nugementspreis beträgt monatlich 65 Pfg. . 5 dei freier Zuſtellung. Lurch die Voſt bezogen pro Quartal Mk. 1.55. Sechenkelm, Dienstag. der 28 Hprk. Isi. 777777 e e e Offensioe zwischen Loos und Arras. 8— c Kriegschronik 1916 0 20 SS S Apel. a bone Im Maasgebiet wurden franzöſiſche Angriſſe ab⸗ ö 15 Conpſe an der Lo fläche von Doberdo dauern fort. . di Lana wurden ttalteniſch⸗ Angriffe abgewiesen. 10 paniſche Bo ſchafter in Waſhington überreicht 5 niſchen Regierung eine Einſpruchszele gegen das rüngsgeſetz. — 5 VVV 0 egen den Kriegsſtreik. Slref 51 doriger Woche befanden ſick ben den 210000 heiter,„ noch etwa 20 000, davan ziele neibliche Ar⸗ Vetriche Ausstand. Tavon waren gerade die wichtigen zs faß er„Deutſchen Waffen- und Muniti⸗ 5 die Löh en in Berlin⸗Martimkenfelbe betroffen. Da ae gerade er Rüſtungsarbeiter in Berlin gegenwärtig znlicher Mi abelhafte Höhe erreicht haben. wach halb- bon„Fun itteilung bis zu 20 Mark im Tag). ſo kann o zu gerſtreik“ nicht geredet werden. Tas Oberkom⸗ d ein en Marken hat nun mit milttaͤriſch feſter April if en und Wandel geſchaffen. Seit dem a 0 91 0 zeine Verordnung gangen, die auf Grund 90 en- und Belagerungszuſtand⸗Geſetzes die Teutſchen lde bi 1 8 in e 5 weiteres in militäͤärtſche Leitung dehnen um Leiter der Werke iſt der Inſpekteur der 8 aſtimmt Tuppen dex Infanterie, Oberſt v Feldmann, a en beſchäfkenigen Perſonen, die in den genannten eit niebenſtigt waren und ſeit dem 14. April die Sa tan belegt haben, hatten binnen 24 Stunden auf g, den 21. April, früh 7 Uhr, die Arbeit achweis zunehmen, wenn ſie nicht unverzüglich den Wirkung Arbeitsunfähigkeit zu führen vermochten. u bis ug vom 19. Abril ab iſt allen dieſen Per⸗ . weiteres verboten, ohne Zuſtimmung des eiters die Arbeitsſtelle Fus wechſeln, von elwenubleiben, die Arbeit niederzulegen, die verboten oder abſichtlich ein zuſchrauken. Eben⸗ mündlich die Arbeiter in den genannten, Be⸗ ach ich oder ſchriftlich oder durch Verteilung 15 en zur Acbeitseinſteltung auſzureizen. Zu⸗ Aron werden unter Strafe geſteilt. Alle wehr⸗ ſ0 eiter, die in den Deutſchen Wafſen⸗ und Aiken beſchäftigt waren und ſeit dem 14. 915 niedergelegt haben, gelten, ſoweit ſie m 21. April, morgens 7 Uhr, die Arbeit en haben oder nachweisbar arbeits⸗ von dieſem Zeitpunkt ab als zum Hee⸗ eingezogen, erhalten Soldatenlöhnung en Kriegsgeſetzen. Ae terſcharrahme hat den Erfolg gehabt, daß von en am haft der Deutſchen Waffen⸗ und Munitious⸗ 91 aufgendamstag früh ½ der Arbeiter die Arbeit Len st zmmen haben. Unter den Ausgebliebenen 5 88 in der Ueberzahl Frauen. ſuf 8. übern 5 8 neuer Feind— der Dollar. der 8 85 a en Enn in Teuiſchland iſt überzeugt,, daß die Ace en daten uns miſi-äriſch in abſehbarer Zeit (giun bullen, wenigſtens nel m h als ſie uns 0 hab Weltkrieges ohnehin ſchon geſchadet ha⸗ 8 en unſeren Gegnern Kriegsbedarf jeder Fein uren Mengen geliefert, ihre Schelfe für Wei, fahren 5 1 10 8 . 101 1411 925 4 8 Das iſt mehr als mögen der Länder des Vierbundes öge ſtzweieinhalbmal ſo viel als das deutſche 5 das man auf 375 Milliarden Mark deationaleinkommen der Vereinigten denwärtia auf jährlich 126 Milliarden der Bürgermeister mfr Setnenb eim, A d, Meransen nd EGAAnen. Druck uns Verlag von Gg. Rumermann, Seckenheim. Jnſertionsprets. Die einſpaltige Pe 15 Pfg., Reklamen 80 Pf. die Zalle. Bei er— 2 Nabatt. i Fernfprechanſchluß Nr. 16 e Mark geſchätzt. Das iſt faſt ein Ir tel heher als das Einkommen der Länder des Vierverbaudes und mehr als das Dreifache des au; 40 Pitliarden Mark jährlich veranſchlagten deutſchen Voltseintommens. Die Gold⸗ beſtände der Vereinigten Staten in Scha amt und Banken ſtiegen von 2 Milliarben Dollars oder mehr als 8 Milliarden Mart bei Kriegs egien auf faſt 3 Mil⸗ liarden Dollars oder mehr als 12 Milliarden Mark am 1. März 1917. Sie betragen damit etwa zwei Drit⸗ tel der geſamten in Europa in gleicher Weiſe aufge⸗ ſpeicherten Gol beſtände und üblekreffen den deutſchen Goldbeſtand von 2,532 Milliarden Mark beinahe um das Fünffache. Die Vereinigten Staaten haben feit Kriegsbeginn bis zum November 1916 rund 10 Mil⸗ liarden Mark Anleihen an den Vierverband gegeben, wovon England etwa 3½ Milliarden Mark erhalten hi⸗ ben wird. 8 Milliarden Mark kau ten ſie vom Ausland zurück, wovon ewa 5 C naieliarten Mark wieder aus England ſtammten. Sie führ en vom 1 Juli 1914 bis 30. November 1916 ͤ an Gold mehr als 4 Milliarden Mark, bis Ende 1916 mehr als 5 Milliarden Mark ein. Der größte Teil dieſes Goldes ſtammte gl ichfalls aus England. Die Vereinigten Staaten ſind durch dein Krieg das reichſte Land der Welt geworden und haben den Vierverband wirtſchafelich und finanziell von ſich abhängig gemacht. g a i Trotz dieſes ungehenren Reichtums und der ſtarken wirtſchaftlichen Hilfsauellen der Vereiniſten Saaten er⸗ geben ſich für Amer ka nur begrenzte Möglich eiten fi⸗ nanzieller und wirtſchaftlicher Hilſe. Jert müſſen die Vereinigten Staaten nach dem Cintreten in den Krieg vor allem für ſich ſe bit ſoren, um Heer und Flotte auf den Krieszuſtand zu ſe en. Dan aber kommen die Ententemächte um die Bezahlung dr bi den Vere nig⸗ ten Staaten au' genommenen Anl hen ncht herum, denn der ſmarte Geſchäftsſinn der Amerikaner wird zinsloſe Darlehen oder gar Unterſtützenden den Mächten des Vier⸗ verbandes kaum bewilligen. Bleiben alſo nur Zuſ hüſſe zu den ſtändig wachsenden Kr gskeſten unſerer Gegner, die den größten Teil der Kr egsl ſten ſelbſt de ken müſ⸗ ſen. Damit wachſen aber b ſon ers für Ilalien und Rußland, die wirtſch ftlich und i a iel ſ wich en Staaten des Vierverbandes, die Abhängigkeitsverhäl niſſe von England und Amerika, und es muß dieſen Staaten doch einmal die Erkenntnis dämmern, daß ſie durch ihre krieger ſche Verblendung nichts erreicht haben. Das amer kane Gel) aul in nützt alſ) den Vier⸗ verbands da en noch nich's. Viel wi ti er als Geld ſind heute die Waren, das Kriegsgerät. Das kann Amerika N in weite em Uma ge lief rn Aber zu iſchen em Kriegsgerät, dem Or e ſei er A fer igung in A ne⸗ rika und ſeiner Verwe dung a f einem gr ßen Teil der Kriegsſchauplitze ſſehen der Oz an und die deutſchen Tauchboote. Je mehr Kriegsgerät über den Ozean ge⸗ ſchafft wird, deſto mehr greifbare Ziele finden unſere Tauch boote. 5 8 Deu ſchlands Schwert, niht der Feinde Gold und Geld, werden den Krieg entſcheiden. und was nben dem deutſchen Schwert deutſ he Wir ſchaf s- und Finanzkraft bedeuten, das hat der neue Mill ardenerſong der 6. Kriegsanleihe den Feinden wieder klar vor Augen ge⸗ führt. Der Weltkrieg. WTB. Großes Hauptquartier, 23. April.(Auntlich.) Weſtlicher Kriegsſchauplatz: Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht: Zwiſchen Loos und der Bahn Arras— Cambrai dau⸗ erte geſtern der Artelleriekampf an. Nordw ſtlich von Lens drangen engliſche Stoßtrupps in 500 Meter Breite in unſeren vor er en Graben. Sie warden durch Gegen⸗ ſtoß zurückgeworfen. Auch nachts blieb das Feuer ſtark. Heute früh haben nach Trommelfeuer in breiter Front die Infan⸗ teriekämpfe begonnen. Heeresgruppe deutſcher Kronprinz: Vormittags war nur nord öſtlich von Soiſſons die Feuertätigkeit geſteigert. Vom Nachmitlag an bekämpften ſich längs der Aisne und in der Champagne die Arcil eren wieder mit zunehmender Heftigleit. e Handgranaten rampſe ſpiel en ſch auf dem Chemin⸗ des⸗Dames Rücken ab. Ein ſlarker ſia zöſiſcher An riff nordweſtlich von La Ville⸗au⸗Bois brach verluſt⸗ reich zuſammen.