2 — us „ 1 1 pen 3 kum Do n ui W ä „ Fried A——T—T—T—————— Amtsblatt der Bürgermeisterämter Seckenheim, Zlwesheim, N te eckarhausen und Edingen. 19. Jahrg. — Sonn⸗ und Feiertage Abonnementspreis: Monatlich 1.30 Mk. bei freter Zuſtellung. Durch die Poſt bezogen pro Ouartal 4.15 Mk.— Erſcheint täglich mit Ausnahme der Montag, 27. Oktober 1919. Juſerationspreis: Die einſpaltige Petitzeile 85 Pfg., Reklamen 1 Mk. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Poſtſcheckkonto: Karlsruhe Nr. 19819. . liſ truppen des Generals Eberhard unternahmen, von eug⸗ schen Offizieren geführt. e each einer Meldung aus Reval liegen auf der dortigen dede g deutſche Dampfer, die engliſcherſeits in den eſtniſchen 8 eilsgewäſſern feſtgehalten und aufgebracht wurden. Den lan pfern iſt unter Androhung der Verſenkung das Aus⸗ en ſowie der Verkehr mit dem Land verboten. Die bobenbe Geſaudtſchaft in Reval hat deshalb Vorſtellungen er⸗ N die belgiſche Regierung hal die Zuckerkonvention gekün⸗ 1 Laut Berl.„Lok.⸗Anz.“ iſt eine belgiſche Militärmiſſion 5 er Führung des Generalleutnants Arnulf nach 5 leich abgereiſ zum Studium der deutſchen Feſtungen ekigten Plätze. JSFFFCCGGCCCCGGT. belt de, Flußſchiſſer im Haſen von Antwerpen haben die Ar⸗ brei: 5 ergelegt. Die Bewegung ſcheint ſich weiter aus⸗ n zu wollen. ee e Netcetegraaſ. meldet aus Newyork, daß die amerikaniſche überseung mahrſcheinlich die Ausbeutung der Bergwerke eie ehmen werde, falls im November der Bergarbeiter⸗ verkündet werden ſollte. e Leite München mußte infolge der Stillegung des Gas⸗ da. die ganze Straßenbeleuchtung eingeſtellt werden, Leer die Hauptſtraßen elektriſch beleuchtet ſind. Die Folge der, ankelheit zeigt ſich in zahlreichen Diebſtählen. In 111 Eich zum 24. Oktober z. B. wurden nicht weniger als — as meldet. N 8 er- die Durchführung des Frieden Die vertagte Ratifizierung. Bern, 25. Okt. Die endgültige Ratifizierung 1 es * Fri 2*** 2 2 del Friedens vertrages in Paris wird, wie der„Corriere karlef era“ meldet, für die zweite Hälfte des November er⸗ ammifß Bis dahin follen die verſchiedenen Neberwachungs⸗ zeſatzu zonen ihre Tätigkeit begonnen haben und auch die ebiet ügskruppen für die einem Plebiſzit unterworfenen e ſollen bis dahin au Ort und Stelle ſein. . T Die Vorbereitungen zur Inkraftſetzung. a Borde Verſailles, 24. Okt. Der Fünferrat hat geſtern eber waage des Ausführungsausſchuſſes, betreffend die tra hungskommiſſionen, die nach Inkrafttreten des Is eingeſetzt werden müſſen, gutgeheißen und die Er⸗ der Vertreter der Alliferten entgegengenommen, e in der Lage ſeien, ihre Mitglieder für dieſe Kommiſ⸗ gen 5 bezeichnen. Nur Amerika machte dieſe Ernennun⸗ 5 5 dem Beſchluß des amerikaniſchen Senats über den Fänfertsvertrag abhängig. Marſchall Foch hat alsdann dem allitertenat mitgeteilt, daß er im Einverſtändnis mit den ſaſett babe eneralſäben die militäriſchen Maßnahmen ſeſt⸗ len werd. e, die im Augenblick des Inkrafttretens getrof⸗ en Be en müßten. Die Zuſammenſetzung der interalliier⸗ beſti m ttzungskruppen in den verſchiedenen Bezirken ſei nahme nt worden, aber auch hier ſei die amerikaniſche Teil⸗ verkra von der Abſtimmung des Senats über den Friedens⸗ wende abhängig. Im übrigen ſei eine gewiſſe Zeit not⸗ aud zu um dle interalltierten Kontingente zu gruppieren bedch, daß disbortteren.— Nach dem„Temps“ hofft jedoch es Noue dieſe Gruppierungen und Transporte zu Beginn tauſch der Ratifiglerungsurkunden ſchreiten können, die dem Friedensvertrag Gültigkeit verleihen. Die amerikaniſchen Vorbehalte. W. T. B. Waſhington, 24. Okt.(Havas. Reuter.) Die Senatskommiſſion für die auswärtigen Angelegenheiten hat folgende fünf Vorbehalte zum Friedensvertrag gutgeheißen: 1. Die Vereinigten Staaten behalten ſich ihre Zuſtimmung hinſichtlich der Zuſtände in Schantung und ihre volle Hand⸗ lungsfreiheit in dieſer Frage vor. 2. Die Regelung der vorzunehmenden Trausaktionen zwiſchen den Vereinigten Staaten und Deutſchland durch eine vorbereitende Kom⸗ miſſion muß durch den Kongreß bewilligt werden. 3. Der Kongreß wird darüber entſcheldeu, ob die Vereinigten Staa⸗ ten zu den Ausgaben des Sekretariats des Völkerbundes und der durch den Friedeusbund geſchaffenen Kommiſſionen Beiträge zu zahlen hat oder nicht. 4. Hinſichtlich der Klau⸗ ſel über die Beſchränkung der Rüſtungen behält ſich der Kongreß das Recht vor, ſie zu vermehren für den Fall, daß die Vereinigten Staaten in einen Krieg verwickelt oder durch einen Einbruch bedroht werden. 5. Die amerikani⸗ ſchen Staalsaugehörigen können finanzielle oder kommer⸗ zielle Beziehungen mit fremden Staatsangehörigen, wie in setikel 8 des Friedens vertrages vorgeſehen wird, beibe⸗ halten. 7c a Das Geſetz über den Friedenszuſtand. Verſailles. 25. Okt. Das„Journal dofficiell“ ver⸗ öffentlicht ein Geſetz, wonach vom 24. Oktober ab die Feind⸗ ſeligkeiten ein Ende erreicht haben und der Ffriedenszuſtand effektiv neworden iſt t 5 8 Deut ſchland. Außerordentlicher Parteitag der Demokratiſchen Partei. W. T. B. Berlin, 25. Okt. Der außerordentliche Parteitag der Deutſchen Demokratiſchen Partei findet vom 19. Novem⸗ ber bis 15. Dezember in Leipaia ſtatt. a NRNaſcherer Abtransport der deutſchen Truppen. W. T. B. Berlin, 25. Okt. Von unterrichteter Seite wird mitgeteilt, daß der Abtransport der deutſchen Baltikumtrup⸗ pen jetzt beſſere Fortſchritte macht. Sogar ein Teil der Eiſer⸗ nen Diviſion ſoll auf Einwirkung des Generals v. Eberhard hin ſich jetzt bereit- erklärt haben, das Baltikum zu verlaſſen. 8 Das Straßburger Komplott.. Genf, 25. Okt. Nach den Andeutungen der franzöſiſchen Preſſe ſoll, wie geſtern gemeldet wurde, ein franzöſiſcher De⸗ putierter in das in Straßburg entdeckte Komplott verwickelt ſein. Der ſozialiſtiſche Deputierte Longnet hat auf dieſe Au⸗ ſpielung hin geſtern in ſeinem„Populaire“ dazu das Wort ergriffen und erklärt, daß ſich dieſe Verdächtigungen gegen ihn richten. Longuet teilt mit, daß er in dieſem Sommer in Straßburg eine Einladung der Familie des Induſtriellen Grunelius angenommen hatte, deſſen Sohn und Tochter dem Verein ſozialiſtiſcher Studenten in Straßburg angehören. Longuet fügt hinzu, es ſei ihm ſelbſtverſtändlich unbekannt, ob Grunelius an der Verſchwörung teilhabe oder nicht. Die ganze Geſchichte mache ihm jedoch den Eindruck, daß es ſich bei dem Komplott um ein Polizeimanöver des nach Elſaß⸗ Lothringen geſchickten Polizeikommiſſars Mallet handle, der „durch die Enthüllungen des„Bon Soir“ über ſeine Bezieh⸗ ungen zu der„Action Francaiſe“ kompromittiert ſei und die Auſmerkſamkeit auf andere Dinge lenken wolle. Die in Straßburg entdeckte Verſchwörung habe offenbar außerdem nur den Zweck, Stimmung für die Wahlen in Elſaß⸗Loth⸗ ringen zu machen. Wie die Zeitungen weiterhin berichten, ſoll der verhaftete Architekt Keßler Geſtändniſſe gemacht haben, in denen er zahlreiche andere Perſönlichkeiten und insbeſondere den früheren Vollzugsausſchuß der elſaß⸗loth⸗ ringiſchen Republik belaſtet habe. No. 248 Fernſprechanſchluß Nr. 16. 8 WW. T. B. Berlin, 24. Oktober Eröfnung der Sitzung um 1 Uhr 10 Minuten nachmit⸗ 88. 8 1 Auf der Tagesordnung ſtehen S Aufragen. Abg. Dr. Herrmann⸗Poſen(Dem.) fragt an wegen der Uebernahme der aus Poſen abgewanderten deutſchen Be⸗ amten nach Deutſchland. 