1 ——— — lich mit: will, Eber alles u erwarten, ugt unterbleiben. baterländiſche Sin Erſcheint täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und N Feiertage. Der Adonnementspreis beträgt monatlich 65 Pfg. bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.95. Aurückfluten der r. Kriegschronik 1916 7 2 22. Januar: Heeres macht Fortſchritte. T. An der beßarabiſchen Front beginnen die Kämpfe wiede Die Waffenſtrechung des montenegriniſchen aufzuleben. Riva wurde von den Stalienern mit ſchweren Geſchützen en. chw ſchütz S Die Türken ſetzen ihren Vormarſch in Perſien fort; di Vet Aſſadabar, Chai und Parkom find wieder in ihren Der amerikaniſche Konſul Higgins in Stuttgart wird von ſeinem Poſten abberufen. 5 5 TTT... Mahnung des Kriegamts. Berlin, 20. Jan. Das Kriegsamt teilt amt⸗ Von verſchiedenen Stellen wird berichtet, daß er Arbeiterſchaft kriegswirtſchaftlicher riebe ſich neuerdings eine ſtärkere Neigung zur wanderung bemerkbar mache. Wei Weshalb erſtreben die Arbeiter den Arbeitswechſel? fen ſie an der neuen Stelle mehr zu verdienen hof⸗ lind weil ſie mit ihrer Familie, von der ſie getrennt Lohn zuſammenziehen und dadurch ſelbſt bei gleicher der Wöhe billiger leben können; weil ſie überhaupt aus hiſſe remde in die Heimat und die heimiſchen Verhält⸗ ſich zurückkehren möchten. Das kann man ihnen an 160 nicht verdenken; und deshalb wird man, wenn man trotzdem aun der bisherigen Arbeitsſtelle feſthalten 1 tun müſſen, was ohne Beeinträchtigung an⸗ n Eberechtigter Intereſſen geſchehen kann, um ihnen Die Aliſchluß des freiwilligen Verbleibens zu erleichtern. D: f werd rbeitgeber alſo, die ihre Arbeiter behalten wollen, in Vet die 15 zunächſt zu prüfen haben, ob und wie weit ſie en bisher es währten Löhne im Hinblick auf die Kr 0 die Kriegsteuerung zu ſteigern in der Lage ſind. Euwickelung nicht verlangt werden, daß die ſprunghafte 5 der e e 3 in. mn. renzten Induſtrien eingeſetzt hat, von anderen Aide wird, die als Dauerbetriebe auf eine ſtetige Al elung dieſer Verhältniſſe Bedacht nehmen müſſen. meſſenheit den Zeitumſtänden Rechnung tragende Ange⸗ ſteellen 10 der Löhne iſt unter allen Um änden herzu⸗ meiden“ dohndrückerei ebenſo wie Lohnkreiberei zu ver⸗ N wohnend dener iſt auf den doppelten Haushalt auswärts gelts Ri Arbeiter bei der Bemeſſung des Arbeitsent⸗ den Erla icht zu nehmen. Erleichtert wird das durch vorschreibt, baß bit dans vom 9. Januar 1917, der alen Einkommen nd ſeinem bei dem Ausgleich zwiſchen dem bishe⸗ eines vom Heeresdienſt Zurückgeſtellten trag von 2 augenblicklichen Arbeitseinkommen ein Be⸗ milie ein Mark für den Tag für den Unterhalt der Fa⸗ für die deſtellt wird. Aber auch darüber hinaus wird ner ast le des Doppelhaushalts die Gewährung ei⸗ ins Au e chenden Familienzulage durch den Arbeitgeber Arbeitshe zu faſſen ſein. Endlich ſind auch die übrigen kaufe und Gaungen, insbeſonderk hinſichtlich der linter⸗ einer Nachrurnährung unter den gleichen Geſichtspunkten entgegenkon üfung zu unterziehen und, ſoweit mö lich, in ˖ Aer sind der Weiſe auszugeſtalten. Ganz 11 0 i die Verſuche von Arbeitgebern, in un⸗ Arbeiter anderen Be trieben abſpenſtig dand für s) heranzuziehen. Ein ſolches ie Beunruhigung in die Arbeiterſcha't Wirtſchaftslebmträgt verkennt völlig die Geſam lage des 5 ſcharf genug zu verurteilen Es iſt mit Sicherheit 1 5 einfache Ueberlegung und der 5 8 abel. von ſelbſt ſolche 2. 2 8„ der en Seite ichtlinien innegehalten, ſo muß auf ewartet werden d 3 auch von den Arbeitnehmern gerecht u 8 ſie, ſoſern ihre Arbeit bedingun⸗ eshalb auf die f billig anzuerkennen ſind, nicht bloß 1 dosbreige Auflöſung des Arbeitsverhält⸗ Ein 8 ſie es anderwärts noch beſſer ha⸗ ken des Hilfsdienſtaolches Verhalten wäre mit den Zwek⸗ Ein beſonde 5 ſetzes ſchlechthin unvereinbar. äf e den in der Kriegswirt⸗ igen, geſtellten Wehhrpflich⸗ Fil 8 dec naunten Reklamierten, 1 3 Wehrpflicht geht vor lenſt. Sie ſind von Deere sdienſt vor Hilfs⸗ 1 8 d der Leiſtung des 8 utfüllung der Wehrp licht u, als ihre and iti uftes nur ſolange entbun⸗ land noch wicht enweitige Beſchäftigun für das Vater⸗ bald loch 8 iſt als der Dienst 95 Heere. So⸗ deset orausſezung wegfällt. könnte es die Hee⸗ i n, ſie nicht wieder en ſie von Haus tung garnicht verantworte en Heeresdienſt einzustellen. in d e ee 8 Nr ſie leichter erſetzt werden können. derte er die kräftigſte Anwendung der U-Bootswaffe. Amtsblatt der Bürgermeilsteràmter Seckenheim, Iluesheim, Nearhansen und Edingen. Druck und Verlag von Gg. Zimmermann, Seckenheim. elm, Ilontag, den 22. Jannar 19 aus gehoren. Tie Jocausſgung her er et el'ung fällt aber unter Umſtänden aur) dann wig, wenn ſie nicht mehr gerade an derjenigen Stel e arbeiten, für die ſie nach ihren beſonderen Fähigkeiten als Fachar⸗ beiter entweder zurückgeſtellt oder doch beſon ers not⸗ wendig ſind, ſondern an einer anderen Stelle, an der Sie hätten alſo in ſolchen Fällen die Wiedereinziehung zu gewär⸗ tigen, nicht etwa aus Rückſich auf den Arbeitgeber, ſon⸗ dern lediglich aus mlitͤriſchen Rückſichten. Für die Erledigung von Un ſemmgei en zwiſchen Alb itnehmern und Arbeitgebern und einen ſich daraus ergeb nden Ar⸗ beite e el, verbleibt auch den Reklam erten der Schutz des Hilfsdien geſetzes und der darin vorgeſehenen Aus⸗ ſchüſſe. Im übrigen wird Sorge getragen werden, die natürlichen und begreiflichen Wünſchen der Reklam erten ſchon bei der Zurückſtellung oder doch ſpäterhin durch Austauſch nach Möglichkeit zu erfüllen. Nur ann dies nicht auf einm. geſch hen, ſon ru ver ang, da es plan, mäßig erfolgen muß. eine gewieſſe Zeit. Die Arbeiter und zwar ſowohl die Reklamierten wit die übrigen können hernach gewiß ſein, daß ihre be⸗ rechtigten Intereſſen gewahrt und geſchüßt werden, ſoweit es im Bereiche der durch die Anſprüche der Zeit begrenz⸗ ten Möglichkeiten liegt. Sollte es trotzdem zu Mißhellig⸗ keiten kommen, ſo werden ſie gut tun, nicht ſofort den Abkehrſchein zu fordern, ſondern zunächſt die Vermitt⸗ lung des Vorſitzenden des Schlichtungsausſcheſſes oder der Kriegs mts elle an zuru len, die ihnen nicht verſagt werden wird. Bei gutem Willen aller Teile wird es un⸗ ſchwer gelingen, auch im Einvernehmen aller Teile und ohne Zwang die großen Aufgaben zu löſen, die dem vaterländiſchen Hilfsdienſt zum Heil des Volkes ge⸗ ſtellt ſind. a Kundgebung für einen deutſchen Frieden. Berlin, 20. Jan. Am Freitag fand hier im großen Saal des Abgeordnerenhauſes eine Verſammlung des„Unabhängigen Ausſchuſſes für einen deutſchen Frieden“ ſtatt. 4000 Perſonen konnten wegen Raummangels nicht zugelaſſen werden. Reichs⸗ tagsabg. Fuhrmann(na lib.) ſprach den Dank an den Kaiſer aus für deſſen kraftvolle Worte, daß der Krieg nun mit vollſter Energie durchgekämpft werden ſolle bis zum völligen Sieg. Geheimrat Prof. Dr. Dietrich Schäfer erklärte: Gegen die Abſichten der Entente, die ſie in der Antwort auf unſer Friedensangebot kundgab, gibt es nur ein Mittel: Mahnung derd eutſchen Macht. Dabei vertrauen wir auf unſer Heer und unſere Flotte. Reichstagsabg. Graf Weſtarp: Unſere heutigen ungeheuren Kämpfe ſind ein Schritt in das Heldenalter der preußiſchen Geſchichte in ihren beſten Zeiten, als Preußen ſeinen Auſſtieg nahm. Auch heute wieder müſſen wir einen deutſchen Sieg erringen. Dazu müſſen auch unſere U-Boote voll eingeſetzt werden.(Stürmiſcher Beifall.) Wir müſſen jetzt neue Opfer bringen und die verlangen neue Entſchädigungen. (Sehr richtig.) So alſo wird ein neues Programm entſtehen müſſen. Belanders die Arbeiter mögen bedenken, daß England das Volk der Arbeiter in die Sklaverei zwingen will.(Starker Beifall.) Abg. Dr. Pfleger brachte unter großem Jubel Grüße aus Bayerns Hauptſtadt vom„Volksausſchuß für die Nieder⸗ kämpfung Engländs“. Er betonte die Einigkeit des Nordens und Südens, verſchwieg aber nicht gewiſſe Spannungen, die darauf zurückzuführen ſind, daß wir manches nicht verſtanden, 3. B. daß unſer Vormarſch durch das feindliche Belgien als„Unrecht“ bezeichnet wurde(Stürmiſcher Beifall), daß man wegen der Dum⸗Dum⸗Geſchoſſe an eine neutrale Macht telegraphierte, ohne ſich zu vergewiſſern, daß die Antwort auch eines deutſchen Kaiſers würdig ſein würde(Stürmiſcher Beifall) und daß man zuletzt, wo auch der Süden auf ſeinen Hindenburg ſtolz war, auf politiſchem Gebiete keine Maſuzenſch lachten gewonnen hat. (Erneuter ſtürmiſcher Beifall.) Abg. Streſemann klagt über die deutſche Träumerpolitik, die einem deutſchen Frieden ſo abträglich ſei. Nicht die Wiederherſtellung von Belgien und Serbien ſollte uns beschäftigen, ſondern die Wiederherſtellung von Deutſchland.