S a 8 8 8 5 8 . 3 2 e rell — — N * Ala 31. Puaufl 1517 mit Ausnahme der Sonn⸗ und a cg Feiertage. da a . Abonnementspreis beträgt monatlich 7s Pfg 6 8 bei freier Zuſtellung. Arc die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 2.28. ee Wer anderen eine Grube gräbt! 8 Von Geh. Finanzrat Baſtian, Berlin. Au Kriegsanleihen Englands haben die hundertſte e überſchritten. Durch feſte Anleihen ſind auf⸗ 1 Ae Millarden Mark Bleiben 60 welliarden Sulden fristig gedeckt. Um einen Teil der kurzfriſtigen Id m zu konſolidieren und neues Geld zu erhalten, deangzen in England nun doch zum Aeußerſten, zur Wachen leihe greifen, mit der ſchon bei der dritten Nächnunt Kriegsanleihe gewinkt und den„freiwilligen“ din auen auf die Strümpfe geholfen wurde. Sogar * änder mußte öffentlich zugeben, daß das Auf⸗ fist einer ſo ungeheuren Milliardenziffer kur z⸗ die 85 Schulden zu einer Kataſtrophe führen müſſe, Ildrach nicht da war. Und 160 Millionen neuen 20 Miſtampfen täglich zu! udo illiarden Mark hat England hergepumpt; ob 9 n wieder etwas ſehen wird, muß es ſelbſt am 8 ber dad landwir den 0 kein dirtſchaf r yd 7— f 7 N i 27 a alben. Zu Milliarden hat ſich dabei ſeine eigene Ahrun eng ans Ausland gehäuft, und ſie wächſt(für en re 5 und Kriegsgerät) immer weiter. An die Stelle enen mäßigen Einnahmen aus Frachtraten und un⸗ n N 4 delis an ausländiſchen Wertpapieren— unter J 5 der Not abgeſtoßen— treten umgekehrt regel⸗ bolntederkehrende Verpflichtungen an das Ausland . Jus 5 adrückenden ſchweren Folgen und Sorgen. Die batgedrun ſeiner Bundesgenoſſen, deren Finanzierung es ber(erungen übernehmen muß, wenn dieſe für die Ideale e e 0 eeengliſchen Menſchheit weiter am Gängelband ge⸗ de uſterden ſollen, wachſen und wachſen. Einmal weil anztraf ſteigen und zum andern, weil deren eigene t auf allen vier Beinen lahmt. Mehr als o hoch wie die unſrigen ſind die Kriegs⸗ einde. hr 5 Kriegsgewinne werden in England ſchon mit u bi tei Viertel eingezogen, die Steuerſchraube iſt Einf au die oberſte Windung gelangt(40 Prozent 8 mens), und doch ſind regelmäßige Laſten über . Schu f 1 2 Mark e hinaus mit wahrſcheinlich 4 Milliarden send t 9(Wir erzeugten Munition und 18 Rohſtof v Inland und zahlten aus Ausland. Un⸗ ˖ 0 Geld verſorgung iſt geſichert, unſere Ernährung Alich. zowirtſchaftlich ſind und bleiben wir unerſchüt⸗ 1 Wir 8 von der Eutente kann das von ſich ſagen?) 1 echen. 75 von der Aushungerung Euglands nicht un er die Engländer werden nicht beſtreiten— i 4 85 aber es aus ihren eigenen Nachweiſen—, daß Ain dritten Teikdenszeit ihre Landwirtſchaft höchſtens 1 eil den Getreidebedarf deckte und den 8 mit knapp zwei Dritteln. Wir Jiſſen wei⸗ 8 engliſchen Statiſtiken, daß es ſeine ngen nur iche Anbaufläche trotz hochtönender Prophe⸗ lud Tag fü ſehr beſcheiden hat vermehren können. nder 988 5 verringert ſich aber, was dem Eng⸗ 12 Zufuh hmerzlichſten iſt, der Schiffsraum, ſomit „die ſchon genug unter der Angſt vor den b„So mag es denn immerhin richtig 0 die 99 89 Beſucher Englands tuſcheln, daß näm⸗ ſhuerſchren 15 ſtrafende Not, in die Häuſer kriecht. Hier⸗ len vor 0 aus dem engliſchen„Economiſt“, daß ie Waren anger Zeit die Teuerung 223 Prozent, für r Der Manechnet, betragen hat. 5 Huusefahr 1275 an Schiffsraum bringt aber eine wei⸗ edrohliche Nähe, d. i. das Fehlen der dus be. an min j 5 des Eigen eraliſchen Rohſtoffen, die England nicht darf einem erſetzen kann. So bleibt 4 in Eiſen⸗ urf ein Def; b es 6 Teſtzit. Aber auch bei den Kohlen. Zwar rr e fehlen für unter Dag, aber die notwendigen Hilfs⸗ eine genügende Förderung. Wi K derſpare ich Gas und Kohlen? iche Sr dem Krie olkg d ge haben wir nur das hauswirtſchaft⸗ Fd awirſſchaffztannt. Während des Krieges lernten wir lgen ich ˖* und an d ich ſparen. Die lange Dauer und die lch 00 ſſe 5 mit ihrem Mangel an Arbeitskräften 195 ſamkeit ben nun dahin geführt, daß volkswirt⸗ neten in vielen Lebensbedürfniſſen erzwungen gen de zerdem hat die immer ſtärker hervor⸗ „ert den. geführt derung aller Lebensmittel zu Einſchränkun⸗ wsbeſchageir schaftliche Sparſamkeit erzwan⸗ das and in 0 iches und volkswirtſchaftliches Sparen deutsche Vol Der vierte Kriegswinter ſtellt olf vor neue Aufgaben volkswirtſchaft⸗ H. Jabra. Amtsblatt der Bürgermeister ämter Secken hei, Nwes heim, Necarhansen und Edingen. Druck und Verlag von Gg. Zimmermann, Seckenheim. Inſertionspreis⸗ Die einſpaltige Petitzeile 15 Pfg., Reklamen 80 Pfg. die Zeile. Bei öfterer Au nahme Nabatt. Fernſprechanſchluß Nr. 16. licher Sparſamkeit. Zur Freude der Gasanſtalten, unter denen ſich bekanntlich auch engliſche Aktionäre befanden, haben wir bisher mit Gas verſchwenderiſch gewirtſchaftet. Der Haupthahn wurde ganz aufgedreht, das Gas ſtrömte aus allen Oeffnungen unter vollem Drucke und ver⸗ brannte zu einem großen Teile nutzlos. Ueber dem Glüh⸗ ſtrumpf ſchwebte ſtets eine glühende, kaum ſichtbare Flam⸗ me unverbreuchter brennender Gasmengen Um den Koch⸗ topf herun leckten die heißen Flammen und erhitzten unnütz und übermäßig Henkel und Deckel, ſo daß Topf⸗ lappen nötig waren, um ſie anzufaſſen. Wurde etwas heißes Waſſer gebraucht, ſo wurde mehr Quantum ange⸗ ſetzt als nötig war. Der unverbrauchte Reſt wanderte dann in den Ablauf. Kochte das Eſſen, ſo ließ man es bei voller Flamme weiter kochen, obwohl die halbe Flamme genügt, um es im Kochen zu erhalten. N Das alles war volksunwirtſchaftlich und auch haus⸗ unwirtſchaftlich. Um Gas zu ſparen, muß zuerſt der Haupthahn genau reguliert werden. Unter gleichzeitiger Beobachtung von einer oder zwei offen brennenden Flam⸗ men ſtellt man den Haupthahn ſo ein, daß die Flamme in voller Größe, aber unter möglichſt geringem Drucke brennt. Gewöhnlich genügt für vollen Brand ein nur wenig mehr als halb geöffneter Haupthahn. Dieſer Stand des Haupthahns muß dauernd erhalten werden. Dies geſchieht am beſten durch eine ſperrende Kette oder Schnur. Der Haupthahn darf nicht dauernd geöffnet ſein, ſondern muß vor jedem Anzünden geöffnet und nach dem Kochen oder Brennen wieder geſchloſſen wer⸗ den, denn jede Leitung, mag ſie noch ſo zuverläſſig ſein, leckt. Beim Kochen darf die Flamme nie über die Topf⸗ ränder hinausſchlagen. Sie darf nur den Boden des Topfes(nicht einmal den Rand) beſpülen. Sollen Waſ⸗ ſer oder Speiſen kochend erhalten werden, ſo drehe mau den Hahn ein und ſtelle die Flamme kleiner, denn die Wärmemengen, um Kochendes kochend zu erhalten, ſind weſentlich geringer, als wenn die gleiche Menge erſt zum Kochen gebracht werden ſoll. Außerdem iſt jeder Kochtopf geſchloſſen zu halten, denn es wird ein viel ſchnelleres Kochen erzielt, wenn über dem Kochtopf oder den Speiſen die erhitzte Luft ſeſtgehalten wird. Der Bo⸗ den der Köpfe darf niemals rußig ſein, da Ruß den Zutritt der Wärme verhindert. man für die Entfernung des Keſſelſteins, der als ſchlech⸗ ter Leiter der Wärme hinderlich iſt. Zum Garkochen benutze man ausſchließlich die Kochkiſte. Alle Gas⸗ flammen halte man ſauber, ſorge für ganze Strümpfe und verwende möglichſt Liliput⸗ oder Zwergbrenner an⸗ ſtatt der zu offenen großen Brenner. Von der Kohlenerſparnis, die erſt für die Wintermonate in Frage kommt, ſei vorläufig nur ge⸗ ſagt, daß nicht nur Kohle heizt. iDe Natur liefert uns noch Unmengen anderer Feuerung, beſonders für die Küche. Der Reichtum von Abfallholz in Stadt und Land, Wald und Feld iſt ungeheuer groß. Badewaſſer z. B. kann ausſchließlich mit dürrem Reiſig, Papierab⸗ fällen und Müllreſten hergeſtellt werden. Der Morgen⸗ kaffee oder die Morgenſuppe wird mit Kienzapfen ge⸗ kocht. Aus naßgepreßtem Zeitungspa pier läßt ſich ein prachtvoller Preßkohle nerſatz herſtellen. Holz und Reiſig müſſen in großen Mengen geſammelt werden. Nur ein energiſcher Wille iſt notewndig, um den Kohlenmangel erträglich zu machen. Von unſerem volkswirtſchaftlichen Sparen hängt der Kriegsausgang, die Möglichkeit des Durchhaltens ab. 8 Der Delttrieg. e B. Großes Hauptquartier, 30. Aug.