I Erſcheinte ra glich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und 1 8 Feiertage. Der Adonnementspreis beträgt monatlich 65 Pfg. bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.95. 10— 4 9 Ur. 33. J— 5 . 5 Kriegschronit 1916 60 13 SS S S e 8. Februar: Zar Ferdinand von Bulgarien iſt in Beglei⸗ ſi ung des Miniſterpräſidenten Radoslawow und des Generaliſ⸗ 5. nach dem Deutſchen Großen Hauptquartier bgereiſt. 5 a Vorpoſtengeſechte an der griechiſch⸗ſerbiſchen Grenze. T Südlich der Somme lebhafte Artillerietätigteit. England ſtreitet die Verſenkung des Kleinen Kreu⸗ s Caroline“ ab. f ruf Die ruſſiſche Duma ſoll auf den 22. Februar einbe⸗ de Ir, Elin deutſeſes U-Boot verſenkte an der ſyriſchen Küſte das anzöſische Linienſchiff„Sufften“ — TTT Die Stimme eines Propheten im neutralen Lande. 4 Ei g. Ado in kernig deutſcher Mann, der Schweizer Pfarrer u ben Holliger am Neumünster zu Hürich, fällt 0 Note des euen Züricher Nachrichten“ ein Urteil über die E Strom S Zehnverbands an Wilſon, das verdient, dem TLagesereer ſich drängenden und einander verdrängenden 1 reigniſſe entriſſen zu werden. mit 5 liger beginnt ſeinen vernichtenden Richterſpruch 5 n für ſeinen Stil ſo bezeichnenden Sätzen: babe ch bin jung geweſen und bin alt geworden und Dtffendarden Jahren meiner Erdenwallfahrt namhafte Leres als agen menſchlicher Tollheit geſehen; etwas Tol⸗ 2 Note hab ie Antwort der Entente auf die amerikaniſche 105 kommen e ich meines Wiſſens nie zu genießen be⸗ n i 5 eſentl endet er ſich der Frage zu: was denn das Saſcntliche dieſes diplomatischen Schviftſtückes ſei, ſeine 5 nd ſein letzter Zweck? Die Antwort lautet kurz ſich ſaawüchſig:„Der Geist der Note darf füglich von 8 gen wie der Teufel von Gadara: mein Name iſt die da b. Aber nicht all die zahlreichen Lügenmeiſter, wehr herummanöbrieren, will er kennzeichnen, viel⸗ Dämon den alles übrige b d m es übrige beherrſchenden 0 Note— der Note beim rechten Namen nennen. Die den 955 mit ihrer grauſigen Weltuntergangsmuſik 180 deshalb n daß mttun ruck der Lächerlichkeit. Bolliger findet es ii der Mon * Daagerraka slch weltbeherrſchenoen Flotte Englands am r btnezen übel mitgeſpielt worden,„daß ſie hinter erreichen g wird auch ihr Aushungerungskrieg ſein Ziel ſchweißzer wiese Gewißheit ſpricht der tapfere Deutſch⸗ den prächtigen Sätzen aus: d, das von Helgoland bis Bagdad reicht 1 bcht aus talkräftigen Menſchen bebaut wird, läßt ſich aaret ja gern wie eine Fuchshöhle. Und ihr ſelbſt 7 5 hetzen, ddr eundlich, Rumänien gegen den Vierbund liche; und zit derſelbe zu einer reichen Kornkammer laue, Mitwirtur wird bald mit oder ohne eure freund⸗ U den n. 3 0 noch zu weiteren Kornkammern ge⸗ a esgenoſſen iß entbehren die Deutſchen und ihre Bun⸗ 5 nichten, ſie hu der engliſchen Blockade vieles; ſie ent⸗ ort und machkern wohl auch, aber dies Fasten tötet 2 ungt mit ſich t nicht unkräftig; das tägliche Leiden dre werden. Daß die Hiebe der Deutschen deſto kräf⸗ 7 und Schauerprg ie Forderungen der Entente und ihr ged bleibt die gramm entwickelter Vernichtungswille iſt buldige Son 9. dteskeſte Lächerlichkeit, welche die liebe, S Neben 55 ſeit Jahren zu ſehen bekam.“ dechauernote⸗ en Gefühl der Lächerlichkeit erregt„die der Entſtellungeme ehrliche Entrüſtung über all inen gen, Erfindungen und Unwahrheiten, mit ma 5 it Wolligers Fragen aufzuwarten wagt. Sehr berechtigt wieſenen eint man denn, di enen 5„die zehnmal als ſolche er⸗ 3 zaucden wahr ſehelten egen die e a Regierun 2 un ſie zum elften Mal und nun von tan, die Bglzen in die Welt geschickt würden? Meint den aus 8 1 5 der Erde und zumal die Neutralen geſetzt v er vergeßlichen Dummköpfen zuſammen⸗ No 8 ne 8 a nndtiger aber als die Entrüſtung iſt die daß Aug einen überkommt, wenn man be⸗ 8 77 Höllenſchriftſtück“ im chriſtlichen Rom, 8— 3 e 8 N 177 N e e e N 7FFTFFCFFFFCCCCCcCCCcCccCCccccTGGGTTGTTPTTTTPTbTTTTPPTTTbTTTTTT RHmtsbiatf der Bürgermeisterämter Seckenheim, Iodesheim, Neckarhansen und Edingen. Druck und Verlag von Gg. Zimmermann, Seckenheim. r in der Nähe von Petri und Pauli und anderer vieler Märtyrer Gräber, beraten und dom Bevollmächtigten Japans mitunterzeichnet wurde. Hat da nicht in den Augen des gelben Mannes die Schadenfreude unheimlich aufgeleuchtet, als die Vertreter des chriſtlichen Abend⸗ landes ihr Selbſtmorddekret ausgefertigt? Und zwar das alles vermutlich am 6. Januar, dem hl. Dreikönigs⸗ tag, an dem die chriſtliche Kirche von alters her den Jubel der Völker über die in Chriſtus erſchienene Gottes⸗ gnade zu preiſen pflegt! Und was iſt der Zweck dieſes„Weltuntergangs⸗ dekrets“? Etwa der, den Deutſchen durch die wilde Sprache des Vernichtungswillens den Schlotter ins Ge⸗ bein zu treiben? Dieſe Frage verneint Bolliger mit den ſchönen Worten, für die wir ihm Dank ſchulden: „Die Helden, die im Trommelfeuer der Somme⸗ ſchlacht ausgehalten und nicht ert haben, die in Not und Tod am Skagerrak fochten und Britannias meer⸗ beherrſchenne Flotte ſo übel zugerichtet heimſchickten, zittern nicht vor dröhnenden Worten. Das weiß ſelbſt England. Es hat vielleicht ſogar eine Ahnung, daß jetzt Deutſchland erſt recht toie ein Mann zum Kämpfen und Sterben, aber mehr noch zum Siegen und Leben ent⸗ ſchloſſen iſt.“ Als eigenartigen Zweck der Note, an der Bra⸗ marbas und Falſtaff mitgewirkt, und noch ein viel Schlimmerer, erkennt Bolliger mit Recht die wachſende Not Englands. Es mußten alle Künſte der Täu⸗ ſchung und Lüge aufgewandt werden, um die Bundes⸗ genoſſen zum Bluten und Verbluten zuſammenzuhalten. Darum mußte in Beuſttönen der Ueberzeugung der nahe Endſieg der Entente, der unvermeidliche Zuſammenbruch der Mittelmächte verkündet und die vom preußiſchen Militarismus der Welt drohende Tyrannei in den ſchwärzeſten Farben ausgemalt werden. Die Note wird eine andere als die von ihren eng⸗ liſchen Urhebern geplante Wirkung haben. Sie wird als ein Teil der Kraft, die ſtets das Böſe will und das Gute ſchafft, die Deutſchen und ihre Bundesgenoſſen vom letzten Reſt der Sentimentalität befreien und zum entſcheidenden Schlag begeiſtern, zum zähen Aushalten anfeuern. a Nach all dem Unfreundlichen und Unwahrhaftigen, was wir im neutralen Auslande oft erlebt haben, freuen wir uns aufrichtig über Bolligers chriſtlich⸗deutſche Pro⸗ phetenſtimme der politiſchen Wahrheit und Gerechtigkeit. England vor der Kartoffelkriſe. Nach der„Times“ vom 26. Januar fand in Lon⸗ don eine Maſſenverſammlung von Landwirten und Händ⸗ lern ſtatt, welche gegen die Kartoffelreg ſitionen der Militärbehörden Proteſt erhob. Obſchon die amtlich feſtgeſetzten Kartoffelpreiſe außerordentlich hoch ſind(für Januar und Februar 8 Pfund Sterling- 164 Marl die Tonne(Kartoffel höchſtpreis im Deutſchen Reiche beim Verkauf durch den Kartoffelerzeuger vom 1. Oktober bis 15. Februar 80 Mark die Tonne), ſcheinen ſie den eng⸗ liſchen Landwirten immer noch viel zu niedrig zu ſein und den Verbrauch im Hinblick auf die knappen Vor⸗ räte zu ſtark zu beſchleunigen. Es hat daher ein Aus⸗ ſchuß von Kartoffelpflanzern ſich mit einer Eingabe an den engliſchen Nahrungsmitteldiktator gewandt, in wel⸗ cher heftige Klagen erhoben werden. Es heißt in dieſer Eingabe u. a.:„Die Kartoffelbe kände Großbritanniens werden lange vor der gewöhnlichen Zeit verbraucht ſein, wenn der gegenwärtige Stand des Verbrauchs geſteigert wird; die Entziehung von Kartoffeln aus Großbritan⸗ nien für die über See befindlichen Heere wird die er⸗ wähnte Knappheit noch verſchärfſen und entweder zu der einen oder zu der anderen der folgenden beiden Mög⸗ lichkeiten führen: 1. es wird für die Zivilbevölkerung nach einer beſtimmten Zeit überhaupt keine Kartoffelvor⸗ räte mehr geben, 2. Kartoffeln müſſen notwendigerweiſe aus Irland herangeſchafft werden, um diejenigen Men⸗ gen, welche hier fortgenommen werden, zu erſetzen; dies wird wiederum Schiffsraum und Eſſenbahn⸗Fracht⸗ raum in Anſpruch nehmen, welcher für andere Zwecke außerordentlich ſtark benötigt werd.