(Stürmiſcher Beifall.) Zum Schluß for⸗ Schließlich ſprach noch der Abg. Traub(freiſ.). Sein Loſungswort war: „England muß ins Herz getroffen werden.“ An den Kaiſer wurde ein Te ſehramm abgefandt, worin auf Grund ſeines Aufrufs an das deutſche Volk die Entſchloſſenheit ausgeſprochen wird, im Kampfe um Deutſch ands Daſein bis zum Aeußerſten aus⸗ zuharren. Steuerpolitik und Kriegs⸗ entſchädigung. Die Andeutungen, die der Abg. Dr. Streſemann kürzlich in Hannover über weitgehende Vermögensab⸗ gaben, womöglich bis zu einem Drittel des Vermögens⸗ beſitzes, zur ſpäteren Deckung der Kriegsſchuld machte, hoben erklärlicherweiſe in der Bevölke ung Beunruhigun hervorgerufen. Halbamtlich iſt mitgeteilt worden, da bei den zuſtändigen amtlichen Stellen derartige Pläne nicht beſtehen öder wenigſtens noch nicht erwogen worden ſind. Auf keinen Fall aber dürfte es ſich darum handeln, daß man auch nur ähnlich hohe Vermögensabgaben bis⸗ her auch nur als Wahrſcheinlichkeit, ja auch wohl nur als Möglichkeit ins Auge gefaßt hätte. Das erſcheint ja ſchan deshalb ausgeſchloſſen, weil die Vorausſetzung dafür, ein Friedensſchluß ohne Kriegsentſchädigung, bis⸗ Russen über den Serelh. Jnſerttonspreis. Die einſpaltige Petitzeile 15 Pfg., Reklamen 30 5 die Zeile. Bei öfterer Auf ahme Rabatt. 8 Fernſprechanſchluß Nr. 16. S e eue E. Mb i 17. Jahrgang e* e— her wohl ſelbſtverſtändlich von irgend einer amtlichen Stelle noch nicht zur Grundlage eines Steuerplanes ge⸗ macht ſein kann. a In den„Leipziger Neueſten Nachrichten“ hat nun der frühere Dresdener Oberbürgermeiſter Dr. Beutler vor einer öffentlichen Erörterung über die künftigen Kriegslaſten gewarnt, da ſie die Gefahr in ſich berge, daß in der Bevölkerung die Meinung entſtehe und ſich feſtſetze, eine angemeſſene Kriegsentſchädigung ſei für den Frieden etwas Nebenſächliches. Die e Warnung ſoll nicht ſo verſtanden werden, als ſollte die Frage, welche Steuer⸗ laſt wir nach dem Kriege zu tragen haben könnten, jetzt überhaupt noch nicht öffentlich erörtert werden; viel⸗ mehr dahin, daß die Erörterung auf keinen Fall als wahr⸗ ſcheinlich annehmen darf, daß wir ohne weſentliche Kriegs⸗ entſchädigung bleiben würden. Die Frage, wie unſere Steuerlaß und wie demgemäß unſer Wirtſchaftsleben aus⸗ ſehen würde, wenn es uns nicht gelänge, eine angemeſſene riegsentſchädigung durch uſetzen, kann im Gegenteil nicht Ift und nicht eindringlich genug behandelt werden; es muß dem deutſchen Volke immer wieder vor Augen ge⸗ führt werden, daß es der Verarmung und Verkümmerung ausgeliefert iſt, wenn es ſich nicht eine namhafte Ent⸗ ſchädigung für die ungeheuren Kriegsopfer an Gut er⸗ kämpft. Das Ziel aller ſolcher Erörterungen aber muß ſein, daß im ganzen Volke der Wille gefeſtigt wird, einen Sieg zu erringen, der auch in materieller Beziehung einen Ausgleich für unſere Opfer bringt. 8 Der Weltkrieg. WTB. Großes Hauptquartier, 20. Jan. Amtlich Weſtlicher Krieg ſchauplatz: Bei Wytſchaete und weſtlich La Baſſee wurden heute nacht angreifende Patrouillen abgewieſen. N Zwiſchen Doller und Rhein⸗Rhone⸗Kanal(Elſaß) an⸗ geſetzte Erkundungsunternehmungen ſind von württem⸗ bergiſchen Truppen erfolgreich durchgeführt. Oeſtlicher Kriegsſchauplatz: Tront des Generalfeldmarſchalls Prinz Leopold von Bayern: 7 Keine beſonderen Ereigniſſe. 8 Fron: des Generaloberſten Erzherzog Joſeph: In den Oſtkarpathen nordöſtlich Belbor griffen mehr⸗ fach kleinere ruſſiſche Abteilungen unſere Stellungen er⸗ folglos an. An einer Stelle überraſchend eingedrungener Feind wurde im Handgemenge zurückgeworfen. Nördlich des Suſita-Tales erneuerten die Ru⸗ mänen an denſelben Stellen wie tagszuvor ihre ver⸗ zweifelten Angriffe. Fünfmal wurden ſie nach ſchverem Kampfe blutig abgewieſen. Außer mehreren hundert Toten, die vor unſeren Stellungen liegen, verloren die Angreifer 400 Gefangene. a Heeresgruppe des Generalfeldmarſchalls N von Mackenſen: 2 Starkes Schneetreiben und ſch'echte Beleuchtung hin⸗ derten die Tätigkeit unſerer Artillerie Trotzdem wurde der am Sereth gelegene Ort Naneſti von deutſchen Truppen geſtern im Sturm genommen. 0 a Mazedoniſche Front. Tag und Nacht verliefen ruhig. Ter Erße Generalquartiermeiſter: Ludendorff. WTB. Großes Hauptquartier, 21. Im.(Amtlich! We ſtli her Kriesſchauplatz: Außer ſtellenweiſe lebhafterem Artilleriekampf und erfolgreichen eigenen Patrouillenunter mungen verlief der Tag ohne weſentliche Ereigniſſe. J Oeſtlicher Kriegsſchauplatz: 0 Front des Generalfeldmarſchalls 4 Prinz Leopold von Bayern: 1 Oeſtlich Baranowitſchi drangen deutſche Stoßtrupps in die ruſſiſchen Gräben ein und brachten 17 Gefangene zurück. 2 5 18 Front des C. valoberſten Erzherzog Joſeph: In den Oſtkarpathen kam ein geplanter feindlicher Angriff an der Valeputna⸗Straße in unſerem wirkungs⸗ vollen Artilleriefeuer nicht zur Entwickelung. Kleine ruſſiſche Vorſtöße wurden abgewieſen. ö Heeresgruppe ves Generalfeldmarſchallss von Macken en: 8. Mit Naneſti fiel an 19. Januar der ganze von den Ruſſen dort noch zäh verteidigte Brückenkopf in unſere Hand. Pommern, At tmärker und Weſtpreußen ſtürmten mehrere feindliche Linien mit ſtark aus ebauten Stützpunkten. Der Ort ſelber wurde in heißem Häuſer⸗ 2 liger verliefen für ihn die „ tamrf genommen. Die über die Serethbrücken zurückflutenden 8 Ruſſen wurden von unſeren Batterien und Maſchinen⸗ 5 9 flankierend gefaßt und erlitten ſchwere Ver⸗ luſte. Ein Offizier, 555 Mann, 2 Maſchinengewehre und 4 Minenwerfer fielen in unſere Hand. ö 1 Mazedoniſche Front: 8 Im Ceruabogen öſtlich Paralowo führte eine deutſche 8 A eine erfolgreiche Unternehmung durch. 8 n Ver Erße Generalquartiermeiſter: Ludendorff. 2*. 5* 8 Die auf allen Fronten bemerkbaren Umeruppierun en größeren Stils haben teilweiſe in den ezten Tacen eine Verminderung der Kampfhandlungen bedingt. Aber nur teilweiſe. Bei Dünaburg haben die Ruſſen un er General Radke Dimitrieff die Angriffe fortge ezt, bei denen ſie uns ein Dorf zu entreißen vermochten. Aber der Vorſtoß wurde durch eine geſchickte Flankenbewegung Aunſerer Truppen aufgeha ten und der Feind mußte unter ſtehen. Noch ungün⸗ großer Wucht ausge⸗ führten Vorſtöße bei Smorgen Wilna zu, wo ſeine Verluſte eine außerordentliche Höbe erreichten.— Am Serethbogen iſt ein weiterer namha' er Erfolg zu verzeichnen: Raneſti iſt geſtürmt und der ſchweren Verluſten vom Angrif ganze wichtige und ſtark befeſtigte Brückenkopf zwiſchen Putna, Rimnicul und Sereth iſt in unſere Hand gefallen. Tabei erlitten die Ruſſen ſchwere Verluſte, beſonders als ſſie auf der Flucht, an der Serethbrücke zuſammendedrängt, in das Kreuzfeuer unſerer Artillerie und Maſchine ige⸗ wehre gerieten. Man kann ſich denken, wie die Wirkung war. Ein Offizier und 555 Mann wurden noch gefangen und mehrere Kriegswerkzeuge eebeutet.— Die Lage Sarrails in Mazedonien iſt nach neutralen Berichten ſehr ernſt, da das furchtbare Wetter mit den Fiel erdünſten 5 350 000 Mann ſchwer zuſetzt und die Kampfkraft ähmt. Ueber den kommenden Hauptangriff ſchreibt H. Ste e⸗ mann im„Bund“: Jedenfalls wird man auf Unter⸗ nehmungen von einem Ausmaß rechnen müſſen, die alles überbieten, was bisher verſucht worden iſt. Nicht nur auf jedem einzelnen Kriegsſchauplatz, ſondern überall werden ir im Frühling die Entente unter Aufgebot ihrer Streitermaſſen zur Offenſive ſchreiten ehen, um endlich den konzentriſchen Generalangriff vorweürtszutragen; in welchem Maße die Ruſſen, die ſeit Juni 1916 hre Unter⸗ bruch kämpfen, daran teilnehmen, bleibt abzuwarten. Seit Beginn des Jahres 1916 haben unſere Fleer (im Verein mit den Abwehrmaßnahen von der Erde aus) 784 feindliche Flugzeuge zum Abſturz gebracht oder zum Niedergehen hinter unſeren Line! gezwungen. Unſere eigene Einbuße beträgt in dem gie. er Zeitraum 221 Flugzeuge. Für die Weſtfront allein betragen die Zahler 79 feindliche gegen 181 deutſche Flugzeuge. Ein deutſches Tauchboot hat am 9. Januar bei Malte das engliſche Linienſchiff„Cornwallis“ verſenkt, ein rech anſehnliches Schiff von 14 200 Tonnen, das 4 Geſchütz⸗ zu 30,5 Zentimeter. 