X Jad ð³- 0 ³* — N N . * 8 ag. 17. fpenber 1917 mit Ausnahme der Sonn⸗ und der Feiertage. IAbonnementspreis beträgt monatlich 78 Pfg. N bei freier Zuſtellung. Durch dte Poſt bezogen pro Quartal Mk. 2.25. * e Ec Ucheint täglich, Wochenrundſchau. . Friedrich von Payer iſt am Montag vom Kaiſer 1 tellvertreter des Reichskanzlers unter Verleihung Riel arakters als Wirklicher Geheimer Rat mit dem lache erzellenz ernannt worden. Man kann dieſe Tat⸗ den zals den Abſchluß einer Zeitepoche betrachten, die zu Nied werſten gehört, die das Deutſche Reich ſeit ſeinem en kiterſtehen im Innern durchzumachen hatte. Es ging kireſer Riß durch das Reichsparlament und eine un⸗ Nehstetbare Kluft ſchien ſich zwiſchen der Mehrheit des der tags und der Regierung befeſtigen zu wollen, in dn d zeit, wo das Reich nach außen gegen eine Welt f Stir einden zu kämpfen hat; wo zwar die unbezwingliche dune der Deutſchen ſich in wunderbarſter Weiſe offen⸗ o aber auch die äußerſte Kraftanſtrengung Gebot abhängt, zu erringen. Mühſam wurde der den . ben Sieg, von dem die Zukunft des deutſchen a überſpannende und verbindende Bogen gebaut und ins 1 als einmal drohte er vor Einfügung des Schluß⸗ fertig ieder in die Brüche zu gehen. Nun iſt die Brücke hene eit der Berufung Payers iſt gewiſſermaßen eine Brünze ichsverfaſſung geboren. Nicht als ob verſönliche hätte e und Aſpirationen in Frage kämen, ſolche Dinge kürnen niemals eine ſo tiefgehende Bewegung erzeugen um die Es handelte ſich vielmehr auf der einen Seite bie ge Erweiterung des Einfluſſes des Reichstags auf Kundl andererſeits mußte eine möglichſt breite, ſtützende ge für die Regierung geſchaffen werden. Das die Ernennung Payers als des hervorragendſten ümten des der Mehrheitsparteien zum zweithöchſten Be⸗ % des Reichs erreicht, der„deutſche Parlamentaris⸗ Teil, 5 zur Wirklichkeit geworden. Daß dabei jeder geben 80 er gewinnen wollte, auch geben oder nach⸗ Länte ante, verſteht ſich von ſelbſt, und ſo hat auch die Zichten mauche ihrer urſprünge ichen Forderungen ver⸗ duſtan mitſſen, bis das Programm mit den vier Punkten chen gam: innerpolitiſch die Durchführung der preu⸗ Aurich, ahlreform, Abbau der politiſchen Zenſur und felung ung von Arbeitskammern; auß e pol'tiſch die Ein⸗ den Pap er Politik auf die deutſche Antwortnote an ſommen 15 Mit der letzteren Formel iſt, ſtreng ge⸗ die Friedensentſchließung der Reichstagsmehr⸗ * 7 2 beit v ben em 19. Juli zurückgezo zen, und das iſt kein Fehler, fhmiſſe uſere auswärtige Politik, die durch die Er⸗ 8 dend von Riga, Oeſel und in Oberitalien, dank Hin⸗ Alangt 5 ohnedies vor eine Neuorientierung geſtellt iſt, N. 0 gedeckt durch den Reichstag, freie Bahn. ingeſchloſſenſervativen haben ſich der Wandlung nicht derung Hertt aber ſie haben erklärt, daß ſie der Re⸗ mit e ertlings nicht grundſätzlich entgegentreten wollen. Fragen döffnet ſich die Ausſicht, daß in entſcheidenden er ſige Regierung die Einſtimmigkeit des Reichslage 1 e wird. a 8 at das Reichstagsmandat des Herrn von Payer ſerfalln Teil der Preſſe viel Kopfzerbrechen gemacht, feichste mehr als ihm ſelber. Als Stellvertreter des dun. wird Herr von Payer auch Mitglied des in unde ſein müſſen, da er anders den Grafen Hertling ber zu b esrat nicht vertreten und ſeine Auffaſſung von ung k befolgenden reichsdeutſchen Politik nicht zur Gel⸗ dagraph eg könnte. Nun beſagt aber bekanntlich der 4 Nunbesras u er Reichsverfaſſung, daß ein Mitglied des icht zugleich dem Reichstag angehören dürfe. durſthte Aufhebung dieſer Verfaſſungsbeſtimmung ge⸗ dar zen Forderungen au ber ein Beſchluß a 0 genommen, aber ein Be gen een nicht gefaßt, auch hat die Regierung dem Ver⸗ Graf g schiedenen Widerſtand entgegengeſetzt und auch eiſtdent ling hat ſich noch als baheriſcher Miniſter⸗ dung beſteicberholt dageden ausgeſprochen. Die Beſtim⸗ 0 der 1 eht alſo noch zu Recht. Die Meldung, daß berzichten aher auf die Zugehörigkeit zum Bundesrat halten werde, um ſeinen Sitz im Reichstag beizu⸗ benen ar unrichtig; der Verzicht wäre aus den an⸗ ber bert Gründen nicht möglich. Dagegen wird, wie las 58 Lokalanzeiger“ berichtete, Herr von Payer ungen, Tüb e mandat ür den 6. württ, Wahlkreis(Reut⸗ ange e 55 ungen, Rottenburg) niederlegen, ſolange der Der 1 eragraph nicht aufgehoben iſt i„Parlamentarismus in Bayern iſt dem berichte nachgefolgt, wenn die„Münchner Poſt“ 8— Nach dieſem Blatt ſind die Parteien des igen Kahn der Abſicht des Königs Ludwig, den ſeit⸗ 3 nettschef von Dandl zum Miniſterpräſi⸗ orden 0 Flachfolger Hertling zu berufen, verſtändigt Ahr und die Ernennung erfolgte erſt, nachdem die fer de. Verhältniſſe nach Außen ſind ſo, daß ſie den 5 6 Eafiger gegebenen Umſtänden für Deutſchland kaum e Sen könnten. Die Beziehungen zu den neu⸗ taat en And andauernd normal, wenn man * 13 r butdtgusſchuß des Reichstags hat in ſeiner Mehrheil Wanne und die Reichstagsmehrheit hatte ſie in ihre arteien darüber gehört worden waren. 45 515 17. Jahrgang. T BET mIs ETA Nneskeim, Neckaransen nnd Edingen. Druck und Verlag von Gg. Zimmermann, Seckenßeim. verhehlen braucht, daß wir dafür be⸗ ſich auch nicht zu a che bringen müſſen durch Lieferung von träc liche Opfer Kohlen, Eiſen und anderen Dingen, die wir ſelber gun Aber daran iſt nun einmal nichts brauchen könnten. zu ändern und ſchließlich kann man es den Neutralen auch nicht verdenken, wenn ſie ſich ſchadlos halten wollen, wie und wo ſie nur immer können. In Rußland ſcheint der richtige Bürgerkrieg ausgebrochen zu ſein; ſichere Kunde hat man darüber bis zum heutigen Tage nicht. Bald heißt es, Lenins Truppen haben geſiegt, bald ſoll der aus dem Gefängnis entflohene General Kornilow Herr der Lage ſein. Sicher iſt nur, daß Kerenski abge⸗ wirtſchaftet hat und daß die bürgerliche Revolution der Kadetten, die den Zaren geſtürzt hat, am Boden liegt. Kerenskis Macht war eigentlich zu Ende ſchon damals, als die von ihm befohlene letzte große Offenſive gegen Galizien unter dem deutſchen Gegenſtoß ſo jämmerlich zuſammenbrach. Da hat der Vaſall des engliſchen Ka⸗ pitalismus ſeine ganze Unfähigkeit erwieſen, ſeine Poli⸗ tik durchzuführen. Die radikalen Sozialrevolutionäre, die Maximaliſten oder Bolſchewiki, wie ſie ſich ſelbſt nennen, haben ſich das zu nutze gemacht, indem ſie immer ent⸗ ſchiedener das Verlangen nach Beendigung des Krieges in den Vordergrund ihres„Programms“ rückten. Dieſe Taktik hat ihnen für den Augenblick den Anhang der Be⸗ völkerung zugeführt, ſo daß auch die dritte Gruppe der ruſſiſchen Sozialrevolutionäre, deren Richtung einen ſtarl agrariſchen Einſchlag hat— die Minimaliſten oder Men⸗ ſchewiki, die Gemäßigten blieben auf der Seite Kerens⸗ kis—, ſich ihnen anſchloß. Die Bolſchewiki unter Lenin und Leo Trotzki(eigentlich heißt er Bronnſtein) denken ſich den Frieden aber als eine„Diktatur des Proletariats“; erſt müßten in England und Frankreich, ebenſo natürlich bei den Mittelmächten die„imperialiſtiſchen“ Regierungen geſtürzt werden. Die neue ruſſiſche Revolution hat uns zwar dem Frieden um einen Schritt näher gebracht, aber zunächſt doch nur ſo, daß eben Rußland durch ſie noch viel ſchwächer und kampfunfähiger geworden iſt, als es ſchon war. 5 Noch näher ſind wir dem Frieden durch die Siege in Italien gekommen; ſie tragen die bleiche Sorge, die in der Oſthälfte des Vierverbands herrſcht, auch in deſſen weſtliche Hälfte hinüber. Die Einſicht, daß eine weitere Fortſetzung des Kriegs hoffnungsloſer iſt als die Anbahnung des