ſere S 5 griff Erſcheint rkäglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertagen. Der Adonnementspreis beträgt monatlich 65 Pfg. bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.95. e N Un usblatt der Bürgermeisferämter Seckenheim, Iineskeim, Necarhansen und Edingen. Druck und Verlag von Gg. Zimmermann, Seckenheim. FPPFPPPCCCCCCCCPPPPPGPPPPVGPGVVTVTVTPTVTPVTVTVTTCTTTVTTTT 8 8 e ee e e eee eee im, Dienstag, den 3. Dezember 1928. Inſertsions preis. Die einſpaltige Petttzetle 15 Pfg., Reklamen 30 Pfg. die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Fernſprechanſchluß Nr. 16. .. 18. Jahrgang eee eee eee pie Sch JCFFEFTCTCC 9 Kriegschronit 1915 1 . 4. Dezember: Die Angriffstätigkeit der Staliener gegen den Görzer Brückenkopf und den Nordreil der Hochfläche von Doberdo hält an. — Sümtliche italteniſchen Vorſtöße ſcheiterten. — Die Montenegriner wurden bei Tresyevich geſchlagen. — Krivoloec iſt von den Franzoſen geräumt. 5 Die Türken erben ſe en in Meſopotamien zwei Kanonen⸗ becle. 5 Der Beſehlshaber ber engliſchen Truppen iſt nach Baſſora eatflohen. — Ein engliſches Kanonenboot wurde an der ägyptiſchen Küſte durch ein deutſches U⸗Boot verſenkt. Ein öſterreichiſches echmader beichonß San Giovanni di Medua und verſenkle zwei Dampfer. — Ein öſterrei⸗ griſches E-wost verſenkte vor Va⸗ long einen italie kleinen Kreuzer. Dezember: Erfolgreiche Kämpfe bei Plevlje und im Gebirge nordöſtiich von Ipeh. — Die Bulgaren haben den Feind ſüdweſtlich von Priznen geſchlagen und über 100 Geſchütze erbeutet. bulgariſche Abteilungen rückten in Monaftir ein. — Wiederhe ſtellung der Eiſenbahnrerb endung Sofia—Niſch. Diakowo wurde von den ſerbiſch⸗montenegriniſchen Truppen gerüumt. — Bei Celebie wurden die Montenegriner an die Grenze zurlickgeworſen. Die Oeſterreicker nahmen 2100 Mann gefangen. A S S Der Weltkrieg. Wei. Großes Hauptquartier, 4. Dez.(Amtlich.) Weſtlicher Kriegsſcha platz: Aomee des Generalfeldmarſchalls Herzog Albrecht von Württemberg: * 3 i n Ypern⸗ und Wytſchaete⸗Bogen gingen im An⸗ uß an Sprengungen engliſche Patrouillen gegen un⸗ tellungen vor. Einzelnen gelang es, in die vor⸗ 1 berſten Gräben zu kommen, ſie wurden im Handgemenge bbermältigt oder zurückgetrieben. a . Von den übrigen Armeen ſind beſondere Ereigniſſe 8 icht zu berichten. 5 * Oeſtlicher Kriegsſchauplatz: Front des Generalfeldmarſchalls Prinz Leopold von Bayern: urück d enn ch⸗ungariſche Truppen entriſſen ihm weiter ſüdlich e füngſt verlorene Höhenſtellung wieder. Heeresgruppe des Generalfeldmarſchalls 1 von Mackenſen: 5 gef Der 3. Dezember brachte in der Schlacht am Ar⸗ ul die Entſcheidung; ſie iſt gewonnen. die f 3. 5 n ganteri Operationen der Armee des Generals der In⸗ 4. be f e von Falkenhayn— Mitte November durch und zegreiche Schlacht von Targu⸗Jiu begonnen— ſchen. auf das Nordufer der Donau gegangenen deut⸗ Erſol bulgariſchen und ottomaniſchen Kräfte ſind von ec gekrönt geweſen. 8 Koß ie unter Führung des Generals der Infanterie durch dämpfende Donau⸗Armee von Spiſtov her, die A 3 weſtliche Walachei über Orajova vordringende harten gruppe des Generalleutnants Kühne, die nach m Kampf längs des Argeſul aus dem Gebirge heraus- neramenſingen und die unter dem Befehl des Ge⸗ beuchendenants von Morgen über Campokung vor⸗ babe, en deutſchen und öſterreichiſch⸗ungariſchen Truppen ien reintun g zwiſchen Donau und 88 irge vollzogen. Truppen linke Flügel n geſtern Targoviſte. Die klten u des Generalleutnanks Krafft von Delmenſingen von Pitesci her ihren Siegeszug fort, ſchlugen die 8 den Gabelpunkt der Bahnen von Bukareſt 2. Deutſche und * aufzunehmen. Er dem Wettbewerb Siegerin hervorging.— Der Vormarſch in Rumänien e Gruppe des Generalleutnants Krafft von W Ti iſche Armee vollſtändig und trieben ihre Reſte facht am Argesuf gewonnen. nach Campolung und Pitesci, in die Arme der bewährten 41. Infanteriediviſion unter Führung des Generalleut⸗ nats Schmidt von Knobelsdorff. Auf dem linken Argeſul⸗Ufer, nordweſtlich und weſt⸗ lich von Bukareſt, blieb der Kampf in erfolgreichem Fort⸗ ſchreiten. i Südweſtlich der Feſtung wurde der Rumäne, der nach aufgefundenem Befehl die Abſicht hatte, die Donau⸗ armee vereinzelt zu ſchlagen, während ſein Nordflügel, — die 1. Armee— ſtand hielt, über den Neajlovu gegen den Argeſul zurückgeworfen. i Südlich von Bukareſt waren ſtarke ruſſiſch⸗rumäniſche Angriffe abzuwehren. Auch hier wurde dem Feinde eine ſchwere Niederlage bereitet.. Kavallerie und Fliegern gelangen Bahnunterbrechun⸗ gen im Rücken des rumäniſchen Heeres. Die Haltung unſerer Truppen in den ſiegreichen Kämpfen war über alles Lob erhaben, ihre Marſchlei⸗ ſtungen gewaltig. Das reiche Land und die erbeuteten gefüllten Ver⸗ pflegungsfahrzeuge des Gegners erleichterten die Verſor⸗ gung der Truppen. f Die rumäniſche Armee hat ſchwerſte blutige Ver⸗ luſte erlitten. n Zu den Tauſenden von Gefangenen aus den vorher⸗ gehenden Tagen kamen geſtern noch über 8000 Mann. Die Beute an Feldgerät und Kriegsmaterial aller Art iſt unüberſehbar. Es fielen bei der Donauarmee 35 Geſchütze, bei Titu 13 Lokomotiven mit vielem rollen⸗ dem Material in unſere Hand. Die Operationen gehen planmäßig weiter; neue Käm⸗ pfe ſtehen bevor. In der Dobrudſcha keine großen Kampfhand⸗ lungen. f Mazedoniſche Front: Ohne Einfluß auf die entſcheidungſuchenden Schläge in Rumänien bleibt der Verluſt einer auf dem Oſtufer der Cerna gelegenen Höhe, die geſtern von den Serben genommen wurde, und die damit verbundene Verlegung eine; Teiles unſerer dortigen Stellung. Der Erſte Generalquartiermeiſter: Ludendorff. 38 Die große Schlacht iſt geſchlagen. Das ruſſiſch⸗ rumäniſche Heer iſt dem konzentriſchen Angriff der Ver⸗ bündeten von Norden, Weſten und Süden in gewaltigem Ringen erlegen und unter ſchwerſten blutigen Verluſten auf den Feſtungsgürtel zurückgeſchlagen worden. Es ſind außerordentliche Leiſtungen, die unſere Truppen in den letzten acht Tagen zu vollführen hatten; Ruhe kannte man kaum, war man nicht im Gefecht, ſo befand man ſich auf dem Marſch oder, was faſt dasſelbe war, auf der Verfolgung. Endlich ſtellte ſich der Feind zur Schlacht, nachdem die ruſſiſchen Hilfstruppen eingetrof⸗ fer waren. Mit großen Hoffnungen ſind ſie wohl ſchwerlich ig den Kampf gezogen, denn es ging den Rumänen in der letzten Woche doch recht herzlich ſchlecht, und es iſt faſt verwunderlich, daß ſie noch ſo weit in Ordnung zu wee ee um den Entſcheidungskampf endete mit einer vollſtändigen Nie⸗ derlage des Feindes. Ob er ſich hinter den ſtarken Befeſtigungen von Bukareſt ſammeln, oder ob er ſich in die Moldau nach Norden zurückziehen wird, um Anſchluß an die ruſſiſche Baſis zu ſuchen, wird ſich bald zeigen. Tatſache iſt, daß unſere Truppen, deren Haltung der Tagesbericht„erhaben über alles Lob“ nennt, ſchon dicht vor der Feſtung ſtehen, deren Wälle und Panzertürme für unſere ſchweren und ſchwerſten Geſchütze keine großen Hinderniſſe mehr ſein werden. Bukareſt be⸗ ſitzt 18 größere Forts, die auf 7,5 bis 9 Kilometer von der etwa 400 000 Einwohner zählenden Stadt und unter ſich 4— 4 ½ Kilometer entfernt ſind. Der Fe⸗ ſtungsgürtel umfaßt etwa 75 Kilometer; die Panzerwerke ſtammen meiſt von der Firma Krupp, die ſeinerzeit bei mit einer franzöſiſchen Firma als iſt aber auch nach einer anderen Richtung von größter Bedeutung. Zu Kriegsbeginn hatte die Front gegen Rumänien eine Länge von 1350 Kilometer; ſie be⸗ trägt jetzt noch etwa 950 Kilometer, die Stoßkraft un⸗ ſerer Heere iſt aber dementſprechend gewachſen, wo⸗ für nun eben bei Bukareſt und am Argeſul die Probe gemacht wurde. Die Nachricht von der Argeſulſchlacht, hinter der die ſonſtigen Meldungen des Tagesbericht, vielleicht mit Unrecht, verblaſſen, hat in ganz Deutſchland die größte Freude ausgelöſt. Zum erſten Mal ſeit geraumer Zeit wurden die Kirchenglocken wieder geläutet; überall flat⸗ tern die Fahnen 5 der tapferen Feldgrauen und ihrer Führer. ein„Chriſtkindle“ verdient! Die von Ententeſeite bediente„Neue Korreſpondenz“ meldet laut„Züricher Tagesanz.