S S rr . e— 7 — odd. 19. Dezember 1917. mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage. Der Abonnementspreis betcägt monatlich 75 Pig dei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 2.25. keſcheint täglich, wortlaur des abgeſchloſſenen Waffenſtillſtandsvertrags. Zwiſchen den bevollmächtigten Vertretern der Ober⸗ 1 eeresleitungen Deutſchlands, Oeſterreich⸗Ungarns, Aangariens und der Türkei einerſeits und Rußlands für krerſeits wird zur Herbeiführung eines dauerhaften, fl alle Teile ehrenvollen Friedens folgender Waffen⸗ 1 ſtandsvertrag abgeſchloſſen: 2 ut Der Waffenſtillſtand beginnt am 17. Dezember 1917 aur mittags(4. Dezember 1917 14 Uhr ruſſiſche Zeit) und is bis zum 14. Januar 1918 12 Uhr mittags(1. Januar 14 Uhr ruſſiſche Zeit). Die vertragſchließenden Parteien fa berechtigt, den Waffenſtillſtand am 21. Tege mit ſieben⸗ der der. Friſt zu kündigen. Erfolgt dies nicht, 1 Pane er Par⸗ weiter, bis eine riſt kündigt. er f ee ien zaaffenſtillſtand automatisch 1 U. n mit ſiebentägiger e en e faber Lanö fort Aiſtteitkräfte der genannten Mächte auf der Landfront, uf f 5 N htl bier Gliederung und ihres Etats) nicht zu ver⸗ eee an, deen Fronten keine n eme o zur 13 5 ag einer Offenſive vorzunehmen. en ſich die Verkragſchlleßenden, in den Häfen der öſtlich des 14. eee öſtlich von Greenwich Dader den Häfen des Schwarzen Meeres während der 5 5 Waffenſtillſtandes keine Truppen zuſammenzuziehen. he gilt beiderſeits 1 zwiſchen den vorderſten beſetzten Der geurgum zwiſchen beiden Linten gilt als neutral. Ebenſo a iſſbare Flüſſe, die die beiderſeltigen Stellungen trennen, dereind und unbefahrbar, es ſei denn, daß es ſich um de Tarte Handelsſchiffahrt handelt. In den Abſchnilten, wo eas telungen weit auselnanderllegen, ſino alsbald durch icuallenſte lttandskommfffionen(Ziffer VII) Demarkationslinien en zen und kenntlich zu machen. Auf dem rufiiſch⸗türki⸗ ſowie kiegsſchauplatz in Asten nd die Demarkationslinien, u der Verzehr über die elben(Ziffer IV) 3 75 Verein⸗ . 0 der beiderſeitigen Höchſtkommandierenden zu beſtimmen. De ur Entwicklung und Beſfeſligung der freundſchaft⸗ eziehungen zwiſchen den Völkern der vertrag 1 unter Punkten. ein organiſierter Verkehr der Tuppen 9 geſtattet: Hider 85 Verkehr iſt erlaubt für Parlamentäre, für Mit⸗ Be Waffenſtillftandskommiſſion(Ziffer VII) und deren dene Sie alle müſſen dazu Ausweiſe von mindeſtens 2 m eommando, bzw. Kol pskomitee beſitzen. wa jedem Abſchnitt einer ruſſiſchen Diviſion kann an feen. 8 bis drei Stellen ein organiſierter Verkehr ſtatt⸗ ehen lerzu ſind im Einvernehmen der ſich gegenüber⸗ Fuſchen„Diviſionen Verkehrsſtellen in der neutralen Zone Taggen den Demarläationslinien einzurichten und durch weiße Sennen du bezeichnen. Der Verkehr iſt nur bei Tage von ſehrsſtellen bis Sonnenuntergang zuläſſig., An den Ver⸗ feder a dürfen ſich gleichzeſtig höchſtens 25 Angehörige Achten nei ohne Waffen aufhalten. Der Austauſch von Nach⸗ Veſz 02 Zeitungen iſt geſtattet. Offene Briefe können zur von übergeben werden. Der Verkauf und Austauſch baubeandes laubt. en des täglichen Gebrauchs an 8 Verkehrsſtellen iſt . e ee e laub: Die Beerdigung Gefallener in der neutralen Zone iſt letters 1 51 5 0 Beſtimmungen ſind jedesmal durch die Iuren igen Divſtonen und höheren Dienſtſtellen zu verein⸗ 4 4 N 3 8 8 1 den L Ueber die Nückgehr entlaſſener Heeresangehöriger des die jenſeits der Demarkatlonslinie des anderen es f 5 lungen beheimatet ſind, kann erſt bei den Friedensverhand⸗ Woltiſchericheden werden. Hierzu rechnen auch die Angehöeigen 5 d Tiuppenteile. f f dungen dle Perſonen. die entgegen den vorſtehenden Verein⸗ parler ee 1 bis 4) die Demarkationslinie der Gegen⸗ Auß ichteiten, werden feſtgealten und erſt beim Frie⸗ dier bei der Kündigung des Waffe niſtillſtandes zu⸗ upper Die verteagſch ließe. den Parteien verpflichten ſich, 1 as Gin zulch ſtrengen Befehl und eingeh noe Belehrung on Tie erſcabalten der Vieh bedingungen und die Folgen Si dungen hinzuweiſen. a a Hir den Seekrieg wird folgendes feſtgeſetzt: c or. Waffenſtillſtand erſtreckt ſich auf das ganze 0 5 5 und auf die Oſtſee otlich des 15. Längegrades und Lu eenwich und zwar auf alle dort befindlichen aun die F Milſtleukräfte der eee ee Parteien. 0 in den age eines Waffenſtillſtandes im warzen Meere 0 von den ichen Küſtengewäſſern des nöldlichen Eismeeres ſegenſeng eutſchen und der ruſſiſchen Seekriegsleitung 7 fen 477 0 Einvernehmen eine belünnte Vereinbarung ede iffe eden. Gegenſeitige Angriffe auf Handels⸗ und 0 5 1 ſchon 11 den genannten Seitäſſern ſollen nach Möglich⸗ auch Beunterbeiben. Il jene beſondere Vereinbarung l lichkeit Deſtimmungen aufgenommen werden, um na aheſchließen de verhindern, daß ſich Seeſtreitkräfte der ver uud 2, An 1 a Pacteien auf anderen Meeren bekämpfen. and Küſt griffe von See aus und aus der Luft auf Häfen allen. anderen vertragsſchließenden Partei werden eeſtielbeikerleits unterbleiben. Auch 1 das An⸗ nude 75 reitaräfte der anderen Partei verboten. 5 i cgeſch ße 75 der Häfen und Küſten dser anderen 1 allen Y nden Partet, ſowie der Demarhatlonslinien iſt teeren unterſagt. N N im Demarkationslinien verlaufen Schwarzen Meer von dem Alinkn Eeuchttüm St. Georasmünduna! zum Kay Jeros(Trapezunt! . Jahrgang. Her Börgermelster ämter Secen beim. Reskeim, Mackarhansen und EGüngen. Druck und Verlag von Wa Rimmermanu. Seckenkeim. b) in der Oſt ſee ron Rogekül⸗Weſtküſte Worms—Vogs⸗ kär— Svenska—Hoegarne. Die näyere Feſtſetzung der Linie Worms und Bogskär wird der Waffenſtal„andskommiſſion der Oſtſee(VII) über⸗ tragen mit der Maß abe, daß den ruffiſchen Seeſtreltkräften bei allen Wetter⸗ und Eisverhältniſſen freie Fahrt nach der Aalandsſee gewäheleiſtet wird. Die ruſſiſchen Seeſtreit⸗ käfte werdew die D ackationslinien nicht nach Süden, die . te er verbündeten Mächte nicht nach Norden über!“ g kuſſiſche Regierung übernimmt die Gewähr „ aß die Skeſtreitkräfte der Entente, die ſich bei Beginn des Wa fenſtillſandes nördlich der D ma kat ſonslinien be inden dder ſpäler dorthin gelangen, ſich ebenſo verhalten wie die ruſſiſchen Seeſtreirkräfte. 5. Der Handel und die Handelsſchiſfahrt in dem Ziffer 1 Abſatz 1 bezeichneten Seegebiete ſind frei. Die Feſtleauna aller Beſtimmungen für den Handel, ſowie die Bekanntgab ge ſahrloſen Bege für die Handelsſchi“e werden den Waf 1 10 defonmmiſſoſen des Schwarzen Meeres und der Oſt Ziffer VII und 1 bis 7) übertragen. . Die vertragsſchließenden Parteien verpflichten ſich, wäh des„Waffenſtillſtandes im Schwarzen 9 5 5 keine Vorbereitungen zu Angriffsoperationen zur Se einander vorzunehmen. J. Um Unruhen und Zwiſchenſälle an der Front zi iden, dürfen Uebungen mit Infanteriewirkung nicht nähen 8 als 5 Kilometer mit Artilleriewirkung nicht näher als 13 8 hinter den Fronten abe aides. A Der Landminenkrieg wird vollſtändig eingeſtellt. . Luftſtreitzräfte und Feſſelballone müſſen ſich außerhall einer zehn Kilometer breiten Luftzone hinter der eigenen Demarkationslinie halten. 155 Arbeiten an den Stellungen hinter den vorderſten Draht hinderniſſen ſind erlaubt, jedoch nicht ſolche, die der Vorbe⸗ reitung von Angriffen dienen können. „„ VII. Mit Beginn des Waffenſtillſtandes treten die na ſtehenden Waffe ſtillſtandskommiſſionen(Vertreter jedes in 995 betreffenden Frontſtück beteilizlen Staates) zuſammen, denen alletz mlitäriſchen Fragen für die Aus führung der Waffenſtill⸗ andsbeſtimmungen in den betreffenden Bereichen zuzuführen Re 5 0 1 el. Nic für die Oſtſe. 2 Duüunb ug für die Front von der Oſtſee bis zur Disnia. N 1 für die Frogt von der Disna bis zum rip. 8 4. Berditſchew für die Front rom Pripfet bis zum Onfjeſtr. 