Friedens, wird den feindlichen Völ⸗ kern des Weſtens nicht von heute auf morgen kommen, aber kommen wird ſie. Der„oberſte Kriegsrat“, den Lloyd George erfunden hat, wird die Kriegslage nicht me ändern können. In Frankreich und England iſt man über der eigenmächtigen Neuerung ſo wenig erbaut, daß das Kabinett Painleve kurzerhand in die Luft geblaſen wurde, und Lloyd George wird von ſeinem Rivalen Asquith im Unterhaus zur Rechenſchaft ge⸗ zogen werden. Wenn es dem ſchlauen Fuchs auch noch einmal gelingen ſollte, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen, ſeine Herrſchaft dürfte doch die längſte Zeit ge⸗ dauert haben, denn, ſo ſorgſam man es verheimlichen möchte, in England nimmt die Beunruhigung in ſtarkem Maße überhand. Man glaubt nicht mehr an die Ver⸗ ſicherungen, daß die Tauchboote überwältigt werden kön⸗ nen, man bezweifelt die Siege in Flandern— Lloyd George hat die„unglaubliche Dummheit“ begangen, wie der Londoner„Globe“ ſich ausdrückt, in zyniſcher Weiſe dieſe„Siege“ lächerlich zu machen—, auf die militäriſche Hilfe Amerikas haben die Engländer in Wahrheit nie viel gehalten, und das mit Recht, außerdem regen ſich die Sinn⸗Feiner in Irland wieder recht bedrohlich. So iſt in England reichlich Stoff zur Unzufriedenheit vor⸗ handen, wenn es auch der bewunderungswürdige national politiſche Sinn des Volkes nach außen nicht ſo in die Erſcheinung treten läßt. Es wäre wieder eine eigen⸗ tümliche Schickſalsfügung, wenn die diplomatiſche Tak⸗ tik, die Lloyd George Deutſchland gegenüber verſuchte, nämlich das Volk im Innern in Verwirrung zu bringen, im eigenen Lande kräftig würde. Das zu erreichen, iſt Lloyd George auf dem beſten Wege, und wir können ihm nur guten Erfolg dazu wünſchen; dem Frieden wird es förderlich ſein. Zum Ernte⸗ und Herbſto ann Von Stadtpfarrer Lic. Hoß. ep. Der Sommer 1917 wird in der Erinnerung unſeres Volkes fortleben. Wann iſt in ſo kurzer Friſt jedes Gewächs zu ſolcher Vollkommenheit gereift wie heuer? Ende April noch Froſt, Mitte Juli goldene Aehrenfelder, Mitte September reifes Obſt! Wann iſt jemals die Vorratskammer ſo raſch gefüllt worden? Ende Juni ſo leer, wie ſeit 1816 nie mehr, und wenig Wochen ſpäter ſo voll wie noch ſelten! Wann iſt je ein ſo großer Segen mit ſo wenig Kräften geborgen worden? Wer war zum holen da? Oft bloß Frauen, Greiſe, Kinder. Und doch, früher als in anderen Jahren war alles ge⸗ borgen. Iſt's nicht ein Wunder vor unſeren Augen? Sind wir nicht ſchon auf dem Gang durch den Sommer von einem Staunen ins andere geführt worden? Als Mer Semenheim, mit dem fe Inſertionspreis: Die einſpanige Petitzeile 15 Pfg., Reklamen 50 Pfg. dis Reile. Bei öfterer Aufnahme Nabett. Fernſprechanſchluß Pr. 18. CCCCCCCFCFCCFCTCFC VVV CPP o ·.— und Feld ihr graues Kleid nzgewand vertauſchten, iſt da nicht eine heilige Jei g auch über die Menſchen⸗ ſeele gekommen? Wie d une, Millionen Menſchen⸗ kräfte erſetzend, über jede Arbeit des Landmannes auf⸗ ging, iſt da nicht in jedem fühlenden Herzen der Werk⸗ tag zum Sonntag geworden? Als die Bäume im Schmuch ihrer Früchte wie Feſttagskinder vor uns ſtanden, wurde es da nicht bei ihrem Anblick auch Feſttag in unſerm Gemüt? Wir fühlten den Atem Gottes, das geheim⸗ nisvolle Schaffen ſeiner wunderbaren Hand. Wenn wir an unſere Sorgen denken, als der Winter kein Ende nehmen wollte, an unſere Aengſte, als die Mehlvorräte immer ſpärlicher, die Kartoffeln immer ſeltener, an unſer Bangen, als der Gehilfe der Sonne, der Regen, ausblieb: wie klein und oh tig iſt doch der Menſch! Und wenn wir daran denke. ie Gott mit ſpielender Hand Froff in Sonne, Winter in Frühling, Sorgen in Segen, Leer in Fülle verwandelt: wie groß und machtvoll iſt doch Gott! Dürfen wir in dieſen Erfahrungen ſeiner Mach nicht auch zugleich Zeichen ſeiner Güte, Beweiſe dafün ſehen, daß Gott nicht das Verderben, ſondern das Leben unſeres Volkes will? Und ſo haben wirs ſchon mehr als einmal in der Stunde höchſter Not erlebt. Wird unſer Volk ſeine Zeichen verſtehen? Wird im heiligen Feuer der Ehrfurcht vor Gottes Größe und des Dankes für Gottes Güte verbrennen, was an Sorge, Mißmut und Verdroſſenheit in uns iſt? Oder wird, was win an Dankbarkeit und Ehrfurcht vor Gottes Walten emp⸗ fanden und empfinden, unterſinken in einem Meer von Unzufriedenheit und Mattherzigkeit? Was wird in unſrem Volk ſtärker ſein, der Dank für das, was Gott bisher für uns getan, oder der Unwille darüber, daß er noch nicht alles getan hat, was wir wünſchen? Von wem vollen wir uns leiten laſſen, von der Größe Gottes oder von dem Kleinmut unſeres Herzens? Möge jeder Deutſche auf dieſe Frage die Antwort finden, die der bisherigen Taten unſeres Volkes und der Taten Gottes an unſrem Volk würdig iſt! ae, elne men S fabi, 5 5 f en, o NN ( Sgmen i 8 2 us%, Fubu 5 d 2 8 1 cer 3 55 ee, ee, 2 Aue 5 oon Cuil b, e N e Her, denn 5 7 e * 5 GSE 1 3 228 N g 5 ane 5 e A 8 2 e N Hanelglls 5 N„ p ned. 0 N Se genuss o bn 7 0 OTTEVisn CSSfefr Sed 7 bone be 1.3 h 7, 8 olen lone, fehl 2 f ms o 2 N 1 5 Ae„ 4 1 2 mec ere,.— e 5 ä 2 902 Asi 222 aus = 0 Cn ohne 7 80 5 22 S n—— e„ N* 5 5. a a oberſtallen s zur Fc 1 Ze Alilette vorgingen, machten Gefangene. J Wir veröffentlichen drei Karten vom oberitalieniſchen Krlegsſchauplatz, die einen Ueberblick über die ſeitherigen und die zu erwartenden militäriſchen Ereigniſſe geben Es dürfte ſich empfehlen, die Karten auszuſchneiden und aufzubewahren; ſie werden für die nächſte Zeit das Ver ſtändnis für die Meldungen des Tagesberichts weſentlick zu erleichtern geeignet ſein. 12 Der Weltkrieg. WTB. Großes Hauptquartier, 16. Nov.(Amtlich.] Weſtlicher Kriegsſchauplatz: Der Feuerkampf war am frühen Morgen im flan⸗ driſchen Kampfgebiet, längs der Ailette und auf dem öſtlichen Maasufer geſteigert. 4 Franzöſiſche Abteilungen, die im Morgennebel über die Ailette in unſere Poſtenlinien eindrangen, wurden im Gegenſtoß zurückgeworfen. a Tagsüber war die Gefechtstätigkeit bei allen Ar⸗ neen gering; am Abend lebte ſie bei Dirmuiden und üdlich von St. Quentin auf. Seit dem 9. November verloren ere Gegner im Luftkampf und durch Abwehrfeuer 24 Flugzeuge. Vize⸗ eldwebel Buckler errang ſeinen 26., Leutnant Bon⸗ tartz feinen 23. Luftſieg. Oeſtlicher Kriegsſchauplatz: Nichts Beſonderes. f f 8 Mazedoniſche Front: Weſtlich vom Ochrida⸗See haben wir Teile von den Franzoſen geräumten Stellungen beſetzt. Italieniſcher Kriegsſchauplatz: Im Vordringen nordöſtlich von Gallio und zu beiden Seiten des Brentatales nahmen unſere Trup⸗ pen mehrere Höhenſtellungen der Italiener. Cis mon iſt in unſerem Beſitz. 1 An der unteren Piave hat ſich das Artillerie⸗ feuer verſtärkt. N 5 Nahe am Meer auf das weſtliche Ufer vorſtoßende ungariſche Honved⸗Abteilungen nahmen 1000 Italiener gefangen. i Der Erſte Generalquartiermeiſter: Ludendorff. 