A 5 5 ſpruch nicht abweiſen. 2 Schließlich iſt noch darauf hinzuweiſen, daß nach N reichsgeſetzlicher Beſtimmung die Zwangsvollſtrekung ge- 4 gem Kriegsteilnehmer teils ganz unzuläſſig iſt, teils ge⸗ wiſſen Beſchränkungen unterliegt. 9 5 7 Frankreichs Anſturm hegen die Armeen des deutſchen N a Kronprinzen im Jahre 1917. 8 2. Franzöſiſche Einzelſtöße. g f 1. Die neue Verdunſchlacht. f 8„Nach dem Zuſammeubruch der großen Durchbruchs⸗ 150 offenſive haben ſich in der franzöſiſchen Kammer ſtür⸗ 2 miſche Szenen abgeſpielt, in denen die Volksvertretung 3, wegen des im Uebermaß vergoſſenen Blutes von der Oberſten Heeresleitung Rechenſchaft gefordert und das 5 feierliche Verſprechen erhalten hat, von weiteren n großen Blutopfern Abſtand nehmen zu wollen. Die n allgemeine Eitwicklung bat die Einhaltung dieſes Ver⸗ 1d ſprechens hintertrieben. Es mag dahingeſtellt bleiben, ob 1d England eine Unterſtützung ſeiner flandriſchen Offen⸗ 28 ſivſchlacht durch einen franzöſiſchen Nebenangriff er⸗ ch zwungen hat, oder ob es die Verhältniſſe beim ruſ⸗ 1d ſiſchen Verbündeten waren, der ebenfalls, und wohl ht gewißlich auf engliſches Drängen, ſeine Heeresmaſſen lle noch einmal zu einem verzweifelten Vorſtoß hat auf⸗ ee a müſſen. bie In 52 Beſtreben, das neue, unvermeidliche Blut⸗ 55 opfer wenigſtens zu einem Preſtige Ecfolg auszubeuten, aß hat die franzöſiſche Oberſte Heeresleitung den gar nicht ſo unglücklichen Einfall gehabt, den ſchon etwas abgewetz⸗ i ten Ladenhüter des franzöſiſchen Ruhmes, die Verdun⸗ och ſchlacht, durch friſche Ströme Blutes neu aufzulackie⸗ ich ren. Sie hatte erkannt, daß die neue deutſche Vertei⸗ ht, digungsmethode, die ſich nicht auf Feſthalten einzelner en eländepunkte verſteift, vielmehr ſich in die Tiefe glie⸗ 5 dert, hier dem Angreifer Anfangs erfolge erblühen laſ⸗ ir en könne, die gerade hier dem Preſtigezweck förderlich ht. ſein mußten. ige Als im Sommer 1916 die deutſche Verdunoffen⸗ 1 ⸗ ſive abgebrochen wurde, waren auf dem linken Maas⸗ nd a 5 als vorderſte Stützuunkte der gewonnenen Linie in ach und 1155 Händen jene beiden kahlen, granatzerwühlten ten utgedüngten Höhenzüge verblieben, die während ben 85— er Kampfmonate das Ziel weltberühmter, monate⸗ . Einſpruch gegen die Ve ranlagung und IL. Ffeſſad. II. Afar 118. ECC ˙ A Erſchem täglich, mii Ausnahme der Sonne Feiertage. 5 Der Aboanementspreis detcägt monatlich Mk. 1.—. bei kreter Zuſtellung. Durs, die Poſt bezogen pro Quartal Pi. 2.25. ECC K Welche Steuedn muß ich während der Dienſtzeit zahlen? 8 II Berufungsfriſten. Ein großer Teil der Kriegsteilnehmer wird nach dem Geſagten in der Mehrzahl der Bundesſtaaten über⸗ haupt keine Steuer zu bezahlen haben. Bei denjenigen jedoch, die auch während des Krieges zu Steuerleiſtungen herangezogen werden, mögen die Angehörigen, denen die Veranlagung zugeſtellt wird, dafür Sorge tragen, daß die Steuerbehörde von der Kriegsteilnehmerſchaft des Steuer⸗ zahlers unterrichtet wird, falls aus der Veranlagung nicht ſchon hervorgeht, daß ſie davon Kenntnis hat. Vielfach weiß die Steuerbehörde ja nichts davon, und ſo kann es kommen, daß irrtümlich Militäreinkommen oder ſteuerfreies Zivileinkommen zur Veranlagung heran⸗ gezogen wird. In einigen Bundesſtaaten, ſo in Preußen, Württemberg trägt die Veranlagung für Kriegsteil⸗ nehmer den Vermerk„Kriegsteilnehmer“; es iſt alſo dar⸗ auf zu achten, ob auch die Veranlagung mit dieſem Ver⸗ merk verſehen iſt. Die Tatſache der Kriegsteilnehmerſchaft hat, neben — der Steuererleichterung, auch in der Regel Einfluß auf die Friſt für etwaige Einſprüche und Berufun⸗ gen gegen die Veranlagung. Während des Krieges braucht die geſetzliche Friſt für die Einlegung des Ein⸗ ſpruchs nicht wahrgenommen zu werden, ſo daß die Mög⸗ lichkeit gewahrt bleibt, die Veranlagung auch ſpäter, d. h. nach Beendigung der Kriegsteilnehmerſchaft bzw. des Krieges, anzufechten. In Bayern iſt für Kriegsteil⸗ nehmer die Friſt für Einlegung einer Berufung oder eines Einſpruchs auf ſechs Monate nach Beendigung der Kriegsteilnehmerſchaft verlängert. In Württem⸗ berg, wo die Beſchwerdefriſt zwei Wochen beträgt, ſind zwar Ausnahmen für die Kriegsteilnehmer nicht gemacht, doch werden Anſtandsfälle vom Kgl. Steuerkollegium, Abteilung für direkte Steuern, aus Billigkeitsgründen in weitgehendem Maße berückſichtigt. Auch Baden und Elſaß⸗Lothringen haben keine beſondere Friſtverlänge⸗ rung, erkennen aber die tatſächliche Behinderung des Kriegsteilnehmers an und werden auch verſpäteten Ein⸗ Tund namenlos opfervoller Kämpfe geweſen waren: 5 ote Mann“ und„Höhe 304“ Mit Beſtimmtheit e die franzöſiſche Führung darauf rechnen, daß ein grenzter und wohlvorbereiteter Angriff die Deut⸗ örtlich beg 8 zwingen würde, dieſe Punkte dem Angreifer zu — . A Amtsblatt der Bürgermeister ämter Sscgenneim, Mesem, Aearhassen und EGin ges. c und Mering ein g. ens era, eee m. überlaſſen, und damit ſeinem Reklamebedürfnis Genſige zu tun. Dieſen, aber auch nur dieſen Erfolg, haben die franzöſiſchen Angriffe des Auguſt auf dem linken Maas⸗ ufer erreicht. Ter„Tote Mann“ iſt den Franzoſen im erſten Anlauf in die Hand gefallen, die„Höhe 304“ erſt, nachdem ſie wider alles Verhoffen durch mehrere Tage iner zähen und ruhmvollen Gegenwehr hindurch gegen wütende Anſtürme hat gehalten werden können. Auf dem rechten Maasufer dagegen hat die er⸗ neute Verdunſchlacht nur die Rückgewinnung einer ſchma⸗ len Geländezone gebracht, die einſtutals im erſten An⸗ orall der Februaroffenſive deutſcher Beſitz geworden war. Wenn aber der General Guillaumat, der Führer in der neuen Verdunſchlacht, es als ihr Ziel bezeichnet hatte: „degager verdun“— das verrammelte Ausfalltor des Eckpfeilers der franzöſiſchen Oſtfront wieder aufzuſtoßen, ſo iſt dieſes Ziel nicht erreicht worden. Noch heute be⸗ finden ſich die Höhenzüge im Norden der Feſtung in deut⸗ ſcher Hand, noch heute halten wir die Ausgänge der Schluchten, welche ſich in die Woevre⸗Ebene hinunter⸗ ziehen und ihnen vorgelagerte bedeutungsvolle Höhen. Gerade dieſe Punkte aber hätte der Franzoſe ſich er⸗ kämpfen müſſen, hätte er ſeinen taktiſchen Erſolg zu einem ſtrategiſchen ausbauen wollen. Hier aber am rechten Schulterpunkt der franzöſiſchen Angriffsfront hatte ſchon vor dem Losbruch der neuen franzöſiſchen Verdun⸗ Offenſive ein keckes Unternehmen der Badener den rechten Arm des Angreifers gelähmt, ſo daß die neue Verdunſchlacht dem Angreifer zwar ſeinen erſehnten und ſo dringend benötigten Moralerfolg gebracht hat, dann aber am Heldenmut der Verteidiger allmählich ermüdet und zuletzt erloſchen iſt. 14 bis 15 franzöſiſche Diviſio⸗ nen kehrten zermürbt und zerſchlagen in ihre Lager zurück. 2. Die Schlacht an der Ailette. Nicht genug, daß der Franzoſe einmal das Verſpre⸗ chen hat brechen müſſen, mit dem ſeine Heeresleitung ſich der Vertretung des verblutenden Volkes gegenüber gebunden hatte. Der engliſche Bundesgenoſſe hat noch einen zweiten Bruch der feierlichen Zuſage erzwungen. Er bedurfte dringend neuer Opfer der bis zur Uner⸗ träglichkeit angeſpannten Volkskraft ſeines Waffenbru⸗ ders. Denn die Flandernſchlacht kam nicht vorwärts. Allen wütenden Anſtürmen zum Trotz behaupteten die Deutſchen die Sperre, die ſie vor die Tauchboot⸗Baſis gelegt hatten, und wenn es noch eines Beweiſes bedurft hätte, daß die neue Verdunſchlacht ruhmlos erloſchen ſei, — die fran:öſiſche Führung hat ihn geliefert, indem ſie ſchon von Mitte September ab einen neuen Abſatzpunkt für einen örtlichen Vorſtoß eineurichten trachtete. Ihre Wahl fiel auf die, Laffaux⸗Ecke“, jenen ſcharf aus⸗ ſpringenden ſüdweſtlichen Winkel, der von uns nach der Aisneſchlacht gehaltenen neuen Linie am Damenweg. Es handelte ſich, ſtrategiſch angeſchaut, um eine Wiederauf⸗ nahme eines Hauptgedankeus der Aisneſchlacht, aller⸗ dings in winzig verkleinertem Maßſtab. Es handelte ſich um Eindrückung des äußerſten ſüdweſtlichen Vorſprungs unſerer Weſtfront