* S N 3 ͤͤ——⅛4ũẽ̃ Miwoch 5. Zun 1018 Erſcheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. Der Abonnementzprels beträgt moneilich Mk. 1.—. bei freter Zuſtellung. Der Weltkrieg. Der deutsche Tagesbericht. N Großes Hauptquartier, 4. Juni(WTB. Amtl') Weſtlicher Kriegsſchauplatz. heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Kronprinz Rupprecht von Bayern Artilleriekampf wechſelnder Stärke. Rege Erkun⸗ dendstätigkeit des Feindes und fſtarke Vorſtöße an erſchiedenen Stellen der Front, Südweſtlich von Merris at ſich der Feind in kleineren Grabenſtücken feſtgeſetzt. Heeresgruppe des Deutschen Rronpunzen. Noördlich der Aisne entriſſen wir dem Feinde in hartem Kampfe einige Gräben. Der zähe Widerſtand * auf den Höhen weſtlich und ſüdweſtlich von Soiſſo 8 anklammecnden Feindes wurde. geſtern gebrochen. Höhen von Vauxbuin und weſtlich von Chaudun urden gen o m me n. Nach Erſtürmung von Pernant und Miſſyaux Bois n wir den Feind auf die Linie Le Soulier⸗ ommiers zurück. Mehrere Batterien wurden obert, einige Tauſend Gefangene eingebracht. 8 Franzöſiſche Gegenangriffe beiderſeits des Oureg⸗ luſſes ſcheiterten unter ſchweren Verluſten. 1 ware er 9 Nordweftlich von Chateau ⸗Thieriy habeſt wir im fene die Bahn Buſſieres-Voureſches überſchritten und dliche Gegenangriffe abgewieſen. An der Marne, zwiſchen Marne und Reims Lage unverändert. Der erſte Generalquartiermeiſter: Ludendorff. Die neue Schlacht. Fochs erstrebte neue Verteldigungstront. gf on der ſchweizeriſchen Grenze, 4. Juni(P.⸗Teg. K.) elbe Heranrückens ſtarker deutſcher Kräfte an die 8 iſt den Franzoſen die wichtigſte Verbindungs⸗ und kraß verierlinie zwiſchen der Champagnefront und dem einige ager von Paris verloren gegangen. Schon ſeit de gen Tagen müſſen die franz. Truppenverſchiebungen 959 be Umweg über Mont Mirail, Sezanne, und ertetdſcehmen. Foch iſt außerdem gezwungen, die neue m sp gungsfront, die er aufzubauen ſucht, viel weiter Reſernanen. was die ohnehin ſtark zuſammengeſchmolzenen 1 aufs äüßerſte in Anſpruch nimmt der Alliierten bis N Ernste Lage in moskan. aßnahmen Lenins gegen reaktionäre Gefahren. der Pelestau, 4. Juni,(W. Nichtamdlich) Meldung iſt die der 0 ersburger Telegraphenagentur. In Verbindung mit 5 Jerufn arung des Kriegszuſtandes in Moskau und der dn ng von 12 mobiliſterten Jahresklaſſen unter die 1 95 at Lenin einen Aufruf an die revolutionäre Be⸗ Lag aug gerichtet, in dem er den Ernſt der politiſchen hin ii zinanderſetzt und auf die unmittelbaren G fahren D„die der Revolution ſeitens reaktionärer Elemente 0 Lmührungsſcwierigbeiten in älterer und euerer Vergangenheit. keit das Gebot unſeres Alltags, die Forderung und Notwendig; die Durchhaltens, hat uns an eine Lebenshaltung gewöhnt, latter ir längſt überwunden glaubten. Es macht uns zwar nich unſere Jer es ſtärkt unſere ſeeliſche Widerſtandskraft und damit . ltc uverſicht, wenn wir uns wieder daran erinnern, daß hin⸗ Hafen dieler Nahrungsmittel der Krieg wieder Verhältniſſe ge. 00 nhej bat, die unſern Voreltern durchaus als Norm und Ge⸗ derg i des täglichen Lebens galten, und die ſich erſt im Laufe des In en Jahrhunderts, der letzten Jahrzehnte gebeſſert haben Luropg kriegeriſchen Aufundab des Mittelalters haben die Völker 15 8 Preisſteigerungen und Schwierigkeiten der Ernährung ſahrigen mrüſſen, bis ſich dieſe für unſere Vorfahren in den dreißig⸗ lagerten kämpfen des 17. Jahrhunderts zu solcher Laſt und Höhe aſtrengi daß es einer mehr als zweihundertjährigen Arbeit und Enbuße ng des einzelnen wie der Geſamtheit bedurfte, um derartige wieder m und Verluſte am Volkswohlſtand und Volksvermögen laß, un machen zu können. Wir haben in dieſem Jahre allen de lehrt ſih dieſer Schicksale unſerer Altvordern zu erinnern, denn bt 15 Ausbruch und Anfang ſolchen Unglücks und Schickſals dwußt n okeihundertſten Male. Wir müſſen uns alltäglich deſſen 00 Wache e, wie damals die deutſchen Lande zwiſchen Rhein 10 en u- und Tummelplatz der Verwüstungen und der m miſche geweſen und geworden ſind, und wie heute die heilige 5 S ute ode frei iſt von Feindes Wut und Tat, und wie wir alder ba unſeres unerſchütterlichen Heereswalles die Frucht unſerer uen können, um des ſchaffenden und harrenden deutſchen 1s Le eibesnahrunga und Notdurft ſo zu ſtillen, daß niemand 18. Jabrgano. Amtsblatt Aer BArger meister Amier Setkennheim, Nweshelm, NMeharhansen und Edingen. D N. n Druck und Verlag von 6g. Zimmermann, Seckenheim. zu hungern braucht. Manche Teile unſeres Vaterlandes haven. ſchon Bitterſtes durchmachen müſſen; über Süddeutſchland brach 1816/17 eine„teure Zeit“ herein, bei der ungünſtigſte Witterungs⸗ verhältniſſe zu der wirtſchaftlich⸗finanziellen Erſchöpfung durch die vorhergehenden Kriegsjahre hinzukam. Um Streckung, Erſatz und Rationierung mühte man ſich, ſtädtiſche wie private Fürſorge im großen Stile ſetzte ein, und als die Ernte 1817 einen reichen Segen an Korn brachte, ging ein jauchzendes Aufatmen durch die Lande, und alle Sorgen und Nöte waren vergeſſen! 8 Soweit ſtatiſtiſches Material vorliegt, läßt ſich für das 19. Jahrhundert deutlich erkennen, daß wir uns an einen immer ſtär⸗ keren Verbrauch der Lebensmittel gewöhnt haben. Die Steigerung des Konſums in pflanzlichen Erzeugniſſen iſt während der letzten zwanzig Jahre unzweifelhaft zu beobachten; für den Fleiſchverbrauch betrug die Kopfauote— das Verhältnis des Geſamtverbrauches zur entſprechenden Volkszahl— 1816: 17,3 Kilogramm, 1912: 52,3 filogramm; ſie hat ſich alſo in hundert Jahren verdreifacht und ſt in dem letzten Viertelſahrhundert beſonders ſtark angewachſen. Und es iſt in unſerer Gegenwart nicht ohne Wert— und vielleich auch nicht ohne Wirkung, wenn wir uns immer wieder klarmachen daß unſere heutige Kriegsfleiſchration durchaus der unſern Vätern und Großvätern um 1870 gewohnten Menge des friedlichen Alltags entſpricht! Manches galt vor fünfzig Jahren als Luxus der Nah⸗ kung, was heute zur Ernährung des Volkes gehört. Daß dazu auch u. a. die Butter gehört, iſt dem jetzt lebenden Geſchlechte völlig aus der Erinnerung gekommen! Es geht uns heute nicht viel ſchlechter, als es unfern Vorfahren in noch gar nicht ſo ſehr ent ſchwundenen Zeiten ergangen iſtl Wir haben im Laufe dieſes, nach Einſatz von Menſchen und Mitteln, nach Ergebniſſen und Zielen größten Krieges aller 582010 heitsgeſchichte alle etwa auftauchenden Mühen und Schwierigkeite der Ernährung ſiegreich bewältigt; wir haben durch Maßnahmen und pflichtgemäße Gewöhnung in der Heimat die Siege errungen, die die gigantiſche Widerſtandskraft unſeres Volksheeres erſt er⸗ möglicht hat, und wir werden auch weiterhin in dieſem Sinne bis zum Endſiege durchhalten! Es wird immer ein deutſcher Ruhmes⸗ titel dieſer Jahre ſein und und bleiben, daß ſich im weiten Gebiete deutſcher Lande Tatkraft und Opferwilligkeit ſo glanzvoll bewährten. Das gibt uns die Sicherheit, auch weiterhin auszuharren und durchzuhalten! P. A. M. Der außerordentliche Abgeordnetentag des Dentſchen Kriegerbundes und des Preußiſchen Landes⸗Krieger⸗ verbandes, der am 19. und 20. Mai 1918 in Berlin verſammelt war, hat unter andern einmütig folgende Beſchlüſſe gefaßt: 1. Der Abgeordnetentag tritt dem Beſchluß der Vertreterver⸗ ſammlung des Kyffhäuſer⸗Bundes der deutſchen Landes⸗Krieger⸗ verbände bei, künftig ohne Rückſicht auf Parteizugehörigkeit jeden ehrenhaft gedienten Kameraden aufzunehmen, der ſich zur Vater⸗ landsliebe, zur Treue gegen Kaiſer und Reich, König und engeres Vaterland bekennt. Mit Genugtuung weiſt der Abgeordnetentag auf die bisherigen Leiſtungen des Kriegervereinsweſens auf dem Gebiete der Verſorgung bedürftiger Krieger und ihrer Hinter⸗ bliebenen hin. Mehr als ſechs Millionen Mark ſind vor dem Kriege ſeitens der Kriegervereine jährlich an Unterſtützungen aus⸗ gegeben worden. Fünf Kriegerwaiſenhäuſer