NN 0 0 f 0 f ö— i 3 ö nB5FCCbCbCCãé ðùZbbbbbbbbbb o 5 Erſcheint täglich, 2 aueh der Sonn⸗ und Amtsblatt Inſertstonspreis⸗ 5 eiertagen. 5 ö Der Adonnementspreis beträgt monatlich 65 Pfg. der Bürgermeister ämter Seckenheim, Die die Zeile Bel terer 21 Buhmme Rabat Vfg ich die Poſt bezogen uro Quartal Nk. 1B. Druck und Verlag von Gg. Zimmermann, Seckenheim. 3 a JSFCFFFFFFFFCFCbC(Cã ããdddVdbGGGpGbGPGGcbGbT c e eee eee ö ö Seche Samstag, den 2. Dezember 1916. 18. Jahrgang 7 e e FCC ͤ VdV—— 5 6 2 ihrer Untergebenen nicht anerkennen.— Da ved 48888 Der(Soz.): Es muſſen auch Strafpeſtimmungen gegen Arbeitgever „ eichstag ute Wille der Regierung nützt uns nichts.— Staatsſekretär geſchaffen werden, die die ihnen zugewieſenen Arbeiter nicht 85 Heulen Ich fürchte, daß infolge der Paragraphen es den annehmen.— Generalleutnant von Gröner: Die Arbeit⸗ (Schluß.) iſen 1 unmöglich wilo, an ihrem Standpunkt geber müſſen die ihnen zugewieſenen Arbeiter annehmen. Bei 5 Berlin, 30. N ſeſtzuhalten. Deshalb bitte ich, ihn abzulehnen.— General⸗ Streitigkeiten hat das Schlichtungsverfahren zu entſcheiden.— 5 a f 30. Nov. leutnant Gröner: Es iſt ſicher, daß die Arbeiter⸗Organiſa⸗ 5 16 wird angenommen. 5 5 1 Streſemann(Natl.): Eine Stillegung des Wirtſchaſts⸗ tionen ſich auf den Boden des Geſetzes ſtellen werden.— Dr. Zu§ 17, Mitwirkung eines Reichstagsaus⸗ e der A N iber zum 45. Lebensjahr reichen. en 0, Jahre in der Großinduſtrie von Rheinland und Weſt⸗ lars darf nicht eintreten, ſchon im Intereſſe von Deutſch⸗ s Valuta. Wir begrüßen die Aeußerung des Chefs des peuegsamts, daß den Arbeitern zunächſt die Arbeit zugetragen rden müſſe. Rur im äußerſten Notfall darf eine Verpflanzung Fri rbeitskraft eintreten. Sonſt würde der Uebergang zur dinedenswirtſchaft enorm erſchwert werden. Es dürfen nicht ſech em inne ungemeſſen anwachſen und andererſeits Not ent⸗ milf. Wenn die erſten Schiffe Hamburg wieder verlaſſen, ſſen wir gerüſtet ſein, den Konkurrenzkampf voll wieder lillzunehmen.— Abg. Irhr v. Gamp(D. J.): Die Mög⸗ Kri eit, ie Frauen zum Hilfsdienſt heranzuziehen, muß dem Wir gsamt überlaſſen, nicht im Geſetz ſelbſt ſepge gat werden. in Fibrauchen zuerſt Facharbeiter. Dazu kommen die Frauen nicht ſti rage. Auch beim Militär gibt es Kraftverſchwendungen. Gei⸗ Jun Hochſtehende werden mit Kartoffelſchälen beſchäftigt. Die Aöendlichen müſſen zum Hilfsdienſt herangezogen werden.— iz ditt man n(Soz. Arb.): Wir wollen den ſchlimmſten 0* ngen des volksfeidlichen und e Geſetzes unſere Anträge abhelfen. bis Der Arbeitszwang ſollte nur Im Frieden fanden Leute als nicht mehr leiſtungsfähig genug kaum Arbeit. Der ſtt uſch, daß Frauen in das Geſetz einbezogen werden ſollen, eine böſe Spielerei und Verfündigung am eigenen Geſchlecht. lesberts(Zentr.): Jede Schädigung der Arbeiter muß aus,: f g N lureſchloſſen ſein. Das Handwerk muß nicht nur Arbeit, ſon⸗ ebu auch die nötigen Rohſtoſſe erhalten.