und, entfernter, um die Rückeroberung der Stadt Laon. In Kürze ſei daran erinnert, daß auch hier den Franzoſen ein Anfangserfolg beſchieden geweſen iſt, der dem auf immer beſcheidenere Verhältniſſe zuſammen⸗ ſchrumpfenden Preſtigebedürfnis der franzöſiſchen Füh⸗ eung genügen mochte, der jedoch abermals in völligem Mißverhältnis ſteht zu der verdichteten Zuſammenballung der franzöſiſchen Angriffskraft und ihrer Angriffsmittel zuf einen nunmehr kärglich ſchmalen Frontabſchnitt. Noch einmal kam der Eutſchluß der deutſchen Führung, auf un⸗ haltbar gewordenen Geländeteilen keine ſinnloſen Men⸗ ſchenopfer mehr zu bringen, dem franzöſiſchen Bedürf⸗ nis nach Scheinerfolgen entgegen, indem wir einen Teil mſerer vorderen Linien auf die nächſtrückwärtsgelegenen Höhenkämme verlegten. Eine ſtrategiſche Auswir⸗ kung iſt den franzöſiſchen Waffen auch diesmal verſagt zeblieben. Die übliche Beute an deutſchen Gefangenen und eingebautem Kriegsgerät, ſo ſchmerelich ſie uns auch ein mußte, iſt eine dürftige Entſchädigung ſür neue ichwere Blutſteuer und abermals zerſchmetterte Hoffnun⸗ zen, die den Franzoſen ſchließlich als einziges Endergeb⸗ tis des letzten diesjährigen Anſtu ms verblieben iſt. ***„ Es mag hier daran erinnert werden, daß zur gleichen geit, da die Armeen der beiden Kronprinzen in Flan⸗ dern, in der Champagne, an Aisne und Maas verzweifel⸗ ten Angriffen unſerer weſtlichen Feinde die Stirn boten, inſere Kämpfer im Oſten mit dem öſterreichiſch⸗ungariſchen Verbündeten die ruſſiſche Offenſive in eine ſchwere Nieder⸗ herwandelten und dem öſtlichen Feinde faſt den ganzen Reſt des noch von ihm beſetzten Galiziens und der Bu⸗ zowina entriſſen—, daß v end des Verebbens der Ailetteſchlacht in gleich treu. Wafſenbrüderſchaft Deut⸗ ſche, Oeſterreicher und Ungarn die geplante zwölfte Iſonzooffenſive unſerer treuloſen Verbündeten von einſt im Keim erſtickten, ihre Heerſcharen zu ſchreckensvollem Zurückfluten zwangen und die ſiegreichen Banner der Verbündeten tief ins italieniſche Nordland hineintrugen. Solche Erfskge pflegen den Blick der Heimat vom ſchein⸗ 9 8 6fi Meerengen von den türkiſchen Strandbatterien und U⸗ ballone verloren. Mazedoniſcher und Italieniſcher Kriegsſchauplatz. Isterttosspreis: Die einſpa ige Petitzetle 20 Pfg., Reklamen 60 Pfg. e Zule. Bei öfterer Aufnahme ada. Terslorechanſchlus Px. 186. loſen Heidentum der Weſtfront abzulenken. Tarum ig es nicht überflüſſig, daß immer und immer wieder auf das jeden Rühmens ſpottende Heldentum der Verteidi⸗ ger jenes Vorfeldes hingewieſen werde, das unſer Vo: marſch als ſicherer Schutz vor die blühenden Fluren un ſerer weſtlichen Heimatprovinzen gelagert hat. Ihr zähen Duldertum, der unerſchütterliche Trotz ihres Beharrens hat alle Schreckniſſe des Krieges, die der Feind den deut ⸗ ſchen Landen zugedacht hatte, auf ſeine eigenen Gefilde abgeleitet, die nun mit jedem neuen Vorſtoß des Feindes in fortſchreitendem Maße einer Verwüſtung zum Opfer fallen, die das wahnwitzige und ſinnloſe Unterfangen unſerer Gegner über ihre Lande heraufbeſchworen hat. Es hat jene glänzenden Erfolge unſerer Oſt⸗ und Süd⸗ front erſt möglich gemacht. Zum Jabrestoa der Näumung von Gallipoli. (8. Januar 1916.) 3 Der denkwürdige Tag, an dem die ſtolze Hoffnung Englands, mit Hilfe ſeiner ſchweren Schi fskanonen die „600jährige Herrſchaft des türkiſchen Kaiſerrcichs an den Dardanellen hinwegzub“aſen und die deutſchen Pläne in Atome zerſchellen zu laſſen“, kläglich zuſammenbrach, der 3. Januar 1916 iſt auch für die Mittelmächte, vor allmm Deutſchland. in eherpoller Gedenktag. Nach erb'tlertem faſt zehnmonatigem Kampfe, der auf türkiſcher Seite za mit geringen materiellen Mitteln, aber um ſo größerer Heldenmute und Standhaftigkeit, auf ſeiten der Enten! mit einem ungeheuren Aufwand von Land⸗ und See ſtreitkräften und enormen Koſten auf den unwirtſchaff lichen Gefilden Gallipolis und an den Meerengen b. Kum⸗ Kale und Sedd⸗ ul⸗ Bahr geführt wurde, mußte die engliſchen Bataillone, die zähen„Anzacs“, Auſtra lier, Neuſeeländer und Kanadier und die Franzoſen unte dem ungeſtümen Druck der osmaniſchen Truppen da Schlachtfeld räumen, auf dem ſie nach Churchills prag lenden Worten nur wenige Stunden von dem größten Siege der Weltgeſchichte getrennt geweſen waren. An 8. Januar beſetzten die türkiſchen Soldaten die blutige Kampfſtätten von Anaforta, Teke Burun und Sedd⸗ul Bahr, wo die auf die rettenden Schiffe geflohenen eng liſch⸗franzöſiſchen Streitkräfte ein gewaltiges Kriegma terial, die Ausrüſtung einer A mee von nahezu 500 00 Mann, im Stiche gelaſſen hatten. Da auch die zwangs weiſe Oeffnung der ſtarkb'feſtidsten Meerengen der eng liſch⸗franzöſiſchen Kampff otte, die durch das ſichere Feue der türkiſch⸗deutſchen Kanoniere und die Torpedos deut ſcher Unterſeeboote ſchwere Einbußen erlitt, nicht geglüch war, hatte man im hohen Rate der Entente endlich be ſchloſſen, das Dardanellenabenteuer aufzugeben, ein Un ternehmen, deſſen unglück icher Ausgang von der eng liſchen Preſſe wie ein nationales Unglück beklagt wurde der engliſchen Admiralität, die unter Churchills Füß rung dieſen„monumentalen Mißerfolg“ verſchuldet hatte die ſchärfſten Angriffe eintrug und die Stellung dieſes Miniſters unhaltbar machte. Das Anſehen Englands und ſeiner Verbündeten im Orient hatte einen gewaltigen Stof erlitten, das Märchen von dem kranken Mann am Bos. porus war endgültig durch die Tatſachen widerlegt wo: den. 300 000 Mann hatten Engländer und Franzoſen zuf den ſteinigen Felſen Gallipolis liegen laſſen müſſen, 12 feindliche Linienſchiffe und Kreuzer, 17 Panzerkreu⸗ zer, etwa 20 Unterſee⸗ und Torpedoboote waren in den Booten zerſtört oder ſchwer beſchädigt worden, T 1 die Koſten der Expedition auf rund 5 Milliarden 5 zeſchätzt werden. 3„ Der deutsche Tagesbericht. Großes Hauptquartier, 11. Jan.(WTB. Amtl.) Weſtlicher Kriegsſchauplatz. Südöſtlich von Dpern am Nachmittag heftiger Artilleriekampf Weſtlich von Zandvoorde ſcheitert ein ſtarker nächtlicher Erkundungsvorſtoß der Engländer. An der übrigen Front blieb die Gefechtstätigkeit gering. 5 8 f Im Dezember beträgt der Verluſt der feindl. Luftſtreukräfte an den deulſchen Fronten 3 Feſſelballone und 119 Flugzeuge, von denen 47 hinter unſeren Linien, die übrigen jenſeits der gegneriſchen Stellungen erkennbar abgeſtürzt ſiad. Wir haben im Kampf 82 Flugzeuge und 2 Feſſel · 05 Oeſtlicher Kriegsſchauplatz. Nichts Neues. 8 5 Die Lage iſt unverändert. ä 5 Der erſte Generalquartiermeiſter: Ludendorff. Bei Flirey, ſiſche Ab⸗ Deer franzöſiſche General Lize iſt an der italieniſchen Front gefallen. 3 Einer Schweizer Meldung zufolge ſoll zwiſchen Lloyl George und den Vertretern der Gewerkſchaften ein Vereinbarung getroffen worden ſein, die es ermögliche, 500 000 neue Soldaten an die Front zu ſchicken. Der Krieg zur See. Berlin, 8. Jan. Im Atlantiſchen Weltmeer und im Aermelkanal ſind 5 Tampfer, darunter 4 bewaffnete, und 1 Segler verſenkt worden. Einem unſerer Tauchboote gelang es, aus ein und demſelben Geleitzug drei ſchwer adene Dampfer zu vernichten. Unter dieſen befanden die engliſchen bewaffneten Dampfer„Bernard“(3682 TC.) mit Kohlen nach Gibraltar und„Briſtol City“ 2511 T.) mit Stückgut, hauptſächlich Chemikalien, die Neuhork beſtimmt waren und nach Angabe der Be⸗ tzung einen Wert von etwa 40 Millionen Mark hatten. der Segler war ein Vollſchiff von annähernd 2000 nnen Größe. a 8 Die Verſenkung des Dampfers„Bernard“ lenk! ie Aufmerkſamkeit auf den durch unſeren Tauchbootskrieg ündlich zerrütteten engliſchen Kohlenhandel.