0 55 n Von einem Regierungsvertreter wird geantwortet, daß die Zahl der abgewanderken deutſchen Beamten etwa 60 000 beträgt. Ein proviſoriſches Abkommen mit Polen für die neue Periode nach Friedensſchluß ſei dem Abſchluſſe nahe Nach dieſem könnten die Beamten ohne Furcht vor Schi⸗ kanen bleiben. Des weiteren iſt ein Abkommen angeſtrebt, wonach darüber hinaus die Beamten unangetaſtet bleiben lönnen. Es iſt zu hofſen, daß im Liquidations⸗ und Op⸗ tionswege günſtigere Bedingungen erzielt werden, als ſie im Friedensvertrag feſtgelegt ſind. Abg. Molkenbuhr(Soz.) ſragt an wegen der etwaigen Beſetzung der erſten Zone durch Dänemark nach der Ab⸗ ſtimmung. Von einem Regierungsvertreter wird bemerkt, daß Däne⸗ mark mit Zuſtimmung der interalliierten Kommiſſion das Recht zur Beſetzung hätte, daß aber Deutſchland die Ver⸗ antwortung für die üblen Folgen einer ſolchen Beſetzung ablehnen müſſe. 8 Es folgt die Fortſetzung der zweiten Beratung des Haus⸗ halts: Deutſche Nationalverſammlung Auswärtiges Amt. Abg. Dr. Heinze(D. V.): Wir können kein Programm für unſere auswärtige Politik aufſtellen, denn dazu iſt un⸗ ſere Lage zu unſicher. Die wirtſchaftliche Kräftigung muß ermöglicht werden. Der Friedeusvertrag muß revidiert werden und unſere auswärtige Miſſionen müſſen bald be⸗ ſetzt werden. Wir können im Völkerbunde nur mitarbeiten, weun Deutſchland die ihm gebührende Stellung erhält. Die Beziehungen zum Auslande können wir am beſten durch unſere Auslandsdeutſchen wieder anknüpfen. Die Beziehun⸗ gen Deutſchlanbs zu den auswärtigen Stagten können nur von Deutſchland geleitet werden, nicht von den einzelnen deutſchen Staaten. Gegen die Ueberflutung mit Luxus⸗ waren aus dem Weſten ſollte die Selbſthilfe des Deutſchen Reiches eintreten. Der Erfolg der Unterſuchungsausſchüſſe wird ausbleiben, ſo lange nicht die Akten des Auslandes uns zugängig gemacht werden. Abg. Haußmann(Dem.): Ein ſtetiger einheitlicher Wille tüt not für unſere Auslandspolitik. 5 Der Etat des Auswärtigen hätte vielleicht nicht dem Hauptausſchuß, ſondern dem Auswärtigen Ausſchuß über⸗ geben werden ſollen. Bayern und demgemäß auch Preußen ſollten zugunſten des Reiches auf ihren Sondergeſandben beim Vatikan verzichten. Die Entſendung von Dr. Müller nach Waſhington würden wir begrüßen. Deutſchland darf ſich an der Blockade gegen Rußland nicht beteiligen. Die Angriffe gegen den Reichspräſidenten wegen ſeines Inter⸗ views ſind nicht berechtigt. Clemenceaus Rede mit dem Grundton: Wir ſind die Sieger! war eine Wahlrede. Wir ſollten die uns bekannten Greuel der Entente ſammeln und auch benutzen. Daß der Friede noch nicht ratifiziert iſt, iſt ein Zeichen für die Untätigkeit der Entente⸗ Diplomatie. In der Pfalz werden die franzöſiſchen Schulmeiſter den Weg zu den Herzen der Kinder und der Eltern nicht fin⸗ den. Es iſt eine wahnſinnige Politik, 2 Milliarden Mark für die Offiziere der Ueberwachungstruppen uns anrechnen zu wollen. 2 Den Deutſch⸗Oeſterreichern bewahren wir unſer Sym⸗ pathien. Kaiſer Wilhelm war ein großer Dilletant. Er hat die Urſachen gegeben dafür, daß Deutſchland immer unſicher blieb in ſeiner Politik. ſchwankend zwiſchen Ena⸗ n 7 ember beendel ſind. Alsdann werde man zum Aus⸗ Du biſt mein! Roman von H. v. Erlin. 0(Machdruct verboten.) de fen Alngelita regte ſich plötzlich der Haß.— Wolte bittere zeigen, brüſten vor ihr mit ihrem Glück? Das rin Lachen des alten Mannes tauchte in ihrer audenerung auf:„In deinem Witwenjahr haben ſie gin rwärts frohe Hochzeit gehalten.“— Ihre Augen w A5 an ihrem Trauerkleide hinab, und in ihrer een Stimme lag ein ſchärferer Ton. aus“ Ich beſuche keine Geſellſchaften— gehe nicht Auch Madeleines Blick ſtreifte über Angelikas . f Bae es Gewand. Tiefe Trauer— ja, zu tief bei⸗ as rer. doch der wallende Witwenſchleier, unter dem lock eizende Nixengeſichtchen mit ſeinem leichten Ge⸗ Leidverflär jung und betörend erſchien, kleidete gut. —— S. erſchrak, als der Gedanke ſie durchzuckte, wie m empfand ſi Wärme als zu⸗ vor, jagte fie d ſie es, und mit mehr Wärme als zu . 1d ſonſt Lebewohl für heute.“ Händed wartete keine Entgegnung ab. Mit einem kika hi ruck nahm ſie Abſchied und ſchritt von Auge⸗ Wagen wef zu der Landſtraße hinüber, auf der der 5 a dort ſtieg ein und wandte ſich noch einmal zurück. ſie d Angelika noch an derſelben Stelle, an der 5 r gegangen war. Ein Bild holdeſter An⸗ mut, ſie ſah es wohl, empfand den ganzen Reiz ihrer Eigenart, wußte, es war die Art, die auf den Mann beſtrickend wirkt in ihrer weichen, zarten Schutzbedürf⸗ tigkeit. Sie wußte auch, ſie ſelber beſaß wenig oder nichts von ſolchem Reiz. Und dennoch nahm ſie es auf ſich, ein Bild aus ihres Gatten Herz zu bannen, das die erſte Stelle einnahm, nach der ſie ſelbſt be⸗ gehrte. Nicht nur im Alltag ſein guter Kamerad, in heißen Stunden ſeine Frau, nach der ſeine Arme ſich ſtreckten— ſein Weib wollte ſie ſein für ihn, der Erde einzigſtes Weib!— Und die andere— ſollte er in Wahrheit kennen lernen. Er ſollte Angelika ſehen lernen auf dem hohen Thron, auf den ſeine verherr⸗ lichende Anbetung ſie hinaufgehoben und ſie mit ihr vergleichen! Dann würden ihm die Augen auf⸗ gehen!-—— Am Abend, als ſie traulich beiſammenſaßen, war Madeleine dicht an ihren Gatten herangerückt: „Ich war auſ Ulmenhof, Hartmut, bei deinem Vater.“ Wider ihr Erwarten veränderte ſich kein Zug ſei⸗ nes Geſichtes; er verriet weder Ueberraſchung noch Erregung. 5 „Du haſt einen vergeblichen Weg gemacht“, ent⸗ gegnete er nur.“ „Und— weiter nichts, Liebſter?“ Er ſah an ihr vorbei und zuckte die Schultern. „Wozu? Ich kenne meinen Vater und ſchließlich auch mich. Es gibt Riſſe, die“— müde brach er ab. Madeleine blieb ein paar Sekunden lang ſtill und blickte au ihre im Schoße ruhenden Hände nieder. Dann ſagte ſie ſanft: „Ich habe auch deines Bruders Frau geſehen und geſprochen, Hartmut.“ Wie ein Blitz zuckte ſein Blick über ihr vorgeneig⸗ tes Antlitz. i „Madeleine— ich bin dir gegenüber ehrlich ge⸗ weſen, muß ich dich daran mahnen? Was— willſt du jetzt von mir?!“ „Was ich von dir will?“ Sie hob die Augen zu ſeinem ſtarren Geſicht empor, und mit einer leiden⸗ ————— ſchaftlichen Bewegung hatte ſie ihn umſchlungen. „Dich will ich, dich! Ganz will ich dich haben. Des⸗ wegen verlangte ich danach, mit dir nach Falkenhagen zu kommen. Denn fern von bier wäreſt du nie ganz von der Vergangenheit erlöſt worden.“ i „Darum alſo“— ſagte er lanagſam und löſte ihre Arme von ſeinem Hals—„darum— ich glaubte, es ſei meines Vaters wegen geweſen.“ Sie erſchrak vor der Kälte ſeines Auges, hoſchte nach ſeiner Hand und hielt ſie deſt.„Hartmut, jede Tag kann ja auch ffir dich eine Begegnung mit Ange⸗ lika bringen. Sollten wir nicht beide ſuchen dieſem Taa gleichmütig entgegenzuſehen ſtatt ihm ängſtlich, auszuweichen? Mir ſehen in der oſeichen Welt und wir wollen uns hier doch nicht aßbſchließen wie Ein⸗ ſtiedler; zeigen wollen wir uns ver Welt miteinander!“ „Es iſt ſelbſtverſtändlich daß hierfür deine Wünſche entſcheidend ſind, Madeleine. Du haſt ſie nur zu äußern.“ Er hatte es ruhig geſagt war aufgeſtanden und ging ſehr raſch ſehr unvermittelt aus dem Zimmer. Draußen ſchritt er geſenkten Hauptes den breiten, hellerſeuchteten Korridor hinab. Nicht ihr ausweichen— kein Meiden— ein Be⸗ gegnen.— 5 Lanagſam hob er die Hand und preßte ſie gegen die Stirn.