„ F T— ůQdmp̃ F ⁰ůùũì±ßxz᷑ł! ⁰ͥ-wmd. w- e us N. N ee Truppen die ſtark Erſcheint täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage. Der Abonnementspreis beträgt monatlich 65 Pfg. bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.95. . ccc Hr. 230. e 2 7FFFF 0 Kriegschronik 1915 7 . 29. Dezember: Weſtende wurde erfolglos durch einen ſeind⸗ lichen Monitor be afſen. — Die Franzoſen griffen wieder am Hartmannsweilerkopf an und büß en üer 20% Mann Gefangene ein. — Ein ſtürkerer ruſſiſcher Vorſtoß bei Raggaſem ſcheiterte. —. An der be ſerabiſchen Front brachen ſtarke ruſſiſche An⸗ griffe N 1 — Feindliche Angriſſe in Südtirol wurden abgewieſen. f — Der franzöſiſch. Senat genehmigte die Einberufung des Jahr ganges 1917. — Oeſterreich beantwortele die zweite amerikaniſche Ancona⸗ Note und geſteht Schadenerſatzpflicht zu. Der Weltkrieg. Wars. Großes Hauptquartier, 28. Dez.(Amtlich.) Weſtlicher Kriegsſchauplatz:: „Einzelne Abſchnitte der flandriſchen Fronk und des Sommebogens lagen zeitweilig unter ſtarkem Feuer. Die Tätigkeit der Luftſtreitkräfte war ſehr rege. Der Gegner verlor im Luftkampf und durch Abwehrfeuer 8. Flugzeuge. 2 Oeſtlicher Kriegsſchauplatz: Front des Generalſeldmarſchalls Prinz Leopold von Bayern: An mehreren Stellen der Front wies unſere Gra⸗ benbeſatzung Vorſtöße ruſſiſcher Streifabteilungen ab. Front des Ceneraloberſten Erzherzog Joſeph: An der Ludova in den Waldkarpathen vertrieben deutſche Jäger ſtarke Patrouillen der Ruſſen im Hand⸗ granatenkampf. 5 Im Meteaneſt:⸗Abſchnitt mehrfach lebhaftes Ge⸗ ſchützſeuer. a i In den Bergen im Oitoz⸗ und Putna⸗Tal hat ſich die Kampftätigkeit erhöht. Front des Generalfeldmarſchalls von Mackenſen: Der 27. Dezember brachte der 9. Armee des Generals der Infanterie von Falkenhayn den vollen Sieg in der Schlacht bei Rimnicu⸗Sarat über die zur Ver⸗ teidigung Rumäniens herangeführten Ruſſen. Der am 26. Dezember geworfene Feind ſuchte durch Gegenſtöße ſtarker Maſſen den verlorenen Boden zurück⸗ zugewinnen. Die Angriffe ſcheiterten. Preußiſche und be eriſche Infanteriediviſionen ſtießen dem zurückfluten⸗ den Feinde nach, überrannten ſeine in der Nacht neu angelegten Stellungen und drangen über Rimniecu⸗Sarat hinaus vor. 8 5 Gleichzeitig durchbrachen weiter ſüdöſtlich deutſche und f verſchanzten Linien der Ruſſen, wehrten auch hier heftige gegen die neſti e worden. i jolges Fah Rimnieul ergaben ſich .„Curden auch noch weitere 22 Ma 27 411 5 Flanke geführte Gegenangriffe ab und kamen kämpfend 35 in nordöstlicher Richtung vorwärts. Wieder erlitt der Gegner bei ſeiner Niederlage ſchwere blutige Verluſte. An Gefangenen wurden geſtern 3000 Mann, an Beute 22 Maſchinengewehre eingebracht. Die Zahl der von der 9. Armee in den Kämpfen bei Rimnicu⸗Sarat gemachten Gefangenen beträgt im Ganzen 10 220 Nuſſen. Bei der onauarmee fanden geſtern nur Teil⸗ käuipſe ſtatt. 5 In der Dobrudſcha gelang es bulgariſchen und osmaniſchen Truppen die Ruſſen aus befeſtigten Höhen⸗ ſtellungen öſtlich von Macin zu werfen. 1 8 Mazedoniſche Front: 55 7 Nordöstlich des Doiran⸗Sees griſſen nach ſtarker Feuervorbereitun mehrere engliſche Kompagnien die bul⸗ gariſchen Vorpoſten vergeblich an. f 1 Der Erſte Generalquartiermeiſter: Ludendorff. E i Ein entſcheidender Schlag iſt am Mittwoch von General von Falkenhayn mit der 9. Armee in der Nord⸗Walachei gegen die Ruſſen geführt worden. Rim⸗ nicul-Sarat iſt genommen und das ruſſiſche Hilfsheen durch eine ſchwere Niederlage in der Richtung auf Plagi⸗ a Bei dem Kampf hatten che und bayeriſche Truppen den Hauptanteil, und pbreuß wenn der vorſichtige Tagesbericht ſelbſt von einem vollen ſo darf man die Bedeutung des neuen Er⸗ Siege ſpricht, ſehr hoch einſchähen. Dafür ſpricht auch die große der Gefangenen; in den zweitägigen Kämpfen um 10 220 Nach am letzten Tage i 1 chinengewehre einge⸗ bracht. Die neuen Stellungen, die der Feind auf ſeinem Rückzug nach der erſten für ihn unglücklich verlaufenen Schlacht angelegt hatte, wurden von unſeren Truppen üinfach überrannt. Wahrſcheinlich beſtanden die ruſſiſchen Sechenheim, Freita Voller Sieg in Amtsblatt der Bürgermeisfer ämter Seckenkeim, Huesheim, Nearhansen und Edingen. Druck und Verlag von Gg. Zimmermann, Seckenheim. e . Streitkräfte aus den neuausgebildeten Reſerven, die im Bezirk von Kiſchinew und Odeſſa in Eile zuſammenge⸗ zogen und Rumänien zu Hilfe geſchickt worden waren, und die nun ſchon recht erheblich geſchwächt ſein müſſen, denn in allen Kämpfen der letzten 14 Tage waren die blutigen Verluſte der Ruſſen immer ſehr ſchwer. So wird es immer zweifelhafter, ob der Reſt die Feſtung Friſani wird halten können. Ganz verzweifelt wird die Lage des bei Filipeſti über den Buzeu⸗Fluß zurükge⸗ worfenen feindlichen Heeres, dem nichts mehr übrig bleibt als ein ſchleuniger Rückzug auf Braila oder Calatz. An dem andern Ende der großen Zange Mackenſens im Nordweſtzipfel der Dobrudſcha ſtehen unſere verbünden Truppen vor Macin, das wie früher bemerkt, re lots eines Donauarmes liegt. Zwiſchen dieſem öſtlichen Do⸗ nauarm und dem weſtlichen, an dem(weſtlich) Braila liegt, dehnt ſich ein weiter Sumpf, der den vorgus icht⸗ lichen Rückzug der Verteidiger ſehr erſchweren wird, zumal der Anmarſch der Donauarmee Mackenſens auf Braila von Südweſten her— und das dürfte nur noch eine Frage von einigen Tagen ſein— die Feſtung von der entgegen⸗ geſetzten Seite zugleich bedroht, ſo daß die feindliche Dob⸗ rudſcha⸗Armee keine Unterſtützung mehr erhalten kann. — In den Kampfabſchnitten des Weſtens und Oſtens blieb es verhältnismäßig ruhig, nur die Ruſſen zeigten in ihren rührenden Enklaſtungskämpfen im Citoz⸗ und Putna⸗Tal die alte Raufluſt. Endlich ſoll es beffer kommen. Daß das alte Syſtem der Volksernährung durch private Kriegsaktiengeſellſchaften nicht das richtige iſt, wird jetzt deutlich, wo der Mangel an wichtigen Lebens⸗ mitteln ernſt zu werden beginnt. Wäre das Syſtem richtig geweſen, ſo müßte es ſich gerade jetzt bewähren. Aber freilich, die gegenwärtige Knappheit iſt gerade eine Folge des Syſtems. Nun will Herr v. Batocki bremſen bzw. umſatteln, indem er auf den Ernährungsplan zu⸗ rückgreift, den der Deutſche Landwirtſchaftsrat ſchon zu Beginn des Krieges— allerdings vergebrich— vor⸗ geſchlagen hatte. Das ganze Geheimnis, das Ei des Kolumbus, möchte man ſagen, beſteht darin, daß der wucheriſche Zwiſchen⸗ und Schleichhandel ausgeſchaltet und ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwiſchen Erzeuger und Verbraucher bzw. deren Organiſationen hergeſtellt wird. Allerdings— und leider— will Herr v. Batocki die neue Maßregel zunächſt nur auf einen Teil der Volks⸗ ernährung ausdehnen, aber vielleicht bringen die Ver⸗ hältniſſe es mit ſich, daß bald reiner Tiſch gemacht wird. Die neue Maßnahme, die der Präſident des Kriegs⸗ ernährungsamts den Bundesregierwugen vorſchlägt, be⸗ ſteht in der Abſchließung von Lieferungsverträgen zwiſchen den Bedarfsge⸗ meinden und den Erzeugerorganiſationen für das nächſte Wirtſchaſtsjahr. In dem Rundſchreiben wird ausgeführt: Neben der Jörderung der Erzeugung, die aber, ſolange der Krieg Mangel an Arbeitskräften, Jugtieren, Kunſtdünger, Kraflfutter und ſonſtigen landwirtſchaftlichen Betriebsmitteln ſo⸗ wie an Verkehrsmitteln hervorruft, leider an enge Grenzen gebun⸗ den iſt, wird die Zuführung genügender Waren in die Städte und Induſtriebezirke auch weiter ſorg ſamſter vorausſchauender Fürſorge bedürfen. Bisher hat man die Fürſorge im weſentlichen auf FJeſeſctzung von Höchſtpreiſen, Beſchlagnahme und öffentliche Bewirtſchaftung der wichtigſten Lebensmittel beſchränkt. Bei ver⸗ hältnismäßig wenig verderblichen und leicht zu bewirtſchaftenden Waren wie Brotgetreide, Hafer, Gerſte und den aus Getreide hergeſtellten Nährmitteln iſt das durchführbar. Bei leichter ver⸗ derblichen und ſchwerer z ſchaſtenden Maſſenbedarfsgegen⸗ ſtänden wie Kartoffeln, Fleiſch, Butter und Milch iſt die Schwie⸗ rigkeit der zentralen Bewirtſchaftung weit größer. Sie muß aber durch immer beſſeren Ausbau der Organiſation überwunden wer⸗ den. Auch bei einzelnen