Dien 12. Sort 1018 18. Jabra offnet und durch das neue Tor kann der freie Verkehr zwiſchen den durch„Friede und Freundſchaft“ verbundenen Mittelmächten und Südrußland ſeinen Einzug halten. Gleichwohl wird man zunächſt nicht allzu große Er⸗ wartungen an den Friedensſchluß knüpfen dürfen, ſo weitgreifend auch ſeine militäriſche und politiſche Be⸗ deutung iſt. Der Friedensſchluß ſteh. vor allem unter dem Zeichen des Siegs der deutſchen Waffen und der deutſchen Heerführung; ihm und nur ihm allein iſt er zu danken Die Ukrainer werden aber, abgeſehen von den kriegeriſchen Verluſten im engeren Sinne, davon nichts zu ſpüren haben, da die an die Ukraine unmittelbar oder mittel⸗ bar angrenzenden Verbündeten, Oeſterreich-⸗Ungarn, Bul⸗ garien und die Türkei auf Gebietsabtretungen verzichtet und Kriegsentſchädigungen von allen vier Mittelmächten und Kriegsentſchädigungen von allen Mittelmächten abge⸗ lehnt wurden. Wie die weitere Entwicklung der Ukraine, ihre Gebietsabgrenzung gegen Polen, Nordrußland und den Kaukaſus ſich geſtalten wird, iſt eine Frage der Zukunft. Vorausſetzung für den Frieden iſt aber ferner, daß ſich die Ukraine jetzt auch als ſelbſtändiger Staat behaupten kann. Zwar ſind ihre Truppen überall ſiegreich gegen die Pe⸗ tersburger Bolſchewiſten, welch letztere auf allen Linien im Norden, Weſten und Süden und ſogar in Sibirien zurückgedrängt werden, ſo daß, wenn nicht eine ſtarke wiederholt wurde. Die beiden bezeichneten ſich als die einzigen berufenen Vertreter des pol⸗ niſchen Volkes, forderten die ſofor tige Ent⸗ fernung der jetzigen Regierungsorgane in Polen und ergingen ſich in Anklagen gegen die bis⸗ herige Entwickelung der Unabhängigleit Polens. Bobinski und Radek beriefen ſich auch auf die in der deutſchen und der öſterreichiſch⸗ungariſchen Armee kämp⸗ fenden Polen. g Staatsſekretär v. Kühlmann richtete die kurze Frage an den Vorſitzenden der ruſſiſchen Delegation, ob das eben verleſene Dokument als eine offizielle Mit⸗ teilung der ruſſiſchen Abordnung anzufehen ſei. Trotzki entgegnete, die eben vorgetragenen An⸗ ſichten ſeien nur in denjenigen Grenzen gültig, welche die ruſſiſche Abordnung bei Beginn der gegenwärtigen Verhandlungen feſtgeſetzt habe, und innerhalb dieſer Gren⸗ zen ſeien ſie als offizielle Erklärung anzuſehen. Staatsſekretär v. Kühlmann gab hierauf folgende Erklärung ab: Ich finde es merkwürdig, daß in derſelben Sitzung, in welcher der Volkskommiſſar für die auswärtigen Angelegenheiten den Vorwurf weit von ſich weiſt, daß er die Verhandlungen verſchleppe, er uns durch ein Mitglied ſeiner Abordnung Ausführungen von dieſer Länge vorleſen läßt, für welche er dann halb und halb die Verantwortung ablehnt. Mir hat die eben ver⸗ Mächten den Friedenszuſtand herzuſtellen, haben die Re gierungen Deutſchlands, Oeſterreich-Ungarns, Bulgariem und der Türkei beſchloſſen, mit der Ukrainiſchen Volks republik einen Friedensvertrag zu vereinbaren. Sie wollen damit den erſten Schritt tun zu einem dauer haften und für alle Teile ehrenvollen 1 0 der nicht nur den Schreckniſſen des Krieges ein ſetzen, ſondern auch zur Wiederherſtellung de freundſchaftlichen Beziehungen zwiſchen del Völkern auf ee rechtlt em, wirt ſchaftlichem und geiſtigem Gebiet führen ſoll. Zu dieſem Zweck ſind die Bevollmächtigten der vor bezeichneten Regierungen(folgen die Namen) zur leitung von Friedensverhandlungen in Breſt⸗Litowsk zu ſammengetreten und haben ſich über folgende Beſtim mungen geeinigt: Artikel I. Deutſchland, Oeſterreich⸗Ungarn, Bulge rien, die Türkei einerſeits und die Ukrainiſche Volks republik andererſeits erklären, daß der Kriegszuſtand zwi ſchen ihnen beendet iſt. Die vertragſchließenden Parteien ind entſchloſſen, miteinander fortan in Frieden un! reundſchaft zu leben. N g Artikel II. I. Zwiſchen Oeſterreich⸗Ungarn einer ſeits und der Ukrainiſchen Volksrepublik andererſeits wer den die ſeitherigen Grenzen beſtehen bleiben. 2. Weiter nördlich wird die Grenze der Ukrainiſchen N ö 9 t t ã Li Der„ And 5 f . Arſcheint täglich, Renn der Sonn ⸗ Amtsblatt 5 Sn ſerttonspreie ö den Abe sene epi 1255 dene Mk. 1.——— 71 Setnenbeim, die epeelg Wen eren Alf 5 22 410. bei freier Zuſtellung. 5 lesben, Necarhanses And Edingen. e N N Mk. 2. 33 15 Neruſprechanſchl 16. ö Durch die Poſt bezogen pro Quartal Mt. 2.25. Drug uud Werlag non Bg. Bis wermanm, Seckenbeim. eruſprechanſchluß Nr. 3 e be ae ere Wee der Srtevensverkes. Am Samstag früh 2 Uhr iſt der Friede mit der verlas hierauf als„Sachverſtändiger für polniſche An⸗ Da das ukrainiſche Volk ſich im Laufe des gegen N 5 ukrainiſchen Republik unterzeichnet worden. Die erſte gelegenheiten“ eine Aufzeichnung in ruſſiſcher Sprache, wärtigen Weltkrieges als unabhängig erklärt u der ewaltige Lücke in dem Ring, den unſere Feinde um die von ſeinem Genoſſen Radek(dem bekannten Freund Wunſch ausgedrückt hat, zwiſchen der Ukrainiſchen Volks » Deutſchland gelegt hatten, iſt endgültig und dauernd ge- des Abg. Weſtmeyer. D. Schr.) in deutſcher Sprache republik und den mit Rußland im Kriege befindlichen 1 ö N N Hilfe in letzter Stunde von Außen vom Verband kommt, leſene Darlegung den Eindruck gemacht, daß ſie durch:] Volksrepublik, von Tarnograd angefangen, im allgemeinen mit dem Ende der Bolſchewiki⸗Herrſchaft zu rechnen ſein zum Fenſter hinaus gesprochen iſt. Und wie in der Linie Bilgoraj— Szoezebrzſzyn— Krasnoſter- dürfte und daß es ſich nicht mehr darum handelte, was J der Herr Vorſitzende der ruſſiſchen Delegation zur Auf⸗ Pugaſzow— Badin— Mezhiretſchie— Sarnaki— Mel⸗ man mit Herrn Trotzki redet, ſondern was mit ihm faſſung kommt, daß durch derartige rein agitato⸗] nik— Wyſcko— Litowsk— Kamenietz— Litowsk— eſchieht. Aber in dem ruſſiſchen Chaos iſt Raum riſche Volksreden dem Fortſchritt unſerer Verhand- fkamenietz— Litowsk— Pruſchauy— Wydenenſkejeſet ür alle Möglichkeiten, und da die Mittelmächte in ihrem lungen gedient werden ſoll, iſt mir vollſtändig unklar. derlaufen. Im einzelnen werden dieſe Grenzen nach den ö N eigenſten Intereſſe auf eine Feſtigung der Ukraine be⸗ Ich für meine Perſon lehne es aufs beſtimmteſte ab, oölkiſchen Verhältniſſen und unter Berückſichtigung der dacht ſein müſſen, ſo mag wohl auch dafür Vorſorge von Seiten der ruſſiſchen Abordnung irgend welche Er-[ Wünſche der Bevölkerung durch eine gemiſchte Kommiſſion getroffen worden ſein, daß nötigenfalls dem neuen klärungen entgegenzunehmen, welche nicht von vornherein eeſtgefetzt werden. f 0 noch im Werden begriffenen Staatsweſen bewaffnete Hilfe als offizielle Erklärrng der Geſamtdelegation gelten. Die Für den Fall, daß die Ukrainiſche Volksrepubliſ N 2 zuteil werden kann. Denn die Ukraine iſt jetzt unſer Geduld der Vorſitzenden der verbündeten Abordnungen zoch mit einer anderen der Mächte des Vierbundes ge⸗ ö ˖ Freund, Nordrußland immer noch unſer Feind. wird durch Vorgänge wie die eben gehörten von Seiten] meinſame Grenzen haben ſollte, werden hierüber beſon⸗ ö Die Ukraine iſt eine Kornkammer Europas und große der ruſſiſchen Abordnung auf eine ſehr harte Probe ge- dere Vereinbarungen vorbehalten. N Vorräte ſollen dort noch lagern, nach denen die Herren ſtellt und es werden jetzt nicht nur bei der deutſchen] Artikel III. Die Räumung der beſetzten Ge⸗ * Lenin, Trotzki uſw. ſo lüſtern waren. Gewiß wird von Preſſe ſehr ernſtliche Zweifel darüber entſtehen müſſen, biete wird unverzüglich nach der Ratifikation des gegen⸗ g dem Ueberſchuß ein Teil den Mittelmächten zugute ob auf Seiten der ruſſiſchen Abordnung wirklich die värtigen Friedensbertrages beginnen. ö kommen, doch darf man ſich in dieſer Beziehung vor⸗ Abſicht vorliegt, die hieſigen Verhandlungen erfolgreich Artikel IV. Die diplomatiſchen und konſulariſchen ö läufig keinen übertriebenen Hoffnungen hingeben. Die zum Abſchluß zu bringen. 5 3 Zeziehungen werden ſofort nach Ratifikation des Frie⸗ 1 inneren Verhältniſſe des noch in voller Gärung befin- General Hoffmann proteſtierte hierauf dagegen,[iensvertrages aufgenommen werden. . lichen Landes müſſen erſt geklärt, die Verkehrswege in daß Bobinski und Radek ſich anmaßen, im Artikel V. Die vertragſchließenden Teile ver zich⸗ 5 3 gebracht ſein, ehe an di Nutzbarmachung der Namen von Angehörigen des deutſchen Hee⸗ en gegenſeitig auf den Erſatz ihrer Kriegskoſten, g 9 wirtſchaftlichen Frucht des ukrainiſchen Friedens gedacht res zu ſprechen, und nahm die Soldaten des deut aas heißt der ſtaatlichen Aufwendungen für die Krieg⸗ ö werden kann, und darüber werden einige Wochen hin⸗ ſchen Heeres polniſcher Nationalität aufs energiſche n] ührung, ſowie auf den Erſatz der Kriegsſchäden 1 gehen. Auch mit der Ausgeſtaltung der Handelsbeziehun⸗ Schutz. 75 e Artikel JI. Die beiderſeitigen Kriegsgefangenen wer a gen im allgemeinen, für die ebenfalls Oeſterreich⸗Ungarn Staatsſekretär v. Kühlmann ſchloß hierauf die den in ihre Heimat entlaſſen werden, ſoweit ſie nicht mit 1 904 uin erſter Linie in Betracht kommt, wird es vorläufig noch Sitzung mit der Bemerkung, daß den Wünſchen der Zuſtimmung des Aufenthaltsſtaates in ſeinen Gebieten 5 gute Wege haben, da das erſchöpfte und durch die heilloſe ruſſiſchen Abordnung entſprechend in der nächſten Sit⸗ u bleiben oder ſich in ein anderes Land zu begeben Petersburger Geldpapierwirtſchaft in ſeinen Finanzen ſchwer erſchütterte Land einige Zeit brauchen wird, um als Käufer von Induſtrieerzeugniſſen eine nennenswerte Rolle zu ſpielen. i All das iſt aber kein Grund, die herzliche Freude an dem Friedensſchluß zu trüben. Er macht einige hun⸗ derttauſend Mann an der Südoſtfront, vorzugsweiſe aus den Kontingenten unſerer Verbündeten entbehrlich und frei für andere Zwecke und er macht ferner den Beitritt zum Frieden für die Rumänen, die ja mit den Bol⸗ ſchewiki in offenem Kampfe liegen, zur zwingenden Not⸗ wendigkeit. Vor allem iſt in dem langen Krieg endlich einmal von einem wirklichen Frieden die Rede, der ſich auf die Blüten der Verſailler Konferenz wie ein kalter Reif legt, uns aber wird er beſtärken in der Gewißheit, daß wir auch die Gegner im Weſten ſiegreich zu einem guten deutſchen Frieden zwingen werden. Die Friedensverhandlungen. Breſt⸗Litowsk, 9. Febr. Am Donnerstag wurden die Verhandlungen des deutſch⸗öſterkeich ungariſch⸗ruſſi ſchen Ausſchuſſes für politiſche und Gebietsfragen wieder aufgenommen und zuerſt die Fälſchung der Petersburger Telegramme durch den Kommiſſar Radek(Sobelſohn) erörtert. Trotzki behauptete, er habe nichts gefunden, was auf eine Schuld der Pet. Tel.⸗Ag. ſchließen ließe. Er müſſe gegen den Vorwurf der deutſchen Preſſe, daß er (Trotzki) die Verhandlungen verſchleppe, proteſtieren. Ge⸗ rade der deutſche Vorſitzende(Kühlmann) habe die langwierige theoretiſche Behandlung der verſchiedenen agen verlangt. e ö 5 Staatsſekretär v. Kühlmann erwiderte, die deut⸗ ſche Preſſe habe ſich aus den öffentlichen Verhandlungs⸗ berichten ihr eigenes Urteil bilden können. Er müſſe jedenfalls jede Unterſtellung, als wären die Vorſitzenden der verbündeten Abordnungen für eine Verſchleppung der Verhandlung verantwortlich, auf das Nachdrück⸗ lichſte zurüdweiſen. 3 ng die Ergebniſſe der bisherigen Arbeiten zuſammen⸗ aſſend erörtert werden ſollen. * Breſt⸗Litowsk, 10. Febr. Bei Eintritt der letzten Verhandlungspauſe konnte bekannt gegeben werden, daß die Grundlagen für den Abſchluß eines Friedens zwiſchen fee Vierbund und der ukrainischen Volksrepublik gefunden eien. Staatsſekretär v. Kühlmann eröffnete als Vor⸗ ſitzender die Sitzung kurz vor 2 Uhr nachts und teilte mit, daß das Friedensabkommen mit der Ukraine zur Unterzeichnung fertig ſei. Der Vorſitzende der ukrainiſchen Abordnung Sſewr⸗ juk entgegnete: Mit Freuden ſtellen wir feſt, daß vom heutigen Tage an der Frieden beginnt zwiſchen dem Vierbund und der Ukraine. Allerdings hegten wir die Hoffnung, es zu einem allgemeinen Frieden bringen zu können. Die politiſche 5 iſt aber ſo, daß nicht alle Mächte ſich hier zuſammengefunden haben, um einen allgemeinen Frieden zu unterzeichnen. In der feſten Ueberzeugung, daß dieſer Frieden beitragen wird zur allgemeinen Beendigung des großen Krieges, ſtellen wir gerne feſt, daß die lange und zähe Arbeit, die hier in Breſt⸗Litowsk geleiſtet wurde, von Erfolg gekrönt iſt, und wir einen demokratiſchen und für beide Teile ehrenvollen Frieden erzielt haben. Vom heutigen Tage an tritt die ukrainiſche Volksrepublik, zu einem neuen Leben ge⸗ boren, als ſelbſtändiges Reich in den Kreis der Staaten ein. Sie ſtellt für ihre Front den Krieg ein und wird dafür Sorge tragen, daß alle Kräfte, die ihr verborgen ſind, zu neuem Leben erſtehen und erblühen. Staatsſekretär v. Kühlmann lud ſodann die be⸗ zollmächtigten Vertreter ein, zur Unterzeichnung des Frie⸗ densvertrages zu ſchreiten. Um 1 Uhr 59 Minuten unter⸗ zeichnete Staatsſekretär v. Kühlmann als erſter die für Deutſchland beſtimmte Ausfertigung des Friedensvertra-⸗ es. Um 2 Uhr 20 Minuten waren ſämtliche Unter⸗ chriſten geleiſtet.. 8 n ee ee Baſis: 1000 deutſche Reichsmark in Gold der Ukraini⸗ U. 1 1 0 1 ö ö bünſchen. N Artikel VII. Ueber die wirtſchaftlichen Be⸗ jehungen wird vereinbart: f 1.᷑. Die vertragsſchließenden Teile verpflichten ſich, mverzüglich die wirtſchaftlichen Beziehungen anzuknüp⸗ en und den Warenaustauſch auf Grund folgender Be⸗ timmungen zu organiſieren:- Bis zum 3 1. Juli d. J. iſt der gegenſeitige Aus⸗ tauſch der Ueberſchüſſe der wichtigſten landwirkſchaftlches und induſtriellen Erzeugniſſe zur Deckung der laufenden Bedürfniſſe durchzuführen: a) Die Menge und die Art der Erzeugniſſe werden auf jeder Seite durch eine Kommiſſion feſtgeſtellt, die ſofort nach der Unterzeichnung des Friedensvertrages zu⸗ ſammentritt; b) Die Preiſe der Erzeugniſſe werden durch eine Kommiſſion feſtgeſtellt, die aus der gleichen Zahl von Mitgliedern der beiden Seiten beſteht. c) Die Verrechnung erfolgt in Gold auf folgender ſchen Volksrepublik gleich 462 Rubel Gold des früheren ruſſiſchen Kaiſerreiches(1 Rubel= ½5 Imperial) oder 1000 öſterreichiſche und ungariſche Kronen Gold gleich 393 Karbawanjes 76 groß republik gleich 393 Rubel 78 Kopeken Gold des früheren ruſſiſchen Kaiſerreiches(1 Rubel ½;5 Imperial). ch Der Austauſch der Waren erfolgt durch die ſtaat⸗ liche Zentralſtelle oder durch vom Staate kontrollierte Zentralſtellen. Der Austauſch jener Erzeugniſſe, die durch die Kom⸗ miſſion nicht feſtgeſtellt werden, erfolgt im Wege des freien Verkehrs unter den Bedingungen des vorläufigen Handelsvertrags. 3 II. Soweit nicht in Ziffer 1 anders vorgeſehen iſt, ſollen proviſoriſch bis zum Abſchluß eines endgül⸗ tigen Handelsvertrags, jedenfalls aber bis zum 2 a Ablauf von mindeſtens 6 Monaten nach Abſchluß Friedens zwiſchen Deutſchland, Oeſterreich⸗Ungarn, old der Ukrainiſchen Volks⸗ garten und der Turkei einerseits und den zur Zeit mit ihnen im Kriege befindlichen europäiſchen taaten, den Vereinigten Staaten von Amerika und Japan andererſeits folgende Beſtimmungen zu Grunde gelegt werden: f 1. Für die wirtſchaftlichen Beziehungen zwiſchen 5 dem Deutſchen Reiche und der ukrainiſchen Volksrepublik 5 diejenigen Vereinbarungen, die in den einſchlägigen Be⸗ ſtimmungen des deutſch⸗ruſſiſchen Handels⸗ und Schiff⸗ fahrtsvertrages von 1894 bis 1904 niedergelegt ſind. Gewiſſe Paragraphen erfahren eine entſprechende Ab⸗ änderung. 2. Die vertragsſchließenden Teile verpflichten ſich, den gegenſeitigen Verkehr durch keinerlei Einfuhr⸗, Aus⸗ fuhr⸗ oder Durchfuhrverbote zu hemmen und die freie Durchfuhr zu geſtatten. N 3. Kein Teil wird die Begünſtigungen in Anſpruch nehmen, die der andere Teil irgend einem anderen Staate auf Grund einer beſtehenden oder künf⸗ ligen Zolleinigung, wie ſie zum Beiſpiel zwiſchen dem Deutſchen Reiche und dem Großherzogtum Luxemburg beſteht, oder im kleinen Grenzverkehr bis zu einer Grenz⸗ 75 von 15 Kilometer Breite gewährt oder gewähren wird. . Die Waren aller Art, die durch das Gebiet eines der beiden Teile durchgeführt werden, ſollen wechſelſeitig von jeder Durchgangsabgabe frei ſein. 5. Die Vertragſchließenden werden einander im Ei⸗ ſenbahntarifweſen insbeſondere durch die Erſtellung direk⸗ ter Tarife tunlichſt unterſtützen. 8 In ähnlicher Weiſe werden für die wirtſchaftlichen Beziehungen zwiſchen Oeſterreich⸗Ungarn und der Ukraine die Beſtimmungen des öſterreichiſch⸗ungari⸗ ſchen Handels⸗ und Schiffahrtsvertrags vom 15. Februar 1906 mit entſprechender Aenderung verſchiedener Punkte ſchluß Natian anwende in Anſprug III. des gegenwärtigen Vertrages für die w irtſchaftlichen Beziehungen zwiſchen Deutſchland, Oeſterreich⸗Ungarn; Bulgarien und dem Osmaniſchen Reiche einerſeits und der ÜUkrainiſchen Volksrepublik andererſeits vorgeſehenen proviſoriſchen Beſtimmungen kann im beiderſeitigen Ein⸗ verſtändnis der Oeſterreich⸗Ungarn zollverbündetes Land mittelbar an⸗ grenzt oder welche Deutſchland ſeinen eigenen Kolonien, wärtigen Beſitzungen und Schutzgebieten oder einem der mit ihm zollverbündeten Länder gewährt. Deutſchland wird keinen Anſpruch er he⸗ ben auf die Vergünſtigungen, die die Ukrai⸗ niſche Volksrepublik an ein anderes mit i hr durch ein Zollbündnis verbundenes Land, das an die Ukraine unmittelbar oder durch ein anderes mit ihr zollverbündetes Land mittel bar angrenzt, oder den Kolonien, auswär⸗ tigen Beſitzungen und Schutzgebieten eines der mit ihr zollverbündeten Länder gewährt. b!) Die Beſtimmungen IVa gelten ſinngemäß auch für den wirtſchaftlichen Verkehr zwiſchen Oeſterreich⸗Un⸗ garn und der Ukraine. 0 Ma. Soweit in neutralen Staaten Waren lagern, die aus Deutſchland oder der Ukraine ſtammen, e aber mit der Verpflichtung belegt ſind, daß ſie weder unmittelbar noch mittelbar nach dem Gebiete des anderen bertragſchließenden Teils ausgeführt werden dürfen, ſollen erartige Verfügungsbeſchränkungen im Verhältnis zwi⸗ chen den vertragſchließenden Teilen auf ehoben werden. Die beiden vertragſchließenden Teile verſflichten ſich da⸗ 5 den Regierungen der neutralen Staaten von der vorerwähnten Aufhebung dieſer Verfügungs⸗ beſchränkung unverzüglich Kenntnis zu geben. bz) Dieſelbe Beſtimmung wird zwiſchen Oeſterreich⸗ Ungarn und der Ukraine getroffen. 5 Artikel VIII. Die Herſtellung der 5 ffentlichen und privaten Rehe en, der Aus⸗ auſch der Kriegsgefangenen und der Zivil⸗ internierten, die Amneſtiefrage, ſowie die Frage der Behandlung der in die Gewalt des Gegners geratenen Handelsſchiffe wird in einzelnen Verträgen mit der Ukrainiſchen Volksrepublik geregelt. 5 ü Artikel IX. Die in dieſem Friedensvertrag getrof⸗ fenen Vereinbarungen bilden ein unmittelbares Ganzes. Artikel X. Bei der Auslegung dieſes Vertrages ſind ür die Beziehungen zwiſchen Deutſchland und der Ukraine der deutſche und der ukrainiſche Text, für die Beziehungen zwiſchen Oeſterreich⸗Ungarn und der Ükraine der deutſche nd ungariſche und der ukrainiſche Text, für die Bezie⸗ ungen zwiſchen Bulgarien und der Ukraine der bulgariſche und der ukrainiſche Text und für die Beziehungen zwiſchen der Türkei und der Ukraine der türkiſche und der ukraini⸗ Text maßgebend. ö * sollen tunlichſt bald in Wien ausgetauſcht werden. 4 ö 1 Der Krieg mit Rußland zu Ende. Nachdem die ukrainiſche Republik durch einen umfang⸗ reichen Vertrag den Frieden mit den Mittelmächten ge⸗ ſchloſſen und in ein politiſches und wirtſchaftliches Freund⸗ ſchaftsverhältnis zu treten ſich verpflichtet hatte, konnte Schlußbeſtimmung: Der gegenwärtige Friedensver⸗„ rag wird ratifiziert werden. Die Ratifikationsurkunden. 2. und Bewährung in großem Zuge ſichern durften. Von zu tun, um ſich der Angriffe wotdürftig zu erwehren. Obendrein hatte Staatsſekretär die Regierung der Volkskommiſſare in Petersburg nicht mehr anders, als für ſich die Folgerung daraus zu ziehen. Die Fortſetzung der alten Manier der Ver⸗ ſchleppung ging nun wirklich nicht mehr an. Trotzki tand einſam. Die ukrainiſche Republik hatte er den Mit⸗ telmächten ja geradezu in die Arme getrieben und da der lächerliche Charkower Bolſchiwismus ein ſo raſches Ende genommen, fehlte den Petersburger Eintags⸗ trannen, die ſich jetzt nur noch auf die höchſt unzuver⸗ läſſigen Banden der Roten Garde ſtützen können, aller Rückhalt. Die ruſſiſche Front hat ſeit Wochen aufgehört zu ſein und was an ruſſiſchen Truppen etwa noch an der Oſtgrenze des Reichs zu finden iſt, hat genug damit der Polen und Rumänen b. Kühlmann und General Hoffmann mit den Bolſchewiki in einem Tone verkehrt, der ſie nicht im Zweifel laſſen konnte, wieviel die Uhr geſchlagen hatte. So blieb nichts anderes übrig, als nachzugeben. Um aber doch den Schein zu retten und das„Prinzip“ zochzuhalten, beſchränkte ſich die ruſſiſche Abordnung dar⸗ auf, den Krieg für beendet zu erklären und die Abrüſtung des ruſſiſchen Heeres, die tatſächlich zum größten Teil don den Soldaten ſelbſt ſchon längſt beſorgt worden iſt, inzuordnen. Von einem förmlichen Friedensvertrag woll⸗ ten die Bolſchewiſten nichts wiſſen; ihr fanatiſcher Haß zegen die deutſchen und öſterreichiſchen„Imperialiſten“, zegen die ſelbſt der Verſuch der Revolutionierung wir⸗ zungslos geblieben war, hätte ihnen nicht erlaubt, auf einem Friedensprotokoll ihre ehrenwerten Namen neben diejenigen von Vertretern des Imperialismus zu ſetzen. So kann man denn Rußland gegenüber auch nicht von einem Friedensſchluß, ſondern höchſtens von einer Be⸗ endigung des Kriegszuſtandes reden. Trotzki hat alſo berhindert, daß Rußland in die Gefahr gebracht würde, durch einen Vertrag zu einem„freundſchaftlichen Verhält⸗ nis“ zu Deutſchland und Oeſterreich genötigt zu ſein — er hatte das eine wertloſe Dekoration genannt—, and Lenin hat ſein„Programm“ durchgeſetzt, daß zwi⸗ ſchen Rußland und den Mittelmächten„weder Krieg noch Frieden“ herrſchen ſolle. Es iſt unerheblich, ob der Ge⸗ danke dieſes einzigartigen Zuſtandes in der Werkſtätte der Entente⸗Diplomatie geſchmiedet worden iſt,— wir haben ihn als eine Tatſache hinzunehmen und uns dar⸗ nach einzurichten, mit anderen Worten, wir werden mit der Gewißheit rechnen müſſen, daß Lenin, Trotzki, Radek und ihre Auftraggeber fortfahren werden in den Beſtre⸗ dungen, in Deutſchland und Oeſterreich die Revolu⸗ tion zu entfeſſeln. Kein Vertrag ſteht dem formell im Wege, gegebenenfalls könnte alſo auch nicht Rechenſchaft für einen Vertragsbruch gefordert werden. Da nun aber doch gewiſſe Abmachungen zwiſchen angrenzenden Völkern nicht zu umgehen ſind, ſo ſollen die wechſelſeitigen diplomatiſchen, konſulariſchen, rechtlichen und wirtſchaftlichen Beziehungen nicht von der Herrn Trotzki beſonders verhaßten Friedenskonferenz, ſondern bon Regierung zu Regierung und von den zum Teil noch in Petersburg befindlichen Kommiſſionen erledigt werden. Nach der Richtlinie„Frieden ohne Gebietsab⸗ tretungen und Entſchädigungen“ iſt, wie beim ukrainiſchen Friedensvertrag, auch bei der ruſſiſchen Kriegsbeendigung auf Entſchädigungen jeder Art, auch von Erſatzanſprüchen für 0 verwüſtete Oſtpreußen und Galizien verzichtet worden. Man wird das Ende des Kriegs mit Rußland unter den gegebenen Umſtänden im Deutſchen Reich in vielen Kreiſen mit gemiſchten Gefühlen aufnehmen. Ein Son⸗ derfriede iſt es nicht. Wirtſchaftlich wird der Ruhe⸗ zuſtand von geringem Werte ſein; ſeine Bedeutung liegt auf politiſchem und beſonders auf militäriſchem Gebiet. Die Entente iſt jetzt vor ganz neue Aufgaben geſtellt, nach⸗ dem nunmehr faſt unſere ganze Oſtfront frei und offen geworden iſt. Denn auch der letzte Reſt ehemaliger En⸗ tentemacht im Oſten, das verſtümmelte Rumänien iſt jetzt zum Einlenken gezwungen. Der Kriegshetzer Bra⸗ tianu, deſſen Perſon die Anbahnung friedlicher Ver⸗ hältniſſe erſchwert hätte, hat ſeine Entlaſſung als Mini⸗ ſterpräſident genommen und ſoll durch den zugänglicheren General Adverescu erſetzt werden. Deshalb haben wir 8 Recht, uns der Beendigung des Kriegs im Oſten zu reuen.. Generalfeldmarſchall v. Eichhorn (Zum 70. Geburtstag, 13. Februar.) Hermann Gottfried Emil von Eichhorn, der jüngſte Generalfeldmarſchall des deutſchen Heeres, der ruhmreiche Führer der 10. Armee im Oſten, vollendet am 13. Februar das 7. Jahrzehnt ſeines erfolgreichen Sol⸗ datenlebens in voller geiſtiger und körperlicher Rüſtig⸗ keit. Ein geborener Breslauer iſt Generalfeldmarſchall von Eichhorn ein Enkel des preußiſchen Staatsmannes und nachmaligen Kultus miniſters Eichhorn, während ſein Großvater mütterlicherſeits der berühmte Philo- ſoph Schelling geweſen iſt. Hermann von Eichhorn trat 1866 als Fähnrich beim 2. Garde⸗Regiment zu Fuß in die Armee ein und zeichnete ſich in dem Feldzuge von 1866 ſowie im Deutſch⸗franzöſiſchen Kriege als junger Offizier aus. In den folgenden Friedensjahren erreichte er, dank ſeiner hervorragenden Begabung und ſeiner unermüdlichen Schaffenskraft, allmählich die höchſten Hee⸗ resſtellen. Vor Beginn des Krieges hatte er, zum General⸗ oberſt ernannt, die Stellung eines Inſpekteurs der 7. Armee⸗Inſpektion inne. a Als der Krieg ausbrach, war Generaloberſt von Eich⸗ horn durch Krankheit an der Ausübung ſeines militäri⸗ ſchen Dienſtes gehindert. Erſt der Januar 1915 ſah ihn als Mitkämpfer in der Soiſſons⸗Schlacht. Die Neubil⸗ dung der 10. Armee an der Oſtfront ſchuf bald darauf den Platz, auf dem ſich ſeine Fähigkeiten Betätigung Mark; Beſteuerung des Möge es ihm vergönnt ſein, in aller Rüſtigkeit und da än hufte Generatoderſt von Eichhorn den krregerr⸗ ſchen Lorbeer in raſcher Folge. Am 8. Februar 1915. hatte die glanzvolle Vernichtungsſchlacht in dem verſchnei⸗ ten Maſuren begonnen, an der der Führer der 10. Armee entſcheidenden Anteil hatte, und mit ihr die Einleitung der langen, erfolgreichen Offenſive gegen Rußland, die Kurland, Litauen und Polen in deutſche Hand brachte. Die wuchtige Zertrümmerung des ruſſiſchen Feſtungs⸗ ſyſtems durch den Einſturz des ſtarken Eckpfeilers Kowno, war Eichhorns Werk, die Eroberung Wilnas und die un⸗ erſchütterliche Abwehr auf Litauens Gefilden gegen die ruſſiſchen Maſſenſtürme in der Folgezeit ſein Verdienſt. Eichhorns Feldherrnkönnen, das vom Kaiſer und Hinden⸗ burg wiederholt in Worten höchſter Anerkennung gefeiert wurde, hat die Rieſenerfolge im Oſten zu einem guten Teile ermöglichen helfen. Dem ſiebzigjährigen General⸗ U feldmarſchall werden zu ſeinem Geburtstage von Heer und Heimat die herzlichſten Glückwünſche entgegengebracht. Schaffenskraft auch weiterhin ſeine ſchwere und verant⸗ wortungsvolle Aufgabe zu erfüllen bis zu jenem Tage, der uns den Frieden bringt, deſſen Geſtaltung ſeine un⸗ vergänglichen Leiſtungen weſentlich beeinfluſſen. Die Kriegslaſten und ihre Deckung. In der bayeriſchen Kammer der Reichsräte brachte der Reichs⸗ rat Graf Preyſing eine Anfrage wegen der Belaſtung des ö 0 Reichs und der Einzelſtaaten durch den Krieg ein. r führte aus: Wenn wir fetzt Frieden ſchlöſſen, ſo würoe es ſich zu⸗ nächſt darum gandeln, die Geſamtſumme aufzubringen, die ich aus den Anleihen für Kriegsbedürfniſſe und Aufwen⸗ dungen für die Wiederherſtellung in Oſtpreußen, El⸗ ſaß⸗Lothringen, den deutſchen Kolonien und endlich für die Wiederherſtellung von Heer und Marine zuſammen⸗ ſetzt und wohl allgemein auf über 130 Milliarden be⸗ technet wird. Im Falle eines ſchlechten Friedens müſſen wird den Geldverluſt der Gläubiger Deutſchlands im Ausland mit 3.5 Milliarden noch erſetzen Rechnen wir hinzu die fährlichen Renten für Invalide and Hinterbliebene mit 4 Milliarden, ferner die Beſoldungs⸗ erhöhung ſowie Erhöhung aller Materialkoſten mit etwa 1,3 Milliarden jährlich, ſo erhalten wird eine jährliche Belaſtung des Reiches von 14 Milliarden. Weiter iſt der Mehrbedarf der Bundesſtaaten und Gemeinden, der im Frieden laufend 28 Milliarden betrug, auf die 1 Summe zu veranſchlagen, 9 ſo daß ſich hier ein Geſamtjahres edarf in Jukunft von 5,6 55 Milliarden ergibt. Wir müſſen alſo mit einer jährlichen Ge⸗ ſamtbelaſtung von 196 Milliarden rechnen Wollte das Reich die Summen aus direkten Steuern beſtreiten, die den Einzelſtaaten gehören, ſo würde die politiſche und wirt⸗ chaftliche Selbſtändigkeit der Bundesſtaaten aufhören. Ver⸗ ſchiedene Vorſchläge ſind gemacht worden, die faſt alle die Ver⸗ mögenswegnahme bis zu 0 und 50 Prozent(von Vermögen von 10900 Mark aufwärts) oder gleichkommende ſog. Kriegsſteuern ſehlen. Zwangsveräufe von Landgütern, Hausgrundſtücken und Fabriken im größten Maßſtab müßten die unausbleibliche Folge ſein, wenn nicht der Staat der Mitbeſitzer von Gütern und Häuſern werden ſollte. Iſt ſich jeder Deutſche darüber klar, daß von der Art des Friedensſchluſſes für ihn nicht weniger abhängt, als ſeine eigene Exiſtenz? e Frage der Kriegs⸗ entſchädigung muß daher erneut aufgeworfen werden. Finanzminiſter Breunig erklärte: Der Stand der Reichs ſchuld bezifferte ſich am 1. April 1914 an Anlehen und ver⸗ zinslichen Schatzanweiſungen auf 49 Milliarden, am 1. Oktober 1917 auf 74.5 Millfarben, daneben betrugen an dieſem Tage die noch offenen Anlehenskredite 41 Milliarden. Der Bedarf für Verzinſung und Tilgung der Reichsſchuld betrug 1914 247. Millionen und im Jahre 1917 3,5 Milltarden, er wird 155 0 — — 47 für 1918 noch um über 2 Milliarden Mark erhöhen. fortdauernden Einnahmequellen wurden ſeit dem letzten Frie⸗ denshaushalt neu eröffnet: Erhöhung der Tabakabgaben 130 Mill Mk; Frachturkundenſtempelgeſetz 65 Mill. Mark; i zu den Poſt⸗ und Telegraphengebüh⸗ den 225 Mill. Mark; Warenumſatzſtempel 225 Mill. erſonen⸗ und Güterverkehrs 2) Frachturkun en 94 Mi l. Ma k b) Abgaben für den Perſonen⸗ verkehr 12/7 Mill. Mark, c) Abgaben für den Gülerperkehr 140 Mill. Mart, insgeſamt 321 Millionen bon denen die bisherige Reichsſtempelabgabe vom Perſonenverkehr in Höhe von 23 Mill. Mark welfällt, ſo daß ein Mehrertrag von 298 Millionen bleibt. Endlich Kohlenſteuergeſetz 495 Mill. Mark, zuſammen 1439 240 000 Mark. An einmaligen Abgaben wurden beſchafft nach dem Kriegsſteuergeſetz vom 21. Juni 1916 und dem Ge⸗ ſetz vom 9. April 1917 über die Erhebung eines Zu ſchlags zur Kriegsſteuer Einnahmen von rund 5½ Milliar⸗ den Mark. f „Di. Koſten der Kriegführung haben im Jahre 1914 monatlich durchſchnittlich rund 1½ Milliarden Mark be⸗ tragen; aber bereits im Februar 1917 hat ſie Graf Roedern auf durchſchnittlic, monatlich 2,7 Milliarden Mark angegeben. In⸗ 1 zwischen werden ſie inkolge der allgemeinen Teuerung welter geſtie⸗ en ſein. f . Es merden demnächſt Geſetzesvorſagen wegen der Be cha fun, neuer fortlaufender Reichseinnahmen zun Abgleichung des Reichshaushalts für 1918 zu 3 ſein. Daß das Kriegsſteuergeſetz vom 21. Juni 1916 ein Fortführung erfahren muß, ergibt ſich den daraus, daß jenes Geſetz nur die Kriegsgewinne bis zum Schluſſ. des Jahres 1916 umfaßt hat. Außer den für die eigent liche cen erforderlichen Beträgen werden nach Frie- densſchluß weiter durch Schuldaufnahme zu den ken ſein: 1. Der Erſatz für die Familienunterſtützun⸗ gen an die Gemeinden, 2. die Kriegs ſchäden in Oſtpreußen Elſaß⸗Lothringen uſw., 3. die Koſten für die Wiederinſtandſetzung von Heer und Flottte. N Dazu wird auch für eine 92 10 Tilgung der Reichs ⸗ kriegsſchuld Sorge zu tragen ſein. Die Koſten für Wieder⸗ inſtandſetzung von Heer und Flotte müſſen wieder in den ordent⸗ lichen Haushalt übernommen werden, als Kriegsrenten ſind minde⸗ ſtens 3 Milliarden jährlich anzunehmen, ſo daß der laufende Reichs⸗ haushalt nach dem Kriege um mindeſtens 10 Milliarden höher ſein wird als vor dem Kriege(63,4 illiarden), abgeſehen von den Ausgaben der Einzelſtaaten und Gemeinden. Alte und veraltete Theorien über Beſteuerung werden auf⸗ gegeben, neue Wege für die Reichseinnahmen werden gefunden werden müſſen. Auch an dem Beſitze wird das Reich mit zer Erweiterung der Erbſchaftsſt euer, der Erhöhung der Beſitzſteuer für den Wertzuwachs, mit der Aus dehnung der riegsg ewinnſteuer nicht vorübergehen können. Da änter dieſen Umſtänden für den Rei f. sſchatzſekretär un leden bundesſtaatlichen Finanzminiſter es von beſonderem Wert iſt, tunlichſt einen entſprechenden Beitrag zur Abbürdun dieſe Laſten von den Gegnern zu verlangen, i ſelbſtverſtändlich. Von der weiteren„ ſieltäriſchen ind politiſchen Geſam tlage allerdings wird es abhängen, wie weit nie Reichsleitung eine ſolche Forderung zur Geltung brin en dann. Wenn die wirtſchaſtliche wie politiſche Selbſtändigkeit der Bundesſtaaten erhalten bleiben ſoll, darf bei den Beſteuerungs⸗ naßnahmen des Reichs auf das Gebiet der direkten Steu⸗ ern nicht mehr weiter übergegriffen werden. f Der Welt krieg. WTB. Großes Hauptquartier, 11. Febr. Amtlich g Weftlicher Kriegsschauplatz: Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht; Erkundunasvorſtöße der Enaländer an vielen Stellen 1 der Front in Flandern und im Artois fuhrten lich bei Warneton und öſtlich don Armentieres zu 0 tigen Kämpfen. Wir machten dabei Gefangene. Heeresgruppe Herzog Albrecht: An der lothringiſchen Front und in den mittlerer Vogeſen lebte die Gefechtstätigkeit am Nachmittag auf Eigene Erkundungen ſüdlich von Embermenil, be Senones und am Buchenkopf brachten uns Gefangene ein Italieniſcher Kriegsſchauplatz: Auf der Hochfläche der Sieben Gemeinden lebhoft, Artillerietätigkeit. Von den anderen Kriegsſchauplätzen nichts Neues Der Erſte Generalquartiermeiſter: Ludendorff * 3 Fortgeſetzt finden an der Weſtfront Aufklärungs gefechte ſtatt, um über Verteilung des Gegners und di Stärkeverhältniſſe Gewißheit zu erlangen. Dabei können in den letzten Tagen zwei Abſchnitte vor allem feſt geſtellt werden, an denen beſonders ſtark„gearbeitet! wird. Der eine iſt die ganze engliſche Front in Flanders und in dem ſüblich ſich anſchließenden Artois. Hie macht ſich eine gewiſſe Nervoſität bemerkbar, die durch die Zuſammenſetzung der Front wohl gefördert wird. Ju die englischen Linien ſind ſeit längerer Zeit Franzoſen und Belgier eingeſtreut, neuerdings ſcheint aber ein be rxächtlicher franzöſiſcher Zuwachs dazu gekommen zu ſeir — und das Zuſammenwürfeln von Elementen, die inner io fremdartig, ſich widerſtrebend ſind, hat auf die Ver aſſung der Ententefront noch nie günſtig eingewirkt die reſpektiven Heerführer verſprechen ſich zwar wunder vas für Erfolge von dem gegenſeitigen Anreiz der Eifer ucht der verſchiedenen Truppen— im Grunde genomm ſt es ein arges Armutszeugnis—, ſehr häufig und v eicht in den meiſten Fällen hat dieſe Eiferſucht ſich abe zon ihrer anderen Seite gezeigt, der Schadenfreude daß es die Franzoſen mit der größten Genugtuung er füllte, wenn die Engländer Hiebe kriegten, und umge⸗ ehrt, iſt durch Gefangene hundertfach beſtätigt. Dazu ſt es noch eine offene Frage, wo die gegenſeitige Ab⸗ ieigung größer iſt: beim Soldaten, beim Offizierkorps der bei den oberſten Führern. Darum gibt es auch rotz Verſailler Kriegsrat keinen Entente⸗Hindenburg und vird es— von der Qualifikation ganz abgeſehen nie geben.— Der andere Abſchnitt, wo es ſummt und zrummt wie in einem Immenſtock, iſt der ſüdliche Tei on Franzöſiſch⸗Lothringen und das Vogeſengebiet. Die imerikaner ſollen in Lothringen ſich eingeniſtet, oder vie es in der amtlichen Waſhingtoner Bekanntmachung eißt, einen Teil der Front eingenommen haben. Es at lange gedauert, bis die Pankee⸗Jarde ſo weit war. lber jetzt bilden ſich die Amerikaner etwas darauf ein. in der Selbſthochſchätzung übertrifft ja der brave Uncle zam ſeinen Vetter John Bull noch um ein Stück. Herr zaker findet es deshalb auch empörend, daß deutſche zauchboote es wagen, einen amerikaniſchen Truppentrans⸗ ort zu beläſtigen oder gar in Lebensgefahr zu bringen. die franzöſiſch-amerikaniſche Freundſchaft iſt bekanntlich ur eine erzwungene, durch den Hunger geleimte. Die franzoſen werden alſo wohl im Stillen ſich vergnügt as Fäuſtchen gelacht haben, als die Patrouillen der Boches“ in letzter Zeit wiederholt in die berühmten merikaniſchen Gräben ſtiegen und ernige exotiſchen Exem⸗ are beim Schafittchen faßten. Der Krieg zur See. Berlin, 10. Febr. Im Sperrgebiet um England ind 5 Dampfer und 7 Fiſcherfahrzeuge verſenkt worden. Der Artikel 8 des Friedensvertrags. Berlin, 10. Febr. In dem mit der Ukrainiſcher Volksrepublik vereinbarten Zuſatzvertrag heißt es bezüglich der Aufnahme der konſulariſchen Beziehungen: Jeden vertragſchließende Teil wird die Konſuln des anderer Teils an allen Plätzen ſeines Gebietes zulaſſen, ſowei nicht bereits vor dem Kriege für einzelne gemiſchtſprachige Plätze oder Gebietsteile Ausnahmen beſtanden, und dieſe Ausnahmen nach dem Kriege jeder dritten Macht gegen⸗ über gleichmäßig aufrechterhalten werden. Jeder Tei behält ſich vor, aus Gründen der Kriegsnotwendigkei! an gewiſſen Plätzen Konſuln des anderen Teiles erf nach Abſchluß des allgemeinen Friedens zuzulaſſen. Jeder vertragſchließende Teil kann dem anderen Teil binnen 3 Monaten nach der Unterzeichnung des Friedensvertrages die Verträge uſw. oder deren einzelne Beſtimmungen mit⸗ teilen, die nach ſeiner Auffaſſung mit dem während des trieges eingetretenen Veränderungen in Widerſpruck tehen. Dieſe Vertragsbeſtimmungen ſollen tunlichſt bald durch neue Verträge erſetzt werden, die den veränderten Anſchauungen und Verhältniſſen entſprechen. Alle in dem Hebiet eines vertragſchließenden Teiles beſtehenden Be⸗ kimmungen, wonach mit Rückſicht auf den Kriegszu⸗ tand die Angehörigen des anderen Teils in Anſehung hrer Privatrechte irgendwelcher beſonderen Regelung un⸗ erliegen(Kriegsgeſetz), treten mit der Ratifikation des Friedensvertrages außer Anwendung. Als Ange⸗ zörige eines vertragſchließenden Teiles gelten auch ſolche uriſtiſchen Perſonen und Geſellſchaften, die n ſeinem Gebiet ihren Sitz haben. Die privatrecht⸗ ichen Schuldverhältniſſe werden wieder her⸗ . 50 ſtellt, ſoweit ſich nicht aus den Beſtimmungen des uſatzvertrages ein anderes ergibt. Schuldforderungen, deren Bezah im Laufe des Krieges auf Grund von kriegsgeſetzen e werden konnte, brauchen nicht or Ablauf von 3 Monaten nach der Ratifikation zes Friedensvertrages bezahlt zu werden. Nach der Ratifikation des Vertrages ſoll die Be⸗ gahlung der ſtaat lichen Verbindlichkeiten, ſo⸗ pie der öffentliche Schuldendienſt den beider⸗ eitigen Angehörigen gegenüber wieder aufgenommen wer⸗ den. Im Hinblick auf die von der Ukrainiſchen Volks⸗ zepublik in Ausſicht genommene Vermögens aus⸗ ina. mit den übrigen Teilen des ehe⸗ naligen ruſſiſchen Ka zieſes Grundſatzes einer beſonderen Vereinbarung vorbe⸗ alten. Dabei wird die Ukrainiſche Volksrepublik den utſchen Staatsangehörigen gegenüber jedenfalls die Ver⸗ ichleiten übernehme iſerreiches bleibt die Ausführung 7 u, die für die in der Ukraine har⸗ ö genommenen offentlichen Arveiten eingegangen oder durch ort befindliche Vermögensgegenſtände ſichergeſtellt ſind. Im Artikel 11 heißt es, daß die beaufſichtigten, ver⸗ wahrten oder verwalteten Vermögensgegenſtände auf Ver⸗ langen des Berechtigten unverzüglich freizugeben ſind. Grundſtücke oder Rechte an einem Grundſtück, Berg f werksgerechtſame, ſowie Rechte auf die Benutzung oder Ausbeutung von Grundſtücken, Unternehmungen oder Be⸗ teiligung an einem Unternehmen, insbeſondere Aktien, die infolge von Kriegsgeſetzen veräußert oder dem Be⸗ rechtigten ſonſt durch Zwang entzogen worden ſind, ſollen den früheren Berechtigten auf einen innerhalb eines Jahres nach der Ratifikation des Friedensvertrages zu ſtellenden Antrag wieder üb orgeben werden. Den beiderſeitigen Angehörigen ſoll der Schaden erſetzt werden, den ſie infolge von Kriegsgeſetzen erlitten haben. Dasſelbe gilt für die Schäden, die den Zivilangehörigen jedes Teils während des Krieges außerhalb des Kriegsgebiets von den ſtaatlichen Organen oder der Bevölkerung des anderen Teils durch völker⸗ rechtswidrige Gewaltakte an Leben, Geſund⸗ heit oder Vermögen zugefügt worden ſind. Neues vom Tage. Der Kaiſer an den Grafen Hertling. Berlin, 11. Febr. Der Kaiſer hat an den Reichs⸗ kanzler Dr. Grafen von Hertling folgendes Tele⸗ gramm gerichtet: Die Meldung von dem Abſchluß des Friedens mit der Ukraine habe ich mit dem Gefühl tiefſter Dankbarkeit gegen Gott empfangen, der in dieſer ſchweren Zeit ſeine ſchützende Hand in ſichtbarer Weiſe über Deutſchland gehalten hat. Ich beglückwünſche Eure Erzellenz von Herzen zu dem bedeutungsvollen Erfolg Ihrer Politik und hoffe, daß der eben gezeichnete Ver⸗ trag die Grundlage erſprießlicher Beziehungen zwiſchen den Verbündeten und dem neuen Reiche wird. Nach Jah⸗ cen härteſter Kämpfe mit einer Welt von Feinden iſt der uns umklammernde Ring dank den Siegen unſerer unvergleichlichen Heere geſprengt, und das Wort vom Frieden iſt Wirklichkeit geworden. Zum erſtenmal erſcheint das Ende des gigantiſchen Rin⸗ zens in greifbare Nähe gerückt. Das deutſche Volk aber wird, deſſen bin ich gewiß, freudigen Geiſtes und mit jener unwiderſtehlichen Kraft, die ihm ſein gutes Gewiſſen, die Geſchloſſenheit im Innern und der Glaube m e ſeine Zukunft verleihen, zuſainmen mit ſeinen treuen Verbündeten auch die weiteren Aufgaben erfüllen, die ihm dieſer Krieg noch ſtellen wird. Gez.: Wilhelm J. R. Wien, 11. Febr. Aus dem Kriegspreſſequartier bird gemeldet: Der Kaiſer hat den Generaloberſten Baron Rohr zum Feldmarſchall und den Chef des Generalſtabs, General der Infanterie Baron Arz, zum Generaloberſten ernannt. Die Wandlung in Rumänien. Jaſſy, 11. Febr.(Havas.) Der König hat den general Averescu mit der Kabinettsbildung beauftragt. Abdul Hamid. 5 Konſtantinopel, 11. Febr. Der ehemalige Sultan Abdul Hamid iſt geſtern an Lungenentzündung geſtorben. Ein kaiſerliches Irade ordnet die Leichenfeierlichkeit ü heute an, wie ſie einem Herrſcher gebührt. 1 Der neue engliſche Propagandaminiſter. London, 11. Febr.(Reuter.) Lord Beaver⸗ brock wurde als Nachfolger Edward Carſons zum Pro⸗ pagandaminiſter ernannt. Die Wirren in Rußland. Kopenhagen, 11. Febr. Die däniſche Regierung gab angeſichts der in Finnland herrſchenden Lebens⸗ mittelnot ihre Zuſtimmung zur Abſendung einer Ladung Lebensmittel nach Finnland. Die Ladung ſetzt ſich zu⸗ ſammen aus Getreide, Mehl, Butter und Zucker. Das Motorſchiff Sankt Thomas iſt damit bereits am Freitag nachmittag nach Stockholm abgegangen. Kopenhagen, 11. Febr.„Aftonbladet“ meldet: Der verſchärfte Kriegszuſtand iſt über ganz Rußland verhängt worden. Peſt und Cholera breiten ſich aus. Die Sterblichkeit iſt auf eine ſchreckliche Höhe geſtiegen. In Petersburg ſterben täglich 600 Menſchen. Es fanden neue Unruhen ſtatt. Die Rote Garde ſchoß auf die Demonſtranten. 5 25 Miohilew, 11. Febr. Die polniſchen Legionäre haben die e des Gouvernements Mohilew mit Polen verkündet. Vermiſchtes. . Generalleutnant z. D. Albrecht Sraf v. Blu⸗ 1 der älteſte Sohn des Seneralfeldmarſchall v. Blu⸗ e iſt in Frankfurt a. d. Oder im 75. Lebensjahre ge⸗ orben. Ein Jubi⸗äum. Vor 100 Jahren, am 10. Februar 1818, er⸗ hielt der e Karl Friedrich Chriſtian Freiherr Drais von Sauerbronn für die von ihm erfundene Laufmaſchine, aus der ſich unſer Fahrrad entwickelt hat, ein Erfindungspatent auf 10 Jahre. Kurz vorher, am 28. Januar 1818, war dem Erfinder der Maſchine, offenbar als Anerkennung für ſein Werk, der Titel eines Profeſſors der Mechanik erteilt worden. Die Erfindung ſelbſt war allerdings ſchon einige Jahre alt, denn ſchon im November 1813 hatte er ſie dem Kaiſer von Rußlan“ vorgeführt und als Anerkennung dafür von 8 8 einen Brillantring erhalten. Freiherr von Drais ſtand, als er ſo für ſeine Tätigkeit geehrt wurde, im 33. Lebensjahr, er war am 29. April 1785 in Karlsruhe geboren. Mit ſeinen Erfindungen hatte er wenig Glück. Sie brachten ihm nicht nur keine Ein⸗ nahmen, ſondern koſteten ihm ſein Vermögen und auch ſein Amt als Forſtbeamter. Lange Zeit lebte Drais in Mannheim und unternahm von dort aus Reiſen nach England, Frankreich und Amerika. Dann errichtete er in Waldkaſtenbach(Amt Eber⸗ bach) eine Werkſtätte zur Herſtellung ſeiner Erfindung. Die letz⸗ ten Lebensjahre brachte er in Karlsrahe zu, wo er am 10. Dezember 1851 ſtarb und am 12. beerdigt wurde. Dort haben dem wackeren Erfinder auch die Radfahrervereine auf einem ſchönen Platze an der Kriegsſtraße ein Denkmal errichtet. Brand. In Toulouſe(Südfrankreich) vernichtete eine Feuersbrunſt die dortige Baumwollfabrik mit allen Vorräten. Der Schaden überſteigt 2 Millionen Franken. Beſchlagnahme Ecaſe Auf dem Bahnhof in Laupheim wurde eine verdächtige Kiſte beſchlagnahmt, die 40 Gänſe⸗ viertel und eine Menge Dörrobſt enthielt. Der Eigentümer hat ſich nicht gemeldet. N ü Wie man dur hält. Um ſich das Durchhalten zu erleichtern, die Schloßfra in Harthauſen bei Günsbura a. au — Kaufleute Fritz Müller in Mannheim von Rredyerm, im Jäimar 5 Schweine ſchlachten deren Fleiſch zur Aufbeſſerung der ee Fleiſchrationen beſtimmt geweſen war. Aber die Landjägermannſchaft bekam von der Sache Wind und beſchlagnahmte die Borſtentiere. Vor einigen Tagen ließ die auf Fleiſch erpichte Freifrau ein Rind abſchlachten, aber wieder kam der Landjäger auf das Schloß und nahm nicht nur das Rindfleiſch, ſondern Reh einige bei der Hausſuchung aufgeſtöberte eingepökelte Rehe mit. Die Schloßherrin ſieht der Beſtrafung entgegen. Eiſenbahnunglück. Am Donnerstag früh 1½ Uhr riſſen von einem von Güſten(Anhalt) nach Sandersleben fahrenden Militärzug 41 Achſen ab und rollten in ſtarkem Gefälle in der Richtung nach Güſten zurück. Kurz vor dem Bahnhof Güſten ſtießen dieſe Wagen auf den dort haltenden Güterzug Bei dem Zuſammenſtoß entgleiſten von dem Militärzug 4025 ſonen⸗ und 1 Güterwagen und wurden ſtark beſchädigt. Ge⸗ tötet wurden 2 Schaffner und 15 Soldaten, verletzt 38 Soldaten, darunter 21 ſchwer. Die Verletzten ſind den La⸗ ſaretten in Bernburg zugeführt worden. 0 Baden. (J Karlsruhe, 11. Febr. Entſchädign J Fliegerſchäden.) Das Wachen b Fmert klärte ſich bereit, die Zahlung des von der b⸗Diſche e 1 Regierung gewünſchten Vorſchuſſes zur Gewährung von Vorentſchädigungen für Fliegerſchäden zu veranlaſſen, ſo bald die badiſche Regierung auf Grund einer nochmalige Prüfung es mit Rückſicht auf die badiſchen Finanzen al dringend notwendig erachten ſollte, ihren Antrag ag Bewilligung des Vorſchuſſes aufrecht zu erhalten. (Mannheim, 11. Febr.(Ketten handel.) W gen Vergehens gegen die Verordnung betr. den mit Tabakerzeugniſſen ſind laut„Südd. Tabakztg.“ n und Simo Türkheimer in Ludwigshafen verhaftet worden. M ler hatte dem Türkheimer, der früher einen Manuf warenhandel betrieb, auf dem Wege des Kettenh große Mengen Zigarren geliefert, obgleich er nötige Erlaubnis zum Großhandel nicht beſaß. (Eberbach, 11. Jebr. ſchlagnahmte in dem Schuppen eines Sack Weizenmehl und 2 Sack Gries.„ Freiburg, 11. Febr. Eine fünftöpfige Ed brecherbande, meiſt Burſchen im Alter von 18—22 Ja hatten ſich vor der hieſigen Strafkammer zu der worten. Sie hatten 22 große ſchwere Diebſtähle veruö und es hauptſächlich auf Lebensmittel abgeſehen. erhielten mehrmonatige Gefängnisſtrafen. 1 1 0 Gaslach, 11. Febr. Wegen verbotenen Tu handels und Ueberſchreitung der Höchſtpreiſe wurde 5 9 110 55 Händler i E vurden und Butter einige Korbflaſchen Kirſch vaſſer beſchlagnahmt. 1 95 5 Kasten 7 „ Konſtanz, 11. Febr. Die Inhaberin eine schuhgeſchäftes hat einen gehörigen Hereinfall erlebt sie wollte einer Bauersfrau ein Paar Schuhe, natürlich hne Bezugsſchein, nur verkaufen, wenn dieſe eine größere Nenge Butter beibrachte. Die Bauersfrau erſchien inige Tage darauf wieder bei der Händlerin und legte ine große Balle friſcher Butter auf den Tiſch und chielt ihre Schuhe. Als ſpäter die Händlerin die Butter useinanderſchneiden wollte, kam eine in Butter gewickelte ohlrübe zum Vorſchein. — Verbot der Herſtellung von Obſtweinen Nach einer Bekanntmachung der Reichsſtelle für Ge müſe und Obſt iſt die gewerbsmäßige Verarbeitun von Obſtweinen(auch Rhabarberwein) zu Getränken ir end welcher Art, einſchließlich der Miſchung aus ver ſchiedenen Fruchtarten, verboten. Ausnahmen von den Verbot ſollen auf Antrag unter Feſtſetzung der Abſatz bedingungen zugelaſſen werden. Nach dem 15. März; 1918 dürfen im Kleinhandel nur ſolche aus Obſtweiner hergeſtellte Getränke feilgehalten werden, die nachweisbar vor dem 1. Februar 1918 von dem Kleinhändler er⸗ worben wurden. Damit iſt der Verwendung des Obſt⸗ weins zu Kognakverſchnitten und minderwertigen Punſch⸗ getränken ein Riegel vorgeſchoben worden. Fleischausgabe. Morgen Mittwoch, den 13. Februar erhalten Nr. 1 bis 838 und Nr. 2074 bis 2264 bei Metzgermeiſter Hartmann. Nr. 839 bis 1496 und Nr. 2265 bis 2786 bei Metzger Neudeck. 5 Nr. 1407 bis 2078 und 2737 bis 3000 bei Metzger Gropp. Die Bewohner der Hochſtädt erhalten ihre Mengen bei Metzgermeiſter Schertel. Der Preis pro Pfund beträgt 1.80 Mk. Es entfällt auf den gältigen Wochenanteil für die ganze Karte 125 gr. für die halbe Narte 62 fr. Die Verkaufszeit bei den Metzgereien itt feſtgeſetzt: Mittwoch nachmittags den 38 Ubt, Dennerstag früb den 7—6 Abr. Seckenheim, den 12. Februar 1918. Eebensmittelant. eee eee In der Malkzfabrik, Mannheim, Schwetzingerſtraße 82 können taglich einige Fuhren Abfallprodukte wel⸗ che ſich als Düngermittel ſehr gut eignen unent⸗ abgefahren werden. U = gefunden Ein kleiner Arädriger Wagen abzuholen an der Tapezieren üncherarbeiten Müller, Mannheim Werftstr. 1: Tel. 38öd. 5 Nebenbahn Serkenbein. . z Abgabe von Heeresgerät an die Land⸗ wirte. Bei der Abrüſtung wird eine erhebliche Menge von Heeresgerät entbehrlich. Darunter befinden ſich u. a Lokomobilen, Motorpflüge, Bauernwagen, Wirtſchafts⸗ wagen, Holzabfuhrwagen, Perſonenwagen, Schlitten aller Art, Schlittenkufen, Webſtoffe und daraus hergeſtellte Gegenſtände: Seilerwaren, Sandſäcke, Lederwaren aus⸗ ſchließlich Geſchirre, Bleche, gezogenes Eiſen, Stahlrohre, Oefen, Nutzhölzer, Wellblech, Zement, Betonſteine, Dach⸗ pappe g — Die neuen Reiſebrotmarken. Amtlich wird mitgeteilt: In den nächſten Tagen gelangen die neuen Reiſebrotmarken zur Ausgabe und zwar außer den bis⸗ herigen über 50 Gramm Gebäck noch ſolche über 500 Gramm. Die 500 Gramm⸗Marken werden zweckmäßig von denen, die Brot nicht in einzelnen Schnitten, ſondern im ganzen beziehen wollen, benutzt. Aſſo von Militär⸗ urlaubern, Binnenſchiffern, Arbeitern, die außerhalb ihres ohnortes tätig ſind, Reiſenden, die ſich in volle Ver⸗ ehung begeben uſw. Wegen Stofferſparnis werden die Reiſebrotmarken nur in Bogen zu je 10 Stück ausge⸗ geben, alſo nicht mehr auch in Heften. Aus dem glei ⸗ chen Grunde ſind die Marken den bisherigen gegenüber erheblich verkleinert. Die 50 Gramm⸗Markenbogen zeigen als Wertpapierunterdruck einen grauen Reichsadler auf grau⸗blauem, die 500 Gramm⸗Markenbogen einen ſol⸗ chen auf rot⸗grauem Grunde. Zur Verhütung von Fäl⸗ ſchungen iſt das Papier mit Waſſerzeichen, ſowie roten und blauen Faſern verſehen. Mit der Nusgabe der neuen Marken werden die bisherigen noch gicht ungültig, gelten vielmehr neben den neuen noch bis zum 15. März einſchließlich. Erſt vom 16. . Närz ab dürfen nur noch die neuen verwendet werden. Ferner hat das Direktorium der Reichsgetreideſtelle eue Bedingungen über die Entwertung der einge⸗ Aten Marken durch VBäcker, Gaſtwirte uſw. ge⸗ koffen. Dieſe haben die Marken ſofort nach Empfang⸗ nahme zu entwerten. R. ichen in Zukunft die Bäcker nicht⸗ 0 Reiſebrotmarken den Gemeinden ein, um Mehl darauf geliefert zu erhalten, ſo werden ihnen ſolche nicht kügerechnet werden. Die Bäcker werden alſo, um ſich vor Scheden zu hüten, gut tun, 1 3 ergehenden näheren Beſtimmungen über die Sutwertung ſorgfältig zu beachten. Zum Vorſitzenden des Direktoriums der Reichs⸗ deuitz ernannt worden. e Kerzenmangel in der Kirche. Die Oel-, a und Kerzenknappheit macht ſich ganz beſonders in den Kirchen, als den Meiſtverbrauchern, empfindlich be⸗ merkbar, weshalb in dieſen größte Sparſamkeit im Ver⸗ ralich dieſer wertvollen Ware gepflegt wird. Bei Hoch⸗ imtern und anderen größeren Gottesdienſten wurde die Zahl der als Mindeſtmaß notwendigen brennenden Ker⸗ ferabgemindert, die Verwendung von Kerzen an der Fumba bei Trauergottesdienſten bedeutend eingeſchränkt, zer Gebrauch bei Prozeſſionen zu beſonderen Anläſſen zanz eingeſtellt und das Brennen von Opferkerzen, womit zas meiſte Wachs verbraucht wurde, ſeit langem voll⸗ Ebenſo wurden die oft zahlreichen l woch wurde die in der e Hauptverſamm⸗ lung des Vereins Württembergiſcher Zeitungsverleger be⸗ immte Abordnung vom Miniſterpräſidenten v. Weiz⸗ ſäcker empfangen. Von den mit dem Zeitungsgewerbe in Verbindung ſtehenden Berufsorganiſationen waren bertreten die Zeitungsverleger durch Dr. Wolf⸗Obern⸗ dorf und Direktor Eſſer⸗ Stuttgart, die Redakteure und 8 Schriftſteller durch Redakteur Heller und Chefredakteur Kemper ⸗Stuttgart, die Buchdruckergehilfen durch Gau⸗ vertreter Kaiſer⸗ Stuttgart. Der Miniſterpräſident agte eine Berücksichtigung aller berechtigten Wünſche, oweit deren Erfüllung durch den württembergiſchen Staat 1 zu. 5„emortiſch wu Die Pongffion die von den Kommunalverbän⸗ getreideſtelle iſt der Unterſtaatsſekretär z. D. v. Grä⸗ en auf vier, bei ausgeſetztem Allexheiligſten auf ſechs ag. Zimmermgan Seckenheim Herrn Dr. Raither zu machen. Belanntmachung. d Flisgerſchutz in der Land⸗ 1 8 gemeinden betreffend. Zum Schutz von Perſenen und Sachen bei etwaigen Fliegerangriffen iſt die Beachtung des Nachfolgenden dein⸗ gend notwendig: f 5 1. domit der Ort von Fliegern berhaupt kaum geſehen werden kann, muß dei Straßenbeleucztung auf das un⸗ bedingt notwenbdigſte Maß herabgeſetzt werden. Sämtliche Lichterquellen an Gebäuden ſind abzudunkeln; keinesfalls darf ein Lichtſchein nach sben fallen. 2. Go bald die Bevölkerung einen Fliegerangriff ver⸗ mutet, ſol ſie ſofert Deckung ſuchen, am beſten Gebäude aufſuchen, und darin bis zum Ende der Gefahr verbleiben. Haustüren ſofert dauernd offenhalten. Innerhalb der Ge⸗ bäude größere Anſammlungen in einzelnen Räumen ver⸗ meiden. Aufenthalt nur an Stellen nehmen, die nicht durch Fenſter oder Türen von außen her durch Bomben⸗ ſplitter, getroffen werden können, am zwelkmäßigſten in Kellern oder ſonſtigen Räumen mit feſten Decken. Un⸗ bedingt vermeiden: Aufenthalt in oberen Steckwerken, auf Balkonen, flachen Dächern und vergl. Größere Menſchen⸗ anſammlungen in Kirchen, Verſammlungsräumen, Theater und dergl. folgen unnerhalb der Gebäude ruhig den au⸗ geſchlagenen Pelehrungen oder den Weiſuntzen der be⸗ rufenen Perſonen unter ſchärfſter Vermeidung jeder Panik und Unruhe. a 3. Wer keine Deckung erreichen kann, wirft ſich bei unmittelbarer Gefahr auf den Voden und verhält ſich unbeweglich. i 5 5 4. Bei Nachtangriffen gelten ſämtliche obige Regeln. Außerdem: Sofort unbedingt Lichter löſchen oder nach außenhin abblenden. 5. Abwurfſtellen nicht betreten: Blindgänger nicht berühren, ſondern die Polizei ſofert verſtändigen. Em⸗ pfehlenswert iſt es, Waſſer oder Sand auf den Dach⸗ böden für etwaige Brände bereitſtellen und die Keller⸗ fenſter mit Sandſäcken abzudichten. Mannheim, den 31. Januar 1918. Großh. Hauptſteueramt. gz. Dr. Nordmann. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis. Seckenheim, den 9. Februar 1918. Fürgermeiſteratat; Volz. Koch. Seckenheim. Am Paunsestag Abend ½9 Uhr iſt Tus nen —— im Saal. Der Präſes. fl Ae Aae Medizinal-Verband Seckenheim. e e d eee eee eee eee eee, Es werden die Mitglieder darauf aufmerk⸗ ſam gemacht, daß bei eintretenden Krankheits⸗ fällen, welche die Hilfe eines Arztes erfordern, bis Wuargens um 9 Uhr in der Wohnung des Der Vorſtand. Jünglings⸗Derein Rechnef- Stelle. Zufolge Ableben des ſeitherigen Inhabers iſt die Stelle des Gemeinderechners dahier ſofort neu zu beſetzten. Das Anfangsgehalt beträgt jährl. 2300 Mk. ſteigt alle 2 Jahre um 150 Mk. bis zum Höchſtgehalt von 8200 Mk. nebſt Kriegsteuerungszulage Zählgeld jährl. 300 Mk. Kautionsfähige Bewerber, die auch zur Haupt⸗ buchführung im Stande ſein müſſen, wollen ihr Heſuch nebſt Lebenslauf und Zeugniſſen ö bis ſpäteſtens 18. Febrnar 9. Is. bei uns einreichen. Seckenheim, 8. Februar 1918. GS emtinder at: Bolz. 8 beginnt heute Dienstag Abend um ½9 Uhr im Badiſchen Hof. Die teilnehmenden Herren. .——.—— Achtung! 1 Annahmestelle fir gute Sehnkbesehlazg ſieurg Ruin Mhrtmstr. 24.* W Haerkanf a Auf Gemarkung Neckarhauſen, im Gewann Höh Lagerbuch No. 462 mit 1188 qm. zu verkaufen. Angebot an Bäckermeister Ding, in Seckenhelm. 5 Han Mabeteeeeeeeeeeeeeeeeen cher seengein:: Mittwoch Abend ½9 Uhr PRO B E ul Jud zu verkaufen! ob. Fran 5 e für 3 bis 4 Stunden täglich bei 6g. Nilx, Mörctſtr. 14. ö giſucht Winkler. Neuoſt⸗ Möbl. Immer. erdraß Ne. 2 von einem Fiäulein 3 miet. FölApearfons 5 f sind zu haben bei 4 geſucht. 855 Zu. erfr. i d. Geſchft. ds. Bl. Georg Zhnmermann. N Die Herrin von Arholt. f Roman von Levin Schücking. 24. Fortſetzung.(Nachdruck verboten.) . Wir dürfen uns nicht dauernd durch dieſen Jammer die frohe und friſche Lebensluſt verkümmern laſſen, nicht das Dankbarkeitsgefühl gegen die guten Götter, die uns ſo viel Schönes, Großes und Beglückendes gaben,— Ihnen, Fräulein von Tholenſtein, zum Beiſpiel das Talent, die Krone von Allem!“ V„ Angenommen, ich hätte ein ſolches,“ verſetzte Marie anft,„kann es nicht auch eine Verſuchung ſein, uns bon höheren Pflichten fortzulocken?“ „Gewiß, ſehr möglich— aber dieſe Pflichten müſſen doch erſt als vom Sittengeſetz feſt beſtimmte vor uns hintreten und uns rufen. So lange dies nicht der Fall, müſſen wir unſerem Talente gehorchen. Das Talent kann nicht entwickelt werden, ohne unſer Weſen immer 18 ſolch einer Erlöſung und Veredlung, einer Ideali⸗ erung unſeres Seins zu leben, ſich von der Hand der Zunſt eine bleibende Wohnung in den Gefilden hoher hnen bereiten zu laſſen?“ 6„Sie betrachten es mit einem jugendlichen Enthuſias⸗ 18,“ verſetzte Marie.„Wenn Sie ſo viele unſerer i künſtler mit ſehr ausgebildetem Talent und ſehr, ſehr geringer Idealiſierung ihres Weſens kennten, würden Sie mmders denken über die Macht des Talents zur Veredlung der Menſchen.“ f Marie ſagte das mit einem Seufzer, als ob eine 45 Erfahrung ihr dieſe Worte auf die Lippen lege. Dachte ſie an ihren jungen Lehrer Wolfgang Mel⸗ ber? Raban ſagte ſich, daß er allerdings im Stande ſein dürfte, ſeine Theorie bedenklich zu erſchüttern, wenn der Eindruck ihn nicht täuſchte, den ihm bis jetzt der junge Bildhauer gemacht. i Die Stiftsd ihr mehr zu idealiſieren, und gibt es eine ſchönere Pflicht, ſei. Sie fragte Raban nach ſeinen Beziehungen und Bekanntſchaften in Wien. Sie ſelbſt ſei von allen Be⸗ ziehungen durch ihre Krankheit ſo ausgeſchloſſen, daß ſie auf den allerkleinſten Kreis beſchränkt ſei. Den Eibenheimſchen Kreis kannte ſie nur vom Hören⸗Sagen. Raban umging ihn zu ſchildern und verabſchiedete ſich in dem Gefühl, nicht länger die Kräfte der alten Dame in Anſpruch nehmen zu dürfen. Die Stiftsdame forderte ihn lebhaft auf, ſeinen Beſuch bald zu wiederholen. ö 8. Raban ſah von dieſem Tage an Marie Tholen⸗ ſtein ſehr oft. Er konnte ſich nicht ſchmeicheln, daß ſeine Aeußerungen, die ſie mahnen ſollten, nicht zu ſelbſt⸗ verleugnend von ihrem künſtleriſchen Talente zu denken, einen großen Eindruck auf ſie gemacht. Aber er fand ſie ziemlich regelmäßig an ihrem Modellierſtuhl in dem Atelier Melbers, wenn er in dieſes kam, um nach dem Fortſchreiten der für ihn beſtimmten Arbeit zu ſchauen. Immer lebhafter und immer mehr von einem wachſenden wechſelſeitigen Vertrauen belebt wurden dann ihre Unter⸗ redungen; Marie vertraute bald ſogar einige ihrer Pfleg⸗ linge Raban an und ſandte ihn oft in weit entlegene Stadtteile, wohin er mit dem frohen Gefühl, ihr ſolche Laſt abnehmen zu können, hinauseilte. In dem Salon der Tante Stiftsdame erſchien Raban jetzt ein paarmal in der Woche und begegnete ſtets herzlicher Aufnahme. Dem Wolfgang Melber ſchien die Tante nicht ſehr geneigt; nicht allein erſchien er niemals bei ihr, es glitt viel⸗ mehr über das blaſſe Geſicht der aten Dame jedesmal ein Schatten, wenn ſeiner erwähnt wurde. Auch ſtimmte ſie nie Raban bei, wenn dieſer ſeine lebhaften Reden hielt, welche Marie mahnen ſollten, über ihrem barmherzigen Schweſterdienſt ihre Kunſt nicht zu vernachläſſigen. Sie ſchwieg dazu. Sie fragte auch niemals nach dem, was Marie in Melbers Atelier arbeite— dieſe ganze Seite von Mariens Exiſtenz ſchien ihr etwas zu ſein, 0 3 bedrückend war, und das, weil ſie es ni 1 1 a 7 g a Aber ſehr gern hörte ſie zu, wenn Raban und Marie ſich mancherlei zu erzählen hatten von den Gängen, welche ſie zu armen Leuten gemacht. Da kam des Tragi⸗ ſchen freilich genug zu Tage, Raban aber wußte manchen komiſchen Zug aus dem Volksleben, den er dabei be⸗ lauſcht, mit einem gewiſſen Humor vorzutragen, an dem die Stiftsdame ihre Freude hatte, der ihr von Zeit zu Zeit ein Lachen entlockte. 0 „Wie jung Sie noch ſind, wie jung!“ ſagte die Stiftsdame dann oft lächelnd, wenn er mit einem hüb⸗ ſchen Vorſtadtabenteuer kam,„wie jung, die Dinge ſo heiter faſſen zu können! Ich glaube, ich bin nie ſo jung geweſen; ich war immer ſo ernſt, wie heute Marie es iſt, die es ja ſchon, zu einer philoſophiſchen Ketzerin gebracht hat. Wenn man Sie beide über ſolche Dinge reden hört, Ihre weltverbeſſernden Ideen austauſchen, ſtaunt man ja förmlich, womit ſich ein junges Mädchen von heute beſchäftigen kann! „Ich bin doch keine philoſophiſche Ketzerin, liebe Tante,“ fiel Marie ein,„weit entfernt davon! Für Philoſophie habe ich nicht das geringſte Verſtändnis— dafür fehlt mir jedes Begriffsvermögen.“ „Und unſere weltverbeſſernden Ideen ſind ſehr ein⸗ facher Art,“ fiel Raban ein. f „Sie beſtehen in einem Kultus der Liebe und des Wohltuns. Dazu gehört doch weiter keine Philoſophie,“ meinte Marie. 8 1 Wenn Raban nach ſolchen Marie gegenüber zu⸗ gebrachten Stunden heimging, fühlte er ſich unendlich lücklich. Das leidenſchaftliche Gefühl, das ihn mit wach⸗ ender Stärke für ſie erfaßt und ſein ganzes Weſen ihr zu eigen gemacht hatte— es ſchien ja unmöglich ihr verborgen geblieben zu ſein, und dennoch begegnete es nur ihrem immer unbefangener und rückhaltloſer ſich er⸗ gebenden Vertrauen. Er durfte ſich ſagen, daß er, ohne ein Tor zu ſein, den Glauben an eine Begegnung ihrer 7 t Gefühle hegen dürfe, welche ihn das ſchönſte Lebensg 97