r * A nnen 10 D * ne 1— erſchelnt t d glich, mii Ausnahme der Sonn⸗ und 1 Feiertage. Der Abonnementspreis beträgt monatlich 78 Pfg. 1 bet freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 2.28. — berbandlungen im bange. l. Verlin, 3. Dez.(WTB Aqmilich.) Am 26. Nov. te der Volkskommiſſar für Kriegs⸗ und Marinever⸗ dlungen und Hoͤchſtkommandierende der ruſſiſchen te, Krylenko, durch Parlamentär anfragen laſſen, der deutſche Oberbefehlshaber zu ſofortigen i fenftttltendzverhandlungen bereit uf Noch am gleichen Tage antwortete der Ober⸗ 5 hishaber Oſt, Prinz Leopold von Bapern, er bereit und bevollmächtigt ſei, mit der ruſſiſchen derſten Hesresleitung über einen Waffenftllſtand ut derhandeln. s wurde ſodann mit den Parla⸗ Amären Ott und Zen vereinbart, wo ſich eine mit wmacht verſehene ruſſiſche Kommiſſion mit N her entſprechend bevollmächtigten Rommiſſion der Gegen⸗ 18 neffen ſollte. Die ruſſiſche Kommiſſion hat ſich rebrter Dezember nachmittags 4.30 Uhr an der verab⸗ für 3 Stelle eingefunden, um ſich unverzüglich zu dem Wide Verhandlungen in Ausſicht genommenen Orte zu in. Dort iſt ſie am 3. Dezember miltags zu erwarten. Der deutsche Tagesbericht. roßes Hauptquartier, 8. Dez.(WB. Amtl.) Oeſtlicher Kriegsſchauplatz. In gahlreichen Abschnitten der ruſſiſchen Front iſt 50 aiim ien zu Diviſon Zrtliche Waffen tuhe⸗ ubart worden. Mit einer ruſſiſchen Armee im Gebiet n dab tam chy und Bourlon an. i dür 2 ige * Wed wurden neun Geſchütze und achtzehn Maſchinen⸗ kommandos wurde Waffen ſtilltand ab⸗ aufen Weitere Verhandlungen ſind im Gange. Gine — 4 0 Abordnung iſt in den Befehls bereich des zur Hedmarſchalle Prinz Leopold v. Bayern Will erbeiführung eines allgemeinen Waffen ⸗ andes eingetroffen. Weſtlicher Kriegsſchauplatz. ruppe des Generalfeldmarſchalls Kron⸗ prinz Rupprecht von Bayern: dr! 7 7 heftigem Trommelfeuer bei mondheller Nacht Krä 12 n die Engländer geſtern früh mit ſtarken daele a unſere Stellungen bei und nördlich von Paſchen⸗ den 805 Thüringiſche und heſſiſche Truppen warfen und 8 in ſchneidigem Gegenſtoß zurück iffe 17 0 ſechzig Gefangene. Nach Abwehr der An⸗ gehend aute das Feuer ab. Es nahm am Abend vorüber⸗ 9 erhebliche Stärke an. 5• 1208 Fa upit bis ſüdlich der Lipa und mehreren ruſſiſchen des nur Auf dem Kampffeld bei Cambrai war tagsüber 5 wenigen Abſchnitten die Feuertätigkeit lebhaft. wischen a griff der Feind nach ſtarker Feuerſteigerung In heftigen pfen wurde er abgewleſen. Ein eng⸗ eilangriff bei La Vacquorie ſcheiterte. Im e erbeutet. dienen Zahl der ſeit dem 30 November gemachten auf 100 5 ſich auf 6000, ä die Beute an Veſchüzen In edaruppe des Deutſchen Kronprinzen: luteneh 55 Argonnen wurden in erfolgreichen 908 mungen Gefangene eingebracht. eruppe des Generalfeldmarſchalls Herzog Di Albrecht von Württemberg. Lal zült dabafte feindliche Tatiuteit in Thanner 1 4 * d. In den letzten drei Tagen verloren unſer ir in Luftkimpfen und durch Abſchuß dai n Erde 27 Flugzeuge und 2 Feſſel⸗ Leutnant Müller errang ſeinen 35., 6 fe low ſeinen 27. und 28., Leutnant Bo n⸗ einen 25. und 28. Luftſieg. Mazedoniſche Front. größeren Kampfhandlungen. Italieni ˖ atz. Mice eee Kriegsſchauplatz Der erſte Generalquartkermeiſter: Ludendorff. 7. Jabroanl. der Bürgermeister amer JSechenneim, Hues helm, NMeckar ans Ad Süimgen. Druck und Verlag von Wg. immermauum, Seckenheim. Papiernöte. In früheren Zeiten hatte das Papier nur die rühmliche Eigen. ſchaft, ſehr geduldig zu ſein; heute muß man ihm auch noch nach⸗ ſagen, daß es ſehr teuer und knapp geworden iſt. Die Zuteilung des Papiers an die Zeitungen hat eine Einſchränkung von 41—43 Prozent erfahren, aber oft genug bleiben die Papierſendungen ganz aus. So z. B. ſchrieb kürzlich das„Meller Kreisblatt“: „Unſer Vorrat an Zeitungspapier iſt mit dieſer Nummer aufge⸗ braucht. Kommt das unterwegs befindliche Zeitungspapier nicht rechtzeitig an, kann bis zu ſeinem Eintreffen das„Meller Kreis. blatt“ nicht mehr erſcheinen.— Die„Diepholzer Kreiszeitung“ mußte, nachdem ſie ſchon einige Nummern auf allen möglichen zu⸗ ſammengeſuchten Papierreſten gedruckt hatte, zwei Nummern aus Mangel an Papier völlig ausfallen laſſen. Auf halben Bogen mußten, in Ermangelung an Papier ihres Formats, ſogar die „Hamburger Nachrichten“ längere Zeit drucken.— Im Zeichen der äußerſten Papiernot ſteht der„Vietzer Anzeiger“. Derſelbe erſcheint in Ermangelung von Zeitungspapier auf— garantiert fettdichtem Butterbrotpapier, ſelbſtverſtändlich in ganz beſchränktem Umfange.— Ganze Wagenladungen Papier gibt es überhaupt nicht mehr; nur als Stück-, Eil⸗ oder Expreßgut ſind einzelne Ballen zu erlangen. Daß durch dieſe Art der Beförderungen die Fracht⸗ koſten ganz ungemeſſen hoch werden, iſt klar. Auch das Papier ſelbſt iſt außerordentlich hoch im Preiſe geſtiegen— im Gegenſatz zu ſeiner Qualität, die immer geringer wird. Die neuen Anferti⸗ zungen des Schreibpapiers erinnern an Packpapier, und ſind faſt gar nicht geleimt, ſo daß die Tinte durchſchlägt. Da das Harz fehlt, ſo iſt dieſe Verſchlechterung des Papiers als unvermeidliche Kriegsnebenerſcheinung hinzunehmen. Daß aber die Preiſe ſo zußerordentlich hoch geſtiegen ſind, iſt nicht gerechtfertigt. Mit Recht nimmt die„Pädagogiſche Woche dagegen Stellung in fol⸗ zenden Ausführungen: Die Fabrikationseinnahmen der Papier⸗ ſabrit Baienfurt ſtiegen von 2 633 644 Mk. auf 4 802 085 Mk., die Unkoſten von 2 233 881 Mk. auf 3 641.975 Mk. Nach Verdoppe⸗ zung der Abſchreibungen auf 300 000 Mk. ergibt ſich ein Reinge⸗ winn von nicht weniger als 889 726 Mk.(Vorjahr 294 919 Mk.) dei 1 008 000 Mk. Aktienkapital. Es wurden 20 Prozent(14 Proz.) Dividende und 90 Mk.(0) Bonus pro Aktie ausgeſchüttet. Zu bedauern ſind doch unſere Schulkinder; erſt mußten ſie mit Mühe Altpapier zuſammenſchleppen und jetzt werden ihnen für Papier und Hefte Preiſe abverlangt, die derartige Dividenden aufkommen aſſen. 