anderen Waren, wie zum Beiſpiel Fiſchen und Käſe, wird die zentrale Bewirtſchaftung in einer der Art dieſer Waren angepaßten Form verſucht werden müſſen. Weitere Lebensmittel, deren Bedeutung für die menſchliche Ernährung mit der zunehmenden Knappheit an den bisher er⸗ wähnten Waren ſteigt, entziehen ſich dagegen ihrer Natur nach der Bewirtſchaftung durch die Zentralſtellen. Die Verſuche, ſie durch Feſtſetzung von H maklein den Minderbemittelten zugänglich zu machen, ſind geſcheitert. Der Höchſtpreis, ohne 1 öffentliche Bewirtſchaftung hält die Waren von den lädten und Induſtriebezirken fern und veranlaßt, daß ſie faſt ausschließlich den Erzeugern und den in der Nähe der Erzeugungs⸗ 0 wohnenden Verbrauchern zugute kommen. Auch der Ver⸗ 1 uch, durch abgeſtufte, für die größeren Vedarfsbezirke höher feſtge⸗ etzte Höchſtpreiſe dem abzuhelfen, wie er früher bei der Butter und neuerdings beim Wilde gemacht iſt, iſt geſcheitert. Die Er⸗ zeuger ſteigern auch in ſolchem Falle bei der unter Höchſtpreis . aber nicht öffentlich dewirtſchafteten Ware ihren eigenen erbrauch und die in der Nähe der Erzeugungsbezirke wohnenden Verbraucher finden Mittel und Wege, um ſich trotz der Höchſt⸗ abſtufung den Reſt der Ware zu ſichern. Auch der Verſuch, durch Beſchlagnahme beim Erzeuger zu helfen, wie er bei Zwetſchgen und Wirtſchaftsäpfeln in dieſem Jahr gemache worden iſt, hat ſich bei der Natur ſolcher Waren als nicht erſolgreich erwieſen. Jeder (darfsort fern. Läßt man dagegen, wo die öffentliche Bewirt⸗ ſchaftung unmöglich erſcheint, unter Abſtandnahme von Höchſtprei⸗ en die Entwicklung frei laufen, ſo wird zwar— der diesjährige Gänſehandel gibt dafür ein deutliches Beiſpiel— die Ware den großen und verhällnismäßig zahlungsfähigſten Städten zugeführt, ee e eee g., den 29. Dezember 1918. der Schlacht de Kimnieul.Saral »Eine 8 ohne öffentliche Bewirtſchaftung hält die Ware vom In ſertionspreis. Die einſpaltige Petitzeile 15 Pfg., Reklamen 80 Pfg. die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Fernſprechanſchluß Nr. 16. CCCTcTTTTTTTTCCCTTT 77 1. Jahrgang ee Der Andrang der Käufer, die bereit ſind faſt jeden 15 zu zay⸗ len, zu ſolcher Ware wird dann aber ſo groß, daß die Preis⸗ entwicklung völlig ungeſund wird und der Minderbemittelte die Ware überhaupt nicht erhalten kann. Hanz beſeitigen werden ſich die Mißſtände während der Dauer der Kriegswirtſchaft und der Knappheit nicht e e e eingeſchränkt können 10 aber werden, wenn die Städte und grö⸗ ßeren Landgemeinden das bei den Schweinemaſtverträgen ſchon mit Erkolg eingeführte Syſtem der frühzeitig zwiſchen Bedarfsgemeinde und Erzeugerorganiſalion abzuſchließenden Lie erungsverträge wei⸗ ter ausbauen und auf Erzeuagniſſe wie Frühkartoffeln, Gemüſe, Kohl, Obſt. Geflügel, unter Umſtänden auch auf Vollmilch und Ma⸗ e ausdehnen. Dadurch kann zugleich die wichtige Aufgabe eſſer als bisher gelöſt werden, die erzeuglen Waren richtig zwi⸗ chen dem Friſchverbrauch im Sommer und Herbſt und der Kon⸗ ervierung für Winter und Frühjahr zu verteilen. Der Gefahr, aß einzelne beſonders leiſtungskähige und energiſch vorgehende Bedarfsgemeinden ſich zum Nachteil der übrigen allzuviel von dem Vorhandenen ſichern, kann durch geregelte Beziehungen zwiſchen den Gemeinden und den verantwortlichen Zentralſtellen vorgebeugt werden. Durch ſolche frühzeltig abgeſchloſſenen Liefe⸗ kungsverträge, die den Erzeugern die Annahme ihrer Erzeugniſſe gegen Barzahlung zu angemeſſenem Preiſe ſichern, kann die Er⸗ Frühen der für das nächſte Jahr beſonders wichtigen Waren, wie rühkartoffeln, Gemüſe, Kohl, Beerenobſt weſentlich geſteigert werden. Ein Zwang zum Vorgehen in dieſem Sinne kann von den Zentralſtellen auf die Gemeinden nicht ausgeübt werden. Nur durch freiwillide Jäliazeit der beteiligten Gemeinden unter weitgehender Heranziehung der ſachkundigen Mitarbeit des Han⸗ dels kann ein voller Erfolg erreicht werden. Um die Vorberei⸗ tungen rechtzeitig treffen zu können, muß ſchleunigſt mit der Arbeit begonnen werden. Für das laufende Jahr war es, als das Kriegsernährungsamt Anfang Juni ſeine Tätigkeit begann, zur Durchführung von Maßnahmen dieſer Art. ſpät. von der beteiligten Organiſation ſelbſtündig zu ſchaf⸗ fende mit den Reichsſtellen Hand in Hand arbeitende Bera⸗ kungsſtelle für die Gemeinden ſcheint mir eine der Voraus⸗ ſetzungen für das Gelingen zu ſein. Ich beabſichtige dieſe Fragen dem Ende Januar zuſammen⸗ kretenden Beirat des Kriegsernährungzamts zu unterbreiten. Von großem Wert wäre es mir, wenn die Oroaniſation der Bedarfsge⸗ meinden die Frage ſchon vorher eing hend prüfte und mir das Ergebnis mitteilen würde. f Die Ereigniſſe im Weſten. „Der franzöſiſche Tagesbericht. a WTes. Paris, 28. Dez. Amtlicher Bericht von geſtern nachmittag: Ruhige Nacht, außer an der Front Vacherauville⸗ Vaux, wo die feindliche Artillerie ſich ſehr tätig zeigte. Abends: Nachdrückliche Artillerietätigkeit in einigen Ab⸗ ſchniiten ſüdlich der Somme. In der Gegend von Beuvraignes ſüdlich von der Avre ließen wir mehrere Minen ſpringen. Der Krieg zur See. London, 28. Dez. Der belgiſche Dampfer Neßtun, der engliſche Schoner Agnes und eine däniſche Bark ſind geſtern verſenkt worden.„ Die Lage im ODſten. Nikolajewitſch wieder erkrankt. Stockholm, 28. Dez. Großfürſt Nikolajewitſch iſt nach dem„Njetſch“ in Tiflis ſchwer erkrankt und kann den Oberbefehl in Rumänien nicht übernehmen. Das wäre jetzt auch eine ſehr undankbare Aufgabe. D. Schr.) Petersburg, 28. Dez. Im Innern Rußlands ſoll ein neues Heer für die Frühjahrs⸗Offenſive aufge⸗ ſtellt werden. 0 Neues vom Tage. 8 Der„Bethmann⸗Block“. Köln, 28 Tez. Das„Berl. Tageblatt“ hatte ger ſchrieben, die Abſtimmung im eee am 12. Dezember über den Baſſermannſchen Antrag, das Friedensange⸗ bot ſofort im Reichstag zu beſprechen, habe die Parteien in zwei Lager geteilt, in ein ſolches, das gegen die Beth⸗ mannſche Polick ſei, und in ein anderes, das für ſeine Politik eintrete. Zu der letzteren Richtung, dem„Beth⸗ mann⸗Block“, ſeien nach jener Abſtimmung zu zählen: die Freiſinnigen, die Sozialdemokraten, die olen und das Zentrum; zu den Gegnern: die Konſervativen, die Nationalliberalen, die Reichspartei und die Deutſche Fraktion. Darauf gibt die„Köln. Volkszeitung“ fol⸗ gende ablehnende Erklärung ab: 5 i „Das Zentrum hat mit der Ablehnung jener Ausſprache in keiner Weiſe eine materielle Stellungnahme zu dem Friedensangebot ausgedrückt, weder eine Bil⸗ ligung noch eine Ablehnung. Das muß klar betont werden, damit nicht etwa dem Reichstag oder dbenigſtens den Par⸗ teien, die für die Ablehnung der Ausſprache geſtimmt haben, ein⸗ mal eine Mitverantwortung für den materiellen Inhalt und die Form des Friedensangebotes zugeſchrieben werden kann. Das Zentrum hat mit der Abſtimmung nur ſagen wollen, daß im egenwärtigen Augenblick die Ausſprache untunlich ſei. Damit entfallen wohl die„großzügigen“ Schlußfolgerungen, welche das„Berliner Tageblatt“ aus dieſer Abſtimmung und der zufäl⸗ ligen Parteimehrheit zieht. a ... Das Zentrum bildet keinen Block, weder mit der Linken noch mit der Rechten. Das Zentrum lehnt es ganz entſchieden ab, eine„Bethmann! ⸗Partei zu ſein, und mit eben⸗ ſolcher Entſchiedenheit lehnt es das Zentrum ab, einen„Beth⸗ mann⸗Block“ bilden zu helfen.“ Singen, 28. Dez. Nachdem der große Evakuierten⸗ transport über Singen beendet iſt, kann mitgeteilt werden, daß bisher insgeſamt 120 000 Perſonen durch die Schweiz; nach Lyon verbracht worden ſind. Nach Neujahr ſollen nene Interniertentransporte durch die Schweiz aufge⸗ nommen werden. Was iſt Wilſons Abſicht? Amſterdam, 28. Dez. Der„Telegraf“ meldet aus London, Wilſon wolle Deutſchland veranlaſſen, ſeine Frie⸗ densbedingungen bekannt zu geben, damit Amerika ſich darnach einrichten könne. Es ſei nicht ausgeſchloſſen. daß die Vereinigten Staaten zum Handeln veranlaßt würden, wenn Deutſchland den Tauchbootkrieg in ver⸗ ſchärfter Weiſe führen würde.