter der Welt dar⸗ um zu geben, wenn er die Torheit nicht begangen, ſich ſo offen gegen Gaſton auszuſprechen. Was ihn dazu angetrieben, die Abſicht, Gaſton's Verzicht auf Valentine zu erreichen, war ja jetzt auch gar kein Motiv für ihn mehr, er hatte Valentinens Neigung gewonnen, in einem Grade, daß ſie ſich gar nicht mehr geſcheut, ſie ihm, ja der ganzen Welt zu verraten. Was bedurfte es da noch ſolcher Hebel, um Gaſton zu entfernen— ach, alle ſolche Mittel kamen ihm in dieſem Augenblicke eben ſo klein und verächtlich vor, wie er ſich ſelber, er, der ja etwas war, wie eine Schlange, die Herr d' Avelon an ſei⸗ nem Buſen zu ernähren begonnen. Es ließ ihn nicht länger ruhen. Er hatte in Gaſton's Hände den Ruf, beinahe die ganze Exiſtenz d' Avelons gelegt, er mußte das gut machen auf irgend eine Weiſe, er mußte wider⸗ rufen, was er geſagt, er mußte Gaſton erklären, daß er ſeine Behauptung zurücknehme, daß er ſie als Irr⸗ kann eingehen! Mar iereng auf und warf jah in fene len lle chu! 5 ö 2 11 * mach Schreibzeug geſehen, er war entſchloſſen, Gaſton eine ſchriftliche Erklärung, daß er ſich geirrt, zu geben, ſie zurücklaſſen und dann im erſten Grauen der Däm⸗ merung dies Schloß Givres zu verlaſſen, in welchem er alsdann ja weiter nichts zu tun hatte, in das er ſich doch am Ende ſehr unvorſichtig hatte locken laſſen— Beweiſe und Briefe über d'Avelon's Herkunft aus Bel⸗ gien oder Frankreich konnten ja nicht da ſein, und wenn Gaſton— warum war ihm der Gedanke nicht eher gekommen?— ſie zu beſitzen vorgab, lag dann nicht nahe, daß dieſer Herr von Ribeaupierre ihn nur nach Schloß Givres zu locken beabſichtigt habe? Wahrhaftig, es war beſſer, Max ſchlug den Rückweg ein ſo bald als möglich. Er hatte das Licht angezündet und ſchrieb raſch die Erklärung nieder, die er Gaſton zurücklaſſen wollte. Sie ſollte gründlich alle Gefahr entfernen, in die er d' Avelon durch ſein unvorſichtiges Geſtändnis gebracht. Er ſchrieb:„Ich bin ſehr betroffen, ja beſchämt, durch eine Erinnerung, die mir eben gekommen iſt. Mir iſt einſt von den Meinigen erzählt worden, daß die Per⸗ ſon, welche ich wiedergefunden zu haben glaubte, als jun⸗ ger Menſch durch ein unvorſichtiges Gebahren mit einer Jagdflinte die zwei unteren Glieder des kleinen Fingers der linken Hand verlor. Der Herr, von dem wir ſpra⸗ chen, beſitzt eine durchaus unverſtümmelte Hand. Ich bin gedemütigt durch dieſe Erfahrung, wie weit ſich die Phantaſie, wenn ſie einmal eine falſche Richtung ein⸗ ſchlug, zu verirren vermag. Da ich alſo auf die Vor⸗ lage Ihrer Dokumente völlig verzichten kann, bleibt mir nichts anderes übrig, als für Ihre gaſtliche Aufnahme in dieſer Nacht zu danken. M. Daveland.“ Als Manx dieſe Zeilen in franzöſiſcher Sprache nie⸗ dergeſchrieben hatte, war es Tag geworden. Das Morgen⸗ licht begann von einem ſich aufhellenden Horizont ſo mächtig in das Gemach zu dringen, daß er ſein Licht ſauslöſchen konnte. Er trat an's Fenuſter und ſah, wie ein roſiges Licht auf die Wipfel der Bäume in dem das Y. 2* 25 gange im Eismeer. Die Forderung der Entenke hat Bis her eine förmliche Antwort noch von keiner Seite er fahren. Tatſächlich aber hat Amerika es bereits abge lehnt, ſowohl den Handelsunterſeebooten die Anerkennung ihres friedlichen Charakters zu verweigern, a den Kriegsunterſeebooten das Anlaufen feine! Häfen zu verbieten. Schweden und Holland dürften ebenſo denken, und Dänemark nicht weniger. Norwegen war es vorbehalten, ſeine vollkommene Unterjochung unten den engliſchen Oberbefehl dadurch aufs neue darzutun daß es ſich als Sklave der engliſchen Forderung fühlt Das fällt umſo ſchwerer ins Gewicht, als Norwegen eben!“ ſowenig wie irgendein anderer neutraler Staat darüber im Zweifel geweſen iſt, welches unſere Rechtsauffaſſung K dieſe deckt. Es iſt iſt und daß Rechtsauffaſſung ſich mt dem Völkerrecht 5 ein glatte! Rechtsbruch, wenn zwiſchen verſchiedenen Typen un Kriegsfahrzeugen in der völkerrechtlichen Behandlung dif ferenziert wird. Es iſt ein ebenſo glatter Rechtsbrn wenn friedlichen Schiffen eines„befreundeten“ Staalel Vorſchriften gemacht werden darüber, wie ſie nach ihr 95 Eigenart zu fahren haben. Ob ein Handelsſchiff über odel fährt, berührt den neutralen Staat nicht unter Wafſt l l Norwegen weiß, daß es mit ſeiner Verordnung eint Unfreundlichkeit gegen Deutſchland begeht. 9 Die deutſchen Tauchboote werden wohl die Folgerung daraus ziehen, daß ſie fortab in norwegiſchen Gewäſſern von der Gefahr des unmittelbaren Angriffs bedroht ſind und wenn dieſe Folgen für die norwegiſche Schiffahr unliebſam ſein ſollten, ſo dürfen die Norweger ſich ni wundern. 085 ö 1 0 . 