. I ag s de N N n de S 4 nere 8 D ch! Ihe Nördlich 100 50 sunt Ann eee eee eee kae mit Ausnahme der Sonn⸗ und e orte g Feiertage. Der n Abonnementepreis beträgt monatlich Mt. 1—. 9 bei freier Zuſtellung. — die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 2.25 „Lie Kehrſeite des Krieges in Amerika. die Heben veröffentlichen die amerikaniſchen Behörden gelaufenen für den Außenhandel des am 30. Juni ab⸗ blehrr Rechnungsjahres 1917/18. Die Ziffern ſind belle gt. wie ſchon ein Blick auf nachfolgende Ta⸗ (In Millionen Dollars) S wueſe 1913/14 14/15 15/16 16/17 17/18 Un 5 2330 2769 4345 6190 5928 Ausfuhr 1894 1674 2180 2669 2950 überſchuß 436 1095 2265 3521 2972 Amerifan ſieht zunächſt die Früchte, die der Krieg den ** 1 7 ng nern gebracht hat. Die Ausfuhr erhöhte ſich zu⸗ 100% fat jedem Kriegsjahr derart, daß im Jahre führt zeitweiſe das Dreifache der Friedenszeit ausge⸗ ſieg, je rde. Da die Einfuhr nicht im gleichen Maße in ger 85 erſten Kriegsjahr ſogar zurückging, ergibt ſich 1619%14 ezu glänzender Ausfuhrüberſchuß. Während d e Gewinn Amerikas im internationalen Han⸗ 7 illionen Dollars betrug, war er in Kachel auf 3521, alſo mehr als das Achtfache hinauf⸗ inge wwe Im abgelaufenen Jahr aber haben ſich die ele nergenlic geändert. Trotzdem die Weltwaren⸗ ſchtdaren ter ungeheuerlich geſtiegen ſind, ſehen wir einen wird r klicgang der Ausfuhr. Viel fühlbarer aber Miltone Unterschied in der Einfuhr, die um ſaſt 300 Einkaufsp geſtiegen iſt, infolge höherer Frachten und ſehen dic reiſe. Am deutlichſten aber wird der Unterſchied wc— goldene Zeit der Neutralität im Ausfuhrüber⸗ 10 auf 2975 nicht weniger als 549 Millionen Dollars de haben 575 Millionen Dollars verringert hat. Da⸗ ern auch(h Vereinigten Staaten nicht nur Waren, ſon⸗ Uarenber zeld nach Europa zu liefern. Während der beläuft 3 ſuß ſich auf nicht ganz 3 Milliarden Dollars en re ite ten die in derſelben Zeit an Europa gewähr⸗ ungen ie nicht weniger als 7 Milliarden Tollars be⸗ 5 eld it andern Worten: Amerika iſt gezwungen, arenhandel nach Europa zu leihen, als es für den denden edel dort Gutaben bekommt. Auf dieſe Weiſe 8 5 5 die Kriegsgewinne illuſoriſch. Man kann 0 50 an den amerikaniſchen Wechſelkurſen be⸗ Mutraler. de ſich heute erheblich unter denen europäiſcher r Länder bewegen. 5 i 8 8„ Der Weltkrieg. 15 Großes Hauptquartier, 13. Aug.(Amtlich.) Weſtlicher Kriegsſchauplatz: lu, Sire aruppe Kronprinz Rupprecht: zulillerie a ſtlich von Ypern am frühen Morgen heftiger wuer ni 105 Feindliche Angriffe kamen in unſerem haben ni zur Entwicklung. Südlich von Merris tiefen sach wiederholte engliſche Teilangriffe ab⸗ mals und Varfeldkämpfe beiderſets des La Baſſee⸗ ud zwiſchen Scarpe und Ancre. 5 achtfront ruhiger Vormittag zwiſchen 05 1 dre. Südlich der Somme griff der Feind ſecourt⸗ illes 92 beiden Seiten der Römerſtraße Fou⸗ u. bdlich dere dennen an. Er wurde abgewie⸗ bend ſtarke feindliche Angriffe ab. Jwiſchen iſe tagsüber heftiger Kampf mit teilweiſe öſiſchen Diviſionen. Starke Kräfte 10 ilkotennebel dicht ſüdlich der Avre ſowie mabrachen 9 nördlich von Elincourt an. einzelnen S anſeren Linien zuſammen. 15 cen Dillon warfen wir ſie im Gegenſtoß zurück. 5 aſſigny oh und Canny, weſtlich und ſüdweſtlich f letzte der Feind ſeine Angriffe bis zum lis vor 1 5 Maßgrund heraus ſtießen ſchwächere „zen ſeine An ir ſchlugen den Feind zurück; vielfach uleriefener 18 ſchon in unſerem zuſammengefaßten zaruppe deutſcher Kronprinz: 5 öſtlich von Fismes hatten örtliche nehmungen Erfolg und brachten Gefaugene Leutnaeſtern wurd 1 ö hoſtant Udet en 29 feindliche Flugzeuge abgeſchoſſen. i errang ſeinen 53., Hauptmann Bert⸗ g„Leutnant Frhr. v. Richt⸗ „Leutnant Koennecke ſeinen hom ſeinen 28., Leutnant Lau⸗ W. ele die B. Oberleutnant Frhr. v. Boenigk uftſieg izefeldwebel Därr und Mai ihren 7 . Heere U — . ſte Generalquartiermeiſter: Ludendorff. * N er großen S 3 F Kämpfen ste chlacht vor Amiens iſt nach vier⸗ a r Burean enn die Wendung eingetreten. Das 3 N r Straße Amiens Roye ſchlugen , Aus d, füdlich von Tilloloy bis zu fünfmalen euter meldet ſchon, daß die Deutſchen eee . 18. Zohfüum Amtsblatt der Fürgermeiſterämter Feckenheim, Avesheim, Reckarhanſen und Edingen. mit einer beträchtlichen Zahl Diviſtionen und Artulern ſtarke Gegenangriffe zwiſchen Somme und Rohe unter nehmen und beſonders ſüdweſtlich von Roye ſei ihr⸗ Gegenbewegung ſehr heftig. Das heißt auf deutſch: die deutſche Heeresleitung hat jetzt Front gemacht und ſtell dem engliſch-franzöſiſchen Angriff einen Widerſtand ent. gegen, gegen den nicht mehr aufzukommen iſt. Die Offen; ſive iſt auf dem toten Punkt angelangt. War ſie die ungeheuren Opfer wert? Nachdem die deutſche Heeres⸗ leitung ſich entſchloſſen hatte, die Marneſtellung aufzu⸗ 1 und die Front an die Vesle zurückzuverlegen, a hat ſie, das wird immer klarer, zugleich die Zurück⸗ verlegung der Front von Amiens ſchon ins Auge ge⸗ faßt. Alle Vorſtellungen weſtlich der Apre und der Ancre waren geräumt und es wurde wohl der ganze Ausfallswinkel Montdidier⸗Moreuil nach und nach frei⸗ willig eingeebnet worden ſein,, wenn die Offenſive Haigs nicht die gewaltſame Beſchleunigung herbeigeführt hätte. Angeſichts der veränderten Sachlage an der Südweſt⸗ ecke der Front mußte die unbedingte Sicherſtellung und möglichſte Verbeſſerung der Zufuhr vom Hinterland angeſtrebt werden, was nur durch Preisgebung des Knies von Montdidier zu erreichen war. Der Augenblick und der Ort der neuen Offenſive waren daher von der feindlichen Heeresleitung mit unleugbarem Geſchick ge⸗ wählt. Hindenburg wollte zurück und mußte zurück aus inneren Gründen, ſeiner ganzen Erfaſſung der Krieg⸗ führung entſprechend. So iſt die Offenſive zu einem nicht zu unterſchätzenden taktiſchen Erfolg für Foch und Haig geworden, deſſen ſie ſich umſo mehr rühmen können, als der eigentliche Zweck der Offenſive, die moraliſche Fernwirkung, ſicherlich erreicht iſt, wenn auch das mili⸗ täriſche Ziel, der Durchbruch, vollſtändig zerflattert iſt. Das virtuoſe Zuſammenwirken von Strategie, Diplomatie und Reklame bei der Entente wird aber den Fehl⸗ ſchlag, obgleich er gerade das ausſchlaggebende Moment iſt, ſchon aus den Augen der Welt zu rücken wiſſen. Aber auch in ſtrategiſcher Hinſicht darf Marſchall Foch allerdings einen Erfolg buchen. Bei der ſeitherigen Frontlage war der Feind genötigt, für die Bewegungen hinter der Front, für Zufuhren uſw. große Umwege zu machen, da die Hauptverbindungslinien wie z. B. die Marnebahn oder die Bahnlinien, die über Amiens führ⸗ ten, teils in deutſcher Hand oder im Feuerbereich der deutſchen Schwerg ſchütze lagen. Das hat für einen wich⸗ tigen Teil der Verbindungswege aufgehört; ſie ſind frei geworden, was für den Feind von erheblicher Bedeutung iſt. Damit iſt aber der Erfolg der Offenſive erſchöpft. Sie hat, das kann man zuſammenfaſſend ſagen, ihr politiſches, aber nicht ihr militäriſches Ziel erreicht. Der deutſche Gegner iſt nicht geſchlagen, ſondern er hat dem Angreifer faſt vernichtende Verluſte beigebracht, Verluſte, die der Offenſive ein Ende machten, trotzdem die rück⸗ ſichtsloſe Kriegführung der Entente verlernt hat, in dem Heer mehr als ein bloßes Inſtrument in der Hand des Feldherrn zu ſehen. f Es ſollte ein Hauptſchlag werden, da die Gelegenheit o günſtig war. Alle Machtmittel wurden aufgeboten. Sogar Englands„ſtolze Flotte“ erſchien wieder einmal zuf der Bildfläche. Starke Geſchwader dampften gegen die deutſche Küſte an. Sie wurden von unſeren Luft⸗ ſtreitkräften zu ruhmloſer Umkehr gezwungen, nachdem berſchiedene Schiffe durch Bomben vernichtet waren. Lei⸗ der iſt aber auch ein deutſches Luftſchiff unter ſeinem tapferen Kommandanten, Korvettenkapitän Prölß, der eben erſt unter Kapitän Straſſer an jenem Luftſchiff⸗ igriff auf die Oſtküſte Englands teilgenommen hatte, ſowie ein Flugzeug zugrunde gegangen. Aber der Sieg zebührt unſerer wackeren Luftwacht an der deutſchen Bucht. Was auch die Abſicht der ſtarken engliſchen Seeſtreit⸗ kräfte geweſen ſein mag, ein Angriff auf unſere Küſte oder die Verriegelung der Meerfahrt durch Auslegung von Minen der Schutz der Minenleger durch eine ſolche Anzahl größter Schiffe wäre doch auffallend und vürde jedenfalls nicht von allzu hohem Mute unſerer Flotte gegenüber zeugen—, das Ziel wurde von der Flotte nicht erreicht. Feindliche Fliegerangriffe auf die Stützpunkte unſerer Tauchboote und die flandriſche Küſten⸗ derteidigung, Brügge, Zeebrügge und Dadiszeele, ferner zuf offene deutſche Städte wie Karlsruhe, Frankfurt(wo 2s infolge der bekannten Unvorſichtigkeit des Publikums berſchiedene Tote und Verwundete gab) kennzeichnen in ihrer Gleichzeitigkeit die gegenwärtige feindliche Aktion als bine äußerſte Kraftauſtrengung. Und noch einmal: militäriſch iſt nichts erreicht, wenigſtens nichts Entſchei⸗ dendes, ja vielmehr wird gerade dadurch der taktiſche Erfolg ein ſtrategiſcher Mißerfolg, ſo ungereimt das bei oberflächlicher Betrachtung auch erſcheinen mag. Hin⸗ denburg iſt auch jetzt noch Herr der Lage geblieben. 