delag. 4. denlomber 1917. nt täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und uf Dei f Feiertage. unte Abonnementspreis beträgt monatlich 7 Pfg 3 N dei freier Zuſtellung. N di Poſt bezogen pro Quartal Mk. 2.25. 28 en n 15 8 ieee % 1—— 15 „. el Lokales. 6 Ars ammeltätigkeit der Schulen. In Haushaltungen, be⸗ nic dec uf dem Lande, gehen kleine und kleinſte Gegen⸗ keen er aus Sparmetallen(Kupfer, Meſſing. Blei. Zinn, Nickel, impfe abu ſo z. B. Soldatenknöpfe, Bleikugeln, alte Pa⸗ 5 le Nasser. Zinnſoldaten uſw., ferner Gummiabfälle, z. B. et 0 lach er⸗ und Gasſchläuche, Gummiſchuhe, Bälle u. a. I. ß hren. Der Bevölkerung iſt vielfach noch nicht be⸗ ei A berg dieſe Gegenſtände zu größeren Mengen geſammel 1 n g 0 Veteitet zur Kriegs⸗Rohſtoff⸗Verſorgung einen wert⸗ len die Schüler über die Bedeutung dieſer Dinge auf⸗ ien wol ſie zum Sammeln derſelben zu veranlaſſen, am date 0 durch die Lehrer und Pfarrer. Die ſo geſam⸗ er ab rialien wären in den Schulen oder Gemeinde⸗ le abzultefern und von dort an die nächſtgelegenen kom⸗ en daf mmelſtellen abzuführen. Es werden Vergü⸗ lich für gezahlt und dieſe den abewſiefernden Schulen der Unkoſten angerechnet werden. Aer als Hilfsarbeiter in de Landwirt ft. Die 0 ſchaft kann jetzt mehr als je alle Hilfskräfte brauchen. g ommen vor allem auch Schüler in Frage. Nun . wartehrfach berichtet worden, daß Schüler, die gern hre ren, bei den landwirtſchaftlichen Arbeiten zu helfen, N G beſct Eltern daran verhindert wurden. weil ſie einer⸗ und bieten pie Arbeit tönnte fr ire Jungen zu ſchwer dieſe könnten bei ſolcher Tätigkeit geſundheitlich ehmen, andererſeits die Schüler könnten in ihren taſtalten zurückbleiben. Erſteres Bedenken läßt ſich n die eres widerlegen. Das Arbeiten in friſcher Luft de weihen Körper nur ſtählen und kräftiger machen. denn e Beſorgnis aber wird behoben durch eine Ver⸗ hller ng des Kultusminiſteriums, daß an wiezim Wigter ihre Schuldiakeit tun. bei der Ver⸗ 77 n e höhere Klaſſen nicht zu kurz kommen ſollen, auch N. 0 cht drag liefern können. Es iſt deshalb dringend er⸗ g. wei Ache das volle vorgeſchriebene Penſum beherrſchen. len hal auf die Kriegsgefangenen. In den letzten Mo⸗ 9. 78 Bae Preſſe aus allen Teilen Deutſchlands immer I ee die ichte über Anſchläge feindlicher Kriegsgefangener schine neue Ernte, den Viehſtand und die Werkzeuge und le Vernichtung oder Beſchädigung der Saaten ichſe z. B. durch verkehrtes Einſetzen der jungen and Ausſtechen der Keime der Kartoffeln u. g. m., e und Verſeuchung des Viehs, um Zerſtörung on Kren und Induſtriebetrieben. Aber auch Meute⸗ U riegsgefangenen, aufgeſtachelt durch ausländiſche raffin; genten, ſind hier und da vorgekommen. In enen diene Weiſe werden die Mittel, mit denen die weist ieſe verruchten Anſchläge ausführen ſollen, und der einen wie das geſchehen ſoll, in dem Inhalt der Merneſadat geſandten Poſtpakete ihnen zugeſchmuggelt. Naſinenkobüchſen und anderen Konſerven, Nudelpaketen aller Hen, Schokoladetafeln, Zigaretten, ſelbſt in lagemittel Art ſind ſie verpackt: Bakterien⸗Kulturen, 0 rten„aber auch Hilfsmittel zur Flucht, wie Kom⸗ „Geheimtinte uſw. Aus einem aufgefundenen 5 t hervor, daß dieſe Sabotage ausdrücklich auf mt as öſiſchen Regierung erfolgt und vom Auslande ung kü fi geleitet wird, daß die Gefangenen durch Ver⸗ aerzugehalt ger Belohnung und Androhung von Strafen de unn diſche en werden. Es iſt alſo aufs drinendſte geboten, N kütt außerh licht jedes einzelnen, die Kriegsgefangenen trauen„halb ihrer Arbeitsverrichtung mit dem größten Aberwachen und ſie nicht in falſcher Gut⸗ 10 deſtändigkeit ſich ſelbſt zu überlaſſen. Denn urch 70 Ernte, dem Vieh und kriegs wichtigen Be⸗ ſt tadel che hinterliſtige Anſchläge droht, wird durch newerte Argloſigkeit und Vertrauensſeligkeit eu r L rbeitgeber, die an den Kriegsgefangenen ere d nſt er Zeit ſich gewöhnt haben, werſvolle Mit⸗ un bat lle U iche Feinde zu ſehen, noch geſteigert. ſhürzat. es en ſollte jeder, der mit Gefangenen zu rf ich zu 8 5 5 5 S0hbe n in 9 5 machen, ſie dauernd unter deut 6 5 Alis.“ Cung von Militärnerſonen wegen häuslicher e eeperſenen gt ein ſabcger Weg. daß Angehörige von N dite er Verhäl le eine Beurlaubung derſelben wegen ar 9 9 erbitten, ſich deswegen vielfach un⸗ Feſſeralkom tellbo. Generalkomman 5 17 Immand 5 ralkommando wenden. as 1 5 le Geſuc kann in ſolchen Fällen keine Entſcheidung 2 deg ſzeibehördee müſſen vorher durch die Antragſteller bei laub: de, d 5 N 9 ur aubigung de, dem Bürgermeiſter uſw. zur Prüfung und augesehen werdet werden. Von einer ſolchen kann schon Heimatsu en, wenn es ſich um Anträge auf Ertei⸗ on längere laub handelt, weil der betreffende Mann aträge könen ununterbrochen im Felde befindet. ne vorher 5 5 von den Angehörigen unmittelbar, n des Wh mreichung bei der Polizei oder ſonſtigen werden. Rortes, an den zuſtändigen Truppenteil 0. 7 A Wa. de nge 35 Ab de die Bundes Wildhandels iſt für dieſes Wirlſchafts⸗ ordom 12. ö 19 17a lsverordnung über den Verkehr mit „ ing ſſt 5 50 getroffen worden. In Verfolg dieſer Abnah e preußiſchen Landkreiſe eine Abliefe⸗ N ungspftioflicht für Wild feſtgeſetzt worden. anden pflicht ſol nur die auf Treiblagden und Rot., Dan einer Mehrheit von Schützen erlegte und Faſanen Schwarz- und Rehwild, an Haſen, ö Vanbeader Stüc Nieden, 1 1 bis zu 5 Stück ochtig ck Niederwild zur freien Verfügung aten bleiben. die drei Stück Schalenwild diente, zu benutzen. Antrag und n der Arbeitgeber gebracht. Es handelt ſich da um ſüftungen gegenfiber Nahrunesmiltelläcern und Vieg⸗ Läuferſchweine in nächſter Verbrauch zuzuführen. bei Futtermangel bisweilen zu preiſen abgeſt werden müſſen, aufzuhalten, ſodann aber die für die Mäſtung beſtimmten Schweinebeſtände nicht zu groß werden zu laſſen, damit ſie nicht im Mißverhältnis zu den erlaubten Futter⸗ dürfen bis auf weiteres monatlich wieder 25 derjenigen Menge, welche im gleichen Monat des Jahres 17. Jahroung. mis iat! der Bürgermeister ämter Secken heim, Npesheim, NMedszarhansen nud Edingen. Druck und Verlag von Gg. Zimmermann. Seckenbeim. überſchreitende Jagdſtrecke iſt zur einen Hälfte zur Befriedi⸗ gung des örtlichen Bedarfs an Wildpret innerhalb des Kreiſes, zur anderen Hälfte zur Ablieferung in die Groß⸗ ſtädte und Induſtriebezirke beſtimmt. Bei Niederwildjagd⸗ ſtrecken ſoll grundſätzlich eine Dreiteilung in der Weiſe ſtatt⸗ finden, daß, mindeſtens aber 10 Stück, wie erwähnt, dem Jagdberechtigten zur freien Verfügung bleiben, die beiden anderen Drittel ſind wie bei dem Schalenwild zur Befriedi⸗ gung des örtlichen Bedarfs innerhalb des Kreiſes und für die Wildverſorgung der Großſtädte beſtimmt. Außer un⸗ mittelbar an Verbraucher darf das Wild vom Jagdberech⸗ tigten nur noch an amtlich zugelaſſene Wildhändler ver⸗ kauft werden. Es iſt beabſichtigt, den Allgemeinen Deutſchen Jagdſchutzverein und den Wildhandel bei der Erfaſſung und Regelung des Verkehrs mit Wild in angemeſſener Weiſe zu beteiligen. In jedem Kreiſe ſoll zur Durchführung dieſer Auf⸗ gabe möglichſt eine Kreiswildſtelle unter Heranziehung von Sachverſtändigen gebildet werden. Ar Bechlagnahme der Gaſthauswäſche. Durch eine Ver⸗ ordnung der Reichsbekleidungsſtelle im Reichsanzeiger vom 25. Auguſt 1917 ſind die geſamten Beſtände an Bett⸗, Haus⸗ und Tiſchwäſche, die ſich im Beſitz von Hotels, Penſionen, Gaſt⸗ und Schankwirtſchaften und ähnlichen Betrieben oder in Wäſcheverleihgeſchäften befinden, beſchlagnahmt worden. Dieſe Verordnung bringt ein Verfügungs⸗ insbeſondere Veräußerungsverbot dieſer Wäſche, während eine Enteignung durch die Verordnung nicht angeordnet wird. Die vorhandene Wäſche darf vielmehr auch noch in Zukunft weiter gebraucht werden, ſoweit ihr Gebrauch nicht durch die ange⸗ ordnete Verwendungsbeſchränkung ausgeſchloſſen iſt. Es iſt dagegen veroten, ſie für andere Zwecke, als denen ſie bisher Wenn jemand ſeine beſchlagnahmte Wäſche veräußern will, ſo kann er auf einen beſonderen ei der Reichsbekleidungsſtelle(Ueberwachungsab⸗ teilung) die Genehmigung dazu erhalten. Die Beſchlag⸗ nahme der Wäſcche, die ſich