“ 5 Der genannte Ausſchuß kommt zu dem Reſultat, daß man unbedingt alle Kartoffeln für die außer Lan⸗ des befindlichen Streitkräfte Englands aus Irland her⸗ beiſchaffen müſſe. Was werden zu dieſen menſchenfreund⸗ lichen Vorſchlägen die Irländer ſagen, welche ſchon im Frieden ſo ſtark auf ihre Kartoffelbeſtände angewieſen ſind und es jetzt nach Erklärung des uneingeſchränkten Unterſeebootskrieges durch Deutſchland erſt recht ſein werden?. Der Weltkrieg. WTB. Großes Hauptquartier, 7. Febr.(Amtlich.) Weſtlicher Krieg ſchaup aß: „77 Sechenhelm, Donnerstag, den. Februar 1912. 7FCCCCͥããĩ⁊ĩV(u. dd Die Beutralen noch immer neutral. In ſerttonspreis. Die einſpaltige Petitzeile 15 Pfg., Reklamen 80. die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt.* Fernſprechanſchluß Nr. 16. CCC IT. Jahrgang FW .———————— Nur in wenigen Abſchnitten erhob ſich infolge ungün⸗ Haß Sicht die Gefechtstätigkeit über das gewöhnliche aß. Südweſtlich von Sennheim griff vormittags eine franzöſiſche Kompagnie nach ſtarkem Feuer an. Sie 5 abgewieſen und ließ mehrere Gefangene in unſerer Hand. 8 Bei erfolgreichen Erkundungsvorſtößen nahe der Küſte beiderſeits der Anere, an der Nordweſtfront von Verdun und im Parroy⸗Walde(Lothringen) wurden 60 Gefangene gemacht, 3 Maſchinengewehre erbeutet. Oeſtlicher Kriegsſchauplatz: Front des Generalfeldmarſchalls Prinz Leopold von Bayern: An der Bereſina drangen Stoßtrupps in die feind⸗ lichen Linien und kehrten nach Zerſtörung von Unter⸗ ſtänden mit zwei ruſſiſchen Offizieren, 50 Mann und 9 Minenwerfern zurück. 5 Auch an der Bahn Kowel—Luck hatte ein Vor⸗ ſtoß von Sturmtrupps vollen Erfolg. Dort wurden 18 K ein Minenwerfer aus den ruſſiſchen Gräben geholt. Front des Generaloberſt Erzherzog Joſeph: Nordöſtlich von Kirlibaba ſcheiterte der Angriff von zwei feindlichen Kompagnien. f Heeresgru pe des Generalfeldmarſchalls von Mackenſen: Leängs Putna und Sereth nahm zeitweilig das Ar⸗ tilleriefeuer zu. Mehrfach kam es zu Vorfeldgefechten. Mazedoniſche Front: Im Cerna⸗-Bogen und auf beiden Wardarufern ein⸗ zelne ſtarke Feuerwellen bei ſonſt geringer Gefechts⸗ tätigkeit. 3 Der Erſte Generalquartiermeiſter: Ludendorff f. 1 * r.* Faſt ununterbrochen dauern an der Weſtfront die Plänkeleien an, gelegentlich, wie am Sonntag und Montag, zu größeren Angriffen ſich auswachſend. Meiſt iſt ſtarkes Artiller'efeuer damit verbunden. Die Erkun⸗ dungen dürften in der Hauptſache auf beiden Seiten abgeſchloſſen ſein und die Zuſammenſtöße dienen jetzt wohl mehr der Verſchleierung des Aufmarſches. Wie wir ſchon geſtern hervorhoben, iſt ein Teil der franzöſiſchen Front ſüdlich der Somme— wohl auf Drängen der franzöſiſchen Heeresleitung— von den Engländern über⸗ nommen worden, denn durch die glückliche Ueberrumpe⸗ lung einer feindlichen Stellung durch eine deutſche Ab⸗ teilung wurde feſtgeſtellt, daß nun auch ſüdlich der Somme engliſche Truppen in die franzöſiſchen Linien eingeſtreut ſind. Dleſe Feſtſtellung iſt von erheblicher Bedeutung. Die Franzoſen haben vermutlich die von der Somme weggezogenen Truppen weiter nach Oſten bzw. Südoſten verſchoben, wenigſtens deuten die man⸗ cherlei Gefechte, die an der öſtlichen Front in zunehmender Zahl aufflammten, auf entſprechende Aenderungen in der Truppenverteilung hin.— Im Oſten ſind kleinere Gefechte mit günſtigem Ergebnis für uns zu verzeichnen. An Putna und Sereth beginnt wieder der 91 i die Vorhuten ſind aneinander geraten, auch hier wir alſo der Kampf in größerem Umfange in naher Zeit wieder aufleben. Die Beſchlagnahme der deutſchen Schiffe in den Häfen der Vereinigten Staaten trifft, wie der„Köln. Ztg.“ aus Hamburg berichtet wird, 21 Dampffer der Hamburg-Amerika⸗Linie von 1000 bis 55000 Tonnen, 11 Dampfer des Norddeutſchen Lloyd in Bremen von 10000 bis 25000 Tonnen, 8 Dampfer der Deutſch⸗ameri⸗ kaniſchen Petroleumgeſellſchaft und einige Dampfer klei⸗ nerer Reedereien, zuſammen etwa 445 000 Tonnen in Betracht, dazu der Hilfskreuzer„Prinz Eitel Friedrich“ vom Nordd. Lloyd und die deutſche Priſe„Appam“ (engl.). Dagegen werden durch die Schritte der ameri⸗ kaniſchen Regierung eine Reihe amerikaniſcher Firmen in Mitleidenſchaft gezogen, die ſeither unbehindert in Deutſchland ihre Geſchäfte machen konnten, davon viele in Hamburg anſäſſige. So die Deutſch⸗amerikaniſche Pe⸗ troleumgeſellſchaft, die mit dem Rockefeller⸗Truſt in Verbindung ſteht, die Singer⸗Compagnie Aktiengeſell⸗ ſchaft, die American Irading Cr., Deutſche Vakuum Oil Comp. General Rooſing Manufacturing Co., Key⸗ ſtone Watch Caß Co., Udolſo Wolfe und Co., Europian Heat Office und viele andere. Ob und inwieweit die amerikaniſchen Häuſer ſich in Deutſchland weiter be⸗ tätigen können, bleibt abzuwarten. Mit großer Befriedigung wird die amtliche Mit⸗ teilung aufgenommen, daß eines unſerer Tauchboote, das jüngſt von ſeiner Streife zurückkehrte, eine Reihe feindlicher Schiffe von beträchtlicher Größe als verſenkt melden konnte. Da ſind es zunächſt zwei engliſche Damp⸗ fer mit zuſammen 7500 Tonnen, dann der italieniſche 55 nachmittag: nehmen. i„Eaveſtue“ I ˙—*˙² ²¹·»⁰AA 1 Dampfer„Biſagno“(2252 T.), der portugieſiſche Segler „Minho“(500 T.), ein bewaffneter Frachtdampfer von 3500 Tonnen im Atlantiſchen Ozean, ferner im Nacht⸗ ingriff in den engliſchen Gewäſſern zwei unbekannte Frachtdampfer von etwa 2000 bzw. 4000 Tonnen. Außer⸗ dem wurden ein Geſchütz erbeutet und 3 Gefangene gmacht. Die Ereigniſſe im Weſten. Der franz ſiſche Tagesbericht. WTB. Paris, 7. Febr. Amtlicher Bericht von geſtern Auf dem rechten Ufer der Maas brachen zwei feindliche Handſtreiche, der eine öſtlich von Louvemont, der andere bei Les Eparges, in unſerem Feuer zuſammen. In Lo⸗ thringen griff der Feind im Laufe der Nacht nach heſtiger Beſchießung einen unſerer Gräben gegen den Damm von Par⸗ roy nordweſtlich des Waldes an. Eine feindliche Abteilung, die bis in die erſte Line vorgedrungen war, wurde durch unſeren Gegenangriff ſehr roch wieder daraus vertrieben. In der Gegend von Anceviller nahmen wir eine deutſche Patrouille don Im Elſaß in der Gegend von Aſpach, nordweſt⸗ lich von Altbirch drangen unſere Erkundungsabteilungen nach Artillerievorbereitung an drei verſchiedenen Punkten in die deutſche feindliche Stellung ein. Nachdem unſere Truppen die Werke des Feindes zuſammengef en und ſeine Unterſtände zerſtört hatten, kehrten ſie ohne e Verluſte zurück. Abends lebhafte Artilkerickämpſe in Belgien in den Ab⸗ ſchnitten von Paſchendaele, am rechten Uſer der Maas zwiſchen Louvemont und Les Chambrettes, ebenſo in Lothringen in der Gegend von Embermenil und. Reilon. Bei Les Eparges wirk⸗ 2 ſames Zerſtörungsfeuer unſerer Geſchütze auf die deutſchen erke. Belgiſcher Bericht: Beiderſeitige Tätigkeit der Ar⸗ tillerie auf der geſamten Front und lebhafter Bombenßampf in der Gegend von Steenſtraate. Der engliſche Tagesbericht. Wers. London, 7. Febr. Heeresbericht aus Meſopo⸗ tamien vom 6. Februar: Inſolge unſeres Erfolges vom Sams⸗ tag räumte der Feind das ganze ſüdliche Ufer des Tigris öſt⸗ lich der Mündung des Hai in den Tigris, das wir jetzthalten. Weſtlich des Hai hat der Feind die Laufgräben bis zu einer Linie leſtlich der Süßholzfabrik, die nordweſtlich der Mündung des Hai in den Tigris gelegen iſt, geräumt. Bis jetzt wurden 600 Tote von dem Gefecht am Samstag gezählt. Die vlämiſche Bewegung. Brüſſel, 7. Febr. Nach einer Meldung der vlä⸗ miſchen Preſſe fand legten Sonntag in Brüſſel eine von mehr als 200 Obmännern aller aktiveit vlämiſchen Gruppen aus dem ganzen Lande beſuchte Verſammlung ſtatt. Die Verſammlung erklärte ſich einmütig für die volle Autonomie des vlämiſchen Volkes und ſetzte einen Rat für Flandern ein, dem die Aufgabe zufällt, wei⸗ tere Schritte zur Erreichung dieſes Zieles zu unter- Ein einſtimmig genehm e gter Aufruf an das vlämiſche Volk ſetzt Ziel und Zweck dieſer Aufgabe aus⸗ einander. 