5 i Der engliſche Flugzeugbauer und Erfinder Page iſt bei einem Verſuchsflug tödlich verunglückt. Page war Erbauer des engliſchen Tanks und des engliſchen Bom⸗ benflugzeugs, das im Jahre 1914 von der engliſchen Regierung angenommen wurde. 5 Die„Voſſiſche Zeitung“ berichtet über eine unerhört grauſame Behandlung, die die Franzoſen in , F 14 3 A Druck und Verlag von Gg. Zimmermann, Seckenheim. Mazedonien den Ruſſen zuteil werden laſſen, die ſich ſeit Inſertionspreis. Die einſpaltige 8 30 Pfg., Reklamen 1 Mark. die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Fernſprechanſchluß Nr. 16. dem Frieden von Breſt⸗Litowsk weigerten, weiterzukämp⸗ fen. Es handle ſich um in Mazedonien ſtehende Ruſſen des 7. Infanterieregiments. Wie aus einem bei zwei ruſſiſchen Ueberläufern aufgefundenen Proteſt hervorgeht, wurden die Ruſſen, im ganzen 1200 Mann, in einem Gebäude untergebracht, das kaum für 400 reichte. Sie erhielten täglich nur einige Zwiebacke und 150— 250 Gramm Fleiſchkonſerven. 2 Der Krieg zur See. fe Mißglückter engliſcher Flottenvorſtoß. WTB. Berlin, 12. Aüguſt.(Amtlich.) Am 11. Au⸗ guſt vormittags ſichteten unſere auf den Frieſiſchen In⸗ ſeln ſtationierten Aufklärungsfahrzeuge ſowie ein in See befindliches Luftſcheff im Seegebiet nördlich Vlieland ſtarke engliſche Seeſtreitkräfte, die ſich aus mindeſtens 25 Linienſchiffen, 6 Panzerkreu⸗ zern und zahlreichen Zerſtörer⸗ und Torpe⸗ doflottillen zuſammenſetzten. Sie führten außerdem 6 Schnellboote mit, die zuſammen mit den Torpedo⸗ fahrzeugen anſcheinend zum Minenlegen in größerem Umfang beſtimmt waren. Die engliſchen Flottenteile waren im Vormarſch nach der Deutſchen Bucht be⸗ griffen. Unſere Flugzeuge, ſowie das Luftſchiff griffen ſofort mit Bomhen und Maſchinengewehren die Snell. 5 boote und Torpedofahrzeuge an. Es gelang ihnen, Schnellboote zu vernichten und den Reſt den Schnellboote bewegungsunfähig zu machen. Au⸗ ßerdem wurden auf einem Panzerkreuzer und einem Tor pedoboot Bombentreffer erzielt. Das Torpedobool wurde ſo ſchwer beſchädigt, daß es zuletzt in ſinken⸗ dem Zuſtand geſehen wurde. Sofort auf den Kampf⸗ platz vorſtoßende eigene Seeſtreitkräfte konnten den be⸗ reits abziehenden Gegner nicht mehr ſtellen. Unſere Verluſte betragen ein Luftſchiff(Kommandant Kor⸗ vettenkapitän der Reſerve Proelß) und ein Flug ⸗ zeug. Beſonders hervorgetan haben ſich bei ht und Angriff die Kampfſtaffeln Borkum und Nor⸗ derney unter Führung der Leutnants zur See Freu⸗ denberg und Hammer. 8 Der Chef des Admiralſtabs der Marine. 5 Das Amſterdamer„Maandag Ochtenblad“ meldet aus Nes auf der Inſel Ameland vom 11. Auguſt: Den ganzen Tag war es in der Luft ſehr bewegt. Schon vor 8 Uhr ſah man etwa 20 Flugzeuge mit einem Zeppe⸗ lin auf eine engliſche Flotte von Motor⸗Übootsjägern Jagd machen. Wie verlautet, ſollen etwa ſechs dieſer Schiffe getroffen und verſenkt worden ſein. Der Zep⸗ pelin wurde von Torpedobooten abgeſchoſſen. Er fiel ungefähr 7 Meilen von der Küſte brennend in die See. Das Rettungsboot von Hollum iſt ausgefahren. Dies geſchah etwa um 10 Uhr morgens. Später kamen, von einem deutſchen Flugzeug geholt, 10 deutſche Fuugzeuge mit mehreren Torpedobooten an der Stelle, wo der Zeppelin abgeſchoſſen worden war, an und blieben dort kreuzend. Weitere Einzelheiten liegen noch nicht vor. Die Niederl. Tel.⸗Ag. meldet: Einige Stunden nach Beendigung des Gefechts ſtreiften ein großes deutſches Schlachtſchiff und 10 Torpedoboote fortwährend vor der Amelandküſte. Gegen abend hörte man wieder einige Exploſionen und ſah, wie die deutſchen Flugzeuge Licht⸗ ſignale gaben. Die ganze Beſatzung des Zeppelins iſt umgekommen. 1 i Nach den letzten Berichten von Terſchelling wurde außer dem Zeppelin auch ein deutſches Flugzeug abge⸗ ſchoſſen. Von den engliſchen Motorbooten wurden drei verſenkt und drei beſchädigt. Eines der beſchädigten Boote konnte den Strand erreichen, die anderen wurden von holländiſchen Torpedobooten nach Terſchelling geſchleppt. Berlin, 13. Aug. Am Weſtausgang des Kanals wurden trotz regſter feindlicher Gegenwirkung zumeiſt aus Geleitzügen mehrere Dampfer von zuſammen 16 000 BRT. verſenkt. Ferner wurden im Angriff auf zwei von mehreren Zerſtörern begleitete kleine Kreuzer, ſowie an anderer Stelle auf eine Tauchbootfalle Tor pedotref⸗ fer erzielt, deren endgiltige Wirkung infolge lebhafter Gegenwehr und unſichtiger Witterung nicht beobachtet werden konnte. Die„Times“ meldet, daß infolge Schiffsraum⸗ mangels Waren im Werte von 480 Mill. Mk., die von England in Neuſeeland aufgekauft wurden, nicht ver⸗ ſchifft werden können.— Dasſelbe Blatt bringt eine Meldung des„Figaro“, wonach die franzöſiſchen Be⸗ hörden demnächſt das Holz rationieren wollen, um der ſtohlennot abzuhelfen. Rotterdam, 13. Aug. Der engliſche Dampfer City of Stockholm iſt an der norwegiſchen Küſte ge⸗ ſcheitert und geſunken. Der Dampfer City of Vienna 6111 fe wurde verſenkt. Der amerikaniſche Segler Cottonfield(450 T.) wurde als Wrack verlaſſen. g Ee Neues vom Tage. Kronprinz Boris im Großen Hauptquartier. Berlin, 13. Aug. Kronprinz Boris von Bulgarien hat geſtern dem Kaiſer einen Beſuch im Großen Haupt⸗ quartier abgeſtattet. i Dr. Helfferich bleibt in Berlin? Berlin, 13. Aug. Wie verlautet, wird die deut⸗ ſche diplomatiſche Vertretung von Pleskau nach Moskau zurückkehren, wenn ſich die Verhältniſſe in Rußland gün⸗ ſtiger geſtalten ſollten, andernfalls werde Dr. Helfferich in Berlin bleiben, während die Geſchäfte in Pleskau von Legationsrat Riezler geführt werden. Vorläufig ſcheinen die unmittelbaren Beziehungen zur Sopjetregierung un⸗ ter den zwingenden Umſtänden abgebrochen zu ſein. Fliegerüberfälle. Gͤcg. Karlsruhe, 11. Aug. Feindliche Flieger bewarfen heute vormittag in Karlsruhe einige Häuſer und ein Offiziersgefangenen ager mit Bomben. Einiger Schaden wurde verurſacht. 5 Spionage. Berlin, 13. Aug. Das„B. T.“ meldet: Auf dem Grenzüberwachungsamt Kaldenkirchen erſchoſſen ſich ei gutgekleidete Männer, die auf dem Wege nach der jolländiſchen Grenze bei Lobberich wegen Spionagever⸗ hachts feſtgenommen worden waren. Amſterdam, 13. Aug. In Vliſſingen wurde ein belgiſcher Lotſe, ein Unteroffizier der holländiſchen Küſtenwache und mehrere Angehörige der holländiſchen ſdriegsmarine verhaftet, die an elne fremde Macht(Eng⸗ J die Minen⸗-Seeſperren zum Schutz der Schelde⸗ mündung verraten haben. Hauptausſchuß der deutſchen Turnerſchaft. Braunſchweig, 13. Aug. Der Hauptausſchuß der Deutſchen Turnerſchaft hat folgende Anordnungen für die Wett⸗Turnordnung getroffen: Für den Zwölfkampf wird die Auswahl der volkstümlichen Uebungen beſchränkt auf Hochſprung, Weitſprung, Stabhochſprung, Hundert⸗ meterlauf, Hundertfünſzigmeterlauf, Hürdenlaufen über 100 Meter mit vier Hürden, Steinſtoßen, Kugelſtoßen und Hangeln. Für den Sechskampf findet eine Aus⸗ wahl unter ſämtlichen Uebungen ſtatt. Den Turnkreiſen ſoll empfohlen werden, ein Wetturnen mit über 40 Jahre alten Turnern einzuführen, um Erfahrungen zu ſammeln. Im nächſten Jahr wird der ordentliche deutſche Turntag in Bremen abgehalten, falls die Verhält⸗ niſſe es geſtatten. Verſchleppung der deutſchen und öſter.