“: Die Nachforſchungen nach den Leichen der Beſatzung der beiden Zeppeline, die Die haben dankerfüllten Herzens gedenkt man beim letzten Angriff auf England brennend in die See abſtürzten, waren vergeblich. Sowohl die Ueberreſte der beiden Luftſchifſe als auch die Befatzungen ſind in den Fluten verſchwunden, bevor die Rettungsſchiffe an Ort und Stelle eintrafen.. Die Ereigniſſe im Weſten. Der franzöſiſche Tagesbericht. WTB. Paris, 4. Dez. Amtlicher Bericht von geſtern nach⸗ mittag: Südlich der Somme heftiger Artilleriekampf in der Gegend von Barleux. Ueberall ſonſt war die Nacht ruhig. Orientarmee: Das ungünſtige Wetter hielt am 2. De⸗ zember an und behinderte die Operationen. Es iſt nichts zu melden. Abends: Der Tag war durch ziemlich große Artillerie⸗ tätigkeit ſüdlich der Somme, in der Gegend von Belloy⸗en⸗ Santerre und auf dem rechten Ufer der Maas in den Abſchnitten n Baux und Douaumont gekennzeichnet. In den Argonnen Niinenkampf ohne Infanterietätigtzeit. Von der ſüdlichen Front iſt nichts zu melden. Der engliſche Tages bericht. WTB. London, 4. Dez. Amtlicher Bericht von geſtern abend: An verſchiedenen Stellen der Front Tätigkeit der Ar⸗ tillerie und der Schützengrabenmörſer. Saloniki: An der Strumafront unternahmen unſere Erkundungsabteilungen einen erfolgreichen Ueberfall bei 5 Nahe Serres wurde ein feindliches Lager von lier 6 ug⸗ che Bomben beworfen. Es wuͤrde ernſtlicher Schaden angerichtet. f 5 Die Lage im Oſten. Der rumäniſche Tagesbericht. WT. Bukareſt, 4. Dez. Amtlicher Bericht von geſtern: Nord⸗ und Rordweſtfront: An der Weſtgrenze der Moldau und im Norden der Walachei lebhafte Artillerie- und 2 5 4 Infanterietätigkeit Wir griffen den Feind an mehreren Punkten an und nahmen ihm 120 Gefangene ab. Im Dambowitza⸗Tal keine Veränderung.— Weſtfront: Auf dem rechten Flügel griff der Feind mit Erbitterung unſere Stellungen an und zwang unſere Truppen, ſich zurückzuziehen. Am Clavacioce und Nealjow türkiſche Diviſion, in der Gegend von Ghimpatz⸗Mihnleſti eine türkiſche Diviſion in der Gegend von Ghimpatz⸗Mihnleſti das Gros der deutſch⸗bulgariſchen Streitkräfte, wobei ſie ſie gegen Süden zurückwarfen. Wir machten Gefangene und erbeuteten Kriegsmaterial.— Südfront: In der Dobrudſcha Artillerie⸗ beſchießung. ö 3 . 2 2 5 1; Der Krieg mit Italien. WTB. Wien, 4. Dez. Italieniſcher Kriegsſchau⸗ platz: Das Geſchützfeuer im Karſtabſchnitt dauert fort. Auch die Minenwerferkämpfe haben wieder begonnen. Ein italieniſches Flugzeuggeſchwader warf auf Dutopje, Groß⸗Repen und Seſana ohne Wirkung Bomben ab. Unſere Flieger griffen den Feind an und zwangen bei Mavhinje einen Caproni mit 4 Inſaſſen zur Landung. In dieſem Luftkampf zeichneten ſich Linienſchiffsleutnant Ranfield und Oberleutnant Brunovski aus. Neues vom Tage. 3 Der Ruſſenſchaden. 55 Königsberg i. Pr., 3. Dez. Nach amtlicher Feſt⸗ ſtellung iſt von den bei dem Ruſſeneinfall zerſtörten mehr als 33 000 Gebäuden Oſtpreußens jetzt der dritte Teil, rund 11000 Bauten, vornehmlich landwirtſchaftlicher Art, wieder aufgebaut. i Hamburg, 3. Dez. Der mit Grubenholz von Norwegen nach England beſtimmte Motor⸗Viermaſt⸗ Schoner„Thyholm“ iſt wegen Beförderung von Bann⸗ ware von einem deutſchen Kriegsfahrzeug angehalten und nach Hamburg eingebracht worden. Stockholm, 4. Dez. Aus Petersburg wird ge⸗ meldet: Eine große Volksmenge zog vor das Gebäude der engliſchen Botſchaft. Auf Tafeln, die im Volk getra⸗ gen wurden, ſtand:„Nieder mit der engliſchen Gewalt⸗ herrſchaft!“ 5 Kopenhagen, 4. Dez. National Tidende meldet aus Chriſtiania: Wegen Mangels an Farbſtoffen iſt die geſamte norwegiſche Textilinduſtrie von Betriebs⸗ einſtellung bedroht. Es wird zwar aus Deutſchland eine Farbenſendung erwartet. Dieſe wird jedoch nur für kurze Zeit reichen. f Die engliſche Regierung wird„neugeſtaltet“. London, 3. Dez. Das Reuterſche Bureau meldet: Amtlich wird bekannt gegeben, daß Asquith zum Zwecke der wirkſamſten Durchführung des Krieges be⸗ ſchloſſen hat, dem König zu raten, einer Neugeſtaltung der Regierung zuzuſtimmen. a König Ferdinand regierungsmüde? Berlin, 4. Dez. Aus ztockholm wird berichtet, haß König Ferdinand von Rumänien die Al ſicht habe, abzudanken.(Ein gelinder Jweifel dürfte vorerſt noch geſtattet ſein. D. Schr.) Die Kriſis in Griechenland. 8— Athen, 2. Dez.(6 Uhr nachm. Agence Havas. Das 8955 ließ 1 hörte am Abend katſächlich auf. Die Truppen der Alliierten wurden nach dem Piräus 1 n zurückgeführt. Die Regierung bot Admiral Fournet ſechs Batterien Gebirgsartillerie an, aber die Geſandten der Alliierten erhielten von ihren Regierungen die Weisung, zu erklären, die Frage ſei viel ernſter als die Abtre⸗ tung von Kriegsmaterial und die Regierung müſſe eine der Schwere des Anſchlags vom 1. Dezember entſpre⸗ chende Genugtuung geben. 15 Makuris, der ehemalige Bürgermeiſter von Athen und Führer der Reſerviſten, nahm an Stelle Benakis ſeine Stellung wieder ein. General Dusmanis und Oberſt Metatas nahmen gleichfalls ihre Stellungen an der Spitze des Generalſtabs wieder ein. 5 Paris, 3. Dez. Agence Havas. Im Hinblick auf die Ereigniſſe in Athen reichte Romanos ſeiner Regie⸗ rung ſeine Demiſſion als griechiſcher Geſandter in Paris ein. Der griechiſche Geſandtſchaftsrat Kaklamanos de⸗ miſſionierte ebenfalls. Prinz Georg kam am Vormit⸗ tag in die Geſandtſchaft und ſprach lange mit Romanos. — Die der 8 ergreifen 9 80 ſchaftlich Maßnahmen, um Genugtuung zu verlangen. 5 1 3 Corriere della Sera meldet aus Athen: Die Ententetruppen haben bei den Zuſammen⸗ ſtößen 100 Tote und Verwundete und 40 Gefangene eingebüßt. Auf riechiſcher Seite ſollen ein Hauptmann, zwei Leutnants und ungefähr 40 Soldaten verwundet oder tot ſein. Die italieniſchen Marineſoldaten ſollen verſchont geblieben ſein. Nach Abſchluß des Waffen⸗ ſtillſtandes um 3 Uhr nachmittags wurde das Feuer eingeſtellt, um 5 Uhr aber, nachdem von der Flotte 30 Kanonenſchüſſe abgegeben worden waren, mit elemen⸗ tarer Heftigkeit wieder aufgenommen. 3 Gewehrſchüſſe ſollen auf häupter der Venizeliſtenpartei wurden verhaftet. Die Ententetruppen, etwa 3000 Mann, zogen ſich geſtern nach dem Piräus zurück, begleitet von der griechiſchen Kavallerie, und ſchifften ſich alsdann ein. Der Sieg der Pflicht. Das Geſetz über den Vaterländischen Hilfsdienſt iſt vom Reichstage mit 235 Stimmen gegen 19 grundſätz⸗ liche Neinſager und Kreditverweigerer in 3. Leſung an⸗ genommen worden; und nach der Erklärung des Staats⸗ ſekretärs Helfferich beſteht kein Zweifel, daß der Bundes⸗ rat ihm in der vom Reichstage angenommenen Faſ⸗ ſung ſeine Zuſtimmung geben wird. Damit iſt eine ge⸗ ſetzgeberiſche Tat von ganz außergewöhnlicher Bedeu⸗ tung für das ſiegreiche Durchhalten in dieſem Kriege zum glücklichen Ende gebracht. Von allen, die den Sieg Deutſchlands und der deutſchen Sache wollen, wird dieſes Ergebnis mit Genugtuung begrüßt werden. Freilich hat ſich das Geſetz ſtark verändert. Etwas einſeitiger Natur ſind die Verbeſſerungen geblieben, die es durch das Anwachſen von 4 auf 18 Paragraphen erfahren hat. Dank dem unleugbaren Geſchick, womit die Vertreter der Arbeiterſchaft vorgegangen ſind, kommen dieſer die zahlreichen Zuſätze faſt ausſchließlich zugute. So iſt die Freizügigkeit, als Mittel zur Verbeſſerung der Arbeitsbedingungen innerhalb des Hilfsdienſtes, aus⸗ drücklich gewahrt. Die Bildung von Arbeiterausſchüſſen nach Titel VII der Gewerbeordnung iſt im Geſetze vor⸗ geſehen. Jede Beſchränkung des geſetzlichen Vereins⸗ und Verſammlungsrechtes iſt verboten. Arbeiter, die der Landwirtſchaft zugewieſen werden, werden damit nicht der Geſindeordnung unterſtellt. All dieſe Schutzbeſtim⸗ mungen zugunſten der Arbeiter ſind auf Anregung der Gewerkſchaften, ohne Unterſchied der Parteizugehörigkeit, in das Geſetz gebracht worden, und das Geſetzeswerk hat dadurch einen ſtarken ſozialpolitiſchen Ein⸗ ſchlag erhalten. Weniger geſichert gegen Fehlgriffe, als der Ar⸗ beiter, iſt nach dem fertigen Geſetzestext die Unter⸗ nehmer. Er bleibt, was die Stillegung der Betriebe und die wünſchenswerte Entſchädigung dafür angeht, in der Hauptſache auf Wohlwollen und Verſprechungen an⸗ gewieſen. Doch iſt auch hier wenigſtens ſoviel erreicht worden, daß der Reichstag in Geſtalt eines 15köpfigen Ausſchuſſes, ein gewiſſes Recht der Zuſtimmung, der Aufſicht und der Beratung, bei Ausführung des Ge⸗ ſetzes eingeräumt worden iſt. Es gibt alſo immerhin eine parlamentariſche Inſtanz, an die ſich Unterneh⸗ mer wenden können, die ſich von der Praxis für be⸗ nachteiligt halten. Daß dieſer Ausſchuß auch dann zu⸗ ſammentreten darf, wenn der Reichstag nicht verſammelt .