3 Japaniſches Arteil über Hindenburg. Nach„Niéuwe Courant“ vom 4. Oktober äußerte der frühere japaniſche Militärattachee in Berlin, Mao Mamato, einem Verbandsgeſandten gegenüber ſeine Be, wunderung für Hindenburg. Er gab eine Charakteriſiil von Hindenburgs ſtrategiſchem Genie und betonte im be ſonderen drei Eigenſchaften des Feldmarſchalls, die 138 wie folgt beſchreibt: 5 Hindenburg iſt immer Herr der Situation und ſteht 1 über derſelben. Für ihn beſteht kein Zufall, ſonten er zwingt die Verhältn'ſſe, ihm zu dienen. So die jeden richtigen Feldherr lie Unterſchätzung wie Ueberſchätzung des Feindes ihm fer... Er iſt ein Mann der Tat, del niemals große Worte gebraucht, ſondern len glich, 15 Tatſachen reden läßt. Zwar ſpricht er mit feſter Ueber! zeugung von ſeinem Vertrauen auf den Sieg, aber ruh und ſachlich und im Bewußtſein ſeiner großen Kraft. Hindenburg iſt Meiſter in jeder Art von Strategie, 15. 1 wohl in der Offenſive wie in der Defenſive. In der Offe ſive iſt er deswegen ſo furchtbar, weil es ihm ſtets gelingt, 7 ſeinen Gegner an der ſchwächſten Stelle anzugreifen. übereilt ſich nie, ſondern orientiert ſich erſt vollkommen, Dat er einmal die richtige Stelle entdeckt, dann ſtür; er ſich mit furchtbarer Wucht auf den Feind und. 1 nicht eher, als bis er ſein Ziel erreicht hat. Seine 1 barmherzige Verfolgung des geſchlagenen Gegners mach ihn zum Meiſter der Strategie der Vernichtung. Wen“ er aus ſtrategiſchen Rückfichten die Defenſive für er wünſcht hält, ſo iſt er ebenfalls Herr der Lage. An ſeinen Linien hat ſich bislang noch jeder Angriff geb Aber wenn Hindenburg zurückgeht, dann holt er zu gleichen 49 Zeit zu einem neuen Schlage aus! Nur Hindenburg 15 bis jetzt gezeigt, daß er mit der größten Ruhe eine 1 5 unglaubliche Schnelligkeit in der Ausführung entwickeln kann.% Hindenburg iſt überall der Stärkere. i Nicht in der Weiſe, daß er immer über eine große Truppen acht 92 verfügt, nein, er weiß es ſo einzurichten, daß er 1 wo er angreift, mit überwältigender Uebermacht euſtritk J 6 2 5 15 1 5 zade 7 6 5 995 Fliegerkämpfe in Baven. 1 5 Bremgarten bei Staufen, 16. Okt. Am Donner tag nachmittag erlebten die hieſigen, auf den die das Tal weiterhin ausfüllenden Ackerfluren 11 auf die bewaldeten Höhen fiel, welche es einengten an denen feuchte Dunſtwolken wie gigantiſche graue wan J fllocken hingen, die ſich an den Wipfeln der Bäun feſtgeneſtelt. Hinter den Bergen da oben mußte N chateau, weiter Dom Remi la Pucelle liegen— 1 hatte ſeinen Weg gerade in der entgegengeſetzten Richten zu ſuchen— er brauchte um das Finden des Welt „ nicht beſorgt zu ſein, er hatte ja in der Nacht wa genommen, daß eine gut chauſſierte Straße von 1 Givres nach der Ferme des Auges führte, und üben de 1 of der Ferme laufend dann zu eben dem Wege wi 8 55 Valentine anfangs hatte weiſen wog um nach Void zurückzukommen, bis ein Licht ihren den dacht erweckt und ſie bewogen hatte, ihn zur Höhle 9 Jung ten zu bringen. J— 5 A Man beſorgte jetzt raſch ſeine Morgentoilette nen wollte dann aufbrechen. Er bekleidete ſich mit 0 Ueberzieher, ſchnallte den Degen um, fühlte 1 Revolver in der Bruſttaſche und trat an die Tür war verſchloſſen. Er drehte am Schloß, und rüttelte— aber umſonſt— er war eingeſ „Verdammt“, ſagte er, leicht die Farbe we „ich habe mich, ſo viel iſt klar, von dieſem Gaſton tölpeln laſſen! Ich bin ſein Gefangener. nicht für lange. 8 Bärenfalle— denn wie ein dummer Bär geben.“ Loft Es wird doch einen Ausgang aus di de bin ich 2 volverſchuß etwa,. rief alle ſeine Bewohner herbei. f möglich als durch das Fenſter. Dieſes lag 1 leicht zwanzig Fuß hoch über dem Raſen, der Grundmauern des Gebäudes umgab. Man kon, 0 ohne Gefahr, alle Glieder zu nd doch blieb kein anderer Weg übrig. 255 denden — 71 i N 1 „ 2 . 1 155 179 3 N.: ö f Wir bitten genau den Tag der Abholung einzuhalten 1 ch arbeitenden Einwohner Stunden der groſren helmſtraße 91, einen Poſten Rohſtoffe zur Herſtellung n 8 8. 3 5 5 2 Ren ug unh Gefahe⸗ n über dem Dorf von Verbandbaumwollwatte für die Zeit bis 31. Dezem⸗ da nicht. Mengen bei dieſer Verteilungsart als und ber Gemarkung ſpielte ſich, wie dem„Bad. Beob] ber 1916 zur Verfügung geſtellt. Die auf die bürger⸗ verfallen gelten müſſen.. a ( uter“ geſchrieben wird, ein Fliegerkampf heftigſter Arf liche Bevölkerung hieraus entfallende Wattemenge wird Den Händlern iſt eine verſpätete Abgabe unterſagt. Ii. Zum drittenmal in dieſem Krieg wurden feind⸗ bei größter Sparſamkeit aller Verbraucher ausreichen. Seckenheim, den 16. Oktober 1916. 