1 5 5 Der Krieg mit Italien. Der italieniſche Tagesbericht. WTB. Rom, 7. Febr. Italieniſcher Heeresbericht: Längs der ganzen Front die gewöhnliche Art lleriekätigkeit, ſtärkere auf der Karſthochfläche. In der Nacht zwischen dem 5. Februar und dem folgenden Tage versuchten feindliche Abteilungen unter dem Schutz der Dunkelheit und dichten Nebels Ueberfälle auf un⸗ ſere vorgeſchobenen Stellungen am Tonalefluß(Garda⸗See), im Travignolo⸗Tal(Aviſtio), auf der Bocche⸗Spitze(San Pelle⸗ 33 auf der Palliava(mittlerer Iſonzo), und in der Nach⸗ arſchaft des Sober(ſüdöſtlich von Görz). ie wurden überall mit fühlbaren Verluſten abgewieſen und zerſtreut und ließen ei⸗ nige Gefangene in unſerer Hand. Der Krieg zur See London, 7. Febr.(Reuter.) Ter ſchwediſche Dampfer„Bravalla“(1519 Tonnen) wurde durch ein U-Boot verſenkt, das auf die Mannſchaft während ihrer Einſchiffung in die Boote ſchoß.(Immer Dieſelbe grund⸗ loſe Beſchuldigung.) Der Fiſchdampfer„Reſolute“(133 Tonnen) und ich untergegangen. „Wartenfels“ dürfte geſunden ſein. Die engliſchen Dampfer„Solway“,„Prince“ und ſind verſenkt worden. Amſterdam, 7. Febr. der 1 Dampfer„Cerera“(3512 Tonnen) ſind wahrſchein Der engliſche Dampfer — Wie aus Vigo(an der Nordoſtküſte Spaniens) gemeldet wird, hat der hollän⸗ diſche Dampfer„Samavinda“ aus Rotterdam, der ge⸗ ſtern abend in Viao einde rofſen iſt, die Ueberlebenden 1— 2 —— 855 Spiel und Liebe. Novelle von v. Tewall. 20 Fortſer ung. Nachdruck verboten. g Vierzehn Tage dauerte es, ehe er es wagte, Wilhel⸗ mina anzuſprechen.— Die eiſige Zurückhaltung der un⸗ glücklichen Frau hatte bei aller Geſunkenheit doch noch etwas, was ſolchen Männern Achtung gebot. Eines Tages— Wilhelmina verlor gerade bedeutend E flüſterte er ihr etwas zu— ein kurzes Wort nur Sie ſah ihn einen Augenblick erſtaunt an, ſie warf ihm einen ihrer alten ſtolzen Blicke zu, ohne etwas zu erwidern, aber diesmal hatte ſie ihren Gegner gefun⸗ den, auf eine zweite etwas längere Anrede des Grafen, welche jener mit einem verbindlichen Lächeln begleitete, erwiderte ſie etwas, kalt zwar, aber höflich. Seit jener Zeit ſprachen ſie öfters miteinander wäh⸗ rend des Spiels.— Es empörte mich, zu ſehen, mit welcher Aufmerkſamkeit ſie auf ihn hörte— wie ſie ſich in irgend eine Gemeinſchaft mit einem fremden Spieler einlaſſen könnte. Außer dieſer gerechten Entrüſtung empfand ich Eifer⸗ ſucht. Zum erſten Male in meinem Leben fühlte ich jene fürchterliche Qual, wie Tropfen glühenden Bleies, in meiner Bruſt. Wer war jener Mann, daß er es wagen durfte, mit ihr zu ſprechen! Wer war er, den ſie kennen wollte, während ſie ſich von aller Welt ſonſt zurückzog?! Der Graf Kaluga!— Wer iſt Graf Kaluga?!— „Kennen Sie jenen Herrn dort neben Frau von Ponanska— den Grafen Kaluga?“— „Kommen Sie. Henrigo, gehen wir ein wenig an die Luft, ich ſag's Ihnen draußen,“ antwortete der Graf meinen Arm nehmend. „Sehen Sie,“ begann er im Gehen—„dieſer ſogenannte Graf Kaluga iſt einer von jenen gewandten Burſchen, welche die ganze Welt als eine Auſter betrachten,— ihre Schlauſeit und unſere JJ A ä von ſolgenoen untergegangenen Vampfern gelandet: 8 Mann der Beſatzung und 7 Paſſagiere bes engliſcher Dampfers„Port Adelaide“, 27 Personen des norwegt⸗ ſchen Schiffes„Norgſanga“, 17 Perſonen der norwe⸗ giſchen Bark„Wasdale“, 22 Perſonen des norwegi⸗ ſchen Schiffes„Regal“(892 Tonnen]. Die Samaoinda ſetzte dieſe Ueberlebenden in ver e nen Häfen ans Land.(Die Schiffe ſollen von dem gehe mnisvollen deutſchen Hilfskreußſer„Vineta“ an der braſilianiſchen Küſte verſenkt worden ſein, was die engliſche Admiralität in Abrede ſtellt. D. Schr.) N *— 3 72 8* Der uneingeſchräukte A⸗Bootkrieg. Graf Vernſtorff verläßt Amerika. Newyork, 7. Febr. Graf Bernſtorff und das Per⸗ onal der deutſchen Botſchaft in Waſhington, ſowie alle deutſchen Konſuln in den Vereinigten Staaten werden Newyork am Montag verlaſſen. Sie werden über Däne⸗ mark reiſen. Die ſkandinaviſchen Reiche und Wilſon. Kopenhagen, 7. Febr. Die Note Wilſons, in der die neutralen Staaten aufgefordert werden, die diplo⸗ matiſchen Beziehungen zu Deutſchland abzubrechen, iſt gleichzeitig in Kopenhagen, Stockholm und Chriſtiania überreicht worden. Die Antwort der däniſchen Regierung wird, wie verlautet, dahin abgegeben werden, daß die Stellung der Vereinigten Staaten von derjenigen Däne⸗ marks gänzlich verſchieden ſei. Die ſkandinaviſchen Länder verden in Stockholm über gemeinſame Vorſtellungen auf völkerrechtlicher Grundlage über die deutſche See⸗ ſperre verhandeln. Stockholm, 7. Febr. Der König von Schweden empfing geſtern den deutſchen Geſandten, Baron von Lucius, in Privataudienz. Zaiürich, 7. Febr. Die„Neue Züricher Ztg.“ mel⸗ det aus dem Haag, Holland werde ſich dem Vorgehen Wilſons nicht anſchließen. 5 5 Haag, 7. Febr. Die holländiſche Regierung hat ſeit geſtern das Auslaufen niederländiſcher Schiffe nach England verboten. Es wird zuverläſſig berichtet, daß England am 1. Februar den holländiſchen Re dern erklärt habe, daß die in England befindlichen hollän⸗ diſchen Schiffe erſt nach dem 5. Februar die engliſchen Häfen verlaſſen dürften. Außerdem haben die Elg⸗ länder ihre Kohlenlieferungen für holländiſche Schiffe ſeit dem 29. Januar geſperrt, um engliſchen Schiffs- raum zu erpreſſen. Die Stimmung in Amerika. Neuyork, 7. Febr. Der„Frankf. Ztg.“ wird ge⸗ meldet: Die Finanzkreiſe und die mit den Engländern verwandte Geſellſchaft, ſowie die Amerikaner rein eng liſcher Abſtammung ſtimmen dem Bruch mit Deutſch⸗ land durchaus zu, während die Amerikaner gemiſch ten Blutes und die Weſtſtaaten, ſowie die Mittelſtands kreiſe und die Arbeiter weniger begeiſtert ſeien. Die Engländer entfalten eine außerordentliche Werbetätig⸗ keit und bearbeiten die Bevölkerung durch eine Unmaſſe von Druckſchriften, Verſammlungen und ſonſtige Hilfs- mittel.— Der amerikaniſche Fliegerverein ſtellte ſich der Regierung für den Militärfliegerdienſt zur Verfü⸗ gung. i Die Irländer nehmen eine ſchärfere Stellung ge⸗ gen Wilſon ein als die Deutſch-Amerikaner. Der In⸗ alt der Botſchaft Wilſons an den Senat hat die Irländer ſtark enttäuſcht, da Wilſon die nationalen Forderungen der Irländer ganz unberückſichtigt gelaſſen hat. 0 Die Haltung Braſiliens. Rio de Janeiro, 7. Febr. Der Miniſter des Auswärtigen, Lauro Müller, erkläete einem Preſſe⸗ vertreter, die Regierung werde die Stellung des unpar⸗ teiiſchen Zuſchauers aufgeben und ſich dem Vorgehen Wilſons anſchließen.„Correio de Mancha“ ſchreibt im Sinne der Regierung, die Lage Braſiliens erlaube ihm nicht, in den Krieg einzutreten, wofern nicht eine Heraus⸗ forderung den Bruch unvermeidlich mache. Aber es ſei notwendig, daß die militäriſchen Vorbereitungen ge⸗ troffen werden. Dummheit ſind das Meſſer, mit welchem ſie dieſelbe öffnen. „Niemand kann es genau ſagen, wer er iſt und wovon er lebt— er ſelbſt nicht einmal. „Er kann eben ſo gut irgendwo einen alten zweifel⸗ haften Stammbaum aufgeleſen haben, mit einem ordent⸗ lichen Balken etwa, als daß die Möglichkeit vorhanden iſt, daß er ſchon Kettenarbeit verrichtet hat. „Ich traf den Burſchen vor Jahren einmal in Paris, es war während der ſtürmiſchen Zeiten.— Damals trug er eine Blouſe. Jedenfalls hatte er damals noch keinen Bart, und die Narbe noch nicht auf ſeiner linken Backe. „Etwa fünf Jahre darauf fand ich ihn i lin als Baron Latude. f e „Man ohrfeigte ihn damals aus dem Jockeiklub her⸗ aus und aus der Zeit ſtammt auch jene Narbe,— 5 11 1 nämlich der, der ihn ohrfeigte, zeichnete „Er kam mir dann eine lange Zeit aus den Augen, Gott weiß, wo er ſeine Netze auswarf. Vor zwei Jahren etwa fand ich ihn als Vicomte in Monaco wieder. Man ſagte, er unterhandle im Namen des Vizekönigs, wegen Plazierung einer Spielbank in Kairo,— natürlich alles ne— Jetzt iſt er nun hier als Graf Kaluga.