5. Kolosvar. 5 6. Jocſani für die Front vom Dnjeſtr bis zum Schwarzen Meer(Grenzbeſtimmung zwi chen den beiden Kommiſſi⸗ onen 5 und 6 im gegenſeitigen Einvernehmen). 7. Odeſſa für das Schwarze Meer. „ Dieſen Kommiſſionen werden unmittelbare unkontrollierte Jernſchre bleitungen in die Heimakländer ihrer Mitglieder zur Verfügung geſtellt. Die Leitungen werden im eigenen Lande his in die Mitte zwiſchen den Demarkationslinien von den Waden Heresleitungen gebaut. Auch auf den ruſſiſch⸗ rkiſchen Kriegs ſchauplätzen in Afien werden derartige Kom⸗ ſſionen eingerichtet nach Vereinbarung der beiderſeitigen yhſtkommandierenden. VIII. Der Vertrag über die Waffenruhe vom 5. Dezem⸗ (22. November) und alle bisher für einzelne Frontſtücke übgeſchloſſenen Vereinbarungen über Waffenruhe oder Waffen⸗ lillſtand werden durch dieſen Waffenſtillſtandsvertrag außer Kraft geſetzt. IX. Die vertragſchließenden Parteien werden im unmittel⸗ daren Anſchluß an die Unterzeichnung dieſer Waffenſtillſtands⸗ zerträge in Friedens verhandlungen eintreten. X. Ausgehend von dem Grundſatze der Freiheit, Unab⸗ hängigkeit und territorialen Unverſehrtheit des neutralen per⸗ ſiſchen Reiches ſind die tür kiſche und die ruſſiſche Oberſte Heeresleitung bereit, die Truppen aus Perſien zurückzuziehen. Sie werden alsbald mit der perſiſchen Regierung in Verbin- dung treten, der Räumung und die ur Sicherſtellung ſonſt noch erſorderlichen Moßnahmen zu regeln. XI. Jede vertragſchließende Partei erhält eine Aus ferti⸗ ung diefe. Viei barung in deut ſcher und ru,ſiſcher Sprache. ie von den bevollmächtigten Vertretern unterzeichnet iſt Breſt⸗Sitowek, 15. Dezember 1517. 3 2. Dezember r. St. Gez.:(Unterſchriften.) ö e Zuſatz zum Waffenſtillſtandsdertrag. Zur Ergänzung und zum weiteren Ausbau des Abkommens iber den Waffenſtilſtand ſind die vertragſchließenden Parteien übereingekommen, ſchnellſtens die Regelung des Austauſches der Zivilgefangenen und der dienſtunkauglia en Kriegsgefangenen unmittelbar durch die Front in Angriff zu nehmen. ierbei ſoll die Frage der Heimſchaffung der im Laufe des Krieges zurückgehaltenen Frauen und Kinder unter 14 Jahren in erſter Linie berückſichtigt werden. 25 Die vertragſchließenden Parteien werden ſofort für tun⸗ lichſte Verbeſſerung der Lage der beiderſeitigen Kriegsgefangenen Sorge tragen. Dies ſoll eine der vornehmſten Aufgaben der beteiligten Regierungen ſein. Um die Friedensverhandlungen zu fördern und die der Ziviliſation durch den Krieg ge⸗ ſchlagenen Wunden ſo ſchnell wie möglich zu heilen, ſollen Maßmahmen zur Wieder herſtellung der kulturellen und wirt⸗ ſchaſtlichen Beziehungen zwichen den vertragſchließenden Par⸗ keien getroffen werden. Dieſem Zweck ſoll u. a. dienen: Wlederauſfgahme des Poſt⸗ und Handelsverkehrs und Verſand bon Büchern und Zeitungen und dergleichen innerhalb der durch den Waffenſtillſtand gezogenen Grenzen. Zur Regelung der Einzelheiten wird eine gemiſchte Kommiſſion von Vertretern ſämtlicher Beteiligten demnächſt in Petersburg zufammentreffen. Breſt⸗Litowsk, 15. Dezember 1917. Grund ätz'ich genehmigt und unter Vorbehalt der endgül⸗ tigen Formulierung unterzeichnet Gez.:(Unterſchriſten.) um die Einzelheiten jener Grundſätze fil. 296. Inſerttons preis ite einſpaltige Petitzeile 20 Pfg., Reklamen 69 Pig. dig Bgile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Jeruſprechanſchluß Pr. 18. Der Weltgetreidepreis und der Tauchbootkrieg. Die P eisberichtſtelle des Deutſchen Landwirtſchaſts rats ſchreibt uns: f Auf dem Weltmarkte für Getreide iſt während des Krieges ein Zuſtand eingerreten, den man früher im Frieden und g 0 noch im erſten und zweiten Kriegsjahre nicht für mögli gehalten hätte. Ei freier Verkehr hat ſo gut wie ganz auf⸗ gehört. Auſtelle desſelben iſt eine mehr oder weniger ſtaat⸗ liche Organiſation des geſamten überſeeiſchen Getreidehandels getreten. In 8 Einie hat dies der uneingeſchränkte Tauch⸗ boolbrieg bewirkt, in zwneiter Linie die geringe Welternte 1916 und 1917. Die Seefcachten haben eine geradezu märchen⸗ haſte Höhe erreicht. Während unmittelbar vor dem Kriege die Getreideftacht von Newhork nach England 7 Mk. für die Tonne betrug, ſtieg ſie im erſten Kriegsjahre auf 30 Mk., im zweiten auf 60 Mk., im dritten auf 150 Mk. und im vierten bis jetzt auf 300 Mk. In dem letzten Neutralitäts⸗ bericht des Schweizeriſchen Bundesrats wird mitgeteilt, daß für Haferfrachten von Argentinien für Rechnung der Schweiz nach Cette(Mittelmeer) nicht neniger als 455 Franken oder 3 30 Mk. für die Tonne nach dem Friedenskurſe oder 50 Mk. 2 dem Kriegskurs zu zahlen ſind, gegenüber 2 2 1 15 bis franken vor dem Kriege. Auf den von der e diſchen R Amen Schiffen beträgt die Fracht fi das fed„Zaate Getreide 40 Mk. Au die P eisbilb„ Welmarkte hat info ge des Tauchboot⸗ Al eb kkändige Umwälzung erfahren. Da Brotge⸗ Sadie iſt, was die Entente länder unbedingt haben müſſen, um nicht zu vechungern, ſteht der Preis für dasſelbe auch in den Produktfonsländern ſehr hoch. So beträgt der Höchſtpreis fü Weizen in Neuyork zurzeit 350 Mk. Dem⸗ zegenüber beträgt der Haferpreis in Neuyork nur 194.50 Mk., in Argentine. dear nur 93 Mk., während in England ein preis von 315 Mk. und in der Schwetz ſogar von NM. feſtgeſetzt iſt. Dieſe a ällige Preiserſcheinung be⸗ nach unſerer Anſicht am ſchlagendſten die gefährliche kung des Tauchbootkrieges. Da der vorhandene Schiffsraum acht einmal mehr ausreicht, um das erforderliche Brotgetreide kbeizuſchaffen, bleibt für die Verſchiffung von Juttergetreide wie Gerſte und Hafer überhaupt kein Schiffsraum mehr übrig. Die Folge davon iſt, daß in den Produktionsländern die Nachfrage nach Hafer faſt ganz aufgehört hat und infolgedeſſen der Preis geſunken iſt.* Der Welt krieg. WTB. Großes Hauptquartier, 18. Dez.(Amtlich.) Weſtlicher Kriegsſchauplatz: Zei Sturm und Schneetreiben blieb die Artillerie⸗ tätigkeit mäßig. In Flandern und weſtlich von Ca m⸗ bra trat am Abend geringe Feuerſteigerung ein. f Erkundungsabteilungen brachten an der engliſchen Front, nordweſtlich von Pinon, auf dem Oſtufer der Maas und ſüdöſtlich von Thann eine Anzahl Engländer und Franzoſen ein. i Oeſtlicher Kriegsſchauplatz: Nichts Neues. Mazedoniſche Front. Im Cernabogen und zwiſchen Wardar und Doiranſee das Feuer zeitweilig auf. Italieniſcher Kriegsſchauplatz: AZ3wiſchen Brenta und Piave vielfach lebhafte Artillerietätigkeit. Oeſtlich vom Monte Solarolo wur⸗ den Teile der feindlichen Stellung genommen. * Der Erſte Generalquartiermeiſter: Lude n dorff. 1 i* An der Weſtfront haben Schneeſtürme die Kampfes⸗ tigkeit eingedämmt, ſelbſt die unermüdliche Artillerie ſußte ihrem Tatendrang Zügel anlegen. Erkundungs⸗ efechte brachten uns Gefangene an verſchiedenen Frontab⸗ ſchnitten ein. Im Sundgau ſetzen ſich die Zeichen der franzöſiſchen Angriffsluſt fort. Vorſtoßende Erkundungs⸗ abteilungen wurden blutig heimgeſchickt; auch hier blie⸗ ben Gefangene in unſerer Hand. Sind aber die Feld⸗ armeen im Weſten aus verſchiedenen Gründen zu einer gewiſſen Waffenruhe gezwungen, ſo iſt das Heer der Diplomaten und Politiker um ſo ſtärker„engagiert“. Die Gegnerſchaft gegen Lloyd George und ſeine Vernich⸗ tungspolitik iſt in England im Wachſen und die letzte unverſchämte Rede des Herrn Miniſterpräſidenten war nicht zum wenigſten eine Selbſtverteidigung gegen die ſich mehrenden und verſchärfenden Angriffe aus dem eigenen Lager. Genützt hat es nicht viel, ehe umgekehrt: die beſtimmte Gegenerklärung des Reichskanzlers, daß Deutſchland mit Leuten wie Lloyd George überhaupt nicht mehr verhandle, dürfte drüben ihre Wirkung nicht ver⸗ fehlen. So kann der„Daily Telegraph“, der den Brief Landsdownes veröffentlicht hatte, wohl nicht ganz ohne Grund ſchreiben, eine Aenderung in der Leitung der engliſchen Regierung, alſo der Sturz Lloyd Georges, ſei nicht ausgeſchloſſen, und zwar in kürzerer Zeit, als man vermute. Dasſelbe Schickſal wird ſeinem Gefolgs⸗ mann Sonnino in Rom prophezeit, mit dem die italie⸗ niſche Kammer in ihren vier Geheimſitzungen— nach Andeutungen der römiſchen Preſſe— böſe umgeſprungen ſein muß. Es iſt aber auch zum Verzweifeln, wenn man einige Hunderttauſend Menſchen und 25 Milliarden Fran⸗ ken geopfert haben ſoll, um dann auf das Geheiß eines Wilſon und Lloyd George auf den Lohn verzichten zu müſ⸗ ſen. der einem verſprochen war. Mit Recht wird der c N 8 5 Der Zweck der Uebung. Bern, 18. Dez. Lr aner Blätter melden aus hork: Jufolge der Kriegserklärung der Vereinigten S ten an Oeſterreich⸗Ungarn werden öſterreichiſch⸗ungar! 