(Wenn ſich die Meldung beſtätigt, ſo würde die Wilſonſche„Friedensnote“ wei⸗ ter nichts geweſen ſein, als eine neue Einſchüchterung Deutſchlands und eine verſteckte Hafeleiſtung für England, das mit dem Tauchbootkrieg in erſter Linie getroffen würde. War eigentlich zu vermuten. D. Schr.) Stockholm, 28. Dez. Schweden wird eine ähnliche Friedensnote erlaſſen wie Wilſon und die Schweiz. Nor⸗ vegen und Dänemark wollen ſich, wie verlautet, dem Schritt anſchließen. Paris, 27. Dez. Der franzöſiſche Senat erklärte ich mit großer Mehrheit für die Fortſetzung des Krieges zis zum völligen Siege. Der Regierung wurde mit 194 zegen 60 Stimmen das Vertrauen ausgeſprochen.— die Kammerkommiſſion für auswärtige Angelegenheiten forderte die Regierung auf, die Note Wilſons nicht zu beantworten.— Die franzöſiſche Preſſe bezeichnet die Friedensnote des ſchweizeriſchen Bundesrats als unver⸗ ſtändlich, jedenfalls ſei ſie nicht zeitgemäß. a Paris, 28. Dez. Der Nationalkongreß der ſozia⸗ liſtiſchen Partei ſprach die Ueberzeugung aus, daß die Note der Mittelmächte keinen wahrhaften Friedensvor⸗ ſchlag darſtellen. Brotkarten in Schweden. Stockholm, 28. Dez. Am 15. Januar werden in Schweden Brot⸗ und Mehlmarken eingeführt. Die Schlacht an der Somme in den Monaten Au uſt bis November. III. Im Nordabſchnitt zwiſchen. Somme und Anere flammte ſchon m den erſten Septembertagen die S lacht zu einem wütenden Brand empor. Dieſer ergriff die ganze annähernd 30 Klm. breite Front von Beaumont nordweſtlich Thiepval bis zur Som- ne. In immer wiederholten Anſtürmen verſuchten die Englän⸗ der, die Front der Schlacht an ihrer Nordecke zu verbreitern. Aber obwohl wir vorübergehend bei Mouquet⸗Ferme öſtlich Thiepval Boden verloren,, gelang es uns doch, die alten Stel⸗ lungen zu halten oder durch Gegenſtoß zurückzugewinnen. f Beſouders heftig tobte der Kampf nach einer bisher nie ꝛrhörten artilleriſtiſchen Vorbereitung im Abſchnitt von Ginchy dis zur Somme. Mit zähem Ingrimm behaupteten unſere 3 die völlig eingeebnete erſte Stellung und mußten Schritt für Schritt bis in die zweite Verteidigungslinie zurückgedrängt wperden, wo ſie dem Stoß Halt zu gebieten vermochten. Da⸗ dei ſind die Dörfer Guillem ont und Le Foreſt in der and des Feindes geblieben. Am 4. Seplember ſetzten die Franzoſen ihre Angriffe zwiſchen Le Foreſt und der Somme ſort und entriſſen uns am 5. das heißumſtrittene Dorf Clery. Auch am 7. Seplember dauerte der Kampf auf der ganzen Front fort, und die Franzoſen holten ſich bei Ginchy in immer wiederholtem Anſturm blutige Köpfe. Der 8. September brachte ein vorübergehendes Nachlaſ ſen, während der 9. durch erfolgloſe Teilangriffe der Engländer am Foureau walde ausge⸗ füllt wurde. Am 10. griffen die Engländer 05 15 Klm. breiter Front bei Thiepval und Combles an, aber wiederum wur⸗ den ſie im weſentlichen abgew eſen. In den fortdauernden Kämp⸗ fen am 11. und 12. fiel dias Dorf Ginchy in die Hand des Feindes. So hatte dieſe erſte große Septemberſchlacht den Fein⸗ den Fortſchritte auch im Nordabſchnitt gebracht. Am 12. Sep⸗ 8 tember entbrannte der Kampf aufs neue zwiſchen Combles und der Somme. Nach dem Jall von Clery waren die Vertei⸗ diger in die ſogenannte Marrletes⸗Stel ung zurückgegangen. Dieſe wurde nach ſtärkſter Ark illerlevorle eitung am 125 September von den Franzoſen überrannt. Der Feind ſtieß bis Bou cha⸗ besnes durch, nahm das Dorf in raſchem nlauf bis zum Oſt⸗ rand und trieb ſo einen Keil in die deutſchen Stellungen nach Oſten hinein. Dieſen Keil verbreiterte er am 14. durch die 8 des Gehöftes Le Priez weſtlich von Ran⸗ kourt. 5 So war das Städtchen Combles von Süden— bereits faſt vollſtändig umſchlo ſen. Auch nördlich des rtes ge⸗ wannen die Engländer in den Kämp een der nächſten Tagen Boden. Combies an und waren die Verteidiger durch Martin puich und Flers welche die Engländer Anere bis öſtlich die Dörfer eee 3 urück, ſo daß nunmehr die Höhenſtellung, n 225 Angriffs tel für den erſteen Tag der Offenſive vorgeſehen halten, nach zwei und einem halben Monat endlich erreicht war. Combles mit den benachbarten Gräben war nun von allen Seiten umſchloſſen. Dennoch konnte die Stadt noch einige Tage gehalten werden, allerdings unter ſchweren Opfern der tapferen Verteidiger, welche ihren Stützpunkt in den verpeſteten Katakomben gefunden hatten, die ſich unter dem Orte hinziehen. Drei rheiniſche Regimenter boten hier in hel⸗ denmüligem Widerſtand den Angreifern Trotz, obwohl das kon⸗ zentriſche Feuer der ſchwerſten feindlichen Kaliber ſie Tag und Nacht mit einem Stahlorkan überſchüttete. Ohne ein Graben⸗ ſtück zu verlieren, hielten ſie die Stellung bis zu ihrer Ablöſung am 20. September feſt in der Hand. 8 In den folgenden Tagen flaute die Nordſchlacht ſichtlich ab, ohne daß die örtechen Teilkümpfe deshalb an Erbitterung verloren hätten. Der Gegner holte zu einem Haupt ſchlage aus. Nach dauernder Steigerung des Artillerie⸗ feuers griffen am 22. Seplember die Engländer bei Cource⸗ lette an, während die Fraazoſen gegen die Linie Combles⸗ Raucourt vorſtießen. An dieſem und dem folgenden Tage mißlangen alle feindlie en Anläufe. Am 25. September aber trat die engliſch⸗franzöſiſche Inſaaterie nach furchtbarer zwei⸗ tägiger Artillerie chlocht zu einem Liaheitlichen Angriff allergrößten Stils an. Dieſer ſchlug fehl, im Nordweſtabſchnitt von der Anere bis zu dem Kloſter Eaucourt⸗L Abbaye und ebenſo ſüd⸗ lich zwiſchen Bouchavesnes und der Somme, und zwar unter ſchwerſten feindlichen Verluſten. Im Zentrum des Maſſenangriffs aber von Eaucourt L'Abbaye bis nördlich Boucha⸗ vesnes hatte der Feind Erfolg. Er ſtieß bis zur Linie Gueudecourt— Re ourt vor und gewann dieſe beiden Dörfer, das ganze Zweſchengelände mit Lesboeufs und Mor va! und das endlich vollkommen unhaltbar gewordene Städtchen Combles. Dieſes letztere war 24 Stunden lang unter Gas⸗ feuer gelegt worden. Die Verteidiger haben ſich zum größten Teil zu den deutſchen Truppen durchſchlagen können. Dieſer 25. September bedeutet in der Ge⸗ ſchichte der Sommeſchlacht einen Wendepunkt. Brachte er auf der einen Seite dem Feinde bei einem Höchſtein⸗ ſatze von Munition und rückſichtsloſer Opferung ſeines Menſchen⸗ materials einen in dieſer Stärke ſeit dem Beginn der Offenſive nicht mehr dageweſenen Erſolg, ſo ſtrahlte doch ſchon an dieſem Tage die erſtark e Widerſtandskraft unſerer Truppen in hellſtem Lichte Der Feind, der ſich am Abend dieſes großen Sieges⸗ tages ſicherlich dem Glauben bzgab, der Durchbruch ſei nun ſo gut wie gelungen, erſuhr in den nächſten Tagen eineſchwere Enttäuſchung. 5 Wohl gelang ihr am 286. September e in weiterer heißbe⸗ gehrter und ſeit langem mit allen Mitteln angeſtrebter Er olg. Die Ecke bei Thiepval halte bisher dank dem ausgezeichneten Ausbau, welchen eine w ürztembergiſche Reſervediviſion der dortigen Stellung hatte a gedeihen la ſen, und dank dem hart⸗ näckigen Widerſtand der tapferen Schwaben gehalten werden kön⸗ nen, einer Ueberflutung mit feindlichen Geſchoſſen und den immer wieder erfolgenden Anſtürmen zum Trotz. Am 26. Septembet ing ſie verloren, und auch öſtlich anſchließend machten die Eng⸗ fänder Fortſchritte bei Courcelette. Im übrigen aber gelang es die heftigen Angriffe, welche der Feind auf der ganzen Front des geſtrigen Anſturms zwiſchen Lesboeufs und Bouchavesnes vor⸗ trug, zu blutigem Scheitern zu bringen. Auch in den beiden nächſten Tagen rannte der Feind ſich in vergeblchem Anſturm gegen die von uns bezogenen rückwärtigen Stellungen immet mieder den Schädel ein, und auch die ſtärkeren Angriffe, welche nach einem vorübergehenden Abflauen vom 28. September in den letzten Septembertagen angeſetzt wurden und miederum teils 3 Zentrum der Nordſchlacht zielten, konnten entweder in N abgeſchlagen werden oder aber ſie erſtickten bereits in unſerem Sperrfeuer. Vermiſchtes. f e und Steuerhente ziehung. Aus Amſter⸗ dam erhält die, Frankf. Otg.