(Fortſetzung ſolgt) TT I ĩĩĩ ̃˙ ͤ—ͤ—ͤñfT—... ̃7². ß———— land und Rußland, ſchwankend zwiſchen Kriegsdrohungen und Friedenswünſchen. Deutſchland will und muß ſeinen Platz wieder erobern, aber nicht in einem Weltkrieg, denn allein kann es dieſen nicht führen, und Bundesgenoſſen hat es keine, ſondern mit wirtſchaftlicher Tüchtigkeit, und darauf⸗ hin muß es ſeine Politik einſtellen. Abg. Dr. Cohn(U. S.): Wenn es vielleicht richtig ge⸗ weſen ſein könnte, ſich vor elf Monaten vor Sowjet⸗Ruß⸗ land zu verſchließen, ſo jedenfalls jetzt nicht mehr. Deutſch⸗ land hat ſich ſchon damals von der kapitaliſtiſchen Entente mißbrauchen laſſen. Der Präſident bittet den Redner, ſich ſeinem Verſpre⸗ chen gemäß auf eine Replik gegen Haußmann zu beſchrän⸗ ken und ruft den Redner im weiteren Verlaufe ſeiner Aus⸗ führungen wegen des Ausdrucks„Verleumdung“ zur Ord⸗ nung. Abg. Scheidemann(Soz.) ſtellt feſt, daß die Volksbeauf⸗ tragten ſeinerzeit nach Rückſprache mit Kautsky beſchloſſen haben, eine Anknüpfung der Beziehungen mit Rußland ab⸗ zulehnen. Auch wir Sozialdemokraten wünſchen mit den Ruſſen in Frieden zu leben. Miniſter Müller: Die Dinge in Rußland ſind ſo ver⸗ worren, daß eine klare Politik mit Rußland gar nicht mög⸗ lich iſt. So lange ich nicht die Garantie dafür habe, daß die Sowfetregierung ſich nicht in die inneren Verhältniſſe un⸗ ſeres Landes einmiſcht, werden wir nicht zu ihr in Bezieh⸗ ungen treten. Die weſtruſſiſche Regierung haben wir nicht anerkannt. Wir wünſchen ſehr, die ruſſiſchen Kriegsgefan⸗ genen loszuwerden, aber das iſt nicht ſo leicht. Die En⸗ tente hat beſondere Kommiſſare dafür eingeſetzt. Wegen der militäriſchen Kommiſſionen haben wir ſchon verſchie⸗ e aber bis jetzt leider ohne Erfolg, Vorſtellungen er⸗ hoben. Es folgen perſönliche Bemerkungen des Abg. Dr. Cohn und des Abg. Haußmann. Der Etat und die Entſchließungen des Ausſchuſſes wer⸗ den angenommen. Es folgt der Etat des Reichseiſenbahnamtes, der Verwaltung der Reichseiſen⸗ bahnen und des Reichsverkehrsminiſteriums, die zuſammen beraten werden. Abg. Beuermaun(D. V.) berichtet über die Verhand⸗ lungen des Ausſchuſſes. Hierauf wird die Sitzung auf morgen 1 Uhr vertagt. Schluß 6 Uhr. i ä ———— rr 5 Kleine volitiſche Nachrichten. Das Reichs notopfer. Der Geſetzentwuürf betr. das Reichs⸗ notopfer wurde im Steuerausſchuß der Nationalverſamm⸗ lung in 2. Leſung mit 17 gegen 4 Stimmen der Deutſch⸗ nationalen und der deutſchen Volkspartei angenommen. Unſere verſenkten Schiffe. Eine Kommiſſion von franzö⸗ ſiſchen Marineoffizieren iſt in Scapa Flow eingetroffen, um zu unterſuchen, ob die verſenkte deutſche Flotte gehoben wer⸗ den kann, da die franzöſiſche Marine bekanntlich Anſprüche darauf erhebt. Das deutſche Herz Memels. In der Sitzung der Preußi⸗ ſchen Landesverſammlung gab zu Beginn der Abgeordnete für Memel, Matzies(Soz.), unter lebhaftem Beifall eine Er⸗ klärung ab, in der es unter anderem heißt: Die Memeler ſcheiden unfreiwillig vom Vaterlande und in der Hoffnung, daß die Trennung keine dauernde ſein werde. Wir ſind als Deutſche geboren und unſer Herz wird deutſch bleiben. Franzöſiſcher Uebergriff. Ein kleiner franzöſiſcher Kreu⸗ zer hat am 19. Oktober in der Jasmunder Bucht geankert, ohne ſich entſprechend den internationalen Gepflogenheiten und der bisherigen Uebung bei der deutſchen Marinekom⸗ miſſion anzumelden. Die Marinekommiſſion iſt daher von der dentſchen Regierung beauftragt worden, gegen dieſen Vorfall Einſpruch zu erheben. Aufforſtungsarbeiten in Frankreich. In der Zeit vom 16. bis 18. Oktober beſuchten deutſche Forſtſachverſtändige unter Führung von örtlich brientierten franzöſiſchen Forſt⸗ verwaltungsbeamten typiſche Punkte der zerſtörten Forſt⸗ gebiete der Dep. Maas und Aisne. Es hat ſich dabei gezeigt, daß in den wichtigſten Gebieten ſehr erhebliche Aufräu⸗ mungsarbeiten und Aufforſtungsarbeiten zu leiſten ſind, die aber nur im Zuſammenhang mit den andern Wiederherſtel⸗ lungs⸗ und Aufbauarbeiten vorgenommen werden können. Belgiens militäriſche Pläne. Laut„Telegraaf“ erklärte der belgiſche Miniſter des Aeußern in einer Unterredung, trotz der Errichtung des Völkerbundes ſei es die Pflicht Belgiens. für ſeine Sicherheit zu ſorgen. Europa habe ſein Gleichgewicht noch nicht zurückgewonnen. Belgien müſſe daher ſein Heer neu organiſieren, indem es dieſes den mo⸗ dernen Methoden anpaſſe und aus eigenen Mitteln für ſeine Verteidigund ſorge. 5 König Alberts Amerika⸗Reiſe. mutlich am 7. oder 8. November von ſeiner Reiſe nach den Vereinigten Staaten zurückkehren. Man erfährt offiziell, daß das neue Parlament 14 Tage nach den Wahlen, d. h. am 2. Dezember, einberufen werden ſoll. 5 Neue Unruhen in Aegypten. Der Korreſpondent der „Times“ meldet aus Kairo, daß in Aegypthen wiederum neue Unruhen ſtattfanden. Täglich finden große Verſamm⸗ König Albert wird ver⸗ lungen und Demonſtrationen ſtatt. Eine ſolche von gro⸗ gem Umfange fand am 17. d. Mts. in Alexandria ſtatt. Die Manifeſtanten durchzogen die Stadt unter den Rufen:„Nie⸗ der mit der Kommiſſion Millner!— Es lebe die Unabhän⸗ gigkeit!“„ Prahtnachriehten. a Kein öſterreichiſcher Staatsbankrott. Tell. Wien, 25 Okt. Der Staatskanzler Dr. Renner ſprach ſich einer Meldung der Tu. zufolge einer Abordnung gegenüber auf das entſchiedenſte gegen die Verbreitung von Zerüchten über einen Staatsbankrott Deutſch⸗Oeſterreichs aus. Die Politik des Kabinetts gehe vielmehr dahin, dem Zuſammenbruch des Kronenwertes entgegenzuarbeiten und unſere Valuta wieder herzuſtellen. 5 Das deutſch⸗polniſche Wirtſchaftsabkommen. i Berlin, 24 Okt. Zum Abſchluß des deutſch⸗polniſchen Wirtſchaftsabkommens, das geſtern unterzeichnet wurde, er⸗ fährt das„B. T.“: Es wurde feſtgeſtellt, daß gegen eine Lie⸗ ferung von 75000 Tonnen Kohlen monatlich nach Polen von dieſem an Deutſchland nach und nach 6 Millionen Tonnen Kartoffeln zu 16 Mark den Zentner ab Reichsgrenze gelie⸗ fert werden ferner etwa 70—80 000 Tonnen Mineralöle und bitumiöſe Produkte, ferner eine Million Liter Spiritus und eine große Meuge Gänſe. Die Polen geben ferner die Schiffahrt auf der Weichſel und den anderen Flüſſen frei. Auch die Regelung des Eiſenbahnverkehrs Königsberg Innen⸗Deutſchland wurde beſprochen; die endgültigen Ab⸗ machungen werden erſt ſpäter getroffen werden können. Umzingelung Petersburgs? WT. B. Genf. 24. Okt. Die Angriffe auf Petersburg reiten nach engliſchen Meldungen fort. Seit Mittwoch rüh ſoll danach die ruſſiſche Hauntſtadt im 10⸗Kilometer⸗ umkreis vollſtändig umzingelt ſein. Ein ſchweres Eiſenbahnunglück. Am Freitag vormittag iſt auf der Strecke Ratibor⸗Troppau in einer Weiche ein von Kuchelng abfahrender Perfonenzug einem im Bahnhof Kras⸗ nowitz haltenden Güterzug in die Flanke gefahren. Der Packwagen des Perſonenzuges und zwei Abteile der vierten Wagenklaſſe wurden auseinander geſchoben und gerieten in Drand, desaleichen noch ein Wagen der zweiten und dritten Klaſſe. Bisher wurden 19 verkohlte Leichen gefunden; etwa 60 Schwerverletzte und 18 Leichtverletzte wurden in die Kran⸗ kenhäuſer von Ratibor und Krasnowitz gebracht. Die bei⸗ den Lokomotiven ſowie drei Wagen des Güterzuges wurden ſtark beſchädigt. Der große Umfang des Brandes iſt haupt⸗ ſächlich auf den durch die Reiſenden mitgeführten geſchmug⸗ gelten Spiritus zurückzuführen. Der Perſonenverkehr wird durch Umſteigen aufrecht erhalten. Die Schuldfrage iſt noch nicht geklärt.