————— ä——— en ee gefallen ſein. Einige Ober⸗ kräfte der iſt, bedeutet nur die unerläßliche Vorbedingung, ohne die ſeine Mitwirkung kaum nutzbringend werden könnte. Es iſt zu hoffen, daß das Geſetz, das ſpäteſtens einen Monat nach Friedensſchluß von ſelbſt außer Kraft tritt, in dem guten Geiſte zur Durchführung gelangen werde, von dem der geſetzgeberiſche Gedanke ausgegangen iſt, und der doch auch bei den Verhandlungen im Reichs⸗ lage vorgeherrſcht hat. Dieſe Hoffnung wird verſtärkt durch das Vertrauen zu dem Mann, in deſſen Händen die Durchführung in erſter Linie liegen wird, dem Gene⸗ ralleutnant Gröner, der auch mit ſeiner bedeutſamen Anteilnahme an dieſem Geſetzgebungswerk ein neues Zeugnis ſeiner Schaffenskraft und ſeines entſchloſſenen Willens abgelegt und der im Laufe der Reichstagsver⸗ handlungen ein erfreuliches Maß von Verſtändnis für die wirtſchaftlichen Verhältniſſe bekundet hat, in die das Geſetz einzugreifen berufen iſt. Ohne einzelne Här⸗ ten freilich wird die Durchführung ſo tief einſchneiden⸗ der geſetzgeberiſcher Maßnahmen kaum möglich ſein; denn der Krieg, der dies Geſetzgebungswerk diktierte, iſt ein hartes Handwerk, das nicht ohne ſchmerzliche Opfer, auch hinter der Front, das notwendige Ziel erreichen kann. Aber wir können hoffen und vertrauen, daß die Härten, die das Geſetz dem einzelnen bringt, nicht nur auf ein Mindeſtmaß herabgemindert, ſondern vor allem auch darauf, daß ſie in gar keinem Verhältnis ſtehen wer⸗ den zu dem gewaltigen Gewinn, den die Geſamtheit des Volkes, und damit auch wieder jeder einzelne, von ihm haben wird. f e Der Gedanke des Zivildienſtpflichtgeſetzes ſoll, wie wir erfahren, von dem General von Ludendorff aus⸗ gehen, deſſen weitſchauende Denkerarbeit nach ihrer gan⸗ zen Bedeutung bis jetzt nur wenigen bekannt geworden ſein dürfte. Aus den Kämpfen der deutſchen Karpathentruppen(1916). II Aus dem Großen Hauptquartier wird uns geſchrieben: Auf dem linken Flügel der k. u. k. 7. Armee war inzwiſchen das beherrſchende Höhengelände von Palonia Koczmieska⸗Kukul in Feindeshand gefallen. Der Beſitz dieſer Höhenzüge konnte das Eindringen des Gegners in das Tal der Laſczyna vorbereiten und bedeutete eine ſtarke Gefährdung des wichtigen Ortes Körösmezö im Tal der Schwarzen Theiß. Auch der ſtrategiſch wichtige Tartaren⸗ Paß war nicht mehr feſt in der Hand unſerer Ver⸗ bündeten. So war die Lage auf dieſem Flügel beſonders kritiſch geworden. Zur Unterſtützung wurden zu Beginn der letzten Auguſtwoche ſtärkere deutſche Kräfte über Körösmezö herangeführt. Südöſtlich Körösmezö ſtand ein öſterreichiſch-ungariſches Korps ſeit Tagen in ſchwerem Kampf gegen überlegenen Feind. Die deutſchen Truppen erhielten deshalb den Befehl, das k. u. k. Korps im An⸗ griff gegen die Linie Kowerla—Koczmieska⸗Kukul zu un⸗ terſtützen. Bis zum Abend des 29. Auguſt waren alle Angriffs⸗ vorbereitungen durchgeführt. Am folgenden Tage traten nach kurzer Artillerievorbereitung gegen die Höhen Po⸗ lonia Koczmieska und Kukul(1540 Meter) die Haupt⸗ Deutſchen zum Sturm an. Bereits gegen 6 Uhr vormittags war der Höhenkamm der Koczmieska erreicht. Die Hänge des Kukul wurden faſt ohne jede Artillerie⸗ vorbereitung in kühnem Handſtreich geſtürmt und ge⸗ nommen. Der Widerſtand der infolge des überfallartigen Angriffs völlig überraſchten Ruſſen wurde in kurzem heftigen Nahkampf gebrochen. Nur auf dem dichtbewal⸗ deten Südweſthange des Kukul verſuchte der Verteidiger ſich hartnäckig zu halten, aber unaufhaltſam drang hier ein deutſches Bataillon Schritt für Schritt in heißem Kampfe vorwärts und nahm in rückſichtsloſem Sturmangriff die auf ſtark befeſtigten Kuppen angelegte Stellung. Nachmittags wurden heftige Gegenangriffe gegen Polonia Koczmieska und Kukul unter erfolgreicher Mit⸗ wirkung von öſterreichiſch⸗ungariſchen Gebirgsbatterien reſtlos abgeſchlagen. i In einem ſehr ſtark ausgebauten Stützpunkt am Hange des Kukul(1297 m) leiſtete der Verteidiger unter einem tapferen und energiſchen Unterführer beſonders zähen und erbitterten Widerſtand. In umfaſſendem An⸗ griff wurde dieſes etwa 1400 Meter breite Ruſſenneſt am folgenden Tage geſtürmt. Einige Offiziere, über Badiſchen Landwirtſchaftskammer Dr. Müller mitget 200 Mann der ruſſiſchen 11. und 32. Diviſion fielen 7 Maſchinengewehren und Hunderttauſenden von Patt nen in die Hände des Angreifers. a Nach mehreren vergeblichen Gegenangriffen aus Ri lung Klewa gab der Feind ſeine Abſichten zur Wied eroberung der verlorenen Stellungen zunächſt auf. ſier aus dem Kohlenrevier, Bergleute, die unter Nah Deutſchlands Tiefebene führten dieſe Angriffe glänze* und in überraſchend kurzer Zeit durch. Kämpfer un 1 der Loretto⸗Höhe, von der Winterſchlacht in der Ge* pagne, von den Herbſtkämpfen bei Arras La Baß 5 ſchlangen hier im wilden Karpathengebirge neuen o,* beer um ihre Waffen und erwieſen ſich ihren Kam“ raden vom e als ebenbürtig in dem her ungewohnten Gebirgskriege. g Weiter nördlich wurde zu Beginn des Monats Sel⸗ 1 tember die Lage noch kritiſcher. 3 Starke ruſſiſche Angriffe gegen die hier kämpfe k. und k. Truppen hatten die beherrſchenden Höhen Douha(nordweſtlich des Tartaren⸗Paſſes) in Feinde, hand fallen laſſen. Am Mittag des 3. September gan der Gegner den Abſchnitt Prutczyk,(Prutek⸗) Tal* Touha(1373 m) genommen. Zwar wurden die eu weſtausläufer des Douharückens von den Verbünde 4 noch gehalten; indeſſen war die Stellung von 115 6 Seiten bereits umfaßt und die Zurücknahme dieſes Fron net 1 abſchnittes erforderlich. 5 Um die Lage wieder herzuſtellen und den ae am weiteren Vordringen nördlich des Tartaren⸗Pa auf Körösmezö zu verhindern, wurde eine Stoßgru i gebildet mit dem Auſtrag, zunächſt die am Noche* tag des 3. September ebenfalls vom Feinde 1 N ten Stellungen im Gelände zwiſchen Tarkaren⸗Paß des Prutektal wiederzunehmen.% 8. 3 0 Am 4. September wurde der Angriff eingeleitet, außerordentlich heißen Kämpfen gelang es, die, lungen im Südabſchnitt mit unſeren nur geringen leit ſe ten im Sturm zu erobern. Beſonders ſchwierig geſta die 6 ſich die Gefechtslage auf dem Flügel der Gruppe n m im Angriff gegen die Hänge der Wiſhna⸗Prelukt ger, 1 mühſam Boden gewann. Hier war es dem kühnen halten des Führers einer Maſchinengewehrkom page en verdanken, daß ein ruſſiſcher Durchbruch mißlang. e* Offizier ſammelte zurückweichende Leute, faßte ſie„n f unter ſeinem Kommando zuſammen und ſchlug, che 4 allen Seiten bereits vom Feinde umzingelt, durch sche, digen Gegenangriff die Ruſſen zurück, bis durch wut d ſtützung heraneilender k. und k. Truppen die Lage ſch Fortſetzung folgt 1 derhergeſtellt wurde. Baden. 