* a zwiſchen Prosnes und Suippes⸗Nederung brachten Vorſtöße dem Feinde keinerlei Vorteil. Wir machten am Hochberg, ſürweſtiich von Moron⸗ villers und durch Eindringen in die franzöſiſche Stellung ſüdlich von Saint Marie⸗à⸗Py über 50 Gefangene. e Heeresgruppe Herzog Albrecht: Nichts Neues. 8 AUnſere Flieger ſchoſſen 4 feindliche Feſſelballons in Brand und brach en in Luſtkämpfen 1 Abſturz. Rittmeiſter Freiherr von Rich hofen blieb zum 46. Mal, Leutnant Welf zum 20. Mal Sieger. Die Jagdſtaffel des Rittmeiſters Fre herr von Richthofen hat bis geſtern 100 fein. liche Flugzeunge abgeſchoſſen. Deulicher Kriegsschauplatz: Mehrfach lag lebhaftes Feuer der ruſſiſchen Ar⸗ tillerie auf unſeren Linien; es wurde kräftig erwidert. Bombenabwurf ruſſiſcher Flieger bei Lida wurde durch Luftangriff auf Molodetſchno und lich bzw. ſübweſlich Minst) vergolten. N Maze doniſche Front. Am Oſtufer des Wardar und ſadw rſt ich des Doiran⸗ ſees heftiges Artilleriefeuer, dem nur am Doiran⸗See ein engliſcher Angriff folgte. Er wurde von den bul⸗ gariſchen Truppen abgewieſen. Eines un erer Flieger⸗ geſchwader griff aus der Luft in den Kampf ein. a 1 N Der Erſte Generalquartiermeiſter: Ludendorff. 3 5* a 8 N J * 5 Die Schlacht an der Aisne⸗Champagnefronk flaute am Sonntag ſichtlich ab. Die außergewöhnlich ſtarken Verluſte, die die Franzoſen an den vergangenen Schlachttagen beim Zuſammenprall mit den ſich helden⸗ haft ſchlagenden deutſchen Verteidigern erlitten, haben dem Gegner augenſcheinlich eine Kampfpauſe aufge⸗ zwungen. 185 Nachträglich wird gemeldet, daß am 19. April bei der Rückeroberung der ehemaligen Zuckerfabrik Cerny und bei einem blutig zurückgewieſenen zweimaligen franzöſi⸗ ſchen Angriff am Samstag vormittag ſüdöſtlich Cerny 9 Maſchinengewehre und Gefangene in unſerer Hand blieben. In der Champagne wurden nördlich Prosnes feindliche Infanterieanſammlungen in unſerem Vernich⸗ tungsfeuer zuſammengeſchoſſen, Handgranatentrupps ab⸗ gewieſen und mehrere Panzerwagen durch unſer Artil⸗ leriefeuer zerſtört. Am Abend erlitten die Franzoſen nordöſtlich Prosnes bei einem mißglückten Teilangriff in unſerem Feuer ſchwere Verluſte.. „In der Nacht vom 20. auf den 21. April durchge⸗ führte Unternehmungen in der Gegend von St. Elot ergaben, daß der Gegner, deſſen Gräben durch unſer Granatenfeuer zerſtört waren, ſehr große blutige Verluſte erlitten. Unſere Stoßtrupps brachten die wenigen Ueber⸗ lebenden als Gefangene nebſt Maſchinengewehren, einem Minenwerfer und ſonſtigem Gerät zurück 8 Aich im Raume von Arras, ſowie zwiſchen Anere und Somme brachten erfolgreiche deutsche ae vorſtöße Gefangene und Beute ein. Zum Angriff ange⸗ ſetzte ſtärkere feindliche Kräfte wurden bei Beaucamp und Villers⸗Pluich unter ſchweren Verluſten zum Teil im Nahkampf abgewieſen. Vor einem einzigen ſchmalen Frontabſchnitt wurden dort 300 Tote gezählt. 5 liche aan das acht Mann Beſatzung und zwei Ma⸗ ſchinengewehrgondeln führte, wurde trotz heftiger Gegen⸗ wehr von unſeren Fliegern auf einer Entfernung von 20 Metern abgeſchoſſen.. Aus aufgefun benen ſranzöſiſchen Befehlen, die durch Gefangenenausſagen ergänzt werden, ergibt ſich imme klarer der groß angelegte franzöſiſche Durchbruchsplan. Die deutſche Front ſol te am 16. April durch den un⸗ wiberſtehlichen Anprall der franzöſiſchen Diviſionen an der Aisne geſprengt werden. Das 32. Korps ſollte am 16. April 12 Kilometer tief auf beiden Ufern der Aisne bis auf Brienne und Preuvais durchſtoßen. Die 37. Diviſion ſollte ſüdlich anſchließend bis zur Suippe vorbrechen und dann ſcharf nach Oſten abs chwenken, wäh⸗ rend die 14. Divſion den Brimont überrennen ſollte. Die Abſicht des ſrateg ſchen Planes ging dahin, die deut ſchen Truppen im Raume ſüblich der Aisne durch wuch⸗ tigen Angriff in ößlicher Rich ung zurückzuwerfen ü ſie den am 17. April in der N bet 5 und Moronvillers durchſo enden N ſäulen in die Arme zu treiben. 1 Auf dem öſelich Re ms liegenden 20 K gen deutſchen Frontabſchnitt bon Betheny b Ne* ein Angriff nicht angeſetzt. Di. ſes Frontſtück ſollte dur den Vor ſoß von Brimont nach Oſten und dem Vorſtoff bei Auberive nach Norben um 16. und 17. April einge⸗ keſſlt werden. Dieſe Ein ſeſſelung konnte indeſſen nur ges gen, wenn die öſttich Brimont vorſt ßenden Kampf⸗ im Laufe des 16., aſo am 1. Angriffstage, dis b. lenen Linien crreichten. In engem Zuſammen hang mie dieſen Opera ionen ſüdlich der Aisne ſtanden dis von der franzöfiſchen Heeresleitung geplanten Opera- tionen nördlich der Aisne 3 Linie Braye⸗ Ceruh⸗Craonne. Hier ſollten die Wrauzofen it der 8 Flugzeuge zum Tercz(nordweſt⸗ 5 Prunay war 1 Das bei Nieuport brennend in See geſtürzte feind⸗ f.anzöſiſchen Truppen 5 a ohne Recht, ein Heer zu halten. Kern truppe des 20. Armeekorps als Haupt. ze 12 Klö⸗ meter tief in das Hügel⸗ und Waldgelände ſüdö lch von Laon vordringen, um der neuen 0 . in den Rücken zu kommen. Durch die breiten Breſchen der auf einer Breite von 80 Kilometer erſtörten deutſchen Front ſollte die Armee de pour⸗ ſuite vorgehen. Die Sprengung des Frontabſchnit es Aisne⸗Jhampagne und die fächerförmige Aufrollung nach Oſten und Norden ſtellen einen großzügzaen und wohl⸗ durchdachten Plan dar, der aber nur Ausſicht auf Erfolg hatte, wenn bereits am erſten, ſpäteſtens am zweiten Tage der Durchbruch in der befohlenen Tiefe glückte. Gelangen die Operationen nicht Schlag auf Schlag, ſo war der Plan zum Mißlingen verurteilt. Heute nach einer Reihe blutiger Schlachttage ſind die kühnen Operationen Ni⸗ velles bereits endgültig geſcheitert. Infolge des Scheiterns der franzöſiſchen Offen'ive ſoll nach Schweizer Berichten die Stellung des Ober⸗ kommandierenden Nivelles erſchüttert ſein. Die Enttäu⸗ ſchung in Paris ſei allgemein. Bekanntlich wurde ge⸗ rüchtweiſe auch von der bevorſtehenden Abberufung des engliſchen Generals Haigh berichtet. 5 Die Ereigniſſe im Weſten. Der franzöſiſche Tagesbericht. WTB. Parfs, 23. April. Amtlicher Bericht von geſlern nachmittag: Südlich von Saint Quentin dauerte der Ar⸗ 8 während der Nacht ziemlich lebhaft an.— Zwi⸗ ten der Aisne und dem Chemin⸗des⸗ Dames machten ie Franzoſen neue Fortſchritte nördlich von Sancy und Jouy. . in der Gegend von Heurtebiſe. In der hampagne Patronillenſcharmützel und Kampf mit Handgranaten weſtlich von Narrin. Flugdienſt: Deutſche Flugzeuge warfen geſtern abend mehrere Bomben auf das Gebiet von Dünkirchen ab. Drei Perſonen wurden leicht verletzt. Der Schaden iſt unbedeutend. „Abends: Zwiſchen Somme und Oiſe war der Ar⸗ tilleriekampf während des Tages in der Gegend ſüdlich von Saint Quentin und nördlich von Urvillers ſehr lebhaft. Zwiſchen Soiſſons und Reims Artillerietätigtzeit mit Unterbrechungen auf verſchiedenen Abſchnitten. Der Jeind hat Reims heſtig be⸗ ſchoſſen, beſonders das Viertel der Kathedrale. In der Cham⸗ pagne war der Tag durch eine Reihe von Gegenwirkungen des Feindes 5 die Höhen, die wir im Gebirgsſtock von Moron⸗ villers beſetzt halten, gekennzeichnet. Ein heſtiger Angriff gegen Mont⸗Haut wurde durch lebhafte Kämpfe zunichte gemacht. Anſere Maſchinengewehre und Gegenangriffe brachten dem Feinde blutige. ei. Ein deutſches Bataillon, deſſen Anweſen⸗ heit um 5 Uhr nachmittags no dweſtlich von Mont⸗Haut ge⸗ meldet wurde, wurde von uns unter Feuer genommen und mit Zurücklaſſung ron Toten zerſtreut. Ein weiterer Angriffs⸗ verſuch gegen die Höhen weiter öſtlich, iſt gleichfalls abgeſchlagen. Der engliſche Tagesbericht. N WB. London, 23. April. Amtlicher 8 von geſtern: Der Kampf dauert weſtlich und nordweſtlich von Lens zu unſeren Gunſten ſort. Wir machten dort Fortſchritte und brachten Ge⸗ fangene und Maſchinengewehre ein. 5 Die Truppen in Paläſtina befeſtigen das gewonnene Ge⸗ lände. Sie ſind jetzt in Fühlung mit der Gaza deckenden feindlichen Hauptſtellung. Die Stellung erſtreckt ſich von der Meeresküſte bei Scheik⸗Hanat durch Ali Muntar bis öſtlich der Stadt, von dort in ſübdöſtlicher Richtung nach Abu Hameira. Am 19. April wurden elwa 200 türkiſche Gefangene gemacht. Die„Siege an der Weſtfront“. Paris, 23. April.