73 — 5 . ussuosspnz2e g 4 Kufallſtation des Zoo. Een Hir B melsferd eim, Edingen. Heckarhause 722 e eee t 7277 ðVß d ccc ö deen eee b 1 Mk. 5 1„ 3 ae N 5 ade f uſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Ouarta eklamen 1.Bei öfterer Aufnahme att. 19. Jahrg. 825 Mk. Erſcheint täglich mit Ausnahme der Nontag, den 20. Januar IEE—— PFernſprechanſchluß Nr. 16. lo. 10 — Seonn⸗ und Feiertage. Poſtſcheckkonto: Ludwigshafen a. Rh. Nr. 5799. ö 1 2 E eee W eee eee eee eee N „Wer Wind ſäet, wird Sturm ernten!“ Die Liebknecht⸗Jeremiade. Einzelheiten zum Tode Liebknechts. Die Garde⸗Kavalleriediviſion gibt folgende Darſtellung über das Ende Liebknechts und Roſa Luxemburgs: Am 15. Jan. zwiſchen 9—10 Üht wurden Liebknecht und Noſa Luxemburg festgenommen. Die Feſtnahme erfolgte durch Kriminalbéamte, die den Aufenthalt der beiden ermit⸗ telt hatten. Die Verhafteten wurden dem Stabsquartier der Diviſion im Hotel Eden überliefert. Liebknecht hatte zuerſt in Abrede geſtellt, der Geſuchte zu ſein. Als man ihn aber eingehend viſitierte und Papiere auf ſeinen Namen bei ihm fand, gab er zu, Liebknecht zu ſein. Später wurde Liebknecht von einem Auto fortgebracht. Als er einſtieg, erhielt er von hinten aus der Menſchenmenge einen ſchweren Schlag auf den Kopf, ſo daß er eine ſtark blutende Wunde erhielt. Er wurde trotzdem fortgeſchafft. Auf dem Wege zum Tiergarten mußte das Auto wegen Beschädigung zurückhalten. Der Transportführer richtete die Frage an Liebknecht, ob er ſich kräftig genug fühle, bis zu einer Straßenkreuzung zu gehen, wo man gewöhnliche Fahrgelegenheit findet. Liebknecht erklärte ſich bereit dazu. Uls der Transport ſich etwa 50 Meter entfernt hatte, fing Liebknecht an, davonzulaufen. Es wurde ihm Halt und Still⸗ tehen zugerufen. Aber er verſuchte, in das Unterholz des Waldes zu entkommen. Es wurden darauf von der Begleit⸗ mannſchaft mehrere Schüſſe auf ihn abgegeben. Einer da⸗ non traf ihn zwiſchen den Schultern am Halſe. Liebknecht iel um und war ſofort tot. Man brachte die Leiche in die Die Einlieferung erfolgte als die eines unbekannten Mannes. Die Leiche wurde dann zum Sthauhaus gebracht. Während Liebknecht transportiert wurde, wurde Roſa duzemburg vernommen. Der Offizier der Wache verſuchte die zu Hunderten angewachſene Menge dadurch fartzubrin⸗ zen, daß er erklärte, die Verhaftete ſei bereits durch einen znderen Ausgang fortgebracht worden. Als Roſa Luxem⸗ zurg ſpäter heruntergeführt wurde, hatte ſich anſtelle der erſten Menſchenmenge, die ſich zerſtreut hatte, eine neue an⸗ keſammelt. Der Transportführer ging mit ausgebreiteten Armen vor Roſa Luxemburg her, um ihr den Weg freizu⸗ machen. Die Menge jedoch ſtürzte ſich auf Roſa Luxemburg ind ſchlug ſie nieder, ſo daß ſie bewußtlos ins Auto getragen Verden mußte. g i 5 5 Ehs der Wagen auffuhr, ſprang ein Mann auf das Tritt⸗ Krett und gab einen Schuß auf die Bewußtloſe ab. Unter⸗ vegs wurde der Wagen durch en Anruf angehalten. Der Führer glaubte, es handle ſich um die Wache und blieb ſtehen. Im gleichen Augenblick ſtürgte ſich die Menge auf das Auto, eiß den Körper von Roſa Luxemburg hera id verſchwand damit in der Dunkelheit. 9 7 1 Die Leiche iſt bisher nicht auf⸗ zefunden worden, wahrſcheinlich wurde ſie in den Land wehr⸗ anal geworfen. Maskerade wie zu Faſtnacht! W. T. B. Berlin, 17. Jan. Zwei Soldaten der Diviſion, die am Kurfürſtendamm Vorübergehende auf Waffen zu zurchſuchen hatten, bemerkten eine elegante Dame in einem daftſeidenen Kleide, die ſich längere Zeit vor dem Hotel Eden⸗ zof auf und ab bewegte. Als ſie ſich beobachtet ſah und ſie ich entfernen wollte, eilte ihr die Mannſchaft nach und brachte ſie in das Wachtlokal am Zoologiſchen Garten. Dort jeigte ſich, daß die elegant gekleidete Dame, die, um die Täu⸗ ſchung zu vollenden, auch Ohrringe trug, ein verkleideter Matroſe war, der in der Handtaſche einen geladenen Revol⸗ dLer mit ſich führte. Der Verhaftete weigerte ſich, über ſeine erſon und ſeine Abſichten irgendwel Mitteilungen zu Machen. n iebknechts Verhalten vor ſeinem Tode. Berlin. 17. Jau. Ueber Lieblnechts Verhalten bei ſei⸗ che — SS —— zer Festnahme erfahren wir von einem Beteiligten: Lieb⸗ knecht benahm ſich wenig rühmlich, geſchweige denn helden⸗ haft. Als er ſah, daß eine Täuſchung nicht mehr möglich ſei, wurde er kreideweiß und begann heftig zu zittern. Auch anf der Autofahrt, die ihm den Tod bringen sollte, war er faſſfungslos und in ſichtbarer Angſt, er köunte von den Volks⸗ maſſen gelzucht werden. Im übrigen hatten mehr als 20 verhaftete Spartakiſten bei ihrer Vernehmung vor dem Un⸗ terſuchungsrichter ausgeſagt, daß Liebknecht ſie noch am 7. Januar in einer. Auſprache, dem„Vorwärts“ zufolge, auf⸗ gefordert hätte, recht vielen Bürgern den Schädel einzuſchla⸗ gen, um die proletariſche Republik herbeizuführen. Die Darſlellung der„Freiheit“. Berlin, 17. Jan. Die Parteileitung der Unabhängigen Sozfaldemokratiſchen Partei und der Zentralvorſtand Groß⸗ Berlins derſelben Partei erläßt in der„Freiheit“ einen Aufruf, an die geſamte Arbeiterſchaft, in dem es heißt:„Es iſt nicht wahr, daß Karl Liebknecht auf einem Fluchtverſuch erſchoſſen worden iſt. Einwandfreie Zeugen haben im Lei⸗ chenhaus feſtgeſtellt, daß die Erſchießung Karl Liebknechts zus nächſter Nähe von vorne geſchehen iſt. An der Stirne tſt die kleine Einſchußöffnung mit OBrandwunde; am Hinter⸗ kopf befindet ſich die größere„ ee Roſa Luxem⸗ burg iſt in beſtialiſcher Weiſe zu Boden getreten, zerriſſen und verſchleppt worden. Die geſamte Arbeiterſchaft wird im Hinblick darauf aufgefordert, geſchloſſen und insbeſondere gegen die Regierung Scheidemann einzutreten.“ Wie die„Freiheit“ weiter mitteilt, iſt die Leiche Lieb⸗ knechts geſtern im Auftrage des Vollzugsrates von einem Mitglied desſelben in Gemeinſchaft mit zwei anderen zuver⸗ läſſigen Perſonen, darunter einem bekannten Berliner Arzt, beſichtigt worden. Ueber das Ergebnis wird weiter mitge⸗ teilt, daß Liebknecht einen rechtsſeitigen Bruſtſchuß und einen rechtsſeitigen Oberarmſchuß erhalten hat. An den Einſchuß⸗ ſtellen iſt bemerkenswert, daß ſich dort Brandͤſtellen zeigen. Das läßt auf eine nahe Entfernung des Abſchuſſes ſchließen. Liebknecht iſt abends 11.20 Uhr als unbekannter Mann tot in die Rettungswache am Kurfürſtendamm abgeliefert wor⸗ den und zwar von einem Leutnant Liepmann. Dieſer hat auch die Wertſachen in Empfang genommen, wie aus dem Erkennungsbuch der Rettungswache hervorgeht. Der„Vorwärts über die Tötung der Spartakusführer. Berlin, 17. Jan. Zur Tragödie der Spartakusführer heißt es im ſozialdemokraitſchen„Vorwärts“: Liebknecht und Roſa Luxemburg ſind Opfer des blutigen Tuns geworden, das ſie gegen alle Bitten und Beſchwörun⸗ gen ihrer Freunde und Parteigenoſſen, von einer Wahnidee vorwärts gepeitſcht, ſelbſt ins Leben gerufen hatten. Ihnen hatte die erſte Revolution nicht genügt, die mit zu geringen Opfern eine ungeheure Umwälzung gebracht hatte, ſie woll⸗ ten die zweite und ihr Ziel ſchien ihnen ſo groß, daß ihnen alle Schreckniſſe des Bürgerkrieges, die Entfeſſelung der wil⸗ deſten Leidenſchaften an allen Seiten dagegen gering dünkte. Ste ſind ſo jetzt die Geſtalten der Tragödie und ihr grauen⸗ hafter Untergang erſchüttert auch den, der ihre furchtbare Schuld nicht verkennt. Nach der Entfeſſelung des Bürgerkrieges, der von der anderen Seite gewollt und herbeigeführt war, ſie für di mo⸗ caliſchen Eigenſchaften jedes einzelnen der gegen Spartakus ſtehenden Elemente verantwortlich zu machen, iſt äußerſt un⸗ berechtigt. g Weitere Blätterſtimmen. Berlin, 17. Jan. Die demokratiſche„Berl. Morgenpoſt“ ſchreibt:„Die Behandlung, die Liebknecht widerfahren iſt, mag verdammenswert ſein und erſt recht iſt das Vorgehen der erregten Menge gegen Roſa Luxemburg auf das ſchärfſte zu mißbilligen. Derartige Akte der Lynchjuſtiz ſind ſtets abſcheulich, ganz gleich, gegen wen ſie ſich richten, aber die einfachſte Gerechtigkeit gebietet auch, hervorzuheben, daß beide eine ungeheure Blutſchuld auf ſich geladen holten . — Schetdemauns erſte Regtrerungshandlung im Kapinett den Prinzen Max war, daß er die Befreiung der beiden durch⸗ ſetzte. Sie haben ihm das ſchlecht vergolten. Ein ſo tolles Beginnen, wie ſie von der Stunde ihrer Entlaſſung ab bis in die letzte Woche hinein gezeigt haben, kann keine Regie⸗ rung ſich bieten laſſen.“ a In der demokratiſchen„Berliner Volkszeitung“ wird ge⸗ ſagt: Das alte Wort: Wer Wind ſät, wird Sturm ernten, hat einen neuen ſchrecklichen Beweis gefunden. m-— Weitere Spartakusführer erſchoſſen! W. T. B. Berlin, 18. Jan.(Tel.) In der ver⸗ gangenen Nacht verſuchten 4 Spartakusf u hrer, die während der Spandauer Spartakusumtriebe dort verhaftet worden waren, am Tegeler Tor einen Fluchtverſuch. Das Begleitkommando ſche, als die Flüchtlinge auf Anruf nicht ſtehen blieben, guf ſie und tötete die 4 Flüchtenden. Nationalverſammlung nicht in Berlin! W. T. B. Berlin, 18. Jan.(Tel.) Die Regis⸗ rung hat ſich nunmehr endgü entſchloſſen, bie Na⸗ tionalverſammlung nicht in Berlin zuſammentreten zu laſſen. Neue ſchwere Entente⸗Forderungen undurchführbar. g Berlin, 17. Jan. Wir wir zuverläſſig hören, hat ſowohl das Reichswirtſchaftsamt wie das Reichs⸗ ernährungsamt die neuen Forderungen der Entente für die Verlängerung des Waffenſtillſtandes, ſaweit ſie die Lieferung von landwirtſchaftlichen Maſchinen und Geräten betreffen, für undurchführbar erklärt. Wir grüßen Groß ⸗Deutſchland! Eine Kundgebung der deutſchen Preſſe demon ſtriert heute mit der geſamten deutſchen Preſſe fü das Selbſtbeſtimmungsrecht der Nationen. Mit Uebereinſtimmung mit dem ganzen deutſchen Volle fordern wir die ſofortige Durchführung des am 12. November 1918 von der deutſch⸗öſterreichiſchen Nationalverſammlung ausgeſprochenen Anſchluſſes Deutſch⸗Oeſterreichs an Deutſchland. Der Wille der Deutſch⸗Oeſterreicher iſt auch der unſere. Wir grüßen unſere Brüder in Deutſch⸗Oeſterreich beſonders auch die tapferen Verteidiger Deutſch⸗ Böhmens und der deutſchen Süd⸗Alpen als Bürger Groß⸗Deutſchlands! e Die Friedens konferenz. Foch: Ich bin ganz überraſcht, daß von mir gegebene Zuſagen nicht gehalten worden ſein ſollen. Ich verlange prä⸗ ziſe Angaben. Erzberger: Ich habe durch General Winterfeldt wiederholt und in letzter Zeit täglich eine Menge von Ein⸗ — zelheiten mit ganz genauen Angaben über die Behandlung Deutſcher. Von Otto Ruppius. 