5 Sparkallen und bargeldloler Verkehr. Auch die deutſchen Sparkaſſen haben es ſich angelegen ſein aſſen, zur Stärkung der Kaufkraft des deutſchen Geldes an der Verringerung des Notenumlaufes mitzuarbeiten. Die meiſten deutſchen Sparkaſſen hatten bereits vor Beginn des Krieges für hre Kundſchaft den Giro⸗ und Scheckverkehr eingeführt und die noch fehlenden Sparkaſſen ſind dieſem Beiſpiele im vaterländiſchen Intereſſe jetzt während des Krieges gefolgt, ſo daß alſo nunmehr zuch denjenigen Kreiſen, die zu der Kundſchaft der Sparkaſſen ge⸗ hören, Gelegenheit gegeben iſt, ihre Zahlungen nicht mehr in barem Belde, ſondern durch Vermittlung der Sparkaſſe im Wege der Ueberweisung oder des Scheckverkehrs zu leiſten. Zu dieſen Kreiſen der Bevölkerung, die bisher ihre Erſparniſſe bei den Sparkaſſen niederlegten, gehört in erſter Linie der Mittelſtand, der kleine Naufmann, der Beamte, kleine Rentier, der Handwerker und der Gewerbetreibende, der ſich noch kein Bankkonto halten kann und will, der weder in der Lage iſt, eine Stammeinlage von 500 Mark bei der Reichsbank zu hinterlegen und ſich dadurch ein Reichs⸗ bankgirokonto zu eröffnen, noch auf die Verzinſung ſeiner, wenn auch unbedeutſamen, vorübergehenden Beſtände verzichten möchte. Die Sparkaſſen haben den bargeldloſen Verkehr als eine volks⸗ wirtſchaftliche Aufgabe eingeführt, nicht um dadurch neue Erwerbs⸗ quellen zu eröffnen, ſondern lediglich um ihrer Aufgabe gemäß in gemeinnütziger Weiſe ihren Kunden diejenigen Vorteile zu bieten, die der wohlhabenderen Bevölkerung durch die Veranſtal⸗ zungen der Reichsbank und der Privatbanken im bargeldloſen Ver⸗ kehr eingeräumt werden. Es wird dadurch die im eigenen wie im Intereſſe des Vaterlandes liegende Pflicht erleichtert, nicht mehr das bare Geld zu Hauſe im Kaſten anzuſammeln, ſondern es durch die Sparkaſſen in das große Sammelbecken der Reichsbank zurück⸗ zubringen. Es hilft hierdurch ein jeder nicht nur, die Lebensmittel ⸗ preiſe zu verbilligen, ſondern ſchafft ſich auch noch folgende per⸗ ſönliche Vorteile: 1. Er verbilligt ſeine Zahlungsverpflichtungen, da die Spar⸗ kaſſe alle Zahlungen, auch regelmäßig wiederkehrende, wie Steuern, Mieten, Zinſen, Lebensverſicherungsbeiträge uſw., gebühren⸗ und ſpeſenfrei ausführt, 2. er ſpart viel wertvolle Zeit, die ihm ſonſt durch weite Wege zur Zahlſtelle, durch unbequemes Warten, durch Geldwechſeln und dergleichen mehr, verloren geht, 3. er erhält Zinſen für ſeine ſonſt zu Hauſe im Kaſten tot liegenden Gelder, er iſt der ſicheren Aufbewahrung ſeines Geldes enthoben, er iſt keinen Zahlungsirrtümern durch Verzählen ausgeſetzt, er kann aus den Büchern der Sparkaſſe noch nach Jahren den Nachweis der Zahlung erbringen, auch wenn er eine Quittung nicht mehr beſitzt. Das Sparkaſſen⸗Giro ermöglicht dem Konten⸗ inhaber, nicht nur im eigenen Orte, ſondern euch nach allen Orten des Deutſchen Reiches Zahlungen in jeder beliebigen Höhe koſten⸗ und bargeldlos zu leiſten. Die öffentlichen, mündelſicheren Sparkaſſen übernehmen gern die Einrichtung von Scheck⸗ und Ueberweiſungskonten und ſind zu jeder gewünſchten Auskunft bereit. Die Ueberweiſungsformulare ſind ſo einfach, daß ſie für jeder⸗ mann verſtändlich ſind, auch für denjenigen, der mit kaufmänniſchen Gebräuchen nicht bewandert iſt. Das Vaterland ruft, darum zahlet im vaterländiſchen, wie im eigenen Intereſſe naar bargeldlos. D en g flo. 283. In ſerttensbreis Die siaſpaltige Petitzeile 20 2 Reklamen 60 Pfg. dis Bells. Bei öfterer Aufnahme Nabatt. Jernſprechanſchluß Nr. 18. Dermischtes. *Der dankbare Elch. Ein ungewöhnliches und rührendes Tiererlebnis, das nach den vorliegenden Berichten den Vor⸗ zug der Wahrheit zu haben ſcheint, hat kürzlich ein Mann in der Einſamkeit von Notunheim, dem bekannten nor⸗ wegiſchen Alpenmaſſive, erfahren. Wie norwegiſche Zer⸗ tungen erzählen, wanderte er im Sommer dieſes Jahre⸗ in der erhabenen Einſamkeit des dortigen Hochffelds, als die tiefe Stille plötzlich durch einen klagenden Laut unterbrochen wurde. Er kam aus der Nähe, doch konnte der Wanderer nichts wahrnehmen. So ging er denn dem Laute nach und entdeckte ſchließlich, daß er von einem großen Elch kam. der ſich in einer Kluft befand. Das Tier ſteckte mit ſeinem einen Fuß vollſtändig feſt in einer Felsſpalte und klagte mim fämmerlich. Der Wanderer war zunächſt ratlos. Was ſollte er tun? Der Elch iſt ein großes Tier und kann, wenn man ihm zu nahe kommt, lebensgefährlich werden. Endlich ent⸗ ſchloß er ſich doch, ſich zu nähern und den Verſuch zu machen, das arme Tier von einem kläglichen Tode zu retten. Er ging nun ganz allmählich näher. Der Elch wird unruhig, als wittere er Gefahr. Der Mann lockt ihn und ſpricht ihm gut zu, indes er ſich ihm immer mehr nähert. Nach und nach wird das Tier ruhiger und verſteht vielleicht, daß Hilfe kommt. Nun iſt der Mann dicht bei dem Elch. Dieſer bleibt ganz ruhig ſtehen, der Mann wälzt den klemmenden Stein weg, und das Tier iſt frei. Aber was wird nun geſchehen? Der Wanderer war völlig waffenlos. Es hieß ſich wahren, und ſo ging er ganz langſam rückwärts, indem er ſcharf nach dem Tiere blickte, das ganz ſtill am ſelben Flecke ſtehen blieb. Schließlich näherte es ſich dem Mann gravitätiſch, und be⸗ vor dieſer noch recht wußte, was geſchah, begann der Elch ſeinen Arm zu lecken. Es war der Dank für die Hilfe. Der Mann erzählte, daß ihm die Tränen ins Auge ſtiegen, wie er da in der Oede des Hochgebirges ſtand und neben ihm der große Elch, der ihm unausgeſetzt den Arm ableckte, um ihm auf dieſe Weiſe ſeine Dankbarkeit zu bezeigen. Lange ſtanden die beiden, der Menſch und das Tier, ſo zuſammen. Endlich mußte der Mann weiter, aber den Elch ſah er noch immer am ſelben Fleck ſtehen und ihm nachblicken, bis er hm aus dem Geſichte entſchwand. g * Das verkannte Aufgebol. Ein niedliches Geſchichtchen weiß ein engliſches Provinzblatt von einem jungen, ſehr eifrigen Landpaſtor zu erzählen. Als dieſer ſich eines ſchönen Sonntagsmorgens nach der Kirche begab, traf er unterwegs einen alten Bauern ſeiner Gemeinde.„Ah, ſieh da, Mr. Leſſingwell“, ſagte der Paſtor herzlich.„Wollen Sie dieſen herrlichen Gottesmorgen auch dazu benutzen, in die Kirche zu gehen?“—„Was?“, ſchrie der Alte zurück, da er ziemlich ſchwerhörig war.—„Auf dem Weg nach der Kirche?“ wiederholte der Paſtor lauter.—„Nee, doch, ich gehe und ſuche eine Kuh, Sie hat ſich heute nacht aus dem Stall ſort⸗ gemacht.“—„Ach ſo. Na, kommen Sie nur zunächſt mit zur Kirche, dann werde ich Ihre Kuh auch mit von der Kanzel herunterleſen, damit die anderen Gemeindemitglieder Ihnen nach dem Gottesdienſt helfen, nach ihr zu ſuchen. Der alte Leſſingwell begab ſich alſo mit dem Paſtor nach der Kirche und unterwegs machte er dem Paſtor die für die Verleſung notwendigen Angaben über ſeine Kuh. Von der Predigt hörte der Alte nun freilich bei ſeiner Schwerhörig⸗ keit nicht ein Wort. Da er aber die Augen aufmerkſam auf den Geiſtlichen gerichtet hielt, merkte er genau, wann die Predigt zu Ende war und die Bekanntmachungen von der Kanzel ihren Anfang nahmen.„Liebe Gemeinde“, begann der Pfarrer,„es iſt mir eine große Freude mitteilen zu können, daß am Dienstag abend um 6 Uhr die feierliche Ver⸗ mählung zwiſchen dem prächtigen Mr. Eduard Stottonboro und der uns als gut und liebenswert bekanzten Miß Mehi⸗ dable Dodsworth ſtattfinden wird.“ Hier mächte der Paſtor eine kleine Pauſe, und dieſe benutzte der alte Leffingwell ſchnell dazu, um ſich von ſeinem Sitz zu erheben, und mit ſchallender Stimme folgende Zwiſchenbemerkung einzu⸗ ſchieben:„Und vergeſſen Sie nicht, zu ſagen, Herr Paſtor, daß ſie einen ſchwarzen Fleck zwiſchen den Augen hat und auf dem linken Hinterfuß lahmt.