es PEPE ehen 1 4* ich. 74211 Aus nude Den ann unb Fetertage, e Abogaementspreis det ragt watt Mk. 1.— dei frei x Zuſt 0. Darch die Woſt bezoge⸗ pro Qunrtal Mi, 2.25 e eee eee 0 0 ken: Aus dem Großen Hauptquartier wird uns geſchrie⸗ * * 1. 1 Unſere Feinde, die über die organiſchen und unorga⸗ fei* Kräfte faſt des ganzen Erdballes gebieten, hatten 08 Jahren in vielen gewaltigen Schlachten verſucht, de weſtliche Front des deutſchen Heeres zu durchbrechen. f ie dünne Linie, zuletzt in Flandern von einer bis ins Fünf⸗ st e überlegenen Kanonenſchlachtreihe betrommelt, hielt Fand. Dörfer und Städte wurden aus der Front heraus⸗ 8 Eſchlagen, Flußniederungen und Höhenzüge Schritt um fecit uns blutig abgekämpft. Aber das wunderbar ela⸗ iche Nervenſyſtem des Menſchen wetteiferte mit dem ela⸗ Fit gegliederten Abwehrſyſtem, der ſtandhafte Mut der Fuppe mit der Organiſationskunſt der Führer: Der de chbruch mißlang, wo immer er angeſetzt wur⸗ gen Auch die Schlachten in Flandern, obwohl hier die leßte Maſſe an Fußtruppen und Geſchützen auf dem tit uten Raum zuſammengepreßt wurde, obwohl die Tak⸗ —5 des 20. Eptember durch Verkürzung der Tiefe und kärengerung der Breite die Energie der Sprünge aufs * 5b ſte ſteigerte, brachten keinen Erfolg. Es ſchien, als n⸗ Vals dieſen Offenſiven im Weſten ein ehernes Geſetz inne⸗ 8 ernte, das die Angriffswoge jedesmal dicht am Ziel f deen bent ließ. Dem Verteidiger, der dieſen toten Punkl 0 Gehtzeitig erkannte und den Gegenſtoß auf die Blöße des bienners anlegte, gelang es, den Anſturm zurückzuwerfen er den Einbruch vor Eintritt größerer Verluſte abzu⸗ . 9 Der Durchbruch an der Weſtfront wurde mi! n Zeit zu einem Problem, deſſen Löfung in unüber⸗ indliche Geſetze von Raum und Zeit verſtrickt ſchien B Andere ſtrategiſche Ziele, geeignet, die ungeheuren laſſen fer dieſer geſcheiterten Offenſiven zu rechtfertigen, 11 ſen ſich aus dem Trümmerhaufen der kaktiſchen Frag⸗ 1 mente nur mutmaßen. Der von Schlacht zu Schlacht ür, Norden verſchobene und ſich damit beſtändig ver⸗ e„Angriffspfeil wurde ſchließlich, um der drin⸗ * ſten Gefahr zu begegnen, auf die Tauchboot⸗Baſis Flandern gerichtet. Ziel aller früheren Offenſiven aber u der Durchbruch an ſich, verbunden mit der Erwar⸗ ung, daß der Strudel die Reſerven des Verteidigers a röchlucken und allmählich die Auflöſung bedeutender ernltteile, vielleicht der Ceſamtfront, nach ſich ziehen warez Die Schlacht bei Cambrat im November 1917 0 10 der letzte Mißerfolg einer unglücklichen Strategie, 3 Will Aufmarsch 85 300 Tanks die letzte krampfhafte 8 ſtar ensäußerung iner zu automatiſcher Maſchinerie er⸗ tra rten Taktik, welche dieſen Unternehmungen zu dem urigen Namen„Materialſchlachten“ verholfen hat. 1 9 5 a Als in dieſem Winter der Zuſammenbruch der ruſſi⸗ Streitmacht den Zweifrontendrieg beendigte und, mit veränderten Bedingungen, die Lage vor der t an der Marne wiederherſtellte, als unter dem 55 der von Oſten anrollenden Verſtärkungen, die 70 Ifranzsſiſchen Fachleuten Ende Februar auf etwa „wehr wiſionen geſchätzt wurden, in der zu ewiger Ab⸗ Ws verurteilten Weſtfront wie von ſelbſt der Gedanke fende gemeinen Angriffs auflebte, lagen vor dem prü⸗ Erf. Auge der Oberſten Heeresleitung die unglücklichen ſchier ngen des Gegners ausgebreitet. Die Aufgabe er⸗ der 9rungeheuer. Was der vielfach vereinten Uebermach, N 8 = 5 den Kanälen eines Weltreiches geſpeiſten Kitchener⸗ zeeres gegenüber einer faſt friderizianiſchen Minderzahl das gelungen war, ſollte das deutſche Heer vollbringen, Gegner nach Aufſaugung der öſtlichen Streitkräfte dem legen r. an ahl kaum gewachſen, geſchweige denn über⸗ w 9 5 Der große Hammer hatte am kleinen Ham⸗ 1 probe erſagt, jetzt ſollte ſich der kleine im großen er⸗ mit 5 Has deutſche Hinterland, winzig im Vergleich 9 8 für die Entente arbeitenden Erdteilen, ſollte im 129 mit den Rohſtoffen und Induſtrien des halben ehen merikas, Afrikas und Aſiens nicht nur be⸗ Sten ſondern obſiegen helfen. Schon der deutſche u bei Cambrai, der gewiſſermaßen auf der Grenz 2 f ge einer alten und che ich jegs⸗ . 0 900 51 fe 15 und neuen Epoche der weſtlichen Kriegs warf ein Schlaglicht auf die Schwie⸗ ie ein tapferer und zahlenmäßig überlegener unſerm Angriff entgegenſetzen konnte. ene derbenſat zu der die eigenen Führer zuweilen 8 betr. en Siegeszuverſicht unſerer alten Abwehrtrup⸗ nehmen rachtete daher der Gegner das deutſche Unter⸗ zöſiſche e beharrlichem Zweifel. Engliſche und fran⸗ uns efangene aus den Wintermonaten verhießen nen Off den gleichen Anfangserfolg, wie er ihren eige⸗ üͤbli em zugefallen war. Mehr aber als dieſen Nr J nfangserfolg verſprach man ſich nirgends in belt von dem kommenden Unternehmen. g Die deutſch I. 85 1 v z deutſche Oberſte Heeresleſteung verzichtete von Ee ein auf die„Materialſchlacht“ und beſchloß, den 8 auf ein mehr ideelles Fundament aufzubauen. 6 W dent zahlenmäßige Ueberlegenheit mußte durch die lichen Heerkörper eigentümlichen kriegeriſchen und 5. 1 1 8 2= Die Große Schlacht in Frankreich, 58 Armeen napoleoniſcher Schule und des jungen, aber Müsst er EEr ger meix ir Amer Semenh eine, Meese, MAE MM EAN. Druck und Verlag von(g. Zimmermann, Seckenheim. PF. ͤ ͤ n moraliſchen Tugenden ausgeglichen werden. Dieſelben Tugenden, welche die weſenkliche Urſache der feindlichen Niederlagen geweſen waren, bildeten die ſicherſten Bürgen für den deulſchen Sieg. Der unleugbaren Tapferkeit der engliſchen und franzöſiſchen Sturmtruppen mußte die größte Tapferkeit der deutſchen Stämme, der guten Qualität der feindlichen Führer eine beſſere der deutſchen, der gründlichen Vorbereitung auf der Gegenſeite eine noch gründlichere auf der unſeren entgegengeſetzt werden. Da das Vertrauen der Oberſten Heeresleitung die beiden erſten Vorausſetzungen als gegebene Größen behandelte, blieb als Hauptaufgabe die Vorbereitung des An⸗ zriffs. Die Einheit des Oberbefehls und des Heerkör⸗ ers, als deſſen einziger nichtdeutſcher Beſtandteil eine vertvolle Gruppe öſterreichiſcher Batterien eingeſetzt war, rrleichterte das gewaltige Werk. Reibungen und Hem⸗ mungen, die auch dem beſtorganiſierten Koalitionsheere mhaften, blieben uns erſpart. Was in den Kartenzim⸗ nern der deutſchen Stäbe, angeſichts der vertrauensvollen Erwartung in der Heimat und der zunehmenden Span⸗ zung und Nervoſität im Auslande, von erfahrenen Spetzialiſten der Abwehrſchlacht mit Einſatz der höchſten Nervenkraft in monatelanger ſtiller Arbeit geleiſtet wor⸗ den iſt, entzieht ſich der Schilderung. Aber es iſt ge⸗ viß, daß die Einſchulung des Angriffsverfahrens, die Erkundung und Ueberwachung der Feindlage, die Muni⸗ ionsverſorgung und Verproviantierung der Stoßtruppe, die Vorbereitung des Nachſchubes, endlich das Kunſt⸗ verk des verſchleierten Aufmarſches einen ganz unge⸗ heuren Aufwand an organdſatoriſcher Energie erforder⸗ ten. Fortſetzung folgt.) f— 1 l 5 5 5 8** 5 EH EA.** S e 75 . S!; 7 2 8 8 e .. 5 1485* 25 * 9 5 2 2 8 4 . A 5 4 2 88 be ade, 1— eee, Der Weltkrieg. WB Großes Hauptquartier, 18. Mai(Amtlich. Weſtlecher Kriegsſchauplatz: An den Kampffronten nahm die tagsüber ſchwache Artillerietätigkeit vor Einbruch der Dunkelheit erheblich zu. Starkes Störungsfeuer hielt die Nacht hindurch an. Rege Erkundungstätigkeit führte namentlich in der Ge⸗ gend von Laſſigny zu heftigen Nahkämpfen. Mehr⸗ fach wurden Gefangene eingebracht. Geſtern wurden 16 feindliche Flugzeuge und ein Feſſelballon abgeſchoſſen. Der erſte Generalquartiermeiſter: Ludendorff. W788 Großes Hauptquartier, 19. Mai.(Amtlich. Weſtlicher Kriegsſchauplatz: Wieſtlich von Hulluch griff der Engländer mit mehreren Kompagnien an. Unter ſchweren Verlu⸗ ten wurde er zurückgeſchlagen. Im übrigen be⸗ chränkte ſich die Infanterietätigkeit auf Erkundungen. Die an den Kampffronten bis zum frühen Mor⸗ zen anhaltende Feuertätigkeit ließ in den Vormittags⸗ im frühen Morgen mit ſtarken Kräften an. In Ville Wirkung des Tauchbootkriegs ſteht. In ſertionssbre is! Wie einſpa tige Petitzeile 20 Pfg., Reklamen 60 Mfg. dis Zeile. Bei öfterer Aufnadmz Nadcte, Fernfprechanſchluß r. 18. tunden nach und lebte erſt gegen Abend wieder auf. Zwiſchen Arras und Albert war das Feuer beſon⸗ ders lebhaft; unſere Batterien lagen hier vielfach unter heftigem Feuer. 