und ſieben Erholungs⸗ heime ſind in den einzelnen Kriegerverbänden in Betrieb. Die weitere Ausdehnung dieſer Wohlfahrtseinrichtungen und ein kraft⸗ volles Eintreten für das Wohl aller dies bedürfenden Kriegsteil⸗ nehmer iſt die beſtimmte Abſicht des Kriegervereinsweſens. Zu dieſem Zwecke beſchließt der Abgeordnetentag: a) Die deutſchen Kriegervereine treten für ausreichende reichsge⸗ ſetzliche Verſorgung der Kriegsbeſchädigten und Kriegerhinter⸗ bliebenen auf zeitgemäßer Grundlage ein, unter Einſchließung der Kriegsbeſchädigten und Veteranen aus früheren Kriegen. b) Die eigenen Unterſtützungseinrichtungen der Kriegerverbände und Kriegervereine ſind möglichſt zu erweitern, um in den Fällen eingreifen zu können, wo die kameradſchaftliche Liebes⸗ tätigkeit neben der reichsgeſetzlichen Verſorgung notwendig wird. c) Die Kriegervereine ſind zur Mitarbeit mit den beſtehenden Landeseinrichtungen der Nationalſtiftung für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen, des Reichsausſchuſſes der Kriegsbe⸗ ſchädigtenfürſorge, des Reichsverbandes für Kriegspatenſchaften und der Reichsmarineſtiftung bereit. Der Abgeordnetentag be⸗ grüßt die Bildung der zu dieſem Zwecke ſeitens der Verbände und Vereine errichteten Fürſorgeausſchüſſe und empfiehlt, überall ſolche zu errichten, und als Mitglieder dieſer Ausſchüſſe Aerzte ſowie arbeitsfähige und geeignete Kriegsbeſchädigte zu wählen.. d) Der Abgeordnetentag empfiehlt eine möglichſte Vereinheitlichung aller für die Zwecke der Kriegsfürſorge beſtehenden Landes⸗ einrichtungen, derart, daß die einzelnen Fürſorgeſtellen die Auf⸗ gaben aller bezüglichen Organiſationen gemeinſam verfolgen. e) Die Kriegerheimſtättenbewegung und die Wohnungsfürſorge für heimkehrende Kriegsteilnehmer ſind von den Kriegerverbänden tunlichſt zu unterſtützen und die Errichtung von Rechtsberatungs⸗ ſtellen und von Arbeitsnachweiſen unter Anſchluß an beſtehende Einrichtungen unter ihre Aufgaben aufzunehmen. g 1) Der Abgeordnetentag begrüßt mit Freude die Errichtung des Reichs⸗Krieger⸗Danks und dankt lebhaft für die Un⸗ terſtützung, die Generalfeldmarſchall v. Hindenburg und der Reichskanzler Graf Hertling durch Uebernahme der Ehrenpräſi⸗ dentſchaft dem neuen Unternehmen gewährt haben. Der Reichs⸗ Krieger⸗Dank will für alle diejenigen Kriegsteilnehmer und ihre Hinterbliebenen ſorgen, die nicht Kriegsbeſchädigte ſind, aber nach dem Kriege durch Alter, Krankheit oder andere Urſachen bedürftig werden. 3. Der Abgeordnetentag empfiehlt den Landesverbänden, die Aufnahme der einzelnen bereits beſtehenden Ortsgruppen von Kriegsbeſchädigten, ſowie der einzelnen Kriegsbeſchädigten in den heimatlichen Kriegerverband anzuſtreben. ſoweit es noch nicht geſchehen iſt, in allen Kriegervereinen Werbe⸗ ausſchüſſe zu bilden. Zu dieſem Behufe ſind, Die Kriegervereinsorganiſation mit ihren vaterländiſchen Beſtrebungen, mit ihren Unterſtützungseinrichtungen, Waiſenhäuſern und Erholungsheimen die bei Kriegsbeginn 32 000 Vereine mit faſt drei Millionen Mitgliedern umfaßte und die in leihe zeichnet, das Recht haben ſollte, Helm einen Fußtritt zu geben. 3000„Patrioten“ drängten ſich ſofort herbei und traten mit Füßen auf den Helm des toten Feindes herum, ſo daß 300 000 Dollars zu⸗ ſammen kamen, die jetzt im Kampf der„geſitteten“ Völker gegen deutſche Barbarei nützliche Verwendung finden werden. — Es iſt wirklich erſtaunlich, was der Krieg aus Menſchen macht, bei denen die Geſittung nur Tünche iſt. ein niederziehendes Schauſpiel in Deutſchland geſchehen? Ausgeſchloſſen! daß es den traurigen Mut hat, ſelbſt in die Welt hinauszu⸗ poſaunen, wie tief ſeine Geld⸗Intellektuellen geſunken ſind. Amerikaniſche Eſel, die der Haut eines deutchen Löwen Tritte derſetzen. Feige Eſelbande, elende Krämerpatrioten, jämmer⸗ 1 Barnum ſcheint in Amerika auch den Krieg zu machen flo. 128. Inſerttonsgreis Die einſpa lige Petitzeile 20 Pfg., Reklamen 60 Bfg. dig Jale. Bei öͤͤfterer Aufnahme Naben. Bernfgrechanſchlatz Wa. 16. CC. ã ͤvVvc/ ͤ v rr e .. ̃] ͤ. ̃⅛7⅜;f;;. Zukunft Angehörge auler Parteien in ſich aufnehmen will, it die gegebene Vereinigung aller Kriegsteilnehmer. 4. Den Kriegerverbänden und Kriegervereinen wird empfohlen, die heimkehrenden Kriegsteilnehmer möglichſt zur Tätigkeit in den Vorſtänden der Verbände und Vereine heranzuziehen, um mit ihnen im Sinne des vaterländiſchen Gedankens, der Treue zu Kaiſer und Reich und zum engeren Vaterlande, gemeinſam zu arbeiten zum Heile von Volk und Vaterland. Das Gießen der Zimmerpflanzen. Im allgemeinen iſt es beſſer, die Zimmerpflanzen eher einmal zu wenig, als zu viel zu gießen, da man ſofort am Hängen der Blätter merkt, daß ſie durſtig ſind und man dann gleich mit Gießen helfen, eventuell auch den Topf der Pflanze noch in ein Gefäß mit Waſſer ſtellen kann, während der Schaden, den zu häufiges Gießen berurſacht, wie Auftreten von Blattläuſen ꝛ2c. und Faulen der Wurzeln erſt wahrzunehmen iſt, wenn die Pflanze ſchon ſehr ge⸗ ſchwächt oder ihr gar nicht mehr zu helfen iſt. Es gibt aber auch Pflanzen, die ein vorübergehendes Aus⸗ trocknen der Erde ſchon ſchwer ſchädigt, ſo z. B. Azalien und Ka⸗ melien, da die letzteren ſofort die Knoſpen abwerfen und bei ſtärkerer Trockenheit beide auch die Blätter verlieren, überhaupt der Wurzel⸗ ballen dieſer Pflanzen wegen der Beſchaffenheit ihrer Erde ſchwer wieder genügend zu durchfeuchten iſt. Weil dieſen Pflanzen aber erſt recht zu große Näſſe ſehr ſchadet, iſt hier die größte Aufmerk⸗ ſamkeit geboten und ſtets zu gießen, ſobald die Oberfläche der Erde trocken iſt. Das Waſſer, welches in den Unterſätzen abläuft, muß eine halbe Stunde ſpäter entfernt werden. Auch die Azalien ſind gegen vorübergehende große Trocken⸗ heit der Erde ſehr empfindlich. Ich bemerkte mehrmals, daß als offenbare Folge davon ein Blatt gelbe Flecke erhielt und dann unrettbar verloren war, denn es wurde in kurzer Zeit ganz gelb. Die Azalien bedürfen viel Waſſer und man braucht, da vorüber⸗ gehende große Näſſe der Erde ihnen offenbar nichts ſchadet, mit dem Gießen nicht ſo ängſtlich zu ſein. Man gießt auch hier am beſten, ſobald die Oberfläche der Erde völlig trocken, auch im Winter, . falls ſie in einem warmen Zimmer ſtehen, und zwar ſo ſtark, daß der Unterſatz voll Waſſer iſt. Dieſes läßt man darin und gießt es erſt aus, wenn es nach einigen Stunden von der Pflanze noch nicht aufgeſaugt wurde, was indeſſen gewöhnlich der Fall ſein wird. Das Aufſaugen des Waſſers aus dem Unterſatz be veiſt, daß die Pflanze nicht genug Waſſer haben würde, wenn das, welches in den Unterſatz gelaufen iſt, ſofort ausgegoſſen worden wäre. Die trockenen Ränder und die Flecke an den Blättern mancher Azalien halte ich dagegen, wenigſtens in manchen Fällen für die Falge davon, daß die Pflanzen zwar oft, aber nie genügend ſtart begoſſen werden. Auch ſcheint mir für meine Annahme zu ſprechen, daß es meiſt die Ränder ſind, die vertrocknen, und an dieſe ja doch auch das aufgeſaugte Waſſer zuletzt gelangt. Beſonders viel Waſſer brauchen die Farnpflanzen; bei dieſen ſollte man, mit Ausnahme derjenigen, welche im Winter ohne Blätter ſind, auch zu dieſer Zeit die Erdoberfläche nicht völlig trocknen laſſen, bevor man wieder gießt. Wenn ſie zu wenig Waſſer er⸗ halten, d. h. wie die anderen Pflanzen behandelt werden, treiben ſie nur kleine Blätter, die beſonders kurze Stiele haben, wodurch die Pflanze bald eine niedrige, breite, unſchöne Form lich denke hier vor allem an Pleries Serrulata) erhält. Auch vertrocknen ganze Teile der Blätter, beſonders die Ränder und Spitzen, oft auch ganze Blätter, wie ich an P. serrulata cristata beobachtete, wo⸗ durch natürlich die Schönheit verloren geht. Die neugetriebenen Blätter bleiben dann ganz ſitzen, d. h. ihr Stiel iſt bisweilen nur einge Zentimeter hoch und die einzelnen Teile der Blattſpreue werden kürzer und zugleich breiter. Es genügt nicht, die Farnpflanzen nur ſtark zu gießen, man ſollte auch darauf ſehen, daß ſie große Unter⸗ ſätze erhalten und daß das abgelaufene Waſſer, ſofern es nicht auf⸗ geſaugt wurde, erſt nach ein paar Stunden entfernt wird. Ortlepp. Vermiſchtes. Amerikaniſche Eſelstritte. Eine bezeichnende Epiſode, die von dem„feurigen Patriotismus“ der Amerikaner und ihrer noblen Geſinnung dem Feinde gegenüber zeugen kann, be⸗ richtet der Korreſpondent des„Matin“ in Newyork. Bei Ge⸗ legenheit der letzten Anleihe wurde in der Newyorker Börſe der Helm eines gefallenen deutſchen Sol⸗ daten verſteigert. Jack Pierpont Morgan erwarb die Trophäe für 50 000 Dollars, die er natürlich in Anleihe zeichnete. Er verkaufte den Helm zu dem gleichen Zwecke, und ſchließlich kam das intereſſante Stück in die Carnegie⸗ all, wo nun eine ungewöhnlich ſinnige Sache veranſtaltet wurde. Es wurde feſtgeſetzt, daß jeder, der 100 Dollars An⸗ dem deutſchen Könnte ſo Es iſt in der Tat beſchämend für Amerika, Ohne Arme und Beine geboren und doch alt geworden iſt Gottlieba Benona Schröder, welche vor einigen Wochen in Greiz ſtarb. 1849 zur Welt. und beinloſe Weſen bald ſterben würde, erfüllte ſich nicht. Im Gegenteil, es gedieh prächtig. Die Geſchwiſter fuhren ſie zur Schule, wo ſie gut lernte; als ſie 20 Jahre alt war, nahm Unter kerngeſunden Geſchwiſtern dam ſie Die Hoffnung, daß das unglückliche arm⸗ 5 8 2 e eee 2— ͤ— n ſch ihrer ein Schauſteller an, der ſie in faſt allen Grockſten zur Schau ſtellte, ſo daß ſie mehr von der Welt geſehen hat vie Tauſende ihrer geſunden Mitmenſchen. Mit der Zeit erreichte ſie eine derartige Geſchicklichkeit, daß ſie mit dem Munde ſchreiben, zeichnen, Nadeln einfädeln, Perſenſtickereien anfertigen und vieles anderes konnte. Auf ihren Schauſtel⸗ ſungsreiſen iſt ihr Unternehmer ein reicher Mann geworden, doch auch ſie, der vielbedauerte Krüppel, erwarb ſich ein lleines Vermögen, ſo daß ſie ſorgenlos leben konnte. Nie iſt ſie trotz ihrer geringen Bewegungsfreiheit ernſtlich krank ge⸗ weſen und ſtets war ſie bei beſter Laune und guter Dinge. Heimkehr eines Weltwanderers. Ein Weltwanderer be⸗ findet ſich laut„Grodn. Ztg.“ zurzeit unter den heimkehrenden Deutſchen, die auf dem Schloſſe in Grodno in Quarantäne egen. Der Mann, mit Namen Louis Nohmeyer, hat den größten Teil der Erde zu Fuß durchwandert. Im Auftrage des Sportvereins Hannover marſchierte er am 5. November 1914 von Hannover ab, nahm den Weg über Oeſterreich, den Balkan, die Türkei, Kleinaſien, Perſien, Belutſchiſtan, In⸗ dien, Siam, durchquerte Indochina, Zentralchina, Korea, Japan, und trat dann im Sommer 1914 den Rückweg über Sibirien an. Hier ereilte ihn der Krieg und ein widrige⸗ Geſchick. In Kaſan wurde er als Spion feſtgenommen und eingeſperrt. Als die Revolution ausbrach, gelang es ihm, zu entfliehen und ſich nach Smolensk⸗Minsk durchzuſchlagen, wo dann die Auslieferung an die deutſchen Behörden er⸗ ſolgte. Den größten Teil ſeiner veichen Ausbeute an Vild⸗ material hat er glücklicherweiſe ſchon von China und Japan 3 Hannover geſchickt und ſo vor der Vernichtung ge⸗ * Arſprung des Himmelblaus. Himmels iſt eine Folge der Zurückwerfung der blauen Strahlen des Sonnenſpektrums in den feinſten Waſſerbläschen der Luft. Je reicher die Atmoſphäre an Waſſerbläschen iſt, um ſo tiefer blau erſcheint uns daher der Himmel. Bei gäng⸗ chem Fehlen der Waſſerbläschen müßte daher der Himmel eine ſchwarze Farbe zeigen, weil keine Reflexion ſtattfände. Anmähernd iſt dies auch wirklich der Fall in Ländern der zeißen Zone, wo bei ſehr geringem Waſſergehalte der Luft der Himmel faſt ſchwarz ausſieht. Die Waſſerbläschen der Luft ſind auch die Urſache des Abend- und Morgenrotes, in⸗ dem ſie von dem uns zuſtrahlenden Lichte der Sonne nur die roten und die orangegelben Strahlen hindurchlaſſen. Das Abendrot iſt bei geringem Gehalte an Waſſerbläschen lebhaft. dei hohem Gehalbe hingegen matt. Mattes Abendrot gilt als ein, wenn auch nicht ſicherer Vorbote von Regenwetter. Anders verhält es ſich mit dem Morgenrot. Iſt da⸗ſelbe leb⸗ haft, ſo iſt bereits am frühen Morgen die Luft mit Waſſer⸗ dläschen geſchwängert, und da gewöhnlich die Feuchtigkeit derſelben durch die am Tage ſtattfindende Verdunſtung noch vermehrt wird, ſo iſt Regen zu erwarten. Das reine Morgen⸗ rot deutet auf gutes Wetter. Eingegangen. Er:„O Du, mein Lieb, was werden die Eltern zu unſerer plötzlichen Verlobung ſagen? Wollen wir's denn noch heute eingeſtehen?“— Sie:„Aber gewiß, zu Hauſe iſt ja daraufhin ſchon gedeckt.“ „ Deutſch. Herr:„Gut amüſiert bei Kommerzienrats, mein Fräulein?“— Sie(Engländerin):„O, es war eine ſehr intereſſante, vielſeitige Geſellſchaft da, vom Min'ſter bis herab Aan Studenten, kurz, alle Rangen der Geſellſchaft waren da.“ N Juni. Duft des Heues iſt ſein Hauch, Junge Roſen ſeine Spenden, Die ſich, kaum erblüht am Strauch, Froh empor zur Sonne wenden. Loſe Blüten des Jasmin Trägt er in den braunen Locken, Ringsumher ins weite Grün Streut er ſie wie weiße Flocken. 8 Weckt am ſteilen Wieſenhang Wunderleiſes Grillenſchwirren, Läßt's wie fernen Geiſterſang Durch den ſtillen Mittag irren. Und mir däucht, geheime Mär Bringt der Südwind hergetragen, Daß das Glück ganz nahe wär In den goldnen Junitagen. — Die deutſchen Sparkaſſen. Wie die„Spar⸗ kaſſe“ mitteilt, hat der Monat April, der ſtets den Sparkaſſen beſonders günſtig iſt, diesmal einen ganz ungewöhnlich ſtarken Zufluß an Spareinlagen gebracht, nämlich mindeſtens 600 Millionen Mark gegen 300 bzw. 275 Millionen Mark im April der beiden Vorjahre. Auch heuer hat ſich die Zahl der kleineren Poſten be⸗ ſonders ſtark vermehrt. Der Geſamtzuwachs der Spar⸗ einlagen ſeit Jahresbeginn hat den. Betrag von 2850 Millionen Mark erreicht gegen 1360 Millionen Mari! in der gleichen Zeit des Vorjahrs. — Von der Jagd. Nach dreimonakiger Ruhe, die nur durch die Balzjagd auf Auer⸗ und Birkhahn un⸗ terbrochen war, beginnt nun die Jagd auf den Rehbock. Der Bock hat„verfärbt“, d. h. er hat das graue Winterkleid mit der roten Sommerdecke vertauſcht, ſein Gehörn iſt„verfegt“, es iſt vom Baſſe befreit und hat je nach der Baumart, an der der Bock fegen konnte, eine hellere oder dunklere Färbung angenommen. Ein milder Winter, eine frühſprießende Aeſung hat in die ⸗ ſem Jahre dieſes Reifwerden begünſtigt. Auch im Leben des weiblichen Rehwilds hat ſich der Einfluß der Wit terung bemerkbar gemacht. Schmalrehe ſind heute, wie der„Argenbote“ ſchreibt, ſchon größtenteils rot, die Gei⸗ ßen haben zum Teil ſchon Kitze geſetzt. Sobald das Getreide ſo hoch iſt, daß es volle Deckung gewährt, verläßt der Bock den Wald und zieht in die Felder, die ihm mehr Schutz ſichern, nicht zuletzt auch gegen die die Mückenplage. Gleichzeitig wird er dem Jäger un⸗ ſichtbar, der ihn vergebens am gewohnten Wechſel er⸗ wartet. Allerdings enden in dieſer Zeit der Fleiſchnot viele Rehböcke vorzeitig auf frevelhafte Weiſe. Die zu erwartenden Jagdergebniſſe dürften aber den Jagdpäch⸗ ter doch im allgemeinen befriedigen. — Was iſt Meſſing? Bekanntlich iſt nichk alles gelbe Metall reines Meſſing. In Anbetracht der ange⸗ ordneten Zwangsabgabe von Meſſing an die Heeres⸗ verwaltung iſt es aber doch erwünſcht, daß man genau prüfen kann, ob ein Gegenſtand aus reinem oder über⸗ wiegendem Meſſing beſteht Dafür gibt es nun ein Mittel. immt einen einfachen Die blaue Farbe des Theodora Hering. g f ie er in fedem einſchlägigen Geſchäft zu haben ift, zu Hilfe und bringt ihn mit dem Metallgegenſtand in Berührung. Wird dieſer angezogen, ſo iſt er nicht von Meſſing, ſondern von Eiſen und hat Meſſing⸗ ſiberzug, wird er aber nicht angezogen, ſo beſteht er aus Meſſing.* — Vom Büchermarkt. Im Jahr 1917 wur⸗ den nach dem„Buchhändler⸗Börſenblatt“ 14 910 deutſche Büche hergeſtellt, wovon auf das Deutſche Reich 13 062, auf Oeſterreich⸗Ungarn 1184, auf die Schweiz 629 ent⸗ fallen. Daneben ſind in Deutſchland 1634, in Oeſter⸗ reich⸗Ungarn 114, in der Schweiz 54 deutſche Liefe⸗ rungswerke und Zeitſchriften erſchienen. Im Ausland kamen 1917— 25 deutſche Bücher zur Veröffentlichung. Der Verkehr mit Honig. Um die badiſchen Kommunalverbände in den Stand zu ſetzen, wenigſtens den dringendſten Bedarf an Honig zu mäßigen Preiſen zu befriedigen, hat das Miu eſterium des Innern durch Verordnung vom 11. April 1918 eine geſetzliche Grundlage für eine teilweiſe Erfaſſung des Honigs geſchaffen. Voraus gingen mehrfache Beſprechun⸗ gen mit dem Badiſchen Landesverein für Bienenzucht, 2. V. in Karlsruhe, auf Grund der Erfahrungen des dergangenen Jahres. Nach dieſer Verordnung ſind die Bienenzüchter verpflichtet, die Hälfte des Honigertrages ihrer Bienenvölker an den Badiſchen Landesverein für Bienenzucht e. V. in Karlsruhe abzuliefern. Die Ver⸗ träge über Lieferung von Honig, die mit dieſer Rege⸗ ung in Widerſpruch ſtehen, ſind nichtig. Die andere Hälfte des Honigs verbleibt den Bienenzüchtern zur freien Verfügung. Sie können hieraus ihren eigenen Bedarf hecken und auch Honig an dritte, wobei namentlich an hre bisherigen Abnehmer gedacht iſt, unter Einhaltung der Höchſtpreiſe abſetzen. Der Erzeugerhöchſtpreis beträgt nach der Bundesratsverordnung vom 26. Juni 1917 über Höchſtpreiſe für Honig für 1 Pfund 2,75 Mk.(bei Seim⸗ uind Preßhonig 1,75 Mk.) und beim unmittelbaren Ver⸗ kauf an den Verbraucher in Mengen bis zu 10 Pfd. 3 Mk.(bei Seim⸗ und Preßhonig 2 Mk.). Beim Ver⸗ kaufe durch andere Perſonen als den Erzeuger darf der Preis für 1 Pfund 3,50 Mk.(bei Seim⸗ und Preßhonig 3,50 Mk.) nicht überſteigen. Die Höchſtpreiſe ſchließen die Koſten der Verpackung mit Ausnahme der Koſten des Gefäßes ſowie die Koſten der Verſendung bis zur Station des Verkäufers(Bahn, Poſt) ein. a Die Badiſche Zuckerverſorgung ſowie der Badiſche Landesverein für Bienenzucht haben die Erfüllung der Ablieferungspflicht zu überwachen. Die von ihnen mit der Ueberwachung Beauftragten ſind befugt, über die Erzeugung, die Abgabe und den Erwerb von Bienenhonig Auskunft zu verlangen, in welchen Honig erzeugt, gelagert, derarbeitet oder verabfolgt wird, ſowie in die Geſchäfts⸗ zücher, Geſchäftsbriefe und ſonſtigen Aufzeichnungen, velche ſich auf den Verkehr mit Honig beziehen, Einſicht m nehmen. Die Kommunalverbände haben den dom Badiſchen Landesverein für Bienenzucht nach Wei⸗ i jung der Badiſchen Zuckerverſorgung zugeteilten Honig dorzugsweiſe für Kranke, ältere Perſonen und Kinder zu verwenden. Der Badiſche Landesverein für Bienen⸗ ucht, dem auch die Zuweiſung des zur Fütterung der . benötigten Zuckers an die Bienenzüchter obliegt, ſat damit in dankenswerter Weiſe eine gemeinnützige Aufgabe übernommen, zu deren erfolgreichen Durchfüh⸗ rung das verſtändnisvolle Mitwirken der badiſchen Bie⸗ tenzüchter unentbehrlich iſt.. *— Enteignung von Bronzeglocken. Der Ve⸗ darf der Heeresverwaltung an Kupfer und Zinn macht eine nochmalige Durchprüfung der Glocken auf ihren Kunſtwert uſw. durch Sachverſtändige nach einheitlichen, vom Kriegsamt im Benehmen mit den bundesſtaatlichen Regierungen aufgeſtellten Richtlinien erforderlich. Für Glocken, die innerhalb einer Friſt von 6 Wochen nach Zuſtellung der Enteignungsanordnung zur Ablieferung gelangen, kann neben den Uebernahmepreiſen eine Ver⸗ gütung von 1 Mark für das Kilogramm für rechtzeitige Ablieferung ausbezahlt werden. — Der Verein für das Deutſchtum im Aus⸗ lande, dem der Kaiſer neulich eine Spende von 200 000 Mark überwies, hat auch in Baden eine große Werbe⸗ tätigkeit entfaltet. Die Zahl der Ortsgruppen iſt auf 57 geſtiegen, die Mitgliederzahl auf 4342. Die meiſten Mitglieder haben die Frauengruppe in Karlsruhe(510), die Männergruppe in Karlsruhe(345), die Männergruppe in Freiburg(280), die Frauengruppe in Freiburg(235), die Frauengruppe in Heidelberg(240), die Männergruppe in Heidelberg(240), die Ortsgruppe in Mannheim(252). Einen beſonders ſtattlichen Aufſchwung hat die erſt 1917 gegründete zu Oberkirch genommen; ſie zählt ſchon 188 Mitglieder. 5 — Nachforſchungen nach Vermißten. Wie ſchon bekannt gegeben, hat das Zentralnachweiſebüro des Kriegs⸗ miniſteriums die Abbildungen von in Lazaretten ver⸗ ſtorbenen Heeresangehörigen veröffentlicht, deren Per- ſönlichkeit bis jetzt nicht hat ermittelt werden können. Dieſe Veröffentlichung kann bei den Gr. Bezirksämtern ſowie bei allen militäriſchen Kommandobehörden, Gar⸗ niſon⸗ und Bezirkskommandos, Erſatztruppenteilen und Lazaretten eingeſehen werden. Aufklärende Mitteilungen über die abgebildeten unbekannt Verſtorbenen ſind an das Zentralnachweiſebüro des Kriegsminiſteriums Ber⸗ lin, NW. 7, Dorotheenſtr. 49, zu richten. & Um das Schießen des Salats zu verhindern, muß man den ſchnell aufſtrebenden Naturtrieb hemmen, denn er führt die Pflanze ihrer natürlichen Beſtimmung entgegen, Blüten und Früchte zu treiben. Man macht mit einem ſcharfen Meſſer über die Erde einen wagerechten Einſchnitt in den Dadurch fäden durch die eſerböfſg der Kleinhändter durch die Bezirksſtelben was d halb vorausſichtlich im September erfolgen. f Ar Frühzeitiger Bezug von Kaliſalzen zur Die Schwierigkeiten für die rechtzeitige Verſorgung mit Kalt ſalzen ſind leider immer größer geworden. Um ihnen nach Möglichkeit für die Verſorgung zur Herbſtbeſtellung zu he gegnen, empfiehlt die„Deulſche landwirtſchaftliche Genoſfen ſchaftspreſſe“, ſchon jetzt Aufträge auf Kainit und Chlorkalium zu ſammein und den Zentral⸗Ein⸗ und Verkaufsgenoſſen⸗ ſchaften aufzugeben. Je eher die Beſtellungen erfolgen, um ſo größer iſt die Sicherheit auf rechtzeitige Erledigung det Aufträge. Es iſt ſelbſtwerſtändlich, daß eine beſtimmte 3, ſicherung für die Ausführung der Aufträge bis zur Beſſel zeit unter den zeitigen Verhältniffen nicht gegeben kann, aber die Genoſſenſchaften haben dann wenigſtens nicht verſäumt und alles getan, was ihnen nach Lage der Sache möglich war. Sie erleichtern durch die rechtzeitige Beſtel⸗ lung auch die Maßnahmen ihrer Zentral⸗Ein⸗ und Verkaufs genoſſenſchaft. Ar Bauernleinen darf nur an die gommunalverbände veräußert werden. Verſchiedene Anfragen und Anzeigen bei der Reichsbekleidungsſtelle laſſen darauf ſchließen, daß die Beſtimmungen der Bekanntmachung vom 20. April 1918 über den Verkauf von Leinen⸗ und Baumwollgeweben usw. vol der Bevölkerung nicht genügend beachtet werden. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewieſen, daß im Beſitz von Pri⸗ datperſonen befindliche unverarbeitete gewebte oder gewirkle Stoffe, die ganz oder teilweiſe aus Leinen oder Baumwolle beſtehen(3. B. das ſogen. Bauernleinen) nicht an Privatper ſonen, ſondern nur an den zuſtändigen Kommunalverband entgeltlich veräußert werden dürfen, und daß ſich bei anderem . ſowohl der Verkäufer als auch der Käufer ſtrafbal uk. Die Vereinfachung der Geldſendungen. Das lang Warten an Poſtſchaltern wird in dieſer Zeit der Arbeite“ überhäufung und der Leutenot beſonders unongenehm empfunden. Aber freilich iſt Arbe teſſherhäuf pe und, Menge zn Perſonal überhaupt wie beſonders an geüũbtem 5 auch die unabänderliche Urſache, weswegen unſere bewährte Reichspoſt nicht im Friedenstempo arbeiten kann. Das ſehen auch die meiſten Leute ein, und fügen ſich, wenn auch mn Seufzen, ins Unvermeidliche des langen Wartens vor dem Poſtſchaltern. Iſts wirklich unvermeidlich? Man ſehe eim mal die Teilnehmer einer ſolchen poſtaliſchen Polonäfe 00 und wird finden, daß mindeſtens der vierte, ſicher der fünfte oder ſechſte einer Geldſendung wegen gekommen iſt. Und gr rade die Erledigung der Geldſendungen, dem ſorgfältigſten Nachzählen der oft großen Summen, dem Wechſeln, nehmen den größten Teil der kostbaren Zeit von Publikum us Schalterperſonal in Anſpruch. Das alles könnte durch Benutzung des Poſtſcheckverkehrs vermieden werden. Inhaber eines Poſtſcheckkontos braucht, wenn er Geld zu ber ſenden hat, nicht einen Schritt aus ſeiner Wohnung oder ſeinem Büro zu tun. Er füllt eine Ueberweiſung aus, wen⸗ der Adreſſat ſelbſt ein Poſtſcheckkonto hat, und einen wenn das nicht der Fall iſt. Alles andere beſorgt die Verlieren, Verzählen, den Aerger mit dem kleinen Wechſel geld kennt der Poſtſcheckkunde nicht. Dabei it der Paſſcher und namentlich die Ueberweiſung bedeutend billiger als di * Poſtanweiſung. Die Gebühr für die Poſtamweiſung iſt 7 ſtuft nach der Größe des Geldbetrages und koſtet bis zu 2 und darüber. Dagegen koſtet die Ueberweiſung ſogar bis 8 den größten Summen nur 3 Pfennig. Sollte man es 900 dieſem Vorteil für möglich halten, daß es überhaupt Leute in Deutſchland ohne Poſtſcheckkonto gibt? uk. Bermeidet Waldbrände! Kaum läßt die Sonne e zu, daß wir hinauswandern können ins Freie, ſo kommen auch bereits Mitteilungen von Waldbränden. Das iſt 1 jedem Jahre ſo, trotz der Warnungen vor leichtſinni Umgange mit dem Feuer. Im Walde kann jeder unachtſan weggeworfene Zigarrenſtummel einen Brand von ine rechenbaren Folgen hervorrufen. Daher gilt es als Rege jede Zigarre, jedes Streichholz, die man im Walde zu Bode wirft, auszutreten, ſo daß kein Fünkchen mehr glimmt. Ag beſten freilich iſt es, im Walde gar nicht zu rauchen. Darn jedenfalls auch für den Spaziergänger am vorteilhafteſte denn nichts iſt erquickender und kräftigender, als der 19 zige Waldesduft, den der Raucher in ſo ſchnöder Weiſe m achtet, daß er ihn durch den Dampf der Zigarre vertrel, und ſo nicht nur ſich, ſondern auch andere Spaziergänger de würzigen Erfriſchung beraubt. ul. Prüfung der Blitzableiter. Mit dem Beginn der wis meren Jahreszeit haben ſich ſchon Gewitter bemerkbar 9ů macht, als wollten ſie darauf hinweiſen, daß die Beſiße von Blitzableiteranlagen denſelben einige Aufmerkſamien zuwenden möchten. Die letzteren haben unter den rungseinflüſſen namtlich im Winter derartig zu leiden, 5 ſie unter Umſtänden dann ihre Aufgabe nicht mehr ganz 4 füllen können. Es iſt daher ratſam, bei Beginn des rüß jahrs dieſe Anlagen einer Prüfung zu unterwerfen. 2 oberirdiſchen Leitungen laſſen ſich durch genaue Beſichtigun leicht kontrollieren; jedoch der in der Erde befindliche et die Hauptſache der ganzen Anlage, läßt ſich nur auf ec triſchem Wege unterſuchen, wenn man nicht gewillt iſt, 5 aufzugraben. Dieſe Unterſuchungen laſſen ſich mit ein. dieſem Zweck zuſammengeſtellten Apparatſyſtem bewel ſtelligen; man iſt damit imſtande, die Größe des Uebergang widerſtandes genau zu beſtimmen. Es dürfte nicht unangg bracht ſein, bei dieſer Gelegenheit erneut darauf aufmetſ ſam zu machen, daß der Blitz, wenn auch nicht immer. doch zumeiſt in die hochragenden Gegenſtände einſchlägt ech dieſem Grund iſt es auch gefährlich, auf freiem Feld auf 140 ſtehen zu bleiben oder zu gehen. Man wird gut tun, 1 möglichſt der Umgebung anzupaſſen. Andererſeits iſt es abe auch nicht unbedenklich, unter hohen Bäumen Schutz ſuchen, beſonders wenn dieſe einzeln ſtehen. Erfahrungsmäß bevorzugt der Blitz einzelne Baumarten beſonders, wie Fichte, die Linde und vor allem die Eiche. Lürchen werde dagegen von ihm nur verhältnismäßig ſelten heimgeſucht. 10 ſreiſtehende Gebäude iſt der beſte Schutz immer ein richt angebrachter und alljährlich auf ſeine Intaktheit nachgeſehen Blitzableiter. 3 uk. Der Geſang der Vögel erreicht jetzt bis Johannis 2 Höhepunkt. Nur muß der, welcher ſich im rechten Maße daz ergötzen will, ſehr frühe aufftehen. Der erſte Schein Morgenröte wird auch ſchon von einzelnen Stimmen fraß lockend begrüßt. Kaum haben dieſe das Signal gegeben. vermehrt ſich ihre Zahl mit dem Aufſteigen Auroras, nt mit vollem Chore das Erſcheinen der Sonne am 510 zu begrüßen. Vielſtimmig, ſich begeiſternd klingt es ſich herrlichen Tagesgeſtirn jubelnd entgogen. Dazu geſellt leb die unvergleichliche Friſche des Morgentau's, die nen been und die Nerven ſtärkt, wie kein anderes Mittel. Mit de Steigen der Sonne mattet die Friſche der Luft, der Duft gen Pflanzen und der Geſang der Vögel entſprechend ab. den gewöhnt iſt, die Sonne läglich aufgehen zu ſehen, für den iſt jetzt um ſechs Uhr die Friſche ſchon vorüber. Es iſt 10 Vorzug des Landmanns und des Landlebens überhaupt, 75 früh aufzuſtehen. Die Vögel verherrlichen dieſe Gewohn)e durch ihren belebenden Geſang.. 1 D, vo* vird 10 1 olle W ö a, N daß er nichts baut auszufüllen und zu unterſchreiben. Wer etwa einen ** bebaut, hat die Pflicht ſich ſolchen auf dem Rathaus(Polizeiwache) abzuholen. Wer den Fragebogen nicht ausfüllt, wer ihn ab⸗ a0 1 ſichtlich oder fahrläſſig falſch ausfüllt. hat ſchwerſte Beſtrafung zu gewärtigen. ae, 5 8. 155 Vorſorglich weiſen wir darauf hin, daß jeder übrigens strafbare Verſuch einer Täuſchung ſowohl hinſichtlich der 17 1 Flächenangabe als auch der Art des Anbaues zwecklos iſt, da nach beiden Richtungen hin die ſtrengſte Kontrolle durch eine 5 4 ſpezielle Kommiſſion unter allen Umſtänden erfolgen muß. ö 4 2 — Seckenbeim, den 31. Mai 1918, — a 5 5 0 7 5 N 5 22 N „ i Bürgermeiſter amt 3 „ 0 911 8 i 5 ö 4 er Erhöhung der Invalidenrente. Der Führer 5 a nen 5 chriſtlichen Gewerkſchaften, e e 2 Witti 5 1 in. der Mitglied des Reichswirtſchaftsamts iſt, teil! Sad. Sparkasse Schtwekzin 91 fon Neher Sozialer Praxis“ mit, daß eine Vorlage vor⸗ 8 3 1 150 8 et werde, welche die in der Invalidenverſicherung mit Ce meindeburgsehaft.— mündelolehor.— oct. gel 8 ährten Rentenzuſchüſſe von 8 Mark im Monat or⸗ schee k Konto Marlstuhe Mo, 2950. VTolephon Mo. öl. den 5 in die Invalidenverſicherung hineinarbeitet. Die ⸗ Samtlielie Hinlagen werden oom Lage dor Hinzallung 27 er e ce fen, eine etwa 50prozentige Erhöhung an zu 40% verzinst. Massensfunden: 812 1 1 Ar zdurchſchnittlichen Reichsinvalidenrenke dar. Da keine 5 5 ben usſicht beſtehe, daß die Lebenskoſten in abſehbarer Zeit bormiffags,= he nachmittags. nigen nen werden, könne aut die eiche derne mäß mehr verzichtet werden, aus welchem Grunde zweck⸗ Die g. die Aufnahme in die Invalidenverſicherung erfolge. 100 Sache erfordere eine jährliche Mehrausgabe von Beit Millionen Mark, die durch eine Erhöhung der rchöhe wieder eingebracht werden müſſen. Dieſe Er⸗ ſich Aung ſoll ſo bemeſſen werden, daß die Invalidenver⸗ 6 f kuungsanſtalten auch ihre Arbeit für Krankheitsver⸗ eben g und Wiederherſtellung der Volksgeſundheit fort⸗ auff können. Dieſe Teilreform betreffe nur die un⸗ ſc chiebbaren Gebiete der Invaliden⸗ und Krankenver⸗ 8 Nach Wiederkehr geordneter Verhältniſſe ſolle da gründliche Reform vorgenommen werden, die dann 5 gewaltige Summen erfordern dürfte. 85 den g kungen Der Kaiſer hat ſich dahin ausge. nahme daß grundſätzlich in der Tatſache der Gefangen. —— an ſich kein Vorwurf für die Kriegsgefangenen erblickt 8 ſoll, ſolange nicht etwa das Gegenteil erwieſen ſeir die q Denn es ſind oft die Kühnſten und Ausdauerndſten, geſune Sh in Gefangenſchaft geraten. Aber die Ehre der 8 0 Armee und des einzelnen bedarf einer Feſtſtellung g rt der Gefangennahme. Sie wird häufig im Intereſſe Ver Gefangenen ſelbſt liegen, um ſie gegen unbegründete Ker tigungen und üble Nachrede zu ſchützen. Jeder Offi⸗ n die den Ehrengerichten nicht unterſtehenden Feld. lleutnants, reichen nach Rückkehr aus der Gefangenſchaft' 0 chte über die näheren Umſtände ihrer Gefangennahme 85 Offiziere gleichen und höheren Ranges als die Komman⸗ Ser der Truppenteile, zu denen ſie zurückkehren, und die in hier 7 letzter Abſatz der Allerhöchſten Verordnung über die Dlff ngerichte der Offiziere uſw. vom 2. Mai 1874 genannten PE, 9 legen ihre Berichte dem nächſten unmittelbaren Vor ⸗ 5 5255 vor. Jeder Offizier, der unſchuldig in Gefangen⸗ Best geraten iſt, erhält von dem Kommandeur eine kurze 1 e ae darüber, daß unverſchuldete Gefangenſchaft wic egen hat. Auch den Unteroffizieren und Mannſchaften 5 hierüber eine Beſcheinigung ausgeſtellt. Für Beamte hafte dieſelben Beſtimmungen wie für Offiziere und Mann⸗ legenen. Die Berichte ſind den nächſten Vorgeſetzten vorzu⸗ dunrelcnung. Mit dem Eiſernen Kreuz 2. Kl. wurde chende ihrer Pionier Valentin Kreuzer 2 Sohn des Wei⸗ eünwärters V. Kreuzer wohnhaft Staatsbahnhof Secken⸗ im welcher zur Zeit 3 Soͤhne im Felde hat. Dantwortlich für die Redaktion Gg. Ziamermann, Scckenhelm. Luluuu uuuuuuunnauuuauuuauuumunaaaduduaanuuuunuunnbnl ele ieee eee eee ee eee eee eee Ben Kommandeur des Truppenteils, zu dem ſie zurückkehren, ö gaben der Landwirte erhoben werden können. In den nächſten Tagen geht ein umfangreicher Fragebogen mit einer Anlage allen Haushaltungen zu, der entgegen dem Anleitungsvordruck nicht von der Gemeinde, ſondern von jedem Haushaltungsvorſtand unter ſeiner perſönlichen Verant⸗ Die diesjährige Anbau⸗ und Ernteflächenerhebung muß mit ganz beſonderer Genauigkeit erfolgen und ſind die um⸗ fangreichen Vorarbeiten hinſichtlich der Eigentums⸗ und Pachtverhältniſſe der Grundſtücke ſoweit beendigt, daß die direkten An⸗ Agenturslello: Georg Röser, Seckenheim. . Bekanntmachung. Der Ortskirchenſteuervoranſchlag der kath. Kirchengemeinde Seckenheim für 1918/0 nebſt Zubehör liegt vom Zonntaz, den 2. Juni an, 14 Cage lang im kalh. Pfarrhaus zur Einſicht aller Be⸗ teiligten auf. Etwaige Beanſtandungen des Voranſchlags wollen ſchriftlich oder mündlich zu Protokoll beim Vorſitzenden des Stiftungsrates angebracht wer⸗ den und ſind nur bis zu dem für die Beſchluß⸗ faſſung der Kirchengemeindevertretung beſtimmten Tage zuläſſig. Seckenheim, den 2. Juni 1918. Rath. Stiftungsrat: schaefer, Pfarrverweſer. Sammel⸗Anzeiger nur für Mitglieder der Landw. Ein- u. Verkaufsgeneſſeuſchaft. Raliamonjaksalpeter werden morgen im Lager ausgegeben per Ztr. 32 Mk. Schweinemaſtfutter iſt im Lager vorrätig. Der Vorſtand. ö Einmachtopfe in verschledenen Grüssen „Wer Srotgetreide verfüttert, versundigt „Jobaun, Secken bel Trangel. K Einladung Die Kirchengemeindeverſammlung an letzten Sonntag war beſchlußunfähig wegen Feh len einer größeren Anzahl ihrer Mitglieder. ergeht daher erneut hiermit an die Mitglied uad Tülaunnauuaaauuuagauauumuuuuunuabuub nun eine Einladung auf fliflwoch don ö. Jun l. J.“ in den Konfirmandenſaal. Es wird vollzüßhliges Erſcheinen erw tet, da ohne die erforderlichen Stimmenzahl di. Beſchlüſſe des Kirchengemeinderats nicht Vollzug gebracht werden können. 1 Seckenheim, den 3. Juni 1918. 5 K. Kunz, Pfarrer. 20 Ur abends 5 * 211 NN D Frauenverein Seckenheir Abtlg. Rotes Kreuz. 5 nimmt. Gerade jetzt, da unſere Lazarette von wundeten voll beſetzt ſind, iſt in dieſer Teuerung die tägliche Verpflegung der Landwirte und tenbeſitzer zeigt weiter Euere bewährte Hilf reitſchaft und Eueren Dank deten eine ſchwere Sorge. Kämpfern! zu haben bei ö m. 7 5 f. f ſſſſſſſ Wir erinnern daran, daß unſere gemüsesammelstelle gam Dienstag u. Freitag nachmittag G u. andere Naturalgaben für Lazarette entgege Hern gegenüber uns Namen oder ſeiner Dieſenige Erſatzmittelſtelle, Händler oder bei 9 5 8 Die Genehmigung von Erſatz⸗ mitteln betreffend. Nachſtehend bringen wir die§ 1, 4, 5, 6 und 9 bis 17 der Bundesratsverordnung vom 7. März 1918 über die Genehmigung von Erſatzmitteln ſo⸗ wie die Veroroͤnung vom 29. April 1918 zur öffent⸗ lichen Kenntnis. Mannheim, den 18. Mai 1918. Großh. Bezirksamt— Abt. III. § 1. Erſatzlebensmittel dürfen gewerbsmäßig nur hergeſtellt, angeboten, feilgehalten, verkauft oder ſonſt in den Verkehr gebracht werden, wenn ſie von einer Erſatzmittelſtelle(8 2) genehmigt ſind. Der Reichskanzler kann Grundfätze darüber auf⸗ ſtellen, welche Gegenſtände Erſatzlebensmittel im Sinne dieſer Verordnung ſind. Die Grundſätze ſind im Reichsanzeiger zu veröffentlichen. Die von einer Erſatzmittelſtelle erteilte Geneh⸗ migung gilt für das ganze Reichsgebiet. § 4. Der Antrag auf Genehmigung iſt von dem Herſteller, bei Erſatzlebensmitteln, die aus dem Ausland eingeführt werden, von dem Einführenden zu ſtellen. B3²8 Will ſich ein anderer als der Herſteller oder der Einführende das Erſatzlebensmittel unter ſeinem Firma in den Verkehr bringen, o iſt der Antrag von dieſem zu ſtellen. Zuständig zur Erteilung der Genehmigung iſt in deren Bezirk der zur Stellung des Antrags Berechtigte ſeine gewerbliche Hauptniederlaſſung oder in Ermangelung einer ſolchen ſeinen Wohnſitz hat. § 5. Die Genehmigung kann an Bedingungen ge⸗ knüpft werden reichsrechtliche Vorſchriften ichskanzle für die Erteilung und Verf aufſtellen. Die Grundf der Genehmigung insbe ſehen, volkswi d gung auferleg⸗ in den Verkehr Jede Abweichung, insbeſondere in tzung, Bezeichnung oder im Preiſe, nehmigung der Erſfatzmittelſtelle zu⸗ eſtellt und beſtimmen, welche tellen zur Ent die Beſchwerde zu⸗ ändig ſind. 8 9. Bei jeder Veräußerung von Erſatzmitteln an der Uebergabe an dieſe zum Zwecke der Veräußerung hat der Veräußerer dem rwerber eine Beſcheinigung auszuhändigen, aus her erſichtlich iſt, von welcher Stelle, wann, unter 5 welchen Bedingungen bas Erſatzlebensmittel genehmigt iſt. Der Erwerber darf Erſatzlebensmittel nur gegen Aushändigung 1 dieſer Beſcheinigung erwerben; er hat die Beſchei⸗ gung aufzubewahren und auf Verlangen den ugeſtellten oder Beauftragten der Polizei und der Erſatzmittelſtellen vorzulegen. 8 1 10. Die Angeſtellten und Beauftragten der oltzei und der Erſatzmittelſtellen ſind befugt, Räume, in denen Erſatzlebensmittel hergeſtellt wer⸗ en, jederzeit, Räume, in denen ſie verpackt, aufbe⸗ vahrt, feilgehalten oder verkauft werden, während zer Geſchäftszeit zu betreten, dort Beſichtigungen vorzunehmen, Geſchäftsaufzeichnungen einzuſehen ud nach ihrer Auswahl Proben gegen Empfangs⸗ beſtätigung zu entnehmen. Die Beſitzer diefer Räume ſowie die von ihnen eſtellten Betriebsleiter und Aufſichtsperſonen ben den nach Ahſ. 1 zum Betreten der Räume erechtigten auf Auffordern über das Verfahren i der Herſtellung der Erſatzlebensmittel und über Amtliches Verkündigungsblall die zur Herſtellung verwendeten Stoffe, insbeſon⸗ dere über deren Menge, Herkunft und Preis, Aus⸗ kunft zu erteilen. § 11. Die nach 8 10 Berechtigten ſind vorbehalt⸗ lich der dienſtlichen Berichterſtattung und der An⸗ zeige von Geſetzeswidrigkeiten verpflichtet, über die Einrichtungen und Geſchäftsverhältniſſe, welche zu ihrer Kenntnis kommen, Verſchwiegenheit zu be⸗ obachten und ſich der Mitteilung und Verwertung der Geſchäfts⸗ und Betriebsgeheimniſſe zu enthalten. § 12. Die Vorſchriften dieſer Verordnung finden auf Erſatzlebensmittel, deren Herſtellung oder Ver⸗ trieb von einer dem Reichskanzler unterſtellten Stelle beaufſichtigt werden, mit der Maßgabe An⸗ wendung, daß an die Stelle der Erſatzmittelſtelle die beaufſichtigende oder eine vom Reichskanzler beſtimmte Stelle tritt. 5 § 13. Der Reichskanzler kann die Vorſchriften dieſer Verordnung auf Erſamittel für andere Ge⸗ genſtände des täglichen Bedarfs ausdehnen. So⸗ weit er von dieſer Befugnis keinen Gebrauch macht, können die Landeszentralbehörden dahin⸗ gehende Beſtimmungen treffen. § 14. Die bei Inkrafttreten der Verordnung be⸗ reits im Verkehr befindlichen Erſatzlebensmittel dür⸗ ſen vom 1. Juli 1918 ab nur noch im Verkehre blei⸗ ben, wenn ſie genehmigt ſind. Der Antrag auf Genehmigung ſolcher Erſatz⸗ de kann auch vom Eigentümer geſtellt werden. Die Landeszentralbehörden können beſtimmen, daß die nach den bisherigen Beſtimmungen in ein⸗ zelnen Bundesſtaaten erteilte Genehmigung eines Erſatzlebensmittels als Genehmigung im Sinne die⸗ ſer Verordnung gilt. § 15. Der Reichskanzler kann Ausführungsbeſtim⸗ mungen erlaſſen und Ausnahmen von den Vor⸗ ſchriften dieſer Verordnung zulaſſen. Soweit er von der Befugnis, Ausführungsbeſtim⸗ mungen zu erlaſſen, keinen Gebrauch macht, können die Landeszentralbehörden ſolche erlaſſen. § 16. Mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldſtrafe bis zu zehntauſend Mark oder mit einer dieſer Strafen wird beſtraft: 1. wer Erſatzlebensmittel ohne die erforderliche Genehmigung gewerbsmäßig herſtellt. anbietet, feil⸗ hält, verkauft oder ſonſt in den Verkehr bringt oder den bei Erteilung der Genehmigung auferlegten Bedingungen(8 5) zuwiderhandelt; 2. wer den Vorſchriften über die Verpflichtung zur Ausſtellung, Aushändigung, Aufbewahrung und Vorlegung der Beſcheinigung in 8 9 zuwider⸗ handelt; 3. wer den Vorſchriften im 8 10 Abſ. 1 zuwider den Eintritt in die Räume, die Beſichtigung, die Einſicht und die Geſchäftsaufzeichnungen oder die Entnahme von Proben verweigert oder die gemäß 5 10 Abſ. 2 von ihm geforderte Auskunft nicht er⸗ teilt oder wiſſentlich unrichtige oder un vollſtändige Angaben macht; 4. wer den Vorſchriften im 8 11 zuwider Ver⸗ ſchwiegenheit nicht beobachtet oder der Mitteilung oder Verwertung von Geſchäfts⸗ oder Betriebsge⸗ heimniſſen ſich nicht enthält; 5. wer den von dem Reichskanzler oder den Lan⸗ deszentralbehörden erlaffenen Ausführungsbeſtim⸗ mungen zuwiderhandelt. Im Falle der Nr. 4 tritt bie Verfolgung nur auf Antrag des Betriebsinhabers ein. Neben der Strafe kann in den Fällen der Num⸗ mer 1, 2 und 5 auf Einziehung der Gegenſtände er⸗ kannt werden, auf die ſich die ſtrafbare Handlung bezieht, ohne Unterſchied, ob ſie dem Täter gehören oder nicht. 5 § 17. Dieſe Verordnung tritt am 1. Mai 1918 in Kraft. B328 Berlin, den 7. März 1918. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Waldow. Verordnung. (Vom 29. Appil 1918.) Die Genehmigung vbn Erſatzmitteln betr. Zum Vollzug der Bundesratsveroroͤnung vom 7. März 1918 tber die Genehmigung von Erſatzlebens⸗ mitteln(Reichs⸗Geſetzblatt S. 118) und auf Grund der Bundesratsverordnung vom 25. September 1915 über die Errichtung von Preisprüfunasſtellen und 0 die Verſorgungsregelung in der Faſſung vom November 1915(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 607, wird verordnet, was folgt: Ful Im Sinne der Bundes ratsverordnun von 7. März 1918 iſt Landeszentralbehörde das Miniſtg rium des Innern und Erſatzmittelſtelle das Lan despreisamt. Zur Entſcheidung über die Beſchwerde gegen d Verſagung oder Zurücknahme der Genehmigun durch bas Landespreisamt iſt das Miniſterium de Innern zuſtändig. § 2. Die Vorſchriften der Bundesratsverordnun vom 7. März 1918 werden auf Erſatzmittel 15 2 Gegenſtände des täglichen Bedarfs aus gedehnt: 5 Brennſtoffe, Eierkonſervierungsmittel, Glyzerin Gummi, Klebſtoffe, kosmetiſche Mittel und Ra ſtermittel, Putzpulver und fluſſige Putzmittel Stoffe zum Anſtreichen, Färben und Grun dieren, Gegenſtände zur Behandlung von Fuß böden, Scheuermittel, die der Genehmigung del Kriegsausſchuſſes für Oele und Fette nicht un terliegen, Schuhereme, Leder und Lederkonſe vierungsmittel, Stärke, Tabak und Futtermittel, Die etwaige künftige Ausdehnung der Geneh migungspflicht auf Erſatzmittel für weitere Gegen. ſtände des täglichen Bedarfs wird das Miniſteriu — Innern jeweils im Staatsanzeiger bekann geben. 8 3. Der Antrag auf Erteilung der fielen. 8 iſt ſchriftlich beim Landespreisamt zu ſtellen. D Antrag muß enthalten: Herſtellers ſo⸗ 1. Name, Beruf und Wohnort des wie den Herſtellungsort, 9. genaue Angaben über die Zuſammenſetzun des Erſatzmittels und das Herſtellungsverfah⸗ ren unter Bezeichnung der Art und Menge der bei der Herſtellung verwendeten Stoffe und der 18 gewonnenen Menge der Fertigerzeug⸗ niſſe, eine Berechnung der Herſtellungskoſten ſowie die Angabe des Preiſes, zu dem das Erſatz⸗ mittel vom Herſteller und im Groß⸗ und Kleinhandel abgegeben werden ſoll, die wörtlich genaue Angabe, unter welcher Be⸗ zeichnung das Erſatzmittel in den Verkehr ge⸗ bracht werden ſoll, falls es ſich um den Erſatz eines Lebens⸗ oder FJuttermittels handelt und ber Antragſteller nicht Kleinhändler iſt, ob, wann, von welcher Behörde und mit welcher Begrenzung der An⸗ tragſteller zum Handel mit Lebens⸗ und Futter⸗ mitteln gemäß der Bundesratsveroroͤnung vom 24. Juni 1916 über den Verkehr mit Lebens⸗ und Futtermitteln zugelaſſen wurde. Dem Antrag ſind ferner beizufügen: drei zur Unterfuchung geeignete Muſter des Erſatzmittels in der für den Kleinverkauf vor⸗ geſehenen Packung mit Bezettelung, Gebrauchs⸗ anweiſung und Ankündigungsentwürfen. Bei Erzeugniſſen in loſer Form ſind mindeſtens 200 Gramm, bei Fleiſchbrüherſatzwürfeln minde⸗ ſtens 20 Stück beizufügen, 7. das etwa ſchon erhobene Gutachten einer Un⸗ terſuchungsanſtalt über die uſammenſetzun und die Gebrauchsfähigkeit des Erſatzmittel in Urſchrift oder beglaubigter Abſchrift, 8 8. der Nachweis darüber, daß für die Koſten des Verfahrens ein Vorſchuß von 60/ bei 75 Großherzoglichen Landeshauptkaſſe in Karl ruhe hinterlegt iſt. ö 8 4. Zur Stellung des 1 auf Genehmigung eines Erſatzmittels der in 8 genannten Art iſt der Herſteller verpflichtet, wenn die e im Großherzogtum erfolgt. Erfolgt die Herſtellung außerhalb des Großherzogtums, ſo kann der Antrag ſtatt von dem Herſteller auch von dem Großhändler Zwiſchenhändler, Agenten oder Kommiſſtonär geſtelll werden, welcher das Erzeugnis im Großherzogtum abſetzen will. Der Kleinhändler hat nur dann um die Erlaubnis nachzuſuchen, wenn er ein Erſatz⸗ mittel, für welches die Genehmigung zum Vertrie im Großherzogtum noch nicht erteilt iſt, zu vertrei⸗ ben beabſichtigt. 8 5. Das Landespreisamt prüft die Zuſammen⸗ ſetzung, Brauchbarkeit und Preiswürdigkeit des Erſatzmittels und der zu deſſen Herſtellung verwen⸗ deten Grunbſtoffe unter Anwendung her rund. . Jatze, die der Deiche rungen In feiner Derauutnta chung vom 8. April 1918(Deu»leichsanzeiger Nr. 84 vom 10. 4. 1918) aufgeſtellt hat. Es iſt befugt, die Angaben über die Zuſammenſetzung des Erſatz⸗ mittels durch eine amtliche Stelle nachprüfen zu laſſen. Die Koſten des Prüfungsverfahrens fallen dem Antragſteller zur Laſt. 8 6. Die Genehmigung oder deren Verſagung ſowie die Zurücknahme der Genehmigung verfügt das Landespreisamt an den Antragſteller durch ſchriftlichen Beſcheid, aus dem im Falle der Ge⸗ nehnelgung die Bedingungen erſichtlich ſind, unter denen die Genehmigung erteilt wird. Als Be⸗ dingung kann das Landespreisamt auch die Au⸗ bringung der ihm erforderlich erſcheinenden An⸗ gaben auf den Packungen des zu genehmigenden Erſatzmittels verlangen. Ueber die erteilte Erlaubnis iſt dem Antragſteller eine beſondere Beſcheinigung auszuſtellen. Hierfür iſt eine Taxe ohne Sportel von 10—30% zu ent⸗ richten. Die Taxe wird in der Entſcheidung feſt⸗ eſetzt. 5 7. Die Genehmigung, Verſagung und die Zurücknahme einer erteilten Genehmigung werden auf Koſten des Antragſtellers in der Karlsruher Zeitung lerannt gegeben. § 8. Im Großherzogtum Baden hergeſtellte oder aus dem Reichsausland unmittelbar nach dem Großherzogtum eingeführte Erſatzlebensmittel, die vor Inkrafttreten diefer Verordnung von dem Landespreisamt bereits genehmigt worden ſind, gel⸗ ten als im Sinne der Bundesratsverordnung vom 7. März 1918 mit Gültigkeit für das ganze Reichs⸗ gebiet genehmigt. Dem Landespreisamt bleibt je⸗ doch vorbehalten, die Genehmigung außer in den Fällen des 8 5 Abſatz 3 der genannten Bundes⸗ ratsverordnung auch ſchon dann zurückzunehmen, wenn die Genehmigung mit den vom Reichskanzler für die Erteilung und Verſagung der Geneh⸗ migung aufgeſtellten Grundſätzen in Widerſpruch teht.. 0 alle nicht im Großherzogtum hergeſtellten oder unmittelbar aus dem Reichsausland in das Großherzogtum eingeführten Erſatzlebensmittel werden die bisher vom Landespreisamt erteilten Genehmigungen mit dem 1. Juli 1918 ungültig. Die Ungültigkeit tritt nicht ein, wenn das Erſatzlebens⸗ mittel bis dahin nach den am Herſtellungsort gel⸗ tenden Beſtimmungen genehmigt iſt oder als ge⸗ nehmigt zu gelten hat. l * Die Genehmigung, welche das Landespreis⸗ amt für die in 8 2 dieſer Verordnung aufgeführten Erſatzmittel erteilt, gilt nur für das Gebiet des Großherzogtums. Bereits vor Inkrafttreten dleſer Verordnung erteilte Genehmigungen für ſolche Er⸗ ſatzmittel behalten ihre Gültigkeit im Großher⸗ ogtum. 2 8 10. Als Beſcheinigung im Sinne des 8 9 der Bundesratsverordnung vom 7. März 1918 genügt auch die an den Erwerber ausgeſtellte Rechnung, ſofern ſie den daſelbſt bezeichneten Vorausſetzungen entſpricht. 975 Großhändler und Zwiſchenhändler, welche Erſatzlebensmittel oder Erſatzmittel der in 8 2 bezeichneten Art in das Großherzogtum neu ein⸗ uführen beabſichtigen und daſelbſt eine gewerb⸗ liche Niederlaſſung oder einen Wohnſitz haben, ſind verpflichtet, die geplante Einfuhr ſpäteſtens bin⸗ nen drei Tagen nach Aufgabe der Beſtellung un⸗ ter genauer Bezeichnung des Mittels, des Herſtel⸗ lers, des Herſtellungsortes, des Preiſes ſowie ber etwaigen Genehmigung dem Landespreisamt an⸗ zuzeigen. 3 12. Zuwiderhandlungen gegen 8 11 dieſer Ver⸗ ordnung werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldſtrafe bis zu 1500 Mark beſtraft. 8 13. Dieſe Verordnung tritt am 1. Mai 1918 in Kraft. Auf den gleichen Tag tritt unfere Ver⸗ ordnung vom 30. Januar 1917, den Handel mit Erſatzmitteln betreffend(Geſetzes⸗ u. Verordnungs⸗ blatt, Seite 15), außer Wirkſamkeit. B38 Karlsruhe, den 29. April 1918. Großherzogliches Ministerium des Innern: von Bodman. Dr. Schühly. Wir bringen hiermit nachſtehend die Bekannt- machung Gr. Miniſteriums des Innern vom 14. Mat 1918 Höchſtpreiſe für Butter betr.„Staats⸗ anzeiger vom 16. V. 18 Nr. 112) zur öffentlichen Kenntnis. B80 Mannheim, den 25. Mal 1918. 1 Großh. Bezirksamt v. 7 Höchſtpreiſe für Butter betr. Auf Grund der Verordnung des Kriegsernäh⸗ rungsamts vom 25. Auguſt 1917 über die Preiſe für Butter(Reichs⸗Geſetzbl. S. 731) ſowie auf Grund des Höchſtpreisgeſetzes vom 4. Auguſt 1914 Karen d gelebbtet S. 389) in der Faſſung der Be⸗ anntmachungen vom 17. Dezember 1914(Reichs⸗ 5 (Reichs⸗Geſetz⸗ eſetzblatt S. 513) 21. Januar 1915 blatt S. 25), 28. März 1916 und 22. März 1917(Reichs⸗ eſetzbl. S. 259) werden unter Abänderung unſerer Bekanntmachung vom „ Pebruae 1918(Staatsanaelaen We. 40 unm 28. Reichs⸗Geſetzbl. S. 188) Seo rug. 1010) mu Wirruug vom 1. Duni 1910 ub der Herſtellerhöchſtpreis für 1 Pfund ausgepfundete Süßrahmtafelbutter frei nächſter Station des Her⸗ ſtellers einſchließlich Verpackung auf 2,70 1 und der Kleinhandelshöchſtpreis für 1 Pfund Süßrahm⸗ tafelbutter auf 3/ feſtgeſetzt. Die mit Tafel⸗ und Landbutter belieferten Kommunalverbände können einen einheitlichen Kleinhandelspreis von höchſtens 2,90/ für 1 Pfund feſtfetzen. Die übrigen Be⸗ ſtimmungen der Bekanntmachung vom 27. Februar 1918 bleiben aufrecht erhalten. Karlsruhe, den 14. Mai 1918. Großh. Miniſterium des Innern. J. A.: Weingärtner. N Dr. Schühly. Höchſtpreiſe für Butter betr. Aufgrund der Bekanntmachung des Gr. Mini⸗ ſteriums des Innern vom 14. Mai 1918 Höchſtpreiſe für Butter betr.(Staatsanzeiger vom 16. Mai 1918 Nr. 112) wird der Kleinhandelshöchſtpreis ſämt⸗ licher ausgepfundeter Butterarten(Bad. Tafel und Landbutter und Außerbadiſche Butter) für den Verkauf an den Verbraucher im Kommunalver⸗ bandsbezirk Mannheim Land mit Wirkung vom 1. Juni 1918 auf 2,90/ für das Pfund feſtgeſetzt. Der Preis für unausgepfundete Butter wird auf 2,87% für das Pfund feſtgeſetzt. 5 Dieſer Preis gilt als Höchſtpreis im Sinne des Geſetzes vom 4. Auguſt 14 in der Faſſung der Be⸗ kanntmachung vom 17. Dezember 14 in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1915, 23. März 1916 und 22. März 1917. 5 Zuwiderhandlungen gegen den feſtgeſetzten Höchſt⸗ preis werden aufgrund des§ 6 der Verordnung des Reichskanzlers vom 17. Dezember 1914(R.⸗G.- Bl. S. 515) mit Gefängnis bis einem Jahre oder mit Geldſtrafe bis zu 10 000/ beſtraft. B330 Mannheim, den 25. Maf 1918. f Kommunalverband Mannheim Land. 5 Lagerung von ſelbſtgebauten Früchten durch die Mühlenbeſitzer in ihren Mühlenräumlichkeiten betr. Aufgrund des 8 69 lit. a der Reichsgetreideord⸗ nung vom 21. Juni 17 Reichsgetreideoronung für die Ernte 1917 betr. wird mit ſofortiger Wirkung angeordnet, daß Mühlenbeſitzer ſelbſtgebaute Früchte (Brotgetreide, Gerſte und Hafer) und daraus ge⸗ wonnene Produkte in ihrer Mühle nicht lagern dürfen, d. h. daß dieſe außerhalb des Mühlenbetrie⸗ bes aufbewahrt werden müſſen. In der Mühle ſelbſt dürfen Früchtemengen, die dem Müller aus ſeinem landwirtſchaftlichen Betriebe angefallen ſind und zu ſeiner Selbſtverſorgung ihm überlaſſen wer⸗ den, nur Aufnahme finden, wenn dieſelben zum Verzehr der Haushaltungsangehörigen des Müllers oder zur Verfütterung an das in ſeinem Betriebe gehaltene Vieh, alsbald zur Verarbeitung kommen ſollen und mit Mahl⸗ bezw. Schrotkarte verſehen nd. N Zuwiderhandlungen gegen dieſe Anordnung wer⸗ den aufgrund des 8 79 Ziffer 12 der Reichsgetreide ordnung mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldſtrafe bis zu 50 000/ oder mit einer dieſer Strafen beſtraft. ö e den 25. Mai 1918. ö Kommunalverband Mannheim-Land. 8 — Vorſtehendes bringen wir hier⸗ mit zur allgemeinen Kenntnik. Seckenheim, 5. Juni 1918. Bürgermeiſteramt: Volz. Koch. e Wekarmtmachung. Kontrolle der Wehrpflichtigen betr. Nach§ 20 der Verordnung unterliegen im Kriege a) die zu Zuchthausſtrafen Verurteilten, a b) die durch Straferkenntnis aus dem Heere oder der Marine Entfernten und c) die mit Verluſt der bürgerlichen Ehrenrechte auf beſtimmte Zeit Beſtraften, ſowie ſte im wehrpflichtigen Alter ſtehen, dem Aufruf des Landſturms und waren bisher ſchon verpflichtet, ſich zur Landſturmrolle anzumelden; ſie bleiben zwar nach 8 2011 W.⸗O. von der Heranziehung zur Ergänzung des Heeres und der Marine ausgeſchloſſen, unterliegen jedoch der militäriſchen Kontrolle. Lediglich zwecks Durchführung der reſtloſen Kontrolle aller im wehrpflichtigen Alter ſtehenden Perſonen haben ſich ſämtliche Mannſchaften, welche unter a, b und o fallen und ſich im Amtsbezirk: in der Stadt Mannheim, in den Vdrorten und im Landbezirk Mannheim aufhalten wie folgt zu melden. A. Die ungedienten Mannschaften bei dem Zivilvorſitzenden der Erſatzkommiſſion des Aus⸗ hebungsbezirks Mannheim(Zimmer 83 des Gtossh. Be- Elrksamts) J. 6, 1 in der Zeit von 9—12 Uhr vormittags und zwar: die Jahrgänge 1869— 1873 am 27. Mai 1918 1874—1875 am 28. Mai 1918 1876-1878 am 29. Mai 1918 18791880 am 31. 1918 1881-1882 am 1918 1883 1884 am 1918 18851886 am 1918 18871888 am 1918 1889 1890 am 1918 4 189 1—1900 am 6. Juni 1918 B. Die gedienten mannschaften beim Bexirkskommando mannheim(E 7, DE in der Zeit von 9—12 Uhr vormittags, und zwar: die Jahrgänge 1869—1875 Infanterie am 29. auf Zimmer 17a; Jahrgänge 1876 1881 auf Zimmer 20, Jahrgänge 1882— 1886 Infanterie auf Zimmer 21, Jahrgänge 1887—1894 auf Zimmer 22, Jahrgänge 18691875 auf Zimmer 34, Jahrgänge 1876—1881 auf Zimmer 34, Jahrgänge 1883—1786 Waffen auf Zimmer 34, ttun Jahrgänge 1887-1894 gattungen am 7. auf Zimmer 34, i Militärpapiere und ſonſtige Ausweise ſind mitzubrin⸗ gen. Wer der vorgeſchriebenen Anmeldung in der feſtge⸗ ſetzten Zeit nicht nachkommt macht ſich ſtrafbar und hat Freiheitsſtrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren und die Anordnung der ſofortigen pozizeilichen Vorführung zu ge⸗ wärtigen. f 88 Mannheim, den 15. Mai 1918. Mannheim. i Vorſtehendes bringen wir hiermit zur allgemeinen e 5. 18 die 18 die die die die die die Infanterie am 31. am 1. 18 Infanterie am 8. 18 18 18 18 18 am 4. ſämtliche am 5. andere 6. 5. 6. 6. 6. 6. 6. 6. Kenntnis. Seckenheim, 27. Mai 1918. i eee