1 Schiffe von etwa 50000 Tonnen Waſſerverdrängun 5 weggenommen und in den Staatsdienſt geſtellt. 3 Die Ereigniſſe im Weſten. Der franzöſiſche Tagesbericht. neues on Tage. Königin Vikto ia von weden in Berlin. Berlin, 18. Dez. Die önigin von Schwe⸗ iſt heute mittag 12 Uhr 08 Min. auf dem Anhalter of eingetroffen und hat ſich nach dem Hatel Kaiſer⸗ e * 1 1 Der Reichs anzler im Weſten. Berlin, 18. Dez. Der Reichskanzler Graf von Perkling iſt geſtern abend nach dem Weſten abgereiſt. Beſprechung des Kauzlers mit den Fraktions⸗ . 8 führern. „Berlin, 18. Dez. Reichskanzler Graf v. Hertling die Führer der Fractionen des. zu ei⸗ Beſprechung für den 20. Dezember eingeladen.(Es dürften dabei Mitteilungen über die Friedensverhand⸗ lungen gemacht werden.) 8 Beſchwerden gegen den Grafen Lurburg. Berlin, 18. Dez. Wie die„Voſſ. Ztg.“ erfährt, haben ſich etwa 50 der größten Hamburger Exporteure, die am ſüdamerikaniſchen Geſchäft beteiligt ſind, mit ei⸗ nem ſcharfen Einſpruch an den Reichskanzler gewandt, um gegen den in Europa angekommenen Geſandten Gra⸗ fen i und ſein Verhalten in Argentinien und Braſilien Beſchwerde zu erheben. Es wird verlangt, daß Graf Luxburg zur Rechenſchaft gezogen werde. Auch Graf Czernin geht nach Breſt⸗Litows Wien, 18. Dez. Der Miniſter des Aeußern Graf Czernin, wird ſich demnächſt zu Friedensverhand⸗ lungen nach Breſt⸗Litowsk begeben. 15 35 5 Auflöſung der Cortes. 5 Gern, 18. Dez.„Journal“ meldet aus Madrid! Der König hat auf Anraten des Miniſterrates beſchloſſen, Cortes aufzulsſe n Spaniſche Befürchtungen. 8 VBerkin, 18. Dez. Aus Genf wird der„Deutſchen Tagesztg.“ gemeldet: In ſpaniſchen diplomatiſchen Krei⸗ ſen verfolgt man die großen Umfang annehmenden ame⸗ rikaniſchen Truppenlager in Bayonne, St. Jeanne de Lug und anderen dicht an der ſpaniſchen Grenze gelegenen Orten mit wachſender Beſorgnis. Man befürchtet, daß die amerikaniſche Regierung im Verein mit den anderen Verbandsmächten einen die Neutralität Spaniens gefähr⸗ denden Druck ausüben wolle, um Spanien zur Aufgabe ſeiner Neutralität zu zwingen und eine amerikaniſche Foflenbaſis auf den Kanariſchen Inſeln zu erlangen. Kursrückgang in Amerika. Nerhork, 18. Dez. Die Kurſe der amerikaniſchen Papiere, Eiſenbahnen und beſonders der Induſtriepapiere haben in der letzten Woche einen weiteren Rückgang an der Neuhorker Börſe erfahren. Das Fallen der Kurſe hat mit dem Eintreten der Vereinigten Staaten in den Krieg eingeſetzt; ſeit der Zeit hat ſich die wirtſch liche Vos der Vereinigten Staaten verſchlechtert. ö * 1 7 5 0 14 9 8. Die Wirren in Nußlan ek London, 18. Dez. Das Reuterſche Bureau jährt, daß eine Zuſammenkunft der alliierten Geſandten in Peking abgehalten worden ſei, um die Lage in Char⸗ bin(ruſſiſche Mandſchurei), ſowie Maßnahmen zur Auf⸗ rechterhaltung der Ordnung zu erwägen. Auf dieſer Zu⸗ ſammenkunft wurde beſchloſſen,, daß die Maßregeln den chineſiſchen Behörden übertragen werden ſollen. 2 Ba⸗ kaillone chineſiſcher regulärer Truppen wurden von Kirin dorthin geſchickt.— Das Reuterſche Bureau erfährt wei⸗ ler aus fapaniſchen Kreiſen, daß den letzten Nachrich⸗ ten zufolge die Bevölkerung von Charbin, von der die Mehrzahl aus Juden beſteht, ſich vollſtändig unter bol⸗ bpikiſcher Herrſchaft befindet und daß dort große Un⸗ ing herrſcht. Die Läden der Japaner und anderer ktkzleme murden von Räubern angegriffen. Vermiſchtes. ueber Blutvefunde bei Geiſteskränren. er kieriſche Organismus iſt ein Wunderwerk, und 8 hr es e 1 den Schleier, der r baren und meiſt doch ſo einfachen Ge⸗ 0 inniſſen gebreitet iſt, zu lüften, Neos aher 15 das ehrfürchtige Staunen über die Zweckmäßigkeit und das Punvolle Wirken der Funktionen des Organismus. Ihre 15 iſt groß und vielen ſteht die Wiſſenſchaft wie len Rätſeln gegenüber, manche ſind wohl überhaupt nach nicht erkannt oder nur geahnt. Auf dem weiten Ge⸗ der Krankheitserſcheiunngen, der Störungen und Zer⸗ en des Organismus hat die hygieniſche Forſchung erbarſten Erkenntniſſe zutage gefördert und z. B. ien Entartungenzſelöſt mit den geeignetſten Mit⸗ arbeitet, daßten ſein eigener Arzt iſt. Als Haktoren ſind neben den gewöhnlichen Funk⸗ Ausdünſtung uſw. gewiſſe Drüſen, der Blind⸗ 5 ſtellt. Hatte man aber über Krank⸗ Gegerwvirkung im leiblichen Organis⸗ Weſetzmäßigkeit ermittelt, ſo befand ündurchdringlichen Dunkel bei dem age ich, dieſe Geſetze auf Fieſen daß der Organismus vielen, vielleicht allen antragt wird, das n Srbrungen des Geiſteslebens zu übertragen. Lang. N unmöglich, der namentlich von dem Stutt⸗ Nervenarzt. Sanitätsrat Dr. A. Fauſer ſchor einer Reihe von Jahren vertretenen Annahme, di⸗ wiſſenſchaftliche Unterle ge zu gewinnen, daß eine Reiht n geiſtigen Störungen, deren Herkunft zum Teil nock völliges ter ſelbſt erzeugt ſind, zurückzuführen ſeien und daf Organismus ſelbſt Abwehr⸗ oder Schutzfermente be⸗ 5 oder erzeuge, die jene Giftſtoffe bekämpfen. Nun⸗ 5 ehr iſt es, wie Dr. Fauſer mitteilt, gelungen, in wiſſen⸗ ſchäftlich einwandfreier Weiſe die Exiſtenz der Schutz⸗ fermente und damit zuittelbar der Giftſtoffe ſelbſt nachzu⸗ weiſen. Die eigenen Forſchungen Dr. Faufers wurden gefördert und ergänzt durch die allerdings mittels an⸗ derer biologiſcher Methode gewonnenen Ergebniſſe der Unterſuchungen des bekannten Phyſiologen Emil Ab⸗ derhalden in Halle a S., niedergelegt in deſſen Buche„Schutzfermente des tieriſchen Organismus“. Und neueſtens hat die Hypotheſe Fauſers wiederum eine Be⸗ ſtätigung durch die Arbeiten der Profeſſoren von Pregl und de Crinis an der Nervenkliik der Uni⸗ verſität Graz gefunden, die unter Vorausſetzung der An⸗ ſchauungen Fauſers und Abderhaldens zwei Jahre lang mit dem Serum entſprechende Verſüf ten.(Das Serum iſt der flüſſige Deilz E nach Ent⸗ fernung der roten Blutkörperchef er stoff übrig bleibt.) Nachdem nuſt auf Gr Von drei ver⸗ ſchiedenen Verfahren die Exiſtenz der Schutz etente feſt⸗ geſtellt iſt, darf die Frage als⸗ gelzſts betrachkez werden. Aber damit iſt, wie Dr. Fauſer ſagt es für das Heilver⸗ fahren bei Geiſteskrankheiten nur eine zteueg Grundlage gewonnen, allerdings eine ſolche, die von unberechenbarer Tragweite ſein kann, weun die Forſchung vorſichtig und umſichtig auf ihr weiter baut. Die Fachwiſſenſchaft ſteht der neuen Entdeckung bis jetzt noch überwiegend ablehnend gegenüber, aber Dr. Fauſer iſt überzeugt, daß die Er⸗ rungenſchaft ſich duschſetzen werde. e„ Der Rubelkurs in England iſt in der Zeit des Krieges das untrügliche Barometer der politiſchen und wirtſchaftlichen Einſchätzung Rußlands bei ſeinem Ver⸗ bündeten über dem Kanal geweſen. Nach dem„Djen“ wurden für 1 engliſches Pfund in London ruſſiſche Rubel bezahlt: Juli 1914 11,50; Juli 1915 13,60—14,80; 7. März 1917(letzter Kurs unter dem alten Regime) 17,10: 13. März 1917(Beginn der Revolution) 16,60; 24. Juli 1917 22,70; 3. Okt. 1917 32,10; 29. Okt. 1917 34,10; 14. Nov. 1917 65,00.