Erſcheint täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage. Der Adonnementspreis beträgt monatlich 65 Pfg. f bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.95. e e SSS ‚ Y» a W q N 1 Kriegschronik 1915 0 PP 5 1 5. Zan uar: Siegreiche Kämpfe der Oeſterreicher an der beß⸗ arabiſchen Front.. — Lebhafte Artillerietätigneit im Kerngebiet. —. Ala und Strgnio wurden von öſterreichiſchen Fliegern mit Bomben beworfen. — Artillerie⸗ und Minenkämpfe an den Dardanellen. 1 z. Januar: Die Stadt Lens wurde vom Feind heſtig 1 beſchoſſen.. — Leutnant Bölcke ſchießt das 7. ſeindliche Flugzeug ab. — Die Kämpfe in Oſtgalizien und an der beßarabiſchen Front haben nachgelaſſen. — Nördlich von Berane und weſtlich von Nozoy ſchreitet der Angriff gegen die Mon ſegegriner fort. 4—. Das engliſche u⸗Boot„E 17“ iſt bei der Inſel„Texil“ 3 geſunhen. 8 Ie Das engl iſehe Wehrpflichtgeſez wurde im Anterhaus mit 403 gegen 105 Stimmen in erſter Leſung angenommen. 2 e e— 5 9. 2 SSS S S S S r Die Autwortnote der Entente eee 0 f 7 zuf das Friedensangebot iſt ſo ausgefallen, wie ſie aus⸗ 4 fallen mußte. Wer konnte im Ernſt glauben, daß Groß⸗ 1 oritannien, auf das es in erſter Linie ankam, ſich geneigt deigen werde, in die ausgeſtreckte Friedenshand ein⸗ uuſchlagen? Den Urhebern des Kriegs oder richtiger den Sachwaltern der Kriegsgeſellſchaft m. b. H., Grey, 8 . Asquith, Churchill und Genoſſen iſt vor kurzem gekündigt worden, weil ſie in A tsübung der Prokura die wünſchens⸗ verte Initiative vermiſſen ließen, und an ihre Stelle Turde der ſtrebſame Lloyd George berufen, zu deſſen Fähigkeiten man das Vertrauen hat, daß er den ſtagnie⸗ —— Betrieb wieder auf den Damm bringen werde und den man daher mit Vollmachten ausgeſtattet hat, wie 5 fei Cromwell kein politiſcher Geſchäftsmann in Eng⸗ 5 mehr beſaß. Vielleicht nicht ganz ohne Anwand⸗ ung von Mißbehagen, aber jedenfalls Ihne Widerſpruch wurde in Großbritannien(im weiteſten Sinne des Worts) und bei den Nennen, die ſeine ſtillen Teilhaber dar⸗ 5 d. h. die nichts darein zu reden haben— der 3 Dap im fernen Oſten wird ſich indeſſen ſeinen Sedankenvorbehalt ſchon gemacht haben—, aufgenommen. 15 wiſſen alle, daß das Spekulationsgeſchäft jetzt mit 85 auch der letzten Mittel zum Abſchluß gebracht 5 1 und wie bei erhitzten Spielern wird alles ſchl f. s auf die Karte geſetzt. Dazu ſind die einen ent⸗ 2 ne fol die andern, darunter Rußland, gezwungen. Und der 8 Geſellſchaft ſollte in einem ſolchen Stadium vorſch 2 8 Leidenſchaft durch irgend einen Vergleichs⸗ Geschäft ewogen werden können, von dem„entrierten“ ber Lick zurückzutreten? Nimmermehr. Die Antwort iſt, Ve 5 t beſehen, auch gar nicht an Deutſchland und ſeine 25 ündeten, denen man damit zu viel Ehre angetan 9 gerichtet, ſondern an Herrn Wilſon und die Neu⸗ melen Sie iſt dementſprechend gehalten. Die Ableh⸗ 18 8 Friedensangebots wird zwar wohlweislich nicht auf 3 Worten ausgeſprochen, das hätte vielleicht 5 Neutrale, deren Kredit man braucht, einen 9 5 iſtigen Eindruck machen können. Dafür erhebt man „ verhaßte Deutſchland die alten verleum⸗ ſeither ſch uſchuldigungen und dreiſten Lügen, mit denen ſollten; 7 8 die Blößen der eigenen Schuld bedeckt werden 85 r ieſer Feind aller Kultur und Ziviliſation habe tralitet Belavom Zaune gebrochen, er habe die Neu⸗ 5 3 1 verletzt, er gehe auf Eroberungen aus, 9 0 ſtär rücke die Freiheit der kleinen Völker, er be⸗ er r 8 den Frieden der Welt, und deshalb müſſe . unſchädlich gemacht werden, ſonſt werden i gland Friedens, für die die Entente, in Sonder⸗ 88 5 and ſets geſchwärmt zu haben und immer und trüb: e re behauptet, der Welt nie mehr unge⸗ 5 5 werden. Vergebens ſucht man in der Ant⸗ ichen Einkro einer auch nur leiſen, Andeutung der eng⸗ mochungen ungspolitik ſeit 1903, der geheimen Ab⸗ zu N von England und Frankreich mit Belgien Deutſchla zeberfall auf Deutſchland ſeit 1910, der gegen 1912 and gerichteten Mobilmachung Rußlands ſeit Nirgends d ſerbiſchen Fürſtenmords in Serajewo 1914. letzter E davon die Rede, daß Deutſchland noch in betreten, wen ſich erbot, den belgiſchen Boden nicht zu geſcre daß„En england neutral bleibe; nichts iſt davon A Vergetwaltie land dieſes Angebot ablehnte. Von empörenden Völing Griechenlands, Portugals, von den 8 St 8 olkerrechtsverletzungen den kleineren neu⸗ Nichts liest en gegenüber iſt mit keinem Wort die Rede. Irland 10 man von den einſt freien Burenſtaaten, von 3 3 5 Der Tagesbefehl des Zaren an ſein Heer, tinopel einen Frieden geben könne, bevor nicht Konſtan⸗ polniſc ruſſiſch und Schleſien und Poſen— vorläufig— 485 28 wird mit beredtem Stillſchweigen über⸗ 5 5 ie alte Heuchelei unſerer Feinde, beſonders vet a über dem Kanal feiert in der Antwort⸗ ie Triumphe. Unſere Geaner rechnen ſo: Die Entente eee 0 8888 der Bürgermeister ämter Seckenheim, Iesheim, Neckarhausen nnd Edingen. Druck und Verlag von Gg. Zimmermann, Seckenheim. . ee nenheim, Freitag. * e 0 Inſertionspreis. Die einſpaltige Petitzeile 15 Pfg., Reklamen 30 Pfg. die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Fernſprechanſchluß Nr. 16. Januar 1917. eee a ist soweit vom Feinde gesäubert. ſot bei den Amerikanern mit ſo vielen Milliarden ver⸗ ſchuldet, daß dieſe, um zu ihrem Gelde zu kommen, das größte Intereſſe daran haben, daß die Entente Sieger bleibe. Siegreich könne ſie aber nur ſein, wenn, wie ſie oft ausgeſprochen haben, Deutſchland zerſchmetter, wird; Amerika habe alſo mittelbar allen Grund, die Niederlage Deutſchlands ſo oder ſo fördernd zu betreiben; ſchon aus dieſem ſchwerwiegenden Grunde ſei nicht zu befürchten, daß die angedrohte Einmiſchung der Ver⸗ einigten Staaten ſich gegen die Entente richte; dieſe wie die Friedensvermittlung überhaupt, könne nur ſo ver⸗ ſtanden werden, daß Deutſchland zum Nachgeben be⸗ wogen oder gezwungen werde. Gebe Deutſchland frei⸗ willig nach, d. h. laſſe es ſich die vernichtenden Friedens⸗ bedingungen der Entente gefallen, um ſo beſſer, dann werden viele Geſchäftsunkoſten erſpart; wo nicht, ſo ſol Deurſchland mit Gewalt unterdrückt werden. Sei die Lag Deutſchlands hilfsbedürftig,— durch ſein Friedensangebo ſei ſie nicht gebeſſert worden; durch ein ſolches„Kriegs, manöver“ laſſen ſich weder die Entente noch die Neu⸗ tralen täuſchen. Die Entente beharrt auf ihren Kriegs. zielen, die am 23. Dezember Herve in der Pariſen „Victorie“— ohne Zweifel von maßgebenden Steller unterrichtet, folgendermaßen ausgedrückt hat: Er(Wilſon) will unſere Kriegsziele wiſſen. Seit 29 Monaten ſchreien wir ſie ihm zu: Unſere Toten rächen, durch eine mili⸗ täriſche Niederlage den preußiſchen Militarismus demütigen unk territoriale und andere Garantien nehmen, damit ähnliche Schreck lichkeiten ſich nicht über kurz oder lang wiederholen. Welch, Garantien? Rußland hat die ſeinigen genannt: Konſtantinopel Italien hat die ſeinigen genannt: Trient und Trieſt. Serbien und Rumänien haben die ihrigen genannt: Auflöſung des öſter⸗ reichiſch⸗ungariſchen Staates. Frankreich hat die ſeinigen ge⸗ gannt: Elſaß⸗Lothringen. Belgien hat nicht die ſeinigen ge⸗ nannt, aber wir nennen ſie: Neutraliſierung der preußiſchen Provinzen des linken Rheinuſers und das Verbot für Deutſch⸗ land, dort eine einzige Jeſtung oder eine einzige Armee zu haben. England hat die ſeinigen genannt: ein deutſches Trafalgar und Waterloo. Deutſchland kann dieſe Ziele nicht hinnehmen ohne militäriſch zerſchmettert zu ſein. Der Vierverband würde unrecht tun, auf den deutſchen Vorſchlag wie auf die amerikaniſche Anregung mit einer ellenlangen Note zu antworten, in welcher der Gedanke der Verbündeten in großen Phraſen über das Recht, die Gerechtigkeit und die Menſchlichkeit verwäſſert ſein würde. Das iſt der Sinn und Geiſt der Antwortnote der Entente. Wir müßten von allen guten Geiſtern, vor Alem vom deutſchen Genius verlaſſen ſein, wenn wir darauf eine andere Antwort gäben als— deutſche Hiebe! Der Weltkrieg. WTB. Großes Hauptquartier, 4. Jan.