19 () Karlsruhe, 4. Dez. Wie in dem Badiſthn Landwirtſchaftlichen Wochenblatt von dem Direktor till... u- wird, beabſichtigt die Inſpektion der Kriegsgefangenen lager im Laufe der Monate Dezember und J. in ſämtlichen Amtsbezirken Badens jeweils in den tigen ſtädten Beſprechungen abzuhalten, in denen alle wa am, mit der Gefangenenarbeit in der Landwirtſchaft Juhen mearhängenden Fragen erörtert und insbeſondere und Teilnehmern Gelegenheit zu ſachlicher Ausſprache 8 Frageſtellung gegeben werden ſoll. chät. ) Karlruhe, 4. Dez. Die badiſchen Geſenn in aus der Textilbranche haben den Entſchluß gefaßt, fe; 1 badiſchen Verband der Web-, Wirk- und Strickwaren di ſchäfte zu gründen, um ihre FJachintereſſen zu ſchüß ge un A Verband will insbeſondere bezüglich der Preisbeſchſe, kungsverordnung eine Kalkulation herbeiführen, wah 9 nen Mitgliedern einen angemeſſenen Verdienſt gen leiſtet. krieg es: (Mannheim, 4. Dez. Trotz des Hunger, haben wir in Deutſchland noch recht wohlgenährte mal 5 daten. Als das hieſige Regiment kürzlich wieder aemert de Nachſchub erhielt, befanden ſich unter den Landſtie een der Zeitgenoſſen von einem Körperumfang, daß den He ie loch von den Bekleidungsämtern Angſt und Bange wurde. Ge F wurden dann auch zu dauernden ächtnis photographiert. f 5 uble Heidelberg, 4. Dez. Der Kartoffeln 8 Chriſtian Schrank und deſſen Ehefrau wurden dieſer Kar verhaftet, weil ſie ſich beim Verkauf ſtädtiſcher pie Die Herrin von Dernot. N Von Edmund Hoefer. 2 Fortſetzung.(Nachdruck verboten.) „Das war das zweite Stück,“ fuhr das junge Mädchen mit bewegter Stimme fort.„Das dritte, das ich nun mit bebender Hand aufnahm, war in einem Kuvert und adreſſiert an dis Baronin Karoline von Treuenſtein— an Deine Mutter Leopold!— in Paris. Als ich es herauszog, las ich in den oberſten Zeilen die Worte: 28 „ob Sie nach einer ſolchen“.—— dann, da das Pa⸗ vier nach dem Kuvert gefaltet war:„begangenen Treu⸗ loſigkeit— und endlich:„Liebe und Treue bewahren.“ Weiter kam ich nicht, ich hatte das Papier nicht einmal völlig aus dem Kuvert gezogen. Ich hörte die Stimme des Vaters draußen auf der Terraſſe, ſchob den Brief zurück, warf ihn neben den beiden anderen wieder in die Schublade und entfloh. „Ich habe mich zuſammen genommen, wie ich ver⸗ mochte, allein wenn die anderen nicht gerade an dieſem und dem folgenden Tage durch zahlreichen Beſuch zer⸗ 5 ſtreut worden wären, ſo hätten ſie meine Verſtörung mer⸗ ken müſſen. Ich habe meinen Vater unmenſchlich lieb,“ fügte dae junde Mädchen mit glühenden Wangen hinzu, ihre Augen blickten finſter und die Lippen öffneten ſich kaum weit genug, die Worte durchzulaſſen;„aber darum tuts mir nun auch furchtbar weh, daß ich an ihm ein Un⸗ recht, wo nicht noch viel mehr, finden ſoll. Ich kann ihm und mir nicht helfen: hier iſt nicht bloß vom Großvater irgend eine Sünde begangen, ſondern auch von ihm ſelbſt, dieſer Haß gegen Dernot beweiſt mir das. Und ich glaube noch heute, wie in jenem erſten Augenblick, daß, was ich geleſen, ſich alles auf Dernot bezieht und genau zuſammenhängt. Unſer Recht auf Dernot iſt ein ſchwaches, wo es überhaupt eins iſt. „Und dennoch, Bruder, dennoch hat er gerade mich zu ſeiner Herrin beſtimmt,“ brach ſie ab, und die jun⸗ gen Augen blickten noch finſterer und die Worte klangen — ˙v;ſj·— 2 S 3 5 — bitter,„mich, ſein geliebtes Ich ſoll das Erbteil der alten„von der Not“ auf mich nehmen, das nimmer ruhende Leid, den niemals enden⸗ den Schmerz. Und ich will das auch, aber nur wenn es ſein und mein Recht iſt,— was Gott mir auferlegt, will ich treulich tragen. Allein eines anderen Recht ſchä⸗ dige ich nicht, nicht um mein höchſtes Glück, nicht um allen Glanz und alles Anſehen der Welt! Und ſiehſt Du, Bruder, das will und muß ich erfahren. Darauf geſonnen, ſeitdem ich jene böſe Entdeckung machte; und ſeit der Vater auf meine vorſichtige Frage nach Dernot und meinen Wunſch, dasſelbe kennen zu lernen, noch heftiger wurde als gewöhnlich, ſeitdem war ich ent⸗ ſchloſſen, ſelbſt herzugehen und zu erkunden, was ſich uns verbirgt. Was ich bisher entdeckte— ihr weicht mir ja alle aus!— iſt mir nicht genug. Ich ſehe wohl, daß der alte Müller unſer Feind, und dieſer Burgsheim mit ſeiner ungewöhnlichen Bildung in dieſem Erdwinkel, mit ſeiner Verwandtſchaft mit Auguſtin, mit ſeiner— ich ſehe das ja ſelbſt!— eigentümlichen Aehnlichkeit— hängt er damit zuſammen?. ch weiß das alles nicht, aber ich will es wiſſen, bevor ich von hier fortgehe. Broſe bringt mich nicht fort— richte Dich danach, Bruder,“ redete ſie in einem beinahe harten Ton weiter;„quäle mich nicht, ſondern hilf mir, wenn Du mich lieb haſt. Ich will Klarheit. Ich will wiſſen, ob Dernot uns, mir gehört oder nicht; ich will das Recht und nicht das Unrecht. Eines nimmt man mir nicht— das alte Erbe der„von der Not“, das ſie mit der armen Euphemia nicht ins Grab gelegt haben. Das iſt mein und bleibt mein. Das hab ich gefühlt ſeit jener Entdeckung, obgleich ich von dieſem Erbe nichts wußte. Das hab ich geſpürt, da ſelbſt die Freude über Dich den böſen Zauber nur auf Augenblicke zu brechen vermochte. Ich mag nicht mehr heucheln, wie ſeither. Ich will raſch vorwärts. Hilfſt Du mir?“ Leopold hatte, ohne aufzublicken, die Mitteilung der Schweſter regungslos angehört. Jetzt erhob er den 2 2 8 2 Kopf Kind, wie er mich heißt. totteln eines unerhörten Betrugs ſchuldig machte, — chelt ö „Phantaſtiſcher 1 4 wenn Du auch vom alten Unrecht erfährſt und nun bee, 8 er:„Du wirſt ſchon mit Broſe nicht fertig. Er ke mit dem Befehl des Vaters.“ 5 9 5 tört! 1 2 Sie machte eine wegwerſende Bewegung. Sage( auf mich, ſo ſperr ich ihn ein oder laſſe ihn auf den 74 ſetzen und fortbringen. Ich brauche 5 ein paar, a0 5 Alſo bis morgen früh. Gute Nacht, Leopold. Tilt, 0 bevor er etwas einwenden konnte, war ſie aus de Arme win Err ſaß noch lange, das Haupt geſenkt und bie 1 über die Bruſt gekreuzt, in finſterem Sinnen. 3 10 5 4 auf „Als der alte Leibjäger, der gewohnt war, ſein 1 10 frühzeitig zu verlaſſen, und dies auch heute getan in bie i obgleich er mit Bruder und Schwägerin bis tief im wie 90 Nacht hinein geredet, am Fenſter ſtand und felt 1 Du er es hieß, den Schlaf aus den Augen wuſch, a auf, der in dieſem Geſchäft inne und ſchaute, den Flügel enen ron reißend und ſich vorbeugend, mit zuſammengezog un dc Brauen ins Tal hinab. Es war ſchon hell gen een des ihn einen Wagen bemerken zu laſſen, der im ſchgu b den Trabe auf der Landſtraße herankam; die bunte en der des Poſtillons war wohl erkennbar. Im nächſten nur blick verſchwand das Gefährt unter der Höhe. it (Fortſetzung folgt) —— ehmer nicht nur gewaltig beim Gewicht, ſondern ließen * auch für das Verbringen der Kartoffeln in den Keller Trinkgelder geben. ( Heidelberg, 4. Dez. Anläßlich des Geburtstags don 2000 Mk. übergeben, zur warmen Verköſtigung ſcwächlicher Volksſchulkinder. Der Spender iſt nicht ge⸗ nannt. (Freiburg, 4. Dez. Beim Ueberſchreiten der giſerſtraße wurde ein älterer Herr von einem Stra⸗ ubahnwagen angefahren und zu Boden geworfen. Der Verunglückte erlitt eine ſchwere Gehirnerſchütterung und ſonſtige Verletzungen, ſodaß er kurz darauf ſtarb. er Großherzogin Luiſe wurde dem Stadtrat die Summe („Offenburg, 4. Dez. Ein„gewiſſenhafter“ Dieb hat auf dem Schweinemarkt ein Ferkel aus einem Korb heſtohlen und dafür eine Fleiſchkarte niedergelegt. e) Offenburg, 4. Dez. Eine Frau im Wolftale krhielt kürzlich von ihrem im Feld ſtehenden Manne die Nachricht, daß an einer gewiſſen Stelle in der Haus⸗ meiner Geld verborgen ſei. Beim Nachſchauen fanden ſich zum großen Erſtaunen 4020 Mk. in blanken Gold⸗ ſtücken vor. — Zur Milch⸗ und Fettverſorgung erläßt der Badiſche Bauernverein einen Aufruf an die Landwirte, im welchem er ſie auffordert, die Kommunalverbände bei ſchaffung der nötigen Milch- und Buttermenge nach Kräften zu unterſtützen, dadurch die Durchführung der ge⸗ lichen Maßnahmen zu erleichtern und durch eifrige d pünktliche Erfüllung ihrer vaterländiſchen Pflichten ch in dieſer Beziehung den vielfach unberechtigten Vor⸗ würfen der Stadtbevölkerung wegen ungenügender Ver⸗ orgung mit Lebensmitteln zu begegnen. 3 Lokales. — Ankauf von Hagenbutten. Die Kriegsge⸗ fellſchaft für Obſtkonſerven und Marmeladen, Berlin SW. „Kochſtr. 6, kauft jede Menge von Hagenbutten auf und bittet um entſprechende Angebote. „ Herſtellung von Zwetſchgenmus verbot n. Die Reichsſtelle für Gemüſe und Obſt verbietet die Her⸗ ſellung von Mus aus gedörrten Zwetſchgen. 