15 5 8 In Flandern und an der Ailette war ſtarker Feuer⸗ kampf. Franzöſiſche Vorſtöße am Aisne⸗Somme⸗Kanal wurden zurückgewieſen. In einer Woche haben die Feinde 24 Flugzeuge verloren. Die Leiſtungen unſerer Flieger ſind überhaupt außerordentliche, auf den mannigfach⸗ ſten Gebieten. Als in der letzten Offenſive der Frau⸗ 3 5 am Ailettegrund ein Teil unſerer Truppen durch eindliches Gaswirkungsfeuer von jeder Verbindung nach rückwärts abgeſchnitten war, da übernahmen die wak⸗ keren Flieger, Bienen gleich, zwei Tage lang die Ver⸗ ſorgung der Truppen mit Munition und Lebensmitteln. — Auf dem italieniſchen Kriegsſchauplatz iſt die untere Piave von ungariſchen Honvedkruppen überſchritten. In dem ſich entſpinnenden Kampfe wurden 1000 Italiener gefangen. An der Brenta geht es gut vorwärts. Kaum iſt Primolano mit ſeinen Sperrforts überwältigt, ſo iſt auch ſchon Cismon an der Brenta, etwa 6 Kilometer ſüdlich von Primolano genommen. Unſere Truppen kom⸗ men ſo der italieniſchen Armee an der Piave in den Rücken und ſchieben ſich zwiſchen dieſe Armee und die italieniſchen Abteilungen, die bei Arſiero den Vormarſch des rechten Flügels Hötzendorffs aufzuhalten ſuchen. * 1 0 ö Der Krieg zur See. Berlin, 15. Nov. Im nördlichen Seegebiet ſind 13 000 BRT. verſenkt worden. Bern, 15. Nov.„Petit Pariſien“ meldet aus Va⸗ lence, daß 2 engliſche Dampfer in der Nähe von Puig (bei Valencia) auf den Strand gelaufen und verloren ſind. Die Ereigniſſe im Weſten. f Der franzöſiſche Tagesbericht. WB. Paris, 16. Nov. Amtlicher Bericht von geſtern nachmittag: Franzöſiſche Erkundungsabteilungen, die an der i 0 Unſere Bombardierungs⸗ 8 ewarfen verſchiedene feindliche Niederlagen und Lager n der Gegend von Mü hauſen mit Bomben. Deutſche Flugzeuge bewarfen die Umgebung von Calais in der Nacht des 13. No⸗ vember eg Man berichtet von einer gewiſſen Zahl Opfer unter der Zivilbevölkerung. 95 Der engliſche Tagesbericht. WTB. London, 16. ov. Amtlicher Bericht von geſtern: Geſtern nachmittag wurden Volders Erkundungsabteilungen in der Näh des Waldes von Polderhoek nördlich der Straße von Menin unte Verluſten abgeſchlagen. Der Krieg mit Italien. i WTB. Wien, 16. Nov. Amtlich wird verlautbart vom 16. November: IJtalieniſcher Kriegsſchauplatz: Im Piavedelta vor den Lagunen von Venedig haben Honvedabteilungen in zäher Säuberungsarbeit dem Feind Gelände abgenom⸗ men, wobei über 1000 Gefangene gemacht wurden Im Brentatal bemächtigten ſich öſterreichiſch⸗ungariſche Trup⸗ pen des Ortes Cismon und der beiderſeits davon auf- ragenden Höhen. Auch nordöſtlich von Aſiago verloren die Italiener wieder einige hartnäckig verteidigte Ge⸗ birgsſtellungen. Der Chef des Generalſtabs. Der italieniſche Tagesbericht. Wi B. Rom, 16. Nov. Amtlicher Bericht von geſtern: Der Feind verſtarkte ſeine Tätigkeit auf unſerer Gebirgsfron, von der Zone von Aſiago bis zum. In der Nacht guf den 14. 11. griff er den Abſchunitt Monte Siſemol⸗Meletta d' Avanti an, der erfolgreich Widerſtand leiſtete. trug der Feind ſeine Aug eie mehr nördlich gegen den Ab⸗ ſchnitt Meletta⸗d' Avanti⸗Monte Frior⸗Monte Caſtel Comberto vor. Zurückgeſchlagen, wiederholte er ſeinen Verſuch abends mit ſtärkeren Kräften und größerer Heftigkeit, wurde jedoch abermals zurückgeworfen. Namhafte Kläfte griffen unſere vor⸗ geſchobenen Stellungen zwiſchen dem Cismon und der Piave an. m Monte Roncon wurde der Gegner zurückgeworfen. Am Monte Tomatice zogen ſich nach tapſeſem Widerſtänd unſere Vor⸗ Geſtern früh 1 8 929 5 poſten auf voher vorbereitete Stellungen zurück. Reue Verſuche 25 Feindes die Piave zu überſchreiten, wurden vereitelt. Neues vom Tage. Rücktritt Schwanders? Berlin, 16. Nov. Wie verlaͤutet, beabſichtigt der neue Staatsſekretär des Reichswirtſchaftsamts Dr. Schwander ſein Amt niederzulegen und auf ſeinen früheren Poſten als Oberbürgermeiſter von Straßburg zurückzukehren.(Dr. Schwander war ſ. Zt. von dem Reichskanzler Dr. Michaelis vorgeſchlagen worden.) Das neue Miniſterium. Paris, 16. Nov.(Havas.) Nachrichten, die die größte Wahrſcheinlichkeit für ſich haben, geben folgende Zuſammenſetzung des neuen Kabinetts: Vorſitz und Krieg Clemenceau mit dem Senator Jeannenet als Unterſtaats⸗ ſekretär, Inneres Pan Aeußeres Pichon, Juſtiz Peret, Finanzen Lebrun oder Klotz, Handel Clementel, Kolonien Augagneur, Ackerbau Dauriac, öffentlichen Unterricht Laf⸗ fere, Marine Doumer, Lebensmittelverſorgung Loucheur, öffentliche Arbeiten Clanveiller, Flugweſen Jonnart. Der unhöfliche Northeliff. 4 Stockholm, 16. Nov.(Reuter.) Lord Northeliff gibt in einem Brief an Lloyd George, in dem er die Berufung, das neue Luftminiſterium zu leiten, ablehnt, als Grund ſeine Unzufriedenheit mit dem Mangel an Tatkraft, mit dem England die Kriegführung und die Ausrottung des Aufruhrs betreibe, im Vergleich zu dem Eifer und der Begeiſterung, die in den Vereinigten Staa⸗ ten und Kanada gefunden würden, an. Er ſchreibt wei⸗ ter: Ich glaube unter den jetzigen Verhältniſſen größere Dienſte leiſten zu können, wenn ich meine Unabhängig⸗ keit bewahre und nicht durch Loyalität, die ich für die Geſamtheit Ihrer Verwaltung nicht empfinde, gekne⸗ belt werde. Die Wirren in Nußland. Kopenhagen, 16. Nov. Stockholmer unterrichtete Kreiſe wollen laut Lokalanz. erfahren haben, daß Pe⸗ tersburg in Brand geſteckt ſei. London, 13. Nov.(Reuter.) Die Blätter melden aus Petersburg: Die ſozialiſtiſchen Führer verhandeln mit den Bolſchewiki über die Bildung einer ſozialiſtiſchen Regierung, deren Programm ein ſchneller Friedensſchluß, Uebergabe des Landes an die Landausſchüſſe und die Ein⸗ berufung der verfaſſunggebenden Verſammlung ſein ſoll. Die Bolſchewiki beſtehen jedoch auf Vertretung in der neuen Regierung außer anderen Bedingungen und lehnen den Waffenſtillſtand ab, wenn dieſe nicht angenommen verden.— Die Truppen Kerenskis ſind nahe bei Peters⸗ burg zuſammengezogen. Im Falle daß ein Ueberein⸗ zommen mit den Sozialiſten zuſtande käme, würde er keine Vergeltungsmaßnahmen anwenden.— In Kiew nahmen die Kämpfe einen größeren Umfang an. Heute endet der Waffenſtillſtand in Moskau. f London, 16. Nov.„Daily News“ melden: Die Bolſchewiki ſind wieder im Beſitz der Radioſtation. Die Heere Kerenskis haben Gatſchina wieder geräumt.— Es verlautet, daß die Bolſchewiki ſowohl in Peters⸗ zurg wie in Moskau, wo Kornilow heimlich geflohen iſt, vieder die Oberhand gewonnen hätten. Die ruſſiſche Front, mit Ausnahme von 5 Diviſionen der Nordfront und unter Ausſchluß der Donkoſaken, haben die revo⸗ lutionäre Regierung anerkannt. Vermis chtes. Kriegsſpeiſekarte bei Hoſe. Die Tage altpreußiſcher Spar⸗ ſamkeit, da man bei Hofe an einfacher und beſcheidener Lebens⸗ haltung mit jedem Bürgerhauſe wetteiferte, ſind auch heute noch nicht vergeſſen. Das im Anſchluß an die Kronratsſitzung vom 3. November gegebene fleiſcho e Mi tag mahl, an dem der Kaiſer, der neue Reichskanzler, Gen eralſeldmarſchall von Hindenburg und Seneral Ludendorff teilnahmen, wies nachſtehende Speiſenfolge auf: Gemüſeſuppe, Griesauflauf mit Himbeerſaft, Käſe. Schla bert g. Kriegsefa dee Jia ieſer werden auf einem Durchga gsbahnho' des Schwabe nlandes geſpeiſt. Ein ita ie iſcher Offizier, ſtolz wie ein Römer, tritt auf einen Wachmann zu und fragt in fließendem Deutſch, aber hochnäſigem welchen Ton: Iſt das alles?“ De. Schwabe antwortet ſchlagfertig:„Vorerſt ja. Das andere holen wir ſoeben in Italien.“ Ein Ge'dhamſter. Bei einer Bank in Thurgau i. Schweiz kam ein Mann mit einem Fuhrwerk angefahren, auf dem ſich in Säcken 2500 Franken in Silber befanden. Das Geld war bis jetzt vergrahen und völlig mit Grünſpan überzogen, ſo daß es zum Reinigen nach Bern geſandt werden mußte. Die Zinſen für 3 Jahre hat der Hamſter verloren. Die Behandlung der Elſäſſer in Frankreich. Eine Erläuterung zu dem franzöſiſchen Bemühen, ſich den elſäſſiſchen„Brüdern“ als langerſehnte Befreier hinzuſtellen, geben die Belege für die bösartige, ja nieder⸗ trächtige Behandlung, denen die franzöſiſchen oder die zefangenen deutſchen Elſäſſer ſeitens der Franzoſen aus⸗ zeſetzt ſind. Da berichtet zunächſt„Lhomme enchaine“ zom 22. März von einer Beſchwerde zahlreicher Elſaß⸗ Lothringer in einem Zuavenregiment, daß ſie im Gegenſatz zu den übrigen Soldaten keinen Urlaub bekommen und daß ihnen auf ihre Bitten überhaupt nicht geantwortet vird. Ueber die Leiden der Elſäſſer aus dem von den Deutſchen geräumten Stück Oberelſaß erfährt man grauen⸗ dolle Einzelheiten von einem der Geiſeln, der der fran⸗ zöſiſchen Haft nach drei Jahren entronnen iſt.