— In Paris wurde Juli 1914 ein Rubel mit 2,15 Franken bewer⸗ tet, am 29. Okt. 1917 ſtand er auf 0,80 Franken und 1 November iſt er auf einen halben Franken ge⸗ unken. ö N Nauchrerbol auf den Stiaßenbahnwagen. Die Leipziger Auf⸗ ſichtsbehörde hat das Rauchen auf den Motorwagen der Straßenbahn überhaupt verboten. Auf den Anhängewagen darf nur auf der vorderen Plaktform geraucht werden. 1 600 Kilogramm Käſe geſtohſen. Aus einem Güterwagen, der während einiger Tage fur Ausbeſſerung auf dem Bahnhof in Gießen ſtand, wurden während dieſer Zeit gegen 600 Kilogramm Konſumgondaßäſe im Werte on über 3000 Mk. geſtohlen. Aus einem anderen Güterwagen, der von Kaſſel über Hießen, Koblenz, Trier. Diedenho'en nach Metz lief, wurden 50 Paar Militär⸗Bergſtiefel herausgeholt. Reichsanzüge für Nubemitlelte. Einen großen Aufkrag von 16000 Reichsanzügen für Unbemitteſte wird demnächſt das ſächſiſche Schneidergeiderbe von der Zentrale in Berlin erhalten. Der Preis eines Anzuges ſtellt ſich auf etwa 70 Mk. Der Stoff und die Zutaten werden aus Berlin geliefert. An der Herſtellung können ſich alle ſelbſtändigen Schneider beteiligen. Mitglieder von Innungen haben 25 Mk., nicht organiſierte Schneider 50 Mk. zu hinterlegen. Eine Petroſeum⸗Kriegs parlampe, die es ermöglichen ſoll, auch mit der geringen Menge zugeteilten Petroleums 1 Zeit auszureichen, hat jetzt die Amtshauptmannſchaft Auerbach für die bedürftigſten Petroleumverbraucher 0 und be⸗ reits 500 ſolcher Lampen zum Preiſe von 15 Pfg. für das Stück an die Verbraucher abgegeben. Sie beſteht aus einer Slasröhre mit tulpenſörmigem Anſatz nebſt Docht und kann El jede e mit Petroleum gefüllte kleine Flaſche 2 11 2. Wee Baden. ( Karlsruße, 18. Dez.! ber die von der„Fr. Stimme“ in Radolfzell ausgegeb⸗ ie Nachricht betr. die Zulaſſung von drei Kapuziner⸗ und einem Franziskaner⸗ Kloſter in Baden war eine anderweitige Beſtätigung ſtätigung nicht zu erlangen. Der„Bad. Beobachter“ bemerkt dazu, auch er ſei nicht in der Lage, die An⸗ gaben des Radolfzeller Blattes zu beſtätigen oder zu be⸗ ſtreiten; ſie enthielten jedoch nur eine Form der ſchon längere Zeit umgehenden Gerüchte, deren offizielle Beſtä⸗ tigung noch ausſteht. e e (J Karlsruhe, 18. Dez. In der leßten Zeit iſt ez hier vielfach vorgekommen, daß Lebensmittelkarten ge ſtohlen und wieder verkauft worden ſind. Das e rungsmittelamt weiſt darauf hin, daß Käufer, die ge ſtohlene Marken im Beſitz haben, mit Gefängnis be ſtraft werden. So wurde in einem Tall vom Schöffen gericht eine Strafe von 9 Wochen Gefängnis erkannt () Maund im, 18. Dez. Von Vertretern den kaufm. und techn. Angeſtellten wurde hier eine Bauge⸗ noſſenſchaft für Erſtellung von Angeſtelltenwohnunger errichtet. Die Stadtverwaltung hat dazu 100 000 Mk., die Reschsverſicherung 150000 Mk. zugeſagt; größere Summen werden von den Angeſtelltenverbänden übernom⸗ men. ö en () Maunheim, 17. Dez. Am Samstag ſprang dei 16jährige Arbeiter Neff aus Viernheim auf freier Strecke aus einem nach Weinheim ſehrenden Zug der Oberrheini⸗ ſchen Eiſenbahnge Ir geriet dabei unter einer auf dem anderen Gleis vorüberf brenden Zug und wurde ſchwer verletzt, daß er ſtarb. Heidelberg, 18. Dez. Hier wird ein Stadt⸗ renkamt geſchaffen, in dem alle Zweige des ſtädtiſchen Kaſſenweſens zuſammengefaßt werden.— Die Ueber⸗ ſchüſſe der Sparkaſſe im Betrage von 60000 Mk. werden für die Oberrealſchule(20 000 Mk.), für die Höhere Mädchenſchule(16000 Mk.), für die Gewerbeſchule 7000 2 12 Mk.) und für die Volksſchure(17000 Mk.) verwendet Pforzheim, 17. Dez. Der Stadtrat hat dem Bürgerausſchuß eine Vorlage zugehen laſſen, in der be⸗ Gehalt des Obe 1 Dunkel gehüllt ſchien, auf Giſtſtoffe, die von ürgermeiſters Haber⸗ ö zu ſchließen.— Dezember kalt mit Schnee. niemond mehl, das bisher 1/000 Mk. betrug. rückwirkend d N 1. Juli ds. Is. auf 20000 Mk. zu erhöhen. 1 weiteren ſoll das Gehalt des in der vorigen Woche wählten Bürgermeiſters Richard Streng auf 90 ſaftgeſetzt werden. s N Baden⸗Vaden, 18. Dez. Der Kunſtreferent 50 „Jadiſchen Beobachters“, Herr Feuerſtacken(von Stecken eiert morgen den 19. Dezember ſeinen 75. Geburten N ichzeitig kann er auf eine 45jährige ununterbroche Lätigkeit al? Opern Schauspiele und Konzerte een in dem genannten Blatte zurückblicken. Seit ſeile Eintritt„ den Ruhestand wohnt der Jubilar b 9 Baden⸗Baden. Seine bewundernswerte geiſtige und n zierliche Rü gleit geſtatteten ihm ſeine Referententällh eit bis n n jetzt noch auszuüben N Keh 18. Dez. Trotz aller verſchärften Min tahmen nim. er Lebensmittelſchmuggel kein Ende. 5 etzter Zeit w. beschlagnahmt: 5 eiter Kirſchwa Butte 9 speck und Eier 2 N 1 U Bl. in folgende Waren 25 Zentner Aepfel, Schinken, 143 8 5 15 0 K o e 8 5 0 —— N kr. Dezember-Bauernregel. Liegen Aham und Eva 100 N im Klee, feiern ſie Oſtern dann im Schnee.— Sießſt du ul“ Zippen im Waldgehege. hat's mit der Kälte aoch ede g Wege.— Dezember kalt mit Schnee, gibt Korn auf 15 1 Höh.— Auf kalten Dezember mit tüchtigem Schnee folg b fruchtbares Jahr mit reichlichem Klee.— Kaller deze* und fruchtbares Jnhe, ſind vereinigt immerdar. En. im Winterquartal bringt uns Kälte ohn⸗ Zahl. Köll. . — ſteiget Rauch den getrur nen Flüſſen, ſo iſt auf lange o weh!— Dezember warm, das Gott erbarm! In n zember ſollen Eisblumen biüh'n, Weihnacht ſei nur auf n, Tiſche grün.— Kommen Haſen und Ammeern in die G6 n vill der Winter ſich verbärten.— Goldammern in Straßen, bringen Kälte über die Maßen.— Dezember ger, und gaß, gibt leere Speicher und Faß.— Dezember ae, inderlich und lind iſt der ganze Winter ein Kind.— e m der heiligen Nacht hell und klar, ſo gibt's ein ſegenst N Jahr.— Vom Eiſe eine Brücke muß zu Weihnacht dann Bach und Fluß.— Wenn es um Weihnacht ſchneitt, der Hopfen gut gedeiht. jeher — Spinunrocken und Spinnrad tommen geiten 1 zu Ehren. Draußen auf dem Lande, wo die Ar endet 5 auf dem Acker und in der Scheuer großenteils be her⸗ ſind, wird vielfach die altehrwürdige Kunkel wieder borgeholt und in ſo mancher behaglichen Bauernſtube ndel, warmen Ofen ſchnurrt das Rädchen, ſurrt die Spa 6 zegleitet von dem gemütlichen Ticktack der alten 1. a leider välderin an der Wand. Da läßt es ſich ſo ſch 8 men von dem Mann im Felde, den Söhnen im E f zengraben, und die Töchter lernen mit Freude de u remd gewordene Arbeit, die vor einem Menſchen en och zu den ſelbſtverſtändlichen Verrichtungen in che 3 ändlichen 1 gehörte und ihm einen id yl), 11 verlie*. 5 1 Passende Frelbrachtsgistüa Postkarten- und Schreib- Album, Taschenmessef]“ Ge dbeutel, Briefmappe ,, Geldschein- Täschchen“ Bilderbücher, Marche? bücher, Malbucher, Fedef“? kasten, Schreibzeug, Mundharmonikas verschiedene Briefpapiele“, Ggorg Zimmermann, fildsstrased- 1 1 Den 5 iſt abol ver ntel — Die Tabora⸗Teutſchen gerettet. giſchen Bemühungen der deutſchen Regierung lungen, nunmehr endlich die Freigabe der von ich „Deutſchoſtafrika) durch den Kongo nach Frank. ſchleppten und dort internierten Reichsdeutſchen dem etwa 150 Frauen und Kinder, durchzuſetzen. Nach i reits am 7. Dezember 8 Männer, 35 Frauen„emb Kinder in Genf eingetroffen waren, iſt am 16. 