(Reuter.) König Georg von Eng⸗ land und Präſident Poincars haben aus Anlaß der Siege an der Weſtfront Glückwunſchtelegramme gewechſelt. Der Krieg zur See. Chriſtian ia, 22. April. Heute ſind hier ein Offi⸗ zier, ein Maat und ein Matroſe des deutſchen Tauch⸗ bootes nach Deutſchland durchgereiſt, das in der Nordſee den norwegiſchen Dampfer Svanfos angehalten, durch⸗ ſucht und nach einem Kampf mit einem engliſchen Tauch⸗ boot die Verbindung mit dem norwegiſchen Dampfer verloren hatte. Der Dampfer iſt mit der deutſchen Mann⸗ ſchaft in Haugeſund eingelaufen, von wo die norwegiſchen Behörden die Heimreiſe geſtatteten. London, 23. April.(Reuter.) Die Sonntags⸗ zeitungen melden, daß 28 deutſche Seeleute, darunter einige Offiziere, bei dem Gefecht im Kanal getötet wor⸗ den ſeien. Sie liegen in der Markthalle von Dover neben 22 gefallenen Engländern. 5 Der türkiſche Krieg. WB. Konſtantinopel, 23. April. Heeresbericht von geſtern. Irakfront: Auf dem rechten Tigris⸗ ufer haben neue Kämpfe begonnen, die noch nicht abge⸗ ſchloſſen ſind. Auf dem linken Tigrisufer wurde eine von unſeren vorgeſchobenen Abteilungen einige Kilometer di— Sinaifront: Der bei Gaza ge⸗ chlagene Feind hat ſeinen rechten Flügel noch weiter zu⸗ rückgenommen und arbeitet am Ausbau ſeiner Vertei⸗ digungsſtellungen. Zum Schutze des rechten Flügels hat es eine Anzahl neuer Stellungen angelegt. Von den ſchweren Panzerwagen(Tanks), die der Gegner ins Feuer brachte, wurden drei zerſtört. 5 — 0 2— 8 Kleine Nachrichten vom Kriege. g. Neue Kriegsziele? Berlm, 23. April. Der„Deutſchen Zeitung“ zufolge ver⸗ öffentlichen ru ſiſche Blätter die Vorſchläge der deutſchen Sozial⸗ demokratie für die Friedens beratung in Stockholm: 1. Deulſa lad aßt No dfrankreich, aber behält Elſaß⸗Loth⸗ ringen 2. Belgien wird wiede um ein ſelbſtändiger Staat, aber 3. Serbien und Montenegro nd der flaviſche Teil Oeſterreich⸗-Ungarns werden zu einem roß Serbien vereinigt, aber als ein drittes Glied dem öſter⸗ reichiſchen Staat angegliedert. 4. Es wird ein unabhängiges Polen aus den ruſſiſchen und polniſchen G bieten(bis Poſen) errichtet: Das uneb e Polen, welches die Rolle eines Stützpunktes ausöben ſoll, darf auch kein eigenes Heer haben. 5. Kurland und die weſtlichen Gebiele der rufſſſchen Oſtſee⸗Plovinzen werden bedingungsweiſe an Duf hend abgetreten. 6. Ein unabhängiges Armenien wird aus den von Rußland beſetzten Gebieten ge⸗ ſchaffen, aber unter Polettorat der Türkei. wird en früheren Umfang wieder errichtet unter Abtretung eines ſchmalen Küſten ſtreifens an die Türkei. 8. Deutſchland i 8 die Neutralität der Dardanellen unter dem Pro ektoraf er Türkei. Nationalliberale Eutſchließung betr. die Kriegs⸗ 5 ziele. a Berlin, 23. April. Eine Entſchließung der Na⸗ tionalliberalen Parlei Weſtfalens verlangt ausreichendt Kriegsentſchädigung und Gebietszuwachs in Oſt und Weſt und an Kolonien. Namentlich ſolle die Oſtmar! gegen Rußland geſchützt zu rden. — 7. Rumänien 5 Sonderbare Meldung. Baſel, 23. April. Der Baſler Anzeiger meldet, der engliſche Geſandte in Bern habe durch den Bun⸗ desrat eine Unterredung mit dem öſterreichiſchen Ge⸗ ſandten nachgeſucht. 5 Zürich, 23. April. Einer der Führer der öſterrei⸗ chiſchen Sozialdemokrat te, Dr. Adler, iſt von Berlin, wo er an der Beratung des deutſchen ſoz. Parteiaus⸗ ſchuſſes wegen der Friedensſache teilgenommen hatte, hier eingetroffen, um ſich mit italieniſchen So⸗ zialiſten zu beſprechen. 5 Eine bulgariſche Kundgebung. Sofia, 23. April. Die Bulg. Tel⸗Agentur ver⸗ öffentlicht eine Erklärung, daß man in Bulgarien von dem Aufgeben der ruſſiſchen Eroberungs! läne mit Be⸗ friedigung Kenntnis genommen habe. Niemand denke daran, die Ehre und die Entwicklungsfreiheit Rußlands zu beeinträchtigen oder ſich in ſeine inneren Angelegen⸗ heiten einzumiſchen. Bulgarien werde jeden Schritt un⸗ terſtützen, der den Fri den zu ſichern vermöge, aber es ſei nicht weniger entſchloſſen, im Einvernehmen mit ſeinen Verbündeten den Kampf bis zum Ende fortzuſetzen, der die vollkommene Einig ung der bulga⸗ riſchen Nation ſichern ſolle.(Vor einigen Tagen hat ein bulgariſcher Miniſter dieſes 5 der voll⸗ kommenen Ein'gung dahen fe geleg!', daß Bulgarien auf der Einverleibung der Dobrudſcha, Mazedon ens und ei⸗ nes Teils des übrigen Neuſerbiens, die von Bulgaren bevölkert ſind, beharre. D. Schr.) Einſchränkungen in Frankreich. Paris, 23. April.(Agence Havas.) Die Regie⸗ rung hat beſchloſſen, ſtatt der allgemeinen zwei fleiſch⸗ loſen Tage, den Gaſtwirten und Hotelinhabern zu ver⸗ bieten, bei der Abendmahlzeit irgend welches Fleiſch oder andere Schlächterware zu liefern. Infolgedeſſen ſollen die Schlächterläden um 1 Uhr mittags geſchloſſen werden. Kohlennot in Dänemark. Kopenhagen, 23. April. Anläßlich des Mangels an Brennſtoffen erwägt man den Abbau der Bornholmer Kohlenlager, die wahrſcheinlich 500 000 Tonnen Kohlen ergeben können. f Chriſtiania, 23. April. Das Morgenbladet be⸗ richtet, daß in voriger Woche in London für eine Fracht 500 Schillinge bezahlt worden ſeien, die vor dem Kriege 50 Schillinge koſtete. 5 8 Die dritte ſpaniſche Note. Berlin, 23. April. Die neue ſpaniſche Note ver⸗ langt, daß ſpaniſche Schiffe und Mannſchaften bei Aus⸗ übung des Tauchbootkrieges geſchont werden. Die Note iſt von dem früheren iniſterpräſidenten Romanones abgefaßt. 8 Liſſabon, 23. April. Die Kammer hat mit 57 1595 21 Stimmen das Dekret abgel hut, das einen Volkswirtſchaftsrat einſetzen ſollte. Miniſterpräſident Almeida reichte darauf die Entlaſſung des geſamten Kabinetts ein. i 5 Die Amwälzung in Rußland. i Die Komödie in Minsk. Petersburg, 23. April.(Pet. Tel.⸗Ag.) In Minsk iſt in Gegenwart des Dumapräſidenten Rodzian o und des Kriegsminiſters Gutſchkow der Kongreß von Ver⸗ tretern der Armeen der We front eröf net worden. An⸗ weſend waren mehr als 1200 Vertreter der Soldaten, Offiziere und der Munitionsarbeiler. Der Kongreß wur⸗ de durch den Vorſitzenden des Rates der Arbeiter und Soldatenabgeordneten von Minsk, namens Poſener, er⸗ öffnet. Rodzianko ſagte, die Rückkehr zur Vergangenheit ſei unmöglich; der Abgeordnete Reditſch forderte zum Zuſammenſchluß auf gegen den inneren und äußeren Feind. Laßt uns den Gegner vernichten. Die Ver⸗ ſammlung rief:„Wir ſchwören es!“ Darauf hielt der franzöſiſche Oberſt Rampon eine Anſprache; die Sol⸗ daten ſollten ihre Pflicht tun und weniger Politik trei⸗ ben. Ein engliſcher Major forderte auf, alles für die Freiheit zu tun. General Gurkow, der Kommandierende der Weſtfront, ſagte, der deutſche Militarismus müſſe vernichtet werden. 5 Petersburg, 23. April.(Pet. Tel. Ag.) Der Miniſterpräſident Fürſt Lwow und Kriegsminiſter Gutſch⸗ kow haben an die für die Armee tätigen Arbeiter einen Aufruf gerichtet, in dem ſie erklären: Die letzte Stunde unſerer Prüfung iſt gekommen und vielleicht die Schick⸗ ſalsſtunde, die uns vielleicht auf immer glücklich und frei machen wird, oder uns unſere nationale Ehre rauben und uns in die alte Sklaverei zurückſchleidern wird. 55 5 8 der gewonnenen Freiheit iſt in unſerer and. Petersburg, 23. April.