inn 23. Jönun 10 8 g 8 eee needed ere D e lee eee eee deere 2 1 Erſcheini täglich, zi Ausnahme den Songs Felertoge⸗ Der Abonnementsprets betcägt mancrlich Mk. 1.—. bei freier Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mt. 2.25. E Die Friedensverhandlungen. Einigung mit den Ukrainern. Der Telegraph brachte aus Breſt⸗Litowsk die er⸗ freuliche Kunde, daß die Verhandlungen mit den Ukrai⸗ nern zu einer Einigung über die Grundlagen des Frie⸗ densvertrages geführt haben. Der Kriegs zuſtand ſoll als beendet erklärt und der Enkſchluß der Parteier bekräftigt werden, fortan in Frieden und Freund⸗ ſchaft zu leben,— eine Beſtimmung, die Trotzki für die Bolſchewiki als„dekorative Phraſe“ abgelehnt hatte Der wirtſchaftliche und rechtliche Verkehr ſoll alsbald wieder aufgenommen und der Friedensvertrag nach ein geholter Entſcheidung der verantwortlichen Stellen bei⸗ der Parteien eheſtens unterzeichnet werden. Die Einigung mit den Ukrainern iſt das erſte greif, bare Ergebnis der langen Verhandlungen in Breſt⸗ Litowsk. für jede Maſche, die geknüpft wurde, zwei andere zu löſen und es iſt kein Zweifel, daß die Ausſichten für das Zuſtandekommen einer Verſtändigung am 18. Ja⸗ nuar geringer waren, als am erſten Tage der Vorbeſpre⸗ chungen. Die Ränke und Schliche des Herrn Trotzki, dem es offenbar gar nicht um den Frieden zu tun iſt, für einen ſolchen im ruſſſchen Sinne ſo wenig, wie für einen für beide Teile annehmbaren, haben den Gleichmutl der deutſchen Bevollmächtigten lange auf eine harte Probe geſtellt Staatsſekretär von Kühlmann folgte den Irrwegen Trotzkis mit beinahe übermenſchlicher Ge⸗ duld, ſchließlich geriet Trotzki aber doch in eine Sack⸗ gaſſe: entweder das von den Bolſchewiki geforderte Selbſt⸗ beſtimmungsrecht der Völker hat unbedingte Geltung auch „ wo es den Sonder⸗ und Parteiintereſſen der Bol⸗ allen dan Hintpeg det ſchewikt Abtrag tut, oder die ganze pomphafte Formel iſt Schwindel. Als in der letzten Sitzung an den prak⸗ tiſchen Beiſpielen der vollen Selbſtändigkeitsanſprüche der Ukraine, des Kaukaſus, der Aalandsinſeln die Belaſtungs⸗ probe vorgenommen wurde, da verſagte die Theorie. Trotzki ließ ſich raſch nach Petersburg abberufen und die Friedensverhandlungen mit den Petersburgern wur⸗ den bis zum 29. Januar vertagt. Das Friedensgeſchäft iſt abermals unterbrochen und verſchleppt und es könnte ſcheinen, als ob die Verhandlungen mit den Bolſchewiki ſich überhaupt zerſchlagen ſollten, ſodaß zu erwägen wäre, ob die Mittelmächte nicht beſſer auf die Zuſammen⸗ arbeit mit dieſer Petersburger Abor nung verzichteten und es den Sopjets überließen, eine andere Abordnung mit anderer Marſchrichtung zu ſenden. Jedenfalls ſollen ſie erfahren und wiſſen, daß auch die deutſche Geduld ihre Grenzen hat. Nicht ungelegen kommt es, daß den Bolſchewiki jetzt gerade im eigenen Hauſe die größten Schwierigkeiten erwachſen. Jetzt endlich iſt die verfaf unggebende Ver⸗ ſammlung zuſtande gekommen. Bei den inneren Ver⸗ hältniſſen in Rußland, bei der Schwierigkeit des Ver⸗ zumal im Winter, wird man den ſtrengen Maß⸗ ſtab einer durchaus legitim gewählten Vertretung des von den Sovjets(Arbeiter⸗ und Soldatenräte) repräſen⸗ tierten Teils des ruſſiſchen Reiches nicht anlegen dürfen, aber der Verſammlungslörper iſt nun doch geſchaffen und er iſt am 18. Januar zur erſten Sitzung zuſammengetreten. Sofort war klar, daß die Bolſchewiki in der ver⸗ faſſunggebenden Verſammlung, die dem Staatsweſen endgültig Form und Weſen zu geben berufen iſt, ſtark in der Minderheit ſind. Der entſchie⸗ dene Gegner Lenins und Troßkis, der gemäßigte So⸗ zialrevolutionär Tſchernoff, wurde mit 244 Stim⸗ men zum Vorſitzenden gewählt, während die Kandidatin der Bolſchewiki, Frau Spiridonowa, nur 151 Stim⸗ men erhielt. Die derzeitige Petersburger Regierung gab ann eine Erklärung ab, die der Beſchlußfaſſung unter⸗ ſtellt wurde. Nach anderthalbſtündiger Beratung lehnte ie Verſammlung die Erklärung— mit noch grö⸗ erer Mehrheit— ab, namentlich wurde die ſeilherige rt der Verhandlungen in Breſt⸗Litowsk urch die Bolſchewiki getadelt. Auch die Bankrott⸗Erklärung dürfte bei den Gemäßigten Wider⸗ and gefunden haben. Darauf verließ die bolſchewiſliſche tinderheit den Saal. Die Mehrheit tagte weiter; mor⸗ 1 4 Uhr ließ jedoch die Regierung die verfaſ⸗ unggebende Verſammlung durch bolſche⸗ wiſtiſche Matroſen auseinandertreiben und ſie hat darauf die Verſammlung für aufgelöſt erklärt. fr Wie die Bolſchewiki mit ihren Grundſätze von 5— Willensbeſtimmung, Selbſtbeſtimmungsrecht uſw. . enen Hauſe verfahren, kann uns gleichgültig ſein, fets die Frage wird ſich erheben: Sind die Sov⸗ s und die derzeitige Petersburger Regie⸗ 1 N N 1 ö 1 1 Die Bolſchewiki haben es ſeither verſtanden dung noch als berufene Vertreter des be⸗ ſtimmten ruſſiſchen Gebiets zu betrachten, da ſie letzt tatſächlich ſozuſagen als Minderheit geſtem⸗ pelt ſind, wz e i „während ſie ſelbſt den demolratiſchen Grundſatz e daß ausſchließlich der Mehrheitswille maß⸗ den liegt auf der Hand, ebenſo wi ahrſcheinlich i 23* f 5 ſo wie es wahrſcheinlich iſt, daß die Verbündeten in Breſt⸗Litowst um ſo eher geneigt ein ſolle? Daß Zweifel darüber beſtehen kön⸗ JJ i ee Amtsblatt der Bürgermeister amter Secenheim, Nwesheim, NMearhansen und Edingen. Druck und Meelag von ag. Mmermamm. Seckenbeim. F burger Abordnung ſich nicht fortab zu einer ehrlichen und ſachlichen Behandlung der Friebensſrage ohne jeden Vorbehalt bekennen ſollte. Die Einigung mit den Ukrainer hat aber die Stellung der Bolſchewiki den Millelmächten gegenüber weiter geſchwächt. Die Ukrainer wollen mit den Mittel⸗ mächten in Frieden und Freundſchaft leben; das heißt, ſie werden nicht nur ſuchen, wirtſchaftliche Beziehungen zu erneuern und zu pflegen, ſondern auch politiſche und vielleicht militäriſche Antnüpfungen herzuſterlen. Das junge, noch im Werden begriffene Staatsweſen wird nach der Hand greiſen wollen, die es zu ſchützen und zu ſtützen in der Lage iſt. Was das für die Petersburger Richtung bedeutet oder bedeuten könnte, werden Lenin, Trotzki, Joffe uſw. ſich ſelbſt ſagen müſſen. Die Gewich⸗ tigkeit der Einigung mit den Ukrainern ſoll man nicht überſchwenglich aufnehmen und ſie ſoll uns nicht weniger vorſichtig machen in der Behandlung der Friedensfragen. Aber iſt ſie an ſich ein erfreuliches Zeichen des fort ſchreitenden Friedenswerkes im Oſten, ſie wird auch dazu beitragen, die Widerſtände aus dem Lager der Peters⸗ burger Regierung zu brechen. Zur Verletzung der holländiſchen Neutralität durch engliſche Flieger. 5 In einem bei der Abwehr des füngſten engliſchen Luſt⸗ angriffes auf das Rheiniſch⸗Weſtſäliſche Industriegebiet ab⸗ geſchoſſenen engliſchen Flugzeuge iſt eine Generalſtabskarte mit eingezeichneten Flugwegen ſowie eine auf einem Papp⸗ deckel gezeichnete Routenkarte gefunden worden. Die Generalſtabskarte(vergl. unſere Kartenſkizze) beweiſt, ſowohl auf dem Hinweg wie auf dem Rückweg holſändiſche Neutralität nicht beachtet wurde. Iſt do gerade Weg von Maaſtricht 90 Aachen gewählt worden. während auf dem Rückwege hollän⸗ wie die diſche Gebietsteite ſogar auf drei Stellen verletzt wurden. Jnsgeſamt ſind 96 Kilometer holländiſchen Gebietes über⸗ flogen worden. Auf der Karte ſind die einzelnen Teilſtrechen des Flug⸗ weges mit entſprechenden Kurszahlen verſehen; die in je 30 Minnten zurückzulegende Entfernung iſt auf dem Flug⸗ wege abgetragen. Für den Hinflug(südlicher Kurs) ſind auf der Routenkarte die einzelnen Teilſtrecken und die für ein Abfliegen benötigten Flugzeiten beſonders errechnet. — 0 use bg, ee e unerpen f 1 e- ee, ee, 7 5 enk Nechein 75 7 . 