„Die Koh⸗ , ſagte Lloyd George 1915 in ſeiner Rede an die Wal⸗ liſer Bergleute,„iſt das Lebensblut der Nation“. Mit e Kohlenausfuhr bezahlte England einſt einen großen eil ſeiner Einfuhrſchuld. Jetzt erſt ſteckt es im Koh⸗ . ber See. Selbſt im Inland können die Eiſenbahnen durch Einſchränkung der Küſtenſchiffahrt gewal⸗ lig angeſchwollenen Verkehrsbedürfniſſe nicht mehr ſtil⸗ Tie Kohlen häufen ſich auf den Gruben, drücken t auf den Preis, zwingen zur Einſchränkung der 3 und zur Arbeitslosigkeit, entwerten den Be⸗ eb. Erſt kürzlich mußten 2000 Arbeiter auf einer knzigen Grube entlaſſen werden. Andererſeits ſteigt die dohlennot in der Welt. In Frankreich werden die Theater nicht mehr geheizt. In Neuyork herrſcht abends uf den Straßen Dunkelheit wie in einem Dorf. In 5 riegsbetriebe ſich einſchränken bis unter die Grenze des uläſſigen. Dieſelben Kohlen, die in England 30 Mk. ie Tonne koſten, ſchnellten dort in den letzten Tagen im Schleichhandel auf 500600 Mk. im Preiſe empor. Die Kohlennot iſt eine der Klippen, an der das Entente⸗ üff zerſchellen wird. Ausdehnung des Sperrgebiet. i Berlin, 9. Jan. Das Sperrgebiet iſt auf die Tzoren, die Kap Verdiſchen Inſeln und Madeira ausge⸗ ehnt worden.(Die Vereinigten Staaten haben oder aten bekanntlich die Abſicht, dieſe Portugal gehören ⸗ zen Inſeln(etwa 700 Kilometer weſtlich von Marokko) u erwerben, um einen feſten Stützpunkt für die Her⸗ ſchaffung des amerikaniſchen Heeres und für die egung uſw., ſowie auch für die Bekämpfung der chboote zu gewinnen. Die Ausdehnung des Sperr⸗ biets iſt daher noch zu rechter Zeit erfolgt; ſie be⸗ tet eine gewichtige Erſchwerung der Verbindung der ente mit Amerika.) ö d 7275 Schiffsunfal, g London, 8. Jan. Lloyds teilen mit, daß der Dampfer Toochi nach einem Zuſammenſtoß bei Shanghai ( n iſt. 100 Perſonen ſind ertrunken. Die deutſchen Austauſchgefangenen. Rotterdam, 9. Jan. Der erſte Transport der en Austauſchgefangenen aus England trifft wahr⸗ ird ſich der Kommandant des deutſchen Kreuzers„Em⸗ „Fregattenkapitän Karl von Müller, befinden. Die Neutralitätsverletzung in der Schweiz. Bern, 9. Jan. r-Bomben wurden als franzöſiſche feſtgeſtellt. zern, 99. J Die Schweizer Geſandtſchaft in 8 kachmitta ſenüberfluß, weil ihm Schiffe fehlen zum Transport 8 die Eiſenbahnen und ſogar wichtige f 1 5 vorläufigen Geſandten ernannt worden. inlich Ende dieſer Woche in Holland ein. Unter ihnen Die bei Kallnach abgeworfenen rde beauftragt, bei der franzöſiſchen Regierung dae 5 zöſiſche Tagesvericht. WSB. Paris. 9. Jan. 90 Auf dem linken Maasufer verſuchte der Feind nach lebhafter Beſchießung in der Gegend von Bethin⸗ court an die franzöſiſchen Linien heranzukommen. Das fran⸗ öſiſche Feuer brach den Angriff und brachte dem Angreifer mere Verluſte bei. Den Fränzoſen gelang es ohne Verluſte. einen e in die deutſchen Linien weſtlich von Boureuilles zu machen. a d b Neues vom Tage. Hindenburg und Ludendorff. Berlin, 8. Jan. Der„Lokalanz.“ veröffentlicht ei⸗ nen von beſonderer Seite ſtammenden Artikeh in dem ein Ausſpruch Hindenburgs angeführt wird. In General Ludendorff ſei ihm durch Gottes Fügung ein treuer un⸗ vergleichlicher Gehilfe geſtellt worden. Hindenburg rich⸗ tet an ihn das Wort:„Zwiſchen uns beſteht vom erſten Tage an und alle Zeit volle Uebereinſtimmung über das Große im Krieg“. Und weiter ſagt der Feldherr, wo ſein Name genannt werde, dürfe der des Generals Lu⸗ dendorff nicht fehlen, ſonſt ſei das Bild unvollſtändig. Der Feldmarſchall kennzeichnet dann ſeinen erſten Mit⸗ arbeiter als Seele des Generalſtabs und den Mittel⸗ punkt der geſamten Arbeit des Generalſtabs, und ſchließ⸗ lich ruft er dem General Ludendorff noch zu:„Mit voller Genugtuung erfüllt es mich, daß im deutſchen Volke das Verſtändnis für die Bedeutung Ihrer Perſön⸗ lichkeit heranreift“. Und bei einer anderen Gelegenheit am gleichen Tage ſagt Hindenburg in bezug auf die ge⸗ meinſame Arbeit mit General Ludendorff:„Was Got. zuſammengefügt hat, ſoll der Menſch nicht trennen.“ Die Friedensverhandlungen. Breſt⸗Litowsk, 9. Jau. Geſtern nachmittag wurde eine Vorbeſprechung zwiſchen den Vorſitzenden der hien verſammelten Abordnungen abgehalten, an der teilnah⸗ men: Staatsſekretär v. Kühlmann, Miniſter des Aeu ßern Graf Czernin, Juſtizminiſter Popow, Volkskom⸗ miſſar für auswärtige Angelegenheiten Trotzky, Groß, weſir Talaat⸗Paſcha und ukrainiſcher Staatsſekretär für Handel und Induſtrie Wiewolod Bolubowytſch. Nach Erörterung von Form⸗ und Programmfragen wurde für heute vormittag 11 Uhr eine Vollſitzung anberaumt Später fanden Beſprechungen zwiſchen Vertretern den Vierbundmächte und den ukrainiſchen Vertretern ſtatt. Eine halbamtliche Nichtigſtellung. Berlin, 9. Jan. Die„Nordd. Allg. Ztg.“ erklär die Meldung des„Lokalanzeigers“, daß die deutſchen Bevollmächtigten in Breſt⸗Litowks von den ihnen mit⸗ jegebenen Richtlinien abgewichen ſeien, für nicht zutref⸗ fend.(Die„Südd. Ztg.“ berichtigt ihre Nachricht betr. die angebliche Zurückberufung des Staatsſekretärs v Kühlmann dahin, daß der Staatsſekretär wohl im Amte verbleiben werde. D. Schr.) Schöne Reden. Paris, 9. Jan.(Havas.) Kammer und Sena haben geſtern die Sitzungen wieder aufgenommen. Dil Alterspräſidenten hielten bewegte Anſprachen, in denen ſi⸗ die Rückgabe Elſaß⸗Lothringens verlangen. Sit führten die Worte Lloyd Georges an, der als Dolmetſcher des Gewiſſens der Menſchheit erklärt habe, daß England die franzöſiſche Demokratie in ihrer For⸗ derung einer Ueberprüfung des großen im Jahre 1871 begangenen Unrechts bis in den Tod unterſtützen werde. In der Deputiertenkammer wurde Deſchanel, im Senat Duboſt zum Präſidenten gewählt. g 5 5 Henderſon Botſchafter. Kopenhagen, 9. Jan. Wie„eEkſtrabladet“ aus London erfährt, ſoll die Erſetzung des engliſchen Bot⸗ ſchafters in Petersburg, Buchanan, durch den Arbeiter- führer Henderſon bevorſtehen. d Wieder eine Konferenz. Paris, 9. Jan. Demnächſt ſoll in Paris eint neue Konferenz der Miniſterpräſidenten der Verbands⸗ länder unter dem Vorſitz Clemenceaus ſtattfinden. Schwedens Geſandter in Finnland. Stockholm, 9. Jan.(Sdenska Tel.⸗Bur.) Det ſchwediſche Generalkonſul in Finnland, i 10 r iſt gas erſte Mitglied des zukünftigen diplomatiſchen Korps in Helſingfors. Das auſtraliſche Kabinett geſtürzt. Melbourne, 9. Jan. Das Miniſterium Hughes ſſt infolge der Ablehnung der allgemeinen Dienſtpflicht durch die Volksabſtimmung zurückgetreten. Der Arbeiter⸗ führer Tudor iſt mit der Bildung des neuen Kabi⸗ netts beauftragt worden.(Hughes iſt bekanntlich ein beſonders eifriger Gegner Deutſchlands.) Eiſenbahnerausſtand in Argentinien Buenos Aires, 8. Jan. Die Eiſenbahnangeſtellten der Südlinie haben beſchloſſen, in 48 Stunden in den Ausſtand zu treten.. 8 Vermiſchtes. 30 000 Mark Geldſtrafe. Der Kölner Agen! Albert Schönbeck, der nach Eſſen 33 Zentner Butter zu 22 Mark das Pfund verkaufte, wurde zu dreißig kauſend Mark Geldſtrafe verurteilt. i Eine Mordtat in Ruſſiſch⸗Polen. Der Wirf Powilefis in Kadyſzki, Bezirk Suwalki, hatte mehrere Perſonen wegen Pferdediebſtahls angezeigt. Aus Rache überfielen ihn einige Freunde der Angezeigten und er⸗ mordeten ihn und den ihm zu Hilfe eilenden Nacht; vächter Nartaſzum. Ein Knecht wurde tödlich verwun⸗ det. Darauf zündeten die Mörder das Wohnhaus Po- vileſis“ an, wobei eine Frau und ein Viehhirt ver⸗ rannten. 5 Kurzer Wochenbericht der Preisberichtsſtelle de! Deutſchen Landwirtſchaftsrats vom 18. Dezember bis 7. Januar. Der internationale Marktoerzehr hat in den letzter Wochen vollſtändig unter dem Banne der Friedensverhand⸗ lungen in Breſt⸗Litowok geſtanden. Am deutlichſten leichen ſich dieſer Einfluß in der Bewegung der Wechſelkurſe wieder Die Friedensausſichten haben einem Schlage den inter s im einen Grade a: Amtlicher Bericht von geſtern en. es fan) der vorangegangenen ſtarken mwer. zung kaum erwartet werden konnte. Es gibt während des Krieges keine Zahlen, deren Bewegungskurve eine ſo deut liche und lehrreiche Sprache reden, wie die 2 99155 des Krieges. So wurden an der Berliner Börſ. gezahlt: 5 N für 100 für 100 r 100 Frances Gulden ronen Schweiz Holland Dänemark 1.. Vor dem Kriege 1914 81. 