“ * Eine Wiederaufnahme deutſchen Silberbergbaues iſt in mehreren Gegenden zu verzeichnen. Der früher wegen des geſunkenen Silberpreiſes eingeſtellte Betrieb lohnt jetzt wie⸗ der, da der Silberpreis ſtark geſtiegen iſt— doppelt ſo hoch als zur Zeit ſeines tiefſten Standes. In Neudorf am Harz werden die Stollen ſchon wieder befahren, und auch der alt⸗ berühmte Bergbau bei Freiberg in Sachſen ſoll wieder auf Silber eröffnet werden. In ſieben Jahrhunderten hat dieſer Silber im Werte von 900 Millionen Mark geliefert und zur Reformationszeit den Reichtum Sachſens ſchaffen helfen. * Aber ſiegen kun wir doch! Aus dem Leſerkreiſe ſchreibt man dem„H. C.“: Bei meinem Aufenthalt in Holland wurde mir folgendes Geſchichtchen erzählt, das ſich wirklich zuge⸗ tragen hat: Ein kleiner Junge im Alter von ſieben Jahren kommt mit einem Ferientransport zur Erholung nach Hol⸗ land. Er wird an ſeinem Beſtimmungsort freundlich empfangen und bekommt zum Empfang viele ſchöne Sachen vorgeſetzt, die man heutzutage in Deutſchland nur noch dem Namen nach kennt. Sein Wirt ſieht voller Vergnügen dem geſunden Appetit des Jungen zu und ſagt ſchließlich:„Na. Kleiner, ſo ſchöne Sachen bekommt Ihr doch in Deutſchland nicht mehr.“—„Oh,“ ſagt der Kleine,„wir haben in Deutſch⸗ lund noch genug zu eſſen, wir brauchen auch noch nicht zu hungern.“„Aber Kleiner,“ war die etwas ärgerliche Ant⸗ wort des Wirtes,„lügen darfſt Du nicht, Du weißt doch, das ſteht ſchon in der Bibel; wir wiſſen ganz genau, daß es in Deutſchland nicht mehr viel zu eſſen gibt.“— Beſchämt ſchweigt der Kleine eine Weile, dann ſchlägt er mit einen Male mit der kleinen Fauſt auf den Tiſch und ruft:„Aber ſiegen tun wir doch!!“ 5 2 9. anderen Stoffen * Unter Köchinnen.. Als er das ſchöne Ganſerl in meiner Markttaſche ſah, bot er mir gleich ſeine Begleitung an!“—„Alſo Liebe auf den erſten Blick!“ * Das größte Hindernis.„Ich dachte, die Tochter vom Rat Müller will heiraten! Waltet denn ein Ehehindernis ob?„Ja, es kommt keiner!“ 8 * Naivder Troſt. Vermieterin(dem bei ihr wohnenden fungen Dichter die Poſt bringend):„'s kommt in letzter Zeit kecht viel zurück, Herr Doktor!(tröſtend) Ja, ja, s ſchlechte Papier jetzt und die miſerable Tint'!“ * Aus einem Zeikungsroman: Tief errötend legte ſie den Arm um ſeinen Hals und flüſterte: Beziehen Sie ſich bei Beſtellungen ſtets auf un ere Wos: ier Sie werden zut bedient werden Lokales. L Achtung! Bei Fliegeralarm ſofort in Deckung gehen und keine unabgeblendeten Lichter zeigen! Neugierde und Gleichgültigkeit können den Tod zur Folge haben! — Die neuen Steuervorlagen ſind noch nicht fertiggeſtellt. Da die Geſtaltung des wirtſchaftlichen Le⸗ bens die Grundlage für die Finanzgewährung der Zukunft bildet, ſo iſt der Umfang der zu prüfenden Steuern ge⸗ waltig und es iſt klar, daß dieſe Arbeiten noch nicht abgeſchloſſen ſein können, zumal ſie auch von den Kriegs⸗ erfolgen und dem Ausgange des Krieges abhängen. — Die Perſonentarifreform der deutſchen Eiſen⸗ bahnen wird nicht am 1. Januar, ſondern erſt am 1. April 1918 in Kraft treten. Sie bringt bekanntlich eine Er⸗ höhung der jetzigen Perſonentarife. — Der Tintenſtift darf fortan im Eiſenbahn⸗, Poſt⸗ und Telegraphenweſen auch zur unterſchriftlichen Vollziehung von Verfügungen, von Schreiben an gleich⸗ geordnete Dienſtſtellen, fremde Behörden und an Privat⸗ perſonen verwendet werden. — Die deutſchen Sparkaſſen. Im Monat Ok⸗ lober find den Sparkaſſen wieder 450 Millionen Mark neue Erſparungsgelder zugefloſſen gegen 210 und 165 Millionen Mark im gleichen Monat der beiden Vor⸗ jahre. Damit hat der Zuwachs ſeit Jahresbeginn die Summe von 3100 Millionen Mark erreicht gegen 2210 bzw. 2216 Millionen Mark in der gleichen Zeit der beiden Vorjahre— immer ohne Abzug der Rückzahlungen bon Spareinlagen für die Zeichnungen auf die Kriegs⸗ anleihen. Die Sparkaſſe der Stadt Berlin hat allein ſeit Jahresbeginn eine Zunahme von 85 Millionen Mark zu verzeichnen. — Nutzbarmachung von Linden und Akazien ⸗ ſamen. Von ſachverſtändiger Seite erhalten wir eine Zuſchrift mit der Aufforderung an die Allgemeinheit fetzt, nachdem die Entlaubung der Linden⸗ und Aka'⸗ zienbäume erfolgt iſt und ſich deren Ertrag an Früch⸗ ken leicht überſehen läßt, mit der Sammlung dieſer Früchte zu beginnen. Wenn es auch nicht möglich ſei in der Weiſe wie im vorigen Jahr die Extraktion der Samen vorzunehmen, ſo ſei doch der Kriegsausſchuß für Dele und Fette bereit, das Kilogramm gut gereinigter und trockener Lindenſamen zu 1.40 Mk. zu kaufen. So⸗ daun laſſen ſich auch kleinere Mengen dieſer Samen 1520 Kilo) durch Preſſen(Schlagen) in den ländlichen Delmühlen verarbeiten. Man erhält hierbei allerdings tur wenig Oel, weil dieſes in den Samenſchalen zurück⸗ lten wird, dagegen einen fettreichen Preßkuchen(19 roz. Eiweiß und 15 Proz. Fett), der nicht allein ſehr put zur Fütterung der Haustiere verwendet werden kann, ſondern auch nach angeſtellten kleineren Verſuchen in der daffeemühle fein gemahlen, gekocht oder„durchgetrieben“ ils Zuſatz zu Suppen und ſonſtigen Gerichten für die nenſchliche Ernährung ſich verwerten läßt. Durch Ent⸗ chalung der Samen und Beſeitigung der Samenhaut zer Kerne könnte wohl eine erheblich verbeſſerte Nutzbar⸗ nachung in dieſer Hinſicht erzielt werden. Der leicht u gewinnende Akazienſamen mit 12 Prozent Oel kann. vegen ſeiner Härte nicht gepreßt werden, ſondern nur zurch Extraktion auf Oel nutzbar gemacht werden. Der kriegsausſchuß vergütet für 1 Kilo reinen Samen(ohne buülſen) 70 Pfg.; es iſt dieſer aber wie der Hainbuchen⸗ amen als Hühnerfutter gut verwendbar. Dabei brauchen ie Kerne von den Hülſen nicht einmal getrennt zu werden, i die Hühner dies ſelbſt beſorgen. Die Kommunal⸗ erbände ſind gewiß bereit, gegebenenfalls auch die Zammlung dieſer Früchte in die Hand zu nehmen. — Haferpreis. Wie der„Bayer. Kurier“ hört, ſoll der Haferpreis von 13,50 Mk. auf 20 Mk. für den Zentner erhöht werden. Für die bisher abgelieferten Hafermengen ſoll die Preiserhöhung nachbezahlt werden. — Zum Handel mit Sämereien. Der Handel mit Serradellaſamen und ähnlichen Sämereien wird neuerdings vielfach nicht zu Saat⸗, ſondern zu anderen Zwecken betrieben, welche die Sämereien ihrer eigent⸗ lichen Beſtimmung entziehen. Dieſe mißbräuchliche Ver⸗ vendung hat den Staatsſekretär des Kriegsernährungs⸗ mtes veranlaßt, eine neue Verordnung zu erlaſſen, nach velcher Klee⸗ und Grasſamen, Samen von Futterrüben, Serradella und ſonſtigen Futterkräutern zu andern als zu Saatzwecken nur mit Genehmigung der Reichsfutter⸗ mittelſtelle abgeſetzt oder verwendet werden dart Uebernahmehöchſtpreiſe für Branntwein. Der Staatsſekretär des Kriegsernährungsamtes hat mit Verfügung vom 12. November 1917 auf Grund des 8 4 der Bekanntmachung über den Verkehr mit Branntwein aus Klein⸗ und Obſtbrennereien vom 24. 