Aima, 20. Mal. 1047 Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Det f Feiertage. Abonnementspreis beträgt monatlich 65 Pfg. bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 1.95. 17. Jübrüuno. Hmtsblatt der Bürgermeisterämter Seckenheim, weshelm, Necarhansen und Edingen. Druck und Verlag von Gg. Zimmermann, Seckenheim. f. 122. Inſerttonsprets. Die einſpaltige Petitzetle 15 Pfg., Reklamen 50 Pfg. die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Nadatt. Feruſprechanſchluß Nr. 16. 5 9 Pfingſten. en Hofprediger Dr. Hoffmann. est Das Feſt des Geiſtes! In dieſem Hh zeige christlicher Glaube ſeine Höhe. K feucht zich lage unſerer G aubens wi⸗ deres 2 ſich darin aus, daß ſie ein beſon⸗ uſchseſt des Geiſtes feiert. Es gibt zu tun, die mächtiger iſt als ch nur dem verſtändlich und zu⸗ „ er darauf geſtimmt iſt wie der enger auf Sender. Wir begegnen 4 einer d f den Sender. Wi begeg 0 bew Tat ach. 1 dem Vertändni vol⸗ 0 f boch ler iſt als irgend etwas und die 19 En mit keinem Mittel allgemeingül⸗ han ahrung nachweiſen läßt. Die Wiſ⸗ teht ratlos vor ihr. Ste muß überall vorausſetzen, denn ſie lebt are Aber keine Wiſſenſchaft kann Aicellen— er zerfließt ihr immer in und Worte, die ſie nicht auf ſinn⸗ der zelagen zurückführen kann. So iſt nur ſich ſelbſt erl ben da wo Das hat der Apoſtel Paulus tief ſo ausgedrückt:„Welcher Geiſt i, was im Menſchen iſt, außer es Menſchen, der in ihm iſt? Mer den weiß niemand, was in Gott iſt, Eben wedeiſt Gottes.“ un 7 0 der Geiſt erlebt ſein will, iſt er b ist Erleben wieder etwas Einfaches. im großen Zeiten, wie der un⸗ b eläuſiges. Staunend ſtehen em rien Werken der Technik, die in find. eg von ausſch agg bender Bedeu⸗ heit iſt aber eben deshalb ſagen wir: Der d e„ 8 ſchuns, der unſre Schlachten ſchlägt. fleet vor den Miltionenzah len ſliarde nder ringenden Kämp er, vor den 0 e aufgewendeten Mittel; aber Mor i wir nicht die Zahl macht es, ſondern der Geiſt. 0 eſer Geiſt? Die chriſtliche Gemeinde, die ihn erlebt hat, hat ſich viel Und wi der fragen wir: * 10 0 8 0 0 0 N Wald 0 1 A darum bemüht, das Weſen des Geiſtes ver ſtändlech zu machen, ſte hat es in aller⸗ lei Aeußerungen geſucht. Was au fallend und außerordentlich war, darin ſollte der Geiſt ſeinen Aus ruck finden. Hohe Weis⸗ heit, Erkenntnis tiefer Geh imniſſe, felſen⸗ feſtes Vertrauen, naturbezwingende Taten beſondere Heilungen,„Wunder“ genannt, der Blick in die Zukunft, die Weisſagung, das Reden in verzültem Zuſtand und un⸗ gewohnten Lauten, wiederum die Fähigkeit, das Außerordentliche zu deuten, das alles ſollte„der Geiſt“ ſein. Aber wieder haf Paulus als Träger des Geiſtes das menſch⸗ lich Erreichbare getro fen. Das alles, mein er, ſind Gaben des Geiſtes, aber nicht den Geiſt ſelbſt. Der Geiſt iſt einer:„Es ſind mancherlei Gaben, aber es iſt ein Geiſt“ Und will man die Gabe des Geiſtes bezeich⸗ nen, in der am eheſten ſein Weſen zum Ausdruck kommt, ſo iſt es die Liebe. Aber die Liebe eben ſo, wie er ſie 1. Kor. 13 in unvergänglichen Worten beſchreibt. Was wir den„Geiſt unſres Heeres“ nennen, das iſt nicht Mannszucht oder Kampfesmut oder Opfermut, oder ſonſt etwas, ſondern die Liebe, die Liebe zum Vaterland, die„al⸗ les verträgt, alles glaubt, alles hofft, alles duldet“. Das iſt auch der Geiſt unſres Vol⸗ kes, wenn es überhaupt Geiſt hat— nicht ſein Scharfſinn, oder ſein Wiſſen, oder ſeine Organiſationsgabe— das alles ſind nur einzelne Gaben des Geiſtes, geboren aus der Liebe, dem Dienen und Hel en und Retten⸗ wollen. Die Hingabe von allem an alles Das iſt das Göttliche in uns. Gibt es ein Symbol dieſes Geiſtes, des Gottgeiſtes? Enes a len alls gibt uns die Natur. Darum fällt Pfingſten in die Gan zeit des Jahres in unfren Breiten. Die grünende, blühende, auch in Kriegsnot und Sterbensjammer jub lnde Welt, das Ueber⸗ wäleigende ihrer Frucht verheißenden Fül e und Herrlichteit, das iſt das zutreffendſte Sinnbild der unerſchöp lichen, heilenden, hel⸗ fenden, Leben ſchaf enden Liebe. Aber auch das nur unvo kommen. Denn dieſe Natur⸗ herrlichleit an der Schwelle von Früh ing und Sommer kommt und geht.„Tie ebe aber höret nimmer auf“. Dieſe ewige Liebe, das Geheimnis Gottes, nur von Götter üll⸗ ten und Got berührten erlebt, das iſt, ſoweit Menſchen es ausdenken können, die Gabe, die das Pfingſtfeſt feiert,„der heilige 2 Wochenrundſchau. ärz 1908 war vom preußiſchen Landtag des En eignu n gsgefetz s angenommen ein Teil der Maßnahmen, die zur Stär⸗ de Geſeschlums im Oſten getroffen werden muß⸗ n e a den der eb ermächtigte die Rig erung, in denjenigen 9% fh dicherun e dedinzen Weſtpreußen und Poſen, in denen 10 und sten 3 durch das vordringende Polentum ge⸗ . lun rundar ſchtums nicht and ers als durch Stä kung 90% möglich deutſcher Nied al ſſgen mitt ls A ſi'd⸗ 0 f c fals 118 72 erſchien, die hiezu erforder ichen Grund⸗ 1180 0 mem Höchſtmaß von 70 000 Hektar, nötigen⸗ 5 um der iu eaberheder Zwangsenteignung aus polniſchem Be⸗ geſamt„Im Verfolg der Nuorientierung in run nun olenp⸗l it glaub' die preußiſche Staats⸗ tets auf es Enteignungsgeſetzes, das von den . be s heftigſte bekämpet wurde, entraten zu vier Fründet des folgendermaßen: Seit 1908 üter mit zuſzmmen 1655 Hektar durch übergegan in den Beſitz der Anſiedlungskom⸗ ne die agen, die beſtrebt geweſen ſei, ihre Auf⸗ e ve, Die Konwindung des En ei nu g geſetzes zu on 105 6% mmiſſion habe ſeit 1908 auf einer ſei Hektar 8066 ländliche Stellen geſchaf⸗ N unbedenklich und im Hinb ik auf 95 und die E laſſe der verbündeten 1 8 enreiches) er 1916(Eckichtung eines unab⸗ 5 ung d 850 geſcha fene Lage begründet, auf f üle gnung in Zukunft förmlich zu . N — 2 S 5 „ 8 e 5 S 5*— — S . 