“ nachſtehende Zuſchrift:„Wii machen hier die merkwürdigſten Beobachtungen. So werder 8 fortgeſetzt, ſowohl von deutſcher wie von öſterreichiſcher eite Auszahlungen Berlin und Wien verkauft, deren Gegen⸗ wert ausſchließlich ſpekulativen Zwecken oder nach Schlimmerem dient: der Spekulation in holländiſchen Papieren, Terminmarkt⸗ operationen in Oel, Kaffee und dergleichen, insbeſondere in be⸗ trächtlichem Umfange auch der Anſchaffung von Perlen und Bril⸗ lanten, die dann hier deponiert werden, und deren Erwerb offenbar einfach zur Steuerhinterziehung dient. Aehnliches wird mir auch von Geſchäftsfreunden aus der Schweiz berichtet. So hat jüngſt dort ein Händler ſich zu jedem Preiſe i zu kau⸗ fen geſucht, um eine bereits von ihm gekaufte enge Weine zu bezahlen, was doch gewiß für Deutſchland keine„kriegsnotwen⸗ dige“ Einfuhr iſt. Alles das geſchieht trotz der von Deutſch⸗ land 5 langer Zeit durchgeführten Regelung des Deviſen⸗ verkehrs, die glatt umgangen wird. Es werden deutſche Bank⸗ noten im neutralen Ausland verkauft, oder es wird von dem deutſchen Kaufluſtigen der Betrag, den er nötig hat, einfach bei einer deutſchen Bank in Mark für Rechnung einer holländiſchen oder Schweizer Bank eingezahlt, die dann ohne weiteres darüber diſponieren kann und„e Schliche gibt es noch mehr. Hin⸗ zu kommt, daß ſpeziell von öſterreichiſcher Seite ſtarke Angebote in ien ſtattfinden, weil man ſich bis vor kurzem auf dieſem ege im neutralen Auslande oſterreichiſche Kronen Nach höchſter Te. i ſie im Abſchnitt von der gi fen Die Herrin von Dernot. e Von Edmund Hoefer. 4⁴ Fortſetzung. Nachdruck verboten.) Der Mann beſtätigte Burgsheims Angabe: es gab unter den Menſchen dieſer Gegend eine eigentümliche, liebe⸗ volle und treue Erinnerung und eine faſt phantaſtiſche Anhänglichkeit an die„Herrin von Dernot“, und ſeit ſie wußten, daß eine ſolche wieder da ſei, und dieſelbe im Herbſt obendrein, wenn auch nur von ferne, kennen elernt, hatten ſie Zuneigung und Hoffnung, obgleich in ſeltſam dringlicher Weiſe, dieſer zugewendet. Es war obendrein nicht unbekannt geblieben, was an jenem Mor⸗ gen auf dem Schloß vorfiel. Man ſah dadurch einer⸗ ſeits der das Recht der „Herrin“ beſtreiten und beeinträchtigen wollte. Auguſtin hatte ſeit dem Herbſt mehr Anhänger verloren als ge⸗ wonnen und nur in der letzten Zeit durch kluge der allgemeinen Aufregung auch in weiteren Kreiſen wieder mehr Einfluß erlangt. „Das will aber wenig bedeuten,“ meinte der Ver⸗ walter zum Schluß.„Wenn ſie erfahren, daß das gnädige Fräulein hier iſt und vollends hier bleiben will, und wenn ſie obendrein ſehen, daß der alte Streit um die Höfe nicht fortgeführt wird, ſo hat der Auguſtin ver⸗ ſpielt. Sie hoffen von ihrer„Herrin“, wie unſer gutes Deutſchland vom alten Rotbart, ſo etwas wie das goldne Reich,“ fügte der Mann lächelnd hinzu.„Nur,“ und er wurde wieder ernſter,„der Herr Baron darf nichts damit zu tun haben,— verzeihen das gnädige Fräulein, aber als ehrlicher Mann und treuer Beamter muß ich's ſagen: von dem wollen ſie nichts. Und es wäre gut, wenn Exzellenz für's Erſte noch nicht herkämen.“ Er hatte es nicht erfahren, daß der Baron bereits im Hauſe, und Esperance erkannte ſchon jetzt, welche Gefahr der Kranke auch Vorſicht man das Geheimnis hüten an, den Müller zu haſſen, Verwalters Auge ſeits Esperancens Anſprüche geſichert und fing anderer⸗ Benu gung hier laufen und mit welcher billiger als in Deutſch and beiche? einne n„ eit ü rhaupt die deutſchen Banken ſich von den öſterreichiſchen ruhig beziehen laſſen. Das alles übte daun ſehr leicht einen ſtarken Druck auf den Stand der deutſche: Valuta, weil jetzt in Mark⸗ währung nur kleine Umſätze ſtaltfinden, nachdem Deutſchland im⸗ mer mehr dazu übergegangen iſt, ſeine Verkäufe in zentraliſterten Ausfuhrwaren in der Währung des neutralen Landes abzu⸗ ſchließen.“ Der Eroberer der erſten feindlichen g der Nachforſchungen nach dem Eroberer der erſten feindlichen Fahne innerhalb des 11. Armeekorps, für welchen der Konſul Grebe in Charlottenburg 500 Mark Belohnung ausgeſetzt hatte, wurde laut„Münd. 31g.“ feſtgeſtellt, daß nicht nur die erſte feindliche Fahne im Bereich des 11. Armeekorps, ſondern in dieß ſem Kriege überhaupt von dem Unteroffizier d. R. Schiene hofer vom Göttinger Infanterie⸗Regiment 82 beim Sturm au das oſtpreußiſche Gut Adamsheide erbeutet worden iſt. 5 handelt ſich um die Fahne des ruſſiſchen Inſanterieregiments r. 119, das ſeinen Standort vor dem Kriege in Bialyſtock hatte, eine ſogenannte Ritter Georg⸗Kreuzfahne, wie ſie die a1 5 kampferprobten ruſſiſchen Regimenter aus dem Jahre 1812 u führen berechtigt waren. Von einem Bären zerſleiſch. In Landau(Pfalz) brug aus dem dortigen Tiergarten ein Bür aus. Er traf auf de 18 Jahre alten Gymnaſiaſten Emmer und ſtürzte ſich auf jungen Mann, bevor dieſer ſich retten konnte. Der Bär I dem Schüler die Kop haut zum Teil herab und zerfleiſchte ih 23 die Arme. Als die Wächter herbeieilten, um das wild gewordene Tier zu erſchießen, traf ein Schuß auch den Emmer, der ales“ den ſchweren Verletzungen ſtarb. Allerlei Unſauberes. Ein junger Verbrecher namen Fahne in der Berliner Verbrecherwelt als„Regensburger Max“ be kannt, verſtand es, von einem Berliner Großkaufmann, 1 dem er zufällig zuſammengetroffen war, durch gewiſſe Drohung in 14 Tagen 85 000 Mark zu erpreſſen, die Tagen mit ſeinesgleichen verpraßte. war, verlangte er weitere 30 000 Mark. Ort wurde er aber von einem Kriminalſchutzmann 0 15 Wegen ähnlicher Verbrechen war Jahntze ſchon früher einma eine Irrenhaus geſtecht worden. Auch jetzt wurde er wieder in en Irrenanſtalt verbracht. Fahne. Gelegentlich Ob das wohl der richtige Ort iſtꝰ Baden. Mannheim, 28. Dez. Ein 47 Jahre 1 verheirateter Maurer, der in einen Aufzugſchacht gefalle war, iſt ſeinen Verletzungen erlegen. 5 ( Tauberbiſchofsheim, 28. Dez. Im Alter 1 i 80 Jahren iſt der Ehrenbürger der Stadt, Wilhelm Holke⸗ s der über ein Vierteljahrhundert an der hieſigen Volks“ ſchule wirkte, geſtorben. a Pforzheim, 28. Dez. Von dem Perſonet 299 nach Calw entgleiſten drei Güterwagen, wobe Hilfsbremſer verletzt wurde.— Auf der 1 ſchen Oetisheim und Schönenberg wurde der Lahn Mechanikerlehrling Gottlieb Wahl mit einer Kugelſch a wunde tot aufgefunden. Bei der Leiche fand ſich Waffe vor; ein Raubmord iſt wenig wahrſcheinlich. 5 nimmt an, daß es ſich um eine Liebes⸗ oder Wilderer“ Angelegenheit handelt. 8 (Durlach, 28. Dez. 5 einem neuen Dienſtvertrag mit Bürgermeiſter Dr. der danac) ein Einokmmen von 10000 Mk. bezieht, timmig zugeſtimmt. 2 i 0 Auguſtenberg bei Durlach, 28. Dez. irh g fand an der Gr. Landré irtſchaftlichen Verſuchsanſtalt ihre guſtenberg ein Lehrkurs über„Rebkrankheiten un neuzeitige Bekämpfung“ ſtatt. In dem Kurs. an chem ſich 55 Winzer, darunter 29 Miiitärperſonanf l Karlsruher Lazaretten beteiligten, wurden die Bla urm, krankheit, der Rebenmehltau, der Heu⸗ und Sauerwinn ſowic andere Schädlinge der Reben und ihre Be 5 in fung behandelt. Es iſt beabſichtigt, den Lehrkur anderen Landesteilen zu wiederholen. () Bruchſal, 28. Dez. Auf dem hieſigen wurde ein 18 Jahre alter Hilfsrangierer beim. von einem Zug überfahren und lebensgefährlich hren () Oberachern, 28. Dez. Der ſeit 1 3 in der hieſigen Wattefabrik beſchäftigte Aljährige. 15 beiter Emil Käshammer geriet mit den Kleidern in en, nen Antreibriemen und erlitt ſo ſchwere Kopfverletzung 5 daß er ſtarb. 1 5 A Vöulſtein bei Lörrach, 28. Dez. Der Nähe Sohn des im Felde ſtehenden Landwirts Stößer wger⸗ beim Schlittenfahren überrannt und erlitt tödliche Verletzungen. . 