12 zu 15,2 Zentimeter, 12 zu 7, Zentimeter und 2 zu 4,7 Zentimeter, dazu eine Beſatzung von 750 Mann hatte. Es war 1901 erbaut und veſaf eeine Länge von 123 Meter. s General Nallouin iſt zum Adjutanten des fran⸗ Zzeöſiſchen Oberbefehlshabers an der Nord⸗ und Nordoſt⸗ front Nivelles ernannt worden. Er ſoll die Ausarbei⸗ tung aller vorbereitenden Arbeiten für die allgemeine Kriegführung leiten. 1 Der Krieg zur See. 2 Berlin, 20. Jan.(Amtlich.) Unſere Torpedoboote brachten am 9. Januar früh den holländiſchen Poſtdamp⸗ fer„Prins Hendrik“, von Vliſſingen nach London be⸗ ſtimmt, zur 0 nach Zeebrügge ein. e London, 21. Jan. Nach Lloyds ſind verſenkt wor⸗ den: Die ſpaniſchen Dampfer„Valle“ und„Manuel“, der däniſche Dampfer„Dagmar“ und der engliſche Seg⸗ ler„Lilian“. Berlin, 21. Jan. Es iſt feſtg ſtellt, daß ein eng⸗ liſcher Dampfer, der einen falſchen —— Spiel und Liebe. Novelle von v. Dewall. a * Fortſet ung. Nachdruck verboten „Ich danke— die Damen ſind mir fremd!“ erwi⸗ derte ich und blieb ruhig ſitzen. „Nun, dies iſt drollig— was iſt denn das für eine ſonderbare Marotte?— Doch einen Augenblick Pardon, Baron, iſt komme gleich wieder zu Ihnen.“ Im nächſten Moment war Lüttwitz drüben bei den Damen. 3 Ich ſah, wie die Tante ihm holdſelig zulächelte und 115 die Hand reichte, die jener galant an ſeine Lippen ührte. d i. von Ponanska ſchien im erſten Augenblicke mehr erſtaunt als erfreut zu ſein über dieſes Begegnen, doch gleich darauf bekam Lüttwitz auch von ihr ein artiges Laächeln und einen Händedruck. Ich gab an meiner Sofaecke einen müßigen, aber keineswegs gleichgültigen Zuſchauer ab. 5 Ich konnte nicht verſtehen, was die drei mit einander ſprachen, ich bemerkte nur, wie die Unterhaltung dort drüben ſich belebte und wie Lüttwitz, auf eine einladende Handbewegung der älteren Dame, ſich einen Stuhl her⸗ anzog. An Lüttwitz' Geſten bemerkte ich, daß man einige Male von mir ſprach; bald wies er mit dem Finger herüber in ſeiner zwangloſen Weiſe, bald drehte er ſich halb herum und lächelte mir zu, auch die Tante ſchaute einige Male zu mir her, und einmal ſtreifte mich ſelbſt ein flüchtiger Blick der Frau von Ponanska. 5 Ich ſaß in meinem Winkel, ſcheinbar vollkommen teilnahmslos und drehte an meinem Glaſe, in der Tat aber ſaß ich wie auf Kohlen. 5 Ich fühlte mich allein, überflüſſig, zurückgeſetzt. Es war mir peinlich, zu gewahren, wie mein leichtblütiger Kamerad die Schranken ſo leicht beiſeite ſchob, die iſchen mir und jenen Damen aufrech die daniſche Flagge führte, am 12. Januar, als er von einem deutſchen Tauchboot angehal en wurde, auf das Tauchboot mit mehreren Geſchützen feuerte. Das Tauch⸗ boot konnte durch ſchnelles Untertauchen ſich retten. Vliſſingen, 20. Jan. Heute hat auf der Fahrt nach Antwerpen der deutſche Dampfer„Urſula Fiſcher“ aus Zeebrügge Vliſſingen paſſiert. Der Dampfer wurde bei Termeuzen von einem niederländiſchen Ma⸗ rineflugzeug angehalten und mußte nach Vliſſingen zu⸗ rückkehren. 8 Neues vom Tage. Das Verdienſtkreuz für Kriegshilfsdienſt. Berlin, 21. Jan. Der Kaiſer hat als erlem dem Reichskanzler das neugeſeiftete Verdienſtkreuz für Kriegs⸗ hilfsdienſt verliehen. f Volle Uebereinſtimmung zwiſchen Berlin und 5 Wien. Berlin, 21. Jan. Die„Nordd. Allg. Zeitung“ ſchreibt zu der Zuſammenkunft der leitenden Staatsmän⸗ ner Deutſchlands und Oeſterreich⸗Ungarns in Berlin, die Beſprechungen, unter denen die kriegswirtſchafttichen Fra⸗ gen den breiteſten Raum einnahmen und zu denen auch Vertreter der beiden Heeresverwaltungen zugezogen wa⸗ ren, haben volle Ueberein immung ergeben. Die Gewerkſchaften zum Friedens engebot. Berlin, 21. Jan. Ein Vertretertag der Gewerk⸗ ſchaften ſandte an den Reichskanz er eine Kindgebung, die die Zuſtimmung zum Friedensangebot und die Be⸗ reitwilligkeit ausspricht, angeſichts der Forderungen un⸗ ſerer Feinde, die den wirtſchaftlichen und po it ſchen Ruin Namen trug und — 2 Deutſchlands bedeuten würden, in verſtä ktem Maße a le Kräfte in dem Kampf um die Existenz des Reiches ein⸗ zuſetzen. 8 8 Unverſchuldeter Irrtum. Berlin, 20. Jan. Der Bundesrat hat beſchloſſen, dem vom Reichstag angenommenen Entwurf eines Ce⸗ ſetzes, betr. Al skunfterteilungen über Kriegsverordnungen die Zuſtimmung nicht zu erteilen. Statt deſſen hat der Bundesrat eine Verordnung über die Verfolgung von Zu⸗ widerhandlungen gegen Vorſchriften über wirtſchaftliche Maßnahmen erlaſſen„ wonach bei Zuwiderhandlungen gegen Vorſchriften der Einwand des unverſchuldete n Irr⸗ tums zugelaſſen wird.(Der Reichstag hatte auf An⸗ trag des Abg. Schiffer beſchloſſen, daß Auskunftsſtellen errichtet werden ſollen, die auf Anſuchen den Geſchäfts⸗ leuten mitzuteilen hätten, was nach den Kriegsre ord⸗ nungen im einzelnen Fall erlaubt und was verboten ſei. Der„unverſchuldete Irrtum“ mag Erſatz dafür ſein, wenn kein Mißbrauch damit getrieben wird. D. Schr.) Vergeltung. Berlin, 21. Jan.(Amtlich.) Nach zuverläſſigen Nachrichten werden kriegsgefangene deutſche Offiziere ſeitens der franzöſiſchen Heeres eſttung einer unwürdigen und vͤlkerrechtswidrigen Behandlung ausgeſetzt, um ſie zu militäriſch wichtigen Ausf i ſtimmten Samme plätzen, ſo z. B. der Zitadelle von Amiens, werden ſie bis zu 14 Tagen in Einzelhaft gehalten und ſtets von neuem anſtrengenden Verhören unterworfen. Bei Verweigerung von Ausſagen werden ſie bedroht und ſogar mit dreitägigem Dunkelarreſt bei Waſſer und Brot beſtraft. Die Offiziere erhalten Mann⸗ ſchaſtskoſt, dürfen ihre Zelle nicht verlaſſen, ſchlafen auf Pritſchen und Strohſack und werden in jeder Beziehung unwürdig behandelt. Zur Herbeiführung der Gleichmäßig⸗ keit iſt von der deutſchen Oberſten Heeresleitung ange⸗ ordnet, daß alle künftig zu Gefangenen gemachten fran⸗ zöſiſchen Offiziere und Offizierſtellvertrete⸗ bis auf wei⸗ teres in der gleichen Weiſe be andelt werden. Die Polenfrage. Berlin, 21. Jan. Im preuß. Abgeordnetenhaus richtete der Abg. Korfanty(Pole) heftige Angriffe gegen die Regierung. Die Polen hae. überall die Für⸗ ſorge der Regierung zu vermiſſen und müſſen ſich trotz ihrer Leiſtungen als Staatsbürger zweiter Klaſſe ke trachten. Das po' niſche Vok darbe und leide für Preußen. Ter Miniſter des Innern v. Löbell erwiderte. Kor⸗ Ich beneidete ihn, wider mein beſſeres Gefühl, um jedes Wort, welches Frau von Ponanska an ihn richtete, um das Lächeln, welches er ihr ablockte.— Es war mir dies doppelt ſchmerzlich, weil ich immer nur kalt und abweiſend ſie geſeh'n, bei den wenigen und oberflächlichen Berührungsmomenten zwiſchen uns.— Stand ich denn ſo weit unter jenem? Aus dieſem unerquicklichen Gedankengange ſtörte mich endlich Lüttwitz auf. f „Kommen Sie, Baron, ich muß Sie den Damen zuführen. Sie, Sonderling, haben es ja nicht einmal bisher der Mühe wert gehalten, ſich ihnen vorſtellen zu laſſen.— Sie ſchmachten förmlich nach Ihrer werten Bekanntſchaft,“ fügte er lächelnd hinzu,—„allons, allons, keine falſche Beſcheidenheit, alter Freund!“— Hier gab es nun allerdings kein Ausweichen mehr, 5 ſahen zu uns herüber, offenbar erwartete man mich. Sie müſſen dich für unerzogen oder für einen Gecken halten, wollteſt du dich länger zieren: dies denkend der Seite meines Freundes agen zu zwingen. In be⸗ y irre, wenn er gla ure tammesgenoſſen zu nützen. Wenn 1 ſtand und die wirtichaftliche Lage der Polen auße Preußens mit der der preußiſchen Polen re. gleich hätten dieſe alle Veranlaſſung, Gott auf den Knie danken, daß ſie unter preußiſchen Königen ſeit Friedr dem Großen eine ſolche Entwicklung bekommen ha Angeſichts der eben erfolgten Gründung des Polenſtaa dauerlich. 