„Einige Elſäſſer,“ berichtet er,„waren ſeit Kriegsbeginn als Zivil⸗ zefangene im Lager von St. Remy(Provence) eingeſperrt und wurden noch ſchlechter behandelt als die übrigen deut⸗ ſchen und öſterreichiſchen Zivilgefangenen. Andere waren im Zuchthaus von Remiremont, wo ein Sträfling ihnen die Nahrung brachte. Mehrmals hatte man ihnen geſagt: „Morgen wird man euch erſchießen.“ Später brachte nan die Armen ins Militärgefängnis der Zitadelle von Beſancon. Die Nahrung war ſehr ſchlecht und ungenü⸗ zend, die Haltung der Bevölkerung, deren Haß grenzenlos var, über alle Beſchreibung unwürdig. Gegen Weihnach⸗ ten 1914 brachte man die Verſchleppten nach Iſſoire, in einen Schuppen für Geſchütze. Tort wurden ſie 44 Stunden lang paarweiſe aneinandergekettet. Sie waren o mit Ungeziefer bedeckt, daß einer nach einem Strick ſchrie, um ſich zu hängen. Mitte Januar wurden die mderen Deutſchen von den Elſäſſern getrennt. Dieſe amen in den Saal des ſtädtiſchen Kino. Dort wurde ihr Los ettwers leichter. Trohdent ſind 18 drei Monaten brachte man die Elſäſſer, 5 deutſche Staatsangehörige bekannten, nach chen f wo man ihnen jede Verbindung mit dem deutſ mit Kreuz verbot. Nur heimlich konnten ſie 1 Pr 5 Geiſelnkommiſſion in Baſel verſtändigen. eien. waren vergebens. Die vertragsmäßig gewährleisten e ünſtigungen erden den Elſäſſern verweigert a Ae ine internationale Sone hee 0 3 8 beſichtigte dieſen Ort des Elends. Noch jetz 1. J dort viele Frauen, Kinder und Greiſe.“ feng kleiner Vorgeſchmack von der Liebe Frankrei unerlöſten Brüdern aus Elſaß-Lothringen. Baden. Mannheim, 16. Nov.(Proteſt gegen n gerung der Lebensmittelpreiſe.) Eine Verſar cue 1 Bezirksausſchuſſes Mannheim des Kriegsausſ 9 ah, 5 Konſumentenintereſſen nahm eine Entſchlicßn he M welcher ſchärfſte Verwahrung gegen die ununtenſelbe 190 Steigerungen der Lebensmittel⸗ und Bedarf ah gere eingelegt wurde. Die fortgeſetzt in die 1 1 benen Preiſe nehmen keine Rückſicht auf die ieren rg ö Kaufkraft der Bevölkerung, beſonders der mitte d e pf ſe und eines großen Teiles der Arbeiterſchg„ l dieſe einer zunehmenden Verſchuldung in die A die wirtſchaftliche Lage dieſer Klaſſen das 10 befürchten läßt. Neben einem entſchloſſenen 5 N gegen ungerechtfertigte Preisſteigerungen müſſe Stell Verbraucher erwarten, daß die maßgebend f. 1 1 mit aller zu Gebote ſtehenden Energie und 1 Gebiete der allgemeinen Lebensmittelverſorgung nahmen ergreifen, die weſentliche Vorausſetzuun zielentſchloſſenen Durchhaltens darſtellen. Dil 71 Maßnahmen haben dieſe oft vermiſſen laſſen, der l 1 aus iſt es zu erklären, wenn ſich große Krei wege 3 braucher über die geſetzlichen Maßnahmen b. 10 f 1 In den Schlußworten fordert die Entſchließn 0 Durchführen der Höchſtpreiſe, energiſchen — 7 2 1 7 Kan 1 den Wucher, ſcharfes Erfaſſen der Erzeugniſſe 25 fung des gewerbsmäßigen Schleichhandels che, 0 zuſchuß für Lebensmittel, um dadurch den n ſeinskampf der Bevölkerung zu erleichtern. gh 0 (Schwetzingen, 16. Nov. Reichs, j kagsabg. Fabrikant C. Auguſt Neuhaus 5 50 Bad. Heimatdauk den Betrag von 10000 Mk liche 7 i e(Bruchſal, 16. Nov. Zwei ganz ges 175 0 besgeſellen, die Maſchinenarbeiter R. Emmett. „ fenbach bei Eppingen und B. Erber aus wegen 50 0 hatten ſich vor der Karlsruher Strafkammer gend reicher Diebſtähle, die ſie in der hieſigen 1 1 N übten zu verantworten. Sie hatten Zigarren en,, retten, Lebensmittel und Geld geſtohlen. Emme 75 g drei Jahre zwei Monate Gefängnis, Erber 1» Gefängnis. I Von der Enz, 16. Nov.(Fürs, 4 land geſtorben.) Wie der„Pforzh. Anz an i 0 iſt Dr. Hermann Bode, Redakteur am„Pforzh zeiger“ an den Folgen ſeiner in den ſchweren ſch an der Aisne ſchon vor Monaten erlittene 31 Verwundung verſchieden. Der im Alter von, ee ren dahingeſchiedene Sohn des Buchdruckereibe Bode gehörte nach Ablegung der kameraliſtiß 1 i. 100 f prüfung ſeit 1909 dem„Anzeiger“ an, 51. bruar 1915 zum Heer einberufen wurde.. i ſturmmann hat er ſich zum Leutnant empor und ſich durch Schneid und Unerſchrockenheit! N Kreuz 2. und 1. Klaſſe erworben. 5 I xokales. Se — Zur Volkszählung, welche am 5 eine 4 9 ſtattfindet, hat das Miniſterium des Innern ge ordnung erlaſſen, in welcher genaue Anord, 6 die Organiſation der Zählung enthalten ſte tegen i darin u. a. beſtimmt, daß die Haushaltungs geilet Zeit zwiſchen dem 1. und 3. Dezember ausdem, 105. Iſt dabei eine Haushaltung übergangen wer ache% deren Vorſtand Sorge zu tragen, daß ine 96h 3 eine Haushaltungsliſte erhält. Die allgeme! Land der Zählung iſt dem Großh. Statiſtiſchen 170 übertragen. ber We — Gepäckverkehr. Vom 20. Novem d n, wird bis auf weiteres für die Beförderung 43 auf den deutſchen Eiſenbahnen das Doppen g 14 herigen Fracht, mindeſtens für jede Senat 1 erhoben. Für Fahrräder, die auf Fahrra Hobel ol fertigt werden, werden wie bisher 20 Pfg. e S — Prägung von Reichsmunzen. 201 40 1917 wurden an deutſchen Reichsmünzen geg g 130 625 Mark Fünfzigpfennigſtücke, 1796 ene Zehnpfennigſtücke aus Zink, 185 660 Mark e 5 f und 683 380 Mark eiſerne Fünfpfennigſtücke, edc Mark Einpfennigſtücke aus Aluminium Jul auch mehr geprägt an Eiſenmünzen 3516 f an Zinkmünzen 4308 684 Mark und an Alu zen 467 733 Mark. ſtüttt — Erhöhung der Jamilienunte maſſen e Der Bundesrat hat folgende Verordnung er ren 11 Lieferungsverbände ſind verpflichtet, aus ihren ine Erhöhung der bis zum 1. Oktober 1 bie Familienunterſtützungen eintreten zu laſſ) 1 vom 1. November 1917 an zu gew 108 Betrag je nach den örtlichen Verhältniſſen inte iſt. Bis zum Betrage von 5 Mk. für jeden wüßte,, verden die ſeit dem 1. November 1917 gerſtalei 1 jöhungen der Unterſtützungen vom Reich eee zwar zur Hälfte allmonatlich, zur Hälfte z 0 —— 7 Zuſchuß zu den Mindeſtſätzen aus eigenen her währt haben— und für alle Unterſtützune Gh, tritt alſo vom 1. November 1917 an 3 5 der bisherigen Unterſtützung an ſich ein. D 110 berbänden ſteht aber die Entſcheidung danen welcher Höhe dies zu geſchehen hat; ſie Zahl der Kinder, die Arbeitsmöglichkeit un 5 = . — 3 ——— — —— ats und Hommunalbebörden. Bisher find die Auf⸗ Bad an . — Verwendung von hilfsdlenstpflichngen bei Reichs⸗ Aderungen zur freiwilligen Meldung der Hilfsdienſt⸗ ichtigen nach 8 7 Abſ. 2 des Geſetzes über den vater⸗ dag ichen Hilfsdienſt vom 5. Dezember 1918 nur durch zus Kriegsamt und durch die von dieſem damit beauf⸗ en Kriegsamtſtellen erlaſſen worden. Um künftig frei⸗ 8 ige Meldungen Hilfsdienſtpflichtiger vorwiegend zum 8 des Erſatzes ablösbarer Beamten ſowie zur Deckung bebz, vermehrten Bedarfs an Arbeitskräften der Zivil⸗ nden noch mehr zu fördern, ſoll auch eine Zentral⸗ un epörde füt den Bedarf der Behörden der allgemeinen 0 inneren Staatsverwaltung und der Behörden der dößeren Gemeinden Aufforderungen zur freiwilligen Mel⸗ 15 erlaſſen. Bei d eſer zentralen Zivilſtelle haben die N enbezeichneten Zivil- und Gemeindebehörden ſodann ten Bedarf an Hilfsdienſtpflichtigen anzumelden. Mit ſalab Großh. Miniſteriums des Innern iſt im Einver⸗ nbnig mit dem ſtellvertretenden Generalkommando des Armeekorps(Kriegsamtsſtelle für das Großherzogtum en) der Großh. Rerwaltungshof als zentrale Stelle, wi welche der Bedarf an Hilfsdienſtpflichtigen zu melden te, beſtimmt worden. Aufforderung ſeitens des Großh. üdaltungshofes zur freiwilligen Meldung Hilfsdienſt⸗ fetedeger wird ergehen, ſobald genügend Bedarfsmeldungen tens der Behörden vorliegen. 