52. a Machdruck verboten.) „Sie haben Miß Harriet Burton kennen gelernt,“ be⸗ ann endlich der junge Froſt, die Champagnerperlen in leinem Glaſe verſolgend,„und um gleich offene Farbe zu zeigen, ſage ich Ihnen, daß ich dem Mädchen mehr zugetan bin, als all den Puppen, wie ſie hier unſere Ge⸗ ſellſchaft bilden. Harriet iſt mit meiner Schweſter Mar⸗ garet erzogen worden, und mein Umgang mit jener war em völlig zwangloſer und vertraulicher; aber erſt als ich erfuhr, daß ſie verheiratet werden ſolle, wurde ich mir ewußt, wie ſehr ich an dieſem friſchen, kecken Charakter hing. Indeſſen ließ ſich damals, wo nicht einmal eine ndeutung wärmerer Gefühle meinerſeits gefallen war, nichts tun als zu verzichten. Später teilte mir Margaret mit, daß die beabſichtigte Verbindung ſich wieder zer⸗ ſchlagen habe, Sie mir dabei eine intereſſante Persönlichkeit wurden, iſt nur natürlich. So traf ich Sie mit meiner Schweſter zwei Monate ſpäter vor Johnſons Haus, die Straße egend: Margarets Teilnal⸗ne, Sie in einer ſolchen Lage du sehen, war mir völlig erklärlich, und mein eigenes Futereſſe trieb mich an, Erkundigungen über Ihre Stel⸗ züng einzuziehen— befremdend aber war es mir, als ich meinen Vater Ihrer erwähnen höre und daneben Worte allen, die auf die Art hindeuteten, wie Sie zu Harriet geſtanden haben— was weiß ich? Ich beſchloß, mich f 85 die direkte Quelle, an Sie ſelbſt, zu wenden.— 8 9, fuhr er fort, die Gläſer neu füllend,„und nun Prechen Sie ſich offen aus, als ich es ſelbſt getan, kehren 5 ſich auch nicht daran, daß mir irgend eine Eröffnung abe tun könnte— ich will nur klar ſehen; beſonders leit möchte ich wiſſen, wie weit e Hiden mich geht a Reichardt 5 dabei Ihrer Mitwirkung erwähnend. Daß Ihre eigene Aufrichtig⸗ ä Herzen vern beim Aufſehen ein Auge voll ſo warmer Empfindung, daß er wie unwillkürlich die Hand nach dem jungen Deutſchen ausſtreckte.„Well, Sir, werden Sie ohne Rückſicht gegen mich reden?“ fragte er. „Laſſen Sie mich Ihnen einfach ſagen,“ erwiderte Reichardt, die gebotene Hand faſſend,„daß kein Gefühl gegen Miß Burton, das Ihnen nur die leiſeſte Unruhe machen könnte, in mir lebt, daß nur die Sorge für meine Selbsterhaltung mich in ihre Nähe brachte, und daß bei allem übrigen ich faſt nur als ein Werkzeug des Zufalls wirkte. Verlangen Sie Einzelheiten, ſo will ich ſie Ihnen gern geben.“ f i Der junge Froſt ſchien jedes Wort mit ſeinen Augen durchdringen zu wollen.„Und glauben Sie,“ fragte er nach einer kurzen Pauſe langſam,„daß auch die junge Lady keine anderen Empfindungen für ſie in Ihrem inkef d Reichardts Wangen färbten ſich leicht.„Wenn ein klares, beſtimmtes Ausſprech ˖ 2 — in der die Frage geſtellt war,„ſo muß ſie wiſſen, daß ich keines wärmeren Gefühls als das eines freundlichen Dankes gegen ſie fähig war.“ „Und dieſe Ausſprache hat ſtattgefunden?“ „Sogar ſchriftlich, Mr. Froſt, da ich mich nicht per⸗ ſönlich bei ihr verabſchieden konnte.“ Der junge Amerikaner ſah einige Sekunden lang in das offene Auge des Deutſchen.„Ich glaube Ihnen, Sir,“ ſagte er dann des Letzteren Hand drüclend,„und ſelbſt wenn Sie mir etwas verſchwiegen hätten, ſo weiß ich, daß es nichts ſein kann, was meiner Ehre auch künftig zu nahe treten könnte— und ſo bitte ich Sie, laſſen Sie uns Freunde ſein.“— „Wenn ich Ihnen genüge, Sir,“ unterbrach ihn Reichardt,„ſo ſollen Sie mich als Freund haben.“ „Gut, Sir, ich werde Sie an Ihr Wort mahnen,“ erwiderte Froſt, des Deutſchen Hand feſter drückend. ie Linle der beiden jungen Männer führte . N hen eine Meinung ſchaffen kann,“ erwiderte er in derſelben nachdrücklichen Weiſe, die Gläſer zum Munde, als die Tür aufſprang und lachend eine Anzahl Gäſte erſchien.„Halloh, Sie auch hier“ rief einer der Eintretenden.. Reichardt hatte aufgeſehen und neben dem Sprechen⸗ den William Johnſons Geſicht erblickt, das wie in ſtarrer Befremdung die Stellung der beiden Daſitzenden wahr⸗ genommen, ſich dann aber raſch abgekehrt hatte. „Laſſen Sie uns bei ihnen Platz nehmen,“ raunte der Erſtere dem jungen Deutſchen zu, als die Angekom⸗ menen ſich um einen der Tiſche gruppierten,„ich werde dadurch Gelegenheit haben, Sie mit einem beſtimmten Typus aus der Neuyorker Geſellſchaft bekannt zu machen.“ „Warten Sie damit, bis ich in meiner neuen Stel⸗ lung bin,“ gab Reichardt halblaut zurück,„ich habe jetzt auf ſein Schickſal geübt haben mußte. 5 nicht einmal das Recht, über meine Zeit zu verfügen, bin augenblicklich noch Porter und mag mich als ſolcher nicht mit meinem Prinzipal an denſelben Tiſch ſetzen.“ Ein Zug von Humor glitt über das Geſicht des Andern.„Well, gehen Sie und machen Sie ſich baldigſt los,“ ſagte er;„das ganze Verhältnis könnte wahrlich Stoff zu dem beſten Spaſſe geben!“ Er begleitete ſeinen Geſellſchafter, die Hand vertraulich auf deſſen Schulter gelegt, bis zur Tür, und Reichardt beeilte ſich, den Heim⸗ weg zu nehmen. 1 ö Reichardt fühlte, daß es trotz aller Gewiſſenhaftig⸗ keit jetzt die härteſte Aufgabe für ihn ſein würde, noch drei Tage lang in ſeiner bisherigen Stellung zu ver⸗ bleiben; indeſſen hoffte er in möglichſter Kürze einen Erſatzmann durch Vermittlung des Kupferſchmieds zu erhalten. Wenn er jetzt an das treue Geſicht des Letz⸗ teren und die Miene dachte, die ſich bei der Erzählung des Geſchehenen darauf legen würde, ſtieg die ganze Empfindung des Glücks, das ihm geworden, von Neuem in ſeiner Seele auf. Gleichzeitig aber trat auch Mar⸗ garets Bild in ſeine Gedanken, ſie, die den Zaupteinfluß For Ang bolgt) i * des deutſchen Eiſenvahnperſonars, werches zur Apgave von Lokomotiven und Wagen im beſetzten Gebiet fuhr, durch den General Leudant in Spaa überreichen laſſen. Foch: Ich wiederhole, mir iſt von dieſen Angaben nichts bekannt. Ich bitte um weitere Einzelheiten. Erzberger: Dann kann ich nur ſagen, daß meine dem General Leudant übergebenen Angaben nicht weitergegeben worden ſind. Soweit es mir in Trier möglich iſt, werde ich ſofort Material zuſammenſtellen und heute nachmittag dem franzöſiſchen Generalſtabschef Weygand überreichen laſſen. Die Ausſprache über die Auslegung des Artikels 6 ge⸗ ſtaltete ſich beſonders dramatiſch. Erz berger: Ich muß darauf hinweiſen, daß trotz der gegebenen Zuſicherungen eine Reihe von Werkleitern, die im guten Glauben Induſtriematerial von den deutſchen Mili⸗ tärbehörden übernommen haben, jetzt von den Alliierten ver⸗ folgt und ins Gefängnis geſetzt werden. Es liegen hier aus⸗ schließlich Fälle von Teilnahme an den im 8 6 bezeichneten Kriegsmaßnahmen vor, die nach dem Waffenſtillſtands⸗ abkommen ſtraffrei ſind. Ich erwarte, daß Marſchall Foch über dieſe einzelnen Fälle eine Unterſuchung an⸗ ordnet und nach Einſicht in den Tatbeſtand die widerrechtlich Verhafteten freiläßt. a 5 Toch: Ich erkläre mich bereit, die Fälle zu unterſuchen. Den Höhepunkt erreicht die Ausſprache, als Staatsſekre⸗ tär Erzberger das Kapitel der Ausweiſungen der Deutſche aus Elſaß⸗Lothringen in Angriff nimmt. Foch: Die Ausweiſungen aus Elſaß⸗Lothringen haben mit der franzöſiſchen Regierung gar nichts zu tun. Hier handelt es ſich um rein militäriſche Fragen. Das Kriegs⸗ ziel iſt die Sicherheit der alltierten Truppen. Ich lehne es ab, über Maßregeln militäriſcher Art Belehrungen oder Kritik anzunehmen. Im übrigen erinnere ich an das Ver⸗ halten der Deutſchen in Lille und Nordfrankreich. Erzberger: Das war im Kriege, jetzt ſind wir im Waffenſtillſtand. Joch: Frankreich lebt mit Deutſchland nicht im Frieden. Ich bin Soldat. Wo kein Frieden iſt, iſt Krieg, ein Drittes güht es nicht. Erzberger: Das Dritte iſt eben der Waffenſtillſtand. Ich felbſt habe während des Krieges wiederholt durch deutſche Soldaten Nachrichten an die Bewohner Lilles über ihre Familienangehörigen gelangen laſſen. Man könnte doch wenigſtens die Härten gegen die elſaß⸗lothringiſchen Bewohner dadurch mildern, daß man die Poſtſperre aufhebt. Foch: Laſſen wir dieſes Kapitel. Ich bleibe dabei. Die Bilanz von Lille und Nordfrankreich würde nicht zu Ihren Gunſten ausfallen. ringen wird nichts geändert. Erzberger: Das iſt tief bedauerlich, denn hier müſſen nur Unſchuldige leiden, und dabei hat Frankreich nicht ein⸗ mal einen Vorteil davon. N Den nächſten Anlaß zu einer Wiederaufnahme der Aus⸗ wrache gab die Stelle in Ersbergers Rede, Deutſchland würde nicht der Finanzſklave der Alliierten. Foch: Ich weiſe es zurück, daß der interalliierte Finanz⸗ kommiſſar, der Vertreter der franzöſiſchen Regierung, den Vorwurf des Bolſchewismus verdient, Erzberger: Ich bringe nur Tatſachen. Tatſache 1 daß für den Fall der Annahme der franzöſiſchen Finanz⸗ bedingungen der Finanzkommiſſar uns Verhältniſſen aus⸗ etzt, deren Aehnlichkeit mit bolſchewiſtiſchen Zuſtänden nicht beſtritten werden kann. 5 Foch: Wir haben in der Waffenſtillſtandskommiſſion nur Kriegsfragen zu verhandeln, keine Rechtsfragen. Erzberger: Eiunverſtanden. Die Angelegenheit iſt eine Rechtsfrage. Wir werden über die ganze Angelegenheit berhaupt nicht mehr verhandeln. och: Schweigt. 