⸗ungar. Kriegsgefangenen nach Japan. Stockholm, 13. Aug. Die ſchwediſche Abord⸗ nung vom Roten Kreuz, die in den ſibiriſchen Ge⸗ fangenenlagern arbeitete, iſt von den Japanern gefangen genommen und interniert worden. Die deutſchen und öſterreichiſch⸗ungariſchen Kriegsgefangenen wurden ſämt⸗ lich nach Japaan gebracht.(Na under„Frankf. Ztg.“ iſt die Nachricht durch einen deutſchen Offizier, dem es geglückt war, zu entfliehen und durch die von den Tſchecho⸗ Slowaken beſetzten Gebiete hindurchzukommen, auf Wunſch des gefangenen ſchwediſchen Kapitäns Aſtrand der ſchwediſchen Geſandtſchaft in Petersburg übermittelt wor⸗ den. Die Vorgänge ſpielten ſich bereits im Mai oder Juni in der Gegend von Tſchita in Tronsbaikalien ab.) Keine Nachmuſterung in Oeſterreich. Wien, 13. Aug. Das K. K. Tel. Korr. Bureau teilt mit: Wie wir an maßgebender Stelle erfahren, ſind die Zeitungsnachrichten über eine im Herbſt bevorſtehende neuerliche Muſterung der Jahrgänge 1896 bis 1876 voll⸗ ſtändig aus der Luft gegriffen. Ein neuer Amueſtie⸗Erlaß in Oeſterreich? Wien, 13. Aug. Die„Reichspoſt“ erfährt a. Beamtenkreiſen, daß demnächſt eine umfaſſende Am⸗ neſtie für Beamte, die ſich einer Verfehlung ſchuldig ge⸗ macht haben und deshalb dis iplinariſch beſtraft wurden, erlaſſen werden ſoll. Das Blatt wendet ſich dagegen, daß der Erlaß den Zweck haben ſoll, jene Staatsbeam⸗ ten, die in den Grenzländern dem Feinde entgegen⸗ ekommen ſind, die allzu ſehr den Mantel nach dem inde drehten und zu allererſt das vermeintlich„ſn⸗ kende Schiff“ verlaſſen zu müſſen glaubten, vor den Fol⸗ gen dieſes Tuns zu bewahren. Es ſei zu wundern, daß es noch immer Ratgeber gibt, die nach all den üblen Erfahrungen, die Oeſterreich bisher mit der Begnadi⸗ digung von Staatsverbrechen machte, neuerdings ſolche Gnadenerlaſſe zu empfehlen, den Mut haben.(L. N. N.) Elektriſierung der ſchweizeriſchen Bundesbahnen. Bern, 13. Aug.(Schweiz. Dep.⸗Ag.) Nach dem Bericht der Generaldirektion ſoll das ganze Bundes⸗ bahnnetz binnen 30 Jahren elektriſiert werden und zwar die Hauptlinien, die zwei Fünftel des Netzes ausma⸗ chen, binnen 10 Jahren, die übrigen je nach Bedeu⸗ tung in dem zweiten und dritten Jahrzehnt. Die Koſten werden auf 750 Millionen Franken geſchätzt. Zuſam⸗ men mit dem Ausbau des Bahnnetzes und der Anſchaf⸗ fung des rollenden Materials werden jährlich die Aus⸗ gaben etwa 80—90 Millionen betragen, die durch An⸗ leihen aufgebracht werden ſollen. Der Bedarf an elektri⸗ ſcher Kraft von 200 000 PS. iſt bereits zu drei Vier⸗ teln geſichert. Das letzte Viertel kann leicht beſchafft werden. Der Entſchluß der Elektriſierung iſt durch die Einwirkungen des Kriegs und die Schwierigkeit der Kohlenverſorgung beſchleunigt werden. Der Verwal⸗ tungsrat wird dem Plan zweifellos zuſtimmen. Lloyd George über die Offenſiven. London, 13. Aug.(Reuter.) Lloyd George hiell am Samstag in Newport in Moumouthſhire eine Rede, in der er von den Erfolgen der Alliierten an der Weſt⸗ 5 ſprach. Er ſagte, es ſei nur billig, einen großen eil des Erfolges dem einheitlichen Oberbefehl zuzu⸗ ſchreiben. Dieſer Sieg ſei eine große komplizierte Ope⸗ ration, an der die Briten, die Franzoſen und die Ame⸗ rikaner alle ihce Rolle ſpielten. Der einheitliche Ober⸗ befehl, fuhr Lloyd George fort, hat es uns ermöglicht, den großen Sieg an der Marne und den zweiten großen Es geht uns jetzt Sieg an der Somme zu erringen. eswegen nicht allau übe —— der polniſchen Frage. mütig ſein. Der Kampf iſt noch nicht vorbei. Das Vand muß ſich auf ſeine Entſchloſſenheit und ſeinen Mut ver⸗ laſſen können. Es muß ſeine Rolle in dem langen Kampfe weiter erfüllen. Lloyd George ſprach ſodann über die Arbeiterſchwierigkeiten und ſagte, die Schwierigkeit liege in dem Mangel an Kohlen. England brauche Kohlen und Frankreich und Italien brauchten Kohlen. Lloyd George appellierte an alle, die mit dem Kohlenbergbau und der Kohleninduſtrie zu tun haben, alles aufzubieten, um genug Kohlen für Frankreich und Italien zu erzeugen, die infolge des Kriegs noch mehr unter dem Kohlen⸗ mangel zu leiden hätten, als Großbritannien. Die Armee der Vereinigten Staaten. Waſhington, 13. Aug. Durch einen Armeebefehl vurden die drei bisherigen militäriſchen Organiſationen der ſtehenden Armee, der Nationalgarde und der nationa⸗ en Armee mit den Reſervekorps zu einer einheitlichen Organiſation zuſammengefaßt, die den Namen„Armee der Vereinigten Staaten“ führt. China und der Vatikan. Antſterdam, 13. Aug. Reuter.) Auf Grund des franzöſiſch⸗chineſiſchen Vertrags von 1885, der den Schutz der römiſch⸗katholiſchen Einrichtungen in China der fran⸗ zöſiſchen Republik überträgt, hat die franzöſiſche Regie⸗ rung gegen die beabſichtigte Errichtung einer päpſtlichen Geſandtſchaft(Nuntiatur) in Peking Einſpruch erhoben. Der Plan ſei ein Schachzug des deutſchen Staatsſekretärs v. Hintze, der katholiſch iſt.— Die chineſiſche Re⸗ 9 gierung weigerte ſich(nach Havas), den Nuntius Pa⸗ trelli zu empfangen. Die Ereigniſſe im Weſten. Kampfflieger Pippart gefallen. () Heidelberg, 13. Aug. Der Kampfflieger Hans ippard, der am 23. Juli im Heeresbericht mit ſeinem 20. und 21. Luftſieg erwähnt wurde, iſt in den letzten Kämpfen im Weſten den Heldentod geſtorben. Calais, 13. Aug.(Agence Havas.) Feindliche Flug zeuge haben trotz Sperrfeuers heute nacht die Stadt über⸗ logen, Bomben abgeworfen und aus geſchoſſen. London, 13. Aug. Der engliſche Oeldampfer„Jen⸗ nings“(10 000 T.) wurde an der amerikaniſchen Küſte verſenkt. Franzöſiſcher Heeresbericht vom 10. Auguſt abends: In drei Kampftagen rückten die franzöſiſchen Truppen langs der Straße Amiens—Roye mehr als 20 Kilometer vor. Die Zahl der Gefangenen, die wir in dem gleichen Zeitraum machten, überſteigt 8000. Unter dem ungeheuren Gerät, das der Feind zurückließ, zählten wir bis jetzt 800 Geſchütze. Franzöſiſcher Heeresbericht vom 12. Auguſt abends: Zwiſchen Avre und Oiſe nähmen unſere Truppen das Dorf Gury und machten einige Fortſchritte nördlich von Roye⸗ſur⸗Matz und Chevincourt. An der Veslefront wieſen wir zwei heftige An⸗ griffe gegen unſere Stellungen auf dem Nordufer des Fluſſes in der Gegend von Fismes ab. Engliſcher Heeresbericht vom 12. Auguſt: Wir ſchoben unſere Linie in der Nähe der Straße nach Roye öſtlich von Jortuescourt und auf dem Südufer der Somme vor wobet wir Hunderte von Gefangenen machten. Wir beſetzten Proyard ſüdlich von der Somme nach heftigem Gefecht, in dem der Feind ſchwere Ver⸗ luſte an Gefangenen und Toten hatte. Der Kampf dauert an. Franzoſen am britiſchen rechten Flügel haben Les Voges genommen. Der Krieg mit Italien. WTB. Wien, 13. Aug. An der Tiroler Gebirgs⸗ front haben Sturmpatrouillen des Schützenregiments Nr. 37 einen gelungenen, für den Gegner verluſtreichen Ueber⸗ fall auf die feindlichen Stellungen auf dem Monte Corno ausgeführt. Die fortgeſetzten Fliegerangriffe auf den Raum von Feltre fordern unter der italieniſchen Zivil⸗ bevölkerung zahlreiche Opfer. 5 Der Feind hat heute in der hinter der Front ge⸗ legenen Ortſchaft Primolano unſer Feldſpital mit ſchwerſten Kalibern beſchoſſen und Verluſte unter Ver⸗ wundeten und Pflegern verurſacht. Ein italieniſches Flug⸗ eſchwader griff ein anderes Spital mit Bomben und Maſchinengewehren an mit demſelben Erfolg. Ein zwei⸗ tes Geſchwader von 25 Flugzeugen griff ferner das Feld⸗ ſpital von Feltre an, wo mehrere Pfleger, Verwundete und Zivilperſonen zum Opfer fielen. Reiſe des Kaiſers Karl ins Große Hauptquartier. Berlin, 13. Aug. Kaiſer Karl wird morgen im Großen Hauptquartier mit Graf Burian, Prinz Hohen⸗ lohe und Graf Wedel erwartet. Es ſollen ſchwebende Fra⸗ gen beſprochen werden unter beſonderer Berückſichtigung Die Ereigniſſe im Oſten. London, 13. Aug. Der„Times“ wird aus Dokio zemeldet, daß es den Blättern verboten wurde, Einzel⸗ heiten über Truppenverſchiebungen zu veröffentlichen. Die Expedition wird nur aus einigen Tauſend Mann be⸗ ſtehen. Nach den Nachrichten, die täglich aus den ſibiri⸗ ichen Zentren eintreffen, ſcheint die dortige Lage aber Zehntauſende zu erfordern. Die Tſchecho⸗Slowaken und die Koſaken können gegen die Bolſchewiki nicht ſtand⸗ halten. Der japaniſche Generalſtab und das Marine⸗ departement arbeiten fieberhaft. Ottawa, 13. Aug. An dem Vormarſch in Sibi⸗ rien werden ſich kanadiſche Truppen beteiligen. Moskau, 13. Aug.