10 Auszeichnung. Alb. Er ny erhielt aus Tapferkeit dem Feinde das Etſerne Kreuz 2. Kl. 1— NACHRUF. Nach 2 ½ jahriger treuer Pflichterfüllung starb infolge schwerer Verwundung in einem Feld-Lazarett unser Mitglied Michael Erny. Er trat 1912 in unsere Wehr ein und gehörte zur Abteilung der Spielleute und zwar als Tambour. Er war ein guter, gewissenhafter und pflicht- getreuer Kamerad, weshalb wir Ihm auf ewige Zeiten ein ehrendes Andenken bewahren. Das Kommando: L. Rudolph. Vera 5 8 2 kantwortlich für die Redaktion Gg. Zimmermann, Seckenheim — dfeadlenn-Oranung In der Hatbol. firche: 5, Sonntag nach Pfingſten(18. Nov) ½8 Uhr Frühmeſſe mit Predigt. ½10 Uhr Hauptgottesdienſt. 1 uhr Chriſtenlehre. ½ 2 Uhr Herz⸗Maria⸗Andacht mit Segen. 3 Uhr Verſammlung der Jungfrauen⸗ Kongregation. ½18 Uhr Roſenkranz mit Setzen. esllenrOronung in der epangcl furche: onntag, den 17. November 1917. Ernte⸗ und Da nkfeſt: ½10 Uhr Hauptgottesdienſt. Kollecte. 1 Uhr Jugendgsttesdienſt. 1 Uhr Chriſtenlehre für die Mädchen. onnersta 3, den 27. Nopbr. 1917. ½8 Uhr abends: ortrag:„Melanchthon, Luthers Freund“.(Kon⸗ firmandenſaal.): — — 4 5 eo Sis hre Enie n 2 url 4. ache, Hegicecgie; Ye digg due J Ztagengechal [Sause VLerkagf Hur ee Fenpe Hoch Haun; D JJ. n laden Berirkssparkasse Ladenburg 1(Rathaus) Bürgschaft des Amtsbezirks Mannheim-LLand Postscheckkonto Karlsruhe Nr. 5444 mundels iche r. Tägliche Verzinsung sämt- N O licher Einlagen zu 44 E Qiro- und Ueberweisungsverkehr: gen nach allen Plätzen Deutschlands er- folgen porto und spesenfrei. Kassenstunden: Werktags von 9—12 Uhr vormittags und 2—5 Uhr nachrnittags. Samstag nachmittags geschlossen. 1 5 Wmestele in Seckenheim bel KA Rl, ARMol,b. Agent. Tahlun Danksagung. f Fur die vielen Beweise wohltuender eilnahme an dem uns betroffenen schweren erluste meines lieben Gatten Georg Schreck dagen wir hiermit unsern herzlichsten Dank. * Dank den barmh. Schwestern für zahl 0 aufopfernde Pflege; sowie für die alle en Kranz- und Blumenspenden, auch r Denjenigen, die den Verstorbenen zur en Ruhe geleiteten. eckenhelm, den 17. November 1917. Dis tieftrauernden Hinterbliebenen. Butterausgabe. Montag, den 19. J. Mis. nachmittags von 2 bis 5 Ahr erhalten in der Friedrichſchule Saal 3 gegen Vor⸗ lage des braunen Fleiſchkartenumſchlags Butter pro Kopf der Haushaltung ¼ Pfund: Ha. 123 bis 2530 zum Preiſe von 2.80 Mk. pro Pfund. Um Andrang zu vermeiden, haben wir folgende Einteilung feſtgeſetzt: No. 1723 bis 2000 von 2 bis 3 Uhr 2001 2275 5 3„ 0, Das Geld iſt abgezählt bereit zu halten. Die Bewohner der Hochſtädt erhalten ihre Mengen im Laufe des ganzen genannten Tages bei der Handlung Fenske daſelbſt. d Die Bewohner der Steinzeug und des Eichwald bei der Handlung Vaſek in Friedrichsfeld. Beſitzer von Großvieh ſind vom Bezug ausgeſchloſſen. Seckenheim, den 17. November 1917. gebensmittelamt. Bekanntmachung. Wir weiſen hierdurch die Landwirte auf den im landwirtſchaftlichen Wochenblatt Nr. 44 vom 27. Oktober ds. Js. erſchlenenen Artlkel„Die Verteilung der künſtlichen Düngemittel“ zen. Derſelbe liegt auch auf dem Rathars Zimme: Nr. 7 zue Einſichtnahme auf. Seckenheim, den 15. November 1917. Kürgermeiſteramt: Volz Bekanntmachung. Zentrifugen betr. Nach einer Verfügung des Kommunal⸗Ver⸗ bands Mannheim⸗Land vom 3. Oktober 1917 Bekanntmachung im hieſigen Neckarboten vom 9. November 1917 müſſen alle Beſitzer von Zentrifugen oder Buttermaſchinen dieſelben auf dem Lebensmittelamt Zimmer 2 innerhalb 3 Tagen anmelden. Nichtbefolgung dieſer Beſtimmung wird nach § 35 Abſ. 4 der Bekanntmachung über Speiſe⸗ fette vom 20. Juli 1917(Reichsgeſetzblatt S. 755) mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldſtrafe bis zu 10000 Mk. beſtraft. Seckenheim, den 18. November 1917. Lebensmittelamt. Bekanntmachung. Betr. den Lerkehr mit Kriegs- und Zivilgekangenen' Verordunng. In letzter Zeit haben Zivilperſonen, insbeſoudere auch Frauen, in großer Zahl verſucht, mit Kriegs- und feindlichen Zivilgefangenen in den Sammel- und Arbeits⸗ lagern ohne Genehmigung der zuſtändigen militäriſchen Stellen offen oder heimlich in Verbindung zu treten und ihnen durch Verabreichung oder Ueberſe dung von Nahrungs⸗ und Genußmitteln, durch Beförderung von Briefen oder durch ſonſtige Beſorgungen ſich gefällig zu erweiſen. Bekanntmachung. Die beim Lebensmittelamt angemeldeten Kartoffel können ab nächſter Woche bei der Kriegsgeſellſchaft im Schlacht- und Viehhof in Mannheim abgeliefert werden. Der Lieferer muß ſich hierzu auf dem Lebensmittelamt eine Anweiſung holen. Setkenheim, den 17. November 1917. ————————— * E** —— Belanntmachung. Die Verwendung der Stengel von Tabakpflanzen zur Herſtellung von Tabakerzeugniſſen betreffend. Wir erſuchen den Tabakpflanzern in ortsüblicher Weiſe ſofort Nachſtehendes gefälligſt bekannt geben zu wollen: Die Stengel der Tabakpflanzen gehören zum ſteuer⸗ pflichtigen Tabak. Sofern ſte nicht vernichtet oder ver⸗ gällt werden, ſind ſie zum Satze von 70 Mark zu ver⸗ ſteuern. Das Einſammeln unterliegt daher der Anmeldung bei der Steuereinnehmerei. Zuwiderhandlungen werden ſtrengſtens beſtraft werden. Mannheim, den 12. November 1917. Gr. Hauptſteueramt. Sammel ⸗Anzeiger uur für Mitglieder der Landw. Ein⸗ u. Verkaufsgenoſſenſchaft. Fhändereinigungsmittel per Stück 10 und 20 Pfg. ſind im Lager vorrätig.— Mitglieder werden erſucht, die vom Verein habenden leere Säcke im Lager abzugeben. Der Vorſtand. Fusbautlub„Badenia 1014 : ollinlheim Bezirksmeister Klasse B 1917/18. (Mitgl. d. Verb. Südd. Fußballv.) * 2„ 2„ Am Honntag den 18. Ravember finden auf unſerem Platze folgende 1 Seftſpiele Nachmittags 1 Uhr. ll. Mannſchaft Badenia gegen Erſatzliga V. f. R. Mannheim. Nachmittags 3 Uhr l. Mannſchaft Badenia gegen Liga V. f. R. Mannheim. Hierzu laden wir das hieſige ſportliebende Publikum zu zahlreichem Beſuche freundlichſt ein. Der Spielausſchuß. Hatholiſcher Jünglings⸗Verein Seckenheim. Das Ppiel mit Mundenheim findet nicht ſtatt. Die a 5 Redner- u. Humoristenabteilung üben für die am 25. November ſtattfindende Verſammlung dieſe Woche am Montag und Donnerstag Abend ½9 Uhr im Schweſternhaus. ſtatt. Der Präſes. Frauenverein Seckenheim. 2. Schuhantertigungskurs beginnt Montag, den 19. ds. Mts. abends 7 Uhr. 1. Präsidentin: Frau Stadelberger. Ziegenzucht-Verein Seckenheim. Wir ſuchen einen geeigneten Bockbaltet Bewerber wollen ſich baldigſt beim Vorſtand melden. Der Vorſtand Wilhelm Eder. Sofort 2 bis 3 fleissige Platzarbeiter gesucht. Dampfsägewerk Schön. Sammel⸗Anzeiger uur für Mitglieder der Landw. Ein- u. Nerkaufsgenoſſeuſchaſt. Hühnerweichfutter, gedörrte Weiſen, Geflügel uteichfutter, Buchweizen, und Viehſalz ſiud im Lager vorrätig. Der Vorſtand. Brotmarken 1 Julerpaltener Herd gefunden. billig zu verkaufen. Lebensmittelamt. Näheres i. d. Exped. ds. Bl.[ Näh. Mittelſtr. 1(Laden.) 5 6* 1= E 8 S—** 8„. 8 F ä 8 3 2 2.— S e, SF r Se A. l i 88 Ser. es, eee e 8 N Nesse eee de e N N 5.— . 1 d 2 8* 8 Awllches r 8 8 5 a— Vertündung un Iienstarten, a m Nach Noduc der Worce a S e 8 00 e 8 g Aerteude, den 24. ee du 95 2& und Oöchwer werden wu bet Ah 1*. 