5 — Beſchlagnahme und Freigabe von Kakao. ie Heeresverwaltung hat laut Bekanntmachung vom „Dezember 1916 die Beſtände von Kakao, Schokolade uſw. beſchlagnahmt. Davon wird jedermann betroffen, * Mengen von mehr als 10 Kilogramm der ver⸗ chiedenen Waren im Beſitz hat. Damit die Sache nicht 5 g 10 ſchmerzhaft werde, ſoll aber der Geſchäftsverkehr, wenn Aend möglich, keine Störung erleiden, und ſo gibt die kriegskakaogeſellſchaft 20 Prozent der beſchlagnahmlen IHeen— von jeder Warengattung—, mindeſtens aber Kilogramm von jeder Art, frei und es ſind weitere nahmen verſprochen, ſobald das Ergebnis der Be⸗ mdsaufnahme bekannt iſt. Soweit die Eigentümer Fa⸗ anten oder Kleinhändler ſind, dürfen ſie dieſe 20 Pro⸗ A ohne weiteres verkaufen. Diejenigen aber, die keiner 5 beiden Verkäufergruppen angehören, dürfen dieſe 20 dozent nur dann abſetzen, wenn ſie von der Kriegs- kaogeſellſchaft dazu ermächtigt ſind. Die Beſtände, vom ge Dezember an gerechnet, ſind unverzüglich durch ein⸗ 91 riebenen Brief der Kriegskakaogeſellſchaft m. b. H., iuburg, Mönckebergſtr. 31, bis ſpäteſtens 11. Dezember zeigen. Beſtände von mehr als 200 Kilogramm klammen ſind telegraphiſch anzumelden, während Aisnigen bis zu 10 Kilogramm nicht meldepflichtig ſind. rt verſchiedenen Städten, ſo namentlich aus Stutt⸗ „wird berichtet, daß gleich beim Bekanntwerden der Sch tognahme ein wahrer Sturm auf die Läden, wo tb koladewaren vermutet wurden, losging. Meiſt hieß Nichts mehr da! Vielfach wurde ſchon ein ſehr er Preis verlangt. f f dezemd Parteiverſammlung. Am Montag den 11. der ber wird in Ulm eine Landesparteiverſammlung lich ſrürttembergiſchen Zentrumspartei, die nicht öffent⸗ iſt, ſtattfinden. Dun Fann die Flelſaaa ion erhöht werden? Der Leiter des N. bar Amts der Stadt Schöneberg bei Berlin, Dr. Kue⸗ 5 at neulich die Behauptung aufgeſtellt, die wöchentliche erden ation von 250 Gramm könnte um 100 Gramm erhöht fehr„„venn in dieſem Winter nur 1 Million Schweine f ſei. Obel lachtet würde, als nach ſeiner Angabe ü 1 Jahr Sah auf deren Betreiben en gde 0 en Fe lte mite ben aben. un ten Termin betrug die Zahl der Schweine in Deutſchland eb we 2 in dieſem Jahre 17,2 Mill., die der Schweine Jahre 17 Mill., bzw. 15,4 Mill. Die len denn es müſſen a tviehbeſtand“ anlangt, ſo wird jeder Kenner der Herrn Dr. K. darüber belehren können, daß dieſe 0 doch nur ſehr gering iſt, und daß die Schweine 222 andauernden Mangels an Kraftfuttermitteln bei t auf dieſelbe Maſtſchwere 54% der 8 t werden können. Es würde alſo ſelbſt bei gleicher winerung chlachtungen 8 dieſelbe Fleiſchmenge für die Be⸗ daten eiherauskkommen. ir haben wohl in den Friedens⸗ Rede J ließlich der A mit etwa 4,3 Mill. l., 1916 von Schweinen Pesch tet: 1912/13 2 13,4 eis au 14 gleich 14 Mill. Dieſe Zahl ſtieg im Winter 99 58 15,8 Millionen, um dann aber im Winter 1915/16 u ſinken. Daß im Winter 1916/17 ine bin 6—7 Mill. Schweine geſchlachtet werden ſollen, denomm lig unbegründete Mutmaßung Dr. K.s, aber ſelbſt 8 en, es würden in dieſem Winter insgeſamt nur 6,5 10 chn meine geſchlachtet werden, ſo ergäbe das, zu dem hohen i ſacaehewich der Friedenszeit von 85 Kg.(von d wie in den vorigen ei 7 5 rech 90 Walle chſtelle wird gegenwärtig ein Durchſchnittsgewicht hn* en Verſorgungsberechtigten zugrunde fleisch ge⸗ 0 enge von 552,5 Mill. Kg. Schweinefleiſch, und eſchrittenen Bevölkerung von 69,5 Mill. einſchl. r das laufende Winterhalbjahr 305 Gramm auf vero ichs fle 7 Nach den Mitteilungen des Leiters 1 Wi le, Geheimrats v. Oſtertag, über unſere Fleiſch⸗ 14 v. mmen von den gewerblichen Schweineſchlachtungen ned, H. der in den letzten 755 vor dem Kriege lachtungen für die bürgerliche Bevölkerun andere geht an die Heeresperwaltung. Selbſt Veh terung des Deutſchen Reiches nicht vorgeſehen den ſtarken Heeresbeſtand abrechnet, würde eine Million Schweine ſchlachtungen mehr in den 26 Winterwochen nicht 100 Gramm, ondern nur 47 Gramm mehr Fleiſch für die Bevölkerung be⸗ euten, bei 11,14 v. H. der winterlichen Friedensſchlachtungen von 1912 bis 1914 ſogar nur etwas über 10 Gramm. Brotmarkenhandel. Ein Berliner Einwohner iſt wegen Heh⸗ lerei und wegen Verkaufs von Brotmarken zu 6 Wochen Ge⸗ fängnis rechtskräftig verurteilt worden. i Allerlei Unſauberes. Wegen Kriegswucher in großem Stile und Hinterziehung von Wechſelſteuer ſind die Inhaber der Firma Elias Adler in München, Pieier Adler und Max Adler verhaftet worden. Es handelt ſich um ſehr hohe Summen.— In Erfurt wurde der Getreideavent Schaar mit Frau und Tochter verhaftet, weil er viele Tauſende Zentner Malz nach Mittel⸗ und Norddeutſchland verſchoben und zu ungeheuren Prei⸗ ſen verkauft hatte. Mitſchuldige Kaufleute ſind in Bamberg und Nürnberg verhaſtet worden. Anſiedlung preußiſcher Polen in dem neuen Polenreich. Wie die„Blankenburger Harz⸗Zeitung“ erfährt, wird der Haupt⸗ vorſtand des Oſtmarken⸗Vereins auf Veranlaſſung der Ortsgruppe Blankenburg beim Reichskanzler den Antrag ſtellen, daß bei der Errichtung des Polenreiches die eroberten ruſſiſchen Staats⸗ —.— für die Anſiedlung der preußiſchen Polen vorbehalten werden. Wie das„Frauenzimmer“ ſein ſoll. Im neueſten Heft der. bei E. A. Seemann(Leipzig) erſcheinenden„Zeitſchrift ſur Bücherfreunde“ erzählt Dr. G. A. E. Bogeng: In einem Ge ſpräche mit dem berühmten Königsberger Philoſophen Kant kam auch die Rede auf das ſchöne Geſchlecht.„Ein Weuuen zimmer“, ſagt Kant,„muß ſeyn wie eine Thurmuhr, um alles pünktlich und auf die Minute zu thun, un,„ auch nich! wie eine Thurmuhr, nicht alle Geheimniſſe laut verkündigen, ſie muß ſey; wie eine Schnecke, häuslich, und doch auch nich⸗ wie eine Schnecke, nicht alles Ihrige an ihrem Lesbe tragen. Eine Hebevorrichtung für geſunkene Schiffe. Der ſchwediſche Konſtrukteue Guſtafſon hat eine Vorrichtung gefunden, um geſun⸗ kene Schiffe heben zu können. Die Hebung erfolgt von großen flachen Kähnen aus, von denen Magnetſcheiben mit Bohrmaſchinen auf das zu hebende Wrack niedergelaſſen werden. Sowie ſie in Gang geſetzt werden und die Löcher in das Mrach gebohrt ſind, werden automatiſch Ketten, an denen ſich Anterhaken befinden, in den zu hebenden Schiffsrumpf eingeführt, ſo daß an den Ketten das Wrack dann durch elektromagnetiſchen Antrieb hochgezogen werden kann. Kino und Welikrieg. Die engliſche Botſchaft in Peters⸗ burg hat eine Filmauſnahme von den gigantiſchen Kämpfen der Engländer an der Somme erhalten. Dieſelbe wurde im ruſſi⸗ ſchen Hauptquartier in Anweſenheit des Zaren, des ä gers und anderer Mitglieder der kaiſerlichen Familie vorgeführt. Dieſe Filmaufnahme wird der„Rjetſch“ zufo ge auch den 0 Truppen an verſchiedenen Front gezeigt. In einem Auslands⸗ briefe in der„Nowoje Wremja“ wird es ſehr bedauert, daß die ruſſi Regierung keine Sorge trage, Filmaufnahmen von der ru ſiſchen Front beſonders in den neutralen Ländern vorzu⸗ führen.. — Volksernährung. Auf dem deutſchen Städte⸗ tag in Berlin teilte der Präſident des Kriegsernäh⸗ rungsamts von Batocki mit, daß künftig auf wich⸗ tigen Gebieten der Volksernährung die tatſächlichen Ver⸗ hältniſſe, auf denen die Anordnungen des Kriegser⸗ nährungsamts beruhen, der Bevölkerung ſoweit mit⸗ fend. werden ſollen, als die Reichsſtellen dazu im Stande ind. a — Keine Zuckerrüben verfüttern! Infolge des Mangels an verfügbaren Eiſenbahnwagen iſt in der Her⸗ ſtellung von Zucker eine Verzögerung eingetreten, ſodaß die Rüben länger beim Erzeuger liegen bleiben, als vorausgeſehen werden konnte. Das Kriegsernährungs⸗ amt macht darauf aufmerkſam, daß die Rüben auch ſpäter vom Erzeuger reſtlos abgenommen werden, ſo⸗ bald die Möglichkeit der Beförderung wieder gegeben iſt, und es warnt dlavor, Rüben zu verfüttern, was be⸗ kanntlich unter Strafe geſtellt iſt. 5 — Keine allgemeine Erhöhung der Brot⸗ ration. Die 584 Ernte an Brotgetreide iſt um etwa 16 v. H. oder 1,8 Mill. Tonnen größer als die vorjährige. Leider iſt es trotzdem, wie gemeldet wird, nicht möglich, die allgemeine Brotration zu erhöhen, da zunächſt die Zulagen für Schwerarbeiter und Jugend⸗ liche mit einem Bedarf von 920000 Tonnen berück⸗ ſichtigt werden. Weiterhin ſollen 100 000 Tonnen mehr als im Vorjahr für Teigwaren zur Verfügung geſtellt werden und endlich erfordert die Verpflegung des Heeres eine erhebliche größere Menge von Brotgetreide, ſodaß von dem Mehlvorrat für die Allgemeinheit zunächſt nicht viel mehr übrig bleibt. Im letzten Herbſt wurde, wie erinnerlich, die Brotration vorübergehend erhöht. Die Maßnahme mußte aber bald wieder rückgängig ge⸗ macht werden, da es ſich herausſtellte, daß die Vorräte überſchätzt worden waren. Eine etwa mögliche Erhöhung der Brotration könnte erſt im Januar des nächſten Jahres in Erwägung gezogen werden, wenn nach Si⸗ cherſtellung des Heeresbedarfs ſich ergeben ſollte, daß ein genügender Ueberſchuß vorhanden iſt. Ganz aus⸗ ſichtslos iſt dieſe Erhöhung nicht, ſofern wir gegen⸗ wärtig in der glücklichen Lage ſind, die Heeresvorräte durch das ſiegreiche Vordringen in Rumänien einiger⸗ maßen zu verarößern. e Mitteilung aus der Gemeinderatsſitzung vom 1. Dezember 1916. Der Voranſchlag über die Unterhaltung der Kreis⸗ und Ortsſtraßen wird genehmigt und vollzogen. Die Beſtimmungen über die Milchverſorgung werden — 2242 beraten und die Grundzüge der hieſigen Handhabung feſt. geſtellt. Die Tätigkeit des Octsausſchuſſes übt der Ge⸗ meinderat ſelbſt aus. Für Kranke wird die Vorlage eines bezirksärztlichen Atteſtes verlangt. Gegen die Aufnahme des Arbeiters Heinrich Wagner in den badiſchen Staatsverband beſtehen keine Bedenken Fünf Urlaubsgeſuche werden verbeſchieden. 5 Als Vertreter des Gemeinderats beim Verwaltungs- rat der Bezirksſparkaſſe in Ladenburg wird Herr Ge⸗ meinderat Bühler ernannt.. Die Geundſtücke längs der Landſtraße nach Mann heim können ein weiteres Jahr gebaut werden. Jakob Ernſt Zwingenberger wird zum Antritt des angeborenen Bürgerrechts zugelaſſen. Verſchiedene Richnungen werden zur Anweiſung genehmigt. f Verantwortlich für die Redaktſon Gg. Zimmermann, Seckenheim Stroh gebrauchter Rellel zu verhaufen. (lichte 60 Zentimeter) zu kaufen geſucht. Luiſenſtra ße 20. Näheres im Verlag. dumlliche Bekanntmachungen. Fleischversorgung. Nachdem es nunmehr gelungen iſt eine weitere Zuweiſung von Schlachtvieh zu erhalten, ſind wir in der angenehmen Lage nunmehr die bekannteu Fleiſchmengen wieder allwöthenllich zwei⸗ mal auszugeben. Es erhalten daher morgen Inlittwoch, den 6. Dezember 1916 nacimitiags vun 1 bis 8 Uhr beſtimmt die Inhaber nachverzeichneter Nummern der braunen Fleiſchkartenumſchläge gegen Vorzeigung derſelben ihre Menge Fleiſch oder Wurſt: 1. Sei Herrn Metzgermſtr. Gropp, 2 Hildaſtraßt 43; 5 die Nummern 526 bis 2. Sei Herrn Metzgermſtr. Gru ber hier Friedrichſir. 28; die Nummern 866 bis 1160 3. Hei Herrn Metzgermſtr. Hartmann, hier Hauplſtraßt 155; die Nummern 1161 bis 1910 5 4. Bei Herrn Metzgermſtr. Nendetz, hier Hauplſttaße 106; die Nummern 1911 bis 2110 und No. 1 bis 140. Die Bewohner der Hochftätt erbalten ihre Mengen bei Herrn Metzgermſtr. Schertel am Mittwoch, Vormittogs von 9 bis 12 Uhr. Wir bitten wieder nicht zu drängen, jede der ange⸗ gebenen Nummern erhält ihre Menge, ob die Abholung Mittags oder Abends erfolgt. Seckenheim, den 5. Dezember 1916. Bürgermeiſteramt: Volz. Koch Butteruerteilung. „Morgen N 2 Mittwoch, den 6. Dezbr. 1916 Vormittags von 8—12 Uhr erhalten je/ Pfund Butter gegen Zahlung von 65 Pfennig die Inhaber a Aller Mummern der grünen Lebens mittelkarte gegen Vorzeigung derſelben. Außerdem erhalten alle Henshali- ungen die aus 5 und mehr Perſouen bekehen, ein weiteres Viertelpfund. Selbſtverſtändlich ſind Beſitzer von Großvieh vom Bezug ausgeſchloſſen. Das Geld iſt abgezählt bereit zu halten. Um bei dieſer M ſſenabgabe Störungen zu vermeiden b müſſen ſich die Empfänger an genaue Einhaltung fol⸗ gender Stunden halten: die Nummern 1 bis 400 von 8 bis 9 Uhr 75. 401„ 800 7* 801. 1200* 10 7 11 7 1 7 1201 1 1600 77 11 7 12 7 Wer dieſe Zeiteinteilung nicht beachtet, muß ruͤck⸗ ſichtslos abgewieſen werden. Seckenheim, den 5. Dezember 1916. Bürgermeiſteramt: Volz. Koch. Eierverteilung. Morgen Mittwoch, den 6. Hezbr. 1916 KHormittags von 8—9 Uhr werden im Rathausſaale erhaltene Eier verteilt. Empfangsberechtigt ſind diesmal nur die Inhaber der grünen Lebensmittelkarte mit der 5 Nr. 201 bis 318. Haushaltungen, die nach der Erhebung vom 15. April d. Is. Hühner halten und wer nach der Erhebung Eier⸗ vorräte hat, ſind vom Bezug ausgeſchloſſen. Es kommen zur Verteilung pro Kopf ein Ei höchſtens jedoch 6 Stück. Der Preis beträgt pro Stück 22 Pfg. Das Geld iſt ab⸗ gezählt bereit zu halten. Der grüne Umſchlag muß bei der Abholung vorgelegt werden. Seckenheim, den 5 Dezember 1916. Bürger meiſter amt: Volz. Koch. Wekanntmachung. Anweiſungen von Rechnungen betr. Diejenigen Geſchäftsleute, welche noch Forderungen an die Gemeinde haben, werden hiermit aufgefordert, Rechnungen hierüber in Akten format und getrennt n den e Lieferungsarten inne Tagen bei uns einzureichen. f So iſt beiſpielweiſe für die Angelegenheit der Schule, der Straßen und Wege, des Volksbades, der Feuerwehr, der Landwirtſchaft, des Krankenhauſes, der verſchieden⸗ artige Gebäude ꝛc. e. immer je eine be⸗ ſon dere Rechnung einzureichen. Rechnungen, welche nicht vor Ablauf des Monats Dezember eingekommen ſind, werden erſt im Juni 1917 zur Anweiſung und Auszahlung gebracht Auch werden die ſäumigen Unternehmer im Jahre 1917 von Liefe⸗ rungen und Arbeitsleiſtungen für die Gemeinde ausge⸗ ſchloſſen. Seckenheim, den 4. Dezember 1916. Gemeinderat: Volz. Ev. Kirchenchor. 1 9%% uh 5 Gesam 1 n * Koch. n 5 probe . über die Bekanntmachung ner die Einfuhr ven ſtiſhen Sichen Vom 18. November 1916. Nr. 5559. Auf Grund des 3 1 Abſ. 1 der Ver⸗ ordnung des Bundesrats über Kriegsmaßnahmen 1091 Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 16(Reichs⸗Geſetzbl. S. 401) wird beſtimmt: 81 Wer aus dem Ausland friſche Fiſche(lebende und nichtlebende, auch gefrorene und für den Trans⸗ port mit Salz beſtreute) einführt, iſt verpflichtet, or dem Eingang in das Inland dem an der renzſtatton oder dem Eingangshafen befindlichen Bevollmächtigten der Zeutral⸗Einkaufsgeſellſchaft m. b. H. in Berlin unter Angabe der Sorten, Menge, der Verpackungsart und des bezahlten Ein⸗ kaufspreiſes Anzeige von dem bevorſtehenden Ein⸗ der zu machen. Falls kein Bevollmächtigter an er Grenzſtation oder dem Eingangshafen beſtellt iſt, iſt die Anzeige telegraphiſch an die Zentral⸗ nkaufsgeſellſchaft m. ö. H. in Berlin zu richten Als Einführender im Sinne des Abf. 1 gilt wer nach Eingang der Ware im Inland zur Ver⸗ ena über ſie für eigene oder fremde Rechnung berechkigt iſt. Befindet ſich der Verfügungsberechtigte t im Inland, ſo tritt an ſeine Stelle der Em⸗ nger. 7225 ö 82 Die Vorſteher der Grenzſtationen und der Pafen⸗ und Kaiverwaltungen der Eingangshäfen, in deuen ein Bevollmächtigter der Zentral⸗Ein⸗ kaufsgeſellſchaft beſtellt iſt, haben dem Bevollmäch⸗ ligten durch Vorlage der Begleitpapiere unverzüg⸗ 28 Auskunft über die aus dem Ausland Enlre⸗ nden Sendungen von friſchen Fiſchen zu erteilen. 8 3 Waren der im 8 1 genannten Art, die nach dg Inkrafttreten dieſer Vorſchriften aus dem Aus! eingeführt werden, dürfen nur durch die Zentt Einkaufsgeſellſchaft oder mit deren Genehmigu in den Verkehr gebracht werden. Auf e ſind ſolche Waren an eine von der Zentral⸗E kaufsgeſellſchaft beſtimmte Stelle zu liefern. 84 Wer Waren der im 81 genannten Art Reichsgebiet einführt, hat ſie bis zur Abnahr. der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu handeln, in handelsüblicher Weiſe zu verſichern u auf Abruf zu verladen. 