augenblicklich im Beſitze eines Gewerbetreibenden befindet oder die von ihm ſeit dem 14. Juli 1917 zur Lieferung in Auftrag gegeben worden iſt, erſtreckt ſich auf alle, alſo auch die kleinſten Betriebe. Um einen Ueberblick über die vorhandenen Beſtände zu bekommen, iſt eine Beſtandsanmeldung angeordnet, deren Meldekarten bis ſpäteſtens zum 15. Oktober bei der Reichsbekleidungsſtelle eingereicht werden müſſen. Dieſe Meldekarten werden dem Meldepflichtigen durch die zuſtändige Behörde zugeſtellt. Meldepflichtige, die durch irgend welche Umſtände bis zum 24. September 1917 keine Meldekarten erhalten, ſind ver⸗ pflichtet, dieſe von der Reichsbekleidungsſtelle(Volkswirt⸗ ſchaftliche Abteil ang) zu fordern. Von dieſer Meldepflicht ſind nur die kleinſten Vetriebe ausgenommen und zwar ſolche, die zur Beherbergung und Beförderung von Perſonen weniger als 5 Gaſtbetten beſitzen, oder in ihren Schankbetrieben außer den Familienangehörigen nicht mehr als drei fremde Per⸗ ſonen beſchäftigen. Beſonders zu beachten bleibt, daß die Beſchlagnahme ſich auch auf dieſe kleinſten Betriebe mit erſtreckt. Die durch die Verordnung betroffenen Ge⸗ werbetreibenden tun gut, ſich zeitig um die Beſchaffung der Meldekarten zu bemühen, weil die Unterlaſſung oder Nicht⸗ befolgung der einſchlägigen Beſtimmungen ſtrafbar ist. ar Stärkere Abnahme von Schweinen. Zur ſtärkeren Ab⸗ nahme von Schweinen hat das Kriegsernährungsamt(wie in Nr. 57 ſeiner„Mitteilungen“ vom 14. Auguſt 17 mitge⸗ teilt wird) die Landesfleiſchämter ermächtigt, Ferkel und Zeit ſo viel wie möglich dem Die Landeszentralbehörden können hierzu die Preiſe für Läufer bis zu 70 Kilogramm Levend⸗ ö 155 um eine Klaſſe erhöhen und für Ferkel angemeſſene reiſe, ſoweit nötig, feſtſetzen. Sie werden auch Haus⸗ ſchlachtungen unreifer Schweine während der Ernte möglichſt zulaſſen, wenn die geſetzlichen Vorausſetzungen ſonſt vor⸗ liegen. Fleiſch von Spanferkeln bis 30 Pfund Lebendgewicht ſoll nur zu ½ auf die Fleiſchkarte angerechnet werden; die Landesbehörden können es auch kartenfrei zum Verkaufe zu⸗ laſſen. Zweck dieſer Maßnahme iſt einmal, den vielfach die ganze Schweinezucht bedrohenden Preisſturz für Ferkel, die . Schleuderpreiſen abgeſtoßen mitteln ſtehen. 5 5 A Es gibt wieder Brennſpiritus. Vom 1. September an Hundertteile 1915 für häusliche Zwecke(Flaſchenſpiritus) verbraucht worden iſt, zu denſelben Zwecken in den Verkehr gebracht werden. Von dieſen 25 Hundertteilen werden 20 Hundertteile zum Preiſe von 55 Pf. für das Liter gegen Bezugsmarken, die von den Kommunalverbänden ausgegeben werden, der Reſt von 5 Hundertteilen zum Preiſe von 1,50 Mark für das Liter ohne Bezugsmarken geliefert. Der Spiritus zum Preiſe von 55 Pf. für das Liter iſt ausſchließlich zur Befriedigung des Bedürfniſſes minderbemittelter Perſonen beſtimmt, die ihn zu Koch⸗, Heiz⸗ und Leuchtzwecken benötigen, und denen Elektrizität, Gas oder Petroleum nicht zur Verfügung ſteht, ſowie zur Deckung des Bedarfs von Perſonen, die den Spiri⸗ tus für Zwecke der Kranken⸗ und Säuglingspflege unbedingt gebrauchen. Die Verteilung der Bezugsmarken an die ein⸗ zelnen Gemeindebehörden wird in Zukunft nicht mehr durch die Großvertriebsſtellen, ſondern durch die Kommunalver⸗ bände erfolgen. Bezugsmarken, die den Kommunalbehörden überlaſſen ſind, dürfen keinesfalls zur Befriedigung gewerb⸗ licher Bedürfniſſe abgegeben werden. 5 Vermischtes. „ Glockenerſatz. Viele Kirchenuhren ſchlagen die Stunden⸗ zahl nicht mohr an, da die größeren Glocken enllernt worden auftiſchen, Fenſter, es iſt hier zum Erſticken!“ In ſertionsbreis⸗ Dis einſpaltige Petitzeile 15 Pfg., Reklamen 50 fg. dis Zeile. Bei öfterer Aufnahme Nabett. Fernſprechanſchluß Nr. 16. ind. Eine eigenartige Abhilfe hat man in einer thürmgiſchen Gemeinde geſchaffen, worüber der„Erfurter Allos mene An⸗ zeiger“ folgendermaßen berichtet:„Auch die Aubachthaler Turmglocken ſind zu Heereszwecken abgenommen wo den. Die Folge war, daß die Turmuhr nicht mehr volle Stunden an⸗ ſchlug. Nun iſt es dem findigen Kirchendiener G. gelungen, die Glocken durch eine Eiſenbahnſchiene zu erſetzen, die einen ſehr ſchönen Glockenſchlag abgibt und nun die Stunden wie zuvor verkündet.“ Wer verſucht es mit einer Eiſenbahn⸗ ſchiene? 5 5 Die franzöſiſche Schande. Mit welchen Mitteln die Fran⸗ zoſen Kriegsgefangene zu völkerrechtswidrigen Arbeiten zwingen, zeigt folgender Bericht eines aus Frankreich aus⸗ getauſchten Kriegsgefangenen. Als Anfang Januar 1917 von mehreren hundert deutſchen Kriegsgefangenen, die ge⸗ zwungen worden waren, Munition in die franzöſiſche Schühnenlinie zu tragen, 32 durch deutſches Artilleriefeuer gefallen waren, weigerten ſich die anderen Deutſchen trotz der Androhung, erſchoſſen zu werden, Munition herbeizu⸗ ſchaffen. Sie wurden darauf zuſammergetrieben; man ſtellte Maſchinengewehre vor ihnen auf und bedeutete ihnen, ſie würden alle erſchoſſen werden, wenn ſie bei ihrer Weigerung verharrten. Als ſie ſich trozdem weigerten, wagte man zwar nicht, ſie zu erſchießen, ſie wurden aber nach dem Straf⸗ lager Carpiagne abtransportiert, wo ße faſt verhungert und todesmatt anlangten, da man ihnen längere Zeit überhaupt keine Nahrung verabreicht hatte. So behandelt der Franzoſe deutſche Kriegsgefangene, die davor eneſchrecken, Geſchoſſe herbeizuſchaffen, die eigene Kameraden töten ſollen! * Wo bleibt die Entrüſtung? Zum Brand der Kathedrale in St. Quentin ſchreibt Nieuwe Courant vom 13. Auguſt: „Der offizielle deufſche Bericht wird durch die Mitteilung eines neutralen Offiziers beſtätigt, der St. Quentin in den letzten Monaten verſchiedentlich auf den Frontreiſen beſuchte und noch kurz vor der Vernichtung der Kathedrale Zeuge davon war, daß Granaten der Alliierten auf dem prächtigen Bauwerk explodierten. Der neutrale Offizier war heftig ent⸗ rüſtet über die Parteilichkeit der neutralen Preſſe, die ſich gegen den deutſchen Vandalismus in den Tagen von Reims empörte, aber die Vernichtung dieſes Bauwerks durch die Franzoſen als die natürlichſte Sache von der Welt anſah.“ * Was man ſich von uns erzählt. Die abſonderlichen Märchen, die franzöſiſche Blätter unentwegt ihren Leſern werden durch folgende Richtigſtellung des „L' Oeuvre“ vom 17. ds. Mts. illuſtriert: Man glaube nicht ohne Vorbehalt: Daß die Kronprinzeſſin aus ihrem ehelichen Heim geflohen, kurz vor der Schweizer Grenze abgefaßt und unter militäriſcher Bewachung nach Hauſe gebracht worden iſt. Daß die zwangsmäßige Wiederverheiratung in Deutſch⸗ land eingeführt iſt, und alle Kriegerwitwen ſich unperzüglich wieder zu verheiraten haben, widrigenfalls ſie ſol unge ins Gefängnis geſperrt werden, bis ſie ihren Widerſtand auf⸗ geben. Daß die Münchener Leichenbeſtattungsgeſellſchaften, die den an ſie gerichteten Anforderungen wegen der Hunger⸗ typhusepidemie nicht mehr genügen können, dringend drei⸗ tauſend Leichenwagen bei einer Schweizer Fir na beſtellt hatten uſw. * Drolliges Stammbuchblatt. Der Wiener Komiker Scholz hat ein drolliges Stammbuchblatt geliefert. Er beſaß einen Schwager namens Melzer und dieſem ſchrieb er ins Alhum: Melzer iſt ſtolz auf ſeinen Schwager Scholz; aber Scholz iſt ſtölzer auf ſeinen Schwager Melꝛer. * Der diplomatiſche Gaſtwirt. In einem Gaſthaus, ſo erzählt der Gaulois, beendet ein Herr ſeine Mahlzeit mit dem Kaffee, wobei er dem Kellner zuruft:„Oeffnen Sie das Gleich darauf ruft ein anderer Gaſt, der ſich ſoeben erſt niedergelaſſen hat:„Kellner, ſchließen Sie das Fenſter, man friert hier!“ Der Kellner zögert, der Gaſtwirt aber flüſtert ihm zu:„Gehorchen Sie dem Herrn, der noch nicht gegeſſen hat!“ * Bräuligam:„Kann man etwas ſchöneres ſehen, als dieſen grünen Wald?“— Brart:„O fu, Otto! Das ſagſt du mir?“ Zur Beachtung. Das Bürgermeiſteramt in Ludwigshafen a- Rh. hat in den Dienſträumen des ſtädtiſchen Lebensmittel. amtes folgenden Aushang angebracht:„Das Publikum wird gebeten, ſeinen Unmut über die durch den Krieg und deſſen lange Dauer hervorgerufenen wirtſchaftlichen Ver hältniſſe nicht an dem hier tätigen Perſonal auszulaſſen. Letzteres hat die derzeitigen Verhältniſſe nicht herbeigeführt, kann ſie auch nicht ändern und hat lediglich ſeine vorgeſchriebene Pflicht zu erfüllen.