8 ge Divilge 6— den 5 4* eee en n, e Fe ute, om Stagteſerretäe des Kriegern heunghamm. eden e ee e. i„* Anlage zu tür 5 e feſtgeſetzten Höchſtmenge Vn 5 Ve Wir n— 5 88 Wuen durch 8. 8 5.*— angere. 1 5 erabreichung oder Ueberſen z von Noahrungs⸗ Bemmungen Aber die Ermittelung des Schlacht Vet 1 n e en 9 und Genußmitteln, durch Beörderung von Brieſen gewicht. In S it de Been e ag be wesen d onftige Seſorgungen dich gefällts zn ere . ö a ien, r ee 8 13 1 N 4855 die um 7 böher iſt als die nach g 8 feſd 8 ſEin ſolches Verhalten gegenüber feindlichen Ge⸗ 9* N geſetzte. f ü rliches d geiſtiges . Bei niedere; Bei der Anrechnung von Schlachtviehfleiſch von e aten de Meilttarbebürde 2 3 5 1* die 2 115 en— 5 55 5 75 52 Wochen 5 555. 6 555 ausreichendem ie aelorat wird, int 21 rike 8 i ind folgen ochenmengen für die Perſon zu⸗ rgnet, die terhaltung ver ziplin Wir bringen hiermit nachſtehend die Verordnung! ſtellung des Schlachtgewichts ſind die in der An-] ſonderer Gründe vom Kommunalverband bewillig 1 und 8. Schwanzwirbelknochen abzuſchneiden; grunde— legen: 70 B3131 den Lagern und auf den Arbeltsſtätten en er⸗ Miniſterlums des Innern vom 24. Oktober lage zu dieſer Verordnung getroffenen Beſtim. werden, wenn es ſich um Veräußerung erſpartel das ſogenannte Schwanzfett nicht entfernt bei Kälbern bis zu drei Wochen: 500 Gramm, ſchweren und Fluchtverſuche der Gefangenen zu be⸗ 17 die Regelung des Fleiſchverbrauchs betr. mungen maßgebend. Mengen an ſolche Perſonen, welche nicht Wieder werden: g bei Schweinen mit einem Schlachtgewichte vor günſtigen. Abgeſehen davon, daß davon die öffent⸗ eſetz⸗ und Verordnungsblatt Nr. 88 S. 355/961)] Der Fleiſchbeſchauer kann für jede derartige] verkäufer des Fleiſches ſind, handelt. Selbſtver b. der Kopf zwiſchen dem Hlnkerhauptsbein und mehr als 60 Kilogramm 500 5 vorn liche Sicherheit im Lande gefährdet wird, kann ein ie 3 10a der Verordnung des Staatsſekretärs] Feſtſtellung außer etwaigen Reiſekoſten eine Ge⸗ ſorger, die dem Verbot zuwider Fleiſch aus Haus dem 1. Halswirbel(im mick) ſenkrecht zur mehr als 50 Kilogramm bis 60 Klogramn jfolches Verhalten in der Heimat jetzt, wo unſere s Kriegsernährungsamts vom 2. Oktober 1917 bühr aus der Gemeindekaſſe beanſpruchen. Die- ſchlachtungen gegen Entgelt abgeben, verlieren daß Wirbel ſäule, jedoch ohne jedes Halsfleiſchz 600 Gramm, von 50 Kilogramm und wenige Truppen am Feinde ſtehen, nur als würdelos ge⸗ er die Anrechnung von Fleiſch aus Hausſchlach⸗ ſelbe beträgt bei Schweinen, Kälbern und Schafen 9 i bulſſes der Hausſchlac d.*— 2 d N 1 1 5 700 Gramm. e 1 macht ein ſtrafrechtliches 5 i i. 20 g. 3 10. Au nd des Ergebniſſes ber Hausſchlach urze er dem ſogenannten enbein; eiten erforderlich. 1 e 81.158 F 75 Gemeinden, tung und der Erklärung des Selbſtverſorgers nach d. 47 Organe der Bruſt⸗, Bauch⸗ und Becken⸗ Nachſtehend bringen wir die Verordnung des Auf Grund des 8 9b des Preußiſchen Geſetze 1 „ 1 Der Kommunalverband kann für Gemeinden, in 8 6 diefer Verordnung iſt für jeden Haushalt eine zöhle mit den anhaftenden Fettpolſtern(Herz⸗ſſtellvertretenden kommandierenden Generals des über den Velagerungszuſtand vom 4. 6. 1851 un— Mannheim, den 2. November 1917. denen ein Fleiſchbeſchauer nicht ansagen 4 Selbſtverſorgers unter Berückſichtigung der Be und Mittelfett), die Fleiſch⸗ und Talg⸗ XIV. Armeekorps vom 24. Oktober 1917, betr.„die auf Grund des Reichsgeſetzes vom 11. 12. 1915 2 ö Ereoßt. Bezirksamt V. 5 eee 3 bon Bee ae 2 ſtimmungen des 8 10a 5 den ge. 8 13 28 3 1 7 as Beckenfett und das 1 von Arbeitskräften“, zur ieee der 28 Sr Gene 8 1 j 3 ekretärs des Kriegsernährungsamts vom 2. uß fett; enntnis. 8. 5 a 1 Berorbnung.(Vom 24. Oktober 1017.) gelübdlich zu verpflichtenden N ber 1917(Reichs⸗Geſetzblat Seite 881) vom Bürger e. die an der Wirberſäule und in dem vorderen. Mannheim, den 7. November 1917. das Folgende: 8 0 4 „Die Regelung des Fleiſchverbrauchs betreffend. tun berfeſen een Ind ea Biitgern e ar. meiſteramt zu berechnen und dem Selbſtverſorge Teile der Bruſthöhle gelegenen Blutgefäße Großh. Bezirksamt J. a i + a den ene— Zum Vollzug der Bekanntmachung des Reichs⸗ 195. fef 815 5 15 5 5 Feſtſtellung des Schlacht. mitzuteilen, wie lange er mit ſeinen Vorräkel mit den anhaftenden Geweben, ſowie der Luft⸗ Verordunng.(Vom 24. Oktober 1917.) 15 aufhaltenden Perfonen verboten: lers vom 21. Auguſt 1916 über die Regelung deigichtg 92 1 7 1 ang der amtlichen Be. auszukommen bat. Die nach 8 diefer Berordnun röhre und des ſehnigen Teiles des Zwerch⸗ Die Anwerbung von Arbeitskräften bein)) ͤ⏑ͤ”«c 5 3 Fleiſchverbrauchs in der Faſſung vom 2. Mai] gewichts ſowie der Erteilung der amtlichen Ber abzuliefernden Speck und Fettmengen kommen fin felles; g 9 25 zuſtändigen militärtſchen Stellen in per— ichs⸗ ſcheinigungen durch dieſen Sachverſtändigen finden di icht i 1 a 5 ſönlichen oder brieflichen Verkehr zu* A f. 5 Unter Aufheb t ſtehender Anord 17 und vom 2. Oktober 191 GReichs⸗Geſetzblatt die B ſtimmungen in Abſatz 2 entsprechende An⸗ dieſe Berechnung nicht in Anſatz. das Rückenmark; nter Aufhebung entgegenſtehander Anordnun-— 5 1 Verkehr diefer rf 8 916 Seite 941, 1917 Seite 387, 881) und auf Grund die Veſtimmungen i 5„8 11. Eine gemeinſame Mäſtung von Schweinen K der Pems(Stiemer) und die Hoden, jedoch gen beſtimme ich auf Grund des g ob des preußi bien nder ien Werks 8 g 2 wendung. Die aus der Gemeindekaſſe zu zahlende 8 J f 5 zwiſchen den Gefangenen untereinander 22 der Bundesratsverordnung vom 25. September Gebühr des S kändi beſtimmt der Ge- im Sinne des 8 0 Abſas 2 der erordnung def ohne das ſogenannte Sackfett bei den männ⸗ ſchen Geſetzes über den Belagern gszuſtand vom 0 58 it dritten 8 2 1015 über die Errichtung von Preisprüfungsſtellen 1 Ahwerſten die e Reichskanzlers vom 2. Mai 1017(Reichs⸗Geſetzblat lichen Rindern; das Euter und Voreuter bei 4. Junk 1851 und auf Grund des Reichsgeſetzeß— 5 EE. und die Verſorgungsregelung in der Faſſung vom November 1915(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 607, ) wird unter Aufhebung der 88 11 bis 16 un⸗ erer Verordnung vom 28. September 1916, die egelung des Fleiſchverbrauchs betreffend(Ge⸗ 5 125 Verordnungsblatt Seite 286), verordnet, as folgt: § 1. Landeszentralbehörde im Sinne der Ver⸗ brdnungen iſt das Miniſterium des Innern. 8 2. Zu Hausſchlachtungen von Großvieh(Rind⸗ vieh), Schweinen, Kälbern und Schafen iſt die Ge⸗ nehmigung des Kommunalverbandes erforderlich. Als Selbſtverſorger durch Hausſchlachtungen kön⸗ men vom Kommunalverband auch anerkannt wer⸗ den Krankenhäuſer und ähnliche Anſtalten für die Berſorgung der von ihnen zu verköſtigenden Per⸗ ſonen ſowie gewerbliche Betriebe für die Verſor⸗ gung ihrer Angeſtellten und Arbeiter. Für die Selbſtverſorgung durch Schlachtung von Rindvieh, mit Ausnahme von Kälbern bis zu 6 Wochen, iſt dieſe Anerkennung von der Genehmigung der Fleiſchverſorgungsſtelle abhängig. 8 3. Bei der Einholung der Genehmigung zur Hausſchlachtung, welche durch Vermittlung des Bürgermeiſteramts zu erfolgen hat, iſt das Lebend⸗ ewicht des Schlachttieres und die Zahl der Wirt⸗ chaftsangehörigen des Haushalts anzugeben. Auch t mitzuteilen, welche Fleiſchvorräte noch im Haus⸗ alt ſich befinden. 