* 5— 2 am Lonad 22. Mun 1048 . CCC Erscheint täglich, min Ausnatzme der Sonn⸗ 47 b Feiertage. de⸗ Abounementspreis detcägt aongtilch Mk. 1.—. dei freier Zuſtellung. Burch die Poſt bezogen pro Quartal r. 2.25. KKK. Aeber 14 ½ Milliarden. gel e achte Kriegsanleihe hat nach den bisher ein⸗ aufenen Meldungen an Zeichnungen, alſo ohne die zum zumtauſch angemeldeten früheren Anleiheſtücke, bis 1 April mittags 1 Uhr die gewaltige Summe von 0 550 Millionen Mark erbracht. Kleine Teilanzeigen e ein, Teil der Zeichnungen im Felde, deren Friſt 18. Mai abläuft, ſtehen noch aus, ſo daß mit Geſamtertrag von annähernd 14600 Milliarden nen ſein dürfte. Das iſt ein Ergebnis, das ſelbſt ffnungsfroheſten Erwartungen weit übertrifft, eine S; 3 8 5 deben ſie doch darin einen neuen Beweis, daß man in des Feimat nicht müde geworden iſt in der Fürſorge für denk für die ile: Und die Feinde? An unſerem Friedens⸗ beit n haben ſie gezweifelt und ihn teils als Schwach⸗ wil teils— an unſerem Sieges⸗ wenen werden ſie nicht mehr zweifeln können, ebenſo * Ahl an der Entſchloſſenheit und der Fähigkeit durch⸗ im felſenfeſten Vertrauen auf einen vollen und 875 In Ganzen ſind durch die 8 deutſchen Kriegsanleihen nander 1 wilde und 14550 Millionen. Die vom Reichstag be⸗ nenten Kriegskredite betragen 124 Milliarden Mk., auf rei 5 50 Die England 32 Prozent durch Anleihen gedeckt von 97 e erſte deutſche Kriegsanleihe wurde zum Kurſe eich, 530 begeben, der ſich dann auf 98 erhöhte. Frank⸗ fein brüber das Land der dreiprozentigen Rente, legte beiden erſten Kriegsanleihen zu 5 Prozent mit einem Lu von 88 bzw. 87.50 auf, die dritte zu 4 Prozent zum e bon 68.80(alſo tatſächlich 5,83 Prozent); Eng⸗ o diebas ſich früher auf ſeine 2¼ prozentigen Konſols ſchlag zugute tat, begab die erſte Anleihe, die ein Fehl⸗ ann war, zum Kurſe von 95 bei 3½ Prozent Ver⸗ zu 955% die zweite zu 100 bzw. 4½ und die dritte nicht ovei 5 prozentiger Verzinſung. Der Vergleich iſt hne Intereeſſe. 8 Das Ende er engliſchen„Geldherrſchaft⸗. Het die Ententeländer, vor allem England, ſind infolge Deutf mulgeheuren Kriegskoſten, die ſie im Gegenſatz zu mehr chland zum Teil im Auslande aufnehmen mußten, Verei und mehr in eine Schuldknechtſchaft gegenüber den von nigten Staaten verſtrickt worden, die nach dem Kriege jetzt i eittragenden Folgen begleitet ſein dürfte. Schon „Verdens Gang“, das Blatt der norwegiſchen einem bemerkenswerten Aufſatze vom 27. Fe⸗ artut, die Verlegung des finanziellen Schwer⸗ unbeſtr der Welt von London nach Newyork eine Verändenbare, Tatſache.„Dieſe für England ungünſtige aß mächtig heißt es dann weiter,„kommt daher, daß eigenen fin Reich auf Grund des Weltkriegs aus ſeinen ſchöpf nanziellen Hilfsquellen in einem ſolchen Grade zwungen mußte, daß die Regierung ſich ſchließlich ge einem 5 zu Amerikas ökonomiſchem Beiſtand in früher fü aße ſeine Zuflucht zu nehmen, wie man es geit in einein unmöglich angeſehen haben würde. Zur * Ausſicht vorhanden, daß England in ab⸗ nis zu Zukunft ſich von dieſem Abhängigkeitsverhält⸗ graph“ 5 merika wird befreien können.“„Daily Tele⸗ zum 30 rechnet, daß die europäiſchen Ententeländer bis einigten 8 1918 dahin kommen werden, den Ver⸗ Mark zu staaten von Amerika insgeſamt 38 Milliarden Anteil u ſchulden, wovon ungefähr die Hälfte Englands Staaten smachen wird. Der Kongreß der Vereinigten 30 bat für den Zeitraum vom 1. April 1917 bis e Allii Juni 1918 28 Milliarden als Vorſchuß für bis 5 lierten bewilligt. Von dieſer Summe war indeſſen En and ktober 1917 ungefähr die Hälfte aufgebraucht. . hatte ungefähr 8 Milliarden verwandt. Verhältnis tellung iſt doppelt unangenehm, weil es im die ehede or ſeinen Alliierten und ſeinen Kolonien jetzt Stellun 8 Darleiher grofſen Stils iſt, während ſeine licher 1 als Amerikas größter Schuldner immer pein⸗ ind ſeinen Bis letzt hat England ſeinen Bundesgenoſſen li 10 5 Dominions“ in runder Summe 26,4 Mil⸗ d bi geliehen. Die drei Kriegsanleihen, welche Eng⸗ otunter ſeiner eigenen Bevölkerung aufgenom⸗ ganze Kri u usgeſamt 42 Milliarden eingebracht. Der heutis N iegskredit, den das engliſche Parlament bis zum Millarden de br wiligt hat, belkuft ich auf etwa 106 Nachd 5 Toke Aussic feſtgeſtellt worden iſt, daß in England keine kigliersſicht vorhanden iſt, ſehr bedeutende inländi en an weitere Kriegsanleihen. 650 Reeg* wie bruac n zu binden N 5 1 0 !] Ü—Ü—ÄÄ•⁵ ⅛⁵ũ i...... F n 18. duhrgund. Ants! ger Bürgermeister Amer Serenneim, Raeshelm, Nearhansen und Edingen. Druck und Verlag von 6g Zimmermann, Seckenheim. Tarfache, die den gewaltigen Vorſprung, den Deutſchland vor ſeinen Gegnern auf finanziellem Gebiet hat, kenn⸗ zeichnet— kommt der Verfaſſer des Artikels zu dem Ergebnis,„daß England doch ſeinen weltfinanziellen Mar⸗ ſchallſtab an die Vereinigten Staaten von Nordamerika hat abtreten müſſen. Da Englands Schuld Amerika ge⸗ genüber ſchon ungeheuerlich iſt, kann wohl an eine verhält⸗ nismäßig ſchnelle Rückzahlung in barem Gelde nicht ge⸗ dacht werden. Dieſe Tatſache könnte auch politiſche Folgen haben, da man annehmen könnte, daß die nord⸗ amerikaniſche Union ſich gewiſſe Vorteile auf Englands und der Alliierten Koſten mit Bezug auf Herrſchaft über einzelne Landgebiete innerhalb des geographiſchen Be⸗ reichs Amerikas zu verſchaffen wünſchte. Es ſind ja Gerüchte darüber im Umlauf geweſen, daß England(und Frankreich) einzelne der ihnen in Amerika gehörigen Land⸗ ſtrecken den Vereinigten Staaten für empfangene Darlehen „verpfändet“ haben. Der Oeffentlichkeit iſt natürlich nichts Näheres hierüber bekannt geworden. Aber die Geſchichte weiß ja von verſchiedenen derartigen Landverpfändungen zu berichten, deren Einlöſung ſpäter oft große Schwierig⸗ keiten verurſacht hat, ja unmöglich geweſen iſt.“ Reichstag. Berlin. 20. April. Haushalt der Reichseiſenbahnen. Abg. Emmel(Soz.): Im Gebiet des Reichslandes Elſaß⸗ Lothringen ſei es dringend erwünſcht, daß die Heeresver⸗ waltung möglichſt. Rückſicht auf die Beförderung der Zivil⸗ perſonen nehme. Abg. Koßmann(Sentr.): Die Teuerungszu a zen genügen für die Induſtriebetriebe keineswegs. Für den nächſten Winter müſſen rechtzeitig Vorkehrungen getroffen werden, um die Heizung beſonders auch der Arbeiterzüge ſicherzuſtellen. Abg. Fuchs(Soz.): Sollen die Jahrpreiszuſchläge für Schnellzüge auch für die Friedenszeit beibehalten werden? Die Eiſenbahnarbeiter verlangen mit Recht den Achtſtunden⸗ tag wenigſtens für die Friedenszeit. Ahg. Haußmann(F. V.): Der Verleger der„Nordd. Allg. Ztg.“ hat ein ungeheures Monopol durch den Eiſen⸗ bahnreklamevertrag erhalten. Er hat auch das alleinige Recht, Druckſchriften in den Eiſenbahnwagen aufzulegen. Das be⸗ deutet einen gewaltigen poliiſchen Einfluß. Wohl hat Hobbing auf 40 000 Mk. verzichtet, die er für die„Nordd. Allg. Ztg.“ erhielt. Durch Zwangsabonnements iſt ihm aber en Zuwachs oon 12000 Abonnenten, das heißt eine Mehremnahme von 432 000 Mark geworden. Geheimrat von Berger iſt, ohne daß er ſeine Beziehungen zur Firma Hob bing gelöſt hätte, in das Miniſterium des Innern übernommen worden. Gegen die ganze Monopoliſierung hat der Reichstag allen Grund, Verwahrung einzulegen. Abg. Schwabarh(Natl.): Die Verwaltung wäre ber einem Wettbewerb bei der Reklameverpachtung beſſer ge⸗ fahren. Hier, ſpielen politiſche Gründe mit. Miniſter Breitenbach: Die Einkommensverhältni'ſe ſind lm Frieden wie im Kriege dauernd verbeſſert worden. Die Abkordarbeit wird auf Wunſch der Arbeiter beibehalten. Der Reklamepachtnertrag mit Herrn Hobbing hat keinerlei poli⸗ tiſchen Beigeſchmack mit der„Nordd. Allg. Ztg.“ hat er nichts zu kun, Nur die Perſon des Leiters iſt in beiden Fällen identiſch. Für die R ichseiſenbahnen beſteht ſchon jetzt ein Generalpachtvertrag. In dieſen wird die Beſtimmung aufgenommen werden, daß poli iſche Z i unen und Ze ſtſchriften nicht ausgelegt werden dürfen. Es handelt ſich im weſent⸗ lichen um Verkehrsreklame. Der Weltkrieg. WTB. Großes Hauptquartier, 20. April.(Amtlich) Weſtlicher Kriegsſchauplatz: An den Schlachtenfronten blieb die Tätigkeit der Infanterie auf Erkundungen beſchränkt. Starker Feuer⸗ kampf bei Wytſchaete und Bailleul. Zwiſchen Scarpe und Somme lebte die Artillerietätigkeit gegen Abend auf; an der Avre, nordweſtlich von Moreuil, blieb ſie tagsüber geſteigert. 