— Er iſt nicht ohne Talent und um ſo achtungswerter, wenn es wahr wäre, daß er eigentlich von Geburt ein Schneidergeſelle aus Mecklenburg iſt. „Er iſt einer der raffinierteſten und gefährlichſten Hochſtapler, um ſo gefährlicher wegen ſeiner glatten Ma⸗ nieren und ſeiner ruhigen Piſtolen land. In Monaco t i „In N ſagte man, trieb er das ehrenvolle Handwerk eines Schleppers und Spielprofeſſors— was er hier treibt!— Nun Sie ſehen es ja— er ſpielt.“— Man denke ſich meine Beſtürzung! Nun wußte ich auch, warum mir das Geſicht dieſes Mannes von Anfang an ſo fatal geweſen war,— und e 888 1 —— e Neues vom Tage. Vom Reichstag. ö Berlin, 7. Febr. Wie das„B. T.“ hört, nicht die Abſicht, den Reichstag vor dem in Au enommenen Zeitpunkt(22. Februar) wegen der merika geſchaffenen neuen Lage einzuberufen, da jüngſt verſammelten Hauptausſchuß ſchon Mitteill emacht worden ſeien, die auch die jetzt vorhal 55 berückſichtigten. Rätſelhafte Krankheit. N Stockholm, 7. Febr. Aus Roſtow am Don dem Moskauer Blatt„Rußkija Wjedomoſti“ vom Januar gemeldet, daß in jener Gegend eine rätſell Krankheit aufgetreten ſei, die ſich raſch verbreitete. den Erkrankten zeigen ſich Geſchwülſte am Hals und! dem Arm. Die Leichen wurden ſchwarz. Bei dem A mangel ſei es ſchwierig, die Krankheit zu bekämpfen. her ſeien 40 Sterbefälle zu verzeichnen. 4 Vermiſchtes. Bismarcks Enkel im Garde du Corps. Fürſt Bismact Enkel des Altreſchskanz ers, der ät ſte Sohn Herbert Bis iſt zum Leutnant im Garde du Corps ernannt worden. Das Eiſenbahnunglück in Rumänien. Ueber das gemeldete große Eiſenbahnung' ück des rumäniſchen Flücht zuges in der Nähe der Station Tſchiurtſcha liegen nach B Ueberlebender neue Einzelheiten vor. Außer den ger Hunderten von Toten ſeien von 1500 Schwerverwundete ihren Verletzungen erlegen. Die große Nauen der Opfel dadurch erklärt, daß alle Wagen in demſelben Augenblick, eine Munitionsexploſion Feuer fingen. Unter den Reiſendg ſtand eine unbeſchreibliche Panik. Vor den Wagentülten FJenſtern ſpielten ſich ſchreckliche Szenen ab. Eltern ihre Kinder ins Feuer, Männer ſtießen ihre Frauen in 99 ten, um ſich ſelbſt zu retten. Man biß und kratzte e mit den Nägeln wie Tiere, nur um ſich zu retten Schrecken verrückt gewordene Menſchen ſprangen anſta Freie ins Feuer. er rumäniſche Flüchtlingszug war zeitig ein Muniticngzug. Das Schwein im Sage. Einer Meldung aus Du 1 0 7 wollte ein Meidericher Geſchäſtsmann ein in ö 15 chlachtetes Schwein ohne Wiſſen der Behörde nach — Sarge. 11 chaffen und verpackte es zu dieſem Zweck in eue Die mißtrauiſche Brückenwache öffnete Sarg und beſchlagnahmte die„Leiche“. 0 a Die deutſche Sperrgebiets erklärung In der neutralen Preſſe wird vielfach die Auffoß vertreten, die deutſche Sperrgebietserklärun! 11 1. Februar 1917 ſei eine Blockadeerklar ung gegenüber man zunächſt abwarten müſſe, ob die Bi effektiv ſei, um danach ſein weiteres Handeln einzurl 0 Dieſe Auffaſſung verkennt das Weſen der bee Sperrgebietserklärung vollſtändig, und es muß de mit aller Deutlichkeit vor ihr gewarnt werden.. gebietserklärung und Blockade haben nur eines gen e nämlich das Ziel, den Feind vom Seeverkehl, zuſperren. Genau ſo, wie England dieſes Ziel gegen Deutſchland nicht im Wege einer Blockade, ſondern Schaffung von Gefahrzonen für die Schiffahrt zu ern ſuchte, genau ebenſo will Deutſchland jetzt durch Sperrgebietserklärung dieſelbe Waffe 1 England anwenden, um England vom Seeverkehr f ſeits abzuſperren. England hat bereits am 3. Nove 1914 die Nordſee zum„Kriegsgebiet“ erklätt, dieſer Erklärung hat es angedroht, daß die geſamte 10 ſee für jeglichen friedlichen Handelsverkehr geſpeln daß dort die friedliche Schiffahrt den ernſteſten Geh e Minen und Kriegsſchiffe ausgeſetzt ſei a0 Handelsſchiffe, die trotzdem dieſes Gebiet zu durchſt ſuchten, dies auf eigene Gefahr tun würden. 1 England ſah aber ſchon bald ein, daß es tro von ihm damals willkürlich und entgegen allem 0 recht erklärten Kriegsgebiets ſein Ziel, Deutſchl Frauen und Kinder dem Hungertode zu überlih nicht erreichen würde. Deshalb erließ es am 11. 1915 jene berüchtigte Order in Council, bei 1 N es ſchließlich ſo weit ging, die Neu len au Als auch dieſe Maßnahme trotz zweijähriger bir Durchführung das Verhungern Deutſchlands imme —— zur Toe e„egi Fuad am 20.. 15 dieſem Menſchen ſprach Frau von Ponansla It.— 0 Ich mußte ſie warnen— unbedingt!— Aber — Sollte ich ſelber an ſie ſchreiben, ſie anſpreche am Spieltiſche ohrfeigen!— Sie würde mich fal urteilen, vielleicht— mir andere Beweggründe legen— es würde einen Skandal geben— nein, o es nicht! 4 Draunfels darum bitten?— Er hätte es min abgeſchlagen. Zuletzt fiel mir Draunfels' Couſin Gräfin Wirzburg, ein. Ich hatte ſie allerdings in Zeit ganz vernachläſſigt, aber in der Not erkenn ja ſeine Freunde. 10 Ich ging zu ihr, ich bat ſie, Wilhelmina brieffia jenem Pſeudo⸗Grafen zu warnen. Ich ſtellte ihg wie dies Chriſtenpflicht ſei, und teilte ihr die 1 Details mit. 1 Die alte Dame erklärte ſich augenblicklich bere! zu willfahren, ſie hat auch Wort gehalten, wie i 9 erfuhr; leider aber hatte ſie ihrer abſcheulichen raphie wegen anonym geſchrieben und der Brit fehlte infolgedeſſen ſeine Wirkung gänzlich. 180 So hatte ich denn den wochenlangen Schuhe beobachten, wie jene Bekanntſchaft zwiſchen Wilheſ und jenem Grafen Kaluga zwar langſame, aber Fortſchritte machte. beiden 1 Ich wurde ernſtlich krank— ich mied Spielfäle eben ſo gefliſſentlich, als ich ſie früher f hatte,— ich fürchtete ernſtlich, in einem Momen i gen.— Hätte ich die geringſte Ausſicht gehabt, mina damit die Augen zu öffnen, ich hitte ihn zun geſchlagen.—— So verging die Zeit.——— ———— Gortſetung ſolat.) 3 3 0 Rationen zu ſetzen, ſie zu blodh Aufregung jenem falſchen Grafen an die Kehle z gdeſamten S 9 8 1917 nochmals einen Teil der Nordſee zum Kriegs⸗ 25 Zweimal alſo hat England einen Teil der hohen geſperrt. Zweimal hat es erklärt, daß derjenige, der ſich in dieſes geſperrte Gebiet begebe, Gefahr laufe, und zwar nicht nur Gefahr laufe für ſein Schiff, ſondern Ou für das Leben aller an Bord befindlichen Menſchen. 3 Rückſicht auf die Rechte der Neutralen und die echte des friedlichen Handelsverkehrs hat England ſomit iſt: Begriff eines Kriegsgebiet geſchaffen, deſſen Weſen 5 Ankündigung einer genau begrenzten Gefahrzone Lebe) Androhung ungenannter Gefahren für Schiff und — 85 ſeiner Beſatzung, ungehemmte Kriegführung gegen leden Schiffsverkehr innerhalb dieſes Gebietes. 1 Deutſchland iſt nunmehr dieſem eng⸗ landen. Beiſpiel gefolgt. Seine Sperrgebietser⸗ ug unterſcheidet ſich nur darin von den engliſchen gsgebietserklärungen, daß es neutrale Küſten üich tmit einbegriffen hat. Genau wie die eng⸗ klär Kriegsgebietserklärungen keine Blockadeer⸗ we rungen ſind oder ſein wollen, genau ebenſo erklär at die deutſche Erklärung mit einer Blockade⸗ biet, dag gemein. Das deutſche Sperrgebiet iſt ein Ge⸗ „das nicht paſſiert werden kann, ohne daß Schiff Krie und Beſatzung ſich der Gefahr der Vernichtung ausſetzen. dea dieſem Gebiet wird uneingeſchränkt gegen den Seeverkehr nach und von den feindlichen Län⸗ 0: 1 Wort rieg geführt, und es gilt für dieſes Gebiet das arin um. Baden. ſchritt Karlsruhe, 7. Febr. Der Verein der fort⸗ eſumlung nach einem Vortrag des Heidelberger Pro⸗ 5— Dr. Hausrath über das Thema:„Deutſches Frie⸗ 10 aun an, in welcher betont wird, daß es mehr als W 7 2 An en ſolle durch Erweiterung der Rechte und Erleichte⸗ 9 der wi; ö deutſchen Volke aftlichen Lage der breiten Maſſen des Frankaufmann, der infolge des Kriegsausbruchs aus * 7 Seca fliehen 88 b zahlreichen Städten und handliaften zwiſchen Weinheim und Haslach Spezerei⸗ Teigwa gen aufgeſucht und Beſtellungen auf Butter, Käſe, lebraucken, Seife und andere begehrte Nahrungs⸗ und natürlich mittel entgegengenommen. Die Sachen mußten aber ich im Voraus bezahlt werden, die Waren wurden 4000 bemals geliefert. Es gelang ihm, den Betrag von klammer in 5 Monaten zu erſchwindeln. Die Straf⸗ Jahren Gefängnis den gefährlichen Menſchen zu zwei