1 che Flieger zum Landen auf unſerer Dorfgemarkung Der auf die bürgerliche Bevölkerung entfallende Anteil Hürgermeiſtetramt: 1 ngen. Es handelte ſich um eines der vielen Flug, an Verbandbaumwollwatte iſt dem freien Handel über⸗ Volz. Koch. g l uge, die es auf Freiburg abgeſehen hatten. Mehrere laſſen. Diejenigen Krankenanſtalten oder Krankenkaſſen, 1 kutſche Maſchinen verfolgten die franzöſiſche hierher, die nach dem 1. November ihren dringendſten Bedarf Ackerverpachtung. t die von Geſchoſſen durchſtebt, niedergehen mußte. Die an Verbandbaumwollwatte nicht freihändig decken können,—. f . leiden Inſaſſen waren leicht verwundet und wurden haben einen ſchriftlichen kurz begründeten Antrag auf Auf Antrag der Pfarrer Karl Möſſinger Witwe 1 don deutſchen Fliegern, die mit drei Maſchinen lan⸗ eine beſtimmte Menge bei dem zuſtändigen Bezirksarzt werden am 9 beten, gefangen genommen. Aus dem brennenden fran⸗ einzureichen. Die praktiſchen Aerzte, Zahnärzte, Zahn⸗ Donnerstag, den 19. ds. Mts. Vormittags 9 Uhr l zöͤſiſchen Flugzeug heraus explodierten zahlreiche darin] techniker und Heilgehilfen verſorgen ſich in der bisher deren 28 Jem 1 ſufgeſtaute Bomben, mehrere waren beim Dorfe ſchon] von ihnen beliebten Weiſe mit Verbandbaumwollwatte. 1 wgeworfen worden, die im weichen Ackerboden nicht[Sollte ihnen dies zu irgend einer Zeit nicht, und zwar Aeceker . e ierten. Die Franzoſen. 5 ache. Wäh. 5 0 in 1 75 N nicht. 1 5 5 Apotheke eute vor dem Nahetreten an die Maſchine. Wäh⸗ erechtigt, den Bedarf unmittelbar bei der Vereinigung itt 1 1 end des Kampfes wußte manchmal die Bevölkerung der deutſchen Verbandwattefabrikanten anzumelden. e e Aena i b wohin ſich vor den auf⸗ und niederſchwebenden— Bad. Wohltätigkeits⸗Kriegs⸗Invaliden⸗ haus dahier öffentlich meiſtbietend verpachtet. 4* er gen flüchten. Gottlob iſt kein Menſchenleben Lotterie. Infolge großer Coneurrenz⸗ und ungünſtiger Die Bedingungen ſowte der Grundſtückbeſchrieb können n klagen.(G. K. G.) n 0 I Zeitverhältniſſe mußte die Ziehung der Bad. Wohltätig⸗ bei uns eingeſehen werden. 10 un Umkirch bei A a 16. Okt. Bei dem Luft⸗ keits ⸗Kriegsinvaliden Lotterie vom 4. Oktober auf 10. Seckenheim, den 16. Oktober 1916. m Donnerstag nachmittag halb 4 Uhr wurde November verlegt werden, an welchem Tage ſie garan⸗ Bürgermeiſteramt: 0 das einem deutſchen Flieger ein Französisches Flugzeug, tiert ſtattfindet. Die Ziehung der Württ. Invaliden⸗ Volz. 0 buff offenſichtlich bereits von den 1 ge- Lotterie erfolgt garantiert am 19. Oktober. Bei t war, abgeſchoſſen und ſtürzte 1 4 Beide beiden Lotterien kommen nur Geldgewinne zur Verloſung 1 fahr 150 Meter oberhalb des 5 oſſes a 55 de und da beide auch den gleichen edlen Zweck, die Unter- n 0 Aalen waren tot. Das 0 ugzeug, ahr 250 ſtützung der Kriegsinvaliden, ſomie Witwen und Waiſen Die Beerdigung von Phil. Tranſier Reer fun aufgenommen hatte, 5 1 K. G. erfolgen, ſo iſt gewiß Jeder gerne bereit, durch Ankauf findet am Donnerst N itt f 5 ſüdlich, flog aber bald wieder weiter.(G. K. eines oder mehrerer Loſe die gute Sache zu unterſtützen. rstag achmittag ö ler 1.) Freiburg, 16. Okt. Das am e e Loſe beider Lotterien zu je 1 M. 11 Loſe 10 M. empfiehlt 3 Uhr vom Trauerhauſe Neckarſtr. 28 chen 9 Bombenſplitter 7 23jährige e Lotterie-Unternehmer J. Stürmer, Straßburg i. E, Lang⸗ Guts falt en Roſa Wangler von Unteribental it nach den ſtraße 107, Filiale Kehl a. Rh, Hauptſtraße 47 und alle ſtatt. 5 igen Blättern einen Verletzungen erlegen.— Der Losverkäufer. 5 de an den Ober⸗ e agermeiſer geetner 5 A a den Flie⸗ Verantwortlich für die Redaktion Gg Zimmermann, Seckenheim 5 ſeerſal Ausdruck. Auch der Stadtgemeinde Donau⸗ ö il brit en hat der Großherzog ſeine Auteitnahme ausge⸗ f Aumlliche Fekanntmachungon. 8 . e e 2. 8 i. 1 e Weinheim, 16. Okt. 1 35 9 80 3. 3 5 01 25. Pee namentlich wenn ſie ins Feld geri ind, zei⸗ 1 i 10 land starb am 1. Oktober 1916 unser g 15* dorf men, zeigte laut„Karls. 8 2000 1 F E quer argung. 5 lieber Sohn, Bruder und Schwager 1 beidia der ſich hier ereignete. Die 20 jährige Ling Es l ittwoch, den 18. d ˖ a 2 ö 159, To ines wohnenden Gipſers, warf ſich erhalten margen Mittwoch, den 18. ds. Mts. die e 3 nach A ausfah⸗ von mittags 12 Uhr ab beſtimmt die Inhaber 5 Wilhelm Eckert 5 1 aden Perſonenzug und wurde totgefahren. Irgendeine nachverzeichneter Nummern der braunen Flelschkarten⸗ im Infanterie-Regiment Mr. 170 ie 1 te Freundin“ hatte an den Bräutigam des Mädchens umschlägen gegen Vorzeigung derselben ihre feſtge⸗ im Alter von 20 Jahren. „ hand Klatſch ins Feld geschrieben. Dadurch war ſette Menge Flaſck ode, 5 Seckenheim, den 16. Oktober 1916 0 lunge Mann veranlaßt, anläßlich ſeines Urlaubes sti Herrn Metzger Harlmann, hier Haupfſtrafe 155; ö 5 5 1, eit Braut nicht zu beſachen. Dies nahm ſich Ling die Nummern 1261 bis 1495 Die trauernd Hinterbliebenen: 9 ſo zu Herzen, daß ſie den Tod auf den Schienen 1: 5 chte und R f Die gewohner der Hochſtätt erhalten kein Familie Eckert t, ben g Bruchſal, 16. Okt. Der Landeskommiſſar ſprach e bitten wieder nicht ju drängen, jede der 5 1 de bedemeiſter Anton Hollerbach für ſein am 7, Aug. 5 VV Familie Schäfer. 