— Nach den heute vorliegenden Meldungen hat ſich die Zahl der Opfer bei der Eiſenbahnkataſtrophe von Krasnowitz weiter erhöht? ein großer Teil der Schwerver⸗ letzten iſt ſeinen Wunden erlegen. Die Zahl der Toten be⸗ trägt jetzt vierzig. Auch die Zahl der Leichtverletzten iſt be⸗ deutend größer, als zuerſt angegeben wurde, da viele ſich von der Unglücksſtätte entfernten, ohne ärztliche Hilfe in Anſpruch zu nehmen. Eine Perſonenangabe dar Getöteten iſt zurzeit unmöglich, da die meiſten Leichen vollſtändig ver⸗ kohlt ſind. Es handelt ſich hauptſächlich um Einwohner vom Oberſchleſiſchen Induſtriebezirk und der Ratiborer Um⸗ gebung, die, wie ſchon gemeldet, ſich hauptſächlich mit dem Schmuggel von Spiritus befaßten, den ſie in Behältern bei ſich führten und durch deſſen Entzündung die Kataſtrophe verurſacht wurde. Das neue Erbſchäfts ſteüergeſetz. Von Juſtizſekretär Dinkeldein in Neckargemünd. Den Reigen der ſteuergeſetzlichen Maßnahmen, durch welche die Reichsfinanzverwaltung die Geſundung der Fi⸗ nanzlage des Reichs erzielt, eröffnet die Veröffentlichung des Erbſchaftsſteuergeſetzs vom 10. September 1919 im Reichs⸗ geſetzblatt. Es tritt mit rückwirkender Kraft in Wirkſam⸗ keit, nämlich mit dem 1. September d. J. Alle Nachlaßfälle nach dieſem Zeitpunkt, ſowie die ſeit 1. 9. 19 vollzogenen Schenkungen unterliegen in ſteuerlicher Hinſicht der Beur⸗ teilung nach dieſem Geſetz. 5 9 755 In grundſätzlicher Beziehung neu und von einſchueiden⸗ der Bedeutung an dieſem Geſetz iſt einmal die Erhebung einer Nachlaßſteuer(vom Nachlaß eines Verſtorbenen) und dann die das Anwendungsgebiet der Erbſchaftsſteuerbeſtim⸗ mungen gegen früher weit ausdehnende Steuerpflicht der Kinder und Enkel uſw. und des Ehegatten des Verſtorbenen für Erwerb von Todes wegen(Erbſchaft oder Vermächtnis) und auch für Schenkungen unter Lebenden. Im übrigen ſind die Steuerſätze für die nach den bisherigen Erbſchafts⸗ ſteuergeſetzen ſchen ſteuerpflichtigen Erben oder Vermächt⸗ nisnehmer je nach Höhe des Erwerbs mehr oder weniger er⸗ höht, teils iſt die Steuerfreiheit für gewiſſe Erbſchaften(z. B. für Elternerwerb im Wert bis 10000 M.) weggefallen. Die Nachlaßſteuer iſt verhälinismäßig gering; ſie beträgt bei einem Reinnachlaß bis zu 200 000 Mark 1 Prozent, von 200 000 bis 300 000 Mark 2 Prozent uſw. Frei von der Nach⸗ 8 iſt unter allen Umſtänden ein Nachlaß bis zu 20 00 ark. 5 Höhere Beträge fordert die nach dem Werte des dem Erben oder Vermächtnisnehmer oder Beſchenkten zugefalle⸗ nen Vermögens zu berechnende Erbſchafts⸗ und Schenkungs⸗ ſteuer. Schon bei Kindern und Ehegatten iſt der Steuerſatz bei einem Erwerb bis zu 20000 M. 4 Prozent, bis 30 000 M. 5 Prozent und ſo weiter, abgeſtaffelt nach der Höhe der Erb⸗ ſchaft oder Schenkung und dem Grad der Verwandtſchaft des glücklichen Erben nimmt das Reich ſeinen Tribut, der ſich bis zu 70 Prozent ſteigert, wenn der dann wohl nicht mehr ſehr lachende Erbe mit dem Erblaſſer nicht verwandt iſt und der Erwerb über 500 000 Mark beträgt. Die an ſich ſchon relativ hohen Sätze erhöhen ſich in Konſequenz der dem Geſetz anhaftenden antikapitaliſtiſchen Tendenz um eins oder mehr vom Hundert, wenn der glückliche Erbe ſchon ein Ver⸗ mögen von 100 000 Mark und mehr ſein eigen nennt. 5 Auf der anderen Seite ſind in einer ganzen Reihe von Beſtimmungen die Wirkungen des Geſetzes inſofern abge⸗ ſchwächt, als es die ſoziale Forderung des Schutzes der wirt⸗ ſchaftlich Schwachen in weitghehendſtem Maße beachtet. Von der Erbſchafts⸗ und Schenkungsſteuer frei iſt immer der ein⸗ zelne Erwerb bis zu 500 M., Kleidungsſtücke und Haushal⸗ tungsgegenſtände bis zum Wert von 5000 bezw. 10 000 Mark, ferner der Erwerb von Ehegatten, Kindern und Enkeln, ſo⸗ wie Eltern und Großeltern bis zum Betrag von 5000 Mark. Steuerpflichtige minderjährige Kinder oder Enkel des Erb⸗ laſſers ſind durch je nach Alter geſtaffelte Abzüge an den zu zahlenden Steuerbeträgen begünſtigt. Bis zum Jahre 1935 treten ferner gewiſſe Ermäßigungen ein, offenbar aus der Erwägung heraus, daß mindeſtens bis zu jenem Zeitpunkt ein Mangel an Steuerverpflichtungen für ein und dasſelbe Objekt nicht beſtehen wird. f 5 Die ganze Anlage des Erbſchaftsſteuergeſetzes zeugt da⸗ von, daß ſich die Geſetzgeber weitgehendſter Rückſichtnahme auf die ſchwächeren Schultern befleißigten, ſo daß die breiten Maſſen der Erben, wenn ſie Ehegatten und Kinder ſind, von der Steuer nicht betroffen werden, eben durch die Freigrenze der Erbſchaften unter 5000 Mark. Andererſeits wäre jetzt Gelegenheit geweſen, gewiſſe Nachläſſe ganz wegzuſteuern, nämlich ſolche, die mangels Vorliegens eines Teſtaments an ſo weitläufig Verwandte fallen, welche voneinander ſo wenig wiſſen, daß die Nachlaßbehörden große Mühe auf⸗ wenden müſſen. um ſie nur feſtſtellen und auffinden zu kön⸗ nen. Noch mehr wäre der Anſpruch des Reiches auf ſolche Erbſchaften begründet, welche nach der geſetzlichen Erbfolge an längſt Verſchollene fallen, welche Beträge von den ge⸗ wiſſenhaften deutſchen Vormundſchaftsbehörden jahrzehute⸗ lang verwaltet und ſchließlich au gänzlich überraſchte Ver⸗ wandte in Amerika oder irgendwo ausgefolgt werden. Die Schantungfrage. T. U. Newyork, 24. Okt. Die engliſche und amerikaniſche Handelskammer in Schanghai erhoben einſtimmig Proteſt gegen die Regelung der Schantungfrage und erklären, daß das Prinzip der offenen Tür zu exiſtieren aufhört, ſobald es Japan geſtattet werde, ſich im äußerſten Oſten zur Groß⸗ macht auszudehnen Die Kriegsverluſte in Bayern. Nach dem amtlichen Be⸗ völkerungsbericht hat Bayern bis Ende 1918 etwa 160 000 Gefallene aufzuweiſen und außerdem etwa 70000 Zivilper⸗ ſonen durch die Wirkungen der feindlichen Hungerblockade verloren, ſowie einen Geburtenausfall von etwa 400 000 un⸗ geborenen Kindern zu verzeichnen Badischer Landtag. Die Fraktionen und die Beſchaffungszulage. Die Fraktionen des Landtages waren geſteen nachmittag 4 Uhr zur Beſprechung der Forderungen der Beamten und Stgatsarbeiter nach einer Beſchaffungszulage im Landtags⸗ gebäude verſammelt. Die Beratungen waren vertraulicher Natur. Ihnen lagen die vom Haushaltsausſchuß verein⸗ barten Vorſchläge zugrunde, nach denen eine Beihilfe in ge⸗ wiſſer Höhe gegeben werden ſoll unter beſonderer Berück⸗ ſichtigung der Familien mit mehreren Kindern r ſſus Baden und den Hachbargebfeſen Zur Heimkehr der kriegsgeſangenen Deutſchen. Nach langem vergeblichem Hoffen, nach vielfachen Ent⸗ täuſchungen hat nunmehr der Abtransport der bisher noch in Feindesland zurückgehaltenen Kriegsgefangenen vor eini⸗ gen Wochen eingeſetzt. Hunderttauſende ſtrömen nach jahre⸗ langer Gefangenſchaft in die Heimat zurück, ſie haben das Schwerſte erduldet, mußten die Härten des Krieges am längſten an Leib und Seele ſpüren. Nirgends wie hier iſt es deshalb angebrachter, mit großzügigem Entſchluß, mit beſtem Wollen und raſcher Tat einzugreifen. In richtiger Erkenntnis der durch die Heimkehr der Gefangenen not⸗ wendia werdenden Einrichtungen hat der Badiſche Laudese * 1 nächſten Morgen erſt verein vom Roten Kreuz den Warteſaal Maxaubahnhofes in Karlsruhe, der ihm du verwaltung in entgegenkommender Weiſe hierz fügung geſtellt wurde, zu einer Uebernachtung den gewandelt, wo die in der Nacht hier ankommen 5 weiterreiſenden Heimkezer kunft in geheiztem Raum finden. Ebenſo hat inem verein durch Inſtallierung von Feldküchen in el des Maxaubahnhofes die Möglichkeit geſchaffen, ſtellung von warmen Getränken den hier du Heimkehrern eine Erfriſchung reichen zu können. besgaben aller Art, namentlich Rauchmatexrial, Karlsruhe paſſierenden Heimkehrern verabrei lat In den Durchgangslagern Mannheim, Rasta ruhe, Tauberbiſchofsheim und Heuberg wurden umfang depots errichtet, die auch vom Landesverein in M chem Maße mit Liebesgaben verſehen wurde äfte unter, Barmitteln und Bereitſtellung geeigneter Hil 2 eiſe. ſtützt der Landesverein die Lager in weitgehende So trägt der Badiſche Landesverein mit den! Teil Bevölkerung gegebenen Mitteln einen großen, freund; bei, den Heimkehrern den Einzug in die Heinz iger i Er arbeitet in ſtänd ſorge für die örtlichen Heimkehrer obliegt. gen hof„ Plakat gibt den Heimkehrend 1 chende Anweiſung. 