2. 1917(Reichsgeſetzblatt S. 179) folgende Höchſtgrenze der Uebernahmepreiſe für die Erzeugung des Betriebsjah⸗ res 1917/18 für 1 Hektl. reinen Alkohols aus Klein⸗ und Obſtbrennereien genehmigt: für Branntwein aus: 1. Karto feln, Rüben, Tobinambur und Bierrückſtänden 266 Mk 0 360 Mk 2. Getreide 3. Himbeeren, Brombeeren und Heidelbeeren 1600 Miß 4. Kirſchen 3 1400 Mh 5. Zwetſchgen, Pf auen, Mia ellen und Scheehen 1100 Mk 8 inhefe l N 1000 Mk 7. Kernobſt 900 Mk 8. Weintreſtern und Kecnobfitceſteen 850 Mk 800 Mi gsernäh⸗ Hierzu ſind vom Staatssekretär des Krie de ührungen gemacht worden und vom Borſitzenden der Reichs t⸗ 1. Die Hoöchſtpreiſe bezieyen ſich ſamtlich auf ver⸗ ſteuerten Branntwein und ſchließen die Koſten der Be⸗ förderung bis zur Verladeſtelle des Ortes, von der der Branntwein mit der Bahn oder zu Schiff verſandt wird, ſowie die Koſten der Verladung daſelbſt ein; 8 ö 2. Die angegebenen Preiſe ſtellen Höchſtpreiſe dar, deren Grenze nicht überſchritten werden darf. Ob im Einzelfalle, insbeſondere bei nicht marktgängiger Ware, ein niedrigerer Uebernahmepreis wegen minderwertiger Be⸗ ſchaffenheit angemeſſen iſt, iſt nach Umſtänden des eis zelnen Falles bei der Uebernahme zu beurteilen; 3. Branntwein, der aus verſchiedenen Rohſtoffen hergeſtellt iſt, oder der aus einem Gemiſch von Brannt⸗ weinen aus verſchiedenen Rohſtoffen beſteht, wird in der Regel zu demjenigen Höchſtpreiſe übernommen, der dem niedrigſt bemeſſenen Stoffe entſpricht. Eine Aus⸗ nahme gilt für Verſchnitte mit reinem Kartoffelſprit; 4. Trinkbranntwein mit einem Alkoholgehalt von weniger als 40 Raumhundertteilen ſtellt eine markt⸗ gängige Ware nicht dar und erhält daher einen ange⸗ meſſenen Preisabzug. N a — Der Andreastag. Der 30. November bringt den Gedenktag des Apoſtels Andreas, der, aus dem Fiſcherſtädtchen Bethſaida am See Tiberias gebürtig, nach der evangeliſchen Geſchichte mit ſeinem Bruder Petrus zu den hervorragenderen Apoſteln und zu den vertrauteſten Jüngern ſeines Meiſters zählt, den die Ueberkieferung in Griechenland, Kleinaſien und Südrußland auftreten und zu Paträ in Achaja den Tod an einem Kreuz mit ſchräg zeſtellten Balken, einem ſog. Andreaskreuz, erleiden läßt. Da ſeine Gebeine auf Befehl des Kaiſers Konſtantin am 30. November 359 nach Konſtantinopel überführt und dort in der Apoſtelkirche beigeſetzt worden ſeien, wurde übereinſtimmend mit der morgenländiſchen Kirche die Ge⸗ hächtnisfeier auf oben genannten Tag feſtgeſetzt. Der Volksglaube bringt den Andreastag mit der Witterung n Verbindung und bezeichnet ihn als den Beginn des nigentlichen Winters. Bei uns geht der Spruch: Andris — bringt den Winter gwiß. Von der Witterung des Tages ſelbſt behauptet ein altes Wetterſprüchlein: An⸗ dreas hell und klar— deutet an ein fruchtbar Jahr. Im äbrigen hat man es nicht ungern, wenn um dieſe Zeit ich Schnee zeigt, man will wiſſen: Bringt Andreas den Schnee, ſo gibt es Korn und Klee auf jeder Höh. Andreas galt auch als der„Männerbringer“. e — Höchſtpreiſe für Hafer und Gerſte. Daz Kriegsernährungsamt teilt mit: Die dringenden Bedürf⸗ niſſe des Heeres nach Hartfutter haben es notwendig ge⸗ macht, den ſofortigen Ausdruſch und die Ablieferung des Hafers herbeizuführen. Für die Ablieferung von Hafen vor dem 31. Dezember 1917 iſt deshalb eine beſonder⸗ Schnelligkeitsprämie von 3.50 Mk. für den Zentner und für die Ablieferung vor dem 31. Januar 1918 ein ſolche von 1.50 Mk. feſtgeſetzt worden. Vom 1. Februan 1918 ab ſinkt der Preis für den Zentner Hafer auf 13.50 Mk., vom 1. März ab auf 8.50 Mk. Es liegt alſo im dringendſten Intereſſe der Landwirte, den Hafer ſo raſch als möglich abzuliefern, da ſie ſonſt ſchwere Nach teile erleiden, während ihnen bei rechtzeitiger Ablieferung die beſonderen Aufwendungen des frühzeitigen Ausdru⸗ ſches durch die feſtgeſetzten Prämien voll erſetzt werden Den Landwirten, die Hafer bis jetzt ſchon abgeliefer. haben, wird die neu feſtgeſetzte Lieferprämie nachbe⸗ zahlt, um ſie nicht gegenüber den ſpäter liefernden zu benachteiligen. i i 5 — Verſorgung der Kleinbrennereien mit Gerſte. Die Verſorgung der Brennereien mit Gerſte iſt im allgemeinen ſo geregelt, daß den Brennereien auf Antrag die zur Abbrennung ihres Durchſchnittbran⸗ des benötigten Mengen Gerſte oder Gemenge eigener Ernte von der Reichsgetreideſtelle freigegeben werden oder wenn Gerſte oder Gemenge eigener Ernte nicht verfüg⸗ bar iſt, Gerſte durch die Geſchäftsabteilung der Reichs⸗ getreideſtelle geliefert wird. Dies Verfahren iſt jedoch nicht gangbar bei denjenigen Brennereien, welche nicht mit der Spiritus⸗Zentrale, ſondern mit der ſüddeutſchen Spiritus⸗Induſtrie, Kommanditgeſellſchaft in München, verrechnen. Es ſind dies die Kleinbrenne⸗ reien— mit einer Jahreserzeugung von nicht mehr als 10 Hektl. Alkohol— und in Süddeutſchland auch die Abfindungsbrennereien— mit einer Jahreserzeugung bis zu 30 Hektl. Alkohol. Für dieſe Brennereien verbietet ſich ſchon mit Rückſicht auf ihre große Anzahl, die ſchät⸗ zungsweiſe 78 000 beträgt, die Verſorgung von einer Zen⸗ tralſtelle aus. Es kommt hinzu, daß von dieſen Bren⸗ nereien nur ein Teil Kartoffeln oder Rüben als Maiſch⸗ material benutzt, alſo Gerſte zur Verarbeitung benötigt, und daß ein Teil dieſer Brennereien unter den jetzigen Verhältniſſen den Betrieb überhaupt nicht aufnimmt. Die Verſorgung dieſer Brennereien mit Gerſte iſt den Kommunalverbänden übertragen, die Freigabe oder Lie⸗ ferung von Gerſte aber von dem Nachweis abhängig gemacht, daß der Betrieb aufgenommen wird und daß die hierzu erforderlichen Maiſchmaterialien(Kartoffeln oder Rüben) vorhanden ſind. Bei der Beſchaffung dieſes Nachweiſes mitzuwirken, ſind die Steuerbehörden von den Finanzverwaltungen der Bundesſtaaten angewieſen worden. Für die Uebergangszeit iſt, um die einſtwei⸗ lige Aufnahme des Betriebes vor der endgültigen Frei⸗ gabe zu ermöglichen, vorgeſehen, daß Kleinbrennereien, die im eigenen landwirtſchaftlichen Betriebe Gerſte oder Gemenge von Gerſte mit Hafer geerntet haben, vor⸗ läufig bei einer Jahreserzeugung bis zu 10 Hektl. Al⸗ hol bis zu 60 Kg., bei einer Jahreserzeugung bis zu 30 Hektl. bis zu 180 Kg. Gerſte oder Gemenge eigener Ernte im Betriebe ihrer Brennerei zur Herſtel⸗ lung von Alkohol, aber nicht mehr als 30 Kg. für einen Hektoliter verwenden dürken. Af Getreide und Hülſenfrüchte der Selbſtoerſorger. Nach einer am 13. November 1917 ergangenen Verordnung des Bundesrats dürfen die Unternehmer landwirtſchaftlicher Be⸗ triebe in der