5 u dem Paſſus über die Notwendigkeit, die franzöfiſchen Kriegsgefangenen zurückzugeben und auf die direkte An⸗ frage, wann auf die Rückgabe zu rechnen ſei, erteilt Foch unächſt keine Antwort. Als er unmittelbar auf die in der ürkei befindlichen deutſchen Gefangenen angeſprochen wird, wendet er ſich an den engliſchen Admiral, der nach einem demonſtrativen Schweigen endlich bemerkt: Ich habe 5 5 Antwort zu geben. Dasſelbe ſagen meine beiden Be⸗ gleiter. i Erzberger: Wenn ich keine Antwort erhalte von den Vertretern Englands, ſo muß ich annehmen, daß England ſchweigend zugibt, wie durch verbrecheriſche Tatenloſigkeit Deutſche in den Tod getrieben werden, durch eine Taten⸗ Ipſigkeit, die ſchlimmer iſt, als die Greuel gegen die Ar⸗ menier. Deshalb muß ich darauf beharren, daß mir eine Antwort gegeben wird. a f Foch: Ich werde die Sache prüfen. Erzberger: Ich bin dankbar für dieſe Auskunft, aber ſte iſt ungenügend. Die Antwort muß erteilt werden in der Schiffahrtskommiſſion, denn die Frage des Rücktransportes unſerer Gefangenen iſt uns ebenſo wichtig wie die Frage 5 C Schiffe ſind genügend vor⸗ anden. 8———— c———— TTT Zurückweiſung Dr. Kund Ahlborus durch die Schüler. Von Primanern der Karlsruher Oberrealſchule ging an Dr. Knud Ahlborn, den bekannten Sprecher der Unabhängi⸗ gen Sozialdemokratie, ein Schreiben, in dem ſie Stellung zu den Forderungen der Unabhängigen Sozialdemokratie in Bezug auf die Schule nahmen. Dr. Knud Ahlborn, beſon⸗ ders aber Dr. Bittel, forderten früher die Schülerſchaft auf, mit Gewalt ihre Forderungen durchzuſetzen, und nur dem energiſchen Eingreifen einzelner Schüler war es zu danken daß in der Hauptſache die Bewegung in Grenzen gehalten wurde und ſich die obigen, durchaus erſtrebenswerten Ziele vorſetzte. In dem Schreiben betonen nun die Schüler, daß ſie erſt jetzt durch die öffentlichen Reden Dr. Knud Ahlborns und einige ſeiner Artikel in der Sozialiſtiſchen Republik über den wahren Charakter ſeiner Anſchauungen aufgeklärt wurden, und lehnen jede weitere Verbindung mit Dr. Ahl⸗ born ab, verwahren ſich zugleich in ziemlich ſcharfer Weiſe gegen jede Einmiſchung Dr. Ahlborns und der Unabhängi⸗ gen Sozialdemokratie in Angelegenheiten ihrer Schule. pHeutschlanng. W. T. B. Berlin, 18. Jan. (Tel.) Geſtern fanden Verhandlungen zwiſchen der Reichsregierung und den Polen ſtatt wegen der Forderung der weite⸗ ren Lieferung von Kartoffeln an Deutſchland, insbe⸗ ſondere nach Sachſen. Die Polen verlangten angeb⸗ lich als Gegenleiſtungen Kohlen. Die widerrechtliche Verwendung deutſcher Kriegs⸗ . gefangener. f Genf, 16. Jan. Clemenceau ſetzte im Miniſterrat etwas durch, was die bisherigen Waffenſtillſtands⸗ bedingungen nicht enthielten, nämlich die ſofortige Verwendung deutſcher Kriegsgefangener zu Erd⸗ i arbeiten in den zerſtörten Gebieten Nordfrankreichs. 200 000 Mannſchaften und Offiziere ſollen hierfür bis März aufgeboten werden. Die ſpätere Verwendung der Kriegsgefangenen ſoll die Friedenskonferenz regeln ö b Die Polen vor Bromberg. Bromberg, 16. Jan. Polniſche Legionäre, ver⸗ ſtärkt durch polniſche. Banden, ſind heute nachmittag Bromberg auf 4 Kilometer nahe gerückt. Sie haben gegen 4 Uhr die erſte Station hinter Bromberg Strecke Bromberg. Hohenſalza, Rohrbruch e 17 An dem Kriegszuſtande in Elſaß⸗Loth⸗ auf 3 * — PP — einige Verbände Infanterie. Es beſteht die Gefahr, daß dieſe deutſchen Heimatſchutztruppen durch die Polen abgeſchnitten werden. Im Laufe des Abends iſt unter offenbarem Bruch des Waffenſtillſtands⸗ vertrags der Bahnhof Nakel auf der Strecke Schneidemühl Bromberg von 80 jungen Polen mit . Maſchinengewehr überrumpelt und beſetzt worden. N 5 Franzöfiſches Beſatzungsheer bleibt 6 Monate. W.T. B. Baſel, 18. Jan.(Tel.) Die franzö ſiſche Regierung beſchloß, wührend ungefähr 6 Mo⸗ naten eine Beſatzungsarmee zurückzulaſſen, die mi den übrigen Alliierten zuſammen wirken werde. Die Armee ſoll nicht groß ſein, jedoch aus ausgewählte Mannſchaften beſtehen, die erhöhten Sold erhalten Die ſchmere Gefährdung Schleſiens. T. U. Breslau, 17. Jan. Hier fand geſtern eine Konferenz der Behörde, der Preſſe, der Arbeitgeber und der Arbeiterführer ſtatt, in der der Chef des 6. aktiven Armeekorps nachdrücklichſt auf die ſchwere Gefährdung der Provinz Schleſien hinwies. Die Tſchechen haben eine kriegserprobte, ſchlagfertige Ar⸗ mee von 500 000 Mann und reichlich Geſchützen und bedrohen von ihren jetzigen Stellungen aus die Graf⸗ ſchaft Glatz. Die Polen beſitzen 18 Diviſionen, die von Lemberg in Ober⸗Schleſien ebenfalls einfallen können. Dringendſte Forderung ſei die Bildung eines ſchleſiſchen„Freiwilligen⸗Korps“ zum Heimats⸗ Grenzſchutz, dem aus Heimatsliebe alle waffenfähi⸗ gen Männer beitreten ſollten. Die„Rote Fahne“ regierungsſeits beſchlagnahmt. W. T. B. Berlin, 15. Jan. In den beiden letzten Nächten ſind die bei dem Bahnpoſtamt am Anhalter Bahnhof auf⸗ gelieferten 50000 Exemplare der„Roten Fahne“ beſchlag⸗ nahmt worden. „ okales. Seckenheim, den 20. Januar. i Verein Hundesport Seckenheim. Am Sonntag den 12. Januar 1919 hielt der Verein ſeine Generalverſammlung unter ſehr zahlreicher Beteiligung im Lokal„zum Reichs⸗ adler“ ab. Um ¼4 Uhr eröffnete der J. Vorſitzende Herr Anton Brau die Verſammlung und dankte mit herzlichſten Worten den vom Felde heimzgekehrten Mitglieder, und den anderen Sportsfreunden für ihren zahlreichen Beſuch mit der feſten und herzlichſten Mahnung, ftets die beſten und größten Intereſſen für den Verein zu wahren, und treue eifrige Foͤrderer und Kynologen zu bleiben, und gedachte mit innigen Worten den Mitgliedern in der Gefangenſchaft denen es leider nicht gegönnt war, an der ſo ſchön ver⸗ laufenen Generalverſammlung teilzunehmen, und forderte die anweſenden Mitglieder auf zu Ehren, des 1914 fürs Vaterland gefallenen Mitglieds Heinrich Neudeck, und an einer ſchweren Erkrankung 1918 verſtorbenen Mitglieds Michael Herzog ſich von den Plätzen zu erheben, und wird der Verein Hundeſport Ihnen ein ehrendes Andenken be⸗ wahren. Anſchließend verlas unſer Kaſſier Herr Jean Eder den Geſchäfts⸗ und Kaſſenbericht der verfloſſenen Kriegsjahren, welcher in ſehr muſtergültiger und beſter Ordnung geführt war und von den Mitgliedern mit Freuden und beſten Dank für ſehr gut befunden wurde, es wu de zur Wahl des Geſamtvorſtandes geſchritten, welcher mit wenigen Aenderungen ſich wie folgt zuſammenſtellt: Hirſch Martin J. Jakob Seitz Brunnenmeiſter II. Vorſitzender, Peter Schmich Schriftführer, Jean Ger Kaſſter, Auguſt Pfeiffer Material Verwalter, Adam Würthwein Diener, Anton Braun J. und Bernhard Waibel II. Dreßur⸗Leiter, Jakob Diefenbach Bäckermſtr. I. und Auguſt Engelhard Metzger⸗ meiſter II. Beiſitzender. Punkt Berſchiedenes brachte unter lebhafter Debatte. verſchiedene Anträge, einige wurden gleich geprüft und an⸗ genommen, die übrigen bis zur nächſten Monatsverſamo⸗ lung zurückgeſtellt. Die Feſtſetzung der Dreßurſtunden, für Poltzet,⸗ Schütz, Wach,⸗ und Begleithunden wurden dem J. Dreßurleiter Herrn Anton Braun überlaſſen. Die Auf⸗ nahme neuer Mitglieder wurde einſtimmig angenommen und wurde dem Perein durch Aufnahme des Herrn Johann Finkenberger vom Ariedale⸗Terier Klub ein eifriger Förderer und tüchtiger Kynologe geſichert. Um 7 Uhr ſchloß der I. Vorſitzende mit Worten des beſten Dankes die ſo ſchön verlaufene Verſammlung mit der innigſten Ermahnung an die Mitglieder getreu mit den größten Intereſſen in Zukunft ſieh dem Verein zu widmen. H. wird gemeſſen und geprüft, als ob es ſich nicht um Ans Baden unc def Dachbargebfeten — Politiſche Straftaten. Vielfach iſt die Anſicht verbrei⸗ tet, daß politiſche Straftaten nicht mehr ſtrafbar ſeien. Das iſt unrichtig. Für frühere, beſonders bei Ausbruch der Re⸗ volution begangene politiſche Verbrechen und Vergehen iſt Amneſtie gewährt. Inſoweit findet daher keine Strafver⸗ folgung ſtatt. Wohl aber iſt dies der Fall bei ſolchen nach Verkündung der Amneſtie begangenen Straftaten. Für ſie ſind die bisherigen Strafgeſetze maßgebend. Die badiſchen Lokomotiven. Von 132 angebotenen nur 44 Stück augenommen. Die deutſchen Eiſenbahnverwaltungen hatten nach den Waffenſtillſtandsbedingungen bis zum 15. Januar 1919 5000 Lokomotiven an die Entente abzugeben. Hiervon haben die badiſchen Staatseiſen bahnen nach einem vom Reichseiſenbahnamt aufgeſtellten Verteilungsſchlüſſel 110 Lokomotiven abzugeben. Da nach den Erfahrungen bei der Ablieferung der erſten Lokomotiven mit der Zurückweiſung einzelner Lokomotiven gerechnet werden mußte, ſollten den franzöſiſchen Uebernahmegruppen in Straßburg und in Of⸗ fenburg innerhalb der Friſt mindeſtens 130 badiſche Lokomo⸗ tiven vorgeführt werden, damit auf alle Fälle 110 Lokomo⸗ tiven rechtzeitig übergeben werden können. Unter den gegenwärtigen Perhältniſſen müſſen die An⸗ ſprüche, die von der frauzöſiſchen Uebergabegruppe in Straßburg(die Uebergabegruppe in Offenburg iſt erſt in den letzten Tagen eingerichtet worden) an den Unterhal⸗ tungszuſtand der zur Uebergabe angebotenen Lokomotiven geſtellt werden, als ganz übertrieben bezeichnet werden. Lokomotiven werden wegen geringfügiger Mängel, die ihre Benutzbarkeit gar nicht beeinträchtigen, zurückgewieſen, un⸗ bedeutende Abnützungen in den Triebwerkteilen und im Laufwerk, Abzehrungen in den Feuerbüchſen und Mängel der Dichtungen und Verpackungen werden beanſtandet; es okomo⸗ tiven aus dem Betrieb handelte, ſondern um Lokomotiven, die nach einer umfangreichen Ausbeſſerung aus der Werk⸗ ſtätte kämen ö J 3 5 9 en die adiſ ö 1 kommiſſionen der Entenke haben durch ihre weikgehenden Anſprüche die Erfüllung der auferlegten Verpflichtungen unmöglich gemacht. l Die Tätigkeit der ländlichen Kommunal verbände. In einzelnen Kommunalverbänden iſt eine den heutigen Zeitverhältniſſen entſprechende Vertretung der Arbeitnehmer in dem Kommunalverbandsausſchuß nicht vorhanden. Wenn die Bevölkerung Vertrauen