5 Der Badiſche Landesverein vom Roten Greglen, aur, dieſem Zwecke im letzten Halbjahr rund 650 000 1 Zeit. gegeben. An Einzelgaben wurden während dieſe aspfeifen, abreicht: Zigarren, Stumpen, Zigaretten, a poſtka Tabak, Brieftaſchen, Taſchentücher, Spielkarten, pubmi Bleiſtifte, Briefmäppchen, Jahnbürſten, Zal Geloͤbentel, Banknotentaſchen, Taſchenſpiegel, Howie Kämme, Zündhölzer, Bücher, Schreibutenſilien, ſlige praktiſche Liebesgabenartikel. 5 Das ſpricht für ſich. In ungehemmter Otfemi 10 gibt der Badiſche Landesverein vom Roten Kreuse aus Händen. Oeffentlichkeit zukommen, entſprechen jedoch be nſeres den erforderlichen Mitteln. Die Bevölkerung u D des gedenke daher der vom Landesverein zurzel trag führung kommenden Volksdankſammlung und 75 Teil dazu bei, daß auch zukünftig die Heimkeh empfangen werden können. —k Gedenktage. 25. Oktober. 0 gariſchen Unabhängigkeit durch Kaiſer Karl. mung des Brückenkopfes Tolmein im Iſonzog gi Sue Scheitern ruſſiſcher Angriffe bei Goroditſche. Erſtürmie, tern franzöſiſcher Angriffe bei Arras. 1870(, Reg von Nogent. 1869 Otto Janke zu Stargard im 59.6 walde, pommerſcher Schriftſteller, geboren. gabe der“ Richard Kaſten zu Deuttz geboren. 1806 Ueberg ſtung Spandau an die Franzoſen. e —. Die geſetzliche Regelung der Arbeitszeit 155 S bereitung. Der Reichsarbeitsminiſter hat. ier klärung der Nationalverſammlung vom 18. d. M. die Er die Ueg gegeben, daß der Achtſtundenarbeitstag nur kur dazu! gangszeit gedacht war. Der Miniſter bemerkte fung lich:„Die Notwendigkeit einer geſetzlichen NRegng er get ſich immer mehr heraus. Unter Zugrundelegn eine gen fahrungen in der Uebergangszeit ſoll nunmehr liche Regelung erfolgen. Es ſind Umfragen ek ſobald die Antworten vorliegen— ein Teil i! 8 1 gegangen—, wird mit der Durcharbeitung ſofe. emen werden. Die beſonderen Verhältniſſe einzeln Garten do zweige, wie beim Kraukeupflegerperſonal, ennſinden. det uſw., werden dabei genügende Berückſichtigung gen in ach dieſer amtliche Aufklärung die Erfahrung men el der ui, 1918 Bewilligi ce Erst wohl erwarten, daß der geſetzliche Arbeits aß nach wird, wie es unſere Wirtſchaftsnot, die überall arbeit ſchreit, gebieteriſch fordert. ium, dle — Die neuen 50⸗Pfennigſtücke aus Alumin, en, in dieſem Monat in den Verkehr kommen oben auf der Vorderſeite, mit dem Rande es 9 ˖0 — Ein Dienſtvertrag für Hausangeſtellte, de briag in ganz Baden zur Einführung kommen Hausangeſtellten weſentliche Verbeſſerung der a verhältniſſes. Aus dem Vertrage ſeien einig die N lichſten Beſtimmungen hier wiedergegeben: zeit ſoll in der Regel nicht vor 6 Uhr morgens i oll, ihres 1 8 Die Gaben, die ihm für ſeine Far weitem nin 96 ogebiet. 80 1 z ³·- · Uebergangszeit Bekückſichtigung finden ſollen, 1 und in der Regel nicht nach 8 Uhr abends enden. Tage. f 0* liche Arbeitszeit ſoll regelmäßig 10 Stunden en 1 g üherſchreiten. Die täglichen Eſſeuspauſen mie Arbei mindeſtens 1% Stunden betragen. lieber ghet, Je hinaus iſt die Angeſtellte in Nolfällen verpflids zu liche bis zu 18 Jahren dürfen nach 9 Uhr abend ten anläßlich von Geſellſchaftsabenden uſw. 0 zogen werden, ſoſern es die Rückſicht auf ihr und ihre Jugend geſtattet; doch darf dadurch pe Ruhezeit keinesfalls unter 9 Stunden verkürzt Ueberſtundenarbeit iſt, wenn nicht ein Ausglei ſtunden durch Gewährung des ſpäteren Begin deny am folgenden Morgen eintritt, eine Ueberſtunde g zu bezahlen. Die Hausangeſtellte hat Anſprn 1 ganzen freien Sonntag alle Vierteljahr, einen mittag an jedem zweiten Sonntag, eine Freize ede deſtens 4 Stunden an einem Nachmittag einer (Anſtelle des freien Nachmittags während der auch ein freier Nachmittag allſonntäglich fe Einen Anſpruch auf den Hausſchlüſſel hat die nicht; doch ſoll der Dienſtgeber der Hausa 5 18 Jahre bei begründetem Vertrauen den Hau in verweigern. d 10 genden Jahre ſteht der Hausangeſtellten ein Lohn 0 05 chener Stägiger Urlaub zu; für dieſe Zeit iſt derAnſpru el zu bezahlen. Ferner hat die Haus angeſtellte iin eine dem Haushalt und den geforderten Le ſprechende Beköſtigung und Wohnung. Die der hier im Weſentlichen wiedergegebenen Ha neẽnen Dienſtvertrages wird hoffentlich dazu ſich in Zukunft wieder mehr junge Mädchen a Beruf der Hausgehilfin zuwenden. jedem 10 Ve itil „ In ü, gebe en, Käufer für Sachen auf, die ſie nicht für ſich für Geſchäftsfreunde erwerben wollen.* 7 tungsamt, das ſich mit der Nachprüfung ſo 1 faßt, iſt ſchon wiederholt derartigen Schie Spur gekommen und hat hierbei bereits me 1 tauſend Mark Nachzahlungen der Reichskaſſe zus Aufdeckung ſolcher Fälle iſt umſo ſchwieriger, ſich geſehene Firmen nicht davor zurückſchrecken, Art von Schiebungen zu beteiligen. 1 1 Nach einjähriger Dienſtzeit und in nunte eitel en ung ng hes 5 1 Der polniſche Dank. Polniſche Blätter künden an, daß auch Polen die Auslieferung von Deutſchen zur Aburteilung verlangen werde wegen Vergehen in der „ Im Kampf um Schieber und Schleichhaudel. heben Okkenburg, 24. Okt. Wegen umfangreicher Tabak⸗ 3 een hat die Strafkammer fünf Perſonen abgeurteilt. 5 den dei erhielt wegen Preistreiberei und ſchwerer Urkun⸗ — Die Heimkehr der Kriegsgefangenen. Zwi⸗ ſchen dem 13. und 21. Oktober ſind 10089 Gefangene aus England zurückgekehrt.— Die franzöſiſche Regie⸗ ter⸗ burde ebſt Wareneinzug ausgeſprochen. * — 8 8 — — fälſchung der Kaufmann Karl Fritz aus Bühlertal eine Gefängnis und 15000 Mark Geldſtrafe, wegen des chen Vergehens der Gaſtwirt Auguſt Schöpflin aus Böh⸗ . 10 Monate Gefäugnis und 5000 M. Geldͤſtrafe, der ö krenfabrikant Otto Wurth aus Ichenheim wegen Preis⸗ aerei vier Monate Gefängnis und 10000 M. Geloöſtrafe, 5 andere Angeklagte mehrmonatige Geſängnis⸗ 8 7 5 Waldshut, 24. Okt. Das Schöffengericht hat in ſeiner t Sitzung über 11 Perſonen wegen unbefugten Handels wefzerſtumpen Strafen in Geſamthöhe von 700 000 f e. In einem Falle de einer der Stumpenſchieber zu 350 000 M. in einem bros ren Falle zu 275000 M. verurteilt. Aber neben den zer hen Schiebeen die jetzt erfreulicherweſſe in immer größe⸗ i Zahl den Sicherheitsbeßörden in die Hände fallen, gibt 985 zahlloſe kleinere Schieber, die es verſtehen, täglich in J neßdeiz zu kommen, dabei die Höchſtſumme, die ſie mi kin ehmen dürfen, nämlich 50 Mark, dort in Sicherheit leinen und dabei 12—15 Mark täglich verdienen. Dieſe beriet Schieber wiſſen ſich dadurch einen Paſſierſchein zu affen, daß ſie entweder ein Stückchen Acker oder Garten⸗ 5 Schweiz pachten oder dort drüben bei einem Lehrer unterricht nehmen. a. Konſtanz, 24. Okt. Durch Kontrollbeamte des badi⸗ irſ andespreisamts wurden in der Gaſtwirtſchaft zum chen in Leipſerdingen 127600 Schweizerſtumpen und 5 ö Zigaretten beſchlagnahmt, die in den letzten Nächten en* Richtung Tiengen in die Wirtſchaft verbracht wor⸗ den aren und wahrſcheinlich aus der Schweiz herüberge⸗ onſtaglt worden ſind. Den Erhebungen zufolge iſt laut gel Nachr.“ auch der Poſtagent von Leipferdingen in die egenheit verwickelt. Nadolfzell, 24. Okt. Auf dem hieſigen Bahnhof wurde offer mit 1½ Zentner Schokolade beſchlagnahmt, wel⸗ df den, Lindau kam und nach Konſtanz beſtimmt war.