Zeit vom 15. Nobember 1917 bis 15. Auguſt 1918 zur Ernahrung der Selbſtverſorger auf den Kopf und Monat nur mehr insgeſamt 2 Kilogramm Hafer und Gerſte und 1 Kilogramm Hülſenfrüchte verwenden. Zur Fütterung des im Betriebe gehaltenen Viehs ſind auf den ganzen ge⸗ Pferd oder Maultier und ins⸗ 8 rwendeten Zuchtbullen 0 10 3 zu und mit den vorhandenen Beſtänden an Stoffen ecken 5 75 worden insgeſamt 6 Zentner mit Genehmigung des Kommunal verbandes, ferner mit 6. nehmigung des Kommunalverbandes bis zu 45 Pfund Hole. Gemenge oder Cerſte für Juchtſcuen bei jedem Mun den 4 Pfund täglich für Eber die zum Sprunge benutzt wee N Eine weitere Freigabe von Hafer, Gerſte, Gemenge ich g Hülſenfrüchte zur Ernährung oder Verfütterung ſteht n in Ausſicht. Es kann daher nunmehr für jeden lan een i ge ſchaftlichen Betrieb berechnet werden, wieviel er von rden 5 i Früchten zurückbehalten darf und wieviel abgeliefert een f Kite muß. Die Einſchränkung, die den Landwirten mit di e Feſtſetzungen auferlegt werden mußte, iſt hart und drücke ö Aber ſie war unvermeidlich, um den ohnedies ſchon en unbedingt erforderliche Maß zurückgeſetzten Anfordern gte des Heeres Genüge zu tun. Auf die größte Beſ e 3 der Ablieferungen muß im Intereſſe des Heeres, das b nur mit unzureichenden Mengen verſorgt werden konnte, bon! allen Mitteln hingewirkt werden. g * Beſtes Verfahren zur Karloffellagerung. Es geht.. den von den rund dreihundert Sachverſtändigen der Nei 5 kartoffelſtelle aus allen Teilen Deutſchlands erſtatteten„ f urd, richten hervor, daß die Güte und Haltbarkeit der dies jähen I ecke Spätkartoffeln im allgemeinen nichts zu wünſchen Erne irt; läßt, ſo daß wir im Gegenſatz zu den Kartoffeln der en a 1916 im kommenden Winter mit beſſeren Kartoffeln feln e können. Allerdings iſt auch notwendig, daß die Karton 5 N von den Stadtverwaltungen und den ſtädkiſchen fen zug, tungen richtig eingelagert werden. Soweit die Katt 59. nicht eingemietet, ſondern eingekellert werden, ſind ſie un, den lichſt flach zu lagern, ſo daß die Entwicklung der Eigenen„ der Kartoffeln nicht begünſtigt wird. Zweitens iſt dden, forderlich, daß die Kartoffeln nur trocken gelagert we Be- inzel denn Feuchtigkeit führt am eheſten zur Fäulnis. te et urd dungung iſt, daß die Kartoffeln nicht dem Lichte ausg 1 ſie ſondern in einem dunklen Raume aufbewahrt werden een he, 5 1 ſonſt leicht grün werden und einen ſüßlichen Geſchma tut, kommen. Viertes Erfordernis iſt die richtige Tem r be⸗ Rot die zwiſchen 2—5 Grad liegt. Die ideale Temperolnſ del. trägt 3 Grad. Bei Innehaltung dieſer Wärmegrade en en die Kartoffel die geringſten Verluſte durch Atmung, W rhei ir n dieſe Bedingungen erfüllt, und die Kartoffeln der Siche 2 En halber von Zeit zu Zeit nachgeſehen, wobei ſchlechte ang dau, entfernt werden, ſo kann man ſicher ſein, keinen g durch faulige Kartoffeln im Frühjahr zu haben. A Pofteinlieferungsſcheine über gewöhnliche Palele. ſeit 1910 beſteht bei der Poſt die Einrichtung, daß 15 Ein⸗ uur anſtalten auf Antrag gegen eine Gebühr von 10 Pf. 5 per ⸗ lieferung gewöhnlicher Pakete beſcheinigen. Sie inuten hältnismäßig wenig benutzt, iſt aber von beſonderem, ppo⸗ wenn dem Abſender daran liegt, auch für gewöhnliche gor bete einen Nachweis über die Einlieferung zu haben e vol drucke zu den Scheinen ſind bei der Poſt zum Preſe ene 20 Pf. für einen Block mit 100 Stück zu kaufen; 55 den werden unentgeltlich abgegeben. Der Abſender In gen⸗ Schein, nach Wunſch unter Angabe des Gewichts der e; N dung, auszufüllen, die Gebühr darauf in Freimarken— gh kleben und den Schein mit der Sendung am Poſiſchal ge zugeben. Dort wird der Schein mit dem Abdruck des um ſtempels und der Aufgabenummer des Paketes verſehen a, entfe ſo dem Abſender zurückgegeben. Auf dieſe einfache ar ſcheinend viel zu wenig bekannte Weiſe läßt ſich die Gew rung, der Emßfänger der Beſtimmungsort und dase e ag eines gewöhnlichen Pakets nachweiſen und auf Grun an 1 Gewichtsvermerks die Richtigkeit des für die Freimm“ gezahlten Betrages nachprüfen. 6 monte, A Zur Erhaltung vorhandener Werte. Trotz der ſachen Schwierigkeiten, mit denen heute der Erwerb, noch Kleidungsstücke verbunden iſt, machen viele Hausfrauen ge.— immer viel zu wenig von dem Aushilfsmittel Gebrau u vel 0 Kleider, die in ihrer gegenwärtigen Form nicht meht andere 3 wenden ſind, deren Stoff aber noch brauchbar iſt, zu g Zwecken zu verarbeiten. Ein Gegenſtand beſondere g vol iſt heutzutage für die meiſten Mütter die Beſchaffugugen Kinderkleidung, die wegen des raſchen Wachstums der ge recht häufig der Erneuerung bedarf. Und doch iſt Ergo del auf dieſem Gebiet nicht beſonders ſchwierig, für ae il unbrauchbar gewordenen Kleidungsſtücke zu ſorgen, handen den weitaus meiſten Fällen iſt die Möglichkeit vo gelen die alten Kleider der Erwachſenen für Kinder u 1. Auf dieſe Art werden bei dem herrſchenden Mangel det. 8 4 ſtoffen auch die kleinſten Stücke zweckdienlich ver nige 1 iſt leider vielen Frauen noch nicht zum Bewuß 1500 0 ß 6 daß dieſe äußerſte Sparſamkeit heute geüb gehen, m muß. Es werden vielmehr noch viele unnötige f ſtände angefertigt, zu deren Herrichtung Wolle ſium wendet werden, die dadurch ihrer eigentlichen e 14 für Bekleidungsſtücke entzogen werden. Handarben bn ſchöne Dinge in einer Zeit, in der man im Ueberf 115 ſeſen umſere Frauen werden aber einſichtig genug ſein, um 0 el lee. dben ernſten Zeiten auf nebenſächliche Dinge Verzicht 30 0 1 ſparſam umzugehen und ſie nur zu Bekleidungezmie unt verwenden. Damit leiſten ſie zugleich ihrer Jan der Allgemeinheit einen Dienſt. 1 fen e * Warum das Geflügel Sand braucht. Da das ger. keine Zähne beſitzt, ſo kann von einem Zerkleinern ae feln. malmen der Futterſtoffe im Schnabel keine gelang 1 vielmehr werden dieſelben ganz verſchluckt un 10 de zunächſt in den Kropf. Dieſe drüſenreiche Erweitern! el aut 955 1. nbi Durch dieſe ſtarken Muskeln wird er 5 1 dauung der Tiere nicht geſtört werden ſo ve 5 ihnen 5 5 unerläßliche Maat Lusſtreuen winterlichen Aufenthalte ro 1 anſ — Abgelegte Hemdtrragen und gpereil, ſoll man nicht wegwerfen. Der Bad. Lande schwer Roten Kreuz ſtellt nämlich als Erſatz für legten hältliche Verbandmaterial Binden aus 2 cpu kragen und Manſchetten her. Der Stoff der kochen von der Stärke befreiten Stücke trennen der Randnähte frei gelegt und d andernähen der einzelnen Streifen in bel wacheilet Wan same die Kragen auß wird n A 2 . 