(Amtlich.) Weſtlicher Kriegsſchauplatz: Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht: Die Kampftätigkeit in Flandern beſchränkte ſich geſtern auf ſtärkeres Feuer in einigen Abſchnitten nord⸗ öſtlich von Ypern. g Frühmorgens führten die Engländer einen kräf⸗ tigen Vorſtoß nordöſtlich von Wieltje, der ver luſt⸗ reiſch im Feuer und Nahkampf zuſammenbrach. Heeresgruppe deutſcher Kronprinz: Am Chemin⸗des⸗Dames ſcheiterten mehrere nach Feuerwellen vorbrechende Erkundungsvorſtöße der Fran⸗ zoſen nordweſtlich Cern. F 7 Vor Verdun nahm abends der Artilleriekampf wieder größere Stärke an. Außer Erkundungsgefechten keine Infanterietätigkeit. 5 Heeresgruppe Herzog Albrecht: Franzöſiſches Feuer gegen Thiaucourt wurde erneut Oeſtlicher Kriegsſchauplatz: Front des Genueralfeldmarſchalls Prinz Leopold von Bayern: Bei Dünaburg und Smorgon lebte die Feuertätig⸗ keit wieder auf: auch ſüdweſtlich von Luck, bei Tarnopol durch kräftige Beſchießung von Noviant⸗aux⸗Pres er⸗ widert. In Waſſerkeſſeln ſorge und am Werne war die ruſſiſche Artillerie ruyriger als ſonſt. 5 a f Front des Generaloberſts Erzherzog Joſeph: Südlich von Tirgul Oena wurden rumäniſche An⸗ griffe gegen unſere Linien abgewieſen. 0 Heeresgruppe des Generalfeldmarſchalls N 5 von Mackenſen: f Der Kampferſolg vom 28. Auguſt in den Bergen nordweſtlich von Foeſani wurde geſtern erweitert. Kraft⸗ voller Vorſtoß der bewährten Angriffstruppen warf den ſich zäh wehrenden Gegurr aus Ireſti und drängte ihn über die Höhen nördlich des Dorfes gegen das Suſitatal zurück. Ein aus Schleſiern und Sachſen beſtehendes Regiment zeichnete ſich beſonders aus. An 300 Ge⸗ fangene und zahlreiche Maſchinengewehre und Fahr⸗ zeuge wurden eingebracht. 8 Kräftige Entlaſtungsangriffe der Gegner, ohne Rück⸗ ſicht auf Menſchenverluſt gegen die von uns nordsſt⸗ lich und nördlich von Muncelul erkämpften Linien ge⸗ faßek blieben erfolglos und ohne Einfluß auf die An⸗ griffsbewegung weſtlich der Suſita. Am Sereth und an der unteren Donau ſteigerte ſich Gefechtstätigkeit. Mazedoniſche Front: Die erhöhte Feuertätigkeit dauert an, beſonders ſüd⸗ weſtlich des Doiranſees. 8 Bei Thuma und Alcak Mah unkernahmen die Bul⸗ garen erfolgreiche Streifen, bei denen mehrere 1 ſiſche Poſten aufgehoben und Gefangene zurückgeführt wurden. Eine angreifende feindliche Kompagnie wurde durch Feuer vertrieben. 5 Der Erſte Generalquartiermeiſter: Lud endorff. * Von Flandern liegt heute die Meldung über einen ſtarken Angriff der Engländer nordöſtlich von Wieltje vor, der mit großer Erbitterung geführt worden zu ſein ſcheint, der aber mit ſchweren Verluſten des Feindes abgewehrt wurde und wieder, wie gewöhnlich, weit mehr zur„Abnützung“ der engliſchen als der deutſchen Front beigetragen hat. An den übrigen Frontteilen im Weſten hat ſich nichts von größerer Bedeutung zugetragen. An der Südoſtfront ſetzen die Ruſſen und Rumänen ihre An⸗ ſtrengungen, das aus den Karpathen gegen die Moldau niederſteigende Heer des Erzherzogs Joſeph aufzuhalten, fort. Im Trotustal, ſüdlich von Tirgul Oena, alſo un⸗ gefähr an der Einmündung des Oitoz⸗ und Caſinul⸗ tales, wurden rumäniſche Angriffe niedergeſchlagen, wäh⸗ rend von Süden her Mackenſen die Ruſſen und Rumänen weiter vor ſich herſchob und teilweiſe gegen das Suftta⸗ Tal„zurückdrängte“. Wie das aufzufaſſen iſt, werden wir wohl aus den Tagesberichten der nächſten Tage er⸗ fahren. Es iſt zu beachten, daß am unteren Sereth und an der Donau die Kampftätigkeit langſam in Fluß kommt, gleichzeitig mit dem ſich täglich ſteigernden Geſchützkampf in Mazedonien. Daß beide Erſcheinungen in Beziehun⸗ gen zu einander ſtehen, iſt zweifellos. g f Die Ereigniſſe im Weſten. Der franzöſiſche Tagesbericht. „WTB. Paris. 30. Aug. Heeresbericht von geſtern nach⸗ mittag: An der Aisnefront Geſchützkampf mit Unterbrechun⸗ gen. Unſer Feuer ſprengte ein Schießbedarflager in der Gegend von Courtecon in die 55— Vor Verdun ziemlich heftiges Geſchützſeuer in den Abſchnitten von Avocourt und der Höhe 304. Die Zahl der unverwundeten Gefangenen aus der Gegend von Beaumont ſeit dem 26. Auguſt beträgt 1470 Mann, darunter 37 Offiziere. 1 Der engliſche Tagesbericht. . WB. London. 30. Aug. Heeresbericht von geſtern 8 mittag: Nachts führten wir erfolgreiche Vorſtöße nordöſtli von Eouzencourt und ſüdweſtlich pon Hulluc aus und machten Gefangene. Südweſtlich ron Laughemark fäuberten wir einen Stützpunkt, indem ſich ſeindliche Abteilungen unmittelbar vor unſeren neuen Lmien hielten. Der Krieg mit Italien. WTB. Wien, 30. Aug. Amtlich wird verla vom 30. Auguſt 1917: 5 5 8 1 Italieniſcher Kriegsſchauplatz: Im Raume nörd⸗ lich von Kal brachen morgens zwei ſtarke italieniſche Angriſſe zuſammen. Bei Podlece, Madoni und Britof warf der Feind den ganzen Tag über bis in die ſpäte Nacht ununterbrochen neue Maſſen gegen unſere Stel⸗ lungen. Alle Anſtürme prallten an der zähen Stand⸗ haftigkeit unſerer Braven ab. Oeſtlich von Britof ritt italieniſche Kavallerie gegen unſere Verſchanzungen an. Sie wurde von Maſchinengewehren empfangen und ver⸗ nichtet. Auf dem Monte San Gabriele lief der Feind immer wieder gegen das Bollwerk Sturm. Gegen Abend gelang es ihm, am Nordhang in unſere Gräben einzu⸗ dringen. Nach Einbruch der Dunkelheit ſchritten in ſchwe⸗ ö neue Ringen endete mit regelloſer Flucht der Italiener Auch öſtlich von Görz wurden am Vormittag einzeln, Angriffe abgeſchlagen, nachmittags ging der Gegner Rack mehrſtündigem Trommelfeuer zu einem allgemeinen brei angelegten Maſſenſtoß über. Mit Bajonett und Hand⸗ granaten iſt hier wie überall zwiſchen Santa Catharinc und Vertoiba die erſte Linie behauptet. 5 Bei Coſtanjevica ſchob ſich unſere Front nach einem erfolgreichen Ueberfall auf den Gegner etwas vor. Di blutigen Verluſte des Feindes ſind außergewöhnlich ſchwer Die Zahl der Gefangenen iſt auf mehr als 10 000 ge ſtiegen.— Trieſt wurde heute früh zum drittenmal. innerhalb 48 Stunden von feindlichen Fliegern bombar⸗ diert. Den Angriffen fielen mehrere Einwohner zun Opfer; mehrere Privatgebäude wurden beſchädigt. Der Chef des Generalſtabs. Der italieniſche Tagesbericht. WTB. Rom, 30. Aug. Amtlicher Bericht vom 29. Aug. Auf der Hochebene von Bainſizza ging der Kampf geſtern weiter. Indem unſere Truppen feindliche Nachhuten warfen, deckten ſie eine neue feſte, 85 eingerichtete, Widerſtands⸗ linie auf und griffen ſie an. Der Feind verteidigte ſie mit gioßer Erbitterung. Auf den Höhen öſtlich don Görz konnten wir einige Jortſchritte machen. Wir machten während des Tages 1000 Gefangene und erbeuteten einige Maſchinengewehre, 246 Flugzeuge nahmen geſtern am Kampfe teil. Auf dem Karſt Artilleriekämpfe und Patrouillentätigkeit. In der Um⸗ gegend des Stilfſer Jochs an der Trentiner Front griff der Feind am 28. Auguſt einen unſerer vorgeſchobenen Poſten zwiſchen den Gletſchern des Hochtales von Zebru an. Es een ihm, hier einzudringen. Die unſrigen vermochten in⸗ eſſen, einen höher gelegenen Gipfel zu beſetzen, von dem ſie ihre alte Stellung unter ihrem eigenen Feuer halten können. 5 Der Krieg zur See. Berlin, 29. Aug. In der Nordſee und im Briſtol⸗ Kanal wurden neuerdings 4 Dampfer und 3 engliſche Fiſcherfahrzeuge verſenkt, darunter zwei bewaffnete eng⸗ liſche tief beladene Dampfer von mindeſtens 4000 Ton⸗ nen, ein tief beladener franzöſiſcher Dampfer, anſchei⸗ nend mit Kohlenladung. 8 SBerlin, 30. Aug. Der argentiniſche Geſandte ha hier mitgeteilt, daß ſeine Regierung die Angelegenhei⸗ der Verſenkung des argentiniſchen Dampfers Doro durcl die deutſchen Erklärungen als erledigt betrachtet. Die deutſche Regierung hat für den Dampfer Toro die Zah⸗ lung einer Entſchädigung zugeſagt. Die Wirren in Nußland. Petersburg, 30. Aug. Auf dem Kongreß in Mos⸗ kau ſprach der Revolutionär Fürſt Krapotkin den Wunſck aus, Rußland möchte endlich als förderative Republi ausgerufen werden, in der die einzelnen Völker ſelb⸗ 9 Staaten unter gemeinſamer Oberregierung bilden. d Der ehemalige Oberbefehlshaber Alexejew ſagte, das Heer ſei jetzt vollſtändig verweichlicht. Die Soldaten⸗ ausſchüſſe töten die Mannszucht. Eine Truppe, die aus 28 Offizieren, 10 Unteroffizieren und zwei Mann be⸗ tand, habe ſich am 1. Juli dem Feind entgegenge⸗ worfen, während die andern dem Untergang dieſer Helden ruhig zuſahen. Vor allem müſſe der alte Geiſt im Heere wiederhergeſtellt werden. Kerenski ſchloß den Kongreß mit einer Anſprache. 5 b Die Lage iſt in Moskau ernſt. Kerenski fuhr in Moskau in einem Panzerautomobil, was überall Spott hervorrief. Er iſt über den kalten Empfang erbittert. Helſingfors, 30. Aug. Im Hinblick auf die für heute vormittag angeſagte Wiedereröffnung des Land⸗ ages beſetzten ruſſiſche Truppen frühmorgens das Land⸗ agsgebäude. Die Stadt iſt ruhig. Der Arbeiter⸗ und Soldatenrat von Helſingfors hat angeordnet, daß die Nel der Flotte aus den Schiffen zurückgehalten vird. 5 2 Neues vom Tage. Ehrengabe. 5 Berlin, 30. Aug. Die pommeriſchen Landkreiſe haben dem bisherigen Oberpräſidenten von Waldow, dem jetzigen Leiter des Reichsernährungsamts, eine Ehren⸗ gabe in Höhe von 200 000 Mk. zugedacht. Nach Be⸗ ſtimmung des Herrn von Waldow ſoll ſie je zur Hälfte dem pommerſchen Provinzialverein zur Bekämpfung der Tuberkuloſe und der Säuglingsfürſorge zugeführt werden. Der ſächſiſche Verfaſſungsſtaat. Berlin, 30 Aug. Der Verfaſſungsausſchuß der ſächſiſchen Zweiten Kammer beſchloß mit 12 gegen 5 Stimmen eine Beſchränkung der Rechte der Erſten Kam⸗ mer. Sie ſoll den Etat nur im ganzen annehmen oder ablehnen können. Ferner ſollen bei Meinungsverſchieden⸗ heiten nach zweimaligem vergeblichen Einigungsverſuch die Beſchlüſſe der Zweiten Kammer als die Beſchlüſſe des ganzen Landtages gelten. 5 Die Bremer Kaufmannſchaft gegen die Reichs⸗ g tags mehrheit. Bremen, 30. Aug. Die Kaufmannſchaft hat durch die hieſige Handelskammer eine gegen die Reichstags⸗ mehrheit gerichtete Erklärung erlaſſen und an den Reichs⸗ kanzler eine Entſchließung überſandt, die gegen den Verzichtfrieden Proteſt einlegt. 5 5 Ausfuhrverbote. Bern, 30. Aug. Das ſchweizeriſche Volkswirtſchafts⸗ Amt hat die bisher allgemein gültige Ausfuhrbewilli⸗ ng für Zigarren und Zigaretten ſchweizeriſcher Fabri⸗ ation in Sendungen von hoͤchſtens 2 Kilogramm Brutto⸗ gewicht vom 1. September 1917 aufgehoben.— Frankreich t nach hier vorliegenden Meldungen die Aus⸗ und Durchfuhr von Lumpen aller Art verboten. Paris, 30. Aug. Wie der„Matin“ erfährt, hat Norwegen die amerikaniſchen Bedingungen angenommen und dem Ausfuhrverbote nach Deutſchland zugeſtimmt. Dagegen betrachtet Schweden die amerikaniſche Forderung als mit der Neutralität unvereinbar. 5 5 n eee 3 rem Undetter unſere Truppen zum Gegenſtöß⸗ Wien, laſſung des Die Bern, die Einfuhr menge wird nen bleiben. zer Bkitter tätsperſonal möglich, der gierung hat Getreide lieg genfällen in der Alliierte 57 gegen 4 habe. ziere ausgeb angenommen Senats hat Die rüſſiſchen Kriegshetzer entl In Petersburg finden, wie wir berichtet haben, gegen den früheren Kriegsminiſter Suchomlinow Gerichts⸗ verhandlungen wegen Unterſchlagung von Staatsgeldern und anderer Vergehen im Lmte ſtatt. Der Prozeß bot in den erſten Tagen nichts, was von 0gemeinem Intereſſe ge⸗ weſen wäre, anderen Geldern, Gewalttätigkeiten uſw. iſt in Ruß⸗ land etwas als man zur ſtellte, welche zum Kriege bekannt war, tärs, ferner, de, einflußrei Der fr nommen und frühere Zar ſtattgefunden gen des Vert vorausgingen. mobiliſieren, Oeſterreich⸗Un hielt Januſchf ſtand auf der 1 7. 1 Tannenberg. Berlin, 30. Aug. Der Kaiſer beſuchte geſtern den Feldmarſchall von Hindenburg, um ihm zum Jahres⸗ tag der Schlacht von Tannenberg ſeine Glückwünſche dar⸗ zubringen. ö. 35 f Eine tſchewhiſche Diviſion im ruſſiſchen Heere. 30. Aug. Die„Reichspoſt“ meldet: Nack Mitteilungen der„Nowoje Wremja“ wurde auf Veran⸗ geweſenen tſchechiſchen Abgeordneten Profeſ⸗ ſors Maſaryk, der in Kiew iſt, beſchloſſen, die tſchechi⸗ ſchen Bataillone, die bei ihrem Rückzug aus Galizien ſchwere Verluſte erlitten hatten, zu ergänzen und bedeu⸗ kend zu verſtärken. Man will eine beſondere tſchechiſche Diviſton organiſieren. 5 e Die Erkrankung des Königs Alfons. Zürich, 30. Aug. Der Schweizer„Preß⸗Tele⸗ graph“ meldet aus Madrid: Im Zuſtand des Königs bon Spanien, der an Kniegelenksentzündung erkrankt iſt, iſt eine Verſchlimmerung eingetreten. Der König wird ſich einer neuen Operation unterziehen müſſen. Kohleneinfuhr aus Deutſchland. 30. Aug. Dem„Bund“ zufolge hat ſich deutſcher Kohle von 207000 Tonnen im Juni auf 214676 Tonnen im Juli erhöht. Die Auguſt⸗ vorausſichtlich auch nicht unter 200 000 Ton⸗ Mit Genugtuung stellen verſchiedene Schwei⸗ feſt, daß der verangene Montag der ſtärkſte Tag der Kohleneinfuhr ſeit längerer Zeit war. Es wur⸗ den an dieſem Tage 10000 Tonnen eingeführt. Das jüdiſche Regiment. Amſterdam, 29. Aug. Das engliſche Staatsblatt bringt die Ernennung des Oberſten Patterſon zum Führer des jüdiſchen Regiments, das damit zum erſtenmale amt⸗ lich erwähnt wird. Man erwartet, daß viele von den jetzt dienſtpflichtigen Juden in dasſelbe eingeſtellt werden. Oberſt Patterſon befindet ſich bereits in dem Lager in einer weſtlichen Grafſchaft, wo das Regiment gebildet wird. Letzteres wird jüdiſche Aerzte und jüdiſches Sani⸗ erhalten. Es wird koſcher gekocht und, wenn Sabbat durch eine Synagogenparade gefeiert. Neue Unruhen in Spanien. ö Madrid, 30. Aug. Aus verſchiedenen Teilen des Landes werden neue Arbeiterunruhen gemeldet. Die Re⸗ Maßregeln getroffen.(Bei den letzten Auf⸗ ſtänden hat ſich herausgeſtellt, daß der ſozialiſtiſche Muni⸗ tionsminiſter Thomas in Paris Mitanſtifter der gegen den König gerichteten Empörung war. D. Schr.) N Ernteſchäden in England. London, 30. Aug. Am 28. Auguſt hat ein furcht⸗ barer Sturm der Ernte großen Schaden zugefügt. Viel tam Boden und droht bei den ſtarken Re⸗ Verderbnis zu geraten. ö Sozialiſtenkonferenz. 8 London, 30. Aug. Die ſozialiſtiſche Konferenz n, die hier zuſammengetreten iſt, hat mit Stimmen einen Antrag abgelehnt, der ſich gegen jede Beſprechung mit feindlichen Abgeordneten ausſpricht, bis Deutſchland die beſetzten Gebiete geräumt Die amerikaniſchen Rüſtungen. Rotterdam, 30. Aug. Die Times melden aus Newyork, daß jetzt in den Uebungslagern 150 000 Offi⸗ ildet werden.— Das Kriegsdepartements hat das Anerbieten der franzöſiſchen und engliſchen Regierung, Inſtrukteure für die Offizierskurſe zu ſchicken, „Die Offiziere werden die Cadres für ein Heer von 4500 000 Mann bilden. 1 Waſhington, 30. Aug. Der Finanzausſchuß des einer Erhöhung der Kriegsgewinnſteuer von 26 auf 33 Prozent zugeſtimmt, wodurch der Betrag des Voranſchlages von 562 Millionen auf 1060 Millionen Dollars ſteigt. 85 e 8 5 8 r- vt denn die Veruntreuungen von Staats- und ſo alltägliches, daß höchſtens die Ausnah⸗ men Aufſehen erregen. Da mit einem Male nahm der Prozeß eine Wendung von weltgeſchichtlicher Bedeutung. Vernehmung der Zeugen ſchritt und feſt⸗ Rolle Suchomlinow bei den Vorbereitungen geſpielt habe. Und da iſt nun, was in engeren politiſchen Kreiſen Deutſchlands allerdings längſt boſtätigt worden, daß nämlich der Krieg wie von zuverläſſiger Seite berichtet wur⸗ che Dumamitglieder und Revolutionshelden. gegen den Willen des ſchwachen Zaren von einer Clique feiler Kreaturen, deren Hände wohl mit engliſchem Gold gefüllt waren, freventlich vom Zaun gebrochen worden iſt. Darunter befinden f Miniſter, Beamte, hohe Mili⸗ here Generalſtabschef General Januſch⸗ kewitſſch wurde in dem Prozeß als erſter Zeuge ver⸗ er wurde von dem Verteidiger Suchomli⸗ c telephoniſch angewieſen habe, die Mobil⸗ machung einzuſtellen. Januſchkewitſch gab nach der„No⸗ woje Wremja“ zu, daß ein ſolches Telephongeſpräch hätte, der Zar habe aber nur angeregt, die allgemeine Mobilmachung in eine Teilmobilmachung der vier Südweſtbezirke umzuwandeln. Auf weitere Fra⸗ eidigers äußerte ſich dann Januſchkewitſch 8 eingehend über die Geſchehniſſe, die der Mobilmachung Nach ſeiner Ausſage war zunächſt der Beſchluß gefaßt worden, nur die vier Südweſtbezirke zu eine Maßregel, die ſich alſo nur gegen garn richten ſollte. Dann erfolgte jedoch eine Abänderung dieſes Beſchluſſes. Am 30. Juli 1914 ewitſch dem Zaren einen Vortrag und be⸗ Geſamtmobilmgachung, weil es nach. ſeiner nows befragt, ob ihn nicht am Mobilmachungstage der daß bald die Hälfte des ganzen Oo 33 Milliarden Franken nötig ſei für geln de ere Mil 11 0 ( machen. Der Zar unterzeichnete ba rien 2 114 100 angerufen worden ſei. Der Zar fragte iht, algen mit der Mobilmachung wäre und ob man die eilnol Rußlands nich auf ie führen. n f 10 2 hren 3010 Dſch ee nich Ru kite ach ng erklin ele dieset fuhr, ſagte Januſchkewitſch weiter aus, nach dag il nachmittags um 5 Uhr hatten Sfaſſonow, e n Hierauf erbat der Angeklagte zu der Ausſage des Zeugen äußern zu dürfen 9 klärte, daß der Zar ihn in der acht zum 11 5 5 5 fete telephoniſch angerufen und befohlen habe, die der fei. ung aufzuheben. Das war ein direkter Befehl weill g lärte w. Einwendung geſtattete. Suchomlinow erklärt gi Ich war von dem Befehl ganz benommen, die hält 10 chung war bereits erklärt, und wenn wan ſie e ken äng Kataſtro nn Gott, was da für ein Kladderadatſch heran 11 wäre und was in Rußland vorgehen würde, gängig machen wollen, ſo drohte eine N die Mobilmachung rückgängig machen wollte. 1 halbe Stunde nach dieſem Telephongeſpräch Zaren klingelte mich Januſchkewitſch der Zar habe ihm erklärt, daß die zeſtellt werden ſollte. Ich fragte Jaraschre e 1 te n 0 f el an ane 66 Mobilmac ach 0 U dem Zaren geantwortet habe. Januſchkewitſ ber N er habe dem Zaren geſagt, daß die wee abe machung techniſch unmöglich ſei. De zrotzdem befohlen, die Mobil m ang 11 Sie W in Eu un zuſtellen. Januſchkewitſch fragte aun machen ſolle. Ich antwortete ihm: Tu Am nächten Morgen fuhr ich beim Bar 5 erklärte ihm, die Mobilmachung werde nur ich di veſtbezirken vorgenommen. Dabei wuß ke lie überall im vollen Gange ſei be tufgehalten werden könne. Glücklicherweiſ geg 5 zemſelben Tage dem Zaren eine andere 1150 zeigebracht, und mir wurde dann die Aner 99 die glatte Durchführung der Mobiliſierung au 1 e Nach dieſer Bekundung Suchomlinows ee, nals General Januſchkewitſch als Zeuge aufg Ache iber ſeine Unterredungen mit dem deutf du zär⸗Attache am 29. Juli auszuſagen ae ar 13 1 h mich, vitſch erklärte: Ich gab dem deutſchen e ee des Generalſtabs hee zur Stunde, es war am 29. J 1 1̃ 56 1 1 tags 3 Uhr, die Mobilmachung erklärt worden ſei. Dieſes Augenb ider ich mich genau und aller Einzelheiten. 1 11 Militär⸗Attache mir nicht glaubte, bot ich ih iuben meine Erklärung ſchriftlich zu geben, was, 10 lehnte. Zu einer ſolchen ſchriftlichen n in f mich für berechtigt, weil die Mobilmachung denn ge 1* Augenblick tatſächlich noch nicht ergan Ukas darüber hatte ich noch ſche. Aus dieſer Darſtellung geht hervor: ili ruſſiſche Generalſtabschef den deutſchen renn, Attache mit ſeiner bekannten en lichen Erklärung bewußt getän hatte den Geſamtmobilmachungsbefehl des Juli ſchon in der Taſche und er ha erwähnt, vielmehr das Gegenteil emphene Ges Januſchkewitſch beſtätigt, daß die ruſſiſch en 94 mobilm achung, nicht bloß die gag geot reich-Un garn, ſchon am 29. Juli a 93 war und durchgeführt wu rde. witſch zuſammen mit Sſaſſonow und Sue gegen den Willen des Zaren entfeſſelt dadurch, daß ſie auf Einſtellung der Mobilmachung Folge geleiſtet haben und den 9 7 logen. 5„ r Wer anderen eine Grube 9 Von Geh. Finanzrat Baſtia II. Frankreich, Weltbankier a. klettert und will immer noch weiter munalen Geldzettel überſchwemmen märchenhaften Höhe. Die Verſchuldung Frankreichs an de Steinmann⸗Bucher mit über 50 Milliarden und ein franzöſiſches Blatt(Journal Kriegsſchuldverzinſung und der and Koſten als Folgen des Krieges. 5 Franken wird das franzöſiſche Volks D., ö. 75 8 land; Len ſchaftlich noch miſerabler da als England; üble! ec nach aber iſt es in der Hater durch, faſſung. Gedeckt ſind von den Kriegskele. Noten friſtige Anleihe noch nicht 30 Prozeut. 3 Frau fon hat die ſchwindelnde Höhe von 21 Milliard lksein an, was er 9 gen war/ ine in mein t. ſcht an Zaren f dab fein Wor t kein eren 0 homlinchkri den 7 Hef ine 1 ſein 19 erlin. n, Berl inauf. bis hinau id bis das Lan? das Auslat. des fomm die 17 2 verm ögen 1 che Ila Oeſterreich, ſondern auch dem Deutſchen Reiche f ende etwa 10 Minuten dauerte und mit dem Geccen N daß es nich t möglich ſei, die allgem!. bilm achung zurückzunehmen. l Suchomlinig er 10 l Gi U l N 1 0 ich l 9 ie — 61 Bete an aben f 1 901 2. 0 I 01 1 le, 0 10 l 0 10 / - 0 0 f 01 1 . 4 ache ih 05 0 1 5 0 0. 61 0. * 0 9 k el 4 0 abt 0 5 miürrden Franken werden bis Ende dieſes Jahres 90 ttelbaren Kriegskapitalſchulden betragen. di ennot und Ernährungsſchwierigkeiten droſſeln be⸗ Gemüter. Dem Volke macht man weiß: für ie K. 312 wunteligſen Rechte der Menſchheit, die aber doch nie⸗ % krwpete aten wollte, bis eben die Entente ſie zer⸗ 9 er hat noch nicht den dritten —— fh bahn r 40 8 1 N 1 in 900 % au Ma; 0 a Stand Geoſtaſe 1 1 7 5 1 1 11 ad dagen von ſeinen Kriegskoſten nur ein Drittel uu ber nnd 1 18 ſerafriſtige Anleihen gedeckt, rund 20 Milliarden üben nech offen bei 85 Milliarden Lires Volks⸗ 5 andere Nöte. Die Not iſt das einzige, was 1 hlt. Ein trauriges Kriegsziel. 1 Teil ſeiner gen langfriſtig decken können. 14 Milliarden debe!) Notenumlauf ſind bald erreicht; die Gold⸗ W unter dürftige 10 Prozent noch herabgeſunken; Dr uckerei iſt überlaſtet, und wir werden es der 5 ug aoeſſe ausnahmsweiſe glauben können, wenn ſie das W as Inland für Kriegsanleihen nicht mehr 8 ig ſei. Der Rubelwert iſt nicht mehr weit vom 5 Frank. s fla de 5 Rend nicht anders iſt der Hintergrund, auf dem ſich ö t en Großmannsgeſten des für alle Rollen ein⸗ engliſchen Diktators grell abheben; linker Hand, and rauchende Trümmer der Menſchlichkeit, des iralitäts⸗ und Blockaderechts, über allem die Schatten der vergewaltigten nationalen Selb⸗ 8 utraler Staaten. f ir wiſſen nicht, wann endlich drüben die Vernunft N 1 ſie wollen man wieder ſehen und hören will. Aber nen oder nicht: Sie reifen dem Frieden ent⸗ 101 wird ihnen nicht geſtatten, den Deutſchen leben Joch aufzuzwingen, wir aber werden für d a en amkeit zu Waſſer und zu Land freie Bahn Al hätte e uns ſozuſagen auch ohne Krieg ge⸗ kurbeſceh, Frauenarbeit. Nach einer Zuſammenſtellung bar sblattes über die Mitgliederzahlen der Kranken⸗ dspflich Verhältnis der männlichen und weiblichen ahtigen Mitglieder in den Jeg größten deutſchen zeußen, Bayern, Sachſen, Württemberg, Baden weibli endes: 1. Mai 1914 5 319515 männliche und 360 Ihe, Verſicherte, I. Mai 1917 3 308 829 münn⸗ 1150 weibliche Verſicherte. Im Jahr 1915 wurden im Deutſchen Reich orprüfungen abgehalten, worunter 269 von 22 Prozent. In Tübingen waren unter 53 in Heidelberg unter 78 27, in 31. ö 2 orgen eſſen. In der Nähe des durch ſeine Eauxbonnes, ſüdlich von Pau, Nel der bisher immer in der Aufzählung dei die ralen vergeſſen wurde. Es iſt die Republitz Einwauf einem Geblet von etwa 1500 Geviert⸗ aß Sobner zählt. Bis jetzt iſt nicht bekannt 8b teien Gouſt ſich für die eine oder die andere wöllg derdot entſchieden hätte. ben. dedauvover inf, Cette de. 5 10 ihnen ſein. ueber. In dem unlängſt erſchienenen Buch wmilteis Vandervelde„La Belgique envahie mternational“ ſteht nach der„Fkankf. Ztg.