8 uß ha Der enelter S de ein Bahn of 3 105 Lokales — Der unterrichtsminiſter über das Stig und Strümpfefliken. Die Pflege des Strigen⸗ —— hatten von noch entſchiedenerer Ab⸗ neigung geredet, als ſeine Worte dieſelbe erkennen ließen. Von Leopold wußte Frau Katharina nichts. Etwa bis Weihnachten hatte er in ſeiner früheren Weiſe ſtill und ernſt im Schloſſe fortgelebt. Dann war er aufge⸗ brochen und man hatte ſeither keine Kunde mehr von ihm erhalten. Statt ſeiner war aber ein anderer ein häufiger Beſucher des alten Hauſes geworden— Burgs⸗ heim, der ſich von der Matrone gern über die alte Zeit und die Jugend ſeines Vaters erzählen ließ. Die Frau war voll Lobes über Burgsheim, er ſei ein wackerer, tüchtiger, ehrenhafter Mann von, wie es ihr ſcheine, reichen Gaben und erinnere ſie häufig ganz wunderbar an ſeinen Großvater, den Baron Auguſt. Vollends ſeit er ſich von ſeinem Verwandten, dem Müller, der ihm neuerdings grimmig gänzlich abgeſagt haben ſolle, mehr und mehr getrennt habe, ſeien all die löblichen Eigen⸗ ſchaften immer erfreulicher hervorgetreten. Die Nacht ſchritt weiter und weiter vor, und der 0 Tag fing an, über die Berge herab in die Täler zu ſteigen, als der Arzt anlangte und den Kranken in ſeine Behandlung nahm. Ueber deſſen Zuſtand wußte er den Angehörigen nichts Tröſtliches zu ſagen und verhehlte nicht, wie gering ſeine Hoffnung auf die Wiederherſtellung des geiſtigen Menſchen ſei. Von einem Weitertransport dürfe unter keinen Umſtänden die Rede ſein, und da auch er zugeſtehen mußte, daß die Aufregung in der kleinen Stadt groß und der Haß gegen den Miniſter und ſein hartes Regiment ein außerordentlicher, ſo fand er die ſtrengſte Verbergung des unglücklichen Mannes gerecht⸗ fertigt und traf mit Esperance und Heimlingen alle Vorkehrungen und Verabredungen, um das Geheimnis zu bewahren und ſeine öfteren Beſuche in Dernot zu erklären. Er brachte überdies die Nachricht mit, welche abends zuvor in die Stadt gelangt war, daß der Miniſter für ewige Zeiten aus dem Lande verbannt und ſein Eigentum eingezogen werden ſollte. Die großen Der Zuſtand des Barons wurde immer 1 welche für den Leidenden ſo gut wie für 1— 1 bah loß; 15 behauptete, in der Stadt habe man jetzt weder 8 5 der zumal der ſogenannten 4065 übrigen Hofbeſitzer gelangen ließ, daß der alte Re von ihr nicht fortgeführt und ſie nicht ein fremdes 1 ableugnen oder angreifen werde, wurde mit Hohn l mit der Antwort des Müllers aufgenommen: e dem Dämchen trotz ſeines feigen, treuloſen und räteriſchen Verwandten ſchon zeigen, wer in Dern Recht habe, anderen ihr Recht zu gewähren oder weigern. Sie ſolle ſich auf den Kehraus rüſten⸗ künfte hatten ſchon Beſtimmungen erhalten. Ein⸗ (Fortſetzung folgt. 3 anderer Nutzarveiten im Nadelarbeitsunterricht der weao⸗ chenſchulen bezweckt ein beſonderer Erlaß des preußiſchen Unterrichtsminiſters an die Königlichen Regierungen. Die weibliche Jugend ſoll darüber belehrt werden, wie bei der Beſchaffung der Strümpfe vorzugehen iſt. Es liegt eine große Verſchwendung darin, leichte und billige maſchinengeſtrickte Srrümpfe aus ſchlechtem Rohſtoff zu kauſen, die ſehr ſchnell zerreißen und nicht ausgebeſſert werden können. Das Stricken iſt eine müheloſe Füll⸗ arbeit ohne Anſtrengung bei geſelligen Zuſammenkünften und neben anderen Arbeiten. Durch Gegenüberſtellen der Ausgaben der beiden Arten kann der Wert der eigenen Arbeit beſonders vor Augen geführt werden. Bei den Anweiſungen und Uebungen iſt dem Ausbeſſern und Er⸗ neuern große Aufmerkſamkeit zuzuweiſen. Für die Leh⸗ rerinnen ſind darüber kurze Kurſe abzuhalten. L Das Trocknen naſſer Pelze. Ueber das Trock⸗ nen naſſer Pelze hat das Kriegsminiſterium eine An⸗ weiſung von allgemeinem Intereſſe gegeben. Feucht ge⸗ wordene Pelze dürfen nicht in der Nähe von heißen Oefen, dſondern nur an der freien Luft getrocknet werden. Dieſe Art des Trocknens geht ſchnell vonſtatten. Die Pelze behalten dabei ihre Weichheit, während ſie beim Trocknen 3 1 am heißen Ofen hart und brüchig und ſomit vorzeitig unbrauchbar werden, — Auch eine Kriegsinduſtrie. Eine Frau C. W. in Berlin ſtudiert die amtlichen Liſten für Ordens⸗ bverleihungen ſehr aufmerkſam. Kaum hat ein wackerer Vaterlandsverteidiger ein Eiſernes Kreuz oder ſonſt eine Auszeichnung, ſo kommt an die Angehörigen eine Sen⸗ dung als„Muſter ohne Wert“, enthaltend einen faſt wertloſen Briefbeſchwerer aus Glas, an deſſen unterem Boden ein Papier in Form des Eiſernen Kreuzes an⸗ geklebt iſt. Beigefügt iſt irgend ein Zeitungsausſchnitt, daß der und der das Eiſerne Kreuz erhalten habe. Die angebliche Frau C. W. erlaube ſich den Briefbeſchwerer zu 1,50 Mk. anzubieten, bei Nachbeſtellungen koſte er 2 Mk. Viele ſind ſchon darauf hereingefallen. Es ſei daher wiederholt vor dem Geſchäftsgebaren gewarnt und darauf kingewieſen, daß niemand verpflichtet iſt, eine Zuſendung, ie er nicht beſtellt hat, zurückzuſchicken. Nur ſoll ſie, wenn möglich, vor dem Verderben bewahrt werden. Will die Abſenderin ihren„koſtbaren“ Briefbeſchwerer wieder zurüd haben, ſo muß ſie die Koſten für Porto tragen. — Nachlaß aus dem Felde. Lie ſtellv. Inten dantur des 13. Armeekorps(Stuttgart, Ulrichſtr. 311 ält viele Gegenſtände, die auf den Schlachtfeldern ge⸗ nden wurden und die im Beſitz von gefallenen Ange⸗ hörigen des Armeekorps waren, ohne daß die Namer derſelben oder deren Anverwandte ermittelt werden konn⸗ ten, in Verwahrung. Begründete Anſprüche auf ſolch⸗ Fundſtücke ſind bei der Nachlaßabteilung der Intendantun geltend zu machen. Die Intendantur wird anfangs Ja⸗ nuar 1917 ein Verzeichnis der Gegenſtände als Beilage der württ. Verluſtliſte herausgeben. Die Sachen können ei der Intendantur eingeſehen und das Verzeichnis geger eine Gebühr von 20 Pfg. bezogen werden. Sammlung von Obſtkernen. Von Stuttgars ging dieſer Tage der zweite Eiſenbahnwagen mit geſam⸗ melten Obſtkernen(über 13000 Kg.) an die Oelmühle in Dresden ab, ein dritter dürfte bald folgen. Die Sammelſtellen Ulm und Heilbronn haben je rund 1¼½ aggonladungen aufgebracht, ſodaß die Ablieferung aus ürttemberg rund 1200 Zentner betragen wird. — Wertloſe Erſatzmittel. In der„Deutſchen Tagesztg.“ war vor einiger Zeit auf die Gemeinſchädlich⸗ keit der„Erſatznährmittel“ hingewieſen worden, die zu hohen Preiſen maſſenhaft in den Handel gebracht werden, e den geringſten Nährwert zu beſitzen. Nicht wenige davon ſind geradezu geſundheitsſchädlich. Dieſer Artike! wurde durch Prof. Dr. Eduard Engel mit entſprechenden emerkungen dem Kriegsernährungsamt übermittelt. Die⸗ es gab den Beſcheid, daß die Frage, wie dem verſteckten Fucher beizukommen ſei, im Kriegsernährungsamt ernſt, lich erwogen werde. Prof. Engel gab ſich aber damit nicht zufrieden. Er wandte ſich abermals an das Amt. Man wolle keine papierenen Verordnungen mehr, es könne nur ein Verbot aller Erſatzmittel, die nicht vorher auf In⸗ lt und Preis amtlich unterſucht ſind, in Frage kommen. Die Erſatzmittel müßten außerdem auf der Verpackung deutlich ſichtbar die Zuſammenſetzung bekannt geben. Wie verlautet, ſind diesbezügliche Verhandlungen im Kriegs⸗ ernährungsamt dem Abſchluß nahe. Auszeichnung. Gefrebter Philipp Erny, Philipp Sohn, bei der 2. Landwehr⸗Pionier⸗Komp. 19, Inhaber de Badiſchen ſilbernen Verdienſtmedaille, erhielt aus Tapfer⸗ keit vor dem Feinde das Eiſerne Kreuz 2. Klaſſe. Verantwortlich für die Redaktion Gg. Zimmermann, Seckenheim Ländlicher Creditverein Seekenheim. Rechnungsſtellung wegen bleibt unſere Rafe bis 15. Zonuar 1917 geſchloſſen. Der Vorſtand. ſuniücbe Benanntmachungen. Butterverteilung. Morgen Kanstaz, den 30. 58. Mis. Nachm. von 2 bis 4 Ahr zrhalten je/ Pfund Butter gegen Zahl 65 Pf die Inhaber des ber a u 19 leſchtartem 5 iſchkartenumſchlags gegen Vorlage desſelben und zwar 9 2 die Nr. 1666 bis 2110 und Nr. 1 bis 660. Beſitzer von Großvieh und wer lachtet hat vom Bezug ansgeſchlofen. ö Das Geld iſt abgegezählt bereit zu halten. Wir weiſen noch beſonders darauf hin, daß die 3 5 8 mehr 8 dem grünen Lebensmittel- ondern na 8 5 umſchlag erfolgt. ch dem braunen Fleiſchkarten Seckenheim, den 29 Dezember 1916. Bürger meiſteram t: Volz. Koch. 4 2 Felschversorgung. Es erhalten morgen Samstag, den 30. Dezember 1916 Hachmiftags vun 1 bis 3 Uhr oder am Sonntag, den 31. Dezember 1916 vurmliiags von 7 bis 10 Uhr beſtimmt die Inhaber nachverzeichneter Nummern der braunen Fleiſchkartenumſchläge gegen Vorzeigung derſelben diesmal ausnahmsweise die doppelte der ſonſt feſtbeſtimm⸗ ten Menge Fleiſch oder Wurſt: 1. Bei Herrn Metzgermſtr. Gropp, hier Hildaſtraße 43; die Nummern 1751 bis 2110 und No. 1 bis 230. 2. Bei Herrn wehgermſtr. Gruber hier Friedrichſtr. 28; die Nummern 231 bis 690. 3. Sti herrn Metzgermſtr. Hartmann, hier Hauplſtraße 155; die Nummern 691 bis 1055. 