hat 95 den⸗Baden, 7. Febr. Der Bürgerausſchuß zugeſtim Echöhung der Fahrpreiſe der Straßenbahn ermäßi 8 Die Fahrpreiſe der Bergbahn ſind etwas ſelbſt 5 worden, um dadurch die Benützung der Bahn heben nd der Wirtſchaftsanlagen auf dem Merkur zu ßen Gef en tat i. Schw., 7. Febr. Auf einem gro⸗ Töchter in der Nähe von Neuſtadt ſtellten die drei zimmer eines Landwirts glühende Kohlen in ihr Schlaf⸗ ſich Kohleng etwas Wärme zu haben. Es entwickelten Morgen dengaſe und die Mädchen wurden am andern ſie wied betäubt aufgefunden. Mit Mühe gelang es, 5 er ins Leben zurückzurufen. Lokales, der denne Winke. Prof. Dr. H. Kraemer an aug einige daſttichen Hage in Heberer a der ud zeitgemäße Wintze für die Lebenshaltung mit, di achtenswert erſcheine. e e 1 50 ſchreibt: ſaches lenetf arnis chreibt che Vielen Ha a 8 aus frauen ſcheint ein ganz ein üer 2 tmittel an Kohlen noch nicht be Großer Wär u a anchen Oefen vermieden werden, wen bend n n dienge wird nuf die Glut naſſe Asche bringt. Die ga 5 2 1 5 Moclut geſchüttetnich nur angefeuchtet, und als dicke Decke üben viel gen, ſodaß et. Das Feuer hält ſich dadurch bis zum anderer dünttauf die 2 das Zimmer nicht auskältet. Natürlich komm 0 b es richtig des Ofens und des Kamins an. Grundfätzlich g, ſein, die Glut durch einen etwas ſtärkeren Zug n. De en der unteren Schraube oder des Türchen g gen„Ofen meines Badezimmers 5 B. brennt bie Türe. verwendun nur mit naſſer Aſche, ohne rgendwelche wei⸗ Aas g von Holz oder Kohlen, bei geöffneter untere! eſhſtyerſtä l herd angene ndlich wird dabei nicht hohe Hitze, aber dock 1 dall und gleichmäßige Wärme erzeugt. Der Küchen⸗ 5 obald das Kochen vorbei iſt, ganz mit Aſche üurchgluht Nachmittag und ſelbſt am Adend, wenn die 20 ſt, auf dem Herd gekocht werden kann, und den, a gerbrenne ren ſtets heißes 3 zur Verfügung ſteht. im lezte wohl be läßt ſich das Verfahren leider nicht anwen⸗ Einen Fal ei manchen Küchenherden nicht, doch zeigt jc rnührun„edeine Probe ſehr bald, ob es bean 5 nicht mi it dem Eiweiß hapert es allenthalben, mit . wo e und elenden ſind nur hinlänglich und ſie ſiaziſchen Nut Kartoffeln in genügender Menge 125 u dem hrſtoffe ſcheinen die Hauptſache zu ein, ſchließlich in dieſen knappen Zeiten des un 8 ie ernzhe 0 ſche Vieh baben ſhrüngstechniſchen Ueberlegungen für Menſchen in die Be 8 aber ſchon in Friedenszeiten wohl allzu⸗ Hätte er Minera ſtongen der organiſchen Stoffe verloren, 5. I eden an, ihm me de ſel zu wenig beachtet worden iſt. ſtalte uszeiten nicht Bedeutung zugemeſſen, dann gäbe es in 2 viel krankhaft fette, gedunſene Ge⸗ raffen Geweben ien. 3 mehr kraftvolle Menſchen 91 7 as von mir 11 Als Kalkträger erfreut ſich je länger im wachſender angſt empfohlene Chlorkalzium(Ca eine ſſenſtall von rung Serbe'ferun Hohenheim Verſuche damit gemacht und Tete uta Nerz 5 netem Ernäh⸗ erzi J Sopunel obwohl jedes Kraftfutter ſehlt und die au 0 ö e e Weide, jetzt ſie Unt 3 wieſen ſind. zweifle nicht daran, gelmäßi ekernährte ſi friſcher und kräftiger fühlen, wenn 5 re e iu nicht 9 täglich 1 ver 75 eine 0 d. e dee nice Chlor galt i lh eh, Mi Gramm kri 5 öſt man am 99 1 ber n f ag in Chlorkalzium in 500 Gramm 9 ſein Mancher ii orkalzjur es Befindens er ſich in Gefahr begibt, kommt ſchäden empfohlen, wobei es offenbar dur Hebung des Kalk. ſtoffwechſels wirken mag, doch fehlt mir hier rung. Dagegen halte ich es für ſehr bedeutungsvoll in der Schweinemaſt(0,02 Gramm auf das Kilogramm Lebendgewicht und in der Fülterung des Geflügels. Die Eiererzeugung wird dadurch angeregt und die ganze Geſundheit belebt. 4. auf 10 Hühner, am beſten im Weichfutter nach vorheriger Lö⸗ ſung in Waſſer zugeſetzt). Ich weiß wohl, daß bei den zahl⸗ loſen Anpreiſungen aller Art bas Vertrauen vielfach geſchwun⸗ den iſt. Hier handelt es ſich um eine ſpottbillige und ein⸗ 5 5 pu ſodaß ich mit gutem Gewiſſen um einen Verſuch — Warnung vor falſchen Ein⸗ und Zwei⸗ markſcheinen. Seit einiger Zeit ſind falſche Ein⸗ und Zweimarkſcheine im Umlauf, die bei genauerem Zuſehen allerdings ſofort als ſolche erkannt werden können. Die falſchen Einmarkſcheine ſind aus dünnerem Papier een und haben bläſſeren Farbdruck, außerdem fehlt ei ihnen das Waſſerzeichen, das den ganzen Schein ausfüllen ſoll und das man an den echten Scheinen be⸗ merkt, wenn man ſie gegen das Licht hält. Die Nach⸗ bildrengen ſind ferner nicht gemaſert, während bei den echten Scheinen ein Linienmuſter deutlich erkennbar iſt. Bei den falſchen Scheinen ſteht endlich der rote Farb⸗ ſtempel völlig frei und ragt bis in den unterſten Rand der Schrift, die die Strafandrohung enthält hinein, bei den echten Scheinen dagegen reicht er nur wenig über dieſen Rand. Die Erkennungszeichen der falſchen Zwei⸗ markſcheine ſind mangelhafte Herſtellung, ſtärkeres und rauheres Papier, dunklerer Farbton und unleſerliche Strafandrohung. Die Seriennummern ſind karmoiſin⸗ rot und was die Hauptſache iſt, der auf den echten Scheinen vorhandene links unten befindliche Prägeſtem⸗ pel fehlt ganz. Bei einiger Aufmerkſamkeit laſſen ſich die Falſifikate leicht von den echten Stücken unterſcheiden. — Verſchwendung von Zucker zur Weinberei⸗ tung. Die„Frankf. Ztg.“ hatte neulich den Vorſchlag N um Zucker zu ſparen, den Wein mit weinſaurem alium zu entſäuren. Dazu bemerkt die Korreſpondenz des Winzerverbandes des Trieriſchen Bauernvereins: Der Vorſchlag bringt nichts Neues; man kann den Wein ſogar mit reinem Kalk und anderen Stoffen entſäuren, nur iſt dann ein ſolcher Wein alles andere als ein Genuß⸗ mittel, das der Wein doch ſein ſoll. Solche Entſäuerung mag auch bei den Weinen zutreffen, die in den Kellern wachſen, bei denen, die aus Gottes freier Natur her⸗ kommen, taugt ſie nicht. Der ganze Streit um die Weinverbeſſerung durch Zucker läuft auf die Frage hinaus, ob der Weingenuß überhaupt entbehrlich ſei oder ob das Volk, insbeſondere Soldaten, Verwundete und Kranke des Weins bedürfen. Man 1 dabei regelmäßig den Irrtum, Weingenuß mit Trunkſucht zu verwechſeln. Man braucht nur in den Lazaretten nachzufragen, ob der Wein nötig iſt. Was aber für den Kranken Arznei iſt, kann für den Geſunden nicht Gift ſein. Durch Verwendung von Zucker läßt ſich die ganze letzte Weinernte für den Verbrauch verwertbar machen. Die Verwendung von Zucker zur Weinverheſſerung iſt daher keine Verſchwen⸗ dung. Wenn die„Frankf. Ztg.“ meint, man ſolle den Weinmoſt durch Ausfrieren zu einem ſirupartigen Pro⸗ dukt umwandeln, ſo iſt der Vorſchlag ſchon aus prak⸗ tiſchen Gründen unmöglich. Welch rieſige Fabrikanlagen wären dazu nötig und was ſoll nach dem Kriege aus dieſen Fabriken werden? Die Marmelade in Ehren, aber unſere Feldgrauen an der Front wünſchen ſich auch mal was anderes als Marmelade. — Auszeichnung. Gefreiter Wilhelm Ditſch im Reſ.⸗Fußart⸗Regt. Nr. 7, 6. Batterie, erhielt aus Tapfer⸗ keit vor dem Feinde am 1. Februar das Eiſerne Kreuz 2. Kl. Verantwortlich für die Redaktion Fg. mmermann, Seckenheim. mimilache Bekanntmachungen. Delianntmachung. Kohlenverſorgung betreffend. Unter Bezugnahme auf die im heutigen Anzeigeblatt veroffentlichte Verordnung obigen Betreffs machen wir drauf aufmerkſam, daß die Anträge auf Erteilung von B zugsſcheinen auf dem Rathaus— Zimmer Nr. 3— entgegen genommen werden. Seckenheim, den 8. Februar 1917. gürgermeiſteramt: Bolz. Schmitt. Bekanntmachung. Der Staatsanzeiger und das amtliche Verkündigungs⸗ blatt veröffentlichen eine Bekanntmachung des Kgl. ſtell⸗ vertretenden Generalkommandos des 14. Armeekorps vom 1. Februar 1917 Nr. W. 3 4000/12. 16 KRA. über Be⸗ ſchlagnahme von Natron(Sulfat), Zellſtoff, Spinn papier und Papiergarn. Auf dieſe Bekanntmachung, die auch bei dem Gr. Bezirksamt ſowie den Bürgermeiſterämtern eingeſehen werden kann, wird hiermit hingewieſen. Mannheim, den 3. Februar 1917. Gtossh. Bezirksamt.