168,50 112.15 Januar 1916 104,63 234 ½ 149 ½¼ Januar 1917 117 239 163 ½ Auguſt 1917 140.88 288 204 Ende Oktober 1917 157.37 315 230 ½ Anfang Dezember 1917 152,63 287 218 ½ Mitte Dezember 1917 135,63 250 186 77 Ende Dezember 1917 117.63 221 161 ½¼ 5. Januar 1918 113,37 216 ½ 153 ¼ 8 für 100 für 100 für 100 Kronen Kronen Kronen Norwegen Schweden Oeſt.⸗Ung. 1.. Vor dem Kriege 1914 112,15 112,20 83.30 Januar 5 1916 149 ¼½ 150 ½% 67.60 Januar 1917 165 7½ 172 Auguſt 1917 206 217 ½ 64,25 Ende Oktober 1917 231 5½⁰ 257 64.25 Aufang Dezember 1917 220 247 34,25 Mitte Dezember 1917 189 210 64,25 Ende Dezember 1917 170 172 64.25 5. Januar 1918 162 ½% 164 64,75 Hiernach hatte das deutſche Geld Ende Onutober 1917 ſeine ſtärkſte Entwertung erlitten. das Disagio betrug nicht veniger als 100 Prozent und gegenüber den ſkandinaviſchen zändern ſogar noch darüber hinaus. Wer Gelegenheit gehabt zat um dieſe Zeit jene Länder zu beſuchen, wird für immer m Gedächtnis behalten, wie ſeine deutſchen Banknoten wie Butter an der Sonne dahinſchmolzen. Erſt der November ringt eine kleine Beſſerung der deutſchen Valuta. Do ritt die entſcheidende Wendung zu Ganſten unſeres Geldes erſt ein, als Anfang Dezember die Waffenruhe vereinbart wurde ind bald darauf die Friedensverhandlungen begannen. Seit zieſer Zeit beſſert ſich der Wechſelkhurs für deutſches Geld munterbrochen. Immerhin bleibt zu bedenken, daß auch etzt die Entwertung des deutſchen Jeldes noch zirka 40 Pro⸗ ent gegenüber dem Friedensſtande beträgt. Vermiſchtes. Brand. In den Lagerräumen der Firma Meyerhef Nathorff in Berlin brach Feuer aus. Die dort lagernden Samt⸗ und Seidenſtoffe, die insgeſamt einen Wert von faſt 2 Millionen haben ſollen, wurden vernichtet. a n und Fabrikbeſitzer. Eandgerichts III Berlin beſchäftigte ſich mit einem 8 reichen Betrugsprozeß, bei dem es ſich etwa um 400 000 Mk. handelt. Der Angeklagte Reinhold Wille vor Kriegsausbruch Schloſſergeſelle. lieferant. und da er ſich beträchtliche Summen. floſſen. Bei einer Granattieferung erlitt Wille einen Verluſt. wodurch das Die Verhandlung mußte vertagt werden. Oer Komet Encke. Der von Prof. Dr. S Hamburg neulich im weſtlichen Ende des Sternbild wieder N Komet Enche entdeckt und von dem 1791 in Hamburg geborenen Stern⸗ forſcher Johann Franz Enchke berechnet. er Komet hat von allen periodiſchen Kometen die kürzeſte Umlaufszeit, nämlich nahezu 3½ Jahre. g Abgeſtürzt. Bei einer Fahrt über die Abhänge des Meiß⸗ ner, des höchſten Berges ſu der Provinz mit 5 Reiſenden beſetzter Postwagen bei Apenrade abgeſtürzt. Die Reiſenden und der Poftilion erlitten ſchwere Verletzungen. aus Tegel wat die ihm zu Hunderttaufenden zu⸗ orr in er Fiſche „Erfroren. In einem Schneeſturm in Oſtpreußen ſind ſechs Männer. eine Frau und ein Kind erfroren. Der Höchſtprels. In Bonn wurden 15 Gemüſezüchter wegen Ueberſchreltung der n für Stangenbohnen zu Geldſtrafen von 200 bis 15 000 5 verurteilt. J Zwangsbau von Getreide. Die Ernährungsſchwierigkeiten. mangelnde Zufuhren, vor durch denen Norwegen jetzt. allem an Brotgetreide, ausgeſezt iſt. haben zu intenſiver Arbeit für eine Erhöhung der Landwirtſchaftsproduktion ge⸗ 1 5 Es iſt feſtgeſetzt worden, daß im nächſten Jahr neue ckerſtrechen mit einer Million Maß Saatgetreide belegt werden ſollen und man foriiht ven Möglichkeſten für eine kventuelle Zwangs enn b Saben. 5 Edle Seelen. „Karlsruhe, 9. Jan. Ueber den Uebderfall einen engliſchen Fliegergeſchwaders auf die führen können, was für das erreichte Ziel viel zweck⸗ mäßiger ſei, als die bisher gewählte Nachtzeit. Die Flieger müſſen weite Fahrten unternehmen, um die Zivil. bevölkerung heimzuſuchen, und da ſie auf dieſen Fahrter in die Ferne nur kleine Bomben v Boches getötet werden.(G. K. G.) ( Karlsruhe, 9. Jan. Die heutige erſte Sitzun ö nach den Weihnachtsferien eröffnete Präſident Dr. Z 2 3 ter mit einer Anſprache, in welcher er des aus dem i e Miniſterpräſidenten Dr. Freiherrn v. 1 Dr. Freiherrn v. Bodman und den neuen Juſtiz⸗ miniſter unter allſeitiger Zuſtimmung des Hauſes be⸗ rater, Miniſter v. Bodman legte darauf in einer ängeren Rede ſein Programm dar. Jederzeit werde er verden müſſen. Die Einrichtung der monarchiſchen Staa⸗ den, wie wir ſie haben, habe ſich derart bewährt, daß dein Anlaß vorhanden ſei, davon abzugehen. Aus ian 1 Grund habe man auch keinen Anlaß, zum Syſtem̃ des Parlamentarismus überzugehen. Wie ſchonn lei der Eröffnung dieſes Landtags ausgeführt, wird auch die badiſche Regierung dem Geiſt der neuen Zeit Rech⸗ ung tragen. Dazu gehört der weitere Ausbau der Erſten kammer unter Hinzuziehung weiterer bürgerli Mit⸗ lieder und auch der Aberdeen 8 85 5 700 5 8„FFF„ Oie Strafkammer des f er wurde plötzlich Heeres ⸗ 45 kein Betriebskapital hatte, lieh er roßen ganze Unternehmen zuſammenſtürzte. wurde von Pons 1818 eſſen, iſt ein Mark. zuſammen 36 700 Mark. i 0 offene Stad Mannheim am Weihnachtsabend ſchreibt Henry Allgin im„Echo de Paris“: Das engliſche Fliegergeſchwaden habe ſein kühnes Unternehmen in den Tagesſtunden aus⸗ N b i nehmen können, ſo ſe das Unternehmen viel wirkſamer, wenn es am Tage geſchieht. Die Bomben haben mehr Erfolg am Tage auf den ſtark begangenen Straßen, als in der Nacht auf dem vereinſamten Pflaſter.— Schon einmal iſt nach einem der früheſten Bombenangriffe auf Freiburg bei einem abgeſchoſſenen Flieger ein amtlicher Befehl efunden worden, aus dem deutlich hervorging, daß der weck des Angriffs erreicht ſei, wenn nur ein paar gedachte und ſeinen Nachfolger Staatsminiſten darauf achten, daß die berechtigte Eigenart und die Selb⸗ 4 ſtändigkeit der einzelnen Bundesſtaaten voll berückſichtigt —.... ̃(. ĩ˖75r• DDr 4 Auszeichnung. Leonhard Ockert, Sohn des Jakob Ockert, Beſitzer des eiſ. Kreuzes, erhielt für Tapfer⸗ keit vor dem Feinde die badiſche Verdienſtmedaille. Pionier Ernſt Hartmann, Sohn des Land⸗ wirts Joh. Gg. Hartmann, erhielt für tapferes Verhalten vor dem Feinde das eiſerne Kreuz 2. Kl. Vor kurzem erhielt er die Bad. Verdienſtmedaille. 1 Gefr. Karl Link, Inhaber des eiſ. Kreuzes 2 Kl. wurde zum Unteroffizier befördert und mit der Bad. filb. Verdienſtmedaille ausgezeichnet. Nodaftion Nerontmortlich für die Aa. Zimmermann, ⸗Kenheim N 9 Danksagun —— Für die vielen Beweise herzlieker Teil- nahme an dem schweren Verluste meiner lieben Frau Frau Ra Margarete Hecht geb. Bläss sage ich meinen innigen Dank. Besonderen Dank den barmherzigen Schwestern für ihre liebevolle Pflege. Seckenheim, den 11. Januar 1918. Der tieftrauernde batte Gg. Hecht. * f 6 3 5 ö aſt 9 1 „„ Mit der Ausloſung des an die hieſige Ein⸗ g- wohnerſchaft abzugebenden Holzes wurde heute begonnen. Es konnten zunächſt 665 Fa⸗ . milien ausgeloſt werden. Den Empfangs⸗ . berechtigten geht der bezügliche Loszettel in den 15 nächſten Tagen zu, der nach erfolgter Be⸗ 8 zahlung als Holzabfuhrſchein gilt. Wer das in Holz nicht für ſeinen eigenen Bedarf benötigt, 1 hat die Annahme des Zettels zu verweigern oder n. denſelben ſogleich auf dem Rathaus Zimmer 7 5 abzugeben. Ein Verkauf dieſes Holzes iſt bei Meidung künftigen völligen Ausſchluſſes von der 15 Brennſtoff⸗Belieferung verboten. Im Uebrigen zt. gelten die bei Holzverſteigerungen üblichen Be⸗ 95 dingungen, die auf dem Rathaus eingeſehen a werden können. Beſonders hervorzuheben iſt, 11 daß das Holz auf Gefahr der Bezugsberech⸗ K. tigten lagert, daß die Abfuhr innerhalb 4 Wochen erfolgt ſein muß und falſches Wegfahren unter 5 allen Umſtänden mit 20 Mk. Geldſtrafe beſtraft er wird. Bei der Abfuhr müſſen die Wege einge⸗ . halten werden und die Losnummer fichtbar ſein, „% Das Holz lagert im unteren Doſſenwald unterhalb der Bahn links und rechts vom ſogen. neuen Weg und zwar in Abt.] die Nummern . bekanntmachung. Den Handel mit Branntwein betr. Wie uns von verſchiedenen Seiten mitge⸗ teilt wird, herſcht z. Zt. ein reger Handel mit Branntwein. Das Bürgermeiſteramt wird beauf⸗ tragt, ortsüblich bekannt zu machen. daß der Abj⸗ ſatz von Branntwein gemäß Bekanntmachung g vom 24. Februar 1917 betreffend Verkehr mit Branntwein aus Klein⸗ und Obſtbrennereien verboten iſt. Branntwein, der darnach der Ab⸗ ſatzbeſchränkung unterliegt, iſt bei der Sammel⸗ S ſtelle der Reichsbranntweinſtelle in Karlsruhe wonatlich anzumelden und auf Abruf an dieſe abzuliefern. Mannheim, 24. Dezember 1917. Großh. Bezirksamt ö gez. Dr. Pudel. ö floischausgabg. Fleischausgabes. Morgen Samstag, den 12. Jaunar erhalten Nr. 1 bis 845 und Nr. 2128 bis 2510 bei Metzgermeiſter Hartmann. Nr. 846 bis 1554 und Nr. 2511 bis 2746 bei Metzger Neudeck. 