— 1 Bahn Rielafingen⸗Konſtanz wurde ein Waggon Ge⸗ n ſolltiblagnahmt, der nach der Schweiz abgeſchoben wer⸗ * e d;— daß a, Vaghäuſel b. Bruchſal, 25. Okt. Bei dichtem Nebel am Freitag früh halb 7 Uhr auf Station Neulußheim 1 ng beileraug mit einem ihm entgegenkommenden Kriegs⸗ hk ſeuenzug zuſammen. Die beiden Lokomotiven wurden ss, ſchädigt. ebenſo vier Perſonenwagen des Arbeiter⸗ f hung ährend der Führer des Arbeiterzugs ſchwere Ver⸗ Azungen erlitt, ſind die Zuginſaſſen mit leichteren Ver⸗ 3 em davongekommen.(Der Gefangenentransport war ö b er„Wege von Köln nach dem Durchgangslager Raſtatt, u geſtern mittag wohlbehalten eintraf. D. Red.) alters ehl, 25. Okt. Zu der Verhaftung des Oberzollver⸗ che 6.(nicht Oberzollinſpekteurs) Groß durch die franzö⸗ N baten uche ta i dle iſt bu Säbel on inmal war 8 Oberzollverwalter Groß hatte 5 al eine erhebliche Geldſtrafe erhalten, weil Auf Weiſung des Miniſteriums des Innern das Badiſche Auftragsamt in Mannheim ein derjenigen Gegenſtände aufſtellen, welche von offenen zur Verwendung beim Wiederaufbau der bnis edgeliefert werden können, und zugleich ein die derjenigen Firmen und Handwerkervereini⸗ 1955. ſolche Lieferungen in Betracht kommen. log dien chniſſe ſollen dann als Unterlage für einen Ut wirdlen, der von der zuſtändigen Reichöbehörde auf⸗ ie Not if Was uns fehlt. g bitinder ſt groß, der Mangel quält— die bravſten Men⸗ wiebr und nan Allem, was wir brauchen, fehlt— es lei⸗ rar müſſe minder.— An Stoffen ſehlt es rings im Land, kunt“ Den manches miſſen,— drum fühlen wir uns„ab⸗ lde nicht 8 gänzlich abgeriſſen.—— Fortuna iſt uns b und an das müſſen wir bekriteln,— es fehlt an i Gold— und andern Zahlungsmitteln.— Es rung war nicht zu bewegen, die freigegebenen Zivilgefange⸗ nen nach Konſtanz oder Weſel zu befördern, wo die Vor⸗ bereitungen zum Empfang getroffen waren. Unerwartet trafen die beiden erſten Züge in Frankfurt a. M. ein. Sie mußten nach Weſel weitergeleitet werden, wodurch eine bedauerliche Verzögerung in der Beförderung eintritt. — Unterrichtszeit und Kohlennot. Die Schul⸗ behörden werden angewieſen, den Schluß des Vormittags⸗ unterrichts ſo zu legen, daß Schülern und Lehrern die Einnahme eines warmen Mittageſſens, deſſen Herſtel⸗ lung ſich nach der Gasſperre richtet, möglich iſt. Wenn nötig, kann die Unterrichtsſtunde auf 45 Minuten verkürzt werden. — Beſchaffung mineraliſcher Rohſtoffe. Bei dem Wiederaufbau unferer Induſtrieen und des deutſchen Wirtſchaftslebens wird es ſich ſehr darum handeln, die notwendigen Rohſtofſe möglichſt billig zu beziehen, vor allem darnach zu trachten, bisher vom Ausland einge⸗ führte Rohmaterialien durch einheimiſche zu erſetzen. Für die mineraliſchen Rohſtofſe, die die in Baden angeſiedel⸗ ten Induſtrien verbrauchen, iſt die Badiſche Geologiſche Landesanſtalt bereit, nach Möglichkeit Bezugsquellen auf⸗ zuſuchen und anzugeben. Beſonders gilt dies für alle bis⸗ her aus Elſaß⸗Lothringen bezogenen Erden, Steine, Sande uſw., die ſich ſehr wahrſcheinlich in gleicher Güte und mit gleichen Eigenſchaften im Lande auftreiben laſſen. (Wünſche und Anfragen ſind an die genannte Anſtalt, Freiburg, Bismarckſtraße 7, zu richten.) — Heerestabak. Die noch in Händen der Mili⸗ tärverwaltung befindlichen Beſtände an Tabakwaren al⸗ ler Art werden demnächſt dem allgemeinen Verbrauch durch Vermittlung des Kleinhandels zugeführt. Die La⸗ deninhaber erhalten die Vordrucke für die Bezugsanmel⸗ dung durch die Händler⸗Vereinigungen; ſoweit ſie ſolchen Verbänden oder Vereinen nicht angehören, müſſen ſie die Beſtellformulare bei der Wirtſcha tsgemeinſchaft(Abt. Tabakfabrikate) in Hamburg, Brock 2, bis längſtens 28. Oktober einfordern. Das Börsen piel. 8 An den deutſchen Börſen herrſcht ſeit etwa drei Wochen ein wildes Treiben. Die Papiere aller Art ſchnel⸗ len in die Höhe wie nur je einmal in Tagen der induſtriel⸗ len Hochkonjunktur. Wenn man daneben die deutſche Va⸗ luta in Betracht zieht, die juſt eben jetzt auf einem Tief⸗ ſtand angelangt iſt, wie noch nie, ſo muß auch einer, der wenig oder gar nicht in das Börſenweſen eingeweiht iſt, eine Ahnung davon bekommen, daß es nicht mit rechten Dingen zugehen kann, wenn Aktienpapiere ſeit dem 1. Auguſt ds. Is. um das Doppelte, ja Dreifache des da⸗ maligen Werts geſtiegen ſind. So ſind z. B. die Steaua Romana⸗Aktien von 337 auf 865 getrieben, die Höch⸗ ſter Farbwerke von 292 auf 385, die badiſchen Anilin⸗ fabriken von 326 auf 496, ferner die Kolonialpapiere Neu Guinea von 199 auf 445, Otavi⸗Anleihe von 128 auf 354, und es ließe ſich noch eine ganze Reihe ſolcher Kursſteigerungen anführen. Was iſt denn geſchehen, das eine derartige Hochbewegung oder„Hauſſe“, wie man an der Börſe ſagt, rechtfertigen könnte? Unſere allgemeine wirt⸗ ſchaftliche Lage gibt wahrhaftig keinen Anlaß zu dem „Optimismus“, der in den gegenwärtigen Börſenkurſen ſcheinbar zum Ausdruck gebracht werden ſoll. Nein, es iſt vielmehr darauf abgeſehen, unter Ausnützung der gro⸗ ßen Geldflüſſigkeit Papiere zu möglichſt hohem Preis abzuſtoßen, denen man aus irgendwelchen Gründen nicht mehr traut. Es iſt vorauszuſehen, daß auf die Hauſſe wieder eine tüchtige„Baiſſe“, eine Tiefbewegung kommt, denn der Rückſchlag auf dieſe wilde Kurstreiberei kann nicht ausbleiben. Es iſt daher dringend davor zu warnen, an dem Börſenſpiel ſich zu beteiligen und ſich jetzt zu Käufen der in die Höhe getriebenen Papiere verleiten Eſel, ich häbb zwee Schimmel geſchlachtet!“ Beſetzungszeit. Abgeſehen davon, daß das Auslieferungs⸗ begehren nach dem neuen deutſch-polniſchen Vertrag recht⸗ lich nicht möglich wäre, iſt ſchon der bloße Gedanke eine Unverſchämtheit ohne gleichen. Das iſt der Dank für die Befreiung Polens aus ruſſiſcher Hand. Grubenunglück. Infolge des Einſturzes einer Fördermaſchine wurden geſtern in den Levant⸗Bergwer⸗ ken in der Nähe von Pezance(England) 40 Arbeiter ge⸗ tötet und zahlreiche verletzt. f 5 Peſt in Konſtantinopel. Das Londoner Handels⸗ amt ſoll von dem Gouverneur in Malta die Mitteilung erhalten haben, daß in Konſtantinopel die Beulenpeſt ausgebrochen ſei. B 2 Die„weiße Woche“ des Roßmetzgers. Ueber den Scherz eines findigen Roßmetzgers, der mit der Zeit voran ſchreitet, weiß die„Frankfurter Zeitung“ zu berichten. In St. Ingbert wollte ein Pferdeſchlächter hinter der am Platze von einem Warenhauſe veranſtalteten„Weißen Woche“ nicht zurückſtehen, und alsbald prangte in ſeinem Schaufenſter ein Plakat, lautend: „Von heute bis auf weiteres täglich() weiße Woche“. Das Erſtaunen des Publikums war natürlich recht groß, und als man ſich nach der geheimnisvollen Bedeutung des Schitdes bei dem Roßmetzger erkundigte, entgegnete er ſchmunzelnd:„Du Säumige Ablieferer. Das Lauinger Bezirks⸗ amtsblatt enthält eine Liſte mit den Namen derjenigen Landwirte, die ihrer Ablieferungspflicht im Jahr 1918/19 nicht richtig nachgekommen ſind. Das Verzeichnis umfaßt 7 Seiten. Die Veröffentlichung erfolgte auf Grund eines d 5 Beſchluſſes des Kommunalverbandsausſchuſſes. Die Dreibundverträge. Der Wiener Univerſitätsprofeſſor Alfred Francis Pribram veröffentlicht im Verlag Braumüller demnächſt ein Werk über die politiſchen Geheimverträge Oeſter⸗ reich⸗-Ungarns 1879 bis 1914. Darin wird auch Auf⸗ ſchluß über den Inhalt der Dreibundverträge gegeben. Aus dem nunmehr veröffentlichten übrigen Wortlaut geht hervor, daß der Dreibund nicht als Erſatz des öſterreich⸗ ungariſch⸗deutſchen Bündniſſes von 1879 anzuſehen iſt, vielmehr blieb dieſer Vertrag bis zum Ausbruch des Weltkriegs unabhängig von dem Bündnis mit Italien die Grundlage für die Haltung der Mittelmächte in allen Fragen der Außenpolitik. Die oft ausgeſprochene Be⸗ hauptung, daß Deutſchland und Oeſterreich-Ungarn ſchon im Jahre 1879 die ſelbſttätige