— Schiffer⸗Mag⸗ diese g(Ratl.): Das Erfreulichſte iſt die Begeiſterung, die Sund due Mobilmachung im Volk hervorgerufen hat. Kein Justi darf bevorzugt oder benachteiligt werden. Auch bei der können viele Kräfte geſpart werden. un taatsſetzretur Dr. Helfferich: Die verbündeten Regie⸗ n ſind bereit geweſen, die Konſequenzen zu ziehen, die in Leben auf den Eingriff in die perſönliche Freiheit bei der baren eiſung der Arbeit entſtehen können. In dieſen Fällen Einer in den Richtlinien die Beſchwerdeinſtanzen vorgeſehen. een er Herabſetzung des Hilfsd en ipflichtaters von 60 Jahren ſage f 45 Jahre können wir nicht zuſtimmen. In der Frauen⸗ lber atimme ich ausnahmsweiſe dem Abg. Dittmann zu, nicht iſtage der Begründung. Bei der Berückſichtigung der Landarbei⸗ le g file ſoll die Landwirtſchaft keineswegs bevorzugt werden. dagegen würden die Soldaten im Schützengraben nicht ver⸗ f 01 die nur ihre Löhnung erhalten. Die Gewinne der Mu⸗ ent ſabritken ſind nicht zu hoch. Die Maſchineninduſtrie ver⸗ weit mehr. Eimreneralleutnant Gröner: In den Begriff„behördliche imig lungen“ werden auch die Seelſorger, die kommunalen eſondeꝛe Entſchädi ung eines be ſer bezahlten Hilfsdieuſt⸗ die Stellegen für Ernährungszwecke, die Schulen und eriell llen einbezogen werden, die das Volk verſorgen mit ma⸗ wi und geiſtigen Dingen, ſo auch die Preſſe, die Rechts⸗ zeßm lte, wobel ich aber nicht zu möglichſt ausgedehnter Pro⸗ 0 ſch erei auffordern möchte. Die Studenten der tech⸗ Pir den Hochſchulen werden uns 1 angenehm ſein. Fum derhandeln darüber, inwieweit dieſe Tätigkeit auf das Stu⸗ angerechnet werden kann. 5 Fa fu 1 wird unter Ablehnung aller Abänderungsanträge in der Al ig des Hauptausſchuſſes gegen die Stimmen der Soz⸗ 82 ben oin men.(Bravo.) 3 Nilfsdſe cher die Perſonen, die als im vaterländiſchen künmmenſt tätig gelten. Hlesberts(Zentr.): In dieſe Be⸗ Bingen müſſen die Arbeiterorganiſationen einbezogen werden. kalen aer(Soz.): Einbezogen werden müſſen die Kranken⸗ 0„ Kranenftgſſenverbände, Organiſationen der Arbeitgeber De. Arbeitnehmer und die Arbeiterſekretäre.— Staatsſekretär elfferich: Dieſe Organe ſind für unſere Kriegswirt⸗ Nhompon größter Bedeutung. Auf ſie wird alle Rückſicht uche men werden.— Baſſermann(Natl.): Auch das tech⸗ Jan g Perſongl der Preſſe, die Verſicherungsgeſellſchaften und datan en müſſen berückſichtigt werden. Die Wünſche der Pri⸗ 10 geſtellten müſſen erfüllt werden. Die Studenten werden tellen gerne dem 1 Hilfsdienſt zur Verfügung Uns wille Generalleutnant Gröner: Die Studenten werden eiſti kommen ſein.— Schiele(Konf.): Die Preſſe liefert and ahrung. Sie muß. werden, wie die ſagt 1 chaft, die dem Volk die nötige Nahrung liefert. Ver⸗ erbſthe e, ſo hört die Munitionsfabrikation auf. Da die mit alleſtellun unvollkommen iſt, muß die Frühjahrsbeſtellung dentar er Kraft vorbereitet werden. Das tote und lebende In⸗ Butter muß bis dahin wieder hergeſtellt werden. Die Milch- und produktion fol aufrecht erhalten werden. wird iaatsſezretär Dr. Helfferich: Die Stickſtoffabrikation kandn fc Möglichkeit gefördert werden, damit die Düngemittel der etſchaſt zugeführt werden können. Auf eine An⸗ es Abg. Behrens(D. F.) erklärt Staatsſekretär Helf⸗ werden erer, daß aus der Landwirtſchaft nur die herausgezogen weſen Inde ten die erſt nach dem 1. Auguſt in ihr tätig ge⸗ dan ig aft emann(Soz. Arb.): Die Veſtimmung über die n a fim de Höriggelt zurückgeworfen. 