blatt der Bürgermeisterämter Seckenheim, Ilvesheim, Hleckurhdusen und Edingen. Abonnements preis: mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage. Monatlich 2.— 4 mit i 5 Trägerlohn. Di di t b Ouartal 7 0c ae ſchl. Deſtelgrdl. Cech rd 1c Freitag, 20. Februar 1920. Juſerationsprets: Die einſpaltige Petitzeile 40 Pfg., Reklamen 1.30 Mk. 97 555 No. 43 k. Dei öfterer Aufnahme Nabatt. Fernſprechanſchluß Nr. 16. Der Dreierrat an Holland. 5. e, Paris, 17. Febr. 5 An wort des Oberſte n Rats der Alliierten, zn der Frage der Auslieferung Wilhelms Vorl Holland gerichtet worden iſt, hat folgenden aut: 5 0 fie Mächte haben von der Antwort der holländiſchen lch den 9 auf ihre Note vom 15. Januar 1920 hinſicht⸗ der Auslieferung des deutſchen Exkaiſers Wilhelm mmer zollen zwecks deſſen Verurteilung Kenntnis 8 den Mächten während des Kriegs im 9 5 8 Intereſſe() gebrachten ungeheuren Opfer geben ein Mächten das Recht, die Niederlande zu bitten, auf eigerung zurückzukommen, die ſich ſtützt auf an⸗ are aber ganz perſönliche Erwägungen ei⸗ e ertaats, der im Krieg abſeits geſtand en und übe nicht genau alle Pflichten und Ge⸗ — der gegenwärtigen Stunde ab⸗ 9 Nächte verlangen von der königlichen Regierung lite Preisg abe ihrer traditionellen uche mur ſie glauben aber, daß die Natur ihres Ge⸗ . dr genügend gewürdigt wurde. Es handelt ſich um Mächte des Preſtiges(Ruhm und Anſehen) und s achte widmen dem Gefühle der Gewiſſenhaftigkeit dsa kaats mit begrenzten Intereſſen ebenſoviel Auf⸗ 0 enkeit, wie der wohlüberlegten Forderung der Groß⸗ Um jedoch den verantwortlichen Ur⸗ nicht es großen Kriegs abzuurteilen, können A die Schaffung eines Oberſten Gerichts abwarten, ird der Verfolgung internationaler Verbrechen betraut erade das in Ausſicht genommene Urteil wird Ne ſolchen Gerichtshof den Weg ebnen. A bund Mächte wünſchen, feſtzuſtellen, daß der Völker⸗ I decch keinen ſolchen Grad der Entwicklung erreicht Deb es ihm oder in irgendeinem durrh ihn ins Geng trrufenen Gericht gelingen könnte, vollſtändige Aung zu ſchaffen. e 8 e die Weigerung der Königlichen Regierung, den len igen Kaiſer auszuliefern, nicht einen unheil⸗ hren organg ſchaffen, der geeignet wäre, jedes Ver⸗ 0 eſt eines jeden internationalen Gerichtshofs gegen ellte Schuldige unwirkſam zu machen? Die Re⸗ der Niederlande macht geltend, daß das Ausliefe⸗ eſuch von ihr nur vom Standpunkt ihrer eige⸗ ſchei 19700 aus ins Auge gefaßt werden könne. Sie meinſam bei nicht in Erwägung zu ziehen, daß ſie ge⸗ Beſt mit den ziviliſierten Nationen die Pflicht hat, en biafung der Verbrechen gegen das Völkerrecht und 8 ie Grundſätze der Menſchlichkeit ſicher zu ſtellen, chen, für die in heute unleugbarer Weiſe Wil⸗ on Hohenzollern eine ſchwere Verant⸗ t zufällt. 26 ate vom 15. Januar wurde überreicht im Namen —Hächten, den Unterzeichnern des Friedensver⸗ trags und gemeinſamen Beauftragten(!) des größten Teils der ziviliſierten Nationen. Wie könnte die holländiſche Regierung vergeſſen, daß es der Politik und dem perſönlichen Handeln des zur Aburteilung verlangten Mannes zuzuſchreiben iſt, wenn nahezu 10 Millionen Menſchen in der Blüte ihres Alters brutal dahingemordet wurden, wenn dreimal mehr Men⸗ ſchen gräßlich verſtümmelt oder in ihrer eſundheit ge⸗ ſchädigt wurden, wenn Tauſende von Quadratkilometern bisher induſtriereichen, friedlichen und glücklichen Landes verheert und zerſtört wurden, wenn die Kriegsſchuld Hun⸗ derte von Milliarden überſteigt und wenn alles dies ge⸗ ſchehen iſt zum Schaden von Menſchen, die ihre Freiheit, wie die Freiheit ihrer Kinder und die Freiheit der ganzen übrigen Welt verteidigt haben. N Das wirtſchaftliche und ſoziale Leben der Völker wur⸗ de erſchüttert und iſt noch gefährdet durch Not und Elend, das eine fürchterliche Folge des von Wilhelm II. ent⸗ feſſelten Krieges iſt. Die Alliierten können die Ueber⸗ raſchung nicht verbergen, die ſie empfanden, als ſie in der holländiſchen Antwort nicht ein einziges Wort der Mißbilligung für die von dem Kaiſer be⸗ gangenen Verbrechen fanden, Verbrechen, die die Urgefühle der Menſchheit und der Ziviliſation aufrütteln und de⸗ ren unſchuldige Opfer namentlich auch ſehr viele hol⸗ ländiſche Staatsangehörige auf hoher See wur⸗ den. Es ſtimmt vollſtändig überein mit den Zielen des Völkerbunds, Beihilfe zu leiſten bei der Beſtrafung ſolcher Verbrechen. Wie könnte man ſich dem Eindruck jeder reaktionären Kundgebungen entziehen, die eine Folge der Weigerung Hollands wären. Wie könnte man verkennen, welche gefährliche Stärkung alle jene erführen, die mit der Beſtrafung der Schul⸗ digen und ihrer exemplariſchen Aburteilung, welcher Geſellſchaftsklaſſe ſie auch angehören mögen, wenn ſich Holland widerſetzt. Holland, deſſen Geſchichte lange Kämpfe(gegen England und Frankreich. D. Schr.) um die Freiheit auſweiſt und das um der Ge⸗ rechtigkeit willen ſo ſchwer gelitten hat, ſollte nicht eine ſo enge Auffaſſung ſeiner Pflichten bekunden und ſich damit außerhalb der Gemeinſchaft der Welt ſtellen. Zu den Pflichten, denen ſich aus nationalen Gründen niemand entziehen kann, gehört es, ſich mit uns zu vereinigen in der exemplariſchen Beſtra⸗ fung der verantwortlichen Urheber des Un⸗ heils und der Schäden des Kriegs und ſich zu bemühen, die deutſche Nation zur Auffaſſung der Menſchlichkeit zurückzuführen, da ſie im⸗ mer noch zögernd auf den falſchen Theorien ihrer Regie⸗ rung beharrt, die offen ausſprechen, daß Gewalt vor Recht gehe und der Erfolg das Verbrechen heilige. Die Mächte möchten der Regierung der Niederlande in Erinnerung bringen, daß ſ'e, falls ſie darauf beharrte, ſich um die Anweſenheit der kaiſerlichen Familie auf hol⸗ ländiſchem Gebiet ſo nahe an der Grenze nicht zu be⸗ kümmern, ſowohl direkt verantwortlich iſt dafür, Poſtſcheckkonts: N Be Nr. 19819. dem Verbrecher vor den Forderungen des Rechts n Schutz zu nehmen, als auch verantwortlich für die für Europa und die ganze Welt ſo gefährliche Pro⸗ paganda. Die ſtändige Anweſenheit des Exkaiſers unter durchaus unwirkſamer Kontrolle in geringer Entfernung von der deutſchen Grenze, ſo daß er das Zentrum einer tätigen und wachſenden Intrige vieler bleibt, ſtellt für die Mächte, die zur Beſeitigung dieſer tödlichen Ge⸗ fahr übermenſchliche Opfer gebracht haben, eine Be⸗ drohung dar. Die Mächte haben die Pflicht, ſol⸗ che Maßregeln zu ergreifen, wie ſie ihnen ihre eigene Sicherheit gebietet. 5 Die Mächte können das peinliche Gefühl nicht verheh⸗ len, das ihnen die Weigerung verurſacht, ihnen den Ex⸗ kaiſer auszuliefern, ohne irgend eine Prüfung der Mög⸗ lichkeit, wie die Weigerung Hollands in Einklang geben werden könnte mit jenen Vorſichtsmaßnahmen, ſei es an Ort und Stelle, ſei es in der Entfernung des Exkaiſers vom Schauplatz ſeines Verbrechens, durch die er gleich⸗ zeitig außer Stande geſetzt wäre, in Deutſchland zu⸗ künftig ſeinen unheilvollen Einfluß auszuüben. 25 Obwohl ein ſolcher Vorſchlag dem Verlangen der Ver⸗ bündeten nicht ganz eutſprochen hätte, hätte er doch Zeugnis gegeben von jenen Gefühlen, denen ſich Hol⸗ land unmöglich entziehen kann. 5 Die Mächte machen in der feierlichſten und dringlichſten Form die holländiſche Regierung auf⸗ merkſam auf die Tragweite, die ſie einer neuen Prü⸗ fung der ihr geſtellten Fragen beimeſſen. Sie wün⸗ ſchen, zu verſtehen zu geben, wie ernſt die Lage werden könnte, wenn die Regierung der Nieder⸗ lande nicht in der Lage wäre, Zuſicherungen zu geben, wie ſie die Sicherheit Europas ſo gebieteriſch verlangt. Die Gehälter der Reichswehr. Der von der„Voſſ. Ztg.“ veröffentlichte Entwurf des Reichswehrminiſteriums über die Gehälter der Reichs⸗ wehr iſt nach halbamtlicher Mitteilung noch nicht angenom⸗ men, die angegebenen Zahlen ſind daher nicht als end⸗ gültig zu betrachten. Im einzelnen iſt folgendes zu be⸗ achten: Für die Gruppen der Mannſchaften und Unteroffi⸗ 5 8 ziere kommen die Höchſtgehälter ſchon deshalb nicht in Frage, weil ſie für mehr als ſechzehnjährige Dienſtzeit gelten. Die Verpflichtung der Reichswehr dauert aber in der Regel nur 12 Jahre. Unteroffiziere und Mann⸗ ſchaften erreichen daher nicht die höchſte Gehaltsſtufe. Aehnlich verhält es ſich mit der Beſoldung der Offiziere. Auch ſie werden nicht ſo lange in den einzelnen Stellen bleiben können, um das Höchſtgehalt zu erreichen. Außer⸗ dem liegt ſämtlichen Zahlenangaben der Ortszuſchlag A zugrunde, der nur für ſehr große und teure Standorte gewährt reird. Der Unterſchied gegenüber dem Ortszu⸗ ſchlag der unterſten Ortsklaſſe iſt ſehr erheblich. Er be⸗ trägt unter Anrechnung des bisherigen Teurungszuſchlags Haus Friedberg. in von Ewald August König, 1 5 aber das Geſchirr war von maſſivem Silber Tiſchzeug ließ nichts zu wünſchen übrig. hatte chdem der alte Mann dieſes Geſchäft verrichtet an, in dete er in ſeinem Wohnzimmer die Galalivree ging er er er die Fremden zu empfangen pflegte, dann gewohnt hinauf in die Bibliothek, wo der alte Graf in 65 er Weiſe an ſeinem Schreibtiſch ſaß. ie Sraf Leonard nickke, als ſein Faktotum ihm meldete, ſch de ſei aufgetragen, und nicht lange darauf trat er 8 in den Speiſeſaal, in welchem Philipp ihn er⸗ Seesen Haupt ſtolz erhoben, trat der Graf an den mit ih er ließ ſich in ſeinen Seſſel nieder und aß dorſette arem Appetit die Suppe, die ſein Diener ihm mit der Alte Philipp ſtand am unteren Ende des Tiſches, zu erviette auf dem Arm; es ſchien außerordent⸗ Vortreff befriedigen, daß das Gericht ſeinem Herrn ſo 5 5 mundete. f. ſeinen. Leonard legke endlich den Löffel hin und blickte ſagte er ener fragend an.„Tie Suppe war vorzüglich,“ 1„D.„was gibt es heute außerdem?“ Foſttag 10 Herr Graf werden ſich erinnern, daß heute Nut, erwiderte Philipp. über die 8 Herr ſeufzte und ſtrich mit der Serviette . üben.„Alſo kein Gang weiter?“ ſagte er. end iche verbietet es,“ antwortete der Diener il 9 Graf rührte mit dem ſilbernen Löffel in der e dard füllte ſeinen Teller noch, einmal mit der „Aber von einer dünnen Waſſerſuppe ben,“ ſagte ec int lla genden Bone. „Weißt Du, woran mich die Suppe erinnert? An die Koſt der alten Spartaner! Aber ſo viel ich weiß, wurden nur die Jünglinge gezwungen, mit ihr vorlieb zu nehmen, und wir leben doch hier nicht in Sparta! Ich möchte gern noch einmal einen ſaftigen Rehziemer eſſen, wir haben ja in unſern Wäldern ſo viele Rehe. Und ein gutes Glas Wein habe ich auch lange nicht mehr getrun⸗ ei Philipp wandte das Antlitz ab, um dem alten Herrn ſeine bekümmerte Miene zu verbergen. N „Ein Stückchen Rehbraten und ein Glas Wein, das würde mir gewiß recht wohl bekommen,“ fuhr der Graf fort, während er mit Heißhunger die Suppe ſchlürfte. „Und wenn heute Faſttag iſt, ſo hätte man mir doch einen ſchönen Fiſch oder eine wohlſchmeckende Mehl⸗ ſpeiſe ſervieren können. Und es iſt heute nicht einmal Faſttag,“ rief er mit einem zürnenden Blick auf ſeinen Diener,„man betrügt mich!“ a „Es iſt heute Freitag, gnädiger Herr!“ „Und ich ſage Dir, es iſt heute Donnerstag!“ er⸗ widerte der Graf Leonard erregt. Philipp zuckte wieder die Achſeln.„Wenn Sie es ſo e behaupten, dann muß ich mich geirrt haben,“ ſagte er. „Nakürlich,“ nickte der Graf,„und wer hat den Schaden davon? Ich! Erinnerſt Du Dich noch der frü⸗ heren Zeit, Philipp? Wir haben da manches ſchöne, glän⸗ zende Feſt gefeiert; Rheinwein und Champagner floſſen in Strömen und das Wildpret faulte, weil wir's nicht alle eſſen konnten. Wir haben da manchen ſchönen Rehbock geſchoſſen.“ „Gewiß, gnädiger Herr!“ „Ja, es war eine ſchöne Zeit, und es könnte heute noch ſo ſein, wenn meine Kinder mich nicht um dieſes Glück betrogen hätten.“ ö i „Es könnte heute wieder ſo werden.“ „Nein, nein K 9 a „Doch, gnädiger Herr; wenn Sie nur ein verſöh⸗ nendes Wort ſprechen, nur die Hand, die man Ihnen bietet, annehmen wollten!“ „Das heißt, ich ſoll mich vor meinen Kindern ernie⸗ drigen, die meine und ihre eigene Ehre unter die Füße getreten haben!“ ö „Iſt es eine Erniedrigung, wenn man eine Belei⸗ digung verzeiht, gnädiger Herr?“ „Das nicht, aber wenn man Fußtritte geduldig über ſich ergehen läßt und die Hand küßt, von der man ge⸗ ſchlagen wurde, ſo iſt das eines Mannes unwürdig und mit ſeiner Ehre unvereinbar,“ ſagte der Graf mit geho⸗ bener Stimme.„Ich habe Dir ſchon oft befohlen, dieſes Thema nicht mehr zu berühren, ich wiederhole dieſen Be⸗ fehl!“ Er legte den Löffel nieder und krich mit der Serviette leicht über ſeine Lippen. „Sonſt fand ich wohl ein Glas Wein auf der Tafel,“ nahm er noch einmal das Wort, während er den Blick ſuchend über den Tiſch ſchweifen ließ,„ich glaube nicht, daß am Faſttage auch der Wein verboten iſt.“ Der alte Philipp wandte ihm den Rücken und ord⸗ nete die Gläſer und Humpen, die auf dem Büffet ſtanden; er fühlte in dieſem Augenblick wieder einmal tief, daß ein glänzendes Elend ihn umgab.„Unſer Keller iſt leer,“ ſagte er mit gedämpfter Stimme.„Das letzte Glas haben der gnädige Herr vor einem Monat getrunken.“ 1 „So hätte man ſchon längſt dafür ſorgen müſſen, daß die Fäſſer und Flaſchen wieder gefüllt würden,“ ant⸗ wortete der Graf in vorwurfsvollem Tone.„Wenn wir auch keine Gäſte mehr empfangen, und keine Feſte mehr hier gefeiert werden, ſo müſſen doch Küche und Keller im Hauſe Friedberg zu jeder Stunde das Beſte liefern können!“ Der alte Diener ſchüttelte den Kopf, ein Zug der Bitterkeit umzuckte ſeinen Mundwinkel.„Dafür iſt zu großer Wert auf die Ausſtattung der übrigen Gemächer des Schloſſes gelegt worden,“ ſagte er. f (egg feldt), . 3—— e 1 ä * 1 1 7 4 5 Hoefchen 100 und 2400 Mk. Für Reichswehrangehörige mit freier Unterkunft und Verpflegung müſſen ferner er⸗ hebliche Abzüge gemacht werden. Je nach der Ortsklaſſe werden dieſe vorausſichtlich zwiſchen 2500 und 4500 Mk. betragen. Endlich kommt von den angeſetzten Summen noch die Einkommenſteuer in Abzug. Berückſichtigt man alle dieſe Umſtände, ſſo beſteht z. B. das bare Ein⸗ kommen eines Oberfeldwebels in der Ortsklaſſe EK nach zehnjähriger Dienſtzeit bei freier Verpflegung und freier Unterkunft noch nicht die Hälfte des vom Reichsfinanz⸗ miniſter angegebenen Höchſtgehalts von 13 950 Mk. W iſche Polin. 15 1 Mus den Beratungen des Haushaltausſchuſſes des Laudtags. karlsruhe, 18. Febr. Der Haushaltausſchuß des Landtags bewilligte in ſeiner Sitzung am Dienstag vormit⸗ tag die Anforderungen des Kultusetats. Als Dotation des Ersbistums wurden 33 300 Mark, für das Domkapitel und als Beitrag zu den Koſten der Erzb. Kanzlei 18 500 Mark gewilligt. Die ſoziald. Mitglieder enthielten ſich dabei der bſtimmung. Ebenſo wurde bei Stimmenthaltung der Sozialdemokratie ein einmaliger Zuſchuß in Höhe von 1785 100 Mark zur Gewährung von Teuerungszulagen an Geiſtliche aller Bekeuntniſſe bewilligt. Zuvor war ein ſozd. Antrag, dieſen Betrag nur als Vorſchuß zu genehmigen 8 die Stimmen der Antragſteller abgelehnt worden. In Beratung über dieſe Poſttion nahm ſich ein demokr. Abgeordneter der iſrealitiſchen Religionslehrer an, deren materielle Lage beſonders ungünſtig ſei. Ein Regierungs⸗ Vertreter erkannte die Notlage eines Teils der ifreal. Re⸗ Rgionuslehrer an und ſicherte zu, er werde im Oberrat der realiten erneut auf eine Beſſerſtellung der Religions⸗ lehrer hinwirken. Die Anforderungen für die Hochſchulen Wurden bewilligt. Nur die Poſition zur Errichtung eines Koſttiſches für die Studentenſchaft der Univerſität Freiburg, Lurch die für die Ermöglichung des Studiums Bedürftiger geſorgt werden ſoll, blieb ausgeſetzt, da ein Mitglied der Zentrumspartei Bedenken gegen dieſe Forderung geltend machte. Der Unterrichtsminiſter betonte demgegenüber ein⸗ Fringlich die Angemeſſenheit der Forderung. Aenderungen in der badiſchen Verfaſſung. Karlsruhe, 18. Febr. Die Reichsverfaſſung macht es nö⸗ tig, in der bad. Verfaſſung einige Aenderungen vorzuneh⸗ men, vor alſem in einigen Beſtimmungen die ſich auf Kirche und Schule vezkehen. Hierin muß fich dre vad. Verfaffeng der Reichsverfaſſung anpaſſen. Der Verfaſſungsausſchuß des Landtags beſchäftigt ſich augenblicklich mit dieſer Frage. Behandelt wurde von ihm zunächſt eine Eingabe verſchie⸗ dener Frauenbünde und der weiblichen Abgeordneten über die Ausübung der Erziehungsrechte inbezug auf die Reli⸗ gion der Kinder. In der Eingabe wird gewünſcht, daß auch die Mutter hier mitheſtimmen darf. Da der Vertreter der Staatsregierung mitteilte, das Geſetz über die religiöſe Er⸗ ziehung der Kinder werde neu geregelt, wurde von der wei⸗ teren Behandlung der Eingabe abgeſehen. Weiter befaßte ſich der Ausſchuß noch mit der Abänderung der Ortskirchen⸗ und Landeskirchenſteuergeſetze. Ein Beſchluß wurde noch nicht gefaßt. r — ee Baden und Nack bargebiete. Keine Faſtnachtzeugniſſe. Mit Rückſicht auf die durch den Brennſtoffmangel verurſachte Kürzung des Unterrichts im zweiten Tertial des laufenden Schuljahres hat das bad. Unterrichtsminiſterium die Direktionen der höheren Lehr⸗ auſtalten ermächtigt, von der Ausſtellung der Faſtnachtzwi⸗ ſchenzeugniſſe abzuſehen. Die Hebung der Pferdezucht in Baden. Die Regie⸗ rung beabſichtigt, die im Laufe des Krieges bedeutend zu⸗ rückgegangen epferdezucht, ſoweit es die Verhältniſfe ge⸗ ſtatten, nachdrücklichſt zu fördern. In erſter Linie ſoll die verminderet Zahl der Zuchthengſte wieder ergänzt und ver⸗ mehrt wen die ür dieſen m orordentlichen Aukwand benötigten Mittel betragen 300 000 Me., wovon die Hälfte init 150000 M. von den die aufgekauften Zuchthengſte über⸗ nehmenden Hengſthaltern erſetzt wird, ſodaß der Staats⸗ kaſſe der Betrag von 150 000 M. zur Laſt bleibt, der jetzt im 7. Nachtrag zum Staatsvoranſchlag angefordert wird. Da die Preiſe für Pferde, insbeſondere für Zuchthengſte, ſprung⸗ haft in die Höhe treiben, ſind bereits Hengſtankäufe vorge⸗ nommen worden. —Brennverbot für Topinamburs. In einer amtlichen Preſſenotis der„Karlsr. Ztg.“ wird ausgeführt, daß in wei⸗ ten Kreiſen der mittelbadiſchen Landwirtſchaft unevrkenn⸗ bar das Beſtreben herrſche, den Anbau von Topinamburs (Roßkartoffeln) auf Koſten des Anbaus von Getreide und Kartoffeln auszudehnen. Dabei unliege es keinem Zwei⸗ fel, daß die Topinamburs zur Herſtellung von Branntwein Vrwindung finden ſollen, wie dies auch jetzt trotz des be⸗ ſtehenden Verbots in großem Umfang der Fall iſt. Das Miniſterium des Innern hat nun durch das Finanzmini⸗ ſterium die Steuerbehörden erſuchen laſſen, grundſätzlich keinerlei Ausnahmen mehr von dem Verbot der Verarbei⸗ tung von Topinümburs zu Branntton zuzamſſen. Au entfüllt auch die ſeither den Landwirten auf Antrag To die Steuerbehörde erteilte Erlaubnis auf ſelbſtgbauten 0 pinamburs bis zu 10 Liter reinen Alkohol zum Gebran im eigenen Haushalt herzuſtellen. 5 t Nach einem Beſchluß des Steuerausſchuſſes der Nate verſammlung ſoll die für das laufende Steuerjahr geltem Einkommenſteuerveranlagung für das kommende S eue. jahr 1920/21 unverändert beſtehen bleiben, aber die künfte Reichseinkommenſtener nach den in den Beratungen des Steuerausſchuſſes unverändert gebliebenen Staffelſätzen 17 Entwurfs erhoben werden. Eine weitere Neuerung cel gleichfalls eintritt, wenn das Meichseinkemnmenſte e bis zum Beginn des neuen Steuerjahres verabſchiedet w.. iſt die Steuererhebung an der Quelle; ſie beſteht 1 daß bei den in öffentlichen oder privaten Dienſten beſcht tigten Perſonen und weiterhin bei Ruhegehalt⸗, Witwe und Waiſengeldempfängern Abſchlagzahlungen auf 2 Steuerzahlung in Form von Lohn⸗ und Gehaltsab zügen hoben werden. Das Steuerabzugsverfahren iſt in dem en wurf keineswegs auf die eigentlichen Lohnarbeiter beſchrän als Arbeitslohn im Sinn des Entwurfs gelten vielme auch die Einkommen aus Gehältern, Veſoldungen. liemen, Gratiftkationen, Wartegeldern, Ruhegehältern, 0 wen⸗ und Waiſenpenſionen u. a. m. Ueberall da, wo eß um derartige Bezüge handelt, hat der Arbeitgeber bei je Lohnzahlung 10 v. H. des auszuzahlenden Betrags eie behalten und für den einbehaltenen Betrag Steuermazen in die Steuerkarte einzukleben, die der Arbeitgeber Arbeitnehmer bei jeder Lohnzahlung vorzulegen hat. 95. auf dieſe Weiſe während drei Monaten im voraus gezabl, Betrag wird auf die in dem nächſten Kalenderfahr zu he richtende Einkommenſteuer verrechnet. Bleibt der eig haltene Steuerbetrag hinter der Steuerſchuld des fle gen zurück, ſo iſt der fehlende Betrag in bar nachzuzah 1 Ueberſteigt der Wert der eingeklebten tSeuermarken Nie zahlenden Steuerbetrag, ſo wird der überſchüſſige Beize vom Finanzamt in bar erſtattet. Der Reichsminiſter 10 Finanzen kann ein abweichendes Verfahren zulassen damit insbeſondere die Möglichkeit geben, daß die einb 2 tenen Beträge unmittelbar durch Barzahlung an die Stene kaſſe abgeführt werden. 6. Der Arbeitgeber muß den Nachweis erbringen kön daß er ſeiner geſetzlichen Verpflichtung zur 5 5 Abſchlagszahlungen nachgekommen iſt. Zu dieſem 10 verpflichtet der Entwurf den Arbeitnehmer, auf Verla des Arbeitgebers, den einbehaltenen Betrag und den 6 der eingeklebten Steuermarken durch Quittung zu N nigen. ——— Amtliche Bekanntmachungen Den Verkehr mit Obſt betr. Auf Anordnung des Miniſteriums des Innern werden unſere Bekanntmachungen vom 16. Auguſt 19. September und 8. Oktober 1919(„Karlsruher Zeitung“ vom 19. Auguſt No. 192, vom 20. Sep⸗ tember 1919 No. 220 und 8. Oktober 1919 No. 235) den Verkehr mit Herbſtobſt betr. mit Wirkung vom 15. Februar ds. Is. aufgehoben. Der Aufkauf, Abſatz und die Verwendung von Obſt unterliegt daher in Baden keinerlei Be⸗ ſchränkung mehr; auch für die Beförderung in röß ren Mengen auf der Bahn und mit dem ampfſchiff im badiſchen Verkehr wie für den Berſand nach außerbadiſchen Ländern iſt eine beſondere e nicht mehr ein⸗ 1 Nur der Verſand nach dem Reichsaus⸗ and ist auch künftighin an die Einholung der Ausfuhrerlaubnis gebunden. Gleichzeitig wird angeordnet, daß die von den Kommunalverbänden feſtgeſetzten Höchſtpreiſe für Obſt mit Wirkung vom 15. Febrnar ds. Is. außer Kraft treten. Aufrechterhalten bleiben die Beſtimmungen über Höchſtpreiſe und Verſand von Obſtwein n vom 27. Januar 1920) und über die Einholung einer beſonderen Erlaubnis zum Brennen des Obſtes(Bekanntmachung der Reichs⸗ ſtelle für Gemüſe und Obſt vom 5. Juli 1917). Karlsruhe, den 10. Februar 1920. Badiſche Obſtverſorgung. Vorſtehendes bringen wir hiermit zur öffent⸗ lichen Kenntnis.. Mannheim, den 16. Februar 1920. Bad. Bezirksamt— Abt. Vb. Reichsgetreideordnung betr. Mit Verordnung pom 4. Februar 1920 Reichs⸗ getreideordnunz für die Ernte 1919 betr. Geſ.⸗ und Verordnungsblatt 1920 Seite 26) hat das Mini⸗ ſterium des Innern die Herſtellung von 100 Gramm Roggenkleinbrot unterſagt. N Wir bringen dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis mit dem Hinweis, daß in§ 2 unſerer Verbrauchsregelung vom 2. Dezember 1919 in Ab⸗ ſatz 3 die Worte: „oder 100 Gramm“ in Wegfall kommen. Betriebe, die entgegen der Anordnung des Miniſteriums des Innern 100 Gramm Roggen— kleinbrot weiter herſtellen, haben Beſtrafung auf Grund des 8 80 Ziffer 12 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1919 zu gewärtigen. Mannheim, den 16. Februar 1920. Kommunalverband Mannheim⸗Land. Bekanntmachung. Schuhmacher Peter Keber, Lortzing⸗ ſtraße Nr. 30 wohnhaft hat den Verluſt des von der Städt. Sparkaſſe Mannheim auf ſeinen Namen ausgeſtellen Sparbuchs Ar. 70 288 mit einem Einlagegul haben am 91. Mal 1919 von Mk. 3308.25 anher angezeigt und deſſen Kraftloserklärung be⸗ antragt. Wir bringen dieſen Antrag mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis, daß⸗ gemäß 4. des Geſetzes vom 18. Juni 1899 die raftloserklärung des genannten Sparbuchs erfolgen würde wenn dasſelbe nicht inner⸗ halb tines Monats vom Erſcheinen dieſer Bekanntmachung an gerechnet von ſeinem derzeitigen Inhaber unter Geltendmachung ſeiner Rechte anher vorgelegt wird. Mannheim, den 18. Februar 1920. Etädtiſche Sparkaſſe Mannheim. Acker(Genatk Rheinau) 16 ar 78 qm groß, in den 40 Morgen, Lagerbuchnummer 8981 zu verkaufen. b f Näheres bei Walter Pfälzer Hof“ Städtische Sparkasse Mannheim unter Garantie der Stadtgemeinde Mannheim, mündelsicher. Annahme von Spareinlagen; tagweise Ver- zinsung. Annahmestelle: 89. Leonh. Bühler, Seckenheim wohnhaft an den Planken. Scheck- und Giroverkehr kostenlos. Kostenlose Einzahlungen auf Postscheckkonten: Ludwigshafen a. Rh Nr. 629.— Karlsruhe (Baden) Nr. 1788. Hypotheken gegen mässige Zinssätze, Spesen. und provisionsfrei. ö TLebensmitteflamt. 5 ul öolfenmmarenqusgabe. korgen Samstag, den 21. d. Mts., vormittags von 8— 12 Uhr werden auf Zimmer 1 gegen Vorlage des Fleiſchausweiſes Fleiſch⸗ marken und gegen Vorlage des Lebensmittel ausweiſes Seifenkarten verabfolgt und zwar in folgender Einteilung: Nr. 1 bis 750 von 8 bis 9 Uhr Nr. 751 bis 1500 von 9 bis 10 Uhr Nr. 1501 bis 2250 von 10 bis 11 Uhr Nr. 2251 bis 3000 von 11 bis 12 Uhr Alle Marken müſſen wie angegeben ab⸗ geholt werden. Seckenheim, den 20. Februar 1920. Lobensmittelamt. Flgischansgabe Morgen Samstag, den 21. Februar 1920 erhalten r Nr. 1 bis 832 bei Metzgermeiſter Feuerſtein. Nr. 838 bis 1489 bei Metzgermeiſter Gngelhardt. Nr. 1490 bis 2107 bei Metzgermeiſter Gro pp. Nr 2108 bis 3000 bei Metzgermeiſter Gruber. Die Bewohner der Hochſtädt erhalten ihre Mengen bei Metzgermeiſter Schertel. Es entfällt auf den gültigen Wochenanteil für die ganze Karte 140 und für die halbe Karte 70 gr. Fleiſch. Jeder Bezugsberechtigte hat bei dieser Aus⸗ gabe Anspruch auf seine volle menge Fleisch. Der Preis des Fleiſches beträgt 2.60 Mk. Bei dieſer Ausgabe iſt die Nummer 33 auf der Innenſeite des Fleiſchausweiſes gültig und muß entwertet werden. Die Verkaufszeit bei den Metzgern iſt feſtgeſetzt: Samstag, nachmittags von 12—6 Uhr. Seckenheim, den 20 Februar 1920. Lebensmittéslamt Ein Geldbeutel mit Inhalt verloren. Abzugeben Dammſtraße 5. 1 MS n Junges Madchen zu kleiner Familie fü: leichte Hausarbeit geſ ucht. SOG. S ονοοο, ο οιο n ο e οοοο Kaufmann, Heidelberg Kleinſchmidſtraße 56. Iroler iblelen-Verein Fecenbeim. Morgen Abreu 8 Uhr in der„Kapelle“ Mitglieder- Versammlung. Vollzähliges Erſcheinen erwartet Einladung. Redner Herr Profeſſor Dr. Niebergall in Heidelberg über das Thema: Ausſprache zur Sache, die zugelaſſen. werden hierzu freundlichſt eingeladen. 50 Pfg. Hauptſtr, 106 und Röfer, Hauptſtr. 74. den 23. Februar ſich zu beſchaffen. Seckenheim, den 20. Februar 920. OO S0 Caen Im Volkshochſchulkurs wird als nächſter Kinder u. Jugenderziehung Mittwoch, den 25. Februar, abends 7¼ Uhr in einem noch bezeichnet werdenden Saale dahier ſprechen. Anſchließend daran erfolgt freie nicht politiſcher, religiöſer oder perſönlicher Art ſein darf. Als höchſte Sprechzeit hierbei werden 5 Minuten Unſere Einwohnerſchaft, Damen und Herren, Der Eintritt, zu dem ſelbſtverſtändlich nur Erwachſene zugelaſſen werden, beträgt pro Perſon Karten ſind erhältlich bei der Ge⸗ meindekaſſe und in den Handlungen Höllſtin, 5 Da ſtarke Beteiligung zu erwarten iſt, bitten wir die Karten bis ſpäteſtens Montag, Sant pe Gesamt- Preh fällt heute Abend an g Der of Kardätſchel Türvorlagel Staubwedel Roßhaarbeſel und alle Sortel Bürſten L. filumetz, Danpteraßbe Ein 2 achtige 4 Hind U zu verkaufen. Zu erfragen in! Geſchäftsſtelle. Rfguma 0. ischias, Gliederrel“ Nervenschme reg Koſtenlos teile ich gh mit, wie tauſende a tienten durch ein ein Mittel in kurzer 15 lung fanden. 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