4. Bei Herrn Metzgermſtr. Neudeck, hier Hauptſtraße 106; die Nummern 1056 bis 1750. Die Bewohner der Hochſtätt erhalten ihre gleichar⸗ tigen Mengen bei Herrn Metzge meiſter Schertel am Samstag, den 30 Dezember 1916, 9 bis 12 Ühr. vormittags von Wir bitten wieder nicht zu drängen, jede der ange⸗ gebenen Nummern erhält ihre Menge, ob die Abholung Mittags oder Abends erfolgt. Seckenheim, den 29. Dezember 1916. gürgermeiſteramt: Volz. Koch. Brotkarten. Die Ausgabe der neuen Brotkarten, ſowie Zusatz⸗ marken an Schwerarbeiter und Jugendliche findet am Samstag, den 30. d. M. Vorm. von 8—12 Uhr im Rathausſaale ſtatt. Selbſtverſorger ſind ſelbſtverſtändlich vom Empfang jeglicher Marken ausgeſchloſſen. f Bei der Abholung muß der feldgraue Umſchlag und die Zuſatznummerkarte unbedingt vorgezeigt und die Zahl der Familtenmitglieder genau angegeben werden. Wer den Umſchlag und die Karte nicht vorzeigt, darf keine Mar⸗ ken erhalten, da ſolche ſchon wiederholt mit falſcher Namens⸗ angabe zum Nachteil der Berechtigten abgeholt wurden. Auch empfiehlt ſich die eigene ſofortige Kontrolle der erhaltenen Marken, da nach Verlaſſen des Saales Rekla⸗ mationen nicht mehr berückſichtigt werden können. Das Anfordern von Karten für mehr als 2 Fami⸗ lien iſt im Intereſſe des langen Wartens der anweſenden Perſonen unſtatthaft. f Eine Abgabe an Kinder unter 10 Jahren kann nicht erfolgen. Alle Karten müſſen am genaunten Tage ab⸗ gehelt werden, eine ſpätere Verabfolgung ge- ſchieht nicht. Nur in unumgänglichen Verhinde⸗ rungsfällen kaun eine nachträgliche Verab- folgung am 6. k. Mts. ſtarfinden. Wer falſche Angaben macht oder mehr Karten an⸗ nimmt als er zu beanſpruchen hat, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geld bis zu 1500 Mark beſtraft. Die Ausgabe an die Bewohner der Hoöchſtätt erfolgt am gleichen Tage Nachm. von ½5 bis 5 Uhr im Kantinen gebäude daſelbſt. Seckenheim, den 29 Dezember 1916. Fürgermeiſteramt Volz. Bekanntmachung. Die Sicherung der öffentlichen Geſundheit und Reinlichkeit betreffend. Zu Tage getretene Mißſtände veranlaſſen uns, die für Straßenreinigung beſtehenden Beſtimmungen wiederholt zur öffentlichen Kenntnis zu bringen. Alle Ortsſtraßen, öffentlichen Plätze, ſowie die gegen die Straßen offenen Hofräume müſſen wöchentlich zweimal und zwar Mittwochs und Samstags gekehrt und gereinigt werden. Fällt der Kehrtag auf einen Feiertag, ſo iſt die Reinigung am vorhergehenden Werktag vorzunehmen. Die Reinigung hat den Abzug und die ſofortige Ent. fernung von Unrat, Kot, Staub, Schutt und Abfällen aller Art zuumfaſſen; dabei müſſen die Straßenrinnen nebſt den ihnen zugeleiteten Ablaufrinnen mit reinem Waſſer abgeſpült werden. Das Hineinkehren von Schlamm, Kehricht und dergl. in die Straßendohlen und Schlammſammler der Straßen⸗ Koch. kanäle iſt unterſagt. Der aus den Straßenrinnen gekehrte Schlamm darf nicht auf der Straßenbahn liegen gelaſſen, ſondern muß ſofort abgeführt werden. Das Ausgießen bezw. Ausleeren von allen moglichen Schmutzwaſſern auf die Straßen iſt unterſagt. Die Verbindlichkeit der Straßenreinigung uſw. erſtreckt ſich bis in die Mitte der Straße. Zur Reinigung ver⸗ pflichtet iſt: 1. Vor bewohnten Gebäuden der Eigentümer, und falls dieſer nicht im Hauſe wohnt, der Mieter des unterſten Stockwerks. 2. Vor unbewohnten Gebäuden, z. B. Scheuern, Ställen, ferner von Gärten, Höfen uſw. derjenige, welcher dieſe Grundſtücke benützt. Zuwiderhandlungen gegen obige Beſtimmungen werden Friedrichſtr. 53 abzugeben. auf Grund der 88 87 a Polizeiſtrafgeſetzbuch oder 366 10 Reichsſtrafgeſetzbuch an Geld bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen beſtraft. 5 Seckenheim, den 29. Dezember 1916. gürgermeiſteramt: Volz. Bekanntmachung. Wir bringen nochmals zur allgemeinen Kenntnis, daß bei der Beantragung einer Hausſchlachtung der Fleiſchkartenumſchlag vorgezeigt und bei der Abholung der Schlachterlaubnis derſelbe abgegeben werden muß. Seckenheim, den 29 Dezember 1916. Bürgermeiſteramt: Volz. Koch. — Deffeniliche Aufforderung. Die Anmeldung zur Stammrolle betr. In Gemäßheit des§ 25 der Wehrordnung und des Erlaſſes des Kriegsminiſteriums in Berlin vom 13. ds. Mts. werden die Militärpflichtigen, welche bei dem Erſatz⸗ geſchäft 1917 meldepflichtig ſind, aufgefordert, ſich in der Zeit vom 2. bis einsehliesslieh 18. Januar k. Js. zur Stammrolle anzumelden. 1. Zur Anmeldung ſind verpflichtet: a) Sämtliche Pflichtigen, die im Jahre 1892 ge⸗ boren und noch nicht bei der Truppe eingeſtellt find. Auch die bei früheren Muſterungen als „dauernd untauglich“ bezeichneten Pflichtigen des lahrgangs 1897, ſelbſt wenn ſie im Beſitze von Aus muſterungsſcheinen ſind, haben ſich gleichfalls zu melden. b) Alle Militärpflichtigen, die im Jahre 1896 oder 1895 geboren ſind und bei dem letzten Kriegserſatzge⸗ ſchäft wegen zeitiger Untauglichkeit vorläufig zu⸗ rückgeſtellt worden ſind oder die ſich bis jetzt einer Muſterung noch nicht unterzogen haben. Alle übrigen Militär pflichtigen älterer Jahrgänge(1894, 1893 etc.), die wegen zeitiger Untauglichkeit vorläufig zurückgeſtellt oder wegen Krankheit bezw. Nichtgeſtellung noch keine end- giltige Entscheidung über ihr Militär ver⸗ hältnis erhalten haben. Zurückgeſtellte Lan de ſt ur m pflichtige ge⸗ hören nicht hierher. Militärpflichtige des Jahrgangs 1897, welche nicht am Anmeldeort gehoren ſind, haben bei der Anmeldung ein Geburtszeugnis zu übergeben. Die Geburtszeugniſſe werden von den Stan⸗ desämtern unentgeltlich ausgefertigt. Pfarramt⸗ liche Geburts⸗ oder Taufſcheine ſind nicht giltig. Militärpflichtige älterer Jahrgänge haben ihre Muſterungsausweiſe vorzuzeigen. 2. Die Anmeldung erfolgt bei dem Gemeinderat des⸗ jenigen Ortes, an dem der Militärpflichtige ſeinen dauern⸗ den Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, ſo muß die Anmeldung an dem Orte des Wohnſitzes und beim Mangel eines inländiſchen Wohnſiges und beim Mangel eines inländiſchen Wohnſitzes an dem Geburtsort, oder wenn auch dieſer im Ausland liegt, an dem letzten Wohnſitz der Eltern geſchehen. 3. Iſt der Militärpflichtige von dem Orte, in dem er ſich nach Ziffer 2 zu melden hat, zeitig abweſend, ſo haben die Eltern, Vormünder, Lehr⸗, Brot⸗ oder Fabrik⸗ herren die Verpflichtung zur Anmeldung. 4. Die Anmeldung für hier hat auf dem Rathaus Zimmer Nr. 3 zu geschehen; ſie ſoll enthäl en: Familien⸗ und Vornamen des Pflichtigen, deſſen Geburtsort, Geburtsjahr und Tag, Aufenthaltsort, Reli⸗ gion, Gewerbe oder Stand, ſodann Name, Gewerbe oder Stand und Wohnſitz der Eltern, ſowie ob dieſe noch leben oder tot ſind. Wer die vorgeſchriebene Meldung unterläßt, wird mit Geldſtrafe bis zu 30 Mk. oder mit Haft bis zu drei Tagen beſtraft. Seckenheim, den 22. Dezember 1916. Der Gemeinderat: Volz. Schmitt. Die Cerwiegung der Tabakabfälle ſindet Freitag, den 5. Januar, vormittags ½9 Uhr in der Wieghalle ſtatt. Es wird nochmals darauf hin⸗ gewieſen, daß dieſelben ſtrohfrei ſein müſſen. Adolf Kuhn. Sammel⸗Anzeiger unt für Mitglieder der Landw. Ein⸗ u. Berkaufsgenoſenſchaſt Koks kann vorerſt keiner mehr abgeholt werden. Verloren gegangen 1 Fleiſchkarten⸗ umſchlag(die No. 693) mit 2 Fleiſchkarten. Der ehrl. Finder wird gebeten den⸗ ſelben bei Jakob Marzenell, Schmitt. Rotwein 2.70. INalaga 8.50. Aug. Engert. m. den Kriegsernährungsamte argel⸗ und Erbſenkonſerven, die er am 20. Dezbr. 58 95. im Veste hatte, ſofort eine Beſtandsauf⸗ nahme zu fertigen und dem Bürgermeiſter ſeines Die neuen Beiträge zur Iuvalidenperfiherung bett. Wir machen die beteiligten Arbeitgeber und Verſicherten auf Folgendes aufmerkſam: N 5 a) Nach Geſetz vom 12. Juni 1916, betreffend Renten in der Invaliden⸗ verſicherung(Reichsgeſetzblatt 1916 Sette 525), ſind die Beiträge zur Jupalidenverſicherung mit Wirkung vom 1. Januar 1917 an in allen Vohnklaſſen um je 2 Pfennig erhöht worden. Sie betragen ſomit vom genannten Zeitpunkt an: Durchſchnittlicher Jahresverdienſt: . Wöchentl. Beitrag: 5 bis zu 350 M. 18 Pfennig von fehr als 350 M.„„ 550„ II 26 75 *„. 550 7. 0. 850 7. 1II 34 7. j,,, IV 3 „„ 1150 V 50 b) Far die Zugehörigkeit der einzelnen Verſicherten zu obigen Lohn⸗ 5 klaſſen iſt aber nicht der tatſächliche Jahresarbeitsverdienſt, ſondern ein nach§ 1246 N.