5 der ace hſchloſſenes und erfolgreiches Handeln bei augegebenen Nummern erhält ihre Menge, ab l n, der Nei, entſchloſſenes 1 die Abholung Mittags oder abends erfelgt. 5 5 des Green des Volksſchülers Heinrich Denel vom Tod 5 f a 1 8 ö kenn krinſens in der Saalbach die öffentliche Aner⸗ Seckenheim, den 17. Oktober 1916. e 2 5 5 00 aus. f 22 8 5 d. tin,) Kehl, 16. Okt. Der Bürgerausſchuß bewilligte olz. och.. f n Mun neuen Kriehstredit von 170000 Mk. und für die i g g 3 Eo. Rirebenchor f „ ehe ergung der Stadt einen Betriebskredit ven D Gries und Audelverkeilung. Jrrtümlicherweiſt wurde der eginn der Proben n laß 00 Mk. In der Sitzung wurde ſodann mitgeteilt. geſtern auf Dienstag kommender Woche angezeigt. Der g . aud die Ehrenbürgerinnen der Stadt Frau Agnes Trick Es erhalten: gegiun iſ ſcnoch auf Wr hene W feftſett f 7 er raulein Eliſabeth Trick während des Kriegs außer 1. Gries zum Preiſe von 38 Pfg. pro Pfund 0 J 9 1 Hie eſlgeſe f a ſonſtigen Privat⸗Wohltätigkeit 160000 Mk. zur in Menge von ¼ Pfund pro Kopf der Familſe ohne Höchft⸗ und zwar für die Damen. t be hate von Arbeiter⸗ und Kriegerfamilien aufge- grenze gegen Vonzeigung des grünen Lebensmittel- a n 6 haben. e I kartennmſchlags wie folgt 0 Ni Steinbach bei Bühl, 16. Okt. In einer hieſigen 1. bei der Handlung Joſef Gropp, Ackerſtr. 30 am er ü aft ſpielte ſich eine Meſſerſtecherei ab, die einen Donnerstag, den 19. Oktober 1916 en lichen Ausgang nahm. Zwei Militärperſonen ge⸗ die Nr. 1014 bis 1302 , biten auf noch ungeklärte Weiſe mit vier unbekannten. t. wöelperſonen in Streit, wobei der eine, ein Soldat, einen 2. bei der Handlung Philipp Heidenreich Wwe., 1 lichen Stich 0 ielt, d. dere leicht 8— g under Stich ins Herz erhielt, der andere wehte der⸗ Schloßftr. 31 am Freitag, den 20. Oktober 1916 ö.. 1 fü wurde. Der auf ſo tragiſche Weiſe. ums Leben die Nr. 1303 bis 1584. N empfiehlt ſich ü ien Ene Soldat iſt aus Deſſau gebürtig. Die gericht⸗ 8 5 N J 0 delung dohebungen zur näheren Unterſuchung und Ermit⸗ 2. Nndeln zum bekannten Hoͤchſtpreiſe: Hugusf Hertel, Mehger, „* noich unbekannten Täter iſt eingeleitet. pro Ropt der Haus haltung ¼ Plund bis 4 Röpfe 1 „ ee ane Voltstat. Dis 5 und 85 Köpfe Pfund Aiidastrasse 78. n letzte Krd ie 3. Kriegsanleihe eine Volkstat. Die 38 7 bis 9 11/0 1 1 ben d iegsanleihe iſt wieder, 5 ſich erwarten lie 1 10„ 15 5 1 e f äßt Ji ultern des ganzen Volkes getragen. Vas 5 larzeigun 5 1 8 1 ger— 5* 925. eee.„ e ö* a f eiträge. Zwar hat die 5. Anleihe die außer⸗ f a ö n 8 i ber 4 hohe 8 kleinen und kleinſten Beiträge aus 1. bei der Handlung Joh. Adam Heierling Friedrich. Ei ö ff fi 6 3 1 10 die Mittel ehe nicht erreicht, weil 158119 der 1 a ſtraße 44 am Donnerstag, den 19. Oktober 1916 Iligk üch Ink R* E 1 6* 15 nel in den betreffenden Volkskreiſen nicht mehr die No. 1 bis 400. bei hoh L h 1 1 0. m t. i ber fleſügbar waren wie damals, aber die Beteiligun 5 i. bei ho ohn gosue 2 ö 5 erste Aren Sparer iſt immer noch erfreulich groß. Die 2. bel der Handlung Wilhelm Hölſtin Hauptſtr. 106] Zu erfragen bei Johann Erny, Roſenſtr. 32. a 94 bangen ee ſich zuſammen aus„ 1 am Freitag, den 20. Oktober 1916 e e ee ee 1 ett avon ſolche bis 200 Mk.„Geſamt⸗ die No. 401 bis 819. a 5 f f f 5 1000 beo eil. A) die 8e und. e No f ö 2 Monteur And een 060 460 Heichmungen(452 113 bis 200 Mk, Oetrag 4 bei der Handlung David Klepfer Be, ait 5 f „ 200 f die dritte 3 966 418 Zeichnungen(984 358 ſtraße 1 am Samstag, den 21. Oktober 1916 2 Hilfsmonteur 77 0 erung. 55 101 Mill.), die vierte 1 750 1 5 die No. 820 bis 1210. geschl. 1 0 de fünfte 3 809 958 Hacnungen( 79408 bis 4. bel der Handlung Georg Röſer, Hauptſtraße 78 Gberrheiniſche Eiſenbahn. e 1 1 Mk. Betrag 10 652 Mill.). b N ö g am Montag, den 23 Oktober 1916 geſellſchaft Zweig⸗Geſchäſt S ſchützen unſere Krieger ö 5 1 N ieee und Kriegsanleihe. die No. 1211 bis 1584. Seckenheim. S vor Erkältungen. Sie 5 Kriegsanleihe ha di erblichen Be⸗ f 7 J S löſchen den Durſt; ſie er⸗ 0 45 ac haften für Rafe 5 5 11 Die Bewohner der Hochſtätt mit obigen Nummern fp 9. 2 7 ckeiligt nen, die landwirtſchaftkchen mit 5 Millionen erhalten ihre Mengen bei Fenske daſelbſt am Montag, 3 Iimmer und flche 5 Gendet Wybert⸗Tablet. 