U 0— 3 1 62 1* 7 n N 5 hat Abonnementspreis: Monatlich 4.— 4 mit en ei 20 Jahr Trägerlohn. Durch die Poſt bezogen pro Ouartal Sſpriſ 5 g. 12.— Mt. ausſchl. Beſtellgeld.— Erscheint täglich 1( 8 6 mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage. 1 K ee 3 p[ Tagesſchau. is e, Wie das„Verl. Tagbl.“ hört, ſoll die Fleiſchkarte als t au 8 8. rollmittel der Fleiſchverbraucher am 1. September d. uſtiſc 155 in ganzen Reiche aufgehoben werden, da die Kunden⸗ uind chen in Verbindung mit dem Verſorgungsauswels aus rei⸗ ſin f end erſcheint. 1 f Ta Die Hamburger Polizeibehörde hat, wie das„Berliner r ri gblatt“ berichtet, nicht feſtſtellen können, daß die Nach⸗ 3 bet über die Entwicklung der roten Armee in Hamburg bett Leſätigt wird. rche 1 Gnde Times“ vernehmen, daß der deutſche Großinduſtrielle r Fr. Kro Stinnes Verſuche mache, um ſich mit 20 Millſonen Stenen, das ſind 850 000 Pfund Sterling, am däniſchen einkohleubertzbau zu beteiligen. bn Aus Königsberg i. Pr. wird der„Voſf. Zig.“ von Wer⸗ Heer ngen in und um Inſterburg für die rote Armee berichtet. npf die ius Paris ſind geſtern 50 Ruſſen ausgewieſen worden, nd 1 im Verdacht kommuniſtiſcher Umtriebe ſtehen. etrell Emder Temps“ meldet aus Kairo: Die Regierung des ie A Gbries Feychal hat wegen des Vorgehens Frankreichs in FiiUHGC ten Proteſt eingelegt. ße. Nr z Secole⸗ berichtet aus Paris, daß die Alliierten an ird A Mie oskauer Sowjetregierung ein auf fünf Tage befriſtetes ird natum zur Einſtellung der Feindſeligkeiten auf poln'⸗ g ein Gebiete übermittelt haben. loko 90—— 5 65 22*. an. Nachklänge von Sys. uf ell 3 Die Ausführungen Dr. Simons. ume! Neich 8. Berlin. 22 Juli. Die Ausführungen, die der kber'sminiſter des Auswärtigen in der Preſſekonſerenz 0 tente eine Zuſammenarbeit mit Sachverſtändigen der En⸗ il hal Au etgemacht hat, find vielfach mißverſtanden worden. Seine Zerſel Reichabrungen bezogen ſich nicht auf die Verringerung der g bolſchswehr⸗ ſondern auf die Entwaffnung der Sicherheits⸗ — Bits und der Einwohnerwehren, ſowie der Bevölkerung. ANede ergibt ſich aus dem unkorrigierten Stenogramm ſeiner ecken apfel. das in dem betreffenden Abſchnitt folgendermaßen f milſtez, Nach meiner Meinung müſſen wir es auch in der von Sriſch Frage nicht bewenden laſſen, bei dem Ergebnis e in Sete, ſondern mit Energie darauf hinarbeiten, daß wir 180 der Erbindung mit den Alliierten eine richtige Erledigung llus 0 lch Entwaffnungsfrage durchſetzen. Wir allein können es eg. wir mehr, ſondern in Verbindung mit den Alliierten, und 4 ihn müſſen ihren Beiſtand erbitten in der Form, wie die ück. richten beſten leiſten können, durch guten Rat wohlunter⸗ ahm Planten Offiziere der Entente. Ich habe meine perſönlichen — 57 Nei, die ich noch nicht vortragen will, weil ich ſie mit den gen ges delminiſtern des Reiches und Preußen noch nicht durch⸗ achn M. cht Hen habe, ſie gehen aber dahin, daß wir von einer 0 0 Unr t, die in ähnlichen Verhältniſſen wie wir, ſchwere innere 5* nie ühen durch eine nicht zum Kriege verwendbare Macht ah bitter kbalten muß, nach der Richtung hin Unterſtützung er⸗ ie nien Es gibt eBiſpiele namentlich in den engliſchen Kolo⸗ ſſe. Leutendie weiß angeſiedelt ſind, wo die Polizeimacht mit dig ihr I zu tun hatte, die der gleichen Raſſe angehören, und 11 7 unſenls Menſchen gleichberechtigt gegenüber ſtehen. Wo wir * ſichtere Vorbilder finden werden, das ſind kperſönliche An⸗ J 91 90 nur. die noch nicht durch das Kabinett gegangen ſind, die ich ur Aus lage, damit wir ſehen, nach der Richtung hin wird vom ö . 0 wärtigen Amte nichts verſäumt, um durchführbar zu 1 Reicher, was ich als Vertreter des Reiches mit dem Herrn ö zumm ſchskanzler habe unterſchreiben müſſen. 6 1 5 utel), . W̃᷑ ſſ 0 590 eſſen Bild trägſt du im Herzen? ahme 13 Roman von Erich Ebenſtein. 1 Jortſetzung.(Nachdruck verboten.) ale e te hier.. auf Hirſchenau! Gezwungen, ihn beſtän⸗ um ſich zu dulden. Gezwungen, in ſeinen Augen zu le⸗ 0 en e ee 5 8 1 a alles as ſie nicht hören wollte! Es war alſo doch noch nicht aus!— 6 NCAA. 3 5 48 60 ötzlich ſah er an einer krampfhaften Schulterbewe⸗ erkenn 0 wie Amtsblatt der Bürgermeisteramter Seckenheim, Zlwesheim, lleckarhausen — Freitag, 23. Juli 1920. Juſerattonsprels: Die elnſpaltige Petttzeile 60 delt Neklamen 2.50 Mk. Bei öfterer Aufnahme Nabatt. te und Edingen — No. 163 ruſpr luß Nr. 16. Foſiſche er be Nr. 19819. Sigung des Reichstagsausſchuſſes für auswärtige Angele⸗ 6 genheiten. WTB. Berlin, 22. Juli. Nach Eröffnung der Sitzung des Reichstagsausſchuſſes für auswärtige Angelegenheiten durch den Vorſitzenden Streſemann und der Annahme der Anträge, von denen der eine die Möglichkeit ſofortiger Ein⸗ berufung des Reichstages, der andere die Oeffentlichkeit der Sitzung mit Ausnahme von beſonderen als vertraulich zu bezeichnenden Punkten fordert, ergriff der Reichsmini⸗ ſter Dr. Simons das Wort zur Berichterſtattung über die Verhandlungen in Spa und führte im weſentlichen das gleiche aus, wie vor den Vertretern der deutſchen Preſſe am Nachmittag. Abg. Bernſtein kritiſierte darauf die Verhandlungen der militäriſchen Frage in Spa und trat für eine möglichſt ſchnelle Umgeſtaltung der Reichswehr ein, die eine Wieder⸗ holung des Militarismus unmöglich mache. In der Koh⸗ ö den Eindruck, daß die Delegation nicht mehr habe durchſetzen nen. Die Gefahr des Einmar⸗ ſches ſei zu groß, als daß man ſie hätte riskieren können. Daß der Einmarſch vermieden wurde, iſt zu begrüßen. Der heutige Bericht wirke beruhigender als die bisherigen Mit⸗ teilungen der Preſſe. Aus den Verſchiebungen von Kohlen müſſe die Folgerungen gezogen werden. Die Kohlen müß⸗ ten ſo ſchnell wie möglich ſoßzlallſiert werden. Was un⸗ ſere Delegation in Spa zuwege gebracht habe, ſei grund⸗ ſätzlich anzuerkennen, weun auch mauche Punkte zu kriti⸗ ſieren ſeien. Die Berufung von Stinnes aber ſei falſch geweſen, dagegen ſeien die Arbeiter vorzüglich vertreten geweſen. Die Konferenz ſei ein Schritt vorwärts. Abg. Ledebour erklärte, in vielen Punkten könne er dem Miniſter recht geben. Er tadelte die Art der Ver⸗ handlungsform. Die Beſetzung des Ruhrgebietes unter irgend einem Vorwande müſſe verhindert werden. Die Ab⸗ lehnung der Unterzeichnung der Einmarſchdrohung genüge zur Wahrung unſeres Rechtsſtandpunktes. Er bekenne ſich in vollem Umfang einverſtanden mit der Rechtsauffaſſung der Regierung. Ueber die Heranziehung von Stinnes ſprach er ſein lebhaftes Bedauern aus. Der Redner ver⸗ breitete ſich über die Kohlenverſchiebungen und verlangte ebenfalls die Sozialiſierung der Kohlengruben. Er begrüße im Namen ſeiner Partei, daß die Reichswehr ſchrittweiſe vermindert werde, und iſt auch mit der Umwandlung der Sicherheitswehr einverſtanden. Er fragte, ob der Miniſter für den Fall von inneren Unruhen einen Appell an die En⸗ tente gerichtet habe. Der Reichsminiſter des Auswärtigen legte auf die An⸗ frage des Vorredners die Vorgänge bei der Unterzeichnung des zweiten Protokolls dar und weiſt die Behauptung, als habe er den von Herrn Ledebour angeführten Appell an die Entente gerichtet, nachdrücklich zurück. Er ſtellt feſt, daß er für die Berufung des Abg. Stinnes verantwortlich ſei. Herr Stinnes ſei nicht Vergangenheit ſondern Gegenwart und Tatſache. Er ſei der weſentlichſte Repräſentant der Bergwerksbeſitzer wie Herr Hue ein weſentlicher Vertreter der Bergarbeiter ſei. Dieſe Repräſentanten der Entente vorzuführen, ſei nicht zu verhindern geweſen. Die Entſchädigungsſumme. T. U. Baſel, 22. Juli. Der Pariſer„Temps“ meldet, lenfrage habe er daß in der Wiedergutmachungsfrage die geſchloſſene Stel⸗ lungnahme der Alliierten dahin geht, daß die Deutſchen 130 Milliarden Goldmark zuzüglich der Zinſen ſeit dem 1. Anguſt ds. Js. zahlen müſſen. Durch die Verzögerung in der Kohlenfrage ſei dieſer Punkt in Spa abgeſetzt wor⸗ den. Es ſei anzunehmen, daß auch in der Frage der Wie⸗ dergutmachung die Deutſchen ſich nur einem endgültigen Ultimatum mit der Drohung des Einmarſches gebeugt hät⸗ ten. ß TTT Folgen des Spaer Kohlenabkommens. Duisburg, 22. Juli. Geh. Kommerzienrat Glückner be⸗ zeichnet in der Stadtverordnetenverſammlung die Kohlen⸗ abmachungen in Spa als das Todesurteil für unſere Indu⸗ ſtrie. Um die zwei Millionen Tonnen Kohlen an die En⸗ tente zu liefern, müſſe man deutſche Hochöfen, Stahl⸗ und Walzwerke ſtillegen, ſo daß binnen drei Monaten 40 Proz. der deutſchen Eiſenarbeiter auf den Straßen liegen würden. Von den Berhandlungen in Genf erwarte er noch Schlim⸗ meres. Ein ſozialdemokratiſcher Arbeitervertreter erklärte, uuch unter der Knute der Entente wüden die Abeiter nicht ebſſer arbeiten, ſondern ihr begreiflich machen, daß das deut⸗ ſche Volk wie früher das Lebensrecht habe. Gegen die Verſkalvung der deutſchen Arbeiter. Berlin, 22. Juli. Wie verſchiedene Morgenblätter aus Halle melden, hat der in Nordhauſen tagende Verbandstag der thüringer Bergleute der Kohlen-, Kali⸗ und Eiſenerz⸗ gruben zur Konferenz in Spa eine Entſchließung angenom⸗ men, in der die Mitarbeit der Bergleute am Wiederaufbau der durch den Krieg verwüſteten Gebiete gutoeſeiden, aber 5 85 die Versklavung der deutſchen Arbeiter pro eſtiert wird. Die Entwaffnungsfrtge. W. T. B. Berlin, 22. Juli.(Amtlich.) ak bi⸗ nett ſetzte in Anweſenheik des Reichspräſidenten die Beſpre⸗ chungen über die Beſchlüſſe von Spa fort. Der Hauptpunkt der Erörterung war die Frage der Entwaffnung, deren techniſche Durchführung ſehr eingehend auf Grund eines vom Reichsminiſter des Innern vorgelegten Geſetzentwurfes beſprochen wurde. 25 Aburteilung von Stinnes im engliſchen Unterhaus. 2432 WTB. Amſterdam, 22. Juli. Im Unterhaus wurde geſtern gefragt, ob die engliſehe Regierung nicht heabſichtige, 2 D 1 die Aburteilung von Stinnes zu verlangen, da dieſer für die Zerſtörung der belgiſchen Bergwerke verantwortlich ſei. Bonar Law erwiderte, ſei nicht beabſichtigt, neue Namen auf die Liſte der Kriegsverbrechen zu ſetzen. Auf jeden Fall gehe die Frage die belgiſche Regierung an. Uebrigens ſei gegen Stinnes Reiſe nach Belgien kein Einſpruch erhoben worden. 7 Tardien über die Ergebnire von Spa. Tu. Baſel, 22. Juli.(Verl. Tagebl.) In der Kammer erklärte Tarbieu, Clemenceaus Mitarbeiter bei der Aus⸗ arbeitung des Verfſailler Vertrages, es ſei bedauerlich, daß die Abmachungen von Spa eine Reviſion des Friedensver⸗ trages darſtellen. Das ſei erſt der Fall betreffend die Ent⸗ waffnung, deren Friſt zu ſehr verlängert ſei und dann im Hinblick auf die Kohlen, deren im Vertrage feſtgeſetzte Menge um 43 v. H. reduziert worden ſei, abegſehen davon, daß der zu zahlende Preis um ein beträchtliches erhöht worden ſei. Tarbdien ſieht eine Reviſion auch darin, daß es Deutſchland erlaubt werden ſoll, in Geuf mit den Alliier⸗ ten über die Wiedergutmachungsfrage zu verhandeln. Regen Beifall fand Tardieu, als er ſchließlich ſein Bedau⸗ ern darüber ausdrückte, daß die Konferenz einwilligte, mit Hugo Stinnes, dem Organiſator der belgiſchen Plünderun⸗ gen, zu verhandeln.„ 5 Vertrauensvotum für Millerand. 5 WTB. Paris, 22. Juli. Die Kammer hat dem Miniſter⸗ präſidenten Millerand mit 420 gegen 152 Stimmen das Verrtauen ausgeſprochen. 3 Ungarns Wiedergebürt. Ein deutſcher Kaufmann, der kürzlich Ungarn bereine, 1 15 9 agelones, daß ſie weinte. Das brachte ihn raſch wie⸗ zu ſich. Erſchrocken beugte er ſich nieder. „Magelone? Was iſt— was haſt du? Wa 2“ 6 Er verſtummte vor dem wehen Blick, mit dem ſie zu ein 298 Ein Blick, der ſich ſeltſam tief in ſein Inneres d und ihn erſchütterte wie ein Stoß. Welche Augen hatte ſie! Beredter als Worte, unergründ⸗ u 1 geheimnisvoll— zwingend—, ſo ruhten ſie auf ihm verge teßen ihn, für den Augenblick wenigstens, alles andere das 5 bis auf das Eine: ſie iſt das reinſte, ſüßeſte Weib, lich 4% ein Mann auf Erden gewann, du aber haſt ſie ſchmäh⸗ Ertrogen, denn ſie liebt dich Schuldbewußt ſenkten ſich ſeine Augen unter ihrem Blick. du 815 ſagte Magelone leiſe und ſchmerzlich:„Warum haft ) geheiratet, Egon, da du mich nicht liebſt?“ Er blieb ſtumm. Grund gehabt haben?“ fuhr ſie im „Willſt du ihn mir nicht ſagen?“ auch jetzt ſtumm. Nicht um die Welt hätte herausgebracht. Lügen, ſie aulügen— dieſe %% s muß doch einen eben Tone 1 r Er blieb Fr eine Silbe 1d 8 nein, dieſes ſüße Kind, das ihm vertraut hatte, s konnte er nicht! a abei hing ſein Blick wie gebannt an ihr. Wieder, in bi 5 ſchon einmal, überkam ihn die Sehnſucht, ſie zu ber eme zu nehmen und ſein Antlitz in ihrem Haar Ibkaben, alles zu vergeſſen, nicht zu denken, als ſie age es trotzdem n . esmal trat keine Erinnerung ſtörend dazwiſchen. Aber Erſt als ſie ſich erhob und ohne icht. 1 8 ein weiteres Wort das Zimmer verlaſſen wollte, kam Le⸗ ben in ihn. „Bleibe, Magelone....“ ſtammelte er,„geh nicht ſo von mir.. vielleicht—“ er wollte den Arm um ſie le⸗ gen, aber ſie entwand ſich ihm mit einer jähen Wendung. Dabei löſte ſich ihr nur loſe aufgeſtecktes Haar und fiel plötzlich wie ein goldener Mantel um die weißen Schultern. Bis weit über die Taille reichte die gleißende Flut, auf die Egon wie verzaubert ſtarrte. Erſchrocken faßte Magelone ihr Haar, wand es haſtig zuſammen und wollte es wieder aufſtecken. Da fühlte ſie ſich leidenſchaftlich umſchlungen und geküßt, wie er ſie bis⸗ her nie geküßt hatte: in ſtürmiſcher Leidenſchaft und doch zugleich innig und zart, als ſollte der Kuß ein ſtummes Ge⸗ löbnis bedeuten. Willenlos, berauſcht, lag ſie einen Augenblick in ſtum⸗ mer Hingebung an ſeiner Bruſt. „Sei mein guter Engel“, flüſterte er bewegt. bei mir, dann wird—“ Ein Klopfen an der Tür ſchreckte beide auseinander. Es war Knauer, der ein Telegramm für ſeinen Herrn hatte, das ſoeben ein Bote von der Station gebracht. Verwirrt öffnete es der Fürſt. Seine Züge veränder⸗ ten ſich jäh. Tiefernſt, faſt mitleidig ſah er Magelone an, die ſich beim Eintritt des Kemmerdieners ſcheu in den Hin⸗ tergrund zurückgezogen hatte. „Unſerer Idylle hier wird leider ein raſches Ende be⸗ reitet, noch ehe ſie recht begonnen hat,“ ſagte er. Der Her⸗ zog, mein Vater, ruft uns zurück. Wir müſſen ſchon mor⸗ gen früh reiſen.“ „Zurück? Schon morgen? Aber weshalb denn in Got⸗ tesnamen?“ ſtammelte ſie erſchrocken. „Die politſiche Lage iſt ernſt geworden, mehr kann ich dir vorläufig nicht ſagen, weil ich ſelbſt nicht- mehr weiß.“ Er ſprach zerſtreut. Alles, was ihn ſoeben noch be⸗ wegt hatte, war verſunken— ausgelöſcht unter der F neuer Gedanken, die auf ihn einſtü „Bleibe inſtürm. 1 chen Magelone wandte ſich ſeufzend ab. Sie fühlte, daß ſie ihm innerlich nie ferner geweſen als jetzt, während er ihr noch vor wenigen Minuten näher gekommen war als je zuvor. 5 Ein grauſames Schickſal hatte ihnen den Becher von den Lippen geriſſen, den Zaubertrank verſchüttet... viel⸗ leicht für immer „Ich will Thereſe Auftrag geben zu packen,“ ſagte ſie, ihre Niedergeſchlagenheit, ſo gut es ging verbergend. „Tu das, Magelone. Ich will Knauer denſelben Auf⸗ trag geben, um ſechs Uhr müſſen wir reiſefertig ſein. Es tut mir leid, daß ich dich ſo früh aufſtöbern muß, aber es geht nicht anders, da der Schnellzug um halb acht von der Station abgeht.“ g „O, das tut doch nichts! Ich bin das Frühaufſtehen von Heidhauſen her gewöhnt.“ Er ſah ihr nach, wie ſie das Zimmer verließ, und dachte flüchtig: Wie raſch ſie ſich in jeden Wechſel zu ſchicken ver⸗ ſteht! Wenige Frauen können das VI. Die Frau verwitwete Generalleutnant Gräfin Lampe⸗ lius war ſoeben von einem Beſuche bei ihrer Freundin, Frau v. Markſtein, heimgekehrt. f 8 Achtlos warf ſie ihren koſtbaren Spitzenüberwurf, der freilich ſchon recht abgetragen ausſah und offenbar aus ver⸗ gangenen beſſern Tagen ſtammte, auf den nächſtbeſten Stuhl. Hut und Handſchuhe flogen auf das Ripsſofa. Das ſchwarze Seidenkleid, das mit einem bequemen Hauskleid vertauſcht. wurde, blieb liegen, wo es ſeine Trägerin abgeſtreift hatte. Aber ſalche Kleinigkeiten kümmerten die Gräfin, deren Kopf immer voll hochfliegeneder Pläne war, niemals. Lore oder die Auſwartfrau, welche tagsüber den geſamten Haus⸗ dienſt verſah, ſeit ſich durch den Tod des Generalleutnants und andere Umſtände die Geldverhältniſſe der Familie ſo ſchlecht geſtaltet hatten, würde ſchon wieder Ordnung ma⸗ 5. 33 3 ſendet uns folgenden Bericht feiner Eindrücke über das wiedererwachende ungariſche Wirtſchaftsleben: 8 Glücklich im Beſitze aller notwendigen Ausweiſe, Päſſe und Durchreiſeerlaubniſſe ſitze ich im D⸗Zuge und laſſe eine Station nach der anderen vorübergleiten. Endlich iſt die deutſche Grenzſtation erreicht und der Tanz beginnt von neuem mit einer eingehenden Geld⸗ und Gepäckreviſion. Ueberall macht ſich an der Grenze der Haß gegen uns Deutſche deutlich bemerkbar. Erſt mit dem Erreichen. der ungariſchen Grenze atmet jeder Reiſende, beſonders jeder deutſche, auf, letztere aus dem Grunde, weil ſie beſonders zuvorkommend behandelt werden. Die Sympathie für Deutſchland iſt allgemein in Ungarn groß, und ich habe mit Genugtuung feſtgeſtellt, daß man den Deutſchen in Ungarn mit der größten Hochachtung begegnet. Mit Sehnſucht er⸗ warten die ungariſchen Geſchäftsleute den Augenblick, wo ſie mit dem deutſchen Kaufmann wieder in normalen Ver⸗ kehr treten können, um, wie ſie ſelbſt ſagen, wieder mit Ruhe und feſtem Vertrauen ihre Geſchäftsabſchlüſſe zu tätigen. Augenblicklich verſucht Frankreich alles, die Un⸗ garn für ſich zu gewinnen. Hoffentlich aber wird es unſere Diplomatie verſtehen, alle Vorteile für uns herauszuholen und es nicht dahin kommen laſſen, daß Frankreich Vorteile erreicht, die wir Deutſchen viel leichter haben künnen Eine Freude iſt, das gegenwärtige Wirtſchaftsleben in Ungarn kennen zu lernen. In den Fabriken entwickelt ſich eine Arbeitsluſt, die uns in unſeren Betrieben zur Zeit fremd iſt. Die Ungarn, beſonders auch der ungariſche Ar⸗ beiter, hat die verſchiedenen politiſchen Perioden durch⸗ kämpfen müſſen, der größte Teil der Arbeiterſchaft und die geſamte ungariſche Bürgerſchaft verwünſcht die Zeit des Kommunismus. Während der Zeit des Kommunismus. ſind derartige Werte vernichtet worden, daß ſie kaum zu erſetzen find, und ſind dadurch dem ungariſchen Volke noch nicht ab⸗ zuſchätzende Laſten und Verpflichtungen aufgebürdet wor⸗ den. Während der Herrſchaft des Kommunismus war Ar⸗ beit Nebenſache, zahlreiche abriken ſind ausgeraubt und ge⸗ plündert. Von den eingeſetzten Verwaltungsräten war übe! das Betriebskapital der Firmen verfügt und die Banken mußten zahlen, ſo lange noch Gelder da waren. Waren die Bankgelder aufgebraucht, ſo wurden die Be⸗ triebs einrichtungen, Warenvorräte, Rohſtoffe, kurzum, alles, was Wert hatte, zu Schleuderpreiſen verkauft. Natürlich gab es auch in Ungarn Leute, die es meiſterhaft verſtanden, die Notlage auszunutzen und ſich unermeßliche Reichtümer zu verſchaffen. Die Klaſſe aber, die unter der„glorreichen Herrſchaft“ des Koommunismus am meiſten zu leiden hatte, waren Handwerker und Arbeiterſchaft. Ein jeder ergreift deshalb jetzt die Gelegenheit, wieder unter geordneten Ver⸗ hältniſſen zu arbeiten und zu leben, und trägt ſeinen Teil am Wiederaufbau ſeines Vaterlandes bei. Auch in der Landwirtſchaft herrſcht rege Tätigkeit, und das allgemeine Beſtreben, am wirtſchafltichen Wiederauf⸗ bau mitzuhelfen und mitzuwirken. 5 Von einem Terror der weißen Garde, von dem die Zeitungen zahlreiche Greueltaten berichten, iſt in Ungarn an Ort und Stelle nichts bekannt. Beſtes Zeugnis hierfür könnte die engliſche Arbeiterkommiſſion geben, die zur Un⸗ terſuchung dieſer Angelegenheit vierzehn, Tage in Budapeſt edseſſen von allen Red⸗ Welt verbreiten wollten, daß d Gerüchte unwahr ſeien. Ein Terror der weißen habe nicht exiſtiert. und nur geordnete Verhltniſſe ſeien von erd engliſchen Arbeiterkommiſſion in Ungarn vorgefun⸗ den worden. Es iſt auch leicht erklärlich, daß dies nicht der Fall ſein kann, denn die jetzigen Truppen ſind zum größten Teil noch dieſelben, die während der Kommuniſtenherrſchaft in Ungarn ebenfalls den militäriſchen Dienſt verſehen aben. Die Zwangswirtſchaft iſt in Ungarn zum großen Teil aufgehoben und wird zur Ernte gänzlich beſeitigt werden. Man rechnet in Budayeſt damit, daß nach Beſeitigung der geſamten Zwangswirtſchaft ſich auch die Beſeitigung der Lebensmittelſchieber ſofort bemerkbar machen wird, und iſt man allgemein der Anſicht, daß, nachdem der Handel ſich wie⸗ der frei bewegen kann, auch in kürzeſter Zeit wieder nor⸗ male Preiſe einſetzen, denn in Ungarn iſt alles reichlich vorhanden. Auf den Marktplätzen ſieht man unzählige Mengen von Junggeflügel, Schweinen, Kälbern, Rindern, Hammeln und Wild. Nur ſind die geforderten Preiſe für die dortigen Verhältniſſe entſchieden zu hoch, und iſt dies lediglich auf die zum Teil nicht ganz beſeitigte Zwangswirt⸗ ſchaft zurückzuführen. Ich hoffe, daß aus meiner vorſtehenden Schilderung auch mancher deutſche Staatsbürger zu der Anſicht kommt, daß auch bei uns nach vollſtändigem Fortfall der Zwangswirt⸗ ſchaft ein Sinken der Preiſe für die täglichen Lebensbedürf⸗ niſſe und ſomit eine allgemeine Beſſerung der Lebens ver⸗ hältniſſe eintreten würde. Noch weiter würde dieſe Beſſe⸗ rung gehen, wenn es unſere Diplomatie verſtände, wieder gute Beziehungen zu Ungarn anzubahnen, denn Ungarn kann große Mengen an Lebensmitteln, wie Mehl, Getreide, Obſt, Eier und im Herbſt Schweine, Rinder uſw. liefern und wartet lediglich auf den Zeitpunkt, wo die Möglich⸗ keit zur Ausfuhr nach Deutſchland gegeben iſt. Deutſchland. Vom Kronprinzen. Berlin, 22. Juli. Der„Chicago Tribune entuimmt die ·Voſſ. Ztg.“ eine Unterredung mit dem Kronprinzen in Wieringen. Der Kronprinz erklärte es unter ſeiner Würde, zu fliehen. Er ſei überzeugt, in einiger Zeit mit Zuſtim⸗ mung der Entente die Freiheit wieder zu erlangen. Er habe niemals ſein Ehrenwort gegeben, nicht zu fliehen, werde auch nicht überwacht, ſondern ſtehe unter dem Schutze des Bürgermeiſters. 5 Miühlenarbeiterſtreik in Sachſen. Berlin, 22. Juli. Der„Berliner Lokalanzeiger“ meldet aus Dresden, daß in ganz Sachſen die Mühlenarbeiter in den allgemeinen Streik getreten ſind wegen nicht erfüllter Lohnforderungen.— Der Ausſtand der Bergarbeiter im Zwickauer Kohlenrevier iſt beendigt. Die Streiktage wer⸗ den nicht bezahlt. 5 Die Quelle des Fleiſchüberfluſſes der oberbayer. Hotels. T. U. München, 22. Juli. Das Rätſel, woher die fabel⸗ haften Fleiſchvorräte der Hotels und Gaſtwirte im Ober⸗ bayeriſchen Bergland ſtammen, iſt gelöſt. Amtlich geben die Forſtämter von Garmiſch und Partenkiuchen bekannt, daß von Wilderen erbeutet wurden: 800 Hirſche, 2500 Sück Jungvieh und Kälber, 3200 Gänſet und 800 Rehe. Dieſe gewaltigen weit über 4000 Zentner betragenden Wildpret⸗ mengen ſind faſt ausſchließlich in Hotels und Gaſtwirtſchaf⸗ ten, die die hohen Wucherpreiſe bezahlen können, geliefert worden. Die Sicherheitspolizei iſt gegen die Wilderer auf⸗ geboten worden. b 5 5 Wiederaufnahme der Arbeit in Golpa⸗Tſchornewitz. Tu. Berlin, 21. Juli. Der„Freiheit“ wird gemeldet: Die Arbeiterſchaft der Grube Golpa, des Kraftwerks Tſchor⸗ newitz und der dazu gehörigen Betriebe hat in Verfolg der in den mitteldentſchen Braunkohlenbergwerken geführten Verhandlungen mit dem Reichsarbeitsmzniſterium beſchloſ⸗ ſen, am Mittwoch, den 21. ds. Mts. die Arbeit wieder auf⸗ zunehmen. Von heute ab ſetzt die Strombelieferung nach Berlin wieder ein, zunächſt jedoch nur in Mengen von 600 000 Kilowatt. Allmählich wird die Strombelieaſerung wieder ihre volle Höhe errechen. Aus dem beſetzten Gebiet. Berlin, 22. Juli. Nach der„Voſſ. 319,“ hat der Nein⸗ landskammiſſar den einſtweiligen Verwalter des La, n Goarshauſen, Regierungsaſſeſſor Bachem, ſeines . 86. 3 5 Baſel, 22. Juli. Dorten und die rheiniſche Republik. Köln, 22. Juli. Wie die„Preßinformation“ erfährt, iſt Dr. Dorten in Aachen und anderen rheiniſchen Städten er⸗ neut mit franzöſiſchen hohen Offizieren in Berührung ge⸗ kommen. Es zeigt ſich neuerdings, daß Dr. Dorten, in ſei⸗ nen Plänen, die Rheinrepublik zu proklamieren, andauernd heimlich von Frankreich und insbeſondere von den franz, Militärs unterſtützt wird. 2 85 0 Volksabſtimmung in der Anſchlußfrage in Oeſterreich. Tu. Wien, 22. Juli. Die Großdeutſche Vereinigung wird heute auf Initiative des Präſidenten Dinghofer den Antrag auf Vornahme einer Volksabſtimmung in der An⸗ ſchlußfrage gelegentlich der Neuwahlen zur Nationalver⸗ ſammlung einbringen. Die Abſicht, eine legislatoriſche Grundlage für die Volksabſtimmung ſchon im Wahlgeſetz feſtzulegen, mußte fallen gelaſſen werden. 2 4 1 Jermiſchte Nachrichten. Die iriſche Bewegung. Bafel, 22. Juli. Die„Neue Korreſpondenz meldet aus Dublin: Eine Gruppe von Sinnfeiner unternahm geſtern einen Sturm auf das britiſche Briefverteilungsbüro. 30 Mann drangen mit Revolvern in der Hand in den Saal ein und forderten die hunberte von Angeſtellten zur Ein⸗ ſtellung der gkeit auf. Dann wurde ſämtliche der Re⸗ gierung gehörige Poſt, d! ter auch die des Vizekönigs, beſchlagnahmt und wegg 1. Polizei und Militär ſuch⸗ ten bisher vergeblich nac den Tätern. Krieg zwiſchen Bolivien und Chile? Baſel, 22. Juli.„Daily Mail“ meldet, daß der Ausbruch eines Krieges zwiſchen Bolivien und Chile bevorſtehe. In Chile wurde die Mobiliſation angeordnet, die ſich inner⸗ halb 30 Tagen vollzieht. Die Truppen werden nach der Nordgrenze gegen Bolivien gebracht, die Flotte iſt bereits dorthin abgegangen. 5 45 Die Feſtſetzung ber italieniſch⸗ſüdſlawiſchen Grenze. Tu. Baſel, 22. Juli.(Berl. Tagebl.) Aus Paris wird mitgeteilt: Der ſüdflawiſche Miniſterpräſident, Dr. Was⸗ rawski verlangt infolge der Zwiſchenfälle in Dalmatien die endgültige Feſtſetzung der italieniſch⸗ſüdflawiſchen Grenze. Dieſe Verzögerung könnte die Tage für beide Parteien nur noch ſchwieriger geſtalten und zu einer neuen gefährlichen Spannung führen. Die Geduld der Bevölkerung ſei zu Ende, da ſie das Vertrauen an der Regierung zu verlieren beginne, wenn nicht endlich gehandelt wird. Südſlawien wolle das Bündnis mit den Alliierten aufrechterhalten und werde ſich daher an den Oberſten Rat, um eine Löſung der Grenzfrage endlich herbeizuführen. Demiſſion der türkiſchen Regierung. W. T. B. Paris, 21. Juli. Die hieſigen Morgenblätter verbreiten eine Meldung des„Exchange Telegraph“, wo⸗ nach die türkiſche Regierung ihre Demiſſion eingereicht hat. W. T. B. London, 22. Juli. Wie der„Times“ aus Kon⸗ ſtantinopel berichtet wird, ſind griechiſche Truppen in Ismid gelandet worden und haben den Vormaſch nach Oſtthrazien aufgenommen. Die Eiſenbahnverbindung mit Adianopel iſt bereits unterbrochen. Konſtantinopel in der Richtung Sübthrazien verlaſſen. Der Aufſtand in Syrien. WTB. Amſterdam, 22. Juli. Nach einer Meldung der „Times“ aus Kairo ſind die Araber entſchloſſen, ſich den Forderungen der Franzoſen zu widerſetzen. In Damaskus herrſcht große Begeiſterung. Die Zahl der ſyriſchen Trup⸗ pen wird auf 22—40 000 Mann geſchätzt. England wünſcht Erklärungen über Tſchitſcherins Note. 5 W. T. B. London, 22. Juli. Wie die Agentur Reuter er⸗ fährt, hatte England am Donnerstag Abend der Sowjet⸗ regierung die Antwort auf die Note überreichen ſollen. Eng⸗ land wünſchte Erklärungen über die Note Tſchitſcherins, die man als eine ſehr verwickelte betrachte. Sollten die Bol⸗ ſchewiſten in Polen einrücken, o würden die Handelsbe⸗ ziehungen mit Sowjetrußland ſofort unterbrochen werden. 8 15 Polen in Not. Die Preßinformation meldet aus War⸗ ſchau: Ein Dekret der Regierung beruft alle Männer bis zum 45. Lebensjahr unter die Waffen. Ein Aufruf Pilſus⸗ kis ſpricht von der Gefahr des drohenden Unterganges des Reiches. Ein Erlaß des Landesverteidigungsrates unter⸗ ſtellt das geſamte polniſche Eiſenbahnnetz der militäriſchen Oberleitung. 5 Baſel, 22. Juli. Die„Prawda“ meldet: Lenin erklärte, der große ſiegreiche Vormarſch der Roten Armee leite eine neue geſchichtliche Periode ein. Der Bolſchewismus werde ſich allmählich über Weſteuropa ausbreiten. In den er⸗ oberten polniſchen Städten zeigte die Bewohnerſchaft Sym⸗ pathie für den Bolſchewismus. f Der polniſche Rückzug. Tau. Wien, 21. Juli. Der Ukrainiſche Preſſedienſt mel⸗ det: Die Städte im äußerſten Oſten von Galizien, insbe⸗ ſondere Tarnapol und Brody wurden wegen Gefährdung durch die anmarſchierenden Truppen von den Polen ge⸗ räumt. Lemberg und die Städte weſtlich vom Sen⸗Fluß ſind von den Flüchtlingen überfüllt. Die Kohlenerzeugung im Pas de Calais. Tau. Paris, 21. Juli. Aus der offiziellen Statiſtik er⸗ gibt ſich, daß die Kohlenerzeugung im Pas de Calais weſent⸗ lich zugenommen hat. Im Mai ſtellte ſich die Ziffer auf 414 000 Tonnen, im Juni dagegen auf 726000 Tonnen. 15 Filmtruſt. Baſel, 20. Juli. Die„Nationalzeitung“ meldet aus Ko⸗ penhagen: Die Blätter bezeichnen die Schaffung eines Welt⸗ truſtes der Filminduſtrie als bevorſtehend. Zwiſchen deut⸗ ſchen, amerikaniſchen und ſkandinaviſchen Filmgeſellſchaf⸗ 50 eVrhandlungen über ein enges Zuſammenar⸗ eiten. 2 2*. 4 Das badiſche Siedlungsgeſez. Der Verfaſſungsausſchuß beendete die Beratung des Siedlungsgeſetzes und ſtellte die Faſſung feſt, in der es dem Landtag zur Annahme empfohlen wird. Nach längeren Erörterungen ſah man davon ab, die Enteignung von Wald, die nach den früheren Beſchlüſſen nicht im Rahmen des Siedlungsgeſetzes erfolgen kann, jetzt ſchon durch eine Ergänzung des allgemeinen Euteignungsgeſeges zu regeln. Die Re⸗ gierung wird einen eigenen hierauf bezüglichen Ge⸗ ſetzentwurf ausarbeiten. Einſtweilen gingen die An⸗ ſichten, ob und in welchem Umfange es angezeigt ſei, waldloſen Gemeinden auf dieſem Wege zu Gemeinde⸗ wald zu verhelfen, weit auseinander. Es ſchien dem Ausſchuß erforderlich, bei der Ent⸗ eignung zu Siedlungszwecken ausdrücklich zu be⸗ merken, daß die Entſchädigung auch eine„ange⸗ meſſene“ ſein müſſe, und daß die Beſtimmung des Reichsſiedlungsgeſetzes, wonach bei der Feſtſetzung der Entſchädigung Wertſteigerungen, die 5 auf außerordentliche Verhältniſſe zurü 8 g des Krieges ühren ſind, nicht berückſichtiat werden fol⸗ Auch engliſche Kriegsſthiſſe haven zu vorteilhaft i nge Dean tra fung det en 2 die zen h och detra m eviſi an 0 9 gabe einer Reviſion des Waldbeſitzes, der Gemeinde und Stiftungsländereien, um einen allgemei el langfriſtigen Siedlungsplan feſtzuſtellen, obliegen g denn wiederholt wurde darauf aufmerkſam ge macht, daß das Geſetz namentlich auch eine Ha in habe bieten ſolle, läſſige Gemeinden zu einer bes ſeren Bewirtſchaftung oder zu einer ſiedelung ihrer vernachläſſigten Allmenden zu anlaſſen. T ö Bericht Millerands über Spe 5 Paris, 21. Juli, In der geſtrigen Nachmittag ſitzung der franzöſiſeh Kammer berichtete Miniſterpräſident Millerand m die Art, wie die franzöſiſche Regierung die franzöſiſch Intereſſen in Spa vertreten habe. 1 Um zu einer wirtſchaftlichen Zuſammenarbeit 1 Deutſchland zu gelangen, ſo führte Millerand aus, Ann die erſte Bedingungung, daß Deutſchland auf alf kriegeriſchen Anwandlungen verzichte U Deshalb ſei auch die Frage der Entwaffnung Deu lands an erſter Stelle verhandelt worden. Die Verb deten haben erklärt, daß es im allgemeinen Inter liege, den Geſamtbetrag der zu Laſten Deulſchlaſh gehenden Entſchädigungsſumme feſtzuſetzen und 5 ihm Jahres zahlungen zu verlangen. Deutſchlah ſolle die Möglichkeit gegeben werden, ſich von ſeilh Schuld zu befreien, indem man Anleihen ankündi die berechnet ſeien ſowohl für die Tilgung ſeiner Schi wie für ſeine wirtſchaftliche Wiedererholung. Deu land hat im Januar 497000 Tonnen Kohlen geliefe im Februar 604000 Tonnen, im März 583 000 To nen, im April 660000 Tonnen, im Mai 942 000 im Juni 855000 Tonnen. Nach den neuen Veröffeh Kund lichungen haben wir ein Anrecht auf anderthalb Milli de J nen Tonnen im Monat. Von Polen können wir ad m warten 150 000 Tonnen Kohlen und Teer. Das Fra ili reich der alten Grenze könne allein mit dem, was es wiede Amerika, England und Belgien erhalte, auf 420000 ag 1 Tonnen monatlich rechnen, alſo auf 80 Prozent ſeil regelmäßigen Bedarfs. Er habe mit ſeiner Beharrli keit erzielt, daß die Verbündeten ſich verpflif teten, das Ruhrgebiet zu beſetzen, wenn, einem beſtimmten Zeitpunkt die übernommenen Verpflf tungen nicht erfüllt ſeien. In dieſem Geiſte müſſe m Frankreich die Wiedergutmachungen ſichern, verſprochen ſeien und dieſe Verpflichtungen in Wirk keit umwandeln.(Starker Beifall, Widerſpruch, lim Den Vertrag von Verſailles habe das Deutſſ lla, Reich anerkannt. Man wolle nicht verſuchen 00 heimtückiſch zu zerſtören, aber die Verbündeten wünſch g, daß die verſchiedenen Elemente in Deutſchlah der ſich frei entwickeln können, ohne von der pin ßiſchen Vorherrſchaft bedroht zu werden, deren Trium beinahe der Zuſammenbruch der Ziviliſation geweſt und wäre und der Ruin Deutſchlands. Deshalb habe 11110 franzöſiſche Regierung in München einen Geſanhühr ten ernannt. Die Tätigkeit dieſes Geſandten wel die Tätigkeit des franzöſeſchen Botſchaſters in Ber verſtärken. d 8 1 Abg. Andre Tardien(der bei den Friedensverhah lungen die rechte Hand Clemenceaus war) erklärte,. ſei mit mehreren ſeiner Freunde der Anſicht, daß aun daft in Spa mit der Abſchärfung des Friedensverteſ 1 begonnen habe, während der Miniſterpräſident ang eln V digt hätte, er wolle deſſen Ausführung ſicherſtelh dat Nach ſeinem Urteil ſeien die beiden Protokolle über Entwaffnung und über die Kohlenfrage für Doutſc Vergleich zum Urtext des 2 5. 8 inge an hätte von Teutſchland die lücken loſe Aus füh⸗ zutra ung verlangen müſſen. Tardieu bedauert, daß man fe denen Deutſchen in der Frage der Kriegsſchuld nachgege⸗ die en habe und daß man ſogar Verhandlungen über den jedoch detrag der Entſchädigungsſumme führen wolle. Eine dem eviſion des Vertrags ſei nur erwünſcht, wenn ſie für ent prankreich vorteilhaft ſei. In der Kammer rem piſſe ſeſtgeſtellt werden, daß Deutſchland zahlen könne. qt die ardien bedaue t, daß man Hugo Stinnes in Spa g und ee zu Wort kommen laſſen. e iniſter i 5 Sozialdemokraten brachten eine Interpellation ein, Fällen illerand verlas. ö einer daß er Sozialiſt Blum erklärte ebenſo wie Tardien, — . Mi zer des aiplomatiſches Inſtrument hinterlaſſen haben, in dem iniſte Men 0 b eien hin.) 17 nicher mz ge ie Kammer ſprach Millerand mit 420 Jo gen 152 Stimmen das Vertrauen aus. ndlag Badiſche Politik. nuliel. D 1 usfüh, er 1. Nachtrag zum Staatsvoranſchlag für 1920. gemel doranſcharksruhe. 22. Juli. Der erſte Nachtrag zum Staats⸗ äßnen chlag für das Jahr 1920 iſt ſoeben im Druck erſchie⸗ eſch dauptfer iſt außerordentlich umfangreich und enthält in der Unten neue ache die durch die Ueberleitung der Beamten in das war bef ſoldungsgeſetz notwendigen Anforderungen. Das ei 1 dem Voranſchlag für 1920 noch nicht möglich, weil 0 Jahres en Ausarbeitung in den erſten Monaten dieſes elles die neue Beſoldungsordnung noch nicht fertig ge⸗ ordenttar. e Dr Nachtrag ſchließt in den Aufgaben ab iim hen Elichen Etat mit 213 546 308 M. und im außerordentli⸗ iche, Etat mit 11379 550 M.; in den Einnabmen im ordent⸗ 1 tat mit 96 705 600 M. und im außcrordentlichen Etat im 8 00 M., ſodaß eine Mehrausgabe von 116 840 708 M. lichen Etal cen 2 5 und von 2276 550 M. im außerordent⸗ ö verbleibt. s. lieder Haushaltungsausſchuß des Landtages, deſſen Mit⸗ gen der erſte Nachtrag ſchon vor einigen Tagen zugegan⸗ fore war, hat die Beratung der darin enthaltenen Auf⸗ 1 9 8. e 5 1 N Einige ngen bereits am Montag nachmittag aufgenommen. 4 e Abſtriche an den Voranſchlägen der einzelnen Mini⸗ ſterien wurden von dem Ausſchüß vorgenommen! Die Be⸗ ratung des Nachtrages im Plenum dürfte in der nächſten Woche erfolgen. a —* Der Uebertritt der badiſchen Eiſeubahnbeamten zum Reich.„Die„Karlsruher Zeitung“ ſchreibt: Da die endgül⸗ tige Einreihung der an das Reich übergehenden Eiſenbahn⸗ beamten der Länder in die einzelnen Gruppen des Reichs⸗ beſoldungsgefetzes bis zum Ablauf der in 8 26 des Verreich⸗ lichungsvertrags für das Rücktrittsrecht der Beamten in den Landesdienſt vorgeſehenen Friſt(3. Auguſt 1920) vor⸗ ausſichtlich nicht durchgeführt ſein kann, iſt eine Verlänge⸗ rung dieſer Friſt beabſichtigt. Das Bad. Finanzminiſterium hat der beabſichtigten Verlängerung zugeſtimmt. 9 7 575 244 Daden und Nach bargebiete. Das Feuer in Hölzlebruck. f W. T. B. Freiburg, 22. Juli. Das Feuer auf dem Säge⸗ werk von Himmelsbach in Hölzlebruck wütet auch heute noch fort. Die großen Langholzvorräte dürften bis zur Hälfte vernichtet ſein, desgleichen wertvolle Maſchinen. Die bei⸗ den großen Hallen nach dem Bahnhof Hölzlebruck zu bren⸗ nen noch. Der Verkehr auf der Höllentalbahn konnte auf⸗ recht erhalten werden, doch ſind die Fernſprechverbindungen geſtört. Auch Freiburger Jeuerwehrmannſchaft beteiligt ſich an der Bekämpfung des Brandes. Genaue Schätz⸗ ungen über den enormen Schaden liegen noch nicht vor, doch dürfte die Ziffer von 20—30 Millionen erreicht werden. 4 e Karlsruhe, 22. Juli. Die dem Verein zur Rettung ſittlich verwahrloſter Kinder gehörigen Erziehungsanſtalten in Hüfingen, Weingarten und Sinsheim a. d. E. ſind, vor⸗ behaltlich der Genehmigung des Landtags, aufgrund eines zwiſchen den bad. Juſtizminiſterium und dem Verein ab⸗ geſchloſſenen Vertrags vom bad. Staat übernommen wor⸗ den. Die Hüfinger Anſtalt wurde dem Caritasverband für die Erzdiözeſe Freiburg und diejenige in Weingarten an den Bad. Landesverein für Innere Miſſion zur Führung als Erziehungsanſtalt übergeben. Die Erziehungsanſtalt in Sinsheim wird vorläufig von dem Verein auf Koſten des Stagtes in der ſeitherigen Weiſe weiterbetrieben, bis ſie ſpäter endgültig in die ſtaatliche Verwaltung übergeh! Die Agierung wird dem Landtag über die Anſtalten und ihre Uebernahme noch eine Denkſchrift unterbreiten. 5 ze Karlsruhe, 22. Juli. Im„Bauländer Boten“ er⸗ ſcheint ſeit einiger Zeit eine Sparte„Bauernverband Un⸗ terbaden“, die von dem eVrbandsſekretär Eugen Müller in Heidelberg geleitet wird und ſich dadurch auszeichnet, daß ſie mitunter recht heftige Angriſſe geen Einzelperſonen und geen Berufsverbände enthält. In Nummer 145 des„Bau⸗ länder Boten“ war in jener Rubrik ein Aufſatz enthalten: „Sie beſchmutzen ihr eigenes Neſt“, der ſich gegen den land⸗ wirtſchaftlichen Genoſſenſchaftsverband in Karlsruhe und deſſen Präſidenten, Landtagsabgeordneter Sänger, richtete. Wegen dieſer Angriffe haben Oekonomierat Sänger und der Landwirtſchaftliche Genoſſenſchaftsverband Beleidi⸗ * gungsklage gegen den Verbandsſekretär Müller erhoben. a Ettlingen, 22. Juli. Infolge Bruchs eines Drahtes der Starkſtromleitung wurden dem hieſigen Fuhrhalter Kaſt zwei Pferde im Wert von über 20 000 M. getötet. Kaſt hatte mit ſeinem Fuhrwerk in dem Augenblick die betr. Straße paſſiert, als der Draht herabfiel. e zen Rheinsheim b. Philippsburg, 22. Juli. Die auf der hieſigen Gemarkung ſtehenden beiden Vorwerke der Feſtung Germersheim werden jetzt abgebrochen. Einen Teil des Materials erhält die Gemeinde zu Bauzwecken. 5 z Heidelberg, 22. Juli. Die von der Staatsanwaltſchaft eingeleitete Unterſuchung hat keine Sicherheit darüber er⸗ geben, ob das auf dem Heiligenberg aufgefundene 20jährige Mädchen einem Mord zum Opfer gefallen iſt. Man erkannte, — 5 daß ſich das Mädchen in anderen Umſtänden befand und ein Paket hatte, das man bei der Leiche ſand, läßt die Annahme zu, daß die Abſicht vorlag, ein Verbrechen gegen das kei⸗ mende Leben zu begehen. Vielleicht iſt das Mädchen dabei geſtorben und von ihrem Liebhaber auf die Seite geſchafft worden. Auch die Perſonalien der Toten ſind noch nicht feſt⸗ geſtellt e 5 e Freiburg, 22. Juri Die Bezirksgruppe Baden des Süddeutſchen Betriebskaſſen⸗Schutzverbandes hielt hier in Anweſenheit des Geſchäftsführers Beideck aus Augsburg eine Kaſſenſührerverſammlung ab, die gut beſucht war und zu der Vertreter aus dem ganzen Lande erſchienen waren. Den Hauptgegenſtand der eBratungen bildete der Neuab⸗ ſchluß der Aerzte⸗Verträge, wozu ein Entwurf von der ärztlichen Landeszentrale für Baden vorlag. In der Stel⸗ lungnahme zu den einzelnen Punkten des Vertrages wurden häuptſächlich in der Frage der Weggebühren und der Miet⸗ fuhrwerke ſchwere Bedenken geäußert, da die reſtloſe Durch⸗ führung der hier verlangten Forderungen die Exiſtenz der Kaſſen, namentlich auf dem Lande und in gebirgigen Gegen⸗ den direkt gefährdenen würde. Es wurde der Erwartung Ausdruck gegeben, daß es gelinge, bei den demnächſt ſtatt⸗ findenden Verhandlungen der Krankenkaſſenverbände mit der ärztlichen Landeszentrale eine gegenſeitige befriedigende Löſung aller Differenzpunkte zu finden. a6 St. Blaſien, 22. Juli. Von Bahnarbeitern der Eiſen⸗ bahnlinie Titiſee—Schluchſee war an das Miniſterium des Innern eine Eingabe gerichtet worden, in der die alsbal⸗ dige Ausweiſung aller Kurfremden gefordert wurde. Auf Veranlaſſung des Miniſteriums nahm daraufhin der Lan⸗ deskommiſſär von Freiburg Rückſprache mit der Arbeiter⸗ ſchaft, wobei ſich, einer Mitteilung der Handelskammer in Schopfheim zufolge, herausſtellte, daß die Arbeiterführer mit der Eingabe nichts zu tun hatten. Das Verlangen der Arbeiterſchaft, eine Kontrolle über den Kraftwagenverkehr St. Blaſien—Titiſee ausüben zu dürfen, um dem Hamſter⸗ unweſen zu ſteuern, wurde von dem Landes kommiſſär mit dem Hinweis auf die hierfür eingeſetzten amtlichen Organe abgelehnt. Zum gezirksturnfeſt. Morgen Samstag in 14 Tagen, abends ½8 Uhr wird in den Räumen der hieſigen Schloßwirtſchaft die offizielle Eröffnung des Bezirksturn⸗ feſtes, deſſen Wert und Inhalt wir bereits an dieſer Stelle beſprachen, ſtattfinden. Die einzelnen Ausſchüſſe ſind mit⸗ ten in Ihrer Arbeit und kommen rüſtig vorwärts. Ein großes Stück Arbeit hat der Wohnungsausſchuß zu bewäl⸗ tigen, der für 300 fremde Turner und Kampfrichter, die morgens der weiten Entfernung ihres Wohnortes wegen nicht rechtzeitig ankommen können, Quartier beſchaffen muß. Obwohl die Wohnungsnot hier außerordentlich groß iſt, dürfte es immerhin bei eniſprechender Einteilung möglich ſein, dieſe Leute hier in Privatquartiere unterzubringen. Wir möchten daher gebeten haben, den Mitgliedern der Kommiſſion, die in den allernächſten Tagen bei den hieſigen Wohnungsinhabern vorſprechen wird, mit dem bei der vor⸗ handenen Sachlage gebotene Entgegenkommen, ihrer nur im allgemeinen Intereſſe übernommenen Arbeiten zu erleichtern. Es wäre ſehr erwünſcht, wenn es gelänge alle Leute un⸗ terzubringen. Mit dem Dank für das Entgegenkommen wird ſicher niemand zurückhalten. Verantwortlich für die Redaktion Gg. Zimmermann, Seckenhelm 0 üche& Haus Wihelmstr. 52. 5 a U I Neu eingetroffen: c icacher. Komservonolaler 0 dobhenichnigler, Bobnenbobel Flelſchkocher, Solerſelle genie Fümlliche dürflenwaren elles zu sehr billigen Preisen. Trau Rälbe Müller. Mitteilung. 00 1 5 eröffeh Ku Unterzeichneter mache meiner werten ſowie der verehrl, Einwohnerſchaft ahne ung, daß ich von nächſten Montag Milli de wir ad 5 Hochachtungsvoll Joh. Maas, Schloßſtr. 11. Fußball⸗Vereinigung Seckenheim. „Heute Abend ½ Nh aüncepte aer 2. 3. Mann hün 6 f 0*** 0 ber 85 ollzähliges und pünktliches Elſcheinen er ple pieler dringend erforderlich. Trium A Die Spielführer. geweſ und Au kommenden Fonntag ſpielt die 1. e it Mannſchaft in Dar mſtadt. Abfahrt Ahr id. in Ladenburg. Zufammenkunft 11 Lokal. Der Spie lausſchuß Sadischer Bauernbund. Meuruppe Seckenheim. gen Abend 8 Uhr findet im us zur„Roſe“ n Verſammlung hueiehvetf Tages- Ordnung: cherung, Tabakbewirtſchaftung, Wünſche und Anträge. . 1 Katholischer Jungmänner Verein Sportabteilung. Heute Abend von 7 Ahr ab Fussball-Training Anſchließend Spieler⸗Uerſammlung im „Adler“. Verbandsſpiel am Sonntag betr. Der Präſes. Turnerbund„Jahn“ Sechenheim E. ar 1899. V. ge eule Abend 750 Uhr 2 Nebungsſtunde für das Ganturnfeſt in Plaukſtadt. Hierzu werden Turner n. Zöglinge gebeten vollzählig und pünkilich erſcheinen. Morgen Abend 8 Uhr Aebungsſtunde für Männerturner u. Einzelwetturner zum Gauturnfeſt. Hierzu werden ſämtliche ältere aktive und paſſive Mitglieder, die ſich an der Vereinsriege beim Gautürnfeſt beteiligen, frenndlichſt eingeladen und gebeten vollzählig zu erſcheinen. Die Leitung. Nach der Uebungsſtunde am Samstag Turnrat-Sitzung. Hierzu bitte ich die verehrl. Turnrats⸗ mitglieder vollzählig zu erſcheinen. g e Der Vorſtand. Bekanntmachung. Die Grundſtücke der kathol. Pfarrei Seckenheim, welche an Martini ds. Is. pachtfrei werden, ſollen von da an in Selbſtbetrieb genommen werden. Eine Wiederverpachtung findet daher nicht ſtatt. Der Vorſtand. CCC Todes Anzeige Freunden und Bekannten die schmerzliche Nachricht, daß mein innigstgeliebter Gatte, mein treu- besorgter Vater, Sohn und Bruder Herr Georg Laub Bautechniker gestern Abend im Alter von nahe- zu 34. Jahren nach schwerem Leiden in Heidelberg gestorben ist. Seckenheim, den 23. Juli 1920. ln tiefer Trauer: Frau Marie Laub und Kind nebst Eltern u. Bruder. Die Beerdigung findet am Sonn- tag Nachmittag 4 Uhr von der Friedhofkapelle aus statt. Männer- Geſangverein Setkenheim. gegr. 1861. Todes⸗Anzeige. Unſeren Mitgliedern die traurige Nach— richt, daß unſer lieber Sangesbruder Herr Georg Laub geſtern Abend verſtorben iſt. Wir verlieren in ihm einen allezeit frohen und eifrigen Sänger, der es verſtanden hat, die Sympathien aller Mitglieder in kurzer Zeit zu erwerben. In ſteter Erinnerung werden uns ſeine wertvollen Ratſchläge und Anordnungen b i Veranſtaltungen, ſowie ſeine unermüdliche Mitwirkung bei allen Anf⸗ führungen bleiben. Ein allezeit ehrendes Andenken iſt ihm geſichert. Der Vorſtand. NB Die Beerdigung findet am Sonntag Nachmittag 4 Uhr ſtatt u. bitte ich bei der mor⸗ gigen Probe um vollzähliges Erſcheinen. D. O Sammei⸗ Anzeiger aut für Mitglieder der Jandw. Ein, 8. Verkanfsgenaſſerſchaſt Verloren ein Wagenſeil von Mittelſtraße, Waſenweg bis Hochſtädt Abzugeben im Lager. Verloren ein Kopftuch von Dammſtraße bis Niederfeld Pf aälzer Kathol. Ritschenscbalfnel heldelberg . Abzugeben im Lager. (Pumpe). ungsprämie trocken und in Oel angerieben. Leinhi rob und gekocht Fußboden! Budenwachs Siahlsp ahne Splritus- und Bernstein; Fußbadenlacke Bronzen Piusel Ibellack, Oienlack Eisenlack, Ilübelpulitur empfiehlt OCermania-Drogsrie Fr. Wagner Nachf lahaber: W. Höllstin. ringe hiermit meine qpenglorei unò Installations- geschaft für Hasser, elektr. io und rafft. An- lagen in empfehlende Hrinnerung. ] Crosse Muswalhl in Hlektr. Dlampen und Seleuehtungs kòrper. 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Auch Hafer iſt dieſes Jahr in die Bewirtſchaftung wieder einbezogen. Die Ver⸗ arbeitung der Früchte der Selbſtverſorger darf unter den gleichen Vorausſetzungen, wie bisher, erfolgen. Hülfenfrüchte und Buchweizen unterliegen im neuen Jähre der Bewirtſchaftung nicht mehr. Die Vorſchriften, d. h. die Anordnungen können auf den Rathäuſern, auf den Lebensmittelämtern (und den Büros der Kommunalverbände von jeder⸗ mann eingeſehen werden. Jede gewünſchte Auskunft wird dort erteilt. f Auszugsweiſe geben wir nachſtehend die 88 bis 13 und§ 78 der Reichsgetreideordnung und die Vollzugsverordnung des Miniſteriums des In⸗ nern vom 19. Juni 1920 hiermit bekannt. Bad. Bezirksamt Abt. V b. Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920. 8 1. Das im Reiche angebaute Getreide(Brotge⸗ treide, Gerſte, Hafer), allein oder mit anderen Boden⸗ ſerzeugniſſen gemengt, wird mit der Trennung vom Böden für den Kommunalverband beſchlagnahmt, in deſſen Bezirk es gewachſen iſt. . Die Beſchlagnahme erſtreckt ſich auch auf den Halm und die aus dem beſchlagnahmten Getreide hergeſtellten Erzeugniſſe, wie Mehl, Schrot, Grieß, Graupen, Grütze, Flocken, Malz. Mit dem Aus⸗ dreſchen wird das Stroh, mit dem Gerben die Spelzſpreu, mit dem Ausmahlen die Kleie von fer die Kleie glied nach dieſer Verordnung frei; e Kleie 80§ 56. 0 Für die Grünkern gilt 8 10. 2 Im Sinne dieſer Verordnung gelten als Brot⸗ getreide Roggen, Weizen, Spelz(Dinkel, Feſen) Emer und Einkorn. Gemenge(Miſchfrucht, Mengkorn), in dem ſich Brotgetreide befindet, gilt als Brotgetreide; Ge⸗ menge, in dem ſich kein Brotgetreide aber Gerſte befindet, gilt als Gerſte; Gemenge, in dem ſich weder Brotgetreide noch Gerſte, aber Hafer befindet, gilt als Hafer. An den beſchlagnahmten Vorräten dürſen Ver⸗ änderungen nur mit Zuſtimmung des Kommunal⸗ verbandes, für den ſie beſchlagnahmt ſind, vorge⸗ ommen werden, ſoweit ſich nicht aus den 88 5 bis 11, 29 etwas anderes ergibt. Das gleiche gilt von rechtsgeſchäftlichen Verfügungen über ſie und von Rechtsgeſchäſten, durch die eine Verpflichtung 75 ſolchen Verfügungen begründet wird, ſowie von erfügungen, die im Wege der Zwangsvollſtreckung oder Arreſtvollziehung erfolgen. Für die Entfer⸗ nung von Vorräten aus dem Bezirk eines Kom⸗ munalverbandes gelten außerdem die Vorſchriften der 88 23, 55 Abf. 1. ö Werden beſchlagnahmte Vorräte mit Zuſtim⸗ mung des Kommunalverbandes in den Bezirk eines anderen Kommunalverbandes gebracht, ſo tritt dieſer mit der Ankunft der Vorräte in ſeinem ezirk hinſichtlich der Rechte und Pflichten aus der Beſchlagnahme an die Stelle des bisherigen Kom⸗ munalverbandes. Der Verſender und der Em⸗ pfänger haben die Ortsveränderung binnen drei Tagen unter Angabe der Art und Menge beiden Kommunalverbänden anzuzeigen. Die Friſt beginnt für den Verſender mit der Abſendung, für den Empfänger mit der Ankunft der Vorräte. Werden beſchlagnahmte Vorräte widerrechtlich in den Bezirk eines anderen Kommunalverbandes gebracht, ſo hat dieſer die Rechte und Pflichten des ommunalverbandes, für den die Vorräte be⸗ ſchlagnahmt ſind, für den berechtigten Kommunal⸗ verband auszuüben. Er hat der Reichsgetreide⸗ ſtelle Mitteilung über Art und Menge ſowie Her⸗ kunft der Vorräte zu machen und mit den Vorräten nach ihren Weiſungen zu 7 Vor der Trennung vom Boden dürfen Kauf⸗ verträge über Getreide oder andere auf Veräuße⸗ rung oder Erwerb von Getreide gerichtete Ver⸗ träge nicht abgeſchloſſen werden, wenn nicht der Kommunalverband ſchriftlich ſeine Zuſtimmung er⸗ klärt hat. 5. Verträge, die vor Inkrafttreten dieſer Ver⸗ ordnung abgeſchloſſen. ſind, ſind nichtig. Der Unternehmer eines landwirtſchaftlichen Be⸗ triebes hat die zur Ernte erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. ö Der Beſitzer beſchlagnahmter Vorräte iſt be⸗ rechtigt und verpflichtet, die zur Erhaltung und Pflege der Vorräte erforderlichen Handlungen vor⸗ zunehmen. ö Der Beſitzer iſt berechtigt und auf Verlangen der zuſtändigen Behörde verpflichtet, auszudreſchen ſowie bei Gemenge Körner⸗ und Hülſenfrüchten voneinander zu trennen. Die Reichsgetreideſtelle und die Landeszentralbehörden oder die von ihnen beſtimmten Stellen können über Zeit, Art und Ort des Ausdreſchens ſowie über Anzeige und Feſt⸗ lung des Druſchergebniſſes Anordnungen treffen. Der Beſitzer beſchlagnahmter Vorräte iſt be⸗ rechtigt und auf Verlangen der zuſtändigen Be⸗ hörde verpflichtet, die Vorräte, ſobald ſie ausge⸗ droſchen ſind, dem Kommunalverband, zu deſſen Gunſten ſie beſchlagnahmt ſind, jederzeit zur Ver⸗ fügung zu ſtellen. Der Kommunalverband hat dafür zu ſorgen, daß die Vorräte gemäß den Vor⸗ ſchriften dieſer Verordnung innerhalb zweier Wochen abgenommen werden. Als Beſitzer im Sinne dieſer Verordnung gilt auch der mit der Verwaltung der Vorräte für den Eigentümer betraute Inhaber des Gewahrſams. 6 Nimmt der Unternehmer eines landwirtſchaft⸗ lichen Betriebes oder der Beſitzer von Vorräten eine der ihm nach§ 5 obliegenden Handlungen nicht rechtzeitig vor, ſo kann die zuſtändige Be⸗ hörde die erforderlichen Arbeiten auf ſeine Koſten durch einen Dritten vornehmen laſſen. Der Ver⸗ pflichtete hat die Vornahme auf ſeinem Grunde und Boden ſowie in ſeinen Wirtſchaftsräumen und mit den Mitteln ſeines Betriebes zu geſtatten. Auf Verlangen der Reichsgetreideſtelle, der Landeszentralbehörde oder des Kommunalverbandes iſt die Gemeinde zur Vornahme der Arbeiten auf oſten des Säumigen verpflichtet. . 7 Innerhalb desſelben landwirtſchaftlichen Be⸗ triebes dürfen räumliche Veränderungen mit be⸗ ſchlagnahmten Vorräten vorgenommen werden. Werden dabei Vorräte in eine andere Gemeinde gebracht, ſo hat der Beſitzer die Ortsveränderung binnen drei Tagen beiden Gemeinden anzuzeigen. Dieſe Verpflichtung entfällt, ſoweit die Vorräte in die Wirtſchaftskarten(8 26) für die Gemeinden auf⸗ genommen ſind, in die ſie gebracht werden. Werden Vorräte in einen anderen Kommunalverband ge⸗ bracht, ſo iſt die Ortsänderung binnen drei Tagen auch beiden Kommunalverbänden anzuzeigen. Mit der Ankunft der Vorräte in dem Bezirke des an⸗ deren Kommunalverbandes tritt dieſer hinſichtiich der Rechte und Pflichten aus der Beſchlagnahme an die Stelle des bisherigen Kommunalverbandes. Trotz der e dürfen Unternehmer landwirtſchaftlicher Betriebe von ihrem ſelbſtgebauten Getreide in der Zeit vom 16. Auguſt 1920 bis zum 15. Auguſt 1921: a 1. zur Ernährung der Selbſtverſorger auf den Kopf an Brotgetreide monatlich zwölf Kilogramm, an Gerſte und Hafer monatlich je fünf Kilogramm verbrauchen; 2. die durch die Tarifverträge feſtgeſetzten Deputat⸗ mengen an Deputatberechtigte zum eigenen Ver⸗ brauche liefern, auch ſoweit ſie die in Nr. 1 ge. nannten Mengen überſteigen 3. an das im Betriebe gehaltene Vieh die vom Reichsminiſter für Ernährung und Landwirtſchaft mit Zuſtimmung des Reichsrats feſtgeſetzten Mengen Gerſte und Hafer verfüttern; dieſe dürfen nur in gedroſchenem Zuſtande verfüttert werden, ſoweit der Kommunalverband nicht Ausnahmen geſtattet; 1 4. zur Beſtellung der zum Betriebe gehörenden Grundſtücke auf das Hektar verwenden: an Winterroggen bis zu hundertfünfund⸗ fünfzig kg „ Sommerroggen„„ phundertſechzig kg „ Winterweizen„„ hundertneunzig, „ Sommerweizen„„ hundertfünfund⸗ achtzig kg „ ungegerbtem Spelz„„ dreihundert kg „ Spelzkernen„„ zweihundert⸗ zehn kg „ Gerſte„„ hundertſechzig kg Hafer„„ hunderfünfzig„ „ Miſchfrucht dieſelben Sätze nach dem Miſchungs⸗ verhältnis des Getreides. Die Landeszentralbehörden ſind ermächtigt, die Saatgutmengen bei dringendem wirtſchaftlichen Be⸗ dürfnis für einzelne Betriebe oder ganze Bezirke bis zu einer von der Reichsgetreideſtelle beſtimmten Grenze zu erhöhen. Als Selbſtverſorger gelten, vorbehaltlich einer anderen Beſtimmung nach 8 63, der Unternehmer des landwirtſchaftlichen Betriebes, die Angehörigen ſeiner Wirtſchaft, Naturalberechtigte, ſoweit ſie als Lohn⸗ oder Leibgedinge(Altenteil, Auszug, Aus⸗ gedinge, Leibzucht) Getreide oder daraus hergeſtellte Erzeugniſſe zu beanſpruchen haben, ferner alle im landwirtſchaftlichen Betriebe ganz oder überwiegend beſchäftigten Perſonen während der Dauer der Be⸗ ſchäftigung ſawie deren Angehörige, ſoweit ſie mit ihnen im gleichen Haushalt leben und nicht in anderen Betrieben beſchäftigt e a. Trotz der Beſchlagnahme dürfen Unternehmer landwirtſchaftlicher Betriebe Gerſte und Hafer aus ihren ſelbſtgebauten Vorräten auf Bezugsſchein liefern, ſoweit der Ankauf auf Bezugsſchein geſtattet wird. Das nach Maßgabe dieſer Veſtimmung er⸗ worbene Getreide darf nur für den Zweck, zu dem der Ankauf geſtattet wurde, verwendet werden. Die Geſchäfte ſind binnen drei Tagen nach Abſchluß dem Kommunalverband anzuzeigen, für den die Gerſte oder der Hafer beſchlagnahmt iſt. Die näheren Beſtimmungen trifft der Reichsminiſter für Ernährung und Landwirtſchaft oder die von ihm bezeichnete Stelle. 8 9. Der Reichsminiſter für Ernährung und Land⸗ wirtſchaft erläßt die Beſtimmung über den Verkehr mit Saatgut. Das nach Maßgabe dieſer Be⸗ ſtimmungen erworbene Saatgut darf bis zu den in 8 8 Abſ. 1 Nr. 4 für ſelbſtgebautes Saatgut feſtgeſetzten Mengen zur i verbraucht werden. 1 Trotz der Beſchlagnahme dürfen Unternehmer landwirtſchaftlicher Betriebe, vorbehaltlich näherer Beſtimmungen nach§ 63 Abſ. 2, aus ihrem ſelbſt⸗ gebauten grünen Dinkel und Spelz Grünkern her⸗ ſtellen. Die Beſchlagnahme erſtreckt ſich auf den Grünkern. Hiervon dürfen ſie zur Ernährung der Selbſtverſorger auf den Kopf insgeſamt bis zu drei Kilogramm verbrauchen. Die Unternehmer haben die hergeſtellten Mengen unverzüglich, ſpäteſtens bis zum 15. Auguſt 1920 dem Kommunalverband anzuzeigen. In der Anzeige ſind die Anzahl der Selbſtverſorger und die für dieſe nach Abſ. 1 Satz 3. Mengen anzugeben. 1 Trotz der Beſchlagnahme dürfen Unternehmer landwirtſchaftlicher Betriebe ſelbſtgebautes Gemenge (Miſchfrucht, Mengkorn) mit Ausnahme von Miſchungen, die nur aus Roggen, Weizen, Spelz Dinkel, Feſen), Emer und Einkorn oder Gerſte be⸗ tehen, von der Reiſe als Grünfutter im eigenen Betriebe verbrauchen. Die Beſchlagnahme endet mit dem freihändigen Eigentumserwerbe durch die Reichsgetreideſtelle oder den Kommunalverband, für den die Vorräte be⸗ ſchlagnahmt ſind, mit der Enteignung oder mit der Verfallerklärung(8 72). Im Falle der Lieferung von Gerſte oder Hafer auf Bezugsſchein(8 Sa) endet die Beſchlagnahme mit der zugelaſſenen Verwendung. Wer im Auftrage der Reichsgetreideſtelle oder einer gemäߧ 8a zum Ankauf ermächtigten Stelle, eines Kommunalverbandes oder einer Gemeinde Getreide oder daraus hergeſtellte Erzeugniſſe zu er⸗ werben, aufzubewahren, zu bearbeiten, zu befördern oder zu verteilen hat, darf nur ſolche Rechtsgeſchäfte über die Vorräte abſchließen und nur ſolche Ver⸗ fügungen über ſie treffen, die von ſeinem Auftrag⸗ geber zugelaſſen ſind. Dies gilt auch, ſoweit der Beauftragte Eigentümer der Vorräte iſt. Ueber Streitigkeiten, die ſich aus der Anwendung der 88 1 bis 11,§ 12 Abſ. 1 ergeben, entſcheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgültig. Zum Vollzug der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920 vom 21. Mai 1920(Reichsgeſetzblatt Seite 1027) wird verordnet, was folgt: 8 1. Landeszentralbehörde im Sinne der Reichs⸗ getreideordnung iſt das Miniſterium des Innern. Höhere Verwaltungsbehörde im Sinne der 88 13, 22, 30, 46, 47, 48, 53, 63, 70, 71 und 72 ſſt der Landeskommiſſär. Zuſtändige Behörde iſt das Bezirksamt. Das Bezirksamt iſt befugt, über Zeit, Art und Ort des Ausdreſchens ſowie über Anzeige und Feſtſtellung des Druſchergebniſſes Anordnungen zu treffen. Hinſichtlich der Kommunalverbände ſind die Beſtimmungen der Verordnung vom 31. Juli 1919, Kommunalverbände betreffend, in der Faſſung vom 9. Juni 1920(Geſetz⸗ und Verordnungsblatt 1919 Seite 431, 1920 Seite 331) maßgebend. 2. Die ande hat als höhere Ver⸗ waltungsbehörde im Sinne des 8 67 der Reichs⸗ getreideordnung den Geſchäftsbetrieb der Kommunal⸗ verbände zu beauſſichtigen. Die Kommunalverbände verkehren mit der Reichsgetreideſtelle durch Ver⸗ mittlung der Landesgetreideſtelle, ſoweit das Mini⸗ ſterium des Innern 0 beſtimmt. Die badiſche Futtervermittlung nimmt die Unterverteilung der den Kommunalverbänden in ihrer Geſamtheit zukommenden Kleie vor und ver⸗ fügt über die den Selbſtwirtſchaft treibenden Kom⸗ munalverbänden zuſtehende Kleie inſoweit, als die einzelnen Kommunalverbände in ihrem Bezirk die Kleie nicht benötigen. Die Kommunaloerbände verkehren mit der für die Verteilung der Kleie zu⸗ ſtändigen Bezugsvereinigung der deutſchen Land⸗ wirte G. m. b. H. durch Vermittlung der Badiſchen Futtervermittlung. Die nach§ 26 der Reichsgetreideordnung von dem Kommunalverband für jeden landwirtſchaft⸗ lichen Betrieb ſeines Bezirks zu führende Wirt⸗ ſchaftskarte hat dem von der Landesgetreideſtelle im Benehmen mit dem Miniſterium des Innern feſtgeſtellten Vordruck zu entſprechen. Zweck der Wirtſchaſtskarte iſt die möglichſt genaue Feſtſtellung der Ernteerträge und des den Betriebsunternehmern zuſtehenden Eigenverbrauchs ſowie des ihnen auf⸗ zuerlegenden Lieferungsſoll. Die Kommunalverbände dürfen noch weitere Angaben als in dem Vordruck vorgeſehen in die Wirtſchaftskarte aufnehmen. Hinſichtlich der Zwergbetriebe können die Kommunalverbände von der Anlegung von Wirt⸗ ſchaftskarten abſehen. In dieſem Falle iſt für die Zwergbetriebe gemeindeweiſe eine Sammelliſte n näherer Beſtimmußg des Kommunalverbandes gen. Was als Zwergbetrieb anzuſehen iſt, der einzelne Kommunalverband unter Be⸗ chtigung der Boden⸗ und Wirtſchaftsverhält⸗ des Bezirks mit Genehmigung des Miniſteriums Innern. Die Kommunalverbände haben die Wirtſchafts⸗ karten nach Gemeinden und innerhalb der Ge⸗ meinden nach Namen der Betriebsunternehmer alphabetiſch zu ordnen. 5 5. Die 0 inne ede haben in die Wirk⸗ ſchaftskarten die Zahl und Namen der zu den Selbſtverſorgern des Betriebes zählenden Perſonen, die hierin eingetretenen Veränderungen, den Namen und Wohnort des Müllers, bei dem der landwirt⸗ ſchaftliche Betriebsunternehmer ſein Getreide ver⸗ arbeiten laſſen darf, den Erntenachweis, den Ab⸗ lieferungsnachweis, den Nachweis des menſchlichen Verbrauchs, den Viehbeſtand, den Nachweis der zuläſſigen Verfütterung und den Nachweis über den Ein⸗ und Verkauf von Saatgut entſprechend dem Vordruck einzutragen. Bei dem Erntenach⸗ weis ſind die aufgrund der Erhebung der Ge⸗ treideflächen im Jahre 1920 nach der Verordnung vom 29. April 1920(Reichs⸗Geſetzblatt Seite 883) ermittelten Anbauflächen und die Fruchtart, mit der ſie beſtellt ſind, zugrunde zu legen. Die Einträge über die Ernteſchätzung ſind, wenigſtens bei den größeren Vetrieben, aufgrund einer beſonderen, für den betreffenden Betrieb vor⸗ zunehmenden Einzelſchätzung zu fertigen. 10 f niſſ des 8 6. Die ländlichen Kommunalverbände haben mög⸗ lichſt frühzeitig und ſpäteſtens bis zum 31. Oktober 1920 die ihnen auferlegte Ablieferungsſchuldigkeit auf die Gemeinden ihres Bezirks aufgrund der er⸗ rechneten Ablieferungsſchuldigkeit der einzelnen Betriebe umzulegen und eine Zuſammenſtellung der für die einzelnen Betriebe errechneten Ab⸗ lieferungsſchuldigkeit den Gemeinden zu überſenden. Die Bürgermeiſterämter haben hierauf alsbald den einzelnen Betriebsunternehmern ihre Ablieferungs⸗ ſchuldigkeit ſchriftlich gegen Behändigungsſchein mit dem ausdrücklichen Bemerken mitzuteilen, daß es ſich um eine Mindeſtablieferung handelt, deren Erhöhung im Falle der Feſtſtellung eines höheren Ertrages vorbehalten bleibt. Fühlt ſich eine Gemeinde oder ein Betriebs⸗ unternehmer durch die Auflage beſchwert, ſo iſt das Ablieferungsſoll vom Kommunalverband in münd⸗ licher Verhandlung an der Hand der Wirtſchafts⸗ karten endgültig feſtzuſtellen. In den ſtädtiſchen Kommunalverbänden er⸗ folgt die Umlegung der Ablieferungsſchuldigkeit an Getreide unmittelbar auf die landwirtſchaftlichen Betriebe. Die Beſtimmungen in Abſatz 1 und 2 finden entſprechende Anwendung. Die Kommunalverbände und die Gemeinden haften dafür, daß alle beſchlagnahmten Vorräte rechtzeitig der Reichsgetreideſtelle zur Verfügung geſtellt werden. 8 7. Die Kommiſſionäre ſind verpflichtet, jeden Ein⸗ kauf in ein Büch nach dem von der Reichsgetreide⸗ Nummer einzutragen und eine Durchſchrift der Eintragung dem Ablieferer als Quittung zu über⸗ geben. Eine zweite iſt dem Kommunalverband zur Eintragung in die Wirtſchaftskarte zu über⸗ ſenden. Der Betriebsunternehmer hat die Ab⸗ lieferungsſcheine aufzubewahren und bei Reviſionen vorzulegen. „§ 8. Aufgrund der eingegangenen Ablieferungs⸗ ſcheine hat der Kommunalverband die Abliefe⸗ rungen in die entſprechenden Spalten der Wirt⸗ ſchaftskarte ſowohl nach der Geſamtablieferung als auch nach der Ablieferung in den einzelnen Frucht⸗ arten einzutragen. Die Kommiſſionäre werden eine Abſchrift ihrer an die Reichsgetreideſtelle zu er⸗ ſtattenden Halbmonatsberichte den Kommunal⸗ verbänden einreichen. Der Kommunalverband hat die Halbmonatsberichte der Landesgetreide⸗ ſtelle vorzulegen. 8 9 Die Bürgermeiſterämter haben eine Selbſt⸗ verſorgerliſte zu führen und nach deren Anlegung eine Doppelſchrift der Selbſtverſorgerliſte dem Kommunalverband vorzulegen. Die Selbſtverſorger⸗ Einträge, Name und Wohnung des Betriebs⸗ unternehmers, Beginn und Ende der Selbſtver⸗ ſorgung, die Zahl der der Wirtſchaft des Selbſt⸗ verſorgers angehörenden und der in dem land⸗ wirtſchaftlichen Betriebe ganz oder überwiegend beſchäftigten Perſonen, den Tag der den Selbſt⸗ verſorgern jeweils erteilten Erlaubnis zum Aus⸗ mahlen, Schroten oder Gerben und die Menge, für welche dieſe Erlaubnis erteilt wurde. Im Laufe des Monats eingetretene Verände⸗ rungen ſind am Ende des Monats dem Kommunal⸗ verband anzuzeigen, welcher die Richtigkeit nach⸗ prüft und die Veränderungen in ſeine Selbſt⸗ verſorgerliſte ſowie in die Wirtſchaftskarte einträgt. Ab⸗ und Zugänge von Selbſtverſorgern ſind vom Kommunalverband auch von Amtswegen oder auf Antrag des Betriebsunternehmers zu berückſichtigen. Als Angehörige der Wirtſchaft(Selbſtverſorger) gelten bei landwirtſchaftlichen Betrieben, die im Eigentum von gemeinnützigen Anſtalten, Irren⸗ anſtalten, Krankenhäuſern, Waiſenhäuſern und der⸗ gleichen ſtehen und mit deren Betrieb verbunden ſind, auch das Perſonal und die Pfleglinge dieſer Anſtalten. 8 10 Der Kommunalverband hat jedem landwirt⸗ ſchaftlichen Unternehmer den Betrieb anzuweiſen, in dem er ſein Getreide mahlen, ſchroten oder gerben laſſen darf. Ein Wechſel iſt nur mit vor⸗ heriger Genehmigung des Kommunalverbandes beim Vorliegen triftiger Gründe zuläſſig. Die Ge⸗ nehmigung iſt zu verſagen, wenn die Vermutung beſteht, daß der Wechſel beantragt wird, um den Selbſtverbrauch an Getreide der Ueberwachung zu entziehen. § 11. Die Verarbeitung von Getreide zu Mehl, Schrot, Grieß, Grütze, Graupen, Flocken und ähnlichen Erzeugniſſen ſowie zu Futtermitteln, das Gerben von Spelz(Dinkel, Feſen) und die Weiterverarbeitung von Schrot, Grieß, Grüge, Graupen oder Flocken zu Mehl in eigenen oder fremden Betrieben iſt den Selbſtverſorgern nur inſoweit geſtattet, als ihnen hierzu ein Erlaubnisſchein(Mahlkarte, Schrotkarte, Gerbkarte) ausgeſtellt worden iſt. Die Ausſtellung der Mahl-, Schrot⸗ und Gerbkarten erfolgt ſchriftlich nach den von der Landesgetreideſtelle aufgeſtellten Muſtern durch den Kommunalverband. Der Kommunalverband kann die Bürgermeiſterämter be⸗ auftragen, Aliträge der Selbſtverſorger auf Aus⸗ ſtellung der Mahl-, Schrot⸗ und Gerbkarten entgegen⸗ zunehmen, dieſe auszufüllen und ſie dem Kommunal⸗ verband zur Ausſtellung, welche durch Beifügung des Stempels des Kommunalverbandes erfolgen kann, einzureichen. Die Mahl-, Schrot⸗ und Gerbkarten ſind nur innerhalb der auf ihnen vermerkten Friſten gültig. Sie dürfen in der Regel für nicht länger als 2 Monate und nur im Falle dringenden Bedürfniſſes bis zur Zeitdauer von vier Monaten ausgeſtellt werden. Die Verarbeitung kann jedesmal höchſtens zur Schaffung eines Vorrates für die vorbezeichneten Zeiträume geſtattet werden. liſte hat zu enthalten die laufende Nummer der L 3 2 Nachweiſung vorzunehmen. Für jeden Bäcker und § 12. Die Betriebe dürfen Getreide von Selbſtver⸗ ſorgern nur zum Zwecke ſofortiger Verarbeitung und nur in den Mengen annehmen, die durch einen ihnen gleichzeitig ausgehändigten ordnungsmäßig ausgeſtellten Erlaubnisſchein belegt ſind. Von Nicht⸗ ſelbſtverſorgern dürfen die Betriebe Getreide zur Herſtellung von Futter nur annehmen und verarbeiten, wenn lhnen gleichzeitig eine vom Kommunalverband ausgeſtellte Schrotkarte ausgehändigt wird. Auf⸗ träge zur Verarbeitung von Teilen der auf dem Erlaubnisſcheine verzeichneten Mengen dürfen die Betriebe nur annehmen, wenn der Auftraggeber gleichzeitig ſchriftlich auf die Verarbeitung des Reſtes verzichtet. Eine Zurückgabe der hergeſtellten Erzeug⸗ niſſe in Teillieſerungen iſt den Betrieben verboten. Die Betriebsinhaber ſind verpflichtet, ſofort nach Empfang des Getreides auf beiden Abſchnitten der Mahl⸗, Schrot⸗ oder Gerbkarten, das von ihnen durch Wiegen feſtgeſtellte Gewicht zu beſcheinigen und nach erfolgter Verarbeitung das ebenfalls durch Wiegen feſtgeſtellte Ergebnis an Mehl, Schrot, Kleie und Abfall, Grieß, Graupen, Grütze, Flocken und ähnlichen Erzeugniſſen auf der Mahl⸗, Schrot⸗ oder Gerbkarte ſowie im Mahl⸗ und Lagerbuch einzu⸗ tragen. Die Betriebe haben ein Mahl⸗ und Lagerbuch nach dem von der Landesgetreideſtelle vorge⸗ ſchriebenen Muſter zu führen und in ihm den Tag der Einlieferung des Getreides, den Namen und Wohnort des Beſitzers der Früchte, das angelieferte Getreide nach Sackzahl, Geſamtgewicht und Fruchtart, das Ergebnis der Verarbeitung nach Gewicht des Mehles, der Kleie, des Abfalles, des Schrotes, Grießes, der Grütze, Graupen, Flocken und der ähnlichen Erzeugniſſe ſowie den Tag der Ablieferung des Ergebniſſes einzutragen. Der Ueberbringer des Getreides ſowie der Abholer der Erzeugniſſe haben ferner in dem Mahl⸗ und Lagerbuch die Richtigkeit der betreffenden Einträge zu beſcheinigen; ſie ſind neben dem Betriebsinhaber für die Richtigkeit der Eintragungen verantwortlich. Die Abſchnitte 1 der Mahl⸗, Schrot⸗ und Gerb⸗ karten behält der Müller vorläufig in ſeinem Beſitz und reicht ſie am Schluſſe der Woche mit der Durch⸗ ſchrift der in dieſer Woche durch Verarbeitung des Getreides erledigten zugehörigen Seiten des Mahl⸗ und Lagerbuches dem Kommunalverband ein. Ab⸗ ſchnitt 2 der Mahl-, Schrot⸗ und Gerbkarte iſt dem Selbſtverſorger mit dem Ergebnis der Verarbeitung zurückzugeben und von ihm aufzubewahren. 8 13. Die Anlieferung von Getreide und die Ab⸗ holung von Erzeugniſſen bei Betrieben ſowie die Verarbeitung von Getreide an Sonn⸗ und geſetz⸗ lichen Feiertagen ſowie zur Nachtzeit iſt nur mit vorheriger Zuſtimmung des Kommunalverbandes geſtattet. Die Erlaubnis kann nur für den Einzel⸗ fall erteilt werden. Den mit Waſſerkraft betriebenen Mühlen wird, falls nicht gegen die Zuverläſſigkeit des Betriebes Bedenken beſtehen, der Kommunal⸗ verband die Arbeit zur Nachtzeit beim Vorliegen eines dringenden Vedürfniſſes in der Regel geſtatten. Vor dem Verbringen des Getreides zum Be⸗ triebe ſind die Säcke mit Anhängezetteln zu ver⸗ ſehen, aus denen ſich der Inhalt der Säcke und Fruchtart und Gewicht, ſowie Name und Wohnort des Selbſtverſorgers ergeben. Der Anhängezettel hat am Getreideſack zu verbleiben, bis der Betriebs⸗ inhaber das Getreide ausmahlt. Die Lagerung des Getreides iſt in der Weiſe vorzunehmen, daß die Aufnahme des Beſtandes jederzeit möglich iſt. So⸗ fort nach der Verarbeitung des Getreldes ſind die mit den daraus hergeſtellten Erzeugniſſen gefüllten ſtelle vorgeſchriebenen Muſter unter fortlaufender Säcke wieder mit Anhängezetteln zu verſehen. Die Anhängezettel haben an den Säcken zu verbleiben, bis die Erzeugniſſe zum landwirtſchaftlichen Betrieb zurückgebracht ſind. Die Betriebe dürfen Getreide oder daraus her⸗ geſtellte Erzeugniſſe des Inhabers oder Leiters des Betriebes nur in den Mengen in den zum Mühlen⸗ betrieb gehörenden Räumen lagern, für die ord⸗ nungsgemäß ausgeſtellte Erlaubnisſcheine vorliegen. § 14. Die Gemeinden haben namentliche Verzeich⸗ niſſe der Brotkartenempfänger zu führen. Die End⸗ zahlen der Brotkartenliſte ſind dem Kommunal⸗ verband bis zum 10. jeden Kalendermonats mit⸗ zuteilen. Der Kommunalverband hat durch Stich⸗ proben ſich von der ordnungsmäßigen Führung der Brotkartenliſte zu überzeugen. 8 15. Die Bäcker und Mehlhändler ſind verpflichtet, den Verbrauch an Mehl halbmonatlich feſtzuſtellen und nach näherer Weiſung des Kommunalverbandes in eine Mehlverbrauchsnachweiſung einzutragen, die dem Kommunalverband einzureichen iſt. Bei auffallenden Abweichungen oder Unregelmäßigkeiten hat der Kommunalverband ſofort eine Nachprüfung des Mehlverbrauchs und der zugrund gelegten Mehlhändler iſt vom Kommunalverband ein Mehl⸗ konto zu führen, aus dem ſich jederzeit der Mehl⸗ beſtand feſtſtellen läßt. Mehl darf an Bäcker und Mehlhändler nur auf ſchriftliche Anweiſung des Kommunalverbandes(Mehlverteilungsſtelle) abge⸗ geben werden. Der Kommunalverband überträgt die Angaben der Bäcker und Mehlhändler in eine Mehlverbrauchs⸗ liſte; die Summe des Mehlverbrauchs, die ſich aus der Mehloerbrauchsliſte des Kommunalverbands ergibt, iſt der Reichsgetreideſtelle mit der Mehl⸗ anforderung oder der Mehlverbrauchsnachweiſung zu berichten. „ 8 16. An Brot darf nur Roggenbrot hergeſtellt werden; für Kranke iſt die Bereitung von Waſſerweck und Zwieback zuläſſig. 5 8 17. Roggenbrot iſt in Stücken von 750 und 1500 Gramm zu bereiten und mit der Ziffer zu bezeich⸗ nen, die dem Monatstag ſeiner Herſtellung entſpricht. Das vorgeſchriebene Gewicht muß das Brot am Tage nach der Herſtellung aufweiſen; der Tag der Herſtellung iſt auf dem Brote zu vermerken. Vorſtehende Beſtimmungen gelten nicht für die Herſtellung von Brot in privaten Haushaltungen, auch wenn für ſie das Ausbacken des Teigs in einer Bäckerei erfolgt. Vorſtehende Beſtimmungen gelten nicht für die Herſtellung von Brot in privaten Haushaltungen, auch wenn das Ausbacken des Teigs in einer Bäckerei erfolgt. 8 18. Die Kommunalverbände können die Herſtellung von Waſſerweck und Zwieback für Kranke auf be⸗ ſtimmte Betriebe beſchränken. Die Abgabe dieſer Ware darf nur gegen einen beſonderen, vom Kom⸗ munalverband oder der von ihm bezeichneten Stelle ausgeſtellten Ausweis erfolgen. Hierbei ſind die vom Miniſterium des Innern erlaſſenen Richtlinien zu beachten. 8 19. Das Bereiten von Kuchen, welche inländiſches Weizen⸗ oder Roggenmehl enthalten, iſt verboten. Dieſe Vorſchrift findet auf die Herſtellung von Obſt⸗ kuchen in privaten Haushaltungen keine Anwendung. 8 20. Den Bäckereien iſt die Herſtellung oder Verab⸗ folgung von Kuchen, auch wenn ſie inländiſches Roggen⸗ oder Weizenmehl nicht enthalten, ſowie von ſonſtigem Gebäck, deſſen Bereitung in Kondi⸗ toreien üblich iſt, verboten. Das Ausbacken des in privaten Haushaltungen hergeſtellten Teiges für Obſtkuchen jedoch den Bäckereien geſtattet. Als Bäckereien im Sinne dieſer Beſtimmung gelten dieſenigen gewerblichen Betriebe, welche Brot zum Verkauf herſtellen. Die Vorſchriften der 88 16 bis 19 finden auf die von Keks⸗, Zwieback⸗, Waffel⸗, Honigkuchen. Pfefferkuchen⸗ oder Lebkuchenfabriken hergeſtellten Erzeugniſſe, ſoweit ſie aus Getreide oder Mehl be⸗ reitet werden, do. Fabriken von der! getreideſtelle gel wird, keine Anwel ö 8 22. Dieſe Verordnuß für die Ernte 199 dem Tag ihrer dung in Kraft. Auguſt 1920 tritt Ernte 1919 die nung des Miniſth des Innern vom 1919, die Reichsg! ordnung für die, (1919 betreffend mund Verordnuß Seite 403) außer ſamkeit. Karlsruhe, 19. Ju Ministerium des Remmele Sammelbecken ung Kläranlage des werks der bahn f Die Abfuhr dez ö ſchaft vorzüglich g d Mühlauentwäſſer der Neckarſpitze im! heimer Staatshafe]“ß D im nächſten Wiel bung aufkommendenhalf cherh. lich aus menſchlich hervo gängen und al dien! chenabfällen beſtil Von Schlammes— als] Niefer mittel für die Laff Abſti weil nicht mit( sten: lien verſetzt— iſt i licher Verdingung en Meiſtbietenden zu ben. Schlammaß lung etwa 1 chm le, Die eiſernen, vel karte baren Abfuhrwaff keit t Pferdebeſpannung Tru den bahnfeitig gel die 5 Angebote mit! Ruſſe gabe des Preiſes dentſ, Abfuhr eines Kubi bis 7. Auguſt d. mittags 11 Uhr 9 ſen, poſtfrei und Som; Aufschrift Auf sch g Mühlauentwäſſen 6. uns einzureichen. 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