Hmtsblaff der Bürgermelstéerämter Se ckenheim, dlvesheim, Heckurhausen Edingen. Zuftellung. Durch die 19. Jahrg. SGonn⸗ und Feiertago. Abonnementspreis: Monatlich 1 Mk. bei freier Poſt bezogen pro Quartal 8.25 Mk.— Grſcheint täglich mit Ausnahme der Kleiner Tagesſplegel. Die 15 Berliner Millioneninduſtrieunternehmungen ha⸗ ben in der Zeit vom 10. November bis 15. Dezember bei 60 Prozent Arbeitsminderheit ein Mehr von„ Million Mark en Löhnen gezahlt. Eine Rentabilität der genannten Be⸗ kriebe ſei ſchon jetzt nicht mehr zu erzielen. 5— 2 1 73 ö„Homme Sibre“ meldet: Die Einladung der deutſchen Regierung zu Vorbeſprechungen über einen Präliminar⸗ 475 iſt von den Alliierten nicht angenommen worden. te Alliterten ſind nicht in der Lage, vor Bildung einer vom 3 deutſchen Volk gewählten Regierung die Friedens⸗ ge überhaupt zur Diskuſſion zu ſtellen. 4 1 zur Räumung Rigas geführt, nachdem die engliſche Flotte ſich außerſtand erklärt hatte, zum Schutze der Deutſchen einzu⸗ greifen. 2— Vorlegung der Friedensurkunde durch Amerika. Hat Wilſons Europareiſe Zweck? Wilſons Europareiſe iſt offenbar von einem grö⸗ eren Erfolge begleitet, als man nach den imperia⸗ iſtiſchen und racheſüchtigen Aeußerungen Englands und Frankreichs nach Abſchluß des Waffenſtillſtandes N u hoffen wagte. Wilſon hat bekanntlich kurz vor 9 Per Abfahrt nach Europa den Gegnern ſeiner Reiſe 0 geantwortet, daß er nach Europa fahren müſſe, um einer mißverſtändlichen Auslegung ſeiner 14 Punkte dorzubeugen, die nicht nur von Deutſchland, ſondern auch von England und Frankreich angenommen wor⸗ den ſeien. Er war— wie unwiderſprochen in der amerikaniſchen Preſſe erklärt wurde— zu der Reiſe In erſter Reihe durch eine Mitteilung ſeines Freundes und Vertrauten, des Oberſten Houſe, ver⸗ anlaßt worden, daß ein Gewaltfrieden durch Eng⸗ land und Frankreich zu befürchten ſei. Nachdem die lich das ganze amerikaniſche Volk geſchloſſen hinter Wilſon und erklärte, daß es nicht dulden würde, daß Wilſon beleivigt werde, noch daß ſeine 14 Punkte verfülſcht würden. Die Stimmung in England und Frankreich muß den Amerikanern doch recht eigenartig vorgekommen ſein, wenn ſie eine Beleidigung Wilſons befürchteten, der noch wenige Tage vor Abſchluß des Waffenſtill⸗ ttandes von der Entente mit Recht als der Retter Frankreichs und Englands geprieſen wurde. Zu⸗ 5 1 erklärte die amerikaniſche Preſſe, daß Amerika ie Friedensurkunde vorlegen müſſe, da nur durch Amerika der Krieg zu Gunſten der Entente entſchieden erd worden ſei. Nun hat Wilſon in ſeiner Anſprache an die amerikaniſchen Truppen mitgeteill, daß die ame⸗ 0 kikaniſche Friedensurkunde von England und Frank⸗ eceich angenommen worden ſei und von Amerika vor⸗ mt⸗. gelegt werden ſolle. Zugleich wies Wilſon darauf (b daß ein Frieden des Rechtes und der Gerechtig⸗ 52 leit geſichert ſei. Dieſe Anſprache Wilſons hat ungewöhn⸗ liche Bedeutung. Zeigte ſeine Reiſe nach 7 Europa ſchon, daß er nicht der Mann ſei, der ſich von den Imperialiſten der Entente hinter das Licht füh⸗ 8050 ten laſſe, ſo beweiſt ſeine Anſprache jetzt, daß er ſeine N Übſichten in Europa erreicht hat. Vor der zähen und uinbeugſamen Energie, die an Wilſon gerühmt wird, aben Lloyd George und Clemenceau kapitulieren J. müſſen. Es iſt keine Frage, daß Wilſons Reiſe ſo⸗ vohl in Frankreich als auch in England nicht nur mit 81 ißtrauen, ſondern ſogar mit offener Feindſchaft deobachtet wurde. Es wurde auch bereits geſagt, 1. daß jetzt Amerika und Wilſon nicht mehr die aus⸗ ſciaggeben den Gewalten ſeien, da das deutſche Heer ampfunfähig ſei, und Frankreich auf die amerika⸗ kiſche Unterſtützung verzichten könne. Trotzdem ſcheint Wilſon geſiegt und ſeinen un⸗ dongſamen Willen durchgeſetzt zu haben, unterſtützt don der großen wirtſchaftlichen Macht Amerikas, auf 5 die Entente um Frieden nicht verzichten kann, und 5 der moraliſchen Macht der Perſönlichkeit Wil⸗ 0 der zum erſten Male das Weltgeſetz aufgeſtellt 905 daß Diplomatie nicht die Verkörperung der Ge⸗ alt, ſondern des Rechtes ſei. Dieſen Fortſchritt der enſchheit hat die Welt Milſon zu danken, und Lloyd urge und Clemenceau ſind klug genug geweſen, die edeutſamen Imponderabilien dieſer moraliſchen Er⸗ einung in ihrer Wirkung auf die Menſchheit nicht zu unterſchüänen und auf ihre Gewaltpolitik älteſten Stiles zu verzichten. Vor der Friedens konferenz. 4 T.. Haag, 3. Jan. Clemenceau empfing eine Deputa⸗ stel des allgemeinen Arbeiterbundes. Er erſuchte um Auf⸗ keglung eines Detailorogramms für Arbeiter, damit es ihm uwolich wäre, die Arbeiter auf der Friedenskonferenz zu cberſtüben. Er ſehe nicht ein, daß Schwierigkeiten ſich er⸗ int. Waffen 5 6 5 755 Ii c 15 ———— —— e SG οοονονοννοννονινν Der Anmarſch der bolſchewigiſchen Heere im Often baz Europa⸗Reiſe Wilſons Tatſache geworden war, ſtellte könnten und erklärte ſich bereit, durch Abhaltung einer Montag, den G. Januar 1919 Von der bentſchen Frfevensdelegarfon. 1 Berlin, 4. Jan. Wie dem„Deutſchen Kurier“ zufokge von zuverläſſiger Stelle verlautet, wird die deutſche Frie⸗ densdelegation von einem Diplomaten, der genauer Kenner der Weſtmächte iſt, geführt werden. Auch Staatsſekretär Erzberger wird ebenſo wie die Geſandten von Haniel und Roſen der Delegation angehören. Der frühere Staatsſekre⸗ tär von Kühlmann, der ebenfalls genannt worden iſt, kommt als Unterhändler nicht in Betracht. Beginn der„Friedensprozedur“. W. T. B. Bern, 3. Jan. Die Pariſer Zeitungen berichten, daß ſofort nach der Rückkehr des Präſiden⸗ en Wilſon aus Italien die Alliierten die Friedens⸗ prozedur beſprechen und ihr Programm ausarbeiten werden. Dieſe Verhandlungen würden zweifellos in der erſten Hälfte des Januar ſtattfinden. Selbſt wenn erklärt werde, daß die Alliierten vüllig einig ſeien, ſo könne der Frieden erſt an dem Tage unterzeichnet werden, an dem Deutſchland ſeine innere Lage wie⸗ zer hergeſtellt haben werde. Zwiſchen Waffenſtillſtand und Friede. Zwei amerikaniſche Kreuzer vor Danzig. W. T. B. Danzig, 3. Jan. Geſtern nachmittag wafen im Hafen von Neufahrwaſſer anſtelle des er⸗ warteten amerikaniſchen Kreuzers„Cheſter“ die bei⸗ den amerikaniſchen Kreuzer„Wai?“ und„Bion“ von Swinemünde kommend ein. Aufſtand in einem Offiziersgefangenenlager. T.u. Neiſſe, 3. Jan. Im Offiziersgefangenenlager ver⸗ luchten die Offiziere bewaffneten Aufſtand, zu deſſen Unter⸗ drückung Militär hinzugezogen werden mußte. Auf beiden Seiten gab es Tote und Verwundete. Deutſchland. Ein Schreiben der Unabhängigen mit Erklärung der Grüude ihres Austritts. W T. B. Berlin, 3. Jan. In einem Schreiben an den Berliner Zentralrat geben die unabhängigen ſozialdemo⸗ kratiſchen Mitglieder der preußiſchen Regierung Ströbel, Adolf Hoffmann, Dr. Roſenfeld, Dr. Graf von Arco, Dr. Breitſcheidt, Paul Hoffmann, Hofer und Simon bekannt, daß ſie aus ihrem Amte ausſcheiden. Sie begründen ihren Entſchluß damit, in einer Aussprache mit dem Zentralrat habe ſich ergeben, daß eine erfolgreiche Vertretung ihrer Ideen in der Regierung infolge der mehrheitsſozialiſtiſchen Zuſammenſetzung des Zentralrates unmöglich geworden und ihnen durch das Ausſcheiden der Unabhängigen aus dem Rate der Volksbeauftragten der nötige Rückhalt bei der Reichsregierung geraubt worden ſei. Der unmittelbare Grund zu ihrem Rücktritt ſei die Tatſache, daß von ihnen nerlangt worden ſei, ohne weitere Prüfung der Ernennung des Oberſten Reinhard zum preußiſchen Kriegsminiſter zu⸗ zuſtimmen. Ein Oberbürgermeiſter vom A und S.⸗Rat abgeſetzt. W. T B. Berlin, 3. Jan. Der„Vorwärts“ meldet aus Gelſenkirchen: Der Oberbürgermeiſter von Gelſenkirchen, Mathäus iſt durch den A.⸗ und S.⸗Rat abgeſetzt worden, weil ſeine Anſchauungen mit der neuen Zeit nicht übereinſtimm⸗ ten, wegen Nichterfüllung gewiſſer Forderungen und weil er es nicht verſtanden habe, Autorität und Anſehen des Sol⸗ batenrates ſeit dem 19. November zu heben. Zum füddentſchen Zuſammenſchlußz. W. T. B. Berlin, 3. Jan. Auf die Kundgebung der ſüd⸗ beutſchen Stgaten an die Reichsreglerung hat der eine Vor⸗ ſihende der Reichsregierung, Herr Ebert, an den Miniſter⸗ präſidenten Blos in Stuttgart folgendes Telegramm ge⸗ richtet: Auf Telegramm vom 30. Dez. Vor endgültiger Er⸗ klärung zu den Beſchlüſſen der Stuttgarter Konferenz der ſüddeutſchen Regierungen vom 27. und 28. Dez, ſind Ver⸗ handlungen mit mehreren Reichsämtern erforderlich, die ſo⸗ fort eingeleitet ſind. Endgültige Antwort erfolgt baldigſt. Wir werden alles kun, um die Mitwirkung der deutſchen Reichsſtaaten an den Reichsgeſchäften ſicherzuſtellen und bis zur endgültigen Regelung durch die Nationalvreſammlung zu gewährleiſten. Ebert. Bergarbeiterſtreik in Schleſien beendet. W. T. B. Beuthen, 3. Jan. Der Bergarbeiterſtreil in dem oberſchleſiſchen Kohlenrevier kann im ganzen als erloſchen angeſehen werden. Mit wenigen Aus⸗ nahmen iſt die Belegſchaft heute vollzählig einge⸗ fahren. Die Lage in Poſen. T. U. Bentſchen, 3. Jan. Das„Berl. Tagebl.