(Amtlich.) Weſtlicher Kriegsſchauplatz: Bei Regen und Nebel geringe Gefechtstätigkeit. Oeſtlicher Kriegsſchauplatz: Frout des Generalfeldmarſchalls Prinz Leopold von Bayern: Nordweſtlich von Dünaburg drangen Kompaguien des oldenburgiſchen Reſerve⸗Inft.⸗Regts. Nr. 259 über das Düna⸗Eis und entriſſen den Ruſſen eine I iſel. Ueber 40 Gefangene und mehrere Maſchinengewehre wurden zurückgeführt. 5 Front des Generaloberſt Erz“er og Joſeph: In den Waldkarpathen gelang es ruſſiſch n Abt i un⸗ gen, ſich in der vorderen Stellung nördlich von Meſte⸗ caneſci feſtzuſetzen. Deutſche und öſterreichiſch-ungariſche Truppen neh men nördlich der Oitoz⸗Straße und beiderſeits von So⸗ veja im Suſita⸗Tal mehrere Höhen im Sturm und hielten ſie gegen ſtarke Angriffe der Gegner. Heeresgruppe des General eldmarſchalls von Mackenſen: Oberhalb von Odobeſti nord weſtlich von Focſanz iſt der Milcovu⸗Abſchnitt überwunden. Weſtlich der Bu⸗ zaulmündung verſuchte ſtarke ruſſiſche Kavallerie vor⸗ zudringen. Sie wurde zurückgeſchlagen. Schulter an Schulter haben deutſche und bulga⸗ riſche Regimenter die hartnäckig verteidigten Orte Main und Jijila geſtürmt. Bisher ſind etwa 1000 Ge⸗ fangene und 10 Maſchinengewehre eing bracht. Die Dobrudſcha iſt damit bis auf die ſchmale gegen Galatz verlaufende Landzunge, auf der noch ruſ— ſiſche Nachhuten halten, vom Feind geſäuber t. Mazedoniſche Front. Keine beſonderen Ereigniſſe. Der Erſte Generalquartiermeiſter: Ludendorff. Front ves Generaloberſten Erzherzog Joſeph Die Dobrudſcha iſt bis auf einen winzigen Streifen im Nordweſten an der Donau, in dem ſich noch ruſſiſche Nachhuten aufhalten, um den Rückzug zu decken, vom Feinde geſäubert, nachdem Macin und Tijila gefallen 5 dey⸗ Welt weiteres Blutvergießen zu erſparen. lind. So iſt auf dieſem Teil des rumäniſchen Kriegs⸗ ſchauplatzes, der zuerſt die Schrecken des Krieges zu empfinden hatte, die Aufgabe der Befreier vollendet und die Strafe für den Verrat vollzogen. Die Dobrudſcha wird, ſo iſt zu hoffen, für immer den Ränken und Er⸗ oberungsgelüſten des unerſättlichen Moskowitertums einen Riegel vorſchieben und ein feſtes Bollwerk in der Hand Bulgariens bleiben. Nun gilt es noch, Braila und Galatz zu nehmen, um die wünſchenswerten Stützpunkte für das Vorgehen gegen Beßarabien zu gewinnen. Lange dürfte das kaum auf ſich warten laſſen. Der Ring um Foeſani ſchließt ſich immer enger; unſere Truppen ſind ſchon im Nordweſten der Feſtung erſchienen und ſo iſt zunächſt die Verbindung des Verteidigers mit den in den Wald⸗ kärpathen ſtehenden Ruſſen und Rumänen unterbunden. Nach dem Tagesbericht iſt übrigens die Serethlinje von den Unſrigen bereits erreicht, da cine ſtarke ruſſiſche Rei⸗ terabteilung an der Mündung des Buzeul, der ſich in den Sereth ergießt, geſchlagen wurde. In dem. Teil der Waldkarpathen ſind weitere Stellungen der Feinde erſtürmt worden, während nördlich davon es den Ruſſen gelang, diesſeits Boden zu faſſen. In dieſem Teile ſchwankt das Kriegsglück merkwürdig hin und her, vöhrend im Süden andauernd Erfolge erzielt werden. Von den 34 rumän'ſchen Verwaltungsbezirken mit 139 000 Geviertkilometern ſind nunmehr 20 Bezirke mit rund 90000 Geviertkilometern d. h. elwa zwei Drittel in den Händen der Deutſchen und ihrer Verbündeten. 2 4 2 L Die Ereigniſſe im Weſten. Der franzöſiſche Tagesbericht. WTB. Paris, 4. Jan. Amtlicher Bericht von geſtern nach⸗ mittag: Ziemlich lebhafte Artillermekämpſe nördlich und ſüdlich der Somme in der Gegend von Rouvproy, außerdem bei Verdun und in der Umgegend des Toten Mannes und bei Bezonvaux. In der Champagne waren unſere Patrouillen ſehr tätig und brachten Geſangene zurück. bends: Das übliche Punkten der Front. Belgiſcher Bericht: Heftiger Artilleriekampf in der Gegend von Streenſtraate im Laufe des Nachmittags. Unſere Balterien richteten ernſten Schaden an den deutſchen Stellungen an. Auf der übrigen Front die gewöhnliche Tätigheit. Der engliſche Tagesbericht. WTB. London, 4. Jan. Amtlicher Bericht von geſtern: In der Nachbarſchaft von Souchez und in der ſüdlichen Hälfte des DYſerbogens war die feindliche Artillerie morgens ſehr tätig. An anderen Stellen Artiklerietätigkeie mit Uncecbrechung, die auf beiden Seiten fortdauerte. Seit dem 26. Dezember hindert ſchwerer Regen, der den Boden in Moraſt verwandelt, die Kämpfe an der Tigris⸗ front. Trotzdem wurden weitere Jortſchritte auf dem rechten Ufer des Tigris öſtlich und nordöſtlich von Kut⸗el⸗Amara erzielt. Der Krieg zur See. Tporto, 4. Jan. Der norwegiſche Dampfer Mopild⸗ firſt landete in Leixoes(Portugal) 21 Mann der Be⸗ ſatzung des verſenkten norwegiſchen Dampfers Britannie 2289 B. T.). Der engliſche Dampfer Bayeraig und der norwegiſche Dampfer Ellik(102 B. T.) ſind geſunken. Die franzöſiſchen Segler Quo vadis(109 B. T.) und Courlis(181 B. T.) ſowie die Fiſchdampfer L. R. 2162 und L. R. 1007 wurden durch Unterſeeboot verſenkt. Paris, 4. Jan. Das Marineminiſterium beſtreite die Torpedierung des Panzerſchiffs„Verite“ bei Malta Seit dem 27. Dezember, wo der„Gaulois“ verſenk; wurde, ſei überhaupt kein franzöſiſches Kriegsſchiff mehr getroffen worden.(Nach unſeren Erkundigungen mag das zutreffend ſein. Das bei Malta liegende ſchwer⸗ beſchädigte Schiff dürfte das Kriegsſchiff Fe, das am 12. Dezember bei Malta torpediert wurde und deſſen Name nicht feſtgeſtellt werden konnte. Die Lage im Oſten. Braila aufgegeben? Paris, 4. Jan. Der„Petit Pariſien“ deutet an, daß die ruſſiſchen und rumäniſchen Truppen genötigt ſeien, ſich über den Sereth zurückzuziehen und Brajle dem Feinde preiszugeben. 5 Die Amerikaner. a Berlin, 4. Jan. Wie verſchiedene Morgenbläiter berichten, flüchteten 75 amer kaniſche Ingenieure aus Rumänien über Rußland nach Schweden. Sie hatten den Auftrag, rumäneſche Petroleumquelien zu zerſtören, teilweiſe ausgeführt. 8 Neues vom Tage. Eine Erklärung des Reichskanzlers. Wien, 4. Jan. Der deutſche Reichskanzler ermäch⸗ tigte den Korreſpondenten der„Neuen Fr. Pr.“ zur. Ver, öffentlichung folgender Einzelheiten: Wir haben im Vereir mit Anſeren Bundesgenoſſen das Unſere getan, uns Ant Wenn das neue Jahr uns dem Frieden noch nicht nähergebracht hat, Geſchützſeuer an verſchiedenen U ſo iſt es die S Entſchloſſenheit und Siegesgewißheit unſere Parole. Was noch kommen mag, kann nur dazu führen, daß wir mit unſeren Bundesgenoſſen noch feſter aneinanderrücken. Deutſchland und Oeſterreich⸗Ungarn haben in dieſem Kriegsjahr in einem Erleben von ungeheurer Wucht und gigantiſchem Maße bis auf den Grund erkannt, was ſie einander ſind und für alle Zukunft ſein werden. Unſer Bündnis hat ſich als der eherne Fels erwieſen, an dem jeder Anſturm zerbricht. So wird es im neuen Jahr bleiben. Es weht ein jugendfriſcher Geiſt durch Oeſterreich⸗Ungarn. Er wird zu weiteren Erfolgen und endlichem Siege führen.(Frkf. Ztg.) Die Antwort der Entente an Wilſon. Amſterdam, 4. Jan. Wie das Reuterſche Bu⸗ ceau erfährt, wird die Antwort der Alliierten an den Präſidenten Wilſon vielleicht nach einigen Tagen, nach⸗ dem das Dokument den Präſidenten erreicht hat, ver⸗ öffentlicht werden. Zur Zeit unterliegt es noch einigen leichten redaktionellen Aenderungen. Während die Ant⸗ vort an Deutſchland nochmals die Bedingungen auf⸗ zählte, die nicht angenommen werden dürfen, kann er⸗ wartet werden, daß und in genauer Faſſung die einzigen Präliminarien angeben wird, unter denen die Alliierten bereit ſind, zu unterhandeln. N Kempten, 4. Jan. Der von hier gebürtige Mini⸗ terialrat Dr. Spöttle, Profeſſor für landw. Meliora⸗ ionsweſen an der Techniſchen Hochſchule in München itt geſtorben. Der König gat dem Miniſterium des Innern eine herzliche Teilnahme übermittelt.