— Pollzeidirention. l für Miiglieder der aud. Ein u. vertan sgeusſterſthaſt Bekanntmachung. Der Staatsanzeiger und das amtliche Verkündigungs⸗ blatt veröffentlichen zwei Bekanntmachungen des Kgl. ſtell⸗ vertretenden Generalkommandos des 14. Armeekorps vom 31. Januar 1917 Nr. W. 4100/1. 17 KRA. und W. 4 150/J. 17 KRA uͤber Beſchlagnahme und Beſtandserhebung von rohen Seiden und Seidenabfällen aller Art, ſowie Höchſtpreiſe für rohe Seideu und Seidenabfälle aller Art. Auf dieſe Bekanntmachungen, die auch bei dem Großh. Bezi ksamt ſowie den Bürgermeiſterämtern eingeſehen werden können, wird hiermit hingewieſen. Mannheim, den 5. Februar 1917. Großh. Bezirksamt— Polizeidirektion. N e Sammel ⸗Anzeiger Futter kleie verteilung. Es erhalten am Freitag, den 9. ds. Mts., folgende i Nummern ihr Anteil Kleie:. Nr. 1 bis 160 von 8 bis 10 Uhr, Nr. 161 bis 303 von 10 bis 12 Uhr. Es wird gebeten, nicht zu drängen, da beſtimmt jede Nummer ſein Anteil erhält. i Diejenigen von obigen Nummern, welche bereits im Monat Januar Kleie bezogen haben, ſind diesmal vom Bezug ausgeſchloſſen.(Leere Säcke ſind mitzubringen.) Laut Beſchluß des Vorſtandes findet die Verteilung wie folgt ſtatt: Beſitzer von 1 bis mit 3 Stück Kleinvieh erhalten Beſitzer von mehr als 3 Stück Kleinvieh erhalten Beſitzer von 1 Stuck Großvieh erhalten Beſitzer von 2 bis mit 4 Stück Großvieh erhalten ¼ Ztr. Preis 2.35 ½ Ztr. Preis 4.70 4 ¼ Ztr. Preis 7.05 4 1 Ztr. Preis 9.40 4 Beſitzer von mehr als 4 Stück i Großvieh erhalten 1½ Ztr. Preis 14.10 4 Wir bieten an: orangen 18 u. 24 Pf. 10 Stck. 1 60 u. 2.10 Hk. Citronen Stück 16 Pf. Mostansatz nit Süsstoff(Zucker nieht nötig) für 100 Ltr. Mk. 14.— für 50 Ltr. Mk. 7. Dürrobst sebr gute deutsche Gualität Weiehselkirsehen in Dosen. Rindfleisch in eigenem Saft. Risotto(fertige Reisspeise mit Tomatet). Puddingpulver mit verschiedenen Geschmacksrichtungen. Salzheringe Stck. l u. 30 Pf. Holl. Weieh⸗ Rollmops Stück 40 Pf. 4a 8e Sardinen in bel u. Tomatensauce. Malaga. Rotwein. Weisswein. Blutwein. Galalith-Flasebhensauger, reinlich, sehr ausdauernd, billig. drellch& Herscher Mannheim H 2, 1 Filiale: Seckenheim, Friedrichstr. 59. ** Frauen und Ilädchen für Munitionarbeiten geſucht. Es werden nur ſolche an⸗ genommen, die nieht aus Fabriken kommen, welche auf Heeresbedarf arbeiten. Arbeitsuachweis der Industrie Maunhein, Schwetzinger Stroße 17. Eine gute Nutz-Kuh, friſch gekalbt, zu verkan⸗ fen. Zu erfragen bei Pe⸗ ter mann, Seckenheim, Luiſenſtraße Nr. 59. 9er Sgüiler, der geſlern die Pelzkappe in Schulſimmer mituahm, wird erſucht. dieſelbe wieder an ihren Platz zu bringen, an⸗ 88888886 Annahmeſtelle für ahühwaren er Aerl Heinrich rait Frledrichstr. 9s. SSG 8 tragene Rleider, Ueber- 8 P zieber, Damenmäntel, Schuhe, ſowie Koffer ſind billig abzugeben bei A. Rech. Mannheim 8 210. wird. Smpfohls. Jesang-Bücher 45 tagnifikate on don oinfuelsten bis æu don J ö feinsten Hinbdnden. gg. Simmermann Hildastrasse Mr. 66. 1 — dernfels Anzeige erſaltel — * 2 * 8* f über Höchſtpreiſe für Fahrradbereifungen. „ Vom 25. Januar 1917. Nachſtehende Bekanntmachung wird auf Grund des Geſetzes über den Belagerungszuſtand vom 4. Juni 1851, in Verbindung mit dem Geſetz vom 11. Dezember 1915(Reichs⸗Geſetzbl. S. 813)— in Bayern auf Grund des Geſetzes über den Kriegs⸗ 6 5 vom 5. November 1912, in Verbindung mit em Geſetz vom 4. Dezember 1915 und der Aller⸗ höchſten Verordnung vom 31. Juli 1914— des Ge⸗ ſetzes betreffend Höchſtpreiſe vom 4. Auguſt 1914 (Reichs⸗Geſetzbl. S. 339) in der Faſſung vom 17. Dezember 1914(Reichs⸗Geſetzbl. S. 516) der Be⸗ kanntmachungen über die Aenderungen dieſes Ge⸗ ſetzes vom 21. Januar 1915(Reichs⸗Geſetzbl. S. 25), vom 28. September 1915(Reichs⸗Geſetzbl. S. 603) und vom 23. März 1916(Reichs⸗Gefetzbl. S. 18g) mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis ge⸗ bracht, daß Zuwiderhandlungen nach den in der Anmerkung“) abgedruckten Beſtimmungen beſtraft werben, ſoſern nicht nach den allgemeinen Straf⸗ geſetzen höhere Strafen verwirkt ſind. Auch kann der Betrieb des Handelsgewerbes gemäß der Be⸗ kanntmachung zür Fernhaltung unzuverläſſiger rſonen vom Haudel vom 23. September 1915 Reichs ⸗Geſetzbl. S. e werden. Von der Bekanntmachung betroffene Gegenſtände. Von dieſer Bekanntmachung werden alle im Gebrauch befindlichen oder für den Gebrauch be⸗ ſtimmten gummihaltigen Fahrraddecken und Fahr⸗ rabſchläuche betroffen, die gemäߧ 8 der Bekannt⸗ machung V. I. 354/6. 16. K. R. A., betreffend Be⸗ 2 und Beſtandserhebung der Fahrrad⸗ 1 bereifungen(Einſchränkung des Fahrradverkehrs) vom 12, Junt 1916 n werden. f Höchſtpreiſe. Für die von der Bekanntmachung betroffenen Gegenſtände werden nachſtehende Höchſtpreiſe feſt⸗ geſetzt: 9 Decke Schlauch 5 M. M. Klaſſe a(ſehr gut)) 4.00 3,00 C900 2,00 „ e(noch brauchbar) 1,50 1,50 „ d(unbrauchbar) 0,50 0.25 Die Preiſe der Klaſſen a—e gelten nur für unzerſchnittene Decken und Schläuche. Einmal zerſchnittene Decken oder Schläuche fallen unter Klaſſe d. Mehrfach zerſchnittene Bereifungen fallen nicht unter dieſe Bekanntmachung, ſondern gelten als Altgummi; ſie unterliegen den in der Bekanntmachung Nr. V. I. 2354/I. 16. K. R. A., abs Höchſtpreiſe für Altgummt und Gummi⸗ ile vom 1. April 1916 feſtgeſetzten Höchſtpreiſen. Die Preiſe der Schläuche der Klaſſen a—e bellen nur für Schläuche mit brauchbaren Ventilen; ehlen die Ventile. ſo beträgt der Höchſtpreis für 7 iuche dieſer Klaſſen die Hälfte der im Abf. 1 feſtgeſetzten Preiſe. Die Preiſe für Schläuche der Klg gelten auch beim Jehlen der Ventile. Bet Schlauchreifen(ſogenannten Rennreifen) iſt für die Klaſſenbewertung von Decke und Schlauch ) Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldſtrafe bis zu zehntauſend Mark oder mit einer Reſer Strafen wird beſtraft: 1. wer die feſtgeſetzten Höchſtpreiſe überſchreitet. 2. wer einen anderen zum Abſchluß eines Ver⸗ trags auffordert, durch den die Höchſtpreiſe überſchritten werden, oder ſich zu einem ſolchene Vertrag erbietet; 8. wer einen Gegenſtand, der von einer Auf⸗ forderung(S 2, 3 des Geſetzes, betreffend Höchſtpreiſe) betroffen iſt, beiſeiteſchafft, be⸗ ſchädigt oder zerſtört; 4. wer der Aufforderung der zuſtändigen Behörde zum Verkauf von Gegenſtänden, für die Höchſtpreiſe feſtgeſetzt ſind, nicht nach⸗ kommt; a g 5. wer Vorräte an Gegenſtänden, für die Höchſt⸗ preiſe feſtgeſetzt ſind, den zuſtändigen Beamten gegenüber verheimlicht; 6. wer den nach§ 5 des Geſetzes, betreffend Höchſtpreiſe, erlaſſenen Ausführungsbeſtim⸗ mungen zuwiderhandelt. Bet vorſätzlichen Zuwiderhandlungen gegen Kummer 1 oder 2 iſt die Geldſtrafe mindeſtens auf „Doppelte des Betrages zu bemeſſen, um den der Höchſtpreis überſchritten worden iſt oder in den u der Kummer überſchritten werden ſollte; 9 ber Mindeſtbetrag zehntauſend Mark, ſo 18 55 ihn zu erkennen. Im Falle mildernder mſtände* eſtbetr d SNN. Die Odchſtpreiſe ſchließen die„osten der Die⸗ erung innerhalb des enteignenden Kommunalver⸗ bandes und die Koſten der Verpackung ein. —— 5 93. Inkrafttreten. Dieſe Bekanntmachung tritt januar 1917 in Kraft. Bz 10 Karlsruhe, 25. Januar 1917. Der kommandierende General: Isbert, Generalleutnant. Verordnung. (Von 30. Januar 1917.) Den Handel mit Erſatzmitteln betreffend. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 25. September 1915 über die Errichtung von Preis⸗ prüfungsſtellen und die Verſorgungsregelung in der Faſſung vom 4. November 1915(Reichs⸗Geſetz⸗ blatt Seite 607, 728) wird verordnet, was folgt: 8 1. Wer Erſatzmittel für Gegenſtände des täglichen Bedarfs, insbeſondere für Nahrungs⸗, Genuß⸗ und Futtrmittel, für Heiz⸗ ud Leuchtſtoffe, für Seife, Leder oder andere Gebrauchsgegenſtände verkaufen oder feilhalten oder ſonſt in Verkehr bringen will, bedarf hierzu der Erlaubnis des Landespreisamtes. 8 2. Als Erſatzmittel ſind nicht nur diejenigen Erzeug⸗ niſſe anzuſehen, welche als Erſatzmittel bezeichnet ſind, ſondern alle Gegenſtände, die als Erſatz fehlen⸗ der Waren beſtimmt 3 3. Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis iſt ſchriftlich bei dem Landespreisamt zu ſtellen. Für Gegenſtände, welche im Großherzogtum her⸗ geſtellt werden, liegt die Stellung des Antrages dem Herſteller ob. Erfolgt die Herſtellung außer⸗ halb des Großherzogtums, ſo kann der Antrag ſtatt von dem Herſteller auch von dem Großhändler, Zwiſchenhändler, Agenten oder Kommiſſionär ge⸗ ſtellt werden, weleher das Erzeugnis im Großher⸗ zogtum abſetzen will. Der Kleinhändler hat nur dann um die Exlaub⸗ nis nachzuſuchen, wenn er ein Erſatzmittel, für welches die Gnehmigung zum Vertrieb im Großher⸗ zogtum noch nicht erteilt wurde, zu vertreiben be⸗ abſichtigt. 8 0 4. Bei Stellung des Antrages ſind anzugeben: 1. die Bezeichnung des Erſatzmittels; 2. der Name, Beruf und Wohnort des Herſtellers ſowie der Herſtellungsort; 3. die Art der Herſtellung, die chemiſche Zuſam⸗ menſetzung ſowie die Gebrauchsfähigkeit des Er⸗ ſatzmittels; f 0 4. die in Ausſicht genommenen Preiſe beim Ver⸗ kauf durch den Herſteller, den Großhandel, den Zwiſchenhandel und den Kleinhandel; 5. zu welchem Verwendungszweck das Erſatzmittel beſtimmt iſt, insbeſondere zum Erſatz welcher Gegenſtände es dienen ſoll; 6. ob und von welcher Behörde das Erſatzmittel be⸗ reits geprüft und zum Verkehr zugelaſſen wurde; 7. falls es ſich um den Erſatz eines Lebens⸗ oder Futtermittels handelt und der Antragſteller nicht Kleinhändler iſt, ob, wann, von welcher Behörde und mit welcher Begrenzung der An⸗ tragſteller zum Handel mit Lebens⸗ und Futter⸗ mitteln gemäß der Bundesratsverordnung vom 24. Juni 1916 über den Verkehr mit Lebens⸗ und Futtermitteln und zux Bekämpfung des Kettenhandels(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 581) zu⸗ gelaſſen wurde. Dem Antrag ſind ferner beizufügen: 13 Stück des betreffenden Erſatzmittels in Ori⸗ ginalpackung. Bei der Geſtaltung der Packung iſt die Bundesratsverordnung vom 18. Mai 1916 über die äußere Kennzeichnung von Waren in der Faſſung vom 28. Mai, 11. Juni, 25. Auguſt und 11. Oktober 1916(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 380, 422, 505, 962, 1156) zu beachten; 2. eine genaue Koſtenaufſtellung; g. je ein Muſter der in usſicht genommenen An⸗ kündigung in den Zeitungen und der beabſich⸗ tigten ſonſtigen Reklame; 5 4. das etwa ſchon erhobene Gutachten einer Unter⸗ ſuchungsanſtalt über die Zuſammenſetzung und über die Gebrauchsfähigkeit des Erſatzmittels in Urſchrift oder beglaubigter Abſchrift 5. der Nachweis darüber, daß für die Koſten des Verfahrens ein Vorſchuß von 50 M. bei der Großherzoglichen Landeshauptkaſſe in Karlsruhe hinterlegt iſt. 1 70 1„ 8 5. Das Landespreisamt iſt befugt, die Angaben über die Zuſammenſetzung des Erſatzmittels durch eine amtliche Stelle auf Koſten des Antragſtellers nach⸗ neiiſen zu laſſe 3 S 8 Wen s N 8 N Iſt das Erſatzmittel gebrauchsſähig und erſcheinen die Preiſe nicht übermäßig hoch, ſo iſt die Erlaub⸗ nis in der Regel zu e 5 Ueber die erteilte Erlaubnis iſt dem Antragſtelle eine Beſcheinigung auszuſtellen. Hierfür iſt eine Taxe ohne Sportel von 10—50 M. zu entrichten. Die Taxe wird in der Entſcheidung ſeſtgeſetzt. Die Erteilung ſowie die Verſagung der Erlaub⸗ nis iſt in der Karlsruher Zeitung auf Koſten des Antragſtellers bekannt zu geben. 8 7. Gegen die Verſagung der Erlaubnis iſt nur die Beſchwerde an das Miniſterium des Innern zu⸗ läſſig; ſie hat keine 8 Wirkung. Eine Aenderung der Bezeichnung, der Zuſammen⸗ ſetzung oder der Reklame ſowie eine Erhöhung des Preiſes des Erſatzmittels darf nur nach vorheriger Zuſtimmung des Landespreisamtes erfolgen. Wird gegen dieſe Beſtimmung verſtoßen, ſo iſt die Erlaubnis zu Aer e. Zuwiderhandlungen gegen die Beſtimmungen die⸗ ſer Verordnung werden, ſoweit nicht höhere Stra⸗ fen verwirkt ſind, mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldͤſtrafe bis zu 1500 M. beſtraft. Auch kann auf Grund der Bundesxratsverordnung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverläſſi⸗ ger Perſonen vom Handel(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 603) ſowie der Bundesratsverordnung vom 24. Juni 1916 über den Handel mit Lebens⸗ und Fulterm't⸗ teln und zur Bekämpfung des Kettenhandels (Reichs⸗Geſetzblatt Seite 581) der Handel unterſagt werden. § 10. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver⸗ kündung in Kraft. Die zur Zeit des Inkrafttretens der Verordnung bei den Kleinhändlern im Großherzogtum befind⸗ lichen Erſatzmittel dürfen bis zum 1. März 1917 noch vertrieben werden. Sollte ſchon vor dieſem Zeitpunkt die nachgeſuchte Erlaubnis zum Vertrieb des Erſatzmittels vom Landespreisamt verſagt wer⸗ den, ſo endigt dieſe Befugnis am Tage nach der Veröffentlichung der Entſcheidung in der Karls⸗ ruher Zeitung. B3¹⁰ Karlsruhe, den 30. Januar 1917. Großherzogliches Miniſterium des Innern: von Bodman. Dr. Schühly. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 3. Februar 1917. Großh. Bezirksamt— Abt. III. Betr. Behandlung von Briefen mit Muſterſendungen und Paketen nach dem Auslande. Verordnung für den Befehlsbereich des ſtellvertretenden General⸗ kommandos des XIV. Armeekorps. Auf Grund des§ 9b des Geſetzes über den Be⸗ lagerungszuſtand vom 4. Juni 1851 wird hiermit verordnet was folgt: Bz. 10 Verboten iſt: 1. die falſche Bezeichnung des Abſenders und die unrichtige Angabe des Inhalts auf a) Briefſendungen mit Wareninhalt nach dem Ausland; b) in den Ausfuhrerklärungen zu Poſtpaketen; 2. die der Inhaltsangabe widerſprechende Verſen⸗ dung von Druckſchriften, ſchriftlichen Mittei⸗ lungen, Abbildungen oder Zeichnungen in Pa⸗ keten. Die Beifügung einer Rechnung iſt ge⸗ ſtattet und bedarf nicht der Erwähnung in der Inhaltsangabe. Wer dieſen Verboten zuwiderhandelt oder zur Zuwiderhandlung auffordert oder anreizt, wird auf Grund des Belagerungszuſtandgeſetzes beſtraft. Die Verordnung tritt ſofort in Kraft. Karlsruhe, den 11. Januar 1916. Der kommandierende General: Freiherr von Manteuffel, General der Infanterie. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 1. Februar 1917. Großh. Bezirksamt— Polizeidirektion. d Nera ndes Mannheim ⸗Land betreſſend. Auf Grund der Ss 1 und 5 des Geſetzes, betr. Höchſtpreiſe vom 4. Auguſt 1914 in der Faſſung vom 29. Oktober 1914 ſowie des§ 1 der Verord⸗ nung Gr. Miniſteriums des Innern gleichen Be⸗ treffs vom 6. Januar 1915 werden die Preiſe für das im Kommunalverbandsbezirk Mannheim⸗Land zum Verkauf gelangende Brot und Mehl mit Wirkung vom 16. Februar 1917 wie folgt feſtgeſetzt: 5 u) Brotpreiſe in Bäckereien: Für den großen Laib Brot(1500 Gr.).. 58 Pfg. „„% e„(750 Gr.).. 29 Pfg. „„ Waſſerweck von 60 Gr. 5 Pfg. 5) Brotpreiſe in Wirtſchaften u. Gaſthöſen: Für ein halbes Weißbrötchen oder 40 Gr. Roggen⸗ •ͤ»»‚„᷑᷑“ ür 60 Gr. Roggen bro er 5 Pfg. Für ein ganzes Weiß brötchen 6 Pfg. ) Mehlpreiſe im Kleinhandel: Für das Pfund Roggenmehl... 23 Pfg. „„„ Weizenbrotmehl... 25 Pfg. „„„ Weng. eg. Weizenauszugsmehl.... 31 Pfg. *** Wer die Höchſtpreiſe üverſchreitet, wer einen andern zum Abſchluß eines Vertrages auffordert, durch den die Höchſtpreiſe überſchritten werden, oder wer ſich zu einem ſolchen Vertrag erbietet, wird gemäߧ 6 des eingangs genannten Höchſtpreiſe⸗ Geſetzes mit Gefüngnis bis zu ½ Jahre oder mit Geldſtrafe bis zu 10000 Mark beſtraft. Cig Mannheim, 30. Januar 191“. Kommunalverband Mannheim⸗Land Großh. Bezirksamt 1. Wir bringen hiermit nachſtehend die Bekannt⸗ machung Gr. Miniſteriums des Innern vom 24. Januar 1917 betr. Höchſtpreiſe für Kälber und Kalbfleiſch(Staatsanzeiger vom 26. Januar 1917 Nr. 25 Seite 1) zur öffentlichen Kenntnis. eig Mannheim, den 30. Januar 1917. 