2 Berlin, 20. Jan. Nachdem am 7. Januar e Sonderkonferenz des Oppoſitionsflügels der ſozialdem Angriffe gerichtet hatte, hat dieſer nun den Parte ſchuß einberufen, um über Gegenmaßregeln zu ber Der Parteivorſtand iſt entſchloſſen, reinen Tiſch zu m chen. Die Teilnehmer der Konferenz ſollen aufgefol dert werden, ſich den Beſchtüſſen der Partei zu f ſie ſollen ausgeſchloſſen werden, wenn ſie ihre Agitat fortſetzen. Da der Ausſchluß aber nur vom Partei ausgeſprochen werden kann, die E nberufung desſ aber während des Krieges nicht möglich iſt, ſo ve der Vorſtand den Standpunkt, daß dem anz eſichts Lage dem Parteiausſchuß erweiterte Beſugniſſe übe im Intereſſe der Aufrechterhaltung der Einheit der Pal tei notwendig ſind. 5 f Berlin, 20. Jan. werkslaboratorium in Spandau eine Exploſion ſtatt. angerichtete Schaden iſt nur gering, die Betrieb ſtörm unbedeutend. Die Zahl der Toten beträgt leider 10,. der Verletzten 20. 8. 1 Die türkiſche Antwort. Konſtantinopel, 21. Jan rung übermittelte geſtern den Vertretern der neutral Staaten eine Note zur Antwort der Entente auf„ Friedensangebot. habe. dagegen ſeien die Pläne Englands auf Mes) tamien, Rußlands auf Konſtantinopel, Frankreichs Syrien und Elſaß⸗Lothringen, Italiens auf öſterreich Provinzen bekannt geweſen, außerdem habe En widerrechtlich Aegypten und Cypern ſich angeeignet, 0 Italien Tripolis. Das ſeien Verletzungen des Na litätenprinzips, als deſſen Verteidiger die Entent jetzt ausgebe. Die Türkei ſei zur Vereidigung Beſtands zum Kriege gezwungen geweſen. Die V wortung treffe die Entente. 8 f Engliſche Lockungen. Wien, 21. Jan. Eng'liſche Blätter machen dings den Verſuch, Oeſterreich⸗Ungarn von der Deutſchlands wegzulocken, wobei ſie behaupten, di mung habe beſonders in Oeſterreich ſeit dem Reg antritt des Kaiſers Karl eine Aenderung erfahren öſterreichiſchen Blätter weiſen dagegen auf die wortnote der Entente hin; die Verſprechungen an lien, Serbien, Rumänien gehen faſt ausſchließl! Koſten Oeſterreich⸗Ungarns und das dort ausgeſ. Nationalitätenprinzip würde mit der Auflöſung 1 naumonarchie gleichbedeutend ſein. Das habe au einflußreichſte engliſche Wochenſchrift„Spectato ausgeſprochen. Die Lockungen finden daher kein 6 Die Haltung der Schweiz. Lugano, 20. Jan. Der ſchweizeriſche Geſan Rom hatte eine längere Unterredung mit dem des Aeußern Sonnino.— Der Geſandte erklärte Vertreter des„Corriere della Sera“ gegenübe Schweiz beobachte andauernd die gleichmäßige d gegenüber allen Kriegführenden. An dem Tage, a irgendein Soldat der kriegführenden Staaten den ſuch machen ſollte, mit Gewalt die ſchweizeriſche E zu überſchreiten, würde für die Schweiz der beginnen. Jedoch habe die Regierung keinerlei artige Befürchtungen. Abgeſehen von der Tatſach die ſchweizeriſche Regierung über ein kräftig verfüge, genügten bisher der Schweiz die Verſid gen aller kriegführenden Staaten. Nachdem ie alle Friedenshoffnungen geſt wunden. und die Die Frauen geſtatteten uns, unſer Mahl an. Tiſche zu verzehren, und beſtellten ſich ebenfalls ihr? brot;— ſo bildeten wir eine improviſierte partie qu uſammen. a ful a die Frau von Ponanska wähn Die erſten Worte, des Speiſens an mich richtete, waren eine Frag meiner Geſundheit. ö im Tone Gegenteil, ragen 4 Ai hre Nach ſei die Rede Korfantys doppelt unverſtändlich und Spaltung der ſozialdemokratiſchen Partei. i kratiſchen Partei gegen den Parteivor and die ſchärfte! tragen werden ſollen, alle Maßregeln zu ergreifen, W Heute früh fand im Feu 5 i g„Die Note ſtellt feſt, daß keine“ Mittelmächte Abſichten auf Gebiete der Ente ite gel ih Thema ab und“ „Die türkiſche Rel 8 2 S 8 1 atzes, ſowie eine Verſchärfung de ſcheine, füh e ſich die Schweiz 1670 I upfes bevorzuſte! über jeglicher, auch unbeabſichtigter Verletzung ihrer Neu⸗ Kallelt zu ſchuß en. Der Zivildienſt der Entente. i Petersburg, 21. Jan.„Utro Roſſij“ meldet, daß eine Konferenz nach Petersburg beruſen worden ſei zur Beratung der Einführung des Zivildienſtes in allen Ententeländern. a 8 Englands Getreideverſorgung. Berlin, 21. Jan. Die„Unabhängige National⸗ korreſpondenz“ führt aus: Nach der engliſchen Fach⸗ breſſe lagerten am 1. Dezember 1916 in England 1 Mill. 450 000 Tonnen Weizen gegen 1650000 Tonnen am 1. Dezember 1915. Bei einem Friedensverzehr von wöchentlich 140 000 Tonnen wäre alſo England am 1. Dezember 1916 für etwa 100 Tage eingedeckt geweſen; die Zufuhr von Getreide hat aber in dem Vierteljahr vorher nur etwa 100 000 Tonnen wöchentlich und auch im Dezember ſchwerlich mehr betragen, ſo daß dieſer Vor⸗ Frankfurt a. M., 19. Jan. Die„Frankf. Ztg.“ e meldet aus Haag, die engliſche Regierung werde zur ſtörm Enteignung eines Teiles der verfü, baren Ge doorräte 10, reiten. Jeder Beſitzer von Geldvorräten, einerlei bvelcher Art und wie groß der Vorrat, muß ſofort der Re ⸗ dierung darüber Angaben machen. 3 5 Exploſion einer Munitionsfabrik. London, 21. Jan. Am Freitag wurde eine Lon⸗ boner Munitionsfabrik durch eine Exploſion zerſtört 40 3 ſind geborgen, 100 Perſonen wurden ſchwer Alkoholverbot im engliſchen Feldheer. Bern, 21. Jan. Wie der„Matin“ aus Hazebrouck 85 Habt haben die engliſchen Militärbehörden infolge der Funahme der Betrunkenheit bei den engliſchen Truppen um Frankreich den Verkauf und Vertrieb von Alkohol . 5 aſamten Bereich des Heeres und der Geblete, die Ler kngliſchen Verwaltung unterſtehen, vom 15. Januar unterſagt. i ö f 5 Briands Stern im Erbleichen? i 8 der Paris, 21. Jan. Die angekündigten Anfragen in — 95 kammer wegen der Politik der Regierung in Grie⸗ genland haben eine ſtarke Ernüchterung erzeugt. Als 1 am Freitag die Rednerbühne betrat, wurde er mit eiſigem Schweigen empfangen. Er erklärte, daß die 1 Wann g die Beantwortung der Fragen jetzt zwar für 6 word gebracht halte, da er ſelbſt aber heftig angegri en Aufden ſei, ſtehe er der Kammer zur Verfügung. Die fragen Er N genommen. Hecreseuat, 21. a 2 5 dier d ausſchuß ernannten Armeekommiſſare ſind nach der Ge Bri nd liegenden Liſte meiſt ſcharfe Cegner des Kabinetts werde er am Donnerstag beantworten. Die and gs“ 7 de geſamte griechiſche Handelsflotte gegen Pachtzah⸗ baren beſchlagnahmen. Die griechiſche Regierung ſei des La beunruhigt und beanſpruche für die Verſorgung Lon Sandes mit Pebensmitteln eine genügende Anzahl Sa eigener Verfügung. 5 n Wetersburg, 20. Jan.(Pet. Tel.⸗Ag.) Der Zu: nen ment der Duma 3 des Reichstags ſind um des B 5 verſchoben worden, weil die Ausarbeitung binett udgets noch nicht beendigt ſei. Das nente Ka⸗ Wied müſſe alle ſchwebenden Fragen angeſichts des 28 erzuſammentritts der Kammer erwägen. 8 Vermiſchtes. Jan. Nach einer Meldung des„Se⸗ b ammer von der Einlieferung des 1000. Zentners warf zur Pommeriſchen Hindenburgſpende antwortete Feld⸗ 1 Sti Hindenburg mit herzlichem Dank. N 10 ſtiftete tung. Generaldirektor Richard Lindenberg in Remſcheidt 1 ur Auster Andenken an ſeine verſtorbene Tochter 500 000 Mk. ſcheider Keleger ſorzung unbemittelter Töchter gefallener Rem⸗ Frau K Geschmeide dem Vaterland. 5 Frau F. A. Krupp und Goldene von Bohlen und Halbach haben bei den bei der Nie le in Eſſen 1 wertvolle Goldgegenſtände und i amantenregie des ſüdweſtafrikaniſchen Schutzgebiete Reihe elten ſchöner Juwelen und Schmuckstücke eutſche ng im neutralen Aus and(a's Beihilfe zur Beſſerung täti 5 Valuta) eingeliefert und den ganzen Erlös wohl. verein des Rot e und zwar dem Preußiſchen Landes, dienſt der Stoten Kreuzes Mk. 25000 und dem Kriegsliebes⸗ Fabel 8 Eſſen Mt. 112 000. liegende Dale Schiffevrels. Der ſchmer beſchädigt in der Themſe . 90 0% 5 o Adalbert“ 0 25 ſich nur ransosheboten. u dem 15 20 000 Mk. der Pariſer„Südatlantiſchen zugeſchlagen. 