5 5 S * 2 2 2 2 2 — nan Rücktr; dugnelt in sein des Ministeriums Tisza in Un t Stagtzone weit h Bedeutung über die Länder der be der männer hinaus. Tisza iſt einer der fähig⸗ Ad denwart, 1. der ſtär ſten politiſchen Charak⸗ 3 hat er di at etwas von Bismarck. Mit 0 i die Zügel der Regierung geführt Har* Et, ber abtritt, und ſich un ngen niche nar, ſo dern um die ganze Donaumonarchie, in der er jedenfalls während des Krie⸗ ges als der führende Mann gelten konnte, die größten Verdienſte erworben. Aber er, der Magyar von Ge⸗ blüt, konnte mit der politiſchen Neuorientierung des Grafen Czernin, der das beſondere Vertrauen des Kai⸗ ſers Kürl zu genießen ſcheint, nicht ein verſtan en ſein. Die Zweiteilung der Monarchie galt ihm als unantaſt⸗ bar und er wollte dieſes überleferle ſaatsrecht iche Ver⸗ hältnis nicht durch die Selbſtänd'gmachung der Polen in Galizien geſört wiſſen. Konnten nicht ebenſo⸗ ut die Tſchechen in Böhmen und Mähren, die kroaten in Slavonien, die Serben im Banat, die Ru⸗ mänen und Ruthenen in den Oſtländern mit den gleichen Anſprüchen lomm n? Ihrer Bevölke ungszahl nach hat⸗ ten dieſe Nationalitäten den gleichen Anſpeuch auf Selb⸗ ſtändigkeit innerhalb des Verba ds der Monarchie wie die Polen. Aus dem fig füg en Toppelſtaat würde dänn, ſo fürchtete er, ein loſer Bund vi ler Einzel aa⸗ ten werden, was für den Beſtand der Monarchie ge ähr⸗ hie geſah lich werden mußte, insbeſondere war es mit der herrſchen⸗ den Stellung der Magharen im Königreich Ungarn vor⸗ hei. So zog Tisza, dem es nicht gelang, den Kaiſer Karl von ſeiner Anſchauung zu überzeugen, es vor, um ſeine Entlaſſung zu bitten, obgleich er im ungari chen Parlament noch die Mehrheit auf ſeiner Seite hat. Taß Tisza damit nicht von der polltiſchen Bühne überhaupt iſt wohl als ſicher anzunehmen. Der neue ruſſiſche Miniſter des Auswärtigen und Nachfolger Mlukows, Tereſtſchenkp, hat Vertretern der ruſſiſchen Preſſe gegenüber ſich über das ruſſiſche Programm ausgeſprochen. Tereſtſchenko, ein Mann von noch nicht ganz 30 Jahren, wurde im März d. J., nachdem die R voution eingeſetzt hatte, Fi anzminiſter, nicht gerade zur Freude der Arbeiterpartei, die den ſchwerr ichen Großg un b ſiter und Zucker g ßi duſteiel⸗ len mit Mißtrauen betrachtet. Tereſtſchenſo hat ſeinerzeit werden ſoll, darüber ſagt er nichts. ee in Deutſchland ud ere und werd al Kuner deutſcher Ver⸗ hältniſſe angeſ then, was bazu beigetragen haben dürfte, ihn mit dem jetzigen Amt zu betrauen. Von Anfang an war er für kräftige Fortſetzung des Kriegs. Sein„Pro⸗ gramm“ entwickelte er nun folgendermaßen: Er iſt für den ſofortigen die. ohne Annexlonen und Entſchädi⸗ gungen,— das ſoll das Zugeſtändnis an die ruſſiſche Ar⸗ beiterpartei ſein. Aber— nun kommt die bezeichnende Einſchrän lung— neben dieſem Frieden kann das Vernich⸗ tungsprogramm Lloy) Georges wohl beſtehen. Was Eng⸗ land, Fa ki n I pan den Deutſchen an überſeei chem Beſitz entriſſen haben, kommt nicht in Betracht, ebenſo⸗ wenig die Beſſtzung öſterteichiſchen und türkiſchen Ge⸗ biets durch Roſſen und Eng änder. Es zählen vielmehr nur die Erob rungen, die die Mittelmä te auf Koſten Rußlands, Belgiens, Frankreichs und Se bees gemacht haben. Erſt wenn dieſe hrausgeg ben ſind, dann wird man über den„Ir eden ohne Ann xonen und Entſchädi⸗ gungen“ verhen eln k un n. Teneſtſchenko will dabei bis zum Jahr 1870 zurüng hen; die Herausgabe von Elſaß⸗ Lothringen an Frankreich iſt Vorbedingung. Wie es mit den Annexionen der anderen Staaten ſeit 1850 gehalten Ob z. B. England Aegypten, Cypern, Birma, Weiheiwei und die Buren⸗ ſtaaten, Frankreich Tunis, Ma agaskar, den Kongo, Da⸗ homey und Marokko, Ita ien Tripolis, Rußland ſelber Beſſarabien, Batum, Aba hna und Kars, die rieſigen Er⸗ oberungen in Inneraſien und die Mongolei uſw. zurück⸗ geben will, darüber ſchweigt Tereſtſchenko ſich aus. Der Verluſt des deulſchen Kolon alreichs gilt nichts, ſogar das Land Elſaß⸗Lothringen wird uns abverlangt— und das ſoll dann ein Frieden ohne Annexionen und Entſchädi⸗ gungen ſein. Da wird es doch wohl deſſer und der Kriegslage e ntſprechender ſein, wenn wir uns an dastWort des Reichskanzlers von Bethmann Hollweg im Reichs⸗ tag halten: Nur von der auf der Kricgskarte gegebenen Lage können Friedensverhandlungen ausgehen.. 1 Wifſon und ſeine Freunde von der Enkenke laſſen kein Mittel unverſucht, die Neutralen gegen Deutſch⸗ land aufzubringen. In den Beratungen mit den Sondergeſandtſchaften wurde beſchloſſen, da die Verbün⸗ deten ihre eigenen Schiffe bei der Tauchbootnot nicht mehr aufs Spiel ſetzen wollen, die Neutralen zu zwingen, ihren Schiffsbeſtand zu Gunſten der Vorkämpfer für Ziviliſation und Völkerfreiheit in die Schanze zu ſchla⸗ gen. Das kann man auf die einfachſte Art von der Welt machen. Wilſon dekretiert: Entweder ihr ſtellt uns eure Handelsſchiffe zur Verfügung oder ihr dürft mit Ame⸗ rika keinen Handel treiben. Mit andern Worten: Wer nicht mithilft, Deutſchland zu vernichten, der hungert! Wilſon kalkuliert alſo: Wenn die Neutralen noch mehr Schiffe verlieren als bisher, ſo werden ſie ganz von ſel⸗ ber mit Deutſchland in Konſlilt kommen und dann hat er gewonnenes Spiel und braucht ſein Verſprechen nicht einzulöſen, das ſagenhafte amerikaniſche Millionenheer nach dem ſchönen Frankreich zu ſchicken. Es wäre nicht das erſte Mal, wenn Wilſons Berechnung als falſch erwieſe. Seitdem Deutſchland zum verſchärften Tauch⸗ bootkrieg übergegangen iſt, ſtimmt ſeine Rechnung über⸗ haupt nicht mehr. Den Aerger darüber kann er mit ſei⸗ nen entlehnten Redensarten nicht verdecken, er verrät ſich allzu deutlich in den Brutalitäten, die er den vermeintlich Schwächeren gegenüber anwendet und mit denen er ſein vordem zur Schau getragenes ſittliches Pathos jämmerlich Lügen ſtraft. Braſilien hat ſeinem Druck, wie es ſcheint, nachgegeben und wird wohl als Vierzehnter in die Räubergeſellſchaft m. b. H. eintreten. Dagegen macht Argentinien keine Miene, ſein Getreide⸗ ausfuhrverbot aufzuheben, obgleich Wilſon droht, er werde dieſes ganz„unamerikaniſche“ Verhalten mit dem Aus⸗ fuhrverbot von Kohlen nach Argentinien beſtrafen. Die Argentinier kümmert das bis jetzt nicht viel. Eine Volks⸗ verſammlung in Buenos Aires, an der ſich 60 000 Men⸗ ſchen beteiligten, brachte vielmehr dem ſtammberwandten Spanien eine Huldigung dar, daß es den Mut habe, trotz der Bedrängung durch die Entente ſeine Neutralität zu bewahren. Der Präſident von Argentinien ſtrebt eine engere Verbindung der mittel⸗ und ſüdamerikaniſchen Staaten an; mit vereinten Kräften würden ſie der nord⸗ amerikaniſchen Brutal tät leichter widerſtehen können, be⸗ ſonders wenn auch das nicht zu verachtende Mexiko dem Bund beiträte.