⸗B.⸗O. zu ermittelnder Durchſchnittsbetrag maßgebend. e Laudwirtſchaftliche Betriebsbeamte gehören zur III., Lehrer und Er⸗ 2 . 7 zieher zur IV. Lohnklaſſe, ſoweit nicht jene einen Jahresarbeitsverdienſt von mehr als 850 M., dieſe einen ſolchen von mehr als 1150 M. nach⸗ weiſen. f d) Wenn im Voraus für Wochen, Monate, Vierteljahre oder Jahre eine feſte bare Vergütung vereinbart iſt, die den Durchſchnittsbetrag(nach b oben) überſteigt, ſo iſt dieſe feſte Vergütung für die Einleitung zur Lohnklaſſe maßgebend. 1 e) Die Verſicherung in einer höheren Lohnklaſſe— ohne Rückſicht auf die Höhe des Arbeitsverdienſtes— iſt erlaubt, der Arbeitgeber aber zum höheren Beitrag nur verpflichtet, wenn er ſie mit dem Verſicherten ver⸗ einbart hat(S 1248 R.⸗V.⸗O.). 1) Perſonen, die ſich freiwillig verſichern, können die Lohnklaſſe frei wählen G 1440 R. ⸗V.⸗O.). Nach 8 1472 R.⸗V.⸗O. iſt eine beſondere freiwillige Zuſatzverſiche⸗ rung eingeführt. Der Beitrag hierzu beträgt 1 M.(unverändert wie bisher); für die Entrichtung iſt eine beſondere Zuſatzmarke feſtgeſetzt. Jeder Verſicherte kann zu jeder Zeit Zuſatzmarken in beltebiget 15 in die Quittungskarte einkleben. 8) Für die Zeit nach 1. Januar 1917 dürfen Beitragsmarken in den bis⸗ Aufruf des Landſturm⸗ und zwar der vom 1. Oktober 1899 bis einſchließl. 31. Dezember 1899 geborenen Pflichtigen. Aufgrund der Anordnung des ſtellvertretenden Generalkommandos 14. Armeekorps haben ſich die in der Zeit vom 1. Oktober 1899 bis einſchließlich 31. Dezember 1899 geborenen Pflichtigen zur Land⸗ ſturmrolle anzumelden.. Die Anmeldung hat in der Zeit vom 4. u. 5. Januar 1917 zu erfolgen und wird jeweils von vormittags 9 bis 12 uhr und nachmittags von 2 bis 5 Uhr entgegengenommen und zwar: a) für die in der Stadt Mannheim wohnen⸗ den Pflichtigen beim ſtädtiſchen Militär⸗ büro, E 5, 16, 2. Stock, b) für die in den Vororten wohnenden Pflich⸗ tigen bei den Gemeindeſekretariaten, e) für die in den Landgemeinden wohnenden Pflichtigen bei den Bürgermeiſterämtern. Geburtsſcheine, Familienſtammbuch, Arbeits⸗ buch, Juvalidenkarte oder ſonſtige Ausweiſe ſind mitzubringen. Wer die Aumeldung zur Stammrolle während der vorgeſchriebenen Friſt nicht bewirkt, macht ſich ſtrafbar und hat Freiheitsſtrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren zu gewärtigen. Mannheim, den 15. Dezember 1916. Der Zivilvorſitzende der Erſatzkommiſſion des Aushebungsbezirks Mannheim. Käſe betreffend. Gemäß 88 4 und 14 der Bundesratsverordnung über Käſe in der Faſſung vom 20. Oktober 1916 (Reichs⸗Geſetzblatt Seite 1179) und des 8 1 der herigen Werten nicht mehr verwendet werden, es ſind vielmehr aus⸗Vollzugsverordnung hierzu vom 30. November 1016 nahms los Marken der neuen Werte einzukleben. 77 Sind dagegen Marken für vor 1. Januar 1917 liegende Zeiträume jar den Berkauf durch den Awilchengrußzander nachträglich zu verwenden, ſo hat dies in den bisherigen Werten zu geſchehen, die bis 30. Juni 10 7 noch bei den poſtanſtakken erhältlich ſind. keſtgeſetzt: Marken alter Werte, die nicht mehr verwendet werden können, dürfen bis 31. Dezember 1918 bei den Poſtanſtalten gegen gültige Marken im gleichen Geldwert umgetauſcht werden. müßſſen unentwertet, völlig unbeſchädigt und in einem Zuſtand ſein, der mit Sicherheit erkennen läßt, daß von ihnen noch kein Gebrauch gemacht h — worden iſt. Mannheim, den 16. Dezember 19186. Gr. Bezirksamt Abt. IIa. Verſicherungsamt. Die Sitzungen des Schwurgerichts für die erſte Sitzungsperiode des Jahres 1917 beginnen Montag, 15. Januar 1917 vormittags 9 Uhr. Zum Vorſitzenden iſt der Gr. Landgerichts⸗ direktor Dr. Benckiſer und zu deſſen Stellvertreter der Gr. Landgerichtsrat Dr. Bodenheimer ernannt. Mannheim, 18. Dez. 1916. Der Landgerichtspräſident Zum Handelsregiſter B Band IX. O.⸗Z. 10 Firma Licht⸗& Kraft⸗Elektrizi⸗ täts⸗Geſellſchaft mit be⸗ ſchränkter Haftung in eee 17 7 4 75 eingetragen: Georg Buſch I., Heidelberg, iſt als Liquidator beſtellt. Fried⸗ rich Buſch iſt als Liqui⸗ dator ausgeſchieden. 7338 Mannheim, 20. Dez. 1916. Ge. Amtsgericht Z. 1. Die Handhabung der öffentlichen Ruhe und Ordnung in der Neujahrsnacht betr. Wir bringen hiermit die 88 367 Ziffer 8 u. 368 Ziffer 7 R.⸗Str.⸗G.⸗B. mit dem Anfügen zur öffent⸗ lichen Kenntnis, daß Zuwiderhandelnde, abgeſehen von der polizeilichen und eventuellen ſtrafgericht⸗ lichen Beſtrafung unter Umſtänden auch für die ganze Neujahrsnacht ihre Feſtnahme zu gewärtigen haben, ſowie. daß beim Gebrauch ſcharf geladener Waffen Haftſtrafen nicht unter 14 Tagen erkannt werden. § 367 Ziffer 8 lautet: „Wer ohne polizeiliche Erlaubnis an bewohnten oder von Menſchen beſuchten Orten Selbſtge ſchoſſe, Schlageiſen oder Fußangeln legt, oder an ſolchen Orten mit Feuergewehr oder anderem Schieß⸗ werkzeuge ſchießt oder Feuerwerkskörper ab⸗ brennt; 8 368 Ziffer 7 lautet: „Wer in gefährlicher Nähe von Gebäuden oder feuerfangenden Sachen mit Feuergewehr ſchießt oder Feuerwerke abbrennt; wird mit Geldſtrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft reſp. mit Geld bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen beſtraft.“ 731 Mannheim, den 19. Dezember 1916. Großh. Bezirksamt, Abt. IV. Die umzutauſchenden Marken (Geſetzes⸗ und Verordnungsblatt Sette 347) werden folgende Höchſtzuſchläge zu dem Großhandelspreis I. Hartkäſe: 4 Mk. für je 50 kg beim Verkauf von ganzen Latben, 14 Mk. für je 50 kg beim Verkauf im Verſchnitt. II. Weichkäſe: 4 Mk. für je 50 kg beim Verkauf von ganzen Kiſten, 8 120 für je 50 kg beim Verkauf in angebrochenen Kiſten. Dieſe Preiſe ſind Höchſtpreiſe im Sinne des Geſetzes betreffend Höchſtpreiſe vom 4. Auguſt 1914 in der Faſſung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 516) in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1915 (Reichs⸗Geſetzblatt Seite 25) und vom 23. September 1915(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 603.) Karlsruhe, den 14. Dezember 1016. Großh. Miniſterium des Innern: gez. von Bodman. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hier⸗ mit zur öffentlichen Kenntnis. 7242 Mannheim, den 18. Dezember 1916. Großh. Bezirksamt Abt. III. Beunruhigung und Ver⸗ Den Berkauf von wirrung in der Bevpbl⸗ Feuerwerkskörpern kerung entſtehen könnte, betreffend. wird hiermit gemäߧ 29 Da zu erwarten iſt, daß Pol.⸗Str.⸗G.⸗B. der Ver⸗ auch in dieſem Jahrefkauf vou Feuerwerks⸗ euerwerkskörper zum körpern bis zum 2. 1. 17 wecke des Abbrennens einſchließlich allgemein in der Neufahrsnacht verboten. 7289 191/17 gekauft werden Mannheim, 5. Dez. 1916. und hierdurch gerade in Großh. Bezirksamt dieſem Jahre beſondere Polizeidirektion. Die Abhaltung der Bezirksratsſitzun⸗ gen im Jahre 1917 betr. Der Bezirksrat hat in ſeiner Sitzung vom 14. Dezember 1916 folgenden Beſchluß gefaßt: Die regelmäßigen Sit⸗ zungen des Bezirksrats Mannheim für das Jahr 1917 werden auf folgende Tage, jeweils vormittags 9 Uhr beginnend, feſtge⸗ ſetzt: Donnerstag, 11. Jan. 1917 2 25.„* 8 3883 8 8 8 8 3 Mittwoch, den 6. Junt Donnerstag, 21.„ 7 5. Jult S — 8 G. 2 2 7 1 EA * * NN 88 7782 2 55 D 2 „ 20.„* Mannheim, 14. Dez. 1016. Gr. Bezirksamt Abt. 1. 7343 Zum Handelsregiſter B. Band I. O.⸗Z. 21 Firma Aktiengeſellſchaft für Seilinduſtrie vormals Ferdinand Wolff, Mann⸗ heim, wurde heute einge⸗ tragen: Frau Ferdinand Wolff iſt weiter für die Zeit bis 31. Dezember 1917 als Vorſtandsſtell⸗ vertreter für das im Felde ſtehende Vorſtandsmit⸗ glied Eruſt Wolff beſtellt und für ſich allein zur Vertretung der Geſell⸗ ſchaft und Zeichnung deren Firma berechtigt. 7340 Mannheim. 19. Dez. 1918. Gr. Amtsgericht 3. 1. Zum Handelsregiſter B Band IX, O.⸗Z. 26, Firma Fraucken& Lang, Ge⸗ ſellſchaft mit beſchränkter Haftung, Mannheim, Zweigniederlaſſung, Hauptſitz Berlin, wurde heute eingetragen: Durch den Beſchluß der Geſell⸗ ſchafter vom 2. September 1916 wurde 8 9 des Geſell⸗ ſchaftsvertrags aufgehoben und§ 13 Abf. 3 abgeändert. Mannheim, 20. Dez. 1016. Gr. Amtsgericht, Z. 1. Spargel und Erblentonwderoen vetee dend. — ee N Seu N Wir br beddrer gere den i Deren der ds.