7 gkl. si Lille o 7 öttiech 8 ef undenen Aacpelnif cus den in einem alete englöchen Hlugzeu au 5 . pp ̃7̃pp 8 alis Heini So- lia lſiove Indus gebe. e * 4 1 Ra 2 NN ioo Eis Es aet) ee 100 E 108 cee 3 85 — 5. 2 e 1 I —— „ Fus E Wut) 5 0 —— weber-. e E888(P 8 N ö 7 88 les(als wd 755 1 N 4 Te* N b ö N 35 92 T 5— .* In einem blen Hugxeap erbeulele ſuufemlonie Aa einen L ulan gn aul, d= Mirliinbof- Hewliciſisruͤ Inoluaſruægætbiei So heißt es beiſpielsweiſe:(3. Zeile von oben) Kurs Entfernung Zeit Weg Mecheln⸗Wlaaſtricht 110 Oſt 56 Meil. 1 Std. (Aerſchot⸗Dieſt⸗Haſſelt 20 Süd links— Löwen rechts(290 Weſt 20 Nor Maaſtricht⸗Aachen 115 Oft 12 Meil. 12 Min. 25 Süd Aachen ⸗Cöln 295 Weſt. 25 Nord 40 Meil. 30 Min. (85 Nord, 85 Oſt Wald rechts a 0 l 265 Weſt, 85 Süd) In fert s as breite dis einſpa ige Petitzetle 20 Pfg., Reklamen 60 Mfg. ae Jele. Bei öfterer Aufnahme Nabatt. Nernſprechanſchluß Nu. 16. Auf der Generalſtabskarte iſt außerdem ein(.) Kurs eingezeichnet, der von Maaſtricht über Lüttich nach Aachen führt und dadurch das holländiſche Gebiet umgeht. Für dieſen Kurs ſind aber weder Kurszahlen noch Zeiten ausgerechnet: hie auf dem Pappbrett und Karte angegebene übereinſtimmende Furszaht(115 Oſt, 25 Süd), ſowie die auf dem Pappbrett ingegebene Entfernung(12 engl. Meilen= 19,2 Kilometer) und ie Zeit(12 Minuten) laſſen vielmehr keinen Zweifel, daß ſer 3. das holländiſche Gebiet umgehende Kurs überhaupt nicht in Aussicht genommen war. 0 Der Fund iſt ein neuer Seweis dafür, daß es ſich jei Gren verletzen zen engliſcher Flieger keineswegs um Zu⸗ älligkeiten, ſondern um bewußte, planmäßige Ver⸗ etzungen der holländiſchen Neutralität handelt. ) Eine engliſche Meile gleich 1,6 Kilometer. 0 2 f 22. 8 1 Seon 8 7 0 a Der deutsche Tagesbericht. Großes Hauptquartier, 22. Jan.(WTB. Amtl.) Weſtlicher Kriegsſchauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarſchalls Kron⸗ prinz Ruprecht von Bayern. Oeſtlich von Ppern war die Kampftätigkeit der Artillerien am Tage und zu einzelnen Nachtſtunden leb haft. Mit kleinen Abteilungen verſuchte der Engländer 3 vergeblich an mehreren Stellen in Flandern in unſere Kampfzone einzudringen. ö An der übrigen Front blieb die Gefechtstätigkeit mäßig. a Heeresgruppe des Generalfeldmarſchalls Herzog Albrecht von Württemberg und Deutſcher Kronprinz. In den Argennen nördlich von le Four de Paris ftießen ftanzöſiſche Kompagnien nach tagsüber anhaltender Artilleriewirkung am Abend gegen ur ſere Stellungen vor, ſte wurden durch Feuer und im Nahkampf abge⸗ wieſen. ö 9 Auf dem öſtlichen Maasufer und in der Gegend von Fliry lebte das Artilleriefeuer zeitweilig auf. Oeſtlicher Kriegsſchauplatz. Nichts Neues. An der Mazedoniſche Front und Italieniſcher Kriegsſchauplatz. Keine beſonderen Eeeigniſſe. 79 Der erſte Generalquartiermeiſter: Ludendorff. 25 f 52 n 5 N U An der Weſtfront iſt von der Schlacht von greg danellen, in Mazedonien, ſo manches teure Haupt. die Deutſchen in den Oktober⸗ * Jahres 1914 böchſtens gleich an Zahl gegenüber Aud in Bezieyung dun das Matertar waren ſte wunrer⸗ legen. Das ungünſtige Verhältnis— zahlenmäßig be⸗ trachtek— verſchärfte ſich in der Folgezeit außerordentlich In der Champagne⸗Offenſive war die Zahl der Franzoſen dreimal ſo groß, als die der Deutſchen, an der Somme waren die vereinigten Engländer und Franzoſen den Deutſchen um das Fünffache überlegen und in Flandern ſtand mindeſtens die doppelte Zahl der Engländer dem deutſchen Wall gegenüber. Dazu kam, daß die artilleri⸗ ſtiſche Ausrüſtung der Gegner die unſrige um ein Viel⸗ faches überbot. Aber die Zahl tuts eben nicht, wenig ſtens nicht allein. Das Ausſchlaggebende iſt eben das; was unſere Feinde an uns ſo haſſen, weil ſie es fürch⸗ ten: der angeborene Kampfesgeiſt, den ſie Militaris⸗ mus nennen und den ſie in völliger Verkennung feiner zigentlichſten Weſensart, gleichbedeutend halten mit Drill, Deſpotie, Autokratie und wie die Schlagwörter alle hei⸗ zen. Was die Ueberlegenheit der Deutſchen ausmacht, iſt nicht die Zahl, ſondern gerade jene deulſche Eigenart, die unſere Feinde nie verſtehen und nie nachmachen können. Und dieſe Eigenart verbürgt uns, nachdem wir den Rücken frei bekommen haben, den Sieg im Weſten, mag ſich fetzt das Zahlenverhältnis ſtellen wie es will. Nur das bei den engliſchen Zahlenrechnern noch zu Gemüte ge⸗ führt: Wenn es einmal an der Weſtfront eine Zeit ge⸗ geben hätte, wo wir den Gegnern auch nur mit der dop⸗ pelten Uebermacht gegenübergeſtanden hätten, wie z. B. die Engländer uns bei der Flandern⸗Offenſive, dann be⸗ fände ſich ſchon längſt kein Enländer mehr auf dem europäiſchen Feſtland, es ſei denn als Gefangener. 50 Der Krieg zur See. Berlin, 21. Jan. Im weſtlichen Teil des Sperr⸗ gebiets um England ſind 19 000 BRT. verſenkt worden. Der ſpaniſche Dampfer„Donna Nova“ wurde am 15. Januar im Mittelmeer torpediert. Das Schiff konnte in den Hafen geſchleppt werden.„Maasbode“ meldet: Der frühere ungariſche, jetzt unter franzöſiſcher Flagge fah⸗ dung Benzin führte, wurde im Hafen von Port Said (Aegypten) durch Feuer zerſtört.. Zürich, 20. Jan. Die Neue Korreſpondenz meldet aus Las Palmas, daß ein amerikaniſcher Seglermonitor, Inſel Puerta Ventura verſenkt worden ſei. 1 8 Berlin, 21. Jan.(Amtlich.) Durch kriegeriſch Maßnahmen der Mittelmächte ſind im Monat Dezem Ber 1917 insgeſamt 702 000 BRT. des für unſer Feinde nutzbaren Handelsſchiffsraumes vernichtet worden Damit erhöhen ſich die bisherigen Erfolge des unein geſchränkten Tauchbootskrieges auf 8 958 000 BR ober Chef des Admiralſtabes der Marine. 85 e 15 1„ 75 e 5 5 8 Das monatliche Verſenkungsergebnis, mit dem daz Jahr 1917 abſchließt, iſt in mehrfacher Hinſicht beſonder: — 5 Es ſtellt ſich um etwa 100 000 BRN höher, als das des Monats November und übertrifft auch dasjenige des September und Oktober noch um run! PPP GK. Baſel, 21. Jan. Die„Nakionalztg.“ mel det aus Paris, ſeit März 1917 ſeien über 100 amerika. niſche Schiffe mit Geſchützen und Munition verſenkt 6 5 N worden. r 3 Die Ereigniſſe im Weſten. We. London, 21. Jan. Amtlicher Bericht vom 19. Jan Der Feind machte 5 1 nacht und heute früh mehrere er⸗ N n auf unſere Gräben bei Neuve Chapelle lich von Lens. 5 Engliſcher Flieger in Holland. Middelburg, 20. Jan.(Niederl. Tel.⸗Ag.) Ge⸗ ſtern nachmittag ging in der Umgebung von Hulſt ein eng⸗ liſcher Zweiſitzer nieder. Sein Inſaſſe, der Flieger Ja⸗ mes Brand, erklärte, er ſei bei einem Luftangriff auf Zeebrügge beteiligt geweſen. Er ſteckte ſeine Maſchine ſofort nach der Landung in Brand. 7. e g Deer türkiſche Krieg. bericht: Paläſtinafront: Nördlich von El Bire ſchob ſich der Gegner näher an unſere Linien heran und be⸗ ſetzte eine Höhe ſüdöſtlich Dura, von der unſere Siche⸗ kungen zurückgenommen worden waren. Ein Angriff i 1 Infanterie entriß dem Feind die Höhe ſofort nieder. ee Neues vom Tage. Zur politiſchen Lage. 5 Berlin, 20. Jan. Wie die„B. Z.