7 8 Der erſte Generalquartiermeiſter: Ludendorff. —— WTB. Großes Hauptquartier, 20. Mai.(Amtlich) Weſtlicher Kriegsſchauplatz: Im Kemmelgebiet nahm die Feuertätigkeit am Abend und gegen Mitternacht erheblich an Stürke zu. deute früh haben ſich dort heftige Artilleriekümpfe ent⸗ vickelt. Auch an den übrigen Kampffronten lebte die Ge⸗ echtstätigkeit vielfach auf. f Auf dem Südufer der Ancre griff der Engländer ur Anere drang er ein. Verfuche des Feindes, im Ancretal weiter vorzudringen, ſcheiterten. Mehrfacher jegen Morlancourt gerichteter Anſturm brach vor dem Dorfe blutig zuſammen. An vielen Stellen der Front wurden engliſche und ranzöſiſche Erkundungsvorſtöße abgewieſen. In Vor⸗ eldkämpfen und bei erfolgreichen Unternehmungen nörd⸗ ich von Saint Mihiel machten wir Gefangene. In letzter Nacht wurden London, Vover und andere engliſche Küſtenorte erfolgreich mit Bomben an⸗ geäriffen. e Der erſte Generalquartiermeiſter: Ludendorff. de Ueber die Pfingſttage ruhte der Kampf an der Weſt⸗ front nicht. Von den verhältnismäßig zahlreichen Zu⸗ ſammenſtößen, die ſich zum großen Teil aus Erkundungen entwickelten, iſt beſonders ein ſcharfer Nahkampf gegen angreifende Franzoſen bei Laſſigny(an der Straße Noyon⸗ Montdidier) und ein Gefecht mit erheblichen englischen f Streitkräften bei Ville an der Ancre(6 Kilometer ſüd⸗ weſtlich von Albert) zu erwähnen. Es mag ſich dort um unſere nach den glücklichen Gefechten beiderſeits der Straß Bray⸗Corbie beſetzten Vorſtellungen gehandelt haben, oder hatten die engliſchen Erkundungen eine ſchwächere Poſi⸗ tion auf deutſcher Seite feſtgeſtellt. Das Städtchen oder Kirchdorf war gegen die feindliche Uebermacht nicht zu halten; herangezogene Reſerven brachen den weiteren Vorſtoß. Ein gleichzeitiger Angriff bei Morlancourt(2¼ Kilometer ſüdöſtlich von Ville) ſcheiterte mit ſchweren Verluſten der Feinde. 8 Die klaren hellen Nächte der vergangenen Woche begünſtigten die Angriffe der deutſchen Bombengeſchwader Auf Calais, Dünkirchen, St. Omer, Compiegne und Soiſſons wurden 176 500 Kg. Bomben abgeworfen. Nach dem franzöſiſchen Bericht, der im übrigen nichts zu melden“hat, wurden vom 14. bis 17. Mai von franzöſiſchen Fliegern 111000 Kg. Bomben hinter der deutſchen Front abgeworfen. In Nesle(zwiſchen St Quentin und Montdidier) ſei ein Munitionslager in die Luft geflogen. 5: Das Induſtriegebiet von Bethune liegt noch immer unter ſchwerem deutſchen Feuer. Vor allem find dit Kohlenſchächte von Annenin und Noeux und das Stahl werk von Isbergues unter Schlagfeuer genommen. Im Jahre 1912 förderte der Bezirk Pas de Calais rund 21 Millionen Tonnen Kohlen. Davon hatten die deutſchen Truppen ſchon vor dem 21. März rund 9,4 Millionen Tonnen belegt. Die reſtlichen 11,6 Millionen Tonnen ſind größtenteils gefährdet. In den Gruben von Bethune 2,3 Millionen Tonnen, Noeux, 2,03 Millionen To Bruah, 2,74 Millionen Tonnen, und Lievin, 2,8 Mil lionen Tonnen, muß die Förderung ſtocken oder gänzlich aufgehört haben. Rechnet man die im deutſchen Beſiß befindlichen Gruben des Bezirks du Nord hinzu, die 1912 rund 6,8 Millionen Tonnen förderten, ſo dürften von der geſamten franzöſiſchen Friedensförderung vor 40,6 Millionen Tonnen mindeſtens 25 Millionen Donner der franzöſiſchen Volkswirtſchaft entzogen ſein Dadurch wird Frankreich völlig abhängig von der engliſchen Kohlenzufuhr, die ihrerſeits wieder unter der Gegenüber den beliebten Meldungen der Entente die ſtets von der Demoraliſation der deulſchen Gefangenen reden, ſtellt ein kürzlich in deutſche Hände gefallenes engliſches Schriftſtück die Wahrheit feſt. In dieſem wird die ſtandhafte Weigerung der deutſchen Gefangenen zuge⸗ geben, irgendwelche Ausſagen zu machen. Ein deutſcher Gefangener, der Musketier Wienand von der 3. Kom⸗ pagnie Infanterie⸗Regiments 60, iſt namentlich ange⸗ führt. Von ihm heißt es, daß ſein Benehmen achtung⸗ gebietend war und im vollen Einklang mit den beſter Ueberlieferungen militäriſchen Ehrgefühls ſtand. Der Flieger Gilbert, der neulich aus der Schwei; entflohen war, iſt bei Villacoublay tödlich abgeſtürzt. Die letzte Verluſtliſte, die General Perſhing veröffent⸗ licht hat, enthält 120 Amerikaner, die getötet, verwunden und vermißt ſind. Damit ſteigen die Geſamtverluſte den Amerikaner ſeit Krieasbeainn auf folgende Ziffern: Ge; fallen 2240, verwundet 3009, gefangen genommen 55, ver⸗ mißt 202, zuſammen 5506. An der italieniſchen Front ſind die Italiener zwiſchen Oſum und Devoli zum Angriff übergegangen. Die italieniſche Erkundungstätigkeit iſt auch ſonſt ſehr lebhaft. Italien hat die Vereinigten Staaten unverbindlich benachrichtigt, daß die Anweſenheit von einigen Tauſend amerikaniſchen Truppen an der italieniſchen Front ſehr wünſchenswert wäre. In Anbetracht der deutſchen Pro⸗ paganda würde ihre Gegenwart Zivil⸗ und Militärbevöl⸗ kerung ermutigen. 0 General Mannerheim iſt am 17. Mai an der Spitze der finniſchen Truppen in Helſ ingfors eingezogen. Mannerheim ſprach im Senat den Wunſch der finniſchen Armee aus, Finnland möge in eine Monarchie umge⸗ wandelt werden. Der Krieg zur See. Berlin, 20. Mai. Im Aermelkanal und an der Oſtküſte Englands wurden 13000 3RT. verſenkt. Ein öſterreichiſches Tauchboot, Kommandant Linien⸗ ſchiffsleutnant Holub, hat am 14. Mai vor Valona Albanien) einen großen engliſchen Zerſtörer verſenkt. Kopenhagen, 20. Mai. Der däniſche Dampfer Alexy auf der Reiſe von England nach Dänemark iſt in der Nacht zum 16. Mai nach Zuſammenſtoß mit zwei engliſchen Torpedojägern an der norwegiſchen Küſte ge⸗ ſunken. Der däniſche Schoner Embla wurde auf der Reiſe von England nach Dänemark in der Nordſee verſenkt. „ Paris, 17. Mai.(Havas.) Der Poſtdampfer„At⸗ jantique“ wurde anfangs Mai im Mittelmeer von einen Torpedo getroffen. Es gelang ihm mit eigener Kraft in einen unſerer Häfen zurückzukehren. — Die Ereigniſſe im Wecten. Der engliſche Bericht. 0 WTB. London, 18. Mai. Amtlicher Bericht aus Oſt⸗ afrika: In Portugieſiſch⸗Oſtafrika befinden ſich unſere Ko⸗ lonnen auf dem Marſche gegen die Hauptmacht der Deutſchen, die ſich in der Nähe von Nanugo ungefähr 150 Meilen ſloſic des Zuſammenfluſſes von Govuma und Lejenda und 190 Meilen von Port Amelia landeinwärts feſtgeſetzt haben ſollen. Deutſche Teilkräfte, die unſeren Vormarſch von Port Amelia aus Wider⸗ ſtand entgegenſetzten, gingen kämpfend nach Nachhutgefechten in 3 7 Gelände mit uns gegen Nanugo zurück. Portugie⸗ ſche Kolonnen operieren mit uns zuſammen im Norden des Salufluſſes und ſüdlich von Luria. Neues vom Tage. Der Reichskanzler über das Bündnis. Berlin, 19. Mai. In einer Unterredung, die der Berliner Vertreter des ungariſchen Blattes„Az Eſt⸗ mit dem Reichskanzler hatte, erklärte Graf Hertling u. a.: Ich hoffe ſtark, daß die bewährte Waffenbrüderſchaft für alle Zeiten dazu beitragen wird, daß Deutſchland und Ungarn ihre gemeinſamen Intereſſen nie vergeſſen und in bleibender Freundſchaft zu einander ſtehen werden. Die Vertiefung und Weiterentwicklung des von den großen Staatsmännern Bismarck und Andraſſy geſchaffenen Bündniswerks für Deutſchland und Ungarn wird ſicherlich von ſegensreichen Folgen ſein. Aus den Ergebniſſen der Verhandlungen wird Herr Clemenceau, der ſich dem Wahn hingegeben hat, unſer feſtes Bündnis ſprengen zu können, erſehen können, welche Früchte ſeine Intrigen gebracht haben. Der neue Zweibundvertrag wird beſonders zwei wichtige Teile haben: die wirtſchaftlichen und die mili⸗ täriſchen Vereinbarungen. Der wirtſchaftliche Zuſammen⸗ ſchluß Deutſchlands und Oeſterreich-Ungarns hat keine Spitze gegen irgend einen Staat. Wir wollen nichts anderes als unſeren Platz an der Sonne haben. Mili⸗ täriſch wollen wir die Befeſtigung der gegenwärtigen Ver⸗ hältniſſe und wollen auch nach dem Kriege ebenſo eng verbunden bleiben, wie uns der Krieg einander nahe ge⸗ bracht hat. Ich ſprach im Hauptquartier den General Arz, den Feldmarſchall Hindenburg und General Luden⸗ dorff. Alle drei Herren haben ſich ſehr befriedigt geäußert. Wenn die Nationen eine Friedensliga bilden würden, ſo würde Deutſchland ohne Zögern und mit Freude beitreten. Leider geben die jetzigen Verhältniſſe ſehr wenig Hoff⸗ nung darauf. Ich bin noch immer genug Optimiſt, um zu glauben, daß wir noch in dieſem Jahre den Frieden haben werden. a 5 Eine Anfrage Weſtarps. b Berlin, 20. Mai. Der Abg. Graf Weſtarp hat im Reichstage folgende Anfrage eingebracht: Trifft es zu, daß der Abg. Erzberger im Dezember vorigen Jahres mit Einverſtändnis des Auswärtigen Amtes eine Reiſe nach Wien unternommen hat, über deren Er⸗ gebnis er dem Herrn Reichskanzler und dem Auswärtigen Amt Bericht erſtattet hat? Hat es ſich dabei um politiſche Angelegenheiten gehandelt, zu deren Erledigung der Abg. Erzberger vom Auswärtigen Amt beauftragt oder ermäch tigt war? Sind dem Abg. Erzberger ſeither auch ſonſt derartige Aufträge oder Ermächtigungen zu politiſcher Tätigkeit im Ausland erteilt worden und welche Ob⸗ liegenheiten ſind dem Abg. Erzberger vom Auswärtigen Amt übertragen?(„W T. Von Zentrumsanhängern des Kreiſes Düren(Rheinpr.) iſt eine Eingabe an die Reichstagszentrumsfraktion abgeſchickt worden, in der es heißt:„Die unterzeichneten Zentrumsanhänger ſind der Erzbergerſchen Nebenregierung, ſeiner unheilvollen, kriegs⸗ verlängernden und noch immer als verfehlt und erfolglos er⸗ wieſenen Politik, ſowie ſeiner unwürdigen Treibereien gegen die Leitung von Reich und Heer bis zum Ueberdruß ſatt und fühlen ich eins in dieſem Empfinden mit dem größten Teile der Zentrumswähler. Die Unterzeichneten erwarten daher auch von der Reichstagszentrumsfraktion, daß ſie endlich einmal offiziell und unzweideutig Stellung nimmt gegen das verhängnisvolle Erz⸗ bergerſche Gebaren und daß ſie Provinzial⸗, Kreis⸗ und Lokal⸗ zentrumswahlkomitees anweiſt, in Stadt und Land ein gleiches zu tun. Der Ausſchluß des Herrn Erzberger aus der Zen⸗ krums fraktion würde zur Beruhigung der Zentrumswähler weſent⸗ lich beitragen und das Vertrauen zur Partei von neuem heben.“ Von den deutſch⸗ſchweizeriſchen Verhandlungen. Bern, 18. Mai.(Schweiz. Dep.⸗Ag.) Die deut⸗ ſche Abordnung iſt am Freitag nach Deutſchland ab⸗ gexeiſt. Deutſchland ſieht das Abkommen nicht ſchon jetzt bewilligen von Milcherzeugni als geſchéfterk an. Die Abordnung erachtet ſch aller⸗ dings formell nach dem 15. Mai nicht mehr an das Ab⸗ kommen gebunden, hat ſich aber entgegenkommenderweiſe bereit erklärt, bis zum 22. Mai zu warten. Ueberdies wurde erklärt, daß vorausſichtlich trotz des formell bertragsloſen Zuſtandes Deutſchland während dieſer War⸗ kefriſt ſeine Kohlenlieferung nicht einſchränken wird. Deutſchland hatte eine Ausfuhr von monatlich 200 000 Tonnen Kohlen und 19000 Tonnen Stahl und Eiſen zugeſagt. Der Kohlenpreis ſtellte ſich auf 173.50 Franken ab Grube, auf 60 000 Tonnen Kohlen den ſchweizeriſchen Hausbrand) wurde überdies monatlich ein Rabatt von 40 Franken für die Tonne gewährt, ſodaß die deutſche Kohle in der Schweiz weit billiger war als in Deutſchland ſelbſt. Außerdem erklärte ſich Deutſch⸗ land bereit, 3000 Eiſenbahnwagen Kunſtdünger, Benzin, Tupfervitriol, Heilmittel, Rohzucker ohne die Pflicht von Segenausfuhr, zu liefern. Die Schweiz ſollte Ausfuhr ſſen, Schokolade, Konſerven Rindvieh. Gegenüber der ilance Economique), die, und 15 000 bis 17000 St! SSS.(Societe Suiſe de S zͤgleich eine ſchweizeriſche Einr Ein⸗ und Ausfuhr im Sinne der Entente beaufſichtigt, derlangte Deutſchland vom 15. Juli 1918 ab die Errich⸗ tung einer„Schweizeriſchen Treuhand⸗Stelle“(STS.), deren Obliegenheit die Ueberwachung ſein ſollte, daß die deutſchen Kohlen, Eiſen, Kunſtdünger uſw. nicht zur Aus⸗ fuhr nach Frankreich bzw. zur Munilionsherſtellung für die Entente(wie es ſeither vielfach geſchehen war) ver⸗ wendet weden. Aber der Entente kam es gerade dar⸗ auf an, bei dem eigenen Mangel an gelernten Arbeiterr die Schweiz für ſich arbeiten zu laſſen und deshalb wehrte ſie ſich beſonders gegen die Einrichtung der STS. neben der SSS. f Die„Friedensoffenſive“. Rotterdam, 20. Mai. Der Berichterſtatter des „Nieuwe Rotterdamſchen Courant“ ſchreibt, Staatsſekre⸗ kär v. Kühlmann habe in einem Geſpräch mit ihm beſtritten, daß der frühere holländiſche Kriegsminiſter Colijn in Kühlmanns Auftrag Friedensverhandlungen in London eingeleitet habbkree. Das Friedenshindernis. London, 20. Mai. Im Unterhaus hielt Miniſter Balfour eine Rede, aus der hervorgeht, daß England dem Friedensſchluß nicht abgeneigt geweſen ſei, daß aber Wilfon auf die Fortſetzung des Kriegs gedrungen habe in der Befürchtung, daß ſonſt Amerika ſeine ausgeliehenen Gelder verlieren könnte. As quith ſagte, er könne nicht glauben, daß der Präſident von Frankreich, Poincare, in ſeinem Brief an den Prinzen Bourbon die Abtretung des ganzen linken Rheinufers(Grenze von 1814) verlangt habe. Das wäre mit den engliſchen Keiegszielen nich vereinbar.(Das heißt alſo, Asquith glaubt ſchon daran, daß Poincare dieſe Forderung aufgeſtellt hat, aber er lehnt ſie ab. D. Schr.) Miniſter Cecil erklärte, dit „Friedensoffenſive“ ſei eine diplomatiſche Hand⸗ lung zur Fortſetzung des Kriegs. Jedes ehrliche Frie⸗ densangebot werde von England geprüft und nach ſeinem Wert berückſichtigt werden. Italiens Kriegsziele ſeien ebenſo hoch wie die der übrigen Kriegführenden geweſen. In die ruſſiſchen Verfaſſungsfragen werde England nicht eingreifen, es wolle ihm in ſeiner ſchwierigen Lage helfen und als Großmacht erhalten; es ſoll befreundet oder wenigſtens nicht ein deutſches Land bleiben. Der viel⸗ beſprochene Völkerbund würde nur bei einer gerechten Auseinanderſetzung der Gebietsfragen Beſtand haben. Balfour ſagte, man werde wohl nie erfahren, was Czernin, den Kaiſer Karl und den Kaiſer Wilhelm zu dem Frie⸗ densangebot in dem Briefe an den Prinzen Bourbon bewogen habe. a 5 a Die Engländer in Irland. Markiewicz, Artur Griffith, Dr. Dillon und der Ab⸗ geordnete Cosgrave verhaftet worden ſeien.. „Times“ erfährt aus Dublin, daß eine erhebliche Anzahl von Perſonen in Dublin und ganz Irland verhaf⸗ tet worden ſei.„„ f London, 19. Mai. Der frühere Burengeneral Smuts hielt in Glasgow eine Rede und ſagte, die geſchichtlich berühmte engliſche Freiheit habe die Süd⸗ afrikaner gerettet.(y) Nach der Zerſchmetterung des Preu⸗ ßentums müſſe die Menſchheit das Syſtem der freien Völker() des engliſchen Reiches zur Richtſchnur nehmen. Nur Irland verſäume es, ſeine Pflicht zu tun.(Dieſer engliſche Söldling und Speichellecker verlangt alſo, die ganze Welt ſolle glücklich ſein, ſich unter Englands Herr⸗ ſchaft begeben zu dürfen. So ſpricht ein Bur, der im Krieg von 1899 den Engländern ſchwer zu ſchaffen ge⸗ macht hatte.) f 5 Paris, 18. Mai.(Havas.) Anſtelle des verſtor⸗ benen Millevoye iſt Painleve zum Präſidenten des Luftamts ernannt worden. 5 Geuf, 20. Mai. Im 65. Lebensjahre iſt geſtern an den Folgen eines Herzleidens der Schweizer Maler Fer⸗ dinand Hodler geſtorben.(Hodler, der ſeine Erfolge größtenteils Deutſchland verdankt, hat zu Beginn des Kriegs jene Schmähſchrift mit unterzeichnet, die Deutſch⸗ land der Urheberſchaft des Kriegsfrevels beſchuldigte.) Erdölfunde auf Neuguinea. Batavia, 20. Mai. Die Niederländiſch⸗Indiſche Preßagentur meldet, daß, in Neu⸗Guinea außerordentlich reiche Erdölquellen entdeckt worden ſeien. 9 7 5 Vermiſchtes. Kaiſerſpende. Kaiſer Wilhelm hat dem Verein für das ene im Ausland eine Spende von 200 000 Mk. zugehen aſſen. 5 Stiftung. Die Firma J. P. Bachem in Köln, in deren Verlag die„Kölniſche Volkszeitung“ erſcheint, konnte kürzlich ihr hundertjähriges Beſtehen feiern. Die Inhaber der Firma haben aus dieſem Anlaß Stiftungen in Geſamthöhe von 400 000 Mark gemacht. Ein„Raubanfall“. In Berlin wurde die Kaſſenbotin eines großen Geſchäfts, als ſie eine Mappe mit 78 000 Mark Inhalt nach einer Ban verbringen ſollte, auf der Straße überfallen und beraubt. Die Kriminalpolizei hat nun feſtgeſtellt, daß die Tat von dem eigenen Sohn der Botin, dem fahnenflüchtigen Soldaten Beranack. und einem Filmſchauſpieler namens Berſe tung, den Verkehr von ausgeübf worden war und zwar auf Verabkedung mit d Das Kleeblatt iſt verhaftet. Ruſſiſche Fiſche in Deutſchland. Wochenſchrift⸗ berichtet B. felſee auch der andere Plan, zwei andere ruſſiſche Nentenacz ae Deutſchland einzuführen, nämlich einen Fiſch, der in den 8 1 des Urals und Sibiriens Gewichte von 25 Pfund errei Renkenart aus dem Ladogaſee und ſeinen Zuflüſſen. ach wurden aus Eiern dieſer Fiſche in der Starnberger Fiche anſtalt Mutterfiſche gezogen und verſchiedentlich zur Juch ungfiſche vor allem im Oberlauf der 1 wo man mit Probeabfiſchungen wendet, ſowie und Würm ausgeſetzt, Ergebniſſe erzielte. rr 8 ee S. () Karlsruhe, 19. ſowie bei In der„Natur 8 Franz über die Einbürgerung 75 ſcher Süßwaſſerfiſche in bayeriſchen Gewäſſern: c hat man die Peipusſee⸗Maräne, eine aus Rußland fta außerordentlich ſchnellwüchſige Renkenart, im Ammerſee im eech in der Donau und in andern Gewäſſern Bayerns aud und die Fiſche ſcheinen dort recht gut zu gedeihen. Währen den einheimiſchen Renhenarten vielfach fünf bis ft Pee viel af. Das Bad. Juſto geh ſterium hat den Juſtizbehörden für die diesjährige. beſtellungs⸗ und Erntezeit nahegelegt, der 2 bon Terminen in bürgerlichen Rechtsſtreitigkeiten 8 i der Vollſtreckung von Fr 5 5 8 Bedürfniſſe der Landwirtſchaft tunlichſt Rückſicht zu„ men.— Das Miniſterium des Innern hat neue H 15 preiſe für Brennholz feſtgeſetzt und zwar kun delholz, Bündelwellen und für Schwarten und 0 Abfallholz. Die Städte mit mindeſtens 10000 Ege nern ſind verpflichtet, für den Weiterverkauf von? holz Höchſtpreiſe nach Anhörung des Landespreisan feſtzuſetzen und zu veröffentlichen. Karlsruhe, 18. Mai. Die Zweite Kane das Fortbildungsſchulgeſetz na 1 pflichtmäßiger Religionsunterricht) Stimmen bei 4 Enthyltungen auf 80 Mk.: (Karlsruhe, 20. Mai. F. Fa und das Beerenobſt hat der Stadtrat in einer gabe an das Miniſterium des Innern die Bitte auf Zulaſſung des unmittelbaren Bezugs fi neren Mengen(bis zu 5 Kilogramm) gerichtet, da 01. den Erzeuger ein größerer Anreiz zur Herausgabe des u wenn er nach eigenem Wg 1 darüber verfügen darf, als wenn ſich die amtliche ben Rege Wr, berbandsangeſtellter vertrieb hinter dem Rücken des munalvorſitzenden Waren an die Verbandsgemeinde erzielte damit bei einem Arbeitsaufwand von nich dan mal 2 Tagen einen Gewinn von mehreren hundert (J Eſchbach(bei Freiburg), 20. Mai. Ein Hirte zube hat das Haus des Landwirts Ferdinand Ven Brand geſteckt. Von den Fahrniſſen konnte nur behrlichen Obſtes beſteht, ſorgung damit befaßt. (Eberbach, 2. Mai. gerettet werden. () Mergentheim, 18. Mai. hört gegenwärtig ſo viel 5c der Landwirtſchaft. Manche Leute bilden ſich 7. unſere Bauern geradezu im Gelde ſchwimmen. 15 aber neben den ſchönen Einnahmen auch ſchöne Ausgze, gibt, das bedenken die wenigſten. So ſchickt an die der eine Dienſtmagd e einen Brief, worin ein Vater für ein 16jähriges Mg folgenden Lohn fordert: 320 Mk. Lohn, 10 Mk. N kauf, ein gutes, ſchönes, ſchwarzes Kleid mit Fut ein ſchleſiſches Kleid mit Futter, 20 Ellen Hemden 5 Pfund Schafwolle, ein Paar Sonntagsſtiefel, 3 100 ſenſchürzen, für jedes Stück Vieh 3 Mk. tter ausgezahlt wird, 5 Mk. Trinkgeld, dazu noch Kranken Dienſtmagd.) Man herzeitung“ ein Landwirt, angenommen, 7 Erhöhung der Ueberſtundenvergütung der Lehrer von Invalidengeld und die Steuer frei. cecht iſt, dürft Ihr ſie am 14. Mai war es aber ſo nicht recht und er hat magd nicht geholt. Lokales. — Warnung vor Fliegerangriſſen. Die 5 N mondnächte um den 26. Mai könnten für nächtliche 10 g gerangriffe des Gegners in Betracht kommen. nismäßige Stille im Heimatgebiet in den let HGeob naten hat an vielen Stellen weniger ſorgfältige 5 achtung der Schutzmaßxregeln. zeitigt. Namentlich der Verdunkelung wird nicht u mehr die erforderliche Aufmerkſamkeit zugewendet.„ bedenke immer, daß gegen nächtliche Fliegerangriff Verdunkelung die beſte Schutzmaßregel iſt. Nachſte Regeln in Erinnern 5 bracht: 1) Vollkommene Verdunkelung iſt der beſte S auch die Fenster, die der Straße abgewandt ſind, vergeſſen!; 2) Bei Fliegeralarm kein Lich kmachen nicht die Fenſter vollkommen verdunkelt ſind; 3) des ſuche Schutz in unteren Stockwerken und vermeide Aufenthalt in der Mitte der Zi eme ſtern und Haustüren; 4) Man beachte dieſe Vorſichts 4 il regeln ſolange, bis der Fliegeralarm aufgehobe 90 und laſſe ſich nicht durch Neugier verleiten, vorzen ger aufgeſuchte Deckung aufzugeben. 71 angriff hat gezeigt, wie begründet die Warnung iſt.) 0 werden die hauptſächlichſten — Jalſche Banknoten. Bel der Reichsbang g. eine größere Anzahl gefälſchter Reichsbanknoten zu du angehalten worden, auf denen die Papierfaſern gegen einen gelbbraunen Druck erſetzt ſind. — Das Pferd kein Ge rufung einlegte. 2 tigte aber die Freiſprechung, iche genſtand des tägliche Bedarfs. Der Händler K. Riegger von Krumbach e wegen übermäßiger Preisſteigerung zu 500 Ma ſtrafe verurteilt worden, weil er ein um b kauftes Pferd für 1800 Mark weiter verkau öfen Auf eingelegte Beſchwerde ſprach ihn das Sch ft% richt Meßkirch frei, wogegen die Staatsanwaltſcha pes Die Straframmer in Konſtanz egen da ein Pferd kein ſtand des täglichen Bedarfs ſei wie täglich Milch liekcre und auch als Schlachtvieh Vent . dung finde. Freiheitsſtrafen auf ch den Ausſchußann Für das Frühe den mmer oder gar an Jes (Der neueſte J Verſu 4 Bie min bei der Anſe mit 41 gegen 05 00. dringen von le . (Eine tene 90 o oft Bu Wenn es Eu holen. Dem Bang bie teure. g N 1 ie letzten Mg Fliegerangriſß, 1 nig di z. B. eine Kuen ö 525* 1 1 . . n . 8 K 2 . N * 2 * . 1 E kehen laſſen! Lon die Albischenscheine fur die 8% Schuldverschreibungen and 4%% Schatzanweisungen der VII. Kriegsanleihe 27. Mai d. Is. ab können vom Bekanntmachung. Heirat guter Zukunft, wünſcht geld zu verheiraten. in die endgültigen Stücke mit Zinsſchein umgetauſcht werden. Der Umtauſch findet bei der„»Amtauſchſtelle für die Kriegsauleihen“, Serlin v 8, gehrenſtraße 22, ſtatt. Außerdem übernehmen ſämtliche Reichsbank⸗ anſtalten mit Kaſſeneinrichtung bis zum 2. Vezember 1918 die koſtenfreie Vermittlung des Umtauſches. Nach dieſem Zeitpunkt können die Zwiſchenſcheine nur noch unmittel⸗ bar bei der„Umtauſchſtelle für die Kriegsanleihen“ in Berlin umgetauſcht werden. Die Zwiſchenſcheine ſind mit Verzeichniſſen, in die ſie nach den Beträgen und innerhalb dleſer nach der Nummernfolge geordnet einzutragen ſind, während der Vor⸗ mittagsdienſtſtunden bei den genannten Stellen einzureichen. Für die 5% Reichsanleihe und für die 4½% Reichsſchatzanweiſungen ſind beſondere Nummernverzeichniſſe aus⸗ zufertigen; Formulare hierzu ſind bei allen Reichs bankanſtalten erhältlich. Firmen und Kaſſen haben die von ihnen eingereichten Zwiſchenſcheine rechts aberhalh der Stücknummer mit ihrem Firmenſtempel zu verſehen. zum Umtauſch einzureichen. . Berlin, im Mai 1918. Reichsbank- Direktorium. 5 a Havenſtein v. Grimm. ö Lurnperein Jeckenbeim Heute Dienstag Abend 7 Uhr Schüler turnen. Von ½9 bis 10 Uhr Ringen und Jöglingsturuen. Vollzähliges und pünktliches Erſcheinen wird er⸗ wartet. Der Turnvat. heim. 40 Jahre alt, ledig evang. mit ſchönem Vermögen und ſich mit Fräulein vom Lande i mit ca. Mk. 15000 Baar⸗ Offerten unter E. M. 251 an Nudolf Moſſe, Mann- Postkarten 50 Blumenkarten Mk. 8.