“ er vielſagende Bemerkung:„Vor einiger an in London eine Ausſtelflung von Kunſt⸗ 15 Iront gelegenen Kirchen. Die Kunſtwerke s 5 50 Aeſe:„Gehört Herrn N., Eigentum von * und 3.“ Ich gebe mich der Hoffnung hin, i Major 3. nach Friedensſchluß begreifen icht ihr Eigentum ſind, daß die a ſind, um dort Kriegsbeute zu olle ſich nach dem Beiſpiel unſerer eigenen manche Kunſtwerke geſammelt haben, dieſe Werke unſeren Gemeinden — Was ſind Hoffnungen, was ſind rvelde! Hinterher ſinds ja doch bloß Deſterreich wird zur Herſtetlung von Bier Honig ſtatt Malz verwendet. ndl Prop 5 ein en dorf Kuſey bei Garde⸗ hihi von rde die 70jährige Frau des Guts⸗ Ai doge Tochter zwei Iejährigen Burſchen erſtochen und läch 8 itte ſchoſſen. Die Burſchen waren beim Vontet eln abgewieſen worden. Die Täter 7 60 Der Malzſabrikant u. Selig⸗ e oder Staad wegen Schleichhandels und Preis⸗ er 2 Jahammer in Schweinfurt zu 182 600 Mä. f hren Gefängnis verurteill.. Lokales. t in ih W zung der f a bieden en Witterprelſe. Die anhaltende Trocken ⸗ b niiten die FJutterernte ſo nachteilig Miherigen Preiſen für Milch und in ilchntehhaltung nicht mehr überall nem weiteres Sinken der Milch⸗ und br 40 ommenden Winter mit Sicherheit Sordie Verſorgung mit Speiſefetten wird inter nur unter erheblich ver⸗ 1 f hung z. vor ſich gehen können. Zu brerspiche eile der Buttergrundpreiſe liegt ein u Grorordnung des Reiches nicht vor. In det Kiundpreſſeg vom 25. Auguſt 1917 hönſen Handeleſrecht erhalten, nur die Unter⸗ Hölm n.„elsware iſt als nicht mehr den ichn re end durch eine ſolche in as will gemacht ſein. Lebensmittelnot, Koh⸗ die Milch her eine Geſamtbelaſtung von 30 Mark für den zu vermeiden ſein. Die Reichsſtelle „Fürſorgeanſtalt zu errichten. werben. endſte Neuregelung der Verord⸗ Fremden wird nung eimachtgt ole Landeszentralbehörden, von den Grund preiſen abweichende Höchſtpreiſe für die einzelnen Landesteile feſtzuſetzen. Dieſe Ermächtigung iſt aber für den Fall einer Erhöhung über die Grundpreiſe hinaus begrenzt durch zwei Schranken. Einmal nämlich darf der Butterherſtellerpreis ein beſtimmtes Verhältnis zum Milcherzeugerpreis nicht überſchrei⸗ ten und ferner ſoll er nicht über 3 Mark für das Pfund betragen. Das Preis verhältnis zwiſchen Milch und Butter iſt ſo feſtgeſetzt, daß der Buͤtterpreis für ein Pfund nicht mehr als das Achtdreiviertelfache des Preiſes für einen Liter Voll⸗ milch betragen darf. Der Butterpreis würde alſo z. B. für Gebiete, die einen Milcherzeugerpreis von 30 Pfennig für den Liter haben, auf 2,83 Mark für das Pfund beim Verkauf durch den Herſteller(Molkerei. oder Kuhhalter) ſteigen dürfen. Durch dieſe Anpaſſung an die Milchpreiſe wird dem bis⸗ herigen Zuſtande der Abwälzung aller Unkoſtenſteigerung auf ein Ende gemacht. Die neue Verordnung ſieht ferner die Feſtſetzung von Einheitspreiſen für den Butter⸗ verkauf in den Bedarfsgebieten vor, 0 daß dort im Verkehr nicht mehrere Butterpreiſe nebeneinander vorkommen können. Die Zi ſchläge, die notgedrungen auf dem Wege von dem Butterherſtefler zum Verbraucher angewachſen, ergeben wie bis⸗ entner Butter. Für größere Städte wird eine weitere beſchränkte Erhöhung des Verdienſtes für den Groß⸗ und Kleinhandel vielfach nicht für Speiſefette kann be⸗ ſonderen Verhältniſſen in einzelnen Landesteilen durch Er⸗ weiterung der in der Verordnung feſtgeſetzten Grenzen Rech⸗ nung tiagen. Hand in Hand mit dieſer Neugeſtaltung der Preiſe wird der weitere Ausbau der Bewirtſchaftung von Milch und Butter durch eine zweckmäßige, den örtlichen Wirtſckaſtsverhältniſſen angepaßte Organiſation zur Erfaſſung dieſer Nahrungsmittel in den Bedarfsgebieten und vor allem durch Bekämyfung des Schleichhandels gehen müſſen. — Ein einfaches Verfahren zur Vermehrung unſerer Kartoffelvorräte veröffentlicht Dr. Bier⸗ freun d⸗Inſterburg im„Oſtpr. Tagbl.“: Man legt die jetzt täglich im Haushalt gewonnenen, zum menſchlichen Genuß nicht geeigneten kleinen Kartoffeln der jetzigen Ernte in dünner Schicht an einen trockenen, warmen Ort (3. B. in die Nähe des Kochherdes) für etwa 8—14 Tage, bis ſie gut welk geworden ſind. Alsdann bringt man ſie dicht aneinandergelegt etwa 2 Zentimeter tief in feuchte Erde. Ich benutze ein freigewordenes Miſtbeet da⸗ zu. Schon nach wenigen Tagen zeigt ſich deutliche Keim⸗ bildung, nach etwa 8 Tagen die erſte Blätterbildung, worauf die Verpflanzung ins Freie möglichſt mit Erd⸗ ballen in der bisherigen Tiefe und in üblichen Abſtän⸗ den erfolgt und ſich die Pflanzen ungemein raſch und üppig weiter entwickeln. Ich habe alle abgeernteten Kar⸗ toffel⸗ und Gemüſeflächen ſofort in dieſer Weiſe bepflanzt und will dieſe Pflanzungen auch mit Spätkartoffeln bis zum Herbſt fortſezen. Die bis zum Eintritt des Froſtes nicht mehr zur Reife gelangenden Pflanzungen müſſen, durch Auflegen von Laub vor Froſt geſchützt, im nächſten Frühjahr eine dann um ſo willkommenere Ernte geben. Ich habe die für den menſchlichen Genuß nicht mehr brauchbaren kleinſten Kartoffeln abſichtlich nur des⸗ wegen gewählt, um das Verfahren nicht von vornherein durch den Vorwurf der Vergeudung unſeres jetzt ſo un⸗ entbehrlichen Nahrungsmittels in Mißkredit zu bringen und empfehle namentlich allen Kleingartenbeſitzern, von dieſem Verfahren ausgiebigſten Gebrauch zu machen.— Dr. Bierfreund hat nach ſeiner Angabe das Verfahren er⸗ probt. * 4 be 1 Maiden Karlsruhe, 30. Aug.(Die Ausgeſtalkung der Zwangserziehung in Baden.) Die Stadt Radolfzell un⸗ terbreitet dem dort am 3. September ſtattfindenden 23. ordentlichen Städtetag des Verbandes der mittleren Städte Badens einen Antrag, nach welchem die Gr. Regierung erſucht werden ſoll, für das ganze Land eine Der Zweck dieſer An⸗ ſtalt iſt die Aufnahme aller Fürſorgezöglinge, die pſy⸗ chiatriſche, pſychologiſche und pädagogiſche Beobachtung und Begutachtung der Zwangszöglinge, ferner die Ver⸗ teilung der Zwangszöglinge nach einheitlichen Grund⸗ ſätzen auf Krankenhäuſer, Erziehungsanſtalten, Fami⸗ lienpflege, Lehr⸗ und Dienſtſtellen und die Pflege und Erziehung ſchwer erziehbarer pſychopathiſcher Zwangszög⸗ linge unter ſtändiger Mitwirkung des Pſychiaters. In der Begründung zu dem Antrag wird betont, daß bei der jetzigen Durchführung der Zwangserziehung viel⸗ ſach die zahlreichen wichtigen Zuſammenhänge der geſun⸗ kenen Moralität der Zwangszöglinge mit geiſtigen Defek⸗ ten überſehen werden. Eine wiſſenſchaftliche Erforſchung der jugendlichen Pſyche ſei deshalb eine der wichtigſten Aufgaben der Fürſorgeanſtalt, dazu ſtrenge Aufſicht, Ueberwachung, ſorgfältige Körperpflege, individuelle Be⸗ handlung, familienhafte Erziehung, Straf⸗, Haus⸗ und Tagesordnung. Die Fürſorgeanſtalt ſoll alſo eine Durch⸗ gangsanſtalt ſein, die aufgrund genaueſter Prüfung der pſychologiſchen und ſoziologiſchen Verhältniſſe ein Gut⸗ achten über den weiteren Vollzug der Zwangserziehung abgibt. 