“— Wenn dann gleichzeitig auch das Perſonal ange⸗ wieſen worden iſt, im Verkehr mit dem Publikum jegliche Unhöflichkeit zu vermeiden und wenn die Vorſchriften beider⸗ ſeits gewiſſenhaft beobachtet werden, dann muß Ludwigs⸗ hafen ein idealer Kriegsaufenthalt ſein. Hohes Alter. In Buer(Weſtfalen) iſt die Frau Eliſabeth Balika im Alter von 106 Jahren 1 15 Mord. Der 20jährige Schneidergehilfe Hellinger aus Leimen hat am Mittwoch Andie 4 dem Wantz fe bei Heidelberg den Kaufmann Sigmund Wolff von dort, mit dem er ſich auf einem Spaziergang befand. erſchoſſen. Der Täter, der verhaftet werden konnte. hat die Tat bereits eingeſtanden. Hinrichtung. In Dresden wurde am 30. Auguſt der Mechaniker Köller wegen Raubmords an einer Verkäuferin enthauptet. 5 Brand. Eine Malzkaffeefabriz von Heinrich Frank Söhne, Zweiganſtalt der Werke in Ludwigsburg, iſt einem Großfeuer zum Opfer gefallen.— In der Rahkekenabteflung der Muni⸗ tionsfabrin Ochta bei Petersburg brach ein Großfeuer aus, wobei 45 000 bis 50 000 verſandtfertige Raketen„Feuer fingen. Stücke des zerſtörten Dachſtuhls und brennende Raketen flogen in ganz Petersburg unter die Einwohner, unter denen eine Panik entſtand, die Vagabunden** Plündern von Wohnungen ausnützten. Auch eine große Dachpappenfabrik und große Mengen aufgeſtapelten Holzes verbrannten mit. Der Schaden beträgt mehrere Millionen Rubel. 9 Anglaublich. g Die Entente kann mit Deutſchland nicht fertig werden, das ſieht Wilſon ein, ſeine militäriſche Sonderkommiſſion t es ihm ausdrücklich bezeugt, nachdem ſie ſich in Frankreich durch den Augenſchein die Sachlage klar ge⸗ macht und ſich davon überzeugt hatte, daß die engliſchen und franzöſiſchen Generalſtabsberichte den Tatſachen wenig entſprechen. Wilſon weiß aber auch, daß der Tauchboot⸗ krieg dem Vierverband den Atem benehmen und ihn zum Frieden zwingen wird. Es gibt, worauf man immer wieder hinweiſen muß, nach der Anſicht des Verbands, nur noch eine Rettung für ihn: Deutſchland muß ſich ſelbſt umbringen. Das und nichts anderes iſt der Sinn der Wilſonnote an den Papſt, die nach bekannten Muſtern und wie ſchon der Ton verrät, ebenſo ſehr an das „große“ deutſche Volk gerichtet iſt. Das deutſche Voll muß ſeine Regierung wegjagen, dann kann es den Frieden haben, den der Verband ihm geben will; mit der „wütenden und rohen Macht“ wird kein Friede geſchloſſen, — ſo ſchreibt Wilſon. Ehe dieſer Prachtsmenſch in den Krieg eintrat, hat er noch in ſeiner Friedensnote vom 21. Dezember 1916 von der deutſchen Regierung als von einem„Freund“ und„in freundſchaftlicher Geſin⸗ nung“ geſprochen. Damals hielt er alſo die deutſche Re⸗ ierung, d. h. um es deutlich zu ſagen: den Kaiſer und fein Haus keineswegs für ſchlecht und verabſcheuungs⸗ würdig. Das wurde ſie für den„praktiſchen“ Amerikaner erſt, als er es für nützlich hielt, uns den Krieg zu erklären, weil ihm eine Revolution des„großen“ deut⸗ ſchen Volkes als das einfachſte, billigſte und ſicherſte Mittel amerikani' er Kriegführung erſchien. Das liegt a. klar auf der Hand. Und trotzdem feiert der e d„Vorwärts“ die Note Wil⸗ ſons mit folgenden Worten: Sollen wir Deutſche uns nachſagen laſſen, daß man mit uns nicht verhandeln könne, weil wir ein Helotenvolk ſeien, das gar nicht imſtande ſei, ſeinen eigenen Willen zur Geltung zu bringen? Verdienen wir das nach jahre⸗ langen Leiden und Kämpfen, nach Leiſtungen und Opfern ohne Maß und Zahl? Soll nur ein. von uns mit Ruckſack und Flinte hinausgehen, ein einziger als Wacht, poſten am Drahtverhau ſtehen, in dem Gedanken:„Dae alles brauchte nicht mehr zu ſein, wenn wir uns nur den Regierungsformen der ganzen übrigen Welt anpaſſen wollten?“ Mögen ſich dieſe Frage die nach ihrem Ge⸗ wiſſen beantwo ten, die das Schickſal des deutſchen Volkes in Händen halten. 5 Es gibt alſo tatſächlich in Deutſchland Leute, die eſehen haben, daß die Zerſtücklung Deutſchlands im Vierverband vertragsmäßig beſchloſſen iſt, daß die Frei⸗ heit der kleinen Völker von den weſtlichen Demokratier mit Füßen getreten und vernichtet wird, wie Aegypten, Irland und Griechenland erlebt, und in den Kundgebunger des Vierverbandes geleſen haben, daß dieſer nichts anderes will, als die brutalſte Gewaltherrſchaft mit all ihrer Folgen über Mitteleuropa zu erreichen, und die es dennock fertig bringen, auszurufen:„Das alles brauchte nicht mehr zu ſein, wenn wir uns den Regierungsformen der ganzen übrigen Welt anpaſſen wollten!“ Wäre es nicht gedruckt, man würde es nicht glauben. Bethmann Hollweg und Gerard. Der frühere Reichskanzler, Herr von Bethmann Hollweg, gewährte dem Vertreter der amerikaniſchen„Aſſoziated Preß am 30. Auguſt eine Unterredung, in welcher er ſich zu dem Teil der Gerard⸗Enthüllungen äußerte, der ſich auf ſein Ge⸗ präch mit dem früheren amerikaniſchen Botſchafter über die eutſchen Kriegsziele im Januar 1917 bezieht. Herr von Beth⸗ mann Hollweg erklärte unter dem Eindruck zu ſtehen, daß Gerard bei ſeinen ee ſeiner Phantaſie doch etwas weit die Zügel habe ſchießen laſſen. In ſeiner Wiedergabe unſerer Unterredung, ſo ſagte er, hat Gerard mir Aeuße⸗ rungen in den Mund gelegt, die zwar ſonſt in Deutſchland emacht worden ſein mögen und auf die er bei unſerem 11 ch wiederholt Bezug nahm, die aber nicht die meinigen Dies gilt vornehmlich von meinen angeblichen Aeuße⸗ tungen über die Abſichten Deutſchlands auf Lüttich„Namui und die belgiſchen Häfen und e ſowie auf eine militäriſche und wirtſchaftliche Kontrolle des Landes. Solche Kriegsziele Deutſchlands habe ich Herrn Gerard nicht entwickelt, vielmehr bei allen Gelegenheiten und ſo auch bei unſerem Ge⸗ ſpräch Ende Januar, ſtets auf meine Reichstagsreden hinge⸗ wieſen, in denen ich erklärte, Deutſchland werde poſitiv Garantien dafür fordern, daß belgiſches Gebiet und belgiſche Politik in Zukunft nicht zu ſtändiger Bedrohung Deutſchlunde ausgenutzt werden dürften. Ich habe mich bezüglich der Art dieſer Garantie nicht geäußert. Im Verlaufe diefes Teiles der Unterhaltung hob Herr Gerard hervor, daß eine Verwirk⸗ 1 1 der weitgehenden Ziele, wie ſie gewiß deutſche Kreiſt bezüglich Belgiens erſtreben, 0 8 0 5 König Albert nur eine Scheinmacht laſſen würde und ob wir nicht beſſer ſtatt deſſen darauf ausgehen ſollten, Lüttich zu annektieren; das ei nach ſeiner Anſicht erreichbar. Vielleicht hat er dieſe eußerung getan, um eine Antwort von mir herauszulocken. Wenn dies der Jall geweſen iſt, ſo iſt der Verſuch jeden⸗ alls mißlungen. In allen meinen dies ezüglichen Unter⸗ haltungen mit dem Botſchafter habe ich mich vielmehr darauf beſchränkt, auf meine in der Oeſſeutlichkeit getanen Aeuße⸗ rungen hinzuweiſen, in welchen ich betont habe, daß ich einen Frieden anſtrebe, der Deutſchland ein freundſchaſtliches Nebeneinanderleben mit Belgien ermöglicht und ſichert. Das Gedächtnis ſcheint Herrn Gerard auch nicht recht gedient zu haben, als er das niederſchrieb, was wir über Rußland geſprochen haben. Er behandelte Deutſchlands Kriegsziele nach 9 en nur obenhin und bemerkte, Amerikas Intereſſe daran fn gering, dort würden wir wohl freie Hand haben. für Rumänien und Serbien zeigte es berhältnismäfi nut wei! Sympathien. Er hat auch über dieſe Läuder eine der Auskünfte erhalten, die er mir in den Mund legt. Der Weltkrieg. Wer. Großes Hauptquartier, 3. Sept.(Amtlich. Weſtlicher Kriegsschauplatz: Bei Sturm und Regenſchauer war der Artillerie⸗ kampf in Teilen der flandriſchen Front ſtark, bei den anderen Armeen, auch an der Maas, im allgemeinen gering. a An der Straße Cambrai Arras ſcheiterte ein ſtar⸗ ker engliſcher Vorſtaß; beim Gehöft Hurtebiſe wurde der Geländegewinn der Franzoſen in Grabenkämpfen beträchtlich eingeengt. e Deſtlicher Kriegsſchauplatz: Front des Generalfelpmarſchalls Prinz Leopold von Bayern: i Nach nirkſamer Vorbereitung überſchritten de ut⸗ ſche Diviſionen am Morgen des 1. September die üna beiterſeits von Uerküll. Auch 1 Starke Artillerie⸗ und Minenwerferwirkung ging dem Ueberſetzen der Infanterie voraus, die nach kur⸗ zem Kampf auf dem Nordufer des Fluſſes Fuß faßten, kraftvolle Angriffe warfen die Ruſſen zurück, wo ſie Widerſtand leiſteten. i Die Bewegungen unſerer Truppen ſind im Gange und verlaufen plangemäß. 