— An Spanien iſt von ſeiten der Entente die Klage gerichtet worden, daß es nichts tue, um die verderbliche Tätigkeit der deutſchen Tauchboote an ſeiner Küſte zu unterdrücken. Eine große Zahl feindlicher Schiffe iſt dort verſentt worden, obgleich ſie, um ver⸗ meintlich ſicher zu gehen, den Weg übers Mittelmeer möglichſt nahe der ſpaniſchen Küſte nahmen. Wenn . Spanien ſein Hoheitsrecht nicht ausübe, ſo wurde ge⸗ droht—, ſo werde die Entente ſelber den Schutz ihrer Schiffe in den ſpaniſchen Gewäſſern ausüben. Spanien gab darauf eine ſcharfe Antwort; es werde ſeine Ho⸗ heitsrechte ſelber wahren und auf keinen Fall die Ein⸗ miſchung der Entente in ſeine Rechte dulden. Eine ſolche Sprache iſt die Entente von Neutralen nicht ge⸗ 5 wohnt und ſie iſt darüber begreiflicherweiſe verſtimmt. Der Welttrieg. WB. Großes Hauptquartier, 25. Mai.(Amtlich.) Weſtlichee Kriegsſchauplatz: Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht; Im Wytſchaete⸗Abſchnitt und nordöſtlich von Ar⸗ mentieres ſtießen nach ſtarker Feuerwerkung engliſche Er⸗ kundungsarteilungen vor; ſie wurden im Nahkampf zu⸗ rückgeworfen. An der Artoisfront nahm abends das Feuer zu, vornehmlich nordweſtlich von Lens und bei Bulle⸗ court. Bei Loos drangen engliſche Kräfte in unſeren vorderſten Graben, aus dem ſie durch Gegenſtoß ver⸗ trieben wurden. An einer räumlich begrenzten Stelle wird noch gekämpft. f g 5 Nordweſtlich von Bulle urt ſind Vorſtöße mehrerer engliſcher Kompagnien vor unſcrer Stellung geſcheitert. Peeresgruppe deutſcher Kronprinz: Nördlich von Craonelle und weſtlich der Straße Corbeny— Pontavert brachen abends nach e tem Feuer einſetzende Teilangriffe der Franzoſen verlaſtreich zu⸗ men. ö: In der weſtlichen Champagne. war die Kampftätig⸗ kit der Artillerie geſteigert. Heeresgruppe Herzog Albrecht: Keine weſentlichen Ereigniſſe. Der geſtrige Tag koſtete die Gegner 10 Flugzeuge, die im Luftkampf und durch Abwehrgeſchütze zum Ab⸗ ſturz 5 wurden. J 8 uf dem 7 a öſtlichen Kriegsſchauplatz und an der N 1 ic f 8 A mazedoniſchen Front it die Lage unverändeerrtrt. Der Erſte Generalauartiermeiſter: Ludendorff. Auch der heutige Tagesbericht bringt eigentlich nicht viel Neues oder Bedeutendes, und wenn man nicht wüßte, daß unſer Generalquartiermeiſter es nicht liebt, viele Worte zu machen, ja daß er auch bedeutendere Erfolge der deutſchen Waffen manchmal gar nicht, öfters nur ſwoo nebenhin erwähnt, man könnte glauben, daß im Weſten wohltuende Ruhe herrſche. Aber wir haben dabei doch immer die Gewißheit, daß es um unſere Sache gut ſteht und daß der Feind ſich vergebens müht, ob er in ge⸗ waltigen Maſſenſtürmen. Tauſende opfert oder mit in Teilangriffen ſich in unſere Linie einzubohren verſucht. Er kommt nicht durch! 8 n Große Freude wird in ganz Deutſchland die Nachricht hervorrufen, daß es gelungen iſt, den großen Dampfer „Gneiſenau“ des Norddeutſchen Lloyd, der verſenkt in der Schelde bei Antwerpen lag, zu heben. Die Verſenkung des„Gneiſenau“ und einiger anderer deutſchen Schiffe, die im Hafen von Antwerpen lagen, als der Krieg aus⸗ brach und die deshalb nicht mehr heimkehren konnten, ehört zu den ſpärlichen Heldentaten, die das engliſche Hilfstorps unrühmlichen Angedenkens in Antwerpen zu verzeichnen hat. Der wertvolle Dampfer iſt nun glück⸗ lich in den Hafen eingebracht. An Bord befand ſich der 8 en, Generaloberſt Frhr. W von Vodice, die von den Italienern in den Aben Falkenhauſen und die oberſten Behörden des General gouvernements. Die Ereigniſſe im Weſten. 40. Luftangriff auf England. Berlin, 25. Mai.(Amtlich.) Eines unſerer Marine luftſchiffgeſchwader unter Führung des Korvettenkapitän Straßer hat in der Nacht vom 23. zum 24. Mai di befeſtigten Plätze Südenglands London, Sherneß, Harwich und Norwich mit Erfolg angegriffen. Alle Luftſchiff⸗ ſind trotz der vervollkommneten feindlichen Abwehrmaß; nahmen ohne Verluſte und ohne Beſchädigung zurück gekehrt. 8 Der Chef des Admiralſtabs der Marine. (Es iſt dies der 40. größere Luftangriff auf Eng i 8 b land. D. Schr.) Zu dem franzöſiſchen Bombenabwurf. Berlin, 25. Mai. Am 24. April gegen 9 Uhr abends hat ein unbekannter Flieger auf die Stadt Pruntrut Bomben geworfen, die zwar keine Menſchenverluſte, aber bedeutenden Sachſchaden verurſachten. Die deutſche Geſandtſchaft in Bern zeilte der Schweizer Regierung alsbald mit, daß kein deut⸗ ſches Flugzeug in Frage käme. Am 6. Mar wurde von dieſer zuf Grund der angeſtellten Unterſuchung bekanntgegeben, daß der Schuldige ein Franzoſe ſet.— Man verſteht es, daß die Schweizer Preſſe über den Vorfall ſehr erregt war. Aber ein Teil der Schweizer Preſſe richtete aus dieſem Anlaß gegen Deutſchland Angriffe, die ganz entſchieden zurückgewieſen werden nüſſen. Noch ehe die Unterſuchung nach der Nationalität des Fliegers abgeſchloſſen war, äußerken einige Blätter, daß die deutſche Erklärung auf Grund früherer Vorgänge verdächtig ſei. Eine Zeitung ſcheute ſich nicht, anzudeuten, daß, ſelbſt wenn die Anterſuchung den Urſprung der Bomben ermittele, dies noch keinen ſicheren Schluß auf die Nationalität des Bomben⸗ werfſers zulaſſe, da ein Flieger erbeutete Bomben des Geg; zers mit ſich nehmen und über einem neutralen Lande abwerfen könne, um das neutrale Land gegen den Feind ſeines Landes zufzuhetzen. Nach dem ganzen Zuſammenhang konnte ſich dieſe niedrige Verdächtigung nur gegen Deutſchland richten. Wir W nicht nötig, uns gegen ſie zu verteidigen. Sie ennzeichnet die Geſinnung ihres Urhebers, nicht unſere.— Machdem dann der franzöflſche Geſandte die Entſchuldigung ſeines Landes ausgeſprochen hatte, die Schuldfrage alſo ein⸗ vandfrei geklärt war, äußerten ſich mehrere Zeitungen dahin, daß die Nachricht, ein Franzoſe ſei der Täter geweſen, ihnen ein Gefühl der Erleichterung bereitet habe, denn Frankreich zabe ſich zum erſtenmale in dieſer Weiſe ſchuldig gemacht. ei Deutſchland dagegen hätte man nach den vorausgegangenen drei Bombenabwürfen am 21. Dezember und 17. Okkober 1915 und am 31. März 1916 mit gutem Gewiſſen an beabſichtigte Wiederholung der früheren Bombenwürſe, an ein Syſtem glau⸗ den können.