7 der Reſt in der Schweiz angekommen. troffenen 0 Die erſten der aus der Schweiz einger. Miß f Deutſch⸗Oſtafrikaner, 10 Mitglieder der Herrnſſchen I: ſind im Tropengeneſungsheim des Deus omen 5 ür ärztliche Miſſion in Tübingen aufheß“ 90 255 15 Die alte,* 5 Höchſtpreiſe für Gemüſeſamen, ende Cr liche Preiskommiſſion für Cemüſeſamen hat folg 1 Fut; zeugerhöchſtpreiſe für den Zentner feſtgeſetzt itermöhteh terrübenſamen jeder Art 150 Mk., für 900 m amen mit Bart 1200 Mk., abgerieben 00 eben 1 Speiſemöhrenſamen mit Bart 1500 Mk, abger“en , für Kohlrübenſamen 400 Mk. 2 1 i e Außerkraftte“ en der Roiſebrotma eit ein dalſchung von Reiſebrotmarken hat in leb teh fahren ſche olchen Umfang angenommen, daß daraus len ſäömtter⸗ tehen können. Um dieſen vorzubeugen, 925 650) S5 Reiſebrotkarten, wie der„Berl. Lokalanz. 1 rden, a geil jährt, zum 1. Januar außer Kraft geſetzt we chültihe — * * begrenzte Umlaufzeit und die ausgede ih haben 15 zer Reiſebrotmarken auf Stadt und Lan 1 auch andel zülſchern nicht nur die Herſtellung, ſonded n un Ibſatz und daneben noch den Nutzen aun in eg kit den Falſchſtücken ſen jeſteuert werden. Sohn or dem Feinde das Eiſerne Kreuz 2. Klaſſe erhalten. erhielt Eiſerne Kreuz 2. Klaſſe. Auszeichnungen. Musketier Karl Reut her des Maurers Georg Reuther, hat aus Tapferkeit Kanonier Karl Eckert, Sohn des Vinzens Eckert wegen beſonderer Tapferkeit vor dem Feinde das Deren wortlch für die Redaktion g. Zimme 8 Danksagung. Für die vielen Beweise wohltuender An- tailnahme an dem unersetzlichen Verluste unseres treuen, unvergessliehen Sohnes, Bruders und Bräutigams, für die zahlreiche Beteiligung am Begräbnis und die reichen Blumenspenden sprechen wir auf diesem Wege unseren herzlichsten Dank aus Besonders danken wir dem hoch- würdigen Herrn Pfarrer Pfenning für die trostreichen Worte am Grabe, Herrn Geh. Hofrat Prof. Dr. von Duhn, Herrn Prof. Dr. Boll, Herrn Direktor Dr. Luckenbach, Herrn Prof. Schmidt, Herrn Philipp Volz und Herrn Stakl für die Worte der Liebe und An- erkennung, sowie Herrn Hauptlehrer Bansck- bach für die erkebenden Gesänge am Hause und am Grabe. Leckenheim, den 19. Des 1917. Familie Gersbach. Frida Karsch. „ „ Hathaliſcher „ Jünglings verein 4 Feckenheim. Donnorsteg Mittag um 2 Uhr findet die Beerdigung des am 3. Juni 1917 ge- 1 lallenen Mitgliedes i 8 Hans Schmich bier statt. Alle Mitglieder, die abkommen können, 75 versammeln sich um ½'2 Uhr im„Adler“ And begleiten mit der Fahne die Leiche vom ö Trauerhause aus. Vereinsabzeichen anlegen. 00 5 Der Präses. 8 Weihnachten einer Blinden. Von Auguſt Schrader. 1 5 —— beſchien d; und freundlich, bevor ſie von der Erde ſchied i oc die Juliſonne 92 Häuſer des reizend gelegenen Schieferdann dem weißen Kirchturme mit ſeinem ſtumpfer Rhahen deze war die Abendglocke geläutet, und von der Lehrende ieſen herüber hörte man das Geläute der heim. Kinder 15 erden. Vor den Türen der Häuſer ſtander 1 dach im Torf und die Feldarbeiter erſchienen nack 138 m Dorfe. i ſchen in dieſe Zeit eis en Häuſern gingen zwei Männer langſam zwi is, de hin. Der eine war ein freundlichen it en ſchwarze Kleidung den geiſtlichen Herrn amen 5 mußte viel danken, denn von allen Seiter Agen. 7. geliebten Pfarrer ehrerbietige Grüße ent⸗ ider andere war ein junger Mann von vielleich id 519 Jahren; er trug einfache, aber elegankt ſeine ſchönen männlichen Körperformen ergard en. Sein bleiches Geſicht war von großen utmütkigkertn zerriſſen; aber es ſprachen ſich Geiſt und geit darin aus, und das große dunkelblaue Auge en ſtarken Ir 2 g t . Cbarakter az, en ſpiegelte einen feſten, energi Vließ, Kandidat des Predigtamts, war zum un h gehindert gew en, wenn d 5 unterſtützt hätte. u der Reſidenz, wo er ſich durch Unterricht und 5 5 Arbeiten gerade ſo viel erwarb, daß er f 5 em. 5 dee beiben äß leben konnte men an ein großes Eiſengi 4 g e gitter, durch deſſen Stäbe ande lle in einen weiten, aber nicht im beſten pe h efindlichen Park hatte. Hinter einer Baum⸗ 8 Geböner⸗ ragte das Schieferdach eines hohen, ſtatt⸗ 801 äudes mit ſeinen Zinnen und Türmchen. ., ſagte der Pfarrer, indem er das n r öffnete.„Ich werde dir jetzt die einzige T unſeres Korfes, aber vielleicht die größte 15 ku. Allen Verwandten und — dckannten ſelle uch mit. laß um vonner skug um 2 Ur mein lieber hans ler be- Orclat wird. Frau Josef Schmich M. Hauptstrasse 181. —0— t WW lum. n e 1 70 1 f 2* Steidl Sparkasse Sehibetaingos mit CenieindobuegsashUß mdndeleie Rer. st. s hνε“,ε“o Hrarlstuhe V. A960 Holephon M. CI. 4 Sami liohe Hialagen werdos dem Hage dor 7 5 ö an zu 4% verzinst. Massensfun dan 2 N:. oεẽ,vu s, 2 6 Ue udehmittags. Agonturstello- sorg Röser, Seckenheim. eee Kohlen⸗Ausgabe. Es erhalten morgen Donnerstag, den 20. ds. Mts. Fettſchrot und Koks je 1 Zentner gegen Porzeigung des roten Kohlenausweiſes 1 Nr 1 bis 623 W und zwar wie folgt: Dei der Kohlenhandlung Gruber, Neckarſtraße Vormittags von 8 bis 11 Uhr Nr.! bis 310 Nachmittags von 12 bis 4 Uhr Nr. 311 bis 623 a Der Preis beträgt für Kohlen 2.70 Mk, 350 Mk. pro Zentner. Bei dieſer Ausgabe iſt die Nr. 4 auf der Rückſeite des Kohlenausweſſes gültig und muß vom Kohlenhändler entwertet werden. Seckenheim, den 19. Dezember 1917. 5 Lebens mittelamt. Bekanntmachung. Der Staatsanzeiger und das amtliche Ver⸗ kündigungsblatt veröffentlichen eine Bekannt⸗ machung des Kgl. ſtellb. Generalkommandos des „Männer hatten das Dorf durchſchritten Abgängen von Wollfellen, Haarfellen und Pelzen. Auf dieſe Bekanntmachung, die auch bei dem Gr. Bezirksamt ſowie den Bürgermeiſterämtern Mannheim, den 17. Dezember 4517. Gressb. Bezirksamt.— Polizeidirektion. 14. Armeekorps vom 15. Dezember 1917 No. W.. 1070/10. 17. KRA. enthaltend einen Nach⸗ f ſämmtli Beit k 5 d wi tigt, trag zu der Bekanntmachung No. WI. 1772/5. lia weten de e 17. KRA. vom 1. Juli 1917 über Beſchlag⸗ nahme und Höchſtpreiſe von Tierhaaren, deren geeignete Krieger Frauen melden, jedoch nur Vereins⸗ Abgängen und Abfällen ſowie Abfällen und Mitglieder für Koks e e Fleiſch⸗Verkauf. Wegen Beanſtaudung des Schlachtviehs fällt heute der Fleiſchverkauf aus und wird die Menge hierfür am Samstag ausgegeben. Seckenheim, den 19. Dezember 1917. l ö Lebensmittelamt. Sammel⸗Anzeiger nur für Mitglieder der Landw. Ein⸗ 1. Vertanfsgruoſteuſchaſt. Mitragin-Rumpostf wird in den nächſten Tazen eintreffen; Mitglieder, welche davon haben wollen, konnen ſich beim Lagerhalter an⸗ melden. a Nitragin⸗Kompon Nitragin-Kompol iſt gut ſtreufähig. führt den Pflanzen den nötigen Stickſtoff zu. wirkt bei allen Pflanzenarten, Ge⸗ treide, Klee, Kartoffeln, Rüben, Gemuͤſe aller Art, auf Wieſen und ö Weiden de. Nitragin-Kampoſt macht den Boden locker und wirkt im allgemeinen bodenverbeſſernd und erneuernd. iſt auf den Morten in einer Monge von 5—6 Zenenern zu ſtreuen. ſoll moͤglichſt nicht tief untergegraben ſondern nur eingeeggt oder ein⸗ gehackt werden. Als Kopfdünger wirkt er auch vorzüglich. Bei Kartoffeln gibt man Nitragin⸗ Kompoſt an die Saat in die Furche. iſt kühl und ſo aufzubewahren, daß die bei Empfang darin befindliche geringe Feuchtigkeit zur Erhaltung der Bakterien(Kleinlebeweſen) er⸗ halten bleibt. Der Vorſtand. büngel KAlrgencor genenbeln:: Sonntag nach dem Gottesdienſte Probe. im Konfirmandenſaal. Nitragin⸗Kompoſt Mitragin⸗Kampaß Nitragin-Kompol Nitragin⸗Kampel Medizinal- Verband Seckenheim. 388887 f eee eee Einkassierer gesucht. Da es unſerem jetzigen Einkaſſierer zu viel wird, einen weiteren Einkaſſterer anzuſtellen. Geeignete Bewerber wollen ſich bis Sonntag den 28. Dez. bei Rechner * 5 D Arfilürung- Verfenige, der das große g Beil entwendet hat, wolle eingeſehen werden kann, wird hiermit hingewieſen. 23 abgeben; andernfalls An⸗ zeige erfolgt, da der Täter erkannt iſt. Ruf, Friedrichſtr. 95 melden. Es können ſich hierzu auch Der Vorſtand. Hlilfsheizer od. Heizerin sofort gesucht. Dampfsägewerk Schön. dasſelbe wieder Riedstrasse „Dieſes Schloß?