0 Der Feind gab unter der Einwirkung unſeres Vor⸗ dringens ſeine Stellungen weſtlich der Düna auf; auch dort ſind unſere Diviſionen unter Gefechten mit ruſſiſchen Nachhuten im Vorgehen. i Dichte Kolonnen aller Art ſtreben auf den von Riga ausgehenden Straßen über haſtend nordoſtwärts, brennende Ortſchaften und Höfe zeigen den Weg. des weichenden Weſtflügels der ruſſiſchen 12. Armee. Frout des Generaloberſts Erzherzog Joſeph: In den Flußtälern am Nordoſthang der Waldkar⸗ pathen auflebende Gefechtstätigkeit. 5 N Südlich des Trotustales ſcheiterten mehrere rumä⸗ niſche Nachtangriffe am D. Coſna und bei Grozeſci. Heeresgruppe des Generale. Falls von Mackenſen: 5 Im Gebirge zwiſchen Suſita⸗ und Putnatal wehrlen unſere Regimenter ſtarke ruſſiſch⸗rumäniſche Angriff durch Gegenſtöße ab. Mit 200 dabei in unſere Hand gefallenen Gefangenen erhöht ſich für dieſes Kampffeld ihre Zahl ſeit dem 28. Auguſt auf 20 Offiziere, 1650 Mann, die Beute auf 6 Geſchütze mit Protzen, 60 Ma! ſchinengewehre, zahlreiche Minenwerfer und Truppenfahr zeuge. i 5 beluch bei Maraveſti griffen die Rumänen vergeb⸗ lich an. 5 8 Mazedoniſche Front: Heute morgen brachen franzöſiſche Angriffe bei Bra⸗ tindel nordweſtlich von Monaſtir verluſtreich zuſam, men, die Serben erlitten neuerlich am Dobropolje ein blutige Schlappe. 1 e Der Erſte Generalquartiermeiſter: Ludendorff. An der Weſtfront legte Unwetter die Tätigkeit der Zeinde lahm, ſogar der Geſchützkampf war ſtark ge dämpft, nur an der Küſte von Nieuport wütete er in gleicher Stärke fort. Ein Angriff der Engländer an der Straße Arras— Cambrai int Artois, einer Gegend die in letzter Zeit ziemlich ruhig geblieben war, bracht! hier wieder Abwechſelung. Der Vorſtoß wurde mit ſtar ken Kräften unternommen, iſt aber von unſeren wachſamen Truppen niedergekämpft worden. Wie zu erwarten, wat der„große Sieg“ der Franzoſen bei Hurtebiſe(Aisne front) von kurzer Tauer. Der größte Teil des an ſich nicht großen Gebietsverluſtes vom Samskag iſt ihnen be reits wieder abgenommen.— Von der Oſtfront kommt eine überraſchende Meldung. In der Stärke von meh reren Diviſionen haben unſere Truppen bei Uexküll(un gefähr mittelwegs zwiſchen Riga und Friedrichſtadt) nach kurzem Kampf die Düna überſchritten und die Ruſſen nordwärts zurückgeworfen. Die Bezwingung des bei deutenden Stromes iſt im Hinblick auf Riga von großel ſtrategiſcher Bedeutung. f Der Krieg zur See. Berlin, 2. Sept. Im engliſchen Kanal und Ak⸗ lantiſchen Weltmeer ſind 4 Dampfer, 2 Segler mit 17500 BRT. verſenkt worden. 5 ee Nach den bisher vorliegenden Meldungen unſeret Tauchboote ſind ſeit Beginn des uneingeſchränkten Tauch bootskrieges bereits mehr als 6 Millionen Brutto- regiſtertonnen des für unſere Feinde nutzbaren Han; delsſchiffsraumes verſenkt worden. e Berlin, 2. Sept. Am 1. September früh morgens ſtieß nördlich von Hornsriff eine unſerer Sicherungs“ patrouillen auf engliſche Kreuzer und Torpedoboote. Nach kurzem Gefecht entzog ſich der Feind, der durch eines unſerer Flugzeuge mit Bomben belegt wurde, dem Ein⸗ greifen ſtärkerer Streitkräfte. Von uns wurden vier als Vorpoſtenboote verwendete Fiſchdampfer beſchädigl und däniſchen Hoheitsgewäſſern auf Strand geſetzti Der größte Teil ihrer Beſatzung ſcheint gelandet 81 ſein. N i 5 1 . Folitiken“ meldet, daß nach einer Miteilung deuk⸗ ſcher Matroſen die Engländer Granaten mit giftigen Ga⸗ ſen anwandten und die hilfloſen deutſchen Seeleute mit Maſchinengewehren beſchoſſen. 9 l N Nach einer Bläftermelbung aus Ringköbing ſand das Treffen früh gegen 6 Uhr vor Bierregaard ſtatt. Man deok achtete 14—15 englische Schifſe, die 4 deutſche Wacht⸗ chiffe angriffen Dieſe zogen ſich vor der Uebermacht auf die däniſche Küſte zurück, wo ſie auf den Grund lie en. Sie erwiderten dabei ununterbrochen das Jeuer der Engländer. Die wodurch 2 1 5 05 1 um 3½ Uht er die däniſche Küſte! 1 8 0 5. gzeug abgeſchoſſen wurde. Nach Berichten aus Au⸗ ie g des U⸗Bootskrieges im⸗ mer drückender empfunden. Namentlich das Verſchwin⸗ den einiger wohlbekannter Dampfer mit wertvollen La⸗ dungen macht großen Eindruck in der Geſchäftswelt. Riga ist genommen. Berlin. 4. Sept.(WTB. Amtlich) Riga iſt genommen. Riga iſt Hauptſtadt in Rußland, Gouv. Lipland, on beiden Ufern der Düna und zum Teil auch eine Dünainſel, in niedriger Gegend, die nördlichſte überwiegend deutſche (48 Prozent) Großſtadt der Erde, 180 278 Einwohner. Sitz des Generalgouverneurs der Oftſeeprovinzen, des griechiſch⸗ 7 P' ruſſiſchen Erzbiſchofs, des Generalſuperintendenten b buvig ge⸗ 2 vatorium, Gymnaſium, Domſchule, Stadibiblin Naturalienkapinett, Geſellſchaft für Geſchichte 90 tumskunde der Oſtſeeprovinzen, ökonomiſche Kontor der Reichskomerzbank, Börſe, Pace, raffinerien, Tabakfabriken u. a. Ausfuhr handel g Flein⸗, Schlaglein⸗ und Hanfſaat, Getreide. Hel handel in Salz. Kaffe, Häringen, Wein, Oel, Soda, roher Baumwolle, Steinkohlen, Elſen, ſchienen, Harz, Korkholz, Guann. FFF WTB. Paris. 3. Sept. Heeresbericht von geſte mittag: An der Aisnefront blieb die Tätiggeit 90 ſeitigen Artillerien während der Nacht lebhaft. verſuge gegen unſere Poſten in der Gegend vo terten. Nordweſtlich von Hurlebiſe machten die neuem einen Gegenangriff auf die am Abend dez von uns eroberten Stellungen. Unſer genau ben brach den Angriff vollſtändig. Auf den Maashilt wir zweimal feindliche Handſtreiche zum Stehen Flugwefen: Ein deutſches Flugzeug wurd an Moktorgeſchütz in einer Höhe von 2000 Metern ee ſtürzte ab. Ein zweites wurde in über 50 ft von einem Exploſiegeſchoß getroffen und zerſchel Boden. Hebeld Abends: Stacke Artillerie äligkeit in der Pe Hurtebiſe und Mafon⸗⸗ahzmpagne und an der 1 in den Abſchnitten an der Höhe 304 Samohlt Beaumont. 5 l 5 Der engliſche Tagesbericht. 19 We London. 3. Sept. Amtlicher Berſch he nachmittag: Der Feind machte einen heften natenangriff gegen vorgeſchobene Poſten weſtlich court. Nach ſcharfem Kampf wurden wir zuer N uns zurückzu⸗iehen, eroberten aber ſpäter die Poſtel men 9 EVerluſten. Die feindliche Artillerie war öſtlich von gt 115 a Abends: Feindliche Vorſtöße wurden letzte it eli weſtlich von Lens und ſüdweſtlich von La Baſſee m f für den Feind abgeſchlagen. 5 Der Krieg mit Italien a WTB. Wien, 3. Sept. Amtlich wird vom 3. September 1917: 1 9 Italieniſcher Kriegsſchauplatz: Auf dem Gabriele führten geſtern bei Tagesanbru mungen unſerer Truppen zu lebhaften Kämpfel ſtig verliefen. Nachmittags und abends ſche Nordhang des Berges ſtarke italieniſche An öſtlich von Görz und bei⸗Jamiano blieben Vol, Feindes ergebnislos.— Italienische liehen e mehrere Orte der iſtriſchen Weſtküſte mit Vai 8 gegen Trieſt vordringendes feindliches Luftſch ö der wurde von unſeren Seefliegern vor 110 Zieles vertrieben. Der Chef des Genen 5 Ueber die 11. Iſonzoſchlacht äußert ſich d zeriſche Oberſt Egli in den„Baſeler Nachrich fen, neral von Boroevie ſcheint ſich vor dem Fehn gige zu haben, an dem ſo viele Verteidiger zu Gr i de alles behalten zu wollen. Einem ſo übermüächli wie es die Italiener hier zweifellos ſind, preisgegeben werden, aber nur, was für bonn, Verlauf des Kampfes nicht entſcheidend ſein!“ 2 2 2„ Die Wirren in Rußla 9— 4% Petersburg, 3. Sept. Der Bete c e hat gegen die Einführung der Todesſtraße gieſe Einſpruch erhoben und die Unterdrückung di 90% verlangt. b f Petersburg, 3. abe und an ſeiner politie lität nicht zweifle. Wenn reaktionäre reif nungen auf Kornilow ſetzten, ſo würden gierung werden.„Mißverſtändniſſe“ zwiſchen der Riß Kornilow hätten ſich nur auf Fragen de! zogen und ſeien bereits beigelegt. Bat l Prozeß Suchomlinow. Oberſt B. ſagte aus:„Suchomlinow beharrte darauf, an ſtellungen von Maſchinengewehren den 29 werken zu übertragen, denen er 2000 die Stück zahlte, während die Tulawerke, die 99 in großer Vollkommenheit herſtellten, nun für das Stück verlangten.