“ erfährt, iſt nunmehr beſtimmt, daß Reichskanzler Graf Hertling ſeine angekündigte Rede im Hauptaus ſchuß des Reichs⸗ ages Donnerstag nacht ittag 3 Uhr halten wird. An Berlin 21. Jan. Reventlow in ei em Vortrag mitgeteilt, in einem neu⸗ „Nordd. Nach unſeren Erkundigungen ſind hier an Greßadmi ul v. Tirpitz eröffnete geſtern eine große Berſammlung der Vaterlandspartei mit einer Anſprache, in der 0 5 auf das ſtändige Anwachſen der Organi on mig. Aus der nationalliberalen Partei. Berlin, 20. Jan. Der Geſchäftsführende Aus⸗ ider nationalliberalen Partei trat am Freitag im 3 unter dem Vorſitz des Staatsminiſters rende Dampfer„Tibor“(2727 BRT.), der eine La⸗ welcher eine Ladung Holz an Bord hatte und von Süd⸗ amerika kam, durch ein Tauchboot in der Nähe der WTB. Konſtautinopel, 19. Jan. Amtlicher Tages⸗ war 418 . K Dr. Vrreoderg zu einer Sitzung zuſammen, an de neben den Vertretern der Reichstags⸗ und Landtags fraktion auch die neu hinzugewählten Vorſitzenden den württembergiſchen und badiſchen Landesorganiſation, Re gierungsdirektor Dr. v. Hieber und Geh. Hofrat Reb mann, teilnahmen. Der Geſchäftsführende Ausſchuß be ſchloß, den Zentralvorſtand der Partei zu der ſatzungs⸗ gemäß anzuberaumenden Sitzung einzuberufen, ſobald ſich der Ausgang der Friedensverhandlungen in Breſt⸗ Litowsk mit einiger Sicherheit überſehen läßt. Rücktritt des Admirals von Müller? Berlin, 20. Jan. Der„Südd. Ztg.“ wird ge⸗ meldet, auch der Rücktritt des Chefs des Marinekabi⸗ netts des Kaiſers, Admirals von Müller, ſtehe bevor. Der Rücktritt des Chefs des Marinekabinetts dürfte ebenſo wie der Rücktritt Valentinis eine Folge der Berliner Beſprechungen ſein. Admiral von Müller galt als An⸗ hänger einer Verſtändigung mit England, und ſein Ein⸗ fluß ſoll für die Hinausſchiebung des verſchärften Unter⸗ ſeebootkrieges maßgebend geweſen ſein. Einſpruch gegen das Verſammlungsverbot. Berlin, 21. Jan. Infolge der Störung einer Ver⸗ ſammlung der Vaterlandspartei hat das Oberkommando in den Marken ein allgemeines Verbot für öffentliche politiſche Verſammlungen erlaſſen. Von Seiten der un⸗ abhängigen Sozialiſten iſt darauf im Stadtverordneten⸗ kollegium der Antrag eingebracht worden, gegen das Verbot Einſpruch zu erheben. Flanderns Selbſtändigkeit. Brüſſel, 21. Jan. Das Zentralvlämiſche Preſſe⸗ bureau veröffentlicht folgende Mitteilung des Rats von Flandern: Entſprechend dem in ſeinen erſten Kundge⸗ bungen vor Jahresfriſt aufgeſtellten Ziel hat der Rat von Flandern in ſeiner allgemeinen Verſammlung vom 22. Dezember 1917 feierlich und einſtimmig Flanderns dolle Selbſtändigkeit beſchloſſen. In Verfolg dieſer Er⸗ klärung legt der Rat von Flandern ſein ihm von der blämiſchen Landestagung vom 4. Februar 1917 über⸗ tragenes Mandat nieder und wird ſich einer Neuwah unterziehen, die dem vlämiſchen Volk Gelegenheit geben ſoll, ſeinen Willen zu dieſer Beſchlußfaſſung des Nati kundzugeben. a 5 a Miniſterkriſe in Deſterreich? Berlin, 21. Jan. Der„Voſſ. Ztg.“ wird au Wien gemeldet, Miniſterpräſident Dr. v. Seidler 5 den Kaiſer Karl um ſeine Entlaſſung gebeten. Der aiſer habe dem Miniſter des Innern, Graf Toggenburg, die Neubildung des Kabinetts übertragen.(Die Lage ſoll durch die allzu große Nachgiebigkeit Seidlers, beſon⸗ e die Polen und Tſchechen, unhaltbar geworden ein. a e e 5 Höchſtpreiſe in England. London, 21. Jan.(Reuter.) Der Lebens mitkel⸗ kontrolleur hat beſchloſſen, für den Kleinverkauf von Fiſchen vom 23. d. M. ab Höchſtpreiſe feſtzuſetzen. Teuerung in England.. London, 21. Jan. Die„Arbeiter⸗Zeitung“ ſchreibt, die 4 700 000 Arbeiter der engliſchen Hauptinduſtrien hatten im vergangenen Jahr Lohnerhöhungen von 44 Millionen Mark in der Woche erhalten. Die Lebens⸗ haltung der Arbeiter ſei um 85 Prozent verteuert. Das Pfund Sterling habe nur noch die halbe Kaufkraft. Der japaniſch⸗amerikaniſche Wettlauf. Bern, 20. Jan. Der„Temps“ meldet aus Tokio: Die Militärbehörden haben eine ungeheure Mili⸗ tärvorlage aufgeſtellt. Der Beſtand der japaniſchen Armee ſoll auf 25 Armeekorps(Friedensſtärke) er⸗ höht werden. Jedes Korps wird aus zwei Diviſionen zuſammengeſetzt ſein, jede Diviſion aus drei Regimen⸗ tern. Die japaniſche Armee würde alſo von nun an 50 Diviſionen(150 Regimenter) zählen. Gegenwärtig be⸗ ſteht die Armee aus 21 Diviſionen(Friedensſtärke). Für die Marine iſt gleichfalls eine bedeutende Verſtärkung vorgeſehen. f Die Wirren in Rußland. Baſel, 21. Jan. Die„Prawda“ meldet laut„Na⸗ tionalztg.“, Lenin werde nach Breſt⸗Litowsk kommen. Petersburg, 19. Jan.(Reuter.) Zur Eröffnung der verfaſſunggebenden Verſammlung wurde eine kirch⸗ liche Prozeſſion zu Ehren der Verſammlung veranſtaltet. Die maximaliſtiſchen Soldaten griffen die Prozeſſion an, riſſen die Fahne zu Boden und feuerten mit Maſchinen⸗ gewehren auf Teilnehmer. Mehrere Perſonen wurden 7 05 unter ihnen der Bauernabgeordnete Voganow. Viele Perſonen, auch Frauen, wurden verwundet. 900 . Petersburg, 19. Jan. Die in der verfaſſung⸗ 3 5 5 Verſammlung durch Swerdlow verleſene Er⸗ lärung der Arbeiterrechte verlangt nach der Reuterſchen Meldung, daß die ruſſiſche Republik der Sovjets das Privateigentum abſchafft und das Eigentum der Arbeiter an ihrer Arbeit und den Arbeits⸗ zwang einführt, daß die Arbeiter bewaffnet und die nüßigen Klaſſen entwaffnet werden, daß eine ſoziali⸗ tiſche Armee geſchaffen und die Anleihen für ingültig erklärt werden. Die Erklärung ſchließt da⸗ nit, daß die Macht ausſchließlich den Arbei⸗ zern und Sopjets gehöre.— Matroſen, mit Gewehr und Bajonett bewaffnet, ſtanden in den Gängen des Tau⸗ iſchen Palaſtes und zwei Feldgeſchütze waren am Ein⸗ jang aufgeſtellt. Die verfaſſunggebende Verſammlung be⸗ chloß mit 273 gegen 140 Stimmen, die Beratung der Erklärung der Arbeiterrechte zu vertagen. Darauf⸗ zin verließen die Bolſchewiki und die linksſtehenden So⸗ ſialrevolutionäre den Saal. Die zurückbleibenden So⸗ ſialrevolutionäre der Rechten nahmen trotz der Dro⸗ zungen der bewaffneten Matroſen in aller Eile ihre Maßnahmen betreffend den Grund und Boden an, ſowie den Vorſchlag, an die Kriegführenden Abordnungen zu chicken, um einen Weltfrieden herzuſtellen. Mißhandlung eines deutſchen Fliegerofſizier durch die Franzoſen. N Es iſt bekannt, daß die Franzoſen an den deutſcher Fliegern ihre Wut in zügelloſer Weiſe auslaſſen. Der Bericht des deutſchen Fliegerleutnants L., der am 30. Ja- ö in der Nähe von Verdun durch Abſtur! 0 en franzöſtſche Kriegsgefangenſchaft geriet, ervrrngt dar für einen neuen Beweis: 9855 „Da ich infolge meiner ſchweren Verwundung nich! allein gehen konnte, führten mich zwei Gendarme zum Verhör, das in St. Menehould ſtattfand. Die Gendarmen ſtützten mich zwar beim Gehen, dachten aber nicht daran mich gegen die tobende Bevölkerung zu ſchützen. In St. Menehould wurde ich von den franzöſiſchen Offizieren in einer Art und Weiſe empfangen, wie ich es nicht für möglich gehalten hätte. Ein Major ſpie mich an, ein Hauptmann gab mir einen Fußtritt in die Seite, und die ſämt lichen anweſenden franzöſiſchen Offiziere begrüßten mich mit den Worten:„Lump, Mörder, Dummer Junge, Schwein!