“ fragte Arnold, den Part ve⸗ trachtend. d „Es iſt ein Denkmal der Baukunſt aus dem ſech⸗ zehnten Jahrhundert, wohl erhalten durch die Grafen von Krayen, die es von Vater auf Sohn bis vor zehn Jahren bewohnten. Der letzte Sprößling dieſer Familie machte eine eben nicht ehrenvolle Ausnahme. Als er nach dem Tode ſeines Vaters das Erbes erhielt, ergab er ſich einem leichtfertigen Leben, und man ſah ihn nur dann auf dem Schloſſe, wenn er ein Ackerſtück oder ein Gehölz verkaufte. Die ſchöne Beſitzung iſt nun völlig zerriſſen, Necker, Wieſen und Waldungen ſind dahin und dieſes Schloß wird ſeit drei Jahren von einem alten Kaſtellan verwaltet. Von dem leichtſinnigen Grafen iſt weiter nichts bekannt, als daß er in der Reſidenz lebt, und dem Spiele und dem Trunke ergeben iſt. Man fürchtet allgemein, daß er auch den letzten Reſt der Beſitzung veräußern werde. Aber wer wird dieſes alte Gebäude kaufen, das nichts einträgt und höchſtens zu einem Som⸗ meraufenthalt benutzt werden kann?“ 35 Der Pfarrer hatte ſeinen Neffen auf einen Hügel ge⸗ zührt, von wo aus man das Schloß überſehen konnte. Die in Stein gehauenen Bogenfenſter mit den Ver⸗ zierungen blitzten, von der Abendſonne beſchienen, wie Stahlplatten. Ein großes gothiſches Fenſter, das der kapelle, glühte dunkelrot wie Gold, denn die desſelben waren bemalt. Weder in dem Parke noch in der nächſten Umgebung des Schloſſes zeigte ſich ein nenſchliches Weſen. Mit ſtummem Entzücken betrachtete Arnold das graue Schloß, und unwillkürlich ſchuf ſich eine Phantaſie abenteuerliche Geſtalten zu Bewohnern des romantiſchen Gebäudes. Der greiſe Pfarrer, der das ür Poeſie empfängliche Gemüt ſeines Neffen kannte, ließ in eine Zeitlang in dem ſtummen Anſchauen gewähren, bann forderte er ihn zum Weitergehen auf. Ueber ei e Holzbrücke, welche die Ufer eines Baches verband, kam nan auf den Platz vor dem Schloſſe. Eine Menge ühender Hortenſien in verwitterten Kübeln umgab wie ain Kranz dieſen Platz, dem es anzuſchen war, daß ihm zi, ſorgende Hand des Gärtners fehlte. 5 Der Pfarrer trat zu einem offenen Fenſter, das ſich n der Giebelſeite des Erdgeſchoſſes befand. Vater Klaus!“ rief er.. f a Als er noch einmal lauter ſeinen Ruf wiederholt jatte und keine Antwort erfolgte ſagte er zu dem Neffe Scheiben „Der Kaſtellan befindet ſich ohne Zweifel im Schloſſe; dir werden ihn in den oberen Räumen antreffen.“ Beide ſtiegen eine Wendeltreppe hinauf, die ſich in inem der Ecktürme emvorwand und betraten den ge⸗ zölbten Flur, der mit Skulpturen geziert war. Rechts ind links zeigten ſich die hohen Flügeltüren, die zu en Gemächern führten. f „Wir wollen die Kapelle in Augenſchein nehmen; hh verhehle es nicht, daß ich das Kirchlein gern betrete, enn es übt einen wunderbaren Eindruck auf mich aus. d dieſer Ort iſt es, dem ſich wohl kein zweiter im Seite ſtellen läßt. Man ſieht, daß ihn alle ayen mit Liebe und Pietät gepflegt haben, noch alles Schöne, was unſer Zeit⸗ vermag. Es würde mir Kummer 5 baun bieſe alte Behauſung einem Beſitzer zu⸗ e der ſie nicht zu ſchätzen wußte; und doch läßt ch dies fü en, da der Graf in ſeinem leichtſinnigen eben fortfäh,.“ i centgcgengeſetzten Ende des Flures öffnete der i das Innere des Schloſſes genau kannte, ben ſchweren Flügel einer Bogentür. Man trat in ein gewölbte Vorhalle, an deren Wänden Betſtühle ſtanden Darüber hingen Bildniſte in großen Holzrahmen, alt rafen von Krayen darſtellend. Schweigend betraten dit änner die Kapelle, die in magiſcher Beleuchtung der Abendſonne vor ihnen lag. Auf dem mit einer weißen decke überhangenen Altare flimmerten zwei ſilberne kandelaber, und das einfache Kruzifix dazwiſchen ſchien vn einem Heiligenſcheine umgeben zu ſein. Eine feierliche Stimmung hatte ſich Arnolds bei ſieſem Aublicke bemächtigt. Schweigend betrachtete er ſie einzelnen Gegenſtände, während der alte Pfarrer ſich einer Ueberraſchung freute. Da erklangen plötzlich die öne der kleinen Orgel, die ſich über den Häuptern der eiden Männer befand. Sanft und lieblich zitterten ſie ch die Halle. N g. „Was iſt das?“ flüſterte überraſcht der Pfarrer. ld hörte die Frage nicht, Auge und Ohr waren des lt beſchäftigt, daß er die Anweſenheit des Onkels krgaßen Es mußte ein Meiſter ſein, der die Töne dem ortrefflichen Inſtrumente entlockte. In freier Phantaſie atwickelte ſich die einfache Melodie, in der ſich bald ine we e Freude, bald eine innige Andacht aus⸗ wach. e e 2 a 5 een nenen i 3 2* 185. der Bekauntmachung 5 12. 18 K..„ bvom 31. Dezember 1015, betreſſend Ver⸗ 2 Verarbeitungs⸗ und Bewegungs- Arbet ir Web⸗, Trikot⸗, Wirk- und Strickgarne. a Vom 1. Dezember 1917. Nachſtehende Bekanntmachung wird auf Erſuchen des Königlichen Kriegsminiſteriums hiermit zur t Kenntnis zebracht mit dem Bemerken, aß, ſoweit nicht nach den allgemeinen Straf⸗ geſetzen höhere Strafen verwirkt ſind, jede Zu⸗ widerhandlung gegen die Beſchlagnahmeuorſchrif⸗ ten nach 8 6 der Bekanntmachung über die Sicher⸗ fkellung von Kriegsbedarf in der Faſſung dom 26. April 1917(Reichs⸗Geſetzbl. S. 378] beſtraft“) wird. Auch kaun der Betrieb des Handelsgewerbes gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuver⸗ läſſiger Perſonen vom Handel vom 28. September 4015(Reich⸗Geſetzbl. S. 303) unterſagt werden. Artikel I. 4 der Bekanntmachung, betreffend Veräuße⸗ rungs-, Verarbeitungs⸗ und Bewegungsverbot für Web, Trikot⸗ Wirk⸗ und Strickgarne, vom 91. De⸗ ember 1915— W. I. 781/12. 15 K. R. A.— erhält olgende Faſſung: 25 4. Ausnahmen vom Veränßerungsverbot. us genommen von den im 8 8 getroffenen An⸗ ordnungen ſind: 5 1. von den im§ 2 unter A aufgeführten Web⸗, Trikot⸗ und Wirkgarnen alle Noppen, Schlei⸗ fen(Loopgarue) und ſolch: Garn, welche mit einem oder mehreren aus pflanzlichen Faſern hergeſtellten Fäden gezwirnt ſind; B31⁴¹ 2. von den im 8 2 unter B aufgeführten Strick⸗ garnen a) alle im Haushalt und in Hausgewerbehe⸗ trieben zum Zwecke der eigenen Verarbet⸗ tung befindlichen Mengen; b) 89 hom Hundert der Vorräte, die ſich am 31. Dezember 1915 bereits in Waren⸗ häuſern oder in ſonſtigen offenen Laden⸗ geſchäften zum Klein verkauf oder zum Ver⸗ kauf an Hausgewerbetreibende befanden, ſowie die nach Abzug dieſer 80 vom Hundert verbleibende Reſt⸗ menge, falls dieſe nicht mehr als 5 kg beträgt. Dieſe Ausnahmen von dem Neräußerungsverbot Fe jedoch nur hinſichtlich der in Ziffer 1 bzw. — näßſer bezeichneten Gegenſtände und Mengen aun Platz, wenn an) die Gegenſtände, welche in Ziffer dd dieſes Paragraphen näher bezeichnet ſind, zum Kleinverkauf unmittelbar für die Verarbei⸗ tung im Haushalt und zum Verkauf an Hausgewerbebetriebe auch weiterhin wirklich feilgehalten werden; bb) der Verkaufspreis der einzelnen Sorten der in Ziffer 1 und 2b bſeſes Paragraphen nüher bezeichneten Gegenſtände feweils nicht 1 85 bemeſſen wird als der zuletzt vor dem 1. Dezember 1915 von demſelben Verkäufer a 5 zuzüglich 12 vom undert. Wer trotz dieſer Vorſchriften die von dem Ver⸗ üßerungsverbot ausgenommenen Mengen zurück⸗ oder höhere Verkaufspreiſe fordert, hat die nteignung der Waren zu gewärtigen. Weitere Freigaben von Vorräten der im 8 2 nter B näher bezeichneten Strickgarne, ſoweit ſte ſich am 31. Dezember 1915 in Warenhäuſern oder ſonſtigen offenen Jadengeſchäften zum Kleinverkauf der zum Verkauf an Hausgewerbebetriebe beſan⸗ u, fiub in Ausſicht genommen. Einzelauträge auf igabe ſind zu unterlaſſen, weil ſie nicht berück⸗ chkigt werden können. Dieſe Bekannt N 1 it d eſe Bekanntmachung tritt mit dem 1. Dezem⸗ ber 1917 in Kraft. 