zu der Geſchäftsführung ihres Kommunalverbandes haben ſoll, dann muß jetzt mehr wie je verlangt werden, daß auch alle Bevölkerungsſchichten in dem Ausſchuſſe genügend vertreten ſind. In größeren und ſtark mit Induſtrie durchſetzten Bezirken wird ein Arbeit⸗ nehmer als Ausſchußmitglied nicht als genügende Vertre⸗ tung angeſehen werden können. Von dieſem Geſichtspunkte ausgehend hat das Miniſterium des Innern die Bezirks⸗ ämter angewieſen, alsbald zu prüfen, ob nicht eine Ergän⸗ zung des Ausſchuſſes durch Zuwahl von Vertretern der Ar⸗ beitnehmer vorzunehmen iſt, wobei wegen der Auswahl ge. eigneter Perſönlichkeiten ein Benehmen mit dem Arbeiter⸗ oder Volksrat ſich empfiehlt. Ferner hat das Miniſterium veranlaßt, daß der Abſchluß der Rechnungen nach Ablauf des Geſchäftsjahres mit möglichſter Beſchleunigung erfolgt. Die öffentliche Bewirtſchaftung der Bauſtoffe. ** Karlsruhe, 18. Jan. Der Wiederaufnahme des Woh⸗ nungsbaues ſteht jetzt nicht mehr der Mangel an Arbeits⸗ kräften, aber immer noch der Mangel an Bauſtoffen eutge⸗ gen. Zwar iſt Bauholz in genügender Menge vorhanden und auch das Eiſen iſt wieder freigegeben, aber die Herſtel⸗ lung von Backſteinen und Ziegeln iſt durch die Kohlenno ſtark beeinträchtigt. Deshalb kann auf eine öffentliche Be⸗ wirtſchaftung dieſer Bauſtoffe nicht verzichtet, ſondern es muß darüber gewacht werden, daß die geringen Vorräte an Backſteinen und Ziegel dem Wohnungsbau zugeführt wer⸗ den. Luxusbauten, ebenſo gewerbliche und induſtrielle Bau⸗ ten, auch öffentliche Bauten müſſen vorläufig zugunſten des Wohnungsbaues zurückgeſtellt werden. Das Miniſterium für Uebergangswirtſchaft und Wohnungsweſen hat nach die⸗ ſen Geſichstpunkten die Bauſtoffbewirtſchaftung und Bauten⸗ prüfung neu geregelt. Danach bleibt die Beſchlagnahme von gebranuten und anderen künſtlichen Mauerſteinen, Dach⸗ ziegeln uſw. beſtehen. Die Meldungen über den Beſtand an ſolchen Gegenſtänden ſind auch weiterhin an das Landes⸗ wirtſchaftsamt(früher Kriegsamtsſtellej in Karlsruhe zu richten. Die Erlaubnis zur Verwendung der fraglichen Ge⸗ genſtände iſt mittels eines beim Landeswirtſchaftsamte zu beziehenden Fragebogens einzuholen. ** Karlsruhe, 17. Jan. Zum Eintritt in das neu zu ſchaffende badiſche Volksheer iſt bereits eine größere Anzahl Meldungen kampferprobter Badener eingelaufen. Wie ver⸗ lautet, ſoll die Aufſtellung zweier weiterer Lehrbataillone, event in Freiburg und in einem anderen Orte des badi⸗ ſchen Oberlandes erwogen werden. 5 ** Karlsruhe, 17. Jan. Um den älteren Beamten, ins⸗ beſondere denjenigen, die das 65. Lebensjahr vollendet ha⸗ ben und die ſich deshalb nach den Beſtimmungen des Be⸗ amtengeſetzes zuruheſetzen laſſen können, auch wenn ſie noch nicht dienſtunfähig ſind, das Uebertreten in den Ruheſtand zu erleichtern, und um auf dieſe Weiſe zugleich die ungün⸗ ſtigen Anſtellungs⸗ und Beförderungsverhältniſſe der jün⸗ geren Beamten zu verbeſſern, hat die vorläufige Volksregie⸗ rung unterm 14. ds. Mis. genehmigt, daß den nach dem 1. Januar 1919 in den Ruheſtanud tretenden Beamten bis zur allgemeinen Neuregelung der Bezüge der Beamten eine widerrufliche Teuerungsbeihilfe zum Ruhegehalt gewährt wird, die aus den ihnen im Zeitpunkt der Zuruheſetzung be⸗ willigten fortlaufenden Teuerungsbezügen mit ſoviel Hun⸗ dertteilen zu berechnen iſt, wie der Ruhegehalt aus dem Ein⸗ kommensanſchlag, und die entſprechend zu ermäßigen iſt, wenn jene Teuerungsbezüge nach den hierüber erlaſſenen Beſtimmungen auch beim Verbleiben der Beamten im Dienſte eine Aenderung erfahren hätten. kik Donaueſchingen, 17. Jan. Beim Abnehmen des 65 Kilogramm ſchweren Deckels von einem Koksofſen glitt der 52 jährige Küfermeiſter Martin Geiger in der Fürſtenbergi⸗ ſchen Brauerei aus. Der Deckel fiel dem Unglücklichen auf den Kopf, die Schädeldecke wurde eingedrückt und Geiger war ſofort tot.. Verſanderlaubnis für badiſches Frachtgut. In den letzten Tagen mußte die badiſche Eiſen⸗ bahnverwaltung zahlreiche Geſuche um Verſand⸗ erlaubnis für Frachtſtückgüter und Frachtgutwagen⸗ ladungen nach Norddeutſchland über Frankfurt a. M. und Hanau ablehnen, weil die Riedbahn und Main Neckar⸗Bahn durch feindlichen Eingriff geſperrt und die preußiſche Eiſenbahnverwaltung wegen Lokomo⸗ tivmangels nicht in der Lage iſt, alle in Mannheim und Eberbach anfallenden Frachten über die Hilfs⸗ ſtrecfñe Babenhauſen Hanau abzubefördern. Die Eiſenbahndirektion Mainz und der preußiſche Ar⸗ beitsminiſter iſt hierwegen um Abhilfe erſucht. Es empfiehlt ſich deshalb, die abgelehnten Geſuche nach 8—14 Tagen zu wiederholen; die Verſanderlaubnis wird erteilt werden, wenn nur einigermaßen Ausſicht auf Beförderung des Gutes beſteht. Die Zukunft des badiſchen Landestheaters. 8 Karlsruhe, 18. Jan. An die Spitze des Lan⸗ destheaters ſoll ein neuer Leiter treten, der in der Regelung aller inneren künſtleriſchen Angelegenheiten möglichſt unumſchränkte Vollmacht erhalten muß. Ihm ſteht die letzte Entſcheidung über die vom Schau⸗ ſpiel⸗ bezw. Operndirektor vorgeſchlagenen Maßnah⸗ men zu. Zweckmäßig führt er den Titel General⸗ direktor oder Generalintendant. Unter ſeiner Lei⸗ tung führen det Schauſpieldirektor und der Opern⸗ direktor die Geſchäfte ihres Reſſorts. Demonſtration der Mannheimer Unabhängigen. n Mannheim, 18. Jan. Die hieſige Unabhän⸗ gige Sozialdemokratiſche Partei veranſtaltete geſtern mittag infolge des Todes von Liebknecht und Roſa 1 Luxemburg eine Protekſtundgebung. Durch Hand⸗ zettel hatte ſie ihre Anhänger aufgefordert, auf die Straße zu gehen und dagegen zu proteſtieren, daß man ihre Führen totſchtage. Auf dem Meßplatz ſam⸗ melten ſich die Teilnehmer der Kundgebung. In der zweiten Nachmittagsſtunde bewegten ſich die Teil⸗ nehmer von dort im langen Zug durch die Breite⸗ ſtraße, die Planken und den Ring nach den Schloß⸗ platz. Die Zahl der Teilnehmer wird auf 3000 bis 4000 Perſonen geſchätzt. Im Zuge wurden mehrere rote Fahnen mit Trauerflor geführt. Vom Mittel⸗ balkon des Schloſſes aus wurden an die Verſammel⸗ ten mehrere Anſprachen gehalten. Um halb 3 Uhr war die Peranſtaltung beendet, die ruhig verlief. ** Freiburg, 18. Jan. Die von der Front nach Freiburg heimgekehrten Mannſchaften der hier gar⸗ niſonierten Regimenter 113 und 76 erlaſſen in den hieſigen Zeitungen eine Erklärung, worin die Tat⸗ ſache mitgeteilt wird, daß nicht ein einziger Mann der beiden Frontregimenter an den Straßenumzügen n letzten Samstag bet 5. t war.. c n Nene I N ei n — 20 * * * e r 2 A Ned dN * ** * r 4 F n * NF RN N 1 alſo ſchon jetzt unangenehm bemerkbar.— inde gen des nig, d Venmiscbte hachriechten. — Die Königin Wilhelmina von Holland ſpricht außer ihrer Mutterſprache noch deutſch, franzöſiſch, engliſch, malaf⸗ iſch und ziemlich gut auch italieniſch und ſogar ruſſiſch.— In Newyork leben 700 000 Deutſche oder direkt von Deutſchen abſtammende Perſonen.— In Siam beträgt der Zinsfuß für Darlehen 14 Prozent.— Im Nil hat man nicht weniger als 9000 verſchiedene Arten von Fiſchen feſtgeſtelt.— 30 Pro⸗ zent der engliſchen Sprachwurzeln ſind franzöſiſchen Ur⸗ ſpruns.— Vor dem Kriege ſind in der ganzen Welt bereits 19 Unterſeeboote untergegangen. Die Leuchtkraft des Leuchtturmes auf Helgoland iſt 51000 Kerzen ſtark, wird aber durch paraboliſche Spiegel auf 30 Millionen Kerzen geſteigert.— Will ein vornehmer Chineſe Gäſte bei ſich ſehen, o erläßt er an jeden von ihnen drei Einladungen; die erſte drei Tage vor der Feſtlichkeit, die zweite am Morgen des Beſuchstages, die dritte eine Stunde vor der angeſetzten Be⸗ uchszeit Die preußiſch⸗heſſiſchen Eiſenbahnen verbrau⸗ ben alljährlich für mehr als 100 Millionen Mark Kohlen. „— Wer trägt den Schaden bei Plünderungen? Trotz aller Ermahnungen iſt es doch hier und da zu disziplinloſem Verhalten eines Teils der Bevölkerung gekommen, ja ſogar zu Plünderungen von Warenvorräten, von ganzen Läden und ſogar von Häuſern. Wie die Dinge aun einmal liegen, iſt es nicht ausgeſchloſſen, daß ſich ſolche Ereigniſſe wieder⸗ holen. Aengſtliche Gemüter beſchäftigen ſich deshalb reich⸗ lich mit der Frage, wer den Schaden zu erſetzen hat. Das Bürgerliche Geſetzbuch müßte dafür maßgebend ſein, allein praktiſch verſagt ſeine Hilfe. Nach dem Geſetz iſt derjenige haftbar, der das Leben, die Geſundheit oder das Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt. Verurſachen mehrere den Schaden, ſo haften ſie gemeinſchaftlich. Juſoweit liegt alles klar, Vorausſetzung iſt nur, daß man den oder die Sünder namentlich kennt bezw. angeben kann, und daß von ihnen„etwas zu holen iſt“. Beides trifft aber bei allgemei⸗ nen Plünderungen zuſammengerotteter Menſchen nicht zu. Das hat denn auch der Geſetzgeber eingeſehen und deshalb die landesgeſetzlichen Beſtimmungen unberührt gelaſſen, die ſich mit der Schadenerſatzpflicht bei einem Aufruhr uſw. be⸗ ſchäftigen. Faſt alle deutſchen Bundes ſtaaten haben ſolche Geſetze, und in dieſen wird die ganze Gemeinde haftbar ge⸗ macht. Ja, die Geſetze diktieren den Gemeinden auch den Erſatz desjenigen Schadens, den ſie durch ihre beauftragten Polizei uſw. Organe bei Unterdrückung von Aufruhren und Bekämpfung von Plünderungen ſelbſt einem Unbeteiligten zufügen. In Hinſicht eines Verluſtes bei Plünderungen kann man alſo im allgemeinen beruhigt ſein, nur hat man zu beachten, daß für Schadenerſatzforderungen ſehr kurze Friſten feſtgeſetzt ſind. Der Schaden muß nämlich binnen vierzehn Tagen bei der Gemeindebehörde geltend gemacht werden. 