Fortdauer ihres Vertrages feſtgeſetzt hätten, beruht auf einem Irrtum. Erſt im Jahre 1903 wurde feſtgeſetzt, daß er von ſelbſt von drei zu drei Jahren fortdauern ſoll, wenn kein Vertragsteil den Vertrag zwei Jahre vor ſeinem Ablauf kündigen ſollte. Der erſte Dreibundvertrag mit einer fünfjährigen Dauer wurde am 20. Mai 1882 unterzeichnet. In ſei⸗ nem zweiten Artikel verpflichtet er Oeſterreich⸗Ungarn und Deutſchland, Italien mit ihrer ganzen Kriegsmacht zu Hilfe zu eilen, wenn es ohne Heiusforderung ſeiner⸗ ſeits von Frankreich angegriffen würde. Eine entſpre⸗ chende Verpflichtung Deutſchlands gegenüber nahm nur Italien auf ſich, Oeſterreich⸗Ungarn nicht. Wenn Oeſter⸗ reich⸗Ungarn ohne Herausforderung ſeinerſeits von Ruß⸗ land allein angegriffen würde, war Italien nur zu einer wohlwollenden Neutralität gegen Oeſterreich-Ungarn ver⸗ pflichtet. Italiens Bemühungen, zur Sicherheit gegen die weiteren Eroberungspläne Frankreichs in den Rand⸗ gebieten des Mittelländiſchen Meeres Englands Bei⸗ tritt zum Dreibund zu erwirken, ſcheiterte damals noch an dem Widerſtand Bismarcks, doch wurde in einem dem Vertrag angeſchloſſenen Protokoll ausdrücklich er⸗ klärt, daß der Dreibund keine englandfeindliche Tendenz verfolge. Während aber die Mittelmächte an dieſem Gedanken bis zur Auflöſung des Bundes unentwegt feſthielten, ließ Italien ihn ſchon bei der Verhandlung des zweiten Drei⸗ bundvertrags fallen, der 1887 wieder auf fünf Jahre e. nöti 25 2 1 5 — fe lt igen Kredit,— der uns empor könnt' bringen, 8 3 1 ſpten!— e eben ſieht,— an tauſend nöt'gen zu laſſen; Verluſte wären unvermeidlich. abgeſchloſſen wurde. Nach langwierigen, mehrmals vom i— Onelle, 9100 7855„ 1 5 Scheitern bedrohten Verhandlungen, griff man zu dem ea, 8 die Tele,— es fehlt uns am Beleuchtungsga V i K 0 5 9 8 E 3 % Straßen⸗Helle.— Es fehlen uns zur Winler⸗ erm ſch es. Ausweg, die von Deutſchland und Oeſterreich zu über⸗ eeung die Kohlen,— es fehlen mangels Bil⸗ uben Stiefelſohlen.—. Es fehlt zwar nicht 5 e damit ſoll man nicht ſparen,— doch fehlt u N. uktlon,— drum fehlt es uns an Waren.— 0 1 aden zum Transport,— oft bleibt der letzte . es hier, ſo fehlt es dort,— ſo fehlt's an endlo„Der Notſtand nimmt noch immer zu,— Des fehlt ſcheinen,— es fehlt die Milch, es fehlt tiſches Jolie uns auch an Schweinen.— Es fehlt des ler,— ein guter Gänſebraten,— auch fehlt zier,— ſo wie es einſt geraten.—— Es 1 88 8 1 0 lobe Heimkehr 7 U e ollen 820 . band 3. 90 U 0 0 0 wird Pfg. b on 75 Schweres Eiſenbahnunglück. Am Freitag früh 5 Uhr iſt auf dem Bahnhof Kranowitz(Oberſchleſien) an der Linie Ratibor— Troppau ein Perſonenzug einem Güterzug in die Seite gefahren. Der Packwagen und je ein Wagen 2., 3. und 4. Klaſſe wurden ineinandergeſcho⸗ ben und gerieten in Brand. Durch geſchmuggelten Spi⸗ ritus entſtand ein großes Feuer, aus dem viele Reiſende ſich nicht mehr retten konnten. Bis jetzt ſind 19 ver⸗ kohlte Leichen gefunden, 60 Schwer⸗ und 18 Leichtver⸗ letzte wurden in Krankenhäuſern untergebracht. 5 Polniſche Kartoffeln. Mit der polniſchen Regie⸗ rung wurde ein Vertrag auf Lieferung von 300 000 Tonnen Kartoffeln, die vermutlich aus Poſen und Weſt⸗ preußen kommen, zum Preis von 16 Mark für den Ztr. bis 1. April 1920 abgeſchloſſen. Ferner wird Polen 70 bis 80000 Tonnen Erdöl, Teer uſw., 10000 Hekto⸗ liter Spiritus und eine Menge— Gänſe abgeben. Deutſch⸗ land liefert dagegen monatlich 75000 Tonnen Kohlen. Mit der Kaſſe durchgebrannt. Der Vorſitzende des Roten Soldatenbunds in Leipzig, König, und der Kaſſierer, Rödel, ſind mit dem Kaſſenvorrat von 23000 nehmenden Verpflichtungen zu teilen. Zu dieſem Zweck wurden 1887 drei Verträge abgeſchloſſen, deren drit⸗ ter Deutſchland verpflichtete, Italien mit ſeiner ganzen Kriegsmacht auch dann Hilfe zu leiſten, wenn es, ohne von Frankreich angegriffen worden zu ſein, durch de en Vorgehen in Tripolis oder Marokko ſich genötigt ſehen könnte, ſeinerſeits die dortigen oder die europäiſchen Beſitzungen Frankreichs anzugreifen. Später ſchloß Ita⸗ lien einen Sondervertrag mit Frankreich über Tripolis, erneuerte aber trotzdem den Dreibund 3 Dieſe drei Verträge wurden bei Abſchluß des dritten Dreibundvertrags 1891 auf Betreiben Italiens auf ei⸗ nen Vertrag vereinigt. England hatte ſich bereits 1887 mit Oeſterreich⸗Ungarn und Italien über die Aufrechterhal⸗ tung des türkiſchen Beſitzes im Orient geeinigt. Nun⸗ mehr fand der von Deutſchland lebhaft unkerſtützte Wunſch Italiens, England in möglichſt bindender Form zur Gut⸗ heißung und Unterſtützung der die nordafrikaniſchen Ge⸗ biete betreffenden Beſtimmungen des Dreibundsvertrags zu bewegen, in einem dem Vertrag angeſchloſſenen Protokoll Berückſichtigung. Damit hatte die Annäherung Englands an den Dreibund den Höhepunkt erreicht. Die Kriſe des Dreibunds begann mit dem erſten ſchweren Kon⸗ flikt zwiſchen England und Deutſchland. Bereits 1896 teilte Italien den Mittelmächten mit, daß es an einem Krieg, in dem England und Frankreich gemeinſam als Gegner des Dreibunds auftreten ſollten, nicht teilneh⸗ men könne, eine Erklärung, die allerdings Deutſchland und Oeſterreich⸗Ungarn ſich weigerten, zur Kenntnis zu nehmen. Der Dreibundvertrag wurde noch zweimal, 1902 und 1912 unverändert erneuert, desgleichen das Protokoll von 1891, obgleich im Hinblick auf die ſich mehrenden Unſtimmigkeiten zwiſchen Deutſchland und England er immer weniger den tatſächlichen Verhältniſſen entſprach. Verantwortlich für die Redaktion Ja. Zimmermann, Seckenbeim „* N e 3 727J2CC CC 2 FFF e 8 55 3 3 8 3 e 8 e S e 88 8 F 7 Amtliche Bekanntmachungen Nachverſtenerung der Zündwaren u. Feuerzeuge. Am 1. Oktober iſt das Zündwaren⸗Steuer⸗ geſetz vom 10. September 1919 in Kraft getreten. Die Zündwaren, die ſich am 1. Oktober 1919 außerhalb eines angemeldeten Fabrikbetriebs, eines Zoll⸗ oder Steuerlagers oder einer Zollniederlage im Beſitze von Herſtellern, Händlern, Wirten, ferner von Konſumvereinen, Kaſinos, Logen und ähnlichen Vereinigungen befinden, unterliegen der Nachſteuer und, wenn es ſich um Zündwaren handelt, die aus dem Ausland eingeführt ſind, auch dem Nachzoll. Händler ſind alle Perſonen, die vor dem In⸗ krafttreten des neuen Zündwarenſteuergeſetzes Zündwaren in größeren Mengen angekauft haben, Um ſie nach dem 1. Oktober 1919 weiter zu ver⸗ kaufen. Konſumvereine, Kaſinos uſw. gelten auch dann als Händler, wenn ſie die Zündwaren nur an ihre Mitglieder oder nur in ihren eigenen Räumen abgeben. Der Nachſteuer und dem Nach⸗ oll unterliegen auch diejenigen Zündwaren, die ſich in Automaten oder ähnlichen Vorrichtungen befinden. Die Nachſteuer beträgt für Zündhölzer, für Zündſpänchen und für Zündſtäbchen aus Stroh⸗ halmen, Pappe oder ſonſtigen Stoffen: 2 à) in Schachteln oder anderen Behältniſſen mit einem Inhalt von weniger als 30 Stück 1 Pfg. und mit einem Inhalt von 30— 60 Stück 1½ Pfg. für jede Schachtel oder jedes Behältnis. b) in Schachteln oder anderen Behältniſſen mit einem Inhalt von mehr als 60 Stück 1½ Pfg. für 60 Stück oder einem Bruchteil davon. Für Zündkerzchen aus Stearin, Wachs oder ähnlichen Stoffen: 8 a) in Schachteln oder anderen Behältniſſen mit 20 oder weniger Zündkerzchen 5 Pfg. für jede Schachtel oder jedes Behältnis. b) in größeren Packungen für je 20 Zündkerz⸗ chen oder einen Bruchteil davon 5 Pfg.. (Die höheren Nachſteuerſätze treten nicht ein, wenn die angegebenen Stückzahlen um nicht mehr als 10 v. H. überſchritten werden.) Für Feuerzeuge: à) mit Zündſteinen oder Zündſchienen aus Zereiſen oder anderem Zündmetall zum Herſtellungs⸗ verkaufspreis bis zu 2 Mk. das Stück 0.50 Mk. von mehr als 2 Mk. bis zu 5 Mk. d. St. 1.