1 In den Vogeſen, ſüdweſtlich von Mar kirch, brachte ein erfolgreicher Vorſtoß in die feindlichen Gräben Ge⸗ fangene ein. Von den anderen Kriegsſchauplätzen nichts Neues. Der Erſte Generalquartiermeiſter: Ludendor ff. WTB. Großes Hauptquartier, 21. April.(Amtlich.) Weſtlicher Kriegsſehauplatz: Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht: und g Heeresgruppe deutſcher Kronprinz: An den Schlachtfronten führten beiderſeitige Erkun⸗ dungen zu heftigen Infanteriegefechten. Bei La Baſſee, Lens und Albert lebhafter Feuerkampf. Auch zwiſchen Avre und Oiſe war die Artillerietätigkeit vielfach rege. Heeresgruppen von Gallwitz u. Herzog Albrecht: Zwiſchen Maas und Moſel griffen niederſächſiſche Bataillone Amerikaner in ihren Stellungen bei Seiche⸗ prey an. Sie erſtürmten den Ort und ſtießen bis zu 2 Kilmetern Tiefe in die feindlichen Linien vor. Schwächere Gegenſtöße des Feindes wurden abgewieſen, ſtärkere An⸗ zriffsverſuche durch Niederhalten im Anmarſch und in der Bereitſtellung erkannter Truppen vereitelt. In der Lacht wurden unſere Sturmtruppen nach Zerſtörung der W 17. E Artillerie und die Genietruppen des belgiſchen Heeres de eee flo. 93. FFP JInſerttosspre ts Mie einſpa uige Petitzeile 20 Pfg., Neklamen 60 Pfg. 40 Aufna le. Bei öfterer hme Rabatt. 5 gernſprechanſchluß Nu. 16. 9 feindlichen Anlagen in ihre Ausgangslinie zurückgenom⸗ men. Die blutigen Verluſte der Amerikaner find außerordentlich hoch. 183 Amerikaner, darunter 5 Offiziere, wurden gefangen, 25 Maſchinenge⸗ wehre erbeutet. Nordweſtlich von Morville(öſtlich von Pont a Mouſſon) machten wir im Vorfeldkampf mit Franzoſen Gefangene. Rittmeiſter Freiherr von Richthofen errang im der Spitze der bewährten Jagdſtaffel 11 ſeinen 70 und 80., Leutnant Buckler ſeinen 31. Luftſieg. N Oſten.— Ukraine. ö Nach Ueberwinden feindlicher Widerſtände bei Piere⸗ op und Kart⸗Kaſak haben ſich unſere Truppen den Weg in die Krim geöffnet.. g Mazedoniſche Front. Rege Tätigkeit des Feindes weſtlich von Doiran⸗See und in der Strumaebene. N 90 Der Erſte Generalquartiermeiſter: Ludendorff. 1 a Je ſchweigſamer der deutſche Tagesbericht iſt, deſto cedſeliger zeigen ſich die Berichterſtatter der neutralen Preſſe. Und merkwürdig, ihre Anſichten ſind faſt alle kuf einen Ton geſtimmt. Die Lage der Engländer vom La Baſſee⸗Kanal bis zur Meeresküſte iſt hochernſt ge; worden; die Engländer werden Ypern und damit ihre flandriſchen Stellungen nicht behaupten können, und wenn ſie einer fürchterlichen Kataſtrophe entrinnen wollen, ſen ſie ihre Nord⸗ und Nordoſtfront bald und raſch 50 bauen.— Dieſe Anſicht ſtimmt genau mit dem überein was wir vor einer Woche an dieſer Stelle ausgefühn haben. Die engliſchn Stellungen ſind unhaltbar gewor den. Jetzt ſchon ſind ſie am Werke, ſich in Mpern vorſichtig loszulöſen. Die ſtarken Gegenangriffe der ver einigten Engländer und Franzoſen weſtlich Hollebeke ung Wytſchaete dürften wohl dem Zwecke dienen, Zeit und Raum für den Abtransport der großen Kriegsvorrän aus Meern zu gewinnen, ehe der Kemmelberg in deus ſcher Hand iſt. Denn daß dieſes Ereignis bevorſtehg ſcheint ſchon daraus hervorzugehen, daß dieſer wichtigſte Punkt an der ganzen Weſtfront in Ludendorff Berichten kaum oder gar nicht erwähnt wird. Auf den andern Seite ſind die deutſchen Linien im Südoſten von Ypern ſchon ſo dicht an die engliſche Umwallum herangeſchoben, daß ſie teilweiſe mit leichten Feldge ſchützen beſchoſſen werden kann. Die Erkundungsabtei⸗ lungen ſuchen noch die günſtigſten Stellen für Angriff un Verteidigung feſtzuſtellen, wobei ſich zahlreiche Zuſam⸗ menſtöße entwickeln. Der Geſchützkampf, der die gegne⸗ riſchen Stellungen mürbe machen ſoll, hat aber auch weſtlich von Lens, zwiſchen Arras und La Baſſee bzw. Bethune eingeſetzt. Deutſcherſeits ſind demnach die feind⸗ lichen Verbindungen und Reſerven am La Baſſee⸗Kanal unter das Feuer der weittragenden Kanonen genommen worden. Auch vor Amiens hält der Artilleriekampf an. — In Lothringen nahmen niederſächſiſche Bataillone die amerikaniſchen Stellungen wieder einmal aufs Korn, ſtürmten ihre erſten Linien und ſchlugen mehrere Gegen⸗ angriffe blutig zurück bzw. unterbanden ſie durch heß⸗ tiges Geſchützfeuer und fügten den transatlantiſchen Fein⸗ den ſchwere Verluſte zu. Nach Zerſtörung der Verteidi⸗ gungsanlagen wurden unſere Truppen in der Nacht zu⸗ rückgenommen. Wilſon wird ſich beeilen, ſeinen tap⸗ feren Militariſten zu ihrem Siege zu gratulieren.— Rittmeiſter v. Richthofen hat ſeinen 80. Luftſieg er⸗ fochten, die doppelte Zahl des unvergeßlichen Boelcke⸗ — In der Ukraine ſind unſere Truppen bereits in der Krim eingerückt. Die zahlreichen deutſchen Koloniſten, ſofern ſie nicht verſchleppt ſind, werden ihr Kommen und die Erlöſung von der bolſchewiſtiſchen Pein l Jubel begrüßen. 3450 000 Gefangene ſind bis 1. März 1918 von den Mittelmächten gemacht worden. Die Zahl über⸗ ſteigt um ein Fünftel die männlichen Erwerbstätigen in Deutſchland im Frieden. Die Mittelmächte gewannen damit ein Arbeitsheer, dias einen großen Teil der zum Kriegsdienſt einberufenen Arbeitskräfte erſetzt. Die ſieg⸗ reiche Weſtſchlacht brachte Deutſchland in einem Monat einen Gefangenenzuwachs von rund 125000 Mann. Nach Schweizer Berichten ſtehen deutſche Truppen ſchon bei St. Eloi, 4 Kilometer von Ypern. Es werde ſchwierig ſein, den Rückzug aus der Stadt zu vollziehen, da der Rückweg unter deutſchem Feuer liege. Rettung könnte den Engländern nur eine erfolgreiche Gegenoffen⸗ ſive bringen, aber es ſei zweifelhaft, ob Haig dazu noch die Kraft beſitze; es ſei ein bedenkliches Heiß daß die Engländer jetzt überall die franzöſiſche Hilfe in Anſpruch nehmen müßten.— Demnächſt ſollen auch grie⸗ chiſche Truppen nach Frankreich geſchafft werden, nur die Schiffsraumfrage bereite noch Schwierigkeiten. Schweizeriſche Berichterſtatter melden, daß die deut⸗ ſche Artillerie nunmehr auch die Fabrikvororte von Amiens beſchieße. 5 Aus Le Havre wird gemeldet: Die Lager für die die größe Materialvorräte enthielten, find in der Nach vom vergangenen Freitag zum Samstag niedergebrannt. Im franzöſiſchen Hauptquartier fand ein neuer Kriegsrat ſtatt, an dem die engliſchen Miniſter Balfour und Derby und die amerikaniſchen Generale Perſing und Blis teilnahmen.— In London ſoll mit der Möglich⸗ keit gerechnet werden, den Krieg allein(zuſammen mit Amerika 2) fortſetzen zu müſſen. Die Ernennung Fochs zum Oberbefehlshaber aller alliierten Truppen auf den Ententefronten in Frankreich wird von der franzöſiſchen Preſſe mit großer Befriedi⸗ gung aufgenommen. L'evenement hofft, daß Foch dieſelben Machtbefugniſſe habe, wie Hindenburg ſie beſitze und die bisher die militäriſche Ueberlegenheit ſichern. (Wie wenn es die Machtbefugnis allein täte.) Tag und Nacht bringen die engliſchen Dampfer friſche Mannſchaften über den Kanal, deren Brauchbar⸗ keit alsbald in den deutſchen Gefangenenlagern erkenn⸗ bar war. Es ſind nicht mehr die kräftigen Leute von früher, ondern kaum geneſene Verwundete und junge Rekruten, die nur wenige Wochen Ausbildung hinter ſich haben. ö g Das Waſa Dagbladet führt lebhafte Klage, daß die bolſchewiſtiſchen Banden, die längs der Murmanbahn das nordöſtliche Finnland bedrohen, unter engliſcher Füh⸗ rung ſtehen. N d Aus Furcht vor einem deutſchen Luftangriff läßt das amerikaniſche Kriegsminiſterium die ganze Oſtküſte der Vereinigten Staaten durch Waſſerflugzeuge bewachen. 23288 f Ae neuem ſampe um hem e mme fern, ber Sega dur Veni a 2 See a O 5 eee N 4 2 1 a g e l Der Krieg zur See. 20. April. Im Mittelmeer wurden 6 Dampfer und 5 Segler mit zuſammen 26000 BRT. und eine franzöſiſche Tauchbootfalle(149 T.) verſenkt; ferner ſind an anderer Stelle 28000 BRT. vernichtet worden, wovon 5 Dampfer(darunter ein Tankdampfer don 11150 BRT.) mit über 21.000 BRT. auf das Tauchboot des Kapitänleutnants Roſe kommen, der Anen ſtark geſicherten Geleitzug faſt zwei Tage lang hart⸗ näckig verfolgte. n Im März ſind an der niederländiſchen Küſte 32 Minen angetrieben, davon 26 engliſchen, 4 deutſchen und 2 unbekannten Urſprungs. Seit Kriegsbeginn ſind 4476 Minen angetrieben. Davon 3609 engliſche, 80 franzöſi⸗ ſche, 328 deutſche und 459 unbekannten Urſprungs. Die Ereigniſſe im Weſten. Der franzöſiſche Bericht. Was. Paris, 20. April. Franzöſiſcher Heeresbericht vom 20. April nachmittags: Die Deutſchen verſuchten einen Hand⸗ ſtreich in der Gegend von Hangard⸗en⸗Santerre. Gefangene, darunter ein Offizier, blieben in den Händen der Franzoſen. Die beiderſeitige Artillerietätigkeit hielt mit großer Lebhaftig⸗ zeit zwiſchen La izuy und Noyon an. Fran öſiſche Abteilungen ührten im Laufe der Nacht zahlreiche Handſtreiche an ver⸗ chiedenen Punkten der deulſhen Front, beſonders nordweſt⸗ ich und öſtlich von Reims, in der Champagne, im Abſchnitt on Juvincourt und an den Maashöhen aus. Die Fran⸗ zoſen machten eine gewiſſe Anzahl von Gefangenen. Die Deut 5 ihrerſeits unternahmen mehrere Angriffsverſuche, die 1 abgewieſen wurden, weſtlich der Butte du Mesnil und in der Woevre. N Neues vom Tage. Herr von Kühlmann erkrankt. Berlin, 20. April. Staatsſekretär v. Kühlmann, deſſen Rückkehr aus dem Großen Hauptquartier ſich ver⸗ fert hat, iſt nach einer Meldung an Halsentzündung erkrankt und hat die vorgeſehene Beſprechung mit den Fraktionsführern des Reichstags verſchoben. In den„D. Stimmen“ des Abg. Streſemann wird geſagt, die Stel⸗ ſung Kühlmanns, die vielfach als erſchüttert galt, ſei vieder befeſtigter geworden. Berlin, 20. April. Unter dem Vorſitz des Groß⸗ idmirals v. Tirpitz fand geſtern im Sitzungsſaal des preuß. Abgeordnetenhauſes die zweite Tagung der Deut⸗ ſchen Vaterlandspartei ſtatt. In die Satzungen wurde die Beſtimmung eingefügt, daß die Vaterlandspartei ſich 26 icht mit Fragen der inneren Politik befaſſe. 1. April. Die Staatsanwaltſchaft hat 0 2 Wege des Schleichhandels für mehrere Millionen Lebens⸗ mittel uſw. aufgekauft und dafür außerordentlich hohe Preiſe verausgabt hatte, beſchlagnahmt. Ränke am Wiener Hofe. Berlin, 20. April. Der„Deutſchen Tagesztg.“ wird aus Wien mitgeteilt, der bekannte Brief des Kaiſers Karl fei von dem früheren Kabinettschef der kaiſerlichen Kanzlei Grafen Polzer(der dieſelbe Stellung innehatte, wie Dr. v. Valentini in Berlin) verfaßt und hinter dem Rücken des Miniſters des Aeußern Grafen Czernin an den Prinzen Bourbon abge⸗ ſandt worden. Auch ſonſt ſei Polzer Urheber vieler verhängnis⸗ voller Ratſchläge an den Kaiſer geweſen, der immer fort gegen das Bündnis mit Deutſchland Ränke ſpann und die Be⸗ gnadigung der tſchechiſchen Hochverräter(Kramarſch u. Gen.) dem Kaiſer nahelegte. Polzer ſpielte auch die gegen Deutſch⸗ and gerichtete Schrift des Prof. Lammaſch dem Kaiſer in die Hände, um ihn dafür zu gewinnen. Die nachgiebige Haltung des Kaiſers gegen die polniſchen Anſprüche ſei auf Polzer zurückzuführen, der mit allen Mitteln Czernin zu beſeitigen trachtete, bis dieſer vom Kaiſer ganz entſchieden die A ßerdienſtſetzung Polzers forderte, die dann auch erfolgte. Der Einfluß Polzers beſtehe aber weiter; trotz ſeiner Dienſt⸗ enthebung wohnt er noch in der kaiſerlichen Hofburg. Clemenceau verzichtet.. Paris, 21. April. Nach dem„Petit Journal“ werden keine weiteren Aktenſtücke aus dem Briefwechſel des Prinzen Bourbon mehr veröffentlicht werden. Die, Unruhen in Holland, Haag, 21. April. Der Oberbefehlshaber des Hee⸗ res hat nach„Avonpoſt“ angeordnet, daß Truppen, die der Polizei bei Eindämmung der Unruhen Beiſtand lei⸗ ſten, nicht mehr in die Luft ſchießen dürfen. Botha gegen die Dienſtpflicht. Haag, 20. April.„Ons Land“ berichtet, Mini⸗ ſter Botha habe in einer Rede in Kapſtadt erklärt, er könne ſich auf die Einführung der Dienſtpflicht in Süd⸗ afrika nicht einlaſſen. Wolle England ſie dennoch durch⸗ ſetzen, ſo müßte es Soldaten nach Afrika ſchicken, ſtatt ſolche von dort zu erhalten.(Auch die kanadiſche Regie⸗ rung will keine neuen Truppen ſenden, ſondern nur die Lücken der kanadiſchen Divbiſionen, die ja allerdings nicht klein ſind, auffüllen.) a Moskau, 21. April. Nach der Pet. Tel.⸗Ag. hat der nationale Wirtſchaftsrat die Errichtung elektriſcher Anlagen zur Ausnutzung der Wafferkraft der⸗Newa, Wol⸗ chowja, Wukza, Swiri, Narowja und anderer Flüſſe in Angriff genommen, um die geſamte Petersburger Indu⸗ ſtrie und die Beleuchtung dieſer Stadt zu beliefern. Die Gewehre in Wladiwoſtok losgegangen. London, 20. April.(Reuter.)„Daily Mail“ be⸗ richtet aus Tokio vom 10. April: Geſtern feierten in Wladiwoſtok in der Dunkelheit bolſchewiſtiſche Truppen auf japaniſche Marinetruppen, die das Feuer erwiderten. Sie hatten keine Verluſte. Die Brücken in der Vajontſchlucht. Aus dem Felde wird uns geſchrieben: f Während der Offenſive in Italien, zu Beginn des No⸗ bember 1917, drang daz württembergiſche Gebirgsba⸗ taillon in ſchnellſtem Tempo durch die Vajontſchlucht vor, die ſich nach Weſten in rechtem Winkel gegenüber dem Städtchen Longarone, das noch von italieniſchen Truppen ge⸗ füllt war, in das Plavetal eröffnet. Es galt, noch vor Ab⸗ marſch dieſer Truppen nach Süden die große Talſtraße ab. wärts Longarone zu ſperren, um die Feinde zu ſtauen, bis 155 von Norden nahende Edelweiß⸗Diviſion ſie im Rücken aßte. N Der Oſteingang in die Vajontſchlucht war erkämpft. Ita⸗ lieniſche Offiziere flohen vor den nachdrängenden Deutſcher in Kraftwagen weſtwärts durch die Schlucht der Piave zu Unterwegs hielten ſie an zwei Brücken für Augenblicke an. Als ſie weiterfuhren, gloſtete es in einigen Zündſchnüren und langſam fraß ſich das Feuer zu den vorbereiteten Spreng⸗ ladungen hin, die die Bücken zum Einſturz bringen ſollten. Aber dicht hinter den Stalienern ſauſten die Radfahrer des Gebirgsbataillons heran. Die erſte Brücke überſpannte einer Wildbach, der von Norden in die Schlucht fiel. Die Schnür⸗ brannten ſchon dicht an den Ladungen. Aber im Nu waren die flinken Radler drüber und raſten weiter. Nur der Unteroffizier Fiſcher aus Grafenberg, OA. Nürtingen, war abgeſprungen, griff nach der Zündſ nur— es handelte ſich um Sekunden und er ſah gewiſſermaßen dem Tod ins Eeſicht— der rettende Schnitt gelang ihn nicht mehr. Die Flamme ſchlug in die Sprenemaſſe— De onalion— die Brücke lag in Schutt und Trümmer und darunter ein unverzagtee Herz, das keinen Schlag mehr tat. f Der Verluſt der Brücke war Trümmerfeld wurde von den folgenden Truppen wunden. Aber auf der zweiten Brücke beruhte der Erfolg des Tages ganz und gar. Man bedenke: die Breite der Schlucht betrug 40 Meter. und in dieſer ſinſteren En ze überquerte die Straße den reißenden Viſontfloß. deſſen Gewäſſer 8) Meleꝛ tief unter der Brückenwölbung der Piave zu toben. Stürzte dieſer Brückenbogen in den Abgrund, dann war der Vorſtoß geſcheitert. Auch hier ſaß das ſtille Feuer der Zündſchnüre ſchon dicht an der großen Ladung. Aber diesmal gelang das Wage⸗ ſtück. Unteroffizier Brückner aus Eöppingen durchſchnitt die Schnüre, ſie ver'iſchten. Die Gefahr war erſtickt. Das Bataillon nahte im Eilmarſch, paſſierte die Brücke in der noch der furchtbare Sprengſtoff ſchltef, drang durch die Schlucht hinaus in das Planetal und nahm in Gefechten jon fabelhafter Kühnheit tauſende von Stalienern mit Ge⸗ ſchützen, Wagen und Plerden gefangen Unteroffizier Brückner wurde mit dem Eiſernen Kreuz 1. Klaſſe ausgezeichnet. öri Olfizierkriegsberichterſtatter. 1 nicht entſcheidend, das leicht über⸗ Leutnant Döring, Rationierung, aber keine Vorräte. Die Nahrungsmittelknappheit in Engband wird täglich ernſter. Die Regierung zögerte bisher, das in Deutſchland eingeführte Rationierungsſyſtem nach Karten einzuführen. da die zur Verteilung beſtimmten Rationierungsmengen nicht ſichergeſtellt werden können. Dadurch, daß dieſe Ratio⸗ dierung jetzt durchgeführt wird, iſt an dem Nichtvorhanden⸗ ein ausreichender Vorräte nichts geändert. Daß die Zu⸗ tände ſehr faul ſind, und daß die Regierung mit ernſter Sorge in die Zukunft blickt, iſt in eingeweihten engliſchen Kreiſen ein offenes Geheimnis. So hat ſich kürzlch ein im Londoner Auswärtigen Amt beſchäftigter Beamter, wie aus ſicherer Quelle verlautet, dahingehend geäußert, daß die vom engliſchen Lebensmittelamt angegebenen Vorräte größten⸗ teils überhaupt nicht vorhanden ſind. Nach Meinung dieſee Beamten ſind Englands Brotvorräte Ende März erſchöpft, weshalb dann große Unruhen zu erwarten ſind. Ein Unter⸗ ſtaatsſekretär im Kolonialamt ſei beauftragt, in England umherzureiſen und die Arbeiter zu beruhigen, da man im März 1918 Unruhen in Northumberland und South⸗Wales befürchtet, wenn bis dahin keine Beſſerung der Nahrungs⸗ mittelberſorgung ein treten iſt. Die Ausſichten dazu ſind enkklich berſtärkfe Züſühren bdöm Austande daum zu rechten ſt. Man müſſe vielmehr die Produktion im Inland der⸗ 3 artig ſteigern, daß die Lebensmittelverſorgung dadurch 9 geitun gebeſſert werden könnte. Aber auch damit iſt es ſchlecht be⸗ Jeitun tellt. Infolge fehlender oder mangelhafter Organiſation alt gen ind die Viehbeſtände arg gelichtet worden. Ein Farmer riges erzählte, daß er gezwungen wurde, von ſeinen 200 Milch t 0 kühen und 1500 Schafen kürzlich 164 Kühe und 800 Schafe zur Schlachtung abzugeben. Das iſt kein Ausnahmefall 2 d 'ondern viel eher die Regel. Die Fleiſchverſorgung in den* Städten ſtockt vollkommen. Fleiſcherläden, die ſonſt in der e ſi Woche 25 Ochſen und 200 Schafe zu verkaufen hatten, be⸗ 0 kommen jetzt in der Woche etwa 50 Pfund Rindfleisch und letzten einen Hammel zu verkaufen. Das Warten des Publikum Merli in langen Polonäſen vor den Lebensmittelläden iſt zu einet dem! allgemeinen Erſcheinung geworden. Die Leute ſtellen ſich jährig ſchon morgens von 3—4 Uhr an und müſſen bis Mittag Mete warten. Dabei muß der größte Teil wegen Lebensmittel 185 mangels nach zehn Stunden Wartens unverrichteter Dinge far 0 0 abziehen. Karten ſind nicht allgemein eingeführt und die Ladenbeſitzer bevorzugen ihre Bekannten. Dadurch kommen erſt Krawalle vor, die aber von der Polizei raſch unter⸗ drückt werden. In der zweiten Januarwoche 1918 kam es in London am Smithfield⸗Market bei der Fleiſchverteilung zu großen Schlägereien, da tagelang faſt nichts zu bekommen N E* ESS = war. Die Kartoffeln ſind ſchlecht und krank. Die Unbe⸗ mittelten haben mehr zu leiden, da man ſich in England mi Geld noch manches verſchaffen kann. Die Zeit vor de! 8 neuen Ernte wird kritiſch werden, zumal auch, wie geſagt geb die Viehbeſtände, beſonders die Hammelherden, ſeit 1910 tühe ſehr zurückgegangen ſind. i Dich ——-— U n i. ö An „Nitterliche franzöſiſche Offiziere.“— 1 Ueber eine„Heldentat“ zweier franzöſiſcher Offiziere berichte liſche der Vizefeldwebel R. wie folgt: werde „Am 5. Mai 1917 geriet ich in der Nähe von Laon unver, des 8 wundet in franzöſiſche Gefangenſchaft. Als ich meine Waffen ab. gelegt hatte, begegnete ich zwei jungen franzöſiſchen Offizieren die 3 Sie ließen mich an ſich vorbeigehen und gaben dann hinter mii im 8 mehrere Schüſſe auf mich ab. Schwerverwundet ſtürzte ich hin und geg a gege. konnte mich nicht mehr erheben. Nach kurzer Zeit kam einer dei Offiziere zu mir zurück und ſtieß mich mit dem Fuße an, um ſic m 90 zu überzeugen, ob ich noch am Leben ſei. Da ich mich bewegte, N legte er noch einmal auf mich an und ſchoß auf mich. Durch dieſen Schuß verlor ich mein linkes Auge.“ tg. Andere„ritterliche franzöſiſche Offiziere ſchildert uns der tüm. Sanitätsunteroffizier L., der im April 1917 in der Nähe von Reim? in de in franzöſiſche Gefangenſchaft geraten war. L. erzählt: ein „Am 4. Mai 1917 wurden wir in Transporte zu je 1500 Mann ſalſc eingeteilt und zum Bahnhof von Jonchéry geführt. Dort lag das Arbe franzöſiſche Generalkommando. Wir mußten an den Offizieren im ine Parademarſch vorbeigehen. Etwa dreihundert Kameraden konnten 67 keine Stiefel anziehen, da ſie erfrorene Füße hatten; ſie gingen 8 teils barfuß, teils in Strümpfen und konnten bei den fürchterlichen deut Schmerzen, die ſie auszuhalten hatten, natürlich keinen Parade⸗ Aüln marſch ausführen. Dies verſetzte die franzöſiſchen Offiziere in; Re Wut; ſie ſtürzten ſich auf die bedauernswerten Gefangenen U 0 teilten ihnen Ohrfeigen und Fußtritte aus.“ g Franzöſiſche Offiziere als Meuchelmörder und Menſchenſchindet — Helden der grande nation 1917. b — Warum iſt eine zwangsweiſe Zinskürzung usgeſchloſſen 4 1. Weil von den zuſtändigen Reichsſtellen zu allem Ueberfluß erklärt worden iſt, daß— getreu dem verpfäm deten Worte— das Schuldverſprechen mit deutſcher Ver⸗ läſſigkeit reſtlos innegehalten wird; 2. weil ein Bruch des feierlichen Wortes den Kredit des deutſchen Reiches gefährden, ja zerſtören würde. Wer aber an verantwortlicher Stelle in der Regierung oder Volksver tretung wird ſo etwas mitmachen? Die Deckungsfrage läßt ſich nicht dadurch löſen, daß man die Zinſen kürzt: Da⸗ Reich braucht auch in der Zukunft Kredit, wird alſo a aus rein geſchäftsmäßiger Erwägung niemals an den alten Verpflichtungen rütteln können. 5 Vermiſchtes. Tollwut. In einigen 3 Bezirken, ſo neuerdings in Nördlingen, iſt die Hundetollwut beobachtet worden. Frauen in der G meindererwaltung. Die ſächſiſche Regierung hat dem Beſchluß der Zweiten Kammer, daß Frauen in die hemiſchen Ausſchüſſe der Gemeindeverwaltungen gewählt wer? ben können, zugeſtimmt. Lebens mittelkart nfabrik. In München wurde eine Ge⸗ heimdruckerei entdeckt, in der Be ugska ten für Bro, ehl. Butter f gefälſcht und Zucker und Käſe in ſoſchen Mengen urch Sehn verkauft wurden, daß allein an Mehl mehrere zundert Zentner dem allgemeinen Verbrauch entzogen wurden. zine Reihe pon Perſonen ſind verhaftet. Auch gegen die Fäufer der Marken iſt ein Strafverfahren eingeleitet. Kriegshumor. Aus der M ue, ue o:„Sie haben nir 10 verſichert, dieſer Tabak ſei 9 Friedensware — derweil beſtiht er aus Lindenblättern!?“„Ja, glauben S zenn, im Frieden hätten die Linden keine Blätter gehabt? Aus dem e Unſer Regimentsarzt iſt ein älterer Zivilarzt, ebenſo ierehrlich und humorvoll wie unerſchrocken. ſteh Als er ſich neulich in ſeinem Unterſtand auf dem Verbands def. Hatz dicht hinter der Front aufs Ohr gelegt hatte, um ein hal ileine: Nachmittagsſchläfchen zu halten, ſtreut plötzlich de, d Franzmann mit Artilleriefeuer energiſch das Hinterbelände al ar und ſetzt ihm einen anſtändigen Brummer dicht vor ſeine Tür. 0 che Entſetzt ſtürzt der Unterarzt aus dem Nebenraum herein unt of rüttelt den immer noch Schlakenden:„Herr Doktor Di Fran oſen beſchi ßen unſern Un erſtond.. Stehen Sie auf! N Da ertönt gelaſſen die Stimme des Regimentsarztes in tiefſtem t Bierbaß:„Na, meinen Sie vielleicht, wenn ich aufſtehe r daß ſe denn nich ſchießen?“, drehte ſich um und ſchlie u weiter. N n die (J Karlsruhe, 21. April. Wie der„Staats ne u ger“ meldet, tritt das Mitglied des Verwaltungsgericht N hofes Geh. Rat Emil Nußbaum wegen leidender Geſund ich heit in den Ruheſtand. me (0 Karlsruhe, 21. April. Der Ausſchuß der Erft der Kammer für Juſtiz⸗ und Verwaltung hat den Geſegeh a, wurf betr. die rechtliche Stellung der Kirchen und kirch. 5 lichen Vereine im Staate in der von der Zweiten Kamme N. beſchloſſenen Faſſung einſtimmig angenommen. 3 fie (Karlsruhe, 21. April. Im Alter von 79 Jug 4 1 den ist der hauplſächlich duch ſeine Tätigkeit im Geh r Landesverein vom Roten Kreuz bekannt gewordene* Hofrat Albert Ziegler geſtorben. Der Dahingegang* hatte die Feldzüge von 1866 und 1870/71 mit der 5 ſchen Diviſion als Korpsſtabsapotheker mitgemacht. (O Hagsfeld bei Karlsruhe, 21. April. Bei der Bür germeiſterwahl wurde der Kandidat der Sozialdemokt Gemeinderechner Karl Weber nahezu einſtimmig KX„ E J 0 n Bec i858„ A ee — Scr 2 — 2 9 erlin ein f deen en des Landwirts Friedrich Müller ein halb. E g Meter 3 1 dechedener N e E hariat fe, 8 —— Ortsvorſtand gewählt„„ () Bruchſal, 20. April. Wohl einen der älteſten g gelung tcager im ganzen Lande dürfte die„Bruchſaler 1 ng“ haben, Franz Zilig, er iſt nämlich 80 Jahre alt geworden. Zilig konnte im vorigen Jahre ſein 50jäh⸗ riges Jubiläum als Zeitungsausträger begehen. 1 hat 85 Raſtatt, 21. April. Wie die„Raſt. Ztg.“ meldet, 1 hieſige Polizei einer Baden⸗Badener Gaſtwirts⸗ aun über 50 Pfund Kalbfleiſch, einige hundert Eier uſw. e ſie in Steinmauern eingekauft hatte, abgenommen le 0 Mörſch bei Ettlingen, 21. April. In einer der ben Nächte wurden aus dem Anweſen des Landwirts etwa 50 Pfund ſchweres Schwein und aus s Rind geſtohlen. Beide Tiere wurden etwa 100 vom Ort entfernt hinter dem Friedhof geſchlachtet () Freiburg, 20. April. Das Erzbiſchöfliche Ordi⸗ Religi hat eine Verfügung über die Beſchränkung des et donsunterrichts an den Volksſchulen erlaſſen, in der ont wird, daß eine ſolche Beſchränkung nach Möglich gehe vermieden werden ſollte. Wäre ſie nicht zu um⸗ 501 ſo könnte in erſter Linie auf die Bibelleſeſtunde 5 am auf die halbe Stunde für kirchlichen Geſang ver⸗ ichtet werden. In Ausnahmefällen, in welchen aus zwin⸗ 5 en Gründen nur zwei Religionsſtunden in der Schule Aheben werden können, ſollten ſich die Geiſtlichen be⸗ ühen, die ausfallende dritte Stunde womöglich in der Luhe nachzuholen.— Weiter weiſt das Erzbiſchöflicht n mariat darauf hin, daß, wenn Soldaten bei ihren dies hörigen über mangelnde Seelſorge im Felde klagen lic durch einen Brief oder eine Feldpoſtkarte dem katho⸗ . Geiſtlichen der betreffenden Diviſion mitgeteil 5 zu möchte unter genauer Angabe der Formation und Standorts f die. Freiburg, 21. April. Als Jubiläumsgabe für in Lier des 800jährigen Beſtehens der Stadt Freiburg ge Fahre 1920 ſoll ein ſog. Bürgerhauswerk heraus- . en werden, in welchem alte Freiburger Bürgerhäuſen Weſſichneriſcher, hiſtoriſcher, bau- und kunſtgeſchichtlichen zur Darſtellung gelangen ſollen. 5 Singen⸗ Hohentwiel, 21. April. Die„Singener 1 d bekannt gegeben, die Sommerzeit beginne ert an, Nacht vom Montag auf Dienstag. Nun ſchreibt fal Monteur der„Singener Ztg.“, er ſei infolge der Ar chen Notiz am Montag zu ſpät auf den Zug und zur in eit gekommen. Der Monteur fordert von der Zeitung 5 Vergütung für den ihm entgangenen Arbeitsverdienſt. Heute Beuron, 21. April.(Profeßjubiläum.) kölner, erte Pater Bonifaz Wolff, ein geborener Die er, den fünfzigſten Jahrestag ſeiner Ordensprofeß ub; Feier fand während des Hochamts ſtatt, wobei dem lar der ſogenannte„Altersſtab“ überreicht wurde. Vom Bodenſee, 21. April.(Ein Jubi⸗ Im Jahr 1855 wurde der erſte Bodenſeedamp⸗ deut. Zürich“, auf der Werft in Romanshorn ge⸗ hes Das Schiff zeichnete ſich durch rückfichts⸗ und plan⸗ rund ahren aus und hat manches andere Schiff in den „Lud gebohrt, ſo am 11. März den bayeriſchen Dampfer nen ig. vor dem Hafen von Lindau, wobei 15 Per- Nonſtoen Tod fanden, und am 12. Februar 1864 bei „Zur erlinden den bayeriſchen Dam pier„Jura“. Die Aunnt wurde am See allgemein der„Seeräuber“ ge⸗ 1868 d Um den Vorfällen zu ſteuern, kam im Jahre Schiffahrts⸗ und Hafenverordnung zuſtande, die Bau der Schiffe, Fahrt⸗ und Hafenordnung für Uferſtaaten am Bodenſee bindende Beſtimmungen die Gr. Dieſe Verordnung vor 50 Jahren bildet bis heute Fundlage für den Schiffsverkehr auf dem Bodenſee. ie Städte Konſtanz und Lindau haben gegen die ungen der Bodenſee⸗Fahrpreiſe bei ihren Regierun⸗ orſtellungen erhoben. Lokales. 914 b Von den Gewerkſchaften. Vom 3. Auguſt des 21. Dezember 1917 ſind nach dem„Vorwärts“ Augehör. freien Gewerkſchaften an Unterſtützungen für rang rige der zum Heere Eingezogenen, für Arbeitsloſe, allt d 95 Invaliden nahezu 120 Millionen Mark be⸗ dümli atte auf Veranlaſſung des Bürgermeiſteramts irr⸗ 0 1 1 190 . deut) 1 öln 1 äum) tl 0 Deutsche Turnerschaft. Turnerbund„Jahn“ donenbein. Hackruf. Auf dem Felde der Ehre starb nach treuer Pflichterfüllung, unser Mitglied und Vorturner Sanitätsgefreiter Jean Kettner Inhaber des Eis. Kreuzes 2. Klasse und der Bad.- Verdienstmedaile. Als Zögling wurde er in unsern Verein aufgenommen, woselbst er sich mit beson- derem Fleiß zu einem tüchtigen und erfolg- reichen Turner heranbildete. Als Vorturner und Mitbegründer unserer Vorturnerschaft leitete er vor dem Krieg unsere Schüler- abteilung. Ein Vorbild rastloser Arbeit zum Wohle der Leibesertüchtigung unserer Jugend ein Beispiel tiefbegründeter Zielstrebigkeit auf turnerischer Gebiete, nimmer müde, wenn es galt, für den Verein nach innen und außen zu wirken. Wir verlieren an ihm einen treuen Freund und edlen Turngenossen dem wir sein An- denken stets in Treue und Liebe bewahren. Die Leitung: V. Heierling. f 2„ 8 8 4985 Danksagung. Für die vielen Beweise herzlicher Teil- nahme an dem schweren Verluste unserer lieben Tochter und Schwester Marie Wagner sagen wir auf diesem Wege unsern innigsten Dank. Besonderen Dank Herrn Pfarrer Kunz für die trostreichen Worte am Hause und am Grabe den evgl Krankenschwestern für Ihre auſopfernde Pflege, der Firma Gebrüder Mayer und ihren Mitarbeiterinnen für die Kranzniederlegung für die zahlreichen Kranz und Blumenspenden sewie allen denen welche die Verstorbene zur letzten Ruhe geleiteten. Seckenheim, den 22. April 1918. Die trauernden Iinterkliebenen N— 20 Louis Landauer, Nannheim 21, Nx. 1. Telefon 18388. Breitestr. I Grosses Lager in Kleiderstoffe, Seidenstoffe Konfektion zu angemessenen Preisen. r 1 1 48— Welanntmachung. Eierablieferung betr. Nach einem Beſchluß der Kommiſſion des Lebens⸗ mittelamtes findet für fäumige Eierablieferer bei der nächſten Zuckermarkenausgabe folgende Kürzung ſtatt: Wer von ſeiner ablieferungspflichtigen Menge weniger als 40% abgeliefert/ der Zuckermarken 30 0%* 57:* E 1 9 20 0%*„7. 1* Bei der Verteilung des Einmachzuckers findet die⸗ ſelbe prozentuale Kürzung ſtatt. Da die Ablieferungsliſte jeden Monat dem Kommunalverband zur Einſicht vor⸗ gelegt werden muß, ſo haben die betr. überdies noch ſtrafrechtliches Einſchreiten zu gewärtigen. Seckenheim, den 20. April 1918. 6 Lebensmittelamt. 1 ö Sammel⸗Anzeiger uur für Mitglieder der andm. Ein- u. Berkanfsgeuoſſenſchaſt. 6 Saatkartoffel 3* g Morgen werden ausgeleſene anerkannte Induſtrie und Wohltmann abgegeben. Kübendünger per Ztr. 14.50 Mk. Knochenmehl„ 1 13.—„ Saaterbſen„ Pfd. 60 Pfg. Saatmais 5 45„ Ackerbohnen„„ 50 Saatkartoffel Imperator per Ztr. Mk. 15.—. Stangenbohnen, Buſchbohnen und Mohren, Chlor⸗ kalium per Ztr. Mk. 12.50. g Thomas mehl, Aleeſamen Luzerner, Aleeſamen „Deutſcher, Alerſamen weißer, Klerſamen Eſparſchettes, Rohmelaſſe, Schilfrohrhächſel, Piehſalz, u. sch ſalf wird im Jager abgegeben. Der Vorſtand. Oster-Rurse für Söhne u. Töchter die sich dem kaufm. Beruf widmen oder sich für ein Büro ausbilden wollen. beginnen am 8. Mai. Prospekt und Auskunft durch Dr. phil. Rnuke, staatlich geprüft für das Lehramt in den Handels wissenschaften. der Fohfünslull, forgur Tel. 5070 Mannheim E 4. 2. Diplome der Universität und Handelshochschule Leipzig. Arbeiterinnen gesucht Färberei Kramer Jeudenheimer Fähre. Eine , Jakob Stumm b. Ackerſtraße No. 25. „Wer Brotgetreide verfüttert, versundigt Abzugeben Gg. Wolf N eckarſtraße 22 sioh am Vaterland.“ Zwei Berner Patrizier. Hiſtoriſche Erzählung von E. Senaro. (Nachdruck verboten.) ſteht Gegen den Mann hat man Waffen, einer Dame man wehrlos gegenüber. Doch bin ich nicht ſo atur, und Ihr müßt es mir ſchon zu gute 0) lten 1 damit edles Fräulein, wenn ich Euch erkläre, daß ich 5 N e nicht zufrieden geſtellt bin, daß ich mehr wün⸗ on B rinnert Ihr Euch noch, als wir uns bei Frau 1 ubenberg ſahen? es war das erſte Mal und nur chied ent, aber jener Augenblick, ſo flüchtig er war. ſtänd für mein weiteres Lehen. Euer Bild ſtand ud dg vor meiner Seele, und ſchon damals, Ger⸗ die Haageli, ſchon damals gelobte ich mir, daß ich um um dand keiner andern Dame je werben würde, als e Eurige. Frau von Bubenberg ſagte mir, wer Hindeväret, und obgleich ich augenblicklich einſah, welche ernſſe ſich meiner Neigung entgegenſtellen würden, mein Entſchluß deswegen doch nicht wankend. h Euch wieder, aber nur in der Kirche. Wenn meinz uch. beobachtete und Euer Blick zufällig den ichref Ich trachtete deshalb danach, mir Gewißheit 1 ver 55 war erschaffen; dieſe Begegnung laßt es mich geſtehen, e 5 Aiszutettes zufällige, ich wußte, pen pre 0 ob ich hoffen darf, daß Ihr meine Liebe er⸗ d die Meine werden wollt rein einzi 5 2 — Tief errötend, mit geſenktem Blick hatte Gertrud den immer wärmer werdenden Worten Steigers ge⸗ lauſcht, ohne zu ihm aufzublicken, ſie fühlte, wie ſein Auge auf ihr ruhte, ſie hörte das ſtürmiſche Pochen ihres eigenen Herzens, und nur mit Mühe raffte ſie ſich zu einer Antwort zuſammen. „Warum, Herr Schultheiß, warum wünſcht Ihr etwas zu wiſſen, deſſen Kunde Euch doch nicht frommen könnte? Schon das Verhältnis zwiſchen Euch und mei⸗ nem Vater macht, wie Ihr wohl wißt, Alles, was Ihr andeutet, unmöglich.“ „And weshalb, mein Fräulein, ſollte es unmöglich ſein?“ fragte er ſtolz,„meint Ihr, ich ſei Euerem Vater ein unebenbürtiger Schwiegerſohn oder könnt Ihr nicht an eine Verföhnung zwiſchen ihm und mir glauben?“ N „Das Erſte, Herr Schultheiß, bedarf wohl keiner Antwort,“ entgegnete ſie in gleichem Tone,„auf das Zweite aber antworte ich Euch aufrichtig: nein, ich glaube nicht daran! Ich kenne meinen Vater, und ich habe ihn noch nie einem Wort, oder einem Gefühl un⸗ treu werden ſehen. Er war ſtets der treueſte Freund, aber auch ein beharrlicher Feind.“ Der Schultheiß ſchwieg einen Augenblick. „Ich weiß nicht, mein Fräulein, ob Euch das Ge⸗ fühl, von dem ich ſprechen will, durch eigene Erfah⸗ rung bekannt iſt, im Ganzen mag es mehr unſerem, als Euerem Geſchlechte eigen ſein. Wir können Freunde ha⸗ ben, oder doch, was man gewöhnlich Freunde heißt, ohne viel Zutrauen zu ihnen zu faſſen; wir mögen Feinde haben und ihnen das vollſte Vertrauen ſchen⸗ ken, das ein Mann dem andern gegenüber hegen kann. Das iſt mein Gefühl gegen Euren Vater. Was auch meine ſonſtigen Geſinnungen ſein mochten, nie war ich ſo blind, die großen, edlen Eigenſchaften meines Amts⸗ genoſſen zu verkennen; ich weihte ihm ſtets die Ehrfurcht, die jeder Bürger ö er, mein edles F Berns für ihn hegen muß; und auch äulein, laßt es mich hinzufetz denkt nicht mit Mißachtung von Johannes Steiger. Wohl ſchmückt mich nicht der Ruhm des Kriegers, wie ihn den Eroberer der Waadt— jene glorreiche Waffentatmachte es fürder unnötig, mit dem Schwert für die Ehre des Vaterlandes einzuſtehen— aber es gibt noch andere Gebiete, in denen der Mann ſeine Tüchtigkeit und ſeinen inneren Wert erproben konnte, und ich glaube, es ge⸗ tan zu haben. 5 Anſere Feindſchaft iſt keine perſönliche, ſondern eine ererbte, entſprungen aus der Rivalität zweier edler Familien, nie fand ein Zwiſt unter uns ſtatt. Ihr ſeht, iſt alſo keine Kluft, die nicht zu überbrücken wäre, und mein Wunſch, ihm durch Euch näher zu treten, iſt nicht ſo ganz ausſichtslos, wie Ihr annehmt, es wäre denn, daß die Schwierigkeit bei Euch läge— dann allerdings bliebe mir keine Hoffnung. Gebt mir daher die Gewiß heit, ob Ihr mein Weib werden wollt, wenn Euer Vater ſeine Einwilligung gibt.“ „Der Wille meines Vaters iſt für mich Geſeß, Herr Schultheiß,“ entgegnete ſie,„wie er über meine Hand verfügen mag, ich werde ihm gehorchen; aber ſeid nicht zu zuverſichtlich, Herr Steiger: wohl weiß ich, daß mein Vater auch gegen ſeine Gegner gerecht iſt, doch das wäre mehr als Nein,“ fügte ſie, ſich unterbrechend hinzu,„tut es nicht, wenn ich Euch raten darf, ſprecht nicht mit meinem Vater in einem ſolchen Anliegen.“ „Es wäre mehr als Gerechtigkeit, es wäre Groß mut, wenn Schultheiß Nägeli die Hand ſeiner einzigen Tochter ſeinem Feinde geben würde!— Das wolltet Ihr ſagen, edles Fräulein,“ erwiderte Steiger ruhig. „Ich gebe es zu, aber ich denke ſo hoch von Eurem Vater, daß ich ihn ſelbſt einer ſolchen Großmut für fähig halte. Aber nun ſagt unumwunden, iſt es Euret⸗ willen, daß Ihr mir ſo dringend von meinem Vor⸗ haben abratet?“ f 5 8 ukündigungsblalt Mir bringen hiermit nachſtehend die Verord⸗ ug Gr. Miniſteriums des Innern vom 9. April 18, Beförderung von Kartoffeln betr.(Geſetz⸗ u. erordnungsblatt, S. 95/96) zur öffentlichen 9 5 15 nis. Mannheim, den 10. April 1918. Großh. Bezirksamt V. Verorduung. (Vom 2. April 1918.) Beförderung von Kartoffeln betr. Auf Grund der Bundesratsverordnungen vom 2 Juni 1917 über die Kartoffelverſorgung im Wiriſchaftsjahr 1917/18(Reichs⸗Geſetzbl., Seite 569) und vom 16. Auguſt 1917 über Saatkartoffein aus der Ernte 1917(Reichs⸗Geſetzblatt S. 711), der Ver⸗ ordnungen des Kriegsernährungsamts vom 16. Au⸗ guſt 1917 über Kartoffeln(Reichs⸗Geſetzblatt S. 719) und vom 3. Februar 1918 über Saatkartoffeln Reichs⸗Geſetzblatt Seite 72) in Verbindang mit er Bundesratsverordnung vom 25. September 1915 über die Errichtung von Preisprüfungsſtellen und e Verſorgungsregelung in der Faſſung nom 4. ovember 1915(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 607, 728) d verordnet, was folgt: 8 1. Der Verſand von Speiſe⸗, Jabrik⸗ und utterkartoffeln mit der Bahn oder dem Schiff nur mit einem von der Geſchäftsſtelle der Ba⸗ biſchen Kartoffelverſorgung abgeſtempelten Fracht⸗ rief(Expreßgutkarte) zuläſſig. Der Verſand von Saatkartoffeln mit der Bahn oder dem Schiff iſt nur mit einem vom Kommunal⸗ Herband des Verſandorts abgeſtempelten Frachtbrief Expreßgutkarte) und, ſofern der Verſand durch Line landwirtſchaftliche Vereinigung des Großherzog⸗ kums erfolgt, auch mit einem von der Geſchäftsſtelle Fer Badiſchen Kartoffelverſorgung ausgeſtellten Frachtbrief(Expreßgutkarte) geſtattet. er Verſand von Speiſe⸗, Fabrik⸗, Futter⸗ und Saatkartoffeln mit der Bahn oder dem 0 ohne eſtempelten Frachtbrief(Expreßgutkarte) iſt ver⸗ 'oten. 9 2. Der 19, Fabr oder die ſonſtige Verbrin⸗ g von Speiſe⸗, Fabrik⸗, Futter⸗ u. Saatkartoffeln t Fuhrwerk oder Kraftwagen in eine andere Ge⸗ einde iſt nur mit einem vom Bürgermeiſteramt 5 ausgeſtellten Beförderungsſchein zu⸗ 8. Der Beförderer hat den Beförderungsſchein bei zu führen und den mit der Ueberwachung des ebensmittelverkehrs Beauftragten auf Verlangen orzuzeigen. 3 Die Beförderung darf nur an dem Tag er⸗ gen, welcher von dem Bürgermeiſteramt des Ver⸗ dorts als Abgangstag vermerkt iſt. Die Beförderung von Kartoffeln mit Fuhrwerk der Kraftwagen in eine andere Gemeinde ohne eförderungsſchein oder nach Ablauf ſeiner Gül⸗ eit iſt verboten. 8. Zuwiderhandlungen werden, ſofern nicht eine ere Strafe verwirkt iſt, mit Gefängnis bis zu 6 Nonaten oder mit Geldſtrafe bis zu 1500/ be⸗ aft. Kartoffeln, welche den Vorſchriften der 88 und 2 zuwider befördert werden, unterliegen der eſchlagnahme und Einziehung ohne Unterſchied, ſie dem Täter gehören oder nicht. b 5 Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage ber Verkündung in Kraft. Karlsruhe, den 2. April 1918. HGroßherzongliches Miuiſterinm des Innern. 8 F. A.: 5 „ Schühly. 8 255 Brotpreiſe betr. Auf Grund des 8 dsa der Reichsgetreideord⸗ 000 vom 21. Juni 1017 werden. für den e e ann⸗ I 80 mit Wirkung vom 16. April ab wie elbe, ds ſelbſt act, wel 12 W er vo er eſtelit wird: 5 aß Pfund 150, ba Viertel Pfand 88 Pfa. Die in unſerer Bekanntmachung vom 12. Ok⸗ tober 1917 feſtgeſetzten Mehlpreiſe bleiben auch weiterhin fortbeſtehen. Wer die vorgenannten Höchſtpreiſe überſchreitet wer einen anderen zum Abſchluß eines Vertrages auffordert, durch den die Höchſtpreiſe überſchritten werden oder wer ſich zu einem ſolchen Vertrag er⸗ bietet, wird gemäߧ 79 Abſ. 1 Ziffer 12 der Reichsgetreideordnung mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldͤſtrafe bis zu 50 000 Mark oder mit einer dieſer Strafen beſtraft. Iſt eine di Handlungen gewerbs⸗ oder gewohnheitsmäßig be⸗ gangen, ſo kann die Strafe auf Gefängnis bis zu 5 Jahren und Geldſtrafe bis zu 100 000 Mark er⸗ höht werden. Neben Gefängnis kann auf Verluſt der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.(8 80 Reichsgetreideordnung.) B30 Mannheim, den 12. April 1918. Der Kommunalverband Mannheim⸗Land. Wir bringen hiermit nachſtehend die Bekannt⸗ machung der Reichsſtelle für Gemüſe und Obſt vom 7. März 1918 Dörrverbot für Frühgemüſe betr. (Staatsanzeiger vom 29. März 1918, Nr. 74) zur öffentlichen Kenntnis. B320 Mannheim, den 9. April 1918. Großh. Bezirksamt V. Dörrverbot für Frühgemüſe vom 7. 3. 1918 betr. Auf Grund von 8 1 der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüſe u. Obſt vom 23. Januar 1918(Reichsgeſetzblatt Seite 46) wird den Her⸗ ſtellern von Dörrgemüſe das Dörren von Früh⸗ gemüſe bis zum 31. Juli 1918 unterſagt. Ausge⸗ nommen von dieſem Verbot ſind die an den Friſch⸗ märkten verbleibenden Ueberſtände von Frühge⸗ müſe, welche durch Trocknung vor dem Verderb geſchützt werden müſſen. Berlin, den 7. März 1918. Reichsſtelle für Gemüſe und Obſt: von Tilly. Wir bringen hiermit nachſtehend die Bekannt⸗ machung Großh. Miniſteriums des Innern vom 9. März 1918— Saatkartoffeln betr.(Staatsanzeiger vom 12. März 1918, Nr. 59) zur öffentlichen Kennt⸗ nis. Gleichzeitig wird hierzu noch bemerkt, daß die terin feſtgeſetzten Richtpreiſe nicht nur für Lie⸗ erungen von Saatkartoffeln aus einem Kommunal⸗ verband in einen andern, ſondern auch bei Ver⸗ käufen innerhalb des gleichen Kommunalver⸗ bandes gelten. B32²⁰ Mannheim, den 10. April 1918. Großh. Bezirksamt V. Saatkartoffeln betr. Auf Grund des 8 4 Abſatz 2, Satz 2, der Ver⸗ ordnung des Reichskanzlers vom 16. Auguſt 1917 über Saatkartoffeln aus der Ernte 1917(Reichs⸗ geſetzblatt Seite 711) werden mit ſofortiger Wir⸗ kung folgende Richtpreiſe für die im Großherzog⸗ tum gebauten Saatkartoffeln beim Verkauf durch den Erzeuger feſtgeſetzt: ür Saatgut für Spätkartoffeln bis zu 8 M ö ür Saatgut für mittelfrühe Kartoffeln bis zu 9, ür Saatgut für Frühkartoffeln bis zu 11, eweils für 1 Zentner. Die Richtyreiſe gelten nur ür ſortenreine ausgeleſene Ware. Für Saatgut, as nicht ausgeleſen und ſortenrein iſt, gilt der Höchſtpreis für Speiſekartoffeln mit 6 Mk. für den Zentner. Für Saatkartoffeln, welche von einer Saatbau⸗ elle der Landwirtſchaftskammer ſtammen und von er Landwirtſchaftskammer als Saatgut anerkannt ind, erhöhen ſich die Richtpreiſe beim anerkannten erſten Nachbau um 2,50 /, beim anerkannten zwei⸗ ten Nachbau um 2% und bei anerkannten weiteren Nachbauſtufen um 1,50 /, jeweils für 1 Zentner. Das Miniſterium des Innern kann in beſon⸗ ders gelagerten Fällen Ausnahmen zulaſſen. Karlsruhe, den 9. März 1018. Großherzogliches Miniſterium des Innern: v. Bod man. Dr. Schibln. Verordnung. (Vom 14. März 1918.) Flugſchriften deutſchfeindlichen Inhalts betr. Auf Grund des§ 9b des preußiſchen Geſetzes über den Belagerungszuſtand vom 4. Juni 1851 und des Reichsgeſetzes vom 11. Dezember 1915 (Reichs⸗Geſetzblatt 1915 Nr. 179 Seite 813) beſtimme ich im Inteveſſe der öffentlichen Sicherheit für die zum Großherzogtum Baden und zu den Hohen⸗ zollernſchen Landen(Regierungsbezirk Sigmarin⸗ gen) gehörigen Gebietsteile meines Befehlsberei⸗ ches das Folgende: Zu den Flugſchriften deutſchfeindlichen Inhalts im Sinne meiner Verordnung vom 10. Dezember 1915, Badiſches Geſetzes⸗ und Verordnungsblatt Nr. 92, Seite 343/44, zählen auch alle angeblich oder tatſächlich von deutſchen oder verbündeten in feind⸗ lichen Lagern untergebrachten Kriegsgefangenen ſtammenden Mitteilungen— einzeln oder in Ver⸗ vielfältigungen—, deren Inhalt geeignet iſt, Deut⸗ ſche, insbeſondere Heeresangehörige, ungünſtig zu beeinfluſſen. B32¹ Wer den Beſtimmungen der Veroroͤnungen vom 10. Dezember 1915 und 14. März 1918 zuwiderhan⸗ delt, oder zur Zuwiderhandlung auffordert oder an⸗ reizt, wird, wenn die beſtehenden Geſetze keine hö⸗ heren Freiheitsſtrafen beſtimmen, mit Gefängnis bis zu einem Jahre, beim Vorliegen mildernder Umſtände mit Haft oder mit Geloͤſtrafe bis zu 1500 Mark beſtraft. Dieſe Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Karlsruhe, den 14. März 1918. Der ſtellvertretende kommandierende General des 14. Armeekorps: JIsbert, General der Infanterie. Bekanntmachung. (Vom 10. Dezember 1915.) Flugſchriften deutſchfeindlichen Inhalts betr. Unſere Feinde verſuchen, Flugſchriften deutſch⸗ feindliches Inhalts im Inland zu vertreiben. In neueſter Zeit bedienen ſie ſich ihrer Flieger zur Verbreitung oder befeſtigen die Flugſchriften an Freiballons aus waſſerdichtem Papier, welche in Feindesland aufgelaſſen werden und zum Nieder⸗ gehen im Inland beſtimmt ſind. Auf Grund des Geſetzes über den Belagerungs⸗ zuſtand vom 4. Juni 1851 ordne ich an: 1. Wer derartige Flugſchriften auffindet oder im Beſitze hat, hat unverzüglich der nächſten mili⸗ täriſchen Dienſtſtelle oder Gendarmerieſtation Kennt⸗ nis zu geben und ſämtliche Flugſchriften und ſon⸗ ſtigen Fundſtücke daſelbſt abzuliefern. 2. Dieſelbe Verpflichtung der Meldung und Ablieferung beſteht für denjenigen, welcher Ab⸗ ſchriften gefertigt oder im Beſitze hat. 3. Eine gleiche Anzeigepflicht liegt endlich dem⸗ jenigen ob, der glaubhaft Kenntnis davon hat, daß Flugſchriften oder Abſchriften ſolcher oder andere Fundſtücke dieſer Art ſich im Beſitze dritter Per⸗ ſonen befinden. f 4. Wer dieſem Gebot zuwiderhandelt oder zur Zu⸗ widerhandlung auffordert oder anreizt, wird gemäß 9b des Geſetzes über den Belagerungszuſtand vom Juni 1851 beſtraft. 5. Dieſe Verordnung tritt mit ihrer Bekannt⸗ machung in Kraft. Karlsruhe, den 10. Dezember 1915. Der ſtellvertretende kommandierende General: Frhr. v. Manteuffel, General der Infanterie. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffent⸗ lichen Kenntnis. 5 Mannheim, den 2. April 1918. Großh. Bezirksamt.— Polizeidirektion. Verordnung. 8 (Vom 6. April 1918.) Anban⸗ u. Ernteflächenerhebung im Jahre 1918 betr. Zum Vollzug der Bundesratsverordnung obigen Betreffs vom 21. März 1918(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 133) wird im Benehmen mit dem Groß⸗ herzoglichen Miniſterium der Finanzen verordnet, was folgt: 8 1. Die Anbau⸗ und Ernteflächenerhebung er⸗ folgt in Baden mit Genehmigung des Reichskanzlers durch Aufſtellung von Ortsliſten nach der Gemeinde du landmiriſchafflilen Mal siehste eee o 2. N . und Zuſammenſtelung der Ergebniſſe wird dem Statiſtiſchen Landesamt übertragen. Dieſe Behörde hat die Erhebungsliſten, deren Inhalt für den Umfang und die Art der Aus⸗ führung der Erhebung maßgebend iſt, herzuſtellen und zu verſenden. § 3. Der Erhebung hat bis zum 1. Mai 1918 eine Feſtſtellung der in jedem Gemeindebezirk vor⸗ handenen, landwirtſchaftlich genutzten Flächen an Aeckern, Wieſen, Weiden und Weinbergen und ge⸗ trennt nach dieſen Kulturarten vorherzugehen. Dieſe Feſtſtellung erfolgt durch den Ratſchreiber (Grundbuchhilfsbeamten) oder einen Kanzleibeam⸗ ten des Grundbuchamts in der Weiſe, daß er, ſo⸗ weit das neue Grundbuch oder das Hauptbuch an⸗ gelegt iſt, aus dieſen Büchern, andernfalls aus den älten Grundbüchern unter Zuhilfenahme der Lager⸗ bücher(Güterverzeichniſſe) oder Stenerzettel oder in ſonſtiger geeigneter Weiſe für jeden Grund⸗ eigentümer das Geſamtflächenmaß ſeiner landwirt⸗ ſchaftlich genutzten Grundſtücke, getrennt nach den obengenannten Kulturarten, ermittelt und in eine Liſte einträgt. Bei landwirtſchaftlich genutzten Grundſtücken, welche einem Ausmärker gehören, iſt außerdem dem Bürgermeiſteramte des landwirtſchaftlichen Be⸗ triebsſitzes oder, falls der Eigentümer das Grund⸗ ſtück nicht bewirtſchaftet, des Wohnorts des Eigen⸗ tümers hierüber unter Angabe des Vor⸗ und Zu⸗ namens des Eigentümers, ſowie der Größe und Kulturart des oder der betreffenden Grundſtücke nach einem vorgeſchriebenen Muſter eine kurze Mitteilung zu überſenden. § 4. Der Vorerhebung der in Betracht kom⸗ menden Grundſtücke durch den Ratſchreiber oder Kanzleibeamten(§ 3) folgt die tatſächliche Feſt⸗ ſtellung der feldmäßigen Anbau⸗ und Ernteflächen nach Maßgabe des 8 1 der Bundesratsverordnung. Sie iſt mit Genehmigung des Reichskanzlers im Großherzogtum Baden in der Zeit vom 6. Mai bis 15. Juni 1918 vorzunehmen. Ihre Ausführung liegt den Gemeindebehörden ob, die zu dieſem Zwecke die im Gemarkungsbereiche anſäſſigen Eigentümer und Bewirtſchaſter(Be⸗ kriebsinhaber, Pächter, ſonſtige Nutzungsberechtigte) landwirtſchaftlich genutzter Grundſtücke oder ihre Stellvertreter vorzuladen und über den Umfang der angebauten Fruchtarten und Gewächſe zu be⸗ fragen haben. Auf Grund der durch den Rat⸗ ſchreiber oder den Kanzleibeamten bewirkten Vor⸗ erhebung(8 3), der gepflogenen mündlichen Ver⸗ handlungen ſowie der von anderen Gemeinden eingetroffenen Benachrichtigungen(8 8 Abſatz 3 und Abſatz 5 dieſes Paragraphen) werden die von ein und demſelben Betriebsinhaber bewirtſchafteten Flächen ermittelt und in die Ortsliſte eingetragen. Zu dieſen Aufnahmen ſind in jeder Gemeinde mindeſtens zwei vom Gemeinde⸗(Stadt⸗⸗rat er⸗ nannte Sachverſtändige oder Vertrauensleute ſowie die erforderlichen ſchreib⸗ und rechengewandten Hilfskräfte zuzuziehen. Bei Grundſtücken, die Eigentum eines Gemar⸗ kungsinſaſſen ſind, jedoch von einem in einer an⸗ deren Gemarkung wohnenden Betriebsinhaber ge⸗ pachtet ſind oder ſonſt genutzt werden, hat die Ge⸗ meindebehörde dem Bürgermeiſteramte des landwirt⸗ ſchaftlichen Betriebsſitzes des Pächters oder ſonſtigen Nutzungsberechtigten eine kurze Mitteilung über das Beſitzverhältnis zu überſenden, damit jenes die Nachricht bei Aufſtellung ſeiner Ortsliſte berückſich⸗ tigen kann. 8 5. Die Gemeindebehörden haben die Rich⸗ tigkeit der Flächenangaben(§ 4) zu überwachen und nachzuprüfen. Sie haben die ausgefüllten Ortsliſten aufzurech⸗ nen(zu ſummieren), zuſammenzuſtellen, abzuſchlie⸗ ßen und mit der Beurkundung der Vollſtändigkeit zu verſehen. Die Ortsliſte iſt nur in einer Fertigung(Ur⸗ ſchrift) aufzuſtellen und ſpäteſtens zum 20. Juni 1918 dem Großherzoglichen Bezirksamt vorzulegen. 8 6. Die Großherzoglichen Bezirksämter haben die Geſamtergebniſfe der einzelnen Ortsliſten in einer Bezirksüberſicht(Muſter 2 der Bundesrats⸗ verordnung) zuſammenzuſtellen und dieſe ſamt den Ortsliſten ſämtlicher Bezirksgemeinden ſpäteſtens zum 26. Juni 1918 dem Großherzoglichen Stati⸗ ſtiſchen Landesamt einzureichen. § 7. Zuſtändige Behörde im Sinne des§ 7 Abſ. 2 12 Bundesratsveroroͤnung iſt das Bürgermeiſter⸗ amt. Karlsruhe, den 6. April 1919. Großherzogliches Miniſterium des Innern: 8 von Bodman. Großherzogliches Miniſterium des Großherzoglichen Hauſes, der Juſtißz und des Auswärtigen: Düringer, Dr. Schühlv. Leuung der Awinehme Jorde We We- Deibdb unn. 5 a(Vom 2. Apr 1918.) Den Verkehr mit Bier und Erſatzbier betr. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 25. September 1915 über die Errichtung von Preis⸗ prüfungsſtellen und die Verſorgungsregelung in der Faſſung vom 4. November 1915,(Reichsgeſetzbl. Seite 607, 728) ſowie auf Grund des Höchſtpreis⸗ eſetzes vom 4. Auguſt 1914 in der Faſſung der Be⸗ anntmachung vom 17. Dezember 1914, 23. März 1916 u. 22. März 1917(Reichs⸗Geſetzbl. 1914, Seite 389, 513; 1916 Seite 188; 1917 Seite 253) wird ver⸗ ordnet, was folgt: 8 1. Bier und bierähnliche Getränke— Erſatz⸗ bier, deren Stammwürze mehr als 3 v. H. an Ex⸗ traktſtoffen enthält, dürfen nicht hergeſtellt werden. Zur Herſtellung von Erſatzbier iſt die Geneh⸗ migung des Landespreisamts erforderlich. Fäſſer und Flaſchen, in welchen Erſatzbier abgegeben wird, müſſen mit der deutlich ſichtbaren Aufſchrift„Erſatz⸗ bier“ verſehen ſein. In Gaſt⸗ und Schankwirt⸗ ſchäften, in denen Erſatzbier ausgeſchenkt wird, iſt dies durch deutlich ſichtbaren Anſchlag von dem In⸗ haber der Wirtſchaft bekannt zu geben. § 2. Beim Verkauf durch den Herſteller darf 85 Preis für 100 Liter Bier in Fäſſern nicht über⸗ eigen: a) für untergäriges und obergäriges Bier 23 p) für Erſatzbier 21 Der Höchſtpreis ſchließt die Koſten der Beför⸗ derung bis zur Ausſchankſtätte und die Koſten der Rückbeförderung der leeren Fäſſer und bei Ver⸗ ſendung mit der Bahn oder dem Schiff die Koſten der Beförderung bis zur Verladeſtelle des Herſtel⸗ lungsorts und die Koſten der Rückbeförderung der leeren Fäſſer von dieſer Stelle ab ſowie die Koſten des Ein⸗ und Ausladens daſelbſt ein. Führt der Herſteller das Bier oder Erſatzbier mit Fuhrwerk nach einer außerhalb des Herſtellungs⸗ orts gelegenen, vom Betriebsſitz mindeſtens 5 Klm. entfernten Ausſchankſtelle, ſo darf er als Entgelt hierfür bei einer Entfernung von 5—10 Klm. einen Zuſchlag zum Höchſtpreis von 1 /, bei einer Ent⸗ fernung von über 10 Klm. einen ſolchen von 2. für je 100 Liter beanſpruchen. Der Höchſtpreis gilt nicht bei Abgabe von Bier und Erſatzbier im eigenen Ausſchank des Her⸗ Verträge über Lieferungo von Bier oder Er⸗ ſatzbier, welche zu höheren als den nach Abſatz 1 u. 2 zuläſſigen Preiſen abgeſchloſſen ſind, gelten mit dem Inkrafttreten dieſer Verordnung als zum Höchſtpreis abgeſchloſſen, ſoweit die Lieferung zu dieſem Zeitpunkt noch nicht erfolgt iſt. §. Der Höchſtpreis gilt auch für den Erwerd von Bier und Erſatzbier, das vom Herſteller aus einem anderen Brauſteuergebiet geliefert wird, ſe⸗ doch ermäßigt ſich der Preis um die im Herſtel⸗ lungsgebiet gewährte Ausfuhrvergütung. § 4. Der Ausſchankpreis darf in Gaſt⸗ u. Schank⸗ wirtſchaften höchſtens betragen für Bi Erſatzbier 14 0 1 * 30 46 8 Für Bier oder Erſatzbier in Flaſchen beträgt der Höchſtpreis: 5 a) beim Verkauf durch den Herſteller an den Weiterverkäufer: Bier Erſatzbier bei 0,3 Liter 5 für 0,35 Liter für 0„ für 0,7* fi 84 7 b) beim Verkauf durch den für 0.35 Liter für 0,5 5 für 0,7 7 für 1 10 Verkauft der Herſteller Bier oder Erſatzbier in Flaſchen unmittelbar an den Verbraucher, ſo darf er die für den Weiterverkauf zugelaſſenen Preiſe verlangen. Wird Bier oder Erſatzbier in Flaſchen in Wirt⸗ ſchaften zum ſofortigen Genutz abgegeben, ſo dürfen die für den Ausſchank von offenem Bier oder Er⸗ ſatzbier beſtimmtenn Preiſe nicht überſchritten werden. 8 6. Das Bezirksamt iſt befugt, für Münchener, Pilſener und Kulmbacher Bier ſowohl hinſichtlich des Erwerbes wie hinſichtlich des Ausſchankes und des Flaſchenbierverkaufes einen höheren Preis zuzulaſſen Auch kann es ausnahmsweiſe für einzelne Wirt⸗ ſchaften oder Teile von ſolchen, in welchen auch in Friedenszeiten höhere als die üblichen Preiſe ver⸗ 32* Weiterverkäufer: Bier Erſatzbier langt wurden, einen beſtimmten höheren Ausſchank⸗ preis für ſonſtiges Bier oder Erſatzbier feſtſetzen. werden. 5 5 § 8. Bier und Erſatzbier dürfen nicht unter⸗ einander gemiſcht werden. 39. Die Vorſchriften dieſer Verordnung finden keine Anwendung auf Bier oder Erſatzbier, das auf Anfordern der Heeresverwaltung oder der Marine⸗ verwaltung an die Feldtruppen zu liefern iſt. 8 10. Das Landesgewerbeamt iſt befugt anzu⸗ ordnen, däß die Brauereien, welche zurr Lieferung von Bier für das Feldheer vertraglich verpflichte ſind, bis zu 10 v. H. und die übrigen Brauereien bis zu 60 v. H. ihrer Bier⸗ und Erſatzhiererzeu⸗ gung zur Verſorgung der Arbeiter der Rüſtungs⸗ induſtrie nach näherer Weiſung des Landesgewerbe⸗ amts zur Verfügung zu ſtellen haben. Die Braue⸗ reien ſind verpflichtet, dieſer Anordnung nachzukom⸗ men ſowie die vom Landesgewerbeamt verlangten Angaben und Nachweiſe über ihre Erzeugung und ihren Abſatz zu liefern. a Das Landesgewerbeamt wird ſeine Anordnungen (Abſatz 1) tunlichſt nach Benehmen mit der Zentral⸗ ſtelle der badiſchen Brauinduſtrie für Heeresliefe⸗ rungen treffen. 5 8 11. Mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldſtrafe bis zu 1500 Mk. wird beſtraft, wer den Beſtimmungen der 88 1, 7, 8 und 10 dieſer Verordnung zuwiderhandelt. Wer den Vorſchriften dieſer Verordnung hin⸗ ſichtlich des Höchſtpreiſes zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldſtrafe bis zu 10 000 Mk. oder mit einer dieſer Strafen beſtraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenſtände, auf die ſich die ſtrafbare Handlung bezieht, erkannt werden, ohne Unterſchied, ob ſie dem Täter gehören oder nicht. Neben der Strafe kann ferner angeordnet werden, daß die Verurtei⸗ lung auf Koſten des Schuldigen öffentlich bekannt zu machen iſt; auch kann neben Gefängnisſtrafe auf Verluſt der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. 8 12. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Mit dem gleichen Zeit⸗ punkt tritt die Verordnung vom 28. Februar 1917, den Verkehr mit Bier betreffend, mit ihren Aen⸗ derungen vom 4. April 1917, 9. Mai 1917 und 24, September 1917(Geſetzes⸗ und Verordnungsblatt, Seite 58, 81, 113, 331) außer Kraft. Karlsruhe, den 2. April 1918. Geoßherzogliches Miniſterinum des Junern: Der Miniſterialdirektor: Weingärtner. Pfiſteret. Vorſtehende Verordnung bringen wir hiermet zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 9. April 1918. Großh. Bezirksamt, Abt. III. Vorſtehendes dringen wir hler⸗ mit zur allgemeinen Renntnis. Seckenheim, 22. April 1918. Bürgermeiſteramt Bolz. Koch. § 7. Inhaber von Gaſt⸗ und Schankwirtſchaften ſowie von ſolchen Betrieben, welche Bier oder Er⸗ ſatzbier in Flaſchen im Kleinverkauf abgeben. baben) ſchmackvoller Ausführung werden raſch angefertigt von der „ Bucharuckerei Georg imme tmaun ſauberer und ge in SACheh aller Art