5 („) Mannheim, 30. Aug. Ueber die Ruhrepidemie teilt das Bezirksamt den hieſigen Blättern mit, daß ſeit der Veröffentlichung der Zuſammenſtellung von Erkran⸗ kungen an Ruhr in Mannheim am 17. Auguſt ſich die Jahl der angemeldeten Ruhrfälle um 136, die gemeldete Zahl von Todesfällen um 19 erhöht hat. Zur Bekämp⸗ fung der Epidemie ſind mit Unterſtützung der Militär⸗ behörde weitgehende Maßnahmen getroffen. 5 45 E reiſtett bei Kehl, 30. Aug. Bei der Verſteige⸗ rung des Gemeindeobſtes wurde ein Geſamterlös von meindeobſt war bis jetzt 2200 Mk. e (Wolfach, 30. Aug. Ein Kurgaſt in Rippoldsau wurde vom hieſigen Bezirksamt ausgewieſen, weil er in der Umgebung Butter, Eier und Speck zu hamſtern ver⸗ ſuchte. 8 5 (J Konſtanz, 30. Aug. In einer in Staad⸗Non⸗ ſtanz abgehaltenen Verwaltungsratsſitzung des Badiſchen Bodenſeefiſchereivereins wurde von zuſtändiger Seite mit⸗ 7040 Mk. erzielt. Die höchſte Einnahme aus dem Ge⸗ geteilt, daß für die geregelte Benzolverſorgung der badi⸗ ſchen Motorbootfiſcher in weitgehendſter Weiſe geforgt und für die Beſchaffung von Netzen, Garn uſw. eine Neuregelung erfolgt iſt. Das ſtellv. Generalkommando des 14. Armeekorps habe Beurlaubungen von badiſchen Fiſchern in Ausſicht geſtellt. N Schluß der Semmerſriſche. Die Tiroler Stalthallerei ordnete für Anfang September die Schließung der Sommerfriſcheſaiſon in. Lebensmittelkarten werden vom 10. September an Sommer⸗ kiſchler nicht mehr abgegeben. Das behördlich unterſucht. Gepäck der abrelſenden 5 3 2 folgt am Samstag, den 1. Auguſt 1917, Die Auszahlung der Rrirgsunternützungen er⸗ vormittags ven 8— 12 uhr und nachmittags von 2— ur. An dieſem Tage müſſen alle Unterſtützungsbeträge abgeholt werden. Sonstige Ein- und Auszahlungen können nannten Tage nicht erfolgen. am ge- Jleischausgabe. 1 2 7 Wie ſchon bekannt wurde die Kundeneinteilung bei den Metzgern aufgehoben und tritt an deſſen Stelle die Verteilung des Fleiſches nach Nummer. Die Fleiſchausgabe lür dieſe Woche findet folgender maßen ſtatt: Nr. 1 bis 823 bei Metzgermeiſter Gropp. „ 824„ 1490.„ 85 Gruber. „ 1491„ 2066„. Hartmann „ 067 3000 7 Neudeck. Die Bewohner der Hochſtätt erhalten bei Metzgermeiſter Schertel. ihre Mengen Auf den gültigen Anteil der Wochenmarkenmenge entfallen auf die ganze Marke 200 Gramm auf die halbe Marke 100 Gramm Fleiſch. Um die noch bis 26. Auguſt gültige Marken nicht zu entwerten, find nur ſo viel Marken abzutrennen, als die abgegebene Gewichtsmenge Fleiſch. Seckenheim, den 24. Auguſt 1917. Aufruf! Betrifft 7 Sammlung alter Konſervendoſen Zinn gewinnt für die Zwecke der Landesverteidigung in der Volksernährung Gur Herſtellung neuer Konſerven⸗ doſen) eine immer wachſende Bedeutung. Die verfügbaren Beſtände an neuem Zinn ſind be⸗ Zinn aus zinnhaltigen Gegen⸗ ſtänden, insbeſondere ſolchen aus Weißblech beſtehen, drin⸗ Jede zur Ablieferung gebrachte Konſerven⸗ doſe vermehrt den Zinnbeſtand des deutſchen Reiches. Im vaterländiſchen Intereſſe werden alle Kreiſe der Bevölkerung, geſchäftliche Betriebe, Gaſtwirtſchaften, Ver⸗ Haushaltungen uſw. auf⸗ gefordert, die bei ihnen verfügbaren alten Konſervendoſen aus Weißblech in möglichſt ſauberem Zuſtande an die Die zur Zeit vorhandenen ſpäter entfallende nach An⸗ ſammlung kleiner Mengen zur Ablieferung zu bringen. Für die Zwecke der Sammlung verwendbar ſind nur ſolche Doſen, die ganz oder teilweiſe aus Weißblech be⸗ ſtehen. Doſen aus Schwarzblech ohne Weißblechteile können grenzt. Jede Möglichkeit, gend geboten. pflegungsanſtalten jeder Art, Sammelſtellen abzuliefern. Doſen ſind möglichſt ſofort, nicht angenommen werden. N Für die abgelieferten alten Konſervendoſen aus Weiß ⸗ blech wird auf Wunſch eine Vergütung von 50 Mark für 1000 Kg. gezahlt. 1 0 Auch die kleinſte Menge iſt von Wert. Jeder Ab⸗ lieferer alter Konſervendoſen verdient ſich, ohne Opfer bringen zu müſſen, den Dank des Vaterlandes. 3 Wir ſind vom Kommunalverband Mannheim⸗Land mit der Durchfuhrung der Sammlung beauftragt. Wir erwarten, daß dem Aufruf die nötige Beachtun geſchenkt wird und daß das Ergebnis der Sammlung ei recht befriedigendes wird; beſonders Schulkinder fegen es die Sammlung angelegen ſein laſſen. Die Ablieferungszeit wird vorerſt bis auf Weiteres auf jeden Donnerſtag von 4—6 Uhr Nachmittags und der Ablieferungsort in das Rathaus Zimmer Nr. 9 hier beſtimmt. Seckenheim, den 29. Auguſt 1917. Bürgermeiſteramt: 5 a Schmitt. 3 8 N Volz. Evang. Kirchenchor Heute Abend ½9 Uhr beginnen wieder die Proben. Sämtliche Mitglieder werden gebeten zu erſcheinen. 5 g fllh. Arbellorvorein gonenboim.(O. U.) Am Sonntag den 2. September findet ſtatt, wozu wir unſere Mitglieder mit der Bitte um recht Qeneralkommunion 1 1 zahlreiche Beteiligung frenndlichſt einladen. b 5 Der Vorſtand. * Sonntag, vormittags /½8 uhr findet die Verſteigerung meiner Birnen an G r o p p's Dreſchhalle ſtatt. e 1 N * 1 5 5 1 3 zur Bereitung von 150, 100 und 75 Ufter Obstmost-Ersatz. Fr. Wagner's Nachfolger Inhaber: W. Höllstin. Jak. Bühler W. ö klaffen ferfafo Kale fafuf kf — t. mani Eine Frau ler den Tabak ⸗ Mundhar monikas herbſt zum einnähen,„ hnaechatalerstr. 2s. G 1 1 1 5 — 7 FFFFFFFFFCCCCCCCCCCCCCCCCCCC lr derkündigim igen nachſtehend die Verordnung des ums des Innern vom 30. Juli ds. Is., zur öffentlichen 83112 den 20. Auguſt 1917. Großh. Bezirksamt. Abt. I. Verordnung. (Vom 30. Juli 1917.) Brennſtoffverſorgung betr. Grund der Bundesratsveroröͤnung vom 25. September 1915 über die Errichtung von Preis⸗ prüfungsſtellen und die Verſorgungsregelung in zer Faſſung vom 4. November 1915(Reichs⸗Geſetz⸗ platt Seite 607, 728) wird verordnet was folgt: § 1. Brennſtoffe im Sinne dieſer Verordnung ſind Steinkohlen, Anthrazit, Steinkohlenbriketts aller Art, Braunkohlen, Braunpreßſtein, Braun⸗ kohlenbriketts aller Art und Koks jeder Art. § 2. Die beim Landespreisamt errichtete Ab⸗ teilung für Kohlenverſorgung hat die Aufgabe, die ſtaatlichen Behörden, die Kommunalverbände und die Gemeinden in Fragen der Brennſtoffverſor⸗ gung zu beraten und die Verſorgung der Haus⸗ haltungen und der gewerblichen Kleinbetriebe mit Brennſtoffen nach den grundſätzlichen Weiſungen des Miniſteriums des Innern zu überwachen. Als gewerbliche Kleinbetriebe im Sinne dieſer Beſtimmungen gelten diejenigen Gewerbetreiben⸗ den, welche einen monatlichen Verbrauch von weniger als 10 Tonnen Brennſtoffe aufweiſen, ſo⸗ wie ohne Rückſicht auf den Verbrauch Bäckereien, Schlächtereien, Gaſtwirtſchaften, Badeanſtalten und ähnliche Betriebe, welche dem täglichen Bedarf der in der Gemeinde wohnenden oder ſich vorüber⸗ gehend aufhältenden Bevölkerung dienen. Die Kommunalverbände, Gemeinden, Gewerbe⸗ treibenden und Verbraucher ſind verpflichtet, dem Landespreisamt— Abteilung für Kohlenverſor⸗ gung— auf Verlangen in Fragen der Brennſtoff⸗ verſorgung Auskunft zu erteilen. § 3. In ſtädtiſchen Kommunalverbänden find ſo⸗ weit noch nicht geſchehen, nach den von dem ſtell⸗ vertretenden Generalkommando des XIV. Armee⸗ korps— Kriegsamtſtelle— und vom Miniſterium des Innern gemeinſchaftlich aufgeſtellten Richt⸗ linien Ortskohlenſtellen zu errichten. In ländlichen Kommunalverbänden übt die Befugniſſe der Orts⸗ kohlenſtelle der Ausſchuß des Kommunalverbandes oder ein beſonders hierfür gebildeter Unteraus⸗ ſchuß aus(Bezirkskohlenſtelleß. Soweit in Ge⸗ meinden, welche nicht ſelbſtändige Kommunalver⸗ bände ſind, Ortskohlenſtellen ſchon gebildet wurden, find ſie als ſolche auf Wunſch der Gemeinde bei⸗ zubehalten. Sie können ihre Tätigkeit mit Zu⸗ ſtimmung des Kommunalverbands auf den Kom⸗ munalverbandsbezirk ausdehnen und die Befug⸗ niſſe der Bezirkskohlenſtelle übernehmen. 