8 Nr. 1555 bis 2127 und 2747 bis 3000 bei Metzger Gropp. Die Bewohner der Hochſtätt erhalten ihre Menge bei W Se 85 5 g 25 Der Preis beträgt pro Pfund Mk. 1.80. Die Verkaufszeit bei den Metzgern iſt feſtgeſetzt: Samstag nachmittags von 3 bis 8 Uhr Sonntag früh von 7 bis 8 Uhr. Seckenheim, den 11. Januar 1918. Lebensmittelamt. Luckermarkon-Ausgabe. Am Samstag, den 12. ds. Mts. findet in der Friedrichſchule Zimmer 3 die Ausgabe der neuen Zucker marken ſtatt. Hierbei iſt der ziegelrote Lebensmittel⸗Umſchlag vor⸗ zulegen. Um bei dieſer Kartenausgabe Andrang zu vermeiden, beſtimmen wir, daß die nachverzeichnete Reihenfolge genau einzuhalten iſt: 5 ö N Nr. 1 bis 1350 von 1 bis 3 Uhr „ i V „ 20 3000 5 6 Wer hiernach zu früh oder zu ſpät kommt, erhält keine Ma ken und eine nachträgliche Verabfo' gung geſchieht erſt om 16 ds. Mis. 5 28 bis 551, in Abt. U die Nummern 552 bis 865 und Abt[Il die Nummern 866 bis 1338. Seckenheim, den 11. Januar 1918. Die Ausgabe an die Bewohner der Hoch ſtädt erfolgt am gleichen Tage Abends von 7—8 Uhr im Kantinengebäude daſelbſt. Seckenheim, den 12. Januar 1918. Sebenusmittelamt. d Fürgermeiſteramt: in Volz. Koch. er 5 5 1 ö Der Dämon. welches o. i i Erzählung von Levin Schücking. 5 18 Jortſetzung. Nachdruck verboten. ſe Sie brach wieder in ihr krampfhaftes Schluchzen 90 aus und wandte ihr Geſicht von Aſten ab, um ihr 9 naſſes Tuch vor dasſelbe zu drücken. a 1 ſten war in eine gar nicht zu beſchreibende Rüh⸗ iſt M39 verſetzt durch den bodenlos tiefen Kummer des jungen rg 8 chens; er ſeufzte ſchwer auf, er ſelbſt hatte die h. Wa e den Wimpern ſtehen— er fühlte alle Ge⸗ 5 walt, die ſie vom erſten Augenblick an auf ihn geübt, w t, wo ſie ſo unglücklich war, verzehnfacht zurückkehren. 1. ger ſprang auf und Zimmer auf und ab. „Mein Gott,“ murmelte er nach einer Pauſe „lte es denn da gar keinen Ausweg geben?“ e ich denn gar nichts, gar nichts tun?“ ſtam⸗ ale te ſie durch ihr Schluchzen hindurch.„Kann ich nicht u den König ſchreiben, er ſolle mir erlauben...“ 8 ſet„Der König? Nein, der König kann an den Ge⸗ 08 nichts ändern. Er kann einer Minderjährigen nicht erlauben, ihr Vermögen wegzuſchenken.“ „ Welch' ſchreckliche Geſetze das ſind!“ jammerte Marie Tod“ Ich ſchreckliche Geſetze! Sie treiben mich in den muß, date Geſetze! Ich werde ſterben, wenn ich ſehen und„daß man meinem armen Onkel alles, alles nimmt d ſeine Kinder zu Bettlern macht— um meinetwillen! re ich doch nie, nie hierher gekommen, wär' ich 4 lieb 8 1 einem Gunten auf dem Meere und läg' tief unten auf ging mit verſchlungenen Armen 33288 1 8 FFFͤE᷑F!ET!T! 2322VCͥͤ⁵ĩiéE. JJ ²˙Üü˙¹dꝛ ²ivtꝛʃ ˙⁴AL RRR* n Wi dd ini ädchen b s ne in gepeinigte Mädchen begann auf's neue 1 dem es Schluchzen zu fallen. 77 1 1 1 35 7 gedrückt und halt 1 gäb' es,“ ſagke 8 8 und welches iſt das? a A Sie es? ſehr ingrimmig darauf; ſie ſah „Weshalb ſtocken Sie? Welches iſt es, ſagen Sie, a 5 „Wenn Sie heiraten! Wenn Sie einen Mann hätten. Er wäre dann Ihr Vormund— er allein. Er könnte auf ſeiner Frau Vermögen verzichten. Er könnte darüber eine gültige Dispoſition treffen..“ „Ein Mann? O! ein Mann könnte es?“ „So ſagte ich; ein Mann, der volljährig iſt.“ „So muß ich es tun,“ verſetzte ſie, ſich aufrichtend. „Ich muß es tun, Herr Aſten.“ f 5 Sie nahm den Zipfel ihres Taſchentuchs zwiſchen ihre weißen Zähne. Sie riß es ein paar Mal zwiſchen dieſen Zähnchen durch, um es dann jedesmal wieder zum Munde zu führen. Dabei ſah ſie jetzt plötzlich äußerſt entſchloſſen, faſt verwegen aus. Ja, entſchloſſen und verwegen war es, wie ſie jetzt die Blicke auf Aſten richtete, Blicke, die durch den feuch⸗ ten Schleier der eben vergoſſenen Tränen ordentlich fun⸗ borſt 1 Entſchloſſenheit— und wie ſie dabei her⸗ vorſtieß: 3. „Wollen Sie es tun, Sie, Herr Aſten— wollen . Sagen Sie, wollen Sie es tun?“ „Ah ö 5 „Mich heiraten und dann für mich verzichten?“ f Aſten wurde bleich und dann wie mit Purpur über⸗ goſſen. „Es kann Ihr Ernſt en hervor. „O, das iſt dumm— die Antwort iſt dumm! Sie wollen es nicht— gut, gut— Sie wollen es nicht...“ „Sie haben Recht, mein Fräulein. Meine Antwort war dumm— ich hätte gleich ſagen ſollen: Nein— ich will es nicht!“ 5 Sie brachte wieder den Zipfel ihres Batiſttuches zwi⸗ ſchen ihre Hähnchen. Sie biß ſehr heftig, ſehr zornig, f drüber fort auf Aſten Ausdruck von Haß und Empörung, bei dem en mußte, daß im icht ſein!“ brachte er mühſam im Lokal zum Zähringer Hof freundlichſt ein. uur für Mitglieder der Jandw. Ein: 1. perbanſsgruoſterſ a i Handbewegung, daß ſie ſtockte. Sie nur ein ganz klein wenig nachdächten, würden Sis ſo, Fräulein Marie, Krankenperein Fi Am. Folmfag, den 20. Januar nachm 3 findet unſere diesjährige ur deneralversammlung im Gaſthaus zum Gugel ſtatt. 8 8 Die Tagesordnung wird im Lokal bekannt ge geben wozu die Mitglieder freundlichſt eingeladen ſind. 8 UB Die beiden Dienſtſtellen ſind neu zu beſetzen und können ſich die Mitglieder beim Kaſſier Volz melden. 8 i Der Vorſtand. Turnperein deckenben. Gegr. 1898. E. v.= Gogr. 1898. Zinla ung. 15 Hiermit laden wir unſere Mitglieder zu einer : ersammlung: auf Samstag, den 18. Jannar, abends 9 uhr 75 dba 7825288 f8 fzg 62525225 2522272 22212272 25225762528 8bt 5 . Vorher Turnratsſitzung. Der Turnrat. Sammel⸗Anzeiger . Bekarmtmachung. . i 8 i Die Bereins fuhren für das neue Geſchäftsjahr find im Submiſſionswege zu vergeben. Reflektanten wollen ihre Eingaben bis Ende dieſes Monats unter genauer Feſt⸗ ſtellung der Ginzelpreiſe beim Vorſtand einreichen. 5 Der Vorſtand. Saatfruchtbeſtellungen werden nur noch morgen Vormittag beim Lagerhalter entgegengenommen. e. Mitglieder, welche Original Eckendorfer und Leuch witzger Runkelſamen haben wollen, können ſich beim Lager halter in die Liſte eintragen laſſen.. i Der Vo aufgeben zu wollen, damit Irrtümer, für die wir keine Verantwortung übernehmen, ver- mieden werden 5 Verlag„Neckar- Bo wieder ein Tränenſtrom kommen würde, ihn wegzu⸗ wemmen. 5„ 5„O...“ ſtieß ſie mit hochwogender Bruſt beinahe atemlos hervor,„... Sie wollen es nicht, jetzt nicht; nei 2 jetzt wollen Sie es nicht!... wenn Sie nicht verzichten ſollten, wenn ich die reiche Erbin von Breitenol bleiben wollte, dann würden Sie nicht ſo ſprechen— dann Aſten fuhr empor; er machte eine zornig abwe „Nein,“ ſagte er,„.. das ſind Worte, über d ich nur die Achſeln zucke, auf die ich nicht eingehe. Wen echenhe 8 4 te ſelber einſehen, daß ich nicht Ja ſagen kann auf Ihre Frage. Wie kann ich eine Hand annehmen, die ſich mir nur in der Not entgegenſtreckt, nur um raſch den erſten Beſten als Aushilfe zu nehmen— ganz einerlei, wer dieſer erſte Beſte iſt! Ich will ſo offen gegen Sie ſein, wie Sie ſich darauf einbilden, es gegen alle Welt zu ſei Ich ſpreche mein Nein mit der tiefſten Erregung, wor ein Menſch ſein kann. Ich ringe es mir ab; ich reiße es mir aus dem Herzen qualvoll und gewaltſam herau Sie haben einen tiefen und beſtrickenden Eindruck e mich gemacht. Schon auf unſerer Reiſe. Wären di Dinge hier geblieben, wie ſie waren, ſo, das hatte ich mir vorgenommen, wäre ich nach Helmbergen gega um Sie wiederzufinden. Wäre es mir gelungen, Ihr Neigung zu gewinnen, ſo wäre ich ſehr, ſehr glücklich geworden... es ſchien mir das höchſte Glück auf Erden — und, um es ganz herauszuſagen, noch heute, b ich Ihre Verhältniſſe, den Grund Ihrer Anweſenhe hier kannte, wiegte ich mich in Hoffnungen, und Träum von einem ſolchen Glück. Und hätte nur ein Schimm von Neigung in Ihnen mein Gefühl erwidert; könnte ich mir ſagen, es ſei wenigſtens Achtung und eine warme Freundſchaft, die ich Ihnen abgewonnen, und was Sie bewöge, mir Ihre Hand anzutragen— ich würde in dieſem Augenblicke vor Ihnen niederknien. So aber, f haben ch nur beleidig 1 ches Verkündigungsblalt Wir bringen nachſtehend die Bekanntmachung des Herrn Reichskommiſſars für die Kohlenver⸗ ſeilung vom 20. Dezember 1917, die Meldepflicht r gewerbliche Verbraucher von Kohle, Koks und r über 10 Tonnen monatlich im Januar betreffend zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 2. Januar 1918. Großh. Bad. Bezirksaml— Abt. V.