5 ertreter der proteſtantiſchen Landeskirchen er⸗ 0 Es— s wird eine Nachfeier auf der Wartburg ie in den erſten— weiteren Verhandlungen im Gange, planen. n des November ein Bachfeſt für Eiſenach Allerlei Unſaube HGaänſeknochen ſlabedes. zur Anzeige gebracht a trotz des geringen 5 i in dor eines Jaben wenn vas Publkun ſich in s. in i ürde, wü r die Geſamtheit weſentſiche beſſer 12 8— „ 3—— 85 ichtet, alle Maßnahmen zu tref en, um ſich gegen⸗ N hören, aber das erforderliche Entlaſſun klärung wurde ohne die üblichen Beifallskundgebungen Jan. Die von dem parlamentariſchen aus Athen beabſichtigt die engliſche Regierung Auf die Mitteilung der Pommeriſcher Baden. ) Karlsruhe, 82. Jan. Das Unterrichtsmini⸗ ſterium hat erlaubt, daß auch an Oſtern 1917 die Schüler und Schülerinnen, welche dem 8. Schuljahr ange⸗ Salter noch nicht erreicht haben, auf Anſuchen ihrer Eltern oder deren Stellvertreter während des Krieges vom Beſuch der Volksſchule beurlaubt werden dürfen, wenn ſie zur Auf⸗ rechter haltung des landwirtſchaftlichen, kaufmänniſchen oder gewerblichen Betriebes ihrer Eltern oder zur Ver⸗ hütung der Not in ihcen Familien von dieſen dringend benötigt werden. Die beurlaubten Schüler und Schü⸗ . haben aber am Fortbildungsunterricht teil zu⸗ tehmen. 0 Karsruhe, 22. Jan. Die Verwaltungsſtelle der pindenburgſpende der deutſchen Landwirte hat ſich damit einverſtanden erklärt, daß der Kreis Memel in Oſt⸗ preußen ſeine Hindenburgſpende an die Städte Karls⸗ cuhe, Mannheim und Freiburg abliefert. ( Karler he, 22. Jan. Zu einer Zu thausſt afe von 15 Jahren wurde der ſchon vielfach mit Zucht⸗ haus vorbeſtrafte Maler Katz aus Cannſtatt verurteilt. Er war kaum aus der Strafanſtalt ent aſſen worden, As er wiederum einen ſchweren Diebſtahl beging. () Heidelberg, 22. Jan. Wegen Kartoffelbetrü⸗ zereien und Höchſtpreisüberſchreitungen ſtanden der Kar⸗ voffelhändler Chriſtof Schrank, ſeine Ehefrau und ſein Sohn vor der Strafkammer. Es wurde feſtgeſtellt, daß Schrank in einer emen Anzahl von Fällen hieſige Fa⸗ miken beim Verkauf von Kartoffeln ganz beträchtlich im Gewicht betrog und außerdem den Höchſtpreis über⸗ ſchritt. Er wurde zu 1 Jahr Gefängnis, ſeine Frau zu 4 Wochen Gefängnis und ſein Sohn zu 2 Wochen Gefängnis verurteilt. Außerdem wurden Schrank die bür⸗ gerlichen Ehrenrechte auf 3 Jahre aberkannt. Pforzheim, 22. Jan. Ter Großherzog hat den durch die Exploſion im ſtädt. Elektrizitätswerk betroffenen Familien ſeine herzliche Teilnahme aus eſprochen. Freiburg, 22. Jan. An(äßlich des 50 jährigen Beſtehens des 5. Bad. Inf.⸗Regt. 113 beſchloß der Stadt⸗ cat der ſtädt. Regimentsſtiftung zugunſten kriegsbeſchä⸗ digter Angehöriger des Regiments eine Zuſtiftung von 3000 Mk. zu machen. 5 () Lörrach, 22. Jen. Nach einer Mitteilung der ſchweizeriſchen Oberpoſtdireltion müſ en künftig Waren⸗ ſendungen nach Deutſchland, Poſt ücke und Frachtſtü ke von einer Einfuh bewilligung des Reichs ommiſſariats für Einfuhr in Berlin begleitet ſein. Ausgenommen ſind gewiſſe Sendungen, namentlich Lebensmittel, und Sendungen an Kriegs efangene und Intern erte. Teutſch⸗ land wird die Einfuhr einer Reihe von Gegenſtänden in die Schweiz, darunter vorausſichtlich goldene Uhren, Seidenwaren, Stickereien nicht mehr zulaſſen. () Ofteringen, bei Waldshut, 22 Jan. Im nahen Untereggingen gerieten zwei Kinder des Grenzauffehrs Fohrenbach mit einem Schlitten am Watſchvor and in die Wutach, wobei ein Mädchen von der Strömung fort geriſſen wurde und ertrank Lolales. Ein Ratgeber für Kriegerfamilien. Ueber alle zum Wohle unſerer Kriegerfamilien getrof enen Maß⸗ nahmen gibt ein im Verlage der Kgl. Ho bu handlung von E. S. Mittler u. Sohn, Berlin, erſchienener, von Rechnungsrat Fiſchbacher verſaßter Ratgeber für Krie⸗ erfamilien unter dem Titel„Wie wrid für die Ange- hörigen unſerer Krieger geſorgt?“ in kurzgefaſt r, allge⸗ meinverſtändlicher Form einen klaren Ueb rb ick. Die eſchickte Anordnung des Stof es läßt auf den erſten lick erkennen, welche Anſprüche den Ang hörigen der Krieger zuſtehen, wenn dieſe in den Kriegsdienſt ein⸗ treten, im Lazarett aufgenommen, krieg' gefangen oder vermißt werden, oder wenn ſie vor dem F inde fallen. Durch beigefügte Muſter von Geſachen ür die am häu⸗ figſten eintretenden Fälle wird jeder, auh den ungeſchulte Eupfangsberechtigte in den S and geſetzt, die Anträge ſelbſt anzufertigen. Der Preis des Büchleins beträgt 25 Pfennig. N f ühungz usa uspuvbun air eee eee ehe en eee usholob bu ib eg ae de e neh h eee ꝙpou dus— gvesg bh 05 ne sig uacpt zg usgeat davg ang an!— felco g a0 nhuheluvun gunſcß sua anl ölqtz 98 uag sSlenct zog noa ehen ae; mda dune ute nee benen een e ae 10% ub ⸗uvhaca önueb ng ubgnvag Avg ee been eee een nen eee ede zpnvaqebhlnv opzzogz 10 q si ip Agen aun age g Sva Juanes neun eee en en e aan Verantwortlich für die Nedaltlon Gg. Immermann, Seck nhelm. Bekanntmachung. 5 Die Warenumſatzſteuer betr. Am 1. Oktober 1916 iſt en neues Reichsſteuergeſetz, das Geſetz über die Warenumſatzſteuer, in Kraft getreten. Dieſer Steuer unterliegt jeder Gewerbetreibende, der Waren Steuerpflichtig iſt alſo der Kaufmann, gleichviel ob er ein Ladengeſchäft betreibt oder die Waren auf anderm Wege abſetzt; ſteuerpflichtig iſt weiter der Handwerker, ebenſo der Landwirt. Alle landwirtſchaftlichen Erzeugniſſe wie Vieh, Holz, Getreide, Kartoffeln, Hau, Stroh, Gemüſe, Milch, Butter, Eier, Tabak Wein, Obſt uſw., find Waren im Sinne des Geſetzes. Unter die Steuerpflicht fällt auch der Apſatz an Kommunalverbände und an die von ihnen be⸗ ſtellten Aufkäufer. Wer hiernach im Jahr, erſtmals im Kalenderjahr 1916, für abgeſetzte Waren mehr als 3000 Mk. eingenommen hat, muß dies bei der unterzeichneten Steuerſtelle anmel⸗ den. Dazu dient ein Vordruck, den jeder Pflichtige bei der Steuereinnehmerei ſeines Wohnorts abholen muß. Den Vordruck muß der Pflichtige ſorgfältig ausfüllen und unter⸗ ſchreiben. Der Steuereinnehmer wird dabei jedem, der 5 ggefül 1 der Pflichtige ohne beſondere abſetzt und dafür im Jahr mehr als 3000 Mk. einnimmt. ter riebene Anmeldung muß e Aufforderung bis ſpäteſtens 30. Januar 1917 an die unterzeichnete Bezirksſteuerſtelle (nicht an den Steuerkommiſſär, auch nicht an die Steuer⸗ einnehmerei) einſenden. Gleichzeitig muß er den in der Anmeldung von ihm berechneten Steuerbetrag unaufge⸗ fordert entrichten, entweder durch perſönliche Einzahlung bei Uebergabe der Anmeldung oder durch Ueberweiſung auf das in der Anmeldung bezeichnete Poſtſcheckkonto. Am 30. Januar d. J. läuft nach dem Geſetz die Friſt zur Abgabe der Anmeldung und zur Entrichtung der Steuer ab. Wer dieſe Friſt verſäumt, macht ſich ſtrafbar. Auf die Verpflichtung, die Anmeldung abzugeben, haben wir durch den Amtsverkündiger(vergl. Nr. 101 vom 13. De⸗ zember 1916 und Nr. 105 vom 28. Dezember 1916) hin⸗ gewieſen. Leidet ift bis jetzt erſt eine ganz auffallend geringe Zahl von Anmeldungen eingekommen. Anmeldungen aus den Kreiſen der Landwirte, der Handwerker, der kleinen Kaufleute fehlen faſt ganz. Es iſt daher zu vermuten, daß die Verpflichtung, ihren Warenumſatz anzumelden, in den Kreiſen der Steuerpflichtigen nicht genügend bekannt geworden iſt. Es wäre ſehr dankenswert, wenn das ge⸗ ehrte Bürgermeiſteramt auf die Pflichtigen des Gemeinde⸗ bezirks in jeder geeigneten Weiſe einwirken wollte, damit ſie ihrer Steuerpflicht alsbald in der vorgeſchriebenen Weiſe genügen ud ſich auf dieſe Weiſe eine Veſtrafung erſparen. Wir bemerken, daß die Abgabe, die mit der An⸗ meldung abzugeben oder einzuſchicken iſt, recht gering iſt; ſte beträgt nur eins von tauſend Mark. Wer alſo im letzten Vierteljahr des Jahres 1916 Waren um beiſpiels⸗ weiſe 1600 Mk. abgeſetzt hat, braucht nur 1 Mk. 60 Pfg. Umſatzſteuer zu zahlen. Es ſollte niemand Schwierigkeit machen, bei der heutigen Lage Deutſchlands eine ſo mäßige Abgabe zu zahlen und den Steuerbehörden, die nur noch mit vermindertem Perſonal ausgeſtattet ſind, ihre Aufgabe zu erleichtern. 