— Wir haben kein Recht, dagegen Einſpruch zu erheben, daß ein großer Teil der Schweizer Preſſe mit ſeiner Zuneigung durchaus auf Seiten Frankreichs ſteht und daraus zeinen Hehl macht, aber wir müſſen uns aufs ſchärfſte dagegen verwahren, daß idieſe Zuneigung zu Aeußerungen, wie die oben angegebene führt. Die deulſchen Flieger wären gewiß ſelbſt am meiſten zufrieden, wenn ſie ſich weit von der ſchwei⸗ eriſchen Grenze entfernt halten könnten, aber die Talſache, daß die Franzoſen fortgeſezt in nächſter Nähe der Schwefzer Grenze militäriſche Arbelten vornehmen, zwingt ſie, die Grenz⸗ zegend zu überwachen. Wenn dabel ein deutſcher Jlieger verſehentlich und unwiſſentlich die Schweizer Grenze über⸗ N ſo iſt nach unſerer Meinung ſein Vergehen gegen die eutralität nicht ſchwerer, als das einer Schweizer Zeitung, und wiſſentlich bei den Franzoſen jede Grenz⸗ verletzung entſchuldbar, bei den Dautſchen böswillig und ver⸗ brecheriſch finden. Wir haben volles Verſtändnis für die Schwierigkeiten, die der Schweiz aus ihrer geographiſchen und politischen Lage erwachſen, aber wie wir alles in unſeren Kräften ſtehende tun, um der Schwelz vermeidbare Ungelegen⸗ zeiten zu erſparen, ſo können und müſſen wir erwarten, daß die Schweiz zu ihrem Teil alles unterläßt, was die berech⸗ ugten Empfindungen Deutſchlands verletzen könnte. Der franzöſiſche Tagesbericht. WB. Parcis, 25. Mal. Amtlicher Bericht von geſtern die vorſätzlich nachmittag: Auf der Hochfläche von Vaucterc nei e geſtern abend um 8.30 Uhr em deuiſcher Angriff, der heſriges Feuer folgte, zum Stehen gebracht, und in eine zsgangs⸗ räben zurückgeworſen, nachdem die Angreifen.% Ver⸗ ſte erlitten hatten. Die Gefangenen, die wie zcend der Operationen am 22. Mar in dieſer Gegend genacht haben. hörten 6 verſchiedenen Regimentern von à verſchiedenen Divi⸗ eg an. Pom 1. Mal bis heute ſind zwiſchen Soiſſons und Auberive 8600 un verwundete deutſche Gefangene gemacht worden. In der Champagne ziemlich lebhafter Geſchützkampf. Im Berggelände von Moronvillers Patrouillenzuſammenſtöße Geſchützfeuer mit Unterbrechungen von der übrigen Front. Abends: Bisweilen lebhafter Artilleriekampf in der Gegend der Mühle von Chevreux.— In der Nacht vom 23. zum 24. Mai warfen unſere Bombardierungsflugzeuge 2200 Kilo⸗ gramm Geſchoße auf die Bahnhöfe in der Gegend von Rethel, wo Brände verurſacht wurden. Der eungliſche Tagesbericht. WTB. Tondon, 25. Mai. Engliſcher Bericht von geſtern nachmittag: Nachts brachten wir infolge von Patrouillenſchar⸗ mützeln öſtlich von Le Vergnier einige Gefangene ein. Abends: Ein Angriffsverſuch in der Nähe von Armen⸗ tieres wurde mit Verluſten abgeſchlagen. Geſtern wurden 11 deutſche Flugzeuge zum Abſturz gebracht. Drei engliſche Flug⸗ zeuge werden vermißt. Luft poſt.. Bern, 25. Mai.„Petit Pariſien“ meldet aus Algier: Das dortige Generalgouvernement beſchäftigt ſich mit einem Plan zur Errichtung eines Poftluftdienſtes zwiſchen Paris und Timbuctu(am Südweſtrand der Sahara). * Der Krieg zur See. Berlin, 25. Mai. Im Atlantiſchen Weltmeer und im nördlichen Eismeer wurden 19000 Tonnen verſenkt. London, 25. Mai. Die engliſche Admiralität teilt jetzt endlich mit, daß der Truppentransportdampfer Trans⸗ ſylvania am 4. Mai im Mittelmeer verſenkt worden ſei. 29 Offiziere, 373 Mannſchaften, der Kapitän, ein Schiffs⸗ offizier und 9 Mann der Beſatzung ſind umgekommen. Rotterdam, 25. Mai. Nach zuverläſſiger Meldung iſt Le Havre als minenverſeucht erklärt und deshalb geſperrt worden. ———— Der Krieg mit Italien. WTB. Wien, 25. Mai. Amtlich wird verlautbart vom 25. Mai: Italieniſcher Kriegsſchauplaß: Der gewaltige Anſturm der Italbner gegen die Iſonzo⸗ front führte auch geſtern wieder zu einem außergewöhn⸗ lich erbitterten Ringen. In ſiegreicher Abwehr hielten un⸗ ſere Truppen ſtand. Unſere Stellungen wurden aus⸗ nahmslos behauptet. Der Nordflügel der italieniſchen Angriffsarmeen wurde abermals gegen die Höhen von Vodice und Monte Santo vorgetrieben. Beſonders wü⸗ tete der hartnäckige Kampf um die Höhe 652 ſüdlich von 1 2 idſtunden denlan urück il Mochten rieſe auch durch en„0 unſere Verſchanzungen. 1 vorangehende Beſchießung gelitten haben, uner Na und kaltblütig empfing dahinter der Verteidiger dag Feind. Den ganzen Tag über und v eelſach auch was un d der Nacht wurde auf dem Fajti Hrio, bei Coſtanſer 8 und ſüdlich bis lungen gerungen. um Meere hinab um unſere f Alle Anſtrengungen des Feindes 17 fen ben vergeblich; nirgends drang er durch. Infantertk Artillerie teilten ſich in den Erfolg des Tages 0d Am 23. Mai wurden 130 italieniſche Offiziere und ſen Mann als Gefangene eingebracht. Ihre Zahl iſt gen beträchtlich gestiegen. gun Bern, 25. Mai. Der„Secolo“ meldet dus due Am Freitag werden in Rom die Vertreter der Ma gi liberalen Interventionspartei eintreffen, um dem 15 1 ſter Orlando eine Tagesordnung betreffend die h Kean tige innere Politik zu unterbreiten. Im Anſchluß 1 5 fordert„Popolo d' Italia“, daß gegen den krieh e lichen Klerus in ſchärfſter Weiſe vorgegangen wee heute ein Verrat im Rücken der kämpfenden It Wal nicht nur den italieniſchen Krieg, ſondern auch den krieg gefährden könnte. i f f * 5 Neues vom Tage. Kriegshilfskaſſe.. Braunſezweig, 25. Mai. Die Vorlage ber gierung über die Errichtung einer ſtaatlichen Keie kaſſe mit 1 Million Mark iſt vom Landtag ene angenommen worden. Die Kaſſe wird z nicht teilnehmern und deren Angeherigen, bei denen Hilfsquellen verſagen, die für das Fortkommen Darlehen gewähren. Sozialdemokratiſcher Parteitag. a ö Berlin, 25. Mai. Ter ſozlademok atiſche; 1 I tag ſoll am 12. August beginnen. Der Ort b nicht beſtimmt. vielen Jahren mit großer kämpft. Zähigkeit und Aue Spanien und Deutſchland. Bern, 25. Mai. Journal veröffentlicht n. Aeußerungen der Madrider Zeitung Correo die Laſſen wir uns nicht durch gewiſſe Umtriebe, eblichen Verſenkungen ihren Grund haben n ngeſchicklichkeit iſt kein Verbrechen. Deuſſſne uns, iſt uns erkenntlich und verfolgt hierin auth linie, die derjenigen ſeiner Feinde durchaus! a 4 ſetzt iſt. Dies erklärt die Bewunderung und J en. die die ſpaniſche Marine und das ſpaniſche k de. Deutſchland haben. 5 0 5 Miniſterwechſel in Wenge f 1 g, Peking, 25. Mai.