8 Mi der Ein- und Bertaufgeneſſenſchaff ebenfale Auweſſe doch, den 5. Dezember die Inhaber der roten lum Prei gegen Vorzeigung derſelben je 2 Ztr. Kohlen un i ſe von 270 Mk. pro Ztr. in folgender Einteilung: % Nr. 461 bis 530 von 1 bis 3 Uhr en Bel Ar. 531 bis 564 von 3 dis ½5 Uhr 10 dbenfa der Kohlenhandlung Stengel Wllhelmſtraße 0 um Prem Mittwoch, den 5. ds Mts. je 2 Ztr. Kohlen 10 elſe von 2.70 Mk. pro Ztr. und zwar: Nr. 565 bis 665 von 8 bis 10 Uhr 1 8 5 666 bis 765 von 10 bis 12 Uhr 105 n gohle dieſer Ausgabe iſt die Nr. 3 auf der Rückſeite 0 4 wertet e gültig und muß vom Kohlenhändler 2 a 1 berechnete mit großer Schnelligkeit die ganze Sum⸗ Die Verkaufszeit bei den Metzgereien iſt feſtgeſetzt: Pulver und Gold. Von Levin Schücking. . 5 ortſetzung.(Nachdruck verboten.) g„Wo iſt der Feind?“ rief Glauroth aus.„was Aheſchehen? Auf wen haben Sie geſchoſſen? Wahr⸗ 25 Sie ſehen aus wie Wallenſtein zu Eger in der gute ſeiner Mörder.. blaß, geſträubten Haares, von en Schwertern umringt“ ite ch will Euch den Feind zeigen, Kameraden“, . ich—„es iſt kein Feind von Fleiſch und Blut— handelt ſich nur um den bekannten böſen Feind des kunſtengeſchlechts, der die Seele verdirbt, den Mam⸗ 1 Ich wandte mich und ließ ſie folgen. Als ſie in ast Raum, in den ich ſie führte, gekommen, war das Abe nen und der Jubel groß. Die Schwere der Fäſſer edel geprüft, die einzelnen Geldpakete betrachtet, die el der Fäßchen beleuchtet und die Auffſchriften ſtu⸗ ert: dazwiſchen wurde ich mit Fragen beſtürmt; Glau⸗ . und ein allgemeines Hurrah folgte ſeiner Erklä⸗ 118 daß, wenn die auf die Fäſſer geſchriebenen einzelnen küge richtig ſeien, das Ganze ſich auf hundertfünf⸗ i. 9 1 i 5 Addeunzigtauſend Franken belaufe! Ich ſorgte dafür, dun riedrich aus meinem Zimmer ein Blatt Papier in 10 auf das wir die Anzahl der Tönnchen und die 0 nen Summen ſchrieben; dies ſummariſche Protokoll nter; von mir, Glauroth und zwei anderen Ulanen ub zeichnet; dann faltete ich das Blatt zuſammen und „Glauroth. Sie müſſen aufſitzen, Glauroth,“ ſagte ich,„und dan nach Noroy reiten, um dem Kommandanten unſern 8 melden. Nehmen Sie einen Mann zum Beglei⸗ en 5 Der Major wird Ihnen Leute mitgeben, um fa chatz einzuholen; machen Sie ihn aufmerkſam da⸗ e obne Wagen nicht gehen wird. Eilen Soh lidl den Musketler Karl Maas, Sohn des Milch. vun 3 Johann Maas, wurde für tapferes Verhalten Wen Teinde die Dad. Verdienſtmedaille verliehen. Fleisdiausgabe. Morgen Mittwoch, den 5. Dezember erhalten N 1 bis 845 bei Metzgermeiſter Hartmann. „ 846„ 1553„ 5 Neudeck. „1554„ 2142„ 5 Gropp. „2143„ 3000„ Gruber. bei Wei Bewohner der Hochſtädt erhalten ihre Mengen ißgermeiſter Schertel. entfall den gültigen Anteil der Wochenmarkenmenge Marke geauf die ganze Marke 125 Gramm auf die halbe 62 Gramm Fleiſch. Um die noch gültige Marken die abuwerten, find nur ſo viel Marken abzutrennen, bgegebene Gewichtsmenge Fleiſch. lttwoch nachmittags von 3— 8 Uhr, 8 Donnerstag früb von 78 Uhr. eckenheim, den 4. Dezember 1917. 1 Lebens mittelamt. Kohlen⸗Ausgabe. Am Mittwoch, den 5. Dezember erhalten gegen ſelgung des iſes je zwei roten Kohlenausweiſes je zwei Zentner len oder Koks 0 0 1 8 3 Hr. 221 bis 765 bei der Kohlenhandlung Gruber, Neckarſtraße zum Preiſe von 2.70 Mk. und Koks zu 3.50 Zentner in folgender Einteilung: Von 8 bis 10 Uhr Nr. 221 bis 340 Von 10 bis 12 Uhr Nr. 341 bis 460 Nor 00 und zwa Rare pro eckenheim, den 4 Dezember 1917. e N — Sie! Reden Sie nicht von meiner Verwundung! Hören . i Glauroth war durch den Fund viel zu mit mehr als halbem Ohre zu hören. „Ich werde ihn aufmerkſam darauf machen, daß wir Alle mindeſtens das Eiſerne Kreuz verdienen für die Gefangennahme eines ſolchen Feindes,“ rief er. Zwei von den anderen ſtellte ich als Poſten auf, den Einen im Hofe, den Anderen im Korridor des Hauſes: und dann war alles Nötige getan; Glauroth ing, ſich zu ſeinem Ritt anzuſchikken; die Uebrigen ſuchten ihr Lager wieder auf, und ich hieß Friedrich das Gleiche tun, um es dann ebenſo zu machen, nachdem ich die Tür zu dem Geldzimmer abgeſchloſſen. „Wie war es möglich,“ ſagte ich dabei zu Friedrich, „daß du ſo feſt ſchliefſt, ärger als ein Bär im Winter⸗ ſchlafe? Ich glaubte, du ſeieſt mindeſtens tot!“ „Ja— ich muß feſt geſchlafen haben,“ antwortete er,„und es liegt mir ſchwer in den Gliedern; ich glaube, ich brauche mich nur hinzulegen, und ich ſchlafe ſofort wieder ein.“ 2 „Du fühlteſt ſchon, ehe du dich legteſt, dieſe Schlaf⸗ ucht?“ N 1„Ganz merkwürdig, Herr Wachtmeiſter,“ ſagte Frie⸗ drich;„juſt, als ob mir Einer einen Schlaftrunk in den Abendſchoppen gegoſſen hätte...“ Damit warf ſich Friedrich wieder auf ſein Lager, und ich ſuchte das meinige auf und fragte mich dabei, ob ich nicht ſehr wohl getan, des Abbe„beruhigendes“ Pulver nicht anzurühren! Freilich, hätte ich es genommen, ich hätte ſchwerlich den Reſt der Nacht ſo aufgeregt ſchlaflos, wie ich jetzt tat, zugebracht. Solche peinvolle, unſäglich quälende, raſtloſe Stunden, in denen ich oft vollſtändig der Ver⸗ eiflung nahe war, daß gerade ich dies entſetzliche Gold hatte finden müſſen... Ich hätte, innerlich glücklich, im Stillen jubelnd, die Zuverſicht genährt, daß es mir gelingen werde, eine Brücke über den Abgrund zu bauen, erregt, um B. 2 digkeit. Preise nicht vorenthalten werden. n oc ze n ee ee eee 2 2 7 7 5 W für Drucksachen. Die andauernden Verfeuerungen der Herstellungskosfen infolge Preissfeigerung aller notwendigen Materialien, sowie die be- trächtfliche Erhöhung der Teuerungszulagen an unser Personal, machen einen weiteren Aufschlag der bisherigen Preise zur Nofwen- Wir hoffen, daß unsere Auffraggeber unsere schwierige Lage anerkennen und uns die nur auf das notwendige Maß erhöhten ö Mannheim, 1. Dezember 1917. Vereinigung der der mich unleugbar von Blanche trennte. und nun kam dies verfluchte Gold und legte ſich auf meine luf⸗ tige phantaſtiſche Brücke, und unter dieſer Laſt war fil zuſammengebrochen und eingeſtürzt, und der Abgrund klaffte tiefer und weiter als zuvor, und aus der ſchwar⸗ zen Tiefe ſtarrte mich die öde grauenhafte Hoffnungs⸗ loſigkeit an.—. Endlich, endlich ſtieg der Morgen herauf. Die Sonne kam und ſtieg höher und höher; doch fühlte ich mich nicht verſucht, mich zu erheben. Ich fühlte mich matt, hinfällig, wie an allen Gliedern gebrochen. Ein Mädchen brachte mir das Frühſtük. Der Abbe, obwohl er ſich mir zum Arzt aufgedrungen, erſchien nicht. Von Blanche vernahm ich natürlich nichts. Auch der Arzt aus Noroy, den man mir für heute angekündigt, kam nicht. Friedrich hatte ſich erhoben und ging verdroſſen zwiſchen mi! und meinen Leuten hin und her; er lkagte über Kopfweh. Ich nahm mir endlich ein Herz und ſandte ihn zum Abbe hinauf. Ich ließ dieſen dringend erſuchen, ſich zu mir herunter zu bemühen. Der Abbe kam nach einer geraumen Weile. Ich bat ihn, Platz an meinem Bette zu nehmen, und ſagte mit einem Scherz, der freilich ſehr gezwungen lauten mochte: f „Ich habe das Pulver, welches Sie mir geſtern abend verordnet, nicht genommen, und das hat Sie mit Ihrem Patienten ſo unzufrieden gemacht, daß Sie ihn aufgegeben haben? Iſt es ſo? Ich würde es Ihnen nicht übel nehmen können. Ich will auch in der Tat Ihre Mühe und Sorge nicht weiter in Anſpruch neh⸗ men; meine Wunde heilt wohl ohnehin jetzt ohne vie ärztliche Behandlung und iſt jedenfalls das Geringſte von dem, was mich unglücklich macht. ah, wes halb tun Sie das?