8 4. Händler und Verbraucher, welche Brenn⸗ ſtoffe in den Bezirk des Kommunalverbands ein⸗ führen, haben ſpäteſtens am folgenden Vormittag Die Einfuhr nach Art und Menge der Kohlenſtelle Orts⸗ oder Bezirkskohlenſtelle) anzuzeigen. Auch haben die mit Brennſtoffen handelnden Gewerbe⸗ treibenden nach näherer Weiſung des Kommunal⸗ verbands mindeſtens wöchentlich einmal ihre Vor⸗ Tüte der Kohlenſtelle mitzuteilen. Sie ſind auch im Übrigen zur Auskunfterteilung gegenüber dem Kommunalverband und der Kohlenſtelle verpflichtet. Ueber die Abgabe von Kohlen haben ſie Liſten zu führen und die den abgegebenen Mengen 5 Henden Bezugſcheine oder Kohlenarten in beſtimm⸗ ten Zwiſchenräumen der Kohlenſtelle abzuliefern. 8 5. Die Kommunalverbände haben die Abgabe von Brennſtoffen für die Zwecke des Hausbrandes, des landwirtſchaftlichen Bedarfs und für die ge⸗ Werblichen Kleinbetriebe zu regeln. Die Abgabe 925 Brennſtoffen hat gegen Bezugſchein oder rennſtoffkarten(Brennſtoffhefte) zu erfolgen. Die lezugſcheine und Brennſtoffkarten ſind ſo zu ge⸗ Alten, daß der Bezug in Teilbeträgen möglich iſt And überwacht werden kann. 8 Die zuläſſige Verbrauchsmenge kann nach Woh⸗ V be verſchieden bemeſſen werden. Für Auf e Seutralheizung einer Wohnung ſoll der größere L nur dann geliefert werden, wenn 5 1 einer Ofen heizung nicht ausführ⸗ N § 6. Die Kommunalverbände haben, ſoweit ſie nicht ſelbſt die Lieferung von Brennſtoffen über⸗ nehmen oder den Gemeinden übertragen, vorzu⸗ ſchreiben, daß die Verbraucher ſich bei einem be⸗ ſtimmten Kohlenhändler in die Kundenliſte einzu⸗ tragen haben. Die Belieferung der einzelnen Kun⸗ den durch die Kohlenhändler hat der Reihe nach zu erfolgen, ſodaß, bevor die Beſtellungen der Kunden hinſichtlich der früher aufgerufenen Mengen alle ausgeführt ſind, nicht einzelne Kunden mit der nächſten Rate beliefert werden dürfen. S 7. Zwecks Prüfung des Bedarfs der ſtaat⸗ lichen Behörden wird ein beſonderer Ausſchuß aus Vertretern der Miniſterien gebildet, welcher den Bedarf der Behörden prüft und auf möglichſte Ein⸗ ſchränkung hinwirkt. Für den auf dieſe Weiſe feſt⸗ geſtellten notwendigen Bedarf haben die Kom⸗ munalverbände Bezugſcheine auszuſtellen. § 8. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Auf den gleichen Tag treten unſere Verordnungen vom 30. Januar, 3. Februar und 14. März 1917, Kohlenverſorgung betr.(Geſetz⸗ und Verordnungsblatt Seite 13, 29 und 71) außer Wirkſamkeit. i Bz. 112 Karlsruhe, den 30. Juli 1917. Großh. Miniſterium des Junern. von Bodman. l Dx. Schühlg. Wir bringen nachſtehend die Verordnung Großh. Miniſteriums des Innern und der Finanzen vom Z. Auguſt 1917, den Verkehr mit Brennholz betr., zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 20. Auguſt 1917, Großh. Bezirksamt Abt. I. Verordnung. Den Verkehr mit Brennholz betr. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 25. September 1915 über die Errichtung von Preis⸗ prüfungsſtellen und die Verforgungsregelung in der Faſſung vom 4. November 1915(Reichs⸗Geſetz⸗ blatt Seite 607, 728) wird verordnet was folgt: 8 1. Zur Regelung der Verſorgung der Bevöl⸗ kerung mit Brennholz wird bei der Forſt⸗ und Do⸗ mänendirektion eine beſondere Stelle errichtet, hen den Namen„Badiſche Landesbrennholzſtelle“ ührt. Die Landesbrennholzſtelle ſteht unter Auſſicht des Miniſteriums des Innern, an deſſen grundſätzliche Weiſungen ſie gebunden iſt. Bei Erfüllung ihrer Aufgabe wird die Badiſche Dandesbrennholzſtelle von einem Beirat unterſtützt, welchem Vertreter der Miniſterien des Innern und der Finanzen ſowie vom Miniſterium des Innern ernannte Vertreter der Waldeigentümer, des Brennholzhandels und der Verbraucher angehören. 8 2. Die Landesbrennholzſtelle iſt berechtigt, das in den Badiſchen Waldungen anfallende Brennholz und die vorhandenen Brennholzvorräte für die Verſorgung der Bevölkerung in Anſpruch zu neh⸗ men und angemeſſen auf das Land zu verteilen. Auch die nichtſtaatlichen Waldbeſitzer ſind verpflich⸗ tet, auf Verlangen der Landesbrennholzſtelle ihre Voranſchläge und die Nachweiſungen über den Umfang ihrer Fällungen, den Anfall an Brennholz und die Art der Verwertung enzureichen. Die Landesbrennholzſtelle kann für dieſe Waldungen die Fällungsmenge beſtimmen. § 3. Die Verſteigerung von Brennholz iſt ver⸗ boten. Für Brennholz werden durch das Miniſte⸗ rium des Innern Höchſtpreiſe feſtgeſetzt. Der Ab⸗ ſatz von Brennholz regelt ſich* den vom Miniſterium des Innern und der Landesbrenn⸗ holzſtelle zu treffenden Beſtimmungen. Bis. zum Erlaß dieſer Beſtimmungen gilt fol⸗ gendes: Jeder Walobeſitzer iſt verpflichtet, jeden be⸗ abſichtigten Verkauf von Brennholz dem Großher⸗ zoglichen oder ſtädtiſchen Forſtamt, welchem der Wald forſtpolizeilich zugeteilt iſt, unter Bezeich⸗ nung der Menge und Art ſchriftlich anzumelden zwecks Weitergabe an die Landesbrennholzſtelle; da⸗ bei kann die Zuweiſung des Holzes an beſtimmte Abnehmer beantragt werden. Der Verkauf von Brennholz durch die Waldbeſitzer ſowie die Ausfuhr von Brennholz aus dem Großherzogtum ſind nur mit e der Landesbrennholzſtelle zu⸗ läſſig. Die Verſendung von Brennholz auf der Bahn darf nur mit Frachtbriefen, welche von der Landesbrennholzſtelle abgeſtempelt ſinz, erfolgen, die Beförderung mit Fuhrwerk, 285 das zum Verkauf beſtimmt iſt, nur m 2 ſchein des oßherzoglichen oder tiſchen. 4 85 bis zu 6 Monaten ober mit Gelditraſe bis zu Mark beſtraft. 8 5. Dieſe Verordnung tritt mit dem 1 Verkündung in Kraft. Auf bereits ang e Verſteigerung findet das Verſteigerungs verbot keine Anwendung. Bz. 112 Karlsruhe, den 8. Auguſt 1917. Groß. Miniſterium des Funern: Großh. Min fein i 5 8 Niaanent roßh. m der N 8 Dr. Rhein boldt. 5 Dr, Fare e Wir bringen nachſtehende 3 es Herrn Reichskommiſſars für Kohlen verteilung zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 20. Auguſt 1917. Großh. Bezirksamt Abt. I. Bekanntmachung über Lieferung von Hausbraudkohlen. In Ausführung des 8 8 meiner Bekanntmachung über vorläufige Regelung der Brennſtoffver⸗ 5 2 vom 20. Juli 1917(Reichsanzeiger Nr. 174 abe ich den Kohlenhandel angewieſen, für die Zwecke der Haushaltungen, der Landwirtſchaft und des Kleingewerbes(8 8 meiner Bekanntmachung tber die ee der Haushaltungen, der Landwirtſchaft und des Kleingewebes vom 19, Juli 1917 Reichsanzeiger Nr. 174) ſofort verſt Breunſtofflieferungen zu leiſten. 5 Es wird daher auf Grund der 88 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats über Regelun 3 Verkehrs mit Kohlen vom 28. Februar 1917 85 1 Bl. S. 167 und der 88 1 und 7 der Bekanntmachun des Reichskanzlers über die Beſtellung eines R. kommiſſars für die Kohlenvertetlung vom 5 Februar 1917(R.⸗G.⸗Bl. S. 198) beſtimmtt 8 1. Unter„Hausbrand“ im Sinne dieſer Be⸗ kanntmachung werden Brennſtoffe(Steinkohlez, Anthrazit, Steinkohlenbriketts aller Art, Braun kohlenpreßſteine, Braunkohlenbritts aller Art 13 Koks jeder Art) verſtanden, die zum Verbrauch e iu der Landwirtſchaft und ein Kleingewerbe ft kanntmachung vom 19. Juli 1917 beſtimmt 5 Ausgeſchloſſen ſind die Kohlen, welche für die Jand⸗ wirtſchaft Ern Dreſchen, Pflügen, fur Molkeraſen und zum teden von den Kommunalverbänden bei der Reichsgetreideſtelle angemeldet ſind. 8 2. Beſteller von Hausbranblieferungen(Ver⸗ braucher, die ohne Vermittlung eines Platzhändlerz beztehen, und Händler) haben bet der Beſtell anzugeben, daß die Lieferung für den Haus 5e e Hausbrandlief . I. Wer Hausbrandlieferungen verfra iſt verpflichtet, den Frachtbrief bezw. bal papier mit der Aufſchrift(Aufbruck): Hausbrand zu verſehen. II. Bei Schiffslabungen, die teils Hausbrgnd lieferungen, teils Lieferungen für gewerbl. er⸗ braucher enthalten, iſt in dem Schlffspapier anzy⸗ 8 1 Menge für Hausbrandl fernen mmt iſt. II. Wird die Schiffsladung in n umgeſchlagen, ſo ſind die Frachtbriefe über 1 brandſendungen von demfenigen, der das ſchlagen beſorgt, mit der Aufſchrift(Aufdruck) Hausbrand 3 zu verſehen. l 2 10 § 4. Händler und Verfrachter haben bduchmiß den Nachweis über die Nane Lieferung und Verſendungen vom Hausbrand zu führen. 