“ Zudem nahmen ſie mir meine geſamten Wert⸗ ſachen, die ſilberne Zigarettendoſe, ſilberne Zigaretten⸗ ſpitze uſw. ab. Ich betone, daß es nur Offiziere waren, die mich beſtahlen. Als ich dieſe Tatſache ſpäter einem franzöſiſchen General meldete, wurde ich zur Strafe in das Gefängnis geſperrt. Als ich nach dem Verhör zum Auto gebracht wurde, ging ein Rittmeiſter voraus und ſtachelte die Bevölkerung mit den Worten an:„Da kommt er, der Mörder Eurer Mitbürger, das Schwein!“ Dies wirkte elektriſierend auf die Menge, die daraufhin ein Bombardement mit Steinen auf mich eröffnete und mit Knüppeln auf mich losſchlug. Wegen meiner Bemer⸗ kung über die diebiſchen franzöſiſchen Offiziere kam ich, vie ſchon erwähnt, in das Gefängnis. Ich verbüßte meine Strafe in St. Dizier, wo ich mit 5 deutſchen Soldaten zuſammen in eine Zelle geſperrt wurde. Wir lagen uf einer blanken Pritſche, das Eſſen beſtand aus ver⸗ ſchimmeltem Brot, das uns in heißem Waſſer gereicht vurde. Im Mai wurde ich in das Offiziersgefangenen⸗ ager von Carcaſſonne transportiert; aber trotz meines ſchwerleidenden Zuſtandes brachte man mich nicht in das Hoſpital und gab mir auch entgegen der Vorſchrift der Aerzte keine Krankenkoſt. Am 26. Auguſt 1916 be⸗ timmte mich die Schweizer Aerzte⸗Kommiſſion nach zründlicher Unterſuchung für den Austauſch. Die übrigen zum Austauſch Beſtimmten verließen Frankreich im No⸗ dember. Mich allein behielt man zurück. Erſt am 14. April 1917 konnte ich nach der Schweiz abreiſen, nachdem man mich während der letzten Zeit meines Auf⸗ nthalts in Frankreich in Lyon der ärztlichen Obhut 275 ganz jungen Studenten der Medizin anvertraut jatte.“ 8 Landwirte und Landwirtsfrauen! Der große Völkerkampf, der nun bald 3½ Jahre andauert, hat ſich immer mehr zu Gunſten Deutſchlands und ſeiner Verbündeten entſchieden. Rußlands Kraft iſt gebrochen, es hat ſich zu Friedensverhandlungen bereit gefunden, ſo daß es wohl endgültig aus der Reihe unſerer Gegner ausgeſchieden iſt, Italien iſt aufs ſchwerſte nieder ⸗ geworfen. Wenn auch die verbiſſenen Führer Englands und Frankreichs ſich unter Verweiſung auf die kommende amerikaniſche Hilfe noch ſo ſehr auf die Weiterführung des Kriegs verſteifen, iſt die Ausſicht eines allgemeinen Friedens doch nähergerückt. Aber noch muß alle Kraft zuſammengenommen werden; um ſiegreich zu bleiben, muß das ganze Volk weiter aushalten in Entbehrungen, Anſtrengung und Opferwilligkeit. Insbeſondere braucht es auch weiterhin größten Kraftaufwand, um für das deutſche Heer und Volk die notwendigen Lebensmittel zu beſchaffen. Unſere Truppen bleiben nur ſchlagfertig, wenn ſie mit Nahrung und mit Futter für die Pferde verſorgt ſind; die Arbeit an der Eſſe, in den Muni⸗ tionswerkſtätten und den vielen anderen kriegswichtigen Induſtrien kann in dem erforderlichen Umfange nur auf⸗ rechterhalten werden bei genügender Ernährung der in den Betrieben bis an die Grenze ihrer Kraft Beſchäf⸗ tigten. Die deutſche Landwirtſchaft hat es bisher voll⸗ bracht, die Nahrungsmittel für das Millionenvolk auf⸗ zubringen, und darf darin nicht erlahmen, wenn nicht alles, was ſo ſchwer errungen wurde, verloren gehen, Deutſchland der feindlichen Rachgier ausgeliefert ſein ſoll. Wir vertrauen zu den Landwirten und Land⸗ wirtsfrauen, daß ſie auch weiterhin das Aeußerſte tun werden in der Weiterführung ihrer Betriebe und der Vermehrung der Bodenerzeugniſſe. 5 Aber nicht allein darum handelt es ſich, daß Nah⸗ cungsmittel in genügender Menge erzeugt werden, nicht weniger wichtig iſt es, daß ſie dem allgemeinen Verbrauche zugeführt werden. Landwirte und Land⸗ virtsfrauen, Ihr habt Euch bis aufs äußerſte angeſtrengt, den Acker zu beſtellen und ſeine Früchte zu ernten. Setzet ruch Eure Ehre darein, alle Erzeugniſſe, die Ihr über den eigenen notwendigen Bedarf habt, an den Kommunal⸗ verband, die Sammelſtelle, den amtlichen Aufkäufer ab⸗ zuliefern! Feindſchaft dem Schleichhandel und aller heimlichen Abgabe von Lebensmitteln! Haltet Euch vor Augen, daß die Lebensmittel, die Ihr an Schleichhändler derkauft oder unter der Hand abgebt, nur den Verbrau⸗ hern zugutekommen, die ohne Rückſicht auf ihre Neben⸗ nenſchen mehr verbrauchen, als ihnen bei der Knappheit der Lebensmittel zukommt. Die Wenigbemittelten, die zanz Armen, die Anſtändigen, die die Wucherpreiſe nicht zahlen können oder wollen, werden dadurch verkürzt. Sollen Tauſende von Kindern, Kranken und Greiſen in den Städten durch Mangel an geeigneter Nahrung ge⸗ ſäährdet werden, weil Getreide, Milch, Fett, Eier und mderes um verbotener Gewinne willen oder aus Nach⸗ jiebigkeit ſtatt an die Sammelſtelle in die Hand von Schleichhändlern gelangen? Wollt Ihr es auf Euch neh⸗ nen, daß unſere Soldaten und die in Kriegsbetrieben Arbeitenden ſchließlich nicht mehr genügend verſorgt verden können, ſo daß die Schlagfertigkeit des Heeres harunter leiden müßte? Dieſes Heer, dieſe Kriegsbetriebe zaben Euch bis heute vor feindlichem Einbruch, vor den Schrecken des Krieges geſchützt, und es beſteht die zringendſte Notwendigkeit, daß ſie auch weiterhin imſtande ind, Euch ſo zu ſchützen! Die Landwirtſchaft, die ſo vieles nit großen Opfern geleiſtet hat, darf nicht den Makel der Bewinnſucht auf ſich laden. Auf den einzelnen kommt s an und ſein Verhalten in jedem Augenblick. Jeder entner Brotfrucht oder Haber, jedes Pfund Fett, jedes siter Milch, das Ihr richtig abliefert, trägt dazu bei, inſer Durchhalten zu ermöglichen. In der Erkenntnis, daß unſer Durchhalten ernſtlich zefährdet iſt, wenn die Ablieferungen nicht beſſer als ee sg gr aee 5 5 Neher erfolgen, fordern wir Euch, Landwirte und Land⸗ 1 virtsfrauen, auf, auch in dieſem Teile Eurer vollen zaterländiſchen Pflicht zu genügen! Vermiſchtes. . öhen Flierer. Ueber Fernauſtklärung durch Flieger erzählt Oberleutnant v Bismarck im Türmer allerlei Einzelheiten: Da die feindlichen Spezialgeſchütze heute in Höhen von 5000 Meter hinaufſchießen. ſo fliegt man jetzt Fernaufklärung in 5000 bis 6000 Meter Höhe! In dieſe Höhe hinauf trifft die feindliche Artillerie nicht mehr genau, auch hat man dort etwas mehr Ruhe vor feindlichen Jagdfliegern. In dieſer Heben Höhe iſt die Luft nun ſo dünn, daß ſelbſt jede kleine ewegung außerordentlich ermüdend und anſtrengend iſt und die Lungen raſch und keuchend arbeiten. Hier herrſcht auch im Hochſommer Kälte bis zu 10 und 15 Grad. Wenn man nach einem ſolchen Höhenflug landet, kommt es häufig genug vor, daß man in weninen Minuten Temperaturunterſchiede von 40 bis 50 Grad durchmacht. Im Winter findet man in Höhen don 4000 Meter, namentlich in Rußland, oft eine Kälte von 40 bis 50 Grad. dazu kommt noch der Propellerwind der dem Flieger die Kälte erſt recht ins Geſicht ſchleudert. Man hüllt den Körper in dicke Pelze und ſchützt die freien Geſichts⸗ 1 durch Geſichtsmaszen und durch Beſtreichen mit Fett, doch gehört bei Winterflügen das Erfrieren von Naſe und Wangen Ei Tagesordnung. Natürlich iſt eine genaue Erkundung von nzelheiten mit bloßem Auge aus die ten großen Höhen nicht mehr möglich. Aus dieſem Grunde wird heutzutage jede Fern⸗ aufkſärung mit der Lichtlelderkammer, der h Ge⸗ hilfin des Beoba⸗tungsoffiziers, durchgeführt. Heute hat man ammern, die feſt und federnd in die Flugzeugkaroſſerie eingebaut ſind, große Brennlängen bis 120 Zentimeter haben . 1 ſchon ſtark vergrößerte Originalaufnahmen Die Leipziger Meſſe. 650 Jahre vor der. diesjährigen Frühjahrsmeſſe, Oſtern 1263, fand die erſte geſchichtlich feſt. geſtellte Oſtermeſſe in Leipzig ſtatt. Am 1. März 1268 gab Markgraf Dietrich von Landsberg der Stadt„Lyps! als ihr Landesherr, die Zuſicherung den Kaufleuten aus allet Herren Länder, die Kaufmannsgüter nach Leipzig führten, ſeinen Schutz zu gewähren. Unterſ hlag ng. Die„Frankf Ztg.“ meldet aus Düſſel⸗ f: Wegen Unterſchlagungen in Höhe von mehr als einet Million Mk. wurden der Direktor und weitere drei Beamten der Filiale der Großeinkaufsgeſellſchaſt Deutſcher Konſumvereine in Nauſchhandel an der Front, Ungariſche Blätter berichten, an auſchhandel an der Front. Ungariſe a 5 f l ſebbaſter Handelsverkehr Baden. 8 ( Mannheim, 21. Jan. Der Kaufmann Karf Kirchheimer von hier, hatte holländiſche Seife weit über dem Höchſtpreis verkauft. Er wurde von der Straf⸗ kammer zu 2000 Mk. Geldſtrafe verurteilt. 5 „ Heidelberg, 21. Jan. Eine Bauersfrau aus Schriesheim wurde beim Butterſchmugael ertappt. Sie f verlangte für ein Pfund Butter 10 Mk. O Mondfeld bei Wertheim, 21. Jan. Beim Schlit⸗ tenfahren wurde der Sohn eines hieſigen Bäckermeiſters gegen einen Baum geſchleudert. Der Burſche erlitt ſo ſchwere Verletzungen, daß er ſtarb. Engen, 21. Jan. Der 54jährige Waldhäter Karl Reiter von Bittelbrunn wurde von einem ſtürzenden Baum erſchlagen. ( Schopfhei — Sauerkraut koſtet künftig im Kleinverkauf das Pfund 25 1 — Erhöhung der Renten aus der unfall verſicherung. Der Bundesrat hat beſchlo ſen, daß dit mpfänger Bp Merle rn duch ans der Unfall- —— verſtcherung eite onen Zugade von 8 wer. zu ihrer Rente beantragen können, wenn folgende Be⸗ dingungen erfüllt ſind: 1. Die Rente, die der Verletzte egenweirtig bezteht, muß mindeſtens eine ſolche von zwei Oritteln der Vollrente ſein, 2. der Verletzte muß eic im Inlande aufhalten, 3. es dürfen nicht Tatſachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß die Zulage nicht benötigt wird.— Der Antrag iſt an den Verſicherungsträger oder ein Verſicherungsamt zu richten. Zulagen werden vom 1. Februar 1918 bis zum 31. De⸗ zember 10018 gewährt und durch die Poſt ausgezahlt. 2. Evel. Rirchengemeinde. Der Feſtgottesdienſt an⸗ läßlich des Geburtsfeſtes S M. des Kaiſers findet am kommenden Sonntag unter Mitwirkung des Kirchenchors ſtatt. Auf Anordnung des Eogl. Oberkirchenrats wird an dieſem Tag eine Kollekte erhobenfür Verſo gung der Truppen mit gutem Leſeſtoff ſowie unſere Soldatenheime. Wir empfehlnn dieſe Sammlung ganz beſonders und nehmen auch in kommender Woche Gaben hierfür im Pfarrhauſe entgegen. Verantwortlich fur die Redattion g. uAmmermann, Seckengeim Mitt Stadt. Sparkasse Scehtoetæiugen mit Gomoindobũrgscha/t müadelsioher.— ost. scheekkonte HMarlsruhe Vo, 2950. Telephon o. 51. Sdmtliehe Hialagen werden dn Tage der Einzahlung an u 4% verzinst. Hlasseonslunden: 812 Ur gorniftfags, 2 3 Cr ndehmittags. Agealurstollo: Georg Röser, Seckenheim. . Bekanntmachung. Wir fordern hierdurch fämtliche Banmbeſitzer auf, die Vertilgung der Raupen ſofort und ſpäteſtens bis zum 1. Februar d. Js. zu veranlaſſen, da ſonſt nach dieſem Zeitpunkte unnachſichtlich Beſtrafung erfolgt und die Beſeitigung der Raupen auf Koſten der ſäumigen Be⸗ ſizer ſeitens der Gemeinde geſchieht. Seckenheim, 23. Januar 1918. gürgermeiſteramt: Volz. Koch. Fleischausgabe. Heute Mittwoch den 23. Jan. fällt der Fleiſchverkauf bei den hieſigen Metzgern aus. Sammel⸗Anzeiger unt für Mitglieder der Landw. Ein⸗ u. Verkanfsgenoſſenſchaft. Ammoniak pro Ar 1 Kilo wird im Lager abgegeben; jedoch nur für Mitglieder, welche Raps gebaut haben. 5 Fr Sdiffs Sitzer. Sohleppkänne glefehyief, weloner Grösse gegen sofortige Barzahlung zu kaufen gesucht. Näheres pchrolbor, Mou Jienburg, Ralerſtr 7. — Nmusskoblen Hr. 521 bis 710 bei der Kohlenhandlung Stengel, Wilhelmſtr. vorm. von 8 bis 10 Uhr Nr. 571 bis 640 vorm. von 10 bis 12 Uhr Nr. 641 bis 710 Der Preis beträgt pro Ztr. Kohlen Mk. 3.— Bei dieſer Ausgabe iſt die Nr. 6 auf der Rückſeite des Kohlenausweiſes gültig und muß vom Kohlenhändler entwertet werden. e Diejenigen Nummern, welche bei der letzten Ausgabe bei Stengel keine oder nur einen Zentner erhielten und dies beim Lebensmittelamt gemeldet haben, erhalten gegen eine vom Lebensmittelamt ausgeſtellte Beſcheinigung ihr Quantum bei der diesmaligen Ausgabe nachgeliefert. Seckenheim, den 23. Januar 1918. Lebensmittelamt. 191⁴ . Fbllonheim Bezirksmeister Ilasse B 1917/18. (Mitgl. d. Verb. Südd. Fußball.) Morgen Donnerstag Abend 8 Ahr a Spieler versammlung zwecks Mannſchaftsaufſtellung. Um vollzähliges und pünktliches Erſcheinen erbittet Der Spielausſchuß. N H. B. Die Herren Vorſtandsmitglieder werden gebeten, etwas früher zu erſcheinen. bange. Kirchenchor seen beim: Donnerslag balb 9 Uer probe Schulhaus! uin fault 0 imm eventl. als Vorarbeiter gesucht. i Aioſes Hadschön oder 5 5 Ilmmer-Wobnung mit Garten u. Stallung zu mieten gesuoht. Köster, C 8, 18. Ein Ichreibpult zu verkaufen. Näh. in der Geſchäftſtelle. Einige Ztr. Er dkohlraben zu verkaufen. A. Wehnert, Friedrichſtr. 42. 2 Zimmer und Büche per 1. April zu mieten geſucht. Näh. in der Geſchäftsſt lle. Kleine Familie ſucht 40d öölmmerwoonung Die Herrin von Arholt. Roman von Levin Schücking. 8. Joriſetzung.(Nachdruck verboten.) 8 Erſt ein zufälliger Blick auf eine Anſchlagſäule entzog naban dieſen Gedanken. Da ſtand mit großen Lettern angekündigt als Oper des heutigen Abends„Der Pro⸗ bhet“. Raban kannte die Oper nicht und ſollte ſie mit den Eibenheims— die Eibenheims hatten heute ihren Logentag— ſehen. Sie lenkte ſeine Gedanken anderen Dingen zu. ö Als er am Abend die Loge der Eibenheims betrat, an Frau von Eibenheim mit ihren Töchtern bereits . Aiommen, Leni in einer blendenden Toilette, deren weintierte Zuſammenſtellung Raban nicht entging. Er meinte, um Kunſtgenüſſe auf ſich wirken zu laſſen, — ſolle man ſich überhaupt nicht herausputzen, wie man ſich für die Kirche nicht putze, da man mit dem Vor⸗ be der Selbſtentäußerung und der Hingabe des Ichs Weiten Höheres komme und in eine Welt der inneren eihe doch nicht mit langen Schleppen eintreten dürfe. 15 N. Nan kommt aber doch, um zu bewundern und be⸗ Woirtdert zu werden,“ antwortete Leni und ſetzte mit in beim Schmollen hinzu:„und findet ſich oft genug eidem getäuſcht!—“ ö nahme ſo in deſto beſſere Stimmung für die Auf⸗ rührt er Tragödie zu gelaugen!“ ſagte Raban unge⸗ zon dieſem Vorwurfe. entwickelte muſikaliſche Tragödie, welche ſich vor inn mung. T verſetzte ihn ſelbſt in eine ſehr ernſte Stim⸗ Dichter Seine lebhafte Auseinanderſetzung, was ein großer nen, AN dieſer Tragödie der Rache hätte machen kön⸗ in der 5 1 aufmerkſames Gehör bei ſeinen Damen og. Von Freunden und Bekannten, welche zur 5 ug eintraten, unterbrochen, ſchwieg er. Aber 1 jugendlich genug in ſeinem Fühlen, um d n Fe eee, er N e aus den Wogen der! ernſten Muſik Lenis Seele auftauchen ſehen mögen wie einen zu jedem Fluge ins Reich des Ideals bereiten Schwan, und nun plauderte ſie mit dem eben eingetre⸗ tenen Marineleutnant ſehr lebhaft über die Gründe, wes⸗ halb die Marcheſi Wien verlaſſe. Es war nichts Schwa⸗ nenhaftes in— dieſem Geſchnatter! Raban ſagte ſich nicht juſt das— aber gedankenverloren blickte er auf die ſtrahlende, lichtübergoſſene Szenerie. Wie jugendlich in all ſeinem Fühlen, ſo war er noch naiv und uner⸗ fahren genug, ſich verwundern zu können. Er verwun⸗ derte ſich, wie man ergreifenden Dingen ſo wenig Inter⸗ eſſe entgegenbringen könne; wie man an die furchtbare Grauſamkeit der Menſchennatur erinnert werden könne, ohne bewegt zu werden, und wie er neulich ſeine Verwun⸗ derung über die Härte der Glücklichen gegen die Un⸗ glückichen ausgeſprochen, ſo empfand er jetzt eine Ver⸗ wunderung über die Tatſache jener Grauſamkeit, deren ſchreckhafte Bilder ihm vor die Seele getreten waren er verwunderte ſich endlich über das ganze Rätſel die⸗ ſes widerſpruchsvollen Menſchenlebens— und nicht zum wenigſten, ganz zuletzt, über ſeine Neigung für Leni Eibenheim!— e 4. Es war als ob Raban von der Erinnerung an ſeine Knabenabenteuer nicht losgelaſſen werden ſollte, denn, ſeltſam genug in der großen Stadt, ſchon zwei Tage ſpäter ſah er die Unbekannte, die er zuletzt als elegante Reiterin erblickt, in einer andern Stadtgegend wieder. Es war in der Währingerſtraße, in welche er hinein⸗ ſchritt, um einem dort wohnenden Bekannten einen Be⸗ ſuch zu machen; nachdem er eine Strecke gegangen, ſah er ſie raſchen elaſtiſchen Schrittes ihm entgegenkom⸗ men. Sie war in demſelben beſcheidenen dunklen An⸗ zuge, in welchem er ſie zuerſt geſehen— die Amazone war völlig abgeſtreift. Raban blieb vor dem nächſten Laden ſtehen; er wandte anſcheinend ſeine ganze Auf⸗ T um, ohne aufzufallen, bei ihrem Näherkommen den Blick auf ihre Züge richten und dieſe ſich einprägen zu kön⸗ nen. Eine eigenlümliche Bewegung bemächtigte ſich ſei⸗ ner, als ſie an ihm, ohne ſeiner zu achten, vorüberging — ihr Blick war geſenkt, und es lag ein Ausdruck tiefen ernſten Sinnens auf ihrem Geſichte, ein ſchwermütiger Ausdruck, mit dem ſie, zerſtreut und die Umgebung nicht achtend, durch die Menge ſchritt. Aber in dieſen Zü⸗ gen lag etwas von ſo milder Seelenhaftigkeit, in der weichen Anmut der Linien des ovalen Kopfes mit dem zarten nur wenig geröteten Teint lag ein ſolcher Wieder⸗ ſchein innerer Reinhe't und Klarheit, daß Raban davon mit jenem Gefühle erfüllt wurde, das nichts gemein hat mit dem Bezaubertſei eines Augenblicks, ſondern die benden tiefen Eindrucks iſt. übergegangen war, und folgte ihr nach. Er beſchloß, ſie bis an ihre Wohnung zu verfolgen— wußte er dieſe, ſo mußte er leichter dem Geheimnis ihrer Exiſtenz auf tes mit ihr dahin. Abe“ nicht weit. Nach hundert Schritten ungefähr bog ſie in einen offenſtehenden Tor⸗ weg ein. rechts die Steinſtufen einer breiten Treppe emporfüh⸗ Emporſteigenden zu vernehmen f i Auch er ſtieg empor. In den erſten, zweiten, drit⸗ ten Stock— er hörte noch im er den leichten, aber ſich allmählich verlangſamenden Se itt über ihm. Endlich ſtand er auf dem Abſatz der Treppe im vierten Stock⸗ werk und— blickte in das runzelvolle Geſicht einer alten Frau, das, von einer weisen Rüſchenhaube um⸗ eben, ihm aus der Spalte einer tur wenig geöffneten ür wie neugierig entgegenſah. FF erkſamkeit hier der Ausſtellung von Klempnerwaren zu,“ Fortſetzung folgt. Kohlen ⸗Ausgabe. Es erhalten morgen Donnerstag, den 24. ds. Mts. je 2 Zentner gegen Vorzeigung des roten Kohlen ausweiſes Suubalkluh Bauaur — Gelernter Tabakarbeiter Budenheim u. Cu., Mannheim, Luiſenring 40. per 1. März d. Js. beſſere f Zu erfr. u d. We, Empfindung einer dauernden Wirkung, eines uns blei⸗ Wie unwillkürlich wandte ſich Raban, als ſie vor⸗ die Spur kommen können. So ging er gleichen Schrit⸗ 8 Als Raban den eben ebenſo betrat, ſah er 5 1 ren— er glaubte noch den Schritt der leichten Fußes 5 8 tmachung der Reichsbekleidungsſtelle Über ſchlagnahme der im Beſitze von Althändlern und ichen Gewerbetreibenden befindlichen gebrauch⸗ ten Kleidungs⸗ und Wäſcheſtücke. Vom 29. Dezember 1917.5 Auf Grund der Bundesratsverordnung Aber Be⸗ fugniſſe der Reichsbekleidungsſtelle vom 22. März 4017(Reichs⸗Geſetzbl. S. 257) c) in Verbindung mit der Bekanntmachung der Reichsbekleidungs⸗ ſtelle über Beſchlagnahmen und Enteignungen Hurch die Reichsbekleidungsſtelle vom 4. April 1917 Meichsanzeiger Nr. 82)) wird folgendes be⸗ timmt: B38 1. Gebrauchte Kleidungs⸗ und Wäſcheſtücke, die zur Veräußerung oder anderweitigen Verwer⸗ tung beſtimmt ſind und ſich im Beſitze von Ge⸗ werbetreibenden befinden, deren Betrieb auf den Erwerb, die Veräußerung oder anderweitige Ver⸗ wertung der bezeichneten Gegenſtände gerichtet iſt, werden beſchlagnahmt, ſoweit ſie nicht von den Heeresverwaltungen oder der Marineverwaltung für ihren Bedarf in Anſpruch genommen find. Als ſolche Gewerbetreibende gelten insbeſondere Althändler, Trödler, Tandler, Monatsgarderoben⸗ händler und Pfandleiher. 3 2. Die Beſchlagnahme wird ſofort wirkſam. 3.3. Die Beſitzer der von der Beſchlagnahme be⸗ troffenen a ſind verpflichtet, ſie aufzu⸗ bewahren, pfleglich zu behandeln und die zu ihrer Erhaltung erforderlichen Handlungen vorzunehmen. 4. An den beſchlagnahmten Gegenſtänden hürfen unbeſchadet der Beſtimmungen des 8 8 Ver⸗ änderungen, insbeſondere Orts veränderungen, Aicht vorgenommen werden. Rechtsgeſchäftliche Verfügungen über ſie ſind verboten. Den rechts⸗ geſchäftlichen Verfügungen ſtehen Verfügungen leich, die im Wege der Zwangsvollſtreckung ober Arreſtvollstehung erfolgen. Trotz der Beſchlagnahme ſind Verfügungen zu Gunſten des Kommunalverbandes, in deſſen Bezirk 155 die beſchlagnahmten Gegenſtände befinden, zu⸗ äſſig. f 5. Die von der Beſchlagnahme betroffenen Wegenſtände ſind durch die Beſitzer dem nach 8 4 Abs. 2 zuſtändigen Kommunalverbande zu melden. Bei Gegenständen, die von der Beſchlagnahme betroffen ſind und ſich nicht im Gewahrſam des Be⸗ ſitzers befinden, iſt neben dem Beſitzer auch der Ge⸗ wahrſamsinhaber meldepflichtig. l Die Kommunalverbände haben nähere Anord⸗ Kungen über die Meldung zu erlaſſen. Dieſe ſind auch berechtigt, den Beſtand der von der Beſchlag⸗ Fahme betroffenen Gegenſtände durch Beauftragle ſeſſtellen zu laſſen. 6. Die beſchlagnahmten Gegenſtände, deren Uebereignung an die Kommunalverbände nicht frei⸗ bändig erfolgt, werden gemäߧ 2 der Bundesrats⸗ verordnung über Befugniſſe der Reichsbekleidungs⸗ ſtelle vom 22. März 1917 und der Bekanntmachung der Reichsbekleidungsſtelle über Beſchlagnahmen und Enteignungen durch die Reichsbekleidungs⸗ telle vom 4. April 1917 auf Antrag des zuſtändigen ommunalverbandes enteignet werden. S 2. Zuwiderhandlungen gegen die vorſtehen⸗ den Beſtimmungen und die nach 8 5 Abſ. 8 von den Kommunalverbänden zu erlaſſenden Anord⸗ ungen werden auf Grund der Vorſchrift des J 3 der Bundesratsverordnung über Befugniſſe er Reichs bekleidungsſtelle vom 22. März 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldͤſtrafe bis zu 10 000 Mark oder mit einer dieſer Strafen Beſtraft. Neben dieſen Strafen kann auf die in enannten Bundesratsverordnung ebenſtrafen erkannt werden. 38. Dieſe Bekanntmachung tritt ſofort in Kraft. Berlin, den 29. Dezember 1917. 8 Reichsbekleidungsſtelle. Reeichskommiſſar für bürgerliche Kleidung. 8— ) Erſchetat im Reichsauzeiger Nr. 307 vom 20. WDazember 1917. 5 s der bezeichneten Amtliches Der Verkehr mit Getreide, weigen und Hirſe aus der gwecken betr. des Staatsſekretärs des Verkehr mit Getreide, Hülſenfrüchten, treffend(Geſetz⸗ und Verordnungsblatt 1918 Nr. Seite 1/) zur öffentlichen Kenntnis 12 Mannheim, den 18. Januar 1978. Großh. Bezirksamt Abt. v Verordnun anden über den Verkehr mit Getreide, Buchweizen und Hirſe aus der Ernte 1917 zu Saat⸗ twecken. Vom 22. Dezember 1017. Auf Grund des 8 8 der Reichsgetreideordnung ſetzblatt S. 507) wird beſtimmt: rtikel 1. In der Verordnung über den Verkehr mit Getreide, Hülſenfrüchten, Buchweizen und 52915 aus der Ernte 1917 zu Saatzwecken vom 12. Juli 1917 in der Faſſung ber Verordnungen vom 25. September 1917 und 77. Oktober 1917(Reichs⸗ Geſetzbl. S. 609, 888, 975) werden folgende Aen⸗ derungen vorgenommen: J. 8 1. Abſ. 1 Satz 1 erhält folgende Faffung: Die Veräußerung, der Erwerb und die Vie⸗ ferung von Früchten(88 1, 2 der Reichs⸗ etreideordnung für die Ernte 1917 vom 21. Juni 1917, Reichs⸗Geſetzbl. S. 507) zu Saat⸗ zwecken iſt nur gegen eine mit dem Prüfungs⸗ vermerk und dem Stempel der höheren Ver⸗ waltungsbehörde verſehene Saatkarte erlaubt. 5 1 Abſ. 3 wird geſtrichen. 8 Satz 1 erhält folgende Faſſung: Die Ausſtellung der Saatkarten ſowie der Geſchäftsbetrieb der Saatautwirtſchaften und ugelaſſenen Händler unterliegt der Beauf⸗ ichtigung durch die Reichsgetreideſtelle. Im 5 14 Satz 2 iſt hinter den Worten:„im Sinne des“ einzufügen: „8 1 Abſ. 1 Satz 1“. In dem der Verordnung vom 12. Juli 1917 beigefügten Muſter 1 der Saatkarte wird der auf die Ausſtellung durch die Gemeinde bezüg⸗ liche Vordruck geſtrichen. Artikel 2. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 22. Dezember 1917. age 8 „ von Waldow. Verordnung. (Vom 4. Januar 1918.) r mit Getreide, Hülſeufrüchten, Buch⸗ Hirſe aus der Ernte 1917 zu Saat⸗ zwecken betreffend. Zum Vollzuge der Veroroͤnung des Kriegs- ernährungsamts zur Abänderung der Verordnung über den Verkehr mit Getreide, Hülſenfrüchten, Buchweizen und Hirſe aus der Ernte 1917 zu Saat⸗ zwecken vom 22. Dezember 1917 Reichs⸗Geſetzblatt Seite 1124) wird verordnet, was folgt: Bzs 8.1. Höhere Verwaltungsbehörde im Sinne des Artikels 1 Ziffer 1 der Verorbnung iſt das Be⸗ zirksamt. Der Prüfungsvermerk „Geprüft nach Verorz 1917. Großherzogliches Bezirksamt (Unterſchrift)“. Prüfungsvermerk und Stempel des Be ſind auf fämtlichen drei Abſchnitten A, B und C der Saatkarte auf der Vorderſeite anzubringen. § 2. Die vor Inkrafttreten der Verordnung des Kriegsernährungsamts vom 22. Dezember 1917 ausgeſtellten Saatkarten über Sommerſaatgetreide, auf die eine Belieferung noch nicht ſtattgeſunden hat, ſind unverzüglich dem Bezirksamt zur Nach⸗ prüfung und etwaigen Abſtempelung einzureichen. Saatkarten, die von Gemeinden nach dem 27. 2 1 8 Den Verk. weizen un hat zu lauten: vom 22. Dezember „„„„„6„„% irksamts „ Aitellungen 10 9 6. 1. 2 Mitteilungen Nr. 10 8 18. Dezember 1917 ausgeſtellt worden d, dürfen in keinem Falle mit fungsverm und Stenepel verſehen werden. 1 Buch⸗ Fear föif 24 Ga, Wir bringen hiermit nachſtehend bie Verordnung Kriegsernährungsamts vom 22. Dezember 1917(Reichsgeſetzblatt 1917 Seite 1124) ſowie die Vollzugs verordnung Großh. Mi⸗ niſteriums des Innern vom 4. Januar 1818 den Buchweizen und Hirſe aus der Ernte 1017 zu Saatzwecken be⸗ zur Abänderung ber Verorbunng Hülſeufrüchten, für die Ernte 1917 vom 21. Juni 197 Reichs ⸗Ge⸗ Veultündigungsblall 1.8. Die Oemeinbebehörden haben bis etwa not in ihrem Beſitz befindlichen Vorräte an Saatkarten 7—. ſofort an ihren Kommunalverband abzu ern. al. 23 75 tritt mii dem Tage ide ng aft. Karlsruhe, den 1. Jaunar 1018. Großherzogliches Mi rium des von Bodman. uinern. Dr. Schübe Seiordunng (Vom 21. Dezember 1017. Den Berkchr mit Wein betreffend. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom September 1015 über die Errichtung von Prei 12 sſtellen und die Verſorgungsregelung er 912— der Bekanntmachungen vom 1. Nove ber 1915 und 6. Juli 1916(Reichs⸗Gefetzblatt 1 Seite 607, 728 und 1916 Seite 678) wird un Verordnung obigen Betreffs vom 22. Oktober (Geſetzes⸗ und Verordnungsblatt Seite 340) ſofortiger Wirkung geändert, wie folgt a Satz 1 erhält folgende Faſſung: ie Ausfuhr von Traubenwein herzogtum in Mengen über 30 Liter od. 30 Flaſ iſt nur auf Grund eines Verſandſcheines geſtat 2 exhält folgenden Zuſatz: as Landespreisamt kann beſtümmte a 8 ämter allgemein zur Ausſlellung von Verſan ſcheinen in den Fällen ermächtigen, bei denen ſich um die Ausführung beſonders eiliger Aufträg der Sendungen von Traubenwein handelt. Mi em Antrag auf Ausſtellung eines folchen Verſand ſcheines hat der Verſender dem Bezirksamt de Nachweis der Dringlichkeit des Auftrags zu er bringen. a 8 erhält folgende Faſſung: ür den Berſandſchein iſt eine Gebühr von U 20 Pfennig für jedes Hektoliter als. für Verwaltungskoſten an das Landespreisam oder das zur Abgabe von Verſandſcheinen en mächtigte Bezirksamt zu entrichten. Für Verſand. ſcheine zu Weinſendungen an militäriſche Stellen, Lazarette und öffentliche Anſtalten wird keine Ge bühr erhoben. Karlsruhe, den 21. Dezember 1917. Großherzogliches 1 des Innern. Weingärtner. e Vorſtehende Verordnung bringen wir hiern zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 2. Januar 1018. Großh. Bezirksamt— Abt. III. Den Bedarf der Krankenauſtalten und ſonſtigen Anſtalten an Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren betr. Wir bringen nachſtehend die Bekanntmachung der Reichsbekleidungsſtelle vom 1. Dezember 1917 über baumwollene Verbandſtoffe und die Bekannt machung des Großh. Miniſteriums des Innern vom 28. Dezember 1917 mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis, daß als Stelle, an welche und von welcher künftig nach 8 1 Abſatz 1 der Be⸗ kanntmachung der Reichsbekleidungsſtelle die dort genannten Verbandſtoffe veräußert werden dürfen von der Reichsbekleidungsſtelle die Handelsgeſellſchaft deutſcher Apotheker) lin NW. 87, Dortmunderſtr. 12, bezeichnet wurde. Mannheim, den 4. Januar 1918. 5 Großh. Bezirksamt Abt. IV Bekanntmachung der Neichsbekleidungsſtelle über baum wollene Verbandſtoffe. Vom 1. Dezember 1917. Auf Grund der 38 1 und 2 der Bundesratsver⸗ ordnung über Befugnißfe der Reichsbekleidungs⸗ ſtelle vom 22. März 1917(Reichs ⸗Geſetzbl. S. 257) wird folgendes beſtimmt: 8 1. Fertige Verbandſtoffe aus Web., Wirk⸗ oder Strickwaren(Meterware und fertig geſchuittene Binden), die ganz oder zum Teif aus Baumwolle ergeſtellt ſind, dürfen, ſoweit ſie ſich im Beſitze von erbandſtoffabriken oder von Händlern befinden oder künftig von Verbandſtoffabriken fertiggeſtellt werden, im Großhandel nur an die von der Reichs⸗ bezeichnende Stelle und von diefer nur an Apotheken veräußert werden. e e aus dem Groß Be 1 0 1 1 In verwenden. nt Nen aus waumwone dergeneut yne, mr men 1 Kleinhandel an Verbraucher veräußern. Aus⸗ enommen hiervon ſind die zur Zeit des Intraft⸗ 12 der Bekanntmachung bei ihren Kleinhan⸗ elsverkaufsſtellen befindlichen Beſtände. Die Ver⸗ andſtoffabriken haben ihre geſamten Beſtände an erartigen Verbandſtoffen mit Ausnahme der zur eit des Inkrafttretens öieſer Bekanntmachung bei hren Kleinhandelsverkaufsſtellen befindlichen Be⸗ fände unverzüglich der Reichsbekreidungsſtelle nach rt und Menge mitzuteilen. 92. Von der Vorſchrift des 8 1 bleiben bie Men⸗ en unberührt, die als ſog. Anſlaltskontingent zur erfügung der Reichsbekleldungsſtelle zu halten nd, ebenſo bie Mengen, die auf Grund von Auf⸗ rägen des Heeres eber der Marine angefertigt nö. 5 1.8. 2 Veräußerung von Verbandſtoffen aus Deb, Wirk- oder Strickwaren gerichtet iſt, insbe⸗ Tell aus Baumwolle hergeſtellt ſind, an die Ver⸗ raucher iſt allen anderen Perſonen als den in 4 genannten Gewerbetreibenden verboten. 4. Gewerbetreibende, deren ſtändiger Gewerbe. etrieb auf Kleinhandel mit Verbandſtoffen aus eb⸗, Wirk⸗ oder Ktrickwtren gerichtet iſt, insbe⸗ ondere Apotheken und Drogen andlungen, dürfen olche Verbandſtoffe an Verbraucher nur auf ſchrift⸗ iche Verordnung eines approbierten Arztes lauch Bahn- oder Tierarztes) veräu zern. Die Aerzte bürſen für ihren eigenen beruflichen Bedarf Berbandſtoffe der in z 7 bezeichneten Art ſich ſchriftlich verordnen. Die ärztliche Veroroͤnung darf nur den für die llernächſte Zeit des Heilungspryzeſſes bezw. des beruflichen Bedarfs des Arztes erforberlichen Vor⸗ 125 ubilligen, und zwar unter Berückſichtigung er Möglichkeit, an Stelle ſonſtiger Web⸗, Birk⸗ der Strickwaren für den vorliegenden Zweck Ver⸗ nöſtoffe aus Papiergarngeweben oder Papier zu verwenden. Zu ber ſchriftlichen Verordnung beſondere Verordnungszettel verwenden, die anderweitige Verordnungen nicht enthalten dürfen. 5 5. Für den beruflichen Bedarf anderer Medizi⸗ nalperſonen als approbierte Aerzte, insbeſondere pon Heilgebilfen, Hebammen, Zahntechnikern und ergl. dürfen die in 84 8 Gewerbetreiben⸗ n Verbandſtoffe aus Web- Wirk⸗ oder Strick⸗ aren, die ganz oder zum Teil aus Baumwolle der Aerzte find e. i m der Fanung deu % Die 2 lle behält ſich vor, e 7 weitere Ausnahmen von den Vorſchriften dieſer Bekanntmachung zuzulaſſen. 0 12. Wer den Beſtimmungen dieſer Bekaunt⸗ machung zuwiderhandelt, wird auf Grund der Vor⸗ ſchrift des 8 8 der Bundesratsderordnung über Befugniſſe der Reichsbekleidungsſtelle vom N. Mä 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und m Geldſtrafe bis zu zehntauſend Mark ober mit einer dieſer Strafen beſtraft. Neben dieſen Strafen kann auf die in 9 8 der Bundesrats verordnung über Befugniſfe der Reichs⸗ 3 bezeichneten Nebenſtrafen erkannt werden. 1 5 1. Oie Bekanntmachung tritt ſofvrt in Kraft. Berlku, ben 1. Dezember 1017. Neichsbekleibungsſtells. N Geheimer Rat Dr. Beutler meichakommiſſar für bürgerliche Klebung Bekauntmachung. Zum Vollzug bes 8 5 der Bekanntmachung der Reichsbekleidungsſtelle über baumwollene Verband⸗ ſtoffe vom 1. Dezember 1017(Nr. 43 ber Mittei⸗ lungen der Reichsbekleidungsſtelle) wird beſtimmt, daß die hier vorgeſehenen Beſcheinigungen zum Bezuge von Verbandſtoffen aus Web-, Wirk⸗ und Strickwaren, die ganz oder zum Teil aus Baum⸗ wolle hergeſtellt find, für den beruflichen Bedarf anderer Medizinalperſonen als approbierter Aerzte, insbeſondere von Heilgehilſen, Hebammen, Zahn⸗ technikern und dergf. durch die Bezirksärzte zu er⸗ teilen find. Geſuche um Austellung der Beſcheint ungen ſind bei dem für den Wohnort des Geſuchſtellers zuſtän⸗ digen Bezirksarzt ſchriftlich einzureichen unter ge⸗ nauer Angabe der benbtigten Verbandstoffe nach Art und Stückzahl bezw. Maß. In den Geſuchen ſind die zur Bemeſſung des Vorrats erforderlichen Angaben über den Bedarf zu machen, wobei die für die Bemeſſung des Vorrats von der Reichs⸗ bekleidungsſtelle getroffenen Beſtimmungen genan zn beachten ſind. 5 0 Karlsruhe, den 28. Dezember 1917. Großh. Miniſterium des Innern. Der Miniſterialdtrektor: Pfiſterer. Kohlhepp. ergeſtellt ſind, nur gegen eine beſondere Beſchei⸗ nigung einer der von den Landeszentralbehörden B näherer Regelung des Verfahrens für dieſen weck beſtimmten ärztlichen Stellen veräußern. Die Beſcheinigung hat die benötigten Verband⸗ koffe nach Art und tückzahl bezw. Maß genau anzugeben. Sie ſoll nur den zeweikicen Vorrat für allernächſte Zeit enthalten, eſſen die Medizinal⸗ perſon unter Berückſichtigung der örtlichen Ver⸗ zältniſſe zur Fortſetzung ihres Gewerbes, jedoch kur bei ihren eigenen eruflichen Handreichungen bedarf, Es iſt hierbei ebenfalls auf die Möglichkeit ückſicht zu nehmen, an Stelle ſonſtiger Web⸗, irk⸗ und Strickwaren für die vorliegenden Zwecke erbandſtoffe aus Papiergarngeweben oder apier 5 6. Die Gewerbetreibenden(Apptheken uſw. daben die ärztlichen Verorönungen bezw. Veſhhes igungen burch deutlichen Bermerk unter Angabe es Liefertages ungültig zu machen, die ungültigen cheine zu ſammeln und zur Ermöglichung einer achprüfung 6 Monate hindurch geordnet aufzu⸗ 1 0 amenbinben find keine Verband i Sinne dieſer Bekanntmachung. 272 3 8. Die Apotheken haben unverzüglich, ſpäte⸗ ns aber bis zum 15. Dezember 1917, ihren geſam⸗ 7 Beſtand an Verbandſtoffen aus Web ek. der Strickwaren, die ganz oder zum aumwolle hergeſtellt ſind, nach Gattung ei der Reichsbekleidungsſtelle, Verwaltungsabtei⸗ ng Abteilung B für Anſtaltsverſorgung) in Ber⸗ 1.— schee zu melden. N . e Vorſchriften dieſer Bekannt inden keine Anwendung: e plötzlichen Unfällen Teil aus u. Menge 1. auf Verbandſtoffe, die bei oder Erkrankungen benötigt werden, wenn die ordnungsmüßige Beſchaffung der Verbandſtoffe nach den Beſtimmungen diefer Bekanntmachung die Perſon des Verunglückten oder Erkrankten gefährden würde;. 2. auf die von den Heeresverwaltungen oder der Marineverwaltung Veſchlagnahmten Verband⸗ ſtoffe während der Daner der Beſchlagnahme; 8. auf den Erwerß von Verbandſtoffen ſeiten der Heeresverwaltung und der Marinever⸗ waltu 5 10. A ündige Behrden, die zur Test- etzung der näheren Beſtünmungen zur Ausfüh- e r er Bekan ung berufen ſind, gel⸗ n die im 9 18 der eee lber 8 8 — 8 8 4 8 8 * N 5 2 — Vorſtehendes bringen wir hier⸗ mit zur allgemeinen Kenntnis. Seckenheim, 23. Januar 1918. Bürgermeiſteramt: Volz. Koch. Plältögin Herron-wäste dient zum Starkes von Kragen ung Manschetten 5 sto. Sr. Duane 5 flag Inh. W. Höllstin. . Regelung bes Verkehrs mit Web., Wirk., Strick 3. 255 Juni as. Dezember 1916 eee e 2 Am 3 Fonnlab, den 27. Januar numm 3 uhr findet im„Neckarthal„unſere diesjährige General⸗ verſammlung ſtatt. Tagesordnung: Bericht des Vorſtandes. 5 Kaſſenbericht. Wahl des Vorſtandes. Verſchiedenes. zahlr. Erſcheinen freundlichſt eingeladen. 8 Der Vorſt and. Wtkttuttttittttttttttttitttttttitte 5 Fralenperein öckenbeim. Um auch denjenigen Frauen und Mädchen noch Gelegenheit zur Erlernung prakt. Hausſchuhe zu geben, die zu den letzten Kurſen zu ſpät kamen, hat ſich unſer Verein entſchloſſen, nochmals Zwei Kurse zu veranſtalten. Anmeldungen zu denſelben nimmt Frau Stadel⸗ berger am f Donnerslag don 24. nachm von 2 bis 5 uhr entgegen. Das Kursgeld iſt bei der Anmeldung zu be⸗ zahlen.— Mitglieder Mk. 2.—, Nichtmitglieder Mk. 3.— Die entliehenen Leiſten ſind unverzüglich zurückzu⸗ bringen. Auch find noch Lehrbücher zur Schuh⸗ anfertigung zum Preis von 80 Pfg. zu haben. Die I. Präſidentin: N. Stadelberger.