0 10 Millio nuf die vier erſten Anleihen wurden 176 bezw. den 19. Oktober 1916. 5 ten an die Front als er Auoaltden en gezeichnet. Die Berufsgenoſſenſchaften für Die Abgabe erfolgt beſtimmt jeweils im Taufe II vermieten. 85 10 N Amen 1 W a nen ae haben zu- des ganzen genannten Tages in voller Menge. Friedrichſtraße 80. Lubudq⁰οο aufgebracht, bei ü 1 5 EETCECETTCT TT 9 8 f 1 demna 0 nungen durch Berufsgenoſſenſchaften beläuft ſich einen Tropfen 8 Feldpoſtbriefe „ e d Dei 46, Millionen Mark. eee, d der Eiern Eisvogel. Aus Schleswig wird berichtet, 8 1 Acaren 855 vogel ſich dort aus dern Norden in großen Waſſer 5 15 es ſon efunden habe, faſt um einen Monat früher, 5——-—-t 9 5 men feu der Fall iſt. Man glszibt daraus auf läßt Dr. Gentner's Oel⸗Wachs⸗Lederputz Nigrin durch das Ledor des Schuhzeugs eindringen bei fortlaufendem Gebrauch. Eine hauchdünne, hochglänzende, durch Waſſer und Schnee unzerſtörbare Wacheſchichte bildet ſich auf dem Leder, welche das Eindringen des Waſſers verhindert. Nigrin färbt nicht ab. Sofortige Lieferung auch Dr. Gentner's Schuhfett Tranolin und Univerſal⸗Tran⸗Lederfett. Heerführerplakate. 0 1 Fabrikant: Carl Gentner, chem. Fabrik, Göppingen(Würtl.) Netragene Kleider, Ueber- rieher, Damenmäntel Schuhe, ſowie Roffer ſind billig abzugeben bei b A. Re, Mannbeim 8 1.20. 1 0 1 Winter ſchließen zu dir cz. Ulle, Arie aud baumwollwatte. Das Kriegsmini⸗ ute 2 rohſtoffabteilung, hat der Vereinigung bandwattefabrikanten, Berlin W. 66, Wil⸗ 1 8 eee Dis Sammeln von Bußhekern hett Nr. 1650 J. Wir bringen hiermit nachſtehende Bundesratsverordnung vom 14. September 1916 zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 7. Oktober 1916. Großh. Bezirksamt, Abt. I. Verordnung über Bucheckern. Vom 14. September 1916. Der Bundesrat hat auf Grund des§ 3 des Geſetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtſchaftlichen Maßnahmen uſw. vom 4. Auguſt 1914(Reichs⸗Geſetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlaſſen: 3 2 Wer Bucheckern ſammelt, hat die geſammelten Mengen an den Kriegsausſchuß für pflanzliche und tieriſche Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin oder an die von ihm beſtimmten Stellen zu liefern. Dies gilt nicht: 1. für ſelbſtgewonnenes Saatgut, welches der Forſteigentümer oder der ſonſtige JForſt⸗ nutzungsberechtigte zum künſtlichen Anbau benötigt; 2. für Mengen, die als Saatgut an Perſonen geliefert werden, die zum Samenhandel vom Kriegsausſchuſſe zugelaſſen ſind; 3. für die zur Herſtellung von Oel in der Wirt⸗ ſchaft des Sammlers ſowie des Forſteigen⸗ tümers und ſeiner bei der Sammlung be⸗ teiligten Beamten erforderlichen Mengen, jedoch nicht für mehr als/ der geſammelten Menge und höchſtens für 25 Kilogramm Bucheckern für den einzelnen Hausſtand. Die zur Herſtellung von Oel(Abſatz 2 Nr. 3) zurückbehaltenen Mengen dürfen nur bei Vorlegung und Abnahme eines Erlaubnisſcheins verarbeite und zur Verarbeitung angenommen werden. Die Ortsbehörde des Wohnorts des Sammlers ſtellt die Erlaubnisſcheine aus. Die Scheine ſind von dem Verarbeiter der Ortsbehörde allwöchentlich zurückzugeben. 3 2. Wer mit Beginn des 1. November und des 1. Dezember 1916 mehr als 5 Zentner geſammelte Bucheckern in Gewahrſam hat, hat die vorhandene Menge dem Kriegsausſchuß anzuzeigen. ie An⸗ Biae iſt ſpäteſtens bis zum 6. November und 6. ezember 1916 zu erſtatten. Die Anzeigepflicht 9—— ſich nicht auf die im 8 1 Abf. 2 genannten ngen. Mengen, die ſich mit Beginn des 1. November oder 1. Dezember 1916 unterwegs befinden, ſind unverzüglich nach Empfang vom Empfänger an⸗ zuzeigen. i 3. Der Kriegsausſchuß oder die von ihm bezeich⸗ neten Stellen haben die nach§ 1 zu liefernden Buche tern abzunehmen und einen angemeſſenen Preis für ſie zu zahlen, deſſen Höchſtgrenze der Reichskanzler beſtimmen kann. Der Preis ſchließt die Koſten der Lieferung bis zur nächſten Bahn⸗ ſtation des Verpflichteten ein. Der Lieferungspflichtige hat die Bucheckern bis der Abnahme aufzubewahren und pfleglich zu be⸗ deln. del 8 4. Der Lieferungspflichtige hat dem Kriegsaus⸗ ſchuß oder den von ihm beſtimmten Stellen anzu⸗ igen, von welchem Zeitpunkt ab er zur Lieferung ereit iſt. Erfolgt die Abnahme nicht binnen zwei Wochen nach dieſem Zeitpunkt, ſo iſt der Preis vom Ablauf der Friſt an mit 1 vom Hundert über den jeweiligen Reichsbankdiskont zu verzinſen. Für erwahrung und pflegliche Behandlung nach Ab⸗ lauf der Friſt erhält der Lieferungspflichtige eine Vergütung, die vom Reichskanzler feſtgeſetzt wird. Mit dem Zeitpunkt, an dem die Verzinſung be⸗ ginnt, geht die Gefahr des zufälligen Verderbens oder der zufälligen Wertverminderung