8 Bei dieſem Anlaß machen wir darauf aufmerkſam, daß auch die öffentlich rechtlichen Körperſchaften, ſoweit ſie Waren abſetzen, ſteuerpflchtig ſind. Es iſt deshalb auch die Gemeinde für den Abſatz ihrer Erzeugniſſe(z. B. Holz, Obſt, Heu uſw.) anmeldungspflichtig, wenn ihr Umſaß im ganzen Jahr mehr als 3000 Mk. beträgt. a Groß h. Hauptſteueramt. Die efüllte und Vorſtehendes wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. s Seckenheim, den 20 Januar 1917. Bürgermeiſteramt: 5 Volz. Bekanntmachung. Zur Fortführung des Vermeſſungswerkes und Lager buches in der Gemarkung Mannheim mit Vororten und Nebengemarkungeu iſt Tagfahrt auf Dienstag, den 28. Januar ds. Js., vorm. 10 Uhr in den Räumen des Grund⸗ buchamts zu Mannheim beſtimmt. Die Grundeigentümer werden hiervon in Kenntnis ge⸗ ſetzt. Das Verzeichnis der ſeit der letzten Fortführungs-. tagfahrt, alſo ſeit dem 12./14. Januar 1916 eingetretenen, dem Grundbuchamte bekannt gewordenen Veränderungen im Grundeigentum liegt während einer Woche vor der Tagfahrt zur Einſicht der Beteiligten in den Räumen des Grundbuchamts auf; etwaige Einwendungen gegen die Eintragung dieſer Veränderungen im Vermeſſungswerk und Lagerbuch ſind in der Tagfahrt vorzutragen. Die Grundeigentümer werden hiermit aufgefordert, die aus dem Grundbuch nicht erſichtlichen und noch nicht zur Anzeige gebrachten Veränderungen im Grundeigentum, insbeſondere auch bleibende Kulturver änderungen, anzu⸗ melden und die Meßbriefe(Handriſſe und Meßurkunden) über Aenderungen in der Form der Grundſtücke vor der Tagfahrt dem Grundbuchamte oder in der Tagfahrt dem Fortführungsbeamten vorzulegen, widrigenfalls die Fort⸗ führungsunterlagen auf Koſten der Beteiligten von amts⸗ wegen beſchafft werden. Anträge der Grundeigentümer auf Anfertigung von Meßurkunden, Teilung von Grundſtücken, Grenzfeſtſtellungen und Wiederherſtellung ſchadhafter oder abhanden gekom⸗ mener Grenzmarken werden in der Tagfahrt entgegen genommen. f a. Mannheim, den 6. Januar 1917.. Der Gr. Be zirksgeometer: 5 J. V. gez. Gärtner, Obergeometer. Koch. Vorſtehendes veröffentlicht Mannheim, den 10. Januar 1917 gürgermeiſteramt: Dr. Finter Beſchluß. 5 Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur gemeinen Kenntnis gebracht. i Seckenheim, den 18. Januar 1917. Bür zermeiſteramt: Volz. Fehl. all 8 Auf 1. Februar ein jüngeres, rein- liehes aden für den Haushalt ge- sucht. 1 2 A 5 i 99 E 2 99 I. o5 59 Jermanlia-progerie Druckerei. Fr. Magner's NMachl. I Merkblatt auf, das über Zweifelsfragen Auskunft gibt. es wünſcht, an die Hand gehen; bei ihm liegt auch ein 1 Frau Zimmermann, Inh.: Milnelm Höllstin. (Nr. N. 1200/12. 16. A. II. 4), betreffend Beſchlagnahme und Be⸗ ſtandserhebung von Calcium⸗Carbid. Vom 12. Januar 1917. Nachſtehende Bekanntmachung wird auf Er⸗ ſuchen des Königlichen Kriegsminiſteriums hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Be⸗ merken, daß, ſoweit nicht nach den allgemeinen Strafgeſetzen höhere Strafen verwirkt ſind, jede Zuwiderhandlung gegen die Beſchlagnahmevor⸗ ſchriften nach 8 6“) der Bekanntmachung über die Sicherſtellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915 (Reichs⸗Geſetzbl. S. 357) in Verbindung mit den Nachtragsbekanntmachungen vom 9. Oktober 1915, 25. November 1915 und 14. September 1916(Reichs⸗ Geſetzbl. 1915 S. 645, 778 und 1916 S. 1019) und jede Zuwiderhandlung gegen die Meldepflicht nach du) der Bekanntmachung über Vorratserhebung vom 2. Februar 1915(Reichs⸗Geſetzbl. S. 54) in Verbindung mit den Nachtragsbekanntmachungen vom 3. September 1915 und 21. Oktober 1915(Reichs⸗ Geſetzbl. S. 549 und 684) beſtraft wird. Auch kann der Betrieb des Handelsgewerbes gemäß der Be⸗ kanntmachung zur Fernhaltung unzuverläſſiger Perſonen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs⸗Geſetzbl. S. 603) unterſagt werden. 8 1. Von der Bekanntmachung betroffene Gegenſtände. Von den Anordnungen dieſer Bekanntmachung wird ſämtliches Calcium⸗Carbid betroffen. 8 5 § 2. Von der Bekauntmachung betroſſene Perſonen uſw. Von den Anordnungen dieſer Bekanntmachung werden alle natürlichen und juriſtiſchen Perſonen, gewerbliche oder wirtſchaftliche Unternehmer, Kom⸗ munen, öffentlich⸗rechtliche Körperſchaften oder Ver⸗ bände betroffen, die Caleium⸗Carbid erzeugen, ver⸗ arbeiten, im Beſitz oder Gewahrſam haben, oder bei welchen ſich ſolches unter Zollaufſicht befindet. *) Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldſtrafe bis zu 10000 Mark wird, ſofern nicht nach allgemeinen Strafgeſetzen höhere Strafen verwirkt ſind, beſtraft: C 8 2. wer unbefugt einen beſchlaanahmten Gegen⸗ ſtand beiſeiteſchafft, beſchädigt oder zerſtört, verwendet, verkauft oder kauft oder ein an⸗ deres Veräußerungs- oder Erwerbsgeſchäft über ihn abſchließt; 3. wer der Verpflichtung, die beſchlagnahmten Gegenſtände zu verwahren und pfleglich zu behandeln, zuwiderhandelt; 4. wer den nach 8 5 erlaſſenen Ausführungs⸗ beſtimmungen zuwiderhandelt. *) Wer vorſätzlich die Auskunft, zu der er auf Grund dieſer Verordnung verpflichtet iſt, nickt in der geſetzten Friſt erteilt oder wiſſentlich un⸗ richtige oder unvollſtändige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geloͤſtrafe bis zu zehntauſend Mark beſtraft; auch können Vorräte, die verſchwiegen ſind, im Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden. Ebenſo wird beſtraft, wer vorſätzlich die vorgeſchriebenen Lagerbüch er einzurichten oder zu führen unterläßt. Wer fahrläſſig die Auskunft, zu der er auf Grund dieſer Verordnung verpflichtet iſt, nicht in der geſetzten Friſt erteilt oder unrichtige oder un⸗ vollſtändige Angaben macht, wird mit Geldſtrafe bis zu dreitauſend Mark oder im Unvermögens⸗ falle mit Gefängnis bis zu 6 Monaten beſtraft. Ebenſo wird beſtraft, wer fahrläſſig die vorge⸗ schriebenen Lagerbücher einzurichten oder zu führen unterläßß g 1 3. Beſchlagnahme. Die in§ 1 bezeichneten Gegenſtände werden hiermit beſchlagnahmt. Die Beſchlagnahme hat die Wirkung, daß die Bornahme von Veränderungen an den von ihre zerührten Gegenſtänden verboten iſt und rechts⸗ zeſchäftliche Verfügungen über ſie nichtig ſind. Den zechtsgeſchäftlichen Verfügungen ſtehen Verfügungen — die im Wege der Zwangsvollſtreckung oder lrreſtvollziehung erfolgen. Trotz der Beſchlagnahme ſind alle Verände⸗ eungen und Verfügungen zuläſſig, die mit Zuſtim⸗ nung des Kriegsamts(Berlin) erfolgen. 8 4. Allgemein zuläſſige Veränderungen und Ver⸗ fügungen. Trotz der Beſchlagnahme iſt geſtattet: 1. der Verbrauch von Vorräten an Caleium⸗ Carbid während des erſten Monats nach Inkrafttreten dieſer Bekanntmachung durch die Verbraucher ſelbſt zu den bisherigen Zwecken, 2. der Bezug von Calcium⸗Carbid während des erſten Monats nach Inkrafttreten dieſer Bekanntmachung in Höhe des Verbrauches im Monat Dezember 1916, ſoweit er nicht durch eigene Vorräte gedeckt iſt, durch die Verbraucher ſelbſt von ihrem ſeitherigen Lieferanten. Das Vorliegen dieſer Verhält⸗ niſſe hat der Verbraucher feinem Lieferanten ſchriftlich nach beſtem Wiſſen und Gewiſſen zu verſichern, 3. die Erfüllung von Verträgen, die von Reichs⸗ und Staatsbehörden oder von der Kriegschemikalien Aktiengeſellſchaft abge— ſchloſſen ſind oder werden, 4. die Lieferung derjenigen Mengen, die zur Verarbeitung auf Kalkſtickſtoff, Aceton und Eſſigſäure beſtimmt ſind, ſoweit nicht das Kriegsminiſterium oder die Kriegschemi⸗ kalien Aktiengeſellſchaft in ſeinem Auftrage darüber verfügt hat oder verfügen wird. 8 5. Beſondere Veränderungs und Verfügungs⸗ erlaubnis. Veränderungen und Verfügungen, die über die in§ 4 aufgeführten hinausgehen, kann das Waffen⸗ und Munitions⸗Beſchaffungsamt des Kriegs⸗ amts. Kriegsminiſterinm, Sektion A. II. 4, Berlin W, Lietzenburger Straße, geſtattet; die Erlaubnis muß ſchriftlich vorliegen. 8 6. Meldepflicht. Die von der Bekanntmachung betroffenen Gegenſtände(8 1) unterliegen einer Meldepflicht. Die Meldungen ſind von den in 8 2 genannten Perſonen uſw. zu erſtatten. Vorräte, die ſich am Stichtage unterwegs befinden, ſind nach ihrem Ein⸗ treffen vom Empfänger zu melden. Sind die Gegenſtände bei einem Verwahrer n Spediteur uſw.) eingelagert, ſo iſt erjenige zur Meldung verpflichtet, der ſie dem Verwahrer übergeben hat. 8 7. Meldung und Stichtag. Die in 8 1 bezeichneten Gegenſtände ſind von den in g 6 bezeichneten Perſonen uſw. zu melden, ſofern die 1 bei einer meldepflichtigen Perſon uſw. kg überſteigt. Die erſte Meldung für die bei Beginn des 12. Januar 1917(Stichtag) vorhandenen Vorräte muß bis ſpäteſtens zum. Januar 1917 vorliegen. Die weiteren Meldungen haben monatlich zu er⸗ folgen, und zwar für die bei Beginn des 1 Tages eines jeden Monats(Stichtag) vorhandenen Vor⸗ räte bis ſpäteſtens zum 6. Tage des betreffenden Monats. g Die Meldungen ſind an die von dem Kriegs⸗ amt mit dem Einſammeln der Meldungen beauf⸗ tragte Kriegschemikalien Aktiengeſellſchaft, Abt. Ca, Berlin W 9, Köthener Straße 1—4, einzu⸗ reichen; der Briefumſchlag iſt mit der Aufſchrift; „Carbid⸗Beſtandsmeldung“ zu verſehen. Die Meldungen haben folgende Angaben zu enthalten: 3 2. am(Stichtag) n Kg), 2. Beſtand am(Stichtagng 8 1 nach Körnung, unter gleichzeitiger Angabe der Körnung, 3. Lagerort der zu meldenden Beſtände. In Rückſicht auf eine geſicherte Zuteilung iſt es erforderlich, in der er ben Meldung auch die folgenden Fragen zu beantworten: 4. ob Selbſtverbraucher, Händler oder Erzeuger, 5. Verwendungszweck für das Caleium⸗Carbid, 6. monatlicher Bedarf hieran(unter Angabe der Körnung), geſondert nach Verwendungs⸗ zwecken. Auf den Meldungen dürfen andere Mitteilungen, als die hier geforderten, nicht enthalten ſein. Von den erſtatteten Meldungen iſt eine Abſchrift (Durchſchlag oder Kopie) von dem Meldenden zu⸗ rückzubehalten und aufzubewahren. Sie ſind mit deutlicher Unterſchrift, genauer Adreſſe und Frei ⸗ marken zu verſehen. § 8. Lagerbuch und Auskunftserteilung. Jeder Meldepflichtige hat ein Lagerbuch zu führen, aus dem jede Aenderung in den Vorrats⸗ mengen und ihre Verwendung erſichtlich ſein muß. Beauftragten Beamten der Militär⸗ oder Polizei⸗ behörde iſt die Prüfung des Lagerbuches ſowie die Beſichtigung der Räume zu geſtatten, in denen meldepflichtige Gegenſtände ſich befinden oder zu vermuten ſind. 8 9. An fragen und Anträge. 5 Anfragen ſind an die Kriegschemikalien Aktien⸗ geſellſchaft, Abt. Ca, Berlin W9, Köthener Straße 1—4, zu richten. Ueber die Stellen, an welche die monatlichen Anträge auf Zuweiſung zu richten ſind, und über die Form dieſer Anträge iſt die Kriegschemi⸗ kalien Aktiengeſellſchaft beauftragt, demnächſt weitere Mitteilungen bekanntzugeben. 8 10. Inkrafttreten. Dieſe Bekanntmachung tritt mit Beginn des 12. Januar 1917 in Kraft. Mit ihrem Inkrafttreten ſind die Einzelbeſchlagnahmen von Caleium⸗Carbid aufgehoben. Job Karlsruhe, den 12. Januar 1917. Der kommandierende General . V.: v. Corbière Generalleutnant. Die Frühjahrsprüfung für den einjährig⸗veiw. Dienſt betr. Die Frühjah⸗ ig zur Erlangung der Berechtigung zu ihrig⸗freiwilligen Militär⸗ dienſt wird im Lan des Monats März ds. Js. ſtattfinden. Anmeldungen, in welchem das Geſuch um Zu⸗ laſſung zur Prüfung auszuſprechen iſt, ſind ſpäteſtens bis zum 1. Februar ds. J. anher ein⸗ zureichen und ſind denſelben anzuſchließen: a) ein von der zuſtändigen Behörde aus⸗ geſtelltes Geburtszeugnis; b) die nach Muſter 17a erteilte Einwilligung des geſetzlichen Vertreters mit der Erklärung, daß für die Dauer des einjährigen Dienſtes die Koſten des Unterhalts mit Einſchluß der Koſten der Ausrüſtung, Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber getragen werden ſollen; ſtatt dieſer Erklärung genügt die Erklärung des geſetz⸗ lichen Vertreters oder eines Dritten, daß er ſich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der be⸗ zeichneten Koſten verpflichte und daß, ſoweit die Koſten von der Militärverwaltung beſtritten werden, er ſich dieſer gegenüber für die Erſatz⸗ pflicht des Bewerbers als Selbſtſchuldner ver⸗ bürge. Die Unterſchrift des geſetzlichen Vertreters und des Dritten, ſowie die Fähigkeit des Bewer⸗ bers, des geſetzlichen Vertreters oder des Dritten zur Beſtreitung der Koſten iſt obrigkeitlich zu beſcheinigen. Uebernimmt der geſetzliche Vertreter oder der Dritte die in dem Vorſtehenden bezeich⸗ neten Verbindlichkeitan, ſo bedarf ſeine Er⸗ klärung, ſofern er nicht ſchon kraft Geſetzes zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet iſt, der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung; e) Unbeſcholtenheitszeugniſſe vom 14. Lebens- jahr an. 5 Sämtliche Papiere ſind im Original einzu⸗ reichen. Auch hat der Prüfling einen von ihm ſelbſt 33 Lebenslauf beizufügen und in der eldung anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen(lateiniſch, griechiſch, franzöſiſch und engliſch oder ſtatt des letzteren ruſſiſch) er geprüft zu werden wünſcht. Bezüglich der Wiederholung der Prüfung be⸗ ſtehen folgende Grundſätze: Beſteht ein Bewerber die Prüfung vor der Prüfungskommiſſion nicht, ſo iſt eine einmalige Wiederholung zuläſſig. Iſt auch dieſe erfolglos, ſo darf der Bewerber von der Erſatzbehörde dritter Inſtanz nur in Naß beſonderen Ausnahmefällen zum dritten ale zur Ablegung der Prüfung zugelaſſen werden. In dem Geſuch um Zulaſſung zur Prüfung iſt daher auch anzugeben, ob, wie oft und wo ſich der Bewerber einer Prüfung vor einer Prüfungs⸗ kommiſſion bereits unterzogen hat. Die erleichterte Prüfung für den einjährig⸗ freiwilligen Dienſt gemäߧ 89, 6 WO. wird bis auf weiteres nicht abgehalten. Karlsruhe, den 3. Januar 1917. Jo. 5 Prüfungskommiſſion für Einjährig⸗ Freiwillige. Bekanntmachung. Aus der Pfarrer Herrmann'ſchen Fungfrauen⸗ Ausſteuerſtiftung in Heidelberg ſind für das Fahr 1917 zwei Ausſteuerpreiſe von je 500 Mark an arme, tugendhafte und in jeder Beziehung würdige Jungfrauen des vormaligen Badiſchen Neckarkreiſes ohne Unterſchied des chriſtlichen Be⸗ kenntniſſes zu vergeben. Jo. 5 Zu den berechtigten Orten gehören alle Orte des Amtsbezirks Mann heim. Bewerbungen um die Ausſteuerpreiſe ſind binnen vier Wochen unter Anſchluß von Zeug⸗ niſſen über Alter, Familien⸗⸗ und Vermögensver⸗ hältniſſe, bisherige Beſchäftigung, Bedürftigkeit, ſittliches Wohlverhalten und Würdigkeit bei der Gemeindebehörde des Wohnorts einzureichen, welche die Geſuche nach Benehmen mit dem be⸗ treffenden Pfarramte dem vorgeſetzten Bezirksamte mit gutächtlicher Aeußerung vorlegen wird. Nur ſolche Bewerberinnen können berückſichtigt werden, die zur Zeit der Verleihung der Aus⸗ ſtenergaben(April d. Js) noch unverehelicht ſind. Karlsruhe, den 3 Januar 1917. Großh. Verwaltungshof. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hier⸗ mit zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 11. Januar 1917. Großh. Bezirksamt— Abt. III.— Vaterländiſcher Hilfsdienſt. Aufforderung des Kriegsamts zur freiwil⸗ ligen Meldung gemäߧ 7 Abs. 2 des Geſetzes für den vaterländiſchen Hilfsdienſt. Jos Hierzu gibt das ſtellvertr. Generalkommando des XIV. A.⸗K. bekannt: Für den Bau einer Fabrik und einer Brücke in Neckarzimmern werden dringend geſucht: 1. 710 Erdarbeiter und ungeübte Bauhilta⸗ arbeiter; Lohn 55 Pfg. und 10 Pfg. Kriegs⸗ zulage pro Stunde. 2. 30 Maurer und Zementeure; Lohn 70 bis 75 Pfg. und 10 Pfg. Zulage für einheimiſche (D. h. aus der Gegend ſtammende). 80 bis 85 Pfg. und 10 Pfg. Zulage für auswärtige. 3. 82 Zimmerleute; Lohn 80 Pfg. und 10 Pfg. Zulage für einheimiſche, 90 Pfg. und 10 Pf. cott ker . oſſer un aſchiniſten; Wochen⸗ lohn 55 Mk.; Ueberſtunden extra; Normal⸗ arbeitszeit 10 Stunden. 5. 25 Eiſenflechter; Lohn wie oben für Zemen⸗ eure. 6. 3 jüngere Kaufleute, welche ſchreibgewandt ſind und als Bauſchreiber verwandt werden können. Lohn nach Uebereinkunft. Die Arbeiter erhalten Schlafſtätten in Baracken und Verpflegung durch die Arbeitgeber und haben zu zahlen 60 Pfg. für Mittageſſen, 40 Pfg. für Abendeſſen, 10 Pfg. für Kaffee, 30 Pfg. für Ueber⸗ nachten. Ferner werden dringend geſucht für die Be⸗ dienung der Neckarwagenfähre zwiſchen Neckar⸗ zimmern und Haßmersheim 2 des Fahrens kundige Schiffer. Die Entlohnung erfolgt auf Grund freier Arbeitsverträge nach ortsüblichen Sätzen. Es werden ausdrücklich nur diejenigen Per⸗ ſonen zur freiwilligen Meldung aufgefordert, die gewillt und nach ihren körperlichen und geiſtigen Fähigkeiten geeignet ſind, die in Betracht kommen⸗ den Obliegenheiten zu übernehmen. Meldungen ſind ſofort an das Bezirkstom⸗ mando Mosbach einzureichen. Karlsruhe, den 6. Januar 1917. Der ſtellv. kommandierende General: Isbert, Generalleutnant. Vaterländiſcher Hilfsdienſt. Aufforderung des Kriegsamts zur freiwilligen Meldung gemäߧ 7 Abs. 2 des Geſetzes für den vaterländiſchen Hilfsdienſt. Hierzu gibt das ſtellv. Generalkommando be⸗ kannt: . ür das Artilleriedepvot Raſtatt werden etwa 80 ilfsdtenſtpflichtige geſucht u. zw.: Schloſſer, Mechaniker, Elektrotechniker, Schreiner(Schäfte macher) und Sattler. Es werden ausdrücklich nur diejenigen Per⸗ ſonen zur freiwilligen Meldung aufgefordert, die gewillt und nach ihren körperlichen und geiſtigen Fähigkeiten geeignet ſind, die in Betracht kommen⸗ den Obliegenheiten zu übernehmen. Die Enutloh⸗ nung geſchieht auf Grund freier Arbeitsverträge nach ortsüblichen Sätzen. Jos Meldungen haben ſofort an das Artilleriedepot Nalatt zu erfolgen. arlsruhe, den 8. Januar 1917. Der ſtellv. kommandierende General: Isbert, Generalleutnant. Vaterländiſcher Hilfsdienſt. Aufforderung des Kriegsamts zur freiwilligen Meldung gemäߧ 7 A. 2 des Geſetzes für den vaterländiſchen Hilfsdienſt. Hierzu gibt das ſtellv. Generalkommando des XIV. A.