“ a Neues vom Tage en Ein franzößſches Verwundeten e Serlin, 3. Sept. Ueber die Zuſtände 1 wundetenlagern zu Prouy bei Perry beri ri arzt, der in der Zeit vom 18. bis 26. 195 905 tätig war: Ju den Lagern befinden ſich ſch gcc erverwundete deukſche re darunter 100 ſchwerverwundete f blumen 7 1 Die kranken, Lazarett wurde grunvyſätzlich verweigert. Folge einer derartigen Behandlung 1 kend große Sterblichkeit. Auch an Mißh rde es die Franzoſen nicht fehlen. So 55 du deter Unteroffizier, der eines Morgens che ließ, vom Poſten mit dem Bajonett ge er auf Anruf ſofort ſtillſtand. wa g Erlaubnispflicht für Kinos. in, 3. Sept. Die Regierung beharrt auf der der Erlaubnispflicht für Lichtſpieltheater. tender Hauptausſchuß des Reichstags gegen die iche Verordnung des Bundesrats, die am 1. hätte in Kraft treten ſollen, wegen Nicht⸗ dd dem des Bundesrats Widerſpruch 0 hat, ber Geſ Reichstag am 1. November ein entſprechen⸗ Aebentwurf zugehen.. ufrage über den Papiermangel. „ 3. Sept. Die konſervative Fraktion en wer Zweiten ſächſiſchen Kammer eine Anfrage ie apiermangel im Leipziger Verlagsbuchhandel fragte, was die Regierung dagegen zu tun be.„Schulbücher vorausſichtlich nicht neu ge⸗ bercen könnten. 5 Sept. Wie die Turiner„Stampa“ wird der Papſt eine zweite Frie⸗ Reue nach der Tat. ot. Sept. Hier iſt eine neue Tageszeitung Licht) herausgegeben worden, die von dem geordneten Prof. Konſtantin Stere, der lane der. Univerſität Jaſſy war, geleitet wird. iſch gt in der erſten Nummer des Blatts, daß die gierung ſeinerzeit den Bündnisvertrag mit 8 ten gebrochen und nicht den Warnungen Leher ativen Führer Peter Carp, Marghiloman u. 15 keſchenkt habe. Tatſächlich ſei Rumänien von das ub roht geweſen, nicht von den Mittelmächten nie hätte der verſtorbene König Karol, deſſen Politik wiede verlaſſen ſollen, wohl geſehen. Wenn Ru⸗ pieder Selbſtändtakei f ſei dies zu Selbſtändigkeit und Blühen kommen Londo Engliſche Hoffnungen. wait 3 3. Sept. Die„Morningpoſt“ ſchreibt: Der , ab Papſtes bringt der Welt noch nicht den ener er bringt alle Völker mehr an den Frie⸗ er Weg kann nicht mehr weit ſein, wenn chstag ſeine Geneigtheit zu einem Ver⸗ en in die Tat umzuſetzen die Macht haben Nadi Vaſping— 87 es gemacht wird. uhra 0 ſelubun Alle Ko derben b zu zwingen. M wing D. U— 5 :„Ans 3. Sept. Die„Nordd. Allg. Zeitung“ Achricht d. autoritativer Quelle wird mitgeteilt, daß ischen 8„Matin“, wonach ſich Norwegen dem erte erlangen, die Ausfuhr nach Deutſchland terworfen habe, jeder Begründung ent⸗ eber die Antwortnote Wilſons ſchreiben achrichten“? Wir nehmen an, ilſon achden ck darüber im Zweifel ſein, wie das em es ſich mit einem beiſpiellofen Helden 5 Ueberfalles faſt der ganzen Welt er⸗ 9 aufnehmen wird, nunmehr den Frieden rs und unvermeidbaren inneren Wirren ſeine Verbündeten werden von dieſer aum 5 5 Fange ſein, denn Italien ſteht vor dem 10 8 eich pendelt zwiſchen Volksaufſtand und * 25 Die kleine Elſe. Von Edmund Hoefer. g 11 beglei(Nachdruck verboten.) einig nic Ei wenn ich darf,“ ſagte er und er he Schritten hinzu:„Wiſſen Sie wohl, ich Sie. 5 An den 7 und ebenso 5 75 Da wars gerade ſo ſchön daran,“ meinte ſie, und ſo gingen ten, und endlich wars kein Plaudern n recht ernſt, und endlich— wer u ſo kommt?— ſprach er allein von den Seinen, von ſeinen Er⸗ 5 10. er geweſen und wie er erorden, fi 0h letzten Wo. e und was er vor ſich ſehe. Und weigend 8 und einigen weiteren Schritten, det u auch ſie um einander gingen, blieb er plößlich une fad ernſt i nwillkürlich Halt machte, ſein Auge ich agte er as ihre, aber mit hörbar bewegter hnen zu:„Und nun— wiſſen Sie auch, as alles erzählt habe?“ echt den Kopf.„Was iſt dabei viel E.„Es iſt Ihnen ſo ums Herz mi e Vertrauen zu mir haben, „auch wohl f die dend fte f hl manchmal ſein mag. Und ii ihrem Auge ſchimmerte es . f tes. Mir wars, als müßt ich 0 iel er feſt und ſein Aug blieb in dem bas 0 en, damit genau 750 erreichbar durch engſten Anſchluß 2 naland iſt der Erſchönfung nahe. Und e hinzu und bot ihm mit Herz⸗ agte er,„aber es iſt doch wüßten, die kleinen Neutralen? Herr Wilſon ae Eriſtenzgarantien im Frieden. Vorher aber ruinfert er Berlin 3. Sept. Wegen fahrläſſigen Verſchuldens des großen Eiſenbahnunglücks am 11. November 1916 zwiſchen Rahns⸗ dorf und Wilhelmshagen, wo durch einen Balkan D⸗Zug 19 Streckenarbeiterinnen zermalmt und eine große Anzahl anderer Arbeiterinnen ſchwer verletzt wurden, wurde heute der Vorarbeiter Karl Krüger von der erſten Ferienſtrafkammer des Landge ichts Berlin 2 zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Lokales. — Die Finanzen Deutſchlanods na Im Kriege. In der vaterländiſchen Verſammlung, die am 1. Sep⸗ tember im Sieglehaus in Stuttgart ſtattfand, gab Prof. Ziegler von der Techn. Hochſchule in Stutgart fol⸗ folgenden Ueberblick über die Finanzlage Deutſchlands nach dem Kriege: Einſchließlich der 7. Kriegsanleihe find 72 Milliarden für den Krieg verausgabt, dazu kommen Zahlungen an Bundesſtaaten und Gemeinden mi! 15 Milliarden, Vergütungen an Private 6, an Oſtpreu⸗ ßen und Elſaß 2 Milliarden, zuſammen etwa 95 Mil⸗ liarden. Dieſe Sun erfordert eine jährliche Verzin⸗ ſung von 4,7 Milliarden, ferner 1,5 Milliarden Renten für Kriegsbeſchädigte, 0,5 Milliarden für Wehrausbau, alſo eine jährliche Geſamtbelaſtung von 10,5 Milliarden ein⸗ ſchließlich des Friedenshaushalts von 3,5 Milliarden. Daraus geht hervor, daß wir drei⸗ bis vierfache Steuer⸗ laſten bekommen müßten, wenn wir keine Kriegsentſchä⸗ digung erhielten. a 1. Baden. () Karlsruhe, 3. Sept. Die Strafkammer ver ürteilte den ſchon vielfach vorbeſtraften Schuhmacher Jo⸗ hann Heinrich Jung wegen einer großen Anzahl Keller- Einbrüche zu 5 Jahren Zuchthaus. 1 Weinheim, 3. Sept. Der Gemeinderat hak be⸗ ſchloſſen, den Preis für Leucht⸗ und Nutzgas von 18 au 20 Pfg. und den Preis für Motorengas von 12 au 18 Pfg. zu erhöhen.. 185 8 Verantwortlich für die Redaktion Gg. Zimmermann, Seckenheim Wer jetzt Papier verschwendet, versündigt sioh am Vaterlande. Drum Spare! Todes-Anzeige. Freunden u. Bekannten die traurige Nach- richt, dass unser lieber Vater u. Großvater Philipp Bauer Bahnarbeiter nach langem schwerem Leiden am 2. 9. 17 um ½5 Uhr nachmittags sanft entschlafen ist. Die tieftrauernden Hinterbliebenen: Marie Bauer nebst Kinder. Familie Nonnenmacher. Seckenheim, 4. September 1917. Die Beei digung findet morgen nachmittags 5 Uhr vom Trauerhause, Schlossstrasse 61 aus statt. Rohlenversorgung für Fruchtausdrusch. Diejenigen Landwirte, welche noch Kohlen zum Dreſchen in der Zeit vor dem 1. Oktober d. Js. benötigen, wollen wies mit mir ſtand und ſteht, und ſo zu ſagen alle Waffen gegen mich in der Hand hätten. Denn ſehen Sie,“ fuhr er fort,— ſie hatte ihre Hand zurückgezogen und ſie gingen langſam weiter in dem nun ſchon däm⸗ merigen Wege,„obgleich es ſo mit mir ſtand und ſteht, obgleich mein Leben nicht mehr ſonnig iſt und vielleicht wohl friedensvoll werden mag, aber nie wieder heiter; oͤgleich ich mich wohl noch voll Kraft und ernſtem Mut fühle, aber nicht mehr jung und friſch, ſondern voll von den Schatten der vergangenen ſchweren Tage: obgleich das alles ſo iſt, ſage ich, und ich mir das hundertmal vorgehalten habe, komm ich nun doch und frage: Wie iſts, Elſe, können Sie trotz alledem mich ſo lieb haben, daß Sie von Ihren Pfaden auf meine hinübertreten, auf die Gefahr hin, daß meine Schatten ſich über Ihre Seele breiten und Sie wie mich umhüllen, und daß die Waldfee ihr Zauberreich verlaſſen muß für ein fried⸗ liches und liebevolles, aber ſtilles und ernſtes Erden⸗ leben?“ f Sie war neben ihm hingegangen, das Köpfchen ein wenig geneigt und die Hände leicht über einander gelegt. Wie ernſt und forſchend ſein Blick auf ihr ruhte, hatte er doch nichts von dem entdecken können, was bei den Worten in ihr vorging; es wurde keinerlei Bewegung an ihr ſichtbar, nur vielleicht ein leichter Wechſel der Farbe, als ob eben das Blut ſich mehr zum Herzen dränge. a Nun, da er inne hielt, blieb ſie ſtehen. Sie erhob den Kopf, die flüchtige Bläſſe war einem voſigen Schimmer gewichen, und ihr Auge begegnete den ſeinen groß und klar, mit einem wie aus der Tiefe hell aufleuchtenden Blick. So ſtand ſie, ſo ſah ſie ihn an, wohl ein paar Sekunden lang, und dann ſagte ſie plötzlich mit ihrer reinſten, melodiſchen Stimme und im Ton der tiefſten Ueber⸗ zeugung:„Ja, das kann ich, Gerhard!