5 2 Die Zentral⸗Einkaufsgeſellſchaft oder ihr 2 vollmächtigter hat unverzüglich nach Empfang Anzeige zu erklären, ob und wie über die We verfügt werden ſoll. Die Zentral⸗Einkaufsgeſe chaft oder ihr Bevollmächtigter kann über War r im 31 genannten Art, die vom Ausland ei eführt werden, auch dann verfügen, wenn ei Anzeige von der Einfuhr nicht vorher erfolgt Zur Verfügung genügt eine Erklärung gegenül dem Frachtführer oder der Hafen⸗ und Kaiverw tung mit der Angabe, wohin die Ware geſan werden ſoll. Falls die Zentral⸗Einkaufsgeſellſchaft oder Bevollmächtigter die Lieferung an die Zentral⸗Ei — verlangt, geht das Eigentum den Waren auf die Zentral⸗Einkaufsgeſellſchaft:; dem Zeitpunkt über, in dem die Erklärung 8 Verpflichteten oder dem Gewahrſamstnhaber 2 5 Dies gilt auch dann, wenn die Zentral⸗Eß kaufsgeſellſchaft verlangt, daß für ihre Rechnu an Dritte geliefert wird. a 8 6 Die Zentral⸗Einkaufsgeſellſchaft ſetzt im des 8 5 Abſ. 2 den Uebernahmepreis nach 6 dung an dem von ihr oder ihrem Bevollmächtig! feſtgeſetzten Veſtimmungsorte der Waren feſt. Die Zahlung erfolgt in der Regel ſofort n der Entladung am Beſtimmungsorte, ſpäteſte acht Tage danach. Die Feſtſetzung des Uebernahmepreiſes du die Zentral⸗Einkaufsgeſellſchaft iſt endgültig. 8 7 Streitigkeiten, die ſich zwiſchen den Beteilig aus der Anwendung der vorſtehenden Vorſchrif! ergeben, werden endgültig von der höheren B waltungsbehörde des von der Zentral⸗ 5 Pla wan oder ihrem Bevollmächtigten feſtgeſetz eſtimmungsorts der Waren 0 entſchieden. 2 Vorſchrift des 3 6 Abf. 3 bleibt unberſtert. 88 Die Landeszentralbehörden können beſtimm⸗ daß die Einfuhr nur über einzelne, von itzuen bezeichnende Grenzſtationen oder Grenzhäfen folgen darf. Die Landeszentralbe ärden können die Einfr noch weiter beſchränken oder verbieten. f 8 9 Die rchfuhr der im 8 1 genannten Wan renzen des Deutſchen Reichs iſt verbot § 10 Ausgenommen von dieſen Beſtimmungen f n Narbrar Mengen, die im Grenzverkehre den Verbrauch im Grenzgebiet eingeführt werd N K die Einfuhr nicht zu Handelszwecken erfol Die Landeszentralbehörden können über dieſe E fuhr nähere Beſtimmungen treffen, ſie insbeſondi nöch weiter beſchränken oder verbieten. g Weitere Ausnahmen von den Vorſchriften die Verordnung kann der Reichskanzler beſtimmen. 8 11 N Die Landeszentralbehörden beſtimmen, Net 5 zögere Verwaltungsbehörde im Sinne dieſer B. ordnung anzuſehen iſt. 8 12 Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mi zeldſtrafe bis zu zehntauſend Mark oder mit eine ieſer Strafeu wird beſtraft: 1. wer die im 8 1 vorgeſchriebene Anzeig nicht rechtzeitig erſtattet oder wiſſentlich un richtige oder unvollſtändige Angaben macht 2. wer entgegen der Vorſchrift im 8 3 Satz Fiſche in den Verkehr bringt. Neben der Strafe können die Gegenſtände, au lie ſich die ſtrafbare Handlung bezieht, eingezogen verden, ohne Unterſchied, ob ſie dem Täter gehören der nicht. 145 1 Die Beſtimmungen treten mit dem 20. Novembe⸗ 916 in Kraft. Berlin, den 13. November 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers: Dr. Helfferich. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hier nit zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 17. November 1916. Großh. Bezirksamt Abt. III. Bekanntmachung über Kunſthonig (Vom 14. November 1916.) Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaß zahmen zur Sicherung der Volksernährung von 12. Mai 1916(Reichs⸗Geſetzbl. S. 40t) wir! zerordnet: 1 8 1. Kunſthonig darf nur in feſter Form hergeſtell werden; er darf nur in feſter Form und nur unte der Bezeichnung als Kunſthonig unter Ausſchluf don Bezeichnungen, die den Eindruck echter Honig ware erwecken können, in den Verkehr gebrach werden. Kunſthonig darf zur. Herſtel⸗ lung von anderen Nahrungsmitteln nicht verwende werden. 8 2. Der Preis für Kunſthonig in Würfeln ode Platten zu ½ 3 5 5 7 1 5 gewicht, in„ achteln(Kartons) verpackt, dar ele Verkauft 2 den 7 au A! 5 941 5 .—— 1 packung 40 wrarr ſux je vo Kupgramm werngewrchr nicht überſteigen. Bei anderen Verpackungen dürfen folgende Preiſe einſchließlich Verpackung für je 50 Kilogramm Reingewicht nicht überſchritten werden bei Lieferung: in ½ Kilogramm⸗Doſen aus Hartpapier 45,0 M. „ ſonſtigen ½ Ktlogramm⸗Gefäsen 50,00„ 1 Kilogramm⸗Gefüäßen 47,0„ 22 8 00 5 4„ G Kilogramm⸗Brutto⸗ Gefäße für Poſtverſand) 44, 2 75„ 7 17¹¹ 7* 39,0* Andere Packungen ſind nicht zuläſſig. Die Preiſe ſchließen die Koſten der handels⸗ üblichen Verpackung und der Verſendung bis zur Station(Bahn oder Schiff) des Abnehmers ein. Soweit der Herſteller unmittelbar an den Klein⸗ händler oder Verbraucher liefert, darf er einen Zuſchlag zu den vorſtehenden Preiſen bis zum Be⸗ trage von 4 Mark auf je 15 Kilogramm nehmen. Beim Verkaufe von Kunſthonig vom Händler zum Händler darf, vorbehaltlich der Vorſchrift in 4, ein Zuſchlag von insgeſamt 4 Mark für je ) Kilogramm nicht überſchritten werden. Die zreiſe gelten frei Lager 2 Laden des Empfängers. Wei der Abgabe von Kunſthonig im Kleinver⸗ kaufe darf zu den nach 83 ſich ergebenden Preiſen, abgeſehen vom Falle des Verkaufs durch den Her⸗ ſteller(5 2 Abſ. 4), höchſtens ein Betrag von 11 M. für je 50 Kilogramm Reingewicht zugeſchlagen werden. Dabei dürfen für die nachſtehend aufge⸗ führten Packungen die folgenden Preiſe nicht über⸗ ſchritten werden: 5 für ½ Kilogramm Reingewicht, einſchließ⸗ lich Verpackung in Würfeln oder Platten, verpackt in Pappſchachteln (Karten99“ͤs ds Mk, für ½ Kilogramm in Doſen aus Hartpapier einſchließlich Verpackung 0 Mk. für ½ Kilogramm in ſonſtigen Gefäßen einſchließlich Verpackung. Mk. 3905 für 1 Kilogramm in Gefäßen einſchließlich Verpackung 1,25 Mk. für 2½ Kilogramm in Gefäßen einſchließl. Verpackung 3,00 k. für 4 Kilogramm in Gefäßen(5 Kilogramm⸗ Brutto⸗Gefäße für Poſtverſand). 4½ Mk. Bei loſem Verkaufe(Ausſtich aus den größeren Gefäßen) darf im Kleinverkaufe der Preis von 0,„85—.— für je ½, Kilogramm nicht überſchritten werden. 5 Als Kleinverkauf gilt die Abgabe an den Ver⸗ braucher in Mengen ges 5 Kilogramm. Das Eigentum an Kunſthonig kann durch An⸗ ordnung der zuſtändigen Behörde einer von dieſer bezeichneten Perſon übertragen werden. Die An⸗ ordnung iſt an den Beſitzer zu richten. Das Eigen⸗ tum geht über, ſobald die Anordnung dem Beſitzer zugeht. Der Uebernahmepreis wird unter Berückſichti⸗ gung des Höchſtpreiſes ſowie der Güte und Ver⸗ wertbarkeit der Vorräte von der zuſtändigen Be⸗ hörde feſtgeſetzt. Die höhere Verwaltungsbehörde entſcheidet endgültig über Streitigkeiten, die ſich aus der Anordnung ergeben. ö Die Landeszentralbehörden beſtimmen, wer als b Behörde und als höhere Verwaltungs⸗ ehörde anzuſehen iſt. Die Reichszuckerſtelle kann von den Vorſchriften ieſer Verordnung mit Genehmigung des Präſiden⸗ 5 des Kriegsernährungsamts Ausnahmen zu⸗ aſſen. 8 7. 1 Auf die Einfuhr und Durchfuhr von Kunſthonig, uckerſtrup, flüſſtiger Raſſinade und ähnlichen zuk⸗ rhaltigen Aufſtrichmitteln finden die Vorſchriften, in den 88 27 bis 33 der Ausführungsbeſtimmungen u der Verordnung über den Verkehr mit Zucker m Betriebsfahr 1916/17 vom 27. September 1916 Reichs⸗Geſetzbl. S. 1085) eee Anwendung. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit er bis zu zehntaufſend Mark oder mit einer ieſer Strafen wird beſtraft: 5 1. wer den Vorſchriften im 81 zuwiderhandelt; 9. wer die in den 88 2 bis 4 feſtgeſetzten Höchſt⸗ preiſen überſchreitet; 3. wer einen anderen zum Abſchluß eines Ver⸗ trags auffordert, durch den die Höchſtpreiſe (88 2 bis 4) überſchritten werden, oder ſich zu einem ſolchen Bertrag erbietet; 4 wer den Vorſchriften über die Einfuhr und Durchfuhr(87 in Verbindung mit den 89 27, 28 und 38 der Ausführungsbeſtimmungen vom 27. September 1916) zuwiderhandelt. Neben der Strafe können die Gegenſtände, uf die ſich die ſtrafbare Handlung bezieht, ohne nterſchied, ob ſtie dem Täter gehören oder nicht, ungezogen werden. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage der Ver⸗ zündung in Kraft. 