auf den Kriegsausſchuß über. Der Lieferungspflichtige hat nach näherer Anweiſung des Reichskanzlers den Zuſtand feſtzuſtellen, in dem ſich die Bucheckern im Zeitpunkt des Gefahrüberganges befinden; im Streitfall hat er den Zuſtand nachzuweiſen. § 5. Iſt der Lieferungspflichtige mit dem vom Kriegs⸗ ausſchuſſe gebotenen Preiſe nicht einverſtanden, ſo ſetzt die höhere Verwaltungsbehörde den Preis end⸗ gültig feſt. Für die Feſtſetzung iſt maßgebend der Zuſtand der Bucheckern zur Zeit des Gefahrüber⸗ ganges(§ 4 Satz 4). Die höhere Verwaltungsbe⸗ hörde darf die nach 8 3 feſtgeſetzten Preisgrenzen nicht überſchreiten. Sie beſtimmt, wer die baren Auslagen des Verfahreus zu tragen hat. Der Verpflichtete hat ohne Rückſicht auf die endgültige Feſtſetzung des Uebernahmepreiſes zu liefern, der Kriegsausſchuß vorläufig den von ihm für angemeſſen erachteten Preis zu zahlen. 8 6. Erfolgt die Ueberlaſſung nicht freiwillig, ſo ird das Eigentum auf Antrag des Kriegsaus⸗ zuſſes durch Anordnung der zuſtändigen Behörde zuf ihn oder die von ihm in dem Antrag bezeichnete Perſon übertragen. Die Anordnung iſt an den Beſitzer zu richten. Das Eigentum geht über, ſo⸗ bald die Anordnung dem Beſitzer zugeht. 8 7 Die Zahlung erfolgt ſpäteſtens 14 Tage nach Abnahme. Für ſtreitige Reſtbeträge beginnt die Friſt mit dem Tage, an dem die Entſcheidung der 9 Verwaltungsbehörde dem Kriegsausſchuſſe zugeht. 8 8. Der Kriegsausſchuß hat für die alsbaldige Verarbeitung der übernommenen Bucheckern zu ſorgen. Er hat das gewonnene Oel nach den Wei⸗ ſungen des Reichskanzlers abzugeben. Für die bei der Oelgewinnung anfallenden Oelkuchen und Oelmehle ſind die Vorſchriften über Futtermittel maßgebend. 5 ie Landeszentralbehörden können verlangen, daß auf je 100 Kilogramm aus ihren Gebieten ab⸗ gelieferten Bucheckern bis zu 4 Kilogramm Oel und bis zu 20, Kilogramm Oelkuchen oder Oelmehl an ſie oder die von ihnen bezeichneten Stellen geliefert werden. 4 5 8 9. Bucheckern dürfen nicht verfüttert werden. Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen beſtimmten Behörden können Ausnahmen von dem Verbote zulaſſen, insbeſondere beſtimmen, ob und inwieweit das Eintreiben von Schweinen zuge⸗ laſſen werden kann. 10 Soweit die Eigentümer von Forſten oder die ſonſtigen Forſtnutzungsberechtigten nicht bereit oder nicht in der Lage ſind, die bei ihnen anfallenden Bucheckern zu ſammeln, kann die zuſtändige Be⸗ hörde andere Perſonen zum Sammeln ermächtigen, „Die zuſtändige Behörde ſetzt die näheren Be⸗ dingungen und den Umfang des Sammelns feſt. Sie beſtimmt ferner, inwieweit die Sammler Ein⸗ eichtungen zum Sammeln, Reinigen und zum Weg⸗ ſchaffen von Bucheckern treffen dürfen. Sie beé⸗ timmt auf Antrag des Eigentümers oder ſonſtigen Forſtnutzungsberechtigten, welche Vergütung ihm zu zahlen iſt. Ueber Streitigkeiten, die Lache der Durch⸗ führung des Abſ. 1 ergeben, cheidet endgültig die höhere Verwaltungsbehörde. § 11. Die zuſtändige Behörde kann in ihrem Bezirke Zagerräume für die Aufbewahrung der Bucheckern gegen eine angemeſſene Vergütung in Anſpruc nehmen. Bei Streitigkeiten ſetzt die höhere Ver waltungsbehörde die Verhßtung endaullig ſoſt 3 5 12. 185 Die Landeszentralbehörden erlaſſen die Vor⸗ ſchriften zur Ausführung dieſer Verordnung. Sie können beſtimmen, daß Zuwiderhandlungen mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geld⸗ ſtrafe bis zu fünfzehnhundert Mark beſtraft werden. 0§ 13. Mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldſtrafe bis zu fünfzehnhundert Mark wird beſtraft: 1. wer Vorräte, zu deren Lieferung er nach 31 verpflichtet iſt, beiſeiteſchafft, zerſtört, ver⸗ arbeitet, verbraucht oder an einen anderen als den Kriegsausſchuß oder die von ihm beſtimm⸗ ten Stellen liefert; 2. wer Bucheckern verfüttert oder den Beſtim⸗ mungen über das Eintreiben von Schweinen zuwiderhandelt; 3. Wer Bucheckern der Vorſchrift im 8 1 N 4 zuwider ohne Erlaubnisfchein verarbei oder ohne Abnahme des Erlaubnisſcheins zur eee annimmt. 4 § 14. Bucheckern, die aus dem Auslande einſchließlich der beſetzten Gebiete in das Reichsgebiet eingeführt werden, ſind von dem Einführenden an den Kriegs⸗ ausſchuß oder die von ihm beſtimmten Stellen zu liefern. Als Einführender gilt, wer nach der Ein⸗ fuhr der Bucheckern im Inland zur Verfügung über ſie für eigene oder fremde Rechnung be⸗ rechtigt iſt. Befindet ſich der Verfügungsberechtigte nicht im Inland, ſo tritt an ſeine Stelle der Empfänger. Die 8 2 bis 13 finden Anwendung.. § 15. Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorſchriften dieſer Verordnung zulaſſen. § 16. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Ver⸗ kündung in Kraft. den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Die Verordnung über die Verarbeitung von Zucheckern vom 14. Oktober 1915(Reichs⸗Geſetzbl. , 670) wird aufgehoßen. 7078 Berlin, den 14 Aber 19 ff. Der Stellvert: ds ei Fanzlers: P. Helfferich. zekauntmach Wekauntmachung über den Verkehr mit ſettloſen Waſch⸗ und Reinigungs mitteln. Vom 5. Oktober 1916. (No. 5491). Der Bundesrat hat auf Grund dez 3 des Geſetzes über die Ermächtigung des Bundes⸗ rats zu wirtſchaftlichen Maßnahmen uſw. vom 4 Auguſt 1914(Reichs⸗Geſetzbl. S. 327) folgende Ver⸗ ordnung erlaſſen: 8 1. f Der Reichskanzler iſt ermächtigt, den Verkehr mit Waſch⸗ und Reinigungsmitteln, die ohne Ver⸗ wendung von pflanzlichen oder tieriſchen Oelen, Fetten, Oel⸗ oder Fettſäuren hergeſtellt ſind(fett⸗ loſen Waſch⸗ und Reinigungsmitteln), zu regeln. Er kann insbeſondere Vorratserhebungen anordnen. Er kann beſtimmen, daß Zuwiderhandlungen zegen die auf Grund vorſtehender Ermächtigung erlaſſenen Beſtimmungen mit Gefängnis bis zu ſechs Monaten oder mit Geldſtrafe bis zu zehn⸗ auſend Mark beſtraft werden, ſowie, daß neben der Strafe auf Einziehung der Stoffe erkannt verden kann, auf die ſich die ſtrafbare Handlung zezieht, ohne Unterſchied, ob ſie dem Täter gehören oder nicht. 5 8 2. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Ver⸗ kündigung in Kraft. Der Reichskanzler beſtimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. b Berlin, den 5. Oktober 1916. Der Stellvertreter des Reichstanzlers: gez. Dr. Helfferich. —— Bekanntmachung detreffend Ausführungsbeſtimmungen zu der Ver⸗ ördnung über den Verkehr mit fettloſen Waſch⸗ and Reinigungsmitteln vom 5. Oktober 1916. (Reichs⸗Geſetzbl. S. 1130) vom 5. Oktober 1916. (No. 5492. Auf Grund des 8 1 der Bekannt⸗ nachung über den Verkehr mit fettloſen Waſch⸗ ind Reinigungsmitteln vom 5. Oktober 1916 Reichs⸗Geſetzbl. S. 1130) wird folgendes beſtimmt: 8 1. Zur Bezeichnung von fettloſen Waſch⸗ und ſteinigungs mitteln jeder Art darf das Wort„Seife“ der eine das Wort„Seife“ enthaltende Wortver⸗ zindung nicht verwendet werden. 8 2. Waſch⸗ und Reinigungsmittel ans Ton, Kaolin, zehm, Speckſtein, Talkum, Seifenerde, Mergel, tieſelgur, Walkerde, Bolus oder ähnlichen anor⸗ janiſchen Stoffen und Mineralien ohne andere Beimiſchung dürfen nur frei von grobkörnigen Heſtandteilen, gepreßt in länglichen, ovalen oder zugelförmigen Stücken bis zum Höchſtgewichte von 50 Gramm oder in Pulverform in Packungen mit 500 oder 1000 Gramm Inhalt, gewerbsmäßig ver⸗ jauft, feilgehalten oder ſonſt in Verkehr gebracht verden. Jedes Stück, oder wenn die Ware in einer zackung abgegeben wird, die Packung muß in einer ür den Käufer leicht erkennbaren Weiſe und in zeutſcher Sprache folgende Angabeu enthalten: 1. Den Namen, die Firma oder das einge⸗ tragene Warenzeichen des Herſtellers: 2. a) bei Waren in Stückform das Wort„Ton⸗ waſchmittel“, b) bei Waren in Pulverform das Wort „Tonpulver“; 3. den Kleinverkaufspreis. 5 Andere Aufſchriften auf dem Stücke oder der packung, ſowie die Beipackung von Anpreiſungen ind verboten. 8 8. Bei 1 an den Verbraucher darf der Preis 1. bei Waſchmitteln in Stückform 1 Pfennig für je 25 Gramm 8 2. bei Waſchmitteln in Pulverform 28 Pfennig für 1 Kilogramm, 18 Pfennig für ½ Kilo⸗ gramm nicht überſchreiten. Vorſtehend feſtgeſetzte Preiſe ſind Höchſtyreiſe im Sinne des Geſetzes betreffend Höchſtpreiſe vom l. Auguſt 1914 in der Faſſung vom 17. Dezember 914(Reichs⸗Geſetzbl. S. 516) in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1945 Reichsgeſetzbl. S. 25) und vom 23. März 1916 Reichsgeſetzbl. S. 183) ſowie der Bekanntmachung, zetreffend Einwirkung von Höchſtpreiſen auf lan⸗ ende Verträge, vom 11. November 19158(Reichsge⸗ ſetzbl. S. 758). a 4 8 4. 1 und Reinigungsmitteln dürfen aus ben m 8 2 Abſ. 1 bezeichneten Stoffen in Verbindun nit anderen Zuſätzen nur mit Zuſtimmung 0d Kriegsausſchuffes für pflanzliche und tieriſche Oele und Fette G. m. b. H. in Berlin hergeſtellt werden. 8 5. Mit Gefängnis bis zu ſechs Monaten oder mit Heldſtrafe bis zu zehntauſend Mark wird beſtraft, wer den Beſtimmungen der 88 1, 4, 8 2 Abf. 1, ö. 2 oder Abſ. 3 zuwiderhandelt,. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Stoffe exkann! werden, auf die ſich die ſtrafbare Handlung bezieht, ohne Unterſchied, ob ſie dem Täter gehen oder nicht. 8.6. Die Beſtimmungen treten mit dem 25. Oktober 1916 in Kraft. 