(Agence Havas.) Der d hat den Premierminiſter Tuanſchijui abberufen, dale tinfang mit der Bildung eines neuen Kabinett 3 n D⸗ Die Amwälzung in Ruß lain der Vertretung aller Nationalitäteſeerſ land in der kommenden geſetzgebenden Nationg and, lung erörtert worden. Da es jedoch in abt ſo weniger als 250 verſchiedene Nationalitäten gin 900 Frage ſehr ſchwierig. Wahrſcheinlich erfolgt 117 in dem Sinne, daß gewiſſe Vertreter von gan täten eine beratende Stimme in der Nationalbes 2 erhalten. Bei einer Tagung von Vertretern 11 10 bi aus der Ukraine wurde ein Beſchlußantrag ang der eine ſelbſtändige Regierung für die Ükrain 15. Ernennung eines beſonderen ukrainiſchen e langt. Die Friedensanleihe. Venlg Kopenhagen, 25. Mai. Nach it der Tidende“ ſind in den erſten vier Wochen ſeir keihe. legung der ſogenannten ruſſiſchen Frei ganzen 818 Millionen Rubel gezeichnet w ungen ond hofft, daß mit den noch ausſtehenden Ze che Anzahl Banken der gezeichnete Betrag ein Rubel erreichen wird. f f 2 1 g ies;* Der amerikaniſche Kri dee, Bern, 25. Mai, Eine Sondermeldung be Geh, aus Neuyork beſagt: Der Senat hat das agen 1 Schiffsverſicherungen gegen Kriegsgefahren il Er bewilligte einen Verſicherungskredit vo chiffe Dollars für in der Kriegs zone fahrenden ö Braſilien verteidigt sch. oe Rio de Janeiro, 25. Mai.(Agence witlihche Blättermeldungen ſoll der Miniſter des Aust orpediſ 1 Pecanha im Ministerrat erklärt haben, dage c der Tutijuca werde die äußere politiſche ſſchland a nicht weſentlich verändern. Gegenüber D Parana Lage ja ſchon durch die Torpedierung der 10 Deu Der Miniſter fügte hinzu: Braſilien brauch dare w, den Krieg nicht zu erklären. Es muß f den 1 0 90 ſchränken, den Kriegszuſtand auzunehme agen gpl ſtände ihm tatſächlich auferlegen. Auf& daß ö tungsvertretern über die Möglichkeit, e der Deutſchlond den Krieg erkläre, antwor Braff g Braſilien erklärt niemand den Krie digt ſich. 7 b N Lokales. bunmer immachzucker für Baden. Wie in der 2. Jusballilub Balena“ 1014 Selkenhein (Mitglied des Verbandes Südd. Fußballvereine.) Am Pfingſtſonntag Achtung! Achtung! Im Saale zum„Kaiſerhof“ Seckenheim findet Pfingſtmontag, den 28 Mai, Abends, großes m di on Regierungsſeite mitgeteilt wurde, ſtehen 5 f 7 f e gon e e ee 40h ee e auen n ae, 1 r l 5 0 85 f 916 5= 1— 8 . Veſigung. gegen 29 000 Zentner im Jahre 1916 2700 Wörtelwiefen ein großes Au C O 0 ſteuerung der unverheirateten. Die Privat-Wettspiel ſtatt. Finanz e Volkszeitung“ erfährt, daß im preußiſchen 5 1 5 i iſterium 5 a a ne! Nur für Erwachſene! l die Germ zurzeit Erwägungen gepflogen werden, zwiſchen unſerer 1. Monnſchaft 1 1 5 uhr 3 3 5 f e geit nführung einer Beſteuerung der Ledigen für und derjenigen der Fuß ball⸗ a 9 ö 9. i bird 8 dem Kriege zum Zweck haben. Die Steuer abteilung T. V. 1861 Speyer Preise: 1. Platz 60 Pfg, 2. Pl. 40 Pfg. 3. Pl. 30 Pfg. lie, halten. Form eines Zuſchlags zur Einkommenſteuer er⸗ a. Rh. ſtatt. e„„ a 5 10 10; 1 Beſteuerung der Ledigen geplante Reform Aue en e Nachmittags große 1 hauf di i eibli. nſere Mannſcha ielt wie folgt: 0 echts 5 Wehnen die Unverheirateten weiblichen Ge 75 1 5 S 9 Ninder-Uor stellung. 1 8 er. Seife ohne Karte. Von zuſtändiger Georg Hauck. Emil Seitz. Kaſſen⸗Eröffnung 3 Uhr. Anfang 4 Uhr. 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Nach dem Tätigkeits⸗ und Rechenſchaftsbericht wird 1 Ju N„„%, 0 der Unterzeichnete ſprechen über 5 due Fußball. Morgen Sonntag vachmittag 4 Uhr 3„Unsere Hrbeif im Kriege“. 1 datei dem Sportplatz der F.⸗Kl.„Badenia 1914“ f itkfpn(Wörtelwieſen) ein intereſſantes Fußball⸗ Piel ftatt.(Siehe Inſerat!) „ 8 1 0 antw i 0 Ach für die Redaktion Gg. Zimmermann, Seckenheim ee ordnung in der falbol Arca. 1 e nntag(27. Mai): ½8 Uhr Frühmeſſe Mamnontag(28. Mai): ¼8 Uhr Frühmeſſe; 110 Uhr Hauptgottesdienſt; 1 ihr Veſper. nkorunung I der ebangel. firche g ade(27. Mai 1917): ½ 10 Uhr Haupt⸗ 1 9 Feier des heil. Abendmahls; ½8 Uhr im Reformations vortrag. Wdiengt tag(28. Mai 1917): ½10 Uhr Haupt⸗ b dan aden im Pfälzer Hof. er abe leeſamen iſt eingetroffen und kann laben Iendebolt werden. könen wollen Mitglieder, welche Kohlen⸗Bezugſcheine den a in a ſich beim Lagerhalter melden. Kohlen 10 dar unheim abgeholt werden. Um annähernd titten Kohlen für die Dreſchmaſchine zu ge⸗ 8 wir, ſich innerhalb 8 Tagen den Bedarf n Scherhalter zu beſtellen. Ebenſo bei Be- chmiedkohlen iſt nur der dringenſte Bedarf 6 5 orauf noch eintreffen. Der Vorſtand: J. Reiter. S Noch gute Stickerei-Volant für Kinder Orépe de chine in den neueſten Farben. Rohseide und Eloienne, Voile glatt und beſtickt. Stoffe für Kostüme und Blusen. Wasch-Stoffe: Musseline, Kartun und Zephir Stiokereis foffe, abgepasse Roben 32 nur beſter Moire und Orleans für Unterröcke. Ohirtlng und Batist für Unterkleider und Wäſche. Baby-Hrfikel: Alb. Schmitt. Pilh. Neuthinger. J. Kloos. Gg. Würthwein. Heinrich Winkler. Für die vielen Beweiſe herzlicher Anteil⸗ nahme an dem ſchweren Verluſte meiner nun in Gott ruhenden innigſtgeliebten Gattin, unſerer lieben Mutter, Großmutter, Schwiegermutter, Schwägerin Lean Noſina Stöhr geb. Orth Blumenſpenden, ſowie allen denen die der Ver⸗ ſtorbenen die letzte Ehre durch Beteiligung am Begräbnis erwieſen haben. Seckenheim, den 26. Mai 1917. Die tieftrauernden Hinterbliebenen: FAmilie Stöhr. . U Heute abend halb 9 Uhr Derpaltungtratstrung im, Hir ſch“ bei Kamerad Zwingenberger. Der Verwaltungsrat hat zu dieſer Sitzung voll⸗ zählig zu erſcheinen. f . Das Kommando: L. Rudolph. 58 18 NR-JLI Ausführung Die Direktion. Nicht nur unſere Mitglieder, ſondern auch alle Freunde unſeres Vereins ſind zu dieſer Verſammlung freundlichſt eingeladen. Mit derſelben iſt eine Husstellung von in den Kurſen angefertigen Schuhen verbunden. Nach dieſer Verſammlung iſt Vorſtandsſitzung. Seckenheim, 26. Mai 1917. Pfinactebigt; ½10 uhr Hauptgottesdienſt; ½2 Uhr ſagen wir allen auf dieſem Wege unſeren innig⸗ Der geſchäftsführende Beirat: 90 Ma aich Jung 3 e 1 ſten Dank. Beſonderen Dant Herrn Pfarrer Kunz. I. Mal E K Kunz für die troſtreichen Worte im Hauſe und i Nato mit Predigt und Segen. am Grabe, für die zahlreichen Krane und Ulle Uroßpfrächfige Kuh Ill Lorkiaufen Näheres Ackerſtraße Nr. 10. A Legenzucht-Verein + J. Seckenheim. Uaſern werten Mitgliedern zur Nachricht, daß die 3 80 0 0 E N 5 5 5 ene den alf 9e. Je Freiw. Feuerwehr= Weide d leßta nnzotte vom Fröͤſchloch bis Pfälzer 5 Seckenheim. eröffnet iſt. Anmeldung nimmt herr Peter Falter, heckatstrasse Hr. 1s entgegen. Die Weidegebühr beträgt pro Tier und Tag 7 Pfg. und iſt an Herrn Falter Montags zu bezahlen. Um gefl. Benützung bittet Der Vorſtand: Wilhelm Eder. Wolf. sind zu haben georg Zimmermann e 5 Luisenstr. 