— Bekanntmachung, ö l Meldepflicht für gewerbliche Berbraucher don Kohle, Koks und Briketts über 10 Tonnen monatlich im Januar 1918. Auf Grund der 88 1, 2, 6 der Verordnung des undesrats über Regelung des Verkehrs mit hle vom 24. Februar 1517(Reichsgeſetzbl. S. 167) und der 88 1 und 7 der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Beſtellung eines Reichs⸗ kommiſſars für die Kohlenverteſlung vom 28. bruar 1917(Reichsgeſetzbl. S. 193) und unter bänderung der Bekanntmachung, betr. Melde⸗ flicht für gewerbliche Verbraucher von Kohle, Bors und Briketts vom 17. Juni 1917(Reichs⸗ anzeiger Nr. 145) wird beſtimmt: Bz¹ 5 1. Zeitpunkt der Meldung. Meldungen über Kohlenverbrauch und bedarf ind in der Zeit vom 1. bis ſpäteſtens 5. Januar erneut zu erſtatten. Siehe auch 8 11. 5 2. Meldepflichtige Perſonen. 1. Zur Meldung verpflichtet ſind alle gewerb⸗ lichen Verbraucher(natürkiche und juriſtiſche Per⸗ ſonen), welche im Jahresdurchſchnitt oder bei nicht dauernd arbeitenden Betrieben im Durchſchnitt der Betriebsmonate mindeſtens 10 Tonnen (1 Tonne 1000 Kilogr. 20 Zentner) monatlich verbrauchen, gleichgültig, ob ſie die Brennſtoffe er Bahn, Schiff oder im Landabſatz beziehen. Auch das Reich, einſchließlich der Heeres⸗ und Maxine⸗Verwaltung, die Bundesſtagten, Kom⸗ munen, öffentlich⸗rechtlichen Körperſchaften und Verbände ſind für ihre Betriebe(z. B. Gas⸗ anſtalten, Gewehrfabriken, Werften, Waſſerwerke, Straßenbahnen) meldepflichtig. Auch Betriebe, denen die Brennſtoffzufuhr geſperrt iſt, ſind melde⸗ pflichtig 2. Der Meldepflicht unterliegen nicht, und zwar ohne Rückſicht auf die Höhe des Verbrauchs: a) die Staatseiſenbahnen: ü) die Kaiſerl. Marine für ihre Bunkerkohlen; eh die Heeresbetriebe, ſoweit der Bedarf durch Intendanturen beſchafft wird; J) Schiffsbeſitzer für ihren Bedarf an Bunker⸗ kohle ſowie für die zur Heizung der Schiffs⸗ rüume beſtimmte Kohle;“? e) Zechenbeſitzer, ſoweit ſie ſelbſt erzeugte Kohlen, Koks und Briketts als Deputatkohle und zur Aufrechterhaltung ihres Grubenbetriebes (Zechenſelbſtverbrauch) oder zum Betriebe eigener Kokereien(mit oder ohne Neben⸗ produktenanlagen), Teerdeſtillationen, Gene⸗ ratorgas⸗ und ſonſtiger Gasanſtalten oder Brikettfabriken verwenden(verkoken, briket⸗ tieren), wenn dieſe Werke in unmittelbarem Anſchluß an die demſelben Zechenbeſitzer ge⸗ hörige Zechenanſage errichtet ſind: 9) die landwirtſchaftlichen Nebenbetriebe, d. h. ſolche Betriebe, die in wirtſchaftlichem Zu⸗ a e mit einem landwirtſchaftlichen etriebe von deſſen Inhaber geführt werden, ſo weit ſie nicht Gegenſtand eines ſelbſtän⸗ digen gewerblichen Unternehmens ſind; 6) Schlachthöfe, Gaſtwirtſchaften, Gaſthöfe, Bade⸗ anſtalten, Warenhäuſer, Ladengeſchäfte, Kran⸗ kenhäuſer, Strafanſtalten und ähnliche Be⸗ triebe, ferner Bäckereien, Schlächtereien, ſo⸗ weit ſie dem Bedarf der in der Gemeinde wohnenden oder ſich vorübergehend aufhalten⸗ den Bevölkerung dienen. „8. Ob hiernach ein Verbraucher meldepflichtig iſt, mmt im Zweifelsfalle zunächſt die für den Sitz Betriebes zuſtändige Kriegsamtſtelle. Der kommiſſar für die Kohlenverteilung kann r die Meldepflicht abweichend von dieſer Be⸗ HMmmuno entſcheiden. Wie Meldepflicht gegenüber der zuſtändigen Bunkerkobleuſtelle wird hierdurch nicht berührt.— 5 3. Jnhalt der Meldung. 1. Die Angaben haben in Tonnen 1000 Kilo- 3 zu erfolgen und ſind unter genauer dreſſenangabe des Lieferers oder der Neferer nach Art(Steinkohle, Steinkohlenbriketts, Braun⸗ kohle, Braunkohlenbriketts, Zechenkols und Gas⸗ koks), Herkunft nach Gebieten der Amtlichen Ver⸗ teilungsſtellen, mit der genauen Bezeichnung ge⸗ mäß 8 6(3. B. Gebiete rechts der Elbe, Sachſen links der Elbe, Ruhrgebiet uſw.) und Sorten (Fett⸗, Mager⸗, Förder-, Stück, Nuß⸗, Staub-, Schlammkohle uſw.) zu trennen. Die Meldungen haben folgende Angaben zu enthalten: a) Beſtand am Anfang des Vormonats, b) Zufuhr im Vormonat, e) Beſtand zu Beginn des laufenden Monats, d) Verbrauch im Vormonat, e) Bedarf für den laufenden Monat, 5 vorausſichtlicher Bedarf für den Monat. 2. Als Monatsbedarf(Spalten 8 und 9 der Meldekarte) darf nur angegeben werden die dat⸗ fächlich zur Führung des Betriebs in dem an⸗ 1 1 8 Monat benötigte Brennſtoffmenge. Ins⸗ eſondere dürfen etwaige Rückſtände nicht in die Bedarfsmeldung eingeſtellt werden. Betriebe, die laut amtlicher Verfügung von der Belieferung ganz ausgeſchloſſen ſind, haben als Bedarf Null an⸗ zugeben; ſolche, die von der Belieferung über eine beſtimmte Brennſtoffmenge oder quote hinaus ansgeſchloſſen ſind, haben nur dieſe als Bedarf an⸗ zumelden. 3. Unter„Zufuhr im Vormonat“ ſind auch ge⸗ legentliche Aushilfen mit Nennung des Aushelfen⸗ den anzugeben. 8 4. Nachprüfung der Angaben. Der Meldepflichtige hat fortlaufend über Zu⸗ fuhr und Verbrauch an Brennſtoffen nach Art, Her⸗ kunftsgebiet und Sorte in ſolcher Weiſe B zu führen, daß eine Nachprüfung der Beſtände möglich iſt. folgenden § 5. Meeldeſtellen. J. Die Meldungen ſind zu erſtatten: 1 an den Reichskommiſſar für die Kohlenvertei⸗ lung in Berlin; 2. an die für den Ort der gewerblichen Nieder⸗ laſſung zuſtändige Kriegsamtſtelle: 3. an diejenige Amtliche Verteilungsſtelle, welche unter Berückſichtigung der Herkunft der melde⸗ pflichtigen Brennſtoffe zuſtändig iſt(ſiehe 8 6). Be⸗ zieht der Meldepflichtige Brennſtoffe aus den Ge⸗ bieten mehrerer Amtlicher Verteilungsſtellen, ſo ſind an alle dieſe Amtlichen Verteilungsſtellen Meldekarten einzuſenden; 4. an den Lieferer des Melbepflichtigen. Beſtellt der Meldepflichtige bei mehreren Lieferern, ſo iſt an jeden Lieferer eine beſondere Meldekarte zu richten. Bezieht er von einem Lieferer Brennſtoffe aus mehreren Herkunftsgebieten, ſo hat er dieſem Lieferer ſoviel Karten einzureichen, wie Herkunfts⸗ gebiete in Frage kommen. Für die von einem im Auslande wohnenden Lieferer unmittelbar bezo⸗ genen böhmiſchen Kohlen ſind die Meldekarten nicht an den ausländiſchen Lieferer, ſondern(ſoweit es ſich um nicht im Königreich Bayern gelegene Be⸗ triebe handelt) an den Kohlenausgleich Dresden ſſiehe§ 6, Ziffer 7) zu ſenden und zwar mit der Aufſchrift:„Auslandskohle“. Für Betriebe, die im Königreich Bayern liegen, ſind dieſe Meldekarten an die Amtliche Verteilungsſtelle München(8 6, 0) zu ſenden und zwar mit derſelben Aufſchrift. II. Außerdem haben Meldepflichtige, deren Ver⸗ brauchsſtelle im Abſatzgebiet der Rheiniſchen Kohlenhandels⸗ und Rhedereigeſellſchaft liegt, eine beſondere, nach 8 7! zu beſchaffende Einzelmelde⸗ karte an den Kohlenausgleich Mannheim, Park⸗ ring 27/29, zu ſenden. III. Sämtliche Meldekarten ſind gleichlautend auszufüllen. Auch wenn mehrere Karten an ver⸗ ſchiedene Amtliche Verteilungsſtellen oder verſchte⸗ dene Lieferer zu richten ſind, müſſen ſämtliche Karten in allen Teilen genau gleichlauten. Dies bezieht ſich auch auf die Bezeichnung der Sorten und Mengen und die Namen der Lieferer. Gaskoks fällt die unter Abſatz J, Ziffer ilungsſtelle richtande Mals 42 A Dee 5 3 8. Amtliche Verteilunasſtellen. Antliche Verteilungsſtellen ſind: J. Für Steinkohle“ aus Ober- u. Niederſgleßen Amtliche Verteilungsſtelle für ſchleſiſch Steinkohle in Berlin W. 8, Unter de 3. Für Ruhrkohle“: Eſſen. 