1 Monatlich 2.— 4 mit Durch die Poſt bezogen pro Quartal 4.15 Mk.— Erſcheint täglich mit Ausnahme der fumtsblatt der Bürgermeisterämter Seckenheim, Jlvesheim, Heckarhdqu Abounementspreis: Trägerlohn. 0, Jahrg. Sonn⸗ und Feiertage. Freitag, 6. Februar 1920. Juſerattondpreis: Die 415 45 8 Pettt eile 85 Pfg. Reklamen 1.20 Mr. aer daß 5 Bei öfterer Aufnahme Rabatt. Fernſprechanſchluß Nr. 16. Das Aus lieferungsbegehren der Entente. Lersuer ſendet die Note an Millerand zurück 3 und nimmt ſeine Eutlaſſung.. u 8. Berlin, 4. Febr. Die Nole, in der die En⸗ aun die Auslieferung von etwa 900 Deutſchen verlangt, ist ensd ern Millerand dem Vorſitzenden der deutſchen Frie⸗ Niſchelegstien, Freiherrn von Lersner, überſandt morden Herr von Lersner bereits am letzten Samstag die dreiterr von a usdeen, jedem Ans liche Weiſung erhalten hatte, eine derartige Note . Nelhszien e Note an Herrn Millerand zurückgeſandt mit der Er⸗ ane z daß er es mit ſeinem Gewiſſen nicht vereinbaren bn Lede der Auslieferung Deutſcher mitzuwirken. Herr sner hat telegraphiſch ſeine Entlaſſung aus dem ſt nachgeſucht und ſofort erhalten. u dn Botſchafterkouferenz in Paris beſchloß in Anbetracht ch den Rücktritt Herrn von Lersners geſchaffenen 10 weiteres a ndas Auswärtige Amt weiter zu leiten, hat „„ N die Auslieſerungsliſte durch ihren Geſchäfksträger in lin der deutſchen Regierung überreichen zu laſſen. Die Liſte der Schuldigen. B. Berlin, 5. Febr. Die von den Berliaer Mor⸗ veröffentlichte verſtümmelte Liſte der Schuldigen 4. folgende mit einiger Sicherheit feſtzuſtellende um,: Herzog Albrecht von Württemberg, Sixt von Ar⸗ karn Prinz Rupprecht von Bayern, vier Herren von Below, uter Otto von Below, Graf Bernſtorff, von Beſeler, VBethmann⸗Hollweg, Otto von Bülow, E. von Capelle, Carmer, Deimling, Demmler, Kemal Paſcha, Euver 2 3 4 5 Prinz Ernſt von Sachſen, Freiherr von Falken⸗ rern. von Gallwitz, von Gebſattel, von Gem⸗ a en Alfred von Glaſenapp, Graf Häſeler, von Hauſen, Naht nes, Großherzog von Heſſen, von Hindenburg, Prinz lern, Friedrich Wilhelm, Prinz Oskar von Hohenzol⸗ nil. Prinz Friedrich von Preußen, von Kluck, von Ingen⸗ 32 von L 2 9 1 derzeg Liuſingen, von Lochow, Ludeudorff, von Mackenſen, 7 laat von Mecklenburg, von Moltke, Reinhard Scheel, Ta⸗ Nahe, Tirpitz, von Trotha, Fuchs, von Tſchepe, Graf Aberſee, Zimmermann. a a 8 Weiteres über die Liſte der Auszuliefernden. un emburg, 5. Febr. Dem„Hamburger Fremdenblatt⸗ ton dus Paris gemeldet: Geſtern abend 8 Uhr erhielt Ba⸗ r 890 Namen ſtehen. Frankreich beanſprucht 334, Bel⸗ Penfaus 334, England 97, Polen 57, Rumänien 41. Ser⸗ 2 ber dhe er die Liſte der auszuliefernden Deutſchen, en ehtps, tien 4. 730% fliese Ueberraſchen muß, daß Italien 25 Deutſche ausge⸗ N 7 dae Gg Unter den Auszulieſernden befindet ſich eine 10 dei Je Scheine, die von der frauzöſiſchen Regierung we⸗ uren enzen echter Behandlung franzöſiſcher Frauen in deutſchen trationslagern angeklagt wird. 20 es kind auf der Liſte u. a. folgende Namen aufge⸗ den Ne. Vethmann⸗Hollweg wegen Verletzung der belgi⸗ in fra eutralität, Prinz Eitel Friedrich wegen Diebſtahls d Zivil der Herzog von Württemberg wegen Hinrichtung wegen viliſten in Namur und anderen Städten, Hindenburg Zerſtörung franzöſiſcher Gebiete. Wee Ludendorff wegen allgemeiner Verautwortung eeasaraufamkeiten 5e mird nan der rumä⸗ 2 lumkeit lischen Schlöſſern, der Kronprinz wegen Kriegsgrau⸗ n — CCC uiſchen Regierung gefordert, alsbaun Liman von Sanders wegen Grauſamkeiten in Armenien. Englaud fordert die meiſten U⸗Bootkommandauten, wo⸗ bei es von jedem einzelnen genau angibt, welche Schiffe er verſenkt hat und ob er vorher eine Warnung erteilte oder nicht. 8 Im„Vorwärts“ heißt es, das Kabinett hat cinſtimmig beſchloſſen, auf dem Standpunkt der Note vom 25. Januar zu beharren. Dieſer gebe nicht Meinungen wieder, ſondern ſtelle Tatſachen feſt, die durch Mehrheitsbeſchluß nicht geän⸗ dert werden können. Man könne wohl jemand mit vorge⸗ haltener Piſtole zu einem Verſprechen zwingen, aber ihn nicht durch verſtärkte Drohungen dazu bringen, dieſes Ver⸗ ſprechen auszuführen.(Die Note vom 25. Januar ſchlägt bekanntlich vor, die„Schuldigen“ vor einen neutralen Ge⸗ richtshof unter Beiziehung von alliierten Vertretern abzu⸗ urteilen.) N Noske erläßt folgende Kundgebung:„Die Würde bewah⸗ ren! So groß auch die Erregung in der Bevölkerung wegen des Auslieferungsverlangens iſt, muß doch der Erwartung Ausdruck gegeben werden, daß von jedermann die gebotene Würde auch inſofern gewahrt wird, daß ſie jede Beläſtigung von Mitgliedern der fremdländiſchen Kommiſſionen und mi⸗ litäriſchen Miſſionen unterläßt, jo daß ich nicht genötigt bin, weitergehend. Schutzmaßnahmen zu treffen. gez. Noske“. Zur Auslieferungsfrage. 5 T. U. Baſel, 3. Febr. Den„Basler Nachrichten“ wird aus Paris gedrahtet: Die heute veröffentlichte Liſte der auszu⸗ liefernden Schuldigen hat die Oeffentlichkeit überraſcht, da man nicht erwartete, Perſönlichkeiten wie Hindenburg, Lu⸗ dendorff oder auch den Kronprinzen darauf zu finden. Man kann ſich fragen, ob die Zuſammenſetzung der Liſte politiſch klug war und ob es für die Alliierten nicht beſſer geweſen wäre, lediglich Perſonen, die ſich gemeiner Verbrechen ſchul⸗ dig gemacht haben, zu fordern, ſtatt das deutſche National⸗ gefühl aufs äußerſte zu treiben. Man fragt ſich, mit wel⸗ chen Mitteln die Alliierten die Auslieferung gewiſſer Per⸗ ſönlichkeiten zu erzwingen gedenken. Jedenfalls beſtätigt die Zuſammenſetzung der Auslieferungsliſte unſere Mel⸗ dung von der ſchärferen Note, die in der Kaiſerfrage an Holland gehen ſoll. Die Alliierten ſcheinen ſich unerbittlich zeigen zu wollen. f „Daily Mail“ ſchreibt zu der Auslieferung, man könne nicht verſtehen, wie vernünftige und kluge Leute anders als mit Beſorgnis die Auslieferungsforderung der alliierten Regierungen in der Form wie gemeldet betrachten könnten. Es ſeien wirkſamſte Anzeichen dafür vorhanden, daß die drohende Aktion der Alliierten in Deutſchland größere Un⸗ ruhe erzeugen werde als alle anderen Maßnahmen, die der Friedensvertrag mit ſich gebracht habe. Das Blatt tritt da⸗ für ein, daß der Gerichtshof aus Neutralen zuſammengeſetzt werde und die Männer aller Nationen, denen Kriegsverbre⸗ chen zur Laſt gelegt werden, und nicht nur Deutſche vor die⸗ ſen Gerichtshof gebracht werden, denn Deutſchland müſſe ichen del werden, daß Gerechtigkeit, nicht Rache, vorherr⸗ ſchend ſei. Um Wilhelm II. Zum Auslieſerungsverlangen an Holland. London, 5. Febr. Das Reuterſche Bureau erklärt mit Bezug auf die Auslieferung des vormaligen deutſchen Kai⸗ ſers, daß die Vermutungen bezüglich des Abbruchs der diplomatiſchen Beziehungen zu Holland und die Verhängung der Blockade unbegründet ſind. Es war keines der beiden beabſichtigt und iſt noch weniger erörtert worden, Nach einer Havasmeldung iſt das neue Schreiben an Poſtſche konto! Karlruhe Nr. 19818. e Holland betr. Auslieferung des Exkaiſers in energiſchem Tone gehalten. Es ſpricht die Hoffnung aus, daß Holland ſich zur Gerechtigkeit und Moral, die über allen Prinzipien des gegebenen Rechts ſtehe, entſchließen werde(!). „Echo de Paris“ meldet, daß vergangene Woche lauge Kolonnen von Artillerie und Munitionswagen über die deutſche Grenze nach Holland gingen. Das Blatt glaubt, daß dieſe Maßnahme bezweckt, die geſamte Artillerie und alle ſchweren Geſchütze, die an die Alliierten abzuliefern wären, auf neutralen Boden zu ſchaffen. „Information“ erfährt aus Paris von uuterrichteter Seite der Schweiz, die ſchweizeriſche ſowie die ſkandingviſche Regierung teilten den Standpunkt Hollands in der Frage der Auslieferung des Kaiſers. Zwiſchen den neutralen Staaten findet ſeit einigen Monaten ein lebhafter Mei⸗ nungsaustauſch ſtatt über eine künftige Stellungnahme aller neutralen Staaten gegenüber den Auslieferungsbegehren der Alliierten. Holland und der Völkerbund. W. T. B. Haag, 5. Jebr. Der Bericht der Kommiſſign der beiden Kammern, die ſich mit der Prüfung des Geſetzent⸗ wurfes über den Eintritt Hollands in den Völkerbund be⸗ faßte, iſt ſoeben erſchienen. Daraus geht hervor, daß die Mehrheit der Anſicht iſt, daß eine ablehnende Haltung große Schwierigkeiten und insbeſondere die Iſolierung nach ſich ziehen würde. Zahlreiche Abgeordnete ſind der Anſicht, daß der Beitritt keinen großen Schwierigkeiten begegnen würde. Ein Engländer über Verſailles. London, 4. Febr. Im„Mancheſter Guardiau“ übt der ehemalige Botſchafter in Washington, Price, eine überaus ſcharfe Kritik an den Beſtimmungen des Verfailler Frie⸗ densvertrages. Die heutigen Vertältniſſe in Europa, ſo führt er aus, ſeien viel ſchlechter als vor dem Kriege, und dieſer Zuſtand fei ine Folge des Krieges, ſon⸗ dern in der Hauptſ lüſſe des Pariſer Ober⸗ ſten Rates und das Necht nicht gerechnet werden dürſe. gefahren, weun ſie ihre Forderungen niedriger geſchraubt hätten. Die Ankunft der ſranz T. U. Oppeln, 5. Truppen in Oberſch 5 iſchen Truppen in Oberſchleſien. Die Ankunft der franzöſiſchen en war der Anlaß zu großen natio⸗ nalen Kundgebungen. die T.⸗U. erfährt, hatten die Polen in einigen Orten, wie in Myslowitz und Hindenburg die Eutentetruppen mit RNuük und Fahnen in den Farben der Alliierten empfangen. Ju den übrigen Orten, insbe⸗ fondere in Kattowitz und Beuthen, verhietl ſich die Bevöl⸗ kerung zurückhaltend und ablehnend. Als aber die Polen Unter den Klängen des polniſchen Liedes„Noch iſt Polen nicht verloren“ heranrückten, brach die inzwiſchen auf Tau⸗ ſende angewachſene Bevölkerung aus ihrer Reſerve hervor und antwortete mit„Deutſchland, Deutſchland über alles“ und mit der„Wacht am Rhein“, ſowie mit Hochrufen auf Deutſchland und Hindenburg. In Beuthen ſpielte ſich der⸗ ſelbe Vorgang ab. f 1 Die Organiſation der engliſchen Armee. f T. Ul. London, 5. Febr. Der Kriegsminiſter Winſton Churchill teilte über die künftige Organiſation der britiſchen Armee folgende Einzelheiten mit: England wird eine regu⸗ läre Armee unterhalten, ſo wie ſie gegenwärtig beſteht, fer⸗ Wie ner eine 14 Diviſionen umfaſſende Territorialarmee, ſowie 5 Haus Friedberg. 5 Erzählung von Ewald Auguſt König. a(Nachdruck verboten.) „und was würden Sie erreichen?“ ſagte der alte lichten lächelnd.„Glauben Sie mir, wenn ich eine Mög⸗ ch ſo ſähe, den Wunſch der Komteſſe Meta zu erfüllen, n dieses de ich freudig die ſchwerſten Opfer bringen, um b. 8 U es Ziel zu erreichen. Wir können beide nichts tun, d Nufſchmerzt mich, das ſagen zu müſſen; aber welchen . die en hätte es, wenn ich Hoffnungen wecken wollte, ler el können e ich voraus weiß, niemals ſich verwirklichen 8 dem G w ecken n und ſeinem Haß neue Nahrung geben.“ das Heute ſch er,„ich hoffe, es wird Sie nicht ſtörſen!“ den denken Bertholds felſenfeſt überzeugt, daß er kein n Inhalte anzuvertrauen. Wäre eine anſcheinend zufällige Begegnung mit rafen und Frau Ladenburg nicht zu ermöglichen?“ e würden den 29 Groll des gnädigen Herrn Wer weiß!“ ſagte Berthold.„Vielleicht——“ Er brach ab, der ſchrille Klang der Glocke weckte o in allen Ecken und Winkeln des Schloſſes. Philipp hatte ſich haſtig von ſeinem Sitz erhoben. eint ja der Beſuch ſchon früh zu kommen,“ Frenz Beware, vielleicht bin ich bis dahin, daß die rl en hierher kommen, mit meiner heutigen Arbeit 5 alte Mann erinnerte ſich freilich, daß er dem n verſprochen hatte, den Maler unausgeſetzt über⸗ ſen zu wollen, aber er durfte doch auch die Frem⸗ nicht abweiſen, und überdies war er von der Ehr⸗ e kostbaren tragen hätte, ihm das ganze Schloß mit ſeinem i doch verthold ſetzte ſeine Arbeit fort, aber er war jetzt die Miczt mehr mit ganzer Seele bei ihr; er mußte über seine itteilungen des alten Mannes nachdenken, die vor nem geiſtigen Blick ein Bild entrollten, welches ihn A Uuatreue der Gattin, das Duell mit ſei⸗ nem tragiſchen Ausgang, die Flucht der Tochter, die Verſtoßung des Sohnes, und nach allen dieſen erſchüttern⸗ den Ereigniſſen eine troſtloſe Einſamkeit! Umringt von koſtbaren Schätzen, kämpfte dieſer Mann vielleicht mit Entbehrungen und Elend, und es bedurfte nur eines verſöhnenden Wortes, nur des Entſchluſſes, einen Teil dieſer Schätze zu verkaufen. Schon früher hatte Berthold mit dem Diener dar⸗ über geſprochen und von dieſem erfahren, daß dem Gra⸗ fen ſchon ſehr oft hohe Gebote auf einzelne Stücke ſeiner Sammlung gemacht worden waren. Aber der Graf wollte von ſolchen Anerbieten nichts wiſſen, nicht von den geringſten Stücken ſeiner Sammlung ſich tren⸗ nen. Dieſer Eigenſinn hatte allerdings ſeine Berechti⸗ gung, ſolange der Eigentümer ſolcher Schätze die Mittel beſaß, ſeine Bedürfniſſe zu beſtreiten; aber wenn die Not an ihn herantrat, dann mußte man es Torheit nen⸗ nen, wenn er bei ſeinen Schätzen verhungern wollte. In Gedanken verſunken ließ er den Blick auf der Madonna des berühmten Meiſters ruhen und ihm war, als ſchaue Röschen, die Tochter des Lindenwirts, ihn aus dem Rahmen an. Er ſah ſie deutlich, er ſchaute ihr in die ſchönen Augen, er ſah das bezaubernde Lä⸗ cheln auf ihren Lippen, ja er glaubte den Klang ihrer Stimme zu hören. 8 Er erinnerte ſich der Worte, die Philipp über das Mädchen geſprochen hatte, er war entrüſtet über die Beſorgniſſe des alten Mannes, die ihn beleidigten. Wer dieſes unſchuldige, nichts arges denkende Mädchen be⸗ trügen, ſein Vertrauen mißbrauchen konnte, der war jedes Ehrgefühls bar. 5 Ein— 9 5 Schrei weckte den jungen Mann aus ſeinem Brüten. War das ein Hilferuf geweſen? Raſch erhob er ſich. Er eilte durch die Gemälde⸗ gallerie und die hinter ihr liegenden Prunkgemächer, und als er jetzt in den Waffenſaal trat, ſah er den alten Philipp auf dem Boden liegen und zwei elegant raſcht werden könnten. gekleidete Herren beschäftigt den Diener zu. feſſeln- Raſch entſchloſſen riß Berthold die ihm zunächſt hängende Waffe von der Wand und eilte damik auf die Gruppe zu. Die beiden Strolche waren bei ſeinem An⸗ blick ganz beſtürzt, ſie hatten offenbar nicht geglaubt, daß ſie bei der Ausführung ihres Vorhabens über⸗ Wären ſie darauf vorbereitet geweſen, ſo würden ſie vielleicht den Kampf aufge⸗ nommen haben. Unter den obwaltenden Umſtänden aber verloren ſie die Faſſung und ergriffen die Flucht. Berthold dachte zuerſt an den alten Mann, der ge⸗ knebelt vor ihm lag, mit der Verfolgung der Verbrecher hatte es ja keine Eile, ſie konnten das Schloß nicht verlaſſen, da alle Türen geſchloſſen waren. Haſtig zer⸗ ſchnitt er die Knoten der Stricke. Philipp rang nach Atem, der plötzliche Schrecken hatte ihn einer Ohnmacht nahe gebracht. „Wie gut, daß Sie meinen Ruf hörten!“ ſagte er.„Die Burſchen würden hier gründlich aufgeräumt ha⸗ ben, ich hörte ja deutlich, wie ſie darüber ſprachen und ſchon einige Gegenſtände bezeichneten, die ſie mit⸗ nehmen wollten. Es waren die wertvollſten Stücke der Sammlung, auch die drei Kabinetts⸗Gemälde ſollten aus den Rahmen geſchnitten und mitgenommen werden. „So genau waren ſie hier bekannt?“ fragte Berthold überraſcht. „Sie müſſen früher ſchon hier geweſen ſein, um zu ſpionieren, vielleicht wurden ſie damals durch irgend einen Zufall an der Ausführung ihres Vorhabens ge⸗ hindert.“ i n „Aber der Herr Graf hätte doch auch den Hilfe⸗ ruf hören müſſen,“ ſagte Berthold. „Wenn er in ſeine Arbeit vertieft iſt, hört er nichts,“ erwiderte Philipp,„das Dach könnte über ſeinem Kopf brennen, er würde es nicht eher bemerken, bis die Funken vor ihm niederfielen. Was machen wir nun mit 8 Burſchen?“ (ortſetzung jolgt.) 55 — — 1 8 1 2 Hoemanry⸗ ter. Die Rekrutierung erfolgt nach dem Freiwilligenſyſtem und erſtreckt ſich auf Leute im Alter von 18 bis 38 Jahren. Aus dem amerikaniſchen Senat. T. U. Paris, 5. Febr. Die Havasagentur meldet aus Waſhington, daß die republikaniſchen Senatsführer beſchloſ⸗ ſen haben, ſich mit den Demokraten dahin zu verſtändigen, den Friedensvertrag nächſte Woche neuerdings in öffentlicher Sitzung des Senats zu diskutieren. 5 T. U. Waſhington, 6. Febr. Im amerikaniſchen Senat fanden wegen der europäiſchen Finanzpolitik längere Dis⸗ kuſſioun ſtatt. In deren Verlauf betonte Senator King, er habe die neue Anleihe für Europa verlangt, jedoch ſei er der Anſicht, daß langfriſtige Kredite dringend notwendig ſeien. Senator Smith griff die Erklärungen ſeines Kolle⸗ gen auf und unterſtützte ſie, wobei er darauf hinwies, daß, wenn Großbritannien, das gegenwärtig 144 Millionen Dol⸗ lar ſchulde, dieſe Summe bezahlt, die Vereinigten Staaten dieſes Gelb zur Hilfeleiſtung an Polen und Oeſterreich ver⸗ wenden können, da jene Staaten wörtlich vor Hunger ſterben. 85 Einwanderungspolitik. T. U. Baſel, 5. Febr. Aus Newyork wird gemeldet: Ueber 40 der hervorragedſten induſtriellen und Finanzmän⸗ ner der Vereinigten Staaten veröffentlichen eine Erklärung, in der die Notwendigkeit einer Einwanderung nach den Vereinigten Staaten dargelegt wird. Die Erklärung weiſt darauf hin, daß gegenwärtig in den Vereinigten Staaten ein Defizit von 4 Millionen Arbeitern beſteht, und daß die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitern gegenüber dem Frieden ſich verdoppelt habe. Eine Einwanderungspolitik, deren Ergebnis die Fernhaltung neuer Arbeiter iſt, die die Kegierung ſo dringend braucht, könne nur eine verhängnis⸗ volle Wirkung haben. Skandinaviſche Miniſterkonferenz. W. T. B. Kriſtiania, 5. Nov.(Verſpätet eingetroffen.) Auläßlich der ſkandinaviſchen Miniſterkonferenz bringen die Blätter Begrüßungsartikel zur Ankunft der däntiſchen und ſchwediſchen Miniſterpräſidenten und Miniſter des Aeußern. So ſchreibt„Intelligenzſedler“, die nordiſchen Reiche hätten noch heute wie zur Zeit des Weltkrieges wich⸗ tige gemeinſame Intereſſen.„Verdensgang“ ſagt, es handle ſich um einen natürlichen Beginn internationaler Verſtän⸗ digung. Das Zuſammenhalten der kleinen Staaten ſei not⸗ wendig und ein geeignetes Mittel, um eine Reviſion des Völkerbundes herbeizuführen, der vorläufig noch zu ſehr die Intereſſen der Großmächte berückſichtigt. Die ungariſche Thronkandidatur. W. T. B. Paris, 5. Febr. Nach dem„Petit Pariſien“ ſoll als Kandidat für den Thron in Ungarn der Marquis von Cambridge, der ehemalige Herzog von Teck, der Schwager des Königs Georg von England, in Ausſicht genommen ſein. Foch gegen Bruſſilow. Paris, 4. Febr. Franzöſiſchen Blättern zufolge erklär⸗ ten die in Warſchau anweſenden Ententediplomaten, daß Marſchall Joch tatſächlich in Kürze nach Warſchau kommen werde. Foch ſoll die Oberleitung der Operationen gegen die Sowjetarmee bekommen. Seine Anweſenheit wird mit der für das Frühfahr erwarteten, unter Bruſſilows Lei⸗ tung ſtehenden Offenſive der Bolſchewiken gegen Polen in Zuſamuenhang gebracht. Die Konſerenz, die der fran⸗ zöſiſche Kriegsminiſter Lefevre am Donnerstag mit den Marſchällen Foch, Jofſre und Pétain hatte, wird ebenfalls mit der polniſchen Bolſchewiki⸗Angelegenheit in Verbin⸗ dung gebracht. Kleine politiſcke Nachrichten. Am 14. Februar findet bei der 5. Strafkammer des Land⸗ gerichts Berlin die Verhandlung des Prozeſſes des Exkaiſers zegen den Autor und Hauptdarſteller dse Filmwerks„Kai⸗ ſer Wilhelms Glück und Ende“, Ferdinand Bonn, ſtatt. Die ſchweizeriſchen Liebesgaben für deutſche Kriegsgefan⸗ gene. Major Marcuard, der Delegierte des internationalen Rote Kren I mitens der mit der Verlellune eon Liebes⸗ gaben an deutſche Kriegsgefangene in den verwüſteten Ge⸗ genden beauftragt war, iſt nach Genf zurückgekehrt. An etwa 68 000 deutſche Kriegsgefangene wurden durch ſchweize⸗ riſche Automobilkolonnen Liebesgaben ſchweizeriſcher Her⸗ kunft verteilt. Major Marcuard beſuchte die großen Heim⸗ ſchaffungslager in Is ſur Tille bei Dijon und in St. Juſte an der Loire und ſtellte feſt, daß die Organiſation dieſer La⸗ ger ausgezeichnet iſt und daß die Heimſchaffung der Gefan⸗ genen in vollkommenſter Ordnung vor ſich geht. Lärmſgenen im Brünner Stadtparlament. Wie die„Ar⸗ Heiterzeitung“ aus Brünn meldet kam es dort in der Sitzung des ſtädtiſchen Verwaltungsausſchuſſes zu großen Lärmſzenen. Es handelte ſich dabei um die Schließung von deutſchen Schulen, wobei die tſchechiſche Mehrheit die deutſche Minderheit majoriſierte. Die deutſchen Mitglieder der Verwaltungskommiſſion beſchloſſen eine Kundgebung an die deutſche Bevölkerung und die Abſendung eines Proteſt⸗ kelegrammes an den Präſidenten und den Miniſterpräſi⸗ denken. 5 Der Textilarbeiterſtreik in Bergamo dürfte uach italie⸗ niſe Blättermeldungen nur der Vorläufer einer weit größeren Bewegung ſein. Am 4. Februar laufe der Vertrag zwiſchen den Juduſtriellen und den Arbeitern in der Textil⸗ induſtrie der lombardiſchen Provinzen ab. Wahrſcheinlich würden die 350 000 Textilarbeiter den Anlaß zu einer Lohn⸗ bewegung benützen. Gegen die Intervention in Rußland. Admiral Grab⸗ des benachrichtigte das Kriegsdepartement davon, daß die Revolutionäre in Wladiwoſtok eingezogen ſind. Er ver⸗ Jangt, daß man dem Krieg ein Ende machen ſoll, und daß das Ausland aufhöre, ſich in die Angelegenheit des Landes zu miſchen. Plünderung in Gallipoli. Die Reuter⸗Agentur erfährt, daß nach einem Telegramm aus Konſtantinopel die türki⸗ ſchen Nationaliſten am letzten Mittwoch eine regelrechte Plünderung der großen Kriegsmaterialdepots in Gallipoli veranſtaltet haben. Es ſeien dabei 80 000 Gewehre, eine Halbe Million Patronen und 33 Maſchinengewehre geraubt und wahrſcheinlich nach der nördlichen Türkei geſchafft wor⸗ — en. Aufſtand in Honduras. Aus Menangua wird gemeldet, daß in Honduras neuerlich ein Aufſtand ausgebrochen iſt. Der frühere Vizepräſident Meobreno ſei der Führer der Aufſtändiſchen, die von den Regierungstruppen geſchlagen 1150 ſollen und ſich gegen die Grenze von Nicaragua zurück⸗ ziehen. Drahtnachrichten. Beibehaltung der ee für das Ernährungs⸗ weſen. . TB. Berlin, 5. Febr. Die Beſprechungen im Neichswirtſchaftsminiſterium haben zu folgendem Reſultat geführt: Die Regierung hält die Zwangswirtſchaft im In⸗ tereſſe der Volksernährung weiter aufrecht, bewilligt da⸗ gegen den Landwirten höbere Preiſe für die kommende Ernte. Danach wird ſich der Erzeugerpreis für eine Tonne Roggen auf 900 M., der Weizenpreis auf 1000 M. ſtellen. Für den Zentner Herbſtkartoffeln wurden 20 M. in Vor⸗ ſchlag gebracht. Außerdem wird der freie Handel mit Hafer aufgehoben. Für die jetzigen Nahrungsmittelbeſtände bleibt 2 beim Alten; die höheren Preiſe gelten erſt für die neue ue — Friſtverläugerung für Ungarn. W. T. B. London, 5. Febr. Wie das Reuterſche Bureau erfährt, iſt der Termin für die Antwort Ungarns auf die Friedensbedingungen der Alliierten bis zum 24. Februar verlängert worden Rußlands Wunſch nach Frieden. W. T. B. Kopenhagen. 5. Febr. Litwinoff erklärte dem hieſigen Reuterkorreſpondenten auf die Frage, ob es rich⸗ tig ſei, daß ſtarke ruſſiſche Streitkräfte an der polniſchen und rumäniſchen Grenze zuſammengezogen ſeien: daß Ruß⸗ land natürlich militäriſche Maßnahmen getroffen habe, daß es aber ſein Wunſch ſei, Frieden zu ſchließen und ſeine Heere zu demobiliſieren und zur Friedensarbeit zurückzu⸗ führen. Keine neuen amerikaniſchen Anleihen an Europa. W. T. B. Paris, 5. Febr. Nach einer Radiomeldung aus Waſhington ſoll der neue Schatzſekretär Houſton erklärt ha⸗ ben, er ſtehe wie ſein Vorg enger inbezug auf die Finanzpolitik Amerikas gegenüber Europa auf dem gleichen Standpunkt. Er ſcheint entſchloſſen zu ſein, keine nenen Anleihen an eu⸗ ropäiſche Staaten zu geben mit Ausnaßme derjenigen, die von der Hungersnot bedroht ſind. Man glaubt, daß Wilſon diefe Politik gutheißen wird. Stuttgarter Katholiken lag. Stuttgart, 2. Febr. Der Stuttgarter Katholikentag wurde geſtern in den 5 katholiſchen Kirchen in Stuttgart⸗Cannſtatt eröffnet. Die Veranſtaltungen ſetzten ſich zuſammen aus 7 ſehr ſtark beſuchten Verſammlungen, die mittags und abends verſammelte Katholiken geloben in ſturmbewegter Zeit unverbrüchliche Treue zur Kirche und zum Vaterland. Sie find entſchloſſen, am Wieberaufbau von Staat und Geſellſchaft im Geiſt des Chriſtentums mitzuarbeiten. Durchdrungen von der Ueberzeugung, daß eine der we⸗ ſentlichſten Vorausſetzungen zur Erhaltung und Pflege der chriſtlichen Sitte im Volksleben die chriſtliche Er⸗ ziehung der Jugend iſt, fordern ſie die Erhaltung der Bekenntnisſchule als des Grundpfeilers der chriſt⸗ lichen Erziehung. Sie erblicken in dem in der Reichsver⸗ faſſung verbürgten Grundſatz, daß der Wille der Erzie⸗ hungsberechtigten möglichſt zu berückſichtigen ſei, das An⸗ erkenntnis eines unverlierbaren, heiligen Elternrechts und ſind entſchloſſen, dieſem Recht mit allen Mitteln zum Ziele zu verhelſen. N 1 Sodann wurde durch Vermittlung des Münchener Nun⸗ kius noch folgende Kundgebung an den Papſt ge⸗ cichtet:„Mehr als 20 000 kath. Männer und Frauen, Jünglinge und Jungfrauen aus Stuttgart und Umge⸗ hung haben am 1. Februar in 7 großen Verſammlungen ein begeiſtertes Bekenntnis abgelegt für den kath. Glauben und für die chriſtliche Sitte und ſind in machtvoller tundgebung eingetreten für die Aufrechterhaltung der Be⸗ enntnisſchule als des Grundpfeilers der chriſtlichen Er⸗ ziehung. In unverbrüchlicher Treue dem heiligen Stuhle ergeben, wünſchen ſie dem heiligen Vater den Ausdruck ihrer kindlichen Ehrerbietung zu unterbreiten und bit⸗ ten Ew. Exz. ganz ergebenſt, S. H. dem Papſt das Gelöbnis der Treue und Ergebenheit zu übermitteln.“ Die in den übrigen Verſammlungen gehaltenen Reden fanden gleichfalls begeiſterte Aufnahme. Die Beſoldungsregelung. In dem Wettlauf zwiſchen den noch immer ruckweiſe ſich ſteigernden Koſten der Lebenshaltung und der dauernd weitergehenden Entwertung unſerer Mark ſind die Feſt⸗ beſoldeten, alſo die Beamten und die Privatangeſtellten, faſt vom erſten Tag an zu kurz gekommen. beiter, vornehmlich die Munitionsarbeiter, haben es dank ihrer Organiſation zuerſt verſtanden, ſich ſchon im Krieg einen Teil der von der Regierung leichtherzig gezahlten hohen Preiſe für Kriegslieferungen zu ſichern. Die Löh⸗ ne ſind fort und fort geſtiegen. Jetzt ſollen auch die Be⸗ züge der Beamten eine durchgreifende Regelung erfahren. Zum 1. April ſoll, wie berichtet, die neue Gehaltsregelung für Beamte in Kraft treten. Im Reich und in den Ein⸗ zelſtaaten iſt das Werk der Beſoldungsreform eifrig ge⸗ fördert worden. Es ſoll etwas Ganzes geſchafft wer⸗ den, deshalb hat das Reich von ſeiner verfaſſungsrecht⸗ lichen Befugnis Gebrauch gemacht, Richtlinien für die Beſoldung der Beamten, auch in den Einzelſtaaten, feſt⸗ zulegen. Gleichzeitig ſollen die bisher beſtehenden 70 Be⸗ ſoldungsgruppen auf 12 zuſammengelegt werden. An die Spitze geſtellt wird dabei der Satz, daß das Dienſteinkom⸗ men der Beamten ein angemeſſenes Entgelt ihrer Lei⸗ ſtungen und einen ausreichenden Unterhalt zu gewähren“ hat.„Es iſt zu bemeſſen unter entſprechender Berück⸗ rückſichtigung der Art und der Verantwortlichkeit des Amts, der Vorbildung, des Einkommens, das Ange⸗ hörige freier Berufe für gleichartige Tätigkeit be⸗ ziehen, ſowie der allgemeinen wirtſchaftlichen Lage und Lebenshaltung der Volksgeſamtheit.“ Dementſprechend wird ſich das Einkommen der Beamten zuſammenſetzen aus dem Grundgehalt, dem Ortszuſchlag, einem Teuerungszuſchlag und Kinderzuſchlägen. Beim Grundgehalt wird das Anfangsgehalt er⸗ heblich erhöht, die Spannung zum Endgehalt elwa im Verhältnis von zwei zu drei gekürzt und die Zahl der Dienſtaltersſtufen verringert, damit das Höchſtgehalt früher erreicht wird. Während früher das Höchſtgehalt bei einzelnen Berufen erſt nach dreißig Jahren bewil⸗ ligt wurde, ſoll es jetzt höchſtens in 18 Jahren erreicht ſein. Der Ortszuſchlag wird auf Grund eines neu aufzuſtellenden Ortskaſſenverzeichnis bemeſſen, die ſechs Tarifklaſſen, die jetzt beſtehen, werden in drei Gehalts⸗ gruppen zuſammengelegt. Die Teuerungszuſchlä⸗ ge ſollen das Dienſteinkommen den jeweiligen Geſamt⸗ koſten der Lebenshaltung und dem Stand der allgemeinen wirtſchaftlichen Lage anpaſſen. Sie können demnach ſtei⸗ gen oder fallen und ſich in Form eines veränderlichen, durch den Haushaltsplan zu beſtimmenden prozentualen Zuſchlags zum Grundgehalt und zum Ortszuſchlag zu gewähren. Man muß ſagen, daß die Regierung bei der Bemeſſung des Geſamteinkommens der Beamten großzügig vorgegan⸗ gen iſt. Sieht man ſich einmal die unterſte Gruppe an, ſo ſind Veamte von einfachen Dienſtvoreichtungen, ae Die Ar⸗ Schrankenwärter, Bahnſteigſchaffner, Nachtwächter und Briefkaſtenleerer auf ein Grundgehalt von 3000 bis 4000 Mark angeſetzt, dazu kommt ein Ortszuſchlag von 2000 det Mark und der Teuerungszuſchlag, der zunächſt auf 50 985 Prozent berechnet wird, alſo 2500 bis 3260 Mark be⸗ don trägt, ſodaß alſo die unterſte Beamtengruppe mit 7500 f eſcha Mark beginnt und bis auf 9700 Mark ſteigt. Wobei mur allerdings zu bemerken iſt, daß der Ortszuſchlag von 2000 den Mark zunächſt nur für die Großſtädte feſtgelegt iſt, in erd Kleinſtädten und auf dem Lande wird er auf Grund des Lan, Ortsklaſſenverzeichniſſes geringer ſein. In der zweiten Gruppe ſind die Briefträger, deren Gehalt einschließt 8 lich Ortszuſchlag und Teuerungszuſchlag 7950 bis 10 500 und Mark beträgt. Telegraphiſten, Lokomotivführer und Voll? a ſtreckungsbeamte kommen auf 10800 bis 13950 Mark, hes Bahnhofsverwalter, Stationsaſſiſtenten, Poſtoſſiſtenten, 8 und Kanzeiſekretäre auf 11700 bis 15300 Mark, Se kretäre und gleichſtehende Beamte auf 12 600 bis 16 650 . Mark. Die bisherigen mittleren Beamten in geho gs bener Stellung ſteigen von 13 500 bis 18 000 Mark, die kat akademiſch gebildeten Klaſſen, Regierungs⸗ und Poſträte, ade Telegraphendirektoren, dazu in den Einzelſtaaten Richter, ein Staatsanwälte und Oberlehrer beziehen ein Gehalt von 18 000 bis 24000 Mark, die Oberregierungsräte und die den ihren Stellen entſprechende Gruppe von 20000 bis dn 27000 Mark. Die Miniſterialräte, Landesgerichtspräſt⸗ ie denten, Senatspräſidenten und Oberpoſtdirektoren endlich 0 0 erhalten 24 000 bis 27000 Mark. Dazu ſind noch Einzelgehälter vorgeſehen, die bei den Miniſterialdirektoren bis zu 45 000 Mark gehen, bei Unterſtaatsſekretären und bei Reichsgerichtspräſidenten bis zu 52 000 Mark. Dabei iſt zu berückſichtigen, daß dieſe Gehälter ſich nur fün Kinderloſe verſtehen. Hinzuzurechnen ſind Kinderzu⸗ lagen in Höhe von 5 Prozent des Grundgehalts und 8 Prozent des Ortszuſchlags. Das Beſoldungsgeſetz ſelbſt gilt bis zum 1. April 1923, während der Teuerungs zuſchlag alljährlich durch den Haushaltplan neu bewilligt wird. Nicht verzeichnet in der Liſte ſind die Miniſter, ſie werden auch gewiß für ſich nicht allzu beſcheiden ſein, und entſprechend der allgemeinen Erhöhung mindeſteng 75 000 Mark verlangen.— 9 zrtel Die Beamten ſelbſt werden ſich mit dieſer Neuregelung zufrieden geben können. Sie bedeutet in der Tat einen gewaltigen Ruck nach oben und einen Ausgleich für die Entwertungs des Gelds;— allerdings auch ein wel? teres Anziehen der Steuerſchraube. Badiſcher Landtag. Aenderung des Landwirtſchaftskammergzeſetzes 1 Karlsruhe, 5. Febr. Der Ausſchuß für Rechtspflege un? ae Verwaltung des Badiſchen Landtags beſchäftiale ſich in e 10 ner Sitzung am Dienstag nachmittag mit dem Geſe entwurf ten über die Aenderung des Landwirtſchaftskammergeſetzes. Der Geſetzentwurf der Regierung ficht einmal eine 4 weiterung des Aufgabenkreiſes der Landwirtſchaftskammer nach der Richtung vor, daß ſie in Zukunft auch Fragen er? örtern ſoll. die die Verhältniſſe der land⸗ und forſtwirtſchaft⸗ lichen Angeſtellten und Arbeiter berühren, ſowie daß ſie die Beziehungen zu Arbeitgebern und Arbeitnehmern pflegen und die Wohlfahrt der landwirtſchaftlichen Arbeiter fördern ſoll. Zur Durchführung dieſer Aufgabe ſoll die Kammer mit einer durch Regierungsverordnung zu bildenden Ar, tab beitervertretung die erforderliche Fühlung nehmen und u und den Vorſtandsſitzungen, Ausſchußſitzungen und Vollve!? fd ſammlungen, in denen die Arbeiterverhältniſſe berührende 4 ig Fragen auf der Tagesordnung ſtehen, die Vertretung de! ie land⸗ und forſtwirtſchaftlichen Arbeiter in der Höch 1 von 3 mit Stimmberechtigung beiziehen. Sodann ſoll die Zuſammenſetzung der Landwirtſchaftskammer geändert we!? den: Beſeitigt werden ſollen das Ernennungsrecht der ſtaak lichen Zentralbehörde für Domänen und Forſten und daß Wahlrecht der landwirtſchaftlichen Vereinigungen und Ver. wer de bände. Andererſeits ſoll das Zuwahlrecht der Kammer auf 9 5 10 Mitglieder erweitert werden: von den Zuzuwählenden damen ſollen 4 Vertreter der Forſtwirtſchaft angehören, die weite, apt ren 6 hervorragende Sachverſtändige auf dem Gebiete de! 1000 0 Tierzucht, des Ackerbaues, des Wein., Obst. und Gemüſ, Pad baues ſein. Im übrigen ſollen die Mitglieder der Land wiſch wirtſchaftskammer in geheimer Abstimmung im Wege de un Verhältniswahl unmittelbar durch die land⸗ und forſtwirte lend S ſchaftliche Bevölkerung gewählt werden. Wahlbezirke in döl fü: die 11 Kreiſe. In jedem Wahlbezirk werden jeweils ſone dn Abgeordnete gewählt, als der Wahlbezirk Amtsbezirke zähl! dennen insgeſamt alſo 53. Das Wahlalter wird auf 20 Jahr! herabgeſetzt; die Frauen werden wahlfähig und wählbar Der Ausſchuß beſchloß zunächſt wiederholt, in die ere zung des Geſeentwurſeßs einzutreten, ohne das einschlägig Reichsrahmengeſetz, deſſen Erſcheinen in abſehbarer Ze. nicht in Ausſicht ſteht, abzuwarten. Sodann wurde ein ö eingehende, aber unverbindliche allgemeine Ausſprache 13 ö knen 2 e * 1 25 5 8 2 8 — 2 2 — genommen, die ſich außer mit den Beſtimmungen des Velen antſchz entwurfes vornehmlich noch mit der Frage beſchäftiate,? maß es ſich nicht empfehlen würde, den Aufgabenkreis der Land Finde wirtſchaftskammer im Geſetz genau zu umſchreiben. 23 ein irgendwelchen materiellen Beſchlüſſen kam es noch nicht; deff ſoll auch mit der Beratung im Ausſchuß erſt fortsefabe f derten werden, wenn die Fraktionen ſich mit den Anregungen,% 5 die Ausſprache gezeitigt hat, befaßt haben. 7 1 r 8. ———— Badiſche Politik. nie Badener in Reichsämtern. 1 er Karlsruhe, 5. Febr. Der Kommandeur des badiſchen K Gendarmeriekorps, Oberſt Kuenzer, iſt, wie wir hören, zu, dollene räſidenten des Reichsmilitäramts in Berlin berufen wo? Nag* den. Kuenzer, der bekanntlich früher Staatsanwalt wal Arden 5** und im Krieg als Führer des g. Bataillons der Badischen undd Leibgrenadiere ſich ganz beſonders hervorgetan hatte, 90 bur der ehrenvollen Berufung Folge geleiſtet und wird berel ö dem e. in den nächſten Tagen nach Berlin überſiedeln. Als eg det Nachfolger in der Stellung des Gendarmeriekommanden t iſt der bisherige Diſtriktskommandeur Seneca in Karlsrul, auserſehen. Wie verlautet, ſoll ein weiterer höherer bah, ſcher Beamter, nämlich Miniſterialrat Ritter, vom Jug miniſterium einen Ruf in das Reichsminiſtertum des nern als Miniſterialdirektor erhalten haben. Die Erhöhung unſerer Bodenwirtſchaſt. Freiburg, 4. Febr. In der letzten Nummer ſeineß Be? einsblattes macht der Bad. Bauernverein nähere Ausf— u rungen über das ſogenannte Gefetz des Minimuns. 8 Ferdi Geſetz des Minimums, heißt es, iſt ein Nalurgeſetz, dre 0 unumſtößlich iſt, das auch von keiner noch ſo klug am 62% U de nen Tiſch ausgedachten Verordnung umgangen werbe 8 Ar kann. Es lautet: Das Wachstum der Pflanze richtet nach demſenigen Nährſtoff, der in geringſter Menge vorhen den iſt, d. h. derjenige Nährſtoff entſcheidet über den Au der Ernte, der verhältnismäßig in kleinſter Menge im den vorhanden iſt. Nun haben wir aber in Veutſchla⸗ mit der Tatſache zu rechnen, daß wir einen Mangel Düngemitteln haben. Angenommen, wir hätten in riebenszeſt ungefätr richts tedüngt. ſe Müſſen wir eh 115 mne die Tatſache dor Augen führen, daß die Verminde⸗ 23 Maeder Zufübrung an Nährſtoffen auch die gleiche Ver⸗ eht erung der Ernteerträgniſſe zur Folge hat. Daraus bas das Bauernvereinsblatt den Schluß, daß das wichtigſte, Di die Regierung heute zu tun habe, die Löſung des f don gemfttelproblems ſet; denn die Förderung der Produk⸗ kſchaffei heute in erſter Linie eine Frage der Düngemittel⸗ de fung, desbalb dürfe die Regierung auch nicht an⸗ eeeufſale N Augemittel machen, ſon⸗ Perz, müſſe dieſe, ſo aut es geht, zu verbilligen ſuchen, dann 5* auch die Erzeugung wieder eine genügende ſein und Waben eine Zufriedenſtellung von Produzenten und menten erreicht werden. f Kritiſche Stunden in der Landwirtſchaft. bendes bene, 5. Febr. Die Leitung des Genoſſenſchaftsver⸗ in badiſcher landwirtſchaftlicher Vereinigungen fordert 1 rem Genoſſeuſchaftsblatt, daß endlich die neuen Ge⸗ Iaant und Kartoffelpreiſe für die kommende Ernte be⸗ n, Ar gegeben werden und führt dann weiter aus: Wollen Aen. kommenden Winter nicht noch mehr hungern, dann 8 — SNS. SN SSS 50 ant umgehend weſentlich höhere Preiſe feſtgeſetzt und be⸗ J Feſchedes un werden. Es iſt fünf Minuten vor 12 Uhr. — daf eht das nicht, daun wird der Landwirt, um auf ſeine i faltet zu kommen, bei der Frühfjahrsbeſtellung vielfach te, mdauetreide und Kartoffeln andere lohnendere Produkte er, Steinen. Wer will ihm das verübeln, wer will den erſten 10 auf ihn werfen? Iſt es nicht ein Unding, wenn der on ſteigerung plötzlich bei den Hauptnahrungsmitteln bie 1 5 geboten wird, wenn man den Landwirt zwingt, bei is Dun hen Arbeitslöhnen, den ſündhaft teuren Futter⸗ und ſi⸗ bine dnitteln, Maſchinen, Geräten, Kleidern, Stiefeln uſw. ich Fol, zeugniſſe billig abzugeben? Man denke doch an die . leaden uns treibe keine Vogelſtraußpolitik. Glaubt viel⸗ 9 kon jemand, daß dadurch die landwirtſchaftliche Produk⸗ Ir gesteigert wird? Gerade das Gegenteil wird bezweckt, 5 unge n immer mehr auf das Ausland angewieſen ſein, 5 e werden hinaußfliegen, die viel zweck⸗ Inland hätten Verwendung finden können.— Artikel wird dann ferner die Forderung erhoben, 552 zu⸗ 1 chland wieder ein Agrar ſtaat mit einem kräftigen nd f ändigen Bauernvolk werden muß. Schließlich wird bſt bat un mehrfach erhobene Forderung, die Zwangswirt⸗ 85 das alernstwendigſte zu beſchränken, wiederholt. 4 Sozial⸗Politik. 5 e Oeltefetung der Keriegsbeſchädigten durch das Neichs⸗ n verwertungsamt. 3.50 mlertberabe, 4. Febr. Von amtlicher Seite wird uns ge⸗ . 1 dle Reichsregierung hat die Notlage der Kriegsbeſchä⸗ een beſonders der Schwerkriegsbeſchädigten ſtets ge⸗ e, at und iſt immer bemüht geweſen, helfend einzugrei⸗ ri⸗ mn denen, die dem Vaterland ihre Geſundheit 1 n. 3 1 wieder neue Exiſtenzmöglichkeiten zu ſchaffe enn biterd Berſorgung der Kriegsbeſchädigten und der Kriegs⸗ r bliebenen mit Heeresgut nicht allen Wünſchen ent⸗ enden werden konnte, ſo iſt hierbei zunächſt zu berückſich⸗ 1 ſche gerade die begehrteſten Waren: Bekleidung, und Schuhzeug im Verhältnis zum Bedarf nur im em Umfange zur Verfügung ſtehen. Ferner fehle n niſation, die die Lieferung an die Kriegsbeſchä⸗ in ſachgemäßer Weiſe übernahm und durchführte. be nunmehr die amtlichen Hauptfürſorgeſtellen für deſchädigte und Kriegshinterbliebene in ihrem Aus⸗ 8 fortgeſchritten ſind, daß ſie die Geſamtvertre⸗ Kriegsbeſchädigten im allgemeinen übernehmen 7 ihnen vom Reichsſchatzminifterium im Beneh⸗ 3 ber Artes, dem Reichsarbeitsminiſterium die Belieferung a n easbeſchädgiten mit freigewordenem Heeresgut über⸗ brge tenden. Zu dieſem Zwecke haben ſich die Haupt⸗ nisch. eden gemeinn tige Geſellſchaften oder kaufmän⸗ nde eſchäftsſtellen anzuglledern. Dieſen fällt die Auf⸗ „ und gde Belieferung der Kreigsbeſchädigten zu ſichern 1 ä ur ohne Rückſicht darauf, ob dieſe einem Kriegsbe⸗ 15 le verbande angehören oder nicht. a 7 ollen e kaufmänniſchen Organe der Hauptfürſorgeſtellen Ne unſg mit den Zweigſtellen des Reichsverwertungsamtes und Arbil zuſammenarbeiten, um den Kriegsbeſchädigten enz egshinterbliebenen die notwendigſten Gebrauchs⸗ 3 erkzen e zu verſchaffen, insbeſondere ſolche Maſchinen, bau 15 ge und ähnlichen Geräte, die für den Wiederauf⸗ berß xiſtenz geeignef ind. Um den Käufern den Er⸗ 1 dementli erleichtern, iſt eine Reihe von Vergünſtigungen, 1 auptfz in der Zahlungsweiſe vorgeſehen. Solange die 5 ſct ge orgeſtellen kauſmänniſche Organiſationen noch , dad t chaffen haben, ſollen die Verbände der Kriegsbe⸗ 10 wiſhen zum unmittelbaren Bezug von Heeresgut in der 5 ie zeit noch berechtigt bleiben. las Ste Sonderregelung iſt hinſichtlich der Wehe, Wirk⸗ nd 10 b bieden ſowie der Schuhzeuge, die den Reichsſtel⸗ pi kölke ung Notſtandsverſorgung der minderbemittleten Be⸗ ählt/ 0 zur Verfügung geſteflt werden, getroffen. Dieſe ahr De nur uch an Kriegs beſchädigte und Kriegshinterblie⸗ bar— r durch die Kommunalverbände ausgegeben werden. —2 Zen„Faden und Neck bargebiete. 29* r ine des Enteignungsgeſetzes. Nach dem Staats⸗ 10% Fuen als Bo aus dem Amtsbezirk Raſtatt folgende Per- eſet, 5 Beiſitzer für Mitwirkung bei der Feſtſtellung der 0 ung im adminiſtrativen Entſchädigungsverfahren des Enleieuungsgefetzes berufen werden: Ge⸗ in G Bader in Raſtatt, Altbürgermeiſter Kohlbecker Aer Langenau, Forſtmeiſter Stephani in Forbach. Van⸗ tur aule in Gernsbach, Gemeinderat Schäfer in Mug⸗ Jer 3 Dekonomierat Vielbauer in 8 3 Ber mögenszuwachsſteuer und Wertpapierbeſitzer. Bei 1 unseri ung des Vermögenszuwachſes wird als An⸗ I ſete Ve öden das auf 31. Dezember 1913 feſtgeſtellte ſteuer⸗ Ateettelte teen, als Endvermögen das auf 30, Juni 1919 6 Natanlen keuerbare Vermögen betrachtet. Für bare Ka⸗ N Bauen dei Banken und Sparkaſſen entſtehen, wie der een e in ſeinem Bereinsblatt ſchreibt, keine dien Nenn bel dieſer Feſiſtelkung, da dieselben mit der en mut wprt eingeſetzt werden. Anders verhält es ſich dan döher t. Wertpapieren, deren Handelswert ſe nach der un Um 1. niedriger als der eigentliche Nennwert ſein dende amt dieſen Wert der einzelnen Papiere feſtzuſtellen, n der ſteucherſeits ein Steuerkurszettel herausgeaben, aus e Ermerliche Kurswert pro 30. Juni 1919 erſichtlich iſt. Uängerreiterung der Augeſtelltenverſicherung. Schon Aineine(r Jeit wird bei den zuständigen Reichsſtellen 0 rweiterung der Verſicherungspflicht in der An⸗ der Nücherung beraten. Wie uns der Gewerkſchafts⸗ erungg licht ollen[Sitz Berlin) mitteilt, ſoll die Ver⸗ 15 rt 112 auf alle Angeſtellten uit einem Einkommen Hum 0. M. ausgedehnt werden. Die Beratungen ſind Lage chluß gelangt und die Neuregelung wird vor⸗ Ageſtedon am 1 April 1620 in Kraft treten. Nach die Ver ten⸗Verſicherungsgeſetz vom 20. Dezember 1911 2 debanzenrungzeflict an ein Einkommen bis zu 5000 rde dinawen. Wer in ſeinem Einkommen über dieſe da ſrezkam, konnte ſich die bisher erworbenen Rechte i teiwillige Verſicherung weiter aufrecht erhalten. eber war verpflichtet, zu diefer freiwilligen Ver⸗ des n Beftragsanteil zu leiſten. Nach einer Ver⸗ neue — Die Konfirmation rückt allmählich nahe. Und da tritt die Frage der Kleiderbeſchaffung für die Konfirmanden in den Vordergrund. Es iſt zwar ſelbſtverſtändlch, daß kirch⸗ licherſeits keine Kleidervorſchriften geltend gemacht wer⸗ den, aber es iſt doch nicht überflüſſig, wenn es öffentlich wieder geſagt wird So wird niemand dagegen etwas ein⸗ zuwenden haben, wenn die Knaben in Klaſſenmützen zur Konfirmation koumen. Bei den jetzigen hohen Löhnen wer⸗ den zwar viele Familien, die früher unterſtützt wurden, heute nicht mehr einer Mithilfe bedürfen. Daneben ſind er ganz außerordentliche traurige Fälle vorhanden, in denen auch eine große Geldgabe nicht ausreichend iſt. Es iſt der Vorſchlag gemacht worden, daß freundliche und hilfs⸗ bereite Leute einmal ihren Kleiderſchrank durchſuchen nach alten Kleidern, die gewendet und für Knaben zurechtge⸗ wacht werden können, weil die Beſchaffung der Stoffe äuß⸗ erſt ſchwierig iſt. Wie ſchön wäre es, wenn Eltern, die einen Sohn verloren haben, nun mit den Kleidern des Sohnes einen Knaven bekleiden würden! Das wäre in der Tat die beſte und ſchönſte Hilfe. Vom Murgwerk. Wie ein uns zugegangenes Schriftchen zeigt, hat die Oberdirektion des Waſſer⸗ und Srtaßenbaues eine kleine amtliche Veröffentlichung über das Murgwerk herausgege⸗ ben, die neben einigen Daten über die Erbauungszeit eine wiſſenſchaftlich⸗gemeinverſtändliche Abhandlung enthält und mit einer Reihe von Plänen und künſtleriſch hervorragen⸗ den Lichtbildern geſchmückt iſt. Man gewinnt aus dieſem Heftchen zum erſtenmal einen Geſamteindruck über die Be⸗ deutung des Werkes und über die Summe der gewaltigen Arbeit, die unter der Oberleitung des hochverdienten Herrn Staatsrat Dr. Karl Krems bei ſchwierigſten Bau⸗ und Wirtſchaftsverhältniſſen geleiſtet worden iſt. Die gegen⸗ wärtige allgemeine Lage hat denen Recht gegeben, die wäh⸗ rend des Krieges unbeirrt und gegen eine Reihe von Wider⸗ ſtänden aller Art ſich für die Vollendung dieſer Großwaſſer⸗ kraftanlage mit allen Mitteln eingeſetzt haben. Wie wir hören, iſt das Werk unmittelbar nach Fertigſtellung ohne die ſonſt übliche Probezeit zum eigentlichen Vollbetrieb übergegangen, eine Tatſache, die bei der außerordentlichen Spannung von 100 000 Volt und bei den wenigen Erfahrun⸗ gen, die beim Bau der diesbezüglichen Apparate vorlagen, nicht hoch genug eingeſchätzt werden kann. Möge die vor⸗ liegende amtliche Veröffentlichung bald der Allgemeinheit durch den Buchhandel zugänglich ſein. n Karlsruhe, 5. Febr. Infolge Perſonalmaugels ſind während des Krieges in den Apotheken vielfach nichtpharma⸗ zeutiſche Hilfskräfte(Laboranten und Helferinnen) verwen⸗ det worden. In einer amtlichen Preſſenotiz der„Karlsr. Ztg.“ wird nun darauf hingewieſen, daß im Intereſſe der Sicherheit für Leben und Geſundheit der Bevölkerung einer mißbräuchlichen Verwendung nichtpharmazeutiſchen Perſo⸗ nals nachdrücklich entgegengetreten werden muß. Apotheker, die Hilfskräfte entgegen den Vorſchriften beſchäftigen, ma⸗ chen ſich ſtrafbar; auch konnte die Zurücknahme der Erlaub⸗ nis zum Apothekenbetrieb in Betracht kommen. ze Ettlingen, 5. Febr. Wie der„Mittelbad. Courier“ hört, beabſichtigen die Albtalbahner, am Sonntag wieder in den Ausſtand zu treten, wenn ihnen bis dahin die Beſchaf⸗ fungsbeihilfe nicht ausbezahlt iſt. au Pforzheim, 5. Febr. Auf dem Pferdemarkt kaufte ein Bauer bei einem Pferdehändler ein Paar Pferde ſchweren Schlags zu 45 000 M. Der Verkauf von Pferden auf dem Markt war fehr lebhaft. zk Weinheim, 5. Febr. Bei der Bürgermeiſterwahl anſtelle des vom Amt zurückgetretenen Dr. Wettſtein wurde der ſozialdem. Gewerkſchaftsſekretär Chriſtian Stock, Mit⸗ glied der Deutſchen Nat.⸗Verſammlung und Obmann des Heidelberger Bürgerausſchuſſes mit 44 von 84 Stimmen gewählt. Die Mehrheitsſozialiſten und die Unabhängigen traten geſchloſſen für Sekretär Stock ein während ſich die bürgerlichen Fraktionen der Abſtimmung entheltien. ** Mannheim, 5. Febr. Die Polizei hatte in den letzten Tagen 74 Perſonen wegen Diebſtahls, Betrugs uſw. ver⸗ haftet. Unter den Verhafteten befindet ſich ein Hauptmann von Stolberg(?) der 156 Paar Schnürrſchuhe im Wert von 20 000 M. geſtohlen hatte; ferner ein Bergmann und ein Taglöhner, die aus 30 Eiſenbahnwagen 1. und 2. Klaſſe im Hauptbahnhof die Plüſchdecken und Ueberzüge entwendeten. Ferner wurden ein Bäcker und ein Taglöhner feſtgenom⸗ men, die Bremsklötze und Eiſenbahnpuffer ſtahlen und ſie einem Alteiſenhändler verkauften. n z Lörrach, 5. Febr. Die Reichszentrale für Kriegs⸗ und Zivilgefangene in Berlin hat ſich damit einverſtanden er⸗ klärt, daß an Wehrleute, die aus der Gefangenſchaft heim⸗ gekehrt ſind und die Erlaubnis erhalten haben, in ihrem früheren Wohnſitz in der Schweiz zurückzukehren, ebenfalls wirtſchaftl. Beihilfen erhalten. Allerdings muß durch Be⸗ willigung der Beihilfen die Gewähr gegeben ſein, daß die Heimkehrer tatſächlich ihre Ausreiſe nach der Schweiz be⸗ werkſtelligen. zen Meßkirch, 5. Febr. Von der Berliner Reichswirt⸗ ſchaftsbehörde war der Kommunalverband Meßkirch telegra⸗ phiſch aufgefordert worden, alles über den Monat Febr. hinaus vorrätige Getreide unverzüglich abzuliefern. Die Berliner Herren kamen aber hier ſchlecht an. Der Bezirks⸗ rat in ſeiner Eigenſchaft als Kommunalverbandsausſchuß wies dieſe Zumutung einſtimmig zurück mit der Begrün⸗ dung, die Herren in Berlin ſollten in erſter Linie einmal dafür ſorgen, daß in Nordͤdeuſchland der Getreidedruſch er⸗ ledigt werde, denn dort ſeien bis heute noch 60 Prozent des Getreides nicht ausgedroſchen. Der Bezirk Meßkirch habe ſeine Pflicht in der Ablieferung erfüllt und behalte ſeinen Getreidevorrat, der knapp bis zur nächſten Ernte reiche. Zweck und Wirkung des neuen Generalpardons. In dem Geſetz über Steuernachſicht, das die Zuſtimmung der Mehrheit der Nationalverſammlung gefunden hat, wird die Vornahme der Steuerberichtigung nur für einen kür⸗ zeren Zeitraum zugelaſſen und die Befreiung von der Nach⸗ zahlungspflicht wird auf die Zeit vor dem 1. April 1915 beſchränkt. Das bisher nicht angegebene Vermögen oder Einkommen kann bei einer der nächſten Steuererklärungen angegeben werden, es muß ſpäteſtens angegeben werden bis zum Ablauf einer Friſt, die der Reichsminiſter der Finanzen in öffentlicher Aufforderung ſetzt. Der jetzt ge⸗ währte Steuerpardon iſt kein Generalpardon, denn Befrei⸗ ung von der Nachzahlung wird nur für die vor dem 1. April 1915 hinterzogenen Steuern gewährt. Die nach dem 1. April 1915 hinterzogenen Steuern vom Einkommen und Vermögen müſſen nachgezahlt werden. Die Wohltat des Steuerpardons wird demjenigen Steuerpflichtigen bezw. ſeinem Erben nicht zuteil, gegen den bereits ein Verfahren der Steuerbehörde ſchwebt. In der Annahme, daß zahl⸗ reiche Perſonen bei der Veranlagung zum Wehrbeitrag von 1013 ihr Vermögen zu niedrig angegeben haben— was zur Folge hat, daß die Perſonen, die unter das Geſetz von 1919 betr. die Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachs fallen, eine um ſo höhere Vermögszuwachsabgabe zu zahlen haben—, wird durch 8 2 des Geſetzes über Steuernachſicht die Mög⸗ lichkeit der Berichtigung des Anfangsvermögens geboten. Er hat allerdings den zehnfachen Betrag des zu wenig ver⸗ anlagten Wehrbeitrages nachzuzahlen, hat aber den ſehr viel größeren, materiell ſehr erheblich ins Gewichts fallen⸗ den Vorteil, daß er bei der nunmehr geringeren Differenz zwiſchen Anfangsvermögen und Endvermögen eine wefent⸗ lich niedrigere Vermögensabgabe zu entrichten hat. * Perſonenſtandsaufuahme für die Steuerveranlagung. Wer ſeine Wohnungsliſte dem Hausbeſitzer noch nicht ab⸗ egeben hat, muß dies unverzüglich tun. Dem Hausbefitzer er ſein em Vertreter ißt non der Steuerbehörde die Nflicht — Die Bierpreiserhöhung. unterlegt worden, zu beſcheinigen, daß alle Perſonen ſeines Hauſes nach dem Stand vom 1. Januar in der Wohnungsliſte enthalten ſind. Lokales. — Kein Sonntagsverkehr. Amtlich wird mitgeteilt, daß an die Wiederaufnahme des Perſonenzugsverkehrs an den Sonntagen noch nicht zu denken iſt. — Erhöhung der Gepäckträgergebühren. Die Gebühren für die Beſtellung und Abholung des Reiſe⸗ und Handgepäcks durch die amtlichen Beſtättereien ſind er⸗ höht worden und betragen je nach dem Gewicht des Ge⸗ pückſtücks 75 Pfg. bis 2.50 Mark. — Kohlenverſchiebungen? Der„Rheiniſch⸗Weſt⸗ fäliſchen Zeitung“ wird aus Berlin berichtet, die würt⸗ tembergiſche Regierung habe einen Transport von 3000 Tonnen Kohlen, die für die württ. Verbraucher be⸗ ſtimmt geweſen ſeien, von Kornweſtheim zum Bodenſee führen laſſen, von wo die Kohlen durch einen Händler in die Schweiz verſchoben worden ſeien. Der Händler habe in der Schweiz 125 Franken für die Tonne er⸗ halten und 70 Franken an die württ. Regierung abge⸗ liefert, er hätte alſo einen Gechinn von 165 000 Fran⸗ ken gemacht. Ferner ſoll die württ. Eiſenbahnverwal⸗ tung 3000 Tonnen Dienſtkohlen, den Bedarf von drei Tagen, an ein ſüddeutſches Zementwerk verkauft haben. Die Reichsregierung habe die württ. Regierung um eine Erklärung erſucht.— Ueber den angeblichen Kohlenver⸗ kauf iſt bisher nichts bekannt geweſen. Die württ. Re⸗ gierung wird ohne Zweifel die Sache klarſtellen. Ueber die Abgabe der Kohlen an das Zementwerk teilt das Südd. Korr.⸗Bur. mit, daß es ſich um eine Aushilfs⸗ und Notmaßnahme gehandelt habe, um das Werk mit Hunderten von Arbeitern nicht zum Stilliegen zu zwingen. — Wünſche der Landwirte. Im würkt. Ernä rungsminiſterium fanden nach dem„Schwarzw. Volks⸗ blatt“ Verhandlungen ſtatt, in denen verſchiedene Wün⸗ ſche der Landwirte vorgebracht wurden. Die Bauern wol⸗ len Einfluß haben auf die Geſtaltung der Preiſe für ihre Erzeugniſſe und auf den Umfang der Ablieferung. Es wurde vorgeſchlagen, daß Beſitzer eines Guts bis zu eimer gewiſſen Größe— etwa 3 Hektar—, wenn ſie eine zahlreiche Familie haben, von jeder Ablieferung befreit ſein ſollen. Für die Erzeugniſſe wurden Min⸗ deſtpreiſe gewünſcht, die ſich durch Teuerungszuſchläge der Preisbewegung der anderen Bedarfsartikel anpaſſen. Ernährungsminiſter Graf iſt nach Berlin gereiſt, um die Anregungen bei den Reichsſtellen zu beſprechen. ep. Notſchreie aus Sibirien. In einem Brief aus Omsk ſchreibt ein deutſcher Landsmann:„Ihr dürft nicht hoffen, uns wiederzuſehen; denn höchſtens 30 Pro⸗ zent aller Gefangenen in Sibirien werden in ihr Vater⸗ land zurückkehren.“— Und eine vom„Volksbund zum Schutz der deutſchen Kriegs- und Zivilgefangenen“ mit⸗ geteilte Schilderung der grauenhaften Not in den ſibi⸗ riſchen Lagern ſchließt mit den Worten:„Vollſtändig gebrochen an Seele und Leib gehen wir den Schrecken eines neuen Winters entgegen. Will niemand in Europa verſtehen oder glauben, daß in Sibirien 260 000 Men⸗ ſchen um ihr Leben kämpfen, in einer Lage, die nicht einmal Tiere ertragen können, Menſchen, nichts anderes als nur Menſchen, die leben und noch einmal die wieder⸗ ſehen wollen, die ſie lieben? Wir haben keine Hoffnung mehr, wir haben den Glauben an Gott und die Welt ver⸗ loren!“ 4 Der Ausſchankpreis für Bier darf in den Wirtſchaften künftig höchſtens be⸗ tragen: bei 0,25 Liter 30 Pfg., bei 0,3 Liter 35 Pfg., bei 0,35 Liter 40 Pfg., bei 0,4 Liter 45 Pfg., bei 0,5 Liter 55 Pfg. Für Bier in Flaſchen beträgt der Höchſtpreis: bei Abgabe in der Wirtſchaft zum ſofor⸗ tigen Gebrauch 55 Pfg. für 0,35 Liter, 70 Pfg. für 0,5 Liter, 95 Pfg. für 0,7 Liter; beim ſonſtigen Ver⸗ kauf an den Verbraucher, insbeſondere beim Verkauf über die Straße: für 0,35 Liter 45 Pfg., für 0,5 Liter 60 Pfg., für 0,7 Liter 75 Pfg. Die Bezirksämter können für eingeführtes Münchner⸗, Pilſener⸗ und Kulm⸗ bacher⸗Bier beim Erwerb und beim Ausſchank einen höhe⸗ ren Preis zulaſſen. 5 N — Die Brennholzpreiſe ſind durchſchnittlich um 50 v. H. erhöht wurden. Der Ster Buchenholz koſtet jetzt je nach der Landesgegend 36—46 Mk. Nadelholz 27-35 Mk. f — Für Obſtwein Apfel⸗ und Birnenwein und deren Miſchungen) gelten mit ſofortiger Wirkung folgende Höchſtpreiſe: bei Verkauf durch den Herſteller an den Handel und an den Verbraucher 1 Mk. für den Liter (ausſchließtich Weinſteuer, einſchließlich Umſatzſteuer), bei Weiterverkauf im Handel 1.25 Mk. für den Liter(aus⸗ ſchließlich Weinſteuer, einſchließlich Umſatzſteuer), bei Ver⸗ abreichung im Ausſchank 2 Mk. für den Liter(ausſchließ⸗ lich Weinſteuer, einſchließlich Umſatzſteuer), Obſtwein, dem Traubenwein zugeſetzt iſt, gilt als Obſtwein. Ein Preis⸗ zuſchlag iſt unzuläſſig. f — Der Kleinverkaufspreis für ungeſtreckte Inlands⸗ Marmelade für das neue Wirtſchaftsjahr iſt auf Mk. 3.24 pro Pfund feſtgeſetzt. Es darf zu dieſem Preiſe nur Marmelade mit 50% Zuckergehalt und Obſtmark ohne Zuſatz von Streckungsmitteln verkauft werden. Der Preis für die neue Marmelade mußte bedauerlicher Weiſe gegen⸗ über dem vorjährigen Preiſe weſentlich erhöht werden. Die Urſache liegt darin, daß infolge der Zuckernot der für die Marmeladeherſtellung benötigte Zucker zum beträcht⸗ lichen Teil aus dem Auslande eingeführt werden muß, wofür unter Berückſichtigung der ungünſtigen Valuta außerordentlich hohe Preiſe zu bezahlen ſind. Da ein Teil des Zuckers auch aus dem Inlande geliefert werde kann, ſo werden von vornherein die Preiſe für Auslands⸗ und Inlandszucker ineinander verrechnet und in der Marme⸗ ladenpreis einkalkuliert. Nur dadurch iſt es erreicht werden, den Preis für Inlandsmarmelade noch weſentlich billiger zu geſtalten als die Preiſe für Auslandsmarmelade, welche zur Zeit ungefähr das Doppelte des Preiſes der neuen Inlandsmarmelade betragen. Herantworilſch kör die Nebäfiar Pa mmer mant enden Amtliche Bekanntmachungen Verordnung. (Vom 26. Januar 1920.) Die Aufbringung von Pferden zur Erfüllung des Friedens⸗ a vertrages. Zum Vollzug der Bekanntmachung des Reichs⸗ wirtſchaftsminiſters vom 2. Dezember 1919 über die Anforderung don Tieren zur Erfülbeng des Friedensvertrages(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 1938) wird in Ergänzung unſerer Verordnung vom 2. Januar 1920, die Aufbringung von Rindvieh, Schafen, Ziegen und Geflügel zur Erfüllung des *(Geſetz⸗ und Verordnungsblatt ite 3) verordnet, was folgt: Bz 1 § 1. Die Aufbringung, Lieferung und Abgabe der zur Erfüllung des Friedensvertrages von Baden angeforderten Pferde erfolgt unter Lei⸗ tung eines vom Miniſterium des Innern be⸗ ſtellten ſtaatlichen Kommiſſars. § 2. Der Ankauf ſowie die An⸗ und Abliefe⸗ rung der aufzubringenden Pferde wird der Ba⸗ diſchen Landwirtſchaftskammer übertragen. Dieſe hat dabei nach den grundſätzlichen Anweiſungen des Reichswirtſchaftsminiſters, des Miniſteriums des 5 und des ſtaatlichen Kommiſſars zu verfahren. § 3. Zur Feſtſtellung der Zahl der für die Abgabe in Frage kommenden Pferde hat in jedem; Amtsbezirk durch eine dreigliedrige Kommiſſion eine Vormuſterung ſämtlicher zweijährigen und älteren Hengſte ſowie der 1½ jährigen und älteren Stutfüllen und Stuten aller Schläge ſtattzufinden. Die Kommiſſion beſteht aus dem Bezirkstierarzt als Vorſitzenden, einem Sachverſtändigen des Bezirks und einem Arch ſtändigen aus einem Nachbarbezirk. Die beiden Sachverſtändigen werden durch das Bezirksamt deſtellt. Die Muſterungsorte ſind ſo zu wählen, daß ſie von dem Standort der Pferde tunlichſt nicht mehr als 10 bis 15 Kilometer entfernt ſind. Die für die Abgabe in Betracht kommenden Pferde sind von der Muſterungskommiſſion nach beſun⸗ derer Anweisung des Miniſteriums des Innern etrennt nach Geſchlecht und Alter unter genauer Beger ung in beſondere Liſten(Vormerkungs⸗ liſten) einzutragen. Den Beſitzern oder deren Vertretern ſind die in der Liſte vorgemerkten Tiere durch die Kommiſſion zu bezeichnen. Da⸗ bei iſt ihnen zu eröffnen, daß die Pferde bis auf weiteres beſchlagnahmt ſind und vor Aufhebung der Beſchlagnahme nur mit ausdrücklicher Geneh⸗ migung des Bezirksamts weiter veräußert oder in einen anderen Amtsbezirk verbracht werden dür⸗ ſen. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Aufrechterhaltung der Beſchlagnahme nach erfolgter Veräußerung oder Entfernung aus dem Bezirk als geſichert erſcheint. Die, Kaſtration der in den Liſten vorgemerkten und beſchlagnahmten Hengſte iſt verboten. Ausnahmen kaun das Miniſterium des Innern zulaſſen. Die Vorführung der in ſtaatlich unterſtützten ſſthaltungen aufgeſtellten Deckhengſte zur Vormuſterung iſt nicht erforderlich. Sie müſſen jedoch in die Liſten aufgenommen werden, ſofern ſie nach Schlag und Alter für die Ablieferung in Betracht kommen. 4. Die nach Anordnung des Reichswirt⸗ ſchaftsminiſters vom Lande Baden aufzubringen⸗ den Pferde legt das Miniſterium des Innern auf Grund des bei der Vormuſterung feſtgeſtellten Pferdebeſtandes auf die Amtsbezirke um und teilt dem Bezirksamt die Zahl und Art der im Bezirk aufzubringenden Pferde mit. Der Landwirt⸗ ſchaftskammer wird vom Miniſterium des In⸗ nern ein Aufbringungsplan übermittelt, aus dem die Zahl und Art der in jedem Amtsbezirk zu be⸗ ſchaffenden Pferde erſichtlich iſt. 5. Die zur Ablieferung angeforderten Pferde ſind aus den von der Vormuſterungs⸗ kommiſſion in die Vormerkungsliſte aufgenomme⸗ nen und beſchlagnahmten Tieren durch die Land⸗ wirtſchaftskammer möglichſt im Wege des frei⸗ bändigen Aufkaufs zu erwerben. Zu dieſem weck iſt der Landwirtſchaftskammer durch die ſezirksämter eine Abſchrift der von der Kom⸗ miſſion bei der Vormuſterung aufgeſtellten Liſte zu übermitteln. Ueberſteigt die Zahl der in einem Bezirk erworbenen Pferde das Aufbringungsſoll, ſo hat die Landwirtſchaftskammer hiervon dem ſtaatlichen Kommiſſar ſofort Mitteilung zu machen, damit dieſer erforderlichenfalls für einen Ausgleich zwiſchen den einzelnen Bezirken Sorge tragen kann. Wenn es in einem Amtsbezirk der Landwirt⸗ ſchaftskammer nicht gelingt, die angeforderte Pferdezahl im freien Ankauf zu erwerben und die Beſchaffung der aufzubringenden Tiere auch durch Ueberweiſung aus anderen Bezirken nicht möglich iſt, ſo hat das Bezirksamt auf Antrag der Landwirtſchaftskammer die vollſtändige Liefe⸗ rung des Aufbringungsſolls des Bezirks durch Enteignung der fehlenden Pferde alsbald ſicherzuſtellen. Zum Zwecke der raſchen Durchführung des Ankaufsgeſchäfts oder des Enteignungsverfahrend kann das Bezirksamt die Vorführung aller für die Abgabe in Betracht kommenden, bei der Vormuſterung vorgemerkten oder von der Land⸗ wirtſchaftskammer zum Ankauf oder zur Enteig⸗ nung vorgeſchlagenen Pferde an beſtimmten Sammelorten anordnen. Die Beſitzer der vor⸗ zuführenden Pferde ſind aufzufordern, behufs Auskunftserteilung bei der Vorführung entweder ſelbſt zu erſcheinen oder bevollmächtigte Vertr zu entſenden. Ebenſo haben die Bürgern der Gemeinden, aus denen Pferde vorzuf ſind, oder deren Stellvertreter zu dieſem Zwecke bei der Vorführung anweſend zu ſein. § 6. Enteignungsbehörde iſt das Bezirksamt. Zur Feſtſetzung der Entſchädigung für die ent⸗ eigneten Pferde hat das Bezirksamt eine Saß verſtändigenkommiſſſon zu ernennen. Der lieferungspflichtige iſt vor der Feſtſetzung der ſchätzungsſumme durch die Abſchätzungskom ion zu hören. Im übrigen richtet ſich das f ſchädigungsverfahren nach dem Geſetz über Eut⸗ eignungen und Entſchädigungen aus Anlaß des Friedensvertrags zwiſchen Deutſchland und den alliierten und aſſoziierten Mächten vom 31. Au⸗ guſt 1919(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 1527). § 7. Ob und in welchen Fällen im Sinne des 0 9 Abſatz 2 der Bekanntmachung des Reichswirt⸗ chaftsminiſters vom 2. Dezember 1919 die Ver⸗ gütung und im Falle der Enteignung die Eur⸗ ſchädigung in Form gleichartiger Tiere gewährt wird, entſcheidet das Miniſterium des Innern. 8. Die Beſitzer der zur Ablieferung an⸗ gekauften oder enteigneten Pferde haben dieſe auf Anforderung der Landwirtſchaftskammer oder genf Beauftragten zur Unterſuchung auf Sen⸗ enfreiheit oder auf Vorhandenſein von Ge⸗ währsmängeln an beſtimmten Orten vorzuführen. 8 Die Vorführung der für die Abgabe in Betracht kommenden Pferde zu den auf Grund der Ss 3, 5 und 8 dieſer Verordnung anberauni⸗ ten Tagfahrten hat durch die Beſitzer unentgelt⸗ lich zu erfolgen. Auch haben dieſe die ihnen enteigneten Tiere unentgeltlich zur Ablieke⸗ — bis zur nächſten Viehverladeſtelle zu ver⸗ ur Verhängung der in§ 6 Abſatz 2 der Be⸗ kanntmachung des Reichswirtſchaftsminiſters vom 2. Dezember 1919 im Falle der Weigerung des Verpflichteten vorgeſehenen Ordnungsſtrafen iſt das Bezirksamt zuſtändig. Dieſes hat auch für die zwangsweiſe Einziehung der durch die etwa ngeordnete Vorführung oder Ablieferung durch — ewachſenen Asten Sorge zu tragen. cnra . 7 ſtatt. tigen Beſprechung freundlichſt eingeladen. von der Landwirtſchaftskammer 7955 nde zu legen find. Die aus der Zahl der ſeeſieferten Tiere und den Richtpreisſätzen fich er⸗ gebende Geſamtſumme darf von der Landwirt⸗ ſchaftskammer nicht überſchritten werden. Ebenſo dürfen im Falle der Enteignung von Tieren die von jeder Sachverſtändigenkommiſſion insgeſamt e ee die ſich aus 0 o. Das Min 8 Jed fr 5 Ri 5 t p— i 1 11 ü Richtpreiſen ergebende Geſamtſumme nicht aber⸗ 1 ſteigen. 3 3 In der für enteignete Pferde ese Ent- ſchädigung ſind die Koſten für die B. ſchaffung eines neuen Beſchlägs für die Pferde in egriffen. Wird das Beſchläg vom Beſitzer nicht mit abge⸗ liefert, ſo kann dafür ein entſprechender Betrag an der Entſchädigung in Abzug gebracht werden. § 11. Die Auszahlung der Kaufpreiſe und der Entſchädigungen für die enteigneten Tiere Sele mittelſt Ueberweiſung im bargeldloſen Verkehr durch die Landwirtſchaftskammer. Die bei den Enteignungen feſtgeſetzten Entſchädigungsbeträge ſind der Landwirtf aftskammer durch das Be⸗ zirksamt mitzuteilen. Die Landwirtſchaftskammer zahlt die Entſchädigungsſummen nach Prüfung der Anforderungen aus. Etwaige Streitigkeiten zwiſchen der Enteignungsbehörde und der Land⸗ wirtſchaftskammer über die Höhe der im Einzel⸗ falle zu zahlenden Entſchädigung entſcheidet das Miniſterium des Innern. g 5 § 12. Die Tierbeſitzer ſind verpflichtet, die von ihnen gelieferten oder ihnen enteigneten Pferde zurückzunehmen, ſofern ſie von der franzöſiſch⸗ belgiſchen Abnahmekommiſſion auf der Sammel- ſtelle zurückgewieſen werden. Zur Vermeidung von Verwechslungen ſind die zur Ablieferung an⸗ gekauften oder enteigneten Tiere durch Brand⸗ oder Haarſchnittzeichen genau zu kennzeichnen! Die Zeichen dürfen nur auf der vechten Kör⸗ perſeite angebracht werden. Für die zurückgewie⸗ 1 55 Tiere hat die Landwirtſchaftskammer als⸗ bald Erſatztiere zu beſchaffen, die nach den gleichen Grundſätzen aufzubringen ſind.. Ueber das Vorliegen von Umſtänden, welche Kohlen⸗Kleinhandelshöchſtpreiſe Gültigkeit: ——— Im Bezlet des Kommunalverbandes Mannheim ⸗Land haben folg ge Kohlen⸗Kleinhandelshöchſtpreiſe:. f Ziege Preis für 1 Zentner: E ſagt die Geſchäftsſt. „ 2 in Körb. W *— 1855 i uh 0b. Sack. ö Line weiße — ger: frei vorsfrei ins wagen: Haus: Hans: g a Mt. Mt. entlaufen. Abzugebe Ruhr⸗Eßſtückkohlen 10.35 10.75 eg. Belohnun „ Stlckkoh fen 10.30 10.70 geg e 17 „ Fettſchrot und Maſchinenkohlen 10.20 10.60 1 a „ Fettnuß 5 IE 33 8 5 8 Eine viertelgewundene g „ Eßnuß 1 und 1 37 5 5 l : egen en: 4„ 1 0 e „ Schmiedenußkohlen Il un 5 5 l 2 2 aſt neu zu verkaufen.. „ melierte Schmiedelohlen. 10.25 10.65 8 2 Zu s in der 2 „ Anthrazit⸗Nußkohlen!!!!! 11.15 11.55 2 E gen in 0 9 2 5 5 15 4 1 8 Exvedition. 6 8 „ 1 7 II—. 2— 7 0 2 1, 5 8 Zwei gleiche. 1 Ad Een 9% 1% f gefinellen mit Rü, . Grone ell 8 1295 14— 3 teil. mern 5 7 robkoks(Gießereikoks 3. 8 E 2 Fe ung. „„ CC.. 2 23 2 2 2 gleiche Sub.% 5 355550 5— 14. a 1. 5 W 13.85 14.25 ſtellen, faſt neu mit 5 7 J Conſolidation. 14.— 14.40 3* * e 1405 1445 Röſte und paſſendef Ze I 13.90 14.30 Schrank, ſchöne mod. en . 75*—* Braunkohlenbrikets„Union Für die Zemeinde Laden 8.85 Die Preiſe gelten bis auf Weiteres. Ueberſchreitungen Strafen und Entzug des Kohlenhandels zur Folge. Mannheim, den 2. Februar 1920. Kommunalverband Mannheim-Land. Kaufmänniſche burg ermäßigen ſich die vorſtehenden Sätze wegen güaſtigeren Frachtverhältniſſen um 15 Pfennig für den Zentner. Kücheneinrichtun Giſerne Kinder haben f 5 ger groß, ſehr e 1 verkaufen Wilhe 55 Abteilung. 1 ſtraße 42. 4 ler die Rücknahmepflicht im Einzelfalle ausſchließen, entſcheidet im Streitfalle endgültig das Miniſte⸗ rium des Innern. ö S 13. Dieſe Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Karlsruhe, den 26. Januar 1920. Miniſterium des Junern. ez. Remmele. g Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffent⸗ lichen Kenntnis. a Mannheim, den 2. Februar 1920. Badiſches Bezirksamt— Abt. I. Ausfuhr nach der Schweiz betr. Nachdem durch neuerliche Ausfuhrverbote des Reichswirtſchaftsminiſters die Ausfuhr von Textil⸗ waren, Holzwaren(insbeſondere Möbeln), Ton⸗ waren, Glas und Glaswaren, Eiſen und Eiſen⸗ legierungen, ſowie Waren hieraus, hierunter fallen auch Herde verboten worden iſt, ſind nahezu ſämt⸗ liche der von uns unterm 5. Dezember 1919 Nr. 96397 unter Ausfuhrverbot geſtellten Waren auch von Seiten des Reiches für nicht mehr aus⸗ fuhrfrei erklärt worden. Auch die Ausfuhr von Schuhen iſt ſeitens des Reichs unterſagt. Haus⸗ haltungsgegenſtände, Gegeſtände des täglichen Be⸗ darfs, ſowie landwirtſchaftliche Gebrauchsartikel, fallen in der überwiegenden Mehrzahl unter eine der obengenannten Warengruppen und ſind deshalb unter dieſem Geſichtspuntt ausfuhrverboten. Es liegt hiernach keine Veranlaſſung mehr vor, die von uns angeordnete Ausfuhrſperre auch weiterhin aufrecht zu erhalten. Sie wird deshalb hiermit, aufgehoben. Dies bedeutet, wie bereits aus den vorſtehenden Ausführungen ſich ergibt, daß de bezeichneten Waren künftighin nur bei Vorliegen eines Aus⸗ fuhrbewilligung gemäß den ſeitens des Reichs er⸗ gangenen Vorſchriften erfolgen darf. Es können alſo dieſe Gegenſtände aus dem deutſchen Reiche nur ausgeführt werden, wenn für ſie entweder von dem Reichskommiſſar für Aus⸗ und Einfuhrbe⸗ willigung in Berlin oder ſeinem Beauftragten in Karlsruhe oder von einer der nach der Verordnung vom 20. Dezember 1919 über die Außenhandels⸗ kontrolle(R. Geſ. Bl. S. 2128) errichteten Außen⸗ handelsſtellen eine ausdrückliche Genehmigung zur Ausfuhr erteilt worden iſt. Karlsruhe, den 25. Januar 1920. Ministerium des Innern gez. Remmele. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffent⸗ lichen Kenntnis.. Mannheim, den 29. Januar 1920. Bad. Bezirksamt Abt. I. 2 n Ditom 0 N Wirksamstes Mittel zur Ver- tilgung von Mäusen und Ratten ——ĩ— empfiehlt Germania Drogerie Fr. Wagner's Nachf. Inhaber: W. Höllstin. Sammei⸗Anzeiser zur für Mliglieder der Jandw. Ein- z. Versaufsgenoffenſchaft. Am Sonntag, den 8 Fehrnar d. 3 nachmittags 3 Uhr findet im Saale zum Hir ſch in Ladenburg eine landwirtſchafil. Beſprechung mit Vortrag des Herrn Pr. Schenk Karlsruhe über Landw. Steuerfragen Unſere Mitglieder ſind zu dieſer wich⸗ Der Voran. Soztaldemokraiisebe Partei. Sams cg, den 7. Febe uns, abends ½8 Uhr in der„Pfalz“ Hutglieder⸗Jersammlung. M. monatlich. Der Allgemeine Ortstran Seckenheim. 4 Nele pile egen Umtauſch abzug, f 55 enfcagen in dee bels Geſchäftsſtelle ä 466 635 ü RenRasse Bekanntmachung. Die Herren Ausſchußvertreter werden hiermit zu der am Samstag, den 7. Februar 3920, abends ½8 Uhr, im Bürgerausſchußſaal dahier ſtattfindenden Außerordentlichen Ausſchuß⸗Si ergebenſt eingeladen. Tages⸗Ordnung: 1. Erhöhung der Beiträge und Leiſtungen. 73 2. Aenderung der Kaſſenſatzung 88 2, 21. 9 Seckenheim, den 30. Januar 1920. Der Vorſitzende: Heierling. 4 b Abf. J,. 27, 28, 29. „N44, 67, 82. Abſ. II, Buchſtabe a. . K be Wollstaub. ab Friedrichsfeld. 2 Main⸗Neckarbahn en“ ln pfiehlt Carl Arne, ker ſchuſ ew Kronleuchte! zu verkaufen. Zu! Anzug gegen Kartoffel. erfrag. Kaſerne, La wehrſtr. 2, Bau 4 b) Kö tzung 445 195 Abſ. l. ischlas, Gllederrelss“ Abſ., 30, Nervenschmerzen, Koſtenlos teile ich 9 mit, wie tauſende tienten durch ein einfa Mittel in kurzer Zelt lung fanden. Kran, ſchweſter Carel Wiesbaden A 41. Tranſier. Frole Curnerſchaft demenbeim. Morgen Samſtag abend ½9 Uhr im Lokal Deulſcher Hof Turnratsſitzung Um vollzähliges erſcheinen ſämtlicher Turn⸗ rats⸗Mitglieder, ſowie der Vorturnerſchaft bittet Der Vorſtand 8 Turnerbund„Jahn“ Jeckenheim. Der wichtigen Punkte wegen iſt vollzäh Turnverein Seckenbeim E. U. e 1898. Heute Abend von ½8—9 Uhr Turnſtunde anſchließend Turnratsſitzung Erſcheinen unbedingt notwendig. Der Parſtand. Unſerm aus langjähriger franzöſiſcher Gefangenſchaft zurückgekehrten Mitglied Fleismansgabe Morgen Samstag, den 7. Februar Jakob Volk erhalten rufen wir auf dieſem Wege ein„herzliches. Nr. 1 bis 824 1 Unnkommen“ entgegen und freuen uns ſeiner be 1 Hart mann den Heimkehr. Der Turnrat. e* zeſun 5 bei Wag g r Neudeck* Am Samstag, den 7. Februat 1920. r. 1354 bis 2059 1 abends ½7 Uhr findet im Saale zum Ralserhof unſer diesjähriger Turner⸗Ball verbunden mit tutnellschen Nulfühtungen ſtaut. Hierzu laden wir unſere verehrl. aktiven und paſſiven Mitglieder freundlichſt ein. Der Turnrat. NB. Die letzte Tuinstunde vor dem Ball findet heute Abend ſtatt. Wir bitten um vollzähliges E' ſcheinen. Die Leitung. Cücilief-Bercf. Söfenpelf. Hente Abend ½8 Uhr Hauptprobe der Damen bei Metzgermeiſter Gropp Nr 2060 bis 3000 bei Metzgermeiſter Gruber. Die Bewohner der Hochſtädt erhalten Mengen bei Metzgermeiſter Schertel. liu s entfällt auf den gültigen Wochenan id die ganze Karte 200 und für die halbe gel 100 gr. Fleiſch. 2 0 Jeder Bezugs berechtigte hat bel diese nun gabe Anspruch auk seine volle menge Fleiz gen Der Preis des Fleiſches beträgt 2.60 M. w Bei dieſer e iſt die Nummer 5 der Innenſeite des Fleiſchausweiſes gültig und. entwertet werden.* 6 der Die Verkaufszeit bei den Meggen iſt feſtgen Samstag, vormittags von 8—12 Uhr und n der wittags von 1—6 Uhr. Seckenheim, den 6. Februar 1620. Lebensmittelamt. rat im„Kaiſerhof“(Saal), wozu Sängerinnen und Sänger einladet Der Vorſtand. Medizinal⸗Perband Jetkenheim. Bekanntmachung. Mit Beginn des Monats iſt der Bei⸗ trag fällig und werden die Mitglieder erſucht, menge müſſen deshalb vorläufig u denſelben wenn möglich am 1. oder 2. Sonn- folgende Abzüge an der Geſamtbeliefe 0 tag jeden Monats zu entrichten. Kaſſen- einzelnen Haushaltungen ſtattfinden und ein. ſtunden ſind jeden Sonntag nachmittag von wie fogt: 7 9 12—3 Uhr bei Kaſſier Ruf, Friedrichſtr. 95. Ferner werden alle diejenigen, welche ihre Mitgli⸗dsbucher noch nicht abgeholt haben er⸗ ſucht, dieſelben bis Sonntag, den 8. Februar abzuholen. Der Beitrag beträgt für eine Familie 5.— M., für eine Witwe mit Kindern 4.50 M. und für eine einzelne Perſon 2.50 Verſtand. N 7 . 2 Kranken der nicht aus reichen, ſo müßte bei einer menge von 1½ und 1¼ Liter ein ½ Liter gekürzt werden.. Hollmilchverſorgung 7 Da in be von 1¾ Liter und mehr ½ Lite .„ bis 1½ Ltr./ Sollten an einzelnen Tagen dieſe * Seckenheim, den 6. Februar 19 2