40 Für Ruaben-Hnziüge empfehle ich: Waſchbar blau Leinen und Zephir geſtreift. Hosen, Blusen und Spiel-Anzüge. Sommersweater in allen Größen. Srosse Auswahl in Schürzen (ſchwarz, weiß und farbig) Hindenburg-Kittel äußerſt gute Ware Kinder- Kleidchen in allen Größen Herren-Wäsche. Foldpostkarten N 323 Naekchen und Häubohen in allen Größen. Lätzchen u. Tragkissen, Wagendecken u. Kissen. Damen- und Kinderwäsche: Hemden 4 Hosen Untertaillen aus la. Chirting und mit guter Stickerei. 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General⸗ kommandos vom 14. April 1917„Zeitweilige Schlie⸗ ßung der Zigarrenfabriken zwecks Sicherſtellung der Feldarbeiten und der Ernte betr.“ zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 12. Mai 1917. Großh. Bezirksamt IV. Verordnung.(Vom 14. April 1917.) Zeitweilige Schließung der Zigarrenfabriken zwecks Sicherſtellung der Feldarbeiten und der Ernte beir. Auf Grund des 8 9b des preußiſchen Geſetzes über den Belagerungszuſtand vom 4. Juni 1851 und auf Grund des Reichsgeſetzes vom 11. Dezember 1915 (Reichs⸗Geſetzblatt 1915 Nr. 179 Seite 813) beſtimme ich im Intereſſe der öffentlichen Sicherheit für die zum Großherzogtum Baden gehörigen Gebietsteile meines Befehlsbereichs das Folgende: 1. Zwecks Sicherſtellung der notwendigen Feld⸗ arbeiten und der Ernte werden die Bürger⸗ meiſterämter ermächtigt, im Bedarfsfalle an höch⸗ ſtens 2 Tagen in der Woche, die nicht unmittelbar aufeinander folgen dürfen, die Schließung der in ihrer Gemeinde befindlichen Zigarren⸗ und Ta⸗ bakfabriken anzuordnen. Die Bürgermeiſter⸗ ämter ſind verpflichtet, über die angeordneten Schließungen ein Verzeichnis zu führen und über jeden Fall den zuſtändigen Bezirksämtern alsbald zu berichten. 2. Bis auf weiteres wird die Arbeitszeit in den Zigarren⸗ und Tabakfabriken wie folgt feſtgeſetzt: Montags bis Freitags vormittags 8 bis 12 Uhr; nachmittags 1 bis 4 Uhr; Samstags vormittags 8 bis 12 Uhr; nachmittags geſchloſſen. 3. Vorſtehende Verordnung findet keine Anwen⸗ dung auf die Städte: Karlsruhe, Mannheim, Hei⸗ delberg, Freiburg, Offenburg, Bruchſal, Lahr, Konſtanz. Karlsruhe, den 14. April 1917. Der ſtellvertretende kommandierende General des XIV. Armeekorps: Isbert, Generalleutnant. Verordnung.(Vom 9. Mai 1917.) Den Verkehr mit Bier betreffend. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 25. September 1915 über die Errichtung von Preis⸗ prüfungsſtellen und die Verſorgungsregelung in der Faſſung vom 4. November 1915(Reichs⸗Geſetz⸗ blatt Seite 607, 728) ſowie auf Grund des Höchſt⸗ preisgeſetzes vom 4. Auguſt 1914 in der Faſſung vom 17. Dezember 1914 und vom 23. März 1916 (Reichs⸗Geſetzblatt 1914 Seite 339, 513, 1916 Seite 183) wird in Ergänzung unſerer Verordnungen vom 28. Februar 1917 und 4. April 1917, den Ver⸗ kehr mit Bier betreffend(Geſetzes⸗ und Verord⸗ nungsblatt Seite 53, 81), verordnet, was folgt: 8 1. Untergäriges Bier darf auch mit einem Stammwürzegehalt von weniger als 6 v. H. herge⸗ ſtellt werden. Untergäriges Bier, deſſen Stamm⸗ würze weniger als 6 v. H. an Extraktſtoffen enthält, darf nur unter der ausdrücklichen Bezeichnung „Einfachbier“ abgegeben werden. Vom Tage des Inkrafttretens der Verordnung ab bis zum 1. Oktober 1917 haben die Brauereien min⸗ deſtens 25 v. H. ihrer Geſamtbtererzeugung, ſoweit ſolche nicht für das Feldͤheer beſtimmt iſt, als Ein⸗ fachbier herzuſtellen. Fäſſer und Flaſchen, in welchen Einfachbier ab⸗ gegeben wird, ſind mit der deutlich ſichtbaren Auf⸗ ſchrift„Einfachbier“ zu verſehen. In Gaſt⸗ und Schankwirtſchaften, in welchen Ein⸗ fachbier ausgeſchenkt wird, iſt dies durch deutlich ſichtbaren Anſchlag von dem Inhaber der Wirtſchaft bekannt zu geben. 2 E 2 S 7— SS T S „ S — für den N Großherzoglich Badiſchen Aunsbezirk Mannheim . 8 4. Für Einfachbier in Flaſchen beträgt der Höchſtpreis: a) beim Verkauf durch den Herſteller an den Weiterverkäufer: für 0,35 Liter. 12 8 5„ 1. 0,7„ 0*** 22 E * für 0,85 Liter«„ 2„„ . 0,5 717„ „ O7„. 7 1 3 1 3 b) beim Verkauf durch den Welle ertäufer: 10 5 E 20„ 77 1„ 1 86. Wird Einfachbier in Flaſchen in Wirtſchaften zum ſofortigen Genuß abgegeben, ſo iſt ein höchſter Preis von 5 3 für ½0 Liter zuläſſig. 8 5. Die Beſtimmungen unſerer Verordnungen vom 28. Februar 1917 und 4. April 1917 finden, ſo⸗ weit nicht in vorſtehenden Beſtimmungen eine ab⸗ weichende Regelung getroffen iſt, auf den Verkehr mit Einfachbier entſprechende Anwendung. § 6. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Karlsruhe, den 9. Mai 1917. Großherzogliches Miniſterium des Innern. von Bodman. Dr. Schühly. Verſtehende Bekanntmachung bringen wir hier⸗ mit zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 14. Mai 1917. Großh. Bezirksamt.— Abt. III. Wir bringen nachſtehende Bekanntmachung der Verordnung des ſtellvertr. kommandierenden Gene⸗ rals des XIV. A.⸗K. vom 5. Mai 1917 betr.„Arbeits⸗ hilfe in der Land⸗ und Forſtwirtſchaft“ zur öffent⸗ lichen Kenntnis. Mannheim, den 12. Mai 1917. Großh. Bad. Bezirksamt. Abt. I. Verordnung.(Vom 5. Mai 1917.) Arbeitshilfe in der Land⸗ und Forſtwirtſchaft betr. Die Verſorgung der Bevölkerung Deutſchlands mit Lebens⸗ und Futtermitteln erfordert die volle Ausnützung des beſtehenden Kulturbodens. Hierzu gehört in erſter Reihe die Beſchaffung der zur Felderbeſtellung erforderlichen Arbeitskräfte. Da die Witterungsverhältniſſe in dieſem Jahre beſonders ungünſtig und die meiſten Männer durch den Hee⸗ resdienſt in Anſpruch genommen ſind, iſt es Pflicht eines jeden in der Heimat Verbliebenen, auch der weiblichen Perſonen und Kinder, nach Kräften für die gedeihliche Entwickelung der landwirtſchaftlichen Erzeugung mit zu ſorgen. Ich beſtimme deshalb aufgrund des 8 9b des preu⸗ ßiſchen Geſetzes über den Belagerungszuſtand vom 4. Juni 1851 und aufgrund des Reichsgeſetzes vom 11. Dezember 1915(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 813) im Intereſſe der öffentlichen Sicherheit für die zum Großherzogtum Baden und zu den Hohenzollern⸗ ſchen Landen(Regierungsbezirk Sigmaringen) ge⸗ hörigen Gebietsteile meines Befehlsbereichs: § 1. Männlichen und weiblichen Perſonen, die in der Land⸗ und Forſtwirtſchaft beſchäftigt ſind, iſt verboten, ohne ſchriftliche Genehmigung des Bür⸗ Bz. 84 germeiſteramts in eine andere als land⸗ oder forſt⸗ wirtſchaftliche Beſchäftigung überzutreten. Ebenſo dürfen in Gemeinden von weniger als 4 000 Einwohnern jugendliche Perſonen, die in einem Arbeitsverhältnis bisher überhaupt noch nicht geſtanden haben, ohne ſchriftliche Genehmigung des Bürgermeiſteramts eine andere als land⸗ oder forſt⸗ wirtſchaftliche Beſchäftigung nicht annehmen. Die Genehmigung iſt nur zu erteilen, ſofern durch Annahme einer anderen Arbeit das vater⸗ ländiſche Intereſſe an der Förderung der landwirt⸗ ſchaftlichen Erzeugung nicht beeinträchtigt wird. § 2. Jede männliche oder weibliche Perſon iſt verpflichtet, auf Aufforderung des Bezirksamt 5 der aufgetragenen Arbeit beſcheinigen, von der mitteln auf dem Lande durch Händler wie Ver⸗ Einbringung der Ernte ſicherzuſtellen. Unter dieſer Vorausſetzung iſt eine Heranziehung auch an Sonn⸗ tagen zuläſſig. 