10 übern in den größeren, wie in den kleineren Betrieben 1 Ar ei echts 3 1 1 2 it garantien gewährt gegen die Kapitaliſten. er Jenze(Sch 5 dahin: gehen, wo er hingeſchicht wird.— as Geſes oz. Arb.) — B etz i werden. Den Antrag deten decker Or. Helfferich: Die Auffaſſung mag zu⸗ 9 15 am Belagerungszuſtand nichts ge⸗ Haiſter einmal desavouiert werden, die das Streikrech' Müller ⸗Meiningen(F. V.): Wir wollen verhindern, daß das Diſziplinarrecht noch weiter ausgedehnt wird.— Dr. Stre⸗ ſemann(Natl.): Die Generalkommiſſion der Gewerkſchaften hat bei den Staatsarbeitern ausdrücklich auf das Streikrecht verzichtet.— Spahn(Zentr.): Dieſe Frage hat mit dem Geſetz nichts zu tun.— Haaſe(Soz. Arb.): Wir lehnen den Para⸗ graphen ab, der die Bewegungsfreiheit der Arbeiter beeinträch⸗ ligt.— Graf Weſtarp(Kons.): Der Antrag will nur ein beſtehendes Recht unterſtreichen; eine innere Berechtigung hat er nicht.— Dr. David(Soz.): Wir wollen die Beſtimmung aufnehmen, daß das Vereins⸗ und Verſammlungsrecht nicht ein⸗ geſchränkt werden ſoll. 8 5 5 Staatsſekretär Dr. Helfferich: Die bisherige Praxis ſoll auch in Zukunft gelten. Nach wie vor ſchätzen und wün⸗ ſchen wir die Arbeitnehmerorganifationen. Die Herren, die ge⸗ Pen haben, uns Zuriſten. Daher die Meinungsverſchie⸗ enheiten. Eine Aenderung ſoll in das vertrauensvolle Ver⸗ hältnis zwiſchen Arbeiterorganiſationen und Reichsleitung nicht hineingetrage. werden.— Junck(Natl.): Angeſichts der großen Opfer, die auch die Arbeiterſchaft zu bringen hat, kann dieſe Beſtimmung wohl nochmals aufgenommen werden.— Graf Weſtarp(Konſ.): Ich kann mich nicht entſchließen, Selbſt⸗ verſtändliches zu ſagen, wie z. B.: Jalſche Handhabung der Ge⸗ ſetze iſt verboten. Inzwiſchen iſt zu dem ſozialdemokratiſchen Antrag ein A b⸗ änderungsantrag Spahn 5 eingegangen, wonach dieſer Antrag folgende Faſſung erhalten ſoll: Den im vater⸗ ländiſchen Hilfsdienſt beſchäftigten Perſonen darf die Ausübung des Bereins⸗ und Verſammlungsrechts zur Vertretung ihrer wirt⸗ ſchaftlichen Intereſſen nicht beſchränkt werden, was ihnen geſetz⸗ lich durch das beſtehende Vereins⸗ und eee zuſteht. Abg. Ebert(Soz.) und Abg. Ledebour(Soz. Arb.) er⸗ klären ſich mit dem Antrag Spahn einverſtanden, ebenſo Staats⸗ ſekretär Or. Helfferich. Der 8 13 a wird in dieſer FJaſſung in vorläuſiger Abſtimmung angenommen. Darauf wird der urſprüngliche S 2 unter Ablehnung der Abänderungsanträge a n⸗ genommen, abenſo die 88 3—5. Bei§ 7 wünſcht Abg. Coßmann(Zentr.), daß den Pen⸗ ſionären, die aus Anlaß des Kriegs die Arbeit wieder aufnehmen, die Renten und Penſionen nicht gekürzt werden dürfen.