“ er⸗ erz von eingeweihter polniſcher und deutſcher Seite: er Bentſchener Arbeiter- und Soldatenrat teilt mit: Zwiſchen den Berliner Regierungsvertretern und den polniſchen Abordnungen wurde in Poſen eine Ver⸗ einbarung getroffen, wonach die Truppen des Hei⸗ matſchutzes aus der geſamten Provinz Poſen zurück⸗ gezogen werden ſollen. Das fünfte Armeekorps und Teile des zweiten Armeekorps ſollen aufgehoben werden und an ihrer Stelle ein paritätiſcher Sicher⸗ heitsdienſt aus polniſchen und deutſchen Soldaten, die 0 der Provinz Poſen beheimatet ſind, gebildet werden. Reueſtes aus aller Welt. Bombenattentat auf Offiziere. W. T. B. Kiew, 4. Jan. Vor einigen Tagen wurde vor dem Gebäude, in dem gefangene Hetmansoffiziere interniert ſind, auf einen neu eintreffenden Trupp von 20 Offizieren Inſerationspreis: Die einſpaltige Petitzetle 80 Pfg., Reklamen 1 Mk. Bei öfterer Aufnahme Nabatt. Fernſprechanſchluß Nr. 16. No. A Poſtſcheckkonto: Ludwigshafen a. Rh. Nr. 5799. Faächungsmännfthäften Ferdtet dder vderwunder würden Durch die Glasſplitter zertrümmerter Fenſterſcheiben ws. den zahlreiche Perſonen ſchwer oder leicht verletzt. Jugoſlawiſche Vergewaltigungsverſuche. i Klagenfurt, 4. Jan. Geſtern früh beſchoß die füdſtaw eech Artillerie die nördlich der Drau gelegene Hollenburg, Hier auf folgte um 4 Uhr morgens eine füdſlawiſche Abteilung über die Drau bei Marierain, eine Stunde ſüdlich von Kla⸗ genfurt. Die Kärntner Volkswehr warf die ſüdſlawiſche Ab⸗ teilung nach kurzem Kampfe über die Drau zurück. Dis Südſlawen ließen auf der eiligen Flucht Material und den größten Teil ihrer Ausrüſtung liegen. Bei der Kärntner Volkswehr ſind keine Verluſte entſtanden. Der geplant Vorſtoß der ſüdſlawiſchen Truppen auf die reindeutſche Stadl Klagenfurt iſt ein neuerlicher Beweis dafür, daß die jngo⸗ ſlawiſche Regierung ohne Rückſicht auf die tatſächlichen Sied⸗ lungsverhältniſſe in Kärnten ihre imperialiſtiſchen Tenden zen verfolgt. Die Landesregierung in Kärnten erhob de der Laibacher Nationalregierung gegen die neuerlich ver ſuchte Vergewaltigung der deutſchen Stadt Klagenfurt ſchan⸗ fen Proteſt. 5 2 Brand eines Getreidemagazins. W. T. B. Amſterdam, 4. Jan. Nach einer Reuter melo ans London iſt dort vorgeſtern ein großes Gerreidemagazin abgebrannt, wobei Lebensmittel im Werte von einer Mik⸗ lion Pfund Sterling verloren gingen. Der den Gebäuden zugefügte Schaden beträgt eine halbe Million engl. Pfund Es war ſo gut wie nichts verſichert. Von amtlicher Seite wird die Vernichtung der rieſigen Mengen von Leben smit deln als eine Kataſtrophe bezeichnet. ö Ueberfall der Italiener in Kroatien. f W. T. B. Agram, 4. Jan. Amtlich wird gemeldet: Da Italiener überfielen am 31. Dezember früh die rein kroa⸗ tiſche Stadt Knin, die ſich außerhalb der Demarkationslintg befindet. 300 Mann ſerbiſcher Beſatzung und die ſerbiſchg Bürgerwehr leiſteten Widerſtand, bis die jugoflawiſche Ab⸗ teilung nach zweiſtündigem Kampfe vom ſerbiſchen Militeir kommando in Spalato den Rückzugsbefehl erhielt. Der Bolſchewismus in Riga. a T. U. Berlin, 4. Jan. Der„Lokal⸗Anzeiger“ meldet von Bord der„Lucie Woermann“: In Riga herrſcht bolſchewiſti ſcher Aufruhr. Das Deutſche Theater brennt. Es finden Straßenkämpfe ſtatt. Die„Lucie Woermann“ fuhr am Frei⸗ tag mit Flüchtlingen und Truppen ab. f Zurückſendung verwundeter und kranker deutſcher Soldaten aus England. W. T. B. Berlin, 4. Jan. Die deutſche Waffenſtillſtands⸗ kommiſſion gibt bekannt, daß die Engländer nunmehr ver⸗ ſprachen, aus England 800 ſchwerverwundete Deutſche über Rotterdam und 400 ebenfalls ſchwerverwundete kriegsgefan⸗ gene Deutſche auf dem Wege über die Front nach Köln zu⸗ rückzubefördern. Außerdem wollen die Amerikaner die in ihren Linien zurückgebliebenen Sanitätsperſonen über Kob⸗ lenz nach Deutſchland zurückſchicken. Die Kommiſſion hat die Alliierten dringend gebeten, dieſem Beiſpiel boldmöglichſt allgemein zu folgen. Unterbindung der Feruſprechrerbindung mit Berlin. W. T. B. Berlin, 4. Jan. Wegen dringender Kriegsge⸗ ſpräche war die telephoniſche Verbindung mit Berlin wäh⸗ rend des ganzen heutigen Vormittags auch dringend nicht möglich. Man fühlt ſich unwillkürlich in der Zeit der höch⸗ ſten Blüte des Militarismus zurückverſetzt, wo ebenfalls die Zeitungen unter„dringenden Heeresgeſprächen“ zu leiden hatten, die häufig genug keineswegs ſo dringend waren, wie die Zeitungsgeſpräche. Es wäre für die Oeffentlichkeit inter⸗ eſſant, zu erfahren, was unter den jetzigen Umſtänden drin⸗ gende Kriegsgeſpräche ſind, und ob dieſe in der Tat den drin⸗ genden Preſſegeſprächen vorzugehen haben, umſomehr als in einzelnen Orten, etwa in Karlsruhe, doch höchſtens zwei oder drei Preſſegeſpräche in Frage kommen, die aber zuſam⸗ men kaum mehr als 20 Minuten in Anſpruch nehmen. Und wir möchten fragen, ob nicht die Regierung ein Intereſſe daran hat, eine Möglichkeit zu ſchaffen, daß die Zeitungen mit den nötigen Informationen verſehen werden können, um ihrer Aufgabe der Oeffentlichkeit gegenüber gerecht on werden. N Rückkehr der dentſchen Truppen aus Rußland. W. T. B. Berlin, 4. Jan. Nach einer aus Tiflis einge⸗ gangenen Meldung ſind die letzten deutſchen Truppen am 23. Dezember 1918 abgereiſt. Zurückgelaſſen wurden nur die Kranken, die auch weiter im deutſchen Lazarett behan⸗ delt und verpflegt werden. Die deutſche diplomatiſche Dele⸗ gatton unter General von Kreß und das Perſonal der deut⸗ ſchen Konſulate im Kaukaſus ſind ebenfalls in Tiflis geblie⸗ den. Alle befinden ſich wohl. Opfer der Unruhen.. W. T. B. Königshütte, 4. Jan. Nach einer bisherigen Zu⸗ ſammenſtellung ſind bei den Unruhen, die geſtern ſtattſan ben, 16 Perſonen getötet und 21 verletzt worden, ö Streik im Ruhrgebiet.. W. T. B. Duisburg, 4. Jan. Die Streikbewegung unter a den Bergarbeitern hat jetzt auch auf die linksrbeiet n 1 5 E — werden ſoll. Tu sſtkrörg geworden kſt. Bisher find dre Zechen„Drergurr“ und„Mowiſſen“ in Mitleidenſchaft gezogen. Die Beleg⸗ schaft von„Rheinpreußen J“ lehnte den Anſchluß an den Streik ab. Als auf der Zeche„Mowiſſen“ eine Anzahl Strei⸗ render der Aufforderung der belgiſchen Sicherheitswache zum Auseinandergehen keine Folge leiſtete, machte dieſe von der Waffe Gebrauch, wobei ein Streikender verletzt wurde. FFP ·˙] ꝛ ². 2 5 Hus Baden und den Nachbargebieten Karlsruhe, 4. Jan. Vom 1. Jauuar 1919 ab können eie Rrankenanſtakten und Krankenkaſſen ſowie die Apothe⸗ ken und ſonſtigen Kleinhandlungen Verbandwatte im freien Handel beziehen. Bezugsquellen können bei der Vereiniz, gung deutſcher Verbandwattefabrikanten, Berlin W. 8, Krau⸗ ſenſtraße 17/18, nachgewieſen werden, wenn ein Lieferant bier und da nicht in der Lage ſein ſollte, liefern zu können. Der Rezeptzwang für Verbandwatte fällt vollſtändig weg, demnach iſt auch die Abgabe von Packungen von über 100 Gramm ohne Rezept geſtattet.:: a e Karlsruhe, 4. Jan. Durch Bekanntmachung der Reichs⸗ bekleidungsſtelle über die Erweiterung der Freiliſte vom 19. Orzember 1918 wurden vom Bezugſcheinzwang weiterhin befreit: Fertige Frauen⸗ und Mädchenwintermäntel oder Umhänge, ferner Tiſch⸗, Kommoden⸗, Flügel⸗ oder ähnliche Decken, Billrothbatiſt, Aegirin, Schlangenhaut, Regenhaut und daraus hergeſtellte Gegenſtände.:: es Farlsruhe, 4 Jan. Zwecks Erledigung ſämtlicher noch ſchwebenden Fragen, die ſich auf die elſaß⸗lothringiſchen Flüchtlinge von nicht altdeutſcher Abſtammung beziehen, iſt eine Zentralſtelle in Kehl errichtet worden, die bereitwilligſt in beſagter Hinſicht jedwede Auskunft erteilt. Die Anfra⸗ den bezw. Anträge ſind unter folgender Adreſſe ſchriftlich Anzuſenden: Direktor Jul. Bauer, Vertreter des elſaß⸗ kothringiſchen Flüchtlingskomitees, Bezirksamt Kehl. 2 % Tauberbiſchofsheim, 4. Jan. Ein vom Felde heimge⸗ tehrter Soldat trug ſein geladenes Gewehr auf der Achſel mit dem ungeſicherten Lauf abwärts. Durch Hängenbleiben em einem Gegenſtand entlud ſich die Waffe und der Schuß zerſchmetterte dem Mann ein Bein, das amputiert werden Baß Wahlrecht, eine nakionale und chriſtliche Pflicht. In dem„Korreſpondenzblatte für die Evangelische Kon⸗ eng in Baden“, dem Organ der Evangeliſch⸗Poſitiven, reibt Stadtpfarrer Wurth⸗Bretten: Es dünkt uns eine po. itiſche und religiöſe Sünde zu ſein, jetzt zu erklären, wei! Apoſtel das Frauenſtimmrecht damals gewiß verworfen ätte oder weil wir es auch heute vom bibliſchen Standpunk! us etwa als ſchädlich anſehen, deswegen ſei das Wählen ünde. Wird es nicht religiöſe Pflicht ſein, mit allen zu ebote ſtehenden Mitteln zu verhindern, daß unſere Schule keligionslos und unſere Kirche mittellos und ihre Wirk⸗ . 