be. fimtsblatt der Bü isterä eng 42 a Emtsblatt der Bürgermeisferämter Seckenheim, qivesheim, Neckarhausen und Edingen. 1 5 ber 0 T TTT— an⸗ dee 9 1 1.30 4 38 20 5 5 ee Die einſpaltige Petitzetle 85 Pfg., rte. 20 J rägerlohn. Durch die Poſt bezogen pro OQuarta 6 eklamen 1.20 Mk. Bei öfterer Aufnahme Rabatt. 5 Jahrg. 8 t.. Eschen 1g kich ul Ausnahme de Samstag, 10. Januar 1920. eee, er J 8 8 Poſtſcheckkonto: Farlsrube Nr. 19819. ieſe eee ben a mancher in der Eile ſtehe 5 kuſtimmigkeite 77 en mit Deutſchlaud wieder aufzunehmen. De Mareilly ſtehen gebliebener Unſtimmigkeiten und ungen mik Deutſchland wieder aufzunehmen. 00 jen⸗ 5 ö Tagesſchau. die politiſchen Reden werden aber immerhin einige Tage in wird nach Berlin als franzöſiſcher Geſchäftsträger abreiſen. ein, Der Eiſenbahnerausſtand im Bezirk Eſſen hat auch im Anſpruch nehmen. Außerdem ſoll freilich Erzberger die Ab⸗ Die allticrten und die deutſchen Sachwerſtändigen 2 an zone des geſtrigen Tages eine weitere Ausdehnung erfah⸗ ſicht haben, dem Hauſe noch einige kleinere Vorlagen zur geſterg mittag und abend Sitzungen ab, in denen ein Ab⸗ ten. In den Direktionsbezirken Elberfeld und Düſſeldorf, ſofortigen Erledigung zu unterbreiten. Die Fertigſtellung, kommen über die Einzelheiten des Jukrafttreten des Frie⸗ iber ſußerdem im Eſfener Bezirk iſt die Lage bedeutend verſchärft. des Geſetzes über das obligatoriſche Schiedsgerichtsverfahren dens zuſtande kam. Die Grundlagen dieſes ubdate eres uf der Strecke Dortmund—Hagen ruht jeder Verkehr. In hat ſich etwas verzögert, da ſich in den Verhandlungen des werden ſchriftlich dem Oberſten Rat, vorgekegt werden: der iſen da tmund hat die Zahl der Streikenden derart zugenommen, Reichsarbeitsminiſteriums mit den Gewerkſchaften Schwie⸗ heute morgen, unter Clemenceaus Leitung im Quai d'Orſay n 5 der Perſonenverkehr nur noch in beſchränktem Maße rigkeiten ergaben. Das Geſetz wird jetzt anders aufgebaut, ſich verſammeln wird. b Aufrecht erhalten werden kann. f N 85 zuerſt e 15. dem„„ Je⸗ Amerikas Abſonderung. 1 j 8 a 3 ruar vorgelegt werden Dagegen ſin e Wehrorduung T. B. Paris, 9. Jan.„Chicago Tribune“ meldet, daß den Urannt„Lokal⸗Auz. iſt das Hotel„Stadt Petersburg, in für die Betriebsräte und die Ausführungsbeſtimmungen A 12 7 5 5 1 f 881 5„ dos Protokolls, noch emen an die engliſche Cunardline für 7000 Pfund Ster⸗ aim ietgtes rate 2 ſchritt aun ie den merika weder an der Unterzeichnung Proto 4 b 4 g Gele 5 51 an der Zeremonie des Austauſches der Rat s 5 der king(1 400 000 Mark] verkauft worden. 0——* g 15.— 5 aß e e der 3 e des Austauſches der Ratiſikationsurkun Ber⸗ Die in den Aufſichts.. 1 8 eichsrat n. 6 eur Ausſchuß der Na Me verſamm 7 0 it den, noch an der Sitzung des ausführenden Rates des Völ⸗ CFCGſCCCſcſCCſ 0 ⁵⁵ͤ!¾ũ er der deutſchen Stä aben bei ſi 8 0 8 eſe kraft tre⸗ 1 die Aufſichtsrats beantragt eee f 3 33 des ten und dann noch die erſten Wahlen zu den Betriebsräten b Der Schlußakt. 5 1 ich⸗ 1 2 5 en nigſt einzuber fen, noch Ende Januar ſtattfinden werden. j W. T. B. Genf, 8. Jan. Der Austauſch der Ratifikations⸗ —. Vorrat 55 die Zufuhr der Reichsgetreideſtelle Der Ausstand im Verſicherunhsgewerbe urkunden und die Unterzeichnung des Schaal ö zelnen unterrichtet zu werden. J 1 per.. ir 10. Jaunar im Pariſer Miniſterium des Ans wär⸗ chte ö Nach tli M 3 55 5 a WT. B. Berlin, 9. Jan. Wie die 9 meldet, hat 22950 e in. 5 dem im Jahre 1856 lundlungen— 2 A ein wen die Ver⸗ der Verſicherungsſtreik begonnen, doch iſt der baldige As⸗ die Unterzeichnung des Pariſer Friedens ſtattfand, der dem bte——— 8 ohntarif mit den Eiſenbahnern weiter 1 durch. e 1 5 1 95 Krimkrieg ein Ende machte. 33unächſt wird die Unter⸗ . 5 Srklärung des Arbeitgeberverbandes liegt noch nicht vor. 125 des P ls 1. November erfolgen, dann den, Der Berliner. Schweizer Geſaudtſchaft iſt eine Verbalnote Man nimmt aber an, daß das Reichsarbeitsminiſteriur 9 5 e e e 899 Rates e ei fir deutſchen Regierung übergeben werden, in der gegen die Parteien noch heute abend zu Verhandlungen zuſam⸗ das den Umfang des abzuliefernden Marinematerials von a Ausſetzung von Kopfprämien für die Wiederergreifung menbekommen wird. Entgegen dem geſtrigen Beſchluß den 400 000 Tonnen auf insgeſamt 275 000 Tonnen, von denen ſten twichener Gefangener proteſtiert wird. 1 5 Berliner Organiſation der Verſicherungsangeſtellten hat die 5. FN 9 80 ier bf len ach dem e we 1 8175 e e hatten Abergroße Mehrzahl des Bürsgerſonals der großen Beſenl⸗ 192 000 Tonnen ſofort geliefert 5 N de 41 8 7 u Peusſe, die Franzoſen Prämien von ſchaft ite früh die Arbeit ni 70 5 Zum Schluß wird die Zeremonie des Austanſches der Rati⸗ ark für lebend, von 50 Mark für t 11 5 ſchaften heute früh die Arbeit nicht aufgenommen. Vor den eh 1 FVV 5 5 u. ee maden/ l N 3 1 5 2 Morgenſtunden eine große Kette von Streikpoſten, die ein 2 5 n eee 3 5 7 den Die Rückkehr der in franzöſiſcher Hand befindlichen Ge⸗ Betreten der Büros durch Arbeitswillige unmöglich machen e 1 e e ſſen mügenen wird nach einer Stuttgarter Meldung von zuſtän⸗ wollten. Dabei kam es zu erregten Auseinanderſetzungen bald a Aftteten i der des* Stelle ſofort nach Ratifizierung des Friedens beginnen dee e ee 8 Geſchäftsträger de Maeilln nach Berkin abreifen. Legations⸗ wir zwar werden die Frangoſen durchſchnittlich 6000 Gefan⸗ 1„ 5 rat v. Lersner werde als erſter Geſchäftsträger der deutſchen len e täglich abtransportieren. Deutſchland erwartet etwa 3 7 9. Jau. Eine neue Note der Entente Republik in Frankreich in das Botſchaftergebäude über⸗ . 000 Mann, die dann bis Mitte April zurückbefö 1 weiſt die Bitten einiger deutſchen Gemeinden, die zu Polen ſiedeln. a bis Mitte April zurückbefördert wer⸗ geſchlagen werden ſollen, wegen ihres rein deutſchen Cha⸗ 1 8—̃—— ihn⸗. eee der in Rußland befindlichen Gefangenen. 3 1 da Stader zu 4 ſchroff liti ch ch 1 nnahmeſtellen werden in Appenweier, Mannheim zurück. Am 24. Oktober ſchon hatte die deutſche Regierung W̃᷑̃ g f orms, Düſſeldorf, Limburg eingerichtet ee en Nein, eine Note nach Paris geſandt, in der darum erſucht worden Po 1 ſche 4 0 jenfe a. D 5 35 1 a N war, der interalliierten Grenzkommiſſion für die deutſch⸗ Der ganze Jammer unſerer innerdeutſchen Wirtſchafts⸗ Be ie Pariſer Ausgabe der„Chicago Tribune“ meldet aus polniſche Grenze erweiterte Vollmachten und die Möglichkeit verhältniſſe iſt in der vergangenen Woche aufs neue klar ben* von neuen Schwierigkeiten zwiſchen der Entente und zu geben, von der im Friedensvertrag vorgeſehenen Grenz⸗ vor unſere Augen getreten. 8 5 b n. 8 Aulaß au einer letzten Ver⸗ linie abzuweichen. Die Entente hat jetzt Herrn v. Simſon Kohlennot, Wirtſchaftsnot und Lohnbewegung ein g gäben. Danach verlangten die Alliierten die Be⸗ aber eine Note überreicht in der mitgeteilt wird, daß den beſtimmen auch zu Beginn des neuen Jahres das geſamte Neuang der deutſchen Offiziere und Beamten, die die in deutſchen Vorſchlägen nicht Folge gegeben werde und daß Leben der jungen deutſchen Republik. Die große Gefahr alt 10 75 8 0 0 der fas Pa e e ſich 15 alliferten Mächte 5 5 ſtreng nur an die Abmachun⸗ für die Geſamtentwicklung Deutſchlands, die aus der Be⸗ 10 eleidigt hätten.(Im Gegenſatz dazu meldet Wolff, CVCCCVCCCCCC wegung der Bergarbeiter im vergangenen Jahr refultierte (b 1192 5 ee eee werde am 10. Ja⸗ Die Wichtigkeit der Donauſchiffahrt für Frankreich. und die vorübergehend durch die Maßnahmen der Reichs⸗ 7.. 5 ee e 93 W. T. B. Budapeſt, 9. Jau. Ueber die Zukunft der Do⸗ regierung für Uneingeweihte ſchon behoben ſchienen, tritt — Grdder„Nienwe Courant“ meldet, Amerika ſichere ſeine nauſchiffahrt äußerte der franzöſiſche Admiral Jaten, die gerade in dieſen Tagen von neuem in Erſcheinung. 8 10 N enze gegen Mexiko durch Beſeſtigungen und Truppen. Donau. einer der wichtigſten Faktoren des 1 W ene 5 Tee 1775 8 D sblad“ er ja⸗ europäiſchen Wirtſchaftslebens ſein. Von beſonderer Wich⸗ eine bedeutende Einſchränkung der induſtriellen Betri En. as Amſterdamer„Allgem. Handelsblad meldet, der ja tigkeit ſei die Oſtdonau für Frankreich; denn wenn de.: notwendig machte und ju deren Folge das Heer der Arheits⸗ deniſche Pre ſter habe in einer Unterredung erklärt 0 für 95 534 g f 1 Ge⸗ 945 mierminiſter in einer 2 e Rhein⸗Donau⸗Kanal fertiggeſtellt ſei, bedeute dies die Er, loſen gewaltig vermehrte, die in den warmen Herbſttagen 0 an werde ſofort nach Unterzeichnung des Friedens die öffnung Mittel⸗ und Oſteuropas für die franzöſiſche Binnen⸗ den Abtransport der Kartoffeln vom Land in die Städte — Trage der Zurückgabe Schantungs an China erörtern. Er ſchiffahrt. Zum Sitz des Generalſekretarlats, der Donau- verhinderte, die mit Schuld war an dem beſchränkten Aus⸗ 5 n. für ſich nur die vormaligen deutſchen Intereſſen, kommiſſion ſei Budapeſt beſtimmt. 2 a 1 e e. zu einer Wirtſchaftskata⸗ 1 1 2 2. p PPPPPpPPPßfßßßßfßfcßcßfßfßcccßcßcßccßcfc///(* 1. 8. 5 80 in den größeren Städten fehlt es an den wichtigſten Ernäh⸗ 2——— Das Jnukrafttreten des Friedens. 125 e —. Deutſchland.„ i Die letzten Beratungen. 8 155 eee und dem rat, e 1 darf i 5 a ätegeſ W. B. is, 9. Jan. Der rſte R ir ich das Verdienſt zurechnen, auf die mangelhafte Organi⸗ 7 die Nationalverſammlung und das Betriebsrätegeſetz. 7 8 e 5 e Ne ſation der Getreide⸗ und Karkoffelverſorgung hingewieſen f. Berlin, 9 Jan. Die Nationalverſammpang, die art öffenklich ſein ſoll. Gleichzeitig wird er Beſchluß faſſen da⸗ zu haben. Nach ſeinen Angaben iſt die Vrolverſorgung geſ Jannar mit der zweiten Beratung des Betriebsräte rüber, ob die Nationen, die den Vertrag noch nicht ratifiziert„Deutſchlands nur noch für wenige Tage geſichert. Auch der N ee wieder eröffnet wird, dürfte nur zwei oder drei Tage haben, zur Unterzeichnung zugelaſſen werden ſollen. Lloyd mehrjährige Unterſtaatsſekretär und jetzige Vorſtand des ammenbleiben, da mit weſentlichen Aenderungsanträgen, George, Nitti und Clemenceau hatten geſtern abend eine Zu⸗ Reichsausſchuſſes der deutſchen Landwirtſchaſt, von Braun, eine Mehrheit finden könnten, oder mit anderen ſach⸗ jan menkunft, in der beſchloſſen wurde, am Tag nach der hat in einem Artikel des roten„Tag“ auf die drohende Ge⸗ Der Ausgleich Ratifizierung, oiſo am Sonntag. die divlomatiſchen Bezieh⸗ jahr einer„Wiener Hungersnot“ für die deutſchen Groß⸗ ie 1 kaum zu rechnen iſt. * 2 5 Dau biſt mein! 1 Roman von H. v. Erlin. Nachdruck verboten.) N 4 2 e(06 Zum erſten Male, daß er ihren Namen nannte, als trete ſie ſelbſt ihm entgegen aus dem dunklen Rahmen des großen Bildes dort an der Wand. Ihre Geſtalt in voller Lebensgröße, die eine Hand das ſchmiegſam herabfallende, mattfarbene Gewand hoch⸗ raffend, die andere in das Halsband der klug zu ihr aufſchauenden Dogge faſſend, das Haupt mit dem „Ich ahnte nichts von— von deiner Rückkehr“, ſagte er ruckweiſe, allmählich gefaßter.„Geſtern er⸗ hielt ich die Zuſtellung deines Notars, daraufhin kam ich, meine letzten Obliegenheiten zu regeln vom Krankenlager meines Vaters hierher.“ e * „Ich glaubte, das ſei bereits geſchehen, als du — ihrer Erwähnung tat. Hartmut fühlte, wie er die weichen, üppigen Haarknoten leicht in den Nacken ge⸗ nach Ulmenhof überſiedelteſt.“„ im Farbe wechſelte, aber ruhig antwortete er:„Sie iſt bogen, der Blick ſtill verloren in die Weite ſchweifend.„Du wußteſt darum?“ fiel er ſtockend ein. noch verreiſt.“ Und wie er in ſeines Vaters Geſicht j j Di 5. Ihr feiner Kopf hob ſich höher. 1 i 5 Er wandte ſich ab von dem Bilde. Die Stille des e de de We 5 2 imme Unruhe ſah, fügte er noch hinzu:„Aber ſie Raumes bedrückte ihn, kalt ſchlich es ihm den Rücken„Sonſt wäre ich nicht hier.“ Damit ſchritt ſie vol⸗ aft leibt nicht mehr lange fort.“ hinab, ein ſeltſames Empfinden, als habe er unbefugt lends in das Gemach hinein, hin zum Fenſter, ſchob die Vorhänge zurück, daß hell die Winterſonne durchf die Scheiben flutete, über ſein Antlitz hin, dem ihre Blicke ſich jetzt forſchend zukehrten. War es dasſelbe, „Nicht mehr lange— nicht mehr lange—“ 5 Der Greis murmelte es vor ſich hin und Hartmuts Herz erbebte. Es hatte aus dieſer Stimme gezittert eine Totengruft geöffnet, als müſſe ſie durch die Tür dort treten, die hierher gehörte, lautlos, geiſterhaft, wie ſie von ihm gegangen. Sein Blick ſuchte dieſe er, wie heimliche Sehnſucht. Wär's möglich, daß ſein Tür, blieb daran hän ind wurde plötzli it das ſie gekannt, hatte das Glück fremde Schrift hin⸗ 5 ater Madeleine zu ſehen wünſchte? Er wagte keine und ſtier, inge en dein Noe ee 5 eingegraben? Das Glück— dieſe— dieſe fremde rage, aber der zitternde Ton begleitete ihn auf ſei⸗ ſchweren Samtportieren hatten in ihren Ringen ſich Schrift? Tiefe Falten um die Mundwinkel, einge⸗ — nem Ritt nach Falkenhagen. bewegt, und jetzt— ein Rauſchen von Frauengewän⸗ ſunkene Schläfen, brennende, müde Augen, als hätten — ˖ Zum letzten Male— ahnte der wohlgeſchulte La⸗ dern, und auf der Schwelle ihres Zimmers ſtand— ſie heimliches Weinen gelernt. h 1 1 6 a 5 16 1 3 85 9 8 4 15 Madeleine. a 8 75 ihre. ſic e 3 1 er Neugier anſah, daß er ſchon noch 9 1 Madelei i vor 1 5 pern, damit ſich die Erregung ihrer Seele ihm ni 8 ge Unrecht, vor ihm ſtand als ſein Herr? Er winkte ſo 0 155 e end e verriete. So hörte ſie, wie er langſam und leiſe ihre „ eem Devoten, zurückzubleiben, und ging nach ſeinem gegen ſie geſtreckt, die nicht erbebte vor ſeinem Anblick, Worte wiederholte:„Sonſt wäreſt du nicht hier“— 1 Aunmer. um an ſich zu nehmen, was er noch an wie er vor dem ihren, die in unnatürlicher Ruhe ver- und dann, da Madeleine ſtumm blieb, ebenſo hinzu⸗ 2 Briefſchaften und dergleichen hier verwahrte. harrte, die Augen groß und ſtill auf ihn geheftet, und ſetzte:„Dennoch ſind wir einander nun begegnet. Es ſchaft Dann war er langſam, ohne ſich davon Rechen⸗ zu geben, noch einmal durch die Flucht der Zim⸗ mer geſchritten, um Abſchied zu nehmen. Sie war ihm nicht zur Heimat geworden. die reiche Pracht, von ihr fiel das Scheiden leicht. Eine Tür nur hatte dann die Lippen öffnete, noch ehe er einen Laut, ein Wort gefunden. „Du hier— auf Falkenhagen?“ Kaum hatte er gehört, was ſie geſprochen, nur ſollte wohl ſo ſein, daß ich dich um Verzeihung bitten könnte für alles, was ich dir an Ungerechtem zufügte. Vergiß es! und ſchwer—„habe ich durchgekoſte.t“ Meine Strafe dafür“— er atmete tief Wieder war ihre Haltung aufrecht und ſtolz, ihr; . er uneröffnet i i ihrer Worte Klang wehte in ih it eiſi; f. 10 gelaſſen, auf die nun doch ſeine Hand 5 ang in ihm mit eiſigem Hauche. klar eich lagen zu 4 eernd ſcheu ſich ſenkte und er trat ein in Made Do alſe uhr Wiederſehen So! Rach alem! Sein tägnch daß dir die apfleſe Art e eee leines Zimmer. 1 Ton erſtickte, als er ihr antworten wollte. von Falkenhagen Unruhe bereitete. Aber dies alles Der feine Duft, der ihre Perſon umgab, ſchwebte Reglos im Türrahmen ſtehend, wartete ſte, bis er f iſt ja jetzt vorüber.“ i ia ſchien es, eme Kimm ſeine Joltung gezepzſßte eee een Le * 2 5 8 4 8 8 15 8 5 ſtädte hingewieſen. Er glaubt, daß wir au einem Abgrund entlang taumeln, der das Grab von Millionen werden muß, wenn wir nicht rechtzeitig umkehren. Was wir im letzten Jahre mit Schaudern in Wien ſich abſpielen ſahen, wo das große Sterben erſt beginnt, werden im nächſten Jahre Berlin, Dresden und Leipzig und die Induſtriegebiete im Weſten erleben, wenn mit gleicher Einſichtsloſigkeit weiter gewirtſchaftet wird. 5 3 Beide Stellen dürften ein wenig zu ſchwarz gemalt haben, aber das iſt ſicher, 8 5 die Gefahr einer Hungersnot in Deutſchland iſt rieſengroß. Die Reichsregierung tritt den peſſimiſtiſchen Auffaſſungen in der Brotverſorgung nachdrücklich entgegen.„Die Reichs⸗ getreideſtelle ſei mit genügend Brotgetreide für etwa ein bis eineinhalb Monate eingedeckt, wenn auch nicht zu beſtrei⸗ ten ſei, daß der Ausdruſch des Getreides infolge der verſpä⸗ teten Ernte und des Kohlenmangels ebenfalls ſtark verzö⸗ gert worden ſei. Ein Grund zur Beſorgnis ſei nicht vor⸗ handen, weil die neuerdings bewilligten Prämien die Land⸗ wirte zu vermehrter Anlieferung veranlaſſen würden. Ge⸗ nüge das nicht, ſo würden rechtzeitig Maßnahmen getroffen, wobei in erſter Linie die Herabſetzung der Rationen und die Erhöhung des Ausmahlſatzes, dann aber auch die Stei⸗ gerung der Einfuhr in Betracht kämen.“ 5 „Wir können dieſe optimiſtiſche Auffaſſung nicht ganz teilen. Eine einfache Erwägung muß ſie zerſtören. Deutſch⸗ land führte vor dem Kriege rund 3 Millionen Tonnen Brot⸗ getreide ein. Der Krieg hat nun einen Erſchöpfungszuſtand der Ackerböden verurſacht. Wir haben durch ihn auch etliche Gebiete verloren, die mit zu den Kornkammern des Reichs zählten. Es wird ſchwer ſein, hierfür aus unſerer eigenen Landwirtſchaft, ſelbſt wenn wir alles herausholen, genügend Erſatz zu ſchaffen. In der Einfuhr von ausländiſchem Ge⸗ treide ſind wir aber wegen unſerer ſchlechten Valuta äußerſt gehemmt. Die Tonne koſtet gegenwärtig auf dem Aus⸗ landsmarkte 8000 M., während der Preis inländiſchen Wei⸗ zens nur 800 M. beträgt. Wohin würde das führen? Ob uns hierfür genügend Auslandsdeviſen zur Verfügung ſtehen, ſei dahingeſtellt. Daß die Regierung ſelbſt in ihrem tiefſten Innern nicht jo ſehr überzeugt iſt von der unbedingten Richtigkeit ihrer Angaben, wird ſelbſt der oberflächliche Beobachter erkennen aus der ſprunghaften Heraufſetzung der Preiſe für faſt alle notwendigen Lebensmittel, mit der in engem Zuſammen⸗ hang ſtehen. die ſtarken Lohnforderungen faſt aller Arbeiter⸗, Angeſtell⸗ 8 ten⸗ und Beamtenkategorien. 8 Dieſe Forderungen, die von einer neuen Streikwelle beglei⸗ tet ſind, tragen nicht unweſentlich zu einer Verſchärfung der Lage in Deutſchland bei und ſtellen das Reich abermals auf eine ſchwere Probe. Wenn die Tarifverhandlungen der Ei⸗ ſenbahner nicht zu einem günſtigen Abſchluß gelangen und der Eiſenbahnverkehr zum Stillſtand kommt, iſt unſer wirt⸗ ſchaftlicher Zuſammenbruch nur noch eine Frage von Tagen. Man darf die neuen Lohnforderungen nicht leichtſinnig ab⸗ lun, ſie ſind ein unausweisliches Ergebnis der wachſenden 5 Teuerung. Auch die neuen Steuern müſſen preistreibend wirken, da ja mit der Abwälzung der Umſatzſteuer auf den Verbraucher unter allen Umſtänden zu rechnen iſt. Und wie die Eiſen⸗ bahnuer, ſind in Berlin die Angeſtellten der Verſicherungs⸗ geſellſchaften in eine Lohnbewegung eingetreten, und am Montag abend haben die Beamten der Reichs⸗ und Staats⸗ behörden Umzüge veranſtaltet, um ihren Forderungen uach Gehaltserhöhung Nachdruck zu geben. Das alles ſind Wir⸗ kungen, nicht Urſachen. f Sind dieſe Lohnbewegungen nur wirtſchaftlicher Natur, ſo iſt die ſenſationelle Meldung von einem bevorſtehenden neuen Bergarbeiterſtreik im Ruhegebiet, den die Frank⸗ furter Rote Fahne unter der Ueberſchrift„Die Knappen rüh⸗ ren ſich“, weit eruſter.„Dieſer Streik werde ſich“, wie das kommuniſtiſche Blatt erklärt,„nicht um eine Wirtſchaftsbei⸗ hilfe und einen neuen Lohntarif drehen, ſondern die alte Forderung werde abermals in den Vordergrund gedrängt werden: Sozialiſierung des Bergbaus, wofür die Vorbedin⸗ gung, der Sturz der jetzigen Regierung und die Durchfüh⸗ rung des Räteſyſtems auf der ganzen Linie ſei“, Man hat es hier zweifellos mit einem Vorſtoß der Kommuniſten und n e zu tun, der die größte Aufmerkſamkeit ver⸗ dient. Es iſt ein düſteres Bild, das uns das heutige Deutſchland zeigt in einer Zeit, wo der Friede von Verſailles, der uns neue, unerfüllbare Aufgaben ſtellt, noch nicht einmal in ſei⸗ nen Wirkungen in Erſcheinung tritt. Es iſt allerhöchſte Zeit, daß wir im Innern zu geordneten Verhältniſſen kommen, wenn uns nicht der Schandfriede vollends vernichten ſoll. Mit allen Mitteln müſſen wir an den Wiederaufbau im N nern herangehen und über allen unſeren Handlungen muß als Leitſtern das Wort ſtehen„Arbeit“. Sie allein kann uns über den Berg helfen. Denn die Arbeit ſchafft Werte. Dieſe Werte aber können wir ausführen und mit dem dadurch Er⸗ worbenen das Nötigſte für unſeren Lebensunterhalt uns be⸗ ſchaffen. Wer arbeitet, ſorgt für die Hebung unſerer Zah⸗ lüngsfähigkeit, ermöglicht die Verbeſſerung unſerer Ernäh⸗ rung und wird ſchließlich auch durch die Hebung unſeres Markwertes zu einer allmählichen Verbilligung der Lebens⸗ haltung beitragen 5 „Es muß endlich die Einſicht dämmern, daß ein jeder für ſeinen Teil an dem ſchweren Schickſal unſeres Vaterlandes mittragen muß und nicht nur aus demſelben Nutzen ziehen darf. Unternehmer, Angeſtellte und Arbeiter müſſen dabei auf den Standpunkt völliger Gleichberechtigung geſtellt wer⸗ den. Aus der Verteuerung des Lebensunterhalts muß von der Regierung und dem Unternehmertum die Folgerung von Gehalts- und Lohnerhöhungen gezogen werden. Mögen ſie noch ſo große Schwierigkeiten bereiten, ſie müſſen durch⸗ geführt werden mit ſozialem Verſtändnis, ſonſt iſt eine Ar⸗ beitsfreudigkeit und ein geſicherter Wirtſchaftsbetrieb un⸗ möglich. Andererſeits müſſen die Forderungen der Lohn⸗ erhöhungen auch in einem entſprechenden Verhältnis zu der allgemeinen Preisſteigerung ſtehen, da übertriebene Bedin⸗ gungen das Wirtſchaftsleben lahmlegen müſſen und eine ſo erhebliche allgemeine Teuerung nach ſich ziehen, daß der er⸗ zielte Mehrverdienſt illuſoriſch wird. Unter allen Umſtän⸗ den zu verwerfen iſt die Erzwingung der Lohnforderungen durch Streiks. Im demokratiſchen Staate muß das Einzel⸗ intereſſe hinter dem der Allgemeinheti zurücktreten und Ausſtände, die das Wirtſchaftsleben gefährden, ſind unſozial. Andererſeits darf aber auch erwartet werden, daß wegen Lohnfragen einzuleitende Verhandlungen vom Unterneh⸗ mertum nicht verzögert, ſondern raſch zu einem befriedigen⸗ den Abſchluß gebracht werden. Nur ſo wird die Arbeiter⸗ ſchaft Vertrauen in den guten Willen und das ſoziale Emp⸗ finden der Unternehmer bekommen und für ihre Forderun⸗ gen in Verhandlungen ſtatt in Streiks kämpfen. ö Die neuerwachende Arbeitsluſt können wir aber nur er⸗ halten, wenn wir auch für ausreichende Ernährung der ar⸗ beitenden Klaſſen ſorgen. Eine großzügige Wirtſchaftspolitik iſt vonnöten. Die deutſche Ernährungswirtſchaft iſt nicht zu beſſern durch kleine Mittel, wie ſie die Regierung bisher an⸗ gewandt hat, indem ſie immer nur ein Loch ſtopfte und das andere aufmachte. Zweierlei Abhilfe muß geſchafft werden, von innen und von außen. Wir müſſen mit allen Mitteln, galſo auch mit den Mitteln der Wirtſchaftspolitik, darauf be⸗ dacht ſein, die heimiſche Erzeugung in möglichſt großem Um⸗ fange den heimiſchen Verbrauchern zuzuführen. 0 0 i. Aber daß das gelinge, iſt nur mit der einſichtsvollen Hilfe der Laube wirtſchaft möglich Nur eine direkte Verſtändigung zwiſchen Erzeuger und Verbraucher rein vom Standpunkt der Zweck⸗ mäßilakeit aus, ohne politiſche Hintergedanken, wie ſie auch 1 Serr von Braun vorſchlagt, kann einen Erfolg bringen Das muß heute der Regierung nicht nur, ſondern auch der werden. Beide Teile werden werden ſollen? Wenn nicht, wiſſen wir nicht, worauf ſie ſonſt rechnen. Und darum muß den Herren des Reichswirt⸗ ſchaftsminiſteriums einmal ganz offen geſagt werden, daß der Optimismus, den ſie fortgeſetzt zur Schau tragen, viel eher erbitternd als beruhigend wirkt. Das Volk will nicht eingelullt, ſondern aufgeklärt werden. Und es will vor allem ſpüren, daß die leitenden Stellen bis zum letzten durchdrungen ſind von dem ganzen Ernſt unſerer Lage. Dieſe Lage iſt aufs äußerſte beoͤroht. Das ſoll man im In⸗ lande wiſſen und im Auslande endlich, hoffentlich noch zur rechten Zeit, begreifen. 1 Kleine politiſche Nachrichten. Rückkehr deutſcher Kriegsgefangener aus Japan. Der Hamburger Vertreter der japaniſchen Dampfſchiffahrts⸗ geſellſchaft Shoſen Kaiſha hat die Mitteinlung erhalten, daß der Dampfer„Himalaya Naru“ am 25. Dezember mit 1000 deutſchen Kriegsgefangenen von Japan nach Hamburg abge⸗ fahren iſt. Der Dampfer dürfte erſt in der erſten Hälfte des Monats März in Hamburg zu erwarten ſei. 5 Die Lebensmittelverſorgung Groß⸗Berlins. Der große Peſſimismus und die Befürchtung für die zukünfige Le⸗ bensmittelverſorgung Groß⸗Berlins, die in dem Aufruf und den Aeußerungen des Magiſtrats zum Ausdruck kommen, werden in Kreiſen der Regierung nicht geteilt. Vor allem müſſe der Auffaſſung entgegengetreten werden, daß die Menge der Vorräte, die angeblich nur noch für 14 Tage vorreichen, gegenüber dem bisherigen Stand der Reſerven beſonders gering ſei. b 1 13 Die Garniſonen in der Pfalz. In der Rheinpfalz er⸗ hielten die Bürgermeiſter faſt aller Gemeinden über 8000 Einwohner Mitteilungen der franzöſiſchen Behörden, wo⸗ nach in dieſen Gemeinden Garniſonen des Beſatzungsheeres gelegt werden. Dagegen werden die Beſatzungstruppen aus zahlreichen kleineren Ortſchaften zurückgezogen. 5 Schutz der Univerſitäten gegen Machenſchaften der En⸗ tente. Vertreter der kartellierten Akademien(Berlin, Göt⸗ tingen, München, Leipzig und Wien) waren laut„Voſſ. Ztg.“ vor Kurzem in Berlin zuſammengekommen, um wegen des deutſchfeindlichen Verhaltens der akademiſchen Ententekreiſe Richtlinien feſtzuſetzen, auf denen ſich die deutſchen Univer⸗ ſitäten in Zukunft zu bewegen haben.»Die Beſchlüſſe, die. gefaßt wurden, ſollen in den nächſten Tagen den übrigen Univerſitäten zugeſandt werden. Man ſei beſtrebt, einen feſteren Zuſammenſchluß, der lediglich als Abwehr gedacht iſt, herbeizuführen und vor allem die neutralen Staaten in den Kreis einzubeziehen. 0 Uebertriebene Gerüchte. Die Meldungen über litauiſche Truppenanſammlungen an der oſtpreußiſchen Grenze ſind, wie die„Tilſiter Zeitung“ meldet, übertrieben. In den letz⸗ ten Tagen ſcheinen die Litauer verſchiedene Truppenabtei⸗ lungen an der Grenze abgelöſt zu haben. Es werden li⸗ tauiſche Truppenbewegungen bei Tauroggen und bei Neu⸗ ſtadt gemeldet. Sprengung der vor Scapa Flow verſenkten Kriegsſchiffe. Wie die„Central News“ erfahren, haben ſich die Sachver⸗ ſtändigen der Admiralität entſchloſſen, die bei Scapa Flow verſenkten deutſchen Kriegsſchiffe zu ſprengen. Die Spren⸗ gielig wird veviltutlich noch in dieſem Monat erfolgen. Die kommuniſtenfeindliche Entente. Nach einem Beſchluß des Oberſten Rates ſollen in den deutſchen Abſtimmungs⸗ gebieten unmittelbar nach dem Einmarſch der Alliierten UHeberwachungstruppen die Ortsvereine der kommuniſtiſchen Partei aufgelöſt und jede propagandiſtiſche Arbeit unterſagt werden. ö. ö Abgelehut. Die holländiſche Zweite Kammer hat den Antrag der Regierung auf Aufnahme einer 5prozentigen Zwangsanleihe von 450 Millionen Gulden mit 58 gegen 25 Stimmen abgelehnt. i 5 gſtündige Arbeitszeit. Der franzöſiſche Militärbefehls⸗ haber des Saarſtaates hat für alle Gruben, die noch mit Be⸗ lieferung im Rückſtand ſind, die Wiedereinführung der 9⸗ ſtündigen Arbeitszeit angeordnet. 1 15 Franzöſiſches Mißtrauen gegen England. Die Infor⸗ mation meldet aus Brüſſel: In der Kammer haben die rechtsſtehenden Parteien und die Nationaliſten eine Inter⸗ pellation eingebracht über die Abſichten der engliſchen Mili⸗ tärbehürden an der belgiſchen Küſte und über ein angeb⸗ liches Feſtſetzen der Briten in Autwerpen, um dieſen Hafen zur engliſchen Flottenbaſis auszubilden. Mau erwartet, daß die Regierung der Kammer im Laufe der nächſten Woche Aufklärung über das britiſche Vorhaben geben wird, das in Belgien ernſtliche Ueberraſchung hervorgerufen hat. Vordringen der Bolſchewiſten. Drahtlos verlautet aus Moskau, die Bolſchewiſten hätten Taganrog am aſſowiſchen Meer erobert, wo ſich Deuikins Hauptquartier befand. Die Armee Koltſchaks exiſtiere als militäriſcher Faktor nicht mehr.. 5 8 8 ö Die bolſchewiſtiſche Bewegung in Amerika. Großes Auf⸗ ſehen erregt hier die Nachricht, daß das Juſtiz⸗ und Polizei⸗ departement auf ſeinen Liſten die Namen von über 60 000 Extremiſten führe und daß in der nächſten Zeit weitere Ver⸗ haftungen vorgenommen werden würden. 15 Wilſon und der Völkerbund. Nach einem Bericht der „Newyork Times“ wird Wilſon in einer Botſchaft, die am demokratiſchen Diner von Jackſon Bay verleſen wird, einen neuen Appell zu Gunſten des Völkerbundes erlaſſen. Man glaubt, daß die Botſchaft einen großen Einfluß auf die De⸗ batten im Senat haben wird, und daß ſie den Anhängern des Völkerbundes die einen Stellungnahme der Beamten⸗ und Arbeiterſchaft zur Teue⸗ rung.— Erklärung des Finanzminiſters.— Verhandlungen zwiſchen Regierung und Organiſationen.— Keine Beſchaf⸗ ſungsbeihilfe. e Karlsruhe, 9 Jan. Im großen Feſthalleſaal fand geſtern nachmittag eine von vielen Tauſend Perſonen, meiſtens Be⸗ amten und Eiſenbabnarbeitern, beſuchte Verſammlung ſtatt, die zu der neuen Teuerung Stellung nahm und zu der auch Abgeordnete der demokratiſchen ſozialdemokratiſchen und der Zentrumspartei erſchienen waren. Der Gauleiter des Ver⸗ eins des deutſchen Verkehrsperſonals, Schneider, wies in, ſeinen Ausführungen auf die außerordentliche Prei a r„ r platz Tung hin, mit der die Löhne und Gehälter nicht meß Einklang ſtünden. Der Redner teilte mit, daß ſeine Org ſation an das Finanzminiſterinm eine Eingabe ger habe, dahingehend, die reſtierenden Beträge der geford Beſchaffungsbeitilſe von 1000 Mark und der Kinderz von je 200 Mark umgehend an Verheiratete und Ledige 5 f Abſtufung nach Ortsgruppen auszubezahlen. Sollte di Antrag nicht entſprochen werden können, ſo möge daß nanzminiſterium den bis 1. März 1920 gültigen Tarifvelf aufheben und der Teuerung entſprechende Lohnerhöhn eintreten laſſen. Für Beamte, Ruhegehaltsempfänger ſollen entſprechende Zulagen gewährt werden. Der terlandesausſchuß ſoll unter Zuziehung der Organiſatf vertreter umgehend einberufen werden. rungen ſchloß ſich eine Ausſprache, in der Vertreter Großbetriebe, der Mannheimer Eiſenbahner und des ſchen Eiſenbahnverbandes ihre Zuſtimmung zu den rungen erklärten. Finanzminiſter Dr. Wirth erhielt hierauf das Wor teilte mit, daß das Miniſterium mit den Organiſat alsbald Verhandlungen eröffnen werde. lich ſchwierige Frage ſei aber die tel. Heute ſtehe es ſo, daß das auf der Suche nach den Millionen man endlich begraben. zuteil werden. und Löhne wühren. Karlsruhe, 9. Jan. namens Kurz aus Maunh Beſchaffungszulage nicht werde die miniſter Dr. könne. niſter verließ hierauf unter großem Tumult den Saal, beiter Wolf⸗Mannheim erklärte, daß die Arbeiterſchaffß Mannheimer Rangierbahnhofs geſtern mit großer M 11 beſchloſſen habe, nicht in den Streik einzutreten. Der die Mannheimer Eiſen! Nachdem hierauf noch me wurde, wie ſchon gemeldet, die Ent ßung über die ſofortige Aufnahme von Verhandlungen ſchen Regierung und Orgauiſationen angenommen. ter Kurz ſei nicht ermächtigt, für arbeiterſchaft zu ſprechen.— Redner geſprochen, Keine Stteikluſt bei den badiſchen Eiſeubahnern. Am Schluß der ſammlung der Beamten und Eiſenbahner über die der Teuerung, worüber wir an anderer Stelle berichte ben, kam es zu einer ziemlichen Erregung, als ein eim die Erklärung abgab, innerhalb 8 Tagen bewilligg enbahnerſchaft in den Streik eintreten. Fi Wirth erklärte darauſhin, daß er ſich auff „derartige Ullimatums⸗ und Revolverpolitik nicht eim Eine ſolche Haltung ſei undemokratiſch. Der eſtrigen. Baden und Nachbargebiete. — Ehrung. Die theol. Fakultät der Univerſität Hf berg hat den Kammerſtenographen Ernſt Frey in ruhe wegen ſeiner Verdienſte um den Neuaufbau der“ Landeskirche bei Schaffung einer neuen Ki D. Frey waßg geliſchen verfaſſung zum Ehrendoktor ernannt. 1887 im Pfarramt tätig, ſchied dann aus der evangel, i Mitglied der demokr. Partei iſt D. Frey auch im öffentlichen Leben tätig und ſeit Jahren“ ſitzender des Geſchäftsführenden Ausſchuſſes des Bürgel deskirche aus. Als ſchuſſes. An dieſe Auf N. Eine außerorg der Aufbringung der“ anzminiſterium zm ſt, um die laufenden hälter für Beamte und Arbeiter auszahlen zu können. gewaltige Erhöhung der Eiſenbahntarife ſei nicht zu gehen. Die Zeiten der einmaligen Beſchaffungsbeihilfe Was die Beamten und Arbeite ihre Familien brauchten, müſſe ihnen durch die Ge Nach weiterer Ausſp wurde eine Entſchließung angenommen, in der zum druck kommt, die Regierung möge ſofort in Verhandlu 5 mit der Organiſation eintreten und Lohnerhöhungen 0 n Verein Hundesport Seckenheim Protokoll vol an. 1920. Verleſu Jahresbericht durch den Schriftführer Schmich. Vel des Kaſſenberichts durch den Kaſſier Eder, alles in 1 gültiger Weiſe eingetragen und geführt. Der Kaſſen in einwandfreier Weiſe für gut befunden und d Generalverſammlung am 4. J beide gewählte Reviſoren Kirch Auguſt und Heinrich* ling kontrolliert wurde und für ſehr gut befunden iſt. Vei der Neuwahl des Geſamtvorſtandes wur wählt alſ 1. Vorſitzende Finkenberger Hans, 2. Vor Seitz Jakob, Schrif. führer Schmich Peter, Kaſſier“ Johann, Materialwart Schmitt Herren gewählt: Anton, Hirſch Jaſef. Antrag für Abhaltung einer Schau von Hunde Raſſen mit interner Vorführung der Gebrauchs innerhalb des Vereins, wurde der Oſterſonntag, 4 1920 beſtimmt und die Schauleitung dem bekannten don-Setterzüchter Herrn Friedrich Stenz aus Lade übertragen und ſind Geld⸗ und Ehrenpreiſe dobier Als Schauſchriftleiter wurde Herr H. Als Schaukaſſter iſt Herr Kirch Die Herren Dreſſur⸗Leiter bitten die Mi fichergeſtellt. Weißling gewählt. gewählt. Friedrich, Diener Würthwein, Beiſitzende Dieſenbach und Engelhardt geeignete Leiter der Dreſſur⸗ Abteilung wurden 1. Leiter Waibel Bernhard, 2. Schäfer Valtin, Zeugwart Kirch Auguſt, Beiſitzende“ 3 die im Beſitze eines für Gebrauchshundes Stutz, und Begleithundes ſind in den jeden Sonntag mor Uhr auf d. Dreßurplatze(Waldſpitze) ſtatifindenden? Kurſus regen Anteil zu nehmen und recht zahl reif pünktl. zu erſcheinen. Alles Nähere kann auf d. De von dem Leiter befragt und erklärt werden. zeitig werden die Mitglieder des Vereins auf die Januar in der Kapelle ſtattfindenden Bezirks⸗ Ausf des Kaninchen ⸗Zuchtvereins höflichſt eingeladen und man um recht zahlreichen Beſuch der Ausſtellung. Neranfworfſich Für die Webattyn Wa ummermann, Se Dulleadlenorunung in der euangel f Sonntag, den 11. Januar 1920. Missionssonntag „ ½'10 Uhr, Hauptgottesdienſt. Kollekte 1 Miſſton. b „ ½1 Uhr Jugendgottesdienſt.* 1 Uhr Chriſtenlehre für die männliche Jugend! 6 ½2— ½8 Uhr Bücherei. N e Donnerstag, den 18. l. 1920 ½8 Uhr Abendgottesdienſt. für ö 5 Foteodlent-öcarung in der fllbol A 1. Sonntag nach Dreikönig. 11. Januar 1920. 3/7 Uhr, hl. Kommunion. ½8 Uh, Frühmeſſe. ½10 Üb, Hauptgottesdienſt. 1 Uhr, Cortiſtenlehre und H 2 Uhr, Bücherausgabe. 3 Uhr Mütterverein. „ 4 1 erz⸗ Jeſu-Andacht. b 0 Amtliche Bekanntmachungen Auffodrerung an die Kartoffelerzeuger Diejenigen Kartoffelerzeuger, welche ihre Ab⸗ ie noch nicht vollſtändig erfüllt haben, werden hiermit aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Wer ſpäteſtens am Montag, den 12. Jannar, die noch abzuliefernde Kartoffelmenge auf dem Rathauſe anmeldet erhält noch den vollen Höchſtpreis. Auch werden dieſe Kartoffeln bei Be⸗ rechnung der Prämie berücflchtig t. 0 Für Kartoffeln, welche bei 2 demnächſt ſtatt⸗ findenden Kontrolle fals noch ablieferungspflichtig erfaßt werden, wird die Vergütung um 3 Mark gekürzt, ſie bleiben bei Berechnung der Prämie 4 außer Anſatz. Kartoffelu, welche bei der Kontrolle 8 verſteckt oder verheimlicht werden, unterliegen der Beſchlagnahme ohne jede Vergütung. . Kommunalverband Mannheim-Land. Bekanntmachungen der Gemeinde Seckenheim. Arbeits⸗Vergebung. Die Gemeinde gibt im Submiſſionwege zu den Klein⸗Wuhnhausneubauten in der Wilhelm-Hilda⸗ und Neckarauerſtraße infolge irrtümlicher Auffaſſung der Submiſtenten noch⸗ mals die Inſtallationsarbeiten. Die Angebots⸗Formulare werden auf dem Rathaus Zimmer Nr. 10 abgegeben, woſebſt auch die Bedingungen und Zeichnungen auf⸗ liegen. Die Angeboten ſind mit entſprechender Aufſchrift verſehen bis Montag, den 19. Januar 1920 vorm. 11 Uhr beim Bürgermeiſteramt einzureichen um dieſe Zeit die Eröffnung der Angebote in Gegen⸗ wart etwaiger Bieter erfolgt. Die bereits ein⸗ gereichte Angebote ſind alle ungültig. Seckenheim, den 10. Januar 1920. goοοοοοοοοοοοοοοοοοοοοτ Einladung. Im Volkshochſchulkurs wird in Heidelberg über das Thema: am 5 aufgeſtellten Grundſätzen. 50 Pfg. Karten ſind erhältlich 5866606000060 8868000004 8800 3 Herr Profeſſor Dr. Niebergall Wie ſollen wir unter⸗ einander uerkehren Mittwoch, den 14. Januar, abends 7½ uhr Im daale dea dastpauscs zum„Schwanen“ dahier weiter ſprechen. Anſchließend daran erfolgt freie Ausſprache nach den vom Arbeitsausſchuß Unſere Einwohnerſchaft, Damen und Herren, werden hierzu freundlichſt eingeladen. Der Eintritt, zu dem ſelbſtverſtändlich nur 80 zugelaſſen werden, beträgt pro Perſon meindekaſſe und in den Handlungen Höllſtin, Hauptſtr, 106 und Röſer, Hauptſtr. 74. Seckenheim, den 9. Januar 1920. Der Arbeitsausſchuß der Kommiſſion für die Heidelberger Volkshochſchule. die Herren Arnold nachdem ſich die Erklärung. Zu den durch Herrn Joſef Moog in Eingeſand's des Neckar⸗Boten Lebensmittelamts erhobenen ſchweren Beſchuldigungen erklären wir, daß zunächſt von der Staatsanwaltſchaft gemäß unſerem Antrag ein Unterſuchungsverfahren gegen gegen die Geſchäftsführer unſeres und Frey eingeleitet worden iſt. Erſt erhobenen ſchweren Anſchuldigungen hierbei als unberechtigt erwieſen haben, kann und wird gegen den Einſender entſprechender Strafantrag geſtellt werden. Seckenheim, den 10. Januar 1920. Bürgermeiſteramt: 2 bei der Ge⸗ das hervorragende, unüberlreffliche Schuh⸗ und Leberfeit gelb und ſchwarz. SCHNEIDER Einige ſchö ne belgiſche Mesengünmnen Plackondon und Gelb- 110 zu verkaufen. o οοοοοονοοονν— Rechnungen in ſauberer Ausführung liefert ſchuelkſee und auf dem Rathaus Zimmer 7 abzuholen iſt ein Geldbetrag und eine Brille. Seckenheim, den 9 Januar 1920. Bütgermeiſteramt: Koch. Morgen Aachmittag 3 Nyhr Verſammlung im Lamm. Das Erſcheinen aller Mitglieder f iſt dringend erforderlich Der Vorſtand. Vertilgung der Raupen betr. Die Raupen haben in den letzten Jahren an den Obſtbäumen wieder erheblichen Scha⸗ den angerichtet. Mitteln energiſch gegen die Schädlinge des für die Volksernährung ſo überaus wichtigen]; Obſtbaumes vorzug⸗hen. Die Vertilgung der Raupen muß alsbald jedoch längstens bi; I. Februar J. Js. erfolgt ſein. 5 Nach dieſem Zeitpunkt wird bei den Säu⸗ migen, neben Beſtrafung, dis Beſeitigung der Raupen auf Kosten der säumigen Baum⸗ desitzer vorgenommen werden. Seckenheim, den 8. Januar 1920. Bürgermeiſteramt: Roch. ö Burgy Die Haltung von 3 Zuchtebern wird ab 1. April 1920 öffentlich vergeben. Die zu zahlende Magitung beträgt pro Jahr 1000 Mk. Reflektanten vom Ober⸗ oder Unterdorf wollen ihre Angebote bis 20. Jannar d. J. mittags 12 Uhr anher einreichen, 5 Die Vertragsbedingungen können auf dem Rathaus Zimmer 7 eingeſehen werden. Seckenheim, den 5. Januar 1920. Bürgermeiſteramt: Koch. Herdt. „sangerbund“ Seckenbeim. (Gegründet 1865). Henke Abend Zuſammenkunft bei 1 Peter Lenz zum„Lamm“. E ſcheinen aller erwartet Der Vorſtand. Grewerbtvettin Feckenheim. Montag, den 12. ds. Mts., abends 8 Ahr findet bei unſerm Mitglied 6 ro pp zum Kaiſerhof eine aalniiglieder-Cersammlung 3— Verſchiedenes. Wir laden alle unſere Mitglieder, ins⸗ beſondere aber alle Bauhandwerker zu recht zablreichem Beſuche ein. Der Vorſtand. bender Jagna I Seute Abend 8 Ahr und morgen 1 mittag 3 Uhr 1 Tanz-Unterbaltung mim Schloß. Die Kommilſion. J Deeranüg nasaefeng bunt- Emagelk Morgen Nachmittag 6 Uhr findet im Lokal„Deuiſcher Hof“ * Tanz- Unterhaltung ſtatt 5 Mitglieder, Freunde und Gönner ſind * Tau eingeladen und heiße ſie herzlich will⸗ kommen: 2 8 Wir erſuchen die Baumbeſitzer mit allen Einladung! Es werden auf Montag Abend ſämtliche Fuhrleute zu einer Seſprechung in die 1 0 zur„Roſe“ einge⸗ laden. Es bitten um zahlreiches Er⸗ ſcheinen. Die Einberufer. „ Furnberein Seckendeim gegr. 1898. 8.1 vielſeitigen Wunſch, gelangt am Sonntag, den 11. Januar 1920 im Saale des Zähringer Hofes nochmals der bei unſerer Weihnachtsfeier gegebenen muſikaliſchen turneriſchen und theatraliſchen Tell zur Auf⸗ führung. 1. Vorſtellung: Mittags 3 Uhr Kinder⸗ vorſtellung wozu nur Kinder unter 14 Jahren Zutritt haben. 2. Vorſtellung: abends 7 Uhr für Freunde und Gönner des Vereins, wozu nur erwachſene Perſonen Zutritt haben. N Der Eintritt beträgt für die Kinder⸗ vorſtellung 50 Pfg., für Erwachſene zur Abendvorſtellung 1 Mk. Wir laden hierzu Intereſſenten, ſowie Freunde der Sache um zahlreichen Beſuch freundl. ein. Saaleröffnung: Mittags ½3 Uhr, abends ½7 Uhr. Der Turnrat. Münnergeſangverein Seckenheim gegr. 1861. Unſere General- Versammlung findet am Hamstag, den 10. ds. Mis., abends 8 Uhr im Lokal ſtatt. Um vollzähliges Erſcheinen bittet Der Vorſtand. a Frbi Vüc nero Jollonbeiln. Einladung! Jabtes⸗Versammlung auf Famstag. den 10 Jannar 1920, abends ½8 Ahr ins Lokal Deutſcher Hof, zu der äußerſt wichtigen Tagesordnung die im Lokal bekannt gegeben wird, laden wir unſere Turner, Turnerinnen und beſonders auch die Paſivpität freundlichſt ein und rechnen beſtimmt auf eine zahlreiche Beteiligung. Der Turnrat. Deranügungsgeſeliſch. Haan Seckenbheim 1 Moraen Nachmittag 15 11 Ahr ab Tanz⸗Unterbaltung im„Schwanen“. 8 Freunde und Gönner des Vereins ſind f. eundlichſt eingeladen Der Vorſtand. N Am 2. Februar 1 Seocooocoooeoeooo ooo gaien große 49 Ga. Zimmermann. Gelunden Fracht Npleger bereln Segenbein. 1 E Oster- — Kurste für schul-— entlassene Knaben 3 A und Mädchen be- 2 — ginnen am— 112 April U 72* 22 28 ———— 1222 Privat- Handels-Schule MANNHEIM, N 4, 17. Tel. 7105. beginnen neue Kurse in Steno- graphie, Maschinenschreiben Schön- schreiben sowie in sämtlichen kaufmännischen Fächern für Anfänger und Fortgeschrittene. Tageskurse. Auskunft und Prospekte kostenlos. Abendkurse. Schükitz loo geben wir am Sonntag bin? Zur erstu grasen Bezirks- Hussfellung am 10 und 11. Jannar 1920 im Saale zur Kapelle mit Verloſung von Zuchttieren und Gegenſtände. Hierzu ladet die Einwohnerſchaft Secken⸗ heims und Umgegend ein Die Ausſlellungs-Leiiung. Freiw. Feuerwehr Ssckenheim. Einladung. Am Sars tag, 10 enn Abends ½8 Uhr, findet im Gaſthaus z. Schwanen unſer diesjähriger Faherwahr-Ball flatt. Die Kameraden werden hiermit ein⸗ geladen und erſucht mit ihren Familienange⸗ hörigen ſowie mit Freunden und Bekannten recht zahlreich zu erſcheinen. Auch laden wir zugleich Freunden und Gönner unſerer Feuerwehrſache höflichſt dazu ein. Bei dieſer Feier wird zugleich an fünf unſerer Kameraden durch Herrn Bürgermeiſte— Koch ſowie im beiſein des Gemeinderats eine Ehrenauszeichnung für 12 jähr. treue Dienſt⸗ zeit überreicht werden. Die Kameraden haben bei dieſer Feier vollzählig da zu ſein. Bei dieſer Feier wird zum erſtenmal unſere Scckenheimer Feuerwehrkapelle auftreten. Anzug: Helm, 1. Rock, Gurt, Tuchhoſe. Das Kommando: + Budalng Eln Schlüsse! von Schloßſtraße bis Mittelſtraße verloren gegangen. Abzugeben in der Geſchäftsſtelle. Briefmarken- Sammlungen mittleren bis grössten Umfangs, bessere Einzelmarken sowie Posten billiger u. teuester Marken, stets zu kaufen ges. 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Auf Grund der Verordnung des Reichswirt⸗ ſchaftsminiſteriums vom 26. November 1919, die Verwendung des Mehrerlöſes aus Läuten von Schlach ich und Schlachtpferden(Neichsggſetzblart 1919 Seite 1903/5) wird hiermit in Abänderung unſerer Bekanntmachung vom 16. November 1919 fun öffentlichen Kenntnis gebracht, daß mit Wir⸗ ung vom 21. Dezember 1919 bis auf W iteres a e Fleiſchpreiſe feſtgelegt worden ſind: Pfund Wee Bei Rindfleisch: 5 Für alle Stücke mit Knochenbeilage und zwar höchſtens 20% vom 100 des Fleiſch⸗ gewichtes Mark 2.60 b) Für ausgebeinte Stücke ohne Knochen⸗ 8 beilage(ausgenommen Lummel) Mk. 3.— c) Für Lummel ohne Knochen,(ausgebeint) Mark 8.40 2. Bel Kalbfleisch: a) Für alle Stücke mit Knochenbeilage zwar höchſtens 25% Knochen des gewichtes Mark b) f. Schnitzel ohne Knochenbeil.„ e und 1 ch⸗ 2 70 Fleiſch koſtet bei abgabe an den 5 * 8 Dic übrigen Preiſe für Schaaf⸗„Hammelfleiſch) 1 Wat. de(Zickleinfleiſch), für Schweine fleiſch u. urſt u. ſonſtige Fleiſchwaren bleiben die gleichen 5 wie ſie v. Ministerium unterm 25. Juni(Staats⸗ anzeiger vom 26. Juni Nr. 146) bekannt gegeben worden ſind. Die e borſtehes der Höchſtpreiſe hätte a zur folge. Mannheim, den 30. Dezember 1919. Kommunalverband Munnheim⸗Land 5 Vorſtehendes bringen wir hiermit zur all gemeinen Kenntnis. f 2 Seckenheim, den 9. Januar 1920. ü 1 Lebensmittelamt. Asten nur dieſenigen, welche Oelfrüchte für eigene Amtliche Bekanntmachungen] Oelfrüchte und daraus gewonnene Exzeugniſſe betr. Bekaunt machung. Wir. hiermit nachſtehend die Verord⸗ nung des Reichswirtſchaftsminiſters vom 16. Auguſt 1919 über Oelfrüchte und daraus gewon⸗ nene Erzeugniſſe(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 1439) nebſt der Vollzugsverordnung des Miniſteriums des Innern vom 27. Oktober 1919(Geſ.« und Verordnungsblatt Nr. 71 Seite 525) zur öffent⸗ lichen Kenntnis. 5 Auf Grund des§ 9 Abſatz 4 der Verordnung des Miniſteriums des Innern werden hiermit folgende Verarbeitungslöhne für den Amtsbezirk Mannheim feſtgeſetzt: g 5 für Oelmühlen bei Antrieb mit Dampf u. Waſſer⸗ „kraft 20 3 per Pfund Oelfrüchte und far Oelmühlen bei Antrieb mit elektriſcher Kraft 5 27% per Pfund Oelfrüchte tei zweimaligem Durchlaufen. Mannheim, den 30. Dezember 1919. Bad. Bezirksamt Abteilung Vb. (Ar 6995) Verordnung über Oelfrüchte u. daraus zewennene Erzeugniſſe. Vom 16. Auguſt 1919. Auf Grund des Geſetzes über eine vereinfachte Form der Geſetzgebung für die Zwecke der Ueber⸗ zangswirtſchaft vom 17. April 1919(Reichsgeſetz⸗ Katt Seite 394) wird von dem Reichsminiſterium unter Zuſtimmung des Reichsrates und des von der Nationalverſammlung gewählten Ausſchuſſes folgendes verordnet: N f r Erzeuger von Raps, Rübſen, Sonnen⸗ Aumen, Senf(weißen und braunen), Dotter, Mohn, Lein und Hanf, Ackerſenf(Hederich, Ravi⸗ ſon) der inländiſchen Ernte(Oelfrüchte) haben Lieſe an den Reichsausſchuß für pflanzliche und tkeriſche Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin Reichsausſchuß) zu liefern. es gilt nicht:.. 1. für die zur Beſtellung des Landwirtſchafts⸗ betriebes des Lieferungspflichtigen erforder⸗ lichen Vorräte(Saatgut);. für die zur 8 von Nahrungsmitteln in der 8 chaft des Lieferungspflichtigen erforderlichen Mengen. Hieebei einem Beſitze l 28 Hektar die Oelfruchternte von 2 Hektar= 12,5 Ar ven 20 bis 100 Hektar die Oelfruchternte von % Hektar= 25 Ar von 60 bis 20 Hektar die Oelfruchternte von 5 a 7 Hektar- 37,5 Ar den 20 Hekter und darüber die Oelfruchternte von 4 Hektar= 50 Ar. Vet Leinſamen verbleiben ihnen für jede ein⸗ N zelne Wirtſchaft von Vorräten bis zu 500 Kilo⸗ tl in der Hand desſelben Lieferungspflich⸗ i vom Hundert dieſer Vorräte, mindeſtens ch 30 Kilogramm. Als Erzeuger im Sinne dieſer Verordnung 2 verbleibt den Erzeugern bei 5 ung anbauen. 5 982. Wer die von ihm gewonnenen Oelfrüchte Luter Verzicht auf das ihm nach Abſatz 1 Nr. 2 uſtehende Recht reſtlos abliefert, erhält auf An⸗ kxag für den Verbrauch in der eigenen Wirtſchaft Del in folgenden Mengen: für die erſten 30 Kilogramm Raps, Rübſen eder Mohn 3816 vom Hundert der Gewichts⸗ 1 menge in Oel, für die weiteren Mengen bis 100 Kilogramm 5 vom Hundert der Gewichtsmenge in Oel, für die weiteren Mengen über 100 ee 1. vom Hundert der Gewichtsmenge in Oel bis 150 Kilogramm für die einzelne Wirt⸗ Bei er und Senſſaat ermäßigen ſich die ſtehenden Oelmengen um ein Viertel, bei Hanf⸗ 15 und Sonnenblumenkernen um die Hälfte. . Ackerſenf wird Oel nicht ge⸗ Wer die ihm laut§ 1 Abſatz 2 Nr. 2 belaſſenen 50 vom H. rt Leinſaat ganz oder teilweiſe ab⸗ liefert, erhält für die abgelieferte Menge nach ſeiner Wahl entweder eine Sondervergütung von 18„ für 100 Kilogramm oder 25 vom Hundert der Gewichtsmenge in Oel und 70 vom Hundert der Gewichtsmenge in Futterrückſtänden zum Verbrauch in der eigenen Wirtſchaft. Für Lein⸗ Jaaternten über 500 Kilogramm beſtimmt ſich die Regelung nach Abſatz 1 mit der Maßgabe, daß lich die zuſtehenden Oelmengen um ein Viertel ermäßigen. Für Leinſamen ſoll Leinöl, für Mohn⸗ und Sonnenblumenkerne Mohnöl, für die übrigen Oel⸗ früchte Rüböl gewährt werden. Die Preiſe für das Oel ſind die folgenden: N für 1 Kilogramm Leinbl 2.604 für 1 Kilogramm Mohnöl 3.50 4 für 1 Kilogramm Rüböl 2.50 4 N 9 8. Landwirten oder Vereinigungen von Landwirten, welche ſelbſtgewonnene Oelfrüchte abliefern, ſind auf Antrag für den eigenen Bedarf für je 100 Kilogramm abgelieferte Oelfrüchte bis zu 40 Kilogramm, bei Mohn und Dotter bis zu 50 Kilogramm Futtermittel(Rückſtände) zu liefern. Die übrigen bei der Oelgewinnung anfallenden Kückſtände ſind der Reichsfutter mittelſtelle zur Verfügung zu ſtellen und unterliegen den Vor⸗ ſchriften der Verordnung über Futtermittel vom 40. Januar 1918(Reichsgeſetzblatt S. 23). Die den Oelſaaterzeugern auf Grund des 8 1 zuſtehenden Mengen an Oelfrückten und die von ihnen hieraus gewonnenen Erzengniſſe, das ihnen nach 8 2 zuſtehende Oel und die ihnen nach§ 2 Abſatz 3 und§ 3 Abſatz 1 zuſtelhenden Futtermittel dürfen von ihnen nur in der eigenen Wirtſchaft verwandt oder an 8 und an die Angehörigen ihrer Wirtſchaft einſchließlich des Ge⸗ indes, der Naturalberechtigzen und der in ihrem Betriebe beſchäftigten Angeſtellten und Arbeiter zum eigenen Verbrauch aß gegeben werden. 94 Der Beſitzer hat die vorhandenen Mengen aum 1. Auguſt jedes Jah tes, im Jahre 1919 am 20. Auguſt, dem zuſtän digen Kommunalverband anzuzeigen. Außerdem ſind die nach dieſem Zeit⸗ Punkt geernteten Men gen am ten jeden Mo⸗ Kats dem Kommunalverband anzuzeigen. Die Anzeigen ſind von dem Kommunalverbande dem eichsausſchuß auf von ihm gelieferten Formu⸗ laren vorzulegen. 8 Als Beſitzer im Sinne dieſer Verordnung gilt uch der mit der Verwal⸗ der Vorräte von 08 Eigentümer betraute Inpaber des Gewahr⸗ m 1 8.5. Der Neichsausſchiß hat die Oelfrüchte, die ihm nach§ 1 zu liefern ſind, abzunehmen einen angemeſſenen Preiß dafür zu zahren. Der Lieferungspflichtige hat dem Reichsausſchuß anzuzeigen, von welchem Zeil punkt ab er zur Keferung bereit iſt.. Der Preis für 100 Kilogratum Oelfrüchte in⸗ Ländiſcher Ernte des Jahres 1919 darf nicht über⸗ Reigen: bei Raps(Winter⸗ und Sommer⸗) 85, bei Kübſen(Winter⸗ und Sommer⸗) 83 ö f 9 5 5 N bei Ackerſenf(Hederich, Ra viſon) 62 N ö kei Dotter 5 74 + 4 bei Mohn 5 i bei 3 a bei Lon ſamer ee bei Sonnenblumenkernen 1 68 dei Senfſaat„ Ler Beſitzer von Vorröten ist berechtigt und 1 auch die Vorräte ordnungsgemäß zu verſichern. Der Kommunalverband iſt verpflichtet, ihn hierbei zu unterſtützen oder, wenn der Be⸗ ſitzer die nötigen Maßnahmen zur Erhaltung der Vorräte verſäumt, ſie auf ſeine Koſten vorzu⸗ nehmen. Die Koſten ſind dem Kommunalver⸗ bande vom Reichsausſchuſſe zu erſetzen und auf den an den Lieferungspflichtigen zu zahlenden Preis zu verrechnen. Der Kommunalverband iſt ferner verpflichtet, bei ungünſtigen Ernteverhält⸗ niſſen für Einrichtungen Sorge zu tragen, die eine unverzügliche Ablieferung der Oelfrüchte er⸗ möglichen. § 6. Die für Oelfrüchte feſtgeſetzten Preiſe ſind Höchſtpreiſe im Sinne des Geſetzes betreffend Höchſtpreiſe. Sie verſtehen ſich für Lieferung frei nächſte Bahnſtation des Lieferungspflichtigen. Der Reichsausſchuß hat dem Lieferungspflich⸗ tigen unmittelbar nach Ankunft der Früchte am Empfangsort mitzuteilen, welchen Preis er als angemeſſen erachtet. Die Zahlung erfolgt binnen 14 Tagen nach Abnahme. Dem Lieferungspflich⸗ tigen iſt das auf der Abgaugsſtation ordnungs⸗ gemäß feſtgeſtellte Gewicht der Oelfrüchte zu be⸗ zahlen. Die Gewichtsfeſtſtellung iſt ordnungs⸗ mäßig, wenn ſie bahnamtlich vorgenommen wird oder wenn ſie Angaben über die Art der Ge⸗ wichtsermittlung, die Sackzahl und das Gewicht der leeren Säcke enthält und dieſe Angaben von zwei Zeugen ſchriftlich beſtätigt werden. Unterbleibt die ordnungsmäßige Gewichtsfeſt⸗ ſtellung vor der Abſendung, ſo iſt das am Em⸗ pfangsort am Lager des Reichsausſchuſſes durch vereidigte Verwieger feſtzuſtellende Gewicht für die Beahlung maßgebend. l. Bei Aufgabe von Stückgut iſt das bei Aufliefe⸗ rung auf der Abgangsſtation amtlich feſtgeſtellte Gewicht maßgebend. 5: § 7. Erfolgt die Abnahme der Oelfrüchte nicht binnen zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, von dem ab der Lieferungspflichtige nach ſeiner Anzeige zur Lieferung bereit iſt(§ 5), ſo iſt der Kaufpreis nach Ablauf dieſer Friſt mit eins vom Hundert über den jeweiligen Reichsbankdiskont zu ver⸗ zinſen. Für Verwahrung und pflegliche Behand⸗ lung nach Ablauf der Friſt erhält der Lieferungs⸗ pflichtige eine Vergütung von 6/ für je 1000 Kilogramm und je angefangene vier Wochen. Von dem Zeitpunkt ab, von dem die Verzinſung be⸗ ginnt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Wertminderung auf dengeichs⸗ ausſchuß über. Den Nachweis des Zuſtandes der Oelfrüchte im Zeitpunkt des Gefahrübergangs hat der Lieferungspflichtige durch zwei zu dieſem Zeit⸗ punkt von einem Beauftragten des Reichsaus⸗ ſchuſſes bezogene Muſter der Oelfrüchte von je mindeſtens 2 Kilogramm Gewicht, von denen das eine in dichtem Leinſäckchen, das andere in luft⸗ dicht abgeſchloſſenem Gefäß verpackt ſein muß, zu führen; er hat dieſe Muſter dem Reichsausſchuß einzuſenden. 8. Das Reichswirtſchaftsminiſterium kann beſondere Beſtimmungen über die Preiſe für den Verkauf zu Saatzwecken treffen. Ueber Streitigkeiten, die ſich aus der Lieferung von Oelfrüchten an den Reichsausſchuß ergeben, entſcheiden endgültig die von den Landes⸗ entralbehörden zu errichtenden Schlichtungsaus⸗ ſchüſſe Die Schlichtungsausſchüſſe beſtehen aus einem höheren Beamten als Vorſitzenden, einem Landwirt und einem ſachverſtändigen Händler oder Oelmüller als Beiſitzer. § 10. Werden Oelfrüchte nicht freiwillig ge⸗ liefert, ſo wird das Eigentum an ihnen auf An⸗ trag des Reichsausſchuſſes durch Anordnung der zuſtändigen Behörde auf den Reichsausſchuß oder die von ihm bezeichnete Perſon übertragen(Ent⸗ eignung). Die Anordnung iſt an den Beſitzer zu richten. Das Eigentum geht über, ſobald die An⸗ ordnung dem Beſitzer zugeht. Wer Oelfrüchte zur Zeit der Enteignung be⸗ ſitzt, gilt zugunſten des Reichsausſchuſſes oder der Perſon, auf die das Eigentum übertragen wird, als Eigentümer, es ſei denn, daß dem Reichsaus⸗ ſchuß oder der bezeichneten Perſon bekannt iſt, daß einem anderen das Eigentum zuſteht. Der Erwerber hat für die enteigneten Vorräte einen angemeſſenen Preis zu zahlen, der em Streitfall unter Berückſichtigung der zur Zeit der 5 geltenden Höchſtpreiſe ſowie der Güte und Verwertbarkeit der Vorräte nach Anhörung von Sachverſtändigen von der höheren Verwal⸗ tungsbehörde endgültig feſtgeſetzt wird. Sie be⸗ fahren auch, wer die baren Auslagen des Ver⸗ ſahrens zu tragen hat. Bei Oelfrüchten, für die kein Höchſtpreis feſt⸗ eſetzt iſt, tritt an Stelle des Höchſtpreiſes ein reis, der unter Berückſichtigung der tatſächlich gemachten Aufwendungen und, ſoweit dies nicht möglich iſt, durch Schätzung zu ermitteln iſt. §. 11. Der Reichsausſchuß hat für die ars⸗ baldige Verarbeitung der übernommenen Oel⸗ früchte zu ſorgen. Er hat das gewonnene Oel, ſcaßts es nicht auf Anordnung des Reichswrrt⸗ chaftsminiſteriums zu techniſchen Zwecken Ver⸗ wendung findet, der Reichsſtelle für Speiſefette abzugeben. § 12. Die gewerbsmäßige Herſtellung von Oel aus pflanzlichen Stoffen iſt nur mit Genehmigung des Reichswirtſchaftsminiſteriums zuläſſig. Die zum Verbrauch in der eigenen Wirtſchaft zurückbehaltenen Mengen(§ 1 Abſatz 2 Nr. 3) dürfen von den Mühlen nur bei Vorlegung und Ablieferung eines Erlaubnisſcheines angenommen werden. Die Erlaubnisſcheine ſtellt der zuſtändige Kommunalverband aus. Die Kommunalverbände und der Reichsaus⸗ ſchuß ſind verpflichtet und berechtigt, die Kontrolle über die in den einzelnen Bezirken beſtehenden Mühlen auszuüben und darüber zu wachen, daß nicht entgegen den Beſtimmungen Oelfrüchte ge⸗ ſchlagen werden. 13. Der Reichsausſchuß unterſteht der Auf⸗ ſicht des Reichswirtſchaftsminiſteriums. a § 14. Das Reichswirtſchaftsminiſterium kann Ausnahmen von den Vorſchriften dieſer Verord⸗ nung zulaſſen. Es kann die Vorſchriften dieſer Verordnung auch auf andere als die im§ 1 ge⸗ nannten Oelfrüchte ausdehnen. 0 § 15. Die Landeszentralbehörden erlaſſen die erforderlichen Ausführungsheſtimmungen. 6. Mit Gefängnis bis zu ſechs Monaten und mit Geldſtrafe bis zu eintauſendfünfhundert Mark oder mit einer dieſer Strafen wird beſtraft: 1. Wer Vorräte, zu deren N er nach 5 1 Abſatz 1 verpflichtet ist, beiſeiteſchafft, zerſtört, verarbeitet, perbraucht oder an einen anderen als den Reichsausſchuß liefert; „Wer die ihm nach§ 1 Abſatz 2 Nr. 1 und 2 zuſtehenden Mengen an Oelfrüchten oder die von ihm hieraus gewonnenen Erzeugniſſe, oder die ihm nach§ 2 zuſtehenden Mengen Oel oder die ihm nach§ 3 gelieferten Futtermittel 1 an andere als die im§ 3 Abſatz 3 bezeichneten Perſonen oder an dieſe. Perſonen zu anderen Zwecken als zum eigenen Ver⸗ brauch abgibt; 0 wer die ihm nach§ 4 obliegende Anzeige nicht in der geſetzten Friſt erſtattet oder wer wiſſent⸗ W oder unrichtige Angaben macht; wer der Verpflichtung zur Aufbewahrung und pfleglichen Behandlung(§ 5 Abſatz 3) zuwider⸗ handelt; i wer den nach 8 15 erlaſſenen Ausführungs⸗ beſtimmungen zuwiderhandelt; wer ohne die Erlaubnis des Reichsausſchuſſes 57 0 entgeltlich oder unentgeltlich er⸗ wirbt; 0 2 2 der auf heſchehen. Oelfrüchte zur Verarbeitung annimmt; wer Oelſaaten, die er zu Saatzwecken em⸗ pfangen hat, nicht zur Ausſata verwendet oder die ihm übriggebliebene Menge nicht an den Reichsausſchuß zurückliefert. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Vorräte erkannt werden, auf die ſich die ſtrafhare Handlung bezieht, ohne Unterſchied, ob ſie dem Täter gehören oder nicht. N § 17. Ob und inwieweit dieſe Verordnung auf Oelfrüchte Anwendung findet, die aus dem Ausland in das Reichsgebiet eingeführt werden, bleibt beſonderer Regelung vorbehalten. § 18. Es treten außer Kraft: die Verordnung des Bundesrats über Oel⸗ früchte und daraus gewonnene Produkte in der Faſſung vom 23. Juli 1917(Reichsgeſetz⸗ blatt S. 646), ſoweit ſie ſich auf inländiſche Oelfrüchte bezieht; 5 die Verordnung über die Lieferung von Der aus Anlaß der Zuſammenlegung von Oel⸗ mühlen und über die gewerbsmäßige Herſtel⸗ lung von Del vom 7. Auguſt 1917(Reichs⸗ geſetzblatt S. 697); 3 die Verordnung über die Preiſe von Oelfrüch⸗ * ten. vom 7. Auguſt 1917(Reichsgeſetzblatt S. 699); 4.§ 4 der Verorduung über die Preiſe für Hülſen⸗, Hack⸗ und Oelfrüchte vom 9. März 1918(Reichsgeſetzblatt S. 119). § 19. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Das Reichswirtſchafts⸗ miniſterium beſtimmt den Zeitpunkt des Außer⸗ krafttretens. Dies hat ſpäteſtens am 31. Dezem⸗ ber 1920 zu geſchehen. Weimar, den 16. Auguſt 1919. Der Reichswirtſchaſtsminiſter: Schmidt. Verordnung. (vom 27. Oktober 1919.) Oielfrüchte und daraus gewonnene Erzeugniſſe betreffend. a Mit Ermächtigung des Reichswirtſchaftsmini⸗ ſters wird zum Vollzug der Reichsverordnung vom 16. Auguſt 1919 über Oelfrüchte und daraus gewonnene Erzeugniſſe(Reichsgeſetzblatt S. 1439) verordnet: § 1. Landeszentralbehörde im Sinne der Reichsverordnung iſt das Miniſterium des In⸗ nern; höhere Verwaltungsbehörde nach§ 10 Ab⸗ ſatz 3 der Landeskommiſſär und zuſtändige Be⸗ hörde nach§ 10 Abſatz 1 das Bezirksamt. § 2. Vorſitzender des nach§ 9 der Reichsver⸗ ordnung zu errichtenden Schlichtungsausſchuſſes iſt der Landeskommiſſär. Die Beiſitzer werden von dem Landeskommiſſär ernannt; ihr Amt iſt ein Ehrenamt. Die Beiſitzer ſind vor ihrem Amts⸗ antritt durch Handſchlag an Eidesſtatt zu treuer und gewiſſenhafter Führung ihres Amtes zu ver⸗ pflichten. Sie ſind zur Amtsverſchwiegenheit ver⸗ pflichtet. a Die Beiſitzer erhalten bei Dienſtverrichtungen außerhalb ihres Wohnortes Aufwandsentſchädi⸗ gungen und Reiſekoſten nach den Sätzen, den Beamten der 2. Klaſſe im Sinne des§ 3 des Ge⸗ ſetzes vom 5. Oktober 1908, betreffend die Koſten der Dienſtreiſen und Umzüge der Beamten(Ge⸗ ſetzes- u. Verordnungsblatt S. 589), zuſtehen. §. 3. Zuſtändig iſt der Schlichtungsausſchut der Bezirk, in dem der Verpflichtete ſeinen all⸗ gemeinen Gerichtsſtand hat. § 4. Die Anrufung des Schlichtungsausſchuſſes miſſärs oder des Bezirksamtes des Wohnſitzes zu erfolgen. 5 5.“ Im übrigen finden auf das Verfahren Reichskanzlers vom 15. November 1915 für das Verfahren vor den auf Grund der Verordnung vom 11. November 1915(Reichsgeſetzblatt S. 758) beſtellten Schiedsgerichten(Reichsgeſetzbl. S. 769) ſowie die allgemeinen Beſtimmungen der landes herrlichen Verordnung vom 31. Auguſt 1884, das Verfahren in Verwaltungsſachen betreffend, ſinn⸗ gemäße Anwendung⸗ § 6. An Stelle der Beſitzer haben die Kom⸗ munalverbände die den Beſitzern nach§ 4 der Reichsverordnung obliegende Anzeigepflicht da⸗ durch zu erfüllen, daß ſie Auszüge in doppelter Fertigung aus den anläßlich der Ernteflächen⸗ erhebung aufgeſtellten Ortsliſten anfertigen und je ein Exemplar davon den Kommiſſionären des Reichsausſchuſſes für Oele und Fette, dem Ge⸗ noſſenſchaftsverband badiſcher landwirtſchaftlicher Vereinigungen in Karlsruhe und dem badiſchen Bauernverein in Freiburg übermitteln. ö § 7. Die Exlaubnisſcheine nach§ 12 Abſatz 2 der Reichsverordnung ſind von dem Kommunar⸗ verband auszuſtellen. Der Kommunalverdand kann für die Fälle, in welchen die geſamte Ernte des einzelnen Erzeugers nicht mehr wie 30 Kg. Delfrüchte beträgt, die Ausſtellung der Erlaubnis⸗ ſcheine den Bürgermeiſterämtern übertragen. Die Erlaubnisſcheine ſind nach Muſter A aus⸗ zuſtellen; ſie müſſen den ausſtellenden Kommunal⸗ verband(Bürgermeiſteramt), Vor⸗ und Zuname ſowie Wohnort des zum Oelſchlagen berechtigten Erzeugers, die zugewieſene Oelmühle, die zum Schlagen zugelaſſene Menge Oelfrüchte, Ort und dem die Gültigkeit erliſcht, Siegel und Unter⸗ ſchrift des ausſtellenden Beamten ſowie die lau⸗ fende Nummer des Erlaubnisſcheines enthalten. Die ausſtellende Behörde hat über die von ihr ausgeſtellten Erlaubnisſcheine eine Liſte zu führen, welche die laufende Nummer, Vor⸗ und Zuname ſowie Wohnort des zum Oelſchlagen berechtigten Erzeugers, die zugewieſene Oelmühle, die zum Ausſchlagen zugelaſſene Menge an Oelfrüchten und den Tag der Ausſtellung enthält; die Erlaub⸗ nisſcheine dürfen höchſtens auf die Dauer von Mongten ausgeſtellt werden; abgelaufene Er⸗ laubnisſcheine, die zum Oelſchlagen nachweislich nicht benutzt wurden, ſind auf Antrag nach Prü⸗ fung von der ausſtellenden Behörde zu erneuern und zum Zeichen der Erneuerung hinter der lau⸗ fenden Nummer bei der Erſterneuerung mit dem Buchſtaben a, bei der zweiten Erneuerung mit dem Buchſtaben b uſw. zu verſehen. Erlaubnisſcheine dürfen nur auf zugelaſſene Oelmühlen ausgeſtellt werden. § 8. Die Ausſtellung der Erlaubnisſcheine darf nur erfolgen, wenn der Erzeuger eine Be⸗ ſcheinigung des Bürgermeiſteramtes nach Muſter B oder eine Beſcheinigung des Kommiſſionärs des Reichsausſchuſſes für pflanzliche und tieriſche Oele und Fette über die vom Erzeuger zur Ablieferung angemeldeten und über die ihm zu belaſſenden Oelfrüchte beibringt. Auf der Rückſeite der Be⸗ ſcheinigung des Kommiſſionärs iſt von dem Bür⸗ germeiſteramt nach Muſter B zu beurkunden, daß der Ablieferer der Oelfrüchte die fragliche Oel⸗ n angebaut und geerntet hat und daß ihm isher keine oder außer der beſcheinigten keine Erlaubnis zum Schlagen von Oelfrüchten erteilt worden iſt. Der Kommunalverband hat darauf zu achten, daß.. 1 70 5 Er⸗ zeuger insgeſamt für nicht mehr als 30 Kg. Er⸗ kautgeelgere erteilt werden. f ie 5 Verarbeitung der Oelfrüchte darf nur in dem Erlaubnisſchein vermerkten Mühle § 9. Die Oelmühlen dürfen Oelfrüchte nur verpflichtet, die zur Erhaltung und Pflege der ö We erfordexlichen Hanxzlungen varzunehmen, *— 1 wer ohne die nach§ 12 erforderliche Geneh⸗ migung des Reichs wirtſchaftsminiſteriums Oel J ⁰ — besen Abnahme der Erlaubnisſcheine und in Höhe annehmen; das Gewicht der zur Oelmühle ge⸗ er auf den Scheinen vermerkten Gewichtsmenge hat ſchriftlich oder zu Protokoll des Landeskom⸗ die Vorſchriften der 88 2 bis 5 der Anordnung des Datum der Ausſtellung, Angabe des Tages, an ſtehen, wird das betreffende hiermit ermächtigt, einen geringeren Lieferpreis für den Erzeuger braucherpreis feſtzuſetzen. ſchreitung 1 Jahr und mit Geld oder mit einer dieſer aue pflanzlichen Stoffen gewerbsmäßig der buchten Oelſrichte m n dem Ceimäges sf tellt; 5 ö Taschen ſehrmengen id als bad zurüs⸗ 8. wer ohne Abnahme des Erlaubnisſcheines zugeben. Die Oetmühlen daden lauch ern Mahlduch u führen, in welches ſofort bei Annahme der Früchte Art und Gewicht der Oelfrüchte, der Tag der Einlieferung, Name und Wohnart des Ein⸗ lieferers, Name des Kommunalver bandes oder Bürgermeiſteramtes, von dem der Erlaubutsſchein ausgeſtellt iſt, und die Nummer des Erlaubnis⸗ ſcheines einzutragen ſind. Nicht ſofor eingetra⸗ gene Erlaubnisſcheine können von den Ueber; wachungsbeamten weggenommen und don Be⸗ zirksamte für verfallen erklärt werden Die Menge des zurückgelieferten Oels und Oelkuchens. der Prozentſatz des Schwundes, der Betrag des Schlaglohnes, der Tag der Ablieferung oder elb⸗ ſendung und die Beſcheinigung des Abholer über die Richtigkeit der Angaben und etwaige Bemer⸗ kungen ſind ſpäteſtens bei der Abholung ader M= ſendung des Oels einzutragen. 8 Die Erlaubnisſcheine ſind von den Muhen ſorgfältig b um jederzeit damit die Angabe des Mahlbuches belegen zu können. Das Ausſchlagen der Oelfrüchte darf nur die vom Bezirksamt feſtzuſetzende Barentſchädi⸗ gung erfolgen. Inſoweit die anfallenden Oet⸗ kuchen von den Erzeugern ausnahmsweiſe nicht in Anſpruch genommen werden, ſind ſie von dem Oelmüller auf den Schluß jeden Monats der Reichsfuttermittelſtelle in Berlin mit Poſtkarte anzuzeigen. 8 10. Die Kommunalverbände haben eine ſtändige ſorgfältige Ueberwachung der Oelmühlen durchzuführen. Auch die Landesfettſtelle ſowie der Reichsausſchuß für pflanzliche und tieriſche Oele und Fette ſind ermächtigt, jederzeit die Ge⸗ ſchäftsführung der Oelmühlen nachzuprüfen. Ergeben ſich Unregelmäßigkeiten im Betriebe einer Oelmüble, ſo hat das Bezirksamt die einſt⸗ weilige Schließung der Oelmühle zu verfügen und dem Miniſterium des Innern wegen Zurück⸗ nahme der Verarbeitungsgenehmigung Vorlage zu erſtatten. 8 11. Zuwiderhandlungen gegen die Vor⸗ ſchriften dieſer Verordnung werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten und mit Geldſtrafe dis zu 1500 Mark oder mit einer von beiden Strafen beſtraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Vorräte erkannt werden, auf die ſich die ſtrafbare Handlung bezieht, ohne Unterſchied, ob ſie dem Täter gehören oder nicht. 1 98 12. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt werden unſere Verordnungen vom 25. Auguſt 1917 und 7. Juli 1918, den Verkehr mit Oelfrüchten und daraus gewonnenen Produkten betreffend(Geſetzes⸗ und Pere un 1917 2 15 303, 1918 Seite 178) außer Wirkſamkeit geſetzt. Karlsruhe, den 27. Oktober 1919. Miniſterium des Juuern. Remmele. Mufter (Lauenhe Mee f Erlaubuisſchein. Kommunalverband „3653535? A e eee e ist ber. gegen Ablliofer. dieies Grlousbis⸗ e Velmüzle 5 „F e %%%%FF* C..„ ange za ſeßfe (Delfruchtgattang) f e 1 Dieſer Schein verliert nach Ablauf ven 2 Wer naten vom Tage der Ausſtellung ab gerechnet alſo mit dm„„ ſelue Gültig keu Unterſchrift und Amtsſiegel des Leiters d. Kommunalver⸗ bandes, ſeines Beauftragten od. des Bürgermeiſteramtes: „ „„ in (Name des Landwirts) wird von dem unterzeichneten Bürger meiſteramt 1 daß er im Wirtſchaftsjahr in eigener Wirtſchaft kg (Oelfruchtgattune) angebaut und abgeerntet und hierfür keine Erlaubnis zum Schlagen von Oelfrüchten bisher nur eine Erlaubnis zum Schlagen von Oelfrucht erhalten hat. Dbkert und Datum) Unterſchrift und Amtsſiegel des Bürgermeiſteramtes: — 2 — 2„„ 222„ *) Das Unzutreffende iſt zu durchſtreichen. Bekanut machung. Milchpreiſe betr. Zufolge Anordnung des Miniſteriums des In⸗ nern hat der Unterausſchuß für Milch und Fett 25 den Bezirk des Kommunalverbandes Mann⸗ eim⸗Land mit ſofortiger Wirkung die Milchprerſe unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 256. Juni 1919 und unter Ausſchluß einer Prämien⸗ gewährung wie folgt neu feſtgelegt: Ka7 I. Kuhmilch: a) In den Gemeinden, in denen Sammel- ſtel len eingerichtet ſind: 1. Vollmilch(Verkaufspreis der Sammelſtelle an den Verbraucher) pro Liter 95 3 2. Magermilch(Verkaufspreis der Sammel⸗ ſtelle an den Verbraucher) pro Liter 47 3 3. Vollmilch(Verkaufspreis des Erzeugers an die Sammelſtelle bei Lieferung frei 85 3 — Sammelſtelle) pro Liter b) In den Gemeinden, in denen keine Sam⸗ melſtellen eingerichtet ſind: 1. Vollmilch(Stallgrenzpreis) abgeholt beim Erzeuger, pro Liter 80 3 2. Vollmilch, frei Haus des Verbrauchers ge⸗ liefert, pro Liter II. Ziegenmilch: Der Preis wird dem der Kuhmilch dur gleichgeſtellt:. 175 1— 3) Verkaufspreis der braucher pro Liter b) Verkaufspreis des Erzeugers: 1. bei Lieferung an die Sammelſtelle 8 7 ro Liter 85 3 2. bei Lieferung an den Verbraucher 7 holt bei. dem Erzeuger) pro Liter 80 3. frei Haus des Verbrauchers geliefert 0. 5 pro Liter 5 3 In Gemeinden, in denen Sammelſtellen be⸗ Bürgermeiſteramt 21 Sammelſtelle an den Ver⸗ 5 i 0, und einen geringeren Ver⸗ Preiſe ſind Höchſtpreiſe. Die Ueber⸗ derſelben wird mit Gefängnis bis zu Mk. 10000.— Dieſe ſtrafe bis zu Strafen beſtraft. Mannheim, den 6. Januar 1920. Kommunalverband Mannheim and, — Fiſch bein beſel Wegen Krankhe meines jetzigen Muaͤf chens ſuche per Februar ſauberes f ßiges 1 Maenamäuchen Lohn n. Vereinbarun Näheres in der pedition d. Bl. ö Geſucht werden Derfaufl. Häug Geschätts betriebe, Oil Hotels, Pensionen, 6a Döle, Tandwirtsche Bäckereien, Güter, nt len, Fabriken, Ziegeleſ⸗ Steinbrüche 4 Hypotheken- Tellbaber Gesuche zwecks Unterbreitung! vorgemerkte Käufer) teressenten Beſuch koste los Kein Makler, ke Eigentümern erbeten“ den Verlag 1 Jerkanfs-Mark Habsburger⸗Allee 2 Winter-Socken 7 Dam. ⸗Strümpfe Paar 9. Porto extra per Nach M. Grossmann, Manch Baaderstrasse 1. Verdienſt, Erwerb Nebenerwerb. Prof Nr. 239 gratis. 1 P. Wagenknecht, Verl Leipzig g 7 5 Bettnässed Befreiung garantiert, 1 fort. Alter und Geſchl' angeben. Auskunft gray Hiltensbergerſtraß Handelskur von Ceb rüde la. Lederfei Wagente e empfiehlt Geer manla-Drogerle Fr. Wagner's Nac Inh. W. Hölistid proflonobürllel Teppichklopft Türvorlage und alle Sorten Bürſten L. Gllmer Hauptüraße 9 „ Huffett“ 0 f Proviſioa. Angebote“ 2 a le Bettnäſſen. an Befreiung ſofort. n und Geſchlecht ang e 2 Auskunft unentgeltli Rat Sanitas, Fürth i. übe Flößauſtraße 23. 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