“ Der Abbe ſtreckte jezt die Hand nach dem Glaſe aus, in das er am geſtrigen Abend ſein Pulver ge⸗ miſcht und das noch gefüllt auf meinem Nachttische ſtand. Tortſetzung folgt. i muſooſnrungene; E Hände z 2 Taube u. Töelae f 2 HAuf A! E verhüten Sie am besten 4 dur ch den ständ. Ge- f 3 brauch einer guten Haut- Crema. 2 Grosse Auswahl bei: 2 ormania Drogerie 2 Fr. Wagner's Nachf. 2 Jah. W. Höllgin EIL Schöne Auswahl Unzicltsbirten * 8 2 2 empfiehlt NMannheimer Druckereien 8g. Zimmermann V 7 Seckenheim. . 2 2 — 25— 2 Hildastraße 68. eee Uudel-Verteilung. Es erhalten: Nudeln zum Preiſe von 62 und 86 Pfg. pro Pfund pro Kopf der Haushaltung ¼ Pfund gegen Vorzeigung des ziegehroten Lebensmittelkartenumſchlags wie folgt: 1. bei der Handlung Gg. Lud. Seitz, Luiſenſtr. am Mittwoch, den 5. ds. Mts. Nr. 1 bis 832 2. bei der Handlung Peter Seitz, Schloßſtr. am Mittwoch, den 5. ds. Mts. Nr. 833 bis 1512 Lebensmittelamt. eee Walke Selenslafe relle same Drelle fastilmaloſse Stets Lager in a Paradepl ata Aufgang dureh den Hausflur. f gengeschäft für gute Manufaktur waren. . Modernes Eta nr. 3. bei der Handlung Suſanna Seitz, Woͤrthſtr. am Mittwoch, den 5. ds. Mts. Nr. 1513 bis 2140 4. bei der Handlung Jakob Stein, Herdtſtr. Nr. 2141 bis 3000 5 Die Bewohner der Hochſtädt erhalten ihre Mengen bei Fenske daſelbſt. Die Abgabe erfolgt beſtimmt jeweils im Laufe des ganzen genannten Tages in voller Menge. Ein geeilen oder Drängen wäre fiunlos. Wir bitten genau den Tag der Abholung einzuhalten, da nicht abgeholte Mengen bei dieſer Verteilungsart als verfallen gelten müſſen. Den Händlern iſt eine verſpätete Abgabe unterſagt. Seckenheim, den 4. Dezember 1917. 1 Lebensmittelamt. 7 e Hantel 8 fach bkolle ſflantelseide Freie Ulsterstoſſe drelle Herrensloffe Stets Lager in Juukkrertin. Co. AwWUTU NSN ndigungs * * Wir bringen hiermit nachſtehend die Verordnung des Reichskanzlers vom 18. November 1917 über die den Unternehmern laudwirtſchaftlicher Betriebe zur Ernährung der Selbſtverſorger und zur Fütte⸗ rung des im Betriebe gehaltenen Viehes 5 be⸗ lalenden Früchte(Reichs⸗Gefetzbl. S. 1046) zur öffentlichen Kenntnis. Bz. 187 annheim, den 21. November 1917. Großh. Bezirksamt V. (Nr. 6136). Verordnung über die den Unter⸗ nehmern landwirtſchaftlicher Betriebe zur Ernäh⸗ rung der Selbſtverfſorger und zur Fütterung zu belaſſenden Früchte. Vom 13. November 1017. Der Bundesrat hat auf Grund des 3 7 der Reichs⸗ Letrei deron un für die Ernte 1917 vom 21. Juni 917(Reichs ⸗Geſetzbl. S. 507) folgendes verordnet: 5 1. Unternehmer landwirtſchaftlicher Betriebe dürfen aus ihren ſelbſtgebauten Früchten vom 15. November 1917 bis 15. Auguſt 1918 einſchließlich verwenden: J. Zur Ernährung der Selbſtverſorger und Monat: 1. an Gerſte und Hafer insgeſamt zwei Kilo⸗ ließlich Pe⸗ ckerbohnen, Linſen und Saatwicken(vicia ſativa), ins⸗ fa 01 ein Kilogramm. Gemenge, in dem 1 gilt als Hülſen⸗ auf den Kopf 1. an Hafer, einſchließlich Gemenge aus Hafer und Gerſte, insgeſamt folgende Mengen: 4) 105 Pferde u. Maultiere je ſechs Zentner; b) für zur Zucht verwendete Zuchtbullen mit Genehmigung des Kommunalverbandes je zwei Zentner; an Hafer, an K u aus Hafer und Gerſte oder an Gerſte mit Genehmigung des Kom⸗ munalverbandes für Zuchtſauen bis zu fünf⸗ und vierzig Pfund bei jedem Wurfe und für Eber, die zum Sprunge benutzt werden, je ein halbes Pfund für den Tag. 92. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 13. November 1917. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Wal dow. Wir bringen hiermit nachſtehend die 88 1, 2, g, 4, 11, 16, 17, 18, 20, 22, 23 und 82 der Bundes⸗ ratsverordnung vom 17. Oktober 1917, den Ver⸗ 5 mit Zucker betr.(Reichs⸗Geſetzbl. S. 914/029), owte die Vollzugsveroroͤnung Gr. Miniſteriums zes Innern vom 1. November 1917 Geſetz⸗ und Ferufd te nasal Seite 367/68) zur öffentlichen enuntnis. 8 Bz. 187 Mannheim, den 17. November 1017. Großh. Bezirksamt V. Nr. 6088). Bekanntmachung der neuen Faſſung der Verordnung über den Verkehr mit Zucker. Vom 17. Oktober 1917. Auf Grund des Artikels 2 der Verordnung über n Verkehr mit Zucker vom 17. Oktober 1917 zeichs⸗Gefetzbl. S. 909) wird der Wortlaut der erordnung über den Verkehr zit Zucker, wie er ch aus der Veroroͤnung vom 17. Oktober 1917 er⸗ 0 nachſtehend bekanntgemacht: erlin, den 17. Oktober 1917. Der Stellvertreter des Reichskanzlers: Dr. Helfferich.*. Verordnung über den Verkehr mit Zucker. Vom 17. Oktober 1917. 1 J. Reichszuckerſtelle. 81. Die Verſorgung der Bevölkerung mit Zue liegt der Reichszuckerſtelle ob. Die Reichszu Eiſt eine Behörde und beſteht aus einem Vr enden, einem oder mehreren ſtellvertretend⸗ orſitenden und einer vom Reichskanzler zu ſtimmenden Anzahl von Mitgliedern. Der Vorſitzende, die ſtellverkretenden Vorſitzend und die Mitglieder werden vom Reichskanzler nannt gſeſer führt die Aufſicht und erlüßt die nal ren. 4 8 5 II. Aufbringung des Zuckers. 12. Zuckerrüben dürfen nicht verfüttert werde Die Landeszeutralbehörden oder die von ihnen be * Der Reichskanzler beſtimmt, ob und in welchen Mengen Zuckerrüben zu anderen Zwecken als zur Die beſonderen Vorſchriften über die Verwen⸗ dung von Zuckerrüben zur Branntweinbereitung 8 8. Zuckerrüben dürfen nur an rübenverarbei⸗ tende Fabriken und nur zur Verarbeitung auf Zum Abſatz an andere Stellen und ſüür Zwecke bedarf es der Zuſtimmung der 8 4. Beſitzer von Zuckerrüben haben auf Ver⸗ langen der Reichszuckerſtelle die Rüben an die von den Anweiſungen der Reichszuckerſtelle zu verladen. In Verträge, nach denen Zuckerrüben 5 Ver⸗ ſoll nur aus wichtigen Gründen eingegriffen wer⸗ den; als wichtiger Grund gilt insbeſondere, wenn Lieferung an die zum Empfange berechtigte Fabrik gefährdet wird oder die Zuſuhr an ſie mit Rückſicht ſte die Rüben nicht ordnungsmüßig abnehmen kann. Die Stelle, der die Rüben zugewieſen ſind, iſt zur gemeſſenen Preiſes verpflichbet, der unter Berück⸗ ſichtigung der beſtehenden Vorſchriften über die rütben, die vertraglich an eine Zuckerfabrik zu lie⸗ fern waren, hat die Stelle, der die Rüben zugewie⸗ Fabrik rechnet mit dem Lieferer der Rüben ſo ab, als ob die Rüben an ſie geliefert wären. Die Lieferung nach näherer Anweiſung des kanzlers Beſtimmungen die fich der Rüben zwiſchen den Beteiligten ergeben, ent⸗ ſcheidet endgültig die höhere Verwaltungsbehörde. fern iſt oder im Falle des