— Mk. von mehr als 5 Mk. das Stück 3.— Mk, für jedes Feuerzeug b) Platinſelbſtzünder für 0.80 Mk. für das Stück, c) mit anderen Zündvorrichtungen für jedes Feuerzeug. Bei Feuerzeugen ganz oder teilweiſe aus Edel⸗ metall wird ein Zuſchlag von 10 vom Hundert des Herſtellerverkaufspreis erhoben; 5 für Zündſteine oder Zündſchienen aus Zereiſen oder anderem Zündmetall, inſoweit ſie nicht in Verbindung mit einem Feuerzeuge gebracht ſind, 0.10 Mk. für je ein Gramm oder ein Bruchteil davon. Der Nachzoll wird nur für Zündhölzer u. dgl., ſowie für Zündkerzchen erhoben. Er beträgt: a) für Zündhölzchen und Zündſpänchen ſowie für Zündſtäben aus Strohhalmen, Pappe oder ſonſtigen Stoffen W Mark, b) für Zündkerzchen aus Stearin, Wachs oder ähnlichen Stoffen 50 Mk. für 100 kg. Von der Nachſteuer ſind befreit ga) Zündhölzer, Zündſpänchen, Zündſtäbchen ſowie Zündkerzchen, die ſich in angebrochenen Ein- zelpackungen befinden; 5 b) Zündwaren, die unter amtlicher Aufſicht ausgeführt oder auf ein Zoll⸗ oder Steuerlager gebracht werden. Anmeldung: Wer am 1. Oktober der Nach⸗ ſteuer oder dem Nachzolle unterliegende Zündwaren im Beſitz oder Gewahrſam hatte, muß ſie alsbald bei der Anmeldeſtelle anmelden und zwar ſchriftlich unter Angabe der Art und Menge der Zündwaren ſowie des Aufbewahrungsraums. Die Menge iſt für Zündhölzer nſw. nach der Anzahl der Einzel⸗ packungen und der Stückzahl, für Feuerzeuge nach der Stückzahl und für Zündſteine ſowie Zünd⸗ ſchienen nach dem Gewicht und zwar bei den für den Kleinverkauf als Erſatzſteine und Erſatzſchienen hergerichteten Erzeugniſſen nach den Größenab⸗ meſſungen und dem Durchſchnittsgewicht der ein⸗ zelnen Muſter anzugeben. Bei Feuerzeugen hat außerdem eine Trennung nach den für die Nach⸗ ſteuerfeſtſetzung in Betracht kommenden Preisgrenzen zu erfolgen. Verwahrt der Nachſteuerpflichtige die Zündwaren nicht ſelbſt, ſo hat er auch den Namen Stand und Wohnort des Verwahrers in der An⸗ meldung zu vermerken. Anmeldepflichtig ſind auch alle Zündwaren, die ſich in den Privaträumen der Händler beſinden, Zündwaren die ſich zur Zeit der Ausſtellung der Anmeldung unterwegs befinden, müſſen vom Empfänger angemeldet werden, ſobald ſie in ſeinen Beſiz kommen. Zu den Anmeldungen müſſen Vordrucke benutzt werden, die bei jeder Anmeldeſtelle unentgeltlich abgeholt werden können. Die Anmeldung geſchieht bei der Anmeldeſtelle. Anmeldeſtelle iſt für den Sitz der Bezirksſtelle das 1 oder Finanzamt, für die übrigen emeinden die Steuereinnehmerei des Wohnſitzes des Steuerpflichtigen. 5 Die Zündwarenvorräte werden von den Auf⸗ ſichtsbeamten nachgeprüft. Die Anmeldepflichtigen haben hierbei die erforderlichen Hilfsdienſte zu leiſten. Veränderungen des angemeldeten Vorrats, die in der Zeit zwiſchen der Anmeldung und der Nachprüfung vorkommen, müſſen den Beamten unmittelbar vor Beginn der Nachprüfung mitge⸗ teilt und näher nachgewieſen werden. 5 Ueber den Betrag der zu zahlenden Nachſteuer wird dem Zahlungspflichtigen ein Forderungszettel zugeſtellt. Der Betrag iſt innerhalb 14 Tagen nach Empfang der Zahlungsaufforderung(womög⸗ lich bargeldlos) zu zahlen. Gegen Sicherheits⸗ leiſtung kann die Nachſteuer, wenn ſie mindeſtens 150 Mk. beträgt für 3 Monate geſtundet werden. Hinterziehnngen der Nachſteuer und ſonſtige Verletzungen der Vorſchriften werden beſtraft. Mannheim, den 19. Oktober 1919. Gasglühlampen 3.— Mk. Hauptſteneramt. Städtische Sparkasse Mannheim unter Garantie der Stadtgemeinde Mannheim. Annahme von Spareinlagen; Verzinsung von dem auf die Einlage folgenden Tag an zu 4%, Kostenfreie Einzahlungen auch auf Postscheckkonto 629. Ludwigs hafen a. fin Bekanntmachungen der Gemeinde Seckenheim. Wir weiſen nochmals darauf hin, daß Holzleſen nur Mittwochs und Samstags von 8—4 Uhr erlaubt iſt. Das Ausmachen von Stumpen kann an jedem Wochentag von 8—4 Uhr erfolgen. Dabei Aushublöcher gut zu verebnen. ordnungen des Waldhutperſonals muß unbe⸗ dingte Folge geleiſtet werden. Seckenheim, den 27. Oktober 1919. Bürgermeiſteramt: Koch. Die Erzielung einer Tabaknachernte im, Jahre 1919 betr. Die Tabakpflanzer haben ſofern dies noch nicht geſchehen iſt, die Grundſtücke auf denen Sie eine Nachernte erzielen wollen, alsbald nach Stückzahl und Größe bei der Steuereinnehmerei des Pflanzungsortes anzu⸗ melden. Ebenſo ſind bis ſpäteſtens 5. No⸗ vember d. J. die Ertragsanmeldungen hier⸗ über bei der Steuereinnehmerei des Wohn⸗ ortes abzugeben. Vordrucke für Grundſtück⸗ und Ertragsanmeldungen ſind bei dieſer er⸗ hältlich. 5 Alle Grundſtücke, von denen keine Nach⸗ ernte gewonnen wird, ſind bis längſtens 10. November d. Is. umzupflügen oder die Pflanzenrückſtände ſind auf den betreffenden Feldern zu vernichten. Mannheim, den 20. Oktober 1919. Hauptſteneramt. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Seckenheim, den 24. Oktober 1919. Bürgermeiſteramt: Koch. Auf die wichtigſten Beſtimmungen für Mieter und Vermieter ſei hiermit aufmerkſam gemacht: J. Jede freiwerdende Wohnung iſt inner⸗ halb 8 Tagen der Wohnungs kommiſſion anzumelden. 2. Ohne Zuſtimmung der Wohnungskom⸗ miſſion darf nicht vermietet werden. 3. Zur Wohnungskündigung ſowie zur Mietzinsſteigerung iſt die Erlaubnis des Mieteinigungsamts nötig. 4. Jeder Zuzug von auswärts bedarf der Genehmigung der Wohnungskommiſſion, auch dann, wenn der Zuziehende inner⸗ halb der eigenen Wohnung aufgenommen werden ſoll. 5. Alle Wohnungsſuchende haben ſich bei der Wohnungskommiſſion anzumelden. 6. Durch Gemeinderatsbeſchluß iſt die zu⸗ läſſige Zahl der Wohnräume auf die Zahl der Haushaltsangehörige herab⸗ geſetzt worden. Die überſchüſſigen Räume kann die Gemeinde in Anſpruch nehmen und einem beſtimmten Wohnungs- ſuchenden unter vorläufiger Feſtſetzung des Mietvertrages zuweiſen. Der Ver⸗ trag gilt als abgeſchloſſen, wenn weder der Verfügungsberechtigte noch der Wohnungsſuchende binnen einer Woche beim Einigungsamt Widerſpruch erhebt. Alle Räume, die von der Gemeinde⸗ behörde in Anſpruch genommen werden, gelten von dem Zeitpunkt an mit Be⸗ ſchlag belegt, an dem dem Verfügungs⸗ berechtigten die Anordnung der Gemeinde⸗ behörde eröffnet worden iſt. Dieſer hat ſich von dieſem Zeitpunkt an aller Ver⸗ fügungen über die in Anſpruch ge⸗ nommenen Räume ohne Genehmigung der Gemeindebehörde zu enthalten. Ver⸗ weigert er die Ueberlaſſung der Räume, ſo iſt die Anwendung des polizeilichen Zwangs nach 8s 30 und 31 des Polizei⸗ Strafgeſetzbuchs zuläſſig. Alle das Mieteinigungsamt betreffen⸗ den Angelegenheiten ſind im Rathaus, Zimmer 7, anzumelden, ſoweit ſie die Wohnungskommiſſion betreffen, bei Herrn Gemeinderat Neubauer Dienstags und Freitags im Rathaus Zimmer 9 von 76— 7 Uhr. Seckenheim, den 13. September 1919. Bürgermeiſteramt: Koch. Herdt. Lebens mittelamt. Zuckerverſorgung betr. Diejenigen Haushaltungen, welche glieder des Konſumvereins ſind und Zucker ſtändig dort beziehen wollen, müſſen dies unter Vorlage des Lebensmittelausweiſes anmelden und zwar bis ſpäteſtens 1. November ds. Is. Dieſe Maßregel iſt deshalb erforder⸗ lich, weil die Konſumvereine nicht mehr durch den Kommunalverband, ſondern durch den Großeinkauf deutſcher Konſumvereine beliefert werden. Seckenheim, den 24. Oktober 1919. Lebens mittelamt. Rechnungen in ſauberer Ausführung liefert ſchnellſtens. Gg. Zimmermann. ſind die Allen An⸗ f 2. 4 Koſtüm- u. 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