5 3. Zeugniſſe von Bezirks⸗ oder anderen be⸗ amteten Aerzten befreien, ſoweit ſie die Unfähigkeit erpflichtung zur Arbeitshilfe. 5 8 4. Gegen die Verweigerung der Genehmigun (8) ſowie gegen die Heranziehung zur Arbeit un gegen die Feſtſetzung der Entlohnung(8 2) ſteht die Beſchwerde an den Großherzoglichen Landeskommiſ⸗ ſär— Königlichen Regierungspräſidenten— offen. Die Beſchwerde hat keine aufſchiebende Wirkung. Die Entſcheidung des Landeskommiſſärs— Regtie⸗ rungspräſidenten— iſt endgültig. 1 9 5. Wer dem Verbot des§ 1 zuwiderhandelt oder einer auf Grund des 8 2 erlaſſenen Aufforde⸗ rung ohne ausreichenden Gründ nicht nachkommt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre, bei Vor⸗ liegen mildernder Umſtände mit Haft oder mit Geldſtrafe bis zu 1500 // beſtraft. 8 6. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft und am 15. Oktober 1917 außer Kraft. Karlsruhe, den 5. Mai 1917. 5 Dar ſtellvertretende kommandierende General des XIV. Armeekorps: Jsbert, Generalleutnant. 5 Nachſtehende Verfügung des ſtellv. Generalkom⸗ mandos bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis. Mannheim, den 15. Mai 1917. Bz. 34 Großh. Bezirksamt.— Polizeidirektion. Verfügung.(Vom 27. April 1917.) Den Erwerb von Lebensmitteln auf dem Lande be⸗ treffend. In der letzten Zeit hat der Ankauf von Lebens⸗ braucher Umfang und Formen angenommen, welche die gleichmäßige Verſorgung der Bevölkerung in Frage ſtellen, die öffentliche Ordnung und Sicher⸗ heit gefährden und zur Schädigung der landwirt⸗ ſchaftlichen Erzeugung, mithin auch der Volkser⸗ nährung führen. Ich beſtimme aufgrund der 88 4, 9b des Geſetzes über den Belagerungszuſtand vom 4. Juni 1851 für die badiſchen und hohenzollernſchen Gebietsteile meines Befehlsbereichs: 8 1. Lebensmittel, die der öffentlichen Bewirt⸗ ſchaftung unterliegen, insbeſondere Getreide, Mehl, Brot, Graupen, Grütze, Hülſenfrüchte, Kartoffeln, Fleiſch lauch Schinten und Wurſtwaren), Speck, Milch, Butter, Eier, darf der Erzeuger an nicht ortsangehörige Perſonen nur abgeben, wenn ſie ihm eine ſchriftliche, auf ihren Namen lautende Zu⸗ laſſungsbeſcheinigung der für den Erzeugungsort zuſtändigen Bezirksverwaltungsbehörde(Bezirks⸗ amt, Oberamt) vorweiſen. § 2. Nur derjenige darf außerhalb ſeines Wohn⸗ orts die unter§ 1 fallenden Lebensmittel vom Er⸗ zeuger erwerben oder ſich zu ihrem Erwerbe er⸗ bieten, welcher eine Zulaſſungsbeſcheinigung nach 8 1 vorweiſt. —— ——— 8 3. Die Vorſchriften der 88 1, 2 beziehen ſich nicht auf den Erwerb und die Abgabe von mitteln in gewerblichen Verkaufsſtellen oder bei ihrem ſofortigen Verzehr. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann weitere Aus⸗ nahmen zulaſſen. 5 § 4. Die zur Durchführung der öffentlichen Be⸗ wirtſchaftung der Lebensmittel von den zuſtändigen Behörden erlaſſenen Vorſchriften bleiben unberührt. § 5. Zuwiderhandlungen gegen die 88 1—3 wer⸗ den mit Gefängnis bis zu einem Jahre, bei Bor⸗ liegen mildernder Umſtände mit Haft oder mit Geld⸗ ſtrafe bis zu 1500/ beſtraft. Lebensmittel, die entgegen den Beſtimmungen der ebens-. N N Der NSN 8 8 Nan NA. dN g—— We. N 8 0 Söchhoreſſe ar n ve. Av) Grundeder S der Bundes rasderdtd ung über Höchſtpreiſe füt Zwiebeln vom 4. Novewder 1916(Keichsgeſetzol. Seite 1251) wird mit Zuſtim⸗ mung des Präſidenten des Kriegsernährungsamts beſtimmt, daß für Saat⸗(Steck)⸗Zwiebeln, d. h. ſolche. bei denen das Gewicht drei Gramm für das Stück nicht überſteigt, die für Zwiebeln feſtgeſetzten Höchſt⸗ preiſe keine Anwendung finden. B334 Karlsruhe, den 5. Mai 1917. Großh. Miniſterium des Innern. Der Miniſterialdirektor: getz. Weingärtner. gez. Roeßler. Die Hundetaxe betr. Gemäß des Geſetzes vom 4. Mai 1896, die Hundetaxe betr., 8 2 der Vollzugsverordnungen hierzu vom 5. Mai 1896(Geſ.⸗ u. V.⸗O.⸗Bl.) Seite 74 ff.) bringen wir hiermit zur öffentlichen Kennt⸗ nis, daß in der Zeit vom 1. bis 15. Juni ds. Js., bie Aumeldung der Hunde und die Entrichtung d Hundetaxe für das Taxjahr 1. Juni 1917 bis 81. Mai 1918 zu erfolgen hat. 5 5 Anzumelden iſt jeder bis zu dieſem Zeitpunkt f Eine Anmeldung iſt jedoch nicht erforderlich wenn der Beſitz des Hundes in der erſten Hälfte des Monats 11 beziehungsweiſe vor Ablauf der vierwöchigen Friſt des zweiten Abſatzes wieder auf⸗ gegeben wurde. Das gleiche gilt, wenn der Hund an die Stelle eines anderen von demſelben Beſitzer in der gleichen Gemeinde im laufenden Taxjahr ſchon vertaxten Hundes tritt. Bei der Anmeldung iſt zugleich die Taxe zu entrichten. 5 Das Mitbringen der Hunde hierzu iſt nicht erforderlich. ö Die Taxe, welche von dem 1 zu bezahlen iſt, beträgt für das vom 1. Juni 81. Mai lau⸗ fende Jahr(Taxjahr): a) 3 Stadt Mannheim und Vororten 24 a b) In den Gemeinden Ladenburg und Secken⸗ heim 16 Mk. a 5 0) 25 5 übrigen Gemeinden des Amtsbezirks Hat der Beſitzer in keiner Gemeinde des Groß⸗ herzogtums einen dauernden Aufenthalt, ſo beträgt die Taxe 8 Mk. Für Hunde, die im Beſitze deß Deutſchen Reiches oder eines Bundesſtaates ſtehen, iſt eine Taxe nicht zu entrichten. 