5. I. Der Empfänger des Frachtbrieſetß od Schiftzpn ters hat dem Vorſtand des 5 1 n= e er 1 . bandes, in Gemeinden von mehr als 10 wohnern dem Gemeindevorſtand, 1 5 na kunft des Eiſenbahnwagens oder Schiffes von dem Eingang einer Hausbrandlieferung Angabe von Menge und Sorte zu machen. II. Die Anzeige iſt an denſenigen. 15 evorſtand 5 richten, 2 en N 4 n bands⸗ bezw. Gemei 15 Bezirk der Brenn verbraucht w III. Iſt der Inhalt eines Wagens ober 4 für Verbraucher verſchledener Kommunal gen 0 0 an du gadecen e dect mad Klerag Zuwiderhandlu Au Nein dieſe Bekounf⸗ g werden mit Ge m. mit Geldſtrafe bis zu er Strafen beſtra 000 Mk. oder mit einer Neben der Strafe kann Einziehung der Brennſtoffe erkannt werden, die ſich die. bezieht, ohne Kc ob ſie dem Täter gehören oder nicht. J. Dieſe Bekanntmachung tritt mit. age der Verbffentlichung im Reichzanzeiger in Kraft. B den 3. Auguſt 1917. Recke omi 15 die Kohlen verteilung: u tz. 5 und Hirſe betr.. . Bekanntmachung. Wir geben nachſtehend die Beſtimmungen der e des Kriegsernährungsamts vom 12. 10 bie 1917 über Höchſtpreiſe für Getreide, Buch⸗ und Hirſe(R. G. Bl. S. 619), ſoweit ſie für Ügemeinheit von beſonderem Intereſſe ſind, bekgnut! er Preis für die Tonne(20 Zentner) iuläy⸗ chen Roggens aus der Ernte 1917 darf im Groß⸗ erzogtum bei dem Verkauf durch den Erzeuger 280 Ark nicht Überſteigen. Der Höchstpreis für die Tonne inländiſchen Weizens aus der Ernte 1917 beträgt im Großher⸗ zogtum 300 Spelz(Dinkel, Feſen) ſowie Emer And Einkor ten im Sinne dieſer Verordnung als Weizen. 11— Roggen und Weizen aus früheren Ernten keihen die Höchſtpreiſe der Verordnung über 5 5 22 für Brotgetreſde vom 21. Juli 1916(R.⸗G.⸗ „S. 820) in der Faſſung nach 8 7 der Verord⸗ 1152 übe a von Getreide und ſenfrüchten vom 22. März 1917(R. G. Bl. S. . ene Dieſe Höchſtpreiſe gelten auch für ſchnugen von Roggen und Weizen aus der te 1917 mit Roggen und Weizen früherer uten. Für Hafer, Gerſte, Buchweizen und Hirſe qus 75 dees de 0 0 durch den zeuger folgende Höchſtpreiſe für die Tonne: Hafer und 1% ungeſchälter Buchweizen 600 Mk. geſchälter Buchweizen 300 Mk. ungeſchälte Hire„„ bn e. 2 555 Hirſe und Bruchtzirſe 970 Mk. Dieſe Höchſtpreiſe gelten auch 42 Haſer, Gerſte, Buchweizen und Hieſe früherer eu. te Vorſchriften der Berordnung über Früh⸗ 0 pom 2. Juni 1917(R. G, Bl. S. 449) bleſben rührt In 7. beträgt bei erung 4 15. Auguſt 60 Weit. fur die Tonne, 5 ES 0 1 Tonne, 1 N 20 Mk. für die 1 5 Getreibe, da* 1. Oktober 1015. 1.78 75. blt e lich g 11 1 o pürfe 0 ö reis n b Pen prämten egen Betrige zugeſchtagen Na euchtigkeit bei Lieferungen vor dem 16. Auguſt 1917 weniger als 10 v. Hundert, Hunke e tember 1917 weniger als 18 v. gt. etreide gilt hinſichtlich des Feu 1 al 43 vollwertig, falls die 2. der bet Lieferungen vor dem 18. Augu 5. Hundert, bei Lieferungen vom 18. Auguſt dis 90. Sep⸗ * 5 undert. 2 g die Beurteilung 5 ſchaffenheit des A dem Bewerber n Dis zu einem Jahr ein, die der Verkäufer vertraglich übernommen 3 32 2 D 2 2 ——— . —A Des TS S ede S N* NN NN en e d 2 dom 2 Ddantdestont usch Die Höchſtpreiſe ſchließen die Beſörderungskoſten werden. t. Der Verkäufer hat auf jeden Fall die Koſten Beförderung bis zur Verladeſtelle des Ortes, von dem die Ware mit der Bahn oder zu Waſſer verſandt wird, ſowie die Koſten des Einladens da⸗ ſelbſt zu tragen. Stellt der Verkäufer Säcke nur bis zu dieſer Verladeſtelle zur Verfügung, ſo darf hierfür eine Leihgebühr nicht berechnet werden. Beim Umſatz von Getreide, Buchweizen und irſe dürfen dem Höchſtpreis als Kommiſſions⸗, ermittlungs⸗ und ähnliche Gebühren ſowie für alle Arten von Aufwendungen nur die von der Reichsgetreideſtelle feſtzuſetzenden Beträge zuge⸗ ſchlagen werden. Dieſer Zuſchlag umfaßt vorbehalt⸗ lich abändernder Beſtimmungen der Reichsgetreide⸗ ſtelle nicht die Auslagen für Säcke und für die Fracht von dem Abnahmeorte ſowie die durch Zu⸗ ſammenſtellung kleinerer Lieferungen zu Sammel⸗ ladungen nachweislich entſtandenen Vorfrachtkoſten. Abnahmeort im Sinne dieſer Verordnung iſt der Ort, bis zu dem der Verkäufer die Koſten der Be⸗ förderung trägt. III. Die Höchſtpreiſe gelten nicht für Original- ſaatgut, wenn die Beſtimmungen über den Verkehr mit Saatgut innegehalten werden.(Verordnung vom 19. Juli 1917 über den Verkehr mit Getreide, Hülſenfrüchten, Buchweizen und Hirſe aus der irnte 1917 zu Saatzwecken(R.⸗G.⸗Bl. S. 609). Als Originalſaatgut gilt das Saatgut ſolcher Sorten, an denen die Stammbaumzucht durch ſchriftliche Belege nachgewieſen werden kann(Hoch⸗ zucht⸗, wenn der Züchter in einem vom Präſtdenten des Kriegsernührungsamts im Deutſchen Reichs⸗ angeiger zur Veröffentlichung gelangenden Ver⸗ — für die Fruchtart als Züchter von Original⸗ aatgut aufgeführt Bei anerkanntem 755 Saatgut aus anerkannten Saat⸗ —ꝗ— ſchaften dürfen dem Höchſtpreiſe folgende etrüge zugeſchlagen werden: die erſte Abſaat bis zu 120%, Ar die zweite Abfaat bis zu 100, kr die dritte 1 bis zu 80, fü die Tonne. Als anerkannte Saatgutwirtſchaften elten nur ſolche Wirtſchaften, die in einem vom äſtdenten des Kriegsernährungsamts im Deut⸗ ſchen ef zur Veröffentlichung gelangen⸗ den Verzeichnis für die Fruchtart als anerkannte Saatgutwirtſchaften aufgeführt ſind. Bei Saatgut aus landwirtſchaftlichen Betrieben, deren Unternehmer ſich nachweislich in den Jahren 1818 und 1914 mit dem Verkaufe von Saatgut 80 faßt haben, dürſen dem öbchſtpreiſe, ſowelt es um die Mengen handelt, für die der Kommunak⸗ den Bestimmungen fe den Ver⸗ 2 85 0 bee erte 11 1 2 0 e e Lena ace dase 1 u By Eu een eg Naeh. ui 93 on, cage en werden, Sie chen zſe Druſchorkmſen,( Fee 5 1 15 3 ſowie 10 N Bed s bon der Ber ca i ee e M d 125„ drei Rperſch rente S a. WS ee 8 Seo Mossttesse 28. 5 ununmaunennen unden Sprechstunden. Sonntag u. Mittwoch v. 1 Unt Fast gänzlieb schmerzioses TZahhziehen 2 „ . Nachher. Fig. 1 zeigt dasselbe Gesicht, welches durch das Einsetzen von känstliehen Zähnen die Rundung der Wangen und da- Vorher. Fig. II zeigt ein sonst hübsches Gesicht, bei welchem dureh das Fehlen der Zähne die Wangen eingefallen sind und dadurch durch die das gange Gesicht an Schenhell zurzckerhaſten hat. Schönheit verlorag hat. „eee, h. Speꝛialität: Gediegene Ausführung von Gebissen ohne Gaumenplatte, Kronen u. Brücken. Umarbeitung nicht passender Ge- . bisse innerhalb eines Tages. 88 Salatbeiquss von Sehörden begutachtet, zum Handel zugslassen und nur aus besten natürlichen Rohstoffen hergestellt. Qebrauchsfertig. macht den Salat ohne Zugabe von Essig, Oel und Salz geschmeidig u. schmackhaft. Er. 45 Pig. Ff. Wagners Nachf. Inh W. Helistin. Vorſtehendes bringen wie hiermit zur allmeinen Kenntnis. Seckenheim, den 29. Auguſt 1917. Bürgermeiſteramt: Volz. Koch. Socooo ooo Minn Städtische Sparkasse Mannheim ö unter Garantie der Stadtgemeinde Mannheim. Annahme von Spareinlagen; Verzinsung von dem auf die Einlage folgenden Tag an zu 4% Kostenfreie Einzahlungen auch auf Postscheckkonto 629. Ludwigs hafen a. Rn. III 8 e