— Staatsſekretär Dr. Helfferich: Ich werde mich mit den Landesverſicherungen in Verbindung ſetzen. Härten werden ver⸗ mieden werden. § 8 nimmt beſonders Rückſicht auf Alter und Geſund⸗ heit. Jäckel(Soz.): Dieſem ee muß hinzugefügt werden, daß zu prüfen iſt, ob der in Ausſicht ſtehende Ar⸗ beitslohn dem Beſchäftigten und etwa zu verſorgenden Ange⸗ hörigen ausreichenden Unterhalt ermöglicht. Ein verheirateter Mann muß mindeſtens einen Stundenlohn von 1 Mk. erhalten. § 8 wird mit dem ſozialdem. Antrag angenommen. 8 9 enthält Beſtimmungen über den Abkehrſchein. Gröber(Zentr.): In dem Ausſchuß konnte eine Einigung nicht erzielt werden darüber, daß die Serbeſſerung der Arbeiks⸗ bedingungen ein ee Grund für den Wechſel der Ar⸗ beitsſtelle ſein ſoll. Durch Einſetzung eines Ausſchuſſes werden aber dieſe Bedenken beſeitigt werden.— Dittmann(Soz. Arb.): 8 9 charakteriſiert das Geſetz als Zwangs- und Verſkla⸗ vungsgeſetz für die Arbeiter.— Staatsſekretär Dr. Helffe⸗ rich: Das Geſetz iſt kein Ausnahmegeſetz, ſondern erſtreckt ſich auf alle Deutſchen vom 17. bis 60. Lebensjahr ohne Unterſchied. Die Ausſchüſſe werden paritätiſch zuſammengeſetzt und werden alle Streitigkeiten ſchlichten.— Bauer(Soz.): Wir müſſen daran feſthalten, daß eine angemeſſene Verbeſſerung der Arbeits⸗ Ae einen genügenden Grund für die Ausſtellung des Abkehrſcheins bildet. In der Abſtimmung wird der 1. Abſatz des§ 9, wonach ein Hilfsdienſtpflichtiger nicht ohne Beſcheini⸗ guſſe ſeines letzten Arbeitgebers, daß er die Beſchäftigung mit eſſen Zuſtimmung aufgegeben hat, nicht anderweitig beſchäftigt werden darf, geſtrichen. Im übrigen wird§ 9 ange⸗ nommen. Auch§ 10 wird angenommen. Die 88 11—14(Arbeiterausſchüſſe) werden gemeinſam be⸗ Nen Giebel(Soz.): Für die Arbeiterausſchüſſe müſſen euwahlen ſtattfinden. Arbeiterausſchüſſe ſollten nicht erſt bei 100 beſchäftigten Perſonen eingerichtet werden, ſondern ſchon bei 20.— Dr. Streſemann(Natl.): Die Induſtrie hat ſich mit den Arbeiterausſchüſſen ausgeſöhnt. Schon bei 20 Arbeitern einen Ausſchuß einzurichten, erſcheint uns nicht berechtigt.— 0 Nehbel 5 Bei uns ſind die Anſichten über die Arbeiter⸗ 11 eteilt. Dieſes Geſetz halten wir nicht zur Einfüh⸗ rung der usſchüſſe für Husch— Giesberts(Zentr...: Die Bedenken gegen die Ausſchüſſe ſind nicht berechtigt. Ge⸗ wiſſenloſe e können die Löhne drücken. Da müſſen die Arbeiterausſchüſſe eingreifen.— Frhr. v. Gamp(Dſch. Fr.): Es fehlt an Solidarität in den Ausſchüſſen, um ein gedeihliches Zuſammenwirken zu ſichern.— Generalleutnant v. Gröner: Die i e Liſten der Organiſationen werden nach Mög⸗ lichkeit berückſichtigt werden. Wir müſſen aber auch die Mög⸗ lichkeit haben, andere Perſonen heranzuziehen.— Behrens Deutſche 3 Arbeiterausſchüſſe ſind notwendig. Die ahl 100 für die dazu nötige Arbeiterſchaft ſcheint zu hoch ge⸗ griffen. Die Landwirtſchaft ſollte von dieſer ſelben ſegensreichen Einrichtung nicht ausgeſchloſſen ſein.— Staatsſekretär Dr. Helfferich: Die Frage der Arbeiterausſchüſſe iſt ſeit Jahr⸗ zehnten ſtrittig. Fügen Sie den Beſtimmungen keine weiteren Steine bei. Sie gefährden dadurch den Endzweck des Geſetzes, die Munitions lieferung zu ſichern.