5 Berlin, den 14. November 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers: 8 Dr. Helfferich. ö Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hier⸗ mit zur öffentlichen Kenntnis. ö Mannheim, den 18. November 1916. Großh. Bezirksamt, Abt. III. Biehzühlung am 1. Dezember 1916 belt Gemäß Bundesratsverordnung vom 4. November 6(RGBl. S. 1249 u. fg.) hat am 1. Dezember 16 im gangen Deutſchen Reich eine Viehzählung tzu finden, dite ſich au. Rindvieh, Schafe, weine, Ziegen und Federvieh, im 8 m Baden außerdem, wie bisher üblich, auf die enenſtöcke und die Hunde erſtreckt. Wir machen wiederholt darauf aufmerkſam, f die Viehbeſitzer zur Auskunft verpflichtet ud! e vorſätzliche oder fahrläſſige Verletzung der Auskunftspflicht iſt mit ſchweren Strafen be ron ch können vorfätzlich verſchwiegene Tiere 11 rteil für dem Staate verfallen erklärt werden. Mannheim, den 27. November 1916. 723¹ 77 * 1 n! Seu 4. 2 2 2 5 Bekauntmachung (Nr. 3010/10. 16. B. 5), betreffend Beſtandserhebung von Werkzeug⸗ maſchinen. Vom 21. November 1916. Nachſtehende Bekanntmachung wird hiermit auf Erſuchen des Königlichen Kriegsminiſteriums mit dem Bemerken zu(gemeinen Kenntnis gebracht, daß Zuwiderhand en gegen die Anordnungen auf Grund der Bel. achung über Vorratser⸗ hebungen vom 2. Jet. er 1915(Reichs⸗Geſetzbl. S. 54), in Verbindung„ den Bekanntmachungen vom 3. September 1915(Reichsgeſetzbl. S. 549) und vom 21. Oktober 1915(Reichsgeſetzbl S. 684) be⸗ ſtraft werden, ſoweit nicht nach den allgemeinen Strafgeſetzen höhere Strafen verwirkt ſind“) Auch kann der Betrieb des Handelsgewerbes gemäß der Bekanntmachung über Fernhaltung unzuverläſſiger Perſonen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichsgeſetzbl. S. 603)— werden. Meldepflicht. Die von dieſer Bekanntmachung btroffenen Perſonen(meldepflichtigen Perſonen) unterliegen bezüglich der von dieſer Bekanntmachung betroffe⸗ nen Gegenſtände(meldepflichtigen Gegenſtände) einer Meldepflicht. 43 Von der Bekanntmachung betroffene Gegenſtände. Von dieſer Bekanntmachung werden Maſchinen der folgenden Arten betroffen: 0 Klaſſe a: Drehbänke mit mindeſtens 1 Klaſſe b: Abſtechmaſchinen und Kaltſagen fur Material von mindeſtens 60 mm; Klaſſe e: alle Revolverbänke; Klaſſe d: Fräsmaſchinen; Klaſſe e: Schleifmaſchinen; Klaſſe f: Bohrmaſchinen, Bohr⸗ und Fräswerke; Klaſſe g: Vertikal⸗Bohr⸗ und Drehwerke(Ka⸗ ruſſelbänke); Klaſſe h: Shaping⸗, Stoß⸗ und Hobelmaſchinen; Klaſſe 1: Automaten; 5 Klaffe k: Spezialmaſchinen, wie Hinterdreh⸗ bänke, Zentriermaſchinen, Preſſen und Stanzen, Aufwurf⸗, Luft⸗ und Fall⸗ hämmer N Abgratpreſſen. Von der Bekanntmachung betroffene Perſonen. Zur Meldung verpflichtet ſind alle natürlichen nud juriſtiſchen Perſonen, Geſellſchaften. Firmen, wirtſchaftliche Betriebe ſowie öffentlich⸗rechtliche Körperſchaften und Verbände, die Eigentum oder Gewahrſam an meldepflichtigen Gegenſtänden(82) 1 5 oder bei denen ſich ſolche unter Zollaufſicht eſinden. 8 4. Stichtag, Meldefriſt, Meldeſtelle. Für die Meldepflicht iſt der am Beginn des 21. November 1916 vorhandene Beſtand an meldepflichtigen Gegenſtänden maßgebend. Die Meldung hat bis zum 30. November 1916 an die Königliche Feldzeugmeiſterei, Techniſche Zentral⸗ Abteilung, Berlin W15, Lietzenburger Straße 18—20, zu erfolgen. 8 5. Art der Meldung. Die Meldungen haben nur auf den amtlichen „Meldeſcheinen für Beſtandsaufnahme von Werk⸗ zeugmaſchinen“ zu erfolgen. Es werden für jede der im§ 2 aufgeführten Maſchinenklaſſen beſondere mit dem gleichen Buchſtaben bezeichnete„Klaſſen⸗ liſten“ ſowie für die Geſamtmeldung„Sammelliſten“ ausgegeben. In die Klaſſenliſten ſind nur die Stückzahlen der entſprechenden Maſchinen einzu⸗ tragen, während in der Sammelliſte jede einzelne Maſchine aufzuführen iſt. Die Meldeſcheine ſind bei dem Verein deutſcher Werkzeugmaſchinenfabriken, Berlin W 15, Bayeriſche Straße Loder bei dem Verein Deutſcher Maſchinen⸗ Bau⸗Anſtalten Berlin⸗Charlottenburg 2, Harden⸗ bergſtraße 3, anzufordern. Die Anforderung hat auf einer Poſtkarte zu erfolgen, die nichts anderes nis zu ſechs Monaten beſtraft. liſten ſind von jedem Anmeldenden ordn ge⸗ mäß poſtfrei zu machen und an die Königlig ld⸗ zeugmeiſterei, Techniſche Zentral⸗Abtetlung,»lin W 15, Lietzenburger Straße 18—20, einzuſen gen. Die Zahl der auf einer Sammelliſte gemeldeten Maſchinen muß mit der Geſamtzahl der in die zu⸗ gehörigen Klaſſenliſten eingetragenen Maſchinen übereinſtimmen. 8 6. Ausnahmen. Ausgenommen von den Anordnungen dieſer Bekanntmachung und demnach nicht zu melden ſind: 1. diejenigen Maſchinen der im 8 2 bezeichneten Art, welche für Kriegszwecke voll und zus⸗ ſchließlich und für eine voraus lich längere Dauer als zwei Monate von Slich⸗ tage ab beſchäftigt ſind, 2. diejenigen in Maſchinenfabriken in Ze⸗ nutzung befindlichen Maſchinen, die ere ſeits wieder zur Erzevgung von M. en der im 8 2 genannten Art und von 9 nen für Kriegszwecke verwendet wen e Kriegszwecken im Sinne dieſer Beſtim ung dienen Maſchinen, welche verwendet werden zus Herſtellung von Waffen, Munition, Jeldgerät Fahr⸗ zeugen, Flugzeugen, Flugſchiffen, Bekleidung und Nahrungsmitteln für die Heeres⸗ oder Marinever⸗ waltung, ſowie von Geräten für die Eiſenbahn, Poſt und Telegraphie. 8 7. Anfragen und Anträge. Alle auf die vorſtehenden Anordnungen bezüg⸗ lichen Anfragen und Anträge ſind an das Königlich Preußiſche Kriegsminiſterium, Abteilung B5, Ver⸗ lin Wg, Leipziger Straße 5, zu richten und am Kopfe des Schreibens mit der Aufſchrift„Beſtands⸗ aufnahme von Werkzeugmaſchinen“ zu verſehen. 8 8. Inkrafttreten. Dieſe Bekanntmachung tritt am 21. November 1916 in Kraft. 7220 Karlsruhe, den 21. November 1916. Der kommandierende General: Isbert 5 Generalleutnant. Bekanntmachung. Das Verhalten der Jugend betr. Zur Aufrechterhaltung der Zucht innerh le der heranwachſenden Jugend werden hiermit vis auf weiteres auf Grund des§ 29 des P.⸗St.⸗G.⸗B. folgende Anordnungen mit ſofortiger Wirkſankeit getroffen: 1. Das überlaute und beläſtigende Schreien und Lärmen der Kinder unter 14 Jahren, das Herumbalgen und das Werfen mit Steinen oder anderen harten Gegenſtänden auf den Straßen und Plätzen iſt unterſagt. 2. Nach 8 Uhr abends dürfen Kinder unter 14 Jahren ohne Begleitung Erwachſener ſich nicht mehr im Freien aufhalten. 3. Gemeinſame Spiele und Anſammlungen der Kinder unter 14 Jahren außerhalb der Häuſer nach eingetretener Dunkelheit ſind verboten. 4. Das Rauchen durch jugendliche Perſonen unter 16 Jahren iſt verboten. 5. Die Abgabe lentgeltliche oder unentgeltliche) von Tabak, Zigarren oder Zigaretten, an jugendliche Perſonen unter 16 Jahren iſt unterſagt. 6. Eltern, Vormünder oder Stellvertreter ſind verpflichtet, für die Einhaltung vorſtehender Anordnungen durch ihre Kinder und Schutz⸗ befohlenen Sorge zu tragen. Kinder unter 14 Jahren, die vorſtehenden An⸗ ördnungen zuwiderhandeln, werden von der Schutz⸗ nannſchaft auf die nächſte Polizeiwache gebracht ind dort ſo lange feſtgehalten, bis ſie von ihren Angehörigen abgeholt werden. Im Uebrigen werden Zuwiderhandlungen mit Geld bis zu 150 M. oder nit Haft bis kat 6 Wochen geahndet. Durch Erlaß Großh. Miniſteriums des Innern om 11. 2 1916 Nr. 5629 wurde gemäß 8 29 Abſatz 7 hes Poltzeiſtrafgeſetzbuches die Erneuerung vor⸗ tehender Verfügung angeordnet. Mannheim, den 24. Oktober 1016. Großh. Bezirksamt— Polizeidirektion. — rss eas zes N 92 14. 1 J Jennisnefssny pun anöislöpleſy 9214 Os uonnezuon-4epum pun unn uneuuue benepue“ sino“ . 7 9222.— 14863154: 8881 uofefel 2 I AN I 5 f 5 720 2 5 Ans SSE —— * H 10 SSSsssdes 2 N uV Jepe nd ue suszsllsuueos 181313 uur 5.029 8888888888! HH, 2 8 8 8— 8. 3 2.. 5— 6 5. ? 1 n 223 S2 3 2 8 2. S= i 90 — R 5 r. 245 2 2 A be 8 5 3 0 —. 0 u 2 Sides banane agi a0 1 — 3 89 ess bass epffll 5 Auem asm etragene Rleider, Uebe, 0 Guan Damenmänte!l 1 schube, ſowie Roftet ſind i billig abzugeben bei N 5 A. Rech, maunbeim 8 2% 1 „ U Empfehle: b pilz. Weiss wal p. Ltr. 190 U. 10 „ otvenn„„ 20 di Malaga 3.00» 4 0 Garantiert reiner Bienen- 8 honig eingetroffen. 8