8 4. Die Genehmigung zur Hausſchlachtung darf nur erteilt werden, wenn der Selbſtverſorger das Tier in ſeiner Wirtſchaft mindeſtens 3 Monate gehalten hat. Eine Ausnahme iſt nur mit Geneh⸗ migung der Fleiſchverſorgungsſtelle zuläſſig. Würde infolge der Hausſchlachtung der Fleiſch⸗ vorrat des Selbſtverſorgers den zuläſſigen Ver⸗ 1 überſteigen oder wäre ein Verderben der orräte zu befürchten, ſo hat der Kommunalver⸗ band entweder die Genehmigung zu verſagen oder die Ablieferung der überſchüſſigen Fleiſchmenge an eſtimmte Stellen gegen ein ſolches Entgelt zu ver⸗ ügen, daß das Fleiſch den Verbrauchern unter inhaltung des Verbraucherhöchſtpreiſes zugeführt werden kann. Fleiſch zur Selbſtverſorgung darf aus Hausſchlachtungen, die zwiſchen dem 1. Sep⸗ tember und 81. Dezember erfolgen, höchſtens für die Dauer eines Jahres, aus Hausſchlachtungen in der übrigen Zeit höchſtens für die Zeit bis zum Schluſſe des Kalenderjahres belaſſen werden. Die Genehmigung zur Hausſchlachtung kann ins⸗ beſondere auch verſagt werden, wenn der Nach⸗ 1 ſeine Verpflichtung zur Ablieferung von ebensmitteln nicht erfüllt hat.. § 5. Der Kommunalverband hat die Vornahme von Hausſchlachtungen in ſeinem Bezirk zu über⸗ wachen. Von der Genehmigung einer Hausſchlach⸗ tung hat der Kommunalverband das Bürger⸗ meiſteramt zu verſtändigen, welches den Fleiſch⸗ beſchauer oder den in Abſatz 4 bezeichneten Sach⸗ verſtändigen benachrichtigt. Nach der Schlachtung iſt das Schlachtgewicht durch den Fleiſchbeſchauer vermittelſt der Wage amtlich feſtzuſtellen und darüber dem Selbſtverſorger eine amtliche Beſcheinigung zu erteilen. Je eine weitere ertigung der amtlichen Beſcheinigung hat der Fleiſchbeſchauer dem Kommunalverband ſowie dem ürgermeiſteramt mitzuteilen. Für die Feſt⸗ * r e e eee re v ee Mer Nr rene n — Durch Gemeindebeſchluß mit Staatsgenehmigung kann beſtimmt werden, daß die Gebühr(Abſatz 3 und 4) vom Viehhalter zurückzuerheben iſt. § 6. Der Selbſtverſorger hat innerhalb drei Tagen nach Feſtſtellung des Schlachtgewichts durch den Fleiſchbeſchauer oder den in§ 5 Abſatz 4 be⸗ zeichneten Sachverſtändigen dem Bürgermeiſteramt anzuzeigen, innerhalb welcher Zeit er die Fleiſch⸗ vorräte aus der Hausſchlachtung verwenden will. Für dieſe Zeit erhält er für ſich und die von ihm verköſtigten Perſonen nur ſo viele Fleiſchkarten, als ihm nach Abzug der Vorräte noch zuſtehen. Unterläßt der Selbſtverſorger die Anzeige in der vorgeſchriebenen Friſt, ſo wird unterſtellt, daß er für die Zeit des ordnungsgemäßen Verbrauchs ſei⸗ ner Vorräte aus der Hausſchlachtung auf Kleiſch⸗ karten verzichtet. § 7. Das Fleiſch aus Hausſchlachtungen, welche ohne Genehmigung des Kommunalrerbands vor⸗ genommen wurden, iſt zugunſten der Gemeinde durch das Bürgermeiſteramt einzuziehen. 8 8. Dre Selbſtverſorger hat von dem durch die Hausſchlachtung von Schweinen gewonnenen Fleiſch an ſeinen Kommunalverband Speck oder Fett in Neben Beſchaffenheit in folgenden Mengen abzu⸗ geben: bei einem Schlachtgewicht des Schweines von mehr als 120 bis 140 Pfund einſchließlich 2 Pfund, mehr als 140 bis 160 Pfund einſchließlich 4 Pfund, mehr als 160 Pfund für weitere angefangene je 20 Pfund je ein Pfund mehr. Iſt das Schwein früher zur Zucht benützt worden, ſo ſind 3 v. H. des Schlachtgewichts an Speck oder Fett abzuliefern. Die Verpflichtung zur Abgabe von Speck oder Fett entfällt bei Hausſchlachtungen von Schweinen in gewerblichen Betrieben, Krankenhäuſern und ähnlichen Anſtalten, die vom Kommunalverband als Selbſtverſorger anerkannt worden ſind, und durch Selbſtverſorger, denen nach den geltenden Vor⸗ ſchriften bei beſonders anſtrengender körperlicher Arbeit im Verwaltungswege Fettzulagen gewährt werden können oder zu deren Haushalt ſolche Per⸗ ſonen gehören. Für die Abgabe von Speck und Fett ſind die um 80 3 für das Pfund geminderten . für Speck und Fett zu be⸗ zahlen. Die Verwertung des abgegebenen Fettes und Speckes hat nach den Weiſungen der Landesfettſtelle zu erfolgen. Der Kommunalverband iſt verpflichtet, an die von ihr beſtimmten Stellen die empfange⸗ nen Mengen weiter zu leiten. Ueber Streitigkeiten, die ſich aus der Durch⸗ führung der Abgabepflicht ergeben, entſcheidet end⸗ gültig der Landeskommiſſär. 5 S 9. Die Abgabe von Fleiſch aus Hausſchlach⸗ tungen gegen Entgelt iſt verboten, ſoweit es ſich nicht um die Abgabe an Hausha'tungsangehörige einſchließlich des Geſindes ſowie an Naturalberech⸗ tigte, insbeſondere Altenteiler und Arbeiter, welche kraft ihrer Berechtigung oder als Lohn Fleiſch zu beanſpruchen haben, oder um die Abgabe an den Kommunalverband oder die von ihm bezeichneten Stellen nach den 88 4 und 8 dieſer Verordnung handelt. Ausnahmen können beim Vorliegen be⸗ e e e ee eee eee cee deere ve rr ver gurufee unrge ue eee enerrurn. cba se Seite 387) iſt nur dann als vorliegend zu erachten wenn die Mäſtung unter perſönlicher Betätigung der Mäſter oder der Angehörigen ihrer Wirtſchaß erfolgt. Die bloße Zahlung eines Entgelts für dil Mäſtung oder zur Anſchaffung von Futtermitteln oder die Lieferung von Abfällen aus dem Haushal zur Verfütterung begründet noch nicht eine gs meinſame Mäſtung. 8 12. Notſchlachtungen ſind innerhalb 24 Stunden nach der Schlachtung vom Viehhalter durch Ver mittlung des Bürgermeiſteramts dem Kommunal verband anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet if außer dem Schlachtenden auch der Fleiſchbeſchauer Bei der Anzeige iſt anzugeben, welches Schlachtge wicht des notgeſchlachteten Tieres vom Fleiſchbe ſchauer feſtgeſtellt wurde und ob das Fleiſch aus 8 6 755 im Haushalt des Viehhalters oder inner alb der Gemeinde verbraucht werden ſoll. Der Kommunalverband kann anordnen, daf Fleiſch aus Notſchlachtungen an die Gemeinde oder eine ſonſt vom Kommunalverband zu bezeichnende Stelle gegen Entſchädigung abzuliefern iſt, welche erforderlichenfalls der Kommunalverband feſtſetzt. In der Regel wird er von dieſer Möglichkeit Ge⸗ brauch machen, wenn das Fleiſch als volltauglich für den menſchlichen Genuß gemäß 8 8 des Fleiſch⸗ beſchaugeſetzes befunden wurde. Von der Inan⸗ ſpruchnahme des Fleiſches iſt jedoch Abſtand zu nehmen, wenn die Notſchlachtung auf Anordnung des Vorſtands einer Ortsviehverſicherungsanſtali oder eines ſonſtigen Viehverſicherungsvereins er⸗ folgt iſt und das Fleiſch auf Grund der Verſiche⸗ rungsbedingungen(Satzung uſw.) unter die Ver⸗ einsmitglieder verteilt wird. Hinſichtlich der Gebühr des Fleiſchbeſchauers für die Feſtſtellung des Schlachtgewichts findet 8 3 dieſer Verordnung entſprechende Anwendung. § 13. Die Kommunalverbände haben darüber zu wachen, daß Geflügelhalter, welche Hühner zur Selbſtverſorgung ſchlachten, bei Erſtattung der vor⸗ geſchriebenen Anzeige von dieſer Schlachtung je⸗ weils die entſprechendn Abſchnitte der Fleiſchkart⸗ an die vom Kommunalverband bezeichnete Stelle zurückgeben. Erſtreckt ſich die Verwendung über die Geltungsdauer der Fleiſchkarte hinaus, ſo ſind von der neuen Fleiſchkarte die entſprechenden Ab⸗ ſchnitte einzubehalten. § 14. Die Veräußerung von Schweinen mit einem Lebendgewicht von mehr als 50 Pfund darf, auch wenn es ſich nicht um Schlachtſchweine han⸗ delt, nur an den Kommunalverband und ſeine Be⸗ auftragten ſowie an die von ihm für die Erwer⸗ bung von Schlachtvieh zugelaſſenen Oberkäufer und Unterkäufer und nur unter Einhaltung der für Schlachtſchweine feſtgeſetzten Höchſtpreiſe erfolgen. Der Erwerb dieſer Schweine durch andere Stellen oder Perſonen iſt verboten. Eine Ausnahme von den Beſtimmungen des Ab⸗ ſatzes 1 kann das Bezirksamt für den Fall zulaſſen, daß die Veräußerung unmittelbar von Landwirt zu Landwirt zu Zuchtzwecken ſtattfindet. § 15. Zuwiderhandlungen gegen die Beſtim mungen dieſer Verordnung werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldſtrafe bis zu 10 000„ oder mit einer dieſer Strafen beſtraf!. Neben der Strafe können Fend und Fleiſchwaren, auf die ſich die ſtrafbare Handlung bezieht, einge ⸗ Kühen und über die Hälfte der Zeit trächtigen Kalbinnen. l u das Fell nebſt den Füßen im erſten(unteren) lenk der Fußwurzel über dem ſogenannten chien bein; B. der Kopf zwiſchen dem Hinterhauptsbein und flach Halswirbel, jedoch ohne jedes Hals⸗ eiſch; 6. die Eingeweide der Bruſt⸗, Bauch⸗ und Becken⸗ höhle mit Ausnahme der Nieren; d. der Nabel und bei den männlichen Kälbern die äußeren Geſchlechtsorgane. Erfolgt die Feſtſtellung des Schlachtgewichts un⸗ ttelbar nach dem Schlachten, längſtens aber eine tunde nach demſelben, ſo iſt 2 ozent, minde⸗ eus aber ein Kilo für„Warmgewicht“ in Abzug . s rd die Verwiegung im Felle, jedoch ohne Kopf⸗ des Felles vorgenommen, ſo ee Fel „Warmgewicht“ 12 Prozent, beim Wiegen mit anntem Kopffell 14 Prozent in Abzug. . Bei Schafen: See. Abe . 