— Hoch(Soz.): Werden die Arbeiter ſchmer bele ſtet, ſo müſſen auch die Unternehmer Laſten auf ſich nehmen durch Zubilligung der Arbeiterausſchüſſe. Wir fordern die Verſtaatlichung der Rüſtungsinduſtrie, denn auch durch eine Reform der Kriegsgewinnſteuer laſſen ſich die enormen Gewinne doch nicht erfaſſen.— Streſemann(Natl.): Die Macht der Induſtrieherren wird überſchätzt, die der Regierung unterſchätzt. Durch die Zuteilung der Rohſtoffe unterſteht die Induſtrie der ſtagtlichen Kontrolle.— Hoch(Soz.): Wir ver⸗ langen für die Reichsleitung die Beſugnis, die einzelnen Be⸗ wiehe zu Betriebsgemeinſchaften zu zwingen und ihnen Vor⸗ ſchriften über die Geſchäftsführung zu machen. Ein ſozialdem. Antrag, ſtatk 100 Arbeiter zu ſagen: 50 (zur Errichtung von Arbeiterausſchüſſen) wird angenommen. Dasſelbe wird für die Angeſtelltenausſchüſſe beſchloſſen. Die 85 11—15 werden angenommen. Ein um halb 11 Uhr von dem Abg. Haaſe(Soz. Arb.) geſtellter Antrag, die 99 1 wegen Uebermüdung des Hauſes zu vertagen, wird abgelehnt. 5 8 16 enthält die Strafbeſtimmungen. Abg. Sachſe ſchuſſes bei wichtigen Entſcheidungen, wünſcht Abg. Ebert (Soz.) die Beſtimmung, daß der Reichstagsausſchuß auch bei ſonſtigen Verfügungen und Anläſſen mitzuwirken habe.— Graf Weſtarp(Konſ.): Wir können die Befugniſſe zwiſchen Bun⸗ desrat und Reichstag nicht verſchieben.— Staatsſekretär Dr. Helfferich: Dieſe Beſtimmungen ſollen keinen Präzedenzfall darſtellen. Eine neue geſetzgebende Körperſchaft können wir da⸗ mit nicht ſchaffen.— Dittmann(Soz. Arb.): Wir beantragen, daß das Plenum des Reichstags dauernd mit entſcheidet.— Staatsſekretär Dr. Helfferich: Es iſt ſelbſtverſtändlich, daß das Geſetz loyal gehandhabt wird.— Schiffer⸗Magdeburg (Natl.): Ich bedaure, daß der Staatsſekretär das Geſetz mit der Betonung des ablehnenden Standpunkts hinausgehen läßt.— Stadt hagen(Soz 1 Es iſt Pflicht des Reichstags, dem Bundesrat gegenüber ſeine Macht zu betonen. S 17 wird angenommen. § 18 regelt die In⸗ und Außer kraftſetzung des Ge⸗ ſetzes. Keil(Soz.): Wir bitten zu ſagen, daß das Geſetz am 1. Juli 1917 außer Kraft tritt, falls der Reichstag nicht vorher das Außerkrafttreten beſchließt.— Dittmann(Soz. Arb.): Wir verlangen, daß der Reichstag befugt iſt, ſchon vor dem 1 Juli 1917 das Geſetz außer Kraft zu ſetzen. Beide An⸗ träge werden abgelehnt. § 18 wird angenommen, ebenſo Einleitung und Ueber⸗ ſchrift. Damit iſt die 2. Leſung beendet. Präſident Or Kämpf ſchlägt vor, die nächſte Sitzung Frei⸗ tag nachmittag 2 Uhr zu halten mit der Tagesordnung: An⸗ fragen, 3. Leſung des Hilfsdienſtgeſetzes, Antrag Erzberger betr. Kriegsgewinnſteuer, Petitionen. Ledebour(Soz. Arb.) wider⸗ ſpricht dieſer Tagesordnung. Bis zur 3. Leſung muß die zweitägige Friſt innegehalten werden. Zu 8 Widerſpruch ſind 15 Mitglieder des Hauſes notwendig. s ſchließen ſich ihm 18 Mitglieder der Soz. Arbeitsgemeinſchaft an, ſodaß der Punkt: 3. Leſung des