(Pet. Tel.⸗Ag.) In Moskau wafen Vertreter der Sopjets aus Oſtſibirien ein und erklärten, daß die Tſchecho⸗Slowaken nur bis zum Baikal gekommen ſeien. Weiter öſtlich vom Baikal ſei ganz Sibirien in den Händen der Sopjetregierung.— Unter den Tſchecho⸗Slowaken macht ſich eine Zerſetzung bemerk⸗ har. Unter den Truppenteilen werden Maſſenerſchießun⸗ zen vorgenommen. Kiew, 12. Aug.„Poßlednije Nowoſti“ führen aus, daß die ukrainefeindliche Richtung des„Berliner Tage⸗ blatts“ und der„Voſſiſchen Zeitung“ auf einſeitiger Orientierung und der Unkenntnis aller ukrainiſchen Strö⸗ mungen beruhe. Die Ermordung des Feldmarſchalls von u ſei von dieſen Blättern als ein Racheakt ft Uebergangswirtſchaft ſein ſoll, hat nach Beendigu chi, 1 Maſchinengewehren 0. auf offener Straße auf den in Zivil befindlichen Mao, 25 vorgehaltenen Piſtolen ſich den Weg bahnen mußten. 40 den Skurz der Radaregierung und für den Dobrhproz erklärt worden, während zur ſelben Zeit das Organ 5 der Sozialrevolutionäre in Moskau ſelbſt die Urheber ſchaft der Revolutionäre verkündigt habe. i Baden. Karlsruhe, 13. Aug. Der neuernannte fen Bevollmächtigte Badens zum Bundesrat Miniſterial 5 Dr. Fecht, deſſen Hauptaufgabe die W ahrung e Inte reſſen von Badens Handel, Ind ſtrie und Gewerbe auf dem Gebiet der Krieg? 1 ner Rundreiſe bei den bad. Handelskammern ſeinen 1 in Berlin angetret n. Di: Dienſträume des neuen B90 desratsbevollmächtigten befinden ſich in Berlin ſlof In den Zelten 8, an das Fernſprechnetz iſt er angeſch ſen unter Moabit 9699. 1 4 () Karlsruhe, 13. Aug. Wie uns jetzt 1 5 rem wird, wird die erſte Sizung der Zweit ammer zur Beratung der Bierſteuer und der 1 Einkommenſteuer am 21. Auguſt stattfinden. Nach Feſtakt in der Zweiten Kammer anläßlich der V fungsfeier werden die Abgeordneten beider mern im Schloß von dem Großherzog und der 775 5 herzogin empfangen werden. Für den Abend 2 g Tages(Donnerstag den 22. Auguſt) ſind die Mitglie 85 des Landtags von dem Miniſter des Großh. Hause, der Juſtiz⸗ und des Auswärtigen, Dr. Düringer, 5 nem parlamentariſchen Abend eingeladen. b Dag förder Groß, () Mannheim, 13. Aug. In den letzten wurden an der Rheinbrücke auf Ludwigshafener rund 300 Ztr. Waren, die nach Mannheim be werden ſollten, beſchlagnahmt.. (Mannheim, 13. Aug. Zwei 6⸗ und 12 jährig Knaben Ludwigshafener Famflien, die auf der N heimer Rheinſeite ſpe ten, ſtürzten in den Fluß und tranken.. ieß⸗ (J Müllheim, 13. Aug. Bei einer Scharſſchnen übung in einem Na hb rer ſprang ein mit dem Ane beauftragter Soldat zu früh vor. Er wurde von 21 Schuß getroffen und getötet. Wenige Tage au hatte er ſich kriegstrauen laſſen. Ein () Steißlingen bei Stockckach, 13. Aug. und Schadenfeuer äſcherte in Wiechs die Wohnhäuſer ud Scheuern des Kreuzwirts Ehrenbach und des La wirts Brugger vollſtändig ein. Brandſtiftung vermutet. d 8 () Sigmaringen, 13. Aug.(Guts kauf) zekannte Schloßgut des Barons Renduard de Buſſie Ottrott(Elſaß), iſt laut„Straßb. Poſt“ von dem Fun, Wilhelm von Hohenzollern angekauft wor 3 e ee Vermiſchte s Lohnbewegung. Die Metallarbeiter von Barmen, Elberf Vohwinkel und Langerfeld haben die Forderung nach Verbidege der Arbeitszeit und Lohnerhöhung aufgeſtellt. Die bisher! Verhandlungen mit den Werken hatten kein Ergebnis. Ueberfall. Am Sonntag abend wurden in Baden⸗ n 1 1 v. Quandt, der vor zwei Jahren dem dortigen Ga kommando vorſtand, Revalwerſchüſfe abgefeuert, durch wel 155 9 1 25 lebensgefährlich, verlaßz verlebl g tete dann die Waffe en ſi t un ſich ebenfalls ſchwer. e 1 „Beſchlagnahme mit Hinderniſſen. Der„Au uſtiner„n München ſtand im Verdacht 55 Schleichhandels. et 26 Jurchſuchung der Keller wurden 3 Itr. Fleiſch, Schmalz, 10 agel Mehl uſw. gefunden. Während die Waren auf einen lten, zur Fortſchaffung nach dem Polizeiamt geladen werden Jemen umſtellte eine johlende Menge, darunter etwa 30 Kellner ele und andere Angeſtellte, ſowie eine Anzahl Gäſte den 15 ausgang, überſchüttete die fünf Kriminalbeamten mit Schhen reden und junge Burſchen zogen das Meſſer, verſuchten Haß Wagen fortzufahren und die Mehlſäcke aufzuſchneiden. Die A tung der Menge wurde ſo bedrohlich, daß die Beach fun Fleiſch waren ſo beſchmutzt worden, daß ſi überlaſſen 2 8 W e e Gegen den Weinmucher. Das Bezirksamt 3we tb rü in der Pfalz hat den Wirten die Erhöhung des Weinpreiſes vel“ dem Grunde, weil auch andere den Verkaufspreis erhöhen nir boten. Das Kriegswucheramt in Ludwigshafen a. h. g gegen unberechtigte Preisſteigerung ſcharf einſchreiten. Wieindiebſtahl. In Muß bach bei Neuſtadt in der Hh iſt aus einem Keller rumäniſcher Wein im Wert von del der vom Nahrungsmittelamt für das Heer eingelagert 1 war, geſtohlen worden. Die Diebe, ein Weingärtner Gasarbeiter, ſind verhaftet. Gut 1 Zwei Fiſchern von Romans ho 5 ährlicher Unfall zuſtoßen können. Der um fene Schlepptan gen ſcher agli ein Trajektkahn einer Gondel in die Seite und halbierte gen atorbocl Steuerhinterziehung. Vor der Strafkammer in 5 fand dieſer Tage eine Verhandlung gegen den Generaldir gen der Mannesmann⸗Munitionswerke in Remſcheid, Adels, jemen Steuerhinterziehung ſtatt. antte des ein Einkommen von Hunderttauſenden. Werkes ließ er ſich nach der„Frankf. Itg.“ Verdienſte„ſchenken“. Die Anklage des Staatsanwa rei zu hauptet, daß Adels ſein Vermögen und Einkommen an niedrig angegeben habe und er beantragte eine Nac bzw. Buße von 682 316 Mk. Einkommenſteuer und 2 Mk. Wehrſteuer, 1 2960816 Mk., dazu 8 Mon fängnis und 5 Jahre Ehrverluſt. Schwindler. In dem Orte Lindenbruch im Ltppiſch green ſchienen dieſer Tage ein Unteroffizier und ein Mann in arke licher Kleidung bei einem Landwirt und zeigten Meſſingetenden als Kriminalbeamte, ſowie einen Ausweis vom Stellvertre Generalkonmando des 7. Korps in Münſter vor. d beauftragt, nach den im Umlauf befindlichen 20⸗, 50. 1 19 Markſcheinen zu fahnden. Alle Schränke des Landwirts beiden 0 aber nichts„Verdächtiges“ gefunden. 1 en „Kriminalbeamten“ begaben ſich dann nach Reefenberg en ben Id 3 a ſcy dee m 1 Vorlad ich ö D wird* 1. hi* 4 r S D e r 1—. e ä—— 12— 2 2——— 2———— 2——— r er r TT —— —.— e — 2 gu Kanadiſche Zuſlände. men. n“ verhaften ließ. Sie wurden ins HGerichts⸗ Lemgo gebracht. Hier ſtellte es ſich heraus, daß ein gefür cht. der die Uniform des 15. Infanterieregiments trug, Eiſe teter weſtfäliſcher Verbrecher iſt. die) ſind bahnunglück. In der Nähe von Verneuti(Rorman⸗ Wagen 1 2550 beſetzte Eiſenbahnzüge zuſammengeſtoßen. Mehrere getötet. 5 8 vollſtändig zertrümmert. 30 Perſonen wurden a ele andere Fahrgäſte ſind verletzt. der Girontaner⸗Denkmal. Nach einer Havasmeldung ſoll an emündung ein Denkmal zur Erinnerung an das merikas in den Krieg errichtet werden. Es iſt daß Präſident Wilſon demnächſt den Grundſtem in Etalzerne gegen Gasvergiftung. Vor einiger Zeit wurden geſammelt mit größtem Eifer die Kerne von Früchten r dieſen ger„Glasgower Herald“ gibt nun die Erklärung Blatt, we⸗ auffallenden n Die Kerne, ſo ſagt das daten neden verkohlt und in den Gasmasken der Sol⸗ anderes, pi chutz gegen Giftgaſe verwendet. Kein Iweck, de sher bekanntes Mittel eignet ſich ſo gut für dieſen größere Auf die auf dieſe Weiſe erhaltene Holzkohle hat eine Trotz des Slaugkraft, als die aus anderen Stoffen bereitete. Kerne nöti rüchtemangels ſind jede Woche hunderte von Tonnen Dorf eine I, Die Regierung hofft, daß jede Stadt und jedes ruft. 5 Vereinigung zum Sammeln ſolcher Kerne ins Leben Kern die Hotels und Reſtaurants werden erſucht, jeden Ob ammeln. 0 die ElnndJapaner in Amerika. In Peru(Südamerika) nimmt Peru zählt derung der Chineſen und Japaner ſtark zu. In Alt man bereits 300 000 Aſiaten, größtenteils Japaner. . Die„Köln. Ztg.