55 unterbunden werde? Man kann den Feinden der riſtlichen Kirche keinen größeren Gefallen tun als daheim bleiben, ſich der Wahl enthalten und erklären: Gott nn's ohne mich machen. Das kann er freilich, mit welchem Recht ich mich aber der Pflicht des Handelns entziehen darf, eine andere Frage. Bete und arbeite! heißt das Gebot. ollen wir verhindern, daß Männer an der Spitze unſeres Bandes bleiben, die der Kirche Chriſtus feindlich ſind, dann müſſen wir auch die Mittel anwenden, welche dazu führen, und darum heißt es: Erfülle jedermann ſeine religiöſe und zationale Wahlpflicht, christliche Pflichterfüllung aber iſt Gegenteil von Sünde! Besprechung des Siebener⸗Ausſchuſſes der Beamten⸗ und Lehrerſchaft im Finanzminiſterium. Der auf Anregung des Herrn Miniſters der Finanzen em 15. Dezember in der erweiterten Vorſtandsſitzung des Berbandes der Beamten⸗ und Lehrervereine Badens ge⸗ bildete Siebener⸗Ausſchuß der Beamten⸗ und Lehrerſchaft 55 kürzlich im Sitzungszimmer des Finanzminiſteriums erſte Beſprechung. Auf der Tagesordnung ſtand: Ungeteilte Arbeitszeit, 2. Wiederaufnahme entlaſſener ten in den ſtaatlichen Dienſt. Der Herr Finanzmini⸗ ker erörterte zunächſt die Finanzlage des Reiches und der Bundes ſtaaten, insbeſondere Badens, wobei er hervorhyb, wie notwendig es zur Verhütung des Staatsbankerotts ſei, jobald wie möglich in geordnete Verhältniſſe zu kommen. Wegen der ungeteilten Arbeitszeit wurden Gründe und Begengründe eingehend erörtert; die Vertreter der Re⸗ gierung ſagten nochmalige Prüfung zu. Ueber die Wieder⸗ zufnahme entlaſſener Beamten in den ſtaatl. Dienſt wurde Hebereinſtimmung erzielt. Der Siebener⸗Ausſchuß vertrat ann noch die Wiedereinführung eines freien Nachmittags u der Woche, ſowie einen weiteren Urlaub von 14 Tagen an die Heimatsbeamten, der ohne Anrechnung auf den regel⸗ mäßigen Urlaub gewährt und bis Ende April durchgeführt Auch wurde, um die Zuruheſetzung der über 5 Jahre alten Beamten zu ermöglichen, verlangt, daß die Kriegszulagen und Teuerungsbeihilfen mit dem gleichen Prozentſatz wie der Gehalt und das Wohnungsgeld der Be⸗ kechnung des Ruhegehaltes zugrundegelegt werden. Der Siebener⸗Ausſchuß ſoll zu einem Neuner⸗Ausſchuß erweitert werden, und zwar durch ein Mitglied der dem Verband an⸗ a 1 Beamtinnenvereine und durch ein Mitglied r dem Badiſchen Eiſenbahnerverband angeſchloſſenen Un⸗ lerbeamtenvereine. Die Ausſprache berechtigt zu der Hoff⸗ 3 daß auf dieſem Wege für die Beamt 5 uu erreichen iſt. Politik oder Intereſſen wirtſchaft. Das Reich iſt politiſch, militäriſch und wirtſchaftlich er⸗ kebigt und führt nur noch ein Scheindaſein. Seine Regie⸗ rung iſt aktionsunfähig und machtlos. Bisher ohnmächtige Völker wie Polen und Tſchechen, für die man früher viel⸗ keicht ein Gefühl des Mitleids aufbrachte, drohen in Deutſch⸗ land einzufallen und wertvolle Teile unſeres Beſitzſtandes wegzureißen. In den Bundesſtaaten ſind vielfach Regie⸗ rungen am Ruder, die auch nur ein Scheindaſein führen. Der Hunger ſteht vor der Türe, und wenn das Chaos im deutſchen Reiche nicht aufhört, werden wir vielleicht von April ab ohne Brot ſein. Was aber werden ſoll, wenn jetzt ſchon die arbeitsloſen Maſſen auch noch hungern, weiß nie⸗ mand. Wird es ruhig bleiben oder wird der Kampf Aller gegen Alle losbrechen? i In dieſer Lage der Dinge geht das deutſche und das zadiſche Volk an die Wahlen und man merkt dabei wenig bon politiſcher Reife, ſondern viel von politiſcher Unreife. Daß man von Mißtrauen lebt, dem Gegner unterſchiebt, man traue ſeinen Programmpunkten nicht, iſt zwar häßlich, aber ſchließlich noch auszuhalten. Daß aber jede Gruppe von Intereſſenten das Ziel aller ihrer politiſchen Weisheit fetzt darin ſieht, alte Wünſche und Forderungen wieder zu erheben, wirkt lähmend und iſt ein betrübendes Zeichen unſerer politiſchen Unerfahrenheit und Unfähigkeit. Wenn der Staat Baden über den Haufen fällt und wenn das (Hu⸗ tudmauern abbrennt, wenn Aufgabe angenommen, eine ein Schuß los, der reden. Es gelt zunächſt für alke, für Jede Parkei und ftr jeden Bürger, ob hoch oder nieder, ob arm oder reich, den Staat wieder zu bauen, den badiſchen Staat und dann das deutſche Reich; denn nur die Ordnung des Staates bedeutet für den Bürger die Sicherung ſeines Lebens, die Gewähr⸗ leiſtung ſeines Eigentums, die Möglichkeit, zu Arbeit und damit zu Brot zu kommen. Wer hier aus kleinlichen Son⸗ derintereſſen nicht mitmacht, hilft ſich ſelbſt um das Leben bringen. Ein politiſches Volk würde in einer ſolchen furcht⸗ baren Lage, wie in der unſrigen, nur ein Ziel kennen und nur einen Ruf haben: Richtet den Staat wieder aufl So haben, man muß es zu unſerer Schande ſagen, die Franzo⸗ ſen im Jahre 1871 gehandelt, und nur weil ſie ſo gehandelt haben, haben ſie einen erträglichen Frieden und damit eine neue Möglichkeit zu leben gefunden. Iſt das deutſche Volk wirklich politiſch ſo unreif, wie man heute manchmal glau⸗ ben muß, wenn man ſieht, wie über der einen großen Frage die Welle des. 3 5 der Sonder⸗ intereſſen zuſammenzuſchlagen drohen? 8 Miniſter Hermann Dietrich. An die Arbeiter⸗, Bauern⸗ und Volksräte! W. T. B. Karlsruhe, 3, Jan. Es iſt Eure Aufgabe, die ruhige Durchführung der Wahlen zur badiſchen und zur deutſchen Nationalverſammlung ſicherzuſtellen. Ihr werdet jedem Angriff auf die Freiheit des Volkes, auf das demo⸗ kratiſche Grundrecht, das Recht der Wahl rückſichtslos be⸗ gegnen. Ihr werdet auch ſpäter den Zuſammentritt der badiſchen Nationalverſammlung und deren ungeſtörte Ver⸗ handlungen gewährleiſten. f Die Weihnachtsgaben des Roten Kreuzes. * Karlsruhe, 3. Jan. Infolge der Verhältniſſe konn⸗ ten die diesjährigen Weihnachtsgaben ausſchließlich Bade⸗ nern zugewendet werden. An die Organiſationen des Ro⸗ ten Kreuzes in Baden hat der Landesverein zur Abgabe an die zur Entlaſſung kommenden Mannſchaften 33 450 Pakete im Geſamtwert von 257600 M. verſandt. Dieſe Sendungen ergänzten die von den Orts⸗ und Bezirksausſchüſſen des Roten Kreuzes aus eigenen Mitteln im großen Umfang be⸗ reitgeſtellten Gaben. Die Verſorgung der badiſchen Garni⸗ ſonen mit Weihnachtsgaben erforderte einen Aufwand von 270 000 Mark. dieſes Jahr etwa 630 000 M. zu Weihnachtsgabhen verwendet gegen 350 000 M. im Vorjahre. Der Opferſinn weiteſter Kreiſe unſerer badiſchen Bevölkerung und die ſelbſtloſe Mitarbeit zahlreicher Perſönlichkeiten ermöglichte dem Ba⸗ diſchen Landesverein im fünften Kriegsjahr eine ſo um⸗ faffende Verſorgung unſerer Truppen mit Weihnachtsgaben. Steigerung der laudwirtſchaftlichen Produktion. ** Karlsruhe, 4. Dez. Bekanntlich befinden ſich in Ba⸗ den große Gebiete von vielen Tauſend Hektar, welche als Oedland oder wegen Verſumpfung und aus anderen Grün⸗ den bisher nur eine ſehr geringe, z. Zt. gar keine landwirt⸗ ſchaftliche Produktion auſweiſen, aber durch geeignete kul⸗ turtechniſche und landwirtſchaftliche Maßnahmen in Land von bedeutend höherem Ertrag übergeführt werden könnten Auch könnten durch Umwandlung von Wald in Ackerland und Wieſen in dafür paſſenden Gegenden des Landes große und ſehr ergiebige Flächen für landwirtſchaftliche Erzeu⸗ gung gewonnen werden. Letztere würde durch dieſe Maß⸗ nahme in ſehr bedeutendem Maße geſteigert und die Er⸗ nährung unſeres Volkes ganz erheblich verbeſſert werden. Es würden auch eine größere Anzahl neuer landwirtſchaft⸗ licher Betriebe gebildet und den bereits vorhandenen nach Bedarf mehr Kulturland zur Bewirtſchaftung zukommen können. Die Ausführung ſolcher Meliorationen, die zum⸗ teil ſchon ſeit Jahrzehnten beabſichtigt waren, unterblieb bisher aus Mangel an unterſtützenden Mitteln, aber auch aus anderen Gründen. Die Badiſche Landwirtſchaftskam⸗ mer, die bereits im vorigen Jahre in ihrer Vollverſamm⸗ lung beſchloſſen hatte, die während der Kriegszeit erübrig⸗ ten Mittel für die Durchführung der eben genannten land⸗ wirtſchaftlichen Meliorationen zu verwenden, hat ſich dieſer beſondere külturtechniſche und betriebswirtſchaftliche Abteilung zu dieſem Zwecke errichtet