Hilfsdienſtgeſetzes abgelehnt werden muß. Im übrigen bleibt es bei der vorgeſchlagenen Tagesordnung. Schluß gegen 12 Uhr nachts. Lokales e— Höchſtpreiſe für Zündhölzer. Die mehrfach vom Kriegsernährungsamt ausgegangenen Warnungen wegen des wucheriſchen Zurückhaltens der Zündholzvor⸗ räte und wegen der verſuchten Preistreiberei ſind auf unfruchtbaren Boden gefallen. In manchen Gegenden ſind Zündhölzer kaum aufzutreiben. Die zuſtändigen Stel⸗ len ſind daher, wie dem„H. F.“ aus Berlin geſchrieben wird, entſchloſſen, Höchſtpreiſe für den Kleinhandel ein⸗ zuführen. Eine entſprechende Verordnung wird ergehen. — Kohlenerſparung. In Deuntſchland beſteht eine eigentliche Kohlennot nicht, da der deutſche Boden von dieſem wertvollen Material noch eine ungeheure Menge in ſich birgt, im Gegenſatz zu Frankreich, das ſeither 24 Millionen Tonnen jährlich aus England beziehen mußte, wobei aber die Lieferungen immer knapper wer⸗ den. Auch in England beſteht Kohlenmangel wegen der verminderten Förderung, ſodaß ſeit dem 1. November in England die Zahl der Perſonenzüge ſchon auf die Hälfte verringert iſt und noch weiter verringert werden ſoll. Die deutſche Kohlenförderung iſt während des Kriegs erheblich größer geworden als in Friedenszeit, wozu noch kommt, daß wir auch die belgiſchen Kohlen für unſere Zwecke ausnützen können; aber der Bedarf iſt auch außerordentlich geſtiegen. Darum iſt es nötig, daß der Kohlenverbrauch, wo irgend angängig, auf das beſcheidenſte Maß herabgeſetzt wird. Denn jede unnütz verbrannte Kohle legt durch ihre Förderung, Ver⸗ ſendung uſw. Menſchenkräfte feſt, die während des Kriegs, wie die„Frankf. Ztg.“ zutreffend bemerkt, anderweitig beſſer ausgenützt würden. So wird auch bei uns der Eiſenbahnverkehr für die Zivilbevölkerung auf das unbe⸗ dingt Notwendige herabgeſetzt werden müſſen. Ferner ſoll durch Beſeikigung der in der Kriegszeit ganz und gar unnötigen Lichtreklame eine Erſparnis erzielt werden. Jede überflüſſige Beleuchtung der Schaufenſter ſoll ver⸗ ſchwinden und die Beleuchtung der Läden ſelbſt auf etwa die Hälfte der Aufwendung in Friedenszeit ermäßigt werden. Auch der elektriſche Straßenbahn⸗ und Klein⸗ bahnverkehr wird eine Einſchränkung erfahren und der Schluß von Ladengeſchäften und Wirtſchaften auf eine frühere Stunde verlegt werden. In Frankreich werden bekanntlich die Geſchäfte jetzt ſchon um 6 Uhr abends geſchloſſen. Auch die Polizeiſtunde wird, wie wir ſchon mitgeteilt haben, auf ſpäteſtens nachts 12 Uhr, in den malſten Orten jedoch früher verlegt. Dagegen ſollen Theater, Konzerte und Kinos keiner Beſchränkung unter⸗ liegen.— In Bayern beſteht nach der K. H. nicht die Abſicht, größere Einſchränkungen durchzuführen obgleich Bayern keine eigenen Kohlen beſitzt. — Die Aluminium„ feunige. Der Bundesrat at den Reichskanzler ermächtigt, die Aluminium⸗Pfennig⸗ tücke bis zur Höhe von 2 Millionen Mark ausprägen zu laſſen. Aus einem Kilogramm werden 1250 Stüc ausgebracht. 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