5 f urg er dem ſogenannten „der Kopf zwiſchen dem Hinterhau 5 75 Halswirbel, 25 85 ſebes Gals. die Eingeweide der Bruß, Bauch⸗ un. böhle mit Nieren un d Re ren fe d. bei Widdern und Hämmeln die äußeren Ge⸗ ſchlechtsteile, bei Mutter chafen das Euter. Erfolgt die Feſtſtellung des Schlachtgewichts halb drei Stunden nach dem Schlachten, ſo iſt Prozent„Warmgewicht“ in Abzug zu bringen. ö 4. Bei Schi inen: k. die Eingeweide der Brie, Bauch⸗ und Becken⸗ Höhle nebſt Zunge, Laftröhre und Schlund, jedoch mit Ausnahme ber Nieren und des e . ichen einen i ee N chwein die äußeren Ge⸗ usſt er Ohren und Augen ſowie bei Entfernung des Afters dürfen die bee brfel 25 1 W werden. e ung des Schlachtgewichts erhalb drei Stunden nach dem Schlachten, 10 11 Prozent„Warmgewicht“, bei Mutterſchweinen Prozent in Abzug zu bringen. B. Die Gewichtsermittelung hat bei den Rindern ganzen, halben oder viertel, bei den Kälbern ind Schafen in ganzen und bei Schweinen in zen oder halben Tieren zu erfolgen. Ueber jede Wägung hat der Fleiſchbeſchauer der r nach§ 5 Abſatz 4 der Verordnung vom 24. Ok⸗ ber 1917 beſtellte Sachverſtändige eine amtliche Beſcheinigung auszuſtellen, in der anzugeben iſt, id die Feſtſtellung des Schlachtgewichtes in warmem oder kaltem Zuſtand deß Fleiſches erfolgte. Berorbunng des Staatsſekretürs bes Kriegs ⸗ „ EAnübrungsamtes vom 2. Oktober 1917. i. Der Bat ansuachen. —— ee eee vom 11. Dezember 1915(Reichs⸗Geſetzblatt 1918 Nr. 179 Seite 818) im Intereſſe der öffentlichen Sicherheit für die zum Großherzogtum Baden und zu den Hohenzollernſchen Landen(Regierungsbezirl Sigmaringen) gehörigen Gebietsteile meines Be⸗ fehlsbereichs das Folgende: 1. Jede gewerbsmäßige Anwerbung von Ar beitern und Arbeiterinnen, ſofern ſie bel Unternehmern oder in Betrieben beſchäftigt find, die im Dienſte der Heeresverwaltung oder unmittelbar oder mittelbar für Heeres⸗ bedarf arbeiten, ſowie jedes Anwerben ſolcher Arbeitskräfte durch Firmen oder deren Be⸗ auftragte iſt nur durch Vermittlung der Hilfsdienſtmeldeſtellen geſtattet, aus deren 73 75 Arbeitskräfte an eworben werden ollen. 2. Die Anwerbung von land. cchaftlichen A beitskräften für Arbeitsſteuen, die außerhall des Korpsbereichs gelegen ſind, iſt verboten. Für Zeitungsanzeigen gelten die der Preſſe be⸗ ſonders bekannt gegebenen Vorſchriften. Wer den Beſtimmungen diefer Verordnung zu⸗ widerhandelt oder zur Zuwiderhandlung auffordert oder anreizt, wird, wenn die beſtehenden Geſetze keine höhere Freiheitsſtrafe beſtimmen, mit Gefäng⸗ Bade u Paß ober mit Geiprofe 68 u 150 ände m aft oder m eldſtrafe 1 Mark; ſtraft. b Die Verordnung tritt mit dem Tage der Ver⸗ uͤffenttichung in Kraft. Karlsruhe, den 24. Oktober 1917. Der ſtellvertretende kommandierende General des XIV. Armeekorps: Jsbert, Generalleutnant. Höchſtpreiſe für Rüben aus der Ernte 1917 betreffend. Wir bringen hiermit nachſtehend die Bekannt⸗ machung Großh. Miniſterlums des Innern vom 3. November 1917, Höchſtpreiſe für Rüben aus der Ernte 1917(Staatsanzeiger vom 4. November 1917 Nr. 301), zur öffentlichen Kenntnis. Bz. 139 Mannheim, den 4. November 1917. Großh. Bezirksamt.— Abt. III. Bekanntmacheng.(Vom 3. November 1917) öchſtpreiſe für Rüben aus der te 1917 betreffend. Auf id der Bekanntmachung der Reichsſtelle für Gemüſe und Obſt über Höchſtpreiſe für Herbſtrüben (Stoppelrüben, Waſſerrüben) vom 27. Oktober 1917 (Reichsanzeiger Nr. 257) und in Abänderung un⸗ ſerer Bekanntmachung vom 4. Oktober 1917, Höchſt⸗ preiſe für Rüben und Tobinambur aus der Ernte 1917 betreffend(Staatsanzekger Nr. 272), werden mti ſofortiger Wirkung folgende Höchſtpreiſe für Stoppelrüben(Weißerüben, Waſſerrüben) je Zeut⸗ ner. ür den Erzeuger 1.50 J, 5 den Großhandel. 2.—, ir den Kleinhandel 2.80 A. Karlsruhe, 1 1917. Großh. Min m des Innern. * Minſſterial direktor: gez. Weingärtner. gez. Rötzlen f g Briefen zu vermitteln oder ſonſtwie zu begünſtigen, ö 3. den Gefangenen Geld⸗, Nahrungs⸗ und Genußmittel oder Gebrauchsgegenſtände irgend welcher Art, Zeitungen, Zeitſchrif⸗ ten und Bücher zuzuſtecken oder ihnen durch Benützung der ſtaatlichen Verkehrs⸗ anſtalten ſolche Gegenſtände als Liebes⸗ gaben zu überſenden, oder mit Gefangenen ohne Genehmigung der zuſtändigen mili⸗ täriſchen Stelle Kaufverträge oder ſon⸗ ſtige Rechtsgeſchäfte abzuſchließen, oder mit ihnen zwecks Entgegennahme vo Warenbeſtellungen inVerbindungzu treten Gefangene zum Fernbleiben von der Ar beitsſtätte oder zur Verweigerung ode 5 Niederlegung der Arbeit an den ihnen zu gewieſenen Arbeitsſtätten zu ung at oder ihnen hierbei durch Rat und Ta wiſſentlich Heis zu leiſten, 4. ohne Genehmigung der Lagerkomman⸗ dantur oder des Wachtkommandos die 35 fangenenlager und ſonſtige Unterkunfts räume ſowie die Arbeitsſtätten der Ge fangenen zu betreten. ö 5. auf Straßen und öffentlichen Plätzen an Gefangenentransporte ſich heranzudränge oder bei Gelegenheit ſolcher Transport durch Zurufe und auf andere Weiſe Kund ebungen zu veranſtalten. on dem Verbote des Betretens der Ar⸗ beitsſtätten und Unterkunftsräume außerhal des Lagers und des perſönlichen Verkehr mit Geſangenen werden die Arbeitgeber de f Gefangenen ſowie deren Angehörige und die im Betriebe des Arbeitgebers beſchäftigte f oder zu deſſen häuslicher Gemeinſchaft ge hörigen Perſonen inſoweit nicht nenen als der Verkehr mit den Gefangenen z eren Ueberwachung oder zur Mitwirkun ei Ausführung der den Gefangenen über tragenen Arbeiten ſowie zur angemeſſenen Verpflegung und Unterbringung der Ge⸗ fangenen unbedingt erforderlich iſt. Wer den Beſtimmungen dieſer Verordnung zuwiderhandelt oder zur Zuwiderhandlung auffordert oder anreizt, wird, wenn die be⸗ ſtehenden Geſetze keine höhere Strafe be⸗ ſtimmen, mit Gefängnis bis zu einem U are eim Vorliegen mildernder Umſtände mi Haft bis zu ſechs Wochen oder mit Geldſtrafe ö bis zu 1500 Mark beſtraft. II. Dieſe Verordnung, mit welcher zugleich die Beſtimmungen meiner Verordnung vom 8. 7. 1915 betr. die Begünſtigung der Flucht und die Nufnahme entwichener Kriegsge⸗ fangener in Erinnerung gebracht werden e dem Tage ihrer Verkündung n f. Korlsruhe, den 4. März 1916. Der ſtellvertretende kommandierende General des 14. Armeekorps: Frhr. v. Manteuffel General der Infanterie. — 8. Seckenheim, den 17. Nov. 1917. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur allmeinen Kenntnis.