9 8 Großh. Bezirksamt I. Bekanntmachung (Vom 24. Januar 1917). Höchſtyreiſe für Kälber und Kalbfleisch ben. In teilweiſer Abänderung unſerer Bekannt⸗ machungen vom 10. Auguſt 1916, Höchſtpreiſe für Kälber betreffend ſowie vom 31. Auguſt 1916, Höchſt⸗ preiſe für Fleiſch und Wurſt betreffend(Staatsan⸗ zeiger Nr. 218 vom 11. Auguſt und Nr. 239 vom 1. September 1916), wird auf Grund des Höchſt⸗ preisgeſetzes vom 4. Auguſt 1914 in der Faſſung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Reichsgeſetzblatt Seite 339, 519) folgendes be⸗ ſtimmt: 5 1. Die Stallpreiſe bei Kälbern dürfen für einen Zentner Lebendgewicht höchſtens 95 M. be⸗ tragen. 2. Die Höchſtpreiſe für Kalbfleiſch bei der Abgabe an den Verbraucher dürfen für ein Pfund nicht überſchreiten: a) für alle Stücke mit Knochenbeigabe, die ein⸗ ſchließlich der eingewachſenen Knochenteile nicht mehr als 25 v. H. des Fleiſchgewichts nung vom 30. Januar 1017, die betragen darf 1.80 M. 0 b) für Schnitzel ohne Knochenbeigabe 2.50 M. Dieſe Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Karlsruhe, den 24. Januar 1917. Großh. Miniſterium des Innern: ö Der Miniſterialdirektor: gez. Weingärtner. ö gez. Dr. Schühly. Verordnung. 4(Vom 3. Februar 1017.) Kohlenverſorgung betreffend. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 25. September 1015 über die Errichtung von Preis⸗ Ee eng o und die Verſorgungsregelung in der Faſſung vom 4. November 1910(Reichs⸗Geſetzblatt S. 607, 728) wird in Ergänzung unferer Verord⸗ a Nan betr.(Geſetzes und Verordnungsblatt verordnet, was folgt: 338 8 0 3 e ee wells am Diensſag, Donnerstag und S teilung für Kohlenverſorgung, den Stand ihrer Vor⸗ räte an Kohlen einſchließlich Koks und Briketts an⸗ zuzeigen. Dabei iſt anzugeben, welche Mengen ſeit der letzten Anzeige von den Anzeigenden bezogen oder abgegegen worden ſind. Erfolgte die Abgabe der Kohlen nach Orten außerhalb des Bezirks des Kommunalverbandes, ſo ſind die Beſtimmungsorte und die Bezieher unter Beifügung der Menge an⸗ zugeben. benden Vereinigungen ſind verpflichtet, der Anord⸗ nung des Landespreisamts, Abteilung für Kohlen⸗ 1 ſtimmte Bezieher nachzukommen. 5 verſorgung, auf Verlangen jederzeit Auskunft über ihre Beſtände an Kohlen einſchließlich Koks und Bri⸗ ketts zu geben. Das Landespreisamt. Abteilung für Kohlenverſorgung, iſt, ſoweit dies 0 9 werbetreibenden Kohlen aus ihren Beſtänden an die vom Landespreisamt bezeichneten Bezieher gegen Entſchädigung abzugeben haben. Die Gewerbetrei⸗ benden haben dieſer Weiſung zu entſprechen. eines Notſtandes oder ſonſt im öffentlichen Intereſſe dingt nötigen Räume zu beſchränken. Räume ſind geſchloſſen zu halten. Die behörden beſtimmen für die größeren Wirtſchaften i Einzelfalle, halten ſind. räume dürfen nicht geheizt werden. Die Kohlenhandlungen ſowie die Kohlen bezie⸗ erſorgung, wegen Lieferung von Kohlen an be⸗ K. 2. Die Gewerbetreibenden des Landes ſind ver⸗ flichtet, dem Landespreisamt, Abteilung für Kohlen⸗ zur Beſeitigung eboten iſt, zu der Anordnung befugt, daß die Ge⸗ 9 Die Haushaltungsvorſtände und die Vorſtände von Krankenhäuſern und ſonſtigen Anſtalten ſind verpflichtet, dem Kommunalverband auf Verlangen Auskunft über ihre Kohlenvorräte zu erteilen. ö 8 4. f Mit Wirkung vom 5. Februar 1917 bleiben ge⸗ ſchloſſen: 1. Theater, Lichtſpielhäuſer, Räume, in denen Schauſtellungen oder Konzerte ſtattfinden, ſonſtige öffentliche Vergnügungsſtätten alle Art, ſowie Schwimmbäder der Badeanſtalten 2. von 7 Uhr abends bis 10 uhr vormittags di Warenhäuſer, ‚ 3. von 10 Uhr abends bis 11 Uhr vormittags Gaſt⸗, Speiſe⸗ und Schankwirtſchaften, ſowie Vereins- und Geſellſchaftsräume, in denen Speiſen oder Getränke verabreicht werden. Wirtſchaften, welche vorwiegend Kaffees ſind, ſowie die Erfriſchungsräume der Konditoreien dürfen erſt um 2 Uhr nachmittags geöffnet werden. Die Or tspolizeibehörden ſind befugt, ſoweit ein Bedürfnis hierfür vorliegt, das frühere Oeffnen einzelner Wirtſchaften zu geſtatten. In Be⸗ zirken, in welchen die Holzfeuerung üblich iſt, kann das Bezirksamt allgemein das frühere Oeffnen der Wirtſchaften zulaſſen. Die Gaſt⸗ wirtſchaften dürfen auch vor 11 Uhr vormittags und nach 10 Uhr abends diejenigen Räume ge⸗ öffnet halten, welche für den Aufenthalt der bet ihnen übernachtenden Fremden unbedingt geboten ſind. 3 8 5. Der Betrieb der Wirtſchaften iſt auf die unbe⸗ Die übrigen 3 welche Räume hiernach geſchloſſen zu § 6. Muſeen, Sammlungen und ſonſtige Aus ſtellungs⸗ 8 7. ö Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver- ktündung in Kraft. Die Beſtimmungen der 88 4 524 e. lichen Kenntnis gebracht. gelten vom 5. Februar 1917 ab vorläufig für 14 Tag Großherzogliches Miniſterium des Innern. von Bod man. Dr. Schühlvy. Vorſtehende Verordnung wird hiermit zur öffent⸗ Mannheim, 6. Februar 1917. Großh. Bezirksamt— Polizeidirektion. Gr. Miniſtertums des Innern vom 30. Januar 191 betr. Kohlenverſorgung zur öffentlichen Kenntnis. ſind bei einzureichen. Die Kohlenverſorgung betreffend. Wir bringen hiermit nachſtehende Verordnun 9 zur Ausſtellung von Kohlenbezugsſcheinen en Bürgermeiſterämtern des Wohnortes Mannheim, den 31. Januar 1917. 5 Großh. Bezirksamt I. Verordnung. (Vom 30. Januar 1917) orgung betreſfend. Bundes ratsveroxdp ung 25. 5 Wreisprniungs selten und die er 1nd e in der Faſſung vom 4. November 1915(Re 1 — . deer de Cracau won Sedemwmber chs⸗Geſetz⸗ blatt Seite 607, 728) ls verordnet, was folgt: 1 8— Beim Landespreisamt wird eine Abteilung für Kohlenverſorgung errichtet. Sie hat die Aufgabe, nach den grundſätzlichen Weiſungen des Miniſteriums des Innern die Verſorgung der Haushaltungen und gewerblichen Kleinbetriebe mit Kohlen zu fördern und zu überwachen. Sie hat in regelmäßigen Zwiſchen⸗ räumen die bei den Kohlenhandlungen und den Kohlen beziehenden Vereinigungen des Landes vor⸗ handenen Beſtände zu erheben. Die zur Zeit des Inkrafttretens der Verordnung vorhandenen Vorräte ſind von ihr alsbald feſtzuſtellen. 8 2. Die gewerbsmäßige Abgabe von Kohlen ein⸗ chließlich Koks und Briketts zum Hausbrand darf is auf weiteres nur noch in einer Höchſtmenge von 1 insgeſamt 5 Zentner an eine Haushaltung gegen beſonderen, vom Kommunalverband auszugebenden Ausweis erfolgen. Mehr als 5 Zentner darf wäh⸗ bei deſtens eine Woche ermöglichen, darf Kohlen zum Hausbrand nicht beziehen. 5 rend eines Monats an eine Haushaltung nicht ab⸗ gegeben und von ihr nicht bezogen werden. Der Kommunalverband kann beim Vorliegen beſonderer Verhältniſſe die Lieferung einer größeren Kohlenmenge geſtatten. 8 3 Wer noch Vorräte an Kohlen beſitzt, welche ihm ſparſamem Verbrauch den Hausbrand für min⸗ 84 Die Abgabe von Kohlen an Gewerbetreibende iſt auf das unbedingt notwendige Maß zu beſchränken. Die Lieferung darf höchſtens den Bedarfſeines Monats umfaſſen. Dem Gewerbetreibenden iſt es verboten, für ſeinen Gewerbebetrieb Kohlen zu beziehen, ſolange ſeine Vorräte zur Befriedigung des dringenden Be⸗ darfs während einer Woche ausreichen. Vorſtehende Beſtimmungen gelten nicht für die Rüſtungsinduſtrie. 5 & 5. Die Kommunalverbände ſind mit Zuſtimmung des Landespreisamts— Abteilung Kohlenverſorgung — befugt, ſoweit dies zur Beſeitigung eines Not⸗ ſtandes erſorderlich ſein ſollte, zu verlangen, daß die Beſitzer von Hausbrandkohlen ihre über eine be⸗ ſtimmte Mindeſtmenge hinausgehenden Vorräte dem Kommunalverband zur Verſorgung der übrigen Be⸗ e mit Kohlen gegen Entſchädigung über⸗ aſſen. § 6. Kommunalver bände ſind die Städte mit min⸗ —. 775 10000 Einwohnern und im übrigen die Amts⸗ ezirke. 4 unſerer Verordnung vom 11. Auguſt 1916, den Ver⸗ kehr mit Brotgetreide und Mehl aus der Ernte 1916 betreffend Geſetzes⸗ und Verordnungsblatt S. 219), finden entſprechende Anwendung. Die Beſtimmungen in 8 2 Abſatz 2, 3 und 5 7 Zuwiderhandlungen gegen dieſe Verordnung werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldͤſtrafe his 1500 k. beſtraft. 88 Die Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver⸗ kündung in Kraft. Karlsruhe, den 30. Januar 1917. Großherzogliches Miniſterium des Innern: gez. von Bodman. Bz ·19 1 Vorſtehendes bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis. Seckenheim, den 8. Febr. 1917. Bürgermeiſteramt: Volz. Koch.