1 In einer Verſammlung des landwirtſchaftlichen Kreis⸗ vereins Münſter erklärte der Landrat Graf v. Weſtphalen, daß er ſein Amt als Landrat niederlegen werde, falls er genötigt werden ſollte, die Anordnungen des jetzigen Kultusminiſteriums durchzuführen, was er mit ſeinen Grundſätzen nicht verein⸗ baren könne. Der Tanz beginnt. Wie verlautet, ſind die deutſchen Eiſenexporteure in Hol⸗ land auf engliſchen Wettbewerb geſtoßen, der die deutſchen Preiſe, welche auf Grund der heutigen Geſtehungskoſten ge⸗ fordert werden müſſen, unterboten hat. Die Folgen der gekürzten Arbeitszeit und der geſteigerten Löhne machen ſich Den wild gewor⸗ denen ſozialiſtiſchen Theoretikern müßte dieſe Nachricht eini⸗ ges Nachdenken verurſachen, vorausgeſetzt, daß ihnen die Rettung des Vaterlandes“ noch Zeit zum Denken über⸗ haupt läßt. Die„glücklichſte Frau Berlins“. Die„glücklichſte Frau Berlins iſt— Frau Diefke. Die alte Frau betreibt ſeit Jahren in der Markthalle in der indenſtraße einen Handel mit Räucherwaren. Sie führt dort den oben wiedergegebenen ehrenden Titel aus folgen⸗ dem Grunde: Sie hat ſechs Söhne, die alle ſechs in den Krieg zogen, wo ſie an allen Fronten kämpften. Alle ſechs ſind glücklich heimgekehrt und keiner wurde verwundet. Das dürfte ein ſehr ſeltener Fall ſein.(Rektor Krum der Ge⸗ werbe⸗ und Handelsſchule Raſtatt hatte 7 Söhne im Felde, die alle wieder heil heimkehrten. D. Red.). Neben allen möglichen roten Abzeichen phantaſtiſcher Art und brutaldummen Schmähkarten auf die geſtürzten Herrſcher ſtellen ſich ſchon jetzt neue Revolutions⸗ greuel ein. In der„Dresdener Volkszeitung“ inferiert ein tüchtiger Geſchäftsmann:„Trinkt Republikauerpunſch(frü⸗ her Kaiſerpunſch)!“ Ein tüchtiger Geſchäftsmann muß ſich vor allem eben auf den Boden der vollzogenen Tatſachen. ſtellen.— Scheußlich, dieſes Spekulantengeſindell f Dromedarwurſt. Aus dem Tierbeſtande des Zirkus Krone in Magdeburg mußte dieſer Tage ein Dromedar abgeſchlachtet werden. Das als einwandfrei befundene Fleiſch wurde einer Wurſtfabrik überwiefen, die es zu„Dromedar⸗Knoblauchwurſt“ verar⸗ beitete. Die Wurſt, die markenfrei abgegeben wurde, war im Handumdrehen vergriffen. Vor einigen Monaten gab es in Magdeburg ſchon einmal„Elefautenwurſt“. Amerikaniſches. Der„große“ amerikaniſche Komponiſt Souſa hat einen 2Hochzeitsmarſch“ komponiert, und zwar, wie er verlaut⸗ baren läßt, damit endlich Richard Wagners„Hochzeitsmarſch“ 8 immer aus dem Pankeelande verſchwindet.— Der be⸗ unte Philantrop Jakob Schiff in Newyork ſtiftete wenige dabre vor dem Kriege 4 Millionen Mark„zur Förderung zenſicher Kultur in Amerika“. Da das jetzt nun aber ſehr jewerlich iſt, ſo hat der Menſchenfreund ſeine Stiftung um⸗ dei audelt in eine ſolche für„allgemeine Kulturzwecke“, wo⸗ Ne zunächſt die franzöſiſche Kultur vorzuziehen iſt!— In Init bork gibt es ſeit nun 26 Jahren ein rieſengroßes Ver⸗ ben digslokal, das natürlich außerordentlich beſucht wird: „Aſtoriga⸗Schützenpark“. Jetzt iſt dieſer ſchöne Name ge⸗ vi 5 worden in„Aſtoria⸗Caſino“ und auf großen Plakaten rd ſtrengſtens verboten, ſich deutſch zu unterhalten.— Zwiſchen Waffenſtillſtand und Friede. Eindrücke von der Friedenskonferenz. W. T. B. Bern, 17. Jan. Ueber die Verhandlun⸗ alliierten Rates in Paris können die Pariſer lätter nur einzelne kurze Nachrichten in Form von dnimentaren oder Stimmungsbildern geben. Aus ieſen Mitteilungen geht hervor, daß in den bisheri⸗ 5 Beſprechungen Präſident Wilſon der Hauptred⸗ Ar“ war, der durch die glänzende Darlegung ſeiner ft gumente die Aufmerkſamkeit des Kongreſſes auf M 0. Clemenceau machte den Eindruck eines aunes, der die Verhandlungen zu einem ſchnellen 0. führen wolle. Die engliſchen Delegierten haben enſo wie Staatsſekretär Lanſing ſehr häufig in die zebgtte eingegriffen, Sonnino und Orlando nur we⸗ Die *die ſapaniſche Delegation noch gar nicht. Di eriehte ſchildern dann den Augenblick, in dem die ben gierten Polo machen ihm Sorge. Man ſagt, dem Schi ebend wichtig ſei wie das engliſche, nichr auch durch Delegierte vertreten ſei. Frankreich erhält die öſterreichiſche Flotte. W. T. B. London, 18. Jan. Wie verlautet, hat die Konferenz in Venedig beſchloſſen, daß die öſterrei⸗ chiſche Flotte nach Korfu fahre und dort dem franzöſi⸗ ſchen Admiral Cauſchet ausgeliefert werden ſolle, in ähnlicher Weiſe, wie das mit der deutſchen Flotte an 1 7 1 — Beatty geſchah. * eee eee.———— unn ra 2„ 97 echten. 0 Joch will die Gefangenen freigeben. Berlin, 18. Jan.(Tel.) Bezüglich der Rückgabe der deutſchen Kriegsgefangenen wandte ſſch Erzberger an Mar⸗ Foch. Foch antwortete: Ich beabſichtige die raſche Nück⸗ derung der die meiſte Teiln . Merkwürdige Vorginge in Barzelona. Tl. Madrid. 18. Jan.(Tel.] Ein amtliches Dekret arklärt die Aufhebung der konſtitutisnellen Verfaſſung für Stadt und Provinz Barzelona. Verwahrung an Rußlands Adreſſe. W. T. B. Berlin, 18. Jau. Die Reichsregierung hat megen der Unterſtützung des Spartakusführers durch die Bolſchewiſten ſtrengſte Verwahrung an Rußland eingelegt. Gegen Ruſſen in Deutſchlaud wird vorgegangen. a In Schleſien droht Generalſtreik. Tul. Beuthen, 18. Jan.(Tel.) In der Sitzung zwi⸗ ſchen Arbeitgebern und Arbeitnehmern der oberſchleſiſchen Gruben und dem Miniſter Hirſch bezüglich der von den Ar⸗ beitern geforderten 800 M. Entſchuldungszulage wurde dieſes Verlangen abgelehnt. Da die Debafte ins Uferloſe ging und tumultnariſch wurde, verließen die Regierungs⸗ vertzeter den Saal. Der drohende Generalſtreik dürfte vor der Tür ſtehen.. Japans Vorbehalte. Newyork, 17. Jan. Nach einer öffentlichen Mit⸗ teilung an Senat und Repräſentantenhaus hat Ja⸗ pan Vorbehalte für ein Eintreten in den Völkerbund gemacht. s Der Klavierkünſtler als politiſcher Kabinettsdirektor. W. T. B. Berlin, 17. Jan. Wie die Krakauer Zei⸗ tung„Naprzod“ mitteilt, iſt Paderewski von Pil⸗ ſudski mit der Bildung eines Koalitionskabinetts be⸗ auftragt worden. Heueste Nachrichten. Scheidemann über Roſa Luxemburg und Karl Liebknecht. W. T. B. Caſſel, 16. Jan. In der Stadthalle hielt Staats⸗ beauftragter Scheidemann heute abend vor einer nach Tau⸗ mit Bezug auf die jüngſten Vorgänge u. a. ſagte: „Die Haufen von Spartakiſten ſind ein ſeltſames Ge⸗ miſch. An ihrer Spitze ſtehen und ſtanden zum Teil Per⸗ ſonen, die von einer politiſchen Wahnidee verblendet waren. So find ſie ſelbſt Opfer ihrer eigenen blutigen Terrortaktik geworden. Bet Frau Luxemburg, einer hochbegabten Ruſ⸗ ſin, die pro forma einen deutſchen Arbeiter geheiratet hatte, um die deutſche Stgatsangehörigkeit zu erwerben und ſich dadurch vor einer Ausweiſung zu ſchützen, iſt der Fanatis⸗ mus begreiflich, nicht aber bei Liebknecht. Karl Liebknecht hat ſich vollkommen von der ruſſiſchen terroriſtiſchen Taktik einſpinnen laſſen. Sozialiſten waren Liebknecht und Frau Luxemburg längſt nicht mehr, denn den Sozialiſten ſind die Geſetze der ſonſtigen Geſellſchaft, gegen die ſich jene auf⸗ lehnten. „Jener Auflehnung wegen und weil ſich neben irregelei⸗ Ferſen geheftet hatte, mußten und müſſen wir ſie bekämpfen. Wir ſind ein geſchlagenes Volk und wir kämpfen mit mora⸗ liſchen Waffen, denn andere haben wir nicht mehr, um einen gerechten Frieden. Wenn wir jetzt in Anarchie verſinken, wenn wir jetzt durch den Willen Rußlands und der Sparta⸗ kiſten in einen neuen Krieg gehetzt würden, dann bräche auch das Letzte zuſammen. Darum haben wir uns gewehrt, mußten wir uns wehren und darum bedeutet die Nie der⸗ werſung des ſpartakiſtiſchen Aufſtandes für unſer Volk, gauz beſonders auch für die Arbeiter, einen Akt der Rettung, den zu vollbringen wir vor unſerem Volke und vor der Geſchichte verpflichtet waren.“ 55 Die Ententepreſſe pryteſtiert. T.U. Haag, 18. Jau.(Tel.] Präſident Wilſon hat der franzöſiſchen, italieniſchen und fapaniſchen Regierung mit⸗ teilen laſſen, daß es ihren Vorſchlag nicht onnehmen kzune, Mitteilungen über die Friedenskonferenz auf ein Kom⸗ muniqué zu beſchräuken. Präſident Wilfon betont, daß er dem amerikaniſchen Volke eine öffentliche Verſammlung verſprochen habe. Wie es heißt. ſtimmen die Engländer darin mit Wilſon vollſtändig überein. Gegen die Ausſchlie⸗ zung der Preſſe von den Friedensverhandlungen haben die amerikaniſchen und engliſchen Zeitungskorreſpondenten ener amerikauiſchen und engliſchen Zeitungs korreſpondenten ener⸗ giſch proteſtiert. Die Friedenskonferenz hat beſchloſſen, von der Ausſchließung des Nachrichtenbdienſtes Abſtand zu neh⸗ men. (Die Bauern verſehen ſich mit Waffen! W. DTB. Lublinitz. 18. Jau.(Tel.) In den ſämt⸗ lichen Kreiſen Oberſchleſtens iſt eine Art Agrarbolſchewis⸗ mus entſtanden. Die Bauern wollen keine Lebensmittel mehr liefern, da ſie keine Kohlen erhalten. Die Bauern bemaffnen ihre Gehöfte. Ein Ort Mitteldeutſchlands wird zur Nationalver⸗ — ſammlung ausgeſucht. Frankfurt a. M., 19. Jan.(Tel.) In den letzter Tagen haben Sachverſtändige die Frage, ob in einem Orte Mitteldeutſchlands für die Nationalverſamm⸗ lung die nötigen Räume und die ſonſtigen Vorbedin⸗ gungen vorhanden wären, an Ort und Stelle unter⸗ ſucht. Maßgebend bei dieſer Entſcheidung dürften in erſter Linie die von ſüddeutſcher Seite gemachten Wünſche geweſen ſein, die darauf hinausgingen, die Nationalverſammlung an einem mehr zentral gelege⸗ nen Ort Deutſchlands tagen zu laſſen. Nur das Reich bekommt einen Präſidenten, die Bundesſtaaten nicht. 5 Karlsruhe, 19. Jan.(Tel.) Die ſüddeutſchen Bundesſtaaten ſind dahin übereingekommen, als Staatsſpitze lediglich ein Regierungskollegium vor⸗ zuſchlagen, ſo das nur die Geſamtheit der deutſchen Bundesſtaaten einen Präſidenten, den Reichspräſi⸗ gickſal dieſer beiden Staaten eine denten, als erſte Spitze erhalten wird. In den Bun⸗ desſtaaten ſoll an der Spitze der jeweilige Miniſter⸗ 1 e 3 . e 0 1 präſident ſtehen. * 891 1 185 ſenden zählenden Wählerverſammlung eine Rede, in der er teten Arbeitern auch das wildeſte Verbrechergeſindel an ihre Abgeordnete. Deutſchnationale Volkspartei 78 886(1 Mandat): Zentrum ccc 1 3 1 ö Wahlreſultate. Setkenh im. Soz. 1147, Zentr. 