5 Berlin, den 5. Oktober 1916. Der Stellvertesten das Meichnkansleod: 5 Der Reichskanzler beſtimmt Worſteßendes beiugen wir urtt ent lichen enbenis, e. Mannheim, den 10. Oktober 1016. Großh. Bezirksamt— Abt. III. 5 Hafer betr. * Wir bringen hiermit nachſtehende Bekannt? machung des Präſidenten des Kriegsernührungs⸗ amtes vom 25. September 1916(Reichs geſetzblatt Seite 1076) und die Vollzugs verordnung Gr. Miniſteriums des Innern vom 30. September 1018 zur öffentlichen Kenntnis. Zur beſſeren Orientierung ſtellen wir nach⸗ ſtehend die Futtermengen, die für 1 Tier anfarund der bisherigen Bekanntmachungen verfüttert werden dürfen, wie folgt zuſammen: Für Einhufer vom 1. September bis 21. De⸗ zember 1916 5½½ Zentner oder täglich 4½ Pfund, Verordnungen vom 19. Auguſt und 5. September 1916(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 989, 997), Zulage ſchwere Arbeitspferde aus landwirtſchaftlichen Be⸗ trieben vom 26. September bis 15. November unter den Vorausſetzungen der Bekanntmachung vom 25. September 1916(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 1076) mit Genehmigung des zuſtändigen Kommunal⸗ verbandes 1½ Zentner oder täglich 3 Pfund; für Zuchtbullen vom 1. September bis 31. De⸗ zember 1916 mit Genehmigung des zuſtändigen ene ee 3 Zentner oder(täglich 272 und; 5 für Arbeitsochſen aus landwirtſchaftlichen Be⸗ trieben vom 1. September bis 31. Dezember 1916 3 Zentner oder täglich 2½ Pfund, Zulagen vam 26. September bis 15. November 1916 unter den Vorausſetzungen der Bekanntmachung vom 25. Wey⸗ tember 1916 mit Genehmigung des W e Zentner oder täglich 1½ Pfund; 5 für Zugkühe aus laudwirtſchaftlichen Betrieben vom 15. September bis 30. November 1916 unter den Vorausſetzungen der Bekanntmachung vom 15. September 1916(Reichsgeſetzblatt Seite 1043) mit Genehmigung des zuſtändigen Kommunalver⸗ bandes 1 Zentner oder täglich 1½ Pfund. Zulage vom 26. September bis 15. November 1916 unter den Vorausſetzungen der Bekanntmachung vom 25. September 1916 mit Genehmigung des zuſtän⸗ digen Kommunalverbandes/ Zentner oder täglich 1% Pfund; 707 für Ziegenböcke aus landwirtſchaftlichen Be⸗ trieben vom 15. September bis 31. Dezember 1016 unter den Vorausetzungen der Bekanntmachung dom 15. September 1916 mit Genehmigung des gu⸗ tändigen Kommunalverbandes 1 Zentner oder ich 1 Pfund. g Mannheim, den 7. Oktober 1916. Großh. Bezirksamt. Abt. I. Bekanntmachung über die Gewährung einer außerordentlichen Haferzulage während der Herbſtfeldbeſtellung. Vom 25. September 1916. Auf Grund der Vorſchriften im 8 6 Abf. 3a, ) der Bekanntmachung über Hafer aus der Ernte 916 vom 6. Juli 1916(Reichs⸗Geſetzbl. S. 81m) und des 81 der Bekanntmachung über die Errichtun i Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 108 ⸗Geſetzbl. S. 402) werden die Landeszentral⸗ Verfütterung von Kartoffeln an Pferde und Rinben üblich wär, bei dringendem wirtſchaftlichen Bedürf⸗ nis zu beſtimmen daß Unternehmer landwirtſchaft licher Betriebe in der Zeit zwiſchen dem 28. Sep⸗ tember und 15. November 1916 an ihre zur Feld⸗ arbeit verwendeten ſchweren Arbeitspferde, Arbeits ⸗ ochſen oder Zugkühe neben den durch die Bekannt machungen vom 19. Auguſt 1916(Reichs⸗Geſetzbl S. 939), 5. September 1916(Reichs⸗Geſeßbl. S. 907 und vom 15. September 1916(Reichs⸗Geſetzbl. S 1045) bewilligten noch folgende weitere Hafermengen aus ihren Vorräten verfüttern dürfen: a) an die ſchweren Arbeitspferde 3 Pfund für den Tag oder 1½ Zentner für den ganzen Zeitraum, 8 b) an die Arbeitsochſen 1½ Pfund für den Tat oder ½ Zentner für den ganzen Zeitraum e) an die Zugkühe unter Beſchränkung auf 1Geſpann und vorbehaltlich der Genehmigung der zuſtändigen Behörde 1½ Pfund für den Tag oder ¼ Zentner für den ganzen Zeit raum.. Die Landeszentralbehörden können dieſe Ve⸗ fugnis anderen Behörden übertragen. Berlin, den 25. September 1916. 5 Der Präſident des Kriegsernährungsamts In Vertretung Edler von Braun. Verordnung. Vom 30. September 1916. Hafer betreffend. Zum Vollzug der Bekanntmachung des Präſi⸗ enten des Kriegsernährungsamts vom 25. Sep⸗ zember 1916 über die Gewährung einer außerordent⸗ ichen Haferzulage während der Herbſtfeldbeſtellun Reichs⸗Geſetzblatt Seite 1076) wird verordnet, w olgt: i 8 Die der Landeszentralbehörde erteilte Befugnis ur Bewilligung der nach der Bekanntmachung zu⸗ äſſigen Haferzulagen wird dem Bezirksamt über⸗ ragen. Das Bezirksamt iſt auch zuſtändige Behörde m Sinne von Buchſtabe e der Bekanntmachung. 8 2. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Karlsruhe, den 30. Septemher 1916. Großherzogliches Miniſterium des Innern. von Bodman. Dr. Schühlgz. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur all⸗ gemeinen Kenntnis. Seckenheim, den 6. Oktober e e b e. olz. 1916. Ko ch. 9 eee Feldposidnele „ ſtnd erhälllich in der Expedinon ds. Bl. . P FF ccc TPC