— Der Miniſter des Innern richtete an den Teſtamentsvollſtrecker Dr. Spöttle, Rechtsanwalt Stölzle in Kempten, ein Beileids⸗ ſchreiben, in dem er der Trauer ſämtlicher Beamten des Miniſteriums Ausdruck verleiht und die hohen Ver⸗ zienſte Dr. Spöttles um die Neueinrichtung des ſtaat⸗ ichen Kulturbauweſens in Bayern hervorhebt. Was geht vor? Bern, 4. Jan. Der„Bund“ bringt unter dem Titel„Deutſchland und die ſchweiz'riſche Neutral bi.“ fol⸗ gende Mitteilung: Einer unſerer Mitarbeiter hatte Ge⸗ legenheit, auf der deutſchen Geſandtſchaft die Gerüchte zur Sprache zu bringen, die gegenwärtig durch die fran⸗ zöſiſche Preſſe gehen, wonach man in Frankreich mit ei⸗ ner Verletzung der ſchweizeriſchen Neutralität durch Deutſchland zu rechnen ſcheint. Unſerem Milarbeiter wurde folgende unzweideutige Antwort erteilt, zu deren Veröffentlichung wir ausdrücklich ermächtigt worden ſind: Die Interviews, die der Bundespräſident und Bun⸗ desrat Hoffmann der ausländiſchen Preſſe g währt hat. haben bereits mit dankenswerter Deutlichkeit zum Aus⸗ druck gebracht, daß die Schweiz nach wie vor volles Vertrauen in Deutſchlands freun nach bar iche Polilik ſetzt, zu dem ſie ihre korrekte Neutralität berechtigt. Nichtsdeſtoweniger nehmen wir gerne die Gelegenheit wahr, mit allem Nachdruck gegen die Artikel zu pro⸗ teſtieren, die in merkwürdiger Uebereinſtimmung plan⸗ mäßig in der geſamten franzöſiſchen Preſſe verbreite! werden. Es ſei hier darauf verzichtet, auf die Gründe einzugehen, die die franzöſiſche Preſſe und die fran⸗ zöſiſche Zenſur veranlaſſen, der öffentlichen Meinung Frankreichs und dem neutralen Ausland den Gedan⸗ ken einer Neutralitätboerletzung der Schweiz ſeitens Deutſchland zu ſuggerieren und die Anſchauung zu för⸗ dern, als ſei die Schweiz nicht fähig, oder gewillt, die Neutralität gegen jedermann aufrecht zu erhalten. Es darf aber mit aller Karheit noch einmal ausgesprochen werden, was übrigens alle Schweizer wiſſen, daß Deutſch⸗ land feſt entſchloſſen iſt, die Neutralitét der befreunde⸗ ten Schweiz aufs Strengſte zu reſpektieren. Nichts in der bisherigen Haltung Deutſchlands berechtigt die franzö⸗ ſiſche Preſſe dazu, dieſem andere Abſichten unterzuſchie⸗ ben und den Verſuch zu machen, die traditionellen freund⸗ ſchaftlichen Beziehungen wiſchen Deutſchland und der Schweiz zu trüben.(Sollte etwa die franzöſiſche Preſſe auf Winke von oben dieſe lügneriſchen Nachrichten verbrei⸗ ten, um eine beabſichtigte Neutralitätsverletzung der Schweiz durch Frankreich zu begründen? D. Schr.) Flachsausfuhr aus Holland. huld unſerer Feinde. Wie bisher iſt ie Antwort an Wilſon weitergehen S 2 5 5 EFFECT „„ TT S N 2 3 Haag, 4. Jan. Die Aufſichtsbehörde der Flachs⸗ vereinigung teilt mit, daß der Ackerbauminiſter am 30. Dezember die Erlaubnis zur Ausfuhr von 1000 Tonnen halbgereinigten und gebrochenen Flachſes und 300 Tonn. gereinigten Flachſes erteilt hat. Löhne in England. London, 4. Jan. Mit der Neuſchaffung des Ar⸗ beitsminiſteriums ſind, wie die Times vom 21. Dezem⸗ ber ausführen, die Schwierigkeiten in der Arbeiter⸗ frage nicht gelöſt. Die Munitionsfabrikation unter⸗ ſteht nach wie vor dem Munitionsminiſterium. Hier ſind die Lohnverhältniſſe überaus unerfreulich. Das Ver⸗ ſprechen eines wöchentlichen Minimallohnes von 20 Mk. wurde nicht gehalten, obwohl die Ko ten der Lebens⸗ haltung um über 33 Prozent geſtiegen ſind. Manche Frauen erhalten nur 10 Mark. Dabei dürfen die ſtaat⸗ lich beſchäftigten Perſonen den Betrieb nicht verlaſſen und ſind nunmehr auf weit niederere Löhne angewie⸗ ſen, als der freie Markt zahlt. Die Löhne dieſer Frauen ſtehen im Hinblick auf die Kaufkraft unter den, enigen Sätzen, die vor dem Kriege in den ſchlimmſten Zwei⸗ gen der Heimarbeit bezahlt worden ſind. Der Kongo engliſch? Berlin, 4. Jan. Nach der„Kreuzztg.“ maß man annehmen, daß die belgiſche Regierung die Kongsokolonie an England verpfänden will. Verhaftung eines Konſuls. Neuyork, 4. Jan.(Rauter.) Der hieſige mexi⸗ kaniſche Generalkonſul wurde unter der Beſchulbigung verhaftet, in Verletzung von Wilſons Aus uhrverbot vom Oktober 1915 an einer Verſchwörung teilgenommen zu haben, die ſich die Verſchaffung von Waſſen und Mu⸗ nition nach Veracruz zum Ziele ſetzte. Baden. (Karlsruhe, 4. Jan. Der Verein der Bade⸗ ner in Berlin hat für den badiſchen Kriegsblindenfond den Betrag von 500 Mk. geſtiftet. f Karlsruhe, 4. Jan. Ein 2½ jähriges Kind fiel in der Küche ſeiner Pflegeeltern in einen Kübel heißen Waſſers und erlitt ſo ſchwere Brandwunden, daß es alsbald ſtarb. 3 Mannheim, 4. Jan. Der Betrieb im Lud⸗ wigshafener Gaswerk war geſtern nacht eingeſtellt. Die Stadt iſt ſeit geſtern ohne Licht und Kochgas geweſen. Der Betrieb wird nur in beſchränktem Umfang wieder auf⸗ genommen. N n ( Weinheim, 4. Jau. Das mit einem Koſtenauf⸗ wand von 400000 Mk. erbaute Voltsſchuigebäude iſt am Mittwoch eingeweiht worden. Der Neubau, der dem Andenken des Großherzogs Friedrich gewidmet iſt, wird den Namen Friedrichsſchule führen. f ( Titiſee. 4. Jan. Die Kolmarer Staatsanwalt ſchaft forſcht immer noch nach dem Verbleib des Re⸗ gierungsfeldmeſſers Franz kaver Spieß aus Colmar, der am 18. April 1916 nach Breiſach gefahren war, an⸗ geblich um von dort aus einen Ausflug in den Schwarz⸗ wald in der Richtung Freiburg—Titiſee anzutreten. Seit jener Zeit fehlt von Spieß jede Spur. Es beſteht die Möglichkeit, daß er einen Unfall erlitt, es iſt aber auch möglich, daß ein Verbrechen vorliegt. Konſtanz. 4. Jan. Der Rheinſchiffahrtsverband Konſtanz ſtellt in dem eben erſchienenen Jahresbericht für 1916 feſt, daß in der letzten Zeit die Pläne des Verbandes wieder mehr in den Vordergrund des In⸗ tereſſes getreten ſind. Unter Berückſichtigung der Neu⸗ anmeldungen beträgt die Mitgliederzahl des Verbandes zurzeit 633. Der Verband befaßte ſich mit der Frage, ob es beim Bau des Eglisauer Kraftwerkes möglich wäre, jetzt ſchon die Anforderungen zu erfüllen, die an eine Gro ßſchiffahrtsſchleuſe geſtellt werden nach dem Vorgang von Augſt⸗Wyhlen. Im Einvernehmen mit dem Nord⸗ oſtſchweizeriſchen Verband für Schiffahrt, der ſich bereits in dieſer Angelegenheit mit der ſchweizeriſchen Regie⸗ rung ins Benehmen geſetzt hatte, unterbreitete er dem Miniſterium des Innern die Bitte, daß es die beim Bau des Kraftwerks Eglisau zu errichtende und für die Groß⸗ ſchiffahrt ſo notwendige Schleuſenaulage ſinenziell unter⸗ — c AA ſtütze. Das Miniſterium des Innern erklärte ſich nach Verhandlungen mit der ſchweizeriſchen Regierung bereit, die Hälfte der Koſten, die auf 80 000 Franken ungeſchlagen zwiſchen Bodenſee und Donau hat der Verband keine Stellung genommen, da er der Anſicht iſt, daß ſich alle Beſtr Lokales Die Grundſtücke an dem künftigen Kanal, ſoweit ſie un⸗ bebaut ſind, ſollen nämlich auf die Breite von je ein Kilometer enteignet werden, ſodaß die Preisſteigerung ſeitens der ſeitherigen Beſitzer, hauptſächlich aber die ſtätten mit Gärtchen ermöglicht. (graue Erbſen) unter die Hülſenfruchtverordnung. Sie nahmt und der Reichshülſenfruchtſtelle anzumelden. Der Ankauf iſt von der Verkauf, auch an Kommunalverbände und Truppenteile und dergl. iſt verboten. Auch als Saatgut dürfen dem werden noch immer Ackerbohnen und Peluſchken, im freien Verkehr gehandelt. Verſtoß wird nunmehr ohne weiteres der Staatsanwalt ſchaft angezeigt. Es wird deshalb nochmals vor einer Außerachtlaſſung der beſtehenden Vorſchriften gewarnt ndesgetreideſtelle iſt daher ſämtliches Brotgetreide(Rog gen, Weizen, Dinkel und Einkorn, allein oder mit anderem Getreide außer Hafer vermengt) aus der Ernte 1916 ſpäteſtens bis 20. Januar 1917 auszudreſchen. 