“ Er ergriff ihre beiden Hände und hielt ſie, und er wars, der erbebte und deſſen Stimme zitterte, da er leiſe eifelnd ſagte:„Mich ſo lieb haben, Elſe? So lieb?“ 8 3 75 8 5 8. 3 5 nen erboſt 8 im Lager abholen. welch' ein Glück, es iſt für dich und mich ſich am a Mittwoch, den 5. September d. 38. vorm. von 10 bis 12 Uhr auf dem Rathaus Zimmer Nr. 3 melden. Seckenheim, den 3. September 1917. Bürgermeiſteramt: Volz. Schmitt. Belianntmachung. Beſichtigung der freiw. Feuer⸗ wehr u. Hilfsmannſchaft betr. Am Sounkag, den 9. September ds. 38. nachm. ½ 3 Ahr findet eine Beſichtigung der freiwilligen Feuerwehr ſowie der Hilfsmannſchaft durch Herrn Feuerlsſchinſpektor Tüngerthal von Mannheim ſtatt, zu welcher die „ pünktlich am Spritzenhaus zu erſcheinen aben. Unentſchuldigtes Ausbleiben wird nach§ 10 der Feuerlöſchordnung für den Amtsbezirk Mannheim und des § 114 Ziffer 4 Pol. Str. G. B. beſtraft. Seckenheim, den 3. September 1917. Bürgermeiſteramt: Volz. Schmitt. 2 bis 3 flolß. ehrl. Arbolterinnon sofort gesucht. Teigwarenfabrik Conona Sehmid 3 Co. Mannheim Stamnitzstr. 4. Sammel⸗Anzeiger uur für Mitglieder der Landw. Ein- u. Perkaufsgeuoſſenſchaſt. Mitglieder, welche ihren Kohlenbedarf bei verſchied. Kohlenhandlungen angemeldet haben, können nur von einer Firma Ihre Kohlen beziehen. Diejenigen Mitglieder, welche doppelt angemeldet ſind, wollen gefl. ihre Bezugſcheine Ein ſchwarzes Füſche am Niderfelderweg verloren gegangen. Abzugeben Lniſenſtraße 15. Aehtung! von Donnerstag ab wird in der Dreschhalle wieder gedroschen. Drescimaschinen-deselismaft. 7 Mostansatz zur Bereitung von 150, 100 und 75 Uſter Obstmost-Ersatz. Fr. Wagner's Nachfolger Verloren! Zwei Fleiſchumſchläge, Nr. 1287 u. 1254, abzu geben Wörtstr. 22. N Ein Remer,„ Monalsſran ud. Mädchen e ee e e auf einige Stunden geſucht zu verkaufen. 5 Peter Schmich für Neuoſtheim. Grünewaldstr. 40. Hildaſtr. 74. „Ja, Gerhard, ſo lieb! ich tu es ja ſchon.“ 55 „Elſe, aus Ihrem ſonnigen Zauberlande herab auf die ſtille, ernſte, ſchattige Erde! Sie ſollen und Sie dürfen das Opfer nicht unterſchätzen, nur—“ „Es iſt kein Opfer, Gerhard. Wo man nur ſehen will und ſtreben und ſchaffen, da wirds auch auf der Erde ſchön und heiter, da gründen wir uns auch auf ihr ein Zauberreich.“ N „Elſe, es gehört viel Mut dazu, viel Kraft— viel⸗ leicht viel Entſagung!“ 5 Aus dem glänzenden Auge hervor und aus den wi verklärten Zügen des jungen Geſichts brach ein ſtrahlen⸗ des Lächeln, und ſie erwiderte noch einmal mit jenem Tone der glückſeligſten Ueberzeugung:„Wags immerhin mit der kleinen Elſe! Sie hat den Mut, ſie hat auch die Kraft— ich fühl' und weiß es! Und ſie hat noch viel mehr— ſie hat auch Vertrauen und Glück— o nug! Und über das alles hinaus hat ſie Liebe— Liebe— o eine unendliche Liebe! Gerhard, du geliebter Mann, haſt du noch Furcht für dich und mich?“ i „Nein!“ ſagte er voll Innigkeit und hielt ſie in ſeinen Armen und ſtreifte ihr Haar mit feinen Lip⸗ pen.„Nein! Mit dir hoff' ich, mit dir vertrau ich, mit dir lebe ich. Und da Gott mir dich gönnt, ſo wird er auch unſer Leben mit Glück ſegnen immerdar.“ Aus einem Seitenwege brachen die Geſchwiſter her⸗ vor.„Elſe, kleine Elſe, wo ſteckſt du? Rittmeiſter, wo bleiben Sie?“ riefen ſie luſtig dem Paare zu, das ihnen, ſchnell gefaßt, freundlich entgegenkam. Verſtohlene Blicke und ſchalkhaftes Lächeln muſterten Elſens heitere Züge und die auch jetzt noch ernſte Stirn des Gaſtes. Aber das Geſuchte entdeckten ſie nicht, und da ließen ſies gut ſein und trieben nur ſcherzend heimwärts. Fortſeßung folgt.. 8 15 Ich kann das nicht nur, . 3 en 8 5 8 8 22 ä 8 n— Nee— — BNN 2 8 8 8 2 a— STN der N—.— 55 5 2 e 3 N 0 dds d dee d N e 8— 5 3—— N g eee e vezw. an die Dristo mene de, de e Ne ννe 2 2 Scckenheim, den 4. Sept. 1917. Bürgermelſteramte: 8————— ————— Des NSS Ne e 1 . N e.. en eee cee verordnen.— Nee NSN NN. Ma NUV GKN, 1 Brelks Aas f Neben m, den 28. August 1817. den 20. MUG Wut. Bolz. Koch. en Werteyr mit Wetreide, pulſeufruchten, Buch⸗ Weizen und Hirſe aus der Ernte 1917 zu Saat⸗ 5 zwecken betr. Unter Bezugnahme auf unſere Bekanntmachung om 2. Auguſt 1917 geben wir für die 8 ä n Händlern zum Saathandel für das Erntefahr 917 folgende Bedingungen noch bekannt: 1. Der Händler muß bereits in den hren 1913/14 Saathandel mit der betr. Fruchtart getrieben haben, für die er zugelaſſen zu wer⸗ den wünſcht. 8 ö Die Zuverläſſigkeit des Händlers in Bezug auf Beachtung der kriegswirtſchaftlichen Vor⸗ schriften muß einwandfrei feſtſtehen. In Gebieten, in denen der Händler zum Handel mit Saatgut zugelaſſen zu werden wünſcht, muß ein Bedürfnis für eine Zu⸗ laſſung vorhanden ſein. 8 5 Der Händler muß ſich ſchriftlich verpflichten alle für den Saatgutverkehr gegebenen Vor⸗ ſchriften ſorgtültig zu beachten und ſich dabei für jeden Fall einer Zuwiderhandlung einer in iſt in Auch Vermittler bedürfen der gleicher Weiſe wie Eigenhändler. Der Antrag auf Zulaſſung zum Saathandel in allen Fällen bei dem Kommunalverband welchem der Hä laſſun zu er Zulaſſung 5 en ſorgfä der Uebertretung einer von der zulaſſenden Stelle ſeſt⸗ zuſetzenden. nach Höhe der in Frage kommenden, Fruchtmenge höchſtens auf 50 Mk. für den Doppel⸗ zentner zu bemeſſenden, an den Kommunalverband an zahlenden Vertragsſtrafe zu unterwerfen. Der Händler hat für die Erfüllung dieſer Berpflich⸗ tung von der Zulaſſung in einer der Größe ſeines Betriebs entſprechenden Höhe Sicherheit zu leiſten. Die Zulaſſung wird von der Reichsgetreideſtelle ausgeſprochen, wenn der Händler in mehreren Bundesſtaaten Saatgut verkaufen will, von der Fandesvsemttelnngeſteſle bei Gr. Stat. Landesamt iu Karlsruhe, wenn der Verkauf des Saatgut innerhalb des Großherzogtums, und von dem ommunalverband, wenn der Verkauf nur inner⸗ alb ſeines Bezirks erfolgen ſoll. Ein zugelaſſener Händler darf Getreide zu Saatzwecken ſowohl unmittelbar an Landwirte, Us auch an andere zugelaſſene Händler, Genoſſen⸗ ſchaften, Konſumvereine und dergleichen nach Maß⸗ gabe feiner Zulaſſung und unter Beachtung aller ebenen Vorſchriften veräußern. 8 Fur einen zugelaſſenen Händler iſt der Einkauf Saatguts im ganzen Deutſchen Reiche zuläſſig, Verkauf dagegen nur in den Gebieten, für die zugelaſſen worden iſt. i Jeder zugelaſſene Händler muß über ſeine Saat⸗ eſchäfte nach einem vorgeſchriebenen Muſter Buch hren. Dies gilt auch für Händler, die Ge⸗ ſchäfte nur vermitteln. Mit Inkrafttreten der Saatgutverordnung re 12. Juli 1917 haben alle im vergangenen Jäßre ausgeſtellten Zulaſſungsſcheine ihre Giltigkeit ver⸗ loren. ö Zuwiderhandlungen gegen die Beſtimmungen der Verordnung vom 12. Juli 1917 über den Ver⸗ kehr mit Getreide, Hülſenfrüchten, Buchweizen und Hirſe aus der Ernte 1917 zu Saatzwecken Reichsgeſetzbl. S. 609) werden gemäߧ 15 die Verordnung ſowie§ 79 Abſatz 1 Nr. 4 der Reic 20 getreideordnung für die Ernte 1917 vom 21. Juni 197(Reichsgeſetzbl. S. 507) mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldſtrafe bis zu fünfzig l ſend Mark oder mit einer dieſer Strafen beſtraft. Der Verſuch iſt ſtrafbar, auch kann auf Einziehung der Früchte oder Erzeugniſſe erkannt werden, auf die ſich die ſtrafbare Handlung bezieht, ohne Unter⸗ ſchied, ob ſie dem Täter gehören oder nicht. Mannheim, den 20. Auguſt 1917. Bz. 112 i Groß. Bezirksamt I,. 3 Groß. Bezirksamt 1. Bekanntmachung betreffend Meldepflicht für gewerbliche Verbraucher von Kohle, Koks und Briketts. Auf Grund der 88 1, 2, 6 der Verordnung des Bundesrats über Regelung des Verkehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917(RGBl. S. 167) und der 89 1 und 7 der Bekanntmachung des Reichskanz⸗ lers über die Beſtellung eines Reichskommiſſars für die Kohlenverteilung vom 28. Februar 1917 (ic Bl. S. 193) wird beſtimmt: § 1. Die in der Bekanntmachung, betreffend Pieldepflicht für gewerbliche Verbraucher von Kohle, Koks und Briketts vom 17. Juni 1917 (Reichsanzeiger Nr. 145), vorgeſchriebenen Mel⸗ dungen ſind in der Zeit vom 1. bis 5. September erneut zu erſtatten. 