Abſ. 1 Satz 2 nach dem Vertrage zu liefern war. Sie beſtimmt, wer die Auf die Anforderung der Reichszu erſtelle hat der Beſitzer ohne Rückſicht auf die endgültige Feſtſetzung ungen zu liefern, der zur Abnahme Verpflichtete vorläufig den von ihm für angemeſſen erachteten Werden die Rüben nicht freiwillig überlaſſen, ſo wird das Eigentum auf Antrag der Stelle, an die ſtelle auf die Stelle übertragen. Die Anordnung iſt an den Beſitzer zu richten. Das Eigentum geht 8 11. Die Herſteller von Verbrauchszucker dürfen Zucker nur nach den Weiſungen der Reichszucker⸗ verpflichtet, Zucker an die von der Reichszuckerſtelle benannten Abnehmer zu liefern. men hiervon zulaſſen. Verarbeitung auf Zucker verwendet werden dürfen. bleiben unberührt. Zucker abgeſetzt werden. kei. zuckerſtelle. dieſer zu beſtimmenden Stelle zu liefern und nach arbeitung auf Zucker an Fabriken zu liefern ſind, die Verarbeitung der Rüben auf Zucker durch die auf die Verkehrsverhältniſſe unwirtſchaftlich iſt oder Abnahme der Rüben und zur Zahlung eines an⸗ Preiſe für Zuckerrüben zu bemeffen iſt. Zucker⸗ ſen worden ſind, an dieſe Fabrik zu bezahlen. Die Reichszuckerſtelle kann über die N Ueber Streitigkeiten, die ſich aus der Lieferung Zuſtändig iſt die Behörde, in deren Bezirk zu lie⸗ baren Auslagen des Verfahrens 12 tragen hat. des Uebernahmepreſſes und der Lieſerungsbeding⸗ Preis zu zahlen. zu liefern iſt, durch Anordnung der Reichszucker⸗ über, ſobald die Anordnung dem Befttzer zugeht. ſtelle oder gegen Bezugsſchein abgeben. Sie ſind Die Reichszuckerſtelle erläßt die näheren Beſtim⸗ mungen; ſie kann insbeſondere die Bedingungen der Lieferung, Abnahme und Be ahlung feſtſetzen. III. Verbrauch von Zucker. 8 16. Der Reichskanzler beſtimmt die Grundſätze für die Bemeſſung des Zuckerverbrauchs der bür⸗ gerlichen Bevölkerung. Dabei iſt der Bedarf flür die Obſtuerwertung im Haushalt zuberückſichtigen. 8 17. Die Reichszuckerſtelle überweiſt den Kom⸗ munalverbänden Bezugsſcheine über die Zucker⸗ mengen, die gemäߧ 16 auf jeden Kommunalver⸗ band entfallen. Die Landeszentralbehörden Innen deſondere Vermittlungsſtellen errichten, die die auf ie Kommunalverbände ihres Bezirkes entfallende deſamtmenge unterverteilen. Die Kommunalverbände können den auf ſie ent⸗ llenden Zucker ſelbſt beziehen oder die Bezugs⸗ eine an den Handel weitegeben. 5 heine an den Handel weitergeben 2 § 13. Die Kommunalverbände haben den Ver⸗ bauch von Zucker in ihrem Bezirke zu re neit nicht die 88 19 bis 21 Anwendung fink können insbeſondere vorſchreiben, da Verbraucher nur gegen Zuckerkarten r abgegeben verden darf. 22K Der Reichskanzler kaun betmm epd Kommunalverbände aus den 4 6 und 1 te entfallenden Mengen auch die Apotheken, G. häuſer, Bäckereien und Konditoreien ſowie 5 5 dern Lebensmittelgewerbe zu verſorge! aben. Der Reichskanzler, die Landeszen oder die von ihnen beſtimmten Behörden die Art der Regelung vorſchreiben. Die Berbrauchsregelung greift nicht Platz gegen über Perſonen, die von den Heeresverwaltu 5 den Marineverwaltung mit Zucker verf werden. 9 20. Der Reichskanzler beſtimmt die Grund ſätze, nach denen Zucker in gewerblichen und ſom ſtigen näher zu bezeichnenden Betrieben, mit Aus, nahme der nach 8 18 Abf. 2 von den Kommunal verbänden zu verſorgenden Betriebe, ſowie zu ge⸗ werblichen und techniſchen Zwecken bezogen und verwendet werden darf. Die Reich zuckerſtelle ſetzt danach die B san teile feſt und erteilt die erforderlichen Bezugsſcheing Handelt ein Unternehmer den nach Abf. 1 und 1 aufgeſtellten Grundsätzen und Bedingungen bei e e a er Vorſchrift im 8 m 8 ſeine Zuckervorräte ohne Entgell enteignen. 29. Verbrauchszucker darf außer im Falle des 8 11 nur gegen Bezugsſcheine der Reichszuckerſtelſe abgegeben und bezogen werden, ſoweit nicht dis Kommunalverbände für ihren Bezirk nach 8 18 ein anberes beſtimmen. Der Handel mit Bezugsſcheinen iſt verboten. IV. Einfuhr und Durchfuhr von Zucker. 8 28. Zuckerrüben, Rohzucker und Verbrauchs⸗ Fab die aus dem Ausland eingeführt werden, ind von dem Einführenden an die vom Reichskanz⸗ ler zu beſtimmende Stelle zu liefern. Als Ausland gelten im Sinne dieſer Vorſchrift auch die beſetzten Gebiete. Bz187 Der Reichskanzler trifft die näheren Beſtim⸗ mungen; er kann die näheren Bedingungen für die Lieferung feſtſetzen. 1 32. Mit Gefängnis bis zu einem mit Geldstrafe bis zu zehntaufend Mark oder einer öiſer Strafen wird, belhadet einer ver⸗ wirkten Steuerſtrafe, beſtraft: 1. wer unbefugt Zuckerrüben verfüttert oder den nach 8 2 Abſ. 2 erlaſſenen Beſtimmungen zu⸗ widerhandelt; wer den Vorſchriften im 8 3 zuwider Zucker⸗ rüben abſetzt oder der Lieferungs⸗ und Ber. adepflicht nach J 4 nicht nachkommt; ahre und * 3. Wer unbefugt Rohzucker entfernt, beiſeite⸗ ſchafft, beſchädigt, zerſtört, vergällt, verfüttert oder ſonſt verbraucht, verarbeitet, verkauft, kauft oder ein anderes Veräußerungs- oder Erwerbsgeſchäſt über ihn abſchließt oder den nach§ 8 erlaſſenen Beſtimmungen zuwibder⸗ handelt; 4. wer den Vorſchriften in den 10 5, 9, 11 oder den auf Grund des 8 5, 8 7 Abſ. 4, 88 9, 11 erlaſſenen Beſtimmungen zuwiderhandelt; 5. wer den Vorſchriften in den 88 10, 22 oder den auf Grund des 8 18 Abf. 1, 8 10 Abf. 2, 5 20 Abſ. 1, 8 29, 28, 24, 81 erlaſſenen Beſtim⸗ mungen zuwiderhandeltz 3. wer die nach 8 28 erforderte Auskunft nicht oder nicht richtig erteilt oder die Einſicht in die Geſchäftsaufzeichnungen oder die Entnahme oder Einſendung von Proben verweigert. Neben der Strafe können die Ge enſtände, auf die ſich die ſtrafbare Handlung 5„eingezogen werden, ohne Unterſchied, ob ſie dem Täter gehören oder nicht Vorſtehen des Gungen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis. Secken heim, den 4. Dez. 1917. Bürgermeiſteramt: Volz Koch. Mostansatz zur Bereſtung von 150, ioo und 78 1 6 75 * El W. Höllstin. UK. en-Nadeln. Im „Stickgarn. Inhaber Schöne große Auswahl Gravatten, Kragen, Vorhemden, Sooken, Strümpfe Obstmost-Ersatz. Fr. Wagner's Nachfolge und Sammt. —— Wolle. Rock- u. Slus Anzug: Kleider- und Slusenstoffe in Buckskin, i de Kinder- und Frauenschürzen(gute Qualität) 11 F in rein Male ele e Sei 17 . -und Träger⸗Form. Nfg feffe=Ee e ſes 0 * änger 5 Grosses Lager in Kurz- und Modewaren. Stickseide, Handarheiten 8. 7 gebote ſind in ftsſtelle di Halbwolle, * 4 N Broschen, Anhänger, tr. 40 Ionaisfrau ſof. geſucht. untrſtr. 2. Schriftliche Ar an die Geſch Blattes zu richten. 8 68 15 8 2 8 8 82 2 8 2 8 WIESER-JLLl Seckenhe 18ens Sammel⸗Anzeiger uur für Mitglieder der Landw. Ein- u. Verkaufsgenoſſenſchaft. —— Südweater Aufnähsohlen Einlegsohlen sind zu haben bei Luisenstr. 40 5 N Zlmmermann. Lu fffüdchen-Hanachub Roell. crfabr. 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