8 Karlsruhe, den 1. Dezember 1917. Der Stellvertretende Kommandierende General Jsbert, Generalleutnant. Mie Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldſtrafe bis zu zehntauſend Mark wird, ſofern nicht nach allgemeinen Strafgeſetzen höhere Strafen verwirkt ſind, beſtraft. l 2. wer unbefugt einen beſchlagnahmten Gegen⸗ ſtand beiſeiteſchafft, beſchädigt oder zerſtört, ver⸗ Vert Andi n 15 ein 1 räußerungs⸗ oder Erwerbsgeſchäft über ihn abſchlleßt i 3. wer der Verpflichtung, die beſchlagnahmten Gegenſtände 5 verwahren und pfleglich zu be⸗ handeln, zuwiberhandelt; b wer den erlaſſenen Ausführungsbeſtimmungen allgemein Aergernis erregenden, dte Sicherheit in den Straßen gefährdenden Unfug ausgeartet. 3140 Wir erwarten von der Einſicht der Bevölkerung, daß in der Neufahrsnacht 1917/1918 ongeſichts der tieferuſten Zeit dieſer Unfug, der unter Umſtän⸗ den geeignet iſt, große Beunruhigung und Ver⸗ wirrung anzurichten. völlta unterbleibt. Sollte gleichwohl dem Verbot in 8 867 Ziffer 8 und 368 Ziffer 7 R. ⸗St.⸗G.⸗B., deren Vorſchriften wir nachfolnend zur allgemeinen Kenntuts bringen, uwidergehandelt werden, ſo hat der Zuwider⸗ gun ende abgeſehen von der polizeilichen und evtl. ſtrafgerichtlichen Beſtrafung unter Umſtänden auch für die ganze Neufahrsnacht ſeine Feſtnahme zu gewärtigen. Beim Gebrauch ſcharfgeladener Waffen wird Haftſtrafe nicht ünter 14 Tagen erkannt. 8 387 Ziffer 8 lautet: „Wer ohne poltzeiliche Erlaubnis an bewohn⸗ ten oder von Menſchen beſuchten Orten Selbſt⸗ geſchoſſe, Schlageiſen oder Jußangeln legt, oder an ſolchen Orten mit Feuergewehr oder anderem Schießwerkzeuge ſchießt oder Feuer⸗ werkskürper abbrennt; 8 868 Ziffer 7 lautet: „Wer in gefährlicher Nähe ron Gebäuden ober ſeuerfangenden Sachen mit Fenergewehr ſchießt oder Feuerwerke abbreunt; wird mit Geldſtraſe bis zu 180 Mark oder mit Haft bezw. Geld bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen beſtraft. Manunheim, den 10. Dezember 1917. Großh. Bezirksamt— Abt. IV. Den Verkauf von Feuerwerks⸗ körpern betreffend. Da zu erwarten iſt, daß auch in dieſem Jahre Feuerwerkskörper zum Zwecke des Abbreunens in der Neufahrsnacht 1917/8 gekauft werden und hierdurch beſondere Beunruhigung und Verwir⸗ rung in der Bevölkerung entſtehen könnte, wird hiermit gemäß 8 29 Pol. Str.⸗G.⸗B. der Verkauf von Feuerwerkskörpern bis zum 2. Januar 1918 einſchließlich allgemein verboten. Bz139 Mannheim, den 1. Dezember 1917. Großh. Bezirksamt— Polizeidirektion. Den Vollzug der Straßen⸗Polizei⸗ ordnung betr. Indem wir nachſtehend die Verpflichtung der Haus- und Grundſtückseigentümer bei Glarteis⸗ bildung— Schneefall während der Froſtzeit und bei Eintritt des Tauwetters neuerdings zur öffent⸗ lichen Kenntuis bringen, ſordera wir dieſelben zu deren pünktlichen Beachtung mit dem Bemerken auf, daß die bezüglichen Beſtimmungen auch für ſolche Gehwege uſw. Geltung haben, welche ſich vor an den öffentlichen Verkehrsraum anſtoßenden Gärten, Vorgärten, Höfen, Gewerbsplätzen uſw. hinziehen und daß bei Verſäumung dieſer Pflicht neben der Verfügung von Polizeiſtrafen bei einem ſich ereignenden Unglücksfalle zivilrechtliche Scha⸗ denauſprüche erhoben werden können. Verpflichtung der Haus⸗ und Grundſtückseigen⸗ tümer bei Glatteis. 5 Bei jedem durch Froſt oder Schnee herbeigeführ⸗ ten Glatteis haben ſämtliche Haus⸗ und Grund⸗ ſtückseigentümer die Gehwege frühmorgens bezw. unter Tage ſofort nach eingetretener Glätte mit Aſche oder Sand zu beſtreuen. Eisſchleifen auf den Gehwegen ſind von den Eigentümern der anſtoßen⸗ den Grundſtlcke alsbald zu entfernen. Verpflichtung der Haus⸗ und Grundſtückseigen⸗ imer bei Schneefall. Bei Schneefall haben die Haus⸗ und Grund⸗ ſtückseigentümer und die Stadtgemeinde die Geh⸗ wege, ſo oft es nötig wird, nom Schnee zu reinigen und für den Verkehr offen zu halten. Verpflichtung der Haus⸗ und Grundſtückseigen⸗ 0 tümer während der Froſtzeit. Bet eingetretenem Froſt haben die Haus⸗ und Grundſtückseigentümer dafür zu ſorgen, daß aus ihrem Anweſen keine Flüſſigkeiten auf die Geh⸗ wege fließen. In den Straßen, in welchen die Kanaliſation nicht durchgeführt iſt, darf das vom täglichen Hausgebrauch herrührende Waſſer, wenn ſeine Menge nicht eine erhebliche iſt, längs der zu⸗ gefrorenen Straßenrinnen, nicht aber über die Straßen und Gehwege ausgeſchüttet werden. In deujenigen Straßen, in welchen die Kanali⸗ 5 7 ſchon durchgeführt iſt, alle Grundſtücke je⸗ och noch nicht angeſchloſſen ſind, darf das Ahwaſſer nicht mehr in die Straßenrinnen verbracht, ſondern muß in die in den Rinnen angebrachten Sinkkaſten (Kanaleinſtürze) eingeſchüttet werden. f Das Ausſchütten des Abwaſſers in die in der Mitte der Straßenfahrbahn befindlichen Ventila⸗ tionsöffnungen, Einſteigſchächte, Lampenfßcher ebenſo in die auf den ehm, g Seiteneingänge, iſt un. 71 1 g 1 1 zuwiderhandelt. „ ſon dere Den Gewerbeirefhe⸗ die tellweſſe wid Berwendung ſcharfgeladenet Gewehre und Revol⸗ ver, zu einem laſſen. erhandtlungen dern auch Baeid a Koſten dez Betreffenden nach uch. Verpflichtung der Haus- und Grundſtückseigen⸗ tümer bei eintretendem Tauwetter. Tritt ein Tauwetter ein, ſo haben die Haus⸗ und Grundſtückscigentümer das ſich vor ihren Häuſern und Grundſtücken ergebende Eis und den Schnee der Gehwege und Straßenrinnen aufhauen zu Die Reinigungsarbeiten müſſen m Sonn⸗ und FFetertagen vormittags 3 Uhr beendet ſein, fern das Tauwetter nicht erſt mit dieſen 18 25 eln⸗ tritt. In dem letzt gedachten Falls ſind die am Vormittage des darauf folgenden Werktages vorzunehmen. Es wird den Haus⸗ und Grundſtücksb pfohlen, die iunerhalb ihres Beſitztums melnden Schunee⸗ und Eismaſſen häufen und, falls ihnen eine Gelegenheit zur Ab⸗ fuhr nicht zu Gebote ſteht, dort den Schnee und das Eis ſchmelzen zu laſſen. Jedenfalls dürfen größere Mengen Eis und Schnee nicht auf die verbracht werden. daſel Mannheim, den 4. Dezember 1917. Großh. Bezirksamt.— Pollzeibirektion. ſo⸗ rbeiten ern em · anſam⸗ aufzu⸗ ahrbahnen Bz. 189 Aufgrund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 betr. Fernhaltung unzuverläſſiger Perſonen vom Handel(R.⸗G.⸗Bl. Seite 603) in Verbindung mit§ der Verordnung Großh. b wir Die FJeruhaltung unzuverläſſiger Per⸗ ſonen vom Handel betreffend. ſtertums des Innern vom 14. Oktober 191 hiermit den Eheleuten Ludwig Steinmann Handel mit Obſt und Gemüſe, ſowie jegliche mittel ⸗ unmittekdbare Beteiligung an ſolchen Handel, wegen Unzuverläſſigkett in Bezug bare oder auf dieſen Handelsbetrieb unterſagt. Mannheim, den 30. November 1917. Großh. Bezirksamt— Abt. III. r der einem Die Abänderung des 8 7 Abſ. 1 der Feuerlöſch⸗ meinden des Amtsbezirks Dezember 1908 betr. Nachſtehend veröffentlichen wir die vom Bezirks⸗ rat am 8. November 1917 erlaſſene und vom Großh. Herrn Landeskommiſſär vom 8. Dezember 1917 für vollziehbar erklärte Aenderung des 87 der Feuer⸗ löſchordnung für die Landgemeinden des Amtsbe⸗ zirks Mannheim vom 10. Dezember 1908 zur öffent⸗ ordnung für die Land Mannheim vom 1 lichen Keunknis. Die Bürgermeiſter⸗ und Stabhalterämter des Landbezirks beauftragen wir die Aenderung in 8. ortsüblicher Weiſe bekannt zu geben. 8 7. „Verpflichtet zum Dienſt in der Löſchmannſcha ſind fämtliche männlichen arbeitsfähigen Einwohne der Gemeinde vom vollendeten 16. heim, den 6. Dezember 1917. 1 ahr.