95 2. Die Meldungen ſind gleichlautend zu er⸗ atten: a) an die für den Ort der gewerblichen Nieder⸗ laſſung des Meldepflichtigen zuſtändige Orts⸗ kohlenſtelle, beim Fehlen einer ſolchen an die zuſtändige Kriegswirtſchaftsſtelle; b) an die für den Ort der gewerblichen Nieder⸗ laſſung des Meloͤpflichtigen zuſtändige Kriegs⸗ amtsſtelle: c) an den Reichskommiſſar für teilung Berlin; d) an den Lieferer des Melodpflichtigen. Beſtellt der Meldepflichtige bei mehreren Lie⸗ ferern, ſo iſt an jeden Lieferer eine beſondere Meldekarte zu richten, welche mit den unter a- ge⸗ nannten nicht gleichlautet, ſondern für jeden Lie⸗ ferer nur die bei ihm beſtellte Menge und außer⸗ dem in einer Geſamtſumme noch die bei den an⸗ deren Lieferern beſtellten Mengen oder Namens⸗ die Kohlenver⸗ 8 8 3. tellen zu beziehen ſind.. § 4. Im übrigen verbleibt es bei den Beſtim⸗ mungen der Bekanntmachung, betreffend Melde⸗ pflicht für gewerbliche Verbraucher von Kohle, Koks und Briketts vom 17. Juni 1917(Reichs⸗ anzeiger Nr. 145). Berlin, den 8. Auguſt 1917. Der Reichskommiſſar für die Kohlen verteilung. gez.: Stutz. Bekauntmachung betreffend ee 5 ewerbliche Verbraucher von e, oks und Briketts. Zu der vorſtehenden Bekanntmachung des Reichs⸗ kommiſſars für die Kohlenverteilung vom 8. Auguſt 1917, betreffend Meldepflicht für gewerbliche Ver⸗ braucher von Kohle, Koks und Briketts gibt die Kriegsamtsſtelle Karlsruhe folgendes bekannt: 1. Die Meldepflichtigen haben die amtlichen Meldekarten von den zuſtändigen Bezirksämtern (Kriegswirtſchaftsſtelle) zu beziehen. II. Es beſtehen jedoch folgende Ausnahmen von dieſer Anordnung: a) in den Stadtgemeinden Achern, Baden-Baden, Bruchſal, Durlach, Eberbach, Emmendingen, Ettlingen, Freiburg, Heidelberg, Hockenheim, Karlsruhe, Kehl, Konſtanz, Ladenburg, Lahr, Lörrach, Mannheim, Offenburg, Pforzheim, Radolfzell, Raſtatt, Säckingen, Schwetzingen, Singen, Triberg, Villingen, Waldkirch, Walds⸗ hut, Weinheim, Wiesloch anſäſſigen Meldepflich⸗ tigen haben die Meldekarten bei ihren Orts⸗ kohlenſtellen zu beziehen; die im Amtsbezirk Heidelberg mit Ausnahme der in der Stadtgemeinde Heidelberg wohnen⸗ den Meldepflichtigen haben ihre Meldekarten vom Gemeindeverband Heidelberg⸗Land zu be⸗ ziehen; auch die im Amtsbezirk Konſtanz mit Ausnahme der in den Stadtgemeinden Konſtanz 175 Singen wohnenden Meldepflichtigen erhalten die Meldekarten vo Radolfzell; n der Ortskohlenſtelle die in den Landgemeinden Schriesheim, Neckar⸗ hauſen, Seckenheim, Ilvesheim 95 Wallſtadt anſäſſigen ber en haben die Melde⸗ karten bet der Ortskohlenſtelle die in den Landgemeinden Brühl, Ketſch, ieb⸗ richsfeld, K b) 0) Edingen und Oftersbeim an fäffiaen Meldekarten gemäß Ziffer 1 und 2 dieſer Be⸗ kanntmachung bezogen ſind; b) an die Kriegsamtsſtelle Karlsruhe, ausgenom⸗ men die in den Amtsbezirken Mannheim, Schwetzingen und Weinheim anſäſſigen Melde⸗ pflichtigen, die die Meldekarten an die Kriegs⸗ amtnebenſtelle Mannheim einſenden; e) an den Reichskommiſſar für die Kohlenvertei⸗ lung in Berlin; d) an den, bezw. die Lieferer des Meldepflichtigen. IV. Anfragen wegen der Meldepflicht ſind an die Kriegsamtsſtelle Karlsruhe, bezw. an die Kriegs⸗ amtnebenſtelle Mannheim zu richten. Karlsruhe, den 20. Auguſt 1917. V. ſ. d. G.⸗K. XIV. A. ⸗K. Kriegsamtſtelle: gez.: Stahmer, Major. Verordnung zur Aenderung der Verordnung über den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels. a Vom 16. Juli 1917. Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaß⸗ nahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916(Reichs⸗Geſetzbl. S. 401) wird ver⸗ ordnet: Artikel I. Die Verordnung über den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels vom 24. Juni 1916(Reichs⸗Geſetz⸗ blatt S. 581) wird, wie folgt, geändert: 1. Hinter 8 8 wird als 8 82 eingefügt: „Perſonen, denen nach 8 1 die Erlaubnis zum Handel erteilt iſt, haben auf ſchriftlichen oder geoͤruckten Mitteilungen, die ſie im ge⸗ ſchäftlichen Verkehre verſenden, den Tag der Erteilung der Erlaubnis ſowie die Stelle zu vermerken, die die Erlaubnis erteilt hat. Wer dieſer Vorſchrift zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu ſechs Monaten oder mit 2 bis zu fünfzehnhundert Mark be⸗ traft.“ 2. Dem 8 9 und dem 8 11 wird als Satz 2 hin⸗ zugefügt: „Neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenſtände erkannt werden, auf die ſich die ſtrafbare Handlung bezieht, ohne Unterſchied, ob ſie dem Täter gehören oder nicht.“ 3. 8 12 Abſ. 1 Nr. 1 erhält unter Streichung des Semikolons folgenden Zuſatz:„oder An⸗ leitungen(Rezepte) zur Herſtellung von Er⸗ ſatzmitteln für Lebens⸗ oder Futtermittel anzubieten.“ Artikel II. Dieſe Verordnung tritt am 23. Juli 1917 in Kraft. Berlin, den 16. Juli 1917. Dr. Helfferich. N Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hier⸗ mit zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 14. Auguſt 1917. Großh. Bezirksamt— Abt. III. Wir bringen hiermit nachſtehend die Bekannt⸗ machung der Bab. Kartoffelverſorgung vom 22. Auguſt 1917 betr. Frühkartoffelpreiſe(Staats⸗ anzeiger vom 23. Auguſt Nr. 228) zur öffentlichen Kenntnis. Bz. 112 Mannheim, den 28. Auguſt 1917. Großh. Bezirksamt I. Staatsanzeiger. Frühkartoffelpreiſe. Auf Grund des 8 3 Abſatz 2 der Bundesrats⸗ verordnung vom 19. März 1917 über die Preiſe der landwirtſchftlichen Erzeugniſſe aus der Erate 1917 und für Schlachtvieh(Reichsgeſetzbl. Seite 249) und mit Bezug auf unſere Bekanntmachung vom 29. Juni 1917(Staatsanzeiger Nr. 175) wird mit Zuſtimmung der Reichskartoffelſtelle beſtimmt, daß der Preis für den Zentner Frühkartoffeln aus der Ernte 1917 beim Verlauf durch den 2 7 mit Wirkung vom 25. Auguſt lfd. Is. an 7 Mark nicht überſteigen darf. Der vorſtehend angegebene Höchſtpreis ſchließt die Koſten der Beförderung bis zur Verladeſtelle des Ortes, von dem die Ware mit der Bahn oder u Waſſer verſandt wird, ſowie die Koſten des inladens daſelbſt ein. Karlsruhe, den 22. Auguſt 1917. . HhHabdiſche Kartoffelverſorauna. Artikel 1. 8 8 der Verorduung Aber den Ver⸗ kehr mit Branntwein aus Klein⸗ und Oſtbren⸗ nereien vom 24. Februar 1917(Reichs⸗Geſetzblatt S. 179) wird geſtrichen. l Artikel 2. Dieſe Verordnung tritt mit Tage der Verkündigung in Kraft. Berlin, den 26. Juni 1917. Der Stellvertreter des Reichskanzlers: gez.: Dr. Helfferich. Ausführungsbeſtimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Braunt⸗ wein aus Klein⸗ und Obſtbrennereien vom 24. Februar 1917(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 179) vom 26. Juni 1917. Auf Grund des§ 9 der Verordnung über den Verkehr mit Branntwein aus Klein⸗ und Oſtbren⸗ nereien vom 24. Februar 1917(Reichsgeſetzblatt S. 179) wird beſtimmt: § 1. Die Reichsbranntweinſtelle, Abteilung München, kann, vorbehaltlich der Vorſchrift im Abſatz 2, Brennern, die den Vorſchriften der Ver⸗ ordnung über den Verkehr mit Branntwein aus Klein⸗ und Obſtbrennereien vom 24. Februar 1917 unterliegen, auf Antrag im Betriebsjahr(1. Ok⸗ tober bis 80. September) bis zu 10 Liter reinen Alkohol eigenen Erzeugniſſes zum Verbrauch im eigenen Haushalt belaſſen. 