1 5 Der Beſitzer hat hinſichtlich der Taz den Rück⸗ griff auf den Eigentümer. Die Anmeldung des Hundes und die Bezah⸗ lung der Taxe hat durch den Beſitzer ſelbſt oder einen Stellvertreter desſelben perſönlich nnd münd⸗ lich bei der Steuereinnehmerel am Orte des Wohn⸗ ſitzes oder des dauernden Aufenthaltes des Be⸗ ers, durch die Hundebeſitzer, ohne dauernden Aufenthaltsort am Ort des vorübergehenden Auf⸗ enthalts zu erfolgen. Hunde, die auf abgeſonderten Vemarkurgen ge⸗ halten werden, ſind in derjenigen Bemeinds anzu⸗ melden, zu welcher die abgeſonderte Gemarkung in ſteuerlicher Beziehung zugeteilt t. Die Steuereinnehmerei erteilt für jeden vertaz⸗ ten Hund eine beſondere Quittung und führt u die Anmeldungen ein Verzeichnis, welches am 16. Junk abgeſchloſſen wird. War die rechtzeitige Aumeldung eines Hundes underlüßt, hat neben der Taxe den dopelten Betrag derſelden als Strafe zu entrichten. a Vermag der Angezeigte jedoch nachzuweiſen, daß die rechtzeitige Anmeldung nur aus Verſehen und nicht in der Abſicht einer Taxhinterziehung unter⸗ blieb, ſo kann auf eine Strafe bis zum einfachen Betrag der Taxe erkannt werden. a unde, für welche die Taxe nicht rechtzeitig be⸗ zahlt wird, können eingezogen werden. P 8 1 NN. 5 ä We 3 r NGN N NN, en X. N en D n Dede Wer NN eee Dee ee eee. 5 VBerdelung von Wolddränden wird Ser. 8 0 s Ser 8 R. St. R. u. 8 3er 10 P. Ste. B. das Rauchen in ſämtlichen Waldungen des Amts⸗ dezirts Mannheim bis 1. Ottoder ds. Is. verboſen Zuwiderhandelnde werden vorbehaltſich etwaiger Verfolgung wegen Brandſtiftung an Geld bis 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen beſtraft. Die Bür⸗ germeiſterämter bezw. Stabhalterämter werden an⸗ gewieſen, dies in ihren Gemeinden auf ortsübliche Weiſe bekannt zu machen, das Waldhutperſonal zu genauer Aufſicht anzuhalten und Anzeige gegen Ortsangehörige durch Strafverfügung zu erledigen, ſolche gegen Nichtortsangehörige aber zur Verfol⸗ gung hier abzugeben. Der Vollzug dieſer Verfügung iſt anher anzuzeigen Mannheim, 14. April 1917. Großh. Bezirsamt Abt. II a. 4 Nachſtehende Verordnung des Kgl. ſtellv. General⸗ kommandos des XIV. A.⸗K. vom 9. Mai 1917 bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis⸗ nahme.. annheim, den 17. Mat 1917. Groß. Bezirksamt Abt. V. Verordnung.(Vom 9. Mai 1917.) 5 Einſtellung von Bauarbeiten betr. Auf Grund des 8 9b des preußiſchen Geſetzes über den Belagerungszuſtand vom 4. Juni 1851 und auf Grund des Reichsgeſetzes vom 11. Dezember 1915 (Reichs⸗Geſetzblatt 1915 Nr. 179 Seite 813) beſtimme ich im Intereſſe der öffentlichen Sicherheit für die zum Großherzogtum Baden und zu den Hohen⸗ zolleriſchen Landen(Regierungsbezirk Sigmaringen) gehörigen Gebietsteile meines Befehlsbereichs das Folgende: 1. Zwecks Freimachung von Arbeitskräften und Bauſtofſen für die Heereszwecke werden im Bereich des ſtellvertretenden Generalkommandos des XIV. Armeekorps ſämtliche Bauarbeiten im Hoch⸗ und Tiefbau, ſoweit ſie nicht unter Ziffer 2 von dieſer Beſtimmung ausgenommen ſind, eingeſtellt unter Gewährung einer Friſt von 3 Wochen, vom Tag der Veröffentlichung dieſer Verfügung gerechnet, zwecks Durchführung der erforderlichen Sicherungsarbeiten. Die Friſt beginnt mit dem vierten Tage, der auf jenen folgt, an welchem die Verordnung erſtmals a) im Badiſchen Geſetzes⸗ und Verordnungsblatt, ſoweit das Großherzogtum Baden, p) im amtlichen Anzeiger für Hohenzollern, ſo⸗ weit die Hohenzolleriſchen Lande in Frage kommen, erſcheint. 5 2. Ausgenommen von dieſer Stillegung ſind: à) alle Bauten, die von der Bautenprüfſtelle des Kriegsamtes in Berlin in die Bautenliſte auf⸗ genommen ſind und über welche die Bauherrn einen entſprechenden Ausweis der Kriegsamt⸗ ſtelle Karlsruhe oder der Kriegsamtneben⸗ ſtels- Mannheim erhalten haben, diejenigen Bauten, für welche die Bauherrn von der Kriegsgmtſtelle Karlsruhe oder der Kriegsamtnebenſtelle Mannheim eine beſon⸗ dere, jederzeit widerrufliche Bauerlaubnis mit Rückſicht auf deren kriegswirtſchaftliche Wichtig⸗ keit oder auf ein beſtehendes öffentliches oder ſonſt wichtiges Intereſſe auf Antrag des je⸗ weils örilich zuſtändigen Bezirksamtes oder Oberamtes erhalten, e) unverſchiebliche Unterhaltungs⸗ und Notſtunds⸗ arbeiten, ſowie kleine im Intereſſe der Volks⸗ ernährung und Geſundheit erforderliche Bau⸗ Peſchäftigt werden, bedürfen der Genehmigung dez Bezirksamts oder Oberamts. Dieſe Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Arbeiten nach Prüfung der Verhältniſſe durch das Bezirksamt oder Oberamt als dringlich feſtgeſtellt werden. 5. Bei den in Ziffer 20 und 4 genannten Bauten und Bauarbeiten dürfen keine wehr⸗ oder hilfs⸗ dienſtpflichtigen Perſonen beſchäſtigt werden. Wo der Umfang der unter dieſe Ziffern fallenden Bau⸗ ten die Heranziehung ſolcher Perſonen verlangt, iſt auch für 1 955 8 dr widerrufliche Genehmigung der Kriegsamtſtelle Karlsruhe oder der Kriegsamt⸗ nebenſtelle Mannheim durch die Bezirksämter und Oberämter einzuholen. 0. Jede Zuwiderhandlun oder Aufforderung oder b — gegen dieſe Verfügung nreizung zu ſolcher Zu⸗ Koch. — 7 Mai 1917. gürgermeiſteramt Volz. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur allgemeinen — . 2 85 8 85 5 2. Beim Verk. b 13— 729 Wohnſitz⸗ oder 88 1, 2 erworben ſind, unterliegen einſchließli f 5 8 5 Veeis üs Giaſac holen in Faſern 25 J fler 10h biker Lire Nachbergenelnde argen den jeweils en rie deer Verdndung ober Umfang zer deitzelt i eee 8 8 nicht überſteigen. 5 übli.hen Lohn eine ihren Kräften und Fähigkeiten Beſchlagnahme. Der Beweis des rechtmäßigen Er⸗ Mzuſchlagen 5 1 ortsüdlicher Weise ebe pelt nis bis zu einem Jahre, deim Vor lle— 100 1 2 5 5 8,8. Der Ausſchankpreis für Einfachbier darf in entſprechende land⸗ oder forſtwirtſchaftliche Arbeit werbs(8 5) liegt demjenigen ob, in deſſen Gewaßr⸗ 9015 5 1 5 l 5 ber Umſtände mit Daft öder mit Geld 2 558 1 2 — 8 Gast- und Schankwirtſchaften für ½ Liter Bier inſoweit zu übernehmen, als es ohne weſentliche am die Lebensmittel gefunden werden. Auf Grund der gemäß g 1 dex Vollzugsverord⸗ 1800„ beſtraft. 8 8 8 höchſtens bei d 1 i ſodaß der angles ſch an Gun ihrer eigenen Verhältnſſſe geſchehen„ Bekanntmachung tritt am 8. Mal 1917 ung vont 4. Mal 1550 onfzuftelenden Liſe un Karlsguhe, den 9. Mai 1017. 2 8 N 95 35 25 5 3 15 5 5 15 aer 35 ne ergehen, 22 85 un. 5. 3 55 5 5 77 10 3 11 f 3 a 5 ee ezeh g. N 5 5„ 0,. 7 ebingt erforderlich iſt, um rtrag des Bodens er vertreten mmandieren b Riſſes, fowie Kennt 5 3 u.. w. beläuft. N 85 insbeſondere die Beſtellung der Felder oder de Jsben, Gencralleutnant. 25 baben die See e bi——— ert Generelle nan.& . 2