⸗K. bekannt: Zur Ausführung von Verſtärkungen hinter der Front gelegener Dörfer, insbeſondere von Beton⸗ bauten, wird geeignetes techniſches Bauper⸗ ſonal Gaumeiſter, Maurermeiſter, Tiefbau⸗ meiſter, pp. oder Perſonen, die im bürgerlichen Bauhandwerk als Leiter beſchäftigt waren), geſucht. Es werden ausdrücklich nur diejenigen Per⸗ ſoneu zur freiwilligen Meldung aufgefordert, die gewillt und nach ihren körperlichen und geiſtigen Fähigkeiten geeignet ſind, die in Betracht tommen⸗ den Obliegenheiten zu übernehmen. Die Entlohnung geſchieht auf Grund freier Arbeitsverträge. Die Höhe des Lohnes oder Ge⸗ halts wird nach Arbeitsart und ⸗Dauer, ſowie nach der Leiſtung feſtgeſetzt; eine auskömmliche Bezah⸗ lung wird zugeſichert. Meldungen mit Lebenslauf und, ſoweit vor⸗ handen, mit Befähigungsnachweiſen und Zeugnis⸗ abſchriften ſind an das ſtellv. Generalkommando des XIV. A.⸗K., Kriegsamtsſtelle Abt. IIe bis zum 24. Januar 1917 zu richten. Jos Karlsruhe, den 6. Januar 1917. Der ſtellv. kommandierende General: Isbert. Generslleutnant. Den Vollzug der Strazen⸗Polizeiordnung betreffend. Indem wir nachſtehend die Verpflichtung der Haus⸗ und Grundſtückseigentümer bei Glatteis⸗ bildung— Schneefall während der Froſtzeit und bei Eintritt des Tauwetters neuerdings zur öf⸗ fentlichen Kenntnis bringen, fordern wir dieſelben zu deren pünktlichen Beachtung mit dem Bemer⸗ ken auf, daß die bezüglichen Beſtimmungen auch für ſolche Gehwege etc. Geltung haben, welche ſich vor an den öffentlichen Verkehrsraum an⸗ ſtoßenden Gärten, Vorgärten, Höfen, Gewerbs⸗ plätzen etc. hinziehen und daß bei Verſäumung dieſer Pflicht neben der Verfügung von Polizei⸗ ſtrafen bei einem ſich ereignenden Unglücksfalle zivilrechtliche Schadenanſprüche erhoben werden können. Verpflichtung der Haus⸗ und Grundſtückseigen⸗ tümer bei Glatteis. chnee herbeige⸗ führten Glatteis haben ſämtliche Haus, und Grundſtückseigentümer die Gehwege frühmorgens bezw. unter Tage ſofort nach eingetretener Glätte mit Aſche oder Sand zu beſtreuen. Eisſchleifen auf den Gehwegen ſind von den Eigentümern der anſtoßenden Grundſtücke alsbald zu entfernen. Verpflichtung der Haus⸗ und Grundſtückseigen⸗ . 5 bei 7—— Bei neefall haben die Haus⸗ un rund⸗ güne r und die Stadtgemeinde die Geh⸗ wege bezw. Fahrbahnen, ſo oft es nötig wird, vom Schnee zu reinigen und für den Verkehr offen zu halten. Verpflichtung der Haus⸗ und Grundſtückseigen⸗ tümer während der Froſtzeit. Bei eingetretenem Froſt haben die Haus⸗ und Grundſtückseigentümer dafür zu ſorgen, daß aus ihrem Anweſen keine Flüſſigkeiten auf die Geh⸗ wege fließen. In den Straßen, in welchen die Kanaliſation nicht durchgeführt iſt, darf das vom täglichen Hausgebrauch herrührende Waſſer, wenn ſeine Menge nicht eine erhebliche iſt, längs der zu⸗ gefrorenen Straßenrinnen, nicht aber über die Straßen und Gehwege ausgeſchüttet werden. In denjenigen Straßen, in welchen die Kana⸗ liſation ſchon durchgeführt iſt, alle. och noch nichr angeſchloßen ind, var va 5 Paſſer nicht mehr in die Straßenrinnen ver. bracht, ſondern muß in die in den Rinnen an⸗ gebrachten Sinkkaſten(Kanaleinſtürze) eingeſchüt⸗ tet werden. 5 Das Einſchütten des Abwaſſers in die in der Mitte der Straßenfahrbahn befindlichen Ventila⸗ tionsöffnungen, Einſteigſchächte, Lampenlöcher, ebenſo in die auf den Gehwegen angebrachten Seiteneingänge, iſt unterſagt. 5 Den Gewerbetreibenden, insbeſondere Bier⸗ brauern, Metzgern, Färbern, iſt es ſtrenge unter⸗ tümer bei eintretendem Tauwe. Berpflichtunz der Haus, und 5 Tritt ein Tauwetter ein, ſo haben die und Grundſtückseigentümer, das ſich vor Häuſern und Grundſtücken ergebende Eis den Schnee der Gehwege und Straßenrinnen hauen und alsbald auf ihre Koſten abfüh laſſen. Die Reinigungs⸗ und Abfuhrarbe müſſen an Sonn⸗ und Feiertagen vormitt Uhr beendet ſein, ſofern das Tauwetter nich mit dieſen Tagen eintritt. In dem letzt g ten Falle ſind die Arbeiten am Vormittage darauf folgenden Werktags vorzunehmen. Von der Verpflichtung, Schnee und Eis auf der Fahrbahn zu entfernen, werden die und Grundſtückseigentümer in dieſem Jahre behaltlich jederzeitigen Widerrufs entbunden Schließlich machen wir noch insbeſondere rauf aufmerkſam, daß der Schnee und das der Gehwege und Straßenxinnen, ſowie auß Höfen bei Vermeiden empfindlicher Beſtt nicht auf die Schneedämme der Fahrbahn bracht werden dürfen. Mannheim, den 5. Dezember 1916. Großh. Bezirksamt. Polizeidirektion. 2 2 wartgſrurtbnunc 1. Kartofelperfütten ir machen wiederholt darauf aufmer daß laut Bekanntmachung des Stellvertreter“ Reichskanzlers vom 1. Dezember 1916 die B Fier der Bevölkerung mit Speiſekartoffeln 1 1 von Kartoffeln neu geregelt Hternach hat der Verbrauch nach dem Gt ſatz zu erfolgen, daß der Kartoffelerzeuger bis Februar ds. Js. auf den Kopf und Tag 1 1 und vom 1. März ds. Js. bis 20. Fuli ds. 95 den Kopf und Tag 1½ Pfund verwenden dar Im Uebrigen wird der Tages kopffatz(für braucher, alſo nicht Kartoffelpflanzer) bis einſch lich 20. Juli ds. Js. auf hoͤchſtens Pfunde toffeln mit der Maßgabe feſtgeſetzt, daß der Sch arbeiter(als ſolcher muß er ſeitens des Kom nalverbandes anerkannt ſein) eine tägliche 88 bis zu 1¼ Pfund erhält. Kartoffeln. die ſich zur menſchlichen Ernie eignen, Kartoffelſtärke, Kartoffelſtärkemehl 14 Erzeugniſſe der Kartoffeltrocnerei dürfen verfüttert werden. Als Futterkartoffeln kommen nur Kart in Betracht, die nicht geſund ſind, oder die deſtgröße von 1 Zoll(2,72 em) nicht ereichen Wer gegen die Beſtimmungen ſich ver 1 wird mit Gefängnis bis zu einem Haber und Geldſtrafe bis zu zehntauſend Mark, oder mite dieſer Strafen beſtraft. Neben der Strafe kön die Vorräte, auf die ſich die ſtrafbare Han bezieht, ohne Unterſchted ob ſie dem Täter geb, oder nicht, eingezogen werden. Wir nerweiſen im übrigen auf unſere Beleg 0 machung vom 2. Januar 1017— Amtsblatt 11. Januar 1917 Nr. 2— betreffend Regelung Kartoffelverſorgung. kannheim, den 12. Januar 1017. N Großh. Bezirksamt. Abt. I. Die Abhaltung der ſrelugen Bericht derungs⸗ ins erdentlichen Gerichts= lee Afageſachen tage in Ladenburg betr. Die Gee Bekanntmachung ge ne ee Freitag eines jeden; Im Jahre 1917 hält das nats, ſtets um 8 U 5 Gr. Amtsgericht Mann⸗ mittags beginnend, heim monatlich 2 Gerichts- Der erſte Gericht 1 tage in Ladenburg ab und Monat April 1 zwar jeweils für Ange⸗ Freitag, den 19. legenheiten der freiwilli⸗ 1917 r — gen Gerichtsbarkeit ſtatt. e a Mannheim, 16.0 afts⸗, Pflegſchafts⸗ und Gr Amtsgecll Nachlaßſachen) und der 95 R 2 Bekanntmachung Am 30. und 31. Jauuar finde Edingen für Kreisangehbrige ein 40 über Schnitt und Behandlung ju Obſtbäume ſtatt. Die Unterweiſungen unentgeltlich. Landwirte und Gar beſitzer, die ſich die für die Baumbehe lung nötigen Grundlagen verſchaffen wo ſind zur Beteiligung freundlichſt egg Anmeldungen wollen bis 25. nuar ds. Is. an Softbaulnre Blaſer in Heidelberg⸗Handſch heim eingereicht werden. ö Mannheim, den 9. Januar 1917, ö Pre, ee Der Kreisaus aud: ö 2 2 22. 82 285 2 8 8 1 S2 8 85 22 SS 05 1: 8 2— ti 2 Sed.— 8 8* 2 2 S d 8 25„ S2 5 58822 A — S 288 2— tr 2 S 6 245— 5 S 22288 2 8 ſi S e e eee n S„ 2 SS en 1799 d 8— U 2 2 E28= a S SZS ene 8 a S S 8 e — 228322— 88 r S*— 8 9 22 22 88 1% 2 3 S822 8„ —— S 7 8 8 5 N 1 2 2. E 3 b. 22 88 2 5 ſc SSS E22 5 SKS ie S 2 eK aun e 3 S 2 5 8 5 2 2——ů— 9 S e— 385 SS 88 —* 5 2 1 S 2„ 3 8 26 8 8 3 f 222 f 8 0 8„ U SS 88 1 S 12 Vorſteh endes bringen wir hiermit 10 85 allgemeinen Kenntnis. 5 — 2 0 Seckenheim, den 22. Jan 1917. r Bürgermeiſte amt: 2 Vol! a 2 5 .