910, Dem. 496, Deutſch⸗Nat. 457 Stimmen. h Geſamtreftltat 33. Wahlkreis(Baden) 14 Deuiſchdemokraten 226811(3 Mandate); 380 644(5 Mandate); Sozialdemokrat 362 948(5 Man⸗ date). Württemberg und Sigmaringen 17 Abgeordnete. Deutſchdemokrat 332 010(4 Mandate); Zentrum 303 050(4 Mandate); Sozialdemokrat 470 316 (J Mandate); Verein Bürgerparteien 182 811(2 Mandate). Verantwortlich für die Redaktion Gg Zimmermann, Seckenheim. Se ekanmtmachung. Die Waffenſtillſtandsbedingungen, ier a die neutrale Zone betr. Zufolge Anorbnung des Oberkommandierenden der verbündeten Armeen(Generalſtab! Sekt. II Büro) ſind wir verpflichtet Liften üder die mobil gemachten Militär⸗ perſonen, ſowie über die, die wieder demobtliſtert worden ſind mit Angabe der Datums der Rückkehr und der Jahres⸗ klaſſe aufzuſtellen. Zu dieſem Zwecke haben wir Vordrucke anfertigen laſſen und auf dem Polizelwachtzimmer aufgelegt. Alle in Betracht kommenden Perſonen darunter auch diejenigen die bei der Mobilmachung aktiv gedient baben werden aufgefordert, die vorgeſchriebenen Angaben auf dem im Wachlzimmer erhältlichen Vordeuck auszufüllen und den Zettel, wenn nicht zokort längstens bis zum Samstag, den 28. ds. Mis auf dem Wachtzimmer abzugeben. Für die noch im Heeresdienſt oder in Gefangenſchaft ſich befindlichen, oder gefallenen Perſonen, ſind die Fami⸗ lienangehörigen zur Ausfüllung des Vordruckes verpflichtet. Wer es unterläßt ſeinen Verpflichtungen nachzukom⸗ men, hat ſich die etwa entſtehenden Unannehmlichkeiten ſelbſt zuzuſchreiben. 5 Seckenheim, den 18. Januar 1919 gürgermeiſteramt: n J. V. Hörner. Schmitt. Sekanntmachung. Ablieferung von Getreide betr. Unter Bezugnahme auf unſere Verfügung vom 6. Januar 1919 Ablieferung von Getreide betr. machen wir die Bürger meiſterämter noch darauf aufmerkſam, denjenigen Landwirten, die mit dem Ausdruſch ihrer Früchte jetzt noch im Rückſtande ſind, für die Verarbeitung ihrer Selbſtver⸗ ſorgerfzüchte erſt dann einen Mahlſchein uſw. auszuſtellen, wenn ſie ihre reſtlich'n Früchte vollſtändig zum Ausdruſch und an die Unteraufkäufer die ablteferungspflichtigen Mengen zur Ablieferung gebracht haben Solauge ſie letzterer Ver⸗ pflichtung nicht nachgekommen ſind, iſt unter allen Umſtän⸗ den die Ausſtellung der Mahlſcheine zu verweigern. Nur dadurch können dieſelben angehalten werden, unverzüglich ihrer Pflicht nachzukommen.. Sollten auch dieſe Maßnahmen nichts fruchten, ſo werden wir allen rückſtändigen außerdem in Anwendung der Reichsgetreideo rdnung das Selbſtverſorgerrecht entziehen und ſämtliche in Händen befindlichen Früchtenmengen ent⸗ eignen und wegnehmen. gez. Stehberger. i Vorſtehendes bringen wir hiermit zur allgemeinen Renninis. Seckenheim, den 20. Januar 1919. TLebensmittelamt. Fupbalatub„Badenia 1014 domkonbölm. Am Donnerstag, den 28. Jau., abends 8 Uhr findet im Lokal zum„Stern“ unſere diesjährige Genefal-Oersammlung ſtatt. Hierzu laden wir unſere aktiven und paſſiven Mitglieder mit der Bitte um pünktliches und zahlreiches Erſchei⸗ nen frdl. ein. Die Tagesordnung wird im Lokal bekanntgegeben. ö Der Vorſtand. Sammel⸗Anzetger uur für Zafiglieder der Laudw. Ein- n. Verkanfsgenoſſenſcaft. Leinkuchenſchrot per Ztr. 28.— Mk., Zuchtſauen⸗ futter per Ztr. 22— Mk., Geflügelweichfutter ner Ztr. 22.— Mk., Hühnerbackfutter per Ztr. 18— Mk Schweine⸗ maſtfutter„Aobitin“ per Ztr. 40.— Mk. ſind im Lager norrätig. Der Varſtand. Traue Ta 2 eee eee * Habe mich als prakt. Arzt hier niedergelassen 5 Dr. Spitzmüller, Eaene nee. Die Sprechstunden beginnen am Mon- tag, 20. Jan., täglich von 2—4 Uhr nachm. Turnverein Seckenheim EN. gegr. 1898. Morgen Dienstag abend ½9 Uhr Turnratsitzung im Nebenzimmer des„Zähringer Hofes“. „Der Vorſtand: Vol z. e graue Gans entlaufen Abzugeben gegen Belohnung Herdtstr. 5. Mädchen „für kieinen Haushalt geſucht. Zuberfragen in der Geſchäftsſt. b. e 7 N 15 7 N 72 bpiere ain stets vorrätig in der Exped. d. Bl. 7 Die Regelung des Verkehrs mit Reichsreiſebrotmarken Abm. betr. Wir bringen hiermit nachſtehend die Verorduung des Minſteriums für Ernährungsweſen vom 25. De⸗ zember 1918, die Regelung des Verkehrs mit Reichs⸗ reiſebrotmarken betr.(Geſetzes⸗ und Verordnungs⸗ blatt Nr. 78, Seite 467/72) und die allgemeinen Be⸗ ſtimmungen des Direktoriums der Reichsgetreide⸗ ſtelle, die Regelung des Verkehrs mit Neichsreiſe⸗ brotmarken und die Sonderbeſtimmungen der glei⸗ chen Stelle über die Brotverſorgung der Militär⸗ Urlauber zur öffentlichen Kenntnis. 1 Mannheim, den 3. Januar 1919. Bz. 71 Badiſches Bezirksamt. Verordnung vom B. Dezember 1918. 5 Die Regelung des Verkehrs mit Reichsreiſebrotmarken(bm.) betr. Zum Vollzug der unten abgedruckten allgemeinen Beſtimmungen des Direktoriums der Reichsgetreide⸗ telle über die Regelung des Verkehrs mit Reichs⸗ reiſebrotmarken und der Sonderbeſtimmungen der gleichen Stelle über die Brotverſorgung der Militär⸗ Urlauber wird verordnet, 3 5 folgt:— 2 Landeszentralbehörde im Sinne der Ziffer 2, Abſatz 3 ſowie der Ziffer 7, Abſatz 3 der allgemeinen Beſtimmungen iſt das Miniſterium für Ernährungs⸗ weſen und im Sinne der Ziffer 3, Abſatz 1 eben⸗ daſelbſt die beim Statiſtiſchen Landesamt errichtete „Jandesvermittlungsſtelle für Brotgetreide und Mehl“. 5 8 2.. 5 Wird auf die Neichs⸗Reiſebrotmarke an Stelle des Gebäcks Mehl beanſprucht, ſo iſt für je 37 Gramm Mehl eine auf 50 Gramm lautende Reichs⸗Reiſebrot⸗ Marke abzugeben. 5 8 3. Die Kommunalverbände haben den vorausſicht⸗ lichen Bedarf an Reichs⸗Reiſebrotmarken für einen Monat mindeſtens 14 Tage vor Eintritt des Bedarfs Ichriftlich und unmittelbar beim Direktorium der Keichsgetreideſtelle in Berlin anzufordern. Die An⸗ forderung bat auf beſonderen Bogen zu erfolgen und darf nicht mit anderen Anträgen oder Mittei⸗ kungen verbunden 1 In Gaſt⸗, Schank⸗ und Speiſewirtſchaften, Ver⸗ eins⸗ und Erfriſchungsräumen ſowie in Fremden⸗ heimen darf Brot an Gäſte nur gegen Brotmarken (Kommunalverbandsbrotmarken oder Reichsreiſebrot⸗ marken) abgegeben werden. Die Verabfolgung des Brotes darf nur auf be⸗ ſanderes Verlangen ſtattfinden, die Aufſtellung von micht beſtelltem Brot 1 725 Tiſchen iſt verboten. Die Kommunalverbände beſtimmen die Stellen, bei welchen die Reichs⸗Reiſebrotmarken ausgegeben werden. Bäcker und ſouſtige Perſonen, die ſich mit der Herſtellung und dem Vertriebe von Gebäck be⸗ faſſen, dürfen mit der Ausgabe nicht beauftragt wer⸗ den. Die Kommunalverbände können über den Ver⸗ kehr mit Reichs⸗Reiſebrotmarken noch weitere Be⸗ feimmungen erlaſſen. 1 § 6. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Verordnung des Miniſteriums des Innern vom 9. Oktober 1916, die Brot⸗ und Mehlverſorgung des Fremdenverkehrs betreffend,(Geſetz⸗ und Ver⸗ vrbnungsblatt 1916, Seite 297), aufgehoben. Karlsruhe, den 25. Dezember 1918. Miniſterinm für Ernährungsweſen. gez. Trunk. gez. Dr. Schühly. Allgemeine Beſtimmungen. Oertliche und zeitliche Gültigkeit der Reiſebrot⸗ 5 8 marken. 1. Die Reichs⸗Reiſebrotmarken(im folgenden abgekürzt mit Rbm) dienen zur Brotverſorgung innerhalb des Gebietes des Deutſchen Reiches bei RNeiſen und bei einer dauernden Verlegung des Aufenthalts(Umzug). Ihre Einlöſung iſt an eine beſtimmte Friſt nicht gebunden. „Was auf Rbm zu verabfolgen iſt. 2. Die Rbm. lauten auf 50 Gramm Gebäck. Die Kommunalverbände können die Verabfol⸗ gung beſtimmter Arten von Gebäck auf Rom unter⸗ ſagen. Nicht befugt ſind ſie dagegen, den Nennwert der Rbm abzuändern. An Stelle des Gebäckes kaun Mehl in dem von den Landeszentralbehörden oder den Kommunalver⸗ bänden beſtimmten Verhältnis und Umfange verab⸗ folgt werden.. Bezug von Röm durch die Kommunalverbände. 3. Die Rbm werden gegen Erſtattung der Her⸗ ſtellungskoſten von dem Direktorium der Reichs⸗ getreideſtelle auf Beſtellung den Kommunalverbän⸗ den geliefert, und zwar entweder unmittelbar oder durch Vermittlung der Landeszentralbehörden. Es iſt ſtets nur der vorausſichtliche Bedarf für einen Monat anzufordern. N Die Beſtellung muß mindeſtens 14 Tage vor Eintritt des Bedarfes ſchriftlich beim Direktorium der Reichsgetreideſtelle geſchehen. Zur Erleichterung des Geſchäftsverkehrs hat ſie auf beſonderem Bogen zu erfolgen und darf nicht mit anderweitigen An⸗ trägen oder Mitteilungen, insbeſondere auch nicht mit den ſpäteſtens bis zum W. eines jeden Monats einzureichenden Mehlanforderungen oder Mehl⸗ bedarfsnachweiſungen verbunden werden. Belastung der Kommunalverbände für den Bezug von Röm. 4. Jedem Kommunalverbande werden drei Vier⸗ tel der Geſamtmenge auf welche die ihm vom Direk⸗ trorium der Reichsgetreideſtelle gelieferten Rhm lau⸗ ten, von ſeinem künftigen Monatsbedarfsanteil in Mehl gekürzt oder ſeiner Ablieferungsſchuldigkeit, in Brotgetreide umgerechnet, zugeſchrieben. Stempelung der Rbm durch die Kommunalverbände. 5. Jeder Kommunalverband iſt befugt, die Rbm 5 der Ausgabe mit ſeinem Stempel verſehen zu en. Er iſt ferner befugt, die Einlöſung der von ihm ſelbſt ausgegebenen und mit ſeinem Stempel ver⸗ fehenen Marken in ſeinem Bezirk bei Bäckern und Händlern, nicht aber in Gaſt⸗ und Schankwirtſchaften 5 Ane t Verbot d nzuläſſig iſt ein Verbot der Einlöſung unge⸗ ſtempelter Marken. 8295 5 Ausgabeſtellen der Nbm für Verbraucher. 5 6. Mit der Ausgabe von Röm an die Verbrau⸗ cher dürfen Bäcker und ſonſtige Perſonen, die ſich mit der Herſtellung und ſonſtigem Vertriebe von Ge⸗ ick befaſſen, von den Kommunalverbänden nicht be⸗ auftragt werden. g Bezug der Röm durch die Verbraucher. 7. Berſorgungsberechtigte dürfen im Laufe einer kommunalen Verſorgungsperiode, für die ſie bereits mit örtlichen Brotkarten verſehen ſind, von dem Kom⸗ munalverband Röm nur gegen ſofortge Rückgabe einer entſprechenden Anzahl örtlicher Brotkarten oder einer entſprechenden Anzahl von Einzelabſchnit⸗ ten einer ſolchen ausgehändigt werden. Erfolggt die Aushändigung der Rbm für eine Zeit. für die der Berſorgungs berechtigte noch nicht im Beſitz örtlicher Brotkarten itt, ſo bat die Ausgabeſtelle die Aushän⸗ digung der Rbm ſorgfältig zu vermerken und bei Aushändigung der örtlichen Brotkarten für die nächſte Verſorgungsperiode eine entſprechende Anzahl ron Brotkarten oder Einzelabſchnitten einer ſolchen Ainzubehalten. Selbſtverſorger dürfen Röm nur im ih gegen die Mahlkarte ader unter entluxe · chender Kürzung der ihnen zur Vermahlung für den nächſten Verſorgungsabſchnitt zuſtehenden Getreide⸗ menge auf der Mahlkarte erhalten. Die Abliefe⸗ rungsſchuldigkeit der Selbſtverſorger erhöht ſich um eine den bezogenen Rbm entſprechende Getreide⸗ menge... Den Landeszentralbehörden bleibt es vorbehal⸗ ten, für die Ausgabe von Rbm au Selbſtverſorger andere Anordnungen zu treffen. 5 Anzahl der für jeden Reiſetag den Verbrauchern verabfolgenden Rbu⸗. 5 N 8. Den Verbrauchern iſt für jeden Reiſetag eine beſtimmte Anzahl von Rom auszuhändigen. Dieſe Anzahl wird jeweils vom Direktorium der Reichs⸗ getreibeſtelle nach Maßgabe der den Verſorgungs⸗ berechtigten zuſtehenden Tageskopfmenge an Mehl feſtgeſetzt, iſt alſo nicht von den einzelnen Kommu⸗ nalverbänden nach der in ihren Bezirken gewährten Wochenkopfmenge an Brot zu bemeſſen. Umtauſch von Zuſatzbrotmarken in Rbm. 9. Perſonen, die zulageberechtigt ſind, alſo Brot⸗ zuſatzkarten beziehen, iſt außer der ihnen nach Zif⸗ fer 8 zuſtehenden Anzahl von Rom noch eine der Gebäckmenge, über die die Brotzuſatzkarte lautet, entſprechende Anzahl von Rbm zu gewähren. Zeitdauer, für die Röm zu verabfolgen ſind und Abmelde⸗Beſcheinigungen.. 10. Bei Reiſen bis zur Dauer von 14 Tagen ſind die örtlichen Brotmarken ohne weiteres gegen Rbm einzutauſchen. Bei längeren Neiſen, bei denen die Abmeldung aus der bisherigen Lebens⸗ mittelverſorgung zu erſolgen hat, ſind dem Reiſen⸗ den unter Einziehung der in ſeinem Beſitz befindli⸗ chen örtlichen Brotmarken bm bis zur Dauer von 3 Monaten auszuhändigen(gegebenenfalls nachzu⸗ ſenden), auch wenn eine noch längere Reiſedauer be⸗ hauptet wird. Nach Ablauf der 3 Monate iſt der Reiſende von dem Kommunalverband, in dem er zugereiſt iſt. mit örtlichen Brotkarten zu verſehen. In der auszuſtellenden Abmeldebeſcheinigung iſt der Zeitraum, für den Rbm ausgehändigt worden ſind, zu vermerken.. Bei dauerndem Wechſel des Aufenthalts(Um⸗ zug) ſind den Wegziehenden auf Wunſch Rbm für eine kurze Zeit unter Aufnahme eines entſprechen⸗ den Vermerks in der Abmeldebeſcheinigung auszu⸗ händigen. Wiedereintauſch von Rbm in örtliche Brotmarker. 11. Der Wiedereintauſch von Rbm in örtliche Brotmarken iſt zuläſſig. Einlöſung und Entwertung der Rhut. 12. Nach der Empfangnahme von Rbm bei der Verabfolgung von Gebäck oder Mehl haben Bäcker, Händler, Schank⸗ und Gaſtwirte uſw. die Marken unverzüglich zu entwerten. Die Kommunalverbände haben die Art der Ent⸗ wertung anzuordnen. Nicht erfolgen darf ſie mittels Durchlochung. 5 Den Bäckern uſw. dürfen bei der Einreichung der von ihnen vereinnahmten Röm nur entwertete Warken angerechnet werden; nicht entwertete dage⸗ gen ſind bei der Berechnung der zuzuweiſenden Mehlmenge nicht zu berückſichtigen. Verhütung der Annahme ungültiger oder gefälſchter Röm durch Bäcker uſw. 13. Hebt das Direktorium der Reichsgetreide⸗ ſtelle die Gütigkeit von Rbm von einem beſtimmten Tag ab auf, ſo iſt von den Kommunalverbänden An⸗ ordnung zu treffen, daß die Bäcker uſw. die von ihnen vereinnahmten, bisher gültigen Marken am da⸗ rauffolgenden Wochentage abzuliefern haben. Später abgelieferte, außer Lauf geſetzte Rbm dürfen nicht in Anſatz gebracht werden. Desgleichen darf Bäckern uſw. auf ſolche Marken, die für jedermann ſofort als Fälſchungen erkennbar ſind, Mehl nicht vergütet werden. 2 Kein Erſatz für geſtohlene Röm. 14. Für in ihrem Gewahrſam befindlich geweſene, geſtohlene oder ſonſt abhanden gekommene wird den Kommunalverbänden Erſatz nicht gewährt. Erſtattung für eingelöſte Röm. 15. Die im Bezirk eines Kommunalverbandes eingelöſten Marken ſind von dem Kommunalverband zu ſammeln. Die geſamte Menge, auf die ſie lau⸗ ten, iſt dem Direktorium der Reichsgetreideſtelle an⸗ zuzeigen und wird dem Kommunalverband zu 4 in Mehl vergütet oder von ſeiner Ablieferungsſchuldig⸗ keit in Abzug gebracht. Vernichtung der eingelöſten Rom. 16. Die eingelöſten Rbm dürfen Altpapierhänd⸗ lern nicht überlaſſen werden, ſondern ſind entweder in den Sammelſtellen der Kommunalverbände ſelbſt zu vernichten oder in blombierten Säcken unter Auf⸗ ſicht von eigens damit beauftragten, unbedingt zu⸗ verläſſigen Perſonen in eine Papierfabrik zu ſchaf⸗ ken und dort unter den Augen der Auſſichtsperſon auszupacken und einzuſtampfen. Strafbeſtimmungen. 17. Die Kommunal verbände haben Anordnun⸗ gen zu erlaſſen, durch die Berſtöße gegen obige Be⸗ ſtimmungen unter Strafe geſtellt werden. 32 5 Sonderbeſtimmungen: . Militärnrlanber.. Militärurlauber ſind für die Dauer des Urlaubs von dem Kommunalverband des Urlaubsortes mit Brot zu verſorgen. Militärurlaubern ſteht nur die gleiche Brot⸗ ration wie der verſorgungsberechtigten Zivilbevöl⸗ kerung zuf ſie dürfen mithin nicht ohne weiteres, alſo nicht ſchon auf Grund ihrer Eigenſchaft als Mi⸗ litärurlauber. Zulagen erhalten, ſondern nur, ſo⸗ weit ſie als Schwer⸗ oder Schwerſtarbeiter tätig ſind. Es iſt den Kommuualverbänden auheingeſtellt, die Brotverſorgung der Militärurlauber entweder durch örtliche Brotkarten oder durch Röm erfolgen zu laſſen. Im einzelnen gelten folgende Beſtimmungen: Anzahl der auszuhändigenden Rbm. 1. Militärurlaubern iſt eine der örtlichen Wo⸗ chenbrotmenge entſprechende Anzahl von Rbm aus⸗ zuhändigen. a Ort der Aushändigung der Ron. 2. Die Rbm dürfen nur an dem auf dem Ur⸗ laubsſchein vermerkten Urlaubsort ausgehändigt werden.„ a Zeit, für die Röm auszuhändigen ſind. 3. Die Verſorgungsdauer beginnt mit dem Tage des Eintreffens am Urlaubsort und endet mit dem an dem Urlaubsſchein ausdrücklich vermerkten Tage. Vermerk über Aushändigung von Rom auf dem . Urlaubsſchein. 4. Die Anzahl der ausgehändigten Röm und der Zeitraum, für den ſie ausgehändigt worden ſind, ſind auf dem Urlaubsſchein zu vermerken. Führung von Liſten über die an Militärurlauber verausgabten Röm. 5. Die Kommunalverbände haben von den Aus⸗ gabeſtellen der Lebensmittelkarten ihres Bezirks mo⸗ natliche Nachweiſungen über die Ausgabe von Rom an Militärurlauber führen zu laſſen. Dieſe Nach⸗ weiſungen müſſen mindeſtens enthalten: 1. Name des Urlaubers, 2. Denſtgrad, 0 3. Truppenteil oder Behörde, 4. 1 für den Röm. verabfolgt worden „ſind, 5. Gewichtsmenge des Gehäcks, die verabfolgt worden iſt, und 6. Quittung des Empfängers. Nach Ablauf der monatlichen Verſorgungsperiode, alſo nach dem 15. eines jeden Monats, ſind in der Nachweiſung die Zahl der Urlaubstage und die an⸗ gegebene Gebäckmenge aufzurechnen. Dieſe Nachweiſungen ſind von dem Kommunal⸗ verband nachzuprüfen und dem Direktorium der Reichsgetreideſtelle mit den laufenden Mehlanforde⸗ J rungen oder Mehlbedarksnachweiſungen einzureichen, gangswirtſchaft und Wohnungsweſen vom 20. November N ö ende 5 1 Die Regelung des Verkehre mit Reichsreiſebrolmarken Rbm betr. Auf Grund der Verorbnung des Miniſteriums für Ernährungsweſen vom 25 Dezember 1918, die Regelung des Verkehrs mit Reichsreiſebrotmarken betreffend und die allgemeinen Beſtimmungen des Direktoriums der Reichsgetreideſtelle und den Son⸗ derbeſtimmungen der g n Stelle über die Bryot⸗ . trlauber(Geſetz⸗ und Ver⸗ 5 verſorgung der Mili f 0 1 N ordnungsblatt Seite 467¼7/2) wird folgendes ange⸗ ordnet: 1.) Als Ausgabeſtelle der Reichsreiſebrotmarken werden hiermit die Bürgermeiſterämter und die Stabhalterämter beſtimmt. Wo ein Lebensmittelamt eingerichtet iſt, wird dieſes als Ausgabeſtelle be⸗ ſtimmt.. 2.) Eine beſondere Abſtempelung der von dieſen Ausgabeſtellen ausgegebenen Reichsreiſebrotmarken 3 11 8 5 1 9 Nu. erfolgt nicht. Die Entnahme von Brot bezw. Mehl auf Reichsreiſebrotmarken iſt in ſämtlichen Bäckereien und Mehlhandlungen, ferner in den Gaſt⸗ und = Schankwirtſchaften des geſtattet. Auf eine Reichsreiſeb⸗ g 2 de 37 Gramm hl verabfolgt werden. 3.) Die Entwertung ber Reichsreiſebrotmarken hat durch die Bäcker und Mehlhändler und durch die Gaſt⸗ und Schaukwirtſchaften uſw. ſofort bei der Empfangnahme zu erfolgen. Sie iſt durch kreuz⸗ weiſes Durchſtreichen der einzelnen Markenabſchnitte und zwar mittels Tinte oder Tintenſtift zu vollziehen. Eine andere Entwertung iſt unſtatthaf Für die zur Ablieferung gebrachten Reichsreiſe⸗ brotmarken werden den abliefernden Bäckern, Mehl⸗ händlern und Wirten Mehlmengen nur vergütet, * wenn dieſe Reichsreiſebrotmarken hiernach ordnungs⸗ gemäß entwertet ſind. Für nicht entwertete Marken wird Mehl nicht erſetzt. Als Sammelſtelle der eingenommenen und ab⸗ 11 Stabhalterämter Ablieferung der Marken Mehlhändler, Ge des Bezirks hi Die ſeitens der Bäcker und aſt⸗ und Schankwirtſchaften uſw. hat dort zu erfolgen. Die bei dieſen Stellen abgelie⸗ ferten Reichsreiſebrotmarken ſind vierwöchentlich und zwar jeweils auf den 15. jeden Monats an uns vorzulegen. 0 4.) Die Brotverforgung der Militärurlauber heit auf Grund von Kommunalverbundsmarken zu erfolgen. Militärurlanber, welche nur tagweiſe, d. h. 1 oder 2 Tage beurlaubt ſind, und fomit ein Anrecht auf eine volle Kommunalverbandsbrotmarke nicht haben, ind für dieſe Tage mit Reichsreiſebrotmarken zu verſehen. ö 5.) Zuwiderhandlungen gegen dieſe Anordnun⸗ gen werden aufgrund des§ 59 und 80, Ziffer 12 der Reichsgetreideordnung beſtraft. Bz. 71 Mannheim den 3. Januar 1919. Lommunglverband Mauntzeim⸗Land. Fernhaltung unzuverläſſiger Per⸗ ſonen vom Handel betreffend. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 betr. Fernhaltung unzuverläſſi⸗ ger Perſonen vom Handel(R. G. Bl. Seite 603) in Verbindung mit 8 1 der Verordnung Gr. Miniſte⸗ riums des Innern vom 14. Oktober 1915 wird hier⸗ mit dem Karl Strecker in Ladenburg der Handel mit Gegenſtänden des täglichen Bedarfs, insbeſondere Debens⸗ und Futtermitteln ſowie jegliche mittelbare eder unmittelbare Beteiligung an einem ſolchen Handel wegen Unzuverläſſigkeit in Bezug auf dieſen Handelsbetrieb unterſagt. Bz. 21 Mannheim, den 30. Dezember 1918. Badiſches Bezirksamt— Abt. III. Nachſtehende Verordnung des Miniſteriums für Ueber⸗ 1918 bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Mannheim, den 30. Dezember 1918. Badiſches Bezirksamt— Abt. V. Verordnung.(Vom 20. November 1918). Die Abänderung der Landesbauorduung betreffend. 8 4 Abſatz 4 der Verordnung vom 1. September 1907 die Handhabung der Baupolizei und das Landeswohnungs⸗ weſen betreffend(Landesbauordnung Geſetzes⸗ und Ver⸗ ordnungsblatt Nr. lx Seite 385 ff.) in der Faſſung der Verordnung vom 13. Januar 1913(Geſetzes⸗ und Ver⸗ ordnungsblatt Nr. lll Seite 61 ff.) erhält folgende Faſſung: Wo dieſe Verordnung von ihren allgemeinen Vorſchriften abweichende Beſtimmungen für Kleinwohnhäuſer trifft, ſind darunter Wohngebäude zu verſtehen, die höchſtens zwei Hauptgeſchoſſe und nicht mehr als vier Wohnungen enthal⸗ ten und mindeſtens vier Zehntel des Baugrundſtücks unüber⸗ baut laſſen; der Dachſtock über dem zweiten Hauptgeſchoß darf aber nur bis zur Hälfte der Grundfläche Zubehörräume und Einzelzimmer, nicht aber ſelbſtändige Wohnungen enthalten. Wo dieſe Kleinwohnhäuſer nur eine oder zwei Jamilienwohnungen enthalten, dürfen ſie einſchließlich aller Nebengebäude nicht mehr als 125 qm, wenn ſie drei oder vier Familienwohnungen enthalten, nicht mehr als 240 qm Bodenfläſche bedecken. Die Nebengebäude dürfen im erſten Fall insgeſamt nicht mehr als 25 qm, im letzteren Fall nicht mehr als ingeſamt 40 qm Bodenfläche bedecken und nicht für einen größeren oder geräuſchvollen Gewerbe⸗ betrieb beſtimmt ſein. Als Nebengebäude gelten auch Ueberbauungen im Sinne des§ 22 Abſatz 4. Der 8 84 Ziffer 2 Satz 1 lautet nunmehr: Küchen⸗ und ſonſtige Herde müſſen auf einem feuerſicheren Boben⸗ belag(Platten, Backſtein, Zement, u. d. m.) ſtehen, welcher über die Herdwandung auf der Feuerſeite um 40 em und an den übrigen Seiten 30 em vorſpringt. Bei offenen Herden ober gemauerten Herden mit Holzfeuerung ſind dieſe Maſſe entſprechend zu vergrößern. Bz9¹ arlsruhe, den 20. November 1918. Minister ite für Ueber gangs wiriſchaft u. Wohnungsweſen: gez.: Martzloff. gez.: Dr. von Nicolai. 3 2— 7. . n 10. Januar 1919. 3 e l, Badiſches Bezirksamt. Abt. Ua. Entlaſſungsanzüge der aus dem Heeresdienſt entlaſſenen bee 5 2 75 5 Entlaffung kommenden Mannſchaften. Nach wiederholten Verfügungen des Kriegsminiſteriuns in Berlin iſt allen Mannſchaften bei ihrer Entlaſſung Marſchanzug zu verabfolgen. Als Marſchanzug iſt in erſter Linie der Anzug zu betrachten, den die Leute am Leibe haben. Sind dieſe Stücke nicht. mehr tragfähig, ſo ſind die Leute mit beſſeren Bekleidungsſtücken— gegen Abgabe der alten— umzukleiden. Im Hinblick auf die wirtſchaft⸗ liche Notlage iſt es nicht möglich, den Leuten ganz neue Stücke zu verabfolgen. Anppruch auf neue Stücke beſteht nicht. Neben Ausſchreitungen und Plünderungen der Kammer⸗ beſtände haben auch Leute durch Fälſchung ihrer Ent⸗ kaffungs papiere verſucht, ſich unrechtmäßig in den Beſitz von Bekleidungsſtücken zu ſetzen und iſt ihnen dies zum Teil gelungen. Eine ordnungs⸗ und rechtmäßige Abfindung wird unter dieſen Umſtänden in Frage geſtellt. Unter Selbſtaufopferung und zum Teil unter Lebensgefahr hat das Perſonal aller Militär⸗Bekleidungs⸗Dienſtſtellen den Wünſchen der in Frage kommenden Leute Rechnung ge⸗ tragen. Um allen Wünſchen gerecht zu werden, wird auf fol⸗ Punkte hingewieſen: Jeder Mann, der nach dem 9. 11. 18 entlaſſen iſt, bezw. wird hat auf einen Entlaſſungsanzug Anſpruch. Für die früher Enllaſſenen müſſen die Kommunen mit Hilfe der Reichsbekleidungsſtelle ſorgen. Marineangehörige haben auf einen Entlaſſungsanzug aus Beſtänden des Landheeres keinen Anſpruch; für ihre Anſprüche iſt das Reichsmarine⸗ amt in Berlin zuſtändig. a 2. Der a e ng beſteht aus: 1 Tuchanzug, 1 Paar Schuhe, 1 Mantel oder 1 Decke, 1 Mütze, 1 Hemd, 1 Unterhoſe und 1 Paar Socken. 3. Auf neue Stücke hat niemand Anſpruch, ſolche werden jedoch— ſoweit vorhanden— verabreicht. 4. Ein Umtauſch von alten Stücken findet nur ſtatt, wenn dies vom entlaſſenden Truppenteil oder Formation ausdrücklich in den Entlaſſungspapieren vermerkt it. 50 5. Zum Umtauſch der Bekleidungsſtücke bedarf es elne beſonderen Beſcheinigung vom Generalkommando oder de Intendantur nicht; die Truppenteile pp. handeln vielmeh. nach eigenem Ermeſſen. 5 6. Jeder Mann der ſich durch Fälſchung ſeiner Papier unrechtmäßig Bekleidungsſtücke verſchafft 5 verſucht, ſich ſolche zu verſchaffen, wird wegen Betrug und Urkunden fälſchung gerichtlich belangt. 7. Die Leute, die ſich bislang auf unrechtmäßige Ar und ⸗Weiſe Bekleidungsſtücke zu verſchaffen wußten, werden aufgefordert, dieſelben bei der nächſtgelegenen Militär Dienſtſtelle abzugeben. Im Uebrigen wird darauf hinge wieſen, daß bei Vorfinden von Militär⸗Gegenſtänden be Hausſuchungen gerichtliche Beſtrafung eintritt. V. ſ. d. G. K. Der Chef des Stabes gez.: Gudowins, Major. Zivilanzüge für entlaſſene Mannſchaften. Es mehren ſich die Fälle, in denen die aus dem Heeres dienſt entlaſſenen Leute ihren Marſchanzug gegen eine: Zivilanzug umtauſchen wollen. Da jedoch trotz erhebliche Steigerung des Betriebs der Bekleidungsämter die Wünſch⸗ Hunderttauſender nur allmählich erfüllt werden können und die Anfertigung der Anzüge noch Monate dauern wird können vorerſt nur die im beſetzten Gebiet beheimateten Leute mit Zivilanzügen verſehen werden. Mit der Ausgabe von Zivilanzügen an alle andere Leute werden noch viele Wochen vergehen; die Ausgabt wird ſ. Zt. in den Tagesblättern bekannt gegeben. Ueber weiſung erfolgt an die Erſatztruppenteile und die Bezirks kommandos nach und nach. Die Leute, die zu entlaſſer ſind, werden ſodann von ihrem Truppenteil und die bereit Entlaſſenen ausſchließlich von den Bezirkskommandos mi Zivilfleidern verſehen. 5 Es iſt vorgekommen, daß Leute, die nach dem Inland entlaſſen ſind, verſuchen, einen Zivilanzug zu erhalten mi der Begründung, nach dem beſetzten Gebiet oder ins Aus land reiſen zu wollen. Verabfolgung kann erſt erfolgen wenn die Leute ſich vorſchriftsmäßig beim Bezirkskommand⸗ nach dem betr. Ort im beſetzten Gebiet bezw. Ausland abgemeldet haben. Die Anweiſung und Verabfolgung der Zivilanzüg⸗ erfolgt ausſchließlich durch die zuſtändigen Erſatztruppen teile bezw. Bezirkskommandos; andere Stellen— wii Generalkommando oder Intendantur kommen dafür nich mehr in Frage. a Für die in den Landwehrbezirk Raſtatt entlaſſenen Leute wurde für die Abgabe von Bekleidungsſtücken füt das Bezirkskoammando Raſtatt das Erſ.⸗Batl. Füſ.-Rgt. 40 in Gernsbach beauftragt. Die Leute haben ſich jedoch vor⸗ her vom Bezirkskommando Raſtatt, das die Anſprüch⸗ prüft, eine entſprechende Beſcheinigung zu verſchaffen. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewieſen, daf grundſätzlich nur Leute, die nach dem 9. 11. 18 infolge De⸗ mobilmachung vom Landheer entlaſſen wurden, auf di unentgeltliche Ueberlaſſung eines Anzuges Anſpruch haben Beim Generalkommando und der Intendantur laufen fort während eine Unmenge Geſuche ein um Verabfolgung eines Entlaſſungsanzuges von Leuten, die vorher, zum Teil vor Jahresfriſt infolge Kriegsdienſtbeſchädigung oder Reklama⸗ tion entlaſſen wurden, ja ſogar von Eltern und Witwen für ihre gefallenen oder verſtorbenen Angehörigen. Bei der herrſchenden Arbeitsüberlaſtung kann mit einer Beant wortung ſolcher Geſuche vorerſt nicht mehr gerechnet werden um ſo weniger als ſie nach Lage der Beſtimmungen nicht berückſichtigt werden können. Bags V. f. d. Gen.-Kdos. d. Ch. d. St. Gudowins, Major. Landesausſchuß badiſcher Soldatenräte⸗ a Gehryg. Vorſtehende Bekanntmachungen bringen; wir zur öffentlien Kenntnis. Seckenheim, den 20. Januar 1919: Bürgermeiſteramt: J. V. Hörner. Holzschuhe. Koch. Buchen, garantiert fehlerfrei, hohe Form, in den gangbarsten Männer- und Frauengrössen 1.90 Mark pro Paar. Höchstverkaufspreis 7.35 Mk. pro Paar. Mustersendung(grosse Bahnsendung, sortiert in den gangdarsten Grössen Herren- und Frauen- schuhen), zu 75.— Mk. franko nur gegen vorherige Einsendung des Betrags. Bei Nichtgefallen garan- tieren wir bereitwillige Zurücknahme und Rück- zahlung des Betrags. 5 5 Um genaue Adresse und für Bahnsendungen Angabe der Güterstation wird gebeten. Garantie für gufe Ankunft. Versand gestattet. Holzschuh-Fabrik Mimbaeh (Rheinpfalz). Ich empfehle: Welse Sfckereis tolle für Bluſen und Kleider Weisen Seldenplane pig Qaglität Meisen Hulle, beſtickt für Kleider und Bluſen Weisen Seidenbalist für Unterkleidung Weisen Crepe de Cking — ſehr ſchöne Ware—— Meise Sticzerei-Holanis für Untertaillen Weise Seide „ eien, Mels Unteriaillen 5 Weise Cor Seftenscioner Wieſer-Illi Hauptstrasse 133. Schuhe. Haussschuhe, ohne Bezugsschein, dauerhafte Ver- arbeitung, mit echter Lederspitze, pro Paar 7.20 Mk. freie Zusendung. Lieferung nur gegen vor- ha rige Einsendung des Betrags. Bei Nichtgefallen garantieren wir bereitwillige Zurücknahme und Rückzahlung des Betrags. Um genaue Angabe der Adresse und Schuh- nummer wird gebeten. Garantie für gute Ankunft. Versand gestattet. Schuhwaren-Fabrik Mimbach (Rheinpfalz). Rechnungen ſauberer Ausführung liefert ſchnellſtens Gg. Zimmermann.. 8 8 „% ↄ ů;. V