Fiel Erſcheint täg lch, mit Ausnahme der l. 30. Rabuff 1018 t Sonn⸗ und Feiertage. N Der Abonnementspreis beträgt monatlich Mk. 1.— bei freier Zuſtellung. 2 die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 2.25 eee 9 Durch de A. 0 0 11 5 i N 6 den Ausſchuß zur Ueberwachung der Kriegs ſeſerungen in London ſind ſchon eine ganze Reihe von aheeregelmäßigkeiten“ ans Tageslicht befördert worden er keine f „Jelluloſ e⸗Skandal“, Fut Britifh acht 4 als weil die R hat ſo großes Aufſehen gemacht, wie der von dem jetzt ganz England ſprich worden iſt. Die betreffende Geſellſchaft, die Eelluloſe and Chemical Manufacturing Co. Ltd. ihre Rieſengewinne aus keinem andern Grund, lIchos 31 2 3 5 5 5 Leers und in jeder Weiſe unbegründetes Monopol für die aneben Cellonit⸗Geſ ellſ terin inzwif ſi ring ſelbſt Ta falle Com an lionen Mar K 5 tionär ſerung von Zelluloſe⸗Azeton zu übertragen, das die von im im dieſen vier Monaten wurde ein ganzes Jahr. Erſt und erſt zuf zwei 1917 im urſprin. .— che Britiſh Celluloſe Company mit ihrem Ka⸗ ich in die 80 000 Britiſh apital von 70 Mil⸗ Pfund⸗Aktien verwandelt, wobei jeder Ein Profit von 57000 Prozent fällt England auf. nun etwas von den glücklichen A. ren. vielen.„ allem auf die nahen Beziehungen zwiſchen ea ve N bei leu 5 2 der des Am 5 wein do c 5„Oberſt“ bo mitzuteilen: auf d: bel di anteil ampfer N Unternehmens“. es i drückten Jahler 2 Wg. Amt der R glüal chen 8, ferner L engliſche 8 1 gegen die ihnen und dem kanadiſchen Spekulanten rbrook, den Lloyd George zum Lord und ropaga. R baren seine iter gemacht hat. Zwei der Hauptakteure de kanadiſch 8 ence⸗N Wien 3 A reunde, Grant Morden und Bryan, e„Oberſte“. Aus den 1705 urſprünglichen d tien des erſteren wurden 24 722 Pfund⸗ nd der zweite fuhr nicht ſchlechter. Das Petro⸗ 2 egierung ſcheint gleichſam in corpore Spekulation 1 0 5a en Unter den nären funden wir Mr. Eric Long, Sohn Koloni f ferne olonialminiſters und Haupt des Petroleum⸗Amtes, roſeſſor Cadman, techniſchen Beirat jenes ein anderes Mitglied, den berüchtigten ſüd⸗ chen Spek 7505. 5 eite ulanten Lionel Philips und einen Bauder dee amten des Dapartements, Harry Iſaacs, 0 England ding, arconi Iſaacs und des Lord Oberrichters und Botſchafters in Waſhington, des Lord bekanntlich Georges Buſenfreund iſt. Seele der ganzen Machenſchaft, den kana⸗ Grant Morden, weiß die„Yorkſhire „Wie Beaverbrook, hatte er ein Auge ournaliſtik(Beaverbrook iſt Beſitzer preß“), und die Zeitung, in der er einen ſitz wenn nicht völlig kontrollierenden Aktien⸗ , war immer einer der unentwegten Vor⸗ „einer der er die wirklichen Geſchäftsregierung und briti⸗ 125 Es iſt ein Blatt, das beteuert, Stände e der Nation und beſonders der unter⸗ ande geſchrieben wird; es verteidigt die Steuer⸗ gierigen Finanzleute und Profitmacher, Frei 95 den Fremden. Es heißt, wie das Hebt enbl.“ ſchreibt,—„John Bull“, das Hetzblatt gegen Deutſchland. Der Weltkrieg. Großes Hauptquartier, 29. Aug.(Amtlich) Under Destesg Weſtlicher Kriegs ſchauplatz: Auf aun fil li b cher 2 15 1975 Kronvrinz Rupprecht und Böhn: en Möschluchtfed ſüdöſtlich von Arras brach ugriff argen dicht füdlich der Scarpe ein eng⸗ im Feuer zuſammen. Um Mittag nahm Wucht red eine Durchbruchsverſuche mit neuer ſetzte er n we 5 . den derer Artill 85 Feind 8 2 91 5 auf. Zwiſchen Scarpe und Senſee⸗Bach 1 zum Angriff an. Pommeriſche und 5 ded menter brachen auch geſtern wieder 11 des Feindes. Durch flankierendes Feuer a wirkſam unterſtützt, warfen ſie jedesmal Ternupunkt 5 er zurück Boiry⸗NRotre Dame war rbitterten es O Kampfes. Dreimal wurden die er 9205 5 i g Atriſſen⸗ Bei ces im Gegenſtoß dem Feinde wieder lürs der Si dei erneutem feindlichem Angriff am Abend I Teindeshaud. Ter Hauptſtoß des eng . er engliſche Zelluloſe⸗ Skandal deſſen Unterſuchun in eigener Ausſchuf ſuchung nun ein eigener Ausſchuf eindrang, warf ü der alten Geſellſchaft für jed a 8 Akti 0 jede Sechs⸗Pence⸗ Pfg. 290 Nen kfundeilkten erhielt, d. h. für jede 50 im heutigen 18. Jabrhand Amtsblatt der BZürgermeiſterämter Frckenheim, Auesheim, Neckarhauſen und Edingen. Druck und Verlag von Gg. Eimmermann. Seckenheim. FVVCCCCFCCCCTTCTVTCCCGCCCCCT0TCCTCTTTTTTTTTTTVTTVTV(TTWTVTVVTWVW liſchen Angriffs traf württembergiſche Regimen beiderſeits der Straße Arras Cambrai. Sieben⸗ mal ſtürmte der Feind vergeblich an. Panzerwagen fuhren auf und neben der Straße immer von neuem heran. In tiefer Gliederung folgte die Infanterie. Sie lieb im Feuer unſerer Maſchinengewehre und in vorderſter Linie auffahrenden Ge⸗ ſchütze liegen. Wo der Feind in unſere Stellung ihn unſer Gegenſtoß wieder völlig zurück. Südlich von Croiſilles und ſüdöſtlich von Mory wurden engliſche Angriffe abgewieſen. Südweſtlich von Bapaume keine Infanterietätigkeit. Auf der Stadt felbſt lag ſchweres engliſches Feuer. Bei den Kämpfen am 27. Auguſt um Thilloy tat ſich das Infante rie⸗ regiment Nr. 296 beſonders hervor. Seine 9. Kom⸗ pagnie hielt den Weſtrand des Ortes, obwohl ſie durch feindlichen Einbruch nördlich von ihr im Rücken be⸗ droht war, bis zur letzten Patrone und dann mit dem Bajonett. Aus ſelbſtändigem Entſchluß kam ihr die 3. Kompagnie desſelben Regiments zu Hilfe und warf den Feind aus dem Ort wieder hinaus. Nördlich der Somme erneuerte der Feind am frühen Morgen ſeine Angrifffe zwiſchen Flers und Curly. Bei Hardecourt drang er in unſere Linien ein. Im Gegen⸗ angriff warf ihn das Kaiſer Franz Garde⸗Grenadier⸗ regiment Nr. 2 unter der Führung ſeines Kommandeurs Major Otto im Verein mit heſſiſchen Kompagnien wieder zurück. Zwiſchen Somme und Oiſe blieben Vortruppen vor unſeren neuen Stellungen in Gefechtsfühlung mit dem Feinde, der am 27. Auguſt nur zögernd, geſtern ſchärfer über Dompierre⸗Belloy⸗Nesle⸗Beaulieu⸗Suzoh folgte. Sie zwangen ihn mehrfach zu verluſtreichen Angriffen und wichen dann aus. Südweſtlich von Noyon griff der Feind nach ſtärkſter Feuervorbereitung unſere Linien an. Sie waren von uns nicht mehr beſetzt. Noyon lag unter ſchwerſtem Feuer der Franzoſen. Die Stadt liegt vor unſerer Kampffront. Nördlich der Aisne nahm der Franzoſe unter Heranziehung von Amerikanern ſeine Angriffe wieder auf. Unter ſchweren Verluſten wurden ſie ab⸗ gewieſen. Am Paſly⸗Kopf ſchlugen Ka val le⸗ rieſchützenregimenter fünfmaligen Anſturm des Feindes zurück. Mehrere Panzerwagen wurden zer⸗ ſchoſſen. Der Erſte Generalquartiermeiſter: Ludendorff. de Wieder ein Großkampftag. Ein neuer Durchbruchs⸗ verſuch an der Scarpe. Eine neue Niederlage der Eng⸗ länder. Der ganze wütende Anſturm, der von der Scarpe mit geringen Unterbrechungen bis zur Somme ſich er⸗ ſtreckte, iſt in ſchwerſtem Kampf gebrochen worden. Wie am 27. Auguſt hatte der Hauptangriff des Feindes ſeine Richtung wieder aus Arras gegen Cambrai genommen; es war ein Durchbruchsverſuch mit dem beſonderen Zweck, die erſchöpften Truppen um Bapaume zu entlaſten. Fünf wuchtige Stöße führte der Feind gegen unſere Front zwiſchen Scarpe und Senſeebach; dreimal erſtürmte er das wieder entriſſen. Schließlich blieb es in ſeiner Hand. Bei Remy, Vis en Artois und Cheriſey, zu beiden Seiten der Straße Arras— Cambrai, war württembergi⸗ ſchen Regimentern die Aufgabe zugefallen, den Hauptſtoß aufzufangen. Siebenmal griffen die Feinde an, Panzer⸗ wagen fuhren in großer Zahl auf, aber die tapferen Schwaben wichen und wankten nicht, und ihre vortreffliche Artillerie ſauſte wieder, wie am 27. Auguſt, in geſtreck⸗ tem Lauf in die vorderſte Linie der Infanterie und ſchoß, was die glühenden Geſchützrohre noch abgeben konn⸗ ten. Sieben Angriffe der feindlichen Infanterie,— ſie lieb im Feuer der Maſchinengewehre und der Artille⸗ riſten liegen. Wenige Worte des Tagesberichts, und voll graufigen Inhalts. Wie mag es vor den Stellungen unſerer Schwaben ausſehen, die keinen Geviertmeter im Kampfe aufgegeben haben! Die„Entlaſtung“ wurde zu einer weiteren ſchweren Belaſtung der feindlichen Ar⸗ mee, ein furchtbarer Aderlaß. Weitere Angriffe bei Croifilles und Mory, die in Feindeshand ſind, wurden abgewieſen. Vor Bapaume wagte der Feind keinen neuen Angriff: der 26. und der 27. Auguſt hatten zu viel Blut gekoſtet, allerdings waren es in der Hauptſache „nur“ Neuſeeläner geweſen. Daher löſte die ſchwere Ar⸗ tillerie die Infanterie ab und legte ein ſtarkes Feuer den ganzen Tag über auf die qualmenden Steinhaufen von Bapaume, um ſie mürbe zu ſchießen. Einen rühren⸗ den Zug deutſcher Kameradentreue erwähnt der Tages⸗ bericht. Eine Kompagnie des Infanterieregiments 296 hält das hartbedrängte Thilloy(2 Kilometer ſüdweſtlich von Bapaume. Endlich hat ſie ſich„verſchoſſen“, ſie hat keine Patronen mehr. Davon hört eine andere Kom⸗ pagnie des Regiments und flugs ſtürmt ſie hinein in den wirren Haufen ausgebrannter Mauern, mitten durch die platzenden Granaten, und bringt den Kameraden, die ſich ſchon mit dem Bajonett der Ueberzahl erwehren müſſen, neue Munition und Hilfe. Und der Feind wird ver⸗ Dorf Boiry⸗Notre Dame, dreimal wurde es ihm — Noyon an die ———— lb. 202. Inſertionspreis. Die einſpaltige Petitzeile 30 Pfg., Reklamen 1 Mark. die Zeile. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Fernſprechanſchluß Nr. 16. jagt.— ZSwiſchen Bapaume und der Somme ſcheiterten engliſche Angriffe bei Flers und Hardecourt nach hef⸗ tigen wechtelvollen Kämpfen. 10 Von großer Bedeutung iſt die Meldung des Tages⸗ berichts, daß unſere Heeresleitung die deutſche Front ſüd⸗ lich der Somme hinter die Linie Dompierre(10 Kilo⸗ meter weſtlich Peronne)— Belloy(7 Kilometer ſüdweſteich P.)— Nesle— Beaulieu(an der Straße Nesle—Nohon) der Oiſe zurückgenommen hat. Die Städte oder Ruinen von Nesle und Noyon ſind demnach ge⸗ räumt. Tie ſchneidigen Gegenangriffe der Deutſchen ſüͤd⸗ lich der Somme in voriger Woche hatten alſo den Zweck, die erhebliche Zurückbiegung der deutſchen Front im Süd⸗ weſtzipfel vorzubereiten. Allerdings wird dadurch jetzt ſchon eine ziemlich geräumige Ecke ausgeglichen; ſeit dem erſten Abbau am 18. Juli dürfte die deutſche Front im Ganzen eine Verkürzung um 70 bis 80 Kilometer erfahren haben, was einer Erſparnis von etwa 30 Divi⸗ ſionzn gleichkäme. Dazu kommt, daß die meiſten der neuen Stellungen, namentlich an der Ailette und Oiſe, von Natur viel ſtärker ſind als die Linien vor dem 18. Juli, obendrein nicht als Dauerſtellungen ausgebaut waren. Tie Franzoſen hatten den Rückzug zunächſt nicht bemerkt, wie ſie denn auch das bereits verlaſſene Noyon mit ſchwerſtem Feuer belegten. Erſt als keine Gegenwir⸗ kung erfolgte, wurden ſie cufmerkſam; ſie fühlten vor⸗ ſichtig vor und als ſie alle Stellungen leer fanden, da ſchneße 45 1 8 0 mug ſich dieſe ließlich geſtaltet hat, wird der näch gesdericht er zählen.—Nordweſtlich von Soiſſons haben Amerikane 0 die geſchwächten franzöſiſchen Truppen ergänzt. Ein ge meinſamer Angriff iſt blutig zuſammengebrochen. Daf die deutſche Kavallerie nicht nur zu Pferde ihren Mam ſtellt, ſondern auch tüchtige infanteriſtiſche Ausbildun beſitzt, iſt ſchon des öfteren in dieſem Kriege an Ost und Weſtfront hervorgetreten. So haben auch bei Pasl! (nördlich der Aisne, unweit Soiſſons) deutſche Kavallerie ſchützenregimenter einen fünfmaligen Angriff abgeſchlage! und mehrere Panzerwagen vernichtet. f———— Der Krieg zur See. 2 Berlin, 29. Aug. Auf den Dampferwegen zwi⸗ ſchen Port Said und dem weſtlichen Mittelmeer ver⸗ ſenkten unſere Tauchboote neuerdings über 17 000 BRT. Schiffsraum, darunter einen neuen engliſchen Dampfer von über 8000 BRT., der Reis und andere Landes erzeugniſſe aus Indien für England geladen hatte. Am 9. Auguſt mittags 12 Uhr ſind 5 kleine bel⸗ giſche Fiſcherboote aus Hyſt, die dicht unter der Küſt⸗ ihre Netze ausliegen hatten, von zwei engliſchem Flug⸗ zeugen aus 100 Meter Höhe mit Bomben und Ma⸗ ſchinengewehren angegriffen worden. 8 f Der engliſche Schiffahrtſachverſtändige Archibald Hurd beſchreibt im„Daily Telegraph“ die ungeheuren Verſchiebungen in der Handelsſchiffahrt, die infolge der fieberhaften amerikaniſchen Bautätigkeit nach dem Kriege zu erwarten ſind. 5 Bern, 29. Aug. Der„Temps“ meldet aus Ri⸗ de Janeiro: Der amerikaniſche Dampfer„Great Dar- bour“ iſt nach einer Exploſion in der Nähe der Inſel Fernando de Horcha geſunken. . 3 Neues vom Tage. 8 Zuſammenkunft des Kaiſers mit König Ferdinand. Berlin, 29. Aug. Der Kaiſer traf heute in Nauheim zum Beſuche beim König Ferdinand von Bulgarien ein.. Kaiſer Karl in München. München, 28. Aug. Kaiſer Karl, der mitta halb 12 Uhr hier eintraf, empfing nach der Hof⸗Taſel den Miniſterpräſidenten v. Dandl und den Kriegsmini⸗ ſter v. Hellingrath. Er hatte mit ihnen eine län⸗ gere Unterredung; ebenſo König Ludwig mit dem öſter⸗ reichiſch-ungariſchen Miniſter des Auswärtigen Grafen Burian. nach Schloß Wartholz bei Reichenau. Unfall des Großherzogs von Oldenbarg. Oldenburg, 29. Aug. Der Großherzog iſt, wie die Blätter melden, geſtern auf der Fahrt von Oldenburg nach Raſtede verunglückt. Als ſein Kraft⸗ wagen einem geſtürzten Radfahrer auf der ſchlüpfrigen Landſtraße ausweichen wollte, ſtürzte er in den Gra⸗ ben. Der Großherzog wurde aus dem Wagen geſchleu⸗ dert und beſinnungslos ins Garniſonlazarett gebracht, wo der Bruch ein' ger Rü ppen feſtg ſtellt wurde. Später wurde der Großherzog nach der Sommerreſidenz Raſtede 1(Großherzog Feiedrich Auguſt iſt 1852 95 boren. 5 . Vom Bundesrat. 5 Berlin, 28. Aug. Unter dem Vorſitz des baye⸗ riſchen Miniſterpräſidenten Dr. von Dandl wird der Bundesratsausſchuß far auswärtige Angelegenheiten am Montag zu einer Sitzung zuſammentreten. Um 5 Uhr erfolgte die Abreiſe des Kaiſers ———. Ein Hindenburg⸗Telegramm. Berlin, 29. Aug. Vaterlandspartei in Reichenberg i. V. an den Gene⸗ ralfeldmarſchall v. Hindenburg richtete mit der Bitte um ein Lebenszeichen, um Gerüchten über den Geſundheits⸗ zuſtand des Feldmarſchalls entgegenzutreten zu können, antwortete der Generalfeldmarſchall:„Bin Gott ſei Dank kerngeſund und ſehe der Zukuft getroſt entgegen. Feld⸗ marſchall v. Hindenburg.“ 9 Wechſelſeitige Heerespflicht. Amſterdam, 28. Aug. Er hieſiges Blatt meldet, zwiſchen der Regierung der Vereinigten Staaten und Italien ſei ein Vertrag geſchloſſen worden, wonach die dienſtpflichtigen Italiener in den Vereinigten zum Mili⸗ kärdienſt in Amerika berufen werden können. Ebenſo werden die in Italien ſich aufhaltenden Amerikaner dort dienſtpflichtig. Amerikaniſch⸗mexikaniſche Schießerei. Neuyork, 29. Aug.(Reuter.) Aus Nagales in Arizona wird berichtet: Ein amerikaniſcher Poſten ver⸗ juchte, Mexikaner daran zu hindern, gegen die Vor⸗ ſchriften die Grenze zu überſchreiten. Die Mexikaner er⸗ öffneten daraufhin von jenſeits der Grenze das Feuer auf die Amerikaner und verwundeten den Poſten. Das Schießen wurde bald allgemein. Eine Anzahl Ameri⸗ kaner wurde getötet oder verwundet. Die Verluſte der Mexikaner werden auf 100 Tote und doppelt ſoviel Verwundete geſchätzt.(2) Der engliſch⸗amerikaniſche Geheimvertrag. Berlin, 29. Aug. Das von der„Deutſchen Tages⸗ tg.“ gemeldete Beſtehen des engliſch⸗amerikaniſchen Ge⸗ heimvertrags gegen Japan wird von der„Kreuz⸗ ztg.“ beſtätigt, die ſchreibt: Die Rechnung der beiden Staaten geht dahin, nach dem Sieg auf dem Feſt⸗ land gemeinſam die japaniſche Ausdehnung in China in ihr Anfangsstadium zurückzuweiſen. Die notwen⸗ dige Rückendeckung wird in der Vernichtung der welt⸗ politiſchen Bündnisfähigkeit Deutſchlands geſucht. Um jeder ſtörenden Verbindung vorzubeugen, wird mi⸗ den bekannten Mitteln die deutſch⸗ruſſiſche An⸗ näherung hintertrieben und der japaniſchen Politi über Wladin⸗ſtok das Feſtrennen in Sibirien mit den hieraus ſich ergebenden ruſſiſchen Feindſchaft anempfoh⸗ len. Es liegt im Intereſſe der engliſch⸗amerikaniſcher Politik, den ebenſo offenen Widerſtreit zwiſchen Japar und China ſolange hinauszuſchieben, bis die eigene Teil⸗ nahme in der Rolle des machtpolitiſch überlegenen Schiedsrichters möglich iſt. Die japaniſche Politik wird der ihrer natürlichen Vormachtſtellung in Oſtaſien dro⸗ henden ernſten Gefährdung bereits Rechnung getragen haben. Deutſchland kann die Entwicklung in aller Ruhe abwarten. N Die Ereigniſſe im Weſten. Engliſcher Heeresbericht vom 28. Auguſt morgens: Geſter! nahmen unſere Truppen füdlich der Somme Foucausourt, da: der Feind mit Maſchinengewehren zähe gehalten haßze. Nörd lich der Somme griffen wir einen großen Teil des Frones Waldes an, wobei eine Anzahl Gefangene von einer preußiſcher Gardediviſion gemacht wurden. Südlich der Scarpe verbeſſertei Truppen der erſten Armee ihre Stellung beiderſeits der Straß, Arras— Cambrai und erreichten die Ränder von Hancourt un! Boiry⸗Notre⸗Dames. Nördlich der Scarpe waren heftige feind liche Gegenangriffe geſtern nachmittag längs der Bahnlinie Arras— Dotae angeſetzt, die unſere vorgeſchobenen Truppen um einig, Hundert Meter zurückdrückten bis zu den alten deutſchen Gräber und den Greenland⸗Hügel, wo der feindliche Angriff unten unſerem Feuer zuſammenbrach. Britiſche Truppen führten geſtern eine e Unternehmung beiderſeits der Straße Neuf Ber quin⸗Eſtaires aus und ſchoben ihre Linien auf einer Fron non etwa vier Meilen vor. Der Krieg mit Italien. WTB. Wien, 29. Aug. Italieniſcher Kriegs. ſchauplatz: In den Judicarien bei Bezzecca und au der Hochfläche der Sieben Gemeinden Erkundungsgefechte Sonſt nichts von Belang.— Albanien: Z wiſcher Janica und Vojuſa ſowie im ſüdlichen Teil des Tonor. gebirges hat der Feind erneut Stellung genommen. Die Ereigniſſe im Oſten. Japaniſcher Heeresbericht vom 28. Auguſt: Die Abteilung de⸗ Senerals truppen angegriffen und zog ſich zurück. Die Tſchechen wurden 5 n falls gezwungen, ſich zurückzuziehen. Eine japaniſche Ab⸗ eilung nahm in der Segend von Suiynagine die Zurückweichenden auf, worauf Kalmikow mit Hilfe der Franzosen und Tſchecher Suigagima einnahm. Die Japaner erlitten einige Verluſte bei der Deckung des Rückzugs. London, 29. Aug. Die„Times“ melden aus Pe⸗ king, daß die chineſiſche Regierung ſich ihrer Verpflich⸗ tung, an dem japaniſchen Einmarſch in Sibirien teil⸗ zunehmen, zu entziehen trachte, da der Einmarſch nicht notwendig ſei und zu dem allgemeinen Plan der Alliierten bezüglich Rußlands im Widerſpruch ſtehe.(Den Eng⸗ ländern iſt die japaniſche Expedition äußerſt ungelegen. D. Schr. Wladiwoſtok, 29. Aug.(Reuter.) Die Konſular⸗ behörden haben dem militäriſchen Beirat empfohlen, die Truppen der Generale Pleſchkow und Horvat zu ent⸗ waffnen. 5 5 Amſterdam, 29. Aug. Der ruſſiſche Mitarbeiter des„Nieuwen Rotterdamſchen Cour.“ meldet, daß unter den Gebildeten in Rußland eine allgemeine Flucht nach der Ukraine begonnen habe, weil man ſich nur dort ſicher fühle und weil der Untergang des Bolſche⸗ wismus näherrücke. Die Reiſe nach der Ukraine ſei aber gefährlich, weil man von Roten Gardiſten, die unterwegs auf eigene Fauſt die Wagen durchſuchen, aus⸗ geraubt werde. An der ukrainiſchen Grenze wurde der erſte preuß ſche Helm mit Freuden begrüßt. Helſingfors, 29. Aug. Die finniſche Regierung 5 hat ihren Geſandten in Stockholm beauftragt, gegen die Neutralitätsverletzung der drei engliſchen Flugzeuge durch ihren Bombenangr ff auf das finniſche Torf Kur⸗ teby Einſpruch bei den Geſandtſchaften der Verbands⸗ .. ͤ˖ ĩðò v 3— Auf ein Telegramm, das die 8 5 almikow, die in der Rähe von Auſonoska ſtand wurde am 20. Auguſt durch eine überlegene Macht der Sovzet⸗ wirken. Helſingfors, 29. Aug.„Huſudſtadsbladed zufolge hat die Entente belgiſche Freiwillige für die Expedition in Nordrußland geworben. Belgiſche Artillerieoffiziere befinden ſich bereits an der Murmanküſte. Frankreichs Schiffsraum. Die franzöſiſche Handelsflotte, die bei Ausbruch des Krieges 2½ Millionen Brutto⸗Tonnen umfaßte, iſt ſeit⸗ dem beträchtlich zuſammengeſchmolzen. Die Verluſte be⸗ tragen mindeſtens 800000 Tonnen, davon 700000 T. infolge Verſenkungen. Ferner liegt eine große Anzahl beſchädigter und der Ausbeſſerung bedürftiger Schiffe auf lange Zeit hinaus feſt, weil es an Trockendocks, Roh⸗ ſtoffen und Arbeitern mangelt.-Die heute noch dienſtfähige Handelsflotte beträgt daher kaum 1 400 000 Brutto⸗ Tonnen und beſteht zu einem großen Teil aus alten und abgenutzten Schiffen; 20 und 30 Jahre alte Schiffe zehören nich zu den Seltenheiten. Die franzöſiſche Einfuhr von Getreide, Kohle, Kriegszeug uſw. mußte einſt auf engliſchen und neutralen Schiffen bewerkſtelligt werden; für Seefracht hat Frankreich 7 Milliarden in den Jahren 1914/16 und 4 Milliarden im Jahre 1917 zahlen müſſen. Da inzwiſchen alle Frachtſätze weiter geſtiegen ſind, ſo werden dieſe drückenden Ausgaben 1918 mindeſtens 6 Mil⸗ kiaroen erreichen. Der franzöſiſche Schiffbau hat anderer⸗ ſeits nur verſchwindend kleine, Neubauten erzeugt, näm⸗ lich 13000 Brutto⸗Tonnen im Jahre 1916, und 2000 Brutto⸗Tonnen im Jahre 1917. Da die Ausfuhr faſt ganz aufgehört hat, und die Einfuhr ſich immer ſchwie⸗ riger und koſtſpieliger geſtaltet, ſo äußert ſich überall in Frankreich das dringende Verlangen nach einem Wie deraufban der Handelsflotte. Die Regierung gewährr daf är bereits eine Summe von 500 Millionen; ſie wir in kurzem die Kammer um weitere 2 Milliarden für dei gleichen Zweck erſuchen. N NV Bern, 29. Aug. Admiral Degouy veröffentlich in der„Information“ einen vielbeachteten Artikel übe den Tauchbootkrieg. Darin ſtellt er feſt, daß Frankreich im Juni wieder eine beträchtliche Menge Schiffsraum verloren habe. Somit ſeien alle Rechnungen auf ein Nachlaſſen des Tauchbootkriegs hinfällig er ſei nicht zu Ende und werde es noch lange nicht ſein, falls man die jetzigen Abweh mittel beibehalte. Degouy wirft den Führern des Verbandes vor, daß ſie mit der Zeit umgehen, als ob man damit beliebig ſchalten und wal⸗ ten könne und als ob die Zukunft uns keine Ueber⸗ raſchungen mehr zu bringen vermöchte. Das ſei ge⸗ fährlich.. Eſe Entwertung der engliſchen Banknoten. Die Goldproduzenten des engliſchen Reiches, das ſind die Vertreter der Goldminen von Südafrika und Auſtralien, ſind entſchloſſen, eine Erhöhung des Preiſes, den ihnen die Bank von England für ihr Gold zahlt, zu fordern. Da der Goldpreis ſich bisher nicht erhöht hat, die Produktionskoſten aber fortwährend ſteigen, zumal die zum Betriebe erforderlichen Einkäufe der Mi⸗ nengeſellſchaften durch den Stand der Wechſelkurſe ſehr verteuert wurden, ſo müßten die teuer produzierenden Bergwerke ohne eine nun eintretende Preiserhöhung ihren Betrieb einſtellen. In Transvaal hat bereits in den erſten fünf Monaten 1918 die Produktion um 125 Millionen Pfund Sterling abgenommen. In der Praxis erhalten die Goldproduzenten bei der Bank von Eng⸗ land nicht Gold, ſondern engliſche Banknoten. Im Frieden nahmen ſie ſie gern, weil das engliſche Papier⸗ pfund gleichwertig war. Jetzt aber, wo das engliſche Papiergeld gegenüber dem Gelde ſo vieler neutraler Staaten ein bedeutendes Disagio hat, iſt dies nicht mehr der Fall. Die Goldproduzenten wollen daher für ihr Gold entweder Goldgeld, was ſie wohl kaum erreichen dürften, oder beſſer als die engliſche Währung notie⸗ rende Valuten, in denen ſie ihre Einkäufe bezahlen, even⸗ tuell Dollars oder holländiſches Geld. Es iſt indes nicht zu erwarten, daß die engliſche Regierung dieſe Wünſche erfüllen wird, und zwar ſowohl aus grund⸗ ſätzlichen, wwie auch aus praktiſchen Gründen. Einerſeits würde dadurch das Beſtehen eines Goldagios in Eng⸗ land amtlich zugegeben, andererſeits würde ſich dadurch der engliſche Bedarf an fremder Valuta noch erhöhen und eine weitere Verſchlechterung der Wechſelkurſe be⸗ Baden. ) Karlsruhe, 29. Aug. Die planmäßigen Aus⸗ loſungen für Schuldverſchreibungen der zu 3½ v. H. verzinslichen Eiſenbahnanlehen von 1902 und 1904 unterbleiben im laufenden Jahr. Die vom Anlehen von 1904 auf 1. März 1919 und die vom Anlehen von 1902 auf 1. April 1919 zur Heimzahlung erforderlichen Schuldverſchreibungen im Betrag von 504 000 Mk. und 420000 Mk. ſind durch freihändigen Rückkauf erworben worden. () Karlsruhe, 29. Aug.(Erneute Verbeſ⸗ ſerung der Kriegsteuerngsbezüge.) Mit Rückwwirkung vom 1. Juli ds. Is. ab wurden die Kriegsteuerungsbezüge an die Beamten, Bedienſteten, Lehrer und Arbeiter erhöht und zuſammengefaßt. Die Kriegszulagen betragen für verheiratete etatmäßige Be⸗ amte ohne Kinder, ſofern ſie der Gehaltstarifabteilung A, B oder C angehören, 900 Mk., für ſolche Beamten der Gehaltstarifabteilungen D und E 800 Mk., F, G und H 700 Mk., J K 600 Mk. Verheiratete etat⸗ mäßige Lehrer erhalten 700 Mk. Ledige etatmäßige Beamte der Gehaltstarifabteilungen A. B und C erhal⸗ ten 630 Mk., D und E 560 Mk., F, G und H 490 Mk., Jund K 420 Mk., ſowie ledige etatmäßige Lehrer 490 Mark. Die für verheiratete ohne Kinder ſeſtgeſetzten Grundbeträge werden für jedes Kind um 10 Pro⸗ zent erhöht. Dieſe Sätze erfahren eine weitere Er⸗ höhung für die Orte der Ortsklaſſe 1 des Wohnungs⸗ geldtarifns um 20 Prozent. Maßgebend iſt der Amts⸗ ſitz, bei Beamten, die nicht am Amtsſitz wohnen, der Wohnort. Die vollbeſchäfligten nichtetatmäßigen Beam⸗ ten und Lehrer ſowie die im ſtaatlichen Dienſt weiter⸗ oder wiederverwendeten vollbeſchäftigten Ruhegehalts⸗ empfänger erhalten eine Kriegszulage in dem Betrage, dem ſie ihnen im Falle ihrer etatmäßigen Anſtellung 5 und Geſchwiſter, welche zeugung auch im Kriege treu geblieben. 8 0 zu gewähren wäre. Für die nichtvollbeſchäftigken eamten uſw. ermäßigt ſich die Kriegszulage je ihren Dienſteinkommen auf 300 Mk. bis 50 Mk. 5 Kriegsteuerungsbeihilfen bleiben in der Hauptſache u verändert. Neu hinzu kommt nur noch, daß tern werbsunfähige Eltern und Schwiegereltern, Großeltern von einem Beamten unter hallen werden müſſen, eine Beihilfe von 60 Mk. und pe ohne Rückſicht auf die Anzahl der zu unterhaltenden ie. ſonen gewährt wird. Tie gleiche Beihilfe wird, doch nur auf Anſuchen gewährt für die Ehefrau eines bloß amten uſw., die wegen Gebrechlichkeit oder nicht vorübergehender Krankheit pflegebedürftig iſt. (J Heidelberg, 29. Aug. Baltische Journaliſt werden vom 26. Auguſt ab in Deutſchland eine Run ceiſe machen und dabei Mannheim und Heidelberg uchen. f 7 5() Heidelberg, 29. Aug. Geſtern abend a beim Kapellenweg in Handsſchuhsheim eine Kranke 40 zerin beim Verlaſſen der Straßenbahn aus dem, ſodaß ſie bewußtlos in ihre Wohnung verbracht we mußte. Sie iſt ihren Verletzungen erlegen. Rau () Pforzheim, 29. Aug. Forſtmeiſter Karl iſt don hier tritt auf 1. Oktober in den Ruheſtand, u aus dieſem Anlaß vom Großherzog zum Forſtrat ern worden. N 1 () Hauſen i. T., 29. Aug. Letzter Tage 11755 hier von der Gendarmerie ein Fuhrwerk ange hz und unterſucht, trotzdem es mit ſeinen leeren Bierf 705 chen jeden Verdacht ablenken ſollte. Es kamen Mehl fähr 2 Zentner Fleiſch und ungefähr 8 Zentner zum Vorſchein. a Bür⸗ () Bodman bei Stockach, 29. Aug. Bei der germeiſterwahl iſt an Stelle des zurückgetretenen el herigen Bürgermeiſters Weber der Landwirt R. Ku ph ewählt worden. 0 i t( Lörrach, 29. Aug. Infolge eines mralngeſags⸗ derſchied in Berlin der Vorſtand der hieſigen Reichs banknebenſtelle Dietz im Alter von 38 Jahren. Vermiſchtes. 1 Profeſſor Nicolai. Der frühere Privatdozent an der Ber eng Univerſität und Pazifiſt Nicola iſt mit einem Flag nach Dänemark entwichen, um von dort aus gegen ſei land zu wirken. 3 Agen Kleinwohnungen. Für den Einbau von 109 Kleinwohnun zer in die frühere Schwerreiter⸗Kaſerne in München a Magiſtrat 515000 Mk. bewilligt. Hamſterei. Vom Schöffengericht Traunſtein Berlinerin zu 2 Wochen Gefängnis und 500 Mk. 1 verurteilt. Sie hatte 7 Pfund Butter, das Pfund zu 11 50 ferm 63 Eier um 50 Pfg. das Stück von einer ſtellenloſen Kelln gekauft und heimgeſandt. lie⸗ Das Landratsamt Uſingen im Hochtaunus kündigt die Shen ßung der Luftkurorte wegen Hamſterer an. Im Harz wu verſchiedene Hotels geſchloſſen. det Der Leiter eines angeſehenen Hotels in Karlsruhe gegenwärtig eine Stellung beim badiſchen Propiantamt be ben iſt verhaftet worden. In ſeinem Hauſe wurde eine große M von Warenvorräten vorgefünden. Raub. In Berlin⸗Charlottenburg machten zwer Fahnenſlag tige in Gemeinſchaft mit einer Frau am hellen Tage auf ch Penſionsinhaberin einen Raubanfall und verletzten ſie mit 0 ſtichen ſchwer. Die Verbrecher ſind verhaftet. zerten) Brand. In Konſtantinopel ſind einem neuen(pierte“ Großfeuer über 1000 Häuſer zum Opfer gefallen. abe Bei Montreal(Kanada) iſt der Tankdampfer Haden Manitoba“ mit einer Ladung Rohöl verbrannt. Der Schah wird auf 6 Mill. Mk. geſchätzt. utt⸗ Die Nation des Rieſen. Der Bankdirektor Ferdmand 5210 kammer in Berlin iſt ſehr reich, 2,1 Meter groß und Auf Pfund ſchwer. Außerdem hat er die Zuckerkrankheit. hel ärztliches Zeugnis ſind ihm daher vom Ernährungsamt ohne der gewöhnlichen Ration wöchentlich 400 Gramm Fleiſ ubte Knochen und 240 Gramm Fett zugeteilt. Puttkammer lle aber damit nicht auskommen zu können und er verſchaf 00 regelmäßig Butter und andere rationierte Lebensmittel 1 Marken, weshalb er vom Schöffengericht zu 60 Mk. Geldſt der verurteilt wurde. Dagegen legte er Berufung ein. Vor Strafkammer führte der Gerichtsarzt aus, Puttkammer 1 mit dem ihm Zugeteilten wohl auskommen können. Un nt er nicht reichte, ſo hätte er als reicher Mann Hühner, En Fiſche uſw. kaufen können und nicht auf das Hamſtern zu cationierten Lebensmitteln und auf den Schleichhandel ich verlegen brauchen. In der Kriegszeit dürfe niemand den ſpruch erheben, wie im Frieden zu eſſen. Die Kriegserfahr haben überdies auf dem Gebiet der Ernährung alte Ans ungen der Wiſſenſchaft über den Haufen geworfen. Der älte geklagte ſtellte den Antrag, ſämtliche Richter und Staatsan one von Berlin darüber zu vernehmen, ob ſte mit ihren t an auskommen und ob ſie nicht auch auf den Schleichhandel vel gewieſen ſeien. Das Gericht lehnte dieſen Antrag ab un bleib warf die Berufung, da ein Notſtand nicht vorliege; es alſo bei der Geldſtrafe. ch Todesfall. In Donnington ber London iſt der frühere Puh ſident der„Ehriſtlichen Geſellſchaft der Freunde“(Auäzer) get langjähriges Mitglied des Unterhauſes Joſeph Allen Sorſtald im Alter von 66 Jahren geſtorben. Baker trat als Vor hren des anglo⸗germaniſchen Freundſchaftsausſchuſſes ſeit vielen Ja er; für eine enge Verbindung der durch Raſſe und Religo eher, wandten Engländer und Deutſchen ein und er iſt dieſer den Er gehörte ugland Reſten des germaniſch⸗angelſächſiſchen Bluts, die in mößten ſich noch vorfinden. Baker war Inhaber einer der Heir Schokoladefabriken Englands und hat ſeinen gewaltigen durch muſtergültige ſoziale Fürſorgeeinrichtungen welteſten fangs geziert. urde, Humor. Ein Landwirt, dem eine Sans geſtohlen ohen erließ im„Stadt⸗ und Landbote“ Isny folgendes Inſerat:„ ge⸗ jenigen, welcher mir vom Samstag auf Sonntag die f ſtohlen hat, möchte ich bitten, auch die andere noch 3¹ damit dieſelbe vor Heimweh nicht krepiert. K.“ E grauer Spaßvogel gibt hierauf an gleicher Antwort:„An Herrn K. Ihre vor Heimweh nach ſchwundenen Schweſter faſt ſterbende Gans findet liebevolle Um — de Stelle nachſteh er, nahme mit FJamilienanſchluß bei teilnehmender Behandrung. 4, 1 8 Penſions⸗ und Beerdign zum Tode im Geneſungsheim. koſten werden nicht berechnet.“ Lokales — Tagurg der Verkehrs vereine. Die 17. berſammlung des Bundes Deutſcher Verkehrsvereine dom 20. bis 22. September in Weimar ſtatt. ickel — Fünfundzwanzigpfennigſtücke aus Neſeh⸗ gelten vom 1. Oktober ds. Is. ab nicht mehr als gehig liches Zahlungsmittel, werden jedoch bis 1. Januar bei den Reichs⸗ und Landeskaſſen in Zahlung g men. die — JIntendauturlauſbahn. Die Anwärter Vor⸗ Intendantur⸗Sekretariatslaufbahn, die nach ihrer la merkung während des Krieges zu Offizie Beur tenſtands befördert worden ſind, werd neue aupt Hunde 1 el, i 155 19¹⁴ 1 4585 Erlaß in dieſer Laufbahn belaſſen und bis 8 9 Anſtellung als We dane aus „Dantnantsſtellen beſoldet werden.„ geitpunk ebertritt in das mobile Verhältnis. Als mobile für den Uebertritt des Nacherſatzes aus dem Franspon in das mobile Verhältnis iſt in Zukunft bei porten für alle dazu Beſtimmten der Tag der dei ein e des Transports au den Transportführer und enen reiſenden Heeresangehörigen der dinſtlich feſt⸗ 15 Tag des Abgangs vom Erſatztruppenteil, in beiden 9 beginnend um Mitternacht, anzuſehen. i ö Bebäh Unterſtützung Berſorgungsberechtigter. Die ten ungsderſe eines großen Teils der militäriſch Verſor⸗ - dom 1 echtigten ſind durch widerrufliche Rentenzuſchläge b dierdur Juli 1918 an erheblich aufgebeſſert worden. S kim ſollen aber nach höherer Weiſung die bisherigen zte N lechti teungen, wornach hilfsbedürftigen Verſorgungsbe⸗ 1 halter unter Berückſichtigung ihrer häuslichen Ver⸗ en dder e 0 amilienſtand uſw.) durch Gewährung einmaliger den ſhaell uch laufender Unterſtützungen(Kriegsbeihilfen) ſo er Heals irgend möglich und ohne engherzige Prüfung Eüinſchldürfnisfrage zu helfen iſt, in keiner Weiſe eine 0 nebedenune erfahren. Ein Unterſtützungsbedürfnis wird 5 ei den 50 vom Hundert und mehr bzw. 4. Rößundere b 0 Vommenteits oder gänzlich Erwerbsunfähigen in Frage rde ſuſchtäg⸗ die nicht unter den Erlaß über die Renten⸗ en em 22. Juli 1918 fallen. Ueber die Möglich⸗ 15 beihife Bedürfnisfall auf Antrag Unterſtützungen(Kriegs- ge. bei jede zu erlangen, ſollen die Verſorgungsberechtigten 1 ehl, Velegenheit aufgeklärt werden.. Den„Erſtattung von Mehrkoſten an Firmen. ir bervaltunndiſche Firmen auf Veranlaſſung der Heeres⸗ 1 unterha 1 im Auslande Werkſtätten, Nebenwerke usw. el hierbei en und die Uebernahme der Mehrkoſten, die 2 Firma gegenüber dem Heimatbetrieb entſtehen, der ( üirfen von der Heeresverwaltung zugeſagt worden iſt, ſo 5 deen nach einer Verfügung des Kriegsamts zu dieſen I den guten auch die Beträge gerechnet werden, die von 5 05 m Au auf Grund des Arbeitsvertrags uſw. an ana uslandsdienſt beſſchäftigten, ſonſt im Inland 88 Perſonen als Familienunterſtützung wegen Füh⸗ nes vorden ſind getrennten Haushalts nachweislich geza hli 5 l . Die Helferin in der Etappe. gen Nan 5. rbelſern in der Etappe wird eine Erſcheinung n fue gsjahres werden. Eine große Anzahl Helfe⸗ und* allerdins auch jetzt ſchon in der Etappe und afe g 1 ben Gebiet tätig geweſen. Die Helferinnen . bhäſtigt w. jetzt durch private Vermittlertätigkeit be. fn daltem en den. Dieſe private Vermittlung ſoll jetz Atiion für den geſchaltet und eine großzügige Organ⸗ lie bes u Helferinnendienſt in der Etappe und im . fannt erbiet geſchaffen werden. Man denkt 1 1 ich sher die Frauen und Mädchen zu gewinnen, dil igkeit d in Heimatheer nicht betätigt haben. Die Tü z zkeit 1 f 0 bettet der Helferinnen erſtreckt ſich auf alle möglichen I. chelarir von der Pförtnerin und Putzfrau bis zur Biblio ** ang ze Praktikantin und Chemikerin. Ihre Entloh⸗ 72 halt bis ullt in vier Klaſſen von 75 Mk Anfangsge⸗ ind zu 160 Mk. im Monat bei freier Verpflegung 55 1 nen erſolebringung ae 1 gen Die Unterbringung ſoll in Hei⸗ N„un denen eine ſtrenge militäriſche Haus⸗ be. 12 betlehntſchen ſoll. Für die Bekleidung wird die 7 rinnen werd g telle Erleichterungen ſchaffen. Die Hel⸗ 1 Wappengeßten en in geſchloſſenen Transporten in das 7⁰ 7 alten, dbeführt und haben dort an ſozial geſchul⸗ I fer innen die den Beauftragten des Kriegsamtes als 4 ſitlichen en beigegeben ſind, Stütze und Rückhalt Die 175 weit wie möaſſe ſollen durch die ganze Organiſation ch eupt on v glich ausgeſchaltet werden, wie man über⸗ „„ bird die Gr ruherein den größten Wert darauf legen „% N delſerint nach jeder Richtung hin zu prüfen. Mit dem I Verſtärtnen⸗Korps in der 7 wird eine weſentliche nn. mz 1 ng unſer„ 8„ , unnlich zerer Kampfarmee durch Freimachung der ien könen. Kräfte erreicht; durch 12 bis 15 000 Helferin⸗ N fr n etw 0 ö 4 1 ˖ ähige Män⸗ eigemacht 0 0 kriegsverwendungsfähige Män „ ep. g 8 bung 2 5 Soldatenheime hat die Nationalverei⸗ 1 der 1. Juli ds g. Jünglin sbündniſſe an der Weſtfront er Verein ds. Is eingerichtet. 314 davon werden von 410 S migung ſelbſt f dotwerdgefern und 55 e So * debe ah en kommen, das zeigt die hohe Be⸗ 10 gun 5 5 ö de bangen 08 148 Mann, an Unterrichtskur⸗ ö en N 0 ien ſich egsandachten, die dort abgehalten wurden, 1* 2 2 70 b dobwerd mitgeteſlt. g des Kohlweißlings. Dem„N. pan Mittel Schon ſeit Jahren habe ich ein er⸗ nf gegen di Se inzel de, verden Ila nzen zwiſe chädlinge. Man ſetzt einzelne 5 chen das Kraut. Die Körner 1 7 walt 3 Setzen der Pflanzen in den Boden ge⸗ , zi eings eder viell itt offenbar den Raupen des Kohl⸗ d wender. ielleicht des Schmetterlings ſelber, ſehr de apnn man d. g enſtigſten läßt ſich die Sache einrichten, ſdſtan 8 aan auß e Platz etzli abel ein Körnchen des Hanfſamens zwi⸗ hei— Dom Gpenl die Erde drück ein im wird beri delmetallgewerbe. Aus Pforz⸗ 9. 5 rozenti cbtet, daß die dortigen Juwelierarbeiter berdenden Sten, Erb hing des 88 bs 13) Pfenn g be⸗ 5 Stunde a 5 „ degen nlrbeterwerben dünſchen. Inzw ſchen iſt aber 1 daß alle Arberg aemeinen 33, prozentigen Lohnerhöhung g dadurch 585 gorien i 1 dem Verfahren, Brot unmittelbar able born unter Umgehung des Mahlens benmend verhalten; auch der Kriegsaus⸗ 5 Müllerei hat ſich dagegen ausgeſpro⸗ er ſei, daß aus der Maſſe des ge⸗ treides ein gutes Brot gebacken Barren u. Pferd, in Kugelſtoßen, Freihochſpringen u. 1 gnung der ſich meldenden Frauen und Die Reichsgetreideſtelle werden könne. Zunächſt werden weitere Verſuche gemacht Der Gedanke iſt übrigens nicht neu, ſchon vor 10 bis 12 Jahren wurde ein Brot ohne Mehl hergeſtellt, das Si⸗ monsbrot. a — Tabakerſatz in den Zigaretten. Nach der „D. Tagesztg.“ wird der Bundesrat der Zigaretten⸗ induſtrie die Ermächtigung erteilen, bis zu 50 Prozent Tabakerſatz bei der Herſtellung von Zigaretten zu ver⸗ wenden. Damit dürften die an ſich nicht unbedeuten⸗ den Vorräte an Zigarettentabak in Deutſchland auf mehrere Jahre geſtreckt werden. f — Neue Schrift. Seit längerer Zeit werden in einer Reihe von Schulen in Preußen Verſuche mit ei⸗ ner neuen Schreibweiſe gemacht, die aus der Zuſammen⸗ arbeit des Kunſtmalers Ludwig Sütterlin mit an⸗ deren Fachleuten hervorgegangen und durch einen Aus⸗ ſchuß von Fachleuten geprüft und gebilligt worden iſt. Die Verſuche mit dieſer neuen„Ausgangsſchrift“ müſſen aber einige Jahre fortgeſetzt werden, bevor über die allgemeine Einführung die Entſcheidung getroffen wer⸗ den kann. n. Beſchämt. In einem Eiſenbazuzug fuhr kürzlich von W. nach S. ein Mann, der ſich den Mitreiſenden da⸗ durch unliebſam auffallend machte, daß er auf das deutſche Heer, die Regierung, die Verwaltung, den Bau⸗ ernſtand und weiß Gott auf was alles noch in der unflätigſten Weiſe laut ſchimpfte. Alles blieb ſtill. Als nun der Schimpfer endlich ſelbſt eine Pauſe machte, bemerkte eine neben dem Raiſonneur ſitzende Frau: „Ich hätte nicht geglaubt, daß es einer übers Herz bringen könnte, ſo auf ſein Vaterland zu ſchimpfen.“ Ein Mitreiſender um den andern fand jetzt den Mut, der Frau beizupflichten, und der Schimpfer hielt von de ab den loſen Wund. Er war beſchämt. — Ausweispapiere auf Reiſen. Es muß wie⸗ der daran erinnert werden, daß es für Jedermann, alſo auch für weibliche Reiſende, dringend ratſam iſt, ber allen Eiſenbahnreiſen ſtets Ausweispapiere mit ſich zu füh ren. Militärpflichtigen Perſonen iſt zu raten, ſtets ihre Militärpapiere bei ſich zu führen. — Die Weſpenplage iſt in dieſem Jahre groß. Die Weſpen laſſen vielfach unſere Bienen nicht auß kommen; daher iſt die Honigtracht ſeit etwa 3 Wochen eingeſtellt zum Schaden unſerer Bienenzüchter. Badiſcher Pfalzturngau. Nächſten Sonntag den 1. September findet in Seckenheim anläßlich des 20 jähri⸗ gen Beſtehens des dortigen Turnvereins eine größere tur⸗ neriſche Veranſtaltung des Bad. Pfalzturngaues, beſtehend in Vereins- u. Einzelwettturnen in Ober⸗ u. Unterſtufe ſtatt. Das Vereinswettturnen beſteht in vorgeſchriebenen Ordnungs⸗ u. Stabübungen u. das Einzelwettturnen— Sechskampf— in je 1 Pflicht⸗ u. Kürübung am Reck, Stabübung. Am Vereins wettturnen beteiligen ſich 10 Vereine u. am Einzelwettturnen etwa 200 Turner der verſchieden⸗ ſten Altersklaſſen. Das Wettturnen beginnt um 12 Uhr mittags, dem ſich um 3 Uhr die allgemeinen Stabübung ſämtlicher Tur⸗ ner u. die Anſprache des Herr Gauvertreters u. Landtags⸗ abgeordneten Bitter, ſowie verſchiedene Sonderaufführungen u. Spiele anſchließen. ½6 Uhr Siegerverkündigung. Zur Deranstaltung des Turnvereins. Mit vieler Mühe und nach Ueberwindung manch harten Wieder⸗ ſtandes iſt es dem Turnverein gelungen, die Vorausſetzung für einen vorausſichtlich glatten Verlauf ſeines Unter⸗ nehmens zu ſchaffen. Immer wieder ſoll und muß hervor⸗ gehoben werden, daß es ſich dabei nicht um ein Feſt un⸗ getrübter Freude handeln kann,(Dafür iſt die Zeit viel zu ernſt) ſondern um ein Stück Heimatfrontarbeit, wie es von maßgebender Seite nicht nur als wünſchenswert, ſondern als notwendig bezeichnet wird. Im Dienſte der Pflege der Volkskraft, in der Förderung einer der Lage nach gebotenen Stimmung unter Mitwirkung der breiten Maſſen, ſoll die Veranſtaltung ſtehen. Durch die Tat ſoll gewirkt werden. Volles Verſtändnis finden wir für unſere Tätigkeit bei der Heeresverwaltung, wie Dutzende von Zuſchriften und auch die anſehnliche Zahl der zu unſerer Veranſtaltung beurlaubten Soldaten beweiſen. Arbeitet doch auch die Heeresverwaltung in ganz ähnlicher Weiſe. Sie veranſtaltet nicht nur turneriſche Veranſtaltungen drau⸗ ßen im Felde, ſondern hält auch Wettkämpfe im Wehrtur⸗ nen in der Heimat ab. Außerdem finden monatlich in den Städten, faſt ohne Unterbrechung, ähnliche Veranſtaltungen wie wir ſie Abhalten, zur Hebung der Volkſtimmung ſtatt. Es iſt daher ſehr erwünſcht, daß alle Stellen die Einfluß auf die Einwohnerſchaft auszuüben vermögen, die tun, da⸗ mit das Zweckmäßige mit dem Nützlichen verbunden u. dem Ganzen gedient wird. Auszeichnung. Vizefeldwebel Jakob Marzenell, In⸗ haber des E. Kr. I. u. II. Kl., dem Milit.⸗Verd.⸗Kreuz und der Bad. Verdienſtmed. wurde für hervorragende Verantwortlich für die Redaktion Gg. Jmamermann, Seck nheim. Einlegesohlen für mmer uni Pater empfiehlt Fr. Wagner's Hachf. lag. W. Höllstin. 6 5 Leitungen die Bad ſilb. Tapferkeitsmedaille verliehen. 1 9 ö 1 N ! vorm. 9 Uhr im Ochſen zu ö Brühl losweiſe öffentlich verſteigert. 8 5 N Betanntmaech Die Auszahlung der nächſten Rützungen findet wie folgt ſtatt: m Fülmtslag, den 3 J. Augufl Ur. 1 bis obo vormittags von 7 bis 12 Uhr N H. 60 1 bis schlug nachmittags von 1—4 Uhr. An dieſem Tage müſſen alle Unterſtützungsbeträge abgeholt werden. a Sonstige Ein⸗ und Auszahlungen können am ge⸗ nannten Tage nicht erfolgen. Wir machen insbeſondere auch darauf aufmeckſam, daß alle Veränderungen in den Verhältniſſen, wie Ent⸗ laſſungen zur Arbeitsleiſtung, Vollendung des 15. Lebens⸗ jahres von Kindern pp unaufgefordert urd ſofort dem Rechner zu melden ſind. Seckenheim, den 30. Auguſt 1918. Gemeinderat: Koch ausgabe. Morgen Samstag, den 31. Auguſt erhalten Nr. 1 bis 834 bei Metzgermeister Nendeck Nr. 835 bis 1500 bei Metzgermeiſter Sropp Nr. 1501 bis 2121 bei Metzgermeister Gruber Nr. 2122 bis 3000 bei Metzgermeiſter Hartmann Die Bewohner der Hochſtätt erhalten ihre Mengen bei Metzgermeiſter Schertel. Es entfällt auf den gültigen Wochenanteil für dle ganze Karte 100 gr. für die halbe Karte 50 gr. Der Preis pro Pfund beträgt 1.90 Mk. Bei dieſer Ausgabe iſt die Nummer 44 auf der . des Fleiſchausweiſes gültig und muß entwertet Werden. Die Verkaufszeit bei den Metzgereien iſt feſtgeſetzt Samstag nachmittag von 3 bis 8 Ur, Sonntag früh von 8 bis 9 Uhr. Seckenheim, den 30. Auguſt 1918. Lebensmittelamt. un- ul Aucbnärben Die Ausgabe der neuen Brot⸗ und Zuckermarken da⸗ hier, findet morgen, Jamslag, den 3 1. 8. Mis. Normittags 16n 9 bis 12 Ahr auf dem Lebensmittelamt Zimmer 3 ſtatt. Der Brot⸗ und Lebensmittelausweis iſt dabei vor⸗ zulegen. Zur Vermeidung langen Wartens beſtimmen wir, daß die Abholung in nachverzeichneter Reihenfolge zu ge⸗ ſchehen hat. Nr. 1 bis 1500 von 9 bis ½11 Uhr Nr. 1501 bis 3000 von ½11 bis 11 Uhr Alle Marken müſſen wie angegeben abgeholt werden eine nachträgliche Verabfolgungg geſchieht nur in den dringenſten, Verhinderungsfällen, jedoch erſt am 4. Septem⸗ ber, in den üblichen Verkehrsſtunden. ä Die Markenausgabe auf der Hochſtätt findet am gleichen Tage Mittags von ½2 bis 2 Uhr ſtatt. Seckenheim, den 30. Auguſt 1918. Lebensmittelamt. Einser. Kolbenschilt und Schilfrohr kaufen wir jede Menge waggonweise zu hohen Preisen. Wir suchen auch Unter- nehmer, die die Sammlung dieser Faserpflanzen für uns übernehmen. Dadische NMasselgesellsehaft, Schopfheim. — 20 reSCh-⸗ Garnituren und Lokomobilen bis I2 qm Heizfl. auch stationär nur gute Maschinen 8 Zwei junge RHünarienvögel E110 ge Abzugeb. gegen Belohnung Friedrichstr. 163. b. kauft gegen Kassa Maschinenfabrik Stieber= gesndt Amberg, Obpf. 5 Das Oehmdgras zum Tabakeiunähen. von etwa 38 ha Kollekturwieſen b. Zu erfr. Luiſenſtr. 21. in den Gemarkungen Rohrhof, Cine gcheuerrolle Edingen, Schwetzingen und zu verkaufen! Rheinau wird Dienstag, den 3. September Evang. Kollektur * b. Zu erfe. Dammſtr. 19. 8 . Rr ˙ r r Wir bringen hiermit nachſtehend die Verordnun oßh. Miniſteriums des Innern vom 12. Auguſt 18,„Fleiſchloſe Wochen betr.“(Geſetz. und Ver⸗ ördnungsbl. S. 234/236) zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 20. Auguſt 1618. g Großh. Bezirksamt V. Verordnung. (Vom 12. Auguſt 1918.) Fleiſchloſe Wochen betr. Auf Grund der Verordnung des Kriegsernäh⸗ ungsamts vom 19. Oktober 1917 über die Rege⸗ 38 des Fleiſhverbrauchs und den Handel mit Schweinen(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 949) und der Bundesratsverordnung vom 25. September 1915 über die Errichtung von Preisprüfungsſtellen und die Verſorgungsregelung in der Faſſung vom 4. November 1915(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 607, 728) wird verordnet, was folgt: 8 1. Als Fleiſch und Fleiſchwaren im Sinne die⸗ ſer Verordnung gelten 1 1. Fleiſch von Rindvieh, Schafen, Schweinen und Ziegen aller Altersklaſſen(Schlachtviehfleiſch) ſo⸗ wie Hühner,* leiſch von Rot⸗, Dam⸗, Schwarz⸗ und Rehwild Wildbret), roher, geſalzener oder geräucherter Speck und Rohfett, die Eingeweide des Schlachtviehs, zubereitetes Schlachtviehfleiſch und Wildbret ſo⸗ wie Wurſt, Fleiſchkonſerven und Dauerwaren aller Art. 8 2. In den Wochen vom 19. bis 25. Auguſt, 9. bis 15. September, 30. September bis 6. Oktober und 21. bis 27. Oktober 1918 dürfen Fleiſch, Fleiſch⸗ waren und Speiſen, die ganz oder teilweiſe aus leiſch beſtehen, nicht an Verbraucher abgeſetzt wer⸗ en, ſoweit nicht die Abgabe oder der Bezug in en nachſtehenden Beſtimmungen geſtattet iſt. Die auf die Woche vom 19. bis 25. Auguſt 1918 lauten⸗ den Fleiſchmarken werden für ungültig erklärt. Das Verbot gilt nicht für Lieferungen unmittel⸗ bar an die Heeres verwaltung. Die Abgabe von 2 aus Notſchlachtungen iſt mit Genehmigung es Kommunal verbands des Schlachtorts zuläſſig. 8 3. Den Schwerſtarbeitern, den ſonſtigen an⸗ erkannten Rüſtungsarbeitern und den unter Tag arbeitenden Bergleuten ſind die ihnen zuſtehenden Fleiſchzulagen auch in den fleiſchloſen Wochen zu gewähren. Die Kranken, welchen nach den Richtlinien über die Krankenernährung vom 11. Dezember 1916 (Staatsanzeiger Nr. 343 vom 14. Dezember 1916) urch den beim Kommunalverband beſtellten Prü⸗ ungsausſchuß ein Fleiſchzuſatz bewilligt worden iſt nd auch in den fleiſchloſen Wochen zum Bezug von Feilſch und Fleiſchwa in Höhe der Grund⸗ ration und des bewilligten Juſabes berechtigt; da⸗ für iſt ihnen der der übrigen Bevölkerung in den fleiſchloſen Wochen zuſtehende Erſatz in anderen Nahrungsmitteln nicht zu gewähren. Die Kommunalverbände haben die zum Vollzug der Abſätze 1 und 2 erforderlichen Einrichtungen zu treffen. 8 4. Wo die Gefahr des Verderbs von Wildbret beſteht, darf es an Krankenhäuſer, Lazarette und ihnliche Anſtalten verabfolgt werden. Auch die erabfolgung an Hauskranke, welche nach 8 8 Ah⸗ ſatz 2 auch in den fleiſchloſen Wochen zum Fleiſch⸗ bezug berechtigt ſind, iſt geſtattet, wenn der Kom⸗ munalverband den Bezug durch dieſe Kranken ge regelt hat. Sofern eine Verwertung hiernach nich möglich iſt, darf Wildbret bei Gefahr des Verderbs zuch an die ſonſtige Bevölkerung auf die Fleiſch⸗ kartenabſchnitte der nächſten Woche oder auf die um Bezug der in den fleiſchloſen. Wochen zu ge⸗ ährenden Erſatznahrungsmittel berechtigenden E abgegeben werden; der Abſatz an Gaſtſtätten ſt nicht geſtattet. 8 5. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis is zu einem Jahr und mit Geldſtrafe bis zu 0000 Mark oder mit einer dieſer Strafen beſtraft. eben der Strafe können die Gegenſtände, auf die ch die ſtrafbare Handlung bezieht, eingezogen wer⸗ ohne Unterſchied, ob ſie dem Täter gehören der nicht. Bz Irlsruhe, den 12. Auguſt 1918. S pberzogliches Miniſterium des Innern v. Bodman. Dr. Schühly. Nachstehend bringen wir die mit Gelkigeung des Stadtrats erlaſſene und vom Großh. Herrn Landeskommiſſär unterm 12. ds. Mis. für vollzieh⸗ bar erklärte ortspoltzeiliche Vorſchrift„die Be⸗ kämpfung der Fliegenplage betr.“ zur öffentlichen Kenntnis. B8⁴⁵ Mannheim, den 20. Auguſt 1918. Großb. Bezirksamt, Abt. III. Die Bekämpfung der Fliegenplage betr. I. Auf Grund des 8 87 a P.⸗Str.⸗G.⸗B. und der Verordnung des Großh. Miniſteriums des Innern vom 3. Juli 1918(Geſetz⸗ und Verordnungsblatt S. 187) wird für den Bezirk der Stadt Mannheim mit Zuſtimmung des Stadtrats folgende Ortspolizeiliche Vorſchrift erlaſſen.. Vorſchriften für ee und Kleintierzucht. Die Inhaber von Stallungen ſind verpflichtet: a) Die Stallungen reinlich zu halten. b) In der Zeit vom 1. Mai bis 30. September die Stallböden nebſt Jaucherinnen wöchentlich ein⸗ mal mit Kalkmilch(1 Liter friſch gelöſchten Kalk auf 20 Liter Waſſer) zu übergießen, ſowie die Wände und Standſcheiden bis zu im Höhe mit Kalkmilch zu beſtreichen. o) In der gleichen Zeit die Stallſenſter durch blauen Anſtrich abzudunkeln. Vorſchriften für Aborte, 5 u. Die Inhaber von Wohnungen ſind gehalten, die Aborte möglichſt rein zu halten, und mindeſtens einmal wöchentlich die Sitze und Abortſchüſſein mit einem geeigneten e zu behandeln. Das Abſetzen von Kot außerhalb des Abortes iſt verboten. 15 Wer einen unbedeckten Düngerhaufen hält, hat ihn in der Zeit vom 1. Mai bis 30. Seplember wechentlich zweimal mit gelbſchtem Kalk zu über⸗ ſtreuen oder mit dicker Kalkmilch(1 Liter friſch ge⸗ löſchtem Kalk auf 3 Liter Waſſer) zu übergießen. Das Gleiche gilt für Kompoſthaufen, die nicht ſo⸗ fort nach Ausſchüttung mit Erde bedeckt werden. Vorſchriften für Wen aselgeſchae Die Inhaber von Räumen, in welchen Lebens⸗ mittel verarbeitet, verwahrt oder verkauft werden, ſind verpflichtet, in der Zeit vom 1. Mai bis 30. Dezember das Eindringen von Fliegen in dieſe Räume nach Möglichkeit zu verhindern und die eingedrungenen Fliegen zu vernichten. Sie haben insbeſondere a) wirkſame Fliegenbekämpfungs⸗ und Fangmittel — ausgenommen arſenhacltige Fliegenpapiere— zu unterhalten, p) die Fenſter, welche geöffnet werden, mit Draht⸗ gazen oder einem ſonſtigen zur Abhaltung der Fliegen geeigneten Gewebe von nicht mehr als 2 Millimeter Maſchenweite abzuſchließen, o) die zum Verkauf beſtimmten Waren fliegenſicher verdeckt zu halen. Obſt, Fleiſch und Fleiſchwaren ſind außerdem außerhalb der Verkaufzeiten in fliegenſicheren Behältniſſen zu verwahren. Die Auslage von Lebensmitteln in den Schaufenſtern iſt verboten. Sie haben ferner a) alle Abfälle aus den Verarbeitungs⸗ und Ver⸗ kaufsräumen unverzüglich nach ihrer Bildung zu entfernen, b) dafür zu ſorgen, daß die Lebensmittel auf dem Wege von und zu den Bearbeitungs⸗ und Ver⸗ kaufsſtellen verdeckt werden. Vorſchriften für 1 Marktverkehr. Obſt, welches auf dem Markt zum Verkauf aus⸗ gefetzt wird, iſt in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September dergeſtalt verdeckt zu halten, daß es gegen eine Berührung oder Betaſtung durch Flie⸗ gen geſchützt iſt. Vorſchriften W Bricht in einem Hauſe eine anſteckende Krankheit aus, ſo ſind bis zu ihrem Erlöſchen die Inhaber der Wohnräume in dem Hauſe gehalten, das Ein⸗ Komposthaufen. 9 Küchen nach Möglichkeit zu verhindern, und die rkündigungsblalt eingedrungenen Fliegen zu vernichten; außerdem haben ſie alle Nahrungs⸗ und Genutzmittel flie⸗ genſicher aufzubewahren. Gref crit. VIII. Zuwiderhandlungen werden mit Geld bis zu 100 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen beſtraft. Wir bringen hiermit nachſtehende Bekanntmachung der Kriegsgeſellſchaft für Obſtkonſerven und Mar⸗ meladen vom 25. Juli 1918 über die Herſtellung und den Abſatz von Dörrobſt(Staatsanzeiger vom 15. Auguſt 1918, Nr. 188) zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 19. Auguſt 1918. Großh. Bezirksamt V. Bekanutmachung Über die Herſtellung und den Abſatz von Dörrobſt. (Aus dem„Reichsanz.“ Nr. 180 vom 1. Aug. 1918.) Auf Grund des§ 3 der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüſe und Obſt vom 28. Ja⸗ nuar 1918(Reichs⸗Geſetzbl. S. 46) geben wir hier⸗ mit bekannt, daß wir zum Erwerbe von Obſt für die Herſtellung von Dörrobſt unſere Genehmigung nicht erteilen werden. Die Herſtellung von Dörr⸗ obſt aus Obſt, welches von anderen erworben iſt, iſt damit mittelbar verboten und wird nach 3 9 Ziffer 3 der Bekanntmachung vom 23. Januar 1018 berſtaft. Es iſt dabei gleichgültig, ob das Obſt zur Herſtellung von Dörrobſt im eigenen Betriebe oder unter Abſchluß eines Lohnvertrages im Betriebe anderer erworben werden ſoll. Ausgenommen von dieſem Verbot ſind nur Dörr⸗ betriebe, die von der Geſchäftsſtelle der Reichsſtelle für Gemüſe und Obſt im Einvernehmen mit uns Aufträge zur Trocknung von Obſt für Heer und Marine erhalten haben oder die mit unſerer Ge⸗ nehmigung für Marmeladenfabriken Obſt dörren. Es wird ausdrücklich darauf hingewieſen, daß das Verbot des Erwerbes von Obſt zur Herſtellung von Dörrobſt ſich auf ſämtliche Herſteller von Dörr⸗ obſt bezieht. Von dem Verbot nicht betroffen wer⸗ den nur diejenigen nicht gewerbsmäßigen Herſtel⸗ ler, die jährlich nicht mehr als 20 Doppelzentner Dörrobſt herſtellen. Fernerhin geben wir auf Grund des 8 2 der Bekanntmachung der Reichsſtelle für Gemüſe und Obſt vom 3. September 1917(„Reichsanzeiger“ Nr. 212 vom 6. September 1917) bekannt, daß wir unſere Genehmigung zur gewerbsmäßigen Verar⸗ beitung von Obſt zu Dörrobſt nicht erteilen werden. Wegen der in Betracht kommenden Ausnahmen gilt das in Abſatz 2 Geſagte. Es wird ausdrücklich dar⸗ auf hingewieſen, daß damit auch allen Erzeugern von Obſt und dieſen gleich zu erachtenden Per⸗ ſonen, wie Pächtern, Erſteigerern von Obſtnutz⸗ nugen, die gewerbsmäßige Verarbeitung ihres eigenen Obſt zu Dörrobſt durchaus unterſagt wird. Auf Grund des 8 2 der bereits erwähnten Ver⸗ ordnung vom 23. Januar 1918 verſagen wir hier⸗ mit ſchließlich jeglichem Abſatz von Dörrobſt aus der Ernte 1918 durch den Erzeuger ebenſo wie durch den Handel(Groß⸗ und Kleinhandel) unſere Ge⸗ nehmigung. Nur wer im Jahre weniger als 20 Doppelzentner Dörrobſt nicht gewerbsmäßig her⸗ ſtellt, bleibt von dieſem Abſatzverbot unberührt. Doch wird ausdrücklich darauf aufmerkſam gemacht, daß jeder weitere Abſatz von Dörrobſt, welches von ſolchen Herſtellern erworben wurde, verboten und ſtrafbar iſt, wie jeder Handel mit Dörrobſt über⸗ haupt. Bz uli 1918. Kriegsgeſellſchaft für Obſtkonſerven u. Marmelaben Klein. Feſtſetzung der Mahllöhne betr. Wir bringen hiermit nachſtehend zur öffentlichen Kenntnis, daß der Großh. Landeskommiſſär für die Kreiſe Mannheim, Heidelberg und Mosba unterm 29. Juli 1918 in Anwendung der 88 58 Ab. 2 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1918 vom 29. Mai 1918 und 1, Badiſche Vollzugsverord⸗ nung für den Landeskommiſſariatsbezirk Mann⸗ heim mit Wirkung vom 1. Auguſt 1918 an die Mahl⸗ und Schrotlöhne wie folgt feſtgeſetzt hat: 1. für den Zentner abgeliefertes gereinigtes Brot⸗ 9 und Gerſte beträgt der Mahllohn 1 Mk. 80; er Zentner ungegerbten Spelzes wird 70 Pfund egerbten Spelzes gleichgeſtellt, indeſſen ſtehr dem üller für das Gerben ein Zuſchlaa von 80 Pfo⸗ Bentner beſtimmt. 4. Sämtliche bei der Vermahlung bezw. Verar⸗ beitung von Brotgetreide, Gerſte, Hafer und Mais ſich ergebenden Abfälle einſchließlich der Spreu bei dem Spelze fallen dem Eigentümer zu. 5. In den Fällen, in welchen die An⸗ und Ab⸗ fuhr des Getreides und Maiſes und der barauf hergeſtellten Erzeugniſſe durch den Müller erfolgt, iſt dafür eine Geſamtvergütung von 50 Pfg. für den Zentner zu bezahlen. 6. Vorſtehende Feſtfetzungen beziehen ſich lediglich auf die von den Selbſtverſorgern an die Müller zu bezahlenden Vergütungen. Falls Mühlenbeſitzer höhere als die hiernach feſt⸗ geſetzten Mahllöhne und ſonſtige Verarbeitungs⸗ löhne oder Vergütungen fordern oder ſich verſpre⸗ chen oder gewähren laſſen, haben ſie auf Grund des 8 80, Ziffer 7, der Reichsgetreideordnung Beſtra⸗ 8359 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit eloͤſtrafe bis zu 50 000 Mk. oder eine dieſer Stra⸗ fen zu gewärtigen. Der Verſuch iſt ſtrafbar. Wird die ſtrafbare Handlung gewerbs⸗ oder gewohnheits⸗ mäßig begangen, ſo kann auf Grund des§ 81 der Reichsgetreideoronnug die Straſe auf 100 000 Mk. erhöht werden. Neben Gefängnis kann auf Ver⸗ luſt der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Mannheim, den 3. Auguſt 1918. Bz45 Großh. Bad. Bezirksamt.— Abt. V. Nachſteuer vom Wein. 1. Jeder Verbraucher muß den Wein, den er am 1. September 1918 beſitzt oder der für ihn an dieſem Tage noch unterwegs iſt, zur VBerſteuerung anmelden. Es iſt einerlei, ob er den ihm gehörigen Wein ſelbſt verwahrt oder durch andere verwah⸗ ren läßt. 5 2 N Verbraucher iſt dabei jeder Weinbeſitzer, der ſich nicht vor dem 1. September als Herſteller von Wein oder als Händler mit Wein vorſchriftsgemäß angemeldet hat. 2. Keine Anmeldung braucht derjenige Verbrau⸗ cher abzugeben, der am 1. September im ganzen nicht mehr als 24 Liter Wein beſitzt; babei müſſen alle Getränke, der unten bei Ziffer 6 Buchſtabe a, b, c und d aufgeführten Arten zuſammengerechnet werden. Bei Flaſchenwein werden 30 gewöhnliche laſchen oder 60 halbe(oder kleinere als halbe) 1 gerade ſo behandelt wie 24 Liter Wein m Faß. Traubenwein und Traubenmoſt der Jahrgs 1915, 1916, 1917 fallen nicht unter die Ausnasß vorſchriſt der voranſtehenden Abſatzes, von z die ein Verbraucher beſitzt, angemeldet werden. Wer Wein dieſer drei neueſten Jahrgänge beſitzt oder bei einem andern aufbewahrt und ebenſo wer an Traubenwein der älteren Jahrgänge(mit Hin⸗ zurechnen von Obſtwein, Beerenwein, Punſch mehr als 24 Liter oder 30 Flaſchen beſitzt oder durch einen andern verwahren läßt, muß ſeinen ganzen Vorrat anmelden; ex darf keinerlei Abzug machen. 3. Unter Umſtänden braucht keine Anmeldung derjenige Verbraucher abzugeben, der am 1. Sep⸗ tember nur ſolchen Wein beſitzt, welcher ausſchließ⸗ lich zum Verbrauch im eigenen Haushalt oder zur Verabreichung an landwirtſchaftliche Arbeiter des eigenen Betriebs beſtimmt iſt. Dies gilt aber bei Traubenwein nur unter der Vorausſetzung, daß er aus ſelbſtgewonnenen Trauben oder aus ſelbſt⸗ ewonnenen und zugekauften Trauben oder aus elbſtgewonnenen Trauben u. zugekauften Trauben⸗ maiſche hergeſtellt iſt. Bei weinähnlichen Geträn⸗ ken uſw.(vergl. Ziffer 6, Buchſtabe b, o und d) ilt es nur unter der Vorausſetzung, daß der Ver⸗ aucher(Beſitzer) ſie ſelbſt gekeltert oder ſonſt ſelbſt zubereitet hat. Dieſe ganze Beſtimmung gilt überhaupt nicht, wenn ſolcher Wein uſw. in verſchloſſenen Flaſchen im Hausverbrauch uſw. verwendet werden ſoll. Getränke, die jemand erhalten hat, um ſte bei amtlichen Unterſuchungen oder zu gottesdienſtlichen Zwecken zu verwenden, brauchen nicht angemeldet zu werden; auch nicht(wenn ein Bezugsausweis vorgelegt wird) Getränke zur Herſtellung von Schaumwein, Eſſig oder Branntwein oder zur Ver⸗ wendung 2 wiſſenſchaftlichen Zwecken. 4. Wer Wein für einen andern aufbewahrt, muß n gleichfalls anmelden, und zwar auch die kleinſte enge; die Beſtimmungen in Ziffer 2 und 8 gelten r ihn nicht. 5. Die Anmeldung über den Weinvorrat muß 3 am 7. September bet dem unterzeichneten tnanzamt, Hauptſteueramt oder bet der Steuer⸗ einmnehmerei am Wohnort des Weinbeſitzers oder Berwahrers von Wein uſw. abgegeben werden. Be⸗ 7 ſich Wein am 1. September noch unterwegs, o muß er angemeldet werden, ſobald en we mara hen Nane ee 1 Wein dieſer Jahrgänge muß auch die kleinſte Menge, 5„* 2 3—— 3—— 5————— 2 N FTT N 8 8 28 3 Kacktedde, 5 e* De reer Ne 8 5 5 f* 12 N. 0 W ebvorded ves Se ben.— 2 W* 5 ner ſeſtgeſent. 8281 N—* 5 8. a Nad, and zwar nach dem Staud.** SAN.* Sue N SMN 5 3. Für die Herſtellung von Grauven und Flocken des Weinvorrgts om 9. September: 9 0 5 wird die Verarbeitungigebühr auf 3 Mk. für den e) Traubenwein aller Art und Traubenwoſt; g Ssckenbeim. b) weinähnliche Getränke, nämlich Apfelwein und anderer Obſtwein und Obſtmoſt, ſowie Johannis- beer⸗ und anderer Beerenwein, Rhabarberwein, Maltonwein, Roſinenwein u. dergl.; o) Getränke, in denen Wein oder Obſtwein und dgl. enthalten iſt, wie Gewürzwein, Weinpunſch, Punſcheſſenz u. dgl.; d) entgeiſtete Weine und entgeiſtete weinähnliche Getränke, das ſind Getränke, die zwar eine weingeiſtige Gärung durchgemacht haben, denen aber der dabei entſtandene Weingeiſt(Alkohol) entzogen worden iſt. 7. Jedem Weinbeſitzer werden wir auf Grund ſeiner Anmeldung die Nachſteuer berechnen und be⸗ ſonders anfordern. 8. Wer die vorgeſchriebene Anmeldung nicht recht⸗ zeitig abgibt oder wer ſeinen Veſitz an Wein oder den von ihm verwahrten Wein nicht oder nicht voll⸗ ſtändig anmeldet, ſetzt ſich der Beſtrafung nach dem Geſetze aus. Auf Wunſch erteilen wir weitere Auskunſt. Mannheim, den 20. Auguſt 1918. Großh. Finanzamt, Hauptſteueramt. Mineralwaſſer und künſtlich bereitete Getränke. Am 1. September ds. Js. tritt das Geſetz über die Beſteuerung von Mineralwäſſer und künſtlich bereitete Getränke in Kraft. Alle beteiligten Be⸗ triebsunternehmer müſſen ſich ſofort anmelden. Es handelt ſich dabei um natürliche und künſt⸗ liche Mineralwäſſer(Sodawaſſer uſw.), Limonaden und andere künſtlich bereitete Getränke, ferner um konzentrierte Kunſtlimonaden und Grundſtoffe zur Herſtellung von konzentrierten Kunſtlimonaden. Wer ſolche künstliche Gegenſtände herſtellt und die Er⸗ zeugniſſe ſeines Betriebs in Verkehr bringt, muß ſeinen Betrieb dem unterzeichneten Hauptſteuer⸗ amt— Finanzamt— anmelden. Dasſelbe muß jeder tun, der natürliche Mineralwäſſer gewerbs⸗ mäßig abfüllt und in Verkehr bringt. Vordrucke für die Betriebsanmeldung ſind bei uns und bei den Steuereinnehmereien zu haben. Wer ſeinen Betrieb nicht bis zum 1. September ds. Is. angemeldet hat, darf von dieſem Tag an keine ſolchen Getränke mehr in den Verkehr brin⸗ gen und muß für die an dieſem Tag vorhandenen Vorräte die Nachſteuer entrichten. Wer ſeinen Be⸗ trieb unangemeldet weiterführt, läuft Gefahr, we⸗ gen Steuerhinterziehung beſtraft zu werden. 8 Weitere Auskunft wird bei der unterzeichneten Steuerſtelts erteilt. Bz 45 We den 20. Auguſt 1918. — Finanzamt.— Hauptſteueramt. Wir bringen hiermit die Bekanntmachung der Reichsſtelle für Gemüſe u. Obſt vom 17. Juni 1919 die Herſtellung von K vom 19. Juli 1918 Nr. 165) zur öffentlichen Kennt unis. B47 Mannheim, den 19. Juli 1918. Großh. Bezirksamt V. Bekanntmachung über die Herſtellung von Sauerkraut. Auf Grund des 8 1 der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüſe und Obſt vom 23. 1 5 5 1918(gteichs⸗Geſetzblatt Seite 46) wird be⸗ immt: § 1. Die gewerbsmäßige Verarbeitung von Weiß kohl zu Sauerkraut iſt verboten. Die Vorſchrift des Abſatzes 1 gilt nicht, 1. ſowekfrt an den Friſchmärkten verbleibende Ueberſtände von Weißkohl durch Einſäuren von dem Verderb geſchützt werden müſſen und 2. ſoweit Weißkohl auf Grund beſonderen Auf trags der Reichsſtelle für Gemüſe und Obf Geſchäftsabteilung, in Berlin zur Deckung de Bedarfs von Heer und Marine zu Sauerkraul verarbeitet wird, f 8 2. Zuwiderhandlungen werden nach 8 9 ber erwähnten Verordnung mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Gelbſtrafe bis zu 10 000 Mark oben mit einer dieſer Strafen belegt. Neben der Straft kann auf Einziehung der Vorräte erkannt werden auf die ſich die ſtrafbare Handlung bezieht, o Unterſchied, ob ſte dem Täter gehören oder nicht. 8 3. Dieſe Bekanntmachung tritt am 1. 1018 in, am 20. Auguſt 1918 außer Kraft. Berlin, den 17. Juni 1918. Keichsszele für Gemüſt un Ob. Vorſtehendes bringen wir hier⸗ mit zur allgemeinen Kenntnis. Seckenheim, 30. Auguſt 1918. N Bürgermeiſteramt: Volz. K c. — Sauerkraut(Staatsanzeiger Ligladung. Heute Abend ½9 Uhr Uerwaltungsratsitzung im„Schwanen“ bei Kamerad Rieſenacker. f Um vollzähliges Erſcheinen wird erſucht. Das Kommando: f L. Rudolph. Turnverein Seckenheim Gegr. 1898.. E. V.= Gegr. 1898. EEE Zu unſeren Veranſtaltungen am Samstag Abend u. Sonntag Nachmittag haben auch die Ehefrauen unſerer beim Heeresdienſt ſtehenden Mitglieder u. die Eltern der Turnerinnen u. Turner zutritt.. Der Turnrat: Gs. Volz, Vorſitzender. Zu der anläßlich des Patroziniumsfeſtes am Sonntag den 1. September ſtattfindenden g Generalkommunſon werden die Mitglieder mit der Bitte um vollzählige Be⸗ 5 teiligung freundlichſt eingeladen. Der Vorſtand. Batholiſcher Jünglings⸗Derein Seckenheim. 1. Heute Freitag Abend, ½9 Uhr pünklich. iſt Jungmännerapostolat in der Kirche. Die Turner ſind davon befreit. 25 2. Die nächſte Vereinsverſammlung iſt am 8. September. Der Präſes. I Aaauhlnuudddunubandan —ͤ—ä—ä—— Sind eingeiroflen bei f Pb. Johann, Seckenkein.