“ meldet aus Bern: * ſcheint es allmählich zu ruſſiſchen Zuſtäanden zu kom⸗ den 2 ancouver traten die Metallarbeiter auf 24 Stunden doll zu usſtand, um das Begräbnks eines Genoſſen eindrucks⸗ worden woe ſtalten, der von einem Poltzeibeamten erſchoſſen et werde als er wegen Verweigerung der Dienſtpflicht ver⸗ el dieſem en ſollte und Widerſtand leiſtete. Um ihr Mißfallen Soldaten Aufſtand kund zu tun, verwüſteten daraufhm 2000 angeſehen ewerkſchaftshaus in Vancouver und zwangen einen du küſſen Arbeiterführer auf der Straße, die britiſche Flagge 200 S n Toronto wurden gar 14 oder 15 trtſchaften von Zivil oldaten geplündert, weil in einem Kaffee ein Soldat Aliſten verprügelt worden ſein ſoll. Lokales. gte che ſorzheim gegen Stuttgart. Die beabſich Stutt ründung einer Meſſe für Edelmetallwaren in in part findet in den Kreiſen der Edelmetall⸗Induſtrie eig Jen, dem Hauptmittelpunkt dieſes Induſtrie⸗ Beifall in Süddeutſchland, wie verlautet, nicht durchweg im Lag Bisher beſtanden ſchon im Hotel„Poſt“ und lager azichen Hauſe in Pforzheim einſchlägige Muſter⸗ Dieſe Ste vom In⸗ und Ausland viel beſucht wurden. tellung will Pforzheim nicht aufgeben. wird„Zum Präſidenten des Reichsſinanzhofes a de te„Germania“ erfährt, der Unterſtaatsſekre⸗ Reichsſchatzamt Jahn ernannt werden, ein des erſten Generalquartiermeiſters, General Beruf ff, mit deſſen Schweſter er vermählt iſt. Die rterſtag wird vorausſichtlich Veranlaſſung ſein, den ſtaatsf kotz ſekretär Schiffer in die etatsmäßige Unter⸗ laſſen. vetariatsſtelle beim Reichsſchatzamt einrücken zu dat Hof s ſicher dürfte bezeichnet werden, daß Geheim⸗ an den mann aus dem Reichsſchatzamt nach München 5 Reichsfinanzhof berufen wird. a eine R Die Offizierſtellvertreter. Der Kaiſer hat Dienſtve e Aenderungen der Beſtimmungen über die nach 5 hältniſſe der Offizierſtellvertreter genehmigt. Da⸗ ſchriftli die Beſtellung zum Offizierſtellbertreter durch 8 en Befehl zu erfolgen. Offizierſtellvertreter fin⸗ Leutnantsſtellen; ſie anad — — nur Ve 2 beſte rwendung in beſonderen karten neben den Leutnantsſtellen, ſoweit ſie in den Stärke achweiſungen vorgeſehen oder über die planmäßige nicht. genehmigt ſind. Die Leutnantsſtellen, die fe eſondere Leutnantsſtellen umgewandelt ſind, dür⸗ Oberleutnants, Leutnants, Feldwebelleut⸗ ten dest werden. Die Enthebung eines zu Recht be⸗ fitzierſtellvertreters von der Wahrnehmung der „ ab ann nur aus diſziplinariſchen Gründen erfol⸗ ie Offen von eigenen Anträgen des Stellvertreters. Truppendfeorſtellvertreter ſind lediglich im praktiſchen der ſonſt Last und zwar in dem Dienſt zu verwenden, dienstes eutnants zufällt, mit Ausnahme des Gerichts⸗ treter nicht in Unteroffizier wird zum Offizierſtellver⸗ Bezeichn t befördert oder ernannt, ſondern beſtellt. Die her in. 5 55„Beförderung“ und„Ernennung“ ſind da⸗ vermeiß indung mit dem Wort„Offizierſtellvertreter“ keh en. Aus der Kriegsgefangenſchaft zurückge⸗ t 95 ſorbere Iltzierſelllbergeter ſind in die erſte freie be⸗ 2 eutnantsſtelle ihres Truppenteils einzureihen; „erneuten Beſtellung bedarf es nicht. 5 ie Kriegsbeſchädigte gibt es? Im Reichstags machte im April 1918 bun in den La 5 zaretten behandelten Mannſchaften ſind 90 om Hundert d Hunde ienſttauglich, und von dieſen wieder 70 alleert als felddienſttaugli den. Di 8 i nſttauglich entlaſſen worden. Die Hunden in den Lazaretten betrugen 1 bis 1,2 vom und unta gli jetzt wurden 629 000 Mann als dau⸗ welt 1 500g enklaſſen, davon ſind 70000 verſtüm⸗ 4 5„Denn ſind erblindet. 3 rathaus Hircengenelnde. In den Kämpfen dieſes Le einde, d Sommers fielen folgende Glieder unſerer menden 83 in einer Trauer⸗ und Gedenkfeier am . onntag, den 18. Auguft nachm. ½2 Uhr en wird: Karl Leonh. Treiber, vh. Landw. rzenell Friſ etzger, Albert Marzenell, Landw., Albert 5 Ig. Erny, Zimmermann, Adam Ru⸗ „Klumb Abi gehilfe, Gg. Rudolph, Elektromonteur, Wilh. Volk 5 d. Realgymnaſtums in Mannheim, 0 lh. Weißlin⸗ ankbeamter, Karl Marzenell vh. Elektrm., Vermit zu diefe oh, Tüncher. Wir laden die Gemeinde reine wo 5 ernſten Feier ein. Geſchloſſen erſcheinende 8 ſich beim Kirchendiener anmelden. * 2 ich für die I Ir Aaktſon Gg. Znmermann Seckenhelm. Uuuluun „ Uulllllluuaum 00 f0 Auna Auuuuuunnaunauuuuuuaaauauanduudanaädaauanunn 3 Aael-Oranung in der Kaba. flache: Feſt Mariä Himmelfahrt. 0 Frühmeſſe ait Predigt. hr Feſtgottesdienſt mit Predigt. Veſper. i Schultzen hierüber folgende 7 Von Todes- Anzeige. Heute Nachmittag 26 Uhr entschlief sanft nach schwerem Leiden meine liebe, unvergessliche Frau unsere gute Mutter, Schwiegermutter und Grossmutter Babette Qund geborene Volz im Gzten Lebensjahre. Seckenheim, den 13. August 1918. Die Beerdigung findet Donnerstag den 18. August nachmittags 4 Uhr vom Trauerhause aus Statt. ͤV 5 1 e. e e 9 70 4 247424 1 In tiefer Trauer: Debra bund. Emm schaefer. geb. Gand, Irih öchaefer Pfarrer. Crnſt schaefer. Nunomaries öchaefor. Stad Sparkasse Sehwelsingen mit Cemeindebũrg schaft— mũndelsioher. Post- schee k Rho Hurlstuhe o, 2950. Telephon Wo. 51. Samtliehe Hinlagen werden vom Lage der Hinzahlung an au 4% berzinst. Massenstunden:- 8—12 Tae vormittags, 2 Uhr naehmittags. Mgenturstelle: Georg Röser, Seckenheim. Aüllduunnadaannunaanaanundamannaaduunonanne e Z Cbangel Rircenchor senenhelm: Donnerstag 3/9 Uhr PRO BE zum Trauergottesdienſt. fſaaafacuunsaasatdtafnntamacamtanneeammanumgauaagautangamatateauntaueaduthgg da ed uta fta Katholiſcher Jünglings⸗Verein Seckenheim. Donnerstag Abend— O H ½9 Uhr. Ebenſo kommt, wer am Sonntag in der Verſamm⸗ lung vorträgt. Der Präſes. Sammel ⸗Anzeiger nur für Mitglieder der Landw. Ein⸗ u. Perkaufsgenoſſenſchaft. RNohmelaſſe— Zuchtſauenfutter— Fiſchmehl— — im„Adlerſaal“ um Kleeſamen— Möhrenſamen— Stoppelrübenſamen, Koch⸗ u. Viehſalz u. Wagenfett iſt im Lager vorrätig. Der Varſtand. Bekanntmachung. Jonnerſtag, den 15. ds. Mis., normitlags 10 Ahr wird auf dem Rathaus dahier das 5 Exnigerträgnis von 20 dem verſtorbenen Landwirt Georg Karl Seitz Hauptſtraße 84, gehörigen Grundſtücken öffentlich meiſt⸗ bietend verſteigert. Eingebaut ſind dieſelben mit Tabak, Dickrüben, Kartoffel, Klee oder Gras. Die Bedingungen werden im Termin bekannt ge⸗ geben. Hervorzuheben iſt, daß del Erreichung der Taxe * der Zuschlag erteilt ist. f Seckenheim, den 12. Auguſt 1918. Kürgermeiſteramt: Volz. je 2 Zentner gegen Vorzeigung des roten Kohlenausweiſes bei der Ein⸗ und Verkaufsgenoſſenſchaft Friedrichſtr. 11 Vor Ankauf in folgender Einteilung: Sekanntmachung. Brotſelbſtverſorgung betr. ö Diejenigen Haushaltungen, welche Brotſelbſtverſorger werden, müſſen ihre Brotausweiſe beim Lebensmittelamt zurückgeben, da die ſelbſtverſorgung von dem Tag der Rückgabe der Aus weiſe und Marken berechnet wird, was jedoch nur am 15. oder 1. jeden Mts. geſchehen kann. Die Gefangenen beziehen ihre Brotmarken weiter, da eine Mahlung für dieſelben nicht zuläſſig iſt. Haushaltungen, welche für das ganze Jahr Selbſt⸗ verſorger ſind, müſſen Sorge tragen, daß Sie rechtzeitig ihr Mehl erhalten, da an dieſelben wegen Mangel an Mehl keine Marken abgegeben werden können. Bemerken mochten wir noch, daß die Mühle Müller in Schries⸗ heim zur Zeit nur wenig beſchäftigt iſt, und daher Mahl⸗ aufträge dort ſchnellſtens erledigt werden können. Seckenheim, den 14. Auguſt 1918. Lebens mittelamt. ekanntmachung. f Von den bei der Gemeinde angebauten Möhren— Gelbrüben— wird in den nächſten Tagen ein Teil an die Bevölkerung abgegeben. Der Preis pro Pfund beträgt 8 Pfg. Anmeldungen hierfür werden morgen, Donners ⸗ tag von 10 bis 12 uhr auf dem Lebensmittelamt Zimmer 2 entgegengenommen. Seckenheim, den 14. Auguſt 1918. Lebens mittelamt. Kobhlen⸗ Ausgabe. Es erhalten am Donnerstag, den 15. ds. Mis. Fettſchrot od. Brikett e e e e Nr. 971 bis 1248 5 1 Nr. 971 bis 1100 von 2 bis 4 Uhr i Nr 1101 bis 1248 von 4 bis 6 Uhr l Der Preis beträgt pro Ztr. Fettſchrot 2.85 Mk. und pro Zentner Brikett 2.40 Mk. 8 Bei dieſer Ausgabe iſt die Nr. 16 auf der Rückſeite gültig und muß entwertet werden. Seckenheim, den 14. Auguſt 1918. Lebensmittelamt. Hund r (Dobermann Pinſcher) I ehr unge EHHIamfle n.= Hes f Auf den Namen Harras für das b hörend. Abzugeben gegen Be⸗ Schuhmacher Handweik. lohnung. Hemmer, Laden⸗ Mannheim burg, Bahnhofſtraße 524. Seckenheimerſtraße 88. wird gewarnt. 8 8 1 8 2 8 5 33. 3 8 CCC 5 8 5 8 . — 8— 5—* Veultündigungsblal Den Verzehr mit Stroh und Häckſel betr. Wir bringen hiermit nachſtehend die 88 1, 2, 8, 9, 10, 11 und 16 ber Verordnung des Bundesrats vom 6. Juni 1918 über den Verkehr mit Stroh und Häckſel aus der Ernte 1918 betreffend, ferner die Verordnung des Kriegsernährungsamts vom 28. Juni 1918, Preiſe für Stroh und Häckſel aus der Ernte 1918(R.