und bereits mehrere größere Projekte in Bearbeitung und Durchführung genommen. Leider reichen die von der Land⸗ wirtſchaftskammer zur Verfügung ſtehenden Mittel bei wei⸗ tem nicht aus, um ſelbſt nur die erfolgverſprechendſten und deshalb dringlichſten, aber immerhin zahlreichen Meliora⸗ tionen auszuführen. Sie hat deshalb beſchloſſen, ſich an leiſtungsfähige induſtrielle oder andere Unternehmungen und Firmen mit der Bitte um Unterſtützung zu wenden. Sie hofft auch bei der vorläufigen und der künftigen Regie⸗ rung in jeder Richtung bei der Durchführung dieſer groß⸗ zügigen, die Wirtſchaftlichkeit des Landes ſehr fördernde Maßnahme Unterſtützung zu kinden. * Farlsruhe, 3. Jan. Der 1. Syndikus der hreſigen Handelskammer, Dr. Richard Planer, der 40 Jahre lang bei der Handelskammer gedient hat und im 72. Lebensjahre ſteht, trat in den Ruheſtand. An ſeine Stelle tritt der ſeit 5 Jahren als 2. Syndikus bei der Kammer tätige Dr. rienen. zu Karlsruhe, 3. Jan. Im Jahre 1917 waren beim Ober⸗ landesgerichte zu Karlsruhe 523 Streitfälle in Zivilſachen anhängig, davon wurden 412 durch Endurteile erledigt. Vor den Landgerichten waren 3615 Fälle in Zivil⸗ und Handels⸗ ſachen in erſter Inſtanz anhängig, von denen 2060 durch End⸗ urteile, in Berufsinſtanz ſtanden 578 Fälle zur Entſcheidung, von denen 449 durch Endurteile erledigt wurden. Die 60 Amtsgerichte hatten ſich mit 15 190 Fällen bürgerlicher Rechts⸗ pflege zu befaſſen. Dazu waren 20 122 mündliche Verhand⸗ lungen nötig, es ergingen 5 526 Endurteile. Zahlungsbe⸗ fehle wurden 27 031, Vollſtreckungsbefehle 7789 erlaſſen. Kon⸗ kurſe waren 343 überjährig, 143 wurden neu eröffnet, 78 wurden durch Schlußverteilung erledigt, 9 durch Zwangs⸗ vergleich, 107 in anderer Weiſe. Rechtspolizeiſachen wurden 51 400 von den Amtsgerichten behandelt. ** Karlsruhe, 3. Jan. Die Bezirksämter ſind ermächtigt worden, am Sonntag den 19. Jan. für die Wirtſchaften, wori ſich die Parteiorganiſationen zur Entgegennahme der Wahl⸗ ergebniſſe verſammeln, auf Antrag Verlängerung der Poli⸗ zeiſtunde bis 12 Uhr nachts zu erteilen. ke Karlsruhe, 4. Jan. In der letzten Vollverſammlung des Volksrates wurde mitgeteilt, daß im hieſigen Schloſſe und im Palais eine Suche nach Lebensmitteln ſtattgefunden habe. Es ſei dabei ein großer Vorrat Weine und etwa 150 Zentner Kartoffeln vorgefunden worden. Die Kartoffeln werden, ſoweit ſie von den im Schloſſe wohnenden Perſonen nicht benötigt werden, dem Kommunalverbande zugeführt werden, die Weine wurden einem Krankenhauſe überwieſen. ae Karlsruhe, 4. Jan, Die„Soziale Frauenſchule des Badiſchen Frauenvereins“ veranſtaltet in der Zeit zwiſchen Neujahr und Oſtern eine Anzahl von wiſſenſchaftlichen Vor⸗ trägen für gebildete Damen durch hieſige als gute Redner bekannte Herren. Der Inhalt der Vorträge erſtreckt ſich auf das Gebiet der Geſchichte, der Religionsgeſchichte, der Säuglingsfürſorge und Pſychologie. Die Vorträge ſollen jeweils am Mittwoch nachmittag ſtattfinden. Näheres wird in den Anzeigen der Tagesblätter bekanntgegeben. (2 Durmersheim, 2. Jan. Schwer getroffen wurde hier die Familie Pfiſterer. Von der Grippe befallen, an der die 3 Familie darniederlag, ſtarb ir der Neujahrsnacht die rau und ein Kind. Umſo bedauerlicher iſt es, da Herr Pfiſterer und nun noch ſein einziges Kind darniederliegt. ze: Baden⸗Baden, 3. Jan. Nach der von der hieſigen Stadtgemeinde vorgenommenen Zählung war unſer Bäder⸗ ort im Jahre 1918 von 44 469 Kurfremden beſucht. Im Jahr 1917 belief ſich die Zahl der Beſucher auf 46 216, demnach ein Weniger von 1747 Fremden im verfloſſenen Jahre. e Rippoldsau, 4. Jan. mit der geladenen Jagdflinte ſeines Vaters. Dabei ging die 10jährige Emma Hermann traf und i Der Stierfütterer Simon „ 4. Jan. Heraus Stieres aus den tötete. * Insgeſamt hat der Badiſche Landesverein Maſchinengewehr aufgeſtellt. Armeeſtabes an Stelle des Marſchalls Joch ernannt Hafeneingang auf, daß ſie vollſtändig vernichtet Ein 13 jähriger Schüler ſpielte ile ne ers Uedleß bang] wurde. 30 Matroſen gelang. zum Teil ſchwer ver⸗ anderen ertrunken ſind * 5 rf. 1. Fü. Das fette Sochwäffer gar em Wutachtal großen Schaden angerichtet. Außer gewaltigen Abrutſchungen von Bergwänden und Böſchungen iſt die Zer⸗ ſtörung der vor noch nicht langer Zeit aus Holz gefertigten Aufſtiege zu den Stegen zu beklagen. Die bei der Einmün⸗ dung der Gauchach über die Wutach führende Brücke wurde von den Fluten weggeriſſen. Der berühmte Ludwig⸗Neu⸗ mann⸗Weg iſt dadurch unbegehbar geworden. Wanderer, welche beabſtchtigen, die Reize des Wutachtales im Winter kleide auszukoſten, werden hiermit darauf aufmerkſam ge⸗ macht. Sobald dem Badiſchen Schwarzwaldverein die Wie⸗ derherſtellung gelungen iſt, wird dies in den Tageszeitungen bekannt gegeben werden. 8 a Pfahlheim(O. A. Ellwangen), 3. Jan. Heute macht hat der 50 Jahre alte Schafbauer Eiberger ſeinen vier Kindern, von denen das älteſte 5 Jahre alt iſt, nachdem er die Dienſt⸗ boten aus der Wohnung gejagt und ſich eingeſchloſſen hatte, den Hals abgeſchnitten. Der Bauer hat die Tat in einem Anfall von Schwermut begangen, die dadurch entſtanden iſt, daß 155 30 Jahre alte Frau vor einem Vierteljahr geſtor⸗ ben iſt. Deueste Nachrichten. Die Regierung gegen dauernde Steigerung der Löhne. T. U. Berlin, 4. Jan.(Tel.) Die preußßiſche Regierung hat angeſichts der dauernden Steigerung der Löhne, die mit der heutigen Teuerung nicht mehr gerechtfertigt werden können, eine Verordnung etlaf⸗ ſen, in welcher die Fachminiſter erſucht werden, die an ſie herantretenden Lohnforderungen zwar in volle Mürvigung der jetzigen Bedürfniſſe des Arbeiterſtan⸗ des, aber auch ſorgfältig daraufhin zu prüfen, ob nicht durch Bewilligung den in Frage kommenden Betrie⸗ ben Laſten auferlegt werden, die ſie nicht ertragen können, ohne zu erliegen, und die ſomit die geſamte Finanzgebahrung des Staates gefährden. In dieſem Falle ſind die Lohnforderungen zurückzuweiſen. Rücktritt der Unabhängigen aus der preußiſchen Regierung. T. U. Berlin, 4. Jan.(Tel.) Die Demiſſion der preußiſchen Miniſter, die ſich zur unabhängigen Sozialdemokratie rechnen, iſt geſtern erfolgt. Es ha⸗ mann und Simon zum Austritt veranlaßt geſehen. Zuſammenſtoß in Königshütte. W. T. B. Königshütte, 4. Jan.(Tel.) Nicht amtli Nachmittags 4 Uhr kam es vor dem Gebäude der Berginſyp tion zu einem Zuſammenſtoß zwiſchen ſtreikenden Bergleuten und Militär. Im Gebäude der Berginſpektion war ein i 0 0 Als einige junge Burſchen den Zaun überſteigen und anſcheinend die Wache angreifen wollte, wurden aus dem Maſchinengewehr zunächſt Alarm⸗ ſchüſſe abgegeben. Ein junger Burſche wollte mit einem Re⸗ volver auf das Fenſter ſchießen, hinter dem ſich das Ma⸗ ſchinengewehr befaud, worauf die Wache mit Maſchinen⸗ gewehrſeuer antwortete. Zahlreiche Perſonen der unten angeſammelten Menge wurden getroffen. Bisher ſind 20 Tote und etwa 10 Verwundete feſtgeſtellt. Abends um 7 Uhr wurde der Belagerungszuſtand über Königshütte verhängt. Standrecht über Schneidemühl. f W. T. V. Schneidemühl, 4. Jan.(Tel.) Nicht amtlich. Seit heute iſt über Schneidemühl das Stand⸗ recht verhängt worden. Der Arbeiter⸗ und Soldaten⸗ rat fordert zur Bildung einer Bürgerwehr auf. Streik der Danziger Eiſenbahnarbeiter. W. T. B. Danzig, 4. Jan.(Tel.) Nicht amtlich. Dir Eiſenbahnarbeiter des Eiſenbahndirektivnsbezirks traten ge⸗ ſtern mittag in den Streik und unterbanden den geſamten Eiſenbahn⸗, Perſonen⸗ und Güterverkehr, weil ihre Lohn⸗ forderungen die auf einen Stundenlohn von 2.40 M. hinaus⸗ liefen, nicht bewilligt worden waren. i Wieder Gefechte in Poſen. W. T. B. Poſen, 3. Jan.(Tel.) Nicht amtlich. Heute nacht kam es wieder zu Schießereien am Bahnhof, über deren Urſachen und Umfang genauere Meldungen noch nicht vorliegen. Nach Mitteilung des A.⸗ u. S.⸗Rats fanden geſtern in Strelno heftige Straßenkämpfe zwiſchen polniſchen Truppen und Heimatſchutz ſtatt. Auch in Gneſen ſollen Kämpfe mit den Heimatſchutztruppen begonnen haben. Der Zugverkehr nach Gneſen iſt ſeit geſtern eingeſtellt. Ver⸗ ſchiedene kleine Städte wie Krotoſchin und Koſten ſind in polniſchen Beſitz gekommen. Wenden— Freiſtaat. W. T. B. Berlin, 4. Jan. Wenden haben weder die Abſicht, in dem Reichsverband zu bleiben noch mit den Tſchechen eine Republik zu gründen, ſondern wünſchen einen Oberlanſitzer Freiſtaat. Hinter die⸗ ſer Forderung ſtehen alle Wenden beider Konfeſſionen. Datum des Beginns der Friedenskonferenz. T. U. Baſel, 4. Jan.(Tel.) Die engliſchen Zeitungen geben als Datum des Beginns der Frie⸗ denskonferenz der alliierten Regierungen in Paris den 13. Januar an. Es ſcheint, daß auch die ameri⸗ kaniſche Regierung dieſem Termin den Vorzug gibt. a Neuer Armeechef in Frankreich. T. U. Genf, 4. Jan.(Tel.) General Alby, Ge⸗ neralmajor der franzöſiſchen Armee, iſt zum Chef des worden. General Alby hatte dieſes Amt bereits im Herbſt 1918 angetreten, ſeitdem Marſchall Foch zum Oberſtkommandierenden der alliierten Heere ernannt (Tel.) Nicht amtlich. Die wurde. 90 Millkarden amerikaniſcher Kriegsausgaden m erſten Jahre. b T. U. Baſel, 4. Jan.(Tel.) Nach einer Schätzung des Schatzminiſters der Vereinigten Staa⸗ ten belaufen ſich die amerikaniſchen Kriegsausgaben während des Jahres 1918 auf 90 Milliarden 800 Mil⸗ lionen Franken, wovon 50 Milliarden für die Armee ausgegeben wurden. 10 Milliarden für die Marine, 5 Milliarden für die Einreihung in die Marine und 20 Mikiarden als Vorſchüſſe an die Alliierten. T. U. Haag, 3. Jan. Am Neujahrstage ereignete ſich in den Morgenſtunden bei Tornoſai auf den He⸗ briden ein ſchweres Schiffsunglück. Eine Dampf⸗ Jacht, die 300 Matroſen nach ihrem Heimatorte brin⸗ gen ſollte, fuhr ſo hart auf eine Felſenklippe im letzt, an Land zu kommen. Man befürchtet, daß alle Grundſtücks hat dem Beauftragten des Wohnungsnachwei⸗ bat der Vermieter gemäߧ 1 binnen einer Woche nach N Seckenheim, den 20. September 1918. r heckenheim. 1. Wahlbezirk Stimmen⸗ abgabe 749: Soz. 284, Ztr. 239, Deutſch.⸗Dem. 153, Deutſch.⸗Nat. 73; 7. Wahlbezirk Stimmenabge 677: Soz. 205, Ztr. 210, Deutſch.⸗ Dem. 131, Deutſch⸗Nat. 141, Unabh. 2; 3. Wahlbezirk Stimmen⸗Abgabe 695: Soz. 252, Ztr. 258, Deutſch⸗Dem. 63, Deutſch⸗Nat. 122; 4. Wahlbezirk 804 Stimmen: Soz. 290, Ztr. 212, Deutſch-Dem. 143, Deutſch.⸗Nat. 159. Geſaintzahl der abgegebenen Stimmen der 4 Wahl⸗ bezirke 29 25. Es wurde ſomit gewählt: Soz. mit 1036, Ztr. 916, Deutſch⸗Dem. 480 und Deutſch⸗ Nat. mit 493 Stimmen. folgende Stimmen abgegeben: 24 406 Demokratiſche Partei 13/588 Zentrum, 4 653 Deutſchnationale Volkspartei, 50 697 Sozialdemokratiſche Partei, 4835 Unabhängige Sozdem. Partei, 22 unguͤltige 98 201 im Ganzen; das ſind etwa 98 Prozent der Wahlberechtigten. Zentr. 259, Wahlergebnisse bon Seckenheim und Mannheim[Vororfe). Mannheim. Nach vorläufiger Feſtſtellung wurden e * Wallſtadt.(Stimmenabgabe 870). Im ganzen Lande abgegebene Stimmen: Zentrum 369 057, Sozialdemokratie 316181, Domokratie 227 111, Deutſchnational 70 081, Unabhängige 14550. Wahlergebnis für alle vier Wahlkreiſe zuſammen, alſo Beſetzung des Landtags mit 41 Zentrum, 35 Sozialdemokraten, 24 Demokraten, 7 Ilvesheim.(Stimmenabgabe 970). Soz. 519, Deutſchnationale, kein Unabhänger. 5 eee eee 5—— D* r———— Ä Z ö 3 8 3 75 2 5 2333 K 3 3 5 4 37 35 33 3. 3 1 37 8 1 . 85 8 E 8 8 D S— 85 8 8 28 8 umfaßt 85 43 5 i 3 mfaß 585 38 5 S 84 Ar. a 8 5 3 Nr. 82 5 2 4 1] Quadrate AF, Parkring u. Nebenſtr. 1904 835 432 150 468 19— 1 5 8„ 15350 680 2890 77 454 38 2 35 Neckarſtadt links der Waldhofſtraße 1603 213 238 4490 1005] 103] 1 3. 5 1632 5860 263 140 5900 52 1 36 5 5 5 1575 241 1680 40 993 131 2 4„ 8 H K 1715 427 232 51 937 64 4 37 5 33 5 1575 1760 165 41, 1054 1380 1 5 l 1563 303] 202 62 900 94 2 38 J 55 f 1603 207 193 82 1014] 1580— 6„ 1589 227 191 44 1047 80— 39 5 3 2 1242 115 138 29] 87880 82— 7„ GH IX 15338 336 219 48 855 75,— 40 5 5 5 1475 980 191] 130 1033] 138 7 8 Jungbuſch—Mühlan 1722 438 344 66 828 240 4 41 1 5 5 14011 980 103] 19 1042 137 2 10 5 5 1718 822 822 75 9600 37 2 42 5 5 5 1290 1538 181 5 811 108 1 4 1 43 5 8 1547 273 198 44 931 91— 11 Quadrate L MN O 1858 94. 355 148 383 24— 44„ techts„ a 17130 6460 202 90 703] 70 2 124„ MN 0 1739 911 258 137 4090 22 2 45 5 3 1 1472 327 174] 22 844 101 4 13 5 POR 1648 633 232 72 660 48— 46 5 5 5 1395 241] 165 590 808] 121 1 1 1669 466] 253 42 8000 108— 47 5 23 5 1325 266 222 17 725 91 4 15 1 S T 1645 301 243 32 1010 59— 48 Kaͤfertal 1240 355 261] 29 472 120 8 16„ 1718 401 264% 107 8760 6 3 49 1 1397 249 307 32 662 147— 17 4 8 7 U 1777 4700 121 77 10572 54 3 50 Waldhof 1145 1200 87 150 801ʃ 122— 18 Us und bſtl. Stadterweiterung 20130 1057 248 192 477 38 1 51 5 11560 117 189 29 7180 103— 19 Oeſtliche Stadterweiterung 1900 1088 274 217 301 17 3 52 5 919 82 135 250 564] 112 20 3 8 1971 1138 315] 213 282 20 3 53 5 1200 114] 124 24 828 110— 21] Seckenhſtr., Gabelsbergerſtr. Stolzeſtr. 1609 375 334 96 750 54— 54] Neckarau 8 i 22 Schwetzingerſtadt 16788 269] 319“ 85] 919 81 5 55 75 5 . bie ce 20 de ee e e“— 24 1 57 25. 1694 842 220 51 990 91— 58 8 VP 26 5 1624] 624 295 84] 607 82 5 59 Feudenheim 0 927 5 1337 1900 200 63] 785 990— 60 5 f i 28 Neuoſtheim und Schwetzingerſtabt 15860 235 214] 73 955] 109— 61] Rheinau 1 778] 199 123 11 368 72 29 Schwetzingerſtadt 1250 233 174 49 752 42— 62„ 25 836 2560 124] 180 363 79 1 5 Lindenho d 55 Sandhofen 8 150 184 5— g 5 155 6„ N 100 127 153 7311 111— 82 65 1 1281 3280 1780 1760 591 8— 83 7 1350 275 258 78 6660 71— 66] Militärbezirk 265 24 23 29 1900—— 84 4 14200 2380 245 68 792 77— i V e 5„ 1 N 8 Seckenheim, den 24. Oktober 1918. ö„ 1 isſtrohbe Bekanntmachung. gez.: Volz, Hörner Heierling, Ruf, Raufelder, Gg. Volz, 23 ee e Die Meldepflicht zum Wohnungsnachweis betr. L. L. Volz, Bühler. 8 AT. Hern. bürften Nachſtehende ortspolizeiliche Vorſchrift für Seckenheim, 5 n f Al. Tunnentrog, Putz ürſten uſw. welche durch Erlaß des Herrn Landeskommiſſärs vom 7. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen Schweine trug in guter Qualität. a Dezember 1918, Nr. 9571, für vollziehbar erklärt wurde, 2 7 0 Meldeformulare ſind auf dem Rathaus Zimmer I. Eine ärnbe ist L. Gilmer, b bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Seren den 2. Janda 1919. Untere bartenſtraße J. Hauptſtraße No. 90. Mannheim, den 11. Dezember 1918. Bürgermeisteramt:— geviſches genicksant— J5bt, I, 4. 2. Hörner. Schmitt. Gehr. Hobelbank Zimmerarbeiten Ortspolizeiliche Vorſchrift. l 1 8 zu kaufen geſucht. Die Meldepflicht zum Wohnungsnachweis betr. Tutſeukreſe 49.(6 nimmt entgegen Auf Grund des g 117 bes Badiſchen Polizeiſtraf⸗ 0 8 U In. 2 Georg Erng, geſetzbuches wird mit Zuſtimmung des Gemeinderates fol⸗ i 1 Ein Entrich Dammſtraße Nr. 3. b. gendes beſtimmt: 2. 5 Der Unt⸗rricht an der Volksſchule bezinnt wieder entlaufen s 55 1 eder Eigentümer oder Nutznießer oder Verwalter 8 85 e hat dem öffentlichen Wohnungs⸗ dienlslag. den 7. Zülluat, Uormünlags 9 uhr mit 1. 15 Hauszinsbüchlein nachweis anzuzeigen, wenn eine Wohnung, die außer der für ſämtliche Klaſſen der Schuljahre 4 bis 8, für die 3 zugeben gute Be Schi e ſin 2 haben be Küche nicht mehr als 4 Wohnräume enthält z. B. wegen unteren Schuljahre nachmittags 1 Uhr. Joh. Erny Schütz, georg Zimmermann Kündigung oder ſonſtiger Aufhebung des Mietsverhältniſſes Zum Beſuch des am Raſenſtraſfe 12.(b. Hildastrade 68 oder wegen des Eintritts der Bezugsfähigkeit bei Woh⸗ nungen in Neu⸗ oder Umbauten zu vermieten iſt. Die Anzeige iſt binnen einer Friſt von W Woche, nachdem er von dem Eintritt der Vermietbarkeit Kenntnis erlangt hat, zu erſtatten; ſte kann bei der vom Wohnungsnachwels bekannt gegebenen Stellen mündlich oder ſchriftlich mitteſſt der vorgeſchriebenen Anmeldekarte angebracht werden und muß ſich auf alle Angaben über Lage, Größe und Aus⸗ ſtattung der Wohnung ſowie über die Mietbedingungen er⸗ * die zur Ausfüllung der Anmeldekarte erforderlich ſind. 8 2. Ebenſo haben die in 9 1 genannten Perſonen dem Wohnungsnachweis Anzeige zu erſtatten, wenn eine bisher vermietbare Wohnung gegen Abſchluß eines neuen Miet⸗ vertrages oder aus ſonſtigen Gründen z. B. wegen der be⸗ abſichtigtigten Verwendung der Wohnung zu anderen Zwecken nicht mehr zu vermieten iſt. Die Anzeige iſt ebenfalls mündlich oder ſchriftlich unter Benützung der vorgeſchrte⸗ denen Wohnungsabmeldekarte binnen 3 Tagen, nachdem der Anzeigepflichtige von dem Aufhören der Vermietbarkeit Kenntnis erhalten hat, zu erſtatten. § 3. Der Eigentümer, Nutznießer oder Vermieter eines ſes jederzeit Zutritt zu den als vermietbar angemeldeten ohnungen zu geſtatten und ihm auf Verlangen über die usſtattung der Wohnung und die Mietbedingungen Aus⸗ kunft zu erteilen. 0 4. Dieſe ortspolizeiliche Vorſchrift tritt am 1. Januar 1919 in Kraft. N Für alle an dieſem Tage zu vermietenden Wohnungen dem Inkrafttreten dieſer ortspoltzeilichen Vorſchrift An⸗ zeige zu erſtatten. 6 § 5. Zuwiderhandlungen gegen die ortspolizeiliche Vor⸗ ſchrift werden an Geld bis zu 20 Mark beſtraft. Der gürgermeiſter: gez. Volz. ſtehenden a merkſam, daß von heute ab, Beſtellungen wieder angenom⸗ ferenzen. Ifliwocch, den 8. Januar, nachmulags 1 Ubr beginnenden Fortbildungsunterrichts ſind ausnahmslos alle Knaben and Mädchen verpflichtet, die an Oſtern 1917 bezw. 1918 aus der Schule entlaſſen wurden. Eltern, Fürſorger und Arbeitergeber ſolcher Schü⸗ ler(innen) ſeien beſonders darauf hingewieſen, daß gemäß einer Verfügung des Kreisſchulamts Mannheim mit ſo⸗ fortiger Wirkung jede ſeinerzeit ausgeſprochene Befreiung vom Beſuch der Fortbildungsſchule aufgehoben wird. Als beſonders einſchneidend heben wir die Beſtim⸗ mungen des§ 11 des neuen Fortbildungsſchulgeſetzes hervor, nach welchen ſäumige Fortbildungsſchüler mit hohen Geld⸗ und Haftſtrafen belegt werden können. Seckenheim, den 3. Januar 1919. Valksſchulrektarat: Lorentz. 1 2 2 SWekanntmachung. Das Staatliche Porphyrwerk Doſſenheim vergibt lau⸗ fend die Abfuhr von Schotter⸗, Grus, Sand u. ſ. w. auf die Land⸗ und Kreisſtraßen, ſowie für die Gemeinden im Kreiſe Heidelberg und Mannheim. Fuhrwerksbeſitzer die in der Lage ſind ſolche Fuhrleiſtung zu übernehmen, wollen ſich bei unſerer Verwaltung melden. Staatliches Norghyrwerk Poſſenheim a. d. 5. norm. Porphyrwerk der Gemeinde. Zur gefl. Beachtung. Durch maſſenhafte Aufträge von Vergrößerungen, vor dem Feſte, war ich benötigt, einen großen Teil, meiner werten Kunbſchaft, mit ihrer Beſtellung auf ſpäter zu ver⸗ weiſen, um die Gute und Ausführung der Bilder nicht zu beeinträchtigen. Ich mache deshalb höflichſt darauf auf⸗ men, und in der beſten Ausführung gemacht werden. Zahlreiche Anerkennung zur Verfügung. Beſte Re⸗ lelder, Photogr Sammel⸗Anzeiger kur für Milglieder der Zandm. Ein- 1. Perkaufsgeneſenſggaſl. blumenkuchenſchrot, Schweinefutter„Avitin“, Hühnerback⸗ futter, Rohmelaſſe, Viehſalz iſt im Lager vorrätig. Der Vorftand. Arbeiter. und Bauernrat Seckenheim. Dienstag den 7. Januar abends 8 Uhr in der Schule Sitzung des Gesammtrats. Der Wen aneh eh mann. Hatholiſcher 1 Jungmänner⸗Verein 4. St. Bernhard. Dienstag Abend 8 Ahr findet im Schweſtern⸗ ODersammlung der Norkäude und Vertrauensleute ſtatt; die heim⸗ gekehrten Krieger. die zuvor ein Vorſtands⸗ oder Ver⸗ trauensamt begleiteten, ſind eingeladen. 5 a Der vrafes Stadt. Sparkasse Schibetaingen mit&emeindebũegschaft mũndelsioher.— Post- hau sehec kon Harlstuhe o, 2950.— Telophon. 51. Samtliehe Hiulagen werden oom Tage dor Eiazalluaę an gu 4% dgersinst. assenstunden: 812 oomiftags, 2 Uke nachmittags. Agentuss tells. Geora B. Ser. 5 N Miſchfutter für Rindvieh, Repskuchenſchrot, Sonnen⸗ ee ee, eee ee e e-e, . Soz. 519, 9 Zentr. 200, Deutſch⸗Dem. 126, Deutſch⸗Nat 109 Unabh. 16. 9 1 Die Arbeitszeit in den Bäckereien und Kom U ditoreien betreffend. Wir bringen hiermit nachſtehende 3 zur öffentlichen Kenntnis. B57 Mannheim, den 27. Dezember 1918. Bad. Bezirksamt, Abt. IV. Nr. 6546) Verordnung über die Arbeitszeit in den Ackereieun und Konbitoreien. Vom 29. Nov. 1018. 8 1. In den gewerblichen Bäckereien und Kon⸗ ditvreien darf die regelmäßige tägliche 3 der Gesellen, Gehilſen, Lehrlinge und ſonſtigen Ar⸗ beiter acht Stunden nicht überſchreiten, Den Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern 1 müſſen an jedem Arbeitstag, an dem länger als vier Stunden beſchäftigt werden, aufen von einer Geſamtdauer von mindeſtens einer halben Stunde gewährt werden. Werden ſie länger als ſechs Stunden beſchäftigt, ſo muß bis Geſamtdauer der Pauſen mindeſtens eine Stunde And eine der Pauſen mindeſtens eine halbe Stunde betragen. Unterbrechungen der Arbeit von we⸗ niger als einer Viertelſtunde kommen auf die Pauſen nicht in Anrechnung. Die Beſtimmungen der Abſ. 1 und 2 gelten auch für die Geſellen, Gehilfen, Lehrlinge und ſonſtigen Arbeiter, die in Gaſt⸗ und Schankwirtſchaſten, Speiſeanſtalten aller Art(Penſionen, Heilanſtalten, Fabriktantinen), Warenhäuſern, Mühlen und an⸗ eren gewerblichen Betrieben, ſowie in Vahnhofs⸗ wirtſchaften mit der Herſtellung von Bäcker⸗ und Konditorwaren beſchäftigt werden. 8 2. Ueber die im 8 1 feſtgeſetzte Dauer bürfen Geſellen, Gehilfen, Lehrlinge und ſonſtige Ar⸗ — 5 mit Arbeiten beſchäftigt werden, die zur Verhütung des Verderbens von Robſtoffen oder des Meißlingens von elrbeitserzeugniſſen erforderlich ſinb, ſofern dieſe Arbeiten nicht innerhalb der regel⸗ mäßigen Arbeitszeit vorgenommen oder beendet werden können. 8 3. In allen gewerblichen Bäckereien und Kon⸗ bitoreien müſſen an den Werktagen alle Arbeiten mindeſtens von 10 Uhr abends bis 6 Uhr morgens vollſtändig ruhen. In ber gleichen Zeit müſſen in Gaſt⸗ und Schank⸗ Fee e Speiſeanſtalten aller Art(Penſionen, eilanſtalten, Fabrikkantinen), Warenhäuſenr, Mühlen und anderen gewerblichen Betrieben alle Arbeiten und Vorarbeiten ruhen, die zum Her⸗ ſtellen von Bäcker⸗ oder Konditorwaren dienen; dies gilt auch für die Bahnhofswirtſchaften. 8 4. Die Vorſchriften des§ 2 finden auch auf die Anlagen zum Herſtellen von ieback, Keks, 3 Honigkuchen, Lebkuchen, Waffeln oder atze Anwendung. § 5. Die von den Landeszentralbehörden be⸗ . Behörden können auf Antrag für ihren ezirk oder für Teile desſelben widerruflich ein Berſchiebung der Lage der achtſtündigen Betriebs⸗ ruhe um böchſtens eine Stunde genehmigen. § 6. An Sonn⸗ und Feſttagen— 8 105 à Abf. 2 Gewerbeordnung— darf in gewerblichen äckereien und Konditoreien nicht gearbeitet wer⸗ den. Jeboch dürfen nach 6 Uhr abends— an zwei umittelbar aufeinanderfolgenden Sonn⸗ oder Feſt⸗ gen nur am zweiten Tage nach 6 Uhr abends— bährend einer Stunde Arbeiten vorgenommen verden, die zur Wiederaufnahme des regelmäßi⸗ 5 Betriebs am folgenden Werktag notwendig nd. Das gleiche gilt für alle Arbeiten und Vorarbei⸗ „die in den Betrieben des§ 3 Abf. 2 zum Her⸗ len von Bäcker⸗ oder Konditorwaren dienen. Von drei unmittelbar aufeinanderfolgenden Bonn⸗ oder Feſttagen gilt der dritte Tag als Werktag Die Landeszentralbehörden können für das Staatsgebiet oder für einzelne Bezirke geſtatten, daß an den Sonn⸗ und Feſttagen während höchſtens drei Stunden leicht verderbliche Waren ausge⸗ kragen werden. 8 7. Die Gewerbeaufſichtsbeamten können auf Untrag unter dem Vorbehalt des Widerrufs a) unbeſchadet der Beſtimmungen im 8 2 für höchſtens 20 Tage im Jahre eine Ueberſchrei⸗ tung der im§ 1 feſtgeſetzten Arbeitszeit zu⸗ laßen, wenn ein dringendes Bedürfuls dafür nachgewieſen wird, e ) abweichend von den Beſtimmungen der 88 8 bs 6 geſtatten, daß während der vorgeſchrie⸗ — 4 2———.————— 11— enen Ruhezeiten und an den Sonn- und 1 bend. Arbeiten ausgeführt werben, die Aotwendig ſind „ I. in Notfällen oder im öffentlichen Intereſſe, zur Bewachung von Betriebsanlagen, 8 zur Ausbeſſecung von Betriebseinrichtun⸗ n, ſofern dieſe ohne erbebliche Störung 5 Betriebs nicht in der zugelaſſenen Ar⸗ itsgeit vorgenommen werden können, i cgenehmigen, daß während der Meſſen, Jahr⸗ ärkte und Volksfeſe Geſellen, Gehilfen, e und ſonſtige Arbeiter über bie im 1 Abf. 1 vorgeſehene Dauer hinaus be⸗ ſchüftigt und abweichend von den Beſtimmun⸗ en des J 8 innerhalb der vorgeſchriebenen ebene ſowie an den Sonn⸗ und Feſttagen rbeiten zum Herſtellen von Bäcker⸗ und Kon⸗ ditorwaren ausgeführt werden. Bor der Erteilung einer Genehmigung iſt dem Arbeiterausſchuß oder, wenn kein Ausſchuß beſteht, der Arbeiterſchaft des Betriebs Gelegenheit zu geben, ſich zu dem Antrag zu äußern. Der Beſcheid iſt ſchriftlich zu erteilen. Er kann an Bebingungen geknüpft werden. Eine Abſchrift des Beſcheids iſt in den Betriebsräumen an einer 94 Arbeitern leicht zugänglichen Stelle aufzu⸗ gen. 8. Dor 3 105 b Abſ. 1, der 2 105 e Abſ. 1 iffer 1 bis 8, der 3 108 e Abſ. 1 Ziffer 5, Abf. 2 is 4, die 63 105 d bie 105 1 der Gewerbeordnung finden auf die gewerblichen Bäckereien und Kon⸗ ditoreien und auf die im 8 3 Abf. 2 bezeichneten Arbeiten keine Anwendung; für die im 8 4 be⸗ zeichneten Anlagen bewendet es bei den Be⸗ stimmungen der zg 105 d bis 103 i der Gewerbe⸗ ordnung. 9. Auf den Gewerbebetrieb der Bäckereien und Konditoretlen finden im übrigen die Vor⸗ ſchriften der Gewerbeordnung inſoweit Anwen⸗ dung, als nicht in dieſem Geſetze beſondere Be⸗ stimmungen getroffen find. 5 10. Zu den gewerblichen Bäckereien und Kon⸗ bitoreien im Sinne der vorſtebenden Beſtimmun⸗ gen gehören auch Bäckereten unb Konditoreien von Konſum⸗ und anderen Vereinen. 5 11. Die Auſſicht über die Ausführung der Be⸗ stimmungen diefer Verordnung regelt ſich nach 3 190 d der Gewerbeordnung. 12. Mit Geldſtrafe bis zu zweitauſend Mark, im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu ſechs Monaten wird beſtraft, wer den vorſtehenden Be⸗ ſtimmungen oder den auf Grund derſelben erlaf⸗ fenen Anordnungen der zuſtändigen Behörden zu⸗ wider Arbeiter 7 oder Arbeiten vornimmt oder vornehmen läßt. ar der Täter zur Zeit der Begehung der Straftat bereits zweimal wegen Zuwiderhandlung nach Abf. 1 rechtskräftig verurteilt, ſo teitt, falls die Straftat vorſätzlich begangen wurde, Geldſtrafe von einhundert bis dreitauſend Mark oder Ge⸗ fängnisſtrafe bis zu ſechs Monaten ein. Die An⸗ wendung dieſer Vorſchrift Keibt ausgeſchloſſen, wenn ſeit der Rechtskraft der letzten Verurteilung bis zur Begehung der neuen Straftat drei Jahre erfloſſen ſind. N 3 75 Die durch die Bekanntmachung des Reichs⸗ kanzlers vom 4. März 1896(Reichs⸗Geſetzbl. S. 55) verkündeten Vorſchriften über den Betrieb der Bäckereien und Konditoreien werden aufgehoben, desgleichen die Vorſchriften in Rr. 18 der Bekannt⸗ machung des Reichskanzlers, betreffend die Beſchäf⸗ tigung von jugendlichen Arbeitern und von Ar⸗ beiterinnen in Werkſtätten mit Motorbetrieb, vom 18. Juli 1900(Reichs⸗Geſetzbl. S. 588), inſowelt ſie ſich auf Bäckereien und Konditoreien beziehen, ſowie der 8 9 der Bekanntmachung des Reichs⸗ kanzlers über bie Bereitung von Backwaren vom 26. Mai 1916(Reichs⸗Geſetzbl. S. 411). § 14. Das Reichsarbeitsamt kann Beſtimmun⸗ 175 über die Ausführung diefer Verordnung er⸗ aſſen. 18. Dieſe Verordnung hat Geſetzeskraß. Sie tritt am 15. Dezember 1918 in Wirkung. Berlin, den 28. November 1018 Der Nat der Bolksbeauftragten herkündigungsblalt Borndergehende Sttuegnuug von Beteſeden der etall⸗ und chemiſchen Induſtrie betr. ir bringen hiermit nachſtehende Verordnung zur öffentlichen Kenntnis. 8. N den 27. Dezember 1918. diſches Bezirksamt Abt. IV. Verordnung. (Vom 23. Dezember 1918.) Die vorſtbergebhende Stillegung von Betrieben dez Metall⸗ und eee Induſtrie betreffend. Betriebs der Metall: und chemiſchen Induſtrie, bie Kohle zur Erzeugung motoriſcher Kraft ode zur Dampferzeugung verwenden, ſind während dez 1 5 vom 24. Dezember 1918 bis einſchließlich 4. Januar 1019 ſtillzulegen, ſofern in ihnen mehr als 80 Arbeiter beſchäftigt werden. Ausgenommen bleiben: der Staatseiſenbahn verwaltung, 8. die Betriebe d. ſolche Betriebe mit dringlichen Aufträgen den Staatseiſenbahnverwaltung befaßten Privat⸗ betriebe, denen die Generaldirektion der Staatseiſenbahnen aufgrund der ihr hiermit 5 Ermächtigung die Weiterarbeit ge⸗ attet, e. die Betriebe der F 5 Vorſchriſt in Ziffer 1 Satz 1 bezieht ſich nicht: a. auf Arbeiten der im 8 105 c und im 3 108 d der Gewerbeordnung erwähnten Art, b. auf Arbeiten, die ohne Verwendung von Licht und durch Kohle erzeugter Kraft ausgeführt werden köanen. 2 Den Arbeitern, die in der hiernach zugel aſſenen Weiſe beſchäftigt werben, iſt auch bei gekürzter Arbeitszeit der volle regelmäßige Tagesverdienſt zu gewähren. Die Uebernahme der diernach zuläſſigen Arbeit darf von den 2. verweigert werden. Für den infolge der(12tägigen) Stillegung ent⸗ ſtehenden Lohnausfall erhalten die feiernben Arbeiter Entſchädigung. Die Entſchädigung wird gewährt für 7 Werktage und beträgt 85 n. H. des regelmäßigen Geſamttagesverdienſtes; ſie iſt im Wege der üblichen Lohnauszahlung durch den Ar⸗ beitgeber nach Abzug der Beiträge zur reichsgeſetz⸗ lichen Krauken⸗ u. Invalidenverſicherung zu zahlen. Die Entſchädigung wird nicht gewährt für die⸗ 1 der in Abſatz 1 erwähnten 7 Werktage, an enen nach Ziffer II 5 wird. 5 Auf Nachweis der Auszahlung(Ziffer III) er⸗ ſtattet die Gemeinde des Betriebsbeſitzers dem Ar⸗ beitgeber die geleiſteten Entſchädigungen und Be⸗ träge bis zur Höhe von 70 v. H. des regelmäßigen Geſamttagesverdienſtes zurück; den Reſt hat der Arbeitgeber endgültig zu tragen. Der von der Gemeinde zu erſtattende Betrag gilt als Aufwand für die Erwerbsloſenfürſorge im Sinne des 8 4 der Verordnung des Reichsamtes für die wirt⸗ ſchaftliche Demobilmachung vom 13. November 1918(Reichs⸗Geſetzyl. Seite 1305). Karlsruhe, den 23. Dezember 1918. Badiſche vorläufige Volksregierunz: Der Präſident: Geiß. Miniterium für Uebergangswirtſchaft und nungtweſen: Martzloff. Miniſterium für ſoziale Fürſorge Schwar; (Nr. 6868). Verordnung über die Weitergewüprung von Zulagen zu Verletztenrenten aus der Unfalkverſicherung. Vom 2. Dezember 1918. 1 Die Beſtimmung des 8 1 der Bekanntmachung über die Gewährung von Zulagen zu Vexletzten⸗ renten aus der Unfallverſicherung vom 17. Jaunar 1918(Reichs⸗Geſetzbl. S. 31) gilt entſprechend für das Jahr 1919 mit der Maßgabe, daß an die Stelle der Worte„ſoſern die Verletzten ſich im Im and aufhalten“ die Worte zu ſetzen ſind„ſofern ſie uicht Ausländer ſind, die ſich im Ausland aufhalten.“ II. Berletzten, die auf Grund der reichsgef lichen Unfallverſicherung mehrere Renten dor weniger als zwei Dritteln der Vollreme beziehen, Wird für die Zeit vom 1. Januar 1910 dis. . DSmeber 1010 auf Antres eine mon iche,., A boraus zahlbare Zulage von acht Mark zu dem Geſamtbetrag ihrer Renten gewährt, wenn die Bomhundertſätze ihrer Renten zuſammen mindeſtens die Zahl 6674 ergeben, die Verletzten nicht Aus⸗ länder ſind, die ſich im Ausland aufhalten, und wenn nicht Tatſachen die Annahme rechtfertigen, daß die Zulage nicht benötigt wird. Bezieht der Verletzte die Renten von mehreren Verſicherungsträgern, ſo gewährt die Zulage der⸗ enige Verſicherungsträger, welcher die nach den omhundertſätzen höchſte Rente zu zahlen hat; zahlt ein Verſicherungsträger mehrere Renten, ſo wer⸗ den ihre Vomhundertſätze zuſammengerechnet. Kom⸗ men bei den verſchiedenen Verſicherungsträgern gleich hohe Vomhundertſätze in Betracht, ſo hat der⸗ enige Verſicherungsträger die Zulage zu gewähren, 5 die Rente für den letzten Unfall feſtgeſetzt III. Der Antrag iſt an den Verſicherungsträger 3 an ein Verſicherungsamt zu richten. Iſt der ntrag an einen anderen als den zur Ent⸗ ſcheidung zuſtändigen Verſicherungsträger oder an ein Verſicherungsamt gerichtet, ſo iſt der Antrag unverzüglich an den zuſtändigen Verſiche⸗ rungsträger abzugeben und der Tag des Eingangs mitzuteilen. i IV. Die Beſtimmungen der 88 8 bis 11 der un⸗ ter J bezeichneten Bekanntmachung vom 17. Januar 1918 gelten entſprechend. Für die Entſcheidung über den Einſpruch auf Grund dieſer Verordnung oder der unter 1 be⸗ zeichneten Bekanntmachung vom 17. Januar 1918 ilt 8 1693 der Reichsverſicherungsordnung ent⸗ prechend. Dieſe Beſtimmung tritt mit der Verkündung der gegenwärtigen Verordnung in Kraft. B57 V. Dieſe Verordnung hat Geſetzeskraft. Berlin, den 2. Dezember 1918. Der Nat der Voltsbeauftragten: Ebert. Haaſe. Der Staatsſekretär des Reichsarbeitsamtes: Bauer. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir bier⸗ mit zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 24. Dezember 1918. Badiſches Bezirksamt, Abt. II b. Bucheckern betreffend. Nachſtehende Verordnung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. B373 Mannbeim, den 19. Dezember 1918. Badiſches Bezirksamt, Abt. IV. Verordnung. (Vom 14. Dezember 1918.) Bucheckern betreffend. 8 6 Abſatz 1 der Verordnung der Miniſterien des nnern und der Finanzen vom 14. September 1918 Beſetzes und Verordnungsblatt Seite 811) erhält mit 1 des Miniſteriums der Finanzen folgende Faſſungn: Wer lufttrockene Bucheckern an eine örtliche Ab⸗ nahmeſtelle abliefert, erhält 1. eine Vergütung von 1,65& für das Kilogramm Bucheckern, 2. außerdem nach ſeiner Wahl a) eine Beſcheinigung nach Muſter 4, auf Grund deren ihm vom Kommunalverband ſei⸗ nes Wohnorts ein Bezugsſchein über Speiſebl in Höhe von 6 v. H. des Gewichts der ab⸗ gelieferten Bucheckernmenge erteilt wird(Oel⸗ bezugsſchein); b) oder eine Beſcheinigung nach Muſter B, auf Grund deren ihm vom Bürgermeiſteramt des Wohn⸗ oder Sammelorts die Erlaubnis er⸗ teilt wird, das Vierfache der evon ihm an die öffentliche Abnahmeſtelle abgelieferten Bucheckernmenge zu Oel für ſeine Wirtſchaft ſchlagen zu laſſen(Erlaubnisſchein). Die hierbei gewonnenen Oelkuchen ſind ihm zurück⸗ zuliefern. Perſonen, die bei Inkrafttreten dieſer Verordnung Bucheckern an eine öffent⸗ liche Abnahmeſtelle bereits abgeliefert und ierfür einen Erlaubnisſchein nach den bis⸗ erigen Vorſchriften nom Bürgermeiſteramt des Wohn⸗ oder Sammelorts erhalten haben, können von dieſem Bürgermeiſteramt verlan⸗ gen, daß ihnen ein weiterer Erlaubnisſchein über die dreifache Menge, welche ſie ſeinerzeit abgeliefert hatten, ausgeſtellt wird. Die Aus⸗ ſtellung des neuen Erlaubnisſcheins iſt in der vom Bürgermeiſteramt zu führenden Liſte zu vermerken. a Karlsruhe, den 14. Dezember 1918. Miniſterium für Ernährungsweſen. Trunk. Die Feſtſetzung der Ortspreiſe für den Wert der Sachbezüge betreffend. Wir weiſen darauf hin, daß es bei der von uns im Amtsverkündigungsblatt vom 4. Dezember 1918 Nr. 68 veröffentlichen Neufeſtſetzung der Ortspreiſe für den Wert der Sachbezüge unter 1. A, Ziffer 2, 9 855 heißen muß: Koſt 580, Wohnung 180&, Mann 5 5* 8. D 5 annheim, den 18. Dezember 101g. Badisches Bezirksamt.— Berßchern nasal. 3³7³ Kriegs⸗RNohſtoff⸗Abtetlung. 3 F Nr. F. R. 890/11. 18. K. RN. A. Im Auftrage des Demobilmachungsamtes und auf Grund der Bundesratsverorbnung über die Sicherſtellung von Kriegsbedarf in der Faſſung vom 26. April 1917(Reichs⸗Geſetzbl. S. 376) wird folgendes angeordnet: 5„ i Artikel J. Die Bekanntmachungen M. 6172. 15. KRA. vom 15. Mertz 1918, betr. Vorratserbebung u. Beſtandsmeldung über Wolfram, Chrom, Molybdan, Vanadium und Mangan, M. 15/12. 15. KRel. vom 15. Dezember 10158, betreffend Beſchlagnahme von Wolfram und Chrom und Höchſtpreiſe für Wolfram, M. 1/4. 15. KRA. vom 1. Mai 1915, betreffend Beſtandserhebung und Beſchlagnahme von Metallen,. M. 1228. 18. KR. vom 1. September 1918, 8.. zur Bekannt⸗ machung M. 1/4. 15. KRal, werben hiermit aufgehoben. Sparmetalle dürfen jedoch nur inſoweit verwen⸗ det werden, als ſich Erſatzmetalle nicht verwenden laſſen. Artikel II. a) Es werden biermit aufgehoben: Die von den Kriegsminiſterien ausgeſprochenen, den Betroffenen namentlich zugeſtellten Sonder⸗ beſchlagnahmen von ſolchen Metallen, die von der Bekanntmachung M. 1/4. 15. KRA. betroffen wurden. b) Es werden hiermit widerrufen: Die Einzelenteignungen von Metallen, die auf Grund der Bekanntmachung über die Sicherſtellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915(Reichs⸗Ge⸗ ſetzbl. S. 352) nebſt Aenderungen vom 9. Oktober 1915(Reichs⸗Geſetzbl. S. 645), 25. November 1915 (Reichs⸗Geſetzbl. Seite 778), 14. September 1916 (Reichs⸗Geſetzbl. S. 1019), 4. April 1917(Reichs⸗ Geſetzbl. S. 316) und der Neufaſſung dieſer Be⸗ kanntmachung vom 28. April 1917(Reichs⸗Geſetzbl. S. 876) nebſt Abänderung vom 17. Januar 1918 (Reichs⸗Geſetzbl. S. 37) ausgeſprochen worden ſind, inſoweit in ihnen auf bie Metall⸗Meldeſtelle der Kriegs⸗Rohſtoff⸗Abteilung als derjenigen Stelle hingewieſen worden iſt, mit der wegen Anfragen, Freigaben uſw. in Verbindung zu treten war. Insbeſondere fallen hierunter bie Einzelenteig⸗ nungen von Hausmetallen, alſo von Metallen, die auf Grund der Bekanntmachung M. 3258/7. 15. KRA. vom 31. Juli 1915 und M. 8/1. 18. KRA. vom 28. März 1918 beſchlagnahmt waren. 5 Artikel III. Das Einverſtändnis mit dem im Artikel II b aus⸗ geſprochenen Widerrruf der Enteignungen wird angenommen, falls nicht bis zum 15. Januar 1919 durch eingeſchriebenen Brief bei der Metall⸗Melde⸗ ſtelle(Abt. R.) ber Kriegs⸗Rohſtoff⸗Abteilung in Berlin W o, Potsdamer Str. 10/ö11, Einſpruch er⸗ hoben wird. Trotz des Widerrufs der Enteignungen können enteignete Gegenſtände noch bis zum 15. Januar 1919 zu den in den Bekanntmachungen genannten oder dem bereits vereinbarten Uebernahmepreiſe abgeltefert werden. 5 Artikel IV. Unberührt bleibt die Verpflichtung, vertraglich an die Kriegsmetall⸗Aktiengeſellſchaft zu liefernde Mengen zur Ablieferung zu bringen. Artikel V. 5 Es wird auf die Verordnung des Demodil⸗ machungsamtes, betreffend„Verbrauch von für Kriegszwecke zugewieſenen Sparmetallen zu Frie⸗ denszwecken“ vom 18. November 1918 bingewieſen, nach der der für die in Frage kommenden Me⸗ talle und ihre Legierungen ſich ergebende Unter⸗ ſchied zwiſchen dem Vorzugspreiſe und dem Grund⸗ preiſe an die Kriegs⸗Metall⸗Aktiengeſellſchaft in Berlin We 9, Potsdamer Straße 10/¼11, zugunſten des Reichsfiskus abzuführen iſt. B37 Artikel VI. 5 Dieſe Bekanntmachung tritt am W. November 1918 in Kraft. Berlin, den 25. November 1918. 3 Kriegs⸗Rohſtoff⸗Abteilung: Wolffpagel Vorſtehende Bekanntmachungen bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis. Seckenheim, den 6. Januar 1919. gürgermeiſteramt: J. V. Horner. Koch. Bekanntmachung l betreffend die Entrichtung der Umſatzſteuer fur 25 Zeit vom 1. Auguſt bis mit 31. Dezember 19 und der Luxusſteuer für den Monat Dezemb. 1918 Auf Grund des 8 51 der Ausführungsbeſtim⸗ mungen zum Umſatzſteuergeſetze werden die zug Entrichtung der Umſatzſteuer verpflichteten ge werbetreibenden Perſonen, Geſellſchaften und ſo ſtigen Perſonenvereinigungen in Mannheim u den Vororten aufgefordert, die vorgeſchriebenen ES klärungen über den Geſamtbetrag der ſteuerpflich tigen Entgelte für die Zeit vom 1. Auguſt bis mi 31. Dezember 1918 und für Luxusgegenſtände fü den Monat Dezember 1918 dem unterzeichneten Umſatzſteueramt ſchriftlich einzureichen, oder die e Angaben an Amtsſtelle mündlich zu machen. Als ſteuerpflichtiger Gewerbebetrieb gilt auch der Betrieb der Land⸗ und Forſtwirtſchaft, der Vieh zucht, der Fiſcherei und des Gartenbaues ſowie den Bergwerkbetrieb. Die Abſicht der Gewinnerzie⸗ lung iſt nicht Vorausſetzung für das Vorliegen eines Gewerbebetriebs im Sinne des Umſatzſteuer geſetzes. Angehörige freier Berufe(Aerzte, Rechts anwälte, Künſtler uſw.) ſind nicht ſteuerpflichtig Die Steuer wird auch erhoben, wenn und ſowen die ſteuerpflichtigen Perſonen uſw. Gegenſtände aus dem eigenen Betriebe zum Selbſtgebrauch oder verbrauch entnehmen. Als Entgelt gilt in letzterem Falle der Betrag, der am Orte und zur Zeit der Entnahme von Wiederverkäufern gezahlt zu wer den pflegt. 7 Von der allgemeinen Umſatzſteuer nach denn Se von 5 v. T. ſind diejenigen Perſonen uſw. befreit, bei denen die Geſamtheit der Entgelte in einem Kalenderjahre nicht mehr als 3000 Wik. beträgt. Si ſind daher zur Einreichung einer Erklärung nicht verpflichtet. Eine Mitteilung an uns über die in Anſpruch genommene Steuerfreiheit iſt jedoch er⸗ wünſcht. Für die Lieferung von Lurusgegenftänden be⸗ ſteht keine derartige Befreiung. 8 Die Nichteinreichung der Erklärung zieht eine Ordungsſtrafe bis zu 150& nach ſich. 5 Das Umſaßzſteuergeſetz bedroht denjenigen, dez über den Betrag der Entgelte wiſſentlich unrichtige Angaben macht und vorfätzlich die Umſatzſteuer hinkerzieht oder einen ihm nicht gebührenden Steuervorteil erſchleicht, mit einer Geldſtrafe bis zum 20fachen Betrage der gefährdeten oder hinter zogenen Steuer. Kann dieſer Steuerbetrag nicht feſtgeſtellt werden, ſo tritt Geldſtrafe von 100 Zur Einreichung der ſchriftlichen Erklärung ſinz Vordrucke zu verwenden. Sie können bei dem unterzeichneten Umſatzſleueramt ſowie den Steuer einnehmereien der Vororte koſtenlos entnommen werden. Daſelbſt ſind auch Merkblätter über dis Umſatzſteuer, die alles Wiſſenswerte enthalten, zum Preiſe von 20 Pfg. für das Stück erhältlich. Steuerpflichtige ſind zur Anmeldung der Entgelte verpflichtet, auch wenn ihnen Vordrucke zu einer Erklärung nicht zugegangen ſind. 237 Die Abgabe der Erklärung kann im übrigen durch nötigenfalls zu wiederholende Geldſtrafen er zwungen werden, unbeſchadet der Befugnis des Umſatzſteueramts, die Veranlagung auf Grund ſchätzungsweiſer Ermittlung vorzunehmen. Mannheim, den 27. Dezember 1918. Finanzamt. Die öffentlichen Lotterien und Aus⸗ ſpielungen betreffend. Es wurde wiederholt die Wahrnehmung gemachg daß die Beſtimmungen des Lotteriegeſetzes vom 28 April 1912(Geſ.⸗ und V.⸗Bl. S. 135) insbeſonder über das unzuläſſige Spielen in auswärtigen Lor terien nicht genügend bekannt ſind und häuf übertreten werden. Wir machen daher darauf au merkſam, daß nach 8 2 des Geſetzes mit Gelodſtraf bis zu 600 Mk. oder im Nichtbeibringungsfalle mit Haft beſtraft werden, wer in einer nicht erlaubten oder zugelaſſenen Lotterie oder Ausſpielung ſpiel! Zugelaſſen ſind in Baden außer den vom Gro Miniſterim des Innern, den Großh. Landesky miſſären, den Großh. Bezirksämtern im Einzelfa genehmigten badiſchen Privatlotterien nur einzelne außerbadiche Privatlotterien, deren Zulaſſung i Staatsanzeiger beſonders bekannt gegeben wirt ſowie die preußiſch⸗ſüddeutſche Klaſſenlotterie Andere Lotterien insbeſondere alle anderen Staatz lotterien ſind verboten. Der Vertrieb, die Anpres zung und der Bezug ihrer Loſe iſt ſtrafbar. Ver⸗ f und ſtrafbar iſt ferner die gewerbsmäß ing von Losgeſellſchaften und der gewe de Vertrieb von Anteilen von Prämien⸗ u . loſen(88 8 und 9 des Geſetzes.) aznunheim, den 4. Dezember 1918. Dezirksamt.— Polizeidirektion. 2 Raunheim, den 4, Dezember 1018. 1 oair fat— Maltaobiv alla 3