3 — Herabſetzung der Lederzuteilung an Schuh“ macher. Der Aufſichtsrat der Reichs ederhandelsgeſell ſchaft hat unter Zuſtimmung der Regierungsbehörden verfügt, daß künftig für jede Verteilung von Bodenleder an die Schuhmachermeiſter nur noch 2 Kg. pro be, ſchäftigten Arbeiter ſtatt bisher 3 Kg. entfalten ſollen Lederhandlungen und Genoſſenſchaften, in deren Kun denliſten zur Zeit nicht bereits Schuhmachereibetriebe mit mindeſtens insgeſamt 10 A bet kräften eingeſchrie ben ſind, ſollen in Zukunft bei der Verteilung ni a mehr berückſichtigt werden. Die bei dieſen Lederhandlun gen eingeſchriebenen Schuhmachereibetriebe ſollen ſich vielmehr bei einem anderen in der Nähe ihres Woh orts gelegenen Händler des gleichen Handwerkskammer? bezirks, in welchem bereits Schuhmachereibetriebe mit 10 oder mehr Arbeitskräften eingeſchrieben ſein müſſen, in deſſen Kundenliſte eintragen laſſen. Die Verteilung von Leder ſoll nicht mehr wie bisher gleichzeitig an alle Be⸗ zirke erfolgen, ſondern der Reihe nach, ſobald für einen Bezirk eine genügende Menge Leder angeſammelt iſt, vorgenommen werden. Die den einzelnen Gerbereien freigegebenen Leder ſollen in Zukunft dem nächſtgeſegenen Sammellager zugeführt werden. Etwaige überſchüſſige Mengen ſind einem anderen benachbarten Sammellager zuzuweiſen. 5 f 5 — Die Brotverſorgung nach dem Kriege Herr v. Oldenburg⸗Januſchau hat ſich in einem der „Nationalztg.“ zur Verfügung geſtellten Briefe, nach“ dem er ſich bezüglich der gegenwärtigen Ernährungs“ Die Herrin von Dernot. 55 Von Edmund Hoefer. (Schluß.) Nachdruck verboten. Und da er die letzten Worte lauter ſprach, klangen 49 ſie wie ein Ruf, und im Saale ſtimmten ſie jauchzend ein, und vom Hofe herauf klang es brauſend nach:„Die Herrin von Dernot!“ f Der Mann ſprang zum nächſten Fenſter und riß es auf.„Ihr da,“ rief er ſchallend,„wollt Ihr den Auguſtin zum Herrn oder unſere Herrin?“ Und donnernd ſchallte es zurück:„Die Herrin! Die Herrin! Hinaus mit dem tollen Müller! Hinaus!“ Der Mann wandte ſich wieder zurück, und wieder klang ſeine Stimme durch die Stille der Betäubung, mit 9 5 5 das Unerwartete die meiſten Anweſenden und ſelbſt Auguſtin erfaßt zu haben ſchien.„Da hört' Ihr's,“ 1 er,„und ſo iſt's. Ihr ſeid ja da, Herr Handrat, laßt es zu Protokoll nehmen— ich, der Schultheiß von Deuffingen, ſag's für mich und alle: Das Fräulein da iſt unſre Herrin und niemand ſonſt. Sie iſt, wie man's uns von der Euphemia ſagte, die wir d'rum noch lieb haben, wie unſere Großväter taten, welche ſie von An⸗ geſicht zu Angeſicht ſchauten. Und wenn ſie zu uns hält, wie die, und uns ſo lieb hat und uns ſchützt gegen fremde Gewalt, voll Segen, wo ſie hintritt— da halten die Dernoter zu ihr. Und der Auguſtin mag drohen, und das tolle Volk in der Stadt und im Lande umher kann ſchwatzen und hetzen, wir laſſen nicht von ihr.“ Aus Esperancens Augen ſtürzten die Tränen.„Wo⸗ mit hab' ich Eure Liebe verdient,“ rief ſie„und Eure Treue?“ Und ſich aufraffend und die Tränen zurück⸗ drängend, trat ſie vor und nahm die harte Rechte des Sprechers zwiſchen ihre Hände.„So wahr mir Gott fe,“ ſprach ſie mit erhobener Stimme,„ich will Eure iebe zu verdienen ſuchen, wie Ihr ſie meiner Ahnfrau weiht, und Euch eine gute und gerechte, getreue Herrin 3 „Das glauben wir Euch und Euren Augen, Fräu⸗ lein,“ erwiderte der Mann, ihre Hände drückend, und in den rauhen Zügen zuckte es vor innerlicher Bewegung. „Sie haben uns ſchon im Herbſt bis ins Herz geblickt, darum ſind wir Euer. Der Herrgott ſegne Euch und uns und mache Euch glücklicher, als es die Euphemia war. Hoch— hoch, die Herrin von Dernot!“ Es war überwältigend, wie der Ruf alle hinriß, im Saal drinnen und draußen auf dem Hofe; ſelbſt von den bisherigen Gegnern widerſtand mancher nicht und unter den Kommiſſionsherren war ſicherlich mehr als einer glücklich, durch dieſen„Volksbeſchluß“ aus der zum mindeſten unbehaglichen Situation erlöſt zu werden. kur Auguſtin ſtand zwiſchen der Menge unerſchüttert, die erhobenen Fäuſte ſchüttelnd und Flüche und Droh⸗ ungen hinausſchleudernd, die das Getümmel und der Jubel verſchlang. Einige, die noch zu ihm hielten, riſſen ihn endlich fort.— dazu kaum recht ernſt gemeinter Angriff gemacht. Als es nach einiger Zeit angenommen werden mußte, daß das Treuenſteinſche Majorat wirklich von Leopold nicht beanſprucht würde,— es ging eine Sage, er ſei bei dem Aufſtand in Baden ums Leben gekommen, während die trauernde Schweſter vermutete, daß die Entdeckung ſeiner illegitimen Geburt den Unglücklichen für immer in die Ferne gebannt und auch von ihr getrennt habe,— dachte die erbende Nebenlinie auch an Dernot. Aber der Nach⸗ weis, daß dasſelbe niemals zum Majorat gehört, war ſo leicht und die Beſtimmung im Teſtament des Barons ſo klar, daß ſelbſt bei dem Mißtrauen und der ent⸗ ſchiedenen Abneigung, deren die junge Herrin zu jener Zeit der Reaktion in den herrſchenden Kreiſen genoß, kein Erfolg von einem wirklichen Prozeſſe zu hoffen war. Im Innern, wie wir ſagen möchten, das heißt in der Herrſchaft Dernot ſelber, erſtand ihr ſeit Auguſtins bald erfolgtem Tode kein neuer Feind wieder. Ihr I Beſitz und ihr Recht waren auf das gegründet, was in Auf Esperancens Beſitz wurde nur einmal ein, noch — und geſegnete„Herrin von Dernot“! der Zeit des Schwankens und Wechſels das einzig Sichere iſt und zugleich das Schönſte: auf die Liebe der Ihren; denn in dieſe verwandelte ſich jene traumhafte, oder ſagen wir abergläubiſche Anhänglichkeit, welcher ſie den Beſitz der Herrſchaft verdankte, unter ihrem Walten bald immer herzlicher und enthuſiaſtiſcher. Es gab da ſicherlich wenig Frauen, auf die ſo viel Augen mit Verehrung und Liebe blicken, für die ſo viel Herzen mit voller Treue und unbegrenztem Vertrauen ſchlagen, wie ſich die Herrin 3 von Dernot deſſen rühmen durfte. 7 Aber auch das alte Dernoter Geſchick, dem die arme Euphemia ſo jung erlegen, iſt an ihr erlahmt: ihre hellen Augen und ihr ſtarkes Herz haben es gewonnen und ſie iſt eine glückliche Frau geworden. Schläge, die ſie immerhin getroffen, wie jedes Mendchens kind, nichts zu ändern vermocht, wie traurig ſie die ſchöne Frau auch machten— die Ungewißheit über das Los ihres Bruders iſt ein tiefer Schatten in dem Sonnen⸗ ſchein ihres Lebens geblieben. Leichter nahm ſie's, daß Eugenie und Joſeph ſich auf das Starrſte von ihr gewandt und daß Heimlingens Verſuche einer Wiederannäherung an dieſer Starrhe ſtets ſcheiterten. Noch leichter fällt es ihr, daß man ſie in der„Geſellſchaft“ und in früheren Kreiſen bald fün eine Unwürdige oder Abtrünnige, bald ſogar für eine Halbnärrin erklärt. Man kann es ihr nicht verzeihen, daß ihr Gatte einfach Franz Dernot heißt— den Namen“ Burgsheim hat er mit Erlaubnis der Regierung gegen den urſprünglichen ſeines Vaters wieder vertauſcht, aber den; Adel hat er nie gewollt, ja er hat ihn ſogar direkt abge⸗ ſchlagen—, und daß ſie ſelbſt ſich nicht mehr Esperance heißen läßt, ſondern Marie, wie ihre Mutter. Denn ſie meint, daß wir in Deutſchland das Fremde nicht brauchen, nicht einmal in unſeren Namen. 5 Was fragt ſie nach ſolchem Tadel an der Seite d Gatten, im Kreiſe ihrer Kinder, verehrt, bewundert u geliebt, wo ſie ſich den ihren zeigt, ſie, die ſegensvolke — lionenſtiftung des Stuttgarter Großinduſtriellen Dr. ing, Robert Boſch iſt, wie wir erfahren, mit einer Be⸗ dingung verknüpft, die die Güterſpekulation zu beiden Seiten der Kanalſtrecke des Neckars ausſchließen ſoll — Gegen die Güterſpekulation. Die 13 Mil⸗ wucheriſche Ausbeutung durch Bodengeſellſchaften unter? bunden würde. Auf dieſe Weiſe wird es der Induſtrie möglich ſein, zu angemeſſenen Preiſen Boden zu erwerben und andererſeits wird die Anlage von Arbeiterwohn⸗ eichshülſenfruchtſtelſe der Bezugs⸗ vereinigung der deutſchen Landwirte G. m. b. H. in Ber⸗ ſch lin übertragen worden. Es wird wiederholt darauf hin⸗ zu gewieſen, daß Ackerbohnen und Peluſchken danach nur an die Bezugsvereinigung der deutſchen Landwirte G. m. b. H. in Berlin abgeſandt werden dürfen. Jeder andere Ackerbohnen und Peluſchken nicht gehandelt werden. Trotz Jeder bekanntwerdende 1 wurden, zu übernehmen. Zu dem neuen Projekt des Ingenieurs R. Gelpke in Baſel über die Verbindung rebungen auf das nächſte Ziel, der Rheinſchiff⸗ fahrt zwiſchen Baſel und Bodenſee vereinigen müſſen. ſind ebenſo, wie alle anderen Hülſenfrüchte beſchlag⸗ — Ausdreſchen des Brotgetreides. Ende 0 Darin haben di! 0 Un — Ackerbohnen und Peluſchken. Seit dem 14 de Dezember 1916 fallen die Ackerbohnen und Peluſchken der bit Ge du Ve nuar wird eine allgemeine Beſtandsaufnahme für Brot 1 5 ſtattfinden. Nach einer Verfügung der Württ“ bef bre ihe 1. 2. * tig vo — gel Ge vohn⸗ in⸗ nur 5. m. walt⸗ f einet arnt. „ huh⸗ E ſell⸗ orden 19 j 74 vllen. Kun riebe 16 chrie nich dlun . 4 Woh mel, it 10 n, in 0 die hen öne Los ten⸗ 7 ſich ens heit ſis für eine ben, nen! den den; ge⸗ nee enn 1 25 des 1 beſtimmt die 1 8 politik abfällig geäußert, folgendermaßen au geſprochen: „Ich halte in bezug auf das Brotgetreide 12155 1 An der jetzigen diesbezüglichen Organiſation eine dauernde Einrichtung für notwendig, welche dieſe Früchte — Roggen und Weizen— mon opoliſiert und vom Auslande nur ſo viel hereinläßt, wie gebraucht wird. Es entſpricht dies ungefähr dem„Antrag Kanitz“. Da näm⸗ lich jetzt, umgekehrt wie in der Caprivi⸗Zeit, die Preiſe zunächſt enorm hoch ſein werden, bleibt nichts übrig, wie das Brot im Inlande auf der Höhe zu halten, auf der es ſich jetzt ungefähr befindet, und die es in den 70er Jahren dauernd hielt, und aus dem Auslande zuzu⸗ kaufen und zu Preiſen, die dort verlangt werden, um die Portion beliebig zu erhöhen. Bei Durchführung meines Gedankens würde das deutſche Volk infolge dieſer Lei⸗ ſtung ſeiner Landwirtſchaft das billigſte Brot der Welt eſſen und der Staat dabei dennoch verdienen. Aendert man nämlich den Verdienſt der Mühlen und Zwiſchen⸗ händler, der jetzt zu hoch iſt, durch Vereinfachung der Organiſation, ſo könnte der Brotpreis ſo bleiben, wie er letzt iſt, auch wenn ein geringer Teil des Auslandsgetrei⸗ des zu Preiſen gekauft werden müßte, wie das Ausland ſie jetzt zahlt und noch lange nach dem Kriege zahlen wird Dieſe Einrichtung müßte als dauernd gedacht ſein, zum der Landwirtſchaft für dieſe Leiſtung eine Stabilität der Preiſe zu garantieren.“ 5 5 Z. Evangeliſche Kirchengemeinde. Am kommen⸗ den Sonntag, dem Miſſionsfonntag, an dem alljährlich des ſegensreichen Wirkens der Heidenmiſſion gedacht wird, bitten wir unſere Gemeindeglieder nicht nur durch ihre Gaben, ſondern auch Kauf unſerer Miſſionsſchriften dem ſchwer gefährdeten Werke durch die Kriegszeit durchhelfeu zu wollen. Dieſe Schriften werden den Gemeindegliedern durch unſere Konfirmanden angeboten werden. Verantworilſch für die Redaktion Gg. Zimmermann, Seckenheim Aumlache Beflannlmachungen. Fleischversorgung. Es erhalten morgen Samstag, den 6. lannar 1017 Hacmiftags vnn 1 bis 3 lihir 5 Inhaber nachverzeichneter Nummern der raunen Fleiſchkartenumſchläge gegen Vorzeigung derſelben ihee Menge Fleiſch oder Wurſt: 1. Sei Herrn Mehgermſtr. Gropp, hier Hildaſlraßt 43; die Nummern 1251 bis 2110. 2. Bei Herrn Rehgermſtr. Gru ber hier riedrichlr. 28; die Nummern 1 bis 490. 3. Hei herrn Metgermfr. Harman, hier Haupiſtraße 155; a die Nummern 491 bis 805. 4. hei herrn Mebgermſtr. Nendeck, hier Haupfſraße 106; die Nummern 806 bis 1250. Die Bewohner der Hochſtätt erhalten ihre gleichar⸗ tigen Mengen del Herrn Metzgermeiſter Schertel vormittags von 9 bis 12 Uhr. Wir bitten wieder nicht zu drängen, jede der ange⸗ gebenen Nummern erhält ihre Menge, ob die Abholun Mittags oder Abend ersol 8 8 Seckenheim, den 5. Januar 1917. Hürgermeiſteramt: Volz. Koch. Milohversorgung. geſtellt, ſo daß die Einführung der en vorgeſchriebenen Regelung. in Bälde er⸗ ſuchs tann. Laut Beſchluß des Gemeinderats ſoll ver⸗ mil weiſe eine Markenausgabe nur hinſichtlich der voll⸗ rend dir orhemgsderechtigten Bevölkerung geſchehen, wäh⸗ 5 8 Mehrmenge mit der Anordnung freibleibt, daß 2* 5 Liter an ein und dieſelbe Familie we- dürfen Angegeben noch bezogen werden ſtrengfte Huwiderpandlungen müßten unnachſichtlich und Vie 5 zur geſetzlichen Beſtrafung gebracht werden. erpflicht ubhaltenden Landwirte und Milchhändler ſind Kunden 10 beſtimmte Mengen gegen Marken an beſtimmte 8 5 zugeben und über jeden Milchverkauf, ob Pflicht⸗ die 3 Mehrmenge, eine genaue Kundenliſte zu führen, mutet k natlich mindeſtens einmal ſtändig und unver⸗ n ontrolltert werden muß. ſichllic 80 den Wünſchen der Einwohnerſchaft auch hin⸗ r Kundſchaftszuweiſung ſoweit möglich gerecht 5 werden, geben wir den Vollmilchverſorgungsberechtigten elegenheit, über Sonntag ſich bei einem ihm genehmen Minen fegen, vergewiſſern, ob er ſeine ihm zuſtehende ſich dies 5 9 bei demſelben erhalten kann und er ſoll urz ſchriftlich beſtätigen laſſen. Die Form: 80 S eſſen Milch zu liefern.“ genügt. gſchrift 2 Bezugsquellen in unumgänglichen Fällen dürfen mehrere a Die von den Verſorgungs berechtigten angegeben ten hierbei aſaubbalter. die ſolchen Verforgungsberechtig die Milch ſtändſan, ſind ſelbſtverſtändlich auch gehalten, Annahme der a0 zu liefern und muͤſſen deshalb in der Verſorgungsber undſchaft vorſichtig ſein, ebenſo wie die all en ſchrtaten, da Klagen über Nichtempfang im verſtändlich it d angenommen werden können. Selbſt⸗ Pflchtme der Landwirt gehalten, feine geſetzlichen Verſor—— durchſchnittlich zu liefern und wer dies den durch n Bien dungen gegenüber nicht zuſagt, erhält eben 100. uns beliebige Empfänger ein⸗ 8 heben ſchließlich noch folgendes hervor; N Vollmilchverſorgungsberechtigt ſind: e) Kinder im erſten und zweiten Lebensjahre, ſo⸗ weit ſie nicht geſtillt werden, für täglich 1 Ltr.; b) Stillende Frauen für jeden Säugling für täg⸗ lich 1 Ltr.; c) Kinder im dritten und vierten Lebensjahre für täglich/ Ltr.; d) Schwangere Frauen in den letzten 3 Monaten vor der Entbindung für täglich ¼ Ltr.; e) Kinder im fünften und ſechſten Lebensjahre für täglich ½ Ltr.; ) Kranke durchſchnittlich für täglich 1 Liter. 2. Die Anmeldung der Kundſchaft kann durch ein= Wachsenes Familienmitglied der oben aufgeführten Vollmilchverſorgungsberechtigten unter Vorlage des grünen Lebensmittelumſchlags und der zuſagenden Beſcheinigung des Kuhhalters am Dienstag, den 9 ds. Mts., naehmittags von 2 bis 6 Uhr im Rathhausſaal erfolgen. Dabei muß der volle Name des Kuhhalters, deſſen Wohnung, Straße und Hausnummer genau angegeben werden. Anſpruch auf Berückſichtigung dieſes Wunſches hat ſelbſtverſtändlich niemand. Alle nichtvollmilchverſorgungsberechtigten Einwohner, alſo wer keine Kinder unter 6 Jahren hat, wer icht krank oder in den letzten 8 Monaten der Schwangerſchaft iſt, wird hiervon nicht betroffen. Seckenheim, den 4. Januar 1917. f gürgermeiſteramt: Volz. Oeluerteilung. Wir geben an unſere Einwohnerſchaft Oel ab wie folgt: 5 An die Inhaber der braunen Fleiſchkartenumſchläge gegen Vorzeigung derſelben in nach verzeichneten Mengen: an Bezieher von 5 und mehr Fleiſchkarten ½ Liter, an Bezieher von weniger als 5 Fleiſchkarten ¼ Liter. Der Preis beträgt pro ½ Liter 2.50 Mk. und pro J Liter 1.25 Mk. Es erhalten ihre Mengen: 1. bei der Handlung Joh. Erny, Ecke Roſen⸗ und Dammſtr. am Montag, den 8. ds. Mts. im Laufe des ganzen Tages die Nr. 1 bis 810. 2. bei der Handlung Georg Röſer, Hauptſtr. 72 ebenfalls am Montag, den 8. ds. Mts., im Laufe des ganzen Tages die Nr. 811 bis 2110. goch. Alle Mengen müſſen am genannten Tage abgeholt werden. Eine nachträgliche Abgabe geſchieht nicht. a Wir bitten nicht zu drängen; jeder Empfangsberech⸗ tigte erhält beſtimmt die ihm zuſtehende Menge. Seckenheim, den 4. Januar 1917. Bürgermeiſteramt: Volz. Koch. Milch- Lebensmittel- uerſorgung Kranker. Vom Großh. Bezirksamt ſind Formulare eingekom⸗ men, die zu ärztlichen Zeugniſſen zwecks Verabreichung von Vollmilch an Kranke und für Verabreichung von Zulagen in anderen Lebensmittel verwendet werden müſſen.— Wer alſo kein bezirks ärztliches Atteſt bereits abgeliefert hat, muß ſich dieſes Formulars be⸗ dienen, da die anderen Zeugniſſen ungültig ſind. Im allgemeinen kommen nach demſelben nur in Frage fol⸗ gende Kranken: Seckenheim, den 4. Januar 1917. Todes- Anzeige. Hierdurch die schmerzliche Nachricht, unser lieber, treubesorgter Vater und Grossvater Herr Johann Georg Volz im Alter von nahezu 78 Jahren sanft entschlafen ist. Die trauernden Hinterbliebenen: Familie Fiedler. Blumenspenden im Sinne des Verstorbenen dankend abgelehnt. Die Beerdigung findet Samstag nachmittags 2 Uhr statt. „Alter über 70 Jahre mit Milchbedürftigkeit; f Akuten oder chroniſchen Leiden bei erheblichem Kräfte verfall(auch Tuberkuloſe); f 3. Rekonvaleſzenten nach ſchweren akuten Erkrankungen und eingreifenden Operationen; 5 4. Nieren⸗, Herz⸗, Magen⸗ und Darmkrankheiten; 5. Ausnahmsweiſe bei anderen Krankheitszuſtänden. 2— Wer hiernach glaubt, ſich ein ſolches erwirken zu ſollen, kann ein Formular abholen arm Samstag, den 6. d. M. Vormittags don 8 bis 12 Ahr auf dem Rathaus Zimmer Nr. 7. Dieſe Zeugniſſe wieder unterliegen der Beſchluß⸗ faſſung einer ſpeziellen Prüfungskommiſſion des Kommunal⸗ verbandes deſſen Mitglied auch der Großh. Bezirksarzt ſein muß.. Seckenheim, den 4. Januar 1916. gürgermeiſteramt: f Volz. Koch. Brotzulage Wir ſind ermächtigt, ſchwangeren Frauen, die ſich in der letzten Hälfte der Schwangerſchaft befinden, eine Brotzulage von täglich 100 Gramm zu verabfolgen. Die Markenausgabe hierfür darf jedoch nur auf Vorlage einer Beſcheinigung des Arztes oder einer Hebamme geſchehen, die dartun muß, daß die Antragſtellerin ſich in der letzten Hälfte der Schwangerſchaft befindet. 5 Wer hiernach Anſpruch erheben will, muß ſich dies Beſcheinigung erwirken und kann am kommenden Dienstag, den 9. d. M. Dormiktags von 8 bis 12 Ahr auf dem Rathaus Zimmer Nr. 7 die Marken für den Monat Januar abholen. Nachträgliche Anmeldung könnten für dieſen Monat nicht berückſichtigt werden. 5 Seckenheim, den 4. Januar 1917. i e olz. cebensmittelſpende. Unter Bezug auf unſere letzte Veröffentlichung fur die Lebensmittelſpende der Badiſchen Landwirtſchaft bringen wir hierdurch zur Kenntnis, daß die Einzeichnungsliſten hierorts nunmehr in Umlauf gehen. i Landwirte und Einwohner hort auf den Ruf unſeres Generalfeldmarſchalls Hindenburg und gebt dem Vater⸗ lande was es in ſolch ſchwerer Zeit braucht. Jede, auch die kleinſte Gabe iſt willkommen. a Den Zeitpunkt und die Stelle der Ablieferung geben wir ſ. Zt. bekannt. Es kommen hauptſächlich in Frage: F e tt(Schmeineſchmalz und Butterſchmalz); Fleiſch(geräuchertes Fleiſch, Wurſt u. Salzfleiſch); O b ſt(friſches Obſt und Dürrobſt); 5 friſches Gemüſe(Kohl, Gelbrüben u. anderes); ſonſtige Lebensmittel. 8 g i Seckenheim, den 4. Januar 1917. 5 Bürger meiſteramt: 2 Volz. 5 Ländlicher Creditverein Seckenheim. Rechnungsſtellung wegen bleibt unſere 0 Rüſſe bis 15. Januar 1917 geſchloſſen. Der Vor ſtan d. Feldpoſt⸗Karlons in jeder Größe empfiehlt Georg Zimmermann. T...... f etragene Kleider, Unt, zleher, Damenmäntel, Schuhe, ſowie Rokfer find billig abzugeben bei A. Rech. mannbeim 2 2.10. 1 Rofwein 2. 70 Nalagd 8.50. Aug. Engert. — 24 dass heute Nacht 7 0 222 Verloren ll Auf der Schweineweide iſt ein Schild von einem zwei⸗ räderigen Karren verloren gegangen. Der Finder wird gebeten, dasſelbe in der Friedrichſtr. Nr. 99 abzu⸗ geben. f f mit Stall u. Zubehör xu mieten gesucht. Zu er⸗ fragen in der Expedition. dieſes Blattes, 5 Koch. Ein Wohnhaus terland darbringen all denen, zur allgemeinen Kenntnis, die Erziehung und Bekanntmachung. Nachſtehenden Aufruf bringen wir mit dem Anfügen diiß als hieſige Sammelſtelle das Bürgermeiſteramt beſtimmt wurde. In den nächſten Babiſcher Heimatdaut 435 Aufruf! N Der uns aufgezwungene, gewaltige Kampf, in dem Deutſchland ſchon mehr als zwei Jahre gegen eine Welt von Feinden ſteht, legt dem deutſchen Volk ſchwere Opfer auf. Groß iſt die Zahl der⸗ jenigen, die mit verſtümmelten Gliedern oder ſchwerer Geſundheitsbeſchädigung heimkehren, groß die Zahl derer, die ihrer Ernährer beraubt ſind. Für ſie zu ſorgen, iſt ernſte Pflicht des ganzen Volkes. Zu der den Kriegsbeſchädigten und Kriegs⸗ hinterbliebenen zuſtehenden geſetzlichen Verſorgung ſoll eine weitere Fürſorge treten, die von der All⸗ gemeinheit übernommen werden ſoll. Die Krtegsbeſchädigten ſollen in ihrer wirt⸗ ſchaftlichen Selbſtändigkeit geſtützt, in ihrer Lebens⸗ ſtellung nach Möglichkeit gehoben und ſo dem Volks⸗ und Wirtſchaftskörper als nützliche Glieder erhal⸗ ten werden. Den Kriegshinterbliebenen ſoll Rat und Hilfe zu Teil werden, und es ſoll insbeſondere den Kriegswitwen die Fortführung ihres Hausſtands, Ausbildung ihrer Kinder tun⸗ lichſt aus eigenen Kräften ermöglicht, den Kriegs⸗ waiſen eine geeignete Pflege, Erziehung, Ausbil⸗ dung und die Erlangung einer angemeſſenen Le⸗ bensſtellung geſichert werden. Dieſe Fürſorge will in unſerem engeren Va⸗ der Verein„Badiſcher Heimatdank“ über⸗ Er will damit ein Zeichen des Danks die mit unvergleichlicher Tapferkeit das Vaterland geſchützt und die Feinde von der Heimat ferngehalten haben. Seine Königliche Hoheit der Großherzog und Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin haben dem Verein die hohe Ehre erwieſen, die Schirm⸗ herrſchaft über den Verein gnädigſt zu übernehmen. ö Große Mittel ſind zur erfolgreichen Durchfüh⸗ rung der Aufgabe des Vereins nötig. Darum richten wir an alle Kreiſe des badiſchen Volkes die Aufforderung, dem Verein„Badiſcher Heimat⸗ dank“ als Mitglieder beizutreten und deſſen Be⸗ ſtrebungen durch reichliche Zuwendungen zu unter⸗ tützen. Die Zuwendungen werden, ſoweit von den Spendern nichts anderes beſtimmt wird, zur Hälfte für Zwecke der Kriegsbeſchädigtenfürſorge ver⸗ wendet; zur Hälfte werden ſie der Nationalſtiftung eführt die im ganzen Reiche der Kriegshinter⸗ ebenenfürſorge dient und deren Mittel, ſoweit ſie in Baden aufgebracht ſind, in der Hauptſache nehmen. zur Verwendung für die Zwecke der Hinterblie⸗ benenfürſorge in Baden von einem Organ des zur Verfügung geſtellt und „Badiſchen Heimatdanks“ Freudig wird Jedermann, des ſind wir über⸗ zeugt, nach ſeinen Kräften beitragen zu dem Werk . 870 Liebe, zu dem der„Badiſche Heimatdank“ alle Kreiſe der Bevölkerung aufruft. Karlsruhe, im Auguſt 1916. 7365 Der Geſamtvorſtand des Vereins„Badiſcher Heimatdank“ Freiherr von und zu Bodman, 72 Miniſter des Innern, PVloorſttzender des Geſamtvorſtands; Dr. Arns perger, Geh. Oberregierungsrat; Dr. Augenſtein, Mintiſterialrat; Frau Julie Baſſermann in Maunheim; Dr. Becker, Geh. burg gierkaße g und Landeskommiſſär in Frei⸗ burg; Bielefeld, Konſul; Frau Miniſter Böhm; von Cheltus, Wirkl. Geh.⸗Rat und Geh. Kabi⸗ nettsrat Ihrer Königlichen Hoheit der Großher⸗ zogin Luiſe; Dr. Dietz, Rechtsanwalt und Stadt⸗ rat. Frau Ida Kuenzer in Freiburg; Lim⸗ berger, Generalmajor z. D.; Dr. Ritter, Mi⸗ niſterialrat; Freiherr Roeder von Diers⸗ burg, Kae nettsſekretär Ihrer Königlichen Ho⸗ 2 Varrentrapp, Major; Weingärtner, Geheime⸗ rat und Miniſterialdirektor; Dr. Wilmanns, Stabsarzt; Zimmmermann, Geh. Oberfinanzrat. Mannheim, den 18. Dezember 1916. Die Bezirksausſchüſſe für Kriegsbeſchädigtenfürſorge: Gr. Amtsvorſtand, Geh. Reg.⸗Rat Dr. Strauß, Vorſitzender, Bürgermeiſter von Hollander, ſtellvertretender Vorſitzen der. Kriegshinterbliebenenfürſorge: Geh. Hofrat Oberbürgermeiſter Dr. Kutzer, Vorſitzender, Bürgermeiſter von Hollander, ſtellvertretender Vorſitzender. Altmann S. P., Dr. Prof. der Handelshochſchule, Frau Dr. Altmaun⸗Gottheiner Eliſabeth, Frau Baſſermann Julie, Bauer Joſeph, Geiſtl. Rat, Frau Bensheimer Alice, Benſinger Adolf, Kommerzienrat, Frau Böhringer Fanny, Frau Landgerichtsdirektor Breitner, Broſien, Dr. Richard, Geheimer Kommerzienrat, Generalkonſul, 5 Bühring Oskar, Direktor, Clemm Konrad, Dr. Gr. Landeskommiſſär, Geh. Oberregierungsrat, 5 Darmſtädter Viktor, Stad trat, Eckhard Karl, Reſervelaz. Deleg. Gr. Oberamt⸗ mann a. D., Engelhard Emil, Geh. Kommerzienrat, Stadtrat, Präſident der Handelskammer, Finter Dr. Bürgermeiſter, Fritſch Dr. Bürgermeiſter, Ladenburg. Geiß Anton, Landtags abgeordneter, Gräſer Leopold, Großh. Polizeidirektor, Groß Jakob, Stadtrat, Präſident der Handwerks⸗ kammer, Hahn Karl. Stadtverordneter, Harms Chriſtoph Dr. Stabsarzt, Herrſchel Auguſt, Reſ. Deleg. Bankdirektor, Heſſe Max, Dr. Bankdirektor, Hochſtetter Emanuel, Kaufmann, Frl. Hoffmann Alma, Iſchler Otto, Kreisſchulrat, .— Klein Wilhelmine, och Rektor, Ilvesheim, Frau Kromer Emma, Bezirkskommandeur Oberſt Krüger, Frau Geh. Kommerzienrat Ladenburg Ida, Lenel Richard, Fabrikant, Lubberger, Vorſitzender der freireligiöſen meinde, M. Lutz, Volksſchulrektor, Nervenarzt Mann Tr. Ludwig med. Mapfarth Ad. ſtellvertr. Vorſitz. des Rhein⸗Neckar⸗ Militärvereins⸗Gauverbandes, rundbuchſe⸗ kretär, Neckarau, Mohr Hermann, Fabrikant, Moekel Dr. Friedrich, Rechtsanwalt, Neumeier Dr., Lazarettdirektor, Generaloberarzt, Pfeifer, Gr. Amtsgerichtsdirektor, Reitinger, Theodor, Stadtrechtsrat, Schmid, Max, Gewerbeſchulrektor, von Schoepffer. Dekan, Frl. Seipio Ida, Seeger Karl, Oberſtadtrechnungsrat, Frau Simon Leontine, Konſul, Ge Bernh., Bezirksrat, Generaldirektor, Steckelmacher Dr., Stadtrabbiner, Steinwachs Dr., Stadtpfarrer, Stoffel Adolf Dr. med., Stabsarzt, Strauß Dr. Sigmund, Rechtsanwalt, Tritſchler, Gerichtsaſſeſſor, Vögtle Karl, Stadtye ordneter 7865 Ge⸗ heit der drövgin; Schwoerer, Geh. Ober⸗ Dr. Stocker, Regierungsrat; Volz G., Bürgermeiſter b Wartensleben Ludwig, Fahrikdirekter, 1 Tagen wollenß wir durch Beauftragte Mitgliederſam nel⸗ liſten in Umlauf ſetzen und bitten wir unſere verehrl. Ein⸗ 0 mohnerſchaft um reiche Unterſtützung dieſer edlen Sache. Seckenheim, den 4. Jonuar 1917. Gemeinderat! Volz. 58 Weber Dr. Bernhard, Handelsſchulrektor, Frau Wegerle Dr., Medizinalrat, von Winterfeld Eliſabeth, Zix Dr., Gr. Bezirksarzt, Medizinalrat. Bekanntmachung über Beſtandsaufnahme und Beſchlagnahme der Geſamtvorräte von Kakao und Schokolade zu Gunſten der Heeres verwaltung. (Vom 4. Dezember 1916.) Auf Grund der Verorduung des Bundesrats 1915(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 357) mit Ergänzungen vom 9. Oktober 1915(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 645) und vom 25. November 1915(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 778) im beſonderen auf Grund des 8 5 der Verordnung wird beſtimmt: 8 1. Wer a 5 5 Rohkakao, auch gebrannt oder geröſtet, Kakaomaſſe, Kakaobutter, Kakaopreßkuchen, Kakaoſchrot, Kakaopulver. 8 g Kakaopulver in Miſchungen mit anderen Erzeugniſſen(z. B. Haferkakao, Bananen⸗ Kakao, Nähr⸗Kakao aller Art u. ſ. w.), Schokoladenmaſſe(auch Uebe rzugsmaſſe), „Schokolade aller Art(auch Schokoladenpulver), 10. Kakababfälle(Kakaogrus und Kakaokeime), mit Beginn des 5. Dezember 1916 für ſeine oder fremde Rechnung in Gewahrſam hat, iſt verpflichtet, die vorhandenen Mengen, getrennt nach Art und Eigentümer unter Bezeichnung der Eigentümer und der Lagerungsorte, der Kriegs⸗Kakao⸗Geſell⸗ ſchaft mit beſchränkter Haftung, Hamburg 1, Möncke⸗ bergſtraße 31 bis zum 11. Dezember 1916 durch eingeſchriebenen Brief anzuzeigen. 0 Alle Mengen derſelben Warengattung, die dem⸗ ſelben Eigentümer gehören, ſind zuſammenzufaſſen und in einer Ziffer in Kilogramm anzugeben, Anzeigen über Mengen, die ſich mit Beginn des 5. Dezember 1916 unterwegs befinden, ſind von dem e unverzüglich nach Empfang zu er⸗ ſtatten. Die Anzeigepflicht erſtreckt ſich nicht auf Mengen, die, für die einzelnen Eigentümer genommen, ins⸗ geſamt weniger als zehn Kilogramm von jeder der angegebenen Warengattungen betragen.. Außerdem hat der Eigentümer von insgeſamt mehr als 200 Kilogramm der oben genannten Waren lalle Beſtände zuſammengerechnet) der Kriegs ⸗ Kakao⸗Geſellſchaft in Hamburg telegraphiſch ſeinen geſamten Beſtand an diefen Waren, einerlei, ob dieſer ſich im eigenen oder fremden Gewahrſam, insbeſondere auf dem Transporte befindet, nach Gewicht in Kilogramm, und zwar jede Warengattung in einer beſonde ren Ziffer, anzuzeigen. 8 2. Die nach 8 1 anzeigepflichtigen Mengen gelten vom 5. Dezember 1916 ab als zugunſten der Heeres⸗ verwaltung beſchlagnahmt. Sie dürfen nur mit Genehmigung der Kriegs⸗Kakao⸗Geſellſchaft ander⸗ weitig abgeſetzt, verarbeitet oder weitergegeben werden. 3 f Wer anzeigepflichtige Mengen(F 1) in Gewahr⸗ 13 7 hat, hat ſie der Kriegs⸗Kakao⸗Geſellſchaft auf erlangen zu überlaſſen und auf Abruf zu ver⸗ laden. Er hat ſie bis zur Abnahme aufzubewahren und pfleglich zu behandeln. Auf Verlangen hat er der Kriegs⸗Kakao⸗Geſellſchaft Proben gegen Er⸗ ſtattung der 3 ae Die Kriegs⸗Kakao⸗Geſellſchaft hat auf Antrag des zur Ueberlaſſung Verpflichteten binnen ſpäte⸗ ſteus 8 Wochen nach Eingang des Antrags zu er⸗ klären, welche beſtimmt zu bezeichnenden Menger über Sicherſtellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni Ne r ür Meng, de Merv nicht übernehmen will, erlöſchen die Beſchränkungen des§ 2 dieſer Bekanntmachung. Jas Gleiche gilt, ſoweit ſie eine Erklärung binnen der Friſt nicht abgibt. Die Beſtimmungen des§ 2 der Bundes⸗ rats verordnung vom 10. Juni 1916 über die Re⸗ elung des Verkehrs mit Kakao und Schokolade (Reichsgeſegblatt Seite 503) werden hierdurch nicht berührt. Iſt der Verpflichtete nicht zugleich der Eigentümer, ſo kann der Eigentümer den Antrag nach dem erſten Satz dieſes Paragraphen ſtellen. Alle Menge n, die hiernach der Abnahme durch die Kriegs⸗Ka kao⸗Geſellſchaft vorbehalten ſind, werden von ihr zu Eigentum der Heeresverwaltung übernommen. Der zur Ueberlaſſung Verpflichtete hat der Kriegs⸗Kakao⸗Geſellſchaft anzuzeigen, vor welchem Zeitpunkt ab er liefern kann. Die Ab⸗ nahme hat innerhalb ſpäteſtens 6 Wochen nach dieſem Zeitpunkt zu 1 Die Kriegs⸗Kakao⸗Geſellſchaft ſetzt den Ueber⸗ fe N für die von ihr übernommenen Waren eſt. Iſt der Verpflichtete mit dieſem Preiſe nicht einverſtanden, ſo iſt nach den Beſtimmungen der 88 2 und 3 der Verordnung vom 24. Juni 1915 (Schiedsgericht) zu 1 Der Verpflichtete hat ohne Rückſicht auf die endgültige Feſtſetzung des Preiſes zu liefern, die Kriegs⸗Kakabo⸗Geſellſchaft vorläufig den von ihr feſtgeſetzten Preis zu* Die Zahlung ſoll in der Regel bei der Ab⸗ nahme, jedoch ſpäteſtens vier Wochen nach Abnahme in bar erfolgen. 0 8. Wer den Beſtimmungen dieſer Bekanntmachung zuwiderhandelt, hat Beſtrafung(Gefängnis bis zu einem Jahre oder Geldſtrafe bis zu 10000 Mark) gemäß Ziffer 4 des 8 6 der Verordnung vom . zu gewärtigen. Im übrigen finden die Strafandrohungen dieſes Paragraphen auch hinſichtlich der Ziffern 5 a. a. O. Anwendung. 9. Die Anzeigepflicht erſtreckt ſich nicht auf Mengen, die im Gewahrſam der Heeresverwaltung oder der Marine⸗Verwaltung ſtehen. Karlsruhe, 4. Dezember 1916. Der ſtellvertretende Kommandierende General: Isbert, Generalleutnant. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hier⸗ mit zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 14. Dezember 1916. Großh. Bezirksamt, Abt. III. 7369 Valerländiſcher Hilfsdienft. Meldung gemäߧ 7, Abſatz 2 des Geſetzes für den vater kündiſchen Hilfsdienſt. Hierzu gibt das ſtellvertretende Generalkom⸗ mando des XIV. Armeekorps das Folgende bekannt: Zur Entlaſtung der Eiſenbahnen iſt die wirk⸗ ſamſte Unterſtützung und Förderung der f Binnenſchiffahrt notwendig. Dieſem Zwecke müſſen auch die Kräfte die jetzt auf Grund des Geſetzes über den vater⸗ ländiſchen Hilfsdienſt zur Verfügung ſtehen, in erſter Linie dienſtbar gemacht werden. Die Betätigung folgender Berufsſtände in der Binnenſchiffahrt iſt dringend erwünſcht: Alle in Schiffahrts⸗ und Hafen betrieben erfah⸗ renen Perſonen des Innen⸗ und Außendienſtes, wie: Geſchäftsinhaber, kaufmänniſche und techniſche Geſchäftsführer und Angeſtellte, Schiffsexperten, Kapitäne, Schiffsführer, Steuerleute, Motorboot⸗ führer und Maſchiniſten, Bergungsfachleute, Fiſcher, Heizer, Flößer, Terner. Matroſen, Schiffer, Schiffs⸗ maſchiniſten, Schiffs köche und Aufwarteperſonal, Kanal⸗, Schleuſen⸗, Brücken⸗ und Fahrperſonal, Treideldienſtbeamte, Pferdetreiber(Kanalſchiffahrt), Umſchlag⸗, Lagerhans⸗ und Kaiſchuppenbeamte, Verwalter, Aufſeher, Vorarbeiter(Schauerleute, Stauer, Zähler) und Arbeiter rer für elek⸗ triſchen und Dampfbetrieb einſchließlich Hoch⸗ und Schwebebahnen, Elevatorenführer, Schiebebühnen⸗ führer— Die Entlohnung geſchieht auf Grund freier Arbeitsverträge nach ortsüblichen Sätzen. Es werden ausdrücklich nur diejenigen Per⸗ ſonen zur freiwilligen Meldung aufgefordert, die ewillt und nach ihren körperlichen und geiſtigen Fähigkeiten geeignet ſind, die in Betracht kommen⸗ den Obliegenheiten zu übernehmen. Solche Meldungen mit Befähigungsnachweiſen und Zeugnisabſchriften ſind an das zuſtändige Be⸗ zirkstkommando bis 10. Januar 1917 zu richten. 5 Ve Meldung gemäß 8 7 Abſatz 2 des Geſetzes für den vaterländiſchen Hilfsdienſt. Hierzu gibt das ſtellvertretende Generalkom⸗ mando des XIV. Armeekorps das Folgende bekannt: Für das Abnahmeweſen von Pionier⸗Nah⸗ kampfmitteln iſt noch eine größere Zahl von Ab⸗ nahmebeamten erforderlich. Benötigt werden gereifte, zuverläſſige Perſön⸗ lichkeiten, die für Vertrauensſtellungen in Frage kommen. Erwünſchter Beruf: Ingenieure, Ma⸗ ſchinentechniker, Mechaniker, Schloſſer, Schmiede, Dreher, Klempner, Uhrmacher, Chemiker mit Sprengſtoffkenntniſſen. Es werden ausdrücklich nur diejenigen Per⸗ ſonen zur freiwilligen Meldung aufgefordert, die gewillt und nach ihren körperlichen und geiſtigen Fähigkeiten geeignet ſind, die in Betracht kommen⸗ den Obliegenheiten zu übernehmen. Meldungen mit Befähigungsnachweiſen und Zeugnisabſchriften ſind an das Abnahmekommando für Pioniergerät bei Strebelwerke Mannheim zu Händen des Rittmeiſters Neumann, ſowie an das Ab⸗ nahmekommando für Pioniergerät bei Heinrich Lanz, Mannheim zu Händen des Leutnants Breitkopf zu richten. 7367 Die Entlohnung geſchieht auf Grund freier Arbeitsverträge nach ortsüblichen Sätzen. Karlsruhe, den 23. Dezember 1916. 5 Der ſtellvertretende kommandierende General: gez. Js bert. Verordnung. (Vom 21. Dezember 1916). Die Erſparnis von Breunſtoffen und Beleuchtungsmitteln betreffend. Zum Vollzug der Bekanntmachung des Bundes⸗ rats, betreffend die Erſparnis von Brennſtoffen und Beleuchtungsmitteln, vom 11. Dezember 1916 (Reichs⸗Geſetzblatt Seite 1355) wird verordnet, was folgt:. Landeszentralbehörde im Sinne des§ 3 Abſ. 2 der Bekanntmachung des Bundesrats iſt das Mini⸗ ſterium des Innern. ö Beauftragte Behörden im Sinne des 83 Abſ. 2 in Einzelfällen und Polizeibehörden im Sinne des 84 Abfatz 2 und des 8 5 Abſatz 2 ſind die Bezirks⸗ imter. 4 Polizeibehörden im Sinne der§§ 4 Abſatz 1 und 7 Abſatz 2 ſind die örtlichen Polizeibehörden. 8 2. ö Für Städte von mehr als 10000 Einwohnern wird allgemein geſtattet, daß Gaſt⸗, Speiſe⸗, Schank⸗ wirtſchaften und Kaffees, ſowie Vereins⸗ und Ge⸗ ſellſchaftsräume, in denen Speiſen oder Getränk verabreicht werden, erſt um 11 Uhr abends schließen. Theater, Lichtſpielhäuſer, Räume, in dene Schauſtellungen ſtattfinden, ſowie ſonſtige öffentlich Vergnügungsſtätten aller Art find auch in den Städten von mehr als 10000 Einwohnern um 10 Uhr zu ſchließen. g Unberührt bleiben ortspolizeiliche Vorſchriften, durch welche die Polizeiſtunde auf eine frühere Zeit als 10 Uhr feſtgeſetzt wird, ſowie die Befugnis zur Abkürzung der Polizeiſtunde, die den Bezirks⸗ ämtern durch s 3 der Verordnung des Miniſteriums des Innern vom 24. Juli 1907, die Polizeiſtunde betreffend(Geſetzes⸗ und Verordnungsblatt S. 303) eingeräumt iſt. N Die Stunde der Schließung eines Betriebes iſt zugleich Polizeiſtunde im Sinne des§ 365 Reichs⸗ Strafgeſetzbuches. 10 Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. 7373 karlsruhe, den 21. Dezember 1916. Großherzogl. Miniſterium des Innern: von Bod man. Dr. Dittler. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffent⸗ lichen Kenutnis. Mannheim, den 28. Dezember 1916. 6 Großh. Bezirksamt— Molizeidirektion. Den Schlaß der Ladengeſchäſte betr. Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, daß mit Wirkung vom 1. Januar 1917 gemäß 88 2 und 9 der Bundesratsverordnung vom 11. J. Mts. alle offenen Verkaufsſtellen um 7, Samstags um 8 Uhr abends zu ſchließen find. Ausgenommen ſind nur Apotheken und Werkenefellen, in denen der „on Zeitungen als Haug ſerwerbszweig beteteben wird. Aufforderung des Kriegsamts zur freiwilligen an 3 Monaten beſtraft.. Mannheim, den 28. Dezember 1918. Großh. Bezirksamt. Polizeidirektion. Hausflure betr. a Wir machen zur allgemeinen Beachtung darauf aufmerkſam, daß die dauernde Beleuchtung der ge⸗ meinſamen Hausflure und Treppen in Wohngebäu⸗ den gemäß 87 der Bundesratsverordnung vom 11. If. Mts. nach 9 uhr abends verboten iſt. 5 Zuwiderhandlungen werden mit Geld bis zu 10000 M. oder mit Haft oder mit Gefängnis bis zu 3 Monaten beſtraft. Für die Dauer dieſer Vorſchrift iſt die Gül⸗ tigkeit des J 1 der ortspolizeilichen Vorſchrift vom 21. April 1891, wonach bis 10 Uhr die Beleuchtung von Treppen und Hausflure geboten war, außer Kraft geſetzt. 5 7374 Mannheim, den 28. Dezember 1916. Großh. Bezirksamt— Polizeidirektion.— Die Kanaliſation von Rheinau betr. Der Stadtgemeinde Mannheim wurde mit rechtskräftigem Bezirksratserkenntnis vom 16. No⸗ vember 1916 unter Bedingungen das Recht ver⸗ liehen, den Stadtteil Rheinau gemäß der vorge⸗ legten Beſchreibung vom 14. Oktober 1915 und der zugehörigen Pläne zu entwäſſern und zwar mit der Maßgabe, daß der Umfang des zu entwäſſernden Gebietes ſich nur auf der im Lageplan Anl. La — 5 Cb Fläche im Maßgehalt von ca. 215 ha erſtre. 5 5 Mannheim, den 19. Dezember 1916. 7372 Großh. Bezirksamt Abt. IIa. bis Die Geſchäftsſtunden für den Verkehr mit dem Publi⸗ kum ſind bei dem Unterzeichneten bis auf Weiteres an Werktagen auf die Stunden Varmittags von 9 bis 12 Utzr beſchränkt. 0 55 Während der übrigen Zeit, ſowie an Sonn⸗ und ge⸗ gen Beamten des Dienſtes zur Auskunftserteilung uſw. nichkt zu ſprechen. Die Geſchäftsſtunden werden ſtreng eingehalten; Pflich⸗ tige, die außerhalb dieſer Stunden vorſprechen wollen, müſſen abgewieſen werden. 5 5 Heidelberg, den 2. Januar 1917. g f Großh. Steuerkommiſſär für den Bezirk Heidelberg Land: 10 gez. Schlatterer. 1 0 Kenntnis. 0 Seckenheim, den 3. Januar 1917. Bürgermetſteramt: Volz Einladung. Die verehrlichen Vorſtandsdamen und Herren Bei⸗ räte werden hierdurch zur Teilnahme an der feierlichen Ueberreichung eines von Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Laiſe an einige Landwirtsfrauen hieſiger Koch. Gemeinde beſtimmten Bildes„Stilles Heldentum“ in die Frledrichsschule hier Saal 2 auf Sonntag, den 7. ds. Mts., nachmittags 3 Uhr ergebenſt eingeladen. N Seckenheim, 5. Januar 1917. Vorſitzende des Frauenvereins Seckenheim: A. Stadtelberger. Trauer-Papiere 2 54 4 u ſetzlichen Feiertagen, ſind der Unterzeichnete und die übrl. 1 9500566000000