5 Im laufenden Betriebsjahr können auf Antrag bis zu 3 Liter reiner Alkohol zum Verbrauch im eigenen Haushalt belaſſen werden. Brennern, deren Erzeugung im laufenden Betriebsjahr ein⸗ ſchließlich der mit Beginn des 11. März 1917 vor⸗ handenen Beſtände 25 Liter nicht überſteigt und für deren Erzeugung gemäß 8 3 des Geſetzes, be⸗ treffend die Beſeitigung des Branntweinkon⸗ tingents, vom 14. Juni 1912(Reichs⸗Geſetzblatt S. 378 eine Verbrauchsabgabe von 0,84 Mk. für das Liter Alkohol zu entrichten iſt, ſind im laufen⸗ den Betriebsjahr die geſamten Vorräte zum Ver⸗ brauch im eigenen Haushalt zu belaſſen. § 2. In der nach§ 8 der Verordnung vom 24. Februar 1917 bis zum fünften Tage jeden Monats zu erſtattenden Anzeige ſind die ſämtlichen bei Be⸗ ginn des Monats vorhandenen Vorräte an Brannt⸗ wein und außerdem noch die im Vormonat er⸗ zeugten Mengen geſondert anzugeben. Sind im Vormonat neue Branntweinmengen zu den ſchon früher angemeldeten Beſtänden nicht hinzugekom⸗ men, ſo bedarf es einer beſonderen Anzeige für den betreffenden Monat nicht. Die dem Hauptamt zu erſtattenden Anzeigen ſind durch Vermittlung der zuſtändigen Hebeſtelle einzureichen. Die Hebeſtelle hat vor Weitergabe der Anzeigen an das Hauptamt dieſe auf ihre Rich⸗ tigkeit und Vollſtändigkeit zu prüfen und Brenner, die ihre Anmeldung noch nicht abgegeben haben, hierzu zu veranlaſſen. Die Hebeſtelle überſendet die ſämtlichen Anzeigen für den betreffenden Mo⸗ nat an das 1251 85 Hauptamt mit der Feſtſtel⸗ lung, daß alle in Betracht kommenden Brenner dem ihre Anmeldung eingereicht haben. Das Hauptamt überſendet die ihm von den Hebeſtellen zugeſand⸗ ten Anmeldungen der Reichsbranntweinſtelle, Ab⸗ teilung München, mit der gleichen Feſtſtellung für den Hauptamtsbezirk. 8 8. e treten mit dem Tage der Verkündigung in Kraft. Berlin, den 28. Juni 1917. Der Präſibent des Kriegsernährungsamts: von Batocki. Vorſtehende Bekanntmachungen bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 16. Auguſt 1917. Großh. Bezirksamt— Abt. III. Viehzählung am 1. September 1917 betr. Gemäß Bundesratsverordnung vom 30. Januar 1917 iſt im Deutſchen Reiche bis auf weiteres fort⸗ geſetzt vierteljährlich eine kleine Viehzählung vor⸗ unehmen, die ſich letztmals(1. Juni 1917) auf ferde, Rindvieh, Schafe, Schweine und Ziegen erſtreckte. Durch Bundesratsverordnung vom d. Auguſt ds. Is. iſt die Beſtandsaufnahme bei der am 1. September ds. Is. ſtattfindenden nüchſten Zählung auch auf das Federvieh erſtreckt. Wir machen wiederholt darauf aufmerkſam, daß die Viehbeſitzer zur Auskunfterteilung verpflichtet find. Bei vorſätzlicher oder fahrläſſiger Verletzung der Auskunftspfli iſt empfindliche Beſtrafung angedroht; auch können vorſätzlich verſchwiegene Tiere im Urteil für dem Staat verfallen erklärt werden. Mannheim, den 24. Auguſt 1917. Groß. Bab. Besirksamt Abt. IIb. wir 33113 a Dr. Geier. Sroßn. Beürtsam K. 5 1 Bekanntmachung über Ausknnſtsoflicht. Vom 12. Juli 1917. Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Ge⸗ ſetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtſchaftlichen Maßnahmen uſw. vom 4. Auguſt 1914(Iteichs⸗Geſetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlaſſen: 5 § 1. Der Reichskanzler, die Landeszentralbehör⸗ den und die von dem Reichskanzler oder den Landeszentralbehörden beſtimmten Stellen ſind be⸗ rechtigt, jederzeit Auskunft zu verlangen über wirtſchaftliche Verhältniſſe, insbeſondere über Vor⸗ räte ſowie über Leiſtungen und Leiſtungsfähigkeit von Unternehmungen oder Betrieben. Die Auskunft kann durch öffentliche Bekannt⸗ machung oder durch Anfrage beit den einzelnen zur Auskunft Verpflichteten erfordert werden. § 2. Zur Auskunft verpflichtet ſind: 2 1. Perſonen, die Gegenſtände, über die Auskunft verlangt wird, in Gewahrſam haben oder ge⸗ habt haben oder auf Lieferung ſolcher Gegen⸗ ſtände Anſpruch haben; 2. landwirtſchaftliche und nehmer; Körperſchaften bände. 8 3. Die zuſtändigen Stellen(8 1 Abſ. 1) und die von ihnen Beauftragten ſired befugt, zur Er⸗ mittlung richtiger Angaben die Geſchäftsbriefe und Geſchäftsbücher einzuſehen ſowie Betriebsein⸗ richtungen und Räume zu beſichtigen und zu unterſuchen, in denen Vorräte erzeugt, gelagert oder feilgehalten werden oder in denen Gegen⸗ ſtände zu vermuten ſind, über welche Auskunft verlangt wird. 5 5 5 Die zuſtändigen Stellen ſind ferner befugt, die Einrichtung und Führung beſonderer Lagerbücher vorzuſchreiben. 5 Will der Reichskanzler oder eine von ihm be⸗ zeichnete Stelle von der Befugnis des Abſ. 1 gegen⸗ über ſtaatlichen Betrieben oder Einrichtungen Ge⸗ brauch machen, ſo iſt die zuſtändige Landeszentral⸗ behörde von den beabſichtigten Maßnahmen in Kenntnis zu ſetzen.. § 4. Die von den zuſtändigen Stellen Beauf⸗ tragten ſind, vorbehaltlich der dienſtlichen Bericht⸗ erſtattung und der Anzeige von Geſetzwidrigkeiten, verpflichtet, über die Einrichtungen und Geſchäfts⸗ verhältniſſe, die durch ihre Tätigkeit zu ihrer Kenntnis kommen, Verſchwiegenheit zu beobachten und ſich der Mitteilung oder Verwertung der Ge⸗ ſchäfts⸗ oder Betriebsgeheimniſſe zu enthalten. Das Ergebnis der Auskünfte oder Ermittlungen darf nicht zu ſtenerlichen Zwecken verwendet werden. § 5. Wer vorſätzlich die Auskunft, zu der er nach 88 1, 2 verpflichtet iſt, nicht in der geſetzten Friſt erteilt oder wiſſentlich unrichtige oder un⸗ vollſtändige Angaben macht, oder wer vorſätzlich der Vorſchriſt im 3 9 Abſ. 1 zuwider die Einſicht in die Geſchäftsbriefe oder Geſchäftsbücher oder die Beſichtigung oder Unterſuchung der Betriebs⸗ einrichtungen oder Räume verweigert, oder wer vorſätzlich die gemäߧ 3 Abſ. 2 vorgeſchriebenen Lagerbücher einzurichten oder zu führen unter⸗ läßt, wird mit Gefängnis bis zu ſechs Monaten und mit Geldſtrafe bis zu zehntauſend Mark oder mit einer dieſer Strafen beſtraft; auch können Vor⸗ räte, die verſchwiegen worden ſind, im Urteil als dem Staate verfallen erklärt werden, ohne Unter⸗ ſchied, ob ſie dem Auskunftspflichtigen gehören oder nicht. Wer fahrläſſig die Auskunft, zu der er gemäß 88 1, 2 verpflichtet iſt, nicht in der geſetzten Friſt erteilt oder unrichtige oder unvollſtändige Angaben macht, oder wer fahrläſſig die gemäߧ 8 Abſ. 2 vorgeſchrtebenen Lagerbücher einzurichten oder zu führen unterläßt, wird mit Geldſtrafe bis zu drei⸗ 8 Mark beſtraft. mit Geldſtrafe bis zu fünfzehntauſend Mark oder mit einer dieſer Strafen wird beſtraft, wer den Vorſchriften des 8 4 zuwider Verſchwiegenheit nicht beobachtet oder der Mitteilung oder Ver⸗ wertung von Geſchäfts⸗ oder Betriebsgeheimniſſen ſich nicht enthält. Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag ein. § 7. Der Reichskanzler erläßt die Beſtimmungen ur Ausführung dieſer Verordnung; ſoweit der Reichskanzler ſolche Beſtimmungen nicht erläßt, 1993 ſie von der Landeszentralbehörde erlaſſen werden.. 8 8. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Sie tritt an die Stelle der Verordnung über Vorratserhebungen vom 2. gewerbliche Unter⸗ und Ver⸗ Februar 1915(Reichs⸗Geſetzbl. S. 84) in der Faſ⸗! Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und Verordnung. Auskunſtsvſlicht vetreiſend. Zur Ausführung der Verordnung des Bundes⸗ rats vom 12. Juli 1917, Bekanntmachung über Auskunftspflicht betreffend(Reichsgeſetzblatt Seite 604), werden als Behörden, die zum Verlangen von Auskunft im Sinne des 8 1 a. a. O. berech⸗ tigt ſind, und als zuſtändige Stellen im Sinne des 3 a. a. O. die Verwaltungsabteilungen der andesverſorgungsſtellen und die Bezirksämter beſtimmt. Karlsruhe, den 30. Juli 1917. Großh. Miniſterium des Innern. gez.: von Bodman. Bekanntmachung. Fernhaltung unzuverläſſiger Perſoner vom Handel betreffend. 8 I. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 betr. Fernhaltung unzuverlüſ⸗ ſiger Perſonen vom Handel(R.⸗G.⸗Bl. Seite 608) in Verbindung mit 8 1 der Verordnung Gr. Mi⸗ niſteriums des Innern vom 14, Oktober 1915 wird hiermit der Alois Klamm Ehefrau Hedwig geb. Althoff in Neckarau der Handel mit Schuhwaren ſowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Be⸗ teiligung an einem ſolchen Handel wegen Unzu⸗ verläſſigkeit in Bezug auf dieſen Handelsbetrieb Aunterſagt. Durch die Erhebungen und das Geſtändnis der Betroffenen ſteht feſt, daß ſie wiederholt die Vor⸗ ſchriften über Bezugſcheine übertreten hat, daß ſie unterließ genaue Aufzeichnungen und Geſchäfts⸗ bücher zu führen, aus denen einwandfreier Nach⸗ weis über die Herkunft und Preiſe der zum Ver⸗ kauf gebrachten Stiefel erſichtlich ſind und daß ſie ſchließlich Preiſe für die Stiefel forderte, die im Hinblick auf die Beſchaffenheit und Bezugspreiſe übermäßig zu nennen ſind. Mannheim, den 27. Auguſt 1917. Großh. Bezirksamt— Abt. III. Fc Außsf * DRuCKSACHeh aller Ar. e eee eee der nan gt von Zim mel i werden raſch angefert auberer und geſchmackvoller Buchdruckerei Georg in 9 2