“ Mann bis 60. Lebens B51⁴⁰ Großh. Bezirksamt Abt. IV. „ ee eee nd Genußm durch ſon eiſen. Ein ſolches Verhalten gegen tber feindlichen Ge⸗ enen, für deren körperliches und geistiges oblergehen ſeitens der deutſchen Militärbebörde ausreichendem Maße aslorat mird, int in 1187 aße geeignet, die Aufrechter hartung ver Sisßiölt den Lagern und auf den Arbeitsſtätten zu er⸗ weren und Fluchtverſuche der Gefangenen zu be⸗ uſtigen. Abgefehen davon, daß davon die öffent⸗ e Sicherheit im Lande gefährdet wird, kann ein cheß Verhalten in der Heimat jetzt, wo unſere ruppen am Feinbe ſtehen, nur als würdelos 4 unzeichnet werden. Dies macht ein ſtrafrechtliches uſchreiten erforderlich.. 5 uf Grund des 8 9b des Preußiſchen Geſetzes er den Belagerungszuſtand vom 4. 6. 1851 und Grund des Reichsgeſetzes vom 11. 12. 1916 g. Bl. 1915 Nr. 179 S. 818) beſtimme ich daher 155 an Gebiet des Korpsbezirkes olgende: 1 42 iſt den im Reichsgebiete wohnhaften ober 15 aufhaltenden Perſonen verboten: mit Gefangenen ohne Genehmigung ber uſtändigen militäriſchen Stellen in per⸗ ſönlichen oder brieflichen Verkehr zu treten oder einen Verkehr dieſer Art zwiſchen den Gefangenen untereinander und von Gefangenen mit dritten Perſo⸗ nen, insbeſondere durch Beförderung von Briefen zu vermitteln oder ſonſtwie zu begünſtigen,: 8. den Gefangenen Geld⸗, Nahrungs⸗ und Genußmittel oder Gebrauchsgegenſtände irgend welcher Art, Zeitungen, Zeitſchrif⸗ ten und Bücher zuzuſtecken oder ihnen durch Benützung der ſtaatlichen Verkehrs⸗ anſtalten ſolche Gegenſtände als Liebes⸗ gaben zu überſenden, oder mit Gefangenen ohne Genehmigung der zuständigen mili⸗ täriſchen Stelle Kaufverträge oker ſon⸗ ſtige Rechtsgeſchäfte abzuſchlteßen, oder mit ihnen zwecks Entgegennahme von Warenbeſtellungen in Verbindung zu treten, 8. Gefangene zum Fernbleiben von der Ar⸗ beitsſtätte oder zur Verweigerung oder Niederlegung der Arbeit an den ihnen zu⸗ gewieſenen Arbeitsſtätten zu verleiten oder ihnen hierbei durch Rat und Tat wiſſentlich Hilis zu leiſten, 5 g 4. ohne Genehmigung der Lagerkomman⸗ dantur oder des Wachtkommandos die Ge⸗ fangenenlager und ſonſtige Unterkunfts⸗ räume ſowie die Arbeitsſtätten de Ge⸗ fangenen zu betreten, A auf Straßen und öffentlichen Plätzen au Gefangenentransporte ſich heranzudrängen oder bei Gelegenheit ſolcher Transporte durch Zurufe und auf andere Weiſe Kund⸗ ebungen zu veranſtalten. on dem Verbote des Betretens der beitsſtätten und Unterkunftsräume auße des Lagers und des perſönlichen Verke it Gefangenen werden die Arbeitgeber der efangenen ſowie deren Angehbrige und die m Betriebe des Arbeitgebers beſchäftigte oder zu deſſen häuslicher Gemeinſchaft ge⸗ hörigen Perſonen inſoweit nicht betroffen, als der Verkehr mit den Gefangenen z deren Ueberwachung oder zur Mitwirkung bei Ausführung der den Gefangenen über⸗ tragenen Arbeiten ſowie zur angemeſſenen Verpflegung und Unterbringung der Ge⸗ fangenen unbedingt erforderlich iſt. Wer den Beſtimmungen dieſer Verordnung widerhandelt oder zur Zuwiderhandlung ordert oder anreizt, wird, wenn die be⸗ ehenden Geſetze keine höhere Strafe be⸗ mmen, mit Gefängnis bis zu einem Jahre, eim Vorliegen mildernder Umſtände mit aft bis zu ſechs Wochen oder mit Geldſtrafe 8 zu 1500 Mark beſtraft. II. Dieſe Verordnung, mit welcher zugleich die eſtimmungen meiner Verordnung vom 7. 1918 betr. die Begünſtigung der Flucht d die Aufnahme entwichener Kriegsge⸗ 1 2 in Erinnerung d werde 2 35 dem Tage ihrer Verkündung aft. Karlsruhe, den 4. März 1016. ee mellvertretende kommandierende General des 14. Armeekorps: 3 Frhr. v. Manteuffel General der Infanterie. heudes bringen wir hiermit zur öfſent enntnis.. 5 anuheim, den 11. Dezember 3917. 2 gelten für Rauhfutter(F. dar ra. herrenloſer Hund. Junger Wolfshund, männ⸗ für den Monat November 181 a ch, gelb. B351¹41 für den Monat November Mannheim, 7. Dez. 1917. Großh. Bezirksamt. Roggenſtroß— Polizeidirektion. marktort Hafer 38 2 2 Wieſenhen Klee- Bekanntmachung. 85 8 95. ben] Die Zollabfertigungs⸗ 8 tes] loſes ſtelle im Poſtamt 2 am E Perſonenbahnhof hier iſt (100 Kilogramm in Mark) am 25. u. 26. d. M. jeweils . von 9/8—12 Uhr vorm. zur Mannheim 88.00o————— 1000. Abfertigung von Poſtzoll⸗ Mannheim den 4. Dezember 1917. Groß. Bezirksamt, Abt. L. ſtücken geöffnet. B51 4⁰ Mannheim, 8. Dez. 1917. 3140 Hauptzollamt. Kaminfegertaxen betr, Nachſtehend bringen wir die vom Bezirksrat am 8. November 1817 zunächſt auf die Dauer von 2 Jahren erlaſſene und von Graßh. Herrn Jandes⸗ kommiffür am 3. Dezember 1917 für 1 erklärte Aenderung der Kaminſegertaxen, Art. Ziffer 1 und Art. II Abſ. 2 der bezirkspolizei⸗ lichen Vorſchrift vom 14. Fulf 1010, zur allgemei⸗ nen Kenntnis. 83141 Die Bürgermeister- und Stabgalterümter haben die Aenderung ortsühlich bekannt zu machen. Maunheim, den 5. Dezember 1017. Sr. Bezirksamt— NV. 55 be 5. Nerat der Kamin: der ſteigbaren * en der N 9 der engen ruſſiſchen), 181 930 der Ka⸗ infegerordnung): rein e Kamin 15 Pe. „„ dpweiſtöckiges en 80„ „„ bdreiſtöckiges Kam 4„ „„ vierſtöckiges Kamin 50„ „„ flinſſtöckiges Kamiß 9„ „ 5 mehr als fünfſtöckſges Ramin 8„ Artikel III Abf. 2 5 Unter dleſen Vorausſetzungen gelten als Stock⸗ erke auch Dachräume bis zum Kkehlgebälk oder is zur Höhe des Kehlgeb les. Docheinbauten Manſarden, Gaupen uſw.), Lnieſtöcke, Halb⸗ öcke und Souterralns; Kellergeſchoſſe auch fender wenn ſich das Putztürchen dortſelbſt be⸗ ndet.. Dieſe Abänderung tritt mit dem Tage der Ver⸗ küüudung in Kraft. Warenum ſatzſtener. 5 Oke gewerbetreibenden Perſonen und Geſell⸗ gaften im Landesſteuerbezirk der unterzeichneten emter, die zur Entrichtung der Warenumfatz⸗ ſteuer verpflichtet ſind, werden hierdurch aufgefor⸗ dert, die vorgeſchriebene ſchriftliche Anmeldung möglichſt balb nach Jahresſchluß, jedenfalls bis 35 Per 80. Jannar 1918 bei uns einzureichen. J 4 5 für bas Kalenderjahr 1917 angeben. Die bgabe muß jeder Steuerpflichtige in der Anmel⸗ dung ſelbſt berechnen, auch muß er den Betrag der Abgabe unaufgefordert und gleichzeitig mit der Einreichung der Anmeldung an uns entrichten. Als ſteuerpflichtiger Gewerbebetrieb gilt auch der Betrieb der Landwirtſchaft, der Forſtwirtſchaft, der Viehzucht, der Fiſcherei und des Gartenbaus ſowie der Bergwerkbetrieb. Nur wer einen Jahresumſatz von mehr als 2090 Mark hat, muß ihn anmelden und die Abgabe da⸗ von entrichten; bei einem Jahresumſatz von nur 30090 Mark oder weniger beſteht weder eine Ver⸗ 3 zur Anmeldung noch eine Aögabeyflicht: edoch empfiehlt es ſich in dieſem Fall zur Vermei⸗ dung von Erinnerungen, daß der Gewerbetreibende der Steuerſtelle ſchriftlich mitteilt, daß er nach der Höhe ſeines Amſatzes nicht ſteuerpflichtig iſt. Zum Umſatz gehören in der Regel alle Zahlungen, die ein Gewerbetreibender im Tauf des Jahres für die von ihm gelieferten Waren erhalten hat. Wer die ihm obliegende Verpflichtung zur An⸗ meldung nicht erfüllt oder über die empfangenen Zahlungen oder die bewirkten Lieferungen wiſſent⸗ lich unrichtige Angaben macht, hat eine Geldſtrafe verwirkt, die dem zwanzigfachen Betrage der hinterzogenen Abgabe gleichkommt. Kann der Be⸗ trag der hinterzogenen Abgabe nicht feſtgeſtellt 2 tritt Gekdſtrafe von 150 Mark bis 39 000 ark ein. Zu der Anmeldung müſſen die amtlichen Vor⸗ drucke verwendet werden. Sie werden bei der Steuereinnehmeret am Wohnort des Pflichtigen oder bei der unterzeichneten Steuerſtelle unentgelt⸗ lich abgegeben; dort liegt auch ein Merkblatt zur Einſicht auf, das den Abgabepflichtigen über die Vorausſetzungen und den Umfang der Steuer- 1 und über die Ausfüllung des Vordruckes ehrt. Mannheim, den 8. Dezember 1917. Gr. Finanzamt für den Bezirk Mannheim Stadt. Gr. Haupiſteneramt 5 2 Bezirk Mauuheim nd. emp der Anmeldung muß der Steuerpflichtige den ae eine eunm⸗ 7 7 Vorſtehendes bringen Secken heim, den II. — e eee eee Sr 8 bir hiermit zur allgemeinen Kenntnis. germeiſteramt: rr— Dez. 1917. Volz Koch. g 1 Auswahl öner ſch In