a r 5 N r T Eſcheink äglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage. Dur Abonnementsprels beträgt monatlich Mk. 1.—. du bei freier Zuſtellung. 15 b— die Poſt bezogen pro Quartal Mk. 3.25 — N f „ Wochenrundſchau. 11 aher noch tobt die Rieſenſchlacht zwiſchen der und zee und der Aisne. 33 engliſche, 8 franzöſiſche Mann zamerikaniſche Diviſionen, oder 2½ Millionen „ aller Kalid. unheimliche Menge von Tanks und Artillerie 4 er rennen gegen die deutſche Front an, mit Mana berechneten Abſicht, um jeden Preis die lebendige dien Heurſerer Feldgrauen zu durchſtoßen und durch die En. etzten endgültigen Schlag“, wie Lord Cecil ſagte, 9 ſchei ung zu erzwingen. UA 5 iſt ihnen bis jetzt, Gott ſei Dank, nicht gelungen. loten 95 allerdings Mannſchaften und Geſchütze ver⸗ unf enn auch lange nicht ſoviel, als unſere Gegner viel, Mier Frühjahrsoffenſive, aber immerhin ſchmerzlich dit mit mußten auch Gelände opfern, Stützpunkte, die 7 105 ces Glen genommen hatten, ſo den Kemmel⸗ 7 Som urcheilt hatten, ſo zwiſchen der Scarpe und der enden aud we, auch zwiſchen der Oiſe und der Ailette, leider Mate hr als die Hälfte von dem, was wir vor einigen als. 5 gewonnen hatten. Die Uebermacht war zu groß, ub 4 um öde wir um eine baum⸗ und menſchenleere Wüſte, 48 N teinhaufen und verſchlammte Granattrichter ben 18 Knochen unſerer braven Musketiere gefähr⸗ ber Kür ten. Die rückwärtigen Verbindungen, die bei dichten de der Zeit nur ſpärlich erſtellt werden konnten, licht. die Verpflegung und die Munitionszufuhr eden., Die Front war zu ſehr ausgebuchtet und mit geſpickt. Sie forderte viel zu viel Mannſchaften zur 10 5 Und ſo ſind an vielen ungünſtigen Stellen b unbemeren Front unſere Truppen, meiſt in der Nacht, angst und ungeſtört vom Feinde, in feſtere Vertei⸗ m ſtellungen zurückgezogen worden. Darüber jam⸗ delgren le in der Heimat und meinen gar, es ſei alles und. erzwungen, wir werden es auch im Weſten dies trotz der Amerikaner.“ Vielfach hat den. Vort Reſerven Fochs unterſchätzt, auch vielleicht am die Eni der Vereinheitlichung des Oberbefehls, zu lchkeite tente, unter Zurückſtellung nationaler Empfind⸗ en 5 t mel aus Verzweiflung letzten Endes greifen mußte. der 8 hr a s die Amerikaner ſchadeten der Stimmung Jagel die umtriebe unſerer Feinde, die W Rulſchen er der feindlichen Flieger, gefälſchte Briefe von Valo Gefangenen, Reden eines Wilſon und eines 5 daaslanz hochverräteriſche Auslaſſungen von Deutſchen im — Aut. a. Davor warnt Hindenburg in ſeinem . wahr, e an das deutſche Volk, ſo warmherzig, ſo kegrei niemand in der Heimat dem Eindruck dieſes * greifenden Mahnrufs ſich entziehen kann und wird. Fbelgeſt alles das zeigt, daß die Entente trotz ihres ſclach bhreie über die Erfolge in der Foch'ſchen Rieſen⸗ berlogen 1 Endſiegs nicht ſicher iſt. Wozu ſonſt ſolche 5 been 8 Flugblätter? Wozu ſonſt das fortgeſetzte Auf⸗ 85 1 Neutralen gegen Deutſchland? Wozu vor . eufels verzweifelten und hundsgemeinen Verſuche, mit N greg ewalt die kriegsmüden Ruſſen wieder in einen 40 agel eigen Deutſchland zu zerren? Kaum hatte die L„eric let dur Terroriſtin Lenin ſchwer verwundet, ſo fich auf as amtliche Organ der Räteregierung von einer cz 1 Tat entdeckten engliſch⸗franzöſiſchen Ver⸗ ig in Moskan, die unter Führung des eng⸗ dlomaten Lockhart nichts ander)s beabſich⸗ i bewege urch Beſtechungen die Rätetruppen zum Verrat derung pe und durch verlogene Geheimverträge die Re⸗ 5 Deutſ eim Volke zu verdächtigen, als ob ſie das Volk t 0 5 verraten wollte. Man ſieht, kein 8 geg u ſchlecht fü m Leben un Gagen Deu land für den Kampf auf Leb us ei i Vernichtung Deutſchlands— das iſt und bleibt wenn f 1 — 1 in Feieden Hindenburg ſagt:„Wir haben im Oſten 9 1 . 6 nige Dichten und Trachten unſerer Feinde. Auch N duct d Schafslleider 555 wie Wilſ 7 der Ober⸗ eine Rede Entente. Hält dieſer Menſch unlängſt wieder f Wefren an die Arbeiterſchaft, in der er ſie zum N Kuſchland g krieg“ gegen Deutſchland aufruft. N 0 all ſei der Feind aller Freiheit, aller Gerechtig⸗ N keännen ze, Sicherheit. Wenn Deutſchland ſiege, dann aud und Menſchen nirgends frei von beſtändiger Furcht 0 a och blick ruhig atmen“. Dabei aber regiert Wilſon 900 fete ich in dem klaſſiſchen„Lande der Freiheit“ wie Sb.. Diktator oder Autokrat es fertig gebracht desdigliſte yncherei gegen Deutſche bleibt ſtraflos. Die r Regien und Pazifiſten, welche die kriegswütige Politik aden Prag bekämpfen und die Macht des Bankkapitals Ride unterer ſtellen, werden verhaftet. Ihre Preſſe lde rlührern rückt. Eine Reihe von amerikaniſchen Ar⸗ 1 0 hohen Genwerden zu Gefängnis bis zu 20 Jahren i enen ſeldſtrafen verurteilt, weil ſie Wilſons Kriegs⸗ deoſten a billigen. Ein freies Wort gibt es im kemdeutſchen eder Demokratie nicht mehr. Die Gegner ar ſten Hafen iltarisnus haben jetzt Amerika bis zum ul züm sgnarbeter herab„milkariſtert. Amerika Schwert, um das Glück der Menſchheit zu ebiet, das wir dieſes Frühjahr im Sturm⸗ Amtsblatt der Fürgermeiſterämter Heckenheim, Nvesheim, Reckarhanſen und Edingen. Druck und Verlag von Gg. Eimmermann, Seckenheim. derteidigen, nachdem es Milliarden Dollars durch Lie⸗ erung von Mordwaffen verdient hat, die das Glück von Millionen Menſchen zerſtört haben. Wahrlich, es gab in der Weltgeſchichte kein Volk, das eine widerlichere Rolle geſpielt hätte, als die dollarwütigen Yankees! Hindenburg und Ludendorff 5 über die Lage. 8 Wien, 5. Sept. Das Neue„Wiener Journal“ ver⸗ öffentlicht Aeußerungen Hindenburgs und Ludendorffs gegenüber dem Berliner Vertreter dieſes Blatts. Ludendorff ſagte: Ich freue mich, daß auch Sie einen guten Eindruck von unſeren Truppen gewonnen haben, die nun ſchon ſeit Monaten in ſchweren Kämpfen ſtehen. Der Krieg hat ſich bisher auf Frankreichs Boden zuſammengeballt und an Maſſeneinſatz von Truppen und Kampfmitteln einen Umfang angenommen, der alles bis⸗ her Dageweſene in den Schatten ſtellt. Wir haben das erbitterte Ringen bisher in Ehren beſtanden und ſind zuverſichtlich, daß wir das auch weiter können. Wir wollen den Truppen dafür dankbar ſein, daß der Krieg in den Formen, die er angenommen hat, unſerem Heimatgebiet im allgemeinen erſpart ge⸗ blieben iſt. Die Heere der Mittelmächte ſichern ihre Heimat. Das darf die zu Hauſe, bei uns und bei Ihnen aber nicht dazu verleiten, den Krieg zu vergeſfen, oder zu glauben, der gegen uns gerichtete Vernichtungswille des Feindes ſei ſchon gebrochen. Im Gegenteil! Wir alle müſſen dazu noch unſere Kraft aufs Aeußerſte anſpannen. Was wir aber dazu im gemeinſamen Kampfe bisher ſchon erreicht haben, das werden wir auch und beſonders die an der Weſtfront vollenden. Frankreich lebt im Welt⸗ krieg von Hoffnungen. Zuerſt waren es Hoffnungen auf die Ruſſen, jetzt ſind es Hoffnungen auf die Ameri⸗ kaner. Nachdem es uns gelungen iſt, die Millionen ruſſ. Soldaten unſchädlich zu machen, werden wir wohl auch die Ameri⸗ kaner überwinden. Generalfeldmarſchall v. Hindenburg ſagte u. a.: An unſeren anderen Fronten iſt es ja jetzt verhältnismäßig ruhig. Das Nichtdurchdringen der öſterreichiſch⸗ungari⸗ ſchen Offenſive an der Piave werden wir nicht tragiſch zu nehmen brauchen. Es hat gewiß nicht an Tapferkeit gefehlt, der Grund iſt vielmehr in einem Naturereignis zu ſuchen, dem übermäßigen Anſchwellen der Piave. Den Erfolg der k. und k. Truppen in Albanien ver⸗ folge ich mit lebhaftem Intereſſe. Von Albanien geht unſere Front weiter nach Mazedonien und da halten die tapferen bulgariſchen Heere trotz ſchwieriger Ver⸗ hältniſſe treu die Wacht. Wenn die Entente dort noch einmal angreifen wird, ſo können wir dem mit feſter Zuverſicht entgegenſehen. Unten in Paläſtina iſt es den Engländern auch nicht gelungen, trotz ihrer viel⸗ fachen verlustreichen Angriffe, den tapferen Widerſtand der türkiſchen Armee zu erſchüttern. In Perſien und an der Murmanküſte will England ſich feſtſetzen und verfolgt damit ſeine eigenſten Zwecke, aber es will außerdem von beiden Ländern aus verſuchen, Rußland aufs neue in den Krieg zu hetzen. Der Entſchei⸗ dungskampf für uns Mittelmächte ſpielt ſich aber jetzt hier an der Front ab, von der Sie kommen. Die Verwendung Farbiger in dieſem Kampfe wird ein unauslöſchlicher Vorwurf für unſere Feinde bleiben. Die Mittelmächte ſtehen in unſerem Verteidi⸗ gungskampfe Schulter an Schulter feſt zuſammen. Zwar leiden auch wir ſchwer unter dem Kriege, aber wir werden doch ſtark aus ihm hervorgehen. Die Gegner werden unſer Bündnis, ebenſowenig, wie ſie es mit Waffengewal! zerſprengt haben, auch nicht durch Lockungen zerſtören. Unſere Einigkeit macht uns ſtark. Wir werden nach ruhm⸗ reichem Kampfe gemeinſchaftlich in die Heimat zu ge⸗ icherter friedlicher Arbeit zurückkehren, und dann die rüchte unſeres Kampfes ernten. Zu dieſem Ziel heißt es durchhalten und wir dürfen getroſt in die Zukunft ſehen. Der Weltkrieg. WTB. Großes Hauptquartier, 6. Sept. Amtlich.) Weſtlicher Kriegsſchauplatz: Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht und Böhn: Erkundungsabteilungen des Feindes, die zwiſchen Ypern und La Baſſee vorfühlten und nördlich von Lens unter ſtarkem Feuerſchlag vorbrachen, wurden ab⸗ gewieſen. Am Abend ſchlugen heſſiſche Truppen zwiſchen Ploegſteert und Armentieres mehrfache Angriffe des Gegners zurück. Sie machten hierbei mehr als 100 Gefangene. Erfolgreicher Vorſtoß in die eng⸗ liſchen Gräben bei Hulluch. Im Vorgelände unſerer neuen Stellungen kam es zu heftigen Infanteriegefechten an der Straße Bapaume Cambrai, am Walde von Havrincourt und auf den Höhen öſtlich des Tortille⸗Abſchnitts. Stärkere ö 5 Inſerttonspreis. Die einſpaltige Petitzeile 30 Pfg., Reklamen 1 Mark. 8 die Zeile. Bei öfterer Auf ahme Rabatt. ö Fernſprechanſchluß Nr. 16. 7. Angriffe, die der Feind auf der Linſe Neuville—Ma⸗ ſtancourt— Moislains führte, wurden abge⸗ vieſen. Aus Peronne und über die Somme iſt der Feind erſt geſtern zögernd unſeren Nachhuten gefolgt. zwiſchen Somme und Oiſe drängte er ſchärfer nach und tand am Abend weſtlich der Linie Ham— TChauny. Auch zwiſchen. Oiſe und Aisne hat ſich die Loslöſung dom Gegner plangemäß vollzogen. Unſere Truppen ſtehen mit ihm in Gefechtsfühlung in der Linie Amig ny Bariſis— Laffaux— Conde. Heeresgruppe deutſcher Kronprinz:. Oeſtlich von Soiſſons iſt der Feind über die Vesle gefolgt. Unſere Infanterteabteilungen und Artillerie haven ihn lange aufgehalten und ihm Verluſte zugefügt. Auf den Höhen nordöſtlich von Fismes wurden ſtärkere An⸗ griffe der Amerikaner abgewieſen. Der Erſte Generalquartiermeiſter: Ludendorff. * Die engliſchen Verluſtliſten von der zweiten Hälſte des Monats Auguſt enthalten 145 720 Namen. In den engliſchen Liſten werden aber nur Truppen aus dem Vereinigten Königreich, alſo England, Schottland, Wales und Irland— welch letzteres aus bekannten Gründen für die Verluſtliſten nicht erheblich ins Gewicht fallen wird berückſichtigt. Die Hilfsvölker der Kanadier, Auſtralier, Neuſeeländer, Südafrikaner und Indier ſind etwas für ſich. Wo der Kampf am ſchwerſten wird, da werden die Hilfsvölker hingeſtellt. Ihre Verluſte ſind auch dem⸗ entſprechend höher als die engliſchen. Vor allem aber klagen die Franzoſen, daß ihnen immer die hauptſäch⸗ lichſten Blutopfer zugemutet werden; die franzöſiſchen Verluſte ſind alſo jedenfalls auch viel höher als die eng⸗ liſchen. Aber auch die Franzoſen haben die Gepflogen⸗ heit, ihre ſchwarzen und braunen Kameraden wohl beim Sturm in die vorderſten Reihen zu ſtellen, ſie aber bei der Zählung der Verluſte in den Geheimliſten— die Franzoſen geben bekanntlich keine amtlichen Verluſtliſten heraus— überhaupt zu übergehen. Wenn der Schwarze fertig iſt, nun, dann iſt er eben fertig. Daß aber auch die Verluſte der Schwarzen ſehr hoch ſein müſſen, gehl aus der Art ihrer Verwendung hervor. Dazu kommen noch die Abgänge der Amerikaner, die ſich außerordentlich geſteigert haben, feit die amerikaniſchen Truppen in eigenen Verbänden kämpfen, und die der Italiener, die immerhin einige tauſend Mann betragen. Wenn man die feindlichen Verluſte insgeſamt in der zweiten Auguſthälfte auf etwa 600 000 Mann ſchätzt, ſo wird man eher zu nieder als zu hoch greifen; wahrſcheinlich ſind ſie viel höher. Wenn nun die ganze feindliche Angriffsmacht 142 Diviſionen oder etwa 2½ Millionen Mann zählte, ſo hätte der Feind in 14 Tagen ein Viertel ſeines Angriffsheeres verloren; bon über 8000 Panzerwagen, über die er nach dem Mailänder„Secolo“ verfügte, iſt ſogar ein Drittel(nach dieſem Blatt) vernichtet. Kann man denn eine Kriegfüh⸗ rung, die ſo mit den Menſchen von Fleiſch und Blut umgeht, noch anders nennen als Wahnſinnstaktik? War es nicht das einzig richtige, dieſem blinden Vernichtungs⸗ willen gegenüber nicht auf der Kraftprobe zu beharren, ſondern durch allmähliche Aufreibung und Zermürbung den Gegner zur Vernunft zu bringen? Trotz des anfäng⸗ lich entgegenſtehenden Scheins tritt es allmählich doch immer deutlicher hervor, daß Hindenburg und Ludendorff, und nicht Foch und Haig Sieger geblieben ſind. Ganz ab⸗ geſehen von den gewaltigen Verluſten des Gegners ver⸗ ſchlechtert ſich ſeine Stellung in dem ſumpfigen, verwüſteten Gelände der Scarpe, Somme, Oiſe und Aisne von Tag zu Tag in dem Maße, in dem ſich die deutſche Stellung durch den Rückzug auf die ſtark ausgebaute Siegfried⸗ ſtellung verbeſſert. Und dieſe Stellung iſt nun nahezu erreicht. Durchſchnittlich dürfte die Entfernung von unſerer heutigen Front bis zur Linie vor dem 21. Mä noch 7 bis 8 Kilometer betragen, und ſie iſt dem nörd⸗ lichen Mittelpunkt Cambrai, näher gerückt, als dem ſüd⸗ ichen, St. Quentin. Das im Tagesbericht erwähnte Havrincourt, an der Bahnlinie Bapaume— Cambrai fiegt 6½ Kilometer weſtlich jenes aus der verunglückten engliſchen Offenſive 1917 bekannten Dorfes Marcoing, während Neuville etwa 10 Kilometer von dem Escaut⸗ Nanal, der Cambrai und St. Quentin verbindet, entfernt iſt. Die Deutſchen haben die Stadt Ham anſcheinend geräumt, ebenſo Chauny an der Oiſe, etwa 10 Kilo⸗ meter ſüdweſtlich von La Fere; die Linie Ham Chauny bildet augenblicklich die Scheide zwiſchen beiden Fronten. Südlich der Oiſe hat unſere Heeresleitung das ganze Ailette⸗Tal von Vauxaillon abwärts preis⸗ egeben, ebenſo das parallel laufende tief eingeſchnitten. al, durch das Straße und Eiſenbahn von Chauny— Loucy nach Soiſſons führt. Unſere Truppen haben da⸗ egen die öſtlich Amiguy und Barizis ſüdlich der Oiſe zon Nordweſt nach Südoſt ſich ziehende Hochebene von St. Gobain beſetzt, die vor dem Vormarſch des Generaloberſten von Böhn auf Coucy und Soiſſons der Eckpfeiler unſerer Oiſe⸗Stellung war. Auf dieſer Hoch⸗ fläche vermuteten die Franzoſen die 1 der weit⸗ tragenden Geſchütze, als dieſe zum erſten Mal ihre Gra⸗ taten nach Paris feuerten. Oeſtlich der Bahnlinie Coucy— Aniap iſt die deutſche Front hinter die Linie Laffaur r ——— b g Conde an der Atsne, eine geweſene Befeſtigung 5 Kild⸗ meter weſtlich von Vailly, zurückgenommen. Die Auf,: zabe des nördlichen Ufers der Vesle und die Zurück ziehung auf das nördliche Aisneufer ſteht offenbar mii zer Frontveränderung Amigny— Barizis— Laffaux— Bailly in urſächlichem Zuſammenhang. Unſere Nach⸗ juten haben dabei die wichtige und ſchwere Aufgabe, den Abzug des Heeresganzen zu decken, glänzend gelöſt und den Amerikanern Verluſte zugefügt, größere Angriffe bei Fismes kräftig abgewehrt.— In Flandern drängen die Engländer kräftig nach und ſie ſind im Lysabſchnitt ſchon is vor Armentieres, das ſich ſeinerzeit mit 6000 Eng⸗ ändern ergeben mußte, angelangt. Vor Ploegſteert und Armentieres wurden engliſche Angriffe abgewieſen. Zwi⸗ chen La Baſſee und Lens ſcheiterten verſchiedene feind⸗ iche Vorſtöße. Ob Lens jetzt gehalten werden wird? Weitere heftige Gefechte ſind noch zwiſchen der Straße Arras— Cambrai und der Straße Amiens— St. Quen⸗ in zu verzeichnen. f ö Der Krieg zur See. Berlin, 6. Sept. Im Mittelmeer verſenkten unſere Tauchboote 13000 BRT. Schiffsraum. Rotterdam, 4. Sept. Der holländiſche Dampfer „Merak“(3024 BR.), der von der amerikaniſchen Regierung beſchlagnahmt worden war, iſt am 6. Auguſt zorpediert worden.„6 50 Millionen Pfund Zucker verſenkt. Waſhington, 6. Sept. Der Generalpoſtmeiſter teilte mit, bei der Verſenkung der„Caledonia“ ſeien 5000 Briefe verloren gegangen. Mit einigen anderen Schiffen gingen 50 Mill. Pfund Zucker zugrunde, ſo daß in Amerika die Zuckerration habe erheblich herabgeſetzt werden müſſen.. Die Ereigniſſe im Weſten. Engliſcher Heeresbericht vom 5. September nachmittags Heſtern fand nördlich der Lys ein ſcharfer Kampf ſtatt. Morgens zriffen unſere Truppen ſüdweſtlich von Meſſines an und machten über 100 Gefangene. Nachmittags griffen wir das Dorf Ploegſteer an, eroberten es, machten weitere 100 Gefangene und erbeu⸗ zeten eine Anzahl Maſchinengewehre. Im Wytſchaeteabſchnit nachte der Feind wiederholt erfolgloſe Angriffe. An der Lys⸗ front halten unſere Truppen jetzt die Hauptlinie Voormezeele Wulverghem⸗Ploegſteert—Nieppe⸗Laventie⸗Groenchy. Südlich von Neuvechapelle bis Groenchy gewannen wir die alte, bis zun 9. April gehaltene Linie wieder und beſetzten öſtlich von Groench Teile der alten deutſchen Stellung. An der ſüdlichen Front grif der Feind geſtern abend unſere neuen Stellungen öſtlich vor Inchy⸗en⸗Artois heftig an, wurde aber nach hartem Kampf ab gewieſen. Wir 1 unſere Stellung ſüdlich Moeuvre: und öſtlich von Armia und nähmen Neuſilly und Bouyonat Ein feindlicher Gegenangriff wurde geſtern abend öſtlich von Manancourt abgewieſen. Während der letzten 4 Tage machten die engliſchen Truppen über 16 000 Gefangene und erbeuteten über 100 Geſchütze. Neues vom Tage. Auszeichnung Hintzes. Wien, 5. Sept. Der Kaiſer verlieh dem Staats⸗ ſekretär von Hintze das Großkreuz des Leopolds⸗ ordens. 0 Die Reichstagserſatzwahl in Berlin. Berlin, 6. Sept. Juſtizrat Caſſel iſt von der Bewerbung um das Reichstagsmandat des 1. Berliner Wahlkreiſes zurückgetreten; die Fortſchr. Volkspartei ha darauf den Juſtizrat Max Kemper als Kandidaten aufgeſtellt. f s Eutente⸗Lügen. Brüſſel, 6. Sept. Die feindliche Preſſe ver⸗ breitet eine Nachricht des„Daily Expreß“ aus Amſter⸗ dam, in der die Behauptung aufgeſtellt wird, es ſeier aus den königlichen Schlöſſern in Brüſſel geſtohlene Kunſtgegenſtände und Möbel in Holland zum Kauf an⸗ geboten worden. Es wird daran die verleumderiſche Be⸗ merkung geknüpft, daß dieſe Diebſtähle nur im Ein⸗ verſtändnis mit der deutſchen Verwaltung exfolgt ſein könnten.— Die königlichen Schlöſſer in Laeken und Brüſſel ſtehen unter der Aufſicht und Verwaltung dez belgiſchen Oberhofmarſchalls Grafen de Nerode. In den Schlöſſern befinden ſich nur die Angeſtellten des kö⸗ niglichen Hofes. Es iſt völlig ausgeſchloſſen, daß ohm eine Anordnung des Verwalters ein Möbelſtück au⸗ den Schlöſſern entfernt wird. Nicht nur die mit der unmittelbaren Verwaltung der Schlöſſer beauftragten Be⸗ amten der königlichen Hofhaltung, ſondern auch der Oberhofmarſchall Graf de Nerode ſelbſt haben auf Be⸗ fragen ausdrücklich erklärt, daß ſich heute noch alli Gegenſtände im Innern der Schlöſſer befinden, die be Beginn des Krieges dort waren. Damit kennzeichnel ſich die Nachricht des„Daily Expreß“, deſſen Amſter⸗ damer Korreſpondent als Lügenfabrikant hinlänglich be⸗ kannt iſt, als eine infame Erfindung, die nur den Zwech haben ſoll, wieder einmal eine Deutſchenhetze zu ver⸗ anſtalten. Die italien iſchen Sozialiſten. 8 Lugano, 6. Sept. Die Mehrheit des ſozialiſtiſchen Parteitags in Rom billigte die Oppoſition der ſoziali⸗ ſtiſchen Parlamentsmitglieder gegen den Krieg. Die Lage in Irland. 3 Dublin, 6. Sept. Der britiſchen Regierung is es nicht gelungen, den Ausſtand der Hafenarbeiter in Cork(Süd⸗Irland) zu brechen. Sie hat deshalb be fohlen, daß alle Schiffe den Hafen verlaſſen müſſen Cork ſoll von jedem Verkehr mit der See abgeſchloß⸗ ſen werden.. i Ausrottung der nichtengliſchen Sprachen in N Amerika. b Waſhington, 6. Sept. Der ſchwediſchen Gemeinde in Jowa(Nordamerika) iſt die Abhaltung von Got⸗ tesdienſten in ſchwediſcher Sprache verboten worden. N 300 Räuber. i Neuyork, 6. Sept. 300 bewaffnete Räuber aus Chile haben die argentiniſche Grenze überſchritten und mehrere Dörfer geplünderrt. Die Regierung hat Trup⸗ gen zur Verfolgung nachgeſandt. 8 — 2 — Die Ereigniſſe im Oſten. Petersburg, 5. Sept. Nach Preſſemeldungen er⸗ lärte Sinowjow, Uritzki ſei auf engliſche Ver⸗ inlaſſung ermordet worden. Ebenſo ſeien die Urheber des Attentats auf Lenin Eng⸗ änder. 8 f Moskau, 6. Sept.„Isveſtija“ teilt über die ngliſch⸗franzöſiſche Verſchwörung mit: Mit Wiſſen der tußerordentlichen Kommiſſion der Sopzetregierung wurde um Schein ein lettiſcher Nationalausſchuß gegründet, der iſcheinend auf Lockharts Wünſche einging. In einer Beheimſitzung bei dem amerikaniſchen Konſul Pool wurde die Frage der Lostrennung der Letten zjeſprochen. Nach der Sieung wurden dem Vertrauens⸗ mann des lettiſchen Ausſchuſſes 700 000 Rubel von Lockhart ohne Quittung übergeben, er lieferte aber die⸗ ſen Betrag den Sicherheitsbehörden ab. Die Sopjetregierung hat die Verhaftung aller eng⸗ liſchen Staatsangehörigen zwiſchen 15 und 45 Jahren angeordnet. a London, 4. Sept.(Reuter.) Die engliſche Regierung hat gegen die Bolſchewiki energiſche Maßnahmen ergriffen Die engliſche Botſchaft wurde geplündert, alle Papiere ver⸗ nichtet. Man fürchtet jetzt, daß ein gleicher Anſchlag auf die franzöſiſche Botſchaft gemacht wird.(!) Die Bolſchewiki hetzen den Pöbel auf zu einem Maſſenmord den Engländer und Franzoſen. Moskau, 6. Sept. Die Petersb. Telegraphen⸗ agentur und das Amtliche Preſſebureau ſind unter dem Namen„Ruſſiſche Telegraphenagentur“, abgekürzt„Ro⸗ ſt a, vereinigt worden. Stockholm, 6. Sept. In Finnland wurden g vergangene Woche über 500 ruſſiſche Offiziere verhaftet, die dem Befehl, den binniſchen Boden binnen 24 Stun⸗ den zu verlaſſen, nicht nachgekommen ſind. Baden. (Karlsruhe, 6. Sept. In einer Bekanntmachung weiſt das Miniſterium des Kultus und Unterrichts darauf hin, daß die Inhaber nichtſtaatlicher Lehr⸗ und Erzie⸗ hungsanſtalten es während des Krieges vielfach unterlaſſen Veränderungen in der Perſon des Vorſtehers, der Lehrer und im Lehrplan uſw. dem Miniſterium anzuzeigen. Das Miniſterium weiſt auf die Geſetzesbeſtimmungen hin und fordert ihre genaue Einhaltung; ebenſo ſeien Angaben in Zeitungsanzeigen, in denen in unlauterer Weiſe den . von Schülern zu verſchaffen geſucht wird, un⸗ ſtatthaft. a ü ( Karlsruhe, 6. Sept. Wegen Raubmords if der 18jährige Willi Siegmund von Frankfurt a. M hier verhaftet worden. Er hatte den 28jährigen ver heirateten Paulus Munz, der ihm in ſeiner Wohnung Unterkunft gewährt hatte, erſtochen und ſich das Geld und einen Anzug des Getöteten angeeignet; dabei ver gaß Siegmund beine Brieftaſche mitzunehmen, die ihm zum Verräter wurde. Als Siegmund bei einem hieſiger Photographen die von ihm beſtellten Bilder abholen wollte wurde er verhaftet. i N„ (Mannheim, 6. Sept. Das 5jährige Söhnchen des Betriebsleiters Fehrenbach wurde beim Spielen in einem Sandloch verſchüttet und erlitt den Erſtickungstod. Heidelberg, 6. Sept. Das Schöffengericht ver⸗ urteilte die Ehefrau Johann Elſner aus Handſchuhs⸗ heim, die aus Rache dem Ländwirt Michael Werz auf ſeinem Grundſtück 300 Bohnenſtöcke ausgeriſſen hatte, zu 6 Monaten Gefängnis. i. Schwetzingen, 6. Sept. In Rohrdorf ſchlug nach vorangegangenem Wortwechſel der 6jährige Arbeiter M. Walz den Kohlenarbeiter Ed. Weich mit einer Hacke derart auf den Kopf, daß Weich einen ſchweren Schädelbruch erlitt und kurz darauf ſtarb. N 1 (Ketſch bei Schwetzingen, 6. Sept. Das ᷑jährige Töchterchen des Fabrikarbeiters Getſchwill ſtürzte im Schulhof in die Pfuhlgrube und ertrank. 5 0 Stettfeld bei Bruchſal, 6. Sept. Dieſer Tage feierte Frau Barbara Schroff ihren 95. Geburtstag. „( Kreiburg, 6. Sept.(Seifenwucher.) Bei der Kontrolle im Monat Auguſt wurde feſtgeſtellt, daß in hieſigen Friſeurgeſchäften Seife, angeblich ausländiſcher Herkunft, zum Preis von 146 Mk. das Kilo verkauft wurde. Der vorgeſchriebene Höchſtpreis beträgt aber nur 2 12 Mk. pro Kilo. Es wird darauf hingewieſen, daß derartige Seife vielfach mit Waſſerglas und Soda be⸗ ſchwert, infolgedeſſen ſehr minderwertig und für die Haut ſchädlich iſt.— Wie der Polizeibericht mitteilt, wurde vom Militärgericht ein hieſiger Bäcker zu 8 Tagen Ge⸗ fängnis verurteilt, weil er Gerſtenſpreu zur Brotberei⸗ tung verwendet hatte. i 3 (Eichſtetten, 6. Sept. Seit etwa vier Jahren haben ſich in unſerer Gemarkung die wilden Kanin⸗ chen eingebürgert und derart vermehrt, daß ſie zur Plage geworden ſind. In den Weinbergen werden die als Zwi⸗ ſchenpflanzen gebauten Gemüſe vielfach ſchon als junge bflanzen von dieſen gefräßigen Tieren vernichtet, ſodaß jadurch unberechenbarer Schaden angerichtet wird, was zei den jetzigen hohen Preiſen doppelt fühlbar iſt. (Neuſtadt i. Schw., 6. Sept. Auf unſern Höhen ſt gegenwärtig die Ernte der Preißelbeeren, auch Steinbeeren genannt, im Gange. Der Ertrag iſt dieſes Jahr ein ſehr geringer. 1 Konſtanz, 6. Sept. Nach Mitteilung in den bürgerlichen Kollegien wird die Stadt Konſtanz eine zweite Rheinbrücke erhalten.* (Vom Bodenſee, 6. Seßt.(Lebens rettung. Geſtern mittag fiel ein ſieben Jahre alter Knabe an der Konſtanzer Schiffslandeſtelle in den See. Von den An⸗ veſenden wollte niemand ſein Leben wagen, den Jungen 7 retten. Da kam der 67 Jahre alte Zimmerman nton Fiſcher dazu. Er ließ ſich an der eiſernen Pegel⸗ nge hinunter, warf ſich ins Waſſer und rettete N ahen, der dem Untergang nahe war. a Vermiſchtes. Hamſterneſt. Die Inhaberin eines vegetariſchen Speiſehauſes in Pforzheim, Marie Kühn, beſitzt zugleich ein Haus in Wald⸗ E in Württemberg. Dieſen Umſtand benützte ſte, um in uner⸗ aubter Weiſe das Pforzheimer Haus aus Waldſee, wo ſie zu verſorgen. Die 4 ein ganzes Hamſterlager angelegt hatte, Wette. beschlagnahmte, auf dem Bahnhof In 8 der Genoſſenſchaften durch die Großbanken 0 a 1 er dem dortigen Haus 84 Pfund Butter, 13 Stangen Ba kääſe, 18 Pfund Maisgries, 10 Pfund Mehl, 15 Pfund Sch ſchmalz uſw. Die Kühn wurde aus dem Oberamtsbezit gewieſen und der Staatsanwaltſchaft angezeigt. Gegen die fleiſchamt raſchende Ergebnis gehabt, daß der Rindviehbeſtand im weit ſtärker abgenommen hat, als es durch die von der N fleiſchſtelle ausgeſchriebene Schlachtviehumlage erklärt werden lelbe Es ſind mehrere 100 000 Rinder ohne Nachweis des Verb verſchwunden, der weitaus größte Teil dieſer Mengen beſtam mutlich heimlich geſchlachtet worden. Auch der Kälber a iſt erheblich zurückgegangen und es ſteht feſt, daß ſeit ic Verringerung des Schweinebeſtands zahlreiche Kälber im Bi werden. Durchgreifende Maßnahmen zur Beka ieſer Geſetzesverletzungen ſind daher dringend geboten, nicht aner Rindviehbeſtand auf das äußerſte geſchwächt und peſſ⸗ ein völliger Zuſammenbruch unſerer Fleiſch⸗, Milch⸗ und S he fettverſorgung eintreten ſoll. Das Landesfleiſchamt ordnet 5 die fortlaufende Kataſter führung über den geſamten Amdol, beſtand an. Die meiſten Kommunalverbände werden einen ſonderen Beamten zur Bekämpfung des Schleichhande che Vieh anſtellen, der die Aufgabe hat, durch fortlaufende 5 Prüfung ſich zu überzeugen, ob ungeſetzliche Veränderungen Biehbeſtands vor ſich gegangen ſind. Allgemein eingeführt die Anzeigepflicht der Naeh din de ſowie die Melder für Abgang durch Verenden, Diebſtahl uſw. Hausſchlachtung ſind genehmigungspflichtig, Notſchlachtungen anzeigepflichtig. Schwindlerin. Zn Berlin iſt die Hochſtaplerſn Em Freimann, die in München viele Geſchäfte, namentlich 15 warenhandlungen, geprellt hätte, verhäftet worden, als ſle Pelze dem Namen einer Gräfin v. Schönburg die erbeuteten verkaufen wollte. 3 ö Lokales. Die 9. Kriegsanleihe. Während unſer Au vergleichliches Heer in zähem Ringen dem wilden ch ſturm der Gegner tapfer ſtandhält und alle Fuchen bruchsverſuche unter den ſchwerſten feindli 155 Verluſten zunichte macht, wird demnächſt von nag der Ruf der Reichsleitung zur Kriegsanleihe⸗Zeichaung ergehen. Kein Deutſcher darf zögern, zur Erha Hel der Schlagfertigkeit unſeres Heeres im Kampf waggirt. mat und Herd beizutragen. In der Kraft unſeres des ſchaftslebens, in der außerordentlichen el tren deutſchen Geldmarktes ſind die Vorbedingungen für eber guten Erfolg der Kriegsanleihe gegeben. Wenn Jr f enüber dem Vaterlande ſeine Pflicht tut, wenn 1 i vor Augen hält, daß die Kriegsanleihe⸗Zeichu g einen weſentlichen Beſtandteil des Willens zum Dur halten darſtellt, dann wird auch die 9. Kriegsanlee.⸗ zu einer neuen, gewaltigen Großtat werden. ö den wieder fünfprozentige Schuldverſchreibungen und einhalbprozentige auslosbare Schatzanweiſungen Preiſe von 98 Mark für 100 Mark Nennwert gegeben. Bei Eintragung der Kriegsanleihe in Schuldbuch mit Sperre bis 15. Oktober 1919 9 Mar eine Ermäßigung des Zeichnungspreiſes auf 97.80 bis zin. Die Zeichnungsfriſt läuft vom 23. September ah⸗ 23. Oktober. Den Zeichnern ſteht es frei, die Eing lungen in 4 Raten zu leiſten(30 Prozent am 6. dember d. J., 20 Prozent am 3. Dezember 25 Prozent am 9. Januar n. J., 25 Prozent 5. Februar n. J). Ter erſte Zinsſchein iſt bei den Schuldverſchreibungen am 1. Oktober 1919, bei ies⸗ Schatzanweiſungen am 1. Juli 1919 fällig. Auch d mal können wieder die älteren fünfprozentigen derſchreibungen und die Schatzanweiſungen der chah⸗ zweiten, vierten und fünften Kriegsanleihe in S unten mweiſungen der 9. Kriegsanleihe unter den bekan Bedingungen umg tauſcht werden. 5 — Aufſaugung von Genoſſenſchaften Großbanken. Dem Allgemeinen Verband der irt ⸗ Selbſthilfe beruhenden deutſchen Erwerbs⸗ und ent jchaftsgenoſſenſchaften hat der Reichsbankpr äſid ung auf eine Anfrage erwidert, daß auch er eine Aufſaugu. öffentlichen Intereſſe liegend erachten könne. eint Bedauern ſei aber die Reichsbank außerſtande, die an ächliche Aufſaugung durch unmittelbares Eingreifen, rü⸗ derhindern.— Mit dem Bedauern des Reichsban icht denten wird den Kreditgenoſſenſchaften allerdings 16 viel geholfen ſein. i 0* R — Die Abnahme der Blitzableiter iſt Je ruf dem Lande überall in Fluß gekommen. 2 zat ſich herausgeſtellt, daß die Abnahme und der atz durch Kriegsmaterial ſo hohe Koſten verurſaußſer regie. daß ſie die Vergütung für das abgenommene veit überſteigen. Da wäre es Aufgabe der Staal und tung, ſich dieſer Sache(der Abnahme) anzunehmen ung die Koſten dafür zu übernehmen. Eine Schär ghal⸗ leibt den Blißableiterbeſizern nach der Schadlos eg mung der Betroffenen immer noch, denn das„ das naterial gewährleiſtet keine ſo lange Dauer, wie ibgenommene Kupfer. 5 95 05 ede 4. 55 Ein ere 5 ehrerſtandes Oberlehrer a. D. F. J. Schiehle ö ſelbſt, konnte geſtern die Feier des 8 Geburtstag begehen. 925 Im Eckartsweier wurde d bar 0 Kehl, 5. Sept. 55 Ehefrau Michael Walter IXX, Anna Maria 0 Walter verhaftet, weil ſie vor etwa vier Woche heimlich geboren und das lebensfähige Kind beſeitigt ber (0 Zell a. H., 5. Sept. In einem hieſigen Süge wg vurde ein lederner Treibriemen im Wert von 2000 Mk. geſtohlen. r Achern, 5. Sept. Auf der Gemarkung 9 5 achern wurde der Polizeidiener von Waldulm eint Wildern ertappt. Er wurde angezeigt. meln „ Furtwangen, 5. Sept. Beim Beerenſamm e im Walde fanden Kinder auf hieſiger Gemarkung dt. Leiche des ſeit einem halben Jahr vrrmißten Ades Fuhrmanns und Hofverwalters Karl Tritſchler. Bei Leiche, die in einer jungen Kultur lag, fand ſich al Revolver, ebenſo Uhr und Geldbeutel vor. Tritſch hat ſich augenſcheinlich das Leben genommen. f E Tauberbiſchofsheim, 5. Sept. des Bürgermeiſters Albert Heller einem Bra Opfer. Das Feuer brach in der Scheuer aus legte dieſe und ein angebautes Wohnhaus nieder troffen ſind die Familie Mader und Witwe Haas. weiteres Wohnhaus, das ebenfalls an die Scheuer ſtieß, iſt beſchädigt. Das Vorderhaus konnte glü weise gerettet werden.„ UH i Ein 26 4 R FF aus- a 82 eimſchlachtungen. Das Thüringiſche Landes 1 macht bekannt: Die ſegte Viehzählung hat das 5 g tritt In Nöntſeg, hofen fielt in der Nacht zum Montag das e de un a, N 8 2 2 — )); f e telt 555 ndes⸗ über. Reis — 1 ue mlich S Ain auf — N ddl. Nr. 4276 Gemarkung Seckenheim Lab, Acker im Oberfeld, Auf den Nr. 5710 neuen Grenzhöferweg 16,65 ar gb 9, Acker im Sand, in der oberen 5 Lab Ar. a 15,09 ar dh. dr 1200, Nen im Sand, Hachütt 7.86 ar A 951, fuer im Niederfeld, Mulde 22,61 ar . Acker im Niederfeld, beim Nr. 3203 Glockacker 13,56 ar N90 Acker im Mittelfeld, in den Nr 2921 ttern. 11,52 ar (. 9 Acker im Mittelfeld, in den ö 3691 chulzenhecken 19,16 ar 4. 9 Acker im Oberfeld, auf den r. 3663 A eckweg 9,57 ar Nb. 9 Acker im Oberfeld, Mittelge⸗ 7 wann beim Heckweg 17,76 ar 912, Acker im Kloppenheimerfeld N15 fadgewann 14,27 ar Ob. Nr 1569 Gemarkung Mannheim 2 r. 1 d. Nr 49297 ab. Nr 28400 r 23147 ecken beim, den g September 1918 rgemreiſteramt: Volz. Koch. 1 Wade Orlfg m der Eütbul He = Trauerfeier für den Krieger Och. Eſchelbach⸗ 6 b —— 2 ezirissparita880 Ladenburg mit R;; it Bürgschaft des Vorangben- — Samsta 5 detalle; E nachmittags geschlossen. 1 A l Frank U ben Ratz del J 0 agungen 8 5 unter den allgemein üblichen Be⸗ nicht Dernorz: gentum verſteigert. wennn u fer mano Arbe: Sonntag, 8. September 1918. Sonntag nach Pfingſten,(8. September 1918.) N(Feſt Mariä Geburt) 18 Uhr Frühmeſſe mit Predigt. lo Uhr Hauptgottesdienſt. 5. Korporis⸗Chriſti⸗Bruderſchafts⸗ acht. 3 Uhr Verſammlung der Jungfrauenkongregation n der Kirche. 2 e rr J Touis Landauer, enable 0 Nx. 1. Tileſon 1838. Breitestr. grosses Lager in Kleiderstofte, Seidenstofle Konfektion zu angemessenen Preisen. ( Rathaus) P Amtsbezirks Mannheim- Land ostscheckkonto Karlsruhe Nr. 5444 mundelsiloher. Mule Don Sarelnugen 4% D täglicher Verzinsung arleshen zu mässigen Zinssätzen. Eroffnung von: Konten(Giro-Konte) und Huss-Konten(Laufend. Rechnung) uvahr Proviason- und spesenfrei.. wenn und Verwaltung ven Wertpapieren. natunden: Werktags von 9—12 Uhr vormittags und 2—5 Uhr nachmittags. in Seckenheim bel KARI. ARNOLD, Agent. Nuungstücrs versteigerung. u f Antrag des Eigentümers Georg Wiwelm Seitz nthal werden am l. len 13. Hohl. 1918, Vorm. 10 Uhr aus in Seckenheim freiwillig nachverzeichnete Aecker uheben bleibt nur, daß Nachgebote ammen werden. Verzeichnis der Grundküxe: angen Todes-Anzeige. Verwandten, Freunden und Bekannten die schmerzliche Nachricht, dal unsere liebe treubesorgte Mutter, Groſlmutter, Schwester, Schwiegermutter, Tante und Schwägerin Frau Elisabetha Raule geb. Kreutzer nach schwerem Leiden rasch und unerwartet im Alter von 65 Jahren sanft entschlafen ist. Seckenhelm, den 7. September 1918. In tlefer Trauer: Familie Phil. Probst Wilh. Klein Fritz Raule Karl Raule Babette Raule Adam Raule . Zt. in Gefangenschaft. Die Beerdigung findet am Sonntag nach- mittag 2 Uhr vom Trauerhause Rosenstralle 26 aus statt. Nachricht, dal unser lieber guter 0 Unerwartet traf uns die traurige i Sohn, Bruder und Schwager Ernst Grieser Kanonier in einem Fuf-Artill.-Battl. im Alter von 18½ Jahren auf dem Felde der Ehre gefallen ist. Seckenheim, den 7. September 1918. In tiefem Schmerz: Familie Grieser. Belianntmachung. Für die Tabaksernte ſtehen uns zur Mithilfe einige Soldaten zur Verfügung. Wer einen ſolchen Mann wünſcht, kann dies am Mmentag und Dierstag jeweils Vorm. von 2 bis 12 Abr auf dem Rathaus Zimmer Ro. 7 anmelden. Seckenheim, den 7. September 1918. Kürgermeiſteramt: Volz. Butterausgabe. An die Fettbezugsberechtigten Am Montag, den 9. ds. Mts. erhalten in der Friedrichſchule Saal 3 gegen Vor⸗ lage des neuen Fleiſchausweiſes Butter pro Kopf der Haushaltung ¼ Pfund a Nr. 1073 bis 3000 u. Nr. 1 bis 200 und zwar: Nr. 1073 bis 1800 von 2 bis ½4 Uhr „ 1801„ 2600„ ½4, 5 Ühr Nr. 2601 bis 3000 u. Nr. 1 bis 200 von 5 bis 6 Uhr Der Preis beträgt pro Pfund Mk. 2.95. Bei dieſer Ausgabe iſt bei Nummer 1073 bis 3000 die Nummer 18 und von l bis 200 Nr. 19 der Innen⸗ ſeite des Fleiſchausweiſes gältig. Die Bewohner der Hochſtädt, der Steinzeug und des Eichwald s bei den Handlungen Fenske u. Waſcheck. Seckenheim, den 7. September 1918. Sebensmittelamt. sind stets vorrätig Ir. Aller apier 6 in der Exped. d. N. jJFFFrr. ĩ ˙ 1 Geldbeutel Wegen Nachzucht mit Inhalt verkaufe ich meinen 18 Mt. alten Derlürei. 23 vom 1 55 7 Deut. Schäferhund Bahnhof(Nebenbahn). Der üd) evtl. t i ehrliche Finder wird gebeten 1. denſelben gegen Belohnung Anton Braun in der Geſchäftsſtelle abzu⸗ Gartenſtraße 15. b. geben. Halbwüchſige FolApoffügrfons junge Hazen Ne ⁊zu verkaufen Qeorg Zimmermann. Luiſenſtraße 46. Hildastnaße 68. Theater⸗Auffützrung ſtatt. Nachmittags ½3 Uhr für Linder Abends ½8 Uhr für Erwachſene. Kinder 10 Pfg. Erwachſene 20 Pfg. unn TZ Jußbullguub„ Sadenla⸗ 1014 :. Sollonhom: Bezirksmeister Klasse B 1917/8. (Mitgl. d. Verb. Südd. Fußballv.) Morgen Sonntag Nachmittag 3 ¼ Uhr auf unſerem Platze Wettspiel 2 gegen II. Mannſchaft V. f. R. Mhm. Hierzu laden wir das ſportliebende Publikum frdl. ein. Der Spielausſchuß. Hatholiſcher ünglings⸗Verein 8) Es ſei jetzt ſchon darauf aufmerkſam gemacht, daß anläßlich des 20. Stiftungsfeſtes, das am 20. Sept. gefeiert wird, im Saal des Kaiſerhofes am 22. Sept. nachmittags ½4 Uhr Kindervorſtellung am 29. Sept. die Unterhaltung für die Mitglieder und Ehrenmitglieder; am 6. Oktober Theaterauf⸗ führung für Freunde und Gönner des Vereins ſein wird. Der Präſes. 5 DDS Photographien! Bosle Nusfbrung:: Blige prolse. 12 Postkarten Mk. 4. 8 17* 3.— löl Und Cabinel-llder S feinster Tonung. KARL WIMNEB Neekarstrasse 23. Dr DSi Zahn- Praxis Karl Rühle Künstliche Gebisse, aus nur prima Friedensware angefertigt. Goldkronen und Brücken. Tägliche Sprechstunden von Nachmittags 5 Uhr ab. Sonntags von Morgens 10 Uhr ab. Ansichtskarten Blumen-, Soldaten-, Landschaft- Jorien-, Glückwunsch- etc. Postkarten 100 verschiedene Karten 2 Mk. in besserer Ausführung 100 Karten 4 Mk. in feinster Aus- hrung 50 Karten 3 Mu. Briefmappen mit 80 repplin. Briefbogen und 80 Kuwert 4 Mk. Nachnahme nicht unter 17 Jahren für kleineren Haushalt ſofort geſucht. Frau Georg Zimmermann Hildaſtraße 68. 1 CEE 3 junge Leghühner ab hier. Paul Rupps, Freudenstadt zu kaufen geſucht. (Warttemberg). 492. Angebote unter Preisangabe an die Geſchäftsſtelle d. Bl, der Getanmmachung Derdeuns unduver⸗ Dimeren da So dr Aotsunng Sdeentvertedz. Gmels Augehrlebe nen Dis Detern dean 5 N 2 Tah Nn v del vom 28. September(Breſes au ſeine Roſten zu verenden„Wwichrend wecken dar unr m der Den vom. Jul dis dum* Sonde Ne— 5 dl hs esel. S. 8000 untersagt werden. die beiden anderen Abschnitte B und vom Ver-. November Wi, von Sommergetreide du Soc Gundt N 2 Arlitel 1. Kußzeren dem Kommunalverband, für den das Saat⸗Izwectken nur in der Zeit vom 1. Januar did*. Der 8 3 Zier 1 Sas 2 der Bekanntmachung Nr. gut beſchlagnahmt ist. vorzulegen ſind. Jun 1919 erfolgen. 5 erkündigungs bla. Bekanntmachung. ft bringen hiermit nachſtehend die Veröordnüng der Reichsſtelle für Gemüſe und Obſt vom 7. Au⸗ gut 1918, Preis für inländiſche Zwiebeln betr. Staatsangeiger vom 27. Auguſt 1918, Nr. 198), zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 29. Auguſt 1918. Großh. Bezirksamt V. Auf Grund des 8 2 der Verordnung über Ge⸗ müſe, Obſt und Südfrüchte vom 3. April 1917 (Reichsgeſetzblatt S. 307) wird beſtimmt: 8 1. Der Preis für inländiſche Zwiebeln darf beim Verkauf durch den Erzeuger die nachſtehenden Sütze je Zentner nicht überſteigen: a Bei Lieferung auf Grund eines ür von der Reichsſtelle für Gemüfe Zwiebeln und Obſt abgeſchloſſenen oder loſe: von ihr genehmigten Lieferungs⸗ vertrages: bis 81. Oktober 1918 Mk. 14.50 Mk. 15.— vom 1. November 1918 ab Mk. 15.— Mk. 15.50 vom 1. Dezember 1918 ab Mk. 15.50 Mk. 16.— wom 1. Januar 1919 ab Mk. 16.50 Mk. 17.— nom 1. Februar 1919 ab Mk. 18.50 Mk. 19.— vom 1. März 1919 ab Mr. 20.50 Mk. 21.— Die Preiſe gelten für geſunde, marktfähige Han⸗ — frei verladen in Bahnwagen oder in iff. 3 Für Saat⸗ und Steckzwiebeln bleiben die beſonderen Beſtimmungen der Bekanntmachung der Reichsſtelle für Gemüſe und Obſt vom 15. Novem⸗ ber 1917(Reichsanzeiger 273 vom 16. November) e 8. 8. Dieſe Verordnung tritt am 11. Auguſt 1918 in Kraft. B3⁴8 Berlin, den 7. Auguſt 1918. Reichsſtelle für Gemüſe und Obſt. Der Vorſitzende: J. V. Wilhelm. Beſchlagnahme von Weintreſtern und Traubenkernen betreffend. Wir bringen hiermit nachſtehend zur Kenntnis, daß mit Verordnung des Stellvertreters des Reichs⸗ kanzlers vom 3. Auguſt 1916(R.⸗G.⸗Bl. 1916, Seite 88½%0; und mit Veroroͤnung vom 27. September 1917(R.⸗G.⸗Bl., Seite 871/72) alle im Inland bei der Weinkelterung gewonnenen und alle aus dem Ausland— einſchließlich der beſetzten Gebiete— eingeführten Weintreſter und Traubenkerne nur an den Kriegsausſchuß für Erſatzfutter, G. m. b. H. in Berlin abgeſetzt werden dürfen. Die Beſitzer von Weintreſter und Traubenkernen haben die Vorräte dem Kriegsausſchuß für Erſatz⸗ utter oder der von ihm bezeichneten Stelle auf erlangen käuflich zu überlaſſen und auf Abruf u verladen. Von der Beſchfagnahme ſind befreit, Weintreſter, ie zur Verfütterung im eigenen Wirtſchaftsbe⸗ riebe des Winzexs— bei Genoſſenſchaften oder Gefellſchaften im Wirtſchaftsbetrieb der Mitglieder — erforderlich ſind. Dies gilt jedoch für Wein⸗ treſter, aus welchen Branntwein hergeſtellt wird, nut ſoweit. als ſie zu Branntwein für den eigenen irtſchaftsbetrieb verarbeitet und vom Kriegsaus⸗ chuß für Erſatzfuter zur Verfütterung freigegeben ö nd. B3z47 Soweit Weintreſter und Traubenkerne der Be⸗ 2 unterliegen, haben die Beſitzer für ufbewahrung und pflegliche Behandlung der Vor⸗ äte Sorge zu tragen. Sie dürfen die Vorräte icht ohne Zuſtimmung des Kriegsausſchuſſes für rſatzfutter verarbeiten; jedoch dürfen die im eige⸗ en inzerbetriebe gewonnenen, oder vom Aus⸗ and eingeführten Treſter von dem Beſitzer zu Haustrunk oder zu Branntwein für den eigenen irtſchaftsbetrieb vergzbeitet werden. Ferner ma⸗ en wir darauf aufmerkſam, daß mit Verordnung des Präſtdenten des Kriegsernährungsamtes vom 1. September 1916(R.⸗G.⸗Bl., S. 1073 ff) und in erbindung mit der Verordnung vom 28. Septem⸗ er 1917(R.⸗G.⸗Bl. 1917, S 875 ff) folgendes be⸗ immt worden iſt: Haustrunk von Weintreſtern darf ohne Erlaubnis nur von Perſonen hergeſtellt werden, die zur Weinkelterung Trauben gebaut oder erworben haben. Die Herſtellung darf nur erzeugen. * für den eigenen Wirtſchaftsbetrieb dieſer Perſonen erfolgen. Winzergenoſſenſchaften dürfen Haustrunk auch für den Wirtſchaftsbetrieb ihrer Mitglieder Mit Genehmigung des Kriegsausſchuſſes für Er⸗ ſatzfutter kann der Beſitzer Weintreſter an andere Perſonen zur Herſtellung von Haustrunk für den eigenen Wirtſchaftsbetrieb dieſer Perſonen abgeben. Wer bei der Weinkelterung Treſter gewonnen hat, darf aus ihnen Branntwein für den eigenen Wirtſchaftsbetrieb herſtellen, ſowelt nach den zur Veroroͤnung über den Verkehr mit Branntwein aus Klein⸗ und Obſtbrennereien vom 24. Februar 17 (R.⸗G.⸗Bl., Seite 179) ergangenen Ausführungs⸗ beſtimmungen vom 25. Juni 1917(Zentralblatt für das Deutſche Reich, Seite 141) den Brennern das eigene Erzeugnis zum Verbrauch im eigenen Haus⸗ halt belaſſen werden kann. Wer aus Weiutreſtern Branntwein über ſeinen Bedarf herſtellen will, bedarf hierzu der Erloubnis des Kriegsausſchuſſes für Erſatzfutter oder der von ihm bezeichneten Stelle. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldſtrafe bis zu 1500 Mk. beſtraft. 5 Wir geben weiter hiermit bekannt, daß der Kriegsausſchuß für Erſatzfutter die beſchlagnahmten Obſttreſter wie in den Vorjahren ſammeln und zu Oel und Futter verarbeiten laſſen wird. Als Preis für inländiſche Treſter und Trauben⸗ kerne wird vergütet: 1. Für friſche Treſter für den D.⸗Ztr. 6 2. Für Treſter aus denen Branntwein. od. Haustrunk bereitet iſt für den D.⸗Zte. 2 3. Für Traubenkerne für den D.⸗Ztr. 24 l. Die Uebernahmepreiſe umfaſſen die Koſten der Beförderung bis zur nächſten Wiege⸗ oder Ver⸗ ladeſtelle des Ortes, von dem die Ware mit der Bahn oder zu Waſſer verſandt wird, ſowie die Koſten des Einladens daſelbſt. Mannheim, 19. Aug. 1918. Gr. Bezirksamt, Abt. V. Verordunug betreffend Zuwiderhandlungen gegen die Paſſier⸗ ſcheinvorſchrift. 8 1. Mit Geldſtrafe bis zu 1000„ oder mit Ge⸗ fängnisſtrafe bis zu 6 Monaten oder mit beiden Strafen wird beſtraft: a) wer entgegen der Ziffer 1 der Paſſierſcheinvor⸗ ſchrift des Königlich Preußiſchen Kriegsminiſte⸗ riums vom 17. und 16. ohne im Beſitz eines für ihn gültigen Paſſierſcheines zu ſein, die beſetzten Gebiete betritt, oder ſich darin aufhält; bp) wer entgegen der Ziffer 29 a. a. O. den vor⸗ geſchriebenen Reiſeweg nicht innehält; e) wer es unterläßt, ſich bei der zuſtändigen Paß⸗ meldeſtelle im beſetzten Gebiet ſofort zu melden: d) wer unbefugt eine Uniform, eine Amtskleidung, einen Orden oder ein Ehrenzeichen trägt. § 2. Zuſtändig ſind die deutſchen Militärgevichte und Militärbefehlshaber. 5 5 § 8. Die Verordnunß tritt ſofort in Kraft. Großes Hauptquartier, den 8. Juni 1918. Der Generalquartiermeiſter: gez.: Hahndorf. Die gleiche Verordnung iſt für das Genera, e e und das Gebkes des Oberbefehlshabers erlaſſen. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. B54 Mannheim, den 29. Auguſt 1918. Großh. Bezirksamt.— Polizeidirektion.— Nachtragsbekauntmachung Nr. G. 70008, 18. K. R. A. zu der Bekanntmachung Nr. G. 700/55, 18. K. N. 5 vom 20. Mai 1918, betreffend Beſchlagnahme un Vorratserhebung von Gummibereifungen für Kraft⸗ fahrzeuge jeder Art. Vom 15. Auguſt 1918. Nachſtehende Bekanntmachung wird auf Erſuchen des Königlichen Kriegsminiſteriums hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, mit dem Bemerken, daß, ſoweit, nicht nach den allgemeinen Strafgeſetzen höhere Strafen verwirkt ſind, jede e nach§ ö der Bekanntmachung über die Sſcherſtel⸗ lung von Kriegsbedarf in der Faſſung vom 28. April 1917(Reichs⸗Geſetzbl. S. 376) beſtraft weird, Auch kann der Betrieb des e gemäß —— ———— G. 7005. 18. K. R. A. vom 29. Mai 1918 erhält ſol⸗ gende Faſſung: Nach dem 15. Oktober 1918 gelten nur noch ſolche Benutzungserlaubnisſcheine, die nach dem 29. Mai 1918 erteilt ſind. Artikel II. Dieſe Bekanntmachung tritt am 15. Auguſt 1918 ian Kraft. B3⁴8 Karlsruhe, den 15. Auguſt 1918. Der ſtellvertreteude kommaudierende General: gez. Js bert, General der Inf. Wir bringen hiermit nachſtehend die Verordnung Gr. Miniſteriums des Innern vom 12. Auguſt 1918 N und Verordnungsblatt, Seite 241/42) zur ffentlichen Kenntnis. Es wird hierzu noch beſtimmt, daß die Anzeigen nach 8 1 jeweils beim zuſtändigen Bürgermeiſter⸗ amt des Bezirks zu erſtatten ſind. Für den Stadt⸗ bezirk Maunheim nebſt Vororten ſind ſomit an bas Bürgermeiſteramt Mannheim und für ben Land⸗ bezirk an das jeweils zuſtändige Bürgermeiſteramt bezw. Stabhalteramt des Wohnungsſitzes des Haus⸗ haltungsvorſtandes die Anzeigen zu richten. Mannheim, den 24. Auguſt 1918. Großh. Bezirksamt V. Verordnung. (Vom 12. Auguſt 1918.) Die Regelung des Fleiſchverbrauchs betr. Auf Grund der Verordnung des Staatsſekretärs des Kriegsernährungsamtes vom 19. Oktober 1917 (Reichsgeſetzblatt Seite 949) über die Regelung des Fleiſchverbrauchs und den Handel mit Schweinen und auf Grund der Bundesratsverordnung vom 25. September 1915 über die Errichtung von Preis⸗ prüfungsſtellen und die Verſorgungsregelung in der aſſung vom 4. November 1915(Reichs⸗Geſetzblatt eite 607, 728) wird verordnet, was folgt: 5 1. Jeder Haushaltungsvorſtand iſt verpflichtet, die Zahl der in ſeinem Beſitz befindlichen, zur Selbſtverſorgung beſlimmten Schweine, deren Schlachtung in der eigentlichen Hausſchlachtungs⸗ periode vom 15. September 1918 bis 28. Februar 1919 in Ausſicht genommen iſt, dem Kommunalver⸗ band bis zum 15. September 1918 anzuzeigen. Wer nach dem 15. September 1918 Schweine zur Selbſt⸗ verſorgung einſtellt, hat dies ſofort, ſpäteſtens aber 3 Monate vor der Schlachtung dem Kommunal⸗ verband anzumelden. Die in§ 2 unſerer Verordnung vom 24. Oktbr. 1917, betreffend die Regelung des Fleiſchverbrauchs Geſetzes⸗ u. Verordnungsblatt Seite 355), vorge⸗ ſchriebene Genehmigungspflicht der Hausſchlach⸗ tungen bleibt hierdurch unberührt. § 2. Zuwiderhandlungen gegen dieſe Verordnur werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldͤſtrafe bis fr 10 000 Mark oder mit einer dieſer Strafen beſtra 8 8. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. . e, den 12. Auguſt 1918. Großh. Miniſterium des Innern. Dr. Schühly. Den Verkehr mit Getreide, Hülſen⸗ üchten, Buchweizen und Hirſe aus Ernte 1918 zu Saatzwecken betr. g Bekanntmachung. Die Lieferung von Früchten im Sinne der Reichsgetreideordnung zu Saatzwecken iſt auch im neuen Wirtſchaftsjahre nur gegen Saatkarte erlaubt Die Ausſtellung der Saatkarte muß von dem⸗ jenigen, der Früchte zu Saatzwecken erwerben will, unter Benützung eines vorgeſchriebenen Muſters ſchriftlich bei dem Bürgermeiſteramt ſeines Wohn⸗ ortes oder ſeiner gewerblichen Niederlaſſung bean⸗ tragt werden. In der Antragſteller Unternehmer eines landwirtſchaftlichen Betriebes(Landwirt), ſo iſt in dem Antrag zugleich die Anbaufläche zu be⸗ zeichnen, für die das Saatgut verwendet werden ſoll Das Bürgermeiſteramt prüft die Richtigkeit der Angaben des Antrages, insbeſondere hinſichtlich der Anbaufläche, und legt den Antrag unter Mittei⸗ aan des Ergebniſſes ſeiner Prüfung dem Bezirks⸗ amt vor. Die Ausſtellung der Saatkarte für Landwirte [Verbraucherſaatkarte! erforgt durch das Bezirks⸗ amt. Die Ausſtellung von Saatkarten für Händler e iſt der Landesvermittlungsſtelle ei Gr. Statiſtiſchem Landesamt übertragen, an welche die Anträge von dem Bezirksamt nach Prü⸗ fung weiterzureichen ſind. Die Saatkarte wird nach einem beſtimmten Vor⸗ druck ausgefüllt, welcher der ſeither üblichen Form im allgemeinen entſpricht. Die Saatkarte zerfällt in 3 abtrennbare Abſchnitte, von denen der Ver⸗ äußerer bei Lieferung des Saatgutes den Abſchnitt A abzutrennen und innerhalb einer Moche an die Reichsgetreideltells in Berlin, Geſchäftsabteilung. v. Bod man. Neu iſt die ZJulaſſung von Dammelſaskkarten nach] Saatgut, daß nach Ablauf der vorbedeichneten einem beſonderen Muſter, Sammelſaatkarten dür⸗ fen nur für die Lieferung von Saatgut derſelben Fruchtart und ⸗ſorte an mehrere Landwirte der gleichen Gemeinde usgefolgt werden. Die Veräußerung von Saailgut bebarf wie ſeither der Zuſtimmung desjenigen Kommunalverbandes, für den die Früchte beſchlagnahmt ſind. Dieſe Zuſtimmung iſt nicht erforderlich für die Veräußerung von Originalſaatgut und von Ab⸗ ſaaten, die als Saatgut anerkannt ſind(anerkann⸗ tes Saatgut), durch Originalſaatgut oder aner⸗ kannte Saatgutwirtſchaften ſowie für die Veräuße⸗ rung von Saatgut durch zugelaſſene Hänbler. Originalſaatgutzüchter und anerkannte Saatgut⸗ wirtſchaften müſſen, wenn ſie für den Saatgutver⸗ kehr als ſolche gelten wollen, in einem von der Reichsgetreideſtelle im Reichsanzeiger zu veröffent⸗ lichenden Verzeichnis aufgenommen werden. Händler bedürſen wie bisher für den Saaten⸗ handel der Zulaſſung. Dies gilt auch für Genoſſen⸗ ſchaften und andere Vereinigungen. Für einen zugelaſſenen Händler iſt der Einkauf des Saatgutes im ganzen deutſchen Reiche zuläſſig, der Verkauf dagegen nur in dem Gebiet, für das er zugelaſſen iſt, und nur unmittelbar an Verbraucher. Die Zu⸗ laſſung von Händlern findet nur inſoweit ſtatt, als ein Bedürfnis en A der Händler zuverläſſig iſt, bereits in den Jahren 1913 und 1914 nachweis⸗ lich Saathandel mit der betr. Fruchtart getrieben hat, ſich verpflichtet, die feſtgeſetzten Richtpreiſe ein⸗ zuhalten, ſowie für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die für den Saatgutverkehr gegebenen Vor⸗ ſchriften eine beſtimmte Vertragsſtrafe(50„ für den Doppelzentner) zu bezahlen und für die Er⸗ füllung ſeiner Verpflichtungen Stcherheit leiſtet. Die Zulaſſung von Händlern erfolgt durch die Reichsgetreideſtelle. Die Reichsgetreideſtelle hat das Recht zur Zulaſſung jedoch übertragen: 3) den Kommunalverbänden, ſoweit den Händlern der Vertrieb von Saatgut nur für den Bezirk des Kommunalverbandes geſtattet werden ſoll. b) den höheren Verwaltungsbehörden, d. i. in Ba⸗ den der Landesvermittlungsſtelle beim Gr. Sta⸗ tiſtiſchen Landesamt, ſoweit den Händlern der Vertrieb von Saatgut über den Bezirk eines Kommunalverbandes hinaus, aber nur innerhal) des Bezirks der höheren Verwaltungsbehörde ge⸗ ſtattet werden ſoll. e) den Landeszentralbehörden, ſoweit den Händlern der Vertrieb von Saatgut für einen Bundes⸗ ſtaat geſtattet werden ſoll. In allen anderen Fällen hat ſich die Reichsge⸗ treideſtelle die Entſcheidung über die Zulaſſung vorbehalten. Grundſätzlich wird die Zulaſſung von Saatgut⸗ händlern nur für den Umfang des Kommunalver⸗ bandes und nur für eine beſtimmte Menge Saat⸗ gut ausgeſprochen. Die Zulaſſung für einen grö⸗ ßeren Bezirk darf nur ausnahmsweiſe und nur beim Vorliegen eines dringenden Bedürfniſſes er⸗ ſoge it dem Inkrafttreten der neuen Saatgutver⸗ kehrsordnung haben alle ſeither ausgeſtellten Zulaſ⸗ ſungsſcheine ihre Gültigkeit verloren. Auf Grund der vorſtehenden Beſtimmungen hat das Miniſterium des Innern den Genoſſenſchafts⸗ verband badiſcher landwirtſchaftlicher Vereinigungen und den Badiſchen Bauernverein in Freiburg wie ſeither zum Saatgetreidehandel im ganzen Großher⸗ zogtum zugelaſſen. Der Antrag auf Zulaſſung zum Saathandel iſt bei dem zuſtändigen Kommunalverband nach einem beſonderen Muſter einzureichen. Die Zulaſſung wird durch die Aushändigung eines beſonderen Zu⸗ laſſungsſcheines ausgeſprochen. Landwirte können an Verbraucher innerhalb eines beſtimmten Bezirks, der ſich in der Regel nicht über die Grenzen des Kommunalverbandes er⸗ ſtrecken ſoll, Saatgetreide in beſtimmten Mengen allgemein nur erteilt werden, ſoweit ein drin⸗ gut). Die Erlaubnis hierzu erteilt der Kommunal⸗ verband, ſoweit die Veräußerung des ſelbſtgebauten Saatgetreides nur innerhalb des Bezirks des Kom⸗ munalverbandes ſtattfindet. Die Erlaubnis darf und Sorten zu Saatzwecken abſetzen(Handelsſaat⸗ gendes anderweit nicht zu befriedigendes Be⸗ dürfnis nach Saatgut nachgewieſen iſt. Die Erlaubnis wird durch die Landesvermittlungsſtelle beim Gr, Statiſtiſchen Landesamt erteilt, ſoweit die Veräußerung des Saatgetreides über den Bezirk des Kommunalverbandes hinaus, jedoch noch inner⸗ halb Badens erfolgen ſoll. Für alle weiteren Fälle 3 iſt die Reichsgetreideſtelle zu⸗ ſtändig. Wirtſchaften, denen nach vorſtehendem Abſatz der Verkauf von Saatgut geſtattet wird, haben nach ei⸗ nem beſonderen Muſter Bücher zu führen. Ebenſo baben dies die zugelaſſenen Sgatautbändler zu tun. Friſten ſich noch im Beſitze von Saatgutwirtſchaften, zugelaſſenen Händlern oder Verbrauchern befindet, iſt an die Reichsgetreideſtelle oder an den von die⸗ ſer bezeichneten Kommunalverband gegen Bezaß⸗ lung des in der Verordnung über die Preiſe für Getreide, Buchweizen und Hirſe vom 15. Juni 1918 (Reichsgeſetzblatt S, 657) feſtgeſetzten Höchſtpreiſes abzuliefern. Landeskommiſſär. Saatgut von Buchweizen, Hirſe und Hülſenfrüch⸗ ten, ſowie Gemenge, in dem ſich Hülſenfrüchte be⸗ wicke(Vicia villoſa) und von Gemenge von Roggen und Winterwicke darf nur an die Reichsgetreide⸗ ſtelle abgeſetzt werden. Die Reichsgetreideſtelle kann das von ihr erworbene Saatgut durch Kommunal- verbände, Saatſtellen oder durch zugelaſſene Händler den Verbrauchern zuführen. Sie kann auch Er⸗ zeger ermächtigen, ſolches Saatgut unmittelbar an Verbraucher abzuſetzen. Ein Verkehr mit Hülſenfruchtſaatgut iſt vorlän⸗ fig nicht geſtattet. Demnächſt werden beſondere An⸗ ordnungen über Hülſenfruchtſaatgut durch die Reichsgetreideſtelle erlaſſen werden. Bemerkt kann nur jetzt ſchon werden, daß als zum Gemüſeaubau beſtimmte Hülſenfrüchte nur ſolche Sorten gelten (Gemüſeſaatgutl), die in einem von der Reichsge⸗ treideſtelle im Reichsanzeiger zu veröffentlichenden Verzeichnis aufgeführt ſind. Ferner, daß auch Ge⸗ müſeſaatgut grundſätzlich nur gegen Saatkarte ge⸗ handelt werden darf, es ſei denn, daß es ſich um Mengen von nicht mehr als 125 Gramm handelt. Erweiſt ſich ein Veräußerer von Saatgut in der Befolgung der Pflichten, die ihm nach der oben⸗ genannten Verordnung oder ihren Ausführungs⸗ vorſchriften auferlegt ſind, unzuverläſſig, ſo kann ihm die Reichsgetreideſtelle die weitere Veräußerung von Saatgut unterſagen und bei dem Bezirksamt beantragen, daß die bei ihm noch vorhandenen Vor⸗ riite zu Gunſten der Reichsgetreideſtelle zu ent⸗ eignen ſind. Zuwiderhandlungen gegen die Beſtimmungen über den Saatgutrerkehr werden nach 8 80 Abſ. 1 Nr. 4 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1918 vom 29. Mai 1918(Reichsgeſetzblatt Seite 434) mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geld⸗ ſtrafe bis zu 50 000 Mk. oder mit einer dieſer Strafen beſtraft. Der Verſuch iſt ſtrafbar. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Früchte oder Erzeugniſſe erkannt werden, auf die ſich die ſtraf⸗ bare Handlung bezieht, ohne Unterſchied, ob ſie dem Täter gehören oder nicht. Bz 4⁴8 Mannheim, den 30. Auguſt 1918. Großh. Bezirksamt V. Lagerung von frühgedroſchenem Getreide betr. Auf Grund des§ 5 Abf. 2 der Reichsgetreide ordnung für die Ernte 1918 ſind die Beſitzer be⸗ ſchlagnahmter Vorräte berechtigt und verpflichtet, die zur Erhaltung und Pflege der Vorräte erfor⸗ derlichen Handlungen vorzunehmen. Zur Erhal⸗ tung und Pflege der Vorräte nach der Ernte iſt vor allem die ſachgemäße Bearbeitung des friſchen noch nicht ausgeſchwitzten Getreides beſonders des Früh⸗ druſchgetreides erforderlich. Das frühgedroſchene Getreide muß umgehend an die Unteraufkäuf unſerer Kommiſſionäre zur Ablieferung gebra⸗ werden. Die zur Ernährung der Haushaltungs⸗ angehörigen der Selbſtverforger erforderlich Brotgetreidevorräte müſſen von den Selbſtverſor⸗ gern außerdem ſachgemäß ſo gelagert und bear tet werden, daß ein Verderben derſelben ausge ſchloſſen iſt. Beſitzer, die verladereifes Getreide ha⸗ ben, das aber mangels Geſtellung von e wagen oder aus anderen Gründen nicht abgelief und auch von den Unterkommiſſionären uſw. nicht übernommen werden kann, müſſen dem Bürger meiſteramt hiervon unter Angabe der Mengen ſo⸗ fort Anzeige erſtatten, ev. ſind dieſe Mengen att das von der Gemeinde bezeichnete und von ihrs überwachte Lager zu ſchaffen. Zuwiderhandlungen gegen dieſe Anordnung wer den auf Grund des§ 80 Abf. 1, Ziffer 3, mit Ges fängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldſtrafe bis 50 000 Mark oder mit einer dieſen Strafen beſtra Mannheim, den 30. Auguſt 1918. B34 Kommunalverband Mannheim⸗Land. Vorſtehendes bringen wir hier⸗ mit zur allgemeinen Kenntnis. Seckenheim, 7. Sept. 1918. Bürgermeiſteramt: Volz. Koch. Im Streitfall entſcheidet der Großh. finden, mit Ausnahme des Saatgutes von Winter Auf Antrag der Aigentämerin Aldein Weder O0. in Nenzingen werden am Frollag den 13. Senlember derm 11 Uhr auf dem Rathaus in Seckenheim freiwillig nachverzeichnete Roder, Wald- u. Spedulatlonsgrundftücche öffentlich meistbietend unter den allgemein üblichen Be⸗ dingungen zu Cigentum verſteigert. Hervorzuheben bleibt nur, daß der Zuſchlag als erteilt zilt, wenn die Taxe und mehr geboten wird und daß Nachgebote nicht angenommen werden. Pereichnis er Srundſtücke: Gemarkung Seckenheim. Lab. Nr. 1667, Acker im Kloppenheimerwinkel 41,94 ar Ogb. Nr. 6616, Acker auf der Hochſtätt 33,39 ar Gemarkung Mannheim⸗Rheinau. Lgb. Nr. 6135, Acker im vorderen Riemen 39,04 ar Agb. Nr. 8787, Acker auf den Altripperweg r. 38,98 ar Lab. Nr. 8846, Acker auf den Altripperweg l. 35,18 ar Agb. Nr. 8949, Bei den 40 Morgen 36,85 ar Agb. Nr. 9118, Wald im Diſtelſand abgeholzt 38,26 ar Lab. Nr. 9133, Wald im Diſtelſand 19,04 ar Ab. Nr. 9270, Münchwald b. d. großen Stube 27,57 ar Seckenheim, den 6. September 1918. Fürgermeiſteramt Volz. Wekanntmachung. Die Vorverlegung der Stunden im Sommer betr. Wir machen darauf aufmerkſam, daß die Fammer⸗ zeit am 16. Feptemker 1918 vermittags 3 Uhr endet. Die öffentlich angebrachten Uhren find am 18. Sep⸗ tember 1918 vormittags 3 Uhr(im Sinne der Bekannt⸗ machung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 7. März 1918, R. G. Bl. Nr. 33 S. 109) auf 2 Uhr zurück⸗ zuft len. Mannheim, den 3. September 1918. Groſh. Seirksamt gez. Strauß. Vorſtehendes wird hierdurch zur allgemeinen Kennt⸗ nis gebracht. Seckenheim, den 5. September 1918. gürgermeiſteramt: Volz. Welianntmachung. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß daß Tabakflurbuch der Gemarkung Neckarhauſen vom 9. bis einſchl. 11. September 1918 auf dem Rathaus daher Zimmer 7 zur Einſichtnahme der Beteiligten offen liegt. Seckenheim, den 7. September 1918. Fürgermeiſteramt: Volz. Roch