% Sertäuden von Schuhwaren, ezirkes Mannheim bat über ſeine Vorräte an Wohnortes umgehend einzureichen. N 72⁴⁴4 Mannheim, den 21. Dezember 1916. SGroßh. Bezirksamt. Zeitige Freigabe des Absatzes von Spargel und Erbſenkonſerven. Der Abſatz von Spargel⸗ und Erbſenkonſerven wird vom 20. Dezember 1916 bis 10. Januar 1917 unter folgenden Beſchränkungen freigegeben: 1. Die Freigabe erſtreckt ſich nur auf die Kon⸗ und Heidelberg nur ein Schiedsgericht mit dem ſerven, die bereits an den Groß- und Klein⸗ handel verſandt ſind. Für die Herſteller bleibt das Abſatzverbot beſtehen. 2. Die Freigabe beſchränkt ſich auf 20 Prozent des 52 dem einzelnen Händler am 20. Dez. 1916 vorhandenen Vorrats. Jeder Händler hat zur Vorbereitung der ſpäteren Kontrolle alsbald eine Beſtandsaufnahme anzufertigen und der Polizeibehörde ſeines Betriebsſitzes vorzu⸗ legen. 3. Es dürfen an die einzelnen Perſonen nicht mehr als täglich 2 Normaldoſen verkauft werden. 4. Zuwiderhandlungen unterliegen der Straf⸗ vorſchrift in 8 9 der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüſe vom 5. Auguſt 1916. (Reichsgeſetzbl. S. 914.) Berlin, den 16. Dezember 1916. riegsernährungsamt In Vertretung gez. von Braun. Vaterländiſcher Hilfsdienſt. Aufforderung des Kriegsamts zur freiwilligen Wielbung gemäß 8 7, Abſatz 2 des Geſetzes für den vaterländiſchen Hilfsdienſt. des XIV. Armeekorps bekannt: I. Als Austauſch von Militärperſonen bei den heimatlichen Militärbehörden und militäriſchen Einrichtungen werden ſofort Hilfsdienſtpflichtige geſucht für e a) Garniſonwachtdienſt, g b) militäriſchen Arbeitsdienſt(in den Kammern und Küchen der Truppen, den Handwerkſtuben, Waffenmeiſtereien und Wäſchereien, der Kran⸗ kenpflege, bei Artillerie⸗ und Traindepots. Proviant⸗ und Erſatzmagazinen, Sammelſta⸗ tionen uſw.), e) Druckerei⸗ und Schreiber⸗(auch Kurz⸗ und Maſchinen⸗) Dienſt, d) Ordonnanzdienſt(bei Geſchäftszimmern, Wachen uſw., beſ. Fernſprecher⸗ und Poſt⸗ beſorgung), 3 Burſchendienſt, von Krieger⸗ und Schützenvereinen), 2. Meldungen(möglichſt mit Zeugniſſen und Leumundszeugnis der Polizeibehörde) ſind an diejenigen Stellen zu richten, bei denen der Hilfsdienſtpflichtige Dienſt tun will(In⸗ ſpektionen, Garniſonkommandos, Brigaden, Ba⸗ taillone, Bezirkskommandos, Lazarette, Ma⸗ gazine, Depots uſw.) 8. Entlohnung erfolgt, ſoweit nicht verzichtet wird, auf Grund freier Verträge nach Ortsüblichkeit. Es wird erwartet, daß jeder geeignete Hilfs⸗ dienſtpflichtige mit Rückſicht auf den hohen vater⸗ ländiſchen Zweck ſich alsbald freiwillig meldet. „Der ſtellvertretende Kommandierende General: gez. Is bert, Generalleutnant. Kriegsamtsſtelle. Auf Anordnung des Kriegsamts wurde heute in Karlsruhe, Kaiſerſtraße 26, die Kriegsamtsſtelle für den Bezirk des ſtellvertr. Generalkommandos XIV. Armeekorps eingerichtet. Das zugewieſene Arbeitsgebiet umfaßt: Bereitſtellung von Arbeitskräften(Freigebete⸗ nen, Hilfsdienſtpflichtigen, Frauen, Kriegsgefange⸗ nen) für Heer, Induſtrie, Gewerbe und Landwirt⸗ ſchaft, Waffen⸗ u. Munitionbeſchaffung, überwachung und Zuführung von Rohſtoffen, Verkehrsfragen, Landwirtſchaftspflege, Verpflegung der kriegswirt⸗ ſchaftlich Tätigen. ö Der ſtellv. Kommandierende General gez. Fs bert, Generalleutnant. vom 18. Dezember ds. IS 8 r öffentlichen Kenntnis. Jeder Händler des Land⸗ die Bildung 30. März 1916 14. Sept. 1916 5 4 gibt das ſtellvertretende Generalkommando Bahn⸗ und Brückenſchutz(hauptſächlich nicht mehr wehrpflichtige, gediente Leute, Angehörige Kenntnis. 6 hier? 1 von Schiedsgerichten betreffend. 0 N In Anwendung der Bundesratsverordnung vom über Preisbeſchränkungen bei Ver⸗ käufen von Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren(Reichs⸗ Geſetzblatt S. 214, 1022), vom 28. September 1910 über Preisbeſchränkungen beim Verkauf von Schuhwaren(Reichs⸗Geſetzbl. S. 1077) und der g 30. März 1916 (Reichs⸗Geſetzbl. S. 216, 1023) und vom 28. Sep⸗ tember 1916[Reichs⸗Geſetzbl. S. 1080) ſowie der Bad. V. V. O. hierzu vom 24. Oktober 1916, Geſetz⸗ und Berordnungsblatt S. 305 wird beſtimmt, daß für die Bezirke der Handelskammern Mannheim Sitze in Mannheim errichtet wird. Zum Vorſitzenden wird Herr Landgerichtsrat Dr. Bodenheimer, zum ſtellvertr. Vorſitzenden Herr Geh. Hofrat Dr. Schneider, Landgerichtsrat Mannheim, den 17. Dezember 1916. e Großh. Landeskommiſſär. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffent⸗ Mannheim, den 20. Dezember 1916. Großh. Bad. Bezirksamt, Abt. IV. Verordnung über Hülsenfrüchte betreff. Aufgrund des 8 1 Abf. 1 der Bundesratsver⸗ ordnung vom 14. Dezember 1916 über Hülſenfrüchte und Linſen aller Art, einſchließlich Ackerbohnen aller Art(Pferdebohnen, Saubohnen, Feldbohnen) und Peluſchken(Hülſenfrüchte) roh oder verar⸗ beitet, nur an die Reichshülſenfruchtſtelle zur Ab⸗ lieferung kommen. Als Hülſenfrüchte im Sinne der Verordnung gilt auch Gemenge, in dem ſich Hülſenfrüchte befinden, ausgenommen Gemenge, in dem ſich Hafer befindet. 7347 Anzuzeigen ſind die Mengen, die ſich mit Be⸗ ginn des 20. Dezember 1916 im Gewahrſam des Anzeigepflichtigen oder unterwegs befinden. Die Anzeige hat bis ſpäteſtens 29. Dezember ds. J. an den zuſtändigen Kommunalverband zu erfolgen. Mengen unter 25 kg von jeder der genannten Arten ſind nicht anzeigepflichtig. 0 Wer die ihm obliegende Anzeige nicht erſtattet oder wer wiſſentlich unrichtige oder unvollſtändige Angaben macht, wer Gemenge in anderer Weiſe als an die Reichshülſenfruchtſtelle abſetzt, wird nach § 14 der Verordnung vom 29. Juni 1916(Reichs⸗ geſetzblatt Seite 850051) mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldͤſtrafe bis zu 15000 Mark beſtraft. Anzeige formulare können auf dem zuſtändigen Bürgerweiſteramt erhoben werden. 7347 Mannnheim, den 21. Dezember 1916. Großh. Bezirksamt. Verordnung. (Vom 12. Dezember 1916). Den Verkehr mit Brieftauben im Heimat⸗ gebiet betr. Im Intereſſe der öffentlichen Sicherheit wird auf Grund des Geſetzes über den Belagerungszu⸗ ſtand vom 4. Juni 1851 und der Bekanntmachung des Bundesrats über die Sicherſtellung von Kriegs⸗ bedarf vom 24. Juni 1915 in der Faſſung der Be⸗ kanntmachung vom 25. November 1915(Reichs⸗ Geſetzblatt Seite 778) hiermit verordnet: f 1 1 § 1 der Verordnung vom 16. Juni 1916(Ge⸗ ſetzes⸗ und Verordnungsblatt Seite 173) erhält 1 0 folgenden Zuſatz: 1 „In begründeten Ausnahmefällen wird das ſtellvertretende Generalkommando auch nicht zum Verbande Deutſcher Brieftauben⸗Liebhabervereine gehörigen Brieftaubenbeſitzern das Weiterhalten von Brieftauben geſtatten.“ 1 FN. Der letzte Abſatz des 8 4 iſt zu ſtreichen. 0 III. 5 Dieſe Verordnung 1. W afort in Kraft. Karlsruhe, 12. Dezem, F 6. Der ſtellvertretende Kommandierende General: Isbert, Generalleutnant. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öſſentlichen Mannheim, den 1 Dezember 1916. 1 a0 0 1 11 75 75 ugsbe güt ds. Mts. a5 und Nuszablungen koͤnnen Samstag, den 30. nannten Tage nicht erkolgen. vormittags von 312 Uhr und nachmittags von a. D., beide in Mannheim, ernannt. 7349 An dieſem Tage müſſen alle Unterſtützu abgeholt werden. Selianntmachu Die nächſte Auszahlung der Kriegsunter erfolgt ausſchließlich am Sonstige Ein- l. der Expt in Bürgermeisteramt Volz Seckenheim, den 28. Dezember 1916. Trauer-Papiere Seeed g f lichen Kenntnis. 2 (Reichsgeſetzblatt Seite 1360) dürfen Erbſen, Bohnen baten Für Sylvester emplehle la. Punsch essenzen. Germania-Drogerie FI. Wagn g 0 ö N. 9— 1 32 1 4 7 2— * 2 E jeder Art fertigt schnellstens an As Nachf Georg Zimmermann Drucksachen it. sein 1 im Kampfe für Kreutzer Gesangverein„Liedertafel“, Seckenbeim. Schmer zerfüllt bringen wir die traurige M Vaterland gefallen ist. teilung, daß unſer lieber Freund und treuer San⸗ gesbruder Hda am 20, d. Mts. Pionier, Grofh. Bezirksamt— VPoligeldirektion. 2 7 1 1 2 M S 2 a 8 8 8 8 S n e — 1. 8* 8 2 S 2 W 2 88* * E A2. —— 2 2 2 5 4 32 8 22 2 5 S SSS 2 2 S8 S2 22 2 2 2 S8 2 84 2 S S— 2 2 2 E 1 2 2 SS SSS 18 3 2 28 22282—— 8 3 28 S 883 32 882 2 88 288 8 — 5 8E SS 88 32323; eg S S — 7 S 2 „. 28 83888882 S2 3 328 38 822 S SS 3 3 88 8 E 8 S SS 5