(Pet. Tel. Ag.) Der Vollziehungsausſchuß der Petersburger Arbeiter⸗ und Soldatendelegierten hat mit 211 gegen 14 Stimmen be⸗ ſchloſſen, die von der proviſ z riſchen Regierung ausgege⸗ bene ſogenannte„Freiheitsauleihe“ mit allen Kräften zu unterſtützen. 5 Petersburg, 23. April.(Pet. Tel. Ag.) Der Profeſſor für Vö kerrecht Baren⸗Melde iſt an Stelle von Polowzow zum Gehilfen des Miniſters des Aeußern er⸗ nannt worden. Stockzolm, 23. April. Von London aus wird wie⸗ der mit einem Ueberfall Japans auf Rußland ge⸗ droht, falls Rußland einen Sonderf ebe ſchleeßen wollte. Petersburg, 23. April. Ge ner; etſchinsky, Ober⸗ befehlshaber der rufſiſchen Trupſe an der rumäniſchen Front, hat ſeine Enel ſſung gegeben. 5 Der General tab des Nilltärb z rks von Moskau hau eine größere Anzahl jü diſcher S»Genten der Uni⸗ verſität Moskau zur Vorbereitungsſchule für Offizier zugelaſſen. i ö Der amerikan ſche Krieg. Berlin, 23. April. Der deutſche Geſandte in Braſilien wird nach Chile abreiſen. 0 Kopenhagen, 23. April. 8 mit einer Sondergeſe l 8 nach Waſhington abgereiſt, um die amerikaniſche egierung zum Beitritt zum eng⸗ „ 3 Mehr als jemals werden wir unſer Glück erzwingen und Miniſter Balfour iſt liſchen Abkommen(betr. Ausſchluß des Sonder zu bewegen. 1 Neugork, 23. April.(Reuter.) Die engliſche miſſion unter Führung von Balfour, fand in einigten Staaten begeiſterte Aufnahme. An der wurde ſie von Vertretern des Kriegs⸗ und des Ma 100 amts empfangen. Dann fuhr ſie im Sonderzuge Wafhington. In einer Unterredung erklärte Ba lou Ziel der Reiſe ſei die Sicherstellung des Zuſanef nie arbeitens aller derer, die einen⸗dauerhaften Frieden Fl einem ſiegreichen Kriege wünſchten.! aun Berlin, 23. April. Nach einer. Melon niede des„Berliner Lokanzeigers“ wird aus Washington n beten tet, Senator Penroſe habe cinen Geſ tz n wurf eingebe berge wonach die Einreihung von 10 Indianerkab al dene rieregimentern von zuſammen 50 000 Mann n ſchlagen werde. Alle auf dieſe Weiſe angeworeee dein Indianer würden amerikaniſche Bürger werde.. Vall amerikaniſcher Humbug!. den ä——— lig e Neues vom Tage. 0 doiesbaden, 23. April. König Wilhelm von Ira! temberg iſt hier zum Kurgebrauch für mehrere* 9 eingetroffen. 3 1 1 0 Iſt der preußiſche Lanpwirtſchaftsminiſſes dr amtsmüde? fl 5 Berlin, 23. April. Nach dem„Berl. Tagel„ dall wird neuerdings von dem Rücktritt des Landwirkſchlh 5 8 miniſters Frhr. v. Schorlemer geſprochen. Te der Wirtſchaftspolitik des Miniſters wurde vom„Berl. 4 0 blatt“ in der letzten Zeit heftig bekämpft, weil en e die Standpunkt der Produzenten einſeitig gegenüber den im 0 Händler und Konſumenten vertrete. 1 al Der neue Gene ralgouverneur in Belgien nh Berlin, 23. Avril. Wie verlautet, ist Geh aud oberſt von Falkenhauſen an Stelle des 1 b ge benen Generaloberſt Biſſing zum Generalgouvernen 1 0 Belgien ernannt worden.(Falkenhauſen wurde im b liche. 1899 Kommandierender General des 13. Armee 1 5 und trat 1902 in den Ruheſtand. Bei Kriege 1 ſtellte er ſich wieder zur Verfügung und erdgas N beide Oberkommando einer Armeegruppe an der Aa 9 0 und im Jahre 1916 den Oberbefehl über eine 0% di in Im Dezember 1914 war er zum Generaloberſt 75 7% 105 worden. Der neue Generalgouverneur ſteht im bensjahr.) 8 l 8h 12 a Zur Aufhebung des Jeſuitengeſetzes, 1 f A Leipzig, 23. April. Nach den„L. N. N. mufl beide die ſächſiſchen Bundesratsmitglieder gegen die bung des Jeſu'tengeſetzes geſimmt. licht „ 1 e das Hochwaſſer verurſachten Ueberſchwemmung eine Weite f gen a Die Tol ſten ſtehen tief im Hochwaſſer. Sa 90 g m mußte auf höher gelegene Stellen gebracht werden. e H be Horſt Brehm 1. Der bekannte Afar g 0 eine Brehm, der Sohn des„Tier- Brehm“, iſt in den! ri Alter ron 54 Scene ſto ben. Weithin i gewon 90 g der Verſtorbene beſonders durch ſeine Förderungen dug angelweſens und dien uin der Angler. n Baden. 0 s () Bruchſal, 23. April. Der Bürgerausſch eu dis nehmigte die Verſorgung der Stadt mit elektri⸗ en c de ge und die Beteiligung der Stadt an der mittelbeſgeh Karl 1 i gen di Bahn- und Elektrizitätsgeſellſchaft A.⸗G. in hee te ( Pforzheim, 23. April. Die Polizei v. 8 die 24 Jahre alte Kellnerin Fanny Lochner auer G mil beuren, die ihr neugeborenes Kind ſofort na 0 nde burt getötet hatte.„ (0) Freiburg, 23. April. Die Erfahrung z 0 Fliegeran griff vom 14. haben das Gr. n a. amt veranlaßt, in einer öffentlichen Bekann gufſh, an an die Bevölkerung wiederholt und dringend die ah 5 me derung zu richten, die bekannt gegebenen Ver befol 8. maßregeln bei Fliegerangriffen peinlichſt zu„en dat Die Beobachtung bei den meiſten Einſchlagſ 1, 1 letzten Fliegerangriffs berechtigte auch jetzt ende 1 de dingt zu dem Schluß, daß innerhalb der Geltson dee Keller der verhältnismäßig ſicherſte Aufenthan Dies ergebe ſich auch daraus, daß die 1215 Keel wart Fliegerangriff getöteten Perſonen ſich nicht Stodue u al vielmehr im Freien oder in den oberen 1 date befunden haben.. gerne und (Freiburg, 23. April. Dem Oberbürge 10 0 Dr. Thoma iſt am Samstag abend noch folgeſgruhe tun! gramm der Königin von Schweden aus Nack adih ben gegangen: Nach meiner Rückkehr in die gelieb ce e Heimat möchte auch ich Ihnen ausſprechen, wie f 0 den lich mich der leider von ſo ſchweren Folg 1 het ſchöne Stadt Freiburg begleitete Fliegerüberſa der ö hat und mit welcher warmen Teilnahme ia emen dauernswerten Opfer gedenke.— Der Oberburg ien. hat im Namen der Stadt für dieſe warme An t. 0 0 den tiefgefühlteſten Dank zum Ausdruck gebeten 10 (0) Offenburg, 23. April.(andes fou hr 0% badiſchen Sozialdemokratie.) Am Sonntag 1 eisen. von den Delegierten aus den einzelnen Wahlkr id Landtagsfraktion, den Vertretern der Preſ 5 0 Landesvorſtandes der ſozialdem. Partei beſuch f f konferenz ſtatt. Abg. Geck⸗Offenvurg tion ſei nicht Mitglied der ſozialdem. Landtagsft als f 0 ſeine Frageſtellun zen den Eindruck erweckten, 5 ef 1 del, die Verhandlungen der Konferenz geſtört werde Geh„ 900 ö dieſe mit allen gegen 4 Stimmen dem Abg. tär 0 794 dg Beratungsrecht nicht zuzubilligen. Parteiſekre artegh dar, N berichtete ſodann über die letzte Sitzung dee ichs f 8 ſchuſſes und daran anſchließend ſprach Re. ge. 00 1 Oskar Geck-Mannheimüber die poliliſch 0 N Ausführungen gipfelten in der Ueberzeugn W970 gegenwärtige militäriſche und politiſche Geſa glänzende Rechtfertigung der von der ſozialde enen tagsſu ation von allem Anfang an eingenom ub w. tung bedeute. Von ihm und dem Landesvch 800 zwei Entſchließungen über die Organiſatſon Sli die Taktik der Partei vorgelegt und gegen 2 ahl enthaltungen angenommen. Einſtimmige lines N ſodann ein von Abg. Kolb vorgelegtes politiſch programm für Baden. Die Vertreter von O1 Freib fligend 1 90 fg 23. April. Nach dem n e 1 33 auf 40 5 erfährt die Umlage eine Erhöhung ennig. l Lokales. Ae user militäriſche Luſtdienſt erfordert für ge⸗ 1 deln e das Hochlaſſen einer größeren Anzahl von u un ez 0 urch Sturm oder andere äußere Einflüſſe lieder che orkommen, daß Ballons ſich losreißen und been, dieſe er Finder eines ſolchen Ballons wird ge⸗ er, n mit größter Sorgfalt zu behandeln und zu er nächſten Polizeibehörde oder dem ſtellv. ando ſofort Mitteilung zu machen. Eine eiſung, die unbedingt geleſen werden muß, deutlich ſichtbar in einer kleinen Taſche des ur einwandfreie Ablieferung wird eine ent⸗ r elohnung gewährt. Mutwillige Beſchädi⸗ ſſehenden eraubung des Ballouſtoffes wird nach den z.— Ei eſetzen ſtreng beſtraft. bra eig vorbildliche Regelung bezahlter 1— 4 lache Starbeit iſt in Kaſſel durch die letzthin ein⸗ ker 9 arbei Städtiſche Ausgabeſtelle für bezahlte Frauen⸗ 1 ies ichung wu und durchgeführt worden. Turch diese „ n vergan war es möglich, den im zweiten Halbjahr gel 1 karkt mi genen Kriegsjahres daniederliegenden Arbeits⸗ b. it Hil e Fips wiededilfe d de er 1 100 1 am 10 5 1 5 des 11. Armee⸗ in u beleben. Auch das Ingeneer mitee 0 5 1 85 28 210 dme. 10 Veſtellungen im Werte von 1,5 Millionen, er 1. rale 8 unitionsinduſtrie 100 000 Patronentaſchen em in Wäſ e⸗ Il dazu kamen noch nahmhafte Aufträge für 1 wiͤckten Pali dſebungsgrbeiten ür das Heer, ſo daß 1 Ms en be* 2500 Heimarbeiterinnen ununter⸗ igt werde 259 500 30 werde werden und 259 500 Mk. an Löhnen eſchzeden konnten. Der Reingewinn wurde teils Zweck tigten Heimarbeiterinnen, teils für wohl⸗ b secgeführt. 1 ichen ein Abzug des Lagergelds. Aus bäuer⸗ kal, bon 8 wird häufig darüber Beſchwerde geführt, debbebreiſenen Kommiſſionären von den geſetzlichen Ge⸗ n„La erg ünberechtigte Abzüge, ſo namentlich bei dme ge d. gemacht würden, das Unkoſten des 50 höchsten decken ſolle. Auf eine an die zuſtän⸗ das mein, Behörden deshalb gerichtete Beſchwerde mil ußiſche Landesgetreideamt„in Uebereinſtim⸗ 185 Geſchäftsabte lung der Reichsgetreideſtelle“ 10 3 de olgenden Beſcheid gegeben:„Nach Par. 6 erordnung über Höchſtpreiſe für Brotgo⸗ hen des ger Verkäufer für den Höchſtpreis auch die . 0 flo ücladens zu tragen. Soweit der Verkäufer mn, l Beförderung und die Einladung vor⸗ dag dächſpreier im die dadurch entſtehenden Koſten gaga 18 für La gekürzt werden. Einen Abzug am Höchſt⸗ 82% 1 mbermeiffichel halten wir nicht für begründet. 0% 1 gehört dliche, kurzfriſtige Ein agerung kleiner Men⸗ 5 F unſſſion den Aufgaben, die durch die Zuſchläge „ H 11 ſo bielfehebühren) abgegolten werden.“ Danach ſind 197% K ker Posten geübten Bezüge von„Lagergeld“ für en egsw he ungerech fir iet und unker Umſtänden als — I, 8 8 5: 5 1% de endwitderficherung. Von Regierungsſeite wird 1a! 0 wen fel Al lun, Harn. 1 . 1 5 orddeutſchen Hagelverſicherung aufzu⸗ ole Sau für derdem iſt eine Nachſchußprämie ben Hagel⸗ en ſbernom Einzelnen ausgeſchloſſen, da dieſe vom 2 e 6. imen wird. 1 n kan Lernwartze und Zukunftsfragen.(Vater 10 e aterl ad der Turn— Verein am ver Sonntag.) . nd 9 Kele darth t 8 E. Abend des Turnvereins, der einen wür⸗ bell dus an den Verlauf nahm und durch den, alle Er- 1 manehen resten fenden Leue— über 400 Beſucher mei bdeng und S der Einwohnerſchaft mit der Gemeinde⸗ 10 den ein ulleitung an der Spitze, hatten ſich ein⸗ he den weich in en ſehr guten Eindruck hinterließ, gewann vb ben D. Cel,. zierlicher Form, daß Herr Bärgermeiſter be as, Neale wahrnahm, um hier vor der breite⸗ 1 00 auen mevorf zwei Landwirtsfrauen, im Auftrag 00 ſtandes das Gedenkblatt für„Stilles überr 8 entſprechender Würdigung ihrer Ver⸗ eichen. Die Geehrten find Frau Friedrich ie Wilhelm Volz. Einen tiefen Eindruck tat Woltstümlichen Ausführungen des Herrn des 3 Wolfhard. Verweiſend auf den 8 eßs verſtand er es in zu Herzen gehen⸗ hlen des Leids, Schmerzens und ſtillen 0 usdruck zu verleihen, wie der Grö⸗ mme Ligandiſchen Leiſtungen aller Deut⸗ an dem jetzigen Brennpunkt an der 1 90 zwiſeh ſſen ſollte bleiben, was er über das a5 rf en den Land⸗ und Stadtleute ſagte. gt für deen gegenſeitigen Einſchätzen der Lei⸗ ſehr viel ſpätere Geſamtent wicklung unſeres 0 Aber auch ſchon fetzt bedeutet Erzeugung aller unentbehrlichen Nicht minder bedeutungsvoll le künftigen ſo zialen Fragen, die evölkerungspolitik u. a. ſagte. Die in dieſem e e an 55 n. Iugend richtete, ſollte ſofort zur Tat 10 le ſpbene Ehrenpflicht jedes Einzelnen ſolte es a ab de geiz atiſche Pflege und Ausbildung der uin an geſaen und fittlichen Kräfte, die Ber- u nog soweit 8 Volkskraft auf den Schlachtfeldern ein 5 überhaupt möglich iſt, zu erſetzen. den von Vorurteilslofigkeit, Sinn und 9 10 e ol; zu 9 ö un bench Sen 0 0 g ber 5 u erklärten die Politik der Reichstagsfraktion nicht u können. 3 U Fleiſczmarke. Verſtändnis für die brennendſte Frage der Zukunft, die Frage der Erzeugung eines geſunden Nachwuchſes vor⸗ handen iſt, dann muß zum mindeſten bei den Hörern des Abends, die Zeit des blöden, vielfach auch prüden(ſchein⸗ ſittlichen) Beifeiteſtehens vorbei ſein. Die gefallenen Helden müſſen in uns neu erſtehen. Ein Bild über die Geſtalt und das Weſen Hindenburg, mit dem Sprecher an Oſtern zuſammentraf, ſchloß die nur andeutungsweiſe wieder⸗ gegebenen Ausführungen. Mögen ſte auf fruchtbaren Boden gefallen ſein und reiche Früchte zum Wohl und Segen des Volkes tragen. Die turneriſchen und muſtka⸗ liſchen Aufführungen des Abends ſtanden auf achtbarer Höhe und fanden ungeteiltes Lob. Die Arbeiten für den Abend dürften nicht umſonſt geweſen ſein. Verantwortlich für die Redaktion Gg. Zimmermann, Seckenheim Es erhalten morgen Mitac, den 25. Hpril 1917 HSA s von 1 bis& Uhr beſtimmt die Inhaber nachverzeichneter Nummern der braunen Fleiſchkartenumſchläge gegen Vorzeigung derſelben ihre Menge Fleiſch oder Wurſt: 1. Hei Herrn Netzzermſtr. Gropp, hier Hildaſtraße 43; di⸗ Nummern 1251 bis 1820 2. Sei herrn Krtgenſtr. Gruber hier Frirdritz ir. 28; die Nummern 1821 bis 2110 usd Nr 1 bis 175. 8. Bei Herrn Aetzgermüir Sarlnauz, hier Janpffraße 155; die Nummern 176 bis 665. 4. Sei Stren Attzzernſtr. endes, hier Henpifraße 106; die Nummern 666 bis 1250. Die Bewohner der Hochſtäft erhalten ihre Mengen bei Herrn Metzgermeiſter Schertel 11 Uhr. Wir bitten wieder nicht zu drängen, jede der ange⸗ gebenen Nummern erhält ihre Menge, ob die Abholung Mittags oder Abends erfolgt. Die zur Ausgabe gekommenen Fleisckhazusatz- Karten des Kemmunalverkandes müſſen vom Mezger als Vargels ſär den arfgedruckten Betrag von 85 Pfg. pro Rare tansrhalb der Güältigzeitswoeche ange⸗ nommen werden. Dieſe Marke gilt auch zugleich als Eine frühere oder ſpätere Abnahme iſt unzuläſſig. Nur diesmal iſt es den Metzgern zur Auflage gemacht etwa noch nicht eingelsſte Marken letzter Woche als Zahlung abzunehmen. Setkenheim, 24. April 1917. Vürgermeiſteramt: Bolz. Bufter- u. Eier- ausgabe. Morgen Mittwoch, den 25. April lol7 Dachmittags von 2 bis 6 Uhr erhalten die Inhaler aller braunen Fleiſch⸗ kartenumſ lige nach unſerem Liſteneintrog gegen Vorlage desſelben Butter in folgender Wenge: dis zu 2 Perſonen ½ fo. zu Mk. 1.30 der 2 bis 4 Perſenen ½¼ fd zu Mk. 1.95 über 4 bis 8 Perſesen 1 5d. zu Mk. 2.60 über 8 Perſesen 1 ½ fs. zu Mk 3.90 Vetter ven Greßsich und wer geschlachtet hat, iſt vom Vezug aus geſchle en. Ferner erhalten Eler Alle v Ibaber dor grünen Tebensmlegarte Haushaltungen, die Hühner halten ſind vom Bezug aus⸗ geſchloſſen. Es kommen zur Verteilung pro Kopf der Haus⸗ haltung ein i. Der Preis beträgt pro Stück 26 Pfg. Das Geld iſt abgezählt bereit zu halten. Der gruͤne Um⸗ ſchlag muß dei der Abholung vorgelegt werden. Die Ein⸗ ſchränkung, daß höchſtens 6 Stück an eine Familſe adge⸗ geben werden, iſt in Wegfall gekommen. Um Andrang zu vermeiden beſtimmen wir, daß die nach verzeichnete Reihenfolge genau einzuhalten iſt: Buchſaben A bis] von 2 bis 3 Uhr 1 K. U 7 3 7 5 7 5 7770 Die Bewohner der Hochſtädt erhslten ihre Mengen im Laufe des ganzen Tages bei der Handlung Fenske daſelbft. Seckenheim, den 24. Apeil 1917. Bürgermeiſteramt: Volz. Sammel⸗Anzeiger Aur für Mitglieder der Jendw. Ein- u. Nerkaufsgenoßßenſchaſt. Lerloren ein Schwanzriemen auf dem breiten Weg zegen Neckarau. Abzugeben bei Wilhelm Treiber, Luiſenſtraße 26. Eine Ackerleine auf dem Neckarausr⸗Weg verloren. Abzugeben gegen Belohnung bei Adam Vormittags von 9 bis Koch. Huber, Friedrich ſtraße. (Abteilung militärische Vorbereitung) Bäche Nebungsſtunde Honnerskag Abend ¼ 9 Ahr. (Daman- Abteilung.) Hache Mebungsfunde Mitt Abend J 9 Ahr. Neuanmeldungen zu beiden Abteilungen werden in den Uebungsſtunden entgegen genommen.— Für Mädchen, die noch nicht geturnt haben, ſoll eine neue Abteilung gebildet werden und es ſollten vor allen Dingen alle vorwiegend im Haushalt oder Buro tätigen Mädchen, von dieſer, ihrer Geſundheit dienenden Ein⸗ richtung verſtändnisvollen Gebrauch machen. Die Leitung. Für Frühjahr und Sommer Orepe de chine in allen gangbaren Farben, Voile, Rohseide, Eolienne, Stiokerei- Stoffe, abgepasste Roben, Stickerei-Volants für Kinder⸗Kleider, Zatist in Seide und Baumwolle, Musselin, Kattuns und Zephir, Kostüm und Kleiderstoffe, Slusenstoffe, Blau-Leinen für Knabenanzüge, Wasch-Anzüge, Hosen und -Blusen für Knaben, Sommer- Sweater itz allen Größen, Orlean und Moire, fertige Unterrôcke(Leinen), Korsstten- Schoner, Untertaillen.. Wieser-dlli Grüne Marken.* Luisenstr. 40. eee 88000 Fübbulaab„Badenia“ 1914 elkengenn. Heute Abend halb 9 Uhr Vorſtanòs⸗Sitzung. Um vollzähliges Erſcheinen erſucht 5 Der Vorſtan d. Morgen Mittwoch Abend Training fämtlicher 3 Mannſchaften. Um vollzähliges Geſcheinen erſuchen 5 e Die Spielfährer. Todles-Hnzeige. Freunden und Bekennten nur auf dieſem Wege die traurige Mittetlung, daß unſere liebe Mutter, Schweſter und Großmutter e heute Nacht unerwartet raſch verſchieden iſt. Im Hinblick auf den Ernſt der Zeit bitten wir im Sinne der teuren Verſtorbenen von Kranzſpenden und Beileidsbeſuchen Abſtand nehmen zu wollen. Mannheim, den 23. April 1917. Im amen der Finforollebenen⸗ Ir. med. Eduard Grüner. Die Beerdigurg findet am Ritt woch Vormittag 11 Uhr auf dem Friedhof in Seckenheim ſtatt. 8 Weißwein Rotwein Vermouth Morea blulrol. vorzügl. Stärnungsweln. Biekerei Aug. Engert, Riedstr. 30. Ein entlaufen. en Hildaſtr Abzugeb Nr. 44. Ade Hate u verkaufen. Jak. Grapp, Dammſtr. 8. Wer Hafer, Mengkorn, Misch- Frucht, worin sieh Hafer befin- Mass verfüttert, versündigt sieh am Vater lande! det, über das gesetzlieh zulässige Turnverein Seckenheim E. U. ä achſtehendes brigtzen wir hier zee allgemeinen Kenntnis. Seckenheim, den 28. April 1917. Düärgermeiſteramt: Volz. Koch. J Sqſih der Bcſſauſct und den PVtlieſtaubenverkehr im Kriege betreffend. bringen nachſtehende Verordnung Großh. algerlumß des 5 vom 24. Juni 1916 und ſtellvertretenden Generalkommandos des XIV. Armeekorps vom 16. Juni 1916 zur öffentlichen Kenntnis. Bz. 29 MNaunheim, den 12. April 1917. Großh. Bezirksamt.— Polizeidirektion. Verordnung (vom 24. Juni 1916.) Den Schutz der Brieftauben und den Brieftauben verkehr im Kriege betr. Unſere Verordnung vom 22. Oktober 1914, den Schutz der Brieftauben und den Brieftaubenver⸗ kehr im Kriege betreffend(Geſetzes⸗ und Verord⸗ nungsblatt Seite 388), wird mit ſofortiger Wirkung gufgehoben. Maßgebend iſt künftighin die nach⸗ ende Verordnung des ſtellvertretenden König⸗ ichen Generalkommandos des XIV. Armeekorps. Karlsruhe, den 24. Juni 1916. Großherzogliches Miniſterium des Innern. Der Miniſterialdirektor. J. V. Wiener. Dr. Dittler. Verordnung (Vom 16. Juni 1916.) Den Verkehr mit Brieftauben im Hei⸗ matgebiet betreffend. Im Intereſſe der öffentlichen Sicherheit wird auf rund des Geſetzes über den Belagerungszuſtand 4. Juni 1851 und der Bekanntmachung des unbesrates über die Sicherſtellung von Kriegs⸗ darf vom 24. Juni 1915 in der Faſſung der Be⸗ mutmachung vom 25. November 1915(Reichs⸗Ge⸗ etzblatt Seite 778) Nea verordnet: Brieftauben darf außer der Heeresverwaltung mur halten, wer dem Verbande beutſcher Brief⸗ kauben⸗Liebhaber⸗Vereine angehört. Andere Tau⸗ beubeſitzer haben ihre Brieftauben bis zum 1. Juli 1916 bei der Ortspolizeibehörde anzumelden. Dieſe Tauben unterliegen der Beſchlagnahme. Mit der Beſchlagnahme geht das freie Verfügungsrecht über die Tauben auf die Militärverwaltung über. In begründeten Ausnahmefällen wird das ſtell⸗ vertretende Generalkommando auch nicht zum Ver⸗ bande Deutſcher Brieftauben⸗Liebhaber⸗Vereine ge⸗ rigen Brieftaubenbeſitzern das Weiterhalten von rieftauben geſtatten. 32 Innerhalb der rechtsrheiniſchen Gebiete des dies⸗ 9 Befehlsbereichs iſt der Handel mit lebenden auben jeder Art und der Transport lebender Tauben verboten. Tauben dürfen in dieſem Gebiet deshalb nur ge⸗ — 9 auf die Straße oder auf den Markt gebracht werden. Dies gilt nicht für Militärbrieftauben und die Brieftauben, die der Heeresverwaltung vom Ver⸗ bande deutſcher Brieftauben⸗Liebhaber⸗Vereine zur Verfügung geſtellt ſind. 3. Innerhalb des im 8 2 angegebenen Gebiets haben ſämtliche Taubenbeſitzer ihre Tauben(Brief⸗ fauben und andere Tauben] der Ortspolizeibehörde bis zum 1. Juli 1916 1 Zwecks Nachprüfung der Taubenſchläge werden von Zeit Tauben ſeder Art verhängt werden. u Zeit mehrtägige Taubenſperren für 8 8. 3 Brieftauben ſowie aufgefundene Reſte oder Kennzeichen von Brieftauben ſind ſofort der nächſten Polizei⸗ oder Militärbehörde abzu⸗ liefern. 4 5 Wer den vorſtehenden Vorſchriften zuwiderhan⸗ delt, wird gemäߧ 9b des Geſetzes betreffend den Belagerungszuſtand mit Gefängnis bis zu einem Jahr, beim Vorliegen mildernder Umſtände mit Haft oder mit e bis zu 1500 Mk. beſtraft. § 8. 5 Dieſe Verordnung tritt ſofort in Kraft. Karlsruhe, den 16. Juni 1916. Der ſtellvertretende Kommandierende General: Freiherr von Manteuffel, eneral der Infanterie. Betr. den Verkehr mit Kriegs- und Zivilgefangenen. Verordnung. In letzter Zeit haben Zivilperſonen, insbeſon⸗ dere auch Frauen, in großer Zahl verſucht, mit Kriegs⸗ und feindlichen Zivilgefangenen in den Sammel⸗ und Arbeitslagern ohne Genehmigung der zuſtändigen militäriſchen Stellen offen oder heimlich in Verbindung zu treten und ihnen durch Verabreichung oder Ueberſendung von Nahrungs⸗ und Genußmitteln, durch Beförderung von Briefen oder durch ſonſtige Beſorgungen ſich gefällig zu erweiſen. Ein ſolches Verhalten gegenüber feindlichen Gefangenen, für deren körperliches und geiſtiges Wohlergehen ſeitens der deutſchen Militärbehörde in ausreichendem Maße geſorgt wird, iſt in hohem Maße geeignet, die Aufrechterhaltung der Dis⸗ ziplin in den Lagern und auf den Arbeitsſtätten zu erſchweren und Fluchtverſuche der Gefangenen zu begünſtigen. Abgeſehen davon, daß davon die öffentliche Sicherheit im Lande gefährdet wird, kann ein ſolches Verhalten in der Heimat jetzt, wo unſere Truppen am Feinde ſtehen, nur als würdelos gekennzeichnet werden. Dies macht ein ſtrafrechtliches Einſchreiten erforderlich. Auf Grund des§ 9b des Preußiſchen Geſetzes über den Belagerungszuſtand vom 4. 6. 1851 und auf Grund des Reichsgeſetzes vom 11. 12. 1915 (Rg. Bl. 1915 Nr. 179 S. 813) beſtimme ich daher für das rechtsrheiniſche Gebiet des Korpsbezirkes das Folgende: I. Es iſt den im Reichsgebiete wohnhaften oder ſich aufhaltenden Perſonen verboten: 1. mit Gefangenen ohne Genehmigung der zu⸗ ſtändigen militäriſchen Stellen in perſönlichen oder brieflichen Verkehr zu treten oder einen Verkehr dieſer Art zwiſchen den Gefangenen untereinander und von Gefangenen mit dritten Perſonen, insbeſondere durch Beför⸗ derung von Briefen zu vermitteln oder ſonſt⸗ wie zu begünſtigen, 2. den Gefangenen Geld⸗, Nahrungs⸗ und Genußmittel oder Gebrauchsgegenſtände irgend welcher Art, Zeitungen, Zeitſchriften und Bücher zuzuſtecken oder ihnen durch Benützung der ſtaatlichen Verkehrsanſtalten ſolche Gegenſtände als Liebesgaben zu über⸗ ſenden, oder mit Gefangenen ohne Genehmi⸗ gung der zuſtändigen militäriſchen Stelle Kaufverträge oder ſonſtige Rechtsgeſchäfte abzuſchließen, oder mit ihnen zwecks Ent⸗ gegennahme von Warenbeſtellungen in Ver⸗ bindung zu treten, 8. Gefangene zum Fernbleiben von der Arbeits⸗ ſtätte oder zur Verweigerung oder Nieder⸗ legung der Arbeit an den ihnen zugewieſenen Arbeitsſtätten zu verleiten oder ihnen hier⸗ bei durch Rat und Tat wiſſentlich Hilfe zu leiſten, 4. ohne Genehmigung der Lagerkommandantur oder des Wachtkommandos die Gefangenen⸗ lager und ſonſtige Unterkunftsräume ſowie die Arbeitsſtätten der Gefangenen zu be⸗ treten, 5. auf Straßen und öffentlichen Plätzen an Ge. fangenentransporte ſich heranzudrängen oder bei Gelegenheit ſolcher Transporte durch Zu. rufe und auf andere Weiſe Kundgebungen au veranſtalten. N Von dem Verbote des Betretens der Arbeits⸗ Wer den Beſtimmungen dieſer Verordnung zuwiderhandelt oder zur Zuwiderhandlung auf⸗ fordert oder anreizt wird, wenn die beſtehenden Geſetze keine höhere Strafe beſtimmen, mit Gefängnis bis zu einem Jahre, beim Vorliegen mildernder Umſtände mit Haft bis zu ſechs Wochen oder mit Geldſtrafe bis zu 1500 Mark beſtraft. II. Dieſe Verordnung, mit welcher zugleich die Beſtimmungen meiner Verordnung vom 3. 7. 1915 betr. die Begünſtigung der Flucht und die Aufnahme entwichener Kriegsgefangener in Erinnerung gebracht werden, tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft, Bz 29 Karsruhe, den 4. März 1916. Der ſtellvertretende kommandierende General des 14. Armeekorps: Frhr. v. Manteuffel, General der Infanterie. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffent⸗ lichen Kenntnis. Mannheim, den 12. April 1917. Großh. Bezirksamt— Polizeidirektion. Enteignung, Ablieferung und Ein⸗ ziehung der durch die Verordnung M. 3257. 15. K. R. A. bezw. M. 3255/7. 15. K. R. A. beſchlagnahm⸗ ten Gegenſtände, vom 16. Novbr., Nr. 3231/0. 15. betreffend. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß die mit Bekanntmachung des ſtellv. General- kommandos des XIV. Armeekorps vom 16. Novem⸗ ber 1915 beſchlagnahmten Gegenſtände aus Kupfer und Reinnickel, die bisher nicht abgeliefert bezw. verſchwiegen wurden, bis zum 31. Mai 1917 an die Sammelſtellen noch abgeliefert werden können. Nach Ablauf diefer Friſt wird eine Nachprüfung ſtattfinden, ob nunmehr ſämtliche durch die Bekannt⸗ machung M. 3231/10. 15. K. R. A. beſchlagnahmten Gegenſtände bis auf die bereits früher wegen ihres anerkannten kunſtgewerblichen oder kunſtgeſchicht⸗ lichen Wertes befreiten Stücke, oder die durch be⸗ ſonders ausgeſprochene Befreiung von der Beſchlag⸗ nahme befreiten Stücke abgeliefert wurden; in letz⸗ terem Falle müſſen die Betroffenen im Beſitze von Beſcheinigungen über erfolgte Freigaben ſein. Mannheim, den 17. April 1917. Bz. 20 Großh. Bezirksamt I. Höchſtpreiſe für Kartoffeln betreffend. Wir bringen hiermit nachſtehende Bekannt⸗ machung Gr. Miniſteriums des Innern vom 8. April 1917 betr. Höchſtpreiſe für Kartoffeln(Staats⸗ anzeiger vom 11. April 1917 Nr. 98) zur öffent⸗ lichen Kenntnis. Der Preis pro Zentner Spätkartoffeln beim Ver⸗ kauf durch den Erzeuger ab 14. September 1917 be⸗ trägt ſomit 6.— Mk. frei Verladeſtelle des Anliefe⸗ rungsortes. Der gen. Preis ſchließt gleichzeitig die Koſten der Verladung ein. Mannheim, den 14. April 1917. Großh. Bezirksamt I. Bz. 28 Höchſtpreiſe für Kartoffeln betr. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 19. März 1917 über die Preiſe der landwirtſchaftlichen Erzeugniſſe aus der Ernte 1917 und für Schlacht⸗ vieh(Reichs⸗Geſetzbl. Seite 243) wird mit Zuſtim⸗ mung der Reichskartoffelſtelle beſtimmt, daß der Preis für die Tonne(20 Zentner) Kartoffeln aus der Ernte des Jahres 1917 beim Verkauf durch den Erzeuger, falls die Lieferung nach dem 14. Septem- ber 1917 erfolgt, 120 Mk. nicht überſteigen darf. Dieſer Höchſtpreis ſchließt die Koſten der Beförde⸗ rung bis zur Verladeſtelle des Ortes, von dem die Ware mit der Bahn oder zu Waſſer verſandt wird, ſowie die Koſten des Einladens daſelbſt ein. Karlsruhe, den 8. April 1917. Gr. Miniſterinm des Innern. J. A.: Weingärtner. N gez. Pfiſterer. * Dt denden 5 ä n e 3 52 S. 24840) Fur öſſentlichen Keunt⸗ unis. l Für das Großherzogtum beträgt der Höchſtpreis beim Verkauf von Schlachtſchweinen durch den Vieh ⸗ halter für 1 Zentner Lebendgewicht bei Schweinen im Lebendgewicht von bis zu 60 Kilogramm 5 Mark 5 N N Mannheim, den 16. April 1917. Bz. 29 Großh. Bezirksamt J.* Verordnung über die Preiſe der landwirtſchaftlichen Erzeng⸗ niſſe aus der Ernte 1917 und für chtachtvieh. g Vom 19. März 1917. Der Bundesrat hat auf Grund des§ 3 des Ge⸗ ſetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtſchaftlichen Maßnahmen uſw. vom 4. Auguſt 1914(Reichs⸗Geſetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlaſſen: 5 8 und 8 1. e aus der Ernte des Jahres 1917 wer⸗ den die enden Höchſtpreiſe feſtgeſetzt: Der Preis für Roggen darf die im 8 1 Abſ. 1 der Verordnung über Höchſtpreiſe für Brotgetreide vom 24. Juli 1916(Reichs⸗Geſetzbl. S. 820) aufge⸗ führten Preiſe zuzüglich 50 Mark für die Tonne nicht überſteigen. Der Höchſtpreis für die Tonne Weizen iſt 20 Mk. öher als der nach Abſatz 2 geltende Höchſtpreis für oggen. Spelz(Dinkel, Feſen) ſowie Emer und „ gelten als Weizen im Sinne dieſer Vor⸗ ift. 1 Der Preis für die Tonne darf nicht überſteigen ei Hafer und Gerſte 270 Mark ungeſchältem Buchweizen 600„ geſchältem Buchweizen 800„ Angeſchälter Hie 600„ geſchälter Hirſe und Bruchhirſe 970„ 8 2. Der Preis für die Tonne Kartoffeln aus der Ernte des Jahres 1917 darf nicht überſteigen, wenn die Lieferung zwiſchen dem 1. Juli und dem 14. September 1917 einſchlienßlich erfolgt, 160 Mark, wenn ſie ſpäter erfolgt, 100 Mark. Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen beſtimmten Stellen können für ihren Bezirk oder Teile ihres Bezirkes mit Zuſtimmung der Reichs⸗ kartoffelſtelle den Preis für die Zeit vom 1. bis 81. Juli 1917 einſchließlich bis auf 200 Mark und für die Zeit vom 15. September 1917 ab bis auf 120 Mark erhöhen; ſie können den Preis für die Zeit vom 1. Auguſt 1917 bis zum 14. September 1917 einſchließlich bis auf den vom 15. September 1917 ab geltenden Preis herabſetzen. Die Höchſt⸗ preiſe eines Bezirkes gelten für die in dieſem Be⸗ zirk erzeugten Kartoffeln. Für die Abgabe durch den Erzeuger im Kleinver⸗ kaufe können der Präſident des Kriegsernährungs⸗ amts ſowie mit Zuſtimmung der Reichskartoffel⸗ ſtelle die im Abſatz 2 Satz 1 genannten Behörden und Stellen andere Preiſe feſtſetzen oder zulaſſen. Für die Zeit vom 15. September 1917 ab ſetzt der Präſident des Kriegsernährungsamts für nicht 7 8 Kartoffeln(Fabrikkartoffeln) Abſchläge eſt. 8 3. 1 Preis für die Tonne darf nicht überſteigen i Futterrüben aus der Ernte des Jahres 1917 30 M., Wruken(Kohlrüben, Bodenkohlrabi, Steck⸗ rüben) aus der Ernte des Jahres 1917 35 M., Futtermöhren aus der Ernte des Jahres FFF 50 M. „„ 8 4. Die in den 88 1 bis 3 oder auf Grund derſelben feſtgeſetzten Höchſtpreiſe gelten für den Verkauf durch den Erzeuger; ſie ſchließen die Koſten der Be⸗ körderung bis zur Verladeſtelle des Ortes, von dem die Ware mit der Bahn oder zu Waſſer verſandt wird, ſowie die Koſten des Einladens daſelbſt ein. § 5. Die in der Verordnung über Oelfrüchte und da⸗ raus gewonnene Produkte vom 286. Juni 1916 Reichs⸗Geſetzbl. S. 842) für Oelfrüchte aus der Ernte 1917 feſtgeſetzten Preiſe für je 100 Kilogramm Seufſaat 9 6. Beim Verkaufe von Schlachtrindern durch den Viehhalter beträgt der Preis für 50 Kilogramm Lebendgewicht vom 1. Mai 1917 ab bis auf weiteres bei Schweinen im Lebendgewichte von bis zu 60 Kilogramm 5g bis 61 Mark, über 60 bis 70 Kilogramm 57 bis 05 Mark, über 70 bis 85 Kilogramm 67 bis 75 Mark, über 85 bis 100 Kilogramm 72 bis 80 Mark. Der Präſident des Kriegsernährungsamts be⸗ ſtimmt, welcher Preis innerhalb dieſer Grenzen in den verſchiedenen Teilen des Reichs als Höchſt⸗ preis zu gelten hat. Er ſetzt die Höchſtpreiſe für Schweine von über 100 Kilogramm Levendgewicht und für fette(früher zur Zucht benutzte) Sauen und Eber feſt. Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen beſtimmten Stellen können mit Zuſtim⸗ mung des Präſidenten des Kriegsernährungsamts Abweichungen von den Preiſen für ihren Bezirk oder Teile ihres Bezirks vorſchreiben. Maßgebend iſt der Höchſtpreis des Bezirkes, in dem ſich die Ware zur Zeit des Vertragsabſchluſſes befindet. 8 7. b Beim Verkauf von Schlachtrindern durch den Viehhalter darf der Preis für 50 Kilogramm e vom 1. Juli 1917 ab nicht überſteigen 1. gering genährten Rindern einſchließlich reſſern(Klaſſe)) 55 Mark, 2. ausgemäſteten oder vollfleiſchigen Ochſen und Kühen über 7 Jahre, Bullen über 5 Jahren und angefleiſch⸗ ten Ochſen, Kühen, Bullen u. Färſen jedes Alters(Klaſſe B) im Lebend⸗ gewichte von bis zu 5,5 Zentner 60 Mark, über 5,5 bis 7 Zentner 68 Mark, über 7 bis 8,3 Jentner 72 Mark, über 8,3 bis 10 Zentner 76 Mark, über 10 bis 11, Zentner 80 Mark, über 11,6 Zentner 85 Mark, 3. ausgemäſteten oder vollfleiſchigen Ochſen und Kühen bis zu 7 Jahren, Bullen bis zu 5 Jahren und Färſen GJ Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen beſtimmten Stellen können mit Zuſtimmung des Präſidenten des Kriegsernährungsamts Abweichun⸗ gen von den Preiſen für ihren Bezirk oder Teile ihres Bezirks vorſchreiben, das Vieh anderweit in die Klaſſen und Stufen einordnen und Zuſchläge für beſonders fettes Vieh zulaſſen. Maßgebend iſt der Höchſtpreis des Bezirkes, in dem ſich die Ware zur Zeit des Vertragsabſchluſſes befindet. 8 8. Der Präſident des Kriegsernährungsamts erläßt die näheren Beſtimmungen über die Preiſe; er be⸗ ſtimmt, welche Nebenleiſtungen in den Preiſen ein⸗ begriffen ſind und welche Vergütungen für Neben⸗ leiſtungen im Höchſtfalle gewährt werden dürfen. Die Vorſchriften im§ 3 Abſ. 4 der Verordnung über Oelfrüchte und daraus gewonnene Produkte vom 26. Juni 1916(Reichs⸗Geſetzbl. S. 842) gelten bis zum Erlaß anderweiter Beſtimmungen durch 1527 00 für Oelfrüchte aus der Ernte des Jahres Der Präſident des Kriegernährungsamts kann Ausnahmen zulaſſen. Er kann die Preiſe, ſoweit dies zur Sicherung rechtzeitiger Ablieferung erfor⸗ derlich erſcheint, für beſtimmte Zeiten erhöhen oder herabſetzen; er kann beſondere Beſtimmungen über die Preiſe für den Verkauf zu Saatzwecken oder gegen Bezugſcheine treffen.. 8 9. Die in dieſer Verordnung ſowie die auf Grund dieſer Verordnung feſtgeſetzten Preiſe ſind, vorbe⸗ haltlich der Vorſchrift im 8 6 Abſ. 1, Höchſtpreiſe im Sinne des Geſetzes, betreffend Höchſtpreiſe, vom 4. Auguſt 1914 in der Faſſung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914(Reichs⸗Geſetzbl. S. 516) in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1915(Reichs⸗Geſetzbl. S. 25) und vom 23. März 1916(Reichs⸗Geſetzbl. S. 183). 8 10. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage der Ver⸗ kündung in Kraft. Der Reichskanzler beſtimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 19. März 1917. Der Stellvertreter des Reichskanzlers: De. Helfferich. n. Beim Vertauf durch den Herſteller an den Handel oder an den Verbraucher: in Fäſſern und offenen Gefäßen von 10 Ltr. In⸗ halt und darüber für 1 Ltr. M. 0.35 in offenen Gefäßen unter 10 Ltr. Inhalt und im Aus ſchantk für 1 Ltr. M. 0.65 in Flaſchen zu mindeſtens/ Ltr. Inhalt(Flaſche iſt frachtfrei zurückzugeben, andernfalls zum Ein⸗ ſtandspreis zu vergüten) für 1 Fl. M. 0.65 b. Beim Weiterverkauf im Groß⸗ und Zwiſchen⸗ . handel: in Fäſſern und offenen Gefäßen von 10 Etr. und darüber für 1 Ltr. M. 0.65 in offenen Gefäßen unter 10 Ltr. Inhalt ö für 1 Ltr. M. 0.70 in Flaſchen zu mindeſtens ¼ Ltr. Inhalt(Flaſche iſt frachtfrei zurückzugeben andernfalls zum Ein⸗ ſtandspreis zu vergüten) für 1 Fl. M. 0.70 e. Bei Abgabe an den Verbraucher feitens des des Groß⸗Zwiſchen⸗ und Kleinhandels: in Fäſſern und offenen Gefäßen von 10 Ltr. Ju⸗ halt und darüber ſür 1 Ltr. M. 0.70 in offenen Gefäßen unter 10 Ltr. für 1 Ltr. M. 0.75 im Ausſchank für 1 Ltr. M. 0.80 in Flaſchen zu mindeſtens ¼ Ltr. Inhalt(Flaſche frachtfrei zurückzugeben, andernfalls zum Ein⸗ ſtandspreis zu vergüten) für 1 Fl. M. 0.80 Sämtliche Preiſe gelten für Herſteller ab Bahn⸗ oder Schiffsſtation des Herſtellungsortes, für Händ⸗ ler ab Bahn oder Schiffsſtation des Händlers, bet Lieferung am Herſtellungsort oder am Orte des Händlers für Herſteller und Händler frei Haus des Käufers. Der Flaſchenpreis gilt ohne Ver⸗ packung, dieſe darf nur in Höhe der Selbſtkoſten in Rechnung geſtellt werden. Sonſtige Zuſchläge irgend welcher Art dürfen nicht erhoben werden. 8 2. Die in 81 beſtimmten Höchſtpreiſe gelten auch für: a) Süß vergorene Apfel⸗ und Birnenweine aller Jahrgänge die nicht mindeſtens 9 Vo⸗ lumenprozeut Alkohol enthalten, auch wenn ſie geſüßt ſind, 0 g b) ausländiſche Apfel⸗ und Birnenweine aller Jahrgänge und Arten ſoweit nicht die Reichs⸗ ſtelle für Gemüſe und Obſt, Verwaltungs abteilung Berlin, gemäß 87 der erwähnten Verordnung Ausnahmen zulaſſen wird, e) Erzeugniſſe aus Kleinkeltereien(Betrieben, bei denen Herſteller nach 8 8 der Verord⸗ nung über die Verabeitung von Obſt vom 5. Auguſt 1916 nicht unter ihre Beſtimmungen fallen) beim Verkauf an und durch den Groß⸗ Zwiſchen⸗ und Klein handel. Süß vergorene Avfel⸗ und Birnenweine aller Jahrgänge, die 9 Volumenprozente oder mehr Al⸗ kohol enthalten dürfen, auch wenn ſie geſüßt ſind, von Herſtellerrn und Händlern nur mit Geneh⸗ migung der Kriegsgeſellſchaft für Weinobſt⸗Einkauf und Verteilung G. m. b. H. Berlin abgeſetzt werden, Herſteller und Händler, die ſich im Beſitz ſolcher Weine befinden, haben ihre ge⸗ ſamten Beſtände daran bei der Kriegs⸗ geſellſchaft für Weinobſt⸗Einkauf und Verteilung G. m. b. H. Berlin SW 68. Kochſtraße 6 III, bis zum 20. April d. Js. anzumelden. 8 4. 5 Die Herſteller haben die Verpflichtung, zu niedrigeren als den angeführten Preiſen abzu⸗ geben, wenn der Geſtehungspreis ſich an Hand der Einkäufe der Rohwaren niedriger ſtellt, die Händler desgleichen, wenn ſeitens der Herſteller niedrigere Preiſe zur Berechnung gelangten. § 5. be werden mit den Strafen des dy der Verordnung über die Bearbeitung von Obſt vom 5. Auguſt 1916 beſtraft. 8 6. Dieſe Beſtimmungen treten für den Herſteller, eser 1 übrigen 5 Tage nach ihrer Verkündigung n Kraft. Berlin, den 3. April 1917. Kriegsgeſellſchaft für Weinobſt⸗ Einkauf und Verteilung G. m. b. H. gez. Härtel. 5 Vorſtehende Bekanntmachung bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 18. April 1017. wir Großh. Bezirksamt. Abt. III.