3. Für Steinkohle“ aus dem Aachener Revier: Amtliche Verteilungsſtelle für die St kohlengruben des Aachener Reviers in Ko ſcheid(Bez. Aachen). 4. Für die Steinkohle! aus dem Saarrevies Lothringen und der bayeriſchen Pfalz: Amtliche Verteilungsſtelle für das Saar revier in Saarbrücken 2(Königliche Berg werksdirektion). 5. Für die Braunkohle aus dem Gebiet rechll der Elbe: Amtliche Verteilungsſtelle für die Braun kohlenwerke rechts der Elbe in Berlin NW. 7 Reichstagsufer 10. 6. Für die mitteldeutſche Braunkohlef(links de Elbe) mit Ausnahme der unter 7 genannten: Amtliche Veteilungsſtelle für den mitteldent ſchen Braunkohleubergbau in Halle a. G. Landwehrſtraße 2. 7. Für Braunkohle aus dem Königreich Sachſen links der Elbe und dem Herzogtum Sachſen⸗Alten burg, ſowie für böhmiſche nach Deutſchland(außen i eingeführte Kohle und für fächſiſche Stein ohle r: Kohlenausgleich Dresden, Linienkommandan tur E, Dresden. J 8. Für rheiniſche Braunkohle, Braunkohlef dez Grube Guſtav bei Dettingen und Braunkohle auf dem Dillgebiet, dem Weſterwald und dem Groß herzogtum Heſſen: Amtliche Verteilungsſtelle für den rheiniſchen Braunkohlenbergbau in Cöln, Unter Sachſen. hauſen 5%. 9. Für Stein⸗ und Braunekohlef aus dem rechtsrheiniſchen Bayern(ohne Grube Guſtav bei Dettingen) und für böhmiſche, nach Bayern ein geführte Kohlen: Amtliche Berteilungsſtelle für den Kohlen⸗ bergbau im rechtsrheiniſchen Bayern. Mün⸗ chen, Ludwigſtraße 17. 10. Für Steinkohlek des Deiſters und ſeiner Umgebung(Obernkirchen, Barſinghauſen, Ibben⸗ bütren uſw.): Amtliche Verteilungsſtelle für die Stein⸗ kohlengruben des Deiſters und feiner Am⸗ gebung Barſinghauſen a. Deiſter. § 7. Art der Meldung. 1. Die Meldungen, die mit deutlicher Namens⸗ unterſchrift(Firmenunterſchrift) des Meldepflich⸗ tigen verſehen ſein müſſen, dürfen nur auf amt⸗ lichen, für Januar beſtimmten Meldekarten mit braunem Druck erſtattet werden, die jeder Melde⸗ pflichtige bei der zuſtändigen Orts⸗ oder Bezirks⸗ ſtelle, beim Fehlen einer ſolchen bei der zuſtändigen Kriegswirtſchaftsſtelle, wenn auch dieſe fehlt, bei der zuſtändigen Kriegsamtſtelle gegen eine Gebühr non 0,15„ für vier zuſammenhängende Karten be⸗ ztehen kann. Auch die etwa noch weiter erſorder⸗ lichen Meldekarten(ſiehe 5 5, 1? und 5 5, Il und 0 dort einzeln für 9,08„ das Stück er⸗ .. 2. Hat ein Meldepflichtiger Betriebe aa g. denen Orten, ſo müſſen für jeden Betrieb die Mel⸗ dungen geſondert erfolgen. 5 3. Die Meldekarten enthallen eine Einteilun nach Verbrauchergruppen. Jeder Meldepflichtige die für ihn in Frage kommende Verbraucher- gruppe durch Durchkreuzen kenntlich zu machen. Falls ein Meldepflichtiger nach der Ark ſeines ge⸗ werblichen Betriebes zu mehreren Verbrau gruppen gehört, iſt maßgebend, zu welcher Ver brauchergruppe der weſentlichſte Teil ſeines Be⸗ triebes gehört. Iſt ihm vom Reichskohlenkommiſſar eine Verbrauchergruppe angewieſen worden, ſo er dieſe zu durchkreuzen. Es iſt unzuläſſig. mehrere Verbrauchergruppen zu durchkreuzen. ee Steinkohlenbriketts, Schlammkohle wal Koks. Das Rheimiſch⸗Weſtfäliſche Kohlenſyndilat i, ————ÿjU-4—äͤ———- T——-— i 8. Mteidung im 122 2 arne aue der unngymeverweiger en! der Wieldekarten durch Lieferer. Wenn ein Meldepflichtiger keinen Lieferer zur Annahme ſeiner Meldekarte bereit findet, ſo hat er neben der für den Reichskommiſſar für die Koh“ en⸗ verteilung in Berlin beſtimmten Meldekarten auch die für den Lieferer beſtimmten Meldekarte dem Reichskommiſſar für die Kohlenverteilung in Ber⸗ lin einzuſenden, und zwar mit einem beſonderen Begleitſchreiben, in dem anzugeben iſt, aus wel⸗ chem Grunde die Meldekarte nicht an einen Lie⸗ ferer. wurde, und welcher Lieferer vorgeſchlagen wird. N 8 95 Walter abe der Meldungen durch die Lieferer. 1. Jeder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegan⸗ gen iſt, hat ſie ohne Verzug ſeinem eigenen Lieferer weiterzugeben, bis ſie zu dem„Hauptlieferer“ ge⸗ langt. Hauptlieferer iſt das liefernde Werk(Zeche, Koksanſtalt, Brikettfabrik! oder, wenn es einem Dritten(Verkaufskartell oder Handelsfirmah den Alleinvertrieb ſeiner Produktion überlaſſeu hat, dieſer Dritte. 1 a 2. Falls ein Lieferer(Händler) die in einer Meldekarte aufgeführten Brennſtoffe von mehreren Vorlieferern bezieht, ſo gibt er nicht die urſchrift⸗ liche Meldekarte weiter, ſondern verteilt deren In⸗ halt auf ſoviel neue Meldekarten, wie Vorlieferer in Frage kommen. Die neuen Meldekarten hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben. Die Mengen der neuen aufgeteilten Meldekarten dür⸗ den zuſammen nicht mehr ergeben, als die der ur⸗ ſchriftlichen Karte. Jede neue Meldekarte hat: 4) die auf dieſe Karte entfallende Menge, b) die auf die anderen Karten verteilten Reſt⸗ mengen der urſchriftlichen Karte mit Nen⸗ nung der Lieferer und der von jedem be⸗ zogenen Einzelmengen und Sorten zu ent⸗ halten. Die neuen Meldekarten ſind mit dem Vermerk„Aufgeteilt“ und dem Namen der aufteilenden Firma zu verſehen. Die ur⸗ schriftliche Karte iſt bis zum 1. April 1918 ſorgfältig aufzubewahren. 3. Jeder Lieferer(Händler), der von einem im Auslande wohnenden Lieferer böhmiſche Kohlen be⸗ zieht, hat die betreffenden Meldekarten nicht an den ausländiſchen Lieferer, ſondern, falls es ſich um Meldekarten handelt, die von im Königreich Bayern gelegenen Betrieben herrühren an die Amtliche Verteilungsſtelle München(d 60), andern⸗ falls an den Kohlenausgleich Dresden(8 67) zu ſenden. Die Karten für ſolche ausländiſchen Lie⸗ ferungen ſind mit der Aufſchrift„Auslandskohle zu verſehen. § 10. Unzuläſſigkeit von Doppelmeldungen. Meldungen derſelben Bedarfsmenge bei mehre⸗ ren Lieferern ſind verboten. § 11. Wirkung unterlaſſener Meldung. Ein Meldepflichtiger, der ſeiner Meldepflicht nicht oder nicht friſtgerecht genügt, oder falſche oder un⸗ vollſtändige Angaben macht, hat neben der Be⸗ ſtrafung gemäߧ 14 zu gewärtigen, daß ihn der Reichskommiſſar für die Kohlen verteilung oder die Amtliche Verteilungsſtelle von der Belieferung aus⸗ ſchließt. 5 12. Anfragen und Anträge. Anfragen und Anträge, die dieſe Bekannt⸗ machung betreffen, ſind an den Reichskommiſſär für die Kohlenverteilung, Berlin, zu richten. 5 18. Verwendung von gewerblichen Kohlen für andere Zwecke. Es iſt verboten, Brennſtoffe, die nach Maßgabe dieſer Bekanntmachung bezogen ſind, ohne Geneh⸗ migung des Reichskommiſſars für die Kohlenver⸗ teilung einem anderen als dem aus der Meldekarte erſichtlichen Zwecke zuzuführen. 8 14. Strafen. Zuwiderhandlungen gegen dieſe Verordnung werden nach der eingangs erwähnten Beſtimmung des 8 7 der Bekanntmachung vom 28. Februar 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geld⸗ ſtrafe bis zu zehntauſend Mark oder mit einer dieſer Strafen beſtraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Brennſtoffe erkannt werden, auf die ſich die Zu⸗ widerhandlungen bezieht, ohne Unterſchied, ob ſie dem Täter gehören oder nicht. § 15. Inkrafttreten. Dieſe Bekanntmachung tritt am 1. Januar 1918 in Kraft. Berlin, den 20. Dezember 1917. Der ene, 7 die Kohlen verteilung. u tz. 7 Nachſtehende Verordnung bringen wir zur öffent⸗ lichen Kenntnis: Mannheim, den 27. Dezember 1917. Großh. Bad. Bezirksamt. Abt. I. Berordunnug. (Vom 5. Dezember 1917.) Buchführungspflicht der Pferdehändler und Halten von Luxnspferden betreffend. Auf Grund des§ 9d des Geſetzes über den Be⸗ erungszuſtand vom 4. Juni 1851 und des Ge⸗ es betreffend Abänderung dieſes Geſetzes vom * 2e e ——. ꝛ¹·wůu0mÜ— erſugung des ſtelverrretenden Generalkommandos vom 17. Februar 1917, Badiſches Geſetzes⸗ und Verordnungsblatt 1917 Nr. 18 Seite 58/59, für die zum Großherzogtum Baden und den Hohenzollern⸗ ſchen Landen(Regierungsbezirk Sigmaringen) ge⸗ hörigen Gebietsteile meines Vefehlsbereichs: Artikel I. Buchführungspflicht der Pſerdehändler und vermittler. 5 1. Jeder Pferdehändler und ⸗vermittler hat ein fortlaufendes Buch über alle von ihm erwor⸗ benen und vermittelten Pferde zu führen, auch wenn ſie nicht in ſeinen Beſitz übergegangen ſind. Die Verordnung findet Anwendung auch auf Firmen, Geſellſchaften uff., welche ſich mit Pferde⸗ handel oder wermittelung befaſſen. 8 2. Aus dem Buche muß ſich für jedes einzelne Pferd ergeben: A. Alter, Geſchlecht, Größe, Farbe, Abzeichen und Verwendungszweck; b. der bisherige Beſitzer nach Name und Wohnort; der Tag des Erwerbs durch den Pferdehändler, owie der Kauf⸗ oder Tauſchpreis; e. Name und Wohnort eines neuen Erwerbers, der Tag des Verkaufes, Tauſches und der Ver⸗ mittelung, ſowie der 15 oder Tauſchpreis. 8 3. Die Einſicht in die Bücher ſowie der Ein⸗ tritt in die von dem Pferdehändler und vermittler benutzten Geſchäfts⸗ und Wohnräume ſowie Stal⸗ lungen iſt den Polizeibeamten, der Gendarmerie und den vom ſtellvertretenden Generalkommando des XIV. Armeekorps beſonders beauftragten Mi⸗ litär⸗ oder Zivilperſonen jeder Zeit zu geſtatten. Artikel II. Halten von Luxuspferden. 4. Das Halten von Luxuspferden d. h. Pfer⸗ den, welche nicht ausſchließlich in kriegs⸗ und volks⸗ wirtſchaftlichen Betrieben tätig ſind, iſt verboten auch dann, wenn die Pferde ſich nicht oder noch nicht zum Kriegsdienſt eignen. 8 5. Zweifel darüber, ob ein Pferd als Luxus⸗ pferd im Sinne des§ 4 anzuſehen iſt, entſcheidet das ſtellvertretende Generalkommando(Kriegsam ſtelle II 25 2). ö 8 6. Ausgenommen von dem Verbot des 8 4 ſind die in 8 25 Abſatz 2 Reichsgeſetz über die Kriegs⸗ leiſtungen vom 13. Juni 1878(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 129 ff.) genannten Pferde. Artikel III. Strafbeſtimmungen. 7. Zuwiderhandlungen werden, wenn die be⸗ ſtehenden Geſetze keine höheren Freiheitsſtrafen be⸗ ſtimmen, mit Gefängnisſtrafe bis zu einem Jahr oder beim Vorliegen mildernder Umſtände mit Haft oder Geldſtrafe bis zu 1500 Mark beſtraft. Außer⸗ dem erfolgt bei Pferdehändlern und»vermittlern die Unterſagung ihres Gewerbebetriebes auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 23. Juli 1915(Reichs⸗Geſetzblatt 1915 Seite 603) und des 8 9b Belagerungs⸗Zuſtands Geſetz. Artikel IV. § 8. Die Verordnung tritt mit dem Tag ihrer Veröffentlichung im Badiſchen Geſetzes⸗ und Ver⸗ ordnungsblatt in Kraft. B5¹ Karlsruhe, den 5. Dezember 1917. Der ſtellvertretende kommandierende General des XIV. Armeekorps: Jsbert, Generalleutnant. Zuckerhöchſtpreiſe betr. a Aufgrund des 8 14 der Bundesratsverordnung vom 17. Oktober 1917(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 919) werden die Kleinhandelshöchſtpreiſe für den Ver⸗ kauf von Zucker an die Verbraucher im Kommunal⸗ 1 Mannheim⸗Land wie folgt feſt⸗ geſetzt: Es koſten: 5 1. Hut⸗ und Plattenzucker das. 41 Pfg. 2. Sämtliche Sorten gemahlenen Zuckers 42 Pfg. per Pfund. 3. Würfelzucker(oſe und in Paketen) 44 Pfg. per Pfund. Dieſe Preiſe gerten als Höchſtpreiſe im Sinne des Geſetzes betr. Höchſtpreiſe vom 4. Auguſt 1914 in der Faſſung der Bekanntmachung vom 17. De⸗ zember 1914 in Verbindung mit den Bekannt⸗ machungen vom 21. Januar 1915 und vom 29. September 1915. Zuwiderhandlungen gegen die feſtgeſetzten Höchſt⸗ preiſe werden aufgrund des 8 6 der Verordnung des Reichskanzlers vom 17. Dezember 1914(Reichs⸗ Geſetzbl. Seite 515) mit Gefängnis bis zu 1 Jahre oder mit Geloͤſtrafe bis zu zehntauſend Mark beſtraft. Bz¹ Mannheim, den 29. Dezember 1917. Der Kommunalverband Mannheim⸗Land. Dien Fiſchfang wührend des Krieges betr. In Abweichung von 8 34 Abſatz 1 Buchſtabe b der Landesfiſchereiordnung wird für die Dauer des Krieges beſtimmt, daß beim* e großer Fiſcharten mit Ausnahme des Lachſes Fanggeräte verwendet werden dürfen, die eine Maſchempeite von mindeſtens 2,5 em beſitzen. 5¹ Mannheim, den 28. Dezember 1917. 5 „ N N elektriſcher Arbeit betreffend. Zum Vollzug der Bekanntmachung des Reichs kommiſſars für die Kohlen verteilung vom 2. No vember 1917 über die Einſchränkung des Ver brauchs elektriſcher Arbeit(veröffentlicht in Mannheimer Generalanzeiger vom 8. ds. Mts Abendausgabe) wird für den Bezirk des Kom munal⸗Verbands Mannheim Land vorgeſchrieben § 1. Zum Vertrauensmann iſt ernannt worden für den Verſorgungsbereich der Oberrhei niſchen Eiſenbahn⸗Geſellſchaſt: Direktor Emi Müller, Mannheim, Oberrheiniſche Eiſenbahn Geſellſchaft Kraftwerk Rheinau. § 2. Alle Stromabnehmer ſind verpflichtet, ihren Stromverbrauch in weitgehendſtem Maße einzu⸗ ſchränken. Für Verbraucher, die ſchon im Vorjahre Strom bezogen haben, gelten folgende Beſtimmungen: Ohne Beſchränkung dürfen folgende Mengen be zogen werden: ö 90 Kilowattſtunden im Monat Januar im Monat Februar 25 Kilowattſtunden im Monat März 20 Kilowattſtunden im Monat April 15 Kilowattſtunden im Monat Mai 15 Kilowattſtunden im Monat Juni 10 Kilowattſtunden im Monat Juli 10 Kilowattſtunden im Monat Auguſt 15 Kilowattſtunden im im Monat September Monat Oktober 20 Kilowattſtunden 25 Kilowattſtunden im Monat November 30 Kilowattſtunden im Monat Dezember 35 Kilowattſtunden Ein Verbrauch über dieſe Grenzen hinaus i derart einzuſchränken, daß der geſamte diesjährige Monatsverbrauch 20 Prozent unter dem Geſamt⸗ verbrauch im gleichen Monat des Vorjahres bleibt; ergibt ſich jedoch durch die 20prozentige Einſchräu⸗ kung ein geringerer als der in der vorſtehenden Tabelle zugeſtandene Verbrauch, ſo gelten die Zah⸗ len der Tabelle.. Bl Ueberſchreitungen des danach zuläſſigen Ver⸗ brauchs werden, wenn ſich Verſchiebungen in den Ableſungstagen ergeben, bis zu 6 Prozent des vor⸗ jährigen Verbrauchs zugelaſſen. Die Abrechnungen erfolgen vierteljährlich. 3 Als Vorjahr gilt ſtändig das Kalenderjahr 1916. Wird in einer Haushaltung elektriſche Energie geſondert zu Licht⸗ und Kraftzwecken abgegeben, ſo gelten ſämtliche Lichtzähler als ein Anſchluß, ſämz liche Kraftzähler ebenfalls als ein Anſchluß. § 3. Verbraucher, die im Vorjahre noch keinen Strom bezogen haben, werden auf Grund eines feſtgeſtellten Normalverbrauchs eingeſchätzt und ſind verpflichtet, die eingeſchätzte Menge einzu⸗ halten. Die Einſchätzung iſt bei dem zuſtändigen Vertrauensmann zu beantragen. § 4. Verbraucher, die mehr Strom verbrauchen, als es nach 8 2 und 8 3 zugelaſſen iſt, haben für jede über die zugelaſſene Menge hinaus ver⸗ brauchte Kilowattſtunde einen Aufpreis zu dem üblichen Strompreis in Höhe von 50 Pfg. für jede Kilowattſtunde zu zahlen. 8 5. a) Jede Schaufenſter⸗ und Reklamebeleuch⸗ tüng iſt verboten; g b) für die Raumbeleuchtung darf für etwa 30 Quadratmeter Bodenfläche nur eine Glühlampe mit höchſtens ca. 100 Watt Stundenverbrauch in Benützung genommen werden. Alle weiteren, für die Raumbeleuchtung vorgeſehenen Lampen, ſind abzunehmen. Tiſch⸗ und Arbeitslampen können neben der Raumbeleuchtung weiter benützt werden; e) der Gebrauch von elektriſchen Heizöfen iſt nur dann erlaubt, wenn in dem betreffenden Raum eine andere Heizeinrichtung nicht beſteht und der Raum nach den beſtehenden oder noch zu erlaſſen⸗ den Vorſchriften überhaupt geheizt werden darf. Während der Uebergangszeit(Herbſt u. Frühling) dürfen elektriſche Oefen auf Grund beſonderer Bewilligung in Benützung genommen werden, wenn hierdurch infolge Ausſchaltung von anders⸗ artiger Heizung eine Kohlenerſparnis erzielt wer⸗ den kann. Anträge auf Bewilligung ſind an den zuſtändigen Vertrauensmann zu richten. § 6. Die Ausführung neuer Hausanſchlüſſe, Inſtallationen, die Auſſtellung von elektriſchen Raumheizungsanlagen und Kocheinrichtungen iſt verboten. Auf Antrag können in beſonders dringenden Fällen Ausnahmen bewilligt werden. Der Antrag ſſt an die nach 8 2 obiger Bekanntmachung zuſtän⸗ digen Stellen zu richten. § 7. Dieſe Vorſchriften treten ſofort in Kraft. Mannheim, den 27. Dezember 1917. Der Kommunalverband Maunheim⸗Land. — 1 7 5 AK. Dezember 1915 beſtimme ich in Erweiterung der Grolk. Beairkdemt— l Einſchräutung des Verbrauch — Roch. 8 2 7 Bürgermeiſte amt Jan. 1917. Sectenheim, den 11. 8 — 1 Borſtehendes bringen wir hiermit zur allmeinen Kenntnis.