⸗G.⸗Bl., Seite 721/23) und die Voll⸗ zugsverordnung Großh. Miniſteriums des Innern vom 9. Juli 1918 den Verkehr mit Stroh u. Häckſel aus der Ernte 1918 betreffend(Geſetz⸗ u. Verord⸗ nungsblatt, Seite 191) zur öffentlichen Kenntnis. Auf Grund des 8 3 Ziffer 1 der Verordnung Gr. Miniſteriums des Innern vom 9. Juli 1918 wird hiermit die Ausfuhr von Stroh aus dem Amtsbezirk Mannheim bis auf weiteres unterſagt. Geſuche um Ausnahmen ſind unter entſprechender Begründung an uns einzureichen. Zuwiderhand⸗ lungen gegen dieſe Anordnung werden nach 8 16, Ziffer 2, der Verordnung des Bundesrats vom 6. Juni 1918 mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldͤſtrafe bis zu 10 000 Mark oder mit einer dieſer Strafen beſtraft. Neben der Strafe kann auf Ein⸗ ziehung der Vorräte erkannt werden, auf die ſich die ſtrafbare Handlung bezieht, ohne Unterſchied, ob ſie dem Täter gehören oder nicht. Mannheim, den 23. Juli 1918. Großh. Bezirksamt.— Abt. V.— (Nr. 6353) Verordnung über den Verkehr mit Stroh und Hückſel aus der Ernte 1918. Vom 6. Juni 1918. Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Ge⸗ ſetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtſchaftlichen Maßnahmen uſw. vom 4. Aug. 1914 (Reichs⸗Geſetzblatt Seite 327) folgende Verordnung erlaſſen: 1. Für Zwecke der Kriegswirtſchaft ſind ins⸗ geſamt 2 300 000 Tonnen Stroh aus der Ernte 1918, und zwar 600 6000 Tonnen bis 30. September 1918, 400 000 Tonnen bis 31. Dezember 1918, 900 000 Ton⸗ nen bis 31. März 1919 und 400 000 Tonnen bis 30 Juni 1919 auf ingen und abzuliefern. Der Staatsſekretär des Kriegsernährungsamts beſtimmt, wieviel hiervon der B res und wieviel ſonſtigen Zwecken dienen ſoll 8 2. Die zu liefernden Mengen werden vom Staatsſekretär des Kriegsernährungsamts auf die einzelnen Bundesſtaaten und Elſaß⸗Lothringen un⸗ 225 Zugrundelegung der Ernteflächenerhebung ver⸗ teilt. Innerhalb der einzelnen Bundesſtaaten und El⸗ ſaß⸗Lothringens erfolgt die Unterverteilung auf die gemäß 8 17 des Geſetzes über die Kriegsleiſtungen vom 13. Juni 1873(Reichs⸗Geſetzbl. S. 129) gebil⸗ deten Lieferungsverbände durch die Landeszentral⸗ behörden; die Lieferungsverbände haben die Unter⸗ verteilung auf die Gemeinden und Gutsbezirke, dieſe die Unterverteilung auf die einzelnen Er⸗ zeuger vorzunehmen. Die Lieferungsverbände kön⸗ nen die Unterverteilung auf die Erzeuger ch un⸗ mittelbar vornehmen. Znächſt erfolgt die U r. teilung der bis zum 30. September 1918 aufzubrin⸗ genden Menge von 600 000 Tonnen. Dieſe muß bis zum 15. Juli 1918 durchgeführt ſein. Die Unter⸗ verteilung der Reſtmenge muß bis zum 1. Septem⸗ ber 1918 durchgeführt ſein. 8. Die Landeszentralbehörden können weitere Beſtimmungen über den Verkehr mit Stroh und äckſel treffen. Beſchränkungen des Verkehrs mit troh ſind bis zur Aufbringung der in 88 1, 2 be⸗ ſtimmten Mengen zuläſſig; ſie ſind aufzuheben, ſo⸗ bald das Lieferungsſoll erfüllt iſt. § 9. Bei allen Streitigkeiten, die ſich aus der Lieferung des nach 88 1, 2 aufzubringenden Strohes 5 7 entſcheidet ein Schiedsgericht unter Aus⸗ ſchluß des Rechtswegs, und zwar bei den Lieferungen an das Heer das von der Heeresverwaltung für fje⸗ den Provlantamtsort eingeſetzte Schiedsgericht, in übrigen das nach 8 7 Abſatz 3 der Verordnung 5 Futtermittel vom 10. Januar 1918(Reichs⸗ eſetzbl. S. 23) beſtellte Schiedsgericht. 8 10. Die Vorſchriften der 88 1 bis 9 beziehen ſich gur auf Stroh von Roggen, Weizen, Spelz(Dinkel, eſen), Emer, Einkorn, Hafer und Gerſte n von U kriegswirtſchaftlichen 0 1 rſorgung des Hee⸗ der Beförderung bis zur Verladeſtelle des nächſten Ortes, von dem das Stroh mit der Waſſer verſandt werden kann, ſowie Amtüches Der Staatsſekretär des Kriegsernährungsamts kann die Vorſchriften der 88 1 bis 9 auf Stroh an⸗ derer Fruchtarten, mit Ausnahme des im 8 11 ge⸗ nannten Strohes ausdehnen. 8 11. Wer Stroh vonLupinen, Zuckerrüben⸗ od. Run⸗ kelrübenſamenſtroh, auch gehäckſelt oder ſonſt zerklei⸗ nert, an einen andern abſetzen will, hat es dem Kriegsausſchuſſe für Erſatzfutter, G. m. b. H. in Berlin zum Erwerb anzubieten, auf Verlangen käuflich zu überlaſſen und auf Abruf zu verl Der Kriegsausſchuß hat binnen 14 Tagen nach Eingang des Angebots dem Verpflichteten mitzu⸗ teilen, ob er die Ueberlaſſung des Strohes verlangt; ſtellt er das Verlangen nicht, ſo hat er ihm in der⸗ ſelben Friſt eine Beſcheinigung darüber zu erteiken. Der Staatsſekretär des Kriegsernährungsamts kann nähere Beſtimmungen für die Ueberlaſſung und Verladung treffen. 8 16. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldſtrafe bis zu zehntauſend Mark oder mit einer dieſer Strafen wird beſtraft, 1. wer vorſätzlich der ihm nach 88 1, 2 obliegen⸗ den Verpflichtung zur Ablieferung des von ihm geernteten Strohes nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt; a 2. wer den auf Grund des 8 8 erlaſſenen Beſtim⸗ mungen zuwiderhandelt: 3. wer den ihm nach 8 11 Abſ. 1,§ 12 Abſ. 2 Satz 1 obliegenden Verpflichtungen nicht nachkommt. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Vor⸗ räte erkannt werden, auf die ſich die ſtrafbare Hand⸗ lung bezieht, ohne Unterſchied, ob ſie dem Täter gehören oder nicht. Die Verfolgung tritt im Falle der Nr. 1 nur auf Antrag des Lieferungsverbandes ein. Berlin, den 6. Juni 1918. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Waldow. (Nr. 6377). Verordnung über Preiſe für Stroh te 1 m 28. Juni 1918. 4, 13 der Verordnung über den Verkehr mit Stroh und Häckſel aus der Ernte 1918 vom 6. Juni 1918(Reichs⸗Geſetzbl. S. 475) ſo⸗ wie auf Grund des§ 19 Abſ. 2 der Verordnung über den Verkehr mit Stroh und Häckſel vom 2. Auguſt 1917(Reichs⸗Geſetzbl. S. 685) wird verordnet: § 1. Der Preis für das nach§8 1, 2 der Ver⸗ ordnung über den Verkehr J 5 aus der Ernte 1918 abzuliefernde Stroh beträgt für die Tonne: bei Flegeldruſchſtroh 90 Mark, bei Maſchinendruſchſtroh 80 Mark. Iſt das Stroh nicht mindeſtens mittlerer Art und Güte, ſo iſt ein entſprechend niedrigerer Preis zu zahlen. Für Stroh, das in drahtgepreßten Ballen gelie⸗ fert wird, erhöht ſich der Preis um 12 Mark für die Tonne. Der Zuſchlag umfaßt auch die Koſten für die Beſchaffung des Bindedrahts. Die Preiſe ſchließen die Koſten der Beförderung bis zur Verladeſtelle des nächſten Ortes, von dem das Stroh mit der Bahn oder zu Waſſer verſandt werden kann, ſowie die Koſten des Verladens da⸗ ſelbſt ein. § 2. Der Lieferungsverband erhält für Vermitt⸗ lung und ſonſtige Unkoſten für alles Stroh, das auf Grund der§8 1, 2 der Veroroͤnung über den Ver⸗ kehr mit Stroh und Häckſel aus der Ernte 1918 aus ſeinem Bezirk abgeliefert wird, eine Vergütung von 12 Mark für die Tonne. Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen beſtimmten Stellen beſtimmen, welcher Teil der Vergütung dem Händler oder Kommiſſtonär zuſteht, falls ſich der Lieferungsver⸗ band eines ſolchen bedient. § 8. Bei dem Verkaufe des nicht nach 88 1, 2 der Verordnung über den Verkehr mit Stroh und Häckſel aus der Ernte 1918 abzuliefernden Strohes dur chden Erzeuger dürfen die im 8 1 beſtimmten Preiſe nicht überſchritten werden. Die Preiſe gelten für Barzahlung bei 3 Wird der Preis geſtundet, ſo dürfen bis zu 2 vom Hundert Jahreszinſen über Reichsbankdiskont hinzu⸗ geſchlagen werden. Die Preiſe ſchließen die emenge 2551 Getreidearten, aber nicht auf die e sdreſchen dieſer Getreidearten entſtehende prcu. Den Verkehr mit Stroh und 1 § 4. Beim Verkaufe von Häckſel durch den Her ſteller darf der Preis von 120 Mark für die Tonn ohne Sack nicht überſchritten werden. Für leihweiſe Ueberlaſſung der Säcke darf wäh rend der erſten drei Wochen eine Sackleihgebüh bis zu 35 Pfennig für die ganze Zeitdauer berech net werden. Werden die Säcke nicht binnen dre Wochen aged ſo beträgt vom Beginne de vierten 5 ab die Leihgebühr 15 Pfg. für jed weitere Woche. Werden die Säcke nach Ablauf vol acht 8 nicht zurückgegeben, ſo iſt außer de Leihgebühr ein Betrag von 3 Mark für einen Sae von mindeſtens 40 Kilogramm Faſſung und vor mindeſtens 50 Kilogramm Faſſung nicht mehr al! 3,50 Mark für einen Sack von mindeſtens 50 Kilo gramm Faſſung zu zahlen. 5 Werden die Säcke mitverkauft, ſo darf der Prei für einen Sack von mindeſtens 40 Kilogramm Faf ſung nicht mehr als 2,45 Mark, für einen Sack vor 2,55 Mark betragen. Dieſe Preiſe ſchließen der Preis für die Sackbänder mit ein. Im übriger gelten die Vorſchriften des 8 3 Abſ. 2. § 5. Die Landeszentralbehörden oder die vor ihnen beſtimmten Behörden können für den Weiker verkauf von Stroh und Häckſel im Groß⸗ und Klein handel, ferner für die Abgabe von Stroh und Häck ſel durch Kommunalverbände und Gemeinden ar die Verbraucher Höchſtpreiſe feſtſetzen. § 6. Der Uebernahmepreis, den der Kriegsaus ſchuß für Erſatzfutter für das von ihm nach 8 1 der Verordnung über den Verkehr mit Stroh unk Häckſel aus der Ernte 1918 übernommene Lupinen⸗ Zuckerrübenſamen⸗ oder Runkelrübenſamenſtroh zu zahlen hat, darf den Betrag von 80 Mark für die Tonne nicht überſteigen, auch wenn das Stroh ge⸗ häckſelt oder ſonſt zerkleinert iſt. Iſt das Strol nicht von mindeſtens mittlerer Art und Güte, ſt iſt ein entſprechend niedrigerer Preis zu zahlen. § 7. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch für Stroh au früheren Ernten. Die Verordnung über den Verkehr mit Stroh und Häckſel vom 2. Auguſt 1917 (Reichs⸗Geſetzbl. S. 685 und die Verordnung über chſtyreis für Häckſel vom 19. März 1918 Heſetzblatt S. 132) treten am 1. Auguſt 1918 außer Kraft. B3⁴² Berlin, den 28. Juni 1918. ö Der Staatsſekretär des Kriegsernährungsamts. von Waldow. Verordnung. (Vom 9. Juli 1918.) Häckſel aus der Ernte 1918 betreffend. Zum Vollzug der Verordnung des Bundesrats vom 6. Juni 1918 über den Verkehr mit Stroh und Häckſel aus der Ernte 1918(Reichsgeſetzblatt Seite 475) wird verordnet, was folgt: 8 1. Landeszentralbehörde im Sinne der Verord⸗ nung des Bundesrats iſt das Miniſterium des In⸗ nern. Zuſtändige Behörde im Sinne des 8 3 Abſatz 2 und des 8 13 Abſatz 4 iſt das Bezirksamt. Das Miniſterium des Innern verteilt die innerhalb des Großherzogtums aufzubringenden Strohmengen auf die Lieferungsverbände. Die Anordnungen über die Unterverteilung auf die Gemeinden oder Er⸗ zeuger treffen die Bezirksämter. 8 2. Die Aufbringung des Strohs wird der beim Statiſtiſchen Landesamt eingerichteten Heuverſor⸗ gungsſtelle übertragen, welche auch in dieſer Hin⸗ ſicht den Lieferungs⸗ und Kommnalverbänden über⸗ geordnet iſt. § 3. Durch Verfügung des Bezirksamts kann für den Bezirk des Lieferungsverbands und durch Ver⸗ fügung des Kommunalverbands kann für ſeinen Bezirk beſtimmt werden 1. daß die Ausfuhr von Stroh der in 8 10 der Ver⸗ ordnung des Bundesrats bezeichneten Art aus dem Bezirk nur nach vorgängiger Erlaubnis des Bezirksamts oder Kommunalverbands zuläſſig iſt, 2. daß die Verſorgung mit Stroh der in Ziffer 1 er⸗ wähnten Art unter Ausſchluß des Handels durch den Lieferungsverband oder Kommunalverband ſelbſt übernommen wird. Soweit die Beſtimmung für den Bezirk des Lie ferungsverbands getroffen wird, ruhen die Befug niſſe der zum Lieferungsverband gehörenden Ke Bahn oder zu die Kotten des Verladens daſelbſt ein. 1 5 munalverbände. ö a S 2. Teck och Gan runs cs 8 D rande d= Ammungen zuwederbandekt, wird nach 8 10 S- Inur id a Bundesrats mit Gefäng⸗ einem er 2 der Verordnung des SN ungacaden Buche u M der DNG gute, geſunde u ais bis zu einem Jahre und mit Geldſtraſe bis zu gramm und nicht mehr als 3 vom Hundert Beſav. 10 000 Mark oder mit einer dieſer Strafen beſtraft. Reben der Straſe kann auf Einziehung der Vor⸗ cäte erkannt werden, auf die ſich die ſtrafbare Hand⸗ zung bezieht, ohne Unterſchied, ob ſie dem Täter zehören oder nicht. 8 5. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Karlsruhe, den 1918. Großherzogliches um des Innern. Der Minißerialölrektor: Pfiſterer. 2 Höchſtpreiſe für Getreide, B und Hirſe betreſſeud. Bekanntmachung. 8 Wir geben nachſtehend die Beſtimmungen der Verordnung des Bundesrats vom 15. Juni 1918 über die Preiſe für Getreide, Buchweizen u. Hirſe (Reichsgeſetzblatt Seite 657) ſowie die dazu ge⸗ hörigen Ausführungsbeſtimmungen des Kriegser⸗ nährungsamts vom 15. und 27. Juni 1918(Reichs⸗ Geſetzblatt Seite 660 und 689), ſoweit ſie für die Allgemeinheit von beſonderem Intereſſe ſind. de⸗ kannt. b Bz42 J. Der Preis für die Tonne(20 Zentner) inan diſchen Roggens aus der Ernte 1918 darf im Groß⸗ herzogtum bei dem Verkauf durch den Erzeuger 315% nicht überſteigen. 5 Der Höchſtpreis für die Tonne inländiſchen Weizens aus der Ernte 1918 beträgt im Großherzog⸗ tum 335 //. Die gleichen Preiſe gelten für Spelz (Dinkel, Feſen), Emer und Einkorn. 2 Für Roggen und Weizen aus früheren Ernten beträgt der Höchſtpreis 180/(Roggen) und 200% (Weizen) für die Tonne. Dieſer Höchſtpreis giit auch für Miſchungen von Roggen und Weizen der Ernte 1918 mit Roggen u. Weigen früherer Ernten. Für Hafer, Gerſte, Mais(Welſchkorn, türkiſcher Weizen, Kukuruz), Buchweizen und Hirſe ſind für den Verkauf durch den Erzeuger folgende Höchſt⸗ preiſe für die Tonne feſtgeſetzt: hweizen Hafer und Gerſte 300 Mais(Welſchkorn, türkiſcher Welzen, Ku⸗ kuruz) 450 ungeſchälter Buchweizen 600 geſchälter Buchweizen 800. wilder Buchweizen(Bockheidekorn, Eifeler, Buchweizen) 500, ungeſchälte Hirſe 600 geſchälte Hirſe und Bruchhirſe 970 Der Höchſtpreis für die Tonne Hafer und Gerfſte aus früheren Ernten beträgt 170. Dieſer Höchſt⸗ preis gilt auch für Miſchungen von Hafer und Gerſte der Ernte 1918 mit Hafer u. Gerſte früherer Ernten. 5 Der Höchſtpreis für Mais von 450/ gilt auch für Mais früherer Ernten. Für Buchweizen und Hirſe aus früheren Ernten ſind die Höchſtpreiſe um 100/ geringer als oben angegeben wurde. Der Preis für Gemenge richtet ſich nach der Art ni gemiſchten Früchte und den Miſchungsverhält⸗ niſſen. Nach der Verordnung über Frühdruſchprämien vom 15. Juni 1918(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 660) beträgt die Druſchprämie, wenn die Lieferung er⸗ 'olgt, 7 5 dem 16. Juli 1918 120 für die Tonne vor dem 1. Auguſt 1918 100/ für die Tonne vor dem 16. Auguſt 1918 80/ für die Tonne vor dem 1. September 1918 60/ für die Tonne vor dem 16. September- 1918 40% für die Tonne vor dem 1. Oktober 1918 20/ für die Tonne Dieſe Druſchprämien finden keine Anwendung auf Hafer und Mais. Die Feſtſetzung von Druſch⸗ prämien für Hafer erfolgt durch beſondere Verord⸗ nung des Kriegsernährungsamtes. Iſt Getreide, das vor dem 1. Oktober 1918 abge⸗ liefert wird, vor der Ablieferung künſtlich getrock⸗ net worden, ſo dürfen dem Höchſtpreis neben den 9 5 7 Druſchprämien folgende Beträge zuge⸗ chlagen werden: als Trocknungslohn: 6„ für die Tonne, als Prämie: je 1 v. H. des Höchſtpreiſes für jeden vollen Hundertteil, den die Feuchtigkeit bei Lieferungen vor dem 16. Auguſt weniger als 19 v. H. und in der Zeit vom 16. Auguſt bis 30. Sep⸗ tember 1918 weniger als 18 v. H. beträgt. Für die Bewertung der Früchte gelten folgende Grundſätze: Getreide gilt hinſichtlich des Feuchtigkeitsgehalts als vollwertig, falls die Feuchtigkeit nicht überſteigt: bei Lieferungen vor dem 16. Auguſt 1918 19 vom Hundert, bei Lieferungen vor dem 1. Oktober. 1918 18 vom Hundert, bei Lieferungen vom 1. Oktober 1918 ab 17 vom Hundert. Abgeſehen von der Feuchtigkeit gilt Getreide als vollwertig, falls es geſund iſt und hinſichtlich ſeiner onſtigen Eigenſchaften der Durchſchnittsbeſchaffen⸗ it der betreffenden Getreideart letzter Ernte in er Abladegegend entſpricht. 5 Wegen jedes an dieſem Hektolitergewichte fehlenden Kilogramms ſind 10 Mark für die Tonne weniger zu zahlen. Bei Buchweizen von mehr als 3 vom Hundert Beſatz vermindert ſich der Preis für jeden weiteren Hundertteil Beſatz um eins vom Hunderi. Bei Eifeler Buchweizen gelten dieſelben Beſtlur⸗ mungen mit der Maßgabe, daß der Höchſtpreis bei einem Hektolitergewichte von mindeſtens 60 Kilo⸗ gramm gilt. Für die Bewertung der Früchte iſt ihre Be⸗ ſchaffenheit bei der Ankunft an dem von dem Er⸗ werber bezeichneten Beſtimmungsorte maßgebend. II. Die Höchſtpreiſe gelten für Lieferung ohne Sack. Für leihweiſe Ueberlaſſung der Säcke darf eine Leihgebühr bis zu 40 Pfennig für den Doppel⸗ zentner— bei Hafer und Spelz(Dinkel, Feſen), Emer, Einkorn bis zu 60 Pfennig für den Doppel⸗ zentner— berechnet werden. Werden die Säcke nicht binnen drei Wochen nach der Lieferung zu⸗ rückgegeben, ſo darf die Leihgebühr für jede fol⸗ gende Woche um 20 Pfennig bis zum Höchſtbetrage don 3% für den Doppelzentner erhöht werden. Angeſangene Wochen ſind voll zu berechnen. Wer⸗ den die Säcke mitverkauft, ſo darf der Preis für den Sack nicht mehr als 5/ und für den Sack, der 75 Kilogramm oder mehr hält, nicht mehr als 6/ betragen. Werden Leihſäcke nicht zurückge⸗ „ ſo gilt der Höchſtbetrag der Leihgebühr als berfallen. Außerdem iſt für den Verluſt der Säcke eine Entſchädigung zu zahlen, die die genannren Sackhöchſtpreiſe nicht überſteigen darf. Stellt der Erwerber der Früchte dem Verkäufer Füllſäcke zur Verfügung, ſo kann er für die Zeit vom achten Tage an, nachdem die Säcke an der Empfangsſtelle des Verkäufers angekommen ſind, bis zu dem Tage der Rücklieferung Leihgebühren in Rechnung ſtellen. Bei der Berechnung der acht⸗ tägigen Friſt wird der Tag der Ankunft der Säcke an der Empfangsſtelle nicht mitgerechnet. Die Rück⸗ liefernug gilt als an dem Tage erfolgt, an dem die Säcke an der zwiſchen dem Verkäufer und Er⸗ werber für die Ablieferung der Früchte verein⸗ barten Stelle oder mangels einer ſolchen Verein⸗ barung an der Verladeſtelle des Orts, von dem die Früchte mit der Bahn oder zu Waſſer verſandt werden, abgeliefert werden. Die Leihgebühr darf den Betrag von 1½ Pfennig je Sack und Tag für jeden Sack, der 100 Kilogramm Roggen faßt, und von 1 Pfennig für jeden kleineren Sack nicht über⸗ ſteigen. Jür den Tag der Rücklieferung kann die Leihgebühr voll berechnet werden. Werden Leih⸗ fäcke vom Verkäufer nicht binnen 3 Wochen, nach⸗ dem ſie an der Empfangsſtelle des Verkäufers an⸗ gekommen ſind, zurückgeliefert, ſo kann der Erwer⸗ ber ſtatt der Rücklieferung der Säcke und der Zah⸗ lung der verfallenen Leihgebühr 7 Mark für jeden Sack, der 100 Kilogramm Roggen faßt, und 6 Mark für jeden kleineren Sack verlangen, ſofern der Ver⸗ käufer eine ihm vom Erwerber ſchriftlich geſtellte Nachfriſt von mindeſtens einer Woche für die Rück⸗ lieferung hat verſtreichen laſſen. Die Höchſtpreiſe gelten für die Bezahlung binnen 15 Tagen nach Ablieferung. Wird der Kaufpreis länger geſtundet, ſo dürfen bis zu 2 vom Hundert Jahreszinſen über Reichsbankdiskont zugeſchlagen werden. Die Höchſtpreiſe ſchließen die Beförderungskoſten ein, die der Verkäufer vertraglich übernommen hat Der Verkäufer hat auf jeden Fall die Koſten der Beförderung bis zur Verladeſtelle des Orts, von dem die Ware mit der Bahn oder zu Waſſer ver⸗ ſandt wird, ſowie die Koſten des Einladens daſelbſt zu tragen. Stellt der Verkäufer Säcke nur bis zu dieſer Verladeſtelle zur Verfügung, ſo darf hierfür eine Leihgebühr nicht berechnet werden. III. Die Höchſtpreiſe gelten nicht für Original⸗ ſaatgut, wenn die Beſtimmungen über den Verkehr mit Saatgut innegehalten werden(vergl. Ver⸗ ordnung vom 27. Juni 1918 über den Verkehr mit Getreide, Hülſenfrüchten, Buchweizen und Hirſe aus der Ernte 1913 zu Saatzwecken(Reichsgeſetzblatt, Seite 677 ff). 8 Als Originalſaatgut gilt das Saatgut ſolcher Züchtungen, deren Züchter in einem von der Reichsgetreideſtelle im Deutſchen Reichsanzeiger zur veröffentlichenden Verzeichnis für die Fruchtart als Züchter von Originalſaatgut aufgeführt ſind. Saat⸗ gut von Vermehrungsſtellen gilt nur dann als Ori⸗ ginalſaagut, wenn die Vermehrungsſtellen in dem Verzeichnis aufgeführt ſind. Bei anerkanntem Saatgut aus anerkannten Saatgutwirtſchaften erhöht ſich der Höchſtpreis um folgende Beträge für die Tonne: 1. bei Winlergerſte für die erſte Abſaat um 200% für die zweite Abſaat um 170/ 5 für die dritte Abſaat um 140/ 2. bei ſonſtigem Getreide, Buchweizen und Hirſe für die erſte Abſaat um 180% 2 2 0 die zweite Abſaat um 150%% ür die dritte Abſaat um 120 A. * ane rNa ume SGU en Selten 008 d trockene Ware wi ſoſche Weirtiſchaften. die nw emem von der Re ektolliergewichte von windeſtens 69 Kilo⸗getreideſtelle im Deutſchen Reſchsanzeiger zu ver öffentlichenden Verzeichnis für die Fruchtart al! anerkannte Saatgutwirtſchaften aufgeführt ſind. Bei ſonſtigem Saatgut(Handelsſaatgut) erhöh ſich der Höchſtpreis für die Tonne: Bei Wintergerſte um a 120 WM, bei ſonſtigem Getreide, Buchweizen und Hirſe um 90 A. Die Höchſtpreiſe für anerkanntes und Handels ſaatgut ſind nur zuläſſig, wenn die Beſtimmunger über den Verkehr mit Saatgut innegehalten werden Sie ſchließen die Druſchprämien ſowie die Beträg⸗ für künſtliche Trocknung ein. Beim Umſatz der Früchte, ſoweit er nicht im Saab gutverkehr erfolgt, dürfen dem Höchſtpreis als Kom, miſſions⸗Vermittlungs⸗ und ähnliche Gebühren ſo wie für alle Arten von Aufwendungen nur die vor der Reichsgetreideſtelle feſtzuſetzenden Beträge zu geſchlagen werden. Beim Weiterverkaufe von Saat gut dürfen den Saatguthöchſtpreiſen insgeſamt Be träge bis zu 5 vom Hundert der Preiſe zugeſchlagen werden. Die in vorſtehendem Abſatz genannten Zuſchläg, umfaſſen, vorbehaltlich abändernd der Beſtimmunger der Reichsgetreideſtelle, nicht die Auslagen für Säcke ſie umfaſſen ferner nicht die Auslagen für di Fracht von dem Abnahmeorte ſowie die durch Zu ſammenſtellung kleinerer Lieferungen zu Sammel ladungen nachweislich entſtandener Vorfrachtkoſten im Saatgutverkehr nicht die Beförderungskoſter von der Verladeſtelle des Erzeugers ab. a Abnahmeort im Sinne dieſer Beſtimmungen if der Ort, bis zu dem der Verkäufer die Koſten dei Beförderung trägt. IV. Die Reichsgetreideſtelle iſt bei Abgabe vor Früchten an die Höchſtpreiſe nicht gebunden. Das elbe gilt für die Kommunalverbände hinſichtlich dei bgabe zu Futterzwecken. Die in dieſen Beſtimmungen oder auf Grun dieſer Beſtimmungen feſtgeſetzten Preiſe ſind Höchſt preiſe im Sinne des Geſetzes betreffend Höchſtpreiſe V. Die Ueberſchreitung der nach vorſtehenden Ausführungen maßgebenden Höchſtpreiſe wird gemäß 88 4 ff der Bundesratsverordnung vom 3. Ma 1018 gegen Preistreiberei(Reichs⸗Geſetzblatt Seit 395) mit den daſelbſt vorgeſehenen hohen Weeze und Geldſtrafen uſw. beſtraft. B Mannheim, den 30. Juli 1918. Großh. Bezirksamt V. Wir bringen hiermit nachſtehend die Bekannt machung Gr. Miniſteriums des Innern vom 24. Jul 1918(Staatsanzeiger vom 28. Juli 1918 Nr. 178 Höchſtpreiſe für Schlachtſchafe und Schaffleiſch zun öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 30. Juli 1918. Großh. Bezirksamt V. Bekanutmachung. Vom 24. Juli 1918. l Höchſtpreiſe für Schlachtſchafe und Schaffleiſch betr In Abänderung unſerer Bekanntmachung vom 4. Oktober 1917, Höchſtpreiſe für Schlachtſchafe betr. (Staatsanzeiger Nr. 273), ſowie von Ziffer 1 unſerer Bekanntmachung vom 26. Juli 1917, Höchſt preiſe für Feilſch, Wurſt und ſonſtige Fleiſch waren betr.(Staatsanzeiger Nr. 203), wird a Grund des Höchſtpreisgeſetzes vom 4. Auguſt 191 in der Faſſung vom 17. Dezember 1914, 21. Januqꝛ 1915 und 22. März 1917(Reichsgeſetzblatt 1914 Seitl 839, 513, 1915 Seite 25 und 1917 Seite 258) ſowi auf Grund der Bundesratsverordnung vom 8. Ma 1918 gegen Preistreiberei Reichsgeſetzblatt Seit 395) beſtimmt: B34 A. Beim Verkauf von Schlachtſchafen durch der Schafhalter darf der Preis für den Zentner Lebend N ht nicht überſteigen für fette oder vollfleiſchige Lämmer, Hämmel, Schwänzer und junge fette Göltſchafe 5 100 4 2. für gutgenährte, fleiſchige Lämmer, Hämmel, Schwänzer u. junge fleiſchige Schafe 5. 92 1 3. für weniger gutgenährtes Schafvieh jeden Alters und junge Böcke 84 4. für gering genährtes, mageres Schaf⸗. vieh und alte Zuchtböcke 70 Im übrigen ſind die Vorſchriften unſerer Ver oroͤnung vom 23. Juli 1917, Höchſtpreiſe für Schlacht vieh betr.(Geſetzes⸗ und Verordnungsblatt Seite 251), maßgebend. B. Der Höchſtpreis für ein Pfund Schaf⸗(Ha mel⸗)Fleiſch mit Knochenbeigabe, die einſchließli der eingewachſenen Knochenteile nicht mehr als 2 vom Hundert des Fleiſchgewichts betragen darf wird auf 2,15/ feſtgeſetzt. a Dieſe Bekanntmachung tritt mit dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. 5 Karlsruhe, den 24. Juli 1918. Großh. Miniſterium des Junern „A.: Dr. Schneider. 1. 3 Dr. Schühlu —— ſtoch. Volz. * * Bürger meiſteramt Seckenheim, den 14. Auguſt 1918. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis.