de * ber ee — en. 9 0 f krſcheint t äglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und 9 Feiertage. der Adonnementspreis beträgt monatlich Mk. 1.—. bei freier Zuſtellung. Durch di 3 — e Poſt bezogen pro Quartal Mk. 3.25 * 2 6 5 P 4 3 N e eee, 0 6. Staatsſekretär von Stein über Aebergangs⸗ und Friedens ⸗ wirtſchaft. i Steder Staatsſekretär des Reichswirtſchaftsamts, von n, weilte am 23. September in Bremen. Bei Empfang im Sitzungsſaal der Handelskammer hielt er Worſitzende C. A. Cramer eine Anſprache, in der ungs⸗ die Wünſche der Kaufmannſchaft betr. die Ueber⸗ St und Friedenswirtſchaft kund gab. us volratsſekretär v. Stein erwiderte: Ich kann es debner. richtig bezeichnen, wenn der Herr Vor⸗ ſahren an Urſprung aller gegenwärtigen und die Ge⸗ don Ekünftiger Bedrängnis in England und in dem ſollte and geführten Wirtſchaftskrieg ſieht. Das er, 85 jeder an fedem Tage wiederholen. Dann wüßtt muß. 8 unſer Kampf zu gelten hat und wohin er zielen ſich freun würde ſich aber auch der Wille ſtählen, uuhigen ade m Zwange nicht zu beugen in det Jehan Zuverſicht, daß Deutſchland ſeinen Platz Welt l pten wird, den Können und Fleiß ihm in dei un nan gen haben. Dieſes Ziel iſt nur zu erreichen, feu f allech dem Krieg im Verkehr der Völker alle Schran⸗ Mbeit bine 5 hen den berechtigten Schutz der eigenen 8 gehen. 5 Deutſchland glaube ich, dafür einſtehen zu kön⸗ ſat eini Regierung und Geſchäftskreiſe in dem Grund⸗ Arien ſind: Kein Wirtſchaftskrieg nach dem Chor, Wird er uns aber aufgenötigt— und der zwingt er aus den Ländern unſerer Feinde herüberſchallt, wir e damit zu rechnen,— nun gut, ſo werden im el ehmen, unter Entfaltung aller Die Achen Volk ruhenden Kräfte. dem Kri ufgaben, vor denen unſere Wirtſchaft nach dem leg stehen wird, auch wenn kein Wirtſchaſtskrieg In der 8 folgt, laſſen ſich in drei Gruppen faſſen, ſchaft den ſteht die Verſorgung der deutſchen Wirt⸗ Krier ausländiſchen Rohſtoffen. Dann gilt es die Fri ensd 51 Kriegsbedürfniſſe gerichteten Betriebe den ſchen Zsbedürfniſſen anzupaſſen und endlich der deut⸗ den alten und wenn es geht, einen beſ⸗ 1 0 au d 2 E ber In de f dem Weltmarkt zu ſichern. n verſchiedenen Abſtufungen, aber doch mehr Maler in allen Teilen des Reichs wird die Um. halverwa ble Betriebe ſich fühlbar machen und die e lung aus Feldheer in das Arbei ter⸗ wunkten 75 ſchwerſten zu bewältigen an den Brenn⸗ in beheurer 515 Gewerbefleißes. Soziale Probleme von 10 nur an Ar be warten hier der Löſung, von denen ür 35 rbeitsnachweis und Arbeitsloſen⸗ gungen erian Lohnfragen und Arbeitsbedin⸗ In Brennern will fen. die 2 90 ſind es mehr die beiden anderen Grup⸗ ſchaffun 5 heute zuſammenführen: die Heran⸗ derer Au 70 n Rohſtoffen und die Hebung un⸗ 9 ier 1 5 1 lic das Problem * heimif ider adurch, daß neben die Fragen git Faster Wirtſchaft die Rückſicht auf das 1 78775 Wiſgabe 1 5 75 kann, darf, ſoll ſich der Staat dieſer reollverkehr hmen? Der Herr Vorredner hat geſagt: Der didelt werden. de nicht von einem Schaltbrett aus ge⸗ 105 Etkenntniz, 13 eigne mir das Wort an, aber ebenſo * Es N i 5 3 dichten ufen zu laſſen auch nicht angeht, den Wagen ein 5 1 und auf jede Einwirkung zu ver⸗ wirtſchapi die Beſonderheiten der 1 Zwei⸗ fahrun 80 5 Lebens berückſichtigen und neben deselate 5 5 er früheren Zeit auch die dieſes Kriege er Krieg in müſſen, denn tief ſind die Spuren, die 5 105 daß ſie. Wirtſchaftsleben gegraben hat, zu 89 önnten n einem Tag zum andern verſchwunden ur ſicher gelten, daß manch en d Am heftenernd ſichtb ‚ nen Im heft ichtbar bleiben werden. 1 wangen umſtritten ſind die im Krieg geſchaffe⸗ orgefun g 6 Sie haben ſich wenig Zu⸗ Krise faßte.(Sehr richtig.) Aber Vorliebe und J8gebild. gungen haben bei der Schaffung aller dieſet ſchlechtgebilde ni echte Natgeberbr.; ate geſtanden. Sie werden auch »Ja, es darf als wird er ſein, wenn es an den Um⸗ und Abbau Knapbbeie der Ware. ei bund ein ben Druck und Verlag von 6g. Eimmermann, Geckenheim. 18. Jübrgang Amtsblatt der Fürgermeiſterämter Hecenheim, Norsheim, Neckarhanſen und Edingen. Sprel der Kraſte zu veſeitigendes Mißverhältnis zwiſchen Angebot und Nachfrage, hat das regelnde Eingreifen des Staates erzwungen. Iſt der Markt wieder offen, ſo daß dom freien Spiel der Kräfte ernſthaft wieder geſprochen werden kann, dann ſollen alle dieſe Kräfte ſicher nicht länger gehindert werden, dem allgemeinen Beſten zu die⸗ nen. Schrankenloſe Freiheit des Einzelnen hat es auch ehedem nicht gegeben, denn ſelbſt wo ſie nach 8 Geſetzen grundſätzlich beſtand, haben fremdes A die Macht der Tatſachen ihr vielfach Schranken Und auf der anderen Seite haben ſich mancherlei Organiſationen im Kriege Fee 1 5 25 mit Sorgfalt zu prüfen bleibt, ob es ſich nicht empfiehlt, ſie in angepaßter Form in den Frieden mit hin⸗ über zu nehmen. An Stelle des Zwanges ſoll dann aber der auf Einſicht gegründete Wille der Beteiligten die Zügel führen. Mit allem Nachdruck betone ich dies, weil immer wieder, bald hier bald dort, die Sage auftaucht, als trage ſich die Regierung mit dem Gedanken, das Wirtſchaftsle⸗ ben in eine Zwangsjacke zu ſtecken. Glauben Sie das nicht. Von der wohlberatenen Einſicht der Be⸗ teiligten erwartet die Regierung die fördernde Entwick⸗ lung. Aus dieſem Grunde lege ich auch ſo großen Wert darauf, zu allen Vorbereitungen für die Zeit nach dem ſeriege nicht nur den Rat, ſondern die Mitarbeit derer zu gewinnen, die im Erwerbsleben durch hervor⸗ ragende Leiſtungen Anſehen unter ihren Berufsgenoſſen rworben zaben es in nicht daran zu denken, dag fie zer Uebergang von der gebundenen zur freien Wirt⸗ ſchaft in einem Zuge vollzieht. Wer kann vorausſehen, wie ſich dieſer Uebergang vollziehen wird? Deshalb müſ⸗ ſen wir ſie vorbereiten, um im gegebenen Augenblick die cichtige Entſchließung faſſen zu können. Dann wird es auch möglich ſein, jetzt ſchon ein ſeſtes Programm für unſer geſamtes Wirt⸗ ſchaftsleben oder auch nur für einer einzelnen Er⸗ werbszweig aufzuſtellen. Alle jetzt vorbereiteten Maß⸗ nahmen bedeuten eigentlich nur Rahmen, die, wenn die Stunde kommt, ausgefüllt werden müſſen. Männer, nicht Vorſchriften, das iſt kurz geſagt, der Sinn, wenn Reichskommiſſare berufen werden, um im Verein mit den Nächſtbeteiligten die Maßnahmen der Ueber- gangszeit zu leiten. Laſſen Sie ſich auch durch weitere Bedrängnis des Kriegs den frohen Mut der Hanſeaten nicht beugen. Vertrauen Sie auf Gott, auf unſere ge⸗ rechte Sache und unſer tapferes Heer, vertrauen Sie auch ein wenig auf die zur Führung der Reichsgeſchäfte berufenen Männer und vor allem vertrauen Sie auf Ihre eigene Kraft und arbeiten Sie mit uns an der Erhaltung und an der Wiederaufrichtung unſeres wirt⸗ ſchaftlichen Lebens. Der Weltkrieg. WB. Großes Hauptquartier, 24. Sept.(Amtlich.) Weſtlicher Kriegsſchauplatz: Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht: Nordweſtlich von Dixmuiden und nordöſtlich von Ypern machten wir bei erfolgreichen Unterneh⸗ mungen 70 Gefangene. Nördlich von Moeuvres wur- den Teilangriffe des Feindes abgewieſen. Die Ar⸗ tillerietätigkeit war im Kanalabſchnitt ſüdlich von Ar⸗ leux geſteigert. 8 Heeresgruppe Boehn: 0 In örtlichen Gegenangriffen nahmen wir ſüdlich von Villers⸗-Guislain und öſtlich von Epehy Teile der in den letzten Kämpfen in Feindeshand ver⸗ bliebenen Grabenſtücke wieder und machten hierbei Ge⸗ fangene. Gegenſtöße des Feindes wurden abgewte⸗ ſen. Zwiſchen Omignonbach und der Somme lebte der Artilleriekampf am Abend auf. — Leutnant Rumey errang ſeinen 41. Luftſieg. Bei den anderen Heeresgruppen keine beſonderen Kampfhandlungen. Lebhafte Erkundungs tätig⸗ keit in der Champagne. ö Der Erſte Generalquartiermeiſter: Ludendorff. er Taler ſpricht: Bin ich ein Wicht, i Des Mühens und Schaͤrrens Und Wahrens nicht wert? Wer ſchmiedet aus mir Das deutſche Schwert! Da hat ihn die„Neunte“ Schweigend genommen: Er iſt in die rechte Schmiede gekommen. Inſertionspreis. Die einſpaltige Petitzeile 30 Pfg., Reklamen 1 Maß die Zeile. Bei öfterer Auf ahme Rabatt. Fern ſprechanſchluß Nr. 16. An der Weſtfront bereitet ſich wieder etwas don Die Pauſe in den feindlichen Angriffen, die verſchie⸗ denen Umgruppierungen und Auffüllungen dienen imag, kam unſeren Truppen nicht ungelegen. An verſchiedenen Orten ſind unſere Stellungen durch Vorſtötze verbeſſe vorden, ſo ſüdöſtlich von Gouzeaucourt(bei Villers⸗Guis lain) und öſtlich von Epehh. Obwohl der Feind alsbaß zum Gegenangriff ſchritt, blieben die Grabenſtücke d unſerer Hand. Marſchall Foch ſcheint aus der Front nord lich der Oiſe franzöſiſche Truppen verſchoben zu 1 81 zenn den letzten Berichten war zu entnehmen, daß di Engländer einen weiteren, allerdings nicht gerade beden enden Frontabſchnitt ſüdlich des Omignonbaches iommen haben. Die Franzoſen hatten in dieſem Abſchni kur ganz wenig vorwärts kommen können und ſie ſinz ſedenfalls trotz der zahlreichen Angriffe über Roupin un Fontaine(8 Kilometer ſüdweſtlich von St. Quenti zicht vorgedrungen. Der äußerſte rechte Flügel der Enz inder reicht nun, wie es ſcheint, bis zur Straße Ham St. Quentin, die engliſche Front hätte ſomit eine ſüdlich Berlängerung um etwa 7 Kilometer erfahren und ſiß degreift das Kampfgebiet des Holnon⸗Waldes in ſich Die freigemachten franzöſiſchen Truppen ſind möglicher veiſe zur dichteren Maſſierung der Frontſtellung zu bei zen Seiten des Crozat⸗Kanals verwendet worden, viel⸗ eicht ſind ſie aber an einen ganz anderen Frontabſchnitt zeworfen worden. Der Angriff gegen die deutſche Flan⸗ enſtellung am Damenweg von Vauxaillon bis Vaillg, wiſchen Aillette und Aisne, droht ſtecken zu bleiben, da der deutſche Widerſtand in einer Weiſe ſich verſteift hat, nit der Foch wohl nicht gerechnet hatte, während ande⸗ zerſeits die franzöſiſche Stoßkraft durch die ſchweren Berluſte augenſcheinlich gelitten hat. Ohne beträchtliche Berſtärkungen würde alſo hier die Fortſetzung der Of⸗ enſive wohl kaum möglich ſein. Amerikaner aber kann nan, in dieſem Gelände mindeſtens, nicht brauchen, iſt es och bekannt geworden, daß die Amerikaner auch boi St. Mihiel, Seicheprey und Flirey übel abgeſchnitten jätten, wenn nicht allenthalben franzöſiſche Einheilen inter die amerikaniſchen Verbäude vorſichtigerweiſe ein⸗ leſtreut worden wären. Aus jener Schlacht, von der n Amerika ſo viel Rühmens gemacht wurde, ſind Ein⸗ zelheiten durchgeſickert, die das amerikaniſche Heer in ſeiner Geſamtheit doch noch als eine ziemlich primitive Schöpfung erſcheinen laſſen. Nur ihre große zahlenmäßi⸗ ge Ueberlegenheit und die allerdings reichliche Ausrüſtun mit moderneſtn Kampfesmitteln, geliefert von Franzoſez und Engländern, hat ſie in den Stand geſetzt, mit fran zöſiſcher Führung und Hilfe bei Thiaucourt einen Erfolf zu erreichen. Seitdem iſt es aber auch fertig. Joch ver⸗ wendet an der Ailette aber nur auserleſene Truppen, Erſaf iſt alſo nicht ſo leicht zu beſchaffen. An der D front zeigt ſich eine auffallende Steigerung der Erkun⸗ dungstätigkeit und es drängt ſich die Vermutung auf daß Marſchall Foch durch einen Angriff von der Cham⸗ bagne her auf die Ailette⸗Aisne⸗Front einwirken will, er bevorzugt ja den an entgegengeſetzten Enden einſetzen⸗ den Zangenangriff, der das Zentrum abquetſchen ſoll. Gerade dieſer End⸗ und Hauptzweck iſt ihm aber bisher noch bei keinem Zangenangriff gelungen. Die Möglich, keit, daß auch eine weſentliche Verſtärkung der 85 zöſiſchen Champagnefront in Frage komme, gewinnt u. G an Boden, wenn die Meldung eines Schweizer Blattz zutrifft, daß Foch einen Angriff auf Metz plane, in dem unſere Stellung weſtlich der Moſel feſt verankert iſt. Dieſes Hauptſtützpunkts wolle er ſich bemächtigen und ihn ſeinerſeits zur Grundſtellung erner größeren Aktion gegen den Rhein machen. Als Parallelaktion wäre ein Offenſive in der Champagne vorgeſehen. Alſo gewifſer⸗ maßen ein Doppelzangenangriff.— Das ſollen die Pläne der Feinde ſein. Warten wir ab, was darauf wird. Aber ſoviel ſcheint allerdings ſicher zu ſein: eint große Unternehmung, vielleicht die allerdrößte, iſt in Vorbereitung, darauf deuten, wie geſagt, unter anderem auch die Truppenverſchiebungen und Frontveränderun⸗ gen hin. Neues vom Tage. Die Kriſe. Berlin, 24. Sept. Der„Lokalanzeiger“ er⸗ fährt, falls die Linke des Reichstags die Beſeitigun Hertlings, den die Mehrheit des Zentrums ſtützt, durch ſetzen ſollte, ſo würden auch der Vizekanzler Payer und der preuß. Vizeminiſterpräſident Friedberg gehen, die mit der Berufung Hertlings in ihre Aemter gelangt ſeien. Reichstagsfraktion und Parteiausſchuß der Sozial⸗ demokratie ſtellten mit 55 gegen 10 bzw. 25 gegen 11 Stimmen folgende Mindeſtforderungen für die Beteiligung an der neu zu bildenden Regierung auf: 1) Uneinge⸗ ſchränktes Bekenntnis zu der Entſchließung des Reichs tags vom 19. Juli 1917 mit der Bereitſchaftserklärung, einem Völkerbund beizutreten, der auf der Grundlage der friedlichen Behandlung aller Streitfälle und der allgemeinen Abrüſtung beruht. 2) Vollkommen einwand⸗ freie Erklärung über die belgiſche Frage, Mie lazhaz⸗ 9—— ———— R ſtettung Belgiens, Verſtändigüng über Enkſchä⸗ digungen, Wiederherſtellung Serbiens und Montenegros. 3) Die Friedensſchlüſſe von Breſt⸗Litowsk und Bukareſt dürfen kein Hindernis für den allgemeinen Friedens⸗ ſchluß ſein, ſofortige Einführung der Zivilverwaltung in allen beſetzten Gebieten. Bei Friedensſchluß ſind die beſetzten Länder freizugeben; demokratiſche Volksver⸗ tretungen ſind alsbald zu gründen. 4) Autonomie Elſaß⸗ Lothringens, wie alle deutſchen Bundesſtaaten. Allge⸗ meines und gleiches, geheimes und unmittelbares Wahl⸗ recht. Der preußiſche Landtag iſt aufzulöſen, wenn nicht das gleiche Wahlrecht unverzüglich aus den Beratungen des Herrenhausausſchuſſes hervorgeht. 5) Einheitlichkeit der Reichsleitung. Ausſchaltung un verantwortlicher Ne⸗ benregierungen. Berufung von Regierungsvertretern aus der Parlamentsmehrheit oder aus Perſonen, die der Politik der Parteimehrheit entſprechen. Aufhebung des Artikels 9 der Reichsverfaſſung(Belagerungszuſtand). Die politiſchen Veröffentlichungen der Krone und der Militärbehörden ſind vor ihrer Veröffentlichung dem Reichskanzler mitzuteilen. 6) Sofortige Aufhebung aller Beſtimmungen, durch die die Verſammlungs⸗ und die Preßfreiheit eingeſchränkt wird. Die Zenſur darf nur auf rein militäriſche Fragen angewandt werden. Einrich⸗ kung einer politiſchen Kommandoſtelle für alle Maßnahmen, die auf Grund des Belagerungszuſtands berhängt werden. Beſeitigung aller militäriſchen Inſti⸗ tutionen, die der politiſchen Beeinfluſſung dienen. 3 Reeichstagserſatzwahl in München. München, 24. Sept. Die unabhängigen Sozial⸗ demokraten haben zur Reichstagserſatzwahl im Wahl⸗ kreis München II(für Vollmar) den Schriftſteller Kurt Eisner als Kandidaten aufgeſtellt. Eisner wurde als Führer der Streikunruhen im Januar d. J. verhaftet und befindet ſich bis heute noch in Haft.. 1 Wiever eine Falſchmeldung. ö Karlsruhe, 24. Sept. Dem„Bad. Beobachter“ wird von berufener Seite mitgeteilt, die Meldung, daß die deutſchen Biſchöfe den Papſt um Unterſtützung der Note Burians gebeten haben, ſei frei erfunden. 1 Eine finniſche Berichtigung. Berlin, 24. Sept. Die finniſche Geſandtſchaft teilt im Auftrag ihrer Regierung mit, die Behauptungen des Berliner„Vorwärts“ über eine Beeinfluſſung Finn⸗ lands zugunſten der Einführung der Monarchie von ſeiten deutſcher militäriſcher Kreiſe ſei in allen Teilen unwahr. Hinter der Mitteilung des„Vorwärts“ ſtehen einige bekannte Anhänger der Entente. Der monarchiſche Ge⸗ danke ſei in Finnland ſeit Jahrhunderten lebendig und zu ihm bekennen ſich von jeher gerade die Kreiſe, die im Weltkrieg von Anfang an für die Freiheit und Selbſtändigkeit Finnlands gearbeitet haben. Die Finn⸗ länder ſeien überzeugt, daß allein die monarchiſche Re⸗ gierungsform dem finniſchen Staat die Feſtigkeit zu Heeresleitung und andere amtliche deutſche Stellen haben es ſtreng vermieden, in der Angelegenheit irgendwelchen Druck auszuüben. Die Anhänger der Monarchie ſeien die Altfinnen, die Schweden und ein großer Teil der Jung⸗ finnen. Finnland habe mit deutſcher Hilfe ſeine Selb⸗ ſtändigkeit erlangt, es ſei alſo ganz natürlich, daß ſie auch einen deutſchen Fürſten als ihren König haben wollten. 5 Berlin, 23. Sept. Der Jahresabſchluß der deutſch⸗ luxemburgiſchen Bergwerks⸗ und Hütten⸗A.⸗G. in Bo⸗ chum ergibt einen Betriebsüberſchuß von 46 334 321(im Vorjahr 45 298 417) Mark. Der Rohgewinn beträgt 40 879 885(40 429 521) Mark. 8 Schweizer Vieh für die Amerikaner. Bern, 24. Sept. Wilſon verlangt von der Schweiz die Lieferung von Schlachtvieh für das amerikaniſche Heer. Dagegen ſollen 2000 Wagen Oelkuchen angeboten werden. Die Schweiz wird als weitere Gegenleiſtung die Erhöhung ihrer Brotration verlangen. Frankreichs Auslandsſchulden. Zürich, 24. Sept. Eine amtliche Mitteilung be⸗ ziffert Frankreichs Kriegsſchulden im Auslande Ende Auguſt auf 25 679 Millionen Franken. Davon ent⸗ fallen auf England 12 553, Vereinigte Staaten 11887, Spanien 326, Schweden 46, Norwegen 67, Schweiz 97, Holland 33, Argentinien 472 und Japan 197 Millionen. 5 Dienſtpflicht in Irland? Rotterdam, 24. Sept. Der„Nieuwe Rotterdamſche Courant“ meldet aus London: Man erwartet, daß beim Wiederzuſammentritt des Parlaments am 12. Oktober eine königliche Verordnung zur Einführung der Dienſt⸗ pflicht in Irland erſcheinen wird, die, wenn das Parlament nicht dagegen iſt, 14 Tage ſpäter in Kraft treten ſoll. Die freiwillige Rekrutierung iſt vollkommen mißlungen und hat ſtatt der erwarteten 50 000 Mann nur 7000 Mann ergeben. 5 5 ö 85 Die engliſche Kohlennot. 5 Bern, 23. Sept.„Daily News“ meldet, daß 24000 ⸗Grubenarbeiter aus dem Heeresdienſt zu den Gruben entlaſſen werden. Nach einer Aeußerung des Kohlenamts werde der Kohlenmangel dadurch ſoweit gehoben, daß bei den ſtrengſten Einſchränkun⸗ gen des Kohlenverbrauchs einer Kataſtrophe vorge⸗ beugt werde. Trotzdem werde jedermann den Winter htbar fühlen. Wilſon und die„unterdrückten Völker“. Waſhington, 23. Sept. Ein Ausſchuß zur Vertei⸗ digung der„unterdrückten Nationalitäten Oeſterreich⸗Un⸗ garns“ wurde von Wilſon im Weißen Hauſe emp⸗ fangen. Zugegen waren Profeſſor Maſaryk, der Präſi⸗ dent des Tſchecho⸗ſolowakiſchen Nationalrats Ignaz Pa⸗ dereswki, einige Vertreter des polniſchen National⸗ ausſchuſſes, ſowie Vertreter der Jugoſlawen, Rumänen und Italiener. Profeſſor Maſaryk erzählte Wilſon von der Hoffnung, die dieſe Völker auf ihn ſetzten. Padereswki ſagte, Oeſterreich⸗Ungarn ſei eine bankerotte Firma. Wil⸗ ſon betonte die Sympathie Amerikas gegenüber den unterdrückten Völkern nicht nur Oeſterreich⸗Ungarns, ſon⸗ dern der ganzen Welt.(Wilſon meint auch die Elſaß⸗ Lothringer und die Polen in Deutſchland, aber wohl ſchwerlich die Irländer, Buren, Aegypter, Inder uſw.) Der Krieg zur See. Derlin, 23. Sept. Im Mittelmeer verſenkten un⸗ ſere Unterſeeboote 20000 BRT. Schiffsraum, darunter einen franzöſiſchen Truppentransportdampfer an der franzöſiſchen Küſte. i boote an der Küſte von Amerika ſcheinen es namentlich auf Petroleumdampfer abgeſehen zu haben, aus denen ſie vor Verſenkung den eigenen Oelbedarf ergänzen. Drei Zeitungen erzählen, der Kapitän eines verſenkten Schiffs, der auf einem Tauchboot gefangen geweſen ſei, habe kurze Zeit darnach in einem Neuyorker Wirtshaus den Offizier des Tauchboots wieder erkannt, der offenbar in einem Fallboot gelandet ſei, um Erkundungen zu ſammeln. Ein anderer Tauchbootoffizier habe den ge⸗ fangenen Amerikanern erzählt, daß er zwer Tage vor⸗ her ein Neuyorker Theater beſucht habe. Er zeigte die Abſchnitte einer Eintrittskarte mit dem entſprechenden Datum vor. Rotterdam, 24. Sept. Der„Maasbode“ meldet, daß der braſilianiſche Dampfer„Camanu“(4570 BR T.), der früher der Hamburg⸗Amerika⸗Linie gehörte und „Steiermark“ hieß, geſtrandet und vollſtändig verloren iſt.— Der engliſche Dampfer„Gordon“ wurde auf See brennend verlaſſen. i — 2 d 2 4 Die Ereigniſſe im Weſten. Franzöſiſcher Heeresbericht vom 23. Sept. nachmittags: In⸗ der Gegend von St. Quentin ſetzten die franzöſiſchen Truppen hren Vormarſch fort. Die Franzoſen nahmen Jort und Dorf n den Vogeſen wieſen wir einen Handſtreich ab. Engliſcher Heeresbericht vom 23. September. Engliſche Trup⸗ zen nahmen einige befeſtigte deutſche Punkte in der Nachbar⸗ chaft der Straße Ronſſoy⸗Bouy. Am ſpäteren Nachmittag wurde in feindlicher Gegenangriff aus der Richtung Guislemont⸗Ferme nit ſchweren Verluſten zurückgewieſen. Nach mehrſtündigem, ſchwe⸗ zem Kampf machten engliſche Truppen Jortſchritte in der Rich⸗ ung der Tomboi⸗Ferme und nahmen weiter nördlich eine Gruppe ktark befeſtigter Laufgräben und ſtarker Punkte nordweſtlich von Bendeuil. Oeſtlich Gavrelle machten die engliſchen Truppen in einer Front von ungefähr 1 Kilometer Tortſchritte. Geſtern früh griff der Feind Bercheaucourt(2) unter der Deckung eines chweren Artillerieſperrfeueks an und drang an einigen Punkten un unſeren Linien ein. Ein ſofortiger Gegenangriff ſtellte die Lage vieder her. „e PW- Graf Hertling über die Lage. Berlin, 24. Sept. Der Hauptausſchuß des Reichs⸗ tags trat heute vormittag zuſammen. Erſchienen ſind: Reichskanzler Graf v. Hertling, Staatsſekretär des Auswärtigen v. Hintze, ſowie eine Reihe anderer Staatsſekretäre, Miniſter und Bundesratsbevollmächtigte. Außer den Mitgliedern des Hauptausſchuſſes wohnten zahlreiche Abgeordnete den Verhandlungen als Zuhörer Oktober wieder aufzunehmen, haben der Friedensſchritt Burians und andere Fragen die Berufung des Hauptaus⸗ ſchuſſes zu einem früheren Zeitpunkt zweckmäßig erſchei⸗ nen laſſen. Hierauf ergreift Reichskanzler Graf Hert⸗ ling das Wort: Weiter Kreiſe der Bevölkerung hat ſich eine tiefgehende Verſtimmung bemächtigt. Der letzte Grund dafür iſt der Druck, den der furchtbare, nun ſchon mehr als 4 Jahre währende Krieg verurſacht. Ich denke nicht daran, dieſen Druck durch Worte verringern zu wollen. Aber, wenn die Mißſtimmung durch die Ereigniſſe an der Weſtfront beeinflußt iſt, ſo muß ich mit allem Nachdruck erklären, Faß das weit über das berechtigte Mäß hinausgeht. Unſere letzte großangelegte Offenſtve hät nicht ben erhofften Erfolg gebracht. Die Heeresleitung hät ſich ver⸗ anlaßk gesehen, unſere weirvorgeſchoßenen Einjen auf die ſoge⸗ nannte Siegfriedſtellung zurückzunehmen. Die Lage iſt ernſt, aber wir haben keinen Grund, kleinmütig zu ſekn. Wir haben ſchon Schweres durchzumachen gehabt. Denken Sie an den Sommer 1916, als die erſte Verdunoffenſtve ſchei⸗ terte, an der Somme die heftigſten Kämpfe und im Oſten die Maſſenanſtürme Brüſſilows ſtattfanſden, Jie die bekannten un⸗ günſtigen Rückwirkungen an der ſterreichiſch⸗itakteniſchen Font nach ſich zogen, worauf auch noch Rumänien in den Krieg eintrat. Damals haben wir den Müt nicht verlbren, ſondern den Tein⸗ den, die uns am Ende wähnten, gezeigt, was entſchloſſener Sie⸗ geswille vermag. Und wie ſteht es heute? Wir haben rieden mit Rußland und Rumänien und die frühere Bedrohung von zwei Seiten iſt in Wegfall gekommen. Die öſterreichiſch⸗ ungariſche Armee hält auch weite Strecken italieniſchen Gebietes beſetzt. In Frankreich 11 0 unſere Truppen die Vorſtöße der Franzoſen, Engländer und Amerikaner zurück. Der alte Geiſt iſt in ihnen lebendig, das haben die Ereigniſſe der letzten vergan⸗ genen Tage deutlich erkennen kaſſen. Dre harknäckegſten tern. Unſere Feldherren Hindenburg und Fudendorff haben ſich wie jeder ffüheren, ſo auch der gegenwärkigen Lage ge⸗ wachſen gezeigt, und der Siegesfubel der Feinde wird bald wieder abflauen. Heer und Heimat gehören zufammen. Jie feſte Entſchloſſenheit, auszuhalten bis ans Ende, die wird allen Schwankungen und Erſchütterungen zu Trotz fortbeſtehen, die Väter und Mütter in der Heimat werden die Söhne, Gatten und Brüder draußen im Felde nicht im Stiche laſſen, gerade jetzt, wo es ums Ganze geht. 4 f Wir haben den Krieg vom erſten Tag an als Vertetdr⸗ gungskrieg geführt. Nur um unſerer Verteidigung willen ſind wir in Belgken eingerückt. Ich bekone das umſo ener⸗ giſcher angeſichts des ſchnöden Mißbrauchs, der bis in die letzten age hinein, mit dem bekannten Wörte des damaligen Relchs⸗ Kanzlers getrieben wird. Als wir in Belgien einrückten, Häben wir das geſchriebene Recht verletzt. Aber es gibt, wie für den einzelnen, ſo auch für die Staaten, em anderes Recht, das iſt das Recht der Selbſtverterdigung und der Notwehr. wenn wir nicht raſch handeln, der Feind uns zuvorkommen und bei uns einrücken würde. Nachträglich haben wir dann aus den belgiſchen Archtben erſehen, wie bedenklich es längſt vor Aus⸗ bruch des Krieges um die belgiſche Neutralität beſtellt war. Um unſere Verteidigung allein hat es ſich bei all den weiteren Kämpfen gehandelt, im Oſten gegen die ruſſiſchen Heeresmaſſen, im Süden gegen das treuloſe Italien. und in Frankreich, das nun⸗ mehr der hauptſächlichſte Kriegsſchauplatz geworden iſt, haben wir nie ein Hehl daraus gemacht, daß uns feder Gedanke an Eroberung fernliegt. auf der Gegenſeite? Vorbereitet wurde der Weltkrieg ſchon vor Jahren durch die bekannte Einkreijungspolitik. Wir können dem Urteil der Nachwelt ruhig entgegenſehen. Für die Gegenwart freilich haben die feindlichen Machthaber es verſtanden, durch einen unerhörten Feldzug der Lüge und Verleumdung die Wahrheit zu verdunkeln. Die jüngſte Rede Clemence au ſcheint an fana⸗ 199 Haß und Rohheit der Oeſinnung acles pisher gekeiſtete zu übertreffen. Aber in Amerlka Jat ſie ein vielſtimmiges Echo ge⸗ funden. Sie finden kein Ende in ber Verurteilung unſeres Tin⸗ marſches in Belgien, über die Vergewaltigung Griechenlands aber gehen ſie ruhig hinweg. Sie behaupten, für den Schutz der kleinen Nationen einzutreten, die Jahrhunderte alten Leiden und Be⸗ ſchwerden Irlands aber finden nregends Gehör. 5 ghade flehen? Nern, Amerikaniſche Blätter ſchreiben, die deutſchen Tauch⸗ Vendeuil und ſtießen zur Diſe vor. Nördlich der Vesle und obltgatoriſcher Schiedsger echte, um die Freie bei. Der Vorſitzende, Abg. Ebert(Soz.), erklärte, ent⸗ gegen den Abmachungen, die Verhandlungen erſt Ende ren Vorräte der Beſchlagnahme verfallen. Gleichzeitig n ſchen Nitratgeſellſchaft über den Ankauf der Produktion 18 Durchbruchsverſuche dex Jeinde werden che! Wir hatten Grund zu der Annahme, daß. Wie aber ſtehen die Dinge Und das deutſche Vola. Wird es etma angſtvoll um 1 es wird eingedeng ſemer gr gangenheit und ſeiner noch größeren Aufgabe in der 3 aufrecht ſtehen bleiben und nicht zu Kreuze 1 chen. Die Lage iſt ernſt, aber zu tiefer Mißſtimmung bild keinen Anlaß. Der eherne Wakt an der Weſtfronk nicht durchbrochen werden und der Unteres bauf⸗ krieg erfüllt kangſam, aber ſicher ſeine . uh. abe. n 5 Die Stunde wird kommen, weil ſie kommen, 1 wo auch die Feinde zur Vernunft kommen un bereit finden werden, dem Krieg ein Ende zu machen, wo halbe Welt zu einer Trümmerſtätte geworden iſt, und die der Manneskräft tot am Boden legt. ct lich 1 gilt es, kaltblütig und zuverſech 1 einheitlich und feſt, geſchlofſen zu fam men ben ſtehen. Für uns alle kann es ja nur ein Ziel geben. He⸗ Schutz des Vaterlandes, ſeine Unabhängigkeit und wegungsfreiheit. Die Regierung will nur mit dem Vo dieſes tür das Volz arbeiten und ſie darf erwarten, daß: pſſen, däbei hinter ihr ſteht. Die Staafsregkerung(If ſeſt entſchlen die Vorlage der Wahlreform in Dreußen zur Annahme 5 Gebote gen, und wird dabei vor keinem ihr verfaſſungsgemäß Sell ſtehenden Mittel zurückſchrecken. Aber es wäre eine Ante ja es wäre nicht gerecht, wenn den Vertretern der alten Or den nicht die Möglichkeit gegeben würde, ihren Standpunkt ument Parlamenten zu vertreten, oder wenn man über ihre Argu er⸗ mit leichter Handbewegung hinweggehen würde. Von ſem ſchleppungsverſuchen darf natürlich nicht die Rede und iſt auch nicht die Rede. eit Noch ein kurzer Blick in die Zukunft. Die Menſchſc⸗ zittert bei dem Gedanken, daß dieſer ſchreckliche, Rufturv ent tende Krieg nicht der letzte ſek. Bekannktich hat der Prüf fl der Vereniſgten Staaten in 14 Punkten die Nichtinten g. einen Friedensſchluß aufgeſtellt. Ich habe am 24. Januar dem in Ihrem Ausſchuß ſämtliche Punkte beſprochen und Gedanke letzten derſelben bemerkt, daß mir der hier angeregte Jeuntek eines Völkerbunds durchaus ſympathiſch 5 und der Vorausſetzung des ehrlichen Frtedenswikleczt 5 der Anerkennung des gleichen Rechts aller S bew Wie notwendig dieſer Vorbehalt war, ergab ſich au ein Aeußerung 1 Feinde, welche bei dem Völkerbund 0 gegen Deutſchland und ſeine Verbündeten gerichtetes dachten. Aber Wilſon hat dann in ſeiner Botſchaft vom 11. 7 ng in vier Punkten die Grundzüge aufgeſtellt, welche ſeiner. g nach bei emem gegenſeitigen Meinungsauskauſch' Anwend finden hätten. Ich habe in mender Reichstagsrede vom ilſon nuar mich im Prinzip damit einverſtanden erklärt. Herr mmen. hat aber weder damars noch ſpäter hrervoe Notiz gend Ich nehme keinen Anſtand, mich heute nochmals zu dieſer meinen zu äußern. Es handelt ſich um dre Jorderung einer ahgeichlung gleichmäßigen und ſchrittweiſen Wörüſtung und die 2— Meere, um den Schutz der klefnen Natron ngs⸗ Schon am 24. Januar habe ich den Gedanken einer Rüf Frage deſchränkung als durchaus diskutabel bezeichnet. Was die enhel der Schiedsgerichte betrifft, hat in der Verganhe 5 wiederholt Deutſchland die Anrufung dicher Schfedsgel⸗ hrung ſtrittigen Fragen angeregt; in mehreren Fällen iſt die Aust Eine an dem Widerſpruch Englands oder Anerſkas geſchelterk. wa internationale Verſtändigung über ſtrittige Rechtsfragen allge⸗ ohne Zweifel ein bedeutſamer Schritt zur Erhaltung des meinen Friedens. Por⸗ Die Frekhekt der Meere ruder eine noiwerwſte und ausſetzung für den uneingeſchränkten Verkehr der Staate Völker. Als ich ſeinerzeit dieſen Punkt berührte, hat eme liſche Zeitung dies als Unverſchämtheit bezeichnet.. r kön- Endlich der Schutz der klernen Nakkone n. Hie ein hen wir ſöfort und ohne Vorbehalt zuſtimmen, da wir h völlig reines Gewiſſen haben. n Möge alſo der Völkerbund kein bloßer Jukunftstraan 25 möchte ſich der Gedantze vertiefen, möchte man ſich in alle dern mit den Mitteln ſeiner Einrichtung beſchäftigen. F 2 Kurzer Wochenbericht 2 der Preisberichtsſtelle des Deutſchen Landwirtſchaftsrats vom 17. bis 23. September 1918. Wie der„Wirtſchaftliche Nachrichtendienſt“ vom II. tember meldet, hat die ſchwediſche Regierung kürzlich Beſtimmungen über Getreide erlaſſen, die die Beschlag ei„ Sep neut Rationen der Selbſtverſorger feſtgeſetzt und betragen pro ode und Monat 10 Kilo Brotgetreide und 1 Pfund Erbſech bt, Bohnen.— Wie der„Berner Bund“ vom 5. September meldet man den„Times“ aus VBalpararſo: In der K. wurde mitgeteilt, daß durch Vermittlung der chu le nch ent⸗ Regierung die britiſche Regierung einen Vertrag mit der Salpeter minen abgeſchloſſen hat. Die Preſſe tei orklte, daß die Autogaktavageſellſchaft den Reſt der Sarpekervol ce⸗ die Deutſchland gehören, unter dem Vorbehalt nehmigung des Seſchäfts durch das Verwaltungskomdeiſchen Salpetergeſellſchaft kaufte, deren Zuſtimmung von der chile Regierung verlangt wurde.. — 27 Baden. 1 () Karlsruhe, 23, Sept. Das Großhersoggß hat ſich zum Beſuch der Großherzogin Luiſe nach Mainau begeben. i über Mannheim, 24. Sept. An einem Bahn gang in Waldhof war vergeſſen worden, vor fen herannahenden Frankfurter Schnellzug die Schr daher zu ſchließen. In dem Augenblick, als der Zug brauſte, fuhr ein Kraftwagen über die Gleiſe. Er des don dem Zug erfaßt und zertrümmert. Der Fü 4 5 acht Kraftwagens erlitt ſchwere Verletzungen.— In der zbel⸗ zum Sonntag brach in dem Holzſchuppen einer fabrik in Rheinau Feuer aus, durch welches der Schu ird ſamt dem Holz zerſtört wurde. Der Schaden i auf 33 000 Mk. angegeben. f 20 Mannheim, 24. Sept. Wegen verſchied Riemendiebſtähle wurde der 26jährige Former Geiß aus Frankental zu 4 Jahren Gefängnis under Jahren Ehrverluſt, der 32jährige Joſef ü lhichrige aus Mannheim zu 3 ½ Jahren Gefängnis, der 2414 Schleuſer Wilhelm Sommer aus Mannheim ung ah⸗ 23jährige Jakob Dietz aus Lampertheim zu je 2½ der ren Gefängnis verurteilt. Die Kellnerin W. Hal erhielt wegen Hehlerei 1 Jahr Gefängnis. udieb⸗ ) Mannheim, 24. Sept. Wegen Eiſenbaht pff ſtahls hatten ſich der 48jährige Taglöhner Adolf ee ff zus Oggersheim und ſein 15jähriger Neffe Karl Halten 255 liche 1 h zu e Sie 25 1 nächtlicherweile im hieſigen Hauptbahnhof an 2 Tagen die Plomben abgeriſſen und verſchiedene 0 darunter ein ſolches mit Schuhen im Werte von a— 0 ener E* o. e ( Ohlsbach bei Gengenbach, 24. Sept. nem ſchweren Gewitter wurde durch Blitzſchlag ein, wirtſchaftliches Anweſen eingeäſchert. konnte gerettet werden. (Appenweier, 24. Sept. Auf dem hieſ hof wollte eine Frau aus dem in Fahrt Bei ei⸗ land⸗ Da* oot⸗ Ja⸗. Andrea ˖ Der Viehbeſtan N 9 kin 1—— 75 5 —. n 8 2 2 un 10 N N für 8 1 3 0 N kohlen ba 7 Vermif chtes. 4 Kenlegsanlethe 4 hatt ehr lch 1 2 3 verbündeten Armeen verliehen worden. Hiervon ent⸗ zul die 5 1463 000 Stück auf die 2. Klaſſe und über 81 000 8 ter ſe 1463 000 Kreuze eine 85 ange 1 rauen 1 Aim 5 der Knabenſterblichkeit zu erwarten und eine Abnahme erufen en benen damit man recht bald das Verhältnis zwiſchen Kna⸗ dom Gol(Jholungsheim aus völlig unausgerüſtet auf den Hohen tit u dechtesgaden) ging, iſt dort beim Hohen Brett abge⸗ k breitet wi die ß Tas b Wee wur Sühne Selby eſonders den U ſte 9 erden eraten f . (Nr kundig ma 14 dung des Köni J ͥͤĩ ĩðVWun ⁵ĩð2i Mann 0 5 Weinbergen wurden vier Gelegenheitsarbeiter lten, welche weit über einen Zentner Trauben ge⸗ 5 tten. 5 a ö J— 1 Die Stadt Karlsruhe wird ſich an der ro anleihe mit 10 Millionen Mark beteiligen. Die landw. dora ar le hens kaffe für Oeutſchland(Raiffeisen, . ufig 100 Millionen gezeichnet. 5 Eiſernen Kreuz. Während des jetzigen Kriegs ſind 1544 000 Eiſerne Kreuze an unſere Truppen und Klaſſe. Das Gewicht eines Kreuzes beträgt 18 Gramm, geeſle werden 9 Gramm Gußeiſen und faſt die gleiche Menge e ene iber zu deſſen Herſtellung benötigt. Von dem erſteren iſt e von über 13 900 Kilogramm und von dem eine ſolche von 12 850 Kilogramm verarbeitet worden. Eiſernes Kreuz 2. Klaſſe wird an ſchwarz⸗weißem bezw. ſwarzem Band ein drittel Meter gebraucht; es iſt ſomtt Bandmenge von über 487 700 ein verbraucht worden. ft ünnermangel nach dem Krieg. Ueber das zu erwar⸗ Mae Anwachſen des Frauenüberſchuſſes nach dem Krieg 0 Authias Vaerting in der Gynäkologiſchen Rundſchau auums führungen, in denen er den allgemein verbreiteten ungen über die zu befolgende Geburtenpolttik entgegen⸗ faſt allen europäiſchen Ländern beſtand ſchon vor dem d. Frauenüberſchuß. Infolge des Kriegs wird die Sterb⸗ er Männer noch zunehmen, ſodaß dieſer Ueberſchuß der nach dem Krieg noch größer werden wird. Außerdem der Meinung Baertings nach dem Krieg auch eine ſtarke abengeburten, als eine Folge der durch den Krieg hervor⸗ n Degeneration. Es ſind alſo genaue ſtatiſtiſche Erhebun⸗ Mädchengeburten erfaſſen kann. Eine ſolche Statiſtik er Meinung Vaertings vielleicht dazu führen, daß man falſche und ungeſunde Geburtenpolitik erkennt, wenn „kKünfermehrung, wie es fetzt von ſo vielen Seiten verlangt dun uniſtlich gefördert wird. a n bgeſtürzt. S eine V Leutnant Wilhelm Ribenac aus Hannover, der völlig zerſchmettert von einem Jäger gefunden worden. Verſhiedripde iſt in Oldenburg erneut zum Ausbruch gekommen. a ne Schulen mußten geſchloſſen werden. toe Briefdiebſtähle wurden im Stockholmer Haupt⸗ ligt. feſtgeſtellt. Die Hälfte des Eilbotenperſonals iſt daran g ne In England ſollen demnächſt Einheits⸗ 0 üſſg ſosdech weicher Größe, beträgt 100 Mark. Die Käufer dracingeführt werden. 3 Millionen Ellen ſchwarze, blaue igt 3 Stoffe, aus denen 860000 Anzüge nach Maß ange⸗ ugs erden können, liegen bereit. Der Preis eines einzelnen bezahlen. Für Aenderüngen wird nichts berechnet. ——— Lokales. am. Giftpfeile. In Bayern war in letzter Zeit einigen Unterſchriften verſehenes Flugblatt ver⸗ worden, worin geſagt war, die Leiſtungen Bayerns det ſeien gering und Bayern müſſe von Preußen bt werden. Tas Flugblatt ſollte angeblich von Weutſchen und dem Preußenbund ausgegangen ayeriſche Kriegsminiſterium teilt nun mit, ungen haben ergeben, daß das ſkandalöſe ein Erzeugnis der Verbandsmächte iſt; es Ausland gedruckt und über die Grenze ge⸗ mäß. Es beſtehe der Verdacht, daß noch mehr hſchriften dieſer Art nach Deutſchland gebracht wer⸗ 7 blatt 2 im wird 5 die öffentliche Meinung aufzuregen und es alb davor gewarnt. Vatan aſtwirtskammern. Der Baveriſche Gastwirte ine 1 0 ben 6 hat an das bayer. Miniſterium des Aeußern aher be wegen Errichtung von Gaſtwirtekammern 1 ern und im Reiche gerichtet. Der Miniſter hat btegeſagt, daß zunächſt die Handelskammern und elier⸗Vereine gutachtlich gehört werden ſollen. Nach e Selbſtbefreite deutſche Kriegsgefangene. D einer neuen Beſtimmung iſt eine unter Lebensgefahr defrei ſchwierigen Verhältniſſen durchgeführte Feinde c aus der Kriegsgefangenſchaft einer vor n. De ausgeführten hervorragenden Tat gleich zu 155 ſolchen Fällen können nach Feſtſtellung der Mannſchaften, die unverſchuldek in Gefangen⸗ ind, zu höheren Dienſtgraden beförder die Redaktion Gg. Ammermann, Seckenhelim Notiz. September 1918 iſt eine Bekanntmachung 18. KRA.) erſchienen, durch die Höͤchſtpre iſe Am 1 E 175 f 1 5 e Woſete Materialien(Silita. und Chamotteſte ne ate leben allen und reſstafel aus einer i 3 feſtgeſetzt werden. Die für die einzelnen hre Gualitäten beſtimmten Preiſe er⸗ n der Bekanntmachung enthaltenen D alirdere Aortlaut der Bekanntmachung iſt bei den hen. weiſterämtern und Polizeibehörden ein⸗ dekanntmachung. 9— Staatsanzeiger und das amtliche Ver⸗ ugsblatt veröffentlichen eine Bekannt⸗ Bert gl. ſtellv. Generalkommandos des 5 9 1 vom 14. September 1918 No. M A. betreffend Höchſtpreis von feuer⸗ aterialien(Silika⸗ und Chamotteſteine 5 15 Auf dieſe Bekanntmachung, die en Großh. Bezirksamt ſowie den Bür⸗ zuntern eingeſehen werden kann, wird ingewieſen. ö 5 muheim, den 23. September 1918. roßb. dedlessunu- Potzeldlrehlon ingen. Sie glitt ab und hing ſchon mik beiden land⸗ und forſtwirtſchaftlichen Uafallverſicherung für das Jahr 1918 betr. f Wir bringen hiermit zur Kenntnis der Beteiligten, daß mit der Reviſton des Kataſters der land⸗ und ſorſt⸗ wirtſchaftlichen Unfallverſicherung begonnen wird. Wir fordern daher alle diejenigen, deren Betrieb im Laufe des Jahres eine ſolche Aenderung erfahren hat, welche die Verſetzung in eine höhere oder niedere Beittags⸗ klaſſe bedingt, ſowie diejenigen, welche einen Betriebe neu eröffnet oder eingeſtellt haben, hiermit auf, dieſe Verän⸗ derung auf dem Rathaus dahier— Zimmer Nr. 3 binnen 8 Tagen anzuzeigen.. f Das Kataſter liegt während dieſer Zeit zur Einſicht offen. Setkenheim, den 23. September 1918. Die Abschätzungskommision für land⸗ und forſtwirtſchaftliche Unfallverſicherung: Volz. Schmitt. Belianntmachung. Verfütterung von Gerſte und Hafer betr. Bezugnehmend auf die im Neckarboten vom 18. Sept. ds. Js. ergangene Bekanntmachung obigen Betreffs erſuchen wir die Landwirte, welche nicht genügend Hafer oder Gemenge aus Hafer und Gerſte geerntet haben, ihren Fehlbedarf zwecks Nachſuchung bei der zuſtändigen Stelle um Freigabe an Gerſte für die fehlende Menge zu beantragen. Die Zahl der Pferde, Zugochſen oder Zug⸗ kühe, ſowie die angebauten Flächen von Hafer oder Ge⸗ menge, das Druſchergebnis, wenn letzteres noch nicht feſt⸗ geſtellt— ſchätzungsweiſe— iſt hierbei anzugeben. Landwirte, welche genügend Hafer geerntet, ſich aber verpflichten, die entſprechende Menge über ihre Abliefe⸗ rungspflicht abzuliefern, können ſich ebenfalls anmelden, unter Angabe der Menge, welche Sie an Gerſte freigege⸗ ben haben wollen. Wir werden dann verſuchen, die Er⸗ laubnis für die betreffenden zu exwirken. Seckenheim, den 19. September 1918. Lebensmittelamt. ſſſenſſſſſſſſſſſſ Eaang. Frauenarbeizsehll (Gemeindehaus-Kindersohule) Wiederbeginn des Unterrichs im Stricken, Häkeln, Sticken, Hähen und Flicken Monlag den 30. Sontbr. 8 Uhr vorm. Anmeldungen bei Schweſter Emilie während der Schulzeit. Christenpflichtige mädchen, welche das hähen erlernen wollen, können ſich an jedem Sonntag von 11—12 Ubr bei der Schweſter anmelden. Der Vorſtand: Kunz, Pfarrer. ff dd r F—. ¼ p. ————— Frauenverein Jeckenbein Abtlg. Rotes Kreuz. Weihnachtsbitte! Der Badiſche Landesverein vom Roten Kreuz bittet um Geldspenden um eine allgemeine Verſorgung der Truppen mit Weſhnachtsgaben durchführen zu können. Es ſollen die Truppen des XIV. A.⸗K. einſchließlich der Truppenteile des XV. A.⸗K., deren Erſatztruppenteil infolge der Kriegsverhältniſſe nach Baden verlegt werden mußte, ohne Rückſicht auf die Staatsangehörigkeit der eingeteilten Mannſchaften badiſche Weihnachtsgaben er⸗ halten. Wir bitten herzlich um Gaben für unſere Krieger, die nunmehr das fünfte Weihnachtsfeſt fern der Heimat verbringen müſſen. Eine haussammlung findet nieht ſtatt. Wir bitten zugedachten Geldſpenden bei Herrn Bürgermei⸗ ster Volz, Herrn Plarrvetweser Schäler und Unterzeich⸗ netem bis spätestens 30. September abgeben zu wollen. 7255 9 7 1 n sind stets worratig in der Exped. d. Hl. Dekanntmachung. Die RNevlſion des Kataſters der Fupbalnlub„Badenia“ 1014 Follonpeim Bezirksmeister Klasse B 18/8. (Mitgl. d. Verb. Südd. Fußballv.) 99 2 2* 1„ 2„ Morgen Donnerstag Abend 8 Uhr Spielerversammlung. Um vollzähliges und pünktliches Erſcheinen erſucht Der Spielausſchuß. UMatholiſcher Jünglings⸗Verein Seckenheim. Die 3 Gintrittskarten zum Stiftungsfeſt, für jedes Mitglied werden die Vertrauensleute heute Mittwoch Abend 8 Uhr beim Präſes abholen und den Mitgliedern zuſtellen.— Donnerſtag ½9 Uhr Theaterprobe für Alle. Der Präses. A emen Stadt. Sparas se Sehioetzingen mit Cemeindobũęgschaft— mũndelsioher.— Post. seheHHfn⁰ο,ẽñꝓRꝗxtarlsruhe Wo, 2950.— Telephon W. 1. Scnntliahe Hinlagen werden oom Hage der Einzahlung an a 40/0 uerzinskl. Massenstunden- 812 Le bormitlags, 2—5 Uhr nachmittags. Agenturstelloe: Georg Röser, Seckenhelm. C Sammel⸗Anzeiger uur für Mitglieder der Landw. Ein- u. Verkanfsgensfenſcaſt. Mitglieder welche vor 14 Tagen und länger Getreide abgeliefert haben und noch nicht im Beſitze von ihrem Gel⸗ de ſind, wollen ſich beim Lagerhalter anmelden, damit wel⸗ tere Schritte unternommen werden können. Der Vorſtand eee . 2 Suche 2 Einige frauen zum Kartoffelausmachen und sonstigen Feldarbeiten Anmeldungen bei Goldberg, Mannheim 0 3, 20. Telefon 4655. Illehrere Hundert Frauen u. Mädchen für die Kriegsindustrie gesucht. Nicht nur kräftige Frauen und Mädchen, ſondern auch weniger kräftige können ſich melden, da auch Arbeitskräfte für ſitzende Arbeit in großer Zahl gebraucht werden. Meldungen nimmt jeder⸗ zeit mündlich und ſchriftlich entgegen die Filfs⸗ Dieuſtmeldeſtelle Waunheim(Städt. Arbeitsamt) M 6, 3 J. Stock, Zimmer 5. Osram-Birnen Sind eingetroffen 55 Pk. dehanz, Seekerhein. f ſſpſſarferpepa aper Trau Bettnässen Saubere 25 oder Mädchen Auskunft umsonst. 2 mal wöchentlich zum Put⸗ Alter und Geschlecht 5 5 ken gesucht. angeben. Frau Lohmann Merkur- Versand Haupiſtraße 53. b. München 314 Neurentkerstr... T B ü cher Hauszinsbücdlein für Mittelſchüler zu verkaufen Schloßſtraße 33. sind un haben in der Geſchäftsſtelle d. Bl. eee eee eee 11. entſprechend für barkeit der Vorräte feſtgeſetzt wird. . ten Beſtimmungen der Jult über die Vollzugsverord⸗ 1918 ſowie die H Innern vom Z. September 1918 nachſtehend zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 13. September 1918. Großh. Bezirksamt V. Berordnung vom 18. Juli 1918. Die Kartoffelerzeuger ſind verpflichtet, die Kartoffeln ſachgemäß zu ernten. Die Landes⸗ Zentralbehörden oder die von ihnen beſtimmten Behörden können nähere Anordnungen treffen. Die Kartoffelerzeuger ſind ferner verpflichtet, die zur Erhaltung und Pflege erforderlichen Handlun⸗ gen vorzunehmen. Sie dürfen die Kartoffeln in Höhe der bei ihnen ſichergeſtellten Mengen nicht Herbrauchen oder beiſeiteſchaffen. Durch Rechts⸗ geſchäft darf über die ſichergeſtellten Mengen nur zur Erfüllung der Verpflichtung zur Lieferung Ferfügt werden. Rechtsgeſchäftlichen, Verfügungen tehen gleich Verfügungen, die im Wege wangsvollſtreckung oder Arreſtvollziehung olgen. 1 § 12. Das Eigentum an Kartoffeln, die nach den auf Grund dieſer Verordnung erlaſſenen Be⸗ stimmungen zu kiefern ſind, kann durch Anord⸗ mung der unteren Verwaltungsbehörde auf den Kommunalverband oder die von der unteren Ver⸗ übertragen der Di Beſitzer kes oder werden. im zweiten 5 i nach Ausgabe des b a die Anordnung amtlie Di de 1e Rachkommen, vornehmen ihre 2 rung der enteigneten nächſten Verladcſtelle. Für die eten Vorräte iſt zin Ueber⸗ nahmepreis zu zahlen, der Berückſichtigung des Höchſtpreiſes ſowie der Güte und Verwert⸗ g Hat der zur eferung Verpflichtete einer Aufforderung der teren Verwaltungsbehörde zur Lieferung in⸗ nerhalb der ihm gefetzten Friſt nicht Folge ge⸗ feiſtet, ſo iſt der ihm zu zahlende Uebernahmepreis m 60 Mark für die Tonne zu kürzen. Der Be⸗ g, um den der Uebernahmepreis gekürzt wird, ließt dem Kommunalverbande zu, aus deſſen Be⸗ kirk die enteignete Menge in Anſpruch genommen wird. l Streitigkeiten, die ſich aus der Anwendung Kartoffeln bis der Vorſchriſten im Abſ. 1 bis 3 ergeben, entſchei⸗ Berechtigben et endgültig die höhere Verwaltungsbehörde des ezirks, in dem ſich die Kartoffeln zur Zeit der Anordnung befinden. 0 8 15. Die Beamten der Polizei und die von ber Reichskartoffelſtelle, den Vermittlungsſtellen, Kommunalverbänden oder der Polizeibehörde beauftragten Perſonen ſind befugt, in Räume, in enen Kartoffeln gelagert, ſeilgehalten oder ver⸗ arbeitet werden oder in denen Kartoffeln zu ver⸗ muten ſind, ſowie in Räume, in denen Vieh ge⸗ alten oder gefüttert wird, einzutreten, daſelbſt eſichtigungen vorzunehmen, Geſchäftsaufzeichnun⸗ gen einzuſehen und die vorhandenen Vorräte feſt⸗ zuſtellen. 8 Die Beſitzer der Räume ſowie die von ihnen beſtellten Betriebsleiter und Auſſichtsperſonen ha⸗ ben den nach Abs. 1 zum Betreten der Räume 5 auf Erfordern die Vorräte ſowie deren Herkunft, insbeſondere bei Erwerb von Dritten den Veräußerer nach Namen und Woh⸗ B und den Kaufpreis anzugeben und Auskunft ber die Verwendung der Vorräte zu erteilen. Ste haben den zum Betreten der Räume Berech⸗ ſgten auf Erfordern bei der Feſiſtellung der Vor⸗ ev räte Hilfe zu leiſten. Wird die Hilfeleiſtung ver⸗ weigert, ſo kann die zuſtändige Behörde die er⸗ forderlichen Arbeiten auf Koſten des Verpflichteten durch Dritte vornehmen laſſen. § 17. Der Kommunalverband kann Kartoffeln die einer ordnungsmäßig ergangenen Aufforde⸗ rung zuwider nicht angezeigt oder bei behör⸗ Nachprüfung verheimlicht oder ſonſtwie der Auf⸗ nahme entzogen werden oder die der Kartoffeler⸗ zeuger vorſchriftswidrig zu verwenden oder zu cräußern ſucht, ſowie Kartoffeln, die unbefugt in den Verkehr gebracht werden, ohne Zahlun einer Entſchädigung zugunſten des Kommunal⸗ verbandes für verfallen erklären. Der Kommunal⸗ verband kann ſchon vor der Verfallerklärung die zur Sicherſtellung der Kartoffeln erforderlichen Anordnungen treffen.. Gegen die Verfügung iſt Beſchwerde zuläſſig. Ueber die Beſchwerde entſcheidet die höhere Ver⸗ waltungsbehörde endgültig. Die Boſchwerde be⸗ wirkt keinen Auſſchub. 8 18. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldſtrafe bis zu zehntauſend Mark oder mit einer dieſer Strafen wird beſtraft, 1. wer den auf Grund des§ 2,§ 13 Abf. 1 er⸗ laſſenen Beſtimmungen zuwiderhandelt; 2. wer den Vorſchriften im§ 11 oder den auf Grund des§ 11 erlaſſenen Beſtimmungen zu⸗ widerhandelt; 3. wer die Auskunft, zu der er nach§ 7 Abf. 3, § 15, Abſ. 2 oder nach den auf Grund des 8 18 Abf. 2 erlaſſenen Beſtimmungen verpflichtet is nicht erteilt oder wiſſentlich unrichtige oder un vollſtändige Angaben macht; 4. wer der Vorſcheift im§ 15 zuwider den Ein⸗ tritt in die Räume, die Beſichtigung, die Einſich: in die Geſchäftsaufzeichnungen, die Feſtſtellung der vorhandenen Vorräte oder die Hilfeleiſtung bei dieſer Feſtſtellung verweigert. Neben der Strafe können die Vorräte, auf die ch die ſtrafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterſchied, ob ſie dem Täter ge⸗ hören oder nicht, ſoweit ſie nicht gemäߧ 17 für verfallen erklärt worden ſind. Bei vorſätzlichem Verſchweigen, Beiſeiteſchaffen, Veräußern oder Verfüttern von Vorräten muß die Geldͤſtrafe, wenn ausſchließlich auf ſie erkannt wird, mindeſtens dem zwanzigfachen Werte der Vorräte gleichkommen, auf die ſich die ſtrafbare Handlung bezieht. Höchſtpreisbeſtimmung vom 2. September 1918. J. Auf Grund des§ 2 der Bundesratsverorb⸗ nung vom 9. März 1918 über die Preiſe für Hülſen⸗, Hack⸗ und Oelfrüchte(Reichsgeſetzblatt S. 119) wird mit Zuſtimmung des Staatsſekretärs des Kriegsernährungsamts der Höchſtpreis für einen Zentner Kartoffeln aus der Ernte 1918 beim Verkauf durch den Erzeuger, falls die Lieferung nach dem 14. September 1918 erfolgt, auf Mk. 5,50 feſtgeſetzt. Zu dieſem Höchſtpreis tritt nach den Beſtimmungen des Staatsſekretärs des Kriegs⸗ ernährungsamts bei Lieferungen innerhalb der von ihm feſtgeſetzten Friſt eine Schnelligkeits⸗ prämie von 50 Pfg. und eine Anfuhrprämie, welche bei einer mehr als ein Kilometer betragen⸗ den Entfernung des Hofes des Erzeugers von der Bahn⸗ oder Schiffsverladeſtelle für jedes angefan⸗ gene weitere Kilometer 5 Pfg., im ganzen jedoch höchſtens 25 Pfg. beträgt. Der ſich hiernach er⸗ gebende Preis ſchließt die Koſten des Einladens in den Eiſenbahnwagen oder das Schiff ein. II. Auf Grund des 8 2 Abſatz 3 der genannten Bundesratsverordnung werden mit Zuſtimmang der Reichskartoffelſtelle die Preiſe für den nach dem 14. September 1918 ſtattfindenden Verkauf von Kartofſeln aus der Ernte 1918 durch den Erzeuger unmittelbar an den Verbraucher ein⸗ schließlich aller Prämien(Schnelligkeitsprämien, Ausfuhrprämien uſw.] wie folgt feſtgeſetzt: 1. beim Verkauf in Mengen bis zu 12 Zentner (beim Verkauf in Mengen über 12 Zentner gel⸗ ten die Beſtimmungen unter J): a) ab Acker oder Keller auf höchſtens Mk. 6.— für den Zentner;. p) fret Verladeſtelle des Verſandortes einſchließ⸗ lich der Koſten des Einladens daſelbſt auf 2. bei Lieferung der Kartoffeln durch den Er⸗ zeuger vor das Haus des Verbrauchers 0 Rückſicht darauf, in welchen Mengen die Kar⸗ toffeln geliefert werden, auf höchſtens Mk. 6.8, für den Zentner. II. Die Preiſe ſind Höchſtpreiſe im Sinne der Geſetzes betreffend Höchſtpreiſe. Wer höhere Prei als die Höchſtpreiſe fordert, oder ſich oder einen anderen gewähren oder verſprechen läßt, wird ar Grund der Bundesratsverordnung vom 8. Mai 191 gegen Preistreiberei(Reichsgeſetzblatt S. 395) be: vorſätzlicher Zuwiderhandlung mit Gefängnis un mit Geldſtrafe bis zu Mk. 200 000.— oder mi: einer dieſer Strafen, bei fahrläſſiger Zuwiderhand⸗ lung mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldſtrafe bis zu Mk. 50 000.— oder mit einer dieſer Strafen beſtraft. Wer wegen vorſätzlicher Zuwiderhandlung zweimal mit Gefängnis beſtraft worden iſt, wird beim dritten Mal mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren, bei mildernden Umſtänden mit Gefängnis nicht über 1 Monat beſtraft; daneben wird auf Geldſtrafe bis zu Mk. 500 000.— erkannt. Die gleichen Strafen treffen denjenigen, welcher vorſätzlich zu der Zuwiderhandlung auffordert, an⸗ reizt, oder ſich erbietet. Neben der Strafe wird ein Betrag eingezogen, der dem über dem Höchſtpreis erzielten Erlös ent⸗ ſpricht. Neben der Strafe kann ferner auf Ein⸗ ziehung der Gegenſtände erkannt werden, auf die ſich die ſtrafbare Handlung bezieht, ohne Unter⸗ ſchied, ob ſie dem Täter gehören oder nicht. Neben Gefängnis kann auf Verluſt der bürgerlichen Ehreurechte erkannt werden. Neben Zuchthaus iſt auf dieſen Verluſt zu erkennen. Neben der Strafe kann ſchließlich angeordnet werden, daß die Verurteilung auf Koſten des Schuldigen öffentlich bekannt zu machen iſt; bei einer zum dritten Mal erfolgenden Beſtrafung muß dies angeordnet werde:; Karlsruhe, den 3. September 1918. Großherzogliches Miniſterium des Innern. J. B.: Weingärtner. Ba . Verordnung. (Vom 3. September 1918.) Kartoffelverſor gung betr. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 18 Juli 1918 über die Kartoffelverſorgung(Reichs⸗ Geſetzblatt Seite 733, 738) in Verbindung mit der Bundesratsverordnung vom 25. September 1915 itber die Errichtung von Preisprüfungsſtellen und⸗ die Verſorgungsregelung in der Faſſung vom tovember 1915(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 607, 728 wird verordnet, was folgt: 5 J. Zuſtändigkeitsbeſtimmungen. 8 1. Im Sinne der Bundesratsverordnung vom 18. Juli 1918 iſt Landeszentralbehörde das Miuiſte rium des Innern, höhere Verwaltungsbehörde de Landeskommiſſär, untere Verwaltungsbehörde daz Bezirksamt; letzteres iſt auch zuſtändig zu An⸗ ordnungen gemäß 8 11 Satz 2 der Bundesrats. verordnung vom 18. Juli 1918. Vermittlungsſtelle im Sinne des 8 6 der Bundes ratsveroroͤnung vom 18. Juli 1918 iſt die beim Statiſtiſchen Landesamt errichtete„Badiſche Kar⸗ toffelverſorgung“; die Beſtimmungen unſerer Ver⸗ ordnung vom 2. März 1916, Regelung der Ver⸗ ſorgung mit Speiſekartoffeln betreffend(Geſetzes⸗ und Verordnungsblatt Seite 47) bleiben aufres, erhalten. II. Aufbringung der Kartoffeln Großherzogtum. § 2. Die Kommunalverbände haben die ihnen von der Badiſchen Kartoffelverſorgung zur Sicherſtel⸗ lung und Lieferung aufgegebenen Kartoffelmengen — im können ſie zwecks Sicherſtellung und Aufbrin 18 derjenigen Mengen, welche zur Deckung des eige⸗ nen Bedarfs des Kommunalverbands erforderlich ſind, verfahren. In den Gemeinden erfolgt die Unterverteilung auf die Kartoffelerzeuger durch den Gemeinderat. Die einzelnen Kartoffelerzeuger haben die bei ih⸗ nen ſichergeſtellten Mengen getrennt von den übrigen Kartoffelvorräten aufzubewahren; ſie ſind derlichen Handlungen vorzunehmen. Die ſicher⸗ höchſtens Mk. 6.30 für den Zentner geſtellten Mengen dürfen nicht verbraucht, noch P Tf// K der WD Die Nommuncverdände daden die dur erung Nwänels Wespe N auſgegedenen Mengen der Geſchäftsſene der Ba⸗-NJorgungederechtigte ar auf die Gemeinden zu verteilen. In gleicher Weite verpflichtet, die zur Erhaltung und Pflege erfor⸗ diſchen Kerrtofſelverſorgung rechtzeitig zur Ver fügung zu ſtelen und nach deren Weisung zu ver⸗ enden. Die aufgegebenen Wiengen ind Mindeſt⸗ mengen. Die Erwerbung der Kartoffeln erfolgt durch Aufkäufer, welche vom Kommunalverband des Er⸗ e im Benehmen mit der Geſchäftsſtelle er Badiſchen Kartoffelverſorgung beſtellt ſind. § 3. Beſtehen nach Auffaſſung des Gemeinderats Zweifel, ob die auferlegten Mengen in der Ge⸗ meinde ſichergeſtellt oder abgeliefert werden kön⸗ nen, ſo iſt dies dem Kommunalverband anzuzeigen. Der Kommunalverband entſendet in eine ſolche Gemeinde einen aus beeidigten Sachverſtändigen beſtehenden Ausſchuß, welcher die vorhandenen Be⸗ ſtände bei den einzelnen Kartoffelerzeugern nach⸗ prüft und über das Ergebnis dem Kommunalver⸗ band berichtet. Der Kommunalverband hat die⸗ jenigen Kartoffelmengen, welche in einer Gemeinde nicht ſichergeſtellt oder abgeliefert werden können, auf andere Gemeinden des Kommunalverbands zu verteilen. Sollte auch dies nicht möglich ſein, ſo iſt Vorlage an die Badiſche Kartoffelverſorgung zu erſtatten. 5 § 4. Die Kartoffelerzeuger ſind verpflichtet, die von ihnen geernteten Speiſekartoffeln, ſoweit ſie nicht nach den Beſtimmungen des Kriegsernäh⸗ ungsamts oder der Reichskartoffelſtelle von der icherſtellung und Lieferung ausgenommen ſind und nicht nachweislich auf Bezugsſcheine(88 13 ff.) abgegeben wurden, an die nach 8 2 Abſatz 4 eſtellten Aufkäufer gegen Bezahlung des Erzeu⸗ gerhöchſtpreiſes abzugeben. 5 Die Kartoffelerzeuger dürfen die von ihnen ge⸗ ernteten Kartoffeln, auch ſoweit ſie freigelaſſen ſind, vorbehaltlich anderweitiger Beſtimmungen des Kriegsernährungsamts oder der Reichskartoffels ſtelle nur an die beſtellten Aufkäufer oder auf Be⸗ zugsſcheine(88 13 ff.) abgeben. Jede andere Ab⸗ gabe iſt verboten; die Kartoffeln, auf welche ſich die unzuläſſige Handlung bezieht, unterliegen der Beſchlagnahme und Einziehung. III. Regelung des Verkehrs mit Kartoffeln. 8 5. Die Kommunalverbände haben die Verſorgung ihrer Bevölkerung mit Kartoffeln zu regeln und Höchſtpreiſe für den Kleinverkauf an die Ver⸗ braucher feſtzuſetzen, ſoweit nicht die Feſtſetzung durch das Kriegsernährungsamt oder das Miniſte⸗ rium des Innern erfolgt. Die Verſorgungsberechtigten dürfen Kartoffeln nur durch den Kommunalverband oder auf Be⸗ zugsſcheine(§S 13 ff.) beziehen. Jeder andere Er⸗ werb iſt verboten; die Kartoffeln, auf welche die unzuläſſige Handlung bezieht, unterliegen der Beſchlagnahme und Einziehung. Selbſtverſorger gelten inſoweit als Verſorgungsberechtigte, als ihre Ernte zur Deckung des zuläſſigen Verbrauchs nicht ausreicht. Für vom Kommunalverband gelieferte Kar⸗ koffeln, welche nachweisbar zum menſchlichen Ge⸗ nuß nicht tauglich ſind, iſt dem Verbraucher Erfat zu leiſten. 5 8 6. Die Kommunalverbände ſind befugt, den Verſorgungsberechtigten zu ermöglichen, ihren zu⸗ läſſigen Bedarf an Kartoffeln für die Zeit vom 17. November 1918 ab auf die Dauer von 26 Wo⸗ chen vor dem 17. November 1918 durch den Kom⸗ munalverband zu beziehen. Dieſe Vorverſorgun; ſoll nicht geſtattet werden, wenn der Verſorgune⸗ berechtigte keine geeigneten Lagerräume beſitzt oder vorzeitiger Verbrauch zu befürchten iſt. Bei der Berechnung des zuläſſigen Bedarfs iſt der Verluſt durch Schwund angemeſſen zu berückſichtigen. Bei einem Wochenkopfſatz von 7 Pfund iſt für die Dauer von 26 Wochen eine Menge von 2 Zentnern u gewähren. Die Kommunalverbände geben be⸗ annt, wann und in welcher Weiſe dieſe Vorver⸗ ſorgung erfolgen kann. § 7. Die Kommunalverbän treffen, gegen Kartoffelkarten erfolgen, ſoweit nicht die Be⸗ verſorgung gemäß ds 8 ode 1 kattfindet. Im J ſorgung keine Kartofſelkgrten. brauchte Kartofſeln wird kein Era geteikek. oder 1 n 8 S. N S 9. Wer Kartoffeln in Verwogrung Hat, har für ihre zweckmüßige Lagerung und pflegliche Be⸗ handlung Sorge zu tragen. Die Kommunalver⸗ bände haben ſich hierüber durch Nachſchau zu ver⸗ läſſigen; ergibt ſich eine ungeeignete Aufbewahrung der Kartoffeln, welche deren Verderben befürchten läßt, oder wird feſtgeſtellt, daß der Beſitzer ſeine Vorräte zu ſchnell verbraucht, ſo ſind die Kar⸗ toffeln vom Kommunalverband gegen Entſchädigung bisherigen Beſitzer Kar⸗ wegzunehmen und dem toffelkarten auszuſtellen. § 10. Die Vorverſorgung durch unmittelbaren Bezug von Kartoffeln durch den Verſorgungs⸗ berechtigten beim Erzeuger iſt nur geſtattet, mittels eines Kartoffelbezugsſcheins nach dem anliegenden Muſter. Der Vordruck iſt in 4 Abſchnitte A— 1 eingeteilt. 5 Zur Vorverſorgung auf Bezugsſchein darf für eine Perſon eine Höchſtmenge von 2 Zentnern be⸗ zogen und geliefert werden. Innerhalb dieſer Höchſtgrenze kann der Bezug auch auf mehrere Bezugsſcheine erfolgen. Die Vorverſorgungszeit wird vom 17. November 1918 ab gerechnet, auch wenn der Bezug der Kartoffeln ſchon vorher ſtatt⸗ gefunden hat. Bet einem Wochenkopfſatz von 7 Pfund hat eine Menge von 2 Zentnern unter Be⸗ rückſichtigung des Schwundes für 26 Wochen aus⸗ zureichen. 5 § 11. Der Abſchnitt A des Bezugsſcheins enthält auf der Vorderſeite den Vordruck für den Antrag auf Geſtattung des Kartoffelbezugs und die Be⸗ ſcheinigung des Bürgermeiſteramts des Einfuhr⸗ orts über die Menge, zu deren Bezug der Antrag⸗ ſteller iſt berechtigt, auf der Rückſeite den Vordruck für die Lieferungszuſage des Kartoffelerzeugers und die Höchſtpreisbeſtimmungen. Der Antragſteller muß die ſchriftliche Verſiche⸗ rung abgeben, aus wieviel Perſonen ſein Haushalt beſteht, und daß er weder über genügend eigene Kartoffeln verfügt, noch ſich anderweit im zu⸗ läſſigen Umfang eingedeckt hat. Wiſſentlich un⸗ richtige Angaben werden nach 8 17 der Bundes⸗ ratsverordnung über die Errichtung von Preis⸗ prüfungsſtellen und die Verſorgungsregelung mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geloͤſtrafe bis zu 1500/ beſtraft. 0 Der Antrag iſt mit ausgefüllter Lieferungszuſage beim Bürgermeiſteramt(Geſchäftsſtelle, Kartoffel⸗ amt, Lebensmittelamt) des Wohnorts des Be⸗ ziehers einzureichen und darf nach dem 30. Sep⸗ tember 1918 nicht mehr geſtellt werden. Die Be⸗ ſcheinigung des Bürgermeiſteramts darf nach dem 10. Oktober 1918 nicht mehr erteilt werden; ſie darf nur verſagt werden, wenn der Antragſteller keine geeigneten Lagerräume beſitzt oder vorzei⸗ tiger Verbrauch zu befürchten iſt. Das Bürger⸗ meiſteramt(Geſchäftsſtelle uſw.) des Wohnorts des Antragſtellers iſt berechtigt, für Erteilung der Be⸗ ſcheinigung eine Gebühr von höchſtens 10 für jeden Schein zu erheben. Die Erteilung der Be⸗ ſcheinigung iſt in einem Verzeichnis zu vermerken. Nach Ausſtellung der Beſcheinigung iſt der ganze Schein dem Kommunalverband des Ausfuhrorts zur Erteilung der Ausfuhrgenehmigung zu über⸗ ſenden. Bei Ueberſendung ſind für die entſtehenden Auslagen 20 3 in Briefmarken für jeden Schein beizufügen, die je hälftig für den Kommunal⸗ verband des Ausfuhrorts und das Bürgermeiſter⸗ amt des Ausfuhrorts beſtimmt ſind. Die Aus⸗ fuhrgenehmigung darf nur verweigert werden, wenn durch die Genehmigung die Erfüllung der dem Kommunalverband obliegenden Pflicht zur Verſorgung der eigenen Bevölkerung des Bezirks mit Kartoffeln in Frage geſtellt würde. behält der Kommunalverband des Ausfuhrorts den Abſchnitt A zurück und überſendet die Abſchnitte B und O nach vollſtändiger Ausfüllung je nach An⸗ trag dem Antragſteller oder Lieferer als porto- pflichtige Dienſtſache. Im Fall der Ablehnung des Ausfuhrantrags ſendet der Kommunalverband den ganzen Schein als portopflichtige Dienſtſache mit dem Vermerk„Antrag abgelehnt“ an das Bürger⸗ meiſteramt des Wohnorts des Antragſtellers zur weiteren Benachrichtigung desſelben zurück. Ueber die Erledigung der Anträge iſt ein Verzeichnis zu führen.. § 12. Der Abſchnitt B enthält den Vordruck für die Beſcheinigung des Kommunalverbands des Ausfuhrorts, daß der Lieferer zur Abgabe einer beſtimmten Menge Kartoffeln berechtigt iſt, und die Beſcheinigung, daß er ſie tatſächlich abgegeben hat. Die letztere Beſcheinigung iſt bei Aufgabe zur Bahnbeförderung von der Station des Ausfuhrorts, bei 1 5 Beförderung von dem Bürgermeiſter amt des Ausfuhrorts zu erteilen. Sind beide Be⸗ ſcheinigungen erteilt, ſo dient der Abſchnitt dem Lieferer als Ausweis gegenüber den Aufkäufern 8 des Kommunalverbands; er bat ihn daher ſorafältia ebe vren., Wi erbt der Ver- und O on den 0 die Dauer der Vorver- 5 Sas Y, do val der Nieſerer dar zu ſorgen, do Jar vorzeitig ver der in den Beis des Abſchnüts B gelangt. Im Fall der Genehmigung des Ausfuhrantrags. —ä— e eee eee dee lee Arractener e 8 M MN Die Kartoſſelmengen, welche Kartoffelerzeugen aul Bezugsſcheine abgeben, werden ihnen auf du Mengen angerechnet, welche auf Grund der Um legung bei ihnen ſicherzuſtellen oder von ihnen a zulieſern wären. Die erfolgte Abgabe iſt in dez Wirtſchaftskarte des Lieferers zu vermerken. S 18. Der Abſchnitt O dient als Beförderung ſchein. Die Beſcheinigungen werden von dem Kom munalverband des Ausfuhrorts und der Statint oder dem Bürgermeiſteramt des Ausfuhrorts er teilt; 8 12 Abſatz 1 Satz 2 findet entſprechende A wendung. Bei Beförderung der Kartoffeln mit de Bahn iſt der Beförderungsſchein dem Frachtbri der Expreßgutkarte uſw. anzuſchließen, bei Befb derung der Kartoffeln mit Fuhrwerk oder als G väck, Traglaſt uſw. hat ihn der Beförderer bei ſich zu führen und den mit der Ueberwachung des Ls bensmittelverkehrs Beauftragten auf Verlangen vorzuzeigen. l Die Beförderung darf nur an dem Tage erfob gen, welcher von der Bahnſtation oder dem Bür germeiſteramt des Berſandorts als Abgangstag vermerkt iſt. Nach dem 16. November 1918 iſt die Beſörderung überhaupt nicht mehr zuläſſig. Er⸗ fordert der Verſand mit der Bahn mehr als einen Tag, ſo muß die Verſendung an dem als Beföz derungstag bezeichneten Tage beginnen. 5 Die Beförderung der Kartoffeln ohne Befd derungsſchein oder nach Ablauf feiner Giltigkeit i verboten. Ohne Beförderungsſchein oder nach A lauf ſeiner Giltigkeit beförderte Kartoffeln unter liegen der Beſchlagnahme und Einziehung. Für den Verſand von Kartoffeln, der nicht im Bezugsſcheinverfahren gemäß 88 10 bis 17, 19 Ab ſatz 2 erfolgt, bleiben die Beſtimmungen unſerei Verordnung vom 2. April 1918, Beförderung voß Kartoffeln betreffend(Geſetzes⸗ und Verordnungs blatt Seite 95), maßgebend. der Kommunalverband des Ausfuhrorts bei Geneh migung des Ausfuhrantrags dem Bürgermeiſter⸗ amt des Ausfuhrorts und dem Kommunalverband des Einfuhrorts zu überſenden; letzterer hat daß Bürgermeiſteramt(Geſchäftsſtelle uſw.) des Eim fuhrorts von der Genehmigung zu verſtändige 15. Die Erwirkung eines Bezugsſcheins 5 erforderlich beim unmittelbaren Bezug von Kar⸗ toffeln ſowohl aus einem auswärtigen Kommunal⸗ verband als auch innerhalb des gleichen Kom⸗ munalverbands. Wohnen der Bezieher und der Lieferer in der gleichen Gemeinde, ſo ſind lediglich die Abſchnitte A und B und, ſofern die Beförderung nicht inner halb des geſchloſſenen Orts erfolgt, auch der Ab⸗ ſchnitt C zu verwenden. Die Genehmigung zum Bezug und zur Abgabe iſt von dem Bürgermeiſter⸗ amt des Wohnorts zu erteilen. darf nur verweigert werden, wenn der Antrag⸗ ſteller keine geeigneten Lagerräume beſitzt oder vor⸗ zeitiger Verbrauch zu befürchten iſt. § 16. Bezugsſcheine können für die Dauer der Vorverſorgung(F 13 Abſatz 2) auch auf Anſtalten ſowie auf Gaſtſtätten und ähnliche Betriebe ausge ſtellt werden, an erſtere bis zu einer Höchſtmenge von 2 Zentnern auf den Kopf, der in der Anſtal! verpflegten Perſonen, an letztere bis zu einer Höchſtmenge von 2 Zentnern für jeden Haus haltsangehörigen und Angeſtellten. Durch Ver mittelung des Kommunalverbandes kann der hien nach zuläſſige Bedarf auch auf von der Geſchäfts ſtelle der Badiſechn Kartoffelverſorgung zur Vey fügung geſtellte, von ihr abgeſtempelte Frachtbrieft bezogen werden; die von der Geſchäftsſtelle der Badiſchen Kartoffelverſorgung hierbei er teilten Weiſungen ſind zu beachten. Im übrigen hat die Belieferung durch den Kommunalverband zu erfolgen. 8 17. Beim Bezug von Kartoffeln von eigenen oder gepachteten Grundſtücken, welche außerhalh des Wohnorts des Beſitzers gelegen ſind, finden obige Beſtimmungen entſprechende Anwendung. Hat der Eigentümer oder Pächter das Grundſtück ſelbſt bebaut, oder durch Angehörige ſeines Haus⸗ halts bebauen laſſen, ſo ſind er und ſeine Ange⸗ hörigen bei Berechnung des zuläſſigen Bedarfs als Selbſtverſorger anzuſehen; liegt dieſe Voraus⸗ ſetzung nicht vor, ſo ſind ſie als Verſorgungsberech⸗ tigte auch dann zu behandeln, wenn ſie die Saat kartoffeln ſelbſt geliefert haben. 5 § 18. Die Kommunalverbände haben der Bar diſchen Kartoffelverſorgung ſpäteſtens auf 1. De⸗ zember 1918 für die einzelnen Gemeinden ihres Be⸗ zirks eine Zuſammenſtellung über die auf Bezugs⸗ ſcheine aus⸗ und eingeführten Mengen einzureichen 8 19. Die Ausfuhr von Kartoffeln aus dem Großherzogtum in das Reichsausland iſt nur mit Genehmigung des Miniſteriums des Innern, die Ausfuhr in die übrigen Bundesſtagten nur mit Ge⸗ läſtia: § 14. Die Beſcheinigungen in Abſchnitt D hc Die Genehmigung nehmigung der Badiſchen Kartoffelverſorgung zu⸗ ſie wird arundſätzlich nun an minderbemititelte 55 üht 4 Zimmerma in ſauberer und geſchmackvoller Ausf werden raſch angefertigt von der Buchdruckerei Geor * Art Eh aller