—. Glaspapier Flintpapier, oder grau, 68:56 om, Sandpapier, 28: 23 cm. mit gegen Nachnahme.) Faul Rupps, Freudenstadt(wyttb.) Von den Zwiſchenſcheinen für die I., III., IV., V. und VI. Ariess- 8—— auleihe iſt eine größere Anzahl noch immer nicht in die endgültigen Stücke mit den bereits ſeit 1. April 1915, 1. Oktober 1916, 2. Januar, 1. Juli, 1. Oktober 1917 und 2, Januar b. Js. fällig geweſenen Zinsſcheinen umgetauſcht worden. Die Inhaber werden aufgefordert, dieſe Zwiſchenſcheine in ihrem eigenen Intereſſe möglichſt bald bei der „Amtanſchſtelle für die Ariegsanleihen Kerlin W 8, gehreuſtraße 22, 5 FDerleren Eine Weſte hof liegen geblieben, abzugeben. Jung. kinderl. Beamten⸗ Ehepaar ſucht 3 dimerwobnung mit Gartenanteil per 1. Jul! bis zu 42 Mk. Miete monatlich. Offert. an die Expedit. des Vlattes. Aaanuauueeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeebun n sind eingetroffen. Abzugeben bei Georg Ehrhart Schloßſtraße No. 15. Bonnenstangen zu verkaufen. Luifenltrae No. 31. b. Aadauanantntaaan eee een 6% i„ 4 f VVV„ 1 Nr. 1909 bis 3000 von der Front, einfarbig, 100 Muster Mk. 3.—; farbenphoto- graphische Aufnahmen, 8 Serien 48 bunte Karten Mk. 8.—; gelb oder kleinen Fehlern 100 kg Mk. 140.—; Probepostpack 5 kg Mk. 8.— (kleine Abfallstücke 10—15 em groſs 5 kg Mk. 4.— ab hier f ö Lebensmittelamt. am Waldeingang beim Fried⸗ „der ehrliche Finder wird gebeten dieſelbe Hildaſtraße No. 4 — We Jleischausgabe. f Morgen Mittwoch den 22. ds. Mts. erbalten Nr. 1 bis 1030 1 ö und zwar: bei Metzgermeiſter Gropp Nr. 1 bis 350 von 3 bis 4½ Uhr „ I ü˖ö· ö 4 ff ö Nr. 1031 bis 1908 bei Metzgermeiſter Gruber Nr. 1031 bis 1380 von 3 bis 4½ Uhr 8 bei Metzger meiſter Hartmann Nr. 1909 bis 2250 von 3 bis 4½ Uhr „ 2250„ 2000% e ee 0„ 8 1 Die Bewohner der Hochſtädt erhalten morgen kein Fleiſch. 2 Es entfällt auf den gültigen Wochenanteil für die Karte 125 gr. für die halbe Karte 62 gr. Der Preis pro Pfund beträgt 1.90 Mk. ö Bei dieſer Ausgabe iſt die Nummer 24 auf der 3 des Fleiſchausweiſes gültig und muß entwertet werden.* Die Verkaufszeit bei den Metzgereien iſt feſtgeſetzt: ö mittwoch nachmittags von 3—8 up, 3 Donnerstag früh von 3—9 Uhr. Seckenheim, den 21. Mai 1918. ganze Kieohlen⸗Ausgabe. ö Es erhalten am Mittwach den 22. ds. Mts. 1 „ Brikett je 2 Zentner gegen Vorzeigung des roten Kohlenausweiſes Wilhelm Stengel Wilhelmſtr. 3 nr. 230 bis 416 und zwar: Ne. 230 bis 320 von 2 bis 4 Uhr Nr. 321 bis 416 von 4 bis 6 Uhr Der Preis beträgt pro Ztr. Mk. 2.40—. 1 Bei dieſer Ausgabe iſt die Nr. 12 auf der Rückſeite gültig und muß entwertet werden. 5 8 Seckenheim, 21. Mai 1918. Lebensmittelamt. Sammel⸗Anzeiger Tichtenbohnenstangen zu bekommen haben, wollen dies beim Rechner bis zum 4 uur für Mitglieder der Zaudw. Ein- u. Berkaufsgenoſeuſchafl. 5 1 Diejenigen Mitglieder welche noch 4 Kartoffelrückvergütung 28. mal ds. Js. melden. Andernfalls der Betrag dem 4 f eee anmnnmummmnnammnmmamanmmnnmummnnmmmmmmnnmmmmmmmmnmnnnum 1 Aue ed 9 —————— 1 Verein zufällt. a Der Varſtand. Hechfeine Marmelade (Markenfrei) pr. Pfd. 92 Pfg. jedes Gantum erhältlich. Filiale Greulich& Herschler. Das Heideprinzeßchen. . Von E. Marlitt. a 6. Fortſetzung.(Nachdruck verboten.) Heute morgen hatten die Schuhe vor meinem Bette zeſtanden, nagelneu und bekleidet von zwei ſteifen Strümp⸗ en, die Ilſe ſelbſt aus Heidſchnuckenwolle geſponnen ind geſtrickt hatte— ihr Geburtstagsgeſchenk für mich. — — Ganz neue Schuhe!“ rief Heinz kopf⸗ chüttelnd.„Na, na, ich möchte Ilſe hören!“ ſetzte er ingſtlich beſorgt hinzu. „Wem gehört denn das Kind, das wir am Hügel Sliaen, haben? fragte der alte Herr mit ſeiner weichen Stimme. f „Es gehört auf den Dierkhof, Herr.“ „Nun ja— aber wie heißt es?“ Heinz ſchob den Hut auf die rechte Seite und kraute 15 hinter dem Ohr. Ich ſah ſie kommen, ſeine ſchlaue untwort T er erinnerte ſich offenbar jenes Augenblicks, oo ich mit dem Fuß geſtampft hatte, und— o, Heinz dußte ſich zu helfen! 1 i „Je nu, Herr, Ilſe ruft ſie Kind, und ich ſage—“ „Prinzeßchen,“ ergänzte der junge Herr in demſelben wie mein pfiffiger Freund. Wie vorhin das Fund⸗ kück aus dem Hünenbett, ſo wog er jetzt das Scheuſal on einem Schuh b auf der Hand. „Ah, die Damen der Heide belieben mit Nachdruck (zutreten!“ ſagte er zu dem Herrn im braunen Hute. 9 harlotte müßte dieſes feenleichte Prachtſtückchen ſehen, .. Ich hätte gute Luſt, es ihr mitzubringen—“ „Keine Poſſen, Dagobert!“ unterbrach ihn der Angeredete 1 Heinz 1 1 755 ſchrie faſt 2 7 1„Ei beileibe nicht, Herr!.. O je— was würde Aſe ſagen!— ganz neue Schuhe!“ „Brr— dieſe Ilſe ſcheint mir der Drache zu ſein, aber das Kindchen hat richtig die Schuhe Ginſterzweige halb verſteckt lag ein feines Knöchelchen, der das barfüßige Prinzeßchen bewacht!—— hier!“ lachte der junge Mann und ließ den Schuh auf den Boden fallen. Sie grüßten Heinz und ſchritten weiter, während mein alter Freund die Unglücksſchuhe eifrig in ſeine weiten Rocktaſchen packte. Er ließ ihnen auch die Strümpfe folgen, die er kopfſchüttelnd eben noch auf einem Zweige entdeckte; dann trabte er eiligſt nach dem Dierkhofe. Ich verharrte noch eine kurze Zeit in meinem Ver⸗ ſteck. Da ich ſehr aufgereot war, wußte ich die Empfin⸗ dung nicht zu bezeichnen, die mir den Hals zuſchnürte und die mich mit verhaltenen Tränen ringen ließ, und der ich mich nichtsdeſtoweniger mit einer Art von leiden⸗ ſchaftlicher Genugtuung hingab— es war Groll, rach⸗ ſüchtiger Groll.„Wie pflichteinfältig!“ hatte ich bei Heinzens Antwort zwiſchen den Zähnen gemurmelt— jetzt konnte er getroſt ſagen, daß Doktor von Saſſen mein Vater ſei; aber nein, er hatte geſprochen, wie der weiſe Salomo, und ich war bitterböſe auf ihn. Ich verließ das Gebüsch. Von dem Dierkhof ſtiegen keine Rauchwolken mehr auf; Ilſe wartete jedenfalls auf mich; aber heim ging ich noch nicht: ich mußte erſt ſehen, in welchem Juſtande die Fremden den zer⸗ ſtörten Hügel zurückgelaſſen hatten. Der Hügel ſah beſſer aus, als ich erwartet hatte. Der Block war wieder eingefügt worden, auch die Erd⸗ ſchicht hatte man darüber hingeworfen, nur das heraus⸗ geriſſene Geſträuch lag umher; über die ſchmale Sand⸗ blöße am Fuße des Hügels breitete ſich noch ein bleicher Hauch der verſtreuten Menſchenaſche, und unter einem für immer getrennt von den anderen, die man jedenfalls dem Grabe zurückgegeben hatte. Ich nahm es behutſam auf— der junge Herr hatte Recht, es waren keine Rieſen geweſen, die der Hügel deckte. Auf den Hügel ſteigend, ſah ich hinüber zu dem kleinen Fluß. Wie ſeltſam war es, daß ſich Menſchen dort bewegten! Men⸗ ſchen auf der feierlich ſtillen Fläche, über der höchſtens 3 der Raubvogel in ſchwindelnder Höhe ſeine Kreiſe zog, mir war, als müßten die Dahinſchreitenden Fußſtapfen für immer hinterlaſſen. 5 Sie eilten in die Welt zurück— in die Welt! Ich war ja auch ſchon dort geweſen. Für mich hatte ſie freilich nur in einer großen dunklen Hinterſtube und einem feuchten Gärtchen zwiſchen vier himmelhohen Häu⸗ 3 ſern beſtanden, und aus dem Menſchengewimmel, das man auch„die Welt“ nennt, waren mir nur wenige Ge⸗ ſichter nahe getreten. In jener Hinterſtube hatte ich meine drei erſten Lebensjahre verbracht. Graublonde Loc chen ſchwebten um das eine Geſicht, das am feſteſten in meiner Erinnerung haftete. Es war Fräulein Streit, meine Erzieherin. Ein anderes Geſicht flog nur wie 5 ein bleicher Schein an dem dunklen Hintergrund dieſer früheſten Erinnerungen auf— ich hatte es zu ſelten geſehen, aber wenn ich ſpäter Seide kniſtern hörte, da 1 tauchte es vor mir empor, und ich hörte eine geärgerte 4 Stimme ſagen:„Kind, du machſt mich nervös!“ Dieſe ſeidenrauſchende Geſtalt, die nur durch die Hinterſtube huſchte und höchſtens einmal eine weiche, heiße Hand auf meinen Scheitel legte, nannte Fräulein Streit gnädige Frau, und ich mußte Mama ſagen. f— Dann wachte ich einmal auf— nicht mehr in der dunklen Hinterſtube. Ich ſaß auf dem Arme eines großen Mannes, dem gelbe Haare an den Schläfen ſtanden und der mich mit einem„Hä, hä, hä— Ausgeſchlafen?“ anlachte. Neben ihm ging Fräulein Streit im ſchwarzen Hut und Schleier und ganz nahe vor uns lag das Haus 1 mit dem Storchenneſt und den vier Eichen. 9 Dort ſtand auch die Frau mit dem roten Geſicht; ſie ſtreckte Fräulein Streit die Hand entgegen und küßte mich weinend, worüber ich heftig erſchrak; aber das war ſchnell wieder vergeſſen. Fortſetzung folgt.) 3 1 ä — Verkün Verordnung (Vom 11. April 1918.) Den Verkehr mit Honig betreffend. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 25. September 1915 über die Errichtung von Preis⸗ Ellfungsſtellen und die Verſorgungsregelung in r Faſſung vom 4. November 1915(Reichsgeſetz⸗ att S. 607, 728) wird angeordnet, was folgt: 8 1. Die Bienenzüchter ſind verpflichtet, die lfte des Honigertrags ihrer Bienenvölker an den babiſchen Landesverein für Bienenzucht, eingetra⸗ gener Verein, in Karlsruhe abzuliefern. Die an⸗ Hälfte verbleibt den Bienenzüchtern zur freien gung. Verträge über Lieferung von Honig, . 155. 2 5 Regelung in Widerſpruch ſtehen, n g. 5 J. Der badiſche Landesverein für Bienenzucht kefert den Honig nach den Weiſungen der beim Statiſtiſchen Landesamt errichteten badiſchen Zucker⸗ berſorgung an die Kommunalverbände und aus⸗ nahmsweiſe auch unmittelbar an Anſtalten und an⸗ dere Großabnehmer unter gleichzeitiger Benach⸗ 3 des betreffenden Kommunalverbandes. Die Kommunalverbände haben den Honig vorzugs⸗ bpeiſe für Kranke, ältere Perſonen und Kinder zu berwenden. b § 3. Die badiſche Zuckerverſorgung ſowie der 5 115 Landesverein für Bienenzucht haben die rfüllung der Ablieferungspflicht zu überwachen. e von ihnen mit der Ueberwachung Beauftrag⸗ zen ſind befugt, über die Erzeugung, die Abgabe nd den Erwerb von Bienenhonig Auskunft zu verlangen, Betriebsein richtungen und Betriebs⸗ bäume zu beſichtigen, in welchen Honig erzeugt, agert, verarbeitet oder verabfolgt wird, ſowie in je Geſchäftsbücher, Geſchäftsbriefe und ſonſtigen ufzeichnungen, welche ſich auf den Verkehr von önig beziehen, Einſicht zu nehmen. 8 4. Ueber Streitigkeiten, welche bei der Durch⸗ . ung dieſer Verorönung entſtehen, entſcheidet er Lanbeskommiſſär. 8 5. Zuwiderhandlungen gegen dieſe Verord⸗ kung werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten Oder mit Geldſtrafe bis zu 1500 Mk. beſtraft. 6, Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. Karlsruhe, den 11. April 1918. Großh. Miniſterium des Innern: gez. v. Bodman. Dr. Schühly. Nr. 5907) Verordnung über Höchſtpreiſe für Ho⸗ nig vom 26. Juni 1917. Auf Grund der Bekanntmachung über Kriegs⸗ aßnahmen zur Sicherung der Volksernährung dom 22. Mai 1916(Reichs⸗Geſetzbl. S. 401) wird berordnet: 8 1. Der Preis für inländiſchen Honig darf, behaltlich der Vorſchrift im Abf. 2, beim Ver⸗ aufe durch den Erzeuger beim Seim⸗ und Preß⸗ zig 1,75 /, bei anderen Honigarten 2,75, für Kilogramm nicht überſteigen. Beim Verkaufe urch andere Perſonen darf der Preis für Seim⸗ 5d Preßhonig 2,50, für andere Honigarten 3,50 für% Kilogramm nicht überſteigen. Verkauft der Erzeuger in Mengen bis zu 5 ogramm unmittelbar an Verbraucher, ſo darf Preis für Seim⸗ und Preßhonig bis zu 2 Mk., r andere Honigarten bis auf 3% für% Kilo⸗ gramm erhöht werden. Die Landeszentralbehörden können niedrigere 1855 im Abſ. 1 und 2 beſtimmten Höchſtpreiſe ctzen. 8 2. Der Preis für ausländiſchen Honig darf die im 8 1 Abſatz 1 Satz 2 feſtgeſetzten Preiſe nicht berſteigen. § 3. Der Preis ſchließt die Koſten der Ver⸗ ackung mit Ausnahme der Koſten des Gefäßes ſo⸗ ie die Koſten der Verſendung bis zur Station es Verkäufers(Bahn, Schiff oderr Poſt) ein. er Verkäufer iſt auf Verlangen des Käufers ver⸗ ichtet, das Gefäß binnen 3 Mongten zu bem erechneten Preiſe zurückzunehmen. Falls das Ge⸗ durch den Gebrauch gelitten hat, kann der Ver⸗ fäufer für die Abnutzung eine angemeſſene Herab⸗ etzung doeh Preiſes fordern. mlliches 5 4. Unter Seimhonig im Sinne dieſer Ver⸗ ordnung iſt der durch Erhitzen der Waben gewon⸗ nene, unter Preßhonig der durch Auspreſſen aus, den Wabenreſten gewonnene Honig zu verſtehen. 8 5. Verträge über Honig, die vor dem 30. Juni 1917 zu höheren als den darin feſtgeſetzten Preiſen abgeſchloſſen ſind, ſind nichtig, ſoweit die Lieferung zu dieſem Zeitpunkte noch nicht erfolgt iſt. 0 8 6. Die in dieſer Verordnung oder auf Grund dieſer Verordnung feſtgeſetzten Preiſe ſind Höchſt⸗ preiſe im Sinne des Geſetzes, betreffend Höchſt⸗ preiſe, vom 4. Auguſt 1914, in der Faſſung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914(Reichs⸗ eſetzblatt S. 516) in Verbindung mit den Be⸗ anntmachungen vom 21. Januar 1915(Reichsgeſetz⸗ blatt S. 25), 23. März 1916(Reichs⸗Geſetzblatt S. 188) und 22. März 1917(Reichsgeſetzbl. S. 253) § 7. Die Reichszuckerſtelle kann nach näherer Beſtimmung des Präſidenten des Kriegsernäh⸗ rungsamtes Ausnahmen von den Vorſchriften die⸗ ſer Verordnung zulaſſen. 5 § 8. Dieſe Verordnung tritt mit dem 30. Juni 1917 in Kraft. B26 Berlin, den 26. Juni 1917. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. gez.: Dr. Helfferich. Vorſtehende Verordnungen bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 6. Mai 1918. Großh. Bezirksamt, Abt. III. Die Beſchlagnahme von Tiſchwäſche in Gewerbe⸗ betrieben und den Verkauf von Leinen⸗ und Baum⸗ wollgeweben betreffend. Nachſtehende Verordnung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. B52 Mannheim, den 4. Mai 1918. Großh. Bezirksamt Abt. IV. Verorduung. 5 5 Bekanntmachung der Reichsbekleidungsſtelle über die Beſchlagnahme von Tiſchwäſche in Gewerbebetrieben und den Verkauf von Leinen⸗ u. Baumwollgeweben. Vom 20. April 1918. Auf Grund ber Bundesratsverordnung über Befugniſſe der Reichsbekleidungsſtelle vom 22. März 1917(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 257 in Verbindung mit der Bekanntmachung der Reichsbekleidungs⸗ ſtelle über Beſchlagnahmen und Enteignungen durch die Reichsbekleidungsſtelle vom 4. April 1917 Rleichsanzeiger Nr. 82) wird folgendes beſtimmt: 8 1. Die im Beſitz von Gewerbebetrieben befind⸗ liche, zur Veräußerung beſtimmte, gebrauchte und ungebrauchte Tiſchwäſche(weiße und farbige waſch⸗ bare Tiſch⸗ und Mundtücher), die aus Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren hergeſtellt iſt, wird beſchlagnahmt. Ausgenommen von der Beſchlagnahme iſt die⸗ jenige Tiſchwäſche, die entweder ausſchließlich aus Natur⸗ oder Kunſtſeide oder aus halbſeidenen Stof⸗ fen, ſofern Kette oder Schuß ausſchließlich aus Natur⸗ oder Kunſtſeide beſteht, oder aus reinem Papiergarngewebe hergeſtellt iſt, oder die ungefüt⸗ tert iſt und zur Hälfte oder mehr— der Fläche nach— aus Tüll, Filet, Stickerei oder Spitzen⸗ ſtoff beſteht. Die Beſitzer der von der Beſchlagnahme betrof⸗ fenen Gegenſtänden dürfen unbeſchadet der Be⸗ fenen Gegenſtände ſind verpflichtet, ſie aufzube⸗ wahren, pfleglich zu behandeln und die zu ihrer Erhaltung erforderlichen Handlungen vorzunehmen. An den beſchlagnahmten Gegenſtänden dürfen unbeſchadet der Beſtimmungen des Abſatzes 3 Ver⸗ änderungen, insbeſondere Ortsveränderungen und Verarbeitungen, nicht vorgenommen werden. Rechtsgeſchäftliche Verfügungen über ſie ſind ver⸗ boten. Den rechtsgeſchäftlichen Verfügungen ſtehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvoll⸗ ſtreckung oder Arreſtvollziehung erfolgen. Zuläſſig bleibt die Veräußerung der nach Abſatz 1 beſchlagnahmten Tiſchwäſche an den zuſtändigen Kommunalverband. 8 8 2. Gebrauchte und ungebrauchte Tiſchwäſche der im 8 1 bezeichneten Art, die ſich im Beſitze von Privatperſonen befindet, darf entgeltlich nur an den zuſtändigen Kommunalverband veräußert werden. digungsblalt 8 3. Unverarbeitete, gewebte oder gewirkt Stoffe, die ganz oder teilweiſe aus Leinen ode Baumwolle beſtehen und ſich im Beſitze von Per ſonen befinden, die ſolche Gewebe weder gewerbz mäßig herſtellen noch gewerbsmäßig damit Hande treiben, dürfen entgeltlich nur an den zuſtärbige Kommunalverband veräußert werden. 5 8 4. Zuſtändig iſt der Kommunalverband, i deſſen Bezirk ſich die nach 8 1 beſchlagnahmten ode nach 88 2 und 3 dem Veräußerungsverbot unten liegenden Gegenſtände befinden. 8 8 5. Der Erwerb der nach 8 1 beſchlagnahmte ober nach 88 2 und 3 dem Veräußerungsverbe unterliegenden Gegenſtände durch andere Stelle oder Perſonen als den zuſtändigen Kommuna verband iſt verboten. S 6. Die Kommunalverbände haben ſpäteſten am 5. jeden Monats der Reichsbekleidungsſtelle Ver waltungsabteilung(Abteilung F) in Berlin W. 50 Nürnberger Platz 1, über die auf Grund dieſe Bekanntmachung erworbenen Gegenſtände eine An zeige zu erſtatten. Die Anzeige hat den Anfangs beſtand, die Zu⸗ und Abgänge und den Endbeſtan des abgelaufenen Monats zu enthalten § 7. Die Reichsbekleidungsſtelle behält ſich vor Ausnahmen von der Beſchlagnahme des 8 1 un den Verboten der 88 2, 3 und 5 zuzulaſſen, insbe ſondere kann aus wirtſchaftlichen Gründen auf An trag einem Kommunalverbande der Aukauf auch ir Bezirk eines anderen Kommunalbezirks nach deſſe⸗ Gehör geſtattet werden. 8 25 § 8. Zuwiderhandlungen gegen die Beſtim mungen der§8 1, 2, 3 und 5 werden auf Grun des§ 3 der Bundesratsverordnung über Befug niſſe der Reichsbekleidungsſtelle vom 22. März 191 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geld ſtrafe bis zu 10 000 Mark oder mit einer dieſe⸗ Strafen beſtraft.. Neben dieſen Strafen kann auf die in 8 3 de⸗ genannten Bundes ratsverordnung bezeichr ten Ne benſtrafen erkannt werden. § 9. Dieſe Bekanntmachung tritt ſofort in Raft Berlin, den 20. April 1918. Reichsbekleidungsſtelle Geheimer Rat Dr. Beutler. Reichskommiſſar für bürgerliche Kleidung. Verordnung. Die Aus⸗ und Durchfuhr von Pferden betreffend Auf Grund des 8 9b des preußiſchen Geſetzef über den Belagerungszuſtand vom 4. Juni 1851 und des Geſetzes betreffend Abänderung dieſes Ge ſetzes vom 11. Dezember 1915 beſtimme ich im In tereſſe der öffentlichen Sicherheit für die zum Groß herzogtum Baden und den Hohenzollernſchen Lan den(Regierungsbezirk Sigmaringen) gehörigen Gebietsteile meines Befehlsbereichs: § 1. Die Ausfuhr und Durchfuhr von Pferden im Handelsverkehr oder zu ſonſtigen Abſatzswecker jeglicher Art, nach Bayern, Sachſen, Württemberg iſt ohne Genehmigung des ſtellvertretenden General kommandos verboten. Unberührt hierdurch bleibt die Durchfuhr der Pferdetransporte aus der bayeriſchen Pfalz nach dem rechtsrheiniſchen Bayern und umgekehrt 8 2. Die Verladung von Pferden in Eiſenbahn wagen zum Zwecke der Ausfuhr iſt nur nach vor ängiger Vorlage des Erlaubnisſcheines auf den erſandſtation geſtattet. Die Scheine ſind vom Auflieferer der Verſand. ſtation auszufolgen und von dieſer dem ſtellvertre tenden Generalkommando des 14. Armeekorps Abteilung Le, in Karlsruhe als portofreie Heeres ache einzuſenden. Die erfolgte Abfertigung iſt zuvor vom Abſender auf den Scheinen zu vermer ken, der Vermerk von der Verſandſtation mit Sta. tiönsſtempel und Unterſchrift des abfertigender Beamten zu verſehen. Auf der Vorderſeite des Frachtbriefes hat der Abſender zu vermerken:„Ausfuhr ſtatthaft gemäf Erlaubnisſchein. Dieſer Vermerk iſt von der Verſandſtation mit dem Stationsſtempel und der Unterſchrift des abfertigenden Beamten zu verſehen. Bei Auflieferung auf Beförderungs⸗ ſchein hat der Abſertiaungsbeamte der Verſand⸗ ſtation den entſprechenden Vermerk in den Ab⸗ Ifertigungspapieren ſelbſt anzubringen. J. 3. Bei der Ausſuyr auf dem Landwege vor derjenige, der ſie im eigenen Namen oder frem⸗ den Auftrag vollzieht, den Erlaubnisſchein der Gendarmerie des Grenzbezirksamts(Oberamts) vorzulegen. Die Gendarmerie legt die Scheine durch Ver⸗ mittelung des Bezirks⸗(Ober⸗ Amts dem ſtellver⸗ tretenden Generalkommando des 14. Armeekorps Abteilung Je vor und erteilt dem Begleiter der Pferde ſofort eine datierte unterzeichnete Quittung. S 4. Wer es unternimmt, dieſer Verordnung zuwider zu handeln, wer zu ihrer Uebertretung auffordert oder anreizt, wer zum Unternehmen der verbotenen Aus⸗ und Durchfuhr im Sinne der 88 1, 2 und 8 als Vermittler oder ſonſtwie mitwirkt, wird, wenn die beſtehenden Geſetze keine höheren Strafen beſtimmen, mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder beim Vorliegen mildernder Umſtände mit Haft oder Geldſtrafe bis zu 1500 Mk. beſtraft. 8 5. Dieſe 4 tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. B27 Karlsruhe, den 10. April 1918. Der ſtellvertr. komm. General des 14. Armeekorps: Isbert, General der Infanterie. Verordnung. (Vom 1. Mai 1918.) Den Handel mit gebrauchten Möbeln, Betten uſw. betreffend. Auf Grund der 88 12, 15 und 17 der Bundes⸗ ratsverordnung über die Errichtung von Preis⸗ prüfungsſtellen und die Verſorgungsregelung vom 25. September 1915 in der Faſſung vom 4. Novem⸗ ber 1915 und 6. Juli 1916(Reichs⸗Geſetzbl. Seite 607, 728; 1916 Seite 673) und des 8 38 Abſatz 3 der Gewerbeordnung wird verordnet, was folgt: 8 1. Wer gewerbsmäßig gebrauchte Möbel, Bet⸗ ten oder ſonſtige zum notwendigen Lebensbedarf gehörige gebrauchte Wohnungseinrichtungsgegen⸗ ſtände an⸗ und verkauft, iſt zur ordnungsmäßigen Führung eines Geſchäftsbuches verpflichtet. 8 2. Das Geſchäftsbuch muß zum wahrheits⸗ gemäßen Eintrag folgender Angaben mindeſtens 10 Spalten enthalten: 1. Fortlaufende Nummer(Ordnungszahl), Bezeichnung des Gegenſtandes, Tag des Ankaufes, Name, Stand und Wohnung des Verkäufers, Ankaufspreis oder ſonſtige Gegenleiſtung, Aufwendung für etwaige Inſtandſetzung, Tag des Verkaufs, Name, Stand und Wohnung des Käufers, Verkaufspreis oder ſonſtige Gegenleiſtung, 10. Bemerkungen. 8 3. Das Geſchäftsbuch muß dauerhaft gebunden und mit fortlaufenden Seitenzahlen verſehen ſein; es darf nicht eher in Gebrauch genommen werden, als bis die Ortspolizeibehörde auf erfolgte Prü⸗ fun die Vorſchriftsmäßigkeit beſtätigt und die uitzahl der Seiten durch einen Eintrag auf der erſten Seite beglaubigt hat. Das Herausnehmen oder Zuſammenkleben von Blättern ſowie das Einheften neuer Blätter iſt unterſagt. Die Einträge müſſen in fortlaufender Reihen⸗ folge deutlich mit Tinte geſchrieben und dürfen nicht unleſerlich gemacht werden. Sie ſind ſpä⸗ teſtens 24 Stunden nach der betreffenden Tätig⸗ keit vorzunehmen. Abänderungen dürfen nur mit⸗ telſt Durchſtreichens und ſo bewirkt werden, daß das Durchſtrichene lesbar bleibt. § 4. Beim Inkrafttreten dieſer Verordnung vor⸗ handene Gegenſtände, der in 8 1 genannten Art ſind ſogleich in das Geſchäftsbuch unter Spalte 1 bis 6 einzutragen. § 5. Das Geſchäftsbuch iſt monatlich der Orts⸗ polizeibehörde vorzulegen und von dieſer mit Prü⸗ fungsvermerk und Stempel zu verſehen. § 6. Die Geſchäftsbücher, Rechnungen und ſon⸗ ſtige Belege ſind aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde oder ihren Beauftragten vorzuzeigen. Sie dürfen ohne Erlaubnis des Bezirksamts nicht beſeitigt werden. a Die in 8 1 bezeichneten Gewerbetreibenden ſind ferner verpflichtet, der Behörde, ſoweit es im Intereſſe der polizeilichen Ueberwachung erforder⸗ lich iſt, Auskunft über ihren Gewerbebetrieb zu erteilen. § 7. Die in 8 1 bezeichneten Gewerbetreibenden ſind verpflichtet, ihre Geſchäftsräume ſowie jeden ſpäteren Wechſel dieſer Räume ſofort der Orts⸗ polizeibehörde anzuzeigen. Dieſe Anzeige iſt von der Ortspolizeibehörde dem Bezirksamt zur Ein⸗ ſicht vorzulegen. 5 § 8. Jeder zum Verkauf geſtellte Gegenſtand der in 8 1 genannten Art muß mit einem Zettel ver⸗ ſehen ſein, auf dem die Nummer, unter welcher der Gegenſtand im Geſchäftsbuch verzeichnet iſt, und der Verkaufspreis in deutlicher, für jeden Kaufliebhaber lesbarer Schrift zu vermerken ſind. 8 9. Es iſt verboten, in regelmäßig erſcheinenden Druckſchriften oder in ſonſtigen Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Perſonen beſtimmt find, ohne vorherige bezirksamtliche Genehmigung — dum Erwerd von Gegenſtänden der in 8 1 genannten Art ſich zu erbieten oder zur Ab⸗ gabe von Preisangeboten aufzufordern. Vor Er⸗ teilung der Genehmigung ſoll das Bezirksamt re⸗ gelmäßig eine gutächtliche Aeußerung des Landes⸗ preisamtes einholen. 4 8 10. Die Verſteigerung von Gegenſtänden der in 8 1 genannten Art iſt nur mit Genehmigung des Bezirksamts zuläſſig. Die Beſtimmung in 8 9 letzter Satz findet Anwendung. § 11. Auf Behörden und gemeinnützige Unter⸗ nehmungen finden die Vorſchriften der 88 9 und 10 keine Anwendung. 8 12. In den Geſchäftsräumen der in 8 1 be⸗ zeichneten Gewerbetreibenden muß an einer in die Augen fallenden Stelle ein Abdruck dieſer Ver⸗ ordnung angebracht ſein. 8 13. Zuwiderhandlungen gegen dieſe Vorſchrif⸗ ten werden mit Gefängnis bis zu ſechs Monaten oder mit Geldſtrafe bis zu 1500 Mark beſtraft; außerdem kann die Unterſagung des Handels we⸗ gen Unzuverläſſigkeit erfolgen. 8 14. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. 5 B32 Auf den Handel mit Möbeln und Einrichtungs⸗ gegenſtänden, die nachweisbar einen es, oder Kunſtwert haben, finden die Vorſchriften die⸗ ſer Verordnung keine Anwendung. Karlsruhe, den 1. Mai 1918. Großherzogliches Miniſterium des Innern von Bodman. Weis. waren, Altleder und gebrauchten Wa⸗ ren aus Leder betr. zur öffentlichen Kenntnis. 2 B36 Mannheim, den 4. Mai 1918. Großh. Bezirksamt, Abt. IV. Bekanntmachung tber den Verkehr mit getragenen Schuhwaren, Altleder und gebrauchten Waren aus Leder. Auf Grund der Bundesratsverordnung über die Errichtung einer Reichsſtelle für Schuhverſorgung vom 28. Februar 1918, Reichsgeſetzblatt Seite 100, wird foglendes angeordnet: 8 1. Erwerb und Veräußerung. Getragene Schuhwaren, ſowie Altleder(d. h. gebrauchtes Leder) dürfen entgeltlich nur an die von der Reichsſtelle für Schuhverſorgung zu⸗ gelaſſenen Perſonen und Stellen veräußert und auch nur von dieſen entgeltlich erworber und weiterveräußert werden. Das Gleiche gilt für folgende gebrauchte, fertige Feb welche ganz oder teilweiſe aus Leder be⸗ ehen: Gamaſchen Koffer, einſchl. tuchkoffer Koffertaſchen Hutkoffer Hutſchachteln Helmſchachteln Eimer Fußbälle Würfelbecher Sättel Satteltaſchen Zaumzeug Zügel Geſchtrre und Lederzeug Wagendecken Plandecken Schreibmappen Schulmappen Schulranzen Torniſter Ruckſäcke Dieſe Beſtimmungen beziehen ſich nicht auf die in Abſatz 1 und 2 genannten Habe we im Eigentum der Heeresverwaltungen oder der Ma⸗ rineverwaltung ſtehen. a Schuhwaren im Sinne ſind ſolche, Handtaſchen Brieftaſchen Aktenmappen Lederhängetaſchen Lederbeutel Lederetuis Lederfutterale Lederkäſten Lederkiſſen Lederdecken Lederbezüge Möbelbezüge aus Leder Schurzfelle Riemen aller Art, mit Ausnahme von Treib⸗ Segel⸗ Lederhelme Gewehrfutterale Jagötaſchen dieſer Bekanntmachung welche ganz oder teilweiſe aus Leder beſtehen. § 2. Erxwerbs⸗ und Veräußerungsſtellen. Zugelaſſene Stellen im Sinne des 9 1 ſind die Kommunalverbände. Dieſen wird die urch⸗ führung des Erwerbs, der Bearbeitung und Ver⸗ äußerung der in 8 1 genannten Sachen über⸗ tragen. Die Landeszentralbehörde beſtimmt, wer als Kommunalverband anzuſehen iſt. Die Kommunalverbände können ſich zur Durch⸗ führung der ihnen im Abſatz 1 übertragenen Auf⸗ gaben anderer Perſonen und Stellen bedienen, welche unter Aufſicht, ſowie auf Rechnung und Gefahr des Kommunalverbandes handeln. Die auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanz⸗ lers über den Verkehr mit getragenen Klein und Wäſcheſtücken und getragenen Sck⸗ ) Anmerkung: Für Treib die bereits erlaſſenen Vorſchriften Den Verkehr mit getragenen Schuh⸗ . vom 28. Dezember 18186 Reichs⸗Geſetzulatt S. 1427 um Erwerb und zur Veräußerung getragener chuhwaren zugelaſſenen Perſonen und Stellen gelten bis zur Beſtellung anderer Perſonen und Stellen durch die Kommunalverbände auch weiter⸗ hin als zugelaſſen. Soweit die Kommunalverbände ſich gemüß Ab⸗ ſatz 2 nichtamtlicher Stellen oder Perſonen bedie⸗ nen, haben ſie dieſen einen Ausweis zu erteilen. Dieſe nichtamtlichen Perſonen oder Stellen dürfen die im 8 1 genannten Sachen nur unter Vor⸗ zeigung des Ausweiſes erwerben oder veräußern. 8 8. Feſtſetzung des Kaufpreiſes. Die Feſtſtellung des für die abgelieferten Sachen zu zahlenden Preiſes erfolgt im Wege der Ab⸗ ſchätzung durch Sachverſtändige, welche von den Kommunalverbänden zu beſtellen und darauf zu verpflichten ſind, daß ſie das ihnen übertragene Amt unparteiiſch und nach beſtem Wiſſen und Ge⸗ wiſſen ausüben wollen. Sie haben hierbei die noch bekanntzugebenden Richtpreiſe der Reichsſtelle für Schuhverſorgung zu berückſichtigen. Der im Wege der Abſchätzung feſtgeſtellte Preis iſt für den Ver⸗ äußerer und den Kommunalverband bindend. Die Veräußerer ſind hierauf vor der Annahme der von ihnen angebotenen Sachen hinzuweiſen. 8 4. verbotes. Kann der Kommunalverband Sachen der im 8 1 bezeichneten Art, welche ihm angeboten ſind, nicht übernehmen, weil ſie für die Herſtellung oder Ausbeſſerung von Schuhwerk nicht geeignet ſind, ſo kann er den anderweitigen, freihändigen Verkauf dieſer Sachen geſtatten. § 5. Ueberlaſſung an die Reichsſtelle für Schuh⸗ 5 verſorgung. Die Kommunalverbände ſind verpflichtet, auf Verlangen der Reichsſtelle für Schuhverſorgung, den im 8 1 erwähnten Sachen zu überlaſſen: a) den ganzen Beſtand des Schuhwerks, ſoweit es von den Kommunalverbänden nicht wieder inſtandgeſetzt wird. b) die bei der Wiederinſtandſetzung des vom Kommunalverbande erworbenen Schuhwerks entſtehenden und von dieſem zu Inſtand⸗ * nicht verwerteten Lederab⸗ älle, c) die in 8 1 Abſatz 2 genannten Leder. Die Reichsſtelle für Schuhverſorgung oder die von ihr mit der Abnahme beauftragten Stellen zahlen den Kommunalverbänden für die Ueber⸗ laſſung den Selbſtkoſtenpreis, und wenn ein ſolcher nicht feſtſtellbar iſt, insbeſondere bei Lederabfällen, den angemeſſenen Preis. Den Selbſtkoſtenpreis, bezw. den angemeſſenen Preis, ſtellt die Reichs⸗ ſtelle für Schuhverſorgung, nötigenfalls unter Zu⸗ Waren aus ziehung von Sachverſtändigen, endgültig feſt. S 6. Ausnahmebeſtimmungen. Die Vorſchriften dieſer Bekanntmachung finden keine Anwendung auf den Erwerb und die Ver⸗ „äußerung der in§ 1 genannten Sachen durch den Ueberwachungsausſchuß der Schuhinduſtrie und die ihm angeſchloſſenen Schuhwaren⸗Herſtellungs⸗ und Vertriebsgeſellſchaften. Staatliche oder privatwirtſchaftliche Unterneh⸗ mungen, welche eigene Schuh⸗Ausbeſſerungswerk⸗ ſtätten unterhalten und die Genehmigung der Reichsſtelle für Schuhverſorgung zum Erwerb von getragenem Schuhwerk ihrer Angeſtellten erhalten, ſind berechtigt, getragenes Schuhwerk ihrer Ange⸗ ſtellten für eigene Rechnung zu erwerben und das hieraus gewonnene Altmaterial zur Ausbeſſerung des getragenen Schuhwerks ihrer Angeſtellten zu verwenden. 4 8 7. Inkrafttreten. Dieſe Bekanntmachung tritt am 1. April 1918 in Kraft. § 8. Uebergangsvorſchrift. Soweit vorſtehend nicht abweichende Anord⸗ nungen getroffen ſind, finden die Ausführungs⸗ beſtimmungen der Reichsbekleidungsſtelle über ge⸗ tragene Kleidungs⸗ und Wäſcheſtücke und Schuh⸗ waren vom 23. Dezember 1916(Reichsanzeiger 302) und die Richtlinien der Reichsbekleidungs⸗ ſtelle für die Durchführung des Erwerbs und der Veräußerung getragener Kleidungs⸗ und Wäſche⸗ ſtücke, Uniformen und Schuhwaren vom 23. De⸗ zember 1916(Mitteilungen der Reichsbekleidungs⸗ ſtelle Nr. 2 vom 23. Dezember 1916) ſowie ihre Nachträge, inſofern darin der Verkehr mit getra⸗ enen Schuhwaren geregelt iſt, bis auf weiteres ungemüße Anwendung. Soweit in dieſen Aus⸗ führungsbeſtimmungen die Reichsbekleidungsſtelle erwähnt iſt, tritt an ihre Stelle die Reichsſtelle für Schuhverſorgung. Berlin, ronenſtraße 50/2, 80. März 1918. Reickssteile für schuhversorgung Der Voeſtand